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V/0709/2005

Besetzung des Landschaftsbeirates bei der Stadt Münster als untere Landschaftsbehörde

Vorlage 25.08.2005

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 21.09.2005, TOP 28

Beschlussvorlage

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Anlage 1

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Beschlussvorlage

6431 Zeichen

DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt des Rates und des Oberbürgermeisters 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Besetzung des Landschaftsbeirates bei der Stadt Münster als untere Landschaftsbehörde 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
21.09.2005 Hauptausschuss Vorberatung 
21.09.2005 Rat Entscheidung
 
 
 
Beschlussvorschlag: 
Sachentscheidung: 
 
1. Neuwahl von Mitgliedern des Landschaftsbeirates 
 
Gemäß § 11 des Landschaftsgesetzes (LG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.07.2000 
(GV.NW S. 568), zuletzt geändert durch Gesetz vom 25.05.2005, werden folgende weitere 4 Mit-
glieder in den Beirat bei der Stadt Münster als untere Landschaftsbehörde gewählt: 
 
Vertreter/innen der nach § 12 LG anerkannten Vereine
 
 
(Bund für Umwelt und Naturschutz (Bund), Naturschutzbund Deutschland (NABU), Landesge-
meinschaft Naturschutz und Umwelt (LNU)) 
 
 
Mitglied Stellvertreter 
 
 
13. …………………. 
 
 
13. ……………………  
 
14. ……………….... 
 
 
14. …………………… 
 
 
 
 
 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
V/0709/2005 
Auskunft erteilt: 
Frau  Rietkötter 
Ruf: 
492 60 43 
E-Mail: 
RietkoeS@stadt-muenster.de  
Datum: 
30.08.2005 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
LandesSportBund Nordrhein-Westfalen e.V. 
 
 
Mitglied Stellvertreter 
 
 
15. ……………………. 
 
 
15. ………………… 
 
 
Landesverband Westfälischer und Lippischer Imker e.V.
 
 
 
Mitglied Stellvertreter 
 
 
16. …………………….. 
 
 
16. …………………. 
 
 
2. Folgende Umbesetzungen im Landschaftsbeirat werden beschlossen: 
 
 
Naturschutzbund Deutschland (NABU)
 
 
Mitglied Stellvertreter 
 
 
 
 
 
3. Susen König
 
Sternstr. 6 a 
48145 Münster 
………………… 
 
  4. Michael Steven  
Dammeweg 10 
48145 Münster 
………………… 
 
 
 
 
Begründung: 
 
Zu Ziffer 1: 
 
Der Landschaftsbeirat bei der Stadt Münster als untere Landschaftsbehörde wurde in der Sitzung 
des Rates am 17.11.2004 entsprechend der zu diesem Zeitpunkt gültigen Fassung des Gesetzes 
zur Sicherung des Naturhaushalts und zur Entwicklung der Landschaft (Landschaftsgesetz – LG) 
mit 12 Mitgliedern besetzt (Vorlage V/0766/2004). 
 
Am 25.05.2005 ist das novellierte Landschaftsgesetz in Kraft getreten. Die geänderte Fassung 
sieht in § 11 Abs. 4 LG die Erweiterung des Landschaftsbeirates von 12 auf 16 Mitglieder vor.

- 3 - 
Die 4 zusätzlichen Mitglieder setzen sich wie folgt zusammen: 
 
• 2 weitere Vertreter/innen von den nach § 12 LG anerkannten Vereinen  
 (Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. (Bund), Naturschutzbund Deutschland 
 e.V. (NABU), Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt Nordrhein-Westfalen e.V. 
 (LNU)) 
 
• 1 Vertreter/in des LandesSportBundes Nordrhein- Westfalen e.V. 
 
• 1 Vertreter/in des Landesverbandes Westfälischer und Lippischer Imker e.V. 
 
Gemäß § 2 der Verordnung zur Durchführung des Landschaftsgesetzes (DVO LG) wählt die Ver-
tretungskörperschaft der kreisfreien Stadt die Mitglieder des Beirats für die Dauer der Wahlzeit der 
Vertretungskörperschaft.  
 
In den Beirat sollen nur Personen gewählt oder berufen werden, die ihre Wohnung im Bezirk der 
jeweiligen Landschaftsbehörde haben. Bedienstete der Stadt Münster dürfen dem Beirat bei der 
unteren Landschaftsbehörde nicht angehören. 
 
