V/0107/2011
Umbau der teilstationären Hilfen: Heilpädagogischer Hort gemäß § 27 II SGB VIII und Heilpädagogische Tagesgruppe gemäß § 32 SGB VIII
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Beschlussvorlage
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V/0107/2011 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Kinder, Jugendliche und Familien Betrifft Umbau der teilstationären Hilfen: Heilpädagogischer Hort gemäß § 27 II SGB VIII und Heilpädagogische Tagesgruppe gemäß § 32 SGB VIII Beratungsfolge 11.05.2011 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 17.05.2011 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 25.05.2011 Hauptausschuss Vorberatung 25.05.2011 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Die Umstrukturierung und Weiterentwicklung der teilstationären Hilfen zur Erziehung in Münster, Heilpädagogischer Hort (HPH) § 27 II SGB VIII und Heilpädagogische Tages- gruppe (HTG) § 32 SGB VIII wird, wie in der Begründung dargestellt, umgesetzt. 2. Durch die Umstrukturierung der Angebotsprofile wird ein Konsolidierungsbeitrag von 150.000 € in 2011 und 250.000 € ab 2012 erbracht. 3. Die Umsetzung erfolgt ab dem 01. September 2011. II. Finanzielle Auswirkungen: Da die Konsolidierung Bestandteil des Beschlusses des Rates vom 08.12.2010 über die Haus- haltssatzung 2011 ff. ist, wurde sie bereits bei folgender Produktgruppe im Haushaltsplan veran- schlagt: Nr. Bezeichnung Haushaltsjahr Betrag Produktgruppe 0605 Erzieherische und wirtschaftli- che Hilfen für Familien Zeile 15 Transferaufwendungen 2011 - 150.000 EUR 2012 - 250.000 EUR 2013 - 250.000 EUR 2014 - 250.000 EUR Vorlagen-Nr.: V/0107/2011 Auskunft erteilt: Frau Weinlich Frau Pohl Ruf: 492- 51 57 492 – 51 00 E-Mail: weinlich@stadt-muenster.de Datum: 15.04.2011 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0107/2011 Begründung: 1. Ausgangslage Der Rat hat in seiner Sitzung am 08.12.2010 auf Basis der Vorlage V/0893/2010 die Haus- haltssatzung der Stadt Münster für das Haushaltsjahr 2011 beschossen und u.a. den Kon- solidierungsvorschlag Nr. 130 „Umbau teilstationärer Hilfen zur Erziehung, Heilpädagogi- sche Horte und Heilpädagogische Tagesgruppen“ aufgegriffen. Danach sollen zur Haus- haltskonsolidierung im Jahr 2011 150.000 € und ab dem Jahr 2012 250.000 € eingespart werden. Mit der flächendeckenden Einrichtung von gebundenen und offenen Ganztagsschulen hat sich der Lebensalltag vieler Kinder und Familien deutlich verändert. Demnach reduziert sich der frei verfügbare Zeitanteil für die Schülerinnen und Schüler auf die Zeitspanne von ca. 15.30 Uhr bis 19.00 Uhr, je nach Alter und Schulform. Der reguläre Zugang zu einer Nach- mittagsbetreuung und –förderung ist mittlerweile überwiegend der Offene Ganztagsbereich. Dadurch verändern sich auch die Zugänge zu den Heilpädagogischen Horten und Heilpä- dagogischen Tagesstätten. Dies führte auch dazu, dass teilweise Plätze unterjährig nicht belegt waren. Insgesamt hält die Stadt Münster 34 Plätze in den Heilpädagogischen Horten und 62 Plätze in den Heilpädagogischen Tagesgruppen wie folgt vor: Heilpädagogischer Hort der Beratungsstelle Südviertel e.V, Friedrich-Ebert-Str. 125, 48151 Münster - 10 Plätze Heilpädagogischer Hort des Caritasverbandes für die Stadt Münster e.V., Schützenstraße 40-44, 48143 Münster - 24 Plätze Heilpädagogische Tagesgruppen der Ev. Kinder- und Jugendhäuser, Am Blaukreuzwäld- chen 31, 48167 Münster /Gremmendorf – 42 Plätze • HTG I, Am Blaukreuzwäldchen 31 / 9 Plätze • HTG II, Am Blaukreuzwäldchen 31 / 9 Plätze • HTG III, Am Blaukreuzwäldchen 31 / 9 Plätze • HTG Kinderhaus, Westhoffstr. 