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253561-01 ST

Bürgerantrag: Nutzung der ehemals neuapostolischen Kirche am Fontainengraben/Robelstraße in Duisdorf als Begegnungsstätte

Stellungnahme der Verwaltung 26.08.2025

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Nächste Beratung: Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger, Sitzung am 03.09.2025, TOP 4.14.1

Sammeldokument öffentlich

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Sammeldokument öffentlich

2395 Zeichen

Stellungnahme der Verwaltung 
öffentlich 
253561-01 ST 
 
 
 
  
Die Oberbürgermeisterin 
 
 
—
—
 
Federführung: 
50 Amt für Soziales und Wohnen 
Dezernat: 
Dez. V 
 
28.07.2025 
 
 
 
Bürgerantrag: Nutzung der ehemals 
neuapostolischen Kirche am 
Fontainengraben/Robelstraße in Duisdorf als 
Begegnungsstätte 
 
Beratungsfolge 
Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen 
und Bürger 
03.09.2025 Kenntnisnahme 
 
Inhalt der Stellungnahme: 
 
Die einzelnen beteiligten städtischen Fachbereiche stimmen überein, dass im 
Stadtteil Duisdorf für verschiedene Zielgruppen unterschiedlichste Optionen für 
Begegnung, Gemeinschaft und Brauchtumspflege vorhanden sind: zwei städ -
tisch geförderte Begegnungsangebote für Seniorinnen und Senioren, Angebote 
der Johanniskirchengemeinde, mehrere Jugendzentren, das Kulturzentrum 
Hardtberg sowie die Toni-Mai-Halle. Ferner verfügt der Stadtteil Duisdorf mit 
seiner Fußgängerzone über eine im Vergleich zu anderen Stadtteilen großen 
Zahl an kommerziellen Anbietern, wie Restaurants und Kneipen, die zumindest 
zahlenden Gästen Begegnung und Gemeinschaft ermöglichen.  
Insofern wird der konkrete Bedarf zur Ansiedlung eines weiteren Begegnungs -
angebotes im Kontext der derzeitigen haushalterischen Situation als nicht aus -
reichend hoch eingeschätzt, um die Anmietung bzw. den Kauf der erwähnten 
Immobilie zu rechtfertigen. 
Auch unter dem Gesichtspunkt der strategischen Bodenbevorratung lässt sich 
ein Ankauf nicht begründen. 
 
Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass die Verwaltung von September 2025 
bis voraussichtlich Januar 2027 ein Integriertes städtebauliches Entwicklungs -
konzept für den Stadtbezirk Hardtberg erarbeiten lässt. Im Erarbeitungsprozess 
werden verschiedene Beteiligungsformate durchgeführt, bei denen die Bür -
ger*innen ihre lokalen Kenntnisse und Bedarfe für die zukünftige Entwicklung 
des Hardtbergs einbringen können. 
Aus den Ergebnissen des Konzepts können möglicherweise Rückschlüsse auf 
den Bedarf an zusätzlichen sozialen Einrichtungen gezogen werden. 
 
 
Der Ausschuss nimmt Kenntnis von den inhaltlichen Ausführungen in der Stel-
lungnahme der Verwaltung und erklärt den Bürgerantrag damit für erledigt. Mit 
diesem Votum ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeran-
trägen vorgesehene Verfahren abgeschlossen.  
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Seite 2  
 
 
—
—
 
 
 
 
 
Anlage/n 
Keine 
 
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Beratungsverlauf (1)

03.09.2025 Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger
TOP 4.14.1 Kenntnisnahme

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Fontainengraben
  • Robelstraße

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Details

Vorlagen-Nr.
253561-01 ST
Typ
Stellungnahme der Verwaltung
Datum
26.08.2025
Erstellt
13.08.2025 11:34