V/0423/2020
Erweiterung der Grundschule Wolbeck-Nord, Grenkuhlenweg 21, 48167 Münster
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Anlage A
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Anlage A zur V/0423/2020 Kurzüberblick Mit der Vorlage soll der Grundsatzbeschluss zur Erweiterung des Schulgebäudes der Grundschu- le Wolbeck-Nord um einen weiteren Zug herbeigeführt werden. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit der Vorlage wird das Ziel „Wir werden einer der führenden Bildungs-, Wissenschafts-, For- schungs- und Entwicklungsstandorte in Europa“ verfolgt. Das Ziel aus dem Haushaltsplan zur Produktgruppe 0301 –Leistungen für Schulen- lautet: „Das Amt für Schule und Weiterbildung stellt für die städtischen Schulen den erforderlichen Schulraum einschl. der notwendigen Ausstattung und das ergänzende kommunale Personal zur Verfügung. Finanzierung Produktgruppe: 0301 Leistungen für Schulen Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja x Nein Auswirkungen auf den Finanzplan x Ja Nein Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan 2020 enthalten? x Ja Nein teilw. Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja x Nein Bereits veranschlagt? x Ja Nein Aufgrund des Grundsatzbeschlusses sind zunächst nur die Planungskosten in Höhe von 120.000 € zu finanzieren. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig frei- willig Gem. § 79 SchulG NRW ist der Schulträger verpflichtet, die für einen ordnungsgemäßen Unterricht erforderlichen Schulanlagen, Gebäude, Einrichtungen und Lehrmittel bereitzustellen und zu unter- halten sowie das für die Schulverwaltung notwendige Personal und eine am allgemeinen Stand der Technik und Informationstechnologie orientierte Sachausstattung zur Verfügung zu stellen. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Bei den Planungen zur Erweiterung des Gebäudes der Grundschule Wolbeck-Nord werden u.a. die Anforderungen an Barrierefreiheit und die Gebäudeleitlinien der Stadt Münster berücksichtigt.
Beschlussvorlage
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V/0423/2020 V/0423/2020 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Erweiterung der Grundschule Wolbeck-Nord, Grenkuhlenweg 21, 48167 Münster hier: Grundsatzbeschluss zur Erweiterung Beratungsfolge 10.06.2020 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung 09.06.2020 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 16.06.2020 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung 24.06.2020 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 24.06.2020 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Rat fasst den Grundsatzbeschluss zur Erweiterung der Grundschule Wolbeck -Nord mit folgendem Raumprogramm: 4 Unterrichtsräume à 65 qm 2 Differenzierungsräume à 20 qm 1 Mehrzweckraum 75 qm 3 Betreuungsräume à 65 qm 2 Büroräume à 15 qm 2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Planung auf der Grundlage des 2016 durchgeführten Wettbewerbs-/Vergabeverfahrens für den Neubau mit optionaler Erweiterung um einen 3. Zug als 2. B auabschnitt zunächst bis zum Abschluss der Leistungsphase 2 -Vorplanung - zu er- stellen sowie anschließend den Errichtungsbeschluss herbeizuführen: 3. Es wird zur Kenntnis genommen, dass zunächst Planungskosten in Höhe von 120.000 € anfal- len werden. Spätere Auswirkungen auf den Haushalt durch die Investition werden mit dem Er- richtungsbeschluss zu quantifizieren sein und die Ermächtigungen werden zur nächstmögl i- chen Haushaltsplanung angemeldet. Amt für Schule und Weiterbildung 27.05.2020 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Haase Telefon: 492-4011 Haase@stadt-muenster.de - 2 - V/0423/2020 II. Finanzielle Auswirkungen: Die Sachentscheidung ist wie folgt finanziert Teilfinanzplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0301 Leistungen für Schulen Investitionsmaßnah- me 4720 Planungskosten Erw. Schulgebäude