V/0046/2015
Beirat für Klimaschutz der Stadt Münster - Prüfergebnisse der Verwaltung zur Empfehlungsliste zum Thema "Anreizsysteme zu klimafreundlichem Handeln"
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Berichtsvorlage
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V/0046/2015 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Grünflächen und Umweltschutz Betrifft Beirat für Klimaschutz der Stadt Münster - Prüfergebnisse der Verwaltung zur Empfehlungsliste zum Thema "Anreizsysteme zu klimafreundlichem Handeln" Beratungsfolge 14.04.2015 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Bericht 30.04.2015 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen Bericht 06.05.2015 Haupt- und Finanzausschuss Bericht 06.05.2015 Rat Bericht Bericht: Der Beirat für Klimaschutz hat dem Rat der Stadt Münster eine Empfehlungsliste zum Thema „Anreizsysteme zu klimafreun dlichem Handeln“ vorgestellt (V/0951/2012). Gemäß Ergä n- zungsvorlage V/0951/2012/E1 vom 06.02.2013 wurde die Verwaltung beauftragt, die Empfeh- lungen auf ihre Umsetzbarkeit im Rahmen der bestehenden Projekte und unter Wahrung des Bestrebens der Vermeidung de r Haushaltssicherung zu prüfen , sowie die jeweiligen Kosten, die bei der Umsetzung der Empfehlungen der Stadt entstehen würden, zu ermitteln. Die Prüfung der einzelnen Empfehlungen, die leider auf Grund verwaltungsinterner Verzög e- rungen mehr als zwei Jah re in Anspruch genommen hat, wurde von den jeweiligen Fachä m- tern bzw. Fachabteilungen sowie den Stadtwerken Münster durchgeführt und die Ergebnisse sind in der beigefügten Übersicht (Anlage 1) zusammengetragen worden. Acht der sechzehn Maßnahmen können t eilweise in die bestehenden Projekte ohne Meh r- kosten aufgenommen werden oder werden bereits umgesetzt (Empfehlungen Nr. 2, 3, 4, 6, 7, 8, 9 und 12). Die restlichen Maßnahmen würden bei einer vollständigen Umsetzung teilwe ise sehr hohe Investitionskosten v erursachen, die von der Verwaltung grob abgeschätzt worden sind. Vorlagen-Nr.: V/0046/2015 Auskunft erteilt: Frau Wildt Ruf: 492 67 03 E-Mail: WildtB@stadt-muenster.de Datum: 03.03.2015 Öffentliche Berichtsvorlage 2 V/0046/2015 Die Prüfergebnisse der Verwaltung zur Empfehlungsliste des Beirates für Klimaschutz der Stadt Münster zum Thema „Anreizsysteme zu klimafreundlichem Handeln“ werden zur Kenntnis genommen. i.V. Thomas Paal Stadtrat Anlage 1 – Übersicht der Empfehlungen mit den Prüfergebnissen Anlage 2 – Stellungnahme der Stadtwerke Münster GmbH zu Empfehlung Nr. 9 Anlage 3 – Einsatz von Restrotanzeigen V/0336/2013 plus Anlage
Anlage 1_Übersicht_Anreizsysteme_Klimabeirat
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1 Die Empfehlungen in der Übersicht: Empfehlungen auf dem Gebiet Bauen, Wohnen, Planen Empfehlung des Beirates Prüfung der Umsetzung im Rahmen der bestehenden Pr o- jekte und unter Wahrung des Bestrebens der Vermeidu ng der Haushaltssicherung Prüfung der Umsetzu ng mit Angabe der Kosten der Umsetzung 1. Es werden nach Nutzungszweck, Bauart und Baualter typische städtische Gebäude ausgewählt, an denen die notwendigen planerischen, bau-, wärme- und versorgungstechnischen Sanierungen und Optimierungen unter Beachtung eines auch fi- nanziell vertretbaren Aufwandes als Demonstrati- onsmaßnahmen so durchgeführt und dokumen- tiert werden, dass für private Investoren ein Anreiz zur Nachahmung entsteht. Erfahrene Planer oder Gebäudeenergieberater werden beauftragt, Kon- zepte zu entwickeln, bei denen hohe Anforderun- gen an die Energieeinsparung (Ziel 15 kWh m -² a -1) und finanzieller Aufwand in einem optimalen Ver- hältnis stehen. Diese Objekte werden über 10 Jah- re energetisch begleitet und dokumentiert und stehen in dieser Zeit für Führungen und Besichti- gungen für Handwerker, Architekten und andere Interessierte zur Verfügung . Beantwortung – Klenko: Der Aufwand für die Umsetzung der Empfehlung ist se hr hoch. In den Jahren 1997 und 2000 wurden energetisc he Sanierungen von zwei städtischen Wohngebäuden öffen t- lichkeitswirksam begleitet und auf Grund der mangel nden personellen Kapazitäten nicht weiter angeboten. Die Reso- nanz bei den Bürgern war dabei gut, bei Planern und Handwerkern dagegen gering. Im Rahmen der Umsetzung des Handlungskonzeptes zum Klimaschutzkonzept 2020 ist die Begleitung von ener geti- schen Gebäudesanierungen aufgenommen worden. Die Verwaltung setzt in Zusammenarbeit mit Energieberat ern und Handwerkern zwei bis drei Projekte pro Jahr um, dabei werden pro Maßnahme/Bauvorhaben drei bis vier Vor-O rt- Termine angeboten, an denen die Bürger die Möglich keit haben, sich über verschiedene Wärmedämmaßnahmen (Fenster, Außenwand und Kellerdecke) zu informieren . Energieberater und Handwerker unterstützen die Akti on durch die kostenlose Beratung und Begleitung der Ve ran- staltungen. Die einzelnen Vor-Ort-Termine wurden von den Bürgern sehr gut angenommen, so dass alle Termine b is- lang ausgebucht waren und teilweise Zusatztermine a nge- Beantwortung – Amt f. Immobilienmanagement: Mit Ratsbeschluss (V/0812/2011/E1) vom 21.03.12 wurde die Gebäudeleitlinie der Stadt Münster beschlossen und darin für wärmeseitige Gebäudesanierungen ein Zielwert von 70 kWh/m2 a, bzw. 50 kWh/m²a bei Erneuerung der Haustechnik festgelegt. Die vorliegende Empfehlung geht weit über die- ses Niveau hinaus. Eine Sanierung eines Be- standsgebäudes auf Passivhausstandard, d.h. 15 kWh/m²a, bedeutet Sanierungskosten die auf Neubauniveau liegen. Nach den Erfahrungen an- derer Kommunen, die bereits solche Vorhaben umgesetzt haben, sind Baukosten bis zu 1.500€/m² zu erwarten. Bezogen auf die Exemp- larische Sanierung eines kleineren Schulkomple- xes mit angenommenen 3.000m² Fläche ergeben sich Sanierungskosten von bis zu 4,5 Mio.€. Für die wissenschaftliche Begleitung und Doku- mentation sind ca. 5% der Bausumme zu veran- schlagen, dieses entspricht weiteren 90.000,-€. Für die Umsetzung der Empfehlung müssten so- Anlage 1 zu V/0046/2015 2 boten werden mussten. Für die Teilnehmer ist es wic ht ig, dass nicht nur besonders gute Sanierungen z.B. auf Pas- sivhausniveau gezeigt werden, sondern auch gute „no rma- le“ Sanierungen, bei denen ein Wärmedämmstandard vo n 70 oder 80 kWh/m2 a erreicht wird. Nach Erarbeitung eines Konzeptes für die öffentlich keits- wirksame Begleitung von Gebäudesanierungen in 2011/ 12 werden die erforderlichen Arbeiten (Objektsuche, Ko ordi- nation und Erstellung von Werbematerialien) auf ein em niederschwelligen Niveau intern von der Koordinieru ngs- stelle für Klima und Energie (Klenko) erbracht (mit Kosten von ca. 2.000 bis 3.000 Euro pro Sanierung), da die externe Betreuung ca. 15.000 Euro pro Sanierung kosten soll te. Auf Grund der guten Resonanz der Bürger auf das derzeit ige Konzept soll es in den kommenden Jahren fortgeführt wer- den. mit knapp 4,6 Mio. Euro bereitgestellt we rden. 2. In Kindergärten und S chulen wird das (Umwelt -) Bewusstsein unserer jungen Mitbürger geprägt. Al- le Neubauten im Bildungsbereich sollten nur noch mit Jahresheizenergiebedarf von 15 kWh m -² a -1) geplant und gebaut werden. Lüftungsanlagen sind dabei unerlässlich. Bei entsprechenden Sanie- rungsmaßnahmen sollten ähnliche Anforderungen gestellt werden, wenn es die örtlichen Gegeben- heiten zulassen. Die Planung ist jeweils von exter- nen Experten (Gebäudeenergieberatern) zu beglei- ten und in geeigneter Form mit den Nutzern (Schulleitung, Erzieher/innen, Lehrer/innen, Kin- der, Eltern) und der Öffentlichkeit zu kommunizie- Beantwortung – Klenko: Mit Ratsbeschluss vom 21.03.2012 wurde die Gebäudel eit- linie der Stadt Münster (V/0812/2011/E1) beschlosse n und darin für den Neubau von öffentlichen Gebäuden Jahr es- heizwärmebedarf von 20 kWh/m 2 a festgelegt, womit die Empfehlung des Beirates in diesem Punkt nahezu erre icht wird. Zur Bildung und Unterstützung des Umweltbewusstsein s der Kinder und Schüler wird seit 1998 das Projekt „ Energie- und Abfallsparen an städtischen Schulen und Kindert ages- stätten“ erfolgreich umgesetzt. Grundgedanke des Pr ojek- tes ist es, die frühzeitige Sensibilisierung der Ki nder für das Thema Energiesparen und Klimaschutz sowie die Einb in- Beantwortung – Amt f. Immobilienmanagement: Mit den bestehenden Gebäudeleitlinien der Stadt Münster und dem Klimaschutzprojekt an Schulen und Kindertagesstätten (Klimaschutz macht Schu- le) wird die Empfehlung bis auf die Begleitung der Planung durch externe Experten weitgehend um- gesetzt. Für eine Begleitung müssen wie unter Punkt 1 dargestellt ca. 5% der Baukosten ange- setzt werden. 3 ren. So sollen Anreize zur Nachahmung g eschaffen werden. Bei Lehrerinnen und Lehrern werden dadurch nicht zuletzt Impulse für eine weiterge- hende pädagogische Auseinandersetzung mit dem Thema „Klimaschutz“ gesetzt. Bei Kindern und Ju- gendlichen kann eine Übertragung der Themen und Inhalte auf alltagsspezifische Fragen der Ener- gieeinsparung erwartet werden. dung des Themas in den Schulalltag und in das Lehrp r o- gramm. Am Modellprojekt (fifty/fifty) von 1998 bis 2000 ha ben 23 Einrichtungen teilgenommen. Mit Ratsbeschluss vom 19.12.2001 wurde das Projekt ab 2002 dauerhaft in M üns- ter eingeführt (V/1251/2001) und wird seit dem an m ehr als 100 Einrichtungen umgesetzt, wobei es sich aus den Einsparungen nach wie vor finanziert. Zunächst habe n die Einrichtungen eine intensive persönliche Betreuung (2-3 Vor-Ort-Besuche pro Jahr) erhalten. Im Zuge der Aus wei- tung des Projektes auf alle Einrichtungen wurde die Be- treuung auf einen Besuch pro Jahr reduziert. Seit 2014 wird mit Fördermitteln des Bundesumweltministeriums (BMU ) ein Konzept bestehend aus Workshops, Aktionen, rege lmä- ßigen Newslettern sowie einer Intensivbetreuung vor Ort an ausgewählten Einrichtungen realisiert. Die Empfehlung wird somit seit Jahren umgesetzt. 