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V/0362/2018

Bebauungsplan Nr. 579 - Beschluss über die Stellungnahmen - Satzungsbeschluss

Vorlagen 30.08.2018

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V-0362-2018-Anlage-1-Stellungnahmen

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Anlage A

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Beschlussvorlage

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V-0362-2018-Anlage-1-Stellungnahmen

159844 Zeichen

Stellungnahmen zum Entwurf / Seite 1 von 67 
Anlage 1 zur Vorlage Nr. V/0362/2018 
Stellungnahme n  
zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 579:  
Gievenbeck – Oxford-Quartier  
(Roxeler Straße / Dieckmannstraße /  
Gievenbecker Reihe / Niedenstiege) 
Zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung des Entwurfs des Bebauungsplans Nr. 579 gemäß 
§ 3 Abs. 1 und 2, §  4 Abs.  1 und 2 und §  4a Abs.  3 Baugesetzbuch (BauGB) wurden die 
folgenden Stellungnahmen abgegeben:  
 
A  Stellungnahmen von Behörden und Einrichtungen  
 
1  Stellungnahmen von Behörden und Trägern öffentlicher Belange im Rahmen der 
frühzeitigen Behördenbeteiligung gemäß § 4 (1) BauGB im Zeitraum 12.04. -
12.05.2016  
 
1.1  Industrie- und Handelskammer Nord Westfalen (IHK Nord Westfalen)  
Es wird angeregt, von der vorgesehenen Überplanung des Gewerbegebiet s (GE) in ein 
Mischgebiet (MI) im Teilbereich B (Bernings Kotten) abzusehen. Den am Standort getätigten 
Investitionen, strategischen  Überlegungen zur Standortwahl, möglicher betrieblicher 
Erweiterungen oder Nutzungsänderungen, sollte Rechnung getragen werden. Im Sinne der 
ansässigen Betriebe sei eine Planungs - und Investitionssicherheit am gewählten Standort zu 
gewährleisten.  
Stellungnahme der Verwaltung  
An der Überplanung des GE -Gebiets in ein MI-Gebiet in einem Teilbereich des rechtskräftigen 
Bebauungsplans Nr. 441 wird festgehalten. Die typische flächenmäßige Entwicklung eines GE -
Gebiets ist an diesem Standort nicht möglich. Insofern ist eine Umstrukturierung zu einem MI -
Gebiet sinnvoll . Die Umsetzung der formulierten Planungsziele, Nutzungskonflikte mit der 
heranrückenden Wohnbebauung zu vermeiden und den Wohnanteil in diesem bisher 
mehrheitlich gewerblich geprägten Bereich zu erhöhen, kann nur durch eine Umwandlung des 
bisherigen GE -Gebiets erreicht werden.  Durch die Planung werden Nutzungskonflikte 
verhindert und nicht, wie von der Eingeberin vorgebracht, verschärft.  
Die zulässige Grundflächenzahl (GRZ) und die zulässige Geschossflächenzahl (GFZ) werden 
nur geringfügig von 0,8 auf 0,6 (GRZ) und von 1,6 auf 1,4 (GFZ) reduziert. Im Gegenzug erfolgt 
eine Erhöhung der zulässigen Anzahl an Vollgeschossen, sodass im überplanten Bereich 
künftig Vorhaben mit III Vollgeschossen (bisher: II Vollgeschosse) zugelassen werden können. 
Von dieser geänderten Festsetzung können die Eigentümer der Betriebe bzw. die betroffenen 
Grundstückseigentümer mittel- bis langfristig profitieren.

