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V/0106/2012

Entgeltordnung für das Gesundheitshaus Münster

Vorlagen 08.02.2012

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Entgeltordnung_Gesundheitshaus_08-02-12

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Beschlussvorlage

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Entgeltordnung_Gesundheitshaus_08-02-12

3778 Zeichen

Anlage zur Vorlage V/0106/2012 
 
Entgeltordnung für das Gesundheitshaus Münster  
1. Nutzungszweck 
Die Mieter und Träger des Gesundheitshauses haben zusammen folgendes Selbstverständnis 
formuliert: 
Das Gesundheitshaus versteht sich als Plattform für die Themen Gesundheit, bürgerschaftliches 
Engagement und Selbsthilfe und bietet hierzu Informationen, Beratungen, Veranstaltungen und 
Kurse für münstersche Bürgerinnen und Bürger. 
Träger des Hauses sind die Kommunalen Stiftungen Münster und das Gesundheitsamt der Stadt 
Münster. 
2. Vermietung 
Im Gesundheitshaus können Räume zu folgenden Zeiten angemietet werden:  
Montag bis Freitag  von 8 – 22 Uhr; die Abendvermietung  beginnt um 18 Uhr. 
Eine Vermietung am Wochenende  ist nach Rücksprache möglich, es gelten gesonderte Konditio- 
nen. 
Bei Veranstaltungen im Gesundheitshaus werden Nutzungsentgelte zur teilweisen Kostendeckung 
erhoben. 
• Selbsthilfegruppen zahlen für ihre regelmäßigen Tr effen kein Nutzungsentgelt. Bei geson- 
derten Veranstaltungen greift in der Regel die Entgeltordnung. 
• Die Mieter des Gesundheitshauses können die Bespre chungsräume in festgelegten Zeit- 
fenstern kostenlos nutzen. Bei gesonderten Veranstaltungen greift in der Regel die Entgelt- 
ordnung. 
• Für nicht gemeinnützige und gewerbliche Nutzer gel ten gesonderte Konditionen, die mög- 
lichst kostendeckend berechnet werden. 
3. Zusätzliche Leistungen 
Mobiliar und Haustechnik stehen, soweit verfügbar, jedem Veranstalter kostenlos zur Verfügung. 
Die Räume sind mit einer Grundausstattung an Mobiliar versehen; eine Änderung der Möblierung 
muss nach Ende der Veranstaltung wieder rückgängig gemacht werden, die Räume sind aufge- 
räumt zu verlassen. Kosten für eine außerordentliche Reinigung werden in Rechnung gestellt.  
Diese kostenlosen Leistungen beinhalten keine Assistenz bei der Nutzung der Technik. Auf 
Wunsch findet eine Einweisung in die gebuchte Technik statt, hierzu ist ein gesonderter Termin 
abzusprechen. 
Personelle Unterstützung bei der Veränderung der Raummöblierung, zusätzliche Konferenztechnik 
oder/und eine Assistenz bei deren Nutzung sowie ein Catering können auf Wunsch gegen Entgelt 
zur Verfügung gestellt bzw. vermittelt werden. 
Eine Bewirtung mit Getränken und Speisen über externe Caterer ist möglich, und obliegt dem je- 
weiligen Veranstalter.

2 
4. Vermietungsentgelte  
Multifunktionale 
Räume 
Lage Größe max. 
Pers. 
Miete pro 
Stunde  
bis 18 Uhr 
Miete pro 
Stunde  
ab 18 Uhr 
Pauschale 
ganztags  
8-18 Uhr 
Pauschale 
abends  
18-22 Uhr 
Gruppenraum 1 
(Foyer)  
EG 25 qm 15 8 € 10 € 50 € 35 € 
den Raum gab es bisher nicht  
Gruppenraum 2 
(Empore)  
1. OG 17 qm 10 8 € 10 € 50 € 35 € 
den Raum gab es bisher nicht  
Gruppenraum 3 
(R 212) 
2. OG  24 qm 15 8 € 10 € 50 € 35 € 
bisher    8 € 11 € 52 € 36 € 
Gruppenraum 4  
(R 305) 
3. OG 25 qm 15 8 € 10 € 50 € 35 € 
bisher    8 € 11 € 52 € 36 € 
Gruppenraum 5  
(R 307) 
3. OG  38 qm  20  8 € 10 € 50 € 35 € 
bisher    8 € 11 € 52 € 36 € 
Vortragsraum 
(R 403)  
4. OG  110 qm  120  16 € 20 € 130 € 70 € 
bisher    16 € 21 € 133 € 77 € 
 
Die Anmietung der Fachräume  Bewegungsraum 001, Oase 404, Küche 401 sowie des Ess- bzw. 
Gruppenraums 402 ist nur  durch die jeweiligen Fachraumpaten möglich: 
Bewegungsraum 001 
Küche 401 und Gruppenraum 402 
Oase 404 
Verein für Mototherapie und Psycho-
motorische Entwicklungsförderung ,  
Tel. 02 51/29 56 40,  
Fax 02 51/2 70 49 07, 
info@mototherapie-muenster.de  
Stadt Münster - Volkshochschule  
Tel. 02 51/4 92-43 19 
Fax 02 51/4 92-77 25 
MoellersBirgit@stadt-muenster.de 
Verein für Gesundheitssport und  
Sporttherapie  
Tel. 02 51/29 34 40 
Fax 02 51/29 34 46 
vgsmuenster@t-online.de 
Die Entgeltordnung des Gesundheitshauses Münster tritt zum 01.04.2012 in Kraft.

