Mandari Insight

V/0995/2019

Fahrradtauglicher Ausbau der Betriebswege am Dortmund-Ems-Kanal (DEK)

Vorlagen 11.10.2019

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen, Sitzung am 19.11.2019, TOP 5.19

Anlage A

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage

· application/pdf

Ansehen

Anlage1

· application/pdf

Ansehen

Anlage A

2757 Zeichen

Anlage A zur V/0995/2019 
Kurzüberblick 
Der heute wassergebundene Betriebsweg im Abschnitt 6 zwischen Osttor und Stadtgrenze Sen-
den wird mit einem neuen 3-4 m breiten bituminösem Oberbau aus ca. 11 cm Asphaltdecke her-
gestellt. Parallel erhält der Betriebsweg landseitig eine adaptive Straßenbeleuchtung. 
 
Der Ausbau einer durchgängigen und für Radfahrende komfortabel nutzbaren Radverkehrsinfra-
struktur entlang des DEK ist dringend erforderlich (u.a. Asphaltierung). Städtisches Ziel ist es, 
mehr Radverkehr zu generieren und den Anteil des Radverkehrs am Modal Split auf 50 % zu er-
höhen. Dies kann nur gelingen, wenn die Infrastruktur entsprechend komfortabel und sicher an-
gepasst wird. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Mit der Vorlage wird das Ziel „umweltgerechte und wirtschaftliche Bereitstellung von sicheren 
sowie bedarfsgerechten Verkehrsflächen und –anlagen“ verfolgt. 
 
Das Projekt soll das Radfahren als urbane Mobilität der Zukunft fördern. 
 
Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität weiterentwickeln: 
 mit hoher Umwelt- und Naturqualität 
 mit breitem Freizeit- und Sportangebot 
 mit hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesellschaft 
 
Nach heutigem Stand ist eine Realisierung bis zum Ende des Jahres 2021 vorgesehen. 
Zur Erreichung des Teilziels für den Abschnitt 6 zwischen Osttor und Senden ist mit einem finan-
ziellen Bedarf von 3.400.000 € zu kalkulieren. 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 1201 Bereitstellung von Verkehrsflächen und -anlagen 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan x Ja  Nein   
Im Entwurf des Haushaltsplanes 2020 enthalten?  Ja  Nein x teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? x Ja  Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja  Nein x  
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
x überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
Rechtliche Grundlagen: 
Grundgesetz (GG), Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), Bundesfernstraßengesetz (FStrG), 
Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW), BNatschG 
 
Beeinflussbarkeit der finanziellen Auswirkungen: 
Eine Reduzierung der finanziellen Auswirkungen ist nicht möglich bzw. ist der in der Vorlage auf-
geführten Reduktionsvariante zu entnehmen.

Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Die Querschnittsthemen Klimaschutz und Demographie sind durch den fahrradtauglichen Ausbau 
der Betriebswege entlang des DEK maßgeblich berührt, denn Radverkehrsförderung ist ein zent-
rales Instrument zur Stärkung klimafreundlicher Mobilität bei gleichzeitig steigenden Bevölke-
rungszahlen.

Beschlussvorlage

9194 Zeichen

V/0995/2019 
V/0995/2019 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Fahrradtauglicher Ausbau der Betriebswege am Dortmund-Ems-Kanal (DEK) 
Baubeschluss für den Ausbau des Abschnittes 6 (Osttor- Stadtgrenze Senden) 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   07.11.2019 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 
   19.11.2019 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der AUKB beschließt, den Kanalseitenweg  im Abschnitt 6 zwischen Osttor und Stadtgrenze 
Senden (Länge 9,8 km) gemäß dem Übersichtsplan (Anlage 1.1) auf gesamter Strecke aus-
zubauen und mit einer adaptiven Straßenbeleuchtung auszustatten, vorbehaltlich der ab-
schließenden Zustimmung der WSV (Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bun-
des). 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster Kosten für die adaptive Straßenbeleuch-
tung in Höhe von rd. 1,4 Mio. € entstehen. 
Gleichzeitig werden Zuwendungen des Bundesministeriums für Verkehr in Höhe von rd. 700.000 € 
generiert. 
 
Die Kosten für den Wegebau belaufen sich auf ca. 2,6 Mio. €. 
Hierfür werden Bundesmittel (WSV)  von  rd. 975.000 € erwartet und zusätzlich Landesmittel ( FöRi-
Nah) in Höhe von rd. 1.138.000 €. 
 
