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V/0922/2019

Bestätigung des Gesamtabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2017

Vorlagen 20.09.2019

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Beschlussvorlage

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Ansehen

Prüfungsbericht-Gesamtabschluss-2017

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Ansehen

Anlage A

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Ansehen

Beschlussvorlage

3710 Zeichen

V/0922/2019 
V/0922/2019 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Bestätigung des Gesamtabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2017 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   09.10.2019 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
   09.10.2019 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Auf der Grundlage des als Anlage 1 beigefügten Prüfungsberichtes des Rechnungspr ü-
fungsausschusses wird der Gesamtabschluss der Stadt Münster zum 31.12.2017 mit einer 
Bilanzsumme von 4.213.293.028,86 € und einem Gesamtjahresüberschuss von 
26.910.195,93 € bestätigt (§ 116 Abs. 9 i. V. m. § 96 Abs. 1 Gemeindeordnung NRW – GO 
NRW). 
 
2. Dem Oberbürgermeister wird für den Gesamtabschluss 2017 durch die Ratsmitglieder En t-
lastung erteilt. 
 
 
Begründung: 
 
Nach § 116 Abs. 1 GO NRW haben die Gemeinden zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen 
Gesamtabschluss aufzustellen. 
 
Den mit Datum vom 11.0 3.2019 vom Stadtkämmerer aufgestellten und vom Oberbürgermeister b e-
stätigten Entwurf des Gesamtabschlusses zum 31.12.2017 einschließlich Gesamtlagebericht und 
Gesamtanhang hat der Rat in der Sitzung am 03.04.2019 (Vorlage Nr. V/0124/2019) zur Kenntnis 
genommen und zur Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss verwiesen. Gemäß § 116 Abs. 9 i. 
V. m. § 59 Abs. 3 GO NRW prüft der Rechnungsprüfungsausschuss den Gesamtabschluss, dabei 
bedient er sich der örtlichen Rechnungsprüfung. 
 
Nach § 102 Abs. 3 bis 5 i. V. m. Abs. 11 GO NRW war der Gesamtabschluss dahingehend zu prüfen, 
ob die gesetzlichen Vorschriften und die sie ergänzenden Bestimmungen beachtet worden sind und 
ob er unter Einbeziehung der Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild  
der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage der Gemeinde vermittelt. Einzubeziehen 
war auch die Beurteilung, ob der Gesamtlagebericht mit dem Gesamtabschluss in Einklang steht. 
Amt für 
Wirtschaftlichkeitsprüfung und 
Revision 
 
25.09.2019 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Herr Frohne 
Telefon: 492 1400 
FrohneK@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0922/2019 
 
Das Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision hat als örtl iche Rechnungsprüfung mit diesen 
Maßgaben die Prüfung des Gesamtabschlusses zum 31.12.2017 durchgeführt und über die Prüfung 
den als Anlage 1 beigefügten Bericht erstellt. Nach dem Ergebnis der Prüfung beläuft sich der G e-
samtjahresüberschuss 2017 auf 26.91 0.195,93 €. Die Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. 
Im Einzelnen wird dazu auf den Prüfungsbericht sowie ergänzend auf die bereits mit der Vorlage 
V/0124/2019 versandten Unterlagen zum Gesamtabschluss 2017 verwiesen. 
 
Dem Oberbürgermeister und dem Finanzdezernat wurde der Prüfungsbericht vor Abschluss der Pr ü-
fung zur Kenntnis gegeben.  
 
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 18.09.2019 den Bericht über die Prüfung 
des Gesamtabschlusses eingehend beraten, sich dabei dem durch das Amt für Wirtschaftlichkeitsprü-
fung und Revision formulierten uneingeschränkten Bestätigungsvermerk angeschlossen und dem Rat 
empfohlen, den aufgestellten Gesamtabschluss der Stadt Münster zum 31.12.2017 gemäß § 116 
Abs. 9 GO NRW zu bestätigen. 
 
Entlastung des Oberbürgermeisters 
 
Die Ratsmitglieder entscheiden über die Entlastung des Oberbürgermeisters bezüglich der Aufste l-
lung des Gesamtabschlusses (§ 116 Abs. 9 i. V. m. § 96 Abs. 1 GO NRW). Die Entlastung bringt zum 
Ausdruck, dass auf Grund des vorgelegten Ge samtabschlusses und der vorgenommenen Prüfung 
keine Einwendungen gegen die Haushaltsführung des Oberbürgermeisters erhoben werden. 
 
I. V. 
 
gez. 
Thomas Paal 
Stadtdirektor 
 
 
 
Anlage: Bericht über die Prüfung des Gesamtabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2017

Prüfungsbericht-Gesamtabschluss-2017

167847 Zeichen

Bericht 
 
 über die Prüfung des 
 
 Gesamtabschlusses der Stadt Münster  
 
 zum 31.12.2017 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Rechnungsprüfungsausschuss / 
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision

Bericht über die Prüfung des Gesamtabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2017
  
2
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster  14 0 20 40 Nr. 17 /2019 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung 
und Revision der Stadt Münster 
Albersloher Weg 33 
48155 Münster 
 
Telefon:  02 51 – 4 92 – 14 00 
Telefax: 02 51 – 4 92 – 77 13 
 
e-Mail:  revision@stadt-muenster.de

Bericht über die Prüfung des Gesamtabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2017
  
3
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster  14 0 20 40 Nr. 17 /2019 
 
Inhaltsverzeichnis 
 
 
1 Vorbemerkungen ........................................................................................................................... 4 
2 Prüfungsauftrag ............................................................................................................................. 4 
3 Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung ................................................................................. 5 
3.1 Gegenstand der Prüfung ......................................................................................................... 5 
3.2 Art und Umfang der Prüfung .................................................................................................... 5 
4 Grundsätzliche Feststellungen .................................................................................................... 6 
4.1 Feststellungen zum Entwurf des Gesamtabschlusses ............................................................ 6 
4.2 Stellungnahme zur Lagebeurteilung durch die Vertreter ......................................................... 7 
4.3 Unregelmäßigkeiten ................................................................................................................ 7 
5 Feststellungen und Erläuterungen zur Rechnungslegung im Gesamtabschluss .................. 8 
5.1 Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung ............................................................................. 8 
5.1.1 Rechtsgrundlagen der Gesamtabschlussrechnungslegung ................................................ 8 
5.1.2 Vorjahresabschluss ............................................................................................................. 8 
5.1.3 Konsolidierungskreis ........................................................................................................... 9 
5.1.4 Gesamtabschlussstichtag .................................................................................................. 11 
5.1.5 Ordnungsmäßigkeit von Abschlüssen,                                                                                 
 die in den Gesamtabschluss  einbezogen wurden ............................................................. 12 
5.1.6 Konsolidierungsmaßnahmen ............................................................................................. 12 
5.1.7 Einbezug nach der At-Equity-Methode .............................................................................. 13 
5.1.8 Einbezug nach der Methode At Cost ................................................................................. 13 
5.1.9 Gesamtabschlussbuchführung .......................................................................................... 13 
5.1.10 Beurteilung des Gesamtabschlusses ................................................................................ 14 
5.2 Gesamtaussage des Gesamtabschlusses ............................................................................ 15 
5.2.1 Gesamtaussage des Gesamtabschlusses ........................................................................ 15 
5.2.2 Wesentliche Bewertungsgrundlagen ................................................................................. 15 
6 Bestätigungsvermerk .................................................................................................................. 15 
 
 
Anlage:  Gesamtabschluss der Stadt Münster 
  -Gesamtergebnisrechnung 
  -Gesamtbilanz 
  -Gesamtanhang mit Kapitalflussrechnung 
  -Gesamtlagebericht

Bericht über die Prüfung des Gesamtabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2017
  
4
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster  14 0 20 40 Nr. 17 /2019 
1 Vorbemerkungen 
 
Mit der Einführung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements (NKF)  haben alle 
Kommunen in Nordrhein-Westfalen neben dem Einzelabschluss jährl ich einen Gesamt-
abschluss aufzustellen. Wie ein  Konzernabschluss fasst der Gesa mtabschluss die Rech-
nungsergebnisse der verselbständigten Aufgabenbereiche mit dene n der Kernverwaltung 
zusammen. Damit soll ein umfassendes und der tatsächlichen Aufg abenerledigung ent-
sprechendes Bild über die wirtschaftliche Lage und die Entwickl ung der Kommune ein-
schließlich der verselbständigten Aufgabenbereiche entstehen und zwar so, als wäre der 
gesamte Konzern ein einziges Unt ernehmen. Die Resultate aus wec hselseitigen Leis-
tungsbeziehungen und gesellschafts rechtlichen Einflüssen werden  im Gesamtabschluss 
dabei weitestgehend eliminiert. 
 
Der Gesamtabschluss zum 31.12.2017 wurde am 11.03.2019 vom Kämm erer aufgestellt 
und vom Oberbürgermeister bestätigt. 
 
Danach nahm der Rat der Stadt M ünster in seiner Sitzung am 03.0 4.2019 den Gesamt-
abschluss zur Kenntnis und verwies ihn an den Rechnungsprüfungs ausschuss zur Prü-
fung (V/0124/2019). Der Gesamtabschluss des Jahres 2017 wurde m it einer Verspätung 
von mehr als 6 Monaten vorgelegt. 
 
Die Fristüberschreitung wird darauf zurückgeführt, dass sich vo rgelagerte Arbeiten in Be-
zug auf die Aufstellung des städt ischen Einzelabschlusses verzögerten. Mit der Neuorga-
nisation im Amt für Finanzen un d Beteiligungen erwartet die Ver waltung eine Entzerrung 
von Haushaltsplanung, -abwicklung und Jahresabschlusserstellung. Hierdurch sollen u.a. 
die Jahresabschlussarbeiten und i n Folge dessen auch die Aufste llung des Gesamtab-
schlusses beschleunigt werden. 
 
Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes NRW stell-
te mit Schreiben vom 15.02.201 9 - Az. 304 – 48.12.02/99 – 765/1 8(60) – bezüglich des 
Inkrafttretens des 2. NKFWG klar , dass die neuen Regeln erstmal s auf den Jahresab-
schluss bzw. Gesamtabschluss zum 31.12.2019 anzuwenden sind. De mgegenüber sind 
die neuen Vorschriften, die sich auf das Verfahren und das Vorgehen bei der Prüfung be-
ziehen, seit dem 1. Januar 2019 in Kraft und finden daher auch auf die Prüfung der Ab-
schlüsse vergangener Jahre Anwendung. 
 
 
2 Prüfungsauftrag 
 
Gemäß § 102 Abs. 11 Gemeindeordnung NRW (GO NRW n.F.) i.V.m. 31 7 HGB ist der 
Gesamtabschluss vom Rechnungsprüfungsausschuss zu prüfen. 
 
In die Prüfung des Gesamtabschlu sses ist die Buchführung einzub eziehen. Die Prüfung 
hat sich darauf zu erstrecken, ob die gesetzlichen Vorschriften  und die sie ergänzenden 
ortsrechtlichen Bestimmungen oder sonstigen Satzungen beachtet worden sind. Die Prü-
fung ist so anzulegen, dass Unri chtigkeiten und Verstöße gegen die maßgeblichen Be-
stimmungen, die sich auf die Dar stellung der Vermögens-, Finanz - und Ertragslage der 
Gemeinde wesentlich auswirken, bei gewissenhafter Berufsausübung erkannt werden. 
 
Der Gesamtlagebericht ist darauf zu prüfen, ob er mit dem Gesam tabschluss sowie den 
bei der Prüfung gewonnenen Eindrücken in Einklang steht und ob er insgesamt ein zutref-
fendes Bild von der Lage der Gemeinde vermittelt. Dabei ist auc
h zu prüfen, ob die Chan-
cen und Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dargestell t sind. Die Prüfung des 
Lageberichtes hat sich auch darauf zu erstrecken, ob die gesetz lichen Vorschriften zu 
seiner Aufstellung beachtet worden sind.

Bericht über die Prüfung des Gesamtabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2017
  
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Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster  14 0 20 40 Nr. 17 /2019 
In die Prüfung müssen die Jahresabschlüsse der verselbständigte n Aufgabenbereiche 
nicht einbezogen werden, wenn diese nach gesetzlichen Vorschrif ten geprüft worden 
sind, was bei den städtischen Beteiligungen, Sondervermögen und rechtlich unselbstän-
digen Stiftungen regelmäßig der Fall ist. 
 
Über Art und Umfang der Prüfung durch das AWR sowie über das Er gebnis der Prüfung 
ist nach § 102 Abs. 8 GO NRW (n. F.) i.V.m. §§ 321 und 322 HGB e in Prüfungsbericht zu 
erstellen, in den der Bestätigungsvermerk oder der Vermerk über  seine Versagung auf-
zunehmen ist. 
 
 
3 Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung 
 
3.1 Gegenstand der Prüfung 
 
Gegenstand der Prüfung war der G esamtabschluss der Stadt Münste r zum 31.12.2017 
einschließlich Lagebericht und Anha ng. Das AWR prüfte hier gemä ß § 102 GO NRW 
(n.F.), ob bei der Aufstellung des  Gesamtabschlusses - bestehen d aus Bilanz, Ergebnis-
rechnung, Lagebericht, Anhang mit Kapitalflussrechnung – die fü r die Rechnungslegung 
geltenden gesetzlichen Vorschriften und die sie ergänzenden ort srechtlichen Bestimmun-
gen oder sonstigen Satzungen eingehalten wurden. 
 
3.2 Art und Umfang der Prüfung 
 
Die Prüfung durch das AWR ist gemäß § 102 GO NRW (n.F.) durchgeführt worden. Dabei 
lehnte das AWR die Prüfung an die  vom Institut Deutscher Wirtsc haftsprüfer (IDW) fest-
gestellten Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung an und s tützt sich auf die vom 
IDW entwickelten besonderen Grundsätze für die Durchführung von  Konzernabschluss-
prüfungen (einschließlich der Verwe rtung der Tätigkeit von Teil abschlussprüfern) - IDW 
PS 320 n.F. Daneben beachtete das AWR die Leitlinien des Institutes der Rechnungsprü-
fer (IDR) zur Prüfung von kommunalen Gesamtabschlüssen – IDR 300. 
 
Das AWR plante die Prüfung und führte sie so durch, dass ein hi nreichend sicheres Urteil 
darüber abgegeben werden kann, ob di e Buchführung, der Gesamtab schluss und der 
Gesamtlagebericht frei von wesentlichen Fehlaussagen sind. 
 
Die Prüfung umfasste insbesondere die  
 
- Einhaltung formaler Anforderungen an den Gesamtabschluss 
- Bestimmung des Konsolidierungskreises 
- Entwicklung der Meldedateien der voll zu konsolidierenden Unt ernehmen aus ihren Ein-
zelabschlüssen bzw. dem Konzernabschluss des Teilkonzerns Stadtwerke 
- Einhaltung des Einheitsgrundsatzes bei Stichtag, Ausweis und Bewertung 
- Übernahme der Formularabschlüsse (Reporting Packages) in die Konzernbuchführung 
- Plausibilität von Anpassungsbuchungen 
- Ordnungsmäßigkeit der Konsolidierungsmaßnahmen, i.E. 
-einseitige Eliminierungen 
-Kapitalkonsolidierung 
-Schuldenkonsolidierung 
-Aufwands- und Ertragskonsolidierung 
- Anwendung der At-Equity-Bewertung 
- Einbezug von Beteiligungen nach der At-Cost-Methode

Bericht über die Prüfung des Gesamtabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2017
  
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Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster  14 0 20 40 Nr. 17 /2019 
- Vollständigkeit und Verständlichkeit des Konzernanhangs 
- Ordnungsmäßigkeit der Kapitalflussrechnung 
- Wahrheitsgehalt der Darstellungen im Lagebericht 
 
Sofern einzelne Abschlüsse der i n den Gesamtabschluss einbezoge nen Unternehmen 
durch andere Abschlussprüfer geprüft wurden, überzeugte sich da s AWR von der Einhal-
tung der Voraussetzungen zur Weiterverwendung dieser Abschlüsse.  
 
Den Gesamtanhang prüfte das AWR  darauf, ob die gesetzlich gefor derten Angaben voll-
ständig und zutreffend sind. 
 
Die Angaben im Gesamtlagebericht  wiederum wurden auf Plausibili tät und Übereinstim-
mung mit den während der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen überp rüft. Daneben ver-
gewisserte sich das AWR davon, dass der Gesamtlagebericht mit d en Kernaussagen der 
konsolidierten Abschlüsse in Einklang steht. 
 
Die Prüfung wurde im Zeitraum von der 13. KW - 16. KW 2019 durchgeführt. 
 
Der Prüfung liegt ein umfass endes Prüfungskonzept zu Grunde, da s Auskunft über die 
Strategie, die Art und den Umf ang der unterschiedlichen Prüfung sschritte gibt. Die jewei-
ligen Prüfungsergebnisse wurden in  15 einzelnen Prüfungsvermerk en dokumentiert. Die 
wesentlichen Inhalte der Prüfungsdokumentation wurden in diesem Bericht zusammenge-
fasst. 
 
Die Berichterstattung über die Prüfung orientiert sich an den G rundsätzen ordnungsmäßi-
ger Berichterstattung bei (Konzern-)Abschlussprüfungen (IDW PS 450) und den Leitlinien 
des IDR zur Berichterstattung bei kommunalen Abschlussprüfungen  (IDR PS 260). Das 
AWR beschränkt sich bei der Ber ichterstattung auf die wesentlic hen Ergebnisse aus der 
Prüfung. 
 
 
4 Grundsätzliche Feststellungen 
4.1 Feststellungen zum Entw urf des Gesamtabschlusses 
 
Der Gesamtabschluss setzt sich aus den gesetzlich geforderten Elementen zusammen: 
 
- Gesamtergebnisrechnung 2017 
- Gesamtbilanz zum 31.12.2017 
- Gesamtanhang mit Kapitalflussrechnung 
- Gesamtlagebericht 
 
Seine Inhalte und Darstellungen decken sich mit den Erkenntniss en, die das AWR wäh-
rend der Prüfung gewonnen hat. Mit dem Gesamtabschluss wird ein  zutreffender Ge-
samtüberblick über die wirtschaftliche Lage und die Entwicklung der Stadt Münster als ein 
einheitliches Unternehmen gegeben. 
 
Änderungen bzw. Korrekturen der E ntwurfsfassung waren nicht erforderlich. Diesem Prü-
fungsbericht ist der endgültig vo m Rat der Stadt Münster festzu stellende Gesamtab-
schluss 2017 beigefügt.

Bericht über die Prüfung des Gesamtabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2017
  
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Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster  14 0 20 40 Nr. 17 /2019 
4.2 Stellungnahme zur Lagebeur teilung durch die Vertreter 
 
Der Lagebericht entspricht den gesetzlichen Vorschriften des § 51 GemHVO (a.F.). Er 
steht im Einklang mit dem Gesamtabschluss sowie den während der  Prüfung gewonne-
nen Eindrücken. 
 
Der Lagebericht vermittelt eine zutreffende Vorstellung von der Lage und der voraussicht-
lichen Entwicklung der Stadt Münster unter Einbindung der verse lbständigten Aufgaben-
bereiche. Die wesentlichen Chanc en und Risiken der künftigen En twicklung sind zutref-
fend dargestellt. 
 
Folgende Informationen sollten aus Sicht des AWR besonders hervorgehoben werden: 
 
- Die Gesamtbilanzsumme stieg um r d. 96,3 Mio. € auf 4.213,3 Mi o. €. Hiervon entfällt 
ein Anteil von 18,7 % auf das Eigenkapital. 
 
- Die ordentlichen Gesamterträge betragen im Berichtsjahr rd. 1 .800,9 Mio. €. Gegen-
über dem Vorjahr kommt es zu einer Steigerung von rd. 101,3 Mio. €. 
 
- Die ordentlichen Gesamtaufwen dungen hingegen stiegen stärker.  Im Vergleich zum 
Vorjahr erhöhten sie sich um 109,1 Mio. € auf 1.757,4 Mio. €. 
 
- Im Ergebnis dieser Entwicklung s ank das Gesamtergebnis der laufenden Geschäftstä-
tigkeit um rd. 7,8 Mio. € auf 43,5 Mio. €. Im Vorjahr betrug das Ergebnis an dieser Stel-
le noch rd. 51,3 Mio. €. 
 
- Die Belastungen aus dem Finanzer gebnis i.H.v. -16,6 Mio. € fi elen im Berichtsjahr um 
13,4 Mio. € niedriger aus.  
 
- In Folge dessen errechnet sich für das Haushaltsjahr 2017 ein  Gesamtüberschuss 
i.H.v. rd. 26,9 Mio. €. Dem st and im Vorjahr ein Überschuss i.H .v. rd. 25,4 Mio. € ge-
genüber. 
 
 
4.3 Unregelmäßigkeiten 
 
Die Prüfung des AWR erstreckt s ich gem. § 102 Abs. 13 GO NRW au ch darauf, ob die 
gesetzlichen Vorschriften und di e sie ergänzenden Satzungen sow ie ortsrechtlichen Be-
stimmungen beachtet worden sind. Hierbei beschränkte sich das AWR auf die Einhaltung 
derjenigen Rechnungslegungsnormen, die für die Aufstellung des Gesamtabschlusses 
und des Gesamtlageberichtes maßgeblich sind. 
 
Neben der Fristüberschreitung bei der Aufstellung des Gesamtabs chlusses erkannte das 
AWR während seiner Prüfung des Gesamtabschlusses keine weiteren Sachverhalte, über 
die an dieser Stelle zu berichten wäre.

Bericht über die Prüfung des Gesamtabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2017
  
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Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster  14 0 20 40 Nr. 17 /2019 
5 Feststellungen und Erläuter ungen zur Rechnungslegung im Gesamtabschluss 
 
5.1 Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung 
 
5.1.1 Rechtsgrundlagen der Gesamtabschlussrechnungslegung 
 
Auf den Gesamtabschluss sind gemäß § 49 GemHVO (a.F.) die zentr alen Vorschriften 
zum Aufbau und Inhalt von Bilanz, Ergebnisrechnung, zur Bewertu ng von Vermögen und 
Schulden sowie zum jährlichen Abschluss - §§ 32 bis 38, 41 bis 43 und 
47 GemHVO  (a.F.) - entsprechend anzuwenden, soweit seine Eigen art keine Abwei-
chungen bedingt oder nichts anderes bestimmt ist. 
 
Die Art der Zusammenfassung v on Rechnungsergebnissen der Kernve rwaltung mit de-
nen der verselbständigten Aufgabenbereiche wird in § 50 GemHVO (a.F.) geregelt. Dabei 
richten sich die Konsolidierungsmethoden wiederum nach den Vors chriften des Handels-
rechts. 
 
Eine städtische Gesamtabschlussrichtlinie beinhaltet darüber hi naus grundsätzliche An-
weisungen. Sie ist für die St adt Münster und die voll zu konsol idierenden Aufgabenberei-
che verbindlich und bildet die Grundlage für ein funktionierend es internes Kontrollsystem 
(IKS). 
 
Der Gesamtabschluss der Stadt Münster zum 31.12.2017 steht im E inklang mit den ge-
setzlichen Bestimmungen und den Regelungen der gültigen Gesamtabschlussrichtlinie. 
 
Ferner hatte das Innenministerium NRW im Jahr 2009 ein Modellpr ojekt „NKF-
Gesamtabschluss“ initiiert, um aus einer modellhaften Umsetzung  der gesetzlichen An-
forderungen des § 116 GO NRW Leitlinien für die Kommunen in Nor drhein-Westfalen zur 
Integration der komplexen Beteiligungsstrukturen in eine konsol idierte Gesamtrechnung 
für den Konzern Kommune zu entwickeln. In diesem Modellprojekt wirkten die Landes-
hauptstadt Düsseldorf, die Städt e Essen, Solingen und Lippstadt  sowie der Kreis Unna 
als Modellkommunen mit. Das Modellprojekt wurde durch eine Wirt schaftsprüfungsgesell-
schaft fachlich begleitet. Im Ergebnis entstand ein Leitfaden, der als Arbeitshilfe diente, 
um notwendige Entscheidungen bei der Aufstellung eines kommunal en Gesamtabschlus-
ses zu treffen. 
 
Der Leitfaden ist dabei weder eine Rechtsvorschrift noch ein ve rbindlicher Erlass des In-
nenministeriums. Gleichwohl griff die Verwaltung der Stadt Müns ter im Bedarfsfall auf die 
Handlungsempfehlungen des Modellpro jektes zurück, um die für di e Kommunalverwal-
tung aufgezeigten Vereinfachungsmöglichkeiten zu nutzen. 
 
Die Verfahrensweise zur Aufste llung des Gesamtabschlusses 2017 ist zweckmäßig. Die 
Meldedaten mit den vorgeprüften Formularabschlüssen sowie sämtl iche Buchungen hin-
sichtlich der Eliminierung und Konsolidierung von Geschäftsvorf ällen ließen sich nach-
vollziehen.  
 
 
5.1.2 Vorjahresabschluss 
 
Das AWR prüfte den Gesamtabschluss 2016 in der Zeit von der 05.  – 08. KW 2019. Der 
Bericht Nr. 06/2019 beschreibt das Ziel sowie Art und Umfang de r Prüfung. Auf Grund 
von Feststellungen war der Entw urf des Gesamtabschlusses in fol genden Bereichen zu 
berichtigen:

Bericht über die Prüfung des Gesamtabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2017
  
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Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster  14 0 20 40 Nr. 17 /2019 
-Kapitalflussrechnung 
-Aufdeckung stiller Reserven beim Grundvermögen York-Höfe 
-Kapitaleinlage der Stadt Münster in die Stadtwerke Münster GmbH 
 
Nachdem das Beteiligungsmanagement die Hinweise aufgegriffen un d eingearbeitet hat-
te, ist der vom Rat festzustellende Gesamtabschluss 2016 fehler frei. Der geänderte Ge-
samtabschluss 2016 ist Bestandteil des Prüfungsberichtes. 
 
Der geänderte Gesamtabschluss 2016 wurde vom Kämmerer und Oberb ürgermeister be-
stätigt und wurde zusammen mit dem Bericht über die Prüfung des  AWR in der Sitzung 
des Rechnungsprüfungsausschusses am 28.05.2019 vorgestellt und erörtert. Der Rech-
nungsprüfungsausschuss hat den Bericht ei ngehend beraten und danach einen uneinge-
schränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Er empfahl dem Rat, den  Gesamtabschluss der 
Stadt Münster zum 31.12.2016 zu bestätigen. 
 
Danach wurde der Gesamtabschluss durch den Rat der Stadt Münste r in der Sitzung am 
03.07.2019 bestätigt. 
 
