1485/2026
Durchführung einer europaweiten Markterkundung / Osthof Hallen Kalk
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Anlage 1
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Exposé Markterkundung Osthof / Hallen Kalk im Stadtteil Köln Kalk Stand: Mai 2026 2 „Das wurde mal Zeit, dass es endlich losgeht!“ (Bärbel Lange, Künstlerin am Kunsthaus Kat18) 3 Inhalt 1. Einleitung: Anlass und Ziel der Markterkundung ................................ ............................... 4 2. Gemeinwohlorientierte Quartiersentwicklung ................................ ................................ .... 5 2.1 Anforderungen an Gemeinwohlorientierte Nutzungen ................................ ............. 5 2.2 Gemeinwohlorientierte Nutzungen im Osthof ................................ .......................... 7 2.3 Visionen der VGO für den Osthof................................ ................................ ............ 9 3. Rahmenbedingungen des Standortes ................................ ................................ ..............10 3.1 Lage und städtebaulicher Kontext ................................ ................................ ......... 10 3.2 Erschließung (Verkehr, Wege, ÖPNV) ................................ ................................ .. 11 3.3 Historie des Ortes ................................ ................................ ................................ . 11 3.4 Eigentums- und Rechtsverhältnisse ................................ ................................ ...... 12 3.5 Sonstige Nutzungen................................ ................................ .............................. 13 3.6 Umfeld / Nachbarschaft ................................ ................................ ........................ 14 3.7 Stadtteil / Sozialraum Kalk ................................ ................................ .................... 15 4. Bestandsaufnahme ................................ ................................ ................................ ..........16 4.1 Gebäudestruktur und baulicher Zustand ................................ ............................... 16 4.2 Informationen und Kennzahlen zu den Gebäuden ................................ ................ 17 5. Rechtliche und planerische Rahmenbedingungen ................................ ...........................19 5.1 Regionalplan / Flächennutzungsplan ................................ ................................ .... 19 5.2 B-Plan ................................ ................................ ................................ ................... 20 5.3 Aufstellungsbeschluss ................................ ................................ .......................... 21 5.4 Denkmalschutz ................................ ................................ ................................ ..... 22 5.5 Förderprogramme und Finanzierungsoptionen ................................ ..................... 22 6. Planungs- und Entwicklungsziele ................................ ................................ .....................24 6.1 Integrierter Plan Hallen Kalk ................................ ................................ ................. 24 6.2 Städtebauliche bzw. architektonische Rahmenbedingungen ................................ . 25 6.3 Denkmalpflegerische Rahmenbedingungen ................................ .......................... 25 6.4 Informationen zum Erbbaurecht ................................ ................................ ............ 26 7. Verfahrensorganisation Markterkundung ................................ ................................ .........27 7.1 Ablauf ................................ ................................ ................................ ................... 27 7.2 Termine und Kontakt ................................ ................................ ............................. 27 7.3 Kommunikation und Ansprechpartner*innen ................................ ......................... 28 8. Anlagen ................................ ................................ ................................ ............................29 9. Abbildungsverzeichnis ................................ ................................ ................................ ......30 10. Impressum................................ ................................ ................................ ......................31 4 1. Einleitung: Anlass und Ziel der Markterkundung Die Stadt Köln beabsichtigt eine im Stadtteil Kalk/ Bezirk Köln-Kalk gelegene Teilfläche der sogenannten „Hallen Kalk“ in einem gem. Flächennutzungsplan ausgewiesenen Industriegebiet südlich der Kalker Hauptstraße, welches mit mehreren Industriehallen und Bürogebäuden bebaut ist, im Erbbaurecht zu vergeben. Im Vorfeld der geplanten Grundstücksvergabe führt die Stadt Köln dieses Markterkundungsverfahren durch. Die Markterkundung soll der Stadt einen breiten Überblick über potenzielle Entwicklungsperspektiven für die genannten Flächen geben. Die Zielsetzung der Stadt Köln ist es, mit einem/einer externen Partner*in und in Kooperation mit der VGO (Verantwortungsgemeinschaft Osthof e.V.) den Osthof der Hallen Kalk zu einem gemeinwohlorientierten, partizipativen und zukunftsweisenden Ort weiterzuentwickeln. Bereits heute ist dieser Ort nicht nur eine industrielle Entwicklungs- und Transformationsfläche, sondern ein lebendiger Produktions-, Lern- und Begegnungsort. Gesucht werden Investor*innen, Bauträger*innen, Stiftungen, Genossenschaften oder sonstige Akteure, die Interesse daran haben, diese ehemalige Industriefläche unter Berücksichtigung der dargestellten städtebaulichen Ziele und in Zusammenarbeit mit der VGO in einem partizipativen Prozess gemeinwohlorientiert zu entwickeln. Jede natürliche oder juristische Person, die an der Projektentwicklung dieser ca. 2,2 ha großen Teilfläche samt Bestandsobjekten im Erbbaurecht interessiert ist, wird hiermit gebeten, ihr Interesse bei der Stadt Köln – Amt für Stadtentwicklung und Statistik – zu bekunden. Die Teilnahme an der Markterkundung ist freiwillig und unverbindlich. Weiteres zum Verfahren siehe zudem Kapitel 7. 