V/0535/2006/1
2. Änderung des Bebauungsplanes Nr, 437: Albachten - südlich Dülmerner Straße
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Beschlussvorlage
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V/0535/2006/1 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Betrifft 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr, 437: Albachten - südlich Dülmerner Straße (tlw. mit Vorhaben- und Erschließungsplan) 1. Beschluss über die Stellungnahmen 2. Satzungsbeschluss Beratungsfolge 23.08.2006 Hauptausschuss Vorberatung 23.08.2006 Rat Entscheidung Die Beschlussvorschläge werden wie folgt (fett) geändert. Die Beratung über den kursiv dargestellten Beschlussvorschlag 1.2.5 wurde vom ASSVW in den HA geschoben. Beschlussvorschlag: Sachentscheidung: 1. Über die vorliegenden Stellungnahmen zu m Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 437: Albachten – südlich Dülmener Straße (tlw. mit Vorhaben- und Erschließungsplan) wird wie folgt Beschluss gefasst: 1.1 Der Entwurf der 2. Änderung des Bebauu ngsplanes Nr. 437 wird dahingehend geändert bzw. ergänzt, dass im Bereich des Vorhaben- und Erschließungsplanes (Lebensmittel- und Textilmarkt) eine Fläche für Ve rsorgungsanlagen –Elektrizität (Trafostation)- neu festge- setzt wird. (Anlage 1, Punkt 7) 1.2 Nach Abwägung der öffentlichen und privat en Belange gegeneinander und untereinander wird den nachfolgenden Stellungnahmen zum Entwurf der 2. Änderung des Bebauungs- planes Nr. 437 (tlw. mit Vorhaben- und Erschließungsplan ) nicht gefolgt: 1.2.1 Der Anregung, die Ein- und Ausfahr ten des Kundenparkplatzes des Lebensmittel- und Textilmarktes gleichberec htigt sowohl zur Straße Rottkamp als auch zur Dül- mener Straße vorzusehen. (Anlage 1, Punkt 1) 1.2.2 Der Anregung, für die Gebäude des Lebensmittel- und Textilmarktes eine Bebau- ung mit Sattel- oder Walmdächern festzusetzen und keine Flachdächer zuzulassen. (Anlage 1, Punkt 3) 1.2.3 Entfällt Vorlagen-Nr.: V/0535/2006/1 Auskunft erteilt: Herr Kurz / Herr Hülk Ruf: 492 6140 / 6190 E-Mail: HuelkG@stadt-muenster.de Datum: 21.08.2006 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0535/2006/1 1.2.4 Der Anregung, die Zufahrt von der Dülmener Straße zum Lebensmittel- und Textil- markt nach Westen zu verschieben. (Anlage 1, Punkt 4) 1.2.5 Der Anregung, die Erschließung des rückwärtigen Grundstücks Dülmener Straße 43 über den Rad- und Fußweg zwischen Dülmener Straße und Rottkamp zu er- möglichen. (Anlage 1, Punkt 5) 1.2.6 Den Bedenken, dass die Immissionssc hutzmaßnahmen für die Wohnbebauung in der Nachbarschaft des Lebensmittel- und Te xtilmarkts nicht ausreichend seien. (Anlage 1, Punkt 6) 1.2.7 Den Bedenken, dass die Planung, entgegen den Ausführungen in der Be- gründung zur Bebauungsplanänderung, sehr wohl zu nachteiligen wirtschaft- lichen Auswirkungen für das Grundstück Dülmener Straße 43 führen werde. 1.3 Der Anregung, (außerhalb des Bebauungsplanes) in der Dülmener Straße für die Zufahrt zum Lebensmittel- und Textilm arkt eine Linksabbiegespur in ver- mindertem Ausbaustandard vorzusehen wird gefolgt. (Anlage 1, Punkt 4) 2. Der gemäß Beschlussvorschlag 1.1 geänderte und ergänzte Entwurf der 2. Änderung des Be- bauungsplanes Nr. 437: Albacht en – südlicher Teil (tlw. Vorhaben- und Erschließungsplan) wird gemäß der §§ 2 und 10 Baugesetzbuch und für den Bereich des Vorhaben- und Erschlie- ßungsplanes in Verbindung mit § 12 Baugesetzbuch und den §§ 7 und 41 Gemeindeordnung NW als Satzung beschlossen. Die Begründung zur Bebauungspl anänderung wird ebenfalls beschlossen. Kosten/Folgekosten Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster durch die vorstehenden Beschlussvorschläge keine zusätzlichen Kosten und keine weiteren Folgekosten entstehen. Die Bebauungsplanänderung beinhaltet teilweise den Vorhaben- und Erschließungsplan zur Realisie- rung des Lebensmittel- und Textilmarktes. Der Vor habenträger