 
5.1.3 Konsolidierungskreis 
 
Das Beteiligungsmanagement prüft für jeden Abschluss aufs Neue,  ob die Beteiligungen 
der Stadt Münster in den Gesamt abschluss einzubeziehen sind und welche Methode ggf. 
dabei anzuwenden ist. 
 
Die Art des Einbezugs wird durch §  50 GemHVO (a.F.) vorgegeben.  Danach sind ver-
selbständigte Aufgabenbereiche vo ll zu konsolidieren, wenn sie entweder unter der ein-
heitlichen Leitung der Stadt Müns ter stehen oder von der Stadt Münster beherrscht wer-
den (Control-Konzept). Sofern di e Stadt Münster hingegen nur ei nen maßgeblichen Ein-
fluss auf die verselbständigten Aufgabenbereiche ausübt, ist di e At-Equity-Methode an-
zuwenden. 
 
Wird weder ein beherrschender noch ein maßgeblicher Einfluss seitens der Stadt Münster 
ausgeübt, werden die verselbständigten Aufgabenbereiche im Gesamtabschluss mit ihren 
fortgeführten Anschaffungskosten (at cost) bewertet. 
 
Wenn die verselbständigten Aufgab enbereiche für die Verpflichtu ng, ein den tatsächli-
chen Verhältnissen entsprechend es Bild der Vermögens-, Schulden -, Ertrags- und Fi-
nanzlage der Gemeinde zu vermitteln, von untergeordneter Bedeut ung sind, müssen sie 
nicht im Gesamtabschluss konso lidiert, sondern können mit ihren  Anschaffungskosten 
einbezogen werden. 
 
Die Frage der Wesentlichkeit wu rde auf der Grundlage von folgen den Verhältniszahlen 
beurteilt: 
 
- Anteil der Beteiligung am  Gesamtanlagevermögen 
- Anteil der Beteiligung am Gesamteigenkapital 
- Anteil der Beteiligung am Fremdkapital 
- Anteil der Beteiligung an den ges amten Verbindlichkeiten 
- Anteil der Beteiligung an der B ilanzsumme aller betroffenen Beteiligungen 
- Anteil der Beteiligung an den gesamten Erträgen 
- Anteil der Beteiligung an den gesamten Aufwendungen 
- Anteil der Beteiligung an der gesamten Liquidität

Bericht über die Prüfung des Gesamtabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2017
  
10
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster  14 0 20 40 Nr. 17 /2019 
Lagen die Anteile einer Beteiligung unter 3 % bzw. bei mehreren Beteiligungen unter 5 %, 
so wurden die betreffenden Bete iligungen im Gesamtabschluss mit  ihren fortgeführten 
Anschaffungskosten erfasst, anderenfalls erfolgte ein Einbezug at equity. 
 
Bei der Vollkonsolidierung werd en Vermögensgegenstände, Schulde n, Rechnungsab-
grenzungsposten, Bilanzierungshilfen und Sonderposten der einbezogenen Unternehmen 
nach einer Neubewertung unter B erücksichtigung der Vorgaben des  NKF in voller Höhe 
in den Gesamtabschluss aufgenommen. 
 
Zur Vermeidung von Doppelerfassungen erfordert die Vollkonsolid ierung eine Kapitalkon-
solidierung, eine Schuldenkonso lidierung sowie die Verrechnung von sich entsprechen-
den Aufwendungen und Erträgen. 
 
Demgegenüber vereinfacht die At- Equity-Methode den Einbezug des  verselbständigten 
Aufgabenbereiches, indem der Beteiligungsbuchwert um die Entwic klung des anteiligen 
Eigenkapitals am beteiligten Tochterunternehmen fortgeschrieben und dieser Wert in den 
Gesamtabschluss übernommen wird. 
 
Beim Gesamtabschluss 2017 setzt si ch der Konsolidierungskreis n eben der Stadt Müns-
ter aus folgenden Unternehmen zusammen: 
 
◊ Verbundene Unternehmen / v oll zu konsolidieren: 
 
 GA 2016 GA 2017 
Stadtwerke Münster GmbH-Teilkonzern Voll Voll 
Wohn- und Stadtbau GmbH Voll Voll 
AWM Voll Voll 
 
Alle drei Unternehmen sind sowohl hinsichtlich ihres Einzelwertes (> 3%) als auch in ihrer 
Gesamtheit von Bedeutung (>5%) und bilden daher den Kreis der v oll zu konsolidieren-
den Unternehmen.  
 
◊ Assoziierte Unternehmen / B ewertung At-Equity-Methode: 
 
 GA 2016 GA 2017 
Citeq at equity at equity 
Theater Münster at equity at equity 
Messe und Cong. Centrum Halle Münsterland GmbH at equity at equ ity 
Westfälischer Zoologischer Garten Münster GmbH at equity at equ ity 
 
Sämtliche nach der At-Equity-Met hode berücksichtigte Unternehme n sind hinsichtlich ih-
rer Einzelwerte (< 3%) zwar als von untergeordneter Bedeutung e inzustufen. Die Ge-
samtheit aller Unternehmen überstieg allerdings den Grenzwert v on 5 %, so dass die vier 
oben genannten Unternehmen nicht at cost sondern at equity einbezogen wurden.  
 
 
◊ Einbezug at cost: 
 
 Anteil 
% GA 2016 GA 2017 
aus dem Kreis der  
verbundenen Unternehmen 
   
Theaterhaus Pumpenhaus GmbH 100,00 at cost at cost 
Münster Marketing 100,00 at cost at cost 
Wirtschaftsförderung Münster GmbH 85,00 at cost at cost

Bericht über die Prüfung des Gesamtabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2017
  
11
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster  14 0 20 40 Nr. 17 /2019 
 Anteil 
% GA 2016 GA 2017 
aus dem Kreis der assoz. Unternehmen    
GML Gewerbepark Münster 
Loddenheide GmbH 33,33 at cost at cost 
Airport Park FMO GmbH 33,33 at cost at cost 
    
aus dem Kreis der übrigen Beteiligun-
gen 
   
RELIGIO Westfälisches Museum  
für religiöse Kultur GmbH 10,00 at cost at cost  
Institut für vergleichende          
Stadtgeschichte IStG GmbH 10,00 at cost at cost 
Chemisches und Veterinäruntersu-
chungsamt Münster-Emscher-Lippe 6,25 --- at cost 
Regionalverkehr Münsterland GmbH 4,02 at cost at cost 
Westfälisches Pferdemuseum GmbH 1,00 at cost at cost 
    
aus dem Kreis der Sondervermögen    
Hüfferstiftung ----- at cost at cost 
Stiftung Generalarmenfonds ----- at cost at cost 
Friedrich und Irmgard  
Buschmann Stiftung ----- at cost at cost 
 
Die Unternehmen aus dem Kreis der verbundenen Unternehmen (behe rrschender Ein-
fluss, > 50%) sowie die Unternehm en aus dem Kreis der assoziier ten Unternehmen (20-
50 %) wurden wegen ihrer unter geordneten Bedeutung at cost im G esamtabschluss be-
rücksichtigt. Gleiches gilt für die unselbständigen Stiftungen. 
 
Die Gesellschaften RELIGIO West fälisches Museum für religiöse K ultur GmbH, IStG 
GmbH, Regionalverkehr Münsterland GmbH und Westfälisches Pferde museum GmbH 
hingegen wurden wegen ihres niedri gen Beteiligungsanteils (< 20  %) nur at cost, d.h. mit 
ihren Anschaffungswerten in den Gesamtabschluss einbezogen. 
 
Aus Sicht des AWR ist die Vorgehensweise zur Abgrenzung des Kon solidierungskreises 
nicht zu beanstanden. Gegenüber der letzten Prüfung ergaben sic h keine Veränderun-
gen. Die Berechnungen waren übers ichtlich und nachvollziehbar b elegt. Die diesbezügli-
chen Angaben im Gesamtabschluss entsprechen den tatsächlichen Gegebenheiten.  
 
 
5.1.4 Gesamtabschlussstichtag 
 
Der Gesamtabschlussstichtag 31. 12.2017 entspricht dem Stichtag des Mutterunterneh-
mens Stadt Münster. Die Jahresabschlüsse der voll zu konsolidierenden Betriebe wurden 
alle gesetzesgemäß auf diesen Stichtag aufgestellt und auf dies er Grundlage in den Ge-
samtabschluss einbezogen. 
 
Bei den assoziierten Betrieben, d ie nach der At-Equity Methode einbezogen werden, 
kann gem. § 50 Abs. 3 GemHVO i.V.m. § 312 Abs 6 HGB der jeweils  letzte Jahresab-
schluss herangezogen werden, auch wenn der Stichtag – wie im Fa ll des Theaters Müns-
ter - abweicht. Ein Zwischenabschluss brauchte für den Gesamtab schluss 2017 folglich 
nicht erstellt zu werden.

Bericht über die Prüfung des Gesamtabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2017
  
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Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster  14 0 20 40 Nr. 17 /2019 
5.1.5 Ordnungsmäßigkeit von Absch lüssen, die in den Gesamtabsch luss einbezogen 
wurden 
 
Die Jahresabschlüsse der verselbständigten Aufgabenbereiche bra uchen gemäß 
§ 116 Abs. 7 GO NRW (a.F.) nicht in die Prüfung des AWR einbezo gen werden, wenn 
diese nach gesetzlichen Vorschriften bereits geprüft worden sind. Das AWR vergewisser-
te sich daher davon, dass sämtliche Abschlüsse bereits einer ge setzlichen Abschlussprü-
fung durch eine Wirtschaftsprüf ung unterzogen wurden. Es lagen Prüfungsberichte mit 
einem jeweils uneingeschränkten Bestätigungsvermerk vor. 
 
Ferner impliziert der bei Aufstellung des Gesamtabschlusses zu beachtende Grundsatz 
der Einheitlichkeit Regeln, wie d ie Einzelabschlüsse der versel bständigten Aufgabenbe-
reiche beschaffen sein müssen, damit sie zu einem Summenabschluss zusammengefasst 
werden können. Etwaige Bilanzier ungsunterschiede sind zur Wahru ng des Grundsatzes 
der Einheitlichkeit in den Ko mmunalbilanzen und der Ergebnisrechnung nach den gelten-
den Regelungsvorschriften des NKF anzupassen, um das Zahlenwerk  der in den Ge-
samtabschluss einzubeziehenden Bere iche für die Erstellung des Summenabschlusses 
zu vereinheitlichen. 
 
Die für den Gesamtabschluss relevanten Überleitungsrechnungen d er voll zu konsolidie-
renden Betriebe wurden im Rahmen einer erweiterten Jahresabschl ussprüfung bereits ei-
ner kritischen Durchsicht durch den jeweiligen Wirtschaftsprüfe r der Tochtergesellschaft 
unterzogen.  
 
Sie bestätigten, dass die Überleitungen auf NKF in Übereinstimmung mit den Vorschriften 
des § 116 GO NRW (a.F.) und der dazu beschlossenen Gesamtabschl ussrichtlinie der 
Stadt Münster erstellt wurden.  
 
Aus diesem Grunde unterzog das AWR die Formularabschlüsse der v oll konsolidierten 
Betriebe nur noch einer weiteren Plausibilitätsprüfung. Hierbei hinterfragte das AWR die 
Angaben zur Anpassung der Abschlüsse an die im Konzern Stadt Mü nster geltenden Bi-
lanzierungs- und Bewertungsrichtlinien sowie die diversen Umgruppierungen. Es ergaben 
sich dabei keine Beanstandungen. 
 
 
5.1.6 Konsolidierungsmaßnahmen 
 
Im Anhang des Gesamtabschlusses wu rden die jeweiligen Konsolidi erungsmethoden 
wahrheitsgemäß erläutert. 
 
Zu Beginn der Konsolidierung ident ifizierte die Verwaltung diej enigen Geschäftsvorfälle, 
die in den jeweiligen Einzelabschlüssen bilanziert waren, aber im Gesamtabschluss we-
gen des Einheitsgedankens des Gesam tabschlusses keinen Bestand haben. Sie wurden 
aus dem Gesamtabschluss abgegrenzt. Ein Beispiel hierfür sind d ie Rückstellungen für 
die an die Stadt Münster zu ent richtenden Gewerbesteuern oder A ktive Rechnungsab-
grenzungsposten, die die Stadt M ünster für die an die im Vollko nsolidierungskreis einbe-
zogenen Unternehmen gezahlten Zuwendungen gebildet hat. 
 
Die Kapitalkonsolidierung wurde nach der Neubewertungsmethode d urchgeführt. Ver-
gleichbare Vermögenspositionen im Konsolidierungskreis wurden e inheitlich auf der 
Grundlage des NKF bewertet. Ansonsten wurden betriebsspezifische Besonderheiten aus 
den Einzelabschlüssen übernommen. D anach wurden die Kapitalverf lechtungen der in 
den engeren Konsolidierungskreis einbezogenen Betriebe unterein
ander aufgelöst, um 
eine Doppelerfassung der korrespondierenden Werte im Gesamtabschluss zu vermeiden. 
Die durch die Kapitalkonsolidie rung entstandenen Geschäfts- ode r Firmenwerte werden 
über einen Zeitraum von 15 Jahren erfolgswirksam aufgelöst.

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Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster  14 0 20 40 Nr. 17 /2019 
Die Schuldenkonsolidierung bewirkt e ordnungsgemäß eine Eliminie rung von wechselsei-
tigen Ausleihungen, Forderungen,  Rückstellungen, Verbindlichkei ten und Rechnungsab-
grenzungsposten. 
 
Im Rahmen der Aufwands- und Ertragskonsolidierung wurden untere inander entstandene 
Aufwendungen und Erträge gegeneinander aufgerechnet.  
 
Von einer Eliminierung etwaiger Zwischenergebnisse wurde gem. §  50 Abs. 1 und 2 
GemHVO (a.F.) bei den voll zu konsolidierenden Unternehmen abge sehen. Eine Aus-
nahme davon stellt die Aufdeckung von stillen Reserven aus der Übertragung des Grund-
vermögens der York-Höfe von der Stadt Münster auf die Wohn- und  Stadtbau Woh-
nungsunternehmen der Stadt Münster GmbH dar. 
 
Die Kapitalkonsolidierung, die Aufrechnung von Forderungen und Verbindlichkeiten sowie 
die Eliminierung von Aufwendungen und Erträgen wurden sachgerec ht durchgeführt und 
dokumentiert. Auftretende Differenzen wurden durch den Abgleich von Salden so weit wie 
möglich aufgeklärt. 
 
 
5.1.7 Einbezug nach der At-Equity-Methode 
 
Die Beteiligungen der Stadt Münste r an den Unternehmen citeq, W estfälischer Zoologi-
scher Garten GmbH, das Theater Münster und die Messe und Congre ss Center Halle 
Münsterland GmbH wurden nach de r At-Equity-Methode in den Gesam tabschuss einbe-
zogen. Danach wurde der Wert der  Beteiligung jeweils mit dem au f die Stadt Münster am 
31.12.2017 entfallenden Anteil am Eigenkapital des Unternehmens  bilanziert. Soweit sich 
Abweichungen zu den im Einzelabschluss der Stadt Münster geführ ten Bilanzansätzen 
ergaben, kam es zu entsprechenden Korrekturbuchungen. Die Bewer tung war in nach-
vollziehbarer Weise dokumentiert. 
 
 
5.1.8 Einbezug nach der Methode At Cost 
 
Bei den Beteiligungen und Sonder vermögen, die nac h der Methode At Cost in den Ge-
samtabschluss einbezogen wurden, übernahm man die historischen Anschaffungskosten 
aus dem Einzelabschluss der St adt Münster 31.12.2017 in den Ges amtabschluss. Die 
Bewertung und Bilanzierung führte zu keinen Einwendungen seitens der Prüfung.  
 
 
5.1.9 Gesamtabschlussbuchführung 
 
Das NKF verpflichtet die Kommunen nicht dazu, den Gesamtabschluss auf der Grundlage 
einer eigenständigen Gesamtbuchf ührung aufzustellen, in der die  einzelnen Geschäfts-
vorfälle des Konzerns Stadt Müns ter wie für den Einzelabschluss  sachlich und zeitlich 
geordnet nachgehalten werden. Vielmehr wird bei der Aufstellung  des Gesamtabschlus-
ses auf die vorliegenden Einzelabschlüsse der einbezogenen Betr iebe zurückgegriffen 
und es werden verschiedene Anpassungen vorgenommen. 
 
Gleichwohl sind die jeweiligen Arbeitsschritte zur Aufstellung des Gesamtabschlusses 
klar und verständlich zu dokument ieren, denn die Anforderungen an die Dokumentation 
der Aufstellung des Gesamtabsch lusses ergeben sich aus dem Bede utungszusammen-
hang des § 116 Abs. 6 GO NRW.

Bericht über die Prüfung des Gesamtabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2017
  
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Es gibt eine Richtlinie für den Gesamtabschluss, in der die ein zelnen Arbeitsschritte und 
Anweisungen zur Aufstellung des Gesamtabschlusses festgelegt wu rden. Sie enthält da-
neben die zentralen Vorgaben für eine einheitliche Kontierung u nd Bewertung. Neben 
den gesetzlichen Bestimmungen der GO zur Aufstellung des Gesamt abschlusses stellt 
die Gesamtabschlussrichtlinie die maßgebliche Grundlage für ein  funktionstüchtiges In-
ternes Kontrollsystem (IKS) dar. Diese Maßgaben wurden bei der Aufstellung des Ge-
samtabschlusses 2017 eingehalten. 
 
Zur Steuerung und Überwachung de r Konsolidierungsschritte setzt  die Verwaltung seit 
dem Haushaltsjahr 2015 das Softwareprodukt LucaNet (Version 10)  ein. Dem AWR liegt 
eine Bescheinigung über eine aktuelle Softwareprüfung vor, die durch die Wirtschaftsprü-
fungsgesellschaft KPMG AG auf der Grundlage des IDW PS 880 durchgeführt wurde.  
 
Die Prüfung beachtete u.a. die im Schreiben des Bundesfinanzministeriums (BMF) vom  
14.11.2014 veröffentlichten Grunds ätze zur ordnungsgemäßen Führ ung und Aufbewah-
rung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form. 
 
Nach den Ergebnissen der Prüfung ermöglicht die geprüfte Softwa re mit hinreichender 
Sicherheit und bei sachgerechter Anwendung eine ordnungsgemäße Konsolidierung. 
 
Der vorliegende Gesamtabschluss 2017 ist das Ergebnis eines geo rdneten und system-
gestützten Aufstellungsverfahrens. Die Aufbereitung und Vereinheitlichung der in den Ab-
schluss einbezogenen Einzelabschlüsse, die Übernahme der Rechnu ngsergebnisse so-
wie die Konsolidierungsmaßnahmen  waren nachvollziehbar dokument iert und nicht zu 
beanstanden. 
 
 
5.1.10 Beurteilung d es Gesamtabschlusses 
 
Der Gesamtabschluss 2017 umfasst die Gesamtbilanz, die Gesamter gebnisrechnung, 
den Anhang mit Kapitalflussrechnung und den Lagebericht. Bei de r Aufstellung des Ge-
samtabschlusses beachtete die Verwaltung die gesetzlichen Vorschriften. 
 
Die Gesamtergebnisrechnung sowie die Gesamtbilanz wurden ordnun gsgemäß aus den 
einbezogenen Jahresabschlüssen ent wickelt. Die angewendeten Kon solidierungsmaß-
nahmen entsprechend den gesetzlichen Vorschriften. Die Konsolid ierungsmaßnahmen 
wurden sachgerecht durchgeführt und dokumentiert. 
 
Der Gesamtanhang enthält alle ges etzlich geforderten Erläuterun gen und Angaben. Die 
Gesamtkapitalflussrechnung gibt einen Überblick über den am 31. 12.2017 bestehenden 
Finanzmittelfonds und die Zahlungsströme, die zur Veränderung d es Finanzmittelfonds 
gegenüber dem Vorjahr führten. 
 
Der Aufbau der Kapitalflussrechnung entspricht den Empfehlungen  des Deutschen Rech-
nungslegungsstandards und vermittelt den cash-flow aus der lauf enden Geschäftstätig-
keit, den cash-flow aus der Investitionstätigkeit sowie den cas h-flow aus der Finanzie-
rungstätigkeit.

Bericht über die Prüfung des Gesamtabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2017
  
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Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster  14 0 20 40 Nr. 17 /2019 
Die Kapitalflussrechnung wurde der ivativ, d.h. durch Zusammenre chnung der Kapital-
flussrechnungen der einbezogenen Unternehmen ermittelt. Hierbei  berücksichtigte die 
Verwaltung soweit wie möglich di e Auswirkungen auf die Gesamtbi lanz und Gesamter-
gebnisrechnung, die sich bei den Konsolidierungsmaßnahmen ergaben. 
 
 
5.2 Gesamtaussage des Gesamtabschlusses 
 
5.2.1 Gesamtaussage d es Gesamtabschlusses 
 
Die Bilanzsumme des Gesamtabsch lusses beläuft sich am Stichtag 31.12.2017 auf 
4.213.293.028,86 € (Vorjahr: 4.116.969.103,87 €). 
 
Im Haushaltsjahr 2017 schließt d ie Gesamtergebnisrechnung der S tadt Münster mit ei-
nem Überschuss i.H.v. 26.910.195,93 € (Vorjahr: 25.370.520,64 €) ab. 
 
 
5.2.2 Wesentliche Bewertungsgrundlagen 
 
Ansatz- und Bewertungsunterschiede in den Jahresabschlüssen der  in den Konzernab-
schluss einbezogenen Unternehmen wurden für den Gesamtabschluss  der Stadt Münster 
zum 31.12.2017 vereinheitlicht. Dabei stellt die GemHVO NRW die maßgeblichen Ansatz- 
und Bewertungsgrundlagen für den vorliegenden Gesamtabschluss dar.  
 
Die gesetzlichen Ansatz- und Bewertungsvorschriften wurden eing ehalten. Die angewen-
deten Bilanzierungs- und Bewe rtungsmethoden wurden gegenüber de m Vorjahr nicht 
verändert. Sie wurden im Anhang hinreichend erläutert. 
 
 
6 Bestätigungsvermerk 
 
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat  den Gesamtabschluss der Stad t Münster zum 
31.12.2017 bestehend aus Gesamte rgebnisrechnung, Gesamtbilanz, Gesamtanhang mit 
Kapitalflussrechnung und Gesamtlagebericht gem. § 102 GO NRW (n .F.) geprüft. Wie 
vom Gesetzgeber vorgesehen bediente er sich dabei der örtlichen Rechnungsprüfung. 
 
Auf der Grundlage der Prüfung erteilt der Rechnungsprüfungsauss chuss für den Gesamt-
abschluss 2017 folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk: 
 
Der Gesamtabschluss der Stadt Münster zum 31.12.2017 einschließ lich Anhang wurde 
unter Beachtung des § 317 HGB geprüft. Die Prüfung wurde unter Berücksichtigung der 
vom Institut Deutscher Wirtschaf tsprüfer (IDW) festgestellten G rundsätze ordnungsmäßi-
ger Abschlussprüfung durchgeführt  und stützt sich auf die vom I DW entwickelten beson-
deren Grundsätze für die Durchführung von Konzernabschlussprüfu ngen (einschließlich 
der Verwertung der Tätigkeit von Teilabschlussprüfern) - IDW PS  320 n.F. Ferner berück-
sichtigte das AWR die vom Institut der Rechnungsprüfer entwickelten Leitlinien zur Durch-
führung von kommunalen Gesamtabschlussprüfungen (IDR 300) und z ur Berichterstat-
tung bei kommunalen Abschlussprüfungen (PS 260). 
 
Die Prüfung wurde so geplant und durchgeführt, dass Unrichtigke iten und Verstöße, die 
sich auf die Darstellung des dur ch den Gesamtabschluss unter Be achtung der Grundsät-
ze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Gesamtlagebericht vermittelten Bildes 
der Vermögens- und Schuldenlage wesentlich auswirken, mit hinre
ichender Sicherheit er-
kannt werden konnten.

Gesamtabschluss der Stadt Münster zum 31.12.2017 
 
 
 
 
 
 
 
 
Gesamtergebnisrechnung 
 vom 01.01. – 31.12.2017

2017 2016
EUR EUR
1. Steuern und ähnliche Abgaben 586.686.785,64 564.135.582,42
2. + Zuwendungen und allgemeine Umlagen 136.097.294,28 142.731.282 ,96
3. + Sonstige Transfererträge 20.978.176,34 15.979.555,30
4. + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 164.264.426,71 159.887 .570,49
5. + Privatrechtliche Leistungsentgelte 603.118.214,54 551.512.342, 45
6. + Kostenerstattungen und Kostenumlagen 210.583.977,16 188.684.50 4,27
7. + Sonstige ordentliche Erträge 56.432.711,41 58.294.527,76
8. + Aktivierte Eigenleistungen 12.880.778,16 13.288.352,46
9. +/- Bestandsveränderungen 9.886.424,39 5.077.486,03
10. = Ordentliche Erträge 1.800.928.788,63 1.699.591.204,14
11. - Personalaufwendungen 355.244.400,98 341.987.888,81
12. - Versorgungsaufwendungen 31.468.157,08 24.060.049,62
13. - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 524.186.730,85 47 0.767.013,30
14. - Bilanzielle Abschreibungen 147.958.182,14 163.642.486,32
15. - Transferaufwendungen 575.865.931,36 537.814.741,32
16. - Sonstige ordentliche Aufwendungen 122.738.912,25 109.995.508, 13
17. = Ordentliche Aufwendungen 1.757.462.314,66 1.648.267.687,50
18. = Ergebnis der laufenden Geschäftstätigkeit 43.466.473,97 51.32 3.516,64
19. Erträge aus Gewinnabführungsverträgen 29.044,77 0,00
19. + Beteiligungserträge 13.926.605,16 6.932.495,29
20. + Zinserträge und sonstige Finanzerträge 548.964,08 600.805,07
21. - Aufwendungen aus Gewinnabführungsverträgen 0,00 351.116,64
22. - Zinsaufwendungen- und sonstige 
Finanzaufwendungen 31.060.892,05 33.135.179,72
23. = Gesamtfinanzergebnis -16.556.278,04 -25.952.996,00
24. = Ordentliches Gesamtergebnis 26.910.195,93 25.370.520,64
25. + Außerordentliche Erträge 0,00 0,00
26. - Außerordentliche Aufwendungen 0,00 0,00
27. = Außerordentliches Gesamtergebnis 0,00 0,00
28. = Gesamtjahresüberschuss
Ordentliches Gesamtergebnis 26.910.195,93 25.370.520,64
Gesamtergebnisrechnung der Stadt Münster 2017

Gesamtbilanz 
 zum 31.12.2017

Gesamtanhang 
 mit Kapitalflussrechnung

I. Allgemeine Angaben zum Gesamtabschluss und Gesamtabschlussstichtag 
 
Die Stadt Münster hat nach den Vorschriften der Gemeindeordnung  und der Gemeinde-
haushaltsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen zum 31.12. 2017 einen Einzelab-
schluss und als Mutterunternehmen einen Gesamtabschluss aufgest ellt. Sofern ergänzende 
Vorschriften des Handelsgesetzbuches anzuwenden waren, wurden diese berücksichtigt.  
 
