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V/0046/2015

Beirat für Klimaschutz der Stadt Münster - Prüfergebnisse der Verwaltung zur Empfehlungsliste zum Thema "Anreizsysteme zu klimafreundlichem Handeln"

Vorlagen 03.03.2015

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Berichtsvorlage

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Ansehen

Anlage 1_Übersicht_Anreizsysteme_Klimabeirat

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Ansehen

Anlage 3_Vorlage_0336_2013 Restrotanzeige

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Ansehen

Anlage 2_SWM_Stellungsnahme

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Ansehen

Anlage 3_Vorlage_0336_2013 Restrotanzeige_Anlagen

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Ansehen

Berichtsvorlage

2391 Zeichen

V/0046/2015 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Grünflächen und Umweltschutz 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Beirat für Klimaschutz der Stadt Münster - Prüfergebnisse der Verwaltung zur Empfehlungsliste 
zum Thema "Anreizsysteme zu klimafreundlichem Handeln" 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
14.04.2015 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Bericht 
30.04.2015 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen Bericht 
06.05.2015 Haupt- und Finanzausschuss Bericht 
06.05.2015 Rat Bericht 
 
 
 
Bericht: 
 
 
Der Beirat für Klimaschutz hat dem Rat der Stadt Münster eine Empfehlungsliste zum Thema 
„Anreizsysteme zu klimafreun dlichem Handeln“ vorgestellt (V/0951/2012). Gemäß Ergä n-
zungsvorlage V/0951/2012/E1 vom 06.02.2013 wurde die Verwaltung beauftragt, die Empfeh-
lungen auf ihre Umsetzbarkeit im Rahmen der bestehenden Projekte und unter Wahrung des 
Bestrebens der Vermeidung de r Haushaltssicherung zu prüfen , sowie die jeweiligen Kosten, 
die bei der Umsetzung der Empfehlungen der Stadt entstehen würden, zu ermitteln.  
 
Die Prüfung der einzelnen Empfehlungen, die leider auf Grund verwaltungsinterner Verzög e-
rungen mehr als zwei Jah re in Anspruch genommen hat, wurde von den jeweiligen Fachä m-
tern bzw. Fachabteilungen sowie den Stadtwerken Münster durchgeführt und die Ergebnisse 
sind in der beigefügten Übersicht (Anlage 1) zusammengetragen worden.  
 
Acht der sechzehn Maßnahmen können t eilweise in die  bestehenden Projekte ohne Meh r-
kosten aufgenommen werden oder werden bereits umgesetzt (Empfehlungen Nr. 2, 3, 4, 6, 7, 
8, 9 und 12). Die restlichen Maßnahmen würden bei einer vollständigen Umsetzung teilwe ise 
sehr hohe Investitionskosten v erursachen, die von der Verwaltung grob abgeschätzt worden 
sind.  
 
 
 
 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0046/2015 
Auskunft erteilt: 
Frau Wildt 
Ruf: 
492 67 03 
E-Mail: 
WildtB@stadt-muenster.de 
Datum: 
03.03.2015 
Öffentliche Berichtsvorlage

2 
V/0046/2015 
 
Die Prüfergebnisse der Verwaltung zur Empfehlungsliste des Beirates für Klimaschutz der 
Stadt Münster zum Thema „Anreizsysteme zu klimafreundlichem Handeln“ werden zur 
Kenntnis genommen. 
 
 
i.V. 
 
 
 
Thomas Paal 
Stadtrat 
 
 
Anlage 1 – Übersicht der Empfehlungen mit den Prüfergebnissen 
Anlage 2 – Stellungnahme der Stadtwerke Münster GmbH zu Empfehlung Nr. 9 
Anlage 3 – Einsatz von Restrotanzeigen V/0336/2013 plus Anlage

Anlage 1_Übersicht_Anreizsysteme_Klimabeirat

47741 Zeichen

1 
Die Empfehlungen in der Übersicht: 
Empfehlungen auf dem Gebiet Bauen, Wohnen, Planen 
Empfehlung des Beirates  Prüfung der Umsetzung im Rahmen der bestehenden Pr o- 
jekte und unter Wahrung des Bestrebens der Vermeidu ng 
der Haushaltssicherung 
Prüfung der Umsetzu ng mit Angabe der Kosten 
der Umsetzung 
1. Es werden nach Nutzungszweck, Bauart und 
Baualter typische städtische Gebäude  ausgewählt, 
an denen die notwendigen planerischen, bau-, 
wärme- und versorgungstechnischen Sanierungen 
und Optimierungen unter Beachtung eines auch fi- 
nanziell vertretbaren Aufwandes   als Demonstrati- 
onsmaßnahmen so durchgeführt und dokumen- 
tiert werden, dass für private Investoren ein Anreiz 
zur Nachahmung entsteht. Erfahrene Planer oder 
Gebäudeenergieberater werden beauftragt, Kon- 
zepte zu entwickeln, bei denen hohe Anforderun- 
gen an die Energieeinsparung (Ziel 15 kWh m 
-² a -1) 
und finanzieller Aufwand in einem optimalen Ver- 
hältnis stehen. Diese Objekte werden über 10 Jah- 
re energetisch begleitet und dokumentiert und 
stehen in dieser Zeit für Führungen und Besichti- 
gungen für Handwerker, Architekten und andere 
Interessierte zur Verfügung 
. 
Beantwortung – Klenko:  
Der Aufwand für die Umsetzung der Empfehlung ist se hr 
hoch. In den Jahren 1997 und 2000 wurden energetisc he 
Sanierungen von zwei städtischen Wohngebäuden öffen t- 
lichkeitswirksam begleitet und auf Grund der mangel nden 
personellen Kapazitäten nicht weiter angeboten. Die  Reso- 
nanz bei den Bürgern war dabei gut, bei Planern und  
Handwerkern dagegen gering.  
Im Rahmen der Umsetzung des Handlungskonzeptes zum 
Klimaschutzkonzept 2020 ist die Begleitung von ener geti- 
schen Gebäudesanierungen aufgenommen worden. Die 
Verwaltung setzt in Zusammenarbeit mit Energieberat ern 
und Handwerkern zwei bis drei Projekte pro Jahr um,  dabei 
werden pro Maßnahme/Bauvorhaben drei bis vier Vor-O rt-
Termine angeboten, an denen die Bürger die  Möglich keit 
haben, sich über verschiedene Wärmedämmaßnahmen 
(Fenster, Außenwand und Kellerdecke) zu informieren . 
Energieberater und Handwerker unterstützen die Akti on 
durch die kostenlose Beratung und Begleitung der Ve ran- 
staltungen. Die einzelnen Vor-Ort-Termine wurden von den 
Bürgern sehr gut angenommen, so dass alle Termine b is- 
lang ausgebucht waren und teilweise Zusatztermine a nge- 
Beantwortung – Amt f. Immobilienmanagement:  
Mit Ratsbeschluss (V/0812/2011/E1) vom 
21.03.12 wurde die Gebäudeleitlinie der Stadt 
Münster beschlossen und darin für wärmeseitige 
Gebäudesanierungen ein Zielwert von 70 
kWh/m2 a, bzw. 50 kWh/m²a bei Erneuerung der 
Haustechnik  festgelegt.  
Die vorliegende Empfehlung geht weit über die- 
ses Niveau hinaus. Eine Sanierung eines Be- 
standsgebäudes auf Passivhausstandard, d.h. 15 
kWh/m²a, bedeutet Sanierungskosten die auf 
Neubauniveau liegen. Nach den Erfahrungen an- 
derer Kommunen, die bereits solche Vorhaben 
umgesetzt haben, sind Baukosten bis zu 
1.500€/m² zu erwarten. Bezogen auf die Exemp- 
larische Sanierung eines kleineren Schulkomple- 
xes mit angenommenen 3.000m² Fläche ergeben 
sich Sanierungskosten von bis zu 4,5 Mio.€.  
Für die wissenschaftliche Begleitung und Doku- 
mentation sind ca. 5% der Bausumme zu veran- 
schlagen, dieses entspricht weiteren 90.000,-€. 
Für die Umsetzung der Empfehlung müssten so- 
Anlage 1 zu V/0046/2015

2 
boten werden mussten. Für die Teilnehmer ist es wic ht ig, 
dass nicht nur besonders gute Sanierungen z.B. auf Pas- 
sivhausniveau gezeigt werden, sondern auch gute „no rma- 
le“ Sanierungen, bei denen ein Wärmedämmstandard vo n 
70 oder 80 kWh/m2 a erreicht wird.  
Nach Erarbeitung eines Konzeptes für die öffentlich keits- 
wirksame Begleitung von Gebäudesanierungen in 2011/ 12 
werden die erforderlichen Arbeiten (Objektsuche, Ko ordi- 
nation und Erstellung von Werbematerialien) auf ein em 
niederschwelligen Niveau intern von der Koordinieru ngs- 
stelle für Klima und Energie (Klenko) erbracht (mit  Kosten 
von ca. 2.000 bis 3.000 Euro pro Sanierung), da die  externe 
Betreuung ca. 15.000 Euro pro Sanierung kosten soll te. Auf 
Grund der guten Resonanz der Bürger auf das derzeit ige 
Konzept soll es in den kommenden Jahren fortgeführt  wer- 
den.   
mit knapp 4,6 Mio. Euro bereitgestellt we rden.  
 
 
2. In Kindergärten und S chulen wird das (Umwelt -) 
Bewusstsein unserer jungen Mitbürger geprägt. Al- 
le Neubauten im Bildungsbereich sollten nur noch 
mit Jahresheizenergiebedarf von   15 kWh m -² a -1) 
geplant und gebaut werden. Lüftungsanlagen sind 
dabei unerlässlich. Bei entsprechenden Sanie- 
rungsmaßnahmen sollten ähnliche Anforderungen 
gestellt werden, wenn es die örtlichen Gegeben- 
heiten zulassen. Die Planung ist jeweils von exter-
nen Experten (Gebäudeenergieberatern) zu beglei- 
ten und in geeigneter Form mit den Nutzern 
(Schulleitung, Erzieher/innen,  Lehrer/innen, Kin- 
der, Eltern) und der Öffentlichkeit zu kommunizie- 
Beantwortung – Klenko:  
Mit Ratsbeschluss vom 21.03.2012 wurde die Gebäudel eit- 
linie der Stadt Münster (V/0812/2011/E1) beschlosse n und 
darin für den Neubau von öffentlichen Gebäuden Jahr es- 
heizwärmebedarf von 20 kWh/m 2 a festgelegt, womit die 
Empfehlung des Beirates in diesem Punkt nahezu erre icht 
wird.   
Zur Bildung und Unterstützung des Umweltbewusstsein s 
der Kinder und Schüler wird seit 1998 das Projekt „ Energie- 
und Abfallsparen an städtischen Schulen und Kindert ages- 
stätten“ erfolgreich umgesetzt. Grundgedanke des Pr ojek- 
tes ist es, die frühzeitige Sensibilisierung der Ki nder für das 
Thema Energiesparen und Klimaschutz  sowie die Einb in- 
Beantwortung – Amt f. Immobilienmanagement:  
Mit den bestehenden Gebäudeleitlinien der Stadt 
Münster und dem Klimaschutzprojekt an Schulen 
und Kindertagesstätten (Klimaschutz macht Schu- 
le) wird die Empfehlung bis auf die Begleitung der 
Planung durch externe Experten weitgehend um- 
gesetzt. Für eine Begleitung müssen wie unter 
Punkt 1 dargestellt ca. 5% der Baukosten ange- 
setzt werden.

