V/0328/2017
Fortschreibung der Handlungsbedarfe zur Erweiterung von Schulgebäuden aufgrund der demografischen Entwicklung bis zum Schuljahr 2025/2026 auf Basis der Vorlage V/0420/2016/1
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Raumprogramm_Anlage1_Vorlage_V_0328_2017
2904 Zeichen
Musterraumprogramm für Grundschulen - Orientierungswerte Anlage 1 zur Vorlage V/0328/2017 A Raumprogramm Anzahl Größe je Raum qm gesamt qm Anzahl Größe je Raum qm gesamt qm Anzahl Größe je Raum qm gesamt qm Anzahl Größe je Raum qm gesamt qm Unterricht Anzahl max. SuS (pro Klasse 30 SuS) 240 360 480 600 Unterrichtsraum 8 65 520 12 65 780 16 65 1.040 20 65 1.300 Mehrzweckraum 2 75 150 3 75 225 4 75 300 5 75 375 Differenzierungsraum (pro Zug 1 Raum) 2 25 50 3 25 75 4 25 100 5 25 125 Summe qm 720 1.080 1.440 1.800 Mittagsverpflegung Teiln. OGS (bei 80 %) 192/7 Grp. 288/11 Grp. 384/15 Grp. 480/19 Grp. Küche (Ausgabe/Küche/Spülen) 1 51 51 1 77 77 1 90 90 1 96 96 Speiseraum (je Essplatz 1,7 qm bei Essen in 3 Schichten) 1 109 109 1 163 163 1 218 218 1 272 272 Personalumkleideraum (m/w) 1 6 6 1 6 6 1 6 6 2 6 12 Personal WC (m/w) 1 1,25 1,25 1 1,25 1,25 1 1,25 1,25 2 1,25 2,50 Büro Küche 1 8 8 1 8 8 1 8 8 1 8 8 Lager (Trocken-, Geschirr-, Reinigungsmittel, Kühl-, Tiefkühllagerung) 1 30 30 1 45 45 1 60 60 1 75 75 Summe qm 205,25 300,25 382,45 465,50 OGS Betreuungsraum (pro Zug 2 Räume) 4 65 260 6 65 390 8 65 520 10 65 650 Büro OGS 1 15 15 1 15 15 1 15 15 1 15 15 Summe qm 275 405 535 665 Forum 1 150 150 1 150 150 1 160 160 1 160 160 Verwaltung Lehrerzimmer inkl. Teeküche und Lehrerarbeitsbereich 1 41,00 41,00 1 61,50 61,50 1 82,00 82,00 1 102,50 102,50 Büro Schulleitung 1 20 20,0 1 20 20,0 1 25 25,0 1 25 25,0 Büro stellv. Schulleitung 1 15 15,0 1 15 15,0 1 15 15,0 1 15 15,0 Sekretariat 1 20 20,0 1 25 25,0 1 30 30,0 1 30 30,0 Sanitätsraum 1 15 15,0 1 15 15,0 1 15 15,0 1 15 15,0 Besprechungs- u. Beratungsraum 1 15 15,0 1 15 15,0 1 15 15,0 1 15 15,0 Büro für pädagogisches Personal (z.B. Schulsozialarbeit, BuT, …) 1 15 15,0 2 15 30,0 3 15 45,0 4 15 60,0 Büro Hausmeister 1 15 15,0 1 15 15,0 1 15 15,0 1 15 15,0 Büro Inklusion 1 15 15,0 1 15 15,0 1 15 15,0 1 15 15,0 Kopierraum 1 8 8,0 1 8 8,0 1 8 8,0 1 8 8,0 Lehrmittelraum 1 35 35,0 1 40 40,0 1 50 50,0 1 60 60,0 Summe qm 214,00 259,50 315,00 360,50 qm ges. Raumprogramm 1.564,25 2.194,75 2.832,45 3.451,00 Sporthalle Raumart 2 Züge 3 Züge 4 Züge Sporthalle (zzgl.Umkleide, Duschen), pro 10 Klassen eine UE 15x27 m 5 Züge 1 B entwurfsabhängige Programmflächen/Räume Mittagsverpflegung Technikraum (entwurfsabhängig) Verkehrsfläche (entwurfsabhängig) Toilettenanlagen Lehrer-WC Pausen-WC Schüler*innen Stunden-WC Schüler*innen Behinderten-WC/Pflege-/Wickelraum Nebenräume Putzmittelraum Lehrmittelraum Lagerraum/Archiv/Aktenlager Lagerraum Mobilar Haustechnikraum Werkstatt (Hausmeister) Serverraum C Außenanlagen und sonstige Nutzflächen Außenanlagen + sonstige Nutzflächen Lagerraum (Spielgeräte)/Container incl. OGS Lagerraum Hausmeister*in (Benzinbetriebene Geräte)/ Container o. Nebenraum Schulhoffläche (pro Kind 5 qm) Parkplätze Fahrradständer Barrierefreiheit: behindertengerechte Erschließung (Zugang, Fahrstuhl) 2
Beschlussvorlage
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V/0328/2017
DER OBERBÜRGERMEISTER
Amt für Schule und Weiterbildung
Betrifft
Fortschreibung der Handlungsbedarfe zur Erweiterung von Schulgebäuden aufgrund der
demografischen Entwicklung bis zum Schuljahr 2025/2026 auf Basis der Vorlage V/0420/2016/1
Beratungsfolge
30.05.2017 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung
01.06.2017 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung
01.06.2017 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung
06.06.2017 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung
07.06.2017 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung
08.06.2017 Sportausschuss Vorberatung
22.06.2017 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung
27.06.2017 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung
27.06.2017 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung
28.06.2017 Ausschuss für Liegenschaften, Wirtschaft und strategisches
Flächenmanagement Vorberatung
06.07.2017 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen Vorberatung
12.07.2017 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
12.07.2017 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
1. Der Rat nimmt den Stand der auf Basis der Bes chlussfassung zur Vorlage V/0420/2016/1 „Hand-
lungsbedarfe zur Erweiterung von Schulgebäuden auf Grund der demografischen Entwicklung
und der Beschulung von Flüchtlingskindern bis 2020/2021“ erstellten Machbarkeitsstudien zur
Kenntnis (s. Begründung zu Ziffer 1).
2. Für die Machbarkeitsstudien und zukünftigen Planungen für Grundschulen wird das beigefü gte
Musterraumprogramm (Anlage 1) im Sinne einer Planungsgrundlage und Orientierung zugrunde
gelegt. Das Musterraumprogramm berücksichtigt neben Klassen - und Mehrzweckräumen die be-
reits vom Rat beschlossenen Raumstandards für Differenzierungsraum, OGS -Betreuungsraum
und enthält darüber hinaus Flächenberechnungen für Küche einschl. Lager/Logistik und Speis e-
raum sowie den Verwaltungsbereich.
3. Die demografische Herausforderung in einer wachsenden Stadt mit ihrer besonderen Dynamik hat
die Notwendigkeit deutlich werden lassen, Schulraum mit einem größeren Aufnahmepotential zu
schaffen. Um künftig auf Schwankungsbreiten in den Prognosen und die Dynamik bei den Ba u-
Vorlagen-Nr.:
V/0328/2017
Auskunft erteilt:
Herr Watermann
Ruf:
492 40 10
E-Mail:
Watermann@stadt-muenster.de
Datum:
11.05.2017
Öffentliche Beschlussvorlage
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landprogrammen flexibler reagieren zu können, wird zukünftig als Berechnungsgröße für die
Grundschulversorgung der Klassenfrequenzrichtwert von 24 Schüler*innen zugrunde gelegt.
4. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass auf der Grundlage der aktuellen Kleinräumigen Bev ölkerungs-
prognose 2015 – 2025 die Schülerprognosen aktualisiert wurden und sich Änderungen gegenüber
der Beschlussfassung zur Vorlage V/0420/2016/1 ergeben. Für folgende Schulstandorte werden
entweder erstmalige oder veränderte Entscheidungen zur Erstellun g einer Machbarbarkeitsstudie
vorgeschlagen:
Bezirk Mitte
Bodelschwinghschule (Ziffer 5.1)
Hermannschule (Ziffer 7.1)
Matthias-Claudius-Schule, Gut Insel (Ziffer 7.1)
Bezirk West
Peter-Wust-Schule (Ziffer 5.2)
Ludgerusschule Albachten, neue Grundschule in Albachten (Ziffern 5.3, 7.1)
Annette-von-Droste-Hülshoff-Schule Nienberge (Ziffer 7.1)
Marienschule Roxel (Ziffer 7.1)
Mosaik-Schule (Ziffer 7.1)
Bezirk Nord
Grundschule Sprakel (Ziffer 5.1., 7.1)
Norbertschule (Ziffer 5.1)
Bezirk Südost
Annette-von-Droste-Hülshoff-Schule Angelmodde (Ziffer 5.1)
Nikolaischule Wolbeck, Grundschule Wolbeck Nord (Ziffer 7.2)
Bezirk Hiltrup
Davertschule Amelsbüren (Ziffer 7.1)
5. Die Verwaltung wird beauftragt, angesichts der prognostizierten Steigerung der Schülerzahlen auf
der Grundlage des Musterraumprogrammes (Beschlusspunkt 2) die folgenden Maßnahmen
durchzuführen:
5.1 Zusätzliche und weitere/geänderte Machbarkeitsstudien
Es werden Machbarkeitsstudien erstellt, um die Möglichkeit der baulichen Erweiterung zu prüfen
und um in einem weiteren Schritt die Zügigkeit folgender Schulen erhöhen zu können:
Bezirk Mitte
Bodelschwinghschule
alternativ zur 2-Zügigkeit zukünftig 3-zügig
Bezirk Südost
Annette-von-Droste-Hülshoff-Schule
Angelmodde (ggf. temporär über
Fertigbauklassen) zukünftig 3-zügig
Bezirk Nord
Grundschule Sprakel
alternativ zur 2-Zügigkeit zukünftig 3-zügig
Norbertschule zukünftig 4-zügig
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V/0328/2017
5.2 Weiternutzung einer schulischen Immobilie
Bezirk West
Peter-Wust-Schule
alternativ zur vorgesehenen 3-Zügigkeit der Ausbau zur 4-Zügigkeit
In Abänderung der bisherigen Ratsbeschlüsse wird zur räumlichen Absich erung einer 4-Zügigkeit
das Gebäude Schürbusch 45 weiter als Schulstandort genutzt und auf eine zunächst vorgesehe-
ne Vermarktung verzichtet.
