V/0531/2013
38. Änderung FNP - Beschluss über die Stellungnahmen - Abschließender Beschluss
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V-0531-2013-Anlage-2-Begruendung
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Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Anlage 2 zur Vorlage Nr. V/0531/2013 Begründung zur 38. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplans der Stadt Münster in den Stadtbezirken Mitte, Nord und Ost im Bereich der Trasse der Entlastungsstraße Nord zwischen der Steinfurter Straße im Westen und dem Schifffahrter Damm im Osten – Herausnahme der Entlastungsstraße Nord aus dem Flächennutzungsplan – Inhalt Seite 1. Planungsanlass und Planungsziele.......................................................................................................1 2. Änderungsbereich..................................................................................................................................2 3. Landschaftsschutzgebiet .......................................................................................................................3 4. Änderungsinhalte...................................................................................................................................3 4.1 Verkehrsflächen – Sonstige überörtliche oder örtliche Hauptverkehrsstraßen.......................... 3 4.2 Grünflächen – Zweckbestimmung Parkanlage –........................................................................ 3 4.3 Flächen für die Landwirtschaft ................................................................................................... 4 5. Auswirkungen auf die Umwelt / Umweltbericht gemäß § 2 a BauGB ...................................................4 5.1. Rahmen der Umweltprüfung....................................................................................................... 4 5.2 Kurzdarstellung der Planung ...................................................................................................... 6 5.3 Fachgesetzliche Ziele und Vorgaben des Umweltschutzes....................................................... 6 5.4 Umweltbeschreibung / Umweltbewertung und Wirkungsprognose............................................ 7 5.4.1 Menschen..........................................................................................................................7 5.4.2 Pflanzen und Tiere / biologische Vielfalt ...........................................................................8 5.4.3 Boden ................................................................................................................................9 5.4.4 Wasser ..............................................................................................................................9 5.4.5 Klima / Luft ......................................................................................................................10 5.4.6 Landschaft / Ortsbild .......................................................................................................10 5.4.7 Kulturgüter und sonstige Sachgüter................................................................................11 5.4.8 Wechselwirkungen ..........................................................................................................11 5.5 Nichtdurchführung der Planung (Prognose Null-Variante)....................................................... 12 5.6 Anderweitige Planungsmöglichkeiten....................................................................................... 12 5.7 Überwachung (Monitoring) ....................................................................................................... 12 5.8 Zusammenfassung................................................................................................................... 12 6. Gesamtabwägung................................................................................................................................13 6.1 Eingriffe in Natur und Hauhalt: Ausgleich................................................................................. 13 6.2 Altlasten.................................................................................................................................... 13 6.3 Ziele der Raumordnung und Landesplanung........................................................................... 13 1. Planungsanlass und Planungsziele Der wirksame Flächennutzungsplan (FNP) stellt im Freiraum zwischen den Stadtteilen Rumphorst und Uppenberg im Norden des Stadtbezirks Mitte und den Stadtteilen Coerde und Kinderhaus im Süden des Stadtbezirks Nord die Trasse der so genannten Entlastungsstraße Nord als Hauptverkehrsstraße dar; diese Trasse bildet zugleich die gemeinsame Grenze der beiden Stadtbezirke. Sie verbindet die Steinfurter Straße im Westen mit dem Schifffahrter Damm im Osten. Die Trasse der Entlastungsstraße Nord verläuft dabei ausschließlich in dem Freiraum, der im Grünsystem und Frei raumkonzept gemäß der Grünordnung Münster Bestandteil des 2. Grünrings ist. Dieser Abschnitt des 2. Grünrings verbindet dabei auch die aus nördlichen Richtungen in den Grünring mündenden Hauptgrünzüge „Hoppengarten – Edelbach“ im Nordosten, „Nördliches Aatal“ im Norden und „Vorbergs Hügel – Gasselstiege“ im Nordwesten. Am 02.12.2009 wurde der gemeinsame Antrag an den Rat – A-R/0031/2009 "Planung für III. Nordtangente einstellen - Flächennutzungsplan korrigieren" – der SPD-Fraktion, der Fraktion Begründung / Seite 1 von 14 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für 38. Änderung des Flächennutzungsplans Herausnahme der Entlastungsstraße Nord Bündnis 90/Die Grünen/GAL, der Fraktion DIE LINKE. Münster sowie der Ratsherren Pfau (UWG), Kersting (ödp) und Langenfeld (Piraten) in den Rat eingebracht und an den Hauptausschuss verwiesen. Der Hauptausschuss hat in seiner Sitzung am 03.02.2010 zu der zugehörigen Verwaltungs- vorlage V/0027/2010 mehrheitlich folgenden Beschluss gefasst: „1. Die Trasse der III. Nordtangente bzw. Entlastungsstraße Nord zwischen der Steinfurter Straße und dem Schifffahrter Damm wird aus dem Flächennutzungsplan (FNP) gestrichen. Das hierzu erforderliche Änderungsverfahren ist unter gleichzeitiger Einstellung aller weiteren Planungs- und Prüfverfahren für die III. Nordtangente unverzüglich einzuleiten. 2. Es wird geprüft, wie im Planungsbereich die wertvollen und geschützten Landschaftsbestandteile als ökologischer Schutzraum ausgeweitet, ggf. höher gestuft und noch besser in das Biotopverbundnetz eingebunden werden können. Statt den Autoverkehr im Plangebiet mit neuen Straßen weiter zu erhöhen, soll die Verkehrsbelastung reduziert werden. Dazu sind entsprechende BürgerInnen- Beteiligungsmöglichkeiten, z.B. durch BürgerInnenversammlungen, zu gewährleisten, um hierdurch die Möglichkeit zu schaffen, gezielt Vorschläge einzubringen.“ Auf der Grundlage des Beschlusspunktes 1 hat der Rat der Stadt Münster am 28.04.2010 mit der Vorlage V/0187/2010 den Beschluss zur entsprechenden Änderung des FNP gefasst und damit das Verfahren zur 38. Änderung des Flächennutzungsplans formal eingeleitet. Die BürgerInnen-Beteiligungsmöglichkeiten gem. des o. a. Beschlusses des Hauptausschusses am 03.02.2010 sind sowohl im Rahmen des FN P- Änderungsverfahrens als auch im Rahmen des Verfahrens zur Aufstellung des Verkehrsentwicklungsplans Münster 2025 (VEP 2025) selbstverständliche Bestandteile beider Verfahren. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zur 38. Änderung des Flächennutzungsplans hat am 25.04.2012 in der Agora des Bürgerhauses Kinderhaus in Form einer Bürgeranhörung stattgefunden. Die öffentliche Auslegung des Änderungsentwurfs erfolgte in der Zeit zwischen dem 12.11. und dem 12.12.2012. 