V/0333/2022/1
Musik-Campus: Konkretisierung der Grundsatzbeschlüsse
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Ergänzungsvorlage Beschluss
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V/0333/2022/1 V/0333/2022/1 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Musik-Campus - Konkretisierung der Grundsatzbeschlüsse Beratungsfolge 18.05.2022 Hauptausschuss Vorberatung 18.05.2022 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Rat spricht sich für die Umsetzung des Musik-Campus als ein gemeinsames Projekt von WWU und Stadt Münster aus. 2. Der Rat stimmt dem Standort Hittorfstraße / Einsteinstraße für die weitere Planung und Umsetzung des Vorhabens Musik-Campus zu (Anlage 2 der Hauptvorlage) und beschließt, andere potentielle Standorte nicht weiterzuverfolgen. 2.a Die Gebäude des Musik-Campus und die Neugestaltung des ehem. Arzneipflanzengartens werden inklusive der Einrichtung eines "Grünen Klassenzimmers" behutsam in das städtische Grünsystem und den Freiraum eingebettet. Die ökologische Qualität des Grün- und Freiraums insgesamt wird bewahrt und weiterentwickelt. Hierzu wird die Verwaltung beauftragt, ein Freiraumentwicklungskonzept für den innerstädtischen Grünbereich entlang der Schlossgräfte zwischen Hittorfstraße und Neutor/Schloss zu entwickeln und zu erstellen. Ziel ist die Qualifizierung dieses Grünkorridors für die Natur- und Erholungsfunktion im Zusammenspiel mit der städtebaulichen Konzeption für den Musik-Campus. 2.b Eine durch die Projektpartner beauftragte unabhängige Projektsteuerung gewährleistet transparent und kosteneffektiv die Planung und Umsetzung im Interesse der Auftraggeber. 3. Der Rat nimmt den Kostenrahmen für den Musik-Campus, Stand 16.12.2021, mit den Kostenbausteinen „Stadt Münster“, „WWU“ und „Kulturbau“ zur Kenntnis (Anlage 3 der Hauptvorlage). Dezernat Oberbürgermeister Dezernat III 17.05.2022 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Dr. Blanc Herr Krause T elefon:492-6002 T elefon:492-7030 Blanc@stadt-muenster.de KrauseJoerg@stadt- muenster.de - 2 - V/0333/2022/1 Er stimmt auf dieser Basis einer perspektivischen Erhöhung der städtischen Haushaltsmittel um 24,6 Mio. € ab dem Haushaltsjahr 2026 auf maximal 70,1 Mio. € zur Finanzierung der rein städtischen Bedarfe im Kostenbaustein „Stadt Münster" zu. Weiterhin ist jedoch eine Überprüfung des städtischen Raumprogramms durch den Rat erforderlich. Die Verwaltung wird deshalb beauftragt, dieses Programm zu überarbeiten, um kostengünstigere Varianten vorzulegen, von denen sich eine am bisherigen Projektbudget orientiert. Der Rat erklärt sich bereit, auf Basis der Gegenfinanzierung durch die noch einzuwerbenden Drittmittel das städtische Investitionsbudget dann um den städtischen Anteil am Kulturbau von 31,6 Mio. € bis auf 101,7 Mio. € zu erhöhen. Die kommunale Mitfinanzierungszusage zum Projekt steht unter den Voraussetzungen, dass die derzeit nicht ausfinanzierten Kosten im Projekt i.H.v. 65,2 Mio. € durch gemeinsame Fördermittelakquisen und privates Fundraising von Stadt und WWU in Gänze geschlossen werden und das Land NRW Investitionskosten i.H.v. 130,5 Mio. € für den Neubau der Musikhochschule bereitstellt. Um die Erfüllbarkeit dieser Voraussetzung rechtzeitig überprüfen zu können, wird die Verwaltung aufgefordert, bis zum Errichtungsbeschluss Zusagen von öffentlichen und privaten Stellen für zwei Drittel der derzeit nicht ausfinanzierten Kosten (65,2 Mio. Euro) nachzuweisen. Darüber hinaus erwartet der Rat vollständige Drittmittelzusagen zum Zeitpunkt eines möglichen Baubeschlusses (Beauftragung der Realisierung des Projekts). Dem einzurichtenden interfraktionellen Arbeitskreis sowie dem Rat ist Ende 2022 sowie Mitte 2023 je ein ausführlicher Zwischenbericht zum Stand und zu Potenzialen der Fördermittelakquise zu geben, insbes. mit Blick auf die Zielrichtung, Bundesmittel aus der annualen Haushaltsbereinigungssitzung zu generieren. Teil ist jeweils eine Einschätzung zur Realisierbarkeit der Drittmittelakquise. Unabhängig hiervon wird regelmäßig über den Fortschritt der Drittmittelakquise im Arbeitskreis berichtet. 