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V/0107/2011

Umbau der teilstationären Hilfen: Heilpädagogischer Hort gemäß § 27 II SGB VIII und Heilpädagogische Tagesgruppe gemäß § 32 SGB VIII

Vorlagen 30.03.2011

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 25.05.2011, TOP 23

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

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V/0107/2011 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Umbau der teilstationären Hilfen: Heilpädagogischer Hort gemäß § 27 II SGB VIII und 
Heilpädagogische Tagesgruppe gemäß § 32 SGB VIII 
 
Beratungsfolge 
 
 
11.05.2011 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 
17.05.2011 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 
25.05.2011 Hauptausschuss Vorberatung 
25.05.2011 Rat Entscheidung
 
Beschlussvorschlag: 
 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Die Umstrukturierung und Weiterentwicklung der teilstationären Hilfen zur Erziehung in 
Münster, Heilpädagogischer Hort (HPH) § 27 II  SGB VIII und Heilpädagogische Tages-
gruppe (HTG) § 32 SGB VIII wird, wie in der Begründung dargestellt, umgesetzt. 
 
2. Durch die Umstrukturierung der Angebotsprofile wird ein Konsolidierungsbeitrag von 
150.000 € in 2011 und 250.000 € ab 2012 erbracht. 
 
3. Die Umsetzung erfolgt ab dem 01. September 2011. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Da die Konsolidierung Bestandteil des Beschlusses des Rates vom 08.12.2010 über die Haus-
haltssatzung 2011 ff. ist, wurde sie bereits bei folgender Produktgruppe im Haushaltsplan veran-
schlagt: 
 
 Nr. Bezeichnung Haushaltsjahr 
 
Betrag 
 
Produktgruppe 0605 Erzieherische und wirtschaftli-
che Hilfen für Familien 
  
Zeile 15 Transferaufwendungen 2011 - 150.000 EUR 
   2012 - 250.000 EUR 
   2013 - 250.000 EUR 
   2014 - 250.000 EUR 
Vorlagen-Nr.: 
V/0107/2011 
Auskunft erteilt: 
Frau Weinlich 
Frau Pohl 
Ruf: 
492- 51 57 
492 – 51 00 
E-Mail: 
weinlich@stadt-muenster.de  
Datum: 
15.04.2011 
Öffentliche Beschlussvorlage

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V/0107/2011 
Begründung: 
 
1.  Ausgangslage 
 
Der Rat hat in seiner Sitzung am 08.12.2010 auf Basis der Vorlage V/0893/2010 die Haus-
haltssatzung der Stadt Münster für das Haushaltsjahr 2011 beschossen und u.a. den Kon-
solidierungsvorschlag Nr. 130 „Umbau teilstationärer Hilfen zur Erziehung, Heilpädagogi-
sche Horte und Heilpädagogische Tagesgruppen“ aufgegriffen. Danach sollen zur Haus-
haltskonsolidierung im Jahr 2011 150.000 € und ab dem Jahr 2012 250.000 € eingespart 
werden. 
 
Mit der flächendeckenden Einrichtung von gebundenen und offenen Ganztagsschulen hat 
sich der Lebensalltag vieler Kinder und Familien deutlich verändert. Demnach reduziert sich 
der frei verfügbare Zeitanteil für die Schülerinnen und Schüler auf die Zeitspanne von ca. 
15.30 Uhr bis 19.00 Uhr, je nach Alter und Schulform. Der reguläre Zugang zu einer Nach-
mittagsbetreuung und –förderung ist mittlerweile überwiegend der Offene Ganztagsbereich. 
Dadurch verändern sich auch die Zugänge zu den Heilpädagogischen Horten und Heilpä-
dagogischen Tagesstätten. Dies führte auch dazu, dass teilweise Plätze unterjährig nicht 
belegt waren. 
 
