Mandari Insight

1485/2026

Durchführung einer europaweiten Markterkundung / Osthof Hallen Kalk

Mitteilung Ausschuss 16.06.2026

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Nächste Beratung: Ausschuss für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit, Sitzung am 30.06.2026, TOP 18.8

Anlage 1

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Anlage 1

48620 Zeichen

Exposé  
Markterkundung Osthof / Hallen Kalk 
im Stadtteil Köln Kalk 
 
Stand: Mai 2026

2 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
„Das wurde mal Zeit, dass es endlich losgeht!“  
(Bärbel Lange, Künstlerin am Kunsthaus Kat18)

3 
 
Inhalt 
1. Einleitung: Anlass und Ziel der Markterkundung ................................ ...............................  4 
2. Gemeinwohlorientierte Quartiersentwicklung ................................ ................................ .... 5 
2.1 Anforderungen an Gemeinwohlorientierte Nutzungen ................................ ............. 5 
2.2 Gemeinwohlorientierte Nutzungen im Osthof ................................ .......................... 7 
2.3 Visionen der VGO für den Osthof................................ ................................ ............ 9 
3. Rahmenbedingungen des Standortes ................................ ................................ ..............10 
3.1 Lage und städtebaulicher Kontext ................................ ................................ ......... 10 
3.2 Erschließung (Verkehr, Wege, ÖPNV) ................................ ................................ .. 11 
3.3 Historie des Ortes ................................ ................................ ................................ . 11 
3.4 Eigentums- und Rechtsverhältnisse ................................ ................................ ...... 12 
3.5 Sonstige Nutzungen................................ ................................ ..............................  13 
3.6 Umfeld / Nachbarschaft ................................ ................................ ........................ 14 
3.7 Stadtteil / Sozialraum Kalk ................................ ................................ .................... 15 
4. Bestandsaufnahme ................................ ................................ ................................ ..........16 
4.1 Gebäudestruktur und baulicher Zustand ................................ ...............................  16 
4.2 Informationen und Kennzahlen zu den Gebäuden ................................ ................ 17 
5. Rechtliche und planerische Rahmenbedingungen ................................ ...........................19 
5.1 Regionalplan / Flächennutzungsplan ................................ ................................ .... 19 
5.2 B-Plan ................................ ................................ ................................ ................... 20 
5.3 Aufstellungsbeschluss ................................ ................................ .......................... 21 
5.4 Denkmalschutz ................................ ................................ ................................ ..... 22 
5.5 Förderprogramme und Finanzierungsoptionen ................................ ..................... 22 
6. Planungs- und Entwicklungsziele ................................ ................................ .....................24 
6.1 Integrierter Plan Hallen Kalk ................................ ................................ ................. 24 
6.2  Städtebauliche bzw. architektonische Rahmenbedingungen ................................ . 25 
6.3  Denkmalpflegerische Rahmenbedingungen ................................ .......................... 25 
6.4  Informationen zum Erbbaurecht ................................ ................................ ............ 26 
7. Verfahrensorganisation Markterkundung ................................ ................................ .........27 
7.1 Ablauf ................................ ................................ ................................ ................... 27 
7.2  Termine und Kontakt ................................ ................................ ............................. 27 
7.3  Kommunikation und Ansprechpartner*innen ................................ ......................... 28 
8. Anlagen ................................ ................................ ................................ ............................29 
9. Abbildungsverzeichnis ................................ ................................ ................................ ......30 
10. Impressum................................ ................................ ................................ ......................31

4 
 
1. Einleitung: Anlass und Ziel der Markterkundung  
Die Stadt Köln beabsichtigt eine im Stadtteil Kalk/ Bezirk Köln-Kalk gelegene 
Teilfläche der sogenannten „Hallen Kalk“ in einem gem. Flächennutzungsplan 
ausgewiesenen Industriegebiet südlich der Kalker Hauptstraße, welches mit 
mehreren Industriehallen und Bürogebäuden bebaut ist, im Erbbaurecht zu 
vergeben.  
Im Vorfeld der geplanten Grundstücksvergabe führt die Stadt Köln dieses 
Markterkundungsverfahren durch. Die Markterkundung soll der Stadt einen breiten 
Überblick über potenzielle Entwicklungsperspektiven für die genannten Flächen 
geben.  
Die Zielsetzung der Stadt Köln ist es, mit einem/einer externen Partner*in und in 
Kooperation mit der VGO (Verantwortungsgemeinschaft Osthof e.V.) den Osthof der 
Hallen Kalk zu einem gemeinwohlorientierten, partizipativen und zukunftsweisenden 
Ort weiterzuentwickeln. 
 
Bereits heute ist dieser Ort nicht nur eine industrielle Entwicklungs- und 
Transformationsfläche, sondern ein lebendiger Produktions-, Lern- und 
Begegnungsort.  
Gesucht werden Investor*innen, Bauträger*innen, Stiftungen, Genossenschaften 
oder sonstige Akteure, die Interesse daran haben, diese ehemalige Industriefläche 
unter Berücksichtigung der dargestellten städtebaulichen Ziele und in 
Zusammenarbeit mit der VGO in einem partizipativen Prozess gemeinwohlorientiert 
zu entwickeln. 
Jede natürliche oder juristische Person, die an der Projektentwicklung dieser  
ca. 2,2 ha großen Teilfläche samt Bestandsobjekten im Erbbaurecht interessiert ist, 
wird hiermit gebeten, ihr Interesse bei der Stadt Köln – Amt für Stadtentwicklung und 
Statistik – zu bekunden. Die Teilnahme an der Markterkundung ist freiwillig und 
unverbindlich. Weiteres zum Verfahren siehe zudem Kapitel 7.

5 
 
2. Gemeinwohlorientierte Quartiersentwicklung 
2.1 Anforderungen an Gemeinwohlorientierte Nutzungen 
Bereits heute bestehen auf dem Gelände erste gemeinwohlorientierte 
Pioniernutzungen, die dem Standort in den vergangenen zwei Jahren neues Leben 
eingehaucht haben. Drei Initiativen aus den Bereichen Kunst und Kultur mit 
Schwerpunkten im Sozialen, Inklusion und Nachbarschaftsarbeit nutzen Teilflächen 
für Veranstaltungen wie Lesungen, Konzerte, Shows, Aufführungen, Ausstellungen, 
Workshops, Residenzen und offene Begegnungsformate für die Nachbarschaft. 
Diese Aktivitäten bereichern den Stadtteil und wirken darüber hinaus in die gesamte 
Stadtgesellschaft. Sie sind daher bei der weiteren Entwicklung des Areals 
ausdrücklich zu berücksichtigen. Zu einer entsprechenden Berücksichtigung und 
Verstetigung der gemeinwohlorientierten Nutzung unter Einbezug der bereits 
genannten Initiativen wird um entsprechende Ideen der Interessierten gebeten.  
Das zukünftige Nutzungskonzept soll den Standort zu einem Ort der Begegnung, 
des Lernens und der Teilhabe machen. Ziel ist es, niederschwellige Angebote zu 
schaffen, die sowohl die Bewohner*innen Kalks, als auch Besucher*innen aus 
anderen Stadtteilen und darüber hinaus überregional ansprechen. Ein besonderer 
Mehrwert ergibt sich aus der Nachbarschaft zu den bereits seit 20 Jahren 
ansässigen AbenteuerHallen Kalk. Sie sind außerdem assoziierte Partner des VGO 
e.V.  
 
Die Stadt Köln strebt an, dass im Rahmen des Nutzungskonzepts 
Wegeverbindungen und Übergänge zu den umliegenden Quartieren geschaffen 
werden, sodass der Osthof ein lebendiger und wertvoller Teil von und für Kalk wird. 
Dabei ist es von zentraler Bedeutung, die bestehenden Initiativen mit ihren 
Raumbedarfen einzubinden und gemeinsam mit weiteren Nutzungen ein tragfähiges 
Betreiber- und Trägermodell zu entwickeln. Von Seiten der Initiativen der VGO wurde 
Interesse signalisiert, Mit-Verantwortung für die Entwicklung des Geländes zu 
übernehmen (bspw. als Teil einer eG oder (g)GmbH).

