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V/0207/2025

Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2023 der Stadt Münster

Vorlagen 08.04.2025

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Anlage A

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Ansehen

Anlage1-RPA-Bericht Nr. 01-2025 - Jahresabschluss-2023-final

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Ansehen

Anlage2-Stellungnahme-RPA-zum-Jahresabschluss-zum-31.12.2023

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Ansehen

Beschlussvorlage

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Ansehen

Anlage A

1260 Zeichen

Anlage A zur V/0207/2025 
Kurzüberblick 
Feststellung des geprüften Jahresabschlusses der Stadt Münster. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Ziel: 
Information des Rates und der Bevölkerung 
 
Teilziele: 
Mit der Prüfung wird bestätigt, dass 
 Der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Ver-
mögens-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt Münster vermittelt, 
 Die gesetzlichen Vorschriften und die sie ergänzenden Satzungen sowie die sonstigen 
ortsrechtlichen Bestimmungen beachtet worden sind und dass 
 Der Lagebericht mit dem Jahresabschluss in Einklang steht und eine zutreffende Vorstel-
lung von der Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt Münster gibt. 
 
Zielerreichung: 
Auf der Grundlage des vom Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision erteilten und vom 
Rechnungsprüfungsausschuss gebilligten uneingeschränkten Bestätigungsvermerks wird die 
Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses vom Rat bestätigt, die Verwendung des Jahreser-
gebnisses beschlossen und dem Oberbürgermeister bezüglich der Aufstellung des Jahresab-
schlusses Entlastung erteilt. 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig

Anlage1-RPA-Bericht Nr. 01-2025 - Jahresabschluss-2023-final

90013 Zeichen

Bericht 
 
über die Prüfung des 
Jahresabschlusses 
der Stadt Münster zum 31.12.2023 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Rechnungsprüfungsausschuss / 
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision

2 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2023 
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster 14 0 00 00  01/2025 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Amt für  
Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision 
der Stadt Münster 
Albersloher Weg 33 
48155 Münster 
 
Telefon: 02 51 – 4 92 – 14 00 
 
E-Mail: revision@stadt-muenster.de

3 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2023 
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster 14 0 00 00  01/2025 
 
 
Inhaltsverzeichnis 
Vorwort ......................................................................................................................... 4 
1 Prüfungsauftrag ............................................................................................................. 5 
2 Wesentliche Prüfungsergebnisse .................................................................................. 5 
3 Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung .................................................................... 7 
4 Feststellungen und Erläuterungen der Rechnungslegung ............................................ 7 
4.1 Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung und Buchführung ...................................... 7 
4.2 Inventur, Inventarverzeichnisse ..................................................................................... 8 
4.3 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden .................................................................... 9 
4.4 Örtlich festgelegte Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände ............................. 10 
4.5 Sicherheitsstandards und interne Aufsicht ................................................................. 10 
4.6 Stellungnahme zum Anhang des Jahresabschlusses ................................................ 11 
4.6.1 Feststellungen zur Bilanz ........................................................................................... 11 
4.6.2 Forderungsspiegel, Verbindlichkeitenspiegel ............................................................. 12 
4.6.3 Anlagenspiegel ........................................................................................................... 12 
4.6.4 Eigenkapitalspiegel .................................................................................................... 12 
4.6.5 Rückstellungsspiegel ................................................................................................. 13 
4.6.6 Feststellungen zur Ergebnisrechnung ........................................................................ 13 
4.6.7 Feststellungen zur Finanzrechnung ........................................................................... 14 
4.7 Stellungnahme zur Lagebeurteilung ........................................................................... 15 
5 Erörterung der Ergebnisrechnung .............................................................................. 15 
6 Stellungnahme zur Umsetzung der Haushaltsplanung 2022 .................................... 22 
7 Prüfung delegierter Aufgaben gemäß § 102 Abs. 4 GO NRW .................................. 23 
8 Bestätigungsvermerk der unabhängigen Jahresabschlussprüfer*innen ................... 24 
 
 
 
 
 
 
 
 
Anlagen: 
 
 Bilanz 
 Anlagenspiegel 
 Forderungsspiegel 
 Eigenkapitalspiegel 
 Verbindlichkeitenspiegel 
 Rückstellungsspiegel 
 Ergebnisrechnung 
 Finanzrechnung 
 Lagebericht mit Angaben zu Organen und Kennzahlen

4 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2023 
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster 14 0 00 00  01/2025 
 
 
Vorwort 
 
Die Stadt Münster hat gemäß § 95 Abs. 1 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-
Westfalen (GO NRW) i.V.m. § 38 Abs. 1 Kommunalhaushaltsverordnung (KomHVO NRW) 
zum Ende eines jeden Hausha ltsjahres einen Jahresabschluss, bestehend aus der 
Ergebnis-, der Finanzrechnung, den Teilrechnungen, der Bilanz sowie dem Anhang  
aufzustellen. Dieser ist gemäß § 59 Abs . 3 Satz 1 GO NRW vom Rechnungs prüfungs-
ausschuss zu prüfen, der sich gemäß § 59 Abs. 3 Satz 2 GO NRW  zur Durchführung der 
örtlichen Rechnungsprüfung, dem Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision, bedient. 
Der Ausschuss hat gegenüber dem Rat zu dem Ergebnis seiner Prüfung gesondert schrift-
lich Stellung zu nehmen (§ 59 Abs. 3 Satz 4 GO NRW). 
 
Der Jahresabschluss ist dahingehend zu prüfen, ob er unter Beachtung der Grundsätze 
ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhält nissen entsprechendes Bild 
der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Stadt vermittelt. Die Prüfung erstreckt sich 
darauf, ob die gesetzlichen Vorschriften und die sie ergänzenden Satzungen und sonstigen 
ortsrechtlichen Bestimmungen beachtet worden sind (§ 102 Abs. 3 GO  NRW). Die 
Buchführung ist einzubeziehen. 
 
Die Stadtkämmerin stellte gemäß § 95 Abs. 5 GO NRW am 17.09.2024 den Entwurf des 
Jahresabschlusses 2023 auf, den der Oberbürgermeister am darauf folgenden Tag 
bestätigte. Abweichend von der Vorschrift, dass der Oberbürgermeister den von ihm 
bestätigten Entwurf innerhalb von sechs Monaten nach Ablauf des Haushaltsjahres dem 
Rat zur Feststellung zuzuleiten hat, wurde der Rat der Stadt Münster erst in seiner Sitzung 
am 09.10.2024 involviert (V/0603/2024). Die gesetzlich vorgesehene Frist wurde bei der 
Aufstellung des Jahresabschlusses 2023 folglich überschritten; Rechtsfolgen ergeben sich 
hieraus jedoch nicht. Der Rat der Stadt Münster überwies in gleicher Sitzung den Entwurf 
zur Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss. 
 
 
 
O
§ 95 Abs. 5 S. 1 GO NRW: 
Kämmerin   Entwurfsaufstellung Jahresabschluss und Lagebericht  
                 § 95 Abs. 5 S. 1 GO NRW: Entwurfsbestätigung 
                 § 95 Abs. 5 S. 2 GO NRW: Zuleitung an den Rat 
   OB 
                 Weiterleitung an den Rechnungsprüfungsausschuss  
                 Beauftragung des AWR mit der Entwurfsprüfung 
   Rat 
                 § 102 Abs. 1 GO NRW: Entwurfsprüfung 
                 § 102 Abs. 8 GO NRW: Berichterstattung an den Rechnungsprüfungsausschuss 
 AWR 
                 Beschlussfassung des Rechnungsprüfungsausschusses 
                 § 102 Abs. 1 GO NRW: Vorlage des bestätigten Jahresabschlusses und Feststellung 
   Rat

5 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2023 
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster 14 0 00 00  01/2025 
 
 
Die Prüfung des Jahresabschlusses ist gemäß § 96 Abs. 1 S. 1 GO NRW Voraussetzung 
dafür, dass der Rat der Stadt Münster den Jahresabschluss feststellen kann. Auf der 
Grundlage des geprüften Jahresabschlusses entscheidet der Rat über die Entlastung des 
Oberbürger-meisters. 
 
Über das Ergebnis der Prüfung informiert dieser Bericht. 
 
 
1 Prüfungsauftrag 
 
Die Prüfung des  Jahresabschlusses hat sich gemäß § 102 Abs. 3 GO NRW darauf zu 
erstrecken, ob die gesetzlichen Vorschriften und sie ergänzenden ortsrechtlichen Be -
stimmungen oder sonstigen Satzungen beachtet worden sind. Danach ist die Prüfung so 
anzulegen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße gegen die Bestimmungen, die sich auf die 
Darstellung des sich gemäß § 95 Abs. 1 GO NRW ergebenden Bildes der Vermögens-, 
Finanz- und Ertragslage der Stadt Münster wesentlich auswirken, bei gewissenhafter 
Berufsausübung erkannt werden. 
 
Darüber hinaus ist der Lagebericht darauf zu prüfen, ob er mit dem Jahresabschluss sowie 
mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht und ob er insgesamt 
ein zutreffendes Bild von der Lage der Stadt Münster vermittelt. Dabei ist auch zu prüfen, 
ob die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dargestellt sind. Die 
Prüfung des Lageberichtes hat sich zudem darauf zu erstrecken, ob die gesetzlichen 
Vorschriften zu seiner Aufstellung beachtet wurden. 
 
Gemäß § 102 Abs. 8 GO NRW haben die mit dem Jahresabschluss Beauftragten über Art 
und Umfang sowie über das Ergebnis der Prüfung zu berichten. 
 
 
2 Wesentliche Prüfungsergebnisse 
 
 Das Hau shaltsjahr 202 3 schließt mit einem Jahresfehlbetrag i.H.v. -36.918.167,43 € 
(Vorjahr: -601.919,95 €) ab. Damit liegt das Ergebnis insgesamt um 48.387.504,00 € über 
der Veranschlagung (Vorjahr: 85.423.919,00 €). 
 
 Die Ausgleichrücklage weist am 31.12.202 3 einen Bestand i.H.v. 144.077.642,11 € aus. 
Sie reicht aus, um das Defizit des Haushaltsjahres 2023 auszugleichen. Gemäß § 75 Abs. 
2 GO NRW gilt der Haushalt insofern als fiktiv ausgeglichen.  
 
 Das Eigenkapital der Stadt Münster sinkt im Haushaltsjahr 2023 von 837.539.751,36 € auf 
800.494.508,73 €. Es hat am Ende des Jahres 202 3 einen Anteil von rd. 19,1 % an der 
Bilanzsumme (Vorjahr: 20,8 %). 
 
 Von den Haushaltsansätzen des Jahres 202 3 wurden insgesamt 24.972.093,00 € in das 
Jahr 202 4 übertragen, da sich geplante Projekte und Maßnahmen in ihrer Umsetzung 
verschieben. 
 
 Für den Jahresabschluss 202 3 erteilt das AWR den uneingeschränkten Bestätigungs -
vermerk. Der Jahresabschlussbericht umfasst die gesetzlich geforderten Bestandteile wie 
Bilanz, Ergebnis- und Finanzrechnung, Teilrechnungen sowie Lagebericht und Anhang. 
 
 Aus Sicht des AWR sind die zum grundsätzlichen Verständnis der Rechnungsergebnisse 
und ihrer Auswirkungen auf das Vermögen und die Schulden der Stadt Münster sowie ihre 
Liquidität erforderlichen Informationen enthalten. Sie stimmen mit der Buchführung überein 
und spiegeln ein wirklichkeitsgetreues Bild der wirtschaftlichen Lage der Stadt wider.

6 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2023 
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster 14 0 00 00  01/2025 
 
 
 Die Prüfung legte nachfolgende Sachverhalte offen, welche einer Korrektur bedürfen: 
 
 
o Der gebildete Passive Rechnungsabgrenzungsposten ( PRAP) zum Umbau des 
ehemaligen Hill-Speichers zum gemeinnützigen Quartierszentrum B-Side hatte zum 
31.12.2023 einen Ge samtwert i.H. v. 5.851.503,85  €. Aus Sicht des AWR ist der 
Endbetrag um 80.578,78 € zu niedrig und müsste nach den  in SAP hinterlegten 
Unterlagen sowie den  generierten Fördermitteln einen Wert i.H.v. 5.932.082,63 € 
haben.  
 
o Das Personal- und Organisationsamt hat aus dem Verhältnis der  gezahlten Beihilfe-
leistungen für Versorgungsempfänger zu den gezahlten Versorgungsbezügen der 
Jahre 2021 bis 2023 für 2023 einen aktuellen Prozentsatz i.H.v. 24,08 % festgesetzt. 
Das AWR überprüfte die Ermittlung des Prozentsatzes und stellte dabei fest, dass bei 
den gezahlten Versorgungsbezügen zu Unrecht ein Betrag i.H.v. insgesamt 
1.155.922,54 € abgezogen wurde. Der korrekte Durchschnitt der gezahlten 
Versorgungsbezüge betrug 26.397.974 €, der der gezahlten Beihilfeleistungen für 
Versorgungsempfänger 6 .264.369 €. Dies ergibt einen Prozentsatz von 23,73 %.  
Unter Anwendung dieses Prozentsatzes wären Beihilferückstellungen i.H.v. 
143.690.917 € und nicht 145.727.361 € (Differenz: -2.036.444 €) zu bilden gewesen. 
 
o Im Bereich der pauschalen Zuwendungen wurde der in 2023 erhaltene Belastungs -
ausgleich i.H.v. insgesamt rd. 2,1 Mio. € nicht, wie in der Erläuterung zur Bilanz 
aufgeführt, vollständig im Geschäftsbereich des Amtes für Immobilienmanagement 
verwandt, stattdessen komplett ins Jahr 2024 übertragen. Anal og verhält es sich bei 
den im Jahr 2023 erhaltenen Zuwendungen nach dem  Kommunalinvestitions-
förderungsgesetz NRW i.H.v. 3.691.792,46 €. Auch diese wurden, anders als in der 
Erläuterung zur Bilanz dargestellt, zuzüglich des Anfangsbestandes i.H.v. 
1.821.785,97 € komplett als Verbindlichkeit ins Jahr 2024 übertragen. Diese beiden 
Sachverhalte betreffen rein die Erläuterungen zur Bilanz und haben keine 
Auswirkungen auf das Ergebnis des Jahresabschlusses 2023. 
 
o Ein Abgleich mit der Bilanzposition „Sonderposten  für den Gebührenausgleich 
Friedhöfe und Rettungsdienst“ zeigte, dass die Überdeckungen aus den Jahren 2022 
nicht gebucht, stattdessen mit den bisher aufgelaufenen Unterdeckungen aus 
Vorjahren verrechnet wurden. Eine Verrechnung entspricht nicht dem Regelungsinhalt 
des § 44 Abs. 6 KomHVO NRW. Danach sind haushaltsrechtlich ausschließlich 
Überdeckungen zu buchen. Unterdeckungen werden dagegen nur nachrichtlich im 
Anhang dargestellt. Dadurch, dass Überdeckungen ausgeglichen werden müssen, 
besteht die Verpflichtung, diese Verbindlichkeiten gegenüber dem Gebührenzahler im 
Haushalt als Sonderposten auszuweisen. Entsprechend hätten in der Bilanz bei den 
Sonderposten Gebührenausgleich Rettungsdienst 9.311.450,00 € und bei den 
Sonderposten Gebührenau sgleich Friedhöfe 206.089,96 € ausgewiesen werden 
müssen.  
 
