V/0210/2011/2
Weiterentwicklung des Winterdienstes in der Stadt Münster
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Hauptvorlage V/0120/2011 mit Anlagen
135576 Zeichen
DER OBERBÜRGERMEISTER
Abfallwirtschaftsbetriebe Münster
Vorlagen-Nr.:
V/0210/2011
Öffentliche Beschlussvorlage Auskunft erteilt:
Herr Hasenkamp
Ruf:
Betrifft
Weiterentwicklung des Winterdienstes in der Stadt Münster
Beratungsfolge
25.05.2011 Rat Einbringung
27.06.2011 Kommunale Seniorenvertretung Vorberatung
28.06.2011 Werksausschuss der Abfallwirtschaftsbetriebe Vorberatung
05.07.2011 Ausschuss für Personal, Recht und Ordnung Vorberatung
06.07.2011 Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung Vorberatung
12.07.2011 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Vorberatung
12.07.2011 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung
13.07.2011 Hauptausschuss Vorberatung
13.07.2011 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
1. Die Abfallwirtschaftsbetriebe Münster werden zur Erhöhung des Salzvorrates am Standort
Rösnerstraße die Kapazität der Salzlagerhalle erhöhen. Hierzu wird die Salzlagerhalle baulich
vergrößert, so dass die Salzlagerkapazität am Standort Rösnerstraße von derzeit 1.600 Ton-
nen auf ca. 3.600 Tonnen erhöht wird. Die Umbaukosten betragen ca. 450.000,00 €. Bei einer
angenommenen Abschreibungszeit von 30 Jahren betragen die jährlichen Abschreibungskos-
ten 15.000,00 € sowie die kalkulatorische Verzinsung ca. 15.750,00 €. Aufgrund der fortge-
schrittenen Zeit kann eine Umsetzung dieser Maßnahme wahrscheinlich erst im Laufe des
Jahres 2012 erfolgen.
2. Das im Winter 2010/2011 eingerichtete Vorratszwischenlager für Salz in Nottuln-Appelhülsen
mit derzeit 3.300 Tonnen wird zunächst bis zum Verbrauch des dort lagernden Salzes weiter-
betrieben. Nach Fertigstellung der Erweiterung der Salzhalle an der Rösnerstraße wird dieses
Lager aufgegeben Die Kosten betragen pro m² Lagerfläche 3,27 €/Monat. Derzeit sind 750 m²
Lagerfläche angemietet. Die Mietkosten betragen somit pro Jahr 29.430,00 €. Im Bedarfsfall
wird dann das Salz nach Münster transportiert. Hier entstehen Kosten in Höhe von ca. 4,50 €
pro Tonne. Dies sind bei ca. 2.900 Tonnen (400 Tonnen sollen bereits vor dem Winter
2011/2012 zum Lager Rösnerstraße transportiert werden (Kosten 1.800,00 €)) ca.
13.050,00 €.
3. Bei der Fa. Eurovia, Eulerstraße, werden 500 m² zur Lagerung von abstumpfenden Mitteln
angemietet. Die Mietkosten betragen 12.000,00 € pro Jahr.
60 52 10
E-Mail:
Hasenkamp@awm.stadt-
muenster.de
Datum:
10.05.2011
V/0210/2011
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4. Zur Optimierung der Räumung der Radwege werden vier Radwegebetreuungsgeräte be-
schafft sowie vier Mitarbeiter eingestellt. Die Anschaffungskosten für diese Geräte betragen
ca. 340.000,00 €, bei einer Abschreibungszeit von acht Jahren betragen die jährlichen Ab-
schreibungskosten ca. 42.500,00 € sowie die kalkulatorische Verzinsung ca. 11.900,00 €. Hin-
zu kommen jährliche Kosten für die neu eingestellten Mitarbeiter in Höhe von ca.
140.000,00 €, wobei die Mitarbeiter in den Sommermonaten in der Straßenreinigung einge-
setzt werden.
5. Zur Optimierung der Fahrbahnräumung werden zusätzlich drei Fahrzeuge mit Winterdienstge-
räten (Schneepflüge, Streuer) ausgerüstet. Die Beschaffungskosten liegen bei 180.000,00 €,
was bei einer achtjährigen Abschreibung jährliche Kosten in Höhe von 22.500,00 € sowie kal-
kulatorische Zinsen in Höhe von ca. 6.300,00 € nach sich ziehen.
6. Zur Optimierung der Gehwegräumung werden die städtischen Ämter mit zusätzlichen handge-
führten motorbetriebenen Räumgeräten ausgestattet. Die Beschaffungskosten liegen bei
85.000,00 €, was bei einer achtjährigen Abschreibung jährliche Kosten in Höhe von
10.625,00 € sowie kalkulatorische Zinsen in Höhe von ca. 2.975,00 € nach sich ziehen.
7. Behindertenparkplätze auf städtischen Flächen werden in die Standardgehwegräumung mit
aufgenommen. Die Bereitschaftskosten hierfür betragen 9.500,00 €. Die zusätzlichen Kosten
pro Einsatz
betragen ca. 2.700,00 €.
8. Reine Wohn- und Anliegerstraßen werden weiterhin im Winterdienst nicht bedient.
II. Kosten/Folgekosten
Die Investitionskosten des o. g. Maßnahmenpakets betragen ca. 1.055.000,00 €. Die zusätzlichen
jährlichen Kosten (Abschreibung, Verzinsung, Fixkosten) betragen ca. 318.480,00 € (ohne den
Transport des Salzes von Nottuln-Appelhülsen nach Münster).
Die durchschnittlichen Kosten eines großen Winterdiensteinsatzes (Räumen und Streuen in allen
bisherigen Einsatzplanbereichen der Fahrbahn-, Rad- und Gehwegpläne) in Höhe von rd.
125.000,00 € verteuern sich damit aufgrund des vg. Maßnahmenpaktes um ca. 8.050,00 € (6,5%).
III. Finanzierung/Mittelbereitstellung
Die o. g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren:
a) Die aus der Umsetzung der Vorlage entstehenden Investitionskosten in Höhe der rd. 1,1
Mio. € werden über den Wirtschaftsplan der Abfallwirtschaftsbetriebe Münster finanziert.
b) Die erhöhten jährlichen Aufwendungen für den Winterdienst in Höhe von rd. 320 T€ werden
von der Stadt Münster als Auftraggeber getragen. Eine entsprechende Mittelbereitstellung
ist ab dem Jahr 2012 im städtischen Haushalt zu berücksichtigen.
Begründung:
Sowohl der letzte Winter 2010/2011 als auch der vorhergehende Winter 2009/2010 haben gezeigt,
dass aufgrund zunehmender Schneemengen - Prognosen der großen Rückversicherungsgesell-
schaften lassen aufgrund der globalen klimatischen Veränderungen auch in Münster punktuell sehr
ergiebige (Schnee-) Niederschlagsereignisse erwarten - die bisher vorgehaltenen Kapazitäten, die
in den Wintern der letzten 20 Jahre problemlos zur Abdeckung der Winterdiensteinsätze gereicht
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haben, für Wetterextreme und überdurchschnittliche Schneemengen wie im vergangenen Winter
nicht mehr ausreichen.
Einen Zwischenbericht über die Situation im Winterdienst haben die AWM bereits in der öffentli-
chen Berichtsvorlage 0066/2011 gegeben. Unter den Punkten vier (Empfehlungen zur zukünftigen
Bevorratung und Lagerung von Streumaterial) und fünf (Empfehlungen zum zukünftigen Personal-
und Fahrzeugeinsatz) wurden bereits erste Empfehlungen zur Optimierung des Winterdienstes
dargestellt.
Im Rahmen der Diskussion im Werksausschuss der Abfallwirtschaftsbetriebe Münster wurden die
Abfallwirtschaftsbetriebe Münster von den politischen Gremien beauftragt, ein Konzept zur Winter-
dienstoptimierung zur Beschlussfassung vorzulegen. Hierbei sollen u. a. verschiedenste Winter-
dienstszenarien aufgezeigt und deren kostenmäßige Auswirkungen betrachtet werden.
Aufbauend auf die in der öffentlichen Berichtsvorlage 0066/2011 genannten Empfehlungen wurde
das vorliegende Konzept entsprechend der nachfolgend noch einmal zusammengefassten rechtli-
chen Anforderungen an den kommunalen Winterdienst entwickelt.
Die Pflicht zur Winterwartung ist in NRW im „Gesetz über die Reinigung öffentlicher
Straßen - Straßenreinigungsgesetz NRW (StrReinG NRW)“ normiert. § 1 Abs. 2 dieses
Gesetzes umschreibt dabei den Umfang der Winterwartung, und in § 4 ist die Möglich-
keit der Übertragung der Winterwartung auf die Anlieger durch Satzung geregelt.
Die Stadt Münster hat von diesem Übertragungsrecht in der Straßenreinigungssatzung
insoweit Gebrauch gemacht, als sie insbesondere die Winterwartung der Gehwege auf
alle Anlieger übertragen hat.
Damit obliegt der Stadt /den AWM grundsätzlich die Winterwartung der öffentlichen
Straßen innerhalb der geschlossenen Ortslage einschließlich der Ortsdurchfahrten, der
Kreis-, Landes- und Bundesstraßen sowie der Gehwege, an denen keine Anlieger vor-
handen sind.
Landes- und Bundesstraßen außerhalb der geschlossenen Ortslage werden vom Lan-
desbetrieb Straßen NRW betreut.
Die Streupflicht ist ein Teil der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht. Als solche um-
fasst sie die Verpflichtung, den Verkehr auf der Straße möglichst gefahrlos zu gestalten
und dabei insbesondere den Verkehrsteilnehmer vor unvermuteten, aus der Beschaf-
fenheit der Straße sich ergebenden und bei zweckgerechter Benutzung des Verkehrs-
weges nicht ohne weiteres erkennbaren, Gefahrenstellen zu sichern oder zumindest zu
warnen.
Nach einschlägiger Rechtssprechung kann und muss der kommunale Winterdienst
aber nicht gewährleisten, dass für den Fußgänger, Radfahrer oder den Kraftfahrer jeg-
liche Gefahr bei der Benutzung winterlicher Verkehrsflächen ausgeschlossen ist. Eine
völlige Gefahrlosigkeit kann in der Praxis nicht erreicht werden. Es ist hier Sache des
Verkehrsteilnehmers, sich durch besondere Vorsicht und Sorgfalt und geeignetes
Schuhwerk sowie Gehweise auf die winterlichen Straßenverhältnisse einzustellen.
Innerhalb der geschlossenen Ortslage besteht eine Streupflicht daher nur für ver-
kehrswichtige und zugleich gefährliche Stellen.
Unter dieser rechtlichen Prämisse beinhaltet das optimierte Konzept des kommunalen Winter-
dienstes in der Stadt Münster die nachfolgenden Punkte:
1. Empfehlungen zur zukünftigen Bevorratung und Lagerung von Streusalz
1.1 Empfehlungen für die Winterdienstsaison 2011/2012
Wie bereits in der öffentlichen Berichtsvorlage 0066/2011 erwähnt, empfiehlt es sich, die im
Winter 2010/2011 begründete Kooperation mit der Fa. Eurovia fortzusetzen und dahinge-
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hend auszubauen, dass das gesamte abstumpfende Material der AWM auf dem Betriebs-
gelände der Fa. Eurovia gelagert wird.
Bedingt hierdurch wird zur nächsten Winterdienstsaison die Fläche in der Salzhalle, die für
abstumpfende Streumittel vorgesehen war, frei zur Lagerung weiterer 400 Tonnen Salz, so
dass sich die Menge des am Standort lagernden Salzes zur nächsten Winterdienstsaison
auf insgesamt 2.000 Tonnen erhöht.
Die Bestückung der Salzhalle mit den zusätzlichen 400 Tonnen kann aus dem Lager Not-
tuln-Appelhülsen erfolgen.
Parallel dazu sollte das Vorratszwischenlager in Nottuln-Appelhülsen dann noch mit derzeit
2.900 Tonnen (derzeit sind dort 3.300 Tonnen eingelagert) zunächst fortgeführt werden.
Damit erhöht sich der Salzvorrat von 1.600 Tonnen auf 4.900 Tonnen, was eine mehr als
Verdreifachung der Vorratsmenge für die nächste Winterdienstsaison bedeutet.
Diese Konstellation hat für die nächste Winterdienstsaison folgende finanzielle Auswirkun-
gen:
Transport von 400 Tonnen Salz von Nottuln-Appelhülsen
zur Einlagerung in der Salzhalle Rösnerstraße 1.800,00 €
Jahresmiete Vorratszwischenlager Nottuln-Appelhülsen 29.430,00 €
Ergänzend ist zu bemerken, dass die Abfallwirtschaftsbetriebe Münster in Zusammenarbeit
mit dem Amt für Immobilienmanagement und der Wirtschaftsförderung Münster vor Weih-
nachten diverse Hallenstandorte in Münster zwecks Salzeinlagerung geprüft haben. Dar-
über hinaus wurden auch noch von Dritten angebotene Hallen begutachtet. Leider erfüllte
keine der begutachteten Hallen die Vorraussetzungen (Anfahrt, Lagerhöhe, Boden, Torhö-
he etc.) für eine Salzlagerung, so dass zwangsläufig die Halle in Nottuln-Appelhülsen an-
gemietet werden musste.
1.2 Empfehlungen für die nächsten Jahre
Da das Vorratszwischenlager in Nottuln-Appelhülsen den Nachteil hat, dass das Salz von
dort nach Münster transportiert werden muss und hierdurch zwangsläufig zusätzliche La-
ger-, Verladungs- und Transportkosten anfallen, empfehlen die Abfallwirtschaftsbetriebe
Münster die Kapazität der vorhandenen Salzhalle an der Rösnerstraße durch einen Anbau
auf insgesamt 3.600 Tonnen zu erhöhen und hierfür das Lager Nottuln-Appelhülsen suk-
zessive zurückzufahren. Selbst eine Lagermenge von 3.600 Tonnen bedeutet immer noch
eine mehr als zweifache Vorratsmenge der jetzigen Lagermenge.
Sollte der Rat dem Vorschlag der Erweiterung der Salzhalle zustimmen, wird diese zur Win-
terdienstsaison 2011/2012 vermutlich baulich nicht mehr umsetzen sein. Aufgrund des Vor-
ratszwischenlagers in Nottuln-Appelhülsen haben die AWM aber einen entsprechenden
Vorrat und können auf Basis der nächsten Winterdienstsaison dann immer noch entschei-
den, ob die die Menge von 3.600 Tonnen an der Rösnerstraße ausreicht oder weiterhin er-
gänzend ein Vorratszwischenlager - mit einer zusätzlichen (geringeren) Kapazität - betrie-
ben wird.
Davon ausgehend, dass eine Kapazität von 3.600 Tonnen Salz an der Rösnerstraße aus-
reichend ist und das Lager Nottuln-Appelhülsen aufgelöst wird, stellt sich die finanzielle Si-
tuation wie folgt dar:
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Abschreibung der Erweiterung der Salzhalle an der Rös-
nerstraße 15.000,00 €
Kalkulatorische Zinsen 15.750,00 €
Summe 30.750,00 €
Wegfall der Mietkosten in Nottuln-Appelhülsen -29.430,00 €
Wegfall der Handlungskosten in Nottuln-Appelhülsen (Ba-
sis 1.600 Tonnen) -3.808.,00 €
Wegfall der Transportkosten von Nottuln-Appelhülsen nach
Münster (Basis 1.600 Tonnen) -7.200,00 €
Summe (Ersparnis) 9.688,00 €
1.3 Alternative Vorschläge
Zu den v. g. Vorschlägen bestehen noch zwei Alternativen, die ebenfalls hier aufgezeigt
werden sollen:
1.3.1 Alternative 1 - Verzicht auf einer Erweiterung der Salzhalle Rösnerstraße und Weiter-
betrieb des Vorratszwischenlagers Nottuln-Appelhülsen -
Hierbei wird auf eine Erweiterung der Kapazität der Salzhalle an der Rösnerstraße verzich-
tet und es werden zu den 2.000 Tonnen in der Salzhalle Rösnerstraße nochmals
1.600 Tonnen im Lager Nottuln-Appelhülsen gelagert. Hierfür fallen dann folgende Kosten
an:
Mietkosten für die Einlagerung von 1.600 Tonnen im Lager
Nottuln-Appelhülsen (Lagerfläche ca. 375 m²)
14.715,00 €
Handlingkosten 3.808,00 €
Transport von 1600 Tonnen Salz von Nottuln nach Müns-
ter
7.200,00 €
Summe 25.723,00 €
Wegfall Abschreibung und kalkulatorische Zinsen der Er-
weiterung der Salzhalle
-30.750,00 €
Ersparnis 5.027,00 €
1.3.2 Alternative 2 - Verzicht auf einer Erweiterung der Salzhalle Rösnerstraße und Anmie-
tung einer Notreserve beim Salzlieferanten der Abfallwirtschaftsbetriebe Münster
Der Salzlieferant den Abfallwirtschaftsbetrieben Münster hat angeboten, in einem Zwi-
schenlager in Duisburg für die Abfallwirtschaftsbetriebe Münster eine reservierte Menge
von mindestens 3.000 Tonnen anzumieten. Die Abfallwirtschaftsbetriebe Münster können
dann bei Bedarf Teilmengen aus der reservierten Menge abrufen. Die Abfallwirtschaftsbe-
triebe Münster sind dazu verpflichtet die eingelagerten 3.000 Tonnen innerhalb von drei
Jahren abzunehmen. Sollten die AWM dieses Angebot annehmen, entstehen folgende
Kosten:
Kauf von 3.000 Tonnen im Zwischenlager Duisburg 214.200,00 €
Einlagerungskosten für die genannten 3.000 Tonnen 53.550,00 €
Mietkosten pro Jahr 36.000,00 €
Summe 303.750,00 €
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Die Berechnung zeigt, dass weitere 3.000 Tonnen eingekauft werden müssten. Zudem be-
steht ein Abnahmezwang, der bei milden Wintern dazu führt, dass jede nicht abgenomme-
ne Tonne nochmals mit 65,45 €/t zu Buche schlägt.
Lässt man die Beschaffungskosten für das Salz außen vor, so übersteigt die Summe der
Einlagerungs- und Mietkosten immer noch die Kosten der o. g. Szenarien.
Negativ zu bewerten ist bei diesem Angebot die erhöhte Transportstrecke von rund 100 km,
da zu erwarten ist, dass im Bedarfsfall nicht nur Münster, sondern ggf. weite Teile von
NRW bezüglich der Straßentransportmöglichkeiten witterungsbedingt stark eingeschränkt
sein werden. Eine ortsnahe Versorgung ist daher zu bevorzugen.
1.4 Empfehlungen der Abfallwirtschaftsbetriebe Münster zur Streusalzbevorratung
Wie in der öffentlichen Berichtsvorlage 0066/2011 dargestellt, hätten die AWM im Winter
2009/2010 unter der Vorraussetzung, dass immer ausreichend Streusalz zur Verfügung
gestanden hätte, insgesamt 10.000 Tonnen gestreut Im Winter 2010/2011 hätte unter der
gleichen Voraussetzung der Bedarf bei 6.000 Tonnen gelegen. Hieraus resultiert ein Mit-
telwert von 8.000 Tonnen.
Hier stelle sich allerdings die Frage, ob es tatsächlich notwendig ist, die Vorratsmenge von
derzeit 1.600 Tonnen auf 8.000 Tonnen zu verfünffachen. In der gleichen Vorlage wurde in
der „Auswertung der Winterdiensteinsätze 1995 bis 2011“ dargestellt, dass der durch-
schnittliche Streusalzverbrauch pro Winter bei in den letzten 15 Jahren ca. 1.400 Tonnen
lag.
Aus den Erfahrungen der beiden letzten Winter und vor dem Hintergrund prognostizierter
zunehmender schneereicher Winter lässt sich feststellen, dass die bisher eingelagerte
Menge von 1.600 Tonnen nicht mehr ausreichend ist, da die Salzlieferanten ihren Nachlie-
ferungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen sind.
Die Abfallwirtschaftsbetriebe Münster haben daher zz. eine Menge von insgesamt rund
5.000 Tonnen in den Lagern Rösnerstraße und Nottuln-Appelhülsen eingelagert.
Für die Zukunft sollte eine Erweiterung der Salzhalle an der Rösnerstraße auf insgesamt
3.600 Tonnen vorgenommen werden. Mit Fertigstellung der Erweiterung der Salzhalle sollte
das Lager Nottuln-Appelhülsen aufgegeben werden. Aus den Erfahrungen des nächsten
Winters kann dann entschieden werden, ob eine dauerhafte Kapazität in Höhe von 3.600
Tonnen ausreichend ist oder ob ggf. noch ein kleineres zusätzliches Vorratszwischenlager -
idealerweise auf dem Münsteraner Stadtgebiet - betrieben wird.
2. Empfehlungen zur zukünftigen Bevorratung und Lagerung von abstumpfenden
Streumaterial
Hinsichtlich der zukünftigen Bevorratung abstumpfender Streumittel empfehlen die Abfall-
wirtschaftsbetriebe Münster (vgl. Berichtsvorlage 0066/2011), diese zukünftig bei der Fa.
Eurovia an der benachbarten Eulerstraße zu lagern. Hierzu soll eine Fläche von insgesamt
500 m² angemietet werden.
Die Vorteile der Kooperation mit der Fa. Eurovia:
• Bedingt durch die Auslagerung des Streugutlagers für abstumpfende Mittel zu der
Fa. Eurovia ist es möglich, in der vorhandenen Salzhalle der AWM weitere 400 Ton-
nen Salz zu lagern.
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• Aufgrund der räumlichen Nähe von Eurovia an der Eulerstraße zum bisherigen
Streugutlager an der Rösnerstraße können die Einsatzfahrzeuge dort direkt beladen
werden.
• Das eingesetzte Streumittel ist getrocknet und es können auch Materialmischungen
wie z.B. Splitt-Salz-Gemische in der Anlage der Eurovia hergestellt werden, um sich
optimal an die erforderlichen Streuerfordernisse anpassen zu können.
Die Mietkosten für die Anmietung der vorgesehenen 500 m² betragen 12.000,00 €/Jahr.
3. Empfehlungen zur Optimierung des Winterdienstes auf Radwegen
Wie die beiden letzten Winter gezeigt haben, besteht ein Handlungsfeld zur Optimierung des
Winterdienstes im Bereich des Winterdienstes auf Radwegen. Bedingt durch die hohen
Schneemengen verlängerten sich die Umlaufzeit en für das Räumen und Streuen der Radwe-
ge, so dass der Eindruck entstand, hier sei gar nicht oder nur unzureichend geräumt und ge-
streut worden. Die Streudatenaufzeichnungen belegen jedoch, dass die Radwege im Winter-
dienst regelmäßig bedient wurden.
Dennoch ist es angeraten, die Umlaufzeiten bei der Radwegeräumung durch eine Verkleine-
rung der einzelnen Bezirke zu verringern.
Die Abfallwirtschaftsbetriebe Münster empfehlen daher (vgl. Berichtsvorlage 0066/2011), die
Ausweisung von vier zusätzlichen Radwegebetreuungsplänen. Die hierfür notwendigen vier
Mitarbeiter sollen im Sommer in der Straßenreinigung eingesetzt werden. Hierbei stellen sich
die Kosten wie folgt dar:
Investitionsaufwand 340.000,00 €
Jahresabschreibungskosten 42.500,00 €
Kalkulatorische Zinsen 11.900,00 €
Zusätzliche jährliche Personalkosten 140.000,00 €
Hinsichtlich der Bewertung verschiedenster Winterdienstszenarien ist in der nachstehenden
Tabelle dargestellt, welche Folgekosten durch unterschiedlich ausgeprägte Winter entstehen.
Kosten pro Radweggerät und Einsatz 350,00 €
zusätzliche Kosten pro Einsatz
(bei Einsatz vier zusätzlicher Radwegebetreuungsgeräte) 1.400,00 €
bei durchschnittlich acht Einsätzen 11.200,00 €
(Durchschnitt der letzten 15 Jahre)
bei durchschnittlich dreißig Einsätzen 42.000,00 €
(Durchschnitt der letzten 2 Jahre)
4. Empfehlungen zur Optimierung des Winterdienstes bei der Fahrbahnräumung
Im Bereich der Fahrbahnbetreuung haben in den letzten beiden Wintern die hohen
Schneemengen Handlungsbedarf erkennen lassen. Während in den letzten 15 Jahren das
Equipment ausreichte, die Schneemassen zu räumen, zeigten die hohen Niederschlags-
mengen im letzten Winter, dass das verfügbare Equipment der AWM an seine Grenzen ge-
langt ist. Insbesondere die vierspurigen Straßen und die Kreuzungsbereiche der Ein- und
Ausfallstraßen müssen schneller geräumt werden, um ein Festfahren des Schnees mit an-
schließender Vereisung (welche durch die hohe Verkehrsfrequenz noch begünstigt wird) zu
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verhindern. Darüber hinaus können dann auch noch weitere neuralgische Punkte wie z. B.
Endhaltestellen des Busliniennetzes etc. bedient werden.
Wie bereits in der öffentlichen Berichtsvorlage 0066/2011 erwähnt, empfehlen die Abfall-
wirtschaftsbetriebe Münster die Nachrüstung vorhandener AWM-Containerfahrzeuge mit
Räumschildern und Streuaufsätzen. Folgende Kosten sind hier zu erwarten:
Investitionsaufwand 180.000,00 €
Jahresabschreibungskosten 22.500,00 €
Kalkulatorische Zinsen 6.300,00 €
Bezüglich der Bewertung verschiedenster Winterdienstszenarien ist in der nachstehenden
Tabelle dargestellt, welche Folgekosten durch unterschiedlich ausgeprägte Winter entste-
hen.
Kosten pro Einsatzfahrzeug und Einsatz 350,00 €
zusätzliche Kosten pro Einsatz
(bei Einsatz drei zusätzlicher Einsatzfahrzeuge) 3.000,00 €
bei durchschnittlich zwei Einsätzen 6.000,00 €
(Durchschnitt der letzten 15 Jahre)
bei durchschnittlich 17 Einsätzen 51.000,00 €
(Durchschnitt der letzten 2 Jahre)
5. Empfehlungen zur Optimierung des Winterdienstes im Gehwegbereich
Im vergangenen Winter wurde vielfach Kritik an der Räumung der Gehwege geäußert. Alle
nicht geräumten Gehwege wurden der Stadt Münster angelastet, obwohl viele Grund-
stückseigentümer ihrer Räum- und Streupflicht nicht nachgekommen sind. Letztlich haben
aber auch die hohen Schneemengen insbesondere des letzten Winters gezeigt, dass eine
Verstärkung der Winterdienstgerätschaften im Bereich des Gehwegwinterdienstes notwen-
dig ist, um einen optimalen Winterdienst vor städtischen Grundstücken sicher zu stellen. Da
die städtischen Ämter insgesamt 19 Gehwegbezir ke selber betreuen (der Winterdienst der
anderen 24 Gehwegbezirke ist an Privatunternehm en vergeben) empfehlen die Abfallwirt-
schaftsbetriebe Münster, die genannten 19 Gehwegwinterdienstbezirke zusätzlich mit
handgeführten, motorbetriebenen Räumgeräten auszustatten. Ferner wird vorgeschlagen
für das Amt für Grünflächen und Naturschutz ein zusätzliches Räumschild für einen vor-
handenen Schlepper zu beschaffen. Hieraus ergeben sich folgende Kosten:
Investitionsaufwand 19 handgeführte, motorbetriebene Räum-
geräte 76.000,00 €
Investitionsaufwand zusätzliches Räumschild 9.000,00 €
Summe Investitionskosten 85.000,00 €
Jahresabschreibungskosten 10.625,00 €
Kalkulatorische Zinsen 2.975,00 €
An Hand der Durchschnittswerte der letzen Winter lassen sich nachstehend aufgeführte
Folgekosten darstellen:
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Kosten pro Räumgerät und Einsatz 50,00 €
zusätzliche Kosten pro Einsatz
(bei Einsatz 19 zusätzlicher Räumgeräte) 950,00 €
bei durchschnittlich sechs Einsätzen 5.700,00 €
(Durchschnitt der letzten 15 Jahre)
bei durchschnittlich 23 Einsätzen 21.850,00 €
(Durchschnitt der letzten 2 Jahre)
Bei den unter 1. bis 5. beschriebenen Maßnahmen handelt es sich um Maßnahmen, die die AWM
zur Optimierung des rechtlich notwendigen Winterdienstes vorschlagen.
Dem Rat der Stadt Münster obliegt es, weitere freiwillige
Winterdienstmaßnahmen zu beschließen.
In der öffentlichen Berichtsvorlage 0066/2011 wurden diesbezüglich noch zwei weitere Vorschläge
zur Winterdienstoptimierung unterbreitet:
Ö die Räumung von (hauptstraßenverbindenden) Nebenstraßen
Ö die vollständige Innenstadträumung (Domplatz und Fußgängerzone) und die Räumung der
Kreuzungsbereiche der Haupteinfallstraßen.
Beide Maßnahmen gehen über den rechtlich notwendigen Winterdienst hinaus, stellen unzweifel-
haft eine freiwillige Winterdienstleistung der Stadt Münster dar und müssen als solche auch in der
Öffentlichkeit kommuniziert werden, da diese rein zeitlich betrachtet auch erst nach Erledigung
aller pflichtigen Räum- und Streuleistungen der Stadt Münster realisiert werden können.
