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V/0188/2021

Ein vielfältiger und urbaner Ort am Servatiiplatz - Grundsatzbeschluss für das Modell zur Umsetzung

Vorlagen 02.03.2021

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 17.03.2021, TOP 30

Anlage A

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Beschlussvorlage

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Anlage A

4319 Zeichen

Anlage A zur V/0188/2021 
Kurzüberblick 
Inhalt der Vorlage ist das Umsetzungsmodell für die Entwicklung eines vielfältigen und urbanen 
Ortesam Servatiiplatz (u.a. mit crossmedialem WDR-Landesstudio Münster, Angebote der 
Lehrerfortbildung (Digitallabor), Angebote der Volkshochschule i.S.e. “Dritten Ortes“ und „Smart 
City Office“).  
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Mit dieser Vorlage werden die folgenden Ziele verfolgt: 
 Wir werden einer der führenden Bildungs-, Wissenschafts-, Forschungs-und Entwick-
lungsstandorte in Europa 
 Wir wollen das Zentrum für Verwaltungen und Institutionen sowie für öffentliche und pri-
vate Dienstleistungen in Westfalen bleiben und an ihrer Modernisierung aktiv mitwirken 
 Wir werden das unverwechselbare Stadtbild bewahren und die City als Ort der Begeg-
nung, als Marktplatz und als Motor der Stadtentwicklung stärken 
 Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens-und Erlebnisqualität weiterentwi-
ckeln: 
 mit hoher Umwelt-und Naturqualität 
 mit breitem Freizeit-und Sportangebot 
 mit hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesell-
schaft 
 
Das Projekt steht am Beginn der Planung. Nach heutigem Stand ist eine Realisierung des Ge-
bäudes am Servatiiplatz im Jahr 2024 vorgesehen. 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: Nr. der PG Bezeichnung der PG 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja  Nein   
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja  Nein  teilw. 
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja  Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja  Nein   
Es entstehen durch diesen Beschluss zunächst keine unmittelbaren Auswirkungen auf den Haus-
halt der Stadt Münster. Spätere Auswirkungen auf den Haushalt durch Anmietung (Stadt) sind 
noch zu quantifizieren und werden im Rahmen der weiteren Prozessschritte ermittelt und zur Be-
schlussfassung vorgelegt. 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
x überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig

Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Die Digitalisierung ist rasant und verändert die Art, wie wir leben und arbeiten. Viele analoge Pro-
zesse werden durch die Digitalisierung abgelöst. Von hoher Bedeutung ist es, diese Prozesse 
wieder näher an die (Stadt-)gesellschaft heranzuführen das „Digitale“ lokal zu machen. Gleichzei-
tig ist es eine wichtige Aufgabe, die Menschen für digitale Prozesse zu befähigen. Dies betrifft alle 
Bevölkerungsgruppen unabhängig von Alter, Geschlecht, Diversität und Migrationshintergrund. 
Um überzeugende Lösungen für die mit der Digitalisierung verbundenen Aufgaben zu entwickeln, 
braucht es neue Orte als zentrale Anlaufstellenmit niedrigschwelligem Zugang, die den Austausch 
und die Information, die Weiterbildung und das gemeinschaftliche Arbeiten zwischen Bürgerinnen 
und Bürgern, Medien, Verwaltungen sowie weiteren Akteuren der Stadtgesellschaft ermöglichen 
und das Gemeinwohl stärken.  
In dem vielfältigen und urbanen Ort am Servatiiplatz werden entsprechende Angebote gebündelt 
und Synergien entwickelt.  
 Der WDR hat als öffentlich-rechtliche Sendeanstalt einen besonderen Auftrag: er  infor-
miert die Bevölkerung umfassend und vielfältig, dass sich jeder selbst seine Meinung zum 
Beispiel zu politischen Fragen bilden kann. 
 Mit der Einrichtung eines kommunalen „Digitallabors“ wird das Ziel verfolgt, im Rahmen 
einer ganzheitlichen Strategie Lehrkräfte zur kompetenten bzw. kompetenteren, innovati-
ven und fachdidaktischen Nutzung digitaler Medien und Tools im eigenen Unterricht zu 
befähigen. 
 Die Volkshochschule nutzt Räume als einen „Dritten Ort mit Gemeinwohlinteresse“. Dieser 
ist als Begegnungsort zu verstehen, der Sozialität und Demokratie fördert.  
 Das „Smart City Office“ soll Stadtgesellschaft, Wissenschaft,  Wirtschaft und Verwaltung 
vernetzen und zur Mitgestaltung einer „Smart City“ einladen.  
Das Gebäude wird eine hohe architektonische und eine multifunktionale Qualität besitzen. Be-
sondere Bedeutung wird hierbei das Thema Nachhaltigkeit -z.B. durch großflächige Fassaden-
und Dachbegrünungen -erhalten.