Insgesamt hält die Stadt Münster 34 Plätze in den Heilpädagogischen Horten und 62 Plätze 
in den Heilpädagogischen Tagesgruppen wie folgt vor: 
 
Heilpädagogischer Hort der Beratungsstelle Südviertel e.V,  Friedrich-Ebert-Str. 125, 48151 
Münster -  10 Plätze 
 
Heilpädagogischer Hort des Caritasverbandes für die Stadt Münster e.V., Schützenstraße 
40-44, 48143 Münster  - 24 Plätze 
 
Heilpädagogische Tagesgruppen der Ev. Kinder- und Jugendhäuser, Am Blaukreuzwäld-
chen 31, 48167 Münster /Gremmendorf – 42 Plätze 
 
• HTG I, Am Blaukreuzwäldchen 31 / 9 Plätze 
• HTG II, Am Blaukreuzwäldchen 31 / 9 Plätze 
• HTG III, Am Blaukreuzwäldchen 31 / 9 Plätze 
• HTG Kinderhaus, Westhoffstr. 126 / 9 Plätze 
• HTG West, Nottulner Landweg 46 / 6 Plätze 
 
Heilpädagogische Tagesgruppen der Kinder- und Jugendhilfe St. Mauritz, Mauritz-
Lindenweg 56, 48145 Münster – 20 Plätze 
 
• HTG Mauritz, Johanne-Walhorn-Weg 44 / 9 Plätze 
• HTG Coerde, Dachsleite 22 / 10 Plätze und 1 teilbarer Platz für 2 Kinder 
 
 
2.  Konzeption teilstationäre Hilfen 
 
Der Sozialraumbezug und die sozialräumliche Vernetzung sind ein wichtiger Erfolgsfaktor 
der Arbeit von HTG und HPH. Diese beiden Erziehungsformen haben sich aus der Heimer-
ziehung heraus entwickelt und bilden das Angebot zwischen stationärer Unterbringung und 
ambulanter Form der Erziehungshilfe. Die Kinder werden sowohl im HPH wie auch in der 
HTG nach Beendigung des Schulunterrichts bis zum frühen Abend in einer Tagesgruppe 
pädagogisch betreut und gefördert. Die Zielgruppe sind Kinder, die z.B.:

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• aufgrund von Entwicklungsdefiziten oder Gefährdungslagen den strukturierten und 
überschaubaren Rahmen einer heilpädagogischen kleinen Gruppe benötigen, die 
eine strukturierende und fördernde Nachmittagsbetreuung bietet und bei denen am-
bulante Maßnahmen nicht ausreichen, 
• aufgrund von aktuellen Krisensituationen, die nicht kurzfristig gelöst werden können, 
einen geschützten Rahmen und eine pädagogische Begleitung benötigen (Tren-
nung/Scheidung/psych. Erkrankung oder Tod eines Elternteils usw.), 
• aufgrund ihrer Familien- und Lebenssituation Schwierigkeiten mit sich und ihrer Fa-
milie haben und dadurch in ihrem sozialen Umfeld nicht ausreichend integriert sind, 
• aufgrund besonderer Problembelastungen eine Perspektivklärung und Förderung 
benötigen. 
 
HTG und HPH sind in Münster gut entwickelte und pädagogisch hochwertige und kostenin-
tensive Hilfen zur Erziehung. In beiden Betreuungsformen wird die Entwicklung des Kindes 
durch soziales Lernen in der Gruppe unterstützt, die schulische Förderung begleitet und 
durch Elternarbeit der Verbleib des Kindes in der Familie gesichert. 
 
Unterschiede gibt es im zeitlichen Umfang und Intensität der Elternarbeit und der Einzelar-
beit mit dem Kind sowie im Bereich der Öffnungszeiten und der Personalkapazitäten. Der 
Betreuungsschlüssel liegt bei den Heilpädagogischen Horten bei 1:5 und bei den Heilpäda-
gogischen Tagesgruppen bei 1:3. 
 
