V/0767/2012
Errichtungsvorhaben der Berufskollegs in städtischer Trägerschaft zum Schuljahr 2013/14
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Beschlussvorlage
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V/0767/2012 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Schule und Weiterbildung Betrifft Errichtungsvorhaben der Berufskollegs in städtischer Trägerschaft zum Schuljahr 2013/14 Beratungsfolge 20.11.2012 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 12.12.2012 Hauptausschuss Vorberatung 12.12.2012 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Errichtung von Bildungsgängen Gem. § 81 Abs. 2 Schulgesetz – SchulG werden zum 01.08.2013 (Beginn des Schuljahres 2013/2014) folgende Bildungsgänge unbefristet errichtet: 1.1 Adolph-Kolping-Berufskolleg (AKBK) Fachschule für Technik, Fachrichtung Farb- und Lacktechnik in Teilzeitform (8 Semester) gem. Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Berufskollegs (APO-BK) Anlage E 1.2 Adolph-Kolping-Berufskolleg (AKBK) Fachoberschule Klasse 13 (FOS 13, einjährig ), Fachrichtung Ernährung un d Hauswir t- schaft – Allgemeine Hochschulreife für berufserfahrene Schülerinnen und Schüler gem. APO-BK Anlage D 29 1.3 Ludwig-Erhard-Berufskolleg (LEBK) Fachhochschulreife (FHR) in den Bildungsgängen des dualen Systems Kauffrau/Kaufmann im Einzelhandel, K auffrau/Kaufmann für Bürokommunikation und Bür okauf- rau/Bürokaufmann zusätzlich zur Berufsausbildung nach BBiG gem. APO-BK Anlage A3.2 II. Finanzielle Auswirkungen: Vorlagen-Nr.: V/0767/2012 Auskunft erteilt: Herr Woltering Ruf: 492 40 16 E-Mail: WolteringThomas@stadt- muenster.de Datum: 01.10.2012 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0767/2012 Durch die Errichtung der unter Beschlusspunkt 1. genannten neuen Bildungsgänge entst e- hen keine zusätzlichen Investitionskosten und auch keine Schülerfahrkosten. Auch wird kein weiterer Raumbedarf hervorgerufen. Der Mehrbedarf für Schuletat und Schulbücher kann voraussichtlich durch korrespondierende Einsparungen gegenfinanziert werden. Begründung: Sachverhalt: 1. Einführung 1.1 Rechtsgrundlagen und Zuständigkeiten Über die Errichtung, die Änderung und die Auflösung einer Schule (...), für die das Land nicht Schulträger ist, beschließt der Schulträger (vgl. § 81 Abs. 2 Schulgesetz – SchulG). Als Errichtung sind auch die Teilung und die Zusammenlegung von Schulen, als Änd erung sind der Aus - und Abbau bestehenden Schulen einschließlich der Errichtung und Erweit e- rung von Bildungsgängen an Berufskollegs (...) zu behandeln. Der Rat ist gem. § 41 Abs. 1 Buchstabe l für die Beschlussfassung zuständig. Der Beschluss des Rates bedarf der Genehmigung der Schulaufsichtsbehörde (vgl. § 81 Abs. 3 SchulG). Die Genehmigung über die Errichtung, Änderung und Auflösung öffentl i- cher Schulen ist der Bezirksregierung Münster übertragen. Die Schulkonferenz der Schule ist zu beteiligen (vgl. § 65 SchulG). 2. Anlass Das Adolph -Kolping-Berufskolleg und das Ludwig -Erhard-Berufskolleg haben in Absti m- mung mit der Schulaufsicht für Berufskollegs Vorschläge zur Errichtung neuer Bildung s- gänge unterbreitet. 