3. Münsters Wohnbevölkerung wird laut Einwo h- nerprognose weiter zunehmen. Die Stadt schreibt daher einen offenen städtebaulichen Ideenwett- bewerb für ein Wohngebiet (wenn möglich auf ei- ner Konversionsfläche) aus, in dem möglichst viele Kriterien einer nachhaltigen Planung verwirklicht werden sollen. Die Stadt macht dabei nur wenige verbindliche Vorgaben (z.B. Zahl der Wohneinhei- ten, Verhältnis zwischen sozialem und frei finan- ziertem Wohnungsbau, maximal zulässige Ge- schosszahl) und fordert die Wettbewerbsteilneh- mer auf, für das Wettbewerbsgebiet ihre Vorstel- Beantwortung – Amt f. Stadtentwicklung, Stadtplanung und Verkehr: Der Klimabeirat hatte sich bereits in die Diskussio nen zu den Perspektiven der York-Kaserne eingeschaltet und war den Einladungen der Verwaltung zur Teilnahme an öff entli- chen Veranstaltungen gemeinsam mit der Bürgerschaft ge- folgt. Sowohl zur Entwicklung der strukturellen Zielaussag en (Er- arbeitung Leitideen/Rahmenkonzepte) als auch und gerade für die konkurrierende Entwicklung der richtigen un d zu- kunftsweisenden städtebaulichen Entwurfsideen für d ie Kasernenflächen York und Oxford hat die Planungsver wal- Beantwortung – Amt f. Stadtentwicklung, Stad t- planung und Verkehr: Es bieten sich aus fachlicher Einschätzung ohne- hin nur Flächen an, die aufgrund ihrer Größe ein Wettbewerbsverfahren allein aus städtebauli- chen Gründen erforderten. Im Falle der Auswahl anderer perspektivischer städtischer Neubaugebiete müsste analog der Ausschuss für Liegenschaften, da sich zeitlich ab- sehbar auf die Zeitdauer der Vermarktung und aufgrund der Innovationsfokussierung ggf. die Preisbildung auswirkend, befasst werden und zu- 4 lungen von nachhaltiger Stadtplanung und Klim a- schutz unter Berücksichtigung sozialer, ökologi- scher und ökonomischer Gesichtspunkte zu kon- kretisieren. Als Anreiz zur Teilnahme am Wettbe- werb verpflichtet sich die Stadt als Ausloberin, be i Realisierung des Wohngebiets einen oder mehrere Preisträger an der Bauleitplanung und ggf. auch an der Verwirklichung von beispielgebenden Bauvor- haben zu beteiligen. Für die Preisträger entstehen weiterhin Imagevorteile und spezifische Werbe- möglichkeiten. tung bereits – und im Einklang mit den Empfehlungen des Klimabeirates – Wettbewerbsverfahren gestartet und durchgeführt. sti mmen. 4. Gut funktionierende Anreize, in Klimaschut z- maßnahmen zu investieren, bieten gezielte För- derprogramme. Zu nennen sind z.B. die Program- me der KFW „Energieeffizient Bauen“ und „Ener- gieeffizient Sanieren“ und auch das lokale Förder- programm „Energieeinsparung und Altbausanie- rung“. Der Erfolg dieses sehr gut nachgefragten Programms zeigt allerdings auch eine Schwäche: Die Geldmittel, die verteilt werden können, sind begrenzt, die Mittel werden nach dem Windhund- verfahren vergeben, sind im Moment sogar in Ge- fahr, gekürzt zu werden. In diesem Jahr waren die Fördermittel bereits im ersten Jahresdrittel ausge- schöpft. Das Programm sollte erhalten und erwei- tert werden. Beantwortung – Klenko: Die Stadt Münster hat die Sanierung von Altbauten s eit 1997 mit mehr als 7,8 Mio. Euro gefördert. Durch die anhaltende Nachfrage nach sanierten Altba uten im Stadtgebiet hat der Sanierungsboom in den Jahren 2012 und 2013 zu einem frühzeitigen Abrufen der städtisc hen Fördermittel geführt. Daneben hat aber auch die Kür zung des Förderprogramms von 350.000 Euro auf 250.000 Eu ro diesen Effekt deutlich verstärkt. In 2014 standen w ieder 350.000 € zur Verfügung, die nicht vollständig ausgeschöpft worden sind. Bis 2018 werden die Fördermittel stufenwei- se auf knapp 500.000 Euro pro Jahr angehoben. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) fördert du rch zinsgünstige Darlehen wie auch durch Zuschüsse die ganz- heitliche Sanierung zu Effizienzgebäuden. Daher ist das kommunale Förderprogramm der Stadt Münster auf die Förderung von Einzelmaßnahmen ausgerichtet, um dies e deutlich besser umzusetzen als die geltende Energie ein- Beantwortung – Klenko: Da keine zusätzlichen Aktivitäten erforderlich sind, kann die Umsetzung der Empfehlung im Rahmen des vorhandenen Budgets erfolgen. 5 sparverordnung (EnEV 20 14 ) dies vo rsieht. Empfehlungen auf dem Gebiet der Nutzung Erneuerbarer Energien Empfehlung des Beirates Prüfung der Umsetzung im Rahmen der bestehenden Pr o- jekte und unter Wahrung des Bestrebens der Vermeidu ng der Haushaltssicherung Prüfung d er Umsetzung mit Angabe der Kosten der Umsetzung 5. In bestehenden Biogasanlagen wird die anfa l- lende Abwärme meist nicht genutzt. Es wird an- geregt, Kraft-Wärme-Kopplungen bei Biogasan- lagen zu fördern. Zunächst gilt es, besonders ge- eignete Standorte zu identifizieren. Grundlage ist die Erhebung systematischer Daten zur Identifi- zierung von Wärmesenken. Des Weiteren sollen die Möglichkeiten zur Anbindung von Biogasan- lagen an das Fernwärmenetz sowie (nach Aufbe- reitung von Biogas in Biomethan) zur Einspei- sung in das kommunale Gasnetz geprüft werden. Der Anreiz für Betreiber der Biogasanlagen be- steht in einer deutlichen Steigerung der Effizienz der Anlagen. Beantwortung – Klenko: In Münster gibt es acht betriebsbereite Biogasanlag en sowie 2 Biogassatelliten-BHKW, die zusammen rund 29 Mio. k Wh elektrisch sowie 24 Mio. kWh thermisch erzeugen und eine Leistung von rund 3,4 MWel aufweisen. Nach einem Ba u- boom bis zum Jahr 2011 ist u.a. durch die hohen Sub strat- preise sowie die verschlechterten Bedingungen des E rneuer- bare Energien Gesetzes (EEG 2012 und 2014) eine verminder- te Nachfrage nach Biogasanlagen zu verzeichnen. Ein e Effi- zienzsteigerung der bestehenden Biogasanlagen durch die Nutzung der anfallenden, bislang noch nicht genutzt en Wär- me, kann den Anteil der Kraft-Wärme-Kopplung deutli ch er- höhen und so die Effektivität der Anlage steigern. Eine Schwachstellenanalyse zur Erschließung möglicher Po tentiale und Steigung der Effizienz wurde den Betreibern der beste- henden Biogasanlagen in Münster 2013 im Rahmen eine s Projektes angeboten, wobei bei vier Betreibern eine Detailun- tersuchung durchgeführt wurde und Maßnahmen zur Opt i- mierung der Betriebsweise aufgezeigt wurden, die üb erwie- gend sofort umgesetzt worden sind. In den kommenden Jahren stehen 5.000 Euro jährlich für mögliche Analysen zur Identifizierung von geeignete n Stand- orten und Wärmesenken sowie zur Einspeisung von Bio me- Beantwortung – Klenko: Eine umfassende Analyse und Erarbeitung der Effi- zienzsteigerung der bestehenden Biogasanlagen inklusive Identifizierung von Wärmesenken und der Einspeisung von Biomethan in das vorhandene Erdgasnetz ist im Rahmen eines Gutachtens mit Kosten von rund 50.000 Euro anzusetzen. 6 than in das Erdgasnetz zur Verfügung, wobei eine Anbindung an das Fernwärme- oder Erdgasnetz der Stadtwerke Mü nster GmbH kaum in Betracht kommt, da die bestehenden Anl agen außerhalb der entsprechenden Netze liegen. 6. Der Einsatz von Photovoltaik -Anlagen könnte deutlich gesteigert werden. Durch gezielte Nut- zung großer Dachflächen auf nicht-kommunalen öffentlichen Gebäuden können Anreize für den Betrieb von Photovoltaik-Anlagen geschaffen werden. Der vertraglich gesicherten Nutzung dieses erheblichen Flächenpotentials über den erforderlichen Zeitraum von 20 Jahren stehen in aller Regel betriebswirtschaftliche Erwägungen, bezogen auf die uneingeschränkte Verwertbar- keit dieser Gebäude, entgegen. Gleichzeitig han- delt es sich bei Gebäudeeigentümern wie etwa dem Bau- und Liegenschaftsbetrieb (BLB) NRW um Landesbetriebe. Aussichtsreich erscheint da- her, für entsprechende Gespräche an die Klima- schutzziele der Landesregierung anzuknüpfen und die Unterstützung zuständiger Abteilungen etwa im Bauministerium zu suchen. Dabei sollte auch die Dachnutzung durch die Gebäudeeigen- tümer selbst, vorrangig zur Eigenstrom- Versorgung der Liegenschaften, angesprochen werden. Beantwortung – Klenko: Die in der Stadt Münster installierte Leistung von Photovolta- ikanlagen hat sich von 2010 mit 9.800 kWp bis 2014 mit 40.000 kWp mehr als vervierfacht. Die Stadtwerke Mü nster haben hier einen großen Beitrag geleistet. Sowohl a uf städti- schen Schulen als auch auf anderen großen Dachfläch en be- treiben die Stadtwerke insgesamt mehr als 50 Anlage n im Stadtgebiet mit einer Leistung von rund 3.740 kWp. Im Rah- men des weiteren Ausbaus werden die Stadtwerke Müns ter GmbH mit dem BLB Kontakt aufnehmen, um die Nutzbark eit der Liegenschaften falls nicht bereits erfolgt zu eruieren. Auch im Rahmen Münsters Allianz für Klimaschutz – D as Netzwerk der Unternehmen wird die Stadt gemeinsam m it den Stadtwerken an die Unternehmen herantreten, um wei- tere PV – Anlagen zu installieren. Die Eigenstromversorgung stellt im Rahmen der Novel lierung des Erneuerbare-Energien-Gesetztes für Anlagen bis 10 kWp, d.h. vor allem für Ein-/Zweifamilienhäuser eine att raktive Al- ternative dar, die aktiv in das Beratungskonzept de r Klenko aufgenommen werden soll. Denn die Solarvergütung is t mitt- lerweile bei rund 9 bis 13 Cent pro Kilowattstunde (kWh) an- gekommen - Tendenz weiter fallend. Die Kosten, um s elbst Strom mit einer eigenen Photovoltaikanlage zu erzeu gen (Größenordnung Ein- und Mehrfamilienhaus), liegen a uf die kWh umgerechnet aktuell bei rund 10 bis 14 Cent. De m ste- Be antwortung – Klenko: Die weiterführenden Aktivitäten zur Förderung der Solarstromerzeugung in Münster können im Rahmen des vorhandenen Budgets erfolgen. Zu- dem ist ab 2016 im Rahmen der Umsetzung des Handlungskonzeptes zur Umsetzung des Klima- schutzkonzeptes 2020 ein Förderprogramm für So- larstromanlagen eingeplant, dass hier eine wichti- ge Rollen spielen wird. 7 hen Strombezugskosten von >26 Cent pro kWh gegenübe r, die eine Solarstromanlage zunehmend wirtschaftlich machen. 