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V/0423/2020

Erweiterung der Grundschule Wolbeck-Nord, Grenkuhlenweg 21, 48167 Münster

Vorlagen 14.05.2020

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Anlage A

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Beschlussvorlage

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Anlage A

2026 Zeichen

Anlage A zur V/0423/2020 
Kurzüberblick 
Mit der Vorlage soll der Grundsatzbeschluss zur Erweiterung des Schulgebäudes der Grundschu-
le Wolbeck-Nord um einen weiteren Zug herbeigeführt werden. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Mit der Vorlage wird das Ziel „Wir werden einer der führenden Bildungs-, Wissenschafts-, For-
schungs- und Entwicklungsstandorte in Europa“ verfolgt.  
Das Ziel aus dem Haushaltsplan zur Produktgruppe 0301 –Leistungen für Schulen- lautet: 
„Das Amt für Schule und Weiterbildung stellt für die städtischen Schulen den erforderlichen 
Schulraum einschl. der notwendigen Ausstattung und das ergänzende kommunale Personal zur 
Verfügung.  
 
 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0301 Leistungen für Schulen 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja x Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan x Ja  Nein   
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan 2020 enthalten? x Ja  Nein  teilw. 
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja x Nein   
Bereits veranschlagt? x Ja  Nein   
Aufgrund des Grundsatzbeschlusses sind zunächst nur die Planungskosten in Höhe von 120.000 € 
zu finanzieren. 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig frei-
willig 
Gem. § 79 SchulG NRW ist der Schulträger verpflichtet, die für einen ordnungsgemäßen Unterricht 
erforderlichen Schulanlagen, Gebäude, Einrichtungen und Lehrmittel bereitzustellen und zu unter-
halten sowie das für die Schulverwaltung notwendige Personal und eine am allgemeinen Stand der 
Technik und Informationstechnologie orientierte Sachausstattung zur Verfügung zu stellen. 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Bei den Planungen zur Erweiterung des Gebäudes der Grundschule Wolbeck-Nord werden u.a. 
die Anforderungen an Barrierefreiheit und die Gebäudeleitlinien der Stadt Münster berücksichtigt.

Beschlussvorlage

9454 Zeichen

V/0423/2020 
V/0423/2020 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Erweiterung der Grundschule Wolbeck-Nord, Grenkuhlenweg 21, 48167 Münster 
hier:  Grundsatzbeschluss zur Erweiterung 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   10.06.2020 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung 
   09.06.2020 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 
   16.06.2020 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung 
   24.06.2020 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
   24.06.2020 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Rat fasst den Grundsatzbeschluss zur Erweiterung der Grundschule Wolbeck -Nord mit 
folgendem  Raumprogramm: 
 
 4 Unterrichtsräume   à 65 qm 
 2 Differenzierungsräume à 20 qm 
 1 Mehrzweckraum     75 qm 
 3 Betreuungsräume  à 65 qm 
 2 Büroräume   à 15 qm 
 
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Planung auf der Grundlage des 2016 durchgeführten 
Wettbewerbs-/Vergabeverfahrens für den Neubau mit optionaler Erweiterung um einen 3. Zug 
als 2. B auabschnitt zunächst bis zum Abschluss der Leistungsphase 2 -Vorplanung - zu er-
stellen sowie anschließend den Errichtungsbeschluss herbeizuführen: 
 
3. Es wird zur Kenntnis genommen, dass zunächst Planungskosten in Höhe von 120.000 € anfal-
len werden. Spätere Auswirkungen auf den Haushalt durch die Investition werden mit dem Er-
richtungsbeschluss zu quantifizieren sein und die Ermächtigungen werden zur nächstmögl i-
chen Haushaltsplanung angemeldet. 
 
 
 
 
Amt für Schule und 
Weiterbildung 
 
27.05.2020 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Frau Haase 
Telefon: 492-4011 
Haase@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0423/2020 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Die Sachentscheidung ist wie folgt finanziert 
Teilfinanzplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 0301 Leistungen für Schulen    
Investitionsmaßnah-
me 
4720 Planungskosten Erw. 
Schulgebäude 
   
Auszahlungen  Auszahlungen für Bau-
maßnahmen 
2020 120.000 Haushaltsan-
satz: 
1.870.000 € 
davon anteilig  
120.000 € 
für die Erw. 
Grundschule 
Wolbeck-Nord  
 
 
Die zur Finanzierung der Planungskosten erforderlichen Ermächtigungen stehen im Haushaltsplan 
2020 bei der o.g. Produktgruppe zur Verfügung. 
 
