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V/0503/2021/1

Änderung der Richtlinien zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit

Vorlagen 04.02.2022

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 09.02.2022, TOP 24

Anlage 1

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Ansehen

Ergänzungsvorlage Beschluss

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Ansehen

Anlage 2

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Ansehen

Anlage 3

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Ansehen

Anlage A

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Ansehen

Anlage 1

11320 Zeichen

1 
 
Anlage 1 
 
 
 
 
 
Übersicht der wesentlichen Änderungen (Fundstellen) 
in den Richtlinien zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
(Stand 04.02.2022)

2 
 
Übergreifende Änderungen 
 Förderziffern 2.1, 2.2, 4.1: Bei der Antragstellun g ist u. a. die Zahl der voraussichtlich Teilnehmenden anzugeben, da die endgültige Zahl 
erst nach Beendigung der Maßnahme per Verwendungsnachweis verbindlich mitgeteilt werden kann. 
 Bei der überwiegenden Anzahl der Förderziffern ist  auf Wunsch eine Eingangsbestätigung des Antrages per E-Mail möglich. 
 Bei den anerkennungsfähigen Kosten mehrerer Förder ziffern wurde der Begriff „Honorare“ durch „Entgelte für nicht hauptamtlich beim 
Träger, oder übergeordneten Stellen, beschäftigte Mitarbeiter“ ersetzt. Damit wird eine Abgrenzung zum eigenen Personal vorgenommen 
und es werden auch die Ehrenamtlichen berücksichtigt. 
 Förderziffern 1. – 3.2: Die Frist für die Abgabe d es Verwendungsnachweises wurde von 4 auf 6 Wochen nach Beendigung der 
Maßnahme verlängert. 
 Eine Individualbetreuung wird nur bezuschusst, wen n die Maßnahme inklusiv angeboten wird. Exklusive Maßnahmen sind von der 
Förderung ausgeschlossen. Dies wurde sprachlich in den einzelnen Förderpositionen implementiert.  
 Förderziffern 1.1. – 1.3., 2.1. u. 2.2.: bei entsp rechender Begleitung wurde das Mindestalter der Mitarbeitenden auf 14 Jahre herabgesetzt  
 
I. Förderkriterien 
 Förderziffern 2.3 – 3.2, 4.3: Unter den Kriterien für die Teilnehmenden wurde der Begriff „Nicht Erwerbstätige“ durch den Hinweis auf 
„Ziffer I. Förderkriterien“ ersetzt. Darunter fallen 18 – 26-Jährige, wenn sie in Ausbildung, Studium, Freiwilligendienst, Praktikum oder 
arbeitslos sind. Hierzu wurde „I. Förderkriterien“ neu gefasst.  
 Die gesamte Maßnahme muss der Richtlinienförderung, im Hinblick auf die Zielgruppe, entsprechen. 
 Jugendverbände und Jugendgruppen sind nun ausddrücklich als Antragsberechtigte mit aufgenommen worden. 
 
II. Verfahren 
 Es ist ein Link zu einer Checkliste für Antragstel lende, die erstmalig eine Förderung beantragen möchten, aufgenommen worden.  
 Die Förderung zukünftiger Angebote kann versagt we rden, solange Rückzahlungen nicht erfolgt sind. 
 Der Verwendungsnachweis muss künftig von zwei Pers onen, einer verantwortlichen Leitung der Maßnahme oder Veranstaltung und einer 
Vertretung des Trägers bzw. des Veranstalters, unterschrieben werden. Mit den rechtsverbindlichen Unterschriften wird die Richtigkeit der 
Angaben durch die unterschreibenden Personen bestätigt.

3 
 
 Änderungen zu den einzelnen Förderpositionen 
1. Angebote in 
den Ferien 
1.1. Offene Ferienprogramme 
Definition   Es wird eine deutlichere Abgrenzung zur Ferienbetr euung vorgenommen.  
 der Elternanteil für Eintrittsgelder und Sonderakt ionen ist nun auf 15 € pro Woche und Teilnehmende begrenzt. 
Durch die Begrenzung des Elternanteils sollen kostenintensive Programme vermieden werden, von denen 
Kinder aus finanzschwachen Familien sonst ausgeschlossen würden. 
 Das Verhältnis von Ausflügen zur Zahl der Teilnehm enden soll in einem angemessenen Verhältnis stehen. Es 
soll kein Exklusivprogramm für eine kleine Anzahl von Teilnehmern stattfinden. Auf eine Untergrenze wurde 
jedoch bewusst verzichtet. 
Förderung   Auf die Eingrenzung der Stundensätze der Entgelte wird verzichtet. 
 Die Inklusionsförderung wird an dieser Stelle vers chriftlicht, um die Teilnahme von Kindern mit Behinderung 
und von Behinderung bedrohter Kinder zu ermöglichen. 
 
 1.2. Ganztägige Ferienbetreuung - GTB 
Definition   Die Förderpunkte 1.2. GTB und 1.3.OGS sind in der Ausformulierung inhaltlich und rhetorisch aneinander 
angepasst worden. Bei einer vorigen Richtlinienüberarbeitung wurden diese beiden Positionen aufgesplittet. 
Hierbei sind nicht alle Formulierungen übernommen worden, sodass teilweise Querverbindungen erläutert 
werden mussten. Dieses entfällt nun. 
 
 1.3. Ganztägige Ferienbetreuung - OGS 
Definition   Die Anspruchskriterien sind klarer erläutert worde n. 
Teilnehmende   Es wird der Stichtag 01.08 hinzugefügt.  
Förderung   Pro Kind werden nun 10 € als Verwaltungs-/Overhead pauschale bewilligt. Im Vergleich zu dem bisherigen 
prozentualen Zuschuss von 10 % der Gesamtkosten wird damit ein fester Bedarf je Kind anerkannt

4 
 
2. Reisen und 
Begegnungen 
2.1 Kurzfreizeiten 
Antragstellung 
(Vordruck) 
 Der Antrag wird um die Angabe der Teilnahmegebühre n erweitert.  
 Es kann auf Wunsch eine Eingangsbestätigung per Ma il angefordert werden. 
 Ein sog. „Einzelvortrag“ innerhalb einer Kurzfreiz eit nach Förderposition 4.2 „Fortbildungen“ muss mit einem 
Nachweis des Seminarcharakters durch ein vorher eingereichtes Programm nachgewiesen werden.  
Teilnehmende   Betreuungspersonen mit einem Hauptwohnsitz außerha lb von Münster können gefördert werden, sofern es 
sich um eine Maßnahme für o.a. Teilnehmende aus Münster handelt. 
 Betreuungspersonen, die selber noch der Zielgruppe  gemäß „Ziffer I. Förderkriterien“ entsprechen, können 
ggf., in einer angemessenen Relation zur Anzahl der Teilnehmenden, zusätzlich gefördert werden. 
Personelle Anforderung   Die Anforderungen (Betreuungsschlüssel) sind posit iv formuliert, ohne nachträgliche Bedingungen oder 
Einschränkungen. 
Förderung   Die Definition des Zeitraums wurde von „Verpflegun gstag“ auf „Übernachtung“ geändert und somit 
vereinheitlicht.  
 Die Geschwisterkind- Regelung/Regelung für Kinder aus Familien in sozialen Notsituationen (z.B. 
Arbeitslosigkeit, SGB II Leistungen etc.)“ wird hinzugefügt. 
Verwendungsnachwe is  
(Vordruck) 
 Die Teilnahmeliste ist auch ohne die Unterschrifte n der Teilnehmenden gültig, wenn die Richtigkeit durch die 
Betreuungs-/Begleitpersonen bestätigt wird.  
 
 2.2 Ferienfreizeiten 
Antragstellung 
(Vordruck) 
 Der Antrag wird um die Angabe der Teilnahmegebühre n erweitert  
 Es kann auf Wunsch eine Eingangsbestätigung per Ma il angefordert werden. 
Teilnehmende   Betreuungspersonen mit einem Hauptwohnsitz außerha lb von Münster können gefördert werden, sofern es 
sich um eine Maßnahme für o.a. Teilnehmende aus Münster handelt. 
 Betreuungspersonen, die selber noch der Zielgruppe  gemäß „Ziffer I. Förderkriterien“ entsprechen, können 
ggf., in einer angemessenen Relation zur Anzahl der Teilnehmenden, zusätzlich gefördert werden

5 
 
 
Personelle Anforderung   Die Anforderungen (Betreuungsschlüssel) sind posit iv formuliert, ohne nachträgliche Bedingungen oder 
Einschränkungen 
Förderung   Zur Reduzierung der Elterngeldanteile von Ferienfr eizeiten müssen Kinder aus einer Familie nicht mehr 
dieselbe Maßnahme besuchen. Es reicht auch aus, wenn sie zeitgleich an einer Maßnahme desselben 
Trägers teilnehmen. 
 Die Definition des Zeitraums wurde von „Verpflegun gstag“ auf „Übernachtung“ geändert und somit 
vereinheitlicht. 
Verwendungsnachweis   Die Teilnahmeliste ist auch ohne die Unterschrifte n der Teilnehmenden gültig, wenn die Richtigkeit durch die 
Betreuungs-/Begleitpersonen bestätigt wird. 
 2.3 Internationale Jugendbegegnungen 
  Die Geschwisterkind- Regelung/Regelung für Kinder aus Familien in sozialen Notsituationen (z.B. 
Arbeitslosigkeit, SGB II Leistungen etc.)“ wird hinzugefügt.  
 2.4 . Stadtranderholung und Ferienmaßnahmen der Wohlfahrtsverbände und Träger 
der Behindertenhilfe  
  Die Position ist ersatzlos entfallen. 
 
3. Offene Angebote  
(außerhalb der 
Förderstruktur) 
3.3 Informationsmaterialien 
Definition/ 
Antragsstellung 
 Das Bewerben von Angeboten bzw. Veranstaltungen au f digitalen Plattformen wird neu aufgenommen.  
 
4. Qualifizierung 
und Bildung 
4.1. Grundschulung Gruppenleitung 
Definition   Die Definition der „Gruppenleitung“ ist an die JUL EICA-Anforderungen angepasst worden.

6 
 
Teilnehmende   Das Mindestalter der Teilnehmenden ist auf 14 Jahr e herabgesetzt worden. 
Antragsstellung   Es wird die Möglichkeit zur Eingangsbestätigung hi nzugefügt. 
 Das ausführliche Programm kann nachgereicht werden . 
 
Förderung   Die Dauer der Maßnahme wird anstatt in Unterrichts stunden in Zeitstunden dargestellt und wurde in ihrem 
Umfang an die JULEICA-Anforderungen angepasst. 
 Die Fördersätze wurden kostenneutral umstrukturier t. 
 
 4.2. Fortbildungen 
4.3. Kinder- u. Jugendbildung 
Definition   4.2. Fortbildungen: Diese Förderposition gilt auch  in Verbindung mit Ziffer 2.1 „Kurzfreizeiten“: Ein 
Seminarcharakter muss durch ein Programm nachgewiesen werden. 
Teilnehmende   Das Mindestalter der Teilnehmenden ist auf 14 Jahr e herabgesetzt worden. 
Antragsstellung   Es wird die Möglichkeit zur Eingangsbestätigung hi nzugefügt 
 Das ausführliche Programm kann nachgereicht werden  
Förderung   Die Dauer der Maßnahme wird anstatt in Unterrichts stunden in Zeitstunden dargestellt  
 
5. Betrieb und 
Verwaltung 
(außerhalb der 
Förderstruktur) 
5.1 Betriebskosten 
Definition   Aufnahme der Jugendverbandsarbeit und der aufsuche nden Jugendsozialarbeit

7 
 
 
 5.2. Werbe- und Verwaltungskosten 
Anerkennungsfähige 
Kosten 
 Neu: Erstellung/Pflege von digitalen Plattformen ( z.B. Gestaltung einer Homepage, Hervorhebungskosten 
in Socialmedia-Accounts etc.). 
6. Investive 
Förderung 
6.1. Einrichtung, Renovierung und kleine bauliche 
Veränderungen 
Definition/ Förderung   Der Austausch von bereits vorhandenen Elektrogroßg eräten wird ergänzt.  
 Die spezielle Regelung, dass die Ersteinrichtung e inzelner Räume mit maximal je 520 € bezuschusst wird, 
entfällt. 
 
 6.3 Beschaffung von Materialien 
Antragstellung   Die aufsuchende Jugendarbeit ist ebenfalls antrags berechtigt. 
 Vergleichsangebote sind erst ab einer Höhe von 410 ,-€ netto vorzuweisen. 
Anerkennungsfähige 
Kosten 
 Die Beispielhaftigkeit der Aufzählungen ist verdeu tlicht worden. 
 Die Aufzählung der technischen Geräte ist aktualis iert, und um Transportmittel ergänzt worden. 
 Die Bedeutung für die Barrierefreiheit bei der För derung zusätzlicher Ausrüstungen wird hervorgehoben. 
Förderung   Welche zwei Teilbereiche für größere Anschaffungen  jeweils zusammengefasst werden können, wird 
zugunsten der Praxisnähe nicht mehr vorgeschrieben 
 
 7. Modellprojekte/Sondermaßnahmen 
Definition   Es wird eine Abgrenzung zwischen einmaligen Modell vorhaben und etwas länger angelegten, aber 
dennoch inhaltlich sowie zeitlich begrenzten Sondermaßnahmen vorgenommen. 
Verwendungsnachweis   Neben den Ausgaben sind nun auch die Einnahmen der  Veranstaltung anzugeben.

8 
 
 
 
8. 
Strukturförderung 
der offenen Kinder- 
u. Jugendarbeit und 
der aufsuchenden 
Jugendsozialarbeit 
8.1 Personalkosten 
Förderung   Die Beschränkung auf die Vergütung nach Entgeltgru ppe S12 TVöD wurde wieder aufgenommen 
Personelle 
Anforderungen 
 Die Aufzählung der einzelnen Unterlagen, die dem A ntrag beizufügen sind, wird durch den 
„Mitteilungsbogen über Personaleinstellung“ ersetzt. 
 Der Satz: „Nach jeweils fünf Jahren ist ein aktuel les erweitertes Führungszeugnis einzureichen“ entfällt, da 
dieser Bereich bereits mit dem Hinweis auf die Vereinbarungen nach den §§ 8a und 72a SGB VIII 
abgedeckt ist. 
 
 8.4.Inklusionsförderung in der OKJA (NEU!) 
Definition   . Förderung von inklusiven Angeboten in den Einric htungen der OKJA – außerhalb von Ferienprogrammen 
(1.1) und ganztägiger Ferienbetreuung (1.2/ 1.3).