Zur Wahl der Mitglieder des Beirates ist von jedem der vorschlagsberechtigten Verbände für die 
ihm nach § 11 Abs. 4 Satz 1 LG zustehende Zahl der Mitglieder mindestens die doppelte Anzahl 
von Bewerbern vorzuschlagen (§ 1 Abs. 2 DVO LG). Für jedes Mitglied des Beirates ist zusätzlich 
ein Stellvertreter zu benennen. Die nach § 1 Abs. 2 DVO LG vorgeschriebene Anzahl von Bewer-
bern gilt auch dann als erreicht, wenn die bei der Wahl der Mitglieder nicht berücksichtigten Be-
werber für die Wahl der Stellvertreter ebenfalls zur Verfügung stehen. 
 
Die Vorschläge der Verbände ergeben sich aus der beigefügten Aufstellung (Anlage 1). Die o.a. 
Verbände wurden mit Schreiben vom 30.06.2005 aufgefordert, für die ihnen nach § 11 Abs. 4 Satz 
1 LG zustehende Zahl der Mitglieder mindestens die doppelte Anzahl von Bewerbern vorzuschla-
gen. Die eingereichten Vorschläge erfüllen die gesetzlich vorgeschriebene Mindestzahl an Bewer-
bern einschließlich deren Stellvertreter. Ein gemeinsamer Vorschlag der nach § 12 LG anerkann-
ten Vereine ist insoweit zulässig, als dass gem äß § 11 Abs. 4 LG von den von diesen Vereinen 
insgesamt nunmehr 8 zu entsendenden Mitgliedern (bisher 6) mindestens jeweils 2 Mitglieder von 
Bund, NABU und LNU vertreten sein sollen. Diese gesetzliche Vorgabe wurde bereits durch die 
Entsendung der entsprechenden Mitglieder in der Sitzung des Rates am 17.11.2004 erfüllt. Die 
weiteren 2 Mitglieder können nunmehr unabhängig von dieser Regelung entsandt werden.  
 
Aus den Vorschlägen sind ordentliche und stellvertretende Mitglieder zu wählen.  
 
Zu Ziffer 2: 
 
Frau Susen König sowie Herr Michael Steven wurden auf Vorschlag des Naturschutzbundes 
Deutschland (NABU) in der Sitzung des Rates am 17.11.2004 als stellvertretende Mitglieder in den 
Landschaftsbeirat entsandt. Mit Schreiben vom 30.05.2005 bzw. 23.06.2005 haben Frau König 
und Herr Steven ihre Ämter niedergelegt. Gemäß § 2 Abs. 3 DVO LG ist, sofern ein Mitglied oder 
Stellvertreter vorzeitig aus dem Beirat ausscheidet, ein Nachfolger zu wählen. Der Neuwahl soll ein 
Vorschlag mit mindestens zwei Bewerbern des Verbandes zugrunde gelegt werden, der den oder 
die Ausgeschiedene benannt hat. 
 
Der Naturschutzbund NRW schlägt mit Schreiben vom 21.07.2005 folgende Personen als Nach-
folger/in von Frau König vor: 
 
1. Sabine Washof, Hittorfstr. 31, 48145 Münster 
2. Wolfgang Schürmann, Im Haberfeld 6, 48161 Münster

- 4 - 
Als Nachfolger für Herrn Steven werden folgende Personen vorgeschlagen: 
 
1. Helmut Fleck, Georgstr. 2, 48153 Münster 
2. Martin Glöckner, Dorotheenstr. 2, 48145 Münster  
 
Der Naturschutzbund bittet um vorrangige Berücksichtigung der unter den Ziffern 1 genannten 
Personen. 
 
Wahlverfahren: 
 
 
Gemäß § 2 Abs. 1 DVO LG wählt die Vertretungskörperschaft der kreisfreien Stadt die Mitglieder 
des Beirats für die Dauer der Wahlzeit der Vertretungskörperschaft. Wenn sich die Mitglieder der 
Vertretungskörperschaft zur Besetzung des Beirats auf einen einheitlichen Wahlvorschlag geeinigt 
haben, ist ein einstimmiger Beschluss über die Annahme des Wahlvorschlags ausreichend. 
Kommt ein einheitlicher Wahlvorschlag nicht zustande, so findet die Wahl gemäß § 50 Abs. 2 der 
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen, d.h. durch Mehrheitsbeschluss, statt. 
 
