V/0678/2021/1
4. Aktionsplan der Europäischen Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler und regionaler Ebene für Münster 2021-2023
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Ergänzungsvorlage Beschluss
2610 Zeichen
V/0678/2021/1 V/0678/2021/1 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft 4. Aktionsplan der Europäischen Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler und regionaler Ebene für Münster 2021-2023 Beratungsfolge 15.12.2021 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Aktionsplan 2021 bis 2023 zur Umsetzung der „Europäischen Charta zur Gleichstellung von Männern und Frauen auf lokaler Ebene“ wird beschlossen (Anlage 1). 2. Die Verwaltung wird beauftragt, die darin festgelegten Aufgaben, Maßnahmen und Projekte bis 2023 zu realisieren. neu) 2. a) Zum Themenfeld Gendersensible Pädagogik in der Elementarpädagogik wird der 4. Aktionsplan um konkrete Maßnahmen ergänzt. (neu) 2. b) Zum Themenfeld „Berufsorientierung und Lebensplanung klischeefrei“ werden die Aktivitäten zum Girls‘ Day und Boys’ Day konzeptionell so erweitert, dass geschlechterstereotype Orientierungen aufgebrochen werden und die Angebote jenseits dualistischer Geschlechterrollen entwickelt und kommuniziert werden. 3. Der Rat der Gemeinden und Regionen Europas wird über die Beschlussfassung in Kenntnis gesetzt. II. Finanzielle Auswirkungen: Die Aufgaben, Maßnahmen und Projekte des Aktionsplans sind im Rahmen der vorhandenen Personal- und Finanzressourcen umsetzbar. Sollte im Laufe des Aktionszeitraums bei der Amt für Gleichstellung 01.12.2021 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau von Hayn T elefon:492-1704 vonHayn@stadt- muenster.de - 2 - V/0678/2021/1 Umsetzung einzelner Maßnahmen oder Projekte ein zusätzlicher Finanzbedarf entstehen, wird darüber gesondert entschieden. Begründung: Die Verwaltung schließt sich den vorgeschlagenen Anpassungen aus dem Änderungsantrag der Fraktionen Bündnis90/Die Grünen, SPD und Volt an. Zu 2 a): Die Maßnahme „Gendersensible Elementarpädagogik“ wurde im 4. Aktionsplan der Europäischen Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler und regionaler Ebene für Münster 2021-2023 (Anlage 1) ergänzt, indem Fortbildungen für alle Fachkräfte in den Kitas zu Gendersensibilität in der Pädagogik angeboten werden sollen. Zudem soll auf die Einstellung von mehr männlichen und nonbinären Fachkräften geachtet werden. Zu 2 b): Der Zukunftstag Girls´ Day und Boys´ Day soll in Münster konzeptionell so erweitert werden, dass sich auch Jugendliche mit anderen geschlechtlichen Identitäten (trans*, inter*, non-binär) in dem Angebot wiederfinden und unterstützt werden. gez. Markus Lewe Oberbürgermeister Anlagen: Anlage 1: 4. Aktionsplan der Europäischen Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler und regionaler Ebene für Münster 2021-2023
4.AktionsplanEUCharta
78089 Zeichen
Amt für Gleichstellung
4. Aktionsplan der Europäischen Charta
für die Gleichstellung von Frauen und
Männern auf lokaler und regionaler
Ebene für Münster
2021-2023
CHANCEN
Rollenstereotype
INTEGRATION Vorbilder
Gleichstellung Münster
Klischeefrei
FRAUEN EUROPA
Care-Arbeit
SPRACHE
SEXUALITÄT
LSBTIQ* Bildung
Gendergerecht
Inklusion
Mädchen
MÄNNER
Senior*innen
Politik
Jungen
ELTERNZEIT
Selbstbestimmtheit
Diskriminierungsfrei
GEWALTSCHUTZ
Stadtplanung
Glück
Kultur
Inhaltsverzeichnis
Vorwort 4
Vielfalt sichtbarer machen 6
Gendermonitoring 8
Vielfalt sexueller und geschlechtlicher Identitäten (LSBTIQ*) 8
Geschlechtersensible Jugendarbeit 9
Buntes und diverses Stadtbild 10
Ausbau von Kunst- und Kulturprojekten, die Vielfalt sichtbar machen 12
Historische Forschung zur Sichtbarmachung von Diversität 13
Gendersensible und diskriminierungsfreie Medien in der Stadtbücherei 14
Sichtbarmachen von Frauen bei Straßennamen 14
Regenbogen-Ampelfigur 15
Ausgewogenes Geschlechterverhältnis in der Politik 16
Motivation zum Engagement für politische Beteiligung 18
Weibliche Vorbilder in der Politik 19
Aufbrechen von Rollenstereotypen 20
Gendersensible Elementarpädagogik 22
Mädchen? Junge? Und was gibt es da noch? Rollenbilder, Identität, Sexualität 23
Berufsorientierung und Lebensplanung klischeefrei 24
Partnerschaftliche Familienarbeit 25
Bedarfsgerechte Kinderbetreuung und Unterstützung für Familien 26
Bedarfsgerechte Angebote der Kindertagesbetreuung 28
Zukunft der Kindertagesbetreuung 30
Verbesserung der Vereinbarkeit von Sorgearbeit 30
Kinderwunschberatung für Regenbogenfamilien 31
Münster-Nadel unter Gendergesichtspunkten 31
Abbau von Gewalt gegen Frauen, Männer und LSBTIQ*-Community 32
Häusliche Gewalt 34
Gewalt durch und gegen Männer 35
Gewalt gegen Menschen der LSBTIQ*-Community 35
Gendergerechte Sprache 36
Gendergerechte Sprache in Publikationen 39
Umstellung der städtischen Online-Plattformen 39
Die Stadt Münster als faire Arbeitgeberin 40
Grenzachtender Umgang 42
Förderung guter Führung und Fortbildungen zu Genderkompetenz 42
Gleichstellung in städtischen Beteiligungsgesellschaften 43
Gleiche Teilhabe in der Finanz- und Stadtplanung 44
FINANZfairTEILUNG 46
Beteiligung und Planung 48
T oiletten im öffentlichen Raum unter Genderaspekten 49
Sport für Frauen und Mädchen 50
Sportentwicklungsplan: Attraktivität der Sporthallen, der Vereinstätigkeiten
und Bäder für Mädchen und Frauen steigern 52
Gendersensible Integration 54
Online-Map mit Beratungs- und Integrationsangeboten 56
Kulturmittler*innen: Kooperation mit dem MuM e. V. 56
Projekt „Integration of Women in Sports“ 57
Relevante Artikel der Europäischen Charta für Gleichstellung für den 4. Aktionsplan 58
Ämterbezeichungen 62
Impressum 63
0504
Vielfalt sichtbarer machen
Vielfalt sichtbarer machen
xx
xx
ZUSTÄNDIGKEITEN DER STÄDTISCHEN ÄMTER: XX
› Artikel xx: xxx
Vorwort
Geschlecht ist überall. Es ist so allgegenwärtig, dass wir es oft nicht
reflektieren. Ganz selbstverständlich nehmen wir unser Gegenüber
wahr und ordnen die Person gedanklich ein. Unbewusst verbinden
wir mit dieser Zuschreibung auch Rollen und Vorstellungen, die ein-
schränkend sein können.
Auch in Entscheidungen von Kommunen können sich diese Annahmen
widerspiegeln. Deshalb ist es notwendig, dass sie ihren Einfluss auf
das tägliche Leben ihrer Bürger*innen so wahrnehmen, dass sie
Gleichstellungsaspekte in allen Handlungsfeldern systematisch
mitdenken. Für eine strategische Gleichstellungspolitik bieten dafür
die Aktionspläne zur Europäischen Charta für die Gleichstellung das
richtige Instrument.
Münster ist der Europäischen Charta als eine von über 1.700 euro-
päischen Kommunen aus 35 Ländern im Jahr 2009 beigetreten. Die
seitdem verfassten Aktionspläne dokumentieren die Entwicklung und
die Erfolge der Gleichstellungsarbeit in Münster auf vielfältige Weise.
Mit Hilfe der Charta wurden beispielsweise mehr Straßen und Plätze
nach Frauen benannt und im Amt für Gleichstellung wurden die
Arbeitsbereiche Männer- und Jungenarbeit und LSBTIQ* eingerichtet.
Um die Vielfalt an Themen abzudecken, wurde der Aktionsplan
thematisch breit aufgestellt. Der Plan setzt an Punkten an, bei denen
noch Handlungsbedarf besteht und zeigt dadurch auch, wie viel
Einfluss in einer Kommune zur Verfügung steht, um für die Gleich-
stellung der Geschlechter Fortschritte zu erzielen.
Aktionspläne, wie sie im Rahmen der Charta vorgesehen sind, leben
von der Vielfalt. Sie bieten die Möglichkeit, auf die Unterschied-
lichkeit des Aktionsraumes und auch der Akteur*innen zwischen
Verwaltung, Politik und Zivilgesellschaft einzugehen. So werden Sie
in diesem Aktionsplan neben großen Metazielen und konkreten
Projekten so manches Mal auch kleine Detailaufgaben finden.
Wir haben diese Vielfalt in konsistenter Struktur aufgefangen.
Innerhalb der einzelnen Zielsetzungen starten wir auf einer über-
geordneten Ebene, um dann immer mehr ins Detail zu gehen.
Die gleiche Struktur liegt auch den Indikatoren zu Grunde. Daneben
finden sich jeweils Hinweise auf die dabei beteiligten Ämter der
Stadtverwaltung (in numerischer Aufzählung) sowie eine Zuordnung
zu den Artikeln der Charta.
Entstanden ist dieser Aktionsplan mit einem Kernteam der Ver-
waltung, bestehend aus Vertreter*innen der Bereiche Kultur,
Soziales, Bildung, Planung, Gesundheit, Nachhaltigkeit und Personal.
Beteiligt am Aktionsplan wurden außerdem Vertreter*innen der
Politik und der Zivilgesellschaft. Denn die Ziele und Maßnahmen
werden über die Verwaltung hinaus auch von unabhängigen Trägern
und Netzwerken aus der Gleichstellungsarbeit umgesetzt.
Der neue Aktionsplan trägt eine bunte, innovative und ambitionierte
Mischung von Maßnahmen zusammen. Maßnahmen, mit denen wir
alle die Stadt Münster in den kommenden Jahren noch geschlechter-
gerechter gestalten werden.
Wir laden Sie ein, sich einzubringen und zu beteiligen. Seien Sie
Teil der Veränderung.
Herzliche Grüßße aus dem Amt für Gleichstellung
0706
Vielfalt sichtbarer machen
Vielfalt sichtbarer machen
xx
xx
ZUSTÄNDIGKEITEN DER STÄDTISCHEN ÄMTER: XX
› Artikel xx: xxx
Vielfalt
sichtbarer
machen
q Gendermonitoring
q Vielfalt sexueller und geschlechtlicher
Identitäten (LSBTIQ*)
q Geschlechtersensible Jugendarbeit
asdfghjklööqwertöuiöopyxcvbnm
0908
Vielfalt sichtbarer machen
Vielfalt sichtbarer machen
Vielfalt sichtbarer machen
Gleichstellung der Geschlechter ist die Aufgabe der gesamten Gesellschaft – unabhängig
von der geschlechtlichen Identität und der sexuellen Orientierung. Die Stadt Münster ist sich
der vielfältigen Lebenslagen der Menschen bewusst und setzt auf die geschlechtssensible
Umsetzung von Angeboten und Maßnahmen, die Diversität und Vielfalt sichtbar machen.
Vielfalt sexueller und
geschlechtlicher Identitäten
(LSBTIQ*)
Die Stadt Münster setzt sich für die Gleichstellung
aller Geschlechter und geschlechtlichen Identitäten
ein. Im Amt für Gleichstellung ist der Arbeitsbereich
für lesbische, schwule, bisexuelle, trans, inter und
queere Menschen fest verankert.
Menschen, die einer sexuellen oder geschlechtlichen
Minderheit angehören, erleben in ihren Familien, in
Schulen, am Arbeitsplatz und im öffentlichen Raum
noch immer Diskriminierungen, Ausgrenzungen und
Gewalt. Oft sind sie mit ihren Erfahrungen und
Lebenswelten unsichtbar.
