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2015/2024

Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der FDP-Fraktion aus der Sitzung des Finanzausschusses vom 06.05.2024 betr. Kosten von Schenkungen an städtische Kultureinrichtungen (AN/0538/2024)

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 24.06.2024

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Nächste Beratung: Finanzausschuss, Sitzung am 24.06.2024, TOP 4.1.1

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

1932 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VII/VII/4 
 
Vorlagen-Nummer 24.06.2024 
 2015/2024 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Finanzausschuss 24.06.2024 
 
Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der FDP-Fraktion aus der Sitzung des 
Finanzausschusses vom 06.05.2024 betr. Kosten von Schenkungen an städtische 
Kultureinrichtungen (AN/0538/2024) 
Vor dem Hintergrund, dass der Kulturverwaltung regelmäßig Gegenstände als Schen-
kung angeboten werden, bittet die FDP-Fraktion um Beantwortung folgender Fragen: 
 
1. Für wie hoch hält die Verwaltung die Kosten, die mit der Annahme von Schen-
kungen auf Ebene der Stadt verbunden sind (unmittelbare Kosten, Folgekos-
ten)? Differenzieren Sie bitte die wesentlichen Kostenarten wie Personal, Miete 
und Versicherung. 
2. Mit welchem Verfahren und durch wen ermittelt die Verwaltung die Höhe des 
Wertes der Schenkung gem. § 10b Abs. 3 EStG, um die entsprechende Zuwen-
dungsbestätigung ausstellen zu können, und welcher Anteil einer möglichen 
Steuerersparnis entfällt dabei auf die Stadt Köln? 
3. Wie will die Verwaltung künftig die entsprechenden Kosten einer Schenkung ge-
genüber dem Rat transparent machen? 
 
 
Stellungnahme der Verwaltung:  
 
Aufwendungen für Wertgutachten, Dokumentation, Inventarisierung, Restaurierung, 
Einlagerung bzw. Ausstellung etc. infolge einer Schenkungsannahme lassen sich nur 
objektspezifisch u. a. in Abhängigkeit von Größe, Materialität sowie Wert und Zustand 
des Schenkungsgegenstandes bemessen.  
 
Die Kulturverwaltung wird künftig die mit einer Schenkungsannahme verbundenen 
Folgekosten in den jeweiligen Beschlussvorlagen differenziert ausweisen. Als 
Handreichung wird den Museen seitens der Kulturverwaltung eine mit der Kämmerei 
und dem Rechtsamt abgestimmte Checkliste möglicher finanzieller Verpflichtungen, 
die aus Schenkungen resultieren, zur Verfügung gestellt.  
 
 
Gez. Charles

Beratungsverlauf (1)

24.06.2024 Finanzausschuss
TOP 4.1.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

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Details

Aktenzeichen
2015/2024
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
24.06.2024
Erstellt
20.06.2024 15:38