V/0106/2012
Entgeltordnung für das Gesundheitshaus Münster
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Entgeltordnung_Gesundheitshaus_08-02-12
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Anlage zur Vorlage V/0106/2012 Entgeltordnung für das Gesundheitshaus Münster 1. Nutzungszweck Die Mieter und Träger des Gesundheitshauses haben zusammen folgendes Selbstverständnis formuliert: Das Gesundheitshaus versteht sich als Plattform für die Themen Gesundheit, bürgerschaftliches Engagement und Selbsthilfe und bietet hierzu Informationen, Beratungen, Veranstaltungen und Kurse für münstersche Bürgerinnen und Bürger. Träger des Hauses sind die Kommunalen Stiftungen Münster und das Gesundheitsamt der Stadt Münster. 2. Vermietung Im Gesundheitshaus können Räume zu folgenden Zeiten angemietet werden: Montag bis Freitag von 8 – 22 Uhr; die Abendvermietung beginnt um 18 Uhr. Eine Vermietung am Wochenende ist nach Rücksprache möglich, es gelten gesonderte Konditio- nen. Bei Veranstaltungen im Gesundheitshaus werden Nutzungsentgelte zur teilweisen Kostendeckung erhoben. • Selbsthilfegruppen zahlen für ihre regelmäßigen Tr effen kein Nutzungsentgelt. Bei geson- derten Veranstaltungen greift in der Regel die Entgeltordnung. • Die Mieter des Gesundheitshauses können die Bespre chungsräume in festgelegten Zeit- fenstern kostenlos nutzen. Bei gesonderten Veranstaltungen greift in der Regel die Entgelt- ordnung. • Für nicht gemeinnützige und gewerbliche Nutzer gel ten gesonderte Konditionen, die mög- lichst kostendeckend berechnet werden. 3. Zusätzliche Leistungen Mobiliar und Haustechnik stehen, soweit verfügbar, jedem Veranstalter kostenlos zur Verfügung. Die Räume sind mit einer Grundausstattung an Mobiliar versehen; eine Änderung der Möblierung muss nach Ende der Veranstaltung wieder rückgängig gemacht werden, die Räume sind aufge- räumt zu verlassen. Kosten für eine außerordentliche Reinigung werden in Rechnung gestellt. Diese kostenlosen Leistungen beinhalten keine Assistenz bei der Nutzung der Technik. Auf Wunsch findet eine Einweisung in die gebuchte Technik statt, hierzu ist ein gesonderter Termin abzusprechen. Personelle Unterstützung bei der Veränderung der Raummöblierung, zusätzliche Konferenztechnik oder/und eine Assistenz bei deren Nutzung sowie ein Catering können auf Wunsch gegen Entgelt zur Verfügung gestellt bzw. vermittelt werden. Eine Bewirtung mit Getränken und Speisen über externe Caterer ist möglich, und obliegt dem je- weiligen Veranstalter. 2 4. Vermietungsentgelte Multifunktionale Räume Lage Größe max. Pers. Miete pro Stunde bis 18 Uhr Miete pro Stunde ab 18 Uhr Pauschale ganztags 8-18 Uhr Pauschale abends 18-22 Uhr Gruppenraum 1 (Foyer) EG 25 qm 15 8 € 10 € 50 € 35 € den Raum gab es bisher nicht Gruppenraum 2 (Empore) 1. OG 17 qm 10 8 € 10 € 50 € 35 € den Raum gab es bisher nicht Gruppenraum 3 (R 212) 2. OG 24 qm 15 8 € 10 € 50 € 35 € bisher 8 € 11 € 52 € 36 € Gruppenraum 4 (R 305) 3. OG 25 qm 15 8 € 10 € 50 € 35 € bisher 8 € 11 € 52 € 36 € Gruppenraum 5 (R 307) 3. OG 38 qm 20 8 € 10 € 50 € 35 € bisher 8 € 11 € 52 € 36 € Vortragsraum (R 403) 4. OG 110 qm 120 16 € 20 € 130 € 70 € bisher 16 € 21 € 133 € 77 € Die Anmietung der Fachräume Bewegungsraum 001, Oase 404, Küche 401 sowie des Ess- bzw. Gruppenraums 402 ist nur durch die jeweiligen Fachraumpaten möglich: Bewegungsraum 001 Küche 401 und Gruppenraum 402 Oase 404 Verein für Mototherapie und Psycho- motorische Entwicklungsförderung , Tel. 02 51/29 56 40, Fax 02 51/2 70 49 07, info@mototherapie-muenster.de Stadt Münster - Volkshochschule Tel. 02 51/4 92-43 19 Fax 02 51/4 92-77 25 MoellersBirgit@stadt-muenster.de Verein für Gesundheitssport und Sporttherapie Tel. 02 51/29 34 40 Fax 02 51/29 34 46 vgsmuenster@t-online.de Die Entgeltordnung des Gesundheitshauses Münster tritt zum 01.04.2012 in Kraft.