3. Zu Beschlussvorschlag 1 3.1 Darstellung der zur Errichtung vorgeschlagenen Bildungsgänge 3.1.1 Adolph-Kolping-Berufskolleg (AKBK) Fachschule für Technik mit der Fachrichtung Farb- und Lacktechnik gem. APO-BK in Teilzeitform, Anlage E Fachschulen dienen der beruflichen Weiterbildung und bauen auf der beruflichen Erstau s- bildung und Berufserfahrungen der Studierenden auf. Die Fachschule für Technik ermö g- licht den Abschluss Staatlich geprüfte/r Lacktechniker/i n in der Fachrichtung Farb- und Lacktechnik und Fachhochschulreife. Zum 01.08.2011 ist dieser Bildungsgang bereits ei n- zügig in Vollzeitform mit 22 Studierenden eingerichtet worden. Der Teilzeitbildungsgang ist als vierjähriger Bildungsgang (8 Semester) kon zipiert und ermöglicht so eine berufsbegle i- tende Weiterbildung. Zugangsvoraussetzung ist eine abgeschlossene Ausbildung in einem einschlägigen Ausbildungsberuf, ein Berufsschulabschluss und Berufserfahrung von mi n- destens einem Jahr. Ob sich die Vollzeitfor m zulasten der Teilzeitform entwickelt wird das Anmeldeverfahren im Februar 2013 zeigen. - 3 - V/0767/2012 In der Berufsschule werden in dem Berufsfeld Farbtechnik und Raumgestaltung ca. 380 Schülerinnen und Schüler in den Ausbildungsberufen Bauten- und Objektbeschichter/i n, Gestalter/in für visuelles Marketing, Maler/in -und Lackierer/in, Raumausstatter/in und Ver- fahrensmechaniker/in für Beschichtungstechnik unterrichtet. Die Absolventen sind Zie l- gruppe des Weiterbildungsangebotes. Das Konzept des Adolph -Kolping-Berufskollegs findet bei den Studierenden und in der Wirtschaft breite Zustimmung. Namhafte Unternehmen wie z.B. BASF Coatings und Brillux begrüßen ausdrücklich eine Weiterbildung in Teilzeitform zum/zur Staatlich geprüfte/n Lacktechniker/in und sichern eine enge Verzahnung und Kommunikation zu. Das Netzwerk Oberfläche NRW hat ein Positionspapier zur Errichtung des Bildungsganges formuliert (Anlage 1). Das Positionspapier skizziert den Bedarf und den Nutzen für die St u- dierenden und die regionale Wirtschaft aufgrund der intensiven Kontakte zu den regionalen Akteuren (Industrie, Handwerk, Dienstleistern, Hochschulen, …). In dem Positionspapier wird hervorgehoben, dass in Deutschland der Standort Münster einer der bedeutendsten Industriestandorte für den Bereich der Ob erflächentechnologie ist. Die unternehmerischen und familiären Rahmenbedingungen zeigen, dass eine Teilzeitform der Weiterbildung für alle beteiligten Akteure einen hohen Mehrwert hat. Eine Teilzeitform wird sehr begrüßt. Die Schulkonferenz hat dem Errichtungsvorhaben zugestimmt. 3.1.2 Adolph-Kolping-Berufskolleg (AKBK) Das Adolph-Kolping-Berufskolleg und das Anne -Frank-Berufskolleg führen je u.a. im B e- rufsfeld Ernährung und Hauswirtschaft Fachklassen des dualen Systems (zusammen ca. 1.100 Schülerinnen und Schüler in allen Stufen). Um die Fachhochschulreife zu erwerben, können Schülerinnen und Schüler die einjährige Fac hoberschule (FOS 12B), Fachrichtung Ernährung und Hauswirtschaft besuchen. Mit dem Ziel der weiteren Durchlässigkeit und als sinnvolle E rgänzung des bestehenden Bildungsangebotes plant das Adolph -Kolping- Berufskolleg den Bildungsgang Fachoberschule Klasse 13 (FOS 13) Fachrichtung Ernäh- rung und Hauswirtschaft – Allgemeine Hochschulreife für berufserfahrene Schülerinnen und Schüler gem. APO-BK Anlage D 29, um in einem Jahr in Vollzeit das Abitur erlangen. Somit bildet die Fachoberschule Klasse 13 (FOS 13) die zweite Stufe eines insgesamt zweijährigen vollzeitschulischen Fachoberschul -Bildungsganges (bestehende FOS 12B plus FOS 13), der zur allgemeinen oder fachgebundenen Hochschulreife führt. Zugangsvoraussetzung ist die Fachhochschulreife und eine mindestens zweijährige, erfolg- reich abgeschlossene Ausbildung in einem einschlägigen Ausbildungsberuf bzw. eine min- destens fünfjährige einschlägige Berufstätigkeit. Potentielle Studierende sind Absolventen der Fachoberschule FOS 12B Ernährung und Hauswirtschaft sowie Absolventen einer Berufsausbildung des Berufsfeldes Ernährung und Hauswirtschaft mit vorab erworbener Fachhochschulreife. Die Einrichtung dieses Bildungsganges eröffnet Interessierten die Möglichkeit, die Vorau s- setzungen für ein Studium an einer Universität zu erfüllen und leistet somit einen Beitrag dazu, dem prognostizierten erhöhten Bedarf an hochqualifizierten Arbeitskräften Rec hnung zu tragen. Die Schulkonferenz hat dem Errichtungsvorhaben zugestimmt. 