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V/0872/2015

Tarif für Leistungen der Abfallwirtschaftsbetriebe Münster 2016

Vorlagen 20.10.2015

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 16.12.2015, TOP 15.4.1

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

3690 Zeichen

V/0872/2015 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Abfallwirtschaftsbetriebe Münster 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Tarif für Leistungen der Abfallwirtschaftsbetriebe Münster 2016 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
08.12.2015 Betriebsausschuss der Abfallwirtschaftsbetriebe Vorberatung 
09.12.2015 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
16.12.2015 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Der „Tarif für Leistungen der Abfallwirtschaftsbetriebe Münster im Jahr 2016“ wird beschlossen 
(Anlage 1). 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Es entstehen keine Kosten und keine Folgekosten. 
 
 
Begründung: 
 
 
Nach § 41 Abs. 1 Buchstabe i der Gemeindeordnung NRW obliegt dem Rat neben der Festset-
zung allgemein geltender öffentlicher Abgaben (Steuern, Beiträge, Gebühren) auch die Festset-
zung allgemein geltender privatrechtlicher Entgelte. 
 
Soweit daher für Leistungen der Abfallwirtschaftsbetriebe Münster keine Gebühren erhoben, son-
dern privatrechtliche Entgelte in Rechnung gestellt werden, sind diese vom Rat festzusetzen, so-
fern keine individuelle Kostenberechnung erfolgt. 
 
Die Tarifleistungen der Abfallwirtschaftsbetriebe beinhalten im Wesentlichen Entgelte für den zu 
leistenden Bereitschaftsdienst, für Sonderabfuhren und Sonderreinigungen sowie für die Annahme 
von verwertbaren Abfällen am Entsorgungszentrum und an den Recyclinghöfen. 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0872/2015 
Auskunft erteilt: 
Herr Dornseif 
Ruf: 
60 52 16 
E-Mail: 
Dornseif@awm.stadt-muenster.de  
Datum: 
30.11.2015 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0872/2015 
Personalkosten 
 
Die Personalkosten der in Betracht kommenden Loh ngruppen wurden anhand der Durchschnitts -
sätze für das Jahr 2015 – aufgestellt durch das Personal - und Organisationsamt – einschließlich 
eines Verwaltungs- und Betriebskostenzuschlages ermittelt. Eine Veränderung des Durchschnitts -
kostensatzes resultiert im Wesentlichen aus tariflich bedingten Lohnsteigerungen, aus geleisteten 
und ausgezahlten Überstundenentgelten, aus Mehrkosten aufgr und von Beförderungen der Mita r-
beiter und aus Minderkosten aufgrund des Ausscheidens älterer Mitarbeiter in den Ruhestand. 
 
Für die im Rahmen dieser Vorlage entscheidenden Entgeltgruppen sind folgende Veränderungen 
gegenüber dem Vorjahr eingetreten : Der Stundensatz eines Mitarbeiters der Lohngruppe 4 steigt 
um 6,3% auf 28,28 Euro. Der Satz eines Mitarbeiters der Lohngruppe 6 st eigt um 3,82% auf 34,54 
Euro und der Satz eines Mitarbeiters eingestuft in Lohngruppe 7 steigt um 1,62% auf 35,83 Euro. 
 
 
Sachkosten 
 
Die Sachkosten ergeben sich aus Abschreibungen und Zinsen sowie den Unterhalts -, Werkstatt- 
und Betriebskosten. Für die Ka lkulation der Fahrzeugtarife werden die tatsächlichen aus der B e-
triebsabrechnung ermittelten Ist -Kosten zugrunde gelegt.  Gegenüber dem Vorjahr ergeben sich 
keine Veränderungen der Stundensätze. 
 
 
Entgelte für die Annahme von Abfällen 
 
Das Entgelt für die A nnahme von verwertbaren Abfällen 1 ermittelt sich je nach Abfallfraktion aus 
den Behandlungskosten der Wertstoffsortier- und der Grünabfallkompostierungsanlage einschließ-
lich des Verwaltungs - und Betriebskostenzuschlages. Für die Annahme von Abfällen zur Ve rwer-
tung2 in der MBRA Münster ist für AWM -Kunden ein privatrechtliches Entgelt in Höhe von 190,00 
Euro/to festgelegt.  
 