6 
 
 
Exkurs Gemeinwohlorientierung: Von der Definition zur ersten Umsetzung 
Aufbauend auf dem Ratsbeschluss zum Integrierten Plan hat der 
Stadtentwicklungsausschuss im Juni 2020 die Verwaltung u.a. beauftragt, für die 
Entwicklung der Hallen Kalk einen strukturierten Gesprächsprozess zur Einbindung 
der zivilgesellschaftlichen Akteure vor Ort und weiterer Partner zu entwickeln und 
durchzuführen sowie Kriterien für eine gemeinwohlorientierte Nutzung zu 
beschreiben und dafür mögliche Baufelder zu definieren. 
Im sogenannten Dialogprozess definierten die interessierten Initiativen  unter 
Federführung der M ontag Stiftung Urbane Räume  zusammen mit der 
Stadtverwaltung gemeinwohlorientierte Kriterien. Um Projekte, Konzepte und deren 
Gemeinwohlorientierung einordnen zu können, wurde der sogenannte 
Kriterienkreis mit drei großen Themenbereichen definiert. Durch diese 
Differenzierung ist gewährleistet, dass inhaltliche und strukturelle Anforderungen 
an eine gemeinwohlorientierte Entwicklung des Osthofs erfüllt werden.  
 
Diese Definition diente als Grundlage zur Auswahl der heutig aktiven Initiativen im 
Osthof und bildet auch weiterhin die Grundlage zur Konzeption eines langfristigen 
Betreibermodells für das Gesamtareal.  
2023 scheiterte der Versuch den Osthof im Rahmen des Initialkapitalmodells der 
Montag Stiftung Urbane Räume – damals noch Mitglied der VGO – zu entwickeln. 
Nach Ausstieg der Montag Stiftung führte die Stadtverwaltung zusammen mit der 
reformierten VGO erneut eine dialogische Workshopreihe zur Perspektive des 
Osthofs durch. Zwischen 2024 und 2025 gelang es, die ersten Pioniernutzungen 
vor Ort anzusiedeln und Projektsteckbriefe von den Einzelinitiativen für eine 
langfristige Nutzung auszuarbeiten. Die Workshopreihe kam u.a. auch zu dem 
Ergebnis, im Rahmen eines Markterkundungsverfahrens gemeinsam nach 
einem/einer gemeinwohlorientierten Entwicklungspartner*in für den Osthof suchen 
zu wollen.

7 
 
 
2.2 Gemeinwohlorientierte Nutzungen im Osthof 
Verantwortungsgemeinschaft Osthof - VGO e.V.  
(Osthof Hallen Kalk)  
 
„Der Osthof ist kein gewöhnliches Projekt. Er ist ein Versprechen 
für eine andere, zukunftsgewandte Kulturpolitik in Köln. Offen, 
inklusiv und gemeinwohlorientiert.“ 
 
(Maria Helmis-Arend, Bürgermeisterin der Stadt Köln) 
 
Die o.g. Initiativen haben sich 2025 zu dem Verein „Verantwortungsgemeinschaft 
Osthof“ (VGO e.V.) zusammengeschlossen und stehen im Zentrum der Entwicklung 
des Osthofs. Gemeinsam mit der Stadt Köln arbeiten sie seit 2024 an einer 
langfristigen gemeinwohlorientierten Perspektive.  
Der Osthof soll gemeinsam mit diesen Initiativen weitergedacht und 
verantwortungsvoll gestaltet werden. Die VGO versteht sich als engagierte Partnerin 
in der Entwicklung des Osthofs und bringt gewachsene Strukturen, Erfahrung und ein 
starkes Netzwerk in den weiteren Prozess ein. Der Osthof ist kein unbeschriebenes 
Blatt, sondern ein Ort mit lebendiger Praxis, erprobten Kooperationen und viel 
Offenheit für neue Ideen.  
Diese VGO, diese Initiativen geben dem Ort bereits heute Herz, Haltung und Profil  
und stehen für die weitere Entwicklung des Osthofs als gemeinwohlorientierter 
Partner zur Verfügung. 
CCCC - Kreationszentrum Zeitgenössischer Zirkus  
(Hallen 63 + 64) 
 
“Das CCCC gilt zur Zeit als DER innovativste und solidarischste 
Ort der Freien Szene in Köln - vielleicht sogar in NRW. Und ist 
auch ein Best Practice Beispiel (...): Machen statt meckern.”  
 
(Dorothea Marcus, Podiumsdiskussion Zeit zum Reden am 
14.11.2025) 
 
 
Das CCCC - Kreationszentrum Zeitgenössischer Zirkus bietet als 
interdisziplinäres Zentrum für Zeitgenössischen Zirkus, Tanz und Bewegungskunst 
nicht nur eine Plattform für Forschung, Kreation und Aufführung, sondern integriert 
den besonderen Raum als aktives Element der Kunst. Die offene, lichtdurchflutete 
Halle, die Deckenhöhe und die schlichte und zugleich dynamische Architektur regen 
die künstlerische Praxis an.

8 
 
Neben Festivals, mehrwöchigen Residenzen, Werkstatt-Präsentationen auf dem 
Osthof und im öffentlichen Raum in Kalk, Bewegungsateliers, Workshops und 
Symposien baut das CCCC einen Bachelorstudiengang für Zeitgenössischen Zirkus 
auf. So wird das CCCC nicht nur zu einem Ort der Kunst, sondern auch zu einem 
Raum gesellschaftlicher Innovation und Begegnung. 
Kulturhof Kalk e.V. 
(Halle 66 + 68) 
“Der kulturhof ist zu einem sehr wichtigen dritten, sozio-
kulturellen Ort für den Stadtteil und drüber hinaus geworden. 
Besonders, weil das Vorhaben sich aus der Aktivenlandschaft 
Kalks selbst heraus entwickelt hat." 
(Therese Ziegler, Sozialraumkoordination Kalk) 
 
Der kulturhof kalk e.V. ist das sozio-kulturelle Zentrum auf dem Osthof. Entsprechend 
ihres Selbstverständnisses und dem Auftrag der Politik ist ihre Arbeit an 
gemeinwohlorientierten Prinzipien ausgerichtet. Ziel ist es, mit den anderen Initiativen 
der Verantwortungsgemeinschaft Osthof, Kalk und Köln nachhaltig kulturell zu 
bereichern. Die Schwerpunkte der Arbeit liegen auf: 
• Kuratierten künstlerischen, kulturellen und sozio-kulturellen 
Veranstaltungen 
mit Fokus auf die freie Szene, subkulturelle Projekte und Nachwuchsförderung 
• Bereitstellung von Räumen für Vereine und Initiativen 
für kulturelle Aktivitäten, sozio-kulturelle Projekte und Nachbarschaftshilfe 
• Förderung der Quartiers- und Nachbarschaftsarbeit 
durch Vernetzungsangebote der lokalen Gemeinschaft aus dem Stadtteil 
• Begleitung der Gesamtentwicklung des Hallen Kalk-Areals 
Kunsthaus Kalk  
(Dillenburger Straße 67)  
 
„Mit den Studenten zusammen arbeiten bedeutet mir alles. Die 
Zukunft ist wahr.“  
 
(Filip Mijo Livaja, Künstler im Kunsthaus Kat 18 und Student an 
der Inklusiven Akademie) 
 
“Im Kunsthaus Kalk entsteht die erste inklusive Klasse an einer 
Kunstakademie in Deutschland, die auch für Menschen mit 
kognitiven Beeinträchtigungen offen ist und sogar von ihnen 
mitgestaltet wurde. Damit setzen wir ein wichtiges Zeichen für 
Chancengleichheit und Teilhabe im Kultur- und 
Ausbildungsbereich." 
 
(Henriette Reker, ehemalige Oberbürgermeisterin der Stadt 
Köln)

9 
 
 
Das Modellprojekt „Zukunftsarbeit – Inklusive Akademie Köln“ schafft neue Wege der 
Professionalisierung und Zusammenarbeit zwischen Künstler*innen mit und ohne 
Behinderung. Rund um die Dillenburger Straße 67 in Köln-Kalk wächst die Akademie 
in den sogenannten „Osthof“ hinein. Auf dem geschichtsträchtigen ehemaligen KHD-
Gelände entsteht so – in enger Verbindung mit weiteren Werk- und 
Ausstellungsflächen – ein lebendiger Ort des gemeinsamen Lernens und 
Experimentierens. Dieser Prozess wird maßgeblich durch den internationalen 
Austausch mit Partner*innen aus Ländern wie Großbritannien, Norwegen und der 
Ukraine bereichert. 
 
