V/0239/2009/1
Städtebauförderung: Programm "Aktive Stadt- und Ortsteilzentren Münster-Wolbeck"
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Ergänzungsvorlage Beschluss
5183 Zeichen
V/0239/2009/1 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Betrifft Städtebauförderung: Programm "Aktive Stadt- und Ortsteilzentren Münster-Wolbeck" Beratungsfolge 23.06.2009 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung 24.06.2009 Rat Entscheidung 24.06.2009 Hauptausschuss Vorberatung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Auf der Basis des neuen Bund-Länder-Programms „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ be- schließt der Rat das städtebauliche Programmgebiet „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren – Münster-Wolbeck“ im Sinne von § 171b (2) BauGB. Die Abgrenzung des Programmgebie- tes ist aus dem anliegenden Übersichtsplan mit einer Stadtquartiersübersicht ersichtlich. 2. Der Rat nimmt das Integrierte Handlungskonzept mit den Handlungsfeldern für das Pro- grammgebiet „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren Münster-Wolbeck“ als Diskussionsgrundla- ge für eine umfassende Erörterung mit Politik und Bürgerschaft zur Kenntnis. 3. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Verwaltung nach der Erörterung mit Politik und Bürgerschaft ein Konzept für einzelne Maßnahmen und Projekte entwickelt und den zuständigen politischen Gremien vorlegt. 4. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Verwaltung zur Umsetzung einzelner Maßnahmen und Projekte des Programms für Münster-Wolbeck notwendige Städtebauförderanträge ggf. vorsorglich vorbereiten wird, und dass 4.1 bei Förderanträgen für eigene Maßnahmen der Stadt Münster der Eigenanteil von der Stadt Münster zu leisten ist, Private können ggf. im kleinen Rahmen kofinanzieren; 4.2 bei gemeinsamen Maßnahmen privater und öf fentlicher Träger bei den verbleibenden Ei- genanteilen eine Mitfinanzierung durch die Privaten zwingend erforderlich ist, der Eigenan- teil der Stadt Münster darf 10% nicht unterschreiten; 3.3 bei Förderanträgen für sog. Dritte der Eigenanteil von diesen selbst aufzubringen ist, so dass die Maßnahme für die Stadt Münster kostenneutral zu veranschlagen ist; Vorlagen-Nr.: V/0239/2009/1. Erg. Auskunft erteilt: Herr Thiel Ruf: 492 61 80 E-Mail: Thiel@stadt-muenster.de Datum: 19.06.2009 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0239/2009/1 4.4 die Verwaltung entsprechende Verhandlungen zur Finanzierung bzw. Kofinanzierung von Maßnahmen und Projekten mit privaten Dritten führen wird. 5. Der Antrag der SPD-Fraktion an den Rat, Antrag A-R/0015/2009 „Impuls für Wolbeck: Handlungskonzept Ortszentrum“ wird im Rahmen der Maßnahmen zum Integrierten Hand- lungskonzept in die weitere Bearbeitung einfließen. Der Antrag ist damit erledigt. II. Finanzielle Auswirkungen Es wird zur Kenntnis genommen, dass zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine Kosten entstehen. Es wird zur Kenntnis genommen, dass - sofern Maßnahmen aus dem Integrierten Handlungskon- zept für das Programmgebiet „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren Münster-Wolbeck“ zukünftig reali- siert werden sollen - ggf. der Stadt und/oder privaten Partnern Kosten und/oder Folgekosten ent- stehen werden. Die entsprechenden Auszahlungen bzw. Aufwendungen sind dann über die jeweiligen Fachämter sicherzustellen. Die Fachämter sorgen darüber hi naus für die Veranschlagung im Haushaltsplan der Stadt Münster sowie bei den Mitteln für Dritte für eine entsprechende Veranschlagung der Er- träge und Aufwendungen im jeweiligen Fachbudget. Derzeit beträgt die Förderquote für Münster nur 50% der zuwendungsfähigen Kosten für