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V/0210/2011/2

Weiterentwicklung des Winterdienstes in der Stadt Münster

Vorlagen 13.07.2011

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 13.07.2011, TOP 18

Hauptvorlage V/0120/2011 mit Anlagen

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Ansehen

1. Ergänzungsvorlage V/0210/2011/1

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Ansehen

Ergänzungsvorlage Beschluss

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Ansehen

Hauptvorlage V/0120/2011 mit Anlagen

135576 Zeichen

DER OBERBÜRGERMEISTER 
Abfallwirtschaftsbetriebe Münster 
 Vorlagen-Nr.: 
 
V/0210/2011  
Öffentliche Beschlussvorlage Auskunft erteilt: 
Herr Hasenkamp 
Ruf: 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Weiterentwicklung des Winterdienstes in der Stadt Münster 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
25.05.2011 Rat Einbringung 
27.06.2011 Kommunale Seniorenvertretung Vorberatung 
28.06.2011 Werksausschuss der Abfallwirtschaftsbetriebe Vorberatung 
05.07.2011 Ausschuss für Personal, Recht und Ordnung Vorberatung 
06.07.2011 Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung Vorberatung  
12.07.2011 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Vorberatung 
12.07.2011 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung 
13.07.2011 Hauptausschuss Vorberatung 
13.07.2011 Rat Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Die Abfallwirtschaftsbetriebe Münster werden zur Erhöhung des Salzvorrates am Standort 
Rösnerstraße die Kapazität der Salzlagerhalle erhöhen. Hierzu wird die Salzlagerhalle baulich 
vergrößert, so dass die Salzlagerkapazität am Standort Rösnerstraße von derzeit 1.600 Ton-
nen auf ca. 3.600 Tonnen erhöht wird. Die Umbaukosten betragen ca. 450.000,00 €. Bei einer 
angenommenen Abschreibungszeit von 30 Jahren betragen die jährlichen Abschreibungskos-
ten 15.000,00 € sowie die kalkulatorische Verzinsung ca. 15.750,00 €. Aufgrund der fortge-
schrittenen Zeit kann eine Umsetzung dieser Maßnahme wahrscheinlich erst im Laufe des 
Jahres 2012 erfolgen. 
 
2. Das im Winter 2010/2011 eingerichtete Vorratszwischenlager für Salz in Nottuln-Appelhülsen 
mit derzeit 3.300 Tonnen wird zunächst bis zum Verbrauch des dort lagernden Salzes weiter-
betrieben. Nach Fertigstellung der Erweiterung der Salzhalle an der Rösnerstraße wird dieses 
Lager aufgegeben Die Kosten betragen pro m² Lagerfläche 3,27 €/Monat. Derzeit sind 750 m² 
Lagerfläche angemietet. Die Mietkosten betragen somit pro Jahr 29.430,00 €. Im Bedarfsfall 
wird dann das Salz nach Münster transportiert. Hier entstehen Kosten in Höhe von ca. 4,50 € 
pro Tonne. Dies sind bei ca. 2.900 Tonnen (400 Tonnen sollen bereits vor dem Winter 
2011/2012 zum Lager Rösnerstraße transportiert werden (Kosten 1.800,00 €)) ca. 
13.050,00 €. 
 
3. Bei der Fa. Eurovia, Eulerstraße, werden 500 m² zur Lagerung von abstumpfenden Mitteln 
angemietet. Die Mietkosten betragen 12.000,00 € pro Jahr. 
60 52 10 
 
E-Mail: 
Hasenkamp@awm.stadt-
muenster.de  
Datum: 
10.05.2011 
V/0210/2011

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4. Zur Optimierung der Räumung der Radwege werden vier Radwegebetreuungsgeräte be-
schafft sowie vier Mitarbeiter eingestellt. Die Anschaffungskosten für diese Geräte betragen 
ca. 340.000,00 €, bei einer Abschreibungszeit von acht Jahren betragen die jährlichen Ab-
schreibungskosten ca. 42.500,00 € sowie die kalkulatorische Verzinsung ca. 11.900,00 €. Hin-
zu kommen jährliche Kosten für die neu eingestellten Mitarbeiter in Höhe von ca. 
140.000,00 €, wobei die Mitarbeiter in den Sommermonaten in der Straßenreinigung einge-
setzt werden. 
 
5. Zur Optimierung der Fahrbahnräumung werden zusätzlich drei Fahrzeuge mit Winterdienstge-
räten (Schneepflüge, Streuer) ausgerüstet. Die Beschaffungskosten liegen bei 180.000,00 €, 
was bei einer achtjährigen Abschreibung jährliche Kosten in Höhe von 22.500,00 € sowie kal-
kulatorische Zinsen in Höhe von ca. 6.300,00 € nach sich ziehen. 
 
6. Zur Optimierung der Gehwegräumung werden die städtischen Ämter mit zusätzlichen handge-
führten motorbetriebenen Räumgeräten ausgestattet. Die Beschaffungskosten liegen bei 
85.000,00 €, was bei einer achtjährigen Abschreibung jährliche Kosten in Höhe von 
10.625,00 € sowie kalkulatorische Zinsen in Höhe von ca. 2.975,00 € nach sich ziehen. 
 
7. Behindertenparkplätze auf städtischen Flächen werden in die Standardgehwegräumung mit 
aufgenommen. Die Bereitschaftskosten hierfür betragen 9.500,00 €. Die zusätzlichen Kosten 
pro Einsatz
 betragen ca. 2.700,00 €. 
 
8. Reine Wohn- und Anliegerstraßen werden weiterhin im Winterdienst nicht bedient. 
 
 
II. Kosten/Folgekosten 
 
Die Investitionskosten des o. g. Maßnahmenpakets betragen ca. 1.055.000,00 €. Die zusätzlichen 
jährlichen Kosten (Abschreibung, Verzinsung, Fixkosten) betragen ca. 318.480,00 € (ohne den 
Transport des Salzes von Nottuln-Appelhülsen nach Münster).  
 
Die durchschnittlichen Kosten eines großen Winterdiensteinsatzes (Räumen und Streuen in allen 
bisherigen Einsatzplanbereichen der Fahrbahn-, Rad- und Gehwegpläne) in Höhe von rd. 
125.000,00 €  verteuern sich damit aufgrund des vg. Maßnahmenpaktes um ca. 8.050,00 € (6,5%). 
 
 
III. Finanzierung/Mittelbereitstellung 
 
Die o. g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren:  
 
a) Die aus der Umsetzung der Vorlage entstehenden Investitionskosten in Höhe der rd. 1,1 
Mio. € werden über den Wirtschaftsplan der Abfallwirtschaftsbetriebe Münster finanziert. 
 
b) Die erhöhten jährlichen Aufwendungen für den Winterdienst in Höhe von rd. 320 T€ werden 
von der Stadt Münster als Auftraggeber getragen. Eine entsprechende Mittelbereitstellung 
ist ab dem Jahr 2012 im städtischen Haushalt zu berücksichtigen. 
 
 
Begründung: 
 
Sowohl der letzte Winter 2010/2011 als auch der vorhergehende Winter 2009/2010 haben gezeigt, 
dass aufgrund zunehmender Schneemengen - Prognosen der großen Rückversicherungsgesell-
schaften lassen aufgrund der globalen klimatischen Veränderungen auch in Münster punktuell sehr 
ergiebige (Schnee-) Niederschlagsereignisse erwarten - die bisher vorgehaltenen Kapazitäten, die 
in den Wintern der letzten 20 Jahre problemlos zur Abdeckung der Winterdiensteinsätze gereicht 
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haben, für Wetterextreme und überdurchschnittliche  Schneemengen wie im vergangenen Winter 
nicht mehr ausreichen. 
 
Einen Zwischenbericht über die Situation im Winterdienst haben die AWM bereits in der öffentli-
chen Berichtsvorlage 0066/2011 gegeben. Unter den Punkten vier (Empfehlungen zur zukünftigen 
Bevorratung und Lagerung von Streumaterial) und fünf (Empfehlungen zum zukünftigen Personal- 
und Fahrzeugeinsatz) wurden bereits erste Empfehlungen zur Optimierung des Winterdienstes 
dargestellt. 
 
Im Rahmen der Diskussion im Werksausschuss der Abfallwirtschaftsbetriebe Münster wurden die 
Abfallwirtschaftsbetriebe Münster von den politischen Gremien beauftragt, ein Konzept zur Winter-
dienstoptimierung zur Beschlussfassung vorzulegen. Hierbei sollen u. a. verschiedenste Winter-
dienstszenarien aufgezeigt und deren kostenmäßige Auswirkungen betrachtet werden. 
Aufbauend auf die in der öffentlichen Berichtsvorlage 0066/2011 genannten Empfehlungen wurde 
das vorliegende Konzept entsprechend der nachfolgend noch einmal zusammengefassten rechtli-
chen Anforderungen an den kommunalen Winterdienst entwickelt. 
 
Die Pflicht zur Winterwartung ist in NRW im „Gesetz über die Reinigung öffentlicher 
Straßen - Straßenreinigungsgesetz NRW (StrReinG NRW)“ normiert. § 1 Abs. 2 dieses 
Gesetzes umschreibt dabei den Umfang der Winterwartung, und in § 4 ist die Möglich-
keit der Übertragung der Winterwartung auf die Anlieger durch Satzung geregelt. 
Die Stadt Münster hat von diesem Übertragungsrecht in der Straßenreinigungssatzung 
insoweit Gebrauch gemacht, als sie insbesondere die Winterwartung der Gehwege auf 
alle Anlieger übertragen hat. 
Damit obliegt der Stadt /den AWM grundsätzlich die Winterwartung der öffentlichen 
Straßen innerhalb der geschlossenen Ortslage einschließlich der Ortsdurchfahrten, der 
Kreis-, Landes- und Bundesstraßen sowie der Gehwege, an denen keine Anlieger vor-
handen sind.  
Landes- und Bundesstraßen außerhalb der geschlossenen Ortslage werden vom Lan-
desbetrieb Straßen NRW betreut. 
Die Streupflicht ist ein Teil der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht. Als solche um-
fasst sie die Verpflichtung, den Verkehr auf der Straße möglichst gefahrlos zu gestalten 
und dabei insbesondere den Verkehrsteilnehmer vor unvermuteten, aus der Beschaf-
fenheit der Straße sich ergebenden und bei zweckgerechter Benutzung des Verkehrs-
weges nicht ohne weiteres erkennbaren, Gefahrenstellen zu sichern oder zumindest zu 
warnen. 
Nach einschlägiger Rechtssprechung kann und muss der kommunale Winterdienst 
aber nicht gewährleisten, dass für den Fußgänger, Radfahrer oder den Kraftfahrer jeg-
liche Gefahr bei der Benutzung winterlicher Verkehrsflächen ausgeschlossen ist. Eine 
völlige Gefahrlosigkeit kann in der Praxis nicht erreicht werden. Es ist hier Sache des 
Verkehrsteilnehmers, sich durch besondere Vorsicht und Sorgfalt und geeignetes 
Schuhwerk sowie Gehweise auf die winterlichen Straßenverhältnisse einzustellen.  
Innerhalb der geschlossenen Ortslage besteht eine Streupflicht daher nur für ver-
kehrswichtige und zugleich gefährliche Stellen.  
 
Unter dieser rechtlichen Prämisse beinhaltet das optimierte Konzept des kommunalen Winter-
dienstes in der Stadt Münster die nachfolgenden Punkte:  
 
 
1. Empfehlungen zur zukünftigen Bevorratung und Lagerung von Streusalz 
 
1.1 Empfehlungen für die Winterdienstsaison 2011/2012 
 
Wie bereits in der öffentlichen Berichtsvorlage 0066/2011 erwähnt, empfiehlt es sich, die im 
Winter 2010/2011 begründete Kooperation mit der Fa. Eurovia fortzusetzen und dahinge-
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hend auszubauen, dass das gesamte abstumpfende Material der AWM auf dem Betriebs-
gelände der Fa. Eurovia gelagert wird. 
Bedingt hierdurch wird zur nächsten Winterdienstsaison die Fläche in der Salzhalle, die für 
abstumpfende Streumittel vorgesehen war, frei zur Lagerung weiterer 400 Tonnen Salz, so 
dass sich die Menge des am Standort lagernden Salzes zur nächsten Winterdienstsaison 
auf insgesamt 2.000 Tonnen erhöht. 
Die Bestückung der Salzhalle mit den zusätzlichen 400 Tonnen kann aus dem Lager Not-
tuln-Appelhülsen erfolgen.  
 
Parallel dazu sollte das Vorratszwischenlager in Nottuln-Appelhülsen dann noch mit  derzeit 
2.900 Tonnen (derzeit sind dort 3.300 Tonnen eingelagert) zunächst fortgeführt werden. 
Damit erhöht sich der Salzvorrat von 1.600 Tonnen auf 4.900 Tonnen, was eine mehr als 
Verdreifachung der Vorratsmenge für die nächste Winterdienstsaison bedeutet.  
Diese Konstellation hat für die nächste Winterdienstsaison folgende finanzielle Auswirkun-
gen: 
 
Transport von 400 Tonnen Salz von Nottuln-Appelhülsen 
zur Einlagerung in der Salzhalle Rösnerstraße 1.800,00 €
Jahresmiete Vorratszwischenlager Nottuln-Appelhülsen 29.430,00 €
 
Ergänzend ist zu bemerken, dass die Abfallwirtschaftsbetriebe Münster in Zusammenarbeit 
mit dem Amt für Immobilienmanagement und der Wirtschaftsförderung Münster vor Weih-
nachten diverse Hallenstandorte in Münster zwecks Salzeinlagerung geprüft haben. Dar-
über hinaus wurden auch noch von Dritten angebotene Hallen begutachtet. Leider erfüllte 
keine der begutachteten Hallen die Vorraussetzungen (Anfahrt, Lagerhöhe, Boden, Torhö-
he etc.) für eine Salzlagerung, so dass zwangsläufig die Halle in Nottuln-Appelhülsen an-
gemietet werden musste. 
 
1.2 Empfehlungen für die nächsten Jahre 
 
Da das Vorratszwischenlager in Nottuln-Appelhülsen den Nachteil hat, dass das Salz von 
dort nach Münster transportiert werden muss und hierdurch zwangsläufig zusätzliche La-
ger-, Verladungs- und Transportkosten anfallen, empfehlen die Abfallwirtschaftsbetriebe 
Münster die Kapazität der vorhandenen Salzhalle an der Rösnerstraße durch einen Anbau 
auf insgesamt 3.600 Tonnen zu erhöhen und hierfür das Lager Nottuln-Appelhülsen suk-
zessive zurückzufahren. Selbst eine Lagermenge von 3.600 Tonnen bedeutet immer noch 
eine mehr als zweifache Vorratsmenge der jetzigen Lagermenge. 
 
Sollte der Rat dem Vorschlag der Erweiterung der Salzhalle zustimmen, wird diese zur Win-
terdienstsaison 2011/2012 vermutlich baulich nicht mehr umsetzen sein. Aufgrund des Vor-
ratszwischenlagers in Nottuln-Appelhülsen haben die AWM aber einen entsprechenden 
Vorrat und können auf Basis der nächsten Winterdienstsaison dann immer noch entschei-
den, ob die die Menge von 3.600 Tonnen an der Rösnerstraße ausreicht oder weiterhin er-
gänzend ein Vorratszwischenlager - mit einer zusätzlichen (geringeren) Kapazität -  betrie-
ben wird. 
 
Davon ausgehend, dass eine Kapazität von 3.600 Tonnen Salz an der Rösnerstraße aus-
reichend ist und das Lager Nottuln-Appelhülsen aufgelöst wird, stellt sich die finanzielle Si-
tuation wie folgt dar: 
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Abschreibung der Erweiterung der Salzhalle an der Rös-
nerstraße 15.000,00 € 
Kalkulatorische Zinsen 15.750,00 € 
Summe 30.750,00 € 
Wegfall der Mietkosten in Nottuln-Appelhülsen -29.430,00 € 
Wegfall der Handlungskosten in Nottuln-Appelhülsen (Ba-
sis 1.600 Tonnen) -3.808.,00 € 
Wegfall der Transportkosten von Nottuln-Appelhülsen nach 
Münster (Basis 1.600 Tonnen) -7.200,00 € 
Summe (Ersparnis) 9.688,00 €  
 
 
1.3 Alternative Vorschläge 
 
Zu den v. g. Vorschlägen bestehen noch zwei Alternativen, die ebenfalls hier aufgezeigt 
werden sollen: 
 
1.3.1 Alternative 1 - Verzicht auf einer Erweiterung der Salzhalle Rösnerstraße und Weiter-
betrieb des Vorratszwischenlagers Nottuln-Appelhülsen - 
 
Hierbei wird auf eine Erweiterung der Kapazität der Salzhalle an der Rösnerstraße verzich-
tet und es werden zu den 2.000 Tonnen in der Salzhalle Rösnerstraße nochmals 
1.600 Tonnen im Lager Nottuln-Appelhülsen gelagert. Hierfür fallen dann folgende Kosten 
an: 
 
Mietkosten für die Einlagerung von 1.600 Tonnen im Lager 
Nottuln-Appelhülsen (Lagerfläche ca. 375 m²) 
14.715,00 € 
Handlingkosten 3.808,00 € 
Transport von 1600 Tonnen Salz von Nottuln nach Müns-
ter 
7.200,00 € 
Summe 25.723,00 € 
Wegfall Abschreibung und kalkulatorische Zinsen der Er-
weiterung der Salzhalle 
-30.750,00 € 
 
Ersparnis 5.027,00 € 
 
1.3.2 Alternative 2 - Verzicht auf einer Erweiterung der Salzhalle Rösnerstraße und Anmie-
tung einer Notreserve beim Salzlieferanten der Abfallwirtschaftsbetriebe Münster  
 
Der Salzlieferant den Abfallwirtschaftsbetrieben Münster hat angeboten, in einem Zwi-
schenlager in Duisburg für die Abfallwirtschaftsbetriebe Münster eine reservierte Menge 
von mindestens 3.000 Tonnen anzumieten. Die Abfallwirtschaftsbetriebe Münster  können 
dann bei Bedarf Teilmengen aus der reservierten Menge abrufen. Die Abfallwirtschaftsbe-
triebe Münster sind dazu verpflichtet die eingelagerten 3.000 Tonnen innerhalb von drei 
Jahren abzunehmen. Sollten die AWM dieses Angebot annehmen, entstehen folgende 
Kosten: 
 
Kauf von 3.000 Tonnen im Zwischenlager Duisburg 214.200,00 € 
Einlagerungskosten für die genannten 3.000 Tonnen 53.550,00 € 
Mietkosten pro Jahr 36.000,00 € 
Summe 303.750,00 € 
 
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Die Berechnung zeigt, dass weitere 3.000 Tonnen eingekauft werden müssten. Zudem be-
steht ein Abnahmezwang, der bei milden Wintern dazu führt, dass jede nicht abgenomme-
ne Tonne nochmals mit 65,45 €/t zu Buche schlägt. 
Lässt man die Beschaffungskosten für das Salz außen vor, so übersteigt die Summe der 
Einlagerungs- und Mietkosten immer noch die Kosten der o. g. Szenarien. 
Negativ zu bewerten ist bei diesem Angebot die erhöhte Transportstrecke von rund 100 km, 
da zu erwarten ist, dass im Bedarfsfall nicht nur Münster, sondern ggf. weite Teile von 
NRW bezüglich der Straßentransportmöglichkeiten witterungsbedingt stark eingeschränkt 
sein werden. Eine ortsnahe Versorgung ist daher zu bevorzugen. 
 
1.4 Empfehlungen der Abfallwirtschaftsbetriebe Münster zur Streusalzbevorratung 
 
Wie in der öffentlichen Berichtsvorlage 0066/2011 dargestellt, hätten die AWM im Winter 
2009/2010 unter der Vorraussetzung, dass immer ausreichend Streusalz zur Verfügung 
gestanden hätte, insgesamt 10.000 Tonnen gestreut Im Winter 2010/2011 hätte unter der 
gleichen Voraussetzung der Bedarf bei 6.000 Tonnen gelegen. Hieraus resultiert ein Mit-
telwert von 8.000 Tonnen. 
Hier stelle sich allerdings die Frage, ob es tatsächlich notwendig ist, die Vorratsmenge von 
derzeit 1.600 Tonnen auf 8.000 Tonnen zu verfünffachen. In der gleichen Vorlage wurde in 
der „Auswertung der Winterdiensteinsätze 1995 bis 2011“ dargestellt, dass der durch-
schnittliche Streusalzverbrauch pro Winter bei in den letzten 15 Jahren ca. 1.400 Tonnen 
lag. 
 
Aus den Erfahrungen der beiden letzten Winter und vor dem Hintergrund prognostizierter 
zunehmender schneereicher Winter lässt sich feststellen, dass die bisher eingelagerte 
Menge von 1.600 Tonnen nicht mehr ausreichend ist, da die Salzlieferanten ihren Nachlie-
ferungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen sind.  
 
Die Abfallwirtschaftsbetriebe Münster haben daher zz. eine Menge von insgesamt rund 
5.000 Tonnen in den Lagern Rösnerstraße und Nottuln-Appelhülsen eingelagert. 
Für die Zukunft sollte eine Erweiterung der Salzhalle an der Rösnerstraße auf insgesamt 
3.600 Tonnen vorgenommen werden. Mit Fertigstellung der Erweiterung der Salzhalle sollte 
das Lager Nottuln-Appelhülsen aufgegeben werden. Aus den Erfahrungen des nächsten 
Winters kann dann entschieden werden, ob eine dauerhafte Kapazität in Höhe von 3.600 
Tonnen ausreichend ist oder ob ggf. noch ein kleineres zusätzliches Vorratszwischenlager -
 idealerweise auf dem Münsteraner Stadtgebiet - betrieben wird. 
 
 
2. Empfehlungen zur zukünftigen Bevorratung und Lagerung von abstumpfenden 
Streumaterial 
 
Hinsichtlich der zukünftigen Bevorratung abstumpfender Streumittel empfehlen die Abfall-
wirtschaftsbetriebe Münster (vgl. Berichtsvorlage 0066/2011), diese zukünftig bei der Fa. 
Eurovia an der benachbarten Eulerstraße zu lagern. Hierzu soll eine Fläche von insgesamt 
500 m² angemietet werden. 
Die Vorteile der Kooperation mit der Fa. Eurovia: 
 
• Bedingt durch die Auslagerung des Streugutlagers für abstumpfende Mittel zu der 
Fa. Eurovia ist es möglich, in der vorhandenen Salzhalle der AWM weitere 400 Ton-
nen Salz zu lagern. 
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• Aufgrund der räumlichen Nähe von Eurovia an der Eulerstraße zum bisherigen 
Streugutlager an der Rösnerstraße können die Einsatzfahrzeuge dort direkt beladen 
werden. 
• Das eingesetzte Streumittel ist getrocknet und es können auch Materialmischungen 
wie z.B. Splitt-Salz-Gemische in der Anlage der Eurovia hergestellt werden, um sich 
optimal an die erforderlichen Streuerfordernisse anpassen zu können. 
 
Die Mietkosten für die Anmietung der vorgesehenen 500 m² betragen 12.000,00 €/Jahr. 
 
 
 
3. Empfehlungen zur Optimierung des Winterdienstes auf Radwegen 
 
Wie die beiden letzten Winter gezeigt haben, besteht ein Handlungsfeld zur Optimierung des 
Winterdienstes im Bereich des Winterdienstes auf Radwegen. Bedingt durch die hohen 
Schneemengen verlängerten sich die Umlaufzeit en für das Räumen und Streuen der Radwe-
ge, so dass der Eindruck entstand, hier sei gar nicht oder nur unzureichend geräumt und ge-
streut worden. Die Streudatenaufzeichnungen belegen jedoch, dass die Radwege im Winter-
dienst regelmäßig bedient wurden. 
Dennoch ist es angeraten, die Umlaufzeiten bei der Radwegeräumung durch eine Verkleine-
rung der einzelnen Bezirke zu verringern. 
 
Die Abfallwirtschaftsbetriebe Münster empfehlen daher (vgl. Berichtsvorlage 0066/2011), die 
Ausweisung von vier zusätzlichen Radwegebetreuungsplänen. Die hierfür notwendigen vier 
Mitarbeiter sollen im Sommer in der Straßenreinigung eingesetzt werden. Hierbei stellen sich 
die Kosten wie folgt dar: 
 
Investitionsaufwand 340.000,00 €
Jahresabschreibungskosten 42.500,00 €
Kalkulatorische Zinsen 11.900,00 €
Zusätzliche jährliche Personalkosten 140.000,00 €
 
Hinsichtlich der Bewertung verschiedenster Winterdienstszenarien ist in der nachstehenden 
Tabelle dargestellt, welche Folgekosten durch unterschiedlich ausgeprägte Winter entstehen. 
 
Kosten pro Radweggerät und Einsatz 350,00 €
zusätzliche Kosten pro Einsatz 
(bei Einsatz vier zusätzlicher Radwegebetreuungsgeräte) 1.400,00 €
bei durchschnittlich acht Einsätzen 11.200,00 €
(Durchschnitt der letzten 15 Jahre)  
bei durchschnittlich dreißig Einsätzen 42.000,00 €
(Durchschnitt der letzten 2 Jahre)  
 
 
 
4. Empfehlungen zur Optimierung des Winterdienstes bei der Fahrbahnräumung 
 
Im Bereich der Fahrbahnbetreuung haben in den letzten beiden Wintern die hohen 
Schneemengen Handlungsbedarf erkennen lassen. Während in den letzten 15 Jahren das 
Equipment ausreichte, die Schneemassen zu räumen, zeigten die hohen Niederschlags-
mengen im letzten Winter, dass das verfügbare Equipment der AWM an seine Grenzen ge-
langt ist. Insbesondere die vierspurigen Straßen und die Kreuzungsbereiche der Ein- und 
Ausfallstraßen müssen schneller geräumt werden, um ein Festfahren des Schnees mit an-
schließender Vereisung (welche durch die hohe Verkehrsfrequenz noch begünstigt wird) zu 
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verhindern. Darüber hinaus können dann auch noch weitere neuralgische Punkte wie z. B. 
Endhaltestellen des Busliniennetzes etc. bedient werden. 
Wie bereits in der öffentlichen Berichtsvorlage 0066/2011 erwähnt, empfehlen die Abfall-
wirtschaftsbetriebe Münster die Nachrüstung vorhandener AWM-Containerfahrzeuge mit 
Räumschildern und Streuaufsätzen. Folgende Kosten sind hier zu erwarten: 
 
Investitionsaufwand 180.000,00 €
Jahresabschreibungskosten 22.500,00 €
Kalkulatorische Zinsen 6.300,00 €
 
Bezüglich der Bewertung verschiedenster Winterdienstszenarien ist in der nachstehenden 
Tabelle dargestellt, welche Folgekosten durch unterschiedlich ausgeprägte Winter entste-
hen. 
 
Kosten pro Einsatzfahrzeug und Einsatz 350,00 €
zusätzliche Kosten pro Einsatz 
(bei Einsatz drei zusätzlicher Einsatzfahrzeuge) 3.000,00 €
bei durchschnittlich zwei Einsätzen 6.000,00 €
(Durchschnitt der letzten 15 Jahre)  
bei durchschnittlich 17 Einsätzen 51.000,00 €
(Durchschnitt der letzten 2 Jahre)  
 
 
 
5. Empfehlungen zur Optimierung des Winterdienstes im Gehwegbereich 
 
 Im vergangenen Winter wurde vielfach Kritik an der Räumung der Gehwege geäußert. Alle 
nicht geräumten Gehwege wurden der Stadt Münster angelastet, obwohl viele Grund-
stückseigentümer ihrer Räum- und Streupflicht nicht nachgekommen sind. Letztlich haben 
aber auch die hohen Schneemengen insbesondere des letzten Winters gezeigt, dass eine 
Verstärkung der Winterdienstgerätschaften im Bereich des Gehwegwinterdienstes notwen-
dig ist, um einen optimalen Winterdienst vor städtischen Grundstücken sicher zu stellen. Da 
die städtischen Ämter insgesamt 19 Gehwegbezir ke selber betreuen (der Winterdienst der 
anderen 24 Gehwegbezirke ist an Privatunternehm en vergeben) empfehlen die Abfallwirt-
schaftsbetriebe Münster, die genannten 19 Gehwegwinterdienstbezirke zusätzlich mit 
handgeführten, motorbetriebenen Räumgeräten auszustatten. Ferner wird vorgeschlagen 
für das Amt für Grünflächen und Naturschutz ein zusätzliches Räumschild für einen vor-
handenen Schlepper zu beschaffen. Hieraus ergeben sich folgende Kosten: 
 
 
Investitionsaufwand 19 handgeführte, motorbetriebene Räum-
geräte 76.000,00 €
Investitionsaufwand zusätzliches Räumschild 9.000,00 €
Summe Investitionskosten 85.000,00 €
Jahresabschreibungskosten 10.625,00 €
Kalkulatorische Zinsen 2.975,00 € 
 
An Hand der Durchschnittswerte der letzen Winter lassen sich nachstehend aufgeführte 
Folgekosten darstellen: 
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Kosten pro Räumgerät und Einsatz 50,00 €
zusätzliche Kosten pro Einsatz 
(bei Einsatz 19 zusätzlicher Räumgeräte) 950,00 €
bei durchschnittlich sechs Einsätzen 5.700,00 €
(Durchschnitt der letzten 15 Jahre)  
bei durchschnittlich 23 Einsätzen 21.850,00 €
(Durchschnitt der letzten 2 Jahre)  
 
 
 
Bei den unter 1. bis 5. beschriebenen Maßnahmen handelt es sich um Maßnahmen, die die AWM 
zur Optimierung des rechtlich notwendigen Winterdienstes vorschlagen. 
 