Bebauungsplan Nr. 579 
Gievenbeck – Oxford-Quartier 
(Roxeler Straße / Dieckmannstraße / Gievenbecker Reihe / Niedenstiege) 
Stellungnahmen zum Entwurf / Seite 2 von 67 
In der Gesamtabwägung sind die öffentlichen Belange zur Schaffung von dringend benötigtem 
Wohnraum im Bereich der Oxford- Kaserne sowie die privaten Anforderungen der künftigen 
Bewohnerschaft an gesunde Wohn-  und Arbeitsverhältnisse höher zu gewichten. Die Belange 
der ansässigen Gewerbebetriebe werden berücksichtigt, da die derzeit ausgeübten und 
genehmigten Nutzungen durch die Festsetzungen des Bebauungsplans Nr.  579 nicht 
eingeschränkt werden. Im Zuge einer sorgfältigen Bestandsaufnahme ist festgestellt worden, 
dass die vorhandenen Betriebe in immissionsmäßiger und baulicher Hinsicht mit den 
Festsetzungen des Mischgebiets vereinbar sind und kein Eingriff in die ausgeübten Nutzungen 
stattfindet. Die ggf. höheren Anforderungen z.B. im Bereich des Lärmschutzes , die sich ggf. bei 
künftigen betrieblichen Erweiterungen oder Nutzungsänderungen ergeben könnten, sind 
zumutbar. Konkrete Erweiterungsabsichten ansässiger Betriebe sind in den 
Beteiligungsverfahren nicht geäußert worden und auch sonst nicht bekannt. Der 
Gewerbestandort wird durch die Überplanung nicht infrage gestellt, sondern langfristig 
gesichert.  
Beschlussvorschlag  
Der Anregung, von der vorgesehenen Überplanung des GE -Gebiets in ein MI -Gebiet im 
Teilbereich B (Bernings Kotten) abzusehen, wird nicht gefolgt (Beschlussvorschlag 1.2.1).  
 
1.2  Stadtwerke Münster  
Es wird angeregt, die geplante Erschließung mit dem Stadtbussystem abzustimmen.  
Stellungnahme der Verwaltung  
Im Rahmen des weiteren Planungsprozesses haben umfangreiche Abstimmungen mit der 
Verkehrsplanung und den Stadtwerken Münster stattgefunden. Die heutige Stadtbuslinie 12 soll 
in das künftige Oxford -Quartier eingeschleift werden. Weitere Maßnahmen im Bereich der 
Mobilität (u.a. Car-Sharing-Angebote) sind vorgesehen und werden derzeit abgestimmt.  
Beschlussvorschlag  
Eine Beschlussfassung erübrigt sich.  
 
1.3  Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA)  
1.3.1  
Es wird angeregt, den Bereich des geplanten evangelischen Kirchenzentrums wegen der 
größeren Variabilität im Hinblick auf eine zukünftige Nutzung nicht als Fläche für den 
Gemeinbedarf, sondern als Mischgebiet festzusetzen.  
Stellungnahme der Verwaltung  
Es ist keine gemischte Nutzung vorgesehen. Die Stadt Münster hält an dem konkreten Ziel der 
zukünftigen kirchlichen Nutzung durch die evangelische Lukas-Gemeinde fest. Die 
Kirchengemeinde hat zur Sicherung einer hohen und dem städtebaulichen Konzept 
entsprechenden Gestaltqualität einen Realisierungswettbewerb ausgelobt. Der im Wettbewerb 
prämierte Siegerentwurf wird derzeit überarbeitet. Es bestehen konkrete 
Realisierungsabsichten, sodass mit einer zeitnahen Umsetzung des Vorhabens zu rechnen ist.

Bebauungsplan Nr. 579 
Gievenbeck – Oxford-Quartier 
(Roxeler Straße / Dieckmannstraße / Gievenbecker Reihe / Niedenstiege) 
Stellungnahmen zum Entwurf / Seite 3 von 67 
Beschlussvorschlag  
Der Anregung, den Bereich des geplanten evangelischen Kirchenzentrums als Mischgebiet 
festzusetzen, wird nicht gefolgt (Beschlussvorschlag 1.2.2).  
 
1.3.2  
Es wird angeregt, die Flächen, bei denen sich ein Kontaminationsverdacht nicht bestätigt hat, 
im Bebauungsplan nicht zu kennzeichnen.  
Stellungnahme der Verwaltung  
Auf dem ehemaligen Kasernengelände erfolgten Untersuchungen zur 
Gefährdungsabschätzung. Diese zeigten in Teilbereichen punktuelle Belastungen des Bodens, 
hier sind im Rahmen der Umnutzung/Bebauung Sanierungen erforderlich.  
Teilbereiche sind aufgrund der bestehenden Bebauung und Versiegelung noch nicht untersucht 
worden. Auf diesen Flächen erfolgen Untersuchungen im Rahmen des Abbruchs.  
Da weitere Untersuchungen unterhalb der versiegelten Flächen und Sanierungen noch nicht 
erfolgt sind, ist die ehemalige Kasernenanlage weiterhin vollständig als Altlast-/ Verdachtsfläche 
im Sinne des § 9 (5) Nr. 3 BauGB zu kennzeichnen.  
Beschlussvorschlag  
Der Anregung, die Flächen, bei denen sich ein Kontaminationsverdacht nicht bestätigt hat, im 
Bebauungsplan nicht zu kennzeichnen, wird nicht gefolgt (Beschlussvorschlag 1.2.3). 
 