Im Einzelnen sollen hier die genannten Maßnahmen nochmals finanziell bewertet werden:
6. Freiwilliger Winterdienst auf Nebenstraßen (siehe beigefügten Plan sowie beigefügte
Straßenliste in der Anlage)
Für die Winterdienstbetreuung von Nebenstraßen (hierunter fallen nicht reine Wohn- und
Anliegerstraßen) ist nach Einschätzung der AWM die Beschaffung von fünf Schmalspur-
fahrzeugen nebst Winterdienstausrüstung erforderlich. Sollte diesem Vorschlag gefolgt
werden, werden zeitlich befristete Aushilfsfahrer für diese Fahrzeuge eingesetzt. Die Kos-
ten für zusätzliche, freiwillige Räumung der Nebenstraßen stellen sich dann wie folgt dar:
Investitionsaufwand für fünf Schmalspurfahrzeuge nebst Win-
terdienstausrüstung 600.000,00 €
Jahresabschreibungskosten 75.000,00 €
Kalkulatorische Zinsen 21.000,00 €
Zusätzliche witterungsbedingte bzw. einsatzabhängige Kosten:
Kosten pro Einsatzfahrzeug und Einsatz 750,00 €
zusätzliche Kosten pro Einsatz
(bei Einsatz fünf zusätzlicher Einsatzfahrzeuge) 3.750,00 €
bei durchschnittlich zwei Einsätzen 7.500,00 €
(Durchschnitt der letzten 15 Jahre)
bei durchschnittlich 17 Einsätzen 63.750,00 €
(Durchschnitt der letzten 2 Jahre)
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Wie aus den vorliegenden Kosten zu erkennen ist, wird für eine freiwillige Leistung ein ho-
her Investitionsaufwand getätigt, welcher nur eine - bei Betrachtung der möglichen Einsatz-
szenarien (Durchschnitt der letzten 15 Jahre) - geringe Anzahl an Einsätzen nach sich
zieht.
Die Abfallwirtschaftsbetriebe Münster empfehl en daher, diese freiwillige Winterdienstleis-
tung nicht umzusetzen.
Alternativ schlagen die AWM vor, ein Schmalspurfahrzeug einzusetzen, das die Hauptstra-
ßen verbindenden Nebenstraßen (mit erhöhter Erschließungsfunktion) im Winterdienst be-
dient (siehe beigefügten Plan sowie beigefügte Straßenliste in der Anlage).
Mit diesem Vorschlag entstehen folgende Kosten:
Investitionsaufwand für ein Schmalspurfahrzeug nebst Winter-
dienstausrüstung 120.000,00 €
Jahresabschreibungskosten 15.000,00 €
Kalkulatorische Zinsen 4.200,00 €
An Hand der Einsatzszenarien ergeben sich folgende Kosten:
Kosten pro Einsatzfahrzeug und Einsatz 750,00 €
bei durchschnittlich zwei Einsätzen 1.500,00 €
(Durchschnitt der letzten 15 Jahre)
bei durchschnittlich 17 Einsätzen 12.750,00 €
(Durchschnitt der letzten 2 Jahre)
Angesichts der hohen finanziellen Belastungen des städtischen Haushalts sehen die AWM
die Umsetzung dieser Maßnahme gleichwohl sehr (aufgaben-) kritisch.
7. Freiwilliger Winterdienst Räumung des Innenstadtbereiches sowie der Kreuzungsbe-
reiche der Haupteinfallstraßen.
Im vergangenen Winter wurde erstmals nach über 30 Jahren Schnee im Innenstadtbereich
geräumt und abgefahren. Hinzu kam die freiwillige Räumung der Kreuzungsbereiche der
Haupteinfallstraßen. Insbesondere die Innenstadträumung hat zu vielen Diskussionen in-
nerhalb der Bevölkerung geführt. Auf der einen Seite wurde dies durch die Bürgerschaft
und die Kaufmannschaft befürwortet, auf der anderen Seite wurden hier natürlich Begehr-
lichkeiten in anderen Stadtteilen geweckt, die mit dem Hinweis „Gleiches Recht für Alle“
auch solche Maßnahmen für ihren Stadtbezirk forderten. Ergänzend kommt hinzu, dass
durch die Innenstadträumung auch Winterdienstpflichten erledigt wurden, für die die
Grundstückseigentümer verantwortlich sind. Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass
diese freiwillige Winterdienstleistung sic herlich eine bürgerfreundliche Wirkung erzielt hat,
rechtlich aber nicht unbedenklich ist.
Die Erfahrungen des letzten Winters haben gezeigt, dass die AWM kurzfristig in der Lage
sind, eine entsprechende Innenstadträumung sowie eine Räumung der Kreuzungsbereiche
der Haupteinfallstraßen zu organisieren. Dementsprechend empfehlen die AWM situations-
bezogen eventuelle Räumungen anzustoßen. Hierzu könnte der eingerichtete Stab für au-
ßergewöhnliche Wetterlagen dann entsprechend das Startsignal geben.
V/0210/2011
- 11 -
Diese Vorgehensweise bietet den Vorteil, dass keine Bereitschaftskosten an Firmen ge-
zahlt werden, die ggf. gar nicht oder nur äußerst selten (betrachtet man die letzten Jahre)
zum Einsatz kommen.
Die Abrechnung der Einsätze könnte wie im vergangenen Winter über Stundensätze erfol-
gen.
Die Kosten einer Räumung der Innenstadt sind mit ca. 20.000,00 € anzusetzen. Hinzu
kommen die Kosten der Räumung Kreuzungsbereiche der Haupteinfallstraßen mit ca.
40.000,00 €, so dass pro Räumaktion ca. 60.000,00 € zu kalkulieren sind. Hinzu kommen
ggf. die Kosten der freiwilligen Räumung der städtischen Parkplätze in Höhe von ca.
30.000,00 €
Angesichts der Freiwilligkeit der Leistung und der städtischen Haushaltslage empfehlen die
AWM, die Innenstadträumung nicht planmäßig zu verankern, sondern situationsbezogen zu
reagieren. Entsprechend findet sich die freiwillige Räumung der Innenstadt sowie der Kreu-
zungsbereiche an den Haupteinfallstraßen nicht in den o. g. Beschlusspunkten.
8. Ergänzende Maßnahmen
Aufgrund der guten Erfahrungen des vergangenen Winters mit dem ehrenamtlichen Enga-
gement der örtlichen Landwirte, welche auf der Basis erweiterter Räumpläne der AWM an
drei Tagen in den Ortsteilen in Nebenstraßen Schnee geräumt und abgefahren haben, sol-
len die Landwirte im Bedarfsfall, d.h. bei Witterungslagen mit sehr großen Schneemengen,
auf freiwilliger Basis, aber unter kommunal em Versicherungsschutz, wiederum über den
Landwirtschaftlichen Kreisverband Münster
und die Kreislandwirt bzw. den stellvertretenden
Kreislandwirt von den AWM zu Räumeinsätzen koordiniert werden.
In diesem Fall ist für die eingesetzten Maschinen und Geräte sowie das Einsatzpersonal
eine aufwandsbezogene Kostenerstattung z. B. auf der Basis der „Erfahrungssätze für
überbetriebliche Maschinenarbeiten“ der Landwirtschaftskammer NRW (s. Anlage 7) zu
prüfen bzw. zu vereinbaren.
9. Finanzierung des kommunalen Winterdienstes
Nach dem Urteil des OVG Münster im Juli 2003 zur Unzulässigkeit der Finanzierung des
kommunalen Winterdienstes über die Straßenreinigungsgebühren hat die Stadt Münster ab
dem Jahr 2004 die Finanzierung des Winterdienstes über den allgemeinen Haushalt der
Stadt sichergestellt.
Angesichts der potenziellen hohen Kosten des Winterdienstes bei sehr strengen Winterbe-
dingungen war die Finanzierung erneut zu prüfen.
• Eine Gebührenerhebung ist grundsätzlich rechtlich nicht unproblematisch, da einer-
seits die Stadt Münster ihren originären Pflichten als Winterdienstpflichtiger prioritär
nachkommen muss, andererseits der Gebührenzahler in den weniger verkehrswich-
tigen Straßen einen gebührenrechtlichen Anspruch auf Leistungserbringung hätte.
Das würde in extremen Witterungslagen, wie sie in diesem Winter aufgetreten sind,
zu einem organisatorisch und praktisch nicht auflösbaren Konflikt führen.
• In der Praxis tritt aufgrund der Vorgaben des Kommunalabgabengesetzes eine
überproportionale Belastung der Anlieger an Hauptverkehrsstraßen/Buslinien auf
und die Inanspruchnahme von Anliegern in reinen Wohnstraßenbereichen (deren
Anwohner gleichwohl geräumte/gestreute Straßen benutzen) ist nicht gegeben.
V/0210/2011
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• Eine Winterdienstgebühr ist aufgrund der witterungsbedingt stark schwankenden
Aufwendungen sowohl jährlich starken Steigerungen als auch starken Senkungen
der Gebührensätze unterworfen.
• Im Übrigen ist angesichts der durchschnittlichen Gesamtaufwendungen für den Win-
terdienst der Verwaltungsaufwand für eine Gebührenerhebung überproportional
hoch.
Daher schlagen die AWM vor, den Winterdienst bis auf Weiteres auch in Zukunft aus dem
allgemeinen Haushalt zu finanzieren.
Perspektivisch ist zu prüfen, ob und inwieweit eine Finanzierung über die Grundsteuer in
Erwägung zu ziehen wäre.
Aktuell sei zur Information erwähnt, dass der Ausschuss für Umwelt, Ordnung, Sicherheit
und Verkehr der Stadt Bochum am 14. April 2011 einstimmig die Einführung einer separa-
ten Winterdienstgebühr abgelehnt hat, da es ungerecht und unsozial wäre, die Kosten der
Winterwartung auf die Hauseigentümer zu übertragen.
I. Stellungnahme der Verwaltung zum Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL
an den Rat der Stadt Münster „Münster bleibt mobil - auch bei Schnee –“ vom
24.03.2011 (A-R/0023/2011)
Der o. g. Antrag der Fraktion Bündnis90/Die Grünen/GAL wurde in der Ratssitzung am
06.04.2011 an den Werksausschuss der Abfallwirtschaftsbetriebe Münster zur weiteren
Bearbeitung verwiesen. Da neben den Abfallwirtschaftsbetrieben Münster auch noch ande-
re städtische Ämter beteiligt werden müssen, ist eine Stellungnahme zum o.g. Antrag im
Rahmen dieser Vorlage zeitlich nicht mehr möglich. Zudem korrespondieren Punkte des
Antrags mit der aktuellen Vorlage.
Daher wird die Verwaltung diesen Antrag - auch vor dem Hintergrund der mit dieser Vorla-
ge getroffenen Ratsbeschlüsse - in der nachfolgenden Sitzung beantworten.
II. Stellungnahme der Verwaltung zur Anregung der Kommunalen Seniorenvertretung
an den Rat der Stadt Münster „Mobilität von Senioren im Winter – auch bei extremer
Witterung sicherstellen-„ vom 18.03.2011 (A-KS/0001/2011)
Die o. g. Anregung der Kommunalen Seniorenvertretung wurde in der Ratssitzung am
06.04.2011 an den Werksausschuss der Abfallwirtschaftsbetriebe Münster zur weiteren
Bearbeitung verwiesen. Die Kommunale Seniorenvertretung hat beantragt, dass der Rat
der Stadt Münster folgende Punkte beschließen möge:
1. Die Verwaltung wird beauftragt, bei künftigen heftigen Wintereinbrüchen sicher zu
stellen, dass
a) die Bushaltestellen auch im Außenbereich weiterhin barrierefrei (d. h. auch
mit Rollator, Rollstuhl oder Kinderwagen) zu erreichen sind und auch der
Ein- und Ausstieg in den Bus ohne Barrieren möglich ist. Sollte dies nur mit
einer Erhöhung der Kosten einhergehen, mögen diese dargelegt werden,
V/0210/2011
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b) Behindertenparkplätze auf städtischen Flächen in die Standardräumung mit
aufgenommen werden.
2. Die Verwaltung wird gebeten, einen Bericht vorzulegen, der Stellung nimmt zu den
eingegangenen Beschwerden zur Räumpflicht, wenn möglich differenziert nach Art
der Beschwerden sowie Alter des Beschwerdeführers. Der Bericht soll auch bein-
halten, wie mit den Beschwerden umgegangen wurde.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, eine Liste zu erstellen, auf die Firmen, gemeinnüt-
zige Organisationen etc. aufgeführt werden, die einen Räum-/Streudienst für Privat-
personen anbieten.
Hiermit nehmen die Abfallwirtschaftsbetriebe Münster zu den einzelnen Punkten Stellung.
Punkt 1. a) Bushaltestellen im Außenbereich
Bezüglich der Bushaltestellen im Außenbereich gibt es keine rechtliche Verpflichtung diese
zu räumen und zu streuen. Im Rechtskommentar „Straßenreinigung und Winterdienst in der
kommunalen Praxis“ (Autor Manfred Wichmann) findet sich hierzu folgende Aussage: "Rei-
nigungen an Haltestellen außerhalb geschlossener Ortslagen überforderten Kommunen
unzumutbar und werden von der Rechtsprechung nicht verlangt. Selbst der Schutz von
Busbenutzern gebietet sie nicht. Eine Aufstell- bzw. Ein- oder Ausstiegsfläche freizuhalten,
brächte keinen Sicherheitsgewinn. Die Fußgänger müssen nach dem Verlassen oder vor
dem Erreichen dieser gereinigten Fläche mangels geräumter oder gestreuter Wege ohne-
hin selbst dafür sorgen, sich gefahrlos fortzubewegen.“
Dementsprechend empfehlen die Abfallwirtschaftsbetriebe Münster, die Bushaltestellen im
Außenbereich nicht im Winterdienst zu bedienen. Da die Kommunale Seniorenvertretung
um eine Darstellung der Mehrkosten im Falle einer Bedienung der Bushaltestellen im Au-
ßenbereich gebeten hat, werden diese hier dargestellt:
Bushaltestellen im Außenbereich 336
Im Winterdienst zu betreuende Quadratmeter pro Bushaltestel-
le 25 m²
Quadratmeter bei insgesamt 336 Bushaltestellen 8.400 m²
Bereitschaftskosten hierfür 14.200,00 €
Kosten pro Räumung pro Einsatz 4.000,00 €
bei durchschnittlich sechs Einsätzen 24.000,00 €
(Durchschnitt der letzten 15 Jahre)
bei durchschnittlich 23 Einsätzen 92.000,00 €
(Durchschnitt der letzten 2 Jahre)
Punkt 1. b) Behindertenparkplätze
Gemäß dem o.g. Rechtskommentar sind Behindertenparkplätze in den Winterdienst aufzu-
nehmen. Zudem ist der Zugang zur nächsterreichbaren öffentlichen Verkehrsfläche zu
räumen. Davon ausgehend, dass ein Behindertenparkplatz ca. 15 m² umfasst und zusätz-
lich ca. 5 m² zur nächsterreichbaren öffentlichen Verkehrsfläche zu räumen sind ergibt sich
folgende Kostensituation.
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V/0210/2011
Behindertenparkplätze in Münster 280
Im Winterdienst zu betreuende Quadratmeter pro Behinder-
tenparkplatz einschließlich Zuwegung zur nächsterreichbaren
öffentlichen Verkehrsfläche 20 m²
Quadratmeter bei insgesamt 280 Behindertenparkplätze 5.600 m²
Bereitschaftskosten hierfür 9.500,00 €
Kosten pro Räumung pro Einsatz 2.700,00 €
bei durchschnittlich sechs Einsätzen 16.200,00 €
(Durchschnitt der letzten 15 Jahre)
bei durchschnittlich 23 Einsätzen 62.100,00 €
(Durchschnitt der letzten 2 Jahre)
Punkt 2. Beschwerden über die Räumpflicht
Im Zeitraum 01.12.2010 bis 10.01.2011 sind insgesamt ca. 1.000 Anrufe hinsichtlich des
Winterdienstes bei den AWM eingegangen. Hinzu kamen ca. 200 Schreiben zum Thema
Winterdienst. Bei der Erfassung der Kontakte wurde diese lediglich dem Bereich Winter-
dienst zugeordnet. Eine Erfassung des Alters der/des Anruferin/Anrufers erfolgte nicht.
Die Kunden wurden über die die rechtliche Situation im Winterdienst aufgeklärt. Es wurde
das Ordnungsamt zur Kontrolle der Räumpflicht eingeschaltet und in Fällen in denen Be-
hinderte betroffen waren, wurden zusätzliche Räum- und Streumaßnahmen durchgeführt.
Punkt 3. Liste der Firmen, gemeinnützige Organisationen etc. die einen Räum-/Streudienst
für Privatpersonen anbieten
Aus Gründen des Wettbewerbs kann die Verwaltung diese Liste nicht erstellen. Viele
Hausmeisterdienste aber auch Gartenbaubetriebe, Deckdeckerfirmen usw. leisten Winter-
dienst. Die Verwaltung empfiehlt hier in den einschlägigen Branchenverzeichnissen (z.B.
gelbe Seiten) zu suchen.
I. V.
gez.
Bickeböller
Stadtkämmerin
Anlage 1: Liste der freiwillig zu räumenden zusätzlichen Nebenstraßen (Einsatz von fünf zu-
sätzlichen Schmalspurfahrzeugen)
Anlage 2: Kartenausdruck der freiwillig zu räumenden zusätzlichen Nebenstraßen (Einsatz
von fünf zusätzlichen Schmalspurfahrzeugen)
Anlage 3: Liste der freiwillig zu räumenden zusätzlichen verbindenden Nebenstraßen (Einsatz
von einem zusätzlichen Schmalspurfahrzeug)
Anlage 4: Kartenausdruck der freiwillig zu räumenden zusätzlichen verbindenden Nebenstra-
ßen (Einsatz von einem zusätzlichen Schmalspurfahrzeug)
Anlage 5: Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Verkehr in Deutschland im Winter 2010/11 Erste Analysen, Schlussfolgerungen und
Konsequenzen
Anlage 6: GALK - Arbeitskreis Stadtbäume
Anlage 7: Landwirtschaftskammer NRW
Erfahrungssätze für überbetriebliche Maschinenarbeiten
Straße von Str bis Str
Adlerhorst Mondstraße Falkenhorst
Adolf-Wentrup-Weg Rubensstraße Tulpenweg
Ahausweg Borghorstweg Rüschhausweg
Albachtener Straße Lindenallee Blomenkamp
Albertsheide An der Alten Kirche Burgwall
Alerdinckstraße Greta-Bünichmann-Straße Prozessionswe g
Alfred-Krupp-Weg Dahlweg Friedrich-Ebert-Straße
Alhardstraße Von-Schonebeck-Ring Hermann-Hesse-Straße
Alkuinstraße Hubertistraße Bennostraße
Althoffstraße Inselbogen Sentmaringer Weg
Am Blütenhain Am Blütenhain Steinkuhle
Am Breilbusch Gescherweg Horstmarer Landweg
Am Hagen Hohe Geest Beethovenstraße
Am Haselhof Am Kämpken Am Kämpken
Am Hornbach Dorbaumstraße An den Eichen
Am Hörsterfriedhof Piusallee Bohlweg
Am Kalthof Alexander-Hammer-Weg Am Wall
Am Kämpken Am Haselhof Osthofstraße
Am Kanonengraben Weseler Straße Lud geriplatz
Am Krug Prinz-Eugen-Straße Geiststraße
Am Lindenkamp Am Lindenkamp Osthofstraße
Am Mittelhafen Am Mittelhafen Bernhard-Ernst-Straße
Am Pastorenbusch Am Waterbrei Flamenstraße
Am Roggenkamp Bockhorststraße Bockhorststraße
Am Rüschhaus Stefan-Zweig-Straße Isolde-Kurz-Straße
Am Tinnenbusch Am Blütenhain Sendener Stiege
Am Waldfriedhof Zum Hiltruper See Adolf-Wentrup-Weg
Am Wall Am Waterbrei Am Kalthof
Am Wasserturm Steveninkstraße Turmstraße
Am Waterbrei Am Pastorenbusch Am Wall
Amselweg Altehof Starweg
An den Bleichen Hoppendamm Körnerstraße
An den Eichen In der Stroth Am Hornbach
An den Mühlen Hoppendamm Körnerstraße
An der Alten Kirche Meesenstiege Friedhofstraße
An der Kleimannbrücke Schifffahrter Damm Königsberger Straße
An der Konradkirche Sperberweg Falkenhorst
Angelsachsenweg Heeremansweg Albersloher Weg
Annenstraße Kronprinzenstraße Friedrich-Ebert-Straße
Antoniuskirchplatz Weseler Straße Hermannstraße
Antoniusstraße Geiststraße Hermannstraße
Arnheimweg Gievenbecker Reihe Enschedeweg
Arnikaweg Im Sonnentau Auf der Woort
Auf dem Dorn Tilbecker Straße Alter Gemeindeplatz
Auf dem Draun Sentruper Straße Theresien grund
Auf der Breie Lange Kuhle Zum Häpper
Auf der Horst Stolbergstraße Bohlweg
Augustastraße Hammer Straße Friedrich-Ebert-Straße
August-Schepers-Straße Lütkenbecker Weg Wolbecker Straße
Averkampstraße Scharnhorststraße Bismarckallee
Bäckergasse Hindenburgplatz Krummer Timpen
Beethovenstraße Hülsebrockstraße Am Hagen
Bennostraße Alkuinstraße Liboristraße
Liste der freiwillig zu räumenden zusätzlichen Nebenstraßen
(Einsatz von fünf zusätzlichen Schmalspurfahrzeug)
Seite 1 von 8
Straße von Str bis Str
Bernhard-Ernst-Straße Hafenplatz Albersloher Weg
Bernhardstraße Hammer Straße Junkerstraße
Bernsmeyerstiege Manfred-von-Richthofen-Straße Hohenzollernrin g
Besselweg Enschedeweg Besselweg
Birkenheide Homannstraße Heidestraße
Birkenweg Pleistermühlenweg Mondstraße
Blumenstraße Körnerstraße Weseler Straße
Böddingheideweg Gremmendorfer Weg Zeisigweg
Bodelschwinghstraße Unckelstraße An der Christuskirche
Boelckeweg bis einschl. Hs Nr. 3 Lindberghweg
Bonifatiusweg Heeremansweg Münnichweg
Borkenfeld Mergelberg Dieckmannstraße
Borkstraße Geringhoffstraße Borkstraße
Borkumweg Bröderichweg Wangeroogeweg
Braunsbergstraße Kopernikusweg Maikottenweg
Breite Gasse Aegidiistraße Krumme Straße
Breslauer Straße Coerheide Gleiwitzer Straße
Breul Am Kreuztor Neubrückentor
Brunnenplatz Brunnenweg Hoher Hainweg
Brunnenstraße Scharnhorststraße Weseler Straße
Brunnenweg Brunnenweg Brunnenplatz
Buddenstraße Kreuzstraße Ber gstraße
Buldernweg Buldernweg Kappenberger Damm
Bünkamp Middelfeld Sandbrin k
Burchardstraße Kaiser-Wilhelm-Ring Egbertstraße
Burgstraße Geiststraße Hammer Straße
Burgwall Meesenstiege Westfalenstraße
Buschstraße Zum Erlenbusch Birkenheide
Caldeloerweg Langestraße Amelsbürener Straße
Carossastraße Paul-Gerhardt-Straße Dorffeldstraße
Clara-Ratzka-Weg
Coerdeplatz Kanalstraße Coerdestraße
Coerdestraße Coerdeplatz Kettelerstraße
Coesfeldweg Arnheimweg Hollandtstraße
Dahlweg Königsweg Friedrich-Ebert-Straße
Daimlerweg Mersmannsstiege Daimlerweg
Damaschkeweg Wolbecker Straße Manfred-von-Richthofen-Straße
Dechaneistraße Mauritz-Lindenweg Warendorfer Straße
Deermannstraße Auf der Woort Davertstraße
Deipenfohr Niedenstiege Hollandtstraße
Delpstraße Bonhoefferstraße Von-Witzleben-Straße
Derkskamp Im Sonnentau Auf der Woort
Diesterwegstraße Pestalozzistraße Meinertzstraße
Dirk-von-Merveldt-Straße Meinhövelstraße Münsterstraße
Dodostraße Warendorfer Straße Erphostraße
Domplatz Michaelisplatz Horsteber g
Donders-Ring Geiststraße Goebenstraße
Dorpatweg Koburger Weg Grevener Straße
Dortmunder Straße Hafenweg Sophienstraße
Drei Eichen Dorbaumstraße Avendruper Straße
Dreizehnerstraße Grevener Straße Gasselstie ge
Drolshagenweg Rikeweg Lindberghweg
Drostenhofstraße Am Steintor Herrenstraße
Duddeyheide Untietheide Untietheide
Düesbergweg Sternbusch Werlandstraße
Edelbach Hoher Heckenweg Samlandufer
Egbertstraße Burchardstraße Warendorfer Straße
Seite 2 von 8
Straße von Str bis Str
Eichhornweg Holtmannsweg Marderweg
Eimermacherweg Eimermacherweg Langebusch
Eimermacherweg Fernholzstraße Idenbrockweg
Elbinger Straße Schneidemühler Straße Köni gsberger Straße
Elsässer Straße Saarbrücker Straße Metzer Straße
Eltropweg Hegerskamp Schmittingheide
Emsstraße Warendorfer Straße Weserstraße
Erphostraße Dodostraße Kirchstraße
Eschstraße Münsterstraße bis Ausbauende (Friedhof)
Eugen-Müller-Straße Andreas-Hofer-Straße Propsteistraße
Eulerstraße Loddenheide Eulerstraße
Eupener Weg Niels-Stensen-Straße Malmedyweg
Falkenhorst An der Konradkirche Adlerhorst
Feldstiege Feldstiege von Hs Nr. 46
Feldstiegenkamp Brüningheide Pestalozzistraße
Fernholzstraße Idenbrockweg Eimermacherweg
Finkenstraße Studtstraße Melchersstraße
Flamenstraße Kirmstraße Alexander-Hammer-Weg
Fliederweg Neuheim Im Drostebusch
Fliednerstraße Roxeler Straße Schreiberstraße
Föhrenweg Osttor Im Hain
Frauenburgstraße Maikottenweg Kopernikusweg
Friedensstraße Sternstraße Rudolfstraße
Friedrich-Ebert-Straße Friedrich-Ebert-Straße Bahnhofstraße
Friedrich-Wilhelm-Weber-Straße Friedrich-Wilhelm-Weber-Straße Wienbur gstraße
Fuchsweg Wieselweg Coerheide
Gallenkamp Manfred-von-Richthofen-Straße Lohauswe g
Gartenstiege Alexander-Hammer-Weg Sebastianstraße
Gasselstiege Rigaweg Wilkinghege
Gasselstiege Idenbrockweg bis einschl. Hs Nr. 462
Geister Landweg Siemensstraße Geister Landweg
Geistkamp Hohe Geest Im Dahl
Gerhart-Hauptmann-Straße Mondstraße Haus-Kleve-We g
Gerstkamp Brunnenweg Kriegerweg
Gescherweg Enschedeweg Legdenweg
Gievenbecker Reihe Roxeler Straße Arnheimweg
Gigasstraße Mazzottistraße Mazzottistraße
Gildenstraße Handorfer Straße bis vor Hs Nr. 38
Gleiwitzer Straße Coerheide bis einschl. Hs Nr. 85
Goebenstraße Geiststraße Bernhardstraße
Goldbrink Silberbrink In der Brinke
Goldstraße Hörsterplatz Piusallee
Gorenkamp Gorenkamp bis einschl. Hs Nr. 22
Görlitzer Straße Kemperweg Königsberger Straße
Görresstraße Kellermannstraße Friesenrin g
Graelstraße Theißingstraße Hafenstraße
Grawertstraße Markweg Sibeliusstraße
Gremmendorfer Weg Angelmodder Weg Böddingheideweg
Gronauweg Bentheimweg Gronauweg
Große Helkamp Kapellenstraße Schelmenstie ge
Große Wiese Große Wiese Große Wiese
Grotemeyerstraße Idenbrockweg Eimermacherweg
Grüne Gasse Aegidiistraße Krumme Straße
Gustav-Freytag-Straße Isolde-Kurz-Straße Hermann-Hesse-Straße
Gustav-Tweer-Weg Paul-Engelhard-Weg Gremmendorfer Weg
Gut Insel Gut Insel Habichtshöhe
Habichtshöhe Saarbrücker Straße Heimstättenwe g
Seite 3 von 8
Straße von Str bis Str
Hafengrenzweg Albersloher Weg Am Mittelhafen
Hafenstraße Graelstraße Hafenstraße
Hafenweg Albersloher Weg Dortmunder Straße
Hamburger Straße Dortmunder Straße Bremer Straße
Hamburger Straße Bremer Platz Berliner Platz
Haus Uhlenkotten
Haus-Kleve-Weg Ahornallee Mondstraße
Heckenweg Ringstraße Im Hain
Heeremansweg Bonifatiusweg Münnichweg
Hegerskamp Schmittingheide Wolbecker Straße
Heidestraße Albersloher Weg Birkenheide
Heidköttersweg Heidköttersweg Heidegrund
Heimstättenweg Habichtshöhe Weißenburgstraße
Heinrich-von-Kleist-Straße Immanuel-Kant-Straße Hermann-Hesse-Straße
Heisstraße Sophienstraße Rudolfstraße