5 2. Gemeinwohlorientierte Quartiersentwicklung 2.1 Anforderungen an Gemeinwohlorientierte Nutzungen Bereits heute bestehen auf dem Gelände erste gemeinwohlorientierte Pioniernutzungen, die dem Standort in den vergangenen zwei Jahren neues Leben eingehaucht haben. Drei Initiativen aus den Bereichen Kunst und Kultur mit Schwerpunkten im Sozialen, Inklusion und Nachbarschaftsarbeit nutzen Teilflächen für Veranstaltungen wie Lesungen, Konzerte, Shows, Aufführungen, Ausstellungen, Workshops, Residenzen und offene Begegnungsformate für die Nachbarschaft. Diese Aktivitäten bereichern den Stadtteil und wirken darüber hinaus in die gesamte Stadtgesellschaft. Sie sind daher bei der weiteren Entwicklung des Areals ausdrücklich zu berücksichtigen. Zu einer entsprechenden Berücksichtigung und Verstetigung der gemeinwohlorientierten Nutzung unter Einbezug der bereits genannten Initiativen wird um entsprechende Ideen der Interessierten gebeten. Das zukünftige Nutzungskonzept soll den Standort zu einem Ort der Begegnung, des Lernens und der Teilhabe machen. Ziel ist es, niederschwellige Angebote zu schaffen, die sowohl die Bewohner*innen Kalks, als auch Besucher*innen aus anderen Stadtteilen und darüber hinaus überregional ansprechen. Ein besonderer Mehrwert ergibt sich aus der Nachbarschaft zu den bereits seit 20 Jahren ansässigen AbenteuerHallen Kalk. Sie sind außerdem assoziierte Partner des VGO e.V. Die Stadt Köln strebt an, dass im Rahmen des Nutzungskonzepts Wegeverbindungen und Übergänge zu den umliegenden Quartieren geschaffen werden, sodass der Osthof ein lebendiger und wertvoller Teil von und für Kalk wird. Dabei ist es von zentraler Bedeutung, die bestehenden Initiativen mit ihren Raumbedarfen einzubinden und gemeinsam mit weiteren Nutzungen ein tragfähiges Betreiber- und Trägermodell zu entwickeln. Von Seiten der Initiativen der VGO wurde Interesse signalisiert, Mit-Verantwortung für die Entwicklung des Geländes zu übernehmen (bspw. als Teil einer eG oder (g)GmbH). 6 Exkurs Gemeinwohlorientierung: Von der Definition zur ersten Umsetzung Aufbauend auf dem Ratsbeschluss zum Integrierten Plan hat der Stadtentwicklungsausschuss im Juni 2020 die Verwaltung u.a. beauftragt, für die Entwicklung der Hallen Kalk einen strukturierten Gesprächsprozess zur Einbindung der zivilgesellschaftlichen Akteure vor Ort und weiterer Partner zu entwickeln und durchzuführen sowie Kriterien für eine gemeinwohlorientierte Nutzung zu beschreiben und dafür mögliche Baufelder zu definieren. Im sogenannten Dialogprozess definierten die interessierten Initiativen unter Federführung der M ontag Stiftung Urbane Räume zusammen mit der Stadtverwaltung gemeinwohlorientierte Kriterien. Um Projekte, Konzepte und deren Gemeinwohlorientierung einordnen zu können, wurde der sogenannte Kriterienkreis mit drei großen Themenbereichen definiert. Durch diese Differenzierung ist gewährleistet, dass inhaltliche und strukturelle Anforderungen an eine gemeinwohlorientierte Entwicklung des Osthofs erfüllt werden. Diese Definition diente als Grundlage zur Auswahl der heutig aktiven Initiativen im Osthof und bildet auch weiterhin die Grundlage zur Konzeption eines langfristigen Betreibermodells für das Gesamtareal. 2023 scheiterte der Versuch den Osthof im Rahmen des Initialkapitalmodells der Montag Stiftung Urbane Räume – damals noch Mitglied der VGO – zu entwickeln. Nach Ausstieg der Montag Stiftung führte die Stadtverwaltung zusammen mit der reformierten VGO erneut eine dialogische Workshopreihe zur Perspektive des Osthofs durch. Zwischen 2024 und 2025 gelang es, die ersten Pioniernutzungen vor Ort anzusiedeln und Projektsteckbriefe von den Einzelinitiativen für eine langfristige Nutzung auszuarbeiten. Die Workshopreihe kam u.a. auch zu dem Ergebnis, im Rahmen eines Markterkundungsverfahrens gemeinsam nach einem/einer gemeinwohlorientierten Entwicklungspartner*in für den Osthof suchen zu wollen. 7 2.2 Gemeinwohlorientierte Nutzungen im Osthof Verantwortungsgemeinschaft Osthof - VGO e.V. (Osthof Hallen Kalk) „Der Osthof ist kein gewöhnliches Projekt. Er ist ein Versprechen für eine andere, zukunftsgewandte Kulturpolitik in Köln. Offen, inklusiv und gemeinwohlorientiert.“ (Maria Helmis-Arend, Bürgermeisterin der Stadt Köln) Die o.g. Initiativen haben sich 2025 zu dem Verein „Verantwortungsgemeinschaft Osthof“ (VGO e.V.) zusammengeschlossen und stehen im Zentrum der Entwicklung des Osthofs. Gemeinsam mit der Stadt Köln arbeiten sie seit 2024 an einer langfristigen gemeinwohlorientierten Perspektive. Der Osthof soll gemeinsam mit diesen Initiativen weitergedacht und verantwortungsvoll gestaltet werden. Die VGO versteht sich als engagierte Partnerin in der Entwicklung des Osthofs und bringt gewachsene Strukturen, Erfahrung und ein starkes Netzwerk in den weiteren Prozess ein. Der Osthof ist kein unbeschriebenes Blatt, sondern ein Ort mit lebendiger Praxis, erprobten Kooperationen und viel Offenheit für neue Ideen. Diese VGO, diese Initiativen geben dem Ort bereits heute Herz, Haltung und Profil und stehen für die weitere Entwicklung des Osthofs als gemeinwohlorientierter Partner zur Verfügung. CCCC - Kreationszentrum Zeitgenössischer Zirkus (Hallen 63 + 64) “Das CCCC gilt zur Zeit als DER innovativste und solidarischste Ort der Freien Szene in Köln - vielleicht sogar in NRW. Und ist auch ein Best Practice Beispiel (...): Machen statt meckern.” (Dorothea Marcus, Podiumsdiskussion Zeit zum Reden am 14.11.2025) Das CCCC - Kreationszentrum Zeitgenössischer Zirkus bietet als interdisziplinäres Zentrum für Zeitgenössischen Zirkus, Tanz und Bewegungskunst nicht nur eine Plattform für Forschung, Kreation und Aufführung, sondern integriert den besonderen Raum als aktives Element der Kunst. Die offene, lichtdurchflutete Halle, die Deckenhöhe und die schlichte und zugleich dynamische Architektur regen die künstlerische Praxis an. 8 Neben Festivals, mehrwöchigen Residenzen, Werkstatt-Präsentationen auf dem Osthof und im öffentlichen Raum in Kalk, Bewegungsateliers, Workshops und Symposien baut das CCCC einen Bachelorstudiengang für Zeitgenössischen Zirkus auf. So wird das CCCC nicht nur zu einem Ort der Kunst, sondern auch zu einem Raum gesellschaftlicher Innovation und Begegnung. Kulturhof Kalk e.V. (Halle 66 + 68) “Der kulturhof ist zu einem sehr wichtigen dritten, sozio- kulturellen Ort für den Stadtteil und drüber hinaus geworden. Besonders, weil das Vorhaben sich aus der Aktivenlandschaft Kalks selbst heraus entwickelt hat." (Therese Ziegler, Sozialraumkoordination Kalk) Der kulturhof kalk e.V. ist das sozio-kulturelle Zentrum auf dem Osthof. Entsprechend ihres Selbstverständnisses und dem Auftrag der Politik ist ihre Arbeit an gemeinwohlorientierten Prinzipien ausgerichtet. Ziel ist es, mit den anderen Initiativen der Verantwortungsgemeinschaft Osthof, Kalk und Köln nachhaltig kulturell zu bereichern. Die Schwerpunkte der Arbeit liegen auf: • Kuratierten künstlerischen, kulturellen und sozio-kulturellen Veranstaltungen mit Fokus auf die freie Szene, subkulturelle Projekte und Nachwuchsförderung • Bereitstellung von Räumen für Vereine und Initiativen für kulturelle Aktivitäten, sozio-kulturelle Projekte und Nachbarschaftshilfe • Förderung der Quartiers- und Nachbarschaftsarbeit durch Vernetzungsangebote der lokalen Gemeinschaft aus dem Stadtteil • Begleitung der Gesamtentwicklung des Hallen Kalk-Areals Kunsthaus Kalk (Dillenburger Straße 67) „Mit den Studenten zusammen arbeiten bedeutet mir alles. Die Zukunft ist wahr.