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253614-01 ST

Bürgerantrag: Antrag zur Sicherstellung der kommunalen Aufgabe im Bereich Schwerbehindertenrecht und Gewährleistung von Beratung und Erreichbarkeit

Stellungnahme der Verwaltung 02.09.2025

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Nächste Beratung: Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger, Sitzung am 03.09.2025, TOP 4.19.1

Sammeldokument öffentlich

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Sammeldokument öffentlich

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Stellungnahme der Verwaltung 
öffentlich 
253614-01 ST 
 
 
 
  
Die Oberbürgermeisterin 
 
 
—
—
 
Federführung: 
50 Amt für Soziales und Wohnen 
Dezernat: 
Dez. V 
 
05.08.2025 
 
 
 
Bürgerantrag: Antrag zur Sicherstellung der 
kommunalen Aufgabe im Bereich 
Schwerbehindertenrecht und Gewährleistung von 
Beratung und Erreichbarkeit 
 
Beratungsfolge 
Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen 
und Bürger 
03.09.2025 Kenntnisnahme 
 
 
Der Bürgerantrag hatte den folgenden Wortlaut: 
 
Ich beantrage eine Prüfung und Rückmeldung, wie die grundlegende 
kommunale Aufgabe des Amtes für Soziales und Wohnen, Bereich 
Schwerbehindertenrecht, künftig gestaltet und die Beratungsqualität und 
Erreichbarkeit gewährleistet werden soll. 
 
 
Stellungnahme zum Bürgerantrag: 
Die Verwaltung greift die Fragestellungen aus dem Bürgerantrag gerne 
auf, um zum aktuellen Sachstand und zu den bereits umgesetzten Maß -
nahmen betreffend den Aufbau und die Abläufe im zuständigen Sachge -
biet zu berichten. In der Fachverwaltung wie auch in der Personal- und 
Organisationsverwaltung sind die Schwierigkeiten regelmäßig Thema, 
gemeinsam werden die Strategien zur Verbesserung fortlaufend evalu -
iert.  
 
 
A: Maßnahmen in der Personalstruktur 
 
Einstellung von Unterstützungskräften 
 
Die Zahl der Sachbearbeitungsstellen wurde durch drei Unterstützungs-
kräfte und einer geringfügig Beschäftigten erhöht.  
 
 
Vakante Stellen wurden nachbesetzt 
 
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Seite 2  
 
 
—
—
Die Personalsituation ist nach wie vor angespannt. Zwar konnten bis auf 
eine Ausnahme alle vakanten Stellen besetzt werden, allerdings  müs -
sen die neuen Kolleg*innen teilweise noch eingearbeitet werden . Zudem 
wird der Abbau der Rückstände bei steigenden Antragszahlen nicht kurz-
fristig zu bewältigen sein. 
 
 
Einsatz von Ausbildungskräften 
 
Eine weitere Maßnahme ist die Unterstützung der Sachbearbeiter*innen 
durch Auszubildende.  
 
 
B: Organisatorische Maßnahmen 
 
Organisationsveränderung 
 
Zum 01.04.2025 wurde der Fachbereich Schwerbehindertenrecht der 
Abteilung 50-1 Verwaltungs- und Grundsatzangelegenheiten zugeordnet. 
Zielsetzung der Maßnahme ist, eine Nähe zu personeller, technischer 
und organisatorischer Kompetenz herzustellen, um Prozesse schneller 
anpassen und optimieren zu können. 
 
Klare Zuständigkeiten in der Sachbearbeitung 
 
Zum 01.05.2025 wurde von der Verteilung der eingehenden Anträge 
nach Datum auf die Sachbearbeiter*innen umgestellt auf klare Zustän -
digkeiten (jede*r Sachbearbeiter*in ist für einen festen Buchstabenbe -
reich zuständig). Vorteil dieser Umstellung ist, dass es für die Bür -
ger*innen klare Zuständigkeiten und feste Ansprechpersonen gibt. Diese 
Zuordnung nach Buchstaben ist ebenfalls auf der Internetseite hinterlegt 
incl. der direkten Telefonnummern der zuständigen Sachbearbei -
ter*innen. 
 
Priorisierung von Anträgen 
 
Vorrangig bearbeitet werden Anträge von Bürger*innen mit eindeutigen 
medizinischen Diagnosen oder für die ein Feststellungsbescheid zur Si -
cherung oder zur Herstellung eines Arbeitsplatzes erforderlich ist, z.B. im 
Rahmen eines Kündigungsschutzverfahrens oder zur behindertenge -
rechten Ausstattung des Arbeitsplatzes. Aus Gründen der Gleichbehand-
lung erfolgt ansonsten die Bearbeitung der Anträge in der Reihenfolge 
der Eingänge.  
 