126 / 9 Plätze • HTG West, Nottulner Landweg 46 / 6 Plätze Heilpädagogische Tagesgruppen der Kinder- und Jugendhilfe St. Mauritz, Mauritz- Lindenweg 56, 48145 Münster – 20 Plätze • HTG Mauritz, Johanne-Walhorn-Weg 44 / 9 Plätze • HTG Coerde, Dachsleite 22 / 10 Plätze und 1 teilbarer Platz für 2 Kinder 2. Konzeption teilstationäre Hilfen Der Sozialraumbezug und die sozialräumliche Vernetzung sind ein wichtiger Erfolgsfaktor der Arbeit von HTG und HPH. Diese beiden Erziehungsformen haben sich aus der Heimer- ziehung heraus entwickelt und bilden das Angebot zwischen stationärer Unterbringung und ambulanter Form der Erziehungshilfe. Die Kinder werden sowohl im HPH wie auch in der HTG nach Beendigung des Schulunterrichts bis zum frühen Abend in einer Tagesgruppe pädagogisch betreut und gefördert. Die Zielgruppe sind Kinder, die z.B.: - 3 - V/0107/2011 • aufgrund von Entwicklungsdefiziten oder Gefährdungslagen den strukturierten und überschaubaren Rahmen einer heilpädagogischen kleinen Gruppe benötigen, die eine strukturierende und fördernde Nachmittagsbetreuung bietet und bei denen am- bulante Maßnahmen nicht ausreichen, • aufgrund von aktuellen Krisensituationen, die nicht kurzfristig gelöst werden können, einen geschützten Rahmen und eine pädagogische Begleitung benötigen (Tren- nung/Scheidung/psych. Erkrankung oder Tod eines Elternteils usw.), • aufgrund ihrer Familien- und Lebenssituation Schwierigkeiten mit sich und ihrer Fa- milie haben und dadurch in ihrem sozialen Umfeld nicht ausreichend integriert sind, • aufgrund besonderer Problembelastungen eine Perspektivklärung und Förderung benötigen. HTG und HPH sind in Münster gut entwickelte und pädagogisch hochwertige und kostenin- tensive Hilfen zur Erziehung. In beiden Betreuungsformen wird die Entwicklung des Kindes durch soziales Lernen in der Gruppe unterstützt, die schulische Förderung begleitet und durch Elternarbeit der Verbleib des Kindes in der Familie gesichert. Unterschiede gibt es im zeitlichen Umfang und Intensität der Elternarbeit und der Einzelar- beit mit dem Kind sowie im Bereich der Öffnungszeiten und der Personalkapazitäten. Der Betreuungsschlüssel liegt bei den Heilpädagogischen Horten bei 1:5 und bei den Heilpäda- gogischen Tagesgruppen bei 1:3. Die Arbeit beider Erziehungsformen ermöglicht dem Kind, in einem zusätzlichen Lebensbe- reich nach der Schule und vor dem Elternhaus soziales Verhalten einzuüben und intensive, gezielte Förderung zu erhalten. Allerdings stellt der mittlerweile deutlich veränderte Le- bensalltag der Schülerinnen und Schüler, die Verlängerung des täglichen Schulangebotes und die Abschaffung der Schulkindergärten einen grundlegenden Prüfungsbedarf der Ju- gendhilfe dar. Im Rahmen der aufgabenkritischen Betrachtung der beiden Angebotsformen HPH und HTG wurde in gemeinsamen Workshops zwischen der Verwaltung und den Trägern festgestellt, dass die Angebote sowohl in konzeptioneller wie auch in finanzieller Hinsicht (siehe Haus- haltskonsolidierung) bedarfsgerecht weiter entwickelt werden müssen. 