“ (Filip Mijo Livaja, Künstler im Kunsthaus Kat 18 und Student an der Inklusiven Akademie) “Im Kunsthaus Kalk entsteht die erste inklusive Klasse an einer Kunstakademie in Deutschland, die auch für Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen offen ist und sogar von ihnen mitgestaltet wurde. Damit setzen wir ein wichtiges Zeichen für Chancengleichheit und Teilhabe im Kultur- und Ausbildungsbereich." (Henriette Reker, ehemalige Oberbürgermeisterin der Stadt Köln) 9 Das Modellprojekt „Zukunftsarbeit – Inklusive Akademie Köln“ schafft neue Wege der Professionalisierung und Zusammenarbeit zwischen Künstler*innen mit und ohne Behinderung. Rund um die Dillenburger Straße 67 in Köln-Kalk wächst die Akademie in den sogenannten „Osthof“ hinein. Auf dem geschichtsträchtigen ehemaligen KHD- Gelände entsteht so – in enger Verbindung mit weiteren Werk- und Ausstellungsflächen – ein lebendiger Ort des gemeinsamen Lernens und Experimentierens. Dieser Prozess wird maßgeblich durch den internationalen Austausch mit Partner*innen aus Ländern wie Großbritannien, Norwegen und der Ukraine bereichert. Initiiert wurde das Vorhaben vom Kölner Verein KUBiST und dem renommierten Architekt*innen-Kollektiv raumlaborberlin, das unter anderem mit dem Goldenen Löwen der Architektur-Biennale in Venedig ausgezeichnet wurde. Getragen wird die Akademie von einem starken Bündnis erfahrener Inklusions-Initiativen, darunter das Kunsthaus KAT18 und das X-SÜD-Kollektiv, unter Beteiligung der Kunstakademie Düsseldorf. Dank der Förderung durch die Kulturstiftung des Bundes, das Land Nordrhein-Westfalen und die Stadt Köln etabliert sich in Köln-Kalk ein zukunftsweisendes Modell für inklusive Kunstproduktion und -ausbildung. „ZUKUNFTSARBEIT … es wächst, es atmet, es ist lebendig.“ (Nico Randel, Künstler im Kunsthaus Kat18 und Namensgeber der Akademie Zukunftsarbeit) 2.3 Visionen der VGO für den Osthof Der Osthof soll gemeinsam mit den Initiativen der VGO weitergedacht und verantwortungsvoll gestaltet werden. Für alle durch die Initiativen genutzten Gebäude liegen Pioniernutzungsverträge bzw. Nutzungsvereinbarungen zwischen der jeweiligen Initiative und der Stadt Köln vor. Für die Hallen 63 und 64 (CCCC) liegen bereits Baugenehmigungen für die entsprechenden Nutzungen vor. Der Bauantrag für die Halle 66 und 68 (kulturhof kalk) ist in Bearbeitung. Die Nutzung der Dillenburger Str. 67 (Kunsthaus Kalk) wird derzeit über eine befristete Nutzungsänderungsanzeige ermöglicht. Die dauerhafte Verstetigung der Nutzung in der Dillenburger Straße 67 wird über den Abschluss eines Pioniernutzungsvertrages, wie für die anderen beiden Initiativen, angestrebt. Alle Pioniernutzungsverträge wurden zunächst für die Dauer von zwei Jahren vereinbart und verlängern sich bis zum Abschluss des Erbbaurechtsvertrages um jeweils ein Jahr. 10 3. Rahmenbedingungen des Standortes 3.1 Lage und städtebaulicher Kontext Der Osthof befindet sich im rechtsrheinischen Stadtteil Kalk/ Bezirk Köln-Kalk. Er ist Teilbereich des ehemaligen Firmengeländes der Klöckner Humboldt Deutz AG, südlich der Kalker Hauptstraße gelegen. Das Gelände des Osthofs erstreckt sich zwischen der Dillenburger Straße, der Christian-Sünner Straße, dem Grünzug Kantstraße sowie der ehemaligen Produktionshalle (Halle 70) westlich des Grundstücks und umfasst eine Gesamtfläche von rund 2,2 ha (22.000 m²). Der Osthof ist geprägt von fünf Industriehallen und drei ehemaligen Bürogebäuden (Straßenrandbebauung Dillenburger Straße) sowie innenliegenden Freiflächen, die sowohl Entwicklungspotenzial als auch Herausforderungen bieten. Die Gebäude stehen in engem Bezug zu den umgebenden Wohn- und Gewerbequartieren, da die Industrie einst unmittelbar mit dem Alltagsleben im Stadtteil verflochten war. Abbildung 1: Osthof Hallen Kalk mit aktuellen Nutzungen 11 Im Zuge des Strukturwandels gewinnen die nicht mehr industriell genutzten Hallen und Gebäude an städtebaulicher Bedeutung. Sie fungieren als Konversionsfläche, die einerseits die industrielle Vergangenheit des Stadtteils sichtbar macht und andererseits Raum für zeitgemäße Nutzungen bietet. Ihre zum Teil großflächigen Hallenräume und großzügigen Freiflächen machen sie im Rahmen einer zukunftsorientierten Stadtentwicklung (und Stadtplanung) zu einem zentralen Entwicklungspotential für Kultur, Freizeit und Gewerbe in Köln-Kalk. Damit stellen sie eine städtebauliche Schnittstelle zwischen der historischen Industrielandschaft und einer neuen, gemischt genutzten Stadtstruktur dar, die Köln-Kalk in seiner zukünftigen Entwicklung prägen kann, aber auch vor besondere Herausforderungen stellt. 3.2 Erschließung (Verkehr, Wege, ÖPNV) Die verkehrstechnische Erschließung des Osthofs für den motorisierten Individualverkehr erfolgt über die südlich gelegene Dillenburger Straße bzw. die östlich gelegene Christian Sünner-Straße. Die verkehrliche Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) ist ausgesprochen günstig: In fußläufiger Entfernung befinden sich die Straßenbahn- Haltestellen Kalk Post und Kalk Kapelle (Linien 1, 9) sowie der DB-Bahnhof Trimbornstraße (S-Bahn, Regionalbahn). In der Christian-Sünner Straße vor dem Eingang der Dillenburger Str. 67 hält die Buslinie 193, die die Straßenbahn- Haltestelle Kalk Post anfährt. Über die nahegelegenen Autobahnen A3, A4 und A59 ist das Gelände zudem gut in das regionale und überregionale Verkehrsnetz eingebunden. 