253561-01 ST
Bürgerantrag: Nutzung der ehemals neuapostolischen Kirche am Fontainengraben/Robelstraße in Duisdorf als Begegnungsstätte
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Sammeldokument öffentlich
2395 Zeichen
Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 253561-01 ST Die Oberbürgermeisterin — — Federführung: 50 Amt für Soziales und Wohnen Dezernat: Dez. V 28.07.2025 Bürgerantrag: Nutzung der ehemals neuapostolischen Kirche am Fontainengraben/Robelstraße in Duisdorf als Begegnungsstätte Beratungsfolge Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 03.09.2025 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Die einzelnen beteiligten städtischen Fachbereiche stimmen überein, dass im Stadtteil Duisdorf für verschiedene Zielgruppen unterschiedlichste Optionen für Begegnung, Gemeinschaft und Brauchtumspflege vorhanden sind: zwei städ - tisch geförderte Begegnungsangebote für Seniorinnen und Senioren, Angebote der Johanniskirchengemeinde, mehrere Jugendzentren, das Kulturzentrum Hardtberg sowie die Toni-Mai-Halle. Ferner verfügt der Stadtteil Duisdorf mit seiner Fußgängerzone über eine im Vergleich zu anderen Stadtteilen großen Zahl an kommerziellen Anbietern, wie Restaurants und Kneipen, die zumindest zahlenden Gästen Begegnung und Gemeinschaft ermöglichen. Insofern wird der konkrete Bedarf zur Ansiedlung eines weiteren Begegnungs - angebotes im Kontext der derzeitigen haushalterischen Situation als nicht aus - reichend hoch eingeschätzt, um die Anmietung bzw. den Kauf der erwähnten Immobilie zu rechtfertigen. Auch unter dem Gesichtspunkt der strategischen Bodenbevorratung lässt sich ein Ankauf nicht begründen. Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass die Verwaltung von September 2025 bis voraussichtlich Januar 2027 ein Integriertes städtebauliches Entwicklungs - konzept für den Stadtbezirk Hardtberg erarbeiten lässt. Im Erarbeitungsprozess werden verschiedene Beteiligungsformate durchgeführt, bei denen die Bür - ger*innen ihre lokalen Kenntnisse und Bedarfe für die zukünftige Entwicklung des Hardtbergs einbringen können. Aus den Ergebnissen des Konzepts können möglicherweise Rückschlüsse auf den Bedarf an zusätzlichen sozialen Einrichtungen gezogen werden. Der Ausschuss nimmt Kenntnis von den inhaltlichen Ausführungen in der Stel- lungnahme der Verwaltung und erklärt den Bürgerantrag damit für erledigt. Mit diesem Votum ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeran- trägen vorgesehene Verfahren abgeschlossen. Seite 1 von 2 Seite 2 — — Anlage/n Keine Seite 2 von 2
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (2)
- Fontainengraben
- Robelstraße
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 253561-01 ST
- Typ
- Stellungnahme der Verwaltung
- Datum
- 26.08.2025
- Erstellt
- 13.08.2025 11:34