Initiiert wurde das Vorhaben vom Kölner Verein KUBiST und dem renommierten 
Architekt*innen-Kollektiv raumlaborberlin, das unter anderem mit dem Goldenen 
Löwen der Architektur-Biennale in Venedig ausgezeichnet wurde. Getragen wird die 
Akademie von einem starken Bündnis erfahrener Inklusions-Initiativen, darunter das 
Kunsthaus KAT18 und das X-SÜD-Kollektiv, unter Beteiligung der Kunstakademie 
Düsseldorf. Dank der Förderung durch die Kulturstiftung des Bundes, das Land 
Nordrhein-Westfalen und die Stadt Köln etabliert sich in Köln-Kalk ein 
zukunftsweisendes Modell für inklusive Kunstproduktion und -ausbildung. 
 
 
„ZUKUNFTSARBEIT … es wächst, es atmet, es ist lebendig.“  
 
(Nico Randel, Künstler im Kunsthaus Kat18 und  
Namensgeber der Akademie Zukunftsarbeit) 
 
2.3 Visionen der VGO für den Osthof 
 
Der Osthof soll gemeinsam mit den Initiativen der VGO weitergedacht und 
verantwortungsvoll gestaltet werden. 
 
Für alle durch die Initiativen genutzten Gebäude liegen Pioniernutzungsverträge bzw.  
Nutzungsvereinbarungen zwischen der jeweiligen Initiative und der Stadt Köln vor.  
Für die Hallen 63 und 64 (CCCC) liegen bereits Baugenehmigungen für die 
entsprechenden Nutzungen vor. Der Bauantrag für die Halle 66 und 68 (kulturhof 
kalk) ist in Bearbeitung. Die Nutzung der Dillenburger Str. 67 (Kunsthaus Kalk) wird 
derzeit über eine befristete Nutzungsänderungsanzeige ermöglicht. Die dauerhafte 
Verstetigung der Nutzung in der Dillenburger Straße 67 wird über den Abschluss 
eines Pioniernutzungsvertrages, wie für die anderen beiden Initiativen, angestrebt. 
Alle Pioniernutzungsverträge wurden zunächst für die Dauer von zwei Jahren 
vereinbart und verlängern sich bis zum Abschluss des Erbbaurechtsvertrages um 
jeweils ein Jahr.

10 
 
 
3. Rahmenbedingungen des Standortes 
3.1 Lage und städtebaulicher Kontext 
Der Osthof befindet sich im rechtsrheinischen Stadtteil Kalk/ Bezirk Köln-Kalk. Er ist 
Teilbereich des ehemaligen Firmengeländes der Klöckner Humboldt Deutz AG, 
südlich der Kalker Hauptstraße gelegen. Das Gelände des Osthofs erstreckt sich 
zwischen der Dillenburger Straße, der Christian-Sünner Straße, dem Grünzug 
Kantstraße sowie der ehemaligen Produktionshalle (Halle 70) westlich des 
Grundstücks und umfasst eine Gesamtfläche von rund 2,2 ha (22.000 m²). Der 
Osthof ist geprägt von fünf Industriehallen und drei ehemaligen Bürogebäuden 
(Straßenrandbebauung Dillenburger Straße) sowie innenliegenden Freiflächen, die 
sowohl Entwicklungspotenzial als auch Herausforderungen bieten. Die Gebäude 
stehen in engem Bezug zu den umgebenden Wohn- und Gewerbequartieren, da die 
Industrie einst unmittelbar mit dem Alltagsleben im Stadtteil verflochten war. 
 
Abbildung 1: Osthof Hallen Kalk mit aktuellen Nutzungen

11 
 
Im Zuge des Strukturwandels gewinnen die nicht mehr industriell genutzten Hallen 
und Gebäude an städtebaulicher Bedeutung. Sie fungieren als Konversionsfläche, 
die einerseits die industrielle Vergangenheit des Stadtteils sichtbar macht und 
andererseits Raum für zeitgemäße Nutzungen bietet. Ihre zum Teil großflächigen 
Hallenräume und großzügigen Freiflächen machen sie im Rahmen einer 
zukunftsorientierten Stadtentwicklung (und Stadtplanung) zu einem zentralen 
Entwicklungspotential für Kultur, Freizeit und Gewerbe in Köln-Kalk. Damit stellen sie 
eine städtebauliche Schnittstelle zwischen der historischen Industrielandschaft und 
einer neuen, gemischt genutzten Stadtstruktur dar, die Köln-Kalk in seiner 
zukünftigen Entwicklung prägen kann, aber auch vor besondere Herausforderungen 
stellt. 
 
3.2 Erschließung (Verkehr, Wege, ÖPNV) 
Die verkehrstechnische Erschließung des Osthofs für den motorisierten 
Individualverkehr erfolgt über die südlich gelegene Dillenburger Straße bzw. die 
östlich gelegene Christian Sünner-Straße. 
Die verkehrliche Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) ist 
ausgesprochen günstig: In fußläufiger Entfernung befinden sich die Straßenbahn-
Haltestellen Kalk Post und Kalk Kapelle (Linien 1, 9) sowie der DB-Bahnhof 
Trimbornstraße (S-Bahn, Regionalbahn). In der Christian-Sünner Straße vor dem 
Eingang der Dillenburger Str. 67 hält die Buslinie 193, die die Straßenbahn-
Haltestelle Kalk Post anfährt. Über die nahegelegenen Autobahnen A3, A4 und A59 
ist das Gelände zudem gut in das regionale und überregionale Verkehrsnetz 
eingebunden. 
 
3.3 Historie des Ortes 
Das Gelände des Unternehmens Klöckner Humboldt Deutz AG prägte 
jahrzehntelang als aufstrebender Produktionsstandort des Maschinenbaus den 
Stadtteil Köln-Kalk. In Folge des wirtschaftlichen Strukturwandels wurde Ende der 
1990er Jahre die Nutzung der Werkshallen durch das Unternehmen aufgegeben. Für 
einzelne Hallen wurden – meist temporäre – Nachnutzungen gefunden, andere 
wurden bereits abgebrochen. Heute weist das Gelände aufgrund von mangelnder 
Instandhaltung, Verwahrlosung und Vandalismus zahlreiche städtebauliche 
Missstände sowie einen hohen Sanierungsbedarf auf.

12 
 
3.4 Eigentums- und Rechtsverhältnisse 
 
Die Hallen Kalk sind Teil der Flur 26. Der Osthof fällt dem Flurstück 209 sowie in 
Teilen den Flurstücken 210 sowie 254 zu. Alle Flurstücke befinden sich im Eigentum 
der Stadt Köln. Gegenstand der Markterkundung sind die vier Industriehallen 58, 60, 
63 und 66 inkl. der Nebengebäude 64 und 68 sowie die drei Bürogebäude 
Dillenburger Str.63, 65 und 67 sowie die zwischenliegenden Freiräume. Die Halle 59 
ist zwar Teil des Osthofs, aber von dieser Markterkundung nicht erfasst. Die Halle 
bleibt in bestehender Nutzung als AbenteuerHalle durch die Jugendzentren Köln 
Gemeinnützige Betriebs GmbH (Jugz gGmbH).  
 
 
Abbildung 2: Vorgesehene Fläche für zusammenhängendes Erbbaurecht mit Zuordnung der Flurstücke

13 
 
 
3.5 Sonstige Nutzungen  
Neben den bereits beschriebenen Pioniernutzungen befindet sich auf dem Gelände 
ein weiteres Gebäude, für das aktuell ein Mietverhältnis besteht.   
 
Halle 58  
Für Halle 58 besteht ein unbefristetes Mietverhältnis, welches grundsätzlich mit einer 
Frist von sechs Monaten zum Ende eines Kalendermonats durch die Vermieterin 
kündbar ist. Das bestehende Mitverhältnis ist zu übernehmen. 
 
Es ist außerdem zu berücksichtigen, dass die AbenteuerHallen Kalk Aus- und 
Zugänge westlich der Halle 59 auf den Innenhof des Osthofs aufweisen. 
Im Zusammenhang mit einer Realisierung des Museums Selma ist davon 
auszugehen, dass auch Aus- und Eingänge bzw. Anlieferungen über den Osthof 
erfolgen werden.