5.3 Flächensicherung für einen neuen, zusätzlichen Schulstandort
Bezirk West
neuer 2-zügiger Schulstandort in Albachten mit Option zur 3-Zügigkeit
Die Verwaltung wird beauftragt, im geplanten Baugebiet im Stadtteil Albachten „östliche Erweit e-
rung südlicher Teil (Kennziffer 562-07)“ einen Schulstandort für eine neue 2 - bis 3-zügige Grund-
schule in Albachten zu sichern.
6. Machbarkeitsstudie für die Melanchthonschule
Bezirk Nord
Die Verwaltung wird beauftragt, für die Melanchthonschule eine Machbarkeitsstudie zu erstellen,
um die Möglichkeit der baulichen Umsetzung einer 2 -Zügigkeit auf der Grundlage des Muste r-
raumprogrammes (Beschlusspunkt 2) mit dem Ziel einer Zusammenführung der OGS -Standorte
am Standort Melanchthonschule zu prüfen.
7. Die Verwaltung wird beauftragt, angesichts aktualisierter Schülerprognosen folgende Maßnahmen
durchzuführen:
7.1 Eine zweistufige Prüfung erfolgt an folgenden Schulstandorten, für die bereits mit der Vorlage
V/0420/2016/1 Machbarkeitsstudien beschlossen worden sind, um angesichts d er Schwankungs-
breite von Prognosen für spätere Errichtungsbeschlüsse eine höhere Flexibilität zu besitzen und
ggfs. über zwei Bauabschnitte das gem. Ziffer 2 erforderliche Raumprogramm umsetzen zu kö n-
nen.
Bezirk Mitte
Hermannschule
alternativ zur vorgesehenen 3-Zügigkeit der Ausbau zur 2-Zügigkeit
Matthias-Claudius-Schule, Gut Insel
alternativ zur vorgesehenen 4-Zügigkeit der Ausbau zur 3-Zügigkeit
Bezirk West
Mosaik-Schule
alternativ zur vorgesehenen 4-Zügigkeit der Ausbau zur 3-Zügigkeit
Ludgerusschule Albachten
alternativ zur vorgesehenen 4 -Zügigkeit der Ausbau zur 3 -Zügigkeit und Errichtung einer neuen
Grundschule in Albachten (siehe Punkt 5.3)
Marienschule Roxel
alternativ zur vorgesehenen 5 -Zügigkeit unter Einbeziehung des benachbarten ehemaligen För-
derschulgebäudes und des Prüfauftrages für einen überdachten Übergang (V/0420/2016/1) der
Ausbau zur 4-Zügigkeit
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Annette-von-Droste-Hülshoff-Schule Nienberge
alternativ zur vorgesehenen 3-Zügigkeit der Ausbau zur 2-Zügigkeit mit Einbeziehung des Raum-
bedarfes für die Musikschule Nienberge, falls alternative Raumnutzungen außerhalb des Schu l-
gebäudes nicht tragfähig sind (V/0420/2016/1)
Bezirk Hiltrup
Davertschule Amelsbüren
alternativ zur vorgesehenen 4-Zügigkeit der Ausbau zur 3-Zügigkeit
7.2 In Abänd erung der bisherigen Beschlüsse wird für die Nikolaischule Wolbeck zunächst eine
Machbarkeitsstudie für eine 4-Zügigkeit und alternativ 3-Zügigkeit auf der Grundlage des unter Zif-
fer 2 genannten Raumprogrammes erstellt, um anschließend aktualisierte Entsch eidungen über
erforderliche Baumaßnahmen an dem Standort herbeiführen zu können.
8. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Machbarkeitsstudie für das Schulzentrum Kinderhaus be-
reits abgeschlossen ist und sich die Vorlage „V/0421/2017: Errichtungsbeschluss zur Erweiterung
des Schulzentrums Kinderhaus auf Basis der Ergebnisse der Machbarkeitsstudie “ parallel in der
Beratungsfolge befindet.
9. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die lt. Vorlage V/0420/2016/1 b eschlossene Erstellung einer
Machbarkeitsstudie für die Jo hannes-Gutenberg-Realschule Hiltrup im Schulzentrum Hiltrup in
enger Wechselwirkung mit der Stadthalle Hiltrup steht, da dort sowohl Klassenrä ume als auch die
Mensa von den weiterführenden Schulen genutzt werden. Für den weiteren Prozess der Überpl a-
nung der Stadthalle Hiltrup werden die schulischen Bedarfe eingebracht und auf S ynergieeffekte
hin geprüft.
10. Die Verwaltung wird beauftragt, an folgenden Grundschulstandorten befristet Fertigbauklassen zu
errichten. Hierzu wird die Lage auf dem Grundstück ermitt elt und eine Kostenschätzung erstellt,
um schnellstmöglich –soweit erforderlich - einen entsprechenden Baubeschluss herbeiführen zu
können.
Bezirk Nord
Melanchthonschule
Umsetzung von 2 Fertigbauklassen der Dreifaltigkeitsschule zum Schuljahr 2017/18
Grundschule Sprakel
Ankauf von 2 Fertigbauklassen
Bezirk West
Ludgerusschule Albachten
Ankauf von 2 Fertigbauklassen
Bezirk Hiltrup
Grundschule Loevelingloh
Ankauf von 1 Fertigbauklasse
Der Rat beschließt, dass die Grundschule Loevelingloh eigenständiger OGS-Standort wird und für
diesen Standort ein vom Musterraumprogramm (s. Ziffer 2) abweichender Standard zugrunde g e-
legt wird.
11. Die Verwaltung wird beauftragt, für die folgenden Standorte die Voraussetzungen dafür zu scha f-
fen, in Abhängigkeit vom Anmeld everfahren für das Schuljahr 2018/19 befristet Ferti gbauklassen
zu errichten. Hierzu soll zunächst die Lage auf dem Grundstück ermittelt und eine Kostenschä t-
zung erstellt werden. Der notwendige Errichtungs - und Baubeschluss könnte dann nach dem A n-
meldeverfahren erfolgen.
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Bezirk Ost
Astrid Lindgren-Schule Gelmer
Ankauf von 1 Fertigbauklasse
Matthias-Claudius-Schule Handorf
Ankauf von 2 Fertigbauklassen
II. Finanzielle Auswirkungen
Zur Finanzierung der Sachentscheidung zu Ziffer 9 stehen im Haushaltsplan 2017 Ausgabeermächti-
gungen wie folgt zur Verfügung:
Teilfinanzplan
Nr. Bezeichnung HHJahr Betrag € Bemerkungen
Produktgruppe 0301 Leistungen für
Schulen
Investitions-
maßnahme
4730 Fertigbauklassen
Zeile 08 Auszahlung für
Baumaßnahmen
2017 800.000
VE 1.100.000
2018 1.100.000
2019 1.100.000
2020 1.100.000
Sp. Jah-
re
3.850.000
gesamt 7.950.000
Es ist davon auszugehen, dass die in den Jahren 2017/18 zur Verfügung stehenden Ausgabeermäch-
tigungen zur Finanzierung der Kosten für das Umsetzen und den Ankauf der unter Ziffer 10 genann-
ten 5 Fertigbauklassen ausreichen.
Der konkrete Finanzierungsbedarf der unter Ziffer 11 genannten 3 Fertigbauklassen kann erst nach
Vorliegen der Kostenschätzungen beziffert und anschließend ausgewertet werden, ob die in 2018/19
veranschlagten Mittel zur Finanzierung ausreichen.
Die im Haushaltsplan 2017 wie folgt zur Verfügung stehenden Ausgabeermächtigungen für die Erwei-
terung der Nikolaischule Wolbeck bleiben bis zum Abschluss der Machbarkeitsstudie und der Ent-
scheidung über eine Erweiterung der Nikolaischule Wolbeck für diesen Zweck bestehen.
Teilfinanzplan
Nr. Bezeichnung HHJahr Betrag € Bemerkungen
Produktgruppe 0301 Leistungen für
Schulen
Investitions-
maßnahme
4620 Erweiterung Niko-
laischule Wolbeck
Zeile 08 Auszahlung für
Baumaßnahmen
2017 678.900 135.000 € An-
satz
543.900 € Er-
mächtigungs-
übertragung
Zeile 09 Auszahlung für den
Erwerb von beweg-
lichem Anlagever-
mögen
2017 15.000
gesamt 693.900
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V/0328/2017
Begründung:
Zu 1.
