2712/2025
Bürgereingabe nach § 24 GO - Schulneubau Lindweiler Hof in Köln-Bickendorf, Aktenzeichen 66/25B
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Anlage 1 - Eingabe anonymisiert
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Köln, 21.05.2025 Bezirksvertretung Ehrenfeld Venloer Straße 419 – 421 50825 Köln Anlage. Bürgerantrag (anonymisiert) Schulneubau Lindweilerhof, Köln-Bickendorf – Qualitätssicherung, Beteiligung, Retention Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister Spelthann, sehr geehrte Damen und Herren, vor einigen Jahren wurde die Entwicklung Köln-Kreuzfeld über die Steps „Leitbild – Wettbewerblichen Dialog – integrierte Planung“ hin zum „Masterplan“ von der Leiterin des Stadtplanungsamtes, Frau Herr, in beeindruckender Weise und mit Hilfe der Einbindung der Öffentlichkeit in ein geordnetes Bauleitplanverfahren geführt. Diese Form der Qualitätssicherung und Beteiligung der Öffentlichkeit ist auch an anderen Orten (Max-Becker-Areal) und aktuell laufend auf dem Cot y-Areal gängige Praxis und Teil der Kölner Planungskultur geworden. Aus aktuellem Anlass wünschen sich Bürgerinnen und Bürger in Köln-Bickendorf ein ebensolches Vorgehen für ein anstehendes Großprojekt: Konkret geht es um den geplanten Neubau der soeben abgebrochenen ehem. Förderschule „Lindweilerhof“ an Subbelrather-, Rochus- und Feltenstraße. Für unser Viertel ist die Lage von zentraler Bedeutung. Das Ergebnis dieses Großprojekts wird das Stadtbild und Leben in Bickendorf zukünftig stark prägen. Die Gebäudewirtschaft Köln plant dort die Errichtung einer 4-zügigen Schule für ca. 1.000 Schülerinnen und zusätzlich einer Kita. Das Projekt soll im Rahmen des zweiten Schulbau-maßnahmenpakets mit GU und TU geplant und gebaut werden. Wir, …, kümmern uns seit Jahren um das Ortsbild in Bickendorf. Durch unsere Intervention und Vorschläge konnte z.B. das geschichtsträchtige „Herzhaus“ im Stadtbild erhalten und in die neue Siedlung der GAG integriert werden. Der dort entstandene Platz ist ein lebendiger Ort für Zusammenkünfte und Kultur geworden. Ein Raum mit starker sozialer Interaktion. All dies wurde erreicht über Gespräche und Austausch mit den handelnden Parteien, wobei wir uns als Bürger und Bürgerinnen ebenso als solche empfinden. Wir sind auch hier mit den handelnden Parteien im Gespräch und im Austausch, finden jedoch bisher kein Gehör. Deshalb wenden wir uns an Sie und die Bezirksvertretung mit folgenden Themen und Anträgen: • Das Grundstück ist mit einer nutzbaren Fläche von ca. 9.000 m² mutmaßlich zu klein für eine 4-zügige Schule, dazu einer Kita und notwendiger Retentionsflächen – eine Überprüfung ist notwendig. • Ein Qualitätssicherungsverfahren ist erforderlich für ein Neubauvorhaben dieser Größenordnung in zentraler und städtebaulich bedeutender, ortbildprägender Lage. • Die Implementierung von Beteiligungsformaten für Bürgerinnen ist notwendig, um ortsnahe Expertise zu nutzen, sowie Teilhabe und Akzeptanz zu schaffen. • Belange des Denkmalschutzes (Herrenhaus Lindweilerhof, Rochuskirche), des Baum-schutzes und von Naturdenkmälern, sowie von Gestaltung und Maßstäblichkeit (s. Erhaltungssatzung) sind zu beachten und in die Planungen einzubeziehen (s. Ratsbeschluss). • Retentionsflächen zur Verhinderung ständig wiederkehrender, erheblicher Überflutungen durch Starkregen sind ebenfalls im Zuge einer Neuplanung angemessen zu berücksichtigen (s. Ratsbeschluss). • Wir bitten um Prüfung, ob ein Schulbau für 600 Schüler realisierbar wäre und eine größere Schule auf dem Coty-Gelände mit deutlich besserer Verkehrsanbindung errichtet werden könnte. • Wir bitten um Prüfung, ob die leerstehende Kita in der Rochus- / Teichstraße (1.000m² Innenfläche / 2.000m² Grundstück / 150m Entfernung zum Lindweiler Hof) reaktiviert werden kann. Wir sehen die Komplexität der Aufgabenstellung. Wir sehen und respektieren auch die Notwendigkeit von Schulneubauten (der Ratsbeschluss beschreibt hier „Interimsbauten im