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V/0618/2015

Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung: Zusätzliche Finanzierungsbedarfe für die notwendige Möblierung von Übeergangseinrichtungen für Flüchtlinge

Vorlagen 13.08.2015

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 16.09.2015, TOP 32.1

Beschlussvorlage

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Anlage 1,DE12

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Beschlussvorlage

1820 Zeichen

V/0618/2015 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Sozialamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung: Zusätzliche Finanzierungsbedarfe für die 
notwendige Möblierung von Übergangseinrichtungen für Flüchtlinge 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
26.08.2015 Ausschuss für Soziales, Stiftungen, 
                    Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung Vorberatung 
09.09.2015 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
16.09.2015 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
 
Die Dringlichkeitsentscheidung für die Mittelbereitstellung zusätzlicher Finanzierungsbedarfe für 
die notwendige Möblierung von Übergangseinrichtungen für Flüchtlinge wird gemäß § 60 der 
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen genehmigt. 
 
 
Begründung: 
 
Die inhaltliche Begründung der Maßnahme ist der als Anlage beigefügten Dringlichkeitsentsche i-
dung zu entnehmen. 
 
 
Zur Dringlichkeit: 
Aktuell ist der Bedarf, zusätzliche Übergangseinrichtungen für Flüchtlinge zu schaffen und mit 
dem entsprechenden Mobiliar einzurichten, besonders groß. Die für das Jahr 2015 kalkulierten 
und zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel reichen nicht aus, u m den bestehenden Einric h-
tungsbedarf von zusätzlich benötigten Übergangseinrichtungen zu finanzieren. 
Um in dieser äußerst dringenden Bedarfssituation weitere Einkäufe etc. vornehmen zu können, 
wurde der Weg der Dringlichkeitsentscheidung gewählt. 
 
i.V. 
 
gez. 
 Thomas Paal 
Stadtrat 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0618/2015 
Auskunft erteilt: 
Herr Berkemeier 
Ruf: 
492 50 31 
E-Mail: 
BerkemeierH@stadt-muenster.de  
Datum: 
06.08.2015 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0618/2015 
 
 
 
 
Anlagen: 
 
Dringlichkeitsentscheidung D/0012/2015 „ Zusätzliche Finanzierungsbedarfe für die notwendige 
Möblierung von Übergangseinrichtungen für Flüchtlinge“

Anlage 1,DE12

5231 Zeichen

DER OBERBÜRGERMEISTER 
SOZIALAMT  
 
 
 
 
Dringlichkeitsentscheidung D/0012/2015 
 
 
 
 
 
 
 
Betreff: 
 
Zusätzliche Finanzierungsbedarfe für die notwendige  Möblierung von 
Übergangseinrichtungen für Flüchtlinge 
 
 
Beschlussvorschlag: 
 
I. Sachentscheidung 
 
 
1. Für die notwendige Möblierung der städtischen Fl üchtlingseinrichtungen sind die im 
Haushaltsplan 2015 veranschlagten Haushaltsmittel zwischenzeitlich verausgabt. Es wird 
zur Kenntnis genommen, dass weitere Mittel bereitzu stellen sind, um zusätzliche 
dauerhafte sowie zeitlich befristete Einrichtungen mit dem notwendigen Mobiliar aus-
zustatten. 
 
2. Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen des Ve rgaberechts und der Vergabeordnung 
der Stadt Münster die Ausschreibung der zusätzlich erforderlichen Bedarfe vor-
zubereiten und anschließend die entsprechenden Aufträge zu erteilen.  
 
 
 
 
 
 
Kosten/Folgekosten 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass zusätzliche Mit tel in Höhe von 425.000 € benötigt 
werden.  
 
 
 
Finanzierung/Mittelbereitstellung 
 
Die o.g. Sachentscheidung ist im Jahr 2015 wie folgt zu finanzieren:

Teilergebnisplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 0503 Sicherung bes. soz. 
Bedarfe 
   
Zeile 16    Sonstige ordentliche 
Aufwendungen  
2015 285.000 Mobiliar und 
Einrichtungs-
gegenstände 
unter 410 € 
Summe  285.000  
 
 
Teilfinanzplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 0503 Sicherung bes. soz. 
Bedarfe 
   
Investitionsmaßnah-
me 
500005 
030500 
40 
Einrichtung von 
Übergangswohnungen für 
asylbegehrende Ausländer 
   
Auszahlungen Zeile 09 Auszahlungen für den 
Erwerb von beweglichem 
Anlagevermögen 
2015 140.000 Mobiliar und 
Einrichtungs-
gegenstände 
über 410 € 
                               Summe aller Auszahlungen/Saldo  140.000  
 
Es wird angestrebt, diese zusätzlichen Aufwendungen  und investiven Auszahlungen  im 
Gesamthaushalt aufzufangen. Den hierzu ggf. erforderlich werdenden Umschichtungen über 
das Instrument der über- bzw. außerplanmäßigen Mitt elbereitstellungen nach § 83 GO NW 
wird zugestimmt. 
Sollten sich die Deckungsmöglichkeiten nicht ergebe n, muss eine Nachtragssatzung 
erlassen werden. 
 
