V/0709/2005
Besetzung des Landschaftsbeirates bei der Stadt Münster als untere Landschaftsbehörde
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Beschlussvorlage
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DER OBERBÜRGERMEISTER Amt des Rates und des Oberbürgermeisters Betrifft Besetzung des Landschaftsbeirates bei der Stadt Münster als untere Landschaftsbehörde Beratungsfolge 21.09.2005 Hauptausschuss Vorberatung 21.09.2005 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: Sachentscheidung: 1. Neuwahl von Mitgliedern des Landschaftsbeirates Gemäß § 11 des Landschaftsgesetzes (LG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.07.2000 (GV.NW S. 568), zuletzt geändert durch Gesetz vom 25.05.2005, werden folgende weitere 4 Mit- glieder in den Beirat bei der Stadt Münster als untere Landschaftsbehörde gewählt: Vertreter/innen der nach § 12 LG anerkannten Vereine (Bund für Umwelt und Naturschutz (Bund), Naturschutzbund Deutschland (NABU), Landesge- meinschaft Naturschutz und Umwelt (LNU)) Mitglied Stellvertreter 13. …………………. 13. …………………… 14. ……………….... 14. …………………… Vorlagen-Nr.: V/0709/2005 Auskunft erteilt: Frau Rietkötter Ruf: 492 60 43 E-Mail: RietkoeS@stadt-muenster.de Datum: 30.08.2005 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - LandesSportBund Nordrhein-Westfalen e.V. Mitglied Stellvertreter 15. ……………………. 15. ………………… Landesverband Westfälischer und Lippischer Imker e.V. Mitglied Stellvertreter 16. …………………….. 16. …………………. 2. Folgende Umbesetzungen im Landschaftsbeirat werden beschlossen: Naturschutzbund Deutschland (NABU) Mitglied Stellvertreter 3. Susen König Sternstr. 6 a 48145 Münster ………………… 4. Michael Steven Dammeweg 10 48145 Münster ………………… Begründung: Zu Ziffer 1: Der Landschaftsbeirat bei der Stadt Münster als untere Landschaftsbehörde wurde in der Sitzung des Rates am 17.11.2004 entsprechend der zu diesem Zeitpunkt gültigen Fassung des Gesetzes zur Sicherung des Naturhaushalts und zur Entwicklung der Landschaft (Landschaftsgesetz – LG) mit 12 Mitgliedern besetzt (Vorlage V/0766/2004). Am 25.05.2005 ist das novellierte Landschaftsgesetz in Kraft getreten. Die geänderte Fassung sieht in § 11 Abs. 4 LG die Erweiterung des Landschaftsbeirates von 12 auf 16 Mitglieder vor. - 3 - Die 4 zusätzlichen Mitglieder setzen sich wie folgt zusammen: • 2 weitere Vertreter/innen von den nach § 12 LG anerkannten Vereinen (Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. (Bund), Naturschutzbund Deutschland e.V. (NABU), Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt Nordrhein-Westfalen e.V. (LNU)) • 1 Vertreter/in des LandesSportBundes Nordrhein- Westfalen e.V. • 1 Vertreter/in des Landesverbandes Westfälischer und Lippischer Imker e.V. Gemäß § 2 der Verordnung zur Durchführung des Landschaftsgesetzes (DVO LG) wählt die Ver- tretungskörperschaft der kreisfreien Stadt die Mitglieder des Beirats für die Dauer der Wahlzeit der Vertretungskörperschaft. In den Beirat sollen nur Personen gewählt oder berufen werden, die ihre Wohnung im Bezirk der jeweiligen Landschaftsbehörde haben. Bedienstete der Stadt Münster dürfen dem Beirat bei der unteren Landschaftsbehörde nicht angehören. Zur Wahl der Mitglieder des Beirates ist von jedem der vorschlagsberechtigten Verbände für die ihm nach § 11 Abs. 4 Satz 1 LG zustehende Zahl der Mitglieder mindestens die doppelte Anzahl von Bewerbern vorzuschlagen (§ 1 Abs. 2 DVO LG). Für jedes Mitglied des Beirates ist zusätzlich ein Stellvertreter zu benennen. Die nach § 1 Abs. 2 DVO LG vorgeschriebene Anzahl von Bewer- bern gilt auch dann als erreicht, wenn die bei der Wahl der Mitglieder nicht berücksichtigten Be- werber für die Wahl der Stellvertreter ebenfalls zur Verfügung stehen. Die Vorschläge der Verbände ergeben sich aus der beigefügten Aufstellung (Anlage 1). Die o.a. Verbände wurden mit Schreiben vom 30.06.2005 aufgefordert, für die ihnen nach § 11 Abs. 4 Satz 1 LG zustehende Zahl der Mitglieder mindestens die doppelte Anzahl von Bewerbern vorzuschla- gen. Die eingereichten Vorschläge erfüllen die gesetzlich vorgeschriebene Mindestzahl an Bewer- bern einschließlich deren Stellvertreter. Ein gemeinsamer Vorschlag der nach § 12 LG anerkann- ten Vereine ist insoweit zulässig, als dass gem äß § 11 Abs. 4 LG von den von diesen Vereinen insgesamt nunmehr 8 zu entsendenden Mitgliedern (bisher 6) mindestens jeweils 2 Mitglieder von Bund, NABU und LNU vertreten sein sollen. Diese gesetzliche Vorgabe wurde bereits durch die Entsendung der entsprechenden Mitglieder in der Sitzung des Rates am 17.11.2004 