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APS/093/2025

Flächennutzungsplanänderung Nr. 209 (Entwurf) - Südöstlich Werdener Straße - Stellungnahmen, Planbeschluss

Beschlussvorlage 13.10.2025

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7. Bericht 3(1)

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4. Zusammenfassende-Erklärung

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5. Plan

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2. Behandlung Stgn. 3(2)

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8. Behandlung-Stgn. 4(1)+(2)

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3. Begründung

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6. Beschlusstext 3(2)

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Beschlussvorlage

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3. Begründung

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Begründung  
zur 209. Änderung des Flächennutzungsplanes  (Entwurf) 
- Südöstlich Werdener Straße  - 
- Stadtbezirk 2 - Stadtteil Flingern Süd  –

- 2 - 
 
Flächennutzungsplanänderung Nr. 209  Stand: 15.08.2025 
Teil A - Städtebauliche Aspekte ................................................................... 4 
1 Planungsanlass ................................................................................. 4 
2 Örtliche Verhältnisse .......................................................................... 5 
2.1 Beschreibung des Änderungsbereiches ................................................. 5 
2.2 Umgebung ....................................................................................... 6 
3 Gegenwärtiges Planungsrecht ............................................................. 6 
3.1 Landes- und Regionalplan ................................................................... 6 
3.2 Flächennutzungsplan (FNP) ................................................................. 8 
3.3 Landschaftsplan .............................................................................. 10 
3.4 Verbindliche Bauleitplanung .............................................................. 10 
4 Sonstige Pläne und Konzepte ............................................................ 11 
4.1 Raumwerk D .................................................................................. 11 
4.2 Gewerbe- und Industriekernzonen ..................................................... 12 
4.3 Rahmenplan Einzelhandel ................................................................. 12 
4.4 Quotierungsregelung für preisgünstigen Wohnraum ............................. 14 
4.5 Hochhausrahmenplan ...................................................................... 14 
4.6 Nachrichtliche Übernahmen und Vermerke / Hinweise .......................... 15 
4.6.1 Bau- und Anlagenschutzbereich des Verkehrsflughafens Düsseldorf 
International .................................................................................. 15 
4.6.2 Leitungstrassen .............................................................................. 15 
4.6.3 Hochwasserschutz ........................................................................... 15 
4.6.4 Urbane Sturzfluten und Starkregen .................................................... 15 
5 Ziele der Flächennutzungsplanänderung ............................................. 16 
6 Verkehrliche Erschließung ................................................................. 17 
Teil B – Umweltbericht .............................................................................. 19 
7 Zusammenfassung .......................................................................... 19 
8 Beschreibung des Vorhabens ............................................................ 20 
9 Ziele des Umweltschutzes im Gebiet .................................................. 21 
10 Schutzgutbetrachtung ...................................................................... 22 
10.1 Mensch .......................................................................................... 22 
10.1.1 Verkehrslärm .................................................................................. 22 
10.1.2 Gewerbeemissionen ......................................................................... 23 
10.1.3 Elektromagnetische Felder (EMF) ....................................................... 23 
10.1.4 Störfallbetriebsbereiche ................................................................... 23 
10.1.5 Beseitigung und Verwertung von Abfällen ........................................... 24 
10.1.6 Besonnung ..................................................................................... 24 
10.2 Natur und Freiraum ......................................................................... 24

- 3 - 
 
Flächennutzungsplanänderung Nr. 209  Stand: 15.08.2025 
10.2.1 Flächennutzung und -versiegelung ..................................................... 24 
10.2.2 Tiere, Pflanzen und Landschaft .......................................................... 24 
10.2.3 Artenschutzrechtliche Prüfung ........................................................... 26 
10.3 Boden............................................................................................ 27 
10.3.1 Altablagerungen im Umfeld des Änderungsbereiches ............................ 27 
10.3.2 Altablagerungen im Änderungsbereich ................................................ 27 
10.3.3 Altstandorte im Änderungsbereich ..................................................... 27 
10.3.4 Vorsorgender Bodenschutz ............................................................... 28 
10.4 Wasser .......................................................................................... 28 
10.4.1 Grundwasser .................................................................................. 28 
10.4.2 Niederschlags- und Schmutzwasserbeseitigung ................................... 29 
10.4.3 Urbane Sturzfluten und Starkregen .................................................... 29 
10.4.4 Oberflächengewässer ....................................................................... 30 
10.4.5 Wasserschutzgebiete ....................................................................... 30 
10.4.6 Hochwasserbelange ......................................................................... 31 
10.5 Luft ............................................................................................... 31 
10.5.1 Lufthygiene .................................................................................... 31 
10.5.2 Umweltfreundliche Mobilität .............................................................. 31 
10.6 Klima ............................................................................................ 32 
10.6.1 Globalklima .................................................................................... 32 
10.6.2 Stadtklima und Klimaanpassung ........................................................ 32 
10.7 Kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter ............................................. 33 
10.8 Wechselwirkungen sowie Kumulierung ............................................... 34 
11 Geprüfte anderweitige Lösungsmöglichkeiten ...................................... 37 
12 Prognose der Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der 
Planung (Nullvariante) ..................................................................... 37 
13 Geplante Überwachungsmaßnahmen (Monitoring) ................................ 38 
14 Weitere Angaben ............................................................................. 38

- 4 - 
 
Flächennutzungsplanänderung Nr. 209  Stand: 15.08.2025 
Teil A - Städtebauliche Aspekte 
1 Planungsanlass 
Das B8-Center wurde 2010 im Stadtbezirk Flingern Süd als Fachmarktzentrum am 
Knotenpunkt Werdener Straße und Erkrather Straße mit einer Nutzungsmischung aus 
großflächigem Einzelhandel, Freizeiteinrichtungen und Gastronomie eröffnet. Durch 
die Schließung einiger großflächiger Einzelhandelsbetriebe in der jüngeren 
Vergangenheit steht das bisherige Nutzungskonzept des B8-Centers auch unter 
wirtschaftlichen Gesichtspunkten zur Diskussion. Infolge eines Eigentümerwechsels 
im Jahr 2020 besteht nun die Chance, den Änderungsbereich, in dem sich das B8-
Center befindet, einer neuen Nutzung zuzuführen. Die vorhandene Gebäudestruktur 
lässt eine Umnutzung im Bestand und die Etablierung einer wohnbaulichen oder 
kulturellen Nutzung ohne erhebliche Umbauten nicht zu. Darüber hinaus haben sich 
die Ziele der Einzelhandelssteuerung durch das gesamtstädtische 
Entwicklungskonzept, den Rahmenplan Einzelhandel, konkretisiert. Außerhalb von 
Zentren soll in der Regel kein zentrenrelevanter Einzelhandel realisiert werden (siehe 
Kapitel 4.3 der Begründung). Für die Nachnutzung des Bestandes durch 
großflächigen zentrenrelevanten Einzelhandel besteht somit im Änderungsbereich 
keine Perspektive mehr. Stattdessen soll ein lebendiges Stadtquartier für den 
Stadtteil Flingern Süd geschaffen werden. Die Schaffung von Wohnraum steht im 
Vordergrund, weil hoher Bedarf an neuen Wohnflächen in der Landeshauptstadt 
Düsseldorf besteht. Weitere Nutzungen wie beispielsweise eine Kita, Büroflächen 
sowie weitere kulturelle, soziale und gewerbliche Nutzungen sollen in die Planung 
integriert werden. Darüber hinaus soll die Nahversorgung durch einen 
Lebensmittelbetrieb im Quartier sichergestellt werden. Die Planung sieht eine große 
zentrale Grünfläche vor, die zu einer deutlichen Reduzierung der derzeitigen 
Versiegelung führen wird. Im Bereich des heutigen ebenerdigen Parkplatzes im 
Nordosten des Änderungsbereichs ist ebenfalls eine urbane Nutzungsmischung 
vorgesehen. Hier entsteht derzeit das Projekt Cube Central 378, das die vorhandene 
Straßenbebauung entlang der Kiefernstraße abrunden und eine Mischung aus 
Wohnnutzungen sowie flankierenden gewerblichen Nutzungen und einem Gebäude 
für Gemeinschaft und Kultur anbieten wird. 
Der für den Änderungsbereich geltende rechtskräftige Bebauungsplan Nummer 
5676/55 - Beiderseits Werdener Straße - mit der Festsetzung Sondergebiet 
Fachmarktzentrum 14.500 m² höchstzulässiger Verkaufsfläche, davon höchstens

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Flächennutzungsplanänderung Nr. 209  Stand: 15.08.2025 
5.950 m² zentren- oder nahversorgungsrelevant sowie Freizeit- und 
Unterhaltungszentrum mit maximal 13.000 m² Geschossfläche im Freizeitbereich 
und maximal 17.000 m² Geschossfläche im Fachmarktzentrum - in der durch die 
Bebauungspläne Nummer 02/001 und Nummer 02/003 geänderten Fassung, 
entspricht nicht mehr den Zielen der Stadtentwicklung. Um die städtebaulich 
angestrebte Entwicklung, die durch ein kooperatives Planverfahren konkretisiert 
wurde, planungsrechtlich zu ermöglichen, wird derzeit für den Änderungsbereich der 
Bebauungsplan Nummer 02/018 – Werdener Straße / Erkrather Straße (ehemaliges 
B8-Center) – aufgestellt.  
Der wirksame Flächennutzungsplan der Landeshauptstadt Düsseldorf stellt für den 
Änderungsbereich derzeit noch ein Sondergebiet mit der Zweckbestimmung 
Fachmarktzentrum 17.000 m² maximale Geschossfläche, Freizeit / Entertainment 
13.000 m² maximale Geschossfläche dar. 
Damit der Bebauungsplan Nummer 02/018 – Werdener Straße / Erkrather Straße 
(ehemaliges B8-Center) - gemäß § 8 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) aus dem 
Flächennutzungsplan entwickelt werden kann, wird der Flächennutzungsplan 
gemäß § 8 Absatz 3 BauGB im Parallelverfahren mit dem Bebauungsplan geändert. 
Der Änderungsbereich soll im Flächennutzungsplan zukünftig als gemischte 
Baufläche gemäß § 1 Absatz 1 Nummer 2 Baunutzungsverordnung (BauNVO) 
dargestellt werden. 
2 Örtliche Verhältnisse 
2.1 Beschreibung des Änderungsbereiches 
Der Änderungsbereich befindet sich im Stadtteil Flingern Süd des Stadtbezirks 2. Es 
liegt südöstlich der Werdener Straße (Bundesstraße 8 - B8), die eine wichtige 
Umgehungsstraße der Düsseldorfer Innenstadt darstellt. Nördlich wird der 
Änderungsbereich von der Erkrather Straße begrenzt. Die östliche Grenze wird durch 
die westliche Bebauung des Eckgrundstücks Erkrather Straße und Kiefernstraße 
gebildet. Diese Eckbebauung und die Wohnbebauung entlang der Kiefernstraße 
liegen außerhalb des Geltungsbereichs der vorliegenden Änderung des 
Flächennutzungsplans. Im südöstlichen Bereich grenzt der Änderungsbereich an die 
rückwärtigen Gärten der Wohnbebauung westlich der Kiefernstraße. Die südliche 
Grenze bilden die Fichtenstraße und die sich südlich anschließende Bahntrasse. Die 
Werdener Straße begrenzt den Änderungsbereich im Nordwesten.

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Flächennutzungsplanänderung Nr. 209  Stand: 15.08.2025 
Derzeit ist der Änderungsbereich mit einem drei- bis viergeschossigen 
Fachmarktzentrum bebaut, das in erster Linie großflächige Einzelhandelsbetriebe mit 
gastronomischen Angeboten und Freizeitnutzungen und einem großen Parkplatz 
kombiniert. An der Erkrather Straße ist in das B8-Center ein Bestandsgebäude 
integriert, das unter Denkmalschutz steht. Der Denkmalschutz umfasst das gesamte 
Gebäude mit Mansarddach und mit anschließendem Anbau.  
Der Änderungsbereich ist rund 3 ha groß. Es fällt von Süden nach Norden um circa 5 
Meter ab. 
2.2 Umgebung 
Der Änderungsbereich befindet sich zwischen einem überwiegend durch 
Wohnnutzung geprägten und einem gewerblich dominierten Bereich. Die 
unmittelbare Umgebung ist durch eine heterogene Baustruktur und vielfältige 
Nutzungen geprägt.  
Im Südwesten, jenseits der Bahngleise, schließen großmaßstäbliche Baustrukturen, 
wie beispielsweise Bürogebäude und das Amts- und Landgericht Düsseldorf an.  
Westlich der Werdener Straße und nördlich der Erkrather Straße ist die Baustruktur 
von Blockrandbebauungen geprägt, die hauptsächlich Wohnzwecken dienen und die 
teilweise durch gewerbliche Nutzungen in den Erdgeschossen ergänzt werden.  
Im Nordwesten des Änderungsbereiches wurde 2018 eine sechsgeschossige 
Wohnbebauung errichtet. Südlich an diese Wohnbebauung schließt ein niedrigeres 
gewerblich genutztes Gebäude an, in dem sich ein Rechenzentrum befindet.  
Die meist drei- bis maximal fünfgeschossige gründerzeitliche Blockrandbebauung in 
der südöstlich an den Änderungsbereich angrenzenden Kiefernstraße ist als 
Werkswohnungsbau entstanden und hat in den 80er Jahren durch Hausbesetzungen 
Bekanntheit erlangt. Heute werden die Gebäude mit den künstlerisch gestalteten 
Fassaden weiterhin größtenteils zu Wohnzwecken genutzt.  
3 Gegenwärtiges Planungsrecht 
3.1 Landes- und Regionalplan 
Gemäß § 1 Absatz 4 BauGB sind die Bauleitpläne den Zielen der Raumordnung 
anzupassen. 
Im Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen (LEP NRW) wird die 
Landeshauptstadt Düsseldorf in Bezug auf das dreistufige System der