2. Änderungsbereich Der Änderungsbereich wird durch folgende Grenzen eingefasst: - im Südwesten durch die Steinfurter Straße, - im Westen verläuft die Grenze ca. 200 m westlich parallel zu dem Straßenzug der Kreisstraße 7 (K 7), gebildet aus den Straßen Wilkinghege und Westhoffstraße (Details s. Plan zur 38. Änderung des FNP – bisherige Darstellung; Anlage 3 zu dieser Vorlage), - im Norden verläuft die Grenze ca. 200-300 m nördlich parallel zu dem Straßenzug der K 7, gebildet aus den Straßen Am Burloh, Bröderichweg, Zum Rieselfeld, Holtmannsweg und Königsberger Straße, - im Osten durch die Trasse der B 481n, - im Süden verläuft die Grenze ca. 300-400 m südlich parallel zur Trasse der Entlastungsstraße Nord. Begründung / Seite 2 von 14 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für 38. Änderung des Flächennutzungsplans Herausnahme der Entlastungsstraße Nord 3. Landschaftsschutzgebiet Die Trasse der Entlastungsstraße Nord liegt vollständig im Geltungsbereich des Landschaftsplans Nr. 2 Nördliches Aatal und Vorbergs Hügel . Die Trasse ist im Landschaftsplan jedoch nicht dargestellt. Eine Änderung des Landschaftsplans bzw. des u. g. Landschaftsschutzgebietes ist nicht erforderlich. Der westliche Teil der Trasse der Entlastungsstraße Nord (zwischen Steinfurter Straße und Gasselstiege) liegt zusätzlich im Geltungsbereich des Landschaftsschutzgebiets (LSG) Altenberger Rücken , das im o. g. Landschaftsplan Nr. 2 festgesetzt ist. Durch die geplante Herausnahme der Entlastungsstraße Nord als Hauptverkehrsstraße aus dem FNP und stattdessen die Darstellung von im Wesentlichen Flächen für die Landwirtschaft werden die Entwicklungsmöglichkeiten des bestehenden Landschaftsschutzgebietes verbessert. 4. Änderungsinhalte 4.1 Verkehrsflächen – Sonstige überört liche oder örtliche Hauptverkehrsstraßen Im Rahmen des Verfahrens zur Fortschreibung des Flächennutzungsplans hatte der Planungsausschuss am 07.03.2002 beschlossen, dass die Entlastungsstraße Nord als eine innerstädtische Straßenverbindung zwischen der Steinfurter Straße im Westen und dem Schifffahrter Damm im Osten als Hauptverkehrsstraße im Entwurf zur Fortschreibung des FNP darzustellen ist. Aufgrund der Darstellung der Entlastungsstraße Nord im FNP wurde die ebenfalls im FNP bestehende Darstellung des Straßenzuges der Kreisstraße 7 (K 7), die bisher als Teil des innerstädtischen und die Stadtteile verbindenden Hauptstraßennetzes fungierte und durch die geplante Entlastungsstraße Nord eine deutliche Verkehrsentlastung erfahren sollte, entbehrlich und sie wurde zwischen Schifffahrter Damm und Steinfurter Straße aus dem Flächennutzungsplan herausgenommen. In Folge der nunmehr geplanten Herausnahme der Entlastungsstraße Nord aus dem FNP müssen dafür andere Straßen die im FNP bisher dargestellte Verbindungsfunktion der Entlastungsstraße Nord im klassifizierten Hauptverkehrsstraßennetz übernehmen und als Hauptverkehrsstraßen neu bzw. erneut im FNP dargestellt werden. Entsprechend soll die K 7 zwischen dem Schifffahrter Damm im Osten – über Königsberger Straße, Holtmannsweg, Zum Rieselfeld, Bröderichweg, Am Burloh, Westhoffstraße und Wilkinghege – bis zur Steinfurter Straße im Westen erneut als Hauptverkehrsstraße im FNP dargestellt werden. Die Herausnahme der Entlastungsstraße Nord aus dem FNP hat Auswirkungen hinsichtlich der zukünftigen Verkehrsverteilung und -belastung einzelner Straßen bzw. Straßenabschnitte im Änderungsbereich. Diese Auswirkungen sind in der Verkehrsuntersuchung (Stadt Münster, 2011, Anlage 5 zur Offenlegungs-Vorlage V/0548/2012) beschrieben. Zur Vervollständigung eines geschlossenen Straßennetzes sind ergänzend die Kanalstraße nach Norden bis zum Bröderichweg sowie der Hohe Heckenweg nach Norden bis zur Königsberger Straße als Hauptverkehrsstraßen darzustellen. Durch die Darstellung der o. g. Hauptverkehrsstraßen werden bisher dargestellte Siedlungsflächen – und dabei überwiegend Wohnbauflächen, aber auch gemischte Bauflächen, Gewerbegebiete und Flächen für den Gemeinbedarf – sowie Grünflächen, Flächen für die Landwirtschaft, Wasserflächen und Flächen für Bahnanlagen überplant. 4.2 Grünflächen – Zweckbestimmung Parkanlage – Durch die Herausnahme der Entlastungsstraße Nord wird deren Trasse entsprechend der nördlich bzw. südlich angrenzenden Darstellungen im Bereich östlich des Kinderbachs überwiegend als Grünfläche mit der Zweckbestimmung Parkanlage neu dargestellt. Begründung / Seite 3 von 14 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für 38. Änderung des Flächennutzungsplans Herausnahme der Entlastungsstraße Nord 4.3 Flächen für die Landwirtschaft Durch die Herausnahme der Entlastungsstraße Nord wird deren Trasse im Westen im Bereich zwischen Kinderbach und Steinfurter Straße entsprechend der nördlich bzw. südlich angrenzenden Darstellungen als Fläche für die Landwirtschaft neu dargestellt. 5. Auswirkungen auf die Umwelt / Umweltbericht gemäß § 2 a BauGB 5.1. Rahmen der Umweltprüfung Der vorliegende Umweltbericht für die Änderung des Flächennutzungsplans ist auf Basis einer Umweltprüfung gemäß der Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a des Baugesetzbuches (BauGB) erstellt worden. Als Grundlage für die Umweltprüfung dienen folgende Gutachten und Beiträge, die in Vorbereitung der ursprünglich vorgesehenen verbindlichen Bauleitplanung für die Straßentrasse erstellt wurden: • Umweltverträglichkeitsstudie, 1. Bearbeitungsstufe (Raumanalyse) für die Planung der Entlastungsstraße Nord in Münster (Landschaft und Siedlung, 2008), • Teilgutachten Fauna mit Artenschutzprüfung (Landschaft und Siedlung, 2008), • Fachbeitrag zu klimatologischen Messungen zur Planung der Entlastungsstraße Nord in Münster (Universität Duisburg-Essen, 2008). Anlässlich der 38. Änderung des FNP für die Herausnahme der Entlastungsstraße Nord wurde die Verkehrsuntersuchung • „Verkehrsentwicklungen im Stadtbezirk Nord“ (Stadt Münster, 2011, Anlage 5 zur Offenlegungs-Vorlage V/0548/2012) von der Stadt Münster erstellt und im vorliegenden Umweltbericht verwendet. Hinweis: Das in der Umweltverträglichkeitsstudie, 1. Bearbeitungsstufe, zusammengefasst dargestellte Teilgutachten „Lärm und Luftschadstoffe“ (afi Arno Flörke Ingenieurbüro, 2007) ist aufgrund der dort verwendeten Verkehrszahlen aus dem Jahr 2001 nicht mehr aktuell. Die Aussagen hinsichtlich der Kriterien Lärm und Luftschadstoffe sind nur noch eingeschränkt gültig (s. Punkt 5.4.1). Wesentliche umweltbezogene Daten entstammen dem Umweltkataster der Stadt Münster im Internet (http://geo.stadt-muenster.de/umweltkataster ). Begründung / Seite 4 von 14 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für 38. Änderung des Flächennutzungsplans Herausnahme der Entlastungsstraße Nord Als Untersuchungsgebiet dient ein insgesamt rund 460 ha umfassender Korridor zwischen der nördlichen Innenstadt mit den Stadtteilen Rumphorst und Uppenberg im Süden und den Stadtteilen Coerde und Kinderhaus im Norden sowie dem Schifffahrter Damm im Osten und der Steinfurter Straße (B 54) im Westen (s. Abb. 1). Abbildung 1: Untersuchungsgebiet und aufzuhebende FNP-Darstellung der Straße Die Auswirkungen hinsichtlich des Verkehrsaufkommens wurden innerhalb des Hauptverkehrsstraßennetzes Münster-Nord betrachtet (s. Abbildung 2). Abbildung 2: Hauptverkehrstraßennetz Münster-Nord in den Stadteilen Coerde, Kinderhaus, Uppenberg und Rumphorst Im vorliegenden Umweltbericht sind die we sentlichen Ergebnisse der genannten Quellen zusammengefasst. Weitere Informationen sind den oben genannten Gutachten und Beiträgen zu entnehmen. Der Umweltbericht beschränkt sich dabei auf die voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen (positiv wie negativ). Begründung / Seite 5 von 14 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für 38. Änderung des Flächennutzungsplans Herausnahme der Entlastungsstraße Nord 5.2 Kurzdarstellung der Planung Die 38. Änderung des Flächennutzungsplanes hat zum Ziel, die bisherige Darstellung der Entlastungsstraße Nord zwischen der Steinfurter Straße und dem Schifffahrter Damm aufzuheben. Stattdessen wird die jeweils angrenzende Nutzung dargestellt, bei der es sich um Grünflächen mit überwiegend der Zweckbestimmung Parkanlage sowie im westlichen Bereich, zwischen Kinderbach und Steinfurter Straße, um landwirtschaftliche Nutzflächen handelt. Aufgrund der Herausnahme der Entlastungsstraße Nord aus dem FNP müssen andere Straßen die im FNP bisher dargestellte Verbindungsfunktion dieser Straßenplanung im klassifizierten Hauptstraßennetz übernehmen und entsprechend im FNP neu dargestellt werden. Entsprechend soll die Kreisstraße (K) 7 zwischen Schifffahrter Damm im Osten – über Königsberger Straße, Holtmannsweg, Zum Rieselfeld, Bröderichweg, Am Burloh, Westhoffstraße und Wilkinghege – bis zur Steinfurter Straße im Westen als Hauptverkehrsstraße dargestellt werden. Zur Vervollständigung eines geschlossenen Straßennetzes sind die Kanalstraße vom Cherusker-/ Lublinring nach Norden bis zum Bröderichweg sowie der Hohe Heckenweg nach Norden bis zur Königsberger Straße ergänzend als Hauptverkehrsstraßen darzustellen. Bisher sind diese beiden Straßen im Flächennutzungsplan jeweils bis zur dargestellten Entlastungsstraße Nord als Hauptverkehrsstraßen dargestellt. 