V/1036/2015
Mobilitätsangebot für Flüchtlinge in Erstaufnahmeeinrichtungen (Notunterkünften) des Landes in Münster
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Beschlussvorlage
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V/1036/2015 DER OBERBÜRGERMEISTER Sozialamt Betrifft Mobilitätsangebot für Flüchtlinge in Erstaufnahmeeinrichtungen (Notunterkünften) des Landes in Münster Beratungsfolge 20.01.2016 Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung Vorberatung 17.02.2016 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 17.02.2016 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Die Verwaltung bestellt fünfzig übertragbare 9 Uhr Münster Abos mit Gültigkeit ab 01.03.2016, die den in den Erstaufnahmeeinrichtungen/Notunterkünften des Landes in Müns- ter verantwortlichen Hilfsorganisationen zur Verfügung gestellt werden, um sie an dort unter- gebrachte Flüchtlinge auf Einzelnachfrage für Tagesfahrten im Stadtgebiet Münster auszulei- hen. 2. Das Angebot wird bis Ende 2017 befristet und ist an die Unterbringung von Flüchtlingen in Notunterkünften des Landes gebunden. Die Verwaltung gibt dem Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung bis zum 4. Quartal 2016 ei- nen ersten zusammenfassenden Umsetzungsbericht. Über eine mögliche Verlängerung des Angebots ab 2018 entscheidet der Rat auf der Grundlage einer Verwaltungsvorlage im 4. Quartal 2017. II. Finanzielle Auswirkungen: Die Beschlussfassung zu Ziffer 1 der Sachentscheidung erzeugt monatliche Aufwendungen von 1.795 €, die sich im Durchführungszeitraum aus den Programmmitteln ‚Münster-Pass‘ (Ansatz 2016 und 2017 jeweils 771.500 €) decken lassen. Vorlagen-Nr.: V/1036/2015 Auskunft erteilt: Herr Treutler Ruf: 492 50 26 E-Mail: Treutler@stadt-muenster.de Datum: 30.12.2015 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/1036/2015 Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 050 3 Sicherung besonderer sozi a- ler Bedarfe Zeile 15 Transferaufwendungen 2016 17.950 € Programman- satz Münster- Pass 2017 21.540 € Begründung: 1. Ausgangslage Das Land Nordrhein-Westfalen nutzt in Münster gegenwärtig drei Standorte als Notunterkünfte für die Unterbringung von Flüchtlingen mit zusammen 1.610 Plätzen (ehem. Wartburgschule: 310 Plätze; Gebäude auf dem Gelände der ehem. York-Kaserne: 1.000 Plätze; Gebäude auf dem Ge- lände der ehem. Oxford-Kaserne: aktuell 300 Plätze, geplant: 700 Plätze). Flüchtlinge verbleiben in einer Notunterkunft des Landes in der Regel wenige Wochen bis zu ihrer Zuweisung an eine Kommune in NRW. Für die Sicherung des Lebensunterhalts der dort untergebrachten Flüchtlinge ist nicht die Stadt Münster, sondern die Bezirksregierung Arnsberg zuständig (§ 1 I S. 2 AG AsylbLG). Flüchtlinge in Aufnahmeeinrichtungen des Landes erhalten Leistungen zum Lebensunterhalt ganz überwiegend als Sachleistungen. Dazu kommen Leistungen zur Deckung des persönlichen Bedarfs, die bisher als Geldleistung (Taschengeld) bereitgestellt werden (zur Höhe des Taschengelds s. § 3 I S. 8 AsylbLG). Anders als Flüchtlinge, die der Stadt Münster zugewiesen sind, haben Flüchtlinge in Aufnahmeein- richtungen des Landes keinen Zugang zum Münster-Pass. Zudem kommen Fahrkartenabonne- ments für sie angesichts ihres nur vorübergehenden Aufenthalts nicht in Betracht, sodass sie auf Fahrkarten des vergleichsweise teuren Barsortiments zurückgreifen müssten. Um ihnen während ihres Aufenthalts in der Einrichtung gleichwohl die Möglichkeit zu geben, öffentliche Verkehrsmittel jedenfalls für gelegentliche Fahrten innerhalb Münsters zu nutzen, schlägt die Verwaltung das un- ter Ziffer 2 skizzierte Angebot vor. 2. Fahrkartenangebot Das Angebot soll geeignet sein, in Aufnahmeeinrichtungen des Landes in Münster untergebrach- ten Flüchtlingen auf einfache Weise