Die positive demografische Entwicklung der Stadt Münster und die damit steigenden Zahlen schul-
pflichtiger Kinder und Jugendlicher erfordern umfangreiche Infrastrukturmaßnahmen, die der Rat mit
der Ratsvorlage V/0420/2016/1 „Handlungsbedarfe zur Erweiterung von Schulgebäuden auf Grund
der demografischen Entwicklung und der Beschulung von Flüchtlingskindern bis 2020/21“ auf den
Weg gebracht hat. Im Juni 2016 wurden für insgesamt 26 Schulstandorte Handlungsbedarfe formu-
liert.
Der Rat hat darüber hinaus die Verwaltung beauftragt, für alle weiteren Schulstandorte die Raumbe-
darfe zu ermitteln und Vorschläge zur Erfüllung der Raumbedarfe vorzulegen (Ziffer 3b des Beschlus-
ses zur o.a. Vorlage). Mit der Abarbeitung dieser Arbeitsaufträge entsteht eine Gesamtübersicht des
im Aufgabenbereich des Schulträgers Stadt Münster bestehenden Schulraumbedarfs in quantitativer
Hinsicht. Daneben bestehen erhebliche Sanierungs- und Instandsetzungsbedarfe (V/0757/2016). Die
sich daraus ergebenden Anforderungen an den Schulträger sollen in Schuldatenblättern zusammen-
geführt werden, um stets steuerungsrelevante Informationen verfügbar zu haben.
Die finanziellen Anforderungen zur Umsetzung dieser Investitionen überfordern die finanzielle Leis-
tungsfähigkeit der Stadt deutlich. Dies hat schon in der Vergangenheit dazu geführt, dass nur ein Teil
der mit hoher Priorität bewerteten Maßnahmen umgesetzt wurde. Auch das ausdrücklich zu begrü-
ßende Programm des Landes NRW ‚Gute Schule 2020‘ ändert dies nicht. Das bedeutet, dass nicht
an allen Standorten, an denen Raumbedarfe bestehen oder für die jetzt Machbarkeitsstudien erstellt
werden, auch Bautätigkeiten folgen. Bereits in der Vorlage V/0420/2016 hieß es: „Diese müssen dann
unter Abwägung der wirtschaftlichen Aspekte, zeitlicher Prioritäten sowie pädagogischer Notwendig-
keiten ausgewertet werden. Dabei sind auch die auf der Grundlage der neuen Kleinräumigen Bevöl-
kerungsprognose zu erarbeitenden Schülerprognosen zu berücksichtigen, da sich durch den Ausblick
bis zum Jahr 2025 und der Verknüpfung mit dem Baulandprogramm neue Gewichtungen ergeben
können.“
Die Verwaltung hat für die Erarbeitung der Machbarkeitsstudien Standorte in eine Bearbeitungsrei-
henfolge gebracht und dabei in Abhängigkeit von bekannten Raumunterdeckungen und kurzfristig
absehbaren Schülerzuwächsen die Standorte priorisiert, für die als Erstes Machbarkeitsstudien erar-
beitet werden sollen.
Ursprüngliche Zielsetzung für die Fertigstellung der Machbarkeitsstudien war das 1. Halbjahr 2017.
Durch die Komplexität der Aufgabenstellung, die Notwendigkeit, ein Musterraumprogramm zu erarbei-
ten und durch die erweiterte Beschlussfassung, auch alle anderen Schulstandorte in den Blick zu
nehmen, war dieses Zeitziel nicht zu erreichen. Es kommt aber insbesondere hinzu, dass die für das
Amt für Schule und Weiterbildung zusätzlich bereitgestellten befristeten Personalstellen erst Ende
2016 bzw. Anfang 2017 besetzt wurden. Ein 0,5 Stellenanteil der 2,0 Stellen ist noch immer vakant.
Somit konnten wichtige und unabdingbare Vorarbeiten für die Machbarkeitsstudien, z.B. Raumpro-
grammabgleiche für jeden einzelnen Schulstandort, nur sehr verzögert angegangen werden.
Die aktuelle Zeitschiene stellt sich wie folgt dar:
Bezirk Nord
Schulzentrum Kinderhaus
Mit dem Beschlusspunkt 8 dieser Vorlage wird darauf verwiesen, dass die Machbarkeitsstudie für
das Schulzentrum Kinderhaus bereits abgeschlossen ist und sich die Vorlage „V/0421/2017: Er-
richtungsbeschluss zur Erweiterung des Schulzentrums Kinderhaus auf Basis der Ergebnisse der
Machbarkeitsstudie“ parallel in der Beratungsfolge befindet.
Für folgende Standorte werden - mit unterschiedlichem Bearbeitungsstand - aktuell Machbarkeitsstu-
dien erarbeitet:
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V/0328/2017
Bezirk Mitte
Kreuzschule
Martin-Luther-Schule
Erich-Klausener-Realschule
Bezirk West
Mosaik-Schule
Ludgerusschule Albachten
Bezirk Nord
Grundschule Sprakel
Bezirk Ost
Margaretenschule
Matthias-Claudius-Schule Handorf
Bezirk Südost
Schulzentrum Wolbeck
Bezirk Hiltrup
Ludgerusschule Hiltrup
Für die Mosaik-Schule und die Grundschule Sprakel sind im Hinblick auf die vorgesehene zweistufige
Prüfung (s. Ziffer 5.1 und 7.1) weitere Planungsschritte erforderlich. Bei den 8 anderen genannten
Standorten werden in Kürze die Machbarkeitsstudien abgeschlossen sein.
Bei den nachfolgenden Schulen wurde bereits mit der Erarbeitung der Machbarkeitsstudien begonnen
und es sind Startgespräche mit den Schulleitungen terminiert:
Bezirk Mitte
Mauritzschule
Realschule im Kreuzviertel
Bezirk Hiltrup
Clemensschule Hiltrup/Paul-Gerhardt-Schule Hiltrup
Johannes-Gutenberg-Realschule Hiltrup
Ziel ist es, im 2. Halbjahr 2017 auch für diese 5 Schulen sowie die Grundschule Sprakel wie
auch die Mosaik-Schule die Machbarkeitsstudien einschließlich Kostenschätzung abzuschlie-
ßen.
Im Rahmen dieser Arbeiten zu den Machbarkeitsstudien ist neben den Raumbedarfen für Unterricht,
OGS einschließlich Küche/Mensa und Verwaltung ebenfalls zu prüfen, welche Bedarfe im Bereich der
Sportflächen bei Anhebung der Zügigkeiten entstehen. Dieser Prüfauftrag ist unter Ziffer 3.a der Vor-
lage V/0420/2016/1 „Handlungsbedarfe zur Erweiterung von Schulgebäuden auf Grund der demogra-
fischen Entwicklung und Beschulung von Flüchtlingskindern bis 2020/21“ verankert.
Die bisherigen Überprüfungen bestätigen, dass speziell im Innenstadtbereich mit sehr begrenzten
Grundstücksflächen mit hoher Wahrscheinlichkeit sowohl aus Platzgründen, aber auch im Hinblick
auf wirtschaftliche Lösungen, eher standortübergreifende Konzepte zu entwickeln sind.
Am Standort der Erich-Klausener-Schule wird im Rahmen der Machbarkeitsstudie der Neubau einer
Sporthalle berücksichtigt.
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V/0328/2017
Für die nächste Arbeitsstaffel sind lt. Vorlage V/0420/2016/1 noch für folgende Schulen Machbar-
keitsstudien zu entwickeln:
Bezirk Mitte
Bodelschwinghschule (Verlagerung PTA-Berufsfachschule)
Pötterhoekschule
Thomas-Morus-Schule
Hermannschule
Matthias-Claudius-Schule, Gut Insel
Erna-de-Vries-Realschule
Bezirk West
Peter-Wust-Schule
Annette-von-Droste-Hülshoff-Schule Nienberge
Marienschule Roxel
Bezirk Ost
Pleisterschule
Bezirk Hiltrup
Davertschule Amelsbüren
Mit den Ziffern 4, 5 und 7 dieser Vorlage werden für einzelne Standorte dieser Arbeitsstaffel geänder-
te Vorgaben für die Machbarkeitsstudien vorgeschlagen, um angemessen auf veränderte Schüler-
prognosen reagieren zu können.
Ziel ist es, die Machbarkeitsstudien dieser Arbeitsstaffel einschließlich der neuen Schulstand-
orte dieser Vorlage im 1. Halbjahr 2018 abzuschließen.
Zu 2.
Das Raumprogramm lt. Anlage 1 umfasst die Raumarten Unterricht, Mittagsverpflegung, Offener
Ganztag, Forum, Verwaltung sowie sonstige entwurfsabhängige Flächen wie z.B. Toilettenanlagen
und Nebenräume. Es sind sowohl aktuelle Beschlüsse des Rates zu Raumstandards berücksichtigt
(u.a. Differenzierungsräume und Personalraum Inklusion V/0743/2014/2, Betreuungsräume OGS
V/0420/2016/1) als auch aktuelle Planungsgrößen zur Mittagsverpflegung.