3.1.3 Ludwig-Erhard-Berufskolleg (LEBK) - 4 - V/0767/2012 Das Ludwig-Erhard-Berufskolleg plant, in den bestehenden und eingerichteten Fachkla s- sen des dualen Systems in den Bildungsgängen Kauffrau/Kaufmann im Einzelhandel, Kauf- frau/Kaufmann für Bürokommunikation und Bürokaufrau/Bürokaufmann zusätzlich zum Berufsabschluss und Berufsschulabschluss die Fachhochschulreife zu erwerben. In den Fächern Mathematik, Deutsch, Englisch und Naturwissenscha ften werden zusätzliche U n- terrichtsstunden erteilt. Die Schulkonferenz hat dem Errichtungsvorhaben zugestimmt. 3.2 Stellungnahmen Im Rahmen des üblichen Beteiligungsverfahren hat das Amt für Schule und Weiterbi ldung Stellungnahmen der beteiligten Institu tionen (Industrie- und Handelskammer Nord Westf a- len, Handwerkskammer, Agentur für Arbeit, Bezirksregierung Münster) sowie der Nachba r- kreise erbeten. Seitens der Kreise Borken, Coesfeld, Steinfurt und Warendorf sowie der Industrie - und Handelskammer Nord Westfalen bestehen keine Bedenken, die geplanten Bildungsgänge einzurichten. Die Handwerkskammer Münster bewertet die Errichtung der Fachschule wie folgt: „Auch wir möchten die Fort- und Weiterbildung unseres handwerklichen Nachwuchses nach bes- ten Kräften fördern. Sicher haben Sie Verständnis dafür, dass wir in diesem Zusammen- hang die Meisterqualifikation favorisieren und andere Qualifikationen wie z.B. den Gestalter im Handwerk den Vorzug vor einer Technikerausbildung geben. Dennoch wünschen wir Ihnen viel Erfolg bei Ihren Bemühungen, den Berufskollegstandort Münster zu stärken, ins- besondere unter dem Gesichtspunkt der seit vielen Jahren fruchtbaren Kooperation im Rahmen der dualen Berufsausbildung.“ Die Schulverwaltung hat mit Schulaufsicht für Berufskol legs die Errichtungsvorhaben inten- siv besprochen und diskutiert. Aus schulfachlicher Sicht unterstützt die Bezirksregierung Münster diese Errichtungen. Die Agentur für Arbeit unterstützt die Errichtung der Bildungsgänge ebenfalls. 3.3 Bewertung durch die Verwaltung In der bildungspolitischen Diskussion um das lebensbegleitende bzw. lebenslange Lernen in der Wissens- und Informationsgesellschaft besteht die übereinstimmende Tendenz, dass die berufliche Bildung gleichermaßen die Erstausbildung und die beruflic he Weiterbildung umfasst. So ist es geradezu logisch und konsequent, dass die Berufskollegs die Erstausbi l- dung bereits curricular auf Weiterbildung ausrichten und die Weiterbildung auf den curric u- laren Grundlagen der Erstausbildung aufbauen kann. Besondere Vorteile für die qualität s- orientierte Schulentwicklung ergeben sich, wenn sich Berufsschule und Fachschule bzw. Fachoberschule am gleichen Lernort befinden. Eine prognostizierte Einzügigkeit der Fachschule in Teilzeit sowie die FOS 13 am Adolph - Kolping-Berufskolleg kann am Gebäudestandort Kaiser -Wilhelm-Ring raumtechnisch real i- siert werden und führt darum nicht zu Kapazitätsproblemen bzw. –engpässen. Der Unte r- richt für Erwachsene kann im späten Vormittags- bzw. frühen Nachmittagsbereich beginnen und belastet somit die ohnehin schon angespannten Raumsituationen nicht noch zusät z- lich. Der Unterricht am Ludwig -Erhard-Berufskolleg zur Erlangung der Fachhochschulreife findet nachmittags statt. - 5 - V/0767/2012 Die Veränderungen auf dem Arbeitsmarkt und in der Bildungslandscha ft zielen darauf ab, Jugendliche früher in eine Ausbildung zu