V/0593/2012
Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung, Finanzierung der Altlastenbeseitigung im Rahmen der Sanierung des städtischen Preußen-Stadions an der Hammer Straße
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Beschlussvorlage
1220 Zeichen
V/0593/2012 DER OBERBÜRGERMEISTER Dezernat II Betrifft Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung; Finanzierung der Altlastenbeseitigung im Rahmen der Sanierung des städtischen Preußen- Stadions an der Hammer Straße Beratungsfolge 29.08.2012 Sportausschuss Vorberatung 11.09.2012 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung 19.09.2012 Hauptausschuss Vorberatung 19.09.2012 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Die Dringlichkeitsentscheidung zur Finanzierung der Altlastenbeseitigung im Rahmen der Sani e- rung des städtischen Preußen -Stadions an der Hammer Straße wird gemäß § 60 der Gemeind e- ordnung für das Land Nordrhein-Westfalen genehmigt. Begründung: Die Begründung ist der als Anlage beigefügten Dringlichkeitsentscheidung zu entnehmen. In Vertretung Gez. Heuer Stadtrat Anlagen: Anlage 1: Dringlichkeitsentscheidung vom 13.07.2012 Anlage 2: Schreiben an die Ratsfraktionen und Ratsgruppe vom 09.08.2012 Vorlagen-Nr.: V/0593/2012 Auskunft erteilt: Herr Reinkemeier Ruf: 492-7020 E-Mail: Reinkemeier@stadt-muenster.de Datum: 10.08.2012 Öffentliche Beschlussvorlage
DRINGLICHKEITSENTSCHEIDUNG 13-07-2012
4572 Zeichen
Anlage
1
DRINGLICHKEITSENTSCHEIDUNG
gemäß § 60 (1) der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
Betreff: Finanzierung der Altlastenbeseitigung im Rahmen der Sanierung des
städtischen Stadions an der Hammer Straße
Beschlussvorschlag
I. Sachentscheidung:
1. Die Stadt Münster (als Eigentümer des Stadions) übe rnimmt - gemäß Vorlage V/0131/2012/1
„Städtischen Stadion Hammer Straße – Erhaltungs- u nd Sanierungsmaßnahmen“ - die sich
auf die Beseitigung der Altlasten entfallenden Kost en im Rahmen der Sanierung des
Hauptspielfeldes im städtischen Stadion an der Hammer Straße.
2. Die Rechnungsbeträge werden von der Stadt unmittelb ar an die beauftragten Firmen
angewiesen.
II. Kosten/ Folgekosten
3. Es wird zur Kenntnis genommen, dass für die Altl astensanierung bisher nicht im Haushalt
2012 veranschlagte Investitionskosten in Höhe von 326.104,46 € entstehen.
III. Finanzierung/ Mittelbereitstellung
4. Der Leistung einer überplanmäßigen Auszahlung im Te ilfinanzplan der Produktgruppe 0801
"Sportentwicklung, Sportanlagen und -stätten" bei d er Maßnahme 4280 "Sanierung Stadion
Hammer Str." in Höhe von 326.104,46 € wird gemäß § 83 GO NW zugestimmt.
Deckung:
Minderauszahlungen im Teilfinanzplan der Produktgruppe 1201 "Bereitstellung von
Verkehrsflächen und -anlagen" bei der Maßnahme 4093 "Hansestraße, Verlängerung" in Höhe
von 326.104,46 €.
Begründung:
Bereits mit der Ratsvorlage V/0131/2012/1. Ergänzu ng hat der Rat beschlossen, dass das städtische
Stadion an der Hammer Straße durch den Verein SC Pr eußen 06. e.V. saniert werden soll. In dieser
Vorlage sind die zu beachtenden Voraussetzungen und Bedingungen für eine Sanierung ebenfalls im
Einzelnen festgelegt und beschlossen worden.
Zum Altlastenrisiko hat der Rat unter Beschlusspunk t 4.6. der vorstehenden Vorlage zur Kenntnis
genommen, dass:
• voraussichtliche Kosten für die Beseitigung der Alt lasten im Stadion entstehen. Das
gesamte Stadion liegt in der Wasserschutzzone II un d ist im Altlastenkataster als
„Altlastenverdachtsfläche“ gekennzeichnet. Nach ein er ersten unverbindlichen
Kostenschätzung können sich die Kosten der Altlaste nbeseitigung auf ca. 300.000 €
brutto belaufen; sie können – in Abhängigkeit von d en Ergebnissen der Bodenproben,
vom Aufbau der Tragschichten des neuen Rasens und d er Höhenlage – höher oder
Anlage
2
niedriger ausfallen. Wie in vergleichbaren Fällen, sind mögliche Sanierungskosten von
der Stadt Münster als Eigentümer zu tragen.