Zum Thema der Offenen Ganztagsschulen wird auf die Vorlage V/0366/2017: Qualitätsoffensive „O f-
fene Ganztagsschulen“ – Zwischenbericht und weiteres Verfahren verwiesen.
Der breit angelegte Prozess zur Erstellung der Machbarkeitsstudien hat gerade im Bereich der not-
wendigen Flächen für Küchentechnik und Speiseraum sehr deutlich aufgezeigt, dass hier standardi-
sierte Orientierungswerte notwendig sind. Die Verwaltung hat daher in einem ämterübergreifenden
Prozess unter Einbeziehung der Regeln für Hygiene und Arbeitsschutz Flächenwerte entwickelt, die
bei den jetzt anstehenden Machbarkeitsstudien angewandt werden sollen. Bei der Ermittlung der
Werte für den Grundschulbereich ist von dem Verpflegungskonzept einer temperaturentkoppelten
Mischkost, einer Teilnehmerquote von 80% der Schüler*innen und 3 Essensschichten ausgegangen
worden. Hiermit soll eine gesunde, frische und schmackhafte Ernährung in einem Rahmen sicherge-
stellt werden, der ein ruhiges und entspanntes Essen in angemessen großen Räumen ermöglicht.
Das Raumprogramm ist als Orientierungsrahmen zu verstehen. Bei der Anwendung sind die örtlichen
Gegebenheiten zu berücksichtigen. Die in Bestandsgebäuden vorhandenen Räume weichen häufig
von den Größenangaben in den Raumprogrammen ab. Die Bestandsflächen können nicht ohne wei-
teres verändert werden, sodass Kompromisse hinsichtlich der Raumgrößen möglich sein müssen.
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V/0328/2017
Darüber hinaus muss die Möglichkeit offen gehalten werden, u.a. auch aus wirtschaftlichen Aspekten
Synergien zu prüfen. Ein Beispiel dafür sind die Speiseräume/ Foren. In allen Grundschulen bestehen
erhebliche Anpassungsbedarfe in den Verpflegungsbereichen. Die vorhandenen Küchenbereiche und
Speiseräume sind in der Regel erheblich zu klein. Die Machbarkeitsstudien werden deshalb an allen
Standorten die Schaffung neuer Verpflegungsbereiche berücksichtigen. Da viele Grundschulen zur-
zeit nicht über Foren verfügen, ist vorgesehen, die Speiseräume ggfls. auch multifunktional zu nutzen
und auf die zusätzliche Schaffung des im Raumprogramm enthaltenen Forums zu verzichten.
In den Fällen, in denen im Rahmen der Machbarkeitsstudie alternative Zügigkeiten zu prüfen sind,
werden ggfls. die Räume, deren Fläche sich nach der Zügigkeit richtet (z.B. Verwaltungsräume, Spei-
seraum) bereits im 1. Bauabschnitt nach der höheren Zügigkeit bemessen. Dies ist erforderlich, da es
in der Regel nicht möglich sein wird, diese Räume bei Realisierung des 2. Bauabschnitts für die höhe-
re Zügigkeit zu erweitern.
An jedem Standort ist eine Einzelfallbetrachtung erforderlich.
Zu 3.
Sofern in der Vergangenheit Raumreserven bei Grundschulen bestanden, wurden diese durch ver-
schiedene Entwicklungen bei annähernd allen Schulen abgebaut. So hat sich beispielsweise die An-
zahl der Gruppen im Offenen Ganztag von 90 im Schuljahr 2010/2011 auf 202 im Schuljahr
2016/2017 mehr als verdoppelt.
Der Bedarf an Differenzierungsräumen in der Primarstufe nahm durch die Inklusion von einer stetig
steigenden Anzahl von Kindern mit Förderbedarf in allgemeinen Schulen ebenfalls zu. Darüber hin-
aus erhöht der Sprachunterricht von Schülerinnen und Schülern mit Flucht- und Zuwanderungsge-
schichte den Bedarf an Differenzierungsräumen.
Um Einflussfaktoren, die sich auf der Grundlage von Gesetzesänderungen, der Entwicklung neuer
Baugebiete oder nicht planbarer Ereignisse ergeben können, auffangen zu können, ist eine größere
Flexibilität durch die Berücksichtigung von Puffern erforderlich.
Der Klassenfrequenzhöchstwert liegt bei der Bildung von Eingangsklassen je nach Zügigkeit zwi-
schen 25 (5 Züge) und 29 (1 Zug), in den aufsteigenden Klassen durchgängig bei 29 Schülerinnen
und Schülern je Klasse. Für die Schulentwicklungsplanung soll künftig nicht mehr der Höchstwert,
sondern grundsätzlich der ehemalige Klassenfrequenzrichtwert von 24 zugrunde gelegt werden.
Dadurch wird kein Anspruch auf Einhaltung dieses Richtwertes begründet, sondern die Grundlage für
das Auffangen von Prognoseabweichungen geschaffen. Das Musterraumprogramm und die Raum-
größen werden jedoch unverändert auf der Grundlage des Klassenfrequenzhöchstwertes von 30
Schüler*innen berechnet.
Zu 4.
Die neue „Kleinräumige Bevölkerungsprognose 2015 – 2025“ wurde mit der Berichtsvorlage
V/0979/2016 im vierten Quartal 2016 den politischen Gremien vorgestellt.
Auch wenn die städtische Gesamtentwicklung weiterhin Richtung Bevölkerungswachstum prognosti-
ziert wird und für Ende 2016 die Basisvariante „Dynamischer Wirtschafts- und Wissenschaftsstandort“
nahezu punktgenau eingetreten ist, sind im Vergleich zur vorherigen Bevölkerungsprognose 2013 –
2020 aufgrund aktualisierter und modifizierter Annahmen deutliche Detailunterschiede bzw. infrastruk-
turrelevante Entwicklungen nach 2020 in einzelnen Stadtteilen/Stadtbezirken festzustellen. Weitere
Abweichungen haben sich nach Fertigstellung der „Kleinräumigen Bevölkerungsprognose“ aufgrund
von Veränderungen des Baulandprogramms ergeben.
Spürbare Abweichungen bzw. Veränderungen nach 2020 werden in folgenden Bereichen erwartet:
Mitte, Teilbereich Innenstadtring (Zunahme)
Mecklenbeck (Zunahme)
- 10 -
V/0328/2017
Nienberge (Abnahme)
Sprakel (Zunahme)
Wolbeck (Abnahme)
Zusätzliche Wohneinheiten, die über die in der „Kleinräumigen Bevölkerungsprognose“ in den jeweili-
gen Baugebieten berücksichtigten Wohneinheiten hinausgehen, sollen in folgenden Bereichen errich-
tet werden:
Mitte-Neuhafen
Albachten
Coerde, Kiesekampweg
Zentrum Nord
Kinderhaus, südlich Langenbusch
Kinderhaus, südlich Im Moorhock
Die Anzahl der zu beschulenden Flüchtlingskinder wurde in folgenden Bereichen zunächst zu hoch
eingeschätzt:
Mitte, Teilbereich Süd
Roxel
Für die neu zu gründenden Schulstandorte auf den Konversionsflächen ergeben sich Änderungen:
Gievenbeck (Stufenverfahren am Standort Mosaik-Schule)
Angelmodde (Erhöhung der Aufnahmekapazität der Annette-von-Droste-Hülshoff Schule
Angelmodde auf 3 Züge)
Vorrangig für die Grundschulen waren daher die Schülerprognosen, die Grundlage für die Vorlage
V/0420/2016/1 waren, zu überprüfen und ggfs. anzupassen.
Seit dem 12.04.2017 ist die Beschlussvorlage an den Rat V/0215/2017 „Bericht zur Wohnbauland-
entwicklung 2016 und Fortschreibung des Baulandprogramms 2017 – 2025“ im Umlauf. Die Bera-
tungsfolge endet am 17.05.2017 mit der Entscheidung durch den Rat. Die Anlage 4 zu dieser Vorlage
ist die „Tabelle Baulandprogramm 2016 – 2025 Stufe 2. Sie gibt einen Überblick über die Flächen, die
grundsätzlich für eine Realisierung anstehen. Konkrete Angaben zum Zeitpunkt der Baureife und zur
Anzahl möglicher Wohneinheiten enthält diese Tabelle jedoch nicht, weil noch offen ist, ob eine Rea-
lisierung überhaupt möglich ist. Weil diese Flächen nicht völlig außer Acht gelassen werden dürfen,
werden einige im Verlauf dieser Vorlage bei den nächstgelegenen Grundschulen benannt.
Zu 5.
Die unter Beschlusspunkt 5.1 aufgeführte Bodelschwinghschule hat die festgelegte Zügigkeit bereits
erreicht. Die Annette-von-Droste-Hülshoff-Schule Angelmodde und die Norbertschule werden im
nächsten Schuljahr bis auf einen Jahrgang die 2- bzw. 3-Zügigkeit erreichen. Das Schulgebäude der
Grundschule Sprakel entspricht nicht dem Bedarf für die festgelegte 2-Zügigkeit.
Da die Gebäudekapazitäten ausgeschöpft sind, kann eine Erhöhung der Zügigkeit und damit der Auf-
nahmekapazität nur erreicht werden, wenn die Schulgebäude erweitert werden.