Beschlussvorlage

13363 Zeichen

V/0188/2021 
V/0188/2021 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Ein vielfältiger und urbaner Ort am Servatiiplatz - Grundsatzbeschluss für das Modell zur 
Umsetzung 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   17.03.2021 Hauptausschuss Vorberatung 
   17.03.2021 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Rat stimmt einer gemeinsamen Realisierung des Vorhabens „Urbaner Ort am Servatiiplatz“ 
durch die WFM und den WDR entsprechend dem Ergebnis des Planungswettbewerbs unter an-
teiliger Kostentragung der Beteiligten zu. WFM und WDR werden zu diesem Zweck in fortlau-
fender Kooperation und Absprache stufenweise eine Projektsteuerung, eine Objektplanung so-
wie die notwendigen Fachplanungen beauftragen. 
 
2. Die Verwaltung wird beauftragt, einen Vorschlag zu entwickeln, wie die Bestellung des Erbbau-
rechts an dem Grundstück Flur 145, Flurstück 618 der Gemarkung Münster für die Dauer von 60 
Jahren mit Verlängerungsoption für die WFM und den WDR gestaltet werden können. Zuguns-
ten der Stadt Münster sind Vorkaufsrechte zu sichern. Die genauen Konditionen werden durch 
eine gesonderte Vorlage den zuständigen Gremien zur Beschlussfassung zu gegebener Zeit in 
nicht öffentlicher Sitzung vorgelegt 
 
3. Die Verwaltung wird beauftragt, etwaige Förderprogramme zur (Ko-)Finanzierung des Vorha-
bens zu identifizieren, zu prüfen und ggf. entsprechende Förderanträge zu stellen. 
 
4. Die Verwaltung wird beauftragt, die Realisierung des Vorhabens zu begleiten und sicherzustel-
len, dass das fertig gestellte Gebäude entsprechend dem vom Haupt- und Finanzausschuss 
(gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen) beschlosse-
nen Nutzungskonzept (V/0160/2020) für eine Vielfalt an nicht-wirtschaftlichen Nutzungen und 
partizipativen Angeboten zur Verfügung steht. Die Verwaltung wird beauftragt, zu diesem Zweck 
gemeinsam mit der WFM und dem WDR ein Konzept zu erstellen, das diese Ziele sichert. 
 
 
 
Dezernat III 
 
08.03.2021 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Herr Herding 
Telefon: 492-7073 
Herding@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0188/2021 
5. Der Rat ermächtigt den Vertreter der Stadt Münster in der Gesellschafterversammlung der WFM 
folgende Beschlüsse zu fassen: 
 
