V/0108/2008
Umwandlung von städtischen Förderschulen in Kompetenzzentren für sonderpädagogische Förderung
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Beschlussvorlage
9435 Zeichen
V/0108/2008 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Schule und Weiterbildung Betrifft Umwandlung von städtischen Förderschulen in Kompetenzzentren für sonderpädagogische Förderung Beratungsfolge 19.02.2008 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 28.02.2008 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 04.03.2008 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung 11.03.2008 Kommission zur Förderung der Integration von Menschen mit Behinderungen Vorberatung 12.03.2008 Hauptausschuss Vorberatung 12.03.2008 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: 1. Die Verwaltung wird beauftragt beim Ministerium für Schule und Weiterbildung NRW die Umwandlung - der Uppenbergschule, städtische Förderschule mit den Förderschwerpunkten Lernen und emotionale und soziale Entwicklung in ein Kompetenzzentrum für sonderpädago- gische Förderung und - der Richard-von-Weizsäcker-Schule, städtische Förderschule mit dem Förderschwer- punkt emotionale und soziale Entwicklung in ein Teilkompetenzzentrum für sonderpä- dagogische Förderung im Rahmen des von der Landesregierung NRW vorgesehenen dreijährigen Modellprojektes zur Einrichtung von Kompetenzzentren für sonderpädagogische Förderung ab dem Schuljahr 2008/09 (01.08.2008) zu beantragen. 2. Die parlamentarischen Gremien sind im 2. Halbjahr 2008 über die Ausgestaltung der päda- gogischen Konzepte der vorgenannten Schulen, die Beteiligung der allgemeinen Schulen sowie die in den jeweiligen Sozialräumen vorhanden Unterstützungs- und Beratungsangebo- te, die den zukünftigen Kompetenzzentren zur Verfügung gestellt werden können, zu infor- mieren. Vorlagen-Nr.: V/0108/2008 Auskunft erteilt: Herr Mörchen Ruf: 492 40 50 E-Mail: Moerchen@stadt-muenster.de Datum: 01.02.2008 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0108/2008 Kosten/Folgekosten Keine Begründung: Ausgangslage Die Landesr egierung NRW beabsichtigt, Förderschulen zu Kompetenzzentren für die sonderpäda- gogische Förderung auszubauen. In einer dreijährigen Pilotphase, die am 01.08.2008 (Schuljahr 2008/2009) beginnt, sollen landesweit bis zu 20 Förderschulen Konzepte für eine grundlegende Veränderung sonderpädagogischer Förderung unter Einbeziehung der allgemeinen Schulen er- proben. Ziel der Kompetenzzentren ist es unter Einbeziehung ergänzender kommunaler Unterstützungs- und Beratungssysteme alle Maßnahmen der sonderpädagogischen Förderung zu bündeln und in den Förderschulen, insbesondere jedoch in den allgemeinen Schulen einzusetzen. Durch frühzei- tige Diagnose, Beratung und entsprechende wohnortnahe Präventionsmaßnahmen soll vermieden werden, dass sich Unterstützungsbedarfe bei Schüler/innen zu einem sonderpädagogischen För- derbedarf verfestigen und somit eine frühzeitige Hilfe erfolgt. Eckpunktepapier des Ministeriums für Schule und Weiterbildung zu dem Modellprojekt Zu dem geplanten Modellprojekt zur Einrichtung von Kompetenzzentren hat das MSW ein Eck- punktepapier vorgelegt, mit dem eine Neuorganisation der sonderpädagogischen Förderung in Förderschulen und im gemeinsamen Unterricht angestrebt wird. Dabei werden u. a. folgende Ziele verfolgt: - eine wohnortnahe integrative Förderung - durch präventive Maßnahmen in den allgemeinen Schulen soll verhindert werden, dass sich Unterstützungsbedarfe bei Schüler/innen zu einem sonderpädagogischen Förderbedarf ver- festigen - Bündelung von schulischen und außerschulischen Unterstützungsangeboten mit einer gleichzeitigen Vernetzung von Kompetenzen, insbesondere der Jugendhilfe - Stärkung der allgemeinen Schule durch den flexiblen Einsatz sonderpädagogischer Lehrkräf- te Mit der Einrichtung von Kompetenzzentren soll keine dritte Säule einer sonderpädagogischen För- derung geschaffen werden. Vielmehr sollen die unterschiedlichen Organisationsformen sonderpä- dagogischer Förderung zu einem Gesamtsystem zusammengefasst werden. Deshalb gehört zum Kompetenzzentrum immer ein Netzwerk allgemeiner Schulen und ggf. weiterer Förderschulen mit einem klaren Einzugsgebiet / Zuständigkeitsgebiet. Rahmenbedingungen und Voraussetzungen für eine Teilnahme an dem Modellprojekt Für den Ausbau von Förderschulen zu Kompetenzzentren ist eine Vernetzungsstruktur mit den teilnehmenden Schulen, Trägern der Jugendhilfe, mit außerschulischen und medizinischen Ein- richtungen und Beratungsdiensten Voraussetzung. - 3 - V/0108/2008 Für eine Teilnahme an dem Modellprojekt muss der Schulträger das Konzept dieser Vernetzung vorlegen und beschreiben, auf welche Weise er die erforderlichen eigenen Angebote (Jugendhilfe, Gesundheitsamt, Schulpsychologie, andere Beratungsstellen …) in das Kompetenzzentrum mit