Der vom Amt für Gleichstellung entwi-
ckelte Arbeitsplan für die „Gleichstellung
und Gleichberechtigung von Menschen al-
ler geschlechtlichen Identitäten“ legt den
Schwerpunkt für die Jahre 2021 bis 2023 auf
trans und inter Personen. Er benennt Ziele
und Maßnahmen zum Abbau von Diskrimi-
nierungen in den Bereichen Personenstand
und Geschlechtseinträge, zur Weiterent-
wicklung der gendersensiblen Sprache in
der Stadtverwaltung, die alle Geschlechter und Ge-
schlechtsidentitäten berücksichtigt, Etablierung von
Beratungsangeboten für trans und inter Menschen,
Sichtbarkeit von geschlechtlicher Vielfalt in der Stadt-
gesellschaft (auch Öffentlichkeitsarbeit), Fortbildung
und Sensibilisierung von städtischen Mitarbeitenden
für das Thema Diversity, sowie Schaffung stadtinterner
Vernetzungsstrukturen.
ZUSTÄNDIGKEITEN DER STÄDTISCHEN ÄMTER:
10, 13, 17, CITEQ, 33, 51, 53
› Artikel 6: Kampf gegen Stereotype
› Artikel 10: Vielfältige Diskriminierungen oder
Benachteiligungen
Jugendliche sind mit Beginn der Pubertät in einer
sensiblen Phase ihrer Identitäts- und Persönlichkeits-
entwicklung. Während dieser Zeit ist es notwendig,
sie in ihrem Selbstfindungsprozess zu stärken und
die Auseinandersetzung mit eigenen Vorstellungen,
Wünschen und Zukunftsplänen zu be-
gleiten.
Geschlechterklischees und
Rollenerwartungen sowie
die Probleme, die aus einer
stereotypen Sozialisation von
Mädchen und Jungen entstehen
können, sollen kritisch hinterfragt und
dekonstruiert werden. Dies trägt zur Ent-
wicklung eines selbstbestimmten Le-
bens sowie zur Thematisierung, Sen-
sibilisierung und Veränderung von
Ungleichheiten in unserer Gesellschaft
bei.
Verschiedene Träger in Münster arbeiten
gendersensibel und halten geschlechtsspezi-
fische Angebote für Kinder und Jugendliche vor.
Einige sind in der Arbeitsgemeinschaft Gender
vernetzt, deren Geschäftsführung das Amt für
Kinder, Jugendliche und Familien stellt.
Die inhaltliche gendersensible Arbeit wird ver-
tieft in den trägerunabhängigen Arbeitskrei-
sen „Mädchen“ und „Jungen und Männer“. In
ihnen werden Konzepte und Arbeitsstruk-
turen entwickelt, die alle Geschlechter
jenseits der typischen Zuschreibungen
ansprechen und einbeziehen wollen.
Beide Arbeitskreise wollen in den kom-
menden Jahren die Organisation und
Arbeitsstruktur weiterentwickeln und
die Öffentlichkeitsarbeit intensivieren,
um den Bekanntheitsgrad der Angebote
und Ansätze zu erhöhen.
ZUSTÄNDIGKEITEN DER STÄDTISCHEN
ÄMTER: 17, 51
› Artikel 6: Kampf gegen Stereotype
Gendermonitoring
Eine wichtige Grundlage von Entscheidungen der
Stadt Münster sind Zahlen, Daten und Fakten. Die
Kommune erhebt und veröffentlicht schon seit Jah-
ren fast flächendeckend geschlechterdifferenzierte
Zahlen. In der Publikation „Gendermonitoring“ wer-
den seit Ende 2020 sowohl bereits vorhandene als
auch neu erhobene gleichstellungsrelevante Zahlen
veröffentlicht. Es macht sichtbar, wo die Gleichstel-
lung der Geschlechter bereits erreicht ist und wo
noch Handlungsbedarf besteht: Wie ist die Verteilung
der Geschlechter in den Fraktionen im Rat? Wer nutzt
in Münster wie intensiv die Stadtbüchereien? Und
wie viele Väter nehmen in Münster länger als zwei
Monate Elternzeit?
Diese Informationen bieten Grundlagen für eine
zielgerichtete Steuerung für Politik und Verwaltung.
Zusätzlich dient das Gendermonitoring aber auch
der Sensibilisierung der Öffentlichkeit. Es richtet
sich deshalb an die gesamte Stadtgesellschaft sowie
Wissenschaft und Forschung. Eine jährliche Aktuali-
sierung und inhaltliche Weiterentwicklung hin zur
Abbildung aller vier möglichen Geschlechtsangaben
– weiblich, männlich, divers und ohne Angabe – wer-
den dazu beitragen, den Stand der Gleichstellung der
Geschlechter in Münster immer besser abbilden zu
können.
ZUSTÄNDIGKEITEN DER STÄDTISCHEN ÄMTER: 17, 61
› Artikel 8: Allgemeine Verpflichtungen
› Artikel 25: Stadt- und Lokalplanung
Geschlechtersensible Jugendarbeit
Die Artikel-
nummern beziehen
sich auf die
Charta.
Auszüge daraus
finden Sie auf
Seite 58-61.
Bereiche, in denen
Gendermonitoring
erweitert wurde
Geschlechter-
spezifische Angebote
für Kinder und
Jugendliche
Umsetzung der
Maßßnahmen aus dem
Arbeitsplan für die
Gleichstellung und Gleich-
berechtigung von Menschen
aller geschlechtlichen
Identitäten
SENSIBILISIERUNG FÜR ROLLENSTEREOTYPE
VERHILFT JUGENDLICHEN ZU EINER FREIEN
WAHL IHRER LEBENSGESTALTUNG.
Indikatoren
Buntes und
diverses
Stadtbild
q Ausbau von Kunst- und Kulturprojekten,
die Vielfalt sichtbar machen
q Historische Forschung zur Sichtbarmachung
von Diversität
q Gendersensible und diskriminierungsfreie
Medien in der Stadtbücherei
q Sichtbarmachen von Frauen bei Straßen-
namen
q Regenbogen-Ampelfigur
1312
Buntes und diverses Stadtbild
Buntes und diverses Stadtbild
Buntes und diverses Stadtbild
Münster ist bunt und vielfältig. Diese Vielfalt soll auf unterschiedlichen Wegen sichtbar
und erlebbar gemacht werden. Dies wirkt stereotypen Vorurteilen und Diskriminierung
entgegen und fördert eine offene und plurale Stadtgesellschaft.
Der Frauenanteil in Kunstinstitutionen ist unverän-
dert niedrig – insbesondere bei verantwortungsvol-
len Aufgaben zu künstlerischen Programmen und In-
halten. Vom Kulturamt wird deshalb noch verstärkter
als bisher bei der Bildung von Jurys und Vergabegre-
mien auf eine jeweils geschlechterspezifisch ausgegli-
chene Besetzung geachtet.
Zusätzlich bietet das Stadtmuseum Wechselaus-
stellungen und Veranstaltungen zu geschlechterspe-
zifischen Themen an. Bei Publikationen und Themen-
abenden des Stadtarchivs werden Genderaspekte
nach Möglichkeit berücksichtigt.
UM ALLEN MENSCHEN IN MÜNSTER EINE
LEBENSWERTE STADT ZU BIETEN, MACHEN
WIR DIE VIELFALT DER LEBENSFORMEN
UND SEXUELLER IDENTITÄTEN IM STADT-
BILD SICHTBARER.
Die Stadt Münster setzt den Ratsbeschluss „Gedenken
an die verfolgten Homosexuellen und vergessene Op-
fergruppen der NS-Zeit sowie den Internationalen Tag
gegen Homophobie (IDAHOT) in der Stadtgesellschaft
sichtbarer machen“ vom 17.03.2021 um. Sie erforscht
die Verfolgung Homosexueller und anderer sogenann-
ter vergessener Opfergruppen während der NS-Zeit
und deren Benachteiligung, Stigmatisierung, Diskrimi-
nierung und Emanzipation in der jungen Bundesrepu-
blik. Das Projekt enthält auch einen Sammlungsaufruf
zur LSBTIQ*-Emanzipationsgeschichte und sieht für
die Erarbeitung von Gedenkformaten die Beteiligung
der Zivilgesellschaft vor.
Ausbau von Kunst- und Kulturprojekten,
die Vielfalt sichtbar machen
Historische Forschung zur Sichtbarmachung von Diversität
ZUSTÄNDIGKEITEN DER STÄDTISCHEN ÄMTER:
KUNSTHALLE, 41, 45, 47
› Artikel 20: Kultur, Sport
und Freizeit
ZUSTÄNDIGKEITEN DER STÄDTISCHEN ÄMTER: 17, 45, 47
› Artikel 3: Mitwirkung am politischen und zivilgesellschaftlichen Leben
› Artikel 6: Kampf gegen Stereotype
› Artikel 10: Vielfältige Diskriminierungen oder Benachteiligungen
14 Buntes und diverses Stadtbild
15
Buntes und diverses Stadtbild
Gendersensible und
diskriminierungsfreie Medien
in der Stadtbücherei
Bücher, Filme und Computerspiele enthalten häufig
immer noch limitierende und stereotype Rollenbil-
der: Jungen erleben Abenteuer, Mädchen eher den
Alltag. Familien bestehen aus Mutter, Vater, Kind.
Mütter arbeiten selten und Väter kommen im All-
tag der Kinder kaum vor. Die Stadtbücherei richtet
ihre Aufmerksamkeit insbesondere auf die Medien
in der Kinderbücherei: Es werden Bücher und Filme
vorgestellt, die diesen Mustern nicht folgen und eine
diversere Darstellung von Familienformen und Rol-
lenbildern bieten. Altersgerecht werden auch in Kin-
derbüchern Themen wie Sexismus, Rassismus, Mob-
bing oder Homo- und Transfeindlichkeit aufgegriffen
und in einfacher Sprache erzählt. Für Kindertagesstät-
ten und Schulen werden Medienkoffer bereitgestellt,
die Begleitmaterial und Fachbücher enthalten.
ZUSTÄNDIGKEITEN DES STÄDTISCHEN AMTES: 42
› Artikel 20: Kultur, Sport und Freizeit
Sichtbarmachen von
Frauen bei Straßennamen
Für die meisten Straßen und Plätze, die in Münster
nach Personen benannt sind, wurden männliche Per-
sönlichkeiten ausgewählt. Um ein ausgewogeneres
Verhältnis mit mehr weiblichen historischen Per-
sönlichkeiten bei Straßennamen zu erreichen, hat
das Vermessungs- und Katasteramt zusammen mit
dem Stadtarchiv und dem Stadtmuseum eine Samm-
lungsliste mit historisch relevanten Frauen erstellt
(V/0281/2021). Zuständig für die Benennung von
Straßen und Plätzen sind überwiegend die Bezirks-
vertretungen und bei Straßen und Plätzen, deren Be-
deutung über den Stadtbezirk hinausgeht, der Haupt-
ausschuss, denen die Vorlage zur Verfügung gestellt
wird.
ZUSTÄNDIGKEITEN DER STÄDTISCHEN ÄMTER:
33, 45, 47, 62
› Artikel 6: Kampf gegen Stereotype
Regenbogen-Ampelfigur
Eine bunte Stadtgesellschaft soll auch durch ein
buntes Stadtbild repräsentiert werden. Im Alltag be-
gegnen uns oftmals stereotype Darstellungen und
Abbildungen, die als solche häufig gar nicht mehr
wahrgenommen werden. Doch genau dort bieten
sich Möglichkeiten, Diversität und die Vielfalt der Ge-
sellschaft aufzuzeigen. So kann ein Ansatzpunkt sein,
das standardisierte Ampelmännchen durch vielfältige
Ampelmenschen/ Regenbogenampelfiguren zu erset-
zen. Entsprechende Vorlagen finden sich in anderen
Städten und Kommunen, beispielsweise in Wien oder
in Bielefeld.
ZUSTÄNDIGKEITEN DER STÄDTISCHEN ÄMTER:
MÜNSTER MARKETING, 62
› Artikel 6: Kampf gegen Stereotype
Besetzung
von Jurys und
Vergabegremien
Gedenkformate zur
Erinnerung an Homosexueller
und anderer sogenannter
vergessener Opfergruppen
während der NS-Zeit und der
Verfolgung nach §§175 StGB
in der jungen
Bundesrepublik
Anzahl der
neuen gendersensiblen
Medien in der
Stadtbibliothek
Anzahl der
nach Frauen benannten
Straßßen ab 2017
Indikatoren
Ausgewogenes
Geschlechter-
verhältnis
in der Politik
q Motivation zum Engagement für
politische Beteiligung
q Weibliche Vorbilder in der Politik
1918
Ausgewogenes Geschlechterverhältnis in der Politik
Ausgewogenes Geschlechterverhältnis in der Politik
Ausgewogenes Geschlechterverhältnis
in der Politik
Nach wie vor sind Frauen in der Politik und in den städtischen Gremien unterrepräsentiert.
Ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis in Entscheidungspositionen ist jedoch unab-
dingbar für eine geschlechtergerechte Mitbestimmung. Oftmals fehlt es aufgrund von fest-
verankerten Rollenstereotypen und vereinbarkeitsunfreundlichen Strukturen jedoch an
Perspektiven und Möglichkeiten zur politischen Partizipation. Die Stadt Münster setzt sich
deswegen dafür ein, mehr Perspektiven und Grundlagen zur Partizipation zu schaffen.
Motivation zum Engagement
für politische Beteiligung
Gremien sollen nach § 12 LGG NRW paritätisch besetzt
werden, in wesentlichen Gremien (§ 12 Abs. 2 LGG
NRW) müssen Frauen mit einem Mindestanteil von 40
Prozent vertreten sein. Die Frak-
tionen und andere Stellen, die
Personen vorschlagen, werden
im Zuge der Besetzung von Gre-
mien vom Amt für Bürger- und
Ratsservice auf diese Vorgaben
aufmerksam gemacht. Sollten
die Vorschlagslisten dennoch
kein ausgewogenes Geschlech-
terverhältnis aufweisen, werden
sie erneut darauf hingewiesen.
Das Monitoring, in dem die Zusammensetzung aller
Gremien mit städtischer Beteiligung dokumentiert
wird, wird weitergeführt und regelmäßig dem Rat zu-
rückgespiegelt.
ZUSTÄNDIGKEITEN DES STÄDTISCHEN AMTES: 33
› Artikel 2: Politische Vertretung
› Artikel 3: Mitwirkung am politischen und
zivilgesellschaftlichen Leben
Weibliche Vorbilder
in der Politik
Der Anteil weiblicher Ratsmitglieder in Münster ist
seit den Kommunalwahlen 2020 von 32,9 Prozent auf
39,4 Prozent gestiegen. In verschiedenen, teils bereits
vorhandenen Formaten der Parteien (Workshops,
Speed-Dating etc.), stellen Rollenvorbilder, also
weibliche Kommunalpolitikerinnen, ihren Weg in
die Politik vor. Die Angebote richten sich auch an alle
Menschen in der Familienphase. Ihnen wird gezeigt,
wie auch in diesem Lebensabschnitt ein aktives En-
gagement in Ehrenämtern und Politik möglich ist. Die
Verwaltung unterstützt diese Formate und Initiativen
mit zielorientierten Angeboten wie zum Beispiel „Aus
der Praxis für die Praxis“ oder zu rechtlichen Möglich-
keiten und Rahmenbedingungen zur konkreten Un-
terstützung des kommunalpolitischen Mandats.
ZUSTÄNDIGKEITEN DER STÄDTISCHEN ÄMTER:
17, 33 IN KOOPERATION MIT DEN FRAKTIONEN
› Artikel 2: Politische Vertretung
› Artikel 3: Mitwirkung am politischen und
zivilgesellschaftlichen Leben
NUR WENN GREMIEN
PARITÄTISCH BESETZT
WERDEN, SIND DEREN
ENTSCHEIDUNGEN
FÜR UNSERE PLURALE
GESELLSCHAFT
REPRÄSENTATIV.
Anteil
Frauen im Rat
Anteil
Männer im Rat
Beteiligung
an den angebotenen
Workshops
Indikatoren
Aufbrechen
von Rollen-
stereotypen
q Gendersensible Elementarpädagogik
q Mädchen? Junge? Und was gibt es da noch?
Rollenbilder, Identität, Sexualität
q Berufsorientierung und
Lebensplanung klischeefrei
q Partnerschaftliche Familienarbeit
2322
Aufbrechen von Rollenstereotypen
Aufbrechen von Rollenstereotypen
Aufbrechen von Rollenstereotypen
Die Vorstellungen zu Geschlechterrollen sind in unserer Gesellschaft nach wie vor
fest verankert. Trotz der in der Öffentlichkeit präsenter werdenden Vielfalt sind
Zuschreibungen und Rollenstereotype von „typisch männlich“ und „typisch weib-
lich“ immer noch die Grundlage vieler Strukturen und der alltäglichen Wahr-
nehmung. Daraus resultieren Diskriminierungen von Menschen, die sich
außerhalb dieser binären Norm befinden, und auch die Ungleichver-
teilung von Berufs- und Lebenschancen. Gerade für Kinder und Jugendliche
ist es deshalb notwendig, Stereotype zu hinterfragen und ihnen ihre Selbst-
verständlichkeit zu nehmen. Langfristig kann dies zu einem Wandel hin zu
mehr Vielfalt und Akzeptanz und dadurch zu gleichen Chancen für alle
führen.
Gendersensible
Elementarpädagogik
Gendersensible Pädagogik ist eine Querschnittsauf-
gabe in Kindertageseinrichtungen. Kinder werden in
ihrer geschlechtsbezogenen
Entwicklung begleitet und ab
einem jungen Alter bereits
dabei unterstützt, ihre indivi-
duelle Geschlechtsidentität
zu entwickeln. Dabei soll Di-
versität wahrgenommen und
zugelassen werden, damit je-
de*r die gleichen Vorausset-
zungen für die Entfaltung der
eigenen Persönlichkeit hat.
Es ist von besonderer Bedeutung, dass Fachkräfte ihre
eigenen Vorurteile reflektieren und sie kritisch hin-
terfragen (vorurteilbewusste Bildung und Erziehung).
WERDEN KINDER ZU BE-
GINN DER PUBERTÄT MIT
DER SEXUELLEN UND KUL-
TURELLEN VIELFALT VER-
TRAUT GEMACHT, FÜHRT
DAS OFT ZU POSITIVEN
AHA-ERLEBNISSEN.IN DER KITA WERDEN
KINDER IN DER
FREIEN ENTFALTUNG
IHRER PERSÖNLICHKEIT
GESTÄRKT UND GE-
SCHLECHTERSTEREOTYPE
VERMIEDEN.
Der Münsteraner Mädchen-und Jungentag trägt nun
den neuen Titel „Mädchen* und Jungen*tag“, um alle
geschlechtlichen Identitäten einzubeziehen. Der Tag
bietet Schüler*innen der 6. oder 7. Klasse der wei-
terführenden Schulen, inklusiven Schulen sowie För-
derschulen an, sich mit den Themen weibliche und
männliche Identität, Rollenbilder, Lebensplanung,
kulturelle Vielfalt, sexuelle Identität & Orientierung
sowie Schönheitsideale und soziale Medien zu be-
schäftigen.
Ziele des Münsteraner Mädchen*- und Jungen*-
tags sind die Unterstützung des Selbstfindungspro-
zesses, Stärkung sozialer
Kompetenz, Thematisierung
emotionaler Bedürfnisse
und die Entdeckung eige-
ner, kreativer Ressourcen.
Die Stärkung der Selbst-
und Fremdwahrnehmung
und die Auseinanderset-
zung mit unterschiedlichen
weiblichen und männlichen
Lebens- und Identitätsent-
würfen gehören zu den Grundlagen. Die Umsetzung
findet in Kooperationen mit Trägern der Jugendhilfe
statt.
Ab 2021 werden beim Münsteraner Mädchen*- und
Jungen*tag weitere Themen einbezogen und neue
Methoden in der Praxis erprobt, um das Angebot um
die Themen Diversität von Geschlechtern und Ge-
schlechterrollen zu erweitern und Konzepte jenseits
von Binarität mit einzubeziehen.
ZUSTÄNDIGKEITEN DER STÄDTISCHEN ÄMTER: 17, 51
› Artikel 6: Kampf gegen Stereotypen
Mädchen? Junge? Und was gibt
es da noch? Rollenbilder,
Identität, Sexualität
Werden Mädchen mit einem Lob für
ihr hübsches Kleid begrüßt? Traut man
Jungen weniger Empathie und Sensibili-
tät zu? Das Ziel ist, Kinder in ihrer indivi-
duellen Einzigartigkeit zu fördern und
ihre Entwicklung nicht durch Gen-
derstereotype zu begrenzen und
behindern. Fachkräfte sind dabei
selbst positive Rollenvorbilder für
die Kinder, weshalb Fortbildungen
zum Thema Gendersensibilität in
der Pädagogik für alle Erzieher*innen
angeboten werden. Auch wird auf die
Einstellung von mehr männlichen und
non-binären Erzieher*innen im Kita-Be-
reich geachtet.
ZUSTÄNDIGKEITEN DES STÄDTISCHEN AMTES: 51
› Artikel 6: Kampf gegen Stereotypen
24 Aufbrechen von Rollenstereotypen
25
Aufbrechen von Rollenstereotypen
Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf wird auch für
Väter immer wichtiger. Sie möchten mehr Zeit mit
ihren Kindern verbringen und sich partnerschaftlich
an der Familienarbeit beteiligen. Als Hürde stehen je-
doch neben ökonomischen Faktoren und fehlendem
Wissen (werdenden) Vätern noch immer stereotype
Rollenbilder in der Gesellschaft und somit auch im Er-
werbsleben im Weg.
Um dem entgegenzuwirken, werden in der Stadt-
verwaltung Informations- und Sensibilisierungsmaß-
nahmen für Eltern und Führungskräfte zum Thema
Elternzeit für Väter etabliert. Ein Angebot für werden-
Jugendliche und junge Erwachsene wählen noch im-
mer eher Berufe, die als typisch männlich oder weib-
lich gelten. Oft fehlt es an Orientierungshilfen, sodass
viele Berufe nach stereotypen Rollenmustern und
nicht aufgrund individueller Interessen gewählt wer-
den. Dies hat nicht nur Auswirkungen auf den weite-
ren beruflichen Lebensweg, sondern verstärkt zudem
die ökonomischen Unterschiede zwischen den Ge-
schlechtern.
Damit junge Menschen ihre individuellen Kom-
petenzen entfalten können, sind schulische und be-
triebliche Angebote zur gendersensiblen Berufsori-
entierung gefragt, wie zum Beispiel der bundesweite
Zukunftstag Girls‘ Day und Boys‘ Day.
Dank der kontinuierlichen Arbeit des „Aktions-
bündnis Girls‘ Day“ in Münster und der Koordinie-
de Eltern wird die Fragestellung beinhalten, wie eine
sinnvolle Balance zwischen Sorgearbeit, Berufstätig-
keit und eigenen Freiräumen mit Kindern gestaltet
werden kann.
Darüber hinaus wird eine Beratung spezifisch für
städtische Beschäftigte zum Thema Elternzeit für Vä-
ter angeboten und männliche Mitarbeiter der Stadt
werden darin ermutigt, Karenzzeiten auszuschöpfen.
Für bereits beurlaubte Väter bzw. Väter in Elternzeit
wird ein jährliches Informations- und Austauschtref-
fen angeboten.
Partnerschaftliche Familienarbeit
ZUSTÄNDIGKEITEN DER STÄDTISCHEN ÄMTER: 10, 17
› Artikel 6: Kampf gegen Stereotypen
› Artikel 11: Rolle als Arbeitgeberin
Teilnehmende
Boys‘ Day und
Girls‘ Day
in Münster
Anzahl
der teilnehmenden
Schulen am Mädchen*-
und Jungen*tag
Anteil und Dauer
der Väter in
Elternzeit in
Münster Anteil und Dauer
der Väter in
Elternzeit in der
Stadtverwaltung
Anzahl
der Angebote für
(werdende Väter) in der
Stadtverwaltung
ZUSTÄNDIGKEITEN DES STÄDTISCHEN AMTES: 17
› Artikel 6: Kampf gegen Stereotypen
rung durch das städtische Amt für Gleichstellung ist
der Mädchen-Zukunftstag in unserer Stadt mittler-
weile bei allen Beteiligten etabliert und beliebt. Um
das komplementäre Angebot für Jungen, den Boys‘
Day, ebenfalls zu einem breiten und erfolgreichen
Zukunftstag zu entwickeln, wird das bestehende Ak-
tionsbündnis Girls‘ Day um den Boys‘ Day erweitert
und personell durch das Amt für Gleichstellung be-
gleitet. Ziel ist es, den Jungen-Zukunftstag sichtbarer
zu machen und somit mehr und vielfältigere Angebo-
te zu realisieren sowie mehr Jungen für die Teilnahme
zu gewinnen. Darüber hinaus soll der Zukunftstag in
Münster konzeptionell so erweitert werden, dass sich
auch Jugendliche mit anderen geschlechtlichen Iden-
titäten (trans*, inter*, non-binär) in dem Angebot
wiederfinden und unterstützt werden.