7. Durch gezielte Imagepflege soll die Akzeptanz der Nutzung erneuerbarer Energien und der In- stallation von Anlagen auf städtischem Gebiet erhöht werden. Zur Imagepflege zählen die Dar- stellung positiver ökologischer wie volkswirt- schaftlicher Effekte, die Aufklärung über gängige Fehleinschätzungen (z.B. Auswirkungen auf Strompreis, Einflussfaktoren auf EEG-Umlage, Furcht vor Lärm und Schattenwurf von WEA usw.) sowie die Entwicklung eines „Münsteraner Betreiber-Codex“, in dem insbesondere Kriterien für die Kommunikation gegenüber der Bevölke- rung und die Einbeziehung der Bevölkerung bei Planung und Finanzierung festgelegt werden. Beantwortung – Klenko: Bereits seit vielen Jahren informiert die Stadt Mün ster in Ko- operation mit verschiedenen anderen Akteuren (Verbr au- cherzentrale, Umweltforum, Handwerkskammer Bildungs - zentrum, Innungen Sanitär-Heizung-Kälte und Elektro ) die Bürger rund um das Thema Solarenergie und erneuerba re Energien. Neben einem umfassenden Beratungsangebot in der Umweltberatung werden immer wieder verschiedene Vorträge, Exkursionen und Ausstellungen angeboten, um die ökologischen wie die volkswirtschaftlichen Effekte aufzuzei- gen und die Hemmnisse bei der Errichtung solcher An lagen abzubauen. Die guten Fortschritte insbesondere beim Ausbau der Solarenergienutzung mit 20.000 qm Solarkollekto rfläche und 40.000 kWp Solarstromleistung sind hier ein gu tes Bei- spiel für die erfolgreiche Akzeptanzbildung in Müns ter. Auch die Beteiligung an der Windkraftanlage der Stadtwerke Müns- ter in Wolbeck war als Bürgeranlage innerhalb kürze ster Zeit überzeichnet. Die Stadtwerke Münster betreiben bei der Er- richtung von regenerativen Anlagen in der Regel ein e gute und frühe Einbindung der Bevölkerung sowie eine dif feren- zierte Öffentlichkeitsarbeit, die als gutes Beispie l an andere Betreiber kommuniziert werden können. Inwieweit ein soge- nannter „Betreiber-Codex“ sinnvoll ist, sollte mit dem beste- henden Netzwerk diskutiert werden. Beantwortung – Klenko: Da keine zusätzlichen Aktivitäten erforderlich sind , kann die Umsetzung der Empfehlung im Rahmen des vorhandenen Budgets erfolgen. 8. Die Ausweitung der Nutzung von Windenergie auf dem Stadtgebiet Münsters soll offensiv ge- prüft werden. Es wird empfohlen, die bisherige Beantwortung – Klenko: Am 12.12.2012 hat der Rat der Stadt Münster das "Ge samt- städtisches Konzept zur Ermittlung von Flächenpoten zialen Beantwortung – Klenko: Da keine zusätzlichen Aktivitäten erforderlich sind , kann die Umsetzung der Empfehlung im Rahmen 8 Prüfung bezüglich Windkraft -Standorte an Infr a- strukturtrassen und in Gewerbegebieten noch einmal zu intensivieren, Eigentümer geeigneter Grundstücke gezielt anzusprechen und auf vor- handene individuelle Vorteile hinzuweisen. zur Errichtung von Windenergieanlagen (WEA) und zur Da r- stellung entsprechender Konzentrationszonen für WEA im Flächennutzungsplan der Stadt Münster" (Vorlagen V/0247/2012 und V/0247/2012/1) einstimmig beschloss en und damit auch die nochmalige Prüfung von Windkraft - Standorte an Infrastrukturtrassen und in Gewerbegeb ieten. Im Rahmen der Erarbeitung der Vorlage zur Offenlegu ng des Entwurfs zur Änderung des FNP zur Darstellung neuer bzw. erweiterter Konzentrationszonen für Windenergieanla gen werden auch die in der Vorlage beschlossenen Prüfau fträge zu den Beschlusspunkten 2. und 4. (u.a. Prüfung der Möglich- keit der Nutzung von WEA in Industriegebieten) abge arbeitet werden. Ergänzend wird auch der Antrag an den Rat N r. A- R/0047/2013 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL als zu- sätzlicher Prüfauftrag bearbeitet. Die Verwaltung w ird im eingeleiteten FNP-Änderungsverfahren die Konsequenzen aus dem Urteil des OVG NRW vom 01.07.2013 zur stärken B e- rücksichtigung von Windenergie in der städtebaulich en Pla- nung und bei der Entwicklung und Darstellung von Konzentra- tionszonen für die Windenergienutzung im FNP berück sichti- gen, ebenso wie den überarbeiteten Windenergieerlas s NRW (V/0073/2014). Die Beschlussvorlage zum FNP-Änderun gs- verfahren wird in 2015 beraten werden (V/0017/2015). des vorhandenen Budgets erfo lgen. Empfehlungen auf dem Gebiet des Verkehrs Empfehlung des Beirates Prüfung der Umsetzung im Rahmen der bestehenden Pr o- jekte und unter Wahrung des Bestrebens der Vermeidu ng der Haushaltssicherung Prüfung der Umsetzung mit Angabe der Kosten der Umsetzung 9. Es sollen weitere Anreize geschaffen werden Beantwortung – Klenko und Stadtwerke Münster GmbH : Beantwortung – Klenko: 9 zum Umstieg vom motorisierten Individualve rkehr (MIV) auf den öffentlichen Personen-Nahverkehr (ÖPNV). Es sollen einerseits finanzielle Anreize g e- schaffen werden durch das Angebot stark vergüns- tigter ÖPNV-Abos für Pendler, durch Parkplatzbe- wirtschaftung an innerstädtischen Schul- und Hochschulparkplätzen, sowie durch „Schnupper- angebote“ wie z.B. kostenloses Samstags- Busfahren für Gelegenheitskunden. Aber auch nicht-monetäre Anreize können geschaffen wer- den durch weitere offensive Überprüfung der Tak- tung der Stadtbusse, des Busangebots im Stadt- Umland-Verkehr, der Linienführung der Busse (Ex- presslinien, Ringlinien), sowie des Komfort in den Wartebereichen. Positive Nebeneffekte sind die Verbesserung der Luftqualität, geringere Lärmbe- lästigungen und höhere Verkehrssicherheit. Die angesprochenen nicht -monetären Anreize zum ÖPNV - Umstieg sind allesamt Prüfinhalt des in Fortschreib ung be- findlichen Nahverkehrskonzepts. Konkrete Ergebnisse lie- gen noch nicht vor. Die Bewirtschaftung von Schul- und Hochschulparkplätzen fällt nicht in die Zuständigke it der Verwaltung, wobei die Universität in der Vergangenh eit diesbezügliche Anfragen abgelehnt hat. Ergänzend haben die Stadtwerke Münster die in der A nlage beigefügte Stellungnahme abgegeben. Im Rahmen Münster Allianz für Klimaschutz – Das Netzwerk der Unternehmen wird von den im Netzwerk zusammen geschlossenen Mobilitätsdienstleistern ein Angebot für die Unternehmen erstellt, ihr Mobilitätsangebot energetisch zu optimieren. Dies geschieht in Form einer Broschüre und ei- ner Ausstellung (Mobilitätstag im Unternehmen). Keine Anga ben Da keine zusätzlichen Aktivitäten erforderlich sind , kann die Umsetzung der Empfehlung im Rahmen des vorhandenen Budgets erfolgen. 10 10. Die breite Öffentlichkeit soll umfangreich mit Tipps zum Spritsparen versorgt werden. Dies kön- nen Hinweise zur Effizienz des Motorstopps an Ampeln sein, ggfs. kombiniert mit Rest-Rot- (Countdown) Anzeigen. Aber auch durch generelle Hinweise zum umweltschonenden Fahren, z.B. an alle Haushalte, schaffen Anreize zum Klimaschutz. Beantwortung – Klenko: Tipps Spritsparen: In der Umweltberatung werden verschiedene Flyer zu Sprit- sparenden Fahren im Rahmen von Aktionen eingesetzt. Zu- dem sind verschiedene Tipps zum Spritsparen als Kli ma- tipps 2008 bis 2011 fortlaufend in der Presse veröf fentlicht worden. Eine gezielte Öffentlichkeitskampagne zum T hema Spritsparen ist bislang nicht umgesetzt worden. Das Thema Vermeidung von Autofahrten ist in die Klimaschutzka mpag- ne integriert („Münster packts!