1.4  münsterNETZ  
1.4.1  
Es wird angeregt, im Bebauungsplan das Planzeichen nach Planzeichenverordnung für 
Fernwärme im Bereich des Bestandsgebäudes 30C zu verwenden.  
Stellungnahme der Verwaltung  
Das Kasernengelände soll mit einem neuen Fernwär menetz erschlossen werden. Die 
Übergabestation für Fernwärme wird innerhalb des Bestandsgebäudes 30C vorgesehen.  
Beschlussvorschlag  
Der Anregung, im Bebauungsplan das Planzeichen nach Planzeichenverordnung für 
Fernwärme im Bereich des Bestandsgebäudes 30C zu verwenden, wurde bereits  im 
offengelegten Entwurf des Bebauungsplans gefolgt . Eine Beschlussfassung ist nicht 
erforderlich.  
 
1.4.2  
Es wird angeregt, die bestehende Fernwärme -Verbindungleitung, die sich im Bereich Bernings 
Kotten und der Bestandsgebäude 15 und 17 befindet, bei der Planung zu berücksichtigen.

Bebauungsplan Nr. 579 
Gievenbeck – Oxford-Quartier 
(Roxeler Straße / Dieckmannstraße / Gievenbecker Reihe / Niedenstiege) 
Stellungnahmen zum Entwurf / Seite 4 von 67 
Stellungnahme der Verwaltung  
Der Bebauungsplan setzt in diesem Korridor eine öffentliche Verkehrsfläche fest, sodass der  
Verlauf der Fernwärme-Verbindungsleitung Berücksichtigung findet.  
Beschlussvorschlag  
Der Anregung, die bestehende Fernwärme- Verbindungleitung, die sich im Bereich Bernings 
Kotten und der Bestandsgebäude 15 und 17 befindet, bei der Planung zu berücksichtigen, 
wurde bereits im offengelegten Entwurf des Bebauungsplans gefolgt. Eine Beschlussfassung ist 
nicht erforderlich.  
 
1.4.3  
Es wird angeregt, die voraussichtlichen Standorte für Ortsnetzstationen (Trafostationen) im 
Bebauungsplan mit dem Planzeichen Elektrizität zu verorten.  
Stellungnahme der Verwaltung  
Es haben Abst immungen zwischen der Planungsverwaltung und münsterNETZ stattgefunden. 
Die voraussichtlichen Standorte für Ortsnetzstationen sind im Bebauungsplan mit dem 
Planzeichen Elektrizität verortet. Darin inbegriffen sind zwei Standorte, an denen die 
Bereitstellung von Schnellladesäulen für Elektroautos vorgesehen ist. Die parzellenscharfe 
Festlegung der Standorte erfolgt in Abstimmung mit dem Versorgungsträger münsterNETZ im 
Rahmen der Ausbauplanung.  
Beschlussvorschlag  
Der Anregung, die voraussichtlichen Standor te für Ortsnetzstationen (Trafostationen) im 
Bebauungsplan mit dem Planzeichen Elektrizität zu verorten, wurde bereits im offengelegten 
Entwurf des Bebauungsplans gefolgt. Eine Beschlussfassung ist nicht erforderlich.  
 
1.4.4  
Es wird angeregt, die im Bebauungsplan- Entwurf enthaltenden Flächen für Geh -, Fahr-, und 
Leitungsrechte (GFL- Flächen) an den tatsächlichen Verlauf der vorhandenen 
Versorgungsleitungen anzupassen.  
Stellungnahme der Verwaltung  
Auf Grundlage der von münsterNETZ übermittelten Leitungspläne wurden die GFL -Flächen im 
Bebauungsplan-Entwurf an die tatsächlichen Trassenverläufe angepasst.  
Beschlussvorschlag  
Der Anregung, die im Bebauungsplan- Entwurf enthaltenden Flächen für Geh- , Fahr-, und 
Leitungsrechte an den tatsächlichen Ver lauf der vorhandenen Versorgungsleitungen 
anzupassen, wurde bereits im offengelegten Entwurf des Bebauungsplans gefolgt. Eine 
Beschlussfassung ist nicht erforderlich.

