1530/2026
Stadtwerke Köln Konzern: Sicherstellung der finanziellen Handlungsfähigkeit
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Anlage 4 RVK-Busverkehre
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Anlage 4 1 RVK-Busverkehre: Beschreibung der verkehrlichen Anpassungen im interkommunalen Busleistungsangebot der Regionalverkehr Köln GmbH auf Kölner Stadtgebiet Bei den von der Regionalverkehr Köln GmbH (RVK) betriebenen, interlokalen Buslinien handelt es sich um folgende Verbindungen: 423 Bensberg - Rösrath Bf. - Königsforst - Flughafen Köln/Bonn SB 40 Schnellbus Köln Hbf. - Bensberg 260 Remscheid - Wermelskirchen - Schlebusch - Köln Hbf Weil die Betriebsführerschaft dieser Linien auf Kölner Stadtgebiet bei der Kölner Verkehrs-Betriebe AG (KVB) liegt und die RVK die Linien für die KVB betreibt, belasten die regelmäßigen Ausgleichszahlungen für den Linienbetrieb direkt den Wirtschaftsplan der KVB. Eine Reduktion der Fahrleistung auf den genannten Linien auf Kölner Stadtgebiet bildet somit eine Möglichkeit, das jährliche wirtschaftliche Defizit der KVB, welches innerhalb des Stadtwerkekonzerns über den steuerlichen Querverbund ausgeglichen wird, zu reduzieren. Anpassungen im Busleistungsangebot Die drei aktuell von der Regionalverkehr Köln GmbH im Auftrag der KVB betriebenen Buslinien sind klassische Stadt-Umland-Relationen und Bestandteil des interkommunalen ÖPNV-Angebots. In den letzten Jahren sind die Betriebskosten auf diesen Linien – dem allgemeinen Branchentrend folgend – sehr stark angestiegen, was sich entsprechend in den von der KVB auszugleichenden Aufwanddeckungsfehlbeträgen niederschlägt. Linie SB 40 Die Linie SB 40 bedient die Relation Köln Hbf – Bergisch Gladbach Bensberg. Da aber nicht nur in Köln der Haushalt und mithin der ÖPNV zunehmend unter Konsolidierungszwang gerät, hat der Kreistag des Rheinisch-Bergischen-Kreises in seiner Sitzung am 26.03.2026 ein umfangreiches „Maßnahmenpaket ÖPNV“ zur Haushaltskonsolidierung beschlossen (vgl. Vorlage KT-11/0037). Eine der Maßnahmen sieht eine T aktausdünnung auf der Linie SB 40 vor, die sich wie folgt darstellt: Montags bis freitags Richtung Köln: Reduzierung auf 60-Minuten-T akt zwischen 10:00 und 14:00 Uhr Richtung Bensberg: Reduzierung auf 60-Minuten-T akt zwischen 09:00 und 13:00 Uhr Beide Richtungen: Reduzierung auf 60-Minuten-T akt nach 20:00 Uhr Anlage 4 2 Samstags Entfall der Fahrten vor 09:00 Uhr Dies kommt einer Leistungskürzung auf der Linie von rund 18 % aller Fahrten gleich. Bezogen auf die gefahrenen Fahrzeugkilometer im Jahr ergibt sich somit eine Reduktion um etwa 40.500 km. Da der Kreistag des Rheinisch-Bergischen-Kreises eine schnellstmögliche Umsetzung der Angebotsreduktion beschlossen hat, wird diese bereits nach den Sommerferien 2026 bzw. nach Beendigung der Bauarbeiten im Bereich der Deutzer Brücke, also nach aktuellem Stand am 06.09.2026 umgesetzt (vgl. hierzu auch Mitteilung 1492/2026). Linie 260 Die Linie 260 verknüpft vor allem das nordöstlich von Köln liegende Bergische Land mit dem Stadtteilzentrum Köln-Mülheim und dem Kölner Hauptbahnhof. Eine moderate Angebotsreduzierung von morgens je einer Fahrt in beide Fahrtrichtungen in T agesrandlage erscheint der Verwaltung vertretbar. Hierdurch würden ca. 10.500 km bzw. 3 % der jährlichen Fahrzeugkilometer eingespart. Linie 423 Die Linie 423, die Bensberg über Rösrath mit der Stadtbahnstation Königsforst verbindet, wurde auf Basis eines Ratsbeschlusses von 2019 von Königsforst hinaus bis zum Flughafen Köln/Bonn verlängert (Vorlage-Nr. 2261/2019). Hier ging es unter anderem auch um die Anbindung des städtischen Gut Leidenhausen an den ÖPNV. Darüber hinaus bildet die Linie auch und gerade für am Flughafen arbeitende Personen aus Bergisch Gladbach oder Rösrath ein wichtiges ÖPNV-Angebot. Gleichzeitig haben sich die Fahrgastzahlen seit der Durchbindung der Linie nicht so entwickelt, wie man dies erhoffen durfte. Die aktuellen Auslastungszahlen zwischen den betreffenden Haltestellen lassen daher eine Rückführung des Angebots auf den vormaligen Zustand (Endhaltestelle Königsforst) vertretbar erscheinen. Im Schnitt weisen die Busse auf dem Abschnitt zwischen Königsforst und Flughafen einen Besetzungsgrad von 4,5 Fahrgästen auf; mit einer Bandbreite von 1,3 bis 8,3 Fahrgästen. Auch das Argument, dass die Busse ohnehin von Königsforst zum Flughafen fahren (betriebliche Leerfahrten), ist nicht mehr gegeben, da die Busse mit Wasserstoffantrieb inzwischen andernorts betankt werden können. Diese Maßnahme bietet mit etwa 120.000 Fahrzeugkilometern jährlich das größte Einsparpotenzial auf den RVK-Linien. Anlage 4 3 Linie 260 auf Kölner Stadtgebiet Leistungskürzung um ca. 3% Anlage 4 4 Linie SB 40 Leistungskürzung um ca. 18% Anlage 4 5 Linie 423 Entfall des Abschnitts Königsforst – Flughafen Köln/Bonn
Anlage 6 Anhörung der Bezirksvertretungen
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Anlage 6 1 Ergebnis der Beteiligung des Mobilitätsausschusses sowie der Anhörung der Bezirksvertretungen Die von der Änderung der Busverkehrsleistungen gem. Anlagen 3 und 4 der Beschlussvorlage unter der Vorlagen-Nr. 1530/2026 betroffenen Bezirksvertretungen wurden unter der Vorlagen-Nr. 1531/2026 angehört. Darüber hinaus wurden in der Sitzung des Mobilitätsausschusses vom 16.06.2026 Fragen zur gleichen Vorlage gestellt. Die Stellungnahme der Verwaltung auf die Fragen des Mobilitätsausschusses sowie zu den geänderten Beschlüssen der Bezirksvertretungen im Rahmen der Anhörung wird dem Rat der Stadt Köln hiermit als Ergebnis der Vorberatungen vorgelegt: Erläuterungen zur Lesbarkeit Nachfolgend sind die Fragen aus dem Mobilitätsausschuss sowie die jeweiligen Beschlüsse der Bezirksvertretungen im o.g. Anhörungsverfahren in der linken Spalte aufgeführt. Die jeweilige Stellungnahme der Verwaltung zu den Fragen aus dem Mobilitätsausschuss bzw. den geänderten Beschlüssen findet sich nebenstehend in der rechten Spalte. Die Beschlüsse lassen sich dabei drei größeren Themenblöcken zuordnen: 1. Aufforderung an Verwaltung/KVB, weitergehende Informationen bereitzustellen sowie allgemeine Forderungen. Diese Beschlüsse und die korrespondierenden Stellungnahmen sind nachfolgend in normaler Schrift dargestellt. 2. Prüfaufträge, deren Umsetzung (weitestgehend) kostenneutral und theoretisch kurzfristig umzusetzen sind. Diese Beschlüsse und die korrespondierenden Stellungnahmen sind nachfolgend in Fettschrift dargestellt. 3. Prüfaufträge, deren Umsetzung Mehrkosten gegenüber dem aktuell zur Beschlussfassung im Rat vorgelegten Maßnahmenpaket nach sich ziehen. Diese Beschlüsse und die korrespondierenden Stellungnahmen sind nachfolgend in Kursiv dargestellt. Anlage 6 2 Mobilitätsausschuss Fragen aus dem Mobilitätsausschuss Stellungnahme der Verwaltung Behandlung unter TOP 4.5 der Sitzung v. 16.06.2026: RM Wahlen bittet in der Sondersitzung die Beratungsergebnisse der korrespondierenden BV-Vorlage 1531/2026, die Auslastungszahlen der betroffenen Busverkehre und die veränderten Verkehrszahlen der Linien im Kölner Norden, die angepasst werden, vorzustellen. RM Götz möchte wissen, ob über die Linie 172 die Schülerverkehre abgewickelt werden könnten und wie die Anbindung der GHS Ursula-Kuhr-Schule in Köln -Heimersdorf gewährleistet werde. RM Lorenz bittet für die Linie 260 einen Einnahmen- und Ausgabenvergleich darzustellen; es werde bezweifelt, dass es sich hier um eine Einsparung handele. Zudem sei es fragwürdig, warum die RVK bei der KVB AG, RSVG und Wupsi jedoch bei der Stadt Köln angesiedelt seien. Es wäre wünschenswert hier die Zuständigkeiten zu überarbeiten. Eine Darstellung der Auslastungszahlen ermöglicht keine vollständige Beurteilung des Angebotskonzeptes, da sich der Mehrwert erst aus der Summe der gewonnen zusätzlichen Fahrgäste ergibt. Konkrete Einzelfragen werden gerne im Nachgang beantwortet. In dem ausgearbeiteten Konzept sind bereits 2 Busse für Schülerfahrten vorgesehen. Diese können beide auf der Linie 172 zum Einsatz kommen. Zur Anbindung der Ursula-Kuhr- Schule ist ein geringfügig angepasstes Alternativkonzept erarbeitet worden (s. Bezirksvertretung 6). Wie in der Gesamtvorlage dargestellt, galt es einen Einsparungsvorschlag über alle den KVB-Wirtschaftsplan belastenden Buslinien zu entwickeln. Auf der Linie 260 wird daher eine moderate Angebotsreduzierung vorgeschlagen (vgl. auch Anlage 4). Grundsätzlich wird die Leistungserbringung von interlokalen Verkehren auf Kölner Stadtgebiet über öffentlich-rechtliche Vereinbarungen zwischen der Stadt Köln und den jeweiligen Aufgabenträgern des Umlands auf Grundlage der Zweckverbandssatzung verankert und von der Stadt über einen eigenen Haushaltsansatz i. H. v. derzeit ca. 2,8 Mio. Euro direkt finanziert. Dass die RVK-Linien abrechnungstechnisch anders gehandhabt werden, als die übrigen interlokalen Linienverkehre hat in erster Anlage 6 3 Linie historische Gründe. Vor dem Jahr 2020 war die KVB Gesellschafterin der RVK. Aus wettbewerbsrechtlichen Gründen musste die KVB im Zuge der Vergabe des Öffentlichen Dienstleistungsauftrags an die KVB ihre Gesellschaftsanteile aufgeben und an die Stadt Köln übertragen. Dabei erhielt die KVB die Betriebsführerschaft für die RVK-Linien auf Kölner Stadtgebiet und die RVK zugleich die Linienkonzession zum Betrieb der Linien. Das bedeutet, dass die RVK ihre Leistungen auf Kölner Stadtgebiet im Auftrag und auf Rechnung der KVB erbringt. Als fester Ausgabenposten im KVB-Wirtschaftsplan sind diese Angebote relevant, wenn es darum geht, Einsparungen zur Ergebnissicherung innerhalb des Stadtwerkekonzerns zu erzielen. Die Verwaltung ist bereits in Abstimmung und Prüfung, inwiefern die Überführung der drei RVK-Linien in das Regime der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung gem. Zweckverbandssatzung möglich und somit aus dem Wirtschaftsplan der KVB herausgelöst werden können. Anlage 6 4 Anhörung der Bezirksvertretungen Beschluss der Bezirksvertretung Stellungnahme der Verwaltung Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) Beschluss unter TOP 3.4 der Sitzung v. 25.06.2026: ungeändert beschlossen Keine Stellungnahme erforderlich Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) Die BV 2 ist von der Änderung der Busverkehrsleistung nicht betroffen. Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) Beschluss unter TOP 9.2.3 der Sitzung v. 29.06.2026: Zum Redaktionsschluss am 26.06. 12 Uhr lag keine Beschlussfassung vor. Bei einem abw eichenden Beschluss erfolgt eine Stellungnahme als Tischvorlage zur Sondersitzung des MobA am 30.06. Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) Beschluss unter TOP 10.2 der Sitzung v. 29.06.2026: Zum Redaktionsschluss am 26.06. 12 Uhr lag keine Beschlussfassung vor. Bei einem abw eichenden Beschluss erfolgt eine Stellungnahme als Tischvorlage zur Sondersitzung des MobA am 30.06. Anlage 6 5 Bezirksvertretung 5 (Nippes) Beschluss unter TOP 9.2.3 der Sitzung v. 25.06.2026: Die Bezirksvertretung Nippes nimmt die in Anlagen 3 und 4 benannte Anpassung der Busverkehrsleistung zum Fahrplanwechsel 2026/2027 zur Kenntnis und bittet die Verwaltung, folgende Änderungen darin vorzunehmen: 1. Linie 121: Bei der Anpassung des Linienw egs der Linie 121 soll der beschlossene Antrag der CDU-Fraktion AN/0329/2026 zur besseren Anbindung der Carl-von-Ossietzky- Gesamtschule zusätzlich umgesetzt w erden. 2. Linie 124: Die Verkehrsanbindung des im Bau befindenden Standortes des Bundesverw altungsamts muss sichergestellt w erden, insbesondere von Norden kommend. Die Expressbuslinie X3 (Merkenich – Riehl - Merheim), die diesen zusätzlichen Bedarf berücksichtigt, soll höher priorisiert w erden. 3. Linie 125: Auf den am 25.06.2026 in der Bezirksvertretung Chorweiler zu behandelnden Antrag AN/1008/2026, der eine Würdigung der Busverbindungen nach Longerich enthält, verweisen wir. Abstimmungsergebnis: Einstimmig beschlossen zu 1) Der Schulstandort CvOG w ird vorw iegend durch die Stadtbahnlinie15 erschlossen. Darüberhinausgehende Busanbindungen w urden in den vergangenen Jahren mehrfach geprüft und verw orfen. Stattdessen soll eine zusätzliche Haltestelle auf der Robert- Perthel-Straße auf Höhe der Einmündung Longericher Straße eingerichtet werden. Eine zusätzlich zur vorhandenen Stadtbahnanbindung gew ünschte Busanbindung der Carl-von- Ossietzky-Gesamtschule über die Linie 121 ist mit zusätzlichen Kosten verbunden und stellt somit eine Ergebnisverschlechterung gegenüber dem vorgelegten Einsparvorschlag dar. Darüber hinaus sind durch eine Stichfahrt ca. 700 durchfahrende Fahrgäste von einer nennensw ert längeren Fahrzeit betroffen. Die Verw altung empfiehlt, dem Vorschlag aus den genannten Gründen nicht zu folgen. zu 2) Der neue Standort des Bundesverw altungsamts ist durch die Stadtbahnstation „Amsterdamer Str./ Gürtel“ der Linie 16 sow ie durch die Buslinie 140, Haltestelle „Niehl Betriebshof Nord“ hinreichend an das ÖPNV-Netz erschlossen. Insbesondere die Linie 16 bietet attraktivere Anbindungen an den Hauptbahnhof und die Kölner Innenstadt als die Buslinie 124. Die Beibehaltung der Linie 124 w äre mit zusätzlichen Kosten verbunden und stellt somit eine Ergebnisverschlechterung gegenüber dem vorgelegten Einsparvorschlag dar. Die Verw altung empfiehlt, dem Vorschlag aus den genannten Gründen nicht zu folgen. Anlage 6 6 Zu 3) siehe Ausführungen zu AN/1128/2026 unter der Überschrift „Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)“. Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) Beschluss unter TOP 9.1.4 der Sitzung v. 25.06.2026: Die Bezirksvertretung nimmt die in Anlagen 3 und 4 benannte Anpassung der Busverkehrsleistung zum Fahrplanwechsel 2026/2027 zur Kenntnis. Zudem wird die Verwaltung beauftragt, Nachbesserungen für den Stadtbezirk Chorweiler zu prüfen. Insbesondere in folgender Hinsicht: 1. Beibehaltung und Herstellung möglichst umstiegsloser Fahrverbindungen zu den Schulen, z.B. durch Sonderfahrten zu Schulbeginn und - ende. 2. Keine Verschlechterung der Anbindung an den zuverlässiger angefahrenen S-Bahnhof Longerich 3. Weitere Linienführungen, zumindest in den Kernzeiten, die den U-Bahnhof Heimersdorf abdecken, u.a. im Stadtteil Esch 4. Die Verwaltung stellt eine Anbindung der Stadtteile Esch/Pesch/Auweiler an das Gewerbegebiet Pesch (Haltestelle „Gewerbegebiet Pesch“) sicher. 