Heriburgstraße Dorbaumstraße Kirsch garten
Hermannstraße Burgstraße Marks-Haindorf-Stiege
Herrenstraße Münsterstraße Drostenhofstraße
Hochstraße Donders-Ring Hammer Straße
Hoffmann-von-Fallersleben-Weg Amelsbürener Straße Theodor-Storm-Straße
Hollandtstraße Deipenfohr Coesfeldweg
Hollenbeckerstraße Rosenplatz Münzstraße
Holzschuhmacherweg Stellmacherweg Tilbecker Straße
Homannstraße Höftestraße Angelmodder Weg
Hoppendamm Teichstraße Scharnhorststraße
Horsteberg Bogenstraße Domplatz
Hörsterplatz Bohlweg Goldstraße
Huberstraße Delpstraße Mecklenbecker Straße
Hubertistraße Schillerstraße Taubenstraße
Hummelbrink Westfalenstraße Hohe Geest
Hünenburg Albertsheide Meesenstiege
Im Dahl Hohe Geest Geistkamp
Im Derdel Am Rohrbusch Dingbängerweg
Im Drostebusch Fliederweg Mondstraße
Im Hagenfeld Hoher Heckenweg Rumphorstweg
Im Hain Föhrenweg Ringstraße
Im Mühlenfeld Gropiusstraße Wiedaustraße
Im Sonnentau Derkskamp Am Tengen
Immanuel-Kant-Straße Gustav-Freytag-Straße Heinrich-von-Kleist-Straße
Immenkamp Klinkkampweg Osttor
In der Brinke Goldbrink Lerschmehr
In der Stroth Nieland An den Eichen
In der Weede Am Haselhof Am Haselhof
Industrieweg Dahlweg Robert-Bosch-Straße
Jägerstraße Hammer Straße Südstraße
Janningsweg Rektoratsweg Grevener Straße
Josefstraße Hermannstraße Hammer Straße
Josef-Suwelack-Weg Albersloher Weg Paul-Engelhard-Weg
Jüdefelderstraße Frauenstraße Münzstraße
Jungfer-Willemin-Stiege Schützenstraße Grüne Gasse
Kanalpromenade Osttor Vahlbusch
Kapellenstraße Große Helkamp Roxeler Straße
Kardinalstraße Unckelstraße Hülsebrockstraße
Karlstraße Piusallee Bohlwe g
Katthagen Überwasserstraße Frauenstraße
Kemperweg Kiesekampweg Königsberger Straße
Kerkheideweg Weseler Straße Ossenkampstiege
Seite 4 von 8
Straße von Str bis Str
Kettelerstraße Coerdestraße Kanalstraße
Kiesekampweg Kemperweg Coerheide
Killingstraße Brüningheide Brüningheide
Kinderhaus Pastorsesch Grevener Straße
Kinderhauser Straße Friesenring Sandfortskamp
Kinderhauser Straße Kanonierplatz Friesenrin g
Kirchstraße Warendorfer Straße Dieckstraße
Kirschgarten Heriburgstraße Hobbeltstraße
Klausenerstraße Bonhoefferstraße Huberstraße
Klinkkampweg Rohrkampstraße Immenkamp
Klosterstraße Königsstraße Salzstraße
Koburger Weg York-Ring Dorpatweg
Kolmarstraße Saarbrücker Straße Ronneber gweg
Kolpingstraße Gartenstraße Alsenstraße
Könemannstraße Pienersallee Dorffeldstraße
Königsweg Hammer Straße Dahlweg
Kopernikusweg Braunsbergstraße Frauenburgstraße
Korduanenstraße Bült Sonnenstraße
Körnerstraße An den Mühlen Scharnhorststraße
Kösliner Straße Kösliner Straße Lauenburgstraße
Kösters Kämpken Carossastraße Schelmenstie ge
Kötterstraße Handorfer Straße Lauheider Straße
Kreuzstraße Buddenstraße Münzstraße
Kriegerweg Kappenberger Damm bis zur Bahn
Kriegerweg Gerstkamp Sternbusch
Kronprinzenstraße Sankt-Josefs-Kirchplatz Annenstraße
Krumme Straße Hals Aegidiikirchplatz
Kuhstraße Jüdefelderstraße Hollenbeckerstraße
Kurze Straße Geiststraße Hammer Straße
Lammerbach Bünkamp Lammerbach
Landoisstraße Robert-Koch-Straße Himmelreichallee
Lange Kuhle Pater-Kolbe-Straße Pater-Kolbe-Straße
Langebusch Eimermacherweg Westhoffstraße
Langemarckstraße Uppenkampstiege Wibbeltstraße
Langestraße Meesenstiege Amelsbürener Straße
Leostraße Südstraße Dammstraße
Lerschmehr In der Brinke Münsterstraße
Liboristraße Wolbecker Straße Bennostraße
Linckensstraße Bernhard-Poether-Straße Linckensstraße
Lindenstraße Dorffeldstraße Schelmenstie ge
Lohausweg Wolbecker Straße Gallenkamp
Lühnstiege An den Mühlen Geiststraße
Magdalenenstraße Spiekerhof Bergstraße
Maikottenweg Zum Guten Hirten bis einschl. Hs Nr. 178
Malmedyweg Eupener Weg Waldeyerstraße
Marderweg Coerheide Nerzweg
Marientalstraße Schulstraße Melchersstraße
Marks-Haindorf-Stiege Hermannstraße Am Kanonengraben
Markweg Hoher Heckenweg Schifffahrter Damm
Mauritzheide Schifffahrter Damm Oderstraße
Mauritz-Lindenweg Andreas-Hofer-Straße Dechaneistraße
Mausbachstraße Redigerstraße Tondernstraße
Maximilianstraße Coerdestraße Gartenstraße
Mazzottistraße Hogenbergstraße Gigasstraße
Mecklenbecker Straße Zur Landwehr Meckmannwe g
Meinenkampstraße Osttor Tulpenwe g
Meinhövelstraße Am Berler Kamp Dirk-von-Merveldt-Straße
Seite 5 von 8
Straße von Str bis Str
Mergelberg Borkenfeld Nünningweg
Mersmannsstiege Geringhoffstraße bis vor Hs Nr. 1
Meßkamp Salzmannstraße Grevener Straße
Mierendorffstraße Bonhoefferstraße Von-Stauffenberg-Straße
Möllmannsweg Hollandtstraße Von-Esmarch-Straße
Mühlenstraße Am Stadtgraben Aegidiistraße
Münnichweg Bonifatiusweg Albersloher Weg
Münstermannweg Hammer Straße Scheibenstraße
Nerzweg Marderweg Coerheide
Neuheim Laerer Landweg Mondstraße
Neustraße Hofstraße Münsterstraße
Niedenstiege Deipenfohr Potstiege
Nieland Immelmannstraße Am Hornbach
Nienberger Kirchplatz Kirmstraße Altenberger Straße
Nimrodweg Zur Vogelstange Amelsbürener Straße
Nobelstraße Osttor bis einschl. Hs Nr. 4
Norbertstraße Weseler Straße Hermannstraße
Norderneyweg Wangeroogeweg Spiekeroogweg
Nünningweg Dieckmannstraße Ahausweg
Oberschlesier Straße Oberschlesier Straße Inselbo gen
Oderstraße Weserstraße Mauritzheide
Offenbergstraße Scharnhorststraße Scharnhorststraße
Osttor Zum Hiltruper See Ringstraße
Pankokstraße Pictoriusstraße Ho genbergstraße
Pantaleonstraße Annette-von-Droste-Hülshoff-Straße Havixbecker Straße
Pastorsesch Kristiansandstraße Kinderhaus
Patronatsstraße Westfalenstraße Marktallee
Paul-Engelhard-Weg Albersloher Weg Josef-Suwelack-Weg
Paul-Keller-Straße Mondstraße Rosen garten
Paulstraße Am Krug Hammer Straße
Pestalozzistraße Brüningheide Feldstiegenkamp
Pictoriusstraße Ter-Borch-Straße Pankokstraße
Pleistermühlenweg Birkenweg bis Bahnunterführung
Plettendorfstraße Am Pastorenbusch Hülshoffstraße
Potstiege Niedenstiege Von-Esmarch-Straße
Pottkamp Vesaliusweg Robert-Koch-Straße
Pröbstingstraße Handorfer Straße Handorfer Straße
Propsteistraße Dechaneistraße Ska gerrakstraße
Prozessionsweg Zum Guten Hirten Alerdinckstraße
Raesfeldstraße Marientalstraße Coerdestraße
Redigerstraße Mausbachstraße Auf dem Draun
Rektoratsweg Gasselstiege Kristiansandstraße
Rheinstraße Warendorfer Straße Weserstraße
Rigaweg Gasselstiege Koburger Weg
Rikeweg Drolshagenweg Boelckeweg
Ringstraße Ringstraße Immenkamp
Rinkerodeweg Mersmannsstiege Geringhoffstraße
Rjasanstraße Kanalstraße Gartenstraße
Robert-Koch-Straße Pottkamp Hüfferstraße
Roddestraße Dahlweg Alfred-Krupp-Weg
Rohrkampstraße Klinkkampweg Osttor
Ronnebergweg Kolmarstraße Elsässer Straße
Rosengarten Mondstraße Paul-Keller-Straße
Rosenplatz Katthagen Buddenstraße
Rückertstraße Amelsbürener Straße Theodor-Storm-Straße
Rudolf-Diesel-Straße Schifffahrter Damm Schifffahrter Damm
Rudolf-von-Langen-Straße Am Kreuztor Coerdeplatz
Seite 6 von 8
Straße von Str bis Str
Rumphorstweg Hoher Heckenweg Im Hagenfeld
Saarbrücker Straße Habichtshöhe Elsässer Straße
Saarstraße Pötterhoek Oderstraße
Salzmannstraße Wienburgstraße Bröderichweg
Sandfortskamp Kinderhauser Straße Salzmannstraße
Sankt-Josefs-Kirchplatz Hammer Straße Hammer Straße
Sankt-Mauritz-Freiheit Stiftsstraße Dechaneistraße
Schadowstraße Gopiussatraße bis einschl. Hs Nr. 6
Schaumburgstraße Bremer Platz Schwelin gstraße
Scheibenstraße Königsweg Friedrich-Ebert-Straße
Schelmenstiege Nottulner Landweg Roxeler Straße
Schinkelstraße Gropiusstraße bis einschl. Hs Nr. 1
Schmitz-Kühlken Vahlbusch Angelsachsenweg
Schneidemühler Straße Königsberger Straße Dachsleite
Schuckertstraße Geister Landweg Siemensstraße
Schulstraße Lazarettstraße Marientalstraße
Schulte-Bernd-Straße Carossastraße Könemannstraße
Schulte-Hermann-Straße Könemannstraße Schulte-Hermann-Straße
Schürbusch Dingbängerweg Wiedehagen
Schwelingstraße Schaumburgstraße Warendorfer Straße
Sebastianstraße Plettendorfstraße Kirmstraße
Sendener Stiege Osthofstraße Weseler Straße
Seppenradeweg Mersmannsstiege Geringhoffstraße
Sessendrupweg Feldstiege Sessendrupweg
Sibeliusstraße Hoher Heckenweg Gustav-Mahler-Weg
Siemensstraße Geister Landweg Siemensstraße
Silberbrink Eschstraße Lerschmehr
Skagerrakstraße Prozessionsweg Admiral-Spee-Straße
Sonnenstraße Alter Steinweg Hörsterstraße
Sophienstraße Dortmunder Straße Hohenzollernrin g
Sperlichstraße Weseler Straße Bismarckallee
Spichernstraße Düesbergweg Werlandstraße
Spiekeroogweg Norderneyweg Kanalstraße
Sprickmannstraße Langeworth Josef-Beckmann-Straße
Starweg Amselweg Zeisigweg
Stefan-Zweig-Straße Am Rüschhaus Isolde-Kurz-Straße
Stehrweg Laerer Landweg Clara-Ratzka-Weg
Steingasse Hörsterstraße Sonnenstraße
Stellmacherweg Pienersallee Holzschuhmacherweg
Sternbusch Kriegerweg Düesbergweg
Sternstraße Wolbecker Straße Gutenber gstraße
Stettiner Straße Thomas-Morus-Weg Markweg
Steveninkstraße Sentmaringer Weg Am Wasserturm
Stiftsstraße Kirchstraße Sankt-Mauritz-Freiheit
Stolbergstraße Am Hörsterfriedhof Auf der Horst
Straßburger Weg Metzer Straße Wörthstraße
Südlohnweg Stadtlohnweg Legdenweg
Südstraße Augustastraße Hafenstraße
Tannenbergstraße Kettelerstraße Kerßenbrockstraße
Tegederstraße Tegederstraße Warendorfer Straße
Teichstraße Scharnhorststraße Hoppendamm
Theodor-Fontane-Straße Gerhart-Hauptmann-Straße Mondstraße
Theodor-Storm-Straße Amelsbürener Straße Rückertstraße
Theresiengrund Auf dem Draun Schmeddingstraße
Tibusstraße An der Apostelkirche Breul
Tulpenweg Meinenkampstraße Am Roggenkamp
Turmstraße Prinz-Eugen-Straße Geiststraße
Seite 7 von 8
Straße von Str bis Str
Twenhövenweg Hiltruper Straße Brandhoveweg
Ulmenweg Föhrenweg Heckenweg
Untietheide Duddeyheide Weseler Straße
Vahlbusch Kanalpromenade Schmitz-Kühlken
Vechtastraße Kärntner Straße Pötterhoek
Vennemannstraße Werseblick Handorfer Straße
Vesaliusweg Kardinal-von-Galen-Ring Pottkamp
Virnkamp An der Kleimannbrücke bis Hs Nr. 29
Vivaldistraße Im Hagenfeld Hoher Heckenweg
Vogelrohrsheide Am Schütthook Homannstraße
Von-Corfey-Straße Lechterstraße Ter-Borch-Straße
Von-Hünefeld-Weg Boelckeweg Lindberghweg
Von-Kluck-Straße Hermannstraße Moltkestraße
Von-Kluck-Straße Moltkestraße Am Kanonengraben
Von-Ossietzky-Straße Bischopinkstraße Bonhoefferstraße
Von-Stauffenberg-Straße Bonhoefferstraße Kolde-Rin g
Von-Witzleben-Straße Von-Stauffenberg-Straße Kolde-Ring
Vorländerweg Mecklenbecker Straße Kleihorststraße
Wagenfeldstraße Cheruskerring Wibbeltstraße
Wallstraße Drostenhofstraße Hofstraße
Wangeroogeweg Norderneyweg Grevener Straße
Warendorfer Straße Ortsfahrbahn Hs Nr. 197-229
Wehrstraße Moltkestraße Am Kanonengraben
Weißenburgstraße Metzer Straße Prinz-Eu gen-Straße
Welsingheide bis einschl. Hs Nr. 38 Nottulner Landwe g
Werlandstraße bis Ausbauende Spichernstraße
Wermelingstraße Coerdeplatz Kerßenbrockstraße
Werneweg bis Brücke Umgehungsstraße Kappenber ger Damm
Werseaue Pröbstingstraße Handorfer Straße
Werseblick Pröbstingstraße Vennemannstraße
Weserstraße Kärntner Straße Rheinstraße
Wevelinghofergasse Bült Sonnenstraße
Wibbeltstraße Langemarckstraße Kanalstraße
Wiedehagen Dingbängerweg Schürbusch
Wielandstraße Meesenstiege Rückertstraße
Wiemannstraße Davertstraße Zum Häpper
Wienburgstraße Clemens-Theodor-Perthes-Weg Salzmannstraße
Wiener Straße Egbertstraße Ostmarkstraße
Wieselweg Marderweg Fuchsweg
Winkelstraße Klosterstraße Mauritzstraße
Wolbecker Straße Wolbecker Straße Lohauswe g
Wörthstraße Breisacher Weg Hammer Straße
Wulfertstraße Könemannstraße Dorffeldstraße
Zeisigweg Starweg Böddingheideweg
Zum Erlenbusch Homannstraße Paul-En gelhard-Weg
Zum Häpper Pater-Kolbe-Straße Auf der Breie
Zur Vogelstange Nimrodweg Westfalenstraße
Zur Windmühle Ottmarsbocholter Straße Am Dornbusch
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Straße von Str bis Str
Ahausweg Borghorstweg Rüschhausweg
Am Gievenbach Rüschhausweg Horstmarer Landweg
Am Hagen Hohe Geest Beethovenstraße
Am Hof Schultmann Meyerbeerstraße Christoph-Bernhard-Graben
Am Roggenkamp
An der Alten Kirche Meesenstiege Friedhofstraße
Arnheimweg Gievenbecker Reihe Enschedeweg
Augustastraße Hammer Straße Friedrich-Ebert-Straße
Beethovenstraße Hülsebrockstraße Am Hagen
Billerbeckweg Gievenbecker Reihe Borghorstweg
Borghorstweg Billerbeckweg Ahausweg
Breslauer Straße Coerheide Gleiwitzer Straße
Brockmannstraße Am Hof Hesselmann Dingbängerweg
Burgwall Meesenstiege Westfalenstraße
Christoph-Bernhard-Graben Am Hof Schultmann Mecklenbecker Straße
Coerdestraße Coerdeplatz Nordplatz
Gescherweg Enschedeweg Legdenweg
Gievenbecker Reihe Billerbeckweg Roxeler Straße
Gleiwitzer Straße Coerheide Breslauer Straße
Habichtshöhe Inselbogen Heimstättenweg
Homannstraße Höftestraße Angelmodder Weg
Horstmarer Landweg Philippistraße Corrensstraße
Horstmarer Landweg Am Gievenbach Haus Uhlenkotten
Kapuzinerstraße Steinfurter Straße Peter-Wust-Straße
Legdenweg Rüschhausweg Gescherweg
Lindenstraße Dorffeldstraße Schelmenstiege
Meßkamp Grevener Straße Wienburgstraße
Meyerbeerstraße Weseler Straße Am Hof Schultmann
Nordplatz Nordstraße Coerdestraße
Nottulner Landweg Am Rohrbusch Schelmenstiege
Nünningweg Dieckmannstraße Ahausweg
Peter-Wust-Straße Wilhelmstraße Kapuzinerstraße
Philippistraße
Rektoratsweg Westhoffstraße Kristiansandstraße
Rudolf-Diesel-Straße Schifffahrter Damm Schifffahrter Damm
Salzmannstraße Wienburgstraße Bröderichweg
Schelmenstiege Nottulner Landweg Roxeler Straße
Wienburgstraße Clemens-Theodor-Perthes-Weg Salzmannstraße
Liste der freiwillig zu räumenden zusätzlichen verbindenden Nebenstraßen
(Einsatz von einem zusätzlichen Schmalspurfahrzeug)
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Bundesministerium für Verkehr, Anlage
Bau und Stadtentwicklung
Verkehr in Deutschland im Winter 2010/11
Erste Analysen, Schlussfolgerungen und Konsequenzen
Inhaltsverzeichnis
Vorbemerkung
3
1. Straßenverkehr …………………………………………………………………….. 4
1.1 Streusalzversorgung……………………………………………………………… 4
1.2 Weitere Verbesserung der Streusalzversorgung …………………………… 5
1.3 Winterreifenpflicht und weitere ordnungsrechtliche Maßnahmen ………… 7
1.4 Auswirkungen auf Zustand und Funktionstüchtigkeit der Straßen ………….. 8
2. Eisenbahn …………………………………………………………………………... 9
2.1 Winterbedingte Störungen …………………………………………………… 9
2.2 Maßnahmen ………………………………………………………………….. 10
2.3 Situation bei der S-Bahn Berlin ……………………………………………… 13
3. Schifffahrt ………………………………………………………………………….. 16
3.1 Küstenschifffahrt und Seehäfen ……………………………………………… 16
3.2 Binnenwasserstraßen und Binnenschifffahrt ………………………………… 18
4. Luftverkehr ………………………………………………………………………… 19
4.1 Störungen im Flugbetrieb ……………………………………………………. 19
4.2 Winterdienst an Flughäfen …………………………………………………… 20
4.3 Nachtflugsituation ……………………………………………………………. 22
4.4 Bewertung der Maßnahmen ………………………………………………….. 22
4.5 Information und Betreuung der Fluggäste …………………………………… 24
5. Vorsorgemaßnahmen und Beratungstätigkeit des Deutschen Wetterdienstes 25
2
Vorbemerkung
Selbstverständlich taugt auch ein noch so harter Winter nicht als Ausrede oder Entschuldi-
gung für vermeidbare Verkehrsstörungen. Auf der anderen Seite können bei extremen Witte-
rungsverhältnissen auch die umfassendste Vorsorge und die sorgfältigste Vorbereitung mehr
oder minder schwere Verkehrsbehinderungen nicht gänzlich ausschließen. Dies ist den
allermeisten Bürgerinnen und Bürgern sehr wohl bewusst; sie sind in ihrer ganz überwiegen-
den Mehrheit sehr besonnen mit einer zum Teil äußerst schwierigen Situation umgegangen.
Einsicht und Verständnis können Verkehrsunternehmen natürlich nur dann erwarten, wenn sie
ihren Fahrgästen im Falle von Störungen alle relevanten Informationen so frühzeitig zur
Verfügung stellen, dass diese sich darauf einstellen und flexibel reagieren können. Die
Erfahrung dieses außerordentlich harten Winterbeginns zeigt jedoch, dass Kommunikation
und Information deutlich verbessert werden können und müssen.
Mit dem kältesten Dezember in Deutschland seit über 40 Jahren hatten viele Verkehrsunter-
nehmen ganz offensichtlich nicht gerechnet. Es kam zu Störungen und Behinderungen des
gesamten Verkehrs. Dieser Dezember erwies sich aus metereologischer Sicht als einer der
Superlative. Dazu gehörte eine Durchschnittstemperatur von minus 3,7 °C, die 4,5 °C unter
dem langjährigen Mittel lag. Vor allem der Norden und der Osten Deutschlands befanden sich
fast ständig in der eingeflossenen skandinavischen Kaltluft, während der äußerste Süden
zeitweise von einer milden, südlichen Strömung erfasst wurde. Im Übergangsbereich beider
Luftmassen kam es zu außergewöhnlich starken Schneefällen, die auch im Flachland zu lange
nicht erlebten Schneehöhen führten. An vielen Stellen wurden neue Schneehöhenrekorde
gemessen. Insgesamt übertraf die mittlere Niederschlagsmenge im Dezember 2010 mit rund
84 Litern pro Quadratmeter das langjährige Mittel um 20 Prozent.
Eine ganz wesentliche Schlussfolgerung aus dem Winter kann schon jetzt gezogen werden:
Ein auch bei extremen Wetterbedingungen weitgehend reibungslos funktionierendes Ver-
kehrssystem gibt es nicht zum Nulltarif. Es fußt auf der dazugehörigen Vorsorge ebenso wie
auf einer verlässlichen Verkehrsinfrastruktur. Deshalb bedarf es zwingend einer gesellschaft-
lichen Debatte und Verständigung darüber, wie viel uns all das wert ist. Derzeit muss leider
nüchtern konstatiert werden, dass notwendige Investitionen in den Ausbau und die Moderni-
sierung unserer Verkehrswege in der Vergangenheit oftmals unterblieben sind. Hier besteht
3
also erheblicher Nachholbedarf. Aufgrund der Begrenztheit der zur Verfügung stehenden
Mittel sowie der notwendigen planerischen Vorlaufphasen sollte sich jedoch niemand der
Illusion hingeben, dass diese Defizite kurzfristig behoben werden könnten. Zudem ist unser
Verkehrssystem auch aufgrund seiner zunehmenden technischen Komplexität anfälliger
geworden für Störungen, wie sie durch winterliche Extremwetterlagen ausgelöst werden.
Spürbare Abhilfe kann man hier nur mittelfristig schaffen.
Im Folgenden wird ein vorläufiger Überblick über die wichtigsten Verkehrsstörungen und
-behinderungen sowie über die Maßnahmen gegeben, die zur Vorsorge und zur Behebung
akuter Störungen ergriffen worden sind. Der berechtigten Frage, wie es trotz dieser Maßnah-
men zu den vielfältigen Behinderungen und Ausfällen kommen konnte, wird soweit nachge-
gangen, wie dies nach jetzigem Kenntnisstand möglich ist.
1. Straßenverkehr
Die Länder verwalten im Auftrag des Bundes gemäß Art. 90 Grundgesetz die Bundesfernstra-
ßen. Damit sind sie auch zuständig für alle mit dem Winterdienst verbundenen Aufgaben und
Tätigkeiten. Städte und Gemeinden organisieren die Aufgaben des Winterdienstes in eigener
Zuständigkeit. Der Bund hat hierauf keinen Einfluss.
1.1 Streusalzversorgung
In den letzten fünf Winterperioden kamen auf den Bundesfernstraßen jeweils durchschnittlich
880.000 Tonnen Streusalz zum Einsatz; im Winter 2009/2010 waren es 1,4 Mio. Tonnen auf
Bundesfernstraßen. Allein für den Januar dieses Jahres werden nach grober Schätzung bereits
200.000 Tonnen gebraucht. Noch kurz vor Weihnachten haben unter anderem auch Gespräche
des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung mit der Salzindustrie stattge-
funden. Ziel war es, die Versorgung mit Streusalz zu verbessern. Sowohl aus Gründen der
Verkehrssicherheit als auch in Hinblick auf die Bedeutung der ungehinderten Mobilität für die
Wirtschaftskraft Deutschlands ist es nicht hinnehmbar, dass in Folge extremer Lieferengpässe
vielerorts die Salzlager frühzeitig leer sind und die Salzindustrie nicht mehr entsprechend dem
täglichen Bedarf nachliefern kann. Da vergleichbare Witterungssituationen auch künftig nicht
ausgeschlossen werden können, sind alle zuständigen Stellen gehalten und gefordert, aus den
4
jüngsten Erfahrungen zu lernen, deren Ursachen genau zu analysieren und daraus die entspre-
chenden Konsequenzen zu ziehen.
Es ist festzuhalten, dass die mit den Ländern vereinbarten Vorsorgemaßnahmen, die auf den
Erfahrungen der letzten Winterjahre beruhen, ihre Wirkungen zeigen und entsprechende
organisatorische Maßnahmen, wie z.B. die Sicherstellung voller Lager zu Winterbeginn, die
Sommerbevorratung und die rechtzeitige Auslösung der Nachbestellung nachweisbar greifen.
Das Management des Winterdienstes wurde insbesondere auch hinsichtlich der Lagerhaltung
für Salz optimiert, und die Salzvorräte wurden aufgestockt. Es kann festgestellt werden, dass
der professionelle Winterdienst in diesem Winterhalbjahr bereits spürbar von den Erfahrun-
gen der vorangegangenen Winterperiode profitiert. Allerdings zeigt sich auf Grund der
Intensität der Witterung schon jetzt, dass trotz der intensiven und umfangreichen Vorberei-
tungen auf beiden Seiten sowohl die Lagerung als auch die Produktion von Streusalz an ihre
Grenzen kommen.
Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) hat sich zur
Notwendigkeit des Ausbaus der Lagerkapazitäten (Erhöhung der Lagerkapazitäten durch
Neubau bzw. Erweiterung bestehender Salzhallen oder Siloanlagen sowie Anmietung geeig-
neter Hallen) bekannt, um Einschränkungen der Mobilität der Verkehrsteilnehmer im Winter
künftig so gering wie möglich zu halten. Der Bund unterstützt zudem verstärkt Vorhaben, mit
denen ein besseres Salzmengen-Management und die Reduzierung des Salzverbrauchs
vorangebracht werden können. Die bedarfsgerechte Lagerung und Beschaffung der erforderli-
chen Streu- und Auftausalze ist ein wesentlicher Bestandteil der Strategie der Bundesregie-
rung zur Wahrung der Mobilität und der Verkehrssicherheit auf den Bundesfernstraßen – auch
unter schwierigen Wetterbedingungen.
1.2 Weitere Verbesserung der Streusalzversorgung
Bund und Länder haben bereits im vergangenen Jahr gemeinsam ein Bündel von Maßnahmen
identifiziert, die geeignet sind, Situationen wie die des Winters 2009/2010 für den Bereich der
Bundesfernstraßen weitgehend auszuschließen. So stellt ein von der Länderfachgruppe
Straßenbetrieb erarbeitetes Strategiepapier „Optimierung der Salzversorgung bei extremer
Winterwitterung“ Handlungsvorschläge für kurzfristig und langfristig zu ergreifende Maß-
5
nahmen vor und gibt Anhaltswerte für die Salzlagerhaltung. Dies beinhaltet auch entspre-
chende Empfehlungen zur Gestaltung von Lieferverträgen mit Salzlieferanten.
Die Länder haben im letzten Jahr zusätzliche Lagermöglichkeiten geschaffen. Der Bund
unterstützt die Aktivitäten der Länder mit einem Mehrjahresprogramm für neue Lagerkapazi-
täten. Alle Länder sind vor dem Hintergrund der Erfahrungen aus dem Winterhalbjahr
2009/2010 bemüht, die Lagerkapazitäten aufzustocken. Soweit verfügbar wollen die Länder
zusätzlich mit Hallen auf ehemaligem militärischem Gelände die Kapazitäten erweitern oder
an zentralen Standorten in angemieteten Pufferlagern zusätzliche Lagerkapazitäten vorhalten.
In einigen Ländern steht der Neubau einer Salzlagerhalle unmittelbar vor der Fertigstellung.
Darüber hinaus wurden bereits zahlreiche Hallen saniert bzw. statisch nachgerüstet, um sie
wieder voll nutzen zu können.
Die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) wird im Auftrag des Bundesministeriums für
Verkehr, Bau und Stadtentwicklung eine erste Salzprobe aus Südamerika hinsichtlich ihrer
Geeignetheit prüfen. Die Probe wird voraussichtlich in den nächsten Tagen eintreffen.