bringen. Schülerinnen und Schüler der Haup t- schulen und Realschulen werden in verschiedenen Ausbildungsinitiativen und zukünftig im dem neuen Übergangssystem Schule – Beruf in NRW dahingehend ber aten, eine B erufs- ausbildung im dualen System zu beginnen. Leistungsstarken Schülerinnen und Sch ülern wird am Lernort Berufsschule ermöglicht, einen höheren Schulabschluss in Form der Fac h- hochschulreife zu erreichen. Somit hat dieses Bildungsangebot nachwei slich einen Meh r- wert für die zukünftigen Auszubildenden, die das Angebot nutzen. Die Kosten für den Schulträger beschränken sich auf den Anteil der Lernmittel, var iable Verbrauchskosten und auf kalkulatorische Kosten aufgrund der Nutzung der vorhandenen Infrastruktur. Die Verwaltung befürwortet die Errichtungsanträge. 4. Finanzielle Auswirkungen Bei den neu einzurichtenden Bildungsgängen ist davon auszugehen, dass folgende Kosten entstehen, die in Abhängigkeit zur Belegung stehen. 4.1 Räumliche Ausstattung und Sachausstattung Die vorhandenen Raumkapazitäten im Adolph -Kolping-Berufskolleg und am Ludwig - Erhard-Berufskolleg sind wegen der zeitlichen Flexibilität und des Alters der Zielgruppe der Bildungsgänge ausreichend, um die genannten Bildungsgänge e inzurichten. Insoweit en t- steht kein zusätzlicher Raum – oder Ausstattungsbedarf. 4.2 Schuletat und Lernmittel (Schulbücher) Die Bildungsgänge verursachen bei der kalkulierten Schüler - bzw. Studierendenzahl im Schuletat Kosten von ca. 4.000 Euro und für S chulbücher von ca. 8.000 Euro jährlich. Da die genaue Schülerzahl nur ungenau zu prognostizieren ist und davon auszugehen ist, dass zumindest teilweise Substitutionen im Bildungsangebote entstehen, können die en t- stehenden Kosten voraussichtlich aufgrund de r jährlich bestehenden Schwankungsbreiten in den Bildungsgängen bzw. bei den Schülerzahlen aus den für die Berufskollegs eing e- planten Mitteln insgesamt gedeckt werden. 4.3 Schülerfahrkosten Gem. Verwaltungsvorschriften zur Ausführung der Schülerfahrkoste nverordnung (VvzSch- fkVO) werden Fahrkosten für den Besuch der Bildungsgänge Berufsschule, der Fachschule und Fachoberschule (§ 22 Abs. 4, 7 und 8 SchulG) nicht übernommen. 5. Weiteres Verfahren Sofern der Rat der Stadt Münster den Errichtungsvorschlägen zu Beschlusspunkt 1 z u- stimmt, wird die Verwaltung den Beschluss der Bezirksregierung zur Genehmigung vorl e- gen. I.V. Dr. Hanke Stadträtin
Anlage 1
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Stact Münster : 03. JULI 2012 9.1 Technologieförderung Münster GmbH Technologieförderung Münster GmbH Fr I) Unod Mendelstraße 11 Mendelstraße 11 | D-48149 Münster D-48149 Münster Stadt Münster % +49 (0)251 980-1104 Dezernat für Bildung, Familie, Jugend, Kul- & +49 (0)251 980-1106 tur und Sport info@technologiefoerderung- muenster.de Frau Stadträtin Dr. Andrea Hanke 48127 Münster www.technologiefoerderung- muenster.de 25.05.2012 Ihr Ansprechpartner. Martin Gründkemeyer Tel. +49 (0)251 980-1125 Fax: +49 (0)251 980-31125 Positionspapier zur Errichtung des Bildungsganges „Fachschu- gruendkemeyer@itechnologiefoerderung le für Farb- und Lacktechnik in Teilzeitform“ muenster.de USt-Id-Nr.: DE126113002 Sehr geehrte Frau Stadträtin Dr. Hanke, mit diesem Positionspaper zur Industriebranche „Farben und Lacke“ möch- ten wir die Errichtung des Bildungsganges „Fachschule für Farb- und Lack- technik in Teilzeitform“ am Adolph-Kolping-Berufskolleg unterstützen, der nach intensiven Gesprächen zwischen Industrievertretern, dem Amt für Schule und Weiterbildung der Stadt Münster und der Bezirksregierung Münster entstehen soll. Das Netzwerk Oberfläche NRW, dessen regionale Geschäftsstelle bei