Berufsorientierung und Lebensplanung klischeefrei
Indikatoren
Bedarfsgerechte
Kinderbetreuung
und Unterstützung
für Familien
q Bedarfsgerechte Angebote
der Kindertagesbetreuung
q Zukunft der Kindertages-
betreuung
q Verbesserung der Vereinbarkeit
von Sorgearbeit
q Kinderwunschberatung
für Regenbogenfamilien
q Münster-Nadel unter
Gendergesichtspunkten
2928
Bedarfsgerechte Kinderbetreuung und Unterstützung für Familien
Bedarfsgerechte Kinderbetreuung und Unterstützung für Familien
Der bedarfsgerechte Ausbau der Kindertagesbetreu-
ung gehört seit langem zu den vorrangigen Zielen der
Stadt Münster. Im Jahr 2021 öffnete bereits die 200.
Kindertageseinrichtung in Münster ihre Türen. Ein
weiteres, wichtiges Standbein der Kinderbetreuung
– insbesondere von Kindern bis zu drei Jahren – ist
die Kindertagespflege. Circa ein Drittel der betreu-
ten Kinder unter drei Jahren (u3) sind in der Kinder-
tagespflege untergebracht. Betrieblich unterstützte
Tagesbetreuung rundet das Angebotsspektrum mit
aktuell 570 Plätzen stadtweit ab. Die in Münster an-
gestrebte Versorgungsquote von mind. 100% wird im
ü3 Bereich (Kinder zwischen 3 und 6 Jahren) voll und
die von 50% im u3 Bereich mit ca. 48% zum Kita-Jahr
2021/2022 fast erreicht.
Bedarfsgerechte Angebote der Kindertagesbetreuung
Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf – die durch Sicherstellung einer bedarfs-
gerechten Kinderbetreuung maßgeblich beeinflusst wird – ist eine wesentliche
Bedingung für die Gleichstellung der Geschlechter. Neben einer partnerschaftlichen
Aufteilung von Care-Arbeit werden durch passgenaue Kinderbetreuung zeitliche
Ressourcen frei. Da Frauen für Care-Arbeit nachweislich deutlich mehr Zeit auf-
wenden als Männer (Stichwort: Gender-Care-Gap), profitieren besonders Frauen
von flächendeckenden Betreuungsangeboten. Zudem ist die Anerkennung von
unbezahlter Sorgearbeit und Ehrenamt, die vornehmlich von Frauen geleistet wird,
nach wie vor zu gering. Unterstützungsstrukturen sind nicht in ausreichender Form
vorhanden. Die Möglichkeiten zur Unterstützung und Abfederung der Belastungen
sollen daher ausgebaut werden. Auch das Beratungsangebot für Münsteraner
Regenbogenfamilien wird erweitert.
Bedarfsgerechte Kinderbetreuung
und Unterstützung für Familien
ZUSTÄNDIGKEITEN DES STÄDTISCHEN AMTES: 51
› Artikel 16: Kinderbetreuung
› Artikel 18: Soziale Kohäsion
3130
Vielfalt sichtbarer machen
Vielfalt sichtbarer machen
Münster-Nadel unter
Gendergesichtspunkten
Mit dem Ehrenamtspreis „Münster-Nadel“ werden
Einzelpersonen für vorbildliches bürgerliches Engage-
ment ausgezeichnet. Frauen sind bei der Vergabe von
Ehrungen für ihr ehrenamtliches Engagement gegen-
über Männern unterrepräsentiert, weil sie für eine
Auszeichnung seltener vorgeschlagen werden. Durch
die verstärkte Einbindung von Netzwerken der Frau-
enorganisationen soll bei der Verleihung der Müns-
ter-Nadel auf ein ausgewogenes Geschlechterver-
hältnis geachtet werden. Dies entspricht auch dem
Ratsbeschluss vom 16.03.2016, Vorlage V/0178/2016.
ZUSTÄNDIGKEITEN DER STÄDTISCHEN ÄMTER: OB, 33
› Artikel 2: Politische Vertretung
Verbesserung der
Vereinbarkeit von Sorgearbeit
Gerade in der die Pandemie hat sich deutlich gezeigt,
wie schwierig die Vereinbarkeit von Familie und Beruf
ist. Dies gilt um ein Vielfaches potenziert für allein Er-
ziehende. Arbeitgeber*innen können mit vielfältigen
familienfreundlichen Maßnahmen diese Belastung
reduzieren. In Workshops mit Münsteraner Arbeit-
geber*innen werden gute Praxisbeispiele vorgestellt,
die mehr bieten als die üblichen Maßnahmen wie
Homeoffice und flexible Arbeitszeiten. Insbesonde-
re in systemrelevanten Arbeitsbereichen, in denen
Schichtbetrieb läuft und kein Homeoffice möglich ist,
sind familienfreundliche Konzepte unbedingt not-
wendig.
ZUSTÄNDIGKEITEN DER STÄDTISCHEN ÄMTER:
10, CITEQ, 51
› Artikel 16: Kinderbetreuung
› Artikel 18: Soziale Kohäsion
Zukunft der
Kindertagesbetreuung
Parallel zum Ausbau werden bestehende Weiterent-
wicklungen von Betreuungsangeboten vorangetrie-
ben. Konkret gemeint sind die Modelle: „FlexiZeit“,
„ExtraZeit“ sowie die Förderung reduzierter Schlie-
ßungszeiten (V/0574/2020; V/0355/2021). In ins-
gesamt 24 Kitas konnte bisher die Öffnungszeit im
Rahmen der FlexiZeit auf bis zu 50 Stunden erweitert
werden. Das heißt, Familien können im Rahmen er-
weiterter Kitaöffnungszeiten Kinder flexibler bringen
und abholen. In 12 Einrichtungen in Münster wird die
ExtraZeit gefördert: Familien können kostenfrei bei
kurzfristigem Bedarf und zusätzlich zu ihren gebuch-
ten Stunden Betreuung in der Kita in Anspruch neh-
men. Zudem wurden bisher schon in 14 Einrichtun-
gen die Schließtage reduziert, um eine individuellere
Planung von Familienurlaubszeit zu ermöglichen.
Perspektivisch sollen Betreuungsangebote zu „sen-
siblen“ Zeiten (nach 18 Uhr abends und vor 7 Uhr
morgens) entwickelt werden. Mit diesen sollen Fami-
lien unterstützt werden, deren individuelle Betreu-
ungsbedarfe bisher nicht gedeckt werden können.
2021 wird zudem eine flächendeckende Befragung
von Eltern mit Kindern unter 6 Jahren durchgeführt,
um die wachsenden und vielfältigen Bedarfe von El-
tern im Detail zu erfassen und in der Planung berück-
sichtigen zu können.
ZUSTÄNDIGKEITEN DES STÄDTISCHEN AMTES: 51
› Artikel 16: Kinderbetreuung
› Artikel 18: Soziale Kohäsion
Kinderwunschberatung
für Regenbogenfamilien
Regenbogenfamilien sind gleichgeschlechtliche Paare
mit eigenen und/ oder adoptierten Kindern oder auch
Paare mit Kinderwunsch. Dazu gehören auch Paare,
bei denen ein Elternteil, lesbisch,
schwul, bi oder inter bzw. trans ist.
LSBTIQ*-Paare leiden gerade
beim Thema Familie noch immer
unter Ungleichbehandlung und
sehen sich häufig gezwungen, ihr
Lebensmodell innerhalb ihres so-
zialen Umfeldes und in der Öffent-
lichkeit zu rechtfertigen. Träger
bieten spezielle und diskriminie-
rungsfreie Beratungsangebote zu
Möglichkeiten der Adoption, Pfle-
ge oder künstlicher Befruchtung
an. Auch Geburtsvorbereitungskurse, soziale Beratung
zur Erziehung in unterschiedlichen Familienkonstel-
lationen und Spielenachmittage für Kinder sollen Teil
des Angebotes sein. Eine Online-Plattform zur Infor-
mation wird das Beratungsangebot ergänzen.
ZUSTÄNDIGKEITEN DER STÄDTISCHEN ÄMTER: 17, 50, 51
› Artikel 16: Kinderbetreuung
REGENBOGENFAMILI-
EN WOLLEN WERTGE-
SCHÄTZT WERDEN UND
SICH NICHT RECHT -
FERTIGEN MÜSSEN.
BERATUNGSANGEBOTE
SOLLEN FAMILIEN BEI
BESONDEREN FRAGEN
UND BEDÜRFNISSEN
STÄRKEN.
Kitas mit
ExtraZeit
Kitas mit
FlexiZeit
Kitas mit
reduzierten
Schließßungstagen
Anteil von
Frauen und Männern
bei der Nutzung familien-
freundlicher Angebote in
der Stadtverwaltung
Münster
Auszeichnungen
mit der Münster-Nadel
an Frauen und
an Männer
Workshops
zu familienfreundlichen
Arbeitgeber*innen-
Konzepten
Beratungsstellen
und Träger, die
Angebote für Regen-
bogenfamilien stellen
Indikatoren
Abbau von Gewalt
gegen Frauen, Männer
und LSBTIQ*-
Community
q Häusliche Gewalt
q Gewalt durch und gegen Männer
q Gewalt gegen Menschen der
LSBTIQ*-Community
3534
Abbau von Gewalt gegen Frauen, Männer, und LSBTIQ*-Community
Abbau von Gewalt gegen Frauen, Männer, und LSBTIQ*-Community
Abbau von Gewalt gegen Frauen,
Männer und LSBTIQ*-Community
Gewalt ist nicht gleich Gewalt. Sie äußert sich geschlechtsspezifisch in verschiedenen
Formen und unterschiedlichen Kontexten. Gewalt gegen Frauen ist vor allem ein
strukturelles Problem, ihre Bekämpfung muss daher fortwährend eine besondere
Stellung in der Gleichstellungsarbeit einnehmen. Gleichzeitig müssen auch andere
Gewaltformen und von Gewalt betroffene Menschen in den Blick genommen werden.
Opfern von Gewalt müssen angemessene Unterstützungsstrukturen bereitgestellt
werden. Die gesellschaftliche Sensibilisierung für das Thema und das Brechen von
Tabus sind daher unverzichtbar.
Häusliche Gewalt
Die Auswirkungen von Gewalt im persönlichen
Nahraum für die Einzelnen aber auch für die Ge-
samtgesellschaft werden weiterhin unterschätzt.
Besonders häusliche Gewalt ist mit Tabus und Scham
belegt, die es Betroffenen schwer machen, sich Un-
terstützung und Hilfe zu holen.
Mit der Veranstaltungsreihe im Mai 2022 anläss-
lich des 20-jährigen Bestehens des Gewalt-
schutzgesetzes wird das Thema mit un-
terschiedlichen Aktionen aufgegriffen.
Dadurch wird die Stadtgesellschaft für
die besondere Problematik sensibili-
siert.
Der Relaunch der Website www.gewalt-
schutz-muenster.de ermöglicht einen
einfachen Zugriff auf Informationen zum
Thema Gewalt für Betroffene und Fachkräf-
te. Sprachlich wird auf geschlechterneutra-
le Sprache geachtet, um alle Menschen in Münster
anzusprechen. Gleichzeitig wird im Blick behalten, dass
Frauen wesentlich stärker von häuslicher und struktu-
reller Gewalt betroffen sind als Männer.
ZUSTÄNDIGKEITEN DER STÄDTISCHEN ÄMTER: 17, 50
› Artikel 22: Geschlechterspezifische Gewalt
Gewalt durch und
gegen Männer
Gewaltausübung durch Männer ist weiterhin ein fes-
ter Bestandteil der Gesellschaft und kann somit nicht
als Problem Einzelner definiert werden. Jungen und
Männer sind im hohen Maße sowohl Täter als auch
Opfer von Gewalt. Opfer sind sie in erster Linie durch
Gewalt, die von anderen Jungen oder Männern aus-
geübt wird.
Auch der Großteil der Täter im Kontext häuslicher
Gewalt ist männlich. Jedoch besteht für Jungen und
Männer, die Gewalt ausüben und dies als Problem
identifiziert haben, oft eine hohe Hemmschwelle,
sich Hilfe und Unterstützung zu holen.
Schritte, um Gewalt durch und gegen Männer als
gesellschaftliches Problem sichtbarer zu machen und
ihr entgegenzuwirken, sind sowohl die Zusammen-
arbeit und Unterstützung der Täter- und Opferarbeit
als auch Beratungsangebote, die Präventionsarbeit
leisten.