Ergänzungsvorlage Beschluss

2870 Zeichen

V/0503/2021/1
V/0503/2021/1
Öffentliche Beschlussvorlage
Betrifft
Änderung der Richtlinien zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit
Beratungsfolge
09.02.2022 Hauptausschuss Vorberatung
09.02.2022 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
Die Änderungen der Richtlinien zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit - nachfolgend
als „Richtlinien“ bezeichnet - werden wie in den Anlagen 1 + 2 dargestellt (Anlagen der
Ergänzungsvorlage) beschlossen und treten am 01.03.2022 in Kraft.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Teilergebnisplan
Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag
€
Bemerkungen
Produktgruppe 0602 Kinder- und Jugendarbeit
Zeile 15 Transferaufwendungen 2022
2023
2024
2025
4.204.850
4.183.100
4.170.350
4.128.350
OKJA, vgl. lfd. Nr. 179 –
186 aus dem
Zuschussbericht,
Haushaltsplan 2022,
Band 2
Produktgruppe 0603 Förderung von benachtei-
ligten jungen Menschen
Zeile 15 Transferaufwendungen 2022 –
2024
2025
462.000
420.000
AJSA, lfd. Nr. 189 aus
dem Zuschussbericht,
Haushaltsplan 2022,
Band 2
Amt für Kinder, Jugendliche
und Familien
08.02.2022
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Herr Detering
T elefon:492-5120
Detering@stadt-muenster.de

- 2 -
V/0503/2021/1
Summe PG 0602 + 0603 2022
2023
2024
2025
4.666.850
4.645.100
4.632.350
4.548.350
Die Zuschüsse zur Förderung von freizeitpädagogischen Angeboten in Übergangseinrichtungen in
Höhe von jährlich 240.000 € (PG 0603, vgl. Zuschussbericht) werden aus verwaltungsökonomischen
Gründen zusammen mit der Strukturförderung der Richtlinien ausgezahlt, haben jedoch eine eigene
Grundlage an politischen Beschlüssen und werden daher nicht bei den finanziellen Auswirkungen
aufgeführt.
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen für die Umsetzung dieser Vorlage sind im
Haushaltsplan 2022 bei den o. g. Produktgruppen veranschlagt.
Zusätzliche Kosten fallen nicht an.
Begründung:
Der anliegende Änderungsantrag (Anlage 3) wurde vom Ausschuss für Kinder, Jugendliche und
Familien in seiner Sitzung am 03.02.2022 beschlossen. Die Inhalte wurden in die „Richtlinien zur
Förderung der Kinder- und Jugendarbeit“ eingearbeitet (vgl. Anlage 1 + 2 der Ergänzungsvorlage).
Die folgenden beiden Sätze aus dem Änderungsantrag wurden aus systematischen Gründen nicht in
die Richtlinien aufgenommen, werden jedoch durch die Verwaltung umgesetzt:
o Sobald eine Umstellung auf E-Government erfolgt ist, erhalten die Antragsstellenden vom Amt
für Kinder, Jugendliche und Familien eine Eingangsbestätigung per Mail (vgl. Anlage 3, Ziffer
6).
o Die Verwaltung erarbeitet einen Schlüssel zum geregelten Einsatz von jüngeren
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern (vgl. Anlage 3, Ziffer 7).
In Vertretung
Gez.
Thomas Paal
Stadtdirektor
Anlagen:
Anlage A
Anlage 1: Übersicht über die Änderungen mit Erläuterungen
Anlage 2: Richtlinien zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit mit Markierung der Änderungen
Anlage 3: Änderungsantrag

Anlage 2

85210 Zeichen

Richtlinien zur Förderung der 
Kinder- und Jugendarbeit 
 
Gültig ab 01.03.2022

Inhalt: 
 
Richtlinien zur Förderung der Kinder- und 
Jugendarbeit .....................................................1 
Einleitung ..........................................................1 
I.  Förderkriterien .............................................1 
II.  Verfahren ......................................................2 
III. Förderpositionen .........................................4 
1. Angebote in den Ferien .................................... 4 
1.1 Offene Ferienprogramme ............................... 4 
1.2 Ganztägige Ferienbetreuung – GTB............. 6 
1.3 Ganztägige Ferienbetreuung – OGS ............ 8 
2. Reisen und Begegnungen ............................. 11  
2.1 Kurzfreizeiten ................................................. 11  
2.2 Ferienfreizeiten .............................................. 14  
2.3 Internationale Jugendbegegnungen .......... 17  
3. Offene Angebote (außerhalb der 
Förderstruktur) ................................................. 20  
3.1 Offene Kinder- und Jugendveranstaltungen 
 ......................................................................... 20  
3.2 Kurse und Workshops ................................. 21  
3.3 Informationsmaterialien ............................... 23  
4. Qualifizierung und Bildung ............................ 24  
4.1 Grundschulung „Gruppenleitung“ ............. 24 
4.2 Fortbildungen................................................. 26  
4.3 Kinder- und Jugendbildung ......................... 28  
5. Betrieb und Verwaltung (außerhalb der 
Förderstruktur) ................................................. 30  
5.1 Betriebskosten ............................................... 30  
5.2 Werbe- und Verwaltungskosten ................. 32  
6. Investive Förderung ........................................ 33  
6.1. Einrichtung, Renovierung und kleine 
bauliche Veränderungen ............................. 33  
6.2  Neubau, Umbau und Erweiterung von 
Einrichtungen der Kinder- und 
Jugendarbeit ................................................. 34 
 
6.3 Beschaffung von Materialien ....................... 35  
7. Modellprojekte/Sondermaßnahmen ............. 37  
8.  Strukturförderung der offenen Kinder- und 
Jugendarbeit und der aufsuchenden 
Jugendsozialarbeit .......................................... 38 
 
8.1 Personalkosten .............................................. 38  
8.2 Programmmittel ............................................. 40  
8.3 Betriebskosten ............................................... 42  
8.4 Inklusionsförderung in der OKJA ............... 43  
Impressum ..................................................... 44

1 
Einleitung 
Mit diesen Richtlinien fördert das Amt für 
Kinder, Jugendliche und Familien der Stadt 
Münster die Träger der Kinder- und Jugend-
hilfe. Sie bilden die Grundlage für die materielle 
Unterstützung der Träger hinsichtlich der 
Kinder- und Jugendarbeit in Münster. 
Die Grundlage hierfür findet sich im 
Sozialgesetzbuch (SGB) VIII: 
„Jeder junge Mensch hat ein Recht auf 
Förderung seiner Entwicklung und auf 
Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und 
gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit“. 
(§ 1 Abs.1 SGB VIII) 
„Jungen Menschen sind die zur Förderung 
ihrer Entwicklung erforderlichen Angebote der 
Jugendarbeit zur Verfügung zu stellen. Sie 
sollen an den Interessen junger Menschen 
anknüpfen und von ihnen mitbestimmt und 
mitgestaltet werden, sie zur Selbstbe-
stimmung befähigen und zu gesellschaftlicher 
Mitverantwortung und zu sozialem 
Engagement anregen und hinführen. Dabei 
sollen die Zugänglichkeit und Nutzbarkeit der 
Angebote für junge Menschen mit 
Behinderungen sichergestellt werden.“ 
(§ 11 Abs.1 SGB VIII) 
I. Förderkriterien 
Die Richtlinienförderung gilt für anerkannte 
Träger der Jugendhilfe sowie Vereine und 
angegliederte Initiativen, (Jugend-)Gruppen 
und (Jugend-)Verbände, soweit die zu 
fördernden Angebote den auf den folgenden 
Seiten genannten Kriterien entsprechen. 
Politische Initiativen, Gruppen und Verbände 
sind von der Richtlinienförderung 
ausgeschlossen.  
Die Träger sind angehalten, Zuschüsse des 
Bundes und des Landes zu beantragen und zu 
nutzen. 
Bewilligte Zuschüsse können nur gezahlt 
werden, solange der Rat der Stadt Münster 
entsprechende Mittel bereitstellt. 
Eine auf Dauer angelegte Förderung setzt in 
der Regel die Anerkennung als Träger der 
freien Jugendhilfe nach § 75 voraus. 
(§ 74 Abs.1 SGB VIII) 
Die Richtlinien begründen keinen Rechts-
anspruch auf Förderung. 
Förderkriterien: 
 Förderung der sozialen, politischen und 
kommunikativen Kompetenzen von 
jungen Menschen zur Eigenverant-
wortlichkeit und Teilhabe am gesell-
schaftlichen Leben. 
 Die gesamte Maßnahme muss der 
Richtlinienförderung, im Hinblick auf die 
Zielgruppe, entsprechen.  
 Angebote für Menschen, die 
mindestens sechs und noch nicht 27 
Jahre alt sind und ihren Hauptwohnsitz 
in Münster haben. Für die 18- bis 26-
Jährigen gilt dies, wenn sie in 
Ausbildung, Studium, 
Freiwilligendienst, Praktikum oder 
arbeitslos sind.  
 Einhaltung des Schutzauftrages bei 
Kindeswohlgefährdung (§ 8 a SGB VIII) 
 Einhaltung des Tätigkeitsausschlusses 
einschlägig vorbestrafter Personen 
(§ 72 a SGB VIII) 
Ausnahmen werden in den nachfolgenden Er-
läuterungen der Förderpositionen aufgeführt. 
Nicht gefördert werden: 
 Angebote für Einzelpersonen 
 Angebote von auswärtigen Trägern und 
kommerziellen Unternehmen 
 Angebote, die ausschließlich oder 
überwiegend schulisch, musikalisch, 
parteipolitisch, gewerkschaftlich, 
sportlich oder religiös geprägt sind oder 
der Erzielung wirtschaftlicher Gewinne 
dienen. 
 Angebote und Maßnahmen im 
Rahmen der offenen Ganztagsschule 
im Primarbereich (vgl. Runderlass des

2 
Ministeriums für Schule, Jugend und 
Kinder NRW zur "offenen 
Ganztagsschule im Primarbereich" vom 
16.02.2018), soweit es sich nicht um 
Ferienbetreuungsmaßnahmen handelt 
(siehe Förderposition 1.3. „Ganztägige 
Ferienbetreuung – OGS“). 
II. Verfahren  
Beantragung 
Der Antrag ist mit rechtsverbindlicher 
Unterschrift des Trägers an das Amt für Kinder, 
Jugendliche und Familien zu richten. Zur 
Vereinfachung sind für die meisten 
Förderbereiche Formblätter vorbereitet. Diese 
finden sie im Internet unter dem Link: 
www.stadt-muenster.de/jugendamt/service.html  
Jeder Antrag ist vor Beginn der Maßnahme zu 
stellen. Die Antragsfristen sind einzuhalten, da 
verspätet eingegangene Anträge abgelehnt 
werden. Weitere Fristen sind in den 
Ausführungen zu den einzelnen 
Förderpositionen zu finden. 
 Die Zuschüsse sind ausschließlich für 
den im Antrag genannten Zweck zu 
verwenden. Soll dieser verändert 
werden, so muss das Amt für Kinder, 
Jugendliche und Familien vorab 
zustimmen. Bei nicht genehmigter 
Umwidmung wird ein Zuschuss 
zurückgefordert. 
 Die Zuschüsse werden ausschließlich 
auf Konten von "juristischen Personen" 
wie Vereinen, Verbänden, etc. 
überwiesen. Privatkonten werden nicht 
akzeptiert. 
Bei Antragstellung werden damit die geltenden 
Richtlinien zur Förderung der Kinder- und 
Jugendarbeit in Münster anerkannt. 
Jeder Antrag muss folgende Informationen 
beinhalten: 
 Träger, geplanter Zweck, Ort, Zeitpunkt, 
Dauer  
 Anzahl der Teilnehmenden sowie der 
Leitungskräfte und Mitarbeitenden 
 Kosten- und Finanzierungsplan  
Bei erstmaliger Antragsstellung beachten Sie 
bitte die Bedingungen zur Anerkennung als 
Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB 
III unter folgendem Link: 
www.stadt-muenster.de/jugendamt/service.html 
 
 Verwendungsnachweise 
 Wird über die Bewilligung positiv 
entschieden, so besteht die 
Verpflichtung, den vollständig 
ausgefüllten Verwendungsnachweis 
bis sechs Wochen nach Beendigung 
der Maßnahme einzureichen bzw. 
spätestens zu dem Termin, der im 
Bewilligungsbescheid genannt ist. 
 Kann die Frist aus zwingenden 
Gründen nicht eingehalten werden, ist 
dies unbedingt vor Fristende 
abzustimmen. Andernfalls können die 
Gelder nicht ausgezahlt werden. 
Bereits gezahlte Zuschüsse werden 
zurückgefordert.  
 Die Förderung zukünftiger Angebote 
kann versagt werden, solange 
Rückzahlungen nicht erfolgt sind. 
 Dem Verwendungsnachweis sind stets 
die Originalbelege beizufügen; Kopien 
oder Durchschriften werden 
grundsätzlich nicht anerkannt. Die 
Belege müssen Datum, Zweck und 
Aussteller eindeutig benennen. 
Ausnahmen hiervon sind ggf. in den 
einzelnen Förderbereichen zu finden. 
 Der Verwendungsnachweis muss von 
zwei Personen, einer verantwortlichen 
Leitung der Maßnahme oder 
Veranstaltung und einer Vertretung des 
Trägers bzw. Veranstalters, 
unterschrieben werden. Mit den 
rechtsverbindlichen Unterschriften wird 
die Richtigkeit der Angaben durch die 
unterschreibenden Personen bestätigt. 
 Nach der Prüfung werden die 
Unterlagen zusammen mit einer

3 
Durchschrift des geprüften 
Verwendungsnachweises 
zurückgesandt. 
 Alle Belege sind mindestens fünf Jahre 
lang aufzubewahren. Belege über 
bauliche Maßnahmen sind zu 
verwahren, solange die 
"Zweckbestimmung" – also z. B. ein 
Jugendzentrum – besteht, maximal 
jedoch 30 Jahre lang.

4 
III. Förderpositionen  
 
1. Angebote in den Ferien  
 1.1 Offene Ferienprogramme 
Definition Mehrtägige, offene, Ferienangebote für Kinder und J ugendliche im 
Stadtgebiet, insbesondere Kinder- und Jugendwochen sowie 
abwechslungsreiche Spiel- und Sportangebote für jun ge Menschen 
während der Schulferien. Gefördert werden ausschlie ßlich 
zusammenhängende Veranstaltungen von mindestens vie r Tagen pro 
Woche, zu denen offen eingeladen wird.  
Das angebotene Programm muss sich durch Zeit, Ort und/oder Inhalt von 
anderen Angeboten (ganztägige Ferienbetreuung, offe ner Treff) 
abgrenzen. 
Teilnehmende können frei wählen, an welchen Angeboten sie teilnehmen 
möchten, es ist keine (wochenweise) Anmeldung erfor derlich, es findet 
keine verbindliche Betreuung statt.  
Ferienprogramme sind niedrigschwellig, und daher gr undsätzlich 
kostenfrei, anzubieten. Evtl. anfallende Kosten für  Frühstücks- oder 
Mittagsverpflegung sind hiervon nicht betroffen.  
Für Eintrittsgelder und/ oder Sonderaktionen darf d er Elternanteil pro 
Woche einen maximalen Eigenanteil von 15,00 € pro Teilnehmendem, für 
Ausflüge und/oder Aktionen, insgesamt nicht überschreiten. 
Tagesfahrten müssen in einem angemessenen Verhältnis von Fahrt- und 
Aufenthaltszeit am Zielort stehen. Tagesfahrten wer den nur dann 
gefördert, wenn das Fahrtziel innerhalb des Landes Nordrhein-Westfalen 
oder in den direkt angrenzenden Bundesländern und EU-Staaten liegt.  
Antragstellung Anträge können formlos von Trägern der Kinder- und Jugendhilfe sowie 
allen unter „I. Förderkriterien“ genannten Antragsb erechtigten aus 
Münster gestellt werden. Auf Wunsch kann eine Eingangsbestätigung per 
Mail angefordert werden.  
Der formlose Antrag ist spätestens vier Wochen vor Beginn der 
Maßnahme mit Programmübersicht und Zeitplan, Kosten - und 
Finanzierungsplan zu stellen. Später eingehende Ant räge können nicht 
mehr bewilligt werden. 
Für die inklusive Betreuung von Kindern und Jugendl ichen mit 
Behinderung und von Behinderung bedrohter Kinder un d Jugendlicher 
kann, je nach Aufwand, ein Zuschuss zu den erforder lichen Kosten 
gezahlt werden. Der Antrag ist per Vordruck vor Beg inn der Maßnahme 
zu stellen. Eine Zuschusszahlung kann nur bei volls tändig ausgefülltem 
und rechtzeitig eingegangenem Antragsformular bewil ligt werden. 
Zuschüsse werden nur für inklusive Angebote gewährt , exklusiv 
angebotene Maßnahmen sind von der Förderung ausgeschlossen.