 
Dem Rat der Stadt Münster obliegt es, weitere freiwillige
 Winterdienstmaßnahmen zu beschließen. 
In der öffentlichen Berichtsvorlage 0066/2011 wurden diesbezüglich noch zwei weitere Vorschläge 
zur Winterdienstoptimierung unterbreitet: 
 
Ö die Räumung von (hauptstraßenverbindenden) Nebenstraßen 
Ö die vollständige Innenstadträumung (Domplatz und Fußgängerzone) und die Räumung der 
      Kreuzungsbereiche der Haupteinfallstraßen. 
 
Beide Maßnahmen gehen über den rechtlich notwendigen Winterdienst hinaus, stellen unzweifel-
haft eine freiwillige Winterdienstleistung der Stadt Münster dar und müssen als  solche auch in der 
Öffentlichkeit kommuniziert werden, da diese rein  zeitlich betrachtet auch erst nach Erledigung 
aller pflichtigen Räum- und Streuleistungen der Stadt Münster realisiert werden können. 
 
Im Einzelnen sollen hier die genannten Maßnahmen nochmals finanziell bewertet werden: 
 
 
6. Freiwilliger Winterdienst auf Nebenstraßen (siehe beigefügten Plan sowie beigefügte 
Straßenliste in der Anlage) 
 
Für die Winterdienstbetreuung von Nebenstraßen (hierunter fallen nicht reine Wohn- und 
Anliegerstraßen) ist nach Einschätzung der AWM die Beschaffung von fünf Schmalspur-
fahrzeugen nebst Winterdienstausrüstung erforderlich. Sollte diesem Vorschlag gefolgt 
werden, werden zeitlich befristete Aushilfsfahrer für diese Fahrzeuge eingesetzt. Die Kos-
ten für zusätzliche, freiwillige Räumung der Nebenstraßen stellen sich dann wie folgt dar: 
 
Investitionsaufwand für fünf Schmalspurfahrzeuge nebst Win-
terdienstausrüstung 600.000,00 €
Jahresabschreibungskosten 75.000,00 €
Kalkulatorische Zinsen 21.000,00 €
 
 Zusätzliche witterungsbedingte bzw. einsatzabhängige Kosten: 
 
Kosten pro Einsatzfahrzeug und Einsatz 750,00 €
zusätzliche Kosten pro Einsatz 
(bei Einsatz fünf zusätzlicher Einsatzfahrzeuge) 3.750,00 €
bei durchschnittlich zwei Einsätzen 7.500,00 €
(Durchschnitt der letzten 15 Jahre)  
bei durchschnittlich 17 Einsätzen 63.750,00 €
(Durchschnitt der letzten 2 Jahre)  
 
V/0210/2011

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Wie aus den vorliegenden Kosten zu erkennen ist, wird für eine freiwillige Leistung ein ho-
her Investitionsaufwand getätigt, welcher nur eine - bei Betrachtung der möglichen Einsatz-
szenarien (Durchschnitt der letzten 15 Jahre) - geringe Anzahl an Einsätzen nach sich 
zieht. 
 
Die Abfallwirtschaftsbetriebe Münster empfehl en daher, diese freiwillige Winterdienstleis-
tung nicht umzusetzen. 
 
Alternativ schlagen die AWM vor, ein Schmalspurfahrzeug einzusetzen, das die Hauptstra-
ßen verbindenden Nebenstraßen (mit erhöhter Erschließungsfunktion) im Winterdienst be-
dient (siehe beigefügten Plan sowie beigefügte Straßenliste in der Anlage). 
Mit diesem Vorschlag entstehen folgende Kosten: 
 
 
Investitionsaufwand für ein Schmalspurfahrzeug nebst Winter-
dienstausrüstung 120.000,00 €
Jahresabschreibungskosten 15.000,00 €
Kalkulatorische Zinsen 4.200,00 €
 
 An Hand der Einsatzszenarien ergeben sich folgende Kosten: 
 
Kosten pro Einsatzfahrzeug und Einsatz 750,00 €
bei durchschnittlich zwei Einsätzen 1.500,00 €
(Durchschnitt der letzten 15 Jahre)  
bei durchschnittlich 17 Einsätzen 12.750,00 €
(Durchschnitt der letzten 2 Jahre)  
 
Angesichts der hohen finanziellen Belastungen des städtischen Haushalts sehen die AWM 
die Umsetzung dieser Maßnahme gleichwohl sehr (aufgaben-) kritisch. 
 
 
7. Freiwilliger Winterdienst Räumung des Innenstadtbereiches sowie der Kreuzungsbe-
reiche der Haupteinfallstraßen. 
 
 Im vergangenen Winter wurde erstmals nach über 30 Jahren Schnee im Innenstadtbereich 
geräumt und abgefahren. Hinzu kam die freiwillige Räumung der Kreuzungsbereiche der 
Haupteinfallstraßen. Insbesondere die Innenstadträumung hat zu vielen Diskussionen in-
nerhalb der Bevölkerung geführt. Auf der einen Seite wurde dies durch die Bürgerschaft 
und die Kaufmannschaft befürwortet, auf der anderen Seite wurden hier natürlich Begehr-
lichkeiten in anderen Stadtteilen geweckt, die mit dem Hinweis „Gleiches Recht für Alle“ 
auch solche Maßnahmen für ihren Stadtbezirk forderten. Ergänzend kommt hinzu, dass 
durch die Innenstadträumung auch Winterdienstpflichten erledigt wurden, für die die 
Grundstückseigentümer verantwortlich sind. Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass 
diese freiwillige Winterdienstleistung sic herlich eine bürgerfreundliche Wirkung erzielt hat, 
rechtlich aber nicht unbedenklich ist. 
 Die Erfahrungen des letzten Winters haben gezeigt, dass die AWM kurzfristig in der Lage 
sind, eine entsprechende Innenstadträumung sowie eine Räumung der Kreuzungsbereiche 
der Haupteinfallstraßen zu organisieren. Dementsprechend empfehlen die AWM situations-
bezogen eventuelle Räumungen anzustoßen. Hierzu könnte der eingerichtete Stab für au-
ßergewöhnliche Wetterlagen dann entsprechend das Startsignal geben. 
V/0210/2011

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Diese Vorgehensweise bietet den Vorteil, dass keine Bereitschaftskosten an Firmen ge-
zahlt werden, die ggf. gar nicht oder nur äußerst selten (betrachtet man die letzten Jahre) 
zum Einsatz kommen. 
 Die Abrechnung der Einsätze könnte wie im vergangenen Winter über Stundensätze erfol-
gen. 
 Die Kosten einer Räumung der Innenstadt sind mit ca. 20.000,00 € anzusetzen. Hinzu 
kommen die Kosten der Räumung Kreuzungsbereiche der Haupteinfallstraßen mit ca. 
40.000,00 €, so dass pro Räumaktion ca. 60.000,00 € zu kalkulieren sind. Hinzu kommen 
ggf. die Kosten der freiwilligen Räumung der städtischen Parkplätze in Höhe von ca. 
30.000,00 € 
Angesichts der Freiwilligkeit der Leistung und der städtischen Haushaltslage empfehlen die 
AWM, die Innenstadträumung nicht planmäßig zu verankern, sondern situationsbezogen zu 
reagieren. Entsprechend findet sich die freiwillige Räumung der Innenstadt sowie der Kreu-
zungsbereiche an den Haupteinfallstraßen nicht in den o. g. Beschlusspunkten. 
 
8. Ergänzende Maßnahmen 
 
Aufgrund der guten Erfahrungen des vergangenen Winters mit dem ehrenamtlichen Enga-
gement der örtlichen Landwirte, welche auf der Basis erweiterter Räumpläne der AWM an 
drei Tagen in den Ortsteilen in Nebenstraßen Schnee geräumt und abgefahren haben, sol-
len die Landwirte im Bedarfsfall, d.h. bei Witterungslagen mit sehr großen Schneemengen, 
auf freiwilliger Basis, aber unter kommunal em Versicherungsschutz, wiederum über den 
Landwirtschaftlichen Kreisverband Münster
 und die Kreislandwirt bzw. den stellvertretenden 
Kreislandwirt von den AWM zu Räumeinsätzen koordiniert werden. 
 
In diesem Fall ist für die eingesetzten Maschinen und Geräte sowie das Einsatzpersonal 
eine aufwandsbezogene Kostenerstattung z. B. auf der Basis der „Erfahrungssätze für 
überbetriebliche Maschinenarbeiten“ der Landwirtschaftskammer NRW  (s. Anlage 7) zu 
prüfen bzw. zu vereinbaren. 
 
 
9. Finanzierung des kommunalen Winterdienstes 
 
Nach dem Urteil des OVG Münster im Juli 2003 zur Unzulässigkeit der Finanzierung des 
kommunalen Winterdienstes über die Straßenreinigungsgebühren hat die Stadt Münster ab 
dem Jahr  2004 die Finanzierung des Winterdienstes über den allgemeinen Haushalt der 
Stadt sichergestellt. 
 
Angesichts der potenziellen hohen Kosten des Winterdienstes bei sehr strengen Winterbe-
dingungen war die Finanzierung erneut zu prüfen. 
 
• Eine Gebührenerhebung ist grundsätzlich rechtlich nicht unproblematisch, da einer-
seits die Stadt Münster ihren originären Pflichten als Winterdienstpflichtiger prioritär 
nachkommen muss, andererseits der Gebührenzahler in den weniger verkehrswich-
tigen Straßen einen gebührenrechtlichen Anspruch auf Leistungserbringung hätte. 
Das würde in extremen Witterungslagen, wie sie in diesem Winter aufgetreten sind, 
zu einem organisatorisch und praktisch nicht auflösbaren Konflikt führen. 
 
• In der Praxis tritt aufgrund der Vorgaben des Kommunalabgabengesetzes eine 
überproportionale Belastung der Anlieger an Hauptverkehrsstraßen/Buslinien auf 
und die Inanspruchnahme von Anliegern in reinen Wohnstraßenbereichen (deren 
Anwohner gleichwohl geräumte/gestreute Straßen benutzen) ist nicht gegeben. 
 
V/0210/2011

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• Eine Winterdienstgebühr ist aufgrund der witterungsbedingt stark schwankenden 
Aufwendungen sowohl jährlich starken Steigerungen als auch starken Senkungen 
der Gebührensätze unterworfen. 
 
• Im Übrigen ist angesichts der durchschnittlichen Gesamtaufwendungen für den Win-
terdienst der Verwaltungsaufwand für eine Gebührenerhebung überproportional 
hoch. 
 
 
Daher schlagen die AWM vor, den Winterdienst bis auf Weiteres auch in Zukunft aus dem 
allgemeinen Haushalt zu finanzieren. 
Perspektivisch ist zu prüfen, ob und inwieweit eine Finanzierung über die Grundsteuer in 
Erwägung zu ziehen wäre.  
 
Aktuell sei zur Information erwähnt, dass der Ausschuss für Umwelt, Ordnung, Sicherheit 
und Verkehr der Stadt Bochum am 14. April 2011 einstimmig die Einführung einer separa-
ten Winterdienstgebühr abgelehnt hat, da es ungerecht und unsozial wäre, die Kosten der 
Winterwartung auf die Hauseigentümer zu übertragen. 
 
 
 
I. Stellungnahme der Verwaltung zum Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL 
an den Rat der Stadt Münster „Münster bleibt mobil - auch bei Schnee –“ vom 
24.03.2011 (A-R/0023/2011) 
 
Der o. g. Antrag der Fraktion Bündnis90/Die Grünen/GAL wurde in der Ratssitzung am 
06.04.2011 an den Werksausschuss der Abfallwirtschaftsbetriebe Münster zur weiteren 
Bearbeitung verwiesen. Da neben den Abfallwirtschaftsbetrieben Münster auch noch ande-
re städtische Ämter beteiligt werden müssen, ist eine Stellungnahme zum o.g. Antrag im 
Rahmen dieser Vorlage zeitlich nicht mehr möglich. Zudem korrespondieren Punkte des 
Antrags mit der aktuellen Vorlage. 
Daher wird die Verwaltung diesen Antrag - auch vor dem Hintergrund der mit dieser Vorla-
ge getroffenen Ratsbeschlüsse - in der nachfolgenden Sitzung beantworten. 
 
 
 
II. Stellungnahme der Verwaltung zur Anregung der Kommunalen Seniorenvertretung 
an den Rat der Stadt Münster „Mobilität von Senioren im Winter – auch bei extremer 
Witterung sicherstellen-„ vom 18.03.2011 (A-KS/0001/2011) 
 
Die o. g. Anregung der Kommunalen Seniorenvertretung wurde in der Ratssitzung am 
06.04.2011 an den Werksausschuss der Abfallwirtschaftsbetriebe Münster zur weiteren 
Bearbeitung verwiesen. Die Kommunale Seniorenvertretung hat beantragt, dass der Rat 
der Stadt Münster folgende Punkte beschließen möge: 
 
1. Die Verwaltung wird beauftragt, bei künftigen heftigen Wintereinbrüchen sicher zu 
stellen, dass  
a) die Bushaltestellen auch im Außenbereich weiterhin barrierefrei (d. h. auch 
mit Rollator, Rollstuhl oder Kinderwagen) zu erreichen sind und auch der 
Ein- und Ausstieg in den Bus ohne Barrieren möglich ist. Sollte dies nur mit 
einer Erhöhung der Kosten einhergehen, mögen diese dargelegt werden, 
V/0210/2011

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b) Behindertenparkplätze auf städtischen Flächen in die Standardräumung mit 
aufgenommen werden. 
 
2. Die Verwaltung wird gebeten, einen Bericht vorzulegen, der Stellung nimmt zu den 
eingegangenen Beschwerden zur Räumpflicht, wenn möglich differenziert nach Art 
der Beschwerden sowie Alter des Beschwerdeführers. Der Bericht soll auch bein-
halten, wie mit den Beschwerden umgegangen wurde. 
 
3. Die Verwaltung wird beauftragt, eine Liste zu erstellen, auf die Firmen, gemeinnüt-
zige Organisationen etc. aufgeführt werden, die einen Räum-/Streudienst für Privat-
personen anbieten. 
 
Hiermit nehmen die Abfallwirtschaftsbetriebe Münster zu den einzelnen Punkten Stellung. 
 
Punkt 1. a) Bushaltestellen im Außenbereich
 
Bezüglich der Bushaltestellen im Außenbereich gibt es keine rechtliche Verpflichtung diese 
zu räumen und zu streuen. Im Rechtskommentar „Straßenreinigung und Winterdienst in der 
kommunalen Praxis“ (Autor Manfred Wichmann) findet sich hierzu folgende Aussage: "Rei-
nigungen an Haltestellen außerhalb geschlossener Ortslagen  überforderten Kommunen 
unzumutbar und werden von der Rechtsprechung nicht verlangt. Selbst der Schutz von 
Busbenutzern gebietet sie nicht. Eine Aufstell- bzw. Ein- oder Ausstiegsfläche freizuhalten, 
brächte keinen Sicherheitsgewinn. Die Fußgänger müssen nach dem Verlassen oder vor 
dem Erreichen dieser gereinigten Fläche mangels geräumter oder gestreuter Wege ohne-
hin selbst dafür sorgen, sich gefahrlos fortzubewegen.“ 
Dementsprechend empfehlen die Abfallwirtschaftsbetriebe Münster, die Bushaltestellen im 
Außenbereich nicht im Winterdienst zu bedienen. Da die Kommunale Seniorenvertretung 
um eine Darstellung der Mehrkosten im Falle einer Bedienung der Bushaltestellen im Au-
ßenbereich gebeten hat, werden diese hier dargestellt: 
 
Bushaltestellen im Außenbereich 336
Im Winterdienst zu betreuende Quadratmeter pro Bushaltestel-
le  25 m²
Quadratmeter bei insgesamt 336 Bushaltestellen 8.400 m²
Bereitschaftskosten hierfür 14.200,00 €
Kosten pro Räumung pro Einsatz 4.000,00 €
bei durchschnittlich sechs Einsätzen 24.000,00 €
(Durchschnitt der letzten 15 Jahre)  
bei durchschnittlich 23 Einsätzen 92.000,00 €
(Durchschnitt der letzten 2 Jahre)  
 
 
Punkt 1. b) Behindertenparkplätze 
Gemäß dem o.g. Rechtskommentar sind Behindertenparkplätze in den Winterdienst aufzu-
nehmen. Zudem ist der Zugang zur nächsterreichbaren öffentlichen Verkehrsfläche zu 
räumen. Davon ausgehend, dass ein Behindertenparkplatz ca. 15 m² umfasst und zusätz-
lich ca. 5 m² zur nächsterreichbaren öffentlichen Verkehrsfläche zu räumen sind ergibt sich 
folgende Kostensituation. 
 
V/0210/2011

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V/0210/2011 
Behindertenparkplätze in Münster 280
Im Winterdienst zu betreuende Quadratmeter pro Behinder-
tenparkplatz einschließlich  Zuwegung zur nächsterreichbaren 
öffentlichen Verkehrsfläche 20 m²
Quadratmeter bei insgesamt 280 Behindertenparkplätze 5.600 m²
Bereitschaftskosten hierfür 9.500,00 €
Kosten pro Räumung pro Einsatz 2.700,00 €
bei durchschnittlich sechs Einsätzen 16.200,00 €
(Durchschnitt der letzten 15 Jahre)  
bei durchschnittlich 23 Einsätzen 62.100,00 €
(Durchschnitt der letzten 2 Jahre)  
 
 
Punkt 2. Beschwerden über die Räumpflicht 
Im Zeitraum 01.12.2010 bis 10.01.2011 sind insgesamt ca. 1.000 Anrufe hinsichtlich des 
Winterdienstes bei den AWM eingegangen. Hinzu kamen ca. 200 Schreiben zum Thema 
Winterdienst. Bei der Erfassung der Kontakte wurde diese lediglich dem Bereich Winter-
dienst zugeordnet. Eine Erfassung des Alters der/des Anruferin/Anrufers erfolgte nicht. 
Die Kunden wurden über die die rechtliche Situation im Winterdienst aufgeklärt. Es wurde 
das Ordnungsamt zur Kontrolle der Räumpflicht eingeschaltet und in Fällen in denen Be-
hinderte betroffen waren, wurden zusätzliche Räum- und Streumaßnahmen durchgeführt. 
 
Punkt 3. Liste der Firmen, gemeinnützige Organisationen etc. die einen Räum-/Streudienst 
für Privatpersonen anbieten 
Aus Gründen des Wettbewerbs kann die Verwaltung diese Liste nicht erstellen. Viele 
Hausmeisterdienste aber auch Gartenbaubetriebe, Deckdeckerfirmen usw. leisten Winter-
dienst. Die Verwaltung empfiehlt hier in den  einschlägigen Branchenverzeichnissen (z.B. 
gelbe Seiten) zu suchen. 
 
 
I. V. 
 
gez. 
 
Bickeböller 
Stadtkämmerin 
 
Anlage 1: Liste der freiwillig zu räumenden zusätzlichen Nebenstraßen (Einsatz von fünf zu-
sätzlichen Schmalspurfahrzeugen) 
Anlage 2: Kartenausdruck der freiwillig zu räumenden zusätzlichen Nebenstraßen (Einsatz 
von fünf zusätzlichen Schmalspurfahrzeugen) 
Anlage 3: Liste der freiwillig zu räumenden zusätzlichen verbindenden Nebenstraßen (Einsatz 
von einem zusätzlichen Schmalspurfahrzeug) 
Anlage 4: Kartenausdruck der freiwillig zu räumenden zusätzlichen verbindenden Nebenstra-
ßen (Einsatz von einem zusätzlichen Schmalspurfahrzeug) 
Anlage 5:  Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung 
 Verkehr in Deutschland im Winter 2010/11 Erste Analysen, Schlussfolgerungen und 
Konsequenzen 
Anlage 6:  GALK - Arbeitskreis Stadtbäume 
Anlage 7:  Landwirtschaftskammer NRW 
 Erfahrungssätze für überbetriebliche Maschinenarbeiten

Straße von Str bis Str
Adlerhorst Mondstraße Falkenhorst
Adolf-Wentrup-Weg Rubensstraße Tulpenweg
Ahausweg Borghorstweg Rüschhausweg
Albachtener Straße Lindenallee Blomenkamp
Albertsheide An der Alten Kirche Burgwall
Alerdinckstraße Greta-Bünichmann-Straße Prozessionswe g
Alfred-Krupp-Weg Dahlweg Friedrich-Ebert-Straße
Alhardstraße Von-Schonebeck-Ring Hermann-Hesse-Straße
Alkuinstraße Hubertistraße Bennostraße
Althoffstraße Inselbogen Sentmaringer Weg
Am Blütenhain Am Blütenhain Steinkuhle
Am Breilbusch Gescherweg Horstmarer Landweg
Am Hagen Hohe Geest Beethovenstraße
Am Haselhof Am Kämpken Am Kämpken
Am Hornbach Dorbaumstraße An den Eichen
Am Hörsterfriedhof Piusallee Bohlweg
Am Kalthof Alexander-Hammer-Weg Am Wall
Am Kämpken Am Haselhof Osthofstraße
Am Kanonengraben Weseler Straße Lud geriplatz
Am Krug Prinz-Eugen-Straße Geiststraße
Am Lindenkamp Am Lindenkamp Osthofstraße
Am Mittelhafen Am Mittelhafen Bernhard-Ernst-Straße
Am Pastorenbusch Am Waterbrei Flamenstraße
Am Roggenkamp Bockhorststraße Bockhorststraße
Am Rüschhaus Stefan-Zweig-Straße Isolde-Kurz-Straße
Am Tinnenbusch Am Blütenhain Sendener Stiege
Am Waldfriedhof Zum Hiltruper See Adolf-Wentrup-Weg
Am Wall Am Waterbrei Am Kalthof
Am Wasserturm Steveninkstraße Turmstraße
Am Waterbrei Am Pastorenbusch Am Wall
Amselweg Altehof Starweg
An den Bleichen Hoppendamm Körnerstraße
An den Eichen In der Stroth Am Hornbach
An den Mühlen Hoppendamm Körnerstraße
An der Alten Kirche Meesenstiege Friedhofstraße
An der Kleimannbrücke Schifffahrter Damm Königsberger Straße
An der Konradkirche Sperberweg Falkenhorst
Angelsachsenweg Heeremansweg Albersloher Weg
Annenstraße Kronprinzenstraße Friedrich-Ebert-Straße
Antoniuskirchplatz Weseler Straße Hermannstraße
Antoniusstraße Geiststraße Hermannstraße
Arnheimweg Gievenbecker Reihe Enschedeweg
Arnikaweg Im Sonnentau Auf der Woort
Auf dem Dorn Tilbecker Straße Alter Gemeindeplatz
Auf dem Draun Sentruper Straße Theresien grund
Auf der Breie Lange Kuhle Zum Häpper
Auf der Horst Stolbergstraße Bohlweg
Augustastraße Hammer Straße Friedrich-Ebert-Straße
August-Schepers-Straße Lütkenbecker Weg Wolbecker Straße
Averkampstraße Scharnhorststraße Bismarckallee
Bäckergasse Hindenburgplatz Krummer Timpen
Beethovenstraße Hülsebrockstraße Am Hagen
Bennostraße Alkuinstraße Liboristraße
Liste der freiwillig zu räumenden zusätzlichen Nebenstraßen
(Einsatz von fünf zusätzlichen Schmalspurfahrzeug) 
Seite 1 von 8

Straße von Str bis Str
Bernhard-Ernst-Straße Hafenplatz Albersloher Weg
Bernhardstraße Hammer Straße Junkerstraße
Bernsmeyerstiege Manfred-von-Richthofen-Straße Hohenzollernrin g
Besselweg Enschedeweg Besselweg
Birkenheide Homannstraße Heidestraße
Birkenweg Pleistermühlenweg Mondstraße
Blumenstraße Körnerstraße Weseler Straße
Böddingheideweg Gremmendorfer Weg Zeisigweg
Bodelschwinghstraße Unckelstraße An der Christuskirche
Boelckeweg bis einschl. Hs Nr. 3 Lindberghweg
Bonifatiusweg Heeremansweg Münnichweg
Borkenfeld Mergelberg Dieckmannstraße
Borkstraße Geringhoffstraße Borkstraße
Borkumweg Bröderichweg Wangeroogeweg
Braunsbergstraße Kopernikusweg Maikottenweg
Breite Gasse Aegidiistraße Krumme Straße
Breslauer Straße Coerheide Gleiwitzer Straße
Breul Am Kreuztor Neubrückentor
Brunnenplatz Brunnenweg Hoher Hainweg
Brunnenstraße Scharnhorststraße Weseler Straße
Brunnenweg Brunnenweg Brunnenplatz
Buddenstraße Kreuzstraße Ber gstraße
Buldernweg Buldernweg Kappenberger Damm
Bünkamp Middelfeld Sandbrin k
Burchardstraße Kaiser-Wilhelm-Ring Egbertstraße
Burgstraße Geiststraße Hammer Straße
Burgwall Meesenstiege Westfalenstraße
Buschstraße Zum Erlenbusch Birkenheide
Caldeloerweg Langestraße Amelsbürener Straße
Carossastraße Paul-Gerhardt-Straße Dorffeldstraße
Clara-Ratzka-Weg
Coerdeplatz Kanalstraße Coerdestraße
Coerdestraße Coerdeplatz Kettelerstraße
Coesfeldweg Arnheimweg Hollandtstraße
Dahlweg Königsweg Friedrich-Ebert-Straße
Daimlerweg Mersmannsstiege Daimlerweg
Damaschkeweg Wolbecker Straße Manfred-von-Richthofen-Straße
Dechaneistraße Mauritz-Lindenweg Warendorfer Straße
Deermannstraße Auf der Woort Davertstraße
Deipenfohr Niedenstiege Hollandtstraße
Delpstraße Bonhoefferstraße Von-Witzleben-Straße
Derkskamp Im Sonnentau Auf der Woort
Diesterwegstraße Pestalozzistraße Meinertzstraße
Dirk-von-Merveldt-Straße Meinhövelstraße Münsterstraße
Dodostraße Warendorfer Straße Erphostraße
Domplatz Michaelisplatz Horsteber g
Donders-Ring Geiststraße Goebenstraße
Dorpatweg Koburger Weg Grevener Straße
Dortmunder Straße Hafenweg Sophienstraße
Drei Eichen Dorbaumstraße Avendruper Straße
Dreizehnerstraße Grevener Straße Gasselstie ge
Drolshagenweg Rikeweg Lindberghweg
Drostenhofstraße Am Steintor Herrenstraße
Duddeyheide Untietheide Untietheide
Düesbergweg Sternbusch Werlandstraße
Edelbach Hoher Heckenweg Samlandufer
Egbertstraße Burchardstraße Warendorfer Straße
Seite 2 von 8

Straße von Str bis Str
Eichhornweg Holtmannsweg Marderweg
Eimermacherweg Eimermacherweg Langebusch
Eimermacherweg Fernholzstraße Idenbrockweg
Elbinger Straße Schneidemühler Straße Köni gsberger Straße
Elsässer Straße Saarbrücker Straße Metzer Straße
Eltropweg Hegerskamp Schmittingheide
Emsstraße Warendorfer Straße Weserstraße
Erphostraße Dodostraße Kirchstraße
Eschstraße Münsterstraße bis Ausbauende (Friedhof)
Eugen-Müller-Straße Andreas-Hofer-Straße Propsteistraße
Eulerstraße Loddenheide Eulerstraße
Eupener Weg Niels-Stensen-Straße Malmedyweg
Falkenhorst An der Konradkirche Adlerhorst
Feldstiege Feldstiege von Hs Nr. 46
Feldstiegenkamp Brüningheide Pestalozzistraße
Fernholzstraße Idenbrockweg Eimermacherweg
Finkenstraße Studtstraße Melchersstraße
Flamenstraße Kirmstraße Alexander-Hammer-Weg
Fliederweg Neuheim Im Drostebusch
Fliednerstraße Roxeler Straße Schreiberstraße
Föhrenweg Osttor Im Hain
Frauenburgstraße Maikottenweg Kopernikusweg
Friedensstraße Sternstraße Rudolfstraße
Friedrich-Ebert-Straße Friedrich-Ebert-Straße Bahnhofstraße
Friedrich-Wilhelm-Weber-Straße Friedrich-Wilhelm-Weber-Straße Wienbur gstraße
Fuchsweg Wieselweg Coerheide
Gallenkamp Manfred-von-Richthofen-Straße Lohauswe g
Gartenstiege Alexander-Hammer-Weg Sebastianstraße
Gasselstiege Rigaweg Wilkinghege
Gasselstiege Idenbrockweg bis einschl. Hs Nr. 462
Geister Landweg Siemensstraße Geister Landweg
Geistkamp Hohe Geest Im Dahl
Gerhart-Hauptmann-Straße Mondstraße Haus-Kleve-We g
Gerstkamp Brunnenweg Kriegerweg
Gescherweg Enschedeweg Legdenweg
Gievenbecker Reihe Roxeler Straße Arnheimweg
Gigasstraße Mazzottistraße Mazzottistraße
Gildenstraße Handorfer Straße bis vor Hs Nr. 38
Gleiwitzer Straße Coerheide bis einschl. Hs Nr. 85
Goebenstraße Geiststraße Bernhardstraße
Goldbrink Silberbrink In der Brinke
Goldstraße Hörsterplatz Piusallee
Gorenkamp Gorenkamp bis einschl. Hs Nr. 22
Görlitzer Straße Kemperweg Königsberger Straße
Görresstraße Kellermannstraße Friesenrin g
Graelstraße Theißingstraße Hafenstraße
Grawertstraße Markweg Sibeliusstraße
Gremmendorfer Weg Angelmodder Weg Böddingheideweg
Gronauweg Bentheimweg Gronauweg
Große Helkamp Kapellenstraße Schelmenstie ge
Große Wiese Große Wiese Große Wiese
Grotemeyerstraße Idenbrockweg Eimermacherweg
Grüne Gasse Aegidiistraße Krumme Straße
Gustav-Freytag-Straße Isolde-Kurz-Straße Hermann-Hesse-Straße
Gustav-Tweer-Weg Paul-Engelhard-Weg Gremmendorfer Weg
Gut Insel Gut Insel Habichtshöhe
Habichtshöhe Saarbrücker Straße Heimstättenwe g
Seite 3 von 8