“ unter www.klima. m uens- ter.de ) worden ist mit der Maßnahme pro Woche mind es- tens eine Kurzstrecke nicht im Pkw, sondern mit Rad oder Bus zurückzulegen. Ferner ist im Rahmen der Umsetzu ng des Klimaschutzkonzeptes eine Öffentlichkeitkampagn e zum Thema „Umweltfreundliche Mobiliät“ geplant, die vo- raussichtlich 2015 starten wird. Beantwortung – Klenko: Tipps Spritsparen: Für die Erstellung einer Informationsbroschüre (Ausarbeitung, Gestaltung und Druck mit einer Auf- lage von 5.000 Exemplaren) müssen Kosten von ca. 10.000 Euro veranschlagt werden. Um eine breite Öffentlichkeit (alle Haushalte) mit diesen Informa- tionen zum Thema Spritsparen zu versorgen, müs- sen für den Versand als Infopost 35.000 Euro zzgl. Druckkosten angesetzt werden (140.000 Haushalte á 25 Cent). Eine günstigere Variante bietet die Ver - teilung eines DIN A4 Blattes als Beilage in der Wo- chenzeitung „Hallo“ mit 4.000 Euro zzgl. Druckkos- ten. Solche zwar breit angelegten, aber nur einmaligen Informationen mit einem Kostenbudget von 14.000 bis 45.000 Euro (zzgl. Druckkosten) sind in der Re- gel nicht sehr wirksam. Beantwortung – Amt f. Stadtentwicklung, Stadtplanung und Verkehr: Rest-Rot-Anzeige: Count-down-Anzeigen werden vorwiegend im asiatischen und amerikanischen Raum eingesetzt. Als bundesweit erste Stadt hat die Stadt Hamburg Ende 2006 einen größeren Pi- lotversuch mit elektronischen Count-down-Anzeigen ge- startet. Im Rahmen der unabhängigen Begleituntersuchung wurde unter anderem festgestellt, dass mit der Restrotan- zeige vermehrt Frühstartervorgänge mit resultierenden Beantwortung – Amt f. Stadtentwicklung, Stadtpl a- nung und Verkehr: Rest-Rot-Anzeige: Die Spanne reicht von ca. 5.000 Euro (als Restrot- /Restgrünanzeige bei Fußgängersignalen oder Baustellensignalisierungen ohne Einbindung in eine Signalsicherung) bis zu 50.000 Euro bei aufwendige- ren Systemen je Richtung, die in die Signalsicherung eingebunden sind, um Fehlanzeigen zwischen dem Lichtsignal und der Count-down-Anzeige zu ver- 11 Verkehrsgefäh rdungen b eobachtet wurden. Wegen der erheblichen Kosten (je nach Kreuzungsgröß e zwischen 100.000,- Euro bis 300.000,- Euro) und der Früh- starterproblematik wurde das Projekt in Hamburg ges toppt und Restrotanzeigen nicht weiter verfolgt (vgl. auch Presse- auszug).http://www.welt.de/regionales/hamburg/article 1149789/Behoerde_stoppt_Countdown_Ampeln.html Anschießend hat es bundesweit nur noch wenige Pilot an- wendungen mit Count-down-Anzeigen sowohl als Restro t- wie auch Restgrün-Anzeigen vorwiegend bei Fußgänger sig- nalen gegeben. Ursächlich hierfür ist auch, dass Co unt- down-Anzeigen sich nicht ohne weiteres in moderne L SA- Systeme mit verkehrsabhängig variablen Grün- und Ro tzei- ten integrieren lassen, da für die richtige Count-d own- Anzeige Festzeitabläufe an den LSA benötigt werden. Count-down-Anzeigen sind in Deutschland immer noch technische Sonderlösungen und die Kosten/Folgekoste n sind nur schwer abzuschätzen. Die Spanne reicht von ca. 5.000 Euro (als Restrot-/Restgrünanzeige bei Fußgän gersig- nalen oder Baustellensignalisierungen ohne Einbindu ng in eine Signalsicherung) bis zu 50.000 Euro bei aufwen digeren Systemen je Richtung, die in die Signalsicherung ei ngebun- den sind, um Fehlanzeigen zwischen dem Lichtsignal und der Count-down-Anzeige zu vermeiden. Wegen der „ger in- gen Akzeptanz“, der „begrenzten Einsatzmöglichkeite n“ und den erheblichen finanziellen Aufwendungen“ best eht vom Land NRW (Mitteilung MBWSV NRW vom 29.01.2013) aktuell keine Absicht, einen entsprechenden Modellversuch meiden. Die Beschlussvorlage V/0336/2013 ist als Anlage beigefügt. Der Hauptausschuss beschloss zur Vorlage V/0336/2013 abschließend am 12.02.2014: „I. Sachentscheidung: Es wird bis auf weiteres auf den Einsatz von Rest- rotanzeigen (Count-down-Anzeigen) an Lichtsignal- anlagen in Münster verzichtet. Zum Zwecke der Wirkungsanalyse (Minderung von CO2-Emissionen, Abgasen und Lärm) erstellt die Verwaltung ein Konzept, diese Motor-Stopp- Anzeigen exemplarisch an einem hoch belasteten Verkehrsknoten mit anliegender Wohnbebauung kostengünstig und möglichst ohne städtische Fi- nanzbeteiligung einzurichten. Die Wirkungsanalyse würde sich auf einen Vorher-Nachher-Vergleich (Austauschprobe) gründen. Finanzielle Auswirkungen: Es wird zur Kenntnis genommen, dass Kosten in Höhe von 8.000 € für die Ausrüstung einer Zufahrt zuzüglich bis zu 2.000 € für den ‘Vorher-Nachher- Vergleich’ für externe Zähler (Studenten) entste- hen.“ Die „Motor-Aus“ Anzeige wurde am 16.12.2014 in Betrieb genommen. Ausschlaggebend für den Test der „Motor-Aus“ Anzeige an der Ampel Grevener Straße / Steinfurter Straße war deren Lage im Hauptverkehrsnetz, eine hohe Verkehrsbelastung 12 zu fördern. Count-down-Anzeigen erzeugen unzweifelhaft eine hoh e Aufmerksamkeit bei den Verkehrsteilnehmern, jedoch zei- gen die durchgeführten Begleituntersuchungen nur ei ne geringe Anzahl von Kraftfahrzeugführern, die den Hi nwei- sen tatsächlich folgen und den Motor selbst bei lan gen Rot- zeiten abstellen (vgl. z. B. Prof Brilon, Die Umwel tampel: Möglichkeiten und Grenzen bei der Kraftstoffeinspar ung und der Schadstoffreduzierung). Allgemein wird zudem die immer größere Verbreitung von neuen Kraftfahrzeugen mit einer Start-Stopp-Automat ik als deutlich effektiver zur Verringerung des Energiever brauchs und der Emissionen bewertet. und unmittelbar angre nzende Wohnbebauung. Die Akzeptanz der Autofahrer der neuen "Motor-Aus"- Anzeige zu folgen, wird von Studenten und Mitar- beitern des Kompetenzzentrums Bau und Verkehr der Fachhochschule Münster unabhängig unter- sucht. Bevor die Anzeigen durch die Stadt installiert wurden, haben die Studenten als "Vorher- Situation" die Anzahl der Autofahrer ermittelt, die schon bisher den Motor abgeschaltet haben oder deren Motor über eine automatische "Motor- Stopp-Funktion" abgeschaltet wurde. Nach einer Eingewöhnungszeit werden die Studenten im neu- en Jahr dann die "Nachher-Situation" erheben. Die Ergebnisse sollen dann im Klimabeirat und den Fachausschüssen zum Sommer 2015 vorgestellt werden. 11. Die Emissionen aus dem Taxi -Verkehr mit se i- nen hohen Kilometerleistungen könnten reduziert werden, indem die Beschaffung von Fahrzeugen mit CO 2-Emissionen < 120 g km -1 finanziell bezu- schusst werden. Ebenfalls könnte die Beschaffung von Standheizungen bezuschusst werden, die den Motorbetrieb im Wartebereich deutlich reduzieren könnte. Beantwortung – Klenko: Die Stadtwerke Münster GmbH hat viele Jahre den Ein satz von Erdgasfahrzeugen insbesondere auch bei Taxifahr ern beworben und gefördert. Aktuell ist das Förderprogr amm „Erdgas als Kraftstoff“ jedoch ausgelaufen. Eine we itere Förderung durch die Stadt Münster wird kritisch ges ehen, da spritsparende Fahrzeuge auf Grund der hohen Kilo me- terleistung von Taxen für die Unternehmen wirtschaf tlich sind und solche Maßnahmen grundsätzlich nicht noch zu- sätzlich gefördert werden sollten. Bei den Taxifahr ern spre- chen oftmals andere Gründe für die bestehende Flott e (ho- he Kilometerleistung von Dieselmotoren, Langlebigke it, etc.). Beantwortung – Klenko: Bei einem Bestand von ca. 300 Taxen in Münster ergeben sich folgende Kosten für eine Förderung von spritsparenden Fahrzeugen bzw. einer Stand- heizung für Taxen in Münster: - Spritsparende Fahrzeuge: Zuschuss für ein Fahr- zeug mindestens 2.500 Euro (3-5%, da sonst nicht attraktiv bei den Anschaffungskosten eines Fahr- zeuges) = 750.000 Euro - Standheizung: Die Kosten für eine Standheizung betragen ca. 2.500 Euro inklusive Einbau. Bei einer attraktiven Förderung von mindestens 500 Euro je Anlage ergeben sich Gesamtkosten von 150.000 Eu- 13 ro für ein Förderpr ogramm. Für die Umsetzung der Empfehlung müssten somit rund 900.000 Euro bereitgestellt werden. Empfehlungen auf dem Gebiet der Energieberatung der Bürger Klimafreundliches Verhalten von Verbrauchern und Verbraucherinnen entwickelt sich unter den existierenden gesellschaftlichen und ökonomischen Bedingun- gen nicht von selbst. Umwelt- und Klimaschäden werd en nicht in die Preiskalkulation unserer Konsumgüte r einbezogen. Anreizsysteme sind so zu verändern, dass mit klimafreundlichem Handeln ein erkennbarer individueller Vorteil verbunden ist. Dies kann in v ielen Fällen auch durch die gezielte Entwicklung ni cht- monetärer Anreize geschehen, denen gerade in Zeiten knapper städtischer Haushaltsmittel eine besondere Attraktivität beigemessen werden dürfte. Empfehlung des Beirates Prüfung der Umsetzung im Rahmen der bestehenden Pr o- jekte und unter Wahrung des Bestrebens der Vermeidu ng der Haushaltssicherung Prüfung der Umsetzung mit Angabe der Kosten der Umsetzung 12. „Verhaltensänderungen durch Verbrauch s- rückmeldungen “: Ein Hindernis für klimafreundli- ches Verhalten liegt in der Unsicherheit vieler Menschen, ob dieses Verhalten tatsächlich zielfüh- rend und effektiv ist. Verhaltenserfolge z.B. beim Energieverbrauch und der entsprechenden Emissi- onsreduktion sollten deshalb unmittelbar zurück- gemeldet werden, um die positiven Auswirkungen individueller Verhaltensänderungen zu dokumen- tieren. Zum Beispiel kann ein Unterschreiten des entsprechenden städtischen oder regionalen Durchschnittswerts als ideeller, „sportlicher“ und nicht zuletzt als finanzieller Erfolg der eigenen r es- sourcensparenden Anstrengungen gewertet wer- den. Rückmeldungen über Energieverbräuche soll- ten mit zeitnahen monatlichen Abrechnungen ver- bunden werden. Bei schnellerer Rechnungsstellung Beantwortung – Stadtwerke Münster GmbH: Gemäß §40 des Energiewirtschaftsgesetztes (EnWG) si nd Energieversorger verpflichtet „bei Haushaltskunden unter Verwendung von Grafiken darzustellen, wie sich der eigene Jahresverbrauch zu dem Jahresverbrauch von Vergleic hs- gruppen verhält“. Diese Anforderung wird bei den St adt- werken Münster umgesetzt. Die Auseinandersetzung de r Kunden mit den dargestellten Werten wird durch das An- gebot einer kostenlosen Energieeinsparberatung im C ity Shop der Stadtwerke unterstützt. Das bestehende Sma rt- Meter Produkt münster:Transparenz wird durch die Einfüh- rung der Produktoption Smart Web ersetzt. Dabei kan n un- abhängig vom gewählten Tarif, auf Basis eines Smart Me- ters eine Stromvisualisierung mittels Internet und Smart Phone erfolgen. Die bestehenden Aktionen wie die Ausleihe von Strom - messgeräten führt vielen Bürgern vor Augen, welche Ver- Beantwortung – Stadtwerke Münster GmbH: Die Umsetzung der Empfehlung erfolgt durch die Stadtwerke Münster GmbH im Rahmen des vor- handenen Budgets. 