Beantwortung einer mündlichen Nachfrage der AfD- Fraktion zur Beantwortung 1786/2023
Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.) 2537/2023 vom 24.08.2023
Stand: Am 28.09.2023 im Stadtentwicklungsausschuss beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss
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Gez. Greitemann Dezernat, Dienststelle VI/VI/1 Vorlagen-Nummer 24.08.2023 2537/2023 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung öffentlicher Teil Gremium Datum Stadtentwicklungsausschuss 31.08.2023 Beantwortung einer mündlichen Nachfrage der AfD- Fraktion zur bereits erfolgten Beantwortung einer Anfrage (Vorlage 1786/2023) In der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 01.06.2023 hat RM Busch folgende mündliche konkrete Nachfragen zur Beantwortung der Anfrage (AN/0484/2023) gestellt: Frage 1: RM Busch möchte wissen, warum Fachreferenten anderer Fraktionen an dem Fachgespräch zum Thema Kreuzfeld teilnehmen durften, wenn vermeintlich ein Platzproblem bei der Veran- staltung herrschte. Antwort der Verwaltung Wie bereits gegenüber der Kommunalaufsicht erläutert, wurden jeweils eine Vertretung der stimmberechtigt im Stadtentwicklungsausschuss, Liegenschaftsausschuss und Finanzaus- schuss vertretenen Fraktionen, außerdem die Fraktionsvorsitzenden sowie den Einzelman- datsträger in der Bezirksvertretung Chorweiler und die Vorsitzenden dieser Gremien eingela- den. Frage 2: RM Busch möchte wissen, ob es sich bei der in der um dieselbe Aufsichtsbehörde handele, die auch in Beigeordnetenverfahren und Verfahren des Hauptausschusses beteiligt sei. Antwort der Verwaltung Die Aufsichtsbehörde der Stadt Köln ist gemäß § 120 Abs. 2 GO NRW die Bezirksregierung Köln. Sie ist für sämtliche Angelegenheiten der allgemeinen Aufsicht zuständig. Hinweis der Verwaltung: Gemäß § 4 Absatz 7 Geschäftsordnung des Rates und der Bezirksvertretungen darf die Fra- gestellerin/der Fragesteller nur zwei Nachfragen stellen.
Beratungsverlauf
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28.09.2023
TOP 2.2.2, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
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