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V/0569/2015

1. Abbau geringfügiger Beschäftigungsverhältnisse bei der Stadt Münster - Antrag Nr. A-R/0051/2014 der SPD-Fraktion vom 27.11.2014

Vorlagen 22.07.2015

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 16.12.2015, TOP 17

Beschlussvorlage

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Ansehen

Anlage zur Vorlage V-0569-2015 - Antrag der SPD Nr. A-R-0051-2014

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Ansehen

Beschlussvorlage

15104 Zeichen

V/0569/2015 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Personal- und Organisationsamt 
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
1. Abbau geringfügiger Beschäftigungsverhältnisse bei der Stadt Münster  
    - Antrag Nr. A-R/0051/2014 der SPD-Fraktion vom 27.11.2014 
 
2. Änderung der Finanzformel zur personellen Ausstattung der Offenen Ganztagsschulen 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
18.08.2015 Ausschuss für Gleichstellung Vorberatung 
25.08.2015 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 
27.08.2015 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung 
 und E-Government Vorberatung 
02.09.2015 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 
09.09.2015 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
16.09.2015 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
  
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Rat nimmt den Bericht zur Entstehung, Entwi cklung und Ausgestaltung der geringfüg i-
gen Beschäftigungsverhältnisse in der Stadtverwaltung zur Kenntnis. 
 
2. Der Rat beauftragt die Verwaltung , die Zahl der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse 
(Niedrigteilzeitkräfte – NTK) – soweit organisatorisch umsetzbar –  zu reduzieren und in so-
zialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse umzuwandeln. Die erforderlichen 
Vollzeitäquivalente werden im Stellenplan 2016 ausgewiesen, mit der Umwandlung wird 
zum 1.8.2016 begonnen. 
 
3. Der Rat stimmt der Änderung d er Finanzformel zur personellen Ausstattung der offenen 
Ganztagsschulen, die zum 01.08.2016 in Kraft tritt, zu. 
 
4. Der Antrag der SPD -Fraktion vom 27.11.2014 A -R/0051/2014 „Abbau geringfügiger B e-
schäftigungsverhältnisse bei der Stadt Münster“ ist damit erledigt. 
. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass durch die tarifrechtlich erforderliche Eingruppierung 
Mehrkosten entstehen. 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0569/2015 
Auskunft erteilt: 
Herr Ehlert 
Frau Mentrup 
Ruf: 
492-1122 
492-5184 
E-Mail: 
Ehlert@stadt-muenster.de  
Mentrup@stadt-muenster.de 
Datum: 
40.08.2015 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0569/2015 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
1. Die Umwandlung in sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse durch die Ein-
richtung von Unterstützungskraftstellen im Bereich der Offenen Ganztagsschulen erfolgt kos-
tenneutral. 
 
2. Die Änderung der sogenannten Finanzformel zur personellen Ausstattung der offenen Ganz-
tagsschulen verursacht keine zusätzlichen Kosten. 
 
3. Die tarifrechtlich erforderliche Eingruppierung der Beschäftigten in den TVöD – Sozial- und 
Erziehungsdienst – verursacht folgende Mehraufwendungen, die in den Haushaltsplanentwurf 
2016 eingestellt sind: 
 2016:         700.000 € 
 2017:      1.100.000 € 
 2018 ff.  1.500.000 € 
(Betroffen sind mehrere Teilergebnispläne) 
 
 
Begründung: 
 
1. Ausgangslage: 
 
Die SPD -Ratsfraktion hat mit dem Antrag Nr. A -R/0051/2014 „Abbau geringfügiger Beschäft i-
gungsverhältnisse bei der Stadt Münst er“ vom 27.11.2014, welcher vom Rat in der Sitzung am 
10.12.2014 an den Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und E -Government 
(APOSOE) verwiesen wurde, darum gebeten, dass die Verwaltung 
 
1. die quantitative und arbeitsrechtliche Entwicklung der geringfügigen Beschäftigungsverhält-
nisse in der Stadtverwaltung Münster darstellt; 
 
2. Handlungsmöglichkeiten aufzeigt, die aktuelle Zahl der Arbeitsverträge durch Zusamme n-
fassung hin zu sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen zu re duzieren 
und 
3. in diesem Rahmen auch die jeweilige Befristungssituation überprüft. 
 