3.3 Historie des Ortes Das Gelände des Unternehmens Klöckner Humboldt Deutz AG prägte jahrzehntelang als aufstrebender Produktionsstandort des Maschinenbaus den Stadtteil Köln-Kalk. In Folge des wirtschaftlichen Strukturwandels wurde Ende der 1990er Jahre die Nutzung der Werkshallen durch das Unternehmen aufgegeben. Für einzelne Hallen wurden – meist temporäre – Nachnutzungen gefunden, andere wurden bereits abgebrochen. Heute weist das Gelände aufgrund von mangelnder Instandhaltung, Verwahrlosung und Vandalismus zahlreiche städtebauliche Missstände sowie einen hohen Sanierungsbedarf auf. 12 3.4 Eigentums- und Rechtsverhältnisse Die Hallen Kalk sind Teil der Flur 26. Der Osthof fällt dem Flurstück 209 sowie in Teilen den Flurstücken 210 sowie 254 zu. Alle Flurstücke befinden sich im Eigentum der Stadt Köln. Gegenstand der Markterkundung sind die vier Industriehallen 58, 60, 63 und 66 inkl. der Nebengebäude 64 und 68 sowie die drei Bürogebäude Dillenburger Str.63, 65 und 67 sowie die zwischenliegenden Freiräume. Die Halle 59 ist zwar Teil des Osthofs, aber von dieser Markterkundung nicht erfasst. Die Halle bleibt in bestehender Nutzung als AbenteuerHalle durch die Jugendzentren Köln Gemeinnützige Betriebs GmbH (Jugz gGmbH). Abbildung 2: Vorgesehene Fläche für zusammenhängendes Erbbaurecht mit Zuordnung der Flurstücke 13 3.5 Sonstige Nutzungen Neben den bereits beschriebenen Pioniernutzungen befindet sich auf dem Gelände ein weiteres Gebäude, für das aktuell ein Mietverhältnis besteht. Halle 58 Für Halle 58 besteht ein unbefristetes Mietverhältnis, welches grundsätzlich mit einer Frist von sechs Monaten zum Ende eines Kalendermonats durch die Vermieterin kündbar ist. Das bestehende Mitverhältnis ist zu übernehmen. Es ist außerdem zu berücksichtigen, dass die AbenteuerHallen Kalk Aus- und Zugänge westlich der Halle 59 auf den Innenhof des Osthofs aufweisen. Im Zusammenhang mit einer Realisierung des Museums Selma ist davon auszugehen, dass auch Aus- und Eingänge bzw. Anlieferungen über den Osthof erfolgen werden. 14 3.6 Umfeld / Nachbarschaft Museum Selma Im März 2025 wurde die Halle 70 im Erbbaurecht an die DOMiD gGmbH vergeben mit dem Ziel, dort das deutschlandweit erste und einzige Museum zur Migrationsgeschichte zu errichten. Derzeit wird geprüft, ob trotz der immensen Preissteigerungen beim Bauen in Deutschland eine Realisierung des Museums Selma in den Hallen Kalk möglich ist. Abbildung 3: Bauliche Schnittstellen zu Halle 70 (Standort Museum Selma in Prüfung) AbenteuerHallen Kalk Eine besondere Nachbarschaft bildet die seit über 20 Jahren bestehende Halle 59 (Abenteuerhallen Kalk), die unmittelbar an das Areal angrenzt. Dort wird eine Skate- und Kletterhalle betrieben, die für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene aus Kalk und darüber hinaus eine wichtige Anlaufstelle ist. Obwohl die Halle 59 nicht Teil des zu vergebenden Erbbaurechtsgrundstücks ist, soll ihre Bedeutung im weiteren Nutzungskonzept berücksichtigt werden. Kaiserin-Theophanu-Schule / Bildungscampus Köln-Kalk: Neben der im Norden an den Osthof angrenzenden Kaiserin Theophanu Schule befindet sich eine weitere Bildungseinrichtung östlich des Geländes. Der erzbischöflich geführte Bildungscampus Köln-Kalk mit Grund- und Gesamtschule östlich der Christian Sünner Straße wurde 2025 eröffnet. 15 machwerkhaus Köln: In unmittelbarer Nachbarschaft zu diesem Bildungscampus hat sich das machwerkhaus Köln als Zentrum für Design und urbane Produktion etabliert. Hier wirken Kreativwirtschaft, Handwerk und Design zusammen, um lokale, nachhaltige und zirkuläre Wertschöpfungsprozesse zu ermöglichen und zu fördern. Vision e.V. / Pflanzstelle e.V.: Östlich der Halle 71 sitzt der Vision e.V. – Verein für innovative Drogenselbsthilfe. Ebenfalls auf der Brachfläche ansässig ist die Pflanzstelle – ein selbstorganisierter, nicht kommerzieller Gemeinschaftsgarten und Veranstaltungsort. Beide Vereine sollen auch über die Neuordnung hinaus Teil der Hallen Kalk bleiben und auf dem Areal fortbestehen. Zentraler Versorgungsbereich Kalker Hauptstraße Das Bezirks- und Stadtteilzentrum von Kalk befindet sich nördlich des Areals und ist von diesem fußläufig zu erreichen. Die Kalker Hauptstraße bietet als Zentraler Versorgungsbereich ein vielfältiges Angebot an Einzelhandel, Dienstleistungen und Gastronomie. Grünzug Kantstraße Der Grünzug Kantstraße befindet sich südlich der Kalker Hauptstraße zwischen Neuerburgstraße im Westen, Wiersbergstraße im Osten, der Kaiserin-Theophanu- Schule (KTS) im Norden sowie den Hallen Kalk im Süden. Nördlich der Halle 70 besteht somit die Möglichkeit einer Erschließung über diese Grünfläche. 3.7 Stadtteil / Sozialraum Kalk Die Entwicklung des Osthofs erfolgt in einem Stadtteil mit besonderen sozialen Herausforderungen, wie sie im aktuellen Lebenslagenbericht der Stadt Köln für den Sozialraum Kalk beschrieben werden. Der Stadtteil Kalk ist durch eine hohe Bevölkerungsdichte, eine vielfältige Bewohnerstruktur und spezifische Bedarfe in den Bereichen soziale Teilhabe und Bildungschancen geprägt. Für den Stadtteil ist hierzu ein ISEK im Programm “Sozialer Zusammenhalt” für den Sozialraum “Kalk Mitte” in Vorbereitung. Vor diesem Hintergrund kommt der gemeinwohlorientierten Entwicklung des Areals eine Schlüsselrolle zu. Der Osthof soll nicht nur baulich transformiert werden, sondern als stabiler Anker im Sozialraum Kalk fungieren, der durch niederschwellige Angebote zur Verbesserung der Lebenslagen vor Ort beiträgt. Die bereits ansässigen Pioniernutzungen leisten hierfür wichtige Vorarbeit, indem sie Räume für Inklusion, Kultur und nachbarschaftliche Begegnung schaffen und so die soziale Infrastruktur in Kalk nachhaltig stärken. 16 4. Bestandsaufnahme 4.1 Gebäudestruktur und baulicher Zustand Die Hallen Kalk sind Teil des ehemaligen Industriegeländes der Klöckner Humboldt Deutz AG, auf dem über ein Jahrhundert lang Motoren und Maschinen produziert wurden. Die Gebäude sind typische Beispiele für die großmaßstäbliche Industriearchitektur des frühen 20. Jahrhunderts: langgestreckte Backsteinbauten mit hohen Giebeln, großen Fensterflächen und weitspannenden Hallenkonstruktionen. Ursprünglich dienten sie der Serienfertigung und Montage von Motoren und Maschinen, weshalb ihre Hallenstruktur auf flexible Innenräume und Belichtung durch Dachlichtbänder ausgerichtet war. Tragende Backsteinwände mit Stahl- und Gusseisenstützen sowie weit gespannte Fachwerkkonstruktionen im Dach ermöglichten große, stützenfreie Räume. Charakteristisch sind die Shed-Dächer mit Oberlichtern, die für gleichmäßiges Tageslicht und natürliche Belüftung sorgten. Massive Industrieböden mit hoher Tragfähigkeit waren für schwere Maschinen und Produktionsanlagen ausgelegt, häufig ergänzt durch eingelassene Schienen oder Kranbahnen für den innerbetrieblichen Transport. Zur Grundausstattung gehörten zudem Strom-, Gas- und Druckluftleitungen, während Heizungssysteme nur eine untergeordnete Rolle spielten. Heute zeigt sich ein gemischtes Bild: Viele der alten technischen Installationen sind entfernt oder unbrauchbar, und die Hallen bestehen teilweise nur noch aus der nackten Bausubstanz. In den Bereichen mit Pioniernutzung (s. Kapitel 2.2) wurden z.T. bauliche Ertüchtigungen vorgenommen. Andere Abschnitte hingegen sind in stark geschädigtem Zustand und verfügen über kaum funktionierende Versorgungssysteme. Nach dem Ende der industriellen Nutzung blieb ein weitläufiger Hallenkomplex zurück, der heute zum Teil unter Denkmalschutz steht. Die Hallen 58, 63 und 66 inklusive der Nebengebäude 64 und 68 sowie die Dillenburger Str. 67 wurden für kulturelle, soziale oder gemeinwohlorientierte Nutzungen nutzbar gemacht. Die Halle 60 sowie die Dillenburger Str. 63 und 65 sind baulich stark geschädigt bzw. nur eingeschränkt nutzbar. Insgesamt stellt das Areal ein bedeutendes Beispiel der industriellen Baukultur Kölns dar, das aktuell im Spannungsfeld zwischen Erhalt, Umnutzung und Abriss steht. 