V/0142/2013
Unterbringungskonzept für Flüchtlinge in Münster - Standort Nienberge
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Beschlussvorlage
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V/0142/2013 DER OBERBÜRGERMEISTER Koordinierungsstelle für Migration und Interkulturelle Angelegenheiten Betrifft Unterbringungskonzept für Flüchtlinge in Münster - Standort Nienberge Beratungsfolge 18.04.2013 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 18.04.2013 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 23.04.2013 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung 23.04.2013 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung 23.04.2013 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Vorberatung 24.04.2013 Integrationsrat Anhörung 25.04.2013 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung 07.05.2013 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 07.05.2013 Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung Vorberatung 08.05.2013 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung 14.05.2013 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung 15.05.2013 Hauptausschuss Vorberatung 15.05.2013 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Nach Entscheidung des Rats zu den Vorlagen 731/00, 731/00/E1 und 167/01, 167/01/E1 sind im Stadtgebiet entsprechend dem Bedarf Flüchtlingseinrichtungen zu errichten. Der Bedarf orientiert sich an den Zuzügen von Flüchtlingen und der Auslastung der vorhandenen Unterbringungskapazitäten. 2. Auf der dafür vorgesehenen Fläche in Nienberge, Neubaugebiet Waltruper Weg, wird nach dem bestehenden Konzept zur Unterbringung und Integration von Flüchtlingen eine Einrichtung für 50 Flüchtlinge errichtet werden. Die Bauma ß- nahme wird durch die Wohn + Stadtbau GmbH ausgeschrieben und bis zur schlüsselfertigen Übergabe betreut. Die Stadt Münste r wird die von dem Investor errichtete Einrichtung nach Fertigstellung anmieten. Die Wohn + Stadtbau GmbH agiert diesbezüglich im Rahmen des Geschäftsbesorgungsvertrages. II. Finanzielle Auswirkungen: Vorlagen-Nr.: V/0142/2013 Auskunft erteilt: Frau Jostameling Ruf: 492 70 55 E-Mail: Jostameling@stadt-muenster.de Datum: 04.03.2013 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0142/2013 Kosten und Folgekosten: Die Miet- und Betriebskosten der neuen Flüchtlingseinrichtung –einschließlich der Kosten für die persönliche Betreuung der Flüchtlinge sowie die hausmeisterischen Tätigkeiten - sind Gege n- stand der konkreten Planung und der einzelnen Beschlüsse, die in der Folge von den zu beteil i- genden parlamentarischen Gremien zu fassen sind. Die Verwaltung beabsichtigt das Flüch t- lingswohnheim nicht selbst zu errichten, sondern wie in der Vergangenheit von einem Wo h- nungsbauträger errichten zu lassen und anschließend anzumieten. Zu diesem Zweck sol l die Liegenschaft von dem Wohnungsbauträger erworben werden. Mittelbereitstellung/Finanzierung Investitionskosten für den Bau fallen bei diesem Modell nicht an und sind deshalb weder im akt u- ellen Haushalt noch in der mittelfristigen Finanzplanung enthalten. Die Finanzierung der später entstehenden Einrichtungs -, Miet- und Betriebskosten wird in einer gesonderten Vorlage dargestellt. Begründung: Die bundesweiten Asylantragszahlen sind seit Anfang 2012, nach einer leicht rückläufigen Te n- denz im November und Dezember letzten Jahres, weiterhin stark ansteigend. Die Erstaufnahmein- richtungen des Landes NRW verteilen die Flüchtlinge nach einem festg elegten Schlüssel an die Städte und Gemeinden. Der bundesweite Trend eines verstärkten Zuzugs von Flüch tlingen wirkt sich zeitverzögert auf die Kommunen aus. Aktuell gibt es verstärkt Zuweisungen des La ndes von Asylantragsstellerinnen