Die Fraktionsvorsitzenden im Rat der Stadt Münster, fraktionslosen Ratsmitglieder und der Spr e-
cher der Ratsgruppe wurden am 02.04.2015 in einer ersten schriftlichen Inform ation der Verwa l-
tung im Vorfeld dieser Vorlage über die aktuelle Situation und die bereits erfolg ten Überlegungen 
der Verwaltung informiert. 
 
Der am 05.11.2014 vom Rat beschlossene Frauenförderplan - Programm für Chancengleichheit 
2014-2016 - beinhaltet ebenfalls das Ziel, geringfügige Beschäftigungsverhältnisse abzubauen. 
 
Im Folgenden wird zunächst - zum besseren Verständnis - ein Überblick über die  Hintergrü n-
de/Entstehungsgeschichte der Niedrigteilzeitbeschäftigten bei der Stadt Münster gegeben. 
 
 
2 . Entstehungsgeschichte: 
 
Bis Mitte 1999 wurden mit den Betreuungskräften in den Schulen und Jugendeinrichtungen über-
wiegend freie Dienstverträge („Honorarverträge“) geschlossen. Aufgrund einer Prüfung  der dama-
ligen LVA Westfalen im Jahre 2000 mit der Festste llung, dass es sich um abhängige  Beschäfti-

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V/0569/2015 
gungsverhältnisse handelte, wurden in der Folge zum 1. Januar 2001 ca. 600  Arbeitsverträge ge-
schlossen. In A nlehnung an die zuvor gezahlten Honorare wurden pauschale Stundenentgelte 
unter Berücksichtigung der  Geringfügigkeitsgrenze vereinbart. M it Einführung des TVöD wurden 
die Entgelte an diesen angelehnt.  
 
In den Folgejahren ist die Anzahl der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse , hauptsächlich 
durch den Ausbau der Offenen Ganztagsschulen (OGS) auf der Grundlage einer jeweils durch die 
politischen Gremien dafür beschlossenen Finanzformel, weiter auf heute insgesamt 1.023 ange-
stiegen. Der Großteil der geringfügig entlohnt  Beschäftigten verteilt sich derzeit mit 5 66 auf die 
OGS, 209 auf weiterführende Schulen und 196 auf Jugendeinrichtungen. 
 
Detaillierte Verteilung auf Ämter/Einrichtungen: 
 
Amt/Einrichtung Anzahl Beschäftigte 
33  
     Bestuhlung Stadtweinhaus 4 Personen 
     Hiltrup (Stadthalle) 12 Personen 
     Nord 1 Person 
  
40  
     Schulen¹ 209 Personen (20,43 %) 
     VHS 19 Personen 
  
41  
     Begegnungszentrum Meerwiese 1 Person 
     BKI 6 Personen 
  
51  
     offene Kinder- und Jugendarbeit 196 Personen (19,16 %) 
     Schulen² 566 Personen (55,33 %) 
  
MM 4 Personen 
Dez. IV/Villa ten Hompel 2 Personen 
Sonstige (Elternzeit, etc.) 3 Personen 
  
Summe 1.023 Personen 
¹Bereich: gebundener Ganztag (ÜMB) 
²Bereich: offener Ganztag (OGS, BMB, Küchenhilfen) 
 
Von diesen 1.023 Personen werden insgesamt über 6.700 Wochenstunden (171 Vollzeitäquivalen-
te) geleistet. 
Das Durchschnittsalter der Niedrigteilzeitkräfte beträgt 37, 24 Jahre, 71 % der Beschäftigten sind 
weiblich (730 Beschäftigte) und 29 % männlich (293 Beschäftigte). 
Die Altersspanne verteilt sich wie folgt: 
 
