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1530/2026

Stadtwerke Köln Konzern: Sicherstellung der finanziellen Handlungsfähigkeit

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 02.06.2026

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 02.07.2026, TOP 10.3

Anlage 4 RVK-Busverkehre

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Ansehen

Anlage 6 Anhörung der Bezirksvertretungen

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Ansehen

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

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Ansehen

Beschlussvorlage Rat

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Ansehen

Anlage 8, Auszug Mobilitätsausschuss 30.06.2026

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Anlage 5, Auszug Mobilitätsausschuss 16.06.2026 ESK

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Anlage 0 Dringlichkeit der Entscheidung

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Ansehen

Anlage 7 Anhörung der Bezirksvertretungen (Aktualisierung)

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Ansehen

Anlage 3 KVB-Busverkehre

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Ansehen

Anlage 4 RVK-Busverkehre

4721 Zeichen

Anlage 4 
1 
 
RVK-Busverkehre: 
Beschreibung der verkehrlichen Anpassungen im interkommunalen 
Busleistungsangebot der Regionalverkehr Köln GmbH auf Kölner 
Stadtgebiet 
 
Bei den von der Regionalverkehr Köln GmbH (RVK) betriebenen, interlokalen 
Buslinien handelt es sich um folgende Verbindungen:  
423 Bensberg - Rösrath Bf. - Königsforst - Flughafen Köln/Bonn 
SB 40 Schnellbus Köln Hbf. - Bensberg 
260 Remscheid - Wermelskirchen - Schlebusch - Köln Hbf 
Weil die Betriebsführerschaft dieser Linien auf Kölner Stadtgebiet bei der Kölner 
Verkehrs-Betriebe AG (KVB) liegt und die RVK die Linien für die KVB betreibt, 
belasten die regelmäßigen Ausgleichszahlungen für den Linienbetrieb direkt den 
Wirtschaftsplan der KVB. Eine Reduktion der Fahrleistung auf den genannten Linien 
auf Kölner Stadtgebiet bildet somit eine Möglichkeit, das jährliche wirtschaftliche 
Defizit der KVB, welches innerhalb des Stadtwerkekonzerns über den steuerlichen 
Querverbund ausgeglichen wird, zu reduzieren. 
 
Anpassungen im Busleistungsangebot 
Die drei aktuell von der Regionalverkehr Köln GmbH im Auftrag der KVB betriebenen 
Buslinien sind klassische Stadt-Umland-Relationen und Bestandteil des 
interkommunalen ÖPNV-Angebots. In den letzten Jahren sind die Betriebskosten auf 
diesen Linien – dem allgemeinen Branchentrend folgend – sehr stark angestiegen, 
was sich entsprechend in den von der KVB auszugleichenden 
Aufwanddeckungsfehlbeträgen niederschlägt. 
Linie SB 40 
Die Linie SB 40 bedient die Relation Köln Hbf – Bergisch Gladbach Bensberg.  
Da aber nicht nur in Köln der Haushalt und mithin der ÖPNV zunehmend unter 
Konsolidierungszwang gerät, hat der Kreistag des Rheinisch-Bergischen-Kreises in 
seiner Sitzung am 26.03.2026 ein umfangreiches „Maßnahmenpaket ÖPNV“ zur 
Haushaltskonsolidierung beschlossen (vgl. Vorlage KT-11/0037). Eine der 
Maßnahmen sieht eine T aktausdünnung auf der Linie SB 40 vor, die sich wie folgt 
darstellt: 
Montags bis freitags  
Richtung Köln: Reduzierung auf 60-Minuten-T akt zwischen 10:00 und 14:00 Uhr  
Richtung Bensberg: Reduzierung auf 60-Minuten-T akt zwischen 09:00 und 13:00 Uhr  
Beide Richtungen: Reduzierung auf 60-Minuten-T akt nach 20:00 Uhr

Anlage 4 
2 
 
Samstags  
Entfall der Fahrten vor 09:00 Uhr  
Dies kommt einer Leistungskürzung auf der Linie von rund 18 % aller Fahrten gleich. 
Bezogen auf die gefahrenen Fahrzeugkilometer im Jahr ergibt sich somit eine 
Reduktion um etwa 40.500 km. 
Da der Kreistag des Rheinisch-Bergischen-Kreises eine schnellstmögliche 
Umsetzung der Angebotsreduktion beschlossen hat, wird diese bereits nach den 
Sommerferien 2026 bzw. nach Beendigung der Bauarbeiten im Bereich der Deutzer 
Brücke, also nach aktuellem Stand am 06.09.2026 umgesetzt (vgl. hierzu auch 
Mitteilung 1492/2026). 
 Linie 260 
Die Linie 260 verknüpft vor allem das nordöstlich von Köln liegende Bergische Land 
mit dem Stadtteilzentrum Köln-Mülheim und dem Kölner Hauptbahnhof.  
Eine moderate Angebotsreduzierung von morgens je einer Fahrt in beide 
Fahrtrichtungen in T agesrandlage erscheint der Verwaltung vertretbar. Hierdurch 
würden ca. 10.500 km bzw. 3 % der jährlichen Fahrzeugkilometer eingespart. 
 Linie 423 
Die Linie 423, die Bensberg über Rösrath mit der Stadtbahnstation Königsforst 
verbindet, wurde auf Basis eines Ratsbeschlusses von 2019 von Königsforst hinaus 
bis zum Flughafen Köln/Bonn verlängert (Vorlage-Nr. 2261/2019). Hier ging es unter 
anderem auch um die Anbindung des städtischen Gut Leidenhausen an den ÖPNV. 
Darüber hinaus bildet die Linie auch und gerade für am Flughafen arbeitende 
Personen aus Bergisch Gladbach oder Rösrath ein wichtiges ÖPNV-Angebot. 
Gleichzeitig haben sich die Fahrgastzahlen seit der Durchbindung der Linie nicht so 
entwickelt, wie man dies erhoffen durfte. Die aktuellen Auslastungszahlen zwischen 
den betreffenden Haltestellen lassen daher eine Rückführung des Angebots auf den 
vormaligen Zustand (Endhaltestelle Königsforst) vertretbar erscheinen. Im Schnitt 
weisen die Busse auf dem Abschnitt zwischen Königsforst und Flughafen einen 
Besetzungsgrad von 4,5 Fahrgästen auf; mit einer Bandbreite von 1,3 bis 8,3 
Fahrgästen. 
Auch das Argument, dass die Busse ohnehin von Königsforst zum Flughafen fahren 
(betriebliche Leerfahrten), ist nicht mehr gegeben, da die Busse mit 
Wasserstoffantrieb inzwischen andernorts betankt werden können. 
Diese Maßnahme bietet mit etwa 120.000 Fahrzeugkilometern jährlich das größte 
Einsparpotenzial auf den RVK-Linien.

Anlage 4 
3 
 
 
Linie 260 auf Kölner Stadtgebiet 
 
Leistungskürzung um ca. 3%

Anlage 4 
4 
 
 
Linie SB 40 
 
Leistungskürzung um ca. 18%

Anlage 4 
5 
 
Linie 423 
 
Entfall des Abschnitts Königsforst – Flughafen Köln/Bonn

Anlage 6 Anhörung der Bezirksvertretungen

20510 Zeichen

Anlage 6 
1 
 
Ergebnis der Beteiligung des Mobilitätsausschusses sowie der Anhörung der Bezirksvertretungen 
 
Die von der Änderung der Busverkehrsleistungen gem. Anlagen 3 und 4 der Beschlussvorlage unter der Vorlagen-Nr. 1530/2026 
betroffenen Bezirksvertretungen wurden unter der Vorlagen-Nr. 1531/2026 angehört. Darüber hinaus wurden in der Sitzung des 
Mobilitätsausschusses vom 16.06.2026 Fragen zur gleichen Vorlage gestellt. Die Stellungnahme der Verwaltung auf die Fragen des 
Mobilitätsausschusses sowie zu den geänderten Beschlüssen der Bezirksvertretungen im Rahmen der Anhörung wird dem Rat der 
Stadt Köln hiermit als Ergebnis der Vorberatungen vorgelegt:  
 
Erläuterungen zur Lesbarkeit 
 
Nachfolgend sind die Fragen aus dem Mobilitätsausschuss sowie die jeweiligen Beschlüsse der Bezirksvertretungen im o.g. 
Anhörungsverfahren in der linken Spalte aufgeführt. Die jeweilige Stellungnahme der Verwaltung zu den Fragen aus dem 
Mobilitätsausschuss bzw. den geänderten Beschlüssen findet sich nebenstehend in der rechten Spalte. 
Die Beschlüsse lassen sich dabei drei größeren Themenblöcken zuordnen: 
1. Aufforderung an Verwaltung/KVB, weitergehende Informationen bereitzustellen sowie allgemeine Forderungen. 
Diese Beschlüsse und die korrespondierenden Stellungnahmen sind nachfolgend in normaler Schrift dargestellt. 
 
2. Prüfaufträge, deren Umsetzung (weitestgehend) kostenneutral und theoretisch kurzfristig umzusetzen sind. 
Diese Beschlüsse und die korrespondierenden Stellungnahmen sind nachfolgend in Fettschrift dargestellt. 
 
3. Prüfaufträge, deren Umsetzung Mehrkosten gegenüber dem aktuell zur Beschlussfassung im Rat vorgelegten 
Maßnahmenpaket nach sich ziehen. 
Diese Beschlüsse und die korrespondierenden Stellungnahmen sind nachfolgend in Kursiv dargestellt.

Anlage 6 
2 
 
Mobilitätsausschuss 
Fragen aus dem Mobilitätsausschuss Stellungnahme der Verwaltung 
 
Behandlung unter TOP 4.5 der Sitzung v. 16.06.2026:  
 
RM Wahlen bittet in der Sondersitzung die Beratungsergebnisse 
der korrespondierenden BV-Vorlage 1531/2026, die 
Auslastungszahlen der betroffenen Busverkehre und die 
veränderten Verkehrszahlen der Linien im Kölner Norden, die 
angepasst werden, vorzustellen.  
  
RM Götz möchte wissen, ob über die Linie 172 die 
Schülerverkehre abgewickelt werden könnten und wie die 
Anbindung der GHS Ursula-Kuhr-Schule in Köln -Heimersdorf 
gewährleistet werde.  
  
 
RM Lorenz bittet für die Linie 260 einen Einnahmen- und 
Ausgabenvergleich darzustellen; es werde bezweifelt, dass es 
sich hier um eine Einsparung handele. Zudem sei es fragwürdig, 
warum die RVK bei der KVB AG, RSVG und Wupsi jedoch bei 
der Stadt Köln angesiedelt seien. Es wäre wünschenswert hier 
die Zuständigkeiten zu überarbeiten. 
 
 
 
 
Eine Darstellung der Auslastungszahlen ermöglicht keine 
vollständige Beurteilung des Angebotskonzeptes, da sich der 
Mehrwert erst aus der Summe der gewonnen zusätzlichen 
Fahrgäste ergibt. Konkrete Einzelfragen werden gerne im 
Nachgang beantwortet. 
 
In dem ausgearbeiteten Konzept sind bereits 2 Busse für 
Schülerfahrten vorgesehen. Diese können beide auf der Linie 
172 zum Einsatz kommen. Zur Anbindung der Ursula-Kuhr-
Schule ist ein geringfügig angepasstes Alternativkonzept 
erarbeitet worden (s. Bezirksvertretung 6). 
 
Wie in der Gesamtvorlage dargestellt, galt es einen 
Einsparungsvorschlag über alle den KVB-Wirtschaftsplan 
belastenden Buslinien zu entwickeln. Auf der Linie 260 wird 
daher eine moderate Angebotsreduzierung vorgeschlagen (vgl. 
auch Anlage 4). 
Grundsätzlich wird die Leistungserbringung von interlokalen 
Verkehren auf Kölner Stadtgebiet über öffentlich-rechtliche 
Vereinbarungen zwischen der Stadt Köln und den jeweiligen 
Aufgabenträgern des Umlands auf Grundlage der 
Zweckverbandssatzung verankert und von der Stadt über einen 
eigenen Haushaltsansatz i. H. v. derzeit ca. 2,8 Mio. Euro direkt 
finanziert.  
Dass die RVK-Linien abrechnungstechnisch anders gehandhabt 
werden, als die übrigen interlokalen Linienverkehre hat in erster

Anlage 6 
3 
 
Linie historische Gründe. Vor dem Jahr 2020 war die KVB 
Gesellschafterin der RVK. Aus wettbewerbsrechtlichen Gründen 
musste die KVB im Zuge der Vergabe des Öffentlichen 
Dienstleistungsauftrags an die KVB ihre Gesellschaftsanteile 
aufgeben und an die Stadt Köln übertragen. Dabei erhielt die 
KVB die Betriebsführerschaft für die RVK-Linien auf Kölner 
Stadtgebiet und die RVK zugleich die Linienkonzession zum 
Betrieb der Linien. Das bedeutet, dass die RVK ihre Leistungen 
auf Kölner Stadtgebiet im Auftrag und auf Rechnung der KVB 
erbringt. Als fester Ausgabenposten im KVB-Wirtschaftsplan sind 
diese Angebote relevant, wenn es darum geht, Einsparungen zur 
Ergebnissicherung innerhalb des Stadtwerkekonzerns zu 
erzielen. 
Die Verwaltung ist bereits in Abstimmung und Prüfung, inwiefern 
die Überführung der drei RVK-Linien in das Regime der 
öffentlich-rechtlichen Vereinbarung gem. Zweckverbandssatzung 
möglich und somit aus dem Wirtschaftsplan der KVB 
herausgelöst werden können.

Anlage 6 
4 
 
Anhörung der Bezirksvertretungen 
 
Beschluss der Bezirksvertretung Stellungnahme der Verwaltung 
 
 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 
 
Beschluss unter TOP 3.4 der Sitzung v. 25.06.2026:  
 
ungeändert beschlossen 
 
 
 
 
Keine Stellungnahme erforderlich 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 
 
Die BV 2 ist von der Änderung der Busverkehrsleistung nicht betroffen. 
 
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 
 
Beschluss unter TOP 9.2.3 der Sitzung v. 29.06.2026:  
 
Zum Redaktionsschluss am 26.06. 12 Uhr lag keine 
Beschlussfassung vor. 
 
 
 
Bei einem abw eichenden Beschluss erfolgt eine Stellungnahme 
als Tischvorlage zur Sondersitzung des MobA am 30.06.  
 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 
 
Beschluss unter TOP 10.2 der Sitzung v. 29.06.2026:  
 
Zum Redaktionsschluss am 26.06. 12 Uhr lag keine 
Beschlussfassung vor. 
 
 
 
 
Bei einem abw eichenden Beschluss erfolgt eine Stellungnahme 
als Tischvorlage zur Sondersitzung des MobA am 30.06.

Anlage 6 
5 
 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 
 
Beschluss unter TOP 9.2.3 der Sitzung v. 25.06.2026: 
 
Die Bezirksvertretung Nippes nimmt die in Anlagen 3 und 4 
benannte Anpassung der Busverkehrsleistung zum 
Fahrplanwechsel 2026/2027 zur Kenntnis und bittet die 
Verwaltung, folgende Änderungen darin vorzunehmen: 
 
1. Linie 121: Bei der Anpassung des Linienw egs der Linie 121 
soll der beschlossene Antrag der CDU-Fraktion AN/0329/2026 
zur besseren Anbindung der Carl-von-Ossietzky-
Gesamtschule zusätzlich umgesetzt w erden. 
2. Linie 124: Die Verkehrsanbindung des im Bau befindenden 
Standortes des Bundesverw altungsamts muss sichergestellt 
w erden, insbesondere von Norden kommend. Die 
Expressbuslinie X3 (Merkenich – Riehl - Merheim), die diesen 
zusätzlichen Bedarf berücksichtigt, soll höher priorisiert 
w erden. 
3. Linie 125: Auf den am 25.06.2026 in der Bezirksvertretung 
Chorweiler zu behandelnden Antrag AN/1008/2026, der eine 
Würdigung der Busverbindungen nach Longerich enthält, 
verweisen wir. 
 
Abstimmungsergebnis: Einstimmig beschlossen 
 
zu 1) Der Schulstandort CvOG w ird vorw iegend durch die 
Stadtbahnlinie15 erschlossen. 
Darüberhinausgehende Busanbindungen w urden in den 
vergangenen Jahren mehrfach geprüft und verw orfen. 
Stattdessen soll eine zusätzliche Haltestelle auf der Robert-
Perthel-Straße auf Höhe der Einmündung Longericher 
Straße eingerichtet werden. Eine zusätzlich zur vorhandenen 
Stadtbahnanbindung gew ünschte Busanbindung der Carl-von-
Ossietzky-Gesamtschule über die Linie 121 ist mit zusätzlichen 
Kosten verbunden und stellt somit eine 
Ergebnisverschlechterung gegenüber dem vorgelegten 
Einsparvorschlag dar. Darüber hinaus sind durch eine Stichfahrt 
ca. 700 durchfahrende Fahrgäste von einer nennensw ert 
längeren Fahrzeit betroffen.  
Die Verw altung empfiehlt, dem Vorschlag aus den genannten 
Gründen nicht zu folgen. 
zu 2) Der neue Standort des Bundesverw altungsamts ist durch 
die Stadtbahnstation „Amsterdamer Str./ Gürtel“ der Linie 16 
sow ie durch die Buslinie 140, Haltestelle „Niehl Betriebshof 
Nord“ hinreichend an das ÖPNV-Netz erschlossen. 
Insbesondere die Linie 16 bietet attraktivere Anbindungen an 
den Hauptbahnhof und die Kölner Innenstadt als die Buslinie 
124. Die Beibehaltung der Linie 124 w äre mit zusätzlichen 
Kosten verbunden und stellt somit eine 
Ergebnisverschlechterung gegenüber dem vorgelegten 
Einsparvorschlag dar.  
Die Verw altung empfiehlt, dem Vorschlag aus den genannten 
Gründen nicht zu folgen.

Anlage 6 
6 
 
Zu 3) siehe Ausführungen zu AN/1128/2026 unter der Überschrift 
„Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)“. 
 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 
 
Beschluss unter TOP 9.1.4 der Sitzung v. 25.06.2026:  
 
Die Bezirksvertretung nimmt die in Anlagen 3 und 4 benannte 
Anpassung der Busverkehrsleistung zum Fahrplanwechsel 
2026/2027 zur Kenntnis.  
 