Bezirk Mitte
Bodelschwinghschule
Mit der ergänzenden Beschlussziffer 7 hat der Rat in der Vorlage V/0420/2016/1 Raumbedarfe der
Bodelschwinghschule, insbesondere für den offenen Ganztag, grundsätzlich anerkannt und festge-
stellt, dass diese Raumbedarfe durch eine Verlagerung der PTA-Berufsfachschule befriedigt werden
können. Die Verlagerung wird aktuell mit verschiedenen externen Partnern geprüft. Der damit ver-
bundene Prüfauftrag ist noch nicht abgeschlossen.
- 11 -
V/0328/2017
Der neue Beschlusspunkt, über eine Machbarkeitsstudie die Voraussetzungen für eine 3-Zügigkeit
der Bodelschwinghschule zu prüfen, geht darüber hinaus und deutlich weiter.
Die aktuelle Innenstadtentwicklung zeigt für die Schülerprognose der grundschulpflichtigen Kinder
eine erhebliche Dynamik.
So wird einerseits die Anzahl der Kinder im grundschulpflichtigen Alter im Stadtbezirk Mitte, Teilbe-
reich Innenstadtring, höher und gleichzeitig zunächst ansteigend prognostiziert. Darüber hinaus wird
sich die Anzahl der Wohneinheiten in dem Baugebiet Mitte-Neuhafen wesentlich erhöhen. Die Anlage
4 zur Vorlage V/0215/2017 weist in der näheren Umgebung der Bodelschwinghschule die Fläche
„Manfred-von-Richthofen-Straße (ehem. BW-Standort)“ aus, die grundsätzlich für eine Realisierung
anstehen könnte. Ob und ggf. wann hier weitere Wohneinheiten in welcher Anzahl und für welche
Zielgruppe errichtet werden, ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht bekannt, könnte jedoch relevant für die
erforderliche Aufnahmekapazität der Schule werden.
Für ein wohnortnahes Grundschulangebot ist daher auch für diesen Standort zu prüfen, ob ein weite-
rer Zug einschließlich der notwendigen ergänzenden Flächen für OGS und Verwaltung auf der be-
grenzten Schulgrundstücksfläche untergebracht werden kann. Bei der Machbarkeitsstudie ist auch
der Ersatz der seit ca. 20 Jahren genutzten Fertigbauklassen in Massivbauweise zu berücksichtigen.
Bezirk Südost
Annette-von-Droste-Hülshoff-Schule Angelmodde
Die zukünftige Entwicklung im Bereich Gremmendorf/Angelmodde ist äußerst schwer zu prognostizie-
ren.
Neben einer Stadtteilentwicklung, die auch durch die Vermarktungsgeschwindigkeit bei den sog. BI-
MA-Häusern geprägt sein wird, ist insbesondere das Areal der ehemaligen York-Kaserne für die
Grundschulentwicklung absolut prägend.
Hier laufen zwei Entwicklungen gegenläufig. Zum einen sind angesichts der hohen Nachfrage nach
Wohnraum in Münster seit Beginn der Planung die Wohneinheiten für dieses Plangebiet in Abständen
erhöht worden. Der letzte Planungsentwurf weist ca. 1.750 Wohneinheiten aus. Dies würde im End-
ausbau des Kasernenareals eine fast 6-zügige Grundschule bedeuten.
Zum anderen weisen die letzten Informationen der BIMA aber auch darauf hin, dass der Bund für
einzelne Gebäude auch für die nächsten Jahre Eigenbedarf formuliert. Dies wirkt sich zumindest be-
fristet auf die Schülerprognose aus und kann damit evtl. auch die Zügigkeit der neuen Grundschule
berühren. Auch ist aktuell nur sehr vage abzusehen, wann die erforderliche Startgröße für den Errich-
tungsbeschluss einer neuen Grundschule (§ 83 Abs. 2 Schulgesetz NRW) im Rahmen der Konversi-
on erreicht würde.
Zur Absicherung eines wohnortnahen Grundschulangebotes soll daher vorsichtshalber außerhalb der
York-Kaserne nach Möglichkeiten gesucht werden, zusätzliche Kapazitäten zu schaffen und dies über
eine bestehende Schule abzusichern.
Als einzige Option ist die Annette-von-Droste-Hülshoff-Schule Angelmodde zu sehen, da die Eichen-
dorffschule Angelmodde räumlich deutlich weiter entfernt liegt. Auch die Idaschule erscheint weniger
geeignet, zumal sie bereits jetzt vierzügig ist. Die Anlage 4 zur Vorlage V/0215/2017 weist in der nä-
heren Umgebung der Annette-von-Droste-Hülshoff-Schule Angelmodde die Flächen „Nördl. Homann-
straße“ und „Westfalen AG“ aus, die grundsätzlich für eine Realisierung anstehen könnten. Ob und
ggf. wann hier weitere Wohneinheiten in welcher Anzahl und für welche Zielgruppe errichtet werden,
ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht bekannt, könnte jedoch relevant für die erforderliche Aufnahmekapazi-
tät der Schule werden.
Um auch hier eine größtmögliche Flexibilität zu wahren, soll im Rahmen der Machbarkeitsstudie auch
geprüft werden, ob die räumliche 3-Zügigkeit ggf. kurzfristig und temporär über Fertigbauklassen
räumlich und wirtschaftlich vertretbar/darstellbar ist.
- 12 -
V/0328/2017
Bezirk Nord
Grundschule Sprakel
Mit der Vorlage V/0420/2016/1 ist bereits eine Machbarkeitsstudie für den Ausbau zur Zweizügigkeit
beschlossen worden.
Die auf der Grundlage der neuen „Kleinräumigen Bevölkerungsprognose 2015 – 2025“ aktualisierte
Schülerprognose zeigt aber für den Grundschulbereich eine noch weiter zunehmende Anzahl von
Schülerinnen und Schülern. Die Anlage 4 zur Vorlage V/0215/2017 weist für Sprakel die Flächen
„Sprakel Nord“ und „westliche Erweiterung, südl. Landwehr“ aus, die grundsätzlich für eine Realisie-
rung anstehen könnten. Ob und ggf. wann hier weitere Wohneinheiten in welcher Anzahl und für wel-
che Zielgruppe errichtet werden, ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht bekannt, könnte jedoch relevant für
die erforderliche Aufnahmekapazität der Grundschule Sprakel werden.
Die bislang angedachte Zweizügigkeit stößt bei Zugrundelegung des Klassenfrequenzwertes von 24
Schüler*innen bereits im Schuljahr 2020/2021 an ihre Grenzen.
Konsequenterweise kann im Hinblick auf ein wohnortnahes Grundschulangebot nur eine Aufstockung
der Zügigkeit vor Ort der richtige Weg sein. Die erweiterte Machbarkeitsstudie für eine spätere 3-
Zügigkeit der Grundschule Sprakel ist daher geboten.
Da das Gebäude im Bestand nicht einmal dem Raumbedarf einer 2-Zügigkeit entspricht, sind somit
schnellst möglich Fertigbauklassen erforderlich (vgl. Ziffer 9), um die prognostizierten Klassen räum-
lich versorgen zu können.
Norbertschule
Für den Stadtteil Coerde wird ein Rückgang der Anzahl an Kindern im grundschulpflichtigen Alter
prognostiziert. Gleichwohl soll der Ausbau der Norbertschule zur 4 -Zügigkeit geprüft werden. Hie rfür
sprechen verschiedene Faktoren:
Errichtung zusätzlicher Wohneinheiten im Zentrum Nord
Die Anzahl der Wohneinheiten, die im Zentrum Nord voraussichtlich errichtet werden, wurde
von 400 um 100 auf 500 erhöht. Darüber hinaus soll die Zielgruppe der potentiellen Bewohner
nun auch Familien umfassen.
Errichtung zusätzlicher Wohneinheiten am Kiesekampweg
Am Kiesekampweg sollen 175 Wohneinheiten in Mehrfamilienhäusern errichtet werden, von
denen in der „Kleinräumigen Bevölkerungsprognose“ bislang 100 Wohneinheiten berücksich-
tigt wurden.
Auslastung der Thomas-Morus-Schule durch Kinder aus dem Baugebiet Markweg
In der Vergangenheit hat sich eine nicht unerhebliche Anzahl in Coerde wohnender Familien
für die Thomas-Morus-Schule entschieden, obwohl diese nicht nächstgelegene Grundschule
war. Auch wenn die Thomas-Morus-Schule zur 4-Zügigkeit ausgebaut wird, kann es aufgrund
der Auslastung durch die im Baugebiet Markweg wohnenden Kinder künftig zu Abweisungen
von Kindern aus Coerde kommen. Für diese Kinder muss dann ein Platz an der nächstgele-
genen Grundschule zur Verfügung stehen.
Die Anlage 4 zur Vorlage V/0215/2017 weist in der näheren Umgebung der Norbertschule / Thomas-
Morus-Schule die Fläche „Hoher Heckenweg / Sibeliusstraße“ aus, die grundsätzlich für eine Reali-
sierung anstehen könnte. Ob und ggf. wann hier weitere Wohneinheiten in welcher Anzahl und für
welche Zielgruppe errichtet werden, ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht bekannt, könnte jedoch relevant
für die erforderliche Aufnahmekapazität der Schulen werden.