3 
ren. So sollen Anreize zur Nachahmung g eschaffen 
werden. Bei Lehrerinnen und Lehrern werden 
dadurch nicht zuletzt Impulse für eine weiterge- 
hende pädagogische Auseinandersetzung mit dem 
Thema „Klimaschutz“ gesetzt. Bei Kindern und Ju- 
gendlichen kann eine Übertragung der Themen 
und Inhalte auf alltagsspezifische Fragen der Ener-
gieeinsparung erwartet werden. 
dung des Themas in den Schulalltag und in das Lehrp r o- 
gramm.  
Am Modellprojekt (fifty/fifty) von 1998 bis 2000 ha ben 23 
Einrichtungen teilgenommen. Mit Ratsbeschluss vom 
19.12.2001 wurde das Projekt ab 2002 dauerhaft in M üns- 
ter eingeführt (V/1251/2001) und wird seit dem an m ehr 
als 100 Einrichtungen umgesetzt, wobei es sich aus den 
Einsparungen nach wie vor finanziert. Zunächst habe n die 
Einrichtungen eine intensive persönliche Betreuung (2-3 
Vor-Ort-Besuche pro Jahr) erhalten. Im Zuge der Aus wei- 
tung des Projektes auf alle Einrichtungen wurde die  Be- 
treuung auf einen Besuch pro Jahr reduziert. Seit 2014 wird 
mit Fördermitteln des Bundesumweltministeriums (BMU ) 
ein Konzept bestehend aus Workshops, Aktionen, rege lmä- 
ßigen Newslettern sowie einer Intensivbetreuung vor  Ort 
an ausgewählten Einrichtungen realisiert. 
 Die Empfehlung 
wird somit seit Jahren umgesetzt.  
3.  Münsters Wohnbevölkerung wird laut Einwo h- 
nerprognose weiter zunehmen. Die Stadt schreibt 
daher einen offenen  städtebaulichen Ideenwett- 
bewerb für ein Wohngebiet (wenn möglich auf ei- 
ner Konversionsfläche) aus, in dem möglichst viele 
Kriterien einer nachhaltigen Planung  verwirklicht 
werden sollen. Die Stadt macht dabei nur wenige 
verbindliche Vorgaben (z.B. Zahl der Wohneinhei- 
ten, Verhältnis zwischen sozialem und frei finan- 
ziertem Wohnungsbau, maximal zulässige Ge- 
schosszahl) und fordert die Wettbewerbsteilneh- 
mer auf, für das Wettbewerbsgebiet ihre Vorstel- 
Beantwortung – Amt f. Stadtentwicklung, Stadtplanung und 
Verkehr:  
Der Klimabeirat hatte sich bereits in die Diskussio nen zu 
den Perspektiven der York-Kaserne eingeschaltet und  war 
den Einladungen der Verwaltung zur Teilnahme an öff entli- 
chen Veranstaltungen gemeinsam mit der Bürgerschaft  ge- 
folgt. 
Sowohl zur Entwicklung der strukturellen Zielaussag en (Er- 
arbeitung Leitideen/Rahmenkonzepte) als auch und gerade  
für die konkurrierende Entwicklung der richtigen un d zu- 
kunftsweisenden städtebaulichen Entwurfsideen für d ie 
Kasernenflächen York und Oxford hat die Planungsver wal- 
Beantwortung – Amt f. Stadtentwicklung, Stad t- 
planung und Verkehr:  
Es bieten sich aus fachlicher Einschätzung ohne- 
hin nur Flächen an, die aufgrund ihrer Größe ein 
Wettbewerbsverfahren allein aus städtebauli- 
chen Gründen erforderten.  
Im Falle der Auswahl anderer perspektivischer 
städtischer Neubaugebiete müsste analog der 
Ausschuss für Liegenschaften, da sich zeitlich ab- 
sehbar auf die Zeitdauer der Vermarktung und 
aufgrund der Innovationsfokussierung ggf. die 
Preisbildung auswirkend, befasst werden und zu-

4 
lungen von nachhaltiger Stadtplanung und Klim a- 
schutz unter Berücksichtigung sozialer, ökologi- 
scher und ökonomischer Gesichtspunkte zu kon- 
kretisieren. Als Anreiz zur Teilnahme am Wettbe- 
werb verpflichtet sich die Stadt als Ausloberin, be i 
Realisierung des Wohngebiets einen oder mehrere 
Preisträger an der Bauleitplanung und ggf. auch an 
der Verwirklichung von beispielgebenden Bauvor- 
haben zu beteiligen. Für die Preisträger entstehen 
weiterhin Imagevorteile und  spezifische Werbe- 
möglichkeiten. 
tung bereits – und im Einklang mit den Empfehlungen des 
Klimabeirates – Wettbewerbsverfahren gestartet und 
durchgeführt. 
 
sti mmen.  
4. Gut funktionierende Anreize, in Klimaschut z- 
maßnahmen zu investieren, bieten gezielte För- 
derprogramme. Zu nennen sind z.B. die Program- 
me der KFW „Energieeffizient Bauen“ und „Ener- 
gieeffizient Sanieren“ und auch das lokale Förder- 
programm „Energieeinsparung und Altbausanie- 
rung“. Der Erfolg dieses sehr gut nachgefragten 
Programms zeigt allerdings auch eine Schwäche: 
Die Geldmittel, die verteilt werden können, sind 
begrenzt, die Mittel werden nach dem Windhund- 
verfahren vergeben, sind im Moment sogar in Ge- 
fahr, gekürzt zu werden. In diesem Jahr waren die 
Fördermittel bereits im ersten Jahresdrittel ausge-
schöpft. Das Programm sollte erhalten und erwei- 
tert werden.  
Beantwortung – Klenko:  
Die Stadt Münster hat die Sanierung von Altbauten s eit 
1997 mit mehr als 7,8 Mio. Euro gefördert. 
Durch die anhaltende Nachfrage nach sanierten Altba uten 
im Stadtgebiet hat der Sanierungsboom in den Jahren 2012 
und 2013 zu einem frühzeitigen Abrufen der städtisc hen 
Fördermittel geführt. Daneben hat aber auch die Kür zung 
des Förderprogramms von 350.000 Euro auf 250.000 Eu ro 
diesen Effekt deutlich verstärkt. In 2014 standen w ieder 
350.000 € zur Verfügung, die nicht vollständig ausgeschöpft 
worden sind.   Bis 2018 werden die Fördermittel stufenwei- 
se auf knapp 500.000 Euro pro Jahr angehoben. 
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) fördert du rch 
zinsgünstige Darlehen wie auch durch Zuschüsse die ganz- 
heitliche Sanierung zu Effizienzgebäuden. Daher ist  das 
kommunale Förderprogramm der Stadt Münster auf die 
Förderung von Einzelmaßnahmen ausgerichtet, um dies e 
deutlich besser umzusetzen als die geltende Energie ein- 
Beantwortung – Klenko:  
Da keine zusätzlichen Aktivitäten erforderlich 
sind, kann die Umsetzung der Empfehlung im 
Rahmen des vorhandenen Budgets erfolgen.

5 
sparverordnung  (EnEV 20 14 ) dies vo rsieht.  
 
Empfehlungen auf dem Gebiet der Nutzung Erneuerbarer Energien 
Empfehlung des Beirates  Prüfung der Umsetzung im Rahmen der bestehenden Pr o- 
jekte und unter Wahrung des Bestrebens der Vermeidu ng 
der Haushaltssicherung 
Prüfung d er Umsetzung mit Angabe der Kosten 
der Umsetzung 
5. In bestehenden Biogasanlagen wird die anfa l- 
lende Abwärme meist nicht genutzt. Es wird an- 
geregt, Kraft-Wärme-Kopplungen bei Biogasan- 
lagen zu fördern. Zunächst gilt es, besonders ge- 
eignete Standorte zu identifizieren. Grundlage ist 
die Erhebung systematischer Daten zur Identifi- 
zierung von Wärmesenken. Des Weiteren sollen 
die Möglichkeiten zur Anbindung von Biogasan- 
lagen an das Fernwärmenetz sowie (nach Aufbe- 
reitung von Biogas in Biomethan) zur Einspei- 
sung in das kommunale Gasnetz geprüft werden. 
Der Anreiz für Betreiber der Biogasanlagen be- 
steht in einer deutlichen Steigerung der Effizienz 
der Anlagen. 
 
Beantwortung – Klenko:  
In Münster gibt es acht betriebsbereite Biogasanlag en sowie 
2 Biogassatelliten-BHKW, die zusammen rund 29 Mio. k Wh 
elektrisch sowie 24 Mio. kWh thermisch erzeugen und  eine 
Leistung von rund 3,4 MWel aufweisen. Nach einem Ba u- 
boom bis zum Jahr 2011 ist u.a. durch die hohen Sub strat- 
preise sowie die verschlechterten Bedingungen des E rneuer- 
bare Energien Gesetzes (EEG 2012 und 2014) eine verminder- 
te Nachfrage nach Biogasanlagen zu verzeichnen. Ein e Effi- 
zienzsteigerung der bestehenden Biogasanlagen durch  die 
Nutzung der anfallenden, bislang noch nicht genutzt en Wär- 
me, kann den Anteil der Kraft-Wärme-Kopplung deutli ch er- 
höhen und so die Effektivität der Anlage steigern. Eine 
Schwachstellenanalyse zur Erschließung möglicher Po tentiale 
und Steigung der Effizienz wurde den Betreibern der  beste- 
henden Biogasanlagen in Münster 2013 im Rahmen eine s 
Projektes angeboten, wobei bei vier Betreibern eine Detailun- 
tersuchung durchgeführt wurde und Maßnahmen zur Opt i- 
mierung der Betriebsweise aufgezeigt wurden, die üb erwie- 
gend sofort umgesetzt worden sind.  
In den kommenden Jahren stehen 5.000 Euro jährlich für 
mögliche Analysen zur Identifizierung von geeignete n Stand- 
orten und Wärmesenken sowie zur Einspeisung von Bio me- 
Beantwortung – Klenko:  
Eine umfassende Analyse und Erarbeitung der Effi- 
zienzsteigerung der bestehenden Biogasanlagen 
inklusive Identifizierung von Wärmesenken und 
der  Einspeisung von Biomethan in das vorhandene 
Erdgasnetz ist im Rahmen eines Gutachtens mit 
Kosten von rund 50.000 Euro anzusetzen.