a. Die WFM wird beauftragt, das Vorhaben „Urbaner Ort am Servatiiplatz“ gemeinsam mit 
dem WDR unter anteiliger Kostentragung der Beteiligten zu realisieren.  
b. Die WFM wird ermächtigt, zum Zwecke der Umsetzung des Projektes einen Vertrag mit 
dem WDR abzuschließen, in dem die Beteiligten ihre Rechte und Pflichten bis zur Ertei-
lung der Abgeschlossenheitsbescheinigung und der sich anschließenden Beurkundung 
eines Teilungsvertrags vereinbaren sowie eine Teilnahme ihrer Miteigentümergemein-
schaft am Rechtsverkehr ausschließen. 
c. Die WFM wird ermächtigt, mit der Stadt Münster einen Vertrag über die Bestellung eines 
Erbbaurechts für das Grundstück Flur 145, Flurstück 618 der Gemarkung Münster abzu-
schließen. 
d. Die WFM wird beauftragt, darauf hinzuwirken, dass nachrangig zu den Vorkaufsrechten 
der Stadt der WDR ihr ein Vorkaufsrecht für seine Flächen des Gebäudes einräumt, und 
ermächtigt, gleichermaßen dem WDR ein Vorkaufsrecht für ihre Flächen des Gebäudes 
einzuräumen. 
e. Die WFM wird ermächtigt, in fortlaufender Kooperation und Absprache mit dem WDR 
stufenweise die Projektsteuerungsleistungen, Objektplanungsleistungen sowie die not-
wendigen Fachplanungen für den auf sie entfallenden Grundstücks- bzw. Gebäudeteil zu 
beauftragen. 
f. Die WFM wird ermächtigt, in fortlaufender Kooperation und Absprache mit dem WDR - 
einen Generalunternehmer mit den Leistungsphasen 5-9 entsprechend des Ergebnisses 
des von der WFM initiierten Planungswettbewerbs für den auf sie entfallenden Grund-
stücks- bzw. Gebäudeteil zu beauftragen, sofern diese Art der Beauftragung unter Be-
rücksichtigung etwaiger in Betracht kommender Förderprogramme möglich ist. 
g. Die WFM wird ermächtigt, nach Erhalt der Abgeschlossenheitsbescheingung die Tei-
lungserklärung zum Zweck der Aufteilung des Eigentums an dem Gebäude abzugeben. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Es entstehen durch diesen Beschluss zunächst keine unmittelbaren Auswirkungen auf den Haushalt 
der Stadt Münster. Spätere Auswirkungen auf den Haushalt durch Anmietung (Stadt) sind noch zu 
quantifizieren und werden im Rahmen der weiteren Prozessschritte ermittelt und zur Beschlussfas-
sung vorgelegt. 
 
 
Begründung: 
Anfang des Jahres 2018 trat der Westdeutsche Rundfunk (WDR) mit der Absicht an die Wirtschafts-
förderung Münster GmbH (WFM) heran, das WDR-Landesstudio Münster mit seinen 66 Arbeitsplät-
zen für seine 130 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von der Mondstraße in die Innenstadt verlegen zu 
wollen. Neben dem Wunsch der besseren Sichtbarkeit war der Umstand maßgeblich, dass die zu-
nehmend crossmedialen und digitalisierten Arbeitsabläufe eines Landesstudios zu geänderten Anfor-
derungen an den Raumbedarf und die technische Ausstattung geführt haben. Der Bedarf eines 
crossmedialen Landesstudios Münster mit Programm-, Verkehrs- und Funktionsfläche liegt deutlich 
unterhalb der heute genutzten Bruttogeschossfläche (BGF) am Standort Mondstraße. Als Standort-
voraussetzungen hat der WDR eine zentrale Innenstadtlage mit hoher Passantenfrequenz sowie die 
Begründung von Eigentum an den selbst genutzten Gebäudeteilen formuliert. Das städtische Interes-
se bestand sowohl darin, das Grundstück Servatiiplatz städtebaulich neu zu ordnen als auch an der 
Schaffung eines vielfältigen und urbanen Ortes, der sich durch eine Vielfalt an Nutzungen und partizi-
pativen Angeboten auszeichnet. 
 
Mit der Verlagerung des WDR-Landesstudios in die Innenstadt wird die Möglichkeit eröffnet, am heu-
tigen Standort an der Mondstraße durch die Umnutzung des knapp 13.000 m² großen Grundstücks 
einen wichtigen Beitrag zum bezahlbaren Wohnen und zur sozialen Infrastruktur zu leisten.

- 3 - 
V/0188/2021 
Das Grundstück soll an die Wohn + Stadtbau veräußert werden. Der Beschluss zur Aufstellung der 4. 
Änderung des Bebauungsplanes Nr. 262: „St. Mauritz -Mondstraße / Erikaweg“ im Bereich westlich 
Mondstraße / südlich Hans-Bredow-Weg [Nachfolgenutzung WDR-Gelände] erfolgte in der Sitzung 
des Rates am 13.05.2020 (V/0037/2020). 
 
