V/0995/2019
Fahrradtauglicher Ausbau der Betriebswege am Dortmund-Ems-Kanal (DEK)
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Anlage A
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Anlage A zur V/0995/2019 Kurzüberblick Der heute wassergebundene Betriebsweg im Abschnitt 6 zwischen Osttor und Stadtgrenze Sen- den wird mit einem neuen 3-4 m breiten bituminösem Oberbau aus ca. 11 cm Asphaltdecke her- gestellt. Parallel erhält der Betriebsweg landseitig eine adaptive Straßenbeleuchtung. Der Ausbau einer durchgängigen und für Radfahrende komfortabel nutzbaren Radverkehrsinfra- struktur entlang des DEK ist dringend erforderlich (u.a. Asphaltierung). Städtisches Ziel ist es, mehr Radverkehr zu generieren und den Anteil des Radverkehrs am Modal Split auf 50 % zu er- höhen. Dies kann nur gelingen, wenn die Infrastruktur entsprechend komfortabel und sicher an- gepasst wird. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit der Vorlage wird das Ziel „umweltgerechte und wirtschaftliche Bereitstellung von sicheren sowie bedarfsgerechten Verkehrsflächen und –anlagen“ verfolgt. Das Projekt soll das Radfahren als urbane Mobilität der Zukunft fördern. Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität weiterentwickeln: mit hoher Umwelt- und Naturqualität mit breitem Freizeit- und Sportangebot mit hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesellschaft Nach heutigem Stand ist eine Realisierung bis zum Ende des Jahres 2021 vorgesehen. Zur Erreichung des Teilziels für den Abschnitt 6 zwischen Osttor und Senden ist mit einem finan- ziellen Bedarf von 3.400.000 € zu kalkulieren. Finanzierung Produktgruppe: 1201 Bereitstellung von Verkehrsflächen und -anlagen Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan x Ja Nein Im Entwurf des Haushaltsplanes 2020 enthalten? Ja Nein x teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? x Ja Nein Bereits veranschlagt? Ja Nein x Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig x überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Rechtliche Grundlagen: Grundgesetz (GG), Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), Bundesfernstraßengesetz (FStrG), Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW), BNatschG Beeinflussbarkeit der finanziellen Auswirkungen: Eine Reduzierung der finanziellen Auswirkungen ist nicht möglich bzw. ist der in der Vorlage auf- geführten Reduktionsvariante zu entnehmen. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Die Querschnittsthemen Klimaschutz und Demographie sind durch den fahrradtauglichen Ausbau der Betriebswege entlang des DEK maßgeblich berührt, denn Radverkehrsförderung ist ein zent- rales Instrument zur Stärkung klimafreundlicher Mobilität bei gleichzeitig steigenden Bevölke- rungszahlen.
Beschlussvorlage
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V/0995/2019 V/0995/2019 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Fahrradtauglicher Ausbau der Betriebswege am Dortmund-Ems-Kanal (DEK) Baubeschluss für den Ausbau des Abschnittes 6 (Osttor- Stadtgrenze Senden) Beratungsfolge 07.11.2019 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 19.11.2019 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der AUKB beschließt, den Kanalseitenweg im Abschnitt 6 zwischen Osttor und Stadtgrenze Senden (Länge 9,8 km) gemäß dem Übersichtsplan (Anlage 1.1) auf gesamter Strecke aus- zubauen und mit einer adaptiven Straßenbeleuchtung auszustatten, vorbehaltlich der ab- schließenden Zustimmung der WSV (Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bun- des). II. Finanzielle Auswirkungen: Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster Kosten für die adaptive Straßenbeleuch- tung in Höhe von rd. 1,4 Mio. € entstehen. Gleichzeitig werden Zuwendungen des Bundesministeriums für Verkehr in Höhe von rd. 700.000 € generiert. Die Kosten für den Wegebau belaufen sich auf ca. 2,6 Mio. €. Hierfür werden Bundesmittel (WSV) von rd. 975.000 € erwartet und zusätzlich Landesmittel ( FöRi- Nah) in Höhe von rd. 1.138.000 €. Als Folgekosten fallen zusätzlich