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3.6 Umfeld / Nachbarschaft 
Museum Selma 
Im März 2025 wurde die Halle 70 im Erbbaurecht an die DOMiD gGmbH vergeben 
mit dem Ziel, dort das deutschlandweit erste und einzige Museum zur 
Migrationsgeschichte zu errichten. Derzeit wird geprüft, ob trotz der immensen 
Preissteigerungen beim Bauen in Deutschland eine Realisierung des Museums 
Selma in den Hallen Kalk möglich ist.  
 
Abbildung 3: Bauliche Schnittstellen zu Halle 70 (Standort Museum Selma in Prüfung) 
 
AbenteuerHallen Kalk 
Eine besondere Nachbarschaft bildet die seit über 20 Jahren bestehende Halle 59 
(Abenteuerhallen Kalk), die unmittelbar an das Areal angrenzt. Dort wird eine Skate- 
und Kletterhalle betrieben, die für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene aus 
Kalk und darüber hinaus eine wichtige Anlaufstelle ist. Obwohl die Halle 59 nicht Teil 
des zu vergebenden Erbbaurechtsgrundstücks ist, soll ihre Bedeutung im weiteren 
Nutzungskonzept berücksichtigt werden. 
Kaiserin-Theophanu-Schule / Bildungscampus Köln-Kalk: 
Neben der im Norden an den Osthof angrenzenden Kaiserin Theophanu Schule 
befindet sich eine weitere Bildungseinrichtung östlich des Geländes. Der 
erzbischöflich geführte Bildungscampus Köln-Kalk mit Grund- und Gesamtschule 
östlich der Christian Sünner Straße wurde 2025 eröffnet.

15 
 
 
machwerkhaus Köln: 
In unmittelbarer Nachbarschaft zu diesem Bildungscampus hat sich das 
machwerkhaus Köln als Zentrum für Design und urbane Produktion etabliert. Hier 
wirken Kreativwirtschaft, Handwerk und Design zusammen, um lokale, nachhaltige 
und zirkuläre Wertschöpfungsprozesse zu ermöglichen und zu fördern. 
Vision e.V. / Pflanzstelle e.V.: 
Östlich der Halle 71 sitzt der Vision e.V. – Verein für innovative Drogenselbsthilfe. 
Ebenfalls auf der Brachfläche ansässig ist die Pflanzstelle – ein selbstorganisierter, 
nicht kommerzieller Gemeinschaftsgarten und Veranstaltungsort. Beide Vereine 
sollen auch über die Neuordnung hinaus Teil der Hallen Kalk bleiben und auf dem 
Areal fortbestehen.  
Zentraler Versorgungsbereich Kalker Hauptstraße 
Das Bezirks- und Stadtteilzentrum von Kalk befindet sich nördlich des Areals und ist 
von diesem fußläufig zu erreichen. Die Kalker Hauptstraße bietet als Zentraler 
Versorgungsbereich ein vielfältiges Angebot an Einzelhandel, Dienstleistungen und 
Gastronomie. 
Grünzug Kantstraße 
Der Grünzug Kantstraße befindet sich südlich der Kalker Hauptstraße zwischen 
Neuerburgstraße im Westen, Wiersbergstraße im Osten, der Kaiserin-Theophanu-
Schule (KTS) im Norden sowie den Hallen Kalk im Süden. Nördlich der Halle 70 
besteht somit die Möglichkeit einer Erschließung über diese Grünfläche. 
3.7 Stadtteil / Sozialraum Kalk 
Die Entwicklung des Osthofs erfolgt in einem Stadtteil mit besonderen sozialen 
Herausforderungen, wie sie im aktuellen Lebenslagenbericht der Stadt Köln für den 
Sozialraum Kalk beschrieben werden. Der Stadtteil Kalk ist durch eine hohe 
Bevölkerungsdichte, eine vielfältige Bewohnerstruktur und spezifische Bedarfe in den 
Bereichen soziale Teilhabe und Bildungschancen geprägt. Für den Stadtteil ist hierzu 
ein ISEK im Programm “Sozialer Zusammenhalt” für den Sozialraum “Kalk Mitte” in 
Vorbereitung. 
Vor diesem Hintergrund kommt der gemeinwohlorientierten Entwicklung des Areals 
eine Schlüsselrolle zu. Der Osthof soll nicht nur baulich transformiert werden, 
sondern als stabiler Anker im Sozialraum Kalk fungieren, der durch niederschwellige 
Angebote zur Verbesserung der Lebenslagen vor Ort beiträgt.  
Die bereits ansässigen Pioniernutzungen leisten hierfür wichtige Vorarbeit, indem sie 
Räume für Inklusion, Kultur und nachbarschaftliche Begegnung schaffen und so die 
soziale Infrastruktur in Kalk nachhaltig stärken.

16 
 
4. Bestandsaufnahme 
4.1 Gebäudestruktur und baulicher Zustand 
Die Hallen Kalk sind Teil des ehemaligen Industriegeländes der Klöckner Humboldt 
Deutz AG, auf dem über ein Jahrhundert lang Motoren und Maschinen produziert 
wurden. Die Gebäude sind typische Beispiele für die großmaßstäbliche 
Industriearchitektur des frühen 20. Jahrhunderts: langgestreckte Backsteinbauten mit 
hohen Giebeln, großen Fensterflächen und weitspannenden Hallenkonstruktionen. 
Ursprünglich dienten sie der Serienfertigung und Montage von Motoren und 
Maschinen, weshalb ihre Hallenstruktur auf flexible Innenräume und Belichtung durch 
Dachlichtbänder ausgerichtet war. Tragende Backsteinwände mit Stahl- und 
Gusseisenstützen sowie weit gespannte Fachwerkkonstruktionen im Dach 
ermöglichten große, stützenfreie Räume. Charakteristisch sind die Shed-Dächer mit 
Oberlichtern, die für gleichmäßiges Tageslicht und natürliche Belüftung sorgten. 
Massive Industrieböden mit hoher Tragfähigkeit waren für schwere Maschinen und 
Produktionsanlagen ausgelegt, häufig ergänzt durch eingelassene Schienen oder 
Kranbahnen für den innerbetrieblichen Transport. Zur Grundausstattung gehörten 
zudem Strom-, Gas- und Druckluftleitungen, während Heizungssysteme nur eine 
untergeordnete Rolle spielten. 
Heute zeigt sich ein gemischtes Bild: Viele der alten technischen Installationen sind 
entfernt oder unbrauchbar, und die Hallen bestehen teilweise nur noch aus der 
nackten Bausubstanz. In den Bereichen mit Pioniernutzung (s. Kapitel 2.2) wurden 
z.T. bauliche Ertüchtigungen vorgenommen. Andere Abschnitte hingegen sind in 
stark geschädigtem Zustand und verfügen über kaum funktionierende 
Versorgungssysteme. 
Nach dem Ende der industriellen Nutzung blieb ein weitläufiger Hallenkomplex 
zurück, der heute zum Teil unter Denkmalschutz steht. Die Hallen 58, 63 und 66 
inklusive der Nebengebäude 64 und 68 sowie die Dillenburger Str. 67 wurden für 
kulturelle, soziale oder gemeinwohlorientierte Nutzungen nutzbar gemacht. Die Halle 
60 sowie die Dillenburger Str. 63 und 65 sind baulich stark geschädigt bzw. nur 
eingeschränkt nutzbar. Insgesamt stellt das Areal ein bedeutendes Beispiel der 
industriellen Baukultur Kölns dar, das aktuell im Spannungsfeld zwischen Erhalt, 
Umnutzung und Abriss steht. 
2024 wurden Untersuchungen zu Tragwerk und Statik für die Hallen 58, 60, 63, 66 
sowie für die Gebäude Dillenburger Str. 63, 65 und 67 vorgenommen. Darüber 
hinaus gibt die Nutzungenpotentialanalyse von dem Kölner Architekturbüro 
raumwerk.architekten ausführlichere Auskunft zu Struktur und Zustand der Gebäude 
des Osthofs. Die entsprechenden Dokumente (inkl. Fotos der Gebäude) befinden 
sich in der Anlagen D und E.