 
Die aufgedeckten Sachverhalte entwickelten in ihrer Gesamtheit nicht das Gewicht, dass 
sie eine unmittelbare Korrektur des Jahresergebnisses 2023 erforderlich machen.  
 
Die Kernaussagen  des Jahresabschlusses, insbesondere in Hinblick auf die Höhe und 
Zusammensetzung des Jahresergebnisses, die Einhaltung des Haushaltsplanes, den 
Haushaltsausgleich, die Nachhaltigkeit der Haushaltsführung und die Vermögensrechnung  
unter Einschluss  der städtischen Liquiditätsentwicklung, werden durch die Prüfungs-
feststellungen nur unwesentlich tangiert. 
 
Insgesamt entspricht der Jahresabschluss den wesentlichen gesetzlichen Vorschriften und 
vermittelt ein zutreffendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Stadt Münster.

7 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2023 
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster 14 0 00 00  01/2025 
 
 
3 Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung 
 
Das AWR prüfte gemäß § 102 GO NRW den Entwurf des Jahresabschlusses 202 3 sowie 
den Lagebericht. 
 
Die Prüfung wurde so angelegt, dass Unrichtigkeiten und Verstöße gegen die gesetzlichen 
Vorschriften, welche sich auf die Darstellung des den tatsächlichen Verhältnissen 
entsprechenden Bildes der Lage der Stadt Münster wesentlich auswirken, erkannt werden 
konnten. Art und Umfang der Prüfungshandlungen bestimmen sich durch die Einschätzung 
des Risikos und der Wesentlichkeit.  
 
Gemäß dem Wesentlichkeitsgrundsatz in der Abschlussprüfung  ist die Prüfung des 
Jahresabschlusses und des Lageberichtes darauf auszurichten, mit hinreichender 
Sicherheit falsche Angaben aufzudecken, welche auf Unrichtig keiten oder Verstöße 
zurückzuführen sind und die aufgrund ihrer Größenordnung oder Bedeutung einen Einfluss 
auf den Aussagewert der Rechnungslegung für die Abschlussadressaten haben. 
 
Die arbeitsteilig organisierte Prüftätigkeit des AWR erstreckte sich vorrangig auf die Monate 
Oktober und November 2024. Hierzu wurde der gesetzliche Prüfungsauftrag in Aufgaben-
bereiche gegliedert und den jeweils Prüfenden zur Bearbeitung zugeordnet. Die Ergebnisse 
zu den verschiedenen Aufgabenstellungen wurden in einzelne n Vermerken dokumentiert 
und mit dem Amt für Finanzen und Beteiligungen abgestimmt. 
 
Die Berichterstattung über  die Durchführung und die  Ergebnisse der Jahresabschluss -
prüfung erfolgt in Anlehnung an die vom Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V. 
(IDW) festgelegten „Grundsätze ordnungsmäßiger  Berichterstattung bei  Abschluss-
prüfungen“ (IDW PS 450). 
 
 
4 Feststellungen und Erläuterungen der Rechnungslegung 
 
4.1 Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung und Buchführung 
 
Nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung muss diese klar, richtig, voll -
ständig, übersichtlich und nachvollziehbar sein. Inventur und Buchführung sind demnach 
nur dann ordnungsgemäß, wenn ein sachverständiger Dritter sich innerhalb einer ange-
messenen Zeit einen Überblick über die Vorgehensweise und die Ergebnisse verschaffen 
kann. 
Die Organisation der Buchführung, der Datenfluss und das Belegwesen stellen eine 
vollständige, zeitnahe, sachlich und zeitlich geordnete Erfassung der Geschäftsvorfälle 
sicher. Als Grundlage für die Konti erung und Auswertung dienen die vom Ministerium für 
Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen (MHKBG 
NRW) bekannt gegebenen Produkt- und Kontenrahmen. Das von der Stadt Münster für die 
Buchführung eingesetzte Programm des Herstellers SAP ist zertifiziert und ausführlich 
getestet. Gemeinsam mit den angebundenen Vorverfahren bildet es die Grundlage für eine 
ordnungsgemäße Buchführung. 
 
Die Teilergebnis- und -finanzrechnungen sowie Teile der Nebenbuchhaltungen (Anlagen-
rechnung, Debitoren- und Kreditorenbuchhaltung) sind Gegenstand der unterjährigen 
Prüfung von Teilhaushalten in den Ämtern und Einrichtungen der Stadt Münster. Hierbei 
traten keine Beanstandungen auf, welche die Funktionsweise des Systems sowie die 
Kernaussagen des Jahresabschlusses in Zweifel ziehen. 
 
Die Rechnungsbelege zu den städtischen Ausgaben werden digitalisiert und anschließend 
im SAP-System hinterlegt. Bei der Bewirtschaftung von Ausgaben ist gewährleistet, dass 
die jeweiligen Geschäftsvorfälle auf der Grundlage eines  Kontenplanes einheitlich in der 
Geschäftsbuchführung erfasst werden.

8 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2023 
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster 14 0 00 00  01/2025 
 
 
Die Buchungen von Einnahmen hingegen erhalten eine spezifische Vertragsnummer, 
sodass auch in diesem Bereich eine Rückführung zum Ursprungsbeleg bzw. dem jeweiligen 
Verwaltungsvorgang jederzeit gewährleistet ist. 
 
Die Nebenbuchhaltungen, wie Anlagenrechnung sowie Debitoren - und Kreditoren buch-
haltung, sorgen für eine gesetzeskonforme, systematische Fortschreibung und Auswert-
barkeit von  Einzelpositionen, welche in der Hauptbuchhaltung sachgerecht zusammen-
gefasst werden. 
 
Der Oberbürgermeister legte die grundsätzlichen Regelungen zur Finanzbuchhaltung in 
einer Geschäftsanweisung (GA zur Regelung der Finanzbuchhaltung der Stadt Münster) 
fest, um die ordnungsgemäße Erledigung der Aufgaben in der Finanzbuchhaltung unter 
besonderer Berücksichtigung des Umgangs mit Zahlungsmitteln sowie die Verwahrung und 
Verwaltung von Wertgegenständen und Buchführungsunterlagen gemäß § 32 KomHVO 
NRW sicherzustellen. 
 
Die Geschäftsanweisung enthält für alle Beschäftigten der Stadtverwaltung die verbind -
lichen Anweisungen bezüglich der Aufbau - und Ablauforganisation, des Einsatzes auto -
matisierter Datenverarbeitung in der Finanzbuchhaltung, der Verwaltung von Zahlungs-
mitteln, der Sicherheit und Überwachung der Finanzbuchhaltung sowie der sicheren 
Verwahrung und Verwaltung von Wertgegenständen bzw. der Bücher, Unterlagen über die 
Inventur, die Jahresabschlüsse  mit allen dazu ergangenen Anweisungen und Organi-
sationsregelungen, Buchungsbelege und Unterlagen über den Zahlungsverkehr sowie die 
Eröffnungsbilanz. 
 
Die Trennung von Geschäftsbuchführung und Zahlungsabwicklung gemäß § 93 Abs.  
4 GO NRW ist in allen Bereichen gewährleistet. 
 
 
4.2 Inventur, Inventarverzeichnisse 
 
Die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Inventur und das Inventarverzeichnis werden  
in § 91 GO NRW sowie in den §§ 29 und 30 KOMHVO NRW geregelt. Hiernach hat die 
Kommune zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres sämtliche Vermögensgegenstände, 
Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten in einer Inventur vollständig aufzunehmen 
und dabei den Wert der einzelnen Vermögensgegenstände und Verbindli chkeiten 
anzugeben (Inventar). Grundlegende Regelungen zur Durchführung der Inventur und zur 
Aufstellung des Inventars werden in der Geschäftsanweisung für das Inventarwesen der 
Stadt Münster (GA Inventarwesen) vom 14.12.2023 getroffen. 
 
Zum Jahresabschluss 2023 erfolgte eine Inventur in den Ämtern 13, 14, 15, 16, 17 und 20.  
Hierzu wurden die Ämter im September 2023 vom Amt für Finanzen und Beteiligungen über 
die Durchführung der Inventur informiert. Es wurde vom Amt für Finanzen und 
Beteiligungen festgelegt, dass eine vorverlegte Inventur im Zeitraum vom 01.10. bis 
31.12.2023 stattfindet. 
 
Die Inventurunterlagen, insbesondere die Zähllisten, wurden dem Amt für Finanzen und 
Beteiligungen entsprechend vorgelegt und die jeweiligen Abgänge für das AWR 
nachvollziehbar im Jahresabschluss 2023 berücksichtigt. Im Hinblick auf die Inventur der 
Büromöbel und der technischen Ausstattung sind das Personal - und Organisationsamt 
bzw. die citeq zuständig. 
 
Das Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit war zum Jahresa bschluss 2022 mit 
der Inventur eingeplant. Aufgrund der Masse der Vermögensgegenstände sowie der 
verschiedenen Standorte konnte die Inventur zum Jahresabschluss 2022 nicht vollständig 
durchgeführt werden. Auch zum Jahresabschluss 2023 lagen die Inventurergebnisse noch 
nicht vollständig vor, lediglich ein Teil der Inventurergebnisse konnte das Amt für Finanzen 
und Beteiligungen daher bereits beim Jahresabschluss 2023 berücksichtigen

9 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2023 
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster 14 0 00 00  01/2025 
 
 
Die Inventur im Stadtmuseum war zum Jahresabschluss 2022 geplant. Die Ergebnisse der  
Inventur, für die Vermögensgegenstände, die keine Kunstgegenstände sind, konnten 
jedoch auch erst im Jahresabschluss 2023 berücksichtigt werden. Eine vollständige 
Bewertung der Kunstgegenstände im S tadtmuseum ist, wie bereits im Jahresabschluss 
2020 durch das AWR angeregt, noch nicht erfolgt. Das Amt für Finanzen und Beteiligungen 
erarbeitet derweil gemeinsam mit dem Amt 45 ein Konzept, in dem ein geordnetes 
Verfahren der Inventurarbeiten zugrunde gelegt wird. Das AWR begleitet diesen Prozess. 
Abstimmungsgespräche hierzu laufen aktuell.  
 
Nunmehr ist vom Amt für Finanzen und Beteiligungen geplant, für die Inventur die Kunst - 
und Kulturgegenstände in drei Wertklassen zu unterteilen:  
 
 Wertklasse I über 5.000,00 €  
 Wertklasse II größer 800,00 € bis 5.000,00 €  
 Wertklasse III bis einschließlich 800,00 €  
 
Für die Kunst- und Kulturgegenstände der Wertklasse I soll im nächsten Jahr die Inventur 
durchgeführt werden. Für die Wertklasse II soll in den da rauffolgenden fünf Jahren eine 
Inventur durchgeführt werden, so dass im Schnitt pro Jahr ca. 100 Kunst - und Kultur -
gegenstände aus der Wertklasse II bewertet werden. Die Kunst - und Kulturgegenstände 
der Wertklasse III sollen entsprechend der Geschäftsanweisung für das Inventarwesen der 
Stadt Münster aus Gründen der Wirtschaftlichkeit und der Gering fügigkeit im Zuge der 
Inventur nicht erfasst werden. Das Verfahren ist in Abstimmung mit dem Stadtmuseum. 
 
Die Regelungen der Inventarordnung sowie der Inventurrichtlinie wurden zu einer 
Geschäftsanweisung für d as Inventarwesen der Stadt Münster (GA Inventarwesen vom 
14.12.2023) zusammengefasst. Gemäß Ziffer 4.2.2 wird für das immobile Anlage -
vermögen, unter anderem in Form von unbebauten und bebauten Grundstücken, Infra -
strukturvermögen sowie Bauten auf fremden Grund und Boden, keine körperliche Inventur 
durchgeführt, sondern eine Buch- und Beleginventur als permanente Inventur.  
 
Nach der GA Inventarwesen werden bei der Buch- und Beleginventur Art, Menge und Werte  
der Vermögensgegenstände anhand der Buchführung ermittelt. Für die Erfassung können 
Buchungsbelege, Verträge, Urkunden und ähnliches zu Grunde gelegt werden. Art, Menge 
und Werte sind anhand von Zugängen, Abgängen und sonstigen Wertveränderungen 
festzustellen. Unbebaute und bebaute Grundstücke sowie Bauten auf fremdem Grund und 
Boden unterliegen unter anderem aus Verkehrssicherungszwecken und Sicherheits -
vorschriften einer ständigen Begutachtung. Die Anlagengüter haben auf Grund verschie -
dener Rechtsgrundlagen unterschiedliche Prüfungsanforderungen.  
Die sich hieraus ergebenden Bewertungen werden in entsprechenden Datenbanken aktuell 
nachgehalten und erfüllen die Anforderungen einer permanenten Inventur. 
 
In ähnlicher Weise werden auch die zu einer Sachgesamtheit zusammengefassten 
Vermögensgegenstände für öffentliche Spielplätze und Grünanlagen sowie Sportanlagen 
behandelt. 
 
Einzelheiten hierzu werden in der Anlage 5 zur Inventurrichtlinie dargestellt. Bei Bauten auf 
fremden Grundstücken erfolgt die Inventarisierung  mittels vorliegenden Pachtverträgen 
bzw. weiterer relevanter Vereinbarungen. 
 
 
4.3 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden 
 
Der Bewertung des im Jahresabschluss auszuweisenden Vermögens und der Verbindlich-
keiten ist unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung gemäß § 33 
KomHVO NRW entsprochen worden. Dabei wurden Vermögensgegenstände und Verbind-
lichkeiten zum Abschlussstichtag einzeln und wirklichkeitsgetreu bewertet.

10 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2023 
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster 14 0 00 00  01/2025 
 
 
Die im Haushaltsjahr 202 3 entstandenen Aufwendungen und erzielten Erträge finden, 
unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen, im Jahresabschluss ihre 
Berücksichtigung. Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewandten Bewer -
tungsmethoden wurden beibehalten. 
 
In den Geschäftsbereichen, in denen sich die Stadt Münster als Unternehmerin im umsatz- 
steuerlichen Sinne betätigt, sind die Geschäftsvorfälle unter Berücksichtigung der 
Verrechenbarkeit der in den Rechnungsbeträgen enthaltenen Vorsteuern bzw. Mehrwert-
steuern erfasst worden. In den Geschäftsbereichen mit hoheitlicher Betätigung hingegen 
wurden die Bruttobeträge verbucht. 
 