6 
than in das Erdgasnetz zur Verfügung, wobei eine Anbindung 
an das Fernwärme- oder Erdgasnetz der Stadtwerke Mü nster 
GmbH kaum in Betracht kommt, da die bestehenden Anl agen 
außerhalb der entsprechenden Netze liegen.  
6. Der Einsatz von Photovoltaik -Anlagen  könnte 
deutlich gesteigert werden. Durch gezielte Nut- 
zung großer Dachflächen auf nicht-kommunalen 
öffentlichen Gebäuden  können  Anreize für den 
Betrieb von Photovoltaik-Anlagen geschaffen 
werden. Der vertraglich gesicherten Nutzung 
dieses erheblichen Flächenpotentials über den 
erforderlichen Zeitraum von 20 Jahren stehen in 
aller Regel betriebswirtschaftliche Erwägungen, 
bezogen auf die uneingeschränkte Verwertbar- 
keit dieser Gebäude, entgegen. Gleichzeitig han- 
delt es sich bei Gebäudeeigentümern wie etwa 
dem Bau- und Liegenschaftsbetrieb (BLB) NRW 
um Landesbetriebe. Aussichtsreich erscheint da- 
her, für entsprechende Gespräche an die Klima- 
schutzziele der Landesregierung anzuknüpfen 
und die Unterstützung zuständiger Abteilungen 
etwa im Bauministerium zu suchen. Dabei sollte 
auch die Dachnutzung durch die Gebäudeeigen- 
tümer selbst, vorrangig zur Eigenstrom-
Versorgung der Liegenschaften, angesprochen 
werden. 
Beantwortung – Klenko:  
Die in der Stadt Münster installierte Leistung von Photovolta- 
ikanlagen hat sich von 2010 mit 9.800 kWp bis 2014 mit 
40.000 kWp mehr als vervierfacht. Die Stadtwerke Mü nster 
haben hier einen großen Beitrag geleistet. Sowohl a uf städti- 
schen Schulen als auch auf anderen großen Dachfläch en be- 
treiben die Stadtwerke insgesamt mehr als 50 Anlage n im 
Stadtgebiet mit einer Leistung von rund 3.740 kWp. Im Rah- 
men des weiteren Ausbaus werden die Stadtwerke Müns ter 
GmbH mit dem BLB Kontakt aufnehmen, um die Nutzbark eit 
der Liegenschaften falls nicht bereits erfolgt zu eruieren.  
Auch im Rahmen Münsters Allianz für Klimaschutz – D as 
Netzwerk der Unternehmen wird die Stadt gemeinsam m it 
den Stadtwerken an die Unternehmen herantreten, um wei- 
tere PV – Anlagen zu installieren. 
Die Eigenstromversorgung stellt im Rahmen der Novel lierung 
des Erneuerbare-Energien-Gesetztes für Anlagen bis 10 kWp, 
d.h. vor allem für Ein-/Zweifamilienhäuser eine att raktive Al- 
ternative dar, die aktiv in das Beratungskonzept de r Klenko 
aufgenommen werden soll. Denn die Solarvergütung is t mitt- 
lerweile bei rund 9 bis 13 Cent pro Kilowattstunde (kWh) an- 
gekommen - Tendenz weiter fallend. Die Kosten, um s elbst 
Strom mit einer eigenen Photovoltaikanlage zu erzeu gen 
(Größenordnung Ein- und Mehrfamilienhaus), liegen a uf die 
kWh umgerechnet aktuell bei rund 10 bis 14 Cent. De m ste- 
Be antwortung – Klenko:  
Die weiterführenden  Aktivitäten zur Förderung 
der Solarstromerzeugung  in Münster können im 
Rahmen des vorhandenen Budgets erfolgen. Zu- 
dem ist ab 2016 im Rahmen der Umsetzung des 
Handlungskonzeptes zur Umsetzung des Klima- 
schutzkonzeptes 2020 ein Förderprogramm für So- 
larstromanlagen eingeplant, dass hier eine wichti- 
ge Rollen spielen wird.

7 
hen Strombezugskosten von >26 Cent pro kWh gegenübe r, 
die eine Solarstromanlage zunehmend wirtschaftlich machen.  
7. Durch gezielte Imagepflege  soll die Akzeptanz 
der Nutzung erneuerbarer Energien und der In- 
stallation von Anlagen auf städtischem Gebiet 
erhöht werden. Zur Imagepflege zählen die Dar- 
stellung positiver ökologischer wie volkswirt- 
schaftlicher Effekte, die Aufklärung über gängige 
Fehleinschätzungen (z.B. Auswirkungen auf 
Strompreis, Einflussfaktoren auf EEG-Umlage, 
Furcht vor Lärm und Schattenwurf von WEA 
usw.) sowie die Entwicklung eines „Münsteraner 
Betreiber-Codex“, in dem insbesondere Kriterien 
für die Kommunikation gegenüber der Bevölke- 
rung und die Einbeziehung der Bevölkerung bei 
Planung und Finanzierung festgelegt werden.   
Beantwortung – Klenko:  
Bereits seit vielen Jahren informiert die Stadt Mün ster in Ko- 
operation mit verschiedenen anderen Akteuren (Verbr au- 
cherzentrale, Umweltforum, Handwerkskammer Bildungs - 
zentrum, Innungen Sanitär-Heizung-Kälte und Elektro ) die 
Bürger rund um das Thema Solarenergie und erneuerba re 
Energien. Neben einem umfassenden Beratungsangebot in 
der Umweltberatung werden immer wieder verschiedene  
Vorträge, Exkursionen und Ausstellungen angeboten, um die 
ökologischen wie die volkswirtschaftlichen Effekte aufzuzei- 
gen und die Hemmnisse bei der Errichtung solcher An lagen 
abzubauen. Die guten Fortschritte insbesondere beim Ausbau 
der Solarenergienutzung mit 20.000 qm Solarkollekto rfläche 
und 40.000 kWp Solarstromleistung  sind hier ein gu tes Bei- 
spiel für die erfolgreiche Akzeptanzbildung in Müns ter. Auch 
die Beteiligung an der Windkraftanlage der Stadtwerke Müns- 
ter in Wolbeck war als Bürgeranlage innerhalb kürze ster Zeit 
überzeichnet. Die Stadtwerke Münster betreiben bei der Er- 
richtung von regenerativen Anlagen in der Regel ein e gute 
und frühe Einbindung der Bevölkerung sowie eine dif feren- 
zierte Öffentlichkeitsarbeit, die als gutes Beispie l an andere 
Betreiber kommuniziert werden können. Inwieweit ein  soge- 
nannter „Betreiber-Codex“ sinnvoll ist, sollte mit dem beste- 
henden Netzwerk diskutiert werden.   
Beantwortung – Klenko:  
Da keine zusätzlichen Aktivitäten erforderlich sind , 
kann die Umsetzung der Empfehlung im Rahmen 
des vorhandenen Budgets erfolgen. 
8. Die Ausweitung der Nutzung von  Windenergie  
auf dem Stadtgebiet Münsters soll offensiv ge- 
prüft werden. Es wird empfohlen, die bisherige 
Beantwortung – Klenko:  
Am 12.12.2012 hat der Rat der Stadt Münster das "Ge samt- 
städtisches Konzept zur Ermittlung von Flächenpoten zialen 
Beantwortung – Klenko:  
Da keine zusätzlichen Aktivitäten erforderlich sind , 
kann die Umsetzung der Empfehlung im Rahmen

8 
Prüfung bezüglich Windkraft -Standorte an Infr a- 
strukturtrassen und in Gewerbegebieten noch 
einmal zu intensivieren, Eigentümer geeigneter 
Grundstücke gezielt anzusprechen und auf vor- 
handene individuelle Vorteile hinzuweisen. 
zur Errichtung von Windenergieanlagen (WEA) und zur  Da r- 
stellung entsprechender Konzentrationszonen für WEA  im 
Flächennutzungsplan der Stadt Münster" (Vorlagen 
V/0247/2012 und V/0247/2012/1) einstimmig beschloss en 
und damit auch die nochmalige Prüfung von Windkraft -
Standorte an Infrastrukturtrassen und in Gewerbegeb ieten.  
Im Rahmen der Erarbeitung der Vorlage zur Offenlegu ng des 
Entwurfs zur Änderung des FNP zur Darstellung neuer  bzw. 
erweiterter Konzentrationszonen für Windenergieanla gen 
werden auch die in der Vorlage beschlossenen Prüfau fträge 
zu den Beschlusspunkten 2. und 4. (u.a. Prüfung der  Möglich- 
keit der Nutzung von WEA in Industriegebieten) abge arbeitet 
werden. Ergänzend wird auch der Antrag an den Rat N r. A-
R/0047/2013 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL als zu- 
sätzlicher Prüfauftrag bearbeitet. Die Verwaltung w ird im 
eingeleiteten FNP-Änderungsverfahren die Konsequenzen aus 
dem Urteil des OVG NRW vom 01.07.2013 zur stärken B e- 
rücksichtigung von Windenergie in der städtebaulich en Pla- 
nung und bei der Entwicklung und Darstellung von Konzentra- 
tionszonen für die Windenergienutzung im FNP berück sichti- 
gen, ebenso wie den überarbeiteten Windenergieerlas s NRW 
(V/0073/2014). Die Beschlussvorlage zum FNP-Änderun gs-
verfahren wird in 2015 beraten werden (V/0017/2015).   
des vorhandenen Budgets erfo lgen.  
 
Empfehlungen auf dem Gebiet des Verkehrs 
Empfehlung des Beirates  Prüfung der Umsetzung im Rahmen der bestehenden Pr o- 
jekte und unter Wahrung des Bestrebens der Vermeidu ng 
der Haushaltssicherung 
Prüfung der Umsetzung mit Angabe der Kosten 
der Umsetzung 
9. Es sollen weitere Anreize geschaffen werden Beantwortung – Klenko  und Stadtwerke Münster GmbH :  Beantwortung – Klenko:

9 
zum Umstieg  vom motorisierten Individualve rkehr 
(MIV) auf den öffentlichen Personen-Nahverkehr 
(ÖPNV). Es sollen einerseits finanzielle Anreize  g e- 
schaffen werden durch das Angebot stark vergüns- 
tigter ÖPNV-Abos für Pendler, durch Parkplatzbe- 
wirtschaftung an innerstädtischen Schul- und 
Hochschulparkplätzen, sowie durch „Schnupper- 
angebote“ wie z.B. kostenloses Samstags-
Busfahren für Gelegenheitskunden. Aber auch 
nicht-monetäre Anreize können geschaffen wer- 
den durch weitere offensive Überprüfung der Tak- 
tung der Stadtbusse, des Busangebots im Stadt-
Umland-Verkehr, der Linienführung der Busse (Ex- 
presslinien, Ringlinien), sowie des Komfort in den 
Wartebereichen. Positive Nebeneffekte sind die 
Verbesserung der Luftqualität, geringere Lärmbe- 
lästigungen und höhere Verkehrssicherheit. 
Die angesprochenen nicht -monetären Anreize zum ÖPNV -
Umstieg sind allesamt Prüfinhalt des in Fortschreib ung be- 
findlichen Nahverkehrskonzepts. Konkrete Ergebnisse  lie- 
gen noch nicht vor. Die Bewirtschaftung von Schul- und 
Hochschulparkplätzen fällt nicht in die Zuständigke it der 
Verwaltung, wobei die Universität in der Vergangenh eit 
diesbezügliche Anfragen abgelehnt hat. 
Ergänzend haben die Stadtwerke Münster die in der A nlage 
beigefügte Stellungnahme abgegeben.  
 
Im Rahmen Münster Allianz für Klimaschutz – Das Netzwerk 
der Unternehmen wird von den im Netzwerk zusammen 
geschlossenen Mobilitätsdienstleistern ein Angebot für die 
Unternehmen erstellt, ihr Mobilitätsangebot energetisch zu 
optimieren. Dies geschieht in Form einer Broschüre und ei- 
ner Ausstellung (Mobilitätstag im Unternehmen). 
Keine Anga ben  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Da keine zusätzlichen Aktivitäten erforderlich sind , 
kann die Umsetzung der Empfehlung im Rahmen 
des vorhandenen Budgets erfolgen.