5.3 Fachgesetzliche Ziele und Vorgaben des Umweltschutzes Von den Umweltschutzzielen in Fachgesetzen und -plänen sind für das anstehende FNP- Änderungsverfahren neben den Umweltschutzzielen im Baugesetzbuch im Wesentlichen folgende relevant und zu berücksichtigen: Schutzgut Fachgesetzliche Ziele und Vorgaben des Umweltschutzes Menschen / Gesundheit - Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) - Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV ) - DIN 18005, Teil 1 (technisches Regelwerk) - Verordnung über Immissionswerte für Schadstoffe in der Luft (22. BImSchV) Pflanzen und Tiere / biologische Vielfalt - Bundesnaturschutzgesetz i.V.m. FFH-Richtlinie (Richtlinie 92/43/EWG) im Hinblick auf streng geschützte Arten - Landschaftsgesetz (LG) NRW Boden - Bundes-/Landesbodenschutzgesetz Wasser - Wasserhaushaltsgesetz, Landeswassergesetz NRW Klima/Luft - Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) - Verordnung über Immissionswerte für Schadstoffe in der Luft (22. BImSchV) Landschaft - Landschaftsgesetz NRW Kulturgüter und sonstige Sachgüter - Denkmalschutzgesetz NRW Tabelle 1: Fachgesetzliche Ziele und Vorgaben des Umweltschutzes Begründung / Seite 6 von 14 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für 38. Änderung des Flächennutzungsplans Herausnahme der Entlastungsstraße Nord Die Art und Weise, wie die damit verbundenen Ziele im Rahmen des Verfahrens berücksichtigt werden, wird jeweils bei den einzelnen Schutzgütern dargelegt. Schutzausweisungen Im Untersuchungsgebiet befinden sich zwei Landschaftsschutzgebiete (LSG „Altenberger Rücken“ sowie LSG „Nördliches Aatal und Emsniederung“) sowie zwei geschützte Landschaftsbestandteile (Kinderbachaue und Meerwiese). Des Weiteren befinden sich in dem Bereich zahlreiche Naturdenkmale sowie insgesamt vier gesetzlich geschützte Biotope (§ 62 LG NRW): Bei einem der gesetzlich geschützten Biotope handelt es sich um den Max-Clemens- Kanal, der auch als Bodendenkmal geschützt ist. Ergänzend zu den Schutzausweisungen weist das Untersuchungsgebiet das Vorkommen von zahlreichen geschützten Tierarten auf (s. hierzu Punkt 5.4.2). 5.4 Umweltbeschreibung / Umweltbewertung und Wirkungsprognose 5.4.1 Menschen Derzeitige Umweltsituation Das Untersuchungsgebiet (s. Abb. 1) wird überwiegend zum Wohnen und zur Erholung sowie gewerblich und landwirtschaftlich genutzt. Die Bedeutung der Wohn- und Wohnumfeldfunktion wurde in der Raumanalyse der UVS mit sehr hoch bis hoch bedeutsam sowie mittel im Bereich der Gewerbegebiete bewertet. Die Bedeutung bzw. Empfindlichkeit der Erholungsfunktion wurde überwiegend mit sehr hoch bewertet, lediglich im Falle der vorhandenen Lärmvorbelastung an den Hauptverkehrsstraßen wurde die Bedeutung auf hoch bzw. mittel herabgestuft. Die Anwohner entlang der Hauptverkehrsstraßen innerhalb des Verkehrsnetzes Münster-Nord (s. Abb. 2) sind gegenwärtig einer hohen Verkehrsbelastung ausgesetzt. Die höchsten Verkehrsbelastungen traten im Analyse-Fall 2010 auf den Bundesstraßen B 54 (Steinfurter Straße) und B 219 (Grevener Straße) sowie auf dem 2. Tangentenring auf, insbesondere auf dem York-Ring und dem Lublinring (s. hierzu auch Anlage 1, Tabelle „Entwicklung der Querschnittsbelastungen [KFZ/24h]“). An diesen Straßen sowie an der Ortsdurchfahrt von Coerde und Kinderhaus (K7) treten hohe Lärmbelastungen auf. Durch den weiteren Ausbau der B 51 und den Neubau der B 481 n mit Anschluss an den Schifffahrter Damm werden gemäß der Prognose 2025 Verkehre von den parallel verlaufenden Achsen verlagert. Dies bedeutet eine Entlastung der in Nord-Süd-Richtung verlaufenden Straßen wie dem Schifffahrter Damm, dem Hohen Heckenweg, der Grevener Straße und der Kanalstraße. Auswirkungen der 38. Änderung des FNP Im Untersuchungsgebiet im Bereich der Entlastungsstraße Nord sind durch die Aufhebung der Straßendarstellung keine erheblichen negativen Umweltauswirkungen feststellbar. Die beschriebenen Wohn- und Erholungsfunktionen bleiben erhalten und sind nicht durch Auswirkungen im Falle der Realisierung der Straße wie Lärm- und Schadstoffimmissionen, Zerschneidung von Funktionsbeziehungen, Veränderung des Landschaftsbildes oder erhebliche Beeinträchtigungen der Erholungsnutzbarkeit etc. betroffen. Generell kommen die mit der Planung der Entlastungsstraße Nord verbundenen erheblichen negativen Umweltauswirkungen in dem betroffenen Raum zwischen dem Schifffahrter Damm und der Steinfurter Straße nicht zum Tragen. Der Verzicht auf die Planung und die Neudarstellung der bisherigen Straßenfläche als Grünfläche bzw. Fläche für die Landwirtschaft ist als positive Umweltauswirkung zu werten. Begründung / Seite 7 von 14 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für 38. Änderung des Flächennutzungsplans Herausnahme der Entlastungsstraße Nord Im Bereich des Hauptverkehrsstraßennetzes Münster-Nord wird sich die fehlende Entlastungswirkung der entfallenden Straße insbesondere in den Ortsdurchfahrten von Coerde (Königsberger Straße) und Kinderhaus (Am Burloh) sowie geringfügig auf dem 2. Tangentenring nachteilig auswirken (Verkehrsuntersuchung 2011). Generell ist das Hauptverkehrsstraßennetz Münster-Nord Gegenstand der Untersuchungen im Rahmen der 2. Stufe der Umgebungslärmrichtlin ie. Es wird die Lärmsituation geprüft und es werden die Potenziale zur Lärmminderung untersucht. Das aufgezeigte Verfahren ist eine Monitoringmaßnahme (s. Punkt 5.7). Weitere Aspekte, die für den Menschen relevant sind, wie z.B. Landschaft / Ortsbild einschl. Erholung und Kulturgüter, werden in den einzelnen Kapiteln thematisiert. 5.4.2 Pflanzen und Tiere / biologische Vielfalt Derzeitige Umweltsituation Der Raum im Bereich der aufzuhebenden Entlastungsstraße Nord wird überwiegend landwirtschaftlich genutzt, wobei die Ackernutzung etwa doppelt soviel Fläche einnimmt wie die Grünlandnutzung. Grünlandflächen, teilweise als Feucht- und Nassgrünländer, finden sich hauptsächlich in den Tälern von Kinderbach, Aa und Edelbach sowie im unmittelbaren Umfeld der Hofstellen. Ein hoher Anteil von gliedernden Gehölzstrukturen verleiht dem Gebiet insgesamt einen abwechslungsreichen, parkartigen Charakter. Das Gebiet liegt innerhalb des Landschaftsplans (LP) „Nördliches Aatal und Vorbergs Hügel“ (LP 2 der Stadt Münster). Als Schutzausweisungen befinden sich im Untersuchungsgebiet folgende: • zwei geschützte Landschaftsbestandteile (Kinderbach und Meerwiese), • zwei Landschaftsschutzgebiete (LSG „Altenberger Rücken“ und LSG „Nördliches Aatal und Emsniederung“) sowie • vier gesetzlich geschützte Biotope nach § 62 LG NRW und • zahlreiche Naturdenkmäler (Einzelbäume und Baumreihen). Darüber hinaus befinden sich einige schutzwürdige Biotope im Untersuchungsgebiet. Im Rahmen des Teilgutachtens „Fauna“ mit Artenschutzprüfung wurde festgestellt, dass das Untersuchungsgebiet als Lebensraum für zahlreiche streng geschützte, planungsrelevante Arten (Vögel und Fledermäuse) dient. Die Lebensräume von Tieren und Pflanzen (Biotope) im Untersuchungsgebiet wurden überwiegend mit sehr hoch bis hoch bedeutsam bewertet. Auswirkungen der 38. Änderung des FNP Durch die Rücknahme der Straßenplanung sind keine erheblichen negativen Umweltauswirkungen zu erwarten. Die beschriebenen hochwertigen Lebensräume und ihre Tier- und Pflanzenwelt werden erhalten. Die mit einer weiteren Straßenplanung verbundenen erheblichen negativen Umweltauswirkungen wie Zerschneidung, Barrierewirkung, Verinselung und Habitatverkleinerung usw. kommen nicht zum Tragen. Die Herausnahme der Straßendarstellung aus dem FNP und die Neudarstellung als Grünfläche bzw. Fläche für die Landwirtschaft sind als positive Umweltauswirkung für das Schutzgut Tiere und Pflanzen, biologische Vielfalt zu werten. Begründung / Seite 8 von 14 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für 38. Änderung des Flächennutzungsplans Herausnahme der Entlastungsstraße Nord 5.4.3 Boden Derzeitige Umweltsituation Den überwiegenden Teil der Böden im Untersuchungsgebiet nehmen Pseudogleye und im Bereich des Kiessandrückens Plaggenesche ein. Kleinflächig kommen auch Podsole und Gleyböden vor. Die Staunässe- und Grundwasserböden in den Bachtälern im Bereich Meerwiese und Rumphorst zeichnen sich durch eine sehr hohe Bedeutung hinsichtlich ihrer biotischen Lebensraumfunktion aus. Darüber hinaus sind die aufgrund ihrer Archivfunktion für die Natur- und Kulturgeschichte schutzwürdigen Plaggenesche großflächig verbreitet mit einem Schwerpunkt im mittleren Untersuchungsraum. Di e Speicher- und Reglerfunktionen der Böden im Untersuchungsgebiet sind in Teilbereichen mittel bis hoch. Altlasten-/Verdachtsflächen einschließlich historischer Altstandorte befinden sich im Untersuchungsraum an insgesamt 17 Standorten. Auswirkungen der 38. Änderung des FNP Durch die Rücknahme der Straßenplanung sind keine erheblichen negativen Umweltauswirkungen zu erwarten. Die dargestellte Trasse quert Bereiche mit hoch bis sehr hoch bedeutsamen Bodenfunktionen. Die mit einer weiteren Straßenplanung verbundenen erheblichen negativen Umweltauswirkungen auf diese Funktionen und Wertigkeiten kommen nicht zum Tragen. Der Verzicht auf die Straßendarstellung geht mit der Maßgabe der Bodenschutzklausel (§ 1a Abs. 2 BauGB) einher, mit Grund und Boden sparsam umzugehen und Neuversiegelungen auf das notwendige Maß zu begrenzen. Die Herausnahme der Straßendarstellung aus dem FNP und die Neudarstellung als Grünfläche und Fläche für die Landwirtschaft sind als positive Umweltauswirkung für das Schutzgut Boden zu werten. Zu Bodendenkmälern s. Punkt 5.4.7 (Kulturgüter). 