Die Anteile der Stadt Münster an den verbundenen Unternehmen Stadtwerke Münster 
GmbH und Wohn + Stadtbau Wohnungsunternehmen der Stadt Münster GmbH werden mit 
ihren Ertragswerten bewertet. Nach internen Abstimmungen werden die se im Rhythmus 
von fünf Jahren überprüft. Die letzte n Wertüberprüfungen wurde zum 31.12.20 23 
durchgeführt. Darüber hinaus berücksichtigte die Stadt Münster Kapitalzuführungen in die 
Rück- bzw. Sacheinlagen, sofern diese als nachträgliche Anschaffungskosten zu beurteilen 
sind. Die übrigen Beteiligungen bewertete die Stadt Münster n ach der 
Kapitalspiegelbildmethode und für ihre Ausleihungen setzte s ie die jewei ligen 
Rückzahlungswerte an. 
 
Forderungen wurden unter Berücksichtigung von denkbaren Forderungsverlusten und 
Verbindlichkeiten mit ihrem Rückzahlungsbetrag bilanziert. Die Berechnungsmethode zur 
Berücksichtigung von Einzel - und Pauschalwertberichtigungen h at sich gegenüber dem 
Vorjahr nicht verändert. 
 
Um eine gleichmäßige Belastung für den städtischen Haushalt zu bewirken, wurden 
Abschreibungen grundsätzlich linear vorgenommen. 
 
Seit dem 01.01.2022 wird die zulässige Grenze für Geringwertige Vermögensgegenstände 
i.H.v. 800,00 € netto genutzt. Anschaffungen von Vermögensgegenständen innerhalb 
dieser Wertgrenze werden als Auszahlung der laufenden Verwaltungstätigkeit und als 
Aufwand gebucht. 
 
Seit dem Inkrafttreten des 1. NKF-Weiterentwicklungsgesetzes 2012 werden Erträge und 
Verluste aus dem Abgang von Anlagevermögen sowie die Wertberichtigungen von Finanz- 
anlagen unmittelbar mit der Allgemeinen Rücklage verrechnet. 
 
 
4.4 Örtlich festgelegte Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände 
 
Die Abschreibungsrahmentabelle zur Beurteilung der wirtschaftlichen Nutzungsdauer von 
abnutzbaren Vermögensgegenständen (Anlage 16 zum Runderlass des Ministeriums für 
Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung 304 – 48.12.02/99 – 765/19) ist Grundlage 
für die städtische Berechnung jährlicher Abschreibungen. 
 
Die Verwaltung stellte die innerstädtisch anzusetzenden Nutzungsdauern in einer Rahmen-
richtlinie zusammen, welche die Einheitlichkeit der Anlagenbuchhaltung sicherstellt. Die in 
der städtischen Rahmenrichtlinie festgelegten Nutzungsdauern entsprechen den gesetz -
lichen Vorgaben. 
 
4.5 Sicherheitsstandards und interne Aufsicht 
 
Gemäß §  32 KomHVO NRW sind vom Oberbürgermeister unter Berücksichtigung der 
örtlichen Gegebenheiten nähere Vorschriften zu Sicherheitsstandards und interner Aufsicht 
zu erlassen, um die ordnungsgemäße Erledigung der Aufgaben der Finanzbuchhaltung, 
den Umgang mit Zahlungsmitteln sowie die Verwahrung und Verwaltung von Wert -
gegenständen sicherzustellen.

11 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2023 
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster 14 0 00 00  01/2025 
 
 
Die Geschäftsanweisung gemäß § 32 KomHVO NRW zur Regelung der Finanzbuchhaltung 
für die Stadt Münster wurde vom Amt für Finanzen und Beteiligungen überarbeitet und dem 
Rat mit Vorlage V/0361/2022 zur Kenntnis gegeben. Sie gilt seit dem 26.08.2022 
verwaltungsweit und ist grundlegender Bestandteil des Internen Kontrollsystems (IKS). 
 
4.6 Stellungnahme zum Anhang des Jahresabschlusses 
 
Der Jahresabschluss der Stadt Münster umfasst gemäß § 38  Abs. 1 KomHVO NRW die 
Ergebnis- und die Finanzrechnung sowie die Teilrechnungen, die Bilanz und den Anhang 
mit den Erläuterungen zu Bilanz, Ergebnis - und Finanzrechnung. Ferner enthält er die 
gemäß § 45 Abs. 3 KomHVO NRW geforderten Anlagen-, Forderungs-, Verbindlichkeiten- 
und Eigenkapitalspiegel sowie eine Übersicht der Ermächtigungsübertragungen. 
 
Somit umfasst der Anhang der Entwurfsfassung des Jahresabschlusses 2022 alle gemäß 
§ 45 Abs. 1, 2 und 3 i.V.m. §§ 46 ff. KomHVO NRW geforderten Pflichtangaben. Insgesamt 
ergibt sich aus dem Anhang ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Lagebild 
der Stadt Münster. Des Weiteren werden die wesentlichen Einflussfaktoren für  das 
Zustandekommen des Jahresergebnisses 2023 sowie der Bestandsveränderungen in der 
Vermögensrechnung nachvollziehbar erörtert. 
 
 
4.6.1 Feststellungen zur Bilanz 
 
Die Bilanz der Stadt Münster zum 31.12.2023 entspricht der in § 42 KomHVO NRW fest -
gelegten Gliederung. Sie wurde ordnungsgemäß unter Fortführung der Eröffnungs -
bilanzwerte aus den Konten der SAP-Buchhaltung entwickelt. 
 
Die Bilanzsumme erhöhte sich gegenüber dem Vorjahr um 3,78 %.  
 
Seit 2020 bilanziert die Stadt Münster auf der Grundlage des Gesetzes zur Isolierung der 
aus der COVID-19-Pandemie und des Krieges gegen die Ukraine folgenden Belastungen 
der kommunalen Haushalte im Land Nordrhein-Westfalen (NKF-CUIG) eine Bilanzierungs-
hilfe. Zum 31.12.2023 betrug diese 33.665.838,71 €.  
 
 
Aktiva 
31.12.2022 31.12.2023 
Euro % Euro % Euro 
 
Bilanzierungshilfe 33.350.000,00  0,8       33.665.838,71 0,8 315.838,71 
Immaterielle 
Vermögensgegenstände 680.372,89  0,0            948.673,85 0,0 268.300,96 
Sachanlagen 3.024.855.645,99  75,1   3.155.759.546,70 75,5 130.903.900,71 
Finanzanlagen 720.208.791,66  17,9      735.566.154,16 17,6 15.357.362,50 
Langfristiges Vermögen 3.779.094.810,54  93,8    3.925.940.213,42 93,9 146.845.402,88 
 
Vorräte 28.401.241,88  0,7       21.075.075,57 0,5 -7.326.166,31 
Forderungen und sonstige 
Vermögensgegenstände 116.696.603,66  2,9     109.584.417,96 2,6 -7.112.185,70 
Liquide Mittel 23.553.760,02  0,6       24.353.128,49 0,6 799.368,47 
Aktive Rechnungsabgrenzung 81.482.918,25  2,0     100.410.690,93 2,4 18.927.772,68 
Kurzfristiges Vermögen 250.134.523,81  6,2      255.423.312,95 6,1 5.288.789,14 
 
Gesamt 4.029.229.334,35  100,0    4.181.363.526,37 100,0 152.134.192,02 
 
Am 31.12.2023 ist das städtische Vermögen langfristig zu 7 5,5 % in Sach-, zu 17,6 % in 
Finanzanlagen sowie marginal in immateriellen Vermögensgegenständen gebunden. Hinzu 
kommt die Bilanzierungshilfe mit 0,8 %.

12 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2023 
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster 14 0 00 00  01/2025 
 
 
Der restliche Teil i.H.v. 6, 1 % entfällt auf kurzfristiges Vermögen in Form von Vorräten, 
Forderungen, sonstigen Vermögensgegenständen und liquiden Mitteln sowie akti ven 
Rechnungsabgrenzungsposten. Das langfristig gebundene Vermögen ist mit 98,36 % fast 
vollständig durch langfristiges Kapital finanziert. 
 
 
Passiva 
31.12.2022 31.12.2023 
Euro % Euro % Euro 
 
Eigenkapital 837.539.751,36 20,8 800.494.508,73 19,1 -37.045.242,63 
Sonderposten 1.190.446.178,03 29,6 1.192.296.985,06 28,5 1.850.807,03 
Pensionsrückstellungen 708.924.575,00 17,6 750.768.560,00 18,0 41.843.985,00 
Sonstige Rückstellungen 12.905.840,25 0,3 12.540.858,37 0,3 -364.981,88 
Langfristige Verbindlichkeiten* 927.973.669,07 23,0 1.105.563.026,37 26,4 177.589.357,30 
Langfristiges Kapital 3.677.790.013,71 91,3 3.861.663.938,53 92,3 183.873.924,82 
 
Sonderposten Gebühren 293.438,00 0,01 449.817,84 0,01 156.379,84 
Instandhaltungsrückstellungen 13.817.606,08 0,3 10.124.854,78 0,2 -3.692.751,30 
Sonstige Rückstellungen 39.620.187,36 1,0 45.366.375,92 1,1 5.746.188,56 
Kurzfristige Verbindlichkeiten** 249.960.162,66 6,2 209.791.945,27 5,0 -40.168.217,39 
Passive Rechnungsabgrenzung 47.747.926,54 1,2 53.966.594,03 1,4 6.218.667,49 
Kurzfristiges Kapital 351.439.320,64 8,7 319.699.587,84 7,7 -31.739.732,80 
 
Gesamt 4.029.229.334,35 100,0 4.181.363.526,37 100,0 152.134.192,02 
* mehr als 1 Jahr; ** bis zu 1 Jahr 
 
Dem kurzfristig rückzahlbaren Fremdkapital i.H.v. 319.699.587,84 € steht ein kurzfristig 
verfügbares Vermögen der Stadt Münster i.H.v. 255.423.312,95 € gegenüber. 
 
Die im Jahresabschluss 2023 dargestellte Bilanz lässt sich lückenlos aus der städtischen 
Buchführung entwickeln und korrespondiert mit allen anderen Angaben im Jahres-
abschluss. 
 
 
4.6.2 Forderungsspiegel, Verbindlichkeitenspiegel 
 
Die Stadt Münster weist im Forderungsspiegel ihre Forderungen nach Abzug  von Wert-
berichtigungen aus und gliedert diese gemäß Bilanzgliederungsschema des § 42 Abs. 
3 KomHVO NRW sowie in ihre jeweilige Restlaufzeit. 
 
Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten wird ebenfalls nach Restlaufzeiten und 
entsprechend gemäß § 42 Abs. 4 KomHVO NRW strukturiert. 
 
Forderungs- als auch Verbindlichkeitenspiegel entsprechen den gesetzlichen Anforder-
ungen gemäß §§ 47 und 48 KomHVO NRW. Die ausgewiesenen Beträge sind in nach-
vollziehbarer Weise belegt und mit der Buchführung abgestimmt. 
 
 
4.6.3 Anlagenspiegel 
 
Der Anlagenspiegel entspricht § 46 KomHVO NRW und stellt die Entwicklung der Posten 
des Anlagevermögens in einer gesonderten Aufgliederung dar. 
 
 
4.6.4 Eigenkapitalspiegel 
 
Der Eigenkapitalspiegel entspricht den Vorgaben des § 45  Abs. 3 KomHVO NRW und 
veranschaulicht die Zusammensetzung und Entwicklung des Eigenkapitals.

13 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2023 
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster 14 0 00 00  01/2025 
 
 
4.6.5 Rückstellungsspiegel 
 
Der Rückstellungsspiegel ist gemäß § 45 Abs. 3 KomHVO NRW im Anhang dieses Berichts 
dargestellt. 
 
 
4.6.6 Feststellungen zur Ergebnisrechnung 
 
In der Ergebnisrechnung der Stadt Münster für den Zeitraum vom 01.01. bis 31.12.2023 
werden alle dem Haushaltsjahr 202 3 zuzurechnenden Erträge und Aufwendungen 
ausgewiesen: 
 
Ergebnisrechnung 
31.12.2022 31.12.2023 
Euro Euro Euro 
 
 Ordentliche Erträge 1.383.289.893,20  1.459.284.146,62 75.994.253,42 
 Ordentliche Aufwendungen 1.387.670.643,25  1.490.240.042,13     102.569.398,88 
 Ordentliches Ergebnis -4.380.750,05  -30.955.895,51 -26.575.145,46 
 
 Finanzerträge 8.967.367,29  16.342.167,56 7.374.800,27 
 Finanzaufwendungen 12.994.537,19  22.620.278,19 9.625.741,00 
 Finanzergebnis -4.027.169,90  -6.278.110,63 -2.250.940,73 
 
 Ergebnis laufender   
Verwaltungstätigkeit -8.407.919,95  -37.234.006,14 -28.826.086,19 
 
 Außerordentliche Erträge  7.806.000,00                        315.838,71 -7.490.161,29 
 Außerordentliche Aufwendungen 0,00  0,00 0,00 
 Außerordentliches Ergebnis 7.806.000,00  315.838,71 -7.490.161,29 
 
Jahresüberschuss/  
Jahresfehlbetrag -601.919,95  -36.918.167,43 -36.316.247,48 
 
Das Ergebnis aus laufender Verwaltungstätigkeit setzt sich zusammen aus dem ordentlichen 
Ergebnis sowie dem Finanzergebnis. In 2023 schließt es mit -37.234.006,14 € ab und hat 
sich, wesentlich bedingt durch den deutlich größeren Verlust des ordentlichen Ergebnisses, 
demnach um 28.826.086,19 € gegenüber dem Vorjahr verschlechtert. 
 
Durch den Ansatz der obligatorischen Bilanzierungshilfe gemäß § 6 NKF -CUIG i.H.v. 
315.838,71 € als außerordentlicher Ertrag, wird die Ergebnisrechnung des Haushalts -
jahres 2023 leicht entlastet und schließt daher mit einem Verlust i.H.v. -36.918.167,43 € ab. 
 
Das nachfolgende Diagramm zeigt die Ergebnisentwicklung der letzten zehn Jahre: 
 
 
 
2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023
Jahresergebnis in Mio. € 24,4 -12,2 10,7 9,4 49,1 28,5 -9,6 -1,8 -0,6 -36,9
24,4
-12,2
10,7 9,4
49,1
28,5
-9,6 -1,8 -0,6
-36,9
-50
-40
-30
-20
-10
0
10
20
30
40
50
60
IN MIO. €

14 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2023 
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster 14 0 00 00  01/2025 
 
 
Seit 2020 sind die Jahresergebnisse defizitär. Das Haushaltsjahr 2023 weist innerhalb des 
Betrachtungszeitraumes den höchsten Fehlbetrag mit -36,9 Mio. € aus.  
 