investive Maßnahmen. Münster ist als finanzstarke Gemeinde seitens des Landes NRW eingestuft und muss damit einen Abschlag auf die maximale Förderhöhe in Kauf nehmen. Durch die Neufassung der Städtebau-Förderrichtlinien wurde der Förderhöchstsatz für alle Kommunen dauerhaft abge- senkt. Daraus könnten sich ggf. weitere Abschläge, u. U. auch maßnahmebezogen ergeben. Um den Haushalt nicht unnötig mit Auszahlungen für Investitionen zu belasten, denen (noch) keine entsprechenden Einzahlungen aus Städtebaufördermitteln verbindlich gegenüberstehen, werden derzeit keine neuen Komplementärmittel in die mittelfristige Finanzplanung eingestellt. Begründung: Die Vorlage V/0239/2009 - Städtebauförderung: „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren Münster- Wolbeck“ wurde am 18.06.2009 im Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft beraten. Zur Sicherung der im Begründungsteil der Vorlage dargelegten Absicht, Bürgerschaft und Politik deutlich in die Konzepterstellung einzubinden, schlug der Ausschuss eine Klarstellung im Be- schlusstenor vor (vgl. Anlage 1) und fasste durch Hinzufügen eines weiteren Beschlusspunktes diesbezüglich den o.a. geänderten Beschluss als Beschlussempfehlung an den Rat. Der Ausschuss beschloss einstimmig, dem Rat den geänderten Beschlussvorschlag der Vorlage zu empfehlen. Die Verwaltung empfiehlt dem Rat, dem so geänderten Beschlussvorschlag zu folgen I.V. gez. Schultheiß - 3 - V/0239/2009/1 Stadtdirektor Anlagen: Anlage 1: Änderungsantrag der CDU-Ratsfraktion und der FDP-Ratsfraktion an den Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft vom 18.06.2009
Anlage 1
770 Zeichen
Anlage 1 zur Vorlage V/0239/2009 RATSFRAKT ION Münster, 08.06.2009 Vorlage V/0239/2009 Änderungsantrag Der Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, V erkehr und Wirtschaft möge beschließen: Der Beschlussvorschlag wird wie folgt geändert: 1. […] 2. […] 3. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Verwaltung nach der Erörterung mit Poli- tik und Bürgerschaft ein Konzept für einzelne Maßnah men und Projekte entwi- ckelt und den zuständigen politischen Gremien vorlegt. 4. wie vorher 3 4.1 wie vorher 3.1 4.2 wie vorher 3.2 4.3 wie vorher 3.3 4.4 wie vorher 3.4 5. wie vorher 4 Begründung: erfolgt mündlich gez. gez. Sybille Benning Jürgen Reuter CDU-Fraktion im Rat FDP-Fraktion im Rat
Hauptvorlage V/0239/2009 mit Anlagen
48040 Zeichen
DER OBERBÜRGERMEISTER
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung
Vorlagen-Nr.:
V/0239/2009
Öffentliche Beschlussvorlage Auskunft erteilt:
Herr Thiel
Ruf:
Betrifft
Städtebauförderung: Programm "Aktive Stadt- und Ortsteilzentren Münster-Wolbeck"
Beratungsfolge
09.06.2009 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung
18.06.2009 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung
23.06.2009 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung
24.06.2009 Rat Entscheidung
24.06.2009 Hauptausschuss Vorberatung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
1. Auf der Basis des neuen Bund-Länder-Programms „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ be-
schließt der Rat das städtebauliche Programmgebiet „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren –
Münster-Wolbeck“ im Sinne von § 171b (2) BauGB. Die Abgrenzung des Programmgebie-
tes ist aus dem anliegenden Übersichtsplan mit einer Stadtquartiersübersicht (vgl. Anlage
1) ersichtlich.
2. Der Rat nimmt das Integrierte Handlungskonzept mit den Handlungsfeldern für das Pro-
grammgebiet „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren Münster-Wolbeck“ (vgl. Anlage 2) als Dis-
kussionsgrundlage für eine umfassende Erörterung mit Politik und Bürgerschaft zur Kennt-
nis.
3. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Verwaltung zur Umsetzung einzelner Maßnahmen
und Projekte des Programms für Münster-Wolbeck notwendige Städtebauförderanträge
ggf. vorsorglich vorbereiten wird, und dass
3.1 bei Förderanträgen für eigene Maßnahmen der Stadt Münster der Eigenanteil von der Stadt
Münster zu leisten ist, Private können ggf. im kleinen Rahmen kofinanzieren;
3.2 bei gemeinsamen Maßnahmen privater und öf fentlicher Träger bei den verbleibenden Ei-
genanteilen eine Mitfinanzierung durch die Privaten zwingend erforderlich ist, der Eigenan-
teil der Stadt Münster darf 10% nicht unterschreiten;
3.3 bei Förderanträgen für sog. Dritte der Eigenanteil von diesen selbst aufzubringen ist, so
dass die Maßnahme für die Stadt Münster kostenneutral zu veranschlagen ist;
492 61 80
E-Mail:
Thiel@stadt-muenster.de
Datum:
29.05.2009
V/0239/2009
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3.4 die Verwaltung entsprechende Verhandlungen zur Finanzierung bzw. Kofinanzierung von
Maßnahmen und Projekten mit privaten Dritten führen wird.
4. Der Antrag der SPD-Fraktion an den Rat, Antrag A-R/0015/2009 „Impuls für Wolbeck:
Handlungskonzept Ortszentrum“ (vgl. Anlage 3), wird im Rahmen der Maßnahmen zum In-
tegrierten Handlungskonzept (vgl. Anlage 2) in die weitere Bearbeitung einfließen. Der An-
trag ist damit erledigt.
II. Finanzielle Auswirkungen
Es wird zur Kenntnis genommen, dass zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine Kosten entstehen.
Es wird zur Kenntnis genommen, dass - sofern Maßnahmen aus dem Integrierten Handlungskon-
zept für das Programmgebiet „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren Münster-Wolbeck“ zukünftig reali-
siert werden sollen - ggf. der Stadt und/oder privaten Partnern Kosten und/oder Folgekosten ent-
stehen werden.
Die entsprechenden Auszahlungen bzw. Aufwendungen sind dann über die jeweiligen Fachämter
sicherzustellen. Die Fachämter sorgen darüber hi naus für die Veranschlagung im Haushaltsplan
der Stadt Münster sowie bei den Mitteln für Dritte für eine entsprechende Veranschlagung der Er-
träge und Aufwendungen im jeweiligen Fachbudget.
Derzeit beträgt die Förderquote für Münster nur 50% der zuwendungsfähigen Kosten für investive
Maßnahmen. Münster ist als finanzstarke Gemeinde seitens des Landes NRW eingestuft und
muss damit einen Abschlag auf die maximale Förderhöhe in Kauf nehmen. Durch die Neufassung
der Städtebau-Förderrichtlinien wurde der Förderhöchstsatz für alle Kommunen dauerhaft abge-
senkt. Daraus könnten sich ggf. weitere Abschläge, u. U. auch maßnahmebezogen ergeben.
Um den Haushalt nicht unnötig mit Auszahlungen für Investitionen zu belasten, denen (noch) keine
entsprechenden Einzahlungen aus Städtebaufördermitteln verbindlich gegenüberstehen, werden
derzeit keine neuen Komplementärmittel in die mittelfristige Finanzplanung eingestellt.
Begründung:
Gebietsbezug und Förderrichtlinien
Der Beschluss zur Gebietsabgrenzung „Programmgebiet Aktive Stadt- und Ortsteilzentren Müns-
ter-Wolbeck“ gem. Beschlusspunkt 1 ist die grundlegende Voraussetzung für eine Antragsstellung
zur Förderung von Stadterneuerungsmaßnahmen.
Durch die Neufassung der Förderrichtlinien im Jahre 2008 (FöRi 2008) wurde das Prozedere des
Verfahrens dahingehend verändert, dass nur noch Maßnahmen beantragt werden können, für die
vorher ein entsprechender Gebietsbezug nach den Möglichkeiten des Baugesetzbuches definiert
werden kann. Vorschläge für Maßnahmen außerhalb festgelegter Gebiete haben nach Aussage
des Ministeriums für Bauen und Verkehr des Landes NRW keine Aussichten mehr auf eine Förde-
rung.
Konkret bedeutet dies, dass es zukünftig eines lokalen Gebietsbezuges, gemäß Baugesetzbuch,
für die dann zu beantragenden Maßnahmen bedarf. Fünf Gebietskategorien sind derzeit möglich:
Städtebauliches Sanierungsgebiet (§ 136ff BauGB),
Städtebauliches Entwicklungsgebiet (§ 169 BauGB),
Programmgebiet Stadtumbau West (§ 171a und b BauGB)
Programmgebiet Soziale Stadt (§ 171e BauGB) oder
Programmgebiet Aktive Stadt- und Ortsteilzentren (§ 171b BauGB).
