V/0618/2015
Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung: Zusätzliche Finanzierungsbedarfe für die notwendige Möblierung von Übeergangseinrichtungen für Flüchtlinge
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Beschlussvorlage
1820 Zeichen
V/0618/2015
DER OBERBÜRGERMEISTER
Sozialamt
Betrifft
Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung: Zusätzliche Finanzierungsbedarfe für die
notwendige Möblierung von Übergangseinrichtungen für Flüchtlinge
Beratungsfolge
26.08.2015 Ausschuss für Soziales, Stiftungen,
Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung Vorberatung
09.09.2015 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
16.09.2015 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Die Dringlichkeitsentscheidung für die Mittelbereitstellung zusätzlicher Finanzierungsbedarfe für
die notwendige Möblierung von Übergangseinrichtungen für Flüchtlinge wird gemäß § 60 der
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen genehmigt.
Begründung:
Die inhaltliche Begründung der Maßnahme ist der als Anlage beigefügten Dringlichkeitsentsche i-
dung zu entnehmen.
Zur Dringlichkeit:
Aktuell ist der Bedarf, zusätzliche Übergangseinrichtungen für Flüchtlinge zu schaffen und mit
dem entsprechenden Mobiliar einzurichten, besonders groß. Die für das Jahr 2015 kalkulierten
und zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel reichen nicht aus, u m den bestehenden Einric h-
tungsbedarf von zusätzlich benötigten Übergangseinrichtungen zu finanzieren.
Um in dieser äußerst dringenden Bedarfssituation weitere Einkäufe etc. vornehmen zu können,
wurde der Weg der Dringlichkeitsentscheidung gewählt.
i.V.
gez.
Thomas Paal
Stadtrat
Vorlagen-Nr.:
V/0618/2015
Auskunft erteilt:
Herr Berkemeier
Ruf:
492 50 31
E-Mail:
BerkemeierH@stadt-muenster.de
Datum:
06.08.2015
Öffentliche Beschlussvorlage
- 2 -
V/0618/2015
Anlagen:
Dringlichkeitsentscheidung D/0012/2015 „ Zusätzliche Finanzierungsbedarfe für die notwendige
Möblierung von Übergangseinrichtungen für Flüchtlinge“
Anlage 1,DE12
5231 Zeichen
DER OBERBÜRGERMEISTER
SOZIALAMT
Dringlichkeitsentscheidung D/0012/2015
Betreff:
Zusätzliche Finanzierungsbedarfe für die notwendige Möblierung von
Übergangseinrichtungen für Flüchtlinge
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung
1. Für die notwendige Möblierung der städtischen Fl üchtlingseinrichtungen sind die im
Haushaltsplan 2015 veranschlagten Haushaltsmittel zwischenzeitlich verausgabt. Es wird
zur Kenntnis genommen, dass weitere Mittel bereitzu stellen sind, um zusätzliche
dauerhafte sowie zeitlich befristete Einrichtungen mit dem notwendigen Mobiliar aus-
zustatten.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen des Ve rgaberechts und der Vergabeordnung
der Stadt Münster die Ausschreibung der zusätzlich erforderlichen Bedarfe vor-
zubereiten und anschließend die entsprechenden Aufträge zu erteilen.
Kosten/Folgekosten
Es wird zur Kenntnis genommen, dass zusätzliche Mit tel in Höhe von 425.000 € benötigt
werden.
Finanzierung/Mittelbereitstellung
Die o.g. Sachentscheidung ist im Jahr 2015 wie folgt zu finanzieren:
Teilergebnisplan
Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag
€
Bemerkungen
Produktgruppe 0503 Sicherung bes. soz.
Bedarfe
Zeile 16 Sonstige ordentliche
Aufwendungen
2015 285.000 Mobiliar und
Einrichtungs-
gegenstände
unter 410 €
Summe 285.000
Teilfinanzplan
Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag
€
Bemerkungen
Produktgruppe 0503 Sicherung bes. soz.
