V/0062/2021
Bewohnerparken Hansaviertel
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Beschlussvorlage
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Korrigierte Fassung!
V/0062/2021
V/0062/2021
Öffentliche Beschlussvorlage
Betrifft
Bewohnerparken Hansaviertel
Beratungsfolge
25.02.2021 Ausschuss für Verkehr und Mobilität Vorberatung
09.03.2021 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung
17.03.2021 Hauptausschuss Vorberatung
17.03.2021 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
1. Der Rat nimmt die Zusammenfassung der Ergeb nisse der „ Parkraumanalyse Hansavier-
tel/Hafen in Münster“ zur Kenntnis.
2. Die Verwaltung wird mit der Einrichtung einer Bewohnerparkzone in dem Bereich Wolbecker
Str. – Hansaring – Schillerstr – DEK beauftragt.
3. Der Rat beschließt, im den Bereich der erweite rten Parkzone H zwischen Wolbecker Str. -
Bremer Str. - Albersloher Weg – DEK - Schillerstr. und Hansaring vorerst den heutigen Zu-
stand zu belassen.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Die Einrichtung einer Bewohnerparkzone hat zum jetzigen Zeitpunkt keine finanziellen Auswirkun-
gen. Nach Vorliegen der abgestimmten Detailplanung werden die Kosten für die notwendige Be-
schilderung und Markierung sowie zusätzliche Personalkosten für die Überwachung des Parkraums
in einer gesonderten Beschlussvorlage mitgeteilt.
Begründung:
Ausgangssituation:
Anlässlich mehrerer politischer Anträge (Anlage 1) hat das Amt für Mobilität und Tiefbau eine Unter-
suchung „Parkraumanalyse Hansaviertel/Hafen in Münster “ zur Einrichtung von Bewohnerparken für
das Gebiet Hansaring/Wolbecker St raße/Dortmund-Ems-Kanal an das Büro NTS vergeben. Darin
wurden die Neueinrichtung einer Parkzone im Bereich zwischen Hansaring, Wolbecker Str., Dort-
mund-Ems-Kanal und Schillerstraße sowie eine Erweiterung der vorhandenen Parkzone H zwischen
Bremer Straße/Wolbecker Straße und Hansaring um die Straßenzüge Soester Str., Dortmunder Str.
und Hafenweg untersucht.
Amt für Mobilität und Tiefbau
08.03.2021
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Herr Grimm
Telefon: 492-6600
Grimm@stadt-muenster.de
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Das vorhandenen Berufskolleg am Hansaring wurde ebenso wie aktuelle Planungen im Hafenbereich
berücksichtigt, u. a. eine optionale Quartiersgarage im Bereich Hafenmarkt.
Das Gutachten kann unter https://www.stadt-muenster.de/ms/bewohnerparken-hansa-hafen.pdf ein-
gesehen werden. Die Ergebnisse lassen sich wie folgt zusammenfassen:
Untersuchungsgebiet:
Rahmenbedingungen:
Bei der Einrichtung von Bewohne rparkzonen sind die Vorgaben der Straßenverkehrsordnung zu be-
achten. Laut Verwaltungsvorschrift zu § 45 der Straßenverkehrsordnung können Sonderparkberechti-
gungen für Bewohner städtischer Quartiere, die einen erheblichen Parkraummangel aufweisen, aus-
gegeben werden (Bewohnerparkvorrechte). Voraussetzungen sind fehlende private Stellflächen und
eine Überlastung des öffentlichen Parkraums durch nicht quartiersansässige Pendler und Besucher,
so dass Bewohner in ortsüblich fußläufiger Entfernung von ihrer Wohnun g keinen Parkplatz für ihr
Kraftfahrzeug finden. Eine Ausweisung von Bewohnerparkplätzen oder -zonen ist nur möglich, wenn
nachgewiesen wurde, dass diese Voraussetzungen erfüllt sind.
Möglichkeiten zur Ausgestaltung von Bewohnerparkzonen
Die Empfehlungen für den ruhenden Verkehr (EAR 2005) sehen bei der Einrichtung von Bewohner-
parkzonen verschiedene Möglichkeiten vor.
1. Trennprinzip grob
Beim Trennprinzip grob stehen die Bewohnerparkplätze den Anwohnern mit Parkausweis ganztä-
gig zur Verfügung.
2. Trennprinzip fein
Beim Trennprinzip fein stehen die ausgewiesenen Bewohnerparkplätze sowohl den Anwohnern mit
Parkausweis als auch Kurzzeitparkern gegen Entgelt zur Verfügung.
