V/0569/2015
1. Abbau geringfügiger Beschäftigungsverhältnisse bei der Stadt Münster - Antrag Nr. A-R/0051/2014 der SPD-Fraktion vom 27.11.2014
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Beschlussvorlage
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V/0569/2015
DER OBERBÜRGERMEISTER
Personal- und Organisationsamt
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien
Betrifft
1. Abbau geringfügiger Beschäftigungsverhältnisse bei der Stadt Münster
- Antrag Nr. A-R/0051/2014 der SPD-Fraktion vom 27.11.2014
2. Änderung der Finanzformel zur personellen Ausstattung der Offenen Ganztagsschulen
Beratungsfolge
18.08.2015 Ausschuss für Gleichstellung Vorberatung
25.08.2015 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung
27.08.2015 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung
und E-Government Vorberatung
02.09.2015 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung
09.09.2015 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
16.09.2015 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
1. Der Rat nimmt den Bericht zur Entstehung, Entwi cklung und Ausgestaltung der geringfüg i-
gen Beschäftigungsverhältnisse in der Stadtverwaltung zur Kenntnis.
2. Der Rat beauftragt die Verwaltung , die Zahl der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse
(Niedrigteilzeitkräfte – NTK) – soweit organisatorisch umsetzbar – zu reduzieren und in so-
zialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse umzuwandeln. Die erforderlichen
Vollzeitäquivalente werden im Stellenplan 2016 ausgewiesen, mit der Umwandlung wird
zum 1.8.2016 begonnen.
3. Der Rat stimmt der Änderung d er Finanzformel zur personellen Ausstattung der offenen
Ganztagsschulen, die zum 01.08.2016 in Kraft tritt, zu.
4. Der Antrag der SPD -Fraktion vom 27.11.2014 A -R/0051/2014 „Abbau geringfügiger B e-
schäftigungsverhältnisse bei der Stadt Münster“ ist damit erledigt.
. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass durch die tarifrechtlich erforderliche Eingruppierung
Mehrkosten entstehen.
Vorlagen-Nr.:
V/0569/2015
Auskunft erteilt:
Herr Ehlert
Frau Mentrup
Ruf:
492-1122
492-5184
E-Mail:
Ehlert@stadt-muenster.de
Mentrup@stadt-muenster.de
Datum:
40.08.2015
Öffentliche Beschlussvorlage
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II. Finanzielle Auswirkungen:
1. Die Umwandlung in sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse durch die Ein-
richtung von Unterstützungskraftstellen im Bereich der Offenen Ganztagsschulen erfolgt kos-
tenneutral.
2. Die Änderung der sogenannten Finanzformel zur personellen Ausstattung der offenen Ganz-
tagsschulen verursacht keine zusätzlichen Kosten.
3. Die tarifrechtlich erforderliche Eingruppierung der Beschäftigten in den TVöD – Sozial- und
Erziehungsdienst – verursacht folgende Mehraufwendungen, die in den Haushaltsplanentwurf
2016 eingestellt sind:
2016: 700.000 €
2017: 1.100.000 €
2018 ff. 1.500.000 €
(Betroffen sind mehrere Teilergebnispläne)
Begründung:
1. Ausgangslage:
Die SPD -Ratsfraktion hat mit dem Antrag Nr. A -R/0051/2014 „Abbau geringfügiger Beschäft i-
gungsverhältnisse bei der Stadt Münst er“ vom 27.11.2014, welcher vom Rat in der Sitzung am
10.12.2014 an den Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und E -Government
(APOSOE) verwiesen wurde, darum gebeten, dass die Verwaltung
1. die quantitative und arbeitsrechtliche Entwicklung der geringfügigen Beschäftigungsverhält-
nisse in der Stadtverwaltung Münster darstellt;
2. Handlungsmöglichkeiten aufzeigt, die aktuelle Zahl der Arbeitsverträge durch Zusamme n-
fassung hin zu sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen zu re duzieren
und
3. in diesem Rahmen auch die jeweilige Befristungssituation überprüft.
Die Fraktionsvorsitzenden im Rat der Stadt Münster, fraktionslosen Ratsmitglieder und der Spr e-
cher der Ratsgruppe wurden am 02.04.2015 in einer ersten schriftlichen Inform ation der Verwa l-
tung im Vorfeld dieser Vorlage über die aktuelle Situation und die bereits erfolg ten Überlegungen
der Verwaltung informiert.
