V/0683/2021
Gewässergebührensatzung: Änderung der Gebührentarife
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Beschlussvorlage
2984 Zeichen
V/0683/2021 V/0683/2021 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Gewässergebührensatzung: Änderung der Gebührentarife Beratungsfolge 30.11.2021 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung 15.12.2021 Hauptausschuss Vorberatung 15.12.2021 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Die Satzung zur Änderung der Gewässergebührensatzung - Änderung der Gebührentarife wird beschlossen (Anlage 1). 2. Der Berechnung der Gebührensätze für die Gewässerunterhaltung wird zugestimmt (Anlagen 2 und 3). Auf der Grundlage der Gewässergebührensatzung wird der umlagefähige Aufwand für die Gewässerunterhaltung auf die Grundstücke, von denen Wasser den Gewässern seitlich zufließt, umgelegt. Das Gebiet der Stadt Münster ist in sechs Unterhaltungsgebiete (Stadt Münster und die Unterhaltungsverbände Amelsbüren-Hiltrup, Obere Stever, Havixbeck-Roxel, St. Mauritz-Altenberge und Münster Süd-Ost) eingeteilt. II. Finanzielle Auswirkungen Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 1304 Fließende Gewässer Zeile 04 Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 2022 1.039.480 Amt für Mobilität und Tiefbau 16.11.2021 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Grimm T elefon:492-6600 Grimm@stadt-muenster.de - 2 - V/0683/2021 Im Haushaltsplan-Entwurf 2022 sind in der Produktgruppe 1304 „Fließende Gewässer“ Erträge aus öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelten (Gebühren) in Höhe von 1.011.000 Euro veranschlagt. Die darüber hinaus erwarteten Erträge werden über Veränderungsblätter in den Haushaltsplan-Entwurf 2022 aufgenommen. Begründung: Berechnung der Gewässergebühren für 2022 (Anlagen 2 - 3) Die umlagefähigen Kosten werden für jedes der sechs Unterhaltungsgebiete gesondert ermittelt. Die Kosten und Erlöse der Gewässerunterhaltung für 2022 stellen sich insgesamt wie folgt dar: Die Berechnungen und Erläuterungen zu wesentlichen Kostenansätzen werden in der Gebührenbedarfsberechnung für 2022 (Anlagen 2 - 3) dargestellt. Der umlagefähige Aufwand von insgesamt 1.039.480 € verteilt sich nachstehend auf die einzelnen Unterhaltungsgebiete: In jedem Unterhaltungsverband wird je nach Aufwand / Bemessungseinheit eine eigene Gewässergebühr festgesetzt (s. Anlage 3). Hierbei schreibt das Landeswassergesetz NRW einen Kostenverteilerschlüssel von 90% (versiegelte Flächen) zu 10% (unversiegelte Flächen) vor. Hinsichtlich der T arifsätze gibt es bei zwei Unterhaltungsgebieten nennenswerte Veränderungen im Vergleich zum Vorjahr. Das Gebiet „Obere Stever“ verzeichnet eine Gebührenerhöhung um 6,6% gegenüber 2021. Ursache hierfür ist eine in 2022 geringere Rückgabe von Jahresüberschüssen aus Vorjahren (Inanspruchnahme des Sonderpostens für den Gebührenausgleich). Im Stadtgebiet Münster hingegen steigt die Gewässergebühr um 3,1% an. Verursacht wird dieses im Wesentlichen durch einen erhöhten Personalaufwand infolge unterstellter T arif- und Entwicklungsstufensteigerungen. - 2 - V/0683/2021 i. V. Robin Denstorff Stadtbaurat Anlagen
Rat_V_0683_2021_Gewaessergebuehrensatzung_Aenderung_der Gebuehrentarife_Anlage 1-3
6989 Zeichen
Anlage 1
Satzung zur Änderung der Gewässergebührensatzung der Stadt Münster
Aufgrund der §§ 7, 8 und 9 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung
der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV.NRW, S. 666) zuletzt geändert durch Art. 3 des Gesetzes
vom 29.09.2020 (GV.NRW, S. 916), der §§ 6 und 7 des Kommunalabgabengesetzes für das Land
Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) vom 21. Oktober 1969 (GV.NRW, S. 712) zuletzt geändert durch
Art. 1 des Gesetzes vom 19.12.2019 (GV.NRW, S. 1029), der §§ 39 bis 42 des Wasserhaushalts-
gesetzes des Bundes (WHG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31.07.2009 (BGBl. I, S. 2.585
ff.), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 18.08.2021 (BGBl. I, S. 3.901) sowie der §§ 62
bis 65 des Wassergesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LWG NRW) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 08.07.2016 (GV.NRW, S. 559) zuletzt geändert durch Art. 10 des Gesetzes
vom 04.05.2021 (GV.NRW, S. 560) hat der Rat der Stadt Münster in der Sitzung am 15.12.2021 die
folgende Satzung beschlossen:
Artikel I
Im gemäß § 4 Abs. 6 der Gewässergebührensatzung der Stadt Münster beigefügten Gebührentarif
werden nachfolgende Gebührensätze geändert:
versiegelte
Fläche
übrige
Fläche
1. Unterhaltungsverband „Amelsbüren-Hiltrup“ 98,67 1,8 5
2. Unterhaltungsverband „Obere Stever“ 159,35 2,68
3. Unterhaltungsverband „Havixbeck-Roxel“ 81,18 1,84
4. Unterhaltungsverband „St. Mauritz-Altenberge“ 183, 15 2,45
5. Unterhaltungsverband „Münster Süd-Ost“ 336,08 1,62
6. Unterhaltungsbereich der Stadt Münster 181,43 10,01
Unterhaltungsbereich
€ / ha
Artikel II
Diese Satzung tritt am 01.01.2022 in Kraft.