Die Arbeit beider Erziehungsformen ermöglicht dem Kind, in einem zusätzlichen Lebensbe-
reich nach der Schule und vor dem Elternhaus soziales Verhalten einzuüben und intensive, 
gezielte Förderung zu erhalten. Allerdings stellt der mittlerweile deutlich veränderte Le-
bensalltag der Schülerinnen und Schüler, die Verlängerung des täglichen Schulangebotes 
und die Abschaffung der Schulkindergärten einen grundlegenden Prüfungsbedarf der Ju-
gendhilfe dar. 
 
Im Rahmen der aufgabenkritischen Betrachtung der beiden Angebotsformen HPH und HTG 
wurde in gemeinsamen Workshops zwischen der Verwaltung und den Trägern festgestellt, 
dass die Angebote sowohl in konzeptioneller wie auch in finanzieller Hinsicht (siehe Haus-
haltskonsolidierung) bedarfsgerecht weiter entwickelt werden müssen.  
 
 
3.. Ziel der Umstrukturierung und Neukonzeption 
 
Durch die systematische Vernetzung von HTG-/HPH-Gruppen mit ausgewählten Schul-
standorten im Sozialraum wird eine kindgerechte und sozialräumlich orientierte Arbeitswei-
se gefördert, die dem Motto „Kurze Beine - Kurze Wege“ entspricht und den Kindern lange 
Anfahrtswege zwischen Schule, HTG-/HPH-Betreuung und Elternhaus erspart. Damit wird 
ein stadtweiter und bezirksübergreifender Einzugsbereich aufgegeben und die systemati-
sche Vernetzung der Hilfsakteure im Stadtbezirk gefördert (Erziehungsberatungsstellen, 
Kindertageseinrichtungen, Jugendzentren, Kinderheime, Horte, Eltern etc.)  
 
Durch kürzere Wege und die Verzahnung von Jugendhilfe und Schule wird ein enger Sozi-
alraumbezug hergestellt, der z.B. auch nach einer Auszeit des Kindes vom Unterricht die 
Rückkehr in den Unterricht wieder ermöglicht und damit eine deutliche Qualitätssteigerung 
erreicht. Die enge Zusammenarbeit mit den ausgewählten Kooperationsschulen ermöglicht 
zudem eine intensive fachliche Zusammenarbeit und den Abgleich der individuellen För-
derpläne zwischen HTG/HPH und Schule und dadurch eine Harmonisierung der Förder-
schwerpunkte für das jeweilige Kind.

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Eine Auswertung ergab für die Kinder häufig einen sehr hohen Fahrtaufwand zwischen El-
ternhaus, Schule und HTG oder HPH. Zum Teil lagen die Fahrtstrecken pro Kind und Tag 
bei Entfernungen von bis zu 16 km bis zur elterlichen Wohnung und bis 13,5 km von der 
Schule in den HPH bzw. in die HTG. Zudem arbeiten Einrichtungen mit bis zu 14 Schulen 
und auch mit 2-5 Förderschulen zusammen. Eine intensive Kontaktarbeit mit der Schule,  
den jeweiligen Lehrerinnen und Lehrern und den Eltern ist damit deutlich erschwert. 
 
Wichtig ist, dass sowohl die HTG als auch der HPH als Organisationsform ein eigenständi-
ges Profil behalten, sich aber mit strukturellen und verbindlichen Kooperationsvereinbarun-
gen und Teilangeboten an den Schulstandorten ausrichten. Dies kann die Arbeit zusam-
men mit der Lehrkraft an der gemeinsamen Einschätzung des Entwicklungsstandes und 
des pädagogischen Bedarfes eines Kindes sein oder auch gezielte Förderangebote, die je 
nach Bedarf mit den FachkollegInnen der Schulsozialarbeit oder des offenen Ganztages 
gemeinsam organisiert werden. Mögliche gemeinsame Fortbildungen zu relevanten The-
men erhöhen die Effektivität des pädagogischen Handelns und tragen dadurch zum ge-
meinsamen lösungsorientierten Handeln von Schule, Jugendhilfe und Eltern bei. 
 
