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V/0062/2021

Bewohnerparken Hansaviertel

Vorlagen 02.02.2021

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 17.03.2021, TOP 34

Beschlussvorlage

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korrigierte Anlage zur Vorlage V/0062/2021

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Anlage A

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Beschlussvorlage

12692 Zeichen

Korrigierte Fassung! 
 
V/0062/2021 
V/0062/2021 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Bewohnerparken Hansaviertel 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
   25.02.2021 Ausschuss für Verkehr und Mobilität Vorberatung 
   09.03.2021 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 
   17.03.2021 Hauptausschuss Vorberatung 
   17.03.2021 Rat Entscheidung 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
1. Der Rat nimmt die Zusammenfassung der Ergeb nisse der „ Parkraumanalyse Hansavier-
tel/Hafen in Münster“ zur Kenntnis. 
2. Die Verwaltung wird mit der Einrichtung einer Bewohnerparkzone in dem Bereich Wolbecker 
Str. – Hansaring – Schillerstr – DEK beauftragt.  
3. Der Rat beschließt, im den Bereich der erweite rten Parkzone H zwischen Wolbecker Str. - 
Bremer Str. - Albersloher Weg – DEK - Schillerstr. und Hansaring vorerst den heutigen Zu-
stand zu belassen. 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
Die Einrichtung einer Bewohnerparkzone hat zum jetzigen Zeitpunkt keine finanziellen Auswirkun-
gen. Nach Vorliegen der abgestimmten Detailplanung werden die Kosten für die notwendige Be-
schilderung und Markierung sowie zusätzliche Personalkosten für die Überwachung des Parkraums 
in einer gesonderten Beschlussvorlage mitgeteilt. 
 
 
Begründung: 
 
Ausgangssituation: 
Anlässlich mehrerer politischer Anträge (Anlage 1) hat das Amt für Mobilität und Tiefbau eine Unter-
suchung „Parkraumanalyse Hansaviertel/Hafen in Münster “ zur Einrichtung von Bewohnerparken für 
das Gebiet Hansaring/Wolbecker St raße/Dortmund-Ems-Kanal an das Büro NTS vergeben. Darin 
wurden die Neueinrichtung einer Parkzone im Bereich zwischen Hansaring, Wolbecker Str., Dort-
mund-Ems-Kanal und Schillerstraße sowie eine Erweiterung der vorhandenen Parkzone H zwischen 
Bremer Straße/Wolbecker Straße und Hansaring um die Straßenzüge Soester Str., Dortmunder Str.  
und Hafenweg untersucht. 
Amt für Mobilität und Tiefbau 
 
08.03.2021 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Herr Grimm 
Telefon: 492-6600 
Grimm@stadt-muenster.de

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V/0062/2021 
Das vorhandenen Berufskolleg am Hansaring wurde ebenso wie aktuelle Planungen im Hafenbereich 
berücksichtigt, u. a. eine optionale Quartiersgarage im Bereich Hafenmarkt. 
Das Gutachten kann unter https://www.stadt-muenster.de/ms/bewohnerparken-hansa-hafen.pdf ein-
gesehen werden. Die Ergebnisse lassen sich wie folgt zusammenfassen: 
 
 
Untersuchungsgebiet: 
 
 
 
Rahmenbedingungen: 
Bei der Einrichtung von Bewohne rparkzonen sind die Vorgaben der Straßenverkehrsordnung zu be-
achten. Laut Verwaltungsvorschrift zu § 45 der Straßenverkehrsordnung können Sonderparkberechti-
gungen für Bewohner städtischer Quartiere, die einen erheblichen Parkraummangel aufweisen, aus-
gegeben werden (Bewohnerparkvorrechte). Voraussetzungen sind fehlende private Stellflächen und 
eine Überlastung des öffentlichen Parkraums durch nicht quartiersansässige Pendler und Besucher, 
so dass Bewohner in ortsüblich fußläufiger Entfernung von ihrer Wohnun g keinen Parkplatz für ihr 
Kraftfahrzeug finden. Eine Ausweisung von Bewohnerparkplätzen oder -zonen ist nur möglich, wenn 
nachgewiesen wurde, dass diese Voraussetzungen erfüllt sind. 
 