Straße von Str bis Str
Hafengrenzweg Albersloher Weg Am Mittelhafen
Hafenstraße Graelstraße Hafenstraße
Hafenweg Albersloher Weg Dortmunder Straße
Hamburger Straße Dortmunder Straße Bremer Straße
Hamburger Straße Bremer Platz Berliner Platz
Haus Uhlenkotten
Haus-Kleve-Weg Ahornallee Mondstraße
Heckenweg Ringstraße Im Hain
Heeremansweg Bonifatiusweg Münnichweg
Hegerskamp Schmittingheide Wolbecker Straße
Heidestraße Albersloher Weg Birkenheide
Heidköttersweg Heidköttersweg Heidegrund
Heimstättenweg Habichtshöhe Weißenburgstraße
Heinrich-von-Kleist-Straße Immanuel-Kant-Straße Hermann-Hesse-Straße
Heisstraße Sophienstraße Rudolfstraße
Heriburgstraße Dorbaumstraße Kirsch garten
Hermannstraße Burgstraße Marks-Haindorf-Stiege
Herrenstraße Münsterstraße Drostenhofstraße
Hochstraße Donders-Ring Hammer Straße
Hoffmann-von-Fallersleben-Weg Amelsbürener Straße Theodor-Storm-Straße
Hollandtstraße Deipenfohr Coesfeldweg
Hollenbeckerstraße Rosenplatz Münzstraße
Holzschuhmacherweg Stellmacherweg Tilbecker Straße
Homannstraße Höftestraße Angelmodder Weg
Hoppendamm Teichstraße Scharnhorststraße
Horsteberg Bogenstraße Domplatz
Hörsterplatz Bohlweg Goldstraße
Huberstraße Delpstraße Mecklenbecker Straße
Hubertistraße Schillerstraße Taubenstraße
Hummelbrink Westfalenstraße Hohe Geest
Hünenburg Albertsheide Meesenstiege
Im Dahl Hohe Geest Geistkamp
Im Derdel Am Rohrbusch Dingbängerweg
Im Drostebusch Fliederweg Mondstraße
Im Hagenfeld Hoher Heckenweg Rumphorstweg
Im Hain Föhrenweg Ringstraße
Im Mühlenfeld Gropiusstraße Wiedaustraße
Im Sonnentau Derkskamp Am Tengen
Immanuel-Kant-Straße Gustav-Freytag-Straße Heinrich-von-Kleist-Straße
Immenkamp Klinkkampweg Osttor
In der Brinke Goldbrink Lerschmehr
In der Stroth Nieland An den Eichen
In der Weede Am Haselhof Am Haselhof
Industrieweg Dahlweg Robert-Bosch-Straße
Jägerstraße Hammer Straße Südstraße
Janningsweg Rektoratsweg Grevener Straße
Josefstraße Hermannstraße Hammer Straße
Josef-Suwelack-Weg Albersloher Weg Paul-Engelhard-Weg
Jüdefelderstraße Frauenstraße Münzstraße
Jungfer-Willemin-Stiege Schützenstraße Grüne Gasse
Kanalpromenade Osttor Vahlbusch
Kapellenstraße Große Helkamp Roxeler Straße
Kardinalstraße Unckelstraße Hülsebrockstraße
Karlstraße Piusallee Bohlwe g
Katthagen Überwasserstraße Frauenstraße
Kemperweg Kiesekampweg Königsberger Straße
Kerkheideweg Weseler Straße Ossenkampstiege
Seite 4 von 8

Straße von Str bis Str
Kettelerstraße Coerdestraße Kanalstraße
Kiesekampweg Kemperweg Coerheide
Killingstraße Brüningheide Brüningheide
Kinderhaus Pastorsesch Grevener Straße
Kinderhauser Straße Friesenring Sandfortskamp
Kinderhauser Straße Kanonierplatz Friesenrin g
Kirchstraße Warendorfer Straße Dieckstraße
Kirschgarten Heriburgstraße Hobbeltstraße
Klausenerstraße Bonhoefferstraße Huberstraße
Klinkkampweg Rohrkampstraße Immenkamp
Klosterstraße Königsstraße Salzstraße
Koburger Weg York-Ring Dorpatweg
Kolmarstraße Saarbrücker Straße Ronneber gweg
Kolpingstraße Gartenstraße Alsenstraße
Könemannstraße Pienersallee Dorffeldstraße
Königsweg Hammer Straße Dahlweg
Kopernikusweg Braunsbergstraße Frauenburgstraße
Korduanenstraße Bült Sonnenstraße
Körnerstraße An den Mühlen Scharnhorststraße
Kösliner Straße Kösliner Straße Lauenburgstraße
Kösters Kämpken Carossastraße Schelmenstie ge
Kötterstraße Handorfer Straße Lauheider Straße
Kreuzstraße Buddenstraße Münzstraße
Kriegerweg Kappenberger Damm bis zur Bahn
Kriegerweg Gerstkamp Sternbusch
Kronprinzenstraße Sankt-Josefs-Kirchplatz Annenstraße
Krumme Straße Hals Aegidiikirchplatz
Kuhstraße Jüdefelderstraße Hollenbeckerstraße
Kurze Straße Geiststraße Hammer Straße
Lammerbach Bünkamp Lammerbach
Landoisstraße Robert-Koch-Straße Himmelreichallee
Lange Kuhle Pater-Kolbe-Straße Pater-Kolbe-Straße
Langebusch Eimermacherweg Westhoffstraße
Langemarckstraße Uppenkampstiege Wibbeltstraße
Langestraße Meesenstiege Amelsbürener Straße
Leostraße Südstraße Dammstraße
Lerschmehr In der Brinke Münsterstraße
Liboristraße Wolbecker Straße Bennostraße
Linckensstraße Bernhard-Poether-Straße Linckensstraße
Lindenstraße Dorffeldstraße Schelmenstie ge
Lohausweg Wolbecker Straße Gallenkamp
Lühnstiege An den Mühlen Geiststraße
Magdalenenstraße Spiekerhof Bergstraße
Maikottenweg Zum Guten Hirten bis einschl. Hs Nr. 178
Malmedyweg Eupener Weg Waldeyerstraße
Marderweg Coerheide Nerzweg
Marientalstraße Schulstraße Melchersstraße
Marks-Haindorf-Stiege Hermannstraße Am Kanonengraben
Markweg Hoher Heckenweg Schifffahrter Damm
Mauritzheide Schifffahrter Damm Oderstraße
Mauritz-Lindenweg Andreas-Hofer-Straße Dechaneistraße
Mausbachstraße Redigerstraße Tondernstraße
Maximilianstraße Coerdestraße Gartenstraße
Mazzottistraße Hogenbergstraße Gigasstraße
Mecklenbecker Straße Zur Landwehr Meckmannwe g
Meinenkampstraße Osttor Tulpenwe g
Meinhövelstraße Am Berler Kamp Dirk-von-Merveldt-Straße
Seite 5 von 8

Straße von Str bis Str
Mergelberg Borkenfeld Nünningweg
Mersmannsstiege Geringhoffstraße bis vor Hs Nr. 1
Meßkamp Salzmannstraße Grevener Straße
Mierendorffstraße Bonhoefferstraße Von-Stauffenberg-Straße
Möllmannsweg Hollandtstraße Von-Esmarch-Straße
Mühlenstraße Am Stadtgraben Aegidiistraße
Münnichweg Bonifatiusweg Albersloher Weg
Münstermannweg Hammer Straße Scheibenstraße
Nerzweg Marderweg Coerheide
Neuheim Laerer Landweg Mondstraße
Neustraße Hofstraße Münsterstraße
Niedenstiege Deipenfohr Potstiege
Nieland Immelmannstraße Am Hornbach
Nienberger Kirchplatz Kirmstraße Altenberger Straße
Nimrodweg Zur Vogelstange Amelsbürener Straße
Nobelstraße Osttor bis einschl. Hs Nr. 4
Norbertstraße Weseler Straße Hermannstraße
Norderneyweg Wangeroogeweg Spiekeroogweg
Nünningweg Dieckmannstraße Ahausweg
Oberschlesier Straße Oberschlesier Straße Inselbo gen
Oderstraße Weserstraße Mauritzheide
Offenbergstraße Scharnhorststraße Scharnhorststraße
Osttor Zum Hiltruper See Ringstraße
Pankokstraße Pictoriusstraße Ho genbergstraße
Pantaleonstraße Annette-von-Droste-Hülshoff-Straße Havixbecker Straße
Pastorsesch Kristiansandstraße Kinderhaus
Patronatsstraße Westfalenstraße Marktallee
Paul-Engelhard-Weg Albersloher Weg Josef-Suwelack-Weg
Paul-Keller-Straße Mondstraße Rosen garten
Paulstraße Am Krug Hammer Straße
Pestalozzistraße Brüningheide Feldstiegenkamp
Pictoriusstraße Ter-Borch-Straße Pankokstraße
Pleistermühlenweg Birkenweg bis Bahnunterführung
Plettendorfstraße Am Pastorenbusch Hülshoffstraße
Potstiege Niedenstiege Von-Esmarch-Straße
Pottkamp Vesaliusweg Robert-Koch-Straße
Pröbstingstraße Handorfer Straße Handorfer Straße
Propsteistraße Dechaneistraße Ska gerrakstraße
Prozessionsweg Zum Guten Hirten Alerdinckstraße
Raesfeldstraße Marientalstraße Coerdestraße
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Rinkerodeweg Mersmannsstiege Geringhoffstraße
Rjasanstraße Kanalstraße Gartenstraße
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Ronnebergweg Kolmarstraße Elsässer Straße
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Rosenplatz Katthagen Buddenstraße
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Rudolf-Diesel-Straße Schifffahrter Damm Schifffahrter Damm
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Straße von Str bis Str
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Salzmannstraße Wienburgstraße Bröderichweg
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Sankt-Mauritz-Freiheit Stiftsstraße Dechaneistraße
Schadowstraße Gopiussatraße bis einschl. Hs Nr. 6
Schaumburgstraße Bremer Platz Schwelin gstraße
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Schinkelstraße Gropiusstraße bis einschl. Hs Nr. 1
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Schulte-Hermann-Straße Könemannstraße Schulte-Hermann-Straße
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Seppenradeweg Mersmannsstiege Geringhoffstraße
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Welsingheide bis einschl. Hs Nr. 38 Nottulner Landwe g
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Zur Windmühle Ottmarsbocholter Straße Am Dornbusch
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Ahausweg Borghorstweg Rüschhausweg
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Liste der freiwillig zu räumenden zusätzlichen verbindenden Nebenstraßen
(Einsatz von einem zusätzlichen Schmalspurfahrzeug)

      
	
 
	
	 

			
	
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Bundesministerium für Verkehr,        Anlage 
Bau und Stadtentwicklung 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Verkehr in Deutschland im Winter 2010/11 
Erste Analysen, Schlussfolgerungen und Konsequenzen

Inhaltsverzeichnis 
 
Vorbemerkung 
 
3 
1. Straßenverkehr …………………………………………………………………….. 4 
 1.1 Streusalzversorgung……………………………………………………………… 4 
 1.2 Weitere Verbesserung der Streusalzversorgung …………………………… 5 
 1.3 Winterreifenpflicht und weitere ordnungsrechtliche Maßnahmen ………… 7 
 1.4 Auswirkungen auf Zustand und Funktionstüchtigkeit der Straßen ………….. 8 
2. Eisenbahn …………………………………………………………………………... 9 
 2.1 Winterbedingte Störungen …………………………………………………… 9 
 2.2 Maßnahmen ………………………………………………………………….. 10
 2.3 Situation bei der S-Bahn Berlin ……………………………………………… 13
3. Schifffahrt ………………………………………………………………………….. 16
 3.1 Küstenschifffahrt und Seehäfen ……………………………………………… 16
 3.2 Binnenwasserstraßen und Binnenschifffahrt ………………………………… 18
4. Luftverkehr ………………………………………………………………………… 19
 4.1 Störungen im Flugbetrieb ……………………………………………………. 19
 4.2 Winterdienst an Flughäfen …………………………………………………… 20
 4.3 Nachtflugsituation ……………………………………………………………. 22
 4.4 Bewertung der Maßnahmen ………………………………………………….. 22
 4.5 Information und Betreuung der Fluggäste …………………………………… 24
5. Vorsorgemaßnahmen und Beratungstätigkeit des Deutschen Wetterdienstes  25
 2

Vorbemerkung 
 
Selbstverständlich taugt auch ein noch so harter Winter nicht als Ausrede oder Entschuldi-
gung für vermeidbare Verkehrsstörungen. Auf der anderen Seite können bei extremen Witte-
rungsverhältnissen auch die umfassendste Vorsorge und die sorgfältigste Vorbereitung mehr 
oder minder schwere Verkehrsbehinderungen nicht gänzlich ausschließen. Dies ist den 
allermeisten Bürgerinnen und Bürgern sehr wohl bewusst; sie sind in ihrer ganz überwiegen-
den Mehrheit sehr besonnen mit einer zum Teil äußerst schwierigen Situation umgegangen. 
Einsicht und Verständnis können Verkehrsunternehmen natürlich nur dann erwarten, wenn sie 
ihren Fahrgästen im Falle von Störungen alle relevanten Informationen so frühzeitig zur 
Verfügung stellen, dass diese sich darauf einstellen und flexibel reagieren können. Die 
Erfahrung dieses außerordentlich harten Winterbeginns zeigt jedoch, dass Kommunikation 
und Information deutlich verbessert werden können und müssen. 
 
Mit dem kältesten Dezember in Deutschland seit über 40 Jahren hatten viele Verkehrsunter-
nehmen ganz offensichtlich nicht gerechnet. Es kam zu Störungen und Behinderungen des 
gesamten Verkehrs. Dieser Dezember erwies sich aus metereologischer Sicht als einer der 
Superlative. Dazu gehörte eine Durchschnittstemperatur von minus 3,7 °C, die 4,5 °C unter 
dem langjährigen Mittel lag. Vor allem der Norden und der Osten Deutschlands befanden sich 
fast ständig in der eingeflossenen skandinavischen Kaltluft, während der äußerste Süden 
zeitweise von einer milden, südlichen Strömung erfasst wurde. Im Übergangsbereich beider 
Luftmassen kam es zu außergewöhnlich starken Schneefällen, die auch im Flachland zu lange 
nicht erlebten Schneehöhen führten. An vielen Stellen wurden neue Schneehöhenrekorde 
gemessen. Insgesamt übertraf die mittlere Niederschlagsmenge im Dezember 2010 mit rund 
84 Litern pro Quadratmeter das langjährige Mittel um 20 Prozent.  
 
Eine ganz wesentliche Schlussfolgerung aus dem Winter kann schon jetzt gezogen werden: 
Ein auch bei extremen Wetterbedingungen weitgehend reibungslos funktionierendes Ver-
kehrssystem gibt es nicht zum Nulltarif. Es fußt auf der dazugehörigen Vorsorge ebenso wie 
auf einer verlässlichen Verkehrsinfrastruktur. Deshalb bedarf es zwingend einer gesellschaft-
lichen Debatte und Verständigung darüber, wie viel uns all das wert ist. Derzeit muss leider 
nüchtern konstatiert werden, dass notwendige Investitionen in den Ausbau und die Moderni-
sierung unserer Verkehrswege in der Vergangenheit oftmals unterblieben sind. Hier besteht 
 3

also erheblicher Nachholbedarf. Aufgrund der Begrenztheit der zur Verfügung stehenden 
Mittel sowie der notwendigen planerischen Vorlaufphasen sollte sich jedoch niemand der 
Illusion hingeben, dass diese Defizite kurzfristig behoben werden könnten. Zudem ist unser 
Verkehrssystem auch aufgrund seiner zunehmenden technischen Komplexität anfälliger 
geworden für Störungen, wie sie durch winterliche Extremwetterlagen ausgelöst werden. 
Spürbare Abhilfe kann man hier nur mittelfristig schaffen.  
 
Im Folgenden wird ein vorläufiger Überblick über die wichtigsten Verkehrsstörungen und  
-behinderungen sowie über die Maßnahmen gegeben, die zur Vorsorge und zur Behebung 
akuter Störungen ergriffen worden sind. Der berechtigten Frage, wie es trotz dieser Maßnah-
men zu den vielfältigen Behinderungen und Ausfällen kommen konnte, wird soweit nachge-
gangen, wie dies nach jetzigem Kenntnisstand möglich ist. 
 
1. Straßenverkehr 
Die Länder verwalten im Auftrag des Bundes gemäß Art. 90 Grundgesetz die Bundesfernstra-
ßen. Damit sind sie auch zuständig für alle mit dem Winterdienst verbundenen Aufgaben und 
Tätigkeiten. Städte und Gemeinden organisieren die Aufgaben des Winterdienstes in eigener 
Zuständigkeit. Der Bund hat hierauf keinen Einfluss. 
 
1.1 Streusalzversorgung 
In den letzten fünf Winterperioden kamen auf den Bundesfernstraßen jeweils durchschnittlich 
880.000 Tonnen Streusalz zum Einsatz; im Winter 2009/2010 waren es 1,4 Mio. Tonnen auf 
Bundesfernstraßen. Allein für den Januar dieses Jahres werden nach grober Schätzung bereits 
200.000 Tonnen gebraucht. Noch kurz vor Weihnachten haben unter anderem auch Gespräche 
des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung mit der Salzindustrie stattge-
funden. Ziel war es, die Versorgung mit Streusalz zu verbessern. Sowohl aus Gründen der 
Verkehrssicherheit als auch in Hinblick auf die Bedeutung der ungehinderten Mobilität für die 
Wirtschaftskraft Deutschlands ist es nicht hinnehmbar, dass in Folge extremer Lieferengpässe 
vielerorts die Salzlager frühzeitig leer sind und die Salzindustrie nicht mehr entsprechend dem 
täglichen Bedarf nachliefern kann. Da vergleichbare Witterungssituationen auch künftig nicht 
ausgeschlossen werden können, sind alle zuständigen Stellen gehalten und gefordert, aus den 
 4

jüngsten Erfahrungen zu lernen, deren Ursachen genau zu analysieren und daraus die entspre-
chenden Konsequenzen zu ziehen. 
 
Es ist festzuhalten, dass die mit den Ländern vereinbarten Vorsorgemaßnahmen, die auf den 
Erfahrungen der letzten Winterjahre beruhen, ihre Wirkungen zeigen und entsprechende 
organisatorische Maßnahmen, wie z.B. die Sicherstellung voller Lager zu Winterbeginn, die 
Sommerbevorratung und die rechtzeitige Auslösung der Nachbestellung nachweisbar greifen. 
Das Management des Winterdienstes wurde insbesondere auch hinsichtlich der Lagerhaltung 
für Salz optimiert, und die Salzvorräte wurden aufgestockt. Es kann festgestellt werden, dass 
der professionelle Winterdienst in diesem Winterhalbjahr bereits spürbar von den Erfahrun-
gen der vorangegangenen Winterperiode profitiert. Allerdings zeigt sich auf Grund der 
Intensität der Witterung schon jetzt, dass trotz der intensiven und umfangreichen Vorberei-
tungen auf beiden Seiten sowohl die Lagerung als auch die Produktion von Streusalz an ihre 
Grenzen kommen. 
 
Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) hat sich zur 
Notwendigkeit des Ausbaus der Lagerkapazitäten (Erhöhung der Lagerkapazitäten durch 
Neubau bzw. Erweiterung bestehender Salzhallen oder Siloanlagen sowie Anmietung geeig-
neter Hallen) bekannt, um Einschränkungen der Mobilität der Verkehrsteilnehmer im Winter 
künftig so gering wie möglich zu halten. Der Bund unterstützt zudem verstärkt Vorhaben, mit 
denen ein besseres Salzmengen-Management und die Reduzierung des Salzverbrauchs 
vorangebracht werden können. Die bedarfsgerechte Lagerung und Beschaffung der erforderli-
chen Streu- und Auftausalze ist ein wesentlicher Bestandteil der Strategie der Bundesregie-
rung zur Wahrung der Mobilität und der Verkehrssicherheit auf den Bundesfernstraßen – auch 
unter schwierigen Wetterbedingungen. 
 
1.2 Weitere Verbesserung der Streusalzversorgung 
Bund und Länder haben bereits im vergangenen Jahr gemeinsam ein Bündel von Maßnahmen 
identifiziert, die geeignet sind, Situationen wie die des Winters 2009/2010 für den Bereich der 
Bundesfernstraßen weitgehend auszuschließen. So stellt ein von der Länderfachgruppe 
Straßenbetrieb erarbeitetes Strategiepapier „Optimierung der Salzversorgung bei extremer 
Winterwitterung“ Handlungsvorschläge für kurzfristig und langfristig zu ergreifende Maß-
 5

nahmen vor und gibt Anhaltswerte für die Salzlagerhaltung. Dies beinhaltet auch entspre-
chende Empfehlungen zur Gestaltung von Lieferverträgen mit Salzlieferanten.  
 
Die Länder haben im letzten Jahr zusätzliche Lagermöglichkeiten geschaffen. Der Bund 
unterstützt die Aktivitäten der Länder mit einem Mehrjahresprogramm für neue Lagerkapazi-
täten. Alle Länder sind vor dem Hintergrund der Erfahrungen aus dem Winterhalbjahr 
2009/2010 bemüht, die Lagerkapazitäten aufzustocken. Soweit verfügbar wollen die Länder 
zusätzlich mit Hallen auf ehemaligem militärischem Gelände die Kapazitäten erweitern oder 
an zentralen Standorten in angemieteten Pufferlagern zusätzliche Lagerkapazitäten vorhalten. 
In einigen Ländern steht der Neubau einer Salzlagerhalle unmittelbar vor der Fertigstellung. 
Darüber hinaus wurden bereits zahlreiche Hallen saniert bzw. statisch nachgerüstet, um sie 
wieder voll nutzen zu können. 
 
Die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) wird im Auftrag des Bundesministeriums für 
Verkehr, Bau und Stadtentwicklung eine erste Salzprobe aus Südamerika hinsichtlich ihrer 
Geeignetheit prüfen. Die Probe wird voraussichtlich in den nächsten Tagen eintreffen. 
 
Da der Kreis leistungsfähiger Tausalzlieferanten auf dem deutschen Markt klein ist, wurde 
auch durch eine gezielte weltweite Marktforschung kurzfristig das Interesse weiterer Liefe-
ranten, z. B. aus Brasilien, für den deutschen Markt geweckt. Unabdingbare Grundlage für die 
Lieferanten sind dabei die „Technischen Lieferbedingungen für Streustoffe“, da die Winter-
dienstorganisation und die Technik zum Ausbringen darauf abgestimmt sind. 
 
Des Weiteren werden laufend Angebote von alternativen Streustoffen auf ihre Eignung für 
den Winterdienst untersucht. Wenn eine hohe Wirksamkeit mit einer entsprechenden Wirt-
schaftlichkeit nachgewiesen ist, soll deren Winterdienst-Einführung unter Berücksichtigung 
von Aspekten der Verkehrssicherheit und des Umweltschutzes vorangetrieben werden. 
 
Zur vorbeugenden Glättebekämpfung können zukünftig möglicherweise Tausalzlösungen 
(Sole) zur Einsparung von Tausalzen zum Einsatz kommen. Die BASt hat in den letzten 
beiden Wintern zusammen eine entsprechende Pilotanwendung auf Autobahnen in sechs 
 6

Bundesländern (Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, 
Rheinland-Pfalz) begleitet. Die Anwendung ist auch schon in verschiedenen Kommunen 
erfolgt. Allerdings gab es zwischen den verschiedenen Messungen zur Liegedauer erhebliche 
Unterschiede in den Ergebnissen. Die Ursachen können noch nicht genau benannt werden. Sie 
sollen in einem Folgeprojekt in diesem Winter weiter untersucht werden.  
 
1.3 Winterreifenpflicht und weitere ordnungsrechtliche Maßnahmen  
Um Beeinträchtigungen des Straßenverkehrs durch winterliche Wetterverhältnisse so gering 
wie möglich zu halten und die Sicherheit der Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer zu 
erhöhen, hat der Bund auch ordnungsrechtliche Vorkehrungen getroffen. Eine wichtige 
Vorsorgemaßnahme bestand in der Konkretisierung der Winterreifenpflicht. Die alte Fassung 
hatte zur Rechtsunsicherheit bei Verkehrsteilnehmern und Kontrollbehörden geführt, nach-
dem das Oberlandesgericht Oldenburg im Sommer 2010 entschieden hatte, dass die Bußgeld-
bewehrung für Verstöße gegen § 2 Abs. 3a der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) gegen das 
Bestimmtheitsgebot des Grundgesetzes verstoße und deshalb verfassungswidrig sei. Darauf-
hin wurde die Winterreifenpflicht auf Initiative des Bundesministers für Verkehr, Bau und 
Stadtentwicklung neu gefasst – gemeinsam mit den Ländern. Die entsprechende Änderungs-
verordnung („Winterreifenverordnung“) ist rechtzeitig zu Winterbeginn am 04.12.2010 in 
Kraft getreten. 
 
Nach dem neu eingeführten § 2 Abs. 3a StVO dürfen Kraftfahrzeuge bei Glatteis, Schneeglät-
te, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte nur fahren, wenn sie über so genannte M+S-Reifen 
verfügen, die auch auf Matsch und frischem oder schmelzendem Schnee bessere Fahreigen-
schaften gewährleisten als normale Reifen. Bei Lkw und Bussen müssen M+S-Reifen nur an 
den Antriebsachsen angebracht sein. Denn anders als Pkw-Reifen weisen herkömmliche Lkw-
Reifen erhöhte Naturkautschukanteile und damit deutlich bessere Haftungseigenschaften bei 
winterlichen Witterungsbedingungen auf, so dass sie für den Ganzjahreseinsatz geeignet sind. 
Die Regelgeldbußen für Verstöße gegen die Winterreifenpflicht wurden auf 40 € bzw. – bei 
Verstößen mit Behinderung – auf 80 € verdoppelt. Es wird zudem bei Verstößen ein Punkt im 
Verkehrszentralregister beim Kraftfahrt-Bundesamt eingetragen. 
 
 7

Sobald die Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen (UN-ECE) die derzeit 
in Arbeit befindlichen speziellen Testverfahren für Lkw-Winterreifen vorlegt, wird es mög-
lich sein, in die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) Anforderungen für die 
Ausrüstung mit Winterreifen aufzunehmen. Diese können dann auch die Verantwortlichkeit 
des Halters des Kraftfahrzeugs für die Ausrüstung mit Winterreifen umfassen. Bereits seit 
dem Jahr 2009 gilt für Fahrer von Lkw über 7,5 t zulässiges Gesamtgewicht darüber hinaus 
das Verbot, bei schnee- und regenbedingten Sichtbehinderungen sowie bei Schneeglätte und 
Glatteis den äußerst linken Fahrstreifen auf Autobahnen zu benutzen (§ 18 Abs. 11 StVO). 
Damit soll sichergestellt werden, dass dieser Fahrstreifen für Rettungsfahrzeuge, den Winter-
dienst und Pkw frei bleibt. Auf zweistreifigen Richtungsfahrbahnen kommt das Verbot einem 
Überholverbot für Lkw gleich. Für einen Verstoß ist Bußgeldregelsatz von 80 € und die 
Eintragung von zwei Punkten im Verkehrszentralregister vorgesehen.  
 
1.4 Auswirkungen des Winters auf Zustand und Funktionstüchtigkeit der Bundesfern-
straßen 
Trotz zeitweise eingeschränkter Salzversorgung und einzelner Störungen infolge von Schnee-
verwehungen oder „Blitzeis“ konnte die Mobilität auf den Bundesfernstraßen im bisherigen 
Verlauf des Winters weitestgehend aufrechterhalten werden. 
 
