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V/0333/2022/1

Musik-Campus: Konkretisierung der Grundsatzbeschlüsse

Vorlagen 17.05.2022

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 18.05.2022, TOP 10

Ergänzungsvorlage Beschluss

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Ergänzungsvorlage Beschluss

9750 Zeichen

V/0333/2022/1
V/0333/2022/1
Öffentliche Beschlussvorlage
Betrifft
Musik-Campus - Konkretisierung der Grundsatzbeschlüsse
Beratungsfolge
18.05.2022 Hauptausschuss Vorberatung
18.05.2022 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
1. Der Rat spricht sich für die Umsetzung des Musik-Campus als ein gemeinsames Projekt von
WWU und Stadt Münster aus.
2. Der Rat stimmt dem Standort Hittorfstraße / Einsteinstraße für die weitere Planung und
Umsetzung des Vorhabens Musik-Campus zu (Anlage 2 der Hauptvorlage) und beschließt,
andere potentielle Standorte nicht weiterzuverfolgen.
2.a Die Gebäude des Musik-Campus und die Neugestaltung des ehem. Arzneipflanzengartens
werden inklusive der Einrichtung eines "Grünen Klassenzimmers" behutsam in das städtische
Grünsystem und den Freiraum eingebettet. Die ökologische Qualität des Grün- und Freiraums
insgesamt wird bewahrt und weiterentwickelt. Hierzu wird die Verwaltung beauftragt, ein
Freiraumentwicklungskonzept für den innerstädtischen Grünbereich entlang der
Schlossgräfte zwischen Hittorfstraße und Neutor/Schloss zu entwickeln und zu
erstellen. Ziel ist die Qualifizierung dieses Grünkorridors für die Natur- und
Erholungsfunktion im Zusammenspiel mit der städtebaulichen Konzeption für den
Musik-Campus.
2.b Eine durch die Projektpartner beauftragte unabhängige Projektsteuerung
gewährleistet transparent und kosteneffektiv die Planung und Umsetzung im Interesse
der Auftraggeber.
3. Der Rat nimmt den Kostenrahmen für den Musik-Campus, Stand 16.12.2021, mit den
Kostenbausteinen „Stadt Münster“, „WWU“ und „Kulturbau“ zur Kenntnis (Anlage 3 der
Hauptvorlage).
Dezernat Oberbürgermeister
Dezernat III
17.05.2022
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Frau Dr. Blanc
Herr Krause
T elefon:492-6002
T elefon:492-7030
Blanc@stadt-muenster.de
KrauseJoerg@stadt-
muenster.de