4. Die Verwaltung wird aufgefordert, sowohl zur Rolle des BLB als auch hinsichtlich der finanziellen Beteiligung des Landes so kurzfristig wie möglich den Austausch mit der neuen Landesregierung zu suchen und verbindliche Zusagen einzuholen. 5. Der Rat fordert die Verwaltung auf, gemeinsam mit der Universität, unter Einbeziehung der Ankernutzer, ein Betreiberkonzept bis zum Errichtungsbeschluss und schnellstmöglich ein Betriebskonzept zu erarbeiten, das auch Einnahmen darstellt und finanziell sowie strukturell überzeugt. Die Verwaltung wird beauftragt, dem Rat auf dieser Grundlage mit dem Errichtungsbeschluss eine konkretisierte Kalkulation der jährlich zu erwartenden Belastung durch den laufenden Betrieb des „Musik-Campus“ auf den städtischen Haushalt darzustellen. Sollten diese Belastungen dazu führen, dass an anderer Stelle Kompensationen vorgenommen werden sollen, zeigt die Verwaltung auf, wo diese getroffen werden können, ohne die Ziele der Stadt hinsichtlich der sozialen Balance, der Bildungschancen und der Klimaneutralität zu konterkarieren und wie gleichzeitig die Notwendigkeit der Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes vermieden werden kann. 6. Die Verwaltung wird, parallel zum Planungsprozess Musik-Campus, beauftragt, für den Fall, dass ein gemeinsamer Musik-Campus aufgrund fehlender Gesamtfinanzierung nicht zu Stande kommt, Szenarien zu entwickeln, wo und wie die Bedarfe der städtischen Nutzer (WSfM und SOM) eigenständig, ohne großen Zeitverlust und im vorgegebenen Kostenrahmen gedeckt werden können. 7. Um das Potential des Projektes voll auszuschöpfen, ist eine kulturfachliche Stärkung des Projektes notwendig, die die Synergieeffekte konkret und über allgemeine Ausführungen hinaus benennt. Deshalb wird die Verwaltung beauftragt, in der weiteren Konkretisierung unter Einbindung der späteren Nutzer, beteiligten Fachbereiche, Dezernate und Institutionen stärker herauszuarbeiten, worin die zu - 3 - V/0333/2022/1 erwartenden Synergien bestehen und welche kooperativen Vorteile das Projekt für die städtischen Projektpartner haben wird. 8. Der Rat fordert die Verwaltung auf, einem noch einzurichtenden interfraktionellen Arbeitskreis eng getaktet zum aktuellen Stand des Projekts zu berichten. Begründung: Im Vorfeld der Vorlage V/0333/2022 gab es intensive Gespräche zwischen Politik und Verwaltung, die sowohl zur Erläuterung notwendiger Beschlussfassungen über die Ratsbeschlüsse vom 06.04.2022 dienten als auch die Optionen ergänzender oder verändernd möglicher Beschlussfassungen durch die Politik zur neuerlichen Vorlage V/0333/2022 ausgelotet haben. In der Folge dieses Prozesses haben die Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen/GAL, SPD, Volt und FDP einen Änderungsantrag zur Vorlage V/0333/2022, datierend vom 16.05.2022, vorgelegt. Aus Sicht der Verwaltung und der WWU kann die mit diesem Antrag verbundene geänderte Fassung der Beschlussfassungen die Basis bilden, um das Projekt Musik-Campus erfolgreich und partnerschaftlich weiterzuführen. Im Ergebnis sind in dieser Ergänzungsvorlage zur Vorlage V/0333/2022 die auf Grundlage des Änderungsantrages veränderten Beschlussfassungen für HA und Rat zusammengeführt. Im Einzelnen sind den so ergänzten Beschlüssen folgende inhaltliche und verfahrensbezogene Projektfokussierungen verbunden: Der Beschlusspunkt 2.a verstärkt noch einmal die Notwendigkeit, das Projekt sensibel am Standort zu einzubinden. Mit der Beauftragung eines externen Projektsteuerers in Beschlusspunkt 2.b wird sinnhaft Vorsorge getroffen, dass das komplexe Vorhaben gut und effizient geplant und umgesetzt wird. Mit Beschlusspunkt 3. wird eine Kostenobergrenze für die städtischen Bedarfe von 70,1 Mio.