14 liegt ein höherer Anreiz vor. „Smart meter“ können hier eine wichtige Grundlage darstellen. bräuche die verschiedenen Geräte etc. wirklich haben. Dies ist in vielen Fällen ein Auslöser Geräte in Stand-B y zu stel- len oder ganz vom Netz zu nehmen. Auch die Nutzung von CO 2 - Rechner oder dem Stromcheck zeigen gut auf, wo d ie Verbraucher liegen. Diese Medien werden fortlaufend be- worben. 13. „Verhaltensänderungen durch Selbstbindu n- gen “: Menschen tragen häufig „zwei Seelen in ei- ner Brust“, einerseits die Einsicht in die Notwen- digkeit von Verhaltensänderungen, andererseits die Erfahrung, dass Verhaltensänderungen mit Un- annehmlichkeiten verbunden sein können. Ringen diese zwei Seelen miteinander, so können (spiele- rische) Selbstbindungen dazu beitragen, dass der langfristig denkende, der klimafreundliche Teil der Persönlichkeit die Oberhand gewinnt. „Wetten, dass ich im nächsten Monat nicht ein einziges Mal mit dem Auto zur Arbeit fahre!“ Diese Wette ist ein Angebot zur Selbstbindung: Sie vermittelt Spaß und Kommunikation und beinhaltet zugleich eine Strafandrohung „für den Fall, dass“ (Wettverlust). Anreize zu Selbstbindungen können weiter gezielt gefördert werden durch Stärkung von Aktivitäten wie „Münster packt’s!“, Angebot eines Klima-Abos für den ÖPNV (vgl. Empfehlung 9 oben), Weiterbil- dungsangebote und Veranstaltungen. Beantwortung – Klenko: In „Münster packt´s! Der Bürgerpakt für Klimaschutz “ wird die Verhaltensänderung durch Selbstbindung – beim B ür- gerpakt ist das die Selbstverpflichtung, die unterz eichnet werden muss - angestrebt. Durch das psychologische Mo- ment der Unterzeichnung, was man für Klimaschutzakt ivi- täten mit der Stadt (zu 90% in Gesprächen mit dem K lima- team) ausgehandelt hat, wird die innere Verpflichtu ng der Umsetzung der Klimaaktivitäten verstärkt. Bestandte il der Selbstverpflichtung ist es, einen weiteren Menschen für den Klimapakt zu gewinnen, so soll durch den sogena nnten Schneeballeffekt die Zahl der Klimaschützer gesteig ert werden. Der direkte Rücklauf liegt aber bei unter 5 %. Der überwiegende Teil der Klimapaktteilnehmer wird dur ch di- rekte Ansprache gewonnen. Fast 5.000 Bürger machen bis- lang beim Klimapakt mit, mehr als in jeder anderen Kom- mune oder Landkreis Deutschlands. Die Einhaltung de r an- gegebenen Maßnahmen der Klimapaktteilnehmer wurde evaluiert (soll in diesem Jahr wiederholt werden) u nd be- stätigt die eingesparte CO 2 – Menge von 1750 kg CO2 pro Bürger. Ab Spätsommer 2014 sind weitere Maßnahmen auf den Weg gebracht worden, um junge Zielgruppen (20 – 40 Jah- Beantwortung – Klenko: Die Kosten für eine einmalige Aktion „Wetten, dass …“ müssen mit ca. 10.000 Euro angesetzt werden zzgl. der Personalkosten, da eine intensive Betreu- ung und Begleitung erforderlich ist. Für eine kontinuierliche Umsetzung einer solchen Kommunikations-Kampagne wäre eine zusätzliche ½ Personalstelle (35.000 Euro) und ein entspre- chendes Werbebudget (mindestens 20.000 Euro) erforderlich. Die Personalmittel stehen bislang nicht zur Verfügung, so dass die Maßnahme in der Intensität zur Zeit nicht umgesetzt werden kann. 15 re) zu erreichen. Hierzu wurden 3 Kooperation sp artner g e- wonnen, die dieses Vorhaben unterstützen. Mit App, Münsterkarte und anderen Methoden sollen die Münste r- aner/innen in 2015 für den Klimaschutz geworben werden. Im Rahmen von „Münster packt´s! Der Bürgerpakt für Kli- maschutz“ könnte eine Wettaktion über eine bestimmt en Zeitraum als zusätzliche Werbeaktion bzw. Motivatio ns- kampagne ergänzend durchgeführt werden. Empfehlungen auf dem Gebiet des Betrieblichen Klimaschutzes Die Empfehlungen auf dem Gebiet des Betrieblichen K limaschutzes basieren auf der Überlegung, dass ziel gerichtet, auf Größe und Art der jeweiligen Betrieb e ausgerichtete Informationsangebote und Hilfestellungen angeboten werden sollen. Weiterhin ist eine präzise Analyse des jeweiligen Energieverbrauchs vonnö- ten, um konkrete Handlungsempfehlungen ableiten zu können. Empfehlung des Beirates Prüfung der Umsetzung im Rahmen der bestehenden Pr o- jekte und unter Wahrung des Bestrebens der Vermeidu ng der Haushaltssicherung Prüfung der Umsetzung mit Angabe der Kosten der Umsetzung 14. Von der Stadt Münster soll zielgerichtet für Kleinbetriebe eine kostengünstige Energie- und Klimazertifizierung entwickelt und angeboten wer- den. Es sollen etwa 1500 Kleinbetriebe mit jährli- chem Energieverbrauch zwischen 20 000 und 50 000 kWh angesprochen werden, da für diese eine Teilnahme am Projekt Ökoprofit aus kapazita- tiven Gründen zu aufwändig ist. Der Energiever- brauch ist stark branchenabhängig, demnach sollte die Einordnung in Abstimmung mit dem Unter- nehmen erfolgen. In zwei halbtägigen Beratungs- terminen sollen Grundinformationen gegeben, die Datenerhebung überprüft und Verbesserungsmaß- Beantwortung – Klenko: Im Rahmen des Handlungskonzepts zum Klimaschutzkon- zept 2020 ist in 2012 eine „Startberatung Energieef fizienz“ für Unternehmen entwickelt und umgesetzt worden. Zi el- setzung ist es, kleine und mittelständische Unterne hmen für das Thema Energieeffizienz und Klimaschutz zu s ensibi- lisieren sowie Sparpotenziale und Lösungsansätze au fzuzei- gen. Die „Startberatung Energieeffizienz“ hat einen Zeit- rahmen von zwei Stunden vor Ort und wird durch exte rne Fachingenieure durchgeführt, wobei die Kosten im Rahmen der Erprobung von der Stadt übernommen werden. Als Pi- lotprojekt wurden alle 27 Betriebe des Gewerbegebie tes „Zum Kaiserbusch“ zur Teilnahme aufgefordert. 12 Betriebe Beantwortun g – Klenko: Bei einer Ausweitung und dauerhaften Umsetzung eines Beratungsangebotes auf alle etwa 1.500 Kleinbetriebe sind Kosten von ca. 1.125.000 Euro (1.500 Betriebe x 750 Euro pro Beratung) zzgl. ca. 30.000 Euro für Entwicklungskosten, Zertifizierung, Anpassung und Bewerbung des Projektes anzuset- zen. Ausgehend von einem geringen Eigenanteil der Betriebe für die Startberatung in Höhe von bei- spielsweise 250 Euro könnten die Kosten auf 750.000 Euro reduziert werden. 16 nahmen vorgeschlagen werden. Nach Prüfung des vereinbarten Maßnahmenplans erfolgt die Aus- zeichnung und Urkundenerstellung „Klimaschutz- betrieb Münster“. haben das Angebot angenommen. In der zweiten Stufe sind die 12 beratenen Unternehmen nochmal angesprochen worden und die Umsetzung der vorgeschlagenen Maß- nahmen nachgefragt und ggf. Hilfestellung bei der U mset- zung angeboten worden, um auch die Nachhaltigkeit d es Beratungskonzeptes zu gewährleisten. Seit 2013 werden jährlich 15 für die Unternehmen ko sten- lose Startberatungen beauftragt und durchgeführt. D er Zeitfaktor spielt in den Betrieben eine große Rolle , wobei der Ansatz von zwei Beratungsstunden vor Ort nicht weiter unterschritten werden kann. Die Übernahme der Koste n kann nur in der Entwicklungsphase durch die Stadt Münster erfolgen, danach müssen die Betriebe die Kosten übe r- nehmen. Die Energieberaten zeigen den Unternehmen a l- lerdings auf, welche weiteren Fördermittel (sowohl für Be- ratung als auch zur Umsetzung von Maßnahmen) genutz t werden können. Eine Auszeichnung der Betriebe mit einem Siegel/Lab el soll im weiteren Verlauf der Entwicklung in das Konzept einge- bracht werden. 15. Von der Stadt Münster unterstüt zte, auf Ö f- fentlichkeitswirkung und Imagegewinn zielende Maßnahmen (Münsters Allianz für Klimaschutz, Ökoprofit, EnergieCheck) sollen anhand eines ein- heitlichen Standards verbindlich eine grundlegen- de Strom- und Wärmeverbraucheranalyse beinhal- ten. Diese Maßnahme richtet sich an alle Unter- nehmen und Eigenbetriebe der Stadt, die sich zu den Anforderungen des betrieblichen Klimaschut- Beantwortung – Klenko: In Münsters Allianz für Klimaschutz unterzeichnen d ie Un- ternehmen eine Selbstverpflichtung und verpflichten sich damit - neben der aktiven Teilnahme am Netzwerk - e ine betriebsinterne CO 2 – Grobbilanz mit konkreten CO 2- Min- derungszielen zu erstellen. Für die CO 2 -Grobbilanz wurde ein Raster erarbeitet, da die Unternehmen dieses ei gen- ständig nicht umsetzen können und auch die Bereitst ellung der Energieverbräuche ein Problem darstellt. Die Um set- Beantwortung – Klenko: Um eine grundlegende Strom- und Wärmever- braucheranalyse bei den von der Stadt Münster unterstützten Maßnahmen umzusetzen, sind Kos- ten in Höhe von ca. 2.000 Euro pro Unternehmen für eine externe Betreuung anzusetzen. Da die Er- fassung bei Ökoprofit schon erfolgt, würden sich bei ca. 80 Unternehmen im Rahmen der Allianz für Klimaschutz Kosten in Höhe von 160.000 Euro er- 17 zes in Münster bekennen. Formuliertes Ziel ist die Zuordnung von 80 % des jeweiligen Energiever- brauchs zu bekannten Verbrauchern (z.B. Endgerä- ten). In Kombination mit der selbstverpflichtenden Grundsatzerklärung der Unternehmen ermöglicht eine konkrete Energieanalyse die Identifizierung prioritärer Handlungsansätze, so dass Energie spa- rende Maßnahmen schneller und zielgerichteter umgesetzt werden können. zung einheitliche r Standards ist daher eine nicht zu unte r- schätzende Maßnahme für die Unternehmen. Die