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V/0108/2008

Umwandlung von städtischen Förderschulen in Kompetenzzentren für sonderpädagogische Förderung

Vorlagen 01.02.2008

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 12.03.2008, TOP 29

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

9435 Zeichen

V/0108/2008 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Schule und Weiterbildung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Umwandlung von städtischen Förderschulen in Kompetenzzentren für sonderpädagogische 
Förderung 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
19.02.2008 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 
28.02.2008 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 
04.03.2008 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung 
11.03.2008 Kommission zur Förderung der Integration von Menschen mit Behinderungen
 Vorberatung 
12.03.2008 Hauptausschuss Vorberatung 
12.03.2008 Rat Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
 
1. Die Verwaltung wird beauftragt beim Ministerium für Schule und Weiterbildung NRW die 
Umwandlung  
 
 - der Uppenbergschule, städtische Förderschule mit den Förderschwerpunkten Lernen 
und emotionale  und soziale Entwicklung in ein Kompetenzzentrum für sonderpädago-
gische Förderung und  
 
 - der Richard-von-Weizsäcker-Schule, städtische Förderschule mit dem Förderschwer-
punkt emotionale und soziale Entwicklung in ein Teilkompetenzzentrum für sonderpä-
dagogische Förderung 
 
 im Rahmen des von der Landesregierung NRW vorgesehenen dreijährigen Modellprojektes 
zur Einrichtung von Kompetenzzentren für sonderpädagogische Förderung ab dem Schuljahr 
2008/09 (01.08.2008)  zu beantragen. 
 
2. Die parlamentarischen Gremien sind im 2. Halbjahr 2008 über die Ausgestaltung der päda-
gogischen Konzepte der vorgenannten Schulen, die Beteiligung der allgemeinen Schulen 
sowie die in den jeweiligen Sozialräumen vorhanden Unterstützungs- und Beratungsangebo-
te, die den zukünftigen Kompetenzzentren zur Verfügung gestellt werden können, zu infor-
mieren. 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
V/0108/2008 
Auskunft erteilt: 
Herr  Mörchen 
Ruf: 
492 40 50 
E-Mail: 
Moerchen@stadt-muenster.de  
Datum: 
01.02.2008 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0108/2008 
Kosten/Folgekosten 
 
Keine 
 
 
 
Begründung: 
 
Ausgangslage 
 
Die Landesr
egierung NRW beabsichtigt, Förderschulen zu Kompetenzzentren für die sonderpäda-
gogische Förderung auszubauen. In einer dreijährigen Pilotphase, die am 01.08.2008 (Schuljahr 
2008/2009) beginnt, sollen landesweit bis zu 20 Förderschulen Konzepte für eine grundlegende 
Veränderung sonderpädagogischer Förderung unter Einbeziehung der allgemeinen Schulen er-
proben.  
Ziel der Kompetenzzentren ist es unter Einbeziehung ergänzender kommunaler Unterstützungs- 
und Beratungssysteme alle Maßnahmen der sonderpädagogischen Förderung zu bündeln und in 
den Förderschulen, insbesondere jedoch in den allgemeinen Schulen einzusetzen. Durch frühzei-
tige Diagnose, Beratung und entsprechende wohnortnahe Präventionsmaßnahmen soll vermieden 
werden, dass sich Unterstützungsbedarfe bei Schüler/innen zu einem sonderpädagogischen För-
derbedarf verfestigen und somit eine frühzeitige Hilfe erfolgt. 
 
 
Eckpunktepapier des Ministeriums für Schule und Weiterbildung zu dem Modellprojekt 
 
Zu dem geplanten Modellprojekt zur Einrichtung von Kompetenzzentren hat das MSW ein Eck-
punktepapier vorgelegt, mit dem eine Neuorganisation  der sonderpädagogischen Förderung in 
Förderschulen und im gemeinsamen Unterricht angestrebt wird. Dabei werden u. a. folgende Ziele 
verfolgt: 
 
- eine wohnortnahe integrative Förderung  
 
- durch präventive Maßnahmen in den allgemeinen Schulen soll verhindert werden, dass sich 
Unterstützungsbedarfe bei Schüler/innen zu einem sonderpädagogischen Förderbedarf ver-
festigen 
 