Zudem wird die Verwaltung beauftragt, Nachbesserungen für 
den Stadtbezirk Chorweiler zu prüfen. Insbesondere in folgender 
Hinsicht: 
1. Beibehaltung und Herstellung möglichst 
umstiegsloser Fahrverbindungen zu den Schulen, 
z.B. durch Sonderfahrten zu Schulbeginn und -
ende. 
2. Keine Verschlechterung der Anbindung an den 
zuverlässiger angefahrenen S-Bahnhof Longerich 
3. Weitere Linienführungen, zumindest in den Kernzeiten, 
die den U-Bahnhof Heimersdorf abdecken, u.a. im 
Stadtteil Esch 
4. Die Verwaltung stellt eine Anbindung der Stadtteile 
Esch/Pesch/Auweiler an das Gewerbegebiet Pesch 
(Haltestelle „Gewerbegebiet Pesch“) sicher. 
5. Bei der geplanten, aufwändigen 
Gesamtnetzbetrachtung im Bus- und Stadtbahnnetz 
einen stärkeren Fokus auf die Randlagen der Stadt zu 
 
Zu 1) Im vorgelegten Optimierungsvorschlag für das 
Busnetz in Chorweiler wurde einer guten ÖPNV-Anbindung 
der Schulstandorte besondere Aufmerksamkeit geschenkt. 
Insgesamt ergeben sich durch die Angebotsoptimierung für 
die meisten Fahrgäste im Stadtbezirk Verbesserungen. Im 
Einzelfall kann es auch zu Verschlechterungen gegenüber 
dem Status quo kommen. 
Eine Beibehaltung des Status quo stünde den angedachten 
Angebotsverbesserungen entgegen. Die Herstellung 
zusätzlicher Fahrverbindungen, z.B. durch Sonderfahrten, ist 
mit zusätzl ichen Kosten verbunden und stellt somit eine 
Ergebnisverschlechterung gegenüber dem vorgelegten 
Einsparvorschlag dar.  
Eine alternative Variante zur genannten Ursula -Kuhr-Schule 
wird unter Punkt 4 beschrieben. 
Zu 2) Aus allen Chorw eiler Stadtteilen ist w eiterhin eine gute 
Erreichbarkeit von S-Bahn-Stationen gew ährleistet. In Summe 
ergeben sich durch die veränderten Linienführungen zusätzliche 
Fahrgastpotenziale und damit eine Verbesserung für den 
Stadtbezirk insgesamt gegenüber dem Status Quo. Eine 
Anbindung des S-Bahnhofs Longerich in der heutigen Form ist 
bei gleichzeitiger Umsetzung der geplanten 
Angebotsverbesserungen im Stadtbezirk w ürde zu deutlichen 
Mehrkosten führen und stellt somit eine

Anlage 6 
7 
 
legen, wie in Blumenberg, Roggendorf/Thenhoven und 
Worringen. 
 
Abstimmungsergebnis: Einstimmig beschlossen 
 
Ergebnisverschlechterung gegenüber dem vorgelegten 
Einsparvorschlag dar. 
Die Verw altung empfiehlt, dem Vorschlag daher nicht zu folgen. 
Zu 3) Zusätzliche Linienführungen sind mit zusätzlichen Kosten 
verbunden, stellen somit eine Ergebnisverschlechterung 
gegenüber dem vorgelegten Einsparvorschlag dar.  
Die Verw altung empfiehlt daher, dem Vorschlag nicht zu folgen. 
Zu 4) Eine direkte Anbindung der Haltestelle 
„Gewerbegebiet Pesch“ an die Stadtteile Pesch und 
Esch/Auweiler wurde geprüft. Durch einen Tausch der 
Linienführungen der Linien 125 und 145 in Pesch lässt sich 
die Haltestelle Gewerbegebiet Pesch direkt an Esch und das 
Zentrum von Pesch anbinden. Die Linie 125 würde dabei von 
Sinnersdorf und Esch kommend über den heutigen 
Linienweg geführt und über Lindweiler die Haltestelle 
Volkhovener Weg (S-Bahn) anfahren. Zur Anbindung der 
Ursula-Kuhr-Schule verläuft der weitere Linienweg über den 
Stallagsweg bevor er Chorweiler erreicht. Die Linie 145 
befährt von Pesch aus dafür den direkten Weg nach 
Chorweiler über den Zubringer. Durch diese Variante können 
die gewünschten Verbindungen erreicht werden. Es erhöhen 
sich allerdings gegenüber der Ursprungsvariante für einige 
Relationen die Fahrzeiten, z. B. zwischen Esch und 
Chorweiler. Das Ergebnis dieser Variante ist mit dem der 
Ursprungsvariante weitestgehend vergleichbar (siehe hierzu 
auch die Prinzipskizze unterhalb der Tabelle).  
Zu 5) Verwaltung und KVB nehmen diesen Wunsch auf und 
werden im Falle einer Gesamtbetrachtung die Belange der 
Randlagen der Stadt in angemessener Weise berücksichtigen.

Anlage 6 
8 
 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 
 
Beschluss unter TOP 6.4 der Sitzung v. 23.06.2026: 
 
Die Bezirksvertretung nimmt die in Anlagen 3 und 4 benannte 
Anpassung der Busverkehrsleistung zum Fahrplanwechsel 
2026/2027 zur Kenntnis. 
Die Bezirksvertretung Porz fordert den Rat der Stadt Köln auf, 
die bisherige Anbindung von Gut Leidenhausen in Porz-Eil nicht 
durch Einsparung der Busleistung der Linie 423 aufzugeben. Die 
seit langem bestehende Beschlusslage sieht die Einrichtung der 
Haltestelle Gut Leidenhausen auch in Gegenrichtung vor, ohne 
w elche die Haltestelle nur eingeschränkt nutzbar ist. Der 
seinerzeit in den jew eiligen Begründungen dargelegte Bedarf 
besteht uneingeschränkt w eiter, daher fordert die 
Bezirksvertretung Porz den Rat auf, an der vollständigen 
Einrichtung der Haltestelle festzuhalten und sich bei 
Straßen.NRW w eiterhin für den Ausbau der notw endigen 
Querungshilfe einzusetzen. 
Sofern die Anbindung durch die Linie 423 nicht in der bisherigen 
Form gewährleistet werden kann, ist zu prüfen, ob folgende 
Maßnahmen möglich sind: 
1. Umwandlung der AST 188 zum RufBus 188 
2. Ausweitung der Bedienzeiten auf das Wochenende und 
Feiertage 
3. Kostenfreie Buchung eines Shuttlebusses für 
Schulgruppen (bis zu 3 T age vor der Fahrt) in der Zeit 
zwischen 9 und 15 Uhr 
4. Veranstaltungssonderverkehre an publikumsstarken 
T agen/ zu Veranstaltungen des Umweltbildungszentrums. 
 
 
 
Zur Linie 423: 
Fahrgasterhebungen zeigen, dass die Haltestelle "Gut 
Leidenhausen" am Wochenende, w ie auch unter der Woche, nur 
vereinzelt von Fahrgästen genutzt w ird. Eine Beibehaltung des 
Busangebots am Wochenende stellt eine 
Ergebnisverschlechterung gegenüber dem vorgelegten 
Einsparvorschlag dar.  
Die ÖPNV- Anbindung von Gut Leidenhausen bleibt durch die 
AST-Linie 188, die auch am Wochenende verkehrt und w ährend 
der Bedienzeiten alle 30 Minuten bestellt w erden kann, zudem 
w eiterhin gew ährleistet.  
Die Verw altung empfiehlt daher, dem Vorschlag aus den 
genannten Gründen nicht zu folgen. 
Zu den Prüfaufträgen: 
Zu 1-3) Aufgrund der geringen Fahrgastzahlen auf der Linie 423 
erscheint das AST-Angebot ausreichend. Wochenenden und 
Feiertage sind bereits heute in den Bedienzeiten des AST-
Angebots inkludiert. Es kann zukünftig angeboten werden, auch 
einen Bus mit einem Vorlauf von 5 T agen anzufragen, sofern 
dieser nicht zur HVZ zum Einsatz kommen soll. 
Zu 4.) Veranstaltungssonderverkehre müssen vom Veranstalter 
bestellt und finanziert werden und sind somit nicht Gegenstand 
der hier vorliegenden Beschlussfassung.

Anlage 6 
9 
 
Hierzu sind Gespräche mit dem Umweltbildungszentrum 
zu zur Abstimmung zu führen. 
Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt 
 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 
 
Beschluss unter TOP 8.2.6 der Sitzung v. 18.06.2026:  
 
Die Bezirksvertretung nimmt die in Anlagen 3 und 4 benannte 
Anpassung der Busverkehrsleistung zum Fahrplanwechsel 
2026/2027 zur Kenntnis.  
 
Die Bezirksvertretung Kalk ergänzt den Beschluss der 
Verwaltung um die folgende Anfrage und den Prüfauftrag:  
1. Die Verwaltung wird gebeten zu erläutern, wie die KVB 
die Zahlen zu den Fahrgästen ermittelt hat. (Zählverfahren, 
Zeitraum usw. zur Beurteilung der statistischen Reliabilität)  
2. Die Verw altung w ird zudem gebeten vor einer Einstellung 
der Linie 171 zunächst gemeinsam mit der KVB zu prüfen, ob 
sich die Fahrgaszahlen der Linie durch eine konsequentere 
Einhaltung des 5-Minuten -Takts gemeinsam mit der Linie 159 
nicht deutlich bessere Zahlen ergeben. Da zurzeit beide Linien 
oft kurz hintereinanderfahren, verteilen sich die Fahrgäste oft 
ungleichmäßig und es kommt durch Spitzen zu Verzögerungen 
beim Ein- und Aussteigen. Eine solche Prüfung sollte 
mindestens auf 12 Monate angelegt w erden.  
 
Abstimmungsergebnis:  
Bei Stimmenmehrheit von SPD-Fraktion, Fraktion AfD und 
Bezirksvertreterin Tao (Fraktion Volt und Hooghoughi), bei 
 
 
Zu 1) Die Fahrgastzahlen wurden mittels automatischer 
Fahrgastzählsysteme (AFZS) in den Bussen ermittelt. Die Zahlen 
basieren auf einer robusten Stichprobe, um eine ausreichende 
statistische Genauigkeit sicherzustellen und damit eine hohe 
Aussagekraft zu erzielen.  
Zu 2) Die Buslinie 159 ist zw ischen den Stadtteilen Kalk und 
Mülheim gut ausgelastet. Die Linie 171 hat in diesem Abschnitt 
in der HVZ zu einer Entspannung der Kapazitätssituation 
beigetragen, w obei die Nachfrage auch vor Einführung dieser 
Linie bedient w erden konnte.  
Insgesamt sind die betroffenen Quartiere ohnehin sehr gut an 
das ÖPNV-Netz angeschlossen. In Ost-West-Richtung über 
die Stadtbahnlinien 1 und 9 und in Nord-Süd-Richtung über die 
Buslinien 159, 153 und 157.  
Eine auch nur abschnittsw eise Aufrechterhaltung der Linie 171 
stellt eine Ergebnisverschlechterung gegenüber dem 
vorgelegten Einsparvorschlag dar.  
Die Verw altung empfiehlt daher, dem Vorschlag nicht zu folgen.

Anlage 6 
10 
 
Enthaltung der CDU-Fraktion, Bezirksvertreter Schlagenhauf 
(Fraktion Die LINKE.), Bezirksvertreter Badorf (Fraktion Die 
LINKE.), Bezirksvertreter Schulte (Bündnis 90/Die Grünen) und 
Bezirksvertreterin Schweizer-May (Fraktion Bündnis 90/Die 
Grünen) zugestimmt.  
 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 
 
Beschluss unter TOP 9.2.5 der Sitzung v. 22.06.2026:  
 
Die Bezirksvertretung nimmt die in Anlagen 3 und 4 benannte 
Anpassung der Busverkehrsleistung zum Fahrplanwechsel 
2026/2027 zur Kenntnis. Die BV Mülheim ergänzt den Beschluss 
der Verwaltung um folgende Anfrage und Prüfauftrag: 
A. (Änderungsantrag SPD-Fraktion, CDU-Fraktion und 
Einzelmandatsträger van den Berg (KSG) 
1. Die Verwaltung wird gebeten zu erläutern, wie die KVB die 
Zahlen zu den Fahrgästen ermittelt hat (Zählverfahren, 
Zeitraum usw. zur Beurteilung der statistischen Reliabilität) 
2. Die Verwaltung wird zudem gebeten vor einer Einstellung der 
Linie 171 zunächst gemeinsam mit der KVB zu prüfen, ob 
sich die Fahrgastzahlen der Linie durch eine konsequentere 
Einhaltung des 5-Minuten-T akts gemeinsam mit der Linie 159 
nicht deutlich bessere Zahlen ergeben. Da zur Zeit beide 
Linien oft kurz hintereinander fahren, verteilen sich die 
Fahrgäste oft ungleichmäßig und es kommt durch Spitzen zu 
Verzögerungen beim Ein- und Aussteigen. Eine solche 
Prüfung sollte mindestens auf 12 Monate angelegt werden 
 
 
 
Zu A1) siehe Ausführungen zu 1) unter der Überschrift 
„Bezirksvertretung 8 (Kalk)“. 
Zu A2) siehe Ausführungen zu 2) unter der Überschrift 
„Bezirksvertretung 8 (Kalk)“. 
Zu B) Zusätzliche Angebote zur Kompensation der geplanten 
Angebotsreduktionen stellen eine Ergebnisverschlechterung 
gegenüber dem vorgelegten Einsparvorschlag dar.  
Die Verw altung empfiehlt daher, dem Vorschlag nicht zu folgen.

Anlage 6 
11 
 
B. Die Bezirksvertretung Köln-Mülheim beauftragt die Verw altung 
mit folgenden Ausführungen: (Fraktion Die Linke) 
1.Die Verw altung erarbeitet zusammen mit der KVB ein Konzept 
aus, w elche die geplanten Streichungen auf den w ichtigsten 
Abschnitten kompensieren. 
2. Hierbei w ird ein Takt im Regelplan der KVB angestrebt. 
3. Die Buslinien 171 und 179 und 423 w erden so lange w eiterhin 
betrieben. 
4. Das zu erarbeitende Kompensations-Konzept könnte 
beispielsw eise als Mindestszenario vorsehen, die Buslinie 171 
im Abschnitt Mülheim–Kalk als Verstärkerlinie der Linie 159 zu 
erhalten, die Buslinie 179 w ie gehabt zu erhalten und für die 
Buslinie 423 im Abschnitt zw ischen Königsforst und Flughafen 
w enigstens tagsüber einen 60 -Minuten-Takt einzurichten. 
5. Das Konzept kann auch statt der Beibehaltung der Linien 171 
und 179 eine neue Buslinie auf der Strecke Mülheim –Kalk–
Neubrück–Deutz enthalten, die die beiden stark nachgefragten 
„Äste“ der bisherigen Linien verbindet. Dieses könnte auch in 
Form einer Ringlinie erfolgen. 
Abstimmungsergebnis: Einstimmig beschlossen

Anlage 6 
12

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

577 Zeichen

Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung 
Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung beizufügen. Kreuzen Sie 
bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. 
 
Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. 
Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? 
- Sonstiges 
Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): 
Die Sicherstellung der finanziellen Handlungsfähigkeit des Stadtwerke Köln Konzerns ist eine 
unternehmensbezogene Entscheidung.

Beschlussvorlage Rat

43817 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
II/II/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 1530/2026 
Freigabedatum 
 02.06.2026 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Stadtwerke Köln Konzern: Sicherstellung der finanziellen Handlungsfähigkeit  
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat der Stadt Köln stärkt den Stadtwerke Köln Konzern bei der langfristigen Wahrneh-
mung seiner Aufgaben der Daseinsvorsorge, unterstützt die hierfür erforderlichen Investitio-
nen in die Transformation und Zukunftsfähigkeit der Stadt Köln und sichert zugleich die nach-
haltige finanzielle Stabilität und Handlungsfähigkeit des Konzerns wie folgt:  
 
1. Der Rat der Stadt Köln stimmt dem vom Lenkungskreis empfohlenen ausgewogenen 
Maßnahmenpaket zu und beauftragt die Verwaltung sowie den Stadtwerke Köln Kon-
zern, die notwendigen Umsetzungsentscheidungen auszuarbeiten und – soweit erfor-
derlich – den zuständigen Gremien zur Entscheidung vorzulegen.  
 
2. Der Rat der Stadt Köln ermächtigt die Verwaltung zur Erweiterung des Liquiditätsver-
bundes mit der Stadtwerke Köln GmbH gemäß des RdErl. d. Ministeriums für Inneres 
und Kommunales - 34-48.05.01/02- 8/14 (sog. Krediterlass NRW) in Bezug auf die Ein-
richtung einer Kreditlinie für das Jahr 2026 in Höhe von maximal 200.000.000,00 € und 
ab dem Jahr 2027, unter Vorbehalt der Genehmigung der Haushaltssatzung, für die 
Jahre 2027 ff., in Höhe von maximal 400.000.000,00 € zu marktüblichen Konditionen. 
 
3. Der Rat der Stadt Köln beschließt die Ersatzbeschaffung der bislang zurückgestellten 36 
Niederflur-Stadtbahnwagen der Kölner Verkehrs-Betriebe AG; im Übrigen gilt der Be-
schluss des Rates der Stadt Köln v. 05.02.2026 unter der Vorlage-Nr. 0021/2026.  
 
4. Der Rat der Stadt Köln beschließt die in den Anlagen 3 und 4 beschriebenen Änderun-
gen im Busangebot auf Kölner Stadtgebiet und beauftragt die Verwaltung, die Umset-
zung zum nächsten Fahrplanwechsel durch die KVB bzw. die RVK zu veranlassen.   
 
Mobilitätsausschuss 16.06.2026 
Finanzausschuss 29.06.2026 
Rat 02.07.2026

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  s. 
Begründung € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
 
Begründung: 
 
Die Stadtwerke Köln GmbH (SWK) ist die Holding des gemessen am Umsatz größten kommu-
nalen Unternehmensverbundes in Deutschland und ist gemeinsam mit ihren Tochtergesell-
schaften für weite Teile der Daseinsvorsorge in der Stadt Köln verantwortlich, u.a. für die 
Energie- und Trinkwasserversorgung, den Öffentlichen Straßenpersonenverkehr (ÖSPV) als 
integralem Bestandteil des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV), vernetzte Güterlogis-
tik, die Digitalinfrastruktur, die Entsorgung und Verwertung von Abfällen, Stadtentwicklung so-
wie Sport- und Freizeitstätten. Die Stadt Köln ist alleinige Gesellschafterin der Stadtwerke 
Köln GmbH.

