V/0352/2008
Mittelverlagerung zwischen den Produktgruppen 0605 "Erzieherische und wirtschaftliche Hilfen für Familien" und 0603 "Förderung von benachteiligten jungen Menschen" im Rahmen der Abschlussarbeiten zur Umstellung auf das Neue Kommunale Finanzmanagement
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Beschlussvorlage
2971 Zeichen
V/0352/2008 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Kinder, Jugendliche und Familien Betrifft Mittelverlagerung zwischen den Produktgruppen 0605 "Erzieherische und wirtschaftliche Hilfen für Familien" und 0603 "Förderung von benachteiligten jungen Menschen" im Rahmen der Abschlussarbeiten zur Umstellung auf das Neue Kommunale Finanzmanagement Beratungsfolge 04.06.2008 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 17.06.2008 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung 18.06.2008 Hauptausschuss Vorberatung 18.06.2008 Rat Entscheidung I. Sachentscheidung: Der Leistung überplanmäßiger Aufwendungen in Höhe von 535.000 € bei der Produktgruppe 0603 „Förderung von benachteiligten jungen Menschen“, Zeile 15 Transferaufwendungen, Sachkonto 532300 Jugendhilfe in Einrichtungen, zur haushaltstechnischen Verlagerung von Mitteln innerhalb des Produktbereichs 06 „Kinder-, Jugend- und Familienhilfe“ wird gemäß § 83 Abs. 2 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) zugestimmt. II. Kosten/Folgekosten Keine. III. Finanzierung/Mittelbereitstellung Deckung: Sperrung in Höhe von 535.000 € bei der Produktgruppe 0605 „Erzieherische und wirtschaftliche Hilfen für Familien“, Zeile 15 Transferaufwendungen, Sachkonto 532300 Jugendhilfe in Einrichtungen. Vorlagen-Nr.: V/0352/2008 Auskunft erteilt: Herr Lembeck Ruf: 492 51 10 E-Mail: Lembeck@stadt-muenster.de Datum: 23.04.2008 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0352/2008 Begründung: Die Umstellung auf das Neue Kommunale Finanzmanagement wurde im Amt für Kinder, Jugendli- che und Familien erst zum laufenden Jahr vorgenommen. Nach den ersten Wochen der Bewirt- schaftung stellt sich heraus, dass die Überleitung von den früheren kameralen Haushaltsstellen auf die neuen Produkte, Sachkonten und Planaufträge in einzelnen Fällen und in der Regel mit gering- fügigen Beträgen noch nachgebessert werden muss. Es ist erforderlich, diese Mittel lediglich haushaltstechnisch umzuschichten. Das Gesamtbudget des Produktbereichs wird damit nicht verändert. Der in diesem Fall erforderliche Betrag wurde an Hand der monatlichen Zahlungen für das gesamte Jahr 2008 hochgerechnet. Nach § 83 Abs. 1 S. 3 GO NRW entscheidet die Kämmerin über die Leistung überplanmäßiger Aufwendungen. Wenn sie jedoch erheblich sind, bedürfen sie nach § 83 Abs. 2 GO NRW der Zu- stimmung des Rates. Die Zuständigkeitsordnung der Stadt Münster sieht unter VI Ziffer 1.5 vor, dass die Kämmerin über die Leistung dieser Aufwendungen entscheidet, wenn sie den Betrag von 125.000 € nicht übersteigen. Da die zu leistenden notwendigen überplanmäßigen Aufwendungen in Höhe von 535.000 € bei der Produktgruppe 0603 „Förderung von benachteiligten jungen Menschen“ diesen Betrag überstei- gen, ist die Zustimmung des Rates erforderlich, die hiermit vorgeschlagen wird. I. V. gez. Dr. Hanke Stadträtin
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Vorlagen-Nr.
- V/0352/2008
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 23.04.2008
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37