Begründung: 
 
Für den Betrieb der städtischen Flüchtlingseinricht ungen und Übergangseinrichtungen für 
Obdachlose werden auf der Grundlage der geschätzten Jahresbedarfe jährlich die erforderli-
chen Einrichtungsgegenstände ausgeschrieben und ver geben. Im Januar 2015 erfolgte die 
Vergabe für das laufende Jahr. 
 
Abweichend von den für das gesamte Jahr 2015 eingep lanten und zu erwartenden unter-
schiedlichsten  Bedarfen ist bereits im Juli 2015 festzustellen, dass zusätzliche Elektrogeräte 
(Waschmaschinen, Wäschetrockner, Elektroherde und K ühlschränke) sowie weitere Möbel 
im größeren Umfang für den Betrieb der Unterkünfte bis Ende des Jahres benötigt werden. 
Die Verwaltung wird daher eine öffentliche Ausschre ibung über die weitergehenden Bedarfe 
für 2015 durchführen.  
 
Zusätzlich zu den für das laufende Jahr kalkulierte n Finanzbedarfen wurden die erforderli-
chen Mittel für neue Einrichtungen - sowohl für die  Personal- und Transferaufwendungen als 
auch für die Einrichtungsgegenstände - durch entspr echende Ratsbeschlüsse über die Er-
richtung neuer Übergangseinrichtungen bereitgestellt.

Dennoch bestehen weitere Finanzierungsbedarfe in di esem Jahr im o.g. Umfang. Gründe 
hierfür sind: 
 
 
• Der weitere Anstieg der Flüchtlingszahlen der Vor jahre setzt sich fort. Wurden 2012 
noch 426 Flüchtlinge zugewiesen, so waren es im Jah r 2014 bereits 955 Flüchtlinge. 
Bis zur Jahresmitte 2015 wurden insgesamt 622 Perso nen zugewiesen. Die 
Zuweisungszahlen sind im Juni noch einmal unerwarte t stark angestiegen, 
insbesondere in den Herbstmonaten ist von einem weiteren Anstieg auszugehen. 
Diese Entwicklung führt konsequenterweise dazu, das s die Verwaltung allein im 
laufenden Jahr die Planung und Umsetzung von ca. 12  dauerhaften und temporären 
Einrichtungen anstrebt. 
 
 
• Da die benötigten Platzkapazitäten in städtischen  Übergangseinrichtungen aufgrund 
der zahlreich zuziehenden Flüchtlinge nicht ausreic hen, ist die Verwaltung bis auf 
Weiteres dringend auf weitere Immobilien angewiesen, die im Wesentlichen durch die 
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) zur Verfügung gestellt werden. 
Diese Übergangsangebote sind hinsichtlich der integ rativen Möglichkeiten und auf-
grund der kleinräumigen Unterbringung sehr geeignet . Es muss jedoch konstatiert 
werden, dass die erforderliche Möblierung – insbeso ndere mit Elektrogeräten – im 
Unterschied zu den größeren Einrichtungen kostenintensiver ausfällt. 
Dieser sprunghaft ansteigende Mittelbedarf war bei der Haushaltsplanung nicht 
absehbar. 
 
Zur Dringlichkeit: 
 
Der Weg über eine Dringlichkeitsentscheidung ist er forderlich, weil die Mittel zeitnah für die 
Finanzierung der dringend erforderlichen Einrichtun gsgegenstände benötigt werden. Der 
Vergabeausschuss wird bereits am 16.09.2015 über di e laufenden Ausschreibungen ent-
scheiden.  
 
 
 
 
Markus Lewe        Dr. Michael Jung 
Oberbürgermeister       Fraktionsvorsitzender 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Münster, den 03.08.2015

Beratungsverlauf (3)

26.08.2015 Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung
TOP 6 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
09.09.2015 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 30 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
16.09.2015 Rat
TOP 32.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0618/2015
Typ
Vorlagen
Datum
13.08.2015
Erstellt
06.10.2020 14:37