3 
1. Ergebnissicherungskonzept der SWK 
Im Zuge der tiefgreifenden Transformationsprozesse insbesondere in den Bereichen Energie, 
Wärme und Verkehr sehen sich kommunale Unternehmen in Deutschland mit erheblich stei-
genden Investitions- und Finanzierungsanforderungen konfrontiert, die auch weitere Ge-
schäftsfelder des SWK-Konzerns wie Logistik, Entsorgung, Telekommunikation, Wohnungs-
bau und Stadtentwicklung betreffen. Vor diesem Hintergrund hat der Aufsichtsrat der SWK im 
Rahmen des Strategiechecks 2023 auf Basis der langfristigen Investitions- und Finanzie-
rungsplanungen wesentliche Handlungsbedarfe für die zukünftige Ausrichtung des Konzerns 
identifiziert.  
Der 2025 fortgeschriebene Strategiecheck der SWK zeigt einen Investitionsbedarf in Höhe 
von 12 Mrd. € bis 2035 auf. Der Investitionsbedarf kann nach Auskunft der SWK in den bis-
lang bestehenden Finanzierungs- und Steuerungsmechanismen nicht abgebildet werden. In 
diesem Zusammenhang wurde durch den Aufsichtsrat ein Ergebnissicherungskonzept (ESK) 
in Auftrag gegeben. Das ESK umfasst laut SWK die Überprüfung und Überarbeitung der fol-
genden Punkte: 
1. Überprüfung der Investitionen hinsichtlich Erreichung der strategischen Ziele pro Kon-
zerngesellschaft, 
2. Nachschärfen der Investitionsmaßnahmen nach Realisierbarkeit und Restriktionen, 
3. Identifikation weiterer Zuschuss- und Finanzierungsquellen für die jeweiligen Investitio-
nen, 
4. Abstimmung mit Stadt Köln bezüglich Ausschüttungspolitik und Eigenkapitalzuführung 
unter Betrachtung der strategischen Ziele der Stadt Köln, 
5. Verantwortlichkeit zur Entwicklung von Handlungsoptionen liegt jeweils bei der operati-
ven Konzerngesellschaft in Zusammenarbeit mit den entsprechenden Gremien. 
Ein wesentliches Ergebnis des ESK war es, dass der Stadtwerke Köln Konzern durch im ESK 
vorgesehene Maßnahmen Ergebnisverbesserungen von rund 100 Mio. € p.a. bis 2035 reali-
sieren kann. Das Konzept hielt allerdings auch fest, dass der SWK-Konzern langfristig seine 
Bonität nur halte, "wenn ein Verlustdeckel für die KVB festgelegt und das Eigenkapital des 
SWK-Konzerns gestärkt wird“. Dass dieser Handlungsbedarf besteht und sich weiter erhöht, 
wurde durch den jüngsten Strategiecheck 2025 des SWK-Konzerns nochmals bestätigt. Das 
hohe Ergebnispotenzial des SWK-Konzerns allein ist nicht ausreichend, um die Wachstumsin-
vestition in allen Bereichen des Konzerns parallel zu steigenden Zinsaufwendungen und Ab-
schreibungen bspw. für Ersatzbeschaffungen von Stadtbahnwagen, der vollständigen Umstel-
lung der Busflotte auf Elektromobilität sowie den sonstigen Erneuerungsinvestitionen im Kon-
zern zu bewältigen. Neben den Wachstumsinvestitionen sind hierfür bspw. auch deutlich ge-
ringere Fördermittel für die erforderlichen Fahrzeugersatzbeschaffungen im Stadtbahnbereich 
verantwortlich.  
Vor diesem Hintergrund hatte der Aufsichtsrat der SWK bereits 2024 beschlossen, dass für 
die identifizierten Handlungsnotwendigkeiten eine Lösung auf der politischen Ebene mit Be-
fassung der zuständigen, städtischen Gremien initiiert werden muss.  
Mit Schreiben vom 19.06.2024 übermittelte daher die Vorsitzende des Aufsichtsrats der SWK 
einen Bericht an die Oberbürgermeisterin und den Finanzausschuss des Rates der Stadt Köln 
auf Basis des im Aufsichtsrat beratenen ESK zur Initiierung der Befassung der zuständigen 
Gremien der Stadt Köln. 
 
2. Beratungsprozess der Stadt Köln  
Die Verwaltung hat den Gremien der Stadt Köln für den weiteren Beratungsprozess unter der 
Vorlage-Nr. 2158/2025 einen Vorschlag unterbreitet, der diesen wie folgt strukturiert hat:  
Ein im August 2025 eingerichteter fachübergreifender Lenkungskreis hatte die Aufgabe, 
Handlungsalternativen und -optionen zu erarbeiten und diese mit Kostenschätzungen oder ei-
nem finanziellen Rahmen zu versehen.  
Als Mitglieder des Lenkungskreises wurden vorgesehen:

4 
- ein*e Vertreter*in des Amtes des*der Oberbürgermeister*in, 
- die*der Dezernent*in für Mobilität, 
- ein*e Vertreterin des Amtes für nachhaltige Mobilitätsentwicklung (68) als ÖPNV-Auf-
gabenträgerin, 
- die*der Stadtkämmerer*in / Beteiligungsdezernent*in, 
- ein*e Vertreter*in des Beteiligungsmanagements der Stadt Köln, 
- ein*e Vertreter*in der KVB,  
- der*die Vorsitzende*r der Geschäftsführung der SWK GmbH, 
- das für Finanzen zuständige Mitglied der Geschäftsführung der SWK GmbH, 
- die*der Dezernent*in für Stadtentwicklung. 
Ergänzend hierzu wurde ein politisches Begleitgremium eingerichtet, das der politischen 
Rückkopplung des Lenkungskreises diente. Das politische Begleitgremium war aus je zwei 
Mitgliedern der im Finanz- und Verkehrsausschuss stimmberechtigten Fraktionen zusammen-
gesetzt.  
Um den multidimensionalen Beratungsprozess des Ergebnissicherungskonzepts professionell 
zu unterstützen und Erfahrungen anderer Aufgabenträger sowie Verkehrsunternehmen best-
möglich einbinden zu können, wurde über eine externe Projektsteuerung durch die Pricewa-
terhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (pwc) ein professionelles Projektma-
nagement des Gesamtprojekts sowie eine fachliche Unterstützung zugunsten des Lenkungs-
kreises in Abhängigkeit der dortigen Beratungsbedarfe, in rechtlicher Hinsicht ergänzt durch 
die Ernst & Young Law GmbH, sichergestellt. 
Um eine Berücksichtigung der wesentlichen Weichenstellungen im kommenden Doppelhaus-
halt 2027/2028 zu ermöglichen und mit den sonstigen Handlungserfordernissen des Haus-
halts in Einklang zu bringen, wurde der Beratungsprozess so gestaltet, dass die Erkenntnisse 
in die Aufstellung des Doppelhaushalts 2027/2028 einfließen können.  
Zentrale Anforderung des Lenkungskreises für die Sicherstellung der finanziellen Leistungsfä-
higkeit des SWK-Konzerns war die Aufrechterhaltung seiner Schuldentragfähigkeit und damit 
der Fähigkeit des SWK-Konzerns, die für die Transformation der Stadt Köln erforderlichen In-
vestitionen zu möglichst günstigen Finanzierungskonditionen eigenständig finanzieren zu kön-
nen. 
Diese Fähigkeit eines Unternehmens basiert grundsätzlich auf dessen finanzieller Stabilität 
und Ertragskraft. Kreditinstitute beurteilen diese anhand einer Vielzahl quantitativer und quali-
tativer Kriterien (sog. Bonitätskennziffern), bei denen neben der operativen Ertragskraft und 
qualitativen Faktoren u.a. auch die Stabilität der Cashflows sowie die Höhe der Verschuldung 
ebenso wie das Verhältnis der Nettoverschuldung zum operativen Ergebnis vor Zinsen, Steu-
ern und Abschreibungen (Net Debt/EBITDA) Berücksichtigung finden. Zum Erhalt guter Finan-
zierungskonditionen sollten bestimmte Zielgrößen gewährleistet werden.  
Zu berücksichtigen war darüber hinaus, dass bei der Quantifizierung der einzelnen Maßnah-
men aufgrund der Vielzahl der für die Bonität zu berücksichtigenden Kennzahlen Wechselwir-
kungen auftreten. So sind manche der Maßnahmen bilanzwirksam, d.h. sie erhöhen das Ver-
mögen des SWK-Konzerns bzw. verringern dessen Verschuldung, andere sind ergebniswirk-
sam, d.h. sie verbessern das Jahresergebnis des SWK-Konzerns. Eine bloße Addition von 
Maßnahmenalternativen ist daher nicht sinnvoll, ohne diese Wechselwirkungen zu berücksich-
tigen. So können sich Maßnahmen zwar positiv auf das Vermögen bzw. Verschuldung der 
SWK auswirken, aber negative Wirkungen auf das Ergebnis haben. Diese Wechselwirkungen 
und damit die Gesamtmaßnahmenwirkung wurden hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf die Bo-
nität seitens SWK ermittelt und von pwc nachvollzogen und dienten als Grundlage für die Be-
ratungen des Lenkungskreises.  
Über die Beratungen des Lenkungskreises wurde ein Ergebnisbericht erstellt. Dieser ist dieser 
Beschlussvorlage als Anlage 2 beigefügt. Nach Auskunft der SWK enthält dieser Geschäfts-
geheimnisse zu betriebsinternen Kalkulationen, Berechnungen, Prognosen und Erwartungs-
werten und wird dieser Beschlussvorlage daher nicht öffentlich hinzugefügt. Auf ihn wird voll-
umfänglich verwiesen. Auf die Verpflichtung der Gremienmitglieder zur Wahrung der Vertrau-
lichkeit nicht öffentlicher und seitens SWK als geheimhaltungsbedürftig eingestufter Informati-
onen wird seitens der Verwaltung ausdrücklich hingewiesen.

5 
3. Vorschlag des Lenkungskreises 
Der Lenkungskreis hat sich mit möglichen Maßnahmenideen sowie Handlungsoptionen be-
fasst und einen ausgewogenen Vorschlag erarbeitet, um eine zukunftsgerichtete Finanzie-
rungsbasis des SWK-Konzerns für wesentliche Daseinsvorsorge- und Transformationsaufga-
ben in Köln sicherzustellen.  
Zur Bewertung der finanziellen Wirkung möglicher Maßnahmenpakete wurden dafür drei Sze-
narien analysiert. Hinsichtlich der in den jeweiligen Szenarien bestehenden ermittelten Be-
darfe zur Sicherstellung der finanziellen Leistungsfähigkeit wird auf den Ergebnisbericht des 
Lenkungskreises verwiesen (Anlage 2). Ein Status-quo-Szenario, das von einer Fortschrei-
bung der Entwicklung ohne Gegenmaßnahmen ausgeht, zeigt ab 2027 deutliche und wach-
sende Bedarfe zur Sicherstellung der finanziellen Leistungsfähigkeit, was die bekannte Hand-
lungsnotwendigkeit untermauert. Demgegenüber kann in zwei Vergleichsszenarien mit unter-
schiedlich aufgebauten Maßnahmenpaketen – in beiden Vergleichsszenarien jeweils unter 
Annahme eines zusätzlichen Commitments (s. dazu unter Ziff. 4d) – der Bedarf kurzfristig ge-
schlossen und mittelfristig erheblich reduziert werden. Das vom Lenkungskreis vorgeschla-
gene Maßnahmenpaket (Szenario 2) erweist sich dabei als wirksam, ohne weiter reichende 
Anpassungen im öffentlichen Leistungsangebot (wie z.B. die dauerhafte Schließung von Bä-
dern oder starke Einschnitte im bestehenden ÖPNV-Angebot), wie sie das Szenario 3 enthält, 
erforderlich zu machen.  
Der Lenkungskreis hat daher die Umsetzung der Maßnahmen des Szenarios 2 empfohlen. 
Dieses Maßnahmenpaket ist ausgewogen, geeignet, aber auch erforderlich, um in Kombina-
tion mit dem Commitment die Jahresergebnisse der SWK zu stabilisieren und die Schulden-
tragfähigkeit zu erhalten.  
Das Szenario 2 umfasst sowohl Maßnahmen, die innerhalb des SWK-Konzerns umzusetzen 
sind (bspw. Ergebnisverbesserungen), finanzielle Leistungen der Stadt Köln als Gesellschaf-
terin (bspw. die Bereitstellung einer Kreditlinie, die Bereitschaft zur Eigenkapitalstärkung so-
wie zu einer veränderten Ausschüttungspolitik) sowie Maßnahmen, welche das bestehende 
Leistungsportfolio (bei Busverkehrsleistungen) moderat anpassen und im Übrigen aber geeig-
net sind, den Status Quo des Leistungsangebots bei Zurückstellen weiterer Ausbaupläne ab-
zusichern sowie gleichzeitig die nötigen Investitionen z.B. in die Erneuerung der Fahrzeug-
flotte zu ermöglichen.  
Es verzichtet demgegenüber auf weitreichendere Veränderungen im Leistungsangebot wie 
dies bei Szenario 3 durchkalkuliert wurde. Im Vergleich zum Szenario 2 ist auch durch die 
weiteren Maßnahmen des Szenario 3 kurzfristig keine zusätzliche Reduzierung des Finanzie-
rungsbedarfs zu erzielen. Erst in einer Langfristbetrachtung bis 2035 zeigen sich relevante 
Unterschiede. 
Hierbei ist jedoch zu berücksichtigen, dass es sich um eine langfristige Prognose basierend 
auf den aktuell vorliegenden Planungen und Erkenntnissen handelt und der gesamte Trans-
formationsprozess von einer hohen Dynamik gekennzeichnet ist. Sich verändernde Rahmen-
bedingungen sowie externe Faktoren wie beispielsweise gesamtwirtschaftliche Entwicklun-
gen, regulatorische Änderungen oder auch Änderungen von politischen Rahmenbedingungen 
und Förderungen in den Bereichen Energie, Wärme und Verkehr sowie weiterer Geschäftsfel-
der des SWK-Konzerns, können derzeit nur soweit bekannt abgebildet werden. Entsprechend 
sind langfristige Prognosen bis 2035 mit einer erhöhten Unsicherheit behaftet. Dies kann 
Chancen und Risiken für die Stadt Köln und den SWK-Konzern beinhalten, auf die flexibel zu 
reagieren ist. Auch dies und die beabsichtigte langfristige Zusammenarbeit im Rahmen des 
Commitments hat der Lenkungskreis daher bei seiner Empfehlung für das Maßnahmenpaket 
des Szenario 2 berücksichtigt. 
 
4. Inhalte des Maßnahmenpakets 
Das vom Lenkungskreis abgewogene und vorgeschlagene Maßnahmenpaket sieht vor, dass 
alle Beteiligten des Prozesses Verantwortung für das Gelingen der Transformation überneh-
men und enthält daher ein ausgewogenes Maßnahmenpaket, mit dem das Leistungsangebot 
in der Daseinsvorsorge ebenso wie umfangreiche Transformationsinvestitionen weitestgehend 
abgesichert werden können. Es umfasst:

6 
 
a) Beiträge des SWK-Konzerns 
Der SWK-Konzern sagt Ergebnisverbesserungen im Konzern in Höhe von 30 Mio. € p.a. ab 
2027 zu. Die KVB sagt eine weitere sich bis 2030 aufbauende dauerhafte Ergebnisverbesse-
rung in Höhe von 10 Mio. € zu. 
Über die vorgenannten Ergebnisverbesserungen hinaus wird der SWK-Konzern seine Investi-
tionen um 15 Mio. € p.a. reduzieren und bis auf Weiteres auf den weiteren Ausbau subventio-
nierter Mitarbeitenden-Wohnungen verzichten, um den damit jeweils verbundenen Finanzie-
rungs- und Abschreibungsaufwand zu verringern.  
Das vom SWK-Konzern bereits beschlossene Ergebnissicherungskonzept (s.o. Ziff. 1) mit ei-
ner Ergebniswirkung von 100 Mio. € p.a. bis 2035 besteht fort und wird in aktualisierter Form 
weiter umgesetzt. 
 
b) Gesellschafterbeiträge der Stadt Köln  
Die Stadt Köln als Gesellschafterin des SWK-Konzerns wird sich an der Sicherstellung der fi-
nanziellen Leistungsfähigkeit des Konzerns durch finanzwirksame Maßnahmen beteiligen:  
 
Kreditlinie 
Als klares Signal der engen Verbundenheit zwischen Stadt Köln und SWK-Konzern richtet die 
Stadt dem SWK-Konzern eine Kreditlinie in Höhe von bis zu 400 Mio. € (im Haushaltsjahr 
2026 und bis zum Inkrafttreten der Haushaltssatzung für die Jahre 2027/2028 zunächst be-
schränkt auf 200 Mio. €) ein, auf die der Konzern im Rahmen des Liquiditätsmanagements zu-
greifen kann, um kurzfristige Liquiditätsbedarfe abzudecken.  
Zwischen der Stadt Köln und der SWK GmbH besteht aktuell bereits ein einseitiger Liquidi-
tätsverbund, der darauf abzielt, dass die SWK freie Liquidität dem Kernhaushalt der Stadt 
Köln zur Verfügung stellt. Die Erweiterung des Liquiditätsverbundes dient dem Zweck, der 
SWK die Möglichkeit zu eröffnen, kurzfristige Liquiditätsbedarfe auch über eine Kreditinan-
spruchnahme gegenüber dem Kernhaushalt der Stadt Köln abzudecken.  
Die Erweiterung des Liquiditätsverbundes kann auf der Basis des RdErl. d. Ministeriums für 
Inneres und Kommunales - 34-48.05.01/02 - 8/14 vom 16.12.2014 Nummer 3.2 erfolgen. Eine 
Genehmigung der Kommunalaufsicht ist aufgrund des RdErl. d. Ministeriums für Inneres und 
Kommunales - 34-48.05.01/02 - 8/14 vom 16.12.2014 nicht notwendig. 
Ein Liquiditätsverbund bei der Gemeinde ist nicht als erlaubnispflichtiges Bankgeschäft zu be-
werten. Nach Auffassung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sind diese Ge-
schäfte im Rahmen des Konzernprivilegs nach § 2 Absatz 1 Nummer 7 KWG zulässig. Vo-
raussetzung für eine Anwendbarkeit des sog. Konzernprivilegs ist das Bestehen einer Allein- 
oder Mehrheitsgesellschafterstellung der Gemeinde als Mutter oder die Verpflichtung zur Voll-
konsolidierung in den Gesamtabschluss nach den §§ 116 Absatz 3, 116b GO NRW in Verbin-
dung mit § 51 KomHVO NRW. Die Stadtwerke Köln GmbH steht vollumfänglich im Besitz der 
Stadt Köln (100 %), sodass das Konzernprivileg nach § 2 Absatz 1 Nummer 7 KWG gegeben 
ist. 
Die Einrichtung eines Liquiditätsverbundes darf grundsätzlich nicht dazu führen, dass die Ge-
meinde den in der Haushaltssatzung festgesetzten Höchstbetrag an Krediten zur Liquiditätssi-
cherung (gemäß § 5 der Haushaltssatzung 2025/2026 der Stadt Köln beträgt dieser für 2026 
3,0 Mrd. Euro) überschreitet. Dabei ist der rechtliche Rahmen, den § 89 GO NRW vorgibt, zu 
beachten.  
Zur Einhaltung der beihilferechtlichen Rahmenbedingungen erfolgt die Verzinsung im Liquidi-
tätsverbund zu marktüblichen Konditionen und wurde extern durch beihilferechtliche Spezia-
list*innen geprüft. Die Verwaltung wird die Vereinbarung zum Liquiditätsverbund zwischen 
SWK und Stadt Köln entsprechend dieser Vorgaben marktkonform ausgestalten.

7 
Darüber hinaus schlägt der Lenkungskreis die nachfolgenden weiteren Maßnahmen der Stadt 
vor:  
 
Gewinnausschüttung 
Der Doppelhaushalt 2025/2026 geht derzeit in seiner mittelfristigen Finanzplanung noch von 
einer Ausschüttungserwartung i.H.v. 50 Mio. € p.a. aus, die nach Berücksichtigung von Ertrag-
steuern und ohne weitere teilweise auch positiv wirkende Steuererstattungseffekte grds. einer 
Haushaltsauswirkung von rd. 36,8 Mio. € entspricht. Den im Haushalt der Stadt formulierten 
Ausschüttungserwartungen ist SWK in der Vergangenheit nachgekommen.  
Vor dem Hintergrund der bestehenden Investitionserfordernisse wird die Stadt in ihren Haus-
haltsplanungen zukünftig eine deutlich reduzierte Ausschüttungserwartung ansetzen. Für das 
Jahr 2027 plant die Stadt Köln in ihrem Haushaltsplan eine geringere Ausschüttung (von vo-
raussichtlich rd. 20 Mio. €) und für 2028 sicherheitshalber keine Gewinnausschüttung der 
SWK mehr ein. Über die konkrete Ausschüttungsfähigkeit wird gemeinsam mit SWK GmbH 
anhand der jeweiligen Jahresabschlüsse entschieden, so dass auch zukünftig Sondereffekten 
Rechnung getragen werden kann.  
 
