Mandari Insight

V/0535/2006/1

2. Änderung des Bebauungsplanes Nr, 437: Albachten - südlich Dülmerner Straße

Vorlage 18.08.2006

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 23.08.2006, TOP 27.2.2

Beschlussvorlage

· application/pdf

Ansehen

Hauptvorlage V/0535/2006

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage

10693 Zeichen

V/0535/2006/1 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
2. Änderung des Bebauungsplanes Nr, 437: Albachten - südlich Dülmerner Straße (tlw. mit 
Vorhaben- und Erschließungsplan) 
1. Beschluss über die Stellungnahmen 
2. Satzungsbeschluss 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
23.08.2006 Hauptausschuss Vorberatung 
23.08.2006 Rat Entscheidung
 
 
Die Beschlussvorschläge werden wie folgt (fett) geändert. 
Die Beratung über den kursiv dargestellten Beschlussvorschlag 1.2.5 wurde vom ASSVW in den 
HA geschoben. 
 
Beschlussvorschlag: 
Sachentscheidung: 
 
1. Über die vorliegenden Stellungnahmen zu m Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes 
Nr. 437: Albachten – südlich Dülmener Straße (tlw. mit Vorhaben- und Erschließungsplan) wird 
wie folgt Beschluss gefasst: 
 
1.1 Der Entwurf der 2. Änderung des Bebauu ngsplanes Nr. 437 wird dahingehend geändert 
bzw. ergänzt, dass im Bereich des Vorhaben- und Erschließungsplanes (Lebensmittel- und 
Textilmarkt) eine Fläche für Ve rsorgungsanlagen –Elektrizität (Trafostation)- neu festge-
setzt wird. (Anlage 1, Punkt 7) 
  
1.2 Nach Abwägung der öffentlichen und privat en Belange gegeneinander und untereinander 
wird den nachfolgenden Stellungnahmen zum Entwurf der 2. Änderung des Bebauungs-
planes Nr. 437 (tlw. mit Vorhaben- und Erschließungsplan ) nicht gefolgt: 
 
1.2.1 Der Anregung, die Ein- und Ausfahr ten des Kundenparkplatzes des Lebensmittel- 
und Textilmarktes gleichberec htigt sowohl zur Straße Rottkamp als auch zur Dül-
mener Straße vorzusehen. (Anlage 1, Punkt 1) 
 
1.2.2 Der Anregung, für die Gebäude des Lebensmittel- und Textilmarktes eine Bebau-
ung mit Sattel- oder Walmdächern festzusetzen und keine Flachdächer zuzulassen. 
(Anlage 1, Punkt 3) 
 
1.2.3 Entfällt 
 
Vorlagen-Nr.: 
V/0535/2006/1 
Auskunft erteilt: 
Herr Kurz / Herr Hülk 
Ruf: 
492 6140 / 6190 
E-Mail: 
HuelkG@stadt-muenster.de  
Datum: 
21.08.2006 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0535/2006/1 
1.2.4 Der Anregung, die Zufahrt von der Dülmener Straße zum Lebensmittel- und Textil-
markt nach Westen zu verschieben. (Anlage 1, Punkt 4) 
 
1.2.5 Der Anregung, die Erschließung des rückwärtigen Grundstücks Dülmener Straße 
43 über den Rad- und Fußweg zwischen Dülmener Straße und Rottkamp zu er-
möglichen. (Anlage 1, Punkt 5)  
 
1.2.6 Den Bedenken, dass die Immissionssc hutzmaßnahmen für die Wohnbebauung in 
der Nachbarschaft des Lebensmittel- und Te xtilmarkts nicht ausreichend seien. 
(Anlage 1, Punkt 6) 
 
1.2.7 Den Bedenken, dass die Planung, entgegen den Ausführungen in der Be-
gründung zur Bebauungsplanänderung, sehr wohl zu nachteiligen wirtschaft-
lichen Auswirkungen für das Grundstück Dülmener Straße 43 führen werde. 
 
