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V/0683/2021

Gewässergebührensatzung: Änderung der Gebührentarife

Vorlagen 19.10.2021

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 15.12.2021, TOP 16.2

Beschlussvorlage

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Ansehen

Rat_V_0683_2021_Gewaessergebuehrensatzung_Aenderung_der Gebuehrentarife_Anlage 1-3

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Anlage A

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Ansehen

Beschlussvorlage

2984 Zeichen

V/0683/2021
V/0683/2021
Öffentliche Beschlussvorlage
Betrifft
Gewässergebührensatzung: Änderung der Gebührentarife
Beratungsfolge
30.11.2021 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung
15.12.2021 Hauptausschuss Vorberatung
15.12.2021 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
1. Die Satzung zur Änderung der Gewässergebührensatzung - Änderung der Gebührentarife wird
beschlossen (Anlage 1).
2. Der Berechnung der Gebührensätze für die Gewässerunterhaltung wird zugestimmt
(Anlagen 2 und 3).
Auf der Grundlage der Gewässergebührensatzung wird der umlagefähige Aufwand für die
Gewässerunterhaltung auf die Grundstücke, von denen Wasser den Gewässern seitlich zufließt,
umgelegt.
Das Gebiet der Stadt Münster ist in sechs Unterhaltungsgebiete (Stadt Münster und die
Unterhaltungsverbände Amelsbüren-Hiltrup, Obere Stever, Havixbeck-Roxel, St. Mauritz-Altenberge
und Münster Süd-Ost) eingeteilt.
II. Finanzielle Auswirkungen
Teilergebnisplan
Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag
€
Bemerkungen
Produktgruppe 1304 Fließende Gewässer
Zeile 04 Öffentlich-rechtliche
Leistungsentgelte
2022 1.039.480
Amt für Mobilität und Tiefbau
16.11.2021
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Herr Grimm
T elefon:492-6600
Grimm@stadt-muenster.de

- 2 -
V/0683/2021
Im Haushaltsplan-Entwurf 2022 sind in der Produktgruppe 1304 „Fließende Gewässer“ Erträge aus
öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelten (Gebühren) in Höhe von 1.011.000 Euro veranschlagt. Die
darüber hinaus erwarteten Erträge werden über Veränderungsblätter in den Haushaltsplan-Entwurf
2022 aufgenommen.
Begründung:
Berechnung der Gewässergebühren für 2022 (Anlagen 2 - 3)
Die umlagefähigen Kosten werden für jedes der sechs Unterhaltungsgebiete gesondert ermittelt. Die
Kosten und Erlöse der Gewässerunterhaltung für 2022 stellen sich insgesamt wie folgt dar:
Die Berechnungen und Erläuterungen zu wesentlichen Kostenansätzen werden in der
Gebührenbedarfsberechnung für 2022 (Anlagen 2 - 3) dargestellt.
Der umlagefähige Aufwand von insgesamt 1.039.480 € verteilt sich nachstehend auf die einzelnen
Unterhaltungsgebiete:
In jedem Unterhaltungsverband wird je nach Aufwand / Bemessungseinheit eine eigene
Gewässergebühr festgesetzt (s. Anlage 3). Hierbei schreibt das Landeswassergesetz NRW einen
Kostenverteilerschlüssel von 90% (versiegelte Flächen) zu 10% (unversiegelte Flächen) vor.
Hinsichtlich der T arifsätze gibt es bei zwei Unterhaltungsgebieten nennenswerte Veränderungen im
Vergleich zum Vorjahr. Das Gebiet „Obere Stever“ verzeichnet eine Gebührenerhöhung um 6,6%
gegenüber 2021. Ursache hierfür ist eine in 2022 geringere Rückgabe von Jahresüberschüssen aus
Vorjahren (Inanspruchnahme des Sonderpostens für den Gebührenausgleich).
Im Stadtgebiet Münster hingegen steigt die Gewässergebühr um 3,1% an. Verursacht wird dieses im
Wesentlichen durch einen erhöhten Personalaufwand infolge unterstellter T arif- und
Entwicklungsstufensteigerungen.