 
Möglichkeiten zur Ausgestaltung von Bewohnerparkzonen 
Die Empfehlungen für den ruhenden Verkehr (EAR 2005) sehen bei der Einrichtung von Bewohner-
parkzonen verschiedene Möglichkeiten vor.  
1. Trennprinzip grob 
Beim Trennprinzip grob stehen die Bewohnerparkplätze den Anwohnern mit Parkausweis ganztä-
gig zur Verfügung.  
2. Trennprinzip fein  
Beim Trennprinzip fein stehen die ausgewiesenen Bewohnerparkplätze sowohl den Anwohnern mit 
Parkausweis als auch Kurzzeitparkern gegen Entgelt zur Verfügung.

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V/0062/2021 
Beim Trennprinzip grob und fein können maximal 50 % der in der Parkzone vorhandenen öffen tli-
chen Stellplätze werktags zwischen 09:00 Uhr und 18:00 Uhr für Bewohner reserviert werden, in 
der übrigen Zeit 75 %. 
3. Mischprinzip  
Beim Mischprinzip stehen die Parkplätze sowohl Bewohnern mit Parkausweis als auch anderen 
Pkw-Nutzern (gegen Parkgebühr) zur Verfügung  
Es gibt keine Vorgaben für die maximale Anzahl an möglichen Bewohnerparkplätzen.  
4. Wechselprinzip  
Beim Wechselprinzip wird die Bevorrechtigung der Bewohner mit Parkausweis auf bestimmte Zei-
ten (z. B. Abend-, Nacht und/oder Morgenstunden) beschränkt. In der übrigen Zeit gelten auch für 
Anwohner die ansonsten im Gebiet maßgeblichen Parkregelungen. 
Der Bewohnerparkausweis ist kostenpflichtig. Die Gebühren dafür betragen pro Jahr 17 Euro. 
 
 
Vorhandenes Parkraumangebot im gesamten Untersuchungsgebiet: 
Im gesamten Untersuchungsgebiet wohnen 7.836 Personen: Es sind 3.090 Pkw im Quartier vorhan-
den. Von den insgesamt 4.274 Parkmöglichkeiten sind 955 private Stellplätze, 935 halböffentlich 
(Stellplätze für Kunden oder Beschäftigte eines Dienstleistungsun ternehmens) und die restlichen 
2.384 öffentliche Parkplätze. Hinzu kommen spezielle Angebote für Menschen mit Behinderungen, 
Eltern mit Kind, Stadtteilauto oder Krafträder. 
Parkplätze für Anwohner sind aktuell nur in der Parkzone H zwischen Bremer Straße/W olbecker 
Straße und Hansaring 385 ausgewiesen.  
 
Gesamtes Parkraumangebot im Untersuchungsgebiet (Parkzone H einschl. Erweiterung und 
Parkzone „neu“): 
 
 
 
Parkraumbedarf gesamt: 
Der vorhandene öffentliche Parkraum wird von Anwohnern, Besucher n, Kunden, Sch ülern und Be-
schäftigten nachgefragt. Da nicht alle Nutzer die Parkplätze zur gleichen Zeit beanspruchen, wird der 
Bedarf getrennt für die einzelnen Nutzergruppen ermittelt.  
Zur Berechnung des Parkplatzbedarfs der Anwohner wird die Anzahl der im Untersuchungsgebiet 
zugelassenen Pkw (2.809) ermittelt und um 10 % erhöht, da über die zugelassenen Fahrzeuge keine 
Firmenwagen, Leihwagen oder Fahrzeuge, die über eine andere Person oder am Erstwohnsitz an-
gemeldet sind, erfasst werden.  
Der Parkplatzbedarf für die Besucher wird mit Hilfe eines Softwareprogramms (VerBau von Dr. Bos-
serhoff) über die vorhandene Einwohnerzahl gemäß den Hinweisen der Forschungsgesellschaft für 
Straßen- und Verkehrswesen abgeschätzt.