Zum Vergleich der Preisentwicklung ist der zurzeit gültige Tarif als Anlage 2 beigefügt. 
 
 
 
I. V. 
 
gez. 
 
Peck 
Stadtrat 
 
Anlage 1: Tarif für Leistungen der AWM 2016 
Anlage 2: Tarif für Leistungen der AWM 2015 
 
 
 
  
                                                
1 Siehe Anlage 1 Ziffer IV. a) bis h) und j)bis k) 
2 Siehe Anlage 1 Ziffer IV. i)

Anlagen 1 + 2

4458 Zeichen

Anlage 1 
zur Ratsvorlage V/0872/2015 
Tarif für Leistungen der Abfallwirtschaftsbetriebe im Jahr 2016 
Der Rat der Stadt Münster hat den nachfolgenden Tarif für Leistungen der Abfallwirtschaftsbetriebe 
Münster in seiner Sitzung am 16.12.2015 beschlossen. 
Für Leistungen der Abfallwirtschaftsbetriebe Münster ist, soweit es sich nicht um gebührenpflichtige 
Leistungen handelt, ein privatrechtliches Entgelt entsprechend den nachstehenden Sätzen zu zahlen: 
I. Personalkosten je Stunde 
Handwerker Fahrer Hilfskräfte 
Egr. 7 Egr. 6 Egr. 4 
Normalstunde: 35,83 € 34,54 € 28,28 €
1/6 Stundensatz 5,97 € 5,76 € 4,71 €
Handwerker Fahrer Hilfskräfte 
Egr. 7 Egr. 6 Egr. 4 
Nachtarbeit 21.00 - 6.00 Uhr 20% 3,15 € 3,05 € 2,83 €
Samstags 13.00 - 21.00 Uhr 20% 3,15 € 3,05 € 2,83 €
Sonntags 25% 3,93 € 3,81 € 3,53 €
24. und 31.12. ab 6.00 Uhr 35% 5,51 € 5,34 € 4,95 €
Feiertagsarbeit ohne Freizeitausgleich 135% 21,24 € 20,58 € 19,08 €
Die Zeitzuschläge entsprechen den gegenwärtig geltenden tarifvertraglichen Regelungen. 
Zeitzuschläge je Stunde:

Anlage 1 
zur Ratsvorlage V/0872/2015 
II. Sachkosten je Stunde: 
je 1/6 
Stunde je Stunde 
Einsatzwagen Bereitschaftsdienst 2,00 € 12,00 €
Lkw bis 7,5 t 1,67 € 10,00 €
Lkw über 7,5 t 4,00 € 24,00 €
Kehrmaschine 4,00 € 24,00 €
Kleinkehrmaschine 4,50 € 27,00 €
Radwegbetreuungsgerät 2,25 € 13,50 €
Pressmüllwagen 4,50 € 27,00 €
III. Allgemeines 
Bei der Berechnung wird je angefangene 10 Minuten 1/6 Stundensatz  zugrunde gelegt. 
Sondervereinbarungen zwischen den Abfallwirtschaftsbetrieben und dem Auftraggeber können für 
Leistungen getroffen werden, die in diesem Tarif nicht berücksichtigt sind. 
IV. Entgeltliste für die Annahme von Abfällen 
a) Altholz A I - III 
b) Altholz A IV 
c) Wurzelstöcke 
d) Styropor 
e) Flachglas 
f) Reifen 
g) Grünabfälle 
h) Entgelt gemischte Abfälle zur Verwertung 
i) Mineralwolle 
j) Asbestabfälle 
Dieser Tarif tritt ab dem 01.01.2016 in Kraft. Gleichzeitig wird der derzeit gültige Tarif aufgehoben.
80,00 €/t 
120,00 €/t 
80,00 €/t 
140,00 €/t 
190,00 €/t 
195,00 €/t 
60,00 €/t 
60,00 €/t 
2,50 €/t 
45,00 €/Stück