ZUSTÄNDIGKEITEN DES STÄDTISCHEN AMTE: 17
› Artikel 22: Geschlechterspezifische Gewalt
Gewalt gegen Menschen
der LSBTIQ*-Community
Menschen, die einer sexuellen oder geschlechtlichen
Minderheit angehören, erleben im Alltag häufiger
Diskriminierungen und Gewalt als ihre Mitmenschen.
Die Dunkelziffer bei Hasskriminalität und sexualisier-
ter Gewalt gegen lesbische, schwule, bisexuelle so-
wie trans, inter und queere Menschen ist besonders
hoch. Ziel ist es, entsprechende Beratungsangebo-
te auf- und auszubauen. Dabei richtet sich der
Blick auch auf strukturelle Gewaltformen, den
systematischen Ausschluss oder die Ungleich-
behandlung von LSBTIQ* durch Institutionen.
Ein weiterer Schwerpunkt ist die Beziehungsge-
walt in gleichgeschlechtlichen Beziehungen..
ZUSTÄNDIGKEITEN DES STÄDTISCHEN AMTE: 17
› Artikel 22: Geschlechterspezifische Gewalt
Angebote
mit Maßßnahmen
für den Abbau von
geschlechtsspezifischer
Gewalt
Beratungsstellen
und Träger, die spezifisch zu
Gewalt gegen Menschen der
LSBTIQ*-Community und
spezifisch zu Gewalt gegen Frauen
und durch und gegen
Männer beraten
Teilnehmende
an Maßßnahmen
für den Abbau von
geschlechtsspezifischer
Gewalt
Indikatoren
Gendergerechte
Sprache
q Gendergerechte Sprache
in Publikationen
q Umstellung der städtischen
Online-Plattformen
3938
Vielfalt sichtbarer machen
Vielfalt sichtbarer machen
Die Stadt Münster verfolgt das Ziel, bei der internen
Kommunikation und ihren Veröffentlichungen eine
geschlechtergerechte Sprache zu verwenden. Un-
ter diesem Blickwinkel wird die Stadt Münster den
Leitfaden „Fair Formuliert“ überarbeiten. Der neue
Leitfaden soll dabei diskriminierungsfrei und leicht
verständlich alle sozialen Geschlechter und Ge-
Umstellung der städtischen
Online-Plattformen
Entsprechend der Umsetzung des Ziels, geschlechts-
neutrale und inklusivere Formulierungen (siehe dazu
die Aussagen zur gendergerechten Sprache in Publi-
kationen) zu implementieren, ist ein „Fahrplan“ zur
sprachlichen Überarbeitung der (Online-)Plattfor-
men der Stadt zu erarbeiten. Dies bezieht sich bei-
spielsweise auch auf die Aktualisierung von Anmelde-
formularen, Onlinebewerbungen etc.
ZUSTÄNDIGKEITEN DER STÄDTISCHEN ÄMTER:
10, CITEQ, 13
› Artikel 6: Kampf gegen Stereotype
› Artikel 8: Allgemeine Verpflichtungen
Sprache ist stets im Wandel. Sie beeinflusst wesentlich unser Denken. Das Ziel
geschlechtergerechter Sprache ist es, alle Geschlechter auf respektvolle Art und Weise
anzusprechen und sichtbar zu machen.
Es ist wichtig, Geschlechtergerechtigkeit auch in der Sprache widerzuspiegeln,
die Vielfalt zu berücksichtigen und diskriminierungsfreie Formulierungen zu nutzen.
Gendergerechte Sprache
SPRACHE FORMT DIE
REALITÄT DURCH
BILDER IM KOPF
ENTSCHEIDEND MIT.
GENDERGERECHTE
SPRACHE ZEIGT
WERTSCHÄTZUNG
GEGENÜBER ALLEN
MENSCHEN,
UNABHÄNGIG VON
IHREM GESCHLECHT.
Neuer Leitfaden
„fair formuliert“
wurde erstellt
Publikationen,
die gendergerecht
umgeschrieben/
neuaufgelegt
wurden
Formulare und
Online-Masken,
die gendergerecht
umgeschrieben
oder neuaufgelegt
wurden
schlechtsidentitäten berücksichtigen. Dies gilt auch
für Formulare, Vordrucke und Eingabemasken im On-
lineportal der Stadt. Dabei hat die Stadt Münster im
Blick, dass Menschen nicht nur aufgrund eines Merk-
mals Diskriminierungen erfahren. Ziel ist eine inklu-
sive Sprache und die Sensibilisierung für den Abbau
von Sprachbarrieren.
ZUSTÄNDIGKEITEN DER STÄDTISCHEN ÄMTER: 10, 13, 17, CITEQ
› Artikel 6: Kampf gegen Stereotype
› Artikel 8: Allgemeine Verpflichtungen
Gendergerechte Sprache in Publikationen
Indikatoren
Die Stadt
Münster als faire
Arbeitgeberin
q Grenzachtender Umgang
q Förderung guter Führung und
Fortbildungen zu Genderkompetenz
q Gleichstellung in städtischen
Beteiligungsgesellschaften
4342
Vielfalt sichtbarer machen
Vielfalt sichtbarer machen
Die Stadt Münster als
faire Arbeitgeberin
Als eine der größten Arbeitgeberinnen in Münster steht die Stadtverwaltung in der
erantwortung, auch intern für faire und geschlechtergerechte Strukturen und Arbeits-
bedingungen zu sorgen. Sie ist sich ihrer Vorbildfunktion bewusst und geht die
Themen aktiv an.
Grenzachtender Umgang
Die Stadtverwaltung ist Teil der Stadtgesellschaft
und somit auch ihr Spiegelbild. Grenzverletzendes
Verhalten und sexuelle Belästigung treten auch hier
auf. Dies kann schwer-
wiegende Folgen für die
Betroffenen haben und
auch der Stadtverwal-
tung nachhaltig schaden.
Der Verwaltungsvor-
stand hat die Notwen-
digkeit zur Erstellung ei-
nes Schutzkonzeptes für
einen grenzachtenden
Umgang miteinander
und gegen sexuelle Ge-
walt anerkannt.
Es wurde bereits eine
Arbeitsgruppe aus Vertretenden des Amtes für Gleich-
stellung, des Personal- und Organisationsamtes und
des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien gebil-
det. Zunächst wird die Arbeitsgruppe die Zielsetzung
eines solchen Konzeptes konkretisieren und eine ent-
sprechende Zeit- und Ressourcenplanung sowie erste
Sofortmaßnahmen benennen.
ZUSTÄNDIGKEITEN DER STÄDTISCHEN ÄMTER: 10, 17
› Artikel 11: Rolle als Arbeitgeberin
Förderung guter Führung
und Fortbildungen zu Gender-
kompetenz
Die Stadt Münster entwickelt das gemeinsame Füh-
rungsverständnis gezielt weiter, beschreibt es und
kommuniziert es kontinuierlich. Außerdem wird ein
besonderer Fokus auf die Modelle „Führen in Teilzeit“
und „Geteilte Führung“ gelegt und die dazugehörigen
Konzepte umfassend ausgerollt.
Führungskräfte nehmen eine Vorbildfunktion ge-
genüber ihren Mitarbeitenden ein und sind in einer
Schlüsselrolle für die Umsetzung der Chancengleich-
heit aller Geschlechter in der Stadtverwaltung. Gen-
derkompetenz auf allen Führungsebenen ist deshalb
ein entscheidender Faktor für das Verständnis von
guter Führung und ist verbindlicher Inhalt der Schu-
lungen für neue und auch erfahrene Führungskräfte.
Dazu gehören Veranstaltungen zu Diversität, gender-
gerechter Führung und grenzachtendem Umgang.
Fortbildungen sollen zeitlich so konzipiert werden,
dass sie auch von Teilzeitkräften wahrgenommen
werden können.
ZUSTÄNDIGKEITEN DES STÄDTISCHEN AMTES: 10
› Artikel 11: Rolle als Arbeitgeberin
Gleichstellung in städtischen
Beteiligungsgesellschaften
Die Stadt Münster hat vier eigenbetriebsähnliche
Einrichtungen (Münster Marketing, awm, citeq und
Theater Münster), sowie zahlreiche Beteiligungsge-
sellschaften, die von ihr gesteuert werden. Um die
Entwicklung der Gleichstellung auch in den Beteili-
gungsgesellschaften erheben zu können, haben das
Amt für Finanzen und Beteiligungen und das Amt
für Gleichstellung gemeinsam einen Fragebogen
entwickelt. Der Erhebungsbogen enthält Fragen zur
Führungskräfte
m//w//d/ /
keine Angabe
Fortbildungen
mit genderspezifischen
Schwerpunkten für
Führungskräfte
DIE SCHAFFUNG GLEICHER
CHANCEN FÜR FRAUEN UND
MÄNNER IM BERUFSLEBEN,
MIT EXISTENZSICHERNDEM
EINKOMMEN UND DER
MÖGLICHKEIT, SICH DIE
FAMILIENARBEIT FAIR AUF-
ZUTEILEN, IST EINES DER
WICHTIGSTEN ZIELE DER
GLEICHSTELLUNGSARBEIT.
Zusammensetzung der Beschäftigten, Fortbildungs-
und Mentoring-Programmen, Formulierung von
Stellenanzeigen, familienfreundlichen Angeboten,
Elternzeit und Richtlinien zum grenzachtenden Um-
gang. Seit 2021 erfolgt jährlich eine Abfrage bei den
Beteiligungsgesellschaften, die im Zwischen- und
Abschlussbericht des Aktionsplans der Europäischen
Charta für Gleichstellung dokumentiert wird.
ZUSTÄNDIGKEITEN DES STÄDTISCHEN AMTES: 20
› Artikel 11: Rolle als Arbeitgeberin
Maßßnahmen
zum grenzachtenden
Umgang
Anzahl
Beteiligungsgesellschaften,
die an der Befragung
zum Thema Gleichstellung
teilnehmen
Indikatoren
Gleiche Teilhabe
in der Finanz-
und Stadtplanung
q FINANZfairTEILUNG
q Beteiligung und Planung
q Toiletten im öffentlichen Raum
unter Genderaspekten
46 47
Gleiche Teilhabe in der Finanz- und Stadtplanung
Gleiche Teilhabe in der Finanz- und Stadtplanung
Gleiche Teilhabe in der
Finanz- und Stadtplanung
Gerechte Teilhabe und die Möglichkeit zur Verwirklichung individueller Lebenspläne stehen
allen Menschen gleichermaßen zu. Die Stadt Münster schafft die Voraussetzungen, Chancen-
gleichheit in möglichst vielen Bereichen voranzutreiben.
Menschen bewegen sich unterschiedlich im öffentlichen Raum und nutzen diesen auf ver-
schiedene Art und Weise. Die vorhandene Infrastruktur kann dabei ermöglichend, aber auch
einschränkend sein. Um eine geschlechtergerechte Partizipation gewährleisten zu können,
sollen geschlechtsspezifische Bedürfnisse bei der Stadtplanung berücksichtigt und integriert
werden.
FINANZfairTEILUNG
Der städtische Haushalt ist für die Menschen in Müns-
ter von großer Bedeutung, denn alle sind von den
Budgetentscheidungen mittelbar oder unmittelbar
betroffen.
Ob es um die Ausstattung von Büchereien, die Ver-
kehrsplanung oder um Kinderbetreuungsangebote
geht: Die meisten finanziellen Entscheidungen wir-
ken sich unterschiedlich auf den Lebensalltag von
Frauen und Männern, Mädchen und Jungen aus. Eine
neutrale Haushaltspolitik gibt es nur in wenigen Be-
reichen des Haushaltsplans. Das hängt vor allem mit
den unterschiedlichen geschlechtsspezifischen Rol-
lenzuschreibungen und Aufgabenverteilungen (wie
zum Beispiel der Care-Arbeit in den Familien) zusam-
men, die in vielen Bereichen unserer Gesellschaft im-
mer noch vorherrschen.
Gender Budgeting, oder FINANZfairTEILUNG, wie
sich die Methode in Münster nennt, bedeutet die
Schaffung einer geschlechtergerechten Haushaltspo-
litik. Alle Bürger*innen in ihren jeweiligen Lebensmo-
dellen sollen idealerweise bei der öffentlichen Bud-
getplanung berücksichtigt werden.