Glättebedingte und durch quer stehende Lkw verursachte Fahrstreifen- oder Streckensperrun-
gen lassen sich nicht grundsätzlich ausschließen. Unter Extrembedingungen müssen auch 
Einschränkungen auf Fahrstreifen von Autobahnen in Kauf genommen werden. Die in Folge 
der Witterungsverhältnisse durch Staus und Fahrverbote für Lkw – wie im Dezember 2010 
der Fall – sowie durch erhöhte Einheitspreise für die Streustoffe entstandenen volkswirt-
schaftlichen und konsumtiven Kosten sind der Höhe nach von niemandem bezifferbar. 
 
Die Folgen des letzten Winters sind noch in nachhaltiger Erinnerung. Der frühe und strenge 
Winter 2010/2011 ist bereits jetzt an den Straßen nicht ohne Folgen geblieben – auch an den 
Autobahnen und Bundesstraßen. Dabei ist die Winterperiode bei weitem noch nicht vorbei. 
 
Der Bund hat in den letzten beiden Jahren den Ländern für die Erhaltung der Autobahnen und 
Bundesstraßen soviel Mittel wie noch nie zur Verfügung gestellt. Allein im Jahr 2010 waren 
 8

es insgesamt rund 2,1 Mrd. €. Trotz des Auslaufens der Konjunkturprogramme steigert der 
Bund den Ansatz für die Erhaltung der Bundesfernstraßen in diesem Jahr auf rd. 2,2 Mrd. €, 
mit denen auch die Beseitigung von Winterschäden finanziert werden kann.  
 
Wie in der letzten Winterperiode 2009/2010 werden die Frostschäden an den Bundesfernstra-
ßen so schnell wie möglich beseitigt. Die für die Erhaltung zur Verfügung stehenden Haus-
haltsmittel sollen nach Beendigung des Winters vorrangig für die Beseitigung von Frostschä-
den an den Bundesfernstraßen verwendet werden. Das Bundesministerium für Verkehr, Bau 
und Stadtentwicklung wird die Länder deshalb – wie im letzten Jahr – anweisen, mit den 
Erhaltungsmitteln vorrangig die Frostschäden an den Bundesfernstraßen zu beseitigen, ggf. 
unter Zurückstellung anderer Investitionen.  
 
2. Eisenbahn 
2.1 Winterbedingte Störungen  
Das Winterwetter bereitet der Bahn seit Wochen erhebliche Probleme im Nah- und Fernver-
kehr und insbesondere bei der S-Bahn Berlin. Viele Züge fielen aus oder waren zum Teil 
erheblich verspätet. Die Pünktlichkeit im Nahverkehr lag im Monat Dezember bei 77,2 %. Im 
Fernverkehr sank die Pünktlichkeit im Dezember sogar tageweise unter 70 %.  
 
Witterungsbedingt kam es Ende November 2010 zu erheblichen Nachfragesteigerungen bei 
der DB Fernverkehr AG. Im Dezember wurden rund eine halbe Million zusätzliche 
Zugbuchungen verzeichnet, auf den Hauptverbindungsstrecken waren rund ein Drittel mehr 
Fahrgäste unterwegs als regulär. Zeitgleich kam es aber im Betriebsablauf zu erheblichen 
Beeinträchtigungen: Aus Sicherheitsgründen musste die Höchstgeschwindigkeit der ICE-
Züge zeitweise auf 200 km/h reduziert werden. Diese Maßnahme war notwendig, weil von 
den Zügen ins Schotterbett herabfallendes Eis zum Aufwirbeln von Schottersteinen und damit 
zu Fahrzeugbeschädigungen führte. Dennoch konnten Fahrzeugschäden nicht vollständig 
vermieden werden. Aufgrund der niedrigen Temperaturen konnten die Untersuchungen an 
den Zügen erst nach einer aufwendigen Enteisung vorgenommen werden. Diese Enteisungen 
nahmen pro Zug mehrere Stunden in Anspruch. Weiterhin konnten Züge trotz des in den 
Werkstätten verstärkten Personals nicht in der vorgesehenen Zeit gewartet werden, weil sie 
wegen örtlicher Schneeverwehungen zu spät dort eintrafen. Als Folge aller 
 9

verfügbarkeitseinschränkenden Ursachen fehlten zeitweise über 10 Prozent der Fahrzeuge. 
Daher musste die DB AG den Zugverkehr auf mehreren ICE-Strecken einschränken. Hinzu 
kommt die bei mehreren ICE-Baureihen erfolgte Absenkung der Ultraschallintervalle. Bis zur 
Lieferung neuer Radsätze müssen die Achsen der ICE-3-Züge mit Treibradsätzen aus 
hochfestem Stahl alle 30.000 km, die der übrigen ICE-3-Züge alle 60.000 km überprüft 
werden. Bei ICE-T-Zügen ist die Überprüfung grundsätzlich alle 21.000 km fällig.  
 
Auch bei der Infrastruktur kam es zu zahlreichen Störungen und Ausfällen, die sich negativ 
auf den Zugverkehr ausgewirkt haben. Gründe hierfür waren vereiste Oberleitungen, 
Schneeverwehungen, ausgefallene Weichenheizungen und Stellwerksstörungen. 
 
In der Öffentlichkeit wurde darüber hinaus insbesondere eine mangelnde Information der 
Fahrgäste bei Störungen kritisiert. 
 
Auch im Güterverkehr sank die Pünktlichkeit im Dezember auf 67,5% in der Abfahrt und 
49,1% in der Ankunft. Ursachen hierfür waren Schneeverwehungen, festgefrorene Weichen 
und Glatteis auf Rangierwegen. Hierdurch mussten Zugbildungsanlagen ihren Betrieb 
zeitweise einstellen. Die Schwerpunkte lagen hier bei den Anlagen in Maschen, Bremerhaven, 
Leipzig, Seddin, Gremberg, Oberhausen, Wanne-Eickel und Hagen-Vorhalle.  
 
2.2 Maßnahmen 
Die Deutsche Bahn AG (DB AG) hat im August 2010 im Aufsichtsrat über 
Präventionsmaßnahmen zur Vermeidung witterungsbedingter Störungen des 
Schienenverkehrs berichtet. Danach sollten u.a. folgende Gegenmaßnahmen für die 
Wintersaison 2010/2011 eingeleitet werden: 
- Verstärkung der Entstörungskoordination und Einsatz von Mitarbeitern vor Ort bei 
Ankündigung eines entsprechenden Wetterereignisses; 
- Anpassung der Leistungsverträge für den Winterdienst; 
- Überprüfung der vorhandenen Weichenheizungsanlagen auf ihre Funktionsfähigkeit; 
- Verbesserung der Schulungen der Fahrdienstleiter in Bezug auf die Technik und Stö-
rungen bei den Weichenheizungen; 
 10

- Verbesserte Kundenbetreuung in betrieblichen Ausnahmesituationen. 
 
Darüber hinaus wurden nach Angaben der DB AG folgende Maßnahmen ergriffen: 
DB Regio: 
- Winterfestmachung aller Fahrzeuge gemäß Instandhaltungsregelwerk; 
- Einsatz von Enteisungsmitteln an Trittstufen und Klapptritten von Doppelstockwagen; 
- Einsatz von Gummimanschetten an Klapptritten von Doppelstockwagen zur Vermei-
dung von Eisablagerungen; 
- Verringerung von Hauptschalterauslösungen bei Lokomotiven der Baureihe 146 in 
Folge vereister Oberleitungen; 
- Prüfung und Instandsetzung der Heizung bei der Baureihe 628; 
- Mechanische Überarbeitung der Kupplungen zur Störungsvermeidung bei der Baureihe 
440 (LIREX); 
- Änderung der Luftansaugung an allen 74 Fahrzeugen der Baureihe 612 zur Vermeidung 
von Verstopfungen; 
- Anbringen von Schutzabdeckungen auf den Scharfenbergkupplungen aller Fahrzeuge 
der Baureihe 642/643; 
- Präventive Wartung der Scharfenbergkupplungen und Klapptritte bei der Baureihe 425. 
 
DB Fernverkehr: 
- Präventive Reduzierung der Geschwindigkeit auf 200 km/h als wirksame Maßnahme 
gegen Schotterpflug; 
- Vermeidung von Kurzschlüssen bei den ICE-T durch Reinigung und Versiegelung der 
Klemmstellen; 
- Erhöhung der Heizleistung an der Stirnflächenheizung der Mittelpufferkupplungen bei 
den ICE 2; 
- Einsatz von widerstandsfähigeren Schleifleisten am Stromabnehmer bei den ICE 3-
Triebzügen; 
 11

- Erhöhung der Fahrzeugverfügbarkeit durch Rückkauf von zehn Reisezugwagen von der 
Niederländischen Staatsbahn (NS); 
- Anmietung von elf Wagen von den Schweizerischen Bundesbahnen sowie eines TGV 
von der SNCF für den Einsatz auf der Strecke Frankfurt (Main) – Paris. 
 
Schieneninfrastruktur: 
Im Bereich der Infrastruktur wurden verschiedene Werke mit zusätzlichen Enteisungsanlagen 
zum Abtauen der Züge ausgerüstet. Im Hinblick auf die Materialverfügbarkeit wurden die 
Lagerbestände im Bereich der Ersatz- und Tauschteile für einen spezifischen Winterbedarf 
erhöht. Zudem wurde die Personalstärke in den Werken erhöht. 
 
Im Bereich des Schienennetzes wurden zusätzliche Räumleistungen, insbesondere für 
Weichen und Bahnübergängen, bei Fremdfirmen beauftragt. Weichenheizungen wurden auf 
Funktionsfähigkeit überprüft und Betriebszentralen personell verstärkt.  
 
Da die veranlassten Maßnahmen offensichtlich nicht ausreichten, hatte die DB AG zur 
Abmilderung der Störungen und ihrer Folgen zusätzliche Ad-hoc-Maßnahmen umgesetzt, wie 
z. B. Verstärkung der Kundeninformation und -betreuung in den Bahnhöfen und auf den 
Bahnsteigen, Fahrplananpassungen im Fernverkehr auf den Nord-Süd- und Ost-West- 
Korridoren.  
 
Weitere Investitionen: 
2011 investiert der Bund allein 3,9 Mrd. € in die Schieneninfrastruktur. Das ist mehr als in 
den Jahren vor den Konjunkturpaketen. Um einen zuverlässigen Bahnverkehr zu 
gewährleisten, muss jedoch auch die DB AG ihre Investitionen verstärken, vor allem beim 
rollenden Material. Daneben müssen die Kapazitäten in den Werkstätten aufgestockt werden. 
Notwendig ist, dass sowohl im Regionalverkehr als auch bei IC- und ICE-Zügen eine 
ausreichende Reserve an rollendem Material vorgehalten wird. Dies ist zurzeit insbesondere 
aufgrund der Probleme an ICE-Radsatzwellen nicht der Fall. Erste Abhilfe kann hier die 
Auslieferung von 14 neuen ICE-Garnituren Mitte 2012 schaffen. Dazu müssen diese 
allerdings – entgegen der bisherigen Planung – im Inland eingesetzt werden. Um langfristig 
 12

die Einhaltung des Fahrplans auch bei widrigen Wetterverhältnissen sicherzustellen, ist 
jedoch die Bestellung weiterer Zuggarnituren unumgänglich. 
 
2.3 Situation bei der S-Bahn Berlin 
Aufgrund des Unfalls einer S-Bahn am 01.05.2009 in Berlin-Kaulsdorf, hervorgerufen durch 
ein zerbrochenes Rad, hatte sich die S-Bahn Berlin GmbH im Rahmen ihrer Sicherheits-
verantwortung selbst zur Durchführung notwendiger Maßnahmen zur verbesserten Kontrolle 
der Räder entschlossen. Das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) hat dies im Rahmen seiner 
Aufgaben als Eisenbahnaufsicht überwacht und am 10.06.2009 zusätzliche Maßnahmen zur 
Kontrolle der Räder angeordnet.  
 
Nachdem beim EBA Zweifel an der ordnungsgemäßen Umsetzung aufgekommen waren, hat 
es eine Sonderüberprüfung bei der S-Bahn Berlin durchgeführt und dabei festgestellt, dass die 
S-Bahn Berlin GmbH ihrer Sicherheitspflicht als Betreiber nur unzureichend nachgekommen 
ist. Deshalb sah sich das EBA veranlasst, die zur Gewährleistung eines sicheren Betriebs 
notwendigen Maßnahmen konkret vorzuschreiben. Dies geschah am 16.07.2009 mit 
verbindlichen Anweisungen zur Durchführung eines sicheren Eisenbahnbetriebs. So mussten 
beispielsweise die Radscheiben der Triebzüge der Baureihe 481/482 nach Erreichen einer 
bestimmten Laufleistung ausgetauscht werden. Weiterhin mussten alle sieben Tage 
Sichtprüfungen aller Radscheiben der Baureihe 481/482 durchgeführt werden. Mittels 
verschiedener Prüfverfahren mussten außerdem Radscheiben mit größeren Laufleistungen bis 
zum 20.07.2009 auf Rissfreiheit geprüft werden. In der Folge mussten sämtliche Fahrzeuge 
außer Betrieb genommen werden, bei denen die genannten Festlegungen nicht eingehalten 
worden waren. Dies führte dazu, dass nur noch ein Viertel aller S-Bahnzüge eingesetzt 
werden konnte. Die S-Bahn Berlin GmbH hat einen Notfahrplan eingerichtet, in dessen Folge 
auf mehreren wichtigen Linien vorerst keine Züge mehr fuhren. Dies führte verständlicher-
weise zu zahlreichen Beschwerden aus der Bevölkerung und von politischen Mandatsträgern. 
 
Als sich nach der Durchführung der Sicherheitsüberprüfungen der Takt im S-Bahn-Verkehr 
allmählich wieder verbessert hatte, wurden neue Schäden an Bremszylindern festgestellt. Zur 
Sicherheit mussten daraufhin alle Bremszylinder mit einer bestimmten Laufleistung 
vorsorglich ausgetauscht werden. Von dieser Maßnahme waren ca. 80 % der rund 360  
 13

S-Bahn-Züge betroffen. Ursache für die schadhaften Bremszylinder waren Wartungs-
versäumnisse bei den vorangegangenen Aufarbeitungen der Bremszylinder. Die von der 
Deutschen Bahn AG in eigener Verantwortung entschiedene Austauschaktion führte zu einer 
erneuten Außerbetriebnahme von S-Bahn-Zügen der Baureihe 481/482.  
 
Unter Nutzung aller verfügbaren Personal- und Infrastruktur-Ressourcen wurden sämtliche 
3.300 betroffenen Bremszylinder innerhalb von drei Monaten ausgetauscht. Es wurde zudem 
eine Schnellüberprüfung der Instandhaltung im Hinblick auf technische Sicherheit und 
Zuverlässigkeit eingeleitet. Dabei sind sämtliche Fertigungsabläufe, Betriebsmittel und 
Werkzeuge im Hinblick auf die Baureihe 481 begutachtet worden. Außerdem wurde eine 
Zustandsbewertung der S-Bahn-Baureihen durch Inspektion der Fahrzeuge vorgenommen.  
 
Ziel ist der Einbau neu konstruierter Radscheiben in die Fahrzeuge der Baureihe 481, so dass 
die zurzeit durchgeführten Sondermaßnahmen der Werkstätten in Abstimmung mit dem EBA 
entfallen können. Die Umsetzung dieser Modifikation erfordert die Neukonstruktion der 
Räder durch den Hersteller, die Abnahme durch das EBA, die Produktion und Lieferung 
entsprechender Radscheiben und deren Einbau im laufenden Betrieb. Dies wird 
voraussichtlich insgesamt mehr als zwei Jahre dauern. 
 
Um die Fahrzeugverfügbarkeit weiter zu steigern, hat die Berliner S-Bahn ihren 
Personalbestand in der Fahrzeuginstandhaltung erheblich aufgestockt. Zudem wurde in den 
Werkstätten Oranienburg und Friedrichsfelde die betriebsnahe Instandhaltung aufgenommen; 
die Werkstatt Schöneweide erhält eine Bestandsgarantie bis 2017. Eine neue dezentrale 
Führungsstruktur in der betriebsnahen Instandhaltung durch eigene Werkstattleiter je Standort 
soll die Kompetenzen vor Ort stärken. Um die Standzeiten der Fahrzeuge zu verringern, wird 
in vielen Bereichen der Instandhaltung im Schichtdienst gearbeitet. Die S-Bahn Berlin wird 
zusätzlich bei den Revisionen und der Instandhaltung durch die DB-Werke Wittenberge und 
Dessau unterstützt.  
 
An den Fahrzeugen der S-Bahn Berlin sind konstruktive Maßnahmen geplant, die aber erst 
nach Anlieferung der erforderlichen Bauteile umgesetzt werden können. Hierzu zählen u.a. 
die Aufarbeitung und der Tausch der Fahrmotoren in einer Größenordnung von 3.000 Stück. 
 14

Ein spezielles Enteisungsspray, analog der Anwendung bei großen Flugzeugen, soll zur 
Enteisung der Fahrzeugtüren eingesetzt werden und damit für die Funktionstüchtigkeit auch 
bei Frost sorgen. Parallel zu diesen geplanten Wintermaßnahmen müssen aufgrund des 
Unfalls im Mai 2009 in Berlin-Kaulsdorf die Radsätze bei den Fahrzeugen der Baureihen 
481/482 und 485 getauscht werden. Dieser Tausch wird erst Mitte 2011 (Baureihe 485) bzw. 
Ende 2011 (Baureihe 481/482) abgeschlossen sein. Da durch den Hersteller die 
entsprechenden Festigkeitsnachweise für die neuen Radsätze noch nicht erbracht worden sind, 
hat das EBA aus Sicherheitsgründen u.a. angeordnet, dass bis zum Vorliegen der Nachweise 
die Treib- und Laufradsatzwellen einer wiederkehrenden Ultraschall-Prüfung nach max. 
30.000 km zu unterziehen sind. Zudem sind die Treib- und Laufradsatzwellen nach einer 
Gesamtlaufleistung von max. 1 Mio. km durch neue zu ersetzen. Die Vollräder der 
Treibradsätze sind alle 60.000 km und die Vollräder der Laufradsätze sind alle 120.000 km 
einer wiederkehrenden Wirbelstrom-Prüfung zu unterziehen. Auf Anordnung des Eisenbahn-
Bundesamts sind zudem die Funktionsfähigkeit der Sandstreueinrichtungen sowie die 
Füllstandskontrolle der Sandbehälter der Fahrzeuge besonders zu überwachen. Aufgrund der 
genanntenMaßnahmen musste eine neue Fahrzeugumlaufplanung durchgeführt werden, die 
letztlich zu einer Reduzierung der Fahrzeugverfügbarkeit geführt hat.  
 
Seit Anfang Dezember 2010 ist der S-Bahn-Betrieb witterungsbedingt zusätzlich einge-
schränkt. Ab dem 08.12.2010 waren 335 von 562 Viertelzügen im Einsatz. Erschwerend kam 
hinzu, dass aufgrund einer hohen Anzahl von Weichenstörungen viele Züge nicht für die 
anstehenden Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten in die Abstellanlagen und Werke gefah-
ren werden konnten. 
 
Seit dem 02.01.2011 verkehrte die S-Bahn Berlin nach einem Notfahrplan, bei dem laut 
Presseberichten deutlich weniger als 50 % der Viertelzüge im Einsatz waren. Auf vier Stre-
cken am Stadtrand von Berlin fuhren demnach keine S-Bahnen mehr, auf den meisten weite-
ren Abschnitten wurden die Taktzeiten erheblich ausgedünnt. Auf allen noch bedienten 
Strecken außer auf der Ringbahn fuhren die Züge nur noch alle 20 Minuten. Die S-Bahn-
Berlin hatte kurzfristig verschiedene Verkehrsunternehmen, darunter auch die Berliner 
Verkehrsbetriebe, um Unterstützung gebeten, um die Ausfälle zu kompensieren.  
 
 15

Seit dem 10.01.2011 verkehren alle S-Bahnlinien wieder nach dem veröffentlichten Fahrplan. 
Ab dem 24.01.2011 soll die S-Bahn Berlin nach einem angepassten Fahrplan mit einer 
zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h verkehren. 
 
Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung hat in Wahrnehmung der 
Rolle als Eigentümer der DB AG mit dem Bahnvorstand mehrere Gespräche zur Situation der 
S-Bahn Berlin geführt. Dabei hat die DB AG über kurzfristige Maßnahmen informiert. Der 
Bund und die DB AG sind sich jedoch darüber einig, dass eine dauerhafte Lösung in der 
Bestellung neuer Züge liegt. Zur Schaffung einer kundenfreundlichen Lösung hat das 
Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung den Ländern Berlin und 
Brandenburg Gespräche angeboten.  
 
3. Schifffahrt 
3.1 Küstenschifffahrt und Seehäfen 
Um die negativen Auswirkungen des Winters auf die Schifffahrt möglichst gering zu halten, 
wurden im Bereich der Küstenschifffahrt vor Beginn der Winterperiode folgende Vorsorge-
maßnahmen getroffen: 
- Einrichtung eines Eisinformationsdienstes, mit dem die örtliche Beobachtung der Eis- 
und Schifffahrtsverhältnisse zur Information der Schifffahrt, des Bundesamtes für See-
schifffahrt und Hydrographie (BSH) und der internen Bedarfsträger gewährleistet wird.  
- Einrichtung eines Eisbrechdienstes, um durch die Nutzung verwaltungseigener Fahrzeu-
ge (z. T. in Abstimmung mit den benachbarten Dienststellen) und durch die ergänzende 
Anmietung von Eisbrechern eine wirtschaftlich vertretbare Eisbekämpfung sicherzustel-
len und damit den Verkehr im Rahmen des Machbaren weiter aufrechtzuerhalten.  
- Rechtzeitige Ausbringung von Eistonnen, insbesondere auch im Bereich der Inselzu-
fahrten. 
- Einrichtung einer Rufbereitschaft für Tonnenleger, um auch in den arbeitsfreien Zeiten 
schnell auf Tonnenstörungen reagieren zu können. 
- Sicherung des Schleusenbetriebs durch besondere technische und organisatorische Maß-
nahmen. 
 
 16

Die negativen Auswirkungen der winterlichen Verhältnisse auf die Funktionsfähigkeit der 
Infrastruktur und den Betrieb (Güter- und Personenverkehr) an den Seeschifffahrtsstraßen 
sind bisher gering. Die Schifffahrt ist kaum eingeschränkt und läuft in den größeren seewärti-
gen Zufahrten und auf dem Nord-Ostsee-Kanal bislang weitgehend störungsfrei. Kleinere 
Reviere sind für die Schifffahrt geschlossen, hier erfolgt kein Eisaufbruch mehr.  
 
Die Aufrechterhaltung der Schifffahrt, aber auch der Infrastruktur wie z.B. der Schleusen oder 
des Fährverkehrs am Nord-Ostsee-Kanal ist allerdings nur mit deutlich erhöhtem Aufwand 
durch verstärkte Anmietung von Fahrzeugen und Geräten sowie verstärkten Einsatz von 
Regiepersonal zu gewährleisten. Zusammen mit den nach einem Eiswinter generell erhöhten 
Unterhaltungskosten für Bauwerke, Mess-Einrichtungen, schwimmende Fahrzeuge und 
Schifffahrtszeichen führt dies zu erheblichen finanziellen Mehraufwendungen für die Wasser- 
und Schifffahrtsverwaltung des Bundes. 
 
Bei einer Verschärfung der winterlichen Lage kann es zu einer deutlichen Einschränkung der 
planfestgestellten Fahrrinnentiefe (durch Beeinträchtigungen beim Peilen und Baggern) für 
den Bereich der Tidezufahrten und zu einer Beeinträchtigung der Funktionstüchtigkeit der 
Schleusen kommen. 
 
Die aktuellen Informationen über die Eislage in der Ostsee / Nordsee sind im Internet unter 
http://www.bsh.de/de/Meeresdaten/Beobachtungen/Eis/Westliche_Ostsee.pdf abrufbar. 
 
Auf die Seehäfen und die Schnelligkeit des dortigen Güterumschlags hatte das kalte Dezem-
berwetter zum Teil erhebliche Auswirkungen. Der intensive Schneefall der vergangenen 
Wochen verursachte einen beträchtlichen Räum- und Streuaufwand auf den Terminals. Im 
Autoumschlag musste ein wesentlicher Mehraufwand betrieben werden, um die umgeschla-
genen Fahrzeuge schnee- und eisfrei zu halten. Die Sommerbereifung der zu verladenden 
Neuwagen führte dabei teilweise zu erheblichen Problemen und Verzögerungen bei der 
Verladung, wie z.B. die Autoterminals aus Cuxhaven und Bremerhaven melden. 
 
 17

3.2 Binnenwasserstraßen und Binnenschifffahrt 
Im Bereich der Binnenwasserstraßen wurden vorsorglich folgende Maßnahmen zur Gewähr-
leistung der Schiffbarkeit ergriffen: 
- Die Einsatzbereitschaft der Eisbrecher wurde sichergestellt. 
- Gewerbliche Eisbrecher wurden zusätzlich angemietet. 
- Es wurden Bereitschaftsdienste angeordnet und entsprechende Firmen beauftragt, damit 
wesentliche Anlagen (Schleusen, Wehre, Br ückenwiderlager, Vorhäfen von Schleusen) 
von Schäden möglichst verschont und funktionsfähig bleiben. 
- Die Funktionsfähigkeit empfindlicher Anlagenteile wurde vor Eintritt des Winters einer 
besonderen Prüfung unterzogen. 
- Tägliche Eisstandsberichte sowie die Einsat zbereiche der Eisbrecher werden über das 
elektronische Wasserstraßen-Informationssystem (ELWIS) und den nautischen Informa-
tionsfunk (NIF) bekannt gemacht. 
 
Zu Einschränkungen und Unterbrechungen der Binnenschifffahrt und des Fährbetriebes 
kommt es hauptsächlich durch die massive Eisbildung selbst und durch die Vereisung betrieb-
licher Anlagen (Schleusen, Wehre, Vorhäfen). Dies gehört ebenso zu den jährlich wiederkeh-
renden, kalkulierbaren Behinderungen wie die Unterbrechung von zahlreichen Baumaßnah-
men - menschliches Fehlverhalten oder Organisationsmängel sind hierfür nicht ursächlich. 
 
Gemildert werden konnten Störungen durch den Einsatz von Eisbrechern. Wenn ersichtlich 
wird, dass gefahrlose Einzelfahrten nicht mehr möglich sind, werden außerdem Konvoi-
Fahrten mehrerer Binnenschiffe durchgeführt, die durch Eisbrecher geschützt werden. Dar-
über hinaus wurde durch einen erhöhten Personaleinsatz die Sicherung der Anlagen und die 
Behebung von Störungen gewährleistet. 
 
Die diesjährigen Verhältnisse sind für den Verkehrsträger Wasserstraße insgesamt als weitge-
hend normal anzusehen. Entscheidende Grundlage für auch im Winter weitgehend befahrbare 
Wasserstraßen ist das Vorhalten einer ausreichenden Anzahl von Eisbrechern, wodurch eine 
Verlängerung der Navigationsperiode ermöglicht und zugleich Hochwasserschutz gewährleis-
tet wird.  
 18

Wenn es trotz all dieser Maßnahmen nötig wird, Wasserstraßen zu sperren, beklagt die 
Schifffahrt Umsatzausfälle und hohe zusätzliche Kosten für die Aufrechterhaltung von 
logistischen Transportketten. Die für die Schifffahrtsbetreiber selbst anfallenden Umsatzein-
bußen werden auf ca. 1.000 – 2.000 € pro Ausfalltag und Schiff beziffert.  
 
Da die Einschränkungen den Rahmen des Üblichen bislang nicht gesprengt haben, dürften 
auch die volkswirtschaftlichen Verluste relativ gering ausfallen. Es versteht sich jedoch von 
selbst, dass derzeit noch keine abschließende Bewertung der negativen wirtschaftlichen 
Auswirkungen des Winters auf die Binnenschifffahrt gegeben werden kann. 
 
4. Luftverkehr 
4.1 Störungen im Flugbetrieb 
Die früh bereits Ende November 2010 einsetzende winterliche Witterung hat auch im Luft-
verkehr in Europa zu zum Teil erheblichen Störungen im Flugbetrieb geführt. Es gab bisher in 
diesem Winter aus infrastruktureller Sicht der Flugplätze zehn als verkehrlich besonders 
kritisch eingestufte Tage (29./30.11.2010, 08.12./09.12.2010; 16.12.2010 – 21.12.2010). 
 
Eine kurzfristige Abfrage bei den deutschen Flughäfen hat ergeben, dass diese aufgrund der 
Erfahrungen aus dem bereits schwierigen Winter 2009/2010 und den hieraus gezogenen 
betrieblichen und infrastrukturellen Konsequenzen (Anschaffung neuer/leistungsfähigerer 
Winterdienstgeräte, Aufstockung des entsprechenden Personals, verstärkte Bevorratung des 
Flächenenteisungsmittels etc.) auf die jeweiligen kritischen Wetterbedingungen gut vorberei-
tet waren. Vor diesem Hintergrund kam es nur in sehr überschaubarem Maße zu tatsächlichen 
Schließungen von Flugplätzen wegen extremen Schneefalls. Dies war dann der Fall, wenn 
zeitweise die Start-/ Landebahnen trotz Räumungen immer wieder so zuschneiten, dass die 
erforderlichen Bremswerte für die Fluggeräte nicht eingehalten werden konnten. Naturgemäß 
sind von dieser Problematik Flugplätze mit nur einer Start-/Landebahn intensiver betroffen, 
aber selbst bei diesen hielten sich die Schließungszeiten für winterliche Witterungsverhältnis-
se im normalen Rahmen. 
 