 
Gez. 
Dr. Tillmann

Anlage 1

2413 Zeichen

Anlage 1 zur Vorlage V/0709/2005 
 
 
Vorschlagsberechtigte 
Verbände und Vereinigungen 
 
 
 
vorgeschlagen als Mitglied 
 
vorgeschlagen als Stellvertreter 
 
Bemerkung 
 
 
 
Nach § 12 LG anerkannte Vereine 
 
 
gemeinsamer Vorschlag von: 
 
 
- Bund für Umwelt und  
  Naturschutz Deutschland (BUND) 
  Landesverband NRW e.V., 
 
- Naturschutzbund Deutschland 
  (NABU) Landesverband NRW 
  e.V., 
 
- Landesgemeinschaft  
  Naturschutz und Umwelt 
  Nordrhein-Westfalen e.V. (LNU 
) 
 
 
 
als 1. Mitglied:
 
 
 
a) Theodora Bockem-Rohleder 
Am Rohrbusch 24 
48161 Münster (LNU) 
 
b) Thomas Rabe 
Stehrweg 5 
48155 Münster (Bund) 
 
 
als 2. Mitglied  
 
 
a)  Norbert Menke 
 Stephanweg 15 
48155 Münster (NABU) 
 
b)  Andreas Beulting 
 Maximilianstr. 11 
 48147 Münster (NABU) 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Stellvertreter des 1. Mitglieds: 
 
 
 
c) der bei der Mitgliedswahl un-
 terlegene Kandidat 
 
 
d) Hartmut Tauchnitz 
Paul-Klee-Weg 107 
48165 Münster (LNU) 
 
 
Stellvertreter des 2. Mitglieds: 
 
 
 
c) der bei der Mitgliedswahl un-
 terlegene Kandidat 
 
 
d) Götz Huwald 
Beckhofstr. 1 
48145 Münster (NABU) 
 
 
 
Die nach § 12 LG anerkann- 
ten Vereine bitten die unter 
a) genannten Personen vor- 
rangig zu Mitgliedern und die 
unter b) genannten Perso- 
nen vorrangig zu Stellvertre- 
tern zu wählen.

Anlage 1 zur Vorlage V/0709/2005 
 
Vorschlagsberechtigte 
Verbände und Vereinigungen 
 
 
 
vorgeschlagen als Mitglied 
 
vorgeschlagen als Stellvertreter 
 
Bemerkung 
 
 
LandesSportBund 
Nordrhein-Westfalen e.V. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
1. Dietmar Wiese 
Stadtsportbund Münster 
Mauritz-Lindenweg 95 
 48145 Münster 
 
 
2.  Siegfried Winter 
 Schürbusch 28 
 48163 Münster 
 
 
3. Prof. Dr. Günter Willmann 
 Darfeldweg 23 
 48161 Münster 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Der LandesSportBund hat in 
seinem Schreiben die unter 
1-3 aufgelisteten Personen 
genannt und um Berücksich- 
tigung in der genannten Rei- 
henfolge gebeten. Bei der 
Wahl des ordentlichen Mit- 
gliedes stehen die nicht be- 
rücksichtigten Bewerber für 
die Wahl des Stellvertreters 
zur Verfügung. 
 
 
 
 
Landesverband Westfälischer und Lip- 
pischer Imker e.V. 
 
1. Dennis Schüler 
 Osterstr. 1 
 48163 Münster 
 
Ersatzkandidat: 
 
2. Johannes Niemann  
Neuheim 16 
 48155 Münster 
 
1. der bei der Mitgliedswahl un-
 terlegene Kandidat 
 
 
Ersatzkandidat: 
 
2. Klaus Höse 
Seppenradeweg 1 
48163 Münster

Beratungsverlauf (2)

21.09.2005 Hauptausschuss
TOP 29 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
21.09.2005 Rat
TOP 28 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (18)

  • Sternstraße 6a
  • Hittorfstraße 31
  • Georgstraße 2
  • Dorotheenstraße 2
  • Maximilianstraße 11
  • Beckhofstraße 1
  • Osterstraße 1
  • Dammeweg 10
  • Stehrweg 5
  • Stephanweg 15
  • Paul-Klee-Weg 107
  • Mauritz-Lindenweg 95
  • Darfeldweg 23
  • Seppenradeweg 1
  • Am Rohrbusch 24
  • Im Haberfeld 6
  • Schürbusch 28
  • Neuheim 16

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0709/2005
Typ
Vorlage
Datum
25.08.2005
Erstellt
06.10.2020 14:37