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V/0568/2019

Mittelumschichtung im Haushaltsbudget der Westfälischen Schule für Musik im Rahmen von überplanmäßigen Aufwendungen für Honorarkräfte

Vorlagen 04.06.2019

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 03.07.2019, TOP 35

Beschlussvorlage

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Anlage A

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Beschlussvorlage

4654 Zeichen

V/0568/2019 
V/0568/2019 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Mittelumschichtung im Haushaltsbudget der Westfälischen Schule für Musik im Rahmen von 
überplanmäßigen Aufwendungen für Honorarkräfte 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   18.06.2019 Kulturausschuss Vorberatung 
   18.06.2019 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und E -
Government 
Vorberatung 
   25.06.2019 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 
   03.07.2019 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
   03.07.2019 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
     Der Rat stimmt den überplanmäßigen Aufwendungen  gemäß § 83 Gemeindeordnung Nordrhein-
Westfalen (GO NRW) im Teilergebnisplan der Produktgruppe 0403 „Westfälische Schule für Musik 
und Förderungen der Stadtteilmusikschulen“ (Zeile 16 „Sonstige Ordentliche Aufwendungen“) in 
Höhe von insgesamt 180.000 Euro zu. Die haushaltsrechtliche Deckung der zusätzlichen Aufwen-
dungen erfolgt aus den Personalaufwendungen  im Teilergebnisplan derselben Produktgruppe.   
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Mit dieser Vorlage beantragt die Westfälische Schule für Musik eine überplanmäßige Mittelbereit-
stellung innerhalb der Produktgruppe 0403 „Westfälische Schule für Musik und Förderung der 
Stadtteilmusikschulen“ in Höhe von 180.000 €. Die haushaltsrechtliche Deckung der zusätzlichen 
Aufwendungen erfolgt aus den Personalaufwendungen  im Teilergebnisplan derselben Produkt-
gruppe.  Die „Personalaufwendungen“ und „Sonstige Ordentliche Aufwendungen“, zu denen Hono-
raraufwendungen gehören, bilden keinen Deckungsring. Es ist daher eine Budgetverlagerung er-
forderlich. Bei der Summe von 180.000 € handelt es sich um finanzielle Mittel im erheblichen Maß, 
die einer Zustimmung des Rats bedürfen (§ 83 Abs. 2 GO NW).  
 
Die Zustimmung zu dem Antrag auf überplanmäßige Aufwendungen führt zu folgenden Änderun-
gen im Teilergebnisplan 0403 „Westfälische Schule für Musik“: 
Westf. Schule für Musik 
 
31.05.2019 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Frau Wermelt 
Telefon: 9 81 03 13 
WermeltB@stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0568/2019 
 
Teilergebnisplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haushalts-
jahr 
Betrag € Bemerkung 
 PG  0403 Westfälische Schule für Musik und  
Förderung der Stadtteilmusikschulen 
 Zeile 11 Personalaufwendungen 2019 - 180.000 €  Berechnung siehe 
Begründung  Zeile 16 
 
Sonstige Ordentliche 
Aufwendungen  
2019 + 180.000 € 
 
 
 
 
 
Begründung: 
 
1. Anlass 
 
Mit der Ratsvorlage V/0285/2018 und dem Stellenplan zum Haushalt 2019 sind jeweils zum 
Jahr 2019 und 2020 acht neue Stellen für pädagogische Lehrkräfte an der Westfälischen 
Schule für Musik (WSfM) eingerichtet worden.  
 
In diesem Zusammenhang ist zum Haushalt 2019 das Budget der Zeile 16 „Sonstige ordentli-
che Aufwendungen“ bei der Produktgruppe 0403 „Westfälische Schule für Musik und Förde-
rung der Stadtteilmusikschulen“ um 125.420 € reduziert worden. Gleichzeitig ist zum Haushalt 
2019 das Budget der Zeile 11 „Personalaufwendungen“ ebenfalls in der Produktgruppe 0403 
um 499.840 € erhöht worden. 
 
Die Besetzung der acht Stellen erfolgt aufgrund der Freigabe der Stellen durch den APOSOE 
am  02.04.2019 nicht zum Jahresbeginn 2019, sondern befindet sich erst jetzt kurz vor dem 
Abschluss. Es zeichnet sich ab, dass die überwiegenden Besetzungen zum Schuljahreswech-
sel und somit zum 01.08.2019 vorgenommen werden können.  
 