Erträge und Aufwendungen aus dem Abgang und der Veräußerung von Vermögens-
gegenständen sowie aus Wertveränderungen von Finanzanlagen sind nach den haushalts-
rechtlichen Bestimmungen aus der Ergebnisrechnung abzugrenzen und unmittelbar mit der 
Allgemeinen Rücklage zu verrechnen. 
 
 
4.6.7 Feststellungen zur Finanzrechnung 
 
Gemäß § 40 S. 1 KomHVO NRW werden sämtliche Ein - und Auszahlungen der Finanz -
rechnung getrennt voneinander nachgewiesen und dargestellt. Damit wird der gesetzlich 
normierten Gliederungsstruktur des § 3 KomHVO NRW entsprochen.  
 
Für die Aufstellung der Fina nzrechnung finden § 3 i.V.m. § 39 Abs. 2 KomHVO NRW 
entsprechende Anwendung.  
 
Nachfolgend werden die Ergebnisse der Finanzrechnungen 202 2 und 202 3 sowie die 
daraus resultierenden Veränderungen dargestellt: 
 
 Finanzrechnung 
31.12.2022 31.12.2023 
Euro Euro Euro 
 
Einzahlungen aus laufender 
Verwaltungstätigkeit 1.269.414.929,51 1.413.496.863,97 144.081.934,46 
Auszahlungen aus laufender 
Verwaltungstätigkeit 1.287.405.747,29 1.358.235.251,14 70.829.503,85 
Saldo aus laufender 
Verwaltungstätigkeit -17.990.817,78 55.261.612,83 73.252.430,61 
 
Einzahlungen aus 
Investitionstätigkeit 58.311.222,32 74.083.005,18 15.771.782,86 
Auszahlungen aus 
Investitionstätigkeit 257.925.005,55 246.210.019,92 -11.714.985,63 
Saldo aus 
Investitionstätigkeit -199.613.783,23 -172.127.014,74 27.486.768,49 
 
Finanzmittelüberschuss / 
Finanzmittelfehlbetrag -217.604.601,01 -116.865.401,91 100.739.199,10 
 
Aufnahme und Rückflüsse 
von Darlehen 205.075.000,00 185.011.326,43 -20.063.673,57 
Aufnahme von Krediten zur 
Liquiditätssicherung 28.598.450,22 30.124.960,78 1.526.510,56 
      
Tilgungen und Gewährung 
von Darlehen 48.754.776,42 53.179.304,12 4.424.527,70 
Tilgung von Krediten zur 
Liquiditätssicherung 0,00 28.599.694,04 28.599.694,04 
Saldo aus 
Finanzierungstätigkeit 184.918.673,80 133.357.289,05 -51.561.384,75 
 
Änderung des Bestandes 
an eigenen Finanzmitteln -32.685.927,21 16.491.887,14 49.177.814,35 
Anfangsbestand 
an Finanzmitteln 41.513.065,55 23.553.760,02 -17.959.305,53 
Änderung des Bestandes an 
fremden Finanzmitteln 14.726.621,68 -15.692.518,67 -30.419.140,35 
Liquide Mittel zum Jahresende 23.553.760,02 24.353.128,49 799.368,47 
 
Insgesamt fiel der Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit für das Jahr 2023 wesentlich besser 
aus und schloss mit einem positiven Wert i.H.v. rd. 55 Mio. € ab. Im Vorjahr flossen in 
diesem Bereich noch Geldmittel i.H.v. 18,0 Mio. € ab.

15 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2023 
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster 14 0 00 00  01/2025 
 
 
Das Saldo aus Investitionstätigkeiten hat si ch um rd. 27,5  Mio. € auf nun –172,1 Mio. € 
verringert. Dies resultiert vor allem aufgrund der Steigerung bei den Einzahlungen aus 
Investitionstätigkeit. 
 
In der Folge verringerte sich d er Finanzmittelfehlbetrag gegenüber dem Vorjahr deutlich 
um 100,7 Mio. € und fiel mit 116.865.401,91 € entsprechend positiver aus. 
 
Der Saldo aus Finanzierungstätigkeit hat um rd. 51,6 Mio. € abgenommen. Dabei hat sich 
die Aufnahme von Darlehen um rd. 18,5 Mio. € verringert. Gleichzeitig sind die Tilgungen 
von Darlehen um rd. 33,1 Mio. € gestiegen.  
 
Insgesamt betrachtet haben die eigenen Finanzmittel um 16,5 Mio. € zugenommen und 
wurden um die Bestandsveränderung an fremden Finanzmitteln (rd. –15,7 Mio. €) zum 
Jahresabschluss 2023 gemindert, so dass sich der Bestand zum Vorjahr um rd. 0,8 Mio. € 
verbessert.  
 
Die Finanzrechnung der Stadt Münster im Haushaltsjahr 202 3 entspricht der gesetzlich 
vorgegebenen Gliederungsstruktur. Das Ergebnis der Finanzrechnung findet sich 
korrekterweise spiegelbildlich in dem in der Schlussbilanz ausgewiesenen Bestand an 
liquiden Mitteln  wider. Ein Abgleich der übrigen Werte mittels SAP-Auswertung führte 
seitens des AWR zu keinen Feststellungen. 
 
 
4.7 Stellungnahme zur Lagebeurteilung 
 
Im Rahmen de r Jahresab schlusserstellung wurde gemäß § 95 Abs. 2 GO NRW ein 
Lagebericht aufgestellt.  
 
Der Lagebericht beschreibt die aktuelle wirtschaftliche Lage der Stadt Münster anhand 
der Ergebnisrechnung (Ertragslage), Finanzrechnung (Finanzlage) und der Entwicklung 
der Bilanzpositionen (Vermögens - und Schuldenlage). Bei der Ergebnis- als auch  der 
Finanzrechnung wird auf die Abweichungen zu  den fortgeschriebenen Ansätzen ein-
gegangen. Die abgebildeten Werte stimmen mit dem Entwurf zum Jahresabschluss über-
ein.  
 
Der Lagebericht ist gemäß § 49 KomHVO NRW so gefasst, dass er ein den tatsächlichen 
Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage 
der Stadt Münster vermittelt. 
 
Aus Sicht des AWR weist er darüber hinaus zutreffend auf Chancen und Risiken für die 
künftige Entwicklung der Stadt Münster hin.  
 
 
5 Erörterung der Ergebnisrechnung 
 
Die Ergebnisrechnung weist die Aufwendungen und die Erträge nach und bildet damit neben 
dem Ressourcenverbrauch das Ressourcenaufkommen  ab. Sie setzt sich aus den Teil-
ergebnisrechnungen der einzelnen Produktgruppen zusammen, welche Gegenstand der 
laufenden unterjährigen Prüfungen des AWR in den städtischen Ämtern und Einrichtungen 
sind. Dabei traten bislang grundsätzlich keine für den Jahresabschluss bedeutsamen Fest-
stellungen auf. Vielmehr konnte bestätigt werden, dass die Grundsätze ordnungsgemäßer 
Buchhaltung eingehalten wurden.  Die Werte stimmen mit der Buchhaltung sowie den 
Erläuterungen im Anhang und im Lagebericht des Jahresabschlussentwurfes überein. 
 
Darüber hinaus werden die Erträge und Aufwendungen grundsätzlich innerhalb des 
geschlossenen SAP -Buchführungssystems verarbeitet. Vorsysteme sind über Schnitt -
stellen eingebunden.

16 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2023 
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster 14 0 00 00  01/2025 
 
 
Die nachrichtlich bei der Ergebnisrechnung ausgewiesenen Aufwendungen und Erträge 
aus dem Abgang bzw. der Veräußerung von Anlagevermögen sowie aus Wert -
veränderungen von Finanzanlagen mit einem negativen Saldo von -127.075,20 € werden 
unmittelbar mit der A llgemeinen Rücklage verrechnet und fließen nicht in die Ergebnis -
rechnung ein.  
 
In der Ergebnisrechnung für das Haushaltsjahr 2023 werden bilanzielle Abschreibungen 
auf das Umlauf- sowie das Anlagevermögen i.H.v. 86.398.894,67 € ausgewiesen.  
 
Die Summe d er im Anlagenspiegel auf Seite 134 des Jahresabschlusses Band 1 aus -
gewiesenen Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen 
beträgt 86.235.333,26 €. Ein Betrag i.H.v. 163.561,41 € ist auf Abschreibungen zurück -
zuführen, die im sonstigen Umlaufvermögen vorzunehmen waren. D iese sind nicht im 
Anlagenspiegel ausgewiesen.  
 
Ordentliche Erträge  
 
Die Stadt Münster blickt im Haushaltsjahr 2023 auf eine erfreuliche Ertragsentwicklung 
zurück.  
 
Die ordentlichen Erträge lagen um 55.922.6 86,62 € über der Gesamtsumme der 
fortgeschriebenen Haushaltsplanansätze.

17 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2023 
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster 14 0 00 00  01/2025 
 
 
 
Ordentliche Erträge 
Ansatz 
 
Haushaltsplan 
–fortgeschrieben- 
 
 
Euro 
Ergebnis 
(nach 
Prüfung) 
Euro 
∆ 
 
 
 
 
Euro 
 
Gewerbesteuer 350.000.000,00 357.881.640,93 7.881.640,93 
Gemeindeanteil aus der Einkommensteuer 195.000.000,00 188.946.094,89 -6.053.905,11 
Gemeindeanteil aus der Umsatzsteuer 46.000.000,00 46.265.640,07 265.640,07 
Sonstige Steuern und ähnliche Abgaben 95.240.000,00 97.307.507,70 2.067.507,70 
Steuern und ähnliche Abgaben 686.240.000,00 690.400.883,59 4.160.883,59 
 
Zuweisungen vom Bund 11.646.550,00 3.372.761,85 -8.273.788,15 
Zuweisungen vom Land 136.420.410,00 155.640.717,81 19.220.307,81 
Übrige Zuwendungen und Umlagen 86.483.510,00 90.527.494,62 4.043.984,62 
Zuwendungen und allgemeine Umlagen 234.550.470,00 249.540.974,28 14.990.504,28 
 
Unterhaltsansprüche a.v.E. 3.185.100,00 3.005.256,96 -179.843,04 
Übrige Transfererträge 16.305.440,00 21.344.962,43 5.039.522,43 
Sonstige Transfererträge        19.490.540,00        24.350.219,39 4.859.679,39 
 
Benutzungsgebühren 112.225.400,00 116.215.003,90 3.989.603,90 
Übrige öffentlich-rechtliche Entgelte 33.637.980,00 34.098.401,38 460.421,38 
Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 145.863.380,00 150.313.405,28        4.450.025,28 
 
Mieten 9.685.340,00 9.795.015,13 109.675,13 
Teilnehmerentgelte 4.328.200,00 2.941.928,04 -1.386.271,96 
Übrige privatrechtliche Leistungsentgelte 12.632.680,00 12.379.724,15 -252.955,85 
Privatrechtliche Leistungsentgelte 26.646.220,00 25.116.667,32 -1.529.552,68 
 
Erstattungen vom Bund 62.496.220,00 65.544.588,61 3.048.368,51 
Erstattungen vom Land 21.394.700,00 27.607.406,50 6.212.706,50 
Erstattungen von Gemeinden 6.207.720,00 10.454.363,27 4.246.643,27 
Erstattung von verbundenen Unternehmen 4.482.250,00 5.443.235,80 960.985,80 
Leistungsbezug beim ALG II 80.774.490,00 88.533.362,85 7.758.872,85 
Andere Kostenerstattungen und Umlagen 67.724.770,00 66.610.386,49 -1.114.383,41 
Kostenerstattungen und Umlagen     243.080.150,00 264.193.343,52 21.113.193,52 
 
Veräußerung von Umlaufvermögen 7.000.000,00 4.302.678,47 -2.697.321,53 
Zinsen GewSt-Nachforderungen 3.000.000,00 -48.137,00 -3.048.137,00 
Auflösung von Rückstellungen 0,00 4.078.436,87 4.078.436,87 
Übrige ordentliche Erträge 33.307.700,00 44.187.092,18 10.879.392,18 
Sonstige ordentliche Erträge    43.307.700,00 52.520.070,52 9.212.370,52 
 
Aktivierte Eigenleistungen     4.183.000,00   2.848.582,72 -1.334.417,28 
 
Ordentliche Erträge 1.403.361.460,00 1.459.284.146,52 55.922.686,62 
 
 
Die Gewerbesteuererträge fallen zwar insgesamt 7.881.640,93 €  höher aus als 
veranschlagt, sie verringern sich jedoch gegenüber dem Vorjahr um rd. 4,2 Mio. €.  
 
Nachfolgende Grafik veranschaulicht die Entwicklung der Gewerbesteuererträge seit 2013:

18 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2023 
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster 14 0 00 00  01/2025 
 
 
 
 
Die Gewerbesteuer erreicht im Betrachtungszeitraum das zweithöchste Ergebnis nach 
2022. Es liegt mit 7,9 Mio. € über dem fortgeschriebenen Haushaltsansatz.  
 
Dieser positive Teileffekt wird durch die städtischen Anteile der Einkommensteuer bereits 
in wesentlichen Teilen aufgehoben. 
 
Die Zuwendungen und allgemeinen Umlagen liegen rd. 15,0 Mio. € über dem Planwert. 
Insbesondere die Zuweisungen vom Land fallen deutlich höher aus als geplant, wogegen 
bei den Bundeszuweisungen die Haushaltsansätze nicht erreicht warden. 
 
In 2023 verzeichnet die Stadt Münster Sonstige Transfererträge i.H.v. rd. 24,4 €. Damit 
liegen diese um rd. 4,9 Mio. € über Plan. Ursächlich hierfür sind vor allem höhere Erträge 
im Sozialamt (Sicherung des Lebensunterhalts  und Sicherung besonder er sozialer 
Bedarfe) im Zusammenhang mit der Rückzahlung gewährter Hilfe im Jugendamt (Ersatz 
von Leistungen der Jugendhilfe).  
 
Bei den öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelten wird der Ansatz um rd. 4,5 Mio. €, haupt-
sächlich aufgrund der Benutzungsgebühren, übertroffen. 
 
Bei den Privatrechtlichen Leistungsentgelten liegt das Ergebnis mit rd. 25,1 Mio. € unter 
dem Ansatz von rd. 26,6 Mio. €. Die Abweichung resultiert im Wesentlichen im Bereich der 
sonstigen privatrechtlichen Leistungsentgelte mit rd. -1,4 Mio. € und mit -0,4 Mio. € im 
Bereich Mieten, Pachten und Erbbauzinsen. 
 