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Flächennutzungsplanänderung Nr. 209  Stand: 15.08.2025 
zentralörtlichen Gliederung als Oberzentrum eingestuft. Damit kommt der Stadt 
Düsseldorf eine überörtliche Bedeutung bei der Sicherung der Daseinsvorsorge zu. 
Auch im Regionalplan Düsseldorf (RPD) wird die Landeshauptstadt Düsseldorf als 
Oberzentrum und den Änderungsbereich als allgemeiner Siedlungsbereich (ASB) 
dargestellt. 
Die Werdener Straße, die den Änderungsbereich im Westen begrenzt, ist als Straße 
für den vorwiegend großräumigen Verkehr ausgewiesen. 
Die vorliegende Flächennutzungsplanänderung, bei der künftig im Änderungsbereich 
eine gemischte Baufläche dargestellt werden soll, um die planungsrechtliche 
Grundlage für die Entwicklung eines urbanen Stadtquartiers mit flankierenden 
gewerblichen, kulturellen und sozialen Nutzungen zu bilden, entspricht den 
Darstellungen des Landesentwicklungsplanes wie auch denen des Regionalplanes 
Düsseldorf. 
Weitere Ziele und Grundsätze der Raumordnung werden unter anderem durch den 
Bundesraumordnungsplan Hochwasser (BRPH) festgelegt, der am 01.09.2021 in 
Kraft getreten ist. Darin werden bundesweite Regelungen zur Wasserwirtschaft, zum 
Hochwasserrisikomanagement, zur Entwicklung von Siedlungen und kritischen 
Infrastrukturen, wie Verkehrs- und Energienetzen getroffen. Angesichts der 
zunehmenden Risiken durch den Klimawandel kommt dem Hochwasserschutz und 
der Hochwasservorsorge eine besonders wichtige Rolle zu, da ein rein technischer 
Hochwasserschutz keine absolute Sicherheit vor den Folgen von 
Extremwettereignissen gewährleisten kann. Um Hochwasserfolgen zu reduzieren und 
weitestgehend zu vermeiden, ist ein umfassendes Hochwasserrisikomanagement 
notwendig. In den nachfolgenden Kapitel 4.6.4 sowie im Umweltbericht wird auf die 
Betroffenheit des Änderungsbereiches bei den Themen Hochwasser und Starkregen 
sowie Urbane Sturzfluten eingegangen. 
Die Landesplanerische Anfrage gemäß § 34 (1) Landesplanungsgesetz bei der 
Bezirksregierung Düsseldorf hat am 12.06.2023 ergeben, dass keine 
raumordnungsrechtlichen Bedenken gegen die vorliegende Änderung des 
Flächennutzungsplans bestehen. Es wurde der Hinweis gegeben, dass bei der 
Festsetzung von Kerngebieten oder Sondergebieten für die Neuansiedlung, 
Verlagerung oder Erweiterung großflächiger Einzelhandelsbetriebe im Sinne des § 11 
Absatz 3 Baunutzungsverordnung auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung, die 
landesplanerischen Ziele aus dem Kapitel 6.5 des Landesentwicklungsplans 
Nordrhein-Westfalen (LEP NRW) gemäß § 1 Absatz 4 Baugesetzbuch zu beachten

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Flächennutzungsplanänderung Nr. 209  Stand: 15.08.2025 
sind. Im Rahmen des parallel laufenden Bebauungsplanverfahrens Nummer 02/018 – 
Werdener Straße / Erkrather Straße (ehemaliges B8-Center) - ist keine Festsetzung 
von Kern- oder Sondergebieten für großflächigen Einzelhandel vorgesehen. 
3.2 Flächennutzungsplan (FNP) 
Der wirksame Flächennutzungsplan der Landeshauptstadt Düsseldorf stellt den 
Änderungsbereich derzeit noch als Sondergebiet mit der Zweckbestimmung 
Fachmarktzentrum 17.000 m² maximale Geschossfläche, Freizeit / Entertainment 
13.000 m² maximale Geschossfläche dar. Der Änderungsbereich befindet sich 
innerhalb des Bauschutzbereiches des Flughafens Düsseldorf International.  
Westlich der Werdener Straße, die wie die Erkrather Straße als Hauptverkehrsstraße 
dargestellt ist, ist ein Kerngebiet dargestellt. Daran schließt sich nördlich die 
Darstellung einer Wohnbaufläche an. Südlich wird der Änderungsbereich durch 
Bahnflächen begrenzt, die nicht Teil des Änderungsbereiches sind. Im Bereich der 
Fichtenstraße ist nachrichtlich eine unterirdische Gastrasse dargestellt. Südöstlich 
des Änderungsbereichs schließt sich im Bereich der Kiefernstraße die Darstellung 
einer Wohnbaufläche an. Nördlich der als Hauptverkehrsstraße dargestellten 
Erkrather Straße, in der die Trasse der Stadtbahn verläuft, ist ein Sondergebiet mit 
der Zweckbestimmung Mobilität dargestellt. Die Wohnbebauung, die von der 
Kettwiger Straße, dem Höherweg und der Erkrather Straße eingefasst wird, weist der 
wirksame Flächennutzungsplan als besonderes Wohngebiet aus. 
Die derzeitige Sondergebietsdarstellung im Änderungsbereich entspricht nicht mehr 
den Zielen der Landeshauptstadt Düsseldorf. Hier soll ein urbanes Quartier 
entstehen, das überwiegend dem Wohnen dienen soll. Darüber hinaus sind 
Nutzungen wie beispielsweise Nahversorgung, eine Kita, Büroflächen sowie weitere 
kulturelle, soziale und gewerbliche Nutzungen vorgesehen. Um die Entwicklungsziele 
planungsrechtlich umzusetzen, wird für den Änderungsbereich der Bebauungsplan 
Nummer 02/018 – Werdener Straße / Erkrather Straße (ehemaliges B8-Center) – 
aufgestellt. Der Flächennutzungsplan wird gemäß § 8 Absatz 3 BauGB im 
Parallelverfahren geändert.

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Flächennutzungsplanänderung Nr. 209  Stand: 15.08.2025 
 
Abb 1. Ausschnitt aus dem wirksamen Flächennutzungsplan der Landeshauptstadt Düsseldorf mit 
Kennzeichnung des Änderungsbereiches 
Anstelle des Sondergebietes soll im Flächennutzungsplan zukünftig eine gemischte 
Baufläche dargestellt werden. Die geplante Kita soll durch ein Symbol 
Kindertagesstätte, Kindergarten dargestellt werden. Die nachrichtlich dargestellte 
Trasse der unterirdischen Gasleitung wird unverändert übernommen. 
 
 
Abb 2. Ausschnitt aus der Plandarstellung des Entwurfs der 209. Änderung des 
Flächennutzungsplans: Darstellung einer gemischten Baufläche und eines Symbols für 
Kindertagesstätte/Kindergarten (Stand: Mai 2025)

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Flächennutzungsplanänderung Nr. 209  Stand: 15.08.2025 
3.3 Landschaftsplan 
Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf hat am 27.06.1996 den Landschaftsplan 
als Satzung beschlossen. Dieser ist am 10.11.1997 in Kraft getreten und wird seither 
durch Änderungen fortgeschrieben. Der Landschaftsplan entfaltet in der Regel nur für 
Flächen außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und für Flächen 
außerhalb des Geltungsbereichs von Bebauungsplänen Verbindlichkeit. 
Für den Geltungsbereich des vorliegenden Flächennutzungsplanes trifft er keine 
Festsetzungen.  
An der Erkrather Straße und an der Kiefernstraße befinden sich Kaiserlindenalleen 
und an der Fichtenstraße eine Platanenallee, die im Alleenkataster des Landes 
geführt werden (AL-D-0460, AL-D-0456, AL-D-0456) und als geschützte Alleen 
gemäß § 41 Landesnaturschutzgesetz zu klassifizieren sind. 
Diese Baumalleen werden durch die vorgesehene Flächennutzungsplanänderung 
nicht tangiert. 
3.4 Verbindliche Bauleitplanung 
Das Plangebiet liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nummer 5676/55 - 
Beiderseits Werdener Straße - aus dem Jahr 2000. Er setzt für das Plangebiet ein 
Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Fachmarktzentrum 17.000 m² 
Geschossfläche, Freizeitbereich 13.000 m² Geschossfläche fest. Die zulässigen 
Nutzungen werden in den textlichen Festsetzungen geregelt. 
Der Bebauungsplan wurde wegen Umnutzungen innerhalb des Fachmarktzentrums in 
den letzten Jahren mehrfach geändert und an die neu vorgesehenen Nutzungen 
angepasst. 
So wurden die Festsetzungen für das Sondergebiet im Jahr 2012 bezüglich der 
zulässigen Verkaufsflächengrößen von Elektrofachmärkten durch den Bebauungsplan 
Nummer 02/001 - Elektrofachmärkte Metrostraße und Werdener Straße - im 
vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB geändert. Die Summe der 
Verkaufsfläche wurde von 14.500 m² auf 14.000 m² und der Anteil hiervon an 
zentren- oder nahversorgungsrelevanten Sortimenten von 5.950 m² auf 5.450 m² 
reduziert. 
Im Jahr 2014 wurden die im Plangebiet geltenden Festsetzungen erneut geändert. Es 
wurde der Bebauungsplan Nummer 02/003 - Fachmarktzentrum Werdener Straße - 
aufgestellt, der zusätzlich zum Baufachmarkt auch einen Möbelfachmarkt ermöglicht.

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Flächennutzungsplanänderung Nr. 209  Stand: 15.08.2025 
Die übrigen Festsetzungen der vorhergehenden Bebauungspläne blieben von den 
Änderungen unberührt. 
4 Sonstige Pläne und Konzepte 
4.1 Raumwerk D 
Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf hat am 15.12.2022 das „Raumwerk D“ als 
gesamtstädtisches städtebauliches Entwicklungskonzept gemäß § 1 Absatz 6 
Nummer 11 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. Es ist demnach bei der Aufstellung 
von Bauleitplänen zu berücksichtigen. 
Mit dem Raumwerk D verpflichtet sich die Düsseldorfer Stadtentwicklung den sieben 
gleichrangigen „Grundwerten“. Abgeleitet aus der Neuen Leipzig Charta bilden diese 
Grundwerte den inhaltlichen Rahmen für die Ziele und Entwicklungsansätze einer 
nachhaltigen Stadtentwicklung. Die Grundwerte spiegeln die Haltung und das 
Selbstverständnis der zukünftigen Düsseldorfer Stadtentwicklung wider und sind 
grundsätzlich zu berücksichtigen. Die vorliegende Flächennutzungsplanänderung 
zahlt insbesondere auf den Grundwert „Düsseldorf ist eine inklusive und gerechte 
Stadt“ ein. 
Die Leitstrukturen der räumlichen Entwicklung Düsseldorfs sind durch das 
„Raumgerüst“ des Raumwerk D formuliert. Es definiert unter anderem große 
Netzstrukturen und verdeutlicht die großen räumlichen Zusammenhänge der Stadt. 
Der Änderungsbereich in Flingern Süd befindet sich hier innerhalb des sogenannten 
Siedlungsteilraums „Zentrengürtel“. Dieser umschließt die innere Stadt und zeichnet 
sich durch eine große Entwicklungsdynamik, charakterstarke urbane Zentren und 
vielfältige lokale Eigenheiten aus. Das innerhalb des zu stärkenden Zentrengürtels 
liegende „Urbane Netz“ spielt eine wichtige Rolle für die zukünftige Innenentwicklung 
Düsseldorfs. Entlang der darin vernetzten Achsen, hier die Werdener Straße und 
Erkrather Straße, soll durch verschiedene Maßnahmen, wie zum Beispiel die 
Intensivierung des Nutzungsmixes oder die Belebung der Erdgeschossflächen, die 
städtebauliche Qualifizierung angestrebt. (siehe auch „Strukturplan Gerechtes und 
kompaktes Düsseldorf“). Flingern Süd ist zudem einer starken Entwicklungsdynamik 
unterworfen und zählt damit zu den „dynamischen Stadtteilen, in denen soziale 
Vielfalt zu sichern ist“.  
Für die angestrebte Intensivierung der Nutzungsmischung im Änderungsbereich gibt 
es einige Angaben im Strukturplan Produktives und kreatives Düsseldorf. Da es sich 
um das Kulturquartier Erkrather Straße handelt, ist dieses mit Atelierwohnen und

