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V/0531/2013

38. Änderung FNP - Beschluss über die Stellungnahmen - Abschließender Beschluss

Vorlagen 23.07.2013

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V-0531-2013-Anlage-2-Begruendung

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V-0531-2013-Anlage-1-Stellungnahmen

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V-0531-2013-Anlage-4-Zukünftige-Darstellung

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Beschlussvorlage

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Ansehen

V-0531-2013-Anlage-2-Begruendung

42281 Zeichen

Stadtplanung
Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für Anlage 2 
zur Vorlage Nr. V/0531/2013 
 
Begründung  
zur 38. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplans der Stadt 
Münster in den Stadtbezirken Mitte, Nord und Ost im Bereich der Trasse der 
Entlastungsstraße Nord zwischen der Steinfurter Straße im Westen und dem 
Schifffahrter Damm im Osten  
 – Herausnahme der Entlastungsstraße Nord aus dem Flächennutzungsplan –  
Inhalt Seite 
1. Planungsanlass und Planungsziele.......................................................................................................1 
2. Änderungsbereich..................................................................................................................................2 
3. Landschaftsschutzgebiet .......................................................................................................................3 
4. Änderungsinhalte...................................................................................................................................3 
4.1 Verkehrsflächen – Sonstige überörtliche oder örtliche Hauptverkehrsstraßen.......................... 3 
4.2 Grünflächen – Zweckbestimmung Parkanlage –........................................................................ 3 
4.3 Flächen für die Landwirtschaft ................................................................................................... 4 
5. Auswirkungen auf die Umwelt / Umweltbericht gemäß § 2 a BauGB ...................................................4 
5.1. Rahmen der Umweltprüfung....................................................................................................... 4 
5.2 Kurzdarstellung der Planung ...................................................................................................... 6 
5.3 Fachgesetzliche Ziele und Vorgaben des Umweltschutzes....................................................... 6 
5.4 Umweltbeschreibung / Umweltbewertung und Wirkungsprognose............................................ 7 
5.4.1 Menschen..........................................................................................................................7 
5.4.2 Pflanzen und Tiere / biologische Vielfalt ...........................................................................8 
5.4.3 Boden ................................................................................................................................9 
5.4.4 Wasser ..............................................................................................................................9 
5.4.5 Klima / Luft ......................................................................................................................10 
5.4.6 Landschaft / Ortsbild .......................................................................................................10 
5.4.7 Kulturgüter und sonstige Sachgüter................................................................................11 
5.4.8 Wechselwirkungen ..........................................................................................................11 
5.5 Nichtdurchführung der Planung (Prognose Null-Variante)....................................................... 12 
5.6 Anderweitige Planungsmöglichkeiten....................................................................................... 12 
5.7 Überwachung (Monitoring) ....................................................................................................... 12 
5.8 Zusammenfassung................................................................................................................... 12 
6. Gesamtabwägung................................................................................................................................13 
6.1 Eingriffe in Natur und Hauhalt: Ausgleich................................................................................. 13 
6.2 Altlasten.................................................................................................................................... 13 
6.3 Ziele der Raumordnung und Landesplanung........................................................................... 13 
1. Planungsanlass und Planungsziele 
Der wirksame Flächennutzungsplan (FNP) stellt im Freiraum zwischen den Stadtteilen 
Rumphorst und Uppenberg im Norden des Stadtbezirks Mitte und den Stadtteilen Coerde und 
Kinderhaus im Süden des Stadtbezirks Nord die Trasse der so genannten Entlastungsstraße 
Nord als Hauptverkehrsstraße dar; diese Trasse bildet zugleich die gemeinsame Grenze der 
beiden Stadtbezirke. Sie verbindet die Steinfurter Straße im Westen mit dem Schifffahrter 
Damm im Osten. Die Trasse der Entlastungsstraße Nord verläuft dabei ausschließlich in dem 
Freiraum, der im Grünsystem und Frei raumkonzept gemäß der Grünordnung Münster 
Bestandteil des 2. Grünrings ist. Dieser Abschnitt des 2. Grünrings verbindet dabei auch die aus 
nördlichen Richtungen in den Grünring mündenden Hauptgrünzüge „Hoppengarten – Edelbach“ 
im Nordosten, „Nördliches Aatal“ im Norden und „Vorbergs Hügel – Gasselstiege“ im 
Nordwesten.  
Am 02.12.2009 wurde der gemeinsame Antrag an den Rat – A-R/0031/2009 "Planung für III. 
Nordtangente einstellen - Flächennutzungsplan korrigieren" – der SPD-Fraktion, der Fraktion 
Begründung / Seite 1 von 14

Stadtplanung
Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für 38. Änderung des Flächennutzungsplans 
Herausnahme der Entlastungsstraße Nord 
 
Bündnis 90/Die Grünen/GAL, der Fraktion DIE LINKE. Münster sowie der Ratsherren Pfau 
(UWG), Kersting (ödp) und Langenfeld (Piraten) in den Rat eingebracht und an den 
Hauptausschuss verwiesen. 
Der Hauptausschuss hat in seiner Sitzung am 03.02.2010 zu der zugehörigen Verwaltungs-
vorlage V/0027/2010 mehrheitlich folgenden Beschluss gefasst: 
„1. Die Trasse der III. Nordtangente bzw. Entlastungsstraße Nord zwischen der Steinfurter 
Straße und dem Schifffahrter Damm wird aus dem Flächennutzungsplan (FNP) 
gestrichen. Das hierzu erforderliche Änderungsverfahren ist unter gleichzeitiger 
Einstellung aller weiteren Planungs- und Prüfverfahren für die III. Nordtangente 
unverzüglich einzuleiten. 
2. Es wird geprüft, wie im Planungsbereich die wertvollen und geschützten 
Landschaftsbestandteile als ökologischer Schutzraum ausgeweitet, ggf. höher gestuft und 
noch besser in das Biotopverbundnetz eingebunden werden können. 
Statt den Autoverkehr im Plangebiet mit neuen Straßen weiter zu erhöhen, soll die 
Verkehrsbelastung reduziert werden. Dazu sind entsprechende BürgerInnen-
Beteiligungsmöglichkeiten, z.B. durch BürgerInnenversammlungen, zu gewährleisten, um 
hierdurch die Möglichkeit zu schaffen, gezielt Vorschläge einzubringen.“ 
Auf der Grundlage des Beschlusspunktes 1 hat der Rat der Stadt Münster am 28.04.2010 mit 
der Vorlage V/0187/2010 den Beschluss zur entsprechenden Änderung des FNP gefasst und 
damit das Verfahren zur 38. Änderung des Flächennutzungsplans formal eingeleitet.  
Die BürgerInnen-Beteiligungsmöglichkeiten gem. des o. a. Beschlusses des Hauptausschusses 
am 03.02.2010 sind sowohl im Rahmen des FN P- Änderungsverfahrens als auch im Rahmen 
des Verfahrens zur Aufstellung des Verkehrsentwicklungsplans Münster 2025 (VEP 2025) 
selbstverständliche Bestandteile beider Verfahren.  
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zur 38. Änderung des Flächennutzungsplans hat am 
25.04.2012 in der Agora des Bürgerhauses Kinderhaus in Form einer Bürgeranhörung 
stattgefunden. Die öffentliche Auslegung des Änderungsentwurfs erfolgte in der Zeit zwischen 
dem 12.11. und dem 12.12.2012.  
2. Änderungsbereich 
Der Änderungsbereich wird durch folgende Grenzen eingefasst:  
- im Südwesten durch die Steinfurter Straße,  
- im Westen verläuft die Grenze ca. 200 m westlich parallel zu dem Straßenzug der 
Kreisstraße 7 (K 7), gebildet aus den Straßen Wilkinghege und Westhoffstraße (Details s. 
Plan zur 38. Änderung des FNP – bisherige Darstellung; Anlage 3 zu dieser Vorlage),  
- im Norden verläuft die Grenze ca. 200-300 m nördlich parallel zu dem Straßenzug der K 7, 
gebildet aus den Straßen Am Burloh, Bröderichweg, Zum Rieselfeld, Holtmannsweg und 
Königsberger Straße, 
- im Osten durch die Trasse der B 481n,  
- im Süden verläuft die Grenze ca. 300-400 m südlich parallel zur Trasse der 
Entlastungsstraße Nord.  
Begründung / Seite 2 von 14

Stadtplanung
Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für 38. Änderung des Flächennutzungsplans 
Herausnahme der Entlastungsstraße Nord 
 
