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Entwurf der Fortschreibung des Straßenreinigungsverzeichnisses zur Straßenreinigungssatzung hier: Auusübung des Anhörungsrechtes gemäß 3 19 (4) der Hauptsatzung

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 1631/2018 vom 16.05.2018

Stand: Am 28.05.2018 in der Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) ungeändert beschlossen.

Dokumente

  • Anlage 2 BV 3 Legende

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    L E G E N D E Zusammenstellung der Änderungen im Stadtbezirk 3 Straßenreinigung Kennziffer A Aus widmungstechnischen Gründen 1. Zusetzungen 2. Streichungen B Aus anderen rechtlichen Gründen 3. Änderung der Kategorie C Aus sachlichen Gründen 4. Änderung der Reinigungshäufigkeit für die Fahrbah n 5. Änderung der Reinigungshäufigkeit für den Gehweg 6. Änderung der Zuständigkeit für die Fahrbahnreinig ung (Reinigungspflicht) 7. Änderung der Zuständigkeit für die Gehwegreinigun g D Aus redaktionellen Gründen 8. Berichtigungen und Präzisierungen
  • Anlage 1 BV 3 Vorblatt

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    S T A D T B E Z I R K 3
  • Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/V-6 Vorlagen-Nummer 1631/2018 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Entwurf der Fortschreibung des Straßenreinigungsverzeichnisses zur Straßenreinigungssatzung hier: Auusübung des Anhörungsrechtes gemäß § 19 (4) der Hauptsatzung Beschlussorgan Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Lindenthal empfiehlt dem Betriebsausschuss des Abfallwirtschaftsbetriebes der Stadt Köln und dem Rat, die Änderung des Straßenverzeichnisses zur Straßenreinigungssatzung entsprechend dem Vorschlag der Verwaltung. Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 28.05.2018 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Begründung: Der Betriebsausschuss der Abfallwirtschaftsbetriebe der Stadt Köln ist darüber informiert, dass die Verwaltung den Entwurf der Fortschreibung des Straßenreinigungsverzeichnisses zum 01.01.2019 den Bezirksvertretungen vorab zur Anhörung gem. § 19 Abs. 4 der Hauptsatzung zuleitet. Die Fortschreibung ist erforderlich, da inzwischen dem öffentlichen Verkehr gewidmete Straßen mit Festlegung der Reinigungsverpflichtung in das Straßenreinigungsverzeichnis aufgenommen werden müssen. Andere Änderungen beruhen auf sonstigen fachlichen oder rechtlichen Tatbeständen (z.B. Einziehungen und Umbenennungen von Straßen, Begrenzung der Reinigungspflicht außerhalb ge- schlossener Ortslagen, Änderungen der Straßenart). Aufgrund von Überprüfungen, Anregungen von Bezirksvertretungen, Bürgerämtern, Bürgern, Woh- nungsgenossenschaften u.a. beabsichtigt die Verwaltung außerdem, Reinigungshäufigkeiten und Reinigungsverpflichtungen neu festzusetzen. Ein Teil der Änderungen sind ausschließlich redaktioneller Art und dienen der Klarstellung (Kennziffer 8). Diese haben daher keine Auswirkungen auf die Reinigungszuständigkeit oder –häufigkeit. Der Betriebsausschuss Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln hat beschlossen, dass die Straßenreinigungssatzung bereits in der Novembersitzung dem Rat zur Beschlussfassung vorgelegt wird. Daher ist es zwingend erforderlich, dass die Bezirksvertretungen bereits vor der Sommerpause über die Fortschreibung des Straßenreinigungsverzeichnisses entscheiden. Anlagen
  • Anlage 3 BV 3 Zusammenfassung

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    Bezirk: Lindenthal, Satzungsänderungen zum 01.01.2019 Stadt Anlieger Stadt Anlieger alt: Emmy-Noether-Str. von Dürener Str. bis Kreisverkehr A 1 x neu: Emmy-Noether-Str. von Dürener Str. bis Badische Allee A 1 x 1 Widmung Stichstraße bis zur Grundstücksgrenze zum P+R Grundstück A 1 x 1 Widmung alt: Schinkelstr. x x neu: Schinkelstr. A 1 1 6, 7 Anlieger reinigen nicht/unzureichend alt: Universitätsstr. von Luxemburger Str. bis Stadtteilgrenze Sülz (beidseitig) H 2 2 von Stadtteilgrenze Sülz bis Bachemer Str. (beidseitig) H 2 2 bis Aachener Str. (ungerade Hausnummernseite) H 2 2 3. Fahrbahn von Gottfried-Keller-Str. bis Aachener Str. H 2 2 3. Fahrbahn von Gyrhofstr. bis Repgowstr. (beidseitig des Tunnels) H 2 2 neu: Universitätsstr. von Luxemburger Str. bis Stadtteilgrenze Sülz (beidseitig) H 3 3 4, 5 Zunahme Verschmutzung von Stadtteilgrenze Sülz bis Bachemer Str. (beidseitig) H 3 3 4, 5 Zunahme Verschmutzung bis Aachener Str. (ungerade Hausnummernseite) H 3 3 4, 5 Zunahme Verschmutzung 3. Fahrbahn von Gottfried-Keller-Str. bis Aachener Str. H 3 3 4, 5 Zunahme Verschmutzung 3. Fahrbahn von Gyrhofstr. bis Repgowstr. (beidseitig des Tunnels) H 3 3 4, 5 Zunahme Verschmutzung Straße Straßen- art Art der Änderung Bemerkung Reinigungszuständigkeit/ Reinigungshäufigkeit Fahrbahn Gehweg

Beratungsverlauf

  1. 28.05.2018

    Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)

    TOP 9.1.1, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen

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