Als Folgekosten fallen zusätzlich jährlich Abschreibungen von rd. 110.000 € und Unterhaltungsko s-
ten von rd. 34.000 € an. 
Die dargelegte Sachentscheidung „Ausb au des Abschnittes  6 inkl. adaptiver Straßenbeleuchtung“  
ist wie folgt zu finanzieren: 
 
 
 
Amt für Mobilität und Tiefbau 
 
24.10.2019 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Herr Grimm 
Telefon: 492 66 00 
Grimm@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0995/2019 
Teilfinanzplan     
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 1201 Bereitstellung von Ver-
kehrsflächen und -anlagen 
   
Investitionsmaßnah-
me 
4101 Straßenbau beim Ausbau DEK    
Auszahlungen   2020 1.300.000 Wegebau 
   2020 700.000 Beleuchtung 
   2021 1.300.000 Wegebau 
   2021 700.000 Beleuchtung 
Einzahlungen   2020/21 975.000 Anteil Bundes-
mittel WSV 
   2020/21 1.138.000 Anteil Land 
FöRi-Nah 
   2020/21 700.000 Zuwendung 
Bund Beleuch-
tung 
Saldo Auszahlungen  1.187.000  
 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan-Entwurf 2020 bei der o. 
g. Produktgruppe veranschlagt. Die bisher nicht veranschlagten Einzahlungen werden mit einem 
Veränderungsblatt zum Haushalt 2020 ff. berücksichtigt. Es wird zur Kenntnis genommen, dass die 
Beschlussausführung unter dem Vorbehalt steht, dass der Rat im Rahmen der Haushaltssatzung 
2020 bzw. der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung die Ermächtigungen bereitstellt. 
 
 
 
Begründung: 
 
Mit der Beschlussvorlage V/0498/2019 wurde am 03.07.2019 die Planung (Fahrradtauglicher Ausbau 
der Betriebswege am Dortmund -Ems-Kanal (DEK) im Rat einstimmig beschlossen. Auf Grundlage 
dieses Planungsbeschlusses hat das Amt für Mobilität und Tiefbau mit den Planungen des Ab -
schnittes 6 begonnen.  
Der Ausbau einer durchgängigen und für Radfahrende komfortabel nutzbaren Radverkehrsinfra -
struktur entlang des DEK  im Abschnitt 6 ist dringend er forderlich. Denn die Bedeutung des Radver -
kehrs für den Alltagsverkehr steigt vor dem Hintergrund sich erhöhender Reichweiten. Diese sind 
nicht zuletzt auf technische Optimierungen sowie elektrische Antriebsmöglichkeiten zurückzuführen. 
Die klimarelevanten , ökonomischen und gesundheitlichen Vorteile (individuell und gesamtgesel l-
schaftlich) liegen auf der Hand. Daher formuliert bereits das in 2016 beschlossene Radverkehrsko n-
zept – Münster 2025 explizit das Ziel, mehr Radverkehr zu generieren und den Anteil d es Radver-
kehrs am Modal Split auf 50 % zu erhöhen. Dies kann nur gelingen, wenn die Infrastruktur entspr e-
chend komfortabel und sicher angepasst wird, da ansonsten kaum Verlagerungseffekte vom privaten 
Pkw auf das Fahrrad zu generieren sind.  
 
Beschreibung der Baumaßnahme: 
Der heute wassergebundene Betriebsweg wird grundsätzlich mit einem neuen 3 -4 m breiten bitumi -
nösen Oberbau aus ca. 11 cm Asphaltdecke hergestellt. Parallel erhält der Betriebsweg landseitig 
eine adaptive Straßenbeleuchtung (Grundeinstellung der Beleuchtungsstärke bei 10%). Diese B e-
leuchtung wird nur aktiviert, wenn die integrierten Sensoren vorbeikommende Radfahrende und Z u-
fußgehende erfassen. Die Masten stehen in einem Abstand von ca. 35 m.  Für die Beleuchtungsanla-

- 3 - 
V/0995/2019 
ge werden entlang des Betriebsweges Stromkabel verlegt. Zugleich wird der Kabelgraben genutzt um 
Leerrohre für die spätere Aufnahme von Glasfaserleitungen vorbereitet zu sein. Der Abschnitt von der 
Börgerbrücke bis Haus Amelsbüren  erfolgt über den parallel laufen den Wirtschaftsweg, da hierdurch 
keine Steigungen gefahren werden müssen und ein bestehender gut ausgebauter geradliniger  Wir t-
schaftsweg mit annähernd gleicher Länge zur Verfügung steht. Zusätzlich werden noch Ausweichstel-
len geschaffen, um für entgegenko mmende landwirtschaftliche Fahrzeuge Ausweichmöglichkeiten 
anbieten zu können.  
Die Ausbaupläne sind unter https://www.stadt-muenster.de/verkehrsplanung einzusehen. 
 