10 
10. Die breite Öffentlichkeit soll umfangreich mit 
Tipps zum Spritsparen versorgt werden. Dies kön- 
nen Hinweise zur Effizienz des Motorstopps an 
Ampeln sein, ggfs. kombiniert mit Rest-Rot-
(Countdown) Anzeigen. Aber auch durch generelle 
Hinweise zum umweltschonenden Fahren, z.B. an 
alle Haushalte, schaffen Anreize zum Klimaschutz. 
Beantwortung – Klenko:  
Tipps Spritsparen: 
In der Umweltberatung werden verschiedene Flyer zu Sprit- 
sparenden Fahren im Rahmen von Aktionen eingesetzt.  Zu- 
dem sind verschiedene Tipps zum Spritsparen als Kli ma- 
tipps 2008 bis 2011 fortlaufend in der Presse veröf fentlicht 
worden. Eine gezielte Öffentlichkeitskampagne zum T hema 
Spritsparen ist bislang nicht umgesetzt worden. Das  Thema 
Vermeidung von Autofahrten ist in die Klimaschutzka mpag- 
ne integriert („Münster packts!“ unter www.klima. m uens- 
ter.de ) worden ist mit der Maßnahme pro Woche mind es- 
tens eine Kurzstrecke nicht im Pkw, sondern mit Rad  oder 
Bus zurückzulegen. Ferner ist im Rahmen der Umsetzu ng 
des Klimaschutzkonzeptes eine Öffentlichkeitkampagn e 
zum Thema „Umweltfreundliche Mobiliät“ geplant, die  vo- 
raussichtlich 2015 starten wird. 
Beantwortung – Klenko:  
Tipps Spritsparen:  
Für die Erstellung einer Informationsbroschüre 
(Ausarbeitung, Gestaltung und Druck mit einer Auf- 
lage von 5.000 Exemplaren) müssen Kosten von ca. 
10.000 Euro veranschlagt werden. Um eine breite 
Öffentlichkeit (alle Haushalte) mit diesen Informa-
tionen zum Thema Spritsparen zu versorgen, müs- 
sen für den Versand als Infopost 35.000 Euro zzgl. 
Druckkosten angesetzt werden (140.000 Haushalte 
á 25 Cent). Eine günstigere Variante bietet die Ver - 
teilung eines DIN A4 Blattes als Beilage in der Wo-
chenzeitung „Hallo“ mit 4.000 Euro zzgl. Druckkos- 
ten.  
Solche zwar breit angelegten, aber nur einmaligen 
Informationen mit einem Kostenbudget von 14.000 
bis 45.000 Euro (zzgl. Druckkosten) sind in der Re-
gel nicht sehr wirksam.  
 Beantwortung – Amt f. Stadtentwicklung, Stadtplanung und 
Verkehr:  
Rest-Rot-Anzeige: 
Count-down-Anzeigen werden vorwiegend im asiatischen 
und amerikanischen Raum eingesetzt. Als bundesweit erste 
Stadt hat die Stadt Hamburg Ende 2006 einen größeren Pi- 
lotversuch mit elektronischen Count-down-Anzeigen ge- 
startet. Im Rahmen der unabhängigen Begleituntersuchung 
wurde unter anderem festgestellt, dass mit der Restrotan- 
zeige vermehrt Frühstartervorgänge mit resultierenden 
Beantwortung – Amt f. Stadtentwicklung, Stadtpl a- 
nung und Verkehr:  
Rest-Rot-Anzeige: 
Die Spanne reicht von ca. 5.000 Euro (als Restrot-
/Restgrünanzeige bei Fußgängersignalen oder 
Baustellensignalisierungen ohne Einbindung in eine 
Signalsicherung) bis zu 50.000 Euro bei aufwendige-
ren Systemen je Richtung, die in die Signalsicherung 
eingebunden sind, um Fehlanzeigen zwischen dem 
Lichtsignal und der Count-down-Anzeige zu ver-

11 
Verkehrsgefäh rdungen b eobachtet wurden.  
Wegen der erheblichen Kosten (je nach Kreuzungsgröß e 
zwischen 100.000,- Euro bis 300.000,- Euro) und der  Früh- 
starterproblematik wurde das Projekt in Hamburg ges toppt 
und Restrotanzeigen nicht weiter verfolgt (vgl. auch Presse- 
auszug).http://www.welt.de/regionales/hamburg/article 
1149789/Behoerde_stoppt_Countdown_Ampeln.html 
 
Anschießend hat es bundesweit nur noch wenige Pilot an- 
wendungen mit Count-down-Anzeigen sowohl als Restro t- 
wie auch Restgrün-Anzeigen vorwiegend bei Fußgänger sig- 
nalen gegeben. Ursächlich hierfür ist auch, dass Co unt-
down-Anzeigen sich nicht ohne weiteres in moderne L SA-
Systeme mit verkehrsabhängig variablen Grün- und Ro tzei- 
ten integrieren lassen, da für die richtige Count-d own-
Anzeige Festzeitabläufe an den LSA benötigt werden.  
Count-down-Anzeigen sind in Deutschland immer noch 
technische Sonderlösungen und die Kosten/Folgekoste n 
sind nur schwer abzuschätzen. Die Spanne reicht von  ca. 
5.000 Euro (als Restrot-/Restgrünanzeige bei Fußgän gersig- 
nalen oder Baustellensignalisierungen ohne Einbindu ng in 
eine Signalsicherung) bis zu 50.000 Euro bei aufwen digeren 
Systemen je Richtung, die in die Signalsicherung ei ngebun- 
den sind, um Fehlanzeigen zwischen dem Lichtsignal und 
der Count-down-Anzeige zu vermeiden. Wegen der „ger in- 
gen Akzeptanz“, der „begrenzten Einsatzmöglichkeite n“ 
und den erheblichen finanziellen Aufwendungen“ best eht 
vom Land NRW (Mitteilung MBWSV NRW vom 29.01.2013) 
aktuell keine Absicht, einen entsprechenden Modellversuch 
meiden.  
Die Beschlussvorlage V/0336/2013 ist als Anlage 
beigefügt.  
Der Hauptausschuss beschloss zur Vorlage 
V/0336/2013 abschließend am 12.02.2014: 
„I. Sachentscheidung: 
Es wird bis auf weiteres auf den Einsatz von Rest- 
rotanzeigen (Count-down-Anzeigen) an Lichtsignal- 
anlagen in Münster verzichtet.   
Zum Zwecke der Wirkungsanalyse (Minderung von 
CO2-Emissionen, Abgasen und Lärm) erstellt die 
Verwaltung ein Konzept, diese Motor-Stopp-
Anzeigen exemplarisch an einem hoch belasteten 
Verkehrsknoten mit anliegender Wohnbebauung 
kostengünstig und möglichst ohne städtische Fi- 
nanzbeteiligung einzurichten. Die Wirkungsanalyse 
würde sich auf einen Vorher-Nachher-Vergleich 
(Austauschprobe) gründen. 
Finanzielle Auswirkungen: 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass Kosten in 
Höhe von 8.000 € für die Ausrüstung einer Zufahrt 
zuzüglich bis zu 2.000 € für den ‘Vorher-Nachher-
Vergleich’ für externe Zähler (Studenten) entste- 
hen.“ 
Die  „Motor-Aus“ Anzeige wurde am  16.12.2014 in 
Betrieb genommen. Ausschlaggebend für den Test 
der „Motor-Aus“ Anzeige an der Ampel Grevener 
Straße / Steinfurter Straße war deren Lage im 
Hauptverkehrsnetz, eine hohe Verkehrsbelastung

12 
zu fördern.  
Count-down-Anzeigen erzeugen unzweifelhaft eine hoh e 
Aufmerksamkeit bei den Verkehrsteilnehmern, jedoch zei- 
gen die durchgeführten Begleituntersuchungen nur ei ne 
geringe Anzahl von Kraftfahrzeugführern, die den Hi nwei- 
sen tatsächlich folgen und den Motor selbst bei lan gen Rot- 
zeiten abstellen (vgl. z. B. Prof Brilon, Die Umwel tampel: 
Möglichkeiten und Grenzen bei der Kraftstoffeinspar ung 
und der Schadstoffreduzierung). 
Allgemein wird zudem die immer größere Verbreitung von 
neuen Kraftfahrzeugen mit einer Start-Stopp-Automat ik als 
deutlich effektiver zur Verringerung des Energiever brauchs 
und der Emissionen bewertet. 
und unmittelbar angre nzende Wohnbebauung. Die 
Akzeptanz der Autofahrer der neuen "Motor-Aus"-
Anzeige zu folgen, wird von Studenten und Mitar- 
beitern des Kompetenzzentrums Bau und Verkehr 
der Fachhochschule Münster unabhängig unter- 
sucht. Bevor die Anzeigen durch die Stadt installiert 
wurden, haben die Studenten als "Vorher-
Situation" die Anzahl der Autofahrer ermittelt, die  
schon bisher den Motor abgeschaltet haben oder 
deren Motor über eine automatische "Motor-
Stopp-Funktion" abgeschaltet wurde. Nach einer 
Eingewöhnungszeit werden die Studenten im neu- 
en Jahr dann die "Nachher-Situation" erheben. Die 
Ergebnisse sollen dann im Klimabeirat und den 
Fachausschüssen zum Sommer 2015 vorgestellt 
werden. 
11. Die Emissionen aus dem Taxi -Verkehr  mit se i- 
nen hohen Kilometerleistungen könnten reduziert 
werden, indem die Beschaffung von Fahrzeugen 
mit CO 2-Emissionen < 120 g km -1 finanziell bezu- 
schusst werden. Ebenfalls könnte die Beschaffung 
von Standheizungen bezuschusst werden, die den 
Motorbetrieb im Wartebereich deutlich reduzieren 
könnte. 
Beantwortung – Klenko:  
Die Stadtwerke Münster GmbH hat viele Jahre den Ein satz 
von Erdgasfahrzeugen insbesondere auch bei Taxifahr ern 
beworben und gefördert. Aktuell ist das Förderprogr amm 
„Erdgas als Kraftstoff“ jedoch ausgelaufen. Eine we itere 
Förderung durch die Stadt Münster wird kritisch ges ehen, 
da spritsparende Fahrzeuge auf Grund der hohen Kilo me- 
terleistung von Taxen für die Unternehmen wirtschaf tlich 
sind und solche Maßnahmen grundsätzlich nicht noch zu- 
sätzlich gefördert werden sollten. Bei den Taxifahr ern spre- 
chen oftmals andere Gründe für die bestehende Flott e (ho- 
he Kilometerleistung von Dieselmotoren, Langlebigke it, 
etc.).  
Beantwortung – Klenko:  
Bei einem Bestand von ca. 300 Taxen in Münster 
ergeben sich folgende Kosten für eine Förderung 
von spritsparenden Fahrzeugen bzw. einer Stand- 
heizung für Taxen in Münster: 
- Spritsparende Fahrzeuge: Zuschuss für ein Fahr- 
zeug mindestens 2.500 Euro (3-5%, da sonst nicht 
attraktiv bei den Anschaffungskosten eines Fahr- 
zeuges) = 750.000 Euro  
- Standheizung: Die Kosten für eine Standheizung 
betragen ca. 2.500 Euro inklusive Einbau. Bei einer  
attraktiven Förderung von mindestens 500 Euro je 
Anlage ergeben sich Gesamtkosten von 150.000 Eu-

13 
 ro für ein Förderpr ogramm.  
Für die Umsetzung der Empfehlung müssten somit 
rund 900.000 Euro bereitgestellt werden. 
 