3. Landschaftsschutzgebiet 
Die Trasse der Entlastungsstraße Nord liegt vollständig im Geltungsbereich des 
Landschaftsplans Nr. 2 Nördliches Aatal und Vorbergs Hügel . Die Trasse ist im 
Landschaftsplan jedoch nicht dargestellt. Eine Änderung des Landschaftsplans bzw. des u. g. 
Landschaftsschutzgebietes ist nicht erforderlich. 
Der westliche Teil der Trasse der Entlastungsstraße Nord (zwischen Steinfurter Straße und 
Gasselstiege) liegt zusätzlich im Geltungsbereich des Landschaftsschutzgebiets (LSG) 
Altenberger Rücken , das im o. g. Landschaftsplan Nr. 2 festgesetzt ist. Durch die geplante 
Herausnahme der Entlastungsstraße Nord als Hauptverkehrsstraße aus dem FNP und 
stattdessen die Darstellung von im Wesentlichen Flächen für die Landwirtschaft werden die 
Entwicklungsmöglichkeiten des bestehenden Landschaftsschutzgebietes verbessert. 
4. Änderungsinhalte 
4.1 Verkehrsflächen – Sonstige überört liche oder örtliche Hauptverkehrsstraßen 
Im Rahmen des Verfahrens zur Fortschreibung des Flächennutzungsplans hatte der 
Planungsausschuss am 07.03.2002 beschlossen, dass die Entlastungsstraße Nord als eine 
innerstädtische Straßenverbindung zwischen der Steinfurter Straße im Westen und dem 
Schifffahrter Damm im Osten als Hauptverkehrsstraße im Entwurf zur Fortschreibung des FNP 
darzustellen ist. Aufgrund der Darstellung der Entlastungsstraße Nord im FNP wurde die 
ebenfalls im FNP bestehende Darstellung des Straßenzuges der Kreisstraße 7 (K 7), die bisher 
als Teil des innerstädtischen und die Stadtteile verbindenden Hauptstraßennetzes fungierte und 
durch die geplante Entlastungsstraße Nord eine deutliche Verkehrsentlastung erfahren sollte, 
entbehrlich und sie wurde zwischen Schifffahrter Damm und Steinfurter Straße aus dem 
Flächennutzungsplan herausgenommen. 
In Folge der nunmehr geplanten Herausnahme der Entlastungsstraße Nord aus dem FNP 
müssen dafür andere Straßen die im FNP bisher dargestellte Verbindungsfunktion der 
Entlastungsstraße Nord im klassifizierten Hauptverkehrsstraßennetz übernehmen und als 
Hauptverkehrsstraßen neu bzw. erneut im FNP dargestellt werden. Entsprechend soll die K 7 
zwischen dem Schifffahrter Damm im Osten – über Königsberger Straße, Holtmannsweg, Zum 
Rieselfeld, Bröderichweg, Am Burloh, Westhoffstraße und Wilkinghege – bis zur Steinfurter 
Straße im Westen erneut als Hauptverkehrsstraße im FNP dargestellt werden. 
Die Herausnahme der Entlastungsstraße Nord aus dem FNP hat Auswirkungen hinsichtlich der 
zukünftigen Verkehrsverteilung und -belastung einzelner Straßen bzw. Straßenabschnitte im 
Änderungsbereich. Diese Auswirkungen sind in der Verkehrsuntersuchung (Stadt Münster, 
2011, Anlage 5 zur Offenlegungs-Vorlage V/0548/2012) beschrieben. 
Zur Vervollständigung eines geschlossenen Straßennetzes sind ergänzend die Kanalstraße 
nach Norden bis zum Bröderichweg sowie der Hohe Heckenweg nach Norden bis zur 
Königsberger Straße als Hauptverkehrsstraßen darzustellen. 
Durch die Darstellung der o. g. Hauptverkehrsstraßen werden bisher dargestellte 
Siedlungsflächen – und dabei überwiegend Wohnbauflächen, aber auch gemischte Bauflächen, 
Gewerbegebiete und Flächen für den Gemeinbedarf – sowie Grünflächen, Flächen für die 
Landwirtschaft, Wasserflächen und Flächen für Bahnanlagen überplant. 
4.2 Grünflächen – Zweckbestimmung Parkanlage –  
Durch die Herausnahme der Entlastungsstraße Nord wird deren Trasse entsprechend der 
nördlich bzw. südlich angrenzenden Darstellungen im Bereich östlich des Kinderbachs 
überwiegend als Grünfläche mit der Zweckbestimmung Parkanlage neu dargestellt. 
Begründung / Seite 3 von 14

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Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für 38. Änderung des Flächennutzungsplans 
Herausnahme der Entlastungsstraße Nord 
 
4.3 Flächen für die Landwirtschaft 
Durch die Herausnahme der Entlastungsstraße Nord wird deren Trasse im Westen im Bereich 
zwischen Kinderbach und Steinfurter Straße entsprechend der nördlich bzw. südlich 
angrenzenden Darstellungen als Fläche für die Landwirtschaft neu dargestellt. 
5. Auswirkungen auf die Umwelt / Umweltbericht gemäß § 2 a BauGB 
5.1. Rahmen der Umweltprüfung 
Der vorliegende Umweltbericht für die Änderung des Flächennutzungsplans ist auf Basis einer 
Umweltprüfung gemäß der Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a des Baugesetzbuches (BauGB) 
erstellt worden.  
Als Grundlage für die Umweltprüfung dienen folgende Gutachten und Beiträge, die in 
Vorbereitung der ursprünglich vorgesehenen verbindlichen Bauleitplanung für die Straßentrasse 
erstellt wurden: 
• Umweltverträglichkeitsstudie, 1. Bearbeitungsstufe (Raumanalyse) für die Planung der 
Entlastungsstraße Nord in Münster (Landschaft und Siedlung, 2008), 
• Teilgutachten Fauna mit Artenschutzprüfung (Landschaft und Siedlung, 2008), 
• Fachbeitrag zu klimatologischen Messungen zur Planung der Entlastungsstraße Nord in 
Münster (Universität Duisburg-Essen, 2008).  
Anlässlich der 38. Änderung des FNP für die Herausnahme der Entlastungsstraße Nord wurde 
die Verkehrsuntersuchung  
• „Verkehrsentwicklungen im Stadtbezirk Nord“ (Stadt Münster, 2011, Anlage 5 zur 
Offenlegungs-Vorlage V/0548/2012)  
von der Stadt Münster erstellt und im vorliegenden Umweltbericht verwendet. 
Hinweis: Das in der Umweltverträglichkeitsstudie, 1. Bearbeitungsstufe, zusammengefasst 
dargestellte Teilgutachten „Lärm und Luftschadstoffe“ (afi Arno Flörke Ingenieurbüro, 2007) ist 
aufgrund der dort verwendeten Verkehrszahlen aus dem Jahr 2001 nicht mehr aktuell. Die 
Aussagen hinsichtlich der Kriterien Lärm und Luftschadstoffe sind nur noch eingeschränkt gültig 
(s. Punkt 5.4.1). 
Wesentliche umweltbezogene Daten entstammen dem Umweltkataster der Stadt Münster im 
Internet (http://geo.stadt-muenster.de/umweltkataster
). 
Begründung / Seite 4 von 14

Stadtplanung
Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für 38. Änderung des Flächennutzungsplans 
Herausnahme der Entlastungsstraße Nord 
 
Als Untersuchungsgebiet dient ein insgesamt rund 460 ha umfassender Korridor zwischen der 
nördlichen Innenstadt mit den Stadtteilen Rumphorst und Uppenberg im Süden und den 
Stadtteilen Coerde und Kinderhaus im Norden sowie dem Schifffahrter Damm im Osten und der 
Steinfurter Straße (B 54) im Westen (s. Abb. 1). 
 
Abbildung 1: Untersuchungsgebiet und aufzuhebende FNP-Darstellung der Straße 
Die Auswirkungen hinsichtlich des Verkehrsaufkommens wurden innerhalb des 
Hauptverkehrsstraßennetzes Münster-Nord betrachtet (s. Abbildung 2). 
 
Abbildung 2:  Hauptverkehrstraßennetz Münster-Nord in den Stadteilen Coerde, Kinderhaus, 
Uppenberg und Rumphorst 
Im vorliegenden Umweltbericht sind die we sentlichen Ergebnisse der genannten Quellen 
zusammengefasst. Weitere Informationen sind den oben genannten Gutachten und Beiträgen 
zu entnehmen. Der Umweltbericht beschränkt sich dabei auf die voraussichtlich erheblichen 
Umweltauswirkungen (positiv wie negativ). 
Begründung / Seite 5 von 14

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Herausnahme der Entlastungsstraße Nord 
 
5.2 Kurzdarstellung der Planung 
Die 38. Änderung des Flächennutzungsplanes hat zum Ziel, die bisherige Darstellung der 
Entlastungsstraße Nord zwischen der Steinfurter Straße und dem Schifffahrter Damm 
aufzuheben. Stattdessen wird die jeweils angrenzende Nutzung dargestellt, bei der es sich um 
Grünflächen mit überwiegend der Zweckbestimmung Parkanlage sowie im westlichen Bereich, 
zwischen Kinderbach und Steinfurter Straße, um landwirtschaftliche Nutzflächen handelt. 
Aufgrund der Herausnahme der Entlastungsstraße Nord aus dem FNP müssen andere Straßen 
die im FNP bisher dargestellte Verbindungsfunktion dieser Straßenplanung im klassifizierten 
Hauptstraßennetz übernehmen und entsprechend im FNP neu dargestellt werden. 
Entsprechend soll die Kreisstraße (K) 7 zwischen Schifffahrter Damm im Osten – über 
Königsberger Straße, Holtmannsweg, Zum Rieselfeld, Bröderichweg, Am Burloh, 
Westhoffstraße und Wilkinghege – bis zur Steinfurter Straße im Westen als 
Hauptverkehrsstraße dargestellt werden. 
Zur Vervollständigung eines geschlossenen Straßennetzes sind die Kanalstraße vom 
Cherusker-/ Lublinring nach Norden bis zum Bröderichweg sowie der Hohe Heckenweg nach 
Norden bis zur Königsberger Straße ergänzend als Hauptverkehrsstraßen darzustellen. Bisher 
sind diese beiden Straßen im Flächennutzungsplan jeweils bis zur dargestellten 
Entlastungsstraße Nord als Hauptverkehrsstraßen dargestellt. 
5.3 Fachgesetzliche Ziele und Vorgaben des Umweltschutzes 
Von den Umweltschutzzielen in Fachgesetzen und -plänen sind für das anstehende FNP-
Änderungsverfahren neben den Umweltschutzzielen im Baugesetzbuch im Wesentlichen 
folgende relevant und zu berücksichtigen: 
Schutzgut Fachgesetzliche Ziele und Vorgaben des Umweltschutzes 
Menschen / Gesundheit - Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) 
- Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV ) 
- DIN 18005, Teil 1 (technisches Regelwerk) 
- Verordnung über Immissionswerte für Schadstoffe in der Luft (22. 
BImSchV) 
Pflanzen und Tiere / 
biologische Vielfalt 
- Bundesnaturschutzgesetz i.V.m. FFH-Richtlinie (Richtlinie 92/43/EWG) 
im Hinblick auf streng geschützte Arten 
- Landschaftsgesetz (LG) NRW  
Boden - Bundes-/Landesbodenschutzgesetz 
Wasser - Wasserhaushaltsgesetz, Landeswassergesetz NRW 
Klima/Luft - Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) 
- Verordnung über Immissionswerte für Schadstoffe in der Luft (22. 
BImSchV) 
Landschaft - Landschaftsgesetz NRW  
Kulturgüter und sonstige 
Sachgüter 
- Denkmalschutzgesetz NRW 
Tabelle 1: Fachgesetzliche Ziele und Vorgaben des Umweltschutzes 
Begründung / Seite 6 von 14

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Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für 38. Änderung des Flächennutzungsplans 
Herausnahme der Entlastungsstraße Nord 
 
