Wahl der ehrenamtlichen Stellvertretung der Bürgermeisterin gemäß § 67 GO NRW a) Festlegung der Anzahl der Stellvertreter/innen gem. § 67 Abs. 1 GO NRW b) Wahl der stellvertretenden Bürgermeister/innen gemäß § 67 Abs. 2 GO NRW
Beschlussvorlage 2020/0170 vom 10.10.2020
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2020/0170
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TOP 6, beschließend.
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