Bedarfe
Investitionsmaßnah-
me
500005
030500
40
Einrichtung von
Übergangswohnungen für
asylbegehrende Ausländer
Auszahlungen Zeile 09 Auszahlungen für den
Erwerb von beweglichem
Anlagevermögen
2015 140.000 Mobiliar und
Einrichtungs-
gegenstände
über 410 €
Summe aller Auszahlungen/Saldo 140.000
Es wird angestrebt, diese zusätzlichen Aufwendungen und investiven Auszahlungen im
Gesamthaushalt aufzufangen. Den hierzu ggf. erforderlich werdenden Umschichtungen über
das Instrument der über- bzw. außerplanmäßigen Mitt elbereitstellungen nach § 83 GO NW
wird zugestimmt.
Sollten sich die Deckungsmöglichkeiten nicht ergebe n, muss eine Nachtragssatzung
erlassen werden.
Begründung:
Für den Betrieb der städtischen Flüchtlingseinricht ungen und Übergangseinrichtungen für
Obdachlose werden auf der Grundlage der geschätzten Jahresbedarfe jährlich die erforderli-
chen Einrichtungsgegenstände ausgeschrieben und ver geben. Im Januar 2015 erfolgte die
Vergabe für das laufende Jahr.
Abweichend von den für das gesamte Jahr 2015 eingep lanten und zu erwartenden unter-
schiedlichsten Bedarfen ist bereits im Juli 2015 festzustellen, dass zusätzliche Elektrogeräte
(Waschmaschinen, Wäschetrockner, Elektroherde und K ühlschränke) sowie weitere Möbel
im größeren Umfang für den Betrieb der Unterkünfte bis Ende des Jahres benötigt werden.
Die Verwaltung wird daher eine öffentliche Ausschre ibung über die weitergehenden Bedarfe
für 2015 durchführen.
Zusätzlich zu den für das laufende Jahr kalkulierte n Finanzbedarfen wurden die erforderli-
chen Mittel für neue Einrichtungen - sowohl für die Personal- und Transferaufwendungen als
auch für die Einrichtungsgegenstände - durch entspr echende Ratsbeschlüsse über die Er-
richtung neuer Übergangseinrichtungen bereitgestellt.
Dennoch bestehen weitere Finanzierungsbedarfe in di esem Jahr im o.g. Umfang. Gründe
hierfür sind:
• Der weitere Anstieg der Flüchtlingszahlen der Vor jahre setzt sich fort. Wurden 2012
noch 426 Flüchtlinge zugewiesen, so waren es im Jah r 2014 bereits 955 Flüchtlinge.
Bis zur Jahresmitte 2015 wurden insgesamt 622 Perso nen zugewiesen. Die
Zuweisungszahlen sind im Juni noch einmal unerwarte t stark angestiegen,
insbesondere in den Herbstmonaten ist von einem weiteren Anstieg auszugehen.
Diese Entwicklung führt konsequenterweise dazu, das s die Verwaltung allein im
laufenden Jahr die Planung und Umsetzung von ca. 12 dauerhaften und temporären
Einrichtungen anstrebt.
• Da die benötigten Platzkapazitäten in städtischen Übergangseinrichtungen aufgrund
der zahlreich zuziehenden Flüchtlinge nicht ausreic hen, ist die Verwaltung bis auf
Weiteres dringend auf weitere Immobilien angewiesen, die im Wesentlichen durch die
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) zur Verfügung gestellt werden.
Diese Übergangsangebote sind hinsichtlich der integ rativen Möglichkeiten und auf-
grund der kleinräumigen Unterbringung sehr geeignet . Es muss jedoch konstatiert
werden, dass die erforderliche Möblierung – insbeso ndere mit Elektrogeräten – im
Unterschied zu den größeren Einrichtungen kostenintensiver ausfällt.
Dieser sprunghaft ansteigende Mittelbedarf war bei der Haushaltsplanung nicht
absehbar.
Zur Dringlichkeit:
Der Weg über eine Dringlichkeitsentscheidung ist er forderlich, weil die Mittel zeitnah für die
Finanzierung der dringend erforderlichen Einrichtun gsgegenstände benötigt werden. Der
Vergabeausschuss wird bereits am 16.09.2015 über di e laufenden Ausschreibungen ent-
scheiden.
Markus Lewe Dr. Michael Jung
Oberbürgermeister Fraktionsvorsitzender
Münster, den 03.08.2015
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0618/2015
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 13.08.2015
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37