Die Art und Weise, wie die damit verbundenen Ziele im Rahmen des Verfahrens berücksichtigt 
werden, wird jeweils bei den einzelnen Schutzgütern dargelegt. 
Schutzausweisungen 
Im Untersuchungsgebiet befinden sich zwei Landschaftsschutzgebiete (LSG „Altenberger 
Rücken“ sowie LSG „Nördliches Aatal und Emsniederung“) sowie zwei geschützte 
Landschaftsbestandteile (Kinderbachaue und Meerwiese). Des Weiteren befinden sich in dem 
Bereich zahlreiche Naturdenkmale sowie insgesamt vier gesetzlich geschützte Biotope (§ 62 
LG NRW): Bei einem der gesetzlich geschützten Biotope handelt es sich um den Max-Clemens-
Kanal, der auch als Bodendenkmal geschützt ist. 
Ergänzend zu den Schutzausweisungen weist das Untersuchungsgebiet das Vorkommen von 
zahlreichen geschützten Tierarten auf (s. hierzu Punkt 5.4.2). 
5.4 Umweltbeschreibung / Umweltbewertung und Wirkungsprognose 
5.4.1 Menschen 
Derzeitige Umweltsituation 
Das Untersuchungsgebiet (s. Abb. 1) wird überwiegend zum Wohnen und zur Erholung sowie 
gewerblich und landwirtschaftlich genutzt. Die Bedeutung der Wohn- und Wohnumfeldfunktion 
wurde in der Raumanalyse der UVS mit sehr hoch bis hoch bedeutsam sowie mittel im Bereich 
der Gewerbegebiete bewertet. Die Bedeutung bzw. Empfindlichkeit der Erholungsfunktion 
wurde überwiegend mit sehr hoch bewertet, lediglich im Falle der vorhandenen 
Lärmvorbelastung an den Hauptverkehrsstraßen wurde die Bedeutung auf hoch bzw. mittel 
herabgestuft. 
Die Anwohner entlang der Hauptverkehrsstraßen innerhalb des Verkehrsnetzes Münster-Nord 
(s. Abb. 2) sind gegenwärtig einer hohen Verkehrsbelastung ausgesetzt. Die höchsten 
Verkehrsbelastungen traten im Analyse-Fall 2010 auf den Bundesstraßen B 54 (Steinfurter 
Straße) und B 219 (Grevener Straße) sowie auf dem 2. Tangentenring auf, insbesondere auf 
dem York-Ring und dem Lublinring (s. hierzu auch Anlage 1, Tabelle  „Entwicklung der 
Querschnittsbelastungen [KFZ/24h]“). An diesen Straßen sowie an der Ortsdurchfahrt von 
Coerde und Kinderhaus (K7) treten hohe Lärmbelastungen auf. 
Durch den weiteren Ausbau der B 51 und den Neubau der B 481 n mit Anschluss an den 
Schifffahrter Damm werden gemäß der Prognose 2025 Verkehre von den parallel verlaufenden 
Achsen verlagert. Dies bedeutet eine Entlastung der in Nord-Süd-Richtung verlaufenden 
Straßen wie dem Schifffahrter Damm, dem Hohen Heckenweg, der Grevener Straße und der 
Kanalstraße. 
Auswirkungen der 38. Änderung des FNP 
Im Untersuchungsgebiet im Bereich der Entlastungsstraße Nord sind durch die Aufhebung der 
Straßendarstellung keine erheblichen negativen Umweltauswirkungen feststellbar. Die 
beschriebenen Wohn- und Erholungsfunktionen bleiben erhalten und sind nicht durch 
Auswirkungen im Falle der Realisierung der Straße wie Lärm- und Schadstoffimmissionen, 
Zerschneidung von Funktionsbeziehungen, Veränderung des Landschaftsbildes oder 
erhebliche Beeinträchtigungen der Erholungsnutzbarkeit etc. betroffen. Generell kommen die 
mit der Planung der Entlastungsstraße Nord verbundenen erheblichen negativen 
Umweltauswirkungen in dem betroffenen Raum zwischen dem Schifffahrter Damm und der 
Steinfurter Straße nicht zum Tragen. Der Verzicht auf die Planung und die Neudarstellung der 
bisherigen Straßenfläche als Grünfläche bzw. Fläche für die Landwirtschaft ist als positive 
Umweltauswirkung zu werten. 
Begründung / Seite 7 von 14

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Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für 38. Änderung des Flächennutzungsplans 
Herausnahme der Entlastungsstraße Nord 
 
Im Bereich des Hauptverkehrsstraßennetzes Münster-Nord  wird sich die fehlende 
Entlastungswirkung der entfallenden Straße insbesondere in den Ortsdurchfahrten von Coerde 
(Königsberger Straße) und Kinderhaus (Am Burloh) sowie geringfügig auf dem 2. 
Tangentenring nachteilig auswirken (Verkehrsuntersuchung 2011). 
Generell ist das Hauptverkehrsstraßennetz Münster-Nord Gegenstand der Untersuchungen im 
Rahmen der 2. Stufe der Umgebungslärmrichtlin ie. Es wird die Lärmsituation geprüft und es 
werden die Potenziale zur Lärmminderung untersucht. Das aufgezeigte Verfahren ist eine  
Monitoringmaßnahme (s. Punkt 5.7). 
Weitere Aspekte, die für den Menschen relevant sind, wie z.B. Landschaft / Ortsbild einschl. 
Erholung und Kulturgüter, werden in den einzelnen Kapiteln thematisiert.  
5.4.2 Pflanzen und Tiere / biologische Vielfalt 
Derzeitige Umweltsituation 
Der Raum im Bereich der aufzuhebenden Entlastungsstraße Nord wird überwiegend 
landwirtschaftlich genutzt, wobei die Ackernutzung etwa doppelt soviel Fläche einnimmt wie die 
Grünlandnutzung. Grünlandflächen, teilweise als Feucht- und Nassgrünländer, finden sich 
hauptsächlich in den Tälern von Kinderbach, Aa und Edelbach sowie im unmittelbaren Umfeld 
der Hofstellen. Ein hoher Anteil von gliedernden Gehölzstrukturen verleiht dem Gebiet 
insgesamt einen abwechslungsreichen, parkartigen Charakter. 
Das Gebiet liegt innerhalb des Landschaftsplans (LP) „Nördliches Aatal und Vorbergs Hügel“ 
(LP 2 der Stadt Münster). Als Schutzausweisungen befinden sich im Untersuchungsgebiet 
folgende: 
• zwei geschützte Landschaftsbestandteile (Kinderbach und Meerwiese), 
• zwei Landschaftsschutzgebiete (LSG „Altenberger Rücken“ und LSG „Nördliches Aatal und 
Emsniederung“) sowie 
• vier gesetzlich geschützte Biotope nach § 62 LG NRW und 
• zahlreiche Naturdenkmäler (Einzelbäume und Baumreihen). 
Darüber hinaus befinden sich einige schutzwürdige Biotope im Untersuchungsgebiet. Im 
Rahmen des Teilgutachtens „Fauna“ mit Artenschutzprüfung wurde festgestellt, dass das 
Untersuchungsgebiet als Lebensraum für zahlreiche streng geschützte, planungsrelevante 
Arten (Vögel und Fledermäuse) dient. 
Die Lebensräume von Tieren und Pflanzen (Biotope) im Untersuchungsgebiet wurden 
überwiegend mit sehr hoch bis hoch bedeutsam bewertet. 
Auswirkungen der 38. Änderung des FNP 
Durch die Rücknahme der Straßenplanung sind keine erheblichen negativen 
Umweltauswirkungen zu erwarten. Die beschriebenen hochwertigen Lebensräume und ihre 
Tier- und Pflanzenwelt werden erhalten. Die mit einer weiteren Straßenplanung verbundenen 
erheblichen negativen Umweltauswirkungen wie Zerschneidung, Barrierewirkung, Verinselung 
und Habitatverkleinerung usw. kommen nicht zum Tragen. Die Herausnahme der 
Straßendarstellung aus dem FNP und die Neudarstellung als Grünfläche bzw. Fläche für die 
Landwirtschaft sind als positive Umweltauswirkung für das Schutzgut Tiere und Pflanzen, 
biologische Vielfalt zu werten. 
Begründung / Seite 8 von 14

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Herausnahme der Entlastungsstraße Nord 
 
5.4.3 Boden 
Derzeitige Umweltsituation 
Den überwiegenden Teil der Böden im Untersuchungsgebiet nehmen Pseudogleye und im 
Bereich des Kiessandrückens Plaggenesche ein. Kleinflächig kommen auch Podsole und 
Gleyböden vor. Die Staunässe- und Grundwasserböden in den Bachtälern im Bereich 
Meerwiese und Rumphorst zeichnen sich durch eine sehr hohe Bedeutung hinsichtlich ihrer 
biotischen Lebensraumfunktion aus. Darüber hinaus sind die aufgrund ihrer Archivfunktion für 
die Natur- und Kulturgeschichte schutzwürdigen Plaggenesche großflächig verbreitet mit einem 
Schwerpunkt im mittleren Untersuchungsraum. Di e Speicher- und Reglerfunktionen der Böden 
im Untersuchungsgebiet sind in Teilbereichen mittel bis hoch. 
Altlasten-/Verdachtsflächen einschließlich historischer Altstandorte befinden sich im 
Untersuchungsraum an insgesamt 17 Standorten. 
Auswirkungen der 38. Änderung des FNP 
Durch die Rücknahme der Straßenplanung sind keine erheblichen negativen 
Umweltauswirkungen zu erwarten. Die dargestellte Trasse quert Bereiche mit hoch bis sehr 
hoch bedeutsamen Bodenfunktionen. Die mit einer weiteren Straßenplanung verbundenen 
erheblichen negativen Umweltauswirkungen auf diese Funktionen und Wertigkeiten kommen 
nicht zum Tragen. Der Verzicht auf die Straßendarstellung geht mit der Maßgabe der 
Bodenschutzklausel (§ 1a Abs. 2 BauGB) einher, mit Grund und Boden sparsam umzugehen 
und Neuversiegelungen auf das notwendige Maß zu begrenzen. Die Herausnahme der 
Straßendarstellung aus dem FNP und die Neudarstellung als Grünfläche und Fläche für die 
Landwirtschaft sind als positive Umweltauswirkung für das Schutzgut Boden zu werten. 
Zu Bodendenkmälern s. Punkt 5.4.7 (Kulturgüter). 
5.4.4 Wasser 
Derzeitige Umweltsituation 
Der Bereich der im FNP zu streichenden Straßendarstellung wird vom Münsterländer 
Kiessandzug durchzogen, der ein ergiebiger Grundwassersammler ist. Der wasserreiche 
Grundwasserstrom, der unter dem Kiessandzug von Süden nach Norden fließt, hat für die 
Wasserversorgung von Münster große Bedeutung und ist im Untersuchungsgebiet in 
Teilbereichen als Wasserschutzzone III ausgewiesen. Im gesamten Untersuchungsgebiet hat 
die Grundwasserergiebigkeit überwiegend eine sehr hohe bis hohe Bedeutung. 
Von den Fließgewässern des Untersuchungsgebietes wurden die Münstersche Aa sowie der 
Nord- und Südabschnitt des Kinderbachs mit hoch bedeutsam eingestuft. Von den 
Stillgewässern haben die Gewässer im Bereich Meerwiese eine hohe bis sehr hohe Bedeutung 
sowie der Max-Clemens-Kanal und die Gewässer am Haus Rumphorst eine hohe Bedeutung. 
Die sonstigen Fließ- und Stillgewässer des Untersuchungsgebietes weisen eine mittlere 
Bedeutung auf. 
Auswirkungen der 38. Änderung des FNP 
Durch die Rücknahme der Straßendarstellung sind keine erheblichen negativen 
Umweltauswirkungen zu erwarten. Die im Falle der Beibehaltung der Straßenplanung mit dieser 
verbundenen erheblichen negativen Umweltauswirkungen wie möglicherweise die 
Beeinträchtigung des Grundwasserleiters durch Einschnittslage und 
Verschmutzungsgefährdung des Grundwassers sowie die Verunreinigung, die 
Flächeninanspruchnahme und die Überbauung bei den Oberflächengewässern kommen nicht 
zum Tragen. 
Begründung / Seite 9 von 14

