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V/0264/2022

1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 378 im Bereich des neuen WLE-Haltepunkts "Loddenheide" - Beschluss zur Änderung

Vorlagen 26.04.2022

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 14.06.2022, TOP 39.1.1

V-0264-2022-Anlage-1-Geltungsbereich

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Beschlussvorlage

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V-0264-2022-Anlage-1-Geltungsbereich

229 Zeichen

Anlage 1 zur Vorlage Nr. V/0264/2022
GeltungsbereichMaßstab 1:50001. Änderung des Bebauungsplans Nr. 378:Loddenheide - Heumannsweg / Albersloher Weg / Drolshagenweg / Lindberghwegim Bereich des neuen WLE-Haltepunkts "Loddenheide"

Beschlussvorlage

3189 Zeichen

V/0264/2022
V/0264/2022
Öffentliche Beschlussvorlage
Betrifft
1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 378: Loddenheide - Heumannsweg / Albersloher Weg /
Drolshagenweg / Lindberghweg im Bereich des neuen WLE-Haltepunkts "Loddenheide"
Beschluss zur Änderung
Beratungsfolge
24.05.2022 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung
01.06.2022 Ausschuss für Verkehr und Mobilität Vorberatung
08.06.2022 Ausschuss für Stadtplanung und Stadtentwicklung Vorberatung
14.06.2022 Hauptausschuss Vorberatung
14.06.2022 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
Der Bebauungsplan Nr. 378: „Loddenheide – Heumannsweg / Albersloher Weg / Drolshagenweg /
Lindberghweg“ ist gemäß § 2 Abs. 1 i.V.m. § 1 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) zur Festsetzung von
Verkehrsflächen für die Herstellung des neuen WLE-Haltepunkts „Loddenheide“ zu ändern
(1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 378).
Innerhalb des Änderungsbereichs liegen die folgenden Flurstücke:
Gemarkung Münster, Flur 154, Flurstück 252, T eileder Flurstücke 249, 253, 263.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Im Zusammenhang mit der Änderung des Bebauungsplans entstehen der Stadt Münster Kosten für
den Grunderwerb von T eilgrundstücken sowie die Herstellung des Mobiliars (z. B. Leezenboxen).
Diese Kosten werden in einer folgenden Baubeschlussvorlage seitens des Amtes für Mobilität und
Tiefbau genauer beziffert.
Stadtplanungsamt
12.05.2022
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Herr Kather /
Herr Husmann
T elefon:492-6132 /
492-6194
KatherM@stadt-
muenster.de /
Husmann@stadt-
muenster.de

- 2 -
V/0264/2022
Begründung:
Das Planfeststellungsverfahren zur Reaktivierung der WLE-Strecke Münster – Sendenhorst schließt
die Infrastruktur der Haltepunkte im Münsteraner Stadtgebiet nicht mit ein. Im Geltungsbereich der
Planfeststellung und somit in der Zuständigkeit der Bezirksregierung Münster liegen die Gleisanlagen
sowie die Bahnsteige inklusive Rampen an den Haltepunkten.
In der Zuständigkeit der Stadt Münster stehen z. B. die darüberhinausgehende Ausstattung,
Straßenquerungsmöglichkeiten und Stellplätze. In den meisten Fällen (Haltepunkte „Halle
Münsterland“, „Gremmendorf“ und „Angelmodde“) liegen diese Maßnahmen innerhalb von rechtlichen
oder tatsächlichen Verkehrsflächen. Lediglich für die Haltepunkte „Loddenheide“ und „Wolbeck“ muss
zur Realisierung der verkehrstechnischen Entwürfe Planungsrecht geschaffen werden.
Für den Haltepunkt „Loddenheide“ ist zur Umsetzung des verkehrstechnischen Entwurfs eine
Änderung des in diesem Bereich geltenden Bebauungsplans Nr. 378 aus dem Jahr 1993 erforderlich.
Der verkehrstechnische Entwurf sieht eine Verlängerung des Stiches Haferlandweg in Richtung
Albersloher Weg vor.
Die Abgrenzung des Geltungsbereichs der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 378 ist aus dem in
Anlage 1 beigefügten Übersichtsplan ersichtlich.
Informationen zum Bebauungsplanverfahren für den Haltepunkt „Wolbeck“ finden sich in der parallel
zu beratenden Vorlage Nr. V/0265/2022.
Informationen zur übergeordneten Reaktivierung der WLE-Strecke Münster – Sendenhorst finden sich
in der ebenfalls parallel zu beratenden Vorlage Nr. V/0241/2022.
In Vertretung
gez.
Robin Denstorff
Stadtbaurat
Anlagen:
Anlage A
Anlage 1: Geltungsbereich

Anlage A

1682 Zeichen

Anlage A zur V/0264/2022
Kurzüberblick
Inhalt der Vorlage ist der Beschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 378: Loddenheide –
Heumannsweg / Albersloher Weg / Drolshagenweg / Lindberghweg im Bereich des neuen WLE-
Haltepunkts "Loddenheide".
Ziele/Teilziele/Zielerreichung
Ziel der Bauleitplanung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die
Herstellung des neuen WLE-Haltepunkts „Loddenheide“.
Der mit dieser Vorlage verbundene Änderungsbeschluss steht am Anfang des
Bauleitplanverfahrens. Im weiteren Verlauf erfolgen die Öffentlichkeits- und
Behördenbeteiligungen sowie schließlich der Beschluss der Bebauungsplanänderung als
Satzung.
Finanzierung
Im Zusammenhang mit der Änderung des Bebauungsplans entstehen der Stadt Münster Kosten
für den Grunderwerb von T eilgrundstückensowie die Herstellung des Mobiliars (z. B.
Leezenboxen). Diese Kosten werden in einer folgenden Baubeschlussvorlage seitens des Amtes
für Mobilität und Tiefbau genauer beziffert.
Pflichtigkeitsgrad
Die Maßnahme/Leistung
ist
X vollständig
pflichtig
überwiegend
pflichtig
überwiegend
freiwillig
vollständig
freiwillig
Rechtliche Grundlage: § 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration)
Es besteht eine unmittelbare Relevanz für das Themenfeld der Demographie, da in Münster als
wachsender Stadt ein hohes Interesse an der Stärkung des öffentlichen Personennahverkehrs
(ÖPNV) besteht.
Das Thema Klimaschutz ist betroffen, da mit der Umsetzung der Planung eine Stärkung des
ÖPNV einhergeht, welche sich durch Einsparung von CO2-Emissionen positiv auf das Klima
auswirken wird.

Beratungsverlauf (5)

24.05.2022 Bezirksvertretung Münster-Südost
TOP 4.2 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
01.06.2022 Ausschuss für Verkehr und Mobilität
TOP 10.3 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
08.06.2022 Ausschuss für Stadtplanung und Stadtentwicklung
TOP 7.2 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
14.06.2022 Hauptausschuss
TOP 31.1.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
14.06.2022 Rat
TOP 39.1.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (6)

  • Heumannsweg
  • Albersloher Weg
  • Drolshagenweg
  • Lindberghweg
  • Loddenheide
  • Haferlandweg

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Details

Aktenzeichen
V/0264/2022
Typ
Vorlagen
Datum
26.04.2022
Erstellt
08.04.2022 12:33