5.4.4 Wasser Derzeitige Umweltsituation Der Bereich der im FNP zu streichenden Straßendarstellung wird vom Münsterländer Kiessandzug durchzogen, der ein ergiebiger Grundwassersammler ist. Der wasserreiche Grundwasserstrom, der unter dem Kiessandzug von Süden nach Norden fließt, hat für die Wasserversorgung von Münster große Bedeutung und ist im Untersuchungsgebiet in Teilbereichen als Wasserschutzzone III ausgewiesen. Im gesamten Untersuchungsgebiet hat die Grundwasserergiebigkeit überwiegend eine sehr hohe bis hohe Bedeutung. Von den Fließgewässern des Untersuchungsgebietes wurden die Münstersche Aa sowie der Nord- und Südabschnitt des Kinderbachs mit hoch bedeutsam eingestuft. Von den Stillgewässern haben die Gewässer im Bereich Meerwiese eine hohe bis sehr hohe Bedeutung sowie der Max-Clemens-Kanal und die Gewässer am Haus Rumphorst eine hohe Bedeutung. Die sonstigen Fließ- und Stillgewässer des Untersuchungsgebietes weisen eine mittlere Bedeutung auf. Auswirkungen der 38. Änderung des FNP Durch die Rücknahme der Straßendarstellung sind keine erheblichen negativen Umweltauswirkungen zu erwarten. Die im Falle der Beibehaltung der Straßenplanung mit dieser verbundenen erheblichen negativen Umweltauswirkungen wie möglicherweise die Beeinträchtigung des Grundwasserleiters durch Einschnittslage und Verschmutzungsgefährdung des Grundwassers sowie die Verunreinigung, die Flächeninanspruchnahme und die Überbauung bei den Oberflächengewässern kommen nicht zum Tragen. Begründung / Seite 9 von 14 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für 38. Änderung des Flächennutzungsplans Herausnahme der Entlastungsstraße Nord Der Verzicht auf die Planung und die Neudarstellung der bisherigen Straßenfläche als Grünfläche bzw. Fläche für die Landwirtschaft sind als positive Umweltauswirkung für das Schutzgut Wasser zu werten. 5.4.5 Klima / Luft Derzeitige Umweltsituation Das Klima des Raumes im Bereich der zu streichenden Straßendarstellung ist geprägt von den großflächigen und durchgängigen, relativ waldarmen und agrarisch geprägten Freiräumen, die etwa 79 % der Gesamtfläche einnehmen und als Kaltluftproduktionsfläche dienen. Hierzu zählen alle Flächen, die nicht bebaut oder Verkehrsflächen sind. Die Bedeutung bzw. Empfindlichkeit des Freilandklimas als Kaltluftproduktionsfläche wurde mit mittel und die klimatische und lufthygienische Funktion der Gehölze und Waldflächen mit hoch bewertet. Entlang der Hauptverkehrsstraßen besteht eine Vorbelastung im Hinblick auf Luftschadstoffe. Auswirkungen der 38. Änderung des FNP Durch die Rücknahme der Straßendarstellung im FNP sind keine erheblichen negativen Umweltauswirkungen zu erwarten. Die im Falle der Beibehaltung der Straßenplanung mit dieser verbundenen erheblichen negativen Umweltauswirkungen aufgrund von Querung der Gehölzbestände mit hoher Bedeutung hinsichtlich der bioklimatischen und lufthygienischen Filterfunktion sowie durch Schadstoffbelastung entlang der Trasse kommen nicht zum Tragen. Der Verzicht auf die Straßenplanung und die Neudarstellung der bisherigen Trassenfläche als Grünfläche bzw. Fläche für die Landwirtschaft ist als positive Umweltauswirkung für das Schutzgut Klima zu werten. 5.4.6 Landschaft / Ortsbild Derzeitige Umweltsituation Das komplexe Landschaftsbild mit ländlichem Charakter hat eine sehr hohe Bedeutung für die örtliche Wohnbevölkerung und die lokale wie auch regionale Erholung. Die gut erhaltenen Bereiche der Parklandschaft sind ein wichtiges Zeugnis traditioneller Wirtschaftsformen (altbäuerliche Kulturlandschaft im Bereich der Flur „Teigelkamp“ / Uppenberg (nordöstlich Haus Steinfurter Straße Nr. 226) und in Coerde im Bereich der Flur „Kleischlag“, östlich der Straße Edelbach). Der Raum beidseitig der aufzuhebenden Straßendarstellung weist überwiegend eine hohe bis sehr hohe Bedeutung auf, was sich nicht zuletzt auch in den Schutzgebietsausweisungen widerspiegelt (Landschaftsschutzgebiete, geschützte Landschaftsbestandteile etc., s. Punkt 5.4.2). In ausgeräumten Agrarbereichen (westlich der Steinfurter Straße) und in den von Menschen gestalteten Freiräumen (Kleingärten, Grünanlagen) sind die Bedeutung und Empfindlichkeit der mittleren Einstufung zugeordnet. Die Landschaftsbildqualität hinsichtlich der Kriterien Vielfalt, Eigenart und Schönheit von Natur und Landschaft wurde im Untersuchungsgebiet überwiegend mit sehr hoch bis hoch, teilweise mit mittel und in den Gewerbegebieten mit nachrangig bewertet. Als Entwicklungsziele für die Landschaft sind im Landschaftsplan 2 die Erhaltung (zwischen Steinfurter Straße und Gasselstiege) sowie die Sicherung der Freiraumfunktion (zwischen Gasselstiege und DEK) dargestellt. Auswirkungen der 38. Änderung des FNP Durch die Rücknahme der Straßendarstellung sind keine erheblichen negativen Umweltauswirkungen zu erwarten. Die im Falle der Beibehaltung der Straßenplanung mit dieser verbundenen erheblichen negativen Umweltauswirkungen durch Verlust bzw. Überformung prägender Landschaftsbestandteile und gliedernder und belebender Landschaftselemente Begründung / Seite 10 von 14 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für 38. Änderung des Flächennutzungsplans Herausnahme der Entlastungsstraße Nord sowie durch zusätzliche Technisierung und Zerschneidung zusammenhängender Landschaftsbildbereiche kommen nicht zum Tragen. Es entfällt die Querung von hoch und sehr hoch bedeutsamen Landschaftsbildfunktionen wie: - kulturhistorische Münsterländer Parklandschaft mit sehr hoher Bedeutung, - Landschaftsschutzgebiete, geschützte Landschaftsbestandteile, - Landschaftsbildprägende Strukturelemente (lineare Gehölzstrukturen (inkl. Naturdenkmale Gasselstiege), Gewässer, Röhricht, markante Tal- und Geländekanten). Die Entwicklungsziele für die Landschaft „Erhal tung und Sicherung“ bleiben im Bereich der zu streichenden Straßendarstellung erhalten. Die Rücknahme der Straßendarstellung im FNP und die Neudarstellung der bisherigen Trassenfläche als Grünfläche bzw. Fläche für die Landwirtschaft sind als positive Umweltauswirkung für das Schutzgut Landschaft / Ortsbild zu werten. 5.4.7 Kulturgüter und sonstige Sachgüter Derzeitige Umweltsituation Wie aus der Beschreibung des Landschaftsbildes (s. Punkt 5.4.6) hervorgeht, zählen große Bereiche des Untersuchungsgebietes zu der kulturhistorisch sehr wertvollen Münsterländer Parklandschaft, die geprägt ist von gut eingegrünten, alten Hoflagen oder Einzelbebauung, einer dauerhaften Wegeführung, von Bildstöcken / Wegekreuzen, Wallhecken und sonstigen gliedernden Gehölzstrukturen, von Altbaumbestand, hofnahen Weiden und Obstwiesen. Als schutzwürdig sind einzelne Objekte in der Kulturlandschaft einzustufen, die als Zeugnis der traditionellen Kulturlandschaft bzw. der Naturgeschichte einzustufen sind. Dazu zählen im Gebiet beidseitig der aufzuhebenden Straßendarstellung: Bildstöcke, Wegekreuze, Bau- und Bodendenkmale (einschl. archäologischer Fundstellen) und Park-/Gartenanlagen historischen Ursprungs (Haus Wienburg, Haus Nevinghoff, Haus Rumphorst). Als herausragendes Bodendenkmal ist der Max-Clemens-Kanal zu nennen. Auswirkungen der 38. Änderung des FNP Durch die Rücknahme der Straßendarstellung sind keine erheblichen negativen Umweltauswirkungen zu erwarten. Die im Falle der Beibehaltung der Straßenplanung mit dieser verbundenen erheblichen negativen Umweltauswirkungen kommen nicht zum Tragen. Die schutzwürdigen Objekte des kulturellen Erbes weisen eine sehr hohe Empfindlichkeit gegenüber Inanspruchnahme und Zerschneidung auf. Ebenfalls als hoch empfindlich ist die kultur-historisch sehr wertvolle Münsterländer Parklandschaft einzustufen. Da eine Bewertung der Landschaft jedoch bereits unter Punkt 8.4.6 Landschaft / Ortsbild vorgenommen wurde, wird dieser Aspekt unter dem Punkt Kulturgüter und sonstige Sachgüter zur Vermeidung von Doppelbewertungen lediglich der Vollständigkeit halber aufgeführt. Das Bodendenkmal „Max-Clemens-Kanal“ mit seiner sehr hoch bedeutsamen kulturhistorischen Funktion würde von der aufzuhebenden Trasse gequert werden. Die Rücknahme der Straßenplanung und die Neudarstellung der bisherigen Straßenfläche als Grünfläche bzw. Fläche für die Landwirtschaft sind als positive Umweltauswirkung für das Schutzgut Kulturgüter und sonstige Sachgüter zu werten. 