Empfehlungen auf dem Gebiet der Energieberatung der Bürger 
Klimafreundliches Verhalten von Verbrauchern und Verbraucherinnen entwickelt sich unter den existierenden gesellschaftlichen und ökonomischen Bedingun- 
gen nicht von selbst. Umwelt- und Klimaschäden werd en nicht in die Preiskalkulation unserer Konsumgüte r einbezogen. Anreizsysteme sind so zu verändern, 
dass mit klimafreundlichem Handeln ein erkennbarer individueller Vorteil verbunden ist. Dies kann in v ielen Fällen auch durch die gezielte Entwicklung ni cht- 
monetärer Anreize geschehen, denen gerade in Zeiten knapper städtischer Haushaltsmittel eine besondere Attraktivität beigemessen werden dürfte. 
Empfehlung des Beirates   Prüfung der Umsetzung im Rahmen der bestehenden Pr o- 
jekte und unter Wahrung des Bestrebens der Vermeidu ng 
der Haushaltssicherung 
Prüfung der Umsetzung mit Angabe der Kosten 
der Umsetzung 
12. „Verhaltensänderungen durch Verbrauch s- 
rückmeldungen “: Ein Hindernis für klimafreundli- 
ches Verhalten liegt in der Unsicherheit vieler 
Menschen, ob dieses Verhalten tatsächlich zielfüh- 
rend und effektiv ist. Verhaltenserfolge z.B. beim 
Energieverbrauch und der entsprechenden Emissi- 
onsreduktion sollten deshalb unmittelbar zurück- 
gemeldet werden, um die positiven Auswirkungen 
individueller Verhaltensänderungen zu dokumen- 
tieren. Zum Beispiel kann ein Unterschreiten des 
entsprechenden städtischen oder regionalen 
Durchschnittswerts als ideeller, „sportlicher“ und 
nicht zuletzt als finanzieller Erfolg der eigenen r es- 
sourcensparenden Anstrengungen gewertet wer- 
den. Rückmeldungen über Energieverbräuche soll- 
ten mit zeitnahen monatlichen Abrechnungen ver- 
bunden werden. Bei schnellerer Rechnungsstellung 
Beantwortung – Stadtwerke Münster GmbH:  
Gemäß §40 des Energiewirtschaftsgesetztes (EnWG) si nd 
Energieversorger verpflichtet „bei Haushaltskunden unter 
Verwendung von Grafiken darzustellen, wie sich der eigene 
Jahresverbrauch zu dem Jahresverbrauch von Vergleic hs- 
gruppen verhält“. Diese Anforderung wird bei den St adt- 
werken Münster umgesetzt. Die Auseinandersetzung de r 
Kunden mit den dargestellten Werten wird durch das An- 
gebot einer kostenlosen Energieeinsparberatung im C ity 
Shop der Stadtwerke unterstützt. Das bestehende Sma rt-
Meter Produkt münster:Transparenz wird durch die Einfüh- 
rung der Produktoption Smart Web ersetzt. Dabei kan n un- 
abhängig vom gewählten Tarif, auf Basis eines Smart  Me- 
ters eine Stromvisualisierung mittels Internet und Smart 
Phone erfolgen.  
Die bestehenden Aktionen wie die Ausleihe von Strom - 
messgeräten führt vielen Bürgern vor Augen, welche Ver- 
Beantwortung – Stadtwerke Münster GmbH:  
Die Umsetzung der Empfehlung erfolgt durch die 
Stadtwerke Münster GmbH im Rahmen des vor- 
handenen Budgets.

14 
liegt ein höherer Anreiz vor. „Smart meter“ können 
hier eine wichtige Grundlage darstellen. 
bräuche die verschiedenen Geräte etc. wirklich haben. Dies 
ist in vielen Fällen ein Auslöser Geräte in Stand-B y  zu stel- 
len oder ganz vom Netz zu nehmen. Auch die Nutzung von 
CO 2 - Rechner oder dem Stromcheck zeigen gut auf, wo d ie 
Verbraucher liegen. Diese Medien werden fortlaufend  be- 
worben. 
13. „Verhaltensänderungen durch Selbstbindu n- 
gen “: Menschen tragen häufig „zwei Seelen in ei- 
ner Brust“, einerseits die Einsicht in die Notwen- 
digkeit von Verhaltensänderungen, andererseits 
die Erfahrung, dass Verhaltensänderungen mit Un- 
annehmlichkeiten verbunden sein können. Ringen 
diese zwei Seelen miteinander, so können (spiele- 
rische) Selbstbindungen dazu beitragen, dass der 
langfristig denkende, der klimafreundliche Teil der 
Persönlichkeit die Oberhand gewinnt. „Wetten, 
dass ich im nächsten Monat nicht ein einziges Mal 
mit dem Auto zur Arbeit fahre!“ Diese Wette ist ein 
Angebot zur Selbstbindung: Sie vermittelt Spaß 
und Kommunikation und beinhaltet zugleich eine 
Strafandrohung „für den Fall, dass“ (Wettverlust). 
Anreize zu Selbstbindungen können weiter gezielt 
gefördert werden durch Stärkung von Aktivitäten 
wie „Münster packt’s!“, Angebot eines Klima-Abos 
für den ÖPNV (vgl. Empfehlung 9 oben), Weiterbil- 
dungsangebote und Veranstaltungen. 
Beantwortung – Klenko:  
In „Münster packt´s! Der Bürgerpakt für Klimaschutz “ wird 
die Verhaltensänderung durch Selbstbindung – beim B ür- 
gerpakt ist das die Selbstverpflichtung, die unterz eichnet 
werden muss - angestrebt. Durch das psychologische Mo- 
ment der Unterzeichnung, was man für Klimaschutzakt ivi- 
täten mit der Stadt (zu 90% in Gesprächen mit dem K lima- 
team) ausgehandelt hat, wird die innere Verpflichtu ng der 
Umsetzung der Klimaaktivitäten verstärkt. Bestandte il der 
Selbstverpflichtung ist es, einen weiteren Menschen  für 
den Klimapakt zu gewinnen, so soll durch den sogena nnten 
Schneeballeffekt die Zahl der Klimaschützer gesteig ert 
werden. Der direkte Rücklauf liegt aber bei unter 5 %. Der 
überwiegende Teil der Klimapaktteilnehmer  wird dur ch di- 
rekte Ansprache gewonnen. Fast 5.000 Bürger machen bis- 
lang beim Klimapakt mit, mehr als in jeder anderen Kom- 
mune oder Landkreis Deutschlands. Die Einhaltung de r an- 
gegebenen Maßnahmen der Klimapaktteilnehmer wurde 
evaluiert (soll in diesem Jahr wiederholt werden) u nd be- 
stätigt die eingesparte CO 
2 – Menge von 1750 kg CO2 pro 
Bürger. 
Ab Spätsommer 2014 sind weitere Maßnahmen auf den 
Weg gebracht worden, um junge Zielgruppen (20 – 40 Jah- 
Beantwortung – Klenko:  
Die Kosten für eine einmalige Aktion „Wetten, dass 
…“ müssen mit ca. 10.000 Euro angesetzt werden 
zzgl. der Personalkosten, da eine intensive Betreu-
ung und Begleitung erforderlich ist.  
Für eine kontinuierliche Umsetzung einer solchen 
Kommunikations-Kampagne wäre eine zusätzliche 
½ Personalstelle (35.000 Euro) und ein entspre- 
chendes Werbebudget (mindestens 20.000 Euro) 
erforderlich. Die Personalmittel stehen bislang 
nicht zur Verfügung, so dass die Maßnahme in der 
Intensität zur Zeit nicht umgesetzt werden kann.

15 
re) zu erreichen. Hierzu wurden 3 Kooperation sp artner g e- 
wonnen, die dieses Vorhaben unterstützen. Mit App, 
Münsterkarte und anderen Methoden sollen die Münste r- 
aner/innen in 2015 für den Klimaschutz geworben werden. 
Im Rahmen von „Münster packt´s! Der Bürgerpakt für Kli- 
maschutz“ könnte eine Wettaktion über eine bestimmt en 
Zeitraum als zusätzliche Werbeaktion bzw. Motivatio ns- 
kampagne ergänzend durchgeführt werden.  
 
Empfehlungen auf dem Gebiet des Betrieblichen Klimaschutzes 
Die Empfehlungen auf dem Gebiet des Betrieblichen K limaschutzes basieren auf der Überlegung, dass ziel gerichtet, auf Größe und Art der jeweiligen Betrieb e 
ausgerichtete Informationsangebote und Hilfestellungen angeboten werden sollen. Weiterhin ist eine präzise Analyse des jeweiligen Energieverbrauchs vonnö- 
ten, um konkrete Handlungsempfehlungen ableiten zu können.  
Empfehlung des Beirates  Prüfung der Umsetzung im Rahmen der bestehenden Pr o- 
jekte und unter Wahrung des Bestrebens der Vermeidu ng 
der Haushaltssicherung 
Prüfung der Umsetzung mit Angabe der Kosten 
der Umsetzung 
14. Von der Stadt Münster soll zielgerichtet für 
Kleinbetriebe eine kostengünstige Energie- und 
Klimazertifizierung entwickelt und angeboten wer- 
den. Es sollen etwa 1500 Kleinbetriebe mit jährli- 
chem Energieverbrauch zwischen 20 000 und 
50 000 kWh angesprochen werden, da für diese 
eine Teilnahme am Projekt Ökoprofit aus kapazita- 
tiven Gründen zu aufwändig ist. Der Energiever- 
brauch ist stark branchenabhängig, demnach sollte 
die Einordnung in Abstimmung mit dem Unter- 
nehmen erfolgen. In zwei halbtägigen Beratungs- 
terminen sollen Grundinformationen gegeben, die 
Datenerhebung überprüft und Verbesserungsmaß- 
Beantwortung – Klenko:  
Im Rahmen des Handlungskonzepts zum Klimaschutzkon-
zept 2020 ist in 2012 eine „Startberatung Energieef fizienz“  
für Unternehmen entwickelt und umgesetzt worden. Zi el- 
setzung ist es, kleine und mittelständische Unterne hmen 
für das Thema Energieeffizienz und Klimaschutz zu s ensibi- 
lisieren sowie Sparpotenziale und Lösungsansätze au fzuzei- 
gen. Die „Startberatung Energieeffizienz“ hat einen  Zeit- 
rahmen von zwei Stunden vor Ort und wird durch exte rne 
Fachingenieure durchgeführt, wobei die Kosten im Rahmen 
der Erprobung von der Stadt übernommen werden. Als Pi- 
lotprojekt wurden alle 27 Betriebe des Gewerbegebie tes 
„Zum Kaiserbusch“ zur Teilnahme aufgefordert. 12 Betriebe 
Beantwortun g – Klenko:  
Bei einer Ausweitung und dauerhaften Umsetzung 
eines Beratungsangebotes auf alle etwa 1.500 
Kleinbetriebe sind Kosten von ca. 1.125.000 Euro 
(1.500 Betriebe x 750 Euro pro Beratung) zzgl. ca. 
30.000 Euro für Entwicklungskosten, Zertifizierung, 
Anpassung und Bewerbung des Projektes anzuset- 
zen. Ausgehend von einem geringen Eigenanteil 
der Betriebe für die Startberatung in Höhe von bei-
spielsweise 250 Euro könnten die Kosten auf 
750.000 Euro reduziert werden.