Das Geschäftsjahr für den Konzern und für die voll zu konsolidi erenden Aufgabenbereiche 
entspricht dem Kalenderjahr. Bei den assoziierten Unternehmen w urde der jeweils letzte 
Jahresabschluss zugrunde gelegt. Die Gesamtergebnisrechnung ist  nach dem Gesamtkos-
tenverfahren aufgestellt. Die Betragsangaben erfolgen in Euro. 
 
 
II. Angaben zum Konsolidierungskreis 
 
Der Konsolidierungskreis umfasst neben der Stadt Münster als Mu tterunternehmen selbst, 
sämtliche wirtschaftlich und organisatorisch verselbstständigte n Aufgabenbereiche der Stadt 
Münster, die im Rahmen der Vollkonsolidierung bzw. der „at equi ty“-Methode in den 
Gesamtabschluss mit einbezogen werden. Gegenüber dem Vorjahr is t der Konsolidierungs-
kreis unverändert geblieben. 
 
Auf die Stadt Münster wurden folgende Unternehmen voll konsolidiert: 
 
Name des Unternehmens Sitz Kapitalanteil in % 
Abfallwirtschaftsbetriebe (Eigenbetrieb) Münster 100,00 
Stadtwerke Münster GmbH Münster 100,00
Wohn+Stadtbau GmbH Münster 100,00
 
Die Stadtwerke Münster GmbH wurde auf Teilkonzernebene in den Gesamtabschluss 
einbezogen.

Dadurch sind über den Konzernabschluss der Stadtwerke Münster G mbH folgende Gesell-
schaften als verbundene Unternehmen im Wege der Vollkonsolidierung in den Konsolidie-
rungskreis des Gesamtabschlusses gelangt: 
 
 
Name des Unternehmens Sitz Kapitalanteil in % 
münsterNETZ GmbH  Münster 100,00
Verkehrsservice Gesellschaft Münster mbH Münster  100,00
Westfälische Bauindustrie GmbH Münster    99,00
Bürgerwindpark Löningen GmbH & Co. KG Löningen  100,00
Bürgerwindpark Löningen Verwaltungs-GmbH Münster 100,00
 
Über den Konzernabschluss der Stadtwerke Münster GmbH wurde die  Westfälische 
Fernwärmeversorgung GmbH mit einem Anteil der Stadtwerke Münste r GmbH am Kapital in 
Höhe von 50,00 % als anteilsmäßig konsolidiertes Gemeinschaftsunternehmen  in den 
Konsolidierungskreis des Gesamtabschlusses aufgenommen. 
 
Folgende Unternehmen der Stadt Münster wurden nach der „at equity“-Methode  (Fort-
schreibung des Beteiligungsbuchwertes) im Gesamtabschluss berücksichtigt: 
 
Name des Unternehmens Sitz Kapitalanteil in % 
citeq (Eigenbetrieb)* Münster 100,00 
Theater Münster (Eigenbetrieb)* Münster 100,00 
Messe und Congress Centrum Halle Münsterland 
GmbH* Münster 92,09 
Westfälischer Zoologischer Garten Münster GmbH Münster 45,40 
 
*)In Ausübung der Wahlrechte nach § 116 Abs. 3 GO i.V.m. § 296 Abs. 2 HGB wurde auf 
eine Einbeziehung der verbundenen Unternehmen als solche verzichtet. 
 
Über den Konzernabschluss der Stadtwerke Münster  GmbH wurden die folgenden 
assoziierten Unternehmen „at equity“ einbezogen: 
 
Name des Unternehmens Sitz Kapitalanteil in % 
Nederlands-Duitse Internet Exchange B. V.  Enschede   50,00
smart OPTIMO Verwaltungs-GmbH Osnabrück   50,00
smart OPTIMO GmbH & Co. KG Osnabrück   32,52
FMO Flughafen Münster/Osnabrück GmbH Greven   35,06
items GmbH Münster   30,58

Die folgenden Unternehmen der Stadt Münster wurden zu Anschaffu ngskosten „at cost“  
berücksichtigt: 
 
Name des Unternehmens Sitz Kapitalanteil in % 
Theaterhaus Pumpenhaus gGmbH** Münster 100,00
Münster Marketing (Eigenbetrieb)** Münster 100,00
KonvOY GmbH** Münster 100,00
Wirtschaftsförderung Münster GmbH** Münster 85,00
GML Gewerbepark Münster Loddenheide GmbH** Münster 66,67
AirportPark FMO GmbH** Greven 33,33
RELiGIO Westfälisches Museum für religiöse Kultur 
GmbH Telgte 10,00
Institut für vergleichende Städtegeschichte GmbH 
(IStG gGmbH) Münster 10,00
Chemisches u. Veterinäruntersuchungsamt Münster-
land- 
Emscher-Lippe 
Münster 6,25
Regionalverkehr Münsterland GmbH Münster 4,02
Westfälisches Pferdemuseum gGmbH Münster 1,00
 
Über den Konzernabschluss der Stadtwerke Münster  GmbH wurden die folgenden 
Gesellschaften „at cost“ berücksichtigt: 
 
Name des Unternehmens Sitz Kapitalanteil in % 
Windkraft Nordseeheilbad Borkum GmbH** Borkum 49,90
Lokalradio Münster Betriebsgesellschaft mbH & Co. 
KG** Münster 25,00
Westfälische Landeseisenbahn GmbH Lippstadt 14,13
GREEN GECCO Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. 
KG Troisdorf 7,75
GREEN GECCO Beteiligungsgesellschaft-Verwaltungs  
GmbH Troisdorf 7,75
Tarifgemeinschaft Münsterland – Ruhr – Lippe GmbH Münster 3,57
 
**) In Ausübung der Wahlrechte nach § 116 Abs. 3 GO i.V.m. § 29 6 Abs. 2 HGB sowie § 50 
Abs. 3 GemHVO i.V.m. § 296 Abs. 1 Nr. 3 und § 311 Abs. 2 HGB wu rde auf eine Einbe-
ziehung der verbundenen und assoziierten Unternehmen als solche verzichtet.  
 
Über die Wohn+Stadtbau GmbH  wurde die Wohnungsgesellschaft Große Lodden mbH, 
Münster als „at cost“ bewertetes Unternehmen berücksichtigt: Gem. § 116 Abs. 3 GO i.V.m. 
§ 296 Abs. 2 HGB wurde auf die Aufstellung eines Konzernabschlu sses durch die 
Wohn+Stadtbau GmbH verzichtet, da der Einfluss des oben genannt en verbundenen 
Unternehmens auf die Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanz lage (VSEF-Lage) eines 
etwaigen Konzerns von untergeordneter Bedeutung wäre.

III. Angaben zu den Konsolidierungsmethoden 
 
Bei der Kapitalkonsolidierung wurde die Neubewertungsmethode (§ 50 Abs. 1 und 2 
GemHVO i.V.m. § 301 Abs. 1 S. 2 HGB) angewandt. Dabei erfolgte die Verrechnung der 
Anteile mit dem Eigenkapital auf der Grundlage der fortgeführte n Wertansätze zum Zeitpunkt 
der erstmaligen Einbeziehung der Konzernbetriebe in den Gesamtabschluss.  
 
Die Schuldenkonsolidierung erfolgte nach § 50 Abs. 1 und 2 GemHVO i.V.m. § 303 Abs. 1 
HGB durch Eliminierung der Ausleihungen und Forderungen mit den  entsprechenden 
Rückstellungen und Verbindlichkeiten zwischen den Konzernbetrie ben sowie der Rech-
nungsabgrenzungsposten. Bürgschaften und sonstige finanzielle V erpflichtungen wurden 
ebenfalls zu Gunsten verbundener Unternehmen bereinigt. 
 
Von einer Zwischenergebniseliminierung wurde gem. § 50 Abs. 1 und 2 GemHVO (siehe 
Handreichung zu § 50 GemHVO) i.V.m. § 304 Abs. 2 HGB bei den vo ll zu konsolidierenden 
und den assoziierten Unternehmen abgesehen. Eine Ausnahme bilde ten hierbei die 
aufgedeckten stillen Reserven einer Sacheinlage der Stadt Münst er zugunsten der Wohn + 
Stadtbau GmbH.  
 
Die Aufwands- und Ertragskonsolidierung  erfolgte gemäß § 50 Abs. 1und 2 GemHVO 
i.V.m. § 305 Abs. 1 HGB durch Verrechnung der Erträge zwischen den Konzernbetrieben mit 
den auf sie entfallenden Aufwendungen. 
 
Die assoziierten Unternehmen  wurden in der Gesamtbilanz, auf der Grundlage der 
Wertansätze zum Zeitpunkt der erstmaligen Einbeziehung des asso ziierten Unternehmens in 
den Gesamtabschluss, mit dem Buchwert angesetzt (Buchwertmethod e). Die Wertansätze 
werden entsprechend fortgeschrieben. 
 
 
IV. Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden 
 
Die Jahresabschlüsse der einbezogenen verselbstständigten Aufga benbereiche wurden für 
den Gesamtabschluss entsprechend den gesetzlichen Vorschriften grundsätzlich einheitlich 
nach den bei der Stadt Münster geltenden Bilanzierungs- und Bew ertungsmethoden 
aufgestellt, sofern deren Auswirkungen für die Vermittlung eine s den tatsächlichen Verhält-
nissen entsprechenden Bildes der VSEF-Lage des „Konzerns Kommun e“ nicht von unterge-
ordneter Bedeutung sind (§ 50 Abs. 1 GemHVO NRW i.V.m. § 308 Abs. 2 S. 3 HGB).  
 
Eine Anpassung der jeweiligen Einzelabschlüsse der assoziierten  „at equity“ bewerteten 
Unternehmen an die konzerneinheitlichen Ansatz- und Bewertungsm ethoden erfolgte in 
Ausübung des Wahlrechts gem. § 312 Abs. 5 HGB nicht.

Im Einzelnen wurden im Konzern Stadt Münster folgende Bilanzierungs- und Bewertungsme-
thoden angewendet: 
 
Die Immateriellen Vermögensgegenstände  wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungs-
kosten, vermindert um lineare Abschreibungen (bei einer betrieb sgewöhnlichen Nutzungs-
dauer zwischen 3 und 17 Jahren), bewertet.  
 
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert 
um lineare Abschreibungen (betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer zw ischen 3 und 80 
Jahren), angesetzt. In begründeten Fällen wurde von den voll zu  konsolidierenden Unter-
nehmen die degressive Abschreibung, teilweise mit Übergang zur linearen Methode, 
vorgenommen. In Fällen von betriebsspezifischen Besonderheiten und in Fällen von einer 
untergeordneten Bedeutung für die VSEF-Lage ist auf eine Anpass ung gem. § 308 Abs. 2 S. 
3 HGB verzichtet worden. 
 
Bei der Stadt Münster wurden geringwertige Vermögensgegenstände  mit Anschaffungskos-
ten bis 410,00 EUR (ohne Vorsteuer) gem. § 33 Abs. 4 GemHVO gru ndsätzlich im Anschaf-
fungsjahr voll abgeschrieben. Ebenso wurde bei den Abfallwirtsc haftsbetrieben Münster 
verfahren. Bei der Wohn+Stadtbau wurden Vermögensgegenstände mi t Anschaffungskosten 
bis zu 150,00 EUR im Zugangsjahr voll und Vermögensgegenstände mit Anschaffungskos-
ten ab 150,00 EUR bis 1.000,00 EUR über 5 Jahre abgeschrieben. Die Stadtwerke Münster 
verbuchten Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten bis 60,0 0 EUR unmittelbar in 
den Aufwand und schrieben Anschaffungskosten zwischen 60,00 und  410,00 EUR im 
Zugangsjahr voll ab. Aufgrund der untergeordneten Bedeutung für  die VSEF-Lage ist auf 
eine Anpassung gem. § 308 Abs. 2 S. 3 HGB verzichtet worden. 
 
Die Herstellungskosten für selbst erstellte Anlagen enthalten n eben den Material-, Ferti-
gungs- und Sondereinzelkosten der Fertigung auch die notwendige n Materialgemein- und 
Fertigungsgemeinkosten. Wurden Wahlrechte zur Ermittlung der He rstellungskosten bei den 
Konzernbetrieben anderweitig ausgeübt, ist aufgrund untergeordn eter Bedeutung für die 
VSEF-Lage auf eine Anpassung gem. § 308 Abs. 2 S. 3 HGB verzich tet worden. Die 
Stadtwerke Münster haben im Geschäftsjahr 2013 die Bilanzierung srichtlinien zur Aktivie-
rung von Verteilungsanlagen zur Vermittlung eines die tatsächli chen Verhältnisse besser 
darstellenden Bildes der Vermögens- und Ertragslage in Anlehnun g an das EnWG neu 
gefasst. Bei den Herstellungskosten für Vermögensgegenstände de r Energie- und Wasser-
netze werden darüber hinaus Regiegemeinkosten berücksichtigt. D ie Zuschläge für 
Lagergemeinkosten wurden auf 20 % festgelegt und für Regiegemei nkosten in Abhängigkeit 
von den maßbeteiligten technischen Funktionsbereichen zwischen 3 % und 22 %. Insbeson-
dere werden Erneuerungsmaßnahmen im bestehenden Netz, die eine Länge von 200 
Metern und mehr erreichen, aktiviert. Ferner wurden die Nutzung sdauern im Jahr 2014 für 
das Stromnetz von 25/35 Jahren auf 40 Jahre und für das Gasnetz  von 30 Jahren auf 55 
Jahre erhöht.

Die Finanzanlagen wurden mit den fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Sowe it die 
Gründe für die Wertberichtigungen zum Bilanzstichtag nicht mehr  bestanden, ist entspre-
chend § 253 Abs. 5 HGB zugeschrieben worden. Die Ausleihungen w urden zum Nennwert 
bewertet.  
 
Die Bewertung der Gegenstände des Vorratsvermögens erfolgte grundsätzlich zu fortge-
führten Anschaffungs- oder Herstellungskosten bzw. zu gleitende n Durchschnittspreisen 
oder zum niedrigeren Börsen- oder Marktpreis, unter Beachtung d es strengen Niederstwert-
prinzips. Die Bewertung der unfertigen Leistungen entspricht de r der selbsterstellten 
Anlagen. Für bestimmte Vorräte werden die Werte mit Hilfe zuläs siger Bewertungsvereinfa-
chungsverfahren ermittelt. Aufgrund des hohen Ermittlungsaufwan des, betriebsspezifischer 
Besonderheiten und aufgrund untergeordneter Bedeutung für die V SEF-Lage ist auf eine 
Anpassung gem. § 308 Abs. 2 S. 3 HGB verzichtet worden. Die den  Stadtwerken Münster 
unentgeltlich zugeteilten Emissionsrechte nach § 9 TEHG i.V.m. §§ 7 und 8 ZuG 2012 
(Zuteilungsgesetz 2012) sind mit dem Wert von 1 EUR ausgewiesen . Erworbene Emissions-
rechte wurden zu Anschaffungskosten bzw. mit dem niedrigeren be izulegenden Wert 
(Marktwert) zum Bilanzstichtag bewertet.  
 
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden mit dem Nennbetrag ak tiviert. 
Allen erkennbaren Risiken wurde durch Bildung von Wertberichtig ungen Rechnung getra-
gen. 
 
Der Ansatz der Wertpapiere des Umlaufvermögens  erfolgte zu Anschaffungskosten bzw. 
zum niedrigeren Wert am Abschlussstichtag. 
 
Disagios wurden, soweit erkennbar, aktivisch abgegrenzt. 
 
Das nach § 75 Abs. 3 GO bestehende Wahlrecht zur Bildung einer Ausgleichsrücklage 
wurde in Anspruch genommen.  
 
Erhaltene Zuwendungen und Beiträge für zweckgebundene Investiti onen wurden als 
Sonderposten ausgewiesen. Zugänge von Sonderposten im Berichtsjahr wurden mi t den 
Nennbeträgen passiviert. Die Auflösung erfolgte - mit Ausnahme des Sonderpostens für den 
Gebührenausgleich - nach Maßgabe der auf die Vermögensgegenstän de angewandten 
Abschreibungssätze.  
Für Kostenüberdeckungen der kostenrechnenden Einrichtungen am E nde eines Kalkulati-
onszeitraumes, die nach dem Kommunalabgabengesetz innerhalb von  vier Jahren ausgegli-
chen werden müssen, wurde ein Sonderposten für den Gebührenausgleich gebildet. 
 
Allen am Bilanzstichtag bestehenden und bis zur Bilanzaufstellu ng erkennbaren Risiken ist 
durch die Bildung von Rückstellungen in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer 
Beurteilung notwendigen Betrags ausreichend Rechnung getragen worden.

Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen  wurden für bestehende 
Versorgungsansprüche und sämtliche Anwartschaften gebildet. Die se wurden mit dem nach 
versicherungsmathematischen Verfahren ermittelten Teilwert auf der Basis eines Rech-
nungszinsfußes von 5 % angesetzt. 
 
Bei geringfügigen Abweichungen des Rechnungszinsfußes bei Konze rnbetrieben kann 
dieser aufgrund des Wesentlichkeitsgrundsatzes gem. § 308 Abs. 2 S. 3 HGB beibehalten 
werden. Eine Bewertungsanpassung bei der Wohn+Stadtbau hat nicht stattgefunden. 
 
Beihilfeansprüche von Beamten wurden als prozentualer Aufschlag zur Pensionsrückstellung 
berücksichtigt, der sich als Durchschnittswert der letzten 3 Ja hre aus dem Verhältnis der 
gezahlten Beihilfeleistungen zu dem Volumen der gezahlten Versorgungsbezüge errechnet. 
 
Die Bilanzposition Rückstellungen für Deponien und Altlasten beinhaltet im Wesentlichen 
die Kosten der Nachsorge/Rekultivierung der Zentraldeponien Mün ster (ZDM) I und II. Der 
Wert basiert auf einem Gutachten von der ECONUM Unternehmensber atung GmbH aus 
2009 und wird im Bedarfsfall an aktuelle Erkenntnisse bzw. Fina nzplanungen angepasst. 
Deponierückstellungen werden mit dem nach vernünftiger kaufmänn ischer Beurteilung 
notwendigen Erfüllungsbetrag unter Berücksichtigung zukünftiger  Preis- und Kostensteige-
rungen angesetzt. In 2012 wurde die Bewertungsmethodik zur Ermi ttlung der Deponierück-
stellungen verfeinert, indem die Rückstellung für Zwecke der Be wertung in mehrere 
Teilrückstellungen entsprechend der Einzelverpflichtungen aufge teilt und jeweils eine 
gesonderte Restlaufzeit zugeordnet wurde. Der jeweilige Erfüllu ngsbetrag der Verpflichtung 
ist mit dem jeweiligen laufzeitadäquaten Zinssatz abgezinst worden.  
 
Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Rückzahlungsbetrag bzw. bei den voll zu konsoli die-
renden Unternehmen mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Aufgrund  untergeordneter 
Bedeutung für die VSEF-Lage ist auf eine Anpassung gem. § 308 Abs. 2 S. 3 HGB verzichtet 
worden. 
 
 
V. Angaben zu Posten der Gesamtbilanz 
 
1. Aktiva 
 
Anlagevermögen 
 
Anlagevermögen 31.12.2017 31.12.2016
 Mio. EUR Mio. EUR
Immaterielle Vermögensgegenstände 69,1 82,7
Sachanlagen 3.538,6 3.486,6
Finanzanlagen 119,3 117,0
Gesamt 3.727,0 3.686,3
Immaterielle Vermögensgegenstände

Immaterielle Vermögensgegenstände 31.12.2017 31.12.2016
Mio. EUR Mio. EUR
Geschäfts- oder Firmenwerte 60,5 72,0
Sonstige immaterielle Vermögensgegenstände 8,6 10,7
Gesamt 69,1 82,7
 
Die Immateriellen Vermögensgegenstände verringerten sich insges amt um 13,6 Mio. EUR. 
Diese Veränderung ist im Wesentlichen auf die planmäßige Abschr eibung des Geschäfts- 
oder Firmenwertes  aus der Kapitalkonsolidierung zurückzuführen. Es wurde eine Nu t-
zungsdauer von insgesamt 15 Jahren zugrunde gelegt. 
 
Die Sonstigen immateriellen Vermögensgegenstände  (- 2,1 Mio. EUR) beinhalten im 
Wesentlichen entgeltlich erworbene Lizenzen, Konzessionen (u.a.  Wegerecht) und ähnliche 
Rechte sowie Anwendersoftware. In allen Bereichen sind Zugänge zu verzeichnen, die 
aufgrund planmäßiger Abschreibungen überkompensiert werden, wor aus eine Verringerung 
des Postens resultiert. 
 
Sachanlagen 
 
Sachanlagen 31.12.2017 31.12.2016
Mio. EUR Mio. EUR
Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 237,8 231,8
Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 1.199,7 1.174 ,4
Infrastrukturvermögen 1.761,3 1.776,1
Bauten auf fremden Grund und Boden 6,2 6,4
Kunstgegenstände und Kulturdenkmäler 15,4 15,4
Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge 128,3 126,7
Betriebs- und Geschäftsausstattung 45,5 43,2
Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 144,4 112,6
Gesamt 3.538,6 3.486,6
 
Die Aufgliederung der erfassten Sachanlagen ergibt sich aus der Gesamtbilanz. Das 
Sachanlagevermögen erhöhte sich insgesamt um 52,0 Mio. EUR.  
 
Zu Zuwächsen kam es vor allem bei den geleisteten Anzahlungen und Anlagen im Bau  
(+ 31,8 Mio. EUR), die insbesondere im Bereich des Tiefbaus zu verzeichnen sind. Dies ist 
auf verstärkte Baumaßnahmen in diesem Bereich zurückzuführen, d ie im Jahre 2017 
begonnen, aber noch nicht abgeschlossen wurden. So wurden Zugän ge im Straßenbereich 
in Höhe von 7,2 Mio. EUR und im Bereich Abwasserbeseitigung und  Gewässerunterhaltung 
in Höhe von 9,3 Mio. EUR bilanziert. Bis zum Abschluss der Baum aßnahmen werden die 
damit verbundenen Auszahlungen auf der Bilanzposition „Anlagen im Bau“ gesammelt. Mit 
der Inbetriebnahme des Vermögensgegenstandes erfolgt eine Entla stung dieser Bilanzposi-
tion im Wege der Umbuchung (Aktivtausch) auf die, dem hergestel lten Vermögensgegen-
stand entsprechende Bilanzposition innerhalb des Sachanlagevermögens.

Der Anstieg des Bilanzpostens „ Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte “ 
(+ 25,3 Mio. EUR) ist im Wesentlichen auf Fertigstellung von Wohnbauten sowie Investitions-
tätigkeiten im Bereich der Schulen, Bäder und Flüchtlingsunterkünfte zurückzuführen.  
 
Das Infrastrukturvermögen verringerte sich um 14,8 Mio. EUR, wobei die Zuwächse bei 
den Strom-, Wasser- und Gasversorgungsanlagen sowie Abfallbesei tigungsanlagen durch 
die Abschreibungen und Abgänge (im Wesentlichen Straßennetz mit  Wegen, Plätzen und 
Verkehrslenkung sowie Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsan lagen) überkompen-
siert werden. 
 
Finanzanlagen 
 
Finanzanlagen 31.12.2017 31.12.2016
Mio. EUR Mio. EUR
Anteile an verbundenen Unternehmen 33,5 32,8
Anteile an assoziierten Unternehmen 35,4 34,2
Übrige Beteiligungen 6,4 6,4
Sondervermögen 4,1 4,3
Wertpapiere des Anlagevermögens 29,8 28,1
Ausleihungen 10,1 11,2
Gesamt 119,3 117,0
 
Die Finanzanlagen sind insgesamt um 2,3 Mio. EUR gegenüber dem Vorjahr gestiegen. 
 
Bei den Anteilen an verbunden Unternehmen handelt es sich um die Beteiligungen an der 
Wirtschaftsförderung Münster GmbH 24,9 Mio. EUR (Vorjahr: 24,6 Mio. EUR), der Woh-
nungsgesellschaft Große Lodden mbH unverändert in Höhe von 3,6 Mio. EUR, der GML 
Gewerbepark Münster Loddenheide GmbH 4,5 Mio. EUR (Vorjahr: 4,6  Mio. EUR) und der 
Theaterhaus Pumpenhaus gGmbH unverändert in Höhe von 0,04 Mio. E U R .  B e i  d e n  
genannten Gesellschaften wurde von dem Einbeziehungswahlrecht n ach § 116 Abs. 3 GO 
i.V.m. § 296 Abs. 1 Nr. 3 HGB und § 296 Abs. 2 HGB Gebrauch gem acht und daher wurden 
diese nicht als voll zu konsolidierende Unternehmen in den Gesa mtabschluss mit einbezo-
gen. 
 
Der Posten Anteile an assoziierten Unternehmen  beinhaltet alle Unternehmen, die über 
die „at equity“ Bewertung entsprechend in den Konzernabschluss einbezogen wurden (siehe 
dazu Punkt II. Angaben zum Konsolidierungskreis, Seite 1 ff.). 
 
Wesentliche gehaltene übrige Beteiligungen  bestehen an der an der GREEN GECCO 
Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG i.H.v. 3,9 Mio. EUR (Vorj ahr: 4,1 Mio. EUR) und an 
der Annette von Droste zu Hülshoff-Stiftung unverändert in Höhe von 1,3 Mio. EUR.

Als Sondervermögen werden im Wesentlichen die rechtlich unselbstständigen Stiftun gen in 
Höhe von 3,8 Mio. EUR (- 0,1 Mio. EUR) ausgewiesen. Die rechtli ch unselbständige und 
kommunal verwaltete Hüfferstiftung wird zum 31.12.2017 aufgelös t (s. Ratsvorlage 
V/0537/2017). Das Vermögen in Höhe von 0,2 Mio. EUR wird mit Wi rkung zum 01.01.2018 
als Zustiftung im Rahmen eines Namensfonds von der rechtlich se lbständigen und kommu-
nalverwalteten „Stiftung Magdalenenhospital“ übernommen und bewirtschaftet. 
 