5. Bei der geplanten, aufwändigen Gesamtnetzbetrachtung im Bus- und Stadtbahnnetz einen stärkeren Fokus auf die Randlagen der Stadt zu Zu 1) Im vorgelegten Optimierungsvorschlag für das Busnetz in Chorweiler wurde einer guten ÖPNV-Anbindung der Schulstandorte besondere Aufmerksamkeit geschenkt. Insgesamt ergeben sich durch die Angebotsoptimierung für die meisten Fahrgäste im Stadtbezirk Verbesserungen. Im Einzelfall kann es auch zu Verschlechterungen gegenüber dem Status quo kommen. Eine Beibehaltung des Status quo stünde den angedachten Angebotsverbesserungen entgegen. Die Herstellung zusätzlicher Fahrverbindungen, z.B. durch Sonderfahrten, ist mit zusätzl ichen Kosten verbunden und stellt somit eine Ergebnisverschlechterung gegenüber dem vorgelegten Einsparvorschlag dar. Eine alternative Variante zur genannten Ursula -Kuhr-Schule wird unter Punkt 4 beschrieben. Zu 2) Aus allen Chorw eiler Stadtteilen ist w eiterhin eine gute Erreichbarkeit von S-Bahn-Stationen gew ährleistet. In Summe ergeben sich durch die veränderten Linienführungen zusätzliche Fahrgastpotenziale und damit eine Verbesserung für den Stadtbezirk insgesamt gegenüber dem Status Quo. Eine Anbindung des S-Bahnhofs Longerich in der heutigen Form ist bei gleichzeitiger Umsetzung der geplanten Angebotsverbesserungen im Stadtbezirk w ürde zu deutlichen Mehrkosten führen und stellt somit eine Anlage 6 7 legen, wie in Blumenberg, Roggendorf/Thenhoven und Worringen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig beschlossen Ergebnisverschlechterung gegenüber dem vorgelegten Einsparvorschlag dar. Die Verw altung empfiehlt, dem Vorschlag daher nicht zu folgen. Zu 3) Zusätzliche Linienführungen sind mit zusätzlichen Kosten verbunden, stellen somit eine Ergebnisverschlechterung gegenüber dem vorgelegten Einsparvorschlag dar. Die Verw altung empfiehlt daher, dem Vorschlag nicht zu folgen. Zu 4) Eine direkte Anbindung der Haltestelle „Gewerbegebiet Pesch“ an die Stadtteile Pesch und Esch/Auweiler wurde geprüft. Durch einen Tausch der Linienführungen der Linien 125 und 145 in Pesch lässt sich die Haltestelle Gewerbegebiet Pesch direkt an Esch und das Zentrum von Pesch anbinden. Die Linie 125 würde dabei von Sinnersdorf und Esch kommend über den heutigen Linienweg geführt und über Lindweiler die Haltestelle Volkhovener Weg (S-Bahn) anfahren. Zur Anbindung der Ursula-Kuhr-Schule verläuft der weitere Linienweg über den Stallagsweg bevor er Chorweiler erreicht. Die Linie 145 befährt von Pesch aus dafür den direkten Weg nach Chorweiler über den Zubringer. Durch diese Variante können die gewünschten Verbindungen erreicht werden. Es erhöhen sich allerdings gegenüber der Ursprungsvariante für einige Relationen die Fahrzeiten, z. B. zwischen Esch und Chorweiler. Das Ergebnis dieser Variante ist mit dem der Ursprungsvariante weitestgehend vergleichbar (siehe hierzu auch die Prinzipskizze unterhalb der Tabelle). Zu 5) Verwaltung und KVB nehmen diesen Wunsch auf und werden im Falle einer Gesamtbetrachtung die Belange der Randlagen der Stadt in angemessener Weise berücksichtigen. Anlage 6 8 Bezirksvertretung 7 (Porz) Beschluss unter TOP 6.4 der Sitzung v. 23.06.2026: Die Bezirksvertretung nimmt die in Anlagen 3 und 4 benannte Anpassung der Busverkehrsleistung zum Fahrplanwechsel 2026/2027 zur Kenntnis. Die Bezirksvertretung Porz fordert den Rat der Stadt Köln auf, die bisherige Anbindung von Gut Leidenhausen in Porz-Eil nicht durch Einsparung der Busleistung der Linie 423 aufzugeben. Die seit langem bestehende Beschlusslage sieht die Einrichtung der Haltestelle Gut Leidenhausen auch in Gegenrichtung vor, ohne w elche die Haltestelle nur eingeschränkt nutzbar ist. Der seinerzeit in den jew eiligen Begründungen dargelegte Bedarf besteht uneingeschränkt w eiter, daher fordert die Bezirksvertretung Porz den Rat auf, an der vollständigen Einrichtung der Haltestelle festzuhalten und sich bei Straßen.NRW w eiterhin für den Ausbau der notw endigen Querungshilfe einzusetzen. Sofern die Anbindung durch die Linie 423 nicht in der bisherigen Form gewährleistet werden kann, ist zu prüfen, ob folgende Maßnahmen möglich sind: 1. Umwandlung der AST 188 zum RufBus 188 2. Ausweitung der Bedienzeiten auf das Wochenende und Feiertage 3. Kostenfreie Buchung eines Shuttlebusses für Schulgruppen (bis zu 3 T age vor der Fahrt) in der Zeit zwischen 9 und 15 Uhr 4. Veranstaltungssonderverkehre an publikumsstarken T agen/ zu Veranstaltungen des Umweltbildungszentrums. Zur Linie 423: Fahrgasterhebungen zeigen, dass die Haltestelle "Gut Leidenhausen" am Wochenende, w ie auch unter der Woche, nur vereinzelt von Fahrgästen genutzt w ird. Eine Beibehaltung des Busangebots am Wochenende stellt eine Ergebnisverschlechterung gegenüber dem vorgelegten Einsparvorschlag dar. Die ÖPNV- Anbindung von Gut Leidenhausen bleibt durch die AST-Linie 188, die auch am Wochenende verkehrt und w ährend der Bedienzeiten alle 30 Minuten bestellt w erden kann, zudem w eiterhin gew ährleistet. Die Verw altung empfiehlt daher, dem Vorschlag aus den genannten Gründen nicht zu folgen. Zu den Prüfaufträgen: Zu 1-3) Aufgrund der geringen Fahrgastzahlen auf der Linie 423 erscheint das AST-Angebot ausreichend. Wochenenden und Feiertage sind bereits heute in den Bedienzeiten des AST- Angebots inkludiert. Es kann zukünftig angeboten werden, auch einen Bus mit einem Vorlauf von 5 T agen anzufragen, sofern dieser nicht zur HVZ zum Einsatz kommen soll. Zu 4.) Veranstaltungssonderverkehre müssen vom Veranstalter bestellt und finanziert werden und sind somit nicht Gegenstand der hier vorliegenden Beschlussfassung. Anlage 6 9 Hierzu sind Gespräche mit dem Umweltbildungszentrum zu zur Abstimmung zu führen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt Bezirksvertretung 8 (Kalk) Beschluss unter TOP 8.2.6 der Sitzung v. 18.06.2026: Die Bezirksvertretung nimmt die in Anlagen 3 und 4 benannte Anpassung der Busverkehrsleistung zum Fahrplanwechsel 2026/2027 zur Kenntnis. Die Bezirksvertretung Kalk ergänzt den Beschluss der Verwaltung um die folgende Anfrage und den Prüfauftrag: 1. Die Verwaltung wird gebeten zu erläutern, wie die KVB die Zahlen zu den Fahrgästen ermittelt hat. (Zählverfahren, Zeitraum usw. zur Beurteilung der statistischen Reliabilität) 2. Die Verw altung w ird zudem gebeten vor einer Einstellung der Linie 171 zunächst gemeinsam mit der KVB zu prüfen, ob sich die Fahrgaszahlen der Linie durch eine konsequentere Einhaltung des 5-Minuten -Takts gemeinsam mit der Linie 159 nicht deutlich bessere Zahlen ergeben. Da zurzeit beide Linien oft kurz hintereinanderfahren, verteilen sich die Fahrgäste oft ungleichmäßig und es kommt durch Spitzen zu Verzögerungen beim Ein- und Aussteigen. Eine solche Prüfung sollte mindestens auf 12 Monate angelegt w erden. Abstimmungsergebnis: Bei Stimmenmehrheit von SPD-Fraktion, Fraktion AfD und Bezirksvertreterin Tao (Fraktion Volt und Hooghoughi), bei Zu 1) Die Fahrgastzahlen wurden mittels automatischer Fahrgastzählsysteme (AFZS) in den Bussen ermittelt. Die Zahlen basieren auf einer robusten Stichprobe, um eine ausreichende statistische Genauigkeit sicherzustellen und damit eine hohe Aussagekraft zu erzielen. Zu 2) Die Buslinie 159 ist zw ischen den Stadtteilen Kalk und Mülheim gut ausgelastet. Die Linie 171 hat in diesem Abschnitt in der HVZ zu einer Entspannung der Kapazitätssituation beigetragen, w obei die Nachfrage auch vor Einführung dieser Linie bedient w erden konnte. Insgesamt sind die betroffenen Quartiere ohnehin sehr gut an das ÖPNV-Netz angeschlossen. In Ost-West-Richtung über die Stadtbahnlinien 1 und 9 und in Nord-Süd-Richtung über die Buslinien 159, 153 und 157. Eine auch nur abschnittsw eise Aufrechterhaltung der Linie 171 stellt eine Ergebnisverschlechterung gegenüber dem vorgelegten Einsparvorschlag dar. Die Verw altung empfiehlt daher, dem Vorschlag nicht zu folgen. Anlage 6 10 Enthaltung der CDU-Fraktion, Bezirksvertreter Schlagenhauf (Fraktion Die LINKE.), Bezirksvertreter Badorf (Fraktion Die LINKE.), Bezirksvertreter Schulte (Bündnis 90/Die Grünen) und Bezirksvertreterin Schweizer-May (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) zugestimmt. Bezirksvertretung 9 (Mülheim) Beschluss unter TOP 9.2.5 der Sitzung v. 22.06.2026: Die Bezirksvertretung nimmt die in Anlagen 3 und 4 benannte Anpassung der Busverkehrsleistung zum Fahrplanwechsel 2026/2027 zur Kenntnis. Die BV Mülheim ergänzt den Beschluss der Verwaltung um folgende Anfrage und Prüfauftrag: A. (Änderungsantrag SPD-Fraktion, CDU-Fraktion und Einzelmandatsträger van den Berg (KSG) 1. Die Verwaltung wird gebeten zu erläutern, wie die KVB die Zahlen zu den Fahrgästen ermittelt hat (Zählverfahren, Zeitraum usw. zur Beurteilung der statistischen Reliabilität) 2. Die Verwaltung wird zudem gebeten vor einer Einstellung der Linie 171 zunächst gemeinsam mit der KVB zu prüfen, ob sich die Fahrgastzahlen der Linie durch eine konsequentere Einhaltung des 5-Minuten-T akts gemeinsam mit der Linie 159 nicht deutlich bessere Zahlen ergeben. Da zur Zeit beide Linien oft kurz hintereinander fahren, verteilen sich die Fahrgäste oft ungleichmäßig und es kommt durch Spitzen zu Verzögerungen beim Ein- und Aussteigen. Eine solche Prüfung sollte mindestens auf 12 Monate angelegt werden Zu A1) siehe Ausführungen zu 1) unter der Überschrift „Bezirksvertretung 8 (Kalk)“. Zu A2) siehe Ausführungen zu 2) unter der Überschrift „Bezirksvertretung 8 (Kalk)“. Zu B) Zusätzliche Angebote zur Kompensation der geplanten Angebotsreduktionen stellen eine Ergebnisverschlechterung gegenüber dem vorgelegten Einsparvorschlag dar. Die Verw altung empfiehlt daher, dem Vorschlag nicht zu folgen. Anlage 6 11 B. Die Bezirksvertretung Köln-Mülheim beauftragt die Verw altung mit folgenden Ausführungen: (Fraktion Die Linke) 1.Die Verw altung erarbeitet zusammen mit der KVB ein Konzept aus, w elche die geplanten Streichungen auf den w ichtigsten Abschnitten kompensieren. 2. Hierbei w ird ein Takt im Regelplan der KVB angestrebt. 3. Die Buslinien 171 und 179 und 423 w erden so lange w eiterhin betrieben. 4. Das zu erarbeitende Kompensations-Konzept könnte beispielsw eise als Mindestszenario vorsehen, die Buslinie 171 im Abschnitt Mülheim–Kalk als Verstärkerlinie der Linie 159 zu erhalten, die Buslinie 179 w ie gehabt zu erhalten und für die Buslinie 423 im Abschnitt zw ischen Königsforst und Flughafen w enigstens tagsüber einen 60 -Minuten-Takt einzurichten. 5. Das Konzept kann auch statt der Beibehaltung der Linien 171 und 179 eine neue Buslinie auf der Strecke Mülheim –Kalk– Neubrück–Deutz enthalten, die die beiden stark nachgefragten „Äste“ der bisherigen Linien verbindet. Dieses könnte auch in Form einer Ringlinie erfolgen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig beschlossen Anlage 6 12
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung
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Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? - Sonstiges Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): Die Sicherstellung der finanziellen Handlungsfähigkeit des Stadtwerke Köln Konzerns ist eine unternehmensbezogene Entscheidung.
Beschlussvorlage Rat
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Dezernat, Dienststelle II/II/2 Vorlagen-Nummer 1530/2026 Freigabedatum 02.06.2026 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Stadtwerke Köln Konzern: Sicherstellung der finanziellen Handlungsfähigkeit Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat der Stadt Köln stärkt den Stadtwerke Köln Konzern bei der langfristigen Wahrneh- mung seiner Aufgaben der Daseinsvorsorge, unterstützt die hierfür erforderlichen Investitio- nen in die Transformation und Zukunftsfähigkeit der Stadt Köln und sichert zugleich die nach- haltige finanzielle Stabilität und Handlungsfähigkeit des Konzerns wie folgt: 1. Der Rat der Stadt Köln stimmt dem vom Lenkungskreis empfohlenen ausgewogenen Maßnahmenpaket zu und beauftragt die Verwaltung sowie den Stadtwerke Köln Kon- zern, die notwendigen Umsetzungsentscheidungen auszuarbeiten und – soweit erfor- derlich – den zuständigen Gremien zur Entscheidung vorzulegen. 2. Der Rat der Stadt Köln ermächtigt die Verwaltung zur Erweiterung des Liquiditätsver- bundes mit der Stadtwerke Köln GmbH gemäß des RdErl. d. Ministeriums für Inneres und Kommunales - 34-48.05.01/02- 8/14 (sog. Krediterlass NRW) in Bezug auf die Ein- richtung einer Kreditlinie für das Jahr 2026 in Höhe von maximal 200.000.000,00 € und ab dem Jahr 2027, unter Vorbehalt der Genehmigung der Haushaltssatzung, für die Jahre 2027 ff., in Höhe von maximal 400.000.000,00 € zu marktüblichen Konditionen. 3. Der Rat der Stadt Köln beschließt die Ersatzbeschaffung der bislang zurückgestellten 36 Niederflur-Stadtbahnwagen der Kölner Verkehrs-Betriebe AG; im Übrigen gilt der Be- schluss des Rates der Stadt Köln v. 05.02.2026 unter der Vorlage-Nr. 0021/2026. 4. Der Rat der Stadt Köln beschließt die in den Anlagen 3 und 4 beschriebenen Änderun- gen im Busangebot auf Kölner Stadtgebiet und beauftragt die Verwaltung, die Umset- zung zum nächsten Fahrplanwechsel durch die KVB bzw. die RVK zu veranlassen. Mobilitätsausschuss 16.06.2026 Finanzausschuss 29.06.2026 Rat 02.07.2026 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme s. Begründung € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Die Stadtwerke Köln GmbH (SWK) ist die Holding des gemessen am Umsatz größten kommu- nalen Unternehmensverbundes in Deutschland und ist gemeinsam mit ihren Tochtergesell- schaften für weite Teile der Daseinsvorsorge in der Stadt Köln verantwortlich, u.a. für die Energie- und Trinkwasserversorgung, den Öffentlichen Straßenpersonenverkehr (ÖSPV) als integralem Bestandteil des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV), vernetzte Güterlogis- tik, die Digitalinfrastruktur, die Entsorgung und Verwertung von Abfällen, Stadtentwicklung so- wie Sport- und Freizeitstätten. Die Stadt Köln ist alleinige Gesellschafterin der Stadtwerke Köln GmbH. 3 1. Ergebnissicherungskonzept der SWK Im Zuge der tiefgreifenden Transformationsprozesse insbesondere in den Bereichen Energie, Wärme und Verkehr sehen sich kommunale Unternehmen in Deutschland mit erheblich stei- genden Investitions- und Finanzierungsanforderungen konfrontiert, die auch weitere Ge- schäftsfelder des SWK-Konzerns wie Logistik, Entsorgung, Telekommunikation, Wohnungs- bau und Stadtentwicklung betreffen. Vor diesem Hintergrund hat der Aufsichtsrat der SWK im Rahmen des Strategiechecks 2023 auf Basis der langfristigen Investitions- und Finanzie- rungsplanungen wesentliche Handlungsbedarfe für die zukünftige Ausrichtung des Konzerns identifiziert. Der 2025 fortgeschriebene Strategiecheck der SWK zeigt einen Investitionsbedarf in Höhe von 12 Mrd. € bis 2035 auf. Der Investitionsbedarf kann nach Auskunft der SWK in den bis- lang bestehenden Finanzierungs- und Steuerungsmechanismen nicht abgebildet werden. In diesem Zusammenhang wurde durch den Aufsichtsrat ein Ergebnissicherungskonzept (ESK) in Auftrag gegeben. Das ESK umfasst laut SWK die Überprüfung und Überarbeitung der fol- genden Punkte: 1. Überprüfung der Investitionen hinsichtlich Erreichung der strategischen Ziele pro Kon- zerngesellschaft, 2. Nachschärfen der Investitionsmaßnahmen nach Realisierbarkeit und Restriktionen, 3. Identifikation