5.4.8 Wechselwirkungen Die Wechselwirkungen werden indirekt über die beschriebenen Umweltauswirkungen auf die einzelnen Schutzgüter erfasst und dort beschrieben. Begründung / Seite 11 von 14 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für 38. Änderung des Flächennutzungsplans Herausnahme der Entlastungsstraße Nord 5.5 Nichtdurchführung der Planung (Prognose Null-Variante) Die Nullvariante bedeutet im vorliegenden Fall die Beibehaltung der Darstellung der Entlastungsstraße Nord im Flächennutzungsplan als Voraussetzung für eine verbindliche Bauleitplanung für diese Straße. In diesem Fall wären die aufgezeigten erheblichen Umweltauswirkungen mit umgekehrten Vorzeichen zu sehen, d.h. positive Umweltauswirkungen für die Anwohner der entlasteten Straßenzüge im Hauptverkehrsstraßennetz Münster-Nord sowie negative Umweltauswirkungen auf alle Schutzgüter im Untersuchungsgebiet (s. hierzu die Punkte 8.4.1 bis 8.4.7). Diese erheblichen, negativen Umweltauswirkungen müssten mit geeigneten Maßnahmen soweit möglich vermindert und kompensiert werden und mit den erwünschten Entlastungswirkungen abgewogen werden. 5.6 Anderweitige Planungsmöglichkeiten Der Rat der Stadt Münster hat am 03.02.2010 beschlossen, das Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplans mit dem Ziel der Aufhebung der Darstellung der Entlastungsstraße Nord einzuleiten, da die Straßenplanung nicht weiter verfolgt werden soll. Anderweitige Planungsmöglichkeiten kommen insofern nicht in Betracht. 5.7 Überwachung (Monitoring) Gemäß § 4c BauGB sind die erheblichen Umweltauswirkungen, die auf Grund der Durchführung der Bauleitpläne eintreten, zu überwachen, um insbesondere unvorhergesehene nachteilige Auswirkungen frühzeitig zu ermitteln und um in der Lage zu sein, geeignete Maßnahmen zur Abhilfe zu ergreifen. Zu diesem Zweck sind die im Folgenden genannten Maßnahmen sowie die Informationen der Behörden nach § 4 Absatz 3 BauGB zu nutzen. Im Rahmen der Verkehrsentwicklungsplanung erfolgt eine Überwachung der Verkehrsentwicklung im Verkehrsnetz Münster-Nord. Generell ist das Hauptverkehrsstraßennetz Münster-Nord Gegenstand der Untersuchungen im Rahmen der 2. Stufe der Umgebungslärmrichtlinie. Es wird die Lärmsituation geprüft und es werden die Potenziale zur Lärmminderung untersucht. Bezüglich unvorhergesehener nachteiliger Umweltauswirkungen auf Grund der Durchführung des Bauleitplans ist gemäß § 4 Abs. 3 BauGB vorgesehen, dass die Behörden die Gemeinde über ihre diesbezüglichen Erkenntnisse informieren. 5.8 Zusammenfassung Die Herausnahme der Darstellung der Entlastungsstraße Nord aus dem FNP hat zur Folge, dass sich für die Anwohner im vorhandenen Hauptverkehrsstraßennetz Münster-Nord keine Entlastungswirkung hinsichtlich Verkehrsaufkommen und Immissionen einstellen wird. Innerhalb des engeren Untersuchungsgebietes sind mit der Aufhebung der Darstellung der Entlastungsstraße Nord für alle Schutzgüter positive Umweltauswirkungen verbunden. Dies betrifft sowohl die Menschen hinsichtlich Wohnen und Erholung als auch die Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt sowie die abiotisch e Umwelt mit Boden, Wasser, Klima und Luft, Landschaft sowie Kultur- und sonstige Sachgüter. Begründung / Seite 12 von 14 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für 38. Änderung des Flächennutzungsplans Herausnahme der Entlastungsstraße Nord Umweltauswirkungen Schutzgut positiv negativ Menschen: Wohnen und Erholen im Trassenbereich X - Menschen: Wohnen im Bereich Verkehrsnetz Münster-Nord - X Pflanzen, Tiere, biologische Vielfalt X - Boden X - Wasser X - Klima/Luft X - Landschaft/Ortsbild X - Kulturgüter und sonstige Sachgüter X - Tabelle 2: Erhebliche Umweltauswirkungen der 38. Änderung des FNP 6. Gesamtabwägung 6.1 Eingriffe in Natur und Hauhalt: Ausgleich Das vorliegende FNP-Änderungsverfahren bezweckt die Herausnahme der Darstellung der Entlastungsstraße Nord aus dem FNP und hat zur Folge, dass sich zwar für die Anwohner im vorhandenen Hauptverkehrsstraßennetz Münster-Nord keine Entlastungswirkungen hinsichtlich Verkehrsaufkommen und Immissionen einstellen werden, andererseits aber Eingriffe in Natur und Landschaft vermieden werden. Ein Ausgleich ist nicht erforderlich. 6.2 Altlasten Im Flächennutzungsplan sollen gemäß § 5 Abs. 3 Nr. 3 BauGB "für bauliche Nutzungen vorgesehene Flächen, deren Böden erheblich mit umweltgefährdenden Stoffen belastet sind", gekennzeichnet werden. Innerhalb des Änderungsber eichs besteht im Bereich der bisher dargestellten Trasse der Entlastungsstraße Nord westlich Grevener Straße eine entsprechend gekennzeichnete Altlastenverdachtsfläche in ei ner Größe von mehr als einem Hektar. Diese Kennzeichnung einer Altlastenverdachtsfläche wird bei der Herausnahme der Trasse aus dem Flächennutzungsplan unverändert beibehalten. 6.3 Ziele der Raumordnung und Landesplanung Der gültige Regionalplan (früher Gebietsentwicklungsplan (GEP)) für den Regierungsbezirk Münster – Teilabschnitt Münsterland – stellt den Änderungsbereich im Bereich der Trasse der Entlastungsstraße Nord überwiegend als Agrarbereiche dar, überlagert im Bereich westlich der Aa durch die Funktion Bereiche für die Wasserwirtschaft mit der Zweckbestimmung „Bereiche zum Schutz der Gewässer“ sowie in den Bereichen Grünzug Gasselstiege, im Bereich zwischen Kanalstraße und Bahnstrecke Münster – Rheine sowie im äußersten Osten im Bereich des Grünzugs Edelbach – Hoppengarten durch die Funktion „Erholungsbereiche“. Ergänzend sind der Grünzug Gasselstiege als „Bereich für den Schutz der Landschaft“ sowie die Aatal-Aue als „Bereich für den Schutz der Natur“ durch entsprechende Randsignaturen gekennzeichnet. Zurzeit wird der Regionalplan Münsterland fortgeschrieben und dessen Entwurf hatte im Zeitraum 17.01. bis 31.07.2011 zur allgemeinen Einsicht ausgelegen. Dem Entwurf liegt auch Begründung / Seite 13 von 14 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für 38. Änderung des Flächennutzungsplans Herausnahme der Entlastungsstraße Nord Begründung / Seite 14 von 14 ein geändertes Planzeichenverzeichnis zugrunde. Der aktuelle Entwurf zur Fortschreibung des Regionalplans enthält für den Planbereich folgende Aussagen und Darstellungen: Der Änderungsbereich im Bereich der Trasse der Entlastungsstraße Nord ist als Allgemeiner Freiraum- und Agrarbereich dargestellt und mit Ausnahme des Korridors zwischen den Stadtteilen Uppenberg und Kinderhaus-Ost ergänzend flächendeckend mit der Freiraumfunktion „Bereich für den Schutz der Landschaft und landschaftsorientierte Erholung“ gekennzeichnet. Der Bereich der Aatal-Aue ist mit den Freiraumfunktionen „Bereich für den Schutz der Natur“ sowie „Überschwemmungsbereich“ dargestellt. Im Bereich von Kinderhaus- Ost grenzt nördlich an den Änderungsbereich ein Bereich mit der Freiraumfunktion „Bereich für den Grundwasser- und Gewässerschutz“. Damit stehen die geplanten Darstellungen der 38. Änderung des Flächennutzungsplans im Einklang mit den landesplanerischen Vorgaben und Zielaussagen. Diese Begründung dient gemäß § 5 (5) Baugesetzbuch als Anlage zu der vom Rat der Stadt Münster am __________ abschließend beschlossenen 38. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster. Münster, den __________ Lewe Oberbürgermeister
V-0531-2013-Anlage-1-Stellungnahmen