Durch die Besetzung zum 01.08.2019 werden die in der Produktgruppe 0403 eingeplanten 
Personalaufwendungen nicht in Höhe von 499.840 €, sondern für das laufenden Jahr 2019 in 
Höhe von ca. 210.000 € (5/12) benötigt.  
Im Gegenzug musste die Westfälische Schule für Musik Honorarkräfte für die Aufgabenwahr-
nehmung zwischen dem 01.01.2019 und dem 31.07.2019 einsetzen, hierdurch sind erhöhte 
Aufwendungen entstanden. Es werden daher zusätzlich in der Produktgruppe 0403 „Westfäli-
sche Schule für Musik und Förderung der Stadtteilmusikschulen“ 180.000 € benötigt. Es be-
darf einer Mittelumschichtung innerhalb der Produktgruppe, da die Zeilen 11 und 16 keinen 
Deckungsring bilden.  
 
Nur mit der Mittelumschichtung kann die WSfM der Bezahlung der verbleibenden Honorarfor-
derungen nachkommen.  
 
 
Berechnungsgrundlage für die 180.000 €: 
 
 Gesamtes Jahr  davon für 7 Monate  
     (Jan. – Juli 2019) 
Honorareinsparungen für die 8 Stellen 257.400,00 € 150.150,00 € 
Honorarerhöhung für die 8 Stellen 51.482,00 € 30.031,67 € 
Summe: 308.882,00 € 180.181,67 €

- 3 - 
V/0568/2019 
 
 
 
 
 
 
I.V. 
 
 
 
Cornelia Wilkens 
Stadträtin 
 
 
Anlage: 
Anlage A (Kurzüberblick, Ziele, Finanzierung, Pflichtigkeitsgrad und Relevanz zu Querschnittsthe-
men)

Anlage A

5055 Zeichen

Anlage A zur V/0568/2019 
Kurzüberblick 
Mit der Vorlage wird eine Mittelübertragung innerhalb der Produktgruppe 0403 „Westfälische 
Schule für Musik und Förderung der Stadtteilmusikschulen“ von Personalaufwendungen zu 
Honoraraufwendungen im Haushalt 2019 in Höhe von 180.000 € beantragt (nach § 83 Abs. 1 GO 
NW). Aufgrund der Höhe von 180.000 € bedarf es der Zustimmung des Rates. Die mit dieser Vor-
lage eingeholt wird. 
 
Mit der Vorlage V/0285/2018 sind die Personalaufwendungen in der PG 0108 erhöht und die An-
sätze für Honoraraufwendungen verringert worden. Die geplante Beschäftigung im TVöD (statt 
Honorar) führt zu erhöhten Aufwendungen für die Stadt Münster. Durch die verspätete Besetzung 
in 2019 zum 01.08.2019 werden somit in 2019 nicht die gesamten Personalaufwendungen benö-
tigt, jedoch zusätzliche Honoraraufwendungen in Höhe von 180.000 €. Das Budget der Produkt-
gruppe 0403 „Westfälische Schule für Musik und Förderung der Stadtteilmusikschulen“ ist nicht 
so ausgestattet, dass die zusätzlichen Honoraraufwendungen aufgefangen werden können, da-
her ist die Mittelumschichtung erforderlich. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Mit der Vorlage V/0285/2018 wird das folgende Ziel aus den Leitorientierungen aus dem ISM-
Prozess verfolgt: 
„Wir sind eine Stadt mit hohem Verantwortungsbewusstsein für gute Erziehungs-, Bildungs- und 
Lebensperspektiven unserer Kinder und Jugendlichen.“ 
 