Eigenkapital 
Der Lenkungskreis hat darüber hinaus weitere bilanz- und ergebniswirksame Maßnahmen sei-
tens der Stadt Köln geprüft und sich insbesondere mit der Frage befasst, welche Maßnahmen 
zur Stärkung des Eigenkapitals erwogen werden können. Im Fokus stehen dabei insbeson-
dere die in den kommenden Jahren sukzessive aufwachsenden Gesellschafterdarlehen der 
Stadt Köln an die KVB zur Ersatzbeschaffung von Stadtbahnwagen, deren vom Rat der Stadt 
Köln freigegebener Finanzierungsrahmen (ohne Optionen) sich insgesamt auf bis 1,532 Mrd. 
€ beläuft (s. Vorlage-Nr. 0891/2018, 3243/2020, 1612/2025 u. 0021/2026).  
Eine vollständige oder teilweise Umwandlung dieser Darlehen in Eigenkapital würde die Bi-
lanz der KVB bzw. des SWK-Konzerns deutlich stärken und das Ergebnis der KVB bzw. der 
SWK um die entfallende Zinsbelastung verbessern. Da die Stadt Köln die bislang vorgesehe-
nen Gesellschafterdarlehen ihrerseits kreditfinanziert, wird die Umwandlung der Gesellschaf-
terdarlehen in Eigenkapital zu einer entsprechenden Zinsbelastung im Kernhaushalt führen. 
Für die planmäßig in 2027/2028 auszureichenden Darlehen würde dies eine Zinsbelastung im 
Kernhaushalt – in Abhängigkeit von den zukünftigen Marktkonditionen – von schätzungsweise 
rd. 7 Mio. € (2027) und rd. 12 Mio. € (2028) bedeuten, jeweils ansteigend mit der Höhe der 
auszureichenden Darlehen in den Jahren danach. 
Die konkrete Ausgestaltung dieser weiteren Maßnahmen der Stadt als Gesellschafterin so-
wohl in Art als auch Höhe erfordert detaillierte und mit komplexen Wechselwirkungen zum 
ÖDLA verbundene steuerliche, rechtliche und betriebswirtschaftliche Prüfungen und ggf. be-
hördliche Abstimmungen, welche die Verwaltung unmittelbar anschließend unter Hinzuzie-
hung externer Beratung vornehmen wird. Die Maßnahmen sind daher unter Berücksichtigung 
dieser Wechselwirkungen auszugestalten. Ggf. sind alternative gleichwertige Maßnahmen zu 
entwickeln. Der Rat der Stadt Köln wird nach Abschluss dieser Prüfungen mit dem Ergebnis 
der konkreten Ausgestaltung befasst.  
 
c) Anpassung des Leistungsportfolios 
Der Lenkungskreis schlägt mit Szenario 2 außerdem moderate Anpassungen des Leistungs-
portfolios vor, die nachfolgend beschrieben werden. In der Gesamtheit der Maßnahmen kann 
so aus Sicht des Lenkungskreises im Zusammenwirken aller Beiträge ein bestmögliches Er-
gebnis erreicht werden, welches weiter gehende Anpassungen des Leistungsportfolios ver-
meidet und gleichzeitig die Investitionsfähigkeit für zentrale Ausbauvorhaben sicherstellt.

8 
Stadtbahnausbau 
Die Stadt Köln, KVB und SWK-Konzern stehen zur umfangreichen Modernisierung der Fahr-
zeugflotte der KVB mit einem vom Rat der Stadt Köln freigegebenen Finanzierungsrahmen 
(ohne Optionen) in Höhe von 1,532 Mrd. €. Das vom Lenkungskreis vorgeschlagene Maßnah-
menpaket (Szenario 2) sieht damit – in Abhängigkeit von der tatsächlichen Fahrzeugausliefe-
rung - die Rückkehr der Stadtbahn zum Regelfahrplan für die Linien 1, 7, 9 und 15 vor. Der 
aufgrund der Fahrzeugknappheit von der KVB derzeit gefahrene eingeschränkte Fahrplan der 
Stadtbahnen wird somit nicht dauerhaft fortgeführt.  
Als Konsequenz des Szenarios 2 ist die Beschaffung der vorläufig noch zurückgestellten 36 
Niederflur-Stadtbahnwagen erforderlich und soll daher mit diesem Grundsatzbeschluss paral-
lel freigegeben werden (s. hierzu Ziff. 5 sowie Vorlage-Nr. 0021/2026).  
Szenario 2 sieht darüber hinaus – im Gegensatz zu Szenario 3 – den Ausbau der Stadtbahn 
gemäß dem von KVB entwickelten sog. Basisszenario vor. Die Umsetzung darüberhinausge-
hender Netz- oder Kapazitätserweiterungen wird vorläufig zurückgestellt. Davon unberührt 
bleibt, dass die Verwaltung Machbarkeitsuntersuchungen und/oder Vorplanungen durchführt, 
die Grundlage für eine spätere Umsetzung sein können.  
Das sog. KVB-Basisszenario umfasst folgende Ausbaumaßnahmen auf dem Kölner Stadtge-
biet:  
- die Gesamtinbetriebnahme der Nord-Süd-Stadtbahn 
- die Kapazitätserweiterung im Bestand der Linien 4, 13 und 18 
- die Kapazitätserweiterung im Bestand der Ost-West-Achse (Linie 1) 
- den barrierefreien Ausbau im Bestand der Linie 13 
- die Anbindung von Rondorf u. Meschenich durch V erlängerung der Stadtbahn Süd 
Die im Lenkungskreis diskutierten, weitergehenden Veränderungen im Leistungsbereich, die 
in das Szenario 3 eingeflossen sind, würden demgegenüber eine deutliche Reduzierung ggü. 
dem o.g. KVB-Basisszenario zur Folge haben und insbesondere keine Rückkehr zum Regel-
fahrplan ermöglichen. Dies hätte auskunftsgemäß zur Folge, dass auch die Grundlage für die 
Förderung der Kapazitätsweiterung auf der Ost-West-Achse entfiele. Auch vor diesem Hinter-
grund empfiehlt der Lenkungskreis – wie oben ausgeführt – das Szenario 2.  
 
Busverkehre 
Das 2024 von SWK erstellte ESK enthielt einen Vorschlag der KVB für Anpassungen im Leis-
tungsportfolio der Busverkehre mit einer Ergebniswirkung von rd. 10 Mio. € p.a., der mangels 
Beschlusses der Gremien der Stadt Köln nicht umsetzt worden ist. Dieser Vorschlag basierte 
ausschließlich auf wirtschaftlichen Kennziffern (sehr niedrige Kostendeckungsgrade). Die 
Folge wäre eine Kürzung der gesamten Busleistungen um mehr als 10 % gewesen. Zum Teil 
erfüllte dieser Vorschlag nicht die Mindestkriterien zur räumlichen und zeitlichen Erschließung 
gemäß des 3. Nahverkehrsplans der Stadt Köln.  
Der Lenkungskreis hat sich daher intensiv mit dieser ursprünglichen ESK-Maßnahme sowie 
alternativer, milderer Anpassungen der Busverkehre befasst. Im Ergebnis schlägt der Len-
kungskreis maßvolle Anpassungen des Busverkehrs vor, welche sich sowohl auf die KVB-
Buslinien als auch auf die RVK-Buslinien (interkommunale Verkehre) beziehen.  
Ein Element dieses V orschlags, der zugleich einen wesentlichen T eil des Ergebnispotentials 
ausmacht, ist die Streichung der im Jahr 2019 eingeführten Direktbuslinien (124, 171, 172, 
173, 179). Bei den Direktbuslinien handelt es sich durchweg um temporär verkehrende Zu-
satzangebote zusätzlich zum bereits das Stadtgebiet erschließenden Busnetz. Die geringen 
Nutzungszahlen dieser Direktbuslinien blieben hinter den Erwartungen zurück. Eine Einstel-
lung dieser Linien ist im Hinblick auf die Daseinsvorsorge daher nach Auffassung des Len-
kungskreises vertretbar.  
Die Linien 172 und 173 wurden 2020 auch Gegenstand des V ergleichs zwischen Land, Stadt 
und Deutscher Umwelthilfe (DUH) im Zusammenhang mit der Klage der DUH zum Luftreinhal-
teplan. V erbunden war damit seinerzeit die Erwartung, dass diese Linien zu einem deutlichen

9 
Umstieg vom MIV zum ÖPNV führen würden. Da dieser Effekt auch nach mehrjährigem Be-
trieb der Linien ausgeblieben ist und zeitgleich seit Jahren an der betreffenden Messstation 
die Grenzwerte eingehalten werden, können die Ziele der Luftreinhalteplanung auch ohne die-
sen Busverkehr erreicht werden.  
Die in Anlage 3 skizzierten Angebotsanpassungen beinhalten im Übrigen auch V erbesserun-
gen in den nördlichen Stadtteilen, in denen ein Nachholbedarf beim Busangebot besteht. So 
ist bspw. Gegenstand der Anpassungen auf den KVB-Buslinien auch die Implementierung der 
von der V erwaltung gemeinsam mit der KVB in 2024/2025 ausgearbeiteten Busnetzüberarbei-
tung linksrheinisch Nord. Der damit verbundene geringere Ergebnisbeitrag wird zum einen 
durch Mehreinnahmen, die sich aus dem optimierten Busangebot ergeben, und zum anderen 
durch die geplanten Angebotsanpassungen auf den RVK-Linien, wie sie in Anlage 4 darge-
stellt sind, teilweise ausgeglichen. 
Insgesamt handelt es sich um eine Anpassung von Busverkehrsleistung, die deutlich modera-
ter ausfällt als der ursprünglich 2024 im ESK der SWK entwickelte V orschlag. Sie bleibt aller-
dings auch in ihrer finanziellen Wirkung hinter dem ursprünglichen V orschlag zurück und bildet 
den mindestens erforderlichen Ergebnisbeitrag zur Sicherstellung der finanziellen Stabilität ab.  
Die konkreten V eränderungen der jeweiligen Buslinien ergeben sich aus Anlage 3 und An-
lage 4, und ziehen entsprechende Änderungen des im ÖDLA  definierten Leistungsangebots 
nach sich, die von KVB bzw. RVK grds. zum Fahrplanwechsel 2026/2027 umzusetzen sind; 
auf die Entscheidung des Rheinisch-Bergischen Kreises zur RVK-Linie SB40, die zu einer 
früheren Anpassung vrs. zum 06.09.2026 führt, wird hingewiesen. Die Anhörung der betroffe-
nen Bezirksvertretungen erfolgt separat über die V orlage-Nr. 1531/2026. Der Rat der Stadt 
Köln wird über das Ergebnis der Anhörung informiert. 
 
KölnBäder 
Das Maßnahmenpaket in Szenario 2 sieht darüber hinaus den Erhalt der bestehenden Was-
serflächen der KölnBäder vor. Weitere, mit erheblichen zusätzlichen Investitionsbedarfen ver-
bundene Ausbaupläne werden bis auf Weiteres zurückgestellt. Die Sanierung des Agrippab-
ads wird jedoch trotz der damit verbundenen erheblichen Finanzbedarfe – anders als im Sze-
nario 3 – sichergestellt werden, um dieses zentrale Angebot für die Kölner*innen mittelfristig 
wieder anbieten zu können.  
 
d) Zukünftige Zusammenarbeit 
Bestandteil des Maßnahmenpakets ist weiter ein langfristig angelegtes sog. Commitment. Da-
bei handelt es sich um einen Vertrag zur partnerschaftlichen Zusammenarbeit zwischen Stadt 
Köln, SWK, KVB und ggf. weiteren Konzerngesellschaften, der einen Prozess zur frühzeitigen 
Risikoerkennung und gemeinsamen Entscheidung über Maßnahmen beinhaltet, sofern sich 
näher zu definierende Kennziffern verschlechtern. So soll die jederzeitige finanzielle Leis-
tungsfähigkeit des SWK-Konzerns unter Berücksichtigung der Haushaltsauswirkungen lang-
fristig – auch angesichts dynamischer und unsicherer regulatorischer Rahmenbedingungen – 
sichergestellt werden.  
Ein derartiges und in den Details bis Anfang 2027 auszuarbeitendes Commitment würde die 
Schuldentragfähigkeit des Konzerns nach dessen Einschätzung insgesamt erheblich verbes-
sern und ist eine Grundvoraussetzung, um das Maßnahmenpaket auf die oben dargestellten 
Maßnahmenbeiträge beschränken zu können. 
 
Implementierung eines Finanzierungs- und Steuerungsmechanismus 
Der Lenkungskreis hat daher zur langfristigen Sicherstellung der finanziellen Leistungsfähig-
keit des SWK-Konzerns den Abschluss eines partnerschaftlichen Zusammenarbeitsvertrags 
als Maßnahme empfohlen.  
Ziel ist es, mittels einer klaren Vereinbarung und in einem strukturierten Prozess frühzeitig 
Transparenz über sich abzeichnende Finanzierungs-/Investitionsbedarfe, wirtschaftliche Ent-

10 
wicklungen sowie anstehende Planungen für alle Beteiligten und insbesondere den Rat herzu-
stellen. Dabei soll ein gemeinsames Verständnis über die auch zukünftig sicherzustellende 
wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der SWK als Holdingsgesellschaft des SWK-Konzerns ge-
funden und zwischen den Beteiligten ein verlässliches Verfahren vereinbart werden, um diese 
Leistungsfähigkeit im Spannungsverhältnis zwischen politischen Vorgaben, wirtschaftlichen 
Notwendigkeiten sowie finanziellen Möglichkeiten langfristig, ganzheitlich und nachhaltig aus-
zutarieren. Beispielhaft wird auf die Anlage 8 des Ergebnisberichts (Anlage 2) verwiesen, die 
zukünftig beabsichtigte ÖPNV-Maßnahmen beinhaltet, die derzeit noch nicht im Wirtschafts-
plan der KVB enthalten sind und deren Auswirkungen und Finanzierung über die Commit-
ment-Vereinbarung zu klären sein wird.  
Die an der Vereinbarung Beteiligten sollen sich frühzeitig auf eine Definition der „Finanziellen 
Leistungsfähigkeit“ der SWK (KPI, Finanzkennzahlen o.ä.) verständigen, die von allen Betei-
ligten in ihren unterschiedlichen Rollen, Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten jeweils zu 
berücksichtigten und sicherzustellen ist.  
Würde sich in diesem Prozess zeigen, dass eine Gefährdung der gemeinsam definierten Leis-
tungsfähigkeit (kurz-, mittel- oder langfristig) droht, würde die Vereinbarung alle Beteiligten je-
weils für ihren Bereich und in ihrer Zuständigkeit verpflichten, Maßnahmen zu identifizieren, 
die dazu beitragen, die Leistungsfähigkeit sicherzustellen. 
Die Vereinbarung würde keinen (automatischen) Finanzierungsanspruch der SWK oder der 
übrigen Konzerngesellschaften gegen die Stadt begründen, jedoch eine Befassung und Ent-
scheidung der städtischen Gremien erfordern. Dabei bliebe die Entscheidungsprärogative hin-
sichtlich der letztlich zur Anwendung kommenden Maßnahmen zur Sicherstellung der Leis-
tungsfähigkeit in jedem Fall bei der Stadt als Alleingesellschafterin des SWK-Konzerns. Die 
nachfolgende Abbildung zeigt die möglichen Entscheidungsstufen:  
 
Abb. 1: Übersicht des stufenweisen Aufbaus des sog. Commitments 
 
Auf diesem Weg kann im partnerschaftlichen Zusammenspiel aller Beteiligten unter Berück-
sichtigung der unterschiedlichen Interessenlagen, wirtschaftlichen Entwicklungen sowie finan-
ziellen Möglichkeiten ein nachhaltiges und transparentes Verfahren zur Sicherstellung der 
Leistungsfähigkeit implementiert werden. 
Die konkrete wirtschaftliche und rechtliche Ausgestaltung des Commitments soll bis zum ers-
ten Quartal 2027 im Detail ausgearbeitet werden. Das Ergebnis wird dem Rat der Stadt Köln 
zur Entscheidung vorgelegt.  
 
Optimierung des ÖDLA 
Unabhängig von den Empfehlungen zum Commitment haben die Befassungen im Lenkungs-
kreis zur aktuellen Zusammenarbeit Optimierungsbedarf bei den Prozessen zu Änderungen 
des Öffentlichen Dienstleistungsauftrags (ÖDLA) und bei den Ausgestaltungen zu Wirtschaft-
lichkeit und Effizienz innerhalb des ÖDLA aufgezeigt.  
Ausgehend von dieser Zielsetzung empfiehlt der Lenkungskreis insb. folgende beihilferechts-
konforme Konkretisierungen im ÖDLA vorzunehmen:

11 
 
• Entkopplung von Ausgleichsparametern und wirtschaftlichen Zielvorgaben im Anreizsystem 
• Implementierung von transparenten Steuerungs- und Genehmigungsprozessen unter Einbin-
dung der SWK und unter Berücksichtigung des verwaltungsinternen Steuerungsprozesses 
zwischen den Dezernaten II und III sowie den städtischen Gremien.  
Die entsprechenden Anpassungen sollen daher zusammen mit KVB, SWK und spezialisierten 
Rechtsexpert*innen im zweiten Halbjahr 2026 ausgearbeitet und umgesetzt werden. Die Ver-
waltung wird die Gremien des Rates der Stadt Köln über das Ergebnis informieren.  
 