Die Stadt Münster verzeichnet im Haushaltsjahr 2023 Kostenerstattungen und Umlagen 
i.H.v. rd. 264,2 Mio.  €. Damit l iegen diese mit rd. 21,1  € über dem  Plan. Die 
Haushaltsansätze warden hauptsächlich im Bereich der Sozialen Leistungen überschritten. 
Beim Jobcenter fiel das Ergebnis um 4,9 Mio. € höher aus, was aufgrund höherer Ausgaben 
beim Bürgergeld zurückzuführen ist, die in voller Höhe vom Bund erstattet werden.  
 
Die sonstigen ordentlichen Erträge übertreffen die Haushaltsansätze um insgesamt rd. 9,2 
Mio. €. Die Verbesserung resultierte im wesentlichen aus der ertragswirksamen Auflösung 
der Rückstellung für die Zinsen aus Gewerbesteuernachforderungen von rd. 3,2 Mio. €, aus 
der Auflösung von sonstigen Verbindlichkeiten von 1,4 Mio. € sowie aus Mehrerträgen im 
Bereich der Verwarn - und Bußgelder. Insgesamt  lassen sich  zahlreiche kleinere 
Verbesserungen auf eine Vielzahl von Sachverhalten und Produktgruppen des Haushalts 
verzeichnen.  
Die aktivierten Eigenleistungen sinken gegenüber der Planung um 1.334.417,28 € und betragen 
2.848.582,72 €. 
256,3
255,5
267,4
310,2
310,1
343,9
333,6
324,2
347,7
362,1
357,9
0 50 100 150 200 250 300 350 400
2013
2014
2015
2016
2017
2018
2019
2020
2021
2022
2023
IN MIO. €
HAUSHALTSJAHRE
Gewerbesteuererträge

19 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2023 
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster 14 0 00 00  01/2025 
 
 
Ordentliche Aufwendungen 
 
 
Ordentliche Aufwendungen 
Ansatz 
 
Haushaltsplan 
–fortgeschrieben- 
Euro 
Ergebnis 
(nach Prüfung) 
Euro 
∆ 
 
 
Euro 
 
Entgelt Beschäftigte 191.492.650,00 188.311.220,14 -3.181.429,86 
Pensionsrückstellung        26.420.260,00 43.564.112,00 17.143.852,00 
Beihilferückstellung          3.598.370,00 1.153.404,00 -2.444.966,00 
Übrige Personalaufwendungen      132.560.650,00 136.790.800,12 4.230.150,12 
Personalaufwendungen     354.071.930,00      369.819.536,26 15.747.606,26 
 
Versorgung Beamte 20.000.000,00 17.750.482,00 -2.249.518,00 
Beihilferückstellung 3.868.180,00 8.813.212,00 4.945.032,00 
Übrige Versorgungsaufwendungen 6.205.000,00 6.656.177,64 451.177,64 
Versorgungsaufwendungen 30.073.180,00 33.219.871,64 3.146.691,64 
 
Unterhaltung unbebauter Grundstücke 5.919.360,00 4.200.455,22 -1.718.904,78 
Unterhaltung bebauter Grundstücke 21.587.050,00 17.508.573,01 -4.078.476,99 
Instandhaltungsrückstellungen bebaute 
Grundstücke 0,00 1.009.500,00 1.009.500,00 
Unterhaltung Infrastruktur 14.903.400,00 6.455.822,92 -8.447.577,08 
Rückstellungen Unterhaltung 
Infrastruktur 0,00 -3.164.000,00 3.164.000,00 
Bauliche Unterhaltung 
Infrastrukturvermögen 840.000,00 12.741.459,82 11.901.459,82 
Bewirtschaftung Gebäude 1.357.800,00 5.497.147,45 4.139.347,45 
Straßenreinigung 2.179.000,00 2.176.307,37 -2.692,63 
Lehr- und Lernmittel 1.700.000,00 1.489.610,81 -210.389,19 
IT-Dienstleistungen 21.246.730,00 22.689.434,85 1.442.704,85 
Erstattung verbundene Unternehmen 5.480.140,00 3.926.411,64 -1.553.728,36 
Erstattung private Unternehmen 8.998.360,00 7.078.267,60 -1.920.092,40 
Sonstige Sach- und Dienstleistungen 5.586.920,00 3.015.828,42 -2.571.091,58 
Übrige Sach- und Dienstleistungen 77.479.580,00 108.860.071,30 31.380.491,30 
Aufw. für Sach- und Dienstleistungen 167.278.340,00 154.733.079,44 -12.545.260,56 
 
Abschreibung auf BGA 5.006.496,58 5.843.660,04 837.163,46 
Übrige Abschreibungen 80.210.783,42 80.555.234,63 344.451,21 
Bilanzielle Abschreibungen         85.217.280,00 86.398.894,67 1.181.614.67 
 
Zuschüsse an verb. Unternehmen 41.428.810,00 42.123.870,25 695.060,25 
Zuschüsse an private Unternehmen 33.302.274,00 22.202.409,34 -11.099.864,66 
Zuschüsse übriger Bereich 169.425.736,00 161.210.727,30 -8.215.008,70 
Sozialhilfe / Grundsicherung i.E. 11.871.100,00 11.181.562,18 -689.537,82 
Jugendhilfe in Einrichtungen 37.070.410,00 46.998.794,39 9.928.384,39 
KdU Arbeitssuchende 65.324.210,00 65.320.997,64 -3.212,36 
Arbeitslosengeld II 84.764.490,00 92.645.728,10 7.881.238,10 
Einmalige Leistungen 2.400.000,00 2.214.586,91 -185.413,09 
Sonstige soziale Leistungen 26.783.330,00 28.591.543,78 1.808.213,78 
Gewerbesteuerumlage 28.140.000,00 27.093.954,65 -1.046.045,35 
Sonstige Transferaufwendungen 254.189.920,00 256.425.633,80 2.235.713,80 
Transferaufwendungen 754.700.280,00 756.009.808,34 1.309.528,34 
 
Aus- und Fortbildung 3.224.630,00 2.409.475,73 -815.154,27 
Honorare 5.178.529,00 3.193.997,92 -1.984.531,08 
Sonstige Aufwendungen für Dritte 11.155.601,00 8.088.501,23 -3.067.099,77 
Werbung 1.171.340,00 895.394,78 -275.945,22 
Sonstige Geschäftsaufwendungen 5.971.360,00 4.221.231,10 -1.750.128,90 
sonstige Rückstellungen 75.130,00 7.458.685,96 7.383.555,96 
Einstellung Pauschalwertberichtigung 0,00 3.133.491,89 3.133.491,89 
Einstellung Einzelwertberichtigung 
PSCD 307.000,00 320.227,79 13.227,79 
Andere sonstige ordentliche  
Aufwendungen 63.313.360,94 60.337.845,38 -2.975.515,56 
Sonstige ordentliche Aufwendungen         90.396.950,94 90.058.851,78          -338.099,16 
 
Ordentliche Aufwendungen 1.481.737.960,94 1.490.240.042,13 8.502.081,19

Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster 14 0 00 00  01/2025 
20 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2022 
 
 
Im Haushaltsjahr 202 3 verzeichnet die Stadt Münster Ordentliche Aufwendungen, die  
insgesamt um 8.502.081,19 € über der Haushaltsplanung liegen. 
 
Die Personalaufwendungen des Jahres 202 3 werden i.H.v. 369.819.536,26 € aus-
gewiesen und liegen  damit rd. 15,7 Mio.  € über dem Ansatz . Während die Dienst -
aufwendungen mit rd. 2,3 Mio. € hinter  dem Planansatz bleiben, wird dieser bei den 
Zuführungen zu den Rückstellungen um rd. 18,3 Mio. € überschritten. Bei den 
Dienstaufwendungen resultieren die Abweichungen aus der Nicht - bzw. verzögerten Be-
setzung neuer Stellen zum Stellenplan 2023 sowie aus der allgemeinen Personalfluktuation.  
 
Die Versorgungsaufwendungen werden mit 33.219.871,64 € ausgewiesen. Sie liegen damit 
rd. 3,1 Mio. € über dem Planansatz. Die Überschreitung resultiert zum einen aus den nicht 
durch Rückstellungen gedeckte Versorgungszahlungen für pensionierte Beamtinnen und 
Beamte sowie aus den Beihilfezahlungen, die von den prognostizierten Werten abweichen. 
 
Die Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen werden mit 154.733.079,44 € bilanziert 
und liegen damit um rd. 12,5 Mio. € hin ter dem Planansatz . Dabei sind die Planansatz -
unterschreitungen von rd. 13,9 Mio. € bei der Bewirtschaftung und Unterhaltung bebauter 
Grundstücke maßgeblich. Ansatzüberschreitungen mussten hingegen im Bereich der 
Unterhaltung des Infrastrukturvermögens von rd. 0,9 Mio. € sowie bei IT-Dienstleistungen 
i.H.v. 1,4 Mio. € bilanziert warden. 
 
Die bilanziellen  Abschreibungen betr agen in 202 3 insgesamt 86.398.894,67 €. Sie 
überschreiten die Haushaltsplanung um rd. 1,2 Mio. €. 
 
Die Transferaufwendungen bilden mit 756.009.808,34 € die größte Aufwandsposition im 
Haushalt. Sie überschreiten die Ansätze um rd. 1,3 Mio. €.  
 
Nachfolgend die Entwicklung der Transferaufwendungen seit 2016: 
 
 
 
 
 
 
 
 
2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023
Transferaufwendungen gesamt 539,6 577,7 592,2 595,8 609,7 648,7 696,3 756
davon Sozialbereich 237,3 245,6 236,4 239 250,1 261,9 272,6 297,2
davon Kinder-, Jugend- und
Familienhilfe 131,4 148,5 169,3 171,9 186,7 205,8 227,7 247,4
0
100
200
300
400
500
600
700
800
in Mio. €
Entwicklung der Transferaufwendungen

Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster 14 0 00 00  01/2025 
21 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2022 
 
 
Beim Jobcenter führten Mehraufwendungen im Bereich des Bürgergeldes zur Über-
schreitung des Ansatzes i.H.v. rd. 8,2 Mio. €. Beim Amt für Kinder, Jugendliche und 
Familien wurde der fortgeschriebene Ansatz um rd. 20,0 Mio. €, wesentlich für Leistungen 
in der Kinder- und Jugendhilfe innerhalb sowie außerhalb von Einrichtungen, überschritten. 
Ursächlich werden für die Aufwandsentwicklung im Jahre 2023 die erheblich gestiegenen 
Personal- und Sachkosten sowie die Abweichungen der Betriebskostenzuschüsse 
angeführt.  
 
 
Finanzergebnis 
 
Das Finanzergebnis fällt mit einem Saldo i.H.v. -6.278.110,63 € um 1.236.059,37 € geringer 
aus als veranschlagt: 
 
 
Finanzergebnis 
Haushaltsplan 
fortgeschrieben 
 
Euro 
Ergebnis nach 
Prüfung 
 
Euro 
Auswirkung 
auf das 
Ergebnis 
Euro 
Finanzerträge         15.492.830,00     16.342.167,57 849.337,56 
Zinsen und Finanzaufwendungen        -23.007.000,00     -22.620.278,19 386.721,81 
Finanzergebnis           -7.514.170,00        -6.278.110,63 1.236.059,37  
 
Die Finanzerträge setzen sich aus Zinsen von verbundenen Unternehmen i.H.v. 
2.651.199,30 €, von Kreditinstituten i.H.v. 236.721,29 €, vom sonstigen inländischen 
Bereich i.H.v. 314,08 € sowie Gewinnanteilen i.H.v. 13.453.932,90 € zusammen. 
 
 
Ausschüttungen  
 
Die Ausschüttungen der Tochterunternehmen teilen sich im Jahr 2023 wie folgt auf: 
 
Ausschüttungen Euro Grundlage 
Stadtwerke Münster GmbH 6.500.000,00 V/0333/2023 
AWM 
Ausschüttung Jahresüberschuss 2022 3.863.639,88 V/0280/2023 
citeq 
Ausschüttung Jahresüberschuss 2022 1.259.908,56 V/0275/2023 
Sparkasse Münsterland Ost 
Jahresüberschuss 2022 
 
1.830.384,46 
Sitzung des Zweckverbandes am 
07.06.2023 
Gesamt 13.453.932,90  
 
Das AWR stimmte die Zahlungen der Nettodividenden mit den Beschlüssen des Rates ab 
und überprüfte die Verrechnung der einbehaltenen Steuern. Die Beschlüsse des Rates 
wurden korrekt umgesetzt und die Ausschüttungen sowie deren Steuerbelastungen waren 
in der Buchhaltung sachgerecht erfasst.  
 
 
Außerordentliches Ergebnis 
 
Das außerordentliche Ergebnis erfasst Vorfälle, die ungewöhnlich in der Art, selten im 
Vorkommen und von einiger materieller Bedeutung sind und damit das Jahresergebnis 
besonders beeinflussen. In 2022 hat der Gesetzgeber die Bilanzierungshilfe um die 
kriegsbedingten Auswirkungen in der Ukraine ergänzt (vgl. § 5 III NKF-COVID-19-Ukraine-
Isolierungsgesetz – NKF-CUIG).

Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster 14 0 00 00  01/2025 
22 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2022 
 
 
Außerordentliches Ergebnis 
Haushaltsplan 
fortgeschrieben 
 
 
Euro 
Ergebnis 
(nach Prüfung) 
 
 
Euro 
Auswirkung 
auf das 
Ergebnis  
 
Euro 
Außerordentliche Erträge 585.000,00 315.838,71 -269.161,29 
Außerordentliche Aufwendungen 0,00 0,00 0,00 
Außerordentliches Ergebnis 585.000,00 315.838,71 -269.161,29 
 
Die Werte stimmen mit der Buchhaltung sowie den Erläuterungen im Anhang und im 
Lagebericht des Jahresabschlussentwurfes 2023 überein. 
 
 
6 Stellungnahme zur Umsetzung der Haushaltsplanung 
 
Im Rahmen  der Prüfung des Jahresabschlusses 202 3 begutachtete das AWR die 
Fortentwicklung und  Einhaltung der ursprünglich über Ergebnis- und Finanzplan zur 
Verfügung gestellten Budgets. Diese können durch die Übertragung von nicht in Anspruch 
genommenen Ermächtigungen aus dem Vorjahr fortgeschrieben werden.  
 
