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V/0593/2012

Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung, Finanzierung der Altlastenbeseitigung im Rahmen der Sanierung des städtischen Preußen-Stadions an der Hammer Straße

Vorlagen 08.08.2012

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 19.09.2012, TOP 18.1

Beschlussvorlage

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Ansehen

DRINGLICHKEITSENTSCHEIDUNG 13-07-2012

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Schr. an Fraktionen 09-08-2012

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Ansehen

Beschlussvorlage

1220 Zeichen

V/0593/2012 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Dezernat II 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung;  
Finanzierung der Altlastenbeseitigung im Rahmen der Sanierung des städtischen Preußen-
Stadions an der Hammer Straße 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
29.08.2012 Sportausschuss Vorberatung 
11.09.2012 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung 
19.09.2012 Hauptausschuss Vorberatung 
19.09.2012 Rat Entscheidung 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Die Dringlichkeitsentscheidung zur Finanzierung der Altlastenbeseitigung im Rahmen der Sani e-
rung des städtischen Preußen -Stadions an der Hammer Straße wird gemäß § 60 der Gemeind e-
ordnung für das Land Nordrhein-Westfalen genehmigt. 
 
Begründung: 
 
Die Begründung ist der als Anlage beigefügten Dringlichkeitsentscheidung zu entnehmen. 
 
 
 
In Vertretung 
 
 
Gez. 
 
Heuer 
Stadtrat 
 
 
Anlagen: 
 
Anlage 1: Dringlichkeitsentscheidung vom 13.07.2012 
Anlage 2: Schreiben an die Ratsfraktionen und Ratsgruppe vom 09.08.2012 
 
  
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0593/2012 
Auskunft erteilt: 
Herr Reinkemeier 
Ruf: 
492-7020 
E-Mail: 
Reinkemeier@stadt-muenster.de  
Datum: 
10.08.2012 
Öffentliche Beschlussvorlage

DRINGLICHKEITSENTSCHEIDUNG 13-07-2012

4572 Zeichen

Anlage 
 1 
 
 
 
DRINGLICHKEITSENTSCHEIDUNG 
 
gemäß § 60 (1) der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen 
 
 
 
Betreff:  Finanzierung der Altlastenbeseitigung im Rahmen der Sanierung des  
  städtischen Stadions an der Hammer Straße  
 
 
Beschlussvorschlag 
 
I. Sachentscheidung:  
 
1.  Die Stadt Münster (als Eigentümer des Stadions) übe rnimmt - gemäß Vorlage V/0131/2012/1 
„Städtischen Stadion Hammer  Straße – Erhaltungs- u nd Sanierungsmaßnahmen“ - die sich 
auf die Beseitigung der Altlasten entfallenden Kost en im Rahmen der Sanierung des 
Hauptspielfeldes im städtischen Stadion an der Hammer Straße.  
 
2.  Die Rechnungsbeträge werden von der Stadt unmittelb ar an die beauftragten Firmen 
angewiesen. 
 
II. Kosten/ Folgekosten  
 
3. Es wird zur Kenntnis genommen, dass für die Altl astensanierung bisher nicht im Haushalt 
2012 veranschlagte Investitionskosten in Höhe von 326.104,46 € entstehen.  
 
III. Finanzierung/ Mittelbereitstellung  
 
4.  Der Leistung einer überplanmäßigen Auszahlung im Te ilfinanzplan der Produktgruppe 0801 
"Sportentwicklung, Sportanlagen und -stätten" bei d er Maßnahme 4280 "Sanierung Stadion 
Hammer Str." in Höhe von 326.104,46 € wird gemäß § 83 GO NW zugestimmt. 
 
Deckung: 
 Minderauszahlungen im Teilfinanzplan der Produktgruppe 1201 "Bereitstellung von 
Verkehrsflächen und -anlagen" bei der Maßnahme 4093  "Hansestraße, Verlängerung" in Höhe 
von 326.104,46 €. 
  