übernimmt den sich aus der Planung ergebenden Erschließungsaufwand entsprechend dem Durchführungsvertrag. Die nicht vorhabenbedingten Kosten (Linksabbi egerspur (Beschlussvorschlag 1.3)) sind von der Stadt Münster zu tragen. Begründung: Zu den Beschlussvorschlägen der Vorlage Nr. 535/2006 wurden in der Bezirksvertretung Müns- ter-West im Ausschuss für Stadtplanung, Stadte ntwicklung, Verkehr und Wirtschaft folgende Beschlüsse gefasst: 1. Beratung in der Bezirksvertretung - West: Die Bezirksvertretung Münster-West hat am 10.08.2006 zu den Beschlussvorschlägen der Vorlage Nr. 535/2006 folgende Beschlüsse gefasst: Die Beschlussvorschläge 1.1, 1.2.2 und 2. des Beschlussvorschlages wurden einstimmig ange- nommen. Die Beschlussvorschläge 1.2.1, 1.2.3. 1.2.4, 1.2.5 und 1.2.6 wurden einstimmig abgelehnt. 2. Beratung im Ausschuss für Stadtplanung, St adtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft: Der ASSVW hat am 17.08.2006 zu den Beschlussvo rschlägen der Vorlage Nr. 535/2006 folgende Beschlüsse gefasst: Die Beschlussvorschläge 1.1, 1.2.1, 1.2.2, 1.2.4 und 1.2.6 und 2 wurden beschlossen. Die Beschlussfassung zu Beschlussvorschlag 1. 2.5 wurde in den Haup tausschuss geschoben. (vgl. kurisv) - 3 - V/0535/2006/1 Der Beschlussvorschlag 1.2.3 wurde abgelehnt und somit soll der Anregung gefolgt werden. (Be- schlussvorschlag 1.3) (vgl. 1.2.3 und 1.3) Stellungnahme Zu den in den Gremien unterschiedlich beschlo ssenen Beschlussvorschlägen wird wie folgt Stel- lung genommen: Zu Beschlusspunkt 1.2.1 Die Bezirksv ertretung West hat den Beschlussvorschlag abgelehnt. Der ASSVW hat dem Beschlussvorschlag zugestimmt. Wie in der Anlage 1 unter Punkt 1 dargestellt sollte die Zufahrt zum Lebensmittel- und Textil- markt von der Dülmener Straße eindeutig vorrangig sein. Der Anregung sollte nach erneuter Abwägung aus Sicht der Verwaltung entsprec hend dem Beschluss des ASSVW nicht gefolgt werden. Zu Beschlusspunkt 1.2.3 Die Bezirksvertretung West hat den Beschlussvorschlag abgelehnt. Der ASSVW hat den Beschlussvorschlag abgelehnt . Wie in der Anlage 1 unter Punkt 4 dargestellt is t eine separate Linksabbiegespur in der Dülme- ner Straße nicht erforderlich. Gleichwohl sollt e der Anregung um die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs zu gewährleisten gemäß Beschlussvorschlag 1.3 gefolgt werden. Die geplante Linksabbiegespur in der Dülmener Straße liegt im Geltungsbereich des Bebau- ungsplanes Nr. 427. Eine Änder ung des Bebauungsplanes Nr. 427 is t nicht erforderlich. Durch die Anlage der Linksabbiegespur wird der in der Dülmener Straße vorhandene Standstreifen teilweise entfallen. Die für die Anlage der Linksabbiegespur entst ehenden Kosten sind nicht vorhabenbedingt und somit von der Stadt Münster zu tragen. Zu Beschlusspunkt 1.2.4 Die Bezirksvertretung West hat den Beschlussvorschlag abgelehnt. Der ASSVW hat dem Beschlussvorschlag zugestimmt. Wie in der Anlage 1 unter Punkt 4 dargestellt sollte die Zufahrt zum Lebensmittel- und Textil- markt nicht nach Westen verschoben werden. Der Anregung sollte nach erneuter Abwägung aus Sicht der Verwaltung entsprechend dem Beschluss des ASSVW nicht gefolgt werden. Zu Beschlusspunkt 1.2.5 Die Bezirksvertretung West hat diesen Beschlussvorschlag abgelehnt. Der ASSVW hat die Beschlussfassung zu diesem Beschlussvorschlag in den HA geschoben. Wie in der Anlage 1 unter Punkt 5 dargestellt sollte der Rad- und Fußweg zwischen Dülmener Straße und Rottkamp unter Berücksichtigung der vorhandenen anderen Erschließungsmöglich- keiten und zur Sicherheit der Fußgänger und Radfahrer nicht für den Anliegerverkehr (zum rückwärtigen Teil des Grundstücks Dülmener St raße 43) freigegeben werden. Der Anregung sollte nach erneuter Abwägung aus Sicht der Verwaltung nicht gefolgt werden. Zu Beschlusspunkt 1.2.6 Die Bezirksvertretung West hat den Beschlussvorschlag abgelehnt. Der ASSVW hat dem Beschlussvorschlag