Der am 05.11.2014 vom Rat beschlossene Frauenförderplan - Programm für Chancengleichheit
2014-2016 - beinhaltet ebenfalls das Ziel, geringfügige Beschäftigungsverhältnisse abzubauen.
Im Folgenden wird zunächst - zum besseren Verständnis - ein Überblick über die Hintergrü n-
de/Entstehungsgeschichte der Niedrigteilzeitbeschäftigten bei der Stadt Münster gegeben.
2 . Entstehungsgeschichte:
Bis Mitte 1999 wurden mit den Betreuungskräften in den Schulen und Jugendeinrichtungen über-
wiegend freie Dienstverträge („Honorarverträge“) geschlossen. Aufgrund einer Prüfung der dama-
ligen LVA Westfalen im Jahre 2000 mit der Festste llung, dass es sich um abhängige Beschäfti-
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gungsverhältnisse handelte, wurden in der Folge zum 1. Januar 2001 ca. 600 Arbeitsverträge ge-
schlossen. In A nlehnung an die zuvor gezahlten Honorare wurden pauschale Stundenentgelte
unter Berücksichtigung der Geringfügigkeitsgrenze vereinbart. M it Einführung des TVöD wurden
die Entgelte an diesen angelehnt.
In den Folgejahren ist die Anzahl der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse , hauptsächlich
durch den Ausbau der Offenen Ganztagsschulen (OGS) auf der Grundlage einer jeweils durch die
politischen Gremien dafür beschlossenen Finanzformel, weiter auf heute insgesamt 1.023 ange-
stiegen. Der Großteil der geringfügig entlohnt Beschäftigten verteilt sich derzeit mit 5 66 auf die
OGS, 209 auf weiterführende Schulen und 196 auf Jugendeinrichtungen.
Detaillierte Verteilung auf Ämter/Einrichtungen:
Amt/Einrichtung Anzahl Beschäftigte
33
Bestuhlung Stadtweinhaus 4 Personen
Hiltrup (Stadthalle) 12 Personen
Nord 1 Person
40
Schulen¹ 209 Personen (20,43 %)
VHS 19 Personen
41
Begegnungszentrum Meerwiese 1 Person
BKI 6 Personen
51
offene Kinder- und Jugendarbeit 196 Personen (19,16 %)
Schulen² 566 Personen (55,33 %)
MM 4 Personen
Dez. IV/Villa ten Hompel 2 Personen
Sonstige (Elternzeit, etc.) 3 Personen
Summe 1.023 Personen
¹Bereich: gebundener Ganztag (ÜMB)
²Bereich: offener Ganztag (OGS, BMB, Küchenhilfen)
Von diesen 1.023 Personen werden insgesamt über 6.700 Wochenstunden (171 Vollzeitäquivalen-
te) geleistet.
Das Durchschnittsalter der Niedrigteilzeitkräfte beträgt 37, 24 Jahre, 71 % der Beschäftigten sind
weiblich (730 Beschäftigte) und 29 % männlich (293 Beschäftigte).
Die Altersspanne verteilt sich wie folgt:
Gesamt weiblich männlich
bis 19 Jahre: 2,64 % 1,47 % 1,17 %
20 – 29 Jahre: 43,98 % 27,56 % 16,42 %
30 – 39 Jahre: 12,81 % 6,74 % 6,06 %
40 – 49 Jahre: 11,93 % 9,68 % 2,25 %
50 – 65 Jahre: 26,78 % 24,34 % 2,44 %
Über 65 Jahre: 1,86 % 1,56 % 0,29 %
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3. Handlungsnotwendigkeit:
Die Chancen und Risiken dieser Arbeitsverträge liegen eng beieinander. Leider bieten sie meist
nicht das erhoffte Sprungbrett in eine existenzsichernde Beschäftigung bzw. den Einstieg in einen
existenzsichernden Arbeitsmarkt. Neben diesem „Klebeeffekt“ droht – statt einer beruflichen Pe r-
spektive – zusätzlich das erhebliche Risiko einer Minirente im Alter. Auch wenn die bisherige Vor-
gehensweise an einigen Stellen, vor allem unter dem Gesichtspunkt der Flexibilität vorteilhaft und
auch durchaus von den Beschäftigten aufgrund ihrer Lebenssituation so gewünscht war (z. B. Stu-
dierende), so stellt sie sich für einen Teil der Betroffenen als Sackgasse dar. Daher reagiert die
Stadt Münster als Arbeitgeberin und wird diese Beschäftigungsverhältnisse in der Zukunft spürbar
reduzieren. Die Umstellung erfolgt sozialverträglich.
