1363/2026
Schulneubau Lindweiler Hof Rochusstraße 80 - Stellungnahme zum Prüfauftrag
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Mitteilung BV
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Dezernat, Dienststelle VI/26 Vorlagen-Nummer 1363/2026 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 11.05.2026 Schulneubau Lindweiler Hof Rochusstraße 80 - Stellungnahme zum Prüfauftrag Die Bezirksvertretung Ehrenfeld hat in ihrer Sondersitzung am 9. Februar 2026 zur Bürgerein- gabe 66/25B (Vorlagennummer 2712/2025) folgenden Beschluss gefasst: „Die Bezirksvertretung Ehrenfeld … erwartet von der Verwaltung, dass sie im Licht der in der Sondersitzung geäußerten Kritikpunkte noch mögliche Änderungen an der bestehenden Pla- nung prüft und diese der Bezirksvertretung zur Entscheidung vorlegt. Die Bezirksvertretung erwartet eine kontinuierliche begleitende Kommunikation mit Bürger*in- nen und Bezirksvertretung zum Standort Rochusstraße 145.“ Stellungnahme der Verwaltung: Die Verwaltung nimmt die im Rahmen der Bürgereingabe sowie der Sondersitzung der Be- zirksvertretung am 9. Februar 2026 geäußerten Anregungen, Hinweise und Kritikpunkte sehr ernst und bedankt sich ausdrücklich für das engagierte Einbringen der Bürgerschaft sowie der politischen Gremien. Im Zuge der Projektentwicklung wurde die vorliegende Planung bereits auf Grundlage eines politischen Grundsatzbeschlusses sowie unter Berücksichtigung vielfältiger fachlicher Anfor- derungen intensiv geprüft und weiterentwickelt. Hierbei sind insbesondere schulorganisatori- sche Bedarfe, städtebauliche Rahmenbedingungen, denkmalpflegerische Aspekte, baurechtli- che Vorgaben sowie technische Anforderungen (unter anderem Statik, Brandschutz und Ent- wässerung) in die Abwägung eingeflossen. Vor diesem Hintergrund erscheint eine grundlegende Überprüfung der Planung im Sinne einer Neuaufstellung zum jetzigen Zeitpunkt nicht zielführend. Das Projekt befindet sich in einem fortgeschrittenen Planungsstadium, sodass weitergehende strukturelle Änderungen – wie etwa eine signifikante Verkleinerung des Baukörpers – mit erheblichen Auswirkungen auf die Funktionalität, die schulorganisatorischen Abläufe sowie die genehmigungsrechtliche Umsetz- barkeit verbunden wären. Auch alternative Starkregenlösungen wurden im bisherigen Verfahren umfassend betrachtet. Die derzeit vorgesehene Kombination aus Retentionsdächern, Rückhaltemaßnahmen und technischer Infrastruktur stellt aus fachlicher Sicht eine ausgewogene und leistungsfähige Lö- sung dar, die sowohl den örtlichen Gegebenheiten als auch den geltenden Anforderungen Rechnung trägt. Hinsichtlich der angeregten Prüfung alternativer Standorte, insbesondere im Bereich des Neuen Quartiers Bickendorf, ist zu berücksichtigen, dass sich entsprechende Planungen noch in einem sehr frühen Stadium befinden und somit derzeit keine verlässliche Grundlage für 2 eine kurzfristig umsetzbare Alternative darstellen. Vor dem Hintergrund des dringenden Sanie- rungsbedarfs am Standort Rochusstraße 145, für die die Baumaßnahme an der Adresse Ro- chusstraße 80 das Auslagerungsgebäude schafft, ist eine Verlagerung des Projektes daher aktuell nicht darstellbar. Gleichzeitig besteht Einigkeit darüber, dass die Kommunikation und Einbindung der Öffentlich- keit im weiteren Verfahren eine wichtige Rolle spielen. Für die kommenden Projektphasen wird daher eine transparente Begleitung (Politische Kommission, Fachgespräche, …) ange- strebt. Die Verwaltung wird die im politischen Raum sowie aus der Bürgerschaft vorgebrachten Hin- weise im weiteren Verfahren erneut prüfen. Dabei liegt der Fokus insbesondere auf möglichen Optimierungen und qualitätsverbessernden Maßnahmen, die ohne Eingriff in die grundle- gende Planung umsetzbar sind. Allerdings ist in diesem Zusammenhang darauf hinzuweisen, dass selbst begrenzte Anpas- sungen (regelmäßig) Auswirkungen auf Kosten, Termine und Abläufe haben. Vor dem Hinter- grund der engen funktionalen und zeitlichen Verknüpfung mit dem Standort Rochusstraße 145 sowie der möglichen Nachnutzung des Interimsstandortes würden weitergehende Änderun- gen zu erheblichen Verzögerungen im Gesamtprojekt führen und zusätzliche finanzielle Be- lastungen verursachen. In der Gesamtabwägung erscheint es daher sachgerecht, an der bestehenden Grundkonzep- tion festzuhalten und gleichzeitig im Rahmen der weiteren Ausarbeitung ergänzende Maßnah- men zur qualitativen Verbesserung zu prüfen. insbesondere in den Bereichen Begrünung, Lärmminderung, Regenwasserbewirtschaftung sowie Freiraumgestaltung. Hierzu zählen beispielsweise: • Maßnahmen zur Begrünung und Verbesserung des Mikroklimas wie eine Fassadenbegrü- nung in angepasstem Umfang und begrünte Sonnensegel • zusätzliche schallmindernde Elemente im Außenraum (zum Beispiel Paneele an Fassaden oder im Schulhofbereich) • weitergehende Ansätze zur Regenwasserbewirtschaftung: Ergänzende Retentionsmaßnah- men auf Dachflächen und Einsatz versickerungsfähiger Beläge im Schulhofbereich (vorbehalt- lich Abstimmung) • sowie punktuelle Optimierungen im Bereich der Freiraum- und Verkehrsplanung, wie einer Kiss-&-Ride-Zone in Abstimmung mit den zuständigen Fachämtern (erfordert deren Freigabe); die Auswahl lärmarmer Außenspielgeräte und eine schallmindernde Gestaltung von Einfrie- dungen zur Nachbarschaft (zum Beispiel begrünte Elemente oder akustisch wirksame Bau- teile). Diese Maßnahmen können dazu beitragen, die Belange der Nachbarschaft sowie ökologische und städtebauliche Aspekte weiter zu stärken, ohne die Gesamtplanung in Frage zu stellen. Die Verwaltung wird die Bezirksvertretung –wie beschlossen – fortlaufend über den weiteren Projektverlauf informieren und relevante Prüfaufträge transparent rückkoppeln.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (1)
- Rochusstraße 80
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Details
- Aktenzeichen
- 1363/2026
- Typ
- Mitteilung BV
- Datum
- 07.05.2026
- Erstellt
- 07.05.2026 06:42