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StadtentwicklungAmt für 38. Änderung des Flächennutzungsplans 
Herausnahme der Entlastungsstraße Nord 
 
Der Verzicht auf die Planung und die Neudarstellung der bisherigen Straßenfläche als 
Grünfläche bzw. Fläche für die Landwirtschaft sind als positive Umweltauswirkung für das 
Schutzgut Wasser zu werten. 
5.4.5 Klima / Luft 
Derzeitige Umweltsituation 
Das Klima des Raumes im Bereich der zu streichenden Straßendarstellung ist geprägt von den 
großflächigen und durchgängigen, relativ waldarmen und agrarisch geprägten Freiräumen, die 
etwa 79 % der Gesamtfläche einnehmen und als Kaltluftproduktionsfläche dienen. Hierzu 
zählen alle Flächen, die nicht bebaut oder Verkehrsflächen sind. Die Bedeutung bzw. 
Empfindlichkeit des Freilandklimas als Kaltluftproduktionsfläche wurde mit mittel und die 
klimatische und lufthygienische Funktion der Gehölze und Waldflächen mit hoch bewertet. 
Entlang der Hauptverkehrsstraßen besteht eine Vorbelastung im Hinblick auf Luftschadstoffe. 
Auswirkungen der 38. Änderung des FNP 
Durch die Rücknahme der Straßendarstellung im FNP sind keine erheblichen negativen 
Umweltauswirkungen zu erwarten. Die im Falle der Beibehaltung der Straßenplanung mit dieser 
verbundenen erheblichen negativen Umweltauswirkungen aufgrund von Querung der 
Gehölzbestände mit hoher Bedeutung hinsichtlich der bioklimatischen und lufthygienischen 
Filterfunktion sowie durch Schadstoffbelastung entlang der Trasse kommen nicht zum Tragen. 
Der Verzicht auf die Straßenplanung und die Neudarstellung der bisherigen Trassenfläche als 
Grünfläche bzw. Fläche für die Landwirtschaft ist als positive Umweltauswirkung für das 
Schutzgut Klima zu werten. 
5.4.6 Landschaft / Ortsbild 
Derzeitige Umweltsituation 
Das komplexe Landschaftsbild mit ländlichem Charakter hat eine sehr hohe Bedeutung für die 
örtliche Wohnbevölkerung und die lokale wie auch regionale Erholung. Die gut erhaltenen 
Bereiche der Parklandschaft sind ein wichtiges Zeugnis traditioneller Wirtschaftsformen 
(altbäuerliche Kulturlandschaft im Bereich der Flur „Teigelkamp“ / Uppenberg (nordöstlich Haus 
Steinfurter Straße Nr. 226) und in Coerde im Bereich der Flur „Kleischlag“, östlich der Straße 
Edelbach). Der Raum beidseitig der aufzuhebenden Straßendarstellung weist überwiegend eine 
hohe bis sehr hohe Bedeutung auf, was sich nicht zuletzt auch in den 
Schutzgebietsausweisungen widerspiegelt (Landschaftsschutzgebiete, geschützte 
Landschaftsbestandteile etc., s. Punkt 5.4.2). In ausgeräumten Agrarbereichen (westlich der 
Steinfurter Straße) und in den von Menschen gestalteten Freiräumen (Kleingärten, 
Grünanlagen) sind die Bedeutung und Empfindlichkeit der mittleren Einstufung zugeordnet. Die 
Landschaftsbildqualität hinsichtlich der Kriterien Vielfalt, Eigenart und Schönheit von Natur und 
Landschaft wurde im Untersuchungsgebiet überwiegend mit sehr hoch bis hoch, teilweise mit 
mittel und in den Gewerbegebieten mit nachrangig bewertet. 
Als Entwicklungsziele für die Landschaft sind im Landschaftsplan 2 die Erhaltung (zwischen 
Steinfurter Straße und Gasselstiege) sowie die Sicherung der Freiraumfunktion (zwischen 
Gasselstiege und DEK) dargestellt. 
Auswirkungen der 38. Änderung des FNP 
Durch die Rücknahme der Straßendarstellung sind keine erheblichen negativen 
Umweltauswirkungen zu erwarten. Die im Falle der Beibehaltung der Straßenplanung mit dieser 
verbundenen erheblichen negativen Umweltauswirkungen durch Verlust bzw. Überformung 
prägender Landschaftsbestandteile und gliedernder und belebender Landschaftselemente 
Begründung / Seite 10 von 14

Stadtplanung
Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für 38. Änderung des Flächennutzungsplans 
Herausnahme der Entlastungsstraße Nord 
 
sowie durch zusätzliche Technisierung und Zerschneidung zusammenhängender 
Landschaftsbildbereiche kommen nicht zum Tragen. Es entfällt die Querung von hoch und sehr 
hoch bedeutsamen Landschaftsbildfunktionen wie: 
- kulturhistorische Münsterländer Parklandschaft mit sehr hoher Bedeutung, 
- Landschaftsschutzgebiete, geschützte Landschaftsbestandteile, 
- Landschaftsbildprägende Strukturelemente (lineare Gehölzstrukturen (inkl. Naturdenkmale 
Gasselstiege), Gewässer, Röhricht, markante Tal- und Geländekanten). 
Die Entwicklungsziele für die Landschaft „Erhal tung und Sicherung“ bleiben im Bereich der zu 
streichenden Straßendarstellung erhalten. 
Die Rücknahme der Straßendarstellung im FNP und die Neudarstellung der bisherigen 
Trassenfläche als Grünfläche bzw. Fläche für die Landwirtschaft sind als positive 
Umweltauswirkung für das Schutzgut Landschaft / Ortsbild zu werten. 
5.4.7 Kulturgüter und sonstige Sachgüter 
Derzeitige Umweltsituation 
Wie aus der Beschreibung des Landschaftsbildes (s. Punkt 5.4.6) hervorgeht, zählen große 
Bereiche des Untersuchungsgebietes zu der kulturhistorisch sehr wertvollen Münsterländer 
Parklandschaft, die geprägt ist von gut eingegrünten, alten Hoflagen oder Einzelbebauung, 
einer dauerhaften Wegeführung, von Bildstöcken / Wegekreuzen, Wallhecken und sonstigen 
gliedernden Gehölzstrukturen, von Altbaumbestand, hofnahen Weiden und Obstwiesen. Als 
schutzwürdig sind einzelne Objekte in der Kulturlandschaft einzustufen, die als Zeugnis der 
traditionellen Kulturlandschaft bzw. der Naturgeschichte einzustufen sind. Dazu zählen im 
Gebiet beidseitig der aufzuhebenden Straßendarstellung: Bildstöcke, Wegekreuze, Bau- und 
Bodendenkmale (einschl. archäologischer Fundstellen) und Park-/Gartenanlagen historischen 
Ursprungs (Haus Wienburg, Haus Nevinghoff, Haus Rumphorst). Als herausragendes 
Bodendenkmal ist der Max-Clemens-Kanal zu nennen. 
Auswirkungen der 38. Änderung des FNP 
Durch die Rücknahme der Straßendarstellung sind keine erheblichen negativen 
Umweltauswirkungen zu erwarten. Die im Falle der Beibehaltung der Straßenplanung mit dieser 
verbundenen erheblichen negativen Umweltauswirkungen kommen nicht zum Tragen. Die 
schutzwürdigen Objekte des kulturellen Erbes weisen eine sehr hohe Empfindlichkeit 
gegenüber Inanspruchnahme und Zerschneidung auf. Ebenfalls als hoch empfindlich ist die 
kultur-historisch sehr wertvolle Münsterländer Parklandschaft einzustufen. Da eine Bewertung 
der Landschaft jedoch bereits unter Punkt 8.4.6 Landschaft / Ortsbild vorgenommen wurde, 
wird dieser Aspekt unter dem Punkt Kulturgüter und sonstige Sachgüter zur Vermeidung von 
Doppelbewertungen lediglich der Vollständigkeit halber aufgeführt. 
Das Bodendenkmal „Max-Clemens-Kanal“ mit seiner sehr hoch bedeutsamen kulturhistorischen 
Funktion würde von der aufzuhebenden Trasse gequert werden. 
Die Rücknahme der Straßenplanung und die Neudarstellung der bisherigen Straßenfläche als 
Grünfläche bzw. Fläche für die Landwirtschaft sind als positive Umweltauswirkung für das 
Schutzgut Kulturgüter und sonstige Sachgüter zu werten. 
5.4.8 Wechselwirkungen 
Die Wechselwirkungen werden indirekt über die beschriebenen Umweltauswirkungen auf die 
einzelnen Schutzgüter erfasst und dort beschrieben. 
Begründung / Seite 11 von 14