Die Wertpapiere des Anlagevermögens  (+ 1,7 Mio. EUR) beinhalten zwei langfristig 
gehaltene Spezialfonds, den Versorgungs- und Sanierungsfond (VU S-Fond) und den 
Westfälische-Versorgungs-Rücklage-Fond (WVR-Fond), welcher sich  im Jahr 2017 durch 
Anteilserwerb in Höhe von 1,5 Mio. EUR erhöht hat.  
 
Der Posten Ausleihungen (- 1,1 Mio. EUR) beinhaltet im Wesentlichen Ausleihungen an 
Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, u.a.  ein Darlehen an die FMO 
Flughafen Münster/Osnabrück GmbH in Höhe von 5,9 Mio. EUR. Die sonstigen Ausleihun-
gen beinhalten die an die Sparkasse Münsterland Ost verpfändete n Festgeldguthaben in 
Höhe von 1,6 Mio. EUR (- 0,8 Mio. EUR). Diese resultieren aus d er Auflösung des zur 
Absicherung der Altersteilzeitbürgschaft der Sparkasse Münsterl and Ost bestehenden 
Wertpapierdepots. Des Weiteren bestehen Darlehen gegenüber der Firma "Sahle", Woh-
nungsfürsorgedarlehen, Kleingartendarlehen, Darlehen für junge und kinderreiche Familien 
sowie Existenzgründerdarlehen. Der Posten verringerte sich im W esentlichen durch 
Darlehenstilgung. 
 
 
Umlaufvermögen 
 
Vorräte 
 
Vorräte 31.12.2017 31.12.2016
Mio. EUR Mio. EUR
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 9,2 9,6
Waren 32,8 34,5
Unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen 27,1 25,2
Fertige Erzeugnisse 11,5 0,0
Gesamt 80,6 69,3
 
 
Bei den Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen  ergab sich eine Bestandsverringerung in Höhe 
von 0,4 Mio. EUR.  
 
Bei den Waren (- 1,7 Mio. EUR) werden im Wesentlichen die zum Verkauf gehalt enen 
Grundstücke ausgewiesen.

Der Bestand an unfertigen Leistungen erhöhte sich um 1,9 Mio. EUR auf 27,1 Mio. EUR. 
Der Bilanzposten enthält im Wesentlichen noch nicht abgerechnet e Betriebs-, Heiz- und 
Warmwasserkosten in Höhe von 10,7 Mio. EUR sowie Erschließungsk osten in Höhe von 
11,5 Mio. EUR. Den Betriebskosten stehen erhaltene Anzahlungen von 11,5 Mio. EUR 
gegenüber. 
 
Die Erhöhung des Bilanzpostens „ Fertige Erzeugnisse“ ergibt sich aus der Aktivierung der 
drei zum Verkauf stehenden Windkraftanlagen mit einem Buchwert in Höhe von 11,5 Mio. 
EUR. 
 
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 
 
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 31.12.2017 31.12.2016
Mio. EUR Mio. EUR
Forderungen 117,3 88,3
Sonstige Vermögensgegenstände 34,3 35,8
Gesamt 151,6 124,1
 
Der Bilanzposten „Forderungen“ beinhaltet im Wesentlichen: 
 Öffentlich-rechtliche Forderungen (aus Gebühren, Beiträgen und  Steuern),  
 Forderungen aus Transferleistungen (z.B. Erstattungsansprüche aus Sozial- und 
Jugendhilfe, Leistungen an Asylbewerber, Transferleistungen gegenüber dem Land 
NRW im Rahmen des Programms „NRW.BANK.Gute Schule 2020“),  
 Privatrechtliche Forderungen (z.B. Verkauf, Vermietung und Ver pachtung, Eintritts-
gelder) 
 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (z.B. Energie- und Wasserlieferungen).  
 
In den Forderungen aus Energie- und Wasserlieferungen ist der a bgegrenzte Verbrauch 
zwischen Ablese- und Bilanzstichtag enthalten, der mit den aufg elaufenen Abschlagszahlun-
gen saldiert wurde. Der hohe Anstieg der Forderungen um 29,0 Mi o. EUR ist im Wesentli-
chen auf die Zunahme bei den Kostenerstattungen vom Land für un begleitete minderjährige 
Ausländer in Höhe von ca. 16,0 Mio. EUR sowie Forderungen aus T ransferleistungen 
gegenüber dem Land NRW für das Projekt „Gute Schule 2020“ in Hö he von 4,9 Mio. EUR 
zurückzuführen. 
 
In den Sonstigen Vermögensgegenständen  in Höhe von 34,3 Mio. EUR (- 1,5 Mio. EUR) 
sind im Wesentlichen Forderungen an das Finanzamt, aus überzahl ten Betriebskosten sowie 
aus Verwalterabrechnungen und technischer Baubetreuung gegen Stiftungen enthalten.

Liquide Mittel 
 
Die Liquiden Mittel in Höhe von 198,3 Mio. EUR (+ 19,0 Mio. EUR) betreffen im Wesen tli-
chen Festgeldkonten, Schulgirokonten, Bankguthaben, ein Kaution skonto sowie Kassenbe-
stände. Der hohe Anstieg resultiert aus einem hohen Liquiditäts aufkommen der Stadt 
Münster in 2017. Die zu Zahlungszwecken nicht benötigten Mittel  wurden als Festgelder mit 
Fälligkeitsterminen in 2018 angelegt. 
 
 
Aktive Rechnungsabgrenzung 
 
Der Aktive Rechnungsabgrenzungsposten verringerte sich gegenüber dem Vorjahr um 
2,1 Mio. EUR auf 55,8 Mio. EUR. Darin enthalten sind Disagios u nverändert zum Vorjahr in 
Höhe von 0,4 Mio. EUR. 
 
Der Posten setzt sich im Wesentlichen aus folgenden Sachverhalten zusammen: 
 vor Abschlussstichtag geleistete Ausgaben, soweit sie Aufwand für eine bestimmte 
Zeit nach diesem Stichtag darstellen. Im Wesentlichen sind dies Zahlungen für den 
Bereich Sozial- und Jugendhilfe, Dienst- und Versorgungsbezüge der Beamten für 
Januar 2018 sowie Betriebskostenzuschüsse für Kitas; 
 Geleistete Zuwendungen für Investitionen Dritter gem. § 43 II GemHVO. 
 
 
2. Passiva 
 
Eigenkapital 
 
Allgemeine Rücklage 
 
Die Allgemeine Rücklage  beträgt 694,1 Mio. EUR (+ 20,4  Mio. EUR). Die Erhöhung des 
Postens resultiert im Wesentlichen aus ergebnisneutralen Konsol idierungsbuchungen und 
durch Bewertungsanpassungen von HGB nach NKF zur Erstellung des  Gesamtabschlusses, 
sowie durch Einstellungen der Vorjahresgewinne in die Gewinnrüc klagen bei den Tochterge-
sellschaften.  
 
Sonderrücklage 
 
In gleicher Höhe wie die Aktivierung der Finanzanlage Annette v on Droste zu Hülshoff 
Stiftung besteht unverändert gegenüber dem Vorjahr die Sonderrücklage mit 1,3 Mio. EUR, 
um der Nutzungsbeschränkung aus dem Stiftungsgeschäft und Stift ungsrecht und der damit 
verbundenen Beschränkung des Eigenkapitals Rechnung zu tragen.

Ausgleichsrücklage 
 
Die im Rahmen der Eröffnungsbilanz (01.01.2008) der Stadt Münst er einmal ermittelte und 
gebildete Ausgleichsrücklage gem. § 75 Abs. 3 GO beträgt 66,1 Mio. EUR 
(+ 12,2 Mio. EUR). Die Ausgleichsrücklage dient zur Deckung von  Fehlbeträgen in der 
Ergebnisrechnung. Solange Fehlbeträge durch Mittel der Ausgleic hsrücklage ausgeglichen 
werden können, gilt der jeweilige städtische Haushalt insgesamt  als ausgeglichen. Die 
Erhöhung der Ausgleichsrücklage ist zum einen auf die Zuführung  des Jahresüberschusses 
der Stadt Münster in Höhe von 10,7 Mio. EUR aus dem Vorjahr zur ückzuführen, zum 
anderen wurde eine Umbuchung in Höhe von 1,5 Mio. EUR aus der allgemeinen Rücklage in 
die Ausgleichsrücklage vorgenommen. 
 
Bilanzgewinn 
 
Der Bilanzgewinn beläuft sich auf 26,9 Mio. EUR (+ 1,5 Mio. EUR). 
 
Ab dem Jahr 2015 wurde im Gesamtabschluss auf eine Gewinnverwen dungsrechnung 
verzichtet, so dass im Jahr 2017 der Jahresüberschuss dem Bilanzgewinn entspricht.  
 
 
Sonderposten 
 
Die Sonderposten belaufen sich insgesamt auf 1.317,3 Mio. EUR (- 13,5 Mio. EUR). 
Es werden Zuwendungen und Beiträge von insgesamt 1.298,1 Mio. EUR (- 13,4 Mio. EUR) 
als Sonderposten ausgewiesen, die im Rahmen einer Zweckbindung für investive Maßnah-
men geleistet wurden und nicht frei verwendet werden dürfen. Di e Auflösung der Sonderpos-
ten wird entsprechend der Abnutzung des bezuschussten Vermögens gegenstandes 
vorgenommen. Der Sonderposten für Zuwendungen enthält auch Paus chalzuwendungen 
u.a. die Investitionspauschale, die Schul- und Bildungspauschal e, die Sport- und die 
Feuerschutzpauschale. Weiterhin werden die Baukostenzuschüsse f ür das Strom- und 
Gasnetz unter der Position Sonderposten aus Zuwendungen ausgewi esen. Die Sonderpos-
ten, die aus Beiträgen finanziert wurden (im Wesentlichen Kanal baubeiträge und Beiträge 
nach dem Baugesetzbuch bzw. Kommunalabgabengesetz), werden auf der Grundlage von 
pauschalierten Bezuschlagungssätzen für Neuanschaffungen gebildet.  
 
Der Sonderposten für den Gebührenausgleich  in Höhe von 12,2 Mio. EUR 
(+ 0,8 Mio. EUR) wird gebildet, um die Verpflichtungen aus Kost enüberdeckungen der 
Gebührenhaushalte, die gem. § 6 KAG an den Gebührenzahler zurüc kzuführen sind, in der 
Bilanz offen auszuweisen. Die Überschüsse sind innerhalb einer Frist von vier Jahren nach 
ihrer Entstehung an die Gebührenpflichtigen zurückzuführen.

Die Sonstigen Sonderposten  in Höhe von 6,9 Mio. EUR (- 1,0 Mio. EUR) umfassen im 
Wesentlichen Sonderposten für rechtlich unselbstständige Stiftu ngen, erhaltene Gelder für 
Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, Stellplatzablösebeträge und En tgelte für den Hoch-
zeitswald Münster. 
 
 
Rückstellungen 
 
Die Pensionsrückstellungen in Höhe von 560,5 Mio. EUR (+ 28,8 Mio. EUR) beinhalten 
Verpflichtungen nach beamtenrechtlichen Vorschriften, zusatzver sorgungsrechtliche Risiken 
und Deputatverpflichtungen. Der Anstieg der Pensionsrückstellun gen ist auf die weitere 
Zuführungen zum bereits vorhandenen Bestand zurückzuführen.  
 
Weiterhin werden Rückstellungen für die Rekultivierung und Nachsorge von Deponien in 
Höhe von 42,9 Mio. EUR (- 1,7 Mio. EUR) ausgewiesen, die sämtli che Stilllegungs- und 
Nachsorgeverpflichtungen aus dem Betrieb der ZDM I und II berücksichtigen. 
  
Die Instandhaltungsrückstellungen in Höhe von 3,2 Mio. EUR wurden im Wesentlichen 
gebildet für: 
 Hochbaumaßnahmen (u. a. Schulen, sonstige Dienst-, Geschäfts- und Betriebsge-
bäude) 
 Tiefbau (u. a. Verkehrsflächen (z. B. Fahrbahnen, Radwege, Geh wege)) 
 Für die unterlassene Instandhaltung der Versorgungsnetze 
 
 
Die Steuerrückstellungen in Höhe von 12,8 Mio. EUR (+ 1,4 Mio. EUR) betreffen im 
Wesentlichen die erwarteten Zahlungen aus der Körperschaftsteue r, dem Solidaritätszu-
schlag und der Abrechnung der Strom- und Erdgassteuer. Der Anst ieg resultiert aus 
erwarteten höheren Steuerverpflichtungen für das Jahr 2017, Ris iken aus der laufenden 
Betriebsprüfung bei der Stadtwerke Münster GmbH für die Jahre 2012 bis 2015 und teilweise 
noch ausstehenden Steuerbescheiden für das Jahr 2016. Auf die E rmittlung der passiven 
latenten Steuern wurde im Gesamtabschluss verzichtet, da dies v on nachrangiger Bedeu-
tung ist und hierzu der entstehende Aufwand zur Berechnung und Fortführung in keinem 
wirtschaftlichen Verhältnis steht. (Praxisleitfaden zur Aufstel lung eines NKF-
Gesamtabschlusses, 4. Auflage, August 2009, S. 170 ff.) 
 
Die Sonstigen Rückstellungen  in Höhe von 84,3 Mio. EUR nahmen um 4,7 Mio. EUR im 
Berichtsjahr gegenüber dem Vorjahr ab. Während bei den Stadtwer ken Münster im Berichts-
jahr einige Risiken entfallen sind oder niedriger bewertet werd en konnten, nahmen die 
Risiken bei Investitionskrediten in CHF der Stadt Münster zu.

Die Sonstigen Rückstellungen betreffen im Wesentlichen: 
 
 Drohverlustrückstellungen (im Wesentlichen für drohende Verlus te im Netzbereich 
sowie Risiken bei Krediten in CHF), 
 Urlaubsansprüche/Arbeitszeitguthaben, 
 Altersteilzeitverpflichtungen, 
 ungewisse Verbindlichkeiten des Verkehrsbetriebes, 
 Sanierung Hafennordseite, 
 noch anfallende Kosten für Verkaufsobjekte. 
 
 
Verbindlichkeiten 
 
Die Angaben im Zusammenhang mit den Verbindlichkeiten werden in  einem Gesamtver-
bindlichkeitenspiegel (ergänztes Muster § 47 GemHVO NRW) zusammengefasst darge-
stellt. 
 
   mit einer Restlaufzeit von   
31.12.2017Art der Verbindlichkeit 31.12.2016 bis zu 1 Jahr 1 bi s 5 Jahre mehr als 5 Jahre
  Mio. EUR Mio. EUR Mio. EUR Mio. EUR Mio. EUR 
Verbindlichkeiten aus Krediten 
für Investitionen 1.075,8 50,0 216,3 829,2 1.095,5
Verbindlichkeiten aus Krediten 
zur Liquiditätssicherung 14,0 39,8 0,0 0,0 39,8
Verbindlichkeiten aus 
Vorgängen, die Kreditaufnah-
men wirtschaftlich gleichkom-
men 
0,6 0,0 0,1 0,5 0,6
Verbindlichkeiten aus 
Lieferungen und Leistungen 57,2 57,7 0,7 0,4 58,8
Sonstige Verbindlichkeiten 131,8 74,3 46,0 21,0 141,2
Summe aller  
Verbindlichkeiten 1.279,4 221,9 263,1 851,0 1.336,0
 
 
Durch Grundpfandrechte besicherte Verbindlichkeiten bestehen in Höhe von 205,4 Mio. EUR 
(Vorjahr: 193,5 Mio. EUR). Weiterhin wurde das zum Erwerb der P hotovoltaik-
Freiflächenanlage verwendete Darlehen in Höhe von 5,9 Mio. EUR durch Übertragung dieser 
Anlage gesichert. Durch Übertragung der beiden neuerrichteten W indkraftanlagen wurde 
deren in 2017 aufgenommene Finanzierungsdarlehen über 6,8 Mio. EUR abgesichert. Ein 
aus der Finanzierung des Windparks in Löningen resultierendes D arlehen in Höhe von 11,6 
Mio. EUR wurde im Berichtsjahr vollständig getilgt. 
 
Der Posten Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen  betrifft ausschließlich 
Kredite, die aufgrund von Investitionsmaßnahmen aufgenommen wur den. Der Bestand zum 
31.12.2017 beträgt 1.095,5 Mio. EUR (+ 19,7 Mio. EUR).

Die Stadt Münster nahm im Jahre 2017 Kredite in Höhe von 2,6 Mi o. EUR nach dem 
Schuldendiensthilfegesetz NRW sowohl für investive als auch für  k o n s u m t i v e  Z w e c k e  i m  
Rahmen des Programms „Gute Schule 2020“ von der NRW.BANK auf. M it den Mitteln sollen 
diverse schulbezogene Maßnahmen zur Sanierung und Modernisierun g sowie zum Ausbau 
der kommunalen Schulinfrastruktur in Münster durchgeführt werden. 
 
Die Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung  betreffen fast ausschließlich 
die Kredite der Stadt Münster zur Sicherstellung ihrer Zahlungs fähigkeit. Der Bestand zum 
31.12.2017 beträgt 39,8 Mio. EUR (+ 25,8 Mio. EUR). 
 
Mit Ablauf des 30.09.2017 endete die Einlagensicherung deutsche r Privatbanken für 
Kommunen. Aufgrund dieses Umstandes tätigte die Verwaltung vor dem Wegfall der 
Einlagensicherung verschiedene Geldanlagen mit unterschiedliche n Fälligkeiten. Als Folge 
dessen war es zur jederzeitigen Gewährleistung einer ausreichen den Liquidität erforderlich, 
über den Jahreswechsel 2017/2018 Liquiditätskredite in Höhe von  30,0 Mio. EUR aufzu-
nehmen. Zum 31.12.2017 betrug der Bestand 7,5 Mio. CHF bzw. 6,4 Mio. EUR. 
 
Die Verbindlichkeiten, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen, beinhalten im 
Wesentlichen Verpflichtungen aus Leibrentenverträgen, die aus d em Ankauf von Grundstü-
cken resultieren. 
 
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen  entstammen dem laufenden 
Geschäftsverkehr. Die Erhöhung resultiert vornehmlich aus Bau- und Instandhaltungsleis-
tungen. 
 
In den sonstigen Verbindlichkeiten sind im Wesentlichen enthalten: 
 Investitionszuwendungen von Bund, Land und übrigen Bereichen s owie Schul- und 
Bildungspauschale, die noch nicht zweckentsprechend verwendet wurden  
 Verbindlichkeiten aus Stellplatzablösebeträgen 
 Verbindlichkeiten gegen FMO aus Kapitalerhöhung FMO 
 Verbindlichkeiten gegenüber Finanzamt und Sozialversicherungst rägern 
 Ausgleichszahlungen bei Umlegungen nach BauG  
 Vorauszahlungen der Mieter für Betriebs- und Heizkosten  
 Verbindlichkeiten aus Überzahlungen von Jahresverbrauchsabrech nungen für Strom 
 Anzahlungen von Grundstückserwerbern 
 Überzahlungen aus der Leistungsabrechnung 
 Erhaltene und noch nicht verwendete Zuschüsse  
 
Wesentliche Ursachen für die Erhöhung der sonstigen Verbindlich keiten sind gegenläufige 
Effekte. Im Gegensatz zu den im Vergleich zum Vorjahr deutlich geringeren Anzahlungen auf 
Erschließungsmaßnahmen erhöhten sich im Jahr 2017 die Ausgleich szahlungen bei 
Umlegungen nach BauGB, Verbindlichkeiten aus Beiträgen und Stel lplatzablösebeträgen, 
Steuerverbindlichkeiten sowie kommunale Verpflichtungen gegenüb er Dritten (insbesondere

aus Schul- und Bildungspauschale), für die bereits Finanzmittel  erhalten wurden, die dafür 
erforderliche Leistung durch die Kommune aber noch nicht erbrac ht oder nicht vollständig 
erbracht worden ist. 
 
 
Passiver Rechnungsabgrenzungsposten 
 
Der passive Rechnungsabgrenzungsposten in Höhe von 67,9 Mio. EUR (- 4,7 Mio. EUR) 
beinhaltet im Wesentlichen die von den Kunden als Netzanschluss beiträge (Baukostenzu-
schüsse und Hausanschlusskostenbeiträge) vorausgezahlten Netzen tgelte für das Strom- 
und Gasnetz, Anzahlungen, die erst im Folgejahr als Forderungen  verbucht werden können, 
Gebühren für Grabnutzungen, erhaltene Investitionszuschüsse und Stellplatzablösebeträge. 
 
 
3. Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen 
 
Haftungsverhältnisse 
 
Es bestehen Haftungsverhältnisse aus der Bestellung von Sicherh eiten für fremde Verbind-
lichkeiten in Form von Bürgschaften/Patronatserklärungen in Höhe von 32,2 Mio. EUR 
(Vorjahr: 36,5 Mio. EUR), wovon 50,1 % auf die Bürgschaft zugun sten der FMO Flughafen 
Münster/Osnabrück GmbH (FMO) entfallen. Der FMO soll aufgrund d es von den Gesell-
schaftern in 2014 beschlossenen Finanzierungskonzepts durch Erh öhung des Eigenkapitals 
und durch Gesellschafterdarlehen in seiner Finanzkraft gestärkt  werden. Die bürgschaftsge-
sicherten Darlehen werden dann abgelöst. Die Gesellschafter hab en bereits die Beschlüsse 
zur Umsetzung des Finanzierungskonzeptes bis einschließlich 2020 gefasst. Soweit auch die 
weiteren Beschlüsse gefasst werden, ist eine Inanspruchnahme au s den Bürgschaften nicht 
zu erwarten. 
 
Weitere Bürgschaften bestehen im Wesentlichen zugunsten Technol ogieförderung Münster 
GmbH (4,5 Mio. EUR), Stiftung Magdalenenhospital (3,9 Mio. UER)  sowie WFM GmbH 
(3,5 Mio. EUR). Des Weiteren bestehen Haftungsverhältnisse in F orm von Grundschulden 
in Höhe von 11,6 Mio. EUR (Vorjahr: 13,1 Mio. EUR). Es handelt sich um Grundschulden auf 
verkaufte Grundstücke (5,6 Mio. EUR), bei denen der Eigentumswe chsel noch nicht im 
Grundbuch eingetragen ist sowie um Grundschulden für die Sicher heitsstellung für Sanie-
rungsmaßnahmen aus dem Jahre 2011 in der Osthuesheide (6,1 Mio. EUR).  
 
Finanzielle Verpflichtungen 
 
Zur Absicherung von Lieferverpflichtungen aus bestehenden Vertr ägen mit Sondervertrags- 
und Tarifkunden des Versorgungsbereichs sind in verantwortungsv oller unternehmerischer 
Risikovorsorge in die Zukunft gerichtete Verträge über den Bezu g von Energie im Wert von 
182,9 Mio. EUR (Vorjahr: 171,6 Mio. EUR) geschlossen worden. Fe rner beliefen sich die

Verpflichtungen aus Bestellungen für Investitionen auf 17,3 Mio . EUR (Vorjahr: 
14,0 Mio. EUR) sowie jährliche Verpflichtungen aus Leasingvertr ägen mit einer Laufzeit 
zwischen einem und fünf Jahren in Höhe von 2,1 Mio. EUR (Vorjahr: 2,0 Mio. EUR). 
 
Finanzielle Verpflichtungen bis zu einer Höchstgrenze von 9,8 Mio. EUR können sich aus der 
Beteiligung an der GREEN GECCO Beteiligungsgesellschaft mbH & C o. KG durch die 
Investitionen in Projekte zur regenerativen Energieerzeugung er geben. Die Höhe der 
möglichen finanziellen Verpflichtungen ist von den jeweils erwo rbenen Projekten abhängig. 
Bis zum 31.12.2017 wurden Investitionen in Höhe von 3,9 Mio. EUR realisiert. 
 
Es bestehen Verpflichtungen aus Fehlbeträgen gebührenrechnender  Bereiche nach § 6 
Kommunalabgabengesetz in Höhe von 2,5 Mio. EUR (+ 2,0 Mio. EUR) , wobei die Erhöhung 
im Wesentlichen aus dem Bereich „Rettungsdienst“ resultiert. Di e noch nicht erhobenen 
Beiträge aus fertig gestellten Erschließungsanlagen nach § 44 I I Nr. 7 GemHVO betragen 
0,4 Mio. EUR. 
 
Weiterhin besteht aus den mit der smart OPTIMO GmbH & Co. KG, O snabrück, geschlosse-
nen Pacht- und Dienstleistungsverträgen zur Durchführung von Me ssstellenbetrieb und 
Messdienstleistungen eine Zahlungsverpflichtung für das Jahr 20 18 in Höhe von 
8,1 Mio. EUR. 
 
 
VI. Angaben zu Posten der Gesamtergebnisrechnung 
 
1. Ordentliche Erträge 
 
Die Erträge aus Steuern und ähnlichen Abgaben  resultieren sämtlich aus Erträgen der 
Kernverwaltung und betragen im Berichtsjahr 586,7 Mio. EUR (+ 2 2,6 Mio. EUR). Im 
Wesentlichen sind hier die Gewerbesteuer, der Gemeindeanteil an  der Einkommen- und 
Umsatzsteuer sowie die Grundsteuer enthalten. Hinzu kommen Leis tungen aus der 
Umsetzung der Grundsicherung für Arbeitssuchende und Leistungen  nach dem Familienleis-
tungsausgleich. Während die Erträge aus dem Gemeindeanteil an d er Einkommensteuer um 
8,6 Mio. EUR und die Erträge aus dem Gemeindeanteil an der Umsa tzsteuer um 
7,0 Mio. EUR stiegen, blieben die Erträge aus Gewerbesteuer auf grund der guten Wirt-
schaftslage der in Münster ansässigen Unternehmen auf dem hohen  Niveau des Vorjahres. 
Folgende Tabelle zeigt den Aufriss auf die Positionen Steuern und Ähnliche Abgaben: 
Steuern und ähnliche Abgaben 2017 2016
Mio. EUR Mio. EUR
Steuern 567,4 546,6
Ähnliche Abgaben 19,3 17,5
Gesamt 586,7 564,1

In den Zuwendungen und allgemeinen Umlagen  in Höhe von 136,1 Mio. EUR                   
(- 6,6 Mio. EUR), die zu 89 % aus der Kernverwaltung resultiere n, sind im Wesentlichen die 
Zuwendungen und Umlagen der Jugendhilfe mit 73,3 Mio. EUR (+ 19 ,3 Mio. EUR), die 
Auflösung von Sonderposten bzw. passiven Rechnungsabgrenzungspo sten aus Zuwendun-
gen in Höhe von 28,3 Mio. EUR (+ 0,9 Mio. EUR) und die Sonstige n Zuwendungen und 
allgemeinen Umlagen in Höhe von 18,9 Mio. EUR (+ 1,0 Mio. EUR) enthalten. Der Mehrer-
trag ist vor allem im Bereich der Jugendhilfe durch erhöhte Lan deszuweisungen für die 
Träger der Kindertageseinrichtungen entstanden. Die positive En twicklung der aufgezählten 
Bereiche wurde durch fehlende Schlüsselzuweisungen im Jahr 2017 , die sich im Vorjahr auf 
29,3 Mio. EUR beliefen, aufgezehrt. Die Schlüsselzuweisungen hä ngen von verschiedenen 
Faktoren ab und unterliegen einer Berechnungssystematik, so das s hier signifikante 
Schwankungen möglich sind. 
 