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Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Anlage 1 zur Vorlage Nr. V/0531/2013 Stellungnahmen zur Offenlegung der 38. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplans der Stadt Münster in den Stadtbezirken Mitte, Nord und Ost im Bereich der Trasse der Entlastungsstraße Nord zwischen der Steinfurter Straße im Westen und dem Schifffahrter Damm im Osten – Herausnahme der Entlastungsstraße Nord aus dem Flächennutzungsplan – Im Rahmen der Offenlegung wurden zum Entwurf der 38. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) für den Bereich der Entlastungsstraße Nord zwischen Steinfurter Straße und Schifffahrter Damm in den Stadtteilen Coerde, Kinderhaus, Rumphorst und Uppenberg (Herausnahme der Entlastungsstraße Nord) folgende Anregungen vorgetragen. 1 Industrie- und Handelskammer (IHK) Nord Westfalen Die IHK Nord Westfalen regt an, die Trasse der Entlastungsstraße Nord im FNP weiterhin als Hauptverkehrsstraße darzustellen. Für diese Anregung werden folgende Gründe angegeben: 1.1 Die Herausnahme der Entlastungsstraße Nord aus dem FNP hat zur Folge, dass sich für die Anwohner entlang des vorhandenen Hauptverkehrsstraßennetzes in Münster-Nord keine Entlastungswirkung im Hinblick auf Verkehrsaufkommen, Verkehrssicherheit und Immissionen einstellen wird. Andere Straße im Stadtbezirk Nord müssen die Verbindungsfunktionen der Entlastungsstraße Nord tragen und sind dabei teilweise baulich nicht dafür ausgelegt. 1.2 Insbesondere in den Ortsdurchfahrten von Coerde und Kinderhaus würde sich die fehlende Entlastungswirkung bei Verzicht auf die Entlastungsstraße Nord nachteilig auswirken. Die Verkehrsuntersuchung 2011 prognostiziert bis 2015 eine Steigerung des Verkehrsaufkommens um bis zu 33% gegenüber 2011. Diese Entwicklung kann sich erschwerend auf die Verkehrssicherheit und auf die Immissionsbelastung auswirken. 1.3 Die Herausnahme der Entlastungsstraße Nord aus dem FNP konterkariert die Arbeit der Ordnungspartnerschaft. Durch den Verzicht auf die Entlastungsstraße Nord wird die Möglichkeit zu einer Verlagerung von Verkehrsanteilen vom unfallträchtigen 2. Nordtangentenring sowie von den nördlichen Radialverbindungen auf die Entlastungsstraße Nord als leistungsfähiger Tangentialachse vergeben. Auch wäre das Gewerbegebiet Meßkamp/Nienkamp über die Entlastungsstraße Nord besser zu erreichen. Stellungnahme der Verwaltung: Zu 1.1 und 1.2: Die vorgetragenen Begründungen für die Beibehaltung der Trasse der Entlastungsstraße Nord im FNP zählen zu den Argumenten, warum auch die Stadt Münster über 40 Jahre lang den Trassenverlauf für eine mögliche Entlastungsstraße Nord im FNP gesichert hat. Mittlerweile sind aber die Anforderungen an den Schutz der Umwelt so hoch, dass – realistisch betrachtet – die Trasse der Entlastungsstraße Nord nicht mehr umsetzbar ist. Darüber hinaus liegt der Stadt Münster eine langfristige Verkehrsprognose vor, die „Expertise Münster 2050“. Dieses Gutachten geht im Zeitraum bis ca. 2025 von einem noch weiter steigenden Verkehrsaufkommen aus. Anschließend aber wird sich das Stellungnahmen zur Offenlegung / Seite 1 von 7 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für 38. Änderung des Flächennutzungsplans Herausnahme der Entlastungsstraße Nord Verkehrsaufkommen aufgrund des demografischen Wandels bis voraussichtlich zum Jahr 2050 wieder auf das Niveau von 2010 einpendeln. Unter Berücksichtigung dieser Rahmenbedingungen und mit dem Wissen, dass das vorhandene Hauptverkehrsstraßennetz für das durchschnittliche, tägliche Verkehrsaufkommen ausreichend dimensioniert ist, ist der Bau einer Entlastungsstraße Nord fachlich nicht mehr notwendig und begründbar. Die in den letzten Jahren zunehmenden städtebaulichen Probleme – wie z. B. hohe Lärm- und Schadstoffbelastungen oder eine starke Trennwirkung durch ein hohes Verkehrsaufkommen vor allem zu den Hauptverkehrszeiten – werden allein durch die weitere Flächensicherung der Entlastungsstraße Nord im FNP nicht gelöst. Neben den mit einem Bau der Straße verbundenen Kosten und dem Flächenverbrauch besteht hier auch die Gefahr der Schaffung neuer Trennwirkungen entlang der Neubautrasse. Vielmehr besteht mit der Streichung der Entlastungsstraße Nord aus dem FNP die Möglichkeit, alternative Planungsansätze stärker in den Focus zu nehmen. Hierzu gehören regionale, gesamtstädtische und lokale Maßnahmen, um die Verkehrssituation in dem Einzugsgebiet der ehemaligen Entlastungsstraße Nord positiv zu verändern. Zu den regionalen und gesamtstädtischen Maßnahmen gehörten in den vergangenen Jahren das Semesterticket, das Jobticket, der Ausbau von Park+Ride-Anlagen (P+R), Schnellbusse in die Region, Ausbau der Schienenhaltepunkte, Busbeschleunigung, Modernisierung der Lichtsignalanlagen, Reduzierung der Geschwindigkeiten im Hauptverkehrsstraßennetz auf 50 km/h, konsequente Förderung des Radverkehrs, Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit, Öffentlichkeitsarbeit zur Förderung umweltfreundlicher Verkehrsmitte l etc. Mit diesen und weiteren Maßnahmen konnte die Nutzung umweltfreundlicher Verkehr smittel bei den Münsteraner Bürgerinnen und Bürgern stetig gesteigert werden. Ein Anteil von 64 % am Umweltverbund ist das Ergebnis. Aber auch bei den Pendlern konnten die Fahrgastzahlen des öffentlichen Regionalverkehrs deutlich zulegen. Mittlerweile nutzen z. B. täglich 3.500 Fahrgäste den Haltepunkt Zentrum Nord. Trotz dieser Erfolge haben aber auch die täglichen Verkehrsbelastungen im Kfz-Verkehr zugenommen. Mögliche städtebauliche Probleme im Korridor der Entlastungsstraße Nord können zukünftig im Rahmen von stadtteilbezogenen Verkehrsuntersuchungen für die Stadtteile Kinderhaus, Coerde und die nördliche Innenstadt (Mauritz / Rumphorst / Uppenberg) analysiert werden. Sollten sich hieraus Handlungsbedarfe ableiten lassen, könnten Maßnahmen entwickelt und aufgezei gt werden, um vorhandene Mängel aufzuheben. Zu 1.3: Die Herausnahme der Entlastungsstraße Nord aus dem FNP muss nicht bedeuten, dass im Norden des Gewerbegebiets Nienkamp zukünftig nicht doch eine zusätzliche Erschließungsstraße, z. B. von der Grevener Straße bis zur Salzmannstraße oder bis zur Wienburgstraße, gebaut werden könnte. Für den Bau einer solchen Straße bedarf es nicht der Darstellung einer Hauptverkehrsstraße im FNP. Stellungnahmen zur Offenlegung / Seite 2 von 7 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für 38. Änderung des Flächennutzungsplans Herausnahme der Entlastungsstraße Nord Beschlussvorschlag: Der Anregung, die Trasse der Entlastungsstraße Nord im FNP weiterhin als Hauptverkehrsstraße darzustellen, wird nicht gefolgt. (Beschlussvorschlag 1.1.1) 2 Mehrere Bürgerinnen und Bürger Mehrere Bürgerinnen und Bürger wenden sich gegen die Herausnahme der Entlastungsstraße Nord aus dem FNP und führen dafür folgende Gründe an: 2.1 Seit Beginn des Verfahrens zur Änderung des FNP hat der Verkehr auf den Straßen im Stadtbezirk Nord (insbesondere auf den Hauptverkehrs- und Durchgangsstraßen) deutlich zugenommen. Dies führt zu höheren Immissionen und einer erhöhten Verkehrsgefährdung. 2.2 Der prognostizierte weitere Anstieg der Verkehrsbelastung (auch durch mehr Schwerlastverkehr) wird vermehrt zu Staus, Emissionen (Abgase, Staub, Lärm) und einer Verlagerung des Verkehrs auf Schleichverkehrsstrecken führen. 2.3 Ein Positiv-Beispiel für eine zeitsparende und umweltschonende Entlastungsstraße ist die Verbindung Austermannstraße / Busso-Peus-Straße im Vergleich zur früheren Fahrstrecke über den 2. Tangentenring. 2.4 Auf der Westhoffstraße hat das Verkehrsaufkommen in jüngster Zeit deutlich zugenommen, auch im Zuge des Zentrumsausbaus und der Veränderungen im Verkehrsnetz von Kinderhaus (u. a. Neubau der Kreisverkehre). Als Entlastungsreserve sollte die Entlastungsstraße Nord im FNP beibehalten werden. 