16 
nahmen vorgeschlagen werden. Nach Prüfung des 
vereinbarten Maßnahmenplans erfolgt die Aus- 
zeichnung und Urkundenerstellung „Klimaschutz- 
betrieb Münster“.  
haben das Angebot angenommen. In der zweiten Stufe sind  
die 12 beratenen Unternehmen nochmal angesprochen 
worden und die Umsetzung der vorgeschlagenen Maß- 
nahmen nachgefragt und ggf. Hilfestellung bei der U mset- 
zung angeboten worden, um auch die Nachhaltigkeit d es 
Beratungskonzeptes zu gewährleisten. 
Seit 2013 werden jährlich 15 für die Unternehmen ko sten- 
lose Startberatungen beauftragt und durchgeführt. D er 
Zeitfaktor spielt in den Betrieben eine große Rolle , wobei 
der Ansatz von zwei Beratungsstunden vor Ort nicht weiter 
unterschritten werden kann. Die Übernahme der Koste n 
kann nur in der Entwicklungsphase durch die Stadt Münster 
erfolgen, danach müssen die Betriebe die Kosten übe r- 
nehmen. Die Energieberaten zeigen den Unternehmen a l- 
lerdings auf, welche weiteren Fördermittel (sowohl für Be- 
ratung als auch zur Umsetzung von Maßnahmen) genutz t 
werden können. 
Eine Auszeichnung der Betriebe mit einem Siegel/Lab el soll 
im weiteren Verlauf der Entwicklung in das Konzept einge- 
bracht werden.  
15. Von der Stadt Münster unterstüt zte, auf Ö f- 
fentlichkeitswirkung und Imagegewinn zielende 
Maßnahmen (Münsters Allianz für Klimaschutz, 
Ökoprofit, EnergieCheck) sollen anhand eines ein- 
heitlichen Standards verbindlich eine grundlegen- 
de Strom- und Wärmeverbraucheranalyse beinhal- 
ten. Diese Maßnahme richtet sich an alle Unter- 
nehmen und Eigenbetriebe der Stadt, die sich zu 
den Anforderungen des betrieblichen Klimaschut- 
Beantwortung – Klenko:  
In Münsters Allianz für Klimaschutz unterzeichnen d ie Un- 
ternehmen eine Selbstverpflichtung und verpflichten  sich 
damit - neben der aktiven Teilnahme am Netzwerk - e ine 
betriebsinterne CO 2 – Grobbilanz mit konkreten CO 2- Min- 
derungszielen zu erstellen. Für die CO 2 -Grobbilanz wurde 
ein Raster erarbeitet, da die Unternehmen dieses ei gen- 
ständig nicht umsetzen können und auch die Bereitst ellung 
der Energieverbräuche ein Problem darstellt. Die Um set- 
Beantwortung – Klenko:  
Um eine grundlegende Strom- und Wärmever- 
braucheranalyse bei den von der Stadt Münster 
unterstützten Maßnahmen umzusetzen, sind Kos- 
ten in Höhe von ca. 2.000 Euro pro Unternehmen 
für eine externe Betreuung anzusetzen. Da die Er- 
fassung bei Ökoprofit schon erfolgt, würden sich 
bei ca. 80 Unternehmen im Rahmen der Allianz für 
Klimaschutz Kosten in Höhe von 160.000 Euro er-

17 
zes in Münster bekennen. Formuliertes Ziel ist die 
Zuordnung von 80 % des jeweiligen Energiever- 
brauchs zu bekannten Verbrauchern (z.B. Endgerä- 
ten).  In Kombination mit der selbstverpflichtenden 
Grundsatzerklärung der Unternehmen ermöglicht 
eine konkrete Energieanalyse die Identifizierung 
prioritärer Handlungsansätze, so dass Energie spa- 
rende Maßnahmen schneller und zielgerichteter 
umgesetzt werden können. 
zung einheitliche r Standards ist daher eine nicht zu unte r- 
schätzende Maßnahme für die Unternehmen.  
Die Erweiterung  auf die Erfassung möglichst aller Strom- 
und Wärmeverbraucher wird mit intensiver Betreuung im 
Projekt „Ökoprofit“ schon geleistet und könnte auf die Un- 
ternehmen von Münsters Allianz für Klimaschutz über tra- 
gen werden. Die Erfassung der Verbräuche ist nach b isheri- 
gen Erfahrungen für die Unternehmen jedoch sehr sch wie- 
rig. Diese nach Zuordnung zu erhalten ist noch schw ieriger.  
Um einen mittelfristigen Erfolg zu erzielen, brauch en die 
Unternehmen dafür eine fachliche Unterstützung, die  auf- 
gebaut werden müsste.   
Münsters Allianz für Klimaschutz – Das Netzwerk der  Un- 
ternehmen geht den Weg, Unternehmen zu Klimaschutz-
maßnahmen anzuregen. Dies ist bisher erfolgreich um ge- 
setzt worden: über 100 Maßnahmen verschiedenster Ar t 
wurden in den letzten 3 Jahren umgesetzt, weitere w urden 
auf den Weg gebracht. In einer breit angelegten Mar keting 
– Kampagne werden die Erfolge seit Herbst 2014 kommuni- 
ziert. 
geben. Die Haushaltsmittel stehen bislang nicht zur 
Verfügung, so dass die Maßnahme in der Intensität 
zur Zeit nicht umgesetzt werden kann. 
 
 
16. Die Stadt Münster soll ein für kleine und mittle- 
re Unternehmen zielgruppengerechtes Informati- 
onsangebot entwickeln. Diese Maßnahme richtet 
sich an kleinere Unternehmen, die nicht über Um- 
weltschutz- oder Klimaschutzbeauftragte verfügen 
und ihr Informationsbedürfnis in den Randarbeits- 
zeiten stillen wollen. Als zentrales Forum kann das  
Internet genutzt werden, ergänzend soll ein per- 
sönlicher Ansprechpartner zur Verfügung stehen. 
Beantwortung – Klenko:  
Im Rahmen der Umsetzung des Handlungskonzepts zum 
Klimaschutzkonzept 2020 ist die Entwicklung und Dur ch- 
führung von Themenkampagnen zur Steigerung der Ener - 
gieeffizienz in unterschiedlichen Branchen vorgeseh en und 
mit 20.000 Euro pro Jahr ausgestattet. Aus den Erfa hrun- 
gen der „Startberatung Energieeffizienz“ werden zur  Zeit 
die ersten Themenkampagnen entwickelt und sollen 20 15 
umgesetzt werden. Weitere Akteure wie z.B. die Stad twer- 
Beantwortung – Klenko:  
Für die Umsetzung eines zielgruppengerechten In- 
formationsangebotes mit Einsatz eines persönli- 
chen Ansprechpartners entstehen zusätzliche Kos- 
ten von ca. 35.000 Euro für ½ Personalstellen. Die 
Personalmittel stehen bislang nicht zur Verfügung, 
so dass die Maßnahme in der Intensität zur Zeit 
nicht umgesetzt werden kann.

18 
Einzelne Maßnahmen (z.B. Informationsveransta l- 
tungen, Investitionszuschüsse) sollen auf Themen- 
schwerpunkte fokussiert und zu Themenkampag- 
nen gebündelt werden. Durch ein solches professi- 
onelles, inhaltlich und in der Kommunikationsform 
auf die Zielgruppe ausgerichtetes, Informationsan- 
gebot können für interessierte Unternehmen An- 
reize gesetzt, ihre Klimaschutzaktivitäten zu inten - 
sivieren. 
ke  Münster GmbH , Kreishandwerkerschaft  oder IHK sollen 
mit eingebunden werden, um eine größere Verbreitung  zu 
erzielen.  
Im Rahmen von Münsters Allianz für Klimaschutz wurde mit 
verschieden Institutionen (HWK, Stadtwerke, EFA und  EA) 
Kontakt aufgenommen, um die geplanten zielgruppenspezi- 
fischen Angebote abzustimmen.

Anlage 3_Vorlage_0336_2013 Restrotanzeige

5494 Zeichen

V/0336/2013 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Einsatz von Restrotanzeigen (Count-Down-Anzeigen) an Lichtsignalanlagen 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
02.07.2013 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Vorberatung 
04.07.2013 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung 
10.07.2013 Hauptausschuss Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
 
Es wird bis auf weiteres auf den Einsatz von Restrotanzeigen (Count -down-Anzeigen) an Lichtsig-
nalanlagen in Münster verzichtet.  
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass bei einem entsprechenden Beschluss keine Kosten entste-
hen. 
 
 
Begründung: 
 
Zu 1: 
Vom Verkehrsclub Deutschland wurde mit dem Antrag Nr. 93/2006 nach § 24 GO (Anlage 1) ange-
regt, bei den Modernisierungen von Lichtsignalanlagen zur Reduzierung von Verkehrslärm  und 
Immissionen eine Restzeit-Anzeige zu installieren. 
 
Zu den Zeiten der „Ölkrise“ in den 70 er Jahren hat es Versuche mit mechanischen /elektrischen  
Restrotanzeigen an Lichtsignalanlagen gegeben, die jedoch schnell wieder aus dem Verkehrsbild 
verschwunden sind. In Deutschland war diese Technik bis Ende 2006 noch völlig ungebräuchlich  
und der Antrag wurde von der Verwaltung deshalb zunächst zurückgestellt, um Erfahrungen aus 
Pilotanwendungen anderer Städte zu sammeln. 
In Verbindung mit der Beratung der Vorlage V/0582/2010 Erneuerung der LSA Achsen und Ve r-
kehrssicherheitsmaßnahmen im ASSVW am 10.02.2011 wurde von einem sachkundigen Bürger 
im ASSVW erneut die Installation von Restrotanzeigen an Lichtsignalanlagen beworben. In der  
ASSVW Sitzung am 10.02.2011  hat die Verwaltung unter Top. 7.3 kritisch hierzu Stellung bez o-
gen. 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0336/2013 
Auskunft erteilt: 
Herr Pott 
Ruf: 
492 61 85 
E-Mail: 
Pott@stadt-muenster.de  
Datum: 
31.05.2013 
Öffentliche Beschlussvorlage

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V/0336/2013 
Die Vorlage V/0951/2012 „Bereit für Klimaschutz der Stadt Münster - Empfehlungsliste zum Thema 
„Anreizsysteme zu klimafreundlichem Handeln“ benennt in der Anlage 1 unter Top 10 als Prüfau f-
trag erneut Restrot- (Count-down) Anzeigen. 
Count-down-Anzeigen werden vorwiegend im asiatischen und amerikanischen Raum eing esetzt. 
Als bundesweit erste Stadt hat die Stadt Hamburg Ende 2006 einen größeren Pilotve rsuch mit 
elektronischen Count-down-Anzeigen gestartet. Im Rahmen der unabhängigen Begleituntersu-
chung wurde unter anderem festgestellt, dass mit der Restrotanzeige vermehrt Frühstartervorgä n-
ge mit resultierenden Verkehrsgefährdungen beobachtet wurden.   
Wegen der erheblichen Kosten (je nach Kreuzungsgröße zwischen 100.000,00 € bis 300.000,00 €) 
und der Frühstarterproblematik wurde n das Projekt in Hamburg  gestoppt  und Restrotanze igen 
nicht weiter verfolgt (vgl. auch  Presseauszug). 
http://www.welt.de/regionales/hamburg/article1149789/Behoerde_stoppt_Countdown_Ampeln.html 
Anschießend hat es bundesweit nur noch wenige Pilotanwendungen mit Count -down-Anzeigen 
sowohl als Restrot - wie auch Restgrün -Anzeigen vorwiegend bei Fußgängersignalen gegeben. 
Ursächlich hierfür ist auch, dass Count -down-Anzeigen sich nicht ohne weiteres in m oderne LSA-
Systeme mit verkehrsabhängig variablen Grün- und Rotzeiten integrieren lassen, da für die richtige 
Count-down-Anzeige Festzeitabläufe an den LSA benötigt werden.  
Count-down-Anzeigen sind in Deutschland immer noch technische Sonderlösungen und die Ko s-
ten/Folgekosten sind nur schwer abzuschätzen. Die Spanne reicht von ca. 5.000,00 € (als Restrot-
/Restgrünanzeige bei Fußgängersignalen oder Baustellensignalisierungen ohne Einbindung in eine 
Signalsicherung) bis zu 50.000,00 € bei aufwendigeren Systemen je Richtung, die in die Signals i-
cherung eingebunden sind, um Fehlanzeigen zwischen dem Lichtsignal und der Count -down-
Anzeige zu vermeiden. Wegen der „geringen Akzeptanz“, der „begrenzten Einsatzmöglichkeiten“ 
und den erheblichen finanziellen Aufwendungen“ besteht vom Land NRW (Mitteilung MBWSV 
NRW vom 29.01.2013) aktuell keine Absicht, einen entsprechenden Modellversuch zu fördern. 
Count-down-Anzeigen erzeugen unzweifelhaft eine hohe Aufmerksamkeit bei den Verkehrstei l-
nehmern, jedoch zeigen die durchgeführten Begleituntersuchungen nur eine geringe Anzahl von 
Kraftfahrzeugführern, die den Hinweisen tatsächlich folgen und d en Motor selbst bei langen Ro t-
zeiten abstellen (vgl. z. B. Prof Brilon, Die Umweltampel: Möglichkeiten und Grenzen bei der Kraft-
stoffeinsparung und der Schadstoffreduzierung). 
Allgemein wird zudem die immer größere Verbreitung von neuen Kraftfahrzeugen mit  einer Start-
Stopp-Automatik als deutlich effektiver zur Verringerung des Energieverbrauchs und der Emissi o-
nen bewertet.  
Der Antrag Nr. 93/2006 gemäß § 24 GO NW ist durch die Verwaltung hiermit entsprechend bean t-
wortet. Die Verwaltung bittet zugleich, die lange Bearbeitungszeit zu entschuldigen, die durch fe h-
lende Pilotprojekte/Erfahrungen anderer Städte und einem zeitweise im Raum stehenden mögl i-
chen Modellversuch des Landes NRW begründet war. Die Anregung der Vorlage V/0951/2012 
(Anlage 1, Top 10), mit Hinweisen über Restrotanzeigen zum Motorstopp beizutragen, ist mit di e-
ser Vorlage ebenfalls erledigt. 
 