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Flächennutzungsplanänderung Nr. 209  Stand: 15.08.2025 
urbaner Produktion weiterzuentwickeln (siehe „Räume der Kunst und Kultur 
weiterentwickeln“). Das greift auch die Zielsetzung „Gewerbeareale zu produktive 
Gewerbequartieren weiterentwickeln“ auf, das großräumig in Flingern Süd dargestellt 
ist. 
4.2 Gewerbe- und Industriekernzonen 
Die im Rahmen des Masterplan Industrie erstellte Flächenstrategie für die 
produktions- und handwerksgeprägten Branchen „Gewerbe- und Industriekernzonen 
in Düsseldorf“ wurde am 13.12.2018 vom Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf 
beschlossen. Es handelt sich um ein städtebauliches Entwicklungskonzept gemäß 
§ 1 Absatz 6 Nummer 11 BauGB, das bei der Aufstellung von Bauleitplänen zu 
berücksichtigen ist. 
Der Änderungsbereich liegt nicht innerhalb einer Kernzone für Gewerbe und 
Industrie, grenzt aber im Nordosten an die Zonen B und C an. Zone B beinhaltet die 
gewerblichen Bereiche, die gemäß Regionalplan Düsseldorf als allgemeine 
Siedlungsbereiche mit der Zweckbindung Gewerbe ausgewiesen sind. Es handelt sich 
um das Gebiet Höherweg (Nr. 2.B.1). Gebiete der Kategorie B stellen oftmals 
Pufferzonen zu emittierenden Industrieflächen dar. Sie sind in erster Linie gewerblich 
genutzt und diese Nutzung soll langfristig erhalten werden. Zone C umfasst 
kleinteilige und geschlossene Gewerbeareale. Es handelt sich um das Gebiet 
Fichtenstraße (Nr. 2.C.1). Das Ziel für diese Zone besteht darin, die vorhandenen 
kleinteiligen gewerblichen Nutzungen zu erhalten, da sie die Grundvoraussetzung für 
eine stabile Struktur von gewerblichen Dienstleistern und Handwerksbetrieben in der 
Stadt sind. 
Mit der vorliegenden Änderung des Flächennutzungsplanes ist die Darstellung einer 
gemischten Baufläche vorgesehen. Planungsziel ist hier die Entwicklung eines 
Quartiers, das überwiegend dem Wohnen dienen soll. Darüber hinaus sollen ein 
Nahversorger, eine Kita, Büroflächen sowie weitere kulturelle, soziale und 
gewerbliche Nutzungen integriert werden.  
Die geplante Änderung ist mit den Zielen der Flächenstrategie für die produktions- 
und handwerksgeprägten Branchen vereinbar. 
4.3 Rahmenplan Einzelhandel 
Der Rahmenplan Einzelhandel 2016, der vom Rat der Stadt am 07.07.2016 als 
städtebauliches Entwicklungskonzept gemäß § 1 Absatz 6 Nummer 11

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Flächennutzungsplanänderung Nr. 209  Stand: 15.08.2025 
Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen wurde, ist bei allen Bauleitplanverfahren zu 
berücksichtigen.  
Im Zentrenkonzept, das Bestandteil des Rahmenplans Einzelhandel ist, sind die 
zentralen Versorgungsbereiche und deren Abgrenzungen beschrieben. Der 
Änderungsbereich liegt nicht innerhalb eines zentralen Versorgungsbereichs. Es 
befindet sich zwischen den beiden großen Stadtteilzentren von Oberbilk und Flingern 
Nord. Sowohl die südlich gelegene Kölner Straße in Oberbilk als auch die nördlich 
gelegene Birken- und Ackerstraße in Flingern Nord stellen ein vielfältiges Angebot an 
Einzelhandelsbetrieben mit zentrenrelevanten Sortimenten bereit. Westlich des 
Änderungsbereich ist zudem die Entwicklung des Nahversorgungszentrums Erkrather 
Straße im Stadtteil Oberbilk östlich der Bahngleise vorgesehen, das trotz 
vorhandenen Planungsrechts bisher nicht umgesetzt worden ist. Zudem befindet sich 
die Düsseldorfer Innenstadt mit ihrem umfassenden Angebot in der Nähe des 
Änderungsbereichs. 
Im Nahversorgungskonzept werden Ziele und Maßnahmen zur Sicherung und 
Stärkung der in erster Linie fußläufigen Nahversorgung dargestellt. Durch den 
vorhandenen Lebensmitteldiscounter, der sich innerhalb des Geltungsbereichs der 
Flächennutzungsplanänderung befindet, ist derzeit die Nahversorgung des 
Änderungsbereiches sichergestellt. Es ist vorgesehen, dass weiterhin ein 
Nahversorger in das urbane Stadtquartier integriert wird. 
Das Fachmarktkonzept beschreibt die Standorte für sondergebietspflichtige, nicht 
zentrenrelevante Einzelhandelsbetriebe. Dabei handelt es sich häufig um Bau- und 
Gartenfachmärkte, Möbelfachmärkte oder regional bedeutsame Autohäuser, die 
einen großen Flächenbedarf haben und auf die motorisierte Kundschaft ausgerichtet 
sind. Auf Grund der derzeitigen Nutzung durch ein Fachmarktzentrum mit 
überwiegend nicht zentrenrelevanten Sortimenten weist der Rahmenplan 
Einzelhandel den Änderungsbereich als Teil des Fachmarktzentrums Mitte aus. Die 
zunehmenden Leerstände in den letzten Jahren haben aber gezeigt, dass die 
vorhandene Baustruktur nicht im ausreichenden Maß nachgefragt wird. Der 
Änderungsbereich soll daher nicht mehr als Fachmarktzentrum genutzt werden.  
Die vorliegende Flächennutzungsplanänderung bereitet somit durch die geplante 
Änderung der Darstellung von einem Sondergebiet Fachmarktzentrum in eine 
gemischte Baufläche die Reduzierung der vorhandenen zentrenrelevanten und nicht 
zentrenrelevanten Verkaufsfläche vor, um so Wohnraum zu ermöglichen und um die

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Flächennutzungsplanänderung Nr. 209  Stand: 15.08.2025 
vorhandenen Zentren zu stärken. Im Änderungsbereich ist die Unterbringung von 
Nahversorgung vorgesehen, um die fußläufige Versorgung sicherzustellen.  
Die geplante Änderung des Flächennutzungsplans ist somit grundsätzlich an die Ziele 
des Rahmenplans Einzelhandel angepasst. Im Rahmen der Fortschreibung des 
Rahmenplanes Einzelhandel und der Aktualisierung der Fachmarktstandorte kann 
dieser Teilbereich des Fachmarktstandortes Mitte zukünftig entfallen. 
4.4 Quotierungsregelung für preisgünstigen Wohnraum 
Der Rat der Stadt Düsseldorf hatte am 06.06.2013 das Handlungskonzept für den 
Wohnungsmarkt (HKW) beschlossen, das mit dem Beschluss vom 07.09.2023 durch 
das strategische Handlungskonzept „Düsseldorfer Baulandmodell“ abgelöst wurde. 
Ziel des Konzeptes ist die Schaffung eines ausgewogenen Baulandangebotes für 
Wohnen und Arbeiten, ohne das hohe qualitative Niveau in Bezug auf Städtebau und 
Architektur zu vernachlässigen. Die Quotierungsregelung greift auf Ebene der 
Bebauungsplanverfahren und ist gemäß aktuell gültiger Beschlussfassung 
anzuwenden. 
4.5 Hochhausrahmenplan 
Der Hochhausrahmenplan trat mit Ratsbeschluss am 10. März 2022 in Kraft und 
stellt die Beratungsgrundlage und Richtschnur für den Düsseldorfer Hochhausbeirat, 
die Politik sowie die Verwaltung in allen Fragen der Hochhausentwicklung. Der 
Hochhausrahmenplan (HRP) gilt für alle neuen Gebäude in Düsseldorf, die im Sinne 
der Landesbauordnung Nordrhein-Westfalens als Hochhäuser gelten. Der 
Rahmenplan ist ein gesamtstädtisches Entwicklungskonzept gemäß § 1 Absatz 6 
Nummer 11 Baugesetzbuch. Im Zuge der Bauleitplanung sind seine Ziele zu 
berücksichtigen. 
Der HRP definiert die Entwicklungspotenziale unter anderem auch für den 
Änderungsbereich.  
Das Bahnhofsumfeld ist aufgrund seiner verkehrsgünstigen Lage und vor dem 
Hintergrund der Verkehrswende sowohl westlich als auch östlich des Hauptbahnhofs 
in den Fokus der Hochhausentwicklung gerückt. Auch östlich des IHZ-Parks sind 
Hochhausstandorte im Sinne eines Ensembles denkbar. Der Änderungsbereich grenzt 
unmittelbar südöstlich an diesen sogenannten Lupenraum. Ferner befindet es sich 
direkt an der Bundesstraße 8 (B8), die ein Teil des stadträumlich vorgeprägten 
Linienraumes ist. Aufgrund der Lage an der Schnittstelle zwischen Lupenraum und 
Linienraum ist der Standort grundsätzlich für eine Hochpunktbetrachtung geeignet.

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Flächennutzungsplanänderung Nr. 209  Stand: 15.08.2025 
Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung hat in seiner Sitzung am 
23.03.2022 der Entwicklung eines Hochpunktes an der Ecke Werdener 
Straße/Fichtenstraße zugestimmt. Im Rahmen eines Qualitätssicherungsverfahrens 
wurde der Hochpunkt weiter ausgearbeitet und konkretisiert. Es wurden 
verschiedene Hochhausentwürfe erarbeitet und im Rahmen einer 
Öffentlichkeitsveranstaltung diskutiert. Der Entwurf „Two Cubes“ des Büros MVRDV 
aus Rotterdam wurde für die weitere Entwurfsplanung empfohlen und für die 
verbindliche Bauleitplanung zu Grunde gelegt. 
4.6 Nachrichtliche Übernahmen und Vermerke / Hinweise 
4.6.1 Bau- und Anlagenschutzbereich des Verkehrsflughafens Düsseldorf 
International 
Der Änderungsbereich liegt circa 8 km vom Flughafen Düsseldorf entfernt. Er 
befindet sich innerhalb eines Bauschutzbereiches gemäß Luftverkehrsgesetz. Auf 
Grund von geplanten Höhen im Änderungsbereich können Belange der Deutschen 
Flugsicherung GmbH bezüglich des Anlagenschutzes gemäß § 18a 
Luftverkehrsgesetz berührt werden. Daher sind Bauvorhaben im 
Baugenehmigungsvorhaben der zuständigen Luftfahrtbehörde vorzulegen. 
4.6.2 Leitungstrassen 
Entlang der Fichtenstraße ist nachrichtlich die Trasse einer unterirdischen Gasleitung 
dargestellt. Die nachrichtliche Übernahme der Gasleitungstrasse wird durch die 
Änderung nicht tangiert. Die Trassendarstellung wird unverändert übernommen. Die 
Gasleitung ist derzeit stillgelegt. 
4.6.3 Hochwasserschutz 
Hochwasserbelange sind nicht betroffen. 
4.6.4 Urbane Sturzfluten und Starkregen 
Im gesamten Stadtgebiet spielt der Überflutungsschutz vor urbanen Sturzfluten eine 
immer größere Rolle. Das Klimaanpassungskonzept der Landeshauptstadt Düsseldorf 
(KAKDUS) wurde im Dezember 2017 durch den Rat der Stadt beschlossen und 
veröffentlicht. Zu KAKDUS gehören entsprechende Kartenwerke. Die 
Starkregengefahrenkarte wurden aktualisiert und ist unter 
https://maps.duesseldorf.de/starkregen einsehbar. Diese Karte gibt Hinweise zu 
Gefährdungen durch Sturzfluten. Dies trifft für den vorliegenden Änderungsbereich 
zu. Hier ist nicht auszuschließen, dass bei Extremregenereignissen in kleinen Teilen

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Flächennutzungsplanänderung Nr. 209  Stand: 15.08.2025 
des Änderungsbereiches, etwa im Bereich der östlichen Parkplatzfläche 
Wasserstände von bis zu 0,3 m erreicht werden können. Südwestlich des 
Gebäudekomplexes sind punktuell Wasserstände bis 0,5 m möglich. Angaben zu 
Fließgeschwindigkeiten liegen nicht vor. Auf den nachgeordneten Ebenen des 
Bebauungsplanes und des Bauantragsverfahren ist zu prüfen, wie die Gefährdung 
durch Sturzfluten minimiert werden kann. Grundsätzlich bestehen verschiedene 
Regelungsmöglichkeiten auf Planungs- und Baugenehmigungsebene, die eine 
Gefährdung durch Sturzfluten minimieren. Insbesondere bei der Planung von 
sensiblen und kritischen Infrastrukturen wie beispielsweise 
Versorgungseinrichtungen, sind entsprechende Möglichkeiten zur Minimierung von 
Sturzfluten auf den nachgeordneten Planungs- und Baugenehmigungsebenen zu 
prüfen und zu berücksichtigen. 
5 Ziele der Flächennutzungsplanänderung 
Der Änderungsbereich soll zukünftig im Flächennutzungsplan als gemischte 
Baufläche dargestellt werden. Durch die Darstellung soll die Entwicklung eines 
urbanen Stadtquartiers auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung vorbereitet 
werden. Im nordöstlichen Bereich des Änderungsbereiches, auf dem sich bisher ein 
Parkplatz befindet, ist ebenfalls ein neues Quartier mit Wohnnutzungen sowie 
flankierenden gewerblichen Nutzungen und einem Gebäude für Gemeinschaft und 
Kultur vorgesehen. Diese angestrebte Nutzungsmischung entspricht ebenfalls der 
geplanten Darstellung einer gemischten Baufläche. 
Im Bereich der geplanten Kita ist die Darstellung eines Symbols für 
Kindertagesstätte, Kindergarten vorgesehen. 
Die im Bereich der Fichtenstraße vorhandene unterirdische Gasleitungstrasse wird 
weiterhin unverändert nachrichtlich dargestellt. Die Gasleitung ist derzeit stillgelegt. 
Die geplante Änderung des Flächennutzungsplans dient der Schaffung neuer 
Wohnbauflächen, die dringend benötigt werden. Gleichzeitig steht die Entwicklung 
eines gemischt genutzten Stadtquartiers im Vordergrund. Dem Leitbild der Stadt der 
kurzen Wege folgend werden unterschiedliche Nutzungen wie Wohnen, Arbeiten und 
soziale Angebote im neuen Stadtquartier angeboten werden. Zudem wird durch die 
geplante Änderung des Flächennutzungsplans die Entsiegelung der derzeit fast 
vollständig versiegelten Fläche vorbereitet. Durch die Planung einer Grünfläche auf 
Ebene der verbindlichen Bauleitplanung wird weiterhin der Grünanteil im Vergleich