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V/0062/2021 
Der Parkplatzbedarf für die Beschäftigten und Kunden w ird über die Verkaufsfläche der vorhandenen 
Einzelhandelsunternehmen und über die Bruttogeschossfläche der gewerblichen Dienstleistungsun-
ternehmen ebenfalls unter Verwendung des Software-Programms VerBau und gemäß den Hinweisen 
der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen abgeschätzt. Für den Bedarf des Han-
sa-Berufskollegs geht die Anzahl der Beschäftigten und Schüler in die Berechnungen ein.  
Mit Hilfe von Tagesganglinien aus den Empfehlungen für Anlagen des ruhenden Verkehrs (EAR 
2005) wird f ür sämtliche Nutzergruppen der Parkplatzbedarf für einzelne Zeitintervalle im Tagesver-
lauf berechnet. Danach haben Anwohner abends zwischen 21 und 22 Uhr den größten Parkraumbe-
darf. In diesem Zeitraum werden 2.625 Parkplätze von ihnen benötigt. Dies sind ca. 86 % des gesam-
ten Bedarfs (3.067 Parkplätze) in diesem Zeitraum. 
Auch Besucher beanspruchen die meisten Parkplätze abends zwischen 21 und 22 Uhr (63 Parkplät-
ze). Für die Beschäftigten und Schüler werden die meisten Parkplätze vormittags zwischen 11 und 12 
Uhr (543 Plätze) benötigt. Kunden haben den größten Bedarf an Parkraum nachmittags zwischen 
14:00 Uhr und 15:00 Uhr (1.185 Parkplätze). 
Durch Überlagerung der einzelnen Nutzungsansprüche und –zeiten ergibt sich ein maximaler Park-
raumbedarf zwischen 10 u nd 11 Uhr am Vormittag. In diesem Zeitraum benötigen die meisten An-
wohner, Beschäftigten, Kunden und Schüler zeitgleich einen Parkplatz. Von den insgesamt erforderli-
chen 3.844 Parkplätzen beanspruchen Anwohner 1.992, Kunden 1.156, Beschäftigte und Schüler 692 
sowie Besucher 4 Plätze. 
 
Parkraumbedarf 10 – 11 Uhr  
(3.844 Parkplätze) 
 
 
  
Beim Vergleich von vorhandenen (2.384) und erforderlichen Parkplätzen (3.844) ergibt sich damit ein 
Defizit von 1.460 Stellplätzen im gesamten Untersuchungsgebiet.  
 
 
Neue Parkzone Hansaviertel (Wolbecker Str./Kanal/Schillerstr./Hansaring): 
Der Bereich  zwischen Wolbecker Straße/Dortmund -Ems-Kanal/Schillerstraße und Hansaring wird 
überwiegend zum Wohnen genutzt. Es sind 525 öffentliche Parkplätze  vorhanden, 518 davon sind 
unbewirtschaftet. Bewohnerparkplätze gibt es bislang noch nicht (s. Abbildung Untersuchungsgebiet).

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V/0062/2021 
  Parkraumangebot Parkzone „neu“: 
 
Der maximale Parkraumbedarf beträgt in der Spitzenstunde von 10 bis 11 Uhr insgesamt 733 Park-
plätze, 315 davon entfallen auf  den Bedarf der Anwohner. Beim Vergleich von vorhandenen (525 ) 
und erforderlichen Parkplätzen ( 733) ergibt sich damit ein Defizit von insgesamt 208 Parkplätzen  in 
diesem Quartier.  
 
Sowohl eine Erhebung vor Ort als auch die Gegenüberstellung von Angebot un d Bedarf haben erge-
ben, dass die vorhandenen Parkmöglichkeiten in der Spitzenstunde von 10:00 Uhr bis 11:00 zum 
größten Teil ausgelastet sind und nur wenig freie Stell plätze in dieser Zeit zur Verfügung stehen . 
Durch den hohen Parkdruck entsteht zudem ein starker Parksuchverkehr. Damit sind die Vorausset-
zungen für die Einrichtung einer Bewohnerparkzone gegeben. 
 