Die Sonstigen Transfererträge  in Höhe von 21,0 Mio. EUR (+ 5,0 Mio. EUR) resultieren 
ausschließlich aus der Kernverwaltung und setzen sich aus den L eistungen der Grundsiche-
rung nach dem SGB II und der sozialen Leistungen des Sozialamte s in Höhe von insgesamt 
12,3 Mio. EUR (+ 1,7 Mio. EUR) und dem Ersatz von Leistungen de r Jugendhilfe in Höhe 
von 6,3 Mio. EUR (+ 1,0 Mio. EUR) sowie sonstigen Transfererträ gen in Höhe von 
2,3 Mio. EUR (+ 2,3 Mio. EUR) zusammen. Im Bereich des Jobcente rs konnten verstärkt 
offene Rückzahlungsforderungen eingezogen werden, was zu einem Mehrertrag führte.  
 
Der Posten Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte in Höhe von 164,2 Mio. EUR 
(+ 4,3 Mio. EUR) setzt sich aus Gebühren und Beiträgen zusammen. Während die Ver wal-
tungs- und Benutzungsgebühren der gebührenrechnenden Einrichtun gen und den übrigen 
Bereichen gestiegen sind, sanken diese im Bereich der Kinder- u nd Jugendhilfe im Vorjah-
resvergleich. 
 
Die Privatrechtlichen Leistungsentgelte in Höhe von 603,1 Mio. EUR (+ 51,6 Mio. EUR) 
teilen sich im Wesentlichen auf folgende Bereiche auf: 
 Versorgungs- und Verkehrsbereich  
 Mieten, Pachten, Erbbauzinsen  
 Immobilienverkauf und -bewirtschaftung 
 Abfallverwertung und -abfuhr  
 BGA DSD + Containerdienst  
 Betreuungstätigkeit  
 
Die Kostenerstattungen und Kostenumlagen  betragen insgesamt 210,6 Mio. EUR 
(+ 21,9 Mio. EUR). Bei der Kinder- und Jugendhilfe lagen die Ko stenerstattungen um 
18,90 Mio. EUR und im Bereich der Grundsicherung nach dem SGB I I um 14,50 Mio. EUR 
über den Vorjahreswerten. Diesen beiden Bereichen stehen jedoch  entsprechend höhere 
Transferaufwendungen gegenüber. Gegenläufige Entwicklung ist be i den sozialen Leistun-
gen des Sozialamtes zu beobachten. Die sozialen Leistungen des Sozialamtes fielen

aufgrund geringerer Kostenerstattungen des Landes nach dem Flüc htlingsaufnahmegesetz 
um 11,80 Mio. EUR geringer als im Vorjahr aus. 
 
Die Sonstigen ordentlichen Erträge in Höhe von 56,4 Mio. EUR (- 1,9 Mio. EUR)  beinhal-
ten im Wesentlichen: 
 Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen  
 Erträge aus der Veräußerung von Anlagegegenständen und Umlaufv ermögen  
 Erträge aus Zuschreibung 
 Erstattung von Körperschaftssteuern 
 Zinsen für Gewerbesteuernachforderungen  
 Schadenersatzleistungen  
 Zuschlagszahlungen nach dem KWK-Gesetz für den Ausbau des Wärm enetzes 
 
Während die Mehrerträge gegenüber dem Vorjahr im Wesentlichen b ei der Erstattung von 
Körperschaftssteuern, aus Wechselkursschwankungen (CHF) und Gru ndstücksverkäufen 
sowie Schadenersatzleistungen angefallen sind, fielen die Minde rerträge im Wesentlichen 
bei Zinsen für Gewerbesteuernachforderungen sowie bei Erträgen aus der Auflösung von 
Rückstellungen an. 
 
Der Posten Aktivierte Eigenleistungen in Höhe von 12,9 Mio. EUR (- 0,4 Mio. EUR) entfällt 
insbesondere auf die Aktivierung von Netzbaumaßnahmen. 
 
Die Bestandserhöhung auf 9,9 Mio. EUR (+ 4,8 Mio. EUR) ergibt sich wesentlich aus d er 
Projektierung und Errichtung von drei Windenergieanlagen, die z um Verkauf an Dritte 
vorgesehen sind. 
 
 
2. Ordentliche Aufwendungen 
 
Die Personal- und Versorgungsaufwendungen  stiegen im Berichtsjahr um 5 % bzw. 
20,6 Mio. EUR auf 386,7 Mio. EUR an. Der Bilanzposten enthält Z uführungen in die 
Pensionsrückstellungen in Höhe von 24,6 Mio. EUR (Vorjahr: 23,4  Mio. EUR). Folgende 
Tabelle gibt einen Überblick über die Einzelpositionen: 
 
Personal- und  
Versorgungsaufwendungen 
2017 2016
Mio. EUR Mio. EUR
Löhne und Gehälter 270,0 258,3
Soziale Abgaben 42,7 41,5
Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung 42,5 42,1
Versorgungsaufwendungen 31,5 24,1
Gesamt 386,7 366,0

Die Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen  in Höhe von 524,2 Mio. EUR 
(+ 53,4 Mio. EUR) beinhalten im Wesentlichen: 
 Bezugsaufwendungen für Energie- und Wasserlieferungen 
 EEG-Zahlungen an Übertragungsnetzbetreiber  
 Unterhaltung und Bewirtschaftung des Infrastrukturvermögens und bebauter Grundstücke 
 Netznutzungsentgelte an die Übertragungsnetzbetreiber und andere fremde Netzbetreiber 
 Einspeisevergütungen für EEG-Strom 
 Aufwendungen für Verkaufsgrundstücke (Baukosten, Übernahme des Grundstücks in die 
Bebauung, Zuführung zur Rückstellung für noch anfallende Baukosten) 
 Anmietung von Busfahrleistungen im ÖPNV  
 Entsorgung in den Entsorgungsanlagen 
 Großinstandhaltungen 
 
Die im Vergleich zum Vorjahr höheren EEG-Zahlungen und Netznutz ungsentgelte an die 
Übertragungsnetzbetreiber und andere fremde Netzbetreiber, höhe ren Aufwendungen für 
Verkaufsgrundstücke sowie höheren Bezugsaufwendungen für Energi e- und Wasserliefe-
rungen führen im Wesentlichen zur Erhöhung des Postens. 
 
Die Bilanziellen Abschreibungen fallen im Vorjahresvergleich um 15,7 Mio. EUR geringer 
aus und betragen im Berichtsjahr 147,9 Mio. EUR. Die den Bilanziellen Abschreibungen  
zu Grunde liegenden Nutzungsdauern weichen in Einzelfällen von der NKF Rahmentabelle 
und den örtlichen Nutzungsdauern der Stadt Münster ab. Aufgrund  des Wesentlichkeits-
grundsatzes/Einflusses auf die VSEF-Lage wurde eine Anpassung d er Nutzungsdauern der 
Verwaltungsgebäude erforderlich (§ 308 Abs. 2 S. 3 HGB). Wesent liche Ursachen für die 
positive Entwicklung der Abschreibungen sind die um 3,2 Mio. EU R im Vergleich zum 
Vorjahr geringeren Abschreibungen auf Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens, um 
5,9 Mio. EUR geringere Abschreibung der im Berichtsjahr geleist eten bzw. für die Geschäfts-
jahre 2019 bis 2020 beschlossenen Zuführungen in das Eigenkapit al der FMO Flughaben 
Münster/Osnabrück GmbH. Der Sondereffekt aus der einmaligen Wer tberichtigung von 
Festwerten in Höhe von 8,3 Mio. EUR, die für den Bestand an Leh r- und Lernmittel im 
Rahmen der damaligen Eröffnungsbilanz der Stadt Münster gebilde t wurden, führte in 2016 
zu erhöhten Abschreibungen bei der Stadt Münster. In 2017 wirkt  sich der Wegfall dieser 
Abschreibung aufwandsmindernd aus.

Der Posten Transferaufwendungen in Höhe von 575,9 Mio. EUR (+ 38,1 Mio. EUR) betrifft 
im Wesentlichen die Bereiche: 
 Grundsicherung nach dem SGB II 
 Kinder-/Jugendhilfe  
 Soziale Leistungen des Sozialamtes  
 Landschaftsumlage  
 Zuwendungen an Theater Münster und Münster Marketing 
 Gewerbesteuerumlage  
 Finanzierungsbeteiligung Fonds Deutsche Einheit  
 
Hauptursache für den Anstieg der Transferaufwendungen sind die um 11 % gestiegenen 
Leistungen im Bereich Kinder- und Jugendhilfe und um 9 % im Bereich Grundsicherung nach 
dem SGB II, wobei hier die entsprechenden höheren Erträge aus K ostenerstattungen 
gegenüberstehen. Weiterhin stieg der Aufwand im Bereich der Landschaftsumlage um 11 %. 
 
In den Sonstigen ordentlichen Aufwendungen in Höhe von 122,7 Mio. EUR (+ 12,7 Mio. 
EUR) sind im Wesentlichen enthalten: 
 
 Mieten/Pachten/Erbbauzinsen 
 IT-Dienstleistungen 
 Steuern vom Einkommen und Ertrag 
 Aufwendungen bezogene Leistungen, Verwaltung und Vertrieb 
 Versicherungen 
 Zinsen für Gewerbesteuererstattung 
 Werbung und Inseration 
 Prüfungs- und Beratungskosten 
 
Die Erhöhung gegenüber dem Vorjahr ist im Wesentlichen auf die Zuführung zur Drohver-
lustrückstellungen für Kredite in Schweizer Franken (CHF) in Hö he von 4,7 Mio. EUR, 
höhere Zuführung zum Sonderposten für Beiträge für Bereich „Abw asserbeseitigung“ sowie 
höhere Zinsen für Gewerbesteuererstattungen, für Leiharbeitskrä fte und für Gutachten 
zurückzuführen.

3. Gesamtergebnis 
 
Das Ergebnis der laufenden Geschäftstätigkeit verringerte sich im Vergleich zum Vorjahr 
um 7,8 Mio. EUR  und weist im Berichtsjahr einen Überschuss von  43,5 Mio. EUR aus. Einer 
Steigerung der ordentlichen Erträge in Höhe von 101,3 Mio. EUR steht vor allem die 
Steigerung der ordentlichen Aufwendungen in Höhe von 109,2 Mio.  EUR entgegen. Die 
positive Entwicklung der privatrechtlichen Erträge und Steuerei nnahmen wurde durch die 
gestiegenen Aufwendungen in fast allen Bereichen (mit Ausnahme der bilanziellen Abschrei-
bungen) nahezu aufgezehrt.  
 
Das Gesamtfinanzergebnis beläuft sich auf - 16,6 Mio. EUR (+ 9,3 Mio. EUR). Zu dieser 
deutlichen Ergebnisverbesserung tragen im Wesentlichen die 7,0 Mio. EUR höheren 
Beteiligungserträge  sowie die um 2,0 Mio. EUR geringeren Zinsaufwendungen bei. 
 
E s  e r g i b t  s i c h  i n s g e s a m t  e i n  Gesamtjahresergebnis in Höhe von 26,9 Mio. EUR 
(+ 1,5 Mio. EUR). Das verbesserte Gesamtfinanzergebnis konnte m it zur positiven Entwick-
lung des Gesamtjahresergebnisses beitragen.  
 
 
VII. Sonstige Angaben 
 
Im Jahresdurchschnitt 2017 waren im Konzern 7.490 Mitarbeiter (Vorjahr: 7.397) beschäftigt.

VIII. Erweiterung des Gesamtanhangs  
 
Mit Hilfe der Kapitalflussrechnung kann dargestellt werden, wie ein Unternehmen finanziel-
le Mittel in der vergangenen Abrechnungsperiode erwirtschaftet hat und welche Investitions- 
und Finanzierungsmaßnahmen erfolgten. 
 
Kapitalflussrechnung (nach DRS 21)
 2017 
Mio. EUR 
1. +/- Periodenergebnis (einsc hl. Ergebnisanteil von Minderheitsgesellschaftern) 26,9 
2. +/- Ab-/Zuschreibungen auf Gegenstände des AV 
und Wertpapiere des UV 146,0 
3. +/- Zu-/Abnahmen der Rückstellungen 23,8 
4. +/- Sonstige zahlungsunwirks ame Aufwendungen/Erträge -66,2 
5. -/+ Gewinn/Verlust aus Anlagenabgängen -3,4 
6. -/+ Zu-/Abnahme der Vorräte, Forderungen sowie andere Aktiva, die nicht der 
Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind -36,6 
7. +/- Zu-/Abnahme der Verbindlichkeiten sowie andere Passiva, die nicht der  
Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind 6,4 
8. +/- Zinsaufwendungen/Zinserträge 30,5 
9. - Sonstige Beteiligungserträge -11,7 
10. +/- Ertragsteueraufwand/-ertrag 7,1 
11. + Einzahlungen aus außerordent l. Posten (aus außergewöhnlichen Beträgen) 0,0 
12. - Auszahlungen aus außeror dentl. Posten (aus außergewöhnlichen Beträgen) 0,0 
13. -/+ Ertragsteuerzahlungen -3,8 
14. = Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit 119,0 
 
15.  Einzahlungen aus Anlagenabgängen des Sachanlagevermögens 1 2,6 
16. - Auszahlungen für Investitionen in das Sachanlagevermögen -182,1 
17. + Einzahlungen aus Anlagenabgängen des immateriellen Anlage vermögens 0,0 
18. - Auszahlungen für Investitionen in das immaterielle Anlage vermögen -0,8 
19. + Einzahlungen aus Anlagenabgängen des Finanzanlagevermögen s 3,4 
20. - Auszahlungen für Investitionen in das Finanzanlagevermöge n  -10,2 
21. + Einzahlungseffekt für abgegrenzte Zuwendungen,  
ohne wirtsch. Eigentum erworben zu haben 6,4 
22. - Auszahlungen für Zuwendungen,  
an denen kein wirtsch. Eigentum erworben wird (ARAP) -3,3 
23. - Auszahlungen durch den A bgang von geförderten Vermögensgegenständen -1,9 
24. + Einzahlungen aus dem Verkauf von konsolidierten Unternehmen und sonstigen 
Geschäftseinheiten 0,0 
25. - Auszahlungen aus dem Erwerb von konsolidierten Unternehmen und 
sonstigen Geschäftseinheiten 0,0 
26. + Einzahlungen aufgrund von Finanzmittelanlagen i.R. der kurzfristigen Finanzdis-
position 0,0 
27. - Auszahlungen aufgrund von Finanzmittelanlagen  
i.R. der kurzfristigen Finanzdisposition 0,0 
28. + Einzahlungen aus außerordent l. Posten (aus Vorgängen von wesentl. Bedeutung) 0,5 
29. - Auszahlungen aus außerordentl. Posten (aus Vorgängen von wesentl. Bedeu-
tung) 0,0 
30. + Erhaltene Zinsen 0,7 
31. + Erhaltene Dividenden 12,2 
32. = Cashflow aus der Investitionstätigkeit -162,5

33.  Einzahlungen aus Eigenkapitalzuführungen  
von Gesellschaftern des Mutterunternehmens 4,9 
34. + Einzahlungen aus Eigenkapi talzuführungen von anderen Gesellschaftern 0,0 
35. - Auszahlungen aus Eigenkapitalherabsetzungen  
an Gesellschafter des Mutterunternehmens -3,3 
36. - Auszahlungen aus Eigenkapi talherabsetzungen an andere Gesellschafter 0,0 
37. + Einzahlungen aus der Begebung  
von Anleihen und der Aufnahme von (Finanz-) Krediten 128,4 
38. - Auszahlungen aus der Tilg ung von Anleihen und (Finanz-) Krediten -83,0 
39. + Einzahlungen aus erhalten en Zuschüssen/Zuwendungen 42,2 
40. + Einzahlungen aus außerordent l. Posten (aus Vorgängen von wesentl. Bedeutung) 0,0 
41. - Auszahlungen aus außerordentl. Posten (aus Vorgängen von wesentl. Bedeu-
tung) 0,0 
42. - Gezahlte Zinsen -26,7 
43. - Gezahlte Dividenden an Gesellschafter des Mutterunternehm ens 0,0 
44. - Gezahlte Dividenden an andere Gesellschafter 0,0 
45. = Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit 62,5 
 
46.  Zahlungswirksame Veränderu ngen des Finanzmittelfonds 19,1 
47. +/- Wechselkurs-, konsolidierungskreis- und bewertungsbedingte Änderungen des 
Finanzmittelfonds 0,0 
48. + Finanzmittelfonds am Anfang der Periode 179,3 
49. +/- Änderung des Bestandes an fremden Finanzmitteln 0,0 
50. = Finanzmittelfonds am Ende der Periode 198,4 
 
Der Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit , der die Innenfinanzierung der 
laufenden Geschäftsaktivitäten widerspiegelt, weist in 2017 mit  119,0 Mio. EUR einen 
positiven Wert auf. Dies bedeutet, dass aus dem operativen Bere ich des Unternehmens 
genügend Einzahlungen zugeflossen sind, um die Auszahlungen des  laufenden Geschäfts 
zu decken.  
 
Ein negativer Cashflow aus der Investitionstätigkeit  sagt aus, in welcher Höhe Mittel für 
die Investitionstätigkeit ausgegeben wurden. Die Investitionstä tigkeit in 2017 i.H.v. 
162,5 Mio. EUR wurde durch den Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit mit 62,5 Mio. 
EUR und darüber hinaus durch Mittel aus der laufenden Geschäftstätigkeit gedeckt. 
 
Insgesamt überstiegen im Berichtsjahr die Geldeinnahmen, die Au szahlungen um 19,1 Mio. 
EUR. Der Finanzmittelfonds weist zum Ende 2017 einen Zahlungsmi ttelbestand i.H.v. 
198,4 Mio. EUR (Vorjahr 179,3 Mio. EUR) aus.

Gesamtlagebericht

Vorbemerkung 
 
Mit dem vorliegenden Gesamtabschluss legt die Stadt Münster den  achten konsolidierten 
Abschluss vor. Dem Gesamtabschluss ist gem. § 116 GO NRW i.V.m.  
§ 49 Abs. 2 GemHVO NRW ein Gesamtlagebericht beizufügen. Der Ge samtlagebericht hat 
das durch den Gesamtabschluss zu vermittelnde Bild hinsichtlich  der Vermögens-, Schul-
den-, Ertrags- und Finanzgesamtlage einschließlich der verselbs tändigten Aufgabenbereiche 
zu erläutern. Dazu sind in einem Überblick die gesamtwirtschaft lichen Rahmenbedingungen 
und der Geschäftsverlauf des Berichtsjahres, die wirtschaftlich e Gesamtlage des Konzerns 
„Stadt Münster“ sowie Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung darzustellen. 
 
 
Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen 
 
Die konjunkturelle Lage in Deutschland war im Jahr 2017 weiterh in durch ein solides und 
stetiges Wirtschaftswachstum gekennzeichnet. Aufgrund dieser al lgemein guten Wirtschafts-
lage sowie von Maßnahmen des Bundes zur Entlastung der Kommunen  stiegen die 
kommunalen Steuereinnahmen laut Statistischem Bundesamt um 6,2 Mrd. EUR auf 95,9 
Mrd. EUR (+ 6,9 %) an. Die Ausgaben der Kommunen stiegen 2017 v or allem im Sozialbe-
reich (mit Ausnahme der Leistungen nach dem Asylbewerberleistun gsgesetz). Zwar sind die 
Flüchtlingszugänge im Jahr 2017 zurückgegangen, die flüchtlings bedingten Mehrausgaben 
fallen dennoch an, um die Flüchtlinge auf ihrem Weg in die gese llschaftliche Integration und 
die wirtschaftliche Eigenständigkeit zu begleiten. 
 
Der Konjunkturaufschwung wurde im Jahr 2017 unter anderem durch  die gestiegenen 
Wohnungsbauinvestitionen sowie eine Ausweitung der privaten Kon sumausgaben getragen. 
Die Bauinvestitionen stiegen um 2,6 %, was vor allem an der deu tlich überdurchschnittlichen 
Entwicklung des Wohnungsbaus (+ 3,1 %) lag. In den Neubau und d ie Modernisierung der 
Wohnungsbestände flossen 2017 rund 197 Mrd. EUR. Die damit verb undenen Kapazitäts-
engpässe in der Bauindustrie und hierdurch stark gestiegene Pre iserwartungen sowie 
zunehmende Personalknappheit bei kommunalen und privaten Planun gsbüros ist die 
Schattenseite dieses Konjunkturaufschwungs. 
 
Die Gesamtstromerzeugung in Deutschland stieg in 2017 nochmals leicht um 0,9 % auf 654 
Mrd. kWh an. Gleichzeitig stieg der Anteil der erneuerbaren Ene rgien an der höheren 
gesamten Stromerzeugung in Deutschland auf 33,1 %. Die Entwickl ung des Energiemarktes 
ist durch das schwierige Marktumfeld mit hohem Preis- und Wettb ewerbsdruck und komple-
xen und kaum planbaren Rahmenbedingungen gekennzeichnet. Die kü nftige Wettbewerbs-
fähigkeit in diesem Marktumfeld erfordert die Erweiterung des L eistungsportfolios der 
Stadtwerke um neue marktfähige Produkte und Dienstleistungen. A ufgrund des hohen 
Anteils an Privatkunden und des stark dienstleistungsorientiert en Geschäftskundensegments 
ist die Geschäftsentwicklung der Stadtwerke Münster nur mittelb ar von der konjunkturellen 
Entwicklung abhängig.

Geschäftsverlauf 
 
Das Gesamtjahresergebnis des Konzerns Stadt Münster hängt im We sentlichen mit den 
Ergebnissen aus folgenden Bereichen zusammen: 
 
Im Bereich Gemeindesteuern und ähnliche Abgaben  wurde der Planansatz übertroffen. 
Während das Gewerbesteueraufkommen in 2017 knapp unter dem Nive au des Vorjahres 
blieb (- 0,1 Mio. EUR), stiegen die Erträge aus dem Gemeindeant eil an der Einkommensteu-
er im Vorjahresvergleich um 8,6 Mio. EUR auf 157,6 Mio. EUR. 
 
Der Bereich Energie- und Wasservertrieb  entwickelte sich im Berichtsjahr insgesamt 
zufriedenstellend. Im Strommarkt konnten die abgesetzten Mengen  insgesamt um 22,3 % 
gegenüber dem Vorjahr gesteigert werden. Vor allem bei Lieferun gen an Gewerbekunden in 
fremden Netzen, aber auch an Privatkunden außerhalb des eigenen  Netzgebietes konnten 
die Mengen deutlich gesteigert werden. Gleiches gilt für die Ök ostromprodukte, bei denen 
die Absatzmenge auch in 2017 um fast 30 % über der des Vorjahre s lag. Im Gasmarkt 
konnten die abgesetzten Mengen parallel zur leicht gestiegenen Anzahl an Kunden leicht 
gesteigert werden. Trotzdem gingen die Gaserlöse bedingt durch Preissenkungen um 
11,4 % zurück. Eine parallele Entwicklung zeigte der Wärmemarkt . Trotz einer leichten 
Steigerung der Kundenanzahl ging die Abgabemenge witterungsbedi ngt leicht zurück. 
Zudem wurden die Fernwärmepreise aufgrund der Preisanpassungsfo rmel zum 01.01.2017 
gesenkt, so dass die Wärmeerlöse um insgesamt 12,9 % zurückging en. Die abgesetzte 
Menge an Wasser blieb im Geschäftsjahr 2017 mit 16,7 Mio. m³ nahezu konstant.  
 
Im Geschäftsjahr 2017 wurden 16,4 Mio. EUR in den Ausbau der Versorgungsnetze, in die 
Leitungsnetze, Hausanschlüsse und die zugehörigen Anlagen inves tiert. Der Schwerpunkt 
lag weiterhin bei den Schalthäusern, den Trafostationen sowie i n der Wassergewinnung. 
Ferner hat sich der Start des Ausbaus des Glasfasernetzes im Ra hmen der Breitbandstrate-
gie zeitlich verzögert. 
 
Die Stromerzeugung der GuD-Anlage lag im Wesentlichen witterungsbedingt bei angep ass-
ter, flexibler Produktion leicht unter der für das Geschäftsjah r 2017 angesetzten Planmenge. 
Demgegenüber übertraf die Erzeugung aus erneuerbaren Energien, insbesondere der 
Windenergieanlagen, sowohl in der erzeugten Menge (+ 9,5 %) als  auch bei den Erlösen 
(+ 9,2 %) die Planwerte. Im Verlauf des Jahres 2017 wurden fünf Windenergieanlagen nach  
den Einspeisebedingungen des EEG 2014 plangemäß errichtet. Zwei dieser Anlagen wurden 
in das eigene Anlagenportfolio übernommen, für die drei weitere n Anlagen wird eine 
Veräußerung in 2018 vorgesehen.

Eine weitere Aufgabe ist der öffentliche Personennahverkehr, dessen bereits gute 
Aufstellung in Münster sich im Berichtsjahr weiter verbesserte.  Die Fahrgastzahlen lagen 
2017 nochmals leicht über der Zahl des Vorjahres und erreichten  mit 45,3 Mio. einen neuen 
Spitzenwert. Diese positive Entwicklung wurde wesentlich von de r Steigerung bei den 90-
Minuten-Tickets, den Abos und dem Semesterticket getragen. Die Umsatzerlöse des 
Verkehrsbetriebs stiegen im Geschäftsjahr 2017 um 1,7 % auf 41, 0 Mio. EUR. Der operative 
Kostendeckungsgrad ist weiterhin zufriedenstellend. 
 