Ferner wurde in der Vorbemerkung zur Begründung dar über informiert, dass „ … verbindliche
Aussagen zur Altlastenproblematik im Stadion erst n ach weitergehenden Untersuchungen
geliefert werden. Ob und inwieweit diesbezüglich üb erhaupt Kosten anfallen, lässt sich erst im
Rahmen der Baumaßnahme feststellen.“
Inzwischen sind die Untersuchungen durch ein extern es Büro abgeschlossen; die Ergebnisse der
Bodenproben liegen vor; der Aufbau der Tragschichte n des neuen Rasens sowie die Höhenlage sind
bestimmt. Der Einbau einer Folie ist aus Sicht der Unteren Wasserbehörde (UWB) zwingend
erforderlich, da sich unter dem Spielfeld Altlasten befinden, die nicht ausgebaut werden und deren
Ausschwemmung ins Grundwasser zu verhindern ist.
Daraus ergeben sich Gesamtkosten für die Beseitigun g von belasteten Auffüllungen (Aushub,
Transport und Entsorgung der Aushubmaterialien) und die Verlegung einer HDPE-Bahn zur
Abdichtung im Sohlbereich (Wasserschutzzone II) i.H.v. 326.104,46 €.
Begründung der Dringlichkeit:
Im Rahmen der Sanierung des Hauptspielfeldes wurden die vorstehenden Gesamtkosten zur
Altlastenbeseitigung ermittelt. Die eingehenden Rec hnungen der beauftragten Firmen sind zeitnah
durch die Stadt Münster zu begleichen. Aus diesem G rund kann mit der erforderlichen
überplanmäßigen Mittelbereitstellung nicht bis zur nächsten Sitzungskette der politischen Gremien
gewartet werden kann. Es ist auch nicht möglich, di e zuständigen Gremien in den Sommerferien
zeitnah einzuberufen. Deshalb ist unter Berücksicht igung der bereits erfolgten grundsätzlichen
Information des Rates eine Dringlichkeitsentscheidung unumgänglich.
Eine Genehmigung dieser Dringlichkeitsentscheidung soll mit der nächsten Sitzung des Rates am
19.09.2012 eingeholt werden.
Münster, den 13.07.2012
Gez. Gez.
……………………………………. ………………………………..
Wendela-Beate Vilhjalmsson Heinz-Diet er Sellenriek
Bürgermeisterin Vorsitzender CDU-Fr aktion
Schr. an Fraktionen 09-08-2012
6193 Zeichen
Anlage 2 HARTWIG SCHULTHEIß STADTDIREKTOR STADT An die Vorsitzenden und Sprecher der Ratsfraktionen und der Ratsgruppe An Ratsherrn Pascal Powroznik 09.08.2012 Altlastenbeseitigung im Rahmen der Sanierung des städtischen Preußen- Stadions an der Hammer Straße Sehr geehrte Damen und Herren, mit der Ratsvorlage V/01311201211. Ergänzung hat der Rat das Sanierungserforder- nis des städtischen Stadions an der Hammer Straße festgestellt und beschlossen. Mittlerweise wurden durch den engagierten Einsatz aller Beteiligten der Rasen des Hauptspielfeldes und der gesamte Unterbau vollständig erneuert. Die Baumaßnahme ,,Sanierung der Spielfeldfläche des Preußen-Stadions" konnte rechtzeitig zum Sai- sonstart abgeschlossen werden. Ferner haben unter fachlicher Anleitung zahlreiche freiwillige Helfer Teile der Stehränge saniert. Hierdurch entstanden der Stadt keinen Kosten. Dieses Engagement begrüßt die Verwaltung sehr. ln der Beschlussvorlage hatte die Verwaltung zur Kenntnis gegeben, dass für die Be- seitigung möglicher Altlasten im Stadion Kosten i.H.v. ca. 300.000 € entstehen kön- nen. Das Kostenvolumen steht in Abhängigkeit von den Ergebnissen der Bodenpro- ben, vom Aufbau der Tragschichten des neuen Rasens und dessen Höhenlage. Wie in vergleichbaren Fällen, sind mögliche Altlastensanierungskosten von der Stadt Münster als Eigentümer der lmmobilie zu tragen. Der zwischen der Stadt Münster und dem SCP abgeschlossene ,,Vertrag über die Gewährung eines Zuschusses für Erhal- tungs- und Sanierungsmaßnahmen des städtischen Preußen-Stadions an der Ham- mer Straße" enthält Regelungen zur Durchführung und zur Finanzierung der Altlas- tenbeseitigung (SS 2, 3 und 4 des Vertrages). Die Kosten für die Beseitigung von betasteten Auffüllungen (Aushub, Transport und Entsorgung der klassifizierten Aushubmaterialien) und für die Verlegung einer Kunst- stofffolie (HDPE-Bahn) zur Abdichtung im Sohlbereich (Wasserschutzzone ll), für die die Stadt aufzukommen hat, belaufen sich auf insgesamt 326.104,46 € (incl. MwSt.). -2- Die entsprechenden Haushaltsmittel sind per Dringlichkeitsentscheidung vom 13.07.2012 zur Verfügung gestellt worden. Die formelle Genehmigung der Dringlich- keitsentscheidung ist für die Sitzung des Rates am 19.09.2012 vorgesehen. Eine 