Vorschlag der Verwaltung: 
Um die Parkchancen der Anwohner zu erhöhen und den Parksuchverkehr durch Gebietsfremde, ins-
besondere der Berufsschüler de s Hansa-Kollegs, zu reduzieren, schlägt die Verwaltung die Einrich-
tung einer Bewohnerparkzone nach dem Trennprinzip grob vor.  Damit könnten 50 % der vorhande-
nen Parkflächen für Bewohner reserviert und 262 Bewohnerstellplätze in der Parkzone „neu“ geschaf-
fen werden. 
 
Dieses Prinzip kann einfach beschildert werden und ist schnell zu begreifen. Es wird zudem bereits in 
anderen Bewohnerparkzonen in Münster angewendet . Allerdings haben die Anwohner, wie in ande-
ren Bewohnerparkzonen ebenfalls, durch Ihren Bewohne rausweis keinen Anspruch auf einen Be-
wohnerparkplatz. 
 
Der Parkplatzbedarf der Anwohner ist zudem auch nach Umsetzung der neuen Parkzone nicht zur 
Gänze gedeckt. Es fehlen in der Spitzenstunde von 10 bis 11 Uhr noch 53 Bewohnerparkplätze und 
von den bislang 518 unbewirtschafteten Parkplätzen stehen d ann den übrigen Nutzern (Schüler, 
Kunden, Besucher, Beschäftigte) sowie den Anwohnern, die keinen Bewohnerparkplatz erhalten ha-
ben, in diesem Gebiet zukünftig nur noch 256 Plätze zur Verfügung. Die insgesamt feh lenden 208 
Parkplätze in diesem Quartier führen dazu, dass sich diese Nutzer zwangsläufig im erweiterten Um-
kreis unbewirtschaftete Parkplätze suchen müssen und dort den Parkdruck erhöhen.

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V/0062/2021 
 
Ausweisung von 50 % Bewohnerparken 
 
      
  
 
 
Erweiterte Parkzone H: 
Auch für das Gebiet der bestehende Parkzone H zwischen Bremer Straße, Hansaring und Wolbecker 
Straße sowie die Straßenzüge Soester Str., Dortmunder Str. und  Hafenstraße wurde eine Erweite-
rung des Bewohnerparkens untersucht. Die Voraussetzungen dafür wä ren unter den heutigen Rah-
menbedingungen ebenfalls gegeben. 
 
Aufgrund der noch offenen städtebaulichen und verkehrlichen Planungen im Hafengebiet (Neues 
Quartier zwischen Stadthafen 1 und Schillerstraße , Hafencenter, Hansaring, Schillerstraße) sowie 
Überlegungen, die Schillerstraße gemäß der vom Rat beschlossenen neuen Standards für Fahr-
radstraßen umzugestalten, schlägt die Verwaltung vor, diesen Bereich und die Parkzone H vorerst im 
aktuellen Zustand zu belassen und erst bei Vorliegen konkreter Planungen ( ggf. im Zusammenhang 
mit dem geplanten „Integrierten Parkraumkonzept“) eine Veränderung/Erweiterung der vorhandenen 
Parkzone umzusetzen. 
 
 
Weiteres Vorgehen: 
Für die Umsetzung der n euen Parkzone „Hansaviertel“ zwischen Wolbecker Str., Dortmund -Ems-
Kanal, Schillerstr. und Hansaring) soll in Abstimmung mit dem Ordnungsamt ein Detailplan zur ge-
nauen Lage und Anzahl der Bewohnerparkplätze erstellt werden. Darin sollen auch Anregungen der 
Anwohner berücksichtigt werden. 
Durch die Einrichtung der Bewohnerparkzone  werden Folgekosten entstehen. Neben den Kosten für 
Beschilderung und Markierung sind Personalkosten für eine Überwachung anzusetzen. Dafür wird 
zusätzliches Personal beim Ordnungsamt erforderlich. 
 
Die Anträge A -R/0015/2014 der Ratsfraktion Bündnis 90/Die  Grünen/GAL vom 24.03.2014, A -
M/0017/2015 der SPD -Fraktion in der Bezirksvertretung Münster -Mitte vom 12.05.2015 „Anwohner-
parken Hansaring/Wolbecker Straße/Kanal“ (Anträge: Anlage) sind mit dieser Vorlage beantwortet 
und als erledigt anzusehen. 
 