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Flächennutzungsplanänderung Nr. 209  Stand: 15.08.2025 
zur heutigen Situation deutlich erhöht. Diese Grünfläche wird aus Maßstabgründen 
auf Ebene der Flächennutzungsplanung nicht dargestellt. 
Im vorlaufenden Workshopverfahren wurde unter anderem die Verbindung des 
neuen Stadtquartiers mit der Umgebung als wichtige städtebauliche Qualität 
thematisiert, die die fußläufige Anbindung des Quartiers stärken wird. Während die 
aktuelle Nutzung des Quartiers keine Querungsmöglichkeiten anbietet, wird es 
zukünftig mehrere Zugänge geben, die die städtebauliche Struktur und vorhandene 
Wegeverbindungen aufnehmen. Die derzeitige Nutzung des Sondergebietes 
Fachmarktzentrum wurde als autogerechter Standort entwickelt, der nicht mehr den 
heutigen Ansprüchen an städtebauliche Qualität entspricht. Durch die Umnutzung in 
ein gemischt genutztes Quartier wird sich die Aufenthaltsqualität für die zukünftigen 
Bewohnerinnen und Bewohner sowie für die Besucherinnen und Besucher wesentlich 
erhöhen. 
Die Änderung des Flächennutzungsplans sieht folgende Darstellungen vor: 
• Gemischte Baufläche (M) 
• Symbol für Kindertagesstätte, Kindergarten 
• Unterirdische Gasleitungstrasse (unveränderte nachrichtliche Übernahme) 
6 Verkehrliche Erschließung 
Der Änderungsbereich ist für den motorisierten Individualverkehr (MIV) örtlich und 
überörtlich über die Werdener Straße (B8) und die Erkrather Straße sehr gut 
angebunden. Die Werdener Straße bildet eine wichtige Umgehungsstraße der 
Düsseldorfer Innenstadt und bindet den Änderungsbereich im Süden an die 
Bundesautobahn (BAB) 46 und im Norden an die BAB 52 an den überörtlichen 
Verkehr an. Die BAB 46 ist auch über die Erkrather Straße zu erreichen.  
Auch an das Netz des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) ist der 
Änderungsbereich leistungsfähig angebunden. Im Bereich der Kreuzung Werdener 
Straße und Erkrather Straße besteht über die Haltestelle Kettwiger Straße Anschluss 
an die Stadtbahnlinien U75 und U77, die Straßenbahnlinie 706 sowie die Buslinie 
738. Anschluss an die Buslinie 736 und ebenfalls an die Straßenbahnlinie 706 sind 
über die Haltestelle Fichtenstraße gewährleistet. Mittelfristig soll sich die ÖPNV-
Erschließung des Änderungsbereichs verändern. Es ist vorgesehen das 
Brückenbauwerk im Bereich der heutigen Bus- und Straßenbahnhaltestellen 
Fichtenstraße zu erneuern. In Zuge dessen wird derzeit geprüft, ob die

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Flächennutzungsplanänderung Nr. 209  Stand: 15.08.2025 
Straßenbahnhaltestelle Fichtenstraße (Linie 706) in westliche Richtung verlegt 
werden kann. Auch die Buslinie 736 könnte dann nach Fertigstellung des 
Brückenneubaus nicht mehr an der Kreuzung Fichtenstraße/Werdener Straße 
abbiegen, sodass die Verlagerung der Linie zukünftig über die Ortsumgehung 
Oberbilk geprüft wird. 
Fußläufig ist der Änderungsbereich aus allen Himmelsrichtungen erreichbar. Die 
Werdener Straße stellt jedoch durch ihre Breite und das hohe Verkehrsaufkommen 
eine Barriere dar, die der Änderungsbereich von den nordwestlich gelegenen 
Bereichen trennt. Es besteht keine Querungsmöglichkeit zwischen der Fichten- und 
der Erkrather Straße. Ebenfalls sind die Bahngleise im Süden des 
Änderungsbereiches nur über die B8 zu queren. Weiter südlich existiert die nächste 
Querungsmöglichkeit erst wieder in circa 1 km Entfernung an der Ronsdorfer Straße. 
Zusätzliche Querungsmöglichkeiten werden derzeit geprüft. 
Der Änderungsbereich verfügt mit der Erkrather Straße und der Werdener Straße als 
Hauptrouten über eine unmittelbare Anbindung an das Radverkehr-Bezirksnetz der 
Landeshauptstadt Düsseldorf. Die Werdener Straße und die Erkrather Straße sind als 
schnelle Route und die Fichtenstraße als Nebenroute beziehungsweise ruhige Route 
klassifiziert.

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Flächennutzungsplanänderung Nr. 209  Stand: 15.08.2025 
 
Teil B – Umweltbericht 
7 Zusammenfassung 
(BauGB Anlage I Nr. 1 Buchstabe a und Nr. 3 Buchstabe c) 
Der Geltungsbereich der 209. Flächennutzungsplanänderung liegt südöstlich der 
Werdener Straße und südwestlich der Erkrather Straße im Stadtteil Flingern Süd 
(Stadtbezirk 2). 
Im wirksamen Flächennutzungsplan ist der Bereich derzeit noch als Sondergebiet 
dargestellt. Angrenzend an den Änderungsbereich befinden sich südöstlich, 
nordwestlich und nordöstlich Wohnbebauung und Gewerbeflächen. Südwestlich liegt 
das Land- und Amtsgericht. Im Änderungsbereich befinden sich ein 
Fachmarktzentrum (B8-Center) sowie versiegelte Parkplätze. 
Die Flächennutzungsplanänderung sieht die Darstellung einer gemischten Baufläche 
vor.  
Zusammenfassend ist infolge der Flächennutzungsplanänderung von nachfolgenden 
Umweltauswirkungen auszugehen: 
Der Änderungsbereich ist stark durch verkehrsbedingte Lärmimmissionen belastet. 
Die erforderlichen Maßnahmen zum baulichen Schallschutz werden auf Grundlage 
eines Schallgutachtens im parallel laufenden Bebauungsplanverfahren Nummer 
02/018 - Werdener Straße / Erkrather Straße - festgesetzt, sodass gesunde Wohn- 
und Arbeitsverhältnisse sichergestellt werden können. 
Für gewerbliche Lärmimmissionen werden keine Konflikte erwartet. Im parallel 
laufenden Bebauungsplanverfahren Nummer 02/018 - Werdener Straße / Erkrather 
Straße - wird der Gewerbelärm gutachterlich geprüft. Falls eine Notwendigkeit 
festgestellt wird, können entsprechende Festsetzungen zum Schallschutz getroffen 
werden, sodass auch hier eine planerische Konfliktbewältigung möglich ist. 
Der Änderungsbereich ist derzeit stark versiegelt, die Planung sieht die Schaffung 
neuer Grün- und Spielflächen vor. Durch die Entsieglung und die Festsetzung von 
Baumpflanzungen sowie Dach- und Fassadenbegrünungen im nachgeordneten 
Bebauungsplanverfahren kann die ökologische und lokalklimatische Situation deutlich 
verbessert werden.

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Flächennutzungsplanänderung Nr. 209  Stand: 15.08.2025 
Im Zuge der Flächennutzungsplanänderung Nr. 209 - Südöstlich Werdener Straße -
kommt es, bei Berücksichtigung von Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen, zu 
keinen negativen Auswirkungen auf die Population besonders oder streng 
geschützter Arten. Dementsprechend werden die Verbotstatbestände gemäß § 44 
Abs. 1 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) nicht ausgelöst. Im 
Bebauungsplanverfahren Nummer 02/018 erfolgt ein gutachterlicher Nachweis 
(ASP 1), die Ergebnisse des Gutachtens werden auch in dem Umweltbericht zur 
Flächennutzungsplanänderung dargelegt. 
Im Änderungsbereich befinden sich mehrere Altstandorte, die bereits in der 
Vergangenheit saniert und durch Recyclingmaterial aufgefüllt wurden. Falls 
Maßnahmen (z.B. Entfernung des Recyclingmaterials) notwendig werden sollten, 
können entsprechende Bestimmungen im Rahmen des nachgeordneten 
Bebauungsplanverfahrens Nummer 02/018 und der Baugenehmigung aufgenommen 
werden. Gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse können damit sichergestellt 
werden. 
Im Änderungsbereich wurden geringfügige Bereiche identifiziert, die bei einem 
Starkregenereignis überflutet werden können, die aktuelle Nutzung ist in diesen 
Bereichen unsensibel (Parkplätze). Auf den nachgeordneten Ebenen des 
Bebauungsplanes und des Bauantragsverfahrens können Maßnahmen geprüft 
werden, wie die Gefährdung durch Sturzfluten minimiert werden kann. 
Für den Änderungsbereich bestehen derzeit keine Grenzwertüberschreitungen gemäß 
39. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) für Feinstaub (PM2,5 und PM10) 
und Stickstoffdioxid (NO
2). Auch zukünftig ist nicht davon auszugehen, dass durch 
die Planung Grenzwertüberschreitungen für die Luftschadstoffe PM10 oder NO2 
gemäß 39. BImSchV ausgelöst werden, durch die Planung ist eine leichte 
Verbesserung der lufthygienischen Situation zu erwarten. 
8 Beschreibung des Vorhabens 
(BauGB Anlage I Nummer 1 Buchstabe a) 
Der Änderungsbereich befindet sich im Stadtbezirk 2 - Flingern Süd – der Stadt 
Düsseldorf und grenzt südöstlich an die Werdener Straße an, die als wichtige 
Umgehungsstraße der Düsseldorfer Innenstadt genutzt wird. In unmittelbarer Nähe, 
etwa ein Kilometer entfernt, befindet sich der Düsseldorfer Hauptbahnhof. Der 
Änderungsbereich umfasst eine Fläche von rund 3 ha.

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Flächennutzungsplanänderung Nr. 209  Stand: 15.08.2025 
Um dem hohen Bedarf an städtischem Wohnen gerecht zu werden, ist das Ziel der 
Flächennutzungsplanänderung die planungsrechtliche Vorbereitung der Fläche für die 
Schaffung neuen Wohnraums, die durch eine gemischte Nutzung aus Kita, 
Büroflächen sowie kulturelle, soziale und gewerbliche Nutzung ergänzt wird. Daher 
sieht das Planverfahren die Umwandlung vom Sondergebiet in eine gemischte 
Baufläche vor. Insgesamt ist das Ziel die Schaffung eines lebendigen Stadtquartiers 
am Rande der Düsseldorfer Innenstadt. 
9 Ziele des Umweltschutzes im Gebiet 
(BauGB Anlage I Nummer 1 Buchstabe b) 
Umweltschutzziele werden auf der Ebene der Europäischen Union, auf  
Bundes-, Landes - und kommunaler Ebene festgelegt. 
Für die Bauleitplanung wichtige Umweltziele resultieren vor allem aus den 
fachgesetzlichen Grundlagen wie beispielsweise dem Bundesnaturschutzgesetz 
(BNatSchG), dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG), dem Bundes-
Bodenschutzgesetz (BBodSchG) und dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG) sowie aus 
fachplanerischen Grundlagen. 
Die Ziele des Umweltschutzes geben Hinweise auf anzustrebende Umweltqualitäten 
im Planungsraum. Im Rahmen der Umweltprüfung dienen die Ziele als Maßstäbe für 
die Beurteilung der Auswirkungen der Planung und zur Auswahl geeigneter 
Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen für Beeinträchtigungen von Natur und 
Landschaft. 
Für dieses Planverfahren fachlich relevante Planungen gibt es zum Beispiel auf den 
Gebieten Grünordnung, Stadtklima und Luftreinhaltung. 
Die grünplanerischen Empfehlungen des Grünordnungsplans für den Stadtbezirk 2 
Flingern / Oberbilk und des gesamtstädtischen Grünordnungsplans 
2025 – rheinverbunden -  finden sich im Abschnitt „Tiere, Pflanzen und Landschaft“ 
und die Aussagen der stadtklimatischen Planungshinweiskarte Düsseldorf (2020) sind 
im Abschnitt „Stadtklima“ wiedergegeben. Mit dem Klimaanpassungskonzept 
(KAKDUS) liegt ein strategisches Handlungskonzept vor, dessen Leitlinien im 
Abschnitt „Klimaanpassung“ behandelt werden. Die Landeshauptstadt Düsseldorf hat 
sich mit Ratsbeschluss vom 04. Juli 2019 zum Ziel gesetzt, den Ausstoß an dem 
klimaschädigenden Kohlenstoffdioxid bis zum Jahr 2035 auf 2 Tonnen pro Jahr und 
Einwohner zu begrenzen. Eine wichtige Maßnahme hierzu ist die Minimierung des 
Energiebedarfs von Neubaugebieten und eine emissionsarme Deckung desselben.