Zu 5.2
Mit der Vorlage V/0420/2016/1 ist für die Peter-Wust-Schule bereits die Machbarkeitsstudie für den
Ausbau zu einer Dreizügigkeit beschlossen worden. Die neue Schülerprognose, basierend auf der
neuen „Kleinräumigen Bevölkerungsprognose 2015 – 2025“, weist als unmittelbare Folge eines ver-
stärkten Baulandprogrammes deutlich steigende Schülerzahlen im Grundschulbereich aus. Danach
sind auf der Grundlage eines Klassenfrequenzwertes von 24 Schüler*innen ab dem Schuljahr
- 13 -
V/0328/2017
2021/2022 bis zum Ende des Prognosezeitraums und auf der Grundlage des Klassenfrequenzhö-
chstwertes ab dem Schuljahr 2025/2026 jeweils 4 Eingangsklassen zu bilden. Die Anlage 4 zur Vor-
lage V/0215/2017 weist für Mecklenbeck u. a. die Fläche „Hafkhorst“ aus, die grundsätzlich für eine
Realisierung anstehen könnte. Ob und ggf. wann hier weitere Wohneinheiten in welcher Anzahl und
für welche Zielgruppe errichtet werden, ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht bekannt, könnte jedoch rele-
vant für die erforderliche Aufnahmekapazität der Peter-Wust-Schule werden.
Nach der aktuellen Prognose wird bereits zum Schuljahr 2018/19 eine 3-Zügigkeit erwartet. Das Ge-
bäude der Peter-Wust-Schule verfügt nicht über einen Raumbestand, der gem. Musterraumprogramm
(vgl. Beschlusspunkt 2) für eine 3-Zügigkeit erforderlich ist. Zur kurzfristigen Umsetzung des Raum-
bedarfes für eine 3-Zügigkeit soll deshalb zunächst der Standort Schürbusch genutzt werden. Das
Gebäude steht seit Auszug der „Villa Interim“ leer, ist in einem guten Zustand und könnte schnell für
Grundschulzwecke reaktiviert werden. Im Hinblick auf eine Raumunterdeckung unter Berücksichti-
gung des Raumprogramms gem. Ziffer 2 könnte somit über den Standort Schürbusch eine sehr kurz-
fristige Lösung erfolgen.
Im Rahmen des damaligen Architektenwettbewerbes im Jahr 2012 ist die perspektivische Erweite-
rung der Peter-Wust-Schule in zwei Bauabschnitten zur 3- bzw. 4-Zügigkeit untersucht worden. Da-
mals ist aber noch nicht das jetzt vorgesehene Raumprogramm (insbesondere Betreuungsräume
OGS, Differenzierungsräume, Küche/Speiseraum) berücksichtigt worden. Es ist daher neu zu prüfen,
ob und wie eine 4-Zügigkeit – basierend auf dem neuen Musterraumprogramm- baulich am Standort
der Peter-Wust-Schule realisierbar ist. Eine Entscheidung über eine weitere Nutzung des Teilstandor-
tes Schürbusch 45 kann erst nach Vorliegen des Ergebnisses der Machbarkeitsstudie getroffen wer-
den. Kommt die Studie zu dem Ergebnis, dass eine 4-Zügigkeit möglich ist, kann der Standort Schür-
busch vermarktet werden. Ist nur eine 3-Zügigkeit am Hauptstandort möglich, ist der Standort bei Er-
reichen entsprechender Schülerzahlen unverzichtbar. In jedem Fall wird der Standort übergangswei-
se als Überlauf genutzt werden müssen, bis entsprechende Erweiterungen erfolgt sind.
Die ersten beiden Beschlusspunkte der Vorlage V/0779/2011/1 werden damit aufgehoben:
„Das Schulgebäude Schürbusch 45 wird künftig nicht mehr als Standort der Peter-Wust-Schule ge-
nutzt.“
„Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Schritte zur bedingungsfreien Vermarktung des
Standortes Schürbusch 45 in die Wege zu leiten mit dem Ziel, diese Flächen einer sich an den Vor-
gaben der für die Nachbarflächen geltenden Bebauungspläne 146, 174 und 412 orientierenden
Wohnnutzung zuzuführen.“
Zu 5.3
In Albachten soll ergänzend zur derzeit 3-zügigen Ludgerusschule Albachten ein neuer 2-zügiger
Schulstandort mit Option zur 3-Zügigkeit abgesichert werden. Bereits zum Schuljahr 2017/2018 muss
die Ludgerusschule Albachten über die festgelegte Anzahl von 3 Eingangsklassen hinaus eine weite-
re, 4. Eingangsklasse bilden. Obwohl sich die Schülerzahlen nach der Prognose zunächst leicht re-
duzieren, werden auf der Grundlage des Richtwertes von 24 auch in den Folgejahren 4 Eingangs-
klassen zu bilden sein. Deshalb ist es erforderlich, dort zusätzliche Fertigbauklassen zu errichten (s.
Beschlussvorschlag Ziffer 9)
Darüber hinaus wurde die Anzahl der voraussichtlich in dem Baugebiet „Albachten, östliche Erweite-
rung südlicher Teil“, Kennziffer 562-07, zu errichtenden Wohneinheiten von 300 auf 500 erhöht. Dies
hat zur Folge, dass im Stadtteil Albachten zur Versorgung der Grundschulkinder über die ab dem
Schuljahr 2025/2026 ohnehin erforderlichen 5 Eingangsklassen weitere Kapazitäten erforderlich wer-
den.
Wie sich die Zahlen nach Ende des Prognosezeitraums weiter entwickeln werden und ob die 5-
Zügigkeit den Höchstwert darstellt, hängt von dem Vermarktungs- und Fertigstellungszeitraum und
der künftigen Bevölkerungsstruktur ab und kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abschließend be-
urteilt werden. Die Anlage 4 zur Vorlage V/0215/2017 weist für Albachten die Flächen
„nördl./östl./südl. Erweiterung“ und „Lindenallee / nördl. freie Flur“ aus, die grundsätzlich für eine Rea-
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V/0328/2017
lisierung anstehen könnten. Ob und ggf. wann hier weitere Wohneinheiten in welcher Anzahl und für
welche Zielgruppe errichtet werden, ist aktuell nicht bekannt, könnte jedoch relevant für die erforderli-
che Aufnahmekapazität der Grundschule(n) in Albachten sein.
Aufgrund dieser schwierigen Prognose wird vorgeschlagen, für die Ludgerusschule Albachten alter-
nativ zur 4-Zügigkeit auch den Ausbau zur 3-Zügigkeit zu prüfen bei gleichzeitiger Prüfung der Errich-
tung einer zusätzlichen Grundschule in Albachten (s. Beschlussvorschlag Ziff. 7.1).
Zu 6:
Mit der Vorlage V/0116/2017 „Klassenbildung an der Melanchthonschule“ hat der Rat beschlossen,
dass ab dem Schuljahr 2017/2018 die Zahl der Schülerinnen und Schüler in den Eingangsklassen auf
22 begrenzt wird, um perspektivisch die Lernbedingungen an dieser Schule nachhaltig zu verbessern.
Die im Vergleich zu anderen Schulen deutlich herausfordernde Gesamtsituation begründet, dass für
den Standort Melanchthonschule eine Machbarkeitsstudie erforderlich ist. Für das Konzept des Offe-
nen Ganztags ist angestrebt, den OGS am Standort der Melanchthonschule zu konzentrieren und
den Standort „HOT-Coerde, Jugendzentrum der Ev. Andreas-Kirchengemeinde“ perspektivisch auf-
zugeben. Zur Deckung des kurzfristigen Raumbedarfs ist vorgesehen, die aktuell an der Dreifaltig-
keitsschule stehenden zwei Fertigbauklassen schnellstmöglich für das Schuljahr 2017/2018 umzuset-
zen (Beschlusspunkt 10).
Zu 7.
Zu 7.1
Neben neuen Entscheidungsbedarfen besteht der Bedarf, für einzelne Standorte im Rahmen der
Machbarkeitsstudie ein sog. Stufenverfahren zu planen.
Anlass für diese Überlegungen sind die starken Schwankungen bei Schülerprognosen an einzelnen
Schulstandorten, die u.a. durch die hohe Dynamik bei der Baulandentwicklung ausgelöst werden. Das
ehrgeizige Ziel seitens der Stadt Münster, in verstärktem Maße Wohnbauflächen auszuweisen, führt
zwangsläufig dazu, dass sich in laufenden Planungsprozessen immer wieder Änderungen ergeben
können. Dies kann – einzeln oder in Kombination – die Zahl der Wohneinheiten insgesamt, den Anteil
von Einfamilienhaus zu Mehrfamilienhaus, aber auch die geplante Zielgruppe (Familien, Studierende,
Senioren usw.) betreffen.
Ideal wäre es, wenn modulartig für den einzelnen Standort die jeweiligen Ausbauvarianten planerisch
und kostentechnisch erarbeitet sind und dann in Wechselwirkung zur aktualisierten Schülerprognose
bedarfsbezogen „aktiviert“ und umgesetzt werden könnten.
Am Beispiel der Hermannschule würde dies bedeuten, eine mögliche Erweiterung der jetzt formal
zweizügigen Grundschule auf drei Züge in zwei Bauabschnitten zu planen. Im ersten Bauabschnitt
sind die Räume lt. Musterraumprogramm einzubeziehen, die bei der aktuellen Zügigkeit fehlen. Der
zweite Bauabschnitt würde dann all die Programmflächen enthalten, die für einen dritten Zug notwen-
dig sind.