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Beim Trennprinzip grob und fein können maximal 50 % der in der Parkzone vorhandenen öffen tli-
chen Stellplätze werktags zwischen 09:00 Uhr und 18:00 Uhr für Bewohner reserviert werden, in
der übrigen Zeit 75 %.
3. Mischprinzip
Beim Mischprinzip stehen die Parkplätze sowohl Bewohnern mit Parkausweis als auch anderen
Pkw-Nutzern (gegen Parkgebühr) zur Verfügung
Es gibt keine Vorgaben für die maximale Anzahl an möglichen Bewohnerparkplätzen.
4. Wechselprinzip
Beim Wechselprinzip wird die Bevorrechtigung der Bewohner mit Parkausweis auf bestimmte Zei-
ten (z. B. Abend-, Nacht und/oder Morgenstunden) beschränkt. In der übrigen Zeit gelten auch für
Anwohner die ansonsten im Gebiet maßgeblichen Parkregelungen.
Der Bewohnerparkausweis ist kostenpflichtig. Die Gebühren dafür betragen pro Jahr 17 Euro.
Vorhandenes Parkraumangebot im gesamten Untersuchungsgebiet:
Im gesamten Untersuchungsgebiet wohnen 7.836 Personen: Es sind 3.090 Pkw im Quartier vorhan-
den. Von den insgesamt 4.274 Parkmöglichkeiten sind 955 private Stellplätze, 935 halböffentlich
(Stellplätze für Kunden oder Beschäftigte eines Dienstleistungsun ternehmens) und die restlichen
2.384 öffentliche Parkplätze. Hinzu kommen spezielle Angebote für Menschen mit Behinderungen,
Eltern mit Kind, Stadtteilauto oder Krafträder.
Parkplätze für Anwohner sind aktuell nur in der Parkzone H zwischen Bremer Straße/W olbecker
Straße und Hansaring 385 ausgewiesen.
Gesamtes Parkraumangebot im Untersuchungsgebiet (Parkzone H einschl. Erweiterung und
Parkzone „neu“):
Parkraumbedarf gesamt:
Der vorhandene öffentliche Parkraum wird von Anwohnern, Besucher n, Kunden, Sch ülern und Be-
schäftigten nachgefragt. Da nicht alle Nutzer die Parkplätze zur gleichen Zeit beanspruchen, wird der
Bedarf getrennt für die einzelnen Nutzergruppen ermittelt.
Zur Berechnung des Parkplatzbedarfs der Anwohner wird die Anzahl der im Untersuchungsgebiet
zugelassenen Pkw (2.809) ermittelt und um 10 % erhöht, da über die zugelassenen Fahrzeuge keine
Firmenwagen, Leihwagen oder Fahrzeuge, die über eine andere Person oder am Erstwohnsitz an-
gemeldet sind, erfasst werden.
Der Parkplatzbedarf für die Besucher wird mit Hilfe eines Softwareprogramms (VerBau von Dr. Bos-
serhoff) über die vorhandene Einwohnerzahl gemäß den Hinweisen der Forschungsgesellschaft für
Straßen- und Verkehrswesen abgeschätzt.
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Der Parkplatzbedarf für die Beschäftigten und Kunden w ird über die Verkaufsfläche der vorhandenen
Einzelhandelsunternehmen und über die Bruttogeschossfläche der gewerblichen Dienstleistungsun-
ternehmen ebenfalls unter Verwendung des Software-Programms VerBau und gemäß den Hinweisen
der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen abgeschätzt. Für den Bedarf des Han-
sa-Berufskollegs geht die Anzahl der Beschäftigten und Schüler in die Berechnungen ein.
Mit Hilfe von Tagesganglinien aus den Empfehlungen für Anlagen des ruhenden Verkehrs (EAR
2005) wird f ür sämtliche Nutzergruppen der Parkplatzbedarf für einzelne Zeitintervalle im Tagesver-
lauf berechnet. Danach haben Anwohner abends zwischen 21 und 22 Uhr den größten Parkraumbe-
darf. In diesem Zeitraum werden 2.625 Parkplätze von ihnen benötigt. Dies sind ca. 86 % des gesam-
ten Bedarfs (3.067 Parkplätze) in diesem Zeitraum.
Auch Besucher beanspruchen die meisten Parkplätze abends zwischen 21 und 22 Uhr (63 Parkplät-
ze). Für die Beschäftigten und Schüler werden die meisten Parkplätze vormittags zwischen 11 und 12
Uhr (543 Plätze) benötigt. Kunden haben den größten Bedarf an Parkraum nachmittags zwischen
14:00 Uhr und 15:00 Uhr (1.185 Parkplätze).