€ festgelegt - und einer Kostenerhöhung für den städtischen Anteil am Kulturbau auf bis zu 101,7 Mio. € zugestimmt: Letzteres allerdings nur bei gleichzeitiger Einnahmeerwartung durch kompensierende Fremdmittel. Das städtische Raumprogramm soll erneut überprüft werden, um günstigere Variante zu entwickeln. Für die Einwerbung von Drittmitteln werden zeitliche Meilensteine im Projekt definiert, zu denen der Politik durch die Verwaltung zum Projektstand und v.a. zu Stand und Perspektiven der Drittmittelakquise berichtet wird. Der notwendige Austausch mit der künftigen Landesregierung, insbes. zur Aufgabe des BLB und zu den Finanz(förder)mitteln des Landes, wird im Beschlusspunkt 4. unterstrichen. Beschlusspunkt 5. legt fest, dass zum Zeitpunkt des Errichtungsbeschlusses ein Betreiberkonzept notwendig wird und dass bis zu diesem Zeitpunkt auch die voraussichtlichen jährlichen Betriebskosten noch einmal konkretisiert und einer haushalterischen Bewertung unterzogen vorliegen müssen. Mögliche Belastungen des Haushalts sollen ferner nicht zu Kürzungen führen, die die vitalen Aufgabenbereiche und Investitionsziele der Stadt negativ betreffen könnten oder in die Haushaltsicherung führen würden. Beschlusspunkt 7. verdeutlicht, dass die Potentiale und Synergien des Projektes mit allen Beteiligten noch konkreter herausgearbeitet und gestärkt werden müssen. Sollte das Vorhaben trotz aller Akquisebemühungen, insbes. um unterstützende Drittmittel, nicht wie geplant umsetzbar sein, wird die Verwaltung gemäß Beschlusspunkt 6. und parallel zum weiteren Planungsprozess für die gemeinschaftliche Realisierung des Campus mit der WWU Szenarien entwickeln und dem Rat darstellen, wie die Bedarfe des Symphonieorchesters Münster und der Westfälischen Schule für Musik zielgerichtet anderweitig zu decken wären. - 4 - V/0333/2022/1 Die Verwaltung und die WWU sehen die Beschlussempfehlungen als wesentliche und notwendige Grundlage der weiteren Projektarbeit an - insbes. auch in der Außenwirkung gegenüber der Stadtgesellschaft sowie gegenüber potenziellen Fördergebern auf Landes- und Bundesebene und weiteren Projektunterstützenden. gez. Markus Lewe Anlage (Änderungsantrag)
Anlage_Änderungsantrag
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Münster, 16.05.2022 Änderungsantrag zur V/0333/2022 Musik-Campus - Konkretisierung der Grundsatzbeschlüsse I. Sachentscheidung 1. Wie Vorlage 2. Der Rat stimmt dem Standort Hittorfstraße / Einsteinstraße für die weitere Planung und Umsetzung des Vorhabens Musik-Ca mpus zu (Anlage 2) und beschließt, andere potentielle Standorte nicht weiterzuverfolgen. Neu: 2 a: Die Gebäude des Musik-Campus und die Neugestaltung des ehem. Arzneipflanzengartens werden inklusive der Einrichtung eines "Grünen Klassenzimmers" behutsam in das städtische Grünsystem und den Freiraum eingebettet. Die ökologische Qualität des Grün- und Freiraums insgesamt wird bewahrt und weiterentwickelt. Hierzu wird die Verwaltung beauftragt, ein Freiraumentwicklungskonzept für den innerstädtischen Grünbereich entlang der Schlossgräfte zwischen Hittorfstraße und Neutor/Schloss zu entwickeln und zu erstellen. Ziel ist die Qualifizierung dieses Grünkorridors für die Natur- und Erholungsfunktion im Zusammenspiel mit der städtebaulichen Konzeption für den Musik-Campus. Neu: 2 b: Eine durch die Projektpartner beauftragte unabhängige Projektsteuerung gewährleistet transparent und kosteneffektiv die Planung und Umsetzung im Interesse der Auftraggeber. 3. Der Rat nimmt den Kostenrahmen für den Musik-Campus, Stand 16.12.2021, mit den Kostenbausteinen „Stadt Münster“, „WWU“ und „Kulturbau“ zur Kenntnis (Anlage 3). Er stimmt auf dieser Basis einer perspektivischen Erhöhung der städtischen Haushaltsmittel um 24,6 Mio. € ab dem Haushaltsjahr 2026 auf maximal 70,1 Mio. € zur Finanzierung der rein städtischen Bedarfe im Kostenbaustein „Stadt Münster" zu. Anlage zur Vorlage V/0333/2022/1 Weiterhin ist jedoch eine Überprüfung des städtischen Raumprogramms durch den Rat erforderlich. Die Verwaltung wird deshalb beauftragt, dieses Programm zu überarbeiten, um kostengünstigere Varianten vorzulegen, von denen sich eine am bisherigen Projektbudget orientiert. Der Rat erklärt sich bereit, auf Basis der Gegenfinanzierung durch die noch einzuwerbenden Drittmittel das städtische Investitionsbudget dann um den städtischen Anteil am Kulturbau von 