5 
Ist bei Eingang des Antrages der allgemeine Maßnahm enzuschuss 
bereits bewilligt worden, erfolgt die Zahlung diese s Zuschusses nach 
Prüfung des Verwendungsnachweises. 
Teilnehmende Junge Menschen mit Hauptwohnsitz in Münster, die 
 mindestens sechs Jahre und noch nicht 18 Jahre alt sind 
 sowie 18- bis einschließlich 26-Jährige, gemäß I. der Förderkriterien  
Personelle 
Anforderung 
Leitungskräfte müssen mindestens 18 Jahre, die Mita rbeiterinnen und 
Mitarbeiter mindestens 16 Jahre alt und für ihre Au fgaben geeignet sein. 
Bei entsprechender Begleitung können Mitarbeiterinn en und Mitarbeiter 
ab 14 Jahren eingesetzt werden. 
Anerkennungsfähige 
Kosten  
Kosten für die Durchführung in Form von: 
 Mieten für Räume und Plätze 
 Gebühren, Versicherungen (GEMA, Haftpflicht usw.) 
 Sachpreisen, Pokalen, Urkunden 
 Verbrauchsmaterialien für pädagogische Aktivitäten 
 Informationsmaterialien, Plakaten, Flyern etc. zur  
Öffentlichkeitsarbeit 
 Transportkosten, Fahrtkosten, Eintrittsgeldern, in  angemessener 
Relation zur Anzahl der Teilnehmenden 
 Entgelte für nicht hauptamtlich beim Träger, oder übergeordneten 
Stellen, beschäftigte Mitarbeiter 
 Leihgebühren für technische Geräte 
 Obst, Snacks und Getränken (Wasser) bis maximal 10  % des 
Zuschusses  
Förderung Die Förderung beträgt maximal 1.250,00 € pro Woche,  eine Auszahlung 
vor Beginn der jeweiligen Maßnahme ist bei Bedarf möglich. 
Für die inklusive Betreuung von Kindern mit Behinde rung und von 
Behinderung bedrohter Kinder wird ein Zuschuss bis zu einem 
Tageshöchstsatz von 100,00 € gewährt. 
Der jeweilige Höchstzuschuss wird bei einem Betreuu ngsschlüssel von 
1:1 gezahlt bzw. vermindert sich bei niedrigerem Au fwand (1:2, 1:3) 
entsprechend. Der beantragte Betreuungsaufwand bzw. -schlüssel muss 
begründet werden. 
Verwendungsnachweis  
(Vordruck) 
Der Verwendungsnachweis muss spätestens sechs Woche n nach 
Beendigung der Maßnahme eingereicht werden.  
Die Verwendung des Zuschusses für die Individualbet reuung ist durch 
Originalbelege nachzuweisen. 
Eventuelle Einnahmen sind auf dem Verwendungsnachwe is mit 
anzugeben.

6 
 1.2 Ganztägige Ferienbetreuung – GTB 
Definition Die ganztägige Betreuung von Grundschulkindern aus Münster in den 
Ferien findet an fünf Tagen pro Woche (außer an Fei ertagen) statt. Die 
Kinder werden mindestens von ca. 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr täglich betreut. 
Eine Verpflegung ist gewährleistet. 
Antragstellung Anträge können formlos von Trägern der Kinder- und Jugendhilfe sowie 
allen unter „I. Förderkriterien“ genannten Antragsb erechtigten aus 
Münster gestellt werden. 
Der formlose Antrag ist spätestens vier Wochen vor Beginn der jeweiligen 
Maßnahme zu stellen. Auf Wunsch kann eine Eingangsb estätigung per 
Mail angefordert werden. 
Für die Betreuung von Kindern mit Behinderung und v on Behinderung 
bedrohter Kinder wird ein Zuschuss zu den erforderlichen Kosten gezahlt. 
Der Antrag ist per Vordruck vor Beginn der Maßnahme  zu stellen; eine 
Zuschusszahlung kann nur bei vollständig ausgefüllt em und rechtzeitig 
eingegangenem Antragsformular bewilligt werden. Zuschüsse werden nur 
für inklusive Angebote gewährt, exklusiv angebotene  Maßnahmen sind 
von der Förderung ausgeschlossen. 
Ist bei Eingang des Antrages der allgemeine Maßnahm enzuschuss 
bereits bewilligt worden, erfolgt die Zahlung diese s Zuschusses nach 
Prüfung des Verwendungsnachweises. 
Teilnehmende Münsteraner Grundschulkinder, die nicht zur Nachmit tagsbetreuung in 
einer offenen Ganztagsschule in Münster angemeldet sind (GTB-Kinder).  
Grundschulkinder, die zur Nachmittagsbetreuung in e iner offenen 
Ganztagsschule in Münster angemeldet sind (OGS-Kind er) und ihren 6-
Wochen-Anspruch überschreiten.  
Personelle 
Anforderung 
Leitungskräfte müssen mindestens 18 Jahre, die Mita rbeiterinnen und 
Mitarbeiter mindestens 16 Jahre alt und für ihre Aufgaben geeignet sein. 
Bei entsprechender Begleitung können Mitarbeiterinn en und Mitarbeiter 
ab 14 Jahren eingesetzt werden. 
Anerkennungsfähige 
Kosten 
Unmittelbare Kosten für die Durchführung, z. B. Ent gelte für nicht 
hauptamtlich beim Träger, oder übergeordneten Stell en, beschäftigte 
Mitarbeiter, Verbrauchsmaterialien, geringwertige W irtschaftsgüter 
(insgesamt < 410,00 € ohne MwSt.), Kosten für Ausfl üge, Obst, Snacks 
und Getränke etc.  
Nicht anerkennungsfähige Kosten: Zubringerkosten, F rühstücks- oder 
Mittagsverpflegung, Renovierungen, Beschaffungen > 410,00 € (ohne 
MwSt.), die über mehrere Jahre genutzt werden können sowie Kosten, die 
durch andere Positionen dieser Richtlinien gefördert werden können.

7 
Förderung Die Förderung beträgt 25,00 € pro Kind bei einer 5- Tage-Woche bzw. 
20,00 € pro Kind bei einer 4-Tage-Woche. Die Auszah lung erfolgt erst 
nach Prüfung des Verwendungsnachweises und der Teilnahmelisten.  
Für die inklusive Betreuung von Kindern mit Behinde rung und von 
Behinderung bedrohter Kinder wird ein Zuschuss bis zu einem 
Tageshöchstsatz von 100,00 € gewährt. 
Der jeweilige Höchstzuschuss wird bei einem Betreuu ngsschlüssel von 
1:1 gezahlt bzw. vermindert sich bei niedrigerem Au fwand (1:2, 1:3) 
entsprechend. Der beantragte Betreuungsaufwand bzw. -schlüssel muss 
begründet werden. 
Verwendungsnachweis 
(Vordruck) 
Der Verwendungsnachweis mit den Teilnahmelisten (Vordruck) , und eine 
Gesamtaufstellung der Kosten als detaillierte Liste sind spätestens sechs 
Wochen nach Beendigung der Maßnahme einzureichen. E ine 
Belegvorlage ist nicht erforderlich, die Belege sin d aber für eine evtl. 
Prüfung für fünf Jahre vorzuhalten. 
Die Kosten lt. Gesamtaufstellung werden bei Prüfung  des 
Verwendungsnachweises im Verhältnis der Zahl der GT B-Kinder zur 
Gesamtkinderzahl der Maßnahme (siehe Förderposition 1.3. „Ganztägige 
Ferienbetreuung – OGS“) verteilt. 
Es sind bei Vorlage des Verwendungsnachweises die E innahmen durch 
Elternbeiträge anzugeben. Elternbeiträge über 85,00 € pro Kind bei einer 
5-Tage-Woche und 68,00 € pro Kind bei einer 4-Tage- Woche (jeweils 
ohne Anteile für Verpflegung) führen zur Zuschussve rsagung. Die 
Verwendung des Zuschusses für die Individualbetreuu ng ist durch 
Originalbelege nachzuweisen.

8 
 
1.3 Ganztägige Ferienbetreuung – OGS  
Definition Jedes, am offenen Ganztag angemeldete Kind, (OGS-Ki nd) hat einen 
Anspruch auf Betreuung für sechs Ferienwochen in den Oster-, Sommer- 
oder Herbstferien je Schuljahr. 
Kinder, welche die Bis-Mittag-Betreuung, eine (OGS- )Schule außerhalb 
von Münster oder eine gebundene Ganztagsschule besu chen, haben 
keinen Anspruch. 
Die Aufteilung der sechs Wochen kann in den genannt en Ferien frei 
gewählt werden. 
Die ganztägige Betreuung von Grundschulkindern aus Münster in den 
Ferien findet an fünf Tagen pro Woche (außer an Fei ertagen) statt. Die 
Kinder werden mindestens von ca. 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr täglich betreut. 
Eine Verpflegung ist gewährleistet. 
Antragstellung Anträge können formlos von Trägern der Kinder- und Jugendhilfe sowie 
allen unter „I. Förderkriterien“ genannten Antragsb erechtigten aus 
Münster gestellt werden 
Für Träger der Kinder- und Jugendhilfe in der Förderstruktur: 
 Der Antrag ist bis zum 31.12. des Jahres für das F olgejahr per 
Vordruck zu stellen.  
 Nennung der Zahl der OGS-Kinder, die voraussichtli ch in den 
jeweiligen Ferien im folgenden Jahr an der Maßnahme teilnehmen 
Für Träger der Kinder- und Jugendhilfe außerhalb der Förderstruktur:  
 Formlose Antragstellung spätestens vier Wochen vor  der 
Maßnahme   
 Nennung der Zahl der OGS-Kinder, die voraussichtli ch in den 
jeweiligen Ferien an der Maßnahme teilnehmen 
 Eine Auszahlung vor Beginn der jeweiligen Maßnahme ist bei Bedarf 
möglich 
Auf Wunsch kann eine Eingangsbestätigung per Mail angefordert werden. 
Für die inklusive Betreuung von Kindern mit Behinde rung und von 
Behinderung bedrohter Kinder wird ein Zuschuss zu d en erforderlichen 
Kosten gezahlt. Der Antrag ist per Vordruck vor Beginn der Maßnahme zu 
stellen; eine Zuschusszahlung kann nur bei vollstän dig ausgefülltem und 
rechtzeitig (s. o.) eingegangenem Antragsformular b ewilligt werden. 
Zuschüsse werden nur für inklusive Angebote gewährt , exklusiv 
angebotene Maßnahmen sind von der Förderung ausgeschlossen. 
 Ist bei Eingang des Antrages der allgemeine Maßnah menzuschuss 
bereits bewilligt worden, erfolgt die Zahlung diese s Zuschusses nach 
Prüfung des Verwendungsnachweises.

9 
Teilnehmende  Grundschulkinder, die zur Nachmittagsbetreuung an e iner offenen 
Ganztagsschule in Münster angemeldet sind (OGS-Kinder, Stichtag 1.8.).  
Personelle 
Anforderung 
Leitungskräfte müssen mindestens 18 Jahre, die Mita rbeiterinnen und 
Mitarbeiter mindestens 16 Jahre alt und für ihre Au fgaben geeignet sein. 
Bei entsprechender Begleitung können Mitarbeiterinn en und Mitarbeiter 
ab 14 Jahren eingesetzt werden. 
Anerkennungsfähige 
Kosten 
Unmittelbare Kosten für die Durchführung,  z. B. Entgelte für nicht 
hauptamtlich beim Träger, oder übergeordneten Stell en, beschäftigte 
Mitarbeiter, Verbrauchsmaterialien, geringwertige W irtschaftsgüter 
(insgesamt < 410,00 € ohne MwSt.), Kosten für Ausfl üge, Obst, Snacks 
und Getränke etc.  
Nicht anerkennungsfähige Kosten: Zubringerkosten, F rühstücks- oder 
Mittagsverpflegung, Renovierungen, Beschaffungen > 410,00 € (ohne 
MwSt.), die über mehrere Jahre genutzt werden können sowie Kosten, die 
durch andere Positionen dieser Richtlinien gefördert werden können. 
Förderung  Die Förderung beträgt 100,00 € pro Kind bei einer 5 -Tage-Woche und 
80,00 € pro Kind bei einer 4-Tage-Woche zzgl. 10,-€  pro Kind als 
Verwaltungs-/Overheadpauschale.  
Rückforderungen werden vorgenommen, wenn mehr als f ünf Kinder je 
Maßnahme trotz Anmeldung nicht erschienen sind bzw.  die Abmeldung 
kurzfristig erfolgte. Als Maßnahme gilt ein räumlic h und zeitlich 
zusammenhängender Standort.  
Eine Abmeldung gilt als kurzfristig: 
 Oster- und Sommerferien, vier Wochen vor Maßnahmenbeginn 
 Herbstferien, zwei Wochen vor Maßnahmenbeginn 
Gezahlte Zuschüsse werden zurückgefordert: 
 bzgl. der ersten fünf Kinder erst ab der 2. Fehlwoche 
 wenn Kinder nicht an einer offenen Ganztagsschule zur 
Nachmittagsbetreuung angemeldet sind 
 Kinder fristgerecht abgemeldet wurden und deren Plätze nicht durch 
andere (nachrückende) Kinder belegt werden konnten 
Für die inklusive Betreuung von Kindern mit Behinde rung und von 
Behinderung bedrohter Kinder wird ein Zuschuss bis zu einem 
Tageshöchstsatz von 100,00 € gewährt. 
Der jeweilige Höchstzuschuss wird bei einem Betreuu ngsschlüssel von 
1:1 gezahlt bzw. vermindert sich bei niedrigerem Au fwand (1:2, 1:3) 
entsprechend. Der beantragte Betreuungsaufwand bzw. -schlüssel muss 
begründet werden.  
Verwendungsnachweis 
(Vordruck)  
Der Verwendungsnachweis mit den Teilnahmelisten (Vordruck), ggf. den 
Anmeldeformularen der nicht erschienenen Kinder (s. o.) und eine

10 
Gesamtaufstellung der Kosten als detaillierte Liste sind spätestens sechs 
Wochen nach Beendigung der Maßnahme einzureichen.  
Eine Belegvorlage ist nicht erforderlich, die Belege sind aber für eine evtl. 
Prüfung für fünf Jahre vorzuhalten. 
Die Kosten lt. Gesamtaufstellung werden bei Prüfung  des 
Verwendungsnachweises im Verhältnis der Zahl der OG S-Kinder zur 
Gesamtkinderzahl der Maßnahme verteilt. 
Die Verwendung des Zuschusses für die Individualbet reuung ist durch 
Originalbelege nachzuweisen.

11 
 
 
2. Reisen und Begegnungen 
 2.1 Kurzfreizeiten 
Definition  Kurzfreizeiten für Kinder- und Jugendgruppen außerh alb der Einrichtung 
und des Umfeldes. 
Antragstellung 
(Vordruck) 
 
Anträge  können von Trägern der Kinder- und Jugendhilfe sowie allen unter 
„I. Förderkriterien“ genannten Antragsberechtigten aus Münster gestellt 
werden. 
Der Antrag ist mit Kurzprogramm, Angabe der Teilnah megebühren und 
voraussichtlicher Anzahl der Teilnehmenden vor Beginn der Veranstaltung 
vorzulegen. Auf Wunsch kann (unter „weitere Erläute rungen“) eine 
Eingangsbestätigung per Mail angefordert werden. 
Für eine Kurzfreizeit, kombiniert mit kurzen Bildun gseinheiten, können 
zusätzliche Mittel beantragt werden. 
Die Fördermöglichkeit innerhalb einer Kurzfreizeit beschränkt sich auf einen 
sogenannten "Einzelvortrag", siehe Förderposition 4 .2 „Fortbildungen“ der 
Richtlinien. Ein „allgemeiner Bildungsauftrag“ der Freizeit ist keine 
ausreichende Grundlage zur Förderung, ein Seminarcharakter muss durch 
ein Programm nachgewiesen werden (mindestens 3,5 Ze itstunden; 
Zuschuss 4,00 € je teilnehmender Person). 
Für die inklusive Betreuung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung 
und von Behinderung bedrohter Kinder und Jugendlicher wird ein Zuschuss 
zu den erforderlichen Kosten gezahlt. Der Antrag is t per Vordruck vor 
Beginn der Maßnahme zu stellen. Eine Zuschusszahlun g kann nur bei 
vollständig ausgefülltem und rechtzeitig eingegange nem Antragsformular 
bewilligt werden. Zuschüsse werden nur für inklusiv e Angebote gewährt, 
exklusiv angebotene Maßnahmen sind von der Förderung ausgeschlossen.  
 Ist bei Eingang des Antrages der allgemeine Maßnahmenzuschuss bereits 
bewilligt worden, erfolgt die Zahlung dieses Zuschu sses nach Prüfung des 
Verwendungsnachweises. 
Teilnehmende  Junge Menschen mit Hauptwohnsitz in Münster, die 
 mindestens sechs Jahre und noch nicht 18 Jahre alt sind, 
 sowie 18- bis einschließlich 26-Jährige, gemäß „Zi ffer I. 
Förderkriterien.“ 
 Betreuungspersonen mit einem Hauptwohnsitz außerha lb von 
Münster können gefördert werden, sofern es sich um eine Maßnahme 
für o.a. Teilnehmende aus Münster handelt.