Beschlussvorlage
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V/0106/2012 DER OBERBÜRGERMEISTER Gesundheitsamt Betrifft Entgeltordnung für das Gesundheitshaus Münster Beratungsfolge 29.02.2012 Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung Vorberatung 08.03.2012 Stiftungskommission Vorberatung 21.03.2012 Hauptausschuss Vorberatung 21.03.2012 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Der beigefügten Entgeltordnung wird zugestimmt. Die Entgeltordnung tritt am 01.04.2012 in Kraft. II. Finanzielle Auswirkungen: Durch die Entgeltordnung des Gesundheitshauses (im Eigentum der Kommunalen Stiftungen) er- geben sich keine Änderungen im städtischen Haushalt. Begründung: Das Gesundheitshaus versteht sich als Plattform für die Themen Gesundheit, bürgerschaf tliches Engagement und Selbsthilfe. Neben der Dauervermietung von Büroräumen finden auch zahlreiche Einzelvermietungen von multifunktionalen Besprechungs - und Fachräumen statt. Ziel all dieser Vermietungen ist es, zu den vorgenannten Themen Informationen, Beratungen, Veranstaltungen und Kurse für münstersche Bürgerinnen und Bürger anzubieten. Bislang erfolgten diese Ver mie- tungen ohne eine vom Rat verabschiedete Entgeltordnung auf der Basis eines Regelwerks, das zwar eine große Flexibilität ermöglichte, aber letztlich keine solide Basis für eine konsequente A n- wendung darstellte. Die neue Entgeltordnung soll durch Transpar enz, Vergleichbarkeit und Ve r- einheitlichung wenig nachvollziehbare und möglicherweise widersprüchliche Einzelfallentsche i- dungen möglichst ausschließen. Sie beinhaltet keine Erhöhung der Nutzungsgebühren! Vor dem Hintergrund der Konsolidierungsbemühungen au ch der das Gesundheitshaus tragenden Stiftu n- gen bedarf es der Erwähnung, dass die vorgeschlagenen Entgelte gleichwohl (nach wie vor) nicht kostendeckend sind, sondern durch die Eigentümerstiftungen und mit einem seit Jahren „gedeckel- ten“ Programm- und Betriebsmittelzuschuss des Gesun dheitsamtes in Höhe von rd. 35 000 Euro subventioniert werden. Die bereits mit dem Konsolidierungsprozess verbundenen Belastungen der Mieter und das Interesse an einem aktiven und lebendigen Gesundheit shaus lassen Erhöhungen der Raummieten nicht angeraten erscheinen. Vorlagen-Nr.: V/0106/2012 Auskunft erteilt: Frau Arnkens-Homann Ruf: 492- 5381 E-Mail: Arnkens-Homann@stadt- muenster.de Datum: 14.02.2012 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0106/2012 Die bauliche Optimierung des Gebäudes führt zur Schaffung von zwei weiteren Besprechung s- räumen im Eingangsbereich (siehe Vorlage Nr. V/0873/2011). Die Fachräume Bewegungsraum 001, Oase 404 sowie Küche 401 und Ess - bzw. Gruppenraum 402 sind mietvertraglich an die Hauptnutzer der Räume ( Fachraumpaten) übergegangen, die die- se untervermieten können. In den Mietverträgen wurde geregelt, dass sich die Mieten für eine U n- tervermietung an der bestehenden Entgeltordnung für d ie übrigen multifunktionalen Räume orie n- tieren sollen. Die Nutzung von Räumen für Veranstaltungen der Kommunalen Stiftungen Münster und des G e- sundheitsamtes ist weiterhin kostenfrei, da beide Einrichtungen ohnehin die Betriebskosten anteilig tragen. Bei Kooperationsveranstaltungen der beiden Träger mit Dritten kann im Einzelfall von den Regelungen in der Entgeltordnung abgewichen werden. Im Unterschied zu den Stadtteilhäusern wie z. B. „Bürgerhaus Kinderhaus“ oder „Begegnungszent- rum Meerwiese“ hat das Gesundheitshaus weniger einen Stadtteilbezug als vielmehr einen thema- tischen Schwerpunkt i n den Bereichen Gesundheit, bürgerschaftliches Engagement und Selbsthilfe. Daher ist die Höhe der Entgelte auch nicht mit denen der Stadtteilbegegnungszentren vergleichbar, die als Einrichtungen für münstersche Bürgerinnen und Bürger, Vereine und sonstige gemeinwohlorientierte Organisationen, hohe Subventionierungen aus kommunalen Mitteln erha l- ten. In Vertretung gez. Thomas Paal Stadtrat Anlage: Entgeltordnung des Gesundheitshauses
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Kinderhaus
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0106/2012
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 08.02.2012
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37