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V/0644/2025

Besetzung des Beirates für Stadtgestaltung

Vorlagen 20.11.2025

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 10.12.2025, TOP 14.3

Anlage A

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Beschlussvorlage

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Anlage A

2218 Zeichen

Anlage A zur V/0644/2025 
Kurzüberblick 
Mit der Vorlage wird eine Entscheidung über die zukünftige Besetzung des Beirates für Stadtge-
staltung der Stadt Münster. Nach § 3 Abs. 1 der Satzung für den Beirat für Stadtgestaltung der 
Stadt Münster vom 16.12.2016 gehören dem Beirat 7 anerkannte Fachleute aus den Gebieten 
Städtebau, Architektur und Landschaftsplanung an und werden auf gemeinsamen Vorschlag der 
in Münster ansässigen Architekten- und Ingenieurverbände vom Rat für fünf Jahre gewählt. Ge-
mäß § 3 Abs. 2 der Satzung müssen mindestens drei Mitglieder ihren Geschäftssitz außerhalb 
des Stadtgebietes Münster haben. Zudem kann je Fraktion und Gruppe des Rates ein Mitglied 
des für Stadtplanung zuständigen Ausschusses des Rates oder des Rates an den Sitzungen mit 
beratender Stimme teilnehmen. Zur Gewährleistung der Interessenvertretung sollte die Benen-
nung einer Stellvertretung erfolgen. 
 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Wir wollen das Zentrum für Verwaltungen und Institutionen sowie für öffentliche und private 
Dienstleistungen in Westfalen bleiben und an ihrer Modernisierung aktiv mitwirken. 
 
Teilziel ist die rechtsfehlerfreie Umsetzung und Anwendung der rechtlichen Bestimmungen. Das 
Teilziel wird mit dem Beschluss erreicht. 
 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0102 Geschäftsführung für politische Gremien, internationale 
Beziehungen 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja X Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja X Nein   
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja  Nein  teilw. 
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja X Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja  Nein   
 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
 
Gemäß § 12 des Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein-
Westfalen (Landesgleichstellungsgesetz) soll bei der Besetzung von Gremien auf eine ge-
schlechtsparitätische Besetzung geachtet werden.

Beschlussvorlage

5047 Zeichen

V/0644/2025 
V/0644/2025 
 
 
Öffentliche  Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Besetzung des Beirates für Stadtgestaltung 
 
 
 
Beratungsfolge  
 
   10.12.2025 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. In den Beirat für Stadtgestaltung werden gemäß § 3 Abs. 1 der Satzung für den Beirat für 
Stadtgestaltung der Stadt Münster vom 16.12.2016 folgende Mitglieder gewählt: 
 
 Mitglied 
1. Prof. Hilde Léon 
2. Johannes Löbbert 
3. Marc Matzken 
4. Christine Wolf 
5. Sven Thorissen 
6. Hille Krause 
7. Marc Hehn 
 
2. Der Rat nimmt die Benennung folgender beratender Mitglieder und Stellvertretungen für den 
Beirat für Stadtgestaltung zur Kenntnis: 
 
 
Mitglieder     Stellvertretung 
 
Vertreter der Fraktionen:  
     
auf Vorschlag der Fraktion GRÜNE:   
 
1.  1.   
 
Amt für Bürger - und 
Ratsservice  
 
28.11.2025 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Frau Rischer  
Telefon: 492-3369 
Rischer@stadt -muenster.de

- 2 - 
V/0644/2025 
auf Vorschlag der CDU-Fraktion:   
 
2.  1.   
 
auf Vorschlag der SPD-Fraktion: 
 
3.  1.   
 
auf Vorschlag der Fraktion Die Linke:  
 
4.  1.   
 
auf Vorschlag der Fraktion Volt:  
 
5.  1.   
 
auf Vorschlag der Ratsgruppe AfD:  
 
6.  1.   
 
auf Vorschlag der Ratsgruppe FDP:  
 
7.  1.   
 
auf Vorschlag der Ratsgruppe Die PARTEI/ÖDP:  
 
8.  1.   
  
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
keine 
 
 
Begründung: 
 
Zu 1.:  
Gemäß § 3 Abs. 5 Satz 1 der Satzung für den Beirat für Stadtgestaltung der Stadt Münster vom 
16.12.2016 entspricht die Wahlzeit des Beirates der Wahlperiode des Rates. Damit endete die Wahl-
zeit der bisherigen Mitglieder des Beirates mit der Neukonstituierung des Rates am 05.11.2025. Die 
Mitglieder des Beirates üben ihre Tätigkeit bis zum Zusammentritt des neu gewählten Beirates weiter 
aus (§ 3 Abs. 5 Satz 2 der Satzung für den Beirat für Stadtgestaltung der Stadt Münster vom 
16.12.2016).  
 