12 
Personelle 
Anforderung  
Leitungskräfte müssen mindestens 18 Jahre, die Mita rbeiterinnen und 
Mitarbeiter mindestens 16 Jahre alt und für ihre Au fgaben geeignet sein.  
Bei entsprechender Begleitung können Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ab 
14 Jahren eingesetzt werden. 
Pro Gruppe müssen mindestens fünf Personen teilnehmen und mindestens 
zwei Betreuungspersonen zur Verfügung stehen. Das B etreuungsteam 
sollte paritätisch, bei gemischtgeschlechtlichen Gr uppen mindestens 
gemischtgeschlechtlich, besetzt sein. 
Das heißt: 
ab   5 TN  mindestens 2 BP, max. 3 BP 
ab   9 TN  3 BP 
ab 17 TN  4 BP 
ab 25 TN  5 BP 
ab 33 TN  6 BP 
ab 41 TN  7 BP 
ab 49 TN  8 BP 
ab 57 TN  9 BP 
Betreuungspersonen, die selber noch der Zielgruppe gemäß „Ziffer I. 
Förderkriterien“ entsprechen, können ggf., in einer angemessenen 
Relation zur Anzahl der Teilnehmenden, zusätzlich gefördert werden. 
Anerkennungsfähige 
Kosten 
Unmittelbare Kosten für die Durchführung, z. B. Ent gelte für nicht 
hauptamtlich beim Träger, oder übergeordneten Stell en, beschäftigte 
Mitarbeiter, Verbrauchsmaterialien, Kosten für Ausf lüge, Transferkosten, 
Kosten für Unterbringung und Verpflegung (keine alk oholischen Getränke) 
etc. 
Förderung Bei Kurzfreizeiten mit: Zuschuss für TN und Begleit ung: 
1 Übernachtung 6,00 € pro Person 
2 Übernachtungen 9,00 € pro Person 
3 Übernachtungen 12,00 € pro Person 
Für die inklusive Betreuung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung 
und von Behinderung bedrohter Kinder und Jugendlicher wird ein Zuschuss 
bis zu einem Tageshöchstsatz von 100,00 € pro Perso n/Übernachtung 
gewährt.  
Der jeweilige Höchstzuschuss wird bei einem Betreuungsschlüssel von 1:1 
gezahlt, bzw. vermindert sich bei niedrigerem Aufwa nd (1:2, 1:3) 
entsprechend. Der beantragte Betreuungsaufwand bzw.  -schlüssel muss 
begründet werden.

13 
 
  
 Geschwisterkind-Regelung/ 
Regelung für Kinder aus Familien in sozialen Notsituationen (z. B. 
Arbeitslosigkeit, SGB II Leistungen etc.)   : 
(Vordruck)  
Es können zusätzliche Mittel zur Reduzierung der El ternanteile beantragt 
werden. Die Zuschüsse werden von den Trägern mittels eines gesonderten 
Formulars beantragt.  
Die Zuschüsse sind spätestens vier Wochen vor der M aßnahme zu 
beantragen. Die endgültige Abrechnung ist spätestens mit dem allgemeinen 
Verwendungsnachweis einzureichen. 
Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien kann d ie Einsicht in die 
Unterlagen einfordern und die Richtigkeit der Angaben überprüfen. Werden 
die Familien von anderen öffentlichen Stellen zweck s Finanzierung der 
Teilnahmebeiträge ebenfalls unterstützt, ist diese Sonderförderung nicht 
möglich. 
Sonderförderungen gelten für 
 Teilnehmende aus Familien mit mehreren Kindern, di e in derselben 
Maßnahme mitfahren, oder bei unterschiedlichen Maßn ahmen 
desselben Trägers mitfahren. Diese erhalten für das zweite Kind 1,30 
€ und für jedes weitere Kind 2,60 € pro Übernachtung. 
 Teilnehmende aus Familien, welche Hilfen nach dem SGB II erhalten. 
Diese erhalten 2,60 € pro Übernachtung. 
Je Kind kann nur ein Sonderzuschuss pro Tag der Maß nahme gezahlt 
werden. 
Verwendungsnachweis  
(Vordruck) 
Der Verwendungsnachweis  ist spätestens sechs Wochen nach der 
Maßnahme mit der endgültigen und komplett ausgefüll ten Teilnahmeliste 
und Originalbelegen einzureichen. Die Liste „Teilne hmende“ ist ohne 
Unterschriften der TN ausreichend. 
Die Leitenden (Betreuungspersonen/Begleitpersonen) müssen auf einer 
separaten Liste aufgeführt werden, unterschreiben und mit Ihrer Unterschrift 
die Richtigkeit der Angaben bestätigen. 
Es ist dem Verwendungsnachweis ein Beleg mit der Za hl der tatsächlich 
Teilnehmenden und der Dauer des Angebotes beizufügen. (Vordruck) 
Die Kosten des Einzelvortrages (z. B. Honorar, Mate rial) sind separat 
nachzuweisen. 
Die Verwendung des Zuschusses für die Individualbet reuung ist durch 
Originalbelege nachzuweisen.

14 
 2.2 Ferienfreizeiten 
Definition  Ferienfreizeiten, Wanderungen, Fahrten, Ferienlager  und Freizeiten 
außerhalb der Einrichtung und des Umfeldes für Kind er- und 
Jugendgruppen. 
Antragstellung 
(Vordruck) 
Anträge  können von Trägern der Kinder- und Jugendhilfe sowie allen unter 
„I. Förderkriterien“ genannten Antragsberechtigten aus Münster gestellt 
werden. 
Der Antrag ist spätestens vier Wochen vor Beginn de r Maßnahme, mit 
Angabe der Teilnahmegebühren sowie der voraussichtl ichen Anzahl der 
Teilnehmenden vorzulegen. Bei Bedarf werden zusätzl ich die 
Veröffentlichung des Angebots (Online-Flyer, Bekanntmachung o. ä.), das 
Programm und ein detaillierter Kosten- und Finanzie rungsplan 
angefordert. Auf Wunsch kann (unter „weitere Erläut erungen“) eine 
Eingangsbestätigung per Mail angefordert werden. 
Zuschüsse für Freizeiten während der Sommerferien m üssen jeweils bis 
zum 1. April des Jahres beantragt werden. Später ei ngehende Anträge 
können nur nachträglich bewilligt werden, sofern no ch Mittel hierfür zur 
Verfügung stehen. 
Für die inklusive Betreuung von Kindern und Jugendl ichen mit 
Behinderung und von Behinderung bedrohter Kinder un d Jugendlicher 
wird ein Zuschuss zu den erforderlichen Kosten gezahlt. Der Antrag ist per 
Vordruck vor Beginn der Maßnahme zu stellen; eine Z uschusszahlung 
kann nur bei vollständig ausgefülltem und rechtzeit ig eingegangenem 
Antragsformular bewilligt werden. Zuschüsse werden nur für inklusive 
Angebote gewährt, exklusiv angebotene Maßnahmen sin d von der 
Förderung ausgeschlossen. Ist bei Eingang des Antrages der allgemeine 
Maßnahmenzuschuss bereits bewilligt worden, erfolgt die Zahlung dieses 
Zuschusses nach Prüfung des Verwendungsnachweises. 
Falls auch Landeszuschüsse beantragt wurden, sind d iese zwingend 
anzugeben. Der gewährte Zuschuss darf weder zur Überfinanzierung der 
Maßnahme führen noch für andere Zwecke verwendet werden. 
Teilnehmende  Junge Menschen mit Hauptwohnsitz in Münster, die 
 mindestens sechs Jahre und noch nicht 18 Jahre alt sind, 
 sowie 18- bis einschließlich 26-Jährige, gemäß „Zi ffer I. 
Förderkriterien“  
 Betreuungspersonen mit einem Hauptwohnsitz außerha lb von 
Münster können gefördert werden, sofern es sich um eine 
Maßnahme für o.a. Teilnehmende aus Münster handelt.

15 
  
Personelle 
Anforderung 
Leitungskräfte müssen mindestens 18 Jahre, die Mita rbeiterinnen und 
Mitarbeiter mindestens 16 Jahre alt und für ihre Au fgaben geeignet sein.  
Bei entsprechender Begleitung können Mitarbeiterinn en und Mitarbeiter 
ab 14 Jahren eingesetzt werden. 
Pro Gruppe müssen mindestens fünf Personen teilnehm en und 
mindestens zwei Betreuungspersonen zur Verfügung st ehen. Das 
Betreuungsteam sollte paritätisch, bei gemischtgeschlechtlichen Gruppen 
mindestens gemischtgeschlechtlich, besetzt sein. 
Das heißt: 
ab   5 TN  mindestens 2 BP, max. 3 BP 
ab   9 TN  3 BP 
ab 17 TN  4 BP 
ab 25 TN  5 BP 
ab 33 TN  6 BP 
ab 41 TN  7 BP 
ab 49 TN  8 BP 
ab 57 TN  9 BP 
Betreuungspersonen, die selber noch der Zielgruppe gemäß „Ziffer I. 
Förderkriterien“ entsprechen, können ggf., in einer angemessenen 
Relation zur Anzahl der Teilnehmenden, zusätzlich gefördert werden. 
Anerkennungsfähige 
Kosten 
Unmittelbare Kosten für die Durchführung, z. B. Ent gelte für nicht 
hauptamtlich beim Träger, oder übergeordneten Stell en, beschäftigte 
Mitarbeiter , Verbrauchsmaterialien, Kosten für Ausflüge, Transferkosten, 
Kosten für Unterbringung und Verpflegung (keine alkoholischen Getränke) 
etc. 
Förderung Die pauschale Förderung beträgt 3,50 € pro Person/Übernachtung für alle 
anerkannten Teilnehmenden und für die Mitarbeitenden. 
Für die inklusive Betreuung von Kindern und Jugendl ichen mit 
Behinderung und von Behinderung bedrohter Kinder un d Jugendlicher 
wird ein Zuschuss bis zu einem Tageshöchstsatz von 100,00 € pro 
Person/Übernachtung gewährt. 
Der jeweilige Höchstzuschuss wird bei einem Betreuu ngsschlüssel von 
1:1 gezahlt bzw. vermindert sich bei niedrigerem Au fwand (1:2, 1:3) 
entsprechend. Der beantragte Betreuungsaufwand bzw. -schlüssel muss 
begründet werden.

16 
 Geschwisterkind-Regelung/ 
Regelung für Kinder aus Familien in sozialen Notsituationen (z. B. 
Arbeitslosigkeit, SGB II Leistungen etc.)   : 
(Vordruck)  
Es können zusätzliche Mittel zur Reduzierung der Elternanteile beantragt 
werden. Die Zuschüsse werden von den Trägern mittel s eines 
gesonderten Formulars beantragt.  
Die Zuschüsse sind spätestens vier Wochen vor der M aßnahme zu 
beantragen. Die endgültige Abrechnung ist spätesten s mit dem 
allgemeinen Verwendungsnachweis einzureichen. 
Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien kann d ie Einsicht in die 
Unterlagen einfordern und die Richtigkeit der Angab en überprüfen. 
Werden die Familien von anderen öffentlichen Stelle n zwecks 
Finanzierung der Teilnahmebeiträge ebenfalls unters tützt, ist diese 
Sonderförderung nicht möglich. 
Sonderförderungen gelten für 
 Teilnehmende aus Familien mit mehreren Kindern, die in derselben 
Maßnahme mitfahren, oder bei unterschiedlichen Maßn ahmen 
desselben Trägers mitfahren. Diese erhalten für das zweite Kind 1,30 
€ und für jedes weitere Kind 2,60 € pro Übernachtung. 
 Teilnehmende aus Familien, welche Hilfen nach dem SGB II 
erhalten. Diese erhalten 2,60 € pro Übernachtung. 
Je Kind kann nur ein Sonderzuschuss pro Tag der Maß nahme gezahlt 
werden. 
Verwendungsnachweis  
(Vordruck) 
Der Verwendungsnachweis ist spätestens sechs Wochen  nach der 
Maßnahme mit der endgültigen und komplett ausgefüll ten Teilnahmeliste 
(und ggf. der ausgefüllten Liste der Sonderförderung) einzureichen. 
Die Liste „Teilnehmende“ ist ohne Unterschriften der TN ausreichend. 
Die Leitenden (Betreuungspersonen/Begleitpersonen) müssen auf einer 
separaten Liste aufgeführt werden, unterschreiben u nd mit Ihrer 
Unterschrift die Richtigkeit der Angaben bestätigen. 
Es ist dem Verwendungsnachweis ein Beleg mit der Za hl der tatsächlich 
Teilnehmenden und der Dauer des Angebotes beizufüge n. (Vordruck )      
In Einzelfällen sind auf Anforderung auch die Originalbelege vorzulegen. 
 Die Verwendung des Zuschusses für die Individualbet reuung ist durch 
Originalbelege nachzuweisen.

17 
  
  
 2.3 Internationale Jugendbegegnungen 
Definition  Internationale Jugendbegegnungen im In- und Ausland  (z. B. 
Begegnungen, Studienfahrten, Partnerschaften). 
Ausgenommen sind Veranstaltungen, die nach Richtlin ien des deutsch-
französischen Jugendwerkes oder auf der Grundlage a nderer bilateraler 
Verträge durchgeführt werden sowie internationale z entrale 
Begegnungen. Jede Begegnung muss mindestens vier Tage dauern und 
wird für maximal 21 Tage gefördert. An- und Abreise tag gelten als je ein 
Verpflegungstag. Eine längere Anreise ist zu begründen. 
Antragstellung 
(Vordruck) 
Anträge   können von Trägern der Kinder- und Jugendhilfe so wie allen 
unter „I. Förderkriterien“ genannten Antragsberecht igten aus Münster 
gestellt werden. 
Die internationale Begegnung ist spätestens vier Wochen vor Beginn der 
Maßnahme anzumelden. Bei späterer Anmeldung können Zuschüsse nur 
bewilligt werden, sofern noch Mittel verfügbar sind.  
Dem Antrag sind beizufügen: 
Einladung, Kosten- und Finanzierungsplan, detaillie rtes Programm, 
Teilnahmeliste,  Nachweis der beantragten Zuschüsse des Landes bzw.  
Bundes, Programm der Vor- und Nachbereitung. 
Alle Teilnehmenden und Mitarbeitenden müssen die Te ilnahmeliste 
unterschreiben. Auf Wunsch kann (unter „weitere Erl äuterungen“) eine 
Eingangsbestätigung per Mail angefordert werden. 
Für die inklusive Betreuung von Kindern und Jugendl ichen mit 
Behinderung und von Behinderung bedrohter Kinder un d Jugendlicher 
wird ein Zuschuss zu den erforderlichen Kosten geza hlt. Der Antrag ist 
per Vordruck vor Beginn der Maßnahme zu stellen; eine Zuschusszahlung 
kann nur bei vollständig ausgefülltem und rechtzeit ig eingegangenem 
Antragsformular bewilligt werden. Zuschüsse werden nur für inklusive 
Angebote gewährt, exklusiv angebotene Maßnahmen sin d von der 
Förderung ausgeschlossen. Ist bei Eingang des Antrages der allgemeine 
Maßnahmenzuschuss bereits bewilligt worden, erfolgt die Zahlung dieses 
Zuschusses nach Prüfung des Verwendungsnachweises. 
Teilnehmende  Junge Menschen mit Hauptwohnsitz in Münster, die 
 mindestens 12 Jahre und noch nicht 18 Jahre alt sind 
 18- bis einschließlich 26-Jährige, gemäß „Ziffer I. Förderkriterien“ 
 sowie Multiplikatorinnen und Multiplikatoren aus Münster 
Mindestens 50 % der Teilnehmenden müssen unter 27 Jahre alt sein. Pro 
Gruppe müssen mindestens fünf Personen teilnehmen.