 19

Hiervon zu unterscheiden sind durch die Witterung eingetretene Verspätungen von Flügen, 
die z.T. in erheblichem Ausmaß vorgekommen sind. Neben den „normalen“ winterlichen 
Verzögerungen im Betriebsablauf der Flugplätze durch zusätzliche Flugzeugenteisungen (die 
von den Luftverkehrsunternehmen nicht von vornherein in die Reisezeit einkalkuliert wer-
den), waren die wesentlichen Verspätungen weit überwiegend nicht durch infrastrukturelle 
Störungen auf deutschen Flugplätzen verursacht. Diese hatten vielmehr ihren Grund vor allem 
in der ausgeprägten Vernetzung des Luftverkehrs und in dem System der Betriebsumläufe der 
Luftverkehrsunternehmen. Treten an einer Stelle des Systems Störungen im Betrieb ein, löst 
dies einen Dominoeffekt aus. Besonders betroffen hiervon sind naturgemäß Drehkreuze, da 
sich dort die Verkehre konzentrieren, um dann weiterverteilt zu werden. Fallen hier Zubringer 
aus, weil z.B. die erforderlichen Flüge nicht von ihrem Ausgangsort abgehen können, fehlen 
diese Flugzeug- und Besatzungskapazitäten dann für die Weiterverteilung der Verkehre. Je 
mehr Zubringer fehlen, desto weniger Passagiere und Waren können weitertransportiert 
werden. 
 
Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung hat sich auf Leitungsebene 
regelmäßig von der Luftverkehrswirtschaft (Flughäfen, Flugverkehrsgesellschaften und 
Deutsche Flugsicherung) informieren lassen, wie die Maßnahmen zur Beseitigung von 
Störungen von den Verantwortlichen koordiniert werden. An die Landesregierungen wurde 
der Appell gerichtet, im Interesse gestrandeter Passagiere einen flexiblen, der besonderen 
Situation angepassten Betrieb der Flughäfen zu ermöglichen. 
 
4.2 Winterdienst an Flughäfen 
Der Winterdienst an Flughäfen setzt sich aus zwei Bereichen zusammen: der Enteisung von 
Bewegungsflächen sowie der Enteisung von Flugzeugen. 
 
Die Bewegungsflächen umfassen die Start- und Landebahnen, Rollwege sowie die Vorfelder 
und die dazugehörigen Betriebsstraßen für Fahrzeuge. Um Verkehrsflächen im Winter in 
einem betriebssicheren Zustand zu halten, gibt es international gültige Vorgaben der Interna-
tionalen Zivilluftfahrtorganisation (ICAO), die einen sicheren Flugbetrieb auch bei Schnee 
und Eis ermöglichen. Für eine engmaschige Information über die aktuelle Witterung stimmen 
 20

sich die Flughafenbetreiber eng mit dem Deutschen Wetterdienst (DWD), der Deutschen 
Flugsicherung (DFS) und den Fluggesellschaften ab. 
 
Die deutschen Verkehrsflughäfen unterliegen gem. § 45 Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung 
(LuftVZO) einer Verkehrssicherungspflicht und sind folglich dafür verantwortlich, den 
Flughafen in einem betriebssicheren Zustand zu halten. Dazu gehört auch der Winterdienst 
mit seinen personal- und materialintensiven Prozessen. Flächenenteisung wird größtenteils 
mit mechanischen Mitteln (Schneepflügen, Schneefräsen) bewerkstelligt, aber auch mit 
Enteisungsmitteln. Hier kam es bislang nicht zu Engpässen. 
 
Mit ihrem Winterdienst tragen die Flughafenbetreiber oft über lange Zeiträume und bei 
ungünstigsten äußeren Bedingungen in möglichst kurzer Zeit dafür Sorge, dass der Flugbe-
trieb sicher und pünktlich durchgeführt werden kann. Dennoch lassen sich trotz der enormen 
Anstrengungen Verspätungen und Flugausfälle nicht immer verhindern, da infolge des 
Einsatzes des Winterdienstes immer auch Kapazitäten eingeschränkt werden müssen. Dies ist 
aber im Sinne der Sicherheit unvermeidlich. 
 
Das Enteisen von Flugzeugen unterliegt im Gegensatz zur Enteisung von Bewegungsflächen 
nicht der Verkehrssicherungspflicht durch die Flughäfen. Die Flugzeugenteisung ist eine 
Boden-Verkehrs-Dienstleistung und basiert auf privatrechtlichen Verpflichtungen zwischen 
dem Luftverkehrsunternehmen und seinem konzessionierten Dienstleister. In vielen Fällen 
haben sich Unternehmen mit Flughafen- und Luftfahrtunternehmensbeteiligung gegründet, 
die diese Dienste ausführen. Aber auch Unternehmen ohne jegliche Flughafenbeteiligung 
führen Enteisungen von Flugzeugen aus. 
 
Das Enteisen von Flugzeugen vor dem Start bei winterlichen Bedingungen ist aus Gründen 
der Sicherheit unumgänglich. Durch den Einsatz eines glykolhaltigen Enteisungsmittels wird 
dafür gesorgt, dass sich vor dem Start eines Flugzeugs, aber auch während der kritischen 
ersten Flugphase durch feuchte Luftschichten keine Eisschichten bilden können, die die 
Steuerelemente des Flugzeuges unbeweglich machen würden. 
 
 21

Der Vorgang des Enteisens dauert je nach Flugzeuggröße durchschnittlich 15 Minuten. Diese 
Zeitspanne ist jedoch in den im Voraus geplanten Flugzeiten aus verschiedenen Gründen 
nicht berücksichtigt. Daher sind Verspätungen unvermeidbar. So enthalten die geplanten 
Flugzeiten (Zeitraum von Abflug bis zur Landung am Zielflughafen) zwar bereits Reserven 
für Verspätungen. Umfassende zeitliche Puffer für einen Betrieb bei Winterbedingungen 
können hingegen aus logistischen Gründen nicht in die Flugpläne eingebaut werden. Wäre das 
Enteisen in diesen Zeiten bereits enthalten, müssten zum einen planmäßige Flüge grundsätz-
lich länger dauern, zum anderen würde das bei günstigen Bedingungen verfrühte Eintreffen 
von Flugzeugen am Ziel die Flughäfen vor große operationelle und kapazitative Probleme 
stellen. 
 
4.3 Nachtflugsituation 
Die Zuständigkeit für die Betriebsgenehmigungen von Flughäfen, welche auch die Betriebs-
zeiten regeln, liegt bei den Ländern. Die Landesgenehmigungsbehörden haben teilweise auf 
ausdrückliche Bitte des Bundesministers für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung die Nacht-
flugbeschränkungen flexibel gehandhabt, um die Unannehmlichkeiten für die Passagiere zu 
reduzieren. Um einen geregelten Flugbetrieb wiederherzustellen, ist es für die Fluggesell-
schaften zudem erforderlich, Flugzeuge gemäß ihren Umlaufplänen an den vorgesehenen 
Flughäfen zu positionieren, da ansonsten durch die Nichtverfügbarkeit von Fluggerät zusätzli-
che Verspätungen oder Flugausfälle drohen.  
 
4.4 Bewertung der Maßnahmen 
Flughäfen sind privatwirtschaftli ch organisierte Unternehmen, die schon aus eigenen finan-
ziellen Erwägungen heraus ein hohes Interesse an einem reibungslosen Flugbetrieb haben. 
Die Flughafenbetreiber nehmen zudem ihre Ve rkehrssicherungspflicht gem. § 45 LuftVZO 
verantwortungsvoll wahr und ha ndeln gemäß dem Grundsatz, da ss die Sicherheit oberste 
Priorität hat. Die Vorgaben der ICAO werden für ausreichend erachtet. 
 
Dessen ungeachtet hat die Arbeitsgemeinschaft der Deutschen Verkehrsflughäfen bereits eine 
Arbeitsgruppe zur Thematik einberufen, um kontinuierliche Optimierungen zu erreichen und 
Erfahrungen auszutauschen. Dies zeigt, dass bereits wirksame freiwillige Instrumente existie-
ren. 
 22

Der durch die Medienberichterstattung entstandene Eindruck eines flächendeckenden Man-
gels an Enteisungsmitteln ist nicht zutreffend. In Einzelfällen kam es zu Engpässen, da der 
Nachschub die Flughäfen infolge witterungsbedingter Behinderungen und von den Ländern 
verhängter Lkw-Fahrverbote teilweise nicht rechtzeitig erreichen konnte und in diesen Fällen 
der Vorrat an Enteisungsmitteln offenbar zu knapp bemessen war. Die Fahrverbote für Lkw 
mit Enteisungsmittel wurden allerdings auf Initiative des Bundesministeriums für Verkehr, 
Bau und Stadtentwicklung von den zuständigen Landesbehörden kurzfristig außer Kraft 
gesetzt. 
 
Erschwert wird die Situation dadurch, dass Enteisungsmittel nur von sehr wenigen hochspezi-
alisierten Herstellern angeboten werden. Einer dieser Hersteller, das Schweizer Unternehmen 
Clariant mit Produktionsstandort Gendorf/Altötting, musste die Produktion vom 1. bis 4. 
Januar 2011 einstellen, da der Rohstoff Glykol ausgegangen war. Um den drohenden Engpass 
an Enteisungsmitteln abzuwenden, schlossen sich kurzfristig elf deutsche Flughäfen sowie 
Drittunternehmen (Boden-Verkehrs-Dienstleister) zu einem "Pool" zusammen, um sich bei 
auftretenden Engpasssituationen gegenseitig auszuhelfen. Auch mit diesem Themenfeld 
befasst sich die Arbeitsgemeinschaft der Deutschen Verkehrsflughäfen in einer Arbeitsgrup-
pe. 
 
Die Ankündigung der Europäischen Kommission, ggf. europäische Vorgaben zur Regelung 
des Winterdienstes bzw. zur Flugzeugenteisung machen zu wollen, wird vom Bundesministe-
rium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung zunächst kritisch gesehen. Grundsätzlich stellt 
sich die Frage nach der rechtlichen Kompetenz der Kommission in diesem Bereich. Zudem 
müssen die unterschiedlichen Zuständigkeiten der Akteure für die einzelnen Enteisungsberei-
che beachtet werden. Seitens der Kommission in Fragen zum Winterdienst oder zur Flug-
zeugenteisung regulativ einzugreifen, scheint derzeit unter Berücksichtigung der oben ge-
nannten Argumente nicht geboten. Aus hiesiger Sicht wäre es jedoch wünschenswert, wenn es 
auf europäischer Ebene, möglicherweise initiiert durch die Kommission, zu einem Erfah-
rungsaustausch zwischen Flughäfen und Boden-Verkehrs-Dienstleistern kommen könnte. Der 
Austausch von Informationen kann dazu beitragen, die Situation europaweit zu verbessern. 
 
 23

4.5 Information und Betreuung der Fluggäste 
Trotz Flugstreichungen und -verspätungen war bis zum 23.12.2010 eine verstärkte Inan-
spruchnahme des Bürgertelefons des Luftfahrt-Bundesamtes (LBA) nicht zu verzeichnen. Seit 
dem 27.12.2010 ist die Zahl der Anrufe, die im Zusammenhang mit den Witterungsverhältnis-
sen stehen, leicht gestiegen. Zumeist beziehen sie sich auf Gepäckverspätungen bzw. -
verluste. In schriftlicher Form liegen dem LBA bisher (Stand: 03.01.2011) zehn Anzeigen 
aufgrund witterungsbedingter Flugstreichungen bzw. -verspätungen vor. Diese beziehen sich 
vor allem auf unzureichende Betreuungs- und Unterstützungsleistungen (kein Angebot der 
Ticketerstattung, keine Hotelunterbringung, fehlende Information, teilweise keine Mahlzeiten 
bzw. Erfrischungen). Aufgrund der Erfahrungen im Zusammenhang mit europaweiten 
Luftraumsperrungen im April dieses Jahres steht zu erwarten, dass das Anzeigeaufkommen 
mit zeitlicher Verzögerung noch zunehmen wird. 
 
Das LBA stellte am 20.12.2010 in einer Pressemitteilung klar, dass die Luftfahrtunternehmen 
trotz der wetterbedingten Störungen die Einhaltung der Fluggastrechte sicherzustellen haben. 
Des Weiteren wies das LBA sowohl die großen deutschen als auch die großen europäischen 
Luftfahrtunternehmen auf die Verpflichtung zur Einhaltung der Fluggastrechte-Verordnung 
hin und setzte hiervon auch den Bundesverband der Deutschen Fluggesellschaften (BDF) und 
BARIG („Board of Airline Representatives in Germany“) in Kenntnis. 
 
Darüber hinaus führte das LBA am 20.12.2010 Vor-Ort-Kontrollen bei den am stärksten von 
Flugstreichungen und -verspätungen betroffenen Luftfahrtunternehmen an den Flughäfen 
Frankfurt/M. (Lufthansa) und Berlin-Schönefeld (Germanwings und easyJet) durch. Hierbei 
wurde überprüft, ob die vorgenannten Luftfahrtunternehmen ihren Verpflichtungen zur 
Unterstützung und Betreuung der von Flugstreichungen und -verspätungen betroffenen 
Fluggäste nachkamen. 
 
In Frankfurt organisierte Lufthansa zwischen dem 17.12.2010 und 20.12.2010 rund 25.000 
Übernachtungen im Umkreis von ca. 60 km um den Flughafen Frankfurt/M. Darüber hinaus 
stellte der Flughafen 1.800 Feldbetten zur Verfügung. Betroffenen Fluggästen wurde eine 
Weiter- oder Heimreise mit der Bahn oder anderen öffentlichen Verkehrsmitteln angeboten. 
In den Terminals wurden für die Fluggäste Verpflegungsstellen eingerichtet. Die Information 
 24

der Fluggäste über die aktuellen Flugplanungen erfolgt über Internet, Reisebüros, öffentliche 
Anzeigen in den Terminals und an so genannten “Annullierungsschaltern". 
 
In Berlin-Schönefeld wurde im Rahmen der Vor-Ort-Kontrolle festgestellt, dass German-
wings und easyJet ihre von Annullierungen oder Verspätungen betroffenen Fluggäste über die 
Fluggastrechte informierten und die Betreuungsleistungen erbrachten. Es wurden Verpfle-
gungsgutscheine ausgehändigt und Hotelübernachtungen in unmittelbarer Nähe zum Flugha-
fen organisiert. Ferner stellte der Flughafen Feldbetten zur Verfügung, die nach Kenntnis der 
LBA jedoch noch nicht in Anspruch genommen werden mussten. Germanwings konnte 
aufgrund entsprechender Kooperationsverträge Alternativbeförderungen mit anderen Luft-
fahrtunternehmen (soweit verfügbar) anbieten. 
 
Insgesamt werden die Auswirkungen der Flugannullierungen bzw. Verspätungen am Flugha-
fen Berlin-Schönefeld im Vergleich zur Lage am Flughafen Frankfurt/M. als geringer einge-
schätzt. 
 
5. Vorsorgemaßnahmen und Beratungstätigkeit des Deutschen Wetterdienstes 
Der Deutsche Wetterdienst (DWD), der dem BMVBS als nachgeordnete Behörde zugeordnet 
ist, versorgt verschiedenste Kundengruppen mit Wettervorhersagen. Im Rahmen der Vorher-
sagetätigkeit werden sowohl Warnungen an die Öffentlichkeit als auch an Kunden aus dem 
Verkehrsbereich, wie z.B. die DB AG, herausgegeben. Die Winterdienstbetreuung des 
Bundesfernstraßennetzes wird mit dem Straßenwetterinformationssystem (SWIS) unterstützt, 
einem speziell auf die Bedürfnisse der Winterdienstverantwortlichen zugeschnittenen IT-
System. Im Rahmen der Beratung der Flughäfen werden spezielle Produkte für den Winterbe-
trieb bereitgestellt. An den großen Drehkreuzen Frankfurt und München ist ein Arbeitsplatz 
für einen Wetterberater bzw. eine Wetterberaterin bei der jeweiligen Verkehrsleitung instal-
liert, der bei Bedarf besetzt wird. Dies wurde z.B. in München neunmal im Monat Dezember 
nötig. 
 
Die Vorhersageleistung war in den meisten Fällen gut bis sehr gut. Vor allem großräumige 
Schneefälle wie z.B. das „Schneetief“ Petra am 16./17.12. 2010 konnten schon mehrere Tage 
im Voraus prognostiziert werden. Die Prognosen erwiesen sich damit als eine sehr gute 
 25

Planungsgrundlage für alle Verkehrsbereiche. Lediglich die Entwicklung räumlich sehr eng 
begrenzter Schneefälle in der Mitte Deutschlands in der Nacht zum 21.12.2010 konnte von 
den Wettervorhersagemodellen erst sehr kurz vor dem Ereignis vorhergesagt werden. Daher 
erfolgte in diesem Fall die Warnung zwar rechtzeitig, aber ohne den sonst üblichen längeren 
zeitlichen Vorlauf. Wettervorhersagemodelle und die anschließenden Verfahren beinhalten 
stets Unsicherheiten. Der DWD unternimmt erhebliche Anstrengungen, um diese Unsicher-
heiten zu quantifizieren und sein gesamtes Analyse- und Modellsystem konsequent in Rich-
tung Wahrscheinlichkeitsaussagen auszubauen. Dazu wird ein innovatives System für die 
Vorhersage bis 24 Stunden entwickelt, das es erlauben wird, Wahrscheinlichkeiten räumlich 
detailliert im Voraus zu berechnen. Dieses System befindet sich zurzeit in einem präoperatio-
nellen Testbetrieb.  
 
 26

GALK - Arbeitskreis Stadtbäume   
 
 
 
   
 
 
 
Vereinigung Schweizerischer Stadtgärtnereien und 
Gartenbauämter 
Union Suisse des Services des Parcs et Promenades
 
 
AG. Stadtbäume 
 
 
     
 
 November 2010 
 
Positionspapier   
Auswirkung  des  Einsatzes  von  Streusalz  auf  Straßenbäume

Der Arbeitskreis Stadtbäume der GALK und die Arbeitsgruppe Stadtbäume des 
VSSG fordern den Schutz der Stadtbäume vor den schädlichen Wirkungen von 
Streusalz. 
 
Straßenbäume werden durch Streusalz, das im Rahmen des Winterdienstes zur 
Bekämpfung von Glätte ausgebracht wird , beeinträchtigt. Insbesondere die 
hohen Streusalzmengen, die während extremer Glatteis-Wetterlagen über einen 
längeren Zeitraum ausgebracht werden, können Bäume nachhaltig schädigen.  
Im Winter 2009/2010 wurde eine gewaltige Salzmengen auf Autobahnen, Stra-
ßen, Wegen, Parkplätzen, aber auch auf Gehwegen und privaten Grundstücken 
gestreut, so dass bereits Anfang Januar die Vorräte vieler Bauhöfe und Stra-
ßenmeistereien verbraucht waren.  
Hinsichtlich der Bäume bedeutet dieses einen erhöhten Finanzbedarf, um die 
Salzschäden durch Pflegemaßnahmen zu mildern oder Nachpflanzungen vor-
zunehmen. Diese Mittel stehen in der Regel nicht zur Verfügung, so dass mit 
einem fortlaufenden Vitalitäts- und Substanzverlust gerechnet werden muss. 
 
 
 
Wirkung von Streusalz 
Streusalz beeinträchtigt die Bäume in m ehrfacher Hinsicht. Zum einen treten Schädi-
gungen beim direkten Kontakt der Pflanzenober fläche mit den im Spritzwasser ent-
haltenen Chloriden auf, zum anderen führ t die Aufnahme von salzreichem Boden-
wasser durch die Wurzeln auf längere Si cht zur Schädigung und zum Absterben der 
Zellen im Inneren der Bäume, da der Wasser- / Nährstofftransport stark beeinträch-
tigt wird. Braune, abgestorbene Blattränder, sogenannte Nekrosen, sind die äußer-
lich sichtbaren Folgen. 
Durch den Eintrag von Salzen wird zudem das Bodenleben wesentlich verändert. Zu 
wenig Bodenluft, ein verarmendes N ährstoffangebot und B odenverschlämmung ge-
hören zu den Auswirkungen. Für Bäume lebensnotwendige Pilze und Kleinlebewe-
sen werden stark geschädigt oder sterben ab. 
 
 
 
Bisherige Erfahrungen 
Erfahrungen mit Auswirkungen von Streusalz auf Straßenbä ume gibt es seit Jahr-
zehnten. Insbesondere nach dem extrem strengen Winter 1978/79 waren die Schä-
den an den Straßenbäumen alarmierend.  Die  GALK (Ständige Konferenz der Gar-
tenamtsleiter beim Deutsc hen Städtetag, heute:  Deutsche Gartenamtsleiterkonfe-
renz) beschloss am 11./12.1979 in Bonn eine  Resolution gegen die Vernichtung des 
Straßengrüns durch Streusalz. In der Fo lge wurden die Verfahren des Streusalzein-
satzes verändert und Streusalz zum Teil du rch Splitt ersetzt. Auch die Dosierungen 
bei der Ausbringung und die St reutechnik wurden optimier t. Die meisten Städte un-
tersagten den Einsatz von Streusalz auf Gehwegen. Durch die massiven Schäden an 
Bäumen mussten kostspielige Maßnahmen zu r Standortverbesserung und zur Revi-
talisierung durchgeführt wer den. Über viele Jahre kann  so der Gesundheitszustand 
der Bäume durch derartige Maßnahmen wieder stabilisiert werden, soweit erneute 
Salzeinträge unterbleiben bzw. nur begrenzt stattfinden.  
 
 
 2

Informationsdefizit 
Leider gibt es auch Veröffentlichungen und St udien, die den Einsatz von Streusalz 
als positiv bewerten. In sbesondere aus ökonomischen Gesichtspunkten wird beim 
Vergleich der aktuell verwendeten Streumittel (beispielsweise Splitt) das Salz als am 
wirtschaftlichsten bewertet. Diese Sichtweise berücksichtigt nicht die Wirkung des 
Salzes auf Pflanzen und Bodenleben. Umwelt schäden durch die Streusalzausbrin-
gung werden außer Acht gelassen und infol gedessen nicht monetär bewertet. Für 
eine komplexe Betrachtung dieses Themas  muss das gesamte Ausmaß der Schädi-
gungen jedoch in eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung einbezogen werden.  
Unterschiedlich sind auch die Meinung en über das Ausmaß der Schädigungen in 
Abhängigkeit von der ausgebrachten Menge an Streusalz. Problematisch ist es, nur 
die kurzfristig sichtbaren Schäden zu beurte ilen, weil sich Beeinträchtigungen oft 
noch nach Jahren zeigen. 
Groß ist die Unkenntnis vieler privat er Personen, die ihre  Hauseingänge, Treppen 
etc. mit Streusalz gegen Winterglätte behandeln. Aufklärung über die Auswirkungen 
von Streusalz ist weiterhin dringend notwendig.  
 
 
 
Verkehrssicherungspflicht / Haftung 
Die Aufgabe der Strassendienste ist es, die Verkehrssicherheit für den Straßenver-
kehr zu gewährleisten. Dazu gehört eben auch,  bei Frost die Rutschgefahr möglichst 
klein zu halten. Der Umfang des erforderlichen Winterdienstes ergibt sich aus den 
jeweiligen Erfordernissen zu r Aufrechterhaltung der öff entlichen Sicherheit und Ord-
nung. 
Im Sinne der Verkehrssicherun gspflicht hat jeder, der einen Verkehr eröffnet oder 
den öffentlichen Verkehr auf dem sei ner Verfügung unterstehenden Grundstück dul-
det, die allgemeine Rechtspflicht, die notwendigen Vorkehrungen zum Schutze Drit-
ter zu schaffen, das heißt, für einen verk ehrssicheren Zustand zu sorgen. Der Ver-
antwortliche ist somit grundsätzlich verp flichtet, Schäden an Personen oder Sachen 
zu verhindern. Als Anspru chsgrundlage für Schadensersatzansprüche dient in 
Deutschland § 823 Abs. 1 BGB  und in der Schweiz OR Ar t. 41 Haftung im Allgemei-
nen / OR Art. 59 Haftung des Werkeigentümer / OR Art. 59 Sichernde Massnahmen / 
SVG / USG.   
 
 
Differenzierter Winterdienst 
Das Konzept des "Differenzierten Winter dienstes", das die mehrstufige Verwendung 
von Streumitteln nach Straßen- und Wetterlage vorsieht, ist geeignet, den Winter-
dienst umweltverträglicher zu gestalten und zugleich die Verkehrssicherheit zu ge-
währleisten.  
In Nebenstraßen wird nur sehr zurückhaltend geräumt und nicht gestreut ("weißer 
Winterdienst"). Auf den Hauptstrecken ist der Schnee zunächst gründlich zu räumen, 
bevor der Winterdienst streut ("Schwarzräumen"). Je nach Straßen- und Wettersitua-
tion sollte dann zeitnah abgestuft entschi eden werden, ob Salz oder Splitt ausge-
bracht wird, beziehungsweise ob auf das Streuen ganz verzichtet werden kann. Nur 
auf besonders gefährlichen un d verkehrswichtigen Straßenabschnitten, wie bei-
spielsweise starken Steigungen oder ve rkehrsreichen Kreuzungen, wird dann Auf-
 3

4
tausalz eingesetzt. Außerdem wird die Salzmenge durch den Einsatz von Feuchtsalz 
reduziert.  
Weitere Möglichkeiten, den Einsatz von Sa lz zu reduzieren, bestehen darin, Wetter-
vorhersagen besser zu nutzen und neue Dosiertechniken, wie zum Beispiel Ther-
mostreuer, einzusetzen. 
 
 
 
Fazit 
Bäume in der Stadt, speziell am Straßenstandort, benötigen eine intensive Pflege mit 
hohen Kosten. Einflüsse, die ihre Gesundh eit und Vitalität beein trächtigen, müssen 
im besten Fall ausgeschlossen, mindestens aber auf ein Minimum reduziert werden.  
Der Arbeitskreis Stadtbäume der GALK und die Arbeitsgrupp e Stadtbäume der 
VSSG fordern hinsichtlich des Winterdien stes zum Schutz der Straßenbäume die 
enge Zusammenarbeit der für den öffentlichen Verkehr und für das Grün Verantwort-
lichen. Hier sind die Unterstützung und die Akzeptanz für die jeweiligen Aufgaben 
des Anderen notwendig. 
Erforderlich ist ferner die Sensibilisierung der Bevölker ung im Hinblick auf eine um-
sichtige Teilnahme am Verkehr entsprechend der Wetterlage, denn die vollkommene 
Rutschsicherheit kann nicht gewährleistet werden!  
Allgemein sollte das Gebot der Zurückhaltung beim Eins atz von Streusalz gelten. Im 
Sinne des differenzierten Winterdienstes ist Streusalz nur dort einzusetzen, wo der 
Verkehr ohne Salzeinsatz einer wesentlich erhöhten Gefahr ausgesetzt wäre.  
Ferner ist die Verringerung der Salzmenge durch die Umstellung auf den Einsatz von 
Feuchtsalz mit modernen Ausbringtechniken mit Nachdruck vorzunehmen. 
Schließlich ist die intensive Suche nach al ternativen Tau- oder Abstumpfungsmitteln 
erforderlich.