Das Teilziel lautet: 
Schaffung von sozialversicherungspflichtigen Stellen an der Westfälischen Schule für Musik zur 
Absicherung der sozialen Balance und für eine nachhaltige Sicherung der Qualität in musikali-
scher Breiten- wie Spitzenausbildung an der Westfälischen Schule für Musik unter den Prämis-
sensetzungen des Produktplans (HH- Plan). 
Diese Vorlage unterstützt den im Haushaltsplan ausgewiesenen Anspruch der Westfälischen 
Schule für Musik als öffentliche Bildungseinrichtung für Kinder, Jugendliche und Erwachsene. 
Zielerreichung: 
Mit der Ratsvorlage sind Verbesserungen zum 01.01.2019 sowie 01.01.2020 (bzw. unmittelbar 
nach Freigabe des jeweiligen Haushalts durch die Bezirksregierung) vorgesehen. Werden alle 
vorgesehenen Maßnahmen umgesetzt, beträgt der finanzielle zusätzliche Bedarf in 2019 rd.  
374.420 € und ab 2020 jährlich rd. 589.390 €. 
 
Mit dieser Vorlage wird das Ziel verfolgt, die Westfälische Schule für Musik für die bestehenden 
Ziele und Teilziele finanziell auszustatten. 
 
 
Finanzierung 
Mit dem Ratsbeschluss entstehen der Stadt Münster keine zusätzlichen Kosten. In der Summe führt 
die verspätete Besetzung zu nicht benötigten Personalaufwendungen in Höhe von über 100.000 €. 
Produktgruppe:  0403 Westfälische Schule für Musik und Förderung der Stadt-
teilmusikschulen 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja X Nein   
Im Haushaltsplan 2019 enthalten? X Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja X Nein   
 
Pflichtigkeitsgrad

Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
X überwiegend 
freiwillig 
 vollständig frei-
willig 
Die Westfälische Schule für Musik wurde mit Ratsbeschluss im Jahre 1919 gegründet. 
 
Grundlagen der Arbeit der Westfälischen Schule für Musik sind: 
Mitgliedschaft beim Verband deutscher Musikschulen e.V. (VDM) seit 1952 
(Leitbild, Richtlinien und Strukturplan des VdM) 
Mitgliedschaft der Stadt Münster im Deutschen Städtetag – Umsetzung KGSt- Gutachten 
Musikschule (2012) 
Vertrag mit der JeKits-Stiftung (JeKits: „Jedem Kind Instrumente, Tanzen, Singen“) 
Kooperationsvereinbarungen der Westfälischen Schule für Musik mit Schulen in Münster 
im Bereich JEKISS (“Jedem Kind seine Stimme“) und Klassenmusizieren 
Vertragliche Beteiligung am Bundesprogramm „Kultur macht stark II“ in der kulturellen Integration 
sozial benachteiligter und geflüchteter Kinder und Jugendlichen 
Vertrag zur gemeinsam initiierten „Jugendakademie“ zwischen der Westfälischen Wilhelms- 
Universität Münster/Musikhochschule und der Stadt Münster/Westfälischen Schule 
für Musik 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Inklusion: Die Westfälische Schule für Musik bekennt sich zur Inklusion als Anspruch und Aufga-
be. Jedem Menschen wird ermöglicht, an der Musik teilzuhaben. Anspruch ist, Vielfalt und Hete-
rogenität zu erkennen als Chance zu nutzen, wobei der einzelne Mensch im Mittelpunkt steht. 
Demographie: Die Westfälische Schule für Musik ermöglicht mit ihrem breiten Angebotsspektrum 
lebenslanges Lernen. Dabei gehen Leistungsorientierung und Berücksichtigung individueller Mög-
lichkeiten und Bedürfnisse Hand in Hand.  
Migration: Im Rahmen von den JEKISS – DAZ- Angeboten („Jedem Kind seine Stimme“) sowie 
den im Rahmen von „MusikLeben! II“ – initiierten Flüchtlingsprojekten ist es Ziel, Kindern und 
Jugendlichen, die aus Kriegs- und Krisengebieten der Welt nach Münster geflüchteten sind, dabei 
zu helfen, soziale, kulturelle und sprachliche Barrieren zu überwinden.

Beratungsverlauf (5)

18.06.2019 Kulturausschuss
TOP 7 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
18.06.2019 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und E-Government
TOP 7 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
25.06.2019 Ausschuss für Schule und Weiterbildung
TOP 9 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
03.07.2019 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 36 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
03.07.2019 Rat
TOP 35 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0568/2019
Typ
Vorlagen
Datum
04.06.2019
Erstellt
06.10.2020 14:37