V/0509/2014/1
Planfeststellung nach dem Bundeswasserstraßengesetz für den Ausbau des Dortmund-Ems-Kanals (DEK) bei km 62,405 und km 62,423 (Ersatz der Prinz-Brücke Nr. 66 bei DEK-km 62,405 im Zuge der Stadtstraße Osttor durch eine Geh- und Radwegbrücke bei DEK-km
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Ergänzungsvorlage Beschluss
3278 Zeichen
V/0509/2014/1 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Betrifft Planfeststellung nach dem Bundeswasserstraßengesetz für den Ausbau des Dortmund-Ems- Kanals (DEK) bei km 62,405 und km 62,423 (Ersatz der Prinz-Brücke Nr. 66 bei DEK-km 62,405 im Zuge der Stadtstraße Osttor durch eine Geh- und Radwegbrücke bei DEK-km 62,423 einschließlich einer Straßenanbindung zum Gewerbegebiet Nobelstraße) hier: Stellungnahme der Stadt Münster Beratungsfolge 10.09.2014 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 10.09.2014 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Der Beschlussvorschlag der Vorlage V/0509/2014 wird wie folgt geändert: 1. Der Rat stimmt der Stellungnahme der Stadt Münster vom 03.06.2014 (Anlage 1) zur Pla n- feststellung für den Ausbau des Dortmund -Ems-Kanals (DEK) bei km 62,405 und km 62,423 (Ersatz der Prinz-Brücke Nr. 66 bei DEK-km 62,405 im Zuge der Stadtstraße Osttor durch eine Geh - und Radwegbrücke bei DEK -km 62,423 einschließlich einer Straßena n- bindung zum Gewerbegebiet Nobelstraße) zu und lehnt das Vorhaben in der geplanten Form ab. 2. Die Belange des Landschaftsschutzes haben bei den künftigen Planungen Vorrang. Sofern im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens der Erhalt der denkmalgeschützten Prinzbrücke nach Abwägung keine Option sein sollte, wird seitens der Stadt Münster die Durchführung ein er erneuten Variantendiskussion gefordert, die von einem Erhalt der wertvollen Waldfläche ausgeht. 3. Der Rat nimmt die Stellungnahmen des LWL-Denkmalpflege, Landschafts- und Baukultur in Westfalen vom 12.06.2014 (Anlage 2) und der Höheren Denkmalbehörde vom 22.05.2014 (Anlage 3) zur Kenntnis. II. Finanzielle Auswirkungen: Es wird zur Kenntnis genommen, dass durch die o. g. Sachentscheidung der Stadt Münster keine Kosten und keine Folgekosten entstehen. Vorlagen-Nr.: V/0509/2014/1. Erg. Auskunft erteilt: Herr Witt Ruf: 492 61 57 E-Mail: Witt@stadt-muenster.de Datum: 05.09.2014 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0509/2014/1 Begründung: Der Ausschuss für Stadtplanung, Stadten twicklung Verkehr und Wohnen hat in seiner Sitzung am 27.08.2014 eine Änderung des Punktes 2 des Beschlussvorschlages beschlossen. Die Verwaltung empfiehlt, den geänderten Beschlussvorschlag zu übernehmen. Der inhaltlich modifizierte B e- schlussvorschlag dec kt sich im Wesentlichen mit der Stellungnahme der Verwaltung vom 03.06.2014 (Anlage 1 zur Vorlage V/0509/2014) an die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt zur Planfeststellung. Hierin hatte die Verwaltung gefordert, dass bei einer e rneuten Variantendiskussion von einem Erhalt der wertvollen Waldfl äche auszugehen ist, wenn ein Erhalt der denkmalgeschützten Prinzbrücke nicht möglich sein sollte. Sollte der denkmalgerechte Erhalt nicht möglich sein, ergäbe sich aufgrund der der Beschlusslage des ASSVW eine Variante, die von einem Neubau der Prinzbrücke in der heutigen Verkehrsfunkt i- on (Kfz, Fahrräder, Fußgänger) und der heutigen Gesamtbreite der Brücke ausgeht. Da sich die Gesamtbreite der Brücke nicht ändert, entsteht keine Pflicht zur Kostenbeteiligung der Stadt. In Vertretung gez. Schultheiß Stadtdirektor
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungOrte (2)
- Nobelstraße
- Osttor
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Details
- Aktenzeichen
- V/0509/2014/1
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 09.09.2014
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37