- Bündelung von schulischen und außerschulischen Unterstützungsangeboten mit einer 
gleichzeitigen Vernetzung von Kompetenzen, insbesondere der Jugendhilfe 
 
- Stärkung der allgemeinen Schule durch den flexiblen Einsatz sonderpädagogischer Lehrkräf-
te 
  
Mit der Einrichtung von Kompetenzzentren soll keine dritte Säule einer sonderpädagogischen För-
derung geschaffen werden. Vielmehr sollen die unterschiedlichen Organisationsformen sonderpä-
dagogischer Förderung zu einem Gesamtsystem zusammengefasst werden. Deshalb gehört zum 
Kompetenzzentrum immer ein Netzwerk allgemeiner Schulen und ggf. weiterer Förderschulen mit 
einem klaren Einzugsgebiet / Zuständigkeitsgebiet. 
 
 
Rahmenbedingungen und Voraussetzungen für eine Teilnahme an dem Modellprojekt 
 
Für den Ausbau von Förderschulen zu Kompetenzzentren ist eine Vernetzungsstruktur mit den 
teilnehmenden Schulen, Trägern der Jugendhilfe, mit außerschulischen und medizinischen Ein-
richtungen und Beratungsdiensten Voraussetzung.

- 3 - 
V/0108/2008 
Für eine Teilnahme an dem Modellprojekt muss der Schulträger das Konzept dieser Vernetzung 
vorlegen und beschreiben, auf welche Weise er die erforderlichen eigenen Angebote (Jugendhilfe, 
Gesundheitsamt, Schulpsychologie, andere Beratungsstellen …) in das Kompetenzzentrum mit 
einbringt. Dieses kann durch personelle Unte rstützung aber auch durch systematische und kon-
zeptionelle Vernetzung bestehender Angebote in unverändert unterschiedlicher Zuständigkeit sein. 
Das Konzept bedarf der Zustimmung der Schulkonferenzen der allgemeinen Schulen, die zum 
Einzugsbereich des Kompetenzzentrums gehören. 
 
Der Antrag auf Ausbau von Förderschulen zu einem Kompetenzzentrum für sonderpädagogische 
Förderung ist vom Schulträger bis zum 29.02.2008 zu stellen und über die Bezirksregierung beim 
Ministerium für Schule und Weiterbildung einzureichen.  
 
Über den Antrag entscheidet das MSW ab Beginn des zweiten Schulhalbjahres 2007/2008. Bei 
einem positiven Votum schließt der Schulträger mit dem MSW eine Kooperationsvereinbarung ab, 
die konkret die wechselseitigen Unterstützungsmaßnahmen umfasst.  
  
 
Antrag der Uppenbergschule und Richard-von-Weizsäcker-Schule 
 
In der Stadt Münster haben sowohl die Uppenbergschule, städtische Förderschule mit den 
Schwerpunkten Lernen und emotionale und soziale Entwicklung sowie die Richard-von-
Weizsäcker-Schule, städtische Förderschule mit dem Förderschwerpunkt emotionale und soziale 
Entwicklung ihr Interesse bekundet, Kompetenzzentren zu werden. Mit den Schulleitungen dieser 
Schulen sind unter Beteiligung der unteren staatlichen Schulaufsicht, des Amtes für Kinder, Ju-
gendliche und Familien sowie der Schulpsychologischen Beratungsstelle Vorgespräche geführt 
worden. Beide Schulen haben bis zum 31.01.2008 ihr Grobkonzept zum Ausbau ihrer Schule zu 
Kompetenzzentren vorgelegt.  
 
 
Weiteres Verfahren 
 
 
Die Verwaltung empfiehlt, dass die Stadt Münster an dem Pilotprojekt teilnimmt und dem Ministeri-
um für Schule und Weiterbildung vorschlägt, sowohl die Uppenbergschule als auch die Richard-
von-Weizsäcker-Schule ab dem 01.08.2008 in ein Kompetenzförderzentrum / Kompetenzteilför-
derzentrum umzuwandeln.  
 