5. Beschaffung weiterer 36 Niederflur-Fahrzeuge 
Mit Beschluss v. 05.02.2026 (Vorlage-Nr. 0021/2026) hat der Rat der Stadt Köln entschieden, 
die Ersatzbeschaffung von 33 Stadtbahnwagen als Teilersatz für die 69 Fahrzeuge der Serie 
K4500 durch die KVB zu finanzieren. Die Entscheidung über die Ersatzbeschaffung der übri-
gen 36 Stadtbahnwagen der Serie K4500 wurde bis zum Abschluss der Beratungen des Len-
kungskreises zurückgestellt und wurde einer gesonderten Entscheidung in diesem Rahmen 
vorbehalten. Hintergrund waren die laufenden Diskussionen über ggf. weitergehende Anpas-
sungen im ÖPNV-Leistungsangebot. 
Der Lenkungskreis hat sich mit der Notwendigkeit der Beschaffung weiterer 36 Niederflur-
Fahrzeuge auseinandergesetzt. Dabei wurde insbesondere die Expertise der KVB berücksich-
tigt. Diese kommt zu dem Ergebnis, dass durch die temporäre Fahrplanreduktion die Nachfra-
geentwicklung auf den Niederflurlinien nicht ausreichend bedient werden kann. Insbesondere 
in den Hauptverkehrszeiten erreichten die Züge der Linien 1,7,9 und 15 im Zulauf auf die In-
nenstadt ihre Kapazitätsgrenzen, zum Teil würden diese überschritten. In der Folge blieben 
Fahrgäste zurück und müssten spätere Fahrten wahrnehmen oder auf andere Verkehrsmittel 
ausweichen. Hinzu würden lange Fahrgastwechselzeiten kommen, die sich sehr nachteilig auf 
die Pünktlichkeit auswirken. Bei einer dauerhaften Fortsetzung des abgesenkten Fahrplanes 
wären daher Fahrzeitanpassungen notwendig.  
Auch im Hinblick auf die geplante Kapazitätserweiterung auf der Ost-West-Achse sei eine 
Rückkehr zum regulären Fahrplan ein unerlässlicher Zwischenschritt. 
Der Lenkungskreis ist dem gefolgt und sieht im Rahmen des empfohlenen Maßnahmenpa-
ketes die Rückkehr zum Regelfahrplan für die Linien 1, 7, 9 und 15 vor. Die Verwaltung 
schlägt dem Rat der Stadt Köln daher vor, den auf Basis der Vorlage-Nr. 0021/2026 zunächst 
zurückgestellten Beschluss zur Beschaffung der vorerst nicht freigegebenen 36 Niederflur-
Fahrzeuge nun zu treffen.  
Eine Entscheidung des Rates der Stadt Köln in seiner Sitzung v. 02.07.2026 ist aus Wirt-
schaftlichkeitsgründen angezeigt, da hiermit für die gesamte Ersatzbeschaffung aller 69 Stadt-
bahnfahrzeuge der Preisstand 2026 gesichert werden kann. Gleichzeitig ermöglicht dies nach 
Auskunft der KVB, die anfallenden Einmalkosten auf die Gesamtflotte zu verteilen, wodurch 
sich ein weiterer Kostenvorteil ergibt. Zudem kann mit dem Hersteller frühzeitig eine durch-
gängige Produktions- und Auslieferungsplanung abgestimmt werden, wodurch eine lücken-
lose Fertigung sichergestellt werden soll. Ein weiterer Vorteil bei einer gebündelten Beschaf-
fung der 69 Fahrzeugen wäre ein größerer Anbietermarkt, was tendenziell zu besseren Wett-
bewerbsbedingungen und wirtschaftlicheren Angeboten führen sollte. 
Der Zeitplan sieht weiterhin eine Auftragsvergabe für das III. Quartal 2027 vor. Die Ausliefe-
rung der Serienfahrzeuge ist ab dem I. Quartal 2031 geplant. 
Wie bereits für die 33 zur Ersatzbeschaffung beschlossenen Stadtbahnfahrzeuge, geht die 
KVB derzeit weiterhin von einem Fahrzeugpreis von 4.300 Tsd. € je 30-Meter Einheit aus. Bei 
einer vorgesehenen Beschaffung von 69 Kurzzügen ergibt sich unter der Annahme einer 2 %i-
gen Inflation pro Jahr damit ein Investitionsvolumen von insgesamt 364 Mio. €. Die Finanzie-
rung erfolgt zunächst wie in der Vorlage-Nr. 0021/2026 (Beschlusspunkt 5) dargestellt über 
ein Gesellschafterdarlehen zu für die Stadt Köln am Markt erzielbaren Konditionen. Auf die 
unter Ziff. 4b) dieser Vorlage beabsichtigte, aber noch auszugestaltende Kapitalmaßnahme 
wird verwiesen.

12 
 
6. Ergebnis 
Mit dem vorstehenden ausgewogenen Maßnahmenpaket werden die Grundlagen für die o.g. 
Investitionen des SWK-Konzerns über bis zu 12 Mrd. € und die damit für die Stadt Köln ver-
bundenen Wachstums- und Erneuerungspotentiale für eine modernisierte und zukunftsge-
recht ausgerichtete Daseinsvorsorge gelegt. Die Verwaltung schlägt dem Rat der Stadt Köln 
daher vor, dem vom Lenkungskreis als Szenario 2 empfohlenen Maßnahmenpaket zuzustim-
men und dessen Umsetzung zu beauftragen. Das Maßnahmenpaket in Szenario 2 ist geeig-
net, erforderlich und das verhältnismäßig mildeste Mittel, um nicht nur die finanzielle Hand-
lungsfähigkeit des SWK-Konzerns zu sichern, sondern auch das Leistungsportfolio des SWK-
Konzerns im größtmöglichen Umfang abzusichern sowie insbesondere den Ausbau gesamt-
städtisch bedeutsamer Vorhaben der nachhaltigen Mobilität inkl. der Modernisierung der Fahr-
zeugflotte der KVB zu ermöglichen.  
Die damit verbundenen erheblichen zusätzlichen Belastungen für den Haushalt werden im 
kommenden Doppelhaushalt 2027/2028 der Stadt Köln im Teilplan 1601 z.B. in Form verrin-
gerter Ausschüttungen sowie erhöhter Zinsbelastungen berücksichtigt. Sofern sie im Rahmen 
des aktuellen Haushaltsaufstellungsprozesses nicht anderweitig kompensiert werden können, 
werden sie mit entsprechenden Ergebnisbelastungen verbunden sein und stehen insoweit un-
ter Haushaltsvorbehalt. Insbesondere die Ausweitung der Kreditlinie auf 400 Mio. € und die 
Zuführung von Eigenkapital stehen unter dem Vorbehalt der Genehmigung der Haushaltssat-
zungen 2027ff.. 
Die Stadt wird daher auf Basis des Grundsatzbeschlusses frühzeitig die Abstimmung mit den 
maßgeblichen Behörden suchen, soweit dies für die weitere Umsetzung der geplanten Maß-
nahmen erforderlich ist.  
 
7. Weiteres Vorgehen 
An den vorgelegten Beschluss des Rates der Stadt Köln schließen sich eine Vielzahl weiterer 
Umsetzungsschritte an, die dazu dienen, die jeweilige positive Ergebniswirkung zum 
01.01.2027, ggfs. auch früher, zu erzielen.  
Die unter Ziff. 3c) vorgeschlagenen moderaten Anpassungen der Busverkehre müssen auf-
grund der von KVB vorzunehmenden Planänderungen vor der Sommerpause entschieden 
sein, um sie zum Fahrplanwechsel 2026/2027 umzusetzen und die damit verbundene Ergeb-
niswirkung bei der KVB zu erzielen. Eine Entscheidung nach der Sommerpause würde eine 
Umsetzung zum Fahrplanwechsel 2026/2027 nach Auskunft der KVB nicht mehr ermöglichen, 
so dass die positive Ergebniswirkung der Maßnahme zum 01.01.2027 entfiele.  
Bezüglich der aus finanziellen und sonstigen Gründen notwendigen Entscheidung zur Ersatz-
beschaffung der Stadtbahnwagen vor der Sommerpause wird auf die Ausführungen unter Ziff. 
5 verwiesen. 
Insgesamt ist eine Entscheidung des Rates der Stadt Köln über das vorgeschlagene Maßnah-
menpaket nach Auskunft der SWK am 02.07.2026 erforderlich, da im Sommer Gespräche der 
SWK mit Banken zu wesentlichen Finanzierungen abzuschließen sind, für die die positiven 
Auswirkungen des vorgeschlagenen Maßnahmenpakets auf die Bonität andernfalls nicht mehr 
Berücksichtigung finden können.  
Stimmt der Rat der Stadt Köln dem o.g. Beschlussvorschlag zu, schließen sich folgende 
Schritte an:  
- Die Stadt Köln öffnet den Liquiditätsverbund mit der SWK für die Inanspruchnahme 
durch die SWK zu marktüblichen Konditionen. Die bestehende V ereinbarung wird ent-
sprechend erweitert und angepasst. 
- Die V erwaltung wird im Haushalt 2027/2028 eine verringerte (rd. 20 Mio. €) und ab 
2028 sicherheitshalber keine Ausschüttung der SWK mehr einplanen. Der Haushalts-
plan wird dem Rat der Stadt Köln unter Berücksichtigung dieser Maßnahme zur Ent-
scheidung vorgelegt.

13 
- Die V erwaltung beauftragt die beihilfenkonforme Überarbeitung des ÖDLA, um eine 
effizienz- und steuerungsoptimierte Grundlage für die Beauftragung der KVB zu er-
möglichen. Die Gremien des Rates der Stadt Köln werden über das Ergebnis infor-
miert.  
- Die V erwaltung beauftragt die Erstellung einer sog. Commitment-V ereinbarung mit 
dem SWK-Konzern und legt das Ergebnis dem Rat der Stadt Köln vrs. im ersten Quar-
tal 2027 zur Entscheidung vor. 
- Die V erwaltung beauftragt die steuerliche, rechtliche und betriebswirtschaftliche De-
tailprüfung und -ausgestaltung der vorgeschlagenen Kapitalmaßnahmen der Stadt und 
legt dem Rat der Stadt Köln das Ergebnis der konkreten Ausgestaltung zur Entschei-
dung vor, um die finanzielle Wirkung möglichst zum 01.01.2027 zu erzielen.  
- Die KVB wird beauftragt, den Ausbau des Stadtbahnnetzes gem. des sog. Basisszena-
rios fortzusetzen und die Beschaffung der zurückgestellten 36 Niederflur-Fahrzeuge in 
die Wege zu leiten. 
- Die V erwaltung teilt die Anpassung der Busverkehrsleistungen gem. Anlage 3 und 4 
zum Fahrplanwechsel 2026/2027 gegenüber der KVB bzw. RVK mit.  
- Die SWK und die Konzerngesellschaften einschließlich der KVB werden beauftragt, 
die sie betreffenden Beiträge unter Beteiligung ihrer Gremien umzusetzen und soweit 
erforderlich auszugestalten.  
 
Anlagen 
- Anlage 1: Öffentlichkeitsbeteiligung 
- Anlage 2: Ergebnisbericht des Lenkungskreises (nicht öffentlich) 
- Anlage 3: Anpassung der KVB-Busverkehre 
- Anlage 4: Anpassung der RVK-Busverkehre

Anlage 8, Auszug Mobilitätsausschuss 30.06.2026

11305 Zeichen

Anlage 8 
 
 
Geschäftsführung  
Mobilitätsausschuss 
Angela Krause 
Telefon: (0221) 221-25909 
E-Mail: angela.krause@stadt-koeln.de 
Datum: 01.07.2026 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll  der 1. Sondersitzung (6. Sitzung) des 
Mobilitätsausschusses  vom 30.06.2026  
öffentlich 
1.1 Stadtwerke Köln Konzern: Sicherstellung der finanziellen Handlungsfä-
higkeit 
1530/2026 
 Änderungsantrag der CDU-Fraktion vom 30.06.2026 
AN/1198/2026 
Hinweis: Der Änderungsantrag w urde zurückgezogen. 
 
1. Beschluss (mündlicher Antrag der FDP/KSG-Fraktion): 
Die Vorlage wird mit dem Änderungsantrag der Fraktionen von Bündnis 90/Die Grü-
nen, CDU und SPD ohne Votum behandelt und in den Rat verwiesen. 
Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich abgelehnt gegen die Fraktion Die Linke. und 
die Fraktion FDP/KSG 
 
 
2. Beschluss (Änderungsantrag der Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen, 
CDU und SPD): 
Nach Punkt 4 der Beschlussvorlage 1530/2026 sind folgende Punkte zu ergänzen: 
5. Alle Anregungen der Bezirksvertretung werden in eine spätere Gesamtbetrachtung 
des Busnetzes aufgenommen, sofern entsprechende Mittel im Haushalt 2027/28 zur 
Verfügung gestellt werden. Sofern dies nicht geschehen wird, werden diese Anliegen

2 
 
im regulären Verfahren der Stadtbezirklichen Überarbeitung der Busteilnetze über-
nommen. Besonders untersucht werden sollen: 
a) Streckenabschnitte, die schon heute nah an der Kapazitätsgrenze sind und durch 
die Fahrplananpassungen in besonderer Weise betroffen sind, wie der Streckenab-
schnitt der Linie 159 zwischen Kalk und Mülheim. 
b) Die Anbindung der äußeren Stadt und die Verbindung mit anderen Städten zur Re-
duzierung innerstädtischer Pendelbewegungen mit dem motorisierten Individualver-
kehr. 
c) Die Abwicklung von Schulverkehren und die Erreichbarkeit von Schulen 
6. Um das „Gewerbegebiet Pesch“ und die Ursula-Kuhr-Schule anzubinden, tauschen 
die Linien 125 und 145 in Pesch ihren Linienweg. Die Linie 125 würde dabei von Sin-
nersdorf und Esch kommend über den heutigen Linienweg geführt und über den 
Bahnhof Longerich und von dort über den Volkhovener Weg an der Ursula-Kuhr-
Schule vorbei fahren bis zum Chorweiler-Zubringer und von da direkt nach Chorwei-
ler. Die Linie 145 befährt von Pesch aus dafür den direkten Weg nach Chorweiler über 
den Zubringer. 
7. Die Verlängerung der Linie 120 von ihrer jetzigen Endstelle in der Quettinghofstr. 
zur Kreuzung Further Str./Sinnersdorfer Str. ist zu prüfen. Falls die Umsetzung be-
triebskostenneutral möglich ist, ist sie zum Fahrplanwechsel zu verlängern. 
8. Für die Verlängerungen der Linien 125 nach Pulheim und nach Leverkusen sind 
verstärkte Gespräche durch das Dezernat III mit den Nachbarkommunen zu führen 
und möglichst schnell umzusetzen. 
9. Umwandlung der AST-Linie 188 in eine RufBus-Linie zur Anbindung von Gut Lei-
denhausen. Gleichzeitig werden Gruppen die Buchung von Bussen im Vorlauf von 5

3 
 
Tagen außerhalb der Hauptverkehrszeiten angeboten. Mit dem Umweltbildungszent-
rum sind Gespräche zur Abwicklung von Veranstaltungsverkehren gemeinsam mit 
KVB und 68 anzubieten. 
10. Zwischen Widdersdorf und der Universitätsstraße werden min. zwei Fahrten im 
Schülerverkehr hin und zurück angeboten. Die Bedarfe sind mit den örtlichen Schulen 
abzusprechen. Ein entsprechender Bericht ist dem Mobilitätsausschuss vorzulegen. 
11. Die Öffentlichkeit und Kund*innen der KVB werden umfassend und transparent 
über die verkehrlichen Anpassungen im Busnetz informiert. Unter anderem durch fol-
gende Maßnahmen und Kommunikationsinstrumente: 
a) Auf der Website wird eine Sonderseite eingerichtet, die als zentrale Informations-
plattform dient. Dort finden Fahrgäste alle relevanten Informationen, übersichtliche In-
fografiken und Netzpläne zu den Änderungen, FAQs sowie die aktualisierten Fahr-
pläne. 
b) Die auf der Website zur Verfügung gestellten Informationen werden ebenfalls über 
die Social-Media-Kanäle und KVB-App geteilt und zugänglich gemacht. 
c) Aushänge und Durchsagen an Haltestellen und in Bussen informieren die Fahr-
gäste direkt dort, wo sie die Änderung betrifft, und kommunizieren entsprechende Hin-
weise auf Ersatzverbindungen oder neue Linienführung. 
d) Der Kundenservice wird in der Zeit der Umstellung verstärkt und Mitarbeitende mit 
Leitfäden und FAQs ausgestattet. 
e) In den ersten drei Monaten nach der Umstellung erfolgt ein stetiges Monitoring der 
öffentlichen Reaktionen, um ggf. in der Kommunikation nachzusteuern und mit weite-
ren Maßnahmen (z. B. Informations- und Dialogveranstaltungen) Akzeptanz zu schaf-
fen und Fragen zu beantworten. 
12. Dem Mobilitätsausschuss sind binnen 12 Monaten nach Fahrplanwechsel im De-
zember 2026 eine Evaluation der Maßnahmen vorzulegen. Linienscharf und nach 
HVZ und NVZ getrennt auszuweisen sind: 
a) 159 im Abschnitt zwischen Kalk und Mülheim. 
b) Alternative Anbindungen von Esch, Pesch, Lindweiler, Chorweiler und Longerich. 
c) Die Schülerverkehre zwischen Widdersdorf und der Universitätsstraße. 
13. Die interkommunalen Buslinien sollen auf Parallelverkehre und Einsparpotenziale 
überprüft werden. 
Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt bei Enthaltung der Fraktion Die 
Linke. und Nichtbeteiligung der FDP/KSG-Fraktion 
 
3. Geänderter Beschluss (Gesamtabstimmung über die so geänderte Verwal-
tungsvorlage): 
 
Der Mobilitätsausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:

4 
 
Der Rat der Stadt Köln stärkt den Stadtwerke Köln Konzern bei der langfristigen 
Wahrnehmung seiner Aufgaben der Daseinsvorsorge, unterstützt die hierfür erforderli-
chen Investitionen in die Transformation und Zukunftsfähigkeit der Stadt Köln und si-
chert zugleich die nachhaltige finanzielle Stabilität und Handlungsfähigkeit des Kon-
zerns wie folgt:  
1. Der Rat der Stadt Köln stimmt dem vom Lenkungskreis empfohlenen ausgewoge-
nen Maßnahmenpaket zu und beauftragt die Verwaltung sowie den Stadtwerke 
Köln Konzern, die notwendigen Umsetzungsentscheidungen auszuarbeiten und – 
soweit erforderlich – den zuständigen Gremien zur Entscheidung vorzulegen.  
2. Der Rat der Stadt Köln ermächtigt die Verwaltung zur Erweiterung des Liquiditäts-
verbundes mit der Stadtwerke Köln GmbH gemäß des RdErl. d. Ministeriums für In-
neres und Kommunales - 34-48.05.01/02- 8/14 (sog. Krediterlass NRW) in Bezug 
auf die Einrichtung einer Kreditlinie für das Jahr 2026 in Höhe von maximal 
200.000.000,00 € und ab dem Jahr 2027, unter Vorbehalt der Genehmigung der 
Haushaltssatzung, für die Jahre 2027 ff., in Höhe von maximal 400.000.000,00 € zu 
marktüblichen Konditionen. 
3. Der Rat der Stadt Köln beschließt die Ersatzbeschaffung der bislang zurückgestell-
ten 36 Niederflur-Stadtbahnwagen der Kölner Verkehrs -Betriebe AG; im Übrigen 
gilt der Beschluss des Rates der Stadt Köln v. 05.02.2026 unter der Vorlage-Nr. 
0021/2026.  
4. Der Rat der Stadt Köln beschließt die in den Anlagen 3 und 4 beschriebenen Ände-
rungen im Busangebot auf Kölner Stadtgebiet und beauftragt die Verwaltung, die 
Umsetzung zum nächsten Fahrplanwechsel durch die KVB bzw. die RVK zu veran-
lassen.  
 