- 2 -
V/0683/2021
i. V.
Robin Denstorff
Stadtbaurat
Anlagen

Rat_V_0683_2021_Gewaessergebuehrensatzung_Aenderung_der Gebuehrentarife_Anlage 1-3

6989 Zeichen

Anlage 1 
 
Satzung zur Änderung der Gewässergebührensatzung der Stadt Münster 
Aufgrund der §§ 7, 8 und 9 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung 
der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV.NRW, S. 666) zuletzt geändert durch Art. 3 des Gesetzes 
vom  29.09.2020 (GV.NRW, S. 916), der §§ 6 und 7 des Kommunalabgabengesetzes für das Land 
Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) vom 21. Oktober 1969 (GV.NRW, S. 712) zuletzt geändert durch 
Art. 1 des Gesetzes vom 19.12.2019 (GV.NRW, S. 1029), der §§ 39 bis 42 des Wasserhaushalts-
gesetzes des Bundes (WHG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31.07.2009 (BGBl. I, S. 2.585 
ff.), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 18.08.2021 (BGBl. I, S. 3.901) sowie der §§ 62 
bis 65 des Wassergesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LWG NRW) in der Fassung der 
Bekanntmachung vom 08.07.2016 (GV.NRW, S. 559) zuletzt geändert durch Art. 10 des Gesetzes 
vom 04.05.2021 (GV.NRW, S. 560) hat der Rat der Stadt Münster in der Sitzung am 15.12.2021 die 
folgende Satzung beschlossen: 
Artikel I 
Im gemäß § 4 Abs. 6 der Gewässergebührensatzung der Stadt Münster beigefügten Gebührentarif 
werden nachfolgende Gebührensätze geändert:  
versiegelte 
Fläche
übrige 
Fläche
1. Unterhaltungsverband „Amelsbüren-Hiltrup“ 98,67 1,8 5
2. Unterhaltungsverband „Obere Stever“ 159,35 2,68
3. Unterhaltungsverband „Havixbeck-Roxel“ 81,18 1,84
4. Unterhaltungsverband „St. Mauritz-Altenberge“ 183, 15 2,45
5. Unterhaltungsverband „Münster Süd-Ost“ 336,08 1,62
6. Unterhaltungsbereich der Stadt Münster 181,43 10,01
Unterhaltungsbereich
€ / ha
 
 
Artikel II 
Diese Satzung tritt am 01.01.2022 in Kraft.

Anlage 2 
   
Seite 1 / 2 
 
         
           
Gebührenbedarfsberechnung 2022 
Gewässerunterhaltung 
 
 
I. Zusammenfassende Übersicht der wesentlichen Kosten- und Ertragspositionen 
 
GBR
2022
GBR
2021
GBR
2022
GBR
2021
PG
gesamt
relevant für 
Gewässer-
gebühr
2 3 4 5 6 = 2 - 3 7 = 4 - 5
1 Personalaufwendungen 625,2 553,0 390,8 334,6 72,2 56,2
2 Aufwand für Sach- und Dienstleistungen 927,8 975,3 85 0,0 898,4 -47,5 -48,4
3 Sonstige ordentliche Aufwendungen 62,6 52,4 50,6 44,7 1 0,2 5,9
4 Interne Leistungsverrechnungen 74,0 73,4 56,4 56,2 0,6 0 ,2
5 Kalkulatorische Abschreibungen 116,0 120,0 - - -4,0 -
6 Kalkulatorische Zinsen 47,4 49,5 - - -2,1 -
1.853,0 1.823,6 1.347,9 1.333,9 29,4 14,0
7 Erstattungen von PG 1101 497,3 487,7 305,7 305,7 9,6 -
8 Sonstige Erträge 2,7 1,7 2,7 1,7 1,0 1,0
9 Gewässergebühren 1.039,5 1.026,5 1.039,5 1.026,5 13,0 13 ,0
1.539,5 1.515,9 1.347,9 1.333,9 23,6 14,0
-313,5 -307,7 - - -5,9 -
Produktgruppe 1304 Summe gesamt davon relevant 
für Gewässergebühr
Veränderung 2022
zu 2021
Ergebnis
Summe Erträge
Angaben in T€
Kosten
Erträge
Summe Kosten
1
 