17 
 
 
4.2 Informationen und Kennzahlen zu den Gebäuden 
Nachfolgend wird eine Kurzübersicht zu den Kennzahlen der Gebäude aufgeführt. 
Vertiefende Informationen können den Anlagen D und E entnommen werden. 
Dillenburger Str. 63 
Baujahr: ca. 1953/57 
Konstruktion: Massiver Geschossbau 
Fassade, Wände: Ziegelmauerwerk 
Decken: Kappendecken / Stahlbeton-Massivdeckenplatten 
Böden: Estrich 
Treppe: Massiv mit Werksteinstufen 
Dach: Flachdach als Holzkonstruktion mit Dichtungsbahnen 
Raumhöhe: 3-4 m 
BGF gesamt: 1.080qm 
 
Dillenburger Str. 65 
Baujahr: ca. 1953/57 
Konstruktion: Massiver Geschossbau 
Fassade, Wände: Ziegelmauerwerk 
Decken: Beton 
Böden: Estrich 
Treppe: Massiv mit Werksteinstufen 
Dach: Flachdach als Holzkonstruktion mit Dichtungsbahnen 
Raumhöhe: 3-4 m 
BGF gesamt: 3.860 qm 
Dillenburger Str. 67 
Baujahr: ca. 1961 
Konstruktion: Massiver Geschossbau 
Fassade, Wände: Ziegelmauerwerk 
Decken: Beton 
Böden: Estrich  
Treppe: Massiv mit Terrazzo 
Dach: Flachgeneigtes Dach als Holzkonstruktion mit Dichtungsbahnen 
Raumhöhen: ca. 3-4 m 
BGF gesamt: 2.340 qm 
 
Halle 58 
Baujahr: 1913/16 
Konstruktion: Stahlkonstruktion 
Fassade, Wände: Stahlfachwerk mit Mauerwerksausfachungen mit Fensterbändern 
Dach: Bimsdielen, Holzschalung, 5 Dachreiter aus Drahtglas 
Raumhöhe: zwischen 11,0-14,0 m  
BGF gesamt: ca. 4.100 qm

18 
 
Halle 60 
Baujahr: 1913/16 
Konstruktion: Stahlkonstruktion 
Fassade, Wände: Mauerwerk, Zierfassade, ausgemauertes Stahlfachwerk 
Böden: Beton 
Dach: Mansarddach mit großflächiger Oberlichtverglasung, 3 Sheddächer mit 
Glasbändern 
Raumhöhe: zwischen 6,0 -11,2 m 
BGF gesamt: 3.950 qm 
Denkmalschutz besteht 
 
Halle 63 
Baujahr: ca. 1963/65 
Konstruktion: Stahlkonstruktion  
Fassade, Wände: Gasbetonplatten; Kalksandstein Mauerwerk 
Böden: Beton mit Basaltinplatten 
Dach: Flachgeneigtes Dach als Stahlkonstruktion, 4 großflächige Dachreiter 
Raumhöhe: 8,6 -9,7 m 
BGF gesamt: 1.500 qm 
Einbau: 2-geschossig mit Büro-, Technik- und Nebenräumen (BGF: 360 qm) 
Besonderheiten: Metalltore, Kranbahnanlage 
 
Halle 64: 
es liegen keine Informationen vor 
 
Halle 66 
Baujahr: 1960 
Konstruktion: Massivbau mit Stahlkonstruktion 
Fassade, Wände: Ziegelmauerwerk und Stahlkonstruktion, ausgefacht 
Böden: Beton 
Dach: Flachgeneigt mit eingebauten Dachreitern zur Hallenbelichtung 
Raumhöhe: zwischen 3-4 m und 4,5-8,0m 
BGF gesamt: 795 qm 
 
Halle 68: 
es liegen keine Informationen vor 
 
 
Gesamt-BGF Osthof 
Die BGF des gesamten Osthofs summiert sich bei Nutzung aller bisherigen Gebäude 
auf ca. 16.500 qm. 
 
Alle erforderlichen Versorgungstrassen für die technische Erschließung des Osthofs 
sind im umliegenden Straßensystem vorhanden. Die Leitungen sind bis zu den 
Hauptanschlüssen in einem guten Zustand. Der Anschluss an einzelne Gebäude ist 
noch herzurichten, bzw. wurde nur provisorisch hergestellt. Die gebäudebezogene 
technische Ausrüstung der einzelnen Gebäude entspricht nicht mehr den aktuellen 
Vorschriften und ist z.T. provisorisch ertüchtigt aber in großen Teilen marode.

19 
 
5. Rechtliche und planerische Rahmenbedingungen 
5.1 Regionalplan / Flächennutzungsplan 
Der Regionalplan weist den Bereich des Osthofs als Allgemeinen Siedlungsbereich 
(ASB) aus.  
Der aktuelle Flächennutzungsplan stellt das Areal überwiegend als Industriegebiet 
(GI) dar. Lediglich die Halle 59, genutzt durch die AbenteuerHallen Kalk und die 
nördlich angrenzende Halle 60 sind als Gemeinbedarfsflächen mit der 
Zweckbestimmung „Jugendeinrichtung“ dargestellt. Eine öffentliche Grünfläche in 
Form eines Ost-West-Bandes nördlich der Hallen ist ebenfalls im 
Flächennutzungsplan dargestellt.  
 
 
 
Abbildung 4: Ausschnitt Flächennutzungsplan

20 
 
5.2 B-Plan  
Der Bebauungsplan 70449/09 "Wiersbergstraße" wurde vom Rat der Stadt Köln am 
12.05.2015 beschlossen und setzt sowohl Gemeinbedarfsflächen mit der 
Zweckbestimmung „Schule“ für die Kaiserin-Theophanu-Schule als auch öffentliche 
Grünflächen für das Grünband in der Ost-West-Achse fest. Die AbenteuerHallen 
(Halle 59) und die Halle 60 sind in diesem B-Plan als Fläche für den Gemeinbedarf 
mit der Zweckbestimmung „Jugendeinrichtung“ festgesetzt. 
 
 
Abbildung 5: Bebauungsplan 70449.09 "Wiersbergstraße Köln Kalk" 2015 (Anlage C)

21 
 
5.3 Aufstellungsbeschluss  
Für die Neuarrondierung des Areals zwischen Neuerburgstraße und Halle 70/71 
(ehemals Museum Selma und Freilufthalle) in Verbindung mit dem nördlich geplanten 
Grünzug Kantstraße und den bereits festgesetzten Gemeinbedarfsflächen für Schule 
und Jugendeinrichtungen liegt ein Aufstellungsbeschluss vom 31.10.2019 
(2642/2019) vor („Bebauungsplan Hallen Kalk“). Die Beteiligung nach §4 (1) BauGB 
wurde im Herbst 2022 abgeschlossen. Derzeit wird die konkrete Nutzung des 
Neubaufeldes auf aktuelle Bedarfe geprüft. Hiervon abhängig wird es sein, ob das 
begonnene Bauleitplanverfahren fortgeführt oder der Geltungsbereich noch einmal 
angepasst wird. 
 
Abbildung 6: Voraussichtlicher Geltungsbereich Bebauungsplan Hallen Kalk

22 
 
5.4 Denkmalschutz 
Die Hallen 58, 59 und 60 wurden 2011 in die Denkmalliste der Stadt Köln 
eingetragen. Die genannten Objekte sind Baudenkmäler im Sinne von § 2 Abs. 1 und 
2 des Denkmalschutzgesetzes (DSchG NRW). Weitere Informationen können der 
Anlage I entnommen werden.  
 
Abbildung 7: Auszug aus "Osthof Hallen Kalk Nutzungspotentialanalyse" von raumwerk.architekten, S. 12 (siehe 
Anlage D)  
 
5.5  Förderprogramme und Finanzierungsoptionen 
Die Einwerbung von Städtebaufördermitteln bedingt die Entwicklung eines 
Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes (ISEK) mit einer belastbaren Aussage zur 
förderrechtlichen Unrentierlichkeit der Gesamtmaßnahme. 
Dies erfordert die Gegenüberstellung aller zu erwartenden Ausgaben und 
Einnahmen/Erlöse, incl. Prüfung vorrangiger Fördermöglichkeiten (Subsidiarität der 
Städtebauförderung). 
Daneben muss die zeitliche Komponente aus der Förderrichtlinie 2023 erfüllt sein, 
d.h. innerhalb einer max. Umsetzungsdauer von 10 Jahren müssen die investiven 
Projekte in den ersten sechs Jahren nach Bewilligung die Lph 6 HOAI erreicht 
haben. 
Die Stadt Köln befindet sich derzeit in der Erstellung eines Integrierten 
Stadtentwicklungskonzeptes „Kalker Mitte“. Das Konzept dient als Grundlage zur 
Beantragung von Städtebaufördermitteln. Geplant ist eine Förderung über das 
Programm „Sozialer Zusammenhalt - Zusammenleben im Quartier gemeinsam 
gestalten“.  
Aufgrund des integrierten Plans muss eine förderrechtliche Gesamtbetrachtung des 
Areals Hallen Kalk erfolgen, d.h. eine Förderung von Teilflächen, z.B. dem Osthof ist

23 
 
nur dann möglich, wenn sich für das Gesamtareal der Hallen Kalk eine unrentierliche 
Entwicklung abzeichnet. Dies ist nach derzeitigem Kenntnisstand nicht der Fall. 
Die Entwicklung eines Integrierten Stadtentwicklungskonzept für die Hallen Kalk wird 
daher zunächst nicht weiterverfolgt. 
Weitere Fördermöglichkeiten und damit verbundene Finanzierungsoptionen müssen 
im Laufe des Planungsprozesses geprüft werden.  
 