Die Verwaltung hat Anfang des Jahres 2014 damit begonnen, mit den betroffenen Ämtern Gesprä-
che darüber zu führen, wie die Zahl der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse organisatorisch
sinnvoll reduziert werden kann.
4. Umstellung:
Als erster Schritt ist nun vorgesehen, im Bereich der Offenen Ganztagsschulen zum 1. August
2016 (Schuljahr 2016/17) einen Teil der Stellen zu sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungs-
verhältnissen zusammen zu fassen.
Die Umstellung erfolgt in Abhängigkeit
der Anforderungen in den einzelnen Schulen,
der Arbeitsorganisation und
der regulären Personalfluktuation.
Gleichzeitig wird die jeweilige Befristungssituation überprüft, um möglichst viele Betroffene unb e-
fristet weiterbeschäftigen zu können.
Aufgrund der genannten Abhängigkeiten und des hohen Organisationsaufwandes in der Verwa l-
tung ist eine sofortige flächendeckende Umstellung nicht umsetzbar. Die anderen betroffenen B e-
reiche werden im Anschluss folgen.
Bisher wurden die Niedrigteilzeitkräfte und ihre Finanzierung in den Erläuterungen zum Stellenpl a-
nentwurf der Verwaltung aufgeführt. Für die zukünftigen sozialversicherungspflichtigen Beschäft i-
gungsverhältnisse der Unterstützungskräfte sind im Bereich der OGS nun 93,81 Planstellen einzu-
richten. Sie sind im Entwurf des Stellenplans 2016 enthalten.
5. Eingruppierung
Eine große Zahl der Stellen ist inzwischen dem Sozial - und Erziehungsdienst (SuE) und seinen
Eingruppierungsmaßgaben zuzuordnen. Die entsprechende Eingruppierung erfolgt im Bereich der
offenen Ganztagsschule zeitnah im Jahr 2015 vor der Zusammenfassung von Stellen und veru r-
sacht höhere tarifbedingte Kosten, die unter II. Finanzielle Auswirkungen dargestellt sind.
6. Änderung der OGS-Finanzformel
Die personelle Ausstattung für die offenen Ganztagsschulen ist über die jeweils vom Rat beschlos-
sene Finanzformel geregelt. Danach erhalten die offenen Ganztagsschulen derzeit neben dem
hauptamtlichen Personal
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- 21 Wochenstunden für niedrigteilzeitbeschäftigte Mitarbeiter/ -innen für jede volle Gruppe
(25 Kinder bzw. 12 Kinder an Förderschulen) und
- bis zum Erreichen der nächsten vollen Gruppe für jedes weitere Kind (z. B. für das 76. – 99.
Kind) darüber hinaus Mittel von 1.400 € pro Kind/Jahr für den Einsatz von niedrigteilzeitbe-
schäftigten Mitarbeiter/-innen (Förderschulen 1.750 € pro Kind/Jahr).
Ab dem Schuljahr 2016/17 erhalten die offenen Ganztagsschulen anstelle der derzeit bereitg e-
stellten 21 Wochenstunden für den Einsatz von niedrigteilzeitbeschäftigten Mitarbeiter/-innen
- pro Gruppe eine Stelle im Umfang von 20,5 Stunden/ Wo. (0,53 Stelle) fü r eine Unterstüt-
zungskraft sowie
- 2,0 Stunden/Woche pro Kind für den Einsatz von niedrigteilzeitbeschäftigten Mitarbeiter/-
innen bis zum Erreichen der nächsten vollen Gruppenstärke (z. B. für das. 76. – 99. Kind).
Der Stundenumfang von 2,0 Stunden entspr icht dem bisher igen gewährten Betrag von
1.400 € pro Kind und wird sich bei der Inanspruchnahme von 0,2 statt 0,1 Lehrerst ellen auf
1,5 Stunden/Kind reduzieren.
Der Einsatz der Unterstützungskräfte erfolgt analog zum Einsatz der Gruppenleitungen an den
offenen Ganztagsschulen (pro Gruppe ebenfalls 20,5 Std./Woche).