Erweiterung auf die Erfassung möglichst aller Strom- und Wärmeverbraucher wird mit intensiver Betreuung im Projekt „Ökoprofit“ schon geleistet und könnte auf die Un- ternehmen von Münsters Allianz für Klimaschutz über tra- gen werden. Die Erfassung der Verbräuche ist nach b isheri- gen Erfahrungen für die Unternehmen jedoch sehr sch wie- rig. Diese nach Zuordnung zu erhalten ist noch schw ieriger. Um einen mittelfristigen Erfolg zu erzielen, brauch en die Unternehmen dafür eine fachliche Unterstützung, die auf- gebaut werden müsste. Münsters Allianz für Klimaschutz – Das Netzwerk der Un- ternehmen geht den Weg, Unternehmen zu Klimaschutz- maßnahmen anzuregen. Dies ist bisher erfolgreich um ge- setzt worden: über 100 Maßnahmen verschiedenster Ar t wurden in den letzten 3 Jahren umgesetzt, weitere w urden auf den Weg gebracht. In einer breit angelegten Mar keting – Kampagne werden die Erfolge seit Herbst 2014 kommuni- ziert. geben. Die Haushaltsmittel stehen bislang nicht zur Verfügung, so dass die Maßnahme in der Intensität zur Zeit nicht umgesetzt werden kann. 16. Die Stadt Münster soll ein für kleine und mittle- re Unternehmen zielgruppengerechtes Informati- onsangebot entwickeln. Diese Maßnahme richtet sich an kleinere Unternehmen, die nicht über Um- weltschutz- oder Klimaschutzbeauftragte verfügen und ihr Informationsbedürfnis in den Randarbeits- zeiten stillen wollen. Als zentrales Forum kann das Internet genutzt werden, ergänzend soll ein per- sönlicher Ansprechpartner zur Verfügung stehen. Beantwortung – Klenko: Im Rahmen der Umsetzung des Handlungskonzepts zum Klimaschutzkonzept 2020 ist die Entwicklung und Dur ch- führung von Themenkampagnen zur Steigerung der Ener - gieeffizienz in unterschiedlichen Branchen vorgeseh en und mit 20.000 Euro pro Jahr ausgestattet. Aus den Erfa hrun- gen der „Startberatung Energieeffizienz“ werden zur Zeit die ersten Themenkampagnen entwickelt und sollen 20 15 umgesetzt werden. Weitere Akteure wie z.B. die Stad twer- Beantwortung – Klenko: Für die Umsetzung eines zielgruppengerechten In- formationsangebotes mit Einsatz eines persönli- chen Ansprechpartners entstehen zusätzliche Kos- ten von ca. 35.000 Euro für ½ Personalstellen. Die Personalmittel stehen bislang nicht zur Verfügung, so dass die Maßnahme in der Intensität zur Zeit nicht umgesetzt werden kann. 18 Einzelne Maßnahmen (z.B. Informationsveransta l- tungen, Investitionszuschüsse) sollen auf Themen- schwerpunkte fokussiert und zu Themenkampag- nen gebündelt werden. Durch ein solches professi- onelles, inhaltlich und in der Kommunikationsform auf die Zielgruppe ausgerichtetes, Informationsan- gebot können für interessierte Unternehmen An- reize gesetzt, ihre Klimaschutzaktivitäten zu inten - sivieren. ke Münster GmbH , Kreishandwerkerschaft oder IHK sollen mit eingebunden werden, um eine größere Verbreitung zu erzielen. Im Rahmen von Münsters Allianz für Klimaschutz wurde mit verschieden Institutionen (HWK, Stadtwerke, EFA und EA) Kontakt aufgenommen, um die geplanten zielgruppenspezi- fischen Angebote abzustimmen.
Anlage 3_Vorlage_0336_2013 Restrotanzeige
5494 Zeichen
V/0336/2013 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Betrifft Einsatz von Restrotanzeigen (Count-Down-Anzeigen) an Lichtsignalanlagen Beratungsfolge 02.07.2013 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Vorberatung 04.07.2013 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung 10.07.2013 Hauptausschuss Entscheidung Beschlussvorschlag: Es wird bis auf weiteres auf den Einsatz von Restrotanzeigen (Count -down-Anzeigen) an Lichtsig- nalanlagen in Münster verzichtet. II. Finanzielle Auswirkungen: Es wird zur Kenntnis genommen, dass bei einem entsprechenden Beschluss keine Kosten entste- hen. Begründung: Zu 1: Vom Verkehrsclub Deutschland wurde mit dem Antrag Nr. 93/2006 nach § 24 GO (Anlage 1) ange- regt, bei den Modernisierungen von Lichtsignalanlagen zur Reduzierung von Verkehrslärm und Immissionen eine Restzeit-Anzeige zu installieren. Zu den Zeiten der „Ölkrise“ in den 70 er Jahren hat es Versuche mit mechanischen /elektrischen Restrotanzeigen an Lichtsignalanlagen gegeben, die jedoch schnell wieder aus dem Verkehrsbild verschwunden sind. In Deutschland war diese Technik bis Ende 2006 noch völlig ungebräuchlich und der Antrag wurde von der Verwaltung deshalb zunächst zurückgestellt, um Erfahrungen aus Pilotanwendungen anderer Städte zu sammeln. In Verbindung mit der Beratung der Vorlage V/0582/2010 Erneuerung der LSA Achsen und Ve r- kehrssicherheitsmaßnahmen im ASSVW am 10.02.2011 wurde von einem sachkundigen Bürger im ASSVW erneut die Installation von Restrotanzeigen an Lichtsignalanlagen beworben. In der ASSVW Sitzung am 10.02.2011 hat die Verwaltung unter Top. 7.3 kritisch hierzu Stellung bez o- gen. Vorlagen-Nr.: V/0336/2013 Auskunft erteilt: Herr Pott Ruf: 492 61 85 E-Mail: Pott@stadt-muenster.de Datum: 31.05.2013 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0336/2013 Die Vorlage V/0951/2012 „Bereit für Klimaschutz der Stadt Münster - Empfehlungsliste zum Thema „Anreizsysteme zu klimafreundlichem Handeln“ benennt in der Anlage 1 unter Top 10 als Prüfau f- trag erneut Restrot- (Count-down) Anzeigen. Count-down-Anzeigen werden vorwiegend im asiatischen und amerikanischen Raum eing esetzt. Als bundesweit erste Stadt hat die Stadt Hamburg Ende 2006 einen größeren Pilotve rsuch mit elektronischen Count-down-Anzeigen gestartet. Im Rahmen der unabhängigen Begleituntersu- chung wurde unter anderem festgestellt, dass mit der Restrotanzeige vermehrt Frühstartervorgä n- ge mit resultierenden Verkehrsgefährdungen beobachtet wurden. Wegen der erheblichen Kosten (je nach Kreuzungsgröße zwischen 100.000,00 € bis 300.000,00 €) und der Frühstarterproblematik wurde n das Projekt in Hamburg gestoppt und Restrotanze igen nicht weiter verfolgt (vgl. auch Presseauszug). http://www.welt.de/regionales/hamburg/article1149789/Behoerde_stoppt_Countdown_Ampeln.html Anschießend hat es bundesweit nur noch wenige Pilotanwendungen mit Count -down-Anzeigen sowohl als Restrot - wie auch Restgrün -Anzeigen vorwiegend bei Fußgängersignalen gegeben. Ursächlich hierfür ist auch, dass Count -down-Anzeigen sich nicht ohne weiteres in m oderne LSA- Systeme mit verkehrsabhängig variablen Grün- und Rotzeiten integrieren lassen, da für die richtige Count-down-Anzeige Festzeitabläufe an den LSA benötigt werden. Count-down-Anzeigen sind in Deutschland immer noch technische Sonderlösungen und die Ko s- ten/Folgekosten sind nur schwer abzuschätzen. Die Spanne reicht von ca. 5.000,00 € (als Restrot- /Restgrünanzeige bei Fußgängersignalen oder Baustellensignalisierungen ohne Einbindung in eine Signalsicherung) bis zu 50.000,00 € bei aufwendigeren Systemen je Richtung, die in die Signals i- cherung eingebunden sind, um Fehlanzeigen zwischen dem Lichtsignal und der Count -down- Anzeige zu vermeiden. Wegen der „geringen Akzeptanz“, der „begrenzten Einsatzmöglichkeiten“ und den erheblichen finanziellen Aufwendungen“ besteht vom Land NRW (Mitteilung MBWSV NRW vom 29.01.2013) aktuell keine Absicht, einen entsprechenden Modellversuch zu fördern. Count-down-Anzeigen erzeugen unzweifelhaft eine hohe Aufmerksamkeit bei den Verkehrstei l- nehmern, jedoch zeigen die durchgeführten Begleituntersuchungen nur eine geringe Anzahl von Kraftfahrzeugführern, die den Hinweisen tatsächlich folgen und d en Motor selbst bei langen Ro t- zeiten abstellen (vgl. z. B. Prof Brilon, Die Umweltampel: Möglichkeiten und Grenzen bei der Kraft- stoffeinsparung und der Schadstoffreduzierung). Allgemein wird zudem die immer größere Verbreitung von neuen Kraftfahrzeugen mit einer Start- Stopp-Automatik als deutlich effektiver zur Verringerung des Energieverbrauchs und der Emissi o- nen bewertet. Der Antrag Nr. 93/2006 gemäß § 24 GO NW ist durch die Verwaltung hiermit entsprechend bean t- wortet. Die Verwaltung bittet zugleich, die lange Bearbeitungszeit zu entschuldigen, die durch fe h- lende Pilotprojekte/Erfahrungen anderer Städte und einem zeitweise im Raum stehenden mögl i- chen Modellversuch des Landes NRW begründet war. Die Anregung der Vorlage V/0951/2012 (Anlage 1, Top 10), mit Hinweisen über Restrotanzeigen zum Motorstopp beizutragen, ist mit di e- ser Vorlage ebenfalls erledigt. In Vertretung gez. Schultheiß Stadtdirektor Anlage: Anlage 1 Antrag Nr. 93/2006 gemäß § 24 GO NW Anlage 2 Animation Restrotanzeige von Herrn Werner in der ASSVW Sitzung am 10.02.2011 verteilt
Anlage 2_SWM_Stellungsnahme
14107 Zeichen
Anlage 2 zu V/0046/2015
DD
Stadtwerke Münster
K4 Nahverkehrsmanagement
r.schulte@stadtwerke-muenster.de
Stadtwerke Münster GmbH . Postfach 7609 . 48041 Münster Name Reinhard Schulte
Stadt Münster ‚Abteilung
Amt für Grünflächen und Umweltschutz Telefon 0251.694.2800
Frau Birgit Wildt = : 0251.694.2803
„Mail
Alberslener Weg 33 Datum 13. August 2014
48155 Münster
Stellungnahme der Stadtwerke Münster, Nahverkehrsmanage-
ment, zu den Empfehlungen des Beirates für Klimaschutz
Sehr geehrte Frau Wildt,
sehr geehrte Damen und Herren,
zu den aktuellen Empfehlungen des Beirates für Klimaschutz der Stadt
Münster auf dem Gebiet des Verkehrs nehmen wir wie folgt Stellung:
"Es sollen weitere Anreize geschaffen werden zum Umstieg
vom MIV auf den ÖPNV."
