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Kosten von Schenkungen

FDP/KSG Anfrage nach § 4 AN/0538/2024 vom 06.05.2024

Stand: Am 24.06.2024 im Finanzausschuss beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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  • FDP Anfrage nach § 4

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    www.FDP-Koeln.de Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker An den Vorsitzenden des Finanzausschusses Herrn Dr. Gerrit Krupp Rathaus · 50667 Köln Fon 0221. 221-23830 Fax 0221. 221-23833 fdp-fraktion@stadt-koeln.de www.fdp-koeln.de Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 06.05.2024 AN/0538/2024 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Finanzausschuss 24.06.2024 Kosten von Schenkungen Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrter Herr Vorsitzender, die FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln bittet Sie darum, folgende Anfrage auf die Tagesord- nung der kommenden Sitzung des Finanzausschusses am 24.06.2024 zu setzen. Der Stadt Köln und insbesondere ihren Kultureinrichtungen werden regelmäßig Gegen- stände als Schenkung angeboten. In der Regel erfolgen das Angebot und die Annahme un- entgeltlich und damit entsprechend der Legaldefinition des § 516 BGB ohne Gegenleistung. Dennoch sind mit der Annahme Kosten verbunden, auch wenn diese in den entsprechenden Verwaltungsvorlagen bestritten werden. Diese entstehen sowohl bei der Stadt durch An- nahme, Archivierung, Ausstellung, Versicherung und weiteres als auch auf Bundesebene durch die häufig gewünschte/geforderte Ausstellung von Zuwendungsbestätigungen, die steuerlich geltend gemacht und dadurch zu verminderten Steuereinnahmen auf verschiede- nen Ebenen führt. Vor diesem Hintergrund bitten wir um die Beantwortung folgender Fragen: 1. Für wie hoch hält die Verwaltung die Kosten, die mit der Annahme von Schenkungen auf Ebene der Stadt verbunden sind (unmittelbare Kosten, Folgekosten)? Differenzie- ren Sie bitte die wesentlichen Kostenarten wie Personal, Miete und Versicherung. 2. Mit welchem Verfahren und durch wen ermittelt die Verwaltung die Höhe des Wertes der Schenkung gem. § 10b Abs. 3 EStG, um die entsprechende Zuwendungsbestäti- gung ausstellen zu können und welcher Anteil einer möglichen Steuerersparnis ent- fällt dabei auf die Stadt Köln? 3. Wie will die Verwaltung künftig die entsprechenden Kosten einer Schenkung gegen- über dem Rat transparent machen? FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln - 2 - www.FDP-Koeln.de Mit freundlichen Grüßen Gez. Ulrich Breite Fraktionsgeschäftsführer

Beratungsverlauf

  1. 24.06.2024

    Finanzausschuss

    TOP 4.1, Antrag / Anfrage. Ergebnis: Kenntnis genommen

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