Die Mitgliedsinitiativen der VGO verstehen sich als aktive Entwicklungspartnerinnen 
und sind bereit, über die inhaltliche Gestaltung hinaus unternehmerische 
Mitverantwortung zu übernehmen. Dies schließt die eigenständige Akquise von 
Fördermitteln (z. B. aus Stiftungen, Programmen der kulturellen Bildung oder 
Inklusionsförderung) ausdrücklich ein, um zur langfristigen finanziellen Tragfähigkeit 
und zum gemeinwohlorientierten Betrieb des Osthofs beizutragen.

24 
 
6. Planungs- und Entwicklungsziele 
6.1 Integrierter Plan Hallen Kalk 
Der Stadtentwicklungsausschuss hat am 30.03.2017 die Durchführung eines 
interdisziplinären, dialogischen Werkstattverfahrens zur Erstellung einer 
Nutzungsanalyse, eines Entwicklungskonzeptes sowie eines 
Vermarktungskonzeptes für einen Teil des ehemaligen Werksgeländes der Klöckner-
Humboldt-Deutz AG zwischen der Kalker Hauptstraße und der Dillenburger Straße 
im Stadtteil Kalk beschlossen (0502/2017). Ziel des städtebaulichen 
Werkstattverfahrens Hallen Kalk war es, die konzeptionellen Grundlagen für die 
zukünftige Entwicklung des Kalker Südens zu legen.  
Der dort gefundene Siegerentwurf des Büros beL Sozietät für Architektur in 
Zusammenarbeit mit Guido Spars wurde gemeinsam mit der Verwaltung im Rahmen 
zweier Werkstattgespräche im Juli 2019 weiterentwickelt. Die Ergebnisse wurden in 
einer Machbarkeitsstudie zusammengefasst und letztlich als sogenannter 
„Integrierter Plan Hallen Kalk“ im November 2019 vom Rat der Stadt Köln 
beschlossen (Anlage B). Das Konzept gliedert sich in ein westliches Neubaufeld für 
Wohnen und Arbeiten, die Platzierung des Dokumentationszentrums über die 
Migration in Deutschland (zwischenzeitlich mit Namen „Museum Selma“) mittig in die 
Halle 70 mit Zugang über die Freilufthalle 71 und die östlichen rund um den Osthof 
gelegenen Hallen 58-66, sowie die Gebäude entlang der Dillenburgerstraße 63-67. 
Der Integrierte Plan bildet die einzige politisch formal beschlossene planerische 
Grundlage für das gesamte Areal und trifft keine konkreteren Aussagen hinsichtlich 
der Bebaubarkeit und Nutzung des Osthofs.  
 
Abbildung 8: Integrierter Plan Hallen Kalk mit Hallenbeschriftung (Anlage B)

25 
 
6.2 Städtebauliche bzw. architektonische Rahmenbedingungen 
In der städtebaulichen Perspektive ist der Osthof eingebunden in ein großangelegtes 
Transformationsgebiet. Ziel ist es, das Areal schrittweise für Wohnen, Gewerbe, 
Grünflächen und Kultur zu öffnen. Die Hallen Kalk sind damit ein zentraler 
Ankerpunkt für die weitere Entwicklung Köln-Kalks – ein Ort, an dem sich die 
industrielle Vergangenheit mit neuen sozialen, kulturellen und städtischen 
Funktionen verbindet. 
Vorgaben bestehen derzeit ausschließlich für die im Geltungsbereich des 
bestehenden Bebauungsplans Wiersbergstraße liegende Halle 60. Hier setzt der 
Bebauungsplan konkret „Fläche für Gemeinbedarf – Jugendeinrichtung“ und eine 
Grundflächenzahl von 1,0 fest (siehe Anlage C). Für das übrige Areal bestehen keine 
konkret festgelegten städtebaulichen oder architektonischen Vorgaben. 
Planungsrechtliche Grundlage für Baumaßnahmen bildet hier zum jetzigen Stand     
§ 34 BauGB. Das bedeutet, dass die städtebaulichen Strukturen – hierzu zählen 
insbesondere Raumkanten, Gebäudeanordnungen, Gebäudehöhen und - Kubaturen, 
Nutzungen, Öffnungen und deren räumliche Bezüge zueinander – frei gestaltbar 
sind, solange sie sich in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen. Dies eröffnet 
einen breiten Spielraum für unterschiedliche städtebauliche und architektonische 
Konzepte, die den Ort in seiner Eigenart neu interpretieren und weiterentwickeln 
können. 
Auch hinsichtlich der architektonischen Ausgestaltung bestehen keine festgelegten 
Anforderungen. Erwartet wird jedoch, dass die geplanten Baukörper in einem 
sinnhaften und nachvollziehbaren Bezug zur unmittelbaren Umgebung stehen und 
dabei in ihrem Erscheinungsbild den industriellen Charakter des Areals aufnehmen 
und fortschreiben. 
Die baurechtliche Grundlage für zukünftige Genehmigungen kann sich in 
Abhängigkeit zu geplanten Vorhaben im weiteren Planungsprozess ändern.  
 
6.3 Denkmalpflegerische Rahmenbedingungen 
Im Hinblick auf den Denkmalschutz ist zu beachten, dass die Hallen 58, 59 und 60 
unter Denkmalschutz stehen. Aufgrund ihres baulichen Zustandes werden Eingriffe in 
die denkmalgeschützte Substanz erforderlich sein. Diese sind im Rahmen des 
weiteren Verfahrens eng mit den zuständigen Denkmalbehörden abzustimmen, um 
sowohl den Erhalt der denkmalwerten Substanz als auch eine angemessene 
zukünftige Nutzung zu gewährleisten. Für die Halle 60 ist zudem eine kurzfristige 
denkmalgerechte Sicherung der vorhandenen Bausubstanz notwendig. Für 
Sanierungs- und Umbaumaßnahmen an diesen Gebäuden besteht die 
Erlaubnispflicht gemäß § 9 DSchG NRW. 
 
Alle anderen Gebäude des Osthofs stehen nicht unter Denkmalschutz, weisen 
jedoch zum Teil erhaltenswerte Elemente auf.

26 
 
Im Bereich der Dillenburger Straße 65 - 67 wird die Bebauung durch eine 
Ziegelsteinfassade zur Dillenburger Straße hin geprägt. Bei einem Abriss und 
Neubau der Gebäude sollte diese Fassade nach Möglichkeit erhalten bleiben oder 
durch eine vergleichbare Materialität an die ursprüngliche Situation erinnern.   
 
Die westliche Fensterachse der Südfassade des Gebäudes Dillenburger Straße 63  
ist mit dem Ziergiebel der historischen Halle 70 verbunden und sollte nach 
Möglichkeit beibehalten und in der weiteren Planung berücksichtigt werden. 
Die Gebäude im Osthof (Halle 63, 64,66 und 68) stellen keine aus 
denkmalpflegerischer Sicht erhaltenswerte Bausubstanz dar, befinden sich aber in 
einer aktiven Nutzung über die Pioniernutzungsverträge der Initiativen. Bei einem 
potenziellen Abriss und späteren Neubau von Gebäuden im Innenhof ist hier jedoch 
ein Mindestabstand zu den Baudenkmälern (Halle 58, 59, 60) einzuhalten. Dieser 
Abstand sollte mindestens der Gebäudehöhe der denkmalgeschützten Hallen 
entsprechen.  
 