Bedarfsfall“). Wir brauchen aber auch einen angemessenen Umgang mit allen o.g. Themen und Schutz vor erneuten Überflutungen. Der geplante Neubau der Schule in der angestrebten Dimension zieht neben der reinen Baumasse auch weitere Themen wie verkehrlicher Erschließung und Einbindung in das Ortsbild nach sich. Dies alles muss mit den Bürgerinnen und Nachbarn verhandelt und qualitätssichernd abgesichert werden. Wir möchten Sie bitten und auffordern einen angemessenen Umgang mit den o.g. Themen und Herausforderungen zu beschließen und auf den Weg zu bringen. Wir wünschen uns eine Unterstützung von Ihrer Seite und der BV und würden uns freuen, wenn Sie die o.g. Punkte als Beschluss fassen und an die geeigneten Stellen der Verwaltung weitergeben könnten. Mit freundlichen Grüßen
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Dezernat, Dienststelle VI/26 Vorlagen-Nummer 2712/2025 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Bürgereingabe nach § 24 GO - Schulneubau Lindweiler Hof in Köln-Bickendorf, Aktenzeichen 66/25B Beschlussorgan Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Ehrenfeld dankt dem Petenten für die Bürgereingabe nach § 24 GO, spricht sich aber im Hinblick auf die drängende Schaffung neuer Schul- und Kindertagesstät- tenplätze am Standort Lindweiler Hof in Bickendorf gegen eine erneute Überprüfung der be- reits umfassend geprüften Grundlagen mit intensiver Bürger*innenbeteiligung aus. Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Der Petent fordert in Bezug auf den Neubau des Schulgebäudes Lindweiler Hof und einer Kin- dertagesstätte vor Ort eine erneute umfangreiche Bürgerbeteiligung in Bezug zu den nachfol- genden Themen: - Überprüfung der Grundstücksgröße, - Qualitätssicherung, - Nutzung ortsnaher Expertise, um Teilhabe und Akzeptanz zu schaffen, - Berücksichtigung der Belange des Denkmalschutzes (Herrenhaus Lindweilerhof, Rochuskir- che), des Baumschutzes und von Naturdenkmälern, der Gestaltung und Maßstäblichkeit, - Vorhalten angemessener Retentionsflächen gegen Überflutungen durch Starkregen, - Prüfung, ob eine größere Schule auf dem Coty-Gelände mit besserer Verkehrsanbindung errichtet werden könnte, sowie die Prüfung, ob die leerstehende Kita in der Teichstraße reakti- viert werden kann. Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 01.12.2025 2 Der Schulneubau Lindweiler Hof ist ein wichtiges und bedeutsames Projekt: Das Grundstück Rochusstraße 80 (Lindweiler Hof) ist als Interimsstandort für das Montessouri-Gymnasium Rochusstraße 145 und darüber hinaus als dauerhafter Standort für eine Gesamtschule und eine Kindertagesstätte vorgesehen. Auf dem circa 11.000 qm großen Grundstück ist somit das Bausoll einer weiterführenden Schule für rund 1.000 Schülerinnen und Schüler, sowie ei- ner Kindertagesstätte für 85 Kinder zu realisieren. Nach Fertigstellung und Rückzug des Gym- nasiums Rochusstraße 145 ist als Folgenutzung eine Gesamtschule für 882 Schülerinnen und Schüler an der Rochusstraße 80 vorgesehen. Die Objekt- und Außenanlagenplanung ist auf die Nutzungsbedarfe der Einrichtungen auszurichten. Dabei sind unter anderem die Belange von Baurecht, Barrierefreiheit, Inklusion, Unfallkasse, Denkmalschutz, Baumschutz, Arten- schutz, Nachhaltigkeit, Verkehrssicherheit, Verkehrsanbindung und Betreibersicherheit zu be- rücksichtigen. Die Umweltverwaltung war eingebunden und hat die naturschutzrechtlichen Anforderungen, insbesondere zum Naturdenkmal, dem schützenswerten Baumbestand sowie der Starkregen- prävention in das laufende Planungsverfahren eingebracht. Eine auf dem Grundstück befindli- che Platane wurde einstweilig sichergestellt mit dem Ziel, sie bei Fortschreibung in der Natur- denkmalverordnung endgültig unter Schutz zu stellen. Für die Umsetzung im Rahmen des 2. Sonderprogramms Maßnahmenpaket Schulbau - Neu- bau/Erweiterung/Generalsanierung von Schulgebäuden durch Generalunternehmer*innen o- der Totalunternehmer*innen (2. GU/TU Schulbaumaßnahmenpaket) wurde