Die Entwicklung der Haushaltsansätze sowie das Ergebnis des Jahres 202 3 werden 
nachfolgend dargestellt: 
 
 
Ergebnisrechnung 
 
 
Ergebnisrechnung 2023 
Ansatz 
 
Euro 
fortgeschr. 
Ansatz 
 
Euro 
Ergebnis 
 
Euro 
Übertrag nach 
2024 
 
Euro 
 
Ordentliche Erträge 1.403.361.460,00 1.403.361.460,00 1.459.284.146,62 0,00 
Ordentliche Aufwendungen 1.455.587.630,00 1.481.737.961,00 1.490.240.042,13 24.572.093,00 
Finanzerträge 15.492.830,00 15.492.830,00 16.342.167,56 0,00 
Finanzaufwendungen 19.007.000,00 23.007.000,00 22.620.278,19 400.000,00 
Außerordentliche Erträge 585.000,00 585.000,00 315.838,71 0,00 
Außerordentliche 
Aufwendungen 0,00 0,00 0,00 0,00 
 
Jahresergebnis -55.155.340,00 -85.305.671,00 -36.918.167,43 -24.972.093,00 
 
Verrechnete Erträge 
Vermögensgegenstände. 
200.000,00 200.000,00 1.227.625,48 0,00 
Verrechnete Erträge 
Finanzanlagen 
0,00 0,00 1.473.659,95 0,00 
Verrechnete Aufwendungen 
Vermögensgegenstände 
1.200.000,00 1.200.000,00 1.098.946,70 0,00 
Verrechnete Aufwendungen 
Finanzanlagen 
0,00 0,00 1.729.413,93 0,00 
Verrechneter Saldo § 44 
Abs. 3 KomHVO NRW -1.000.000,00 -1.000.000,00 -127.075,20 0,00 
 
Veränderung 
Eigenkapital -56.155.340,00 -86.305.671,00 -37.045.242,63 -24.972.093,00 
 
 
Das Jahresergebnis für 2023 fällt mit einer Unterdeckung i.H.v. rd. - 36,9 Mio. € um 
48,4 Mio. € besser aus als der fortgeschriebene Haushaltsansatz i.H.v. -85,3 Mio. €. Auch 
der Verrechnungssaldo gemäß § 44 Abs. 3 KomHVO NRW i.H.v. -127.075,20 € fällt um 
872.924,80 € besser aus als geplant.

Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster 14 0 00 00  01/2025 
23 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2022 
 
 
Finanzrechnung 
 
 
Finanzplan 2023 
Ansatz 
 
Euro 
fortgeschr.
Ansatz 
 
Euro 
Ergebnis 
 
Euro 
Übertrag nach 
2024 
 
Euro 
 
Einzahlungen aus lfd. 
Verwaltungstätigkeit 1.359.585.330,00 1.359.585.330,00 1.413.496.863,97 0,00 
Auszahlungen aus lfd. 
Verwaltungstätigkeit 1.390.578.950,00 1.421.896.151,00 1.358.235.251,14 24.972.093,00 
Einzahlungen aus 
Investitionstätigkeit 94.875.240,00 94.875.240,00 74.083.005,18 0,00 
Auszahlungen aus  
Investitionstätigkeit 270.820.130,00 495.362.038,00 246.210.019,92 194.468.491,00 
Finanzmittelüber- 
schuss/-fehlbetrag -206.938.510,00 -462.797.619,00 -116.865.401,91 -219.440.584,00 
 
Aufnahme und Rückflüsse 
von Darlehen 182.591.890,00 329.781.890,00 185.011.326,43 144.890.000,00 
Aufnahme von 
Liquiditätskrediten 640.308.860,00 640.308.860,00 30.124.960,78 0,00 
Tilgung und 
Gewährung von 
Darlehen 
63.379.600,00 73.379.600,00 53.179.304,12 10.000.000,00 
Tilgung von  
Liquiditätskrediten 407.370.946,00 407.370.946,00 28.599.694,04 0,00 
Änderung des Bestandes 
an eigenen Finanzmitteln 145.211.694,00 26.542.585,00 -118.669.109,00 -84.550.584,00 
 
Anfangsbestand an 
Finanzmitteln 23.553.760,00 23.553.760,00 23.533.760,02 0,00 
Änderung des Bestandes 
an fremden 
Finanzmitteln 
0,00 0,00 -15.692.518,67 0,00 
 
Liquide Mittel 168.765.454,00 50.096.345,00 24.353.128,49 -84.550.584,00 
 
Der Finanzmittelüberschuss bzw. –fehlbetrag i.H.v. -116.865.401,91 € wird insofern aus 
den Zahlungsmittelsalden der laufenden Verwaltungstätigkeit sowie aus dem der 
Investitionstätigkeit ermittelt. Das Jahresergebnis fällt besser aus, als das in der 
Haushaltsplanung veranschlagt war. Ursächlich zeichnen hierfür die verbesserte 
Jahresrechnung der Ergebnisrechnung mit den darin verbundenen Auswirkungen auf den 
Zahlungsmittelsaldo aus laufender Verwaltungstätigkeit sowie die Verzögerungen bei der 
Umsetzung von Inv estitionsmaßnahmen mit entsprechender Auswirkung auf den 
Zahlungsmittelsaldo aus Investitionstätigkeit verantwortlich.  
 
Nicht verbrauchte Auszahlungsermächtigungen in einem Umfang von 219,5 Mio. € wurden 
in das H aushaltsjahr 2024 übertragen;  davon 194,5 Mio. € für Auszahlungen aus 
Investitionstätigkeit. 167,2 Mio. € wurden für nicht in Anspruch genommenene Budgets der 
Baumaßnahmen übertragen. Das seit Jahren bestehende hohe Übertragungsvolumen in 
diesem Bereich lässt sich insofern nur sehr la ngsam abbauen. Da es sich bei den 
übertragenen Ermächtigungen um eine zeitliche Verschiebung der Auszahlungen handelt, 
bleibt der grundsätzlich erforderliche Mittelbedarf bestehen.  
 
Das AWR stellte fest, dass sich die Finanzrechnung insgesamt innerhalb der durch den Rat 
vorgegebenen haushaltsrechtlichen Vorgaben bewegte.  
 
 
7 Prüfung delegierter Aufgaben gemäß § 102 Abs. 4 GO NRW 
 
In die Prüfung des Jahresabschlusses sind gemäß §  102 Abs. 4 GO NRW die 
Entscheidungen und Verwaltungsvorgänge aus delegierten Aufgaben einzubeziehen, 
sofern sie von erheblicher Bedeutung sind. Dies gilt auch dann, wenn die Zahlungs -
vorgänge durch den Träger der Aufgabe vorgenommen werden.

Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster 14 0 00 00  01/2025 
24 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2022 
 
 
Im Bereich der Sozialhilfegewährung existieren prüfungsrelevante Geschäftsvorfälle, da 
das Land Nordrhein-Westfalen als überörtlicher Träger der Sozialhilfe gemäß § 3 des 
Landesausführungsgesetzes zum Zwölften Buch (SGB XII) – Sozialhilfe – einzelne 
Aufgaben auf die Stadt Münster übertragen hat. 
 
Mit Testat vom 11.03.2024 stellte das AWR die sachliche und rechnerische Richtigkeit der 
Abrechnung der Ein- und Auszahlungen für den Zeitraum vom 01.01. – 31.12.2023 fest. 
 
Darüber hinaus fand im Bereich der delegierten Aufgaben keine Prüfung von Einzelfällen 
statt. 
 
 
8 Bestätigungsvermerk der unabhängigen Jahresabschlussprüfer*innen 
 
An den Oberbürgermeister und die Mitglieder des Rates der Stadt Münster: 
Uneingeschränkte Prüfungsurteile 
 
Das AWR prüfte den Jahresabschuss - bestehend aus der Bilanz zum 31.12.202 3, der 
Ergebnis- und der Finanzrechnung, den Teilergebnis - sowie -finanzrechnungen für das 
Haushaltsjahr 2023 sowie den Anhang, einschließlich der Bilanzierungs - und 
Bewertungsmethoden. Darüber hinaus prüfte das AWR den La gebericht für das 
Haushaltsjahr 2023. 
 
Nach der Beurteilung des AWR auf der  Grundlage der bei der Prüfung gewonnenen 
Erkenntnisse entspricht  der Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den 
gesetzlichen Vorschriften, den sie ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen 
Bestimmungen und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungs -
gemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der 
Vermögens- und Finanzlage der Stadt Münster zum 31.12.2023 sowie ihrer Ertragslage für 
das Haushaltsjahr vom 01.01. bis 31.12.2023.  
 
Der beigefüg te Lagebericht vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der 
wirtschaftlichen Lage der Stadt Münster. Er steht im Einklang mit dem Jahresabschluss und 
entspricht den gesetzlichen Vorschriften. Die Chancen und Risiken der zukünftigen 
Entwicklung stellt der Lagebericht zutreffend dar. 
 
 
Gemäß § 102 Abs. 8 GO NRW i.V.m. mit § 322 Abs. 3 HGB erklärt das AWR, dass die 
Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahres -
abschlusses und des Lageberichtes geführt hat. 
 
Grundlage für die Prüfungsurteile 
 
Das AWR hat die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes in Überein -
stimmung mit § 102 GO NRW unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) 
und vom Institut der Rechnungsprüfer (IDR) festgestellten deutschen Grund sätze 
ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. 
 
Das AWR ist als örtliche Rechnungsprüfung der Stadt Münster gemäß § 101 Abs. 2 GO 
NRW unabhängig und an Weisungen nicht gebunden. Im Übrigen ist das AWR dem Rat 
unmittelbar verantwortlich und ihm in seiner sachlichen Tätigkeit unmittelbar unterstellt. Der 
disziplinarische Dienstherr ist der Oberbürgermeister.  
 
Damit ist das AWR von der Stadtverwaltung Münster in Übereinstimmung mit den 
deutschen handelsrechtlichen (§ 319 HGB) und gemeinderechtlichen  Vorschriften (§ 31 
GO NRW) unabhängig und erfüllt seine sonstigen Berufspflichten in Übereinstimmung mit 
den diesbezüglichen Anforderungen.

Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster 14 0 00 00  01/2025 
25 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2022 
 
 
Das AWR ist der Auffassung, dass die von den Prüfer*innen erlangten Nachweise 
ausreichend geeignet sind, um sie als  Grundlage für die Prüfungsurteile zum Jahresab -
schluss und zum Lagebericht heranzuziehen. 
 
Verantwortung des Oberbürgermeisters und des Vertretungsorgans für den 
Jahresabschluss und den Lagebericht 
 
Der Oberbürgermeister ist verantwortlich  
 
 für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den gesetzlichen Vorschriften, den 
sie ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen in allen 
wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter 
Beachtung der deutschen Grun dsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein  den 
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und 
Ertragslage der Stadt Münster vermittelt. 
 
 für die internen Kontrollen, die die Stadt Münster in  Übereinstimmung mit den 
deutschen Grunds ätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt 
hat, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von 
wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist. 
 
 für die Beurteilung der Fähigkeit der Stadt Münster zur Fortführung ihrer Tätigkeit, 
d.h. der stetigen Erfüllung ihrer Aufgaben. Des Weiteren hat er die Verantwortung, 
Sachverhalte in Zusammenhang mit der Sicherung der stetigen Erfüllung der 
Aufgaben, sofern einschlägig, anzugeben. 
 
 für die Aufstellung des Lageberichtes, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der 
Lage der Stadt Münster vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem 
Jahresabschluss in Einklang steht, den gesetzlichen Vorschriften entspricht und die 
Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. 
 
 für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die er als notwendig erachtet 
hat, um die Aufstellung eines Lageberichtes in Übereinstimmung  mit den 
anzuwendenden gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende 
geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. 
 
Das Vertretungsorgan ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungs -
prozesses der Stadt Münster  zur Aufstellung des Jahr esabschlusses und des Lage -
berichts. 
 
Verantwortung der Abschlussprüfer für die Prüfung des Jahresabschlusses und des 
Lageberichts 
 
Die Zielsetzung der Abschlussprüfung war es, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, 
ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder un -
beabsichtigten – falschen Darstellungen ist. Dieses Ziel erstreckt sich auch darauf, ob der 
Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Stadt Münster vermittelt 
sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der 
Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den gesetzlichen Vorschriften 
entspricht und die Chancen und Risiken der  zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. 
Der Bestätigungsvermerk beinhaltet die Prüfungsurteile der Abschlussprüfer*innen zum 
Jahresabschluss und zum Lagebericht. 
 
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass 
eine in Übereinstimmung mit § 102 GO NRW unter Beachtung der vom Ins titut der 
Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschluss-
prüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt.

Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster 14 0 00 00  01/2025 
26 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2022 
 
 
Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden 
als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie 
einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lage -
berichtes getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. 
 
Während der Prüfung übten die Abschlussprüfer*innen pflichtgemäßes Ermessen aus und 
bewahrten eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus 
 
 identifizierten und beurteilten sie Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder 
unbeabsichtigter – falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, 
planten und führten Praxishandlungen als Reaktion auf dies e Risiken durch, 
erlangten Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage 
für die Prü fungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesen tliche falsche 
Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei 
Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, 
beabsichtigte Unvollständigkeiten, irrefüh rende Darstellungen bzw. das Außer-
kraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. 
 
 gewannen die Abschlussprüfer*innen ein Verständnis von dem für die Prüfung des 
Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des 
Lageberichtes relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen 
zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit 
dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der  Stadt Münster 
abzugeben. 
 
 beurteilten die Abschlussprüfer*innen die Angemessenheit  der vom Oberbürger-
meister angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von 
ihm dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. 
 
 zogen die Abschlussprüfer*innen auf der Grundlage der erlangten Prüfungs-
nachweise Schlussfolgerungen, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammen -
hang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der 
Fähigkeit der Stadt Münster zur Fortführung ihrer Tätigkeit, d.h. der stetigen Erfüllung 
der Aufgaben, aufwerfen können. Falls die A bschlussprüfer*innen zu dem Schluss 
kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, ist das AWR ve rpflichtet, im 
Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im 
Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls die Angaben unangemessen sind, 
sein jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Die Abschlussprüfer*innen zogen ihre 
Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum des Bestätigungs -
vermerks erlangten Prüfungsnachweise.  
 
Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die 
Stadt Münster die stetige Erfüllung der Aufgaben nicht sicherstellen kann. 
 
 beurteilten die Abschlussprüfer*innen die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den 
Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahres-
abschluss die zugrundeliegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass 
der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger 
Buchführung ein  den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der 
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Stadt Münster vermittelt. 
 
 beurteilten die Abschlussprüfer*innen den Einklang des Lageberichtes mit dem 
Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von 
der Lage der Stadt Münster. 
 
 führten die Abschlussprüfer*innen Prüfungshandlungen zu den vom Oberbürger-
meister dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis 
ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollzogen sie dabei insbesondere die

Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster 14 0 00 00  01/2025 
27 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2022 
 
 
den zukunftsorientierten Angaben des Oberbürgermeist ers zugrunde gelegten 
bedeutsamen Annahmen nach und beurteilten die sachgerechte Ableitung der 
zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungs-
urteil zu  den zu kunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrundeliegenden 
Annahmen gibt das AWR nicht ab. Es besteht ein unvermeidbares Risiko, dass 
künftige Ergebnisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. 
 