Begründung: 
 
Bereits mit  der Ratsvorlage V/0131/2012/1. Ergänzu ng hat der Rat beschlossen, dass das städtische 
Stadion an der Hammer Straße durch den Verein SC Pr eußen 06. e.V. saniert werden soll. In dieser 
Vorlage sind die zu beachtenden Voraussetzungen und  Bedingungen für eine Sanierung ebenfalls im 
Einzelnen festgelegt und beschlossen worden. 
 
Zum Altlastenrisiko hat der Rat unter Beschlusspunk t 4.6. der vorstehenden Vorlage zur Kenntnis 
genommen, dass:   
 
• voraussichtliche Kosten für die Beseitigung der Alt lasten im Stadion entstehen. Das 
gesamte Stadion liegt in der Wasserschutzzone II un d ist im Altlastenkataster als 
„Altlastenverdachtsfläche“ gekennzeichnet. Nach ein er ersten unverbindlichen 
Kostenschätzung können sich die Kosten der Altlaste nbeseitigung auf ca. 300.000 € 
brutto belaufen; sie können – in Abhängigkeit von d en Ergebnissen der Bodenproben, 
vom Aufbau der Tragschichten des neuen Rasens und d er Höhenlage – höher oder

Anlage 
 2 
niedriger ausfallen. Wie in vergleichbaren Fällen, sind mögliche Sanierungskosten von 
der Stadt Münster als Eigentümer zu tragen. 
 
Ferner wurde in der Vorbemerkung zur Begründung dar über informiert, dass „ … verbindliche 
Aussagen zur Altlastenproblematik im Stadion erst n ach weitergehenden Untersuchungen 
geliefert werden. Ob und inwieweit diesbezüglich üb erhaupt Kosten anfallen, lässt sich erst im 
Rahmen der Baumaßnahme feststellen.“  
 
Inzwischen sind die Untersuchungen durch ein extern es Büro abgeschlossen; die Ergebnisse der 
Bodenproben liegen vor; der Aufbau der Tragschichte n des neuen Rasens sowie die Höhenlage sind 
bestimmt. Der Einbau einer Folie ist aus Sicht der Unteren Wasserbehörde (UWB) zwingend 
erforderlich, da sich unter dem Spielfeld Altlasten  befinden, die nicht ausgebaut werden und deren 
Ausschwemmung ins Grundwasser zu verhindern ist.  
 
Daraus ergeben sich Gesamtkosten für die Beseitigun g von belasteten Auffüllungen (Aushub, 
Transport und Entsorgung der Aushubmaterialien) und  die Verlegung einer HDPE-Bahn zur 
Abdichtung im Sohlbereich (Wasserschutzzone II) i.H.v. 326.104,46 €.  
 
Begründung der Dringlichkeit: 
 
Im Rahmen der Sanierung des Hauptspielfeldes wurden  die vorstehenden Gesamtkosten zur 
Altlastenbeseitigung ermittelt. Die eingehenden Rec hnungen der beauftragten Firmen sind zeitnah 
durch die Stadt Münster zu begleichen. Aus diesem G rund kann mit der erforderlichen 
überplanmäßigen Mittelbereitstellung nicht bis zur nächsten Sitzungskette der politischen Gremien 
gewartet werden kann. Es ist auch nicht möglich, di e zuständigen Gremien in den Sommerferien 
zeitnah einzuberufen. Deshalb ist unter Berücksicht igung der bereits erfolgten grundsätzlichen 
Information des Rates eine Dringlichkeitsentscheidung unumgänglich. 
 
Eine Genehmigung dieser Dringlichkeitsentscheidung soll mit der nächsten Sitzung des Rates am 
19.09.2012 eingeholt werden. 
 