Für eine hohe Flexibilität und organisatorisch durchdachte Lösungen ist es hierfür wichtig, zentrale
Flächen so anzuordnen und flächentechnisch auszubilden, dass sie bei später höherer Sc hülerzahl
ohne kostenintensive An - und/oder Umbauarbeiten zur Verfügung stehen. Gerade bei K üchen- und
Speiseraumflächen ist – wie die aktuelle Situation in vielen Schulen vor Ort zeigt – eine nachträgliche
Vergrößerung so gut wie ausgeschlossen. Hier soll te flächentechnisch die bei Maximalausbau a b-
sehbare Schülerzahl bereits berücksichtigt werden.
In diesem sog. Stufenverfahren soll gegenüber dem bisherigen Beschluss alternativ auch die bauliche
Umsetzung einer geringeren Zügigkeit an folgenden Standorten geprüft werden:
Bezirk Mitte
Hermannschule
Matthias-Claudius-Schule, Gut Insel
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V/0328/2017
Bezirk West
Mosaik-Schule *
Ludgerusschule Albachten
Marienschule Roxel
Annette-von-Droste-Hülshoff-Schule Nienberge **
Bezirk Hiltrup
Davertschule Amelsbüren **
* Mosaik-Schule
Auch für die Mosaik-Schule ist ein Stufenverfahren vorgesehen. Nach der aktuellen Schülerprognose
ist ggf. unter Einbeziehung der auf der Konversionsfläche Oxford in Gievenbeck neu zu gründenden
Grundschule für die Mosaik-Schule eine 3-Zügigkeit ausreichend.
** Annette-von-Droste-Hülshoff-Schule Nienberge, Davertschule Amelsbüren
Die Anlage 4 zur Vorlage V/0215/2017 weist für Nienberge die Flächen „Nienberge Waltruper Weg, 2.
Teil“ sowie „Häger- nördl. DB“ und für Amelsbüren die Flächen „Amelsbüren – östl. Erweiterung“ und
„Amelsbüren – westl. Böckenhorst“ aus, die grundsätzlich für eine Realisierung anstehen könnten. Ob
und ggf. wann hier weitere Wohneinheiten in welcher Anzahl und für welche Zielgruppe errichtet wer-
den, ist aktuell nicht bekannt, könnte jedoch relevant für die erforderliche Aufnahmekapazität der
Grundschulen in Nienberge und Amelsbüren sein.
Zu 7.2
Nikolaischule Wolbeck
Im Stadtteil Wolbeck wird zurzeit der Neubau einer 2-zügigen Grundschule geplant. Darüber hinaus
hat der Rat die Verwaltung beauftragt, die Planung für die Erweiterung der Nikolaischule Wolbeck um
2 Unterrichtsräume zu entwickeln und den Baubeschluss herbeizuführen (vgl. Vorlagen
V/0111/2015/1. Erg. und V/0269/2015). Unter Berücksichtigung einer multifunktionalen Nutzung des
Schulgebäudes und unter Berücksichtigung der Erweiterung um 2 Unterrichtsräume sollte der Raum-
bedarf einer 4-zügigen Grundschule erfüllt werden. Es wurden verschiedene Erweiterungsmöglichkei-
ten überprüft. Aufgrund der beengten Grundstückssituation stellen sich Erweiterungsmöglichkeiten als
sehr schwierig dar.
Das beschlossene Raumprogramm für die Erweiterung der Nikolaischule Wolbeck berücksichtigt le-
diglich 1 Betreuungsraum pro Zug. In dem aktuellen Raumprogramm sind 2 Betreuungsräume pro
Zug vorgesehen. Auch die aktuellen Flächenvorgaben für Küche/ Speiseraum sind an der Nikolai-
schule Wolbeck nicht erfüllt. Der vorhandene Verpflegungsbereich ist erheblich zu klein und zudem
nicht barrierefrei nutzbar und zugänglich.
Deshalb soll für die Nikolaischule Wolbeck zunächst eine Machbarkeitsstudie unter Berücksichtigung
des unter Beschlussvorschlag 2 vorgeschlagenen Raumprogramms entwickelt werden. Die Machbar-
keitsstudie soll alternativ zur 4-Zügigkeit auch für eine 3-Zügigkeit entwickelt werden, um größtmögli-
che Flexibilität für den Stadtteil Wolbeck zu haben. Die aktuelle Schülerprognose für den Stadtteil ist
durch Aktualisierungen bei den Bautätigkeitsannahmen abgeschwächt, sodass bis zum Ende des
Prognosezeitraumes 2025/2026 ggfls. insgesamt 5 Grundschulzüge ausreichen werden. Sofern 6
Züge erforderlich sind, ist zu gegebener Zeit zu entscheiden, ob die neue Grundschule um einen 3.
Zug oder aber die Nikolaischule um einen 4. Zug erweitert wird. Voraussetzung ist, dass die Mach-
barkeitsstudie eine Erweiterungsmöglichkeit um einen 4. Zug mit dem aktuellen Raumprogramm be-
stätigt.
Zu 8.
Machbarkeitsstudie Schulzentrum Kinderhaus
Mit der Vorlage V/0420/2016/1 ist für das Schulzentrum Kinderhaus und damit die Grundschule am
Kinderbach, die Geschwister-Scholl-Realschule und das Geschwister-Scholl-Gymnasium eine Mach-
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V/0328/2017
barkeitsstudie beschlossen worden. Diese soll im Wesentlichen die Erweiterung um einen zusätzli-
chen Zug für die weiterführenden Schulen auf 7 Züge, eine Mensa für das gesamte Schulzentrum
sowie Ganztagsräume, Differenzierungsräume, eine Lehrküche mit Speiseraum und Verwaltungs-
räume umfassen.
In der Vorlage „Gute Schule 2020“ (V/0164/2017) wurde die Verwaltung zudem beauftragt, die Erwei-
terung des Schulzentrums Kinderhaus im Rahmen des Handlungsfeldes „Erweiterung von Schulge-
bäuden“ bei der Konzeptentwicklung zu berücksichtigen.
Die Machbarkeitsstudie für das Schulzentrum Kinderhaus ist abgeschlossen. Die Vorlage
„V/0421/2017: Errichtungsbeschluss zur Erweiterung des Schulzentrums Ki nderhaus auf B asis der
Ergebnisse der Machbarkeitsstudie“ befindet sich parallel in der Beratungsfolge.
Zu 9.
Mit der Ratsvorlage V/0338/2017 „Stadthalle Hiltrup, weiteres Vorgehen“ soll die Verwaltung beauf-
tragt werden, das Raumprogramm einer künftigen Stadthalle und die schulischen Raumbedarfe der
weiterführenden Schulen im Schulzentrum Hiltrup zu verschneiden und eine gemeinsame Planung
durchzuführen.
In dem Gebäude der heutigen Stadthalle Hiltrup werden aktuell für schulische Bedarfe folgende
Räumlichkeiten genutzt:
Mensa
Die Mensa einschließlich Küchenfläche wird von der Realschule und dem Gymnasium im Schulzent-
rum Hiltrup genutzt und ist seit Jahren wichtiger Bestandteil des Unterrichtsalltages. Die Bedeutung
und Wichtigkeit wird sich analog zu den Steigerungszahlen im Grundschulbereich für den Offenen
Ganztag eher noch steigern, so dass die Neuschaffung der entsprechenden Flächen für eine Verpfle-
gung bei einer Überplanung der jetzigen Stadthalle zwingend erforderlich ist.
Klassenräume
Die Klassenräume im Obergeschoß der Stadthalle Hiltrup werden aktuell von der Johannes-
Gutenberg-Realschule Hiltrup genutzt. Fünf Klassenräume und ein kleinerer Raum als Teamzimmer
für das Kollegium sind zurzeit schulisch belegt.
Im Rahmen der Machbarkeitsstudie für eine Erhöhung der Zügigkeit der Johannes-Gutenberg-
Realschule Hiltrup von 3,5 auf 4 Züge sind die Raumbedarfe auf Basis der vom Rat beschlossenen
Raumstandards zu überprüfen. Es ist fraglich, ob die verstärkten räumlichen Anforderungen u.a.
durch höhere Klassenzahlen und Inklusion innerhalb des Raumbestandes des Schulzentrums Hiltrup
aufgefangen werden können.
Konkretere Aussagen lassen sich erst mit Abschluss der Machbarkeitsstudie, die in enger Zusam-
menarbeit mit den Schulen entstehen wird, treffen.
Vor dem Hintergrund dieser bestehenden schulischen Nutzungsbedarfe an Räumlichkeiten der heuti-
gen Stadthalle ist eine enge Verzahnung einer möglichen Erweiterung des Schulzentrums (Machbar-
keitsstudie) und eines Neubaus der Stadthalle Hiltrup gegeben.
Um mögliche Flächenpotentiale an dem Standort optimal auszuschöpfen, müssen alle funktionalen
Synergien bedacht und im Rahmen einer gemeinsamen Machbarkeitsstudie für den Standort darge-
stellt werden. Auch die ggf. erforderlichen Bauabschnitten und zeitlichen Abfolgen müssen abge-
stimmt werden.
Zu 10. und 11.