Entsprechende Einzelmaßnahmen müssen sich zukünftig einerseits fachlich-inhaltlich an den
Schwerpunktbereichen der Förderung (vgl. FöRi 2008) orientieren und andererseits über einen der
fünf möglichen Gebietsbezüge definiert werden.
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Dieser grundsätzlichen Anforderung folgend, hat der Rat der Stadt Münster bereits den erforderli-
chen Gebietsbezug, gem. § 171b BauGB, für den Bereich Altstadt / Bahnhofsviertel, als Voraus-
setzung für mögliche Fördermaßnahmen in diesem Bereich, beschlossen (vgl. Vorlage
V/0902/2008). Nunmehr soll für Wolbeck auf der gleichen rechtlichen Basis ein Gebietsbezug als
Programmgebiet „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren Münster-Wolbeck“.definiert werden.
Im Rahmen eines für das Programmgebiet aufzustellenden „Integrierten Handlungskonzeptes“
sind alle Maßnahmen der öffentlichen und privaten Partner darzustellen, sofern sie Auswirkungen
auf das Stadtquartier haben. Gleichzeitig sollen damit Maßnahmen gebündelt und kombiniert wer-
den können. Die private Beteiligung ist ausdrücklich vorgesehen. Auch rein privat finanzierte Maß-
nahmen im Wirkungsverbund mit öffentlichen Maßnahmen sind darzustellen, sofern diese Auswir-
kungen auf das Quartier haben.
Die Verwaltung hat das Integrierte Handlungskonz ept „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren Münster-
Wolbeck“ (vgl. Anlage 2) - auch in Abstimmung mit privaten Partnern - zusammengestellt.
Die Zusammenstellung soll ermöglichen abzuwägen, für welche Maßnahmen ein Städtebauförder-
antrag überhaupt gestellt werden soll und für welche nicht. Die Laufzeit der Integrierten Hand-
lungskonzepte ist auf etwa fünf Jahre ausgelegt. Damit soll eine Programmplanung innerhalb der
Kommunen angeregt werden, um dem Ministerium zu verdeutlichen, welche Maßnahmen im Wir-
kungsverbund gegeben sind und welche Maßnahmen ggf. in den Folgejahren beantragt werden
sollen.
Programm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren"
Das neue Bund-Länder-Programm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren" soll zur Vorbereitung und
Durchführung von Gesamtmaßnahmen zur Erhaltung und Entwicklung dieser Bereiche als Stand-
ort für Wirtschaft, Kultur sowie als Orte zum Wohnen, Arbeiten und Leben dienen.
Zur Erhaltung der Nutzungsvielfalt, zur Stärkung der Aufenthalts- und Gestaltqualität sowie zur
Vermeidung bzw. Beseitigung von gewerblichem Leerstand können Maßnahmen nach den Städ-
tebauförderrichtlinien NRW (FöRi 2008) gefördert werden.
Die Finanzhilfen des Bundes können z.B. eingesetzt werden für Investitionen zur Profilierung der
Zentren und Standortaufwertung, wie:
- Aufwertung des öffentlichen Raumes (Straßen, Wege, Plätze),
- Instandsetzung und Modernisierung von das Stadtbild prägenden Gebäuden (auch energe-
tische Erneuerung),
- Bau- und Ordnungsmaßnahmen für die Wiedernutzung von Grundstücken mit leerstehen-
den, fehl- oder mindergenutzten Gebäuden oder Brachen einschließlich vertretbarer Zwi-
schennutzung,
- Citymanagement, Beteiligung von Nutzungsberechtigten sowie Immobilien- und Standort-
gemeinschaften,
- Teilfinanzierung von Verfügungsfonds.