Erfahrungssätze für
überbetriebliche Maschinenarbeiten
2010
Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen
Referat Unternehmens- und Arbeitnehmer-
beratung
Siebengebirgsstr. 200, 53229 Bonn-Roleber
Tel. 02 28 / 703-1220, Fax 02 28 / 703-191260
harald.lopotz@lwk.nrw.de
Rheinischer Landwirtschafts-Verband e.V.
Abteilung Betriebshilfe und Maschineneinsatz
Rochusstraße 18, 53123 Bonn-Duisdorf
Tel. 02 28 / 5 20 06-28, Fax 02 28 / 5 20 06-59
karl.nacke@rlv.de

Die Erfahrungssätze werden jährlich vom RLV-Fachausschuss für Betriebshilfe und Maschineneinsatz in Zusammenarbeit 
mit der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen erarbeitet. 
Die Erfahrungssätze sind Anhalts- oder Durchschnittswerte, wie sie unter Landwirten im Rheinland für gegenseitige 
Arbeitsleistungen vereinbart werden. Sie haben zwischenbetrieblichen Charakter. Sie treffen für mittlere Arbeitsbedin-
gungen und Auslastungen der Maschinen zu. Bei den Schleppern wurde eine mittlere Auslastung von 550 bis 850 Stunden 
pro Jahr in Abhängigkeit von der Schlepperstärke angenommen. 
Die Erfahrungssätze enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer, nicht aber die Kosten für Saatgut, Dünge- und Pflan-
zenschutzmittel. Als Zinssatz werden 5 % angesetzt. Die Entlohnung der Schlepperfahrer und sonstiger Arbeitskräfte wird 
mit 14 €/h angesetzt. In den Kosten für die komplette Arbeitserledigung (Maschine, Schlepper und Fahrer) sind die Treib-
stoffkosten mit 1,10 €/Liter enthalten. Es wurde keine Agrardiesel-Rückvergütung berücksichtigt. Sollte der Arbeitsgang 
ohne Diesel abgerechnet werden, sind die angenommenen 1,10 € pro Liter mal dem Dieselverbrauch abzuziehen. Sollte 
ein anderer als der angegebene Dieselverbrauch für den Arbeitsgang notwendig sein, sind im voraus entsprechende 
Vereinbarungen zu treffen. 
Die Erfahrungssätze können in Abhängigkeit von den regionalen Gegebenheiten, der Verkehrslage, Topographie, Boden-
art, Schlaggröße, Entfernung, Form sowie aufgrund veränderter Arbeitsbedingungen variieren. Diese Erfahrungs sätze 
enthalten keine Zuschläge für Risiko, Betriebssteuern, Nebenkosten und Gewinn, wie das bei gewerblichen Arbeiten üblich 
ist. Lohn unter nehmerpreise weichen daher oftmals von diesen Erfahrungssätzen ab. Die Arbeitspartner sollten sich in 
jedem Fall vor Arbeitsbeginn über den Preis und Leistungsumfang einigen. Das vermeidet unnötige Diskussionen 
bei der  Abrechnung.
Unter Punkt 1 . Schlepper sind die Erfahrungssätze für den Schlepper angegeben. Der bei den Schleppern angegebene 
durchschnittliche Dieselverbrauch in Liter je Stunde ist unter der Annahme mittlerer Böden und einer Parzellengröße von 
mindestens 2 ha zu sehen. Es werden zwei verschiedene Verrechnungssätze angegeben: für den reinen Maschinenverleih 
und den Verleih von Maschinen inkl. Diesel, ohne Bedienungspersonal. Der reine Maschinenverleih gilt, falls der Schlepper 
voll getankt auf den Betrieb kommt und auch so wieder abgegeben wird. Für die Praxis wird die Abrechnung auf Stunden-
basis empfohlen, da dies realitätsbezogener ist. 
Ab Punkt 2. Bodenbearbeitung bis Punkt 9. Sonstiges sind die einzelnen Arbeitsgänge mit der Maschine allein und inkl. 
Schlepper, Fahrer und Diesel aufgeführt. 
Die Erfahrungssätze finden Sie auch zum Download unter den Internetadressen www.rlv.de und www.landwirtschaftskam-
mer.de.

VERRECHNUNGSSATZ 2010
Schlepper allein
ohne Diesel
ohne Fahrer
kalk. Diesel-
verbrauch 
1)
Schlepper
mit Diesel
ohne Fahrer
Nr. Schlepper EUR/h l/h EUR/h
Hinterrad
101 45-54 PS 34 kW - 40 kW 9,50 5,00 15,00 
102 55-65 PS 41 kW - 48 kW 10,00 6,00 16,50 
103 67 -75 PS 49 kW - 55 kW 11,00 7 ,00 18,50 
104 >76 PS >56 kW 12,00 8,00 20,50 
Allrad
110 66-80 PS 49 kW - 59 kW 13,00 7 ,00 20,50 
111 81-101 PS 60 kW - 74 kW 15,00 9,00 24,50 
112 102-125 PS 75 kW - 92 kW 19,00 11,00 30,50 
113 126-151 PS 93 kW - 111 kW 21,00 13,00 35,50 
114 152-175 PS 112 kW - 129 kW 23,00 15,00 40,00 
115 176-200 PS 130 kW - 147 kW 25,00 18,00 44,50 
Schlepper Boden-
bearbeitung
Saat / 
Düngung
Pfl ege / Halm-
frucht/Maisernte
Hackfrucht / 
Futterernte
Sonstiges

116 201-227 PS 148 kW - 167 kW 26,00 20,00 48,00 
117 228-250 PS 168 kW - 184 kW 27 ,00 23,00 52,00 
118 251-292 PS 185 kW - 215 kW 29,00 26,00 57 ,00 
130 Radlader 9 t 14,00 12,00 27 ,00
131 Stapler  2-3 t 12,00 6,00 18,50 
132 Hoflader 9,00 6,00 15,50 
133 Teleskoplader 3,5 t 80 kW 17 ,00 10,00 28,00 
134 Industrielader 6,00
1) bei mittlerer Belastung
bei leichter Belastung (z. B. Pfl egearbeiten) reduziert sich der Dieselverbrauch um 25 %, 
bei schwerer Belastung (z. B. Bodenbearbeitung, schwerer Transport) ergibt sich eine Erhöhung um bis zu 25 %.
Die Schlepperkosten sind für diese Situationen zu verändern.

Einheit Maschine allein incl. Schlepper
Fahrer, Diesel
Diesel Maschinen
Arbeitszeit
Nr. EUR/h EUR/ha EUR/h EUR/ha l/h         l/ha h/ha
2. Bodenbearbeitung
201 Tiefl  ockerungsgerät, einbalkig h 5,00 55,00 14
202 Tiefl  ockerungsgerät, dreibalkig h 11,00 76,50 27
203 Stoppelgrubber 
(Arbeitstiefe ca. 5 - 10 cm) ha 8,00 33,50 9 0,53
204 Stoppelgrubber 
(Arbeitstiefe ca. 10 - 15 cm) ha 9,00 39,50 11 0,57
205 Stoppelgrubber 
(Arbeitstiefe ca. 15 - 20 cm) ha 10,00 50,00 16 0,67
206 Scheibenegge 3 m ha 14,00 38,50 8 0,50
207 Kurzgrubber in Kombination 3 m ha 7,00 31,00 5 0,50
208 Pfl  ug ha 23,00 87,00 23 1,00
209 Plug plus Packer ha 28,00 91,00 26 1,00
210 Cambridgewalze 6 m ha 6,00 17,50 3 0,30
VERRECHNUNGSSATZ 2010
Schlepper Boden-
bearbeitung
Saat / 
Düngung
Pfl ege / Halm-
frucht/Maisernte
Hackfrucht / 
Futterernte
Sonstiges

Einheit Maschine allein incl. Schlepper
Fahrer, Diesel
Diesel Maschinen
Arbeitszeit
Nr. EUR/h EUR/ha EUR/h EUR/ha l/h         l/ha h/ha
211 Federzinkenegge 5 m ha 7,00 23,00 6 0,32
212 Saatbettkombination 4 m 
(schwere Egge + Krümler) ha 8,00 30,00 6 0,50
213 Bodenfräse 3,00 m h 20,00 72,00 21 0,71
214 3 m-Rüttelegge ha 12,00 46,00 9 0,80
215 3 m-Kreiselegge/Zinkenrotor ha 13,00 47,00 10 0,74
3. Saat
301 Drillmaschine 3,0 m ha 7,00 37,50 6 0,77
302 Drille + Kreiselegge + Packerwalze ha 21,00 63,50 12 0,83
303 + Frontpacker ha 5,00 7,20 2
304 Universaldrille 3 m ha 28,50 56,50 10 0,50
305 Zuckerrüben Sägerät 12 rh. ha 27,00 46,00 4 0,50
306 ZR-Mulchsägerät 12 rh. ha 33,00 53,50 5 0,55

Einheit Maschine allein incl. Schlepper
Fahrer, Diesel
Diesel Maschinen
Arbeitszeit
Nr. EUR/h EUR/ha EUR/h EUR/ha l/h         l/ha h/ha
307 Kartoffellegegerät 4 rh. ha 29,00 77,50 12 1,10
308 Kartoffellegegerät 4 rh. 
inkl. Beizgerät ha 35,00 83,50 12 1,15
309 Maissägerät 4 rh. + Unterfußd. ha 23,00 50,50 8 0,68
310 Grasnachsämaschine 3 m, 600 l ha 28,00 66,50 10 1,00
4. Düngung
401 Schleuderstreuer bis 1500 ltr, 27 m ha 2,00 8,40 2 0,15
402 Großfl  ächenstreuer 4,0 t dt 0,50 €/dt 1,45 €/dt 0,1 ltr./dt
403 Streuer Kompost/Champost t 2,50-3,00 €/to  HTK 4,00-5,00 €/to
404 Stallmiststreuer 6 t je t Nutzlast h 14,00 49,50 10
405 je t Nutzlast zusätzlich h 2,00 4,40 1
406 Vakuumfass, Tandemachse, 
10.000 l h 10,00 46,00 10
Schlepper Boden-
bearbeitung
Saat / 
Düngung
Pfl ege / Halm-
frucht/Maisernte
Hackfrucht / 
Futterernte
Sonstiges

Einheit Maschine allein incl. Schlepper
Fahrer, Diesel
Diesel Maschinen
Arbeitszeit
Nr. EUR/h EUR/ha EUR/h EUR/ha l/h         l/ha h/ha
407 Pumpentankwagen, 
Tandemachse, 10.000 l h 11,00 48,00 10
408 + Niederdruckreifen, Exaktvert. h 5,00 5,00 
409 + Schleppschlauch h 7,50 7,50 
410 + Schleppschuhverteiler 6 m h 17,00 17,00 
411 separater Gülletransport  
4-7 km, 15-20 cbm Fass h 13 - 20 61 - 73 14-19
412 Güllemixer h 6
5. Pfl ege
501 PSM-Spritze 21-27 m ha 5,00 10 - 18 2 0,17
502 ZR-Hackmaschine 12 rh. ha 8,00 27,00 5 0,50
503 Kartoffel Dammformer 4 rh. ha 15,00 61,00 6 0,91
504 Kartoffel Reihenfräse 4 rh. ha 22,00 74 - 87 20 1,90
505 Häcksler/Mulcher Zwischenfrucht 
3 m ha 11,00 39,50 8 0,70
506 Beregnungsmaschine je 25-30 mm  
incl. Zuleitung und Pumpe h1 7
507 Hackstriegel, bis 12 m ha 15,50 3 0,18

Einheit Maschine allein incl. Schlepper
Fahrer, Diesel
Diesel Maschinen
Arbeitszeit
Nr. EUR/h EUR/ha EUR/h EUR/ha l/h         l/ha h/ha
6. Halmfrucht/Maisernte
601 Mähdrescher, alle Größen ha 118-138 21 0,80
602 + Flächen < 1 ha ha 15,00 2 1,10
603 + starkes Lagergetreide ha 17,50 3 1,10
604 + Anbauhäcksler ha 22,50 3 1,10
605 Raps/Ackerbohnen-Drusch ha 138-150 22 0,85
606 HD Presse + Bindegarn 
(Erdablage), je Ballen Ballen
0,23-0,34 €/
Ballen + 0,03 € für 
 Ballenschleuder
607 Rundballenpresse + Garn 
250 kg-Ballen, je Ballen Ballen 4,50-6,00 €/Ballen
608 Rundballenpresse + Garn 
400 kg Ballen, je Ballen Ballen 5,80-7,60 €/Ballen
609 Quaderpresse, 1,2 x 0,8 x 2,5 m Ballen 6,25-6,80 €/Ballen 2,80-3,20 €/
lfd.m
610 Körnermais, CCM (Pfl  ückdrusch) ha 168-188 23 0,87
Schlepper Boden-
bearbeitung
Saat / 
Düngung
Pfl ege / Halm-
frucht/Maisernte
Hackfrucht / 
Futterernte
Sonstiges

Einheit Maschine allein incl. Schlepper
Fahrer, Diesel
Diesel Maschinen
Arbeitszeit
Nr. EUR/h EUR/ha EUR/h EUR/ha l/h         l/ha h/ha
7. Hackfruchternte
701 Zuckerrüben-Roder 6 rh. ha 225-280 47 1,20
702 Kartoffelkrautschläger ha 20 53,00 9 0,91
703 Kart.-Bunkerroder, 2 rh. ha
295-345 48
704 Kart-Überlader 2 rh, ha 227-317 26
705 SF Kart. Erntema. mit Bunker ha 295-340 55
706 Sturzbunker je t t 1,10-1,30 €/t
707 Teleskopband und Boxenfüller je t t 1,60-2,00 €/t
708 Aufnahmegerät je t t 1,00 €/t
8. Futterernte
801 Grünlandpfl ege/Weide putzen 
2,75 m ha 14-20 38-48
802 Kreiselmäher gezogen 3,2 m ha 34-45

Einheit Maschine allein incl. Schlepper
Fahrer, Diesel
Diesel Maschinen
Arbeitszeit
Nr. EUR/h EUR/ha EUR/h EUR/ha l/h         l/ha h/ha
803 Kreiselmäher Anbau 2,8-3,5 m 70-100 34-42
804 Front-Heck-Kombination 110-125 34-42
805 Kreiselheuer ha 15-20
806 Kreiselschwader 8 m 52-62 18-23
807 Kreiselschwader 12 m 22-25 55-85 18-23
808 Ladewagen, > 33 Messer, 
30-35 cbm h 40-50 75-100
809 Feldhäcksler h 160-180
810 + T ransporteinheit 9 t h 55-65
811 Walzschlepper s. Schlepper-/
Radladerkosten
812 Silageverteilgerät h 30-35
813 Siloentnahmegerät h 32-40
Schlepper Boden-
bearbeitung
Saat / 
Düngung
Pfl ege / Halm-
frucht/Maisernte
Hackfrucht- / 
Futterernte
Sonstiges

Einheit Maschine allein incl. Schlepper
Fahrer, Diesel
Diesel Maschinen
Arbeitszeit
Nr. EUR/h EUR/ha EUR/h EUR/ha l/h         l/ha h/ha
814 Futtermischwagen je GV 0,42 €/GV / 
1,80 €/min.
815 Rundballenpresse Silage Ballen 5,50-7,75 €/Ballen
816 Rundballen-Wickelgerät incl. Folie Ballen 6,50-8,00 €/Ballen
817 Quaderballenpresse Silage Ballen 5,50-7,75 €/Ballen
818 Quaderballen-Wickelgerät incl. 
Folie Ballen 5,50-7,00 €/Ballen
819 Hochdruckpresse (Heu), je Ballen Ballen bis 0,35 €/Ballen
820 + Ballenschleuder zusätzl., 
je Ballen Ballen 0,03 €/Ballen
821 Maishäcksler SF , mehrreihig ha 180-230
822 + 2 Transporteinheiten 12 t h 35-75

Einheit Maschine allein incl. Schlepper
Fahrer, Diesel
Diesel Maschinen
Arbeitszeit
Nr. EUR/h EUR/ha EUR/h EUR/ha l/h         l/ha h/ha
9. Sonstiges
901 Anhängerzug 2 x 18 t 40 km/h 14-24 €/Tour oder 
55 €/Tag
902 Viehanhänger je Std. h 7,00
903 Erdbohrgerät h 9,00 36,50 4
904 Kreissäge h 7,00 33,00
905 Freischneidegerät h 10,00
906 Motorsäge, mittlere Größe h 8,00
907 Forstseilwinde h 10,00
908 Holzhackmaschine h 12,00 42,00
909 Holzspaltmaschine h 5,00 33,00
910 Hochdruckreiniger h 5,00
Schlepper Boden-
bearbeitung
Saat / 
Düngung
Pfl ege / Halm-
frucht/Maisernte
Hackfrucht / 
Futterernte
Sonstiges

Einheit Maschine allein incl. Schlepper
Fahrer, Diesel
Diesel Maschinen
Arbeitszeit
Nr. EUR/h EUR/ha EUR/h EUR/ha l/h         l/ha h/ha
911 Heckplanierschild h 4,00
912 Kehrmaschine 1,80 m h 11,00
913 Unterstellung v. Maschinen
0,50-1,00 €/qm/Monat
914 Güllelager (kurzfristig) Festpreis 0,75 €/cbm 
915 + zusätzl. je Monat 0,15 €/cbm

Getreide
Sockelbetrag  0,50 - 1,00 €/dt getrocknete Ware
+ % Feuchteentzug 0,30 - 0,50 €/dt getrocknete Ware
Trocknungskosten von Körnermais in Abhängigkeit von der Erntefeuchte 
Erntefeuchte Trockungskosten (€/dt Trockenmais) 
10 Cent pro %
Erntefeuchte
11 Cent pro %
Erntefeuchte
12 Cent pro %
Erntefeuchte
25 % 2,89 3,18 3,47
30 % 3,76 4,14 4,51
35 % 4,79 5,27 5,75
40 % 6,15 6,77 7,38
Schwundfaktor 1,35 bis 39,9 %, 1,40 ab 40 % Erntefeuchte

Maschinenkosten selbst überprüfen!
Jeder Praktiker kann mit Hilfe der „Prozentmethode“ die jährlichen Kosten seiner eigenen Ma-
schine ziemlich genau berechnen. Dazu muss er lediglich den Anschaffungspreis (A) der Ma-
schine und deren jährlichen Einsatzumfang kennen. Aufgrund der praktischen Erfahrung weiß 
der Landwirt, dass folgende Kostenpositionen zu berücksichtigen sind:
Jährliche Abschreibung:
(Verteilung der Anschaffungskosten auf die Nutzungsjahre) 8–12 % vom A.
Zinsansatz: 
(ist der halbe Zinssatz bezogen auf den vollen Anschaffungspreis)
(4–6 %) : 2 · A = 2–3 % vom A.
Reparaturkosten:
(je nach Beanspruchung) 2–5 % vom A.
Unterbringungskosten:
(Maschinenhalle) 1 % vom A.
Versicherungskosten:
(bei selbstfahrenden Maschinen)  +  1 % vom A.
Jährlich anfallende Festkosten insgesamt in % vom Anschaffungspreis 14–22 % vom A.

1. Ergänzungsvorlage V/0210/2011/1

26895 Zeichen

DER OBERBÜRGERMEISTER 
Abfallwirtschaftsbetriebe Münster 
 Vorlagen-Nr.: 
 
V/0210/2011/1. Erg. 
Öffentliche Beschlussvorlage Auskunft erteilt: 
Herr Hasenkamp 
Ruf: 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Weiterentwicklung des Winterdienstes in der Stadt Münster 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
27.06.2011 Kommunale Seniorenvertretung Vorberatung 
28.06.2011 Werksausschuss der Abfallwirtschaftsbetriebe Vorberatung 
05.07.2011   Kommission zur Förderung der Inklusion v. Menschen                            Vorberatung 
                     mit Behinderungen 
05.07.2011 Ausschuss für Personal, Recht und Ordnung Vorberatung 
06.07.2011 Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung Vorberatung 
12.07.2011 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung 
12.07.2011 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Vorberatung 
13.07.2011 Hauptausschuss Vorberatung 
13.07.2011 Rat Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Die Abfallwirtschaftsbetriebe Münster werden zur Erhöhung des Salzvorrates am Standort 
Rösnerstraße die Kapazität der Salzlagerhalle erhöhen. Hierzu wird die Salzlagerhalle baulich 
vergrößert, so dass die Salzlagerkapazität am Standort Rösnerstraße von derzeit 1.600 Ton-
nen auf ca. 3.600 Tonnen erhöht wird. Die Umbaukosten betragen ca. 450.000,00 €. Bei einer 
angenommenen Abschreibungszeit von 30 Jahren betragen die jährlichen Abschreibungskos-
ten 15.000,00 € sowie die kalkulatorische Verzinsung ca. 15.750,00 €. Aufgrund der fortge-
schrittenen Zeit kann eine Umsetzung dieser Maßnahme wahrscheinlich erst im Laufe des 
Jahres 2012 erfolgen. 
 
2. Das im Winter 2010/2011 eingerichtete Vorratszwischenlager für Salz in Nottuln-Appelhülsen 
mit derzeit 3.300 Tonnen wird zunächst bis zum Verbrauch des dort lagernden Salzes weiter-
betrieben. Nach Fertigstellung der Erweiterung der Salzhalle an der Rösnerstraße wird dieses 
Lager aufgegeben Die Kosten betragen pro m² Lagerfläche 3,27 €/Monat. Derzeit sind 750 m² 
Lagerfläche angemietet. Die Mietkosten betragen somit pro Jahr 29.430,00 €. Im Bedarfsfall 
wird dann das Salz nach Münster transportiert. Hier entstehen Kosten in Höhe von ca. 4,50 € 
pro Tonne. Dies sind bei ca. 2.900 Tonnen (400 Tonnen sollen bereits vor dem Winter 
2011/2012 zum Lager Rösnerstraße transportiert werden (Kosten 1.800,00 €)) ca. 
13.050,00 €. 
 
60 52 10 
 
E-Mail: 
Hasenkamp@awm.stadt-
muenster.de  
Datum: 
21.06.2011 
V/0210/2011/1

- 2 - 
3. Bei der Fa. Eurovia, Eulerstraße, werden 500 m² zur Lagerung von abstumpfenden Mitteln 
angemietet. Die Mietkosten betragen 12.000,00 € pro Jahr. 
 
4. Zur Optimierung der Räumung der Radwege werden vier Radwegebetreuungsgeräte be-
schafft sowie vier Mitarbeiter eingestellt. Die Anschaffungskosten für diese Geräte betragen 
ca. 340.000,00 €, bei einer Abschreibungszeit von acht Jahren betragen die jährlichen Ab-
schreibungskosten ca. 42.500,00 € sowie die kalkulatorische Verzinsung ca. 11.900,00 €. Hin-
zu kommen jährliche Kosten für die neu eingestellten Mitarbeiter in Höhe von ca. 
140.000,00 €, wobei die Mitarbeiter in den Sommermonaten in der Straßenreinigung einge-
setzt werden. 
 
5. Zur Optimierung der Fahrbahnräumung werden zusätzlich drei Fahrzeuge mit Winterdienstge-
räten (Schneepflüge, Streuer) ausgerüstet. Die Beschaffungskosten liegen bei 180.000,00 €, 
die bei einer achtjährigen Abschreibung jährliche Kosten in Höhe von 22.500,00 € sowie kal-
kulatorische Zinsen in Höhe von ca. 6.300,00 € nach sich ziehen. 
 
6. Zur Optimierung der Gehwegräumung werden die städtischen Ämter mit zusätzlichen handge-
führten motorbetriebenen Räumgeräten ausgestattet. Die Beschaffungskosten liegen bei 
85.000,00 €, die bei einer achtjährigen Abschreibung jährliche Kosten in Höhe von 
10.625,00 € sowie kalkulatorische Zinsen in Höhe von ca. 2.975,00 € nach sich ziehen. 
 
7. Behindertenparkplätze auf städtischen Flächen werden in die Standardgehwegräumung mit 
aufgenommen. Die Bereitschaftskosten hierfür betragen 9.500,00 €. Die zusätzlichen Kosten 
pro Einsatz
 betragen ca. 2.700,00 €. 
 
8. Reine Wohn- und Anliegerstraßen werden weiterhin im Winterdienst nicht bedient. 
 
9. Die Verwaltung wird beauftragt, bis zum Spätherbst mit Verbänden und Initiativen die Möglich-
keiten zur Bildung quartiersnaher Konzepte für die Versorgung mit Lebensmitteln, Medikamen-
ten etc. zu erörtern und umzusetzen. 
(Ergänzung der bisherigen Beschlussvorschläge) 
 
 
 
II. Kosten/Folgekosten 
 
Die Investitionskosten des o. g. Maßnahmenpakets betragen ca. 1.055.000,00 €. Die zusätzlichen 
jährlichen Kosten (Abschreibung, Verzinsung, Fixkosten) betragen ca. 318.480,00 € (ohne den 
Transport des Salzes von Nottuln-Appelhülsen nach Münster).  
 
Die durchschnittlichen Kosten eines großen Winterdiensteinsatzes (Räumen und Streuen in allen 
bisherigen Einsatzplanbereichen der Fahrbahn-, Rad- und Gehwegpläne) in Höhe von rd. 
125.000,00 €  verteuern sich damit aufgrund des vg. Maßnahmenpaktes um ca. 8.050,00 € (6,5%). 
 
 
III. Finanzierung/Mittelbereitstellung 
 
Die o. g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren:  
 
a) Die aus der Umsetzung der Vorlage entstehenden Investitionskosten in Höhe der rd. 
1,1 Mio. € werden über den Wirtschaftsplan der Abfallwirtschaftsbetriebe Münster finan-
ziert. 
 
b) Die erhöhten jährlichen Aufwendungen für den Winterdienst in Höhe von rd. 320 T€ werden 
von der Stadt Münster als Auftraggeber getragen. Eine entsprechende Mittelbereitstellung 
ist ab dem Jahr 2012 im städtischen Haushalt zu berücksichtigen. 
V/0210/2011/1

- 3 - 
Begründung: 
 
Mit Ratsantrag Nr. A-R/0023/2011 „Münster bleibt Mobil - auch bei Schnee –„ vom 24.03.2011 
beantragte die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL verschiedene Maßnahmen zur Erhöhung der 
Mobilität im Winter.  
 
In dem o.g. Antrag werden insgesamt fünf Themenfelder angesprochen. 
 
Im Einzelnen sind dies: 
 
1. Mobilität für alle 
1.1 Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, mit welchen Konzepten anderorts bereits 
erfolgreich dafür Sorge getragen wird, dass alle Bürgerinnen und Bürger einer 
Kommune - auch Menschen mit Behinderungen und Unterstützungsbedarf - bei hef-
tigem Schneefall und Glätte mobil bleiben. 
1.2 hierzu ein fach- und ressortübergreifendes Konzept zu erarbeiten mit dem Ziel, eine 
höchstmögliche Mobilität für Alle zu gewährleisten. Es soll beginnend mit der kom-
menden Winterzeit und dann in den kommenden Jahren der Winterdienst ausge-
richtet werden. 
 
2. Fahrradwege in die Prioritätenliste aufnehmen 
3.1 Die Verwaltung wird beauftragt aufzuzeigen, inwieweit ein Handlungskonzept in An-
lehnung an das Kopenhagener Modell ähnlich erfolgreich auch in Münster durchge-
führt werden kann; 
2.2 hierzu einen entsprechenden Umsetzungsplan vorzulegen, bei dem mit einbezogen 
wird, dass ein Netz an zentralen Radwegen prioritär geräumt wird und diese auf 
Karten entsprechend ausgewiesen werden, um auch bei extremen Witterungsbe-
dingungen möglichst viel Mobilität zu ermöglichen. 
 
3. Auch ohne Auto mobil bleiben 
3.1 Die Verwaltung wird beauftragt, Maßnahmen zu ergreifen, mit denen sichergestellt 
werden kann, dass Münsters Einwohnerinnen und Einwohner mit dem Fahrrad, zu 
Fuß und mit dem öffentlichen Nahverkehr so mobil sein können, wie sie das beruf-
lich und zur Bewältigung ihres Alltags brauchen und  
3.2 hierzu einen Bericht vorzulegen. 
 
4. Vernetzung und Information 
 
4.1 Die Verwaltung wird beauftragt, Maßnahmen zur Netzwerkarbeit in der Stadt und im 
Umland zu betreiben; 
4.2 ein Informationskonzept zu entwickeln mit dem Ziel, Bürgerinnen und Bürger zeit-
nah über Prioritäten beim Winterdienst zu informieren und bei Bedarfsfall eine „Hot-
line“ einzurichten. 
 
5. Versorgung von Menschen mit Unterstützungsbedarf mit sozialen Dienstleistungen und 
Dingen des alltäglichen Bedarfs 
 
5.1 Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL hat beantragt, die Verwaltung solle ge-
meinsam mit der Seniorenvertretung, Trägern der Altenhilfe und ggf. örtlichen sozia-
len Netzen und Nachbarschaftsinitiativen ein Konzept aufstellen, mit dem eine ent-
sprechende Versorgung sichergestellt werden kann. 
5.2 Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL hat beantragt, die Verwaltung solle ge-
meinsam mit der Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Be-
hinderungen ein Konzept entwickeln, mit dem auch für gehbehinderte Menschen, 
Menschen im Rollstuhl und blinde Menschen die Mobilität bei Schnee und Eis ver-
bessert werden kann. 
V/0210/2011/1

- 4 - 
 
 
Mit Beschluss des Rates am 06.04.2011 wurde der o. g. Antrag zur weiteren Bearbeitung an die 
Verwaltung verwiesen. 
In dieser Ergänzung zur Ratsvorlage 0210/2011 nimmt die Verwaltung zu den angesprochenen 
Punkten Stellung. 
 
 
Punkt 1 - Mobilität für alle -
 
 
Bei der Abfrage verschiedenster deutscher Kommunen ergibt sich ein sehr differenziertes Bild. 
Während in einigen Städten die im o.g. Ratsantrag angesprochenen Themen nicht oder kaum dis-
kutiert wurden bzw. nur logistische Probleme oder Probleme der Salzversorgung auf der Tages-
ordnung standen, arbeiten einige Kommunen an Konzepten, die die Mobilität der Bürgerinnen und 
Bürger einer Kommune - auch der Menschen mit Behinderungen und Unterstützungsbedarf - bei 
heftigem Schneefall und Glätte erhöhen sollen. Die diesbezüglich eingerichteten Arbeitsgruppen 
(z. B. in Dortmund oder Essen) beschäftigen sich aber hauptsächlich mit der Verbesserung der 
Sicherstellung des öffentlichen Personennahverkehrs, andere Themen wie z.B. die Versorgung der 
Bürgerinnen und Bürger (insbesondere derer mit Unterstützungsbedarf) werden mit behandelt, 
stehen aber nicht im Focus. 
Die Stadt Bochum arbeitet konkret an einem Konzept, in dem auch die in diesem Ratsantrag ge-
nannten Themenfelder angesprochen werden. Leider liegen hierzu aber noch keine konkreten Er-
gebnisse oder Handlungsempfehlungen vor. 
 