Die Systematisierung der Elternarbeit in beiden Angebotsformen HTG und HPH ist wichti-
ger Bestandteil der Qualitätssicherung und der  Entwicklungsförderung in den Familien. Der 
Schwerpunkt der Förderung liegt auf der Kompetenzförderung der elterlichen Erziehungs-
arbeit und der individuellen Entwicklung des Kindes . Durch gemeinsame Angebote des pä-
dagogischen Personals mit den Kindern und den Eltern werden die Eltern befähigt, ihre Er-
ziehungsaufgabe wieder besser wahrzunehmen. 
 
Ziel ist weiterhin, durch gemeinsame Überlegungen und Konzeptionen zwischen den Trä-
gern der Kinder- und Jugendhilfe und den Kooperationsschulen zum Gelingen der schuli-
schen Integration von der Kindertageseinrichtung zur Regelschule zu gelangen und zudem 
bedarfsgerechte Förderzeiträume und eine Flexibilisierung der Angebotsstruktur zu erhal-
ten. 
 
 
4. Rahmenbedingungen der Umsetzung 
 
4.1. Rechtliche Rahmenbedingungen 
 
Die Heilpädagogischen Horte bleiben als Leistung der Hilfen zur Erziehung in der Zuord-
nung gem. § 27 II SGB VIII mit verbindlichem Hilfeplanverfahren. Der Betreuungsschlüssel 
bleibt bei 1:5 unverändert. Die bisherige Pauschalfinanzierung bleibt erhalten. 
 
Die Heilpädagogischen Tagesgruppen bleiben als Leistung der Hilfen zur Erziehung in der 
Zuordnung gem. § 32 SGB VIII mit verbindlichem Hilfeplanverfahren. Der Betreuungs-
schlüssel wird von 1:3 auf 1:4 umgestellt und damit den Heilpädagogischen Horten ange-
nähert. Die derzeitige platzgebundene Finanzierung bleibt erhalten. 
 
 
4.2 Räumliche Rahmenbedingungen 
 
Die Ev. Kinder-, Jugend- und Familiendienste, die derzeit 3 Gruppen auf dem Heimgelände 
führen, verlagern eine Gruppe nach Hiltrup. 
 
Die Kinder- und Jugendhilfe St. Mauritz verlagert eine Gruppe (derzeit Johanne-Walhorn-
Weg) Richtung Aaseestadt. 
 
Damit wird eine konsequente räumliche Zuordnung geschaffen, die dem Förderbedarf der 
Kinder Rechnung trägt, vor allem kurze Wege bedeutet und die Kooperation mit den Schu-
len optimiert.

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4.3. Platzbezogene Rahmenbedingungen 
 
Nach wie vor haben alle Kinder unter der Prämisse der Notwendigkeit und Geeignetheit 
Anspruch auf den Zugang zu einer teilstationären Hilfe zur Erziehung (§ 27 ff. SGB VIII). 
Desweiteren sind natürlich alle Grundschulen Kooperationspartner im Sinne der Zusam-
menarbeit zwischen dem Amt für Schule und We iterbildung und dem Amt für Kinder, Ju-
gendliche und Familien. Einen Vorrang in der Belegung der Hort- und HTG-Einrichtungen 
haben, unter Federführung der Hilfeplanung durch den Kommunalen Sozialdienst, zukünftig 
Kinder der nachfolgend aufgelisteten Kooperationsschulen. Damit werden kürzere Entfer-
nungen für die Kinder gewährleistet. 
 
4.4. Auflistung der Einrichtung und der Kooperationsschulen: 
 
Bei der Auswahl der „Kooperationsschulen“ wurden die sozialräumliche Lage und die För-
debedarfe der Kinder berücksichtigt. Grundsätzlich können aber auch Kinder von anderen 
Schulen aufgenommen werden. 
 