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Er stimmt auf dieser Basis einer perspektivischen Erhöhung der städtischen Haushaltsmittel
um 24,6 Mio. € ab dem Haushaltsjahr 2026 auf maximal 70,1 Mio. € zur Finanzierung der
rein städtischen Bedarfe im Kostenbaustein „Stadt Münster" zu.
Weiterhin ist jedoch eine Überprüfung des städtischen Raumprogramms durch den
Rat erforderlich. Die Verwaltung wird deshalb beauftragt, dieses Programm zu
überarbeiten, um kostengünstigere Varianten vorzulegen, von denen sich eine am
bisherigen Projektbudget orientiert.
Der Rat erklärt sich bereit, auf Basis der Gegenfinanzierung durch die noch
einzuwerbenden Drittmittel das städtische Investitionsbudget dann um den städtischen
Anteil am Kulturbau von 31,6 Mio. € bis auf 101,7 Mio. € zu erhöhen.
Die kommunale Mitfinanzierungszusage zum Projekt steht unter den Voraussetzungen, dass
die derzeit nicht ausfinanzierten Kosten im Projekt i.H.v. 65,2 Mio. € durch gemeinsame
Fördermittelakquisen und privates Fundraising von Stadt und WWU in Gänze geschlossen
werden und das Land NRW Investitionskosten i.H.v. 130,5 Mio. € für den Neubau der
Musikhochschule bereitstellt.
Um die Erfüllbarkeit dieser Voraussetzung rechtzeitig überprüfen zu können, wird die
Verwaltung aufgefordert, bis zum Errichtungsbeschluss Zusagen von öffentlichen und privaten
Stellen für zwei Drittel der derzeit nicht ausfinanzierten Kosten (65,2 Mio. Euro)
nachzuweisen.
Darüber hinaus erwartet der Rat vollständige Drittmittelzusagen zum Zeitpunkt eines
möglichen Baubeschlusses (Beauftragung der Realisierung des Projekts).
Dem einzurichtenden interfraktionellen Arbeitskreis sowie dem Rat ist Ende 2022 sowie
Mitte 2023 je ein ausführlicher Zwischenbericht zum Stand und zu Potenzialen der
Fördermittelakquise zu geben, insbes. mit Blick auf die Zielrichtung, Bundesmittel aus
der annualen Haushaltsbereinigungssitzung zu generieren. Teil ist jeweils eine
Einschätzung zur Realisierbarkeit der Drittmittelakquise.
Unabhängig hiervon wird regelmäßig über den Fortschritt der Drittmittelakquise im
Arbeitskreis berichtet.
4. Die Verwaltung wird aufgefordert, sowohl zur Rolle des BLB als auch hinsichtlich der
finanziellen Beteiligung des Landes so kurzfristig wie möglich den Austausch mit der
neuen Landesregierung zu suchen und verbindliche Zusagen einzuholen.
5. Der Rat fordert die Verwaltung auf, gemeinsam mit der Universität, unter Einbeziehung
der Ankernutzer, ein Betreiberkonzept bis zum Errichtungsbeschluss und
schnellstmöglich ein Betriebskonzept zu erarbeiten, das auch Einnahmen darstellt und
finanziell sowie strukturell überzeugt. Die Verwaltung wird beauftragt, dem Rat auf
dieser Grundlage mit dem Errichtungsbeschluss eine konkretisierte Kalkulation der
jährlich zu erwartenden Belastung durch den laufenden Betrieb des „Musik-Campus“
auf den städtischen Haushalt darzustellen. Sollten diese Belastungen dazu führen, dass
an anderer Stelle Kompensationen vorgenommen werden sollen, zeigt die Verwaltung auf, wo
diese getroffen werden können, ohne die Ziele der Stadt hinsichtlich der sozialen Balance, der
Bildungschancen und der Klimaneutralität zu konterkarieren und wie gleichzeitig die
Notwendigkeit der Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes vermieden werden kann.
6. Die Verwaltung wird, parallel zum Planungsprozess Musik-Campus, beauftragt, für den
Fall, dass ein gemeinsamer Musik-Campus aufgrund fehlender Gesamtfinanzierung
nicht zu Stande kommt, Szenarien zu entwickeln, wo und wie die Bedarfe der
städtischen Nutzer (WSfM und SOM) eigenständig, ohne großen Zeitverlust und im
vorgegebenen Kostenrahmen gedeckt werden können.
7. Um das Potential des Projektes voll auszuschöpfen, ist eine kulturfachliche Stärkung
des Projektes notwendig, die die Synergieeffekte konkret und über allgemeine
Ausführungen hinaus benennt. Deshalb wird die Verwaltung beauftragt, in der
weiteren Konkretisierung unter Einbindung der späteren Nutzer, beteiligten
Fachbereiche, Dezernate und Institutionen stärker herauszuarbeiten, worin die zu