5. Alle Anregungen der Bezirksvertretung werden in eine spätere Gesamtbetrachtung 
des Busnetzes aufgenommen, sofern entsprechende Mittel im Haushalt 2027/28 
zur Verfügung gestellt werden. Sofern dies nicht geschehen wird, werden diese An-
liegen im regulären Verfahren der Stadtbezirklichen Überarbeitung der Busteilnetze 
übernommen. Besonders untersucht werden sollen: 
a) Streckenabschnitte, die schon heute nah an der Kapazitätsgrenze sind und 
durch die Fahrplananpassungen in besonderer Weise betroffen sind, wie der Stre-
ckenabschnitt der Linie 159 zwischen Kalk und Mülheim. 
b) Die Anbindung der äußeren Stadt und die Verbindung mit anderen Städten zur 
Reduzierung innerstädtischer Pendelbewegungen mit dem motorisierten Individualver-
kehr. 
c) Die Abwicklung von Schulverkehren und die Erreichbarkeit von Schulen 
 
6. Um das „Gewerbegebiet Pesch“ und die Ursula-Kuhr-Schule anzubinden, tauschen 
die Linien 125 und 145 in Pesch ihren Linienweg. Die Linie 125 würde dabei von 
Sinnersdorf und Esch kommend über den heutigen Linienweg geführt und über den 
Bahnhof Longerich und von dort über den Volkhovener Weg an der Ursula-Kuhr-
Schule vorbei fahren bis zum Chorweiler-Zubringer und von da direkt nach Chor-
weiler. Die Linie 145 befährt von Pesch aus dafür den direkten Weg nach Chorwei-
ler über den Zubringer. 
7. Die Verlängerung der Linie 120 von ihrer jetzigen Endstelle in der Quettinghofstr. 
zur Kreuzung Further Str./Sinnersdorfer Str. ist zu prüfen. Falls die Umsetzung be-
triebskostenneutral möglich ist, ist sie zum Fahrplanwechsel zu verlängern.

5 
 
8. Für die Verlängerungen der Linien 125 nach Pulheim und nach Leverkusen sind 
verstärkte Gespräche durch das Dezernat III mit den Nachbarkommunen zu führen 
und möglichst schnell umzusetzen. 
9. Umwandlung der AST-Linie 188 in eine RufBus-Linie zur Anbindung von Gut Lei-
denhausen. Gleichzeitig werden Gruppen die Buchung von Bussen im Vorlauf von 
5 Tagen außerhalb der Hauptverkehrszeiten angeboten. Mit dem Umweltbildungs-
zentrum sind Gespräche zur Abwicklung von Veranstaltungsverkehren gemeinsam 
mit KVB und 68 anzubieten. 
10. Zwischen Widdersdorf und der Universitätsstraße werden min. zwei Fahrten im 
Schülerverkehr hin und zurück angeboten. Die Bedarfe sind mit den örtlichen 
Schulen abzusprechen. Ein entsprechender Bericht ist dem Mobilitätsausschuss 
vorzulegen. 
11. Die Öffentlichkeit und Kund*innen der KVB werden umfassend und transparent 
über die verkehrlichen Anpassungen im Busnetz informiert. Unter anderem durch 
folgende Maßnahmen und Kommunikationsinstrumente: 
a) Auf der Website wird eine Sonderseite eingerichtet, die als zentrale Informations-
plattform dient. Dort finden Fahrgäste alle relevanten Informationen, übersichtliche In-
fografiken und Netzpläne zu den Änderungen, FAQs sowie die aktualisierten Fahr-
pläne. 
b) Die auf der Website zur Verfügung gestellten Informationen werden ebenfalls über 
die Social-Media-Kanäle und KVB-App geteilt und zugänglich gemacht. 
c) Aushänge und Durchsagen an Haltestellen und in Bussen informieren die Fahr-
gäste direkt dort, wo sie die Änderung betrifft, und kommunizieren entsprechende Hin-
weise auf Ersatzverbindungen oder neue Linienführung. 
d) Der Kundenservice wird in der Zeit der Umstellung verstärkt und Mitarbeitende mit 
Leitfäden und FAQs ausgestattet. 
e) In den ersten drei Monaten nach der Umstellung erfolgt ein stetiges Monitoring der 
öffentlichen Reaktionen, um ggf. in der Kommunikation nachzusteuern und mit weite-
ren Maßnahmen (z. B. Informations- und Dialogveranstaltungen) Akzeptanz zu schaf-
fen und Fragen zu beantworten. 
12. Dem Mobilitätsausschuss sind binnen 12 Monaten nach Fahrplanwechsel im De-
zember 2026 eine Evaluation der Maßnahmen vorzulegen. Linienscharf und nach 
HVZ und NVZ getrennt auszuweisen sind: 
a) 159 im Abschnitt zwischen Kalk und Mülheim. 
b) Alternative Anbindungen von Esch, Pesch, Lindweiler, Chorweiler und Longerich. 
c) Die Schülerverkehre zwischen Widdersdorf und der Universitätsstraße 
13. Die interkommunalen Buslinien sollen auf Parallelverkehre und Einsparpotenziale 
überprüft werden. 
 
Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich zugestimmt gegen die Fraktion Die Linke. bei 
Nichtbeteiligung der FDP/KSG-Fraktion

Anlage 5, Auszug Mobilitätsausschuss 16.06.2026 ESK

6639 Zeichen

Geschäftsführung  
Mobilitätsausschuss 
Angela Krause 
Telefon:  (0221) 221-25909 
E-Mail:  angela.krause@stadt-koeln.de 
Datum: 23.06.2026 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der 5. Sitzung des 
Mobilitätsausschusses  vom 16.06.2026  
öffentlich 
4.5 Stadtwerke Köln Konzern: Sicherstellung der finanziellen Handlungsfä-
higkeit 
1530/2026 
Hinweis: Die Vorlage w ird zusammen mit TOP 6.2.6, Barrierefreier Umbau der Halte-
stellen der Linie 13, hier: Beschluss des Verkehrsausschusses vom 24.06.2025, 
AN/1146/2025, 1437/2026, behandelt. 
 
RM Wahlen bittet in der Sondersitzung die Beratungsergebnisse der korrespondieren-
den BV-Vorlage 1531/2026, die Auslastungszahlen der betroffenen Busverkehre und 
die veränderten Verkehrszahlen der Linien im Kölner Norden, die angepasst werden, 
vorzustellen.  
 
RM Götz möchte wissen, ob über die Linie 172 die Schülerverkehre abgewickelt wer-
den könnten und wie die Anbindung der GHS Ursula-Kuhr-Schule in Köln -Heimersdorf 
gewährleistet werde.  
 
RM Lorenz bittet für die Linie 260 einen Einnahmen- und Ausgabenvergleich darzu-
stellen; es werde bezweifelt, dass es sich hier um eine Einsparung handele. Zudem 
sei es fragwürdig, warum die RVK bei der KVB AG, RSVG und Wupsi jedoch bei der 
Stadt Köln angesiedelt seien. Es wäre wünschenswert hier die Zuständigkeiten zu 
überarbeiten. 
 
RM Bankert sieht einen Widerspruch zwischen dem in der Vorlage dargestellten Ba-
sisszenario und den Ausführungen in der Mitteilung 1437/2026 und bittet um Klarstel-
lung. Weiterhin kritisiert sie, dass im politischen Begleitgremium vereinbart wurde, aus 
Transparenzgründen die in Anlage 2 aufgeführten Maßnahmen mit Kosten zu verse-
hen. Dies sei nicht erfolgt. Zudem möchte sie von allen 32 Maßnahmen Kenntnis be-
kommen. 
 
Die Fraktion Die Linke. habe im Zuge der Beratungen drei Einsparvorschläge einge-
reicht, u.a. die Planungseinstellung der Ost-West-Achse und hier vielmehr auf eine 
Taktverdichtung zu setzen. Hierzu habe sie zwar Rückmeldungen erhalten, jedoch 
ohne jegliche Angabe des Einsparpotentials. Sie bitte dies nachzureichen.

2 
 
Herr Höhn, Vertreter der KVB AG, teilt mit, dass in den vergangenen zehn Jahren vor 
allem über Ausbau und Angebotsverbesserungen gesprochen wurde; davon hätten 
sowohl die Stadt Köln als auch die Bürgerschaft profitiert. Nicht alle diese Angebote 
hätten sich allerdings so entwickelt wie erhofft.  
 
In den letzten Monaten seien nun aufgrund der Finanzlage verschiedene Maßnahmen 
auf den Prüfstand gestellt worden. Die hier dargelegten Einschnitte seien unange-
nehm, jedoch verkraftbar und als notwendige Unterstützung der Stadt anzusehen.  
 
Herr Höhn erläutert, dass man sich beim Stadtbahnbau auf Projekte, für die in den 
nächsten zehn Jahren Zuschüsse von Land und Bund erwartet werden, konzentriert 
habe. Daher seien bestimmt Projekte im Basisszenario enthalten, andere, ebenfalls 
diskutierte Maßnahmen hingegen nicht. Maßnahmen zur Barrierefreiheit wurden aus-
drücklich berücksichtigt, so auch die Linie 13. Gemeinsam mit der Stadt werde man 
daher Wege suchen, diese Maßnahme umzusetzen.  
 
Im Busbereich wurden insbesondere Angebote betrachtet, die in den vergangenen 
Jahren eingeführt, aber hinter den erwarteten Fahrgastzahlen zurückblieben. Sicher-
lich bringe das Konzept für manche Fahrgäste Nachteile mit sich; gleichzeitig seien je-
doch beispielsweise im Kölner Nordwesten Verbesserungen in Form von zusätzlichen 
Verbindungen vorgesehen.  
 
Letztendlich betont Herr Höhn, dass die KVB dennoch bereit sei, offensichtliche Fehl-
entwicklungen vor der endgültigen Entscheidung noch zu korrigieren.  
 
SE Intveen nimmt Bezug auf die Mitteilung 1437/2026 und erinnert an den hier ein-
stimmig gefassten Beschluss. Es bestehe ein gesetzlicher Anspruch und er könne die 
Stellungnahme in keiner Weise nachvollziehen bzw. akzeptieren. 
 
RM Lorenz greift diese Wortmeldung auf und betont, dass die Politik definitiv dranblei-
ben werde. Man werde hierüber im Rahmen der Haushaltsplanberatungen beraten.   
 
SE Kurda unterstreicht die notwendige Anbindung der Ursula-Kuhr-Schule im Kölner 
Norden. Auch die Anbindung des Gewerbegebietes Pesch - Lidl, DM, Aldi und Obi - 
sei für die Bewohner*innen aus dem Raum Esch und Auweiler entfallen und er bittet 
um Überprüfung.  
 
SE Meinhardt spricht sich gegen die geplanten Kürzungen im Busverkehr aus und for-
dert insbesondere den Erhalt der stark nachgefragten Linie 171 sowie der Linie 423, 
die für das Gut Leidenhausen wichtig sei. Er schlägt vor, bestehende Linien ggf. neu 
zu verknüpfen statt sie einzustellen.  
 
Darüber hinaus kritisiert er das Sparpaket grundsätzlich. Es sei zu befürchten, dass 
damit nicht nur Einsparungen beschlossen, sondern auch zukünftige Verbesserungen 
im ÖPNV erschwert oder verhindert werden.  
 
Herr Höhn wiederholt, dass einige Maßnahmen durchaus einer erneuten Überprüfung 
unterzogen werden. Eine Verknüpfung der Linien 171 und 179 zu einer neuen Linie 
jedoch konterkariere vollständig das Einsparziel. Dies sei nicht kostenneutral umzu-
setzen. Er sagt zu, die heute gegebenen Hinweise jedoch mitzunehmen.  
 
BG Egerer erläutert, dass die in Rede stehenden Maßnahmen Teil des Ergebnissiche-
rungskonzepts des Stadtwerkekonzerns seien und dazu dienen, die Handlungs- und 
Zukunftsfähigkeit des Konzerns zu sichern. Er betont, dass im Bereich ÖPNV größere

3 
 
Einschnitte vermieden werden konnten und wichtige Projekte weiterhin verfolgt wer-
den. Barrierefreiheit und Ausbau der Linie 13 seien weiterhin priorisierte Vorhaben 
von hoher Bedeutung. Andere Ausbauprojekte würden zwar zeitlich zurückgestellt je-
doch nicht aufgegeben. Trotz der notwendigen Prioritätensetzung aufgrund der ange-
spannten Finanzlage müsse der ÖPNV als zentrales Rückgrat der Mobilität in Köln er-
halten bleiben und zukünftige Entwicklungsmöglichkeiten offengehalten werden.  
 
Auf weiteren Einwand von RM Bankert macht er deutlich, dass das Projekt „Ost-West-
Achse“ auf einem Beschluss von 2018 beruhe und die Projektgruppe somit seit lan-
gem personalisiert sei.  
 
Da keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, schließt stellv. Vorsitzender Dieterich die 
Diskussion und fasst das weitere Vorgehen einvernehmlich wie folgt zusammen: 
 
 Der Mobilitätsausschuss behandelt die Vorlage ohne Votum und beschließt einver-
nehmlich eine Sondersitzung noch vor der Ratssitzung. Die Verwaltung wird gebe-
ten, in dieser die Beratungsergebnisse der korrespondierenden BV-Vorlage 
1531/2026, die Auslastungszahlen der betroffenen Busverkehre und die veränder-
ten Verkehrszahlen der Linien im Kölner Norden, die angepasst werden, vorzustel-
len.

Anlage 0 Dringlichkeit der Entscheidung

2622 Zeichen

Anlage 0 
Dringlichkeit der Entscheidung  
 
Die Beschlussvorlage unter der Vorlage-Nr. 1530/2026 sowie die parallele 
Anhörungsvorlage der betroffenen Bezirksvertretungen unter der Vorlage-Nr. 
1531/2026 wurden von der Verwaltung fristgerecht bereitgestellt. Eine Entscheidung 
des Rates der Stadt Köln in seiner Sitzung v. 02.07.2026 ist dringend angezeigt und 
sollte nicht bis zur nächsten regulären Sitzung des Rates am 08.10.2026 
aufgeschoben werden.  
Im Falle einer späteren Entscheidung des Rates der Stadt Köln können sonst 
erhebliche finanzielle Folgen für den Stadtwerke Köln Konzern nicht ausgeschlossen 
werden. Diese hätten zur Folge, dass das Leistungsangebot für die Bürger*innen 
weiter reduziert und/oder der Beitrag der Gesellschafterin Stadt Köln steig t - mit 
entsprechend höherem kompensatorischem Konsolidierungsbedarf an anderer Stelle 
des Haushalts der Stadt Köln.  
Zur Begründung der Dringlichkeit wird im Einzelnen auf Ziff. 7 der Begründung der 
Beschlussvorlage verwiesen, insbesondere gilt:  
- Die SWK hat mitgeteilt, dass im Sommer Gespräche mit Banken zu 
wesentlichen Finanzierungen abzuschließen sind, für die die positiven 
Auswirkungen des vorgeschlagenen Maßnahmenpakets auf die Bonität 
andernfalls nicht mehr Berücksichtigung finden können.  
- Die KVB hat mitgeteilt, dass die Umsetzung der Fahrplanänderungen zum 
Fahrplanwechsel 2026/2027 mit entsprechender Ergebniswirkung zum 
Jahreswechsel nur erfolgen kann, wenn die Entscheidung des Rates der Stadt 
Köln vor der Sommerpause erfolgt.  
- Die KVB hat mitgeteilt, dass die Entscheidung des Rates zur 
Ersatzbeschaffung weiterer 36 Niederflur-Fahrzeuge vor der Sommerpause 
vorliegen muss, um die aktuellen Beschaffungs-Konditionen zu sichern und 
eine deutliche Kostenerhöhung zu vermeiden.  
- Eine Entscheidung über das Maßnahmenpaket erst zur nächsten regulären 
Ratssitzung v. 08.10.2026 hätte insgesamt zur Folge, dass alle weiteren 
Umsetzungsschritte verzögert und die Ergebniswirkung zum 01.01.2027 nicht 
erzielt werden könnte. Der Handlungsbedarf, der durch eine Entscheidung am 
02.07.2026 reduziert werden kann, würde sich mit entsprechend negativen 
Folgen auf die finanzielle Handlungsfähigkeit der SWK, das Ergebnis der 
SWK, den Haushalt der Stadt Köln und das Leistungsangebot für die 
Bürger*innen vergrößern.  
Aus den vorstehenden Dringlichkeitsgründen endet auch die Anhörungsfrist der 
betroffenen Bezirksvertretungen gemäß § 38 Absatz 9 Satz 8 der 
Geschäftsordnung des Rates und der Bezirksvertretungen mit der Entscheidung 
des Rates am 02.07.2026. Eine Anhörung ist somit nur bis dahin möglich.

Anlage 7 Anhörung der Bezirksvertretungen (Aktualisierung)

21150 Zeichen

Anlage 7 
1 
 
Ergebnis der Beteiligung des Mobilitätsausschusses sowie der Anhörung der Bezirksvertretungen 
 
Die von der Änderung der Busverkehrsleistungen gem. Anlagen 3 und 4 der Beschlussvorlage unter der Vorlagen-Nr. 1530/2026 
betroffenen Bezirksvertretungen wurden unter der Vorlagen-Nr. 1531/2026 angehört. Darüber hinaus wurden in der Sitzung des 
Mobilitätsausschusses vom 16.06.2026 Fragen zur gleichen Vorlage gestellt. Die Stellungnahme der Verwaltung auf die Fragen des 
Mobilitätsausschusses sowie zu den geänderten Beschlüssen der Bezirksvertretungen im Rahmen der Anhörung wird dem Rat der 
Stadt Köln hiermit als Ergebnis der Vorberatungen vorgelegt:  
 
Erläuterungen zur Lesbarkeit 
 
Nachfolgend sind die Fragen aus dem Mobilitätsausschuss sowie die jeweiligen Beschlüsse der Bezirksvertretungen im o.g. 
Anhörungsverfahren in der linken Spalte aufgeführt. Die jeweilige Stellungnahme der Verwaltung zu den Fragen aus dem 
Mobilitätsausschuss bzw. den geänderten Beschlüssen findet sich nebenstehend in der rechten Spalte. 
Die Beschlüsse lassen sich dabei drei größeren Themenblöcken zuordnen: 
1. Aufforderung an Verwaltung/KVB, weitergehende Informationen bereitzustellen sowie allgemeine Forderungen. 
Diese Beschlüsse und die korrespondierenden Stellungnahmen sind nachfolgend in normaler Schrift dargestellt. 
 
2. Prüfaufträge, deren Umsetzung (weitestgehend) kostenneutral und theoretisch kurzfristig umzusetzen sind. 
Diese Beschlüsse und die korrespondierenden Stellungnahmen sind nachfolgend in Fettschrift dargestellt. 
 
3. Prüfaufträge, deren Umsetzung Mehrkosten gegenüber dem aktuell zur Beschlussfassung im Rat vorgelegten 
Maßnahmenpaket nach sich ziehen. 
Diese Beschlüsse und die korrespondierenden Stellungnahmen sind nachfolgend in Kursiv dargestellt.

Anlage 7 
2 
 
Mobilitätsausschuss 
Fragen aus dem Mobilitätsausschuss Stellungnahme der Verwaltung 
 
Behandlung unter TOP 4.5 der Sitzung v. 16.06.2026:  
 
RM Wahlen bittet in der Sondersitzung die Beratungsergebnisse 
der korrespondierenden BV-Vorlage 1531/2026, die 
Auslastungszahlen der betroffenen Busverkehre und die 
veränderten Verkehrszahlen der Linien im Kölner Norden, die 
angepasst werden, vorzustellen.  
  