der Technologieförderung Münster GmbH angesiedelt ist, fördert seit dem Jahr 2009 die Branche der Oberflächentechnologie (Schwerpunkt: Lacke und Farben). Die Geschäftsstelle pflegt einen intensiven Kontakt zu regionalen Farb- u. Lackherstellern (z.B. BASF, Brillux, OSMO, Ostendorf, WEICON) sowie zu den industriellen Anwendern (z.B. Schmitz Cargobull, Münster- mann, Miele; Warendorfer, CLAAS, Gerhardi, Kaldewei). Darüber hinaus bilden die zahlreichen Dienstleister (z.B. OFG Analytik, NanoAnalytics, Tascon, ION-TOF, Mikrobiologisches Labor Lohmeyer, 3P) und die Hoch- schulen (besonders Fachhochschule Münster und Westfälische Wilhelms- Universität) einen wichtigen Baustein für den regionalen Erfolg in diesem Segment. In Deutschland ist der Standort Münster aufgrund der o. g. Akteure einer der bedeutendsten Industriestandorte für den Bereich der Oberflächen- technologie. Fachpresse und Studien belegen diese besondere Position Münsters und des Münsterlandes. «e Münster ist der größte zusammenhängende Lackproduktionsstand- ort der Welt (BASF Coatings). Geschäftsführer Vorsitzender des Bankverbindung Gerichtsstand Handelsregister Steuernummer Dr. Thomas Robbers Aufsichtsrates Sparkasse Münster Amtsgericht Münster 337/5914/4340 Dr. Dietmar Erber Münsterland Ost HRB 2553 USt-IdNr.: DE126113002 BLZ 400 501 50 Kto 337 337 N Technologieförderung e Aus dem Münsterland kommen zwei der größten Dispersionsfar- Münster GmbH benhersteller von Europa (Ostendorf & Brillux). e Der Standort Münster ist weltweit unter den Top 3 der Fahrzeug- und Reparaturlackherstellung (BASF Coatings). e Das Münsterland ist der zweitgrößte Industriestandort (nach Um- satz und Mitarbeitern) im Bereich der Farben- und Lackproduktion. e Im nördlichen Münsterland und Ostwestfalen sind sehr erfolgreiche Industriecluster im produzierenden Gewerbe wie z.B. Maschinen- bau; Möbel- und Küchenherstellung vorhanden (Münstermann, Warendorfer, Neelsen u.v.m.). Jedes produzierende Gewerbe (Anwender) beschäftigt Personal in den Be- reichen Beschichtungs- und Oberflächentechnologie. Die Produkte werden durch diese Verfahren geschützt und/oder veredelt bzw. erhalten zusätzli- che technische Eigenschaften. Nur durch den Einsatz stets komplexer wer- dender Applikationsprozesse werden die Produkte den Marktanforderungen gerecht. Um die stets steigenden Qualitätsansprüche erfüllen zu können, bilden die Unternehmen dieser Branche bei der beruflichen Erstausbildung zahlreiche Fachkräfte wie z.B. Verfahrensmechaniker für Beschichtungs- technik, Maler und Lackierer und Fahrzeuglackierer aus. Dies geschieht bereits seit Jahren in enger Zusammenarbeit mit dem Adolph-Kolping- Berufskolleg. Bisher wurde eine Weiterqualifizierung (Techniker/in) im Bereich Farb- und Lacktechnik bzw. Beschichtungstechnik nur in Hildesheim und Stuttgart angeboten. Seit dem 1. August 2011 wird nun erstmalig und einzigartig in Nordrhein-Westfalen der Bildungsgang Fachschule für Farb- und Lacktech- nik in Vollzeitform am Adolph-Kolping-Berufskolleg in Münster angeboten. Hiermit ist ein modellhaftes Angebot der beruflichen Weiterbildung ge- schaffen worden, das auf der beruflichen Erstausbildung und Berufserfah- rungen der Studierenden aufbaut. Der Bedarf an qualifiziertem Personal ist angesichts komplexer Produktionsprozesse sowie Anforderungen an Quali- tät, Umwelt und Arbeitssicherheit sowie des Kostendrucks sehr hoch. Durch die stetige Verbesserung der Ausbildung können die gestiegenen Anforderungen und der damit verbundene Bedarf an qualifiziertem Fach- personal erfüllt werden. Dieses Weiterbildungsangebot für intrinsisch, meist hoch motivierten Fachkräfte -auch ohne