Stadtplanung
Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für 38. Änderung des Flächennutzungsplans 
Herausnahme der Entlastungsstraße Nord 
 
5.5 Nichtdurchführung der Planung (Prognose Null-Variante) 
Die Nullvariante bedeutet im vorliegenden Fall die Beibehaltung der Darstellung der 
Entlastungsstraße Nord im Flächennutzungsplan als Voraussetzung für eine verbindliche 
Bauleitplanung für diese Straße. In diesem Fall wären die aufgezeigten erheblichen 
Umweltauswirkungen mit umgekehrten Vorzeichen zu sehen, d.h. positive 
Umweltauswirkungen für die Anwohner der entlasteten Straßenzüge im 
Hauptverkehrsstraßennetz Münster-Nord sowie negative Umweltauswirkungen auf alle 
Schutzgüter im Untersuchungsgebiet (s. hierzu die Punkte 8.4.1 bis 8.4.7). Diese erheblichen, 
negativen Umweltauswirkungen müssten mit geeigneten Maßnahmen soweit möglich 
vermindert und kompensiert werden und mit den erwünschten Entlastungswirkungen 
abgewogen werden. 
5.6 Anderweitige Planungsmöglichkeiten 
Der Rat der Stadt Münster hat am 03.02.2010 beschlossen, das Verfahren zur Änderung des 
Flächennutzungsplans mit dem Ziel der Aufhebung der Darstellung der Entlastungsstraße Nord 
einzuleiten, da die Straßenplanung nicht weiter verfolgt werden soll. Anderweitige 
Planungsmöglichkeiten kommen insofern nicht in Betracht.  
5.7 Überwachung (Monitoring) 
Gemäß § 4c BauGB sind die erheblichen Umweltauswirkungen, die auf Grund der 
Durchführung der Bauleitpläne eintreten, zu überwachen, um insbesondere unvorhergesehene 
nachteilige Auswirkungen frühzeitig zu ermitteln und um in der Lage zu sein, geeignete 
Maßnahmen zur Abhilfe zu ergreifen. Zu diesem Zweck sind die im Folgenden genannten 
Maßnahmen sowie die Informationen der Behörden nach § 4 Absatz 3 BauGB zu nutzen. 
Im Rahmen der Verkehrsentwicklungsplanung erfolgt eine Überwachung der 
Verkehrsentwicklung im Verkehrsnetz Münster-Nord. Generell ist das 
Hauptverkehrsstraßennetz Münster-Nord Gegenstand der Untersuchungen im Rahmen der 2. 
Stufe der Umgebungslärmrichtlinie. Es wird die Lärmsituation geprüft und es werden die 
Potenziale zur Lärmminderung untersucht. 
Bezüglich unvorhergesehener nachteiliger Umweltauswirkungen auf Grund der Durchführung 
des Bauleitplans ist gemäß § 4 Abs. 3 BauGB vorgesehen, dass die Behörden die Gemeinde 
über ihre diesbezüglichen Erkenntnisse informieren. 
5.8 Zusammenfassung 
Die Herausnahme der Darstellung der Entlastungsstraße Nord aus dem FNP hat zur Folge, 
dass sich für die Anwohner im vorhandenen Hauptverkehrsstraßennetz Münster-Nord keine 
Entlastungswirkung hinsichtlich Verkehrsaufkommen und Immissionen einstellen wird. 
Innerhalb des engeren Untersuchungsgebietes sind mit der Aufhebung der Darstellung der 
Entlastungsstraße Nord für alle Schutzgüter positive Umweltauswirkungen verbunden. Dies 
betrifft sowohl die Menschen hinsichtlich Wohnen und Erholung als auch die Tiere, Pflanzen 
und die biologische Vielfalt sowie die abiotisch e Umwelt mit Boden, Wasser, Klima und Luft, 
Landschaft sowie Kultur- und sonstige Sachgüter.  
Begründung / Seite 12 von 14

Stadtplanung
Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für 38. Änderung des Flächennutzungsplans 
Herausnahme der Entlastungsstraße Nord 
 
Umweltauswirkungen Schutzgut 
positiv negativ 
Menschen: Wohnen und Erholen im Trassenbereich X - 
Menschen: Wohnen im Bereich Verkehrsnetz Münster-Nord - X 
Pflanzen, Tiere, biologische Vielfalt X - 
Boden X - 
Wasser X - 
Klima/Luft X - 
Landschaft/Ortsbild X - 
Kulturgüter und sonstige Sachgüter X - 
Tabelle 2: Erhebliche Umweltauswirkungen der 38. Änderung des FNP 
6. Gesamtabwägung 
6.1 Eingriffe in Natur und Hauhalt: Ausgleich  
Das vorliegende FNP-Änderungsverfahren bezweckt die Herausnahme der Darstellung der 
Entlastungsstraße Nord aus dem FNP und hat zur Folge, dass sich zwar für die Anwohner im 
vorhandenen Hauptverkehrsstraßennetz Münster-Nord keine Entlastungswirkungen hinsichtlich 
Verkehrsaufkommen und Immissionen einstellen werden, andererseits aber Eingriffe in Natur 
und Landschaft vermieden werden. Ein Ausgleich ist nicht erforderlich. 
6.2 Altlasten 
Im Flächennutzungsplan sollen gemäß § 5 Abs. 3 Nr. 3 BauGB "für bauliche Nutzungen 
vorgesehene Flächen, deren Böden erheblich mit umweltgefährdenden Stoffen belastet sind", 
gekennzeichnet werden. Innerhalb des Änderungsber eichs besteht im Bereich der bisher 
dargestellten Trasse der Entlastungsstraße Nord westlich Grevener Straße eine entsprechend 
gekennzeichnete Altlastenverdachtsfläche in ei ner Größe von mehr als einem Hektar. Diese 
Kennzeichnung einer Altlastenverdachtsfläche wird bei der Herausnahme der Trasse aus dem 
Flächennutzungsplan unverändert beibehalten. 
6.3 Ziele der Raumordnung und Landesplanung  
Der gültige Regionalplan (früher Gebietsentwicklungsplan (GEP)) für den Regierungsbezirk 
Münster – Teilabschnitt Münsterland – stellt den Änderungsbereich im Bereich der Trasse der 
Entlastungsstraße Nord überwiegend als Agrarbereiche dar, überlagert im Bereich westlich der 
Aa durch die Funktion Bereiche für die Wasserwirtschaft mit der Zweckbestimmung „Bereiche 
zum Schutz der Gewässer“ sowie in den Bereichen Grünzug Gasselstiege, im Bereich 
zwischen Kanalstraße und Bahnstrecke Münster – Rheine sowie im äußersten Osten im 
Bereich des Grünzugs Edelbach – Hoppengarten durch die Funktion „Erholungsbereiche“. 
Ergänzend sind der Grünzug Gasselstiege als „Bereich für den Schutz der Landschaft“ sowie 
die Aatal-Aue als „Bereich für den Schutz der Natur“ durch entsprechende Randsignaturen 
gekennzeichnet. 
Zurzeit wird der Regionalplan Münsterland fortgeschrieben und dessen Entwurf hatte im 
Zeitraum 17.01. bis 31.07.2011 zur allgemeinen Einsicht ausgelegen. Dem Entwurf liegt auch 
Begründung / Seite 13 von 14

Stadtplanung
Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für 38. Änderung des Flächennutzungsplans 
Herausnahme der Entlastungsstraße Nord 
 
Begründung / Seite 14 von 14 
ein geändertes Planzeichenverzeichnis zugrunde. Der aktuelle Entwurf zur Fortschreibung des 
Regionalplans enthält für den Planbereich folgende Aussagen und Darstellungen: 
Der Änderungsbereich im Bereich der Trasse der Entlastungsstraße Nord ist als Allgemeiner 
Freiraum- und Agrarbereich dargestellt und mit Ausnahme des Korridors zwischen den 
Stadtteilen Uppenberg und Kinderhaus-Ost ergänzend flächendeckend mit der 
Freiraumfunktion „Bereich für den Schutz der Landschaft und landschaftsorientierte Erholung“ 
gekennzeichnet. Der Bereich der Aatal-Aue ist mit den Freiraumfunktionen „Bereich für den 
Schutz der Natur“ sowie „Überschwemmungsbereich“ dargestellt. Im Bereich von Kinderhaus-
Ost grenzt nördlich an den Änderungsbereich ein Bereich mit der Freiraumfunktion „Bereich für 
den Grundwasser- und Gewässerschutz“. 
Damit stehen die geplanten Darstellungen der 38. Änderung des Flächennutzungsplans im 
Einklang mit den landesplanerischen Vorgaben und Zielaussagen. 
 
 
Diese Begründung dient gemäß § 5 (5) Baugesetzbuch als Anlage zu 
der vom Rat der Stadt Münster am __________ abschließend 
beschlossenen 38. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt 
Münster.  
Münster, den __________  
 
Lewe 
Oberbürgermeister

V-0531-2013-Anlage-1-Stellungnahmen

21064 Zeichen

Stadtplanung
Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für Anlage 1 
zur Vorlage Nr. V/0531/2013 
 