2024 wurden Untersuchungen zu Tragwerk und Statik für die Hallen 58, 60, 63, 66 sowie für die Gebäude Dillenburger Str. 63, 65 und 67 vorgenommen. Darüber hinaus gibt die Nutzungenpotentialanalyse von dem Kölner Architekturbüro raumwerk.architekten ausführlichere Auskunft zu Struktur und Zustand der Gebäude des Osthofs. Die entsprechenden Dokumente (inkl. Fotos der Gebäude) befinden sich in der Anlagen D und E. 17 4.2 Informationen und Kennzahlen zu den Gebäuden Nachfolgend wird eine Kurzübersicht zu den Kennzahlen der Gebäude aufgeführt. Vertiefende Informationen können den Anlagen D und E entnommen werden. Dillenburger Str. 63 Baujahr: ca. 1953/57 Konstruktion: Massiver Geschossbau Fassade, Wände: Ziegelmauerwerk Decken: Kappendecken / Stahlbeton-Massivdeckenplatten Böden: Estrich Treppe: Massiv mit Werksteinstufen Dach: Flachdach als Holzkonstruktion mit Dichtungsbahnen Raumhöhe: 3-4 m BGF gesamt: 1.080qm Dillenburger Str. 65 Baujahr: ca. 1953/57 Konstruktion: Massiver Geschossbau Fassade, Wände: Ziegelmauerwerk Decken: Beton Böden: Estrich Treppe: Massiv mit Werksteinstufen Dach: Flachdach als Holzkonstruktion mit Dichtungsbahnen Raumhöhe: 3-4 m BGF gesamt: 3.860 qm Dillenburger Str. 67 Baujahr: ca. 1961 Konstruktion: Massiver Geschossbau Fassade, Wände: Ziegelmauerwerk Decken: Beton Böden: Estrich Treppe: Massiv mit Terrazzo Dach: Flachgeneigtes Dach als Holzkonstruktion mit Dichtungsbahnen Raumhöhen: ca. 3-4 m BGF gesamt: 2.340 qm Halle 58 Baujahr: 1913/16 Konstruktion: Stahlkonstruktion Fassade, Wände: Stahlfachwerk mit Mauerwerksausfachungen mit Fensterbändern Dach: Bimsdielen, Holzschalung, 5 Dachreiter aus Drahtglas Raumhöhe: zwischen 11,0-14,0 m BGF gesamt: ca. 4.100 qm 18 Halle 60 Baujahr: 1913/16 Konstruktion: Stahlkonstruktion Fassade, Wände: Mauerwerk, Zierfassade, ausgemauertes Stahlfachwerk Böden: Beton Dach: Mansarddach mit großflächiger Oberlichtverglasung, 3 Sheddächer mit Glasbändern Raumhöhe: zwischen 6,0 -11,2 m BGF gesamt: 3.950 qm Denkmalschutz besteht Halle 63 Baujahr: ca. 1963/65 Konstruktion: Stahlkonstruktion Fassade, Wände: Gasbetonplatten; Kalksandstein Mauerwerk Böden: Beton mit Basaltinplatten Dach: Flachgeneigtes Dach als Stahlkonstruktion, 4 großflächige Dachreiter Raumhöhe: 8,6 -9,7 m BGF gesamt: 1.500 qm Einbau: 2-geschossig mit Büro-, Technik- und Nebenräumen (BGF: 360 qm) Besonderheiten: Metalltore, Kranbahnanlage Halle 64: es liegen keine Informationen vor Halle 66 Baujahr: 1960 Konstruktion: Massivbau mit Stahlkonstruktion Fassade, Wände: Ziegelmauerwerk und Stahlkonstruktion, ausgefacht Böden: Beton Dach: Flachgeneigt mit eingebauten Dachreitern zur Hallenbelichtung Raumhöhe: zwischen 3-4 m und 4,5-8,0m BGF gesamt: 795 qm Halle 68: es liegen keine Informationen vor Gesamt-BGF Osthof Die BGF des gesamten Osthofs summiert sich bei Nutzung aller bisherigen Gebäude auf ca. 16.500 qm. Alle erforderlichen Versorgungstrassen für die technische Erschließung des Osthofs sind im umliegenden Straßensystem vorhanden. Die Leitungen sind bis zu den Hauptanschlüssen in einem guten Zustand. Der Anschluss an einzelne Gebäude ist noch herzurichten, bzw. wurde nur provisorisch hergestellt. Die gebäudebezogene technische Ausrüstung der einzelnen Gebäude entspricht nicht mehr den aktuellen Vorschriften und ist z.T. provisorisch ertüchtigt aber in großen Teilen marode. 19 5. Rechtliche und planerische Rahmenbedingungen 5.1 Regionalplan / Flächennutzungsplan Der Regionalplan weist den Bereich des Osthofs als Allgemeinen Siedlungsbereich (ASB) aus. Der aktuelle Flächennutzungsplan stellt das Areal überwiegend als Industriegebiet (GI) dar. Lediglich die Halle 59, genutzt durch die AbenteuerHallen Kalk und die nördlich angrenzende Halle 60 sind als Gemeinbedarfsflächen mit der Zweckbestimmung „Jugendeinrichtung“ dargestellt. Eine öffentliche Grünfläche in Form eines Ost-West-Bandes nördlich der Hallen ist ebenfalls im Flächennutzungsplan dargestellt. Abbildung 4: Ausschnitt Flächennutzungsplan 20 5.2 B-Plan Der Bebauungsplan 70449/09 "Wiersbergstraße" wurde vom Rat der Stadt Köln am 12.05.2015 beschlossen und setzt sowohl Gemeinbedarfsflächen mit der Zweckbestimmung „Schule“ für die Kaiserin-Theophanu-Schule als auch öffentliche Grünflächen für das Grünband in der Ost-West-Achse fest. Die AbenteuerHallen (Halle 59) und die Halle 60 sind in diesem B-Plan als Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung „Jugendeinrichtung“ festgesetzt. Abbildung 5: Bebauungsplan 70449.09 "Wiersbergstraße Köln Kalk" 2015 (Anlage C) 21 5.3 Aufstellungsbeschluss Für die Neuarrondierung des Areals zwischen Neuerburgstraße und Halle 70/71 (ehemals Museum Selma und Freilufthalle) in Verbindung mit dem nördlich geplanten Grünzug Kantstraße und den bereits festgesetzten Gemeinbedarfsflächen für Schule und Jugendeinrichtungen liegt ein Aufstellungsbeschluss vom 31.10.2019 (2642/2019) vor („Bebauungsplan Hallen Kalk“). Die Beteiligung nach §4 (1) BauGB wurde im Herbst 2022 abgeschlossen. Derzeit wird die konkrete Nutzung des Neubaufeldes auf aktuelle Bedarfe geprüft. Hiervon abhängig wird es sein, ob das begonnene Bauleitplanverfahren fortgeführt oder der Geltungsbereich noch einmal angepasst wird. Abbildung 6: Voraussichtlicher Geltungsbereich Bebauungsplan Hallen Kalk 22 5.4 Denkmalschutz Die Hallen 58, 59 und 60 wurden 2011 in die Denkmalliste der Stadt Köln eingetragen. Die genannten Objekte sind Baudenkmäler im Sinne von § 2 Abs. 1 und 2 des Denkmalschutzgesetzes (DSchG NRW). Weitere Informationen können der Anlage I entnommen werden. Abbildung 7: Auszug aus "Osthof Hallen Kalk Nutzungspotentialanalyse" von raumwerk.architekten, S. 12 (siehe Anlage D) 5.5 Förderprogramme und Finanzierungsoptionen Die Einwerbung von Städtebaufördermitteln bedingt die Entwicklung eines Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes (ISEK) mit einer belastbaren Aussage zur förderrechtlichen Unrentierlichkeit der Gesamtmaßnahme. Dies erfordert die Gegenüberstellung aller zu erwartenden Ausgaben und Einnahmen/Erlöse, incl. Prüfung vorrangiger Fördermöglichkeiten (Subsidiarität der Städtebauförderung). Daneben muss die zeitliche Komponente aus der Förderrichtlinie 2023 erfüllt sein, d.h. innerhalb einer max. Umsetzungsdauer von 10 Jahren müssen die investiven