18 
Personelle 
Anforderung 
Leitungskräfte müssen mindestens 18 Jahre alt sein und über 
ausreichende Sprachkenntnisse und Fähigkeiten zur D urchführung von 
internationalen Begegnungen verfügen. 
Pro Gruppe müssen mindestens fünf Personen teilnehm en und 
mindestens zwei Betreuungspersonen zur Verfügung st ehen. Das 
Betreuungsteam sollte paritätisch, bei gemischtgeschlechtlichen Gruppen 
mindestens gemischtgeschlechtlich, besetzt sein. 
Das heißt: 
ab   5 TN  mindestens 2 BP 
ab   9 TN  3 BP 
ab 17 TN  4 BP 
ab 25 TN  5 BP 
ab 33 TN  6 BP 
ab 41 TN  7 BP 
ab 49 TN  8 BP 
ab 57 TN  9 BP 
Anerkennungsfähige 
Kosten  
Kosten für Vorbereitung, Programm, z. B. Entgelte für nicht hauptamtlich 
beim Träger, oder übergeordneten Stellen, beschäfti gte Mitarbeiter, 
Unterkunft und Verpflegung sowie Fahrt- und ggf. Flugkosten 
Förderung Die pauschale Förderung beträgt 6,50 € pro Person/T ag für alle 
anerkannten Teilnehmenden und für die Mitarbeitenden. 
Inland: nur für ausländische Gäste 
Ausland: nur für Teilnehmende aus Münster 
Drittort: Bei gemeinsamer Unterbringung außerhalb v on Münster, 
werden auch die Teilnehmenden aus Münster gefördert . 
(aus der Förderposition 2.2.„Ferienfreizeiten“) 
 
Für die inklusive Betreuung von Kindern und Jugendl ichen mit 
Behinderung und von Behinderung bedrohter Kinder un d Jugendlicher 
wird ein Zuschuss bis zu einem Tageshöchstsatz von 100,00 € gewährt. 
Der jeweilige Höchstzuschuss wird bei einem Betreuu ngsschlüssel von 
1:1 gezahlt, bzw. vermindert sich bei niedrigerem A ufwand (1:2, 1:3) 
entsprechend. Der beantragte Betreuungsaufwand bzw. -schlüssel muss 
begründet werden. 
 Geschwisterkind-Regelung/ 
Regelung für Kinder aus Familien in sozialen Notsituationen (z. B. 
Arbeitslosigkeit, SGB II Leistungen etc.)   : 
(Vordruck)  
Es können zusätzliche Mittel zur Reduzierung der Elternanteile beantragt 
werden. Die Zuschüsse werden von den Trägern mittel s eines 
gesonderten Formulars beantragt.

19 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Die Zuschüsse sind spätestens vier Wochen vor der M aßnahme zu 
beantragen. Die endgültige Abrechnung ist spätesten s mit dem 
allgemeinen Verwendungsnachweis einzureichen. 
Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien kann d ie Einsicht in die 
Unterlagen einfordern und die Richtigkeit der Angab en überprüfen. 
Werden die Familien von anderen öffentlichen Stelle n zwecks 
Finanzierung der Teilnahmebeiträge ebenfalls unters tützt, ist diese 
Sonderförderung nicht möglich. 
Sonderförderungen gelten für 
 Teilnehmende aus Familien mit mehreren Kindern, die in derselben 
Maßnahme mitfahren, oder bei unterschiedlichen Maßn ahmen 
desselben Trägers mitfahren. Diese erhalten für das zweite Kind 
1,30 € und für jedes weitere Kind 2,60 € pro Übernachtung. 
 Teilnehmende aus Familien, welche Hilfen nach dem SGB II 
erhalten. Diese erhalten 2,60 € pro Übernachtung. 
Je Kind kann nur ein Sonderzuschuss pro Tag der Maß nahme gezahlt 
werden. 
Verwendungsnachweis 
(Vordruck) 
Der Verwendungsnachweis ist sechs Wochen nach Beend igung der 
Veranstaltung einzureichen, spätestens zu dem Termi n, der im 
Bewilligungsbescheid genannt wird. Dem Verwendungsn achweis ist ein 
weiterer Beleg beizufügen, aus dem die Zahl der Teilnehmenden und die 
Dauer des Angebots ersichtlich sind. 
Nach Abschluss der Maßnahme ist ein Fachbericht mit  Aussagen zu 
pädagogischen Prozessen vorzulegen. 
Die Verwendung des Zuschusses für die Individualbet reuung ist durch 
Originalbelege nachzuweisen.

20 
 
3. Offene Angebote 
(außerhalb der Förderstruktur)  
 3.1 Offene Kinder- und Jugendveranstaltungen 
Definition  Offene Kinder- und Jugendveranstaltungen, z. B. Kinder- und Jugendtage, 
Kinder- und Jugendwochen, Filmveranstaltungen und Konzerte, zu denen 
offen eingeladen wird. 
Antragstellung  
 
Anträge können formlos von Trägern der Kinder- und Jugendhilfe sowie 
allen unter „I. Förderkriterien“ genannten Antragsberechtigten aus Münster 
gestellt werden. 
Wenn eine offene Kinder- und Jugendveranstaltung du rchgeführt werden 
soll, so muss sie ausreichend vorbereitet und darüber umfassend öffentlich 
informiert werden.  
Dem formlosen Antrag ist das Programm sowie der Kos ten- und 
Finanzierungsplan beizufügen. 
Der Antrag ist spätestens vier Wochen vor der Veranstaltung einzureichen. 
 
Auf Wunsch kann eine Eingangsbestätigung per Mail angefordert werden.  
 
Erhält der Träger für die Einrichtung/das Angebot b ereits eine strukturelle 
Programmmittelförderung (Förderstruktur), so können  aus dieser Position 
keine zusätzlichen Mittel mehr bewilligt werden. 
Teilnehmende Junge Menschen mit Hauptwohnsitz in Münster, die 
 mindestens sechs Jahre und noch nicht 18 Jahre alt sind 
 sowie 18- bis einschließlich 26-Jährige, gemäß „Zi ffer 
I.Förderkriterien“ 
Personelle 
Anforderung 
Leitungskräfte müssen mindestens 18 Jahre, die Mita rbeiterinnen und 
Mitarbeiter mindestens 16 Jahre alt und für ihre Aufgaben geeignet sein. 
Anerkennungsfähige 
Kosten  
Verbrauchs- und Informationsmaterialien, Transportk osten, Kosten für 
Referentinnen und Referenten, Musikgruppen, Gebühre n und Steuern, 
Gestaltung der Räume 
Nicht förderbar sind Verpflegungskosten. 
Förderung Die Förderung beträgt höchstens 260,00 € je Veranstaltung. 
Pro Gruppe bzw. Träger können maximal zwei Veransta ltungen jährlich 
bezuschusst werden. 
Verwendungsnachweis 
(Vordruck) 
Der Verwendungsnachweis ist spätestens sechs Wochen  nach 
Beendigung der Maßnahme einzureichen. Es sind neben  den Ausgaben 
auch die Einnahmen der Veranstaltung anzugeben.

21 
 3.2 Kurse und Workshops 
Definition  Kurse und Workshops aus den verschiedenen Bereichen , z. B. kreative 
Techniken, Erlernen von Instrumenten in der Gruppe, Umgang mit Medien, 
Selbstbehauptung/Selbstverteidigung, Jugendkultur etc. 
Antragstellung 
(Vordruck) 
Anträge  können von Trägern der Kinder- und Jugendhilfe sowie allen unter 
„I. Förderkriterien“ genannten Antragsberechtigten aus Münster gestellt 
werden. 
Der Antrag ist spätestens vier Wochen vor Beginn de r Maßnahme 
einzureichen. 
Ein Antrag kann mehrere Angebote beinhalten. Für die Bewilligung wird die 
konkrete Zeit- und Programmplanung jeder einzelnen Maßnahme (Inhalt, 
Umfang und Dauer) benötigt. 
Auf Wunsch kann (unter „weitere Erläuterungen“) ein e 
Eingangsbestätigung per Mail angefordert werden. 
Nicht bezuschusst werden Kurse und Workshops in Ver bindung mit 
anderen Förderpositionen dieser Richtlinie. 
Für die inklusive Betreuung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung 
und von Behinderung bedrohter Kinder und Jugendlicher wird ein Zuschuss 
zu den erforderlichen Kosten gezahlt. Der Antrag is t per Vordruck  vor 
Beginn der Maßnahme zu stellen; eine Zuschusszahlun g kann nur bei 
vollständig ausgefülltem und rechtzeitig eingegange nem Antragsformular 
bewilligt werden. Zuschüsse werden nur für inklusiv e Angebote gewährt, 
exklusiv angebotene Maßnahmen sind von der Förderung ausgeschlossen.  
Ist bei Eingang des Antrages der allgemeine Maßnahmen-zuschuss bereits 
bewilligt worden, erfolgt die Zahlung dieses Zuschusses nach Prüfung des 
Verwendungsnachweises.  
Erhält der Träger für die Einrichtung/das Angebot b ereits eine strukturelle 
Programmmittelförderung (Förderstruktur), so können  aus dieser Position 
keine zusätzlichen Mittel mehr bewilligt werden. 
Teilnehmende  Junge Menschen mit Hauptwohnsitz in Münster, die 
 mindestens sechs Jahre und noch nicht 18 Jahre alt sind 
 sowie 18- bis einschließlich 26-Jährige, gemäß „Zi ffer I. 
Förderkriterien“ 
Personelle 
Anforderung  
Die Kursleitung muss für das Angebot qualifiziert s ein, den Kindern und 
Jugendlichen bestimmte Fähig- und Fertigkeiten zu vermitteln. 
Anerkennungsfähige 
Kosten  
Kosten für das Programm, z. B. Entgelte für nicht hauptamtlich beim Träger, 
oder übergeordneten Stellen, beschäftigte Mitarbeit er, Materialkosten, 
auch für Infomaterial und Werbung

22 
Förderung Den Antragstellenden steht pro Kalenderjahr ein Kontingent von bis zu 45 
Doppelstunden zur Verfügung. Für eine Doppelstunde kann ein Zuschuss 
von 20,00 € für Honorar- und Materialkosten gewährt werden.  
Pro Kurs müssen mindestens fünf Personen (plus Kursleitung) teilnehmen. 
Ihre Teilnahme ist per Teilnahmeliste nachzuweisen. 
Für die inklusive Betreuung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung 
und von Behinderung bedrohter Kinder und Jugendlicher wird ein Zuschuss 
bis zu einem Tageshöchstsatz von 100,00 € gewährt, jedoch maximal 
30,00 € pro Doppelstunde. 
Der jeweilige Höchstzuschuss wird bei einem Betreuungsschlüssel von 1:1 
gezahlt, bzw. vermindert sich bei niedrigerem Aufwa nd (1:2, 1:3) 
entsprechend. Der beantragte Betreuungsaufwand bzw.  -schlüssel muss 
begründet werden. 
Verwendungsnachweis  
(Vordruck) 
Der Verwendungsnachweis mit Originalbelegen und Tei lnahmeliste ist 
spätestens sechs Wochen nach Beendigung des Kurses/ Workshops 
einzureichen. Die Verwendung des Zuschusses für die  Individual-
betreuung ist durch Originalbelege nachzuweisen.

23 
 3.3 Informationsmaterialien  
Definition  Informationsmaterialien über die Angebote und Veran staltungen der 
Kinder- und Jugendarbeit sowie  
Information über die Angebote und Veranstaltungen d er Kinder- und 
Jugendarbeit auf digitalen Plattformen. 
Antragstellung  
 
Anträge können formlos von Trägern der Kinder- und Jugendhilfe sowie 
allen unter „I. Förderkriterien“ genannten Antragsberechtigten aus Münster 
gestellt werden. 
Der Antrag ist vor Vergabe des (Druck-)auftrags mit  einer kurzen 
Inhaltsbeschreibung sowie einem Kosten- und Finanzi erungsplan 
einzureichen. 
Auf Wunsch kann eine Eingangsbestätigung per Mail angefordert werden. 
Erhält der Träger für die Einrichtung/das Angebot b ereits eine strukturelle 
Programmmittelförderung (Förderstruktur), so können  aus dieser Position 
keine zusätzlichen Mittel bewilligt werden. 
Anerkennungsfähige 
Kosten  
Druck- und Herstellungskosten; Kosten für das Bewerben von Angeboten  
bzw. Veranstaltungen auf digitalen Plattformen (z.B . Homepage, 
Socialmedia-Accounts etc.); nicht bezuschusst werde n Versand und 
Vertrieb.  
Förderung  Der Höchstzuschuss beträgt maximal 260,00 € je Auftrag. 
Alternativ dazu kann auch die Förderung mehrerer Au sgaben als 
"zusammengefasste Förderung" von max. 520,00 € pro Halbjahr beantragt 
werden. Als Halbjahre gelten hier die Zeiten vom 01.01. bis zum Beginn der 
Sommerferien und vom Ende der Sommerferien bis zum 31.12. Wird eine 
zusammengefasste Förderung gewährt, sind in diesem Halbjahr weitere 
Förderungen durch diese Position nicht möglich. 
Bei regelmäßigen Publikationen werden maximal sechs  Aufträge jährlich 
gefördert.  
Interne Publikationen und Jahresberichte einer Einr ichtung eines Trägers 
oder eines Verbandes werden nicht gefördert. 
Verwendungsnachweis  
(Vordruck) 
Es ist dem Verwendungsnachweis ein Exemplar der ext ernen Publikation 
und die Originalrechnung beizufügen.

24 
 
4. Qualifizierung und Bildung 
 4.1 Grundschulung „Gruppenleitung“  
Definition  Die Standards der Grundschulung „Gruppenleitung“ or ientieren sich an den 
Qualitätsstandards zum Erwerb der „Jugendleiter/-in-Card-Qualifizierung“ des 
Bundeslandes NRW. (JULEICA, siehe auch www.juleica.de).  
Ziel ist es, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für die verantwortliche Übernahme 
von Aufgaben in der münsteraner Kinder- und Jugenda rbeit und der 
aufsuchenden Jugendsozialarbeit entsprechend den An forderungen zu 
qualifizieren. 
Die Grundschulung „Gruppenleitung“ vermittelt Grundlagen und Standards für 
die aktive und verantwortliche Mitarbeit in der Gru ppen- und Verbandsarbeit 
in den Bereichen: 
 Aufgaben und Funktionen der Gruppenleitung und Befähigung zur Leitung 
von Gruppen  
 Ziele, Methoden und Aufgaben der Jugendarbeit  
 Rechts- und Organisationsfragen der Jugendarbeit 
 psychologische und pädagogische Grundlagen für die  Arbeit mit Kindern 
und Jugendlichen,  
 Gefährdungstatbestände des Jugendalters  
 Fragen des Kinder- und Jugendschutzes, wie z.B. § 8a SGB VIII und § 72a 
SGB VIII, Aufsichtspflicht, Jugendschutzgesetz, Prävention sexualisierter 
Gewalt  
Darüber hinaus wird empfohlen, aktuelle Themen des Jugendalters und der 
Jugendarbeit wie Partizipation, Geschlechterrollen und Gender 
Mainstreaming, Migrationshintergrund und interkultu relle Kompetenz, 
internationaler Jugendaustausch und auch verbandsspezifische Themen zum 
Bestandteil der Grundschulung „Gruppenleitung“ zu machen. 
Antragstellung 
(Vordruck) 
Anträge  können von Trägern der Kinder- und Jugendhilfe sowie allen unter „I. 
Förderkriterien“ genannten Antragsberechtigten aus Münster gestellt werden. 
Auf Wunsch kann (unter „weitere Erläuterungen“) ein e Eingangsbestätigung 
per Mail angefordert werden.  
Der Antrag ist spätestens vier Wochen vor Beginn de r Maßnahme 
einzureichen. Dem Antrag sind vorab die voraussicht liche Anzahl der 
Teilnehmenden, das ausführliche Programm und die Ve röffentlichung des 
Angebots (Online-Flyer, Bekanntmachung o.ä.) beizufügen. 
Auch Zuschüsse für Einzelpersonen, die an Veranstal tungen überörtlicher 
Träger teilnehmen, sind durch den örtlichen Träger zu beantragen.