Zielsetzung von FINANZfairTEILUNG ist deshalb
einerseits ein spezifischer Einsatz des städtischen
Budgets, der möglichst allen Menschen in Münster
gerecht wird. Zusätzlich soll dadurch aber auch mehr
Transparenz haushaltspolitischer Entscheidungen er-
reicht werden.
Ab dem Jahr 2021 enthält der Haushaltsplan zahl-
reiche zusätzliche geschlechterdifferen-
zierte Ziele und Kennzahlen. Weitere
genderrelevante Daten in ande-
ren Bereichen folgen.
Zudem werden in Zu-
sammenarbeit mit der
Politik weitere Struk-
turen entwickelt,
um dem Ziel eines
fairen städtischen
Haushalts näher zu
kommen.
ZUSTÄNDIGKEITEN DER STÄDTISCHEN ÄMTER: 10, 17, 20
› Artikel 9: Gender Assessment
Gleiche Teilhabe in der Finanz- und Stadtplanung
49
Gleiche Teilhabe in der Finanz- und Stadtplanung
48
Toiletten im öffentlichen Raum
unter Genderaspekten
Auf den ersten Blick scheint das Thema Toiletten im
Gleichstellungskontext zu irritieren. Doch der Zu-
gang zu Toiletten ist maßgeblich für die Partizipation
am öffentlichen Leben. Dem „Bedürfnis nachgehen“
impliziert eine Reihe verschiedener genderspezi-
fischer Aspekte. Dazu gehören beispielsweise ein
ausreichendes Angebot an T oiletten im öffentlichen
Raum und auch Wickelmöglichkeiten, die unabhän-
gig von einer bestimmten Geschlechtszugehörigkeit
barrierefrei zu erreichen sind. Diese sollen auch eine
Wickelmöglichkeit für Menschen jenseits des Säug-
lingsalters bieten.
Projekte wie die „nette Toilette“ – bei denen die
Gastronomie allen Menschen Zugang zu ihren Toi-
letten gewährt und dafür von der
Kommune finanziell unterstützt
wird – stellen stellen dabei eine
Möglichkeit dar, Zugänge zu WCs
zu erleichtern.
Um eine wirklich gerechte Teil-
habe für alle zu ermöglichen, sol-
len in den Stadthäusern, Schulen
und Sportstätten Unisex-Toiletten
etabliert werden, die von allen Personen unabhängig
von ihrer geschlechtlichen Identität genutzt werden
können. Bei allen Toiletten ist auf eine barrierefreie
Gestaltung zu achten.
ZUSTÄNDIGKEITEN DER STÄDTISCHEN ÄMTER:
23, 32, 61, 66, MÜNSTER MARKETING
› Artikel 25: Stadt- und Lokalplanung
› Artikel 26: Mobilität und Verkehr
Beteiligung und Planung
Stadtplanung hat auf Menschen unterschiedlichen
Geschlechts auch unterschiedliche Auswirkungen.
Das Stadtplanungsamt und das Amt für Gleichstel-
lung entwerfen innerhalb des Workshops „Gender-
sensible Stadtplanung“ gemeinsame Ansatzpunkte
zur Anwendung im Arbeitsalltag durch Grundsensi-
bilisierung für die verschiedenen Auswirkungen von
ZIEL EINER GENDERGERECHTEN STADT-
PLANUNG IST ES, SOZIALE UNGLEICHHEITEN
ZWISCHEN DEN GESCHLECHTERN WAHR-
ZUNEHMEN UND ZU BERÜCKSICHTIGEN.
SIE MACHT AUS ARBEITS- UND WOHN-
STÄTTEN NACHHALTIGE LEBENSRÄUME.
GERADE FÜR (ÄLTERE) FRAUEN IST
EINE GUTE ERREICHBARKEIT VON
TOILETTEN EIN WICHTIGER FAKTOR,
UM SICH IM ÖFFENTLICHEN RAUM
FREI BEWEGEN ZU KÖNNEN.
Anzahl
Öffentlicher
Toiletten
Anzahl
Unisex-Toiletten
Gleichstellungs-
relevante Ziele
und Kennzahlen
im Haushalt
Anteil der
Geschlechter in
ausgewählten
Beteiligungs-
formaten
Entscheidungen auf Menschen.
Konkrete Handlungsstrategien werden an Bei-
spielen der eigenen Aufgaben erarbeitet. Die dabei
entwickelten Handlungsstrategien sollen zukünftig
in einen gendergerechten Kriterienkatalog für die
Stadtplanung münden, der in der Alltagsarbeit An-
wendung finden soll.
ZUSTÄNDIGKEITEN DER STÄDTISCHEN ÄMTER: 17, 61, 66
› Artikel 25: Stadt- und Lokalplanung
› Artikel 26: Mobilität und Verkehr
Indikatoren
Sport für
Frauen und
Mädchen
q Sportentwicklungsplan:
Attraktivität der Sporthallen,
der Vereinstätigkeiten und
Bäder für Mädchen und Frauen
steigern
5352
Sport für Frauen und Mädchen
Sport für Frauen und Mädchen
Sport für Frauen und Mädchen
Sport und Vereinstätigkeit sind maßgebliche Faktoren zur Teilhabe am gesellschaftlichen
Leben. Doch auch hier wird deutlich, dass mehr Männer als Frauen am Vereinssport
teilnehmen und die Funktionärstätigkeiten eher männlich besetzt sind. Damit alle Menschen
diese Möglichkeit zur Teilhabe gleichermaßen nutzen können, müssen entsprechende, den
unterschiedlichen Bedürfnissen angepasste Angebote geschaffen werden.
Sportentwicklungsplan:
Attraktivität der Sporthallen,
der Vereinstätigkeiten und
Bäder für Mädchen und
Frauen steigern
Frauen sind im Vereinssport und auch an öffentlichen
Sportanlagen unterrepräsentiert. Aus diesem Grund
soll erhoben werden, welche Aspekte entscheidend
für die Steigerung der Attraktivität dieser Angebote
und des Vereinssports für Frauen sind. Dazu gehören
beispielsweise attraktive Sportangebote nur für Frau-
en und Mädchen, eine hohe Qualität der Angebote
und der Übungsleitung, gute Erreichbarkeit mit dem
ÖPNV, gute Beleuchtung der PKW- und Fahrradpark-
plätze, ein guter baulicher und sauberer Zustand der
(Sanitär-)Räume sowie inklusive Sportangebote. Die-
se Fragestellungen sollen in den neu zu erarbeitenden
Sportentwicklungsplan umfassend integriert werden.
ZUSTÄNDIGKEITEN DER STÄDTISCHEN ÄMTER: 23, 52
› Artikel 20: Kultur, Sport und Freizeit
SPORT FÖRDERT DIE GESUNDHEIT, DIE
PERSÖNLICHKEIT UND DAS SOZIALE
ZUSAMMENLEBEN. ALLE BEVÖLKERUNGS-
GRUPPEN SOLLEN DESHALB IM
GESCHÜTZTEN RAHMEN GLEICHERMASSEN
VON SPORTANGEBOTEN PROFITIEREN
KÖNNEN.
Anteil
von Frauen
in Sport-
vereinen Teilnehmende
an frauenspezifischen
Sportangeboten
Anzahl
Frauenspezifische
Sportangebote
Indikatoren
Gendersensible
Integration
q Online-Map mit Beratungs-
und Integrationsangeboten
q Kulturmittler*innen:
Kooperation mit dem MuM e. V.
q Projekt „Integration of Women in Sports“
5756
Gendersensible Integration
Gendersensible Integration
Gendersensible Integration
Ein gendersensibler Blick ist notwendig für die gelungene Integration neuer
Mitbürger*innen in Münster. Die unterschiedlichen Bedürfnisse müssen angemessen
erfasst und bedient werden, um ein geschlechtergerechtes und offenes
gesellschaftliches Miteinander zu fördern. Dazu unterstützt die Stadt Münster
entsprechende Angebote und Strukturen.
Online-Map mit
Beratungs-
und Integrations-
angeboten
Ein Baustein für die Verbesserung von Lebenssituatio-
nen und strukturellen Ungleichheiten ist das Wissen
um Informations-, Beratungs- und Hilfsangebote und
ein niedrigschwelliger Zugang dazu. Im Jahr 2020 hat
die Bildungskoordination für Zugewanderte des Am-
tes für Schule und Weiterbildung in Kooperation mit
dem Vermessungs- und Katasteramt eine interaktive
Stadtkarte für Zugewanderte für die Bereiche Sport,
Sprache und Beratung erstellt: https://geo.stadt-mu-
enster.de/Sprache_Sport_Beratung_Zugewanderte/.
Das Amt für Gleichstellung erweitert das Angebot um
eine entsprechende Karte für LSBTIQ*-Angebote.
ZUSTÄNDIGKEITEN DES STÄDTISCHEN AMTES: 40
› Artikel 18: Soziale Kohäsion
› Artikel 10: Vielfältige Diskriminierungen
oder Benachteiligung
Kulturmittler*innen:
Kooperation mit dem MuM e. V.
Das Mehrgenerationenhaus und Mütterzentrum
(MuM e. V.) bietet seit 2021 Informationsveranstal-
tungen für Kulturmittler*innen an, die insbesondere
das Thema Aufenthaltsrecht im Zusammenhang mit
Familienzusammenführung beleuchten. Das Ziel ist,
Kulturmittler*innen über ausländerrechtliche Mög-
lichkeiten zu informieren, um Hürden abzubauen,
Beratung zu erleichtern und Opfern häuslicher Ge-
walt Alternativen aufzuzeigen, wenn der eigene Auf-
enthaltstitel, der an die Ehe geknüpft ist, wegen einer
Trennung gefährdet ist.
Neben weiblichen werden ab 2021 auch männli-
che Kulturmittler vom Haus der Familie Münster
in Kooperation mit dem Sozialdienst für Ge-
flüchtete für spezifische Männerangebote
ausgebildet und eingesetzt.
ZUSTÄNDIGKEITEN DER STÄDTISCHEN
ÄMTER: 36, 50
› Artikel 18: Soziale Kohäsion
Das Projekt „Integration of Women in Sports“ (Io-
WiS) im Frauensportverein Münster engagiert sich
sehr erfolgreich seit 2017 für Frauen mit Migrations-
und Fluchterfahrung in Münster. Die Finanzmittel
sind bis 2021 befristet bewilligt.
Im Jahr 2021 wird aus dem Projekt IoWiS ein eige-
ner Sportverein: Move & Meet e.V., der die Arbeit von
IoWiS ab 2022 fortführt und sie ausbaut. Der Verein
konzentriert sich auf die Förderung von Personen in
GENDERGERECHTE INTEGRATION BEDEUTET DIE MÖGLICHKEIT
GLEICHBERECHTIGTER TEILHABE UND SENSIBILISIERUNG
FÜR MEHRFACHDISKRIMINIERUNGEN. DAZU GEHÖRT AUCH,
VONEINANDER ZU LERNEN UND DEN EIGENEN HORIZONT
ZU ERWEITERN.
schwierigen Lebenslagen und schafft mit ihnen und
für sie bedarfsorientierte Sport- und Bildungsangebo-
te. Ein besonderer Fokus liegt weiterhin auf Frauen*
und Mädchen* mit und ohne Migrations- und Fluch-
terfahrung. Angebote für trans-, inter- und nonbinäre
Personen sind in Planung. Um die Angebote ab 2022
umsetzen zu können, wurde ein Antrag nach § 24 GO
für die Jahre 2022 bis 2024 gestellt.
Projekt „Integration of Women in Sports“
ZUSTÄNDIGKEITEN DER STÄDTISCHEN ÄMTER: 52
› Artikel 18: Soziale Kohäsion
› Artikel 10: Vielfältige Diskriminierungen oder Benachteiligung
Gendersensible
Integrations-
angebote Anteil
der weiblichen
Kulturmittler*innen
Anteil
der männlichen
Kulturmittler*innen
Mitglieder bei
Move & Meet e.V.
Indikatoren
5958
Relevante Artikel der Europäischen Charta für Gleichstellung für den 4. Aktionsplan:
Relevante Artikel der Europäischen Charta für Gleichstellung für den 4. Aktionsplan:
Relevante Artikel der Europäischen Charta
für Gleichstellung für den 4. Aktionsplan:
ARTIKEL 2 – Politische Vertretung
1. Die Unterzeichnerin anerkennt, dass Frauen und Männern die glei-
chen aktiven und passiven Wahlrechte zukommen.
2. Die Unterzeichnerin anerkennt, dass Frauen und Männern die
gleichen Rechte zukommen, an Politikgestaltung und -umsetzung
teilzuhaben, öffentliche Ämter zu bekleiden und alle öffentlichen
Funktionen auf allen Regierungsebenen wahrzunehmen.