 
 
II. Erläuterungen zu wesentlichen Ansätzen 
 
Pos. 1: Personalaufwendungen  
Der Personalaufwand 2022 der Produktgruppe 1304 ste igt verglichen mit der Gebührenbe-
darfsberechnung des Vorjahres um rund 13 % auf 625 T€ an. Dieser Anstieg ist bedingt 
durch unterstellte Tarif- und Entwicklungsstufensteigerungen.  
  
 
Pos. 2: Aufwand für Sach- und Dienstleistungen 
Diese Position ist wesentlich geprägt durch die Unt erhaltungs- und Betriebskosten für die 
Gewässerunterhaltung der Stadt Münster (535 T€) sow ie den Zahlungen an die fünf Unter-
haltungsverbände (315 T€). Im Vergleich zum Vorjahr  ist im Wesentlichen bedingt durch 
Kosteneinsparungen dieser Kostenblock um ca. 5 % gesenkt worden (-47 T€). 
  
 
Pos. 3: Sonstige ordentliche Aufwendungen 
Diese Position beinhaltet u. a. personalabhängige S achkosten wie z. B. Schutz- und Dienst-
kleidung, Fortbildungen und Büromaterialien. Des Weiteren sind hier die Ausgleiche aus den 
Unterdeckungen der Vorjahre berücksichtigt.

Anlage 2 
   
Seite 2 / 2 
 
Pos. 7: Erstattungen von PG 1101 
Die Gewässerunterhaltung ist eine kostenrechnende E inrichtung. Deshalb müssen Tätigkei-
ten, die für andere Einrichtungen der Stadt erbrach t werden, in Rechnung gestellt werden. 
Durch den Zufluss von Schmutzwasser aus Kläranlagen  und Regenwassereinleitungen aus 
Kanälen in Fließgewässer wird z. B. die Unterhaltun g der Wasserläufe nachhaltig erschwert. 
Daher sind die von den Unterhaltungsverbänden mit i hren Beiträgen geltend gemachten Er-
schwerer für o. g. Einleitungen im internen Verrechnungsverfahren von der Abwasserbeseiti-
gung zu erstatten. Gleiches gilt für das Unterhaltu ngsgebiet der Stadt Münster. Die Verrech-
nungen betragen insgesamt rund 497 T€. Hiervon entfallen auf die Erschwerer ca. 381 T€. 
 
Pos. 9: Gewässergebühren 
Die Gebühren werden gemäß dem Landeswassergestz NRW  mit einem differenzierten Flä-
chenmaßstab je Grundstück nach der versiegelten und  der übrigen, unversiegelten Fläche 
veranlagt. Hierbei werden 90 % der umlagefähigen Kosten auf versiegelte und 10 % der um-
lagefähigen Kosten auf übrige Flächen verteilt. 
 
Die Gewässergebühren werden aus dem gesamten umlage fähigen Aufwand von 1.039,5 T€ 
(2021 = 1.026,5 T€) für jeden Unterhaltungsverband einzeln ermittelt (s. Anlage 3). Die Ge-
bührentarife bei den versiegelten Flächen bewegen s ich zwischen 81,18 €/ha und 
336,08 €/ha (der Durchschnitt liegt bei 158,93 € / ha statt bisher 157,93 € / ha).   
  
Der Gebührenhaushalt „Gewässerunterhaltung“ ist ausgeglichen.