Organisationsuntersuchung 
 
In enger Abstimmung mit dem Personal- und Organisationsamt ist eine 
externe Organisationsuntersuchung in Vorbereitung.    
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Seite 3  
 
 
—
—
 
Servicezeiten 
 
Zusätzlich zu den telefonischen Servicezeiten wurde mit der Telefon -
nummer 77 6700 eine Servicenummer geschaltet, über die der Fachbe -
reich erreichbar ist, sollten die zuständigen Kolleginnen nicht erreicht 
werden können. 
Persönliche Vorsprachen waren in den letzten Monaten aufgrund der 
personellen Unterdeckung nicht möglich. Die vorhandenen Ressourcen 
mussten in die unmittelbare Sachbearbeitung investiert werden. Mittel -
fristig werden aber auch wieder persönliche Vorsprachetermine angebo -
ten. Spätestens mit Umzug der Fachstelle in das neue Dienstgebäude im 
Lindeblock in Bad Godesberg sollen auch wieder persönliche Vorspra -
chen ermöglicht werden.  
 
 
C: Ergänzende Informationen 
 
Der Vollständigkeit halber wird darauf hingewiesen, dass die Bearbei -
tungszeiten nur in Teilen unmittelbar durch die Sachbearbeitung im Amt 
für Soziales und Wohnen zu beeinflussen sind. In fast allen Fällen müs -
sen Gutachten und ärztliche Stellungnahmen von den Antragstellenden 
und auch von behandelnden Ärzt*innen und Krankenhäusern angefor -
dert werden. Wobei hier ausstehende Rückmeldungen die Bearbeitung 
regelmäßig verzögert. Der ärztliche Dienst beim Landschaftsverband 
Rheinland (LVR), der mit einer Gesamtbegutachtung beauftragt ist, 
benötigt ebenfalls Bearbeitungszeit, die nicht durch das Amt für Soziales 
und Wohnen zu beeinflussen ist.  
 
Die monatliche Statistik der eingehenden und erledigten Anträge doku -
mentiert Veränderungen. Im Juni 2025 sind erstmalig wieder seit vielen 
Monaten mehr Vorgänge erledigt worden als Anträge eingegangen sind. 
Die nächsten Monate müssen abgewartet werden, um eine verlässliche 
Tendenz bzgl. der Wirkung der ergriffenen Maßnahmen zu erkennen. 
Eine lineare Verbesserung setzt einen stabilen Personalkörper voraus. 
Die Einarbeitung der neuen Kolleg*innen, die Mitte 2025 ihre Beschäfti -
gung aufgenommen haben, nimmt einige Monate in Anspruch, so dass 
eine spürbar kürzere Bearbeitungsdauer und die Abarbeitung der 
Rückstände bei stabiler Besetzungsquote noch einige Zeit in Anspruch 
nehmen wird.  
 
Zur Beschreibung der aktuellen Situation und um Transparenz gegenü -
ber den Bürger*innen im Zusammenhang mit den Bearbeitungszeiten 
herzustellen, wurde auf der Internetseite der Bundesstadt Bonn Anfang 
Dezember 2024 entsprechende Hinweise aufgenommen. Diese haben 
den folgenden Wortlaut: 
 
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Seite 4  
 
 
—
—
Aus verschiedenen Gründen kommt es leider zu langen Bearbeitungs -
zeiten im städtischen Fachbereich des Schwerbehindertenrechts bei der 
Beantragung zur Feststellung einer Behinderung. Dies hat vielfältige, oft 
nur begrenzt durch die Stadt beeinflussbare Gründe. Die durchschnittli -
che Bearbeitungszeit beträgt momentan bis zu 10 Monaten. Die Stadt 
Bonn bedauert die lange Bearbeitungszeit sehr und bittet die Antragstel -
lenden trotz aller Not in ihrer schwierigen Situation um ihr Verständnis. 
Es wird mit Hochdruck und mit größtem persönlichem Einsatz der Mitar -
beitenden an der Reduzierung der Rückstände und der Verkürzung der 
Bearbeitungszeiten gearbeitet. 
 
 
Beschlussvorschlag:  
 
Der Bürgerausschuss nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur 
Kenntnis und betrachtet den Bürgerantrag durch die Stellungnahme der 
Verwaltung als erledigt an. 
 
 
  
 
 
 
Anlage/n 
Keine 
 
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Beratungsverlauf (1)

03.09.2025 Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger
TOP 4.19.1 Kenntnisnahme

Beschluss: bei Anerkennung der Tagesordnung nicht aufgenommen oder vertagt

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
253614-01 ST
Typ
Stellungnahme der Verwaltung
Datum
02.09.2025
Erstellt
14.08.2025 12:57