3. Die Unterzeichnerin anerkennt den Grundsatz der ausgewogenen
Vertretung in allen gewählten und öffentlichen Entscheidungsgre-
mien.
4. Die Unterzeichnerin verpflichtet sich zur Durchführung aller zu-
mutbaren Maßnahmen zur Unterstützung der oben erwähnten
Rechte und Grundsätze, darunter auch folgender Schritte:
• Frauen aufzufordern, sich in Wählerlisten eintragen zu lassen und
ihr aktives und passives Wahlrecht wahrzunehmen;
• politische Parteien und Gruppierungen aufzufordern, den
Grundsatz der ausgewogenen Vertretung von Frauen und Män-
nern anzuwenden und umzusetzen;
• zu diesem Zweck politische Parteien und Gruppierungen auf-
zufordern, alle gesetzlich zulässigen Schritte zu unternehmen –
wozu, falls erforderlich, auch Quotenregelungen zählen –, um die
Anzahl von Kandidatinnen bei Wahlen zu erhöhen;
• die eigenen Verfahren und Verhaltensstandards so zu regeln,
dass potenzielle Kandidatinnen und gewählte Vertreterinnen
nicht durch stereotype Verhaltensformen, sprachliche Wendun-
gen oder Belästigungen abgeschreckt werden;
• Maßnahmen zu treffen, um es gewählten VertreterInnen zu er-
möglichen, Privatleben, Arbeit und öffentliche Aufgaben mitei-
nander zu vereinbaren, etwa indem Zeitpläne, Arbeitsmethoden
und Betreuungseinrichtungen allen gewählten VertreterInnen
uneingeschränkte Teilhabe ermöglichen.
5. Die Unterzeichnerin verpflichtet sich zur Förderung und Anwen-
dung des Grundsatzes der ausgewogenen Vertretung in den eige-
nen Entscheidungs- und Beratungsgremien sowie bei der Entsen-
dung von Personen in externe Gremien.
6. Falls die Behörde derzeit keine ausgewogene Vertretung von Frau-
en und Männern wahrnimmt, wird sie diese so einführen, dass je-
nes Geschlecht, das derzeit in der Minderheit ist, wenigstens ge-
nauso gut vertreten sein wird wie dies im Augenblick der Fall ist.
7. Weiterhin verpflichtet sich die Unterzeichnerin dafür zu sorgen,
dass keine öffentliche oder politische Stellung, für die ein/e Vertre-
terIn bestellt oder gewählt wird, grundsätzlich und in der Praxis auf
nur ein Geschlecht beschränkt ist oder aufgrund von stereotypen
Ansichten als normale Rolle nur eines Geschlechts betrachtet wird.
ARTIKEL 3 – Mitwirkung am politischen
und zivilgesellschaftlichen Leben
1. Die Unterzeichnerin anerkennt, dass das Recht von BürgerInnen
auf Mitwirkung an öffentlichen Angelegenheiten einen Grundsatz
jeder Demokratie darstellt, und dass Frauen und Männer das Recht
haben, in gleichem Maße an der Regierung und dem öffentlichen
Leben ihrer Region, Kommune und lokalen Gemeinschaft mitzu-
wirken.
2. Im Hinblick auf die verschiedenen Formen der öffentlichen Mitwir-
kung an den eigenen Angelegenheiten, etwa in Beiräten, Nachbar-
schaftsräten, E-Partizipation oder Planungsvorhaben mit Bürger-
beteiligung, verpflichtet sich die Unterzeichnerin dafür zu sorgen,
dass Frauen und Männer in der Praxis gleiche Möglichkeiten der
Mitwirkung genießen. Führen bestehende Formen der Mitwirkung
nicht zu dieser Gleichstellung, verpflichtet sich die Unterzeichne-
rin, neue Methoden zu entwickeln und zu erproben.
3. Die Unterzeichnerin verpflichtet sich, die aktive Mitwirkung am po-
litischen und zivilgesellschaftlichen Leben für Frauen und Männer
aus allen Gruppen der Gemeinschaft, insbesondere von Frauen und
Männern aus Minderheiten, die sonst vielleicht ausgeschlossen wä-
ren, zu fördern.
ARTIKEL 6 – Kampf gegen Stereotype
1. Die Unterzeichnerin verpflichtet sich, Vorurteile, Praktiken und
sprachliche Wendungen sowie Bilder zu bekämpfen und so weit wie
möglich zu verhindern, welche auf der Vorstellung der Über- oder
Unterlegenheit eines Geschlechts oder auf stereotypen Geschlecht-
errollen für Frauen oder Männer beruhen.
2. Zu diesem Zweck sorgt die Unterzeichnerin dafür, dass die eigenen
öffentlichen und internen Mitteilungen dieser Verpflichtung voll ent-
sprechen und positive Geschlechterbilder und -beispiele befördern.
3. Die Unterzeichnerin unterstützt weiter die eigenen MitarbeiterIn-
nen durch Ausbildungs- und andere Maßnahmen in der Erkennung
und Beseitigung stereotyper Einstellungen und Verhaltensweisen
und regelt auch die Verhaltensstandards in dieser Hinsicht.
4. Die Unterzeichnerin führt Aktivitäten und Kampagnen durch, um das
Bewusstsein für den schädlichen Einfluss von Geschlechterstereoty-
pen auf die Gleichstellung von Frauen und Männern zu schärfen.
ARTIKEL 8 – Allgemeine Verpflichtungen
1. Im Hinblick auf den gesamten eigenen Kompetenzbereich aner-
kennt, achtet und fördert die Unterzeichnerin die entsprechenden
Rechte und Grundsätze der Gleichstellung von Frauen und Män-
nern und bekämpft geschlechterspezifische Benachteiligung und
Diskriminierung.
2. Die in dieser Charta dargelegten Verpflichtungen gelten für eine
Unterzeichnerin nur dann, wenn sie bzw. ihre relevanten Aspekte
in den eigenen rechtlichen Kompetenzrahmen fallen.
ARTIKEL 9 – Gender Assessment
1. Die Unterzeichnerin verpflichtet sich, im Hinblick auf den gesam-
ten eigenen Kompetenzbereich Gender Assessments (Bewertung
geschlechterspezifischer Auswirkungen) wie in diesem Artikel be-
schrieben durchzuführen.
2. Zu diesem Zweck verpflichtet sich die Unterzeichnerin, ein Um-
setzungsprogramm für Gender Assessments entsprechend den
eigenen Prioritäten, Ressourcen und Zeitplänen durchzuführen
und in den Gleichstellungs-Aktionsplan aufzunehmen bzw. darin
zu berücksichtigen.
3. Um Relevanz zu erlangen, müssen Gender Assessments folgende
Schritte enthalten:
• Prüfung bestehender Politiken, Verfahren, Praktiken, Schemata
und Anwendungshäufigkeiten, um zu klären, ob diese unfaire
Diskriminierungen in sich tragen, auf Geschlechterstereotypen
beruhen oder ob sie die besonderen Bedürfnisse von Frauen und
Männern entsprechend berücksichtigen;
• Prüfung der Zuteilung von finanziellen und anderen Ressourcen
für die genannten Zwecke;
• Erkennen der Prioritäten und – falls erforderlich – Ziele, um mit
den sich aus diesen Prüfungen ergebenden Resultaten umgehen
und erkennbare Verbesserungen in der Leistungserbringung er-
zielen zu können;
• frühzeitige Durchführung einer Einschätzung aller wesentlichen
Vorschläge für neue oder abgeänderte Politiken, Verfahren und
Änderungen in der Ressourcenzuteilung, um deren potenzielle
Auswirkungen auf Frauen und Männer erkennen und endgültige
Entscheidungen im Lichte dieser Einschätzung treffen zu können;
• Berücksichtigung der Bedürfnisse oder Interessen von Personen,
die vielfältigen Diskriminierungen oder Benachteiligungen aus-
gesetzt sind.
ARTIKEL 10 – Vielfältige Diskriminierungen
oder Benachteiligungen
1. Die Unterzeichnerin anerkennt, dass Diskriminierung aus Gründen
des Geschlechts, der Rasse, der ethnischen oder sozialen Herkunft,
genetischer Merkmale, der Sprache, der Religion oder des Glau-
bens, politischer oder sonstiger Überzeugungen, der Zugehörig-
keit zu einer nationalen Minderheit, des Vermögens, der Geburt,
einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung ver-
boten ist.
2. Darüber hinaus anerkennt die Unterzeichnerin, dass viele Frauen
und Männer trotz dieses Verbots vielfältigen Diskriminierungen
und Benachteiligungen ausgesetzt sind, wozu auch sozioökonomi-
sche Benachteiligungen zählen, welche ihre Fähigkeit, die anderen
in dieser Charta dargelegten und erwähnten Rechte wahrzuneh-
men, unmittelbar beeinträchtigen.
3. Die Unterzeichnerin verpflichtet sich, im Rahmen des eigenen
Kompetenzbereichs alle zumutbaren Handlungen zu setzen, um
die Auswirkungen vielfältiger Diskriminierungen oder Benachteili-
gungen zu bekämpfen, wozu folgende Schritte zählen:
• Sicherstellen, dass die Probleme vielfältiger Diskriminierungen
und Benachteiligungen in einem Gleichstellungs-Aktionsplan
und Gender Assessments aufgegriffen werden;
• Sicherstellen, dass die Probleme vielfältiger Diskriminierungen
und Benachteiligungen bei der Durchführung von Aktionen oder
Maßnahmen gemäß anderen Artikeln dieser Charta berücksich-
tigt werden;
• Durchführung öffentlicher Informationskampagnen zur Bekämp-
fung von Stereotypen und Förderung der Gleichbehandlung von
Frauen und Männern, die vielfältigen Diskriminierungen und Be-
nachteiligungen ausgesetzt sind;
• Durchführung spezieller Maßnahmen zur Abdeckung der beson-
deren Bedürfnisse von Migrantinnen.
ARTIKEL 11 – Rolle als Arbeitgeber
1. In der Rolle als Arbeitgeber anerkennt die Unterzeichnerin das
Recht auf Gleichstellung von Frauen und Männern betreffend alle
Aspekte der Beschäftigung einschließlich Arbeitsorganisation und
Arbeitsbedingungen.
2. Die Unterzeichnerin anerkennt das Recht auf das Vereinen von Be-
ruf, gesellschaftlichem Leben und Privatsphäre sowie das Recht auf
Würde und Sicherheit am Arbeitsplatz.
3. Die Unterzeichnerin verpflichtet sich, alle zumutbaren Maßnah-
men einschließlich gesetzlich zulässiger positiver Unterstützungs-
maßnahmen zu treffen, um die oben erwähnten Rechte zu unter-
stützen.
6160
4. Die in Punkt (3) erwähnten Maßnahmen umfassen folgende Schritte:
(a) Prüfung der relevanten Politiken und Verfahren im Hinblick
auf die Beschäftigung innerhalb der eigenen Organisation sowie
Entwicklung und Umsetzung der die Beschäftigung betreffenden
Abschnitte im Gleichstellungs-Aktionsplan, um Ungleichheiten in-
nerhalb eines zumutbaren Zeitraums zu beseitigen, wobei unter
anderem folgende Punkte zu berücksichtigen sind:
• gleiche Bezahlung einschließlich gleicher Bezahlung für gleiche
Arbeit;
• Vorkehrungen für die Prüfung von Lohn-, Gehalts- und Pensions-
systemen;
• Maßnahmen zur Sicherstellung fairer und transparenter Beförde-
rungs- und Karrierechancen;
• Maßnahmen zur Sicherstellung einer ausgewogenen Vertretung
von Frauen und Männern auf allen Ebenen, insbesondere zur Be-
seitigung von Unausgewogenheiten auf der Führungsebene;
• Maßnahmen zur Beseitigung geschlechterspezifischer Aufteilun-
gen von Berufsfeldern und zur Förderung von Personen, die sich
für nichttraditionelle Berufe entscheiden;
• Maßnahmen zur Sicherstellung fairer Einstellungsverfahren;
• Maßnahmen zur Sicherstellung angemessener, gesunder und si-
cherer Arbeitsbedingungen;
• Verfahren zur Konsultation von MitarbeiterInnen und ihrer Ge-
werkschaften, wodurch eine ausgewogene Vertretung von Frau-
en und Männern in allen Konsultations- oder Verhandlungsgre-
mien sichergestellt werden soll;
(b) Maßnahmen gegen sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz durch
Klarstellung, dass solche Verhaltensweisen nicht akzeptabel sind,
durch die Unterstützung von Opfern, die Einführung und Umset-
zung transparenter Strategien für den Umgang mit Tätern sowie
die Schärfung eines entsprechenden Problembewusstseins;
(c) Aufbau eines Beschäftigtenstabs auf allen Organisationsebe-
nen, der die soziale, wirtschaftliche und kulturelle Vielfalt der lo-
kalen Bevölkerung widerspiegelt;
(d) Unterstützung der MitarbeiterInnen bei der Vereinbarkeit von
Beruf, gesellschaftlichem Leben und Familie durch:
• Einführung von Politiken, die wenn möglich eine Anpassung der
Arbeitszeit sowie Regelungen für die Betreuung von Familien-
mitgliedern von MitarbeiterInnen vorsehen;
• Ermutigung männlicher Mitarbeiter, ihre Karenzmöglichkeiten
auszuschöpfen.
