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V/0352/2008

Mittelverlagerung zwischen den Produktgruppen 0605 "Erzieherische und wirtschaftliche Hilfen für Familien" und 0603 "Förderung von benachteiligten jungen Menschen" im Rahmen der Abschlussarbeiten zur Umstellung auf das Neue Kommunale Finanzmanagement

Vorlagen 23.04.2008

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 18.06.2008, TOP 23

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

2971 Zeichen

V/0352/2008 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Mittelverlagerung zwischen den Produktgruppen 0605 "Erzieherische und wirtschaftliche Hilfen 
für Familien" und 0603 "Förderung von benachteiligten jungen Menschen" im Rahmen der 
Abschlussarbeiten zur Umstellung auf das Neue Kommunale Finanzmanagement 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
04.06.2008 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 
17.06.2008 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung 
18.06.2008 Hauptausschuss Vorberatung 
18.06.2008 Rat Entscheidung
 
 
I. Sachentscheidung: 
 
Der Leistung überplanmäßiger Aufwendungen in Höhe von 535.000 € bei der  
 
Produktgruppe 0603 „Förderung von benachteiligten jungen Menschen“, 
Zeile 15 Transferaufwendungen, 
Sachkonto 532300 Jugendhilfe in Einrichtungen, 
 
zur haushaltstechnischen Verlagerung von Mitteln innerhalb des Produktbereichs 06 „Kinder-,  
Jugend- und Familienhilfe“ wird gemäß § 83 Abs. 2 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen 
(GO NRW) zugestimmt. 
 
II. Kosten/Folgekosten 
 
Keine. 
 
III. Finanzierung/Mittelbereitstellung 
 
Deckung: 
 
Sperrung in Höhe von 535.000 € bei der  
 
Produktgruppe 0605 „Erzieherische und wirtschaftliche Hilfen für Familien“, 
Zeile 15 Transferaufwendungen, 
Sachkonto 532300 Jugendhilfe in Einrichtungen. 
 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
V/0352/2008 
Auskunft erteilt: 
Herr Lembeck 
Ruf: 
492 51 10 
E-Mail: 
Lembeck@stadt-muenster.de  
Datum: 
23.04.2008 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0352/2008 
 
 
Begründung: 
 
Die Umstellung auf das Neue Kommunale Finanzmanagement wurde im Amt für Kinder, Jugendli-
che und Familien erst zum laufenden Jahr vorgenommen. Nach den ersten Wochen der Bewirt-
schaftung stellt sich heraus, dass die Überleitung von den früheren kameralen Haushaltsstellen auf 
die neuen Produkte, Sachkonten und Planaufträge in einzelnen Fällen und in der Regel mit gering-
fügigen Beträgen noch nachgebessert werden muss. 
 
Es ist erforderlich, diese Mittel lediglich haushaltstechnisch umzuschichten. Das Gesamtbudget 
des Produktbereichs wird damit nicht verändert. Der in diesem Fall erforderliche Betrag wurde an 
Hand der monatlichen Zahlungen für das gesamte Jahr 2008 hochgerechnet. 
 
Nach § 83 Abs. 1 S. 3 GO NRW entscheidet die Kämmerin über die Leistung überplanmäßiger 
Aufwendungen. Wenn sie jedoch erheblich sind, bedürfen sie nach § 83 Abs. 2 GO NRW der Zu-
stimmung des Rates. Die Zuständigkeitsordnung der Stadt Münster sieht unter VI Ziffer 1.5 vor, 
dass die Kämmerin über die Leistung dieser Aufwendungen entscheidet, wenn sie den Betrag von 
125.000 € nicht übersteigen. 
 
Da die zu leistenden notwendigen überplanmäßigen Aufwendungen in Höhe von 535.000 € bei der 
Produktgruppe 0603 „Förderung von benachteiligten jungen Menschen“ diesen Betrag überstei-
gen, ist die Zustimmung des Rates erforderlich, die hiermit vorgeschlagen wird. 
 
 
I. V. 
 
gez. 
 
Dr. Hanke 
Stadträtin

Beratungsverlauf (4)

04.06.2008 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
TOP 17 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
17.06.2008 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
TOP 3.4 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
18.06.2008 Hauptausschuss
TOP 25 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
18.06.2008 Rat
TOP 23 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
V/0352/2008
Typ
Vorlagen
Datum
23.04.2008
Erstellt
06.10.2020 14:37