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V/0333/2022/1
erwartenden Synergien bestehen und welche kooperativen Vorteile das Projekt für die
städtischen Projektpartner haben wird.
8. Der Rat fordert die Verwaltung auf, einem noch einzurichtenden interfraktionellen
Arbeitskreis eng getaktet zum aktuellen Stand des Projekts zu berichten.
Begründung:
Im Vorfeld der Vorlage V/0333/2022 gab es intensive Gespräche zwischen Politik und Verwaltung,
die sowohl zur Erläuterung notwendiger Beschlussfassungen über die Ratsbeschlüsse vom
06.04.2022 dienten als auch die Optionen ergänzender oder verändernd möglicher
Beschlussfassungen durch die Politik zur neuerlichen Vorlage V/0333/2022 ausgelotet haben. In
der Folge dieses Prozesses haben die Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen/GAL, SPD, Volt und
FDP einen Änderungsantrag zur Vorlage V/0333/2022, datierend vom 16.05.2022, vorgelegt.
Aus Sicht der Verwaltung und der WWU kann die mit diesem Antrag verbundene geänderte
Fassung der Beschlussfassungen die Basis bilden, um das Projekt Musik-Campus erfolgreich und
partnerschaftlich weiterzuführen. Im Ergebnis sind in dieser Ergänzungsvorlage zur Vorlage
V/0333/2022 die auf Grundlage des Änderungsantrages veränderten Beschlussfassungen für HA
und Rat zusammengeführt.
Im Einzelnen sind den so ergänzten Beschlüssen folgende inhaltliche und verfahrensbezogene
Projektfokussierungen verbunden:
 Der Beschlusspunkt 2.a verstärkt noch einmal die Notwendigkeit, das Projekt sensibel am
Standort zu einzubinden. Mit der Beauftragung eines externen Projektsteuerers in
Beschlusspunkt 2.b wird sinnhaft Vorsorge getroffen, dass das komplexe Vorhaben gut und
effizient geplant und umgesetzt wird.
 Mit Beschlusspunkt 3. wird eine Kostenobergrenze für die städtischen Bedarfe von 70,1
Mio.€ festgelegt - und einer Kostenerhöhung für den städtischen Anteil am Kulturbau auf
bis zu 101,7 Mio. € zugestimmt: Letzteres allerdings nur bei gleichzeitiger
Einnahmeerwartung durch kompensierende Fremdmittel. Das städtische Raumprogramm
soll erneut überprüft werden, um günstigere Variante zu entwickeln. Für die Einwerbung
von Drittmitteln werden zeitliche Meilensteine im Projekt definiert, zu denen der Politik
durch die Verwaltung zum Projektstand und v.a. zu Stand und Perspektiven der
Drittmittelakquise berichtet wird.
 Der notwendige Austausch mit der künftigen Landesregierung, insbes. zur Aufgabe des
BLB und zu den Finanz(förder)mitteln des Landes, wird im Beschlusspunkt 4. unterstrichen.
 Beschlusspunkt 5. legt fest, dass zum Zeitpunkt des Errichtungsbeschlusses ein
Betreiberkonzept notwendig wird und dass bis zu diesem Zeitpunkt auch die
voraussichtlichen jährlichen Betriebskosten noch einmal konkretisiert und einer
haushalterischen Bewertung unterzogen vorliegen müssen. Mögliche Belastungen des
Haushalts sollen ferner nicht zu Kürzungen führen, die die vitalen Aufgabenbereiche und
Investitionsziele der Stadt negativ betreffen könnten oder in die Haushaltsicherung führen
würden. Beschlusspunkt 7. verdeutlicht, dass die Potentiale und Synergien des Projektes
mit allen Beteiligten noch konkreter herausgearbeitet und gestärkt werden müssen.
 Sollte das Vorhaben trotz aller Akquisebemühungen, insbes. um unterstützende Drittmittel,
nicht wie geplant umsetzbar sein, wird die Verwaltung gemäß Beschlusspunkt 6. und
parallel zum weiteren Planungsprozess für die gemeinschaftliche Realisierung des Campus
mit der WWU Szenarien entwickeln und dem Rat darstellen, wie die Bedarfe des
Symphonieorchesters Münster und der Westfälischen Schule für Musik zielgerichtet
anderweitig zu decken wären.