Im Bereich Vermietung und Bauträgergeschäft wurde ein positives Ergebnis in Höhe von 
9,3 Mio. EUR (+ 3,3 Mio. EUR im Vergleich zum Vorjahr) erzielt.  Operativ hat zu dem 
verbesserten Jahresergebnis die gute Leistung im Vermietungsges chäft sowie im Bauträger-
geschäft geführt. Die gezielte Optimierung der Kostenstruktur u nd des Finanzbereiches hat 
ebenfalls zur Ergebnisverbesserung beigetragen. In der Hausbewi rtschaftung ist ein Anstieg 
der Sollmieten durch Mieterhöhungen, Erstbezug von Neubauten so wie Mietanpassungen 
nach Neuvermietung zu verzeichnen. Der Wohnungsbestand der Wohn + Stadtbau GmbH ist 
zum 31.12.2017 um 1,43 % im Vergleich zum Vorjahr gestiegen. In  den Neubau wurden 
insgesamt 41,6 Mio. EUR investiert, davon sind 22,8 Mio. EUR in  das Anlagevermögen und 
18,8 Mio. EUR in das Umlaufvermögen geflossen. Im Geschäftsjahr  2017 wurden insgesamt 
136 Einheiten (davon 124 Wohnungen und 2 Kindertagesstätten) er richtet. Die Instandhal-
tung und Modernisierung des vorhandenen Wohnungsbestandes wurde  fortgesetzt. Das 
Investitionsvolumen in den eigenen Bestand betrug 2017 rund 8 Mio. EUR. 
 
Im Bereich Abfallentsorgung und Straßenreinigung war im Jahr 2017 weiterhin die 
Sicherung sozialverträglicher Gebühren für die hoheitlichen Ker naufgaben Abfallentsorgung 
und Straßenreinigung unter Beibehaltung ökologisch wie qualitat iv hochwertiger bürgerorien-
tierter Dienstleistungsangebote das Kernziel. Insofern blieben die Restabfall- und Bioabfall-
gebühren sowie die Straßenreinigungsgebühren gegenüber dem Vorjahr unverändert.  
 
Mit den Abfallwirtschaftsbetrieben (AWM) erfüllt die Stadt Müns ter die Aufgaben des 
öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers im Sinne des Kreislau fwirtschaftsgesetzes. Zur 
Entwicklung und Umsetzung der kommunalen abfallwirtschaftlichen  Ziele wurde zudem ein 
Abfallwirtschaftskonzept (AWK) erarbeitet, das mit der Zustimmu ng des Rates der Stadt 
Münster für die Jahre 2016 – 2021 fortgeschrieben wurde. Ein Sc hwerpunkt des fortge-
schriebenen AWK bildet die Optimierung des Anlagenverbundes im Entsorgungszentrum 
Münster. Hierzu zählen der Umbau des biologischen Teils der mec hanisch-biologischen 
Restabfallbehandlungsanlage mit der Errichtung einer neuen Anna hmehalle für Bioabfälle 
und einer neuen Abluftbehandlungslinie. Die Inbetriebnahme erfolgte zum 01.01.2017. 
 
Im Zusammenhang mit dem Betrieb der mechanischen Aufbereitungsa nlage hat die Stadt 
Münster ein europaweites offenes Vergabeverfahren zur Vergabe v on Entsorgungsdienst-
leistungen im September 2016 mit dem beabsichtigten Leistungsbe ginn zum 01.01.2017 
eingeleitet.

Die REMONDIS GmbH & Co. KG, Region West rügte die Vergabeentsch eidungen. Sowohl 
der Nachprüfungsantrag als auch die Beschwerde gegen den Beschl uss der Vergabekam-
mer beim OLG Düsseldorf wurden zu Gunsten der Stadt Münster kos tenpflichtig zurückge-
wiesen. 
 
Das Sanierungskonzept der gesicherten Zentraldeponie Münster (Z DM) I in Münster-Coerde 
aufgrund der Böschungsrutschungen nach dem Starkregenereignis a m 28.07.2014 wurde im 
Dezember 2016 verabschiedet. Die erforderlichen Bauleistungen w urden am 27.09.2017 
gemäß VOB Teil A öffentlich ausgeschrieben. Die Arbeiten starte n im März/April 2018 und 
sollen ca. 4 Monate dauern. Im Rahmen der fortgeführten Rekulti vierung der ZDM II  sollen 
die Rekultivierungsabschnitte VI/VII als letzte Abschnitte reku ltiviert werden. Hierzu wurde in 
der Ratssitzung am 22.03.2017 der entsprechende Baubeschluss erteilt. 
 
 
Analyse der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage 
Vermögens- und Schuldengesamtlage 
 
Nachfolgend wird eine Analyse der Vermögens- und Kapitalstruktu r des Konzerns Stadt 
Münster zum 31.12.2017 im Vergleich zum Vorjahr dargestellt und erläutert. 
 
Gesamtbilanz 31.12.2017 31.12.2016 Veränderung
Aktiva Mio. EUR % Mio. EUR % Mio. EUR 
1. Anlagevermögen 3.727,0 89 3.686,3 90 40,7
1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände 69,1 2 82,7 2 -13,6
1.2 Sachanlagen 3.538,6 84 3.486,6 85 52,0
1.3 Finanzanlagen 119,3 3 117,0 3 2,3
2. Umlaufvermögen 430,5 10 372,8 9 57,7
2.1 Vorräte 80,5 2 69,4 2 11,1
2.2 Forderungen, s onst. Vermögensgegenstände 151,6 3 124,1 3 27,5
2.3 Liquide Mittel 198,4 5 179,3 4 19,1
3. Aktive Rechnungsabgrenzungsposten 55,8 1 57,9 1 -2,1
  Summe Aktiva 4.213,3 100 4.117,0 100 96,3
 
Die Aktivseite der Gesamtbilanz wird mit 3.727,0 Mio. EUR und einem Anteil vo n 89 % 
weiterhin  von dem langfristig orientierten Anlagevermögen domi niert. Das Sachanlagever-
mögen mit 3.538,6 Mio. EUR stieg gegenüber dem Vorjahr um 52,0 Mio. EUR. Innerhalb des 
Sachanlagenvermögens bildet das Infrastrukturvermögen (Entwässe rungs- und Abwasser-
beseitigungsanlagen, Straßennetz mit Wegen, Plätzen und Verkehr slenkungsanlagen, 
Grund und Boden des Infrastrukturvermögens) mit 1.761,3 Mio. EU R (- 14,8 Mio. EUR) den 
wertmäßig größten Posten.

Elf Prozent der Gesamtbilanzsumme werden durch das Umlaufvermög en in Höhe von 
430,5 Mio. EUR (+ 57,7 Mio. EUR) und durch den ARAP in Höhe von  55,8 Mio. EUR 
dargestellt. Innerhalb des Umlaufvermögens bilden liquide Mitte l mit 198,4 Mio. EUR 
(+ 19,1 Mio. EUR) sowie Forderungen und sonstige Vermögensgegen stände mit 
151,6 Mio. EUR (+ 27,5 Mio. EUR) die wesentlichen Bilanzposten. 
 
Gesamtbilanz 31.12.2017 31.12.2016 Veränderung
Passiva Mio. EUR % Mio. EUR % Mio. EUR 
1. Eigenkapital 788,4 19 754,3 18 34,1
1.1 Allgemeine Rücklage 694,1 16 673,7 16 20,4
1.2 Sonderrücklagen 1,3 0 1,3 0 0,0
1.3 Ausgleichsrücklage 66,1 2 53,9 1 12,2
1.4 Bilanzgewinn 26,9 1 25,4 1 1,5
2. Sonderposten 1.317,3 31 1.330,8 32 -13,5
3. Rückstellungen 703,7 17 679,9 17 23,8
4. Verbindlichkeiten 1.336,0 32 1.279,4 31 56,6
5. Passive Rechnungsabgrenzungsposten 67,9 1 72,6 2 -4,7
  Summe Passiva 4.213,3 100 4.117,0 100 96,3
 
Die auf der Passivseite dargestellte Kapitalstruktur der Gesamtbilanz gibt Auskunft üb er die 
Finanzierung des Gesamtkonzernvermögens. Die Eigenkapitalquote 1 ist um 1% auf 19% 
gestiegen. Das Eigenkapital in Höhe von 788,4 Mio. EUR (+ 34,1 Mio. EUR) besteht zu 88 % 
aus der allgemeinen Rücklage in Höhe von 694,1 Mio. EUR (+ 20,4  Mio. EUR). Im Berichts-
jahr wurde ein Bilanzgewinn in Höhe von 26,9 Mio. EUR (+ 1,5 Mi o. EUR) erzielt, der dem 
Jahresüberschuss des Berichtsjahres entspricht. Die Erhöhung de r Ausgleichsrücklage um 
12,2 Mio. EUR ist zum einen auf die Zuführung des Bilanzgewinne s der Stadt Münster in 
Höhe von 10,7 Mio. EUR aus dem Vorjahr zurückzuführen. Zum ande ren wurde der 
Buchwert der Sacheinlage in Höhe von 1,5 Mio. EUR (Übertragung der „York-Höfe“ auf die 
Wohn + Stadtbau GmbH), die in 2016 mit der allgemeinen Rücklage  verrechnet wurde, in 
2017 aus der allgemeinen Rücklage in die Ausgleichsrücklage umgebucht.  
 
Eine wesentliche Position auf der Passivseite sind ferner die S onderposten für Zuwendun-
gen und Beiträge in Höhe von insgesamt 1.298,1 Mio. EUR (- 13,4  Mio. EUR). Da das 
Sachanlagevermögen in vielen Fällen durch Erschließungsbeiträge  und Zuwendungen des 
Bundes und des Landes mitfinanziert wurde, sind diese Förderung en in der Bilanz als 
Sonderposten auszuweisen und entsprechend der Nutzungsdauer des  bezuschussten 
Vermögensgegenstandes erfolgswirksam aufzulösen.

Ergebnisgesamtlage  
 
Das Gesamtergebnis stellt sich wie folgt dar: 
 
Gesamtergebnisrechnung 2017 2016 Veränderung
Mio. EUR % Mio. EUR % Mio. EUR 
Steuern und ähnliche Abgaben 586,7 33 564,1 33 22,6
Zuwendungen und allgemeine Umlagen  136,1 7 142,7 8 -6,6
Sonstige Transfererträge 21,0 1 16,0 1 5,0
Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 164,2 9 159,9 9 4,3
Privatrechtliche Leistungsentgelte 603,1 33 551,5 32 51,6
Kostenerstattungen und Kostenumlagen 210,6 12 188,7 11 21,9
Sonstige ordentliche Erträge 56,4 3 58,3 3 -1,9
Aktivierte Eigenleistungen 12,9 1 13,3 1 -0,4
Bestandsveränderungen 9,9 1 5,1 0 4,8
Ordentliche Gesamterträge 1.800,9 100 1.699,6 100 101,3
Personalaufwendungen 355,2 20 342,0 20 13,2
Versorgungsaufwendungen 31,5 2 24,1 1 7,4
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 524,2 29 470,8 28 53, 4
Bilanzielle Abschreibungen 147,9 8 163,6 10 -15,7
Transferaufwendungen 575,9 32 537,8 32 38,1
Sonstige ordentliche Aufwendungen 122,7 7 110,0 6 12,7
Ordentliche Gesamtaufwendungen 1.757,4 98 1.648,3 97 109,1
Gesamtergebnis der laufenden Geschäfts-
tätigkeit 43,5 2 51,3 3 -7,8
Beteiligungsergebnis 13,9 1 6,9 0 7,0
Zins- und sonstiges Finanzergebnis -30,5 -2 -32,9 -2 2,4
Gesamtjahresüberschuss 26,9 1 25,4 1 1,5
 
Die Ordentlichen Gesamterträge  stiegen im Berichtsjahr um 101,3 Mio. EUR auf 
1.800,9 Mio. EUR. Den betragsmäßig höchsten Anteil an den orden tlichen Gesamterträgen 
haben die privatrechtlichen Leistungsentgelte in Höhe von 603,1  Mio. EUR 
(+ 51,6 Mio. EUR), die zu 84 % aus den Umsatzerlösen der Stadtw erke Münster GmbH 
bestehen. Die positive Entwicklung der privatrechtlichen Leistu ngsentgelte ist vor allem auf 
die Mehrerträge der Stadtwerke (+ 27,1 Mio. EUR) und der Wohn+S tadtbau (+ 23,7 Mio. 
EUR) zurückzuführen. Die höheren Erträge korrespondieren gleichzeitig mit den gestiegenen 
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen. Der Anstieg bei de n Steuern und ähnlichen 
Abgaben um 22,6 Mio. EUR auf 586,7 Mio. EUR ist im Wesentlichen  auf die im Vergleich 
zum Vorjahr gestiegenen Erträge aus dem Gemeindeanteil an der E inkommenssteuer 
(+ 8,6 Mio. EUR) sowie der Umsatzsteuer (+ 7,0 Mio. EUR) zurück zuführen. Eine Steigerung 
der Kostenerstattungen und Kostenumlagen um 21,9 Mio. EUR im Ve rgleich zum Vorjahr 
wird vor allem durch die höheren Erträge aus Kostenerstattungen  beim Sozialamt erzielt. Es 
handelt sich hierbei u.a. um Leistungen der Grundsicherung nach  dem SGB II sowie im 
Bereich Kinder und Jugendliche.

Diesen höheren Erträgen stehen allerdings auch höhere Aufwendun gen für die Leistungs-
gewährung gegenüber, worauf der wesentliche Teil der Steigerung  von Transferaufwendun-
gen zurückzuführen ist. 
  
Die ordentlichen Gesamtaufwendungen  stiegen im Vergleich zum Vorjahr um 
109,1 Mio. EUR auf 1.757,4 Mio. EUR. Die Erhöhung resultiert un ter anderem aus den um 
53,4 Mio. EUR auf 524,2 Mio. EUR gestiegenen Aufwendungen für S ach- und Dienstleistun-
gen, die mit den höheren Umsätzen der Stadtwerke und der Wohn+S tadtbau korrespondie-
ren. Ferner entspricht der Anstieg der Transferaufwendungen um 38,1 Mio. EUR auf 
575,9 Mio. EUR zum einen den höheren Erträgen bei den Kostenerstattungen (s.o.) und zum 
anderen dem um 14,4 Mio. EUR gestiegenen Aufwand im Bereich Kinder und Jugendhilfe für 
die bedarfsgerechte Anpassung und den Ausbau der Angebote für K inder und Jugendliche 
und die schulische Versorgung. 
 
Das Gesamtergebnis der laufenden Geschäftstätigkeit  sank in Folge dessen um 
7,8 Mio. EUR auf 43,5 Mio. EUR im Berichtsjahr. Das im Jahresve rgleich um 7,0 Mio. EUR 
höhere Beteiligungsergebnis sowie um 2,4 Mio. EUR verbesserte n egative Finanzergebnis 
führten insgesamt dennoch zu einem Anstieg des Gesamtjahresüberschusses auf 
26,9 Mio. EUR   (+ 1,5 Mio. EUR). 
 
Finanzgesamtlage  
 
Zur Darstellung von Herkunft und Verwendung der Finanzmittel de s abgelaufenen Ge-
schäftsjahres wird auf die nach DRS 21 (Deutsche Rechnungslegun gsstandards) erstellte 
Kapitalflussrechnung des Gesamtkonzerns (siehe Gesamtanhang 201 7), sowie auf die NKF 
– Kennzahlen zur Finanzlage verwiesen.

NKF – Kennzahlenset NRW 
 
Nr. Kennzahl Analyse   
Wert 
2017 
in % 
  
Wert 
2016 
in %
 
Wert 
2015 
in %
Wert 
2014 
in %
Hauswirtschaftliche Gesamtsituation               
1. Aufwandsdeckungsgrad Die ordentlichen Aufwendungen werden komplett 
durch die ordentlichen Erträge gedeckt.   102   103  102 105 
2. Eigenkapitalquote 1 
Die Kennzahl misst den Anteil des Eigenkapitals am 
Gesamtvolumen der Bilanz. Je höher diese Kennzahl 
ist, desto tendenziell unabhängiger ist man von 
Fremdkapitalgebern. Die durchschnittliche Eigenka-
pitalquote in Deutschland liegt bei 20-30%. 
  19   18  18 18 
3. Eigenkapitalquote 2 
Zusätzlich zum "echten" Eigenkapital werden hier die 
Sonderposten (Zuschüsse und Beiträge) dem 
Gesamtvolumen gegenübergestellt. 
  50   50  51 50 
4. Überschussquote/ 
Fehlbetragsquote 
Das positive Gesamtergebnis von 26,9 Mio. EUR 
macht ca. 3,5 % der Summe aus Allgemeiner 
Rücklage, Sonderrücklage und Ausgleichsrücklage 
aus. 
  3,5   3,5  0 0 
Kennzahlen zur Vermögenslage               
5. Infrastrukturquote 42 % des gesamten Vermögens sind langfristig in 
der Infrastruktur gebunden.   42   43  44 44 
6. Abschreibungsintensität 
Die Kennzahl stellt die Abschreibungen auf das 
Anlagevermögen den ordentlichen Aufwendungen 
gegenüber. Das ordentliche Ergebnis wird mit einem 
Anteil von 8 % durch Abschreibungen belastet. 
  8   10  9 8 
Kennzahlen zur Finanzlage               
7. Anlagendeckungsgrad 2
Der Anlagendeckungsgrad 2 gibt darüber Auskunft, 
inwieweit das Anlagevermögen durch langfristiges 
Kapital gedeckt ist.  
  95   94  94 93 
8. Liquidität 2. Grades 
Die Liquidität 2. Grades gibt an, inwieweit die 
Forderungen und flüssigen Mittel die kurzfristigen 
Verbindlichkeiten decken. 
  99   86  80 79 
9. Kurzfristige  
Verbindlichkeitsquote 
Der Anteil der kurzfristigen Verbindlichkeiten beträgt 
ca. 5 % an der Gesamtbilanzsumme.   5   5  5 5 
10. Zinslastquote 
Die Zinslastquote zeigt auf, welche Belastung aus 
Finanzaufwendungen zusätzlich zu den Aufwendun-
gen aus laufender Verwaltungstätigkeit besteht. 
  2   2  2 5 
Kennzahlen zur Ertragslage               
11. Steuerquote Die Kennzahl gibt den Anteil der Steuererträge an 
den gesamten ordentlichen Erträgen wieder.  33  33 32 30 
12. Zuwendungsquote 8 % der ordentlichen Erträge stammen aus Erträgen 
aus Zuwendungen.  8  8 8 9 
13. Personalintensität I Der Anteil der Personalaufwendungen an den 
gesamten ordentlichen Aufwendungen beträgt 20 %.  20  21 21 20 
14. Personalintensität II Zur Deckung der Personalaufwendungen werden 
20 % der ordentlichen Erträgen benötigt.  20  20 20 19 
15. Sach- und Dienstleis-
tungsintensität 
Die Kennzahl stellt den durch Sach- und Dienstleis-
tungen Dritter im Verhältnis zu den gesamten 
ordentlichen Aufwendungen entstandenen Anteil dar.  30  29 29 32 
16. Transferaufwandsquote Die Kennzahl stellt die Transferaufwendungen ins 
Verhältnis zu den ordentlichen Aufwendungen.  33  33 32 31

Nachtragsbericht 
 
Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Schluss des Ges chäftsjahres 2017 eine 
maßgebliche Auswirkung auf die Ertrags-, Finanz- oder Vermögens lage des Gesamtkon-
zerns gehabt hätten, lagen nicht vor. 
 
 
Chancen und Risiken  
 
Die Vertreter der Stadt Münster in den zuständigen Organen der Beteiligungsgesellschaften 
verfolgen alle relevanten Vorgänge und Entwicklungen in den Unt ernehmen. Über wichtige 
Ereignisse wird dem Kämmerer und dem Verwaltungsvorstand berichtet.  
 
Weiterhin wird durch das unterjährige Finanzcontrolling der Sta dt Münster die Entwicklung 
der Ertrags- und Finanzlage verfolgt, um ggf. rechtzeitig steue rnd eingreifen zu können. 
Durch die vierteljährliche Konzernberichterstattung wird dem Ha upt- und Finanzausschuss 
regelmäßig über die Entwicklung in den steuerungsrelevanten Unt ernehmen berichtet. Für 
diese Unternehmen wird außerdem mithilfe einer Konzern-Scorecar d ein Überblick über die 
Steuerungsgrößen wie Leistungszielerreichung, Bestandssicherhei t, Nachhaltigkeit und 
Rentabilität unter Zugrundelegung der jeweiligen Jahresabschlüsse gegeben. 
 
Im Fokus des unterjährigen Finanzcontrollings der Stadt Münster  stehen vor allem die 
risikobehafteten Aufwands- und Ertragsbereiche. So wird vor all em die Entwicklung der 
Steuereinnahmen, insbesondere die Gewerbesteuer und der Gemeind eanteil an der 
Einkommensteuer, regelmäßig analysiert, da diese Einnahmen eine n wesentlichen Einfluss 
auf das Jahresergebnis der Stadt Münster und das Gesamtjahreser gebnis haben. Die 
Aufwandsseite ist geprägt durch die vielfältigen Herausforderun gen, die sich als Folge der 
wachsenden Stadt Münster ergeben. Hierzu gehören insbesondere d ie Bereitstellung von 
ausreichendem Wohnraum, die bedarfsgerechte Anpassung und der A usbau der Angebote 
für Kinder und Jugendliche und die schulische Versorgung. 
 
Eine weitere Risikoposition für die Haushaltswirtschaft stellen  die Kreditverbindlichkeiten in 
Schweizer Franken (CHF) aufgrund der Wechselkursentwicklungen d ar. Hier wird die 
Wechselkursentwicklung sehr genau und zeitnah beobachtet. Durch  die Bildung von 
Drohverlustrückstellung wurde zudem eine entsprechende Vorsorge  getroffen. Der im 
Vergleich zum Vorjahr sinkende Bestand im städtischen Kreditpor tfolio betrug zum 
31.12.2017 rd. 96 Mio. CHF. Neben der planmäßigen Tilgung wurde n im Jahr 2017 weitere 
7,5 Mio. CHF zurückgezahlt. Kreditaufnahmen in Fremdwährung sin d bis auf Weiteres nicht 
mehr geplant, vielmehr wird grundsätzlich ein Abbau des Kreditportfolios in CHF angestrebt.

Ein Schwerpunkt wird in den nächsten Jahren die Aktivierung der  Konversionsflächen für 
den Wohnungsmarkt der Stadt Münster sein. Hierzu hat der Rat de r Stadt Münster die 
„KonvOY – Entwicklung der Konversionsflächen der Oxford- und Yo rk-Kaserne in Münster 
GmbH“ gegründet. 
 
In Bezug auf die Neuordnung der Umsatzbesteuerung der öffentlic hen Hand hat die Stadt 
Münster das Optionsrecht zum 31.12.2016 ausgeübt und behält dam it die bisherige 
Umsatzbesteuerung bis zum 31.12.2020 bei. Das neue Umsatzsteuer recht wird auf die ab 
dem 01.01.2021 ausgeführten Leistungen angewandt. 
 
Das Risikomanagementsystem der Stadtwerke Münster sieht die kontinuierliche Risikoiden-
tifikation, -klassifizierung und -bewertung durch die Risikover antwortlichen, aktive Risi-
kosteuerungsmaßnahmen, die Einrichtung eines Frühwarnsystems so wie die Überwachung 
und Überprüfung der Angemessenheit und Funktionsfähigkeit des R isikomanagementsys-
tems vor. Die Beteiligungen der Stadtwerke Münster werden in da s Risikomanagementsys-
tem einbezogen. 
 
Risiken bestehen für die Stadtwerke Münster nach wie vor im Ene rgievertrieb infolge des 
wettbewerbsbedingten Margendrucks auf den Strom- und Wärmemärkt en. Die Stadtwerke 
Münster tritt diesem Risiko durch die Ausweitung des Privat- un d Geschäftskundenvertriebs 
außerhalb des eigenen Netzgebiets entgegen. Risikobehaftet ist zudem die Entwicklung der 
Netzentgelte für die Strom- und Gasnetze. Signifikant haben die  Risiken für Neuinvestitionen 
im Bereich der Windenergie zugenommen. Nach den ersten Erfahrun gen mit dem Auktions-
modell nach der 2016er EEG-Novelle zeigt sich, dass sich die Wi rtschaftlichkeit von 
Onshore-Windenergieanlagen deutlich verschlechtert hat. Weiterh in wird die Anlaufphase für 
die flächendeckende Ausstattung von Wohnungen mit Smart Metern aufgrund hoher fixer 
Vorlaufkosten kaum kostendeckend umsetzbar sein und in den erst en Jahren vermutlich zu 
Ergebnisbelastungen führen.  
 
Einen signifikanten Beitrag zur Risikokompensation im klassisch en Versorgungsgeschäft 
sollen die Serviceinnovationen über die elektronische Pluscard zur Aufwertung und Ergän-
zung der Commodity-Produkte als auch der Einstieg in neue Gesch äftsfelder wie das 
Angebot von Breitbandprodukten über Glasfaser-Hausanschlüsse leisten. 
 
Vor dem Hintergrund zunehmender Cyberrisiken werden sich die St adtwerke Münster sowie 
ihre Tochtergesellschaft münsterNETZ zudem in einem ersten Schr itt entsprechend der 
Anforderungen aus dem IT-Sicherheitskatalog der Bundesnetzagent ur für Strom- und 
Gasnetzbetreiber zertifizieren lassen. Kernbestandteil der aus dem Katalog resultierenden 
Verpflichtungen für Netzbetreiber ist die Einrichtung eines wir ksamen Informationssicher-
heits-Managementsystems.

Ertragschancen außerhalb des Kerngeschäfts bieten sich für die Stadtwerke Münster 
insbesondere aus dem Verkauf nicht betriebsnotwendiger Grundstü cke am Hafen. Nach wie 
vor besteht dort eine hohe Nachfrage nach Flächen zur Errichtun g moderner Gewerbe- und 
Bürogebäude.  
 
Die Wohn+Stadtbau GmbH verfolgt ein laufendes aktives Risikomanagement, um wesentli-
che Risiken frühzeitig erkennen zu können. Ein wesentlicher Bes tandteil der Risikosteuerung 
geht mit einer mehrjährigen Wirtschaftsplanung einher. Operativ e Kennzahlen aus der 
Hausbewirtschaftung, ein regelmäßiges Projektcontrolling im Neu baubereich, ein Liquidi-
tätsmanagement sowie ausgewählte Bilanzkennzahlen und Soll-Ist- Abgleiche bilden die 
Basis für das monatliche Berichtswesen und die Risikosteuerung . Zudem wird der Ge-
schäftsführung sowie den Gremien im Rahmen des Risikomanagement s jährlich ein 
Risikobericht vorgelegt. 
 