In Vertretung 
gez. 
Denstorff 
Stadtbaurat 
 
Anlage: 
Anträge A-R/0015/2014 „Belastungen für AnwohnerInnen senken – AnwohnerInnenparken unterstüt-
zen“ und A-M/0017/2015 „Antrag: Anwohnerparken Hansaring/Wolbecker Straße/Kanal“

korrigierte Anlage zur Vorlage V/0062/2021

3382 Zeichen

Antrag an den Rat Nr. A-R/0015/2014 
 
 
 
 
 
Der Rat möge beschließen:  
 
 
 
1. Die Einrichtung weiterer Bewohnerparkzonen im Hansa-
/Hafenviertel wird geprüft. 
  
2. Der Besitz von Parkberechtigungsscheinen für die AnwohnerInnen des Viertels 
wird durch geeignete Maßnahmen der Verwaltung aufgewertet. 
  
3. Die Verwaltung wird beauftragt, ein Verkehrskonzept zu entwickeln, dass den 
ohnehin schon stark belasteten Hansaring entlastet und die Verkehrsregelungen 
für das Hansaviertel beibehält. Das Verkehrskonzept soll eine Lenkungswirkung in 
die vorhandenen Parkhäuser am Cineplex und am Stadthaus III beinhalten, um die 
Wohnviertel von Park-Such-Verkehr zu entlasten. Vorhandene ordnungsrechtliche 
Möglichkeiten sind zu nutzen. 
  
4. AnwohnerInnen und Firmen sind einzubeziehen. 
 
  
Begründung: 
  
Vor allem der Hansaring ist bereits starker verkehrlicher Belastung ausgesetzt. 
Hinzu kommen zunehmend Parkprobleme für die AnwohnerInnen durch externen 
Park-Such-Verkehr, der nicht von Anliegern verursacht wird. 
  
Im Bereich des Hansarings ist der Parkraum zudem durch die Inanspruchnahme 
von Firmen zudem eingeschränkt, was häufig zu Lasten der AnwohnerInnen geht. 
Hier sind kooperative Lösungen unter Mitwirkung der Stadtverwaltung zu finden. 
  
Das Verkehrskonzept ist zu erstellen und weiter zu entwickeln. Da unklar ist, ob 
und wann angesichts zahlreicher kritischer Stellungnahmen zu den geplanten 
Großprojekten im Hafen diese in geplanter oder anderer Form realisiert werden, ist 
bereits heute ein Verkehrskonzept gemäß der oben genannten Maßgaben zu 
erstellen. 
  
 
gez. Carsten Peters 
und Fraktion  
 
Bündnis 90/Die Grünen/GAL  
Ratsfraktion Münster 
 
Windthorststr. 7 
48143 Münster 
 
Fon: 0251 / 8 99 58 10 
Fax: 0251 / 8 99 58 15 
ratsfraktion@ gruene-muenster.de 
www.gruene-muenster.de 
Ratsa ntrag  
 
Belastungen für AnwohnerInnen senken - 
AnwohnerInnenparken unterstützen 
  
 
24.3.2014

Antrag A-M/0017/2015 
SPD-Fraktion 
in der Bezirksvertretung  Münster-Mitte 
 
 
 
Antrag: Anwohnerparken Hansaring /  
Wolbecker Straße / Kanal 
 
  
 
 
 
 
Die Bezirksvertretung Münster Mitte möge beschließen: 
 
Die Verwaltung wird beauftragt, in dem Gebiet zwischen Hansaring / Wolbecker Straße / Kanal 
eine Anwohner(innen)parkzone auszuweisen und die Bezirksvertretung Münster -Mitte in einer 
der nächsten Sitzungen 2015 hierzu die mögliche Umsetzung vorzustellen. 
 