Heilpädagogischer Hort der Beratungsstelle Südviertel: 
• Hermannschule 
• Geistschule 
• Grundschule Berg Fidel 
• Matthias-Claudius-Schule 
 
Heilpädagogischer Hort Schützenstraße des Caritasverbandes : 
• Dreifaltigkeitsschule 
• Albert-Schweitzer-Schule 
• Erich-Kästner-Schule 
• Richard-von-Weizsäcker-Schule 
 
Heilpädagogische Tagesgruppen des Diakonischen Werkes: 
• HTG Blaukreuzwäldchen - Eichendorffschule  
• HTG Hiltrup – Johannesschule und Ludgerusschule 
• HTG Kinderhaus - Grundschule am Kinderbach und Grundschule Kinderhaus West 
• HTG West – Grundschulen des Bezirkes West 
 
HeilpädagogischeTagesgruppen der Kinder- und Jugendhilfe St. Mauritz: 
• HTG Coerde – Melanchtonschule und Norbertschule 
• HTG Aaseestadt - Richard-von-Weizsäcker-Schule 
 
5. Rahmenkonzept 
  
Gemeinsam und einvernehmlich wurde mit den Trägern in den letzten Monaten ein Rah-
menkonzept erstellt, dass sich in 5 Module unterteilt:  
 
• Das Angebotsmodul „Kindbezogenes Arbeiten“ ist ausgerichtet an der Entwick-
lung und Förderung von Fähigkeiten im emotionalen, kognitiven, sozialen und le-
benspraktischen Bereich. Die Schwerpunkte werden hier unter anderem gelegt auf: 
 
o Sozialpädagogische Förderung: 
ƒ Erlernen der Kulturtechniken 
ƒ Soziales Lernen (Konfliktverhalten, eigene Bedürfnisse und Gefühle 
wahrnehmen und äußern…) 
ƒ Sozialpädagogisches Gruppenangebot 
ƒ Schutz und Sicherheit erleben

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ƒ Spiel und Bewegung 
 
o Heilpädagogische Förderung: 
ƒ Motorische Förderung 
ƒ Wahrnehmungsförderung 
ƒ Psychomotorik 
 
o Resilienzförderung: 
ƒ Selbstwirksamkeit erleben 
ƒ Stärken erkennen lernen und ausbauen 
ƒ Erlernen von Beziehungstrategien und Beziehungsaufbau 
 
o Lernförderung: 
ƒ Aufbau von Lernmotivation 
ƒ Erlernen von Lernstrategien 
ƒ Hausaufgabenbetreuung 
ƒ Lernübungen und Hilfen geben 
 
o Gesundheitspflege  
ƒ Gesunde Ernährung 
ƒ Gemeinsame Mahlzeiten 
ƒ Körperpflege und Hygiene 
 
Die Möglichkeit der Flexibilisierung des Angebotes soll in jedem Stadtteil geprüft 
und umsetzbar gemacht werden. Gerade in der Einstiegs- und in der Ausstiegspha-
se sollen HTG wie HPH-Einrichtungen auch an 2-5 Tagen besucht werden können. 
 
• Das Angebotsmodul „Elternarbeit“ fokussiert den Aufbau einer elterlichen auto-
nomen Handlungskompetenz sowie eine Klärung und Förderung der Eltern-Kind-
Beziehung. Das Hauptaugenmerk wird hier unter anderem gelegt auf: 
 
o Vertrauensaufbau und Kooperation in der Zusammenarbeit  
 
o Partizipation  
ƒ Förderung der Eltern-Kind-Beziehung 
ƒ Gemeinsame Feste 
ƒ Abholsituation und spontanes Besuchen 
ƒ Telefonkontakte 
ƒ Einbezug der Eltern in den Gruppenalltag 
ƒ Training in der Hausaufgabensituation 
ƒ Gestaltung der Ablösephase 
ƒ Soziales Training mit Kindern und Eltern 
 
o Individuelle Konzepte von Elternarbeit 
ƒ Aktivierung der elterlichen Sorge und Stärkung der Elternverantwor-
tung 
ƒ Grundversorgung und Gesundheitsfürsorge für ihre Kinder erkennen 
und wahrnehmen 
ƒ Vermeidung von Gewalt 
ƒ Schutzraum für die Kinder bieten 
ƒ Reflexion eigener Verhaltensweisen erlernen 
ƒ Erkennen und fördern der elterlichen Ressourcen 
ƒ Bedürfnisse, Fähigkeiten und Begrenzungen im Entwicklungsstand 
ihrer Kinder erkennen 
ƒ Den individuellen Rahmen des Migrationshintergrundes mit einbezie-
hen