Fachhochschulreife- trifft den aktuellen Bedarf der Unternehmen und berücksichtigt gleichzeitig die familiäre Situation für ein regionales Angebot, ohne hohe Kosten und Zeit- investitionen für die ansonsten erforderliche Mobilität zu verursachen. Der Vollzeitbildungsgang erfährt nachweislich eine hohe Nachfrage. Als Ergänzung zum bestehenden Angebot in Vollzeit ist nun mit Blick auf die unternehmerischen und familiären Rahmenbedingungen der zukünfti- gen Studierenden geplant, den Bildungsgang Fachschule für Farb- und Lacktechnik auch in Teilzeit einzurichten. Es ist nahezu die Regel, dass Studierende durch eine zweijährige Abwesenheit vom Arbeitsplatz bei Wahrnehmung des Vollzeit-Angebots nicht im ursprünglichen Unterneh- men gehalten werden können. Folglich haben die Arbeitgeber ein Interesse daran, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für eine Teilzeitweiterbildung zu gewinnen bzw. zu motivieren, um die dringend benötigten Fachkräfte nicht zu verlieren. Weiterhin bietet der Studiengang in Teilzeitform auch solchen Mitarbeiter/innen die Möglichkeit zur Qualifizierung, die sich die Aufgabe ihres Arbeitsplatzes aus finanziellen und sozialen Gesichtspunkten nicht leisten können oder wollen, dies aber müssten, um das Vollzeitangebot wahrnehmen zu können. Grundsätzlich ist bei Studierenden ein Stipen- dium des Arbeitgebers eher selten und als Ausnahme anzusehen. Durch die Teilzeitform ist auch eine zusätzliche Abgrenzung zu anderen Standor- ten möglich. Münster hätte ein Alleinstellungsmerkmal durch den ersten Teilzeitbildung- sgang in diesem Bereich deutschlandweit. Sowohl mit dem Inhalt dieses Studiengangs als auch mit den beiden Ausprägungsformen (Teil- und Voll- zeit) trifft das Angebot den Bedarf der regionalen Branche hervorragend. Auf einem kürzlich stattgefundenen Branchen-Workshop zum Thema Bil- dung haben zahlreiche Industrievertreter dies eindrucksvoll bestätigt. Für die Betriebe gäbe es mit einem Angebot in Teilzeit die Möglichkeit, eine sehr gezielte Personalentwicklung zu betreiben und alle Potentiale der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu fördern. Eine Weiterbildung in Teilzeit ist ein aktives Steuerungsinstrument, um dem demographisch verursach- ten Fachkräftemangel entgegen zu wirken. Kommt eine Weiterbildung in Teilzeit zum Schuljahr 2013/2014 zu Stande, würden die Studierenden frühestens im Jahre 2017 ihren Abschluss erreichen. Zu diesem Zeitpunkt wird bereits ein massiver Fachkräftemangel erwartet. Die Berufsaussichten für diese Studierenden könnten kaum besser sein, denn die Unternehmen haben ein konkretes Interesse an deren Entwick- lung. Dank Stipendien und weiterer Anreizsysteme können die Fachkräfte in der aktuellen Firma und damit in der Region gehalten werden. Bereits heute werden alle Auszubildenden, abgesehen von nur sehr wenigen be- gründeten Ausnahmen, in den jeweiligen Ausbildungsbetrieben übernom- men, Wir vom Netzwerk Oberfläche NRW begrüßen demzufolge die Einführung eines Teilzeitbildungsgangs Fachschule für Farb- und Lacktechnik am Adolph-Kolping-Berufskolleg, um profilbildende Übergänge und Anschlüsse für das etablierte Fachpersonal im Berufsfeld Farb- und Lacktechnik zu schaffen und zu ermöglichen. Mit freundlichen Grüßen Technologieförderung Münster GmbH MartinGründkemeyer -Projektleiter Netzwerk Oberfläche NRW- Technologieförderung Münster GmbH
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (2)
- Mendelstraße 11
- Kaiser-Wilhelm-Ring
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0767/2012
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 01.10.2012
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37