253614-01 ST
Bürgerantrag: Antrag zur Sicherstellung der kommunalen Aufgabe im Bereich Schwerbehindertenrecht und Gewährleistung von Beratung und Erreichbarkeit
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Sammeldokument öffentlich
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 253614-01 ST Die Oberbürgermeisterin — — Federführung: 50 Amt für Soziales und Wohnen Dezernat: Dez. V 05.08.2025 Bürgerantrag: Antrag zur Sicherstellung der kommunalen Aufgabe im Bereich Schwerbehindertenrecht und Gewährleistung von Beratung und Erreichbarkeit Beratungsfolge Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 03.09.2025 Kenntnisnahme Der Bürgerantrag hatte den folgenden Wortlaut: Ich beantrage eine Prüfung und Rückmeldung, wie die grundlegende kommunale Aufgabe des Amtes für Soziales und Wohnen, Bereich Schwerbehindertenrecht, künftig gestaltet und die Beratungsqualität und Erreichbarkeit gewährleistet werden soll. Stellungnahme zum Bürgerantrag: Die Verwaltung greift die Fragestellungen aus dem Bürgerantrag gerne auf, um zum aktuellen Sachstand und zu den bereits umgesetzten Maß - nahmen betreffend den Aufbau und die Abläufe im zuständigen Sachge - biet zu berichten. In der Fachverwaltung wie auch in der Personal- und Organisationsverwaltung sind die Schwierigkeiten regelmäßig Thema, gemeinsam werden die Strategien zur Verbesserung fortlaufend evalu - iert. A: Maßnahmen in der Personalstruktur Einstellung von Unterstützungskräften Die Zahl der Sachbearbeitungsstellen wurde durch drei Unterstützungs- kräfte und einer geringfügig Beschäftigten erhöht. Vakante Stellen wurden nachbesetzt Seite 1 von 4 Seite 2 — — Die Personalsituation ist nach wie vor angespannt. Zwar konnten bis auf eine Ausnahme alle vakanten Stellen besetzt werden, allerdings müs - sen die neuen Kolleg*innen teilweise noch eingearbeitet werden . Zudem wird der Abbau der Rückstände bei steigenden Antragszahlen nicht kurz- fristig zu bewältigen sein. Einsatz von Ausbildungskräften Eine weitere Maßnahme ist die Unterstützung der Sachbearbeiter*innen durch Auszubildende. B: Organisatorische Maßnahmen Organisationsveränderung Zum 01.04.2025 wurde der Fachbereich Schwerbehindertenrecht der Abteilung 50-1 Verwaltungs- und Grundsatzangelegenheiten zugeordnet. Zielsetzung der Maßnahme ist, eine Nähe zu personeller, technischer und organisatorischer Kompetenz herzustellen, um Prozesse schneller anpassen und optimieren zu können. Klare Zuständigkeiten in der Sachbearbeitung Zum 01.05.2025 wurde von der Verteilung der eingehenden Anträge nach Datum auf die Sachbearbeiter*innen umgestellt auf klare Zustän - digkeiten (jede*r Sachbearbeiter*in ist für einen festen Buchstabenbe - reich zuständig). Vorteil dieser Umstellung ist, dass es für die Bür - ger*innen klare Zuständigkeiten und feste Ansprechpersonen gibt. Diese Zuordnung nach Buchstaben ist ebenfalls auf der Internetseite hinterlegt incl. der direkten Telefonnummern der zuständigen Sachbearbei - ter*innen. Priorisierung von Anträgen Vorrangig bearbeitet werden Anträge von Bürger*innen mit eindeutigen medizinischen Diagnosen oder für die ein Feststellungsbescheid zur Si - cherung oder zur Herstellung eines Arbeitsplatzes erforderlich ist, z.B. im Rahmen eines Kündigungsschutzverfahrens oder zur behindertenge - rechten Ausstattung des Arbeitsplatzes. Aus Gründen der Gleichbehand- lung erfolgt ansonsten die Bearbeitung der Anträge in der Reihenfolge der Eingänge. Organisationsuntersuchung In enger Abstimmung mit dem Personal- und Organisationsamt ist eine externe Organisationsuntersuchung