weiterer Zuschuss- und Finanzierungsquellen für die jeweiligen Investitio- nen, 4. Abstimmung mit Stadt Köln bezüglich Ausschüttungspolitik und Eigenkapitalzuführung unter Betrachtung der strategischen Ziele der Stadt Köln, 5. Verantwortlichkeit zur Entwicklung von Handlungsoptionen liegt jeweils bei der operati- ven Konzerngesellschaft in Zusammenarbeit mit den entsprechenden Gremien. Ein wesentliches Ergebnis des ESK war es, dass der Stadtwerke Köln Konzern durch im ESK vorgesehene Maßnahmen Ergebnisverbesserungen von rund 100 Mio. € p.a. bis 2035 reali- sieren kann. Das Konzept hielt allerdings auch fest, dass der SWK-Konzern langfristig seine Bonität nur halte, "wenn ein Verlustdeckel für die KVB festgelegt und das Eigenkapital des SWK-Konzerns gestärkt wird“. Dass dieser Handlungsbedarf besteht und sich weiter erhöht, wurde durch den jüngsten Strategiecheck 2025 des SWK-Konzerns nochmals bestätigt. Das hohe Ergebnispotenzial des SWK-Konzerns allein ist nicht ausreichend, um die Wachstumsin- vestition in allen Bereichen des Konzerns parallel zu steigenden Zinsaufwendungen und Ab- schreibungen bspw. für Ersatzbeschaffungen von Stadtbahnwagen, der vollständigen Umstel- lung der Busflotte auf Elektromobilität sowie den sonstigen Erneuerungsinvestitionen im Kon- zern zu bewältigen. Neben den Wachstumsinvestitionen sind hierfür bspw. auch deutlich ge- ringere Fördermittel für die erforderlichen Fahrzeugersatzbeschaffungen im Stadtbahnbereich verantwortlich. Vor diesem Hintergrund hatte der Aufsichtsrat der SWK bereits 2024 beschlossen, dass für die identifizierten Handlungsnotwendigkeiten eine Lösung auf der politischen Ebene mit Be- fassung der zuständigen, städtischen Gremien initiiert werden muss. Mit Schreiben vom 19.06.2024 übermittelte daher die Vorsitzende des Aufsichtsrats der SWK einen Bericht an die Oberbürgermeisterin und den Finanzausschuss des Rates der Stadt Köln auf Basis des im Aufsichtsrat beratenen ESK zur Initiierung der Befassung der zuständigen Gremien der Stadt Köln. 2. Beratungsprozess der Stadt Köln Die Verwaltung hat den Gremien der Stadt Köln für den weiteren Beratungsprozess unter der Vorlage-Nr. 2158/2025 einen Vorschlag unterbreitet, der diesen wie folgt strukturiert hat: Ein im August 2025 eingerichteter fachübergreifender Lenkungskreis hatte die Aufgabe, Handlungsalternativen und -optionen zu erarbeiten und diese mit Kostenschätzungen oder ei- nem finanziellen Rahmen zu versehen. Als Mitglieder des Lenkungskreises wurden vorgesehen: 4 - ein*e Vertreter*in des Amtes des*der Oberbürgermeister*in, - die*der Dezernent*in für Mobilität, - ein*e Vertreterin des Amtes für nachhaltige Mobilitätsentwicklung (68) als ÖPNV-Auf- gabenträgerin, - die*der Stadtkämmerer*in / Beteiligungsdezernent*in, - ein*e Vertreter*in des Beteiligungsmanagements der Stadt Köln, - ein*e Vertreter*in der KVB, - der*die Vorsitzende*r der Geschäftsführung der SWK GmbH, - das für Finanzen zuständige Mitglied der Geschäftsführung der SWK GmbH, - die*der Dezernent*in für Stadtentwicklung. Ergänzend hierzu wurde ein politisches Begleitgremium eingerichtet, das der politischen Rückkopplung des Lenkungskreises diente. Das politische Begleitgremium war aus je zwei Mitgliedern der im Finanz- und Verkehrsausschuss stimmberechtigten Fraktionen zusammen- gesetzt. Um den multidimensionalen Beratungsprozess des Ergebnissicherungskonzepts professionell zu unterstützen und Erfahrungen anderer Aufgabenträger sowie Verkehrsunternehmen best- möglich einbinden zu können, wurde über eine externe Projektsteuerung durch die Pricewa- terhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (pwc) ein professionelles Projektma- nagement des Gesamtprojekts sowie eine fachliche Unterstützung zugunsten des Lenkungs- kreises in Abhängigkeit der dortigen Beratungsbedarfe, in rechtlicher Hinsicht ergänzt durch die Ernst & Young Law GmbH, sichergestellt. Um eine Berücksichtigung der wesentlichen Weichenstellungen im kommenden Doppelhaus- halt 2027/2028 zu ermöglichen und mit den sonstigen Handlungserfordernissen des Haus- halts in Einklang zu bringen, wurde der Beratungsprozess so gestaltet, dass die Erkenntnisse in die Aufstellung des Doppelhaushalts 2027/2028 einfließen können. Zentrale Anforderung des Lenkungskreises für die Sicherstellung der finanziellen Leistungsfä- higkeit des SWK-Konzerns war die Aufrechterhaltung seiner Schuldentragfähigkeit und damit der Fähigkeit des SWK-Konzerns, die für die Transformation der Stadt Köln erforderlichen In- vestitionen zu möglichst günstigen Finanzierungskonditionen eigenständig finanzieren zu kön- nen. Diese Fähigkeit eines Unternehmens basiert grundsätzlich auf dessen finanzieller Stabilität und Ertragskraft. Kreditinstitute beurteilen diese anhand einer Vielzahl quantitativer und quali- tativer Kriterien (sog. Bonitätskennziffern), bei denen neben der operativen Ertragskraft und qualitativen Faktoren u.a. auch die Stabilität der Cashflows sowie die Höhe der Verschuldung ebenso wie das Verhältnis der Nettoverschuldung zum operativen Ergebnis vor Zinsen, Steu- ern und Abschreibungen (Net Debt/EBITDA) Berücksichtigung finden. Zum Erhalt guter Finan- zierungskonditionen sollten bestimmte Zielgrößen gewährleistet werden. Zu berücksichtigen war darüber hinaus, dass bei der Quantifizierung der einzelnen Maßnah- men aufgrund der Vielzahl der für die Bonität zu berücksichtigenden Kennzahlen Wechselwir- kungen auftreten. So sind manche der Maßnahmen bilanzwirksam, d.h. sie erhöhen das Ver- mögen des SWK-Konzerns bzw. verringern dessen Verschuldung, andere sind ergebniswirk- sam, d.h. sie verbessern das Jahresergebnis des SWK-Konzerns. Eine bloße Addition von Maßnahmenalternativen ist daher nicht sinnvoll, ohne diese Wechselwirkungen zu berücksich- tigen. So können sich Maßnahmen zwar positiv auf das Vermögen bzw. Verschuldung der SWK auswirken, aber negative Wirkungen auf das Ergebnis haben. Diese Wechselwirkungen und damit die Gesamtmaßnahmenwirkung wurden hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf die Bo- nität seitens SWK ermittelt und von pwc nachvollzogen und dienten als Grundlage für die Be- ratungen des Lenkungskreises. Über die Beratungen des Lenkungskreises wurde ein Ergebnisbericht erstellt. Dieser ist dieser Beschlussvorlage als Anlage 2 beigefügt. Nach Auskunft der SWK enthält dieser Geschäfts- geheimnisse zu betriebsinternen Kalkulationen, Berechnungen, Prognosen und Erwartungs- werten und wird dieser Beschlussvorlage daher nicht öffentlich hinzugefügt. Auf ihn wird voll- umfänglich verwiesen. Auf die Verpflichtung der Gremienmitglieder zur Wahrung der Vertrau- lichkeit nicht öffentlicher und seitens SWK als geheimhaltungsbedürftig eingestufter Informati- onen wird seitens der Verwaltung ausdrücklich hingewiesen. 5 3. Vorschlag des Lenkungskreises Der Lenkungskreis hat sich mit möglichen Maßnahmenideen sowie Handlungsoptionen be- fasst und einen ausgewogenen Vorschlag erarbeitet, um eine zukunftsgerichtete Finanzie- rungsbasis des SWK-Konzerns für wesentliche Daseinsvorsorge- und Transformationsaufga- ben in Köln sicherzustellen. Zur Bewertung der finanziellen Wirkung möglicher Maßnahmenpakete wurden dafür drei Sze- narien analysiert. Hinsichtlich der in den jeweiligen Szenarien bestehenden ermittelten Be- darfe zur Sicherstellung der finanziellen Leistungsfähigkeit wird auf den Ergebnisbericht des Lenkungskreises verwiesen (Anlage 2). Ein Status-quo-Szenario, das von einer Fortschrei- bung der Entwicklung ohne Gegenmaßnahmen ausgeht, zeigt ab 2027 deutliche und wach- sende Bedarfe zur Sicherstellung der finanziellen Leistungsfähigkeit, was die bekannte Hand- lungsnotwendigkeit untermauert. Demgegenüber kann in zwei Vergleichsszenarien mit unter- schiedlich aufgebauten Maßnahmenpaketen – in beiden Vergleichsszenarien jeweils unter Annahme eines zusätzlichen Commitments (s. dazu unter Ziff. 4d) – der Bedarf kurzfristig ge- schlossen und mittelfristig erheblich reduziert werden. Das vom Lenkungskreis vorgeschla- gene Maßnahmenpaket (Szenario 2) erweist sich dabei als wirksam, ohne weiter reichende Anpassungen im öffentlichen Leistungsangebot (wie z.B. die dauerhafte Schließung von Bä- dern oder starke Einschnitte im bestehenden ÖPNV-Angebot), wie sie das Szenario 3 enthält, erforderlich zu machen. Der Lenkungskreis hat daher die Umsetzung der Maßnahmen des Szenarios 2 empfohlen. Dieses Maßnahmenpaket ist ausgewogen, geeignet, aber auch erforderlich, um in Kombina- tion mit dem Commitment die Jahresergebnisse der SWK zu stabilisieren und die Schulden- tragfähigkeit zu erhalten. Das Szenario 2 umfasst sowohl Maßnahmen, die innerhalb des SWK-Konzerns umzusetzen sind (bspw. Ergebnisverbesserungen), finanzielle Leistungen der Stadt Köln als Gesellschaf- terin (bspw. die Bereitstellung einer Kreditlinie, die Bereitschaft zur Eigenkapitalstärkung so- wie zu einer veränderten Ausschüttungspolitik) sowie Maßnahmen, welche das bestehende Leistungsportfolio (bei Busverkehrsleistungen) moderat anpassen und im Übrigen aber geeig- net sind, den Status Quo des Leistungsangebots bei Zurückstellen weiterer Ausbaupläne ab- zusichern sowie gleichzeitig die nötigen Investitionen z.B. in die Erneuerung der Fahrzeug- flotte zu ermöglichen. Es verzichtet demgegenüber auf weitreichendere Veränderungen im Leistungsangebot wie dies bei Szenario 3 durchkalkuliert wurde. Im Vergleich zum Szenario 2 ist auch durch die weiteren Maßnahmen des Szenario 3 kurzfristig keine zusätzliche Reduzierung des Finanzie- rungsbedarfs zu erzielen. Erst in einer Langfristbetrachtung bis 2035 zeigen sich relevante Unterschiede. Hierbei ist jedoch zu berücksichtigen, dass es sich um eine langfristige Prognose basierend auf den aktuell vorliegenden Planungen und Erkenntnissen handelt und der gesamte Trans- formationsprozess von einer hohen Dynamik gekennzeichnet ist. Sich verändernde Rahmen- bedingungen sowie externe Faktoren wie beispielsweise gesamtwirtschaftliche Entwicklun- gen, regulatorische Änderungen oder auch Änderungen von politischen Rahmenbedingungen und Förderungen in den Bereichen Energie, Wärme und Verkehr sowie weiterer Geschäftsfel- der des SWK-Konzerns, können derzeit nur soweit bekannt abgebildet werden. Entsprechend sind langfristige Prognosen bis 2035 mit einer erhöhten Unsicherheit behaftet. Dies kann Chancen und Risiken für die Stadt Köln und den SWK-Konzern beinhalten, auf die flexibel zu reagieren ist. Auch dies und die beabsichtigte langfristige Zusammenarbeit im Rahmen des Commitments hat der Lenkungskreis daher bei seiner Empfehlung für das Maßnahmenpaket des Szenario 2 berücksichtigt. 4. Inhalte des Maßnahmenpakets Das vom Lenkungskreis abgewogene und vorgeschlagene Maßnahmenpaket sieht vor, dass alle Beteiligten des Prozesses Verantwortung für das Gelingen der Transformation überneh- men und enthält daher ein ausgewogenes Maßnahmenpaket, mit dem das Leistungsangebot in der Daseinsvorsorge ebenso wie umfangreiche Transformationsinvestitionen weitestgehend abgesichert werden können. Es umfasst: 6 a) Beiträge des SWK-Konzerns Der SWK-Konzern sagt Ergebnisverbesserungen im Konzern in Höhe von 30 Mio. € p.a. ab 2027 zu. Die KVB sagt eine weitere sich bis 2030 aufbauende dauerhafte Ergebnisverbesse- rung in Höhe von 10 Mio. € zu. Über die vorgenannten Ergebnisverbesserungen hinaus wird der SWK-Konzern seine Investi- tionen um 15 Mio. € p.a. reduzieren und bis auf Weiteres auf den weiteren Ausbau subventio- nierter Mitarbeitenden-Wohnungen verzichten, um den damit jeweils verbundenen Finanzie- rungs- und Abschreibungsaufwand zu verringern. Das vom SWK-Konzern bereits beschlossene Ergebnissicherungskonzept (s.o. Ziff. 1) mit ei- ner Ergebniswirkung von 100 Mio. € p.a. bis 2035 besteht fort und wird in aktualisierter Form weiter umgesetzt. b) Gesellschafterbeiträge der Stadt Köln Die Stadt Köln als Gesellschafterin des SWK-Konzerns wird sich an der Sicherstellung der fi- nanziellen Leistungsfähigkeit des Konzerns durch finanzwirksame Maßnahmen beteiligen: Kreditlinie Als klares Signal der engen Verbundenheit zwischen Stadt Köln und SWK-Konzern richtet die Stadt dem SWK-Konzern eine Kreditlinie in Höhe von bis zu 400 Mio. € (im Haushaltsjahr 2026 und bis zum Inkrafttreten der Haushaltssatzung für die Jahre 2027/2028 zunächst be- schränkt auf 200 Mio. €) ein, auf die der Konzern im Rahmen des Liquiditätsmanagements zu- greifen kann, um kurzfristige Liquiditätsbedarfe abzudecken. Zwischen der Stadt Köln und der SWK GmbH besteht aktuell bereits ein einseitiger Liquidi- tätsverbund, der darauf abzielt, dass die SWK freie Liquidität dem Kernhaushalt der Stadt Köln zur Verfügung stellt. Die Erweiterung des Liquiditätsverbundes dient dem Zweck, der SWK die Möglichkeit zu eröffnen, kurzfristige Liquiditätsbedarfe auch über eine Kreditinan- spruchnahme gegenüber dem Kernhaushalt der Stadt Köln abzudecken. Die Erweiterung des Liquiditätsverbundes kann auf der Basis des RdErl. d. Ministeriums für Inneres und Kommunales - 34-48.05.01/02 - 8/14 vom 16.12.2014 Nummer 3.2 erfolgen. Eine Genehmigung der Kommunalaufsicht ist aufgrund des RdErl. d. Ministeriums für Inneres und Kommunales - 34-48.05.01/02 - 8/14 vom 16.12.2014 nicht notwendig. Ein Liquiditätsverbund bei der Gemeinde ist nicht als erlaubnispflichtiges Bankgeschäft zu be- werten. Nach Auffassung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sind diese Ge- schäfte im Rahmen des Konzernprivilegs nach § 2 Absatz 1 Nummer 7 KWG zulässig. Vo- raussetzung für eine Anwendbarkeit des sog. Konzernprivilegs ist das Bestehen einer Allein- oder Mehrheitsgesellschafterstellung der Gemeinde als Mutter oder die Verpflichtung zur Voll- konsolidierung in den Gesamtabschluss nach den §§ 116 Absatz 3, 116b GO NRW in Verbin- dung mit § 51 KomHVO NRW. Die Stadtwerke Köln GmbH steht vollumfänglich im Besitz der Stadt Köln (100 %), sodass das Konzernprivileg nach § 2 Absatz 1 Nummer 7 KWG gegeben ist. Die Einrichtung eines Liquiditätsverbundes darf grundsätzlich nicht dazu führen, dass die Ge- meinde den in der Haushaltssatzung festgesetzten Höchstbetrag an Krediten zur Liquiditätssi- cherung (gemäß § 5 der Haushaltssatzung 2025/2026 der Stadt Köln beträgt dieser für 2026 3,0 Mrd. Euro) überschreitet. Dabei ist der rechtliche Rahmen, den § 89 GO NRW vorgibt, zu beachten. Zur Einhaltung der beihilferechtlichen Rahmenbedingungen erfolgt die Verzinsung im Liquidi- tätsverbund zu marktüblichen Konditionen und wurde extern durch beihilferechtliche Spezia- list*innen geprüft. Die Verwaltung wird die Vereinbarung zum Liquiditätsverbund zwischen SWK und Stadt Köln entsprechend dieser Vorgaben marktkonform ausgestalten. 