 Gesamt weiblich männlich 
bis 19 Jahre:  2,64 % 1,47 % 1,17 % 
20 – 29 Jahre: 43,98 % 27,56 % 16,42 % 
30 – 39 Jahre: 12,81 % 6,74 % 6,06 % 
40 – 49 Jahre: 11,93 % 9,68 % 2,25 % 
50 – 65 Jahre: 26,78 % 24,34 % 2,44 % 
Über 65 Jahre: 1,86 % 1,56 % 0,29 %

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V/0569/2015 
3. Handlungsnotwendigkeit: 
 
Die Chancen und Risiken dieser Arbeitsverträge liegen eng beieinander. Leider bieten sie  meist 
nicht das erhoffte Sprungbrett in eine existenzsichernde Beschäftigung bzw. den Einstieg in einen 
existenzsichernden Arbeitsmarkt. Neben diesem „Klebeeffekt“ droht – statt einer beruflichen Pe r-
spektive – zusätzlich das erhebliche Risiko einer Minirente im Alter. Auch wenn die bisherige  Vor-
gehensweise an einigen Stellen, vor allem unter dem Gesichtspunkt der Flexibilität  vorteilhaft und 
auch durchaus von den Beschäftigten aufgrund ihrer Lebenssituation so gewünscht war (z. B. Stu-
dierende), so stellt sie sich für einen Teil der  Betroffenen als Sackgasse dar. Daher  reagiert die 
Stadt Münster als Arbeitgeberin und wird diese Beschäftigungsverhältnisse in der Zukunft spürbar 
reduzieren. Die Umstellung erfolgt sozialverträglich. 
 
Die Verwaltung hat Anfang des Jahres 2014 damit begonnen, mit den betroffenen Ämtern Gesprä-
che darüber zu führen, wie die Zahl der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse organisatorisch 
sinnvoll reduziert werden kann. 
 
 
4. Umstellung: 
 
Als erster Schritt ist nun vorgesehen, im Bereich der Offenen Ganztagsschulen zum 1. August  
2016 (Schuljahr 2016/17) einen Teil der Stellen zu  sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungs-
verhältnissen zusammen zu fassen. 
 
Die Umstellung erfolgt in Abhängigkeit 
 
 der Anforderungen in den einzelnen Schulen, 
 der Arbeitsorganisation und 
 der regulären Personalfluktuation. 
 
Gleichzeitig wird die jeweilige Befristungssituation überprüft, um möglichst viele Betroffene unb e-
fristet weiterbeschäftigen zu können.  
 
Aufgrund der genannten Abhängigkeiten und des hohen Organisationsaufwandes in der Verwa l-
tung ist eine sofortige flächendeckende Umstellung nicht umsetzbar. Die anderen betroffenen B e-
reiche werden im Anschluss folgen. 
 
Bisher wurden die Niedrigteilzeitkräfte und ihre Finanzierung in den Erläuterungen zum Stellenpl a-
nentwurf der Verwaltung aufgeführt. Für die zukünftigen sozialversicherungspflichtigen Beschäft i-
gungsverhältnisse der Unterstützungskräfte sind im Bereich der OGS nun 93,81 Planstellen einzu-
richten. Sie sind im Entwurf des Stellenplans 2016 enthalten. 
 
 
5. Eingruppierung 
 
Eine große Zahl der Stellen ist inzwischen dem Sozial - und Erziehungsdienst (SuE) und seinen 
Eingruppierungsmaßgaben zuzuordnen. Die entsprechende Eingruppierung erfolgt im Bereich der 
offenen Ganztagsschule zeitnah im Jahr 2015 vor der Zusammenfassung von Stellen und veru r-
sacht höhere tarifbedingte Kosten, die unter II. Finanzielle Auswirkungen dargestellt sind. 
 