 
 
Münster, den 13.07.2012 
 
 
 
 Gez.       Gez. 
…………………………………….   ……………………………….. 
         Wendela-Beate Vilhjalmsson      Heinz-Diet er Sellenriek 
             Bürgermeisterin    Vorsitzender CDU-Fr aktion

Schr. an Fraktionen 09-08-2012

6193 Zeichen

Anlage 2
HARTWIG SCHULTHEIß STADTDIREKTOR STADT
An die Vorsitzenden und Sprecher
der Ratsfraktionen und der Ratsgruppe
An Ratsherrn Pascal Powroznik
09.08.2012
Altlastenbeseitigung im Rahmen der Sanierung des städtischen Preußen-
Stadions an der Hammer Straße
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit der Ratsvorlage V/01311201211. Ergänzung hat der Rat das Sanierungserforder-
nis des städtischen Stadions an der Hammer Straße festgestellt und beschlossen.
Mittlerweise wurden durch den engagierten Einsatz aller Beteiligten der Rasen des
Hauptspielfeldes und der gesamte Unterbau vollständig erneuert. Die Baumaßnahme
,,Sanierung der Spielfeldfläche des Preußen-Stadions" konnte rechtzeitig zum Sai-
sonstart abgeschlossen werden. Ferner haben unter fachlicher Anleitung zahlreiche
freiwillige Helfer Teile der Stehränge saniert. Hierdurch entstanden der Stadt keinen
Kosten. Dieses Engagement begrüßt die Verwaltung sehr.
ln der Beschlussvorlage hatte die Verwaltung zur Kenntnis gegeben, dass für die Be-
seitigung möglicher Altlasten im Stadion Kosten i.H.v. ca. 300.000 € entstehen kön-
nen. Das Kostenvolumen steht in Abhängigkeit von den Ergebnissen der Bodenpro-
ben, vom Aufbau der Tragschichten des neuen Rasens und dessen Höhenlage. Wie
in vergleichbaren Fällen, sind mögliche Altlastensanierungskosten von der Stadt
Münster als Eigentümer der lmmobilie zu tragen. Der zwischen der Stadt Münster und
dem SCP abgeschlossene ,,Vertrag über die Gewährung eines Zuschusses für Erhal-
tungs- und Sanierungsmaßnahmen des städtischen Preußen-Stadions an der Ham-
mer Straße" enthält Regelungen zur Durchführung und zur Finanzierung der Altlas-
tenbeseitigung (SS 2, 3 und 4 des Vertrages).
Die Kosten für die Beseitigung von betasteten Auffüllungen (Aushub, Transport und
Entsorgung der klassifizierten Aushubmaterialien) und für die Verlegung einer Kunst-
stofffolie (HDPE-Bahn) zur Abdichtung im Sohlbereich (Wasserschutzzone ll), für die
die Stadt aufzukommen hat, belaufen sich auf insgesamt 326.104,46 € (incl. MwSt.).