7 Darüber hinaus schlägt der Lenkungskreis die nachfolgenden weiteren Maßnahmen der Stadt vor: Gewinnausschüttung Der Doppelhaushalt 2025/2026 geht derzeit in seiner mittelfristigen Finanzplanung noch von einer Ausschüttungserwartung i.H.v. 50 Mio. € p.a. aus, die nach Berücksichtigung von Ertrag- steuern und ohne weitere teilweise auch positiv wirkende Steuererstattungseffekte grds. einer Haushaltsauswirkung von rd. 36,8 Mio. € entspricht. Den im Haushalt der Stadt formulierten Ausschüttungserwartungen ist SWK in der Vergangenheit nachgekommen. Vor dem Hintergrund der bestehenden Investitionserfordernisse wird die Stadt in ihren Haus- haltsplanungen zukünftig eine deutlich reduzierte Ausschüttungserwartung ansetzen. Für das Jahr 2027 plant die Stadt Köln in ihrem Haushaltsplan eine geringere Ausschüttung (von vo- raussichtlich rd. 20 Mio. €) und für 2028 sicherheitshalber keine Gewinnausschüttung der SWK mehr ein. Über die konkrete Ausschüttungsfähigkeit wird gemeinsam mit SWK GmbH anhand der jeweiligen Jahresabschlüsse entschieden, so dass auch zukünftig Sondereffekten Rechnung getragen werden kann. Eigenkapital Der Lenkungskreis hat darüber hinaus weitere bilanz- und ergebniswirksame Maßnahmen sei- tens der Stadt Köln geprüft und sich insbesondere mit der Frage befasst, welche Maßnahmen zur Stärkung des Eigenkapitals erwogen werden können. Im Fokus stehen dabei insbeson- dere die in den kommenden Jahren sukzessive aufwachsenden Gesellschafterdarlehen der Stadt Köln an die KVB zur Ersatzbeschaffung von Stadtbahnwagen, deren vom Rat der Stadt Köln freigegebener Finanzierungsrahmen (ohne Optionen) sich insgesamt auf bis 1,532 Mrd. € beläuft (s. Vorlage-Nr. 0891/2018, 3243/2020, 1612/2025 u. 0021/2026). Eine vollständige oder teilweise Umwandlung dieser Darlehen in Eigenkapital würde die Bi- lanz der KVB bzw. des SWK-Konzerns deutlich stärken und das Ergebnis der KVB bzw. der SWK um die entfallende Zinsbelastung verbessern. Da die Stadt Köln die bislang vorgesehe- nen Gesellschafterdarlehen ihrerseits kreditfinanziert, wird die Umwandlung der Gesellschaf- terdarlehen in Eigenkapital zu einer entsprechenden Zinsbelastung im Kernhaushalt führen. Für die planmäßig in 2027/2028 auszureichenden Darlehen würde dies eine Zinsbelastung im Kernhaushalt – in Abhängigkeit von den zukünftigen Marktkonditionen – von schätzungsweise rd. 7 Mio. € (2027) und rd. 12 Mio. € (2028) bedeuten, jeweils ansteigend mit der Höhe der auszureichenden Darlehen in den Jahren danach. Die konkrete Ausgestaltung dieser weiteren Maßnahmen der Stadt als Gesellschafterin so- wohl in Art als auch Höhe erfordert detaillierte und mit komplexen Wechselwirkungen zum ÖDLA verbundene steuerliche, rechtliche und betriebswirtschaftliche Prüfungen und ggf. be- hördliche Abstimmungen, welche die Verwaltung unmittelbar anschließend unter Hinzuzie- hung externer Beratung vornehmen wird. Die Maßnahmen sind daher unter Berücksichtigung dieser Wechselwirkungen auszugestalten. Ggf. sind alternative gleichwertige Maßnahmen zu entwickeln. Der Rat der Stadt Köln wird nach Abschluss dieser Prüfungen mit dem Ergebnis der konkreten Ausgestaltung befasst. c) Anpassung des Leistungsportfolios Der Lenkungskreis schlägt mit Szenario 2 außerdem moderate Anpassungen des Leistungs- portfolios vor, die nachfolgend beschrieben werden. In der Gesamtheit der Maßnahmen kann so aus Sicht des Lenkungskreises im Zusammenwirken aller Beiträge ein bestmögliches Er- gebnis erreicht werden, welches weiter gehende Anpassungen des Leistungsportfolios ver- meidet und gleichzeitig die Investitionsfähigkeit für zentrale Ausbauvorhaben sicherstellt. 8 Stadtbahnausbau Die Stadt Köln, KVB und SWK-Konzern stehen zur umfangreichen Modernisierung der Fahr- zeugflotte der KVB mit einem vom Rat der Stadt Köln freigegebenen Finanzierungsrahmen (ohne Optionen) in Höhe von 1,532 Mrd. €. Das vom Lenkungskreis vorgeschlagene Maßnah- menpaket (Szenario 2) sieht damit – in Abhängigkeit von der tatsächlichen Fahrzeugausliefe- rung - die Rückkehr der Stadtbahn zum Regelfahrplan für die Linien 1, 7, 9 und 15 vor. Der aufgrund der Fahrzeugknappheit von der KVB derzeit gefahrene eingeschränkte Fahrplan der Stadtbahnen wird somit nicht dauerhaft fortgeführt. Als Konsequenz des Szenarios 2 ist die Beschaffung der vorläufig noch zurückgestellten 36 Niederflur-Stadtbahnwagen erforderlich und soll daher mit diesem Grundsatzbeschluss paral- lel freigegeben werden (s. hierzu Ziff. 5 sowie Vorlage-Nr. 0021/2026). Szenario 2 sieht darüber hinaus – im Gegensatz zu Szenario 3 – den Ausbau der Stadtbahn gemäß dem von KVB entwickelten sog. Basisszenario vor. Die Umsetzung darüberhinausge- hender Netz- oder Kapazitätserweiterungen wird vorläufig zurückgestellt. Davon unberührt bleibt, dass die Verwaltung Machbarkeitsuntersuchungen und/oder Vorplanungen durchführt, die Grundlage für eine spätere Umsetzung sein können. Das sog. KVB-Basisszenario umfasst folgende Ausbaumaßnahmen auf dem Kölner Stadtge- biet: - die Gesamtinbetriebnahme der Nord-Süd-Stadtbahn - die Kapazitätserweiterung im Bestand der Linien 4, 13 und 18 - die Kapazitätserweiterung im Bestand der Ost-West-Achse (Linie 1) - den barrierefreien Ausbau im Bestand der Linie 13 - die Anbindung von Rondorf u. Meschenich durch V erlängerung der Stadtbahn Süd Die im Lenkungskreis diskutierten, weitergehenden Veränderungen im Leistungsbereich, die in das Szenario 3 eingeflossen sind, würden demgegenüber eine deutliche Reduzierung ggü. dem o.g. KVB-Basisszenario zur Folge haben und insbesondere keine Rückkehr zum Regel- fahrplan ermöglichen. Dies hätte auskunftsgemäß zur Folge, dass auch die Grundlage für die Förderung der Kapazitätsweiterung auf der Ost-West-Achse entfiele. Auch vor diesem Hinter- grund empfiehlt der Lenkungskreis – wie oben ausgeführt – das Szenario 2. Busverkehre Das 2024 von SWK erstellte ESK enthielt einen Vorschlag der KVB für Anpassungen im Leis- tungsportfolio der Busverkehre mit einer Ergebniswirkung von rd. 10 Mio. € p.a., der mangels Beschlusses der Gremien der Stadt Köln nicht umsetzt worden ist. Dieser Vorschlag basierte ausschließlich auf wirtschaftlichen Kennziffern (sehr niedrige Kostendeckungsgrade). Die Folge wäre eine Kürzung der gesamten Busleistungen um mehr als 10 % gewesen. Zum Teil erfüllte dieser Vorschlag nicht die Mindestkriterien zur räumlichen und zeitlichen Erschließung gemäß des 3. Nahverkehrsplans der Stadt Köln. Der Lenkungskreis hat sich daher intensiv mit dieser ursprünglichen ESK-Maßnahme sowie alternativer, milderer Anpassungen der Busverkehre befasst. Im Ergebnis schlägt der Len- kungskreis maßvolle Anpassungen des Busverkehrs vor, welche sich sowohl auf die KVB- Buslinien als auch auf die RVK-Buslinien (interkommunale Verkehre) beziehen. Ein Element dieses V orschlags, der zugleich einen wesentlichen T eil des Ergebnispotentials ausmacht, ist die Streichung der im Jahr 2019 eingeführten Direktbuslinien (124, 171, 172, 173, 179). Bei den Direktbuslinien handelt es sich durchweg um temporär verkehrende Zu- satzangebote zusätzlich zum bereits das Stadtgebiet erschließenden Busnetz. Die geringen Nutzungszahlen dieser Direktbuslinien blieben hinter den Erwartungen zurück. Eine Einstel- lung dieser Linien ist im Hinblick auf die Daseinsvorsorge daher nach Auffassung des Len- kungskreises vertretbar. Die Linien 172 und 173 wurden 2020 auch Gegenstand des V ergleichs zwischen Land, Stadt und Deutscher Umwelthilfe (DUH) im Zusammenhang mit der Klage der DUH zum Luftreinhal- teplan. V erbunden war damit seinerzeit die Erwartung, dass diese Linien zu einem deutlichen 9 Umstieg vom MIV zum ÖPNV führen würden. Da dieser Effekt auch nach mehrjährigem Be- trieb der Linien ausgeblieben ist und zeitgleich seit Jahren an der betreffenden Messstation die Grenzwerte eingehalten werden, können die Ziele der Luftreinhalteplanung auch ohne die- sen Busverkehr erreicht werden. Die in Anlage 3 skizzierten Angebotsanpassungen beinhalten im Übrigen auch V erbesserun- gen in den nördlichen Stadtteilen, in denen ein Nachholbedarf beim Busangebot besteht. So ist bspw. Gegenstand der Anpassungen auf den KVB-Buslinien auch die Implementierung der von der V erwaltung gemeinsam mit der KVB in 2024/2025 ausgearbeiteten Busnetzüberarbei- tung linksrheinisch Nord. Der damit verbundene geringere Ergebnisbeitrag wird zum einen durch Mehreinnahmen, die sich aus dem optimierten Busangebot ergeben, und zum anderen durch die geplanten Angebotsanpassungen auf den RVK-Linien, wie sie in Anlage 4 darge- stellt sind, teilweise ausgeglichen. Insgesamt handelt es sich um eine Anpassung von Busverkehrsleistung, die deutlich modera- ter ausfällt als der ursprünglich 2024 im ESK der SWK entwickelte V orschlag. Sie bleibt aller- dings auch in ihrer finanziellen Wirkung hinter dem ursprünglichen V orschlag zurück und bildet den mindestens erforderlichen Ergebnisbeitrag zur Sicherstellung der finanziellen Stabilität ab. Die konkreten V eränderungen der jeweiligen Buslinien ergeben sich aus Anlage 3 und An- lage 4, und ziehen entsprechende Änderungen des im ÖDLA definierten Leistungsangebots nach sich, die von KVB bzw. RVK grds. zum Fahrplanwechsel 2026/2027 umzusetzen sind; auf die Entscheidung des Rheinisch-Bergischen Kreises zur RVK-Linie SB40, die zu einer früheren Anpassung vrs. zum 06.09.2026 führt, wird hingewiesen. Die Anhörung der betroffe- nen Bezirksvertretungen erfolgt separat über die V orlage-Nr. 1531/2026. Der Rat der Stadt Köln wird über das Ergebnis der Anhörung informiert. KölnBäder Das Maßnahmenpaket in Szenario 2 sieht darüber hinaus den Erhalt der bestehenden Was- serflächen der KölnBäder vor. Weitere, mit erheblichen zusätzlichen Investitionsbedarfen ver- bundene Ausbaupläne werden bis auf Weiteres zurückgestellt. Die Sanierung des Agrippab- ads wird jedoch trotz der damit verbundenen erheblichen Finanzbedarfe – anders als im Sze- nario 3 – sichergestellt werden, um dieses zentrale Angebot für die Kölner*innen mittelfristig wieder anbieten zu können. d) Zukünftige Zusammenarbeit Bestandteil des Maßnahmenpakets ist weiter ein langfristig angelegtes sog. Commitment. Da- bei handelt es sich um einen Vertrag zur partnerschaftlichen Zusammenarbeit zwischen Stadt Köln, SWK, KVB und ggf. weiteren Konzerngesellschaften, der einen Prozess zur frühzeitigen Risikoerkennung und gemeinsamen Entscheidung über Maßnahmen beinhaltet, sofern sich näher zu definierende Kennziffern verschlechtern. So soll die jederzeitige finanzielle Leis- tungsfähigkeit des SWK-Konzerns unter Berücksichtigung der Haushaltsauswirkungen lang- fristig – auch angesichts dynamischer und unsicherer regulatorischer Rahmenbedingungen – sichergestellt werden. Ein derartiges und in den Details bis Anfang 2027 auszuarbeitendes Commitment würde die Schuldentragfähigkeit des Konzerns nach dessen Einschätzung insgesamt erheblich verbes- sern und ist eine Grundvoraussetzung, um das Maßnahmenpaket auf die oben dargestellten Maßnahmenbeiträge beschränken zu können. Implementierung eines Finanzierungs- und Steuerungsmechanismus Der Lenkungskreis hat daher zur langfristigen Sicherstellung der finanziellen Leistungsfähig- keit des SWK-Konzerns den Abschluss eines partnerschaftlichen Zusammenarbeitsvertrags als Maßnahme empfohlen. Ziel ist es, mittels einer klaren Vereinbarung und in einem strukturierten Prozess frühzeitig Transparenz über sich abzeichnende Finanzierungs-/Investitionsbedarfe, wirtschaftliche Ent- 10 wicklungen sowie anstehende Planungen für alle Beteiligten und insbesondere den Rat herzu- stellen. Dabei soll ein gemeinsames Verständnis über die auch zukünftig sicherzustellende wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der SWK als Holdingsgesellschaft des SWK-Konzerns ge- funden und zwischen den Beteiligten ein verlässliches Verfahren vereinbart werden, um diese Leistungsfähigkeit im Spannungsverhältnis zwischen politischen Vorgaben, wirtschaftlichen Notwendigkeiten sowie finanziellen Möglichkeiten langfristig, ganzheitlich und nachhaltig aus- zutarieren. Beispielhaft wird auf die Anlage 8 des Ergebnisberichts (Anlage 2) verwiesen, die zukünftig beabsichtigte ÖPNV-Maßnahmen beinhaltet, die derzeit noch nicht im Wirtschafts- plan der KVB enthalten sind und deren Auswirkungen und Finanzierung über die Commit- ment-Vereinbarung zu klären sein wird. Die an der Vereinbarung Beteiligten sollen sich frühzeitig auf eine Definition der „Finanziellen Leistungsfähigkeit“ der SWK (KPI, Finanzkennzahlen o.ä.) verständigen, die von allen Betei- ligten in ihren unterschiedlichen Rollen, Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten jeweils zu berücksichtigten und sicherzustellen ist. Würde sich in diesem Prozess zeigen, dass eine Gefährdung der gemeinsam definierten Leis- tungsfähigkeit (kurz-, mittel- oder langfristig) droht, würde die Vereinbarung alle Beteiligten je- weils für ihren Bereich und in ihrer Zuständigkeit verpflichten, Maßnahmen zu identifizieren, die dazu beitragen, die Leistungsfähigkeit sicherzustellen. Die Vereinbarung würde keinen (automatischen) Finanzierungsanspruch der SWK oder der übrigen Konzerngesellschaften gegen die Stadt begründen, jedoch eine Befassung und Ent- scheidung der städtischen Gremien erfordern. Dabei bliebe die Entscheidungsprärogative hin- sichtlich der letztlich zur Anwendung kommenden Maßnahmen zur Sicherstellung der Leis- tungsfähigkeit in jedem Fall bei der Stadt als Alleingesellschafterin des SWK-Konzerns. Die nachfolgende Abbildung zeigt die möglichen Entscheidungsstufen: Abb. 1: Übersicht des stufenweisen Aufbaus des sog. Commitments Auf diesem Weg kann im partnerschaftlichen Zusammenspiel aller Beteiligten unter Berück- sichtigung der unterschiedlichen Interessenlagen, wirtschaftlichen Entwicklungen sowie finan- ziellen Möglichkeiten ein nachhaltiges und transparentes Verfahren zur Sicherstellung der Leistungsfähigkeit implementiert werden. Die konkrete wirtschaftliche und rechtliche Ausgestaltung des Commitments soll bis zum ers- ten Quartal 2027 im Detail ausgearbeitet werden. Das Ergebnis wird dem Rat der Stadt Köln zur Entscheidung vorgelegt. Optimierung des ÖDLA Unabhängig von den Empfehlungen zum Commitment haben die Befassungen im Lenkungs- kreis zur aktuellen Zusammenarbeit Optimierungsbedarf bei den Prozessen zu Änderungen des Öffentlichen Dienstleistungsauftrags (ÖDLA) und bei den Ausgestaltungen zu Wirtschaft- lichkeit und Effizienz innerhalb des ÖDLA aufgezeigt. Ausgehend von dieser Zielsetzung empfiehlt der Lenkungskreis insb. folgende beihilferechts- konforme Konkretisierungen im ÖDLA vorzunehmen: 11 • Entkopplung von Ausgleichsparametern und wirtschaftlichen Zielvorgaben im Anreizsystem • Implementierung von transparenten Steuerungs- und Genehmigungsprozessen unter Einbin- dung der SWK und unter Berücksichtigung des verwaltungsinternen Steuerungsprozesses zwischen den Dezernaten II und III sowie den städtischen Gremien. Die entsprechenden Anpassungen sollen daher zusammen mit KVB, SWK und spezialisierten Rechtsexpert*innen im zweiten Halbjahr 2026 ausgearbeitet und umgesetzt werden. Die Ver- waltung wird die Gremien des Rates der Stadt Köln über das Ergebnis informieren. 