Der Haupt- und Finanzausschusses (gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 der Gemeindeordnung für das Land 
Nordrhein-Westfalen) hat mit Zustimmung zur Beschlussvorlage V/0160/2020/1 am 13.05.2020 das 
Grundstück Servatiiplatz im Eigentum der Stadt Münster für geeignet erklärt, dort ein Gebäude zu 
errichten, das die Bedarfe des WDR deckt und die Möglichkeiten bietet, einen neuen vielfältigen und 
urbanen Ort zu entwickeln. Die Bezirksvertretung Mitte wurde am 10.03.2020 in dieser Sache ange-
hört. Auf der Grundlage dieses Beschlusses planen die Wirtschaftsförderung Münster GmbH (WFM), 
der Westdeutsche Rundfunk und die Stadt Münster in enger Kooperation einen Neubau auf dem Ser-
vatiiplatz, der sich durch ein innovatives Gebäudekonzept und eine hohe nicht-wirtschaftliche Nut-
zungsvielfalt auszeichnen soll. Als Ankernutzer wird der WDR hier regionale Sendeinhalte produzie-
ren. Daneben entsteht Raum für städtische Nutzungen aus den gemeinwohlorientierten Bereichen 
Kommunikation, Austausch und Information, Bildung und modernes Arbeiten.  
 
Der Haupt- und Finanzausschuss hat mit Zustimmung zur Beschlussvorlage V/0160/2020/1 zur 
Kenntnis genommen, dass die Verwaltung ein Modell zur Umsetzung des Projektes am Servatiiplatz 
entwickelt. Hierbei sollten insbesondere die steuerlichen Effekte (z.B. Grunderwerbskosten) sowie die 
Umsetzungsgeschwindigkeit und -kapazitäten bei der Modellentwicklung eine zentrale Rolle einneh-
men. Zustimmung fand auch die Bestellung des Erbbaurechts an dem Grundstück. 
 
Die Wirtschaftsförderung wurde daher zunächst beauftragt, das Wettbewerbsverfahren durchzufüh-
ren. Um die beste Lösung für diese komplexe, städtebaulich und architektonisch bedeutsame Aufga-
be zu finden, hat die WFM im August 2020 den Wettbewerb ausgelobt. Am 20.01.2021 befand ein 
Preisgericht über die 15 Einreichungen auf hohem gestalterischen Niveau eines international besetz-
ten Teilnehmerfelds. Aus diesem ging das Büro „UWA – Weidemann Architekten“ aus Münster als 
Sieger hervor, dessen Arbeit zugleich zur Umsetzung vorgeschlagen wurde. Mit den Plätzen zwei und 
drei honorierte die Jury die Büros „dreibund architekten ballerstedt | helms | koblank BDA PartGmbB“ 
aus Bochum bzw. „kleyer.koblitz.letzel.freivogel Gesellschaft von Architekten mbH“ aus Berlin. Eine 
Anerkennung erhielt das viertplatzierte Büro „stm architekten PartGmbB – Stößlein Mertenbacher 
Gebelein“ aus Nürnberg. An den Wettbewerb schließt sich nun ein Vergabeverfahren an, in das die 
ersten drei Preisträger eingebunden werden. Hier entscheidet sich, wer letztlich den Zuschlag für die 
Planung und Realisierung des Neubaus erhalten wird. 
 
Die für den weiteren Fortgang des Projekts zu treffenden Entscheidungen werden nun dem Rat mit 
Ausnahme der finalen liegenschaftlichen Regelungserfordernisse mit dieser Vorlage zugeleitet.  
 
Die Verwaltung schlägt vor, dass das Vorhaben „Urbaner Ort am Servatiiplatz“ durch die WFM und 
den WDR entsprechend des Ergebnisses des Planungswettbewerbs unter anteiliger Kostentragung 
der Beteiligten umgesetzt wird. WFM und WDR werden zu diesem Zweck in fortlaufender Kooperati-
on und Absprache stufenweise eine Projektsteuerung, eine Objektplanung sowie die notwendigen 
Fachplanungen beauftragen. Zum Zwecke der Umsetzung des Projektes wird die WFM einen Vertrag 
mit dem WDR abschließen, in dem die Beteiligten ihre Rechte und Pflichten bis zur Erteilung der Ab-
geschlossenheitsbescheinigung sowie im Innenverhältnis der späteren Miteigentümergemeinschaft 
vereinbaren. Die Parteien werden bereits im Kooperationsvertrag sicherstellen, dass sie stets aus-
schließlich in eigenem Namen rechtsgeschäftlich handeln werden. Durch das Anlegen der Teileigen-
tumsbücher, spätestens nach Abschluss der Leistungsphase 4 (Genehmigungsplanung mit rechts-
kräftiger Baugenehmigung) und der daraufhin möglichen Abgabe der Abgeschlossenheitsbescheini-
gung, werden WDR und WFM Parteien einer Miteigentümergemeinschaft (WEG). Diese wird zur Si-
cherstellung der kommunalwirtschaftsrechtlichen Zulässigkeit der Vorhabenrealisierung nicht am 
Rechtsverkehr teilnehmen. Auf diese Weise vermeidet die WFM – und damit mittelbar auch die Stadt 
Münster – die Übernahme einer unbeschränkten Haftung für die Tätigkeiten der WEG und wird vor 
der Pflicht zur Übernahme von Verlusten geschützt.