Festzuhalten bleibt, und dies hat der Austausch mit den verschiedensten Kommunen ergeben, 
dass jede Kommune bei extremen Schneefällen an ihre leistungsmäßigen Grenzen stößt. Die 
Kommunen können nicht für jede Extremwetterlage Material und Personal vorhalten. Ebenso kann 
die Kommune auch nicht für derartige Fälle Leistungspakte vorhalten, wo Nachbarschaftssinn und 
gegenseitige Unterstützung der Menschen notwendig ist. Die zunehmende Individualisierung der 
Menschen führt leider dazu, dass die oft gelobten Prinzipien von Nachbarschaftshilfe und Gemein-
schaftssinn auf der Strecke bleiben und hierfür dann die Kommune einspringen soll. 
Glücklicherweise zeigen sich - wie das lobenswerte  Engagement der Münsteraner Landwirte be-
weist - nicht überall die o.g. Tendenzen. 
 
Um die Mobilität bei heftigem Schneefall und Glätte für die Bürgerinnen und Bürger in Münster  
- auch der Menschen mit Behinderungen und Unterstützungsbedarf - zu erhöhen, sind aus Sicht 
der Abfallwirtschaftsbetriebe Münster verschiedenste Handlungsfelder zu bearbeiten. Dies sind im 
Einzelnen: 
 
I. Verbesserung der technischen und personellen Ausstattung des Winterdienstes 
 
II. Verstärkung der Kommunikation mit den Stadtwerken Münster als Betreiber des 
ÖPNV 
 
III. Verbesserung der Mobilität von Menschen mit Behinderungen 
 
IV. Koordination eines Netzwerkes durch die Sozialverwaltung der Stadt Münster zur 
Kommunikation und Betreuung von Menschen mit Unterstützungsbedarf 
 
V. Verbesserung der Kommunikation mit den Bürgerinnen und Bürger bei Schnee- und 
Glätteereignissen 
 
VI. Einberufung des Stabes für außergewöhnliche Wetterereignisse 
 
V/0210/2011/1

- 5 - 
 
Bezug nehmend auf die einzelnen Handlungsfelder ist folgendes zu bemerken: 
 
zu I. Verbesserung der technischen und personellen Ausstattung des Winterdienstes
 
Diesbezüglich unterbreiten die Abfallwirtschaftsbetriebe Münster mit Ratsvorlage 
V/0210/2011 dem Rat der Stadt Münster Empfehlungen zur Verbesserung der technischen 
und personellen Ausstattung. 
 
 
zu II. Verstärkung der Kommunikation mit den Stadtwerken Münster als Betreiber des ÖPNV
 
Hier befinden sich die Abfallwirtschaftsbetriebe Münster mit den Stadtwerken Münster in ei-
nem regen Austausch. Die ohnehin schon sehr gute Zusammenarbeit mit den Verkehrsbe-
trieben der Stadt Münster wird weiter intensiviert. Derzeit laufen weitere Abstimmungsge-
spräche, die zum Ziel haben, die Koordination zwischen dem Winterdienst und der Sicher-
stellung des ÖPNV noch weiter zu verbessern, wobei auch festzuhalten ist, dass die Ver-
kehrsbetriebe Münster auch im letzten Winter, selbst bei den extremen Verhältnissen, eine 
Betriebsleistung von 90 % aufrecht erhalten konnten.  
 
 
zu III. Verbesserung der Mobilität von Menschen mit Behinderungen  
 
Ergänzend zum Thema „Mobilität für Alle“ haben sowohl die Kommission zur Förderung der 
Inklusion von Menschen mit Behinderungen (KIB) als auch die Verwaltung nachfolgende 
Hinweise und Anregungen gegeben: 
 
 I m Winter 2009/2010 (Jahresanfang 2010) sind bei der Koordinierungsstelle für Behinder-
tenfragen einige Hinweise und Anregungen eingegangen, so z.B. zu nicht geräumten Be-
hindertenparkplätzen, nicht geräumten Querungsfurten auf dem Prinzipalmarkt, Gehwegen, 
die nicht in der erforderlichen Breite geräumt wurden usw. 
Aufgrund dieser Anfragen wurde das Thema „Situation behinderter Menschen im Winter“ 
am 18.03.2010 in der Arbeitsgruppe Stadtplanung und Verkehr (AG 5) der Kommission zur 
Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen (KIB) erörtert. In der Sitzung 
wurden Hinweise zu schlecht geräumten Bereichen gesammelt, Informationen zur Räum-
pflicht gegeben und ferner Ideen entwickelt, welche Maßnahmen zur Verbesserung beitra-
gen könnten. Ferner haben die AWM angeboten, dass sich Menschen mit Behinderungen 
bei weiteren Beschwerden/Anregungen direkt an die AWM wenden können. 
 
 Ausgehend von den vorliegenden Anträgen zum Winterdienst hat sich die AG 5 in ihrer 
Sitzung am 24.05.2011 erneut mit der Thematik beschäftigt und folgende Anregungen ge-
geben, wie die Situation für Menschen mit Behinderungen im Winter verbessert werden 
kann: 
 
- Behindertenparkplätze räumen 
- Querungsfurten für Rollstuhlfahrer/innen, z. B. im Bereich Prinzipalmarkt, räumen 
- Bushaltestellen räumen (so dass eine ausreichend breite Schneise zum Ein- und 
Ausstieg an der 1. und 2. Tür vorhanden ist). 
- Straßenübergänge, insbesondere an Fußgängerampeln, frei halten 
- Bordsteinabsenkungen frei räumen 
- Im privaten Bereich darauf hinwirken, dass die Gehwege in ausreichender Breite 
von mindestens 1m geräumt werden und damit auch mit Rollstuhl- und Rollator 
nutzbar bleiben; auch auf die Räumung der Bordsteinabsenkungen sollte hingewie-
sen werden 
- Erreichbarkeit öffentlicher Gebäude (z.B.: Agentur für Arbeit) sicherstellen  
- Kein Granulat mit großer/grober Körnung verwenden 
- Mehr Infos über die Räumpflicht privater und öffentlicher Anlieger 
V/0210/2011/1

- 6 - 
- Mehr Infos über vorhandene Unterstützungsangebote (z.  B. Initiativen „Von Mensch 
zu Mensch“) 
- Erstellung einer Liste mit Geschäften (Supermärkten), die einen Lieferservice anbie-
ten.  
 
 
Einige Punkte dieser Anregungen wurden bereits aufgegriffen. So empfehlen die Abfallwirt-
schaftsbetriebe Münster mit Ratsvorlage V/0210/2011 dem Rat der Stadt Münster, die Be-
hindertenparkplätze in den Winterdienst mit aufzunehmen. Zur Verbesserung der Räumung 
an Bushaltestellen, auf Straßenübergängen, Fußgängerampeln und Querungsfurten für 
Rollstuhlfahrer/innen schlagen die Abfallwirtschaftsbetriebe Münster mit Ratsvorlage 
V/0210/2011 dem Rat der Stadt Münster vor, die technische Ausstattung der Gehweg- 
kolonnen zu verbessern. 
Bezüglich der Räumung der Gehwege und auch der Zugänge öffentlicher Gebäude sind  
- soweit es sich um städtische Liegenschaften handelt - die zuständigen Mitarbeiter sensibi-
lisiert. Bei Gehwegen vor Privatgrundstücken sowie vor anderen öffentlichen Institutionen 
wird das Ordnungsamt der Stadt Münster bei Problemen reagieren. 
Ebenso ist eine verstärkte Öffentlichkeitsarbeit hinsichtlich der Räum- und Streupflichten 
vorgesehen. 
 
Fahrdienst für Menschen mit Behinderungen
 
Die Stadt Münster fördert einen Fahrdienst für Menschen mit Behinderungen (Menschen 
mit Behinderungen mit einem Schwerbehindertenausweis mit „aG“ (außergewöhnliche 
Gehbehinderung)). Der Fahrdienst wird vom Arbeiter-Samariter-Bund, Regionalverband 
Münster e.V. (ASB) in Kooperation mit anderen Diensten durchgeführt. 
Auf Nachfrage hat der ASB mitgeteilt, dass im letzten Winter in den ersten Tagen des 
Schneefalls aufgrund der extremen Straßenver hältnisse eine etwas höhere Verspätungs-
quote bei den Fahrten vorlag. Einige kleinere Straßen konnten nicht befahren werden. Aus-
gehend von dieser Erfahrung wurde dann mehr Zeit für die einzelnen Fahrten eingeplant. 
Verspätungen konnten jedoch nicht immer ausgeschlossen werden. Insgesamt konnte das 
Angebot des Fahrdienstes aufrechterhalten werden; die Zahl der Fahrten ist nicht zurück-
gegangen. 
 
 
zu IV. Koordination eines Netzwerkes durch die Verwaltung der Stadt Münster zur Kommunikation 
und Betreuung von Menschen mit Unterstützungsbedarf 
Hinsichtlich dieses Handlungsfeldes haben die Abfallwirtschaftsbetriebe Münster die Sozi-
alverwaltung der Stadt Münster kontaktiert mit der Bitte, entsprechende Vorschläge zu un-
terbreiten und ein Netzwerk aufzubauen. Die Beantwortung zu Punkt 5 dieser Ratsanfrage 
beinhaltet die Vorschläge und Maßnahmenpakete der Sozialverwaltung. 
 
 
zu V. Verbesserung der Kommunikation mit den Bürgerinnen und Bürgern bei Schnee- und Glät-
teereignissen 
Wie auch sich in den Gesprächen mit den Vertretern anderen Kommunen zeigte, ist dies 
neben der Sicherstellung von Streustoffen, technischem Gerät und Personal eines der 
wichtigsten Handlungsfelder zukünftiger Wi nterdienste. Diesbezüglich werden die unter 
Punkt 4 genannten Vorschläge umgesetzt. 
 
 
zu VI. Einberufung des Stabes für außergewöhnliche Wetterereignisse
 
 Der im Dezember 2010 einberufene Stab für außergewöhnliche Wetterereignisse hat in 
seiner Koordinierungsfunktion aus Sicht der Abfallwirtschaftsbetriebe Münster sehr gute  
Arbeit geleistet. Diesen bei extremen Schneefällen wieder einzuberufen, macht Sinn, da so 
die Arbeiten der verschiedensten Leistungserbringer (Polizei, Feuerwehr, Verkehrsbetriebe, 
AWM etc.) optimal koordiniert werden können. 
V/0210/2011/1

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Punkt 2 - Fahrradwege in die Prioritätenliste aufnehmen - 
 
Das Winterdienstkonzept der Stadt Kopenhagen sieht drei Kategorien für die Abarbeitung des Win-
terdienstes vor. Die Kategorie A beinhaltet die verkehrswichtigen Straßen und Radwege, die Kate-
gorie B die Nebenstraßen und die Kategorie C die Wohnstraßen. 
Wie in Kopenhagen sind in Münster die Radwege an den verkehrswichtigen Straßen ebenfalls in 
der höchsten Kategorie eingeordnet, so dass diese prioritär beim Winterdiensteinsatz behandelt 
werden. Insofern wird in Münster das angesprochene Kopenhagener Modell praktiziert. 
Zum nächsten Winter hin werden die Abfallwirtschaftsbetriebe Münster das im Rahmen des Win-
terdienstes zu bedienende Radwegenetz auf der unter Punkt 4 genannten Internetplattform veröf-
fentlichen. Das entsprechende Kartenmaterial wird dort dann zu finden sein. 
 
 
Punkt 3 - Auch ohne Auto mobil bleiben -
 
 
Bedingt durch das gut ausgebaute Fahrradnetz in Münster und den gut funktionierenden ÖPNV ist 
es in Münster problemlos möglich, auch ohne Auto mobil zu bleiben. Extrem hohe Schneemengen 
- so wie im letzten Winter - zeigen jedoch auch hier Grenzen auf. 
 
Dennoch ist zu bemerken, dass die Verkehrsbetriebe Münster - wie bereits oben erwähnt - selbst 
bei extremster Witterung eine Betriebsleistung von 90 % aufrecht erhalten konnten. Um diese Be-
triebsleistung auch bei extremen Schneefällen weiter aufrecht zu erhalten, finden derzeit zwischen 
den Verkehrsbetrieben und den Abfallwirtschaftsbetrieben Münster intensive Abstimmungsgesprä-
che statt, in denen insbesondere die Problembereiche des letzten Winters beleuchtet werden. 
Hierzu werden entsprechende Maßnahmenpakete auf den Weg (z.B. verbesserte Räumung der 
Endhaltestelle) gebracht, um hier eine Verbesserung zu erzielen. Parallel dazu soll ausgelotet 
werden, inwieweit die durch Verparkungen entstandenen Fahrbahnverengungen beseitigt werden 
können. 
Hinzu kommen angestrebte Verbesserungen der Räumung der  Bushaltestellen. Angefangen von 
der dem Rat der Stadt Münster empfohlenen Verbesserung der technischen Ausstattung der Geh-
wegkolonnen mittels handgeführter motorbetriebener Räumgeräte bis hin zur Freihaltung des Hal-
testellenmastes, um einen besseren Einsteig zu gewährleisten. 
 
Hinsichtlich des Radwegenetzes sei auf die dem Rat der Stadt Münster empfohlene Verbesserung 
der technischen Ausstattung verwiesen, die dazu dienen soll, die Radwege schneller von Eis und 
Schnee zu befreien. 
 
Da auch Fußgänger unter den hohen Schneemengen zu leiden hatten, wurde die oben beschrie-
bene Verbesserung der technischen Ausstattung der Gehwegkolonnen dem Rat der Stadt Münster 
empfohlen. Dies genügt jedoch nicht, da manche Grundstückseigentümer ihrer Räum- und Streu-
pflicht nur unzureichend nachkommen. Auch wenn die Anlieger in der Pflicht sind, so wird das 
Ordnungsamt der Stadt Münster im Rahmen örtlicher Kontrollen zusätzlich hierüber aufklären. Es 
ist daher vorgesehen, bedarfsgerecht verstärkte Kontrollen der Räum- und Streupflicht durch das 
Ordnungsamt der Stadt Münster auszuführen. Auch wenn realistisch betrachtet nicht jeder Be-
schwerde/Anfrage durch Kontrollen vor Ort nachgegangen werden kann, so findet doch zeitnah 
und bedarfsgerecht eine erhebliche Akzentverschiebung der Außendiensttätigkeit des Ordnungs-
amtes statt. 
 
Ergänzend kommt hinzu, dass Menschen mit Unterstützungsbedarf bei Problemen - wie bereits im 
letzten Winter geschehen - sich direkt an die Abfallwirtschaftsbetriebe Münster wenden können, 
wenn ihre Mobilität durch Schnee und Eis eingeschränkt ist.  
 
V/0210/2011/1

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Punkt 4 - Vernetzung und Information - 
 
Aus den Erfahrungen der beiden letzten Winter heraus hat die Stadt Münster die Kontakte mit um-
liegenden Gemeinden intensiviert. So wurden Abstimmungsgespräche zur Koordination des Win-
terdienstes geführt und Möglichkeiten der Zusammenarbeit ausgelotet. In branchenspezifischen 
Arbeitskreisen wird ein intensiver Erfahrungsaustausch durchgeführt und auch eine Veranstaltung 
wie das kürzlich in Köln durchgeführte Winterdi enstsymposium zeigt, inwieweit Netzwerkarbeit 
betrieben wird. 
Bezug nehmend auf die Münsteraner Bürgerinnen und Bürger haben die Erfahrungen der letzten 
beiden Winter gezeigt, dass seitens vieler Bürgerinnen und Bürger der Informationsbedarf bei 
Schnee- und Glätteereignissen sehr hoch ist. Die Abfallwirtschaftsbetriebe Münster werden daher 
im Internet eine entsprechende Informationsplattform anbieten, auf der verschiedenste Informatio-
nen abrufbar sind. U.a. sollen hier Karten über die zu räumenden und zu streuenden Straßen und 
Radwege (siehe Punkt 2) veröffentlicht werden. Daneben werden weiterhin Informationen zu 
Räum- und Streupflichten, zu Hilfsangeboten und Unterstützungsleistungen (siehe Punkt 5) zu 
finden sein. Auch ein Link zur Homepage zu den Verkehrsbetrieben der Stadtwerke Münster (Situ-
ation des Nahverkehrs in Münster) wird eingerichtet. 
Darüber hinaus werden die Abfallwirtschaftsbetriebe Münster eine eigene Hotline zu Winterdienst-
fragen einrichten. 
Das Ordnungsamt steht zudem über die Service-Hotline 0251/492-3299 und bei Bedarf noch über 
eine weitere Telefonnummer zur Verfügung, die die Bürgerinnen und Bürger anrufen können, 
wenn im privaten Umfeld Winterdienstpflichten nicht erfüllt werden. Dieses Angebot wurde bereits 
in den vergangenen Wintern intensiv genutzt. 
 
Auch wird die Information über die Räum- und Streupflichten intensiviert werden. Diesbezüglich 
werden alle Grundstückeigentümer mit dem Versand der Grundbesitzabgabenbescheide einen 
Flyer zum Thema Winterdienst erhalten. 
 
 
Punkt 5 - Versorgung von Menschen mit Unterstützungsbedarf mit sozialen Dienstleistungen und 
Dingen des alltäglichen Bedarfs – 
 
Im Hinblick auf die Versorgung von Menschen mit Unterstützungsbedarf sieht die Sozialverwaltung 
verschiedene Punkte, hier koordinierend und helfend einzugreifen. Im Einzelnen sind dies folgende 
Punkte: 
 
Ausgehend von den Anregungen der AG Stadtplanung und Verkehr der KIB schlägt das Sozialamt 
vor, die Antragsanliegen zu 5.1 und 5.2 wie folgt aufzugreifen: 
 
Das Sozialamt der Stadt Münster wird eine möglichst stadtteilbezogene Übersicht von Ansprech-
partnern (z. B. soziale Dienste und ehrenamtliche Organisationen) erstellen, die mit Information 
und direkten Unterstützungsleistungen den Fragestellungen und Bedarfen zur Teilhabe bei hefti-
gen Wintereinbrüchen begegnen. 
Die AWM und das Ordnungsamt intensivieren die Ö ffentlichkeitsarbeit zur Räumpflicht und zu An-
sprechpartnern bei Problemen, geben die Informationen über das Sozialamt gezielt an Behinder-
tenvereine, Seniorenbüros, Organisationen der Behinderten- und Altenhilfe sowie Stadtteiltreff-
punkte usw. weiter. Ferner wird das Sozialamt eine verstärkte Öffentlichkeitsarbeit zu Unterstüt-
zungsangeboten, wie z. B. Hilfen beim Einkaufen (u.a. Lieferservice von Geschäften, Unterstüt-
zung durch haupt- und ehrenamtliche Dienste), Fahrdienste usw. initiieren. Informationen werden 
insbesondere bei Einbruch extremer Witterungsverhältnisse über die zugänglichen Medien in 
Münster an die Bevölkerung weitergegeben.  
 
V/0210/2011/1

- 9 - 
V/0210/2011/1 
Die Unterstützung von Menschen mit Behinderungen und alleinlebenden, z. T. vereinsamten älte-
ren Menschen,  im Winter erfordert insbesondere wohnortnahe Angebote und Hilfen. Vorrangig 
sind Nachbarschaftshilfe und die Sensibilisierung sozialer Netzwerke gefragt, um mobilitätseinge-
schränkten Menschen auch bei extremer Witter ung Teilhabe am sozialen Leben zu ermöglichen. 
Stehen diese nicht zur Verfügung ist auf das Angebot haushaltsnaher Dienstleistungen hinzuwei-
sen. Eine Auswahl wird z. B. auf der Homepage des Informationsbüros Pflege unter der Rubrik 
„Hauswirtschaft und Betreuung“ geführt. Im Rahmen der Informations- und Beratungsarbeit wird 
auf diese entsprechend hingewiesen. Darüber hinaus wird das Sozialamt gemeinsam mit der 
Kommunalen Seniorenvertretung Münster und in Kooperation mit der Kommission zur Förderung 
der Inklusion von Menschen mit Behinderungen das Thema in die Herbstsitzungen der Stadtteilar-
beitskreise „Älter werden in Münster“ einbringen. Dabei ist zu prüfen, ob Freiwilligendienste einge-
bunden werden können. In den bereits bestehenden Netzwerken soll dabei jeweils erörtert werden, 
welche Hilfen es im Stadtteil bei winterbedingten Problemen gibt, wo noch Bedarfe bestehen und 
wie gemeinsam die Unterstützung von Menschen mit Behinderungen sowie Seniorinnen und Seni-
oren im Winter verbessert werden kann. 
 
 
I. V. 
 
gez. 
 
Bickeböller 
Stadtkämmerin

Ergänzungsvorlage Beschluss

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V/0210/2011/2 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Abfallwirtschaftsbetriebe Münster 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Weiterentwicklung des Winterdienstes in der Stadt Münster 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
13.07.2011 Hauptausschuss Vorberatung 
13.07.2011 Rat Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Die Abfallwirtschaftsbetriebe Münster werden zur Erhöhung des Salzvorrates am Standort 
Rösnerstraße die Kapazität der Salzlagerhalle erhöhen. Hierzu wird die Salzlagerhalle baulich 
vergrößert, so dass die Salzlagerkapazität am Standort Rösnerstraße von derzeit 1.600 Ton-
nen auf ca. 3.600 Tonnen erhöht wird. Die Umbaukosten betragen ca. 450.000,00 €. Bei einer 
angenommenen Abschreibungszeit von 30 Jahren betragen die jährlichen Abschreibungskos-
ten 15.000,00 € sowie die kalkulatorische Verzinsung ca. 15.750,00 €. Aufgrund der fortge-
schrittenen Zeit kann eine Umsetzung dieser Maßnahme wahrscheinlich erst im Laufe des 
Jahres 2012 erfolgen. 
 
2. Das im Winter 2010/2011 eingerichtete Vorratszwischenlager für Salz in Nottuln-Appelhülsen 
mit derzeit 3.300 Tonnen wird zunächst bis zum Verbrauch des dort lagernden Salzes weiter-
betrieben. Nach Fertigstellung der Erweiterung der Salzhalle an der Rösnerstraße wird dieses 
Lager aufgegeben Die Kosten betragen pro m² Lagerfläche 3,27 €/Monat. Derzeit sind 750 m² 
Lagerfläche angemietet. Die Mietkosten betragen somit pro Jahr 29.430,00 €. Im Bedarfsfall 
wird dann das Salz nach Münster transportiert. Hier entstehen Kosten in Höhe von ca. 4,50 € 
pro Tonne. Dies sind bei ca. 2.900 Tonnen (400 Tonnen sollen bereits vor dem Winter 
2011/2012 zum Lager Rösnerstraße transportiert werden (Kosten 1.800,00 €)) ca. 
13.050,00 €. 
 
3. Bei der Fa. Eurovia, Eulerstraße, werden 500 m² zur Lagerung von abstumpfenden Mitteln 
angemietet. Die Mietkosten betragen 12.000,00 € pro Jahr. 
 
4. Im Rahmen der Haushaltplanberatungen für das Jahr 2012 soll entschieden werden, ob 
und inwieweit zur Optimierung der Räumung der Radwege vier Radwegebetreuungsge-
räte beschafft sowie die für den Betrieb dieser Geräte notwendigen vier Mitarbeiter ein-
gestellt werden können. Die Anschaffungskosten für diese Geräte betragen voraus-
sichtlich ca. 340.000,00 €, bei einer Abschreibungszeit von acht Jahren betragen die 
Vorlagen-Nr.: 
V/0210/2011/2. Erg.
Auskunft erteilt: 
Herr Hasenkamp 
Ruf: 
60 52 10 
E-Mail: 
Hasenkamp@awm.stadt-
muenster.de  
Datum: 
21.06.2011 
Öffentliche Beschlussvorlage

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V/0210/2011/2 
jährlichen Abschreibungskosten ca. 42.500,00 € sowie die kalkulatorische Verzinsung 
ca. 11.900,00 €. Hinzu würden jährliche Kosten für die neu eingestellten Mitarbeiter in 
Höhe von ca. 140.000,00 € einzuplanen sein, wobei die Mitarbeiter in den Sommermona-
ten in der Straßenreinigung eingesetzt werden. 
 
5. Zur Optimierung der Fahrbahnräumung werden zusätzlich drei Fahrzeuge mit Winterdienstge-
räten (Schneepflüge, Streuer) ausgerüstet. Die Beschaffungskosten liegen bei 180.000,00 €, 
die bei einer achtjährigen Abschreibung jährliche Kosten in Höhe von 22.500,00 € sowie kal-
kulatorische Zinsen in Höhe von ca. 6.300,00 € nach sich ziehen. 
 
6. Zur Optimierung der Gehwegräumung werden die städtischen Ämter mit zusätzlichen handge-
führten motorbetriebenen Räumgeräten ausgestattet. Die Beschaffungskosten liegen bei 
85.000,00 €, die bei einer achtjährigen Abschreibung jährliche Kosten in Höhe von 
10.625,00 € sowie kalkulatorische Zinsen in Höhe von ca. 2.975,00 € nach sich ziehen. 
 
7. Behindertenparkplätze auf städtischen Flächen werden in die Standardgehwegräumung mit 
aufgenommen. Die Bereitschaftskosten hierfür betragen 9.500,00 €. Die zusätzlichen Kosten 
pro Einsatz
 betragen ca. 2.700,00 €. 
 
8. Reine Wohn- und Anliegerstraßen werden weiterhin im Winterdienst nicht bedient. 
 
9. Die Verwaltung wird beauftragt, bis zum Spätherbst mit Verbänden und Initiativen die Möglich-
keiten zur Bildung quartiersnaher Konzepte für die Versorgung mit Lebensmitteln, Medikamen-
ten etc. zu erörtern und umzusetzen. 
 
10. Die Verwaltung wird beauftragt, in einer weiteren Vorlage die verschiedenen alternati-
ven Modelle zur Finanzierung des Winterdienstes (Mittelbereitstellung im Haushalt, Fi-
nanzierung über Straßenreinigungsgebühren, Finanzierung über die Grundsteuer) ver-
gleichend mit ihren jeweiligen Auswirkungen gegenüberzustellen (Diese Gegenüberstel-
lung ist bereits auf den Seiten 7 - 10 dieser Vorlage dargestellt). 
 
11. Die Verwaltung wird beauftragt, in einer weiteren Vorlage noch vor dem Winter 
2011/2012 Verbesserungsmöglichkeiten der Kommunikation beim Winterdienst mit der 
Bürgerschaft zu erarbeiten. Das Konzept soll insbesondere die Einrichtung einer Hotli-
ne zur Beantwortung von Fragen und Lösung von Problemen, die Schaffung eines ent-
sprechenden Angebotes im Internet inklusive der Veröffentlichung der Prioritätseintei-
lungen des Straßennetzes, sowie die Entwicklung eines Flyers beinhalten, der die Bür-
gerinnen und Bürger über die Leistungen der AWM im Hinblick auf den Winterdienst 
und die eigenen Pflichten informiert. 
 
 
 
II. Kosten/Folgekosten 
 
Die Investitionskosten des o. g. Maßnahmenpakets betragen ca. 1.055.000,00 €. Die zusätzlichen 
jährlichen Kosten (Abschreibung, Verzinsung, Fixkosten) betragen ca. 318.480,00 € (ohne den 
Transport des Salzes von Nottuln-Appelhülsen nach Münster).  
 
Die durchschnittlichen Kosten eines großen Winterdiensteinsatzes (Räumen und Streuen in allen 
bisherigen Einsatzplanbereichen der Fahrbahn-, Rad- und Gehwegpläne) in Höhe von rd. 
125.000,00 €  verteuern sich damit aufgrund des vg. Maßnahmenpaktes um ca. 8.050,00 € (6,5%).

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III. Finanzierung/Mittelbereitstellung 
 
Die o. g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren:  
 
a) Die aus der Umsetzung der Vorlage entstehenden Investitionskosten in Höhe der rd. 
1,1 Mio. € werden über den Wirtschaftsplan der Abfallwirtschaftsbetriebe Münster finan-
ziert. 
 
b) Die erhöhten jährlichen Aufwendungen für den Winterdienst in Höhe von rd. 320 T€ werden 
von der Stadt Münster als Auftraggeber getragen. Eine entsprechende Mittelbereitstellung 
ist ab dem Jahr 2012 im städtischen Haushalt zu berücksichtigen. 
 
 
 
 
Begründung: 
 
Die nachfolgende Begründung soll lediglich Ergänzungen zu den bereits vorliegenden Vorlagen 
V/0210/2011 sowie V/0210/2011/1. Erg. auf der Basis der bisherigen Beratungen dieser Ratskette 
in den Gremien der Stadt Münster darstellen. 
 
 
Zu Punkt 4.:
 
 
Eine  Beschlussfassung zu Punkt 4 „ Optimierung der Räumung der Radwege“ erst zu den Haus-
haltsberatungen führt zu einer Verschiebung der Realisierung dieser Maßnahme in die Winter-
dienstsaison 2012/2013. 
 