5. Beschaffung weiterer 36 Niederflur-Fahrzeuge Mit Beschluss v. 05.02.2026 (Vorlage-Nr. 0021/2026) hat der Rat der Stadt Köln entschieden, die Ersatzbeschaffung von 33 Stadtbahnwagen als Teilersatz für die 69 Fahrzeuge der Serie K4500 durch die KVB zu finanzieren. Die Entscheidung über die Ersatzbeschaffung der übri- gen 36 Stadtbahnwagen der Serie K4500 wurde bis zum Abschluss der Beratungen des Len- kungskreises zurückgestellt und wurde einer gesonderten Entscheidung in diesem Rahmen vorbehalten. Hintergrund waren die laufenden Diskussionen über ggf. weitergehende Anpas- sungen im ÖPNV-Leistungsangebot. Der Lenkungskreis hat sich mit der Notwendigkeit der Beschaffung weiterer 36 Niederflur- Fahrzeuge auseinandergesetzt. Dabei wurde insbesondere die Expertise der KVB berücksich- tigt. Diese kommt zu dem Ergebnis, dass durch die temporäre Fahrplanreduktion die Nachfra- geentwicklung auf den Niederflurlinien nicht ausreichend bedient werden kann. Insbesondere in den Hauptverkehrszeiten erreichten die Züge der Linien 1,7,9 und 15 im Zulauf auf die In- nenstadt ihre Kapazitätsgrenzen, zum Teil würden diese überschritten. In der Folge blieben Fahrgäste zurück und müssten spätere Fahrten wahrnehmen oder auf andere Verkehrsmittel ausweichen. Hinzu würden lange Fahrgastwechselzeiten kommen, die sich sehr nachteilig auf die Pünktlichkeit auswirken. Bei einer dauerhaften Fortsetzung des abgesenkten Fahrplanes wären daher Fahrzeitanpassungen notwendig. Auch im Hinblick auf die geplante Kapazitätserweiterung auf der Ost-West-Achse sei eine Rückkehr zum regulären Fahrplan ein unerlässlicher Zwischenschritt. Der Lenkungskreis ist dem gefolgt und sieht im Rahmen des empfohlenen Maßnahmenpa- ketes die Rückkehr zum Regelfahrplan für die Linien 1, 7, 9 und 15 vor. Die Verwaltung schlägt dem Rat der Stadt Köln daher vor, den auf Basis der Vorlage-Nr. 0021/2026 zunächst zurückgestellten Beschluss zur Beschaffung der vorerst nicht freigegebenen 36 Niederflur- Fahrzeuge nun zu treffen. Eine Entscheidung des Rates der Stadt Köln in seiner Sitzung v. 02.07.2026 ist aus Wirt- schaftlichkeitsgründen angezeigt, da hiermit für die gesamte Ersatzbeschaffung aller 69 Stadt- bahnfahrzeuge der Preisstand 2026 gesichert werden kann. Gleichzeitig ermöglicht dies nach Auskunft der KVB, die anfallenden Einmalkosten auf die Gesamtflotte zu verteilen, wodurch sich ein weiterer Kostenvorteil ergibt. Zudem kann mit dem Hersteller frühzeitig eine durch- gängige Produktions- und Auslieferungsplanung abgestimmt werden, wodurch eine lücken- lose Fertigung sichergestellt werden soll. Ein weiterer Vorteil bei einer gebündelten Beschaf- fung der 69 Fahrzeugen wäre ein größerer Anbietermarkt, was tendenziell zu besseren Wett- bewerbsbedingungen und wirtschaftlicheren Angeboten führen sollte. Der Zeitplan sieht weiterhin eine Auftragsvergabe für das III. Quartal 2027 vor. Die Ausliefe- rung der Serienfahrzeuge ist ab dem I. Quartal 2031 geplant. Wie bereits für die 33 zur Ersatzbeschaffung beschlossenen Stadtbahnfahrzeuge, geht die KVB derzeit weiterhin von einem Fahrzeugpreis von 4.300 Tsd. € je 30-Meter Einheit aus. Bei einer vorgesehenen Beschaffung von 69 Kurzzügen ergibt sich unter der Annahme einer 2 %i- gen Inflation pro Jahr damit ein Investitionsvolumen von insgesamt 364 Mio. €. Die Finanzie- rung erfolgt zunächst wie in der Vorlage-Nr. 0021/2026 (Beschlusspunkt 5) dargestellt über ein Gesellschafterdarlehen zu für die Stadt Köln am Markt erzielbaren Konditionen. Auf die unter Ziff. 4b) dieser Vorlage beabsichtigte, aber noch auszugestaltende Kapitalmaßnahme wird verwiesen. 12 6. Ergebnis Mit dem vorstehenden ausgewogenen Maßnahmenpaket werden die Grundlagen für die o.g. Investitionen des SWK-Konzerns über bis zu 12 Mrd. € und die damit für die Stadt Köln ver- bundenen Wachstums- und Erneuerungspotentiale für eine modernisierte und zukunftsge- recht ausgerichtete Daseinsvorsorge gelegt. Die Verwaltung schlägt dem Rat der Stadt Köln daher vor, dem vom Lenkungskreis als Szenario 2 empfohlenen Maßnahmenpaket zuzustim- men und dessen Umsetzung zu beauftragen. Das Maßnahmenpaket in Szenario 2 ist geeig- net, erforderlich und das verhältnismäßig mildeste Mittel, um nicht nur die finanzielle Hand- lungsfähigkeit des SWK-Konzerns zu sichern, sondern auch das Leistungsportfolio des SWK- Konzerns im größtmöglichen Umfang abzusichern sowie insbesondere den Ausbau gesamt- städtisch bedeutsamer Vorhaben der nachhaltigen Mobilität inkl. der Modernisierung der Fahr- zeugflotte der KVB zu ermöglichen. Die damit verbundenen erheblichen zusätzlichen Belastungen für den Haushalt werden im kommenden Doppelhaushalt 2027/2028 der Stadt Köln im Teilplan 1601 z.B. in Form verrin- gerter Ausschüttungen sowie erhöhter Zinsbelastungen berücksichtigt. Sofern sie im Rahmen des aktuellen Haushaltsaufstellungsprozesses nicht anderweitig kompensiert werden können, werden sie mit entsprechenden Ergebnisbelastungen verbunden sein und stehen insoweit un- ter Haushaltsvorbehalt. Insbesondere die Ausweitung der Kreditlinie auf 400 Mio. € und die Zuführung von Eigenkapital stehen unter dem Vorbehalt der Genehmigung der Haushaltssat- zungen 2027ff.. Die Stadt wird daher auf Basis des Grundsatzbeschlusses frühzeitig die Abstimmung mit den maßgeblichen Behörden suchen, soweit dies für die weitere Umsetzung der geplanten Maß- nahmen erforderlich ist. 7. Weiteres Vorgehen An den vorgelegten Beschluss des Rates der Stadt Köln schließen sich eine Vielzahl weiterer Umsetzungsschritte an, die dazu dienen, die jeweilige positive Ergebniswirkung zum 01.01.2027, ggfs. auch früher, zu erzielen. Die unter Ziff. 3c) vorgeschlagenen moderaten Anpassungen der Busverkehre müssen auf- grund der von KVB vorzunehmenden Planänderungen vor der Sommerpause entschieden sein, um sie zum Fahrplanwechsel 2026/2027 umzusetzen und die damit verbundene Ergeb- niswirkung bei der KVB zu erzielen. Eine Entscheidung nach der Sommerpause würde eine Umsetzung zum Fahrplanwechsel 2026/2027 nach Auskunft der KVB nicht mehr ermöglichen, so dass die positive Ergebniswirkung der Maßnahme zum 01.01.2027 entfiele. Bezüglich der aus finanziellen und sonstigen Gründen notwendigen Entscheidung zur Ersatz- beschaffung der Stadtbahnwagen vor der Sommerpause wird auf die Ausführungen unter Ziff. 5 verwiesen. Insgesamt ist eine Entscheidung des Rates der Stadt Köln über das vorgeschlagene Maßnah- menpaket nach Auskunft der SWK am 02.07.2026 erforderlich, da im Sommer Gespräche der SWK mit Banken zu wesentlichen Finanzierungen abzuschließen sind, für die die positiven Auswirkungen des vorgeschlagenen Maßnahmenpakets auf die Bonität andernfalls nicht mehr Berücksichtigung finden können. Stimmt der Rat der Stadt Köln dem o.g. Beschlussvorschlag zu, schließen sich folgende Schritte an: - Die Stadt Köln öffnet den Liquiditätsverbund mit der SWK für die Inanspruchnahme durch die SWK zu marktüblichen Konditionen. Die bestehende V ereinbarung wird ent- sprechend erweitert und angepasst. - Die V erwaltung wird im Haushalt 2027/2028 eine verringerte (rd. 20 Mio. €) und ab 2028 sicherheitshalber keine Ausschüttung der SWK mehr einplanen. Der Haushalts- plan wird dem Rat der Stadt Köln unter Berücksichtigung dieser Maßnahme zur Ent- scheidung vorgelegt. 13 - Die V erwaltung beauftragt die beihilfenkonforme Überarbeitung des ÖDLA, um eine effizienz- und steuerungsoptimierte Grundlage für die Beauftragung der KVB zu er- möglichen. Die Gremien des Rates der Stadt Köln werden über das Ergebnis infor- miert. - Die V erwaltung beauftragt die Erstellung einer sog. Commitment-V ereinbarung mit dem SWK-Konzern und legt das Ergebnis dem Rat der Stadt Köln vrs. im ersten Quar- tal 2027 zur Entscheidung vor. - Die V erwaltung beauftragt die steuerliche, rechtliche und betriebswirtschaftliche De- tailprüfung und -ausgestaltung der vorgeschlagenen Kapitalmaßnahmen der Stadt und legt dem Rat der Stadt Köln das Ergebnis der konkreten Ausgestaltung zur Entschei- dung vor, um die finanzielle Wirkung möglichst zum 01.01.2027 zu erzielen. - Die KVB wird beauftragt, den Ausbau des Stadtbahnnetzes gem. des sog. Basisszena- rios fortzusetzen und die Beschaffung der zurückgestellten 36 Niederflur-Fahrzeuge in die Wege zu leiten. - Die V erwaltung teilt die Anpassung der Busverkehrsleistungen gem. Anlage 3 und 4 zum Fahrplanwechsel 2026/2027 gegenüber der KVB bzw. RVK mit. - Die SWK und die Konzerngesellschaften einschließlich der KVB werden beauftragt, die sie betreffenden Beiträge unter Beteiligung ihrer Gremien umzusetzen und soweit erforderlich auszugestalten. Anlagen - Anlage 1: Öffentlichkeitsbeteiligung - Anlage 2: Ergebnisbericht des Lenkungskreises (nicht öffentlich) - Anlage 3: Anpassung der KVB-Busverkehre - Anlage 4: Anpassung der RVK-Busverkehre
Anlage 8, Auszug Mobilitätsausschuss 30.06.2026
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Anlage 8 Geschäftsführung Mobilitätsausschuss Angela Krause Telefon: (0221) 221-25909 E-Mail: angela.krause@stadt-koeln.de Datum: 01.07.2026 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der 1. Sondersitzung (6. Sitzung) des Mobilitätsausschusses vom 30.06.2026 öffentlich 1.1 Stadtwerke Köln Konzern: Sicherstellung der finanziellen Handlungsfä- higkeit 1530/2026 Änderungsantrag der CDU-Fraktion vom 30.06.2026 AN/1198/2026 Hinweis: Der Änderungsantrag w urde zurückgezogen. 1. Beschluss (mündlicher Antrag der FDP/KSG-Fraktion): Die Vorlage wird mit dem Änderungsantrag der Fraktionen von Bündnis 90/Die Grü- nen, CDU und SPD ohne Votum behandelt und in den Rat verwiesen. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich abgelehnt gegen die Fraktion Die Linke. und die Fraktion FDP/KSG 2. Beschluss (Änderungsantrag der Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen, CDU und SPD): Nach Punkt 4 der Beschlussvorlage 1530/2026 sind folgende Punkte zu ergänzen: 5. Alle Anregungen der Bezirksvertretung werden in eine spätere Gesamtbetrachtung des Busnetzes aufgenommen, sofern entsprechende Mittel im Haushalt 2027/28 zur Verfügung gestellt werden. Sofern dies nicht geschehen wird, werden diese Anliegen 2 im regulären Verfahren der Stadtbezirklichen Überarbeitung der Busteilnetze über- nommen. Besonders untersucht werden sollen: a) Streckenabschnitte, die schon heute nah an der Kapazitätsgrenze sind und durch die Fahrplananpassungen in besonderer Weise betroffen sind, wie der Streckenab- schnitt der Linie 159 zwischen Kalk und Mülheim. b) Die Anbindung der äußeren Stadt und die Verbindung mit anderen Städten zur Re- duzierung innerstädtischer Pendelbewegungen mit dem motorisierten Individualver- kehr. c) Die Abwicklung von Schulverkehren und die Erreichbarkeit von Schulen 6. Um das „Gewerbegebiet Pesch“ und die Ursula-Kuhr-Schule anzubinden, tauschen die Linien 125 und 145 in Pesch ihren Linienweg. Die Linie 125 würde dabei von Sin- nersdorf und Esch kommend über den heutigen Linienweg geführt und über den Bahnhof Longerich und von dort über den Volkhovener Weg an der Ursula-Kuhr- Schule vorbei fahren bis zum Chorweiler-Zubringer und von da direkt nach Chorwei- ler. Die Linie 145 befährt von Pesch aus dafür den direkten Weg nach Chorweiler über den Zubringer. 7. Die Verlängerung der Linie 120 von ihrer jetzigen Endstelle in der Quettinghofstr. zur Kreuzung Further Str./Sinnersdorfer Str. ist zu prüfen. Falls die Umsetzung be- triebskostenneutral möglich ist, ist sie zum Fahrplanwechsel zu verlängern. 8. Für die Verlängerungen der Linien 125 nach Pulheim und nach Leverkusen sind verstärkte Gespräche durch das Dezernat III mit den Nachbarkommunen zu führen und möglichst schnell umzusetzen. 9. Umwandlung der AST-Linie 188 in eine RufBus-Linie zur Anbindung von Gut Lei- denhausen. Gleichzeitig werden Gruppen die Buchung von Bussen im Vorlauf von 5 3 Tagen außerhalb der Hauptverkehrszeiten angeboten. Mit dem Umweltbildungszent- rum sind Gespräche zur Abwicklung von Veranstaltungsverkehren gemeinsam mit KVB und 68 anzubieten. 10. Zwischen Widdersdorf und der Universitätsstraße werden min. zwei Fahrten im Schülerverkehr hin und zurück angeboten. Die Bedarfe sind mit den örtlichen Schulen abzusprechen. Ein entsprechender Bericht ist dem Mobilitätsausschuss vorzulegen. 11. Die Öffentlichkeit und Kund*innen der KVB werden umfassend und transparent über die verkehrlichen Anpassungen im Busnetz informiert. Unter anderem durch fol- gende Maßnahmen und Kommunikationsinstrumente: a) Auf der Website wird eine Sonderseite eingerichtet, die als zentrale Informations- plattform dient. Dort finden Fahrgäste alle relevanten Informationen, übersichtliche In- fografiken und Netzpläne zu den Änderungen, FAQs sowie die aktualisierten Fahr- pläne. b) Die auf der Website zur Verfügung gestellten Informationen werden ebenfalls über die Social-Media-Kanäle und KVB-App geteilt und zugänglich gemacht. c) Aushänge und Durchsagen an Haltestellen und in Bussen informieren die Fahr- gäste direkt dort, wo sie die Änderung betrifft, und kommunizieren entsprechende Hin- weise auf Ersatzverbindungen oder neue Linienführung. d) Der Kundenservice wird in der Zeit der Umstellung verstärkt und Mitarbeitende mit Leitfäden und FAQs ausgestattet. e) In den ersten drei Monaten nach der Umstellung erfolgt ein stetiges Monitoring der öffentlichen Reaktionen, um ggf. in der Kommunikation nachzusteuern und mit weite- ren Maßnahmen (z. B. Informations- und Dialogveranstaltungen) Akzeptanz zu schaf- fen und Fragen zu beantworten. 12. Dem Mobilitätsausschuss sind binnen 12 Monaten nach Fahrplanwechsel im De- zember 2026 eine Evaluation der Maßnahmen vorzulegen. Linienscharf und nach HVZ und NVZ getrennt auszuweisen sind: a) 159 im Abschnitt zwischen Kalk und Mülheim. b) Alternative Anbindungen von Esch, Pesch, Lindweiler, Chorweiler und Longerich. c) Die Schülerverkehre zwischen Widdersdorf und der Universitätsstraße. 13. Die interkommunalen Buslinien sollen auf Parallelverkehre und Einsparpotenziale überprüft werden. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt bei Enthaltung der Fraktion Die Linke. und Nichtbeteiligung der FDP/KSG-Fraktion 3. Geänderter Beschluss (Gesamtabstimmung über die so geänderte Verwal- tungsvorlage): Der Mobilitätsausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen: 4 Der Rat der Stadt Köln stärkt den Stadtwerke Köln Konzern bei der langfristigen Wahrnehmung seiner Aufgaben der Daseinsvorsorge, unterstützt die hierfür erforderli- chen Investitionen in die Transformation und Zukunftsfähigkeit der Stadt Köln und si- chert zugleich die nachhaltige finanzielle Stabilität und Handlungsfähigkeit des Kon- zerns wie folgt: 1. Der Rat der Stadt Köln stimmt dem vom Lenkungskreis empfohlenen ausgewoge- nen Maßnahmenpaket zu und beauftragt die Verwaltung sowie den Stadtwerke Köln Konzern, die notwendigen Umsetzungsentscheidungen auszuarbeiten und – soweit erforderlich – den zuständigen Gremien zur Entscheidung vorzulegen. 