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Flächennutzungsplanänderung Nr. 209  Stand: 15.08.2025 
Der Masterplan Green-City Mobility beinhaltet kurzfristige Maßnahmen und 
Perspektiven zur Reduktion des Luftschadstoffes Stickstoff(di)oxid. Die Maßnahmen, 
Projekte und Perspektiven dieser Konzepte betreffen nur zum Teil die 
Bauleitplanung. 
10 Schutzgutbetrachtung 
(BauGB Anlage I Nummer 2) 
Im Folgenden wird die Umwelt im Einwirkungsbereich des Vorhabens je Schutzgut 
beschrieben. Es werden die aus dem Darstellungsumfang des Änderungsbereichs 
resultierende nachteiligen Umweltauswirkungen herausgearbeitet sowie mögliche 
Vermeidungsstrategien aufgezeigt. 
10.1 Mensch 
(BauGB Anlage I Nummer 2 Buchstabe aa, cc, dd, ee und e) 
10.1.1 Verkehrslärm 
Der Änderungsbereich wird maßgeblich durch den Straßen- und 
Straßenbahnverkehrslärm der Werdener und der Erkrather Straße sowie 
geringfügiger durch den Straßenverkehrslärm der Fichtenstraße belastet. Der 
südliche Bereich der Flächennutzungsplanänderung wird durch eine Bahntrasse 
begrenzt. 
An der Werdener bzw. Erkrather Straße liegen die Beurteilungspegel im Eckbereich 
bei bis zu 73 dB(A) am Tag und 66 dB(A) in der Nacht. Im Verlauf der Straßen liegen 
die Werte nur knapp darunter. Die Lärmbelastung entspricht dem Beurteilungspegel 
(BP) 73 dB(A) tags und 65 dB(A) nachts. 
Eine Gesundheitsgefährdung kann bei Außenlärmpegeln von über 70 dB(A) am Tage 
und über 60 dB(A) in der Nacht nicht ausgeschlossen werden. Die Werte liegen hier 
straßennah deutlich darüber. 
Die Darstellung im Flächennutzungsplan soll von Sondergebiet mit der 
Zweckbestimmung Fachmarktzentrum (SO) in gemischte Baufläche (M) geändert 
werden. Grundsätzlich wird eine Wohnnutzung entlang der Werdener oder der 
Erkrather Straße, die in einer gemischten Baufläche zulässig wäre, aufgrund der 
Belastungen deutlich oberhalb der Gesundheitsgefahr kritisch gesehen. 
Wenn an der Umsetzung einer Wohnnutzung unmittelbar an den Verkehrsachsen 
festgehalten wird, müssen im Rahmen des parallel laufenden Bebauungsplan

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Flächennutzungsplanänderung Nr. 209  Stand: 15.08.2025 
Nummer 02/018 - Werdener Straße / Erkrather Straße (ehem. B8-Center) - durch 
einen Ausschluss öffenbarer Fenster und Türen zu Aufenthaltsräumen sowie 
Festsetzungen für eine lärmoptimierte Grundrissgestaltung zu den straßennahen 
Fassadenseiten gesunde Wohnverhältnisse sichergestellt werden. Hier ist 
insbesondere darauf zu achten, dass die Anzahl an einseitig zu den lauten 
Verkehrswegen ausgerichteten Wohnungen so gering wie möglich gehalten wird. 
10.1.2 Gewerbeemissionen 
Der Änderungsbereich war durch das B8-Center mit Einzelhandelsnutzungen 
geprägt. Im wirksamen Flächennutzungsplan ist ein Sondergebiet mit der 
Zweckbestimmung Fachmarktzentrum dargestellt. In direkter Nachbarschaft 
befinden sich Hauptverkehrsstraßen und Süden und Osten Wohnnutzungen. 
Zukünftig soll das gesamte Gebiet zu einem lebendigen Stadtquartier mit 
überwiegend Wohnnutzung in einer gemischten Baufläche entwickelt werden. Für das 
Nebeneinander von überwiegend Wohnnutzungen, Arbeiten und Einzelhandel müssen 
die Voraussetzungen geschaffen werden. 
Die schalltechnische Situation und Konfliktlösungsmöglichkeiten werden im parallel 
laufenden Bebauungsplanverfahren durch ein Gutachten ermittelt. Auf Ebene der 
Flächennutzungsplanung ist die geplante Änderung als unkritisch anzusehen. 
10.1.3 Elektromagnetische Felder (EMF) 
In der Werdener Straße, nordwestlich angrenzend an den Änderungsbereich, verläuft 
die Straßenbahntrasse der Linie 706 zwischen Düsseldorf-Hamm und Am Steinberg. 
In direkter Nähe solcher Verkehrsstrecken treten nur geringe elektromagnetische 
Felder auf. 
Im Änderungsbereich ist derzeit keine Quelle starker elektromagnetischer Strahlung 
bekannt. Falls Transformatorstationen zur Nahversorgung notwendig werden, sollten 
diese aus Vorsorgegründen nicht in der unmittelbaren Nähe sensibler Nutzungen 
(z.B. Wohnungen, Kindertagesstätte) angeordnet werden. 
10.1.4 Störfallbetriebsbereiche 
Im Änderungsbereich und unmittelbar angrenzend sind keine Störfallbetriebsbereiche 
bekannt, die unter die Vorgaben der 12. Verordnung des Bundes-
Immissionsschutzgesetzes (Störfall- Verordnung, 12. BImSchV) fallen. 
Gemäß dem Kartographischen Abbildungssystem für Betriebsbereiche und Anlagen 
nach der Störfallverordnung (KABAS), das durch das Landesamt für Umwelt, Natur-

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Flächennutzungsplanänderung Nr. 209  Stand: 15.08.2025 
und Verbraucherschutz (LANUV) gepflegt wird, sind alle bekannten außerhalb des 
Änderungsbereichs gelegenen Störfallbetriebsbereiche für diese Planung nicht 
relevant. Die sogenannten „angemessenen Abstände“ werden eingehalten. 
Eine Betroffenheit durch Störfallbetriebsbereiche liegt somit nicht vor. 
10.1.5 Beseitigung und Verwertung von Abfällen 
Nach Realisierung der Planung ist nutzungsbedingt davon auszugehen, dass Abfälle 
und Abwässer entstehen. Die zu erwartende Menge richtet sich nach verschiedenen 
Faktoren, wie zum Beispiel der Zahl der entstehenden Wohneinheiten oder 
Bürogebäuden, die im Flächennutzungsplanverfahren noch nicht bekannt sind. Es ist 
zu erwarten, dass gemäß den bestehenden rechtlichen Grundlagen und den 
kommunalen Entwässerungs- und Abfallsatzungen ein sachgerechter Umgang, sowie 
eine ordnungsgemäße Entsorgung oder Verwertung der Abfälle und Abwässer 
gewährleistet werden wird. 
10.1.6 Besonnung 
Im parallel laufenden Bebauungsplanverfahren wird ein Besonnungsgutachten gemäß 
DIN EN 17037 erstellt. Hierbei sind insbesondere die Abstandsflächen zum Bestand 
zu berücksichtigen. 
10.2 Natur und Freiraum 
(BauGB Anlage I Nummer 2 Buchstabe bb) 
10.2.1 Flächennutzung und -versiegelung 
Der durch Einzelhandelsnutzung und Parkplätze geprägte Änderungsbereich ist 
nahezu vollständig versiegelt. Einzige Vegetationsstrukturen sind eine etwa 50-
jährige Spitzahornreihe entlang der Werdener Straße, heckenartige Gehölzstrukturen 
entlang der Hofgärten an der Kiefernstraße sowie einzelne junge Bäume auf dem 
westlichen Teil des Parkplatzes. Auf dem östlichen Teil wurden diese in Vorbereitung 
der Umsetzung des Bauvorhabens cube central 378 bereits gefällt. Die Ahornreihe ist 
wegen ihrer gliedernden, stadtbildprägenden Funktion, ihrer ausgleichenden Wirkung 
auf das städtische Belastungsklima sowie ihrer Bedeutung als Lebensraum 
erhaltenswert. 
10.2.2 Tiere, Pflanzen und Landschaft 
Der Änderungsbereich liegt außerhalb des Geltungsbereichs des Landschaftsplans. 
Schutzgebiete nach der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie oder Vogelschutzgebiete nach

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Flächennutzungsplanänderung Nr. 209  Stand: 15.08.2025 
der EG-Vogelschutzrichtlinie sind weder direkt noch im Umfeld betroffen. Gesetzlich 
geschützte Biotope gem. § 42 Landesnaturschutzgesetz NRW bzw. § 30 
Bundesnaturschutzgesetz sind nicht vorhanden. An der Erkrather Straße und an der 
Kiefernstraße befinden sich Kaiserlindenalleen und an der Fichtenstraße eine 
Platanenallee, die im Alleenkataster des Landes geführt werden (AL-D-0460, AL-D-
0456, AL-D-0456) und als geschützte Alleen gem. § 41 Landesnaturschutzgesetz zu 
klassifizieren sind. 
Im gesamtstädtischen Grünordnungsplan 2025 - rheinverbunden (GOP I) ist der 
Änderungsbereich dem Teilraum 25 – Nördliche und Südliche Düssel - zugeordnet. 
Für die Flächennutzungsplanänderung relevante Entwicklungsziele sind die 
Sicherstellung einer ausreichenden Grünversorgung sowie die Sicherung und der 
Ausbau bestehender Grünverbindungen. Daraus wird die Handlungsempfehlung 
„Integration einer qualitativen Freiraumplanung in die städtebauliche Entwicklung“ 
abgeleitet.  
Im Grünordnungsplan für den Stadtbezirk 2 (GOP II) befindet sich der 
Änderungsbereich in dem „Planungsraum III Flingern Süd“. Für den 
Änderungsbereich relevante Ziele sind die Aufwertung und Vernetzung von 
Grünflächen sowie der Ausbau von Spielflächen. 
Für die Erholungsnutzung und das Kinderspiel hat das Gebiet derzeit keine 
Bedeutung. Der umgebende Stadtraum ist aufgrund seiner gewerblichen Prägung mit 
öffentlichen Grün- und Spielflächen unterversorgt. So liegt die 
Spielflächenversorgung in Flingern Süd bei 1,3 m² je Einwohner und in Oberbilk bei 
1,4 m² je Einwohner und damit deutlich unter dem Richtwert von 2,4 m² je 
Einwohner (Runderlass des Innenministers NRW 1978). Die Versorgung mit 
öffentlichen Grünflächen liegt in Flingern Süd bei 2,5 m² je Einwohner und in 
Oberbilk – bedingt durch den ca. 1,5 km entfernt liegenden Volksgarten – bei 
18,0 m² je Einwohner, wobei der Richtwert bei 6 m² je Einwohner liegt 
(Gartenamtsleiterkonferenz beim Deutschen Städtetag 1972). Die nächstgelegenen 
öffentlichen Grünflächen sind der Stadtwerkepark mit Spielangeboten für alle 
Altersgruppen sowie der IHZ-Park, der durch einen Spielplatz ergänzt werden wird. 
Beide Anlagen sind durch Barrieren – bedingt durch Hauptverkehrsstraßen und die 
Güterbahnlinie – vom Änderungsbereich getrennt, sodass die Erreichbarkeit für 
Kinder eingeschränkt ist. 
Mit der Ausweisung als gemischte Baufläche wird hier erstmals Wohnnutzung 
etabliert, die einen Bedarf an Kinderspielfläche sowie Grünfläche mit

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Flächennutzungsplanänderung Nr. 209  Stand: 15.08.2025 
Aufenthaltsqualität begründet. Die Grün- und Spielflächen der Umgebung können 
diesen zusätzlichen Bedarf aufgrund der Lage und der bestehenden 
Nutzungsintensität nur bedingt decken. Gemischte Bauflächen weisen im Vergleich 
zum Bestand des Sondergebiets ein höheres Potenzial an Grünstrukturen auf und 
wirken sich somit positiv auf die Lebensraumfunktion für Tiere und Pflanzen sowie 
das Lokalklima aus. Im Fall der Nullvariante würden diese positiven 
Umweltwirkungen aufgrund des geltenden Baurechts ausbleiben. 
Der steigende Grün- und Spielflächenbedarf ist auf den privaten Baugrundstücken zu 
decken und der Nachweis der erforderlichen Flächen durch entsprechende 
Regelungen auf Ebene des Bebauungsplans weiter zu konkretisieren. Ein Monitoring 
der Grün- und Spielflächenversorgung wird im Rahmen der Grünordnungsplanung 
auf gesamtstädtischer und Stadtbezirksebene durchgeführt. 
10.2.3 Artenschutzrechtliche Prüfung 
Die Notwendigkeit zur Durchführung einer artenschutzrechtlichen Prüfung (ASP) im 
Rahmen der Bauleitplanung ergibt sich aus den Artenschutzbestimmungen der §§ 44 
und 45 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG). Der Prüfumfang einer 
artenschutzrechtlichen Prüfung umfasst europäische Vogelarten und europäisch 
geschützte Fauna-Flora-Habitat-Anhang IV-Arten. 
Im Vorhabenbereich ist mit Brutvorkommen verschiedener nicht-planungsrelevanter 
Brutvogelarten zu rechnen. Bei diesen Arten treten im Regelfall keine 
Verbotstatbestände des § 44 Abs. 1 BNatSchG ein. 
Im Änderungsbereich ist das Auftreten von vier planungsrelevanten Vogelarten 
(Sperber, Star, Turmfalke und Wanderfalke) als Nahrungsgäste potenziell möglich, 
wobei das Gebiet durch seine Strukturarmut einen geringen Stellenwert als 
Nahrungsraum hat. Für keine der genannten Arten sind Bruten im Änderungsbereich 
denkbar. 
Das Vorkommen der Zwergfledermaus im Änderungsbereich ist nicht auszuschließen. 
Das denkmalgeschützte Bestandsgebäude im Nordosten des Gebiets stellt ein 
potenzielles Quartier dar, eine Nutzung durch Zwergfledermäuse konnte bei der 
Begehung zwar nicht belegt werden, ist aber nicht auszuschließen. Das 
denkmalgeschützte Gebäude bleibt erhalten und wird in die neue Planung integriert. 
Ein Auftreten von weiteren Arten nach Anhang IV der FFH-Richtlinie (Amphibien und 
Libellen) kann aufgrund des Mangels an geeigneten Lebensräumen ausgeschlossen 
werden.