Programmgebiet „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren – Münster Wolbeck“
In Kenntnis der Ergebnisse zum „Integrierten Stadtentwicklungs- und Stadtmarketingkonzept
Münster“ (vgl. Vorlage V/0118/2004 – Integriertes Stadtentwicklungs- und Stadtmarketingkonzept
Münster (ISM)) sowie als Fortschreibung des bis herigen „Impulsprogramms Münster-Wolbeck“
aus dem Jahr 2003 (vgl. Vorlage V/0124/2003) kann daraus ein handlungsleitender Orientierungs-
rahmen für die weitere Entwicklung Wolbecks, gerade auch nach dem Bau der Umgehungsstraße,
aufgestellt werden. Die Inhalte und Ergebnisse aus dem stadtweiten ISM-Prozess sind weiterhin
aktuell und werden als grundlegende Basis für das neue Programmgebiet verwendet. Somit erüb-
rigt sich eine erneute Herleitung und Definition der Ziele zur Stadtentwicklung Münsters. Die funk-
tionalen Zusammenhänge für die Gebietsabgrenzung und den Orientierungsrahmen sind darüber
hinaus über den Bezug zum Einzelhandelskonzept der Stadt Münster (vgl. Vorlage V/0878/2008)
gegeben.
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Für Wolbeck umfasst dieses Gebiet (vgl. Anlage 1) im Wesentlichen die Bereiche Wig-
bold/Münsterstraße, Angelaue, Eschstraße/Borggarten sowie Steintor/Hiltruper Straße. Es deckt
sich entlang der Münsterstraße mit den Abgrenzungen der zentralen Versorgungsbereiche des
Einzelhandelskonzeptes der Stadt Münster. Eine parzellenscharfe Abgrenzung ist für das Pro-
gramm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren" allerdings nicht erforderlich, sie weist somit Ergänzungs-
und Überschneidungsbereiche auf.
Fazit: Vier Quartiere bilden ein Konzept für die weitere Entwicklung Wolbecks.
Vorteile einer Gebietsabgrenzung als Programmgebiet „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ gem. §
171 (2) BauGB liegen darin, dass keine boden- und grundstücksrechtlichen Eingriffe und keine
„harten“ Festsetzungen aus dem Sanierungsrecht erforderlich werden. Das neue Programm setzt
auf Information, Kooperation und Dialog, d.h. auf Kriterien, die auch bisher schon für Münsters
Stadtentwicklungspolitik (vgl. Vorlage V/0118/2004 – Integriertes Stadtentwicklungs- und Stadt-
marketingkonzept Münster) prägend waren.
Ab der zweiten Jahreshälfte wird die Verwaltung zusammen mit der Bezirksvertretung Münster-
Südost die Art und den Umfang der öffentlichen Beteiligung klären.
Ergänzend zu den städtischen Vorschlägen sind gem. Städtebau-Förderrichtlinien 2008 Vorschlä-
ge privater Partner zu ermitteln und privates Engagement darzustellen, nicht nur ideell sondern
auch finanziell. Auf der Basis des neuen Programms „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ wird die
Verwaltung - gemeinsam mit privaten Akteuren vor Ort - die Inhalte des Programms für eine Um-
setzung vorbereiten und ggf. notwendige Städtebauförderanträge für einzelne Maßnahmen und
Projekte in den Folgejahren beim Land NRW stellen. Für die Bewilligung entsprechender Städte-
baufördermittel für privat initiierte Maßnahmen im Rahmen des Programms „Aktive Stadt- und
Ortsteilzentren“ ist eine Mitfinanzierung durch private Akteure erforderlich.
Das Programm kann nur funktionieren, wenn es partnerschaftlich von öffentlichen und privaten
Akteuren getragen wird.
Der in der Ratssitzung am 13.05.2009 eingebrachte und an den Hauptausschuss verwiesene
Ratsantrag Nr. A-R/0015/2009 der SPD-Fraktion „Impuls für Wolbeck: Handlungskonzept Orts-
zentrum“ (vgl. Anlage 3) ist inhaltlich gleichlautend mit dem Antrag der SPD-Fraktion an die Be-
zirksvertretung Süd-Ost Nr. A-S/0008/2009.
Die in den Anträgen geforderten Untersuchungen und Planungen sind vom Grundsatz her bereits
in den allgemeinen Projektzielen des „Integrierten Handlungskonzeptes“ für das Programmgebiet
„Aktive Stadt- und Ortsteilzentren Münster-Wolbeck“ (vgl. Anlage 2) enthalten. In dessen themati-
scher Übersicht und den Einzelmaßnahmen sind darüber hinaus einzelne Anregungen bereits als
Maßnahmen vorgesehen. Im Zusammenhang mit dessen Ergänzung bzw. Fortschreibung im Zu-
sammenwirken zwischen Verwaltung, Politik und Bürgerschaft können die weiteren Punkte Ein-
gang in den Prozess finden. Die Anträge der SPD-Fraktion sind damit erledigt.