2. Der Rat der Stadt Köln ermächtigt die Verwaltung zur Erweiterung des Liquiditäts- verbundes mit der Stadtwerke Köln GmbH gemäß des RdErl. d. Ministeriums für In- neres und Kommunales - 34-48.05.01/02- 8/14 (sog. Krediterlass NRW) in Bezug auf die Einrichtung einer Kreditlinie für das Jahr 2026 in Höhe von maximal 200.000.000,00 € und ab dem Jahr 2027, unter Vorbehalt der Genehmigung der Haushaltssatzung, für die Jahre 2027 ff., in Höhe von maximal 400.000.000,00 € zu marktüblichen Konditionen. 3. Der Rat der Stadt Köln beschließt die Ersatzbeschaffung der bislang zurückgestell- ten 36 Niederflur-Stadtbahnwagen der Kölner Verkehrs -Betriebe AG; im Übrigen gilt der Beschluss des Rates der Stadt Köln v. 05.02.2026 unter der Vorlage-Nr. 0021/2026. 4. Der Rat der Stadt Köln beschließt die in den Anlagen 3 und 4 beschriebenen Ände- rungen im Busangebot auf Kölner Stadtgebiet und beauftragt die Verwaltung, die Umsetzung zum nächsten Fahrplanwechsel durch die KVB bzw. die RVK zu veran- lassen. 5. Alle Anregungen der Bezirksvertretung werden in eine spätere Gesamtbetrachtung des Busnetzes aufgenommen, sofern entsprechende Mittel im Haushalt 2027/28 zur Verfügung gestellt werden. Sofern dies nicht geschehen wird, werden diese An- liegen im regulären Verfahren der Stadtbezirklichen Überarbeitung der Busteilnetze übernommen. Besonders untersucht werden sollen: a) Streckenabschnitte, die schon heute nah an der Kapazitätsgrenze sind und durch die Fahrplananpassungen in besonderer Weise betroffen sind, wie der Stre- ckenabschnitt der Linie 159 zwischen Kalk und Mülheim. b) Die Anbindung der äußeren Stadt und die Verbindung mit anderen Städten zur Reduzierung innerstädtischer Pendelbewegungen mit dem motorisierten Individualver- kehr. c) Die Abwicklung von Schulverkehren und die Erreichbarkeit von Schulen 6. Um das „Gewerbegebiet Pesch“ und die Ursula-Kuhr-Schule anzubinden, tauschen die Linien 125 und 145 in Pesch ihren Linienweg. Die Linie 125 würde dabei von Sinnersdorf und Esch kommend über den heutigen Linienweg geführt und über den Bahnhof Longerich und von dort über den Volkhovener Weg an der Ursula-Kuhr- Schule vorbei fahren bis zum Chorweiler-Zubringer und von da direkt nach Chor- weiler. Die Linie 145 befährt von Pesch aus dafür den direkten Weg nach Chorwei- ler über den Zubringer. 7. Die Verlängerung der Linie 120 von ihrer jetzigen Endstelle in der Quettinghofstr. zur Kreuzung Further Str./Sinnersdorfer Str. ist zu prüfen. Falls die Umsetzung be- triebskostenneutral möglich ist, ist sie zum Fahrplanwechsel zu verlängern. 5 8. Für die Verlängerungen der Linien 125 nach Pulheim und nach Leverkusen sind verstärkte Gespräche durch das Dezernat III mit den Nachbarkommunen zu führen und möglichst schnell umzusetzen. 9. Umwandlung der AST-Linie 188 in eine RufBus-Linie zur Anbindung von Gut Lei- denhausen. Gleichzeitig werden Gruppen die Buchung von Bussen im Vorlauf von 5 Tagen außerhalb der Hauptverkehrszeiten angeboten. Mit dem Umweltbildungs- zentrum sind Gespräche zur Abwicklung von Veranstaltungsverkehren gemeinsam mit KVB und 68 anzubieten. 10. Zwischen Widdersdorf und der Universitätsstraße werden min. zwei Fahrten im Schülerverkehr hin und zurück angeboten. Die Bedarfe sind mit den örtlichen Schulen abzusprechen. Ein entsprechender Bericht ist dem Mobilitätsausschuss vorzulegen. 11. Die Öffentlichkeit und Kund*innen der KVB werden umfassend und transparent über die verkehrlichen Anpassungen im Busnetz informiert. Unter anderem durch folgende Maßnahmen und Kommunikationsinstrumente: a) Auf der Website wird eine Sonderseite eingerichtet, die als zentrale Informations- plattform dient. Dort finden Fahrgäste alle relevanten Informationen, übersichtliche In- fografiken und Netzpläne zu den Änderungen, FAQs sowie die aktualisierten Fahr- pläne. b) Die auf der Website zur Verfügung gestellten Informationen werden ebenfalls über die Social-Media-Kanäle und KVB-App geteilt und zugänglich gemacht. c) Aushänge und Durchsagen an Haltestellen und in Bussen informieren die Fahr- gäste direkt dort, wo sie die Änderung betrifft, und kommunizieren entsprechende Hin- weise auf Ersatzverbindungen oder neue Linienführung. d) Der Kundenservice wird in der Zeit der Umstellung verstärkt und Mitarbeitende mit Leitfäden und FAQs ausgestattet. e) In den ersten drei Monaten nach der Umstellung erfolgt ein stetiges Monitoring der öffentlichen Reaktionen, um ggf. in der Kommunikation nachzusteuern und mit weite- ren Maßnahmen (z. B. Informations- und Dialogveranstaltungen) Akzeptanz zu schaf- fen und Fragen zu beantworten. 12. Dem Mobilitätsausschuss sind binnen 12 Monaten nach Fahrplanwechsel im De- zember 2026 eine Evaluation der Maßnahmen vorzulegen. Linienscharf und nach HVZ und NVZ getrennt auszuweisen sind: a) 159 im Abschnitt zwischen Kalk und Mülheim. b) Alternative Anbindungen von Esch, Pesch, Lindweiler, Chorweiler und Longerich. c) Die Schülerverkehre zwischen Widdersdorf und der Universitätsstraße 13. Die interkommunalen Buslinien sollen auf Parallelverkehre und Einsparpotenziale überprüft werden. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich zugestimmt gegen die Fraktion Die Linke. bei Nichtbeteiligung der FDP/KSG-Fraktion
Anlage 5, Auszug Mobilitätsausschuss 16.06.2026 ESK
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Geschäftsführung Mobilitätsausschuss Angela Krause Telefon: (0221) 221-25909 E-Mail: angela.krause@stadt-koeln.de Datum: 23.06.2026 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der 5. Sitzung des Mobilitätsausschusses vom 16.06.2026 öffentlich 4.5 Stadtwerke Köln Konzern: Sicherstellung der finanziellen Handlungsfä- higkeit 1530/2026 Hinweis: Die Vorlage w ird zusammen mit TOP 6.2.6, Barrierefreier Umbau der Halte- stellen der Linie 13, hier: Beschluss des Verkehrsausschusses vom 24.06.2025, AN/1146/2025, 1437/2026, behandelt. RM Wahlen bittet in der Sondersitzung die Beratungsergebnisse der korrespondieren- den BV-Vorlage 1531/2026, die Auslastungszahlen der betroffenen Busverkehre und die veränderten Verkehrszahlen der Linien im Kölner Norden, die angepasst werden, vorzustellen. RM Götz möchte wissen, ob über die Linie 172 die Schülerverkehre abgewickelt wer- den könnten und wie die Anbindung der GHS Ursula-Kuhr-Schule in Köln -Heimersdorf gewährleistet werde. RM Lorenz bittet für die Linie 260 einen Einnahmen- und Ausgabenvergleich darzu- stellen; es werde bezweifelt, dass es sich hier um eine Einsparung handele. Zudem sei es fragwürdig, warum die RVK bei der KVB AG, RSVG und Wupsi jedoch bei der Stadt Köln angesiedelt seien. Es wäre wünschenswert hier die Zuständigkeiten zu überarbeiten. RM Bankert sieht einen Widerspruch zwischen dem in der Vorlage dargestellten Ba- sisszenario und den Ausführungen in der Mitteilung 1437/2026 und bittet um Klarstel- lung. Weiterhin kritisiert sie, dass im politischen Begleitgremium vereinbart wurde, aus Transparenzgründen die in Anlage 2 aufgeführten Maßnahmen mit Kosten zu verse- hen. Dies sei nicht erfolgt. Zudem möchte sie von allen 32 Maßnahmen Kenntnis be- kommen. Die Fraktion Die Linke. habe im Zuge der Beratungen drei Einsparvorschläge einge- reicht, u.a. die Planungseinstellung der Ost-West-Achse und hier vielmehr auf eine Taktverdichtung zu setzen. Hierzu habe sie zwar Rückmeldungen erhalten, jedoch ohne jegliche Angabe des Einsparpotentials. Sie bitte dies nachzureichen. 2 Herr Höhn, Vertreter der KVB AG, teilt mit, dass in den vergangenen zehn Jahren vor allem über Ausbau und Angebotsverbesserungen gesprochen wurde; davon hätten sowohl die Stadt Köln als auch die Bürgerschaft profitiert. Nicht alle diese Angebote hätten sich allerdings so entwickelt wie erhofft. In den letzten Monaten seien nun aufgrund der Finanzlage verschiedene Maßnahmen auf den Prüfstand gestellt worden. Die hier dargelegten Einschnitte seien unange- nehm, jedoch verkraftbar und als notwendige Unterstützung der Stadt anzusehen. Herr Höhn erläutert, dass man sich beim Stadtbahnbau auf Projekte, für die in den nächsten zehn Jahren Zuschüsse von Land und Bund erwartet werden, konzentriert habe. Daher seien bestimmt Projekte im Basisszenario enthalten, andere, ebenfalls diskutierte Maßnahmen hingegen nicht. Maßnahmen zur Barrierefreiheit wurden aus- drücklich berücksichtigt, so auch die Linie 13. Gemeinsam mit der Stadt werde man daher Wege suchen, diese Maßnahme umzusetzen. Im Busbereich wurden insbesondere Angebote betrachtet, die in den vergangenen Jahren eingeführt, aber hinter den erwarteten Fahrgastzahlen zurückblieben. Sicher- lich bringe das Konzept für manche Fahrgäste Nachteile mit sich; gleichzeitig seien je- doch beispielsweise im Kölner Nordwesten Verbesserungen in Form von zusätzlichen Verbindungen vorgesehen. Letztendlich betont Herr Höhn, dass die KVB dennoch bereit sei, offensichtliche Fehl- entwicklungen vor der endgültigen Entscheidung noch zu korrigieren. SE Intveen nimmt Bezug auf die Mitteilung 1437/2026 und erinnert an den hier ein- stimmig gefassten Beschluss. Es bestehe ein gesetzlicher Anspruch und er könne die Stellungnahme in keiner Weise nachvollziehen bzw. akzeptieren. RM Lorenz greift diese Wortmeldung auf und betont, dass die Politik definitiv dranblei- ben werde. Man werde hierüber im Rahmen der Haushaltsplanberatungen beraten. SE Kurda unterstreicht die notwendige Anbindung der Ursula-Kuhr-Schule im Kölner Norden. Auch die Anbindung des Gewerbegebietes Pesch - Lidl, DM, Aldi und Obi - sei für die Bewohner*innen aus dem Raum Esch und Auweiler entfallen und er bittet um Überprüfung. SE Meinhardt spricht sich gegen die geplanten Kürzungen im Busverkehr aus und for- dert insbesondere den Erhalt der stark nachgefragten Linie 171 sowie der Linie 423, die für das Gut Leidenhausen wichtig sei. Er schlägt vor, bestehende Linien ggf. neu zu verknüpfen statt sie einzustellen. Darüber hinaus kritisiert er das Sparpaket grundsätzlich. Es sei zu befürchten, dass damit nicht nur Einsparungen beschlossen, sondern auch zukünftige Verbesserungen im ÖPNV erschwert oder verhindert werden. Herr Höhn wiederholt, dass einige Maßnahmen durchaus einer erneuten Überprüfung unterzogen werden. Eine Verknüpfung der Linien 171 und 179 zu einer neuen Linie jedoch konterkariere vollständig das Einsparziel. Dies sei nicht kostenneutral umzu- setzen. Er sagt zu, die heute gegebenen Hinweise jedoch mitzunehmen. BG Egerer erläutert, dass die in Rede stehenden Maßnahmen Teil des Ergebnissiche- rungskonzepts des Stadtwerkekonzerns seien und dazu dienen, die Handlungs- und Zukunftsfähigkeit des Konzerns zu sichern. Er betont, dass im Bereich ÖPNV größere 3 Einschnitte vermieden werden konnten und wichtige Projekte weiterhin verfolgt wer- den. Barrierefreiheit und Ausbau der Linie 13 seien weiterhin priorisierte Vorhaben von hoher Bedeutung. Andere Ausbauprojekte würden zwar zeitlich zurückgestellt je- doch nicht aufgegeben. Trotz der notwendigen Prioritätensetzung aufgrund der ange- spannten Finanzlage müsse der ÖPNV als zentrales Rückgrat der Mobilität in Köln er- halten bleiben und zukünftige Entwicklungsmöglichkeiten offengehalten werden. Auf weiteren Einwand von RM Bankert macht er deutlich, dass das Projekt „Ost-West- Achse“ auf einem Beschluss von 2018 beruhe und die Projektgruppe somit seit lan- gem personalisiert sei. Da keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, schließt stellv. Vorsitzender Dieterich die Diskussion und fasst das weitere Vorgehen einvernehmlich wie folgt zusammen: Der Mobilitätsausschuss behandelt die Vorlage ohne Votum und beschließt einver- nehmlich eine Sondersitzung noch vor der Ratssitzung. Die Verwaltung wird gebe- ten, in dieser die Beratungsergebnisse der korrespondierenden BV-Vorlage 1531/2026, die Auslastungszahlen der betroffenen Busverkehre und die veränder- ten Verkehrszahlen der Linien im Kölner Norden, die angepasst werden, vorzustel- len.
Anlage 0 Dringlichkeit der Entscheidung
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Anlage 0 Dringlichkeit der Entscheidung Die Beschlussvorlage unter der Vorlage-Nr. 1530/2026 sowie die parallele Anhörungsvorlage der betroffenen Bezirksvertretungen unter der Vorlage-Nr. 1531/2026 wurden von der Verwaltung fristgerecht bereitgestellt. Eine Entscheidung des Rates der Stadt Köln in seiner Sitzung v. 02.07.2026 ist dringend angezeigt und sollte nicht bis zur nächsten regulären Sitzung des Rates am 08.10.2026 aufgeschoben werden. Im Falle einer späteren Entscheidung des Rates der Stadt Köln können sonst erhebliche finanzielle Folgen für den Stadtwerke Köln Konzern nicht ausgeschlossen werden. Diese hätten zur Folge, dass das Leistungsangebot für die Bürger*innen weiter reduziert und/oder der Beitrag der Gesellschafterin Stadt Köln steig t - mit entsprechend höherem kompensatorischem Konsolidierungsbedarf an anderer Stelle des Haushalts der Stadt Köln. Zur Begründung der Dringlichkeit wird im Einzelnen auf Ziff. 7 der Begründung der Beschlussvorlage verwiesen, insbesondere gilt: - Die SWK hat mitgeteilt, dass im Sommer Gespräche mit Banken zu wesentlichen Finanzierungen abzuschließen sind, für die die positiven Auswirkungen des vorgeschlagenen Maßnahmenpakets auf die Bonität andernfalls nicht mehr Berücksichtigung finden können. - Die KVB hat mitgeteilt, dass die Umsetzung der Fahrplanänderungen zum Fahrplanwechsel 2026/2027 mit entsprechender Ergebniswirkung zum Jahreswechsel nur erfolgen kann, wenn die Entscheidung des Rates der Stadt Köln vor der Sommerpause erfolgt. - Die KVB hat mitgeteilt, dass die Entscheidung des Rates zur Ersatzbeschaffung weiterer 36 Niederflur-Fahrzeuge vor der Sommerpause vorliegen muss, um die aktuellen Beschaffungs-Konditionen zu sichern und eine deutliche Kostenerhöhung zu vermeiden. - Eine Entscheidung über das Maßnahmenpaket erst zur nächsten regulären Ratssitzung v. 08.10.2026 hätte insgesamt zur Folge, dass alle weiteren Umsetzungsschritte verzögert und die Ergebniswirkung zum 01.01.2027 nicht erzielt werden könnte. Der Handlungsbedarf, der durch eine Entscheidung am 02.07.2026 reduziert werden kann, würde sich mit entsprechend negativen Folgen auf die finanzielle Handlungsfähigkeit der SWK, das Ergebnis der SWK, den Haushalt der Stadt Köln und das Leistungsangebot für die Bürger*innen vergrößern. Aus den vorstehenden Dringlichkeitsgründen endet auch die Anhörungsfrist der betroffenen Bezirksvertretungen gemäß § 38 Absatz 9 Satz 8 der Geschäftsordnung des Rates und der Bezirksvertretungen mit der Entscheidung des Rates am 02.07.2026. Eine Anhörung ist somit nur bis dahin möglich.
