V/0568/2019
Mittelumschichtung im Haushaltsbudget der Westfälischen Schule für Musik im Rahmen von überplanmäßigen Aufwendungen für Honorarkräfte
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Beschlussvorlage
4654 Zeichen
V/0568/2019
V/0568/2019
Öffentliche Beschlussvorlage
Betrifft
Mittelumschichtung im Haushaltsbudget der Westfälischen Schule für Musik im Rahmen von
überplanmäßigen Aufwendungen für Honorarkräfte
Beratungsfolge
18.06.2019 Kulturausschuss Vorberatung
18.06.2019 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und E -
Government
Vorberatung
25.06.2019 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung
03.07.2019 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
03.07.2019 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
Der Rat stimmt den überplanmäßigen Aufwendungen gemäß § 83 Gemeindeordnung Nordrhein-
Westfalen (GO NRW) im Teilergebnisplan der Produktgruppe 0403 „Westfälische Schule für Musik
und Förderungen der Stadtteilmusikschulen“ (Zeile 16 „Sonstige Ordentliche Aufwendungen“) in
Höhe von insgesamt 180.000 Euro zu. Die haushaltsrechtliche Deckung der zusätzlichen Aufwen-
dungen erfolgt aus den Personalaufwendungen im Teilergebnisplan derselben Produktgruppe.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Mit dieser Vorlage beantragt die Westfälische Schule für Musik eine überplanmäßige Mittelbereit-
stellung innerhalb der Produktgruppe 0403 „Westfälische Schule für Musik und Förderung der
Stadtteilmusikschulen“ in Höhe von 180.000 €. Die haushaltsrechtliche Deckung der zusätzlichen
Aufwendungen erfolgt aus den Personalaufwendungen im Teilergebnisplan derselben Produkt-
gruppe. Die „Personalaufwendungen“ und „Sonstige Ordentliche Aufwendungen“, zu denen Hono-
raraufwendungen gehören, bilden keinen Deckungsring. Es ist daher eine Budgetverlagerung er-
forderlich. Bei der Summe von 180.000 € handelt es sich um finanzielle Mittel im erheblichen Maß,
die einer Zustimmung des Rats bedürfen (§ 83 Abs. 2 GO NW).
Die Zustimmung zu dem Antrag auf überplanmäßige Aufwendungen führt zu folgenden Änderun-
gen im Teilergebnisplan 0403 „Westfälische Schule für Musik“:
Westf. Schule für Musik
31.05.2019
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Frau Wermelt
Telefon: 9 81 03 13
WermeltB@stadt-
muenster.de
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V/0568/2019
Teilergebnisplan
Nr. Bezeichnung Haushalts-
jahr
Betrag € Bemerkung
PG 0403 Westfälische Schule für Musik und
Förderung der Stadtteilmusikschulen
Zeile 11 Personalaufwendungen 2019 - 180.000 € Berechnung siehe
Begründung Zeile 16
Sonstige Ordentliche
Aufwendungen
2019 + 180.000 €
Begründung:
1. Anlass
Mit der Ratsvorlage V/0285/2018 und dem Stellenplan zum Haushalt 2019 sind jeweils zum
Jahr 2019 und 2020 acht neue Stellen für pädagogische Lehrkräfte an der Westfälischen
Schule für Musik (WSfM) eingerichtet worden.
In diesem Zusammenhang ist zum Haushalt 2019 das Budget der Zeile 16 „Sonstige ordentli-
che Aufwendungen“ bei der Produktgruppe 0403 „Westfälische Schule für Musik und Förde-
rung der Stadtteilmusikschulen“ um 125.420 € reduziert worden. Gleichzeitig ist zum Haushalt
2019 das Budget der Zeile 11 „Personalaufwendungen“ ebenfalls in der Produktgruppe 0403
um 499.840 € erhöht worden.