2.5 Die Entlastungsstraße Nord sollte nicht „ohne Not“ aus dem FNP gestrichen werden, weil es dann im Falle der Überlastung der Ortsdurchfahrten von Kinderhaus und Coerde keine Alternativrouten gibt. Der Verbleib der Straße im FNP führt nicht zwangsläufig zu einem Bau der Straße, hält aber die Option für einen Straßenbau offen. Stellungnahme der Verwaltung: Zu 2.1 bis 2.3 siehe allgemeine Ausführungen unter 1.1 und 1.2 Ergänzend zu 2.1 und 2.2: Die Aussagen zur „Verkehrsuntersuchung Entlastungsstraße Nord 2002“ (vgl. Vorlage Nr. 378/2002/V „Verkehrsuntersuchung Entlastungsstraße Nord“) wurden im Rahmen des Verfahrens zur 38. Änderung des FNP (Herausnahme der Entlastungsstraße Nord aus dem FNP) aktualisiert in der Verkehrsuntersuchung 2011 aufgegriffen (vgl. Vorlage Nr. V/0548/2012, Anlage 5). Hier wurden Aussagen über die zu erwartende zukünftige Verkehrsverteilung und -belastung einzelner Straßenabschnitte im Hauptverkehrsstraßennetz im Planbereich in den Stadtteilen Kinderhaus, Coerde, Uppenberg, Rumphorst und in der nördlichen Innenstadt für den Planfall „Netz ohne die Entlastungsstraße Nord“ aufgezeigt. Hierzu wurden die aktuelle Verkehrssituation (Datenbasis Stand 2010) in einer Analyse aufbereitet und die Prognosesituation 2025 für den Planfall „Netz ohne die Entlastungsstraße Nord“ beschrieben. Stellungnahmen zur Offenlegung / Seite 3 von 7 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für 38. Änderung des Flächennutzungsplans Herausnahme der Entlastungsstraße Nord Analyse der Ist-Situation 2010 Die Steinfurter Straße, die Grevener Straße und der zweite Tangentenring sind vierstreifig ausgebaut, die Straßen des übrigen Hauptverkehrsstraßennetzes sind zweistreifige Straßen. Bei den zweistreifigen Straßen liegen die täglichen Verkehrsbelastungen zwischen 10.000 bis 15.000 Kfz/24h. Lediglich die Straße Am Burloh (bis zu 6.900 Kfz/24h), die Kristiansandstraße (bis zu 4.800 Kfz/24h) und die westliche Königsberger Straße (bis zu 8.300 Kfz/24h) werden täglich von deutlich weniger Kraftfahrzeugen befahren. Im zweistreifigen Straßennetz können die vorhandenen Verkehrsmengen weitgehend störungsfrei mit ausreichenden Verkehrsqualitäten abgewickelt werden. Eine Ausnahme bildet die Straße Wilkinghege; hier lösen die vorhandenen Verkehrsbelastungen Verkehrsstaus aus, insbesondere am Knotenpunkt Wilkinghege / Steinfurter Straße. Die vorhandenen Verkehrsbelastungen in den Ortsdurchfahrten Kinderhaus und Coerde sowie die Situation entlang des zweiten Tangentenrings sind verkehrstechnisch, städtebaulich und umwelttechnisch nicht unproblematisch. Prognose 2025 Für die Prognose 2025 werden die Rahmenbedingungen des aktuellen FNP berücksichtigt, jedoch mit Verzicht auf die Entlastungsstraße Nord. Gesamtstädtisch wird das Verkehrsaufkommen bis 2025 weiter leicht um rd. 7,4 % ansteigen. Insgesamt ist wegen des bis 2025 weiterhin noch steigenden Verkehrsaufkommens in Münster mit teilweise noch deutlichen Steigerungen des Verkehrsaufkommens insbesondere im Bereich der Ortsdurchfahrten Kinderhaus und Coerde im Zuge der Kreisstraße 7 zu rechnen, wobei die Schwerpunkte des Zuwachses im Bereich der Straße Wilkinghege und des Bröderichwegs im Stadtteil Kinderhaus sowie insgesamt auf der Königsberger Straße (Steigerung um bis zu rd. 33 % bzw. absolut ca. 3.300 Kfz-Fahrten/24h) im Stadtteil Coerde liegen werden. Ergänzend zu 2.4: Bereits im Rahmen der Bürgeranhörung zur 38. Änderung des FNP, die am 25.04.2012 in der Agora des Bürgerhauses Kinderhaus stattfand, war von Anwohnerinnen und Anwohnern die Sorge geäußert worden, dass im Zusammenhang mit der Erweiterung des Zentrums Kinderhaus und erfolgter Straßenumbauten die Verkehrsbelastung der Straßen Am Burloh und Westhoffstraße zunehmen werde. Die Verwaltung hatte damals geantwortet, dass durch den Einbau von Kreisverkehren generell die Möglichkeit einer direkten Verkehrssteuerung genommen sei. Dies betreffe insbesondere die ehemalige Kreuzung Westhoffstraße / Am Burloh. Hier müsse im Weiteren beobachtet werden, wie sich das Verkehrsverhalten in Zukunft einpendeln bzw. entwickeln werde; ggf. müsse später durch geeignete Maßnahmen steuernd eingegriffen werden. Grundsätzlich müsse damit gerechnet werden, dass die Verkehrsbelastungen im Zuge der Straße Am Burloh zunehmen werden. Ergänzend zu 2.5: Das Verfahren zur 38. Änderung des FNP wurde nicht „ohne Not“ von der Verwaltung eingeleitet, sondern wurde durch je einen Beschluss des Hauptausschusses am 03.02.2010 sowie des Rats am 28.04.2010 veranlasst: Am 02.12.2009 wurde der gemeinsame Antrag an den Rat – A-R/0031/2009 „Planung für III. Nordtangente einstellen - Flächennutzungsplan korrigieren" – der SPD-Fraktion, der Fraktion Bündnis90/Die Grünen/GAL, der Fraktion Die Linke.Münster sowie der Stellungnahmen zur Offenlegung / Seite 4 von 7 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für 38. Änderung des Flächennutzungsplans Herausnahme der Entlastungsstraße Nord Ratsherren Pfau (UWG), Kersting (ödp) und Langenfeld (Piraten) in den Rat eingebracht und an den Hauptausschuss verwiesen. Der Hauptausschuss hatte in seiner Sitzung am 03.02.2010 zu der zugehörigen Verwaltungsvorlage Nr. V/0027/2010 mehrheitlich u. a. den Beschluss gefasst, die Trasse der III. Nordtangente bzw. Entlastungsstraße Nord zwischen der Steinfurter Straße und dem Schifffahrter Damm aus dem FNP zu streichen. Auf der Grundlage dieses Beschlusses hatte der Rat der Stadt Münster am 28.04.2010 mit der Vorlage Nr. V/0187/2010 den Beschluss zur entsprechenden Änderung des FNP gefasst und damit das Verfahren zur 38. Änderung des FNP formal eingeleitet. Die Herausnahme der Entlastungsstraße Nord aus dem FNP im Zuge des vorliegenden Verfahrens zur 38. Änderung des fortgeschriebenen FNP bedeutet nicht, dass nicht zu einem späteren Zeitpunkt im Rahmen eines weiteren Änderungsverfahrens zum FNP ggf. erneut eine Straßentrasse in den FNP aufgenommen werden kann, wenn diese Maßnahme entsprechend begründet werden kann und der Rat der Stadt Münster einen entsprechenden Beschluss fasst. Beschlussvorschlag: Den Einwänden gegen die Herausnahme der Entlastungsstraße Nord aus dem FNP wird nicht gefolgt. (Beschlussvorschlag 1.1.2) 3 Ein Bürger Der Verzicht auf die Entlastungsstraße Nord im FNP führt zukünftig zu einer noch stärkeren Verkehrsbelastung der Ostmarkstraße. Hier ist ein deutlicher Verkehrszuwachs zu erwarten, weil der teilweise Ausbau der B 51 zwischen Warendorf und dem Autobahnanschluss an die A 2 (Rheda-Wiedenbrück), die weitere Bebauung des Zentrums Nord, die Ansiedlung von verkehrsintensiven Betrieben im Industriegebiet Hessenweg sowie die Mauterhebung auf der vierspurigen B 51 (Umgehungsstraße) im Ost-West-Verkehr durch das Stadtgebiet Münster den Verkehrsdruck auf die Ostmarkstraße erhöhen werden. Stellungnahme der Verwaltung: Siehe allgemeine Ausführungen unter 1.1 und 1.2 Ergänzend: Der Stadt Münster liegt eine langfristige Verkehrsprognose vor, die „Expertise Münster 2050“. Dieses Gutachten geht im Zeitraum bis ca. 2025 von einem noch steigenden Verkehrsaufkommen im Stadtgebiet von Münster aus. Anschließend wird sich das Verkehrsaufkommen aufgrund des demografischen Wandels bis ca. 2050 wieder auf das Niveau von 2010 einpendeln. Unter Berücksichtigung dieser Rahmenbedingungen und mit dem Wissen, dass das vorhandene Hauptverkehrsstraßennetz – hierzu gehört auch die Ostmarkstraße – ausreichend dimensioniert ist, um das tägliche Verkehrsaufkommen aufnehmen zu können, ist der Bau einer Entlastungsstraße Nord fachlich nicht mehr notwendig. Stellungnahmen zur Offenlegung / Seite 5 von 7 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für 38. Änderung des Flächennutzungsplans Herausnahme der Entlastungsstraße Nord Beschlussvorschlag: Der Ansicht, der Verzicht auf die Entlastungsstraße Nord im FNP führe zukünftig zu einer noch stärkeren Verkehrsbelastung der Ostmarkstraße, wird nicht gefolgt. (Beschlussvorschlag 1.1.3) 4 Ein Bürger Ein Bürger regt an, im FNP die Trasse der ehemaligen Entlastungsstraße Nord im Bereich der Straße Edelbach nicht, wie geplant überwiegend als Grünfläche (Zweckbestimmung Parkanlage), sondern als Fläche für die Landwirtschaft darzustellen: Diese Darstellung entspricht eher den dort tatsächlich vorherrschenden Nutzungen als Ackerfläche bzw. Grünland. Diese Änderung der Darstellung würde der Stadt Münster die Kosten für den Erwerb und die Umwandlung zu einer Parkanlage und deren Pflege ersparen, den landwirtschaftlichen Betrieben bessere Planungssicherheit bieten und das ursprüngliche Landschaftsbild bliebe erhalten. Stellungnahme der Verwaltung: Gleichlautende bzw. ähnliche Anregungen waren bereits im Rahmen des Verfahrens zur Fortschreibung des FNP zur ersten Offenlegung des Entwurfs im Herbst 1999 und zur zweiten Offenlegung im Herbst 2002 vorgetragen worden. Der Rat hat in seinen Sitzungen am 10.07.2002 (zur 1. Offenlegung, siehe Vorlage Nr. 608/2002/V, Anlage 1) sowie am 16.07.2003 (zur 2. Offenlegung, siehe Vorlage Nr. 325/2003/V, Anlage 1) die Anregungen jeweils abgelehnt. Folgende Begründung war und ist weiterhin für diese Entscheidung maßgebend: Konzeptionelle Grundlage für die Darstellung der Grünflächen im fortgeschriebenen FNP ist die vom Rat am 26.02.1997 beschlossene Grünordnung der Stadt Münster (siehe Vorlage Nr. 584/96). Danach ist die Grünordnung Münster mit ihren Bausteinen • Grünsystem / Freiraumkonzept • Zielkonzept Naturraum • Zielkonzept Freizeit und Erholung • Maßnahmenplan im Rahmen der weiteren räumlichen Planungen als