Anlage 7 Anhörung der Bezirksvertretungen (Aktualisierung)
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Anlage 7 1 Ergebnis der Beteiligung des Mobilitätsausschusses sowie der Anhörung der Bezirksvertretungen Die von der Änderung der Busverkehrsleistungen gem. Anlagen 3 und 4 der Beschlussvorlage unter der Vorlagen-Nr. 1530/2026 betroffenen Bezirksvertretungen wurden unter der Vorlagen-Nr. 1531/2026 angehört. Darüber hinaus wurden in der Sitzung des Mobilitätsausschusses vom 16.06.2026 Fragen zur gleichen Vorlage gestellt. Die Stellungnahme der Verwaltung auf die Fragen des Mobilitätsausschusses sowie zu den geänderten Beschlüssen der Bezirksvertretungen im Rahmen der Anhörung wird dem Rat der Stadt Köln hiermit als Ergebnis der Vorberatungen vorgelegt: Erläuterungen zur Lesbarkeit Nachfolgend sind die Fragen aus dem Mobilitätsausschuss sowie die jeweiligen Beschlüsse der Bezirksvertretungen im o.g. Anhörungsverfahren in der linken Spalte aufgeführt. Die jeweilige Stellungnahme der Verwaltung zu den Fragen aus dem Mobilitätsausschuss bzw. den geänderten Beschlüssen findet sich nebenstehend in der rechten Spalte. Die Beschlüsse lassen sich dabei drei größeren Themenblöcken zuordnen: 1. Aufforderung an Verwaltung/KVB, weitergehende Informationen bereitzustellen sowie allgemeine Forderungen. Diese Beschlüsse und die korrespondierenden Stellungnahmen sind nachfolgend in normaler Schrift dargestellt. 2. Prüfaufträge, deren Umsetzung (weitestgehend) kostenneutral und theoretisch kurzfristig umzusetzen sind. Diese Beschlüsse und die korrespondierenden Stellungnahmen sind nachfolgend in Fettschrift dargestellt. 3. Prüfaufträge, deren Umsetzung Mehrkosten gegenüber dem aktuell zur Beschlussfassung im Rat vorgelegten Maßnahmenpaket nach sich ziehen. Diese Beschlüsse und die korrespondierenden Stellungnahmen sind nachfolgend in Kursiv dargestellt. Anlage 7 2 Mobilitätsausschuss Fragen aus dem Mobilitätsausschuss Stellungnahme der Verwaltung Behandlung unter TOP 4.5 der Sitzung v. 16.06.2026: RM Wahlen bittet in der Sondersitzung die Beratungsergebnisse der korrespondierenden BV-Vorlage 1531/2026, die Auslastungszahlen der betroffenen Busverkehre und die veränderten Verkehrszahlen der Linien im Kölner Norden, die angepasst werden, vorzustellen. RM Götz möchte wissen, ob über die Linie 172 die Schülerverkehre abgewickelt werden könnten und wie die Anbindung der GHS Ursula-Kuhr-Schule in Köln -Heimersdorf gewährleistet werde. RM Lorenz bittet für die Linie 260 einen Einnahmen- und Ausgabenvergleich darzustellen; es werde bezweifelt, dass es sich hier um eine Einsparung handele. Zudem sei es fragwürdig, warum die RVK bei der KVB AG, RSVG und Wupsi jedoch bei der Stadt Köln angesiedelt seien. Es wäre wünschenswert hier die Zuständigkeiten zu überarbeiten. Eine Darstellung der Auslastungszahlen ermöglicht keine vollständige Beurteilung des Angebotskonzeptes, da sich der Mehrwert erst aus der Summe der gewonnen zusätzlichen Fahrgäste ergibt. Konkrete Einzelfragen werden gerne im Nachgang beantwortet. In dem ausgearbeiteten Konzept sind bereits 2 Busse für Schülerfahrten vorgesehen. Diese können beide auf der Linie 172 zum Einsatz kommen. Zur Anbindung der Ursula-Kuhr- Schule ist ein geringfügig angepasstes Alternativkonzept erarbeitet worden (s. Bezirksvertretung 6). Wie in der Gesamtvorlage dargestellt, galt es einen Einsparungsvorschlag über alle den KVB-Wirtschaftsplan belastenden Buslinien zu entwickeln. Auf der Linie 260 wird daher eine moderate Angebotsreduzierung vorgeschlagen (vgl. auch Anlage 4). Grundsätzlich wird die Leistungserbringung von interlokalen Verkehren auf Kölner Stadtgebiet über öffentlich-rechtliche Vereinbarungen zwischen der Stadt Köln und den jeweiligen Aufgabenträgern des Umlands auf Grundlage der Zweckverbandssatzung verankert und von der Stadt über einen eigenen Haushaltsansatz i. H. v. derzeit ca. 2,8 Mio. Euro direkt finanziert. Dass die RVK-Linien abrechnungstechnisch anders gehandhabt werden, als die übrigen interlokalen Linienverkehre hat in erster Anlage 7 3 Linie historische Gründe. Vor dem Jahr 2020 war die KVB Gesellschafterin der RVK. Aus wettbewerbsrechtlichen Gründen musste die KVB im Zuge der Vergabe des Öffentlichen Dienstleistungsauftrags an die KVB ihre Gesellschaftsanteile aufgeben und an die Stadt Köln übertragen. Dabei erhielt die KVB die Betriebsführerschaft für die RVK-Linien auf Kölner Stadtgebiet und die RVK zugleich die Linienkonzession zum Betrieb der Linien. Das bedeutet, dass die RVK ihre Leistungen auf Kölner Stadtgebiet im Auftrag und auf Rechnung der KVB erbringt. Als fester Ausgabenposten im KVB-Wirtschaftsplan sind diese Angebote relevant, wenn es darum geht, Einsparungen zur Ergebnissicherung innerhalb des Stadtwerkekonzerns zu erzielen. Die Verwaltung ist bereits in Abstimmung und Prüfung, inwiefern die Überführung der drei RVK-Linien in das Regime der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung gem. Zweckverbandssatzung möglich und somit aus dem Wirtschaftsplan der KVB herausgelöst werden können. Anlage 7 4 Anhörung der Bezirksvertretungen Beschluss der Bezirksvertretung Stellungnahme der Verwaltung Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) Beschluss unter TOP 3.4 der Sitzung v. 25.06.2026: ungeändert beschlossen Keine Stellungnahme erforderlich Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) Die BV 2 ist von der Änderung der Busverkehrsleistung nicht betroffen. Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) Beschluss unter TOP 9.2.3 der Sitzung v. 29.06.2026: Die Bezirksvertretung nimmt die in Anlagen 3 und 4 benannte Anpassung der Busverkehrsleistung zum Fahrplanwechsel 2026/2027 zur Kenntnis. Die Anlage 3 – KVB Busverkehre wird wie folgt ergänzt: Der Expressbus der Linie 172 über die Aachener Straße wird morgens zwischen 07:00 Uhr und 08:00 Uhr weiterhin mit mindestens 3 Fahrten angeboten. Die geplanten Anpassungen im Busverkehr sehen die Durchführung von jeweils zwei Schülerfahrten morgens und mittags vor. Dabei wurde bislang auf eine Festlegung des genauen Linienweges verzichtet. Wenn der Rat der Stadt Köln einen entsprechenden Beschluss fasst, können die Fahrten auf der von der Bezirksvertretung Lindenthal geforderten Relation zwischen den westlichen Kölner Stadtteilen und den Schulstandorten im Bereich Lindenthal eingesetzt werden. Anlage 7 5 Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt. Ein solcher Beschluss ist in Bezug auf den vorliegenden Einsparungsvorschlag kostenneutral umsetzbar. Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) Beschluss unter TOP 10.2 der Sitzung v. 29.06.2026: ungeändert beschlossen Keine Stellungnahme erforderlich Bezirksvertretung 5 (Nippes) Beschluss unter TOP 9.2.3 der Sitzung v. 25.06.2026: Die Bezirksvertretung Nippes nimmt die in Anlagen 3 und 4 benannte Anpassung der Busverkehrsleistung zum Fahrplanwechsel 2026/2027 zur Kenntnis und bittet die Verwaltung, folgende Änderungen darin vorzunehmen: 1. Linie 121: Bei der Anpassung des Linienw egs der Linie 121 soll der beschlossene Antrag der CDU-Fraktion AN/0329/2026 zur besseren Anbindung der Carl-von-Ossietzky- Gesamtschule zusätzlich umgesetzt w erden. 2. Linie 124: Die Verkehrsanbindung des im Bau befindenden Standortes des Bundesverw altungsamts muss sichergestellt w erden, insbesondere von Norden kommend. Die Expressbuslinie X3 (Merkenich – Riehl - Merheim), die diesen zusätzlichen Bedarf berücksichtigt, soll höher priorisiert w erden. 3. Linie 125: Auf den am 25.06.2026 in der Bezirksvertretung Chorweiler zu behandelnden Antrag AN/1008/2026, der eine zu 1) Der Schulstandort CvOG w ird vorw iegend durch die Stadtbahnlinie15 erschlossen. Darüberhinausgehende Busanbindungen w urden in den vergangenen Jahren mehrfach geprüft und verw orfen. Stattdessen soll eine zusätzliche Haltestelle auf der Robert- Perthel-Straße auf Höhe der Einmündung Longericher Straße eingerichtet werden. Eine zusätzlich zur vorhandenen Stadtbahnanbindung gew ünschte Busanbindung der Carl-von- Ossietzky-Gesamtschule über die Linie 121 ist mit zusätzlichen Kosten verbunden und stellt somit eine Ergebnisverschlechterung gegenüber dem vorgelegten Einsparvorschlag dar. Darüber hinaus sind durch eine Stichfahrt ca. 700 durchfahrende Fahrgäste von einer nennensw ert längeren Fahrzeit betroffen. Die Verw altung empfiehlt, dem Vorschlag aus den genannten Gründen nicht zu folgen. zu 2) Der neue Standort des Bundesverw altungsamts ist durch die Stadtbahnstation „Amsterdamer Str./ Gürtel“ der Linie 16 Anlage 7 6 Würdigung der Busverbindungen nach Longerich enthält, verweisen wir. Abstimmungsergebnis: Einstimmig beschlossen sow ie durch die Buslinie 140, Haltestelle „Niehl Betriebshof Nord“ hinreichend an das ÖPNV-Netz erschlossen. Insbesondere die Linie 16 bietet attraktivere Anbindungen an den Hauptbahnhof und die Kölner Innenstadt als die Buslinie 124. Die Beibehaltung der Linie 124 w äre mit zusätzlichen Kosten verbunden und stellt somit eine Ergebnisverschlechterung gegenüber dem vorgelegten Einsparvorschlag dar. Die Verw altung empfiehlt, dem Vorschlag aus den genannten Gründen nicht zu folgen. Zu 3) siehe Ausführungen zu AN/1128/2026 unter der Überschrift „Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)“. Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) Beschluss unter TOP 9.1.4 der Sitzung v. 25.06.2026: Die Bezirksvertretung nimmt die in Anlagen 3 und 4 benannte Anpassung der Busverkehrsleistung zum Fahrplanwechsel 2026/2027 zur Kenntnis. Zudem wird die Verwaltung beauftragt, Nachbesserungen für den Stadtbezirk Chorweiler zu prüfen. Insbesondere in folgender Hinsicht: 1. Beibehaltung und Herstellung möglichst umstiegsloser Fahrverbindungen zu den Schulen, z.B. durch Sonderfahrten zu Schulbeginn und - ende. Zu 1) Im vorgelegten Optimierungsvorschlag für das Busnetz in Chorweiler wurde einer guten ÖPNV-Anbindung der Schulstandorte besondere Aufmerksamkeit geschenkt. Insgesamt ergeben sich durch die Angebotsoptimierung für die meisten Fahrgäste im Stadtbezirk Verbesserungen. Im Einzelfall kann es auch zu Verschlechterungen gegenüber dem Status quo kommen. Eine Beibehaltung des Status quo stünde den angedachten Angebotsverbesserungen entgegen. Die Herstellung zusätzlicher Fahrverbindungen, z.B. durch Sonderfahrten, ist mit zusätzlichen Kosten verbunden und stellt somit eine Ergebnisverschlechterung gegenüber dem vorgelegten Einsparvorschlag dar. Anlage 7 7 2. Keine Verschlechterung der Anbindung an den zuverlässiger angefahrenen S-Bahnhof Longerich 3. Weitere Linienführungen, zumindest in den Kernzeiten, die den U-Bahnhof Heimersdorf abdecken, u.a. im Stadtteil Esch 4. Die Verwaltung stellt eine Anbindung der Stadtteile Esch/Pesch/Auweiler an das Gewerbegebiet Pesch (Haltestelle „Gewerbegebiet Pesch“) sicher. 5. Bei der geplanten, aufwändigen Gesamtnetzbetrachtung im Bus- und Stadtbahnnetz einen stärkeren Fokus auf die Randlagen der Stadt zu legen, wie in Blumenberg, Roggendorf/Thenhoven und Worringen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig beschlossen Eine alternative Variante zur genannten Ursula -Kuhr-Schule wird unter Punkt 4 beschrieben. Zu 2) Aus allen Chorw eiler Stadtteilen ist w eiterhin eine gute Erreichbarkeit von S-Bahn-Stationen gew ährleistet. In Summe ergeben sich durch die veränderten Linienführungen zusätzliche Fahrgastpotenziale und damit eine Verbesserung für den Stadtbezirk insgesamt gegenüber dem Status Quo. Eine Anbindung des S-Bahnhofs Longerich in der heutigen Form ist bei gleichzeitiger Umsetzung der geplanten Angebotsverbesserungen im Stadtbezirk w ürde zu deutlichen Mehrkosten führen und stellt somit eine Ergebnisverschlechterung gegenüber dem vorgelegten Einsparvorschlag dar. Die Verw altung empfiehlt, dem Vorschlag daher nicht zu folgen. Zu 3) Zusätzliche Linienführungen sind mit zusätzlichen Kosten verbunden, stellen somit eine Ergebnisverschlechterung gegenüber dem vorgelegten Einsparvorschlag dar. Die Verw altung empfiehlt daher, dem Vorschlag nicht zu folgen. Zu 4) Eine direkte Anbindung der Haltestelle „Gewerbegebiet Pesch“ an die Stadtteile Pesch und Esch/Auweiler wurde geprüft. Durch einen Tausch der Linienführungen der Linien 125 und 145 in Pesch lässt sich die Haltestelle Gewerbegebiet Pesch direkt an Esch und das Zentrum von Pesch anbinden. Die Linie 125 würde dabei von Sinnersdorf und Esch kommend über den heutigen Linienweg geführt und über Lindweiler die Haltestelle Volkhovener Weg (S-Bahn) anfahren. Zur Anbindung der Ursula-Kuhr-Schule verläuft der weitere Linienweg über den Stallagsweg bevor er Chorweiler erreicht. Die Linie 145 befährt von Pesch aus dafür den direkten Weg nach Anlage 7 8 Chorweiler über den Zubringer. Durch diese Variante können die gewünschten Verbindungen erreicht werden. Es erhöhen sich allerdings gegenüber der Ursprungsvariante für einige Relationen die Fahrzeiten, z. B. zwischen Esch und Chorweiler. Das Ergebnis dieser Variante ist mit dem der Ursprungsvariante weitestgehend vergleichbar (siehe hierzu auch die Prinzipskizze unterhalb der Tabelle). Zu 5) Verwaltung und KVB nehmen diesen Wunsch auf und werden im Falle einer Gesamtbetrachtung die Belange der Randlagen der Stadt in angemessener Weise berücksichtigen. Bezirksvertretung 7 (Porz) Beschluss unter TOP 6.4 der Sitzung v. 23.06.2026: Die Bezirksvertretung nimmt die in Anlagen 3 und 4 benannte Anpassung der Busverkehrsleistung zum Fahrplanwechsel 2026/2027 zur Kenntnis. Die Bezirksvertretung Porz fordert den Rat der Stadt Köln auf, die bisherige Anbindung von Gut Leidenhausen in Porz-Eil nicht durch Einsparung der Busleistung der Linie 423 aufzugeben. Die seit langem bestehende Beschlusslage sieht die Einrichtung der Haltestelle Gut Leidenhausen auch in Gegenrichtung vor, ohne w elche die Haltestelle nur eingeschränkt nutzbar ist. Der seinerzeit in den jew eiligen Begründungen dargelegte Bedarf besteht uneingeschränkt w eiter, daher fordert die Bezirksvertretung Porz den Rat auf, an der vollständigen Einrichtung der Haltestelle festzuhalten und sich bei Straßen.NRW w eiterhin für den Ausbau der notw endigen Querungshilfe einzusetzen. Zur Linie 423: Fahrgasterhebungen zeigen, dass die Haltestelle "Gut Leidenhausen" am Wochenende, w ie auch unter der Woche, nur vereinzelt von Fahrgästen genutzt w ird. Eine Beibehaltung des Busangebots am Wochenende stellt eine Ergebnisverschlechterung gegenüber dem vorgelegten Einsparvorschlag dar. Die ÖPNV- Anbindung von Gut Leidenhausen bleibt durch die AST-Linie 188, die auch am Wochenende verkehrt und w ährend der Bedienzeiten alle 30 Minuten bestellt w erden kann, zudem w eiterhin gew ährleistet. Die Verw altung empfiehlt daher, dem Vorschlag aus den genannten Gründen nicht zu folgen. Anlage 7 9 Sofern die Anbindung durch die Linie 423 nicht in der bisherigen Form gewährleistet werden kann, ist zu prüfen, ob folgende Maßnahmen möglich sind: 1. Umwandlung der AST 188 zum RufBus 188 2. Ausweitung der Bedienzeiten auf das Wochenende und Feiertage 3. Kostenfreie Buchung eines Shuttlebusses für Schulgruppen (bis zu 3 T age vor der Fahrt) in der Zeit zwischen 9 und 15 Uhr 4. Veranstaltungssonderverkehre an publikumsstarken T agen/ zu Veranstaltungen des Umweltbildungszentrums. Hierzu sind Gespräche mit dem Umweltbildungszentrum zu zur Abstimmung zu führen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt Zu den Prüfaufträgen: Zu 1-3) Aufgrund der geringen Fahrgastzahlen auf der Linie 423 erscheint das AST-Angebot ausreichend. Wochenenden und Feiertage sind bereits heute in den Bedienzeiten des AST- Angebots inkludiert. Es kann zukünftig angeboten werden, auch einen Bus mit einem Vorlauf von 5 T agen anzufragen, sofern dieser nicht zur HVZ zum Einsatz kommen soll. Zu 4.) Veranstaltungssonderverkehre müssen vom Veranstalter bestellt und finanziert werden und sind somit nicht Gegenstand der hier vorliegenden Beschlussfassung. Bezirksvertretung 8 (Kalk) Beschluss unter TOP 8.2.6 der Sitzung v. 18.06.2026: Die Bezirksvertretung nimmt die in Anlagen 3 und 4 benannte Anpassung der Busverkehrsleistung zum Fahrplanwechsel 2026/2027 zur Kenntnis. Die Bezirksvertretung Kalk ergänzt