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Flächennutzungsplanänderung Nr. 209  Stand: 15.08.2025 
Auf Ebene des Bebauungsplans werden mehrere Vermeidungs- und 
Minderungsmaßnahmen als textliche Festsetzung oder Hinweis aufgenommen. Dazu 
zählt neben Abriss- und baubegleitenden Maßnahmen die Vermeidung von 
Vogelschlag und der Einsatz insektenfreundlicher Beleuchtung. 
Bei Beachtung der angegebenen Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen löst das 
geplante Bauvorhaben selbst bei einer Worst-Case-Betrachtung keine 
Verbotstatbestände gemäß §44 BNatSchG aus. 
10.3 Boden 
(BauGB Anlage I Nummer 2 Buchstabe bb und cc) 
10.3.1 Altablagerungen im Umfeld des Änderungsbereiches 
Im Umfeld des Änderungsbereichs befinden sich die Altablagerungen mit den 
Kataster-Nummern: 51, 156, 157, 285, 286. Aufgrund des Abstandes zum 
Änderungsbereich und der im Rahmen des Bodenluftmessprogramms durchgeführten 
Untersuchungen kann eine Beeinträchtigung des Änderungsbereichs durch 
Gasmigration ausgeschlossen werden. 
10.3.2 Altablagerungen im Änderungsbereich 
Im Änderungsbereich befinden sich keine Altablagerungen. 
10.3.3 Altstandorte im Änderungsbereich 
Im Änderungsbereich befinden sich die Altstandorte (Fläche mit gewerblicher oder 
industrieller Vornutzung) mit den Kataster-Nummern: 4388, 4389 und 5899.  
Für den Änderungsbereich und die darin enthaltenen Altstandorte liegen diverse 
Untersuchungen vor. Im Zeitraum von Januar 2008 bis April 2009 wurden im 
Rahmen von Abbruch- und Erdarbeiten sämtliche seinerzeit auf dem Gelände 
befindlichen unterirdischen Anlagen (Tanks, Kellertanks und Ölabscheider) entleert, 
gereinigt und ausgebaut. Organoleptische Auffälligkeiten und Verunreinigungen des 
Erdreichs wurden komplett entfernt und fachgerecht entsorgt. Zum Nachweis wurden 
Wand- und Sohlbeprobungen durchgeführt. Die Abbruch- und Erdbaumaßnahmen 
sind fachgutachterlich begleitet und dokumentiert worden. Das Gelände wurde 
zudem unterhalb von versiegelten Flächen mit klassifiziertem Recyclingmaterial in 
unterschiedlichen Mächtigkeiten (max. 4 m) aufgefüllt. 
Notwendige Maßnahmen (z.B. Entfernung des eingebauten Recyclingmaterials im 
Bereich von zukünftig unversiegelten Flächen etc.) können in den nachfolgenden

- 28 - 
 
Flächennutzungsplanänderung Nr. 209  Stand: 15.08.2025 
Baugenehmigungsverfahren durch Aufnahme von Nebenbestimmungen 
rechtsverbindlich geregelt werden. Hierdurch werden die Vorgaben des BauGB zur 
Schaffung gesunder Wohn- und Arbeitsverhältnisse und der Berücksichtigung der 
Umweltbelange sichergestellt. 
10.3.4 Vorsorgender Bodenschutz 
Im Änderungsbereich liegen keine schützenswerten Böden vor. 
10.4 Wasser 
(BauGB Anlage I Nummer 2 Buchstabe bb und ee) 
10.4.1 Grundwasser 
Grundwasserstände  
Die Höhe des Grundwasserstandes unterliegt natürlicherweise jahreszeitlichen 
Schwankungen. Inwieweit der Klimawandel die Grundwasserstände beeinflussen 
wird, kann derzeit nicht prognostiziert werden. Es ist durchaus möglich, dass 
zukünftig mit höheren oder niedrigeren Grundwasserständen gerechnet werden 
muss. Die nachfolgende Tabelle zeigt einige im Bereich des Änderungsbereichs 
bisher bekannte Grundwasserstände: 
Zeitpunkt Art des Grundwasserstandes im Stadtgebiet Grundwasserstand 
1926*1 höchster bisher bekannter Grundwasserstand 34,0 – 35,0 m NHN 
1988 Eine von mehreren Phasen hoher 
Grundwasserstände 
32,0 – 33,0 m NHN 
2020 Eine von mehreren Phasen mittlerer 
Grundwasserstände 
31,0 – 32,0 m NHN 
1945 bis 
2017 
interpolierter, minimaler Grundwasserflurstand 5 – 10 m unter GOK 
*1: Dieser Wert wurde auf einer verhältnismäßig geringen Datengrundlage ermittelt, 
was bei der weiteren Verwendung dieser Angabe zu berücksichtigen ist. 
Grundwassertemperatur 
Die Grundwassertemperaturen im Bereich des Änderungsbereichs wurden bisher wie 
folgt ermittelt:

- 29 - 
 
Flächennutzungsplanänderung Nr. 209  Stand: 15.08.2025 
Temperatur Messstelle 13715, Albertstraße 
Minimale Temperatur 14,2 °C 
Mittlere Temperatur 14,7 °C 
Maximale Temperatur 15,2 °C 
Die Nutzung geothermaler Energie des Grundwassers bedarf einer wasserrechtlichen 
Erlaubnis und kann je nach Lage ggf. nicht genehmigungsfähig sein. Hierfür ist eine 
frühzeitige Abstimmung mit dem Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz ratsam. 
Grundwasserbeschaffenheit  
Die Maßnahme liegt im Bereich einer großflächigen Grundwasserverunreinigung mit 
per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen (PFAS), im Randbereich einer großflächigen 
Grundwasserverunreinigung mit chlorierten Kohlenwasserstoffen (CKW) sowie in der 
Nähe lokaler Restverunreinigungen mit polyzyklischen aromatischen 
Kohlenwasserstoffen (PAK).  
Aussagen auf die allgemeine Grundwassergüte geben nur die momentane Situation 
wieder. Durch natürliche und anthropogene Einflüsse können in Zukunft 
Veränderungen der Grundwasserbeschaffenheit auftreten. Im Bereich bzw. im 
weiteren Umfeld des Änderungsbereichs gibt es derzeit Auffälligkeiten der 
Grundwassergüte. Diese Auffälligkeiten können im Hinblick auf 
Grundwassernutzungen (Bauwasserhaltungen, Geothermie etc.) ggf. zu erhöhtem 
Aufwand oder Einschränkungen führen. Insofern wird im Vorfeld solcher Nutzungen 
eine Rücksprache mit der Unteren Wasserbehörde sowie ggf. eine weitere 
Untersuchung der Grundwassergüte empfohlen. 
10.4.2 Niederschlags- und Schmutzwasserbeseitigung 
Der Änderungsbereich wurde bereits vor dem 01.01.1996 erstmals bebaut und 
befestigt und ist abwassertechnisch erschlossen. Die Grundsätze des § 55 
Wasserhaushaltsgesetz (WHG) in Verbindung mit dem § 44 (1) Landeswassergesetz 
(LWG) zur ortsnahen Niederschlagswasserbeseitigung finden somit keine 
Anwendung. Die abwassertechnische Erschließung ist durch die vorhandenen 
öffentlichen Abwasseranlagen gesichert. 
10.4.3 Urbane Sturzfluten und Starkregen 
Im gesamten Düsseldorfer Stadtgebiet spielt der Überflutungsschutz vor urbanen 
Sturzfluten und Starkregen eine immer größere Rolle. Infolge des Klimawandels sind

- 30 - 
 
Flächennutzungsplanänderung Nr. 209  Stand: 15.08.2025 
geänderte klimatische Bedingungen zu erwarten, die u.a. zur Folge haben, dass 
häufigere und intensivere Starkregenereignisse zu erwarten sind. Im Hinblick auf das 
geplante Vorhaben wurde dies durch die bei öffentlichen Stellen vorliegenden Daten 
entsprechend geprüft. Das Klimaanpassungskonzept der Landeshauptstadt 
Düsseldorf (KAKDUS) wurde im Dezember 2017 durch den Rat der Landeshauptstadt 
Düsseldorf beschlossen und veröffentlicht. Zu KAKDUS gehören entsprechende 
Kartenwerke. Die Starkregengefahrenkarte wurden aktualisiert und ist unter 
https://maps.duesseldorf.de/starkregen einsehbar. Diese Karte gibt Hinweise zu 
Gefährdungen durch Sturzfluten. Für den vorliegenden Änderungsbereich trifft eine 
solche Betroffenheit zu. Hier ist nicht auszuschließen, dass bei 
Extremregenereignissen in kleinen Teilen des Änderungsbereichs, etwa im Bereich 
der östlichen Parkplatzfläche, Wasserstände von bis zu 0,3 m erreicht werden 
können. Südwestlich des Gebäudekomplexes sind punktuell Wasserstände bis 0,5 m 
möglich. Angaben zu Fließgeschwindigkeiten liegen nicht vor. Auf den 
nachgeordneten Ebenen des Bebauungsplanes und des Bauantragsverfahren ist zu 
prüfen, wie die Gefährdung durch Sturzfluten minimiert werden kann. Hier ist 
insbesondere die Empfindlichkeit und die Schutzwürdigkeit der geplanten Nutzungen 
gegenüber einer potentiellen Betroffenheit durch Starkregen zu prüfen. Grundsätzlich 
bestehen verschiedene Regelungsmöglichkeiten auf Planungs- und 
Baugenehmigungsebene, die eine Gefährdung durch Sturzfluten minimieren. 
Beispielsweise kann durch textliche Festsetzungen geregelt werden, dass keine 
Übernachtungsräume im Kellergeschoss angeordnet werden, dass die 
Erdgeschosshöhe sowie technische Infrastrukturen oberhalb der durch Sturzfluten 
gefährdeten Bereiche liegen oder auch, dass insbesondere tiefliegende Flächen von 
Bebauung freigehalten werden. Insbesondere bei der Planung von sensiblen und 
kritischen Infrastrukturen wie beispielsweise Versorgungseinrichtungen, sind 
entsprechende Möglichkeiten zur Minimierung von Sturzfluten auf den 
nachgeordneten Planungs- und Baugenehmigungsebenen zu prüfen und zu 
berücksichtigen. 
10.4.4 Oberflächengewässer 
Oberflächengewässer sind von der Planung nicht betroffen. 
10.4.5 Wasserschutzgebiete 
Der Änderungsbereich liegt nicht in einer Wasserschutzzone.

- 31 - 
 
Flächennutzungsplanänderung Nr. 209  Stand: 15.08.2025 
10.4.6 Hochwasserbelange 
Hochwasserbelange sind von der Planung nicht betroffen. Durch die Planung werden 
keine Böden in Anspruch genommen, die hochwassermindernd wirken können.  
10.5 Luft 
(BauGB Anlage I Nummer 2 Buchstabe cc) 
10.5.1 Lufthygiene 
Derzeit bewegt sich nach Erkenntnissen des Amts für Umwelt- und 
Verbraucherschutz die Luftbelastung bezogen auf den Luftschadstoff Stickstoffdioxid 
(NO2) entlang der Werdener Straße im Grenzwertbereich (39. BImSchV). 
Grenzwertüberschreitungen der Feinstaub-Fraktionen PM2,5 und PM10 sind nicht zu 
befürchten. Mit Umsetzung der vorgelegten Planung ist davon auszugehen, dass sich 
bei in etwa gleichbleibender Verkehrsbelastung die Luftschadstoff-Belastung 
verbessern wird. 
Eine lufthygienische, mikroskalige Ausbreitungsrechnung wird im Hinblick auf die 
Novelle der Luftqualitätsrichtlinie, welche am 11.12.2024 in Kraft getreten ist, 
dennoch befürwortet. Auf Ebene des Bebauungsplans wird ein entsprechendes 
Gutachten erstellt. 
10.5.2 Umweltfreundliche Mobilität 
Die Landeshauptstadt Düsseldorf entwickelt seit 2014 ein aus rund 700 
Einzelmaßnahmen bestehendes stadtweites Radhauptnetz. Dieses soll unter der 
Prämisse der Erhöhung der Radverkehrssicherheit insbesondere für den 
Alltagsverkehr genutzt werden. Es ist dementsprechend auf eine größtmögliche 
Steigerung der Radverkehrsmengen ausgelegt. Innerhalb der Stadt sollen 
Hauptverbindungswege für Radfahrer entstehen, die diesen eine einfache und gute 
Orientierung im gesamten Stadtgebiet ermöglichen. 
Der Änderungsbereich ist direkt sowohl an das Radhauptnetz der Stadt Düsseldorf 
als auch an das Radbezirksnetz, das für die kurzen innerstädtischen Wege geschaffen 
wurde, angeschlossen und dadurch sehr gut mit der Umgebung vernetzt. Entlang der 
Werdener und Erkrather Straße verläuft direkt am Änderungsbereich angrenzend das 
Radhauptnetz, während sich das Radbezirksnetz an der Werdener Straße Richtung 
Nordosten abspaltet und an späterer Stelle in das Radhauptnetz übergeht.

