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V/0075/2011

1. Verlängerung der Veränderungssperre Nr. 99 für den Bereich Weseler Straße 651 - 653

Vorlagen 28.01.2011

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 06.04.2011, TOP 24.2

Beschlussvorlage

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V-0075-2011-Anlage

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Beschlussvorlage

3088 Zeichen

V/0075/2011 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
1. Verlängerung der Veränderungssperre Nr. 99 für den Bereich Weseler Straße 651 - 653 
(3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 342: Mecklenbeck - Weseler Straße / Autobahnzubringer 
(B 51a) / Bundesbahnstrecke Wanne-Eickel - Bremen / Heroldstraße) 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
10.03.2011 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 
30.03.2011 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung 
06.04.2011 Hauptausschuss Vorberatung 
06.04.2011 Rat Entscheidung
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
Die nachfolgende Satzung wird beschlossen: 
 
Satzung 
 
der Stadt Münster zur 1. Verlängerung der Geltungsdauer 
der Satzung über die Veränderungssperre Nr. 99  
für den Bereich Mecklenbeck - Weseler Straße 651 – 653  
(3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 342: Mecklenbeck – Weseler Straße / Autobahnzubringer 
(B 51a) / Bundesbahnstrecke Wanne-Eickel – Bremen / Heroldstraße) 
 
Der Rat der Stadt Münster hat am               aufgrund der § 17 (1) Baugesetzbuch und der §§ 7 und 
41 Gemeindeordnung NRW folgenden Beschluss gefasst: 
 
Die Geltungsdauer der Satzung über die Veränderungssperre Nr. 99 für den Bereich Mecklenbeck 
- Weseler Straße 651 – 653 (3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 342: Mecklenbeck – Weseler 
Straße / Autobahnzubringer (B 51a) / Bundesbahnstrecke Wanne-Eickel – Bremen / Heroldstraße) 
wird um 1 Jahr bis zum 25.05.2012 verlängert. 
 
Die Veränderungssperre tritt außer Kraft, sobald und soweit für den Geltungsbereich der Satzung 
die Bauleitplanung rechtsverbindlich abgeschlossen ist. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
Es entstehen keine Kosten und keine Folgekosten. 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
V/0075/2011 
Auskunft erteilt: 
Herr Hülk 
Ruf: 
492 61 90 
E-Mail: 
Huelk@stadt-muenster.de  
Datum: 
 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0075/2011 
Begründung: 
Die beantragte Nutzungsänderung (Spielhalle) für das Grundstück Weseler Straße 653 wider-
spricht den Planungszielen der in Aufstellung befindlichen 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 
342.  
 
Damit die Planungsabsichten nicht behindert oder durch zwischenzeitlich Bauaktivitäten oder Nut-
zungsänderungen erschwert oder unmöglich gemacht werden, hat der Rat der Stadt Münster am 
28.04.2010 die Veränderungssperre Nr. 99 erlassen. Die Geltungsdauer der Veränderungssperre 
Nr. 99 wurde bis zum 25.05.2011 begrenzt, da auf die 2- Jahresfrist der Zeitraum ab der Zurück-
stellung des Nutzungsänderungsantrages anzurechnen ist. 
 
Der Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 342 (Vorlage Nr. 12/2011) soll nach der 
Beratung in den parlamentarischen Gremien im Frühjahr 2011 öffentlich ausgelegt werden.  
 
Da die Rechtskraft der Bebauungsplanänderung bis zum Ablauf der Geltungsdauer der Verände-
rungssperre Nr. 99 am 25.05.2011 nicht erreicht werden kann, ist es erforderlich, zur weiteren Si-
cherung der Planung die Veränderungssperre Nr. 99 um 1 Jahr zu verlängern. 
 
I.V. 
 
 
Schultheiß 
Stadtdirektor 
 
Anlagen: 
Übersichtsplan

V-0075-2011-Anlage

216 Zeichen

7 Stadtentwicklung
Stadtplanung
Verkehrsplanung

Amt für
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Anlage
zur Vorlage Nr. V/0075/2011
Veränderungssperre Nr. 99

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= AA-L551/K 2 9.

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Maßstab 1:5000

Beratungsverlauf (4)

10.03.2011 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 5.3 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
30.03.2011 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft
TOP 6.3 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
06.04.2011 Hauptausschuss
TOP 17.1.2 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
06.04.2011 Rat
TOP 24.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Weseler Straße 651
  • Heroldstraße

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0075/2011
Typ
Vorlagen
Datum
28.01.2011
Erstellt
06.10.2020 14:37