6.4 Informationen zum Erbbaurecht 
Um eine dauerhafte Nutzung zu gewährleisten, muss das Gesamtprojekt sowohl 
hinsichtlich der Sanierung und Unterhaltung der Aufbauten und des Geländes als 
auch im langfristigen Betrieb finanziell gesichert sein und sich wirtschaftlich selbst, 
d.h. ohne städtische Mittel tragen können. Die Stadt Köln unterstützt eine 
gemeinwohlorientierte Ausrichtung der Nutzung des Osthofs durch die Möglichkeit 
eines vergünstigten Erbbauzinses. 
Das gesamte Grundstück soll ausschließlich im Rahmen eines   
zusammenhängenden Erbbaurechts (ohne Teilerbbaurechte 
oder Untererbbaurechte) vergeben werden.   
 
Nachfolgend ein Ausschnitt der bereits feststehenden wesentlichen Inhalte des 
Erbbaurechts, die im Rahmen eines noch folgenden Vergabeverfahrens nicht 
verhandelbar sind:  
• Die Laufzeit des Erbbaurechts beträgt 80 Jahre.  
• Die Grundstücksgröße beträgt ca. 22.350 m².  
• Der positive Erbbauzins ist laufend, d.h. jährlich im Voraus am 01.01. eines 
jeden Jahres über die gesamte Laufzeit zu entrichten.  
• Die Erbbauzinsanpassung erfolgt alle 3 Jahre der Entwicklung des 
Verbraucherpreisindex.  
• Soziokulturelle Projekte können einen reduzierten Zinssatz erhalten (siehe 
hierzu Anlage H: „Erbbaurecht-Baustein 2: Grundstücke für soziokulturelle 
Nutzung“) 
• Die Bestandsimmobilie – wie sie steht und liegt –und die bestehenden 
Mietverhältnisse sind durch den Erbbauberechtigten zu übernehmen.  
• Die Stadt Köln behält sich vor, den wesentlichen Inhalt des Erbbaurechts im 
Rahmen der Vorbereitung des Vergabeverfahrens weiter zu definieren bzw. zu 
ergänzen oder zu ändern.

27 
 
7. Verfahrensorganisation Markterkundung 
7.1 Ablauf  
Bei diesem Verfahren handelt es sich um eine Markterkundung. Die in diesem 
Dokument enthaltenen Informationen stellen wesentliche Eckpunkte dar und sind 
unverbindlich.  
Die Markterkundung dient dazu, frühzeitig ein breites Spektrum an Ideen, Visionen 
und Anregungen zu erfassen sowie gegebenenfalls bestehende Fragestellungen zu 
klären. Die Kontaktaufnahme kann formlos und unverbindlich erfolgen. Ziel ist es, 
einen offenen und konstruktiven Austausch zu ermöglichen, der als Grundlage für 
weitere Überlegungen und Planungen zur Entwicklung des Osthofs der Hallen Kalk 
dienen kann. 
Die Stadt möchte ausdrücklich darauf hinweisen, dass die Teilnahme an der 
Markterkundung mit keinerlei Verpflichtungen verbunden ist. Vielmehr soll ein 
niederschwelliger Rahmen geschaffen werden, der allen Interessierten die 
Gelegenheit bietet, ohne formale Hürden in einen ersten Dialog mit dem 
Grundstückeigentümer (Stadt Köln) einzutreten. 
Angebote sind ausdrücklich nicht erwünscht. Ansprüche im Hinblick auf die Eröffnung 
und Ausgestaltung eines sich ggf. anschließenden Vergabeverfahrens lassen sich 
aus der Markterkundung nicht ableiten.  
Gegenstand der Markterkundung im Sinne des § 2 EU Abs. 7 VOB/A ist nicht die 
Vergabe eines öffentlichen Auftrages.  
Es besteht kein Anspruch auf Durchführung eines Vergabeverfahrens.  
Eine Erstattung von Aufwendungen, die den Interessenten durch die Teilnahme an 
der Informationsveranstaltungen oder ansonsten im Zusammenhang mit 
Maßnahmen der Markterkundung entstehen, sind ausgeschlossen. 
 
7.2 Termine und Kontakt 
Die Markterkundung beginnt mit dem Tag der Veröffentlichung. Innerhalb der in der 
Veröffentlichung genannten Frist sind alle interessierten Akteurinnen und Akteure – 
unabhängig von Größe, Rechtsform oder Branchenschwerpunkt – ausdrücklich 
eingeladen, mit der Stadt Köln – Amt für Stadtentwicklung und Statistik in Kontakt zu 
treten. 
Hierfür reichen Sie bitte Ihre Interessensbekundung ein, verbunden mit ersten 
konzeptionellen Ideen / Vorstellungen für die von Ihnen in Betracht gezogene 
Nutzung. Dabei kommt es der Stadt Köln vor allem darauf an zu verstehen, wie 
z.B. Investoren, Bauträger, Stiftungen, Genossenschaften oder sonstige Akteure 
sich vorstellen können, den genannten Zielen - insbesondere der Sicherung einer 
gemeinwohlorientierten Nutzung unter Einbeziehung der bestehenden 
Akteur*innen - Rechnung tragen zu können.

28 
 
Es besteht die Möglichkeit, das betreffende Areal im Rahmen eines Ortstermins 
zu besichtigen. Hierfür werden individuelle Termine nach vorheriger Abstimmung 
vereinbart. Anfrage zu einem Ortstermin sind innerhalb der oben genannten Frist 
zu stellen. Der Ortstermin selbst kann auch im Nachgang stattfinden. 
Bitte wenden Sie sich dazu per E-Mail an die nachfolgend genannten 
Ansprechpartner*innen. 
 
Für ihre Interessenbekundung können sie das unter Anlage A beigefügte Formular 
verwenden. Die Verwendung ist freiwillig und nicht verpflichtend. Auf diesem 
Formular können zusätzlich offene Fragestellungen und ergänzende Informationen 
durch den/die Interessenten/in an die Stadt Köln weitergegeben werden. Ihre Fragen 
dienen als Grundlage für die weitere Umsetzung. Sie werden innerhalb der Laufzeit 
gesammelt und abschließend – soweit möglich – im Rahmen einer Dokumentation 
der Markterkundung transparent für alle Interessierten beantwortet.  
 
Ihre Interessensbekundung richten Sie bitte per Email an die u. g. Projekt-
Emailadresse. 
 
7.3 Kommunikation und Ansprechpartner*innen 
Herr Johannes Wilberz 
Frau Sabrina Peters 
Stadt Köln 
Amt für Stadtentwicklung und Statistik 
Willy-Brandt-Platz 2  
50679 Köln  
 
E-Mail: 15-HallenKalk@stadt-koeln.de

29 
 
8. Anlagen 
ANLAGE A 
Vorlage zur Interessensbekundung 
 
ANLAGE B 
Beschlussvorlage Werkstattverfahren Hallen Kalk  
Hier: Integrierter Plan als Grundlage der weiteren Bearbeitung (Vorlagen Nr. 2646/2019) , online 
abrufbar unter:  
SessionNet | Werkstattverfahren Hallen Kalk Hier: Integrierter Plan als Grundlage der weiteren 
Bearbeitung) 
 
ANLAGE C 
Bebauungsplan 70449.09 "Wiersbergstraße Köln Kalk" 2015: online abrufbar unter: 
https://geoportal.stadt-koeln.de/pdf/bplan-public/70449.09.000.00.pdf 
 
ANLAGE D 
Nutzungspotentialanalyse raumwerk.architekten, Oktober 2024 
 
ANLAGE E  
Bauzustandsuntersuchungen HIK, Februar 2018/Januar 2024 
 
ANLAGE F 
Ratsbeschluss 07.12.2023: Gemeinwohlorientierte Entwicklung des Osthofs der Hallen Kalk  
online abrufbar unter: SessionNet | Gemeinwohlorientierte Entwicklung des Osthofs der Hallen Kalk  
ANLAGE G  
Osthof Kalk O.K. (VGO e.V.) Exposé 
“Sonnenrad“ - gemeinwohlorientierte Kriterien für die Hallen Kalk 
 
ANLAGE H 
Ratsbeschluss 16.05.2024: Erbbaurecht-Baustein 2: Grundstücke für soziokulturelle Nutzung, online 
abrufbar unter: SessionNet | Erbbaurecht-Baustein 2: Grundstücke für soziokulturelle Nutzung 
 