Anlage 3
Produktgruppe 1304 "Fließende Gewässer"
Gebührenbedarfsrechnung 2022
Ermittlung der Gebührensätze
Bezeichnung der Wasser- und 
Bodenverbände       
Flächen 
gesamt
abzügl. 
Wasser-
flächen
mögliche
Gesamt-
fläche
Verband
veranlagte
Gesamt-
fläche 2020
= Maßstab
befestigte 
Flächen
übrige 
Flächen
1 2 3 4 = 2 - 3 5 6 7 8 9 = 8 * 90% 10 = 9 / 6 11 = 8 * 10% 12 = 11 / 7 13 14 = 10 - 13 15 = 14 / 13
Amelsbüren - Hiltrup 7.618,5 182,0 7.436,5 7.185,4 1.036,8 6.148,5 113.665 102.299 98,67 11.367 1,85 99,12 -0,45 -0,5%
Obere Stever 890,5 12,1 878,4 725,0 95,4 629,5 16.895 15.205 159,35 1.689 2,68 149,54 9,81 6,6%
Havixbeck - Roxel  3.651,8 56,5 3.595,2 3.535,3 599,8 2.935,5 54.105 48.695 81,18 5.411 1,84 81,04 0,14 0,2%
St. Mauritz - Altenberge 3.367,7 229,9 3.137,8 2.811,0 302,0 2.509,0 61.460 55.314 183,15 6.146 2,45 182,55 0,60 0,3%
Süd - Ost  2.306,3 17,4 2.288,9 2.345,8 97,4 2.248,4 36.370 32.733 336,08 3.637 1,62 325,87 10,21 3,1%
Zwischensumme Wasser- und 
Bodenverbände 17.834,7 497,9 17.336,8 16.602,4 2.131,5 14.471,0 282.495 254.246 119,28 28.250 1,95 113,56 5,72 5,0%
Gewässerunterhaltung
Stadt Münster     12.457,8 368,6 12.089,3 11.314,7 3.755,2 7.559,5 756.985 681.287 181,43 75.699 10,01 180,32 1,11 0,6%
Summe Gewässerunterhaltung 30.292,5 866,5 29.426,1 27.917,1 5.886,6 22.030,5 1.039.480 935.532 158,93 103.948 4,72 157,93 1,00 0,6%
Gebührensatz 
versiegelte 
Flächen 2021
Fächen im Stadtgebiet in ha
Veränderung 
Gebührensatz für
versiegelte Flächen 
von 2020 auf 2021
Kostenanteil
90 % auf 
versiegelte 
Flächen
Gebühr 
versiegelte 
Fläche
Kostenanteil
10 % auf 
übrige 
Flächen
Gebühr 
unver-
siegelte 
Fläche
Flächenaufteilung in ha
umlagefäh. 
Aufwand lt. 
GBR 2022
 in €

Anlage A

1223 Zeichen

Anlage A zur V/0683/2021
Kurzüberblick
Neufestsetzung der Gewässergebühren für 2022.
Ziele/Teilziele/Zielerreichung
Mit der Vorlage wird das Ziel „Schaffung und Bewahrung eines ordnungsgemäßen und
umweltgerechten Zustandes der Fließgewässer als Erholungs- und Lebensraum sowie die
Gewährleistung eines ordnungsgemäßen Wasserabflusses“ verfolgt.
Das T eilziellautet „Neufestsetzung der Gewässergebühren 2022“.
Nach heutigem Stand ist eine Realisierung bis zum Jahr 2022 vorgesehen.
Zur Erreichung des T eilzielsist kein finanzieller Bedarf erforderlich.
Finanzierung
Produktgruppe: 1304 Fließende Gewässer
Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja Nein
Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein
Im Entwurf des Haushaltsplanes 2022 enthalten? Ja Nein X teilw.
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja X Nein
Pflichtigkeitsgrad
Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig
pflichtig
überwiegend
pflichtig
überwiegend
freiwillig
vollständig
freiwillig
Rechtliche Grundlagen:
Kommunalabgabengesetz (KAG) § 6
Landeswassergesetz NRW (LWG) § 64
Beeinflussbarkeit der finanziellen Auswirkungen:
Entfällt.
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration)
Entfällt.

Beratungsverlauf (3)

30.11.2021 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen
TOP 6.9 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
15.12.2021 Hauptausschuss
TOP 16.2 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
15.12.2021 Rat
TOP 16.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0683/2021
Typ
Vorlagen
Datum
19.10.2021
Erstellt
07.09.2021 12:11