ein kombinierter Planungs- und Baubeschluss unter Beteiligung der Bezirksvertretungen gefasst. In diesem Verfahren ist grundsätzlich keine weitere Vorstellung in den Bezirksvertretungen vorgesehen. Die Verwaltung wird jedoch aufgrund des hohen öffentlichen Interesses eine Vorstellungs- runde vorsehen. Verfahrensbedingt kann eine Veröffentlichung der Planung, die im Rahmen der zweistufigen Europaweiten TU-Vergabeverfahrens erstellt wird, erst nach Beauftragung an das Totalunternehmen erfolgen. Das Vergabeverfahren an ein Totalunternehmen für den Neubau ist abgeschlossen und das Totalunternehmen wird gerade beauftragt. Gemeinsam mit dem Totalunternehmen wird ein zukunftsfähiges, funktionales und ästhetisch ansprechendes Schulgebäude entwickelt. Aktuell befindet sich das Projekt in der Vorentwurfsphase. Daher kann die Verwaltung derzeit noch keine konkreten Angaben zum weiteren Verlauf machen. Sobald alle bau- und planungs- rechtlichen Fragestellungen geklärt sind und die Umsetzung gesichert ist, werden umfassende Informationen in der Bezirksvertretung und auch an die Anlieger*innen zum Projektstandort veröffentlicht. Der Vorstellungstermin wird nach aktuellem Terminplan voraussichtlich im I. Quartal 2026 vor- gesehen. Die Fertigstellung des Schul- und Kitabauprojektes ist für Ende 2028 vorgesehen. Das Herrenhaus des ehemaligen Lindweiler Hofes, sowie Teile der Außenanlagen, stehen un- ter Denkmalschutz. Das Stadtkonservatorium, Amt für Denkmalschutz und Denkmalpflege wird bei allen Objekten mit Denkmalschutz, so auch bei diesem Projekt mit in die Planung ein- bezogen. Die Vorschläge des Petenten wurden in mehreren Gesprächen mit der Verwaltung diskutiert. Die Möglichkeiten der Umsetzung von Retentionsflächen auf dem Grundstück werden im wei- teren Verfahren geprüft. Bei dem Verfahren findet die Nachhaltigkeit in Bezug auf Versickerung, Retention und Bio- diversität besondere Berücksichtigung. Dem entsprechend sind Konzepte zum Hochwasser- schutz durch das Totalunternehmen zu erstellen, die mit in die Bewertung eingeflossen sind. Eingehende Vorschläge (Retentionsvolumen, topografische Anpassungen, et cetera) der TU wurden dabei hinsichtlich der Wirksamkeit durch die Stadtentwässerungsbetriebe Köln ge- prüft. Konkrete Konzepte liegen zum aktuellen Verfahrensstand noch nicht vor. Das Gelände der ehemaligen Kita Teichstraße befindet sich nicht im Eigentum der Stadt Köln. Nach Prüfung der Anfrage, ob die Kita, die auf der Rochusstraße 80 geplant wird, auch in die leerstehende Kita zwischen Teichstraße und Rochusstraße ziehen kann, ist die Verwaltung zu dem Ergebnis gekommen, dass ein Umzug der Kita in die Teichstraße nicht möglich ist. 3 Das TU Vergabeverfahren wurde entsprechend dem Ratsauftrag im 4. Quartal 2023 mit der EU Bekanntgabe und dem Teilnahmewettbewerb durchgeführt und umfasst den Neubau von Kita und Schule. Die nachträgliche Reduzierung des Bausolls um die Kita würde eine gravie- rende Änderung des Auftragsgegenstands bedeuten und zu einer Aufhebung des Vergabe- verfahrens führen. Das Vergabeverfahren müsste dann neu gestartet werden. Dadurch würde ein zeitlicher Verzug von 10 bis 12 Monaten entstehen. Die vom Petenten gewünschte Prüfung, ob eine größere Schule auf dem Coty-Gelände mit besserer Verkehrsanbindung realisiert werden könnte, ist zu diesem Zeitpunkt nicht mehr möglich. Grundsätzlich sind Informationen zu den laufenden Bauprojekten der Gebäudewirtschaft auf der Internetseite der Stadt Köln einsehbar. Weitere Informationen zum Neubauvorhaben sind dem Ratsbeschluss 1356/2022 als Fortschreibung des Ratsbeschlusses 1474/2020 zu ent- nehmen. Anlagen Anlage 1 – anonymisierte Eingabe
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (5)
- Venloer Straße 419
- Feltenstraße
- Teichstraße
- Rochusstraße 80
- Straße 4
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2712/2025
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 10.10.2025
- Erstellt
- 01.09.2025 13:59