Beschlussvorlage

4006 Zeichen

V/0106/2012 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Gesundheitsamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Entgeltordnung für das Gesundheitshaus Münster 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
29.02.2012 Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung Vorberatung 
08.03.2012 Stiftungskommission Vorberatung 
21.03.2012 Hauptausschuss Vorberatung 
21.03.2012 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
Der beigefügten Entgeltordnung wird zugestimmt. Die Entgeltordnung tritt am 01.04.2012 in Kraft. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
Durch die Entgeltordnung des Gesundheitshauses (im Eigentum der Kommunalen Stiftungen) er-
geben sich keine Änderungen im städtischen Haushalt. 
 
 
Begründung: 
Das Gesundheitshaus versteht sich als Plattform für die Themen Gesundheit, bürgerschaf tliches 
Engagement und Selbsthilfe. Neben der Dauervermietung von Büroräumen finden auch zahlreiche 
Einzelvermietungen von multifunktionalen Besprechungs - und Fachräumen statt. Ziel all dieser 
Vermietungen ist es, zu den vorgenannten Themen Informationen, Beratungen, Veranstaltungen 
und Kurse für münstersche Bürgerinnen und Bürger anzubieten. Bislang erfolgten diese Ver mie-
tungen ohne eine vom Rat verabschiedete Entgeltordnung auf der Basis eines Regelwerks, das 
zwar eine große Flexibilität ermöglichte, aber letztlich keine solide Basis für eine konsequente A n-
wendung darstellte. Die neue Entgeltordnung soll durch Transpar enz, Vergleichbarkeit und Ve r-
einheitlichung wenig nachvollziehbare und möglicherweise widersprüchliche Einzelfallentsche i-
dungen möglichst ausschließen. Sie beinhaltet keine Erhöhung der Nutzungsgebühren! Vor dem 
Hintergrund der Konsolidierungsbemühungen au ch der das Gesundheitshaus tragenden Stiftu n-
gen bedarf es der Erwähnung, dass die vorgeschlagenen Entgelte gleichwohl (nach wie vor) nicht 
kostendeckend sind, sondern durch die Eigentümerstiftungen und mit einem seit Jahren „gedeckel-
ten“ Programm- und Betriebsmittelzuschuss des Gesun dheitsamtes in Höhe von rd. 35 000 Euro 
subventioniert werden. Die bereits mit dem Konsolidierungsprozess verbundenen Belastungen der 
Mieter und das Interesse an einem aktiven und lebendigen Gesundheit shaus lassen Erhöhungen 
der Raummieten nicht angeraten erscheinen. 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0106/2012 
Auskunft erteilt: 
Frau Arnkens-Homann 
Ruf: 
492- 5381 
E-Mail: 
Arnkens-Homann@stadt-
muenster.de  
Datum: 
14.02.2012 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0106/2012 
 
Die bauliche Optimierung des Gebäudes führt zur Schaffung von zwei weiteren Besprechung s-
räumen im Eingangsbereich (siehe Vorlage Nr. V/0873/2011).  
Die Fachräume Bewegungsraum 001, Oase 404 sowie Küche 401 und Ess - bzw. Gruppenraum 
402 sind mietvertraglich an die Hauptnutzer der Räume ( Fachraumpaten) übergegangen, die die-
se untervermieten können. In den Mietverträgen wurde geregelt, dass sich die Mieten für eine U n-
tervermietung an der bestehenden Entgeltordnung für d ie übrigen multifunktionalen Räume orie n-
tieren sollen. 
 
Die Nutzung von Räumen für Veranstaltungen der Kommunalen Stiftungen Münster und des G e-
sundheitsamtes ist weiterhin kostenfrei, da beide Einrichtungen ohnehin die Betriebskosten anteilig 
tragen. Bei Kooperationsveranstaltungen der beiden Träger mit Dritten kann im Einzelfall von den 
Regelungen in der Entgeltordnung abgewichen werden.  
 
Im Unterschied zu den Stadtteilhäusern wie z. B. „Bürgerhaus Kinderhaus“ oder „Begegnungszent-
rum Meerwiese“ hat das Gesundheitshaus weniger einen Stadtteilbezug als vielmehr einen thema-
tischen Schwerpunkt i n den Bereichen Gesundheit, bürgerschaftliches Engagement und 
Selbsthilfe. Daher ist die Höhe der Entgelte auch nicht mit denen der Stadtteilbegegnungszentren 
vergleichbar, die als Einrichtungen für münstersche Bürgerinnen und Bürger, Vereine und sonstige 
gemeinwohlorientierte Organisationen, hohe Subventionierungen aus kommunalen Mitteln erha l-
ten. 
 
 
 
In Vertretung 
 
gez. 
Thomas Paal 
Stadtrat 
 
Anlage: Entgeltordnung des Gesundheitshauses

Beratungsverlauf (4)

29.02.2012 Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung
TOP 11 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
08.03.2012 Stiftungskommission
TOP 4 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
21.03.2012 Hauptausschuss
TOP 34 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
21.03.2012 Rat
TOP 37 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Kinderhaus

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0106/2012
Typ
Vorlagen
Datum
08.02.2012
Erstellt
06.10.2020 14:37