Da der Kreis leistungsfähiger Tausalzlieferanten auf dem deutschen Markt klein ist, wurde
auch durch eine gezielte weltweite Marktforschung kurzfristig das Interesse weiterer Liefe-
ranten, z. B. aus Brasilien, für den deutschen Markt geweckt. Unabdingbare Grundlage für die
Lieferanten sind dabei die „Technischen Lieferbedingungen für Streustoffe“, da die Winter-
dienstorganisation und die Technik zum Ausbringen darauf abgestimmt sind.
Des Weiteren werden laufend Angebote von alternativen Streustoffen auf ihre Eignung für
den Winterdienst untersucht. Wenn eine hohe Wirksamkeit mit einer entsprechenden Wirt-
schaftlichkeit nachgewiesen ist, soll deren Winterdienst-Einführung unter Berücksichtigung
von Aspekten der Verkehrssicherheit und des Umweltschutzes vorangetrieben werden.
Zur vorbeugenden Glättebekämpfung können zukünftig möglicherweise Tausalzlösungen
(Sole) zur Einsparung von Tausalzen zum Einsatz kommen. Die BASt hat in den letzten
beiden Wintern zusammen eine entsprechende Pilotanwendung auf Autobahnen in sechs
6
Bundesländern (Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Nordrhein-Westfalen,
Rheinland-Pfalz) begleitet. Die Anwendung ist auch schon in verschiedenen Kommunen
erfolgt. Allerdings gab es zwischen den verschiedenen Messungen zur Liegedauer erhebliche
Unterschiede in den Ergebnissen. Die Ursachen können noch nicht genau benannt werden. Sie
sollen in einem Folgeprojekt in diesem Winter weiter untersucht werden.
1.3 Winterreifenpflicht und weitere ordnungsrechtliche Maßnahmen
Um Beeinträchtigungen des Straßenverkehrs durch winterliche Wetterverhältnisse so gering
wie möglich zu halten und die Sicherheit der Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer zu
erhöhen, hat der Bund auch ordnungsrechtliche Vorkehrungen getroffen. Eine wichtige
Vorsorgemaßnahme bestand in der Konkretisierung der Winterreifenpflicht. Die alte Fassung
hatte zur Rechtsunsicherheit bei Verkehrsteilnehmern und Kontrollbehörden geführt, nach-
dem das Oberlandesgericht Oldenburg im Sommer 2010 entschieden hatte, dass die Bußgeld-
bewehrung für Verstöße gegen § 2 Abs. 3a der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) gegen das
Bestimmtheitsgebot des Grundgesetzes verstoße und deshalb verfassungswidrig sei. Darauf-
hin wurde die Winterreifenpflicht auf Initiative des Bundesministers für Verkehr, Bau und
Stadtentwicklung neu gefasst – gemeinsam mit den Ländern. Die entsprechende Änderungs-
verordnung („Winterreifenverordnung“) ist rechtzeitig zu Winterbeginn am 04.12.2010 in
Kraft getreten.
Nach dem neu eingeführten § 2 Abs. 3a StVO dürfen Kraftfahrzeuge bei Glatteis, Schneeglät-
te, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte nur fahren, wenn sie über so genannte M+S-Reifen
verfügen, die auch auf Matsch und frischem oder schmelzendem Schnee bessere Fahreigen-
schaften gewährleisten als normale Reifen. Bei Lkw und Bussen müssen M+S-Reifen nur an
den Antriebsachsen angebracht sein. Denn anders als Pkw-Reifen weisen herkömmliche Lkw-
Reifen erhöhte Naturkautschukanteile und damit deutlich bessere Haftungseigenschaften bei
winterlichen Witterungsbedingungen auf, so dass sie für den Ganzjahreseinsatz geeignet sind.
Die Regelgeldbußen für Verstöße gegen die Winterreifenpflicht wurden auf 40 € bzw. – bei
Verstößen mit Behinderung – auf 80 € verdoppelt. Es wird zudem bei Verstößen ein Punkt im
Verkehrszentralregister beim Kraftfahrt-Bundesamt eingetragen.
7
Sobald die Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen (UN-ECE) die derzeit
in Arbeit befindlichen speziellen Testverfahren für Lkw-Winterreifen vorlegt, wird es mög-
lich sein, in die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) Anforderungen für die
Ausrüstung mit Winterreifen aufzunehmen. Diese können dann auch die Verantwortlichkeit
des Halters des Kraftfahrzeugs für die Ausrüstung mit Winterreifen umfassen. Bereits seit
dem Jahr 2009 gilt für Fahrer von Lkw über 7,5 t zulässiges Gesamtgewicht darüber hinaus
das Verbot, bei schnee- und regenbedingten Sichtbehinderungen sowie bei Schneeglätte und
Glatteis den äußerst linken Fahrstreifen auf Autobahnen zu benutzen (§ 18 Abs. 11 StVO).
Damit soll sichergestellt werden, dass dieser Fahrstreifen für Rettungsfahrzeuge, den Winter-
dienst und Pkw frei bleibt. Auf zweistreifigen Richtungsfahrbahnen kommt das Verbot einem
Überholverbot für Lkw gleich. Für einen Verstoß ist Bußgeldregelsatz von 80 € und die
Eintragung von zwei Punkten im Verkehrszentralregister vorgesehen.
1.4 Auswirkungen des Winters auf Zustand und Funktionstüchtigkeit der Bundesfern-
straßen
Trotz zeitweise eingeschränkter Salzversorgung und einzelner Störungen infolge von Schnee-
verwehungen oder „Blitzeis“ konnte die Mobilität auf den Bundesfernstraßen im bisherigen
Verlauf des Winters weitestgehend aufrechterhalten werden.
Glättebedingte und durch quer stehende Lkw verursachte Fahrstreifen- oder Streckensperrun-
gen lassen sich nicht grundsätzlich ausschließen. Unter Extrembedingungen müssen auch
Einschränkungen auf Fahrstreifen von Autobahnen in Kauf genommen werden. Die in Folge
der Witterungsverhältnisse durch Staus und Fahrverbote für Lkw – wie im Dezember 2010
der Fall – sowie durch erhöhte Einheitspreise für die Streustoffe entstandenen volkswirt-
schaftlichen und konsumtiven Kosten sind der Höhe nach von niemandem bezifferbar.
Die Folgen des letzten Winters sind noch in nachhaltiger Erinnerung. Der frühe und strenge
Winter 2010/2011 ist bereits jetzt an den Straßen nicht ohne Folgen geblieben – auch an den
Autobahnen und Bundesstraßen. Dabei ist die Winterperiode bei weitem noch nicht vorbei.
Der Bund hat in den letzten beiden Jahren den Ländern für die Erhaltung der Autobahnen und
Bundesstraßen soviel Mittel wie noch nie zur Verfügung gestellt. Allein im Jahr 2010 waren
8
es insgesamt rund 2,1 Mrd. €. Trotz des Auslaufens der Konjunkturprogramme steigert der
Bund den Ansatz für die Erhaltung der Bundesfernstraßen in diesem Jahr auf rd. 2,2 Mrd. €,
mit denen auch die Beseitigung von Winterschäden finanziert werden kann.
Wie in der letzten Winterperiode 2009/2010 werden die Frostschäden an den Bundesfernstra-
ßen so schnell wie möglich beseitigt. Die für die Erhaltung zur Verfügung stehenden Haus-
haltsmittel sollen nach Beendigung des Winters vorrangig für die Beseitigung von Frostschä-
den an den Bundesfernstraßen verwendet werden. Das Bundesministerium für Verkehr, Bau
und Stadtentwicklung wird die Länder deshalb – wie im letzten Jahr – anweisen, mit den
Erhaltungsmitteln vorrangig die Frostschäden an den Bundesfernstraßen zu beseitigen, ggf.
unter Zurückstellung anderer Investitionen.
2. Eisenbahn
2.1 Winterbedingte Störungen
Das Winterwetter bereitet der Bahn seit Wochen erhebliche Probleme im Nah- und Fernver-
kehr und insbesondere bei der S-Bahn Berlin. Viele Züge fielen aus oder waren zum Teil
erheblich verspätet. Die Pünktlichkeit im Nahverkehr lag im Monat Dezember bei 77,2 %. Im
Fernverkehr sank die Pünktlichkeit im Dezember sogar tageweise unter 70 %.
Witterungsbedingt kam es Ende November 2010 zu erheblichen Nachfragesteigerungen bei
der DB Fernverkehr AG. Im Dezember wurden rund eine halbe Million zusätzliche
Zugbuchungen verzeichnet, auf den Hauptverbindungsstrecken waren rund ein Drittel mehr
Fahrgäste unterwegs als regulär. Zeitgleich kam es aber im Betriebsablauf zu erheblichen
Beeinträchtigungen: Aus Sicherheitsgründen musste die Höchstgeschwindigkeit der ICE-
Züge zeitweise auf 200 km/h reduziert werden. Diese Maßnahme war notwendig, weil von
den Zügen ins Schotterbett herabfallendes Eis zum Aufwirbeln von Schottersteinen und damit
zu Fahrzeugbeschädigungen führte. Dennoch konnten Fahrzeugschäden nicht vollständig
vermieden werden. Aufgrund der niedrigen Temperaturen konnten die Untersuchungen an
den Zügen erst nach einer aufwendigen Enteisung vorgenommen werden. Diese Enteisungen
nahmen pro Zug mehrere Stunden in Anspruch. Weiterhin konnten Züge trotz des in den
Werkstätten verstärkten Personals nicht in der vorgesehenen Zeit gewartet werden, weil sie
wegen örtlicher Schneeverwehungen zu spät dort eintrafen. Als Folge aller
9
verfügbarkeitseinschränkenden Ursachen fehlten zeitweise über 10 Prozent der Fahrzeuge.
Daher musste die DB AG den Zugverkehr auf mehreren ICE-Strecken einschränken. Hinzu
kommt die bei mehreren ICE-Baureihen erfolgte Absenkung der Ultraschallintervalle. Bis zur
Lieferung neuer Radsätze müssen die Achsen der ICE-3-Züge mit Treibradsätzen aus
hochfestem Stahl alle 30.000 km, die der übrigen ICE-3-Züge alle 60.000 km überprüft
werden. Bei ICE-T-Zügen ist die Überprüfung grundsätzlich alle 21.000 km fällig.
Auch bei der Infrastruktur kam es zu zahlreichen Störungen und Ausfällen, die sich negativ
auf den Zugverkehr ausgewirkt haben. Gründe hierfür waren vereiste Oberleitungen,
Schneeverwehungen, ausgefallene Weichenheizungen und Stellwerksstörungen.
In der Öffentlichkeit wurde darüber hinaus insbesondere eine mangelnde Information der
Fahrgäste bei Störungen kritisiert.
Auch im Güterverkehr sank die Pünktlichkeit im Dezember auf 67,5% in der Abfahrt und
49,1% in der Ankunft. Ursachen hierfür waren Schneeverwehungen, festgefrorene Weichen
und Glatteis auf Rangierwegen. Hierdurch mussten Zugbildungsanlagen ihren Betrieb
zeitweise einstellen. Die Schwerpunkte lagen hier bei den Anlagen in Maschen, Bremerhaven,
Leipzig, Seddin, Gremberg, Oberhausen, Wanne-Eickel und Hagen-Vorhalle.
2.2 Maßnahmen
Die Deutsche Bahn AG (DB AG) hat im August 2010 im Aufsichtsrat über
Präventionsmaßnahmen zur Vermeidung witterungsbedingter Störungen des
Schienenverkehrs berichtet. Danach sollten u.a. folgende Gegenmaßnahmen für die
Wintersaison 2010/2011 eingeleitet werden:
- Verstärkung der Entstörungskoordination und Einsatz von Mitarbeitern vor Ort bei
Ankündigung eines entsprechenden Wetterereignisses;
- Anpassung der Leistungsverträge für den Winterdienst;
- Überprüfung der vorhandenen Weichenheizungsanlagen auf ihre Funktionsfähigkeit;
- Verbesserung der Schulungen der Fahrdienstleiter in Bezug auf die Technik und Stö-
rungen bei den Weichenheizungen;
10
- Verbesserte Kundenbetreuung in betrieblichen Ausnahmesituationen.
Darüber hinaus wurden nach Angaben der DB AG folgende Maßnahmen ergriffen:
DB Regio:
- Winterfestmachung aller Fahrzeuge gemäß Instandhaltungsregelwerk;
- Einsatz von Enteisungsmitteln an Trittstufen und Klapptritten von Doppelstockwagen;
- Einsatz von Gummimanschetten an Klapptritten von Doppelstockwagen zur Vermei-
dung von Eisablagerungen;
- Verringerung von Hauptschalterauslösungen bei Lokomotiven der Baureihe 146 in
Folge vereister Oberleitungen;
- Prüfung und Instandsetzung der Heizung bei der Baureihe 628;
- Mechanische Überarbeitung der Kupplungen zur Störungsvermeidung bei der Baureihe
440 (LIREX);
- Änderung der Luftansaugung an allen 74 Fahrzeugen der Baureihe 612 zur Vermeidung
von Verstopfungen;
- Anbringen von Schutzabdeckungen auf den Scharfenbergkupplungen aller Fahrzeuge
der Baureihe 642/643;
- Präventive Wartung der Scharfenbergkupplungen und Klapptritte bei der Baureihe 425.
DB Fernverkehr:
- Präventive Reduzierung der Geschwindigkeit auf 200 km/h als wirksame Maßnahme
gegen Schotterpflug;
- Vermeidung von Kurzschlüssen bei den ICE-T durch Reinigung und Versiegelung der
Klemmstellen;
- Erhöhung der Heizleistung an der Stirnflächenheizung der Mittelpufferkupplungen bei
den ICE 2;
- Einsatz von widerstandsfähigeren Schleifleisten am Stromabnehmer bei den ICE 3-
Triebzügen;
11
- Erhöhung der Fahrzeugverfügbarkeit durch Rückkauf von zehn Reisezugwagen von der
Niederländischen Staatsbahn (NS);
- Anmietung von elf Wagen von den Schweizerischen Bundesbahnen sowie eines TGV
von der SNCF für den Einsatz auf der Strecke Frankfurt (Main) – Paris.
Schieneninfrastruktur:
Im Bereich der Infrastruktur wurden verschiedene Werke mit zusätzlichen Enteisungsanlagen
zum Abtauen der Züge ausgerüstet. Im Hinblick auf die Materialverfügbarkeit wurden die
Lagerbestände im Bereich der Ersatz- und Tauschteile für einen spezifischen Winterbedarf
erhöht. Zudem wurde die Personalstärke in den Werken erhöht.
Im Bereich des Schienennetzes wurden zusätzliche Räumleistungen, insbesondere für
Weichen und Bahnübergängen, bei Fremdfirmen beauftragt. Weichenheizungen wurden auf
Funktionsfähigkeit überprüft und Betriebszentralen personell verstärkt.
Da die veranlassten Maßnahmen offensichtlich nicht ausreichten, hatte die DB AG zur
Abmilderung der Störungen und ihrer Folgen zusätzliche Ad-hoc-Maßnahmen umgesetzt, wie
z. B. Verstärkung der Kundeninformation und -betreuung in den Bahnhöfen und auf den
Bahnsteigen, Fahrplananpassungen im Fernverkehr auf den Nord-Süd- und Ost-West-
Korridoren.
Weitere Investitionen:
2011 investiert der Bund allein 3,9 Mrd. € in die Schieneninfrastruktur. Das ist mehr als in
den Jahren vor den Konjunkturpaketen. Um einen zuverlässigen Bahnverkehr zu
gewährleisten, muss jedoch auch die DB AG ihre Investitionen verstärken, vor allem beim
rollenden Material. Daneben müssen die Kapazitäten in den Werkstätten aufgestockt werden.
Notwendig ist, dass sowohl im Regionalverkehr als auch bei IC- und ICE-Zügen eine
ausreichende Reserve an rollendem Material vorgehalten wird. Dies ist zurzeit insbesondere
aufgrund der Probleme an ICE-Radsatzwellen nicht der Fall. Erste Abhilfe kann hier die
Auslieferung von 14 neuen ICE-Garnituren Mitte 2012 schaffen. Dazu müssen diese
allerdings – entgegen der bisherigen Planung – im Inland eingesetzt werden. Um langfristig
12
die Einhaltung des Fahrplans auch bei widrigen Wetterverhältnissen sicherzustellen, ist
jedoch die Bestellung weiterer Zuggarnituren unumgänglich.
2.3 Situation bei der S-Bahn Berlin
Aufgrund des Unfalls einer S-Bahn am 01.05.2009 in Berlin-Kaulsdorf, hervorgerufen durch
ein zerbrochenes Rad, hatte sich die S-Bahn Berlin GmbH im Rahmen ihrer Sicherheits-
verantwortung selbst zur Durchführung notwendiger Maßnahmen zur verbesserten Kontrolle
der Räder entschlossen. Das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) hat dies im Rahmen seiner
Aufgaben als Eisenbahnaufsicht überwacht und am 10.06.2009 zusätzliche Maßnahmen zur
Kontrolle der Räder angeordnet.
Nachdem beim EBA Zweifel an der ordnungsgemäßen Umsetzung aufgekommen waren, hat
es eine Sonderüberprüfung bei der S-Bahn Berlin durchgeführt und dabei festgestellt, dass die
S-Bahn Berlin GmbH ihrer Sicherheitspflicht als Betreiber nur unzureichend nachgekommen
ist. Deshalb sah sich das EBA veranlasst, die zur Gewährleistung eines sicheren Betriebs
notwendigen Maßnahmen konkret vorzuschreiben. Dies geschah am 16.07.2009 mit
verbindlichen Anweisungen zur Durchführung eines sicheren Eisenbahnbetriebs. So mussten
beispielsweise die Radscheiben der Triebzüge der Baureihe 481/482 nach Erreichen einer
bestimmten Laufleistung ausgetauscht werden. Weiterhin mussten alle sieben Tage
Sichtprüfungen aller Radscheiben der Baureihe 481/482 durchgeführt werden. Mittels
verschiedener Prüfverfahren mussten außerdem Radscheiben mit größeren Laufleistungen bis
zum 20.07.2009 auf Rissfreiheit geprüft werden. In der Folge mussten sämtliche Fahrzeuge
außer Betrieb genommen werden, bei denen die genannten Festlegungen nicht eingehalten
worden waren. Dies führte dazu, dass nur noch ein Viertel aller S-Bahnzüge eingesetzt
werden konnte. Die S-Bahn Berlin GmbH hat einen Notfahrplan eingerichtet, in dessen Folge
auf mehreren wichtigen Linien vorerst keine Züge mehr fuhren. Dies führte verständlicher-
weise zu zahlreichen Beschwerden aus der Bevölkerung und von politischen Mandatsträgern.
Als sich nach der Durchführung der Sicherheitsüberprüfungen der Takt im S-Bahn-Verkehr
allmählich wieder verbessert hatte, wurden neue Schäden an Bremszylindern festgestellt. Zur
Sicherheit mussten daraufhin alle Bremszylinder mit einer bestimmten Laufleistung
vorsorglich ausgetauscht werden. Von dieser Maßnahme waren ca. 80 % der rund 360
13
S-Bahn-Züge betroffen. Ursache für die schadhaften Bremszylinder waren Wartungs-
versäumnisse bei den vorangegangenen Aufarbeitungen der Bremszylinder. Die von der
Deutschen Bahn AG in eigener Verantwortung entschiedene Austauschaktion führte zu einer
erneuten Außerbetriebnahme von S-Bahn-Zügen der Baureihe 481/482.
Unter Nutzung aller verfügbaren Personal- und Infrastruktur-Ressourcen wurden sämtliche
3.300 betroffenen Bremszylinder innerhalb von drei Monaten ausgetauscht. Es wurde zudem
eine Schnellüberprüfung der Instandhaltung im Hinblick auf technische Sicherheit und
Zuverlässigkeit eingeleitet. Dabei sind sämtliche Fertigungsabläufe, Betriebsmittel und
Werkzeuge im Hinblick auf die Baureihe 481 begutachtet worden. Außerdem wurde eine
Zustandsbewertung der S-Bahn-Baureihen durch Inspektion der Fahrzeuge vorgenommen.
Ziel ist der Einbau neu konstruierter Radscheiben in die Fahrzeuge der Baureihe 481, so dass
die zurzeit durchgeführten Sondermaßnahmen der Werkstätten in Abstimmung mit dem EBA
entfallen können. Die Umsetzung dieser Modifikation erfordert die Neukonstruktion der
Räder durch den Hersteller, die Abnahme durch das EBA, die Produktion und Lieferung
entsprechender Radscheiben und deren Einbau im laufenden Betrieb. Dies wird
voraussichtlich insgesamt mehr als zwei Jahre dauern.
Um die Fahrzeugverfügbarkeit weiter zu steigern, hat die Berliner S-Bahn ihren
Personalbestand in der Fahrzeuginstandhaltung erheblich aufgestockt. Zudem wurde in den
Werkstätten Oranienburg und Friedrichsfelde die betriebsnahe Instandhaltung aufgenommen;
die Werkstatt Schöneweide erhält eine Bestandsgarantie bis 2017. Eine neue dezentrale
Führungsstruktur in der betriebsnahen Instandhaltung durch eigene Werkstattleiter je Standort
soll die Kompetenzen vor Ort stärken. Um die Standzeiten der Fahrzeuge zu verringern, wird
in vielen Bereichen der Instandhaltung im Schichtdienst gearbeitet. Die S-Bahn Berlin wird
zusätzlich bei den Revisionen und der Instandhaltung durch die DB-Werke Wittenberge und
Dessau unterstützt.
An den Fahrzeugen der S-Bahn Berlin sind konstruktive Maßnahmen geplant, die aber erst
nach Anlieferung der erforderlichen Bauteile umgesetzt werden können. Hierzu zählen u.a.
die Aufarbeitung und der Tausch der Fahrmotoren in einer Größenordnung von 3.000 Stück.
14
Ein spezielles Enteisungsspray, analog der Anwendung bei großen Flugzeugen, soll zur
Enteisung der Fahrzeugtüren eingesetzt werden und damit für die Funktionstüchtigkeit auch
bei Frost sorgen. Parallel zu diesen geplanten Wintermaßnahmen müssen aufgrund des
Unfalls im Mai 2009 in Berlin-Kaulsdorf die Radsätze bei den Fahrzeugen der Baureihen
481/482 und 485 getauscht werden. Dieser Tausch wird erst Mitte 2011 (Baureihe 485) bzw.
Ende 2011 (Baureihe 481/482) abgeschlossen sein. Da durch den Hersteller die
entsprechenden Festigkeitsnachweise für die neuen Radsätze noch nicht erbracht worden sind,
hat das EBA aus Sicherheitsgründen u.a. angeordnet, dass bis zum Vorliegen der Nachweise
die Treib- und Laufradsatzwellen einer wiederkehrenden Ultraschall-Prüfung nach max.
30.000 km zu unterziehen sind. Zudem sind die Treib- und Laufradsatzwellen nach einer
Gesamtlaufleistung von max. 1 Mio. km durch neue zu ersetzen. Die Vollräder der
Treibradsätze sind alle 60.000 km und die Vollräder der Laufradsätze sind alle 120.000 km
einer wiederkehrenden Wirbelstrom-Prüfung zu unterziehen. Auf Anordnung des Eisenbahn-
Bundesamts sind zudem die Funktionsfähigkeit der Sandstreueinrichtungen sowie die
Füllstandskontrolle der Sandbehälter der Fahrzeuge besonders zu überwachen. Aufgrund der
genanntenMaßnahmen musste eine neue Fahrzeugumlaufplanung durchgeführt werden, die
letztlich zu einer Reduzierung der Fahrzeugverfügbarkeit geführt hat.
Seit Anfang Dezember 2010 ist der S-Bahn-Betrieb witterungsbedingt zusätzlich einge-
schränkt. Ab dem 08.12.2010 waren 335 von 562 Viertelzügen im Einsatz. Erschwerend kam
hinzu, dass aufgrund einer hohen Anzahl von Weichenstörungen viele Züge nicht für die
anstehenden Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten in die Abstellanlagen und Werke gefah-
ren werden konnten.
Seit dem 02.01.2011 verkehrte die S-Bahn Berlin nach einem Notfahrplan, bei dem laut
Presseberichten deutlich weniger als 50 % der Viertelzüge im Einsatz waren. Auf vier Stre-
cken am Stadtrand von Berlin fuhren demnach keine S-Bahnen mehr, auf den meisten weite-
ren Abschnitten wurden die Taktzeiten erheblich ausgedünnt. Auf allen noch bedienten
Strecken außer auf der Ringbahn fuhren die Züge nur noch alle 20 Minuten. Die S-Bahn-
Berlin hatte kurzfristig verschiedene Verkehrsunternehmen, darunter auch die Berliner
Verkehrsbetriebe, um Unterstützung gebeten, um die Ausfälle zu kompensieren.
15
Seit dem 10.01.2011 verkehren alle S-Bahnlinien wieder nach dem veröffentlichten Fahrplan.
Ab dem 24.01.2011 soll die S-Bahn Berlin nach einem angepassten Fahrplan mit einer
zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h verkehren.
Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung hat in Wahrnehmung der
Rolle als Eigentümer der DB AG mit dem Bahnvorstand mehrere Gespräche zur Situation der
S-Bahn Berlin geführt. Dabei hat die DB AG über kurzfristige Maßnahmen informiert. Der
Bund und die DB AG sind sich jedoch darüber einig, dass eine dauerhafte Lösung in der
Bestellung neuer Züge liegt. Zur Schaffung einer kundenfreundlichen Lösung hat das
Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung den Ländern Berlin und
Brandenburg Gespräche angeboten.
3. Schifffahrt
3.1 Küstenschifffahrt und Seehäfen
Um die negativen Auswirkungen des Winters auf die Schifffahrt möglichst gering zu halten,
wurden im Bereich der Küstenschifffahrt vor Beginn der Winterperiode folgende Vorsorge-
maßnahmen getroffen:
- Einrichtung eines Eisinformationsdienstes, mit dem die örtliche Beobachtung der Eis-
und Schifffahrtsverhältnisse zur Information der Schifffahrt, des Bundesamtes für See-
schifffahrt und Hydrographie (BSH) und der internen Bedarfsträger gewährleistet wird.
- Einrichtung eines Eisbrechdienstes, um durch die Nutzung verwaltungseigener Fahrzeu-
ge (z. T. in Abstimmung mit den benachbarten Dienststellen) und durch die ergänzende
Anmietung von Eisbrechern eine wirtschaftlich vertretbare Eisbekämpfung sicherzustel-
len und damit den Verkehr im Rahmen des Machbaren weiter aufrechtzuerhalten.
- Rechtzeitige Ausbringung von Eistonnen, insbesondere auch im Bereich der Inselzu-
fahrten.
- Einrichtung einer Rufbereitschaft für Tonnenleger, um auch in den arbeitsfreien Zeiten
schnell auf Tonnenstörungen reagieren zu können.
- Sicherung des Schleusenbetriebs durch besondere technische und organisatorische Maß-
nahmen.
16
Die negativen Auswirkungen der winterlichen Verhältnisse auf die Funktionsfähigkeit der
Infrastruktur und den Betrieb (Güter- und Personenverkehr) an den Seeschifffahrtsstraßen
sind bisher gering. Die Schifffahrt ist kaum eingeschränkt und läuft in den größeren seewärti-
gen Zufahrten und auf dem Nord-Ostsee-Kanal bislang weitgehend störungsfrei. Kleinere
Reviere sind für die Schifffahrt geschlossen, hier erfolgt kein Eisaufbruch mehr.
Die Aufrechterhaltung der Schifffahrt, aber auch der Infrastruktur wie z.B. der Schleusen oder
des Fährverkehrs am Nord-Ostsee-Kanal ist allerdings nur mit deutlich erhöhtem Aufwand
durch verstärkte Anmietung von Fahrzeugen und Geräten sowie verstärkten Einsatz von
Regiepersonal zu gewährleisten. Zusammen mit den nach einem Eiswinter generell erhöhten
Unterhaltungskosten für Bauwerke, Mess-Einrichtungen, schwimmende Fahrzeuge und
Schifffahrtszeichen führt dies zu erheblichen finanziellen Mehraufwendungen für die Wasser-
und Schifffahrtsverwaltung des Bundes.
Bei einer Verschärfung der winterlichen Lage kann es zu einer deutlichen Einschränkung der
planfestgestellten Fahrrinnentiefe (durch Beeinträchtigungen beim Peilen und Baggern) für
den Bereich der Tidezufahrten und zu einer Beeinträchtigung der Funktionstüchtigkeit der
Schleusen kommen.
Die aktuellen Informationen über die Eislage in der Ostsee / Nordsee sind im Internet unter
http://www.bsh.de/de/Meeresdaten/Beobachtungen/Eis/Westliche_Ostsee.pdf abrufbar.
Auf die Seehäfen und die Schnelligkeit des dortigen Güterumschlags hatte das kalte Dezem-
berwetter zum Teil erhebliche Auswirkungen. Der intensive Schneefall der vergangenen
Wochen verursachte einen beträchtlichen Räum- und Streuaufwand auf den Terminals. Im
Autoumschlag musste ein wesentlicher Mehraufwand betrieben werden, um die umgeschla-
genen Fahrzeuge schnee- und eisfrei zu halten. Die Sommerbereifung der zu verladenden
Neuwagen führte dabei teilweise zu erheblichen Problemen und Verzögerungen bei der
Verladung, wie z.B. die Autoterminals aus Cuxhaven und Bremerhaven melden.