den Beschluss der Verwaltung um die folgende Anfrage und den Prüfauftrag: 1. Die Verwaltung wird gebeten zu erläutern, wie die KVB die Zahlen zu den Fahrgästen ermittelt hat. (Zählverfahren, Zeitraum usw. zur Beurteilung der statistischen Reliabilität) 2. Die Verw altung w ird zudem gebeten vor einer Einstellung der Linie 171 zunächst gemeinsam mit der KVB zu prüfen, ob Zu 1) Die Fahrgastzahlen wurden mittels automatischer Fahrgastzählsysteme (AFZS) in den Bussen ermittelt. Die Zahlen basieren auf einer robusten Stichprobe, um eine ausreichende statistische Genauigkeit sicherzustellen und damit eine hohe Aussagekraft zu erzielen. Zu 2) Die Buslinie 159 ist zw ischen den Stadtteilen Kalk und Mülheim gut ausgelastet. Die Linie 171 hat in diesem Abschnitt in der HVZ zu einer Entspannung der Kapazitätssituation beigetragen, w obei die Nachfrage auch vor Einführung dieser Linie bedient w erden konnte. Anlage 7 10 sich die Fahrgaszahlen der Linie durch eine konsequentere Einhaltung des 5-Minuten -Takts gemeinsam mit der Linie 159 nicht deutlich bessere Zahlen ergeben. Da zurzeit beide Linien oft kurz hintereinanderfahren, verteilen sich die Fahrgäste oft ungleichmäßig und es kommt durch Spitzen zu Verzögerungen beim Ein- und Aussteigen. Eine solche Prüfung sollte mindestens auf 12 Monate angelegt w erden. Abstimmungsergebnis: Bei Stimmenmehrheit von SPD-Fraktion, Fraktion AfD und Bezirksvertreterin Tao (Fraktion Volt und Hooghoughi), bei Enthaltung der CDU-Fraktion, Bezirksvertreter Schlagenhauf (Fraktion Die LINKE.), Bezirksvertreter Badorf (Fraktion Die LINKE.), Bezirksvertreter Schulte (Bündnis 90/Die Grünen) und Bezirksvertreterin Schweizer-May (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) zugestimmt. Insgesamt sind die betroffenen Quartiere ohnehin sehr gut an das ÖPNV-Netz angeschlossen. In Ost-West-Richtung über die Stadtbahnlinien 1 und 9 und in Nord-Süd-Richtung über die Buslinien 159, 153 und 157. Eine auch nur abschnittsw eise Aufrechterhaltung der Linie 171 stellt eine Ergebnisverschlechterung gegenüber dem vorgelegten Einsparvorschlag dar. Die Verw altung empfiehlt daher, dem Vorschlag nicht zu folgen. Bezirksvertretung 9 (Mülheim) Beschluss unter TOP 9.2.5 der Sitzung v. 22.06.2026: Die Bezirksvertretung nimmt die in Anlagen 3 und 4 benannte Anpassung der Busverkehrsleistung zum Fahrplanwechsel 2026/2027 zur Kenntnis. Die BV Mülheim ergänzt den Beschluss der Verwaltung um folgende Anfrage und Prüfauftrag: A. (Änderungsantrag SPD-Fraktion, CDU-Fraktion und Einzelmandatsträger van den Berg (KSG) 1. Die Verwaltung wird gebeten zu erläutern, wie die KVB die Zahlen zu den Fahrgästen ermittelt hat (Zählverfahren, Zeitraum usw. zur Beurteilung der statistischen Reliabilität) Zu A1) siehe Ausführungen zu 1) unter der Überschrift „Bezirksvertretung 8 (Kalk)“. Zu A2) siehe Ausführungen zu 2) unter der Überschrift „Bezirksvertretung 8 (Kalk)“. Zu B) Zusätzliche Angebote zur Kompensation der geplanten Angebotsreduktionen stellen eine Ergebnisverschlechterung gegenüber dem vorgelegten Einsparvorschlag dar. Anlage 7 11 2. Die Verwaltung wird zudem gebeten vor einer Einstellung der Linie 171 zunächst gemeinsam mit der KVB zu prüfen, ob sich die Fahrgastzahlen der Linie durch eine konsequentere Einhaltung des 5-Minuten-T akts gemeinsam mit der Linie 159 nicht deutlich bessere Zahlen ergeben. Da zur Zeit beide Linien oft kurz hintereinander fahren, verteilen sich die Fahrgäste oft ungleichmäßig und es kommt durch Spitzen zu Verzögerungen beim Ein- und Aussteigen. Eine solche Prüfung sollte mindestens auf 12 Monate angelegt werden B. Die Bezirksvertretung Köln-Mülheim beauftragt die Verw altung mit folgenden Ausführungen: (Fraktion Die Linke) 1.Die Verw altung erarbeitet zusammen mit der KVB ein Konzept aus, w elche die geplanten Streichungen auf den w ichtigsten Abschnitten kompensieren. 2. Hierbei w ird ein Takt im Regelplan der KVB angestrebt. 3. Die Buslinien 171 und 179 und 423 w erden so lange w eiterhin betrieben. 4. Das zu erarbeitende Kompensations-Konzept könnte beispielsw eise als Mindestszenario vorsehen, die Buslinie 171 im Abschnitt Mülheim–Kalk als Verstärkerlinie der Linie 159 zu erhalten, die Buslinie 179 w ie gehabt zu erhalten und für die Buslinie 423 im Abschnitt zw ischen Königsforst und Flughafen w enigstens tagsüber einen 60-Minuten-Takt einzurichten. 5. Das Konzept kann auch statt der Beibehaltung der Linien 171 und 179 eine neue Buslinie auf der Strecke Mülheim –Kalk– Neubrück–Deutz enthalten, die die beiden stark nachgefragten „Äste“ der bisherigen Linien verbindet. Dieses könnte auch in Form einer Ringlinie erfolgen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig beschlossen Die Verw altung empfiehlt daher, dem Vorschlag nicht zu folgen. Anlage 7 12
Anlage 3 KVB-Busverkehre
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Anlage 3 1 KVB-Busverkehre: Beschreibung der verkehrlichen Anpassungen im Busnetz der KVB Eine Gesamtübersicht des angepassten Liniennetzes ist in Abb. 1 zu finden. In Bezug auf die Liniennummern kann es noch zu Änderungen kommen. Es handelt sich bei den Anpassungen sowohl um Angebotsreduktionen, die für die Zielerreichung der dauerhaften Betriebsergebnisverbesserung bei der KVB notwendig sind, als auch um Linienoptimierungen. Hierbei ist voranzustellen, dass im Rahmen der Erarbeitung der Optimierungsvorschläge vorliegende politische Beschlüsse und Ideen konsequent überprüft und dort umgesetzt wurden, wo dies möglich war. Weiterhin stellen die Angebotsveränderungen in vielen Fällen Verbesserungen im Vergleich zum Status- quo dar, so dass durch die Umsetzung der Maßnahmen auch mit zusätzlichen Fahrgelderlösen zu rechnen ist. Allen Überlegungen liegt ein möglichst effizienter Mitteleinsatz zugrunde. Nachfolgend sind die einzelnen Linienveränderungen beschrieben: Die Linie 120 bleibt zwischen Roggendorf/Thenhoven bzw. Worringen und Chorweiler unverändert. Statt der weiteren Linienführung Richtung Blumenberg übernimmt die Linie im überarbeiteten Konzept den bisherigen Linienweg der Linie 122 über Seeberg bis zur Stadtbahnhaltestelle Wilhelm-Sollmann-Str. Der bisherige Linienast der Linie 120 von Chorweiler nach Blumenberg wird durch die neu konzipierte Linie 139 übernommen. Die Bedienungszeiten und T akte der veränderten Linie 120 richten sich nach denen der bisherigen Linie 120. Damit besteht auf dieser Linie montags bis freitags im T agesverkehr ein durchgängiger 20-Minuten-T akt. Die Schülerfahrten, die heute morgens und nachmittags ab Chorweiler auf gesondertem Linienweg von bzw. nach Weiler verkehren, werden weiterhin stattfinden. Die Linie 121 bleibt weitgehend bestehen. Im Gewerbegebiet Feldkassel entfällt jedoch die Schleifenfahrt im Bereich Feldkasseler Weg / Morsestraße, sodass zwischen Merkenich und Chorweiler nun mit allen Fahrten der direkte Weg befahren wird, wodurch sich die Reisezeiten zwischen Langel und Chorweiler deutlich verkürzen. Die Feinerschließung des Gewerbegebietes wird auf anderem Linienweg durch die veränderte Linie 125 übernommen (s.u.). Die Bedienung Longerich - Dädalusring wird in Schwachlastzeiten von der neu konzipierten Linie 139 übernommen. Die Bedienungszeiten und T akte der veränderten Linie 121 richten sich nach denen der bisherigen Linie 121. Montags bis freitags ergibt sich damit im T agesverkehr Anlage 3 2 weiterhin ein Wechsel zwischen 20-Minuten-T akten während der Zeiten mit starker Auslastung und 30-Minuten-T akten in den schwächer ausgelasteten Zeiten. Die heutige Linie 122 geht einerseits in der Linie 120 (Abschnitt: Chorweiler - Wilhelm-Sollmann-Str. | s.o.) und andererseits in der Linie 125 (Abschnitt: Chorweiler – Pesch | s.u.) auf, so dass diese Liniennummer zukünftig nicht mehr besetzt ist. Die heutige Linie 124 zwischen Gewerbegebiet Feldkassel und Breslauer Platz/Hbf entfällt. Die neu konzipierte Linie 125 wird stattdessen über das Gewerbegebiet Feldkassel geführt (s.u.), um die dortige Erschließung zu übernehmen. Die Liniennummer 124 wird jedoch vsl. genutzt, um einzelne kurze Fahrten zwischen Chorweiler und der Haltestelle Donatusstr. zur Anbindung der GWK – Werkstätten durchzuführen. Die neue Linie 125 wird von Sinnersdorf und Esch kommend in Pesch über Escher Str. und Kapellenweg geführt, um damit die schnelle Direktverbindung der heutigen Linie 122 von Pesch nach Chorweiler über den Zubringer zu übernehmen. Von Chorweiler aus verkehrt die Linie weiter über Willi-Suth-Allee, Merianstraße und Industriestraße zur Haltestelle Gewerbegebiet Feldkassel und übernimmt mit Befahrung der Robert-Bosch-Str. und des Feldkasseler Weges die Feinerschließung des Gewerbegebietes Feldkassel, die heute durch die Linie 121 mit der zeitaufwändigen Schleifenfahrt sichergestellt wird. In Rheinkassel wird die Alte Römerstraße erreicht, über die die neu konzipierte Linie in Richtung der Stadtbahnhaltestelle Merkenich verkehrt. Im Falle einer Bestellung durch die Stadt Leverkusen würde die Linie von Merkenich aus weiter auf die A1 geführt, um dann eine Direktverbindung zum Bahnhof Leverkusen Mitte zu schaffen. Im Falle einer Bestellung durch den Rhein-Erft-Kreis würde die Linie bereits im Stadtzentrum von Pulheim am Bahnhof Pulheim starten, um von dort in Sinnersdorf auf den o.g. Linienweg zu treffen. In beiden Fällen sind entsprechende Abstimmungen noch zwischen den ÖPNV- Aufgabenträgern im Nachgang der Beschlussfassung durchzuführen. Der bisherige Linienast von Weiler über Chorweiler und Heimersdorf nach Longerich S-Bahn wird von der neu konzipierten Linie 139 übernommen (s.u.). Die Bedienungszeiten der veränderten Linie 125 orientieren sich an denen der bisherigen Linie 125. Die Bedienung erfolgt mit Ausnahme von T agesrandzeiten in einem 30- Minuten-T akt. Sonntags endet die Linie von Esch/Pesch kommend in Chorweiler. Anlage 3 3 Die Linie 126 behält ihren bisherigen Linienweg. Die T akte auf der Linie 126 werden jedoch teilweise angepasst: Montags-freitags im T agesverkehr wird während der Zeiten mit starker Nachfrage morgens und nachmittags ein 20-Minuten-T akt angeboten und ein 30-Minuten-T akt in den schwächer ausgelasteten Zeiten. Abends und am Wochenende erfolgt mit Ausnahme von T agesrandzeiten eine Bedienung in einem 30-Minuten-T akt. Die Bedienungszeiten bleiben bei der Linie 126 unverändert. Die Linie 136, die heute an der Haltestelle „Lövenich Daimlerstr.“ endet, wird zukünftig nicht mehr das Gewerbegebiet in Lövenich anfahren, sondern über die Widdersdorfer Landstraße nach Widdersdorf verlängert. Das Gewerbegebiet und somit auch das Gymnasium an der Zusestraße in Lövenich wird weiterhin durch die Linien 144 und 149 bedient. In Widdersdorf bedient sie anstelle der Linie 149 (s.u.) die Haltestelle „Zum Dammfelde“ und endet dort. Die Betriebszeiten und T akte der Linie 136 orientieren sich am Bestandsfahrplan. Montags bis freitags wird damit im T agesverkehr ein 20-Minuten-T akt zwischen Weiden und Widdersdorf angeboten. Abends und teilweise am Wochenende fährt die Linie 136 ab Weiden Zentrum als Linie 148 weiter nach Widdersdorf, um auch Widdersdorf Süd in diesen Zeiten erschließen zu können. Die Linie 139 wird vom Wasseramselweg kommend ab der Haltestelle Am Coloneum zunächst über einen veränderten Linienweg geführt und unter Übernahme der Linienwege anderer Linien bis nach Blumenberg verlängert. Die neu konzipierte Linie 139 fährt ab der Haltestelle Am Coloneum über die Alte Escher Str., die Butzweiler Str. und den Heckweg bis zur Haltestelle Longericher Str. und von dort aus zur Haltestelle Longerich S-Bahn. Hier übernimmt die Linie den bisherige Linienweg der Linie 125 über Heimersdorf und Chorweiler bis zur Haltestelle Weiler. Ab dort wird der Linienast der bisherigen Linie 120 bis zur Endhaltestelle Blumenberg übernommen. Die Linie verkehrt Mo-Fr tagsüber über den gesamten Linienweg von Wasseramselweg nach Blumenberg, samstags tagsüber von Alter Güterbahnhof bis Blumenberg. In den übrigen Zeitbereichen wird der Linienabschnitt von Alter Güterbahnhof bis Weiler bedient. Mit Ausnahme von T agesrandlagen verkehrt die Linie im 30-Min-T akt. Die Bedienungszeiten orientieren sich weitestgehend an der heutigen Linie 125. Zu den Zeiten des Schülerverkehrs werden die Schülerfahrten des aktuellen Konzeptes Wasseramselweg sowie weitere Schülerfahrten im Bereich Rochusplatz- Wasseramselweg zur Kompensation des veränderten Grundtaktes eingesetzt. Die Linie 143, die in das Gewerbegebiets Marsdorf verkehrt, wird um den sehr gering ausgelasteten Linienabschnitt im nördlichen T eil des Gewerbegebietes verkürzt. Die Linie endet nicht mehr an der Haltestelle Gewerbegebiet Marsdorf Anlage 3 4 sondern an der Haltestelle Emmy-Noether-Str. Die Betriebszeiten und T akte bleiben gegenüber dem heutigen Zustand unverändert. Die Linie 145, die heute zwischen Frechen und Bocklemünd verkehrt, wird zukünftig zwischen Weiden Zentrum und Chorweiler verkehren. Zwischen Weiden und Bocklemünd bleibt dabei der bisherige Linienweg bestehen. Ab Bocklemünd wird der Linienweg über die Westendstraße auf die Matthias-Brüggen-Straße geführt Über Hugo-Eckener-Str. und Butzweilerstraße wird die Butzweilerhofallee erreicht. Über von Hünefeldstr. und Militärringstraße führt der weitere Linienweg zwecks direkter Fahrt nach Pesch zur Johannesstr.. In Fahrtrichtung Chorweiler führt der neue Linienweg über Kapellenstraße und Donatusstraße, um von der Haltestelle Pescher Weg aus Lindweiler anzusteuern. In Fahrtrichtung Weiden Zentrum führt der Weg durch Pesch ab der Haltestelle Pescher Weg über die Longericher Straße direkt auf die Johannesstraße zur Weiterfahrt Richtung Ossendorf. In Lindweiler wird der Linienweg der Linie 121 bis zur Haltestelle Unnauer Weg befahren, von dort aus wird die Direktverbindung nach Chorweiler über den Zubringer genommen, um mit kurzen Fahrzeiten die neue Endhaltestelle der Linie 145 am Turkuplatz in Chorweiler zu erreichen. Montags bis freitags und samstags verkehrt die Linie tagsüber über den gesamten Linienweg, in den übrigen Zeitbereichen zwischen Weiden und Bocklemünd. Betriebszeiten und T akte orientieren sich an der heutigen Linie 145. Montags bis freitags wird im T agesverkehr damit ein 20-Minuten-T akt angeboten. Die Linie 148 kommt weiterhin abends und am Wochenende auf der Strecke Junkersdorf – Weiden – Widdersdorf zum Einsatz, um die in diesen Zeiten nachgefragten Strecken möglichst effizient zu bedienen. Dabei wird sie zeitweilig betrieblich mit der Linie 136 verknüpft. Die Linie 149 übernimmt zwischen Frechen und Weiden Zentrum zukünftig montags bis samstags im T agesverkehr die Bedienung des dortigen Linienabschnittes der heutigen Linie 145. Ab Weiden Zentrum verkehrt sie auf dem bestehenden Linienweg über die Haltestelle Zusestraße im Gewerbegebiet Lövenich und in Widdersdorf über die Straße Unter Linden im Neubaugebiet. Über den Freimersdorfer Weg erreicht die Linie ihre neue Endhaltestelle in Bocklemünd. Die bisherige Endhaltestelle Zum Dammfelde im Widdersdorfer Norden wird zukünftig von der Linie 136 angefahren (s.o.). Die Bedienung der Linie erfolgt in dieser Form nur Mo-Sa im T agesverkehr, wobei die Linie dabei mit Ausnahme von T agesrandlagen im 20-Minuten-T akt verkehrt. In den übrigen Zeitbereichen wird zum einen die Bedienung von Widdersdorf Süd durch die Linie 148 (s.o.) sichergestellt. Zum anderen wird der Linienast in diesen Zeiten zwischen Weiden Zentrum und Frechen-Bachem durch Verlängerung der Linie 145 Anlage 3 5 (die in diesen Zeiten in Bocklemünd startet) sichergestellt. Von und nach Frechen- Bachem entsteht damit bezüglich Bedienungszeiten und T akten das gleiche Leistungsangebot wie heute. Die Linien 171, 172, 173 und 179 entfallen. Auf den Abschnitten mit Schülernachfrage der Linien 172 und 173 werden zwei Schülerkurse erhalten, um die Nachfragespitze abzufangen. Abb. 1: Liniennetz Mo-Fr (T agesverkehr), geänderte Linien
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: ohne Votum behandelt
Zur SitzungBeschluss: mit Änderungen empfohlen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1530/2026
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 02.06.2026
- Erstellt
- 26.05.2026 15:57