ARTIKEL 16 – Kinderbetreuung
1. Die Unterzeichnerin anerkennt die wesentliche Rolle, die qualitativ
hochwertige, leistbare und allen Eltern und Erziehungspersonen
jeglicher Einkommensgruppe offenstehende Kinderbetreuung
für die Förderung echter Gleichstellung von Frauen und Männern
spielt, und dass es diese ermöglicht, Arbeit, gesellschaftliches Le-
ben und Privatsphäre zu vereinbaren. Darüber hinaus anerkennt
die Unterzeichnerin den Beitrag, den eine solche Kinderbetreuung
zum wirtschaftlichen und sozialen Leben sowie zur Kohäsion loka-
ler Gemeinschaften wie der Gesellschaft im Allgemeinen leistet.
2. Die Unterzeichnerin verpflichtet sich, die Bereitstellung und Förde-
rung einer solchen Kinderbetreuung – entweder direkt oder durch
andere Leistungserbringer – zu einer Priorität zu machen, und ver-
pflichtet sich weiter zur Förderung einer solchen Kinderbetreuung
durch andere, wozu auch die Bereitstellung oder Unterstützung
von Kinderbetreuung durch lokale Arbeitgeber zählt.
3. Die Unterzeichnerin anerkennt darüber hinaus, dass die Kinder-
erziehung eine Arbeitsteilung zwischen Männern, Frauen und der
Gesellschaft im Allgemeinen erforderlich macht, und verpflichtet
sich, dem stereotypen Bild entgegenzuwirken, nach dem Kinder-
betreuung vor allem als weibliche Aufgabe oder Verantwortung
betrachtet wird.
ARTIKEL 18 – Soziale Kohäsion
1. Die Unterzeichnerin anerkennt das Recht aller Menschen auf
Schutz vor Armut und sozialer Ausgrenzung sowie auch, dass Frau-
en im Allgemeinen häufiger von sozialer Ausgrenzung bedroht
sind, da sie geringeren Zugang zu Ressourcen, Waren, Dienstleis-
tungen und Chancen haben als Männer.
2. Daher verpflichtet sich die Unterzeichnerin, im Rahmen der eige-
nen Dienstleistungs- und Tätigkeitsbereiche und in Zusammenar-
beit mit den Sozialpartnern Maßnahmen innerhalb eines allgemein
koordinierten Ansatzes zu treffen, um
• den effizienten Zugang aller in sozialer Ausgrenzung oder Ar-
mut lebenden bzw. davon bedrohen Personen zu Beschäftigung,
Wohnraum, Berufs- und Schulausbildung, Kultur, Informations-
und Kommunikationstechnologien, sozialer und medizinischer
Hilfe zu fördern;
• die besonderen Bedürfnisse und besondere Situation sozial aus-
gegrenzter Frauen zu erkennen;
• die Integration von Migrantinnen unter Berücksichtigung ihrer
besonderen Bedürfnisse zu fördern.
ARTIKEL 20 – Kultur, Sport und Freizeit
1. Die Unterzeichnerin anerkennt das Recht aller Menschen auf Mit-
wirkung an kulturellem Leben und Kunstgenuss.
2. Darüber hinaus anerkennt die Unterzeichnerin die Rolle des Sports
als Beitrag zum Leben einer Gemeinschaft und zur Sicherstellung
des Rechts auf Gesundheit gemäß Artikel 14. Außerdem anerkennt
die Unterzeichnerin das Recht von Frauen und Männern auf glei-
chen Zugang zu Kultur-, Freizeit- und Sportaktivitäten und -einrich-
tungen.
3. Die Unterzeichnerin anerkennt, dass Frauen und Männer unter-
schiedliche Erfahrungen und Interessen im Hinblick auf Kultur,
Sport und Freizeit haben und diese das Ergebnis stereotyper Hal-
tungen und Handlungen sein können, und verpflichtet sich daher,
Maßnahmen durchzuführen bzw. zu fördern, zu denen je nach Er-
fordernis die folgenden zählen:
• sicherzustellen, dass Frauen und Männer, Jungen und Mädchen
so weit wie möglich die gleichen Möglichkeiten und den glei-
chen Zugang zu Sport-, Freizeit- und Kultureinrichtungen und
-aktivitäten haben;
• Frauen und Männer, Jungen und Mädchen zu ermutigen, glei-
chermaßen an Sport- und Kulturaktivitäten teilzunehmen, und
zwar auch an jenen, die traditionell als vor allem „männlich“ bzw.
„weiblich“ betrachtet werden;
• KünstlerInnen sowie Kultur- und Sportvereine anzuregen, kultu-
relle und sportliche Aktivitäten zu fördern, die stereotypen Bil-
dern von Frauen und Männern entgegenwirken;
• öffentliche Bibliotheken anzuregen, Geschlechterstereotype in
ihren Beständen an Büchern und sonstigen Materialien sowie in
ihren Werbeaktivitäten in Frage zu stellen.
ARTIKEL 22 – Geschlechterspezifische Gewalt
1. Die Unterzeichnerin anerkennt, dass geschlechterspezifische Ge-
walt, der vor allem Frauen zum Opfer fallen, eine Verletzung grund-
legender Menschenrechte darstellt und gegen die Würde und kör-
perliche und emotionale Integrität von Menschen verstößt.
2. Die Unterzeichnerin anerkennt, dass sich geschlechterspezifische
Gewalt auf der Täterseite aus der Vorstellung von der Überlegen-
heit eines Geschlechts über das andere im Rahmen eines unglei-
chen Machtverhältnisses ergibt.
3. Daher verpflichtet sich die Unterzeichnerin, Politiken und Aktionen
gegen geschlechterspezifische Gewalt ins Leben zu rufen und zu in-
tensivieren, zu denen auch die folgenden zählen:
• Bereitstellung oder Unterstützung von spezifischen Hilfsstruktu-
ren für Opfer;
• Bereitstellung öffentlicher Informationen über im Gebiet
vorhandene Hilfseinrichtungen in allen lokalen Hauptsprachen;
• Sicherstellen, dass professionelle MitarbeiterInnen für das Erken-
nen und die Unterstützung von Opfern ausgebildet sind;
• Sicherstellen, dass die entsprechenden Dienste, d.h. Polizei, Ge-
sundheits- und Wohnungsbehörden, effizient koordiniert sind;
• Förderung von Bewusstseinsbildungskampagnen und Informa-
tionsprogrammen für potenzielle und tatsächliche Opfer und
Täter.
ARTIKEL 25 – Stadt- und Lokalplanung
1. Die Unterzeichnerin anerkennt die Bedeutung der Raumplanungs-,
Verkehrs-, Wirtschaftsentwicklungs- und Bodennutzungspläne und
-politiken für die Schaffung eines Rahmens, innerhalb dessen das
Recht auf die Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler
Ebene umfassender umgesetzt werden kann.
2. Die Unterzeichnerin verpflichtet sich sicherzustellen, dass bei der
Erstellung, Annahme und Umsetzung dieser Politiken und Pläne
• die Notwendigkeit der Förderung echter Gleichstellung in allen
Bereichen der lokalen Ebene umfassend berücksichtigt wird;
• die besonderen Bedürfnisse von Frauen und Männern zum Bei-
spiel im Hinblick auf Beschäftigung, Zugang zu Dienstleistungen
und Kultur, Bildung und familiäre Pflichten auf Grundlage relevan-
ter lokaler und sonstiger Daten einschließlich der Gender Assess-
ments der Unterzeichnerin angemessen berücksichtigt werden;
• qualitativ hochwertige Gestaltungslösungen angenommen wer-
den, welche die besonderen Bedürfnisse von Frauen und Män-
nern berücksichtigen.
ARTIKEL 26 – Mobilität und Verkehr
1. Die Unterzeichnerin anerkennt, dass Mobilität und Zugang zu Ver-
kehrsmitteln grundlegende Bedingungen für Frauen und Männer
darstellen, um viele ihrer Rechte, Aufgaben und Aktivitäten wahr-
nehmen zu können, wozu auch der Zugang zu Arbeit, Bildung, Kul-
tur und wichtigen Dienstleistungen zählt. Außerdem anerkennt die
Unterzeichnerin, dass die Nachhaltigkeit und der Erfolg einer Ge-
meinde oder Region in wesentlichem Ausmaß von der Entwicklung
einer effizienten, qualitativ hochwertigen Verkehrsinfrastruktur
und öffentlicher Verkehrsmittel abhängt.
2. Die Unterzeichnerin anerkennt darüber hinaus, dass Frauen und
Männer in der Praxis oft unterschiedliche Bedürfnisse und Nut-
zungsarten von Mobilität und Verkehrsmitteln aufweisen, was sich
aus Faktoren wie Einkommen, Betreuungsaufgaben oder Arbeits-
zeiten ergibt, und dass Frauen öffentliche Verkehrsmittel tendenzi-
ell intensiver nutzen als Männer.
3. Daher verpflichtet sich die Unterzeichnerin,
• die entsprechenden Mobilitätsbedürfnisse und Nutzungsarten
von Frauen und Männern aus städtischen wie ländlichen Kom-
munen zu berücksichtigen;
• icherzustellen, dass die den BürgerInnen im Hoheitsgebiet der
Unterzeichnerin zur Verfügung stehenden Verkehrsmittel dazu
beitragen, besondere wie gemeinsame Bedürfnisse von Frauen
und Männern abzudecken und echte Gleichstellung von Frauen
und Männern auf lokaler Ebene zu erreichen.
4. Darüber hinaus verpflichtet sich die Unterzeichnerin, die allmäh-
liche Verbesserung der öffentlichen Verkehrsmittel in bzw. für das
Hoheitsgebiet einschließlich intermodaler Verbindungen zu för-
dern, um so die besonderen wie gemeinsamen Bedürfnisse von
Frauen und Männern im Hinblick auf zuverlässige, leistbare, sichere
und leicht zugängliche Verkehrsmittel abzudecken und zu nachhal-
tiger Entwicklung beizutragen.
Relevante Artikel der Europäischen Charta für Gleichstellung für den 4. Aktionsplan:
Relevante Artikel der Europäischen Charta für Gleichstellung für den 4. Aktionsplan:
6362
Impressum
Ämterbezeichnungen
Amt 10: Personal- und Organisationsamt
Amt 13: Amt für Kommunikation
Amt 17: Amt für Gleichstellung
Amt 20: Amt für Finanzen und Beteiligungen
Amt 23: Amt für Immobilienmanagement
Amt 32: Ordnungsamt
Amt 33: Amt für Bürger- und Ratsservice
Amt 36: Rechts- und Ausländeramt
Amt 40: Amt für Schule und Weiterbildung
Amt 41: Kulturamt
Amt 42: Stadtbücherei
Amt 45: Stadtmuseum
Amt 47: Stadtarchiv
Amt 50: Sozialamt
Amt 51: Amt für Kinder, Jugendliche und Familien
Amt 52: Sportamt
Amt 53: Gesundheits- und Veterinäramt
Amt 59: Jobcenter Münster
Amt 61: Stadtplanungsamt
Amt 62: Vermessungs- und Katasteramt
Amt 66: Amt für Mobilität und Tiefbau
Herausgeberin: Stadt Münster, Amt für Gleichstellung
Redaktion/Text: Julia von Hayn, Laura Rademacher
Layout: HEIDER DESIGN, Münster
Illustrationen: Marie-Pascale Gafinen, RIESENSPATZ
Druck: Expedition & Druck, Stadt Münster
80 Stück, November 2021
Ämterbezeichungen:
Impressum
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0678/2021/1
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 29.11.2021
- Erstellt
- 29.11.2021 11:15