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o Zugehende Elternarbeit  
ƒ Lebenswirklichkeit der Eltern erkennen 
 
o Krisenintervention  
ƒ Kooperationsabsprachen mit dem KSD in unmittelbarer und gegen-
wärtiger Gefährdung 
ƒ Krisenintervention ohne unmittelbare und gegenwärtige Gefährdung 
mit  entsprechenden Kooperationspartnern, Polizei und Kliniken 
 
 
• Im Angebotsmodul „Stadtteilarbeit/Vernetzung/Kooperation“ werden die Stadt-
teilressourcen aktiviert, um Familien und Kinder besser in den Stadtteil zu integrie-
ren und die Zusammenarbeit mit anderen Einrichtungen des Stadtteils zu fördern. 
Dies können unter anderem sein: 
 
o Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 
o Kooperationsschulen 
o Offene Kinder- und Jugendarbeit 
o Sportvereine 
o Stadtteil Arbeitskreise 
o Kirchengemeinden 
o Beratungsstellen 
o Münstertafel 
o Nachbarschaftsbeziehungen pflegen 
o Kinder- und Jugendpsychiatrische Praxen und Kliniken 
o Kinderschutzambulanz 
 
Die Stadtteilorientierung bietet die Chance der Erarbeitung von örtlich verankerten 
Konzepten, wie der Übergang von Kindertagesstätten in die Regelschule gelingen 
kann. Bereits bestehende Konzepte können genutzt und erweitert werden.  
 
 
• Das Angebotsmodul „Kooperation mit Schule“ richtet ein verbindliches Angebot 
an die Kooperationsschulen und unterscheidet sich je nach Bedarf inhaltlich in der 
Zielrichtung zwischen dem Lehrerkollegium, der Schulsozialarbeit und der Offenen 
Ganztagsschule. Dies können unter anderem sein: 
 
o Verbindliches Angebot an die Kooperationsschule 
ƒ Klärung des Unterstützungsbedarfs 
ƒ Verbindliche Arbeitsabsprachen treffen 
ƒ Gemeinsame Einschätzung des pädagogischen Bedarfs 
ƒ Sozialpädagogische Erklärungsmuster und Handlungskonzepte 
transportieren 
ƒ Arbeit am gemeinsamen Verständnis 
ƒ Gemeinsame Fallbesprechungen 
ƒ Gemeinsame Teilnahme an Lehrerkonferenzen 
ƒ Gemeinsame Einschätzung des Entwicklungsstand des Kindes 
schaffen 
ƒ KSD ist gemeinsam mit HPH- und HTG-Trägern an den Schulen prä-
sent 
ƒ Qualifizierungsangebote im Umgang mit verhaltensauffälligen Kin-
dern  
ƒ kollegiale Beratung für gezielte Maßnahmen im Einzelfall .

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o Gemeinsame Hilfeplanung 
ƒ Kind > Eltern > KSD > Träger > Lehrer im Rahmen einer Kontrakt-
vereinbarung aller Beteiligten 
ƒ Kooperation mit der Schulsozialarbeit 
ƒ Harmonisierung der individuellen Hilfe- und Förderpläne 
 
Für die Arbeit werden von den Trägern die räumlichen Optionen in der Nähe der Schul-
standorte genutzt.  
 