3.. Ziel der Umstrukturierung und Neukonzeption Durch die systematische Vernetzung von HTG-/HPH-Gruppen mit ausgewählten Schul- standorten im Sozialraum wird eine kindgerechte und sozialräumlich orientierte Arbeitswei- se gefördert, die dem Motto „Kurze Beine - Kurze Wege“ entspricht und den Kindern lange Anfahrtswege zwischen Schule, HTG-/HPH-Betreuung und Elternhaus erspart. Damit wird ein stadtweiter und bezirksübergreifender Einzugsbereich aufgegeben und die systemati- sche Vernetzung der Hilfsakteure im Stadtbezirk gefördert (Erziehungsberatungsstellen, Kindertageseinrichtungen, Jugendzentren, Kinderheime, Horte, Eltern etc.) Durch kürzere Wege und die Verzahnung von Jugendhilfe und Schule wird ein enger Sozi- alraumbezug hergestellt, der z.B. auch nach einer Auszeit des Kindes vom Unterricht die Rückkehr in den Unterricht wieder ermöglicht und damit eine deutliche Qualitätssteigerung erreicht. Die enge Zusammenarbeit mit den ausgewählten Kooperationsschulen ermöglicht zudem eine intensive fachliche Zusammenarbeit und den Abgleich der individuellen För- derpläne zwischen HTG/HPH und Schule und dadurch eine Harmonisierung der Förder- schwerpunkte für das jeweilige Kind. - 4 - V/0107/2011 Eine Auswertung ergab für die Kinder häufig einen sehr hohen Fahrtaufwand zwischen El- ternhaus, Schule und HTG oder HPH. Zum Teil lagen die Fahrtstrecken pro Kind und Tag bei Entfernungen von bis zu 16 km bis zur elterlichen Wohnung und bis 13,5 km von der Schule in den HPH bzw. in die HTG. Zudem arbeiten Einrichtungen mit bis zu 14 Schulen und auch mit 2-5 Förderschulen zusammen. Eine intensive Kontaktarbeit mit der Schule, den jeweiligen Lehrerinnen und Lehrern und den Eltern ist damit deutlich erschwert. Wichtig ist, dass sowohl die HTG als auch der HPH als Organisationsform ein eigenständi- ges Profil behalten, sich aber mit strukturellen und verbindlichen Kooperationsvereinbarun- gen und Teilangeboten an den Schulstandorten ausrichten. Dies kann die Arbeit zusam- men mit der Lehrkraft an der gemeinsamen Einschätzung des Entwicklungsstandes und des pädagogischen Bedarfes eines Kindes sein oder auch gezielte Förderangebote, die je nach Bedarf mit den FachkollegInnen der Schulsozialarbeit oder des offenen Ganztages gemeinsam organisiert werden. Mögliche gemeinsame Fortbildungen zu relevanten The- men erhöhen die Effektivität des pädagogischen Handelns und tragen dadurch zum ge- meinsamen lösungsorientierten Handeln von Schule, Jugendhilfe und Eltern bei. Die Systematisierung der Elternarbeit in beiden Angebotsformen HTG und HPH ist wichti- ger Bestandteil der Qualitätssicherung und der Entwicklungsförderung in den Familien. Der Schwerpunkt der Förderung liegt auf der Kompetenzförderung der elterlichen Erziehungs- arbeit und der individuellen Entwicklung des Kindes . Durch gemeinsame Angebote des pä- dagogischen Personals mit den Kindern und den Eltern werden die Eltern befähigt, ihre Er- ziehungsaufgabe wieder besser wahrzunehmen. Ziel ist weiterhin, durch gemeinsame Überlegungen und Konzeptionen zwischen den Trä- gern der Kinder- und Jugendhilfe und den Kooperationsschulen zum Gelingen der schuli- schen Integration von der Kindertageseinrichtung zur Regelschule zu gelangen und zudem bedarfsgerechte Förderzeiträume und eine Flexibilisierung der Angebotsstruktur zu erhal- ten. 4. Rahmenbedingungen der Umsetzung 4.1. Rechtliche Rahmenbedingungen Die Heilpädagogischen Horte bleiben als Leistung der Hilfen zur Erziehung in der Zuord- nung gem. § 27 II SGB VIII mit verbindlichem Hilfeplanverfahren. Der Betreuungsschlüssel bleibt bei 1:5 unverändert. Die bisherige Pauschalfinanzierung bleibt erhalten. Die Heilpädagogischen Tagesgruppen bleiben als Leistung der Hilfen zur Erziehung in der Zuordnung gem. § 32 SGB VIII mit verbindlichem Hilfeplanverfahren. Der Betreuungs- schlüssel wird von 1:3 auf 1:4 umgestellt und damit den Heilpädagogischen Horten ange- nähert. Die derzeitige platzgebundene Finanzierung bleibt erhalten. 