- 4 - 
V/0188/2021 
Alle Bauleistungen und ggf. weiteren Planungsleistungen der weiteren Leistungsphasen werden 
vergaberechtskonform durch den WDR und die WFM in fortlaufender Kooperation und Absprache 
vergeben.  
 
Das Projekt wird gelenkt in geeigneten Bauherrenbesprechungen und Baukoordinations-
besprechungen unter Leitung eines Projektsteuerers, der im Rahmen eines VgV-Verfahren unter dem 
Vorbehalt des Ratsbeschlusses ausgewählt wurde, so dass die Beauftragung zeitnah erfolgen kann. 
Ein weiterer Vorteil dieser Vorgehensweise ist darin zu sehen, dass die WFM und der WDR gleichbe-
rechtigte Partner im Planungs- und Bauprozess bei eigenverantwortlicher Projektbeteiligung bleiben. 
Zudem wird im gesamten Prozess eine gegenseitige Kostentransparenz sichergestellt. Die WFM und 
der WDR haften in Bezug auf das Gesamtprojekt nur in Höhe ihres zukünftigen Miteigentumsanteils.  
 
Die Verwaltung wird einen Vorschlag entwickeln, wie die Bestellung des Erbbaurechts an dem 
Grundstück Flur 145, Flurstück 618 der Gemarkung Münster für die Dauer von 60 Jahren mit Verlän-
gerungsoption für die WFM und den WDR gestaltet werden können. Zugunsten der Stadt Münster 
sind Vorkaufsrechte zu sichern. Die genauen Konditionen werden durch eine gesonderte Vorlage den 
zuständigen Gremien zur Beschlussfassung zu gegebener Zeit in nicht öffentlicher Sitzung vorgelegt. 
Die zu berücksichtigenden Parameter greifen den Beschluss vom 09.10.2019 zur Vorlage 
V/0656/2019 „Städtische Erbbaurechte - Betriebswirtschaftliche und strategische Betrachtungen zu 
bestehenden Erbbaurechten/Verstärkte Ausweisung von Erbbaurechten als zentraler Baustein einer 
gemeinwohlorientierten Grundstücksvergabe“ auf. 
 
Die Höhe der jährlich zu zahlenden Erbbauzinses für das Grundstück, das eine gemischte, vorwie-
gend gemeinbedarfliche Nutzung vorsieht (Öffentlicher Rundfunk, Bildungsreinrichtungen, öffentliche 
Verwaltung, Gastronomie) wird durch den Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt 
Münster ermittelt. Der festzulegende Verkehrswert dient als Grundlage der Verzinsung. Eine entspre-
chende Vergabevorlage wird zu gegebener Zeit den politischen Gremien zur Beschlussfassung vor-
gelegt werden. 
 
Um die grundsätzliche Zielsetzung des Urbanen Ortes am Servatiiplatz dauerhaft sicherzustellen, 
wird die Verwaltung die Realisierung des Vorhabens begleiten und sicherstellen, dass das fertig ge-
stellte Gebäude entsprechend des vom Haupt- und Finanzausschusses beschlossenen Nutzungs-
konzeptes (V/0160/2020) für eine Vielfalt an nicht-wirtschaftlichen Nutzungen und partizipativen An-
geboten zur Verfügung steht. Die Verwaltung wird zu diesem Zweck gemeinsam mit der WFM und 
dem WDR ein Konzept erstellen, das diese Ziele sichert. 
 
 
i.V. 
 
 
 
gez. 
Denstorff 
Stadtbaurat

Beratungsverlauf (2)

17.03.2021 Hauptausschuss
TOP 27 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
17.03.2021 Rat
TOP 30 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (4)

  • Mondstraße
  • Servatiiplatz
  • Erikaweg
  • Hans-Bredow-Weg

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Details

Aktenzeichen
V/0188/2021
Typ
Vorlagen
Datum
02.03.2021
Erstellt
02.03.2021 10:25