mandari
Datenstand: 12.09.2026 — die Daten dieser Kommune konnten seit 37 Tagen nicht aktualisiert werden, weil das Ratsinformationssystem derzeit nicht erreichbar ist. Inhalte können veraltet sein.

Klimaschutzorientierte Mittel

Antrag nach § 3 BV5 (Grüne) AN/1762/2021 vom 25.08.2021

Stand: Am 09.09.2021 in der Bezirksvertretung 5 (Nippes) ungeändert beschlossen.

Dokumente

  • Antrag nach § 3 (Grüne BV5)

    PDF

    Herunterladen: Antrag nach § 3 (Grüne BV5)

    Automatisch aus dem PDF ausgelesen, Lesefehler sind möglich.

    www.gruenekoeln.de Frau Bezirksbürgermeisterin Dr. Diana Siebert Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang bei der Bezirksbürgermeisterin: 24.08.2021 AN/1762/2021 Antrag gem. §§ 3 und 38 der Geschäftsordnung des Rates und der Bezirksvertretungen Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 5 (Nippes) Klimaschutzorientierte Mittel - Antrag der Grünen - Sehr geehrter Frau Bezirksbürgermeisterin, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, wir bitten Sie, folgenden Antrag auf die T agesordnung der nächsten Sitzung der Be- zirksvertretung Nippes zu setzten: Die Bezirksvertretung möge beschließen: Der Rat der Stadt Köln möge beschließen: Analog zu den bezirksorientierten Mitteln wird allen Bezirksvertretungen ein zusätzli- cher Etat von jeweils 100.000 Euro pro Jahr zur Verfügung gestellt, der als „klima- schutzorientierte Mittel“ für die Förderung konkreter Maßnahmen aus dem Kreis der Bevölkerung auf Bezirksebene eingesetzt werden soll, die dem Klimaschutz dienen. Dies können beispielsweise Maßnahmen der Klimafolgenanpassung, Klimaschutz- oder Umweltprojekte sein. Bezirksvertretung Nippes Neusser Str. 450 50733 Köln-Nippes Tel.: 0221 221 95309 E-Mail.: Gruene-BV5@stadt-koeln.de Begründung: Die starkregenbedingte Flutkatastrophe in NRW und Rheinland-Pfalz hat uns in den letzten Wochen auf erschreckende Weise vor Augen geführt, wie verheerend die Folgen des Klimawandels sein können. Gleiches gilt für immer häufiger auftretende Phasen extremer Trockenheit und lebensbedrohlicher Hitzewellen, vor allem in den Zentren der Großstädte. Hier gilt es, ein klares Zeichen zu setzen für Maßnahmen, die dem Klimaschutz, aber auch der Folgenanpassung des Klimawandels dienen. Die „klimaschutzorientierten Mittel“ sollen konkrete Maßnahmen fördern, die helfen, die Stadt abzukühlen und den Ausstoß klimaschädlicher Gase zu reduzieren. Im Juli 2019 hat die Stadt Köln den Klimanotstand beschlossen und sich somit aus- drücklich zu den Zielen des Pariser Klimaschutzabkommens bekannt. Mit den „kli- maorientierten Mitteln“ erhalten die Bezirksvertretungen die Möglichkeit, die Bürge- rinnen und Bürger zu sensibilisieren und ihr Engagement zu fördern und finanziell zu unterstützen. Jeder Euro, der hier in Maßnahmen der Prävention investiert wird, er- spart der öffentlichen Hand erheblich höhere Belastungen in Folge von Klimawandel- Schäden. Auch soll diese Förderung dazu dienen, die Menschen zu animieren, krea- tive Ideen im Sinne des Klimaschutzes in ihrem unmittelbaren Wohnumfeld zu entwi- ckeln. gez. Beckhaus

Beratungsverlauf

  1. 09.09.2021

    Bezirksvertretung 5 (Nippes)

    TOP 8.2.2, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen

War diese Seite hilfreich?

Zur Rückmeldung speichern wir nur Ihre Antwort, die Seite und den Tag. Eine IP-Adresse speichern wir dazu nicht, und wir setzen kein Cookie. Mehr zum Datenschutz