Begründung: 
 
Ist-Grundschulsituation im Stadtteil Wolbeck 
 
Im Jahr 2016 ist ein Wettbewerbs-/ Vergabeverfahren zum Neubau eines zweizügigen Grundschu l-
gebäudes am Grenkuhlenweg in Wolbeck -Nord mit der Option zur Erweiterung um einen dritten Zug 
durchgeführt worden. Der Rat der Stadt Münster hat in seiner Sitzung am 14.12.2016 mit der V orlage 
V/0752/2016 das Ergebnis des Architektenwettbewerbs und des Vergabeverfahrens zur Kenntnis 
genommen und die Verwaltung beauftragt, die Entwurfsplanung einschl. Kostenberechnung auf di e-
ser Grundlage zu erstellen. Im Oktober 2017 hat der Rat der Stadt Münster den Baubeschluss für den 
Neubau des zweizügigen Grundschulgebäudes nach den Plänen des Architekturbüros Lindner Lohse 
Architekten BDA gefasst (Vorlage V/0487/2017/1.Erg.). Mit dem Bau wurde im Frühjahr 2018 bego n-
nen.  
Die neu errichtete Grundschul e Wolbeck-Nord hat zum Schuljahresbeginn 2019/20 den Schulbetrieb 
mit 57 Kindern aufgenommen. 
 
Zum Schuljahr 2020/21 wurden 75 Kinder zur Grundschule Wolbeck -Nord angemeldet (Stand 
12.11.2019), sodass sie Aufnahmekapazität erheblich überschritten wurde und  einige Kinder abg e-
wiesen werden mussten. Nach Abschluss des Aufnahmeverfahrens werden zum Schuljahr 2020/21 
insgesamt 49 Kinder neu aufgenommen, sodass dann im jahrgangsübergreifenden Lernen insgesamt 
106 Kinder in 4 Klassen unterrichtet werden. 
 
Für die Nikolaischule Wolbeck wurde zum Schuljahr 2019/20 zunächst die Zügigkeit auf 2 Eingang s-
klassen reduziert, mit dem Ziel, die erforderlichen Anmeldezahlen für den Start der Grundschule Wo l-
beck-Nord zu gewährleisten. Aufgrund der hohen Anmeldezahlen konnte di e Nikolaischule Wolbeck 
allerdings auch 2019/2020 bereits 3 Eingangsklassen bilden. Zum Schuljahr 2020/21 wurde die Zahl 
der Eingangsklassen durch Ratsbeschluss wieder auf 3 angehoben. Die Nikolaischule wird erneut 3 
Eingangsklassen bilden. 
 
Damit stehen zz. Kapazitäten von 5 Eingangsklassen im Grundschulbereich im Stadtteil Wolbeck zur 
Verfügung.

- 3 - 
V/0423/2020 
 
Prognose/ Bedarf an Grundschulkapazitäten im Stadtteil Wolbeck 
 
Zum Schuljahr 2020/2021 werden die beiden Grundschulen in Wolbeck insgesamt 5 Eingangsklassen 
bilden und damit die Kapazität voll ausschöpfen.  
 
Aufgrund der Bautätigkeit in jüngster Vergangenheit ist von steigenden Bedarfen aus dem Bestand 
auszugehen. 
In Wolbeck bestehen noch Restkapazitäten aus den Baugebieten Am Steintor / Petersheide und 
Wolbeck-Nord. In Stufe 1 des Baulandprogramms 2019 – 2025/2030 sind darüber hinaus die Baug e-
biete südlich Hiltruper Straße / westlich Am Sandbach und südlich Berdel aufgeführt, die im Jahr 2023 
baureif werden sollen. Insgesamt können in diesen vier Baugebieten damit noch rund 760 Wohnein-
heiten errichtet werden. Aufgrund der aktuell vorliegenden Informationen wird aufgrund dieser Baut ä-
tigkeit von einem zusätzlichen Bedarf von insgesamt gut 70 Plätzen je Jahrgang im Grundschulb e-
reich ausgegangen.  
 
Dieser Bedarf wird aufgrund der unterschiedlichen Fertigstellungstermine zeitversetzt wirksam. Für 
die genannten Gebiete sind die Nikolaischule Wolbeck und die Grundschule Wolbeck -Nord die 
nächstgelegenen Grundschulen. Aus heutiger Sicht werden inclusive der durch die genann te Bautä-
tigkeit ausgelösten zusätzlichen Bedarfe in Wolbeck insgesamt 7 Züge zur Grundschulversorgung 
erforderlich sein. 
 
Mit Vorlage V/0705/2018/2 wurde der Ausbau der Nikolaischule zur 3-Zügigkeit mit der Option einer 
baulichen Erweiterung der Nikolaischule zur 4-Zügigkeit in einem 2. Bauabschnitt incl. optionaler z u-
sätzlicher Einfachsporthalle im 2. Bauabschnitt beschlossen. Die tatsächliche planerische Umsetzung 
gestaltet sich komplexer als im Rahmen der Machbarkeitsstudie zu durchdringen war.  Möglichkeiten 
einer optimalen Baustellenlogistik insbesondere der Zuwegung werden aktuell geprüft. Aufgrund di e-
ser zusätzlichen Abstimmungsbedarfe verzöger n sich der Beginn des Wettbewerbsverfahrens und 
damit auch der bisher für das 3. Quartal 2023 geplan te Fertigstellungstermin. Darüber hinaus wird 
aufgrund der Baulandentwicklung in Wolbeck ein direkter Ausbau zur 4 -Zügigkeit einschließlich Neu-
bau einer Sporthalle geprüft. 
Da gemäß der Machbarkeitsstudie zur Realisierung der Erweiterung ein Gebäudetrakt a bgerissen 
werden muss, entsteht während der Bau phase ein Raumdefizit und die Versorgung gemäß Rau m-
programm kann erst nach Fertigstellung der Erweiterung sichergestellt werden.  
 