Stellungnahmen zur Offenlegung  
der 38. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplans der Stadt 
Münster in den Stadtbezirken Mitte, Nord und Ost im Bereich der Trasse der 
Entlastungsstraße Nord zwischen der Steinfurter Straße im Westen und dem 
Schifffahrter Damm im Osten  
 – Herausnahme der Entlastungsstraße Nord aus dem Flächennutzungsplan –  
Im Rahmen der Offenlegung wurden zum Entwurf der 38. Änderung des Flächennutzungsplans 
(FNP) für den Bereich der Entlastungsstraße Nord zwischen Steinfurter Straße und Schifffahrter 
Damm in den Stadtteilen Coerde, Kinderhaus, Rumphorst und Uppenberg (Herausnahme der 
Entlastungsstraße Nord) folgende Anregungen vorgetragen.  
1 Industrie- und Handelskammer (IHK) Nord Westfalen  
Die IHK Nord Westfalen regt an, die Trasse der Entlastungsstraße Nord im FNP weiterhin 
als Hauptverkehrsstraße darzustellen. Für diese Anregung werden folgende Gründe 
angegeben:  
1.1 Die Herausnahme der Entlastungsstraße Nord aus dem FNP hat zur Folge, dass 
sich für die Anwohner entlang des vorhandenen Hauptverkehrsstraßennetzes in 
Münster-Nord keine Entlastungswirkung im Hinblick auf Verkehrsaufkommen, 
Verkehrssicherheit und Immissionen einstellen wird. Andere Straße im Stadtbezirk 
Nord müssen die Verbindungsfunktionen der Entlastungsstraße Nord tragen und 
sind dabei teilweise baulich nicht dafür ausgelegt.  
1.2 Insbesondere in den Ortsdurchfahrten von Coerde und Kinderhaus würde sich die 
fehlende Entlastungswirkung bei Verzicht auf die Entlastungsstraße Nord nachteilig 
auswirken. Die Verkehrsuntersuchung 2011 prognostiziert bis 2015 eine Steigerung 
des Verkehrsaufkommens um bis zu 33% gegenüber 2011. Diese Entwicklung kann 
sich erschwerend auf die Verkehrssicherheit und auf die Immissionsbelastung 
auswirken.  
1.3 Die Herausnahme der Entlastungsstraße Nord aus dem FNP konterkariert die Arbeit 
der Ordnungspartnerschaft. Durch den Verzicht auf die Entlastungsstraße Nord wird 
die Möglichkeit zu einer Verlagerung von Verkehrsanteilen vom unfallträchtigen 2. 
Nordtangentenring sowie von den nördlichen Radialverbindungen auf die 
Entlastungsstraße Nord als leistungsfähiger Tangentialachse vergeben. Auch wäre 
das Gewerbegebiet Meßkamp/Nienkamp über die Entlastungsstraße Nord besser 
zu erreichen.  
Stellungnahme der Verwaltung:  
Zu 1.1 und 1.2:  
Die vorgetragenen Begründungen für die Beibehaltung der Trasse der Entlastungsstraße 
Nord im FNP zählen zu den Argumenten, warum auch die Stadt Münster über 40 Jahre 
lang den Trassenverlauf für eine mögliche Entlastungsstraße Nord im FNP gesichert hat.  
Mittlerweile sind aber die Anforderungen an den Schutz der Umwelt so hoch, dass – 
realistisch betrachtet – die Trasse der Entlastungsstraße Nord nicht mehr umsetzbar ist. 
Darüber hinaus liegt der Stadt Münster eine langfristige Verkehrsprognose vor, die 
„Expertise Münster 2050“. Dieses Gutachten geht im Zeitraum bis ca. 2025 von einem 
noch weiter steigenden Verkehrsaufkommen aus. Anschließend aber wird sich das 
Stellungnahmen zur Offenlegung / Seite 1 von 7

Stadtplanung
Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für 38. Änderung des Flächennutzungsplans 
Herausnahme der Entlastungsstraße Nord 
 
Verkehrsaufkommen aufgrund des demografischen Wandels bis voraussichtlich zum Jahr 
2050 wieder auf das Niveau von 2010 einpendeln.  
Unter Berücksichtigung dieser Rahmenbedingungen und mit dem Wissen, dass das 
vorhandene Hauptverkehrsstraßennetz für das durchschnittliche, tägliche 
Verkehrsaufkommen ausreichend dimensioniert ist, ist der Bau einer Entlastungsstraße 
Nord fachlich nicht mehr notwendig und begründbar.  
Die in den letzten Jahren zunehmenden städtebaulichen Probleme – wie z. B. hohe Lärm- 
und Schadstoffbelastungen oder eine starke Trennwirkung durch ein hohes 
Verkehrsaufkommen vor allem zu den Hauptverkehrszeiten – werden allein durch die 
weitere Flächensicherung der Entlastungsstraße Nord im FNP nicht gelöst. Neben den mit 
einem Bau der Straße verbundenen Kosten und dem Flächenverbrauch besteht hier auch 
die Gefahr der Schaffung neuer Trennwirkungen entlang der Neubautrasse.  
Vielmehr besteht mit der Streichung der Entlastungsstraße Nord aus dem FNP die 
Möglichkeit, alternative Planungsansätze stärker in den Focus zu nehmen. Hierzu 
gehören regionale, gesamtstädtische und lokale Maßnahmen, um die Verkehrssituation in 
dem Einzugsgebiet der ehemaligen Entlastungsstraße Nord positiv zu verändern.  
Zu den regionalen und gesamtstädtischen Maßnahmen gehörten in den vergangenen 
Jahren das Semesterticket, das Jobticket, der Ausbau von Park+Ride-Anlagen (P+R), 
Schnellbusse in die Region, Ausbau der Schienenhaltepunkte, Busbeschleunigung, 
Modernisierung der Lichtsignalanlagen, Reduzierung der Geschwindigkeiten im 
Hauptverkehrsstraßennetz auf 50 km/h, konsequente Förderung des Radverkehrs, 
Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit, Öffentlichkeitsarbeit zur 
Förderung umweltfreundlicher Verkehrsmitte l etc. Mit diesen und weiteren Maßnahmen 
konnte die Nutzung umweltfreundlicher Verkehr smittel bei den Münsteraner Bürgerinnen 
und Bürgern stetig gesteigert werden. Ein Anteil von 64 % am Umweltverbund ist das 
Ergebnis. Aber auch bei den Pendlern konnten die Fahrgastzahlen des öffentlichen 
Regionalverkehrs deutlich zulegen. Mittlerweile nutzen z. B. täglich 3.500 Fahrgäste den 
Haltepunkt Zentrum Nord.  
Trotz dieser Erfolge haben aber auch die täglichen Verkehrsbelastungen im Kfz-Verkehr 
zugenommen. Mögliche städtebauliche Probleme im Korridor der Entlastungsstraße Nord 
können zukünftig im Rahmen von stadtteilbezogenen Verkehrsuntersuchungen für die 
Stadtteile Kinderhaus, Coerde und die nördliche Innenstadt (Mauritz / Rumphorst / 
Uppenberg) analysiert werden. Sollten sich hieraus Handlungsbedarfe ableiten lassen, 
könnten Maßnahmen entwickelt und aufgezei gt werden, um vorhandene Mängel 
aufzuheben.  
Zu 1.3:  
Die Herausnahme der Entlastungsstraße Nord aus dem FNP muss nicht bedeuten, dass 
im Norden des Gewerbegebiets Nienkamp zukünftig nicht doch eine zusätzliche 
Erschließungsstraße, z. B. von der Grevener Straße bis zur Salzmannstraße oder bis zur 
Wienburgstraße, gebaut werden könnte. Für den Bau einer solchen Straße bedarf es 
nicht der Darstellung einer Hauptverkehrsstraße im FNP.  
Stellungnahmen zur Offenlegung / Seite 2 von 7

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Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für 38. Änderung des Flächennutzungsplans 
Herausnahme der Entlastungsstraße Nord 
 
Beschlussvorschlag:  
Der Anregung, die Trasse der Entlastungsstraße Nord im FNP weiterhin als 
Hauptverkehrsstraße darzustellen, wird nicht gefolgt.  
(Beschlussvorschlag 1.1.1)  
2  Mehrere Bürgerinnen und Bürger  
Mehrere Bürgerinnen und Bürger wenden sich gegen die Herausnahme der 
Entlastungsstraße Nord aus dem FNP und führen dafür folgende Gründe an:  
2.1 Seit Beginn des Verfahrens zur Änderung des FNP hat der Verkehr auf den Straßen 
im Stadtbezirk Nord (insbesondere auf den Hauptverkehrs- und 
Durchgangsstraßen) deutlich zugenommen. Dies führt zu höheren Immissionen und 
einer erhöhten Verkehrsgefährdung.  
2.2 Der prognostizierte weitere Anstieg der Verkehrsbelastung (auch durch mehr 
Schwerlastverkehr) wird vermehrt zu Staus, Emissionen (Abgase, Staub, Lärm) und 
einer Verlagerung des Verkehrs auf Schleichverkehrsstrecken führen.  
2.3 Ein Positiv-Beispiel für eine zeitsparende und umweltschonende Entlastungsstraße 
ist die Verbindung Austermannstraße / Busso-Peus-Straße im Vergleich zur 
früheren Fahrstrecke über den 2. Tangentenring.  
2.4 Auf der Westhoffstraße hat das Verkehrsaufkommen in jüngster Zeit deutlich 
zugenommen, auch im Zuge des Zentrumsausbaus und der Veränderungen im 
Verkehrsnetz von Kinderhaus (u. a. Neubau der Kreisverkehre). Als 
Entlastungsreserve sollte die Entlastungsstraße Nord im FNP beibehalten werden.  
2.5 Die Entlastungsstraße Nord sollte nicht „ohne Not“ aus dem FNP gestrichen 
werden, weil es dann im Falle der Überlastung der Ortsdurchfahrten von Kinderhaus 
und Coerde keine Alternativrouten gibt. Der Verbleib der Straße im FNP führt nicht 
zwangsläufig zu einem Bau der Straße, hält aber die Option für einen Straßenbau 
offen.  
Stellungnahme der Verwaltung:  
Zu 2.1 bis 2.3 siehe allgemeine Ausführungen unter 1.1 und 1.2  
Ergänzend zu 2.1 und 2.2:  
Die Aussagen zur „Verkehrsuntersuchung Entlastungsstraße Nord 2002“ (vgl. Vorlage 
Nr. 378/2002/V „Verkehrsuntersuchung Entlastungsstraße Nord“) wurden im Rahmen des 
Verfahrens zur 38. Änderung des FNP (Herausnahme der Entlastungsstraße Nord aus 
dem FNP) aktualisiert in der Verkehrsuntersuchung 2011 aufgegriffen (vgl. Vorlage 
Nr. V/0548/2012, Anlage 5). Hier wurden Aussagen über die zu erwartende zukünftige 
Verkehrsverteilung und -belastung einzelner Straßenabschnitte im 
Hauptverkehrsstraßennetz im Planbereich in den Stadtteilen Kinderhaus, Coerde, 
Uppenberg, Rumphorst und in der nördlichen Innenstadt für den Planfall „Netz ohne die 
Entlastungsstraße Nord“ aufgezeigt. Hierzu wurden die aktuelle Verkehrssituation  
(Datenbasis Stand 2010) in einer Analyse aufbereitet und die Prognosesituation 2025 für 
den Planfall „Netz ohne die Entlastungsstraße Nord“ beschrieben.  
Stellungnahmen zur Offenlegung / Seite 3 von 7

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Herausnahme der Entlastungsstraße Nord 
 