17
3.2 Binnenwasserstraßen und Binnenschifffahrt
Im Bereich der Binnenwasserstraßen wurden vorsorglich folgende Maßnahmen zur Gewähr-
leistung der Schiffbarkeit ergriffen:
- Die Einsatzbereitschaft der Eisbrecher wurde sichergestellt.
- Gewerbliche Eisbrecher wurden zusätzlich angemietet.
- Es wurden Bereitschaftsdienste angeordnet und entsprechende Firmen beauftragt, damit
wesentliche Anlagen (Schleusen, Wehre, Br ückenwiderlager, Vorhäfen von Schleusen)
von Schäden möglichst verschont und funktionsfähig bleiben.
- Die Funktionsfähigkeit empfindlicher Anlagenteile wurde vor Eintritt des Winters einer
besonderen Prüfung unterzogen.
- Tägliche Eisstandsberichte sowie die Einsat zbereiche der Eisbrecher werden über das
elektronische Wasserstraßen-Informationssystem (ELWIS) und den nautischen Informa-
tionsfunk (NIF) bekannt gemacht.
Zu Einschränkungen und Unterbrechungen der Binnenschifffahrt und des Fährbetriebes
kommt es hauptsächlich durch die massive Eisbildung selbst und durch die Vereisung betrieb-
licher Anlagen (Schleusen, Wehre, Vorhäfen). Dies gehört ebenso zu den jährlich wiederkeh-
renden, kalkulierbaren Behinderungen wie die Unterbrechung von zahlreichen Baumaßnah-
men - menschliches Fehlverhalten oder Organisationsmängel sind hierfür nicht ursächlich.
Gemildert werden konnten Störungen durch den Einsatz von Eisbrechern. Wenn ersichtlich
wird, dass gefahrlose Einzelfahrten nicht mehr möglich sind, werden außerdem Konvoi-
Fahrten mehrerer Binnenschiffe durchgeführt, die durch Eisbrecher geschützt werden. Dar-
über hinaus wurde durch einen erhöhten Personaleinsatz die Sicherung der Anlagen und die
Behebung von Störungen gewährleistet.
Die diesjährigen Verhältnisse sind für den Verkehrsträger Wasserstraße insgesamt als weitge-
hend normal anzusehen. Entscheidende Grundlage für auch im Winter weitgehend befahrbare
Wasserstraßen ist das Vorhalten einer ausreichenden Anzahl von Eisbrechern, wodurch eine
Verlängerung der Navigationsperiode ermöglicht und zugleich Hochwasserschutz gewährleis-
tet wird.
18
Wenn es trotz all dieser Maßnahmen nötig wird, Wasserstraßen zu sperren, beklagt die
Schifffahrt Umsatzausfälle und hohe zusätzliche Kosten für die Aufrechterhaltung von
logistischen Transportketten. Die für die Schifffahrtsbetreiber selbst anfallenden Umsatzein-
bußen werden auf ca. 1.000 – 2.000 € pro Ausfalltag und Schiff beziffert.
Da die Einschränkungen den Rahmen des Üblichen bislang nicht gesprengt haben, dürften
auch die volkswirtschaftlichen Verluste relativ gering ausfallen. Es versteht sich jedoch von
selbst, dass derzeit noch keine abschließende Bewertung der negativen wirtschaftlichen
Auswirkungen des Winters auf die Binnenschifffahrt gegeben werden kann.
4. Luftverkehr
4.1 Störungen im Flugbetrieb
Die früh bereits Ende November 2010 einsetzende winterliche Witterung hat auch im Luft-
verkehr in Europa zu zum Teil erheblichen Störungen im Flugbetrieb geführt. Es gab bisher in
diesem Winter aus infrastruktureller Sicht der Flugplätze zehn als verkehrlich besonders
kritisch eingestufte Tage (29./30.11.2010, 08.12./09.12.2010; 16.12.2010 – 21.12.2010).
Eine kurzfristige Abfrage bei den deutschen Flughäfen hat ergeben, dass diese aufgrund der
Erfahrungen aus dem bereits schwierigen Winter 2009/2010 und den hieraus gezogenen
betrieblichen und infrastrukturellen Konsequenzen (Anschaffung neuer/leistungsfähigerer
Winterdienstgeräte, Aufstockung des entsprechenden Personals, verstärkte Bevorratung des
Flächenenteisungsmittels etc.) auf die jeweiligen kritischen Wetterbedingungen gut vorberei-
tet waren. Vor diesem Hintergrund kam es nur in sehr überschaubarem Maße zu tatsächlichen
Schließungen von Flugplätzen wegen extremen Schneefalls. Dies war dann der Fall, wenn
zeitweise die Start-/ Landebahnen trotz Räumungen immer wieder so zuschneiten, dass die
erforderlichen Bremswerte für die Fluggeräte nicht eingehalten werden konnten. Naturgemäß
sind von dieser Problematik Flugplätze mit nur einer Start-/Landebahn intensiver betroffen,
aber selbst bei diesen hielten sich die Schließungszeiten für winterliche Witterungsverhältnis-
se im normalen Rahmen.
19
Hiervon zu unterscheiden sind durch die Witterung eingetretene Verspätungen von Flügen,
die z.T. in erheblichem Ausmaß vorgekommen sind. Neben den „normalen“ winterlichen
Verzögerungen im Betriebsablauf der Flugplätze durch zusätzliche Flugzeugenteisungen (die
von den Luftverkehrsunternehmen nicht von vornherein in die Reisezeit einkalkuliert wer-
den), waren die wesentlichen Verspätungen weit überwiegend nicht durch infrastrukturelle
Störungen auf deutschen Flugplätzen verursacht. Diese hatten vielmehr ihren Grund vor allem
in der ausgeprägten Vernetzung des Luftverkehrs und in dem System der Betriebsumläufe der
Luftverkehrsunternehmen. Treten an einer Stelle des Systems Störungen im Betrieb ein, löst
dies einen Dominoeffekt aus. Besonders betroffen hiervon sind naturgemäß Drehkreuze, da
sich dort die Verkehre konzentrieren, um dann weiterverteilt zu werden. Fallen hier Zubringer
aus, weil z.B. die erforderlichen Flüge nicht von ihrem Ausgangsort abgehen können, fehlen
diese Flugzeug- und Besatzungskapazitäten dann für die Weiterverteilung der Verkehre. Je
mehr Zubringer fehlen, desto weniger Passagiere und Waren können weitertransportiert
werden.
Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung hat sich auf Leitungsebene
regelmäßig von der Luftverkehrswirtschaft (Flughäfen, Flugverkehrsgesellschaften und
Deutsche Flugsicherung) informieren lassen, wie die Maßnahmen zur Beseitigung von
Störungen von den Verantwortlichen koordiniert werden. An die Landesregierungen wurde
der Appell gerichtet, im Interesse gestrandeter Passagiere einen flexiblen, der besonderen
Situation angepassten Betrieb der Flughäfen zu ermöglichen.
4.2 Winterdienst an Flughäfen
Der Winterdienst an Flughäfen setzt sich aus zwei Bereichen zusammen: der Enteisung von
Bewegungsflächen sowie der Enteisung von Flugzeugen.
Die Bewegungsflächen umfassen die Start- und Landebahnen, Rollwege sowie die Vorfelder
und die dazugehörigen Betriebsstraßen für Fahrzeuge. Um Verkehrsflächen im Winter in
einem betriebssicheren Zustand zu halten, gibt es international gültige Vorgaben der Interna-
tionalen Zivilluftfahrtorganisation (ICAO), die einen sicheren Flugbetrieb auch bei Schnee
und Eis ermöglichen. Für eine engmaschige Information über die aktuelle Witterung stimmen
20
sich die Flughafenbetreiber eng mit dem Deutschen Wetterdienst (DWD), der Deutschen
Flugsicherung (DFS) und den Fluggesellschaften ab.
Die deutschen Verkehrsflughäfen unterliegen gem. § 45 Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung
(LuftVZO) einer Verkehrssicherungspflicht und sind folglich dafür verantwortlich, den
Flughafen in einem betriebssicheren Zustand zu halten. Dazu gehört auch der Winterdienst
mit seinen personal- und materialintensiven Prozessen. Flächenenteisung wird größtenteils
mit mechanischen Mitteln (Schneepflügen, Schneefräsen) bewerkstelligt, aber auch mit
Enteisungsmitteln. Hier kam es bislang nicht zu Engpässen.
Mit ihrem Winterdienst tragen die Flughafenbetreiber oft über lange Zeiträume und bei
ungünstigsten äußeren Bedingungen in möglichst kurzer Zeit dafür Sorge, dass der Flugbe-
trieb sicher und pünktlich durchgeführt werden kann. Dennoch lassen sich trotz der enormen
Anstrengungen Verspätungen und Flugausfälle nicht immer verhindern, da infolge des
Einsatzes des Winterdienstes immer auch Kapazitäten eingeschränkt werden müssen. Dies ist
aber im Sinne der Sicherheit unvermeidlich.
Das Enteisen von Flugzeugen unterliegt im Gegensatz zur Enteisung von Bewegungsflächen
nicht der Verkehrssicherungspflicht durch die Flughäfen. Die Flugzeugenteisung ist eine
Boden-Verkehrs-Dienstleistung und basiert auf privatrechtlichen Verpflichtungen zwischen
dem Luftverkehrsunternehmen und seinem konzessionierten Dienstleister. In vielen Fällen
haben sich Unternehmen mit Flughafen- und Luftfahrtunternehmensbeteiligung gegründet,
die diese Dienste ausführen. Aber auch Unternehmen ohne jegliche Flughafenbeteiligung
führen Enteisungen von Flugzeugen aus.
Das Enteisen von Flugzeugen vor dem Start bei winterlichen Bedingungen ist aus Gründen
der Sicherheit unumgänglich. Durch den Einsatz eines glykolhaltigen Enteisungsmittels wird
dafür gesorgt, dass sich vor dem Start eines Flugzeugs, aber auch während der kritischen
ersten Flugphase durch feuchte Luftschichten keine Eisschichten bilden können, die die
Steuerelemente des Flugzeuges unbeweglich machen würden.
21
Der Vorgang des Enteisens dauert je nach Flugzeuggröße durchschnittlich 15 Minuten. Diese
Zeitspanne ist jedoch in den im Voraus geplanten Flugzeiten aus verschiedenen Gründen
nicht berücksichtigt. Daher sind Verspätungen unvermeidbar. So enthalten die geplanten
Flugzeiten (Zeitraum von Abflug bis zur Landung am Zielflughafen) zwar bereits Reserven
für Verspätungen. Umfassende zeitliche Puffer für einen Betrieb bei Winterbedingungen
können hingegen aus logistischen Gründen nicht in die Flugpläne eingebaut werden. Wäre das
Enteisen in diesen Zeiten bereits enthalten, müssten zum einen planmäßige Flüge grundsätz-
lich länger dauern, zum anderen würde das bei günstigen Bedingungen verfrühte Eintreffen
von Flugzeugen am Ziel die Flughäfen vor große operationelle und kapazitative Probleme
stellen.
4.3 Nachtflugsituation
Die Zuständigkeit für die Betriebsgenehmigungen von Flughäfen, welche auch die Betriebs-
zeiten regeln, liegt bei den Ländern. Die Landesgenehmigungsbehörden haben teilweise auf
ausdrückliche Bitte des Bundesministers für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung die Nacht-
flugbeschränkungen flexibel gehandhabt, um die Unannehmlichkeiten für die Passagiere zu
reduzieren. Um einen geregelten Flugbetrieb wiederherzustellen, ist es für die Fluggesell-
schaften zudem erforderlich, Flugzeuge gemäß ihren Umlaufplänen an den vorgesehenen
Flughäfen zu positionieren, da ansonsten durch die Nichtverfügbarkeit von Fluggerät zusätzli-
che Verspätungen oder Flugausfälle drohen.
4.4 Bewertung der Maßnahmen
Flughäfen sind privatwirtschaftli ch organisierte Unternehmen, die schon aus eigenen finan-
ziellen Erwägungen heraus ein hohes Interesse an einem reibungslosen Flugbetrieb haben.
Die Flughafenbetreiber nehmen zudem ihre Ve rkehrssicherungspflicht gem. § 45 LuftVZO
verantwortungsvoll wahr und ha ndeln gemäß dem Grundsatz, da ss die Sicherheit oberste
Priorität hat. Die Vorgaben der ICAO werden für ausreichend erachtet.
Dessen ungeachtet hat die Arbeitsgemeinschaft der Deutschen Verkehrsflughäfen bereits eine
Arbeitsgruppe zur Thematik einberufen, um kontinuierliche Optimierungen zu erreichen und
Erfahrungen auszutauschen. Dies zeigt, dass bereits wirksame freiwillige Instrumente existie-
ren.
22
Der durch die Medienberichterstattung entstandene Eindruck eines flächendeckenden Man-
gels an Enteisungsmitteln ist nicht zutreffend. In Einzelfällen kam es zu Engpässen, da der
Nachschub die Flughäfen infolge witterungsbedingter Behinderungen und von den Ländern
verhängter Lkw-Fahrverbote teilweise nicht rechtzeitig erreichen konnte und in diesen Fällen
der Vorrat an Enteisungsmitteln offenbar zu knapp bemessen war. Die Fahrverbote für Lkw
mit Enteisungsmittel wurden allerdings auf Initiative des Bundesministeriums für Verkehr,
Bau und Stadtentwicklung von den zuständigen Landesbehörden kurzfristig außer Kraft
gesetzt.
Erschwert wird die Situation dadurch, dass Enteisungsmittel nur von sehr wenigen hochspezi-
alisierten Herstellern angeboten werden. Einer dieser Hersteller, das Schweizer Unternehmen
Clariant mit Produktionsstandort Gendorf/Altötting, musste die Produktion vom 1. bis 4.
Januar 2011 einstellen, da der Rohstoff Glykol ausgegangen war. Um den drohenden Engpass
an Enteisungsmitteln abzuwenden, schlossen sich kurzfristig elf deutsche Flughäfen sowie
Drittunternehmen (Boden-Verkehrs-Dienstleister) zu einem "Pool" zusammen, um sich bei
auftretenden Engpasssituationen gegenseitig auszuhelfen. Auch mit diesem Themenfeld
befasst sich die Arbeitsgemeinschaft der Deutschen Verkehrsflughäfen in einer Arbeitsgrup-
pe.
Die Ankündigung der Europäischen Kommission, ggf. europäische Vorgaben zur Regelung
des Winterdienstes bzw. zur Flugzeugenteisung machen zu wollen, wird vom Bundesministe-
rium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung zunächst kritisch gesehen. Grundsätzlich stellt
sich die Frage nach der rechtlichen Kompetenz der Kommission in diesem Bereich. Zudem
müssen die unterschiedlichen Zuständigkeiten der Akteure für die einzelnen Enteisungsberei-
che beachtet werden. Seitens der Kommission in Fragen zum Winterdienst oder zur Flug-
zeugenteisung regulativ einzugreifen, scheint derzeit unter Berücksichtigung der oben ge-
nannten Argumente nicht geboten. Aus hiesiger Sicht wäre es jedoch wünschenswert, wenn es
auf europäischer Ebene, möglicherweise initiiert durch die Kommission, zu einem Erfah-
rungsaustausch zwischen Flughäfen und Boden-Verkehrs-Dienstleistern kommen könnte. Der
Austausch von Informationen kann dazu beitragen, die Situation europaweit zu verbessern.
23
4.5 Information und Betreuung der Fluggäste
Trotz Flugstreichungen und -verspätungen war bis zum 23.12.2010 eine verstärkte Inan-
spruchnahme des Bürgertelefons des Luftfahrt-Bundesamtes (LBA) nicht zu verzeichnen. Seit
dem 27.12.2010 ist die Zahl der Anrufe, die im Zusammenhang mit den Witterungsverhältnis-
sen stehen, leicht gestiegen. Zumeist beziehen sie sich auf Gepäckverspätungen bzw. -
verluste. In schriftlicher Form liegen dem LBA bisher (Stand: 03.01.2011) zehn Anzeigen
aufgrund witterungsbedingter Flugstreichungen bzw. -verspätungen vor. Diese beziehen sich
vor allem auf unzureichende Betreuungs- und Unterstützungsleistungen (kein Angebot der
Ticketerstattung, keine Hotelunterbringung, fehlende Information, teilweise keine Mahlzeiten
bzw. Erfrischungen). Aufgrund der Erfahrungen im Zusammenhang mit europaweiten
Luftraumsperrungen im April dieses Jahres steht zu erwarten, dass das Anzeigeaufkommen
mit zeitlicher Verzögerung noch zunehmen wird.
Das LBA stellte am 20.12.2010 in einer Pressemitteilung klar, dass die Luftfahrtunternehmen
trotz der wetterbedingten Störungen die Einhaltung der Fluggastrechte sicherzustellen haben.
Des Weiteren wies das LBA sowohl die großen deutschen als auch die großen europäischen
Luftfahrtunternehmen auf die Verpflichtung zur Einhaltung der Fluggastrechte-Verordnung
hin und setzte hiervon auch den Bundesverband der Deutschen Fluggesellschaften (BDF) und
BARIG („Board of Airline Representatives in Germany“) in Kenntnis.
Darüber hinaus führte das LBA am 20.12.2010 Vor-Ort-Kontrollen bei den am stärksten von
Flugstreichungen und -verspätungen betroffenen Luftfahrtunternehmen an den Flughäfen
Frankfurt/M. (Lufthansa) und Berlin-Schönefeld (Germanwings und easyJet) durch. Hierbei
wurde überprüft, ob die vorgenannten Luftfahrtunternehmen ihren Verpflichtungen zur
Unterstützung und Betreuung der von Flugstreichungen und -verspätungen betroffenen
Fluggäste nachkamen.
In Frankfurt organisierte Lufthansa zwischen dem 17.12.2010 und 20.12.2010 rund 25.000
Übernachtungen im Umkreis von ca. 60 km um den Flughafen Frankfurt/M. Darüber hinaus
stellte der Flughafen 1.800 Feldbetten zur Verfügung. Betroffenen Fluggästen wurde eine
Weiter- oder Heimreise mit der Bahn oder anderen öffentlichen Verkehrsmitteln angeboten.
In den Terminals wurden für die Fluggäste Verpflegungsstellen eingerichtet. Die Information
24
der Fluggäste über die aktuellen Flugplanungen erfolgt über Internet, Reisebüros, öffentliche
Anzeigen in den Terminals und an so genannten “Annullierungsschaltern".
In Berlin-Schönefeld wurde im Rahmen der Vor-Ort-Kontrolle festgestellt, dass German-
wings und easyJet ihre von Annullierungen oder Verspätungen betroffenen Fluggäste über die
Fluggastrechte informierten und die Betreuungsleistungen erbrachten. Es wurden Verpfle-
gungsgutscheine ausgehändigt und Hotelübernachtungen in unmittelbarer Nähe zum Flugha-
fen organisiert. Ferner stellte der Flughafen Feldbetten zur Verfügung, die nach Kenntnis der
LBA jedoch noch nicht in Anspruch genommen werden mussten. Germanwings konnte
aufgrund entsprechender Kooperationsverträge Alternativbeförderungen mit anderen Luft-
fahrtunternehmen (soweit verfügbar) anbieten.
Insgesamt werden die Auswirkungen der Flugannullierungen bzw. Verspätungen am Flugha-
fen Berlin-Schönefeld im Vergleich zur Lage am Flughafen Frankfurt/M. als geringer einge-
schätzt.
5. Vorsorgemaßnahmen und Beratungstätigkeit des Deutschen Wetterdienstes
Der Deutsche Wetterdienst (DWD), der dem BMVBS als nachgeordnete Behörde zugeordnet
ist, versorgt verschiedenste Kundengruppen mit Wettervorhersagen. Im Rahmen der Vorher-
sagetätigkeit werden sowohl Warnungen an die Öffentlichkeit als auch an Kunden aus dem
Verkehrsbereich, wie z.B. die DB AG, herausgegeben. Die Winterdienstbetreuung des
Bundesfernstraßennetzes wird mit dem Straßenwetterinformationssystem (SWIS) unterstützt,
einem speziell auf die Bedürfnisse der Winterdienstverantwortlichen zugeschnittenen IT-
System. Im Rahmen der Beratung der Flughäfen werden spezielle Produkte für den Winterbe-
trieb bereitgestellt. An den großen Drehkreuzen Frankfurt und München ist ein Arbeitsplatz
für einen Wetterberater bzw. eine Wetterberaterin bei der jeweiligen Verkehrsleitung instal-
liert, der bei Bedarf besetzt wird. Dies wurde z.B. in München neunmal im Monat Dezember
nötig.
Die Vorhersageleistung war in den meisten Fällen gut bis sehr gut. Vor allem großräumige
Schneefälle wie z.B. das „Schneetief“ Petra am 16./17.12. 2010 konnten schon mehrere Tage
im Voraus prognostiziert werden. Die Prognosen erwiesen sich damit als eine sehr gute
25
Planungsgrundlage für alle Verkehrsbereiche. Lediglich die Entwicklung räumlich sehr eng
begrenzter Schneefälle in der Mitte Deutschlands in der Nacht zum 21.12.2010 konnte von
den Wettervorhersagemodellen erst sehr kurz vor dem Ereignis vorhergesagt werden. Daher
erfolgte in diesem Fall die Warnung zwar rechtzeitig, aber ohne den sonst üblichen längeren
zeitlichen Vorlauf. Wettervorhersagemodelle und die anschließenden Verfahren beinhalten
stets Unsicherheiten. Der DWD unternimmt erhebliche Anstrengungen, um diese Unsicher-
heiten zu quantifizieren und sein gesamtes Analyse- und Modellsystem konsequent in Rich-
tung Wahrscheinlichkeitsaussagen auszubauen. Dazu wird ein innovatives System für die
Vorhersage bis 24 Stunden entwickelt, das es erlauben wird, Wahrscheinlichkeiten räumlich
detailliert im Voraus zu berechnen. Dieses System befindet sich zurzeit in einem präoperatio-
nellen Testbetrieb.
26
GALK - Arbeitskreis Stadtbäume
Vereinigung Schweizerischer Stadtgärtnereien und
Gartenbauämter
Union Suisse des Services des Parcs et Promenades
AG. Stadtbäume
November 2010
Positionspapier
Auswirkung des Einsatzes von Streusalz auf Straßenbäume
Der Arbeitskreis Stadtbäume der GALK und die Arbeitsgruppe Stadtbäume des
VSSG fordern den Schutz der Stadtbäume vor den schädlichen Wirkungen von
Streusalz.
Straßenbäume werden durch Streusalz, das im Rahmen des Winterdienstes zur
Bekämpfung von Glätte ausgebracht wird , beeinträchtigt. Insbesondere die
hohen Streusalzmengen, die während extremer Glatteis-Wetterlagen über einen
längeren Zeitraum ausgebracht werden, können Bäume nachhaltig schädigen.
Im Winter 2009/2010 wurde eine gewaltige Salzmengen auf Autobahnen, Stra-
ßen, Wegen, Parkplätzen, aber auch auf Gehwegen und privaten Grundstücken
gestreut, so dass bereits Anfang Januar die Vorräte vieler Bauhöfe und Stra-
ßenmeistereien verbraucht waren.
Hinsichtlich der Bäume bedeutet dieses einen erhöhten Finanzbedarf, um die
Salzschäden durch Pflegemaßnahmen zu mildern oder Nachpflanzungen vor-
zunehmen. Diese Mittel stehen in der Regel nicht zur Verfügung, so dass mit
einem fortlaufenden Vitalitäts- und Substanzverlust gerechnet werden muss.
Wirkung von Streusalz
Streusalz beeinträchtigt die Bäume in m ehrfacher Hinsicht. Zum einen treten Schädi-
gungen beim direkten Kontakt der Pflanzenober fläche mit den im Spritzwasser ent-
haltenen Chloriden auf, zum anderen führ t die Aufnahme von salzreichem Boden-
wasser durch die Wurzeln auf längere Si cht zur Schädigung und zum Absterben der
Zellen im Inneren der Bäume, da der Wasser- / Nährstofftransport stark beeinträch-
tigt wird. Braune, abgestorbene Blattränder, sogenannte Nekrosen, sind die äußer-
lich sichtbaren Folgen.
Durch den Eintrag von Salzen wird zudem das Bodenleben wesentlich verändert. Zu
wenig Bodenluft, ein verarmendes N ährstoffangebot und B odenverschlämmung ge-
hören zu den Auswirkungen. Für Bäume lebensnotwendige Pilze und Kleinlebewe-
sen werden stark geschädigt oder sterben ab.
Bisherige Erfahrungen
Erfahrungen mit Auswirkungen von Streusalz auf Straßenbä ume gibt es seit Jahr-
zehnten. Insbesondere nach dem extrem strengen Winter 1978/79 waren die Schä-
den an den Straßenbäumen alarmierend. Die GALK (Ständige Konferenz der Gar-
tenamtsleiter beim Deutsc hen Städtetag, heute: Deutsche Gartenamtsleiterkonfe-
renz) beschloss am 11./12.1979 in Bonn eine Resolution gegen die Vernichtung des
Straßengrüns durch Streusalz. In der Fo lge wurden die Verfahren des Streusalzein-
satzes verändert und Streusalz zum Teil du rch Splitt ersetzt. Auch die Dosierungen
bei der Ausbringung und die St reutechnik wurden optimier t. Die meisten Städte un-
tersagten den Einsatz von Streusalz auf Gehwegen. Durch die massiven Schäden an
Bäumen mussten kostspielige Maßnahmen zu r Standortverbesserung und zur Revi-
talisierung durchgeführt wer den. Über viele Jahre kann so der Gesundheitszustand
der Bäume durch derartige Maßnahmen wieder stabilisiert werden, soweit erneute
Salzeinträge unterbleiben bzw. nur begrenzt stattfinden.
2
Informationsdefizit
Leider gibt es auch Veröffentlichungen und St udien, die den Einsatz von Streusalz
als positiv bewerten. In sbesondere aus ökonomischen Gesichtspunkten wird beim
Vergleich der aktuell verwendeten Streumittel (beispielsweise Splitt) das Salz als am
wirtschaftlichsten bewertet. Diese Sichtweise berücksichtigt nicht die Wirkung des
Salzes auf Pflanzen und Bodenleben. Umwelt schäden durch die Streusalzausbrin-
gung werden außer Acht gelassen und infol gedessen nicht monetär bewertet. Für
eine komplexe Betrachtung dieses Themas muss das gesamte Ausmaß der Schädi-
gungen jedoch in eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung einbezogen werden.
Unterschiedlich sind auch die Meinung en über das Ausmaß der Schädigungen in
Abhängigkeit von der ausgebrachten Menge an Streusalz. Problematisch ist es, nur
die kurzfristig sichtbaren Schäden zu beurte ilen, weil sich Beeinträchtigungen oft
noch nach Jahren zeigen.
Groß ist die Unkenntnis vieler privat er Personen, die ihre Hauseingänge, Treppen
etc. mit Streusalz gegen Winterglätte behandeln. Aufklärung über die Auswirkungen
von Streusalz ist weiterhin dringend notwendig.
Verkehrssicherungspflicht / Haftung
Die Aufgabe der Strassendienste ist es, die Verkehrssicherheit für den Straßenver-
kehr zu gewährleisten. Dazu gehört eben auch, bei Frost die Rutschgefahr möglichst
klein zu halten. Der Umfang des erforderlichen Winterdienstes ergibt sich aus den
jeweiligen Erfordernissen zu r Aufrechterhaltung der öff entlichen Sicherheit und Ord-
nung.
Im Sinne der Verkehrssicherun gspflicht hat jeder, der einen Verkehr eröffnet oder
den öffentlichen Verkehr auf dem sei ner Verfügung unterstehenden Grundstück dul-
det, die allgemeine Rechtspflicht, die notwendigen Vorkehrungen zum Schutze Drit-
ter zu schaffen, das heißt, für einen verk ehrssicheren Zustand zu sorgen. Der Ver-
antwortliche ist somit grundsätzlich verp flichtet, Schäden an Personen oder Sachen
zu verhindern. Als Anspru chsgrundlage für Schadensersatzansprüche dient in
Deutschland § 823 Abs. 1 BGB und in der Schweiz OR Ar t. 41 Haftung im Allgemei-
nen / OR Art. 59 Haftung des Werkeigentümer / OR Art. 59 Sichernde Massnahmen /
SVG / USG.
Differenzierter Winterdienst
Das Konzept des "Differenzierten Winter dienstes", das die mehrstufige Verwendung
von Streumitteln nach Straßen- und Wetterlage vorsieht, ist geeignet, den Winter-
dienst umweltverträglicher zu gestalten und zugleich die Verkehrssicherheit zu ge-
währleisten.
In Nebenstraßen wird nur sehr zurückhaltend geräumt und nicht gestreut ("weißer
Winterdienst"). Auf den Hauptstrecken ist der Schnee zunächst gründlich zu räumen,
bevor der Winterdienst streut ("Schwarzräumen"). Je nach Straßen- und Wettersitua-
tion sollte dann zeitnah abgestuft entschi eden werden, ob Salz oder Splitt ausge-
bracht wird, beziehungsweise ob auf das Streuen ganz verzichtet werden kann. Nur
auf besonders gefährlichen un d verkehrswichtigen Straßenabschnitten, wie bei-
spielsweise starken Steigungen oder ve rkehrsreichen Kreuzungen, wird dann Auf-
3
4
tausalz eingesetzt. Außerdem wird die Salzmenge durch den Einsatz von Feuchtsalz
reduziert.