Durch die Einführung der Jahresarbeitszeit (die Arbeitspflicht erstreckt sich in der Regel auf die
Schulwochen) in diesem Bereich, ist eine Unterstützungskraft zukünftig mit 22,78 Wochenstunde n
in der Schule anwesend. Die Einrichtung der Jahresarbeitszeit für die Unterstützungskräfte wird
analog zu den hauptamtlichen Mitarbeiter/-innen in den offenen Ganztagsschulen (Koordinatoren/-
innen und Gruppenleitungen) eingeführt.
Die nachfolgende Übersicht zeigt die bisherige Finanzformel im Vergleich zur neuen Finanzformel.
Änderungen sind grau hinterlegt.
derzeitige Regelung neue Regelung
Stellen / (Std./Wo.) JAZ** Stellen / (Std.-Wo.) JAZ
Koordination 25,32 Std. (bis 3
Grp.)
30,0 Std. (ab 4 Grp.)
28,13 Std.
33,33 Std.
25,32 Std. (bis 3 Grp.)
30,0 Std. (ab 4 Grp.)
28,13 Std.
33,33 Std.
Gruppenleitung 20,5 Std. 22,78 Std. 20,5 Std. 22,78 Std.
Unterstützungskräfte -- - 20,5 Std. 22,78 Std.
NTK* je 25 Kinder 21,0 Std, 21,0 Std. -- --
NTK* je Kind
bis zum Erreichen
der nächsten vollen
Grp. (76.- 99. Kind)
1.400 € (2,0 Std.)
1.750 € (2,5 Std.)
an Förderschulen
- 2,0 Std.
2,5 Std.
an Förderschulen
-
*NTK: Niedrigteilzeitkräfte
** JAZ: Jahresarbeitszeit
Wie sich die Änderung der Finanzformel a uf eine offene Ganztagsschule auswirkt, wird in der
nachfolgenden Übersicht anhand eines Beispiels für eine 3 -gruppige OGS mit 88 Kindern darg e-
stellt:
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derzeitige Regelung neue Regelung
Stellen / (Std./Wo.) JAZ Stellen / (Std.-Wo.) JAZ
Erzieher/innen 2,15 Stellen (66,32
Std.)
73,69 Std./Wo. 2,15 Stellen (66,32
Std.)
73,69 Std./Wo.
Unterstützungskräfte -- - 1,58 Stellen (61,5 Std.) 68,33 Std./Wo.
NTK 89,5 Std./Wo. 89,5 Std./Wo. 26 Std./Wo. 26 Std./Wo.
Summe 155,82 Std. 163,19 Std./Wo. 153,82 Std./Wo. 168,02 Std./Wo.
Durch die Änderung der Finanzformel für die offenen Ganztagsschulen kann pro OGS -Gruppe
eine zusätzliche Stelle für Unterstützungskräfte geschaffen werden. Eine komplette Abkehr vom
Einsatz der niedrigteilzeitbeschäftigten Mitarbeiter/ -innen kommt allein aufgrund der Koppelung
des Personaleinsatzes an die Zahl der OGS -Kinder und damit des sich ständig verändernden
Stundenumfangs nicht in Betracht. Darüber hinaus benötigen die Schulen für die Durchführung der
Angebote neben dem hauptamtl ichen Personal stundenweise die Unterstützung von niedrigteil-
zeitbeschäftigten Mitarbeiter/-innen.
Die Umstellung der Niedrigteilzeitbeschäftigungsverhältnisse auf sozialversicherungspflichtige
Beschäftigungsverhältnisse erfolgt kostenneutral, da je Grup pe 0,5 Personalwochenstunden im
Ergebnis eingespart werden (20,5 Stunden statt bisher 21,0 Stunden). Die Qualität des offenen
Ganztags wird hierdurch jedoch nicht betroffen sein. Vielmehr werden durch die Einführung der
Jahresarbeitszeit in diesem Bereich die Mitarbeiter/ -innen zukünftig mit 1,78 Wochenstunden
zusätzlich in den Schulen anwesend sein (vgl. Tabelle). Darüber hinaus werden sich Synergiee f-
fekte durch die Reduzierung der Anzahl der Mitarbeiter/ -innen (durchschnittlich ein Kopf pro
OGS-Gruppe) ergeben. Ebenfalls wird der Koordinationsaufwand in den Schulen u. a. durch die
Entfristung von Arbeitsverhältnissen sowie eine damit einhergehende geringere Personalfluktu a-
tion reduziert werden.