Die Besetzung der acht Stellen erfolgt aufgrund der Freigabe der Stellen durch den APOSOE
am 02.04.2019 nicht zum Jahresbeginn 2019, sondern befindet sich erst jetzt kurz vor dem
Abschluss. Es zeichnet sich ab, dass die überwiegenden Besetzungen zum Schuljahreswech-
sel und somit zum 01.08.2019 vorgenommen werden können.
Durch die Besetzung zum 01.08.2019 werden die in der Produktgruppe 0403 eingeplanten
Personalaufwendungen nicht in Höhe von 499.840 €, sondern für das laufenden Jahr 2019 in
Höhe von ca. 210.000 € (5/12) benötigt.
Im Gegenzug musste die Westfälische Schule für Musik Honorarkräfte für die Aufgabenwahr-
nehmung zwischen dem 01.01.2019 und dem 31.07.2019 einsetzen, hierdurch sind erhöhte
Aufwendungen entstanden. Es werden daher zusätzlich in der Produktgruppe 0403 „Westfäli-
sche Schule für Musik und Förderung der Stadtteilmusikschulen“ 180.000 € benötigt. Es be-
darf einer Mittelumschichtung innerhalb der Produktgruppe, da die Zeilen 11 und 16 keinen
Deckungsring bilden.
Nur mit der Mittelumschichtung kann die WSfM der Bezahlung der verbleibenden Honorarfor-
derungen nachkommen.
Berechnungsgrundlage für die 180.000 €:
Gesamtes Jahr davon für 7 Monate
(Jan. – Juli 2019)
Honorareinsparungen für die 8 Stellen 257.400,00 € 150.150,00 €
Honorarerhöhung für die 8 Stellen 51.482,00 € 30.031,67 €
Summe: 308.882,00 € 180.181,67 €
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V/0568/2019
I.V.
Cornelia Wilkens
Stadträtin
Anlage:
Anlage A (Kurzüberblick, Ziele, Finanzierung, Pflichtigkeitsgrad und Relevanz zu Querschnittsthe-
men)
Anlage A
5055 Zeichen
Anlage A zur V/0568/2019 Kurzüberblick Mit der Vorlage wird eine Mittelübertragung innerhalb der Produktgruppe 0403 „Westfälische Schule für Musik und Förderung der Stadtteilmusikschulen“ von Personalaufwendungen zu Honoraraufwendungen im Haushalt 2019 in Höhe von 180.000 € beantragt (nach § 83 Abs. 1 GO NW). Aufgrund der Höhe von 180.000 € bedarf es der Zustimmung des Rates. Die mit dieser Vor- lage eingeholt wird. Mit der Vorlage V/0285/2018 sind die Personalaufwendungen in der PG 0108 erhöht und die An- sätze für Honoraraufwendungen verringert worden. Die geplante Beschäftigung im TVöD (statt Honorar) führt zu erhöhten Aufwendungen für die Stadt Münster. Durch die verspätete Besetzung in 2019 zum 01.08.2019 werden somit in 2019 nicht die gesamten Personalaufwendungen benö- tigt, jedoch zusätzliche Honoraraufwendungen in Höhe von 180.000 €. Das Budget der Produkt- gruppe 0403 „Westfälische Schule für Musik und Förderung der Stadtteilmusikschulen“ ist nicht so ausgestattet, dass die zusätzlichen Honoraraufwendungen aufgefangen werden können, da- her ist die Mittelumschichtung erforderlich. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit der Vorlage V/0285/2018 wird das folgende Ziel aus den Leitorientierungen aus dem ISM- Prozess verfolgt: „Wir sind eine Stadt mit hohem Verantwortungsbewusstsein für gute Erziehungs-, Bildungs- und Lebensperspektiven unserer Kinder und Jugendlichen.