Weitere Möglichkeiten, den Einsatz von Sa lz zu reduzieren, bestehen darin, Wetter-
vorhersagen besser zu nutzen und neue Dosiertechniken, wie zum Beispiel Ther-
mostreuer, einzusetzen.
Fazit
Bäume in der Stadt, speziell am Straßenstandort, benötigen eine intensive Pflege mit
hohen Kosten. Einflüsse, die ihre Gesundh eit und Vitalität beein trächtigen, müssen
im besten Fall ausgeschlossen, mindestens aber auf ein Minimum reduziert werden.
Der Arbeitskreis Stadtbäume der GALK und die Arbeitsgrupp e Stadtbäume der
VSSG fordern hinsichtlich des Winterdien stes zum Schutz der Straßenbäume die
enge Zusammenarbeit der für den öffentlichen Verkehr und für das Grün Verantwort-
lichen. Hier sind die Unterstützung und die Akzeptanz für die jeweiligen Aufgaben
des Anderen notwendig.
Erforderlich ist ferner die Sensibilisierung der Bevölker ung im Hinblick auf eine um-
sichtige Teilnahme am Verkehr entsprechend der Wetterlage, denn die vollkommene
Rutschsicherheit kann nicht gewährleistet werden!
Allgemein sollte das Gebot der Zurückhaltung beim Eins atz von Streusalz gelten. Im
Sinne des differenzierten Winterdienstes ist Streusalz nur dort einzusetzen, wo der
Verkehr ohne Salzeinsatz einer wesentlich erhöhten Gefahr ausgesetzt wäre.
Ferner ist die Verringerung der Salzmenge durch die Umstellung auf den Einsatz von
Feuchtsalz mit modernen Ausbringtechniken mit Nachdruck vorzunehmen.
Schließlich ist die intensive Suche nach al ternativen Tau- oder Abstumpfungsmitteln
erforderlich.
Erfahrungssätze für
überbetriebliche Maschinenarbeiten
2010
Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen
Referat Unternehmens- und Arbeitnehmer-
beratung
Siebengebirgsstr. 200, 53229 Bonn-Roleber
Tel. 02 28 / 703-1220, Fax 02 28 / 703-191260
harald.lopotz@lwk.nrw.de
Rheinischer Landwirtschafts-Verband e.V.
Abteilung Betriebshilfe und Maschineneinsatz
Rochusstraße 18, 53123 Bonn-Duisdorf
Tel. 02 28 / 5 20 06-28, Fax 02 28 / 5 20 06-59
karl.nacke@rlv.de
Die Erfahrungssätze werden jährlich vom RLV-Fachausschuss für Betriebshilfe und Maschineneinsatz in Zusammenarbeit
mit der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen erarbeitet.
Die Erfahrungssätze sind Anhalts- oder Durchschnittswerte, wie sie unter Landwirten im Rheinland für gegenseitige
Arbeitsleistungen vereinbart werden. Sie haben zwischenbetrieblichen Charakter. Sie treffen für mittlere Arbeitsbedin-
gungen und Auslastungen der Maschinen zu. Bei den Schleppern wurde eine mittlere Auslastung von 550 bis 850 Stunden
pro Jahr in Abhängigkeit von der Schlepperstärke angenommen.
Die Erfahrungssätze enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer, nicht aber die Kosten für Saatgut, Dünge- und Pflan-
zenschutzmittel. Als Zinssatz werden 5 % angesetzt. Die Entlohnung der Schlepperfahrer und sonstiger Arbeitskräfte wird
mit 14 €/h angesetzt. In den Kosten für die komplette Arbeitserledigung (Maschine, Schlepper und Fahrer) sind die Treib-
stoffkosten mit 1,10 €/Liter enthalten. Es wurde keine Agrardiesel-Rückvergütung berücksichtigt. Sollte der Arbeitsgang
ohne Diesel abgerechnet werden, sind die angenommenen 1,10 € pro Liter mal dem Dieselverbrauch abzuziehen. Sollte
ein anderer als der angegebene Dieselverbrauch für den Arbeitsgang notwendig sein, sind im voraus entsprechende
Vereinbarungen zu treffen.
Die Erfahrungssätze können in Abhängigkeit von den regionalen Gegebenheiten, der Verkehrslage, Topographie, Boden-
art, Schlaggröße, Entfernung, Form sowie aufgrund veränderter Arbeitsbedingungen variieren. Diese Erfahrungs sätze
enthalten keine Zuschläge für Risiko, Betriebssteuern, Nebenkosten und Gewinn, wie das bei gewerblichen Arbeiten üblich
ist. Lohn unter nehmerpreise weichen daher oftmals von diesen Erfahrungssätzen ab. Die Arbeitspartner sollten sich in
jedem Fall vor Arbeitsbeginn über den Preis und Leistungsumfang einigen. Das vermeidet unnötige Diskussionen
bei der Abrechnung.
Unter Punkt 1 . Schlepper sind die Erfahrungssätze für den Schlepper angegeben. Der bei den Schleppern angegebene
durchschnittliche Dieselverbrauch in Liter je Stunde ist unter der Annahme mittlerer Böden und einer Parzellengröße von
mindestens 2 ha zu sehen. Es werden zwei verschiedene Verrechnungssätze angegeben: für den reinen Maschinenverleih
und den Verleih von Maschinen inkl. Diesel, ohne Bedienungspersonal. Der reine Maschinenverleih gilt, falls der Schlepper
voll getankt auf den Betrieb kommt und auch so wieder abgegeben wird. Für die Praxis wird die Abrechnung auf Stunden-
basis empfohlen, da dies realitätsbezogener ist.
Ab Punkt 2. Bodenbearbeitung bis Punkt 9. Sonstiges sind die einzelnen Arbeitsgänge mit der Maschine allein und inkl.
Schlepper, Fahrer und Diesel aufgeführt.
Die Erfahrungssätze finden Sie auch zum Download unter den Internetadressen www.rlv.de und www.landwirtschaftskam-
mer.de.
VERRECHNUNGSSATZ 2010
Schlepper allein
ohne Diesel
ohne Fahrer
kalk. Diesel-
verbrauch
1)
Schlepper
mit Diesel
ohne Fahrer
Nr. Schlepper EUR/h l/h EUR/h
Hinterrad
101 45-54 PS 34 kW - 40 kW 9,50 5,00 15,00
102 55-65 PS 41 kW - 48 kW 10,00 6,00 16,50
103 67 -75 PS 49 kW - 55 kW 11,00 7 ,00 18,50
104 >76 PS >56 kW 12,00 8,00 20,50
Allrad
110 66-80 PS 49 kW - 59 kW 13,00 7 ,00 20,50
111 81-101 PS 60 kW - 74 kW 15,00 9,00 24,50
112 102-125 PS 75 kW - 92 kW 19,00 11,00 30,50
113 126-151 PS 93 kW - 111 kW 21,00 13,00 35,50
114 152-175 PS 112 kW - 129 kW 23,00 15,00 40,00
115 176-200 PS 130 kW - 147 kW 25,00 18,00 44,50
Schlepper Boden-
bearbeitung
Saat /
Düngung
Pfl ege / Halm-
frucht/Maisernte
Hackfrucht /
Futterernte
Sonstiges
116 201-227 PS 148 kW - 167 kW 26,00 20,00 48,00
117 228-250 PS 168 kW - 184 kW 27 ,00 23,00 52,00
118 251-292 PS 185 kW - 215 kW 29,00 26,00 57 ,00
130 Radlader 9 t 14,00 12,00 27 ,00
131 Stapler 2-3 t 12,00 6,00 18,50
132 Hoflader 9,00 6,00 15,50
133 Teleskoplader 3,5 t 80 kW 17 ,00 10,00 28,00
134 Industrielader 6,00
1) bei mittlerer Belastung
bei leichter Belastung (z. B. Pfl egearbeiten) reduziert sich der Dieselverbrauch um 25 %,
bei schwerer Belastung (z. B. Bodenbearbeitung, schwerer Transport) ergibt sich eine Erhöhung um bis zu 25 %.
Die Schlepperkosten sind für diese Situationen zu verändern.
Einheit Maschine allein incl. Schlepper
Fahrer, Diesel
Diesel Maschinen
Arbeitszeit
Nr. EUR/h EUR/ha EUR/h EUR/ha l/h l/ha h/ha
2. Bodenbearbeitung
201 Tiefl ockerungsgerät, einbalkig h 5,00 55,00 14
202 Tiefl ockerungsgerät, dreibalkig h 11,00 76,50 27
203 Stoppelgrubber
(Arbeitstiefe ca. 5 - 10 cm) ha 8,00 33,50 9 0,53
204 Stoppelgrubber
(Arbeitstiefe ca. 10 - 15 cm) ha 9,00 39,50 11 0,57
205 Stoppelgrubber
(Arbeitstiefe ca. 15 - 20 cm) ha 10,00 50,00 16 0,67
206 Scheibenegge 3 m ha 14,00 38,50 8 0,50
207 Kurzgrubber in Kombination 3 m ha 7,00 31,00 5 0,50
208 Pfl ug ha 23,00 87,00 23 1,00
209 Plug plus Packer ha 28,00 91,00 26 1,00
210 Cambridgewalze 6 m ha 6,00 17,50 3 0,30
VERRECHNUNGSSATZ 2010
Schlepper Boden-
bearbeitung
Saat /
Düngung
Pfl ege / Halm-
frucht/Maisernte
Hackfrucht /
Futterernte
Sonstiges
Einheit Maschine allein incl. Schlepper
Fahrer, Diesel
Diesel Maschinen
Arbeitszeit
Nr. EUR/h EUR/ha EUR/h EUR/ha l/h l/ha h/ha
211 Federzinkenegge 5 m ha 7,00 23,00 6 0,32
212 Saatbettkombination 4 m
(schwere Egge + Krümler) ha 8,00 30,00 6 0,50
213 Bodenfräse 3,00 m h 20,00 72,00 21 0,71
214 3 m-Rüttelegge ha 12,00 46,00 9 0,80
215 3 m-Kreiselegge/Zinkenrotor ha 13,00 47,00 10 0,74
3. Saat
301 Drillmaschine 3,0 m ha 7,00 37,50 6 0,77
302 Drille + Kreiselegge + Packerwalze ha 21,00 63,50 12 0,83
303 + Frontpacker ha 5,00 7,20 2
304 Universaldrille 3 m ha 28,50 56,50 10 0,50
305 Zuckerrüben Sägerät 12 rh. ha 27,00 46,00 4 0,50
306 ZR-Mulchsägerät 12 rh. ha 33,00 53,50 5 0,55
Einheit Maschine allein incl. Schlepper
Fahrer, Diesel
Diesel Maschinen
Arbeitszeit
Nr. EUR/h EUR/ha EUR/h EUR/ha l/h l/ha h/ha
307 Kartoffellegegerät 4 rh. ha 29,00 77,50 12 1,10
308 Kartoffellegegerät 4 rh.
inkl. Beizgerät ha 35,00 83,50 12 1,15
309 Maissägerät 4 rh. + Unterfußd. ha 23,00 50,50 8 0,68
310 Grasnachsämaschine 3 m, 600 l ha 28,00 66,50 10 1,00
4. Düngung
401 Schleuderstreuer bis 1500 ltr, 27 m ha 2,00 8,40 2 0,15
402 Großfl ächenstreuer 4,0 t dt 0,50 €/dt 1,45 €/dt 0,1 ltr./dt
403 Streuer Kompost/Champost t 2,50-3,00 €/to HTK 4,00-5,00 €/to
404 Stallmiststreuer 6 t je t Nutzlast h 14,00 49,50 10
405 je t Nutzlast zusätzlich h 2,00 4,40 1
406 Vakuumfass, Tandemachse,
10.000 l h 10,00 46,00 10
Schlepper Boden-
bearbeitung
Saat /
Düngung
Pfl ege / Halm-
frucht/Maisernte
Hackfrucht /
Futterernte
Sonstiges
Einheit Maschine allein incl. Schlepper
Fahrer, Diesel
Diesel Maschinen
Arbeitszeit
Nr. EUR/h EUR/ha EUR/h EUR/ha l/h l/ha h/ha
407 Pumpentankwagen,
Tandemachse, 10.000 l h 11,00 48,00 10
408 + Niederdruckreifen, Exaktvert. h 5,00 5,00
409 + Schleppschlauch h 7,50 7,50
410 + Schleppschuhverteiler 6 m h 17,00 17,00
411 separater Gülletransport
4-7 km, 15-20 cbm Fass h 13 - 20 61 - 73 14-19
412 Güllemixer h 6
5. Pfl ege
501 PSM-Spritze 21-27 m ha 5,00 10 - 18 2 0,17
502 ZR-Hackmaschine 12 rh. ha 8,00 27,00 5 0,50
503 Kartoffel Dammformer 4 rh. ha 15,00 61,00 6 0,91
504 Kartoffel Reihenfräse 4 rh. ha 22,00 74 - 87 20 1,90
505 Häcksler/Mulcher Zwischenfrucht
3 m ha 11,00 39,50 8 0,70
506 Beregnungsmaschine je 25-30 mm
incl. Zuleitung und Pumpe h1 7
507 Hackstriegel, bis 12 m ha 15,50 3 0,18
Einheit Maschine allein incl. Schlepper
Fahrer, Diesel
Diesel Maschinen
Arbeitszeit
Nr. EUR/h EUR/ha EUR/h EUR/ha l/h l/ha h/ha
6. Halmfrucht/Maisernte
601 Mähdrescher, alle Größen ha 118-138 21 0,80
602 + Flächen < 1 ha ha 15,00 2 1,10
603 + starkes Lagergetreide ha 17,50 3 1,10
604 + Anbauhäcksler ha 22,50 3 1,10
605 Raps/Ackerbohnen-Drusch ha 138-150 22 0,85
606 HD Presse + Bindegarn
(Erdablage), je Ballen Ballen
0,23-0,34 €/
Ballen + 0,03 € für
Ballenschleuder
607 Rundballenpresse + Garn
250 kg-Ballen, je Ballen Ballen 4,50-6,00 €/Ballen
608 Rundballenpresse + Garn
400 kg Ballen, je Ballen Ballen 5,80-7,60 €/Ballen
609 Quaderpresse, 1,2 x 0,8 x 2,5 m Ballen 6,25-6,80 €/Ballen 2,80-3,20 €/
lfd.m
610 Körnermais, CCM (Pfl ückdrusch) ha 168-188 23 0,87
Schlepper Boden-
bearbeitung
Saat /
Düngung
Pfl ege / Halm-
frucht/Maisernte
Hackfrucht /
Futterernte
Sonstiges
Einheit Maschine allein incl. Schlepper
Fahrer, Diesel
Diesel Maschinen
Arbeitszeit
Nr. EUR/h EUR/ha EUR/h EUR/ha l/h l/ha h/ha
7. Hackfruchternte
701 Zuckerrüben-Roder 6 rh. ha 225-280 47 1,20
702 Kartoffelkrautschläger ha 20 53,00 9 0,91
703 Kart.-Bunkerroder, 2 rh. ha
295-345 48
704 Kart-Überlader 2 rh, ha 227-317 26
705 SF Kart. Erntema. mit Bunker ha 295-340 55
706 Sturzbunker je t t 1,10-1,30 €/t
707 Teleskopband und Boxenfüller je t t 1,60-2,00 €/t
708 Aufnahmegerät je t t 1,00 €/t
8. Futterernte
801 Grünlandpfl ege/Weide putzen
2,75 m ha 14-20 38-48
802 Kreiselmäher gezogen 3,2 m ha 34-45
Einheit Maschine allein incl. Schlepper
Fahrer, Diesel
Diesel Maschinen
Arbeitszeit
Nr. EUR/h EUR/ha EUR/h EUR/ha l/h l/ha h/ha
803 Kreiselmäher Anbau 2,8-3,5 m 70-100 34-42
804 Front-Heck-Kombination 110-125 34-42
805 Kreiselheuer ha 15-20
806 Kreiselschwader 8 m 52-62 18-23
807 Kreiselschwader 12 m 22-25 55-85 18-23
808 Ladewagen, > 33 Messer,
30-35 cbm h 40-50 75-100
809 Feldhäcksler h 160-180
810 + T ransporteinheit 9 t h 55-65
811 Walzschlepper s. Schlepper-/
Radladerkosten
812 Silageverteilgerät h 30-35
813 Siloentnahmegerät h 32-40
Schlepper Boden-
bearbeitung
Saat /
Düngung
Pfl ege / Halm-
frucht/Maisernte
Hackfrucht- /
Futterernte
Sonstiges
Einheit Maschine allein incl. Schlepper
Fahrer, Diesel
Diesel Maschinen
Arbeitszeit
Nr. EUR/h EUR/ha EUR/h EUR/ha l/h l/ha h/ha
814 Futtermischwagen je GV 0,42 €/GV /
1,80 €/min.
815 Rundballenpresse Silage Ballen 5,50-7,75 €/Ballen
816 Rundballen-Wickelgerät incl. Folie Ballen 6,50-8,00 €/Ballen
817 Quaderballenpresse Silage Ballen 5,50-7,75 €/Ballen
818 Quaderballen-Wickelgerät incl.
Folie Ballen 5,50-7,00 €/Ballen
819 Hochdruckpresse (Heu), je Ballen Ballen bis 0,35 €/Ballen
820 + Ballenschleuder zusätzl.,
je Ballen Ballen 0,03 €/Ballen
821 Maishäcksler SF , mehrreihig ha 180-230
822 + 2 Transporteinheiten 12 t h 35-75
Einheit Maschine allein incl. Schlepper
Fahrer, Diesel
Diesel Maschinen
Arbeitszeit
Nr. EUR/h EUR/ha EUR/h EUR/ha l/h l/ha h/ha
9. Sonstiges
901 Anhängerzug 2 x 18 t 40 km/h 14-24 €/Tour oder
55 €/Tag
902 Viehanhänger je Std. h 7,00
903 Erdbohrgerät h 9,00 36,50 4
904 Kreissäge h 7,00 33,00
905 Freischneidegerät h 10,00
906 Motorsäge, mittlere Größe h 8,00
907 Forstseilwinde h 10,00
908 Holzhackmaschine h 12,00 42,00
909 Holzspaltmaschine h 5,00 33,00
910 Hochdruckreiniger h 5,00
Schlepper Boden-
bearbeitung
Saat /
Düngung
Pfl ege / Halm-
frucht/Maisernte
Hackfrucht /
Futterernte
Sonstiges
Einheit Maschine allein incl. Schlepper
Fahrer, Diesel
Diesel Maschinen
Arbeitszeit
Nr. EUR/h EUR/ha EUR/h EUR/ha l/h l/ha h/ha
911 Heckplanierschild h 4,00
912 Kehrmaschine 1,80 m h 11,00
913 Unterstellung v. Maschinen
0,50-1,00 €/qm/Monat
914 Güllelager (kurzfristig) Festpreis 0,75 €/cbm
915 + zusätzl. je Monat 0,15 €/cbm
Getreide
Sockelbetrag 0,50 - 1,00 €/dt getrocknete Ware
+ % Feuchteentzug 0,30 - 0,50 €/dt getrocknete Ware
Trocknungskosten von Körnermais in Abhängigkeit von der Erntefeuchte
Erntefeuchte Trockungskosten (€/dt Trockenmais)
10 Cent pro %
Erntefeuchte
11 Cent pro %
Erntefeuchte
12 Cent pro %
Erntefeuchte
25 % 2,89 3,18 3,47
30 % 3,76 4,14 4,51
35 % 4,79 5,27 5,75
40 % 6,15 6,77 7,38
Schwundfaktor 1,35 bis 39,9 %, 1,40 ab 40 % Erntefeuchte
Maschinenkosten selbst überprüfen!
Jeder Praktiker kann mit Hilfe der „Prozentmethode“ die jährlichen Kosten seiner eigenen Ma-
schine ziemlich genau berechnen. Dazu muss er lediglich den Anschaffungspreis (A) der Ma-
schine und deren jährlichen Einsatzumfang kennen. Aufgrund der praktischen Erfahrung weiß
der Landwirt, dass folgende Kostenpositionen zu berücksichtigen sind:
Jährliche Abschreibung:
(Verteilung der Anschaffungskosten auf die Nutzungsjahre) 8–12 % vom A.
Zinsansatz:
(ist der halbe Zinssatz bezogen auf den vollen Anschaffungspreis)
(4–6 %) : 2 · A = 2–3 % vom A.
Reparaturkosten:
(je nach Beanspruchung) 2–5 % vom A.
Unterbringungskosten:
(Maschinenhalle) 1 % vom A.
Versicherungskosten:
(bei selbstfahrenden Maschinen) + 1 % vom A.
Jährlich anfallende Festkosten insgesamt in % vom Anschaffungspreis 14–22 % vom A.
1. Ergänzungsvorlage V/0210/2011/1
26895 Zeichen
DER OBERBÜRGERMEISTER
Abfallwirtschaftsbetriebe Münster
Vorlagen-Nr.:
V/0210/2011/1. Erg.
Öffentliche Beschlussvorlage Auskunft erteilt:
Herr Hasenkamp
Ruf:
Betrifft
Weiterentwicklung des Winterdienstes in der Stadt Münster
Beratungsfolge
27.06.2011 Kommunale Seniorenvertretung Vorberatung
28.06.2011 Werksausschuss der Abfallwirtschaftsbetriebe Vorberatung
05.07.2011 Kommission zur Förderung der Inklusion v. Menschen Vorberatung
mit Behinderungen
05.07.2011 Ausschuss für Personal, Recht und Ordnung Vorberatung
06.07.2011 Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung Vorberatung
12.07.2011 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung
12.07.2011 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Vorberatung
13.07.2011 Hauptausschuss Vorberatung
13.07.2011 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
1. Die Abfallwirtschaftsbetriebe Münster werden zur Erhöhung des Salzvorrates am Standort
Rösnerstraße die Kapazität der Salzlagerhalle erhöhen. Hierzu wird die Salzlagerhalle baulich
vergrößert, so dass die Salzlagerkapazität am Standort Rösnerstraße von derzeit 1.600 Ton-
nen auf ca. 3.600 Tonnen erhöht wird. Die Umbaukosten betragen ca. 450.000,00 €. Bei einer
angenommenen Abschreibungszeit von 30 Jahren betragen die jährlichen Abschreibungskos-
ten 15.000,00 € sowie die kalkulatorische Verzinsung ca. 15.750,00 €. Aufgrund der fortge-
schrittenen Zeit kann eine Umsetzung dieser Maßnahme wahrscheinlich erst im Laufe des
Jahres 2012 erfolgen.
2. Das im Winter 2010/2011 eingerichtete Vorratszwischenlager für Salz in Nottuln-Appelhülsen
mit derzeit 3.300 Tonnen wird zunächst bis zum Verbrauch des dort lagernden Salzes weiter-
betrieben. Nach Fertigstellung der Erweiterung der Salzhalle an der Rösnerstraße wird dieses
Lager aufgegeben Die Kosten betragen pro m² Lagerfläche 3,27 €/Monat. Derzeit sind 750 m²
Lagerfläche angemietet. Die Mietkosten betragen somit pro Jahr 29.430,00 €. Im Bedarfsfall
wird dann das Salz nach Münster transportiert. Hier entstehen Kosten in Höhe von ca. 4,50 €
pro Tonne. Dies sind bei ca. 2.900 Tonnen (400 Tonnen sollen bereits vor dem Winter
2011/2012 zum Lager Rösnerstraße transportiert werden (Kosten 1.800,00 €)) ca.
13.050,00 €.
60 52 10
E-Mail:
Hasenkamp@awm.stadt-
muenster.de
Datum:
21.06.2011
V/0210/2011/1
- 2 -
3. Bei der Fa. Eurovia, Eulerstraße, werden 500 m² zur Lagerung von abstumpfenden Mitteln
angemietet. Die Mietkosten betragen 12.000,00 € pro Jahr.
4. Zur Optimierung der Räumung der Radwege werden vier Radwegebetreuungsgeräte be-
schafft sowie vier Mitarbeiter eingestellt. Die Anschaffungskosten für diese Geräte betragen
ca. 340.000,00 €, bei einer Abschreibungszeit von acht Jahren betragen die jährlichen Ab-
schreibungskosten ca. 42.500,00 € sowie die kalkulatorische Verzinsung ca. 11.900,00 €. Hin-
zu kommen jährliche Kosten für die neu eingestellten Mitarbeiter in Höhe von ca.
140.000,00 €, wobei die Mitarbeiter in den Sommermonaten in der Straßenreinigung einge-
setzt werden.
5. Zur Optimierung der Fahrbahnräumung werden zusätzlich drei Fahrzeuge mit Winterdienstge-
räten (Schneepflüge, Streuer) ausgerüstet. Die Beschaffungskosten liegen bei 180.000,00 €,
die bei einer achtjährigen Abschreibung jährliche Kosten in Höhe von 22.500,00 € sowie kal-
kulatorische Zinsen in Höhe von ca. 6.300,00 € nach sich ziehen.
6. Zur Optimierung der Gehwegräumung werden die städtischen Ämter mit zusätzlichen handge-
führten motorbetriebenen Räumgeräten ausgestattet. Die Beschaffungskosten liegen bei
85.000,00 €, die bei einer achtjährigen Abschreibung jährliche Kosten in Höhe von
10.625,00 € sowie kalkulatorische Zinsen in Höhe von ca. 2.975,00 € nach sich ziehen.
7. Behindertenparkplätze auf städtischen Flächen werden in die Standardgehwegräumung mit
aufgenommen. Die Bereitschaftskosten hierfür betragen 9.500,00 €. Die zusätzlichen Kosten
pro Einsatz
betragen ca. 2.700,00 €.
8. Reine Wohn- und Anliegerstraßen werden weiterhin im Winterdienst nicht bedient.
9. Die Verwaltung wird beauftragt, bis zum Spätherbst mit Verbänden und Initiativen die Möglich-
keiten zur Bildung quartiersnaher Konzepte für die Versorgung mit Lebensmitteln, Medikamen-
ten etc. zu erörtern und umzusetzen.
(Ergänzung der bisherigen Beschlussvorschläge)
II. Kosten/Folgekosten
Die Investitionskosten des o. g. Maßnahmenpakets betragen ca. 1.055.000,00 €. Die zusätzlichen
jährlichen Kosten (Abschreibung, Verzinsung, Fixkosten) betragen ca. 318.480,00 € (ohne den
Transport des Salzes von Nottuln-Appelhülsen nach Münster).
Die durchschnittlichen Kosten eines großen Winterdiensteinsatzes (Räumen und Streuen in allen
bisherigen Einsatzplanbereichen der Fahrbahn-, Rad- und Gehwegpläne) in Höhe von rd.
125.000,00 € verteuern sich damit aufgrund des vg. Maßnahmenpaktes um ca. 8.050,00 € (6,5%).
III. Finanzierung/Mittelbereitstellung
Die o. g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren:
a) Die aus der Umsetzung der Vorlage entstehenden Investitionskosten in Höhe der rd.
1,1 Mio. € werden über den Wirtschaftsplan der Abfallwirtschaftsbetriebe Münster finan-
ziert.
b) Die erhöhten jährlichen Aufwendungen für den Winterdienst in Höhe von rd. 320 T€ werden
von der Stadt Münster als Auftraggeber getragen. Eine entsprechende Mittelbereitstellung
ist ab dem Jahr 2012 im städtischen Haushalt zu berücksichtigen.
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Begründung:
Mit Ratsantrag Nr. A-R/0023/2011 „Münster bleibt Mobil - auch bei Schnee –„ vom 24.03.2011
beantragte die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL verschiedene Maßnahmen zur Erhöhung der
Mobilität im Winter.
In dem o.g. Antrag werden insgesamt fünf Themenfelder angesprochen.
Im Einzelnen sind dies:
1. Mobilität für alle
1.1 Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, mit welchen Konzepten anderorts bereits
erfolgreich dafür Sorge getragen wird, dass alle Bürgerinnen und Bürger einer
Kommune - auch Menschen mit Behinderungen und Unterstützungsbedarf - bei hef-
tigem Schneefall und Glätte mobil bleiben.
1.2 hierzu ein fach- und ressortübergreifendes Konzept zu erarbeiten mit dem Ziel, eine
höchstmögliche Mobilität für Alle zu gewährleisten. Es soll beginnend mit der kom-
menden Winterzeit und dann in den kommenden Jahren der Winterdienst ausge-
richtet werden.
2. Fahrradwege in die Prioritätenliste aufnehmen
3.1 Die Verwaltung wird beauftragt aufzuzeigen, inwieweit ein Handlungskonzept in An-
lehnung an das Kopenhagener Modell ähnlich erfolgreich auch in Münster durchge-
führt werden kann;
2.2 hierzu einen entsprechenden Umsetzungsplan vorzulegen, bei dem mit einbezogen
wird, dass ein Netz an zentralen Radwegen prioritär geräumt wird und diese auf
Karten entsprechend ausgewiesen werden, um auch bei extremen Witterungsbe-
dingungen möglichst viel Mobilität zu ermöglichen.
3. Auch ohne Auto mobil bleiben
3.1 Die Verwaltung wird beauftragt, Maßnahmen zu ergreifen, mit denen sichergestellt
werden kann, dass Münsters Einwohnerinnen und Einwohner mit dem Fahrrad, zu
Fuß und mit dem öffentlichen Nahverkehr so mobil sein können, wie sie das beruf-
lich und zur Bewältigung ihres Alltags brauchen und
3.2 hierzu einen Bericht vorzulegen.