Anlage 2
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Gebührenbedarfsberechnung 2022
Gewässerunterhaltung
I. Zusammenfassende Übersicht der wesentlichen Kosten- und Ertragspositionen
GBR
2022
GBR
2021
GBR
2022
GBR
2021
PG
gesamt
relevant für
Gewässer-
gebühr
2 3 4 5 6 = 2 - 3 7 = 4 - 5
1 Personalaufwendungen 625,2 553,0 390,8 334,6 72,2 56,2
2 Aufwand für Sach- und Dienstleistungen 927,8 975,3 85 0,0 898,4 -47,5 -48,4
3 Sonstige ordentliche Aufwendungen 62,6 52,4 50,6 44,7 1 0,2 5,9
4 Interne Leistungsverrechnungen 74,0 73,4 56,4 56,2 0,6 0 ,2
5 Kalkulatorische Abschreibungen 116,0 120,0 - - -4,0 -
6 Kalkulatorische Zinsen 47,4 49,5 - - -2,1 -
1.853,0 1.823,6 1.347,9 1.333,9 29,4 14,0
7 Erstattungen von PG 1101 497,3 487,7 305,7 305,7 9,6 -
8 Sonstige Erträge 2,7 1,7 2,7 1,7 1,0 1,0
9 Gewässergebühren 1.039,5 1.026,5 1.039,5 1.026,5 13,0 13 ,0
1.539,5 1.515,9 1.347,9 1.333,9 23,6 14,0
-313,5 -307,7 - - -5,9 -
Produktgruppe 1304 Summe gesamt davon relevant
für Gewässergebühr
Veränderung 2022
zu 2021
Ergebnis
Summe Erträge
Angaben in T€
Kosten
Erträge
Summe Kosten
1
II. Erläuterungen zu wesentlichen Ansätzen
Pos. 1: Personalaufwendungen
Der Personalaufwand 2022 der Produktgruppe 1304 ste igt verglichen mit der Gebührenbe-
darfsberechnung des Vorjahres um rund 13 % auf 625 T€ an. Dieser Anstieg ist bedingt
durch unterstellte Tarif- und Entwicklungsstufensteigerungen.
Pos. 2: Aufwand für Sach- und Dienstleistungen
Diese Position ist wesentlich geprägt durch die Unt erhaltungs- und Betriebskosten für die
Gewässerunterhaltung der Stadt Münster (535 T€) sow ie den Zahlungen an die fünf Unter-
haltungsverbände (315 T€). Im Vergleich zum Vorjahr ist im Wesentlichen bedingt durch
Kosteneinsparungen dieser Kostenblock um ca. 5 % gesenkt worden (-47 T€).
Pos. 3: Sonstige ordentliche Aufwendungen
Diese Position beinhaltet u. a. personalabhängige S achkosten wie z. B. Schutz- und Dienst-
kleidung, Fortbildungen und Büromaterialien. Des Weiteren sind hier die Ausgleiche aus den
Unterdeckungen der Vorjahre berücksichtigt.
Anlage 2
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Pos. 7: Erstattungen von PG 1101
Die Gewässerunterhaltung ist eine kostenrechnende E inrichtung. Deshalb müssen Tätigkei-
ten, die für andere Einrichtungen der Stadt erbrach t werden, in Rechnung gestellt werden.
Durch den Zufluss von Schmutzwasser aus Kläranlagen und Regenwassereinleitungen aus
Kanälen in Fließgewässer wird z. B. die Unterhaltun g der Wasserläufe nachhaltig erschwert.
Daher sind die von den Unterhaltungsverbänden mit i hren Beiträgen geltend gemachten Er-
schwerer für o. g. Einleitungen im internen Verrechnungsverfahren von der Abwasserbeseiti-
gung zu erstatten. Gleiches gilt für das Unterhaltu ngsgebiet der Stadt Münster. Die Verrech-
nungen betragen insgesamt rund 497 T€. Hiervon entfallen auf die Erschwerer ca. 381 T€.