I.V.
gez.
Schultheiß
Stadtdirektor
Anlagen:
Anlage 1: Abgrenzung Programmgebiet „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren Münster Wolbeck“
Anlage 2: Integriertes Handlungskonzept für das Programmgebiet „Aktive Stadt- und Ortsteilzent-
ren Münster Wolbeck“
Anlage 3: Ratsantrag A-R/0015/2009, Impuls für Wolbeck: Handlungskonzept Ortszentrum, der
SPD Fraktion vom 30.04.2009
Stadtplanung
Verkehrsplanung
Amt für Stadtentwicklung
Programmgebiet
Aktive Stadt- und Ortsteilzentren
- Münster Wolbeck -
Abgrenzung Programmgebiet im Sinne von
§ 171 b (2) BauGB
Abgrenzung zentraler Versorgungsbereiche
gem. Fortschreibung Einzelhandels- und
Zentrenkonzept Stadt Münster (nachrichtlich)
Anlage 1 zur Vorlage
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Antrag an den Rat Nr. A-R/0015/2009
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Antrag
30.04.2009
SPD-Fraktion
im Rat der Stadt Münster
Münzstr. 15
48143 Münster
Telefon: 0251/ 45 314
Fax: 0251/ 511 750
spdfrak@muenster.de
www.spd-muenster.de
Impuls für Wolbeck: Handlungskonzept Ortszentrum
Der Rat der Stadt Münster möge beschließen:
Um den historischen Ortskern von Wolbeck mit dem Wi gbold wieder zum lebendigen
Zentrum des Stadtteils zu machen, sollen folgende M aßnahmen durchgeführt
werden:
1. Für das Ortszentrum von Wolbeck ist auf der Basi s des neuen Bund-Länder-
Programms „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ ein i ntegriertes
Handlungskonzept aufzustellen, dessen Maßnahmen zur Förderung beantragt
werden. Dabei sollen folgende Ziele berücksichtigt werden:
a) Steigerung der Attraktivität und Revitalisierung des öffentlichen Raumes
(Straßen, Plätze, Wege).
b) Instandsetzung und Modernisierung von das Ortsbi ld prägenden
Gebäuden sowie Maßnahmen zur Revitalisierung bzw. A ufwertung von
Grundstücken mit leerstehenden oder mindergenutzten Gebäuden
c) Beruhigung des motorisierten Verkehrs auf allen dafür in Frage
kommenden Straßen im Ortszentrum.
2. Die Bürgerschaft Wolbecks ist über ein „Zentrums forum“ in die
Meinungsbildung und den Planungsprozess einzubinden . Das gilt auch für die
Wolbecker Vereine.
3. Mit dem Gewerbeverein Wolbeck und interessierten und betroffenen privaten
Partnern sind Gespräche mit dem Ziel eines gemeinsa men
Handlungskonzepts für das Ortszentrum Wolbecks zu f ühren. Nach
Möglichkeit sollen die Gewerbetreibenden im neuen G ewerbegebiet an der
Münsterstraße einbezogen werden.
Antrag an den Rat Nr. A-R/0015/2009
2
Begründung:
Mit dem Bau der Umgehungsstraße westlich Wolbecks wurde begonnen. Nach deren
Fertigstellung wird mit einer verkehrlichen Entlast ung innerhalb des Wigbolds zu
rechnen sein. Daraus ergeben sich Chancen für eine Revitalisierung und behutsame
Weiterenwicklung des Ortskerns und des ganzen Stadt teils. Diese Chancen sollen
durch das beantragte Programm „Impuls für Wolbeck: Handlungskonzept
Ortszentrum aufgegriffen werden.
Kurt Pölling Marianne Hopmann Udo Reiter
Wolfgang Heuer Ralf Hubert Anne Schulze Wintzl er
Anika Bergner Dr. Michael Jung Joachim Tonn
Hedwig Chudziak Marianne Koch Beate Vilhjalmsson
Philipp Gabriel Gaby Kubig-Steltig Holger Wigger
Beanka Ganser Karsten Rahn Karl-Heinz Winter
Anne Hakenes
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungOrte (5)
- Eschstraße
- Münsterstraße
- Hiltruper Straße
- Münzstraße 15
- Umgehungsstraße
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0239/2009/1
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 22.06.2009
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37