Nach § 3 Abs. 1 der Satzung gehören dem Beirat 7 anerkannte Fachleute aus den Gebieten Städte-
bau, Architektur und Landschaftsplanung an und werden auf gemeinsamen Vorschlag der in Münster 
ansässigen Architekten- und Ingenieurverbände vom Rat für fünf Jahre gewählt. Gemäß § 3 Abs. 2 
der Satzung müssen mindestens drei Mitglieder ihren Geschäftssitz außerhalb des Stadtgebietes 
Münster haben.

- 3 - 
V/0644/2025 
Im bisherigen Beirat für Stadtgestaltung waren folgende Mitglieder vertreten: 
 
 Mitglied Erstmalig gewählt am: Ablauf der Wahlzeit 
(5 Jahre) 
bei Wiederwahl 
1. Prof. Hilde Léon 14.12.2022 13.12.2027 
2. Johannes Löbbert 21.05.2025 20.05.2030 
3. Marc Matzken 14.12.2022 13.12.2027 
4. Christine Wolf 14.12.2022 13.12.2027 
5. Sven Thorissen 15.07.2024 14.07.2029 
6. Hille Krause 07.09.2022 06.09.2027 
7. Marc Hehn 15.09.2024 14.09.2029 
  
Die in Münster ansässigen Architekten- und Ingenieurverbände schlagen als Mitglieder für den Beirat 
für Stadtgestaltung die im Beschlussvorschlag aufgeführten Personen zur Wiederwahl vor. 
 
Zu 2.: 
Entsprechend der Regelung des § 3 Abs. 6 der Satzung für den Beirat für Stadtgestaltung der Stadt 
Münster kann je Fraktion und Gruppe des Rates ein Mitglied des für Stadtplanung zuständigen Aus-
schusses des Rates oder des Rates an den Sitzungen mit beratender Stimme teilnehmen. Zur Ge-
währleistung der Interessenvertretung sollte die Benennung einer Stellvertretung erfolgen. 
  
Gleichstellung von Frauen und Männern 
 
Der § 12 des Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein-Westfalen 
(Landesgleichstellungsgesetz – LGG NRW) regelt die Gleichstellung von Frauen und Männern in Gre-
mien. In wesentlichen Gremien müssen Frauen mit einem Mindestanteil von 40 Prozent vertreten sein. 
Wesentliche Gremien sind Aufsichts- und Verwaltungsräte, vergleichbare Aufsicht führende Organe 
sowie Gremien von besonderer tatsächlicher und rechtlicher Bedeutung. Im Übrigen sollen Gremien 
geschlechtsparitätisch besetzt werden (§ 12 Abs atz 1 Satz 1, Absatz 2 Satz 1 und Absatz 7  LGG 
NRW). 
 
Der Rat der Stadt Münster hat am 18.10.2017 mit Beschluss der Vorlage V/0598/2017 entschieden, 
welche Gremien als wesentlich zu klassifizieren sind (Anlage 2 der Vorlage V/0598/2017). Eine Bekräf-
tigung der Regelung des § 12 LGG NRW und der bisherigen Beschlüsse findet sich in der am 
19.09.2018 durch den Rat beschlossenen Vorlage V/0503/2018 „Europäische Charta für die Gleichstel-
lung von Männern und Frauen auf lokaler und regionaler Ebene - 3. Aktionsplan“, im Themenfeld 1.2 
„Frauen ins Rathaus“ - Paritätische Besetzung von Gremien. Bereits im 2. Aktionsplan für die Jahre 
2013-2015 hatte der Rat beschlossen: „Der Rat richtet an die neu gewählten Ratsmitglieder die Erwar-
tung, dass sie bei der Besetzung von Ausschüssen, Kommissionen und Beiräten sowie bei der Be-
setzung der Aufsichtsräte aller städtischen Gesellschaften die Verpflichtungen aus dem Landes-
gleichstellungsgesetz gewissenhaft beachten und diese Gremien nach Maßgabe der Gesetze ge-
schlechtsparitätisch besetzen werden.“  
 
 
 
gez. 
Tilman Fuchs 
Oberbürgermeister 
 
Anlagen: Anlage A

Beratungsverlauf (1)

10.12.2025 Rat
TOP 14.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
V/0644/2025
Typ
Vorlagen
Datum
20.11.2025
Erstellt
20.11.2025 09:05