Auszahlungen Auszahlungen für Bau- maßnahmen 2020 120.000 Haushaltsan- satz: 1.870.000 € davon anteilig 120.000 € für die Erw. Grundschule Wolbeck-Nord Die zur Finanzierung der Planungskosten erforderlichen Ermächtigungen stehen im Haushaltsplan 2020 bei der o.g. Produktgruppe zur Verfügung. Begründung: Ist-Grundschulsituation im Stadtteil Wolbeck Im Jahr 2016 ist ein Wettbewerbs-/ Vergabeverfahren zum Neubau eines zweizügigen Grundschu l- gebäudes am Grenkuhlenweg in Wolbeck -Nord mit der Option zur Erweiterung um einen dritten Zug durchgeführt worden. Der Rat der Stadt Münster hat in seiner Sitzung am 14.12.2016 mit der V orlage V/0752/2016 das Ergebnis des Architektenwettbewerbs und des Vergabeverfahrens zur Kenntnis genommen und die Verwaltung beauftragt, die Entwurfsplanung einschl. Kostenberechnung auf di e- ser Grundlage zu erstellen. Im Oktober 2017 hat der Rat der Stadt Münster den Baubeschluss für den Neubau des zweizügigen Grundschulgebäudes nach den Plänen des Architekturbüros Lindner Lohse Architekten BDA gefasst (Vorlage V/0487/2017/1.Erg.). Mit dem Bau wurde im Frühjahr 2018 bego n- nen. Die neu errichtete Grundschul e Wolbeck-Nord hat zum Schuljahresbeginn 2019/20 den Schulbetrieb mit 57 Kindern aufgenommen. Zum Schuljahr 2020/21 wurden 75 Kinder zur Grundschule Wolbeck -Nord angemeldet (Stand 12.11.2019), sodass sie Aufnahmekapazität erheblich überschritten wurde und einige Kinder abg e- wiesen werden mussten. Nach Abschluss des Aufnahmeverfahrens werden zum Schuljahr 2020/21 insgesamt 49 Kinder neu aufgenommen, sodass dann im jahrgangsübergreifenden Lernen insgesamt 106 Kinder in 4 Klassen unterrichtet werden. Für die Nikolaischule Wolbeck wurde zum Schuljahr 2019/20 zunächst die Zügigkeit auf 2 Eingang s- klassen reduziert, mit dem Ziel, die erforderlichen Anmeldezahlen für den Start der Grundschule Wo l- beck-Nord zu gewährleisten. Aufgrund der hohen Anmeldezahlen konnte di e Nikolaischule Wolbeck allerdings auch 2019/2020 bereits 3 Eingangsklassen bilden. Zum Schuljahr 2020/21 wurde die Zahl der Eingangsklassen durch Ratsbeschluss wieder auf 3 angehoben. Die Nikolaischule wird erneut 3 Eingangsklassen bilden. Damit stehen zz. Kapazitäten von 5 Eingangsklassen im Grundschulbereich im Stadtteil Wolbeck zur Verfügung. - 3 - V/0423/2020 Prognose/ Bedarf an Grundschulkapazitäten im Stadtteil Wolbeck Zum Schuljahr 2020/2021 werden die beiden Grundschulen in Wolbeck insgesamt 5 Eingangsklassen bilden und damit die Kapazität voll ausschöpfen. Aufgrund der Bautätigkeit in jüngster Vergangenheit ist von steigenden Bedarfen aus dem Bestand auszugehen. In Wolbeck bestehen noch Restkapazitäten aus den Baugebieten Am Steintor / Petersheide und Wolbeck-Nord. In Stufe 1 des Baulandprogramms 2019 – 2025/2030 sind darüber hinaus die Baug e- biete südlich Hiltruper Straße / westlich Am Sandbach und südlich Berdel aufgeführt, die im Jahr 2023 baureif werden sollen. Insgesamt können in diesen vier Baugebieten damit noch rund 760 Wohnein- heiten errichtet werden. Aufgrund der aktuell vorliegenden Informationen wird aufgrund dieser Baut ä- tigkeit von einem zusätzlichen Bedarf von insgesamt gut 70 Plätzen je Jahrgang im Grundschulb e- reich ausgegangen. Dieser Bedarf wird aufgrund der unterschiedlichen Fertigstellungstermine zeitversetzt wirksam. Für die genannten Gebiete sind die Nikolaischule Wolbeck und die Grundschule Wolbeck -Nord die nächstgelegenen Grundschulen. Aus heutiger Sicht werden inclusive der durch die genann te Bautä- tigkeit ausgelösten zusätzlichen Bedarfe in Wolbeck insgesamt 7 Züge zur Grundschulversorgung erforderlich sein. Mit Vorlage V/0705/2018/2 wurde der Ausbau der Nikolaischule zur 3-Zügigkeit mit der Option einer baulichen Erweiterung der Nikolaischule zur 4-Zügigkeit in einem 2. Bauabschnitt incl. optionaler z u- sätzlicher Einfachsporthalle im 2. Bauabschnitt beschlossen. Die tatsächliche