6. Änderung der OGS-Finanzformel 
 
Die personelle Ausstattung für die offenen Ganztagsschulen ist über die jeweils vom Rat beschlos-
sene Finanzformel geregelt. Danach  erhalten die offenen Ganztagsschulen derzeit neben dem 
hauptamtlichen Personal

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V/0569/2015 
- 21 Wochenstunden für niedrigteilzeitbeschäftigte Mitarbeiter/ -innen für jede volle Gruppe 
(25 Kinder bzw. 12 Kinder an Förderschulen) und 
  
- bis zum Erreichen der nächsten vollen Gruppe für jedes weitere Kind (z. B. für das 76. – 99. 
Kind) darüber hinaus Mittel von 1.400 € pro Kind/Jahr für den Einsatz von niedrigteilzeitbe-
schäftigten Mitarbeiter/-innen (Förderschulen 1.750 € pro Kind/Jahr). 
 
Ab dem Schuljahr 2016/17  erhalten die offenen Ganztagsschulen anstelle der derzeit bereitg e-
stellten 21 Wochenstunden für den Einsatz von niedrigteilzeitbeschäftigten Mitarbeiter/-innen  
 
- pro Gruppe eine Stelle im Umfang von 20,5 Stunden/ Wo. (0,53 Stelle) fü r eine Unterstüt-
zungskraft sowie  
 
- 2,0 Stunden/Woche pro Kind für den Einsatz von niedrigteilzeitbeschäftigten Mitarbeiter/-
innen bis zum Erreichen der nächsten vollen Gruppenstärke (z. B. für das. 76. – 99. Kind).  
Der Stundenumfang von 2,0 Stunden entspr icht dem bisher igen gewährten Betrag von 
1.400 € pro Kind und wird sich bei der Inanspruchnahme von 0,2 statt 0,1 Lehrerst ellen auf 
1,5 Stunden/Kind reduzieren.  
 
Der Einsatz der Unterstützungskräfte erfolgt analog zum Einsatz der Gruppenleitungen an den 
offenen Ganztagsschulen (pro Gruppe ebenfalls 20,5 Std./Woche). 
 
Durch die Einführung der Jahresarbeitszeit  (die Arbeitspflicht erstreckt sich in der Regel auf die 
Schulwochen) in diesem Bereich, ist eine Unterstützungskraft zukünftig mit 22,78 Wochenstunde n 
in der Schule anwesend. Die Einrichtung der Jahresarbeitszeit für die Unterstützungskräfte wird 
analog zu den hauptamtlichen Mitarbeiter/-innen in den offenen Ganztagsschulen (Koordinatoren/-
innen und Gruppenleitungen) eingeführt.  
 
Die nachfolgende Übersicht zeigt die bisherige Finanzformel im Vergleich zur neuen Finanzformel. 
Änderungen sind grau hinterlegt.  
 
 
 derzeitige Regelung neue Regelung 
 Stellen / (Std./Wo.) JAZ** Stellen / (Std.-Wo.) JAZ 
Koordination 25,32 Std. (bis 3 
Grp.) 
30,0 Std. (ab 4 Grp.) 
28,13 Std. 
33,33 Std. 
25,32 Std. (bis 3 Grp.) 
30,0 Std. (ab 4 Grp.) 
28,13 Std. 
33,33 Std. 
Gruppenleitung 20,5 Std. 22,78 Std. 20,5 Std. 22,78 Std. 
Unterstützungskräfte -- - 20,5 Std. 22,78 Std. 
NTK* je 25 Kinder 21,0 Std, 21,0 Std. -- -- 
NTK* je Kind  
bis zum Erreichen 
der nächsten vollen 
Grp. (76.- 99. Kind) 
1.400 € (2,0 Std.) 
1.750 € (2,5 Std.)  
an Förderschulen 
- 2,0 Std. 
2,5 Std.  
an Förderschulen 
- 
*NTK: Niedrigteilzeitkräfte 
** JAZ: Jahresarbeitszeit 
 