Projekte in den ersten sechs Jahren nach Bewilligung die Lph 6 HOAI erreicht haben. Die Stadt Köln befindet sich derzeit in der Erstellung eines Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes „Kalker Mitte“. Das Konzept dient als Grundlage zur Beantragung von Städtebaufördermitteln. Geplant ist eine Förderung über das Programm „Sozialer Zusammenhalt - Zusammenleben im Quartier gemeinsam gestalten“. Aufgrund des integrierten Plans muss eine förderrechtliche Gesamtbetrachtung des Areals Hallen Kalk erfolgen, d.h. eine Förderung von Teilflächen, z.B. dem Osthof ist 23 nur dann möglich, wenn sich für das Gesamtareal der Hallen Kalk eine unrentierliche Entwicklung abzeichnet. Dies ist nach derzeitigem Kenntnisstand nicht der Fall. Die Entwicklung eines Integrierten Stadtentwicklungskonzept für die Hallen Kalk wird daher zunächst nicht weiterverfolgt. Weitere Fördermöglichkeiten und damit verbundene Finanzierungsoptionen müssen im Laufe des Planungsprozesses geprüft werden. Die Mitgliedsinitiativen der VGO verstehen sich als aktive Entwicklungspartnerinnen und sind bereit, über die inhaltliche Gestaltung hinaus unternehmerische Mitverantwortung zu übernehmen. Dies schließt die eigenständige Akquise von Fördermitteln (z. B. aus Stiftungen, Programmen der kulturellen Bildung oder Inklusionsförderung) ausdrücklich ein, um zur langfristigen finanziellen Tragfähigkeit und zum gemeinwohlorientierten Betrieb des Osthofs beizutragen. 24 6. Planungs- und Entwicklungsziele 6.1 Integrierter Plan Hallen Kalk Der Stadtentwicklungsausschuss hat am 30.03.2017 die Durchführung eines interdisziplinären, dialogischen Werkstattverfahrens zur Erstellung einer Nutzungsanalyse, eines Entwicklungskonzeptes sowie eines Vermarktungskonzeptes für einen Teil des ehemaligen Werksgeländes der Klöckner- Humboldt-Deutz AG zwischen der Kalker Hauptstraße und der Dillenburger Straße im Stadtteil Kalk beschlossen (0502/2017). Ziel des städtebaulichen Werkstattverfahrens Hallen Kalk war es, die konzeptionellen Grundlagen für die zukünftige Entwicklung des Kalker Südens zu legen. Der dort gefundene Siegerentwurf des Büros beL Sozietät für Architektur in Zusammenarbeit mit Guido Spars wurde gemeinsam mit der Verwaltung im Rahmen zweier Werkstattgespräche im Juli 2019 weiterentwickelt. Die Ergebnisse wurden in einer Machbarkeitsstudie zusammengefasst und letztlich als sogenannter „Integrierter Plan Hallen Kalk“ im November 2019 vom Rat der Stadt Köln beschlossen (Anlage B). Das Konzept gliedert sich in ein westliches Neubaufeld für Wohnen und Arbeiten, die Platzierung des Dokumentationszentrums über die Migration in Deutschland (zwischenzeitlich mit Namen „Museum Selma“) mittig in die Halle 70 mit Zugang über die Freilufthalle 71 und die östlichen rund um den Osthof gelegenen Hallen 58-66, sowie die Gebäude entlang der Dillenburgerstraße 63-67. Der Integrierte Plan bildet die einzige politisch formal beschlossene planerische Grundlage für das gesamte Areal und trifft keine konkreteren Aussagen hinsichtlich der Bebaubarkeit und Nutzung des Osthofs. Abbildung 8: Integrierter Plan Hallen Kalk mit Hallenbeschriftung (Anlage B) 25 6.2 Städtebauliche bzw. architektonische Rahmenbedingungen In der städtebaulichen Perspektive ist der Osthof eingebunden in ein großangelegtes Transformationsgebiet. Ziel ist es, das Areal schrittweise für Wohnen, Gewerbe, Grünflächen und Kultur zu öffnen. Die Hallen Kalk sind damit ein zentraler Ankerpunkt für die weitere Entwicklung Köln-Kalks – ein Ort, an dem sich die industrielle Vergangenheit mit neuen sozialen, kulturellen und städtischen Funktionen verbindet. Vorgaben bestehen derzeit ausschließlich für die im Geltungsbereich des bestehenden Bebauungsplans Wiersbergstraße liegende Halle 60. Hier setzt der Bebauungsplan konkret „Fläche für Gemeinbedarf – Jugendeinrichtung“ und eine Grundflächenzahl von 1,0 fest (siehe Anlage C). Für das übrige Areal bestehen keine konkret festgelegten städtebaulichen oder architektonischen Vorgaben. Planungsrechtliche Grundlage für Baumaßnahmen bildet hier zum jetzigen Stand § 34 BauGB. Das bedeutet, dass die städtebaulichen Strukturen – hierzu zählen insbesondere Raumkanten, Gebäudeanordnungen, Gebäudehöhen und - Kubaturen, Nutzungen, Öffnungen und deren räumliche Bezüge zueinander – frei gestaltbar sind, solange sie sich in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen. Dies eröffnet einen breiten Spielraum für unterschiedliche städtebauliche und architektonische Konzepte, die den Ort in seiner Eigenart neu interpretieren und weiterentwickeln können. Auch hinsichtlich der architektonischen Ausgestaltung bestehen keine festgelegten Anforderungen. Erwartet wird jedoch, dass die geplanten Baukörper in einem sinnhaften und nachvollziehbaren Bezug zur unmittelbaren Umgebung stehen und dabei in ihrem Erscheinungsbild den industriellen Charakter des Areals aufnehmen und fortschreiben. Die baurechtliche Grundlage für zukünftige Genehmigungen kann sich in Abhängigkeit zu geplanten Vorhaben im weiteren Planungsprozess ändern. 6.3 Denkmalpflegerische Rahmenbedingungen Im Hinblick auf den Denkmalschutz ist zu beachten, dass die Hallen 58, 59 und 60 unter Denkmalschutz stehen. Aufgrund ihres baulichen Zustandes werden Eingriffe in die denkmalgeschützte Substanz erforderlich sein. Diese sind im Rahmen des weiteren Verfahrens eng mit den zuständigen Denkmalbehörden abzustimmen, um sowohl den Erhalt der denkmalwerten Substanz als auch eine angemessene zukünftige Nutzung zu gewährleisten. Für die Halle 60 ist zudem eine kurzfristige denkmalgerechte Sicherung der vorhandenen Bausubstanz notwendig. Für Sanierungs- und Umbaumaßnahmen an diesen Gebäuden besteht die Erlaubnispflicht gemäß § 9 DSchG NRW. Alle anderen Gebäude des Osthofs stehen nicht unter Denkmalschutz, weisen jedoch zum Teil erhaltenswerte Elemente auf. 26 Im Bereich der Dillenburger Straße 65 - 67 wird die Bebauung durch eine Ziegelsteinfassade zur Dillenburger Straße hin geprägt. Bei einem Abriss und Neubau der Gebäude sollte diese Fassade nach Möglichkeit erhalten bleiben oder durch eine vergleichbare Materialität an die ursprüngliche Situation erinnern. Die westliche Fensterachse der Südfassade des Gebäudes Dillenburger Straße 63 ist mit dem Ziergiebel der historischen Halle 70 verbunden und sollte nach Möglichkeit beibehalten und in der weiteren Planung berücksichtigt werden. Die Gebäude im Osthof (Halle 63, 64,66 und 68) stellen keine aus denkmalpflegerischer Sicht erhaltenswerte Bausubstanz dar, befinden sich aber in einer aktiven Nutzung über die Pioniernutzungsverträge der Initiativen. Bei einem potenziellen Abriss und späteren Neubau von Gebäuden im Innenhof ist hier jedoch ein Mindestabstand zu den Baudenkmälern (Halle 58, 59, 60) einzuhalten. Dieser Abstand sollte mindestens der Gebäudehöhe der denkmalgeschützten Hallen entsprechen. 