- 32 - 
 
Flächennutzungsplanänderung Nr. 209  Stand: 15.08.2025 
Unmittelbar angrenzend an den Änderungsbereich befinden sich die Straßenbahn 
und Bus Haltestellen Fichtenstraße und Kettwiger Straße. Der Düsseldorfer 
Hauptbahnhof liegt ca. 1 km in westlicher Richtung. Der Änderungsbereich ist 
dadurch sehr gut an den ÖPNV angeschlossen. 
10.6 Klima 
(BauGB Anlage I Nummer 2 Buchstabe gg) 
10.6.1 Globalklima 
Zum Schutz des Globalklimas tragen vor allem die Verringerung von 
Treibhausgasemissionen durch Einsparung von fossil erzeugter Energie bzw. der 
Einsatz regenerativer Energieträger bei. Hierzu zählen unter anderem Maßnahmen an 
Gebäuden und die Vermeidung von Kfz-Verkehr. Dem Einsatz regenerativer 
Energieträger kommt eine zunehmende Bedeutung zu. 
Die Anbindung des Gebietes an ein Fernwärmenetz ist möglich. Jedoch existiert 
lediglich ein Anschluss, der sich in der Erkrather Straße befindet. Deshalb ist durch 
den Zugang die Nutzung von Fernwärme generell möglich, jedoch reicht der 
Anschluss voraussichtlich nicht aus, um den gesamten Änderungsbereich mit 
Fernwärme zu versorgen.  
Verschiedene Möglichkeiten der Reduktion von Treibhausgasen ergeben sich erst im 
Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens wie zum Beispiel die Anforderungen an die 
Wärmedämmung von Gebäuden (siehe Bauordnung NRW in Verbindung mit dem 
Gebäude Energie Gesetz).
 
Neben der Vermeidung von Treibhausgasemissionen ist die Nutzung von CO2-Senken 
bedeutsam. So beginnt eine Speicherung schon mit einer extensiven 
Dachbegrünung, eine intensive Dachbegrünung steigert diesen Effekt. Weitere 
Depositionsleistungen gelten für Feinstäube, Stick- und Schwefeloxide. Auch trägt 
die Dachbegrünung zu einem geringeren Energiebedarf für Gebäudekühlung und -
heizung bei. 
Hinweise zur umweltfreundlichen Mobilität finden sich in Kapitel 10.5.2. 
10.6.2 Stadtklima und Klimaanpassung 
Der Änderungsbereich ist aktuell aufgrund der bestehenden Nutzung (Einzelhandel 
mit Parkplatzflächen) bis auf wenige Bauminseln im Parkplatzbereich vollständig

- 33 - 
 
Flächennutzungsplanänderung Nr. 209  Stand: 15.08.2025 
befestigt und versiegelt. Auch ohne eine weitere bauliche Verdichtung wird sich die 
bioklimatische Belastung im Sommer im Änderungsbereich durch den Klimawandel 
zukünftig weiter erhöhen (u.a. Belastungskarten Hitze aus dem 
Klimaanpassungskonzept 2017).  
Gemäß den Planungshinweiskarten für die Tag- und Nachtsituation aus der 
Klimaanalyse für die Landeshauptstadt Düsseldorf (2020) wird die Fläche 
bioklimatisch dem Wirkungsraum (Siedlungs- und Verkehrsflächen) zugeordnet. 
Aufgrund des hohen Versiegelungsgrads, des weitgehenden Fehlens von Grünflächen 
und der nur geringen Anzahl verschattender Strukturen weist die Fläche sowohl 
tagsüber wie auch nachts eine überwiegend ungünstige bioklimatische 
Belastungssituation und damit eine hohe Empfindlichkeit gegenüber 
Nutzungsintensivierungen aus. 
Der Änderungsbereich ist aktuell ganztags als bioklimatisch starkbelasteter 
Siedlungsbereich anzusehen. Daher sind Maßnahmen zur Verbesserung der 
thermischen Situation notwendig.   
Entsprechende Maßnahmen zur Reduzierung bestehender und zukünftiger 
thermischer Belastungen sind im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens zu 
berücksichtigen. 
10.7 Kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter 
(BauGB Anlage I Nummer 2 Buchstabe ee) 
Nach dem kulturlandschaftlichen Fachbeitrag zur Landesplanung in Nordrhein-
Westfalen liegt der Änderungsbereich innerhalb der Kulturlandschaft Rheinschiene. In 
der Kulturlandschaft Rheinschiene ist die Dynamik des schnellen, technisch 
bedingten Umwandlungsprozesses deutlich ablesbar, wobei die Industrialisierung 
eine wichtige raumprägende Phase der Kulturlandschaftsentwicklung darstellt. Vor 
diesem Hintergrund ist die Entwicklung des Änderungsgebietes einzuordnen. 
Im Änderungsgebiet befindet sich ein ehemaliges Verwaltungsgebäude, das seit dem 
14.11.1984 in die Denkmalliste eingetragen ist. Der Eintrag beinhaltet das 14-
achsige Verwaltungsgebäude mit Mansarddach mit anschließendem 2-achsigen 
Anbau an der Erkrather Straße. Damit ist der Bau auch in seiner Kubatur geschützt. 
Das unter Denkmalschutz stehende Gebäude wird erhalten bleiben und 
architektonisch berücksichtigt, sodass das Erscheinungsbild des Denkmals zukünftig 
weiterhin gewahrt werden kann. Der beabsichtigte Erhalt und die Integration des

- 34 - 
 
Flächennutzungsplanänderung Nr. 209  Stand: 15.08.2025 
Gebäudes sind auf den nachgeordneten Planungsebenen denkmalfachlich 
abzustimmen. 
10.8 Wechselwirkungen sowie Kumulierung 
(BauGB Anlage I Nummer 2 Buchstabe ff) 
Bei der Beurteilung von Umweltauswirkungen sind auch die Wechselwirkungen 
zwischen den Schutzgütern zu berücksichtigen, da sich die Schutzgüter nicht immer 
eindeutig voneinander trennen lassen. Die einzelnen Schutzgüter erfüllen jeweils 
bestimmte Funktionen in Natur und Landschaft, stehen aber oftmals auch in 
Beziehung zu anderen Schutzgütern und sind dort ebenfalls von Bedeutung. In der 
nachstehenden Matrix wird ein grober Überblick gegeben:

- 35 - 
 
Flächennutzungsplanänderung Nr. 209  Stand: 15.08.2025 
Tabelle 4: Übersicht über die verfahrensrelevanten Wechselwirkungen zwischen den 
Schutzgütern in der Flächennutzungsplanänderung Nr. 209 Südöstlich Werdener 
Straße. 
Wirkung 
von → 
Wirkung 
auf ↓ 
Mensch 
 
Pflanzen/ 
Tiere/ 
Landschaft 
Boden/ 
Fläche Wasser Klima / 
Luft 
Kultur-  
u. Sach-
güter 
Mensch 
 Erholungsraum 
(+) 
Vielfalt der 
Arten und 
Strukturen 
verbessert die 
Erholungs-
wirkung (+) 
Naturerlebnis 
(+) 
Standort für 
Siedlung und 
Verkehr (+) 
Wasser-
nutzung (+) 
Erholung 
(+) 
Frischluft 
(+) 
Ausgleichs
-funktion 
(+) 
Erhalt des 
kulturellen 
Erbes (+) 
Pflanzen/ Tiere/ 
Landschaft 
Lebensraum- 
und 
Landschafts-
verlust (-) 
Störungen von 
Tieren (-) 
Artverschiebung
en (-) 
 Lebensraum 
für Pflanzen 
und Tiere (+) 
Wasser-
nutzung (+) 
Lebens-
raum (+) 
 Alte 
Gebäude 
bieten 
Lebens-
raum (+) 
Boden/ Fläche 
Verlust von 
Boden-
funktionen (-) 
Verdichtung 
(-) 
Entsiegelung 
(+) 
Erhalt von 
Boden-
funktionen (+) 
 Stoff-
verlagerung 
(-) 
 Versiegelung 
(-) 
Wasser 
Verringerung 
Grundwasser-
neubildung (-) 
Erhöhung 
Oberflächen-
abfluss (-) 
Schadstoff-
einträge (-) 
Ungestörte 
Grundwasser-
neubildung (+) 
Filterung von 
Schadstoffen 
durch Pflanzen 
(+) 
Speicher, 
Filter- und 
Puffer-
funktion (+)

- 36 - 
 
Flächennutzungsplanänderung Nr. 209  Stand: 15.08.2025 
Wirkung 
von → 
Wirkung 
auf ↓ 
Mensch 
 
Pflanzen/ 
Tiere/ 
Landschaft 
Boden/ 
Fläche Wasser Klima / 
Luft 
Kultur-  
u. Sach-
güter 
Klima/ Luft 
Emissionen (-) 
Behinderung 
des Luftaus-
tausches (-) 
Aufheizung 
durch Ver-
siegelung (-) 
Frischluft (+) 
Kaltluft-
produktion (+) 
 
klimatischer 
Ausgleichs-
raum (+) 
Kaltluft-
produktion 
(+) 
Staubbildung 
(-) 
klimatischer 
Ausgleichs-
raum (+) 
Kaltluft-
produktion 
(+) 
  
Kultur u.  
Sachgüter 
Verluste durch 
Neubau und 
Schadstoffe (-) 
Erhalt und 
Restaurierung 
(+) 
   Witterungs-
einflüsse (-) 
 
Legende:  (+) positive Wirkung, (-) negative Wirkung 
 
Quelle: in Anlehnung an Storm/ Bunge: Handbuch der 
Umweltverträglichkeitsprüfung 2020, 2. Band, Kapitel 
Wechselwirkungen 
Lesebeispiel: Wirkung von Schutzgut Wasser auf Schutzgut Klima/Luft: 
klimatischer Ausgleichsraum und Kaltluftproduktion (positive 
Wirkungen) 
Wechselwirkungen mit Bedeutung für die Erhaltungsziele und die Schutzzwecke von 
Natura 2000-Gebieten im Sinne des BNatSchG sind nicht zu erwarten, da weder 
innerhalb noch im näheren Umfeld des Änderungsbereichs Natura 2000-Gebiete 
vorhanden sind. 
Kumulative Wirkungen entstehen aus dem Zusammenwirken verschiedener 
Einzeleffekte. Durch die Häufung von Einwirkungen, die einzeln betrachtet ggf. als 
geringfügig einzuschätzen sind, ergeben sich unter Umständen in Summe erhebliche 
negative Umweltauswirkungen. Deshalb sind im Rahmen der Umweltprüfung in der 
Bauleitplanung auch die voraussichtlichen Umweltauswirkungen eines Planvorhabens 
im Zusammenwirken mit bereits bestehenden und geplanten 
Flächennutzungsplanänderungen relevant. Im benachbarten Umfeld zur vorliegenden 
Flächennutzungsplanänderung befinden sich aktuell keine weiteren 
Flächennutzungsplanänderungen in der Aufstellung.

- 37 - 
 
Flächennutzungsplanänderung Nr. 209  Stand: 15.08.2025 
Grundsätzlich werden die voraussichtlichen Umweltauswirkungen auf die 
verschiedenen Schutzgüter in jedem Bauleitplanverfahren gesondert erfasst und 
beurteilt. Dabei werden kumulative Wirkungen im Rahmen der Berücksichtigung von 
Vorbelastungen teilweise auch indirekt mit einbezogen, beispielsweise spielt bei der 
Beurteilung der Luftqualität die Hintergrundbelastung eine Rolle. Darüber hinaus 
werden im Rahmen der Bebauungsplanung Maßnahmen zur Vermeidung und zum 
Ausgleich getroffen, um negative Umweltauswirkungen so gering wie möglich zu 
halten. 
Für die 209. Flächennutzungsplanänderung - Südöstlich Werdener Straße - ist im 
Hinblick auf mögliche kumulative Umweltauswirkungen ein Überschreiten von 
Erheblichkeitsschwellen nicht zu erwarten. Die Notwendigkeit, Maßnahmen zu 
ergreifen, besteht somit nicht. 
11 Geprüfte anderweitige Lösungsmöglichkeiten 
(BauGB Anlage I Nummer 2 Buchstabe d) 
Das Vorhaben ist eine Wiedernutzbarmachung gewerblich / industriell genutzter 
innerstädtischer Flächen. Eine alternative Nutzung zur beabsichtigten 209. 
Flächennutzungsplanänderung wurde nicht geprüft. 
Im Rahmen der städtebaulichen Planung wurden Alternativen auf Grundlage 
mehrerer Architekturentwürfe diskutiert. Im Ergebnis wurde eine Lösung gefunden, 
die sowohl die städtebaulichen Belange als auch die Umweltbelange berücksichtigt. 
Hierbei wurde insbesondere Wert auf die Entsieglung, Begrünung und Schaffung 
neuer Spielflächen gelegt.   
12 Prognose der Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung 
der Planung (Nullvariante) 
(BauGB Anlage I Nummer 2 Buchstabe a) 
Bei Nichtdurchführung der Planung würde das Fachmarktzentrum bestehen bleiben. 
Die großflächige Versiegelung und damit einhergehende ungünstige lokalklimatische 
Situation bliebe sowohl im Bereich der Gebäude als auch auf den Parkplatzflächen 
erhalten. Die durch die Planung beabsichtigte, großflächige Entsieglung und 
Begrünung könnte nicht umgesetzt werden. Die Verkehrslärmbelastung würde für die 
aktuelle Nutzung keinen Konflikt darstellen. Für weitere Schutzgüter, wie 
Lufthygiene, Wasser oder Boden entstehen keine wesentlichen Unterschiede 
zwischen Ist-Zustand und Planfall.