In Vertretung 
gez. 
 
Schultheiß 
Stadtdirektor 
 
Anlage:  
Anlage 1 Antrag Nr. 93/2006 gemäß § 24 GO NW 
Anlage 2 Animation Restrotanzeige von Herrn Werner in der ASSVW Sitzung am 10.02.2011 
verteilt

Anlage 2_SWM_Stellungsnahme

14107 Zeichen

Anlage 2 zu V/0046/2015

DD

Stadtwerke Münster

K4 Nahverkehrsmanagement

r.schulte@stadtwerke-muenster.de

Stadtwerke Münster GmbH . Postfach 7609 . 48041 Münster Name Reinhard Schulte

Stadt Münster ‚Abteilung

Amt für Grünflächen und Umweltschutz Telefon 0251.694.2800

Frau Birgit Wildt = : 0251.694.2803
„Mail

Alberslener Weg 33 Datum 13. August 2014

48155 Münster

Stellungnahme der Stadtwerke Münster, Nahverkehrsmanage-
ment, zu den Empfehlungen des Beirates für Klimaschutz

Sehr geehrte Frau Wildt,
sehr geehrte Damen und Herren,

zu den aktuellen Empfehlungen des Beirates für Klimaschutz der Stadt
Münster auf dem Gebiet des Verkehrs nehmen wir wie folgt Stellung:

"Es sollen weitere Anreize geschaffen werden zum Umstieg
vom MIV auf den ÖPNV."

Dieses Ziel wird von uns sehr begrüßt und deckt sich mit dem im
Dezember 2012 vom Rat der Stadt beschlossenen mittelfristigen
Ziel (2020), den Anteil des ÖPNV im Binnenverkehr der Stadt
Münster auf einen Marktanteil von 15 Prozent zu entwickeln.

Bereits in den letzten Jahren konnten die Stadtwerke durch viel-
fältige Anstrengungen und Innovationen im Bereich der Kunden-
services, der elektronischen Fahrgastinformation (z.B. Echtzeit-
auskunft auf dem Smartphone), der Ticket-Produkte und durch
Weiterentwicklung des Verkehrsangebotes die Nachfrage im
ÖPNV kräftig stimulieren. In wenigen Jahren gelang es, die
Fahrgastzahl um rund 25 Prozent auf den bisherigen Rekord-
wert von 39,6 Mio. im Jahre 2013 anzuheben. Die Zahl der Ver-
tragskunden im ÖPNV konnte in den letzten Jahren sogar ver-
dreifacht werden und beträgt gegenwärtig ca. 60.000 bei weiter
zunehmender Tendenz.

Mit der erfolgreichen schrittweisen Einführung innovativer
eTickets auf der Plattform der Stadtwerke-PlusCard ab März
2013 sowie dem in die Politik eingebrachten nächsten Nahve

Näher. Dran.

Einfach.

Stadtwerke Münster GmbH
Hafenplatz 1
48155 Münster

Fon 0251.694-1234
Fax 0251.694-1111
info@stadtwerke-muenster.de
www.stadtwerke-muenster.de

SERVICE VOR ORT
ServiceCenter, Hafenplatz 1
48155 Münster

Mo bis Fr 8-18 Uhr

CityShop, Salzstraße 21
48143 Münster

Mo bis Fr 10-20 Uhr
Sa 10-18 Uhr

mobile, Berliner Platz 22
48143 Münster

Mo bis Fr 9-19 Uhr

Sa 9-14 Uhr

BANKVERBINDUNG

IBAN DE10 4005 0150 0000 0003 64

BIC WELADEDIMST

Gläubiger-ID DE89ZZ200000000404

VORSITZENDER DES
AUFSICHTSRATES
Gerhard Joksch

GESCHÄFTSFÜHRUNG
Dr. Henning Müller-Tengelmann

HANDELSREGISTER
Nr. B 343 des
Amtsgerichts Münster

DD

Stadtwerke Münster
2. Seite, 13. August 2014

kehrsplan für die Stadt Münster besteht die große Chance, die
Belebung des ÖPNV in Münster nachhaltig abzusichern und
weiter voranzutreiben. Hierzu gehört, dass der ÖPNV mit den
anderen Verkehrsarten Fahrrad, CarSharing, Autopar-
ken/Fahrradparken, Taxi und der Elektromobilität stärker ver-
netzt wird. Die Stadtwerke-PlusCard ist die hierfür gerüstete
gemeinsame Ticketing- und Abrechnungs-Plattform. Diese wird
durch moderne Smartphone-Anwendungen ("Apps") für Informa-
tion und Buchung zeitgemäß ergänzt. Die Stadtwerke sind be-
reit, mit allen hier relevanten Partnern (Stadt, WBlI, ADFC, Taxi-
zentrale, Stadtteilauto usw.) intensiv zu kooperieren. Erste mul-
timodale Dienstleistungen dieser Art werden ab dem Spätsom-
mer 2014 in Betrieb genommen.

Diese Kooperation betrifft auch die regionalen Partner in der
Verkehrsgemeinschaft Münsterland. Im Rahmen eines bereits
erarbeiteten Planungskonzeptes zum Stadt-Umland-Verkehr der
Stadt Münster mit den angrenzenden Kreisen des Münsterlan-
des ist vorgesehen, die bestehenden betrieblichen Kooperatio-
nen zwischen Stadt- und Regionalbus qualitativ und quantitativ
auszubauen. Die Maßnahmen sind in den neuen Nahverkehrs-
plan aufgenommen und sollen vorbehaltlich des notwendigen
Ratsbeschlusses im September 2015 umgesetzt werden.

Ein solcher politisch gewünschter Wachstumspfad des ÖPNV in
Stadt und Umland mit enger Vernetzung im Umweltverbund ist
jedoch nur dann wirtschaftlich effizient und kommunal finanzier-
bar, wenn dem ÖPNV verkehrsplanerisch und -lenkend positive
Rahmenbedingungen eingeräumt werden. Dies betrifft insbe-
sondere die Ausschöpfung aller Maßnahmen, welche geeignet
sind die heutigen Verlustzeiten des Busverkehrs und Behinde-
rungen durch den motorisierten Individualverkehr in Münster
spürbar zu verringern und die Fahrplansicherheit (Pünktlichkeit)
zu verbessern.

Die eigenen Anstrengungen der Stadtwerke, etwa in der Verkür-
zung der Haltestellenaufenthalte durch das eTicket und die
Stärkung des Vorverkaufs, müssen durch städtische Maßnah-
men der technischen Beschleunigung im ÖPNV unterstützt wer-
den. Dies sind insbesondere die Bereitstellung weiterer Busspu-
ren und Busschleusen vor den Ampel-Anlagen sowie die Am-
pelansteuerung durch die Busse. Die hierfür notwendige Tech-
nik ist grundsätzlich bei allen Verkehrsunternehmen und der
Stadt vorhanden. Es bedarf jedoch der gezielten Verlustzeit-
Analyse an den einzelnen Knotenpunkten und der Überarbei-
tung der Ampelsteuerungsprogramme.

Stadtwerke Münster
3. Seite, 13. August 2014

« "Es sollen einerseits finanzielle Anreize geschaffen werden
durch das Angebot stark vergünstigter ÖPNV-Abos für
Pendler."

Diese Maßnahme wurde und wird von den Stadtwerken und der
Verkehrsgemeinschaft Münsterland VGM bereits intensiv mit ei-
ner Abo-Offensive erfolgreich verfolgt. Im Verhältnis zu den frei
käuflichen MonatsTickets wurden die Preise für ÖPNV-Abos in
Münster sehr günstig und Zielgruppen-affin ausgestaltet. Posi-
tivbeispiele sind das JobTicket, das 60plusAbo oder das Schü-
lerTicket goCard.

Diese Abos bieten äußerst attraktive Preise und haben ein ex-
zellentes Preis-Leistungsverhältnis. Dieses wurde den Stadt-
werken Münster aktuell im Deutschen ÖPNV-Kundenbarometer
von TNS Infratest mit dem 1. Rang bestätigt. Hierdurch wurde
erreicht, dass sich der Bestand an Vertragskunden im ÖPNV in
Münster in wenigen Jahren auf etwa 60.000 Abos verdreifachte.
Hinzu kommt das inzwischen in ganz NRW gültige SemesterTi-
cket der acht Münsteraner Hochschulen mit ihren rund 57.000
Studierenden (aktuelle Prognose der Hochschulen für das Win-
tersemester 2014/15).

Mit Einführung verschiedener Produkte des elektronischen Ti-
ckets seit März 2013

«e 90-MinutenTicket für Gelegenheitsfahrer,
«  FlexAbo für preisbewusste Abo-Kunden ab Sept. 2013
«e 90-MinutenTicket Prepaid ab November 2014

soll diese positive Entwicklung weiter gestützt werden. Eine da-
rüber hinaus gehende Preissenkung ist ohne öffentliche Gegen-
finanzierung nicht realisierbar.

Bereits über 15.000 lokale und regionale Berufspendler sind
heute bereits in Münster mit dem attraktiven JobTicket mit Bus
und Bahn unterwegs. Im Rahmen des für August 2016 geplan-
ten Westfalentarifes sind weitere preislich interessante
Durchtarifierungen mit einem Ticket vorgesehen, z.B. auf Stre-
cken mit durchgängigen Zugverbindungen wie Bielefeld-Münster
oder Paderborn-Münster. Ein erster Schritt auf diesem Weg ist
bereits das JobTicket Westfalen, das seit 01. August 2013 an-
geboten wird.

SD

Stadtwerke Münster
4. Seite, 13. August 2014

«e ".. durch Parkplatzbewirtschaftung an innerstädtischen
Schul- und Hochschulparkplätzen."

Eine flächendeckende Parkraumbewirtschaftung einschl. einer
konsequenten Überwachung des ruhenden Verkehrs ist eine der
effektivsten Stellschrauben in der aktiven Steuerung des Ver-
kehrsmittel-Wahlverhaltens und wird von uns sehr begrüßt.
Hierzu gehört auch eine angemessene Bepreisung der Stellplät-
ze, die sich aus unserer Sicht im Sinne kommunizierender Röh-
ren auch noch stärker an den lokalen ÖPNV-Tarifen (z.B. Preis
der ersten Parkstunde gleich Preis des EinzelTickets im Bus)
orientieren könnte.