zugestimmt. Wie in der Anlage 1 unter Punkt 6 dargestellt sind die geplanten I mmissionsschutzmaßnahmen für die Wohnbebauung in der Nachbarschaft des Lebensmitte- und Textilm arktes ausreichend. Der Anregung sollte nach erneuter Abwägung aus Sicht der Verwaltung entsprechend dem Be- schluss des ASSVW nicht gefolgt werden. - 4 - V/0535/2006/1 3. Zum neuen Beschlussvorschlag 1.2.7 Nach der Ve rsendung der Vorlage an die Mitglieder der parlamentarischen Gremien wurde in einer nachträglich eingereichten weiteren Anregung folgendes ausgeführt: Der Eigentümer des Grundstücks Dülmener Stra ße 43 legt dar, dass die Planung, entgegen den Ausführungen in der Begründung zu m Bebauungsplan (Punkt 10), sehr wohl zu nachteiligen wirt- schaftlichen Auswirkungen für ihn führen würde. Stellungnahme Formales Die Frist für die Abgabe von Anregungen ist abgelaufen (Offenlegung April 2006). In der Zwi- schenzeit hat sich an der Planung nichts geändert, was Anlass zu einer Neubewertung geben könnte. Unabhängig von diesem formalen Aspekt wurde die Stellungnahme sowohl in der Bezirks- vertretung – West am 10.08.06 als auch im ASSVW am 17.08.06 zwar beraten, eine Beschluss- fassung in diesen Gremien zu dieser Anregung er folgt jedoch nicht. Aus Gründen der Rechtssi- cherheit des Verfahrens wird ei n entsprechender Beschluss durch den Rat für erforderlich gehal- ten. Inhaltliches Der Bewertung des Eingebers kann nicht zugestimmt werden, da: • Eine direkte Betroffenheit des Eingebers ist nicht gegeben, da sein Grundstück nicht über- plant wird. • Die neue Nachbarschaft zu dem geplanten Ei nzelhandelsstandort, statt des ursprünglich geplanten Wohngebietes, führt nicht zu nachteiligen Auswirkungen. Anstelle einer 2- geschossigen Wohnbebauung mit Traufhöhen von max. 6,75 m wird künftig eine max. 4,0 m hohe Lärmschutzwand westlich des Grundstückes des Eingebers verlaufen. Diese ist durch einen öffentlichen Fußweg räumlich abgesetzt und wird zudem vollflächig begrünt. • Der Lärmschutz wird auch für eine pot enziell 3-geschossige Bebauung auf dem Grund- stück des Eingebers gewährleistet. Eine Erhöhung auf 6,5 m ist nicht erforderlich. • Durch die Planung wird das Grundstück des Eingebers in das Ortszentrum eingebunden. Damit wird aber keine Verschlechterung gegenüber der heutigen Situation, die durch eine mischgebietstypische Vielfalt an Nutzungen und Bebauungsdichten und den Vorbelastun- gen durch den Verkehr auf der Dülmener Straße vorgeprägt ist, eingeleitet. Insofern ist der Wohnhausstandort des Eingebers nicht mit einem Standort in einem Wohngebiet mit Ein- familienhäusern gleich zu setzen. Vor diesem Hintergrund sind neg ative wirtschaftliche Auswirkungen der Planung für den Eingeber nicht ersichtlich. Der Anregung sollte aus den vorgenannten Gründen nicht gefolgt werden. (Beschlussvorschlag 1.2.7) I.V. gez. Schultheiß Stadtdirektor Anlagen: Siehe Hauptvorlage
Hauptvorlage V/0535/2006
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V/0535/2006 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Betrifft 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr, 437: Albachten - südlich Dülmerner Straße (tlw. mit Vorhaben- und Erschließungsplan) 1. Beschluss über die Stellungnahmen 2. Satzungsbeschluss Beratungsfolge 10.08.2006 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 17.08.2006 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwick lung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung 23.08.2006 Hauptausschuss Vorberatung 23.08.2006 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: Sachentscheidung: 1. Über die vorliegenden Stellungnahmen zum Entwurf der 2. Änderung des Bebauungspla- nes Nr. 437: Albachten – südlich Dülmener Straße (t lw. mit Vorhaben- und Erschließungs- plan) wird wie folgt Beschluss gefasst: 1.1 Der Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 437 wird dahingehend geän- dert bzw. ergänzt, dass im