1.3 Der Anregung, (außerhalb des Bebauungsplanes) in der Dülmener Straße für 
die Zufahrt zum Lebensmittel- und Textilm arkt eine Linksabbiegespur in ver-
mindertem Ausbaustandard vorzusehen wird gefolgt. (Anlage 1, Punkt 4) 
 
2. Der gemäß Beschlussvorschlag 1.1 geänderte und  ergänzte Entwurf der 2. Änderung des Be-
bauungsplanes Nr. 437: Albacht en – südlicher Teil (tlw. Vorhaben- und Erschließungsplan) 
wird gemäß der §§ 2 und 10 Baugesetzbuch und für den Bereich des Vorhaben- und Erschlie-
ßungsplanes in Verbindung mit § 12 Baugesetzbuch und den §§ 7 und 41 Gemeindeordnung 
NW als Satzung beschlossen.  
  Die Begründung zur Bebauungspl anänderung wird ebenfalls beschlossen. 
 
Kosten/Folgekosten 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster durch die vorstehenden Beschlussvorschläge 
keine zusätzlichen Kosten und keine weiteren Folgekosten entstehen. 
 
Die Bebauungsplanänderung beinhaltet teilweise den Vorhaben- und Erschließungsplan zur Realisie-
rung des Lebensmittel- und Textilmarktes. Der Vor habenträger übernimmt den sich aus der Planung 
ergebenden Erschließungsaufwand entsprechend dem Durchführungsvertrag. 
Die nicht vorhabenbedingten Kosten (Linksabbi egerspur (Beschlussvorschlag 1.3)) sind von 
der Stadt Münster zu tragen. 
 
Begründung: 
Zu den Beschlussvorschlägen der Vorlage Nr. 535/2006 wurden in der Bezirksvertretung Müns-
ter-West im Ausschuss für Stadtplanung, Stadte ntwicklung, Verkehr und Wirtschaft folgende 
Beschlüsse gefasst: 
 
1. Beratung in der Bezirksvertretung - West: 
Die Bezirksvertretung Münster-West hat am 10.08.2006 zu den Beschlussvorschlägen der Vorlage 
Nr. 535/2006 folgende Beschlüsse gefasst: 
 
Die Beschlussvorschläge 1.1, 1.2.2 und 2. des Beschlussvorschlages wurden einstimmig ange-
nommen. 
 
Die Beschlussvorschläge 1.2.1, 1.2.3. 1.2.4, 1.2.5 und 1.2.6 wurden einstimmig abgelehnt. 
 
2. Beratung im Ausschuss für Stadtplanung, St adtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft: 
Der ASSVW hat am 17.08.2006 zu den Beschlussvo rschlägen der Vorlage Nr. 535/2006 folgende 
Beschlüsse gefasst: 
 
Die Beschlussvorschläge 1.1, 1.2.1, 1.2.2, 1.2.4 und 1.2.6 und 2 wurden beschlossen. 
 
Die Beschlussfassung zu Beschlussvorschlag 1. 2.5 wurde in den Haup tausschuss geschoben. 
(vgl. kurisv)

- 3 - 
V/0535/2006/1 
Der Beschlussvorschlag 1.2.3 wurde abgelehnt und somit soll der Anregung gefolgt werden. (Be-
schlussvorschlag 1.3) (vgl. 1.2.3 und 1.3) 
 
Stellungnahme 
Zu den in den Gremien unterschiedlich beschlo ssenen Beschlussvorschlägen wird wie folgt Stel-
lung genommen: 
 
Zu Beschlusspunkt 1.2.1 
Die Bezirksv
ertretung West hat den Beschlussvorschlag abgelehnt.  
Der ASSVW hat dem Beschlussvorschlag zugestimmt. 
 
Wie in der Anlage 1 unter Punkt 1 dargestellt sollte die Zufahrt zum Lebensmittel- und Textil-
markt von der Dülmener Straße eindeutig vorrangig sein. Der Anregung sollte nach erneuter 
Abwägung aus Sicht der Verwaltung entsprec hend dem Beschluss des ASSVW nicht gefolgt 
werden.  
 
Zu Beschlusspunkt 1.2.3 
Die Bezirksvertretung West hat den Beschlussvorschlag abgelehnt.  
Der ASSVW hat den Beschlussvorschlag abgelehnt 
. 
Wie in der Anlage 1 unter Punkt 4 dargestellt is t eine separate Linksabbiegespur in der Dülme-
ner Straße nicht erforderlich. Gleichwohl sollt e der Anregung um die Sicherheit und Leichtigkeit 
des Verkehrs zu gewährleisten gemäß Beschlussvorschlag 1.3 gefolgt werden.  
 