RM Götz möchte wissen, ob über die Linie 172 die 
Schülerverkehre abgewickelt werden könnten und wie die 
Anbindung der GHS Ursula-Kuhr-Schule in Köln -Heimersdorf 
gewährleistet werde.  
  
 
RM Lorenz bittet für die Linie 260 einen Einnahmen- und 
Ausgabenvergleich darzustellen; es werde bezweifelt, dass es 
sich hier um eine Einsparung handele. Zudem sei es fragwürdig, 
warum die RVK bei der KVB AG, RSVG und Wupsi jedoch bei 
der Stadt Köln angesiedelt seien. Es wäre wünschenswert hier 
die Zuständigkeiten zu überarbeiten. 
 
 
 
 
Eine Darstellung der Auslastungszahlen ermöglicht keine 
vollständige Beurteilung des Angebotskonzeptes, da sich der 
Mehrwert erst aus der Summe der gewonnen zusätzlichen 
Fahrgäste ergibt. Konkrete Einzelfragen werden gerne im 
Nachgang beantwortet. 
 
In dem ausgearbeiteten Konzept sind bereits 2 Busse für 
Schülerfahrten vorgesehen. Diese können beide auf der Linie 
172 zum Einsatz kommen. Zur Anbindung der Ursula-Kuhr-
Schule ist ein geringfügig angepasstes Alternativkonzept 
erarbeitet worden (s. Bezirksvertretung 6). 
 
Wie in der Gesamtvorlage dargestellt, galt es einen 
Einsparungsvorschlag über alle den KVB-Wirtschaftsplan 
belastenden Buslinien zu entwickeln. Auf der Linie 260 wird 
daher eine moderate Angebotsreduzierung vorgeschlagen (vgl. 
auch Anlage 4). 
Grundsätzlich wird die Leistungserbringung von interlokalen 
Verkehren auf Kölner Stadtgebiet über öffentlich-rechtliche 
Vereinbarungen zwischen der Stadt Köln und den jeweiligen 
Aufgabenträgern des Umlands auf Grundlage der 
Zweckverbandssatzung verankert und von der Stadt über einen 
eigenen Haushaltsansatz i. H. v. derzeit ca. 2,8 Mio. Euro direkt 
finanziert.  
Dass die RVK-Linien abrechnungstechnisch anders gehandhabt 
werden, als die übrigen interlokalen Linienverkehre hat in erster

Anlage 7 
3 
 
Linie historische Gründe. Vor dem Jahr 2020 war die KVB 
Gesellschafterin der RVK. Aus wettbewerbsrechtlichen Gründen 
musste die KVB im Zuge der Vergabe des Öffentlichen 
Dienstleistungsauftrags an die KVB ihre Gesellschaftsanteile 
aufgeben und an die Stadt Köln übertragen. Dabei erhielt die 
KVB die Betriebsführerschaft für die RVK-Linien auf Kölner 
Stadtgebiet und die RVK zugleich die Linienkonzession zum 
Betrieb der Linien. Das bedeutet, dass die RVK ihre Leistungen 
auf Kölner Stadtgebiet im Auftrag und auf Rechnung der KVB 
erbringt. Als fester Ausgabenposten im KVB-Wirtschaftsplan sind 
diese Angebote relevant, wenn es darum geht, Einsparungen zur 
Ergebnissicherung innerhalb des Stadtwerkekonzerns zu 
erzielen. 
Die Verwaltung ist bereits in Abstimmung und Prüfung, inwiefern 
die Überführung der drei RVK-Linien in das Regime der 
öffentlich-rechtlichen Vereinbarung gem. Zweckverbandssatzung 
möglich und somit aus dem Wirtschaftsplan der KVB 
herausgelöst werden können.

Anlage 7 
4 
 
Anhörung der Bezirksvertretungen 
 
Beschluss der Bezirksvertretung Stellungnahme der Verwaltung 
 
 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 
 
Beschluss unter TOP 3.4 der Sitzung v. 25.06.2026:  
 
ungeändert beschlossen 
 
 
 
 
Keine Stellungnahme erforderlich 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 
 
Die BV 2 ist von der Änderung der Busverkehrsleistung nicht betroffen. 
 
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 
 
Beschluss unter TOP 9.2.3 der Sitzung v. 29.06.2026:  
 
Die Bezirksvertretung nimmt die in Anlagen 3 und 4 benannte 
Anpassung der Busverkehrsleistung zum Fahrplanwechsel 
2026/2027 zur Kenntnis. 
 
Die Anlage 3 – KVB Busverkehre wird wie folgt ergänzt: 
Der Expressbus der Linie 172 über die Aachener Straße wird 
morgens zwischen 07:00 Uhr und 08:00 Uhr weiterhin mit 
mindestens 3 Fahrten angeboten. 
 
 
 
Die geplanten Anpassungen im Busverkehr sehen die 
Durchführung von jeweils zwei Schülerfahrten morgens und 
mittags vor. Dabei wurde bislang auf eine Festlegung des 
genauen Linienweges verzichtet.  
Wenn der Rat der Stadt Köln einen entsprechenden 
Beschluss fasst, können die Fahrten auf der von der 
Bezirksvertretung Lindenthal geforderten Relation zwischen 
den westlichen Kölner Stadtteilen und den Schulstandorten 
im Bereich Lindenthal eingesetzt werden.

Anlage 7 
5 
 
 
Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt. 
 
Ein solcher Beschluss ist in Bezug auf den vorliegenden 
Einsparungsvorschlag kostenneutral umsetzbar. 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 
 
Beschluss unter TOP 10.2 der Sitzung v. 29.06.2026:  
 
ungeändert beschlossen 
 
 
 
 
Keine Stellungnahme erforderlich 
 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 
 
Beschluss unter TOP 9.2.3 der Sitzung v. 25.06.2026: 
 
Die Bezirksvertretung Nippes nimmt die in Anlagen 3 und 4 
benannte Anpassung der Busverkehrsleistung zum 
Fahrplanwechsel 2026/2027 zur Kenntnis und bittet die 
Verwaltung, folgende Änderungen darin vorzunehmen: 
 
1. Linie 121: Bei der Anpassung des Linienw egs der Linie 121 
soll der beschlossene Antrag der CDU-Fraktion AN/0329/2026 
zur besseren Anbindung der Carl-von-Ossietzky-
Gesamtschule zusätzlich umgesetzt w erden. 
2. Linie 124: Die Verkehrsanbindung des im Bau befindenden 
Standortes des Bundesverw altungsamts muss sichergestellt 
w erden, insbesondere von Norden kommend. Die 
Expressbuslinie X3 (Merkenich – Riehl - Merheim), die diesen 
zusätzlichen Bedarf berücksichtigt, soll höher priorisiert 
w erden. 
3. Linie 125: Auf den am 25.06.2026 in der Bezirksvertretung 
Chorweiler zu behandelnden Antrag AN/1008/2026, der eine 
 
zu 1) Der Schulstandort CvOG w ird vorw iegend durch die 
Stadtbahnlinie15 erschlossen. 
Darüberhinausgehende Busanbindungen w urden in den 
vergangenen Jahren mehrfach geprüft und verw orfen. 
Stattdessen soll eine zusätzliche Haltestelle auf der Robert-
Perthel-Straße auf Höhe der Einmündung Longericher 
Straße eingerichtet werden. Eine zusätzlich zur vorhandenen 
Stadtbahnanbindung gew ünschte Busanbindung der Carl-von-
Ossietzky-Gesamtschule über die Linie 121 ist mit zusätzlichen 
Kosten verbunden und stellt somit eine 
Ergebnisverschlechterung gegenüber dem vorgelegten 
Einsparvorschlag dar. Darüber hinaus sind durch eine Stichfahrt 
ca. 700 durchfahrende Fahrgäste von einer nennensw ert 
längeren Fahrzeit betroffen.  
Die Verw altung empfiehlt, dem Vorschlag aus den genannten 
Gründen nicht zu folgen. 
zu 2) Der neue Standort des Bundesverw altungsamts ist durch 
die Stadtbahnstation „Amsterdamer Str./ Gürtel“ der Linie 16

Anlage 7 
6 
 
Würdigung der Busverbindungen nach Longerich enthält, 
verweisen wir. 
 
Abstimmungsergebnis: Einstimmig beschlossen 
sow ie durch die Buslinie 140, Haltestelle „Niehl Betriebshof 
Nord“ hinreichend an das ÖPNV-Netz erschlossen. 
Insbesondere die Linie 16 bietet attraktivere Anbindungen an 
den Hauptbahnhof und die Kölner Innenstadt als die Buslinie 
124. Die Beibehaltung der Linie 124 w äre mit zusätzlichen 
Kosten verbunden und stellt somit eine 
Ergebnisverschlechterung gegenüber dem vorgelegten 
Einsparvorschlag dar.  
Die Verw altung empfiehlt, dem Vorschlag aus den genannten 
Gründen nicht zu folgen. 
Zu 3) siehe Ausführungen zu AN/1128/2026 unter der Überschrift 
„Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)“. 
 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 
 
Beschluss unter TOP 9.1.4 der Sitzung v. 25.06.2026:  
 
Die Bezirksvertretung nimmt die in Anlagen 3 und 4 benannte 
Anpassung der Busverkehrsleistung zum Fahrplanwechsel 
2026/2027 zur Kenntnis.  
 
Zudem wird die Verwaltung beauftragt, Nachbesserungen für 
den Stadtbezirk Chorweiler zu prüfen. Insbesondere in folgender 
Hinsicht: 
1. Beibehaltung und Herstellung möglichst 
umstiegsloser Fahrverbindungen zu den Schulen, 
z.B. durch Sonderfahrten zu Schulbeginn und -
ende. 
 
Zu 1) Im vorgelegten Optimierungsvorschlag für das 
Busnetz in Chorweiler wurde einer guten ÖPNV-Anbindung 
der Schulstandorte besondere Aufmerksamkeit geschenkt. 
Insgesamt ergeben sich durch die Angebotsoptimierung für 
die meisten Fahrgäste im Stadtbezirk Verbesserungen. Im 
Einzelfall kann es auch zu Verschlechterungen gegenüber 
dem Status quo kommen. 
Eine Beibehaltung des Status quo stünde den angedachten 
Angebotsverbesserungen entgegen. Die Herstellung 
zusätzlicher Fahrverbindungen, z.B. durch Sonderfahrten, ist 
mit zusätzlichen Kosten verbunden und stellt somit eine 
Ergebnisverschlechterung gegenüber dem vorgelegten 
Einsparvorschlag dar.

Anlage 7 
7 
 
2. Keine Verschlechterung der Anbindung an den 
zuverlässiger angefahrenen S-Bahnhof Longerich 
3. Weitere Linienführungen, zumindest in den Kernzeiten, 
die den U-Bahnhof Heimersdorf abdecken, u.a. im 
Stadtteil Esch 
4. Die Verwaltung stellt eine Anbindung der Stadtteile 
Esch/Pesch/Auweiler an das Gewerbegebiet Pesch 
(Haltestelle „Gewerbegebiet Pesch“) sicher. 
5. Bei der geplanten, aufwändigen 
Gesamtnetzbetrachtung im Bus- und Stadtbahnnetz 
einen stärkeren Fokus auf die Randlagen der Stadt zu 
legen, wie in Blumenberg, Roggendorf/Thenhoven und 
Worringen. 
 
Abstimmungsergebnis: Einstimmig beschlossen 
 
Eine alternative Variante zur genannten Ursula -Kuhr-Schule 
wird unter Punkt 4 beschrieben. 
Zu 2) Aus allen Chorw eiler Stadtteilen ist w eiterhin eine gute 
Erreichbarkeit von S-Bahn-Stationen gew ährleistet. In Summe 
ergeben sich durch die veränderten Linienführungen zusätzliche 
Fahrgastpotenziale und damit eine Verbesserung für den 
Stadtbezirk insgesamt gegenüber dem Status Quo. Eine 
Anbindung des S-Bahnhofs Longerich in der heutigen Form ist 
bei gleichzeitiger Umsetzung der geplanten 
Angebotsverbesserungen im Stadtbezirk w ürde zu deutlichen 
Mehrkosten führen und stellt somit eine 
Ergebnisverschlechterung gegenüber dem vorgelegten 
Einsparvorschlag dar. 
Die Verw altung empfiehlt, dem Vorschlag daher nicht zu folgen. 
Zu 3) Zusätzliche Linienführungen sind mit zusätzlichen Kosten 
verbunden, stellen somit eine Ergebnisverschlechterung 
gegenüber dem vorgelegten Einsparvorschlag dar.  
Die Verw altung empfiehlt daher, dem Vorschlag nicht zu folgen. 
Zu 4) Eine direkte Anbindung der Haltestelle 
„Gewerbegebiet Pesch“ an die Stadtteile Pesch und 
Esch/Auweiler wurde geprüft. Durch einen Tausch der 
Linienführungen der Linien 125 und 145 in Pesch lässt sich 
die Haltestelle Gewerbegebiet Pesch direkt an Esch und das 
Zentrum von Pesch anbinden. Die Linie 125 würde dabei von 
Sinnersdorf und Esch kommend über den heutigen 
Linienweg geführt und über Lindweiler die Haltestelle 
Volkhovener Weg (S-Bahn) anfahren. Zur Anbindung der 
Ursula-Kuhr-Schule verläuft der weitere Linienweg über den 
Stallagsweg bevor er Chorweiler erreicht. Die Linie 145 
befährt von Pesch aus dafür den direkten Weg nach

Anlage 7 
8 
 
Chorweiler über den Zubringer. Durch diese Variante können 
die gewünschten Verbindungen erreicht werden. Es erhöhen 
sich allerdings gegenüber der Ursprungsvariante für einige 
Relationen die Fahrzeiten, z. B. zwischen Esch und 
Chorweiler. Das Ergebnis dieser Variante ist mit dem der 
Ursprungsvariante weitestgehend vergleichbar (siehe hierzu 
auch die Prinzipskizze unterhalb der Tabelle).  
Zu 5) Verwaltung und KVB nehmen diesen Wunsch auf und 
werden im Falle einer Gesamtbetrachtung die Belange der 
Randlagen der Stadt in angemessener Weise berücksichtigen. 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 
 
Beschluss unter TOP 6.4 der Sitzung v. 23.06.2026: 
 
Die Bezirksvertretung nimmt die in Anlagen 3 und 4 benannte 
Anpassung der Busverkehrsleistung zum Fahrplanwechsel 
2026/2027 zur Kenntnis. 
Die Bezirksvertretung Porz fordert den Rat der Stadt Köln auf, 
die bisherige Anbindung von Gut Leidenhausen in Porz-Eil nicht 
durch Einsparung der Busleistung der Linie 423 aufzugeben. Die 
seit langem bestehende Beschlusslage sieht die Einrichtung der 
Haltestelle Gut Leidenhausen auch in Gegenrichtung vor, ohne 
w elche die Haltestelle nur eingeschränkt nutzbar ist. Der 
seinerzeit in den jew eiligen Begründungen dargelegte Bedarf 
besteht uneingeschränkt w eiter, daher fordert die 
Bezirksvertretung Porz den Rat auf, an der vollständigen 
Einrichtung der Haltestelle festzuhalten und sich bei 
Straßen.NRW w eiterhin für den Ausbau der notw endigen 
Querungshilfe einzusetzen. 
 
 
 
Zur Linie 423: 
Fahrgasterhebungen zeigen, dass die Haltestelle "Gut 
Leidenhausen" am Wochenende, w ie auch unter der Woche, nur 
vereinzelt von Fahrgästen genutzt w ird. Eine Beibehaltung des 
Busangebots am Wochenende stellt eine 
Ergebnisverschlechterung gegenüber dem vorgelegten 
Einsparvorschlag dar.  
Die ÖPNV- Anbindung von Gut Leidenhausen bleibt durch die 
AST-Linie 188, die auch am Wochenende verkehrt und w ährend 
der Bedienzeiten alle 30 Minuten bestellt w erden kann, zudem 
w eiterhin gew ährleistet.  
Die Verw altung empfiehlt daher, dem Vorschlag aus den 
genannten Gründen nicht zu folgen.

Anlage 7 
9 
 
Sofern die Anbindung durch die Linie 423 nicht in der bisherigen 
Form gewährleistet werden kann, ist zu prüfen, ob folgende 
Maßnahmen möglich sind: 
1. Umwandlung der AST 188 zum RufBus 188 
2. Ausweitung der Bedienzeiten auf das Wochenende und 
Feiertage 
3. Kostenfreie Buchung eines Shuttlebusses für 
Schulgruppen (bis zu 3 T age vor der Fahrt) in der Zeit 
zwischen 9 und 15 Uhr 
4. Veranstaltungssonderverkehre an publikumsstarken 
T agen/ zu Veranstaltungen des Umweltbildungszentrums. 
Hierzu sind Gespräche mit dem Umweltbildungszentrum 
zu zur Abstimmung zu führen. 
Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt 
 
Zu den Prüfaufträgen: 
Zu 1-3) Aufgrund der geringen Fahrgastzahlen auf der Linie 423 
erscheint das AST-Angebot ausreichend. Wochenenden und 
Feiertage sind bereits heute in den Bedienzeiten des AST-
Angebots inkludiert. Es kann zukünftig angeboten werden, auch 
einen Bus mit einem Vorlauf von 5 T agen anzufragen, sofern 
dieser nicht zur HVZ zum Einsatz kommen soll. 
Zu 4.) Veranstaltungssonderverkehre müssen vom Veranstalter 
bestellt und finanziert werden und sind somit nicht Gegenstand 
der hier vorliegenden Beschlussfassung. 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 
 
Beschluss unter TOP 8.2.6 der Sitzung v. 18.06.2026:  
 
Die Bezirksvertretung nimmt die in Anlagen 3 und 4 benannte 
Anpassung der Busverkehrsleistung zum Fahrplanwechsel 
2026/2027 zur Kenntnis.  
 
Die Bezirksvertretung Kalk ergänzt den Beschluss der 
Verwaltung um die folgende Anfrage und den Prüfauftrag:  
1. Die Verwaltung wird gebeten zu erläutern, wie die KVB 
die Zahlen zu den Fahrgästen ermittelt hat. (Zählverfahren, 
Zeitraum usw. zur Beurteilung der statistischen Reliabilität)  
2. Die Verw altung w ird zudem gebeten vor einer Einstellung 
der Linie 171 zunächst gemeinsam mit der KVB zu prüfen, ob 
 
 
Zu 1) Die Fahrgastzahlen wurden mittels automatischer 
Fahrgastzählsysteme (AFZS) in den Bussen ermittelt. Die Zahlen 
basieren auf einer robusten Stichprobe, um eine ausreichende 
statistische Genauigkeit sicherzustellen und damit eine hohe 
Aussagekraft zu erzielen.  
Zu 2) Die Buslinie 159 ist zw ischen den Stadtteilen Kalk und 
Mülheim gut ausgelastet. Die Linie 171 hat in diesem Abschnitt 
in der HVZ zu einer Entspannung der Kapazitätssituation 
beigetragen, w obei die Nachfrage auch vor Einführung dieser 
Linie bedient w erden konnte.