25 
Teilnehmende  Junge Menschen ab 16 Jahren mit Hauptwohnsitz in Münster. 
Junge Menschen ab 14 Jahren, wenn sie bereits in de r Kinder- und 
Jugendarbeit aktiv sind.  
Die Teilnehmenden erhalten nach Abschluss der Grund schulung einen 
Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme. 
Personelle 
Anforderung  
Die Referentinnen und Referenten müssen für ihre Au fgaben geeignet und 
ausgebildet sein. Entsprechendes Fachwissen (z. B. Erste Hilfe) ist vom 
Träger zu gewährleisten. 
Anerkennungsfähige 
Kosten 
 Honorare für Referentinnen und Referenten (nicht für hauptamtlich, beim 
Träger oder übergeordneten Stellen, beschäftigte Personen) 
 Fahrtkosten für Referentinnen und Referenten und T eilnehmende 
(außerhalb von Münster) 
 Verpflegung für Referentinnen und Referenten und T eilnehmende (bei 
Veranstaltungen, die einen ganzen Tag oder mehrere Tage dauern)  
 Kosten für die Vorbereitung und die Durchführung (Material, Porto u. ä.; 
keine Fahrt- oder Verpflegungskosten für die Vorbereitung) 
 Teilnahmegebühren, ggf. Kosten für die Unterbringung  und Fahrtkosten 
für Fortbildungen auf überörtlicher Ebene 
Förderung  Es werden Zuschüsse je teilnehmender Person (inkl. Referentin/Referent) 
gezahlt; die Höhe dieser Zuschüsse richtet sich nach der jeweiligen Dauer 
der Maßnahme. 
Insgesamt soll die Grundschulung „Gruppenleitung“ 35 Zeitstunden 
umfassen, wobei unterschiedliche Modelle möglich sind: 
 5-Tagesveranstaltungen    7 Std./Tag 
z. B. in den Ferien 
 2 x 2-Tagesveranstaltungen    7 Std./Tag 
z. B. am Wochenende 
2 zusätzliche Kurzveranstaltungen  2 x 3,5 Std. 
z. B. am Abend 
Bei einem Umfang von 35 Std. beträgt der Zuschuss pro Person 100,00 €.  
Bei der Grundschulung „Gruppenleitung“ soll die Gruppengröße, in der Regel 
acht bis 25 Teilnehmende, die qualifizierte Beteiligung der Teilnehmenden 
ermöglichen. 
Im Einzelfall werden auch größere Gruppen bezuschusst, wenn die Struktur 
der Veranstaltung und die verwendeten Methoden eine qualifizierte 
Bildungsarbeit gewährleisten. 
Verwendungsnachweis 
(Vordruck) 
 
Der Verwendungsnachweis  ist nach Beendigung der Maßnahme mit 
Teilnahmeliste und Originalbelegen einzureichen. Bei Einzelpersonen, die an 
Veranstaltungen überörtlicher Träger teilnehmen, is t ein Nachweis über die 
erfolgreiche Teilnahme einzureichen.

26 
 
 4.2 Fortbildungen  
Definition  Fortbildungen von ehren-, neben- und hauptamtlichen  Mitarbeiterinnen und 
Mitarbeitern, die eine fachlich qualifizierte Kinde r- und Jugendarbeit 
gewährleisten. Anerkannt werden Maßnahmen in den Be reichen Pädagogik, 
Psychologie, Soziologie, Kinder- und Jugendrecht, a llgemeinpolitische 
Bildung, Medienkompetenz, Umweltbildung sowie Förderungsmöglichkeiten. 
Ein Seminarcharakter muss durch ein Programm nachgewiesen werden.  
Antragstellung 
(Vordruck) 
Anträge  können von Trägern der Kinder- und Jugendhilfe sowie allen unter „I. 
Förderkriterien“ genannten Antragsberechtigten aus Münster gestellt werden. 
Auf Wunsch kann (unter „weitere Erläuterungen“) ein e Eingangsbestätigung 
per Mail angefordert werden.  
Der Antrag ist spätestens vier Wochen vor Beginn de r Maßnahme 
einzureichen. Dem Antrag sind vorab die voraussicht liche Anzahl der 
Teilnehmenden, das ausführliche Programm und die Ve röffentlichung des 
Angebots (Online-Flyer, Bekanntmachung o. ä.) beizufügen.   
(Das ausführliche Programm kann, bis zum Beginn der  Fortbildung 
nachgereicht werden, wenn dies unter „weitere Erläu terungen“ beantragt 
wird.) Auch Zuschüsse für Einzelpersonen, die an Ve ranstaltungen 
überörtlicher Träger teilnehmen, sind durch den ört lichen Träger zu 
beantragen. 
Teilnehmende  Junge Menschen ab 14 Jahren, die während oder nach der Aus- oder 
Fortbildung in der münsteraner Kinder- und Jugendarbeit tätig sind. 
Personelle 
Anforderung  
Die Referentinnen und Referenten müssen für ihre Au fgaben geeignet sein.  
Ihre Qualifikation ist vom Träger der Veranstaltung ggf. nachzuweisen. 
Anerkennungsfähige 
Kosten  
 Honorare für Referentinnen und Referenten (nicht für hauptamtlich beim 
Träger oder übergeordneten Stellen beschäftigte Personen) 
 Fahrtkosten für Referentinnen und Referenten und T eilnehmende 
(außerhalb von Münster) 
 Verpflegung für Referentinnen und Referenten und T eilnehmende (bei 
Veranstaltungen, die einen ganzen Tag oder mehrere Tage dauern; 
keine alkoholischen Getränke) 
 Kosten für Vorbereitung und Durchführung (Material, Porto u. ä.; keine 
Fahrt- oder Verpflegungskosten für die Vorbereitung) 
 Teilnahmegebühren, , ggf. Kosten für die Unterbringung und Fahrtkosten 
für Fortbildungen auf überörtlicher Ebene 
Förderung  Es werden Pauschalzuschüsse je teilnehmender Person  (inkl. 
Referentin/Referent) gezahlt; die Höhe dieser Zuschüsse richtet sich nach der 
jeweiligen Dauer der Maßnahme pro Teilnehmerin und Teilnehmer.

27 
 
(Gemessen in Zeitstunden)  
 Kurzveranstaltung, mindestens 2,5 Std.   4,00 € 
(auch Vortragsreihen können beantragt werden) 
 Tagesveranstaltung, mindestens 4,5 Std..   12,00 €   
 2-Tagesveranstaltung, insgesamt mindestens 6 Std. 19,00 €  
 3-Tagesveranstaltung, insgesamt mindestens 10 Std. 40,00 €  
 mehrtägige Veranstaltung bis zu 7 Tagen, 
4,5 Std. je vollem Tag (An-/Abreisetag = 1Tag)  18, 00 €  
Bei Aus- und Fortbildungen auf örtlicher Ebene soll die Gruppengröße, in der 
Regel acht bis 25 Teilnehmende, deren qualifizierte  Beteiligung ermöglichen 
und die verwendeten Mittel wirtschaftlich genutzt werden. Im Einzelfall werden 
auch größere Gruppen bezuschusst, wenn die Struktur der Veranstaltung und 
die verwendeten Methoden eine qualifizierte Bildungsarbeit gewährleisten. 
Verwendungsnachweis 
(Vordruck) 
Der Verwendungsnachweis ist nach Beendigung der Maß nahme mit 
Teilnahmeliste, ggf. ausführlichem Programm und Ori ginalbelegen 
einzureichen.

28 
 4.3 Kinder- und Jugendbildung 
Definition  Veranstaltungen zur Kinder- und Jugendbildung, insb esondere in den 
Bereichen: 
 Kultur und Interkultur 
 Soziales und Persönlichkeit  
 Politik und Demokratiebildung 
 Naturwissenschaft, Technik und Nachhaltigkeit 
 Arbeits- und Berufswelt  
Vermittlung von Kenntnissen und Fähigkeiten, orient iert an einem konkreten 
Bildungsziel, qualifiziert, umfassend und ihrem Bildungsstand entsprechend  
Veranstaltungsform, -inhalt und -methode müssen dem jeweiligen Bildungsziel 
gerecht werden. Die Teilnehmenden sollen auch bei d er Vorbereitung und 
Durchführung mitwirken können. 
Antragstellung 
(Vordruck) 
Anträge  können von Trägern der Kinder- und Jugendhilfe sowie allen unter „I. 
Förderkriterien“ genannten Antragsberechtigten aus Münster gestellt werden. 
Auf Wunsch kann (unter „weitere Erläuterungen“) ein e Eingangsbestätigung 
per Mail angefordert werden.  
Der Antrag ist spätestens vier Wochen vor Beginn de r Maßnahme 
einzureichen. Dem Antrag sind die Teilnahmezahl, da s ausführliche 
Programm und die Veröffentlichung des Angebots (Onl ine-Flyer, 
Bekanntmachung o. ä.) beizufügen. (Das ausführliche  Programm kann, bis 
zum Beginn der Maßnahme nachgereicht werden, wenn d ies unter „weitere 
Erläuterungen“ beantragt wird.)  Auch Zuschüsse für  Einzelpersonen, die an 
Veranstaltungen überörtlicher Träger teilnehmen, si nd durch den örtlichen 
Träger zu beantragen. 
 Für die inklusive Betreuung von Kindern und Jugend lichen mit Behinderung 
und von Behinderung bedrohter Kinder und Jugendlich er wird ein Zuschuss 
zu den erforderlichen Kosten gezahlt. Der Antrag ist per Vordruck vor Beginn 
der Maßnahme zu stellen; eine Zuschusszahlung kann nur bei vollständig 
ausgefülltem und rechtzeitig eingegangenem Antragsf ormular bewilligt 
werden. Zuschüsse werden nur für inklusive Angebote  gewährt, exklusiv 
angebotene Maßnahmen sind von der Förderung ausgesc hlossen.   Ist bei 
Eingang des Antrages der allgemeine Maßnahmenzuschu ss bereits bewilligt 
worden, erfolgt die Zahlung dieses Zuschusses nach Prüfung des 
Verwendungsnachweises. 
Teilnehmende  Junge Menschen mit Hauptwohnsitz in Münster, die 
 mindestens sechs Jahre und noch nicht 18 Jahre alt sind 
 sowie 18- bis einschließlich 26-Jährige, gemäß „Ziffer 1. Förderkriterien“  
Personelle 
Anforderung 
Die Referentinnen und Referenten müssen für ihre Au fgaben geeignet sein. 
Ihre Qualifikation ist vom Träger der Veranstaltung ggf. nachzuweisen.

29 
Anerkennungsfähige 
Kosten  
 Honorare für Referentinnen und Referenten (nicht für hauptamtlich beim 
Träger oder übergeordneten Stellen beschäftigte Personen) 
 Fahrtkosten für Referentinnen und Referenten und T eilnehmende 
(außerhalb von Münster) 
 Verpflegung für Referentinnen und Referenten und T eilnehmende (bei 
Veranstaltungen, die einen ganzen oder mehrere Tage dauern; keine 
alkoholischen Getränke) 
 Kosten für Vorbereitung und Durchführung (Material, Porto u. ä.; keine 
Fahrt-  oder Verpflegungskosten für die Vorbereitung) 
 Teilnahmegebühren , , ggf. Kosten für die Unterbringung  und Fahrtkosten 
für Fortbildungen auf überörtlicher Ebene 
Förderung  Es werden Pauschalzuschüsse je teilnehmender Person  (inkl. 
Referentin/Referent) gezahlt; die Höhe dieser Zuschüsse richtet sich nach der 
jeweiligen Dauer der Maßnahme pro Teilnehmerin und Teilnehmer.  
(Gemessen in Zeitstunden): 
 Kurzveranstaltung, mindestens 2,5 Std.  4,00 € 
(auch Vortragsreihen können beantragt werden) 
 Tagesveranstaltung, mindestens 4,5 Std. 8,00 €  
 2-Tagesveranstaltung, insgesamt mindestens 6 Std. 15,00 €  
 3-Tagesveranstaltung, insgesamt mindestens 13 Std. 31,00 €  
 mehrtägige Veranstaltung bis zu 7 Tagen, 
4,5 Std. je vollem Tag (An-/Abreisetag = 1Tag)  12, 00 €  
Die Gruppengröße, in der Regel acht bis 25 Teilnehm ende, soll deren 
qualifizierte Beteiligung ermöglichen und die verwendeten Mittel wirtschaftlich 
nutzen. 
Für die inklusive Betreuung von Kindern und Jugendl ichen mit Behinderung 
und von Behinderung bedrohter Kinder und Jugendlich er wird ein Zuschuss 
bis zu einem Tageshöchstsatz von 100,00 € pro Perso n/Übernachtung 
gewährt; maximal in Höhe der nachgewiesenen Kosten. 
Der jeweilige Höchstzuschuss wird bei einem Betreuu ngsschlüssel von 1:1 
gezahlt bzw. vermindert sich bei niedrigerem Aufwan d (1:2, 1:3) 
entsprechend. Der beantragte Betreuungsaufwand bzw.  -schlüssel muss 
begründet werden. 
Verwendungsnachweis 
(Vordruck) 
Der Verwendungsnachweis ist nach der Maßnahme mit T eilnahmeliste, ggf. 
ausführlichem Programm und Originalbelegen einzureichen.

30 
 
5. Betrieb und Verwaltung 
(außerhalb der Förderstruktur) 
 5.1 Betriebskosten  
Definition  Betriebskosten (= laufende Kosten) für die von Kind ern und Jugendlichen 
genutzten Räume, in denen offene Kinder- und Jugend arbeit, 
Jugendverbandsarbeit, sowie Angebote der aufsuchenden Jugendsozialarbeit 
angeboten werden. Es werden nur Räume bezuschusst, die im Stadtgebiet 
von Münster liegen.  
Ausnahme: „Landheime“ (auch außerhalb von Münster) erhalten Zuschüsse, 
wenn dort im Kalenderjahr mindestens 10 Freizeit- o der Fortbildungs-
maßnahmen mit insgesamt mindestens 150 Kindern, Jug endlichen und 
jungen Erwachsenen aus Münster stattfinden.  
Die Mehrzahl der Maßnahmen und Teilnehmenden muss d urch diese 
Richtlinien förderbar sein. Nachweiszeitraum ist da s letzte abgelaufene 
Kalenderjahr. 
Antragstellung Anträge können formlos von anerkannten Trägern der Kinder- und 
Jugendhilfe, die Träger von Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit sind, 
gestellt werden. Ein aussagekräftiger Grundriss ist beizufügen. 
Auf Wunsch kann eine Eingangsbestätigung per Mail angefordert werden. 
Erhält der Träger für die Einrichtung/das Angebot b ereits eine strukturelle  
Betriebskostenförderung (Förderstruktur), so können aus dieser Position keine 
zusätzlichen Mittel mehr bewilligt werden. 
Anerkennungsfähige 
Kosten  
Betriebskosten entstehen unabhängig von einem einzelnen Angebot aus dem 
Betrieb der geförderten Einrichtung insgesamt. Sie beziehen sich auf das 
Gebäude sowie das Inventar. Dazu gehören z. B. Gebühren, Versicherungen, 
Steuern, Müllabfuhr, Heizung, Reinigung, Strom, Gas , Wasser, 
Hausverwaltung, Pflege der Außenanlagen (sog. „Nebe nkosten“), Mieten, 
Reparaturen und Hausverbrauchsmittel (Küche, Sanitär). Beschaffungen (bis 
zu 410,00 € ohne MwSt. je Gegenstand) sowie die Unterhaltung des Inventars 
dürfen nur bis zu 10 % der anerkennungsfähigen o. g. Kosten betragen.  
Renovierungen in größerem Umfang sowie Investitione n, d. h. bauliche 
Veränderungen und Beschaffungen > 410,00 € (ohne Mw St.), die über 
mehrere Jahre genutzt werden können, sind nicht Geg enstand der lfd. 
Betriebskostenabrechnung. Eine Förderung kann ggf. nach der Ziffer 6 dieser 
Richtlinien beantragt werden.

31 
Förderung  Der jährliche Zuschuss richtet sich nach Größe und Art der Einrichtung:  
einzelne Räume:  3,60 €/qm 
Teilhaus:   4,50 €/qm 
Haus:     6,00 €/qm 
Landheim:   7,10 €/qm 
Nutzungsänderungen einzelner Räume oder der gesamte n Einrichtung sind 
dem Amt für Kinder, Jugendliche und Familien vorab schriftlich mitzuteilen. 
Verwendungsnachweis 
(Vordruck) 
Der Verwendungsnachweis ist mit Originalbelegen bis  zum 01.03. des 
Folgejahres einzureichen. Der Verwendungsnachweis gilt auch als Antrag für 
das laufende Jahr.