und Asylantragsstellern aus Syrien und auch aus nordafrikanischen Ko n- fliktregionen. In Münster ist ein deutlicher Anstieg der unterzubringenden Flüchtlinge eingetreten. Der Stadt Münster sind für das Jahr 2013 bereits 127 Menschen zugewiesen worden. Zum Ver- gleich: In den Monaten Januar bis März 2012 waren dies 84 Personen und in der Zeit von Januar bis März 2011 waren es 42 Personen. Die Belegungsquote in den Flüchtlingseinrichtungen beträgt mehr als 100 %, obwohl unter B e- rücksichtigung von Familienzusammengehörigkeit, -größe und Unterschiedlichkeit bzw. Konfliktpo- tenzial der Ethnien bereits bei einer 85%igen Belegung, die eigentliche Vollbelegung erreicht ist. Die Stadt Münster hat im Januar 2013 den zusätzlichen Bedarf an Unterbringungskapaz itäten für Flüchtlinge auf 120 zusätzliche Plätze prognostiziert. Durch den Wiederanstieg der Zuzugszahlen und die insgesamt lang anhalt end steigende Tendenz an Flüchtlingszuzügen muss diese Progn o- se korrigiert werden. Aus der schwierigen Situation heraus hat die Sozialverwaltung in verschiedenen Stadtteilen Au s- weichquartiere angemietet und es leben bereits ca. 20 Personen in Hotels. Eine vorübergehende Unterbringung in Container- bzw. Raumelementbauweise ist darüber hinaus unausweichlich. In den Jahren 2000/2001 wurde ein Konzept zur Unterbringung und Integration von Flüchtlingen im Rat verabschiedet. Seitdem werden 12 Standorte in den Stadtteilen für eine Bebauung mit Flüch t- lingseinrichtungen vorgehalten. Diese Grundstücke sollen entsprechend des Bedarfes bebaut wer- den. Seit 2003 wurden 4 Standorte (Albachten /Dülmener Straße , Hiltrup/Meesenstiege, Von - Esmarch-Straße, Nordkirchenweg/Kappenberger Damm) realisiert. - 3 - V/0142/2013 Auf den Standorten in Roxel und Wolbeck sollen, so entschied der Rat am 06.02.2013, zwei weite- re Flüchtlingseinrichtungen für jeweils 50 Personen entstehen. Dieser Entscheidung ging ein M e- diationsprozess voraus, in dem für die se zwei Standorte plädiert wurde. Auf Platz 3 folgte der Standort in Nienberge im Baugebiet Waltruper Weg mit deutlichem Abstand zu Gelmer und Spr a- kel. Mit seinem Errichtungsbeschluss zu den Flüchtlingseinrichtungen in Roxel und Wolbeck hat der Rat die V erwaltung aufgefordert, für den Standort Nienberge eine Kosten -Nutzen-Einschätzung vorzulegen. Erbeten wurde eine vorsichtige Prognose hinsichtlich der Notwendigkeit einer dritten neuen Einrichtung. Hintergrund war die Unsicherheit, ab wann die weitere Ent wicklung der Flücht- lingszahlen eine dauerhafte Einrichtung insbesondere unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten Pr o- visorien vorzuziehen ist. Die wieder ansteigenden Asylantragszahlen auf Bundesebene, die A n- tragszahlen aus den Monaten Januar und Februar zähl en zu den fünf höchsten Werten der ve r- gangenen Jahre, die zusätzliche Aufnahme von 5.000 syrischen Flüchtlingen auf Bundesebene und die fehlenden Aussichten auf eine durchgreifende Veränderung lassen den Unterbringung s- druck praktisch unverändert. Gleichzei tig können die provisorischen Lösungen sowohl unter wir t- schaftlichen Gesichtpunkten als auch im Hinblick auf die Situation in und um die Einrichtungen nur kurzfristig tragen. Daher ist es erforderlich, auch den Standort in Nienberge zu bebauen. I. V. gez. Thomas Paal Stadtrat
Beratungsverlauf (13)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
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Zur SitzungOrte (6)
- Nordkirchenweg
- Von-Esmarch-Straße
- Kappenberger Damm
- Dülmener Straße
- Waltruper Weg
- Meesenstiege
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0142/2013
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 11.03.2013
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37