Anlage 2 
zur Ratsvorlage V/0872/2015 
Tarif für Leistungen der Abfallwirtschaftsbetriebe im Jahr 2015 
Der Rat der Stadt Münster hat den nachfolgenden Tarif für Leistungen der Abfallwirtschaftsbetriebe 
Münster in seiner Sitzung am 10.12.2014 beschlossen. 
Für Leistungen der Abfallwirtschaftsbetriebe Münster ist, soweit es sich nicht um gebührenpflichtige 
Leistungen handelt, ein privatrechtliches Entgelt entsprechend den nachstehenden Sätzen zu zahlen: 
I. Personalkosten je Stunde 
Handwerker Fahrer Hilfskräfte 
Egr. 7 Egr. 6 Egr. 4 
Normalstunde: 35,26 € 33,27 € 26,61 €
1/6 Stundensatz 5,88 € 5,55 € 4,44 €
Zeitzuschläge je Stunde: Handwerker Fahrer Hilfskräfte 
Egr. 7 Egr. 6 Egr. 4 
Nachtarbeit 21.00 - 6.00 Uhr 20% 3,15 € 3,05 € 2,83 €
Samstags 13.00 - 21.00 Uhr 20% 3,15 € 3,05 € 2,83 €
Sonntags 25% 3,93 € 3,81 € 3,53 €
24. und 31.12. ab 6.00 Uhr 35% 5,51 € 5,34 € 4,95 €
Feiertagsarbeit ohne Freizeitausgleich 135% 21,24 € 20,58 € 19,08 €
Die Zeitzuschläge entsprechen den gegenwärtig geltenden tarifvertraglichen Regelungen.

Anlage 2 
zur Ratsvorlage V/0872/2015 
II. Sachkosten je Stunde: 
je 1/6 Stunde je Stunde 
Einsatzwagen Bereitschaftsdienst 2,00 € 12,00 €
Lkw bis 7,5 t 1,67 € 10,00 €
Lkw über 7,5 t 4,00 € 24,00 €
Kehrmaschine 4,00 € 24,00 €
Kleinkehrmaschine 4,50 € 27,00 €
Radwegbetreuungsgerät 2,25 € 13,50 €
Pressmüllwagen 4,50 € 27,00 €
III. Allgemeines 
Bei der Berechnung wird je angefangene 10 Minuten 1/6 Stundensatz zugrunde gelegt. 
Sondervereinbarungen zwischen den Abfallwirtschaftsbetrieben und dem Auftraggeber können für 
Leistungen getroffen werden, die in diesem Tarif nicht berücksichtigt sind. 
Die Entgelte unter Ziffer IV. a) bis h) und j) zur Annahme von Abfällen zur Verwertung können bis 
zu 10 % über bzw. unter dem aktuellen Preis liegen.
Das Entgelt unter Ziffer IV. i) zur Annahme von Abfällen zur Verwertung aus dem Containerdienst 
AWM kann bis zu 20 % über bzw. unter dem aktuellen Preis liegen. 
IV. Entgeltliste für die Annahme von Abfällen 
a) Altholz A I - III 30,00 €/t 
b) Altholz A IV 60,00 €/t 
c) Wurzelstöcke 45,00 €/t 
d) Wertstoffgemische 130,00 €/t 
e) Styropor 60,00 €/t 
f) Flachglas 60,00 €/Stück 
g) Reifen 2,50 €/t 
h) Grünabfälle 45,00 €/t 
i) Entgelt gemischte Abfälle zur Verwertung a. d. Containerdienst AWM 170,00 €/t 
j) Mineralwolle 195,00 €/t 
k) Asbestabfälle 140,00 €/t

Beratungsverlauf (3)

08.12.2015 Betriebsausschuss der Abfallwirtschaftsbetriebe
TOP 7 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
09.12.2015 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 29.4 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
16.12.2015 Rat
TOP 15.4.1 Entscheidung
Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0872/2015
Typ
Vorlagen
Datum
20.10.2015
Erstellt
06.10.2020 14:37