«e ".. durch "Schnupperangebote" wie z.B. kostenloses Sams-
tags-Busfahren für Gelegenheitskunden."

Die Stadtwerke stehen diesem Gedankengut nicht grundsätzlich
ablehnend gegenüber und verweisen in diesem Zusammenhang
auch auf die mehrfach von uns initiierten Nulltarif-Aktionstage in
der Vergangenheit, z.B. an verkaufsoffenen Sonntagen.

Diese Erfahrungen waren allerdings nicht nur verkehrsstimulie-
rend für den ÖPNV (bei Entlastung im MIV), sondern zeigten
auch den nicht unerheblichen Finanzierungsbedarf für die be-
trieblichen Mehraufwände (notwendige Verstärkerbusse) und die
für alle VGM-Partner entgehenden Fahrgeldeinnahmen.

Die Verkehrsunternehmen können diese Zusatzkosten bei an-
gespannter Finanzlage nur bei privater oder öffentlicher Gegen-
finanzierung tragen. Eine eventuelle Möglichkeit bestünde aus
Sicht der Stadtwerke darin, die bislang nur für investive Vorha-
ben heranzuziehende Stellplatzablöse auch für Anlass bezoge-
ne konsumtive Förderung des ÖPNV zu öffnen. Hierfür bedürfte
es einer (testweisen) Öffnung der Landesbauordnung. Dies
könnte aus unserer Sicht möglicherweise auf dem Wege eines
Modellversuches der Stadt Münster mit dem Land NRW eruiert
werden.

Unabhängig hiervon werden wir die neuen Möglichkeiten der
Stadtwerke-PlusCard mit seinen dynamischen elektronischen
Tarifen in Münster auch für unkonventionelle Werbe-
Kampagnen mit abgesenkten Preisangeboten und Null-
Tarifaktionen intensiv nutzen. Jüngste Beispiele waren der Null-
tarif des 90 MinutenTickets zum Rosenmontag und an den er-
folgreichen Spieltagen der Deutschen Fußball-
Nationalmannschaft.

Stadtwerke Münster
5. Seite, 13. August 2014

« "Aber auch nicht-monetäre Anreize können geschaffen
werden durch weitere offensive Überprüfung der Taktung
der Stadtbusse..."

Das StadtBus-System Münster ist in den letzten Jahren auch
durch seine enge Taktung erfolgreich. Bis auf wenige nachfra-
geschwache Linienabschnitte fahren die Linien im attraktiven
20-Minuten-Grundtakt. Dieser wird auf den Hauptachsen durch
Bündelung auf 10- und teilweise sogar 5-Minuten-Takte verdich-
tet. Auch in der in Münster jährlich durchgeführten Befragung
zur Kundenzufriedenheit im ÖPNV erhält das Kriterium "Takt-
dichte" regelmäßig beste Bewertungen.

Im Zuge des in Arbeit befindlichen Nahverkehrsplanes wird da-
rüber hinaus geprüft, in wieweit weitere Streckenabschnitte auf-
grund ihres Nachfragepotenzials einer Taktverdichtung bedür-
fen. Erste Achsen hierfür sind identifiziert, z.B. die Friedrich-
Ebert-Straße. Die Stadtwerke gehen allerdings davon aus, dass
Taktverdichtungen an dieser Stelle nur durch vorsichtige Umver-
teilung von überdimensionierten Fahrplanleistungen an anderer
Stelle finanzierbar sind.

e ".. des Busangebotes im Stadt-Umland-Verkehr ..."

Die Stadtwerke betreiben seit Jahren betriebliche Kooperationen
mit allen bedeutenden Regionalbus-Unternehmen. Im Zuge ei-
nes bereits planerisch abgestimmten Stadt-Umland-Konzeptes
sind weitere Kooperationen kurz- bis mittelfristig geplant. Auf
nachfragestarken Achsen, wie z.B. der Verbindung Altenberge -
Nienberge - Münster, soll dies auch zur Taktverdichtung führen.
Ansonsten wird der Stadt-Umland-Verkehr durch die betriebli-
chen Kooperationen in seiner Wirtschaftlichkeit verbessert und
damit in seiner Existenz abgesichert.

e ".. der Linienführung der Busse (Expresslinien, Ringli-
nien)... "

In den letzten 15 Jahren wurden durch die Stadtwerke verschie-
dentliche Versuche zur Etablierung von innerstädtischen
SchnellBus-Linien zwischen den Außenstadtteilen und der
Kernstadt durchgeführt. Im Ergebnis verliefen diese zum Teil
jahrelangen Erprobungen nicht erfolgreich. Anders als bei den
erfolgreichen SchnellBus-Linien im Regionalverkehr stehen im

Stadtwerke Münster
6. Seite, 13. August 2014

innerstädtischen Verkehrsraum keine geeigneten Schnellstra-
Ren für Express-Busse zur Verfügung.

Die vergleichsweise dichte Besiedlung erzwingt zudem eine
recht enge Haltestellenfolge, welche die Fahrtverkürzungen von
Express-Bussen wiederum zunichtemacht. Dem gegenüber
wird die Einrichtung einer innerstädtischen Ringlinie (weitgehend
im Verlauf des sog. zweiten Tangentenringes unter Einbezug
des Hauptbahnhofes) für zielführend gehalten. Diese Ringlinie
ist Bestandteil des in Vorbereitung befindlichen Nahverkehrspla-
nes für die Stadt Münster und könnte bei entsprechendem Rats-
beschluss im Spätsommer 2015 in Betrieb gehen..

. "..sowie des Komfort in den Wartebereichen."

Diesem stimmen wir eindeutig zu. Haltestellen und speziell die
Wartehallen sind die Visitenkarte des ÖPNV. Hier ist in den letz-
ten Jahren in Münster durch den Bau neuer und großer Warte-
hallen durch einen Werbeträger viel erreicht worden. Besonders
groß ist die Bedeutung der Wartehallen an den stark frequentier-
ten Stationen und Umsteigehaltestellen, wie z.B. am Haupt-
bahnhof, Bült oder Ludgeriplatz.

Angesichts der in den letzten Jahren spürbar gewachsenen
Nachfrage sollten diese und andere aufkommensstarke Halte-
stellen darauf hin überprüft werden, ob Kapazität, Witterungs-
schutz und Komfort noch dem steigenden Bedarf gewachsen
sind.

Darüber hinaus regen wir an, an allen hierzu geeigneten Halte-
stellen die Infrastruktur für das gesicherte komfortable Abstellen
von Fahrrädern zu verbessern. Dies betrifft einerseits die großen
Rad-Abstellanlagen an den Münsterschen Bahnhöfen. Mit dem
neuen im Dezember 2014 in Betrieb gehenden Haltepunkt Roxel
werden Stadt und Stadtwerke eine neue Qualität für Anlagen
dieser Art, bewirtschaftet mit der Stadtwerke PlusCard, präsen-
tieren. Diese Anlage wird das Muster darstellen, nach dem alle
anderen Anlagen in den nächsten Jahren modernisiert werden
sollen. Aber auch die übrigen "normalen" Haltestellen bieten
hinsichtlich der Funktion "Bike & Ride" noch erhebliches Aus-
baupotenzial.

Die Stadtwerke sind überzeugt, dass gerade in der "Fahrrad-
hauptstadt" Deutschlands ein enormes Wachstumspotenzial in
der besseren Verknüpfung von Fahrrad und dem ÖPNV ("Bike &
Ride") besteht. Die Reichweite des ÖPNV kann durch eine ge-

v2

Stadtwerke Münster
7. Seite, 13. August 2014

stärkte Zu- und Abbringerfunktion des Fahrrades spürbar ver-
bessert werden. Hierdurch könnten zusätzlich auch eine Begra-
digung der ÖPNV-Linienführung und damit Verkürzung der
Fahrzeiten ermöglicht werden.

Mit freundlichen Grüßen

Stadtwerke Münster GmbH
Nahverkehrsmanagement

Aha

el
Dr. Henning,Müller-Tengelmann ppa. Reinhard Schulte

Anlage 3_Vorlage_0336_2013 Restrotanzeige_Anlagen

2336 Zeichen

Anlage 1 zur Vorlage V/0336/2013

%
ö VCD

Verkehrsclub

Deutschland
Der Vorsitzende des VCD
Kreisverbands Münster e.V.
. Kleikamp 13
VCD Münster - Zumsandestraße 15 - 48145 Münster 48153 Münster.

Herrn Oberbürgermeister Ten SU 2 4120.

Dr. Berthold Tillmann ved@muenster.org

Stadt Münster www.muenster.org/vcd

Klemensstraße 10

48143 Münster .

Münster, 10.8.2006

Anregung nach 8 24 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen:
Rotzeit-Anzeige an Lichtsignalanlagen , '

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

“ zahlreiche Untersuchungen belegen: der Kraftstoffverbrauch im Stadtverkehr lässt sich um 10
‚bis 15 Prozent senken, wenn der Motor während der Rotphasen an Lichtsignalanlagen abge-
schaltet wird. Bereits nach 20 Sekunden Motorstopp ergibt sich eine Verbrauchminderung

. gegenüber dem Laufenlässen. Der im Leerlauf erzeugte Lärm wird schon ab der ersten
Sekunde Motorstopp vermieden.

“ Viele Autofahrer lässen dennoch den Motor an Ampeln laufen:
- aus Sorge, dass sie beim Umschalten auf Grün. den Motor nicht rechtzeitig in Gang setzen
können .
- weil sie keine Information haben, wie lange die Ampel noch auf Rot geschaltet ist

Um eine Ressourcen und Klima schonende Fahrweise sowie eine Verringerung des Verkehrs-
lärms zu unterstützen, bietet sich daher an, die Lichtsignalanlagen mit einer "Rotzeit-Anzeige"
zu versehen. Damit würde — ähnlich einer Uhr - den wartenden Autofahrern die verbleibende’
Zeit bis zum Umschalten auf Grün angezeigt. Die "Rotzeit-Anzeige" ist ein Hinweis; es bleibt
den Wartenden freigestellt, ob sie den Motor an Ampeln abschalten.

"Meine Anregung: Im Zuge des "Grüne-Welle-Projekts" und bei Modernisierungen von
Lichtsignalanlagen sollte eine Rotzeit-Anzeige an den Ampeln installiert werden.

Neben den positiven Effekten für die Umwelt und für die im Bereich von Lichtsignalanlagen
Wohnenden ergibt sich auch ein Image-Nutzen für die Stadt Münster: Die Rotzeit-Anzeige ist
eine Lösung, mit der unsere Stadt eine Vorreiterposition einnehmen würde. |

Ich hoffe daher, dass Sie meinem Antrag entsprechen.

Mit freundlichen Grüßen

Anlage 2 zur Vorlage V/0336/2013

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Beratungsverlauf (4)

09.06.2015 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen
TOP 5.14 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
11.06.2015 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen
TOP 7.7 Bericht Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
17.06.2015 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 38 Bericht Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
17.06.2015 Rat
TOP 40 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (11)

  • Zumsandestraße 15
  • Klemensstraße 10
  • Steinfurter Straße
  • Salzstraße 21
  • Hafenplatz 1
  • Berliner Platz 22
  • Ludgeriplatz
  • Zum Kaiserbusch
  • Grevener Straße
  • Friedrich-Ebert-Straße
  • Kleikamp 13

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/0046/2015
Typ
Vorlagen
Datum
03.03.2015
Erstellt
06.10.2020 14:37