Wie sich die Änderung der Finanzformel a uf eine offene Ganztagsschule auswirkt, wird in der 
nachfolgenden Übersicht anhand eines Beispiels für eine 3 -gruppige OGS mit 88 Kindern darg e-
stellt:

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V/0569/2015 
 
 derzeitige Regelung neue Regelung 
 Stellen / (Std./Wo.) JAZ Stellen / (Std.-Wo.) JAZ 
Erzieher/innen 2,15 Stellen (66,32 
Std.) 
73,69 Std./Wo. 2,15 Stellen (66,32 
Std.) 
73,69 Std./Wo. 
Unterstützungskräfte -- - 1,58 Stellen (61,5 Std.) 68,33 Std./Wo. 
NTK 89,5 Std./Wo. 89,5 Std./Wo. 26 Std./Wo.  26 Std./Wo. 
Summe 155,82 Std. 163,19 Std./Wo. 153,82 Std./Wo. 168,02 Std./Wo. 
 
 
Durch die Änderung der Finanzformel für die offenen Ganztagsschulen kann pro OGS -Gruppe 
eine zusätzliche Stelle für Unterstützungskräfte geschaffen werden. Eine komplette Abkehr vom 
Einsatz der niedrigteilzeitbeschäftigten Mitarbeiter/ -innen kommt allein aufgrund der Koppelung 
des Personaleinsatzes an die Zahl der OGS -Kinder und damit des sich ständig verändernden 
Stundenumfangs nicht in Betracht. Darüber hinaus benötigen die Schulen für die Durchführung der 
Angebote neben dem hauptamtl ichen Personal stundenweise die Unterstützung von niedrigteil-
zeitbeschäftigten Mitarbeiter/-innen.  
 
Die Umstellung der Niedrigteilzeitbeschäftigungsverhältnisse auf sozialversicherungspflichtige 
Beschäftigungsverhältnisse erfolgt kostenneutral, da je Grup pe 0,5 Personalwochenstunden im 
Ergebnis eingespart werden (20,5 Stunden statt bisher 21,0 Stunden). Die Qualität des offenen 
Ganztags wird hierdurch jedoch nicht betroffen sein. Vielmehr werden durch die Einführung der 
Jahresarbeitszeit in diesem Bereich die Mitarbeiter/ -innen zukünftig mit 1,78 Wochenstunden 
zusätzlich in den Schulen anwesend sein (vgl. Tabelle). Darüber hinaus werden sich Synergiee f-
fekte durch die Reduzierung der Anzahl der Mitarbeiter/ -innen (durchschnittlich ein Kopf pro 
OGS-Gruppe) ergeben. Ebenfalls wird der Koordinationsaufwand in den Schulen u. a. durch die 
Entfristung von Arbeitsverhältnissen sowie eine damit einhergehende geringere Personalfluktu a-
tion reduziert werden.  
 
Bis-Mittag-Betreuung 
Die Finanzformel zur Finanzierung der Bis-Mittag-Betreuung bleibt unverändert. Die Schulen erhal-
ten nach wie vor einen Betrag von 469 € pro Kind für den Einsatz von niedrigteilzeitbeschäftigten 
Mitarbeiter/-innen. Diese Stunden sind flexibel einsetzbar und können bei Bedarf auch in die offene 
Ganztagsschule fließen. 
 
 
7. Fazit 
 
Mit den dargestellten Maßnahmen wird die Verwaltung die Zahl der geringfügigen und befristeten 
Beschäftigungsverhältnisse, zunächst im Bereich der Offenen Ganztagsschulen, spürbar ve rrin-
gern. Die Intention des SPD -Antrages Nr. A -R/0051/2014 „ Abbau geringfügiger Beschäftigung s-
verhältnisse bei der Stadt Münster“ wird damit aufgegriffen. Die  Verwaltung  wird dem  Ausschuss

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V/0569/2015 
für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und E -Government jährlich über die Umsetzung s-
schritte berichten. 
 