Risiken für die zukünftige Entwicklung können sich aus strategi schen und gesetzlichen 
Risiken, Markt- und Objektrisiken sowie Finanzrisiken ergeben. Aufgrund der intensiven 
Neubautätigkeit werden die mit dem Neubau verbundenen Risiken hinsichtlich der wirtschaft-
lichen Entwicklung des Unternehmens und Einhaltung der vielzähl igen baurechtlichen 
Vorschriften regelmäßig überprüft. So führt die starke Nachfrag e nach Bauleistungen nicht 
nur zu steigenden Grundstückspreisen und erhöhten Baukosten, so ndern auch zu einge-
schränkter Verfügbarkeit von Bauleistungen. Diese Volatilität d es Neubaubereichs macht 
eine detailliertere Planung und unterjährige Steuerung der Fina nzströme notwendig. Sollte 
die Nachfrage nach Eigentumswohnungen sinken, würde das die Ref inanzierung von 
Neubauvorhaben einschränken. Die Finanzierungsrisiken sind zwar  aufgrund der noch 
anhaltenden Niedrigzinsphase sowie guten Refinanzierungsmöglich keiten als gering zu 
betrachten, werden aber aufgrund der weltwirtschaftlichen Veränderungen beobachtet. 
 
Chancen der zukünftigen Entwicklung ergeben sich aus der anhalt enden Nachfrage nach 
Wohnraum, dem Bekanntheitsgrad des Unternehmens in Münster und dem guten techni-
schen Zustand der Bestandsimmobilien. Weitere Chancen bieten di e Diversifizierung sowie 
die hohe Nachfrage nach Wohneigentum und die hohe Kaufkraft in Münster. Durch die 
anhaltende Steigerung der Grundstückpreise ergeben sich gute Mö glichkeiten der Refinan-
zierung. 
 
Die Abfallwirtschaftsbetriebe Münster verfügen über ein in sich geschlossenes und alle 
Unternehmenseinheiten umfassendes und dokumentiertes Risikomana gementsystem, 
welches in das Qualitätsmanagement eingebunden ist. Das Risikom anagement bei den 
Abfallwirtschaftsbetrieben besteht aus den drei aufeinander auf bauenden Abschnitten der 
Risikoinventur, der Risikobewertung sowie der Risikofrüherkennu ng (definierte Kennzahlen 
und Toleranzgrenzen) und Risikohandhabung. Alle erkannten Risik en für das Unternehmen 
werden kontinuierlich beobachtet und bewertet. Die Struktur des  Risikomanagementsystems 
wurde 2015 und 2016 insgesamt überarbeitet. Unterstützend wurde  dazu eine neue 
Softwarelösung - basierend auf dem Managementinformationssystem  der AWM - konzipiert,

welche die Strukturen und Prozesse des Risikomanagementsystems abbildet. In 2017 wurde 
der bestehende Risikokatalog überprüft. Der Katalog der Frühwar nindikatoren und Gegen-
maßnahmen wurde zudem laufend angepasst. Die aktuelle Risikobew ertung lässt zum 
jetzigen Zeitpunkt keine Risiken erkennen, die den Fortbestand der AWM gefährden.  
 
Die Risikoaspekte der Beteiligungsunternehmen werden durch das bei der Gesamtkonzern-
mutter bestehende Beteiligungsmanagement angemessen berücksicht igt. Die Arbeit des 
Beteiligungsmanagements wird durch das Amt für Wirtschaftlichke itsprüfung und Revision 
regelmäßig überprüft. 
 
 
Prognosebericht  
 
Das Jahresergebnis des Einzelabschlusses der Stadt Münster weist im Berichtsjahr einen 
Überschuss von 9,4 Mio. EUR aus. Das Geschäftsjahr 2018 wird di e Stadt Münster aus 
heutiger Sicht besser abschließen als geplant. Ein wesentlicher  Grund ist hier die gute 
Einnahmenentwicklung. Für das Jahr 2020 wird von weiterhin hohe n Einnahmen aus der 
Gewerbesteuer ausgegangen. Obwohl diese Einnahmen im Haushaltsp lanentwurf 2019 
bereits berücksichtigt wurden, werden für die Jahre 2019 bis 20 22 weiterhin Defizite 
ausgewiesen. Die Konsolidierungs- und Modernisierungsanstrengun gen müssen sich daher 
auf die Aufwandsseite des Haushalts konzentrieren, insbesondere  für den Fall einer zu 
erwartenden rückläufigen Konjunktur! 
 
Für die Ergebnisentwicklung der Stadtwerke Münster  GmbH ist die Preisentwicklung auf 
den Beschaffungsmärkten für Strom, Erdgas, Kohle und Erdöl von zentraler Bedeutung. 
Während die Preise für die Primärenergieträger Erdgas, Kohle un d Erdöl weitgehend von 
den Einflüssen des Weltmarktes abhängig sind, ist die Preisentw icklung auf dem Stromer-
zeugungsmarkt stärker von der nationalen Energiepolitik in Deut schland geprägt. Im 
Strombereich rechnet die Gesellschaft im volatilen Geschäftskun densegment wettbewerbs-
bedingt mit einem leichten Rückgang der Absatzmengen in 2018. D er Planwert für 2018 im 
Bereich der Stromerzeugung von 475 Mio. kWh kann voraussichtlic h nicht mehr erreicht 
werden, da die Behebung eines im Dezember 2017 an einer der bei den Gasturbinen 
entstandenen Defekts erst im September 2018 abgeschlossen sein wird. Im ÖPNV-Bereich 
rechnet die Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2018 mit weiterh in steigenden Fahrgastzah-
len, wobei das „90-Minuten-Ticket" als wesentlicher Treiber dienen soll.  
 
Die Ziele aus der Unternehmensstrategie der Stadtwerke Münster mit den Kernthemen 
„Klimaschutz, Energieeffizienz und erneuerbare Energien“, „inno vative kommunale Mehr-
wertdienste“ und „Dienstleistungen für eine intelligente und zu kunftsfähige Ausrichtung der 
Infrastruktur“ sind weiterhin maßgeblich für die Weiterentwickl ung der Stadtwerke Münster. 
Kontinuierlich werden die Rahmenbedingungen für die Strategie a nalysiert und geeignete 
neue Umsetzungsmaßnahmen und -projekte aufgelegt. Bestandteil d ieser Strategie ist 
zudem, eine hohe Prozessqualität und Prozesseffizienz im Kerngeschäft sicherzustellen.

Den wichtigen Beitrag zum Klimaschutz leisten die Stadtwerke mi t dem weiteren konsequen-
ten Ausbau der Onshore-Windenergie, den die Mittelfristplanung der Stadtwerke vorsieht. 
Dabei wird die Erreichung der für die Projektrealisierung erfor derlichen Mindestrenditen mit 
dem neuen EEG 2016 erschwert, da sich die Einspeisevergütungen der neu gebauten 
Windenergieanlagen nun nach dem Auktionsverfahren richten müsse n. Durch ein kontinuier-
liches Monitoring und Priorisierung der wachsenden Projektpipel ine werden eine hohe 
Realisierungswahrscheinlichkeit der Projekte und eine Minimieru ng verlorener Vorlaufkosten 
sichergestellt. Das Projektportfolio wird außerdem mit attraktiven Standorten a ußerhalb der 
Region ergänzt. Im öffentlichen Personennahverkehr ist in 2018 die Anschaffung von fünf 
weiteren, emissionsfreien Elektrobussen mit Ladestromtechnik vo rgesehen, ebenso die 
Ergänzung der Flotte um zwei Elektrobusse mit Wasserstoffantrieb. 
 
Zum Ausbau kommunaler Mehrwertdienstleistungen wird die elektro nische Stadtwerke 
PlusCard permanent weiterentwickelt. So sollen die Möglichkeite n des Parkraumzugangs 
und der monatlichen Abrechnung der Parkvorgänge über die PlusCa rd zukünftig auch am 
Flughafen Münster/Osnabrück zur Verfügung stehen. Ein weiteres Projekt ist die Entwicklung 
eines integrierten E-Mobilitätsangebots vom Ladesäulenmanagemen t über die Abrechnung 
bis zur Bereitstellung und zum Betrieb der Ladeinfrastruktur. M it dem Start des bereits für 
2017 geplanten, jedoch zeitlich verschobenen Ausbaus eines Hoch geschwindigkeits-
Glasfasernetzes in zwei dichtbebauten Innenstadtvierteln in Mün ster beginnt der Einstieg in 
ein neues Geschäftsfeld der Stadtwerke Münster, bei dem die Sta dtwerke-Kunden mit 
Glasfaserhausanschlüssen ausgestattet werden. 
 
Als Dienstleister für eine intelligente und zukunftsfähige Ausr ichtung der Infrastruktur werden 
die Stadtwerke Münster den Bau eines neuen Backbone-Rings und d er Verteilnetze in den 
beiden Innenstadtvierteln sowie den Glasfaserausbau in den Neub augebieten vorantreiben, 
sofern dies mit einer angemessenen wirtschaftlichen Perspektive  verbunden werden kann. 
Weiterhin werden die Stadtwerke Münster in einem Pilotprojekt z um Aufbau eines „LoRa-
WAN" eine neue Funkübertragungstechnologie erproben. Der bereit s in 2017 begonnene 
Neubau einer Verbundleitstelle für alle Versorgungsnetze der St adtwerke wird im Jahr 2018 
abgeschlossen werden. Umfangreiche Zukunftsinvestitionen für di e wachsende Stadt 
Münster wird zudem der Umsetzungsbeginn der ursprünglich für 20 17 vorgesehenen 
Neustrukturierung der Wasserwerke mit sich bringen. Dabei werde n die bisher vier Wasser-
werke der Stadtwerke bei gleichzeitiger Steigerung der Wasserge winnungsleistung auf zwei 
Wasserwerke reduziert. Ferner planen die Stadtwerke Münster die  Errichtung eines E-
Parkhauses an ihrem Standort am Hafen.

Zur strategischen Ausrichtung der Wohn+Stadtbau GmbH gehört die nachhaltige Bewirt-
schaftung des Portfolios, wirtschaftliche Bestandsinvestitionen , umfangreiche Neubaumaß-
nahmen sowie zielgerichtete Ankäufe. Im laufenden Geschäftsjahr  2018 geht es im ange-
spannten Markt für Bauleistungen vor allem darum, die knappen R essourcen der Baugewer-
ke zu akzeptablen Kosten einzukaufen. Für das Jahr 2018 sind Be standsinvestitionen für 
Instandhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen in Höhe von 6,3 M io. EUR geplant. Die 
Verkaufserlöse werden 2018 aufgrund des Übergewichts bei der Fe rtigstellung von Miet-
wohnungen geringer ausfallen als 2017.  
 
Weiterhin wird sich die Wohn+Stadtbau an der Entwicklung der be iden zur Veräußerung 
stehenden Kasernenflächen in Münster beteiligen. Im Geschäftsja hr 2018 werden zwei 
Grundstücke auf den ehemaligen Kasernen erworben und ab dem zwe iten Quartal 2020 mit 
dem Hochbau begonnen. Dabei werden auf der YORK-Kaserne 750 (da von ca. 450 
öffentlich geförderte) und auf der OXFORD-Kaserne 160 (davon ca . 100 öffentlich geförder-
te) Wohnungen erstellt. 
 
Ferner befasst sich die Gesellschaft im Geschäftsjahr 2018 mit der Digitalisierung der 
Kleininstandhaltungsmaßnahmen, indem die Partner aus dem Handwe rk über die sogenann-
te Handwerkerkopplung an das EDV-System der Wohn+Stadtbau angeb unden werden. Im 
Ergebnis entstehen deutlich schnellere Beauftragungs- und Abrec hnungsprozesse. Das 
Unternehmen rechnet aufgrund der hohen Nachfrage nach Wohnraum und des guten 
Zustands des eigenen Bestands mit einem weiterhin guten Ergebnis. 
 
Die Abfallwirtschaftsbetriebe Münster  rechnen für das Wirtschaftsjahr 2018 mit einem 
Jahresüberschuss von 3,9 Mio. EUR, der als gesichert zu betrach ten ist, weil er sich aus 
gesetzlichen Kalkulationsansätzen im Wirtschaftsplan sowie in d er Gebührenbedarfsberech-
nung ergibt. Die Gebühren der Abfallabfuhr und der Straßenreini gung werden auch in 2018 
nicht erhöht.  
 
Für 2018 werden insgesamt Investitionen in Höhe von 9 Mio. EUR (u.a. in abfallwirtschaftli-
che Anlagen in Höhe von 6,4 Mio. EUR und in Anlagen der Stadtre inigung in Höhe von 
1,4 Mio. EUR) prognostiziert. Am 05.07.2017 wurde das neue Gese tz über das Inverkehr-
bringen, die Rücknahme und die hochwertige Verwertung von Verpa ckungen verkündet, das 
die bisherige Verpackungsverordnung ablösen wird. Das Gesetz wi rd am 01.01.2019 in Kraft 
treten. Nach Verabschiedung des finalen Gesetzestextes werden die AWM mit Bezug auf die 
dann konkret gegenüber den Dualen Systembetreibern durchsetzbar en Möglichkeiten zur 
Gestaltung der kommunalen Rahmenvorgaben Entscheidungsvorschläg e für die Münstera-
ner Politik erarbeiten.

Organe und Mitgliedschaften 
 
Folgende Angaben der Gesamtkonzernmutter werden gem. § 116 Abs.  4 GO NRW i.V.m. 
§ 70 GO NRW für den Verwaltungsvorstand und die Ratsmitglieder gemacht.  
 
Verwaltungsvorstand 
 
Name, Vorname Ausgeübter Beruf 
Mitgliedschaften bei juristischen Personen, Vereini-
gungen, Unternehmen oder sonstigen Einrichtungen 
in öffentlich-rechtlicher oder privat-rechtlicher Form 
Lewe, 
Markus 
Oberbürgermeister  Stadtwerke Münster GmbH  (Ordentliches stimmbe-
rechtigtes Mitglied der Gesellschafterversammlung) 
 Flughafen Münster-Osnabr ück GmbH (Ordentliches 
stimmberechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
 Sparkasse Münsterland-Ost (Vorsitzender im 
Hauptausschuss) 
 Sparkasse Münsterland-Ost (2. Stellv. Vorsitzender im 
Risikoausschuss) 
 Sparkasse Münsterland-Ost (Vorsitzender im 
Verwaltungsrat) 
 Sparkasse Münsterland- Ost (Ordentliches stimmbe-
rechtigtes Mitglied in der Zweckverbandsversammlung) 
Paal, 
Thomas  
 
Stadtdirektor 
 Theaterhaus Pumpenhaus gGmbH (Stellv. stimmbe-
rechtigtes Mitglied im Beirat)  
 Flughafen Münster-Osn abrück GmbH (Stellv. 
stimmberechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat ab 
01.03.2017) 
Heuer,  
Wolfgang 
Stadtrat 
 
 Westfälischer Zoologischer Garten Münster GmbH 
(Stellv. stimmberechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
 Westfälische Verwaltungsakademie Münster e.V. 
(Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied) 
 ITEMS GmbH (Ordentlic hes stimmberechtigtes 
Mitglied im Beirat)    
 Westfälisches Pferdemuseum gGmbH (Stellv. 
stimmberechtigtes Mitglied im Beirat) 
 Zweckverband Studieninstitut für kommunale 
Verwaltung Westfalen-Lippe (Ordentliches stimmbe-
rechtigtes Mitglied in der Verbandsversammlung) 
 Zweckverband KDN - Dachverband kommunaler IT-
Dienstleister (Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
in der Verbandsversammlung)  
Reinkemeier, 
Alfons 
Stadtkämmerer  
 
 
 Stadtwerke Münster GmbH  (Ordentliches stimmbe-
rechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
 Westfälische Bauindustrie GmbH (Stellv. stimmberech-
tigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
 MCC Halle Münsterland GmbH (Stellv. stimmberech-
tigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
 Technologieförderung Münster GmbH (Stellv. 
stimmberechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
 Westfälischer Zoologischer Garten Münster GmbH 
(Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied im Aufsichts-
rat) 
 CeNTech GmbH (Stellv. stimm berechtigtes Mitglied im 
Aufsichtsrat 
 Westfälisches Pferdemuseum gGmbH (Ordentliches  
stimmberechtigtes Mitglied im Beirat)

 Wirtschaftsförderung Müns ter GmbH (Stellv. stimmbe-
rechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
 AirportPark FMO GmbH (Stellv. stimmberechtigtes 
Mitglied im Aufsichtsrat) 
 Gewerbepark Münster-Loddenheide (GML) 
GmbH(Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied in der 
Gesellschafterversammlung) 
 ITEMS GmbH (Ordentlic hes stimmberechtigtes 
Mitglied im Beirat) 
 Zweckverband KDN - Dachverband kommunaler IT-
Dienstleister (Stellv. stimmberechtigtes Mitglied in der 
Verbandsversammlung) 
 Sparkasse Münsterland-Ost ( Stellv. stimmberechtigtes 
Mitglied in der Zweckverbandsversammlung) 
 KonvOY GmbH (Geschäftsführer mit Genehmigung 
der Bezirksregierung Münster) 
Denstorff, 
Robin 
 
Stadtbaurat 
 Regionalverkehr Münsterland GmbH (Ordentliches 
stimmberechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat ab 
01.03.2017) 
 Regionalverkehr Münsterland GmbH (Stellv. stimmbe-
rechtigtes Mitglied in der Gesellschafterversammlung 
ab 01.03.2017)   
 AirportPark FMO GmbH (Ordentliches stimmberechtig-
tes Mitglied im Aufsichtsrat ab 01.03.2017)                 
 Wohn+Stadtbau GmbH (Stellv. stimmberechtigtes 
Mitglied im Aufsichtsrat ab 01.03.2017)   
 Gewerbepark Münster-Loddenheide (GML) GmbH 
(Stellv. stimmberechtigtes Mitglied in der Gesellschaf-
terversammlung ab 01.03.2017) 
 Westfälische Landeseisenbahn GmbH (WLE) 
(Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied im Aufsichts-
rat ab 01.03.2017)      
 MCC Halle Münsterland GmbH (Ordentliches 
stimmberechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat ab 
01.03.2017)    
 Westfälische Verkehrsgesellschaft (Ordentliches 
stimmberechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat ab 
01.03.2017)   
 Wohnungsgesellschaft Gro ße Lodden mbH (Stellv. 
stimmberechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat ab 
01.03.2017)   
 Westfälische Bauindustrie GmbH (Ordentliches 
stimmberechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat ab 
01.03.2017)   
 Zweckverband Schienenpersonennahverkehr 
(Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied in der Ver-
bandsversammlung ab 01.03.2017) 
 CeNTech GmbH (Ordentliches stimmberechtigtes 
Mitglied im Aufsichtsrat ab 01.03.2017) 
 Technologieförderung Münster GmbH (Ordentliches 
stimmberechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat ab 
01.03.2017) 
 Wirtschaftsförderung Mü nster GmbH (Ordentliches 
stimmberechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat ab 
01.03.2017) 
 Regionalverkehr Münsterland GmbH (Ordentliches 
beratendes Mitglied im ÖPNV-Beirat ab 01.03.2017)    
 KonvOY GmbH (Ordentliches stimmberechtigtes 
Mitglied in der Gesellschafterversammlung ab 
17.05.2017)

Wilkens, Cornelia Stadträtin  Institut für vergleichende Städtegeschichte gGmbH 
(Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied in der Gesell-
schafterversammlung)  
 Westfälisches Pferdemuseum gGmbH (Stellv.
 
stimmberechtigtes Mitglied in der Gesellschafterver-
sammlung) 
 Theaterhaus Pumpenhaus gGmbH (Ordentliches 
stimmberechtigtes Mitglied im Beirat) 
Peck, Matthias Stadtrat  Wohnungsgesellschaft Gro ße Lodden mbH (Ordentli-
ches stimmberechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat ab 
01.03.2017Wohn+Stadtbau GmbH (Ordentliches 
stimmberechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat ab 
01.03.2017)

Ratsmitglieder 
 
Name, Vorname Ausgeübter Beruf 
Mitgliedschaften bei juristischen Personen, 
Vereinigungen, Unternehmen oder sonstigen 
Einrichtungen in öffentlich-rechtlicher oder privat-
rechtlicher Form 
Baumann, Frank Programmierer  Stadtwerke Münster GmbH (Ordentliches 
stimmberechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
 Zweckverband Schienenpersonennahverkehr 
(Stellv. stimmberechtigtes Mitglied der Verbands-
versammlung) 
 Sparkasse Münsterlan d-Ost (Ordentliches 
stimmberechtigtes Mitglied der Zweckverbands-
versammlung) 
Beitelhoff, 
Horst Karl 
 
Groß- und 
Außenhandels-
kaufmann 
(selbständig) 
 MCC Halle Münsterland GmbH (Stellv. stimmbe-
rechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
 Altenzentrum Klarastift gGmbH (Stellv. stimmbe-
rechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
 Sozialholding Klarastift GmbH (Stellv. stimmbe-
rechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
 Ambulante Dienste Klara stift GmbH (Stellv. 
stimmberechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
 Klarastift Service GmbH (Stellv. stimmberechtigtes 
Mitglied im Aufsichtsrat) 
 Wohnungsgesellschaft Gro ße Lodden mbH (Stellv. 
stimmberechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
 Wohn+Stadtbau GmbH, (Stellv. stimmberechtigtes 
Mitglied im Aufsichtsrat) 
 Zweckverband Schienenpersonennahverkehr 
(Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied der 
Verbandsversammlung) 
Berding, Georg Schulleiter a. D., 
Dipl. Volkswirt 
 Wirtschaftsförderung Münster GmbH (Stellv. 
Vorsitzender im Aufsichtsrat) 
 Wohn+Stadtbau GmbH, (Stellv. stimmberechtigtes 
Mitglied im Aufsichtsrat) 
 Wohnungsgesellschaft Gro ße Lodden mbH (Stellv. 
stimmberechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
 Altenzentrum Klarastift gGmbH (Stellv. stimmbe-
rechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
 Sozialholding Klarastift GmbH (Stellv. stimmbe-
rechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
 Ambulante Dienste Klara stift GmbH (Stellv. 
stimmberechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
 Klarastift Service GmbH (Stellv. stimmberechtigtes 
Mitglied im Aufsichtsrat) 
 Sparkasse Münsterlan d-Ost (Ordentliches 
stimmberechtigtes Mitglied der Zweckverbands-
versammlung) 
 MCC Halle Münsterland GmbH (Stellv. stimmbe-
rechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
 Flughafen Münster-Osn abrück GmbH (Stellv. 
stimmberechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
 AirportPark FMO GmbH (Stellv. stimmberechtigtes 
Mitglied im Aufsichtsrat)

Berens, Jörg 
  
Referent  
Öffentlichkeitsarbeit 
 Westfälische Bauindustrie GmbH (Ordentliches 
stimmberechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
Bloch, Olaf 
 
Beamter 
 Altenzentrum Klarastift gGmbH (Stellv. stimmbe-
rechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
 Klarastift Service GmbH (Stellv. stimmberechtigtes 
Mitglied im Aufsichtsrat) 
 Ambulante Dienste Klara stift GmbH (Stellv. 
stimmberechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
 Sozialholding Klarastift GmbH (Stellv. stimmbe-
rechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
Börgel, 
Peter Laurenz 
 
Dipl. Ingenieur FH, 
Dipl. Kaufmann, 
Unternehmer  
 Wirtschaftsförderung Mü nster GmbH (Ordentliches 
stimmberechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
 AirportPark FMO GmbH (Ordentliches stimmbe-
rechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
 Flughafen Münster-Osn abrück GmbH (Stellv. 
stimmberechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat ab 
17.05.2017) 
 Gewerbepark Münster-Loddenheide (GML) GmbH  
(Stellv. stimmberechtigtes Mitglied im Fachbeirat) 
 Westfälischer Zoologischer Garten Münster GmbH  
(Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied im Auf-
sichtsrat) 
 Sparkasse Münsterland- Ost (Stellv. stimmberech-
tigtes Mitglied der Zweckverbandsversammlung) 
Brinktrine, 
Stephan 
ab 11.10.2017 
 
Abteilungsleiter  
Finanzbuchhaltung 
 Wohnungsgesellscha ft Große Lodden mbH 
(Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied im Auf-
sichtsrat ab 18.10.2017) 
 Wohn+Stadtbau GmbH, (Ordentliches stimmbe-
rechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat ab 18.10.2017) 
 Wirtschaftsförderung Münster GmbH (Stellv. 
stimmberechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat ab 
18.10.2017) 
 Westfälische Bauindustrie GmbH (Stellv. 
stimmberechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat ab 
18.10.2017) 
Buddenbäumer, 
Heinz Georg  
Dipl.- Agraringeni-
eur  
 MCC Halle Münsterland GmbH (Ordentliches 
stimmberechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
 Sparkasse Münsterland- Ost (Stellv. stimmberech-
tigtes Mitglied der Zweckverbandsversammlung) 
 Zweckverband Schienenpersonennahverkehr 
(Stellv. stimmberechtigtes Mitglied der Verbands-
versammlung) 
Dr. Dieckmann, 
Petra 
ab 16.09.2017 
Ärztin  
Dreßen, Olaf  Rechtsanwalt

Dr. Erber, Dietmar  Diplom-Chemiker  Sparkasse Münsterland Ost (Ordentliches 
stimmberechtigtes Mitglied im Verwaltungsrat, im 
Risikoausschuss und in der Zweckverbandsver-
sammlung, stellv. stimmberechtigtes Mitglied im 
Hauptausschuss) 
 Wirtschaftsförderung Mü nster GmbH (Ordentliches 
stimmberechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
 Theaterhaus Pumpenhaus gGmbH (Ordentliches 
stimmberechtigtes Mitglied im Beirat) 
Fastermann, 
Thomas 
bis 30.09.2017  
Angestellter 
 Zweckverband Schienenpersonennahverkehr 
(Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied der 
Verbandsversammlung) 
 Zweckverband Nahverkehr Westfalen-Lippe 
(Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied der 
Verbandsversammlung) 
 Westfälische Bauindustrie GmbH (Stellv. 
stimmberechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
 Wohnungsgesellscha ft Große Lodden mbH 
(Vorsitzender im Aufsichtsrat) 
 Wohn+Stadtbau GmbH (Vorsitzender im 
Aufsichtsrat) 
 Wirtschaftsförderung Münster GmbH (Stellv. 
stimmberechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
Fehlauer, 
Georg 
ab 08.07.2017 
Dipl. Ingenieur  Wohn+Stadtbau GmbH (Ordentliches stimmbe-
rechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat ab 08.07.2017, 
Vorsitzender ab 19.10.2017) 
 Wohnungsgesellscha ft Große Lodden mbH 
(Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied im Auf-
sichtsrat ab 08.07.2017) 
Feldmann, Doris 
 