Gelegenheitsfahrten im örtlichen ÖPNV zu ermöglichen. Zu- gleich soll die Angebotsgestaltung gewährleisten, die betreffenden Kosten unter Kontrolle zu hal- ten. Vor dem Hintergrund dieser Anforderungen haben sich die Verwaltung und der Verkehrsbe- trieb der Stadtwerke verständigt, den für die Betreuung in den Einrichtungen verantwortlichen Hilfsorganisationen insgesamt 50 übertragbare 9 Uhr Münster Abos zur Verfügung zu stellen, um sie Flüchtlingen auf Einzelnachfrage auszuleihen. Die Fahrkarten werden, wie die vergünstigten Fahrkartenabonnements für Inhaberinnen und Inhaber von Münster-Pässen auch, als elektroni- sche Tickets ausgegeben. Werktags ab 19 Uhr kann ein/e Erwachsene/r mit der Karte außerdem bis zu drei Kinder unter 15 Jahren mitnehmen, an Wochenenden und Feiertagen ganztägig. Mit den Hilfsorganisationen ist verbindlich verabredet, dass Personen, die eine Fahrkarte leihen möch- ten, 5 € Pfand hinterlegen müssen, das sie nach Rückgabe der Fahrkarte zurückerhalten. Wird eine Karte nicht zurückgegeben, wird sie kurzfristig gesperrt. - 3 - V/1036/2015 3. Finanzierung Die Verwaltung empfiehlt, die mit der Angebotsbereitstellung verbundenen Kosten aus Mitteln des Programmansatzes ‚Münster-Pass‘ zu finanzieren; ungeachtet der generellen Finanzierungsunsi- cherheiten des Münster-Passes (s. zuletzt Vorlage V/0894/2015) sprechen für das Zurückgreifen auf diese Mittel der im Verhältnis zu den Gesamtaufwendungen des Münster-Passes eher geringe und zudem konkret kalkulierbare Umfang an Mehraufwendungen. Das Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr NRW hat der Verwaltung ge- genüber ferner bestätigt, dass die betreffenden Kosten im Rahmen des Landesprogramms Sozial- ticket NRW zuwendungsfähig sind. 4. Weiteres Verfahren Aus Sicht der Verwaltung ist das beschriebene Angebot geeignet, den in Aufnahmeeinrichtun- gen/Notunterkünften des Landes in Münster vorübergehend untergebrachten Flüchtlingen eine ihren Mobilitätsbedürfnissen angemessene Möglichkeit zur Nutzung des lokalen ÖPNV zu geben. Die Bereitstellung eines Mobilitätsangebots ist ferner unter dem Gesichtspunkt gerechtfertigt, dass ihre wirtschaftliche Situation während ihres Aufenthalts weitestgehend der der Personen ent- spricht, die von der Stadt Münster Leistungen nach dem AsylbLG erhalten, ohne über einen Zu- gang zum Münster-Pass zu verfügen. Folgt der Rat dem Beschlussvorschlag der Vorlage, wird die Verwaltung fünfzig übertragbare 9 Uhr Münster Abos mit Gültigkeit ab 01.03.2016 bestellen und den in den Einrichtungen verantwortli- chen Hilfsorganisationen übergeben; mit ihnen wird die Verwaltung in dem Zusammenhang ver- bindliche schriftliche Vereinbarungen über die Verwahrung der Fahrkarten, die Ausgabe gegen Pfand und über das Verfahren zur Kartensperrung bei Verlust oder ausgebliebener Rückgabe tref- fen. Darüber hinaus werden die Stadtwerke speziell auf die Zielgruppe der Flüchtlinge abgestimmte Informationsmaterialien rund um das Busfahren erstellen und sich bei der Beratung vor Ort enga- gieren. Wie die Transferleistungen zum Ausgleich vergünstigter Fahrkartenabonnements für Inha- berinnen und Inhaber des Münster-Passes wird die Verwaltung auch diese Aufwendungen in den Anträgen auf Landeszuwendungen aus dem Programm ‚Sozialticket NRW‘ ausweisen. Der Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung erhält zum Jahresende 2016 einen knappen Umsetzungsbericht. Über eine eventuelle Verlänge- rung des Angebots über 2017 hinaus entscheidet der Rat auf der Grundlage einer gesonderten Vorlage im 4. Quartal 2017. In Vertretung gez. Cornelia Wilkens Stadträtin
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/1036/2015
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 16.12.2015
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37