4.2 Räumliche Rahmenbedingungen Die Ev. Kinder-, Jugend- und Familiendienste, die derzeit 3 Gruppen auf dem Heimgelände führen, verlagern eine Gruppe nach Hiltrup. Die Kinder- und Jugendhilfe St. Mauritz verlagert eine Gruppe (derzeit Johanne-Walhorn- Weg) Richtung Aaseestadt. Damit wird eine konsequente räumliche Zuordnung geschaffen, die dem Förderbedarf der Kinder Rechnung trägt, vor allem kurze Wege bedeutet und die Kooperation mit den Schu- len optimiert. - 5 - V/0107/2011 4.3. Platzbezogene Rahmenbedingungen Nach wie vor haben alle Kinder unter der Prämisse der Notwendigkeit und Geeignetheit Anspruch auf den Zugang zu einer teilstationären Hilfe zur Erziehung (§ 27 ff. SGB VIII). Desweiteren sind natürlich alle Grundschulen Kooperationspartner im Sinne der Zusam- menarbeit zwischen dem Amt für Schule und We iterbildung und dem Amt für Kinder, Ju- gendliche und Familien. Einen Vorrang in der Belegung der Hort- und HTG-Einrichtungen haben, unter Federführung der Hilfeplanung durch den Kommunalen Sozialdienst, zukünftig Kinder der nachfolgend aufgelisteten Kooperationsschulen. Damit werden kürzere Entfer- nungen für die Kinder gewährleistet. 4.4. Auflistung der Einrichtung und der Kooperationsschulen: Bei der Auswahl der „Kooperationsschulen“ wurden die sozialräumliche Lage und die För- debedarfe der Kinder berücksichtigt. Grundsätzlich können aber auch Kinder von anderen Schulen aufgenommen werden. Heilpädagogischer Hort der Beratungsstelle Südviertel: • Hermannschule • Geistschule • Grundschule Berg Fidel • Matthias-Claudius-Schule Heilpädagogischer Hort Schützenstraße des Caritasverbandes : • Dreifaltigkeitsschule • Albert-Schweitzer-Schule • Erich-Kästner-Schule • Richard-von-Weizsäcker-Schule Heilpädagogische Tagesgruppen des Diakonischen Werkes: • HTG Blaukreuzwäldchen - Eichendorffschule • HTG Hiltrup – Johannesschule und Ludgerusschule • HTG Kinderhaus - Grundschule am Kinderbach und Grundschule Kinderhaus West • HTG West – Grundschulen des Bezirkes West HeilpädagogischeTagesgruppen der Kinder- und Jugendhilfe St. Mauritz: • HTG Coerde – Melanchtonschule und Norbertschule • HTG Aaseestadt - Richard-von-Weizsäcker-Schule 5. Rahmenkonzept Gemeinsam und einvernehmlich wurde mit den Trägern in den letzten Monaten ein Rah- menkonzept erstellt, dass sich in 5 Module unterteilt: • Das Angebotsmodul „Kindbezogenes Arbeiten“ ist ausgerichtet an der Entwick- lung und Förderung von Fähigkeiten im emotionalen, kognitiven, sozialen und le- benspraktischen Bereich. Die Schwerpunkte werden hier unter anderem gelegt auf: o Sozialpädagogische Förderung: Erlernen der Kulturtechniken Soziales Lernen (Konfliktverhalten, eigene Bedürfnisse und Gefühle wahrnehmen und äußern…) Sozialpädagogisches Gruppenangebot Schutz und Sicherheit erleben - 6 - V/0107/2011 Spiel und Bewegung o Heilpädagogische Förderung: Motorische Förderung Wahrnehmungsförderung Psychomotorik o Resilienzförderung: Selbstwirksamkeit erleben Stärken erkennen lernen und ausbauen Erlernen von Beziehungstrategien und Beziehungsaufbau o Lernförderung: Aufbau von Lernmotivation Erlernen von Lernstrategien Hausaufgabenbetreuung Lernübungen und Hilfen geben o Gesundheitspflege