Analyse der Ist-Situation 2010  
Die Steinfurter Straße, die Grevener Straße und der zweite Tangentenring sind vierstreifig 
ausgebaut, die Straßen des übrigen Hauptverkehrsstraßennetzes sind zweistreifige 
Straßen. Bei den zweistreifigen Straßen liegen die täglichen Verkehrsbelastungen 
zwischen 10.000 bis 15.000 Kfz/24h. Lediglich die Straße Am Burloh (bis zu 6.900 
Kfz/24h), die Kristiansandstraße (bis zu 4.800 Kfz/24h) und die westliche Königsberger 
Straße (bis zu 8.300 Kfz/24h) werden täglich von deutlich weniger Kraftfahrzeugen 
befahren.  
Im zweistreifigen Straßennetz können die vorhandenen Verkehrsmengen weitgehend 
störungsfrei mit ausreichenden Verkehrsqualitäten abgewickelt werden. Eine Ausnahme 
bildet die Straße Wilkinghege; hier lösen die vorhandenen Verkehrsbelastungen 
Verkehrsstaus aus, insbesondere am Knotenpunkt Wilkinghege / Steinfurter Straße.  
Die vorhandenen Verkehrsbelastungen in den Ortsdurchfahrten Kinderhaus und Coerde 
sowie die Situation entlang des zweiten Tangentenrings sind verkehrstechnisch, 
städtebaulich und umwelttechnisch nicht unproblematisch.  
Prognose 2025  
Für die Prognose 2025 werden die Rahmenbedingungen des aktuellen FNP 
berücksichtigt, jedoch mit Verzicht auf die Entlastungsstraße Nord. Gesamtstädtisch wird 
das Verkehrsaufkommen bis 2025 weiter leicht um rd. 7,4 % ansteigen. Insgesamt ist 
wegen des bis 2025 weiterhin noch steigenden Verkehrsaufkommens in Münster mit 
teilweise noch deutlichen Steigerungen des Verkehrsaufkommens insbesondere im 
Bereich der Ortsdurchfahrten Kinderhaus und Coerde im Zuge der Kreisstraße 7 zu 
rechnen, wobei die Schwerpunkte des Zuwachses im Bereich der Straße Wilkinghege und 
des Bröderichwegs im Stadtteil Kinderhaus sowie insgesamt auf der Königsberger Straße 
(Steigerung um bis zu rd. 33 % bzw. absolut ca. 3.300 Kfz-Fahrten/24h) im Stadtteil 
Coerde liegen werden.  
Ergänzend zu 2.4:  
Bereits im Rahmen der Bürgeranhörung zur 38. Änderung des FNP, die am 25.04.2012 in 
der Agora des Bürgerhauses Kinderhaus stattfand, war von Anwohnerinnen und 
Anwohnern die Sorge geäußert worden, dass im Zusammenhang mit der Erweiterung des 
Zentrums Kinderhaus und erfolgter Straßenumbauten die Verkehrsbelastung der Straßen 
Am Burloh und Westhoffstraße zunehmen werde.  
Die Verwaltung hatte damals geantwortet, dass durch den Einbau von Kreisverkehren 
generell die Möglichkeit einer direkten Verkehrssteuerung genommen sei. Dies betreffe 
insbesondere die ehemalige Kreuzung Westhoffstraße / Am Burloh. Hier müsse im 
Weiteren beobachtet werden, wie sich das Verkehrsverhalten in Zukunft einpendeln bzw. 
entwickeln werde; ggf. müsse später durch geeignete Maßnahmen steuernd eingegriffen 
werden. Grundsätzlich müsse damit gerechnet werden, dass die Verkehrsbelastungen im 
Zuge der Straße Am Burloh zunehmen werden.  
Ergänzend zu 2.5:  
Das Verfahren zur 38. Änderung des FNP wurde nicht „ohne Not“ von der Verwaltung 
eingeleitet, sondern wurde durch je einen Beschluss des Hauptausschusses am 
03.02.2010 sowie des Rats am 28.04.2010 veranlasst:  
Am 02.12.2009 wurde der gemeinsame Antrag an den Rat – A-R/0031/2009 „Planung für 
III. Nordtangente einstellen - Flächennutzungsplan korrigieren" – der SPD-Fraktion, der 
Fraktion Bündnis90/Die Grünen/GAL, der Fraktion Die Linke.Münster sowie der 
Stellungnahmen zur Offenlegung / Seite 4 von 7

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Herausnahme der Entlastungsstraße Nord 
 
Ratsherren Pfau (UWG), Kersting (ödp) und Langenfeld (Piraten) in den Rat eingebracht 
und an den Hauptausschuss verwiesen.  
Der Hauptausschuss hatte in seiner Sitzung am 03.02.2010 zu der zugehörigen 
Verwaltungsvorlage Nr. V/0027/2010 mehrheitlich u. a. den Beschluss gefasst, die Trasse 
der III. Nordtangente bzw. Entlastungsstraße Nord zwischen der Steinfurter Straße und 
dem Schifffahrter Damm aus dem FNP zu streichen.  
Auf der Grundlage dieses Beschlusses hatte der Rat der Stadt Münster am 28.04.2010 
mit der Vorlage Nr. V/0187/2010 den Beschluss zur entsprechenden Änderung des FNP 
gefasst und damit das Verfahren zur 38. Änderung des FNP formal eingeleitet.  
Die Herausnahme der Entlastungsstraße Nord aus dem FNP im Zuge des vorliegenden 
Verfahrens zur 38. Änderung des fortgeschriebenen FNP bedeutet nicht, dass nicht zu 
einem späteren Zeitpunkt im Rahmen eines weiteren Änderungsverfahrens zum FNP ggf. 
erneut eine Straßentrasse in den FNP aufgenommen werden kann, wenn diese 
Maßnahme entsprechend begründet werden kann und der Rat der Stadt Münster einen 
entsprechenden Beschluss fasst.  
Beschlussvorschlag:  
Den Einwänden gegen die Herausnahme der Entlastungsstraße Nord aus dem FNP wird 
nicht gefolgt.  
(Beschlussvorschlag 1.1.2)  
3 Ein Bürger  
Der Verzicht auf die Entlastungsstraße Nord im FNP führt zukünftig zu einer noch 
stärkeren Verkehrsbelastung der Ostmarkstraße. Hier ist ein deutlicher Verkehrszuwachs 
zu erwarten, weil der teilweise Ausbau der B 51 zwischen Warendorf und dem 
Autobahnanschluss an die A 2 (Rheda-Wiedenbrück), die weitere Bebauung des 
Zentrums Nord, die Ansiedlung von verkehrsintensiven Betrieben im Industriegebiet 
Hessenweg sowie die Mauterhebung auf der vierspurigen B 51 (Umgehungsstraße) im 
Ost-West-Verkehr durch das Stadtgebiet Münster den Verkehrsdruck auf die 
Ostmarkstraße erhöhen werden.  
Stellungnahme der Verwaltung:  
Siehe allgemeine Ausführungen unter 1.1 und 1.2  
Ergänzend:  
Der Stadt Münster liegt eine langfristige Verkehrsprognose vor, die „Expertise Münster 
2050“. Dieses Gutachten geht im Zeitraum bis ca. 2025 von einem noch steigenden 
Verkehrsaufkommen im Stadtgebiet von Münster aus. Anschließend wird sich das 
Verkehrsaufkommen aufgrund des demografischen Wandels bis ca. 2050 wieder auf das 
Niveau von 2010 einpendeln.  
Unter Berücksichtigung dieser Rahmenbedingungen und mit dem Wissen, dass das 
vorhandene Hauptverkehrsstraßennetz – hierzu gehört auch die Ostmarkstraße – 
ausreichend dimensioniert ist, um das tägliche Verkehrsaufkommen aufnehmen zu 
können, ist der Bau einer Entlastungsstraße Nord fachlich nicht mehr notwendig.  
Stellungnahmen zur Offenlegung / Seite 5 von 7

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StadtentwicklungAmt für 38. Änderung des Flächennutzungsplans 
Herausnahme der Entlastungsstraße Nord 
 
Beschlussvorschlag:  
Der Ansicht, der Verzicht auf die Entlastungsstraße Nord im FNP führe zukünftig zu einer 
noch stärkeren Verkehrsbelastung der Ostmarkstraße, wird nicht gefolgt.  
(Beschlussvorschlag 1.1.3)  
4 Ein Bürger  
Ein Bürger regt an, im FNP die Trasse der ehemaligen Entlastungsstraße Nord im Bereich 
der Straße Edelbach nicht, wie geplant überwiegend als Grünfläche (Zweckbestimmung 
Parkanlage), sondern als Fläche für die Landwirtschaft darzustellen: Diese Darstellung 
entspricht eher den dort tatsächlich vorherrschenden Nutzungen als Ackerfläche bzw. 
Grünland. Diese Änderung der Darstellung würde der Stadt Münster die Kosten für den 
Erwerb und die Umwandlung zu einer Parkanlage und deren Pflege ersparen, den 
landwirtschaftlichen Betrieben bessere Planungssicherheit bieten und das ursprüngliche 
Landschaftsbild bliebe erhalten.  
Stellungnahme der Verwaltung:  
Gleichlautende bzw. ähnliche Anregungen waren bereits im Rahmen des Verfahrens zur 
Fortschreibung des FNP zur ersten Offenlegung des Entwurfs im Herbst 1999 und zur 
zweiten Offenlegung im Herbst 2002 vorgetragen worden. Der Rat hat in seinen 
Sitzungen am 10.07.2002 (zur 1. Offenlegung, siehe Vorlage Nr. 608/2002/V, Anlage 1) 
sowie am 16.07.2003 (zur 2. Offenlegung, siehe Vorlage Nr. 325/2003/V, Anlage 1) die 
Anregungen jeweils abgelehnt.  
Folgende Begründung war und ist weiterhin für diese Entscheidung maßgebend:  
Konzeptionelle Grundlage für die Darstellung der Grünflächen im fortgeschriebenen FNP 
ist die vom Rat am 26.02.1997 beschlossene Grünordnung der Stadt Münster (siehe 
Vorlage Nr. 584/96). Danach ist die Grünordnung Münster mit ihren Bausteinen  
• Grünsystem / Freiraumkonzept  
• Zielkonzept Naturraum  
• Zielkonzept Freizeit und Erholung  
• Maßnahmenplan  
im Rahmen der weiteren räumlichen Planungen als planerischer Fachbeitrag zum FNP zu 
berücksichtigen.  
Gemäß der Grünordnung der Stadt Münster liegt der Bereich im Umfeld der Straße 
Edelbach, auf den sich die Anregung bezieht, innerhalb des Grünzuges „Hoppengarten – 
Edelbach“ und der geplanten Landschaftsparkanlage „Hoppengarten“. Grundsätzlich 
werden die Flächen, die gemäß der Grünordnung Münster im Zielkonzept „Freizeit und 
Erholung“ als „Stadtteilpark“, „Parkanlage“ oder „Landschaftspark“ ausgewiesen sind, im 
FNP als Grünflächen mit der Zweckbestimmung „Parkanlage“ dargestellt.  
Die Darstellung im FNP als Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Parkanlage“ schließt 
eine landwirtschaftliche Nutzung dabei nicht generell aus. Im Parktyp „Landschaftspark“ 
sind land- und forstwirtschaftlich extensiv genutzte Flächen ausdrücklich gewünscht. Auch 
bei dem hier betroffenen Parktyp „Parkanlage“ als „Freiraum mit spezifischen Freizeit- und 
Erholungseinrichtungen und intensiver Nutzung“ ist eine landwirtschaftliche Nutzung in 
Stellungnahmen zur Offenlegung / Seite 6 von 7