jährlich Abschreibungen von rd. 110.000 € und Unterhaltungsko s- ten von rd. 34.000 € an. Die dargelegte Sachentscheidung „Ausb au des Abschnittes 6 inkl. adaptiver Straßenbeleuchtung“ ist wie folgt zu finanzieren: Amt für Mobilität und Tiefbau 24.10.2019 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Grimm Telefon: 492 66 00 Grimm@stadt-muenster.de - 2 - V/0995/2019 Teilfinanzplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 1201 Bereitstellung von Ver- kehrsflächen und -anlagen Investitionsmaßnah- me 4101 Straßenbau beim Ausbau DEK Auszahlungen 2020 1.300.000 Wegebau 2020 700.000 Beleuchtung 2021 1.300.000 Wegebau 2021 700.000 Beleuchtung Einzahlungen 2020/21 975.000 Anteil Bundes- mittel WSV 2020/21 1.138.000 Anteil Land FöRi-Nah 2020/21 700.000 Zuwendung Bund Beleuch- tung Saldo Auszahlungen 1.187.000 Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan-Entwurf 2020 bei der o. g. Produktgruppe veranschlagt. Die bisher nicht veranschlagten Einzahlungen werden mit einem Veränderungsblatt zum Haushalt 2020 ff. berücksichtigt. Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Beschlussausführung unter dem Vorbehalt steht, dass der Rat im Rahmen der Haushaltssatzung 2020 bzw. der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung die Ermächtigungen bereitstellt. Begründung: Mit der Beschlussvorlage V/0498/2019 wurde am 03.07.2019 die Planung (Fahrradtauglicher Ausbau der Betriebswege am Dortmund -Ems-Kanal (DEK) im Rat einstimmig beschlossen. Auf Grundlage dieses Planungsbeschlusses hat das Amt für Mobilität und Tiefbau mit den Planungen des Ab - schnittes 6 begonnen. Der Ausbau einer durchgängigen und für Radfahrende komfortabel nutzbaren Radverkehrsinfra - struktur entlang des DEK im Abschnitt 6 ist dringend er forderlich. Denn die Bedeutung des Radver - kehrs für den Alltagsverkehr steigt vor dem Hintergrund sich erhöhender Reichweiten. Diese sind nicht zuletzt auf technische Optimierungen sowie elektrische Antriebsmöglichkeiten zurückzuführen. Die klimarelevanten , ökonomischen und gesundheitlichen Vorteile (individuell und gesamtgesel l- schaftlich) liegen auf der Hand. Daher formuliert bereits das in 2016 beschlossene Radverkehrsko n- zept – Münster 2025 explizit das Ziel, mehr Radverkehr zu generieren und den Anteil d es Radver- kehrs am Modal Split auf 50 % zu erhöhen. Dies kann nur gelingen, wenn die Infrastruktur entspr e- chend komfortabel und sicher angepasst wird, da ansonsten kaum Verlagerungseffekte vom privaten Pkw auf das Fahrrad zu generieren sind. Beschreibung der Baumaßnahme: Der heute wassergebundene Betriebsweg wird grundsätzlich mit einem neuen 3 -4 m breiten bitumi - nösen Oberbau aus ca. 11 cm Asphaltdecke hergestellt. Parallel erhält der Betriebsweg landseitig eine adaptive Straßenbeleuchtung (Grundeinstellung der Beleuchtungsstärke bei 10%). Diese B e- leuchtung wird nur aktiviert, wenn die integrierten Sensoren vorbeikommende Radfahrende und Z u- fußgehende erfassen. Die Masten stehen in einem Abstand von ca. 35 m. Für die Beleuchtungsanla- - 3 - V/0995/2019 ge werden entlang des Betriebsweges Stromkabel verlegt. Zugleich wird der Kabelgraben genutzt um Leerrohre für die spätere Aufnahme von Glasfaserleitungen vorbereitet zu sein. Der Abschnitt von der Börgerbrücke bis Haus Amelsbüren erfolgt über den parallel laufen den Wirtschaftsweg, da hierdurch keine Steigungen gefahren werden müssen und ein bestehender gut ausgebauter geradliniger Wir t- schaftsweg mit annähernd gleicher Länge zur Verfügung steht. Zusätzlich werden noch Ausweichstel- len geschaffen, um für entgegenko mmende landwirtschaftliche Fahrzeuge Ausweichmöglichkeiten anbieten zu können. Die Ausbaupläne sind unter https://www.stadt-muenster.de/verkehrsplanung einzusehen. Umweltschutz: Der geplante R adwegebau am DEK (Dortmund -Ems-Kanal) stellt im Sinne der Naturschutzgesetze einen Eingriff in den Naturhaushalt dar und ist durch Ausgleichs - und/oder Ersatzmaßnahmen zu kompensieren. Als Eingriff in den Naturhaushalt sind die zusätzliche Versieglung anz usehen ebenso wie