Dieses Ziel wird von uns sehr begrüßt und deckt sich mit dem im
Dezember 2012 vom Rat der Stadt beschlossenen mittelfristigen
Ziel (2020), den Anteil des ÖPNV im Binnenverkehr der Stadt
Münster auf einen Marktanteil von 15 Prozent zu entwickeln.
Bereits in den letzten Jahren konnten die Stadtwerke durch viel-
fältige Anstrengungen und Innovationen im Bereich der Kunden-
services, der elektronischen Fahrgastinformation (z.B. Echtzeit-
auskunft auf dem Smartphone), der Ticket-Produkte und durch
Weiterentwicklung des Verkehrsangebotes die Nachfrage im
ÖPNV kräftig stimulieren. In wenigen Jahren gelang es, die
Fahrgastzahl um rund 25 Prozent auf den bisherigen Rekord-
wert von 39,6 Mio. im Jahre 2013 anzuheben. Die Zahl der Ver-
tragskunden im ÖPNV konnte in den letzten Jahren sogar ver-
dreifacht werden und beträgt gegenwärtig ca. 60.000 bei weiter
zunehmender Tendenz.
Mit der erfolgreichen schrittweisen Einführung innovativer
eTickets auf der Plattform der Stadtwerke-PlusCard ab März
2013 sowie dem in die Politik eingebrachten nächsten Nahve
Näher. Dran.
Einfach.
Stadtwerke Münster GmbH
Hafenplatz 1
48155 Münster
Fon 0251.694-1234
Fax 0251.694-1111
info@stadtwerke-muenster.de
www.stadtwerke-muenster.de
SERVICE VOR ORT
ServiceCenter, Hafenplatz 1
48155 Münster
Mo bis Fr 8-18 Uhr
CityShop, Salzstraße 21
48143 Münster
Mo bis Fr 10-20 Uhr
Sa 10-18 Uhr
mobile, Berliner Platz 22
48143 Münster
Mo bis Fr 9-19 Uhr
Sa 9-14 Uhr
BANKVERBINDUNG
IBAN DE10 4005 0150 0000 0003 64
BIC WELADEDIMST
Gläubiger-ID DE89ZZ200000000404
VORSITZENDER DES
AUFSICHTSRATES
Gerhard Joksch
GESCHÄFTSFÜHRUNG
Dr. Henning Müller-Tengelmann
HANDELSREGISTER
Nr. B 343 des
Amtsgerichts Münster
DD
Stadtwerke Münster
2. Seite, 13. August 2014
kehrsplan für die Stadt Münster besteht die große Chance, die
Belebung des ÖPNV in Münster nachhaltig abzusichern und
weiter voranzutreiben. Hierzu gehört, dass der ÖPNV mit den
anderen Verkehrsarten Fahrrad, CarSharing, Autopar-
ken/Fahrradparken, Taxi und der Elektromobilität stärker ver-
netzt wird. Die Stadtwerke-PlusCard ist die hierfür gerüstete
gemeinsame Ticketing- und Abrechnungs-Plattform. Diese wird
durch moderne Smartphone-Anwendungen ("Apps") für Informa-
tion und Buchung zeitgemäß ergänzt. Die Stadtwerke sind be-
reit, mit allen hier relevanten Partnern (Stadt, WBlI, ADFC, Taxi-
zentrale, Stadtteilauto usw.) intensiv zu kooperieren. Erste mul-
timodale Dienstleistungen dieser Art werden ab dem Spätsom-
mer 2014 in Betrieb genommen.
Diese Kooperation betrifft auch die regionalen Partner in der
Verkehrsgemeinschaft Münsterland. Im Rahmen eines bereits
erarbeiteten Planungskonzeptes zum Stadt-Umland-Verkehr der
Stadt Münster mit den angrenzenden Kreisen des Münsterlan-
des ist vorgesehen, die bestehenden betrieblichen Kooperatio-
nen zwischen Stadt- und Regionalbus qualitativ und quantitativ
auszubauen. Die Maßnahmen sind in den neuen Nahverkehrs-
plan aufgenommen und sollen vorbehaltlich des notwendigen
Ratsbeschlusses im September 2015 umgesetzt werden.
Ein solcher politisch gewünschter Wachstumspfad des ÖPNV in
Stadt und Umland mit enger Vernetzung im Umweltverbund ist
jedoch nur dann wirtschaftlich effizient und kommunal finanzier-
bar, wenn dem ÖPNV verkehrsplanerisch und -lenkend positive
Rahmenbedingungen eingeräumt werden. Dies betrifft insbe-
sondere die Ausschöpfung aller Maßnahmen, welche geeignet
sind die heutigen Verlustzeiten des Busverkehrs und Behinde-
rungen durch den motorisierten Individualverkehr in Münster
spürbar zu verringern und die Fahrplansicherheit (Pünktlichkeit)
zu verbessern.
Die eigenen Anstrengungen der Stadtwerke, etwa in der Verkür-
zung der Haltestellenaufenthalte durch das eTicket und die
Stärkung des Vorverkaufs, müssen durch städtische Maßnah-
men der technischen Beschleunigung im ÖPNV unterstützt wer-
den. Dies sind insbesondere die Bereitstellung weiterer Busspu-
ren und Busschleusen vor den Ampel-Anlagen sowie die Am-
pelansteuerung durch die Busse. Die hierfür notwendige Tech-
nik ist grundsätzlich bei allen Verkehrsunternehmen und der
Stadt vorhanden. Es bedarf jedoch der gezielten Verlustzeit-
Analyse an den einzelnen Knotenpunkten und der Überarbei-
tung der Ampelsteuerungsprogramme.
Stadtwerke Münster
3. Seite, 13. August 2014
« "Es sollen einerseits finanzielle Anreize geschaffen werden
durch das Angebot stark vergünstigter ÖPNV-Abos für
Pendler."
Diese Maßnahme wurde und wird von den Stadtwerken und der
Verkehrsgemeinschaft Münsterland VGM bereits intensiv mit ei-
ner Abo-Offensive erfolgreich verfolgt. Im Verhältnis zu den frei
käuflichen MonatsTickets wurden die Preise für ÖPNV-Abos in
Münster sehr günstig und Zielgruppen-affin ausgestaltet. Posi-
tivbeispiele sind das JobTicket, das 60plusAbo oder das Schü-
lerTicket goCard.
Diese Abos bieten äußerst attraktive Preise und haben ein ex-
zellentes Preis-Leistungsverhältnis. Dieses wurde den Stadt-
werken Münster aktuell im Deutschen ÖPNV-Kundenbarometer
von TNS Infratest mit dem 1. Rang bestätigt. Hierdurch wurde
erreicht, dass sich der Bestand an Vertragskunden im ÖPNV in
Münster in wenigen Jahren auf etwa 60.000 Abos verdreifachte.
Hinzu kommt das inzwischen in ganz NRW gültige SemesterTi-
cket der acht Münsteraner Hochschulen mit ihren rund 57.000
Studierenden (aktuelle Prognose der Hochschulen für das Win-
tersemester 2014/15).
Mit Einführung verschiedener Produkte des elektronischen Ti-
ckets seit März 2013
«e 90-MinutenTicket für Gelegenheitsfahrer,
« FlexAbo für preisbewusste Abo-Kunden ab Sept. 2013
«e 90-MinutenTicket Prepaid ab November 2014
soll diese positive Entwicklung weiter gestützt werden. Eine da-
rüber hinaus gehende Preissenkung ist ohne öffentliche Gegen-
finanzierung nicht realisierbar.
Bereits über 15.000 lokale und regionale Berufspendler sind
heute bereits in Münster mit dem attraktiven JobTicket mit Bus
und Bahn unterwegs. Im Rahmen des für August 2016 geplan-
ten Westfalentarifes sind weitere preislich interessante
Durchtarifierungen mit einem Ticket vorgesehen, z.B. auf Stre-
cken mit durchgängigen Zugverbindungen wie Bielefeld-Münster
oder Paderborn-Münster. Ein erster Schritt auf diesem Weg ist
bereits das JobTicket Westfalen, das seit 01. August 2013 an-
geboten wird.
SD
Stadtwerke Münster
4. Seite, 13. August 2014
«e ".. durch Parkplatzbewirtschaftung an innerstädtischen
Schul- und Hochschulparkplätzen."
Eine flächendeckende Parkraumbewirtschaftung einschl. einer
konsequenten Überwachung des ruhenden Verkehrs ist eine der
effektivsten Stellschrauben in der aktiven Steuerung des Ver-
kehrsmittel-Wahlverhaltens und wird von uns sehr begrüßt.
Hierzu gehört auch eine angemessene Bepreisung der Stellplät-
ze, die sich aus unserer Sicht im Sinne kommunizierender Röh-
ren auch noch stärker an den lokalen ÖPNV-Tarifen (z.B. Preis
der ersten Parkstunde gleich Preis des EinzelTickets im Bus)
orientieren könnte.
«e ".. durch "Schnupperangebote" wie z.B. kostenloses Sams-
tags-Busfahren für Gelegenheitskunden."
Die Stadtwerke stehen diesem Gedankengut nicht grundsätzlich
ablehnend gegenüber und verweisen in diesem Zusammenhang
auch auf die mehrfach von uns initiierten Nulltarif-Aktionstage in
der Vergangenheit, z.B. an verkaufsoffenen Sonntagen.