erfüllt. Die weiteren 2 Mitglieder können nunmehr unabhängig von dieser Regelung entsandt werden. Aus den Vorschlägen sind ordentliche und stellvertretende Mitglieder zu wählen. Zu Ziffer 2: Frau Susen König sowie Herr Michael Steven wurden auf Vorschlag des Naturschutzbundes Deutschland (NABU) in der Sitzung des Rates am 17.11.2004 als stellvertretende Mitglieder in den Landschaftsbeirat entsandt. Mit Schreiben vom 30.05.2005 bzw. 23.06.2005 haben Frau König und Herr Steven ihre Ämter niedergelegt. Gemäß § 2 Abs. 3 DVO LG ist, sofern ein Mitglied oder Stellvertreter vorzeitig aus dem Beirat ausscheidet, ein Nachfolger zu wählen. Der Neuwahl soll ein Vorschlag mit mindestens zwei Bewerbern des Verbandes zugrunde gelegt werden, der den oder die Ausgeschiedene benannt hat. Der Naturschutzbund NRW schlägt mit Schreiben vom 21.07.2005 folgende Personen als Nach- folger/in von Frau König vor: 1. Sabine Washof, Hittorfstr. 31, 48145 Münster 2. Wolfgang Schürmann, Im Haberfeld 6, 48161 Münster - 4 - Als Nachfolger für Herrn Steven werden folgende Personen vorgeschlagen: 1. Helmut Fleck, Georgstr. 2, 48153 Münster 2. Martin Glöckner, Dorotheenstr. 2, 48145 Münster Der Naturschutzbund bittet um vorrangige Berücksichtigung der unter den Ziffern 1 genannten Personen. Wahlverfahren: Gemäß § 2 Abs. 1 DVO LG wählt die Vertretungskörperschaft der kreisfreien Stadt die Mitglieder des Beirats für die Dauer der Wahlzeit der Vertretungskörperschaft. Wenn sich die Mitglieder der Vertretungskörperschaft zur Besetzung des Beirats auf einen einheitlichen Wahlvorschlag geeinigt haben, ist ein einstimmiger Beschluss über die Annahme des Wahlvorschlags ausreichend. Kommt ein einheitlicher Wahlvorschlag nicht zustande, so findet die Wahl gemäß § 50 Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen, d.h. durch Mehrheitsbeschluss, statt. Gez. Dr. Tillmann
Anlage 1
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Anlage 1 zur Vorlage V/0709/2005 Vorschlagsberechtigte Verbände und Vereinigungen vorgeschlagen als Mitglied vorgeschlagen als Stellvertreter Bemerkung Nach § 12 LG anerkannte Vereine gemeinsamer Vorschlag von: - Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) Landesverband NRW e.V., - Naturschutzbund Deutschland (NABU) Landesverband NRW e.V., - Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt Nordrhein-Westfalen e.V. (LNU ) als 1. Mitglied: a) Theodora Bockem-Rohleder Am Rohrbusch 24 48161 Münster (LNU) b) Thomas Rabe Stehrweg 5 48155 Münster (Bund) als 2. Mitglied a) Norbert Menke Stephanweg 15 48155 Münster (NABU) b) Andreas Beulting Maximilianstr. 11 48147 Münster (NABU) Stellvertreter des 1. Mitglieds: c) der bei der Mitgliedswahl un- terlegene Kandidat d) Hartmut Tauchnitz Paul-Klee-Weg 107 48165 Münster (LNU) Stellvertreter des 2. Mitglieds: c) der bei der Mitgliedswahl un- terlegene Kandidat d) Götz Huwald Beckhofstr. 1 48145 Münster (NABU) Die nach § 12 LG anerkann- ten Vereine bitten die unter a) genannten Personen vor- rangig zu Mitgliedern und die unter b) genannten Perso- nen vorrangig zu Stellvertre- tern zu wählen. Anlage 1 zur Vorlage V/0709/2005 Vorschlagsberechtigte Verbände und Vereinigungen vorgeschlagen als Mitglied vorgeschlagen als Stellvertreter Bemerkung LandesSportBund Nordrhein-Westfalen e.V. 1. Dietmar Wiese Stadtsportbund Münster Mauritz-Lindenweg 95 48145 Münster 2. Siegfried Winter Schürbusch 28 48163 Münster 3. Prof. Dr. Günter Willmann Darfeldweg 23 48161 Münster Der LandesSportBund hat in seinem Schreiben die unter 1-3 aufgelisteten Personen genannt und um Berücksich- tigung in der genannten Rei- henfolge gebeten. Bei der Wahl des ordentlichen Mit- gliedes stehen die nicht be- rücksichtigten Bewerber für die Wahl des Stellvertreters zur Verfügung. Landesverband Westfälischer und Lip- pischer Imker e.V. 1. Dennis Schüler Osterstr. 1 48163 Münster Ersatzkandidat: 2. Johannes Niemann Neuheim 16 48155 Münster 1. der bei der Mitgliedswahl un- terlegene Kandidat Ersatzkandidat: 2. Klaus Höse Seppenradeweg 1 48163 Münster
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (18)
- Sternstraße 6a
- Hittorfstraße 31
- Georgstraße 2
- Dorotheenstraße 2
- Maximilianstraße 11
- Beckhofstraße 1
- Osterstraße 1
- Dammeweg 10
- Stehrweg 5
- Stephanweg 15
- Paul-Klee-Weg 107
- Mauritz-Lindenweg 95
- Darfeldweg 23
- Seppenradeweg 1
- Am Rohrbusch 24
- Im Haberfeld 6
- Schürbusch 28
- Neuheim 16
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0709/2005
- Typ
- Vorlage
- Datum
- 25.08.2005
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37