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Die Verwaltung und die WWU sehen die Beschlussempfehlungen als wesentliche und notwendige
Grundlage der weiteren Projektarbeit an - insbes. auch in der Außenwirkung gegenüber der
Stadtgesellschaft sowie gegenüber potenziellen Fördergebern auf Landes- und Bundesebene und
weiteren Projektunterstützenden.
gez.
Markus Lewe
Anlage (Änderungsantrag)

Anlage_Änderungsantrag

5930 Zeichen

Münster, 16.05.2022 
Änderungsantrag zur V/0333/2022 
Musik-Campus - Konkretisierung der Grundsatzbeschlüsse 
I. Sachentscheidung 
1. Wie Vorlage
2. Der Rat stimmt dem Standort Hittorfstraße / Einsteinstraße für die weitere Planung
und Umsetzung des Vorhabens Musik-Ca mpus zu (Anlage 2) und beschließt, andere
potentielle Standorte nicht weiterzuverfolgen.
Neu: 2 a: 
Die Gebäude des Musik-Campus und die Neugestaltung des ehem. 
Arzneipflanzengartens werden inklusive der Einrichtung eines "Grünen 
Klassenzimmers" behutsam in das städtische Grünsystem und den 
Freiraum eingebettet. Die ökologische Qualität des Grün- und Freiraums 
insgesamt wird bewahrt und weiterentwickelt. Hierzu wird die Verwaltung 
beauftragt, ein Freiraumentwicklungskonzept
 für den innerstädtischen 
Grünbereich entlang der Schlossgräfte zwischen Hittorfstraße und 
Neutor/Schloss zu entwickeln und zu erstellen. Ziel ist die Qualifizierung dieses 
Grünkorridors für die Natur- und Erholungsfunktion im Zusammenspiel mit der 
städtebaulichen Konzeption für den Musik-Campus. 
Neu: 2 b: 
Eine durch die Projektpartner beauftragte unabhängige Projektsteuerung 
gewährleistet transparent und kosteneffektiv die Planung und Umsetzung im 
Interesse der Auftraggeber. 
3. Der Rat nimmt den Kostenrahmen für den Musik-Campus, Stand 16.12.2021, mit den
Kostenbausteinen „Stadt Münster“, „WWU“ und „Kulturbau“ zur Kenntnis (Anlage 3).
Er stimmt auf dieser Basis einer perspektivischen Erhöhung der städtischen
Haushaltsmittel um 24,6 Mio. € ab dem Haushaltsjahr 2026 auf maximal 70,1 Mio. €
zur Finanzierung der rein städtischen Bedarfe im Kostenbaustein „Stadt Münster" zu.
Anlage zur Vorlage V/0333/2022/1

