mandari

Verwendung der Sachinvestitionsmittel gemäß § 2 Absatz 2 des Gesetzes über den Nordrhein-Westfalen-Plan für gute Infrastruktur 2025 bis 2036 (NRW-Infrastrukturgesetz 2025 bis 2036)

Sitzungsvorlage mit finanz. Auswirkungen 1198/2025-30 vom 24.06.2026

Stand: Am 24.06.2026 im Haupt- und Finanzausschuss zur Kenntnis genommen.

Dokumente

Beratungsverlauf

  1. 24.06.2026

    Haupt- und Finanzausschuss

    TOP 5. Ergebnis: Zur Kenntnis genommen

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