Bereich des Vorhaben- un d Erschließungsplanes (Lebens- mittel- und Textilmarkt) eine Fläche für Versorgung sanlagen –Elektrizität (Trafostati- on)- neu festgesetzt wird. (Anlage 1, Punkt 7) 1.2 Nach Abwägung der öffentlichen und privaten Bel ange gegeneinander und unterein- ander wird den nachfolgenden Stellungnahmen zum Ent wurf der 2. Änderung des Be- bauungsplanes Nr. 437 (tlw. mit Vorhaben- und Erschließungsplan ) nicht gefolgt: 1.2.1 Der Anregung, die Ein- und Ausfahrten des Kun denparkplatzes des Lebensmit- tel- und Textilmarktes gleichberechtigt sowohl zur Straße Rottkamp als auch zur Dülmener Straße vorzusehen. (Anlage 1, Punkt 1) 1.2.2 Der Anregung, für die Gebäude des Lebensmitte l- und Textilmarktes eine Be- bauung mit Sattel- oder Walmdächern festzusetzen un d keine Flachdächer zu- zulassen. (Anlage 1, Punkt 3) 1.2.3 Der Anregung, in der Dülmener Straße für die Zufahrt zum Lebensmittel- und Textilmarkt eine Linksabbiegespur vorzusehen. (Anlage 1, Punkt 4) 1.2.4 Der Anregung, die Zufahrt von der Dülmener St raße zum Lebensmittel- und Textilmarkt nach Westen zu verschieben. (Anlage 1, Punkt 4) Vorlagen-Nr.: V/0535/2006 Auskunft erteilt: Herr Kurz / Herr Hülk Ruf: 492 6140 / 6190 E-Mail: HuelkG@stadt-muenster.de Datum: 14.07.2006 Öffentliche Beschluss vorlage - 2 - V/0535/2006 1.2.5 Der Anregung, die Erschließung des rückwärtig en Grundstücks Dülmener Stra- ße 43 über den Rad- und Fußweg zwischen Dülmener St raße und Rottkamp zu ermöglichen. (Anlage 1, Punkt 5) 1.2.6 Den Bedenken, dass die Immissionsschutzmaßnah men für die Wohnbebauung in der Nachbarschaft des Lebensmittel- und Textilma rkts nicht ausreichend sei- en. (Anlage 1, Punkt 6) 2. Der gemäß Beschlussvorschlag 1.1 geänderte und e rgänzte Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 437: Albachten – südlicher Teil (tlw. Vorhaben- und Erschließungs- plan) wird gemäß der §§ 2 und 10 Baugesetzbuch und für den Bereich des Vorhaben- und Erschließungsplanes in Verbindung mit § 12 Baugeset zbuch und den §§ 7 und 41 Ge- meindordnung NW als Satzung beschlossen. Die Begründung zur Bebauungsplanänderung wird ebe nfalls beschlossen. Kosten/Folgekosten Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münst er durch die vorstehenden Beschlussvor- schläge keine zusätzlichen Kosten und keine weiteren Folgekosten entstehen. Die Bebauungsplanänderung beinhaltet teilweise den Vorhaben- und Erschließungsplan zur Reali- sierung des Lebensmittel- und Textilmarktes. Der Vo rhabenträger übernimmt den sich aus der Planung ergebenden Erschließungsaufwand entsprechend dem Durchführungsvertrag. Begründung: 1. Der Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 437 (tlw. mit Vorhaben- und Erschlie- ßungsplan) hat vom 06.03. bis 06.04 2006 öffentlich ausgelegen. Während der Offenlegung wurden die in der Anlage 1 dargestellten Stellungna hmen vorgetragen über die entsprechend den Beschlussvorschlägen 1.1 bis 1.2.6 Beschluss gefasst werden soll. 2. Die gemäß Beschlussvorschlag 1.1 vorgesehene Änderu ng und Ergänzung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 437 berührt nicht die Grund züge der Planung. Sie ist mit dem Vorhabenträger abgestimmt und entspricht dem Wunsch des Eingebers. Daher ist weder eine erneute Offenlegung noch eine weitere Beteiligung d er Behörden und Träger öffentlicher Be- lange erforderlich. Die vorliegende Bebauungsplanän derung (tlw. mit Vorhaben- und Erschlie- ßungsplan) kann somit als Satzung beschlossen werden. Weitere Einzelheiten zur Planung können den beigefügten Anlagen entnommen werden. I.V. gez. Schultheiß Stadtdirektor Anlagen: 1. Stellungnahmen 2. Begründung 3. Planverkleinerung
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungOrte (2)
- Dülmener Straße 43
- Rottkamp
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0535/2006/1
- Typ
- Vorlage
- Datum
- 18.08.2006
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37