Das AWR erörterte den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie 
bedeutsame Prüfungsfeststellungen mit den für die Überwachung Verantwortlichen. 
Sämtliche Prüfungsfragen konnten während der Prüfung ausgeräumt werden. Es wurden 
keine Mängel im internen Kontrollsystem festgestellt. 
 
 
Münster, den 13.02.2025 
 
 
 
 
 
gez. 
Axel Remmeke 
Leiter des Amtes  
für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster

Anhang

Bilanz 
zum 31.12.2023

Anlagenspiegel

Forderungsspiegel

Eigenkapitalspiegel

Bezeichnung 
 
 
Bestand 
01.01.2023 
 
 
Verrechnung des 
Vorjahresergebnisses 
Verrechnungen 
mit der 
Allgemeinen Rücklage 
gem. § 44 Abs. 3 KomHVO 
 
Veränderungen 
der 
Sonderrücklage 
 
 
Sonstige 
Verrechnungen 
Jahresergebnis 
des 
Haushaltsjahres 
(vor Beschluss über 
Ergebnisverwendung) 
 
 
Bestand 
31.12.20232 
 
Euro Euro Euro Euro Euro Euro Euro 
 
1.1 Allgemeine Rücklage 
 
 
690.091.109,25 
 
 
0,00 
 
 
-127.075,20 
 
 
0,00 
 
 
516.778,85 
 
 
0,00 
 
 
689.964.034,05 
1.2. Sonderrücklagen 3.371.000,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 3.371.000,00 
1.3. Ausgleichsrücklage 144.679.562,06 -601.919,95 0,00 0,00 -516.778,85 0,00 144.077.642,11 
1.4 Jahresüberschuss / -fehlbetrag -601.919,95 601.919,95 0,00 0,00 0,00 -36.918.167,43 -36.918.167,43 
1.5. Nicht durch Eigenkapital 
 
0,00 
 
0,00 
 
0,00 
 
0,00 
 
0,00 
 
0,00 
 
0,00 
gedeckter Fehlbetrag        
(Gegenposten Aktiva)1        
Summe Eigenkapital 837.539.751,36 000 -127.075,20 0,00 0,00 -36.918.167,43 800.494.508,73 
 
4. Nicht durch Eigenkapital 
gedeckter Fehlbetrag 
 
 
 
0,00 
 
 
 
0,00 
 
 
 
0,00 
 
 
 
0,00 
 
 
 
0,00 
 
 
 
0,00 
 
 
 
0,00 
 
1) Besteht ein negatives Eigenkapital, so sind die Positionen 1.1 bis 1.4 auszuweisen (auch negativ) und kumuliert über die Position 1.5 auszubuchen. 
2) Bestand vor Verrechnung des Jahresergebnisses 
 
 
 
 
 
 
Nachrichtlich: Ergebnisverrechnungen Vorjahre (§ 96 Abs. 1 Satz 3 GO NRW) 
 
 
 
Bezeichnung 
 
 
3. Vorjahr 
Ergebnis aus 2020 
 
 
Vorvorjahr 
Ergebnis aus 2021 
 
 
Vorjahr 
Ergebnis aus 2022 
 
 
Saldo 
 
Allgemeine Rücklage (+/-) 
Ausgleichsrücklage (+/-) 
Euro Euro Euro Euro 
 
0,00 
 
-9.601.760,29 
 
0,00 
 
-1.846.472,81 
 
0,00 
 
-601.919,95 
 
0,00 
 
-12.050.153,05 
Summe -9.601.760,29 -1.846.472,81 -601.919,95 -12.050.153,05

Verbindlichkeitenspiegel

Art der Verbindlichkeiten 
 
Gesamtbetrag 
am 31.12.2023 
EUR 
 
mit einer Restlaufzeit von  
Gesamtbetrag 
am 31.12.2022 
EUR 
bis zu 1 Jahr 
EUR 
1 bis 5 Jahren 
EUR 
mehr als 5 Jahren 
EUR 
1 2 3 4 5 
1.  
Anleihen 
 
0,00 
 
0,00 
 
0,00 
 
0,00 
 
0,00 
 
 
2. Verbindlichkeiten aus Krediten 
für Investitionen 
2.1 von verbundenen Unternehmen 
2.2 von Beteiligungen 
2.3 von Sondervermögen 
2.4 vom öffentlichen Bereich 
2.5 von Kreditinstituten 
 
 
 
1.038.404.689,16 
0,00 
0,00 
84.363,16 
8.000.000,00 
1.030.320.326,00 
 
 
 
68.946.355,14 
0,00 
0,00 
0,00 
0,00 
68.946.355,14 
 
 
 
218.780.788,79 
0,00 
0,00 
0,00 
0,00 
218.780.788,79 
 
 
 
750.677.545,23 
0,00 
0,00 
84.363,16 
8.000.000,00 
742.593.182,07 
 
 
 
907.603.26
7,05 
0,00 
0,00 
84.363,16 
0,00 
907.518.90
3,89 
3. Verbindlichkeiten aus Krediten 
zur Liquiditätssicherung  
 
32.867.415,22 
 
32.867.415,22 
 
0,00 
 
0,00 
 
31.533.440,
40 
Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die 
4. Kreditaufnahmen wirtschaftlich 
gleichkommen 
 
447.448,45 
 
28.059,18 
 
97.394,70 
 
321.994,57 
 
482.578,08 
5. Verbindlichkeiten aus 
Lieferungen und Leistungen 
 
7.432.346,63 
 
7.432.346,63 
 
0,00 
 
0,00 
 
3.836.078,1
3 
6. 
 
Verbindlichkeiten aus Transferleistungen 
 
1.849.001,24 
 
1.849.001,24 
 
0,00 
 
0,00 
 
426.287,80 
7. 
 
Sonstige Verbindlichkeiten 
 
81.325.578,74 
 
72.112.596,35 
 
8.012.510,71 
 
1.200.471,68 
 
95.987.370,
30 
8. 
 
Erhaltene Anzahlungen 
 
153.028.493,04 
 
26.556.172,34 
 
106.224.689,37 
 
20.247.631,33 
 
130.781.19
0,55 
9. 
 
Summe aller Verbindlichkeiten 
 
1.315.354.972,48 
 
209.791.946,11 
 
333.115.383,56 
 
772.447.642,81 
 
1.170.650.2
12,31 
Nachrichtlich 
Haftungsverhältnisse aus der Bestellung von Sicherheiten: 
- Bürgschaften 
 
 
18.984.612,44 
    
 
22.404.402,
36

Rückstellungsspiegel

Bilanzposition 
 
Art der Rückstellung 
Gesamtbetrag 
am 31.12.2022 
in € 
Veränderung im Haushaltsjahr 
Gesamtbetrag am 
31.12.2023 
in € 
Zuführung 
in € 
Inanspruch- 
nahme 
in € 
Umbuchung 
in € 
Auflösung 
in € 
 
 
 
 
 
 
 
 
3.1 
Pensions- 
rückstellungen 
Pensionen Beschäftigte 292.040.150,00 43.564.112,00 0,00 -32.877.575,00 0,00 302.726.687,00 
- Beamte allgemeine Verwaltung 199.058.558,00 28.490.836,00 0,00 -25.275.541,00 0,00 202.273.853,00 
- Beamte Feuerwehr 92.981.592,00 15.073.276,00 0,00 -7.602.034,00 0,00 100.452.834,00 
Beihilfen Beschäftigte 70.089.637,00 1.153.404,00 1.445.463,00 0,00 0,00 69.797.578,00 
- Beamte allgemeine Verwaltung 47.774.054,00 0,00 1.445.463,00 0,00 0,00 46.328.591,00 
- Beamte Feuerwehr 22.315.583,00 1.153.404,00 0,00 0,00 0,00 23.468.987,00 
Pensionen Versorgungsempfänger 279.673.216,00 0,00 10.236.279,00 32.877.575,00 0,00 302.314.512,00 
- allgemeine Verwaltung 211.727.862,00 0,00 7.619.322,00 25.275.541,00 0,00 229.384.081,00 
- Feuerwehr 65.432.091,00 0,00 2.587.492,00 7.602.034,00 0,00 70.446.633,00 
- besondere Fachbereiche 2.513.263,00 0,00 29.465,00 0,00 0,00 2.483.798,00 
Beihilfen Versorgungsempfänger 67.121.572,00 8.813.212,00 5.001,00 0,00 0,00 75.929.783,00 
- allgemeine Verwaltung 50.514.686,00 6.829.325,00 0,00 0,00 0,00 57.644.011,00 
- Feuerwehr 15.703.702,00 1.983.887,00 0,00 0,00 0,00 17.687.589,00 
- besondere Fachbereiche 603.184,00 0,00 5.001,00 0,00 0,00 598.183,00 
Summe Bilanzposition 3.1 708.924.575,00 53.530.728,00 11.686.743,00 0,00 0,00 750.768.560,00 
3.2 
Rückstellungen für 
Deponien und 
Altlasten 
Rückstellungen für Deponien 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 
Rückstellungen für Altlasten 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 
Summe Bilanzposition 3.2 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 
3.3 
Instandhaltungs- 
rückstellungen 
Unterlassene Instandhaltung an Gebäuden 7.134.606,08 600.000,00 705.144,46 0,00 833.106,84 6.196.354,78 
Unterlassene Instandhaltung an 
Infrastrukturvermögen/ Straßenvermögen 6.683.000,00 0,00 3.164.000,00 0,00 0,00 3.519.000,00 
Unterlassene Instandhaltung an Grün- und 
Freiflächen 0,00 409.500,00 0,00 0,00 0,00 409.500,00 
Summe Bilanzposition 3.3 13.817.606,08 1.009.500,00 3.869.144,46 0,00 833.106,84 10.124.854,78 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
3.4 
Sonstige 
Rückstellungen 
Nicht in Anspruch genommener Urlaub 9.557.878,64 2.142.354,92 117.771,81 0,00 0,00 11.582.461,75 
Arbeitszeitguthaben 3.703.516,16 1.928.898,28 26.682,40 0,00 0,00 5.605.732,04 
Altersteilzeit 5.399.370,00 973.904,00 1.757.120,00 0,00 0,00 4.616.154,00 
Sabbatjahr-Vereinbarungen 631.956,69 411.887,62 280.869,86 0,00 0,00 762.974,45 
Nicht mehr bestehende Dienstverhältnisse 1.903.380,00 64.700,00 0,00 0,00 0,00 1.968.080,00 
Versorgungslasten eigenbetriebsähnliche 
Einrichtung 7.737.725,25 186.979,12 0,00 0,00 0,00 7.924.704,37 
Pensions-und Beihilferückstellungen StiWL 1.038.560,00 0,00 0,00 0,00 20.583,00 1.017.977,00 
Bürgschaftsverpflichtungen 76.175,00 0,00 0,00 0,00 11.627,00 64.548,00 
Verluste aus lfd. Verfahren 875.427,87 89.586,84 0,00 0,00 53.120,03 911.894,68 
Steuerverpflichtungen der städtischen 
Betriebe gewerblicher Art (BgA) 900.000,00 248.860,00 0,00 0,00 0,00 1.148.860,00 
Risiken aus Fremdwährungskrediten (Inv.- 
Kredite) 3.160.000,00 0,00 0,00 0,00 3.160.000,00 0,00 
Verzinsung von Gewerbesteuererstattung 0,00 6.000.000,00 0,00 0,00 0,00 6.000.000,00 
Risiken aus neg. Zinsen bei Derivatgeschäften 2.150.000,00 0,00 0,00 0,00 0,00 2.150.000,00 
Ansprüche auf diskriminierungsfreie 
Besoldung 133.000,00 0,00 0,00 0,00 0,00 133.000,00 
Mehrarbeit feuerwehrtechnischer Dienst 513.380,00 68.560,00 0,00 0,00 0,00 581.940,00 
Widersprüche amtsangemessener Alimentation 
kinderreicher Beamter 2.000.000,00 0,00 2.000.000,00 0,00 0,00 0,00 
Stiftung Magdalenenhospital 4.000.000,00 0,00 0,00 0,00 0,00 4.000.000,00 
Klarastift f. Ausgleichsbeträge Zusatzvers. 
Kasse 8.638.908,00 0,00 0,00 0,00 0,00 8.638.908,00 
Risiken aus Disziplinarverfahren 106.750,00 0,00 106.750,00 0,00 0,00 0,00 
GPA-Prüfungskosten 0,00 300.000,00 0,00 0,00 0,00 300.000,00 
Nachzahlung ZVK 0,00 500.000,00 0,00 0,00 0,00 500.000,00 
Summe Bilanzposition 3.4 52.526.027,61 12.915.730,78 4.289.194,07 0,00 3.245.330,03 57.907.234,29 
Rückstellungen insgesamt 775.268.208,69 67.455.958,78 19.845.081,53 0,00 4.078.436,87 818.800.649,07

Ergebnisrechnung 
01.01.–31.12.2023

Finanzrechnung 
01.01.-31.12.2023

Ein- und Auszahlungsarten 
 
 
Ergebnis 2022 
 
 
Haushaltsansatz 2023 
original fortgeschrieben 
davon übertragene 
Ermächtigungen 
aus 2022 
 
 
Ergebnis 2023 
Vergleich fortg. 
Ansatz / Ergebnis 
absolut 
Übertragene 
Ermächtigungen 
nach 2024 
   Euro Euro Euro Euro Euro Euro Euro 
 