Durch Überlagerung der einzelnen Nutzungsansprüche und –zeiten ergibt sich ein maximaler Park-
raumbedarf zwischen 10 u nd 11 Uhr am Vormittag. In diesem Zeitraum benötigen die meisten An-
wohner, Beschäftigten, Kunden und Schüler zeitgleich einen Parkplatz. Von den insgesamt erforderli-
chen 3.844 Parkplätzen beanspruchen Anwohner 1.992, Kunden 1.156, Beschäftigte und Schüler 692
sowie Besucher 4 Plätze.
Parkraumbedarf 10 – 11 Uhr
(3.844 Parkplätze)
Beim Vergleich von vorhandenen (2.384) und erforderlichen Parkplätzen (3.844) ergibt sich damit ein
Defizit von 1.460 Stellplätzen im gesamten Untersuchungsgebiet.
Neue Parkzone Hansaviertel (Wolbecker Str./Kanal/Schillerstr./Hansaring):
Der Bereich zwischen Wolbecker Straße/Dortmund -Ems-Kanal/Schillerstraße und Hansaring wird
überwiegend zum Wohnen genutzt. Es sind 525 öffentliche Parkplätze vorhanden, 518 davon sind
unbewirtschaftet. Bewohnerparkplätze gibt es bislang noch nicht (s. Abbildung Untersuchungsgebiet).
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Parkraumangebot Parkzone „neu“:
Der maximale Parkraumbedarf beträgt in der Spitzenstunde von 10 bis 11 Uhr insgesamt 733 Park-
plätze, 315 davon entfallen auf den Bedarf der Anwohner. Beim Vergleich von vorhandenen (525 )
und erforderlichen Parkplätzen ( 733) ergibt sich damit ein Defizit von insgesamt 208 Parkplätzen in
diesem Quartier.
Sowohl eine Erhebung vor Ort als auch die Gegenüberstellung von Angebot un d Bedarf haben erge-
ben, dass die vorhandenen Parkmöglichkeiten in der Spitzenstunde von 10:00 Uhr bis 11:00 zum
größten Teil ausgelastet sind und nur wenig freie Stell plätze in dieser Zeit zur Verfügung stehen .
Durch den hohen Parkdruck entsteht zudem ein starker Parksuchverkehr. Damit sind die Vorausset-
zungen für die Einrichtung einer Bewohnerparkzone gegeben.
Vorschlag der Verwaltung:
Um die Parkchancen der Anwohner zu erhöhen und den Parksuchverkehr durch Gebietsfremde, ins-
besondere der Berufsschüler de s Hansa-Kollegs, zu reduzieren, schlägt die Verwaltung die Einrich-
tung einer Bewohnerparkzone nach dem Trennprinzip grob vor. Damit könnten 50 % der vorhande-
nen Parkflächen für Bewohner reserviert und 262 Bewohnerstellplätze in der Parkzone „neu“ geschaf-
fen werden.
Dieses Prinzip kann einfach beschildert werden und ist schnell zu begreifen. Es wird zudem bereits in
anderen Bewohnerparkzonen in Münster angewendet . Allerdings haben die Anwohner, wie in ande-
ren Bewohnerparkzonen ebenfalls, durch Ihren Bewohne rausweis keinen Anspruch auf einen Be-
wohnerparkplatz.
Der Parkplatzbedarf der Anwohner ist zudem auch nach Umsetzung der neuen Parkzone nicht zur
Gänze gedeckt. Es fehlen in der Spitzenstunde von 10 bis 11 Uhr noch 53 Bewohnerparkplätze und
von den bislang 518 unbewirtschafteten Parkplätzen stehen d ann den übrigen Nutzern (Schüler,
Kunden, Besucher, Beschäftigte) sowie den Anwohnern, die keinen Bewohnerparkplatz erhalten ha-
ben, in diesem Gebiet zukünftig nur noch 256 Plätze zur Verfügung. Die insgesamt feh lenden 208
Parkplätze in diesem Quartier führen dazu, dass sich diese Nutzer zwangsläufig im erweiterten Um-
kreis unbewirtschaftete Parkplätze suchen müssen und dort den Parkdruck erhöhen.
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Ausweisung von 50 % Bewohnerparken
Erweiterte Parkzone H:
Auch für das Gebiet der bestehende Parkzone H zwischen Bremer Straße, Hansaring und Wolbecker
Straße sowie die Straßenzüge Soester Str., Dortmunder Str. und Hafenstraße wurde eine Erweite-
rung des Bewohnerparkens untersucht. Die Voraussetzungen dafür wä ren unter den heutigen Rah-
menbedingungen ebenfalls gegeben.