die Rodung von Sträuchern und Hecken oder die Fällung von Bäumen. Sie führen zur Beeinträchtigung von b e- lebten Bodenflächen und zum Verlust von Landschaftselementen mit Lebensraum - und Ge - staltungsfunktion für das Plangebiet. Weitere Eing riffe sind nicht zu erwarten. Das beantragte Projekt berührt im Wesentlichen die Verbreiterung und Befestigung bereits vorhandener Betriebswegetrassen am DEK, so dass unbelastete Landschaftsräume nicht in Anspruch genommen werden müssen. Die konkrete Analy se der Eingriffsdimension zum Radwegebau sowie die Erarbeitung eines ange - messenen Kompensationskonzeptes erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt im weiteren Verfahren. D a- bei wird angestrebt das ökologische Guthaben aus der Umsetzung von Maßnahmen der Stadt Mü ns- ter, die bereits mit ökologischem Gewinn durchgeführt werden konnten, für die beantragten Eingriffe zu nutzen. Diese Maßnahmen, mit einer positiven Wirkung auf den Naturhaushalt im Sinne des B e- wertungsverfahrens der Stadt Münster, wurden ermittelt und ei nem „Ökokonto“ gutgeschrieben. Nun soll dieser Gewinn mit den ermittelten Verlusten des beantragten Bauvorhabens anteilig verrechnet werden, um eine ausgeglichene Bilanz zwischen Eingriff und Kompensation zu erlangen. Im Zusammenhang mit dem geplanten Radw egebau am DEK (Dortmund -Ems-Kanal) ist die Ein - schaltung einer nächtlichen Beleuchtung vorgesehen. Es ist bekannt, dass der Dortmund -Ems-Kanal insbesondere für Fledermäuse als schutzwürdige Arten ein wichtiges Jagd- und Nahrungshabitat dar- stellt. Darüber h inaus besitzen die radwegbegleitenden Gehölzstrukturen Quartier - und Brutplatzpo- tential für Fledermäuse und Vögel. Dementsprechend wird ein Gutachten erstellt, um die Auswirku n- gen der adaptiven Straßenbeleuchtung auf das Verhalten der gem. Bundesnaturschut zgesetz g e- schützten Arten zu ermitteln. Bei der adaptiven Straßenbeleuchtung wird bei Nicht -Nutzung des Radwegs die Beleuchtungsstärke auf 10 % gedimmt. Allerdings wurde diese zum Beispiel im Hinblick auf das Jagdverhalten von Fl e- dermäusen noch nicht untersucht; derzeit besteht somit nur die Möglichkeit der Abschaltung im Sinne der Vermeidung von Beeinträchtigungen. Künftig werden grundsätzlich für den Kanalseitenweg als Beleuchtung insektenfreundliche Leuchtmittel (LEDs mit einer Farbtemperatur von 2700 K ) verwen- det, die mit dem NABU abgestimmt worden sind. Dies dient zum Beispiel dazu, den Einfluss der nächtlichen Beleuchtung auf das Jagdverhalten der Fledermäuse möglichst gering zu halten. Bis zur Auswertung der Artenschutzkartierung wird die Straßenbele uchtung im Zeitraum vom 01.04. bis zum 31.10. eines Jahres abgeschaltet. Auf der Basis des Artenschutzgutachtens wird die Untere Naturschutzbehörde über das weitere Vo r- gehen entscheiden. Ausschreibung und Bau Die Ausschreibung wird nach erfolgtem Gestattungsantrag der WSV erfolgen. Aufgrund von Zu - wendungsfristen muss die Umsetzung Ende 2021 abgeschlossen sein. Liegenschaftliche Regelungen: Die für die Maßnahme benötigen Flächen befinden sich im Eigentum de r Bundesrepublik Deutsch - land (Bundeswasserstraßenverwaltung) und der Stadt Münster. Zwischen der Börgerbrücke und der Autobahnbrücke A1 befindet sich ein ca. 330 m langer Weg im Privateigentum. Hier laufen aktuell - 4 - V/0995/2019 noch Gespräche mit dem Eigentümer. Bei erfolgreichem Abschluss wird dieser Bereich ausgebaut. Falls keine Einigung erzielt wird, bleibt der Bestand erhalten. Der so ausgebaute Weg bleibt weiterhin Betriebsweg der WSV, indem wie bisher Radfahrer und Fußgänger zugelassen sind. i.V. gez. Robin Denstorff Stadtbaurat Anlagen: Anlage A Anlage 1.1 Übersichtsplan
Anlage1
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Anlage 1.1 zur Vorlage V/0995/2019
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (2)
- Haus Amelsbüren
- Osttor
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Details
- Aktenzeichen
- V/0995/2019
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 11.10.2019
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37