Die geplante Linksabbiegespur in  der Dülmener Straße liegt im Geltungsbereich des Bebau-
ungsplanes Nr. 427. Eine Änder ung des Bebauungsplanes Nr. 427 is t nicht erforderlich. Durch 
die Anlage der Linksabbiegespur wird der in der Dülmener Straße vorhandene Standstreifen 
teilweise entfallen.  
 
Die für die Anlage der Linksabbiegespur entst ehenden Kosten sind nicht vorhabenbedingt und 
somit von der Stadt Münster zu tragen. 
 
Zu Beschlusspunkt 1.2.4 
Die Bezirksvertretung West hat den Beschlussvorschlag abgelehnt.  
Der ASSVW hat dem Beschlussvorschlag zugestimmt. 
 
Wie in der Anlage 1 unter Punkt 4 dargestellt sollte die Zufahrt zum Lebensmittel- und Textil-
markt nicht nach Westen verschoben werden. Der Anregung sollte nach erneuter Abwägung 
aus Sicht der Verwaltung entsprechend dem Beschluss des ASSVW nicht gefolgt werden. 
 
Zu Beschlusspunkt 1.2.5 
Die Bezirksvertretung West hat diesen Beschlussvorschlag abgelehnt.  
Der ASSVW hat die Beschlussfassung zu diesem Beschlussvorschlag in den HA geschoben. 
 
Wie in der Anlage 1 unter Punkt 5 dargestellt sollte der Rad- und Fußweg zwischen Dülmener 
Straße und Rottkamp unter Berücksichtigung der vorhandenen anderen Erschließungsmöglich-
keiten und zur Sicherheit der Fußgänger und Radfahrer nicht für den Anliegerverkehr (zum 
rückwärtigen Teil des Grundstücks Dülmener St raße 43) freigegeben werden. Der Anregung 
sollte nach erneuter Abwägung aus Sicht der Verwaltung nicht gefolgt werden. 
 
Zu Beschlusspunkt 1.2.6 
Die Bezirksvertretung West hat den Beschlussvorschlag abgelehnt.  
Der ASSVW hat dem Beschlussvorschlag zugestimmt. 
 
Wie in der Anlage 1 unter Punkt 6 dargestellt  sind die geplanten I mmissionsschutzmaßnahmen 
für die Wohnbebauung in der Nachbarschaft des  Lebensmitte- und Textilm arktes ausreichend. 
Der Anregung sollte nach erneuter Abwägung aus  Sicht der Verwaltung entsprechend dem Be-
schluss des ASSVW nicht gefolgt werden.

- 4 - 
V/0535/2006/1 
3. Zum neuen Beschlussvorschlag 1.2.7 
Nach der Ve
rsendung der Vorlage an die Mitglieder der parlamentarischen Gremien wurde in einer 
nachträglich eingereichten weiteren Anregung folgendes ausgeführt: 
 
Der Eigentümer des Grundstücks Dülmener Stra ße 43 legt dar, dass die Planung, entgegen den 
Ausführungen in der Begründung zu m Bebauungsplan (Punkt 10), sehr wohl zu nachteiligen wirt-
schaftlichen Auswirkungen für ihn führen würde. 
 
Stellungnahme 
Formales 
Die Frist für die Abgabe von Anregungen ist abgelaufen (Offenlegung April 2006). In der Zwi-
schenzeit hat sich an der Planung nichts geändert, was Anlass zu einer Neubewertung geben 
könnte. Unabhängig von diesem formalen Aspekt wurde die Stellungnahme sowohl in der Bezirks-
vertretung – West am 10.08.06 als auch im ASSVW am 17.08.06 zwar beraten, eine Beschluss-
fassung in diesen Gremien zu dieser Anregung er folgt jedoch nicht. Aus Gründen der Rechtssi-
cherheit des Verfahrens wird ei n entsprechender Beschluss durch den Rat für erforderlich gehal-
ten. 
 