Die Marktanalyse der AWM im Lieferantenmarkt für geeignete Gehweggeräte hat ergeben, dass 
eine Lieferung von Radwegbetreuungsgeräten bis Mitte Oktober 2011 (Beginn Winterdienstbereit-
schaft) lediglich von einem Hersteller und nur dann gewährleistet werden kann, wenn eine kurzfris-
tige Vergabe im Rahmen einer Dringlichkeitsentscheidung nach Entscheidung in der jetzigen 
Ratssitzung erfolgen kann. 
Eine Beschlussfassung nach Haushaltsplanberatung für das Jahr 2012 führt zu einer Lieferung der 
4 Radwegebetreuungsgeräte frühestens ab Ende März 2012. 
 
Zur Notwendigkeit der Schaffung von 4 zusätzlichen Stellen nehmen die AWM wie folgt Stellung: 
 
Die Mitarbeiter der Stadtreinigung Münster stellen hinsichtlich des Fahrbahnwinterdienstes und 
des Winterdienstes auf Radwegen einen Großteil der notwendigen Mitarbeiter. Allein zur Sicher-
stellung des Fahrbahnwinterdienstes werden pro Einsatz 13 Fahrer bzw. im Zweischichtbetrieb 26 
Fahrer benötigt, die über den Führerschein der Klasse C (alte Führerscheinklasse 2) verfügen. 
Im Bereich des Radwegewinterdienstes werden pro Einsatz 14 Fahrer bzw. im Zweischichtbetrieb 
28 Fahrer benötigt, die über den Führerschein der Klasse C1 (alte Führerscheinklasse 3 bis 
7,5 Tonnen zulässiges Fahrzeuggesamtgewicht) verfügen. 
Die Optimierung des Winterdienstes sieht u. a. vor, die Anzahl der Radwegebezirke von derzeit 14 
auf 18 zu erhöhen, um eine schnellere Radwegeräumung sicher zu stellen. Dementsprechend 
werden - so der Rat der Stadt Münster dem Optimierungsvorschlag zustimmt - 18 Fahrer bzw. im 
Zweischichtbetrieb 36 Fahrer, die über den Führerschein der Klasse C1 (alte Klasse 3) verfügen 
benötigt. 
Insgesamt verfügt die Stadtreinigung über 70 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Hiervon besitzen 22 
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter den Führerschein der Klasse C (alte Klasse 2) und 27 Mitarbeiter 
und Mitarbeiterinnen den Führerschein der Klasse C1 (alte Klasse 3). Die restlichen 21 Mitarbeiter 
und Mitarbeiterinnen verfügen „nur“ über den Führerschein der Klasse B (PKW bis 3,5 Tonnen 
zulässiges Gesamtgewicht) bzw. haben gar keinen Führerschein.

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Im Falle von Winterdiensteisätzen wurden bisher zusätzlich Mitarbeiter der Werkstatt und der Ab-
fallabfuhr eingesetzt, um die notwendigen Sollstärken zu erreichen. Eine Erhöhung der Radwege-
bezirke erfordert nun einen zusätzlichen Personalbedarf von bis zu 8 Personen zur Besetzung der 
Radwegegeräte im Zweischichtbetrieb. Dieser Mehrbedarf kann durch andere Betriebsbereiche 
der Abfallwirtschaftsbetriebe Münster nicht mehr aufgefangen werden, gerade auch vor dem Hin-
tergrund, dass in Werkstatt und Abfallabfuhr der Betrieb im Winter Mehrleistungen von den Mitar-
beitern abverlangt. 
 
Daher wird seitens der Abfallwirtschaftsbetriebe Münster vorgeschlagen, 4 zusätzliche Mitarbeite-
rinnen/Mitarbeiter zur Sicherstellung des Radwegewinterdienstes einzustellen. 
 
Zudem waren - wie bereits in der Vorlage erläutert - im letzten Winter die Umlaufzeiten für die 
Radwegeräumung sehr lang. Dies bedeutete, dass nicht sichergestellt werden konnte, dass die 
Radwege bis zum Einsetzen des morgendlichen Berufsverkehrs passierbar waren. Hieraus resul-
tierten die bekannten Probleme für die Radfahrer. Davon ausgehend, dass ein Radwegebetreu-
ungsgerät mit einer Durchschnittsgeschwindigkeit von ca. 10 bis 15 Km/h Radwege von Schnee 
und Eis befreit, wird durch den Einsatz der vier zusätzlichen Radwegebetreuungsgeräte ein Mehr-
wert von 40 bis 60 Räum- und Streukilometer pro Stunde erzielt, was eine deutliche Verkürzung 
der Umlaufzeiten bedingt. 
 
Hierbei ist es aus Sicht der Abfallwirtschaftsbetriebe Münster notwendig, auf eigene zusätzliche 
Mitarbeiter zurückzugreifen, da hinsichtlich der Bedienung der Radwegebetreuungsgeräte ein ho-
her Schulungs- und Unterweisungsaufwand notwendig ist. Zudem haben bei den Abfallwirtschafts-
betrieben Münster beschäftigte Mitarbeiter den Vo rteil, dass sie die zu bearbeitenden Räum- und 
Streubezirke kennen. Gerade auch vor dem Hintergrund der Einsatzszenarien (nächtlicher Einsatz, 
Schneefall etc.) sind hier die Erfahrung und die Vertrautheit mit der Technik maßgebende Fakto-
ren. Dinge die Fremdpersonal nicht oder nicht ausreichend vermittelt werden können. Zudem hat 
der letzte Winter, in dem die Abfallwirtschaftsbetriebe Münster bereits Fremdpersonal im Bereich 
der Fahrbahnen akquiriert und eingesetzt haben, gezeigt, dass die Abarbeitung der Streubezirke 
teilweise sehr zäh erfolgte, dass Straßen nachgeräumt und gestreut werden mussten und dass 
häufiger Defekte an den Fahrzeugen auftraten. Auch dieses spricht dafür, bei der Einrichtung der 
vier neuen Radwegebezirke auf eigenes Personal zurückzugreifen.  
 
Diese vier zusätzlichen Arbeitskräfte können von den AWM   außerhalb des Winterdienstes in den 
übrigen Zeiten des Jahres im Bereich der  (gebührenfinanzierten) Straßenreinigung eingesetzt 
werden. 
Gerade in dieser Zeit ist der zusätzliche Arbeitsaufwand in der Straßenreinigung sehr hoch. Das 
geänderte Freizeitverhalten führt zu immer häufigeren wilden Abfallablagerungen. Als Beispiele 
seien hier zu nennen die notwendige verstärkte Reinigung des Aaseeumfeldes, die Reinigung des 
Hafenviertels, die zunehmende Anzahl abgehaltener Flohmärkte, die ansteigende Zahl an sog. 
„Partymeilen“ sowie die immer mehr durch das Internet organisierten Spontanfeten. Der Bedarf an 
Wochenende- und Sonntagsreinigungen ist stetig gestiegen. 
Durch Vandalismus beschädigte Papierkörbe, deren Inhalte dann das Umfeld verunreinigt sowie 
dauernd beschädigten und beklebten Papierkorbeinhausungen, lassen weiteren Handlungsbedarf 
erkennen. Darüber hinaus findet sich eine zunehmende Anzahl an Scherben auf den Radwegen. 
In den Großwohnanlagen steigt zudem der Reinigungsaufwand weiter an. 
 
Daher sehen die Abfallwirtschaftsbetriebe Münster den Bedarf zur Beschäftigung der 4 genannten 
Personen auch in der Straßenreinigung als absolut sinnvoll an.

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Zu Punkt 9.: 
 
Die Anregung der Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen in 
einer weiteren Vorlage zu erarbeiten, wie die Nutzbarkeit von Wohn- und Anliegerstraßen im Win-
ter sichergestellt werden kann, haben die AWM aufgegriffen und wie folgt beantwortet: 
 
Zu den Verkehrssicherungspflichten der Kommunen gehört auch die Verpflichtung, öffentliche 
Straßen im Winter von Schnee zu räumen und bei Glätte zu bestreuen. 
 
Weit verbreitet ist die Auffassung, es bestehe eine umfassende Streupflicht der Gemeinden. Das 
ist jedoch nicht richtig. Vielmehr richtet sie sich nach den Umständen des Einzelfalles, insbesonde-
re 
 
• nach der Leistungsfähigkeit der Gemeinde 
• nach der Örtlichkeit, 
• nach der Art und Wichtigkeit des dort stattfindenden Verkehrs 
• und nach der Uhrzeit 
 
Deshalb besteht die Räum- und Streupflicht de r Kommunen grundsätzlich nur im Rahmen des 
Zumutbaren. 
 
 
Streupflicht gegenüber dem Fahrzeugverkehr
 
 
Laut eines BGH-Urteils aus dem Jahre 1991 besteht innerorts gegenüber dem Fahrzeugverkehr 
eine Räum- und Streupflicht nur an verkehrswichtigen und zugleich gefährlichen Stellen. Die Vor-
aussetzungen der Verkehrswichtigkeit der Straße und der Gefährlichkeit der Straße müssen 
gleichzeitig gegeben sein. 
 
Laut BGH (Urteil aus dem Jahr 1964) sind verkehrswichtig in erste Linie 
 
• verkehrsreiche Durchgangsstraßen 
• Ortsdurchfahrten von klassifizierten Straßen (Bundesfern-, Landes und Kreisstraßen) 
• die städtischen Hauptverkehrsstraßen 
 
Nach den Straßenreinigungsgesetzen der Länder besteht die Streupflicht der Kommunen grund-
sätzlich nur innerhalb geschlossener Ortslage. Ausnahmsweise besteht auch außerorts eine 
Streupflicht gegenüber dem Fahrzeugverkehr an besonders gefährlichen Stellen. 
 
Auszug aus Wichmann „Straßenreinigung und Winterdienst in der kommunalen Praxis“:
 
 
Randziffer 35: 
Die Winterdienstpflichten der Kommunen orientieren sich an Zumutbarkeitsgesichts-
punkten. Was zumutbar ist, richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls. Art und 
Wichtigkeit des Verkehrsweges sind dabei ebenso zu berücksichtigen wie seine Ge-
fährlichkeit und die Stärke des zu erwartenden Verkehrs. Die Kommune ist allerdings 
lediglich verpflichtet, innerhalb ihrer Möglichkeiten zu handeln. 
Im Folgenden definiert Wichmann den Aspekt Zumutbarkeit über einen durch die 
Rechtsprechung festgelegten Positivkatalog (verkehrswichtige Straße und gefährliche 
Stelle) und ergänzt dies durch die Aufzählung diverser Negativbeispiele (mit Nennung 
entsprechender Urteile), dass eine Räumung von Straßen, die nicht die o.g. Kriterien 
erfüllen, die Zumutbarkeit der Kommune überfordern würden.

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Derzeit werden in Münster von den AWM ca. 428 Kilometer Fahrbahnen mittels 20 Streufahrzeu-
gen (Reserve enthalten) geräumt und gestreut. Hierzu werden zur Sicherstellung eines Zwei-
schichtbetriebes 26 AWM-Mitarbeiter benötigt. 
Das gesamte Straßennetz in Münster beträgt geschätzt rund 1.200 Klometer. 
Würden nun alle Straßen Münsters geräumt, würde dies grob gerechnet mindestens eine Verdrei-
fachung der Personal- und Materialkapazitäten erfordern. Dementsprechend wären eine Vorhal-
tung von ca. 40 zusätzlichen Fahrzeugen sowie die Einstellung von zusätzlich ca. 50 Mitarbei-
ter/innen bzw. Arbeitskräften beauftragter Unternehmen erforderlich. Aus Sicht der AWM würden 
damit der Grundsatz die Grenzen der Rechtssprechung zu den kommunalen Winterdienstpflichten 
und damit auch der Zumutbarkeit der Gemeinde weit überschritten. 
Eine Räumung von Anliegerstrassen kann nach aller Erfahrung aus der Winterdienstpraxis aber 
auch rein technisch mit den v. g. zusätzlichen Geräte- und Personalkapazitäten nicht sichergestellt 
werden, da das Räumen von Wohn- bzw. Anli egerstraßen bei entsprechender Schneefallsituation 
aufgrund der fehlenden Fahrbahnbreite, des Verparkungsgrades und mangelnder Wendemöglich-
keiten in den überwiegend schmalen Straßen nicht umsetzbar ist. 
 
Auch der Vorschlag der Kommission, die städtischen Gehwege zukünftig in einer Breite von min-
destens 1,20 m zu räumen, wurde seitens der AWM geprüft. 
 
Gem. der Rechtsprechung des BGH ist grundsätzl ich eine Streu- bzw. Räumbreite von 1 bis 
1,20 m erforderlich und angemessen (vgl. BGH u. v. 09.10.2003 III ZR 8/03; Palandt 67. Aufl. 2008 
zu § 823 BGB Rn 226; Wichmann, Straßenreinigung und Winterdienst in der kommunalen Praxis, 
6. Aufl. 2009 Rn 74, S. 131; Bergmann/Schumacher, Die Kommunalhaftung, 4. Aufl. 2007 Rn 252).  
0,80 m reichen hingegen nicht aus; der BGH ist insoweit von seiner alten Rechtsprechung abgewi-
chen. Der KSA, als Haftpflichtversicherung der Stadt Münster, hat diese Angaben bestätigt.  
Der Rechtskommentar „Wichmann“ führt hierzu aus: „Positivrechtlich hat dies Berlin mit  
„mindestens … einem Meter“ (§ 3 Abs. 1 S. 1 BErl StrReingG)“ geregelt. 
Genau diese Formulierung findet sich auch in der Straßenreinigungssatzung der Stadt Münster. 
Insofern sehen hier die AWM keinen Handlungsbedarf. 
 
Die Winterwartung auf Gehwegen hat  bei einer Räum- und Streubreite von 1.00 m im Jahr 2010  
Kosten von 1.653.000 € verursacht. Davon entfallen auf Drittfirmen 1.152.000 €  und auf Ämter der 
Stadt Münster 501.000 € Personalkosten. 
 
Eine Verbreiterung der Räum- und Streubreite von 1,00 m auf 1,20 m führt zu laufenden Mehrkos-
ten von min. 350.000 €. Da sämtliche Geräte zz. auf 1,00 m Räumbreite ausgelegt sind, ist davon 
auszugehen, dass die geforderte Räumbreite von 1,20 m in einem Arbeitsgang nicht zu erreichen 
ist. 
Dementsprechend sind die Gehwegbezirke in zwei Arbeitsgängen zu bedienen, was eine erhebli-
che Erhöhung des Aufwandes nach sich zieht.  
 
Alternativ ist  eine Neubeschaffung größerer Räumgeräte erforderlich. Dies nicht nur für die 
19 städtischen Gehwegbezirke, sondern auch für die 24 von Drittunternehmen betreuten Gehweg-
bezirke. 
Es ist davon auszugehen, dass die Fremdfirmen diese Neuinvestitionen nicht tätigen werden, da 
die jetzt vorhandene Technik auf die Gegebenheiten abgestimmt ist. 
 
Ferner kommt hinzu, dass es bei breiteren Räumgeräten zu noch größeren Problemen bei Veren-
gungen im Gehwegbereich kommt. Laternen, feststehende Poller, Verkehrsschilder, Stromkästen, 
Werbeanlagen, Fahrradständer, geparkte Fahrzeuge führen schon jetzt bei den bestehenden Ge-
räten zur Verengung der Räumbreite. Die Zugänge der Standplätze für die Gehweggeräte müssten 
zusätzlich verbreitet werden. 
 
Ergänzend sei erwähnt, dass durch eine Erhöhung der Räumbreite auf Gehwegen auf 1,20 m die 
jetzige Bezirkstruktur überplant werden muss. Aufgrund des 20%igen Zuwachses sind dann ca. 
36.000 m² mehr zu räumen und zu streuen, was di e Schaffung von ca. 7 bis 8 zusätzlichen Räum-

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und Streubezirken inkl. zusätzlicher Bezirkskontrolleure fordert. Da die Bezirkkontrolleure durch 
Mitarbeiter der Ämter 66, 67 und AWM gestellt werden, wird hier zusätzliches Personal gebunden, 
welches für originäre Winterdiensttätigkeiten (räumen und streuen) dann nicht mehr zur Verfügung 
steht.  
Im Übrigen wird darauf verwiesen, dass bei einer Änderung der kommunalen Straßenreinigungs-
satzung eine breitere Räumung von 1,2 m auf den Gehwegen selbstverständlich auch von allen
 
Eigentümern/Anliegern sichergestellt und geleistet werden müsste. 
 
 
Zu Punkt 10.:
 
 
Ausgangslage: 
 
Gegenwärtig wird der Winterdienst aus dem allgemeinen Haushalt finanziert. Dafür wurden laut 
Finanzverwaltung für das Jahr 2010 an Mitteln bereitgestellt 
 
1.597.666,80 Euro (Amt 23) 
2.218.304,39 Euro (Amt 66) 
------------------------- 
3.815.971,19 Euro 
 
Die Gesamtkosten für den Winterdienst 2010 betrugen gemäß AWM 4.230.000,00 Euro. 
 
Finanzierung über die Grundsteuer B:
 
 
Nach der seit dem 01.01.1998 geltenden Fassung des § 3 Abs. 1 StrReinG NW sind die Gemein-
den berechtigt, die Kosten für die Straßenreinigung (und so auch für den Winterdienst) bei der 
Grundsteuer zu berücksichtigen und eine Erhöhung des Grundsteuerhebesatzes mit dem Wegfall 
der Straßenreinigungsgebühr zu verknüpfen (OVG NRW, Urteil vom 17.07.2003 – 9 A 3207/02 – 
NVwZ-RR2004, 219; OVG NRW, Beschluss vom 26.11.2009 – 14 A 131/08 – ZKF 2010, 48).  
 
Eine Finanzierung des Winterdienstes über die Grundsteuer B ist daher rechtlich zulässig.  
 
Anteilige Kosten für die Stadtverwaltung Münster ergeben sich dabei aus der Grundsteuerpflicht 
für die städtischen Liegenschaften. Dazu ist darauf hinzuweisen, dass zahlreiche öffentliche Ge-
bäude (ca. 90 %) gemäß Grundsteuergesetz von der Grundsteuer befreit sind. So hat die Stadt 
Münster für das Jahr 2010 bei einem Haushaltsansatz von 44.350.000,00 Euro an Grundsteuern A 
und B gerade einmal 430.141,45 Euro (ca. 1 %) an Grundsteuern entrichtet*.     
Damit würde im Falle der Finanzierung (allein) über die Grundsteuer die Stadt Münster als Steuer-
zahlerin für die öffentlichen Gebäude einen weit geringeren Anteil an der Finanzierung des Winter-
dienstes zu tragen haben, als alle anderen Grundstückseigentümer, in konkreten Zahlen  
bei einem Hebesatz von 470 %: 439.492,35 Euro (+   9.350,90 Euro) 
        488 %: 456.323,97 Euro (+ 28.182,52 Euro) 
        496 %: 463.804,69 Euro (+ 33.663,24 Euro). 
*Trennung nach GrSt A und B war laut 20.10 nicht möglich. Der Anteil an Grundsteuer A ist aber äußerst geringfügig und hat daher auf 
die Berechnung kaum Einfluss.  
 
Auswirkungen auf die übrigen Steuerzahler ergeben sich in individueller Höhe durch die Anhebung 
des Hebesatzes und entsprechende Erhöhung der jeweils zu zahlenden Grundsteuer B. Insoweit 
verweise ich auf die im Werksausschuss verteilten Modellberechnungen für diverse exemplarische 
Objekte (Einfamilienhäuser, Eigentumswohnungen, Gewerbeobjekte). 
 
Verwaltungs-/Personalkosten erhöhen sich nicht oder allenfalls geringfügig. Der Hebesatz wird 
mittels einfacher Dateneingabe durch die citeq geändert, was eine automatische Erhöhung der 
Grundsteuer B im Jahresdienst zur Folge hat. Eine manuelle Erstveranlagung ist nicht erforderlich. 
Beschwerden oder Klageverfahren hat auch die Hebesatzanhebung 2011 kaum nach sich gezo-
gen. Da die Kosten für den Winterdienst auf den Bescheiden nicht gesondert ausgewiesen wer-

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den, ist im Falle einer vermeintlichen Nicht- oder Schlechterfüllung auch nicht mit einem über das 
übliche Maß hinausgehenden Beschwerdeaufkommen zu rechnen.  
 
Finanzierung über Gebühren: 
 
Für die Leistung des Winterdienstes können  gemäß § 4 KAG NW Gebühren erhoben werden. Da-
bei würde die Erhebung einer einheitlichen Gebühr für Sommer- und Winterwartung gemäß der 
Rechtsprechung gegen den Gleichheitssatz verstoßen. Hiernach muss unterschiedlichen Leistun-
gen durch eine differenzierte Gebührenstruktur Rechnung getragen werden (so nur OVG NRW, 
Urteil vom 27.05.2003 – 9 A 4716/00 – ZKF 2004, 80). Die - einheitliche - Finanzierung über die 
Straßenreinigungsgebühr ist daher nicht möglich.  
 
Im Falle der grundsätzlichen Entscheidung für eine Gebühr ist dann die Einführung einer separa-
ten Winterdienstgebühr rechtlich geboten. 
 
Anteilige Kosten für die Stadtverwaltung Münster ergeben sich a.) zunächst aus einer Kostenver-
teilung für den Winterdienst gemäß AWM 
25 % öffentliche Mittel (Stadt Münster) 
22 % Winterdienst außerhalb geschlossener Ortslage (Stadt Münster) 
53 % Gebühren (Gebührenzahler). 
Hinzu kommt jedoch noch der Anteil, den die Stadt Münster als Gebührenzahlerin für die städti-
schen Liegenschaften zu entrichten hat. 
So hat die Stadt Münster im Jahr 2010 1.262.611,30 Euro an Straßenreinigungsgebühren für die 
städtischen Objekte entrichtet bei einem Gesamtansatz von 3.414.000,00 Euro, also 37 %.  
 
Diesen Anteil auch für den Winterdienst unterstellend, hätte der städtische Anteil bspw. für das 
Jahr 2010 bei Gesamtkosten in Höhe von 4.230.000,00 Euro bedeutet: 
 
1.058.000,00 Euro 25 % öffentliche Mittel (Stadt Münster) 
 931.000,00 Euro 22 % WD außerhalb geschlossener Ortschaften 
    2.241.000,00 Euro Gebühren 
davon 37 %, also  829.170,00 Euro Stadt Münster als Gebührenzahler 
------------------------ 
2.818.170,00 Euro Stadtanteil gesamt  
 
davon 63 %, also   1.411.830,00 Euro für die übrigen Gebührenzahler  
 
Entsprechend verhält sich die Verteilung (und damit die anteiligen Kosten für die Stadtverwaltung 
Münster) bei einem Kostenansatz von  
 
1,2 Mio:    799.320,00 Euro  
2,2 Mio: 1.465.420,00 Euro 
4,2 Mio: 2.797.620,00 Euro 
5,2 Mio: 3.463.720,00 Euro 
 
Bei einer vollständigen Finanzierung des Winterdienstes über Gebühren würde sich der 
städtische Anteil auf den Gebührenanteil von 37 % beschränken und beliefe sich bei einem 
Kostenansatz von 
1,2 Mio auf    444.000,00 Euro 
2,2 Mio auf    814.000,00 Euro 
4,2 Mio auf 1.554.000,00 Euro 
5,2 Mio auf 1.924.000,00 Euro. 
 
 
Auswirkungen auf die übrigen Steuerzahler ergeben sich in individueller Höhe durch die jeweils zu 
zahlende Winterdienstgebühr (63 % des Gebührenanteils).

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a.) Für 2010 hätte dies bei ca. 40.000 Veranlagungsfällen ca. 35,30 Euro pro Veranlagungsfall 
und Bescheid im Durchschnitt bedeutet.  
 Entsprechend verhält sich die Einnahmesituation pro Gebührenbescheid/Kosten für die Ge-
bührenpflichtigen im Schnitt bei einem Ansatz von 
 
1,2 Mio.:    400.680,00 Euro : 40.000 =   9,90 Euro 
2,2 Mio.:    734.580,00 Euro : 40.000 = 18,36 Euro 
4,2 Mio.: 1.402.380,00 Euro : 40.000 = 35,06 Euro 
5,2 Mio.: 1.736.280,00 Euro : 40.000 = 43,41 Euro 
 
b.)  Bei einer vollständigen Finanzierung über Gebühren würde sich die Einnahme pro Bescheid/ 
Kosten für die Gebührenpflichtigen im Durchschnitt wie folgt darstellen: 
 
1,2 Mio.:    756.000,00 Euro : 40.000 = 18,90 Euro 
2,2 Mio.: 1.386.000,00 Euro : 40.000 = 34,65 Euro 
4,2 Mio.: 2.646.000,00 Euro : 40.000 = 66,15 Euro 
5,2 Mio.: 3.276.000,00 Euro : 40.000 = 81,90 Euro 
 
 
Verwaltungs-/Personalkosten ergeben sich für die Finanzverwaltung zusätzlich zunächst durch die 
erforderliche Erstveranlagung. Davon ausgehend, dass die Straßen in Winterdienstklassen einge-
teilt werden würden, könnte der für die Straßenreinigungsgebühren eingestellte Frontmetermaß-
stab nicht herangezogen werden. Damit wären alle 40.000 Veranlagungsfälle manuell zu bearbei-
ten. (Alternativ wäre die citeq mit einer Lösung zu beauftragen, die - sofern möglich und zeitnah 
erstellt- ebenfalls Kosten nach sich ziehen würde) 
 
Ausgehend von einer geschätzten Fallbearbeitungszeit und den durchschnittlichen Personalkosten 
2010 für die Besoldungsgruppe A8 (ohne Versorgungsaufwendungen, weil nicht gebührenkalkula-
tionsfähig) ergeben sich bei 40.000 Fällen á 10 min./Fall 6.612 Arbeitsstunden x 20,17 Euro/Std. 
Damit entstehen allein für die Erstveranlagung Personalkosten von 133.364,04 Euro.  
 
Auch die laufende Veranlagung wird zu Mehraufwand und damit zu erhöhten Personalkosten füh-
ren. Denn die Winterdienstgebühr wird auf den Jahresbescheiden separat ausgewiesen und ihrer 
Definition nach als Gegenleistung für eine bestimmte Leistung - hier Winterdienst - entrichtet. Das 
Überprüfungsinteresse und -verlangen der Gebührenpflichtigen ist daher entsprechend ausge-
prägt. Bei etwaigen oder auch nur vermeintlichen Leistungsstörungen werden die Pflichtigen also 
Rechtfertigungen verlangen und Änderungs- und Erstattungsanträge stellen. Dies dürfte eine 
Mehrarbeit von ca. 10 % ausmachen.   
Ausgehend von der Verwaltungskostenerstattung 2010 für die 20.5, wovon ca. 2/3 auf die Straßen-
reinigungsgebühren entfielen, und den dort ausgewiesenen Anteilen von 30 % der Besoldungs-
gruppe A8 (ohne Versorgungsaufwendungen), ergeben sich damit für die laufende Veranlagung 
Personalmehrkosten von 160.050,00 Euro. 
 
Damit ergeben sich zusätzliche Personalkosten von insgesamt  
 
133.364,04 Euro Erstveranlagung 20.5 
160.050,00 Euro fortlfd. Veranlagung 20.5 
--------------------- 
293.414,04 Euro gesamt.  
 
 
Der Kostenaufwand der AWM beträgt für die jährliche Kalkulation und Betriebskostenabrech-
nung/Nachkalkulation nach dortiger Berechnung   39.168,72 Euro.

- 10 - 
V/0210/2011/2 
Vergleichszahlen in Kurzfassung 
 
1,2 Mio. Grundsteuer B Gebühren 
städt. Anteil 430.141,45 Euro 799.320,00 Euro 
zusätzliche Kosten 20.5 0,00 Euro 293.414,04 Euro 
zusätzliche Kosten AWM 0,00 Euro 39.168,72 Euro 
 
2,2 Mio. Grundsteuer B Gebühren 
städt. Anteil 439.492,35 Euro 1.465.420,00 Euro 
zusätzliche Kosten 20.5 0,00 Euro 293.414,04 Euro 
zusätzliche Kosten AWM 0,00 Euro 39.168,72 Euro 
 
4,2 Mio. Grundsteuer B Gebühren 
städt. Anteil 456.323,97 Euro 2.797.620,00 Euro 
zusätzliche Kosten 20.5 0,00 Euro 293.414,04 Euro 
zusätzliche Kosten AWM 0,00 Euro 39.168,72 Euro 
 
5,2 Mio. Grundsteuer B Gebühren 
städt. Anteil 463.804,69 Euro 3.463.720,00 Euro 
zusätzliche Kosten 20.5 0,00 Euro 293.414,04 Euro 
zusätzliche Kosten AWM 0,00 Euro 39.168,72 Euro 
 
 
Fazit 
 
Aus Sicht der Finanzverwaltung würde die Finanzierung des Winterdienstes über eine gesonderte 
Winterdienstgebühr nicht nur zu erheblichem Mehraufwand, sondern auch zu entsprechenden 
Mehrkosten führen und sollte daher nicht zur Finanzierung herangezogen werden. 
 
 
 
 
 
I.V. 
 
gez. 
 
Bickeböller 
Stadtkämmerin

Beratungsverlauf (2)

13.07.2011 Hauptausschuss
TOP 13 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
13.07.2011 Rat
TOP 18 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0210/2011/2
Typ
Vorlagen
Datum
13.07.2011
Erstellt
06.10.2020 14:37