Anlage 7 
10 
 
sich die Fahrgaszahlen der Linie durch eine konsequentere 
Einhaltung des 5-Minuten -Takts gemeinsam mit der Linie 159 
nicht deutlich bessere Zahlen ergeben. Da zurzeit beide Linien 
oft kurz hintereinanderfahren, verteilen sich die Fahrgäste oft 
ungleichmäßig und es kommt durch Spitzen zu Verzögerungen 
beim Ein- und Aussteigen. Eine solche Prüfung sollte 
mindestens auf 12 Monate angelegt w erden.  
 
Abstimmungsergebnis:  
Bei Stimmenmehrheit von SPD-Fraktion, Fraktion AfD und 
Bezirksvertreterin Tao (Fraktion Volt und Hooghoughi), bei 
Enthaltung der CDU-Fraktion, Bezirksvertreter Schlagenhauf 
(Fraktion Die LINKE.), Bezirksvertreter Badorf (Fraktion Die 
LINKE.), Bezirksvertreter Schulte (Bündnis 90/Die Grünen) und 
Bezirksvertreterin Schweizer-May (Fraktion Bündnis 90/Die 
Grünen) zugestimmt.  
 
Insgesamt sind die betroffenen Quartiere ohnehin sehr gut an 
das ÖPNV-Netz angeschlossen. In Ost-West-Richtung über 
die Stadtbahnlinien 1 und 9 und in Nord-Süd-Richtung über die 
Buslinien 159, 153 und 157.  
Eine auch nur abschnittsw eise Aufrechterhaltung der Linie 171 
stellt eine Ergebnisverschlechterung gegenüber dem 
vorgelegten Einsparvorschlag dar.  
Die Verw altung empfiehlt daher, dem Vorschlag nicht zu folgen. 
 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 
 
Beschluss unter TOP 9.2.5 der Sitzung v. 22.06.2026:  
 
Die Bezirksvertretung nimmt die in Anlagen 3 und 4 benannte 
Anpassung der Busverkehrsleistung zum Fahrplanwechsel 
2026/2027 zur Kenntnis. Die BV Mülheim ergänzt den Beschluss 
der Verwaltung um folgende Anfrage und Prüfauftrag: 
A. (Änderungsantrag SPD-Fraktion, CDU-Fraktion und 
Einzelmandatsträger van den Berg (KSG) 
1. Die Verwaltung wird gebeten zu erläutern, wie die KVB die 
Zahlen zu den Fahrgästen ermittelt hat (Zählverfahren, 
Zeitraum usw. zur Beurteilung der statistischen Reliabilität) 
 
 
 
Zu A1) siehe Ausführungen zu 1) unter der Überschrift 
„Bezirksvertretung 8 (Kalk)“. 
Zu A2) siehe Ausführungen zu 2) unter der Überschrift 
„Bezirksvertretung 8 (Kalk)“. 
Zu B) Zusätzliche Angebote zur Kompensation der geplanten 
Angebotsreduktionen stellen eine Ergebnisverschlechterung 
gegenüber dem vorgelegten Einsparvorschlag dar.

Anlage 7 
11 
 
2. Die Verwaltung wird zudem gebeten vor einer Einstellung der 
Linie 171 zunächst gemeinsam mit der KVB zu prüfen, ob 
sich die Fahrgastzahlen der Linie durch eine konsequentere 
Einhaltung des 5-Minuten-T akts gemeinsam mit der Linie 159 
nicht deutlich bessere Zahlen ergeben. Da zur Zeit beide 
Linien oft kurz hintereinander fahren, verteilen sich die 
Fahrgäste oft ungleichmäßig und es kommt durch Spitzen zu 
Verzögerungen beim Ein- und Aussteigen. Eine solche 
Prüfung sollte mindestens auf 12 Monate angelegt werden 
B. Die Bezirksvertretung Köln-Mülheim beauftragt die Verw altung 
mit folgenden Ausführungen: (Fraktion Die Linke) 
1.Die Verw altung erarbeitet zusammen mit der KVB ein Konzept 
aus, w elche die geplanten Streichungen auf den w ichtigsten 
Abschnitten kompensieren. 
2. Hierbei w ird ein Takt im Regelplan der KVB angestrebt. 
3. Die Buslinien 171 und 179 und 423 w erden so lange w eiterhin 
betrieben. 
4. Das zu erarbeitende Kompensations-Konzept könnte 
beispielsw eise als Mindestszenario vorsehen, die Buslinie 171 
im Abschnitt Mülheim–Kalk als Verstärkerlinie der Linie 159 zu 
erhalten, die Buslinie 179 w ie gehabt zu erhalten und für die 
Buslinie 423 im Abschnitt zw ischen Königsforst und Flughafen 
w enigstens tagsüber einen 60-Minuten-Takt einzurichten. 
5. Das Konzept kann auch statt der Beibehaltung der Linien 171 
und 179 eine neue Buslinie auf der Strecke Mülheim –Kalk–
Neubrück–Deutz enthalten, die die beiden stark nachgefragten 
„Äste“ der bisherigen Linien verbindet. Dieses könnte auch in 
Form einer Ringlinie erfolgen. 
Abstimmungsergebnis: Einstimmig beschlossen 
Die Verw altung empfiehlt daher, dem Vorschlag nicht zu folgen.

Anlage 7 
12

Anlage 3 KVB-Busverkehre

11213 Zeichen

Anlage 3 
 
1 
 
KVB-Busverkehre: 
Beschreibung der verkehrlichen Anpassungen im Busnetz der KVB  
 
Eine Gesamtübersicht des angepassten Liniennetzes ist in Abb. 1 zu finden. In 
Bezug auf die Liniennummern kann es noch zu Änderungen kommen. Es handelt 
sich bei den Anpassungen sowohl um Angebotsreduktionen, die für die 
Zielerreichung der dauerhaften Betriebsergebnisverbesserung bei der KVB 
notwendig sind, als auch um Linienoptimierungen.  
Hierbei ist voranzustellen, dass im Rahmen der Erarbeitung der 
Optimierungsvorschläge vorliegende politische Beschlüsse und Ideen konsequent 
überprüft und dort umgesetzt wurden, wo dies möglich war. Weiterhin stellen die 
Angebotsveränderungen in vielen Fällen Verbesserungen im Vergleich zum Status-
quo dar, so dass durch die Umsetzung der Maßnahmen auch mit zusätzlichen 
Fahrgelderlösen zu rechnen ist. Allen Überlegungen liegt ein möglichst effizienter 
Mitteleinsatz zugrunde.  
Nachfolgend sind die einzelnen Linienveränderungen beschrieben: 
 
Die Linie 120 bleibt zwischen Roggendorf/Thenhoven bzw. Worringen und 
Chorweiler unverändert. Statt der weiteren Linienführung Richtung Blumenberg 
übernimmt die Linie im überarbeiteten Konzept den bisherigen Linienweg der Linie 
122 über Seeberg bis zur Stadtbahnhaltestelle Wilhelm-Sollmann-Str. Der bisherige 
Linienast der Linie 120 von Chorweiler nach Blumenberg wird durch die neu 
konzipierte Linie 139 übernommen.  
Die Bedienungszeiten und T akte der veränderten Linie 120 richten sich nach denen 
der bisherigen Linie 120. Damit besteht auf dieser Linie montags bis freitags im 
T agesverkehr ein durchgängiger 20-Minuten-T akt. Die Schülerfahrten, die heute 
morgens und nachmittags ab Chorweiler auf gesondertem Linienweg von bzw. nach 
Weiler verkehren, werden weiterhin stattfinden. 
 
Die Linie 121 bleibt weitgehend bestehen. Im Gewerbegebiet Feldkassel entfällt 
jedoch die Schleifenfahrt im Bereich Feldkasseler Weg / Morsestraße, sodass 
zwischen Merkenich und Chorweiler nun mit allen Fahrten der direkte Weg befahren 
wird, wodurch sich die Reisezeiten zwischen Langel und Chorweiler deutlich 
verkürzen. Die Feinerschließung des Gewerbegebietes wird auf anderem Linienweg 
durch die veränderte Linie 125 übernommen (s.u.). Die Bedienung Longerich - 
Dädalusring wird in Schwachlastzeiten von der neu konzipierten Linie 139 
übernommen.  
Die Bedienungszeiten und T akte der veränderten Linie 121 richten sich nach denen 
der bisherigen Linie 121. Montags bis freitags ergibt sich damit im T agesverkehr

Anlage 3 
 
2 
 
weiterhin ein Wechsel zwischen 20-Minuten-T akten während der Zeiten mit starker 
Auslastung und 30-Minuten-T akten in den schwächer ausgelasteten Zeiten. 
 
Die heutige Linie 122 geht einerseits in der Linie 120 (Abschnitt: Chorweiler - 
Wilhelm-Sollmann-Str. | s.o.) und andererseits in der Linie 125 (Abschnitt: Chorweiler 
– Pesch | s.u.) auf, so dass diese Liniennummer zukünftig nicht mehr besetzt ist. 
 
Die heutige Linie 124 zwischen Gewerbegebiet Feldkassel und Breslauer Platz/Hbf 
entfällt. Die neu konzipierte Linie 125 wird stattdessen über das Gewerbegebiet 
Feldkassel geführt (s.u.), um die dortige Erschließung zu übernehmen. Die 
Liniennummer 124 wird jedoch vsl. genutzt, um einzelne kurze Fahrten zwischen 
Chorweiler und der Haltestelle Donatusstr. zur Anbindung der GWK – Werkstätten 
durchzuführen. 
 
Die neue Linie 125 wird von Sinnersdorf und Esch kommend in Pesch über Escher 
Str. und Kapellenweg geführt, um damit die schnelle Direktverbindung der heutigen 
Linie 122 von Pesch nach Chorweiler über den Zubringer zu übernehmen. Von 
Chorweiler aus verkehrt die Linie weiter über Willi-Suth-Allee, Merianstraße und 
Industriestraße zur Haltestelle Gewerbegebiet Feldkassel und übernimmt mit 
Befahrung der Robert-Bosch-Str. und des Feldkasseler Weges die Feinerschließung 
des Gewerbegebietes Feldkassel, die heute durch die Linie 121 mit der 
zeitaufwändigen Schleifenfahrt sichergestellt wird. In Rheinkassel wird die Alte 
Römerstraße erreicht, über die die neu konzipierte Linie in Richtung der 
Stadtbahnhaltestelle Merkenich verkehrt.  
Im Falle einer Bestellung durch die Stadt Leverkusen würde die Linie von Merkenich 
aus weiter auf die A1 geführt, um dann eine Direktverbindung zum Bahnhof 
Leverkusen Mitte zu schaffen. 
Im Falle einer Bestellung durch den Rhein-Erft-Kreis würde die Linie bereits im 
Stadtzentrum von Pulheim am Bahnhof Pulheim starten, um von dort in Sinnersdorf 
auf den o.g. Linienweg zu treffen. 
In beiden Fällen sind entsprechende Abstimmungen noch zwischen den ÖPNV-
Aufgabenträgern im Nachgang der Beschlussfassung durchzuführen.  
Der bisherige Linienast von Weiler über Chorweiler und Heimersdorf nach Longerich 
S-Bahn wird von der neu konzipierten Linie 139 übernommen (s.u.). Die 
Bedienungszeiten der veränderten Linie 125 orientieren sich an denen der bisherigen 
Linie 125. Die Bedienung erfolgt mit Ausnahme von T agesrandzeiten in einem 30-
Minuten-T akt. Sonntags endet die Linie von Esch/Pesch kommend in Chorweiler.

Anlage 3 
 
3 
 
Die Linie 126 behält ihren bisherigen Linienweg. Die T akte auf der Linie 126 werden 
jedoch teilweise angepasst: Montags-freitags im T agesverkehr wird während der 
Zeiten mit starker Nachfrage morgens und nachmittags ein 20-Minuten-T akt 
angeboten und ein 30-Minuten-T akt in den schwächer ausgelasteten Zeiten. Abends 
und am Wochenende erfolgt mit Ausnahme von T agesrandzeiten eine Bedienung in 
einem 30-Minuten-T akt. Die Bedienungszeiten bleiben bei der Linie 126 unverändert. 
 
Die Linie 136, die heute an der Haltestelle „Lövenich Daimlerstr.“ endet, wird 
zukünftig nicht mehr das Gewerbegebiet in Lövenich anfahren, sondern über die 
Widdersdorfer Landstraße nach Widdersdorf verlängert. Das Gewerbegebiet und 
somit auch das Gymnasium an der Zusestraße in Lövenich wird weiterhin durch die 
Linien 144 und 149 bedient. In Widdersdorf bedient sie anstelle der Linie 149 (s.u.) 
die Haltestelle „Zum Dammfelde“ und endet dort. 
Die Betriebszeiten und T akte der Linie 136 orientieren sich am Bestandsfahrplan. 
Montags bis freitags wird damit im T agesverkehr ein 20-Minuten-T akt zwischen 
Weiden und Widdersdorf angeboten. Abends und teilweise am Wochenende fährt die 
Linie 136 ab Weiden Zentrum als Linie 148 weiter nach Widdersdorf, um auch 
Widdersdorf Süd in diesen Zeiten erschließen zu können. 
 
Die Linie 139 wird vom Wasseramselweg kommend ab der Haltestelle Am Coloneum 
zunächst über einen veränderten Linienweg geführt und unter Übernahme der 
Linienwege anderer Linien bis nach Blumenberg verlängert. Die neu konzipierte Linie 
139 fährt ab der Haltestelle Am Coloneum über die Alte Escher Str., die Butzweiler 
Str. und den Heckweg bis zur Haltestelle Longericher Str. und von dort aus zur 
Haltestelle Longerich S-Bahn. Hier übernimmt die Linie den bisherige Linienweg der 
Linie 125 über Heimersdorf und Chorweiler bis zur Haltestelle Weiler. Ab dort wird 
der Linienast der bisherigen Linie 120 bis zur Endhaltestelle Blumenberg 
übernommen. 
Die Linie verkehrt Mo-Fr tagsüber über den gesamten Linienweg von 
Wasseramselweg nach Blumenberg, samstags tagsüber von Alter Güterbahnhof bis 
Blumenberg. In den übrigen Zeitbereichen wird der Linienabschnitt von Alter 
Güterbahnhof bis Weiler bedient.  
Mit Ausnahme von T agesrandlagen verkehrt die Linie im 30-Min-T akt. Die 
Bedienungszeiten orientieren sich weitestgehend an der heutigen Linie 125. Zu den 
Zeiten des Schülerverkehrs werden die Schülerfahrten des aktuellen Konzeptes 
Wasseramselweg sowie weitere Schülerfahrten im Bereich Rochusplatz-
Wasseramselweg zur Kompensation des veränderten Grundtaktes eingesetzt. 
 
Die Linie 143, die in das Gewerbegebiets Marsdorf verkehrt, wird um den sehr 
gering ausgelasteten Linienabschnitt im nördlichen T eil des Gewerbegebietes 
verkürzt. Die Linie endet nicht mehr an der Haltestelle Gewerbegebiet Marsdorf

Anlage 3 
 
4 
 
sondern an der Haltestelle Emmy-Noether-Str. Die Betriebszeiten und T akte bleiben 
gegenüber dem heutigen Zustand unverändert.  
 
Die Linie 145, die heute zwischen Frechen und Bocklemünd verkehrt, wird zukünftig 
zwischen Weiden Zentrum und Chorweiler verkehren. Zwischen Weiden und 
Bocklemünd bleibt dabei der bisherige Linienweg bestehen. Ab Bocklemünd wird der 
Linienweg über die Westendstraße auf die Matthias-Brüggen-Straße geführt Über 
Hugo-Eckener-Str. und Butzweilerstraße wird die Butzweilerhofallee erreicht. Über 
von Hünefeldstr. und Militärringstraße führt der weitere Linienweg zwecks direkter 
Fahrt nach Pesch zur Johannesstr.. In Fahrtrichtung Chorweiler führt der neue 
Linienweg über Kapellenstraße und Donatusstraße, um von der Haltestelle Pescher 
Weg aus Lindweiler anzusteuern. In Fahrtrichtung Weiden Zentrum führt der Weg 
durch Pesch ab der Haltestelle Pescher Weg über die Longericher Straße direkt auf 
die Johannesstraße zur Weiterfahrt Richtung Ossendorf. In Lindweiler wird der 
Linienweg der Linie 121 bis zur Haltestelle Unnauer Weg befahren, von dort aus wird 
die Direktverbindung nach Chorweiler über den Zubringer genommen, um mit kurzen 
Fahrzeiten die neue Endhaltestelle der Linie 145 am Turkuplatz in Chorweiler zu 
erreichen. 
Montags bis freitags und samstags verkehrt die Linie tagsüber über den gesamten 
Linienweg, in den übrigen Zeitbereichen zwischen Weiden und Bocklemünd. 
Betriebszeiten und T akte orientieren sich an der heutigen Linie 145. Montags bis 
freitags wird im T agesverkehr damit ein 20-Minuten-T akt angeboten.  
 
Die Linie 148 kommt weiterhin abends und am Wochenende auf der Strecke 
Junkersdorf – Weiden – Widdersdorf zum Einsatz, um die in diesen Zeiten 
nachgefragten Strecken möglichst effizient zu bedienen. Dabei wird sie zeitweilig 
betrieblich mit der Linie 136 verknüpft.  
 
Die Linie 149 übernimmt zwischen Frechen und Weiden Zentrum zukünftig montags 
bis samstags im T agesverkehr die Bedienung des dortigen Linienabschnittes der 
heutigen Linie 145. Ab Weiden Zentrum verkehrt sie auf dem bestehenden Linienweg 
über die Haltestelle Zusestraße im Gewerbegebiet Lövenich und in Widdersdorf über 
die Straße Unter Linden im Neubaugebiet. Über den Freimersdorfer Weg erreicht die 
Linie ihre neue Endhaltestelle in Bocklemünd. Die bisherige Endhaltestelle Zum 
Dammfelde im Widdersdorfer Norden wird zukünftig von der Linie 136 angefahren 
(s.o.). 
Die Bedienung der Linie erfolgt in dieser Form nur Mo-Sa im T agesverkehr, wobei die 
Linie dabei mit Ausnahme von T agesrandlagen im 20-Minuten-T akt verkehrt. In den 
übrigen Zeitbereichen wird zum einen die Bedienung von Widdersdorf Süd durch die 
Linie 148 (s.o.) sichergestellt. Zum anderen wird der Linienast in diesen Zeiten 
zwischen Weiden Zentrum und Frechen-Bachem durch Verlängerung der Linie 145

Anlage 3 
 
5 
 
(die in diesen Zeiten in Bocklemünd startet) sichergestellt. Von und nach Frechen-
Bachem entsteht damit bezüglich Bedienungszeiten und T akten das gleiche 
Leistungsangebot wie heute. 
 
Die Linien 171, 172, 173 und 179 entfallen.  Auf den Abschnitten mit 
Schülernachfrage der Linien 172 und 173 werden zwei Schülerkurse erhalten, um die 
Nachfragespitze abzufangen.  
 
Abb. 1: Liniennetz Mo-Fr (T agesverkehr), geänderte Linien

Beratungsverlauf (3)

29.06.2026 Finanzausschuss
TOP 10.6 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum behandelt

Zur Sitzung
30.06.2026 Mobilitätsausschuss
TOP 1.1 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: mit Änderungen empfohlen

Zur Sitzung
02.07.2026 Rat
TOP 10.3 Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1530/2026
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
02.06.2026
Erstellt
26.05.2026 15:57