4. Vernetzung und Information
4.1 Die Verwaltung wird beauftragt, Maßnahmen zur Netzwerkarbeit in der Stadt und im
Umland zu betreiben;
4.2 ein Informationskonzept zu entwickeln mit dem Ziel, Bürgerinnen und Bürger zeit-
nah über Prioritäten beim Winterdienst zu informieren und bei Bedarfsfall eine „Hot-
line“ einzurichten.
5. Versorgung von Menschen mit Unterstützungsbedarf mit sozialen Dienstleistungen und
Dingen des alltäglichen Bedarfs
5.1 Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL hat beantragt, die Verwaltung solle ge-
meinsam mit der Seniorenvertretung, Trägern der Altenhilfe und ggf. örtlichen sozia-
len Netzen und Nachbarschaftsinitiativen ein Konzept aufstellen, mit dem eine ent-
sprechende Versorgung sichergestellt werden kann.
5.2 Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL hat beantragt, die Verwaltung solle ge-
meinsam mit der Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Be-
hinderungen ein Konzept entwickeln, mit dem auch für gehbehinderte Menschen,
Menschen im Rollstuhl und blinde Menschen die Mobilität bei Schnee und Eis ver-
bessert werden kann.
V/0210/2011/1
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Mit Beschluss des Rates am 06.04.2011 wurde der o. g. Antrag zur weiteren Bearbeitung an die
Verwaltung verwiesen.
In dieser Ergänzung zur Ratsvorlage 0210/2011 nimmt die Verwaltung zu den angesprochenen
Punkten Stellung.
Punkt 1 - Mobilität für alle -
Bei der Abfrage verschiedenster deutscher Kommunen ergibt sich ein sehr differenziertes Bild.
Während in einigen Städten die im o.g. Ratsantrag angesprochenen Themen nicht oder kaum dis-
kutiert wurden bzw. nur logistische Probleme oder Probleme der Salzversorgung auf der Tages-
ordnung standen, arbeiten einige Kommunen an Konzepten, die die Mobilität der Bürgerinnen und
Bürger einer Kommune - auch der Menschen mit Behinderungen und Unterstützungsbedarf - bei
heftigem Schneefall und Glätte erhöhen sollen. Die diesbezüglich eingerichteten Arbeitsgruppen
(z. B. in Dortmund oder Essen) beschäftigen sich aber hauptsächlich mit der Verbesserung der
Sicherstellung des öffentlichen Personennahverkehrs, andere Themen wie z.B. die Versorgung der
Bürgerinnen und Bürger (insbesondere derer mit Unterstützungsbedarf) werden mit behandelt,
stehen aber nicht im Focus.
Die Stadt Bochum arbeitet konkret an einem Konzept, in dem auch die in diesem Ratsantrag ge-
nannten Themenfelder angesprochen werden. Leider liegen hierzu aber noch keine konkreten Er-
gebnisse oder Handlungsempfehlungen vor.
Festzuhalten bleibt, und dies hat der Austausch mit den verschiedensten Kommunen ergeben,
dass jede Kommune bei extremen Schneefällen an ihre leistungsmäßigen Grenzen stößt. Die
Kommunen können nicht für jede Extremwetterlage Material und Personal vorhalten. Ebenso kann
die Kommune auch nicht für derartige Fälle Leistungspakte vorhalten, wo Nachbarschaftssinn und
gegenseitige Unterstützung der Menschen notwendig ist. Die zunehmende Individualisierung der
Menschen führt leider dazu, dass die oft gelobten Prinzipien von Nachbarschaftshilfe und Gemein-
schaftssinn auf der Strecke bleiben und hierfür dann die Kommune einspringen soll.
Glücklicherweise zeigen sich - wie das lobenswerte Engagement der Münsteraner Landwirte be-
weist - nicht überall die o.g. Tendenzen.
Um die Mobilität bei heftigem Schneefall und Glätte für die Bürgerinnen und Bürger in Münster
- auch der Menschen mit Behinderungen und Unterstützungsbedarf - zu erhöhen, sind aus Sicht
der Abfallwirtschaftsbetriebe Münster verschiedenste Handlungsfelder zu bearbeiten. Dies sind im
Einzelnen:
I. Verbesserung der technischen und personellen Ausstattung des Winterdienstes
II. Verstärkung der Kommunikation mit den Stadtwerken Münster als Betreiber des
ÖPNV
III. Verbesserung der Mobilität von Menschen mit Behinderungen
IV. Koordination eines Netzwerkes durch die Sozialverwaltung der Stadt Münster zur
Kommunikation und Betreuung von Menschen mit Unterstützungsbedarf
V. Verbesserung der Kommunikation mit den Bürgerinnen und Bürger bei Schnee- und
Glätteereignissen
VI. Einberufung des Stabes für außergewöhnliche Wetterereignisse
V/0210/2011/1
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Bezug nehmend auf die einzelnen Handlungsfelder ist folgendes zu bemerken:
zu I. Verbesserung der technischen und personellen Ausstattung des Winterdienstes
Diesbezüglich unterbreiten die Abfallwirtschaftsbetriebe Münster mit Ratsvorlage
V/0210/2011 dem Rat der Stadt Münster Empfehlungen zur Verbesserung der technischen
und personellen Ausstattung.
zu II. Verstärkung der Kommunikation mit den Stadtwerken Münster als Betreiber des ÖPNV
Hier befinden sich die Abfallwirtschaftsbetriebe Münster mit den Stadtwerken Münster in ei-
nem regen Austausch. Die ohnehin schon sehr gute Zusammenarbeit mit den Verkehrsbe-
trieben der Stadt Münster wird weiter intensiviert. Derzeit laufen weitere Abstimmungsge-
spräche, die zum Ziel haben, die Koordination zwischen dem Winterdienst und der Sicher-
stellung des ÖPNV noch weiter zu verbessern, wobei auch festzuhalten ist, dass die Ver-
kehrsbetriebe Münster auch im letzten Winter, selbst bei den extremen Verhältnissen, eine
Betriebsleistung von 90 % aufrecht erhalten konnten.
zu III. Verbesserung der Mobilität von Menschen mit Behinderungen
Ergänzend zum Thema „Mobilität für Alle“ haben sowohl die Kommission zur Förderung der
Inklusion von Menschen mit Behinderungen (KIB) als auch die Verwaltung nachfolgende
Hinweise und Anregungen gegeben:
I m Winter 2009/2010 (Jahresanfang 2010) sind bei der Koordinierungsstelle für Behinder-
tenfragen einige Hinweise und Anregungen eingegangen, so z.B. zu nicht geräumten Be-
hindertenparkplätzen, nicht geräumten Querungsfurten auf dem Prinzipalmarkt, Gehwegen,
die nicht in der erforderlichen Breite geräumt wurden usw.
Aufgrund dieser Anfragen wurde das Thema „Situation behinderter Menschen im Winter“
am 18.03.2010 in der Arbeitsgruppe Stadtplanung und Verkehr (AG 5) der Kommission zur
Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen (KIB) erörtert. In der Sitzung
wurden Hinweise zu schlecht geräumten Bereichen gesammelt, Informationen zur Räum-
pflicht gegeben und ferner Ideen entwickelt, welche Maßnahmen zur Verbesserung beitra-
gen könnten. Ferner haben die AWM angeboten, dass sich Menschen mit Behinderungen
bei weiteren Beschwerden/Anregungen direkt an die AWM wenden können.
Ausgehend von den vorliegenden Anträgen zum Winterdienst hat sich die AG 5 in ihrer
Sitzung am 24.05.2011 erneut mit der Thematik beschäftigt und folgende Anregungen ge-
geben, wie die Situation für Menschen mit Behinderungen im Winter verbessert werden
kann:
- Behindertenparkplätze räumen
- Querungsfurten für Rollstuhlfahrer/innen, z. B. im Bereich Prinzipalmarkt, räumen
- Bushaltestellen räumen (so dass eine ausreichend breite Schneise zum Ein- und
Ausstieg an der 1. und 2. Tür vorhanden ist).
- Straßenübergänge, insbesondere an Fußgängerampeln, frei halten
- Bordsteinabsenkungen frei räumen
- Im privaten Bereich darauf hinwirken, dass die Gehwege in ausreichender Breite
von mindestens 1m geräumt werden und damit auch mit Rollstuhl- und Rollator
nutzbar bleiben; auch auf die Räumung der Bordsteinabsenkungen sollte hingewie-
sen werden
- Erreichbarkeit öffentlicher Gebäude (z.B.: Agentur für Arbeit) sicherstellen
- Kein Granulat mit großer/grober Körnung verwenden
- Mehr Infos über die Räumpflicht privater und öffentlicher Anlieger
V/0210/2011/1
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- Mehr Infos über vorhandene Unterstützungsangebote (z. B. Initiativen „Von Mensch
zu Mensch“)
- Erstellung einer Liste mit Geschäften (Supermärkten), die einen Lieferservice anbie-
ten.
Einige Punkte dieser Anregungen wurden bereits aufgegriffen. So empfehlen die Abfallwirt-
schaftsbetriebe Münster mit Ratsvorlage V/0210/2011 dem Rat der Stadt Münster, die Be-
hindertenparkplätze in den Winterdienst mit aufzunehmen. Zur Verbesserung der Räumung
an Bushaltestellen, auf Straßenübergängen, Fußgängerampeln und Querungsfurten für
Rollstuhlfahrer/innen schlagen die Abfallwirtschaftsbetriebe Münster mit Ratsvorlage
V/0210/2011 dem Rat der Stadt Münster vor, die technische Ausstattung der Gehweg-
kolonnen zu verbessern.
Bezüglich der Räumung der Gehwege und auch der Zugänge öffentlicher Gebäude sind
- soweit es sich um städtische Liegenschaften handelt - die zuständigen Mitarbeiter sensibi-
lisiert. Bei Gehwegen vor Privatgrundstücken sowie vor anderen öffentlichen Institutionen
wird das Ordnungsamt der Stadt Münster bei Problemen reagieren.
Ebenso ist eine verstärkte Öffentlichkeitsarbeit hinsichtlich der Räum- und Streupflichten
vorgesehen.
Fahrdienst für Menschen mit Behinderungen
Die Stadt Münster fördert einen Fahrdienst für Menschen mit Behinderungen (Menschen
mit Behinderungen mit einem Schwerbehindertenausweis mit „aG“ (außergewöhnliche
Gehbehinderung)). Der Fahrdienst wird vom Arbeiter-Samariter-Bund, Regionalverband
Münster e.V. (ASB) in Kooperation mit anderen Diensten durchgeführt.
Auf Nachfrage hat der ASB mitgeteilt, dass im letzten Winter in den ersten Tagen des
Schneefalls aufgrund der extremen Straßenver hältnisse eine etwas höhere Verspätungs-
quote bei den Fahrten vorlag. Einige kleinere Straßen konnten nicht befahren werden. Aus-
gehend von dieser Erfahrung wurde dann mehr Zeit für die einzelnen Fahrten eingeplant.
Verspätungen konnten jedoch nicht immer ausgeschlossen werden. Insgesamt konnte das
Angebot des Fahrdienstes aufrechterhalten werden; die Zahl der Fahrten ist nicht zurück-
gegangen.
zu IV. Koordination eines Netzwerkes durch die Verwaltung der Stadt Münster zur Kommunikation
und Betreuung von Menschen mit Unterstützungsbedarf
Hinsichtlich dieses Handlungsfeldes haben die Abfallwirtschaftsbetriebe Münster die Sozi-
alverwaltung der Stadt Münster kontaktiert mit der Bitte, entsprechende Vorschläge zu un-
terbreiten und ein Netzwerk aufzubauen. Die Beantwortung zu Punkt 5 dieser Ratsanfrage
beinhaltet die Vorschläge und Maßnahmenpakete der Sozialverwaltung.
zu V. Verbesserung der Kommunikation mit den Bürgerinnen und Bürgern bei Schnee- und Glät-
teereignissen
Wie auch sich in den Gesprächen mit den Vertretern anderen Kommunen zeigte, ist dies
neben der Sicherstellung von Streustoffen, technischem Gerät und Personal eines der
wichtigsten Handlungsfelder zukünftiger Wi nterdienste. Diesbezüglich werden die unter
Punkt 4 genannten Vorschläge umgesetzt.
zu VI. Einberufung des Stabes für außergewöhnliche Wetterereignisse
Der im Dezember 2010 einberufene Stab für außergewöhnliche Wetterereignisse hat in
seiner Koordinierungsfunktion aus Sicht der Abfallwirtschaftsbetriebe Münster sehr gute
Arbeit geleistet. Diesen bei extremen Schneefällen wieder einzuberufen, macht Sinn, da so
die Arbeiten der verschiedensten Leistungserbringer (Polizei, Feuerwehr, Verkehrsbetriebe,
AWM etc.) optimal koordiniert werden können.
V/0210/2011/1
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Punkt 2 - Fahrradwege in die Prioritätenliste aufnehmen -
Das Winterdienstkonzept der Stadt Kopenhagen sieht drei Kategorien für die Abarbeitung des Win-
terdienstes vor. Die Kategorie A beinhaltet die verkehrswichtigen Straßen und Radwege, die Kate-
gorie B die Nebenstraßen und die Kategorie C die Wohnstraßen.
Wie in Kopenhagen sind in Münster die Radwege an den verkehrswichtigen Straßen ebenfalls in
der höchsten Kategorie eingeordnet, so dass diese prioritär beim Winterdiensteinsatz behandelt
werden. Insofern wird in Münster das angesprochene Kopenhagener Modell praktiziert.
Zum nächsten Winter hin werden die Abfallwirtschaftsbetriebe Münster das im Rahmen des Win-
terdienstes zu bedienende Radwegenetz auf der unter Punkt 4 genannten Internetplattform veröf-
fentlichen. Das entsprechende Kartenmaterial wird dort dann zu finden sein.
Punkt 3 - Auch ohne Auto mobil bleiben -
Bedingt durch das gut ausgebaute Fahrradnetz in Münster und den gut funktionierenden ÖPNV ist
es in Münster problemlos möglich, auch ohne Auto mobil zu bleiben. Extrem hohe Schneemengen
- so wie im letzten Winter - zeigen jedoch auch hier Grenzen auf.
Dennoch ist zu bemerken, dass die Verkehrsbetriebe Münster - wie bereits oben erwähnt - selbst
bei extremster Witterung eine Betriebsleistung von 90 % aufrecht erhalten konnten. Um diese Be-
triebsleistung auch bei extremen Schneefällen weiter aufrecht zu erhalten, finden derzeit zwischen
den Verkehrsbetrieben und den Abfallwirtschaftsbetrieben Münster intensive Abstimmungsgesprä-
che statt, in denen insbesondere die Problembereiche des letzten Winters beleuchtet werden.
Hierzu werden entsprechende Maßnahmenpakete auf den Weg (z.B. verbesserte Räumung der
Endhaltestelle) gebracht, um hier eine Verbesserung zu erzielen. Parallel dazu soll ausgelotet
werden, inwieweit die durch Verparkungen entstandenen Fahrbahnverengungen beseitigt werden
können.
Hinzu kommen angestrebte Verbesserungen der Räumung der Bushaltestellen. Angefangen von
der dem Rat der Stadt Münster empfohlenen Verbesserung der technischen Ausstattung der Geh-
wegkolonnen mittels handgeführter motorbetriebener Räumgeräte bis hin zur Freihaltung des Hal-
testellenmastes, um einen besseren Einsteig zu gewährleisten.
Hinsichtlich des Radwegenetzes sei auf die dem Rat der Stadt Münster empfohlene Verbesserung
der technischen Ausstattung verwiesen, die dazu dienen soll, die Radwege schneller von Eis und
Schnee zu befreien.
Da auch Fußgänger unter den hohen Schneemengen zu leiden hatten, wurde die oben beschrie-
bene Verbesserung der technischen Ausstattung der Gehwegkolonnen dem Rat der Stadt Münster
empfohlen. Dies genügt jedoch nicht, da manche Grundstückseigentümer ihrer Räum- und Streu-
pflicht nur unzureichend nachkommen. Auch wenn die Anlieger in der Pflicht sind, so wird das
Ordnungsamt der Stadt Münster im Rahmen örtlicher Kontrollen zusätzlich hierüber aufklären. Es
ist daher vorgesehen, bedarfsgerecht verstärkte Kontrollen der Räum- und Streupflicht durch das
Ordnungsamt der Stadt Münster auszuführen. Auch wenn realistisch betrachtet nicht jeder Be-
schwerde/Anfrage durch Kontrollen vor Ort nachgegangen werden kann, so findet doch zeitnah
und bedarfsgerecht eine erhebliche Akzentverschiebung der Außendiensttätigkeit des Ordnungs-
amtes statt.
Ergänzend kommt hinzu, dass Menschen mit Unterstützungsbedarf bei Problemen - wie bereits im
letzten Winter geschehen - sich direkt an die Abfallwirtschaftsbetriebe Münster wenden können,
wenn ihre Mobilität durch Schnee und Eis eingeschränkt ist.
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Punkt 4 - Vernetzung und Information -
Aus den Erfahrungen der beiden letzten Winter heraus hat die Stadt Münster die Kontakte mit um-
liegenden Gemeinden intensiviert. So wurden Abstimmungsgespräche zur Koordination des Win-
terdienstes geführt und Möglichkeiten der Zusammenarbeit ausgelotet. In branchenspezifischen
Arbeitskreisen wird ein intensiver Erfahrungsaustausch durchgeführt und auch eine Veranstaltung
wie das kürzlich in Köln durchgeführte Winterdi enstsymposium zeigt, inwieweit Netzwerkarbeit
betrieben wird.
Bezug nehmend auf die Münsteraner Bürgerinnen und Bürger haben die Erfahrungen der letzten
beiden Winter gezeigt, dass seitens vieler Bürgerinnen und Bürger der Informationsbedarf bei
Schnee- und Glätteereignissen sehr hoch ist. Die Abfallwirtschaftsbetriebe Münster werden daher
im Internet eine entsprechende Informationsplattform anbieten, auf der verschiedenste Informatio-
nen abrufbar sind. U.a. sollen hier Karten über die zu räumenden und zu streuenden Straßen und
Radwege (siehe Punkt 2) veröffentlicht werden. Daneben werden weiterhin Informationen zu
Räum- und Streupflichten, zu Hilfsangeboten und Unterstützungsleistungen (siehe Punkt 5) zu
finden sein. Auch ein Link zur Homepage zu den Verkehrsbetrieben der Stadtwerke Münster (Situ-
ation des Nahverkehrs in Münster) wird eingerichtet.
Darüber hinaus werden die Abfallwirtschaftsbetriebe Münster eine eigene Hotline zu Winterdienst-
fragen einrichten.
Das Ordnungsamt steht zudem über die Service-Hotline 0251/492-3299 und bei Bedarf noch über
eine weitere Telefonnummer zur Verfügung, die die Bürgerinnen und Bürger anrufen können,
wenn im privaten Umfeld Winterdienstpflichten nicht erfüllt werden. Dieses Angebot wurde bereits
in den vergangenen Wintern intensiv genutzt.
Auch wird die Information über die Räum- und Streupflichten intensiviert werden. Diesbezüglich
werden alle Grundstückeigentümer mit dem Versand der Grundbesitzabgabenbescheide einen
Flyer zum Thema Winterdienst erhalten.
Punkt 5 - Versorgung von Menschen mit Unterstützungsbedarf mit sozialen Dienstleistungen und
Dingen des alltäglichen Bedarfs –
Im Hinblick auf die Versorgung von Menschen mit Unterstützungsbedarf sieht die Sozialverwaltung
verschiedene Punkte, hier koordinierend und helfend einzugreifen. Im Einzelnen sind dies folgende
Punkte:
Ausgehend von den Anregungen der AG Stadtplanung und Verkehr der KIB schlägt das Sozialamt
vor, die Antragsanliegen zu 5.1 und 5.2 wie folgt aufzugreifen:
Das Sozialamt der Stadt Münster wird eine möglichst stadtteilbezogene Übersicht von Ansprech-
partnern (z. B. soziale Dienste und ehrenamtliche Organisationen) erstellen, die mit Information
und direkten Unterstützungsleistungen den Fragestellungen und Bedarfen zur Teilhabe bei hefti-
gen Wintereinbrüchen begegnen.
Die AWM und das Ordnungsamt intensivieren die Ö ffentlichkeitsarbeit zur Räumpflicht und zu An-
sprechpartnern bei Problemen, geben die Informationen über das Sozialamt gezielt an Behinder-
tenvereine, Seniorenbüros, Organisationen der Behinderten- und Altenhilfe sowie Stadtteiltreff-
punkte usw. weiter. Ferner wird das Sozialamt eine verstärkte Öffentlichkeitsarbeit zu Unterstüt-
zungsangeboten, wie z. B. Hilfen beim Einkaufen (u.a. Lieferservice von Geschäften, Unterstüt-
zung durch haupt- und ehrenamtliche Dienste), Fahrdienste usw. initiieren. Informationen werden
insbesondere bei Einbruch extremer Witterungsverhältnisse über die zugänglichen Medien in
Münster an die Bevölkerung weitergegeben.
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V/0210/2011/1
Die Unterstützung von Menschen mit Behinderungen und alleinlebenden, z. T. vereinsamten älte-
ren Menschen, im Winter erfordert insbesondere wohnortnahe Angebote und Hilfen. Vorrangig
sind Nachbarschaftshilfe und die Sensibilisierung sozialer Netzwerke gefragt, um mobilitätseinge-
schränkten Menschen auch bei extremer Witter ung Teilhabe am sozialen Leben zu ermöglichen.
Stehen diese nicht zur Verfügung ist auf das Angebot haushaltsnaher Dienstleistungen hinzuwei-
sen. Eine Auswahl wird z. B. auf der Homepage des Informationsbüros Pflege unter der Rubrik
„Hauswirtschaft und Betreuung“ geführt. Im Rahmen der Informations- und Beratungsarbeit wird
auf diese entsprechend hingewiesen. Darüber hinaus wird das Sozialamt gemeinsam mit der
Kommunalen Seniorenvertretung Münster und in Kooperation mit der Kommission zur Förderung
der Inklusion von Menschen mit Behinderungen das Thema in die Herbstsitzungen der Stadtteilar-
beitskreise „Älter werden in Münster“ einbringen. Dabei ist zu prüfen, ob Freiwilligendienste einge-
bunden werden können. In den bereits bestehenden Netzwerken soll dabei jeweils erörtert werden,
welche Hilfen es im Stadtteil bei winterbedingten Problemen gibt, wo noch Bedarfe bestehen und
wie gemeinsam die Unterstützung von Menschen mit Behinderungen sowie Seniorinnen und Seni-
oren im Winter verbessert werden kann.
I. V.
gez.
Bickeböller
Stadtkämmerin
Ergänzungsvorlage Beschluss
29783 Zeichen
V/0210/2011/2
DER OBERBÜRGERMEISTER
Abfallwirtschaftsbetriebe Münster
Betrifft
Weiterentwicklung des Winterdienstes in der Stadt Münster
Beratungsfolge
13.07.2011 Hauptausschuss Vorberatung
13.07.2011 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
1. Die Abfallwirtschaftsbetriebe Münster werden zur Erhöhung des Salzvorrates am Standort
Rösnerstraße die Kapazität der Salzlagerhalle erhöhen. Hierzu wird die Salzlagerhalle baulich
vergrößert, so dass die Salzlagerkapazität am Standort Rösnerstraße von derzeit 1.600 Ton-
nen auf ca. 3.600 Tonnen erhöht wird. Die Umbaukosten betragen ca. 450.000,00 €. Bei einer
angenommenen Abschreibungszeit von 30 Jahren betragen die jährlichen Abschreibungskos-
ten 15.000,00 € sowie die kalkulatorische Verzinsung ca. 15.750,00 €. Aufgrund der fortge-
schrittenen Zeit kann eine Umsetzung dieser Maßnahme wahrscheinlich erst im Laufe des
Jahres 2012 erfolgen.
2. Das im Winter 2010/2011 eingerichtete Vorratszwischenlager für Salz in Nottuln-Appelhülsen
mit derzeit 3.300 Tonnen wird zunächst bis zum Verbrauch des dort lagernden Salzes weiter-
betrieben. Nach Fertigstellung der Erweiterung der Salzhalle an der Rösnerstraße wird dieses
Lager aufgegeben Die Kosten betragen pro m² Lagerfläche 3,27 €/Monat. Derzeit sind 750 m²
Lagerfläche angemietet. Die Mietkosten betragen somit pro Jahr 29.430,00 €. Im Bedarfsfall
wird dann das Salz nach Münster transportiert. Hier entstehen Kosten in Höhe von ca. 4,50 €
pro Tonne. Dies sind bei ca. 2.900 Tonnen (400 Tonnen sollen bereits vor dem Winter
2011/2012 zum Lager Rösnerstraße transportiert werden (Kosten 1.800,00 €)) ca.
13.050,00 €.
3. Bei der Fa. Eurovia, Eulerstraße, werden 500 m² zur Lagerung von abstumpfenden Mitteln
angemietet. Die Mietkosten betragen 12.000,00 € pro Jahr.
4. Im Rahmen der Haushaltplanberatungen für das Jahr 2012 soll entschieden werden, ob
und inwieweit zur Optimierung der Räumung der Radwege vier Radwegebetreuungsge-
räte beschafft sowie die für den Betrieb dieser Geräte notwendigen vier Mitarbeiter ein-
gestellt werden können. Die Anschaffungskosten für diese Geräte betragen voraus-
sichtlich ca. 340.000,00 €, bei einer Abschreibungszeit von acht Jahren betragen die
Vorlagen-Nr.:
V/0210/2011/2. Erg.
Auskunft erteilt:
Herr Hasenkamp
Ruf:
60 52 10
E-Mail:
Hasenkamp@awm.stadt-
muenster.de
Datum:
21.06.2011
Öffentliche Beschlussvorlage
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V/0210/2011/2
jährlichen Abschreibungskosten ca. 42.500,00 € sowie die kalkulatorische Verzinsung
ca. 11.900,00 €. Hinzu würden jährliche Kosten für die neu eingestellten Mitarbeiter in
Höhe von ca. 140.000,00 € einzuplanen sein, wobei die Mitarbeiter in den Sommermona-
ten in der Straßenreinigung eingesetzt werden.
5. Zur Optimierung der Fahrbahnräumung werden zusätzlich drei Fahrzeuge mit Winterdienstge-
räten (Schneepflüge, Streuer) ausgerüstet. Die Beschaffungskosten liegen bei 180.000,00 €,
die bei einer achtjährigen Abschreibung jährliche Kosten in Höhe von 22.500,00 € sowie kal-
kulatorische Zinsen in Höhe von ca. 6.300,00 € nach sich ziehen.
6. Zur Optimierung der Gehwegräumung werden die städtischen Ämter mit zusätzlichen handge-
führten motorbetriebenen Räumgeräten ausgestattet. Die Beschaffungskosten liegen bei
85.000,00 €, die bei einer achtjährigen Abschreibung jährliche Kosten in Höhe von
10.625,00 € sowie kalkulatorische Zinsen in Höhe von ca. 2.975,00 € nach sich ziehen.
7. Behindertenparkplätze auf städtischen Flächen werden in die Standardgehwegräumung mit
aufgenommen. Die Bereitschaftskosten hierfür betragen 9.500,00 €. Die zusätzlichen Kosten
pro Einsatz
betragen ca. 2.700,00 €.
8. Reine Wohn- und Anliegerstraßen werden weiterhin im Winterdienst nicht bedient.
9. Die Verwaltung wird beauftragt, bis zum Spätherbst mit Verbänden und Initiativen die Möglich-
keiten zur Bildung quartiersnaher Konzepte für die Versorgung mit Lebensmitteln, Medikamen-
ten etc. zu erörtern und umzusetzen.
10. Die Verwaltung wird beauftragt, in einer weiteren Vorlage die verschiedenen alternati-
ven Modelle zur Finanzierung des Winterdienstes (Mittelbereitstellung im Haushalt, Fi-
nanzierung über Straßenreinigungsgebühren, Finanzierung über die Grundsteuer) ver-
gleichend mit ihren jeweiligen Auswirkungen gegenüberzustellen (Diese Gegenüberstel-
lung ist bereits auf den Seiten 7 - 10 dieser Vorlage dargestellt).
11. Die Verwaltung wird beauftragt, in einer weiteren Vorlage noch vor dem Winter
2011/2012 Verbesserungsmöglichkeiten der Kommunikation beim Winterdienst mit der
Bürgerschaft zu erarbeiten. Das Konzept soll insbesondere die Einrichtung einer Hotli-
ne zur Beantwortung von Fragen und Lösung von Problemen, die Schaffung eines ent-
sprechenden Angebotes im Internet inklusive der Veröffentlichung der Prioritätseintei-
lungen des Straßennetzes, sowie die Entwicklung eines Flyers beinhalten, der die Bür-
gerinnen und Bürger über die Leistungen der AWM im Hinblick auf den Winterdienst
und die eigenen Pflichten informiert.
II. Kosten/Folgekosten
Die Investitionskosten des o. g. Maßnahmenpakets betragen ca. 1.055.000,00 €. Die zusätzlichen
jährlichen Kosten (Abschreibung, Verzinsung, Fixkosten) betragen ca. 318.480,00 € (ohne den
Transport des Salzes von Nottuln-Appelhülsen nach Münster).
Die durchschnittlichen Kosten eines großen Winterdiensteinsatzes (Räumen und Streuen in allen
bisherigen Einsatzplanbereichen der Fahrbahn-, Rad- und Gehwegpläne) in Höhe von rd.
125.000,00 € verteuern sich damit aufgrund des vg. Maßnahmenpaktes um ca. 8.050,00 € (6,5%).