Angesichts der Bevölkerungsentwicklung in Wolbeck und der offenen Fragen der E rweiterungsmög-
lichkeiten der Nikolaischule Wolbeck wird die Erweiterung der Grundschule Wolbeck -Nord um einen 
Zug vorgeschlagen.  
 
Ein Beschlussvorschlag zur Nikolaischule Wolbeck wird vorgelegt, sobald die Überprüfungsergebni s-
se zum Standort vorliegen. 
 
Raumprogramm für die Erweiterung der Grundschule Wolbeck-Nord  
 
Bereits bei dem im Jahr 2016 durchgeführten Wettbewerb zum Neubau der Grundschule Wolbeck -
Nord ist eine optionale Erweiterung zur 3 -Zügigkeit berücksichtigt worden. Allerdings wurden die Pl a-
nungen auf der Grundlage des damals gültigen Musterraumprogramms erarbeitet. Der Rat der Stadt 
Münster hat in seiner Sitzung am 12.07.2017 auf der Grundlage der Vorlage V/0328/2017/1 ein Mu s-
terraumprogramm für Grundschulen beschlossen. In diesem Musterraumpr ogramm sind die Erge b-
nisse der AG Schulverpflegung für die Mittagsverpflegung eingeflossen und Größen für Küchen ei n-
schl. Nebenräume sowie Speiseräume festgelegt worden. Außerdem ist als Standard festgelegt wo r-
den, dass pro Zug 2 Betreuungsräume vorzusehen  sind. Auch ist eine erhöhte Anzahl an Büros in 
das Raumprogramm aufgenommen worden. 
Da diese Änderungen nach Abschluss des Wettbewerbs beschlossen wurden, ist die Planung damals 
im laufenden Verfahren so weit wie möglich angepasst worden. Um die Größe der  Küche und des 
Speisraumes zumindest annähernd den neu festgelegten Größen anpassen zu können, wurde die

- 4 - 
V/0423/2020 
Fläche eines OGS-Betreuungsraumes in die Flächen des Speiseraumes und der Küche integriert. Im 
zweizügigen Grundschulgebäude stehen deshalb zz. lediglich 3 Betreuungsräume zur Verfügung.  
 
Bei der jetzt anstehenden Realisierung des 2. BA ist das Raumprogramm auf der Grundlage des 
Ratsbeschlusses vom 12.07.2017 zu Grunde zu legen. Deshalb umfasst das Raumprogramm für den 
dritten Zug neben den 4 Unterricht s-, 2 Differenzierungs - 1, Mehrzweckraum und 2 Betreuungsrä u-
men auch die unter Berücksichtigung des aktuellen Musterraumprogramms fehlenden Räume (1 z u-
sätzlicher Betreuungsraum und 2 Büroräume). 
 
Weiteres Verfahren 
 
Gemäß dem vom Rat in seiner Sitzung am 1 2.12.2018 beschlossenen Verfahren für Hochbauma ß-
nahmen wird zunächst ein Grundsatzbeschluss gefasst und es werden Planungsmittel bereitgestellt. 
Sobald die konkretere Planung für die Realisierung des festgelegten Raumprogramms als Erweit e-
rung des Schulgebäudes erstellt ist und die Kosten ermittelt sind, kann der Errichtungsbeschluss he r-
beigeführt werden. Die erforderlichen Ermächtigungen zur Finanzierung der Baumaßnahme sind 
dann zur nächstmöglichen Haushaltsplanung anzumelden. 
 
 
 
I.V. 
 
gez. 
 
Thomas Paal 
Stadtdirektor 
 
 
Anlagen: 
Anlage A

Beratungsverlauf (5)

09.06.2020 Ausschuss für Schule und Weiterbildung
TOP 14 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
10.06.2020 Bezirksvertretung Münster-Südost
TOP 4.2 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
16.06.2020 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen
TOP 6.12 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
24.06.2020 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 27.4.1 Vorberatung
Zur Sitzung
24.06.2020 Rat
TOP 29.4.1 Entscheidung
Zur Sitzung

Orte (6)

  • Hiltruper Straße
  • Grenkuhlenweg 21
  • Am Steintor
  • Am Sandbach
  • Petersheide
  • Berdel

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Details

Aktenzeichen
V/0423/2020
Typ
Vorlagen
Datum
14.05.2020
Erstellt
06.10.2020 14:37