V/0075/2011
1. Verlängerung der Veränderungssperre Nr. 99 für den Bereich Weseler Straße 651 - 653
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Beschlussvorlage
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V/0075/2011 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Betrifft 1. Verlängerung der Veränderungssperre Nr. 99 für den Bereich Weseler Straße 651 - 653 (3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 342: Mecklenbeck - Weseler Straße / Autobahnzubringer (B 51a) / Bundesbahnstrecke Wanne-Eickel - Bremen / Heroldstraße) Beratungsfolge 10.03.2011 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 30.03.2011 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung 06.04.2011 Hauptausschuss Vorberatung 06.04.2011 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Die nachfolgende Satzung wird beschlossen: Satzung der Stadt Münster zur 1. Verlängerung der Geltungsdauer der Satzung über die Veränderungssperre Nr. 99 für den Bereich Mecklenbeck - Weseler Straße 651 – 653 (3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 342: Mecklenbeck – Weseler Straße / Autobahnzubringer (B 51a) / Bundesbahnstrecke Wanne-Eickel – Bremen / Heroldstraße) Der Rat der Stadt Münster hat am aufgrund der § 17 (1) Baugesetzbuch und der §§ 7 und 41 Gemeindeordnung NRW folgenden Beschluss gefasst: Die Geltungsdauer der Satzung über die Veränderungssperre Nr. 99 für den Bereich Mecklenbeck - Weseler Straße 651 – 653 (3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 342: Mecklenbeck – Weseler Straße / Autobahnzubringer (B 51a) / Bundesbahnstrecke Wanne-Eickel – Bremen / Heroldstraße) wird um 1 Jahr bis zum 25.05.2012 verlängert. Die Veränderungssperre tritt außer Kraft, sobald und soweit für den Geltungsbereich der Satzung die Bauleitplanung rechtsverbindlich abgeschlossen ist. II. Finanzielle Auswirkungen: Es entstehen keine Kosten und keine Folgekosten. Vorlagen-Nr.: V/0075/2011 Auskunft erteilt: Herr Hülk Ruf: 492 61 90 E-Mail: Huelk@stadt-muenster.de Datum: Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0075/2011 Begründung: Die beantragte Nutzungsänderung (Spielhalle) für das Grundstück Weseler Straße 653 wider- spricht den Planungszielen der in Aufstellung befindlichen 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 342. Damit die Planungsabsichten nicht behindert oder durch zwischenzeitlich Bauaktivitäten oder Nut- zungsänderungen erschwert oder unmöglich gemacht werden, hat der Rat der Stadt Münster am 28.04.2010 die Veränderungssperre Nr. 99 erlassen. Die Geltungsdauer der Veränderungssperre Nr. 99 wurde bis zum 25.05.2011 begrenzt, da auf die 2- Jahresfrist der Zeitraum ab der Zurück- stellung des Nutzungsänderungsantrages anzurechnen ist. Der Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 342 (Vorlage Nr. 12/2011) soll nach der Beratung in den parlamentarischen Gremien im Frühjahr 2011 öffentlich ausgelegt werden. Da die Rechtskraft der Bebauungsplanänderung bis zum Ablauf der Geltungsdauer der Verände- rungssperre Nr. 99 am 25.05.2011 nicht erreicht werden kann, ist es erforderlich, zur weiteren Si- cherung der Planung die Veränderungssperre Nr. 99 um 1 Jahr zu verlängern. I.V. Schultheiß Stadtdirektor Anlagen: Übersichtsplan
V-0075-2011-Anlage
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7 Stadtentwicklung Stadtplanung Verkehrsplanung Amt für | 20 2 IS Anlage zur Vorlage Nr. V/0075/2011 Veränderungssperre Nr. 99 Bormenieuyoapl 0a = AA-L551/K 2 9. I 22 a a RSG A A ol a EN Maßstab 1:5000
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungOrte (2)
- Weseler Straße 651
- Heroldstraße
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0075/2011
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 28.01.2011
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37