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III. Finanzierung/Mittelbereitstellung
Die o. g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren:
a) Die aus der Umsetzung der Vorlage entstehenden Investitionskosten in Höhe der rd.
1,1 Mio. € werden über den Wirtschaftsplan der Abfallwirtschaftsbetriebe Münster finan-
ziert.
b) Die erhöhten jährlichen Aufwendungen für den Winterdienst in Höhe von rd. 320 T€ werden
von der Stadt Münster als Auftraggeber getragen. Eine entsprechende Mittelbereitstellung
ist ab dem Jahr 2012 im städtischen Haushalt zu berücksichtigen.
Begründung:
Die nachfolgende Begründung soll lediglich Ergänzungen zu den bereits vorliegenden Vorlagen
V/0210/2011 sowie V/0210/2011/1. Erg. auf der Basis der bisherigen Beratungen dieser Ratskette
in den Gremien der Stadt Münster darstellen.
Zu Punkt 4.:
Eine Beschlussfassung zu Punkt 4 „ Optimierung der Räumung der Radwege“ erst zu den Haus-
haltsberatungen führt zu einer Verschiebung der Realisierung dieser Maßnahme in die Winter-
dienstsaison 2012/2013.
Die Marktanalyse der AWM im Lieferantenmarkt für geeignete Gehweggeräte hat ergeben, dass
eine Lieferung von Radwegbetreuungsgeräten bis Mitte Oktober 2011 (Beginn Winterdienstbereit-
schaft) lediglich von einem Hersteller und nur dann gewährleistet werden kann, wenn eine kurzfris-
tige Vergabe im Rahmen einer Dringlichkeitsentscheidung nach Entscheidung in der jetzigen
Ratssitzung erfolgen kann.
Eine Beschlussfassung nach Haushaltsplanberatung für das Jahr 2012 führt zu einer Lieferung der
4 Radwegebetreuungsgeräte frühestens ab Ende März 2012.
Zur Notwendigkeit der Schaffung von 4 zusätzlichen Stellen nehmen die AWM wie folgt Stellung:
Die Mitarbeiter der Stadtreinigung Münster stellen hinsichtlich des Fahrbahnwinterdienstes und
des Winterdienstes auf Radwegen einen Großteil der notwendigen Mitarbeiter. Allein zur Sicher-
stellung des Fahrbahnwinterdienstes werden pro Einsatz 13 Fahrer bzw. im Zweischichtbetrieb 26
Fahrer benötigt, die über den Führerschein der Klasse C (alte Führerscheinklasse 2) verfügen.
Im Bereich des Radwegewinterdienstes werden pro Einsatz 14 Fahrer bzw. im Zweischichtbetrieb
28 Fahrer benötigt, die über den Führerschein der Klasse C1 (alte Führerscheinklasse 3 bis
7,5 Tonnen zulässiges Fahrzeuggesamtgewicht) verfügen.
Die Optimierung des Winterdienstes sieht u. a. vor, die Anzahl der Radwegebezirke von derzeit 14
auf 18 zu erhöhen, um eine schnellere Radwegeräumung sicher zu stellen. Dementsprechend
werden - so der Rat der Stadt Münster dem Optimierungsvorschlag zustimmt - 18 Fahrer bzw. im
Zweischichtbetrieb 36 Fahrer, die über den Führerschein der Klasse C1 (alte Klasse 3) verfügen
benötigt.
Insgesamt verfügt die Stadtreinigung über 70 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Hiervon besitzen 22
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter den Führerschein der Klasse C (alte Klasse 2) und 27 Mitarbeiter
und Mitarbeiterinnen den Führerschein der Klasse C1 (alte Klasse 3). Die restlichen 21 Mitarbeiter
und Mitarbeiterinnen verfügen „nur“ über den Führerschein der Klasse B (PKW bis 3,5 Tonnen
zulässiges Gesamtgewicht) bzw. haben gar keinen Führerschein.
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V/0210/2011/2
Im Falle von Winterdiensteisätzen wurden bisher zusätzlich Mitarbeiter der Werkstatt und der Ab-
fallabfuhr eingesetzt, um die notwendigen Sollstärken zu erreichen. Eine Erhöhung der Radwege-
bezirke erfordert nun einen zusätzlichen Personalbedarf von bis zu 8 Personen zur Besetzung der
Radwegegeräte im Zweischichtbetrieb. Dieser Mehrbedarf kann durch andere Betriebsbereiche
der Abfallwirtschaftsbetriebe Münster nicht mehr aufgefangen werden, gerade auch vor dem Hin-
tergrund, dass in Werkstatt und Abfallabfuhr der Betrieb im Winter Mehrleistungen von den Mitar-
beitern abverlangt.
Daher wird seitens der Abfallwirtschaftsbetriebe Münster vorgeschlagen, 4 zusätzliche Mitarbeite-
rinnen/Mitarbeiter zur Sicherstellung des Radwegewinterdienstes einzustellen.
Zudem waren - wie bereits in der Vorlage erläutert - im letzten Winter die Umlaufzeiten für die
Radwegeräumung sehr lang. Dies bedeutete, dass nicht sichergestellt werden konnte, dass die
Radwege bis zum Einsetzen des morgendlichen Berufsverkehrs passierbar waren. Hieraus resul-
tierten die bekannten Probleme für die Radfahrer. Davon ausgehend, dass ein Radwegebetreu-
ungsgerät mit einer Durchschnittsgeschwindigkeit von ca. 10 bis 15 Km/h Radwege von Schnee
und Eis befreit, wird durch den Einsatz der vier zusätzlichen Radwegebetreuungsgeräte ein Mehr-
wert von 40 bis 60 Räum- und Streukilometer pro Stunde erzielt, was eine deutliche Verkürzung
der Umlaufzeiten bedingt.
Hierbei ist es aus Sicht der Abfallwirtschaftsbetriebe Münster notwendig, auf eigene zusätzliche
Mitarbeiter zurückzugreifen, da hinsichtlich der Bedienung der Radwegebetreuungsgeräte ein ho-
her Schulungs- und Unterweisungsaufwand notwendig ist. Zudem haben bei den Abfallwirtschafts-
betrieben Münster beschäftigte Mitarbeiter den Vo rteil, dass sie die zu bearbeitenden Räum- und
Streubezirke kennen. Gerade auch vor dem Hintergrund der Einsatzszenarien (nächtlicher Einsatz,
Schneefall etc.) sind hier die Erfahrung und die Vertrautheit mit der Technik maßgebende Fakto-
ren. Dinge die Fremdpersonal nicht oder nicht ausreichend vermittelt werden können. Zudem hat
der letzte Winter, in dem die Abfallwirtschaftsbetriebe Münster bereits Fremdpersonal im Bereich
der Fahrbahnen akquiriert und eingesetzt haben, gezeigt, dass die Abarbeitung der Streubezirke
teilweise sehr zäh erfolgte, dass Straßen nachgeräumt und gestreut werden mussten und dass
häufiger Defekte an den Fahrzeugen auftraten. Auch dieses spricht dafür, bei der Einrichtung der
vier neuen Radwegebezirke auf eigenes Personal zurückzugreifen.
Diese vier zusätzlichen Arbeitskräfte können von den AWM außerhalb des Winterdienstes in den
übrigen Zeiten des Jahres im Bereich der (gebührenfinanzierten) Straßenreinigung eingesetzt
werden.
Gerade in dieser Zeit ist der zusätzliche Arbeitsaufwand in der Straßenreinigung sehr hoch. Das
geänderte Freizeitverhalten führt zu immer häufigeren wilden Abfallablagerungen. Als Beispiele
seien hier zu nennen die notwendige verstärkte Reinigung des Aaseeumfeldes, die Reinigung des
Hafenviertels, die zunehmende Anzahl abgehaltener Flohmärkte, die ansteigende Zahl an sog.
„Partymeilen“ sowie die immer mehr durch das Internet organisierten Spontanfeten. Der Bedarf an
Wochenende- und Sonntagsreinigungen ist stetig gestiegen.
Durch Vandalismus beschädigte Papierkörbe, deren Inhalte dann das Umfeld verunreinigt sowie
dauernd beschädigten und beklebten Papierkorbeinhausungen, lassen weiteren Handlungsbedarf
erkennen. Darüber hinaus findet sich eine zunehmende Anzahl an Scherben auf den Radwegen.
In den Großwohnanlagen steigt zudem der Reinigungsaufwand weiter an.
Daher sehen die Abfallwirtschaftsbetriebe Münster den Bedarf zur Beschäftigung der 4 genannten
Personen auch in der Straßenreinigung als absolut sinnvoll an.
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V/0210/2011/2
Zu Punkt 9.:
Die Anregung der Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen in
einer weiteren Vorlage zu erarbeiten, wie die Nutzbarkeit von Wohn- und Anliegerstraßen im Win-
ter sichergestellt werden kann, haben die AWM aufgegriffen und wie folgt beantwortet:
Zu den Verkehrssicherungspflichten der Kommunen gehört auch die Verpflichtung, öffentliche
Straßen im Winter von Schnee zu räumen und bei Glätte zu bestreuen.
Weit verbreitet ist die Auffassung, es bestehe eine umfassende Streupflicht der Gemeinden. Das
ist jedoch nicht richtig. Vielmehr richtet sie sich nach den Umständen des Einzelfalles, insbesonde-
re
• nach der Leistungsfähigkeit der Gemeinde
• nach der Örtlichkeit,
• nach der Art und Wichtigkeit des dort stattfindenden Verkehrs
• und nach der Uhrzeit
Deshalb besteht die Räum- und Streupflicht de r Kommunen grundsätzlich nur im Rahmen des
Zumutbaren.
Streupflicht gegenüber dem Fahrzeugverkehr
Laut eines BGH-Urteils aus dem Jahre 1991 besteht innerorts gegenüber dem Fahrzeugverkehr
eine Räum- und Streupflicht nur an verkehrswichtigen und zugleich gefährlichen Stellen. Die Vor-
aussetzungen der Verkehrswichtigkeit der Straße und der Gefährlichkeit der Straße müssen
gleichzeitig gegeben sein.
Laut BGH (Urteil aus dem Jahr 1964) sind verkehrswichtig in erste Linie
• verkehrsreiche Durchgangsstraßen
• Ortsdurchfahrten von klassifizierten Straßen (Bundesfern-, Landes und Kreisstraßen)
• die städtischen Hauptverkehrsstraßen
Nach den Straßenreinigungsgesetzen der Länder besteht die Streupflicht der Kommunen grund-
sätzlich nur innerhalb geschlossener Ortslage. Ausnahmsweise besteht auch außerorts eine
Streupflicht gegenüber dem Fahrzeugverkehr an besonders gefährlichen Stellen.
Auszug aus Wichmann „Straßenreinigung und Winterdienst in der kommunalen Praxis“:
Randziffer 35:
Die Winterdienstpflichten der Kommunen orientieren sich an Zumutbarkeitsgesichts-
punkten. Was zumutbar ist, richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls. Art und
Wichtigkeit des Verkehrsweges sind dabei ebenso zu berücksichtigen wie seine Ge-
fährlichkeit und die Stärke des zu erwartenden Verkehrs. Die Kommune ist allerdings
lediglich verpflichtet, innerhalb ihrer Möglichkeiten zu handeln.
Im Folgenden definiert Wichmann den Aspekt Zumutbarkeit über einen durch die
Rechtsprechung festgelegten Positivkatalog (verkehrswichtige Straße und gefährliche
Stelle) und ergänzt dies durch die Aufzählung diverser Negativbeispiele (mit Nennung
entsprechender Urteile), dass eine Räumung von Straßen, die nicht die o.g. Kriterien
erfüllen, die Zumutbarkeit der Kommune überfordern würden.
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V/0210/2011/2
Derzeit werden in Münster von den AWM ca. 428 Kilometer Fahrbahnen mittels 20 Streufahrzeu-
gen (Reserve enthalten) geräumt und gestreut. Hierzu werden zur Sicherstellung eines Zwei-
schichtbetriebes 26 AWM-Mitarbeiter benötigt.
Das gesamte Straßennetz in Münster beträgt geschätzt rund 1.200 Klometer.
Würden nun alle Straßen Münsters geräumt, würde dies grob gerechnet mindestens eine Verdrei-
fachung der Personal- und Materialkapazitäten erfordern. Dementsprechend wären eine Vorhal-
tung von ca. 40 zusätzlichen Fahrzeugen sowie die Einstellung von zusätzlich ca. 50 Mitarbei-
ter/innen bzw. Arbeitskräften beauftragter Unternehmen erforderlich. Aus Sicht der AWM würden
damit der Grundsatz die Grenzen der Rechtssprechung zu den kommunalen Winterdienstpflichten
und damit auch der Zumutbarkeit der Gemeinde weit überschritten.
Eine Räumung von Anliegerstrassen kann nach aller Erfahrung aus der Winterdienstpraxis aber
auch rein technisch mit den v. g. zusätzlichen Geräte- und Personalkapazitäten nicht sichergestellt
werden, da das Räumen von Wohn- bzw. Anli egerstraßen bei entsprechender Schneefallsituation
aufgrund der fehlenden Fahrbahnbreite, des Verparkungsgrades und mangelnder Wendemöglich-
keiten in den überwiegend schmalen Straßen nicht umsetzbar ist.
Auch der Vorschlag der Kommission, die städtischen Gehwege zukünftig in einer Breite von min-
destens 1,20 m zu räumen, wurde seitens der AWM geprüft.
Gem. der Rechtsprechung des BGH ist grundsätzl ich eine Streu- bzw. Räumbreite von 1 bis
1,20 m erforderlich und angemessen (vgl. BGH u. v. 09.10.2003 III ZR 8/03; Palandt 67. Aufl. 2008
zu § 823 BGB Rn 226; Wichmann, Straßenreinigung und Winterdienst in der kommunalen Praxis,
6. Aufl. 2009 Rn 74, S. 131; Bergmann/Schumacher, Die Kommunalhaftung, 4. Aufl. 2007 Rn 252).
0,80 m reichen hingegen nicht aus; der BGH ist insoweit von seiner alten Rechtsprechung abgewi-
chen. Der KSA, als Haftpflichtversicherung der Stadt Münster, hat diese Angaben bestätigt.
Der Rechtskommentar „Wichmann“ führt hierzu aus: „Positivrechtlich hat dies Berlin mit
„mindestens … einem Meter“ (§ 3 Abs. 1 S. 1 BErl StrReingG)“ geregelt.
Genau diese Formulierung findet sich auch in der Straßenreinigungssatzung der Stadt Münster.
Insofern sehen hier die AWM keinen Handlungsbedarf.
Die Winterwartung auf Gehwegen hat bei einer Räum- und Streubreite von 1.00 m im Jahr 2010
Kosten von 1.653.000 € verursacht. Davon entfallen auf Drittfirmen 1.152.000 € und auf Ämter der
Stadt Münster 501.000 € Personalkosten.
Eine Verbreiterung der Räum- und Streubreite von 1,00 m auf 1,20 m führt zu laufenden Mehrkos-
ten von min. 350.000 €. Da sämtliche Geräte zz. auf 1,00 m Räumbreite ausgelegt sind, ist davon
auszugehen, dass die geforderte Räumbreite von 1,20 m in einem Arbeitsgang nicht zu erreichen
ist.
Dementsprechend sind die Gehwegbezirke in zwei Arbeitsgängen zu bedienen, was eine erhebli-
che Erhöhung des Aufwandes nach sich zieht.
Alternativ ist eine Neubeschaffung größerer Räumgeräte erforderlich. Dies nicht nur für die
19 städtischen Gehwegbezirke, sondern auch für die 24 von Drittunternehmen betreuten Gehweg-
bezirke.
Es ist davon auszugehen, dass die Fremdfirmen diese Neuinvestitionen nicht tätigen werden, da
die jetzt vorhandene Technik auf die Gegebenheiten abgestimmt ist.
Ferner kommt hinzu, dass es bei breiteren Räumgeräten zu noch größeren Problemen bei Veren-
gungen im Gehwegbereich kommt. Laternen, feststehende Poller, Verkehrsschilder, Stromkästen,
Werbeanlagen, Fahrradständer, geparkte Fahrzeuge führen schon jetzt bei den bestehenden Ge-
räten zur Verengung der Räumbreite. Die Zugänge der Standplätze für die Gehweggeräte müssten
zusätzlich verbreitet werden.
Ergänzend sei erwähnt, dass durch eine Erhöhung der Räumbreite auf Gehwegen auf 1,20 m die
jetzige Bezirkstruktur überplant werden muss. Aufgrund des 20%igen Zuwachses sind dann ca.
36.000 m² mehr zu räumen und zu streuen, was di e Schaffung von ca. 7 bis 8 zusätzlichen Räum-
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V/0210/2011/2
und Streubezirken inkl. zusätzlicher Bezirkskontrolleure fordert. Da die Bezirkkontrolleure durch
Mitarbeiter der Ämter 66, 67 und AWM gestellt werden, wird hier zusätzliches Personal gebunden,
welches für originäre Winterdiensttätigkeiten (räumen und streuen) dann nicht mehr zur Verfügung
steht.
Im Übrigen wird darauf verwiesen, dass bei einer Änderung der kommunalen Straßenreinigungs-
satzung eine breitere Räumung von 1,2 m auf den Gehwegen selbstverständlich auch von allen
Eigentümern/Anliegern sichergestellt und geleistet werden müsste.
Zu Punkt 10.:
Ausgangslage:
Gegenwärtig wird der Winterdienst aus dem allgemeinen Haushalt finanziert. Dafür wurden laut
Finanzverwaltung für das Jahr 2010 an Mitteln bereitgestellt
1.597.666,80 Euro (Amt 23)
2.218.304,39 Euro (Amt 66)
-------------------------
3.815.971,19 Euro
Die Gesamtkosten für den Winterdienst 2010 betrugen gemäß AWM 4.230.000,00 Euro.
Finanzierung über die Grundsteuer B:
Nach der seit dem 01.01.1998 geltenden Fassung des § 3 Abs. 1 StrReinG NW sind die Gemein-
den berechtigt, die Kosten für die Straßenreinigung (und so auch für den Winterdienst) bei der
Grundsteuer zu berücksichtigen und eine Erhöhung des Grundsteuerhebesatzes mit dem Wegfall
der Straßenreinigungsgebühr zu verknüpfen (OVG NRW, Urteil vom 17.07.2003 – 9 A 3207/02 –
NVwZ-RR2004, 219; OVG NRW, Beschluss vom 26.11.2009 – 14 A 131/08 – ZKF 2010, 48).
Eine Finanzierung des Winterdienstes über die Grundsteuer B ist daher rechtlich zulässig.
Anteilige Kosten für die Stadtverwaltung Münster ergeben sich dabei aus der Grundsteuerpflicht
für die städtischen Liegenschaften. Dazu ist darauf hinzuweisen, dass zahlreiche öffentliche Ge-
bäude (ca. 90 %) gemäß Grundsteuergesetz von der Grundsteuer befreit sind. So hat die Stadt
Münster für das Jahr 2010 bei einem Haushaltsansatz von 44.350.000,00 Euro an Grundsteuern A
und B gerade einmal 430.141,45 Euro (ca. 1 %) an Grundsteuern entrichtet*.
Damit würde im Falle der Finanzierung (allein) über die Grundsteuer die Stadt Münster als Steuer-
zahlerin für die öffentlichen Gebäude einen weit geringeren Anteil an der Finanzierung des Winter-
dienstes zu tragen haben, als alle anderen Grundstückseigentümer, in konkreten Zahlen
bei einem Hebesatz von 470 %: 439.492,35 Euro (+ 9.350,90 Euro)
488 %: 456.323,97 Euro (+ 28.182,52 Euro)
496 %: 463.804,69 Euro (+ 33.663,24 Euro).
*Trennung nach GrSt A und B war laut 20.10 nicht möglich. Der Anteil an Grundsteuer A ist aber äußerst geringfügig und hat daher auf
die Berechnung kaum Einfluss.
Auswirkungen auf die übrigen Steuerzahler ergeben sich in individueller Höhe durch die Anhebung
des Hebesatzes und entsprechende Erhöhung der jeweils zu zahlenden Grundsteuer B. Insoweit
verweise ich auf die im Werksausschuss verteilten Modellberechnungen für diverse exemplarische
Objekte (Einfamilienhäuser, Eigentumswohnungen, Gewerbeobjekte).
Verwaltungs-/Personalkosten erhöhen sich nicht oder allenfalls geringfügig. Der Hebesatz wird
mittels einfacher Dateneingabe durch die citeq geändert, was eine automatische Erhöhung der
Grundsteuer B im Jahresdienst zur Folge hat. Eine manuelle Erstveranlagung ist nicht erforderlich.
Beschwerden oder Klageverfahren hat auch die Hebesatzanhebung 2011 kaum nach sich gezo-
gen. Da die Kosten für den Winterdienst auf den Bescheiden nicht gesondert ausgewiesen wer-
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V/0210/2011/2
den, ist im Falle einer vermeintlichen Nicht- oder Schlechterfüllung auch nicht mit einem über das
übliche Maß hinausgehenden Beschwerdeaufkommen zu rechnen.
Finanzierung über Gebühren:
Für die Leistung des Winterdienstes können gemäß § 4 KAG NW Gebühren erhoben werden. Da-
bei würde die Erhebung einer einheitlichen Gebühr für Sommer- und Winterwartung gemäß der
Rechtsprechung gegen den Gleichheitssatz verstoßen. Hiernach muss unterschiedlichen Leistun-
gen durch eine differenzierte Gebührenstruktur Rechnung getragen werden (so nur OVG NRW,
Urteil vom 27.05.2003 – 9 A 4716/00 – ZKF 2004, 80). Die - einheitliche - Finanzierung über die
Straßenreinigungsgebühr ist daher nicht möglich.
Im Falle der grundsätzlichen Entscheidung für eine Gebühr ist dann die Einführung einer separa-
ten Winterdienstgebühr rechtlich geboten.
Anteilige Kosten für die Stadtverwaltung Münster ergeben sich a.) zunächst aus einer Kostenver-
teilung für den Winterdienst gemäß AWM
25 % öffentliche Mittel (Stadt Münster)
22 % Winterdienst außerhalb geschlossener Ortslage (Stadt Münster)
53 % Gebühren (Gebührenzahler).
Hinzu kommt jedoch noch der Anteil, den die Stadt Münster als Gebührenzahlerin für die städti-
schen Liegenschaften zu entrichten hat.
So hat die Stadt Münster im Jahr 2010 1.262.611,30 Euro an Straßenreinigungsgebühren für die
städtischen Objekte entrichtet bei einem Gesamtansatz von 3.414.000,00 Euro, also 37 %.
Diesen Anteil auch für den Winterdienst unterstellend, hätte der städtische Anteil bspw. für das
Jahr 2010 bei Gesamtkosten in Höhe von 4.230.000,00 Euro bedeutet:
1.058.000,00 Euro 25 % öffentliche Mittel (Stadt Münster)
931.000,00 Euro 22 % WD außerhalb geschlossener Ortschaften
2.241.000,00 Euro Gebühren
davon 37 %, also 829.170,00 Euro Stadt Münster als Gebührenzahler
------------------------
2.818.170,00 Euro Stadtanteil gesamt
davon 63 %, also 1.411.830,00 Euro für die übrigen Gebührenzahler
Entsprechend verhält sich die Verteilung (und damit die anteiligen Kosten für die Stadtverwaltung
Münster) bei einem Kostenansatz von
1,2 Mio: 799.320,00 Euro
2,2 Mio: 1.465.420,00 Euro
4,2 Mio: 2.797.620,00 Euro
5,2 Mio: 3.463.720,00 Euro
Bei einer vollständigen Finanzierung des Winterdienstes über Gebühren würde sich der
städtische Anteil auf den Gebührenanteil von 37 % beschränken und beliefe sich bei einem
Kostenansatz von
1,2 Mio auf 444.000,00 Euro
2,2 Mio auf 814.000,00 Euro
4,2 Mio auf 1.554.000,00 Euro
5,2 Mio auf 1.924.000,00 Euro.
Auswirkungen auf die übrigen Steuerzahler ergeben sich in individueller Höhe durch die jeweils zu
zahlende Winterdienstgebühr (63 % des Gebührenanteils).
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a.) Für 2010 hätte dies bei ca. 40.000 Veranlagungsfällen ca. 35,30 Euro pro Veranlagungsfall
und Bescheid im Durchschnitt bedeutet.
Entsprechend verhält sich die Einnahmesituation pro Gebührenbescheid/Kosten für die Ge-
bührenpflichtigen im Schnitt bei einem Ansatz von
1,2 Mio.: 400.680,00 Euro : 40.000 = 9,90 Euro
2,2 Mio.: 734.580,00 Euro : 40.000 = 18,36 Euro
4,2 Mio.: 1.402.380,00 Euro : 40.000 = 35,06 Euro
5,2 Mio.: 1.736.280,00 Euro : 40.000 = 43,41 Euro
b.) Bei einer vollständigen Finanzierung über Gebühren würde sich die Einnahme pro Bescheid/
Kosten für die Gebührenpflichtigen im Durchschnitt wie folgt darstellen:
1,2 Mio.: 756.000,00 Euro : 40.000 = 18,90 Euro
2,2 Mio.: 1.386.000,00 Euro : 40.000 = 34,65 Euro
4,2 Mio.: 2.646.000,00 Euro : 40.000 = 66,15 Euro
5,2 Mio.: 3.276.000,00 Euro : 40.000 = 81,90 Euro
Verwaltungs-/Personalkosten ergeben sich für die Finanzverwaltung zusätzlich zunächst durch die
erforderliche Erstveranlagung. Davon ausgehend, dass die Straßen in Winterdienstklassen einge-
teilt werden würden, könnte der für die Straßenreinigungsgebühren eingestellte Frontmetermaß-
stab nicht herangezogen werden. Damit wären alle 40.000 Veranlagungsfälle manuell zu bearbei-
ten. (Alternativ wäre die citeq mit einer Lösung zu beauftragen, die - sofern möglich und zeitnah
erstellt- ebenfalls Kosten nach sich ziehen würde)
Ausgehend von einer geschätzten Fallbearbeitungszeit und den durchschnittlichen Personalkosten
2010 für die Besoldungsgruppe A8 (ohne Versorgungsaufwendungen, weil nicht gebührenkalkula-
tionsfähig) ergeben sich bei 40.000 Fällen á 10 min./Fall 6.612 Arbeitsstunden x 20,17 Euro/Std.
Damit entstehen allein für die Erstveranlagung Personalkosten von 133.364,04 Euro.
Auch die laufende Veranlagung wird zu Mehraufwand und damit zu erhöhten Personalkosten füh-
ren. Denn die Winterdienstgebühr wird auf den Jahresbescheiden separat ausgewiesen und ihrer
Definition nach als Gegenleistung für eine bestimmte Leistung - hier Winterdienst - entrichtet. Das
Überprüfungsinteresse und -verlangen der Gebührenpflichtigen ist daher entsprechend ausge-
prägt. Bei etwaigen oder auch nur vermeintlichen Leistungsstörungen werden die Pflichtigen also
Rechtfertigungen verlangen und Änderungs- und Erstattungsanträge stellen. Dies dürfte eine
Mehrarbeit von ca. 10 % ausmachen.
Ausgehend von der Verwaltungskostenerstattung 2010 für die 20.5, wovon ca. 2/3 auf die Straßen-
reinigungsgebühren entfielen, und den dort ausgewiesenen Anteilen von 30 % der Besoldungs-
gruppe A8 (ohne Versorgungsaufwendungen), ergeben sich damit für die laufende Veranlagung
Personalmehrkosten von 160.050,00 Euro.
Damit ergeben sich zusätzliche Personalkosten von insgesamt
133.364,04 Euro Erstveranlagung 20.5
160.050,00 Euro fortlfd. Veranlagung 20.5
---------------------
293.414,04 Euro gesamt.
Der Kostenaufwand der AWM beträgt für die jährliche Kalkulation und Betriebskostenabrech-
nung/Nachkalkulation nach dortiger Berechnung 39.168,72 Euro.
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Vergleichszahlen in Kurzfassung
1,2 Mio. Grundsteuer B Gebühren
städt. Anteil 430.141,45 Euro 799.320,00 Euro
zusätzliche Kosten 20.5 0,00 Euro 293.414,04 Euro
zusätzliche Kosten AWM 0,00 Euro 39.168,72 Euro
2,2 Mio. Grundsteuer B Gebühren
städt. Anteil 439.492,35 Euro 1.465.420,00 Euro
zusätzliche Kosten 20.5 0,00 Euro 293.414,04 Euro
zusätzliche Kosten AWM 0,00 Euro 39.168,72 Euro
4,2 Mio. Grundsteuer B Gebühren
städt. Anteil 456.323,97 Euro 2.797.620,00 Euro
zusätzliche Kosten 20.5 0,00 Euro 293.414,04 Euro
zusätzliche Kosten AWM 0,00 Euro 39.168,72 Euro
5,2 Mio. Grundsteuer B Gebühren
städt. Anteil 463.804,69 Euro 3.463.720,00 Euro
zusätzliche Kosten 20.5 0,00 Euro 293.414,04 Euro
zusätzliche Kosten AWM 0,00 Euro 39.168,72 Euro
Fazit
Aus Sicht der Finanzverwaltung würde die Finanzierung des Winterdienstes über eine gesonderte
Winterdienstgebühr nicht nur zu erheblichem Mehraufwand, sondern auch zu entsprechenden
Mehrkosten führen und sollte daher nicht zur Finanzierung herangezogen werden.
I.V.
gez.
Bickeböller
Stadtkämmerin
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungOrte (634)
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0210/2011/2
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 13.07.2011
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37