Dipl. Sozialpäda-
gogin 
 
Gotthal, Sven 
 
Angestellter  Westfälische Bauindustrie GmbH (Ordentliches 
stimmberechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
 MCC Halle Münsterland GmbH (Stellv. stimmbe-
rechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
 Sparkasse Münsterland- Ost (Stellv. stimmberech-
tigtes Mitglied der Zweckverbandsversammlung) 
Hagemann, 
Philipp 
Rechtsanwalt  
Halberstadt,  
Richard-Michael 
Rentner  Altenzentrum Klarastift gGmbH (Ordentliches 
stimmberechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
 Sozialholding Klarastift GmbH (Ordentliches 
stimmberechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
 Klarastift Service GmbH (Ordentliches stimmbe-
rechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
 Ambulante Dienste Klara stift GmbH (Ordentliches 
stimmberechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
 Wohn+Stadtbau GmbH (Ordentliches stimmbe-
rechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
 Wohnungsgesellscha ft Große Lodden mbH 
(Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied im Auf-
sichtsrat)

Hartmann, Gilbert  Bankkaufmann  CeNTech GmbH (Stellv. stimmberechtigtes 
Mitglied im Aufsichtsrat) 
Heinemann,  
Jens Christian 
 
Office Manager / 
Büroleiter 
 CeNTech GmbH (Vorsitzender im Aufsichtsrat) 
 Sozialholding Klarastift GmbH (Ordentliches 
stimmberechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
 Klarastift Service GmbH (Ordentliches stimmbe-
rechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
 Altenzentrum Klarastift gGmbH (Ordentliches 
stimmberechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
 Ambulante Dienste Klara stift GmbH (Ordentliches 
stimmberechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
 Sparkasse Münsterland- Ost (Stellv. stimmberech-
tigtes Mitglied der Zweckverbandsversammlung) 
 Technologieförderung Münster GmbH (Stellv. 
Vorsitzender im Aufsichtsrat) 
 Wirtschaftsförderung Mü nster GmbH (Ordentliches 
stimmberechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat ab 
18.10.2017) 
Herwig, Marius Student  
Dr. Jäger, 
Cornelia 
Referentin 
 Westfälische Bauindustrie GmbH (Stellv. 
stimmberechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
Joksch, Gerhard  Stadtplaner, 
Berater 
 Zweckverband Schienenpersonennahverkehr 
(Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied der 
Verbandsversammlung) 
 Zweckverband Nahverkehr Westfalen-Lippe 
(Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied der 
Verbandsversammlung) 
 Stadtwerke Münster GmbH (Vorsitzender im 
Aufsichtsrat) 
Dr. Jung, Michael  Studienrat  Flughafen Münster-Osn abrück GmbH (Ordentli-
ches stimmberechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
 MCC Halle Münsterland GmbH (Ordentliches 
stimmberechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
 Sparkasse Münsterlan d-Ost (Ordentliches 
stimmberechtigtes Mitglied der Zweckverbands-
versammlung, im Verwaltungsrat, im Hauptaus-
schuss und 3. Stellv. Vorsitzender im Risikoaus-
schuss) 
Kattentidt,  
Christoph 
Dipl. Sozialarbeiter 
 Westfälischer Zoologischer Garten Münster GmbH 
(Stellv. stimmberechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat 
ab 20.09.2017) 
Kemper, Annette  Lehrerin  Sparkasse Münsterland- Ost (Stellv. stimmberech-
tigtes Mitglied der Zweckverbandsversammlung) 
 Westfälischer Zoologischer Garten Münster GmbH 
(Stellv. stimmberechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
 MCC Halle Münsterland GmbH (Stellv. stimmbe-
rechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat)

Kersting, Mathias 
 
Betriebswirt  Zweckverband Schienenpersonennahverkehr 
(Stellv. stimmberechtigtes Mitglied der Verbands-
versammlung) 
 CeNTech GmbH (Ordentliches stimmberechtigtes 
Mitglied im Aufsichtsrat) 
 Gewerbepark Münster-Loddenheide (GML) GmbH  
(Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied im Fach-
beirat) 
 Wirtschaftsförderung Münster GmbH ( Vorsitzen-
der im Aufsichtsrat) 
 AirportPark FMO GmbH (Ordentliches stimmbe-
rechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
 Sparkasse Münsterland- Ost (Stellv. stimmberech-
tigtes Mitglied der Zweckverbandsversammlung) 
 Technologieförderung Münster GmbH (Ordentli-
ches stimmberechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
Kirgil, Fatma 
 
 
Dolmetscherin 
 MCC Halle Münsterland GmbH (Stellv. stimmbe-
rechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
 Westfälische Bauindustrie GmbH (Stellv. 
stimmberechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
 Sparkasse Münsterland- Ost (Stellv. stimmberech-
tigtes Mitglied der Zweckverbandsversammlung) 
Kleine Borgmann, 
Bruno  
Lehrer  
am Berufskolleg 
a.D. 
 Sparkasse Münsterland- Ost (Stellv. stimmberech-
tigtes Mitglied der Zweckverbandsversammlung) 
Kleyboldt, Michael 
 
Studiendirektor  Stadtwerke Münster GmbH (Ordentliches 
stimmberechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
 MCC Halle Münsterland GmbH (Stellv. stimmbe-
rechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
 Sparkasse Münsterland Ost (Stellv. stimmberech-
tigtes Mitglied im Verwaltungsrat) 
 Zweckverband Schienenpersonennahverkehr 
(Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied der 
Verbandsversammlung ab 18.10.2017) 
Koch, Marianne  geschäftsführende  
Gesellschafterin/  
Unternehmerin 
 Wirtschaftsförderung Münster GmbH (Stellv. 
stimmberechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
 Sparkasse Münsterlan d-Ost (Ordentliches 
stimmberechtigtes Mitglied der Zweckverbands-
versammlung) 
 Westfälische Bauindustrie GmbH (Ordentliches 
stimmberechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
 Altenzentrum Klarastift gGmbH (Stellv. stimmbe-
rechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat bis 17.05.2017)  
 Sozialholding Klarastift GmbH (Stellv. stimmbe-
rechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat bis 17.05.2017) 
 Klarastift Service GmbH (Stellv. stimmberechtigtes 
Mitglied im Aufsichtsrat bis 17.05.2017) 
 Ambulante Dienste Klara stift GmbH (Stellv. 
stimmberechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat bis 
17.05.2017) 
Köhn, Raimund  Soziologe  Sparkasse Münsterlan d-Ost (Ordentliches 
stimmberechtigtes Mitglied der Zweckverbands-
versammlung) 
 Westfälische Bauindustrie GmbH (Stellv. 
stimmberechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
Köhnke, 
Katharina 
Studentin 
 MCC Halle Münsterlan d GmbH (1. Stellv. 
Vorsitzende im Aufsichtsrat)

Kollmann, 
Thomas 
 
Angestellter  Sparkasse Münsterland- Ost (Stellv. stimmberech-
tigtes Mitglied der Zweckverbandsversammlung) 
 Altenzentrum Klarastift gGmbH (Ordentliches 
stimmberechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat)   
 Sozialholding Klarastift GmbH (Ordentliches 
stimmberechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
 Klarastift Service GmbH (Ordentliches stimmbe-
rechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
 Ambulante Dienste Klara stift GmbH (Ordentliches 
stimmberechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
 Wohn+Stadtbau GmbH, (Stellv. stimmberechtigtes 
Mitglied im Aufsichtsrat) 
 Wohnungsgesellschaft Gro ße Lodden mbH (Stellv. 
stimmberechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
Kubig-Steltig, 
Gabriele  
Dipl. Kauffrau 
(selbständig) 
 Westfälischer Zoologischer Garten Münster GmbH 
(Stellv. stimmberechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
 MCC Halle Münsterland GmbH (Stellv. stimmbe-
rechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
 Sparkasse Münsterlan d-Ost (Ordentliches 
stimmberechtigtes Mitglied der Zweckverbands-
versammlung und im Verwaltungsrat) 
 Wirtschaftsförderung Mü nster GmbH (Ordentliches 
stimmberechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
 CeNTech GmbH (Stellv. stimmberechtigtes 
Mitglied im Aufsichtsrat) 
 Technologieförderung Münster GmbH (Stellv. 
stimmberechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
 Gewerbepark Münster-Loddenheide (GML) GmbH  
(Stellv. stimmberechtigtes Mitglied im Fachbeirat) 
 AirportPark FMO GmbH (Stellv. stimmberechtigtes 
Mitglied im Aufsichtsrat) 
Leiße, Jan 
 
Immobilienmakler 
 Westfälischer Zoologischer Garten Münster GmbH 
(Stellv. stimmberechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
 Theaterhaus Pumpenhaus gGmbH (Stellv. 
stimmberechtigtes Mitglied im Beirat) 
Leschniok, Stefan Rechtsanwalt  Sparkasse Münsterland- Ost (Stellv. stimmberech-
tigtes Mitglied der Zweckverbandsversammlung) 
Liekefedt, Hedwig 
 
Lehrerin  Wohnungsgesellscha ft Große Lodden mbH 
(Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied im Auf-
sichtsrat) 
 Wohn+Stadtbau GmbH (Ordentliches stimmbe-
rechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
 Zweckverband Schienenpersonennahverkehr 
(Stellv. stimmberechtigtes Mitglied der Verbands-
versammlung) 
Loschelder, 
Christel 
 
Erzieherin, 
Traumpädagogin 
 Altenzentrum Klarastift gGmbH (Stellv. stimmbe-
rechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
 Sozialholding Klarastift GmbH (Stellv. stimmbe-
rechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
 Klarastift Service GmbH (Stellv. stimmberechtigtes 
Mitglied im Aufsichtsrat) 
 Ambulante Dienste Klara stift GmbH (Stellv. 
stimmberechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
Mol, Richard Dipl. Volkswirt

Möllemann-
Appelhoff, Carola  
Studienrätin  Westfälischer Zoologischer Garten Münster GmbH 
(Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied im Auf-
sichtsrat) 
 Wirtschaftsförderung Mü nster GmbH (Ordentliches 
stimmberechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
 Sparkasse Münsterland Ost (Ordentliches 
stimmberechtigtes Mitglied in der Zweckverbands-
versammlung) 
 Technologieförderung Münster GmbH (Stellv. 
stimmberechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
 Wohnungsgesellschaft Gro ße Lodden mbH (Stellv. 
stimmberechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
 Wohn+Stadtbau GmbH (Stellv. stimmberechtigtes 
Mitglied im Aufsichtsrat) 
Möllers, Jutta  Diplom-Pädagogin  Sparkasse Münsterland- Ost (Stellv. stimmberech-
tigtes Mitglied der Zweckverbandsversammlung) 
 
Möltgen, Jörn EU-Referent  Sparkasse Münsterland- Ost (Stellv. stimmberech-
tigtes Mitglied der Zweckverbandsversammlung ab 
20.09.2017) 
Neumann, Hans 
 
Dachdeckermeister 
(selbständig) 
 Wohnungsgesellscha ft Große Lodden mbH 
(Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied im Auf-
sichtsrat) 
 Wohn+Stadtbau GmbH (Ordentliches stimmbe-
rechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
Nicklas, Andreas  Rechtsanwalt  Gewerbepark Münster-Loddenheide (GML) GmbH 
(Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied im Fach-
beirat) 
 Sparkasse Münsterlan d-Ost (Ordentliches 
stimmberechtigtes Mitglied der Zweckverbands-
versammlung) 
Dr. Ozan, Didem 
 
Fachfrau für 
Öffentlichkeitsarbeit 
/  
Redakteurin  
 Wirtschaftsförderung Münster GmbH (Stellv. 
stimmberechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
 Stadtwerke Münster GmbH (Ordentliches 
stimmberechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
Peters, Carsten  Geschäftsführer  MCC Halle Münsterland GmbH (Stellv. stimmbe-
rechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
 Wirtschaftsförderung Mü nster GmbH (Ordentliches 
stimmberechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
 Gewerbepark Münster-Loddenheide (GML) GmbH  
(Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied im Fach-
beirat) 
 AirportPark FMO GmbH (Ordentliches stimmbe-
rechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
 Flughafen Münster-Osn abrück GmbH (Ordentli-
ches stimmberechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
 Zweckverband Schienenpersonennahverkehr 
(Stellv. stimmberechtigtes Mitglied der Verbands-
versammlung) 
 Technologieförderung Münster GmbH (Vorsitzen-
der im Aufsichtsrat) 
 Sparkasse Münsterland- Ost (Stellv. stimmberech-
tigtes Mitglied der Zweckverbandsversammlung) 
Pfau, Fritz 
ab 17.06.2017 
Polizeibeamter  
Philipp,  
Ortrud 
Geschäftsführerin  Wohnungsgesellschaft Gro ße Lodden mbH (Stellv. 
stimmberechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
 Wohn+Stadtbau GmbH (Stellv. stimmberechtigtes 
Mitglied im Aufsichtsrat) 
Pohlmann,  Dipl.-

Franz Agraringenieur 
Powroznik,  
Pascal 
Studienrat  Sparkasse Münsterland- Ost (Stellv. stimmberech-
tigtes Mitglied der Zweckverbandsversammlung) 
Raffloer,  
Uwe 
bis 31.05.2017  
Architekt  
Reiners,  
Otto  
Referatsleiter  Wirtschaftsförderung Mü nster GmbH (Ordentliches 
stimmberechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
 Sparkasse Münsterland Ost (Ordentliches 
stimmberechtigtes Mitglied in der Zweckverbands-
versammlung, stellv. stimmberechtigtes Mitglied im 
Verwaltungsrat, im Hauptausschuss und im Risi-
koausschuss) 
 Gewerbepark Münster-Loddenheide (GML) GmbH  
(Stellv. stimmberechtigtes Mitglied im Fachbeirat) 
 Altenzentrum Klarastift gGmbH (Ordentliches 
stimmberechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat)   
 Sozialholding Klarastift GmbH (Ordentliches 
stimmberechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
 Klarastift Service GmbH (Ordentliches stimmbe-
rechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
 Ambulante Dienste Klara stift GmbH (Ordentliches 
stimmberechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
 Wohnungsgesellschaft Gro ße Lodden mbH (Stellv. 
stimmberechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
 Wohn+Stadtbau GmbH (Stellv. stimmberechtigtes 
Mitglied im Aufsichtsrat) 
 MCC Halle Münsterland GmbH (Stellv. stimmbe-
rechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat ab 17.05.2017) 
Reismann,  
Karin  
Rentnerin  Sparkasse Münsterland- Ost (Stellv. stimmberech-
tigtes Mitglied der Zweckverbandsversammlung) 
 Westfälischer Zoologischer Garten Münster GmbH 
(Stellv. stimmberechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat 
bis 22.03.2017) 
Reuter,  
Jürgen  
Architekt  Wohn+Stadtbau GmbH (Ordentliches stimmbe-
rechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
 Westfälischer Zoologischer Garten Münster GmbH  
(Stellv. stimmberechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
 Wohnungsgesellscha ft Große Lodden mbH 
(Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied im Auf-
sichtsrat) 
 Westfälische Bauindustrie GmbH (Stellv. 
stimmberechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
Rietenberg,  
Sylvia 
 
Sozialarbeiterin  Altenzentrum Klarastift gGmbH (Ordentliches 
stimmberechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat)   
 Sozialholding Klarastift GmbH (Ordentliches 
stimmberechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
 Klarastift Service GmbH (Ordentliches stimmbe-
rechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
 Ambulante Dienste Klara stift GmbH (Ordentliches 
stimmberechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
Rohleder,  
Tim  
bis 15.09.2017 
Politologe, 
wissenschaftlicher  
Mitarbeiter, 
Bundestagsabge-
ordneter 
 Sparkasse Münsterlan d-Ost (Ordentliches 
stimmberechtigtes Mitglied der Zweckverbands-
versammlung bis 15.09.2017) 
 Theaterhaus Pumpenhaus gGmbH (Stellv. 
stimmberechtigtes Mitglied im Beirat bis 
22.03.2017)

Rosenau,  
Klaus 
 
Lehrer  Wirtschaftsförderung Mü nster GmbH (Ordentliches 
stimmberechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
 Sparkasse Münsterland- Ost (Stellv. stimmberech-
tigtes Mitglied der Zweckverbandsversammlung ab 
20.09.2017 ordentliches Mitglied) 
Sagel,  
Rüdiger 
 
Dipl.-Ingenieur 
 Altenzentrum Klarastift gGmbH (Ordentliches 
stimmberechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat)   
 Sozialholding Klarastift GmbH (Ordentliches 
stimmberechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
 Klarastift Service GmbH (Ordentliches stimmbe-
rechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
 Ambulante Dienste Klara stift GmbH (Ordentliches 
stimmberechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
 Stadtwerke Münster GmbH (Ordentliches 
stimmberechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
 Zweckverband Schienenpersonennahverkehr 
(Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied der 
Verbandsversammlung) 
 Sparkasse Münsterlan d-Ost (Ordentliches 
stimmberechtigtes Mitglied der Zweckverbands-
versammlung) 
 Wohnungsgesellscha ft Große Lodden mbH 
(Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied im Auf-
sichtsrat) 
 Wohn+Stadtbau GmbH (Ordentliches stimmbe-
rechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
 Theaterhaus Pumpenhaus gGmbH (Stellv. 
stimmberechtigtes Mitglied im Beirat) 
 Westfälische Bauindustrie GmbH (Ordentliches 
stimmberechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
Schiller,  
Martin 
Kaufmann  
Schliemann, 
Josef 
 
Gemeindedirektor 
a.D. 
 Altenzentrum Klarastift gGmbH (Ordentliches 
stimmberechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat)   
 Sozialholding Klarastift GmbH (Ordentliches 
stimmberechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
 Klarastift Service GmbH (Ordentliches stimmbe-
rechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
 Ambulante Dienste Klara stift GmbH (Ordentliches 
stimmberechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
 Wohn+Stadtbau GmbH (Stellv. stimmberechtigtes 
Mitglied im Aufsichtsrat) 
 Zweckverband Schienenpersonennahverkehr 
(Stellv. stimmberechtigtes Mitglied der Verbands-
versammlung) 
 Wohnungsgesellschaft Gro ße Lodden mbH (Stellv. 
stimmberechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
 Wirtschaftsförderung Münster GmbH (Stellv. 
stimmberechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
Schmanck, 
Johannes 
Selbständiger 
 Wirtschaftsförderung Mü nster GmbH (Ordentliches 
stimmberechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
 Sparkasse Münsterlan d-Ost (Ordentliches 
stimmberechtigtes Mitglied der Zweckverbands-
versammlung)

Schulze Wintzler, 
Anne  
Verbraucher-
beraterin 
 Altenzentrum Klarastift gGmbH (Stellv. stimmbe-
rechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat ab 17.05.2017)   
 Sozialholding Klarastift GmbH (Stellv. stimmbe-
rechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat ab 17.05.2017) 
 Klarastift Service GmbH (Stellv. stimmberechtigtes 
Mitglied im Aufsichtsrat ab 17.05.2017) 
 Ambulante Dienste Klara stift GmbH (Stellv. 
stimmberechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat ab 
17.05.2017) 
Seyfferth,  
Petra  
Wissenschaftliche  
Mitarbeiterin 
 Westfälischer Zoologischer Garten Münster GmbH 
(Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied im Auf-
sichtsrat) 
 Wohnungsgesellschaft Gro ße Lodden mbH (Stellv. 
stimmberechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
 Wohn+Stadtbau GmbH (Stellv. stimmberechtigtes 
Mitglied im Aufsichtsrat) 
 Sparkasse Münsterland- Ost (Stellv. stimmberech-
tigtes Mitglied der Zweckverbandsversammlung) 
Stähler,  
Angela 
Hausfrau  Sparkasse Münsterlan d-Ost (Ordentliches 
stimmberechtigtes Mitglied der Zweckverbands-
versammlung) 
 Westfälischer Zoologischer Garten Münster GmbH 
(Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied im Auf-
sichtsrat ab 22.03.2017) 
Steinmann, 
Ludger 
 
Dipl. Geograf, Dipl. 
Umwelt-
wissenschaftler 
 Sparkasse Münsterland- Ost (Stellv. stimmberech-
tigtes Mitglied der Zweckverbandsversammlung) 
 Westfälische Bauindustrie GmbH (Ordentliches 
stimmberechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
Dr. Stein-Redent, 
Rita  
Wissenschaftliche  
Mitarbeiterin 
 Sparkasse Münsterlan d-Ost (Ordentliches 
stimmberechtigtes Mitglied der Zweckverbands-
versammlung) 
 MCC Halle Münsterland GmbH (Ordentliches 
stimmberechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
Varnhagen,  
Hans  
Dachdeckermeister 
 Sparkasse Münsterland- Ost (Stellv. stimmberech-
tigtes Mitglied der Zweckverbandsversammlung) 
 Stadtwerke Münster GmbH (Ordentliches 
stimmberechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
 MCC Halle Münsterland GmbH (Ordentliches 
stimmberechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
Vilhjalmsson, 
Wendela-Beate  
Lehrerin  
im Ruhestand 
 Theaterhaus Pumpenhaus gGmbH (Stellv. 
stimmberechtigtes Mitglied im Beirat) 
 Altenzentrum Klarastift gGmbH (Stellv. stimmbe-
rechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat)  
 Sozialholding Klarastift GmbH (Stellv. stimmbe-
rechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
 Klarastift Service GmbH (Stellv. stimmberechtigtes 
Mitglied im Aufsichtsrat) 
 Ambulante Dienste Klara stift GmbH (Stellv. 
stimmberechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
 Sparkasse Münsterland- Ost (Stellv. stimmberech-
tigtes Mitglied der Zweckverbandsversammlung) 
von Göwels,  
Walter  
Dipl.-Kaufmann, 
selbständiger  
Versicherungs-
fachmann 
 Zweckverband Schienenpersonennahverkehr 
(Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied der 
Verbandsversammlung) 
 Zweckverband Nahverkehr Westfalen-Lippe 
(Stellv. stimmberechtigtes Mitglied der Verbands-
versammlung) 
 Stadtwerke Münster GmbH (Ordentliches 
stimmberechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
 Westfälische Bauindustrie GmbH (Vorsitzender im

Aufsichtsrat) 
 Sparkasse Münsterlan d-Ost (Ordentliches 
stimmberechtigtes Mitglied der Zweckverbands-
versammlung) 
 Westfälische Landeseisenbahn GmbH -WLE- 
(Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied im Auf-
sichtsrat ab 18.10.2017)  
von Olberg,  
Robert  
Angestellter  Sparkasse Münsterlan d-Ost (Ordentliches 
stimmberechtigtes Mitglied der Zweckverbands-
versammlung) 
Weber,  
Stefan  
IT-Unternehmens-
berater 
 Zweckverband Schienenpersonennahverkehr 
(Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied der 
Verbandsversammlung) 
 Zweckverband Nahverkehr Westfalen-Lippe 
(Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied der 
Verbandsversammlung) 
 Sparkasse Münsterlan d-Ost (Ordentliches 
stimmberechtigtes Mitglied der Zweckverbands-
versammlung, im Verwaltungsrat und im Haupt-
ausschuss, stellv. stimmberechtigtes Mitglied im 
Risikoausschuss) 
 Flughafen Münster-Osn abrück GmbH (Ordentli-
ches stimmberechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
 Westfälische Bauindustrie GmbH (Ordentliches 
stimmberechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat bis 
12.07.2017) 
Wendland, 
Simone 
bis 07.07.2017  
Rechtsanwältin  Westfälische Bauindustrie GmbH (Ordentliches 
stimmberechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat bis 
07.07.2017) 
 Wirtschaftsförderung Mü nster GmbH (Ordentliches 
stimmberechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat bis 
07.07.2017) 
Wenzel,  
Manfred 
 
Elektrotechnik-
Meister / Projektlei-
ter 
 Technologieförderung Münster GmbH (Stellv. 
stimmberechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
 Wohn+Stadtbau GmbH (Stellv. stimmberechtigtes 
Mitglied im Aufsichtsrat) 
 Wohnungsgesellschaft Gro ße Lodden mbH (Stellv. 
stimmberechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
Winkel,  
Maria 
Kauffrau in der 
Grundstücks- und 
Wohnungswirt-
schaft 
 Sparkasse Münsterland Ost (Ordentliches 
stimmberechtigtes Mitglied der Zweckverbands-
versammlung, stellv. Stimmberechtigtes Mitglied 
im Verwaltungsrat) 
 Stadtwerke Münster GmbH (2. Stellv. Vorsitzende 
im Aufsichtsrat) 
 Zweckverband Schienenpersonennahverkehr 
(Stellv. stimmberechtigtes Mitglied der Verbands-
versammlung) 
 Altenzentrum Klarastift gGmbH (Ordentliches 
stimmberechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat)   
 Sozialholding Klarastift GmbH (Ordentliches 
stimmberechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
 Klarastift Service GmbH (Ordentliches stimmbe-
rechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
 Ambulante Dienste Klara stift GmbH (Ordentliches 
stimmberechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat)

Wischnewski, 
Heiko 
Diplom Ingenieur  Zweckverband Schienenpersonennahverkehr 
(Stellv. stimmberechtigtes Mitglied der Verbands-
versammlung) 
 MCC Halle Münsterland GmbH (Ordentliches 
stimmberechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
Wölter,  
Harald 
Wissenschaftlicher 
Mitarbeiter

Anlage A

1603 Zeichen

Anlage A zur V/0922/2019 
Kurzüberblick 
 
Bestätigung des geprüften Gesamtabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2017 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Ziel: 
- Information des Rates und der Bevölkerung 
 
Teilziele: 
- Vermittlung eines Überblicks über die wirtschaftliche Betätigung der Stadt Münster 
 
- Durch die zugrunde liegende Prüfung wird bestätigt, d ass der Gesamtabschluss ein den 
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens -, Schulden -, Ertrags - 
und Finanzgesamtlage der Stadt Münster zeigt. 
 
Zielerreichung: 
- Auf der Grundlage des vom Rechnungsprüfungsausschuss erteilten uneingeschränkten 
Bestätigungsvermerks wird die Ordnungsmäßigkeit des aufgestellten Gesamtabschlusses 
der Stadt Münster zum 31.12.2017 vom Rat bestätigt. 
 
 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0106 Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja X Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja X Nein   
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja X Nein   
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja X Nein   
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja X Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja x Nein   
 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig frei-
willig 
Nach § 116 Abs. 9 GO NRW ist der Gesamtabschluss vom Rechnungsprüfungsausschuss auf sei-
ne Recht- und Ordnungsmäßigkeit hin zu prüfen. 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
-

Beratungsverlauf (2)

09.10.2019 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 6 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
09.10.2019 Rat
TOP 11 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Albersloher Weg 33
  • Loddenheide

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/0922/2019
Typ
Vorlagen
Datum
20.09.2019
Erstellt
06.10.2020 14:37