31,6 Mio. € bis auf 101,7 Mio. € zu erhöhen. Die kommunale Mitfinanzierungszusage zum Projekt steht unter den Voraussetzungen, dass die derzeit nicht ausfinanzierten Kosten im Projekt i.H.v. 65,2 Mio. € durch gemeinsame Fördermittel Akquisen und privates Fundraising von Stadt und WWU in Gänze geschlossen werden und das Land NRW Investitionskosten i.H.v. 130,5 Mio. € für den Neubau der Musikhochschule bereitstellt. Um die Erfüllbarkeit dieser Voraussetzung rechtzeitig überprüfen zu können, wird die Verwaltung aufgefordert, bis zum Errichtungsbeschluss Zusagen von öffentlichen und privaten Stellen für zwei Drittel der derzeit nicht ausfinanzierten Kosten (65,2 Mio. Euro) nachzuweisen. Darüber hinaus erwartet der Rat vollständige Drittmittelzusagen zum Zeitpunkt eines möglichen Baubeschlusses (Beauftragung der Realisierung des Projekts). Dem einzurichtenden interfraktionellen Arbeitskreis sowie dem Rat ist Ende 2022 sowie Mitte 2023 je ein ausführlicher Zwischenbericht zum Stand und zu Potenzialen der Fördermittelakquise zu geben, insbes. mit Blick auf die Zielrichtung, Bundesmittel aus der annualen Haushaltsbereinigungssitzung zu generieren. Teil ist jeweils eine Einschätzung zur Realisierbarkeit der Drittmittelakquise. Unabhängig hiervon wird regelmäßig über den Fortschritt der Drittmittelakquise im Arbeitskreis berichtet. 4. Die Verwaltung wird aufgefordert, sowohl zur Rolle des BLB als auch hinsichtlich der finanziellen Beteiligung des Landes so kurzfristig wie möglich den Austausch mit der neuen Landesregierung zu suchen und verbindliche Zusagen einzuholen. 5. Der Rat fordert die Verwaltung auf, gemeinsam mit der Universität, unter Einbeziehung der Ankernutzer, ein Betreiberkonzept bis zum Errichtungsbeschluss- und schnellstmöglich ein Betriebskonzept zu erarbeiten, das auch Einnahmen darstellt und finanziell sowie strukturell überzeugt. Die Verwaltung wird beauftragt, dem Rat auf dieser Grundlage mit dem Errichtungsbeschluss eine konkretisierte Kalkulation der jährlich zu erwartenden Belastung durch den laufenden Betrieb des „Musik-Campus“ auf den städtischen Haushalt darzustellen. Sollten diese Belastungen dazu führen, dass an anderer Stelle Kompensationen vorgenommen werden sollen, zeigt die Verwaltung auf wo diese getroffen werden können, ohne die Ziele der Stadt hinsichtlich der sozialen Balance, der Bildungschancen und der Klimaneutralität zu konterkarieren und wie gleichzeitig die Notwendigkeit der Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes vermieden werden kann. 6. Die Verwaltung wird, parallel zum Planungsprozess Musik-Campus, beauftragt, für den Fall, dass ein gemeinsamer Musik-Campus aufgrund fehlender Gesamtfinanzierung nicht zu Stande kommt, Szenarien zu entwickeln, wo und wie die Bedarfe der städtischen Nutzer (WSfM und SOM) eigenständig, ohne großen Zeitverlust und im vorgegebenen Kostenrahmen gedeckt werden können. 7. Um das Potential des Projektes voll auszuschöpfen, ist eine kulturfachliche Stärkung des Projektes notwendig, die die Synergieeffekte konkret und über allgemeine Ausführungen hinaus benennt. Deshalb wird die Verwaltung beauftragt, in der weiteren Konkretisierung unter Einbindung der späteren Nutzer, beteiligten Fachbereiche, Dezernate und Institutionen stärker herauszuarbeiten, worin die zu erwartenden Synergien bestehen und welche kooperativen Vorteile das Projekt für die städtischen Projektpartner haben wird. 8. Der Rat fordert die Verwaltung auf, einem noch einzurichtenden interfraktionellen Arbeitskreis eng getaktet zum aktuellen Stand des Projekts zu berichten. Begründung: Erfolgt mündlich gez. gez. gez. gez. Sylvia Rietenberg Marius Herwig Tim Pasch Jörg Berens Christoph Kattentidt und Fraktion Helene Goldbeck und Fraktion Petra Dieckmann und Fraktion
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungOrte (3)
- Einsteinstraße
- Hittorfstraße
- Neutor
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Details
- Aktenzeichen
- V/0333/2022/1
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 17.05.2022
- Erstellt
- 17.05.2022 12:48