Diese Erfahrungen waren allerdings nicht nur verkehrsstimulie-
rend für den ÖPNV (bei Entlastung im MIV), sondern zeigten
auch den nicht unerheblichen Finanzierungsbedarf für die be-
trieblichen Mehraufwände (notwendige Verstärkerbusse) und die
für alle VGM-Partner entgehenden Fahrgeldeinnahmen.
Die Verkehrsunternehmen können diese Zusatzkosten bei an-
gespannter Finanzlage nur bei privater oder öffentlicher Gegen-
finanzierung tragen. Eine eventuelle Möglichkeit bestünde aus
Sicht der Stadtwerke darin, die bislang nur für investive Vorha-
ben heranzuziehende Stellplatzablöse auch für Anlass bezoge-
ne konsumtive Förderung des ÖPNV zu öffnen. Hierfür bedürfte
es einer (testweisen) Öffnung der Landesbauordnung. Dies
könnte aus unserer Sicht möglicherweise auf dem Wege eines
Modellversuches der Stadt Münster mit dem Land NRW eruiert
werden.
Unabhängig hiervon werden wir die neuen Möglichkeiten der
Stadtwerke-PlusCard mit seinen dynamischen elektronischen
Tarifen in Münster auch für unkonventionelle Werbe-
Kampagnen mit abgesenkten Preisangeboten und Null-
Tarifaktionen intensiv nutzen. Jüngste Beispiele waren der Null-
tarif des 90 MinutenTickets zum Rosenmontag und an den er-
folgreichen Spieltagen der Deutschen Fußball-
Nationalmannschaft.
Stadtwerke Münster
5. Seite, 13. August 2014
« "Aber auch nicht-monetäre Anreize können geschaffen
werden durch weitere offensive Überprüfung der Taktung
der Stadtbusse..."
Das StadtBus-System Münster ist in den letzten Jahren auch
durch seine enge Taktung erfolgreich. Bis auf wenige nachfra-
geschwache Linienabschnitte fahren die Linien im attraktiven
20-Minuten-Grundtakt. Dieser wird auf den Hauptachsen durch
Bündelung auf 10- und teilweise sogar 5-Minuten-Takte verdich-
tet. Auch in der in Münster jährlich durchgeführten Befragung
zur Kundenzufriedenheit im ÖPNV erhält das Kriterium "Takt-
dichte" regelmäßig beste Bewertungen.
Im Zuge des in Arbeit befindlichen Nahverkehrsplanes wird da-
rüber hinaus geprüft, in wieweit weitere Streckenabschnitte auf-
grund ihres Nachfragepotenzials einer Taktverdichtung bedür-
fen. Erste Achsen hierfür sind identifiziert, z.B. die Friedrich-
Ebert-Straße. Die Stadtwerke gehen allerdings davon aus, dass
Taktverdichtungen an dieser Stelle nur durch vorsichtige Umver-
teilung von überdimensionierten Fahrplanleistungen an anderer
Stelle finanzierbar sind.
e ".. des Busangebotes im Stadt-Umland-Verkehr ..."
Die Stadtwerke betreiben seit Jahren betriebliche Kooperationen
mit allen bedeutenden Regionalbus-Unternehmen. Im Zuge ei-
nes bereits planerisch abgestimmten Stadt-Umland-Konzeptes
sind weitere Kooperationen kurz- bis mittelfristig geplant. Auf
nachfragestarken Achsen, wie z.B. der Verbindung Altenberge -
Nienberge - Münster, soll dies auch zur Taktverdichtung führen.
Ansonsten wird der Stadt-Umland-Verkehr durch die betriebli-
chen Kooperationen in seiner Wirtschaftlichkeit verbessert und
damit in seiner Existenz abgesichert.
e ".. der Linienführung der Busse (Expresslinien, Ringli-
nien)... "
In den letzten 15 Jahren wurden durch die Stadtwerke verschie-
dentliche Versuche zur Etablierung von innerstädtischen
SchnellBus-Linien zwischen den Außenstadtteilen und der
Kernstadt durchgeführt. Im Ergebnis verliefen diese zum Teil
jahrelangen Erprobungen nicht erfolgreich. Anders als bei den
erfolgreichen SchnellBus-Linien im Regionalverkehr stehen im
Stadtwerke Münster
6. Seite, 13. August 2014
innerstädtischen Verkehrsraum keine geeigneten Schnellstra-
Ren für Express-Busse zur Verfügung.
Die vergleichsweise dichte Besiedlung erzwingt zudem eine
recht enge Haltestellenfolge, welche die Fahrtverkürzungen von
Express-Bussen wiederum zunichtemacht. Dem gegenüber
wird die Einrichtung einer innerstädtischen Ringlinie (weitgehend
im Verlauf des sog. zweiten Tangentenringes unter Einbezug
des Hauptbahnhofes) für zielführend gehalten. Diese Ringlinie
ist Bestandteil des in Vorbereitung befindlichen Nahverkehrspla-
nes für die Stadt Münster und könnte bei entsprechendem Rats-
beschluss im Spätsommer 2015 in Betrieb gehen..
. "..sowie des Komfort in den Wartebereichen."
Diesem stimmen wir eindeutig zu. Haltestellen und speziell die
Wartehallen sind die Visitenkarte des ÖPNV. Hier ist in den letz-
ten Jahren in Münster durch den Bau neuer und großer Warte-
hallen durch einen Werbeträger viel erreicht worden. Besonders
groß ist die Bedeutung der Wartehallen an den stark frequentier-
ten Stationen und Umsteigehaltestellen, wie z.B. am Haupt-
bahnhof, Bült oder Ludgeriplatz.
Angesichts der in den letzten Jahren spürbar gewachsenen
Nachfrage sollten diese und andere aufkommensstarke Halte-
stellen darauf hin überprüft werden, ob Kapazität, Witterungs-
schutz und Komfort noch dem steigenden Bedarf gewachsen
sind.
Darüber hinaus regen wir an, an allen hierzu geeigneten Halte-
stellen die Infrastruktur für das gesicherte komfortable Abstellen
von Fahrrädern zu verbessern. Dies betrifft einerseits die großen
Rad-Abstellanlagen an den Münsterschen Bahnhöfen. Mit dem
neuen im Dezember 2014 in Betrieb gehenden Haltepunkt Roxel
werden Stadt und Stadtwerke eine neue Qualität für Anlagen
dieser Art, bewirtschaftet mit der Stadtwerke PlusCard, präsen-
tieren. Diese Anlage wird das Muster darstellen, nach dem alle
anderen Anlagen in den nächsten Jahren modernisiert werden
sollen. Aber auch die übrigen "normalen" Haltestellen bieten
hinsichtlich der Funktion "Bike & Ride" noch erhebliches Aus-
baupotenzial.
Die Stadtwerke sind überzeugt, dass gerade in der "Fahrrad-
hauptstadt" Deutschlands ein enormes Wachstumspotenzial in
der besseren Verknüpfung von Fahrrad und dem ÖPNV ("Bike &
Ride") besteht. Die Reichweite des ÖPNV kann durch eine ge-
v2
Stadtwerke Münster
7. Seite, 13. August 2014
stärkte Zu- und Abbringerfunktion des Fahrrades spürbar ver-
bessert werden. Hierdurch könnten zusätzlich auch eine Begra-
digung der ÖPNV-Linienführung und damit Verkürzung der
Fahrzeiten ermöglicht werden.
Mit freundlichen Grüßen
Stadtwerke Münster GmbH
Nahverkehrsmanagement
Aha
el
Dr. Henning,Müller-Tengelmann ppa. Reinhard Schulte
Anlage 3_Vorlage_0336_2013 Restrotanzeige_Anlagen
2336 Zeichen
Anlage 1 zur Vorlage V/0336/2013 % ö VCD Verkehrsclub Deutschland Der Vorsitzende des VCD Kreisverbands Münster e.V. . Kleikamp 13 VCD Münster - Zumsandestraße 15 - 48145 Münster 48153 Münster. Herrn Oberbürgermeister Ten SU 2 4120. Dr. Berthold Tillmann ved@muenster.org Stadt Münster www.muenster.org/vcd Klemensstraße 10 48143 Münster . Münster, 10.8.2006 Anregung nach 8 24 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen: Rotzeit-Anzeige an Lichtsignalanlagen , ' Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, “ zahlreiche Untersuchungen belegen: der Kraftstoffverbrauch im Stadtverkehr lässt sich um 10 ‚bis 15 Prozent senken, wenn der Motor während der Rotphasen an Lichtsignalanlagen abge- schaltet wird. Bereits nach 20 Sekunden Motorstopp ergibt sich eine Verbrauchminderung . gegenüber dem Laufenlässen. Der im Leerlauf erzeugte Lärm wird schon ab der ersten Sekunde Motorstopp vermieden. “ Viele Autofahrer lässen dennoch den Motor an Ampeln laufen: - aus Sorge, dass sie beim Umschalten auf Grün. den Motor nicht rechtzeitig in Gang setzen können . - weil sie keine Information haben, wie lange die Ampel noch auf Rot geschaltet ist Um eine Ressourcen und Klima schonende Fahrweise sowie eine Verringerung des Verkehrs- lärms zu unterstützen, bietet sich daher an, die Lichtsignalanlagen mit einer "Rotzeit-Anzeige" zu versehen. Damit würde — ähnlich einer Uhr - den wartenden Autofahrern die verbleibende’ Zeit bis zum Umschalten auf Grün angezeigt. Die "Rotzeit-Anzeige" ist ein Hinweis; es bleibt den Wartenden freigestellt, ob sie den Motor an Ampeln abschalten. "Meine Anregung: Im Zuge des "Grüne-Welle-Projekts" und bei Modernisierungen von Lichtsignalanlagen sollte eine Rotzeit-Anzeige an den Ampeln installiert werden. Neben den positiven Effekten für die Umwelt und für die im Bereich von Lichtsignalanlagen Wohnenden ergibt sich auch ein Image-Nutzen für die Stadt Münster: Die Rotzeit-Anzeige ist eine Lösung, mit der unsere Stadt eine Vorreiterposition einnehmen würde. | Ich hoffe daher, dass Sie meinem Antrag entsprechen. Mit freundlichen Grüßen Anlage 2 zur Vorlage V/0336/2013 neu0sg =i\ ITEELT-TSTO AOUI9M AIed :PIeIUOY ’puenagjsunw Puequanjeuolbsdg rpaasa N GA VS] ue uObI9ZUY-10.153% uUaPun)yaS ul unıd USUOISSIWI-XON Pun qne3suls une 19BıusM 6unuoy9sus391nosay pun ziny9sewiy
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungOrte (11)
- Zumsandestraße 15
- Klemensstraße 10
- Steinfurter Straße
- Salzstraße 21
- Hafenplatz 1
- Berliner Platz 22
- Ludgeriplatz
- Zum Kaiserbusch
- Grevener Straße
- Friedrich-Ebert-Straße
- Kleikamp 13
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Details
- Aktenzeichen
- V/0046/2015
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 03.03.2015
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37