Gesunde Ernährung Gemeinsame Mahlzeiten Körperpflege und Hygiene Die Möglichkeit der Flexibilisierung des Angebotes soll in jedem Stadtteil geprüft und umsetzbar gemacht werden. Gerade in der Einstiegs- und in der Ausstiegspha- se sollen HTG wie HPH-Einrichtungen auch an 2-5 Tagen besucht werden können. • Das Angebotsmodul „Elternarbeit“ fokussiert den Aufbau einer elterlichen auto- nomen Handlungskompetenz sowie eine Klärung und Förderung der Eltern-Kind- Beziehung. Das Hauptaugenmerk wird hier unter anderem gelegt auf: o Vertrauensaufbau und Kooperation in der Zusammenarbeit o Partizipation Förderung der Eltern-Kind-Beziehung Gemeinsame Feste Abholsituation und spontanes Besuchen Telefonkontakte Einbezug der Eltern in den Gruppenalltag Training in der Hausaufgabensituation Gestaltung der Ablösephase Soziales Training mit Kindern und Eltern o Individuelle Konzepte von Elternarbeit Aktivierung der elterlichen Sorge und Stärkung der Elternverantwor- tung Grundversorgung und Gesundheitsfürsorge für ihre Kinder erkennen und wahrnehmen Vermeidung von Gewalt Schutzraum für die Kinder bieten Reflexion eigener Verhaltensweisen erlernen Erkennen und fördern der elterlichen Ressourcen Bedürfnisse, Fähigkeiten und Begrenzungen im Entwicklungsstand ihrer Kinder erkennen Den individuellen Rahmen des Migrationshintergrundes mit einbezie- hen - 7 - V/0107/2011 o Zugehende Elternarbeit Lebenswirklichkeit der Eltern erkennen o Krisenintervention Kooperationsabsprachen mit dem KSD in unmittelbarer und gegen- wärtiger Gefährdung Krisenintervention ohne unmittelbare und gegenwärtige Gefährdung mit entsprechenden Kooperationspartnern, Polizei und Kliniken • Im Angebotsmodul „Stadtteilarbeit/Vernetzung/Kooperation“ werden die Stadt- teilressourcen aktiviert, um Familien und Kinder besser in den Stadtteil zu integrie- ren und die Zusammenarbeit mit anderen Einrichtungen des Stadtteils zu fördern. Dies können unter anderem sein: o Amt für Kinder, Jugendliche und Familien o Kooperationsschulen o Offene Kinder- und Jugendarbeit o Sportvereine o Stadtteil Arbeitskreise o Kirchengemeinden o Beratungsstellen o Münstertafel o Nachbarschaftsbeziehungen pflegen o Kinder- und Jugendpsychiatrische Praxen und Kliniken o Kinderschutzambulanz Die Stadtteilorientierung bietet die Chance der Erarbeitung von örtlich verankerten Konzepten, wie der Übergang von Kindertagesstätten in die Regelschule gelingen kann. Bereits bestehende Konzepte können genutzt und erweitert werden. • Das Angebotsmodul „Kooperation mit Schule“ richtet ein verbindliches Angebot an die Kooperationsschulen und unterscheidet sich je nach Bedarf inhaltlich in der Zielrichtung zwischen dem Lehrerkollegium, der Schulsozialarbeit und der Offenen Ganztagsschule. Dies können unter anderem sein: o Verbindliches Angebot an die Kooperationsschule Klärung des Unterstützungsbedarfs Verbindliche Arbeitsabsprachen treffen Gemeinsame Einschätzung des pädagogischen Bedarfs Sozialpädagogische Erklärungsmuster und Handlungskonzepte transportieren Arbeit am gemeinsamen Verständnis Gemeinsame Fallbesprechungen Gemeinsame Teilnahme an Lehrerkonferenzen Gemeinsame Einschätzung des Entwicklungsstand des Kindes schaffen KSD ist gemeinsam mit HPH- und HTG-Trägern an den Schulen prä- sent Qualifizierungsangebote im Umgang mit verhaltensauffälligen Kin- dern kollegiale Beratung für gezielte Maßnahmen im Einzelfall . - 8 - V/0107/2011 o Gemeinsame Hilfeplanung Kind > Eltern > KSD > Träger > Lehrer im Rahmen einer Kontrakt- vereinbarung aller Beteiligten Kooperation mit der Schulsozialarbeit Harmonisierung der individuellen Hilfe- und Förderpläne Für die Arbeit werden von den Trägern die räumlichen Optionen in der Nähe der Schul- standorte genutzt. • Das Angebotsmodul „Trägerspezifische Besonderheiten“ vereinigt die bereits vorhandenen und unterschiedlichen Ausrichtungen der einzelnen Träger der Ju- gendhilfe, die in ihrer gewachsenen Individualität bestehen bleiben werden. Dies können u.a. sein: o Biografiearbeit o Snoezelen o Jährliche Bildungswochenenden in der Elternarbeit o Regelmäßige Elternprojekte o Reittherapie o Musiktherapie o Motopädische Förderung o Kunstprojekte o Umgang mit neuen Medien o Theater- und Zirkuspädagogik o Traumapädagogische Arbeit o Werktherapie o Elternforum o Erlebnispädagogische Angebote o Gestaltung der Ablösephase o Soziales Training mit Kindern und Eltern o EVAS o WIMES Dieses modulare Rahmenkonzept wird von den Trägern in Ergänzung von individuellen Trägerkonzepten umgesetzt. Damit ist sicherge stellt, dass eine systematische und transpa- rente Arbeit über die beiden Trägerformen hinweg möglich ist. 6. Controlling Konsens mit den beteiligten Trägern ist, dass ein begleitendes Controlling durchgeführt wird. Gemeinsam mit den Trägern, den jeweiligen Kooperationsschulen als auch mit dem Kommunalen Sozialdienst werden Ziele und Kriterien für die Zielerreichung entwickelt, an denen dann in regelmäßigen Abständen die erfolgreiche Zusammenarbeit nachgehalten werden kann. Das Instrument der Wirkungsmessung der Hilfe nach WIMES soll ebenfalls Anwendung finden. Eine erste Bewertung des Fachlichen Controllings des Amtes 51 wird nach Ablauf eines Jahres erfolgen. - 9 - V/0107/2011 7. . Zusammenfassung Die Umstrukturierung der teilstationären Hilfen zur Erziehung in Münster ist vor allem auch fachlich zu begründen. Zum einen erfordert die Veränderung der Schullandschaft und die Weiterentwicklung des Offenen Ganztages eine Neuorientierung der Bereiche HTG und HPH, zum anderen ermöglicht die systematisierte Zusammenarbeit von Jugendhilfe und Schule einen frühen Zugang zu den sozialen Problemlagen von Kindern und ihren Famili- en. Damit wird eine frühzeitige Integration von Kindern mit einem erhöhten Erziehungsbe- darf und die frühzeitige Einbeziehung der Eltern gewährleistet. Die enge Zusammenarbeit von HTG und HPH mit den ausgewählten Kooperationsschulen verbessert die Koordination von Hilfen und die Förderung der Kinder im schulischen und außerschulischen Bereich. Dadurch bieten sich Synergieeffekte zwischen Angebot, Hilfen und Leistungen, die u.a. auch zu einer deutlich verbesserten Prävention führen. Angestrebt wird eine gemeinsame Problemlösung von Jugendhilfe, Schule und Eltern und damit eine Effektivierung pädagogischen Handelns . Perspektivisch werden gemeinsame Fortbildungsveranstaltungen zu praxisrelevanten Themen sowie die Einrichtung eines Qua- litätszirkels angestrebt. I.V. gez. Dr. Hanke Stadträtin
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungOrte (9)
- Friedrich-Ebert-Straße 125
- Westhoffstraße 126
- Nottulner Landweg 46
- Johanne-Walhorn-Weg 44
- Am Blaukreuzwäldchen 31
- Mauritz-Lindenweg 56
- Schützenstraße 40
- Kinderhaus
- Dachsleite 22
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0107/2011
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 30.03.2011
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37