Die Ausführungen an verschiedenen Stellen dieser Vorlage verdeutlichen, wie sehr sich in relativ kur-
zer Zeit Schülerprognosen für einzelne Schulstandorte verändern können. Die Gründe sind viel-
schichtig und letztendlich bei einer wachsenden Stadt wie Münster und vielen, komplexen Gestal-
tungs- und Entscheidungsprozessen auch kaum zu verhindern. Dies sind ausdrücklich keine Progno-
sefehler, sondern im Regelfall Entwicklungen und Aktualisierungen bei der Baulandentwicklung, die,
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V/0328/2017
da z.T. auch private Grundstückseigentümer und Projektentwickler involviert sind, niemals auszu-
schließen sind.
Aus Sicht des Schulträgers wird es gerade im Grundschulbereich dann problematisch, wenn in den
Außenbezirken das Prinzip „kurze Beine, kurze Wege“ nicht mehr umsetzbar ist, da Kapazitäten feh-
len.
Aus diesem Grunde sollen bis zu einer Entscheidung im Rahmen der Machbarkeitsstudien über Fer-
tigbauklassen befristet ausreichende Unterrichtsräume zur Verfügung gestellt werden.
Diese Fertigbauklassen ersetzen ausdrücklich keine der Machbarkeitsstudien, da bei Anwendung des
Musterraumprogrammes lt. Beschlusspunkt 2 dieser Vorlage deutlich mehr Flächen zur Verfügung
gestellt werden müssten.
Zu den einzelnen Schulen:
Melanchthonschule
Mit der Vorlage V/0116/2017 „Klassenbildung an der Melanchthonschule“ hat der Rat beschlossen,
dass ab dem Schuljahr 2017/2018 die Zahl der Schülerinnen und Schüler in den Eingangsklassen auf
22 begrenzt wird, um perspektivisch die Lernbedingungen an dieser Schule nachhaltig zu verbessern.
In der Begründung zu dieser Vorlage wurde bereits darauf hingewiesen, dass durch die aktuelle Klas-
senbildung mit 9 Klassen eine Raumunterdeckung besteht und kurzfristig eine Entscheidung vorberei-
tet werden soll, möglichst kurzfristig zwei Fertigbauklassen aufzustellen.
Als Lösung wird vorgeschlagen, die aktuell an der Dreifaltigkeitsschule stehenden zwei Fertigbau-
klassen schnellstmöglich für das Schuljahr 2017/2018 umzusetzen.
Im Zuge der Sanierung und baulichen Erweiterung wird die Dreifaltigkeitsschule für das Schuljahr
2017/2018 befristet in das Gebäude des (dann ehemaligen) Abendgymnasiums verlagert. Die Fertig-
bauklassen stehen somit kurzfristig zur Verfügung.
Die Verwaltung wird die notwendigen Kosten für eine Verlagerung ermitteln und in Abhängigkeit von
den Wertgrenzen einen Baubeschluss herbeiführen oder als Geschäft der laufenden Verwaltung die
Umsetzung durchführen.
Weitere Fertigbauklassen im Bestand, die umgesetzt werden könnten, stehen nicht zur Verfügung.
Alle nachfolgenden Grundschulstandorte sollen daher über den Ankauf von Fertigbauklassen die er-
forderlichen zusätzlichen Räume erhalten. Vom Ablauf her wird die Verwaltung Standortuntersuchun-
gen durchführen, die erforderlichen Kosten ermitteln und dann schnellstmöglich über einen Baube-
schluss die erforderlichen politischen Beschlüsse herbeiführen. Eine Aufstellung wird mit hoher
Wahrscheinlichkeit erst zum Ende des ersten Schulhalbjahres 2017/2018 möglich sein.
Grundschule Sprakel
In dem Beschlusspunkt 5.1 ist bereits ausgeführt worden, dass von deutlich steigenden Schülerzah-
len auszugehen ist. Die bestehenden 7 Unterrichtsräume einschließlich Mehrzweckraum werden be-
reits im neuen Schuljahr 2017/2018 mit 6 gebildeten Klassen komplett belegt sein. Angesicht der wei-
teren, prognostizierten Entwicklung ist eine räumliche Entlastung dringend erforderlich. Dies soll
durch den Ankauf von 2 Fertigbauklassen erreicht werden.
Ludgerusschule Albachten
Auch hier sind über die Beschlusspunkte 5.3 und 7.1 Hinweise zur Grundschulsituation in Albachten
erfolgt. Die zusätzlichen Fertigbauklassen sollen die notwendige Flexibilität bieten, kurzfristig auf wei-
tere Klassenbildungen vor Ort reagieren zu können.
Grundschule Loevelingloh
Abweichend von den anderen Grundschulstandorten besteht hier die besondere Situation, dass für
eine OGS-Betreuung vor Ort keine eigenständigen Räume für Küche/Speiseraum und Betreuung zur
Verfügung stehen. Die einzügige Grundschule verfügt im Bestand nur über 4 Klassenräume und ei-
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V/0328/2017
nen Mehrzweckraum. Die OGS-Kinder nehmen am offenen Ganztag der Peter-Wust-Schule teil, was
sowohl für die Kinder selbst als auch für die Logistik schwierig ist. Bauliche Maßnahmen am Standort
Loevelingloh können allein schon deshalb nicht gerechtfertigt werden, da die Schule keinen eigenen
hinreichenden Einzugsbereich hat und der Bestand der Schule an dem Schülerspezialverkehr hängt,
der allerdings als freiwillige Leistung nicht garantiert ist. Gleichwohl hat der Rat sich im Zuge des
Konsolidierungsprogrammes 2012 ausdrücklich für den Erhalt des Standortes ausgesprochen. Um
den Kindern, die dort am offenen Ganztag teilnehmen und künftig teilnehmen werden, aber akzeptab-
le Bedingungen zu schaffen, wird als Kompromiss vorgeschlagen, über eine Fertigbauklasse einen
abgeschwächten Raumstandard zur Verfügung zu stellen. Diese Lösung ist im Vorfeld mit der Schule
intensiv besprochen worden. Um auf diese Weise überhaupt ein OGS-Angebot vor Ort vorhalten zu
können, akzeptiert die Schulleitung ausdrücklich ein Abweichen von den Raumstandards. Zum Schul-
jahr 2017/18 wird damit die Kooperation mit der Peter-Wust-Schule aufgelöst und ein eigener Stand-
ort mit zunächst einer Gruppe errichtet.
Astrid Lindgren-Schule Gelmer
Die Astrid Lindgren-Schule Gelmer hat erstmalig im Schuljahr 2015/16 jahrgangsübergreifenden Un-
terricht in den Jahrgängen 1 und 2 eingerichtet. Im laufenden Schuljahr hat die Schule insgesamt 3
jahrgangsübergreifende Klassen in den Jahrgängen 1 und 2 und je 1 Klasse im 3. und 4. Jahrgang,
somit insgesamt 5 Klassen. Da im Schulgebäude nur 5 Unterrichtsräume vorhanden sind, wurden
2015/16 zwei Fertigbauklassen aufgestellt. Für die Astrid Lindgren-Schule Gelmer werden bei einem
jahrgangsübergreifenden Unterricht in der Klasse 3 und 4 insgesamt sechs Klassenräume benötigt.
Ohne einen jahrgangsübergreifenden Unterricht in den Klassen 3 und 4 steigt der Bedarf auf 7 Räu-
me. Bei der Bildung von 7 Klassen müsste mindestens 1 zusätzliche Fertigbauklasse aufgestellt wer-
den, damit die Schule neben den Klassenräumen auch über einen Mehrzweckraum verfügt. Eine
endgültige Entscheidung wird nach dem Anmeldeverfahren 2018/19 bzw. der Entscheidung über den
jahrgangsübergreifenden Unterricht getroffen. Die Anlage 4 zur Vorlage V/0215/2017 weist für Gel-
mer-Dyckburg die Fläche „Gelmer Nord“ aus, die grundsätzlich für eine Realisierung anstehen könn-
te. Ob und ggf. wann hier weitere Wohneinheiten in welcher Anzahl und für welche Zielgruppe errich-
tet werden, ist aktuell nicht bekannt, könnte jedoch relevant für die erforderliche Aufnahmekapazität
der Astrid Lindgren-Schule Gelmer sein.
Matthias-Claudius-Schule Handorf
Die Matthias-Claudius-Schule Handorf ist 2-zügig festgelegt und wird für das neue Schuljahr 2017/18
eine zusätzliche 3. Eingangsklasse bilden. Dies ist unter Ausnutzung des Raumbestandes einmalig
möglich. Es ist nicht auszuschließen, dass sich diese Entwicklung im übernächsten Schuljahr 2018/19
fortsetzt. Aus diesem Grunde soll über diesen Vorratsbeschluss möglichst kurzfristig abgesichert
werden, dass in Abhängigkeit vom zukünftigen Anmeldeverfahren die notwendigen Unterrichtsräume
zur Verfügung gestellt werden können. Für die Matthias-Claudius-Schule ist im Rahmen der Mach-
barkeitsstudie der Ausbau zur 3-Zügigkeit vorgesehen.
I.V.
gez.
Thomas Paal
Stadtdirektor
Beratungsverlauf (13)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (15)
- Sibeliusstraße
- Lindenallee
- Kiesekampweg
- Hoher Heckenweg
- Hafkhorst
- Böckenhorst
- Manfred-von-Richthofen-Straße
- Loevelingloh
- Im Moorhock
- Waltruper Weg
- Gut Insel 15v
- Schürbusch 45
- Kinderhaus
- Freie Flur
- Markweg
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Details
- Aktenzeichen
- V/0328/2017
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 18.04.2017
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37