Die Uppenbergschule ist für einen klar umgrenzten Sozialraum die zuständige Förderschule für die 
Schwerpunkte Lernen und emotionale und soziale Entwicklung. Zu ihrem Einzugsbereich gehören 
fünf Grundschulen, zwei Hauptschulen, eine Realschule sowie ein Gymnasium. 
Im Stadtteil Nord bestehen bereits jetzt zahlreiche Unterstützungsangebote, insbesondere der Ju-
gendhilfe, deren Kompetenzen auch allgemeinen Schulen zugänglich gemacht werden können. 
 
Im Gegensatz dazu ist die Richard-von-Weizsäcker-Schule als einzige Schulform ihrer Art mit dem 
Schwerpunkt soziale und emotionale Entwicklung für das gesamte Stadtgebiet zuständig. An der 
Schule selbst sind sozial- und heilpädagogische Fachkräfte der Jugendhilfe an der Primar- und 
Sekundarstufe tätig. Aufgrund dieser stadtweiten Ausrichtung können sozialräumliche und bereits 
vernetzte Unterstützungsangebote wie im Stadtteil Nord nicht genannt werden, entsprechende  
Vernetzungsstrukturen müssen geschaffen werden.  
Damit die Entwicklung beider Schulen zu Kompeten zzentren im Rahmen der Pilotphase vergleich-
bar wird, wurde mit dem Schulleiter der Richard-von-Weizsäcker-Schule vereinbart, aus seiner 
Sicht eine mit der Uppenbergschule vergleichbare  Zahl von Schulen zu benennen, mit denen die 
Schulen als Kompetenzzentrum während der Pilotphase enger zusammenarbeitet.  
Die Zuständigkeit der Förderschule für soziale und emotionale Entwicklung bei der Ermittlung des 
Förderbedarfs bei Schüler/innen an allen Schulen in der Stadt Münster bleibt dabei weiter beste-
hen.

- 4 - 
V/0108/2008 
Sobald die allgemeinen Schulen bekannt sind, die mit der Richard-von-Weizsäcker-Schule als 
Kompetenzzentrum kooperieren, werden als städtische Unterstützungsleistungen die in diesen 
Sozialräumen vorhandenen Kompetenzen z. B. der Jugendhilfe, der Schulpsychologie, des Ge-
sundheitsamtes usw. soweit erforderlich neu strukturiert und vernetzt und den Schulen zugänglich 
gemacht. 
 
Nach Vorlage der Ausgangskonzepte der Schulen werden mit den allgemeinen Schulen, die mit 
der Uppenbergschule oder der Richard-von-Weizsä cker-Schule als Kompetenzzentrum ein Netz-
werk bilden, intensive Gespräche geführt, da die Schulkonferenzen dieser Schulen dieser Zusam-
menarbeit zustimmen müssen. 
 
Die Stellungnahmen der allgemeinen Schulen, die Ausgangskonzepte der Uppenbergschule und 
der Richard-von-Weizsäcker-Schule zur Umwandlung der Schulen in Kompetenzzentren für die 
sonderpädagogische Förderung sowie eine Aufstellung der in den jeweiligen Sozialräumen vor-
handen Unterstützungs- und Beratungsangebote, die den zukünftigen Kompetenzzentren zur Ver-
fügung gestellt werden können, werden dem Ministerium für Schule und Weiterbildung  NRW so-
weit möglich bis zum 31.03.2007 nachgereicht.  
 
 
 
I.V. 
 
gez. 
 
Dr. Hanke 
Stadträtin

Beratungsverlauf (6)

19.02.2008 Ausschuss für Schule und Weiterbildung
TOP 9 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
28.02.2008 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
TOP 8 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
04.03.2008 Bezirksvertretung Münster-Nord
TOP 4.2 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
11.03.2008 Kommission zur Förderung der Integration von Menschen mit Behinderungen
TOP 4 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
12.03.2008 Hauptausschuss
TOP 26 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
12.03.2008 Rat
TOP 29 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
V/0108/2008
Typ
Vorlagen
Datum
01.02.2008
Erstellt
06.10.2020 14:37