32 
 5.2 Werbe- und Verwaltungskosten 
Definition  Kosten für die allgemeine Verwaltung, Werbung und Ö ffentlichkeitsarbeit 
sowie Reparaturen von Bürogeräten 
Antragstellung 
 
Anträge können formlos von Trägern der Kinder- und Jugendhilfe sowie allen 
unter „I. Förderkriterien“ genannten Antragsberechtigten aus Münster gestellt 
werden. 
Auf Wunsch kann eine Eingangsbestätigung per Mail angefordert werden. 
Erhält der Träger für die Einrichtung/das Angebot b ereits eine strukturelle 
Programmmittelförderung (Förderstruktur), so können  aus dieser Position 
keine zusätzlichen Mittel mehr bewilligt werden. 
Anerkennungsfähige 
Kosten  
Allgemeine Verwaltungskosten 
Büromaterialien, Porto, Telefongebühren (bei Privatanschlüssen ggf. anteilig), 
Fotokopien, Kontoführungsgebühren, kleine Bürogegenstände 
Keine Bastelmaterialien, Haushaltswaren, technische Geräte o. ä. 
Werbung und Öffentlichkeitsarbeit 
Druckkosten für Programme, Prospekte, Broschüren, P lakate, Flyer, 
Rundschreiben, Zeitungsanzeigen, Wettbewerbsausgabe n (Pokale, 
Urkunden etc.) 
Erstellung/Pflege von digitalen Plattformen (z.B. Gestaltung einer Homepage, 
Hervorhebungskosten in Socialmedia-Accounts etc.). 
Keine Reise-, Personal- und Verpflegungskosten 
Reparatur- und Unterhaltskosten 
Reparaturen von technischen Geräten, die für Verwaltungsarbeiten notwendig 
sind (z. B. Computer, Telefon). 
Förderung  Die pauschale Förderung beträgt 385,00 €. 
Trägergemeinschaften (Bund der Deutschen Kath. Juge nd, Ev. Jugend, 
DPSG Bezirk Münster und die Sportjugend im Stadtspo rtbund) erhalten eine 
Pauschale in Höhe von 770,00 €.  
Verwendungsnachweis 
(Vordruck) 
Der Verwendungsnachweis ist mit Originalbelegen bis  zum 15. Februar des 
Folgejahres einzureichen. Der Verwendungsnachweis gilt auch als Antrag für 
das lfd. Jahr. 
Der Zuschuss für ein Jahr entspricht maximal dem an erkannten und 
tatsächlich verwendeten Zuschuss des Vorjahres. Eine Nachbewilligung bzw. 
Erhöhung der Förderung bis zum Pauschalsatz ist bis  zum 1. September zu 
beantragen.

33 
 
6. Investive Förderung 
 6.1. Einrichtung, Renovierung und kleine bauliche  
Veränderungen  
Definition  Beschaffungen von Einrichtungsgegenständen (Möblierung), Austausch von 
bereits vorhandenen Elektrogroßgeräten (Küchenherd,  Spül-/ oder 
Waschmaschine, Trockner), Renovierungen und kleine bauliche 
Veränderungen 
Antragstellung Anträge können formlos von anerkannten freien Träge rn der Kinder- und 
Jugendhilfe, die Träger von Einrichtungen sind, die  seit mindestens fünf 
Jahren bestehen und Angebote der Kinder- und Jugend arbeit bereithalten, 
gestellt werden. 
Auf Wunsch kann eine Eingangsbestätigung per Mail angefordert werden. 
Die Einrichtungen müssen durch einen Betriebskostenzuschuss nach diesen 
Richtlinien gefördert werden.  
Sogenannte „Landheime“ werden nicht bezuschusst. 
Dem formlosen Antrag sind die Beschreibung der geplanten Maßnahme, ein 
Kosten- und Finanzierungsplan beizufügen und durch Angebote der 
Leistungsanbieter zu belegen. 
Anerkennungsfähige 
Kosten  
Planungs- und Erstellungskosten, sowie Anschaffungs kosten, wobei auch 
die ehrenamtlichen Leistungen anerkannt werden (kei ne Materialien, die 
durch Förderposition 6.2. „Neubau, Umbau und Erweit erung von 
Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit“ gefördert werden). 
Förderung  Es wird höchstens pro Kalenderjahr und Einrichtung ein Zuschuss in Höhe 
von 2.500,00 € gezahlt.  
Für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen können  spezielle 
Baumaßnahmen und Einrichtungsgegenstände, welche di e Räume 
nutzbarer machen, beantragt werden. Pro Kalenderjahr wird ein zusätzlicher 
Zuschuss bis zu 2.500,00 € gezahlt. Dieser Zuschuss  wird auf die anderen 
Zuschüsse nicht angerechnet. Ansonsten gelten die o. g. Anforderungen. 
Verwendungsnachweis 
(Vordruck) 
Der Verwendungsnachweis wird unmittelbar nach Beend igung der 
Maßnahme mit den Originalbelegen benötigt, späteste ns zum im 
Bewilligungsbescheid angegebenen Termin. 
Die Belege sind, solange ihre "Zweckbestimmung" besteht, aufzubewahren, 
maximal jedoch 30 Jahre lang.

34 
 6.2 Neubau, Umbau und Erweiterung von  
Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit 
Definition  Neubauten, Umbauten oder Erweiterungen von Einricht ungen der Kinder - 
und Jugendarbeit, sowie deren Erstausstattung (Möblierung) 
Mehrzweckeinrichtungen, die eigene Räume für die Ki nder- und 
Jugendarbeit zur Verfügung stellen 
Antragstellung Anträge können formlos von anerkannten freien Träge rn der Kinder- und 
Jugendhilfe gestellt werden. 
Auf Wunsch kann eine Eingangsbestätigung per Mail angefordert werden.  
Der Antrag ist frühzeitig vor Baubeginn zu stellen.  Die vorgeprüften 
Bauunterlagen nach DIN 276 sind beizulegen. Dazu ge hören Lageplan, 
Bauzeichnungen, Kosten- und Finanzierungsplan, Baug enehmigung, 
Erklärungen zu den Folgekosten sowie zur Dauer der Nutzung für die Kinder 
- und Jugendarbeit. Die städtische Förderung ist ni cht möglich, wenn der 
Baubeginn vor Antragstellung und Bewilligung erfolg t oder die 
Gesamtfinanzierung nicht gesichert ist. 
Anerkennungsfähige 
Kosten  
Planungs- und Errichtungskosten 
Förderung  Maximal ein Drittel der anerkennungsfähigen Bau- un d Errichtungskosten, 
ca. 10 bis 15 % der Gesamtkosten, können für Einric htungsgegenstände 
verwandt werden. 
Für Maßnahmen dieses Förderbereichs stehen zum Zeit punkt der 
Antragstellung keine Mittel im städt. Haushalt zur Verfügung. 
Über diese Investitionskostenförderung beschließt der Rat der Stadt Münster 
im Rahmen der Etatberatungen für das jeweils folgende Haushaltsjahr. 
Verwendungsnachweis 
(Vordruck)  
Der Verwendungsnachweis wird spätestens 12 Monate n ach 
Inbetriebnahme der Einrichtung mit einer Abrechnung  aller tatsächlichen 
Kosten und der gesamten Finanzierung benötigt. 
Der Zuschuss kann entsprechend dem Investitionsplan  in verschiedenen 
Haushaltsjahren ausgezahlt werden.

35 
  
 6.3 Beschaffung von Materialien  
Definition  Materialien für die Kinder- und Jugendarbeit sowie die aufsuchende 
Jugendsozialarbeit in den Jugendorganisationen und in Kinder- und 
Jugendeinrichtungen, die einer breiten Gruppe von K indern und 
Jugendlichen zur Verfügung stehen 
Antragstellung 
(Vordruck) 
Anträge   können  von Trägern der Kinder- und Jugendhilfe sowie allen unter 
„I. Förderkriterien“ genannten Antragsberechtigten aus Münster gestellt 
werden. 
Dem Antrag sind bei einer Anschaffung > 410,00 € (o hne MwSt.) 
vergleichende Preisangebote beizulegen.  
Auf Wunsch kann (unter „weitere Erläuterungen“) ein e 
Eingangsbestätigung angefordert werden. 
Reparaturen werden nur in begründeten Einzelfällen bezuschusst. 
Nicht gefördert werden Anschaffungen von:  
 Geräten, die nur von Einzelpersonen oder besonders  qualifizierten 
oder spezialisierten jungen Menschen genutzt werden können 
 Büroeinrichtungen und Büro-Einzelgeräten, Computern und Druckern 
für die Verwaltung 
 Verbrauchsmaterialien wie z. B. Druckerpatronen/-F üllungen, 
Lampen, CD, DVD, Bücher, Schrauben, Papier etc. 
 Küchengeräten 
Sportvereine werden vorrangig aus Mitteln des Sport amtes gefördert. 
Beantragen sie Mittel der Kinder- und Jugendarbeit oder der aufsuchenden 
Jugendsozialarbeit, so müssen sie die Nutzung in de r außersportlichen 
Jugendarbeit/aufsuchenden Jugendsozialarbeit nachwe isen. Sportgeräte 
erhalten Sportvereine über diese Richtlinien nicht bezuschusst.

36 
Förderung Der Zuschuss beträgt für: 
 Zelt- und Lagermaterial   bis zu 520,00 € 
 Spiel- und Sportmaterial   bis zu 390,00 € 
 Werkraumeinrichtungen   bis zu 520,00 € 
 Technische Geräte    bis zu 770,00 € 
 
  Zusätzliche (barrierefreie) Ausrüstungen bis zu 7 70,00 € 
Die Zuschüsse können bis zur genannten Höhe jeweils nur alle 24 Monate 
beantragt werden. Die Förderung mehrerer Teilbereic he ist möglich. Für 
größere Anschaffungen können zwei Teilbereiche zusa mmengefasst 
werden (ggf. in Kombination mit zusätzlicher/barrierefreier Ausrüstung). 
(Alle Beträge gelten inkl. MwSt.) 
Verwendungsnachweis 
(Vordruck) 
Der Verwendungsnachweis mit den Originalbelegen ist  direkt nach der 
Beschaffung einzureichen.   
  
Anerkennungsfähige 
Kosten  
Anschaffungskosten ab 150,00 € pro Antrag  
 Zelt- und Lagermaterial: 
z.B. Zelte, Zeltbahnen, Lagerküchen-Ausstattung, Transportkisten, 
Packsäcke, Sonnensegel, Gestänge, Planen 
 Spiel- und Sportmaterialien: 
z.B. Bühneneinrichtung, Kostüme, Brett- und Unterhaltungsspiele, 
Musikinstrumente, Tischtennis-, Fuß- und Handbälle, Rasenspiele 
oder andere kleine Spiel- und Sportgeräte 
 Werkraumeinrichtungen:  
z.B. Maschinen, Brennofen, Werkzeuge, technische Hilfsmittel, 
entsprechendes Mobiliar 
 Technische Geräte:  
z.B. Audio-/ und Visiogeräte (Aufnahme und Wiedergabe), 
Spielekonsolen und Gamingzubehör, Transportmittel, Computer, 
Boxen 
 Zusätzliche  Ausrüstungen zur Barrierefreiheit: 
z.B. Mobile Rampen, Gehhilfen, Hörhilfen (FM-Anlagen), 
barrierefreie Spielgeräte etc.

37 
 
7. Modellprojekte/Sondermaßnahmen 
Definition  Modellprojekte erproben innovative Arbeitsansätze in einem klar begrenzten 
Zeitraum, einmalig und modellhaft, um ihre Machbarkeit und Übertragbarkeit 
zu überprüfen. 
Sondermaßnahmen sind inhaltlich und zeitlich begren zte Projekte, die nicht 
einer Förderziffer dieser Richtlinien zugeordnet werden können, aber dennoch 
die positive Entwicklung der Kinder und Jugendlichen im Sinne des § 1 Abs.1 
SGB VIII fördern. 
Diese können u. a. aus folgenden Bereichen stammen: 
 Kultur und Politik 
 mit besonderen Zielgruppen 
 Inklusion 
 Ökologie/Nachhaltigkeit 
 Gewaltprävention 
 Partizipation von Kindern und Jugendlichen 
 Gender 
 Jugendhilfe und Schule 
Antragstellung Anträge können formlos von Trägern der Kinder- und Jugendhilfe sowie allen 
unter „I. Förderkriterien“ genannten Antragsberechtigten aus Münster gestellt 
werden. 
Dem formlosen Antrag ist vor Beginn der Maßnahme de r Kosten- und 
Finanzierungsplan sowie eine Konzeption beizufügen,  in der Zielgruppe, 
Ziele, Methode und das Programm des Projektes/der Maßnahme beschrieben 
werden. 
Auf Wunsch kann eine Eingangsbestätigung per Mail angefordert werden. 
Anerkennungsfähige 
Kosten 
Unmittelbare Kosten für die Vorbereitung und Durchf ührung, z. B. Honorare, 
Verbrauchsmaterialien, Infomaterial, Werbung etc. 
Förderung  Bis zu einem Höchstbetrag von 2.500,00 € entscheide t die Verwaltung, 
darüber hinaus der Ausschuss für Kinder, Jugendlich e und Familien (ggfls. 
Fristen beachten). 
Verwendungsnachweis 
(Vordruck) 
Nach Abschluss des Modellprojektes bzw. der Sonderm aßnahme ist der 
Verwendungsnachweis mit Originalbelegen sowie ein a usführlicher 
Erfahrungsbericht unverzüglich vorzulegen. Es sind neben den Ausgaben 
auch die Einnahmen der Veranstaltung anzugeben.

38 
 
8.  Strukturförderung der offenen Kinder- und 
Jugendarbeit und der aufsuchenden 
Jugendsozialarbeit 
 8.1 Personalkosten 
Definition Personalkosten sind diejenigen Kosten, die durch de n Einsatz von 
hauptamtlichen Fachkräften in der Kinder- und Jugen darbeit und in der 
aufsuchenden Jugendsozialarbeit entstehen. 
Zu den Bruttopersonalkosten gehören auch gesetzlich e (Pflicht-)-
Sozialversicherungsbeiträge des Arbeitgebers, sowie Umlagekosten zu einer 
Zusatzversorgungskasse (gemäß § 25 TVöD-VKA bzw. Tarifvertrag über die 
zusätzliche Altersvorsorge der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes-ATV-
K-, ohne Anwendung des § 26 Absatz 5 ATV-K) 
Antragstellung 
 
Anträge können von anerkannten freien Trägern der Kinder- und Jugendhilfe 
in Münster, die Angebote der offenen Kinder - und J ugendarbeit und 
Angebote der aufsuchenden Jugendsozialarbeit vorhalten, bis zum 31.12. für 
das Folgejahr gestellt werden. 
Auf Wunsch kann eine Eingangsbestätigung per Mail angefordert werden. 
Anerkennungsfähige 
Kosten  
Personalkosten für hauptamtliche Fachkräfte in der Kinder- und  
Jugendarbeit und der aufsuchenden Jugendsozialarbei t  
(Voll- oder Teilzeitkräfte mit mindestens der Hälft e der regelmäßigen 
Arbeitszeit eines Vollbeschäftigten) 
Förderung 90 % der Bruttopersonalkosten, berechnet auf Grundlage der Bestimmungen 
des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst – Ge meinden (TVöD-
VKA/KAV-NRW) in der jeweils gültigen Fassung. Die a nerkennungsfähige 
Vergütung ist auf die maximale Entgeltgruppe S12 begrenzt. 
Für Bestandskräfte (Stichtag 01.10.2005) gilt zusät zlich der „Tarifvertrag 
Überleitung“ (vom BAT zum TVöD).  
Zu den Bruttopersonalkosten gehören auch gesetzlich e (Pflicht-)-
Sozialversicherungsbeiträge des Arbeitgebers, sowie Umlagekosten zu einer 
Zusatzversorgungskasse (gemäß § 25 TVöD-VKA bzw. Tarifvertrag über die 
zusätzliche Altersvorsorge der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes-ATV-
K, ohne Anwendung des § 26 Absatz 5 ATV-K). Im Falle einer grundsätzlich 
90-%-igen Förderung sind auch gesetzliche Pflichtbe iträge zur 
Berufsgenossenschaft, die Ausgleichsabgabe an die Agentur für Arbeit (SGB 
IX, § 77/1) und Umlagen an die Lohnausgleichskasse (sog. „U 1“ und „U 2“) 
anerkennungsfähig. 
Weitere Kosten, die sich aus der Anstellung und der  Tätigkeit ergeben, 
werden nicht berücksichtigt.

39 
 
 
  
Die grundsätzliche Förderung und die Höhe (Prozentsatz) einer Stelle muss 
vom Rat der Stadt Münster nach vorhergehenden Beratungen im Ausschuss 
für Kinder, Jugendliche und Familien beschlossen werden. 
Personelle 
Anforderungen 
Die hauptamtlichen Fachkräfte sollen folgende Aufga ben der Kinder- und 
Jugendarbeit wahrnehmen:  
 Initiierung und Koordinierung von Angeboten 
 Durchführung von innovativen Projekten 
 Erschließung von neuen Lern- und Experimentierfeldern 
 Gewinnung, Schulung und Betreuung von ehren- und nebenamtlichen 
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Kinder- und Jugendarbeit und 
aufsuchenden Jugendsozialarbeit 
Als Fachkräfte im Sinne der Richtlinien sind grunds ätzlich staatlich 
anerkannte Diplom-Sozialarbeiterinnen bzw. Diplom-S ozialarbeiter, Diplom-
Sozialpädagoginnen bzw. Diplom-Sozialpädagogen, Dip lom-Pädagogen 
bzw. Diplom-Pädagoginnen und Fachkräfte mit vergleichbaren Bachelor- und 
Masterabschlüssen anerkennungs-  und die Bruttopers onalkosten 
förderfähig. 
Ist eine Stelle unbesetzt, ist dies umgehend dem Amt für Kinder- Jugendliche 
und Familien mitzuteilen.  
Die Neubesetzung wird formlos beantragt. Dem Antrag  ist der Vordruck  
„Mitteilungsbogen über Personaleinstellung“ beizufügen.  
Die Neubesetzung der Stelle kann erst nach Genehmig ung des öffentlichen 
Trägers erfolgen. 
 