1. Abschlagsrechnung i.H.v. 249.900 € ist nach erfolgter Prüfung durch den Gutachter mittlerweise beglichen worden; die Schlussrechnung wird angewiesen, sobald alle Rechnungen vom externen Gutachter geprüft sind. Aufgrund einzelner Nachfragen möchte ich lhnen gerne die altlastenbedingten Kosten erläutern: Bei der Stadionfläche handelt es sich um eine wiederverfüllte Entsandungsfläche, die in der Wasserschutzzone ll liegt und die im Altlastenkataster der Stadt Münster als ,,Altlastenverdachtsfläche" eingetragen ist.' Die Beurteilung, ob es sich um eine Altlastenverdachtsfläche handelt und in welcher Form mit dieser Fläche umgegangen werden muss, erfolgt nach den Bestimmungen der Bundesbodenschutzverordnung. Auf dieser Basis wurde die Fläche am Preußen- stadion beurteilt, mit dem Ergebnis, dass besondeie Sicherungsmaßnahmen trotz des Vorhandenseins des Wasserschutzgebietes nicht erforderlich waren. Gleichwohl waren nach Auffassung der Venrualtung die Kriterien gegeben, die eine Eingruppie- rung dieser Auffüllungsfläche als Altlastenverdachtsfläche erforderlich machten. Des- halb ist diese Fläche in das Altlastenkataster der Stadt Münster aufgenommen wor- den. Es gilt der Grundsatz, dass auf einer Altlastenverdachtsfläche im Zuge von Bauarbei- ten das Bodenmaterial zu entsorgen ist. Die Frage der Entsorgung von Bodenmassen wird über die Zuordnung nach den Grenzwerten der sogenannten LAGA-Liste geklärt. ln Wasserschutzgebieten dürfen z. b. in aller Regel nur Böden der sogenannten Zu- ordnungsklasse Z0 venrvendet werden. lm Rahmen der wasserrechtlichen Genehmigung zur Durchführung der Bauarbeiten im Preußen-Stadion hat die Untere Wasserbehörde eine gutachterliche Begleitung der Sanierung des Hauptspielfeldes durch einen qualifizierten Fachgutachter gefor- dert. Dieser Gutachter hatte die Aufgabe, die Zuordnung der zu entsorgenden Bo- denmaterialien zu den Zuordnungsklassen der Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) vorzunehmen. Der beauftragte Gutachter kommt zu dem Ergebnis, dass es sich bei dem im Stadion ausgehobenen Boden um Auffüllungen mit wechselnden, überwiegenil geringen Anteilen an Bauschutt und Hausmüll (Glas etc.) handelt. Der gesamte Bodenaushub ist jedoch als altlastenrelevant anzusehen, so dass ein Ein- bau vor Ort nicht möglich ist. Nach den physikalisch-chemischen Untersuchungen ist das Aushubmaterial der Einbauklassen Z0 (Grasnarbe inkl. Tragschicht) bzi. 21.2 oder 22 zuzuordnen und musste entsprechend fachgerecht entsorgt werden. Nach den Vorgaben der Unteren Wasserbehörde ist das gesamte Hauptspielfeld mit einer wasser- und mediendichten Folie im Sohlbereich der Ausgrabungen ausgestat- tet worden. Die besonderen Ausbauanforderungen, bedingt durch das Arbeiten im Wasserschutzgebiet ll, sowie Zwangshöhen (Übergabepunkt der Entwässerung an das öffentliche Kanalnetz) verlangten einen erhöhten Bodenaushub bis zu einer Tiefe von max. 0,83 m unter der ursprünglichen Rasenoberkante. So musste das komplette Erdplanum ein ,,umgekehrtes Satteldach" werden, um das Drainagewasser gezielt an Dezernat für Planung, Bau, Wirtschaft, Marketing 48127 Münster' Stadthaus 1 . Klemensstraße ',l0 .Te. 02511492-7070 .Fax025'11492-7951 . E-Mail: schultheiss@stadt- muenster.de -3- einem Punkt abzuleiten. ÜUticn im Sportplatzbau ist ein ,,Krüppelwalmdachprofil" für das Erdplanum. Mit dieser durchgeführten Altlastensanierungsmaßnahme und dem ordnungsgemä- ßen Einbau der Schutzfolie wurde der Grundwasserschutz erheblich verbessert, da die unterhalb der Folie liegenden Altlasten künftig nicht mehr durch das anfallende Niederschlagswasser ausgewaschen und mögliche Schad- und Nährstoffeinträge in das Grundwasser verhindert werden. Für Rückfragen stehe ich lhnen gerne zur Verfügung Mit freundlichen Grüßen Dezernat für Planung, Bau, Wirtschaft, Marketing 48127 Münster . Stadthaus 1 . Klemensstraße 10 .Te. 02511492-7070 .FaxO2511492-7951 muenster.de E-Mail: schultheiss@stadt-
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungOrte (3)
- Hammer Straße
- Hansestraße
- Klemensstraße 10
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0593/2012
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 08.08.2012
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37