Bis-Mittag-Betreuung
Die Finanzformel zur Finanzierung der Bis-Mittag-Betreuung bleibt unverändert. Die Schulen erhal-
ten nach wie vor einen Betrag von 469 € pro Kind für den Einsatz von niedrigteilzeitbeschäftigten
Mitarbeiter/-innen. Diese Stunden sind flexibel einsetzbar und können bei Bedarf auch in die offene
Ganztagsschule fließen.
7. Fazit
Mit den dargestellten Maßnahmen wird die Verwaltung die Zahl der geringfügigen und befristeten
Beschäftigungsverhältnisse, zunächst im Bereich der Offenen Ganztagsschulen, spürbar ve rrin-
gern. Die Intention des SPD -Antrages Nr. A -R/0051/2014 „ Abbau geringfügiger Beschäftigung s-
verhältnisse bei der Stadt Münster“ wird damit aufgegriffen. Die Verwaltung wird dem Ausschuss
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für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und E -Government jährlich über die Umsetzung s-
schritte berichten.
In Vertretung In Vertretung
gez. gez.
Wolfgang Heuer Thomas Paal
Stadtrat Stadtrat
Anlage:
Antrag an den Rat Nr. A-R/0051/2014
Anlage zur Vorlage V-0569-2015 - Antrag der SPD Nr. A-R-0051-2014
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Antrag an den Rat Nr. A-R/0051/2014 SPD -Fraktion im Rat der Stadt Münster Bahnhofstraße 9 48143 Münster Tel. (0251) 45 314 Fax (0251) 511 750 www.spd-muenster.de Antrag Abbau geringfügiger Beschäftigungsver- hältnisse bei der Stadt Münster Der Rat möge beschließen: Die Verwaltung wird gebeten, 1. die quantitative und arbeitsrechtliche Entwicklung der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse in der Stadtverwaltung Münster darzustellen; 2. Handlungsmöglichkeiten aufzuzeigen, die aktuelle Zahl dieser Arbeitsverträge durch Zusammenfassung hin zu sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen zu reduzieren; 3. in diesem Rahmen auch die jeweilige Befristungssituation zu überprüfen. Begründung: Wie auch in anderen Bereichen des öffentlichen Dienstes arbeitet bei der Stadt Münster seit vielen Jahren eine sehr hohe Anzahl an sog. geringfügig Beschäftigten (auch „Minijobber“, „Niedrigteilzeitkräfte“, „450- Euro-Jobs“): Aktuell sind dies laut Stellenplanentwurf 2015 1.087 Mitarbeiter/innen, die mehrheitlich befristet angestellt und zu knapp 70 % Frauen sind. Die Rentenversicherung für diese Beschäftigtengruppe erfolgt freiwillig. Die überwiegende Zahl der Betroffenen arbeitet in Schulen (ÜMB, OGS etc.), Begegnungsstätten und Jugendzentren. Auch wenn es sich bei den geringfügig Beschäftigten um reguläre Teilzeitbeschäftigte handelt, für die der TVöD in vollem Umfang gilt (u.a. Kündigungsschutz, Entgeltfortzahlung, Elternzeit etc.), so sorgen der niedrige Stundenumfang, die Befristung und die geringe Sozialversicherung dafür, dass diese Beschäftigungsverhältnisse weder den Lebensunterhalt noch die Altersversorgung sichern – und somit auch keine berufliche Perspektive bieten. Um diese Niedriglohnfalle bei der Stadt Münster so weit als möglich abzubauen, wird die Verwaltung gebeten, auf der Grundlage einer Ist-Analyse konkrete Handlungsstrategien aufzuzeigen. Sozialdemokratische Partei Deutschlands Fraktion im Rat der Stadt Münster Dr. Michael Jung Thomas Fastermann Doris Feldma nn Philipp Hagemann Marius Herwig Mathias Kersting Michael Kleyboldt Marianne Koch Katharina Köhnk e Thomas Kollmann Gaby Kubig-Steltig Hedwig Liekef edt Anne Schulze Wintzler Petra Seyfferth Ludger St einmann Julia Suuck Beate Vilhjalmsson Robert von Olber g Maria Winkel 27.11.2014
Beratungsverlauf (6)
Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Bahnhofstraße 9
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Details
- Aktenzeichen
- V/0569/2015
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 22.07.2015
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37