“ Das Teilziel lautet: Schaffung von sozialversicherungspflichtigen Stellen an der Westfälischen Schule für Musik zur Absicherung der sozialen Balance und für eine nachhaltige Sicherung der Qualität in musikali- scher Breiten- wie Spitzenausbildung an der Westfälischen Schule für Musik unter den Prämis- sensetzungen des Produktplans (HH- Plan). Diese Vorlage unterstützt den im Haushaltsplan ausgewiesenen Anspruch der Westfälischen Schule für Musik als öffentliche Bildungseinrichtung für Kinder, Jugendliche und Erwachsene. Zielerreichung: Mit der Ratsvorlage sind Verbesserungen zum 01.01.2019 sowie 01.01.2020 (bzw. unmittelbar nach Freigabe des jeweiligen Haushalts durch die Bezirksregierung) vorgesehen. Werden alle vorgesehenen Maßnahmen umgesetzt, beträgt der finanzielle zusätzliche Bedarf in 2019 rd. 374.420 € und ab 2020 jährlich rd. 589.390 €. Mit dieser Vorlage wird das Ziel verfolgt, die Westfälische Schule für Musik für die bestehenden Ziele und Teilziele finanziell auszustatten. Finanzierung Mit dem Ratsbeschluss entstehen der Stadt Münster keine zusätzlichen Kosten. In der Summe führt die verspätete Besetzung zu nicht benötigten Personalaufwendungen in Höhe von über 100.000 €. Produktgruppe: 0403 Westfälische Schule für Musik und Förderung der Stadt- teilmusikschulen Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein Im Haushaltsplan 2019 enthalten? X Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja X Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig überwiegend pflichtig X überwiegend freiwillig vollständig frei- willig Die Westfälische Schule für Musik wurde mit Ratsbeschluss im Jahre 1919 gegründet. Grundlagen der Arbeit der Westfälischen Schule für Musik sind: Mitgliedschaft beim Verband deutscher Musikschulen e.V. (VDM) seit 1952 (Leitbild, Richtlinien und Strukturplan des VdM) Mitgliedschaft der Stadt Münster im Deutschen Städtetag – Umsetzung KGSt- Gutachten Musikschule (2012) Vertrag mit der JeKits-Stiftung (JeKits: „Jedem Kind Instrumente, Tanzen, Singen“) Kooperationsvereinbarungen der Westfälischen Schule für Musik mit Schulen in Münster im Bereich JEKISS (“Jedem Kind seine Stimme“) und Klassenmusizieren Vertragliche Beteiligung am Bundesprogramm „Kultur macht stark II“ in der kulturellen Integration sozial benachteiligter und geflüchteter Kinder und Jugendlichen Vertrag zur gemeinsam initiierten „Jugendakademie“ zwischen der Westfälischen Wilhelms- Universität Münster/Musikhochschule und der Stadt Münster/Westfälischen Schule für Musik Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Inklusion: Die Westfälische Schule für Musik bekennt sich zur Inklusion als Anspruch und Aufga- be. Jedem Menschen wird ermöglicht, an der Musik teilzuhaben. Anspruch ist, Vielfalt und Hete- rogenität zu erkennen als Chance zu nutzen, wobei der einzelne Mensch im Mittelpunkt steht. Demographie: Die Westfälische Schule für Musik ermöglicht mit ihrem breiten Angebotsspektrum lebenslanges Lernen. Dabei gehen Leistungsorientierung und Berücksichtigung individueller Mög- lichkeiten und Bedürfnisse Hand in Hand. Migration: Im Rahmen von den JEKISS – DAZ- Angeboten („Jedem Kind seine Stimme“) sowie den im Rahmen von „MusikLeben! II“ – initiierten Flüchtlingsprojekten ist es Ziel, Kindern und Jugendlichen, die aus Kriegs- und Krisengebieten der Welt nach Münster geflüchteten sind, dabei zu helfen, soziale, kulturelle und sprachliche Barrieren zu überwinden.
Beratungsverlauf (5)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0568/2019
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 04.06.2019
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37