6.4 Informationen zum Erbbaurecht Um eine dauerhafte Nutzung zu gewährleisten, muss das Gesamtprojekt sowohl hinsichtlich der Sanierung und Unterhaltung der Aufbauten und des Geländes als auch im langfristigen Betrieb finanziell gesichert sein und sich wirtschaftlich selbst, d.h. ohne städtische Mittel tragen können. Die Stadt Köln unterstützt eine gemeinwohlorientierte Ausrichtung der Nutzung des Osthofs durch die Möglichkeit eines vergünstigten Erbbauzinses. Das gesamte Grundstück soll ausschließlich im Rahmen eines zusammenhängenden Erbbaurechts (ohne Teilerbbaurechte oder Untererbbaurechte) vergeben werden. Nachfolgend ein Ausschnitt der bereits feststehenden wesentlichen Inhalte des Erbbaurechts, die im Rahmen eines noch folgenden Vergabeverfahrens nicht verhandelbar sind: • Die Laufzeit des Erbbaurechts beträgt 80 Jahre. • Die Grundstücksgröße beträgt ca. 22.350 m². • Der positive Erbbauzins ist laufend, d.h. jährlich im Voraus am 01.01. eines jeden Jahres über die gesamte Laufzeit zu entrichten. • Die Erbbauzinsanpassung erfolgt alle 3 Jahre der Entwicklung des Verbraucherpreisindex. • Soziokulturelle Projekte können einen reduzierten Zinssatz erhalten (siehe hierzu Anlage H: „Erbbaurecht-Baustein 2: Grundstücke für soziokulturelle Nutzung“) • Die Bestandsimmobilie – wie sie steht und liegt –und die bestehenden Mietverhältnisse sind durch den Erbbauberechtigten zu übernehmen. • Die Stadt Köln behält sich vor, den wesentlichen Inhalt des Erbbaurechts im Rahmen der Vorbereitung des Vergabeverfahrens weiter zu definieren bzw. zu ergänzen oder zu ändern. 27 7. Verfahrensorganisation Markterkundung 7.1 Ablauf Bei diesem Verfahren handelt es sich um eine Markterkundung. Die in diesem Dokument enthaltenen Informationen stellen wesentliche Eckpunkte dar und sind unverbindlich. Die Markterkundung dient dazu, frühzeitig ein breites Spektrum an Ideen, Visionen und Anregungen zu erfassen sowie gegebenenfalls bestehende Fragestellungen zu klären. Die Kontaktaufnahme kann formlos und unverbindlich erfolgen. Ziel ist es, einen offenen und konstruktiven Austausch zu ermöglichen, der als Grundlage für weitere Überlegungen und Planungen zur Entwicklung des Osthofs der Hallen Kalk dienen kann. Die Stadt möchte ausdrücklich darauf hinweisen, dass die Teilnahme an der Markterkundung mit keinerlei Verpflichtungen verbunden ist. Vielmehr soll ein niederschwelliger Rahmen geschaffen werden, der allen Interessierten die Gelegenheit bietet, ohne formale Hürden in einen ersten Dialog mit dem Grundstückeigentümer (Stadt Köln) einzutreten. Angebote sind ausdrücklich nicht erwünscht. Ansprüche im Hinblick auf die Eröffnung und Ausgestaltung eines sich ggf. anschließenden Vergabeverfahrens lassen sich aus der Markterkundung nicht ableiten. Gegenstand der Markterkundung im Sinne des § 2 EU Abs. 7 VOB/A ist nicht die Vergabe eines öffentlichen Auftrages. Es besteht kein Anspruch auf Durchführung eines Vergabeverfahrens. Eine Erstattung von Aufwendungen, die den Interessenten durch die Teilnahme an der Informationsveranstaltungen oder ansonsten im Zusammenhang mit Maßnahmen der Markterkundung entstehen, sind ausgeschlossen. 7.2 Termine und Kontakt Die Markterkundung beginnt mit dem Tag der Veröffentlichung. Innerhalb der in der Veröffentlichung genannten Frist sind alle interessierten Akteurinnen und Akteure – unabhängig von Größe, Rechtsform oder Branchenschwerpunkt – ausdrücklich eingeladen, mit der Stadt Köln – Amt für Stadtentwicklung und Statistik in Kontakt zu treten. Hierfür reichen Sie bitte Ihre Interessensbekundung ein, verbunden mit ersten konzeptionellen Ideen / Vorstellungen für die von Ihnen in Betracht gezogene Nutzung. Dabei kommt es der Stadt Köln vor allem darauf an zu verstehen, wie z.B. Investoren, Bauträger, Stiftungen, Genossenschaften oder sonstige Akteure sich vorstellen können, den genannten Zielen - insbesondere der Sicherung einer gemeinwohlorientierten Nutzung unter Einbeziehung der bestehenden Akteur*innen - Rechnung tragen zu können. 28 Es besteht die Möglichkeit, das betreffende Areal im Rahmen eines Ortstermins zu besichtigen. Hierfür werden individuelle Termine nach vorheriger Abstimmung vereinbart. Anfrage zu einem Ortstermin sind innerhalb der oben genannten Frist zu stellen. Der Ortstermin selbst kann auch im Nachgang stattfinden. Bitte wenden Sie sich dazu per E-Mail an die nachfolgend genannten Ansprechpartner*innen. Für ihre Interessenbekundung können sie das unter Anlage A beigefügte Formular verwenden. Die Verwendung ist freiwillig und nicht verpflichtend. Auf diesem Formular können zusätzlich offene Fragestellungen und ergänzende Informationen durch den/die Interessenten/in an die Stadt Köln weitergegeben werden. Ihre Fragen dienen als Grundlage für die weitere Umsetzung. Sie werden innerhalb der Laufzeit gesammelt und abschließend – soweit möglich – im Rahmen einer Dokumentation der Markterkundung transparent für alle Interessierten beantwortet. Ihre Interessensbekundung richten Sie bitte per Email an die u. g. Projekt- Emailadresse. 7.3 Kommunikation und Ansprechpartner*innen Herr Johannes Wilberz Frau Sabrina Peters Stadt Köln Amt für Stadtentwicklung und Statistik Willy-Brandt-Platz 2 50679 Köln E-Mail: 15-HallenKalk@stadt-koeln.de 29 8. Anlagen ANLAGE A Vorlage zur Interessensbekundung ANLAGE B Beschlussvorlage Werkstattverfahren Hallen Kalk Hier: Integrierter Plan als Grundlage der weiteren Bearbeitung (Vorlagen Nr. 2646/2019) , online abrufbar unter: SessionNet | Werkstattverfahren Hallen Kalk Hier: Integrierter Plan als Grundlage der weiteren Bearbeitung) ANLAGE C Bebauungsplan 70449.09 "Wiersbergstraße Köln Kalk" 2015: online abrufbar unter: https://geoportal.stadt-koeln.de/pdf/bplan-public/70449.09.000.00.pdf ANLAGE D Nutzungspotentialanalyse raumwerk.architekten, Oktober 2024 ANLAGE E Bauzustandsuntersuchungen HIK, Februar 2018/Januar 2024 ANLAGE F Ratsbeschluss 07.12.2023: Gemeinwohlorientierte Entwicklung des Osthofs der Hallen Kalk online abrufbar unter: SessionNet | Gemeinwohlorientierte Entwicklung des Osthofs der Hallen Kalk ANLAGE G Osthof Kalk O.K. (VGO e.V.) Exposé “Sonnenrad“ - gemeinwohlorientierte Kriterien für die Hallen Kalk ANLAGE H Ratsbeschluss 16.05.2024: Erbbaurecht-Baustein 2: Grundstücke für soziokulturelle Nutzung, online abrufbar unter: SessionNet | Erbbaurecht-Baustein 2: Grundstücke für soziokulturelle Nutzung ANLAGE I Denkmal Hallen 59 und 60 Denkmal Halle 58 30 9. Abbildungsverzeichnis Abbildung 1: Osthof Hallen Kalk mit aktuellen Nutzungen ................................ ....................10 Abbildung 2: Vorgesehene Fläche für zusammenhängendes Erbbaurecht mit Zuordnung der Flurstücke ................................ ................................ ................................ .............................12 Abbildung 3: Bauliche Schnittstellen zu Halle 70 (Standort Museum Selma in Prüfung) .......14 Abbildung 4: Ausschnitt Flächennutzungsplan ................................ ................................ .....19 Abbildung 5: Bebauungsplan 70449.09 "Wiersbergstraße Köln Kalk" 2015 (Anlage C) ........20 Abbildung 6: Voraussichtlicher Geltungsbereich Bebauungsplan Hallen Kalk ......................21 Abbildung 7: Auszug aus "Osthof Hallen Kalk Nutzungspotentialanalyse" von raumwerk.architekten, S. 12 (siehe Anlage D) ................................ ................................ ......22 Abbildung 8: Integrierter Plan Hallen Kalk mit Hallenbeschriftung (Anlage B) .......................24 31 10. Impressum Stadt Köln Amt für Stadtentwicklung und Statistik Räumliche Stadtentwicklungsplanung Willy Brandt Platz 2 50679 Köln 15-HallenKalk@stadt-koeln.de
Mitteilung Ausschuss
5008 Zeichen
Dezernat, Dienststelle IX/151/2 Vorlagen-Nummer 16.06.2026 1485/2026 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Liegenschaftsausschuss 16.06.2026 Bezirksvertretung 8 (Kalk) 18.06.2026 Ausschuss Kunst und Kultur 25.06.2026 Ausschuss für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit 30.06.2026 Durchführung einer europaweiten Markterkundung / Osthof Hallen Kalk Sachstand Osthof Hallen Kalk Der Osthof befindet sich im rechtsrheinischen Stadtteil Köln-Kalk. Er ist Teilbereich des ehe- maligen Firmengeländes der Klöckner Humboldt Deutz AG, südlich der Kalker Hauptstraße gelegen. Das Gelände des Osthofs erstreckt sich zwischen der Dillenburger Straße, der Chris- tian-Sünner Straße, dem Grünzug Kantstraße sowie der ehemaligen Produktionshalle (Halle 70) westlich des Grundstücks und umfasst eine Gesamtfläche von rund 2,2 ha (22.000 m²). Der Osthof ist geprägt von fünf Industriehallen und drei ehemaligen Bürogebäuden (Straßen- randbebauung Dillenburger Straße) sowie innenliegenden Freiflächen, die sowohl Entwick- lungspotenzial als auch Herausforderungen bieten. Die Gebäude stehen in engem Bezug zu den umgebenden Wohn- und Gewerbequartieren, da die Industrie einst unmittelbar mit dem Alltagsleben im Stadtteil verflochten war. Der Stadtentwicklungsausschuss hat am 30.03.2017 die Durchführung eines interdisziplinä- ren, dialogischen Werkstattverfahrens zwischen der Kalker Hauptstraße und der Dillenburger Straße im Stadtteil Kalk beschlossen (0502/2017). Ziel des städtebaulichen Werkstattverfah- rens Hallen Kalk war es, die konzeptionellen Grundlagen für die zukünftige Entwicklung des Kalker Südens zu legen. Der dort gefundene Siegerentwurf des Büros beL Sozietät für Architektur in Zusammenarbeit mit Guido Spars wurde gemeinsam mit der Verwaltung im Rahmen zweier Werkstattgesprä- che im Juli 2019 weiterentwickelt. Die Ergebnisse wurden in einer Machbarkeitsstudie zusam- mengefasst und letztlich als sogenannter „Integrierter Plan Hallen Kalk“ im November 2019 vom Rat der Stadt Köln beschlossen. Der Integrierte Plan ist die politisch formal beschlossene planerische Grundlage für das Areal. Allerdings trifft sie keine konkreteren Aussagen hinsicht- lich der Bebaubarkeit und Nutzung des Osthofs. Wie bekannt, scheiterte 2023 der Versuch den Osthof im Rahmen des Initialkapitalmodells der Montag Stiftung Urbane Räume – damals noch Mitglied der VGO – zu entwickeln. Daraufhin bekräftigte der Rat seinen Willen, den Ost- hof gemeinwohlorientiert zu entwickeln (AN/2175/2023). 2024 und 2025 führte die Stadtverwaltung zusammen mit der reformierten VGO erneut eine dialogische Workshopreihe zur Perspektive des Osthofs durch. Im Zuge dessen gelang es, die ersten Pioniernutzungen vor Ort anzusiedeln. Die Workshopreihe kam unter anderem 2 auch zu dem Ergebnis, im Rahmen eines Markterkundungsverfahrens gemeinsam nach ei- nem/einer gemeinwohlorientierten Entwicklungspartner*in für den Osthof zu suchen. Die Stadt Köln beabsichtigt die Teilfläche der sog. „Hallen Kalk“ in einem ausgewiesenen In- dustriegebiet südlich der Kalker Hauptstraße, welches mit mehreren Industriehallen und Büro- gebäuden bebaut ist, im Erbbaurecht zu vergeben. Im Vorfeld der geplanten Grundstücks- vergabe soll ein Markterkundungsverfahren durchgeführt werden. Das Verfahren dient einer Einschätzung, ob seitens potenzieller Investor*innen, Bauträger*innen, Stiftungen, Genossen- schaften oder sonstiger Akteur*innen Interesse besteht, diese ehemalige Industriefläche unter den dargestellten städtebaulichen Zielen in einem partizipativen Prozess gemeinwohlorientiert zu entwickeln. Verfahren Markterkundung Die Teilnahme an der Markterkundung ist freiwillig und unverbindlich. Hierbei handelt sich ex- plizit um kein Vergabeverfahren. Die Markterkundung dient dazu, frühzeitig ein breites Spekt- rum an Ideen, Visionen und Anregungen zu erfassen sowie gegebenenfalls bestehende Fra- gestellungen zu klären. Die Informationen, die im Rahmen dieser Markterkundung eingehen, dienen somit auch der Verfahrensvorbereitung der sich daran anschließenden Umsetzung. Die Veröffentlichung der Markterkundung erfolgt im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaf- ten. Ergänzende Hintergrundinformationen sind dem Exposé (siehe Anlage 1) zu entnehmen. Das Exposé geht auch auf die Nachbarschaft zu der Halle 70/Museum SELMA ein und bildet den aktuellen Informationsstand ab. Die weitere Entwicklung des Museumsprojektes in der Halle 70 wird weiterhin beobachtet und der jeweils aktuelle Stand im Laufe des Verfahrens und bei einer späteren Ausschreibung berücksichtigt. Die Markterkundung soll im dritten Quartal 2026 durchgeführt werden. Es ist eine Laufzeit von drei Monaten nach Veröffentlichung der Markterkundung vorgesehen. Die Ergebnisse der Markterkundung werden im Anschluss verwaltungsintern ausgewertet und mit einer Empfeh- lung zum weiteren Vorgehen dem Rat der Stadt Köln vorgelegt. Gez. Haack Anlage: Exposé zur Markterkundung
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: vertagt
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (9)
- Kalker Hauptstraße
- Dillenburger Straße 67
- Christian-Sünner-Straße
- Kantstraße
- Trimbornstraße
- Neuerburgstraße
- Wiersbergstraße
- Willy-Brandt-Platz 2
- Straße 6
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- 1485/2026
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 16.06.2026
- Erstellt
- 19.05.2026 12:35