planerische Umsetzung gestaltet sich komplexer als im Rahmen der Machbarkeitsstudie zu durchdringen war. Möglichkeiten einer optimalen Baustellenlogistik insbesondere der Zuwegung werden aktuell geprüft. Aufgrund di e- ser zusätzlichen Abstimmungsbedarfe verzöger n sich der Beginn des Wettbewerbsverfahrens und damit auch der bisher für das 3. Quartal 2023 geplan te Fertigstellungstermin. Darüber hinaus wird aufgrund der Baulandentwicklung in Wolbeck ein direkter Ausbau zur 4 -Zügigkeit einschließlich Neu- bau einer Sporthalle geprüft. Da gemäß der Machbarkeitsstudie zur Realisierung der Erweiterung ein Gebäudetrakt a bgerissen werden muss, entsteht während der Bau phase ein Raumdefizit und die Versorgung gemäß Rau m- programm kann erst nach Fertigstellung der Erweiterung sichergestellt werden. Angesichts der Bevölkerungsentwicklung in Wolbeck und der offenen Fragen der E rweiterungsmög- lichkeiten der Nikolaischule Wolbeck wird die Erweiterung der Grundschule Wolbeck -Nord um einen Zug vorgeschlagen. Ein Beschlussvorschlag zur Nikolaischule Wolbeck wird vorgelegt, sobald die Überprüfungsergebni s- se zum Standort vorliegen. Raumprogramm für die Erweiterung der Grundschule Wolbeck-Nord Bereits bei dem im Jahr 2016 durchgeführten Wettbewerb zum Neubau der Grundschule Wolbeck - Nord ist eine optionale Erweiterung zur 3 -Zügigkeit berücksichtigt worden. Allerdings wurden die Pl a- nungen auf der Grundlage des damals gültigen Musterraumprogramms erarbeitet. Der Rat der Stadt Münster hat in seiner Sitzung am 12.07.2017 auf der Grundlage der Vorlage V/0328/2017/1 ein Mu s- terraumprogramm für Grundschulen beschlossen. In diesem Musterraumpr ogramm sind die Erge b- nisse der AG Schulverpflegung für die Mittagsverpflegung eingeflossen und Größen für Küchen ei n- schl. Nebenräume sowie Speiseräume festgelegt worden. Außerdem ist als Standard festgelegt wo r- den, dass pro Zug 2 Betreuungsräume vorzusehen sind. Auch ist eine erhöhte Anzahl an Büros in das Raumprogramm aufgenommen worden. Da diese Änderungen nach Abschluss des Wettbewerbs beschlossen wurden, ist die Planung damals im laufenden Verfahren so weit wie möglich angepasst worden. Um die Größe der Küche und des Speisraumes zumindest annähernd den neu festgelegten Größen anpassen zu können, wurde die - 4 - V/0423/2020 Fläche eines OGS-Betreuungsraumes in die Flächen des Speiseraumes und der Küche integriert. Im zweizügigen Grundschulgebäude stehen deshalb zz. lediglich 3 Betreuungsräume zur Verfügung. Bei der jetzt anstehenden Realisierung des 2. BA ist das Raumprogramm auf der Grundlage des Ratsbeschlusses vom 12.07.2017 zu Grunde zu legen. Deshalb umfasst das Raumprogramm für den dritten Zug neben den 4 Unterricht s-, 2 Differenzierungs - 1, Mehrzweckraum und 2 Betreuungsrä u- men auch die unter Berücksichtigung des aktuellen Musterraumprogramms fehlenden Räume (1 z u- sätzlicher Betreuungsraum und 2 Büroräume). Weiteres Verfahren Gemäß dem vom Rat in seiner Sitzung am 1 2.12.2018 beschlossenen Verfahren für Hochbauma ß- nahmen wird zunächst ein Grundsatzbeschluss gefasst und es werden Planungsmittel bereitgestellt. Sobald die konkretere Planung für die Realisierung des festgelegten Raumprogramms als Erweit e- rung des Schulgebäudes erstellt ist und die Kosten ermittelt sind, kann der Errichtungsbeschluss he r- beigeführt werden. Die erforderlichen Ermächtigungen zur Finanzierung der Baumaßnahme sind dann zur nächstmöglichen Haushaltsplanung anzumelden. I.V. gez. Thomas Paal Stadtdirektor Anlagen: Anlage A
Beratungsverlauf (5)
Beschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (6)
- Hiltruper Straße
- Grenkuhlenweg 21
- Am Steintor
- Am Sandbach
- Petersheide
- Berdel
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Details
- Aktenzeichen
- V/0423/2020
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 14.05.2020
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37