in Vorbereitung. Seite 2 von 4 Seite 3 — — Servicezeiten Zusätzlich zu den telefonischen Servicezeiten wurde mit der Telefon - nummer 77 6700 eine Servicenummer geschaltet, über die der Fachbe - reich erreichbar ist, sollten die zuständigen Kolleginnen nicht erreicht werden können. Persönliche Vorsprachen waren in den letzten Monaten aufgrund der personellen Unterdeckung nicht möglich. Die vorhandenen Ressourcen mussten in die unmittelbare Sachbearbeitung investiert werden. Mittel - fristig werden aber auch wieder persönliche Vorsprachetermine angebo - ten. Spätestens mit Umzug der Fachstelle in das neue Dienstgebäude im Lindeblock in Bad Godesberg sollen auch wieder persönliche Vorspra - chen ermöglicht werden. C: Ergänzende Informationen Der Vollständigkeit halber wird darauf hingewiesen, dass die Bearbei - tungszeiten nur in Teilen unmittelbar durch die Sachbearbeitung im Amt für Soziales und Wohnen zu beeinflussen sind. In fast allen Fällen müs - sen Gutachten und ärztliche Stellungnahmen von den Antragstellenden und auch von behandelnden Ärzt*innen und Krankenhäusern angefor - dert werden. Wobei hier ausstehende Rückmeldungen die Bearbeitung regelmäßig verzögert. Der ärztliche Dienst beim Landschaftsverband Rheinland (LVR), der mit einer Gesamtbegutachtung beauftragt ist, benötigt ebenfalls Bearbeitungszeit, die nicht durch das Amt für Soziales und Wohnen zu beeinflussen ist. Die monatliche Statistik der eingehenden und erledigten Anträge doku - mentiert Veränderungen. Im Juni 2025 sind erstmalig wieder seit vielen Monaten mehr Vorgänge erledigt worden als Anträge eingegangen sind. Die nächsten Monate müssen abgewartet werden, um eine verlässliche Tendenz bzgl. der Wirkung der ergriffenen Maßnahmen zu erkennen. Eine lineare Verbesserung setzt einen stabilen Personalkörper voraus. Die Einarbeitung der neuen Kolleg*innen, die Mitte 2025 ihre Beschäfti - gung aufgenommen haben, nimmt einige Monate in Anspruch, so dass eine spürbar kürzere Bearbeitungsdauer und die Abarbeitung der Rückstände bei stabiler Besetzungsquote noch einige Zeit in Anspruch nehmen wird. Zur Beschreibung der aktuellen Situation und um Transparenz gegenü - ber den Bürger*innen im Zusammenhang mit den Bearbeitungszeiten herzustellen, wurde auf der Internetseite der Bundesstadt Bonn Anfang Dezember 2024 entsprechende Hinweise aufgenommen. Diese haben den folgenden Wortlaut: Seite 3 von 4 Seite 4 — — Aus verschiedenen Gründen kommt es leider zu langen Bearbeitungs - zeiten im städtischen Fachbereich des Schwerbehindertenrechts bei der Beantragung zur Feststellung einer Behinderung. Dies hat vielfältige, oft nur begrenzt durch die Stadt beeinflussbare Gründe. Die durchschnittli - che Bearbeitungszeit beträgt momentan bis zu 10 Monaten. Die Stadt Bonn bedauert die lange Bearbeitungszeit sehr und bittet die Antragstel - lenden trotz aller Not in ihrer schwierigen Situation um ihr Verständnis. Es wird mit Hochdruck und mit größtem persönlichem Einsatz der Mitar - beitenden an der Reduzierung der Rückstände und der Verkürzung der Bearbeitungszeiten gearbeitet. Beschlussvorschlag: Der Bürgerausschuss nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis und betrachtet den Bürgerantrag durch die Stellungnahme der Verwaltung als erledigt an. Anlage/n Keine Seite 4 von 4
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: bei Anerkennung der Tagesordnung nicht aufgenommen oder vertagt
Zur SitzungDetails
- Vorlagen-Nr.
- 253614-01 ST
- Typ
- Stellungnahme der Verwaltung
- Datum
- 02.09.2025
- Erstellt
- 14.08.2025 12:57