Inhaltliches 
Der Bewertung des Eingebers kann nicht zugestimmt werden, da: 
• Eine direkte Betroffenheit des Eingebers ist nicht gegeben, da sein Grundstück nicht über-
plant wird.  
• Die neue Nachbarschaft zu dem geplanten Ei nzelhandelsstandort, statt des ursprünglich 
geplanten Wohngebietes, führt nicht zu nachteiligen Auswirkungen. Anstelle einer 2-
geschossigen Wohnbebauung mit Traufhöhen von max. 6,75 m wird künftig eine max. 4,0 
m hohe Lärmschutzwand westlich des Grundstückes des Eingebers verlaufen. Diese ist 
durch einen öffentlichen Fußweg räumlich abgesetzt und wird zudem vollflächig begrünt.  
• Der Lärmschutz wird auch für eine pot enziell 3-geschossige Bebauung auf dem Grund-
stück des Eingebers gewährleistet. Eine Erhöhung auf 6,5 m ist nicht erforderlich. 
• Durch die Planung wird das Grundstück des  Eingebers in das Ortszentrum eingebunden. 
Damit wird aber keine Verschlechterung gegenüber der heutigen Situation, die durch eine 
mischgebietstypische Vielfalt an Nutzungen und Bebauungsdichten und den Vorbelastun-
gen durch den Verkehr auf der Dülmener Straße vorgeprägt ist, eingeleitet. Insofern ist der 
Wohnhausstandort des Eingebers nicht mit einem Standort in einem Wohngebiet mit Ein-
familienhäusern gleich zu setzen. 
 
Vor diesem Hintergrund sind neg ative wirtschaftliche Auswirkungen der Planung für den Eingeber 
nicht ersichtlich. 
 
Der Anregung sollte aus den vorgenannten Gründen nicht gefolgt werden. (Beschlussvorschlag 
1.2.7) 
 
I.V. 
 
 
gez. 
Schultheiß 
Stadtdirektor 
 
Anlagen: 
Siehe Hauptvorlage

Hauptvorlage V/0535/2006

4645 Zeichen

V/0535/2006 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
2. Änderung des Bebauungsplanes Nr, 437: Albachten - südlich Dülmerner Straße (tlw. mit 
Vorhaben- und Erschließungsplan) 
1. Beschluss über die Stellungnahmen 
2. Satzungsbeschluss 
 
Beratungsfolge 
 
 
10.08.2006 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 
17.08.2006 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwick lung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung 
23.08.2006 Hauptausschuss Vorberatung 
23.08.2006 Rat Entscheidung  
 
Beschlussvorschlag: 
Sachentscheidung: 
1. Über die vorliegenden Stellungnahmen zum Entwurf  der 2. Änderung des Bebauungspla- 
nes Nr. 437: Albachten – südlich Dülmener Straße (t lw. mit Vorhaben- und Erschließungs- 
plan) wird wie folgt Beschluss gefasst: 
 
1.1 Der Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes  Nr. 437 wird dahingehend geän- 
dert bzw. ergänzt, dass im Bereich des Vorhaben- un d Erschließungsplanes (Lebens- 
mittel- und Textilmarkt) eine Fläche für Versorgung sanlagen –Elektrizität (Trafostati- 
on)- neu festgesetzt wird. (Anlage 1, Punkt 7) 
  
1.2 Nach Abwägung der öffentlichen und privaten Bel ange gegeneinander und unterein- 
ander wird den nachfolgenden Stellungnahmen zum Ent wurf der 2. Änderung des Be- 
bauungsplanes Nr. 437 (tlw. mit Vorhaben- und Erschließungsplan ) nicht gefolgt: 
 
1.2.1 Der Anregung, die Ein- und Ausfahrten des Kun denparkplatzes des Lebensmit- 
tel- und Textilmarktes gleichberechtigt sowohl zur Straße Rottkamp als auch zur 
Dülmener Straße vorzusehen. (Anlage 1, Punkt 1) 
 
1.2.2 Der Anregung, für die Gebäude des Lebensmitte l- und Textilmarktes eine Be- 
bauung mit Sattel- oder Walmdächern festzusetzen un d keine Flachdächer zu- 
zulassen. (Anlage 1, Punkt 3) 
 