Umweltschutz: 
Der geplante R adwegebau am DEK (Dortmund -Ems-Kanal) stellt im Sinne der Naturschutzgesetze 
einen Eingriff in den Naturhaushalt dar und ist durch Ausgleichs - und/oder Ersatzmaßnahmen zu 
kompensieren.  
Als Eingriff in den Naturhaushalt sind die zusätzliche Versieglung anz usehen ebenso wie die Rodung 
von Sträuchern und Hecken oder die Fällung von Bäumen. Sie führen zur Beeinträchtigung von b e-
lebten Bodenflächen und zum Verlust von Landschaftselementen mit Lebensraum - und Ge -
staltungsfunktion für das Plangebiet. Weitere Eing riffe sind nicht zu erwarten. Das beantragte Projekt 
berührt im Wesentlichen die Verbreiterung und Befestigung bereits vorhandener Betriebswegetrassen 
am DEK, so dass unbelastete Landschaftsräume nicht in Anspruch genommen werden müssen. 
Die konkrete Analy se der Eingriffsdimension zum Radwegebau sowie die Erarbeitung eines ange -
messenen Kompensationskonzeptes erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt im weiteren Verfahren. D a-
bei wird angestrebt das ökologische Guthaben aus der Umsetzung von Maßnahmen der Stadt Mü ns-
ter, die bereits mit ökologischem Gewinn durchgeführt werden konnten, für die beantragten Eingriffe 
zu nutzen. Diese Maßnahmen, mit einer positiven Wirkung auf den Naturhaushalt im Sinne des B e-
wertungsverfahrens der Stadt Münster, wurden ermittelt und ei nem „Ökokonto“ gutgeschrieben. Nun 
soll dieser Gewinn mit den ermittelten Verlusten des beantragten Bauvorhabens anteilig verrechnet 
werden, um eine ausgeglichene Bilanz zwischen Eingriff und Kompensation zu erlangen. 
Im Zusammenhang mit dem geplanten Radw egebau am DEK (Dortmund -Ems-Kanal) ist die Ein -
schaltung einer nächtlichen Beleuchtung vorgesehen. Es ist bekannt, dass der Dortmund -Ems-Kanal 
insbesondere für Fledermäuse als schutzwürdige Arten ein wichtiges Jagd- und Nahrungshabitat dar-
stellt. Darüber h inaus besitzen die radwegbegleitenden Gehölzstrukturen Quartier - und Brutplatzpo-
tential für Fledermäuse und Vögel. Dementsprechend wird ein Gutachten erstellt, um die Auswirku n-
gen der adaptiven Straßenbeleuchtung auf das Verhalten der gem. Bundesnaturschut zgesetz g e-
schützten Arten zu ermitteln.  
Bei der adaptiven Straßenbeleuchtung wird bei Nicht -Nutzung des Radwegs die Beleuchtungsstärke 
auf 10 % gedimmt. Allerdings wurde diese zum Beispiel im Hinblick auf das Jagdverhalten von Fl e-
dermäusen noch nicht untersucht; derzeit besteht somit nur die Möglichkeit der Abschaltung im Sinne 
der Vermeidung von Beeinträchtigungen. Künftig werden grundsätzlich für den Kanalseitenweg als 
Beleuchtung insektenfreundliche Leuchtmittel (LEDs mit einer Farbtemperatur von 2700 K ) verwen-
det, die mit dem NABU abgestimmt worden sind. Dies dient zum Beispiel dazu, den Einfluss der 
nächtlichen Beleuchtung auf das Jagdverhalten der Fledermäuse möglichst gering zu halten. Bis zur 
Auswertung der Artenschutzkartierung wird die Straßenbele uchtung im Zeitraum vom 01.04. bis zum 
31.10. eines Jahres abgeschaltet.  
Auf der Basis des Artenschutzgutachtens wird die Untere Naturschutzbehörde über das weitere Vo r-
gehen entscheiden. 
 
 
 
Ausschreibung und Bau 
Die Ausschreibung wird nach erfolgtem Gestattungsantrag der WSV erfolgen.  Aufgrund von Zu -
wendungsfristen muss die Umsetzung Ende 2021 abgeschlossen sein.   
 
Liegenschaftliche Regelungen: 
Die für die Maßnahme benötigen Flächen befinden sich im Eigentum de r  Bundesrepublik Deutsch -
land (Bundeswasserstraßenverwaltung) und der Stadt Münster. Zwischen der Börgerbrücke und der 
Autobahnbrücke A1  befindet sich ein ca. 330 m langer Weg im Privateigentum. Hier laufen aktuell

- 4 - 
V/0995/2019 
noch Gespräche mit dem Eigentümer. Bei erfolgreichem Abschluss wird dieser Bereich ausgebaut. 
Falls keine Einigung erzielt wird, bleibt der Bestand erhalten.  
 
Der so ausgebaute  Weg bleibt weiterhin Betriebsweg der WSV, indem wie bisher Radfahrer und 
Fußgänger zugelassen sind.  
 
 
 
 
 
 
i.V. 
 
 gez. 
 
 
Robin Denstorff 
Stadtbaurat 
 
Anlagen: 
 
Anlage A 
Anlage 1.1  Übersichtsplan

Anlage1

34 Zeichen

Anlage 1.1 zur Vorlage V/0995/2019

Beratungsverlauf (2)

07.11.2019 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup
TOP 5.5 Anhörung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
19.11.2019 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen
TOP 5.19 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Haus Amelsbüren
  • Osttor

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/0995/2019
Typ
Vorlagen
Datum
11.10.2019
Erstellt
06.10.2020 14:37