ANLAGE I 
Denkmal Hallen 59 und 60 
Denkmal Halle 58

30 
 
9. Abbildungsverzeichnis 
Abbildung 1: Osthof Hallen Kalk mit aktuellen Nutzungen ................................ ....................10 
Abbildung 2: Vorgesehene Fläche für zusammenhängendes Erbbaurecht mit Zuordnung der 
Flurstücke ................................ ................................ ................................ .............................12 
Abbildung 3: Bauliche Schnittstellen zu Halle 70 (Standort Museum Selma in Prüfung) .......14 
Abbildung 4: Ausschnitt Flächennutzungsplan ................................ ................................ .....19 
Abbildung 5: Bebauungsplan 70449.09 "Wiersbergstraße Köln Kalk" 2015 (Anlage C) ........20 
Abbildung 6: Voraussichtlicher Geltungsbereich Bebauungsplan Hallen Kalk ......................21 
Abbildung 7: Auszug aus "Osthof Hallen Kalk Nutzungspotentialanalyse" von 
raumwerk.architekten, S. 12 (siehe Anlage D) ................................ ................................ ......22 
Abbildung 8: Integrierter Plan Hallen Kalk mit Hallenbeschriftung (Anlage B) .......................24

31 
 
10. Impressum 
 
 
 
Stadt Köln 
Amt für Stadtentwicklung und Statistik 
Räumliche Stadtentwicklungsplanung 
Willy Brandt Platz 2 
50679 Köln 
15-HallenKalk@stadt-koeln.de

Mitteilung Ausschuss

5008 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
IX/151/2 
 
Vorlagen-Nummer 16.06.2026 
 1485/2026 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Liegenschaftsausschuss 16.06.2026 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 18.06.2026 
Ausschuss Kunst und Kultur 25.06.2026 
Ausschuss für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit 30.06.2026 
 
Durchführung einer europaweiten Markterkundung / Osthof Hallen Kalk 
Sachstand Osthof Hallen Kalk 
Der Osthof befindet sich im rechtsrheinischen Stadtteil Köln-Kalk. Er ist Teilbereich des ehe-
maligen Firmengeländes der Klöckner Humboldt Deutz AG, südlich der Kalker Hauptstraße 
gelegen. Das Gelände des Osthofs erstreckt sich zwischen der Dillenburger Straße, der Chris-
tian-Sünner Straße, dem Grünzug Kantstraße sowie der ehemaligen Produktionshalle (Halle 
70) westlich des Grundstücks und umfasst eine Gesamtfläche von rund 2,2 ha (22.000 m²). 
Der Osthof ist geprägt von fünf Industriehallen und drei ehemaligen Bürogebäuden (Straßen-
randbebauung Dillenburger Straße) sowie innenliegenden Freiflächen, die sowohl Entwick-
lungspotenzial als auch Herausforderungen bieten. Die Gebäude stehen in engem Bezug zu 
den umgebenden Wohn- und Gewerbequartieren, da die Industrie einst unmittelbar mit dem 
Alltagsleben im Stadtteil verflochten war. 
 
Der Stadtentwicklungsausschuss hat am 30.03.2017 die Durchführung eines interdisziplinä-
ren, dialogischen Werkstattverfahrens zwischen der Kalker Hauptstraße und der Dillenburger 
Straße im Stadtteil Kalk beschlossen (0502/2017). Ziel des städtebaulichen Werkstattverfah-
rens Hallen Kalk war es, die konzeptionellen Grundlagen für die zukünftige Entwicklung des 
Kalker Südens zu legen.  
Der dort gefundene Siegerentwurf des Büros beL Sozietät für Architektur in Zusammenarbeit 
mit Guido Spars wurde gemeinsam mit der Verwaltung im Rahmen zweier Werkstattgesprä-
che im Juli 2019 weiterentwickelt. Die Ergebnisse wurden in einer Machbarkeitsstudie zusam-
mengefasst und letztlich als sogenannter „Integrierter Plan Hallen Kalk“ im November 2019 
vom Rat der Stadt Köln beschlossen. Der Integrierte Plan ist die politisch formal beschlossene 
planerische Grundlage für das Areal. Allerdings trifft sie keine konkreteren Aussagen hinsicht-
lich der Bebaubarkeit und Nutzung des Osthofs. Wie bekannt, scheiterte 2023 der Versuch 
den Osthof im Rahmen des Initialkapitalmodells der Montag Stiftung Urbane Räume – damals 
noch Mitglied der VGO – zu entwickeln. Daraufhin bekräftigte der Rat seinen Willen, den Ost-
hof gemeinwohlorientiert zu entwickeln (AN/2175/2023). 
 
2024 und 2025 führte die Stadtverwaltung zusammen mit der reformierten VGO erneut eine 
dialogische Workshopreihe zur Perspektive des Osthofs durch. Im Zuge dessen gelang es, 
die ersten Pioniernutzungen vor Ort anzusiedeln. Die Workshopreihe kam unter anderem

2 
 
auch zu dem Ergebnis, im Rahmen eines Markterkundungsverfahrens gemeinsam nach ei-
nem/einer gemeinwohlorientierten Entwicklungspartner*in für den Osthof zu suchen.  
 
 
Die Stadt Köln beabsichtigt die Teilfläche der sog. „Hallen Kalk“ in einem ausgewiesenen In-
dustriegebiet südlich der Kalker Hauptstraße, welches mit mehreren Industriehallen und Büro-
gebäuden bebaut ist, im Erbbaurecht zu vergeben. Im Vorfeld der geplanten Grundstücks-
vergabe soll ein Markterkundungsverfahren durchgeführt werden. Das Verfahren dient einer 
Einschätzung, ob seitens potenzieller Investor*innen, Bauträger*innen, Stiftungen, Genossen-
schaften oder sonstiger Akteur*innen Interesse besteht, diese ehemalige Industriefläche unter 
den dargestellten städtebaulichen Zielen in einem partizipativen Prozess gemeinwohlorientiert 
zu entwickeln. 
 
Verfahren Markterkundung 
Die Teilnahme an der Markterkundung ist freiwillig und unverbindlich. Hierbei handelt sich ex-
plizit um kein Vergabeverfahren. Die Markterkundung dient dazu, frühzeitig ein breites Spekt-
rum an Ideen, Visionen und Anregungen zu erfassen sowie gegebenenfalls bestehende Fra-
gestellungen zu klären. Die Informationen, die im Rahmen dieser Markterkundung eingehen, 
dienen somit auch der Verfahrensvorbereitung der sich daran anschließenden Umsetzung.  
 
Die Veröffentlichung der Markterkundung erfolgt im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaf-
ten. Ergänzende Hintergrundinformationen sind dem Exposé (siehe Anlage 1) zu entnehmen. 
Das Exposé geht auch auf die Nachbarschaft zu der Halle 70/Museum SELMA ein und bildet 
den aktuellen Informationsstand ab. Die weitere Entwicklung des Museumsprojektes in der 
Halle 70 wird weiterhin beobachtet und der jeweils aktuelle Stand im Laufe des Verfahrens 
und bei einer späteren Ausschreibung berücksichtigt. 
 
Die Markterkundung soll im dritten Quartal 2026 durchgeführt werden. Es ist eine Laufzeit von 
drei Monaten nach Veröffentlichung der Markterkundung vorgesehen. Die Ergebnisse der 
Markterkundung werden im Anschluss verwaltungsintern ausgewertet und mit einer Empfeh-
lung zum weiteren Vorgehen dem Rat der Stadt Köln vorgelegt.  
 
 
Gez. Haack 
 
 
Anlage: 
Exposé zur Markterkundung

Beratungsverlauf (4)

16.06.2026 Liegenschaftsausschuss
TOP 6.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: vertagt

Zur Sitzung
18.06.2026 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
TOP 10.2.19 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
25.06.2026 Ausschuss Kunst und Kultur
TOP 8.4 Kenntnisnahme (Mitteilung)

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
30.06.2026 Ausschuss für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit
TOP 18.8 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (9)

  • Kalker Hauptstraße
  • Dillenburger Straße 67
  • Christian-Sünner-Straße
  • Kantstraße
  • Trimbornstraße
  • Neuerburgstraße
  • Wiersbergstraße
  • Willy-Brandt-Platz 2
  • Straße 6

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
1485/2026
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
16.06.2026
Erstellt
19.05.2026 12:35