• Das Angebotsmodul „Trägerspezifische Besonderheiten“  vereinigt die bereits 
vorhandenen und unterschiedlichen Ausrichtungen der einzelnen Träger der Ju-
gendhilfe, die in ihrer gewachsenen Individualität bestehen bleiben werden. Dies 
können u.a. sein: 
 
o Biografiearbeit 
o Snoezelen 
o Jährliche Bildungswochenenden in der Elternarbeit 
o Regelmäßige Elternprojekte 
o Reittherapie 
o Musiktherapie 
o Motopädische Förderung 
o Kunstprojekte 
o Umgang mit neuen Medien 
o Theater- und Zirkuspädagogik 
o Traumapädagogische Arbeit 
o Werktherapie 
o Elternforum 
o Erlebnispädagogische Angebote 
o Gestaltung der Ablösephase  
o Soziales Training mit Kindern und Eltern  
o EVAS 
o WIMES 
 
 
Dieses modulare Rahmenkonzept wird von den Trägern in Ergänzung von individuellen 
Trägerkonzepten umgesetzt. Damit ist sicherge stellt, dass eine systematische und transpa-
rente Arbeit über die beiden Trägerformen hinweg möglich ist. 
 
 
 
6. Controlling 
 
Konsens mit den beteiligten Trägern ist, dass ein begleitendes Controlling durchgeführt 
wird. Gemeinsam mit den Trägern, den jeweiligen Kooperationsschulen als auch mit dem 
Kommunalen Sozialdienst werden Ziele und Kriterien für die Zielerreichung entwickelt, an 
denen dann in regelmäßigen Abständen die erfolgreiche Zusammenarbeit nachgehalten 
werden kann. Das Instrument der Wirkungsmessung der Hilfe nach WIMES soll ebenfalls 
Anwendung finden. Eine erste Bewertung des Fachlichen Controllings des Amtes 51 wird 
nach Ablauf eines Jahres erfolgen.

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7. .  Zusammenfassung 
 
Die Umstrukturierung der teilstationären Hilfen zur Erziehung in Münster ist vor allem auch 
fachlich zu begründen. Zum einen erfordert die Veränderung der Schullandschaft und die 
Weiterentwicklung des Offenen Ganztages eine Neuorientierung der Bereiche HTG und 
HPH, zum anderen ermöglicht die systematisierte Zusammenarbeit von Jugendhilfe und 
Schule einen frühen Zugang zu den sozialen Problemlagen von Kindern und ihren Famili-
en. Damit wird eine frühzeitige Integration von Kindern mit einem erhöhten Erziehungsbe-
darf und die frühzeitige Einbeziehung der Eltern gewährleistet.  Die enge Zusammenarbeit 
von HTG und HPH mit den ausgewählten Kooperationsschulen verbessert die Koordination 
von Hilfen und die Förderung der Kinder im schulischen und außerschulischen Bereich. 
Dadurch bieten sich Synergieeffekte zwischen Angebot, Hilfen und Leistungen, die u.a. 
auch zu einer deutlich verbesserten Prävention führen. 
 
Angestrebt wird eine gemeinsame Problemlösung von Jugendhilfe, Schule und Eltern und 
damit eine Effektivierung pädagogischen Handelns
. Perspektivisch werden gemeinsame 
Fortbildungsveranstaltungen zu praxisrelevanten Themen sowie die Einrichtung eines Qua-
litätszirkels angestrebt. 
 
 
I.V. 
 
gez. 
 
Dr. Hanke  
Stadträtin

Beratungsverlauf (4)

11.05.2011 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
TOP 10 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
17.05.2011 Ausschuss für Schule und Weiterbildung
TOP 7 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
25.05.2011 Hauptausschuss
TOP 19 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
25.05.2011 Rat
TOP 23 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Orte (9)

  • Friedrich-Ebert-Straße 125
  • Westhoffstraße 126
  • Nottulner Landweg 46
  • Johanne-Walhorn-Weg 44
  • Am Blaukreuzwäldchen 31
  • Mauritz-Lindenweg 56
  • Schützenstraße 40
  • Kinderhaus
  • Dachsleite 22

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0107/2011
Typ
Vorlagen
Datum
30.03.2011
Erstellt
06.10.2020 14:37