 
In Vertretung       In Vertretung 
 
 
gez.        gez. 
Wolfgang Heuer       Thomas Paal 
Stadtrat       Stadtrat 
 
 
Anlage: 
Antrag an den Rat Nr. A-R/0051/2014

Anlage zur Vorlage V-0569-2015 - Antrag der SPD Nr. A-R-0051-2014

2390 Zeichen

Antrag an den Rat Nr. A-R/0051/2014 
 
SPD -Fraktion  
im Rat der Stadt Münster 
 
Bahnhofstraße 9 
48143 Münster 
Tel. (0251) 45 314 
Fax (0251) 511 750 
www.spd-muenster.de 
 
 
Antrag 
Abbau geringfügiger Beschäftigungsver-  
hältnisse bei der Stadt Münster 
 
 
 
Der Rat möge beschließen: 
 
Die Verwaltung wird gebeten, 
1. die quantitative und arbeitsrechtliche Entwicklung der geringfügigen 
Beschäftigungsverhältnisse in der Stadtverwaltung Münster darzustellen; 
2. Handlungsmöglichkeiten aufzuzeigen, die aktuelle Zahl dieser Arbeitsverträge durch 
Zusammenfassung hin zu sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen zu 
reduzieren; 
3. in diesem Rahmen auch die jeweilige Befristungssituation zu überprüfen. 
 
Begründung: 
 
Wie auch in anderen Bereichen des öffentlichen Dienstes arbeitet bei der Stadt Münster seit vielen Jahren 
eine sehr hohe Anzahl an sog. geringfügig Beschäftigten (auch „Minijobber“, „Niedrigteilzeitkräfte“, „450-
Euro-Jobs“): Aktuell sind dies laut Stellenplanentwurf 2015 1.087 Mitarbeiter/innen, die mehrheitlich 
befristet angestellt und zu knapp 70 % Frauen sind.  Die Rentenversicherung für diese 
Beschäftigtengruppe erfolgt freiwillig. Die überwiegende Zahl der Betroffenen arbeitet in Schulen (ÜMB, 
OGS etc.), Begegnungsstätten und Jugendzentren. 
 
Auch wenn es sich bei den geringfügig Beschäftigten um reguläre Teilzeitbeschäftigte handelt, für die der 
TVöD in vollem Umfang gilt (u.a. Kündigungsschutz, Entgeltfortzahlung, Elternzeit etc.), so sorgen der 
niedrige Stundenumfang, die Befristung und die geringe Sozialversicherung dafür, dass diese 
Beschäftigungsverhältnisse weder den Lebensunterhalt noch die Altersversorgung sichern – und somit 
auch keine berufliche Perspektive bieten. Um diese Niedriglohnfalle bei der Stadt Münster so weit als 
möglich abzubauen, wird die Verwaltung gebeten, auf der Grundlage einer Ist-Analyse konkrete 
Handlungsstrategien aufzuzeigen. 
 
Sozialdemokratische Partei Deutschlands 
Fraktion im Rat der Stadt Münster 
 
Dr. Michael Jung    Thomas Fastermann  Doris Feldma nn  
Philipp Hagemann   Marius Herwig   Mathias Kersting  
Michael Kleyboldt   Marianne Koch   Katharina Köhnk e 
Thomas Kollmann   Gaby Kubig-Steltig  Hedwig Liekef edt 
Anne Schulze Wintzler   Petra Seyfferth   Ludger St einmann 
Julia Suuck    Beate Vilhjalmsson  Robert von Olber g 
Maria Winkel 
27.11.2014

Beratungsverlauf (6)

18.08.2015 Ausschuss für Gleichstellung
TOP 8 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
25.08.2015 Ausschuss für Schule und Weiterbildung
TOP 4 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
27.08.2015 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und E-Government
TOP 11 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
02.09.2015 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
TOP 7 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
09.12.2015 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 16 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
16.12.2015 Rat
TOP 17 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Bahnhofstraße 9

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Details

Aktenzeichen
V/0569/2015
Typ
Vorlagen
Datum
22.07.2015
Erstellt
06.10.2020 14:37