planerischer Fachbeitrag zum FNP zu berücksichtigen. Gemäß der Grünordnung der Stadt Münster liegt der Bereich im Umfeld der Straße Edelbach, auf den sich die Anregung bezieht, innerhalb des Grünzuges „Hoppengarten – Edelbach“ und der geplanten Landschaftsparkanlage „Hoppengarten“. Grundsätzlich werden die Flächen, die gemäß der Grünordnung Münster im Zielkonzept „Freizeit und Erholung“ als „Stadtteilpark“, „Parkanlage“ oder „Landschaftspark“ ausgewiesen sind, im FNP als Grünflächen mit der Zweckbestimmung „Parkanlage“ dargestellt. Die Darstellung im FNP als Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Parkanlage“ schließt eine landwirtschaftliche Nutzung dabei nicht generell aus. Im Parktyp „Landschaftspark“ sind land- und forstwirtschaftlich extensiv genutzte Flächen ausdrücklich gewünscht. Auch bei dem hier betroffenen Parktyp „Parkanlage“ als „Freiraum mit spezifischen Freizeit- und Erholungseinrichtungen und intensiver Nutzung“ ist eine landwirtschaftliche Nutzung in Stellungnahmen zur Offenlegung / Seite 6 von 7 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für 38. Änderung des Flächennutzungsplans Herausnahme der Entlastungsstraße Nord Stellungnahmen zur Offenlegung / Seite 7 von 7 untergeordnetem Umfang möglich und nicht grundsätzlich ausgeschlossen; jedoch ist diese Nutzung in diesem Parktyp nicht das erklärte Entwicklungsziel. Grundsätzlich kann im vorliegenden Fall die landwirtschaftliche Nutzung unabhängig von der Darstellung im FNP als Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Parkanlage“ weitergeführt werden, so lange keine konkreten Planungen zur Realisierung der vorgesehenen Parkanlage bestehen, die eine solche Nutzung ausdrücklich ausschließen. Im Übrigen erfolgt die Umsetzung der Zielkonzeption zur Entwicklung einer „Landschaftsparkanlage“, die für den örtlichen Bedarf an öffentlichen Freizeit- und Erholungsfunktionen sowie entsprechender Erholungseinrichtungen entwickelt werden soll, stets im Einvernehmen und mit freiwilliger Mitwirkung der betroffenen Grundstückseigentümer, i. d. R. den ansässigen Landwirten. Beschlussvorschlag: Der Anregung, die Trasse der ehemaligen Entlastungsstraße Nord im Bereich der Straße Edelbach zukünftig nicht als Grünfläche (Zweckbestimmung Parkanlage), sondern als Fläche für die Landwirtschaft darzustellen, wird nicht gefolgt. (Beschlussvorschlag 1.1.4) 5 Anregung Nr. 2012-00156 nach § 24 GO NRW vom 07.12.2012 Ein Anreger hat mit Schreiben vom 07.12.2012 eine Anregung gemäß § 24 Gemeindeordnung (GO) NRW eingereicht. Darin wird angeregt, die Trasse der Entlastungsstraße Nord im FNP weiterhin als Hauptverkehrsstraße darzustellen. Für nachfolgende Generationen soll damit eine verkehrstechnische Entwicklungsoption beibehalten werden. Stellungnahme der Verwaltung: Siehe allgemeine Ausführungen unter 1.1 und 1.2 Ergänzend: Die Herausnahme der Entlastungsstraße Nord aus dem FNP im Zuge des vorliegenden Verfahrens zur 38. Änderung des fortgeschriebenen FNP bedeutet nicht, dass nicht zu einem späteren Zeitpunkt im Rahmen eines weiteren Änderungsverfahrens zum FNP ggf. erneut eine Straßentrasse in den FNP aufgenommen werden kann, wenn diese Maßnahme entsprechend begründet werden kann und der Rat der Stadt Münster einen entsprechenden Beschluss fasst. Beschlussvorschlag: Der Anregung, die Trasse der Entlastungsstraße Nord im FNP weiterhin als Hauptverkehrsstraße darzustellen, wird nicht gefolgt. (Beschlussvorschlag 1.1.1)
V-0531-2013-Anlage-4-Zukünftige-Darstellung
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Plan zur 38. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplanes Anlage 4 zur Vorlage Nr. V/0531/2013 Neue Darstellung Wohnbaufläche Gemischte Baufläche Gewerbegebiet Flächen für den Gemeinbedarf Flächen für Ver- und Entsorgung Grünflächen Wasserflächen Flächen für die Landwirtschaft Flächen für Wald Fläche für Bahnanlagen Sonstige überörtliche oder örtliche Hauptverkehrsstraßen Dortmund-Ems-Kanal Fläche für Aufschüttungen Altlast- / Verdachtsfläche > 1 ha Änderungsbereich „behre Yo NRZ, Ak a. es EEE X FR Ati BEI Bm: Ab Amt für H Stadtentwicklung Stadtplanung Verkehrsplanung Plan zur 38. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplanes N nn Stand: 22.03.2013 M.: 1: 15.000
V-0531-2013-Anlage-3-Bisherige-Darstellung
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Anlage 3 zur Vorlage Plan zur 38. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplanes Nr. V/053112013 Bisherige Darstellung Wohnbaufläche NENNEN Grünflächen Fläche für Bahnanlagen Sonstige überörtliche oder Gemischte Baufläche 4 Wasserflächen örtliche Hauptverkehrsstraßen = Amt für WE/ Stadtentwicklun Gewerbegebiet Flächen für die Landwirtschaft zu Pormund-Eims Kanal | Stadtplanu ng äche fü 0 Verkehrsplanun Flächen für den Gemeinbedarf ® = ®| Flächen für Wald Fläche für Aufschüttungen p 9 Flächen für Ver- und Entsorgung BEENE — Altlast- / Verdachtsfläche > 1 ha PI .. an zur 38. Änderung Are eBeeeN des fortgeschriebenen Flächennutzungsplanes N nn Stand: 22.03.2013 M.: 1: 15.000
Beschlussvorlage
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V/0531/2013 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Betrifft 38. Änderung des Flächennutzungsplans in den Stadtbezirken Mitte, Nord und Ost - Herausnahme der Entlastungsstraße Nord - 1. Beschluss über die Stellungnahmen 2. Abschließender Beschluss Beratungsfolge 10.09.2013 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 12.09.2013 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung 17.09.2013 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung 19.09.2013 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung 25.09.2013 Hauptausschuss Vorberatung 25.09.2013 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Über die vorliegenden Stellungnahmen zum Entwurf der 38. Änderung des Flächennu t- zungsplans der Stadt Münster zur Herausnahme der Entlastungsstraße Nord wird w ie folgt Beschluss gefasst: 1.1 Nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereina n- der wird den nachfolgenden Stellungnahmen nicht gefolgt: 1.1.1 Der Anregung, die Trasse der Entlastungsstraße Nord im FNP weiterhin als Hauptverkehrsstraße darzustellen (Anlage 1, Punkte 1 und 5). 1.1.2 Den Einwänden gegen die Herausnahme der Entlastungsstraße Nord aus dem FNP (Anlage 1, Punkt 2). 1.1.3 Der Ansicht, der Verzicht auf die Entlastungsstraße Nord im FNP führe zukünftig zu einer noch stärkeren Verkehrsbelastung der Ostmarkstraße (Anlage 1, Punkt 3). 1.1.4 Der Anregung, die Trasse der ehem aligen Entlastungsstraße Nord im Bereich der Straße Edelbach zukünftig nicht als Grünfläche (Zweckbestimmung Parkan- Vorlagen-Nr.: V/0531/2013 Auskunft erteilt: Herr Krause-Kämereit / Herr Husmann Ruf: 492 61 11 / 492 61 94 E-Mail: Husmann@stadt-muenster.de Datum: 15.08.2013 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0531/2013 lage), sondern als Fläche für die Landwirtschaft darzustellen (Anlage 1, Punkt 4). 2. Der Entwurf der 38. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster zur Herau s- nahme der Entlastungsstraße Nord wird gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) abschließend beschlossen. Die Begründung zur Flächennutzungsplanänderung wird ebenfalls beschlossen. II. Finanzielle Auswirkungen: Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster durch die Änderung des Flächennut- zungsplans keine Kosten und keine Folgekosten entstehen. Begründung: 1. Der Entwurf der vom Rat der Sta dt Münster am 28.04.2010 beschlossenen 38. Änderung des Flächennutzungsplans hat vom 12.11. bis zum 12.12.2012 öffentlich ausgel egen. Zur Offenlegung wurden die in der Anlage 1 dargestellten Stellungnahmen vorgebracht, über die entsprechend den Beschlussvorschlägen 1.1.1 bis 1.1.4 Beschluss gefasst werden soll. 2. Der Entwurf der 38. Änderung des Flächennutzungsplans soll aufgrund der Beschlussvo r- schläge 1.1.1 bis 1.1.4 nicht geändert oder ergänzt werden. Somit kann die Flächennu t- zungsplanänderung abschließend beschlossen werden (Beschlussvorschlag 2). i. V. gez. Schultheiß Stadtdirektor Anlagen: 1. Stellungnahmen 2. Begründung 3. Plan – Bisherige Darstellung 4. Plan – Zukünftige Darstellung
Beratungsverlauf (6)
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich abgelehnt
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich beschlossen
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0531/2013
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 23.07.2013
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37