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V/0509/2014/1

Planfeststellung nach dem Bundeswasserstraßengesetz für den Ausbau des Dortmund-Ems-Kanals (DEK) bei km 62,405 und km 62,423 (Ersatz der Prinz-Brücke Nr. 66 bei DEK-km 62,405 im Zuge der Stadtstraße Osttor durch eine Geh- und Radwegbrücke bei DEK-km

Vorlagen 09.09.2014

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 10.09.2014, TOP 26

Ergänzungsvorlage Beschluss

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Ergänzungsvorlage Beschluss

3278 Zeichen

V/0509/2014/1 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Planfeststellung nach dem Bundeswasserstraßengesetz für den Ausbau des Dortmund-Ems-
Kanals (DEK) bei km 62,405 und km 62,423 (Ersatz der Prinz-Brücke Nr. 66 bei DEK-km 62,405 
im Zuge der Stadtstraße Osttor durch eine Geh- und Radwegbrücke bei DEK-km 62,423 
einschließlich einer Straßenanbindung zum Gewerbegebiet Nobelstraße) 
hier: Stellungnahme der Stadt Münster 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
10.09.2014 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
10.09.2014 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Der Beschlussvorschlag der Vorlage V/0509/2014 wird wie folgt geändert: 
 
1. Der Rat stimmt der Stellungnahme der Stadt Münster vom 03.06.2014 (Anlage 1) zur Pla n-
feststellung für den Ausbau des Dortmund -Ems-Kanals (DEK) bei km 62,405 und km 
62,423 (Ersatz der Prinz-Brücke Nr. 66 bei DEK-km 62,405 im Zuge der Stadtstraße Osttor 
durch eine Geh - und Radwegbrücke bei DEK -km 62,423 einschließlich einer Straßena n-
bindung zum Gewerbegebiet Nobelstraße) zu und lehnt das Vorhaben in der geplanten 
Form ab. 
 
2. Die Belange des Landschaftsschutzes haben bei den künftigen Planungen Vorrang.  
Sofern im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens der Erhalt der denkmalgeschützten 
Prinzbrücke nach Abwägung keine Option sein sollte, wird seitens der Stadt Münster die 
Durchführung ein er erneuten Variantendiskussion gefordert, die von einem Erhalt der 
wertvollen Waldfläche ausgeht. 
 
3. Der Rat nimmt die Stellungnahmen des LWL-Denkmalpflege, Landschafts- und Baukultur in 
Westfalen vom 12.06.2014 (Anlage 2) und der Höheren Denkmalbehörde vom  22.05.2014 
(Anlage 3) zur Kenntnis. 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass durch die o. g. Sachentscheidung der Stadt Münster keine 
Kosten und keine Folgekosten entstehen. 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0509/2014/1. Erg. 
Auskunft erteilt: 
Herr Witt 
Ruf: 
492 61 57 
E-Mail: 
Witt@stadt-muenster.de  
Datum: 
05.09.2014 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0509/2014/1 
 
 
 
Begründung: 
Der Ausschuss für Stadtplanung, Stadten twicklung Verkehr und Wohnen hat in seiner Sitzung am 
27.08.2014 eine Änderung des Punktes 2 des Beschlussvorschlages beschlossen. Die Verwaltung 
empfiehlt, den geänderten Beschlussvorschlag zu übernehmen. Der inhaltlich modifizierte B e-
schlussvorschlag dec kt sich im Wesentlichen mit der Stellungnahme der Verwaltung vom 
03.06.2014 (Anlage 1 zur Vorlage V/0509/2014) an die Generaldirektion Wasserstraßen und 
Schifffahrt zur Planfeststellung. Hierin hatte die Verwaltung  gefordert, dass bei einer e rneuten 
Variantendiskussion von einem Erhalt der wertvollen Waldfl äche auszugehen ist, wenn ein Erhalt 
der denkmalgeschützten Prinzbrücke nicht möglich sein sollte. 
 
Sollte der denkmalgerechte Erhalt nicht möglich sein, ergäbe sich aufgrund der der Beschlusslage 
des ASSVW eine Variante, die von einem Neubau der Prinzbrücke in der heutigen Verkehrsfunkt i-
on (Kfz, Fahrräder, Fußgänger) und der heutigen Gesamtbreite der Brücke ausgeht. Da sich die 
Gesamtbreite der Brücke nicht ändert, entsteht keine Pflicht zur Kostenbeteiligung der Stadt. 
 
 
In Vertretung 
 
gez. 
 
Schultheiß 
Stadtdirektor

Beratungsverlauf (2)

10.09.2014 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 20 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
10.09.2014 Rat
TOP 26 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Nobelstraße
  • Osttor

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Details

Aktenzeichen
V/0509/2014/1
Typ
Vorlagen
Datum
09.09.2014
Erstellt
06.10.2020 14:37