V/0224/2008
Erweiterung Zentrum Kinderhaus
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Beschlussvorlage
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V/0224/2008 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Betrifft Erweiterung Zentrum Kinderhaus Beratungsfolge 22.04.2008 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung 30.04.2008 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung 06.05.2008 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung 07.05.2008 Hauptausschuss Vorberatung 07.05.2008 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Die Zentrumserweiterung wird - entsprechend der Empfehlung des Beirates für die Zent- rumserweiterung vom 12.02.2008 - auf der Grundlage des Projektentwurfes „StadtraumPro- jekt GmbH & Co. KG / Holz GmbH“ (Anlage 1) weiterverfolgt. 2. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass zur Umsetzung der Zentrumserweiterung - ein Bebauungsplan, fokussiert auf den vorliegenden städtebaulichen Entwurf (Beschluss- punkt 1), als Angebotsplanung ohne ergänzende vertragliche Bindungen erstellt wird, und dass - die Grundstücksvergabe an den Investor bedingungsfrei und ohne Realisierungsverpflich- tung erfolgen wird. II. Kosten/Folgekosten Es wird zur Kenntnis genommen, dass Kostenregelungen im Zusammenhang mit der Grund- stücksvergabe getroffen werden. Begründung: Zu 1. Mit der Berichtsvorlage V/0141/2008 hat die Verwaltung über das Verfahren und das Er- gebnis des Bewerberauswahl- und Realisierungsverfahrens zur Zentrumserweiterung Kin- derhaus berichtet. Der Beirat für die Zentrumserweiterung hat sich wegen der überzeugen- den funktionalen und gestalterischen Qualitäten für den Entwurf „StadtraumProjekt / Holz GmbH“ ausgesprochen und diesen dem Rat als Grundlage der weiteren Planung empfoh- len. Vorlagen-Nr.: V/0224/2008 Auskunft erteilt: Herr Kurz Ruf: 492 61 40 E-Mail: Kurz@stadt-muenster.de Datum: 07.04.2008 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0224/2008 Zu 2. Die nordrhein-westfälische Rechtsprechung in Vergaberechtsfragen vom Sommer 2007 (OLG Düsseldorf – Stichworte: Baukonzession, EU-weite Ausschreibungspflicht bei der Veräußerung städtischer Grundstücke) hat vielfältige Fragen für die kommunale Städtebau- und Vergabepraxis ausgelöst. Mit der Vorlage V/0769/2007 an den Hauptausschuss vom 24.09.2007 (mit Vorberatung in ASSVW und AFBL) hatte die Verwaltung bereits über die Rechtslage auf der Grundlage der aktuellen Rechtsprechung informiert. Der Hauptaus- schuss hatte in diesem Zusammenhang u. a. zustimmend zur Kenntnis genommen, dass bereits laufende Verfahren zur Veräußerung städtischer Liegenschaften, die wesentlich durch städtebauliche, stadtgestalterische und architektonische Anforderungen geprägt sind, auf der bisherigen Basis und Beschlusslage weitergeführt werden (können). Das OLG Düsseldorf hat seine Rechtsprechung zur Vergaberechtsproblematik zwischen- zeitlich durch zwei weitere Entscheidungen vom Dezember 2007 und vom Januar 2008 dif- ferenziert bestätigt. Die Verwaltung hat insofern noch einmal, insbesondere die laufenden Verfahren zur Ver- gabe städtischer Grundstücke, einer aktual isierten und einzelfallbezogenen rechtlichen Würdigung und Risikoabwägung – unter Beteiligung der Rechtsanwaltskanzleien Kapell- mann und Partner, Düsseldorf sowie Baumeister, Münster - unterzogen Nach wie vor hält die Verwaltung nach eingehender Prüfung des Verfahrens für das Zent- rum Kinderhaus an ihrer Einschätzung und an ihrem Verfahrensvorschlag fest, das Verfah- ren grundsätzlich auf der bisherigen Basis und Beschlusslage weiterzuführen, zur rechtli- chen Risikominimierung allerdings mit Modifizierungen. Als Konsequenz dieser rechtlichen Bewertung wird auf eine Realisierungsverpflichtung durch den Investor sowie auf ergänzende vertragliche Regelungen etwa zur Gestaltung der Bebauung oder zu den künftigen Einzelnutzungen verzichtet. Deshalb ist auch nicht von ei- nem vorhabenbezogenen Bebauungsplan für das erforderliche Planungsrecht auszugehen. Die Steuerung der weiteren Entwicklung des Zentrum Kinderhaus soll stattdessen aus- schließlich durch einen klassischen Angebots-Bebauungsplan erfolgen. Mit den differen- zierten Festsetzungsmöglichkeiten des Planungsrechtes, etwa zur Nutzungsart, zur Be- bauungsdichte, zur Geschossigkeit, zur Gestaltung der Bebauung und zu ihrer Erschlie- ßung ist ein enger Rahmen für die Umsetzung des Wettbewerbsergebnisses möglich. In Vertretung gez. Schultheiß Stadtdirektor Anlage
V-0224-2008-Anlage-1-Modellfoto
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Anlage 1 zur Vorlage Nr. 224/2008 Modellfoto
Beratungsverlauf (5)
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: von der Tagesordnung abgesetzt
Zur SitzungBeschluss: von der Tagesordnung abgesetzt
Zur SitzungOrte (1)
- Kinderhaus
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0224/2008
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 13.03.2008
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37