- 38 - 
 
Flächennutzungsplanänderung Nr. 209  Stand: 15.08.2025 
13 Geplante Überwachungsmaßnahmen (Monitoring) 
Überwachungsmaßnahmen werden gegebenenfalls im Rahmen des 
Bebauungsplanverfahrens benannt, da durch die 209. Änderung des 
Flächennutzungsplans noch keine erheblichen Umweltauswirkungen ausgelöst 
werden. 
14 Weitere Angaben 
Die angewendeten Techniken entsprechen dem anerkannten Stand der für dieses 
Vorhaben gültigen Regeln. Es ist davon auszugehen, dass die eingesetzten Stoffe 
und die zur Anwendung vorgesehenen Materialien den gesetzlichen Anforderungen 
entsprechen und aufsichtsbehördlich zugelassen sind. Weitere Angaben und/oder 
Auflagen werden im nachfolgenden Baugenehmigungsverfahren formuliert. 
Die verwendeten technischen Verfahren und Regelwerke zur Ermittlung der 
schutzgutbezogenen Auswirkungen sind in den jeweiligen Fachkapiteln und in den 
zugrundeliegenden Gutachten erläutert. Auch Art und Umfang der erwarteten 
Emissionen können den jeweiligen Fachabschnitten des Umweltberichtes entnommen 
werden. Bei der Zusammenstellung der Angaben für die Umweltprüfung traten im 
vorliegenden Bauleitplanverfahren keine technischen oder inhaltlichen 
Schwierigkeiten auf (Anlage 1, Abs. 3a BauGB). 
Referenzliste der verwendeten Quellen: 
Landeshauptstadt Düsseldorf: Landschaftsplan der Landeshauptstadt Düsseldorf, 
Dezember 2016 
Landeshauptstadt Düsseldorf: Gesamtstädtischer Grünordnungsplan 2025 – 
rheinverbunden, April 2014 
Landeshauptstadt Düsseldorf: Grünordnungsplan für den Stadtbezirk 2 Flingern / 
Oberbilk, Juli 2003 
Landeshauptstadt Düsseldorf: Planungshinweiskarte für die Landeshauptstadt 
Düsseldorf, 2020 
Landeshauptstadt Düsseldorf: Klimaanpassungskonzept Düsseldorf (KAKDUS), April 
2017 
Landeshauptstadt Düsseldorf: Starkregengefahrenkarten - Abfrage über Maps 
Düsseldorf/Aktuelles/Starkregengefahrenkarte: https://maps.duesseldorf.de 
(Abfrage September 2024)

- 39 - 
 
Flächennutzungsplanänderung Nr. 209  Stand: 15.08.2025 
Landeshauptstadt Düsseldorf: Masterplan Green-City Mobility, Juli 2018 
Landeshauptstadt Düsseldorf: Radhauptnetz der Landeshauptstadt Düsseldorf, 2015 
Übersicht der verwendeten Gutachten: 
Artenschutz: Kölner Büro für Faunistik: Neuordnung und Neuentwicklung des Areals 
des B8-Centers in Düsseldorf Flingern. Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag Stufe 1, 
Juni 2024.

- 40 - 
 
Flächennutzungsplanänderung Nr. 209  Stand: 15.08.2025 
 
Geplante neue 
Darstellungen:  
 
Gemischte 
Baufläche und 
Symbol 
Kindertagesstätte / 
Kindergarten

6. Beschlusstext 3(2)

2888 Zeichen

Anlage 3 zur Vorlage Nr. APS/093/2025 
 
 
Sitzung des APS am 25.06.2025 Vorlage Nr. APS/020/2025 
 
Flächennutzungsplanänderung  Aufstellung 
Nr. 209 (Entwurf) Öffentlichkeitsbeteiligung 
- Südöstlich Werdener Straße -  Behördenbeteiligung 
Veröffentlichung im 
Internet/Öffentliche Auslegung

Stand: 06.05.2025, Vorlage Nr. APS/020/2025 
Vorlage Nr. APS/020/2025 
 
 
 
Flächennutzungsplanänderung Nr. 209 (Entwurf) 
- Südöstlich Werdener Straße - 
 
 
- Aufstellung 
- Äußerungen im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung 
- Stellungnahmen aus den Behördenbeteiligungen 
-  Veröffentlichung im Internet/öffentliche Auslegung 
 
 
 
Beschlussentwurf: 
 
BV Die Bezirksvertretung 2 wird hiermit gem. § 3 Abs. 10 Nr. 3 der 
Bezirkssatzung zum Entwurf der Flächennutzungsplanänderung Nr. 209 
– Südöstlich Werdener Straße – angehört und empfiehlt dem 
Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung eine vorlagegemäße 
Beschlussfassung. 
 
APS I. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschließt gemäß 
§ 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der derzeit gültigen Fassung,  
    
  für ein Gebiet etwa südöstlich der Werdener Straße 
(Bundesstraße 8), südlich der Erkrather Straße, nördlich der 
Kiefernstraße sowie nordwestlich der Wohnbebauung an der 
Kiefernstraße und nördlich der Fichtenstraße, 
 
 -  maßgebend ist der räumliche Geltungsbereich des nachfolgend 
genannten Planes, der Bestandteil dieses Beschlusses ist, -

Stand: 06.05.2025, Vorlage Nr. APS/020/2025 
  die Flächennutzungsplanänderung Nr. 209 (Entwurf) – Südöstlich 
Werdener Straße - aufzustellen, die vorrangig folgende 
Planungsziele zur Grundlage haben soll: 
 
- Ausweisung von gemischter Baufläche 
 
 II. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung stimmt der 
Behandlung der Äußerungen im Rahmen der frühzeitigen 
Öffentlichkeitsbeteiligung aufgrund § 3 Abs. 1 BauGB gemäß 
Anlage 1 zur vorliegenden Vorlage zu und empfiehlt dem Rat der 
Stadt im Rahmen seiner Vorberatung gem. § 2 Abs. 1 der 
Zuständigkeitsordnung eine vorlagegemäße Beschlussfassung. 
 
 III. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung stimmt der 
Behandlung der Stellungnahmen aus den Behördenbeteiligungen 
aufgrund § 4 BauGB gemäß Anlage 2 zur vorliegenden Vorlage zu 
und empfiehlt dem Rat der Stadt im Rahmen seiner Vorberatung 
gem. § 2 Abs. 1 der Zuständigkeitsordnung eine vorlagegemäße 
Beschlussfassung. 
 
 IV. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung stimmt dem 
Entwurf der 209. Änderung des Flächennutzungsplanes – Südöstlich 
Werdener Straße - und seiner Begründung einschließlich des 
Umweltberichtes für die Veröffentlichung im Internet und die 
öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu. Sofern keine 
Stellungnahmen abgegeben werden, empfiehlt der Ausschuss für 
Planung und Stadtentwicklung dem Rat der Stadt, den vorliegenden 
Entwurf als Plan zur Änderung des Flächennutzungsplanes zu 
beschließen.

Beschlussvorlage

4818 Zeichen

APS/093/2025 
 
 X  öffentlich      nicht öffentlich   
Beschlussvorlage 
Betrifft: 
Flächennutzungsplanänderung Nr. 209 (Entwurf) - Südöstlich Werdener Straße - 
Stellungnahmen, Planbeschluss 
Fachbereich: 
61 - Stadtplanungsamt     
 
Dezernentin / Dezernent: 
Beigeordnete Cornelia Zuschke      
 
Beratungsfolge: 
Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität 
Bezirksvertretung 2 04.11.2025 Anhörung 
Ausschuss für Planung und 
Stadtentwicklung 26.11.2025 Vorberatung 
Haupt- und Finanzausschuss 01.12.2025 Vorberatung 
Rat 11.12.2025 Entscheidung

Seite 2 
Sitzung des APS am 26.11.2025 Vorlage Nr. APS/093/2025 
__________________________________________________________ 
 
Flächennutzungsplanänderung Stellungnahmen 
Nr. 209 (Entwurf) Planbeschluss 
- Südöstlich Werdener Straße -

Seite 3 
Vorlage Nr. APS/093/2025 
 
 
Flächennutzungsplanänderung Nr. 209 (Entwurf)  
- Südöstlich Werdener Straße - 
 
 
- Stellungnahmen 
- Planbeschluss 
___________________________________________________________________ 
 
Beschlussentwurf: 
 
 
BV Die Bezirksvertretung 2 wird hiermit gem. § 3 Abs. 10 Nr. 3 der 
Bezirkssatzung zum Entwurf der Flächennutzungsplanänderung Nr. 209 
– Südöstliche Werdener Straße - angehört und empfiehlt dem Rat der 
Stadt eine vorlagegemäße Beschlussfassung. 
 
APS Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat 
der Stadt im Rahmen seiner Vorberatung gem. § 2 Abs. 1 der 
Zuständigkeitsordnung eine vorlagegemäße Beschlussfassung. 
 
HFA Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt im 
Rahmen seiner Vorberatung eine vorlagegemäße Beschlussfassung. 
 
Rat I. Der Rat der Stadt stimmt der Behandlung der Äußerungen gem. § 3 
Abs. 1 BauGB sowie der Behandlung der Stellungnahmen nach § 4 
BauGB gemäß Vorlage Nr. APS/020/2025 zu (zustimmender 
Beschluss des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung sowie 
Beschlussempfehlung an den Rat vom 25.06.2025, Anlage 3 zur 
vorliegenden Vorlage). 
 
 II. Der Rat der Stadt nimmt Kenntnis von den zur 
Flächennutzungsplanänderung Nr. 209 (Entwurf) – Südöstlich 
Werdener Straße - während der öffentlichen Auslegung 
abgegebenen Stellungnahmen und entscheidet hierüber gemäß § 3 
Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der derzeit gültigen Fassung 
entsprechend Anlage 1 zur vorliegenden Vorlage.

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 III. Der Rat der Stadt beschließt 
 
  den für ein Gebiet etwa südöstlich der Werdener Straße 
(Bundesstraße 8), südlich der Erkrather Straße, nördlich der 
Kiefernstraße sowie nordwestlich der Wohnbebauung an der 
Kiefernstraße und nördlich der Fichtenstraße, 
 
  - maßgebend ist der räumliche Geltungsbereich der 
Flächennutzungsplanänderung Nr. 209 (Entwurf) – Südöstlich 
Werdener Straße - 
 
  am 25.06.2025 aufgestellten Entwurf gemäß § 5 Abs. 5 BauGB als 
Flächennutzungsplanänderung Nr. 209 – Südöstlich Werdener 
Straße - mit der Begründung einschließlich des Umweltberichtes 
vom 15.08.2025 sowie der zusammenfassenden Erklärung (siehe 
Anlage 2).

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Sachdarstellung: 
 
Die 209. Änderung des Flächennutzungsplans – Südöstlich Werdener Straße – im 
Stadtbezirk 2 in Flingern Süd sieht die Umwandlung eines Sondergebietes mit der 
Zweckbestimmung Fachmarktzentrum (ehemaliges B8-Center) in eine gemischte 
Baufläche vor. Der Änderungsbereich ist rund 3 ha groß. Gleichzeitig wird der 
Bebauungsplan Nr. 02/018 – Werdener Straße / Erkrather Straße (ehemaliges B8-
Center) – aufgestellt. 
Die vorliegende Änderung des Flächennutzungsplans schafft die planungsrechtlichen 
Voraussetzungen für die Entwicklung eines gemischt genutzten urbanen 
Stadtquartiers, das einen Beitrag zur Deckung der hohen Wohnraumnachfrage in 
Düsseldorf leistet. 
Als nächster Verfahrensschritt steht der Planbeschluss an. Danach wird das 
Änderungsverfahren der Bezirksregierung Düsseldorf zur Genehmigung vorgelegt. 
Mit der Bekanntmachung der Genehmigung im Amtsblatt tritt die Änderung des 
Flächennutzungsplans anschließend in Kraft. 
In den bisher durchgeführten Verfahrensschritten wurden keine Bedenken geäußert, 
die zu einer grundsätzlichen Planänderung geführt haben. Lediglich in der 
frühzeitigen Behördenbeteiligung wurde der Hinweis gegeben, dass das Symbol für 
Kindergarten/Kindertagesstätte aufgenommen werden sollte. Dieser Hinweis wurde 
in der Plandarstellung umgesetzt und die Begründung entsprechend ergänzt.   
Die Umweltbelange werden im Umweltbericht (Teil B der Begründung) umfassend 
behandelt. Die Fläche ist derzeit fast vollständig versiegelt und soll zukünftig zu 
großen Teilen entsiegelt und begrünt werden. Das Änderungsverfahren ermöglicht 
somit die Entsiegelung bisher versiegelter Flächen. 
 
 
 
 
Anlagen: 
1. Einsprechende 3(2) NÖ 
2. Behandlung Stgn. 3(2) 
3. Begründung 
4. Zusammenfassende-Erklärung 
5. Plan 
6. Beschlusstext 3(2) 
7. Bericht 3(1) 
8. Behandlung-Stgn. 4(1)+(2)

Beratungsverlauf (4)

04.11.2025 Bezirksvertretung 2
TOP 7.14 Anhörung Entscheidung

Beschluss: Empfehlung einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
26.11.2025 Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung
TOP 12 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: Empfehlung mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
01.12.2025 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 12 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: Empfehlung einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
11.12.2025 Rat
TOP 18 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
APS/093/2025
Typ
Beschlussvorlage
Datum
13.10.2025
Erstellt
31.07.2025 14:45