1 
 
+ 
 
Steuern und ähnliche Abgaben 667.832.631,87 686.240.000 686.240.000 0 699.578.047,52  13.338.048+ 0 
2 + Zuwendungen und allgemeine Umlagen 154.144.241,44 203.468.940 203.468.940 0 218.585.829,78  15.116.890+ 0 
3 + Sonstige Transfereinzahlungen 24.173.285,75 19.490.540 19.490.540 0 23.366.456,45  3.875.916+ 0 
4 + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 119.989.099,40 125.809.400 125.809.400 0 131.395.638,55  5.586.239+ 0 
5 + Privatrechtliche Leistungsentgelte 23.867.296,31 26.632.070 26.632.070 0 25.229.005,86  1.403.064- 0 
6 + Kostenerstattungen und Kostenumlagen 240.839.039,39 243.080.150 243.080.150 0 261.083.201,56  18.003.052+ 0 
7 + Sonstige Einzahlungen 29.602.968,07 39.371.400 39.371.400 0 37.942.939,27  1.428.461- 0 
8 + Zinsen und sonstige Finanzeinzahlungen 8.966.367,28 15.492.830 15.492.830 0 16.315.744,98  822.915+ 0 
9 = Einzahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit 1.269.414.929,51 1.359.585.330 1.359.585.330 0 1.413.496.863,97 53.911.534+ 0 
10 - Personalauszahlungen 301.336.274,08 323.688.750 323.688.750 0 321.680.006,74  2.008.743- 0 
11 - Versorgungsauszahlungen 34.574.855,16 29.905.000 29.905.000 0 35.219.054,35  5.314.054+ 0 
12 - Auszahlungen für Sach- und Dienstleistungen 146.125.269,99 166.353.640 177.445.500 11.091.860 156.743.819,15  20.701.681- 11.402.890 
13 - Zinsen und sonstige Finanzauszahlungen 12.994.537,19 19.007.000 23.007.000 4.000.000 22.620.278,19  386.722- 400.000 
14 - Transferauszahlungen 695.141.001,61 742.571.880 752.642.050 10.070.170 752.867.102,05  225.052+ 7.667.000 
15 - Sonstige Auszahlungen 97.233.809,26 109.052.680 115.207.851 6.155.171 69.104.990,66  46.102.860- 5.502.203 
16 = Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit 1.287.405.747,29 1.390.578,950 1.421.896.151 31.317.201 1.358.235.251,14  63.660.900- 24.972.093 
17 = Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit 17.990.817,78- 30.993.620- 62.310.821- 31.317.201- 55.261.612,83 117.572.434+ 24.972.093- 
18 + Einzahlungen aus Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen 45.474.306,58 60.818.000 60.818.000 0 60.381.771,75  436.228- 0 
19 + Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachanlagen 1.827.346,27 580.420 580.420 0 559.927,00  20.493- 0 
20 + Einzahlungen aus der Veräußerung von Finanzanlagen 6.683.947,22 16.697.800 16.697.800 0 7.275.499,45  9.422.301- 0 
21 + Einzahlungen von Beiträgen u.ä. Entgelten 2.807.665,18 5.279.020 5.279.020 0 951.921,74  4.327.098- 0 
22 + Sonstige Investitionseinzahlungen 1.517.957,07 11.500.000 11.500.000 0 4.913.885,24  6.586.115- 0 
23 = Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 58.311.222,32 94.875.240 94.875.240 0 74.083.005,18  20.792.235- 0 
24 - Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken u. Gebäuden 46.692.235,39 18.623.510 39.793.024 21.169.514 28.515.097,56  11.277.926- 7.861.600 
25 - Auszahlungen für Baumaßnahmen 134.157.774,32 213.065.120 380.740.266 167.675.146 167.161.061,38  213.579.205- 166.725.285 
26 - Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen 13.746.386,98 16.572.630 32.250.460 15.677.830 15.417.623,71  16.832.837- 12.345.973 
27 - Auszahlungen für den Erwerb von Finanzanlagen 53.067.801,80 16.028.530 28.655.330 12.626.800 17.056.783,93  11.598.546- 1.250.000 
28 - Auszahlungen von aktivierbaren Zuwendungen 10.252.837,06 6.530.340 13.922.958 7.392.618 18.059.453,34  4.136.495+ 6.285.633 
29 - Sonstige Investitionsauszahlungen 7.970,00 0 0 0 0,00  0+ 0 
30 = Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 257.925.005,55 270.820.130 495.362.038 224.541.908 246.210.019,92  249.152.018- 194.468.491 
31 = Saldo aus Investitionstätigkeit 199.613.783,23- 175.944.890- 400.486.798- 224.541.908- 172.127.014,74- 228.359.784+ 194.468.491- 
32 = Finanzmittelüberschuss / fehlbetrag 217.604.601,01- 206.938.510- 462.797.619- 255.859.109- 116.865.401,91- 345.932.217+ 219.440.584- 
33 + Einzahlungen aus der Aufnahme und durch Rückflüssevon Krediten für 
Investitionen und wirtschaftlich gleichkommenden Rechtsverhältnissen 205.075.000,00 182.591.890 329.781.890 147.190.000 185.011.326,43 144.770.564- 144.890.000 
3
4 
+ Einzahlung aus der Aufnahme von Krediten zur Liquiditätssicherung 28.598.450,22 640.308.860 640.308.860 0 30.124.960,78  610.183.899- 0 
 
3
5 
 
- 
Auszahlungen für die Tilgung und Gewährung von Krediten für 
Investitionen und wirtsch. gleichkommenden Rechtsverhältnissen 48.754.776,42 63.379.600 73.379.600 10.000.000 53.179.304,12  20.200.296- 10.000.000 
 
3
6 
 
- 
Auszahlungen für die Tilgung und Gewährung von Krediten zur 
Liquiditätssicherung 0,00 407.370.946 407.370.946 0 28.599.694,04  378.771.252- 0 
3
7 
= Saldo aus Finanzierungstätigkeit 184.918.673,80 352.150.204 489.340.204 137.190.000 133.357.289,05  355.982.915- 134.890.000 
3
8 
= Änderung des Bestandes an Finanzmitteln 32.685.927,21- 145.211.694 26.542.585 118.669.109- 16.491.887,14  10.050.698- 84.550.584- 
3
9 
+ Anfangsbestand an Finanzmitteln 41.513.065,55 23.553.760 23.553.760 0 23.553.760,02 0+ 0 
4
0 
+ Änderung des Bestandes an fremden Finanzmitteln 14.726.621,68 0 0 0 15.692.518,67- 15.692.519- 0 
4
1 
= Liquide Mittel 23.553.760,02 168.765.454 50.096.345 118.669.109- 24.353.128,49  25.743.216- 84.550.584-

Lagebericht

Anlage2-Stellungnahme-RPA-zum-Jahresabschluss-zum-31.12.2023

2566 Zeichen

Stellungnahme des Rechnungsprüfungsausschusses vom 13.03.2025 zum Ergebnis
der Prüfung des Jahresabschlusses vom 31 .12.2023 gem.S 59 (3) GO NRW
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den Jahresabschluss zum 31 .12.2023 - bestehend
aus Bilanz, Ergebnisrechnung, Finanzrechnung, Teilrechnungen und Anhang - sowie den La-
gebericht für das Haushaltsjahr vom 01.01. bis 31 .12.2023 geprüft und sich hierzu des Amtes
fürWirtschaftlichkeitsprüfung und Revision (AWR) als örtliche:Rechnungsprüfung bedient.
Aufgabe des Rechnungsprüfungsausschusses ist es, unter Einbeziehung des Prüfungsberich-
tes des AWR (0112025 vom 13.02.2025) zu dem Ergebnis der Jahresabschlussprüfung ge-
genüber dem Rat Stellung zu nehmen.
Die Jahresabschlussprüfung wurde gemäß S 102 GO NRW in Anlehnung an die vom lnstitut- der Wirtschaftsprüfer (lDW) festgestellten Grundsätze ordnungsgemäßer Abschlussprüfung
und die Prüfungsleitlinien des lnstituts der Rechnungsprüfer (lDR) vorgenommen.
Danach wurde die Prüfung so geplant und durchgeführt, dass Unrichtigkeiten und Verstöße,
die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss vermittelten Bildes der Vermö-
gens-, Ertrags- und Finanzlage wesentlich auswirken, bei gewissenhafter Berufsausübung er-
kannt werden konnten (S 102 Abs. 3 GO NRW).
Auf der Grundlage der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresab-
schluss in allen wesentlichen Belangen den für die kommunale Rechnungslegung geltenden
gesetzlichen Vorschriften und den sie ergänzenden ortsrechtlichen Bestimmungen oder sons-
tigen Satzungen.
Der Jahresabschluss vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchfüh-
rung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage der Stadt Münster.
Der Lagebericht steht in allen wesentlichen Belangen im Einklang mit dem Jahresabschluss,
entspricht den gesetzlichen Vorschriften, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der
Lage der Stadt Münster und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zu-
treffend dar.
Der Rechnungsprüfungsausschuss ist der Auffassung, dass die Prüfung unter Einbeziehung
des Prüfungsberichtes eine hinreichend sichere Grundlage für seine Beurteilung bildet.
Die P'rüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
Gem. $ 59 Abs. 3 GO NRW wird die von der Stadtkämmerin am 10.12.2024 aufgestellte und
vom Oberbürgermeister bestätigte Fassung des Jahresabschlusses nebst Lagebericht vom
31.12.2023 gebilligt.
Münster, 13.03.2025
i. V. Albert Wenzel
stellvertretender Vorsitzender des Rechnungsprüfungsausschusses

Beschlussvorlage

5492 Zeichen

V/0207/2025 
V/0207/2025 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2023 der Stadt Münster 
 
 
Beratungsfolge 
 
   21.05.2025 Hauptausschuss Vorberatung 
   21.05.2025 Rat Entscheidung 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Rat stellt auf der Grundlage des als Anlage 1 beigefügten Prüfungsberichtes des Am-
tes für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision sowie der beigefügten Stellungnahme des 
Rechnungsprüfungsausschusses den Jahresabschluss zum 31.12.2023 der Stadt Münster 
mit einer Bilanzsumme von 4 .181.363.526,37 € und einem Jahresfehlbetrag von 
36.918.167,43 € fest (§ 96 Abs. 1 S. 1 Gemeindeordnung NRW – GO NRW). 
 
2.  Der Jahresfehlbetrag von 36.918.167,43 € wird durch eine Inanspruchnahme der Aus-
gleichsrücklage gedeckt (§ 96 Abs. 1 S. 2 GO NRW). 
 
3.  Dem Oberbürgermeister wird durch die Ratsmitglieder für das Haushaltsjahr 202 3 Entlas-
tung erteilt (§ 96 Abs. 1 S. 4 GO NRW). 
 
 
Begründung: 
Ad 1.) Feststellung des Jahresabschlusses 
 
Gemäß § 95 Abs. 1 GO NRW hat die Gemeinde zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jah-
resabschluss aufzustellen. 
 
Den mit Datum vom 17.09.2024 von der Stadtkämmerin aufgestellten und vom Oberbürgermeister 
am darauffolgenden Tag bestätigten Entwurf des Jahresabschlusses zum 31.12.2023 einschl ießlich 
Lagebericht und Anhang hat der Rat in der Sitzung am 09.10.2024 (Vorlage Nr. V/0603/2024) zur 
Kenntnis genommen und zur Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss verwiesen. Gem. § 59 
Abs. 3 GO NRW prüft der Rechnungsprüfungsausschuss den Jahresabschluss und den Lagebericht 
der Gemeinde unter Einbezug des Prüfungsberichtes. Er bedient sich hierbei der örtlichen Rech-
nungsprüfung. 
Amt für 
Wirtschaftlichkeitsprüfung und 
Revision 
 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Herr Remmeke 
Telefon: 492-1400 
Remmeke@stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0207/2025 
Die Prüfung des Jahresabschlusses hat sich darauf zu erstrecken, ob die gesetzlichen Vorschriften 
und die sie ergänzenden o rtsrechtlichen Bestimmungen oder sonstigen Satzungen beachtet worden 
sind. Die Prüfung ist unter Einbeziehung der Buchführung so anzulegen, dass Unrichtigkeiten und 
Verstöße gegen die vorgenannten Bestimmungen, die sich auf die Darstellung der Vermögens -, Fi-
nanz- und Ertragslage der Gemeinde wesentlich auswirken, bei gewissenhafter Berufsausübung er-
kannt werden. Der Lagebericht ist darauf zu prüfen, ob er mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei 
der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht und ob er insgesamt ein zutreffendes Bild 
von der Lage der Gemeinde vermittelt. Dabei ist auch zu prüfen, ob die Chancen und Risiken der 
künftigen Entwicklung zutreffend dargestellt sind (§ 102 Abs. 3 und 5 GO NRW).  
 
Das Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und R evision hat als örtliche Rechnungsprüfung mit diesen 
Maßgaben die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2023 durchgeführt und über die Prüfung 
den als Anlage 1 beigefügten Bericht erstellt. Zwar führte die Prüfung zu einigen wenigen Feststellun-
gen, jedoch sind diese Feststellungen unter Berücksichtigung der Prüfungsgrundsätze von Wirtschaft-
lichkeit und Wesentlichkeit nicht von einem solchen Gewicht, als dass eine unmittelbare Korrektur des 
Jahresabschlusses zum 31.12.2023 erforderlich gewesen wäre. Die en tsprechenden Korrekturbu-
chungen werden daher im Rahmen der Abschlussarbeiten des nächsten Jahresabschlusses nachge-
holt. Im Einzelnen wird dazu auf den als Anlage 1 beigefügten Prüfungsbericht sowie ergänzend auf 
die bereits mit der Vorlage V/0603/2024 versandten Unterlagen des Jahresabschlusses zum 
31.12.2023 verwiesen. 
 
Das Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision hat als Ergebnis seiner Prüfung einen uneinge-
schränkten Bestätigungsvermerk erteilt. 
 
Der Rechnungsprüfungsausschuss muss nach § 59 Abs. 3 GO NRW zu dem Ergebnis der Jahresab-
schlussprüfung schriftlich gegenüber dem Rat Stellung nehmen. Nach Beratung des Prüfberichtes in 
seiner Sitzung am 13.03.2025 ist der Rechnungsprüfungsausschuss der Auffassung, dass er nach 
dem abschließenden Ergebnis s einer Prüfung keine Einwendungen erhebt und den von der Stadt-
kämmerin aufgestellten und vom Oberbürgermeister bestätigten Jahresabschluss nebst Lagebericht 
billigt. Die entsprechende Stellungnahme des Rechnungsprüfungsausschusses vom 13.03.2025 ist 
als Anlage 2 beigefügt.  
Ad 2.) Behandlung des Jahresfehlbetrages 
 
Nach § 96 Abs. 1 GO NRW beschließt der Rat zugleich mit der Feststellung des Jahresabschlusses 
auch über die Behandlung des Jahresfehlbetrages. Im Hinblick auf die gesetzliche Ausgleichsver-
pflichtung des § 75 Abs. 2 GO NRW hat die Abdeckung des Jahresfehlbetrages von 36.918167,43 € 
durch eine vorrangige Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage zu erfolgen. Die buchungstechni-
sche Umsetzung erfolgt im Rahmen des nachfolgenden Jahresabschlusses. 
 
Ad 3.) Entlastung des Oberbürgermeisters 
 
Die Ratsmitglieder entscheiden über die Entlastung des Oberbürgermeisters bezüglich der Aufstel-
lung des Jahresabschlusses (§ 96 Abs. 1 GO NRW). Die Entlastung ist eine Festlegung dahinge-
hend, dass auf  Grund des vorgelegten Jahresabschlusses und der vorgenommenen Prüfung keine 
Einwendungen gegen die Haushaltsführung des Oberbürgermeisters erhoben werden. 
 
 
gez. 
Markus Lewe 
 
 
Anlage 1:  Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2023 der Stadt Münster 
Anlage 2:   Stellungnahme des Rechnungsprüfungsausschusses gem. § 59 Abs. 3 GO NRW

Beratungsverlauf (2)

21.05.2025 Hauptausschuss
TOP 8 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
21.05.2025 Rat
TOP 13 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Albersloher Weg 33

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Details

Aktenzeichen
V/0207/2025
Typ
Vorlagen
Datum
08.04.2025
Erstellt
08.04.2025 11:33