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Bebauungsplan Nr. 34 a, 2. Änd. / OT Euskirchen hier: Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60, Abs. 2, Satz 1 GO NRW

Dringlichkeitsentscheidung 92/2011 vom 04.05.2011

Stand: Am 04.05.2011 im Ausschuss für Umwelt und Planung beraten. Ergebnis: 16 Stimmen dafür, 5 dagegen, 0 Enthaltungen.

Dokumente

Beratungsverlauf

  1. 04.05.2011

    Ausschuss für Umwelt und Planung

    TOP 6.. Ergebnis: 16 Stimmen dafür, 5 dagegen, 0 Enthaltungen

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