Begründung: 
 
Im Bereich zwischen Hansaring / Wolbecker Straße / Bahnhof gibt es bereits seit längerem 
Anwohnerparkzonen. Der "Parkdruck" für Anwohner ist aber auch im angrenzenden Bereich 
Hansaring / Wolbecker Straße / Kanal sehr hoch und der abendliche Park -Suchverkehr erstreckt 
gleichermaßen über beide Gebiete. 
Die anstehende Bebauung "Stadthafen" wird in absehbarer Zeit dazu führen, dass die zeitweilige 
Sperrung der Osmo-Hallen und damit die Sperrung des Dur chgangs entlang der Gastrono mie-
Meile aufgehoben wird, was vermuten lässt, dass weitere Besucher der Gastronomie-
Einrichtungen in diesem Nahbereich einen kostenfreien Parkplatz suchen werden. Zusätzlich 
kommen durch die geplante Wohnbebauung weitere Anwohner dazu, von denen sich ein Teil in 
den abendlichen Park -Suchverkehr einreihen dürfte, da laut Planung Parkplätze nicht 
ausreichend geschaffen, sondern auch teilweise abgelöst werden. 
 
gez. 
Marita Otte und Fraktion 
12.05.2015

Anlage A

2465 Zeichen

Anlage A zur V/0062/2021 
Kurzüberblick 
Der Verwaltung liegen mehrere Anträge aus den politischen Gremien zur Einrichtung von Bewoh-
nerparken im Bereich Hansaviertel/Hafen vor. Dazu hat die Stadt eine Untersuchung „Parkraum-
analyse Hansaviertel/Hafen in Münster“ zur Einrichtung von Bewohnerparken für das Gebiet Han-
saring/Wolbecker Straße/Dortmund-Ems-Kanal vergeben. Es soll ein Beschluss erwirkt werden, 
um eine Bewohnerparkzone im Bereich Wolbecker Str. – Hansaring – Schillerstr – DEK umzuset-
zen. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Mit der Vorlage wird das Ziel „Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erleb-
nisqualität weiterentwickeln: mit hoher Umwelt- und Naturqualität, Familienfreundlichkeit und so-
zialer Balance in der Stadtgesellschaft“ verfolgt. 
 
Das Teilziel lautet: Einrichtung einer Bewohnerparkzone im Bereich Hansaviertel. 
 
Das Ziel wird durch die Reservierung von 50 Prozent der vorhandenen öffentlichen Parkplätze im 
Bereich Wolbecker Str. – Hansaring – Schillerstr – DEK für Anwohner erreicht. Eine Detailpla-
nung zur genauen Lage und Anzahl der Plätze mit entsprechender Beschilderung und Markierung 
ist noch zu erstellen. 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: Nr. der PG Bezeichnung der PG 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja  Nein   
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja  Nein  teilw. 
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja  Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja  Nein   
Die Höhe der Aufwendungen oder Auszahlungen sind unabhängig von der vorhandenen Mittelbe-
reitstellung im Beschlussvorschlag zu nennen. Eine Angabe an dieser Stelle oder bei den Zielen 
reicht nicht aus. 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
Die Aufgaben der Produktgruppe 1201 beruhen auf folgenden rechtlichen Grundlagen: 
Grundgesetz (GG), Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), Bundesfernstraßengesetz (FStrG), 
Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW), Straßenverkehrsord-
nung 
 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Eine Bewohnerparkzone trägt zum Klimaschutz bei. Parksuchverkehre werden verringert. Die 
weiteren Querschnittsthemen haben keine Relevanz.

Beratungsverlauf (4)

25.02.2021 Ausschuss für Verkehr und Mobilität
TOP 8.15 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
09.03.2021 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 5.3 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
17.03.2021 Hauptausschuss
TOP 31 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
17.03.2021 Rat
TOP 34 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (10)

  • Wolbecker Straße
  • Bremer Straße
  • Schillerstraße
  • Dortmunder Straße
  • Hafenstraße
  • Windthorststraße 7
  • Hansaring 385
  • Albersloher Weg
  • Hafenweg
  • Hafenmarkt

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Details

Aktenzeichen
V/0062/2021
Typ
Vorlagen
Datum
02.02.2021
Erstellt
14.01.2021 07:38