-2-
Die entsprechenden Haushaltsmittel sind per Dringlichkeitsentscheidung vom
13.07.2012 zur Verfügung gestellt worden. Die formelle Genehmigung der Dringlich-
keitsentscheidung ist für die Sitzung des Rates am 19.09.2012 vorgesehen. Eine 1.
Abschlagsrechnung i.H.v. 249.900 € ist nach erfolgter Prüfung durch den Gutachter
mittlerweise beglichen worden; die Schlussrechnung wird angewiesen, sobald alle
Rechnungen vom externen Gutachter geprüft sind.
Aufgrund einzelner Nachfragen möchte ich lhnen gerne die altlastenbedingten Kosten
erläutern:
Bei der Stadionfläche handelt es sich um eine wiederverfüllte Entsandungsfläche, die
in der Wasserschutzzone ll liegt und die im Altlastenkataster der Stadt Münster als
,,Altlastenverdachtsfläche" eingetragen ist.'
Die Beurteilung, ob es sich um eine Altlastenverdachtsfläche handelt und in welcher
Form mit dieser Fläche umgegangen werden muss, erfolgt nach den Bestimmungen
der Bundesbodenschutzverordnung. Auf dieser Basis wurde die Fläche am Preußen-
stadion beurteilt, mit dem Ergebnis, dass besondeie Sicherungsmaßnahmen trotz
des Vorhandenseins des Wasserschutzgebietes nicht erforderlich waren. Gleichwohl
waren nach Auffassung der Venrualtung die Kriterien gegeben, die eine Eingruppie-
rung dieser Auffüllungsfläche als Altlastenverdachtsfläche erforderlich machten. Des-
halb ist diese Fläche in das Altlastenkataster der Stadt Münster aufgenommen wor-
den.
Es gilt der Grundsatz, dass auf einer Altlastenverdachtsfläche im Zuge von Bauarbei-
ten das Bodenmaterial zu entsorgen ist. Die Frage der Entsorgung von Bodenmassen
wird über die Zuordnung nach den Grenzwerten der sogenannten LAGA-Liste geklärt.
ln Wasserschutzgebieten dürfen z. b. in aller Regel nur Böden der sogenannten Zu-
ordnungsklasse Z0 venrvendet werden.
lm Rahmen der wasserrechtlichen Genehmigung zur Durchführung der Bauarbeiten
im Preußen-Stadion hat die Untere Wasserbehörde eine gutachterliche Begleitung
der Sanierung des Hauptspielfeldes durch einen qualifizierten Fachgutachter gefor-
dert. Dieser Gutachter hatte die Aufgabe, die Zuordnung der zu entsorgenden Bo-
denmaterialien zu den Zuordnungsklassen der Länderarbeitsgemeinschaft Abfall
(LAGA) vorzunehmen. Der beauftragte Gutachter kommt zu dem Ergebnis, dass es
sich bei dem im Stadion ausgehobenen Boden um Auffüllungen mit wechselnden,
überwiegenil geringen Anteilen an Bauschutt und Hausmüll (Glas etc.) handelt. Der
gesamte Bodenaushub ist jedoch als altlastenrelevant anzusehen, so dass ein Ein-
bau vor Ort nicht möglich ist. Nach den physikalisch-chemischen Untersuchungen ist
das Aushubmaterial der Einbauklassen Z0 (Grasnarbe inkl. Tragschicht) bzi. 21.2
oder 22 zuzuordnen und musste entsprechend fachgerecht entsorgt werden.
Nach den Vorgaben der Unteren Wasserbehörde ist das gesamte Hauptspielfeld mit
einer wasser- und mediendichten Folie im Sohlbereich der Ausgrabungen ausgestat-
tet worden. Die besonderen Ausbauanforderungen, bedingt durch das Arbeiten im
Wasserschutzgebiet ll, sowie Zwangshöhen (Übergabepunkt der Entwässerung an
das öffentliche Kanalnetz) verlangten einen erhöhten Bodenaushub bis zu einer Tiefe
von max. 0,83 m unter der ursprünglichen Rasenoberkante. So musste das komplette
Erdplanum ein ,,umgekehrtes Satteldach" werden, um das Drainagewasser gezielt an
Dezernat für Planung, Bau, Wirtschaft, Marketing
48127 Münster' Stadthaus 1 . Klemensstraße ',l0 .Te. 02511492-7070 .Fax025'11492-7951 . E-Mail: schultheiss@stadt-
muenster.de

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einem Punkt abzuleiten. ÜUticn im Sportplatzbau ist ein ,,Krüppelwalmdachprofil" für
das Erdplanum.
Mit dieser durchgeführten Altlastensanierungsmaßnahme und dem ordnungsgemä-
ßen Einbau der Schutzfolie wurde der Grundwasserschutz erheblich verbessert, da
die unterhalb der Folie liegenden Altlasten künftig nicht mehr durch das anfallende
Niederschlagswasser ausgewaschen und mögliche Schad- und Nährstoffeinträge in
das Grundwasser verhindert werden.
Für Rückfragen stehe ich lhnen gerne zur Verfügung
Mit freundlichen Grüßen
Dezernat für Planung, Bau, Wirtschaft, Marketing
48127 Münster . Stadthaus 1 . Klemensstraße 10 .Te. 02511492-7070 .FaxO2511492-7951
muenster.de
E-Mail: schultheiss@stadt-

Beratungsverlauf (4)

29.08.2012 Sportausschuss
TOP 3.2 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
11.09.2012 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
TOP 5.2 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
19.09.2012 Hauptausschuss
TOP 12.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
19.09.2012 Rat
TOP 18.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Hammer Straße
  • Hansestraße
  • Klemensstraße 10

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0593/2012
Typ
Vorlagen
Datum
08.08.2012
Erstellt
06.10.2020 14:37