Die Vorgabe der §§ 8a/72a SGB VIII bzw. die Regelun gen des 
Bundeskinderschutzgesetzes und die entsprechende Ve reinbarung 
zwischen dem Träger und der Stadt Münster sind einzuhalten. 
 
Personalkosten werden nicht rückwirkend gefördert. 
 
Verwendungsnachweis 
(Vordruck) 
Der Verwendungsnachweis ist mit dem vorgegebenen Vordruck bis zum 15. 
März des Folgejahres einzureichen. Die Jahres-Brutt o-Personalkosten sind 
durch Vorlage des sog. Stammblattes vom letzten Gehaltsmonat des Jahres 
nachzuweisen.

40 
 8.2 Programmmittel 
Definition Programmmittel sind unmittelbare Ausgaben für die p ädagogischen 
Angebote. 
Antragsstellung 
 
Anträge können von anerkannten freien Trägern der K inder- und 
Jugendhilfe in Münster, die Angebote der offenen Ki nder- und 
Jugendarbeit und Angebote der aufsuchenden Jugendso zialarbeit 
vorhalten, bis zum 31.12. für das Folgejahr gestellt werden. 
Auf Wunsch kann eine Eingangsbestätigung per Mail angefordert werden.  
Anerkennungsfähige 
Kosten 
Programmkosten fallen unmittelbar für die pädagogis chen Angebote an. 
Dies sind z. B. Ausgaben für Honorare, Aufwandsents chädigungen, 
Gebühren, Gagen, Eintrittsgelder, Verbrauchsmateria len, Werbung, 
Öffentlichkeitsarbeit, Transportkosten sowie Obst, Snacks und 
alkoholfreie Getränke. Weitere Verpflegungskosten sind nicht förderfähig.  
Außerdem gehören dazu kleine Anschaffungen bis zu 4 10,00 €  
je Gegenstand (ohne MwSt.), die dauerhaft genutzt w erden können  
(sog. „Geringwertige Wirtschaftsgüter), z. B. Spiel e, Sportmaterial und 
technische Geräte. Beschaffungen > 410,00 € (ohne M wSt.) können ggf. 
nach der Ziffer 6 dieser Richtlinien beantragt werden. 
20 % des eventuell nicht ausgeschöpften Zuschussbet rages für 
Programmkosten können durch Betriebskosten, die übe r den dafür 
vorgesehenen Zuschuss hinaus entstanden sind, nachgewiesen werden. 
Förderung  
„Offene Kinder- und 
Jugendarbeit“ 
Für je 0,25 Vollzeitäquivalent (VZÄ) wird eine Förd erung in Höhe von 
2.500,00 € gewährt. Daraus ergibt sich eine Zuwendu ngssumme von 
10.000,00 € für 1,0 VZÄ. 
Zahl geförderter VZÄ  Programmmittel 
 0,0 5.000,00 € 
 0,5 5.000,00 € 
 0,75 7.500,00 € 
 1,0     10.000,00 € 
 1,25     12.500,00 € 
 1,5     15.000,00 € 
 2,0 und mehr    20.000,00 € 
Die Einrichtungen mit besonderem Außengelände (Baus pielplatz, 
Sportanlage) werden mit einem zusätzlichen Sockelbe trag von 
 
5.000,00 € finanziert.

41 
  
Förderung  
„Aufsuchende 
Jugendsozialarbeit“ 
Für je 0,25 VZÄ wird eine Förderung in Höhe von 2.5 00,00 € gewährt. 
Daraus ergibt sich eine Zuwendungssumme von 10.000,00 € für 1,0 VZÄ 
Zahl geförderter VZÄ  Programmmittel 
 0,25 2.500,00 € 
 0,5 5.000,00 € 
 0,75 7.500,00 € 
 0,85 8.500,00 € 
 1,0     10.000,00 € 
Verwendungsnachweis  
(Vordruck) 
Der Verwendungsnachweis ist mit dem vorgegebenen Vo rdruck bis zum 
15. März des Folgejahres einzureichen. Die Ausgaben sind listenmäßig in 
Form einer vollständigen Übersicht (keine Belege, a ber alle Zahlungen) 
mit Verwendungszweck darzustellen.

42 
  
 8.3 Betriebskosten 
Definition Betriebskosten entstehen für den unmittelbaren Betrieb der Einrichtung. 
Antragsstellung 
 
Anträge können von anerkannten freien Trägern der K inder- und 
Jugendhilfe in Münster, die Angebote der offenen Ki nder - und 
Jugendarbeit und Standorte der aufsuchenden Jugends ozialarbeit 
vorhalten, bis zum 31.12. für das Folgejahr gestellt werden. 
Auf Wunsch kann eine Eingangsbestätigung per Mail angefordert werden. 
Anerkennungsfähige 
Kosten 
Betriebskosten entstehen unabhängig von einem einzelnen Angebot aus 
dem Betrieb der geförderten Einrichtung insgesamt. Sie beziehen sich auf 
das Gebäude sowie das Inventar. Dazu gehören z. B. Gebühren, 
Versicherungen, Steuern, Müllabfuhr, Heizung, Reini gung, Strom, Gas, 
Wasser, Hausverwaltung, Pflege der Außenanlagen (so g. 
„Nebenkosten“), Mieten, Reparaturen und Hausverbrauchsmittel (Küche, 
Sanitär). Beschaffungen (bis zu 410,00 € ohne MwSt.  je Gegenstand) 
sowie die Unterhaltung des Inventars dürfen nur bis  zu 10 % der 
anerkennungsfähigen o. g. Kosten betragen.  
Renovierungen in größerem Umfang sowie Investitione n, d. h. bauliche 
Veränderungen und Beschaffungen > 410,00 € (ohne Mw St.), die über 
mehrere Jahre genutzt werden können, sind nicht Geg enstand der lfd. 
Betriebskostenabrechnung. Eine Förderung kann ggf. nach der Ziffer 6 
dieser Richtlinien beantragt werden. 
Förderung Der durch die Leistungsvereinbarung mit dem Träger festgesetzte 
Betriebskostenzuschuss wird als Pauschalförderung fortgeschrieben. 
Verwendungsnachweis  
(Vordruck) 
Der Verwendungsnachweis ist mit dem vorgegebenen  Vordruck bis zum 
15. März des Folgejahres einzureichen. Die Ausgaben sind listenmäßig in 
Form einer vollständigen Übersicht (keine Belege, a ber alle Zahlungen) 
mit Verwendungszweck darzustellen.

43 
 8.4 Inklusionsförderung in der OKJA  
Definition Förderung von inklusiven Angeboten in den Einrichtu ngen der OKJA – 
außerhalb von Ferienprogrammen (1.1) und ganztägige r Ferienbetreuung 
(1.2/ 1.3).  
Antragstellung Anträge können formlos im Vorfeld von freien Träger n der Kinder- und 
Jugendhilfe in Münster, die Angebote der offenen Kinder- und Jugendarbeit 
vorhalten, gestellt werden.  
Dem formlosen Antrag sollen folgende Informationen zu entnehmen sein: 
 Name des Kindes/des Jugendlichen bzw. der Kinder/der Jugendlichen  
 Begründung des zusätzlichen Unterstützungsbedarfs 
 Angebotsbeschreibung 
 Zeitraum 
Auf Wunsch kann eine Eingangsbestätigung per Mail angefordert werden. 
Teilnehmende Kinder und Jugendliche mit körperlichen, geistigen,  seelischen 
Behinderungen und von Behinderung bedrohte Kinder und Jugendliche, die 
 mindestens sechs Jahre und noch nicht 18 Jahre alt sind 
 sowie 18- bis einschließlich 26-Jährige, gemäß „Ziffer I. Förderkriterien“ 
Personelle 
Anforderungen 
Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen müssen mindestens 16 Jahre alt und für ihre 
Aufgaben geeignet sein. 
Anerkennungsfähige 
Kosten 
Unmittelbare Kosten für Mitarbeiter und Mitarbeiter innen für die 
Durchführung von inklusiven Angeboten, z. B. Honora re, 
Aufwandsentschädigungen 
Förderung Die Förderung pro OKJA-Einrichtung beträgt max. 500,00 € pro Halbjahr. 
Verwendungsnachweis  Der Verwendungsnachweis ist spätestens sechs Wochen  nach Ende der 
Maßnahme mit Originalbelegen einzureichen. 
Die Zahlung des Zuschusses erfolgt nach Prüfung des  
Verwendungsnachweises.

44 
Impressum 
Herausgeberin 
Stadt Münster 
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 
Abteilung Kinder- und Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit 
Fachcontrolling/Jugendhilfeplanung 
Team Kinder- und Jugendförderung 
Team Verwaltung 
Redaktion 
Hanna Böhm 
Jochen Detering 
Sonja Hellkuhl 
Maike Ingenfeld 
Bernhard Paschert  
Nadja Rengshausen 
 
 
 
04.02.2022

Anlage 3

3796 Zeichen

Münster, 3. Februar 2022
Änderungsantrag V/0503/2021 Änderung der Richtlinien zur Förderung 
der Kinder- und Jugendarbeit
 
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
Die  Änderungen  der  Richtlinien  zur  Förderung  der  Kinder-  und  Jugendarbeit  –
nachfolgend als „Richtlinien“ bezeichnet – werden wie in den Anlagen 1 + 2 dargestellt
mit folgenden Änderungen beschlossen und treten am 01.03.2022 in Kraft.
1. Anlage 2, Seite 1:
Die Richtlinienförderung gilt für anerkannte Träger der Jugendhilfe , sowie
Vereine und angegliederte Initiativen, (Jugend-) Gruppen und (Jugend-)
Verbände,  soweit  die  zu  fördernden  Grundsätzlich  sind  alle
Angeboteförderbar, dieden auf den folgenden Seiten genannten Kriterien
entsprechen.  Politische Initiativen, Gruppen und Verbände sind von
der Richtlinienförderung ausgeschlossen.
2. Anlage 2, Seite 1:
Die Träger sind verpflichtet, vorrangig angehalten, Zuschüsse des Bundes
und des Landes zu beantragen und zu nutzen.
3. Anlage 2, Seite 2:
Jeder Antrag muss folgende Informationen beinhalten:
 Anzahl der Teilnehmenden sowie der Leitungskräfte
und Mitarbeitenden
4. Anlage 2, Seite 2:
 Der  Verwendungsnachweis  muss  von  zwei  Personen,
einer  verantwortlichen  Leitung  der  Maßnahme  oder
Veranstaltung  und  einer  Vertretung  des  Trägers  bzw.  des
Veranstalters,  unterschrieben  werden.  Mit  de rn
rechtsverbindlichen Unterschriftenwird die Richtigkeit der Angaben
durch die unterschreibenden Personen bestätigt.

5. Anlage 2, Seite 4, 7, 12, 15, 18, 20, 21, 23, 24, 27, 29, 33, 36 und 38:
Anträge  können  formlos  von  Trägern  der  Kinder-  und  Jugendhilfe
sowieangegliederte  Initiativen  und  Gruppen allen  unter  „I.
Förderkriterien“ genannten Antragsberechtigten  aus Münster gestellt
werden.
6. Anlage 2, Seite 4, 7, 12, 15, 24, 27, 29 (streichen und ergänzen) und 9, 18, 20, 
21, 23, 31, 33, 34, 35, 36, 38, 39, 42, 44, 45 (ergänzen):
Auf  Wunsch  kann  (unter  „weitere  Erläuterungen“)  eine
Eingangsbestätigung  per  Mail  angefordert  werden.  Sobald  eine
Umstellung  auf  e-Government  erfolgt  ist,  erhalten  die
Antragsstellenden  vom  Amt  für  Kinder,  Jugendliche  und  Familien
eine Eingangsbestätigung per Mail.
7. Anlage 2, Seite 5, 7, 10, 13, 16:
[…] die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sollen mindestens 16 Jahre alt
und für ihre Aufgaben geeignet sein.  Bei entsprechender Begleitung
können  Mitarbeiterinnen  und  Mitarbeiter  ab  14  Jahren  eingesetzt
werden. Die Verwaltung erarbeitet einen Schlüssel zum geregelten
Einsatz von jüngeren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.
8. Anlage 2, Seite 17:
Teilnehmende  aus  Familien  mit  mehreren  Kindern,  die  in  derselben
Maßnahme  mitfahren  oder  zeitgleichbei  unterschiedlichen  Maßnahmen
desselben Trägersmitfahren.
9. Anlage 2, Seite 13 und 19:
Die  „Geschwisterkind-Regelung/Regelung  für  Kinder  aus  Familien  in
sozialen Notsituationen (z.B. Arbeitslosigkeit, SGB II Leistungen etc.)“ wird
ebenfalls  bei  „2.1  Kurzfreizeiten“  und  „2.3  Internationale
Jugendbegegnungen“ angewandt, d.h. an entsprechenden Stellen in den
Richtlinien ergänzt.
10. Anlage 2, Seite 25:
Junge  Menschen  ab 15 14Jahren,  wenn  sie  bereits  in  der  Kinder-  und
Jugendarbeit aktiv sind.
11. Anlage 2, Seite 25:
Bei einer Ausbildung zum Sporthelfer betragt der Zuschuss pro Person
50,00 €. (Maximal in Hohe der tatsächlich anerkannten Kosten)
12. Anlage 2, Seite 27:
Junge Menschen ab  15 14Jahren, die während oder nach der Aus- oder
Fortbildung in der münsteraner Kinder- und Jugendarbeit tätig sind.

13. Anlage 2, Seite 27, 12:
Ein „allgemeiner Bildungsauftrag“ ist keine ausreichende Grundlage zur
Förderung,  e  Ein  Seminarcharakter  muss  durch  ein  Programm
nachgewiesen werden.
gez.
Leon Herbstmann Doris Feldmann Volt Ratsgruppe
und Fraktion und Fraktion

Anlage A

1864 Zeichen

Anlage A zur V/0503/2021 
 
Kurzüberblick 
Änderung der „Richtlinien zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit“ des Amtes für Kinder, Ju-
gendliche und Familien der Stadt Münster 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Nach der Umsetzung der Vorlage V/0910/2018 „Änderung der Richtlinien des Amtes für Kinder, 
Jugendliche und Familien der Stadt Münster zur Förderung der außerschulischen Kinder- und 
Jugendarbeit freier Träger“ sind im Rahmen des Wirksamkeitsdialoges als Teil der Qualitätsent-
wicklung und Sicherung weitere Änderungsbedarfe entstanden. 
 
Unter Beteiligung der Träger der freien Jugendhilfe wurden diese Punkte in die neue Version der 
Richtlinien zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit eingearbeitet. 
 
Des Weiteren werden folgende Ziele aus dem ISM-Prozess verfolgt: 
 
 Wir werden einer der führe nden Bildungs-, Wissenschafts -, Forschungs- und Entwick-
lungsstandorte in Europa 
 Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens - und Erlebnisqualität mit hohem 
Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesellschaft weiterent-
wickeln. 
 
Finanzierung:  
 
Produktgruppe: 0602 
0603 
 
Kinder- und Jugendarbeit 
Förderung von benachteiligten jungen Menschen 
Die Umsetzung der Vorlage verursacht keine zusätzlichen Kosten. 
 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja X Nein   
Im Entwurf des Haushaltsplans 2022 enthalten? X Ja  Nein   
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? X Ja  Nein   
Bereits veranschlagt?  X Ja  Nein

Pflichtigkeitsgrad 
 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
X überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
 
 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Die geförderten Angebote sind inklusiv auszurichten.

Beratungsverlauf (2)

09.02.2022 Hauptausschuss
TOP 18 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
09.02.2022 Rat
TOP 24 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0503/2021/1
Typ
Vorlagen
Datum
04.02.2022
Erstellt
04.02.2022 10:35