V/0264/2022
1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 378 im Bereich des neuen WLE-Haltepunkts "Loddenheide" - Beschluss zur Änderung
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
V-0264-2022-Anlage-1-Geltungsbereich
229 Zeichen
Anlage 1 zur Vorlage Nr. V/0264/2022 GeltungsbereichMaßstab 1:50001. Änderung des Bebauungsplans Nr. 378:Loddenheide - Heumannsweg / Albersloher Weg / Drolshagenweg / Lindberghwegim Bereich des neuen WLE-Haltepunkts "Loddenheide"
Beschlussvorlage
3189 Zeichen
V/0264/2022 V/0264/2022 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 378: Loddenheide - Heumannsweg / Albersloher Weg / Drolshagenweg / Lindberghweg im Bereich des neuen WLE-Haltepunkts "Loddenheide" Beschluss zur Änderung Beratungsfolge 24.05.2022 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung 01.06.2022 Ausschuss für Verkehr und Mobilität Vorberatung 08.06.2022 Ausschuss für Stadtplanung und Stadtentwicklung Vorberatung 14.06.2022 Hauptausschuss Vorberatung 14.06.2022 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Der Bebauungsplan Nr. 378: „Loddenheide – Heumannsweg / Albersloher Weg / Drolshagenweg / Lindberghweg“ ist gemäß § 2 Abs. 1 i.V.m. § 1 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) zur Festsetzung von Verkehrsflächen für die Herstellung des neuen WLE-Haltepunkts „Loddenheide“ zu ändern (1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 378). Innerhalb des Änderungsbereichs liegen die folgenden Flurstücke: Gemarkung Münster, Flur 154, Flurstück 252, T eileder Flurstücke 249, 253, 263. II. Finanzielle Auswirkungen: Im Zusammenhang mit der Änderung des Bebauungsplans entstehen der Stadt Münster Kosten für den Grunderwerb von T eilgrundstücken sowie die Herstellung des Mobiliars (z. B. Leezenboxen). Diese Kosten werden in einer folgenden Baubeschlussvorlage seitens des Amtes für Mobilität und Tiefbau genauer beziffert. Stadtplanungsamt 12.05.2022 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Kather / Herr Husmann T elefon:492-6132 / 492-6194 KatherM@stadt- muenster.de / Husmann@stadt- muenster.de - 2 - V/0264/2022 Begründung: Das Planfeststellungsverfahren zur Reaktivierung der WLE-Strecke Münster – Sendenhorst schließt die Infrastruktur der Haltepunkte im Münsteraner Stadtgebiet nicht mit ein. Im Geltungsbereich der Planfeststellung und somit in der Zuständigkeit der Bezirksregierung Münster liegen die Gleisanlagen sowie die Bahnsteige inklusive Rampen an den Haltepunkten. In der Zuständigkeit der Stadt Münster stehen z. B. die darüberhinausgehende Ausstattung, Straßenquerungsmöglichkeiten und Stellplätze. In den meisten Fällen (Haltepunkte „Halle Münsterland“, „Gremmendorf“ und „Angelmodde“) liegen diese Maßnahmen innerhalb von rechtlichen oder tatsächlichen Verkehrsflächen. Lediglich für die Haltepunkte „Loddenheide“ und „Wolbeck“ muss zur Realisierung der verkehrstechnischen Entwürfe Planungsrecht geschaffen werden. Für den Haltepunkt „Loddenheide“ ist zur Umsetzung des verkehrstechnischen Entwurfs eine Änderung des in diesem Bereich geltenden Bebauungsplans Nr. 378 aus dem Jahr 1993 erforderlich. Der verkehrstechnische Entwurf sieht eine Verlängerung des Stiches Haferlandweg in Richtung Albersloher Weg vor. Die Abgrenzung des Geltungsbereichs der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 378 ist aus dem in Anlage 1 beigefügten Übersichtsplan ersichtlich. Informationen zum Bebauungsplanverfahren für den Haltepunkt „Wolbeck“ finden sich in der parallel zu beratenden Vorlage Nr. V/0265/2022. Informationen zur übergeordneten Reaktivierung der WLE-Strecke Münster – Sendenhorst finden sich in der ebenfalls parallel zu beratenden Vorlage Nr. V/0241/2022. In Vertretung gez. Robin Denstorff Stadtbaurat Anlagen: Anlage A Anlage 1: Geltungsbereich
Anlage A
1682 Zeichen
Anlage A zur V/0264/2022 Kurzüberblick Inhalt der Vorlage ist der Beschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 378: Loddenheide – Heumannsweg / Albersloher Weg / Drolshagenweg / Lindberghweg im Bereich des neuen WLE- Haltepunkts "Loddenheide". Ziele/Teilziele/Zielerreichung Ziel der Bauleitplanung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Herstellung des neuen WLE-Haltepunkts „Loddenheide“. Der mit dieser Vorlage verbundene Änderungsbeschluss steht am Anfang des Bauleitplanverfahrens. Im weiteren Verlauf erfolgen die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligungen sowie schließlich der Beschluss der Bebauungsplanänderung als Satzung. Finanzierung Im Zusammenhang mit der Änderung des Bebauungsplans entstehen der Stadt Münster Kosten für den Grunderwerb von T eilgrundstückensowie die Herstellung des Mobiliars (z. B. Leezenboxen). Diese Kosten werden in einer folgenden Baubeschlussvorlage seitens des Amtes für Mobilität und Tiefbau genauer beziffert. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Rechtliche Grundlage: § 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Es besteht eine unmittelbare Relevanz für das Themenfeld der Demographie, da in Münster als wachsender Stadt ein hohes Interesse an der Stärkung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) besteht. Das Thema Klimaschutz ist betroffen, da mit der Umsetzung der Planung eine Stärkung des ÖPNV einhergeht, welche sich durch Einsparung von CO2-Emissionen positiv auf das Klima auswirken wird.
Beratungsverlauf (5)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (6)
- Heumannsweg
- Albersloher Weg
- Drolshagenweg
- Lindberghweg
- Loddenheide
- Haferlandweg
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- V/0264/2022
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 26.04.2022
- Erstellt
- 08.04.2022 12:33