Stadtplanung
Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für
 38. Änderung des Flächennutzungsplans 
Herausnahme der Entlastungsstraße Nord 
 
Stellungnahmen zur Offenlegung / Seite 7 von 7 
untergeordnetem Umfang möglich und nicht grundsätzlich ausgeschlossen; jedoch ist 
diese Nutzung in diesem Parktyp nicht das erklärte Entwicklungsziel.  
Grundsätzlich kann im vorliegenden Fall die landwirtschaftliche Nutzung unabhängig von 
der Darstellung im FNP als Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Parkanlage“ 
weitergeführt werden, so lange keine konkreten Planungen zur Realisierung der 
vorgesehenen Parkanlage bestehen, die eine solche Nutzung ausdrücklich ausschließen.  
Im Übrigen erfolgt die Umsetzung der Zielkonzeption zur Entwicklung einer 
„Landschaftsparkanlage“, die für den örtlichen Bedarf an öffentlichen Freizeit- und 
Erholungsfunktionen sowie entsprechender Erholungseinrichtungen entwickelt werden 
soll, stets im Einvernehmen und mit freiwilliger Mitwirkung der betroffenen 
Grundstückseigentümer, i. d. R. den ansässigen Landwirten.  
Beschlussvorschlag:  
Der Anregung, die Trasse der ehemaligen Entlastungsstraße Nord im Bereich der Straße 
Edelbach zukünftig nicht als Grünfläche (Zweckbestimmung Parkanlage), sondern als 
Fläche für die Landwirtschaft darzustellen, wird nicht gefolgt.  
(Beschlussvorschlag 1.1.4)  
5 Anregung Nr. 2012-00156 nach § 24 GO NRW vom 07.12.2012  
Ein Anreger hat mit Schreiben vom 07.12.2012 eine Anregung gemäß § 24 
Gemeindeordnung (GO) NRW eingereicht. Darin wird angeregt, die Trasse der 
Entlastungsstraße Nord im FNP weiterhin als Hauptverkehrsstraße darzustellen. Für 
nachfolgende Generationen soll damit eine verkehrstechnische Entwicklungsoption 
beibehalten werden.  
Stellungnahme der Verwaltung:  
Siehe allgemeine Ausführungen unter 1.1 und 1.2  
Ergänzend:  
Die Herausnahme der Entlastungsstraße Nord aus dem FNP im Zuge des vorliegenden 
Verfahrens zur 38. Änderung des fortgeschriebenen FNP bedeutet nicht, dass nicht zu 
einem späteren Zeitpunkt im Rahmen eines weiteren Änderungsverfahrens zum FNP ggf. 
erneut eine Straßentrasse in den FNP aufgenommen werden kann, wenn diese 
Maßnahme entsprechend begründet werden kann und der Rat der Stadt Münster einen 
entsprechenden Beschluss fasst. 
Beschlussvorschlag:  
Der Anregung, die Trasse der Entlastungsstraße Nord im FNP weiterhin als 
Hauptverkehrsstraße darzustellen, wird nicht gefolgt.  
(Beschlussvorschlag 1.1.1)

V-0531-2013-Anlage-4-Zukünftige-Darstellung

713 Zeichen

Plan zur 38. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplanes

Anlage 4 zur Vorlage
Nr. V/0531/2013

Neue Darstellung

Wohnbaufläche

Gemischte Baufläche

Gewerbegebiet

Flächen für den Gemeinbedarf

Flächen für Ver- und Entsorgung

Grünflächen

Wasserflächen

Flächen für die Landwirtschaft

Flächen für Wald

Fläche für Bahnanlagen

Sonstige überörtliche oder
örtliche Hauptverkehrsstraßen

Dortmund-Ems-Kanal

Fläche für Aufschüttungen

Altlast- / Verdachtsfläche > 1 ha

Änderungsbereich

„behre
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Amt für H Stadtentwicklung

Stadtplanung
Verkehrsplanung

Plan zur 38. Änderung
des fortgeschriebenen
Flächennutzungsplanes

N
nn Stand: 22.03.2013

M.: 1: 15.000

V-0531-2013-Anlage-3-Bisherige-Darstellung

694 Zeichen

Anlage 3 zur Vorlage

Plan zur 38. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplanes Nr. V/053112013

Bisherige Darstellung

Wohnbaufläche NENNEN Grünflächen Fläche für Bahnanlagen
Sonstige überörtliche oder
Gemischte Baufläche 4  Wasserflächen örtliche Hauptverkehrsstraßen
= Amt für WE/ Stadtentwicklun
Gewerbegebiet Flächen für die Landwirtschaft zu Pormund-Eims Kanal | Stadtplanu ng
äche fü 0 Verkehrsplanun
Flächen für den Gemeinbedarf ® = ®| Flächen für Wald Fläche für Aufschüttungen p 9
Flächen für Ver- und Entsorgung BEENE  — Altlast- / Verdachtsfläche > 1 ha PI ..
an zur 38. Änderung
Are eBeeeN des fortgeschriebenen

Flächennutzungsplanes

N
nn Stand: 22.03.2013

M.: 1: 15.000

Beschlussvorlage

3195 Zeichen

V/0531/2013 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
38. Änderung des Flächennutzungsplans in den Stadtbezirken Mitte, Nord und Ost 
- Herausnahme der Entlastungsstraße Nord -  
1. Beschluss über die Stellungnahmen 
2. Abschließender Beschluss 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
10.09.2013 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 
12.09.2013 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung 
17.09.2013 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung 
19.09.2013 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung 
25.09.2013 Hauptausschuss Vorberatung 
25.09.2013 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Über die vorliegenden Stellungnahmen zum Entwurf der 38. Änderung des Flächennu t-
zungsplans der Stadt Münster zur Herausnahme der Entlastungsstraße Nord wird w ie folgt 
Beschluss gefasst:  
 
1.1 Nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereina n-
der wird den nachfolgenden Stellungnahmen nicht gefolgt:  
 
1.1.1 Der Anregung, die Trasse der Entlastungsstraße Nord im FNP weiterhin als 
Hauptverkehrsstraße darzustellen (Anlage 1, Punkte 1 und 5).  
 
1.1.2 Den Einwänden gegen die Herausnahme der Entlastungsstraße Nord aus dem 
FNP (Anlage 1, Punkt 2).  
 
1.1.3 Der Ansicht, der Verzicht auf die Entlastungsstraße Nord im FNP führe zukünftig 
zu einer noch stärkeren Verkehrsbelastung der Ostmarkstraße (Anlage 1, Punkt 
3).  
 
1.1.4 Der Anregung, die  Trasse der ehem aligen Entlastungsstraße Nord im Bereich 
der Straße Edelbach zukünftig nicht als Grünfläche (Zweckbestimmung Parkan-
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0531/2013 
Auskunft erteilt: 
Herr Krause-Kämereit /  
Herr Husmann 
Ruf: 
492 61 11 / 492 61 94 
E-Mail: 
Husmann@stadt-muenster.de  
Datum: 
15.08.2013 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0531/2013 
lage), sondern als Fläche für die Landwirtschaft  darzustellen (Anlage 1, Punkt 
4).  
 
2. Der Entwurf der 38. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster zur Herau s-
nahme der Entlastungsstraße Nord wird gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) abschließend 
beschlossen.  
 
Die Begründung zur Flächennutzungsplanänderung wird ebenfalls beschlossen.  
 
II. Finanzielle Auswirkungen:  
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster durch die Änderung des Flächennut-
zungsplans keine Kosten und keine Folgekosten entstehen.  
 
 
Begründung:  
 
1. Der Entwurf der vom Rat der Sta dt Münster am 28.04.2010 beschlossenen 38. Änderung 
des Flächennutzungsplans hat vom 12.11. bis zum 12.12.2012 öffentlich ausgel egen. Zur 
Offenlegung wurden die in der Anlage 1 dargestellten Stellungnahmen vorgebracht, über 
die entsprechend den Beschlussvorschlägen 1.1.1 bis 1.1.4 Beschluss gefasst werden soll.  
 
2. Der Entwurf der 38. Änderung des Flächennutzungsplans soll aufgrund der Beschlussvo r-
schläge 1.1.1 bis 1.1.4 nicht geändert oder ergänzt werden. Somit kann die Flächennu t-
zungsplanänderung abschließend beschlossen werden (Beschlussvorschlag 2).  
 
 
i. V.  
 
gez. 
Schultheiß  
Stadtdirektor  
 
Anlagen:  
1. Stellungnahmen  
2. Begründung  
3. Plan – Bisherige Darstellung  
4. Plan – Zukünftige Darstellung

Beratungsverlauf (6)

10.09.2013 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 5.6 Anhörung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
12.09.2013 Bezirksvertretung Münster-Ost
TOP 4.4 Anhörung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich abgelehnt

Zur Sitzung
17.09.2013 Bezirksvertretung Münster-Nord
TOP 5.1 Anhörung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
19.09.2013 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft
TOP 9.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
25.09.2013 Hauptausschuss
TOP 34.1.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
25.09.2013 Rat
TOP 36.1.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Orte (31)

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0531/2013
Typ
Vorlagen
Datum
23.07.2013
Erstellt
06.10.2020 14:37