Weiterhin ist jedoch eine Überprüfung des städtischen Raumprogramms durch den Rat erforderlich. Die Verwaltung wird deshalb beauftragt, dieses Programm zu überarbeiten, um kostengünstigere Varianten vorzulegen, von denen sich eine am bisherigen Projektbudget orientiert.  Der Rat erklärt sich bereit, auf Basis der Gegenfinanzierung durch die noch einzuwerbenden Drittmittel das städtische Investitionsbudget dann um den städtischen Anteil am Kulturbau von 31,6 Mio. €  bis auf 101,7 Mio. € zu erhöhen.  Die kommunale Mitfinanzierungszusage zum Projekt steht unter den Voraussetzungen, dass die derzeit nicht ausfinanzierten Kosten im Projekt i.H.v. 65,2 Mio. € durch gemeinsame Fördermittel Akquisen und privates Fundraising von Stadt und WWU in Gänze geschlossen werden und das Land NRW Investitionskosten i.H.v. 130,5 Mio. € für den Neubau der Musikhochschule bereitstellt.   Um die Erfüllbarkeit dieser Voraussetzung rechtzeitig überprüfen zu können, wird die Verwaltung aufgefordert, bis zum Errichtungsbeschluss Zusagen von öffentlichen und privaten Stellen für zwei Drittel der derzeit nicht ausfinanzierten Kosten (65,2 Mio. Euro) nachzuweisen.   Darüber hinaus erwartet der Rat vollständige Drittmittelzusagen zum Zeitpunkt eines möglichen Baubeschlusses (Beauftragung der Realisierung des Projekts).  Dem einzurichtenden interfraktionellen Arbeitskreis sowie dem Rat ist Ende 2022 sowie Mitte 2023 je ein ausführlicher Zwischenbericht zum Stand und zu Potenzialen der Fördermittelakquise zu geben, insbes. mit Blick auf die Zielrichtung, Bundesmittel aus der annualen Haushaltsbereinigungssitzung zu generieren. Teil ist jeweils eine Einschätzung zur Realisierbarkeit der Drittmittelakquise.  Unabhängig hiervon wird regelmäßig über den Fortschritt der Drittmittelakquise im Arbeitskreis berichtet.  4. Die Verwaltung wird aufgefordert, sowohl zur Rolle des BLB als auch hinsichtlich der finanziellen Beteiligung des Landes so kurzfristig wie möglich den Austausch mit der neuen Landesregierung zu suchen und verbindliche Zusagen einzuholen.  5. Der Rat fordert die Verwaltung auf, gemeinsam mit der Universität, unter Einbeziehung der Ankernutzer, ein Betreiberkonzept bis zum Errichtungsbeschluss- und schnellstmöglich ein Betriebskonzept zu erarbeiten, das auch Einnahmen darstellt und finanziell sowie strukturell überzeugt. Die Verwaltung wird beauftragt, dem Rat auf dieser Grundlage mit dem Errichtungsbeschluss eine konkretisierte Kalkulation der jährlich zu erwartenden Belastung durch den laufenden Betrieb des „Musik-Campus“ auf den städtischen Haushalt darzustellen. Sollten diese Belastungen dazu führen, dass an anderer Stelle Kompensationen vorgenommen werden sollen, zeigt die Verwaltung auf wo diese getroffen werden können, ohne die Ziele der Stadt hinsichtlich der sozialen Balance, der Bildungschancen und der Klimaneutralität zu konterkarieren und wie gleichzeitig die Notwendigkeit der Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes vermieden werden kann.  6. Die Verwaltung wird, parallel zum Planungsprozess Musik-Campus, beauftragt, für den Fall, dass ein gemeinsamer Musik-Campus aufgrund fehlender Gesamtfinanzierung nicht zu Stande kommt, Szenarien zu entwickeln, wo und

wie die Bedarfe der städtischen Nutzer (WSfM und SOM) eigenständig, ohne großen Zeitverlust und im vorgegebenen Kostenrahmen gedeckt werden können.  7. Um das Potential des Projektes voll auszuschöpfen, ist eine kulturfachliche Stärkung des Projektes notwendig, die die Synergieeffekte konkret und über allgemeine Ausführungen hinaus benennt. Deshalb wird die Verwaltung beauftragt, in der weiteren Konkretisierung unter Einbindung der späteren Nutzer, beteiligten Fachbereiche, Dezernate und Institutionen stärker herauszuarbeiten, worin die zu erwartenden Synergien bestehen und welche kooperativen Vorteile das Projekt für die städtischen Projektpartner haben wird.   8. Der Rat fordert die Verwaltung auf, einem noch einzurichtenden interfraktionellen Arbeitskreis eng getaktet zum aktuellen Stand des Projekts zu berichten.   Begründung:  Erfolgt mündlich   gez.    gez.   gez.   gez. Sylvia Rietenberg  Marius Herwig  Tim Pasch  Jörg Berens Christoph Kattentidt  und Fraktion  Helene Goldbeck und Fraktion Petra Dieckmann und Fraktion

Beratungsverlauf (2)

18.05.2022 Hauptausschuss
TOP 4 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
18.05.2022 Rat
TOP 10 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Einsteinstraße
  • Hittorfstraße
  • Neutor

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Details

Aktenzeichen
V/0333/2022/1
Typ
Vorlagen
Datum
17.05.2022
Erstellt
17.05.2022 12:48