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V/0224/2008

Erweiterung Zentrum Kinderhaus

Vorlagen 13.03.2008

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 07.05.2008, TOP 13

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

4466 Zeichen

V/0224/2008 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Erweiterung Zentrum Kinderhaus 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
22.04.2008 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung 
30.04.2008 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung 
06.05.2008 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung 
07.05.2008 Hauptausschuss Vorberatung 
07.05.2008 Rat Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Die Zentrumserweiterung wird  - entsprechend der Empfehlung des Beirates für die Zent-
rumserweiterung vom 12.02.2008 - auf der Grundlage des Projektentwurfes „StadtraumPro-
jekt GmbH & Co. KG / Holz GmbH“ (Anlage 1) weiterverfolgt. 
 
2. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass zur Umsetzung der Zentrumserweiterung  
- ein Bebauungsplan, fokussiert auf den vorliegenden städtebaulichen Entwurf (Beschluss-
punkt 1), als Angebotsplanung ohne ergänzende vertragliche Bindungen erstellt wird, und 
dass 
- die Grundstücksvergabe an den Investor bedingungsfrei und ohne Realisierungsverpflich-
tung erfolgen wird. 
 
II. Kosten/Folgekosten 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass Kostenregelungen im Zusammenhang mit der Grund-
stücksvergabe getroffen werden.  
 
 
Begründung: 
 
Zu 1. Mit der Berichtsvorlage V/0141/2008 hat die Verwaltung über das Verfahren und das Er-
gebnis des Bewerberauswahl- und Realisierungsverfahrens zur Zentrumserweiterung Kin-
derhaus berichtet. Der Beirat für die Zentrumserweiterung hat sich wegen der überzeugen-
den funktionalen und gestalterischen Qualitäten für den Entwurf „StadtraumProjekt / Holz 
GmbH“ ausgesprochen und diesen dem Rat als Grundlage der weiteren Planung empfoh-
len. 
Vorlagen-Nr.: 
V/0224/2008 
Auskunft erteilt: 
Herr Kurz 
Ruf: 
492 61 40 
E-Mail: 
Kurz@stadt-muenster.de  
Datum: 
07.04.2008 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0224/2008 
 
Zu 2. Die nordrhein-westfälische Rechtsprechung in Vergaberechtsfragen vom Sommer 2007 
(OLG Düsseldorf – Stichworte: Baukonzession, EU-weite Ausschreibungspflicht bei der 
Veräußerung städtischer Grundstücke) hat vielfältige Fragen für die kommunale Städtebau- 
und Vergabepraxis ausgelöst. Mit der Vorlage V/0769/2007 an den Hauptausschuss vom 
24.09.2007 (mit Vorberatung in ASSVW und AFBL) hatte die Verwaltung bereits über die 
Rechtslage auf der Grundlage der aktuellen Rechtsprechung informiert. Der Hauptaus-
schuss hatte in diesem Zusammenhang u. a. zustimmend zur Kenntnis genommen, dass 
bereits laufende Verfahren zur Veräußerung städtischer Liegenschaften, die wesentlich 
durch städtebauliche, stadtgestalterische und architektonische Anforderungen geprägt sind, 
auf der bisherigen Basis und Beschlusslage weitergeführt werden (können). 
 
Das OLG Düsseldorf hat seine Rechtsprechung zur Vergaberechtsproblematik zwischen-
zeitlich durch zwei weitere Entscheidungen vom Dezember 2007 und vom Januar 2008 dif-
ferenziert bestätigt. 
 
Die Verwaltung hat insofern noch einmal, insbesondere die laufenden Verfahren zur Ver-
gabe städtischer Grundstücke, einer aktual isierten und einzelfallbezogenen rechtlichen 
Würdigung und Risikoabwägung – unter Beteiligung der Rechtsanwaltskanzleien Kapell-
mann und Partner, Düsseldorf sowie Baumeister, Münster - unterzogen  
 
Nach wie vor hält die Verwaltung nach eingehender Prüfung des Verfahrens für das Zent-
rum Kinderhaus an ihrer Einschätzung und an ihrem Verfahrensvorschlag fest, das Verfah-
ren grundsätzlich auf der bisherigen Basis und Beschlusslage weiterzuführen, zur rechtli-
chen Risikominimierung allerdings mit Modifizierungen.  
 
Als Konsequenz dieser rechtlichen Bewertung wird auf eine Realisierungsverpflichtung 
durch den Investor sowie auf ergänzende vertragliche Regelungen etwa zur Gestaltung der 
Bebauung oder zu den künftigen Einzelnutzungen verzichtet. Deshalb ist auch nicht von ei-
nem vorhabenbezogenen Bebauungsplan für das erforderliche Planungsrecht auszugehen. 
Die Steuerung der weiteren Entwicklung des Zentrum Kinderhaus soll stattdessen aus-
schließlich durch einen klassischen Angebots-Bebauungsplan erfolgen. Mit den differen-
zierten Festsetzungsmöglichkeiten des Planungsrechtes, etwa zur Nutzungsart, zur Be-
bauungsdichte, zur Geschossigkeit, zur Gestaltung der Bebauung und zu ihrer Erschlie-
ßung ist ein enger Rahmen für die Umsetzung des Wettbewerbsergebnisses möglich. 
 
 
 
In Vertretung 
 
 
gez. 
Schultheiß 
Stadtdirektor 
 
 
Anlage

V-0224-2008-Anlage-1-Modellfoto

46 Zeichen

Anlage 1 
zur Vorlage Nr. 224/2008 
Modellfoto

Beratungsverlauf (5)

22.04.2008 Bezirksvertretung Münster-Nord
TOP 4.4 Anhörung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
30.04.2008 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft
TOP 6.4 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
06.05.2008 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
TOP 6.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
07.05.2008 Hauptausschuss
TOP 9 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: von der Tagesordnung abgesetzt

Zur Sitzung
07.05.2008 Rat
TOP 13 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: von der Tagesordnung abgesetzt

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Kinderhaus

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0224/2008
Typ
Vorlagen
Datum
13.03.2008
Erstellt
06.10.2020 14:37