Aufgrund der noch offenen städtebaulichen und verkehrlichen Planungen im Hafengebiet (Neues
Quartier zwischen Stadthafen 1 und Schillerstraße , Hafencenter, Hansaring, Schillerstraße) sowie
Überlegungen, die Schillerstraße gemäß der vom Rat beschlossenen neuen Standards für Fahr-
radstraßen umzugestalten, schlägt die Verwaltung vor, diesen Bereich und die Parkzone H vorerst im
aktuellen Zustand zu belassen und erst bei Vorliegen konkreter Planungen ( ggf. im Zusammenhang
mit dem geplanten „Integrierten Parkraumkonzept“) eine Veränderung/Erweiterung der vorhandenen
Parkzone umzusetzen.
Weiteres Vorgehen:
Für die Umsetzung der n euen Parkzone „Hansaviertel“ zwischen Wolbecker Str., Dortmund -Ems-
Kanal, Schillerstr. und Hansaring) soll in Abstimmung mit dem Ordnungsamt ein Detailplan zur ge-
nauen Lage und Anzahl der Bewohnerparkplätze erstellt werden. Darin sollen auch Anregungen der
Anwohner berücksichtigt werden.
Durch die Einrichtung der Bewohnerparkzone werden Folgekosten entstehen. Neben den Kosten für
Beschilderung und Markierung sind Personalkosten für eine Überwachung anzusetzen. Dafür wird
zusätzliches Personal beim Ordnungsamt erforderlich.
Die Anträge A -R/0015/2014 der Ratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL vom 24.03.2014, A -
M/0017/2015 der SPD -Fraktion in der Bezirksvertretung Münster -Mitte vom 12.05.2015 „Anwohner-
parken Hansaring/Wolbecker Straße/Kanal“ (Anträge: Anlage) sind mit dieser Vorlage beantwortet
und als erledigt anzusehen.
In Vertretung
gez.
Denstorff
Stadtbaurat
Anlage:
Anträge A-R/0015/2014 „Belastungen für AnwohnerInnen senken – AnwohnerInnenparken unterstüt-
zen“ und A-M/0017/2015 „Antrag: Anwohnerparken Hansaring/Wolbecker Straße/Kanal“
korrigierte Anlage zur Vorlage V/0062/2021
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Antrag an den Rat Nr. A-R/0015/2014 Der Rat möge beschließen: 1. Die Einrichtung weiterer Bewohnerparkzonen im Hansa- /Hafenviertel wird geprüft. 2. Der Besitz von Parkberechtigungsscheinen für die AnwohnerInnen des Viertels wird durch geeignete Maßnahmen der Verwaltung aufgewertet. 3. Die Verwaltung wird beauftragt, ein Verkehrskonzept zu entwickeln, dass den ohnehin schon stark belasteten Hansaring entlastet und die Verkehrsregelungen für das Hansaviertel beibehält. Das Verkehrskonzept soll eine Lenkungswirkung in die vorhandenen Parkhäuser am Cineplex und am Stadthaus III beinhalten, um die Wohnviertel von Park-Such-Verkehr zu entlasten. Vorhandene ordnungsrechtliche Möglichkeiten sind zu nutzen. 4. AnwohnerInnen und Firmen sind einzubeziehen. Begründung: Vor allem der Hansaring ist bereits starker verkehrlicher Belastung ausgesetzt. Hinzu kommen zunehmend Parkprobleme für die AnwohnerInnen durch externen Park-Such-Verkehr, der nicht von Anliegern verursacht wird. Im Bereich des Hansarings ist der Parkraum zudem durch die Inanspruchnahme von Firmen zudem eingeschränkt, was häufig zu Lasten der AnwohnerInnen geht. Hier sind kooperative Lösungen unter Mitwirkung der Stadtverwaltung zu finden. Das Verkehrskonzept ist zu erstellen und weiter zu entwickeln. Da unklar ist, ob und wann angesichts zahlreicher kritischer Stellungnahmen zu den geplanten Großprojekten im Hafen diese in geplanter oder anderer Form realisiert werden, ist bereits heute ein Verkehrskonzept gemäß der oben genannten Maßgaben zu erstellen. gez. Carsten Peters und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL Ratsfraktion Münster Windthorststr. 