Pos. 9: Gewässergebühren
Die Gebühren werden gemäß dem Landeswassergestz NRW mit einem differenzierten Flä-
chenmaßstab je Grundstück nach der versiegelten und der übrigen, unversiegelten Fläche
veranlagt. Hierbei werden 90 % der umlagefähigen Kosten auf versiegelte und 10 % der um-
lagefähigen Kosten auf übrige Flächen verteilt.
Die Gewässergebühren werden aus dem gesamten umlage fähigen Aufwand von 1.039,5 T€
(2021 = 1.026,5 T€) für jeden Unterhaltungsverband einzeln ermittelt (s. Anlage 3). Die Ge-
bührentarife bei den versiegelten Flächen bewegen s ich zwischen 81,18 €/ha und
336,08 €/ha (der Durchschnitt liegt bei 158,93 € / ha statt bisher 157,93 € / ha).
Der Gebührenhaushalt „Gewässerunterhaltung“ ist ausgeglichen.
Anlage 3
Produktgruppe 1304 "Fließende Gewässer"
Gebührenbedarfsrechnung 2022
Ermittlung der Gebührensätze
Bezeichnung der Wasser- und
Bodenverbände
Flächen
gesamt
abzügl.
Wasser-
flächen
mögliche
Gesamt-
fläche
Verband
veranlagte
Gesamt-
fläche 2020
= Maßstab
befestigte
Flächen
übrige
Flächen
1 2 3 4 = 2 - 3 5 6 7 8 9 = 8 * 90% 10 = 9 / 6 11 = 8 * 10% 12 = 11 / 7 13 14 = 10 - 13 15 = 14 / 13
Amelsbüren - Hiltrup 7.618,5 182,0 7.436,5 7.185,4 1.036,8 6.148,5 113.665 102.299 98,67 11.367 1,85 99,12 -0,45 -0,5%
Obere Stever 890,5 12,1 878,4 725,0 95,4 629,5 16.895 15.205 159,35 1.689 2,68 149,54 9,81 6,6%
Havixbeck - Roxel 3.651,8 56,5 3.595,2 3.535,3 599,8 2.935,5 54.105 48.695 81,18 5.411 1,84 81,04 0,14 0,2%
St. Mauritz - Altenberge 3.367,7 229,9 3.137,8 2.811,0 302,0 2.509,0 61.460 55.314 183,15 6.146 2,45 182,55 0,60 0,3%
Süd - Ost 2.306,3 17,4 2.288,9 2.345,8 97,4 2.248,4 36.370 32.733 336,08 3.637 1,62 325,87 10,21 3,1%
Zwischensumme Wasser- und
Bodenverbände 17.834,7 497,9 17.336,8 16.602,4 2.131,5 14.471,0 282.495 254.246 119,28 28.250 1,95 113,56 5,72 5,0%
Gewässerunterhaltung
Stadt Münster 12.457,8 368,6 12.089,3 11.314,7 3.755,2 7.559,5 756.985 681.287 181,43 75.699 10,01 180,32 1,11 0,6%
Summe Gewässerunterhaltung 30.292,5 866,5 29.426,1 27.917,1 5.886,6 22.030,5 1.039.480 935.532 158,93 103.948 4,72 157,93 1,00 0,6%
Gebührensatz
versiegelte
Flächen 2021
Fächen im Stadtgebiet in ha
Veränderung
Gebührensatz für
versiegelte Flächen
von 2020 auf 2021
Kostenanteil
90 % auf
versiegelte
Flächen
Gebühr
versiegelte
Fläche
Kostenanteil
10 % auf
übrige
Flächen
Gebühr
unver-
siegelte
Fläche
Flächenaufteilung in ha
umlagefäh.
Aufwand lt.
GBR 2022
in €
Anlage A
1223 Zeichen
Anlage A zur V/0683/2021 Kurzüberblick Neufestsetzung der Gewässergebühren für 2022. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit der Vorlage wird das Ziel „Schaffung und Bewahrung eines ordnungsgemäßen und umweltgerechten Zustandes der Fließgewässer als Erholungs- und Lebensraum sowie die Gewährleistung eines ordnungsgemäßen Wasserabflusses“ verfolgt. Das T eilziellautet „Neufestsetzung der Gewässergebühren 2022“. Nach heutigem Stand ist eine Realisierung bis zum Jahr 2022 vorgesehen. Zur Erreichung des T eilzielsist kein finanzieller Bedarf erforderlich. Finanzierung Produktgruppe: 1304 Fließende Gewässer Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein Im Entwurf des Haushaltsplanes 2022 enthalten? Ja Nein X teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja X Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Rechtliche Grundlagen: Kommunalabgabengesetz (KAG) § 6 Landeswassergesetz NRW (LWG) § 64 Beeinflussbarkeit der finanziellen Auswirkungen: Entfällt. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Entfällt.
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0683/2021
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 19.10.2021
- Erstellt
- 07.09.2021 12:11