1.2.3 Der Anregung, in der Dülmener Straße für die Zufahrt zum Lebensmittel- und 
Textilmarkt eine Linksabbiegespur vorzusehen. (Anlage 1, Punkt 4) 
 
1.2.4 Der Anregung, die Zufahrt von der Dülmener St raße zum Lebensmittel- und 
Textilmarkt nach Westen zu verschieben. (Anlage 1, Punkt 4) 
 
 
Vorlagen-Nr.:  
 
V/0535/2006 
Auskunft erteilt: 
Herr Kurz / Herr Hülk 
Ruf: 
492 6140 / 6190 
E-Mail: 
HuelkG@stadt-muenster.de  
Datum: 
14.07.2006 
Öffentliche Beschluss vorlage

- 2 - 
V/0535/2006 
1.2.5 Der Anregung, die Erschließung des rückwärtig en Grundstücks Dülmener Stra- 
ße 43 über den Rad- und Fußweg zwischen Dülmener St raße und Rottkamp zu 
ermöglichen. (Anlage 1, Punkt 5)  
 
1.2.6 Den Bedenken, dass die Immissionsschutzmaßnah men für die Wohnbebauung 
in der Nachbarschaft des Lebensmittel- und Textilma rkts nicht ausreichend sei- 
en. (Anlage 1, Punkt 6) 
 
2. Der gemäß Beschlussvorschlag 1.1 geänderte und e rgänzte Entwurf der 2. Änderung des 
Bebauungsplanes Nr. 437: Albachten – südlicher Teil  (tlw. Vorhaben- und Erschließungs- 
plan) wird gemäß der §§ 2 und 10 Baugesetzbuch und für den Bereich des Vorhaben- und 
Erschließungsplanes in Verbindung mit § 12 Baugeset zbuch und den §§ 7 und 41 Ge- 
meindordnung NW als Satzung beschlossen.  
  Die Begründung zur Bebauungsplanänderung wird ebe nfalls beschlossen. 
 
Kosten/Folgekosten 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münst er durch die vorstehenden Beschlussvor- 
schläge keine zusätzlichen Kosten und keine weiteren Folgekosten entstehen. 
 
Die Bebauungsplanänderung beinhaltet teilweise den Vorhaben- und Erschließungsplan zur Reali- 
sierung des Lebensmittel- und Textilmarktes. Der Vo rhabenträger übernimmt den sich aus der 
Planung ergebenden Erschließungsaufwand entsprechend dem Durchführungsvertrag. 
 
Begründung: 
1. Der Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 437 (tlw. mit Vorhaben- und Erschlie- 
ßungsplan) hat vom 06.03. bis 06.04 2006 öffentlich  ausgelegen. Während der Offenlegung 
wurden die in der Anlage 1 dargestellten Stellungna hmen vorgetragen über die entsprechend 
den Beschlussvorschlägen 1.1 bis 1.2.6 Beschluss gefasst werden soll. 
 
2. Die gemäß Beschlussvorschlag 1.1 vorgesehene Änderu ng und Ergänzung der 2. Änderung 
des Bebauungsplanes Nr. 437 berührt nicht die Grund züge der Planung. Sie ist mit dem 
Vorhabenträger abgestimmt und entspricht dem Wunsch  des Eingebers. Daher ist weder eine 
erneute Offenlegung noch eine weitere Beteiligung d er Behörden und Träger öffentlicher Be- 
lange erforderlich. Die vorliegende Bebauungsplanän derung (tlw. mit Vorhaben- und Erschlie- 
ßungsplan) kann somit als Satzung beschlossen werden. 
 
Weitere Einzelheiten zur Planung können den beigefügten Anlagen entnommen werden. 
 
I.V. 
 
 
gez. 
Schultheiß 
Stadtdirektor 
 
Anlagen: 
1. Stellungnahmen 
2. Begründung 
3. Planverkleinerung

Beratungsverlauf (2)

23.08.2006 Hauptausschuss
TOP 24.2.2 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
23.08.2006 Rat
TOP 27.2.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Dülmener Straße 43
  • Rottkamp

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
V/0535/2006/1
Typ
Vorlage
Datum
18.08.2006
Erstellt
06.10.2020 14:37