7 48143 Münster Fon: 0251 / 8 99 58 10 Fax: 0251 / 8 99 58 15 ratsfraktion@ gruene-muenster.de www.gruene-muenster.de Ratsa ntrag Belastungen für AnwohnerInnen senken - AnwohnerInnenparken unterstützen 24.3.2014 Antrag A-M/0017/2015 SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Münster-Mitte Antrag: Anwohnerparken Hansaring / Wolbecker Straße / Kanal Die Bezirksvertretung Münster Mitte möge beschließen: Die Verwaltung wird beauftragt, in dem Gebiet zwischen Hansaring / Wolbecker Straße / Kanal eine Anwohner(innen)parkzone auszuweisen und die Bezirksvertretung Münster -Mitte in einer der nächsten Sitzungen 2015 hierzu die mögliche Umsetzung vorzustellen. Begründung: Im Bereich zwischen Hansaring / Wolbecker Straße / Bahnhof gibt es bereits seit längerem Anwohnerparkzonen. Der "Parkdruck" für Anwohner ist aber auch im angrenzenden Bereich Hansaring / Wolbecker Straße / Kanal sehr hoch und der abendliche Park -Suchverkehr erstreckt gleichermaßen über beide Gebiete. Die anstehende Bebauung "Stadthafen" wird in absehbarer Zeit dazu führen, dass die zeitweilige Sperrung der Osmo-Hallen und damit die Sperrung des Dur chgangs entlang der Gastrono mie- Meile aufgehoben wird, was vermuten lässt, dass weitere Besucher der Gastronomie- Einrichtungen in diesem Nahbereich einen kostenfreien Parkplatz suchen werden. Zusätzlich kommen durch die geplante Wohnbebauung weitere Anwohner dazu, von denen sich ein Teil in den abendlichen Park -Suchverkehr einreihen dürfte, da laut Planung Parkplätze nicht ausreichend geschaffen, sondern auch teilweise abgelöst werden. gez. Marita Otte und Fraktion 12.05.2015
Anlage A
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Anlage A zur V/0062/2021 Kurzüberblick Der Verwaltung liegen mehrere Anträge aus den politischen Gremien zur Einrichtung von Bewoh- nerparken im Bereich Hansaviertel/Hafen vor. Dazu hat die Stadt eine Untersuchung „Parkraum- analyse Hansaviertel/Hafen in Münster“ zur Einrichtung von Bewohnerparken für das Gebiet Han- saring/Wolbecker Straße/Dortmund-Ems-Kanal vergeben. Es soll ein Beschluss erwirkt werden, um eine Bewohnerparkzone im Bereich Wolbecker Str. – Hansaring – Schillerstr – DEK umzuset- zen. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit der Vorlage wird das Ziel „Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erleb- nisqualität weiterentwickeln: mit hoher Umwelt- und Naturqualität, Familienfreundlichkeit und so- zialer Balance in der Stadtgesellschaft“ verfolgt. Das Teilziel lautet: Einrichtung einer Bewohnerparkzone im Bereich Hansaviertel. Das Ziel wird durch die Reservierung von 50 Prozent der vorhandenen öffentlichen Parkplätze im Bereich Wolbecker Str. – Hansaring – Schillerstr – DEK für Anwohner erreicht. Eine Detailpla- nung zur genauen Lage und Anzahl der Plätze mit entsprechender Beschilderung und Markierung ist noch zu erstellen. Finanzierung Produktgruppe: Nr. der PG Bezeichnung der PG Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja Nein Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja Nein teilw. Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja Nein Bereits veranschlagt? Ja Nein Die Höhe der Aufwendungen oder Auszahlungen sind unabhängig von der vorhandenen Mittelbe- reitstellung im Beschlussvorschlag zu nennen. Eine Angabe an dieser Stelle oder bei den Zielen reicht nicht aus. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Die Aufgaben der Produktgruppe 1201 beruhen auf folgenden rechtlichen Grundlagen: Grundgesetz (GG), Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), Bundesfernstraßengesetz (FStrG), Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW), Straßenverkehrsord- nung Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Eine Bewohnerparkzone trägt zum Klimaschutz bei. Parksuchverkehre werden verringert. Die weiteren Querschnittsthemen haben keine Relevanz.
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (10)
- Wolbecker Straße
- Bremer Straße
- Schillerstraße
- Dortmunder Straße
- Hafenstraße
- Windthorststraße 7
- Hansaring 385
- Albersloher Weg
- Hafenweg
- Hafenmarkt
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Details
- Aktenzeichen
- V/0062/2021
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 02.02.2021
- Erstellt
- 14.01.2021 07:38