einbringt. Dieses kann durch personelle Unte rstützung aber auch durch systematische und kon- zeptionelle Vernetzung bestehender Angebote in unverändert unterschiedlicher Zuständigkeit sein. Das Konzept bedarf der Zustimmung der Schulkonferenzen der allgemeinen Schulen, die zum Einzugsbereich des Kompetenzzentrums gehören. Der Antrag auf Ausbau von Förderschulen zu einem Kompetenzzentrum für sonderpädagogische Förderung ist vom Schulträger bis zum 29.02.2008 zu stellen und über die Bezirksregierung beim Ministerium für Schule und Weiterbildung einzureichen. Über den Antrag entscheidet das MSW ab Beginn des zweiten Schulhalbjahres 2007/2008. Bei einem positiven Votum schließt der Schulträger mit dem MSW eine Kooperationsvereinbarung ab, die konkret die wechselseitigen Unterstützungsmaßnahmen umfasst. Antrag der Uppenbergschule und Richard-von-Weizsäcker-Schule In der Stadt Münster haben sowohl die Uppenbergschule, städtische Förderschule mit den Schwerpunkten Lernen und emotionale und soziale Entwicklung sowie die Richard-von- Weizsäcker-Schule, städtische Förderschule mit dem Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung ihr Interesse bekundet, Kompetenzzentren zu werden. Mit den Schulleitungen dieser Schulen sind unter Beteiligung der unteren staatlichen Schulaufsicht, des Amtes für Kinder, Ju- gendliche und Familien sowie der Schulpsychologischen Beratungsstelle Vorgespräche geführt worden. Beide Schulen haben bis zum 31.01.2008 ihr Grobkonzept zum Ausbau ihrer Schule zu Kompetenzzentren vorgelegt. Weiteres Verfahren Die Verwaltung empfiehlt, dass die Stadt Münster an dem Pilotprojekt teilnimmt und dem Ministeri- um für Schule und Weiterbildung vorschlägt, sowohl die Uppenbergschule als auch die Richard- von-Weizsäcker-Schule ab dem 01.08.2008 in ein Kompetenzförderzentrum / Kompetenzteilför- derzentrum umzuwandeln. Die Uppenbergschule ist für einen klar umgrenzten Sozialraum die zuständige Förderschule für die Schwerpunkte Lernen und emotionale und soziale Entwicklung. Zu ihrem Einzugsbereich gehören fünf Grundschulen, zwei Hauptschulen, eine Realschule sowie ein Gymnasium. Im Stadtteil Nord bestehen bereits jetzt zahlreiche Unterstützungsangebote, insbesondere der Ju- gendhilfe, deren Kompetenzen auch allgemeinen Schulen zugänglich gemacht werden können. Im Gegensatz dazu ist die Richard-von-Weizsäcker-Schule als einzige Schulform ihrer Art mit dem Schwerpunkt soziale und emotionale Entwicklung für das gesamte Stadtgebiet zuständig. An der Schule selbst sind sozial- und heilpädagogische Fachkräfte der Jugendhilfe an der Primar- und Sekundarstufe tätig. Aufgrund dieser stadtweiten Ausrichtung können sozialräumliche und bereits vernetzte Unterstützungsangebote wie im Stadtteil Nord nicht genannt werden, entsprechende Vernetzungsstrukturen müssen geschaffen werden. Damit die Entwicklung beider Schulen zu Kompeten zzentren im Rahmen der Pilotphase vergleich- bar wird, wurde mit dem Schulleiter der Richard-von-Weizsäcker-Schule vereinbart, aus seiner Sicht eine mit der Uppenbergschule vergleichbare Zahl von Schulen zu benennen, mit denen die Schulen als Kompetenzzentrum während der Pilotphase enger zusammenarbeitet. Die Zuständigkeit der Förderschule für soziale und emotionale Entwicklung bei der Ermittlung des Förderbedarfs bei Schüler/innen an allen Schulen in der Stadt Münster bleibt dabei weiter beste- hen. - 4 - V/0108/2008 Sobald die allgemeinen Schulen bekannt sind, die mit der Richard-von-Weizsäcker-Schule als Kompetenzzentrum kooperieren, werden als städtische Unterstützungsleistungen die in diesen Sozialräumen vorhandenen Kompetenzen z. B. der Jugendhilfe, der Schulpsychologie, des Ge- sundheitsamtes usw. soweit erforderlich neu strukturiert und vernetzt und den Schulen zugänglich gemacht. Nach Vorlage der Ausgangskonzepte der Schulen werden mit den allgemeinen Schulen, die mit der Uppenbergschule oder der Richard-von-Weizsä cker-Schule als Kompetenzzentrum ein Netz- werk bilden, intensive Gespräche geführt, da die Schulkonferenzen dieser Schulen dieser Zusam- menarbeit zustimmen müssen. Die Stellungnahmen der allgemeinen Schulen, die Ausgangskonzepte der Uppenbergschule und der Richard-von-Weizsäcker-Schule zur Umwandlung der Schulen in Kompetenzzentren für die sonderpädagogische Förderung sowie eine Aufstellung der in den jeweiligen Sozialräumen vor- handen Unterstützungs- und Beratungsangebote, die den zukünftigen Kompetenzzentren zur Ver- fügung gestellt werden können, werden dem Ministerium für Schule und Weiterbildung NRW so- weit möglich bis zum 31.03.2007 nachgereicht. I.V. gez. Dr. Hanke Stadträtin
Beratungsverlauf (6)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungDetails
- Vorlagen-Nr.
- V/0108/2008
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 01.02.2008
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37