Bebauungsplan Nr. 579 
Gievenbeck – Oxford-Quartier 
(Roxeler Straße / Dieckmannstraße / Gievenbecker Reihe / Niedenstiege) 
Stellungnahmen zum Entwurf / Seite 5 von 67 
1.5  Landschaftsverband Westfalen-Lippe, Denkmalpflege  
1.5.1  
Es wird angeregt , zu untersuchen, wie die Nutzungsanforderungen des städtebaulichen 
Konzeptes konkret mit dem Denkmalwert der Anlage vereinbart werden können. Die Garagen -/ 
Werkstatthöfe sollten nicht ohne nähere Prüfung überplant werden.  
Stellungnahme der Verwaltung  
Die denkmalpflegerischen Anforderungen im  Umgang mit dem denkmalgeschützten Bestand 
werden im Rahmen der Investoren-  und Qualifizierungswettbewerbe konkretisiert. Im Rahmen 
eines am 16.02.2017 stattgefundenem Abstimmungstermins mit Vertretern der LWL -
Denkmalpflege, der Oberen und Unteren Denkmalbehörde und der Planungsverwaltung wurde 
die bisherige Planung und die Vorgehensweise zustimmend zur Kenntnis genommen. Die zuvor 
geäußerten Bedenken der Eingeberin wurden im Rahmen der öffentlichen Auslegungen der 
Bebauungsplan-Entwürfe nicht mehr vorgetragen.  Die Einbindung der denkmalpflegerischen 
Belange in den Investoren- und Qualifizierungswettbewerben wird gewährleistet.  
Im Sinne einer hohen Flexibilität lässt der Bebauungsplan sowohl einen Erhalt als auch eine 
Überplanung der Garagen- / Werkstatthöfe zu. Der städtebauliche Entwurf der ArGe Oxford 
sieht den Erhalt der Hofstrukturen – auch bei einer etwaigen Neubebauung – vor.  
Beschlussvorschlag  
Eine Beschlussfassung erübrigt sich.  
 
1.5.2  
Es wird angemerkt, dass die historische Aussage der Kasernenanlage gewahrt bleiben muss. 
Insbesondere die Dimensionen des  ehemaligen Exerzierplatzes müssen  – trotz der 
vorgesehenen Teilbebauung – erkennbar bleiben.  
Stellungnahme der Verwaltung  
Der Bebauungsplan bildet den Rahmen für  einen denkmalgerechten Umgang mit der 
historischen Bausubstanz und der Außenanlagen. Die Einbindung der denkmalpflegerischen 
Belange in den Investoren- und Qualifizierungswettbewerben wird gewährleistet.  
Der ehemalige Exerzierplatz weist selbst bei  Umsetzung der vorgesehenen Teilbebauung eine 
beträchtliche Größe auf. Der Ausbauentwurf für die öffentlichen Grün-  und Freiflächen 
berücksichtigt die hervorgehobene Bedeutung des Platzbereiches und sieht u.a. den Erhalt der 
bestehenden Einfassungsmauern, einen weitgehenden Erhalt der umgebenen Platanen bzw. 
adäquate Neupflanzungen zur Einrahmung des Platzes sowie eine zurückhaltende Bespielung 
der verbleibenden Platzfläche vor.  
Beschlussvorschlag  
Eine Beschlussfassung erübrigt sich.

Bebauungsplan Nr. 579 
Gievenbeck – Oxford-Quartier 
(Roxeler Straße / Dieckmannstraße / Gievenbecker Reihe / Niedenstiege) 
Stellungnahmen zum Entwurf / Seite 6 von 67 
1.5.3  
Es wird angeregt, für das weitere Verfahren das seitens der LWL -Denkmalpflege erstellte 
Gutachten zur Denkmalwertbegründung  zugrunde zu legen, da dieses die besonders 
relevanten Merkmale der Oxford-Kaserne explizit benennt.  
Stellungnahme der Verwaltung  
Das Gutachten der LWL-Denkmalpflege ist in die bisherigen Planungsschritte zur Konversion 
der Oxford-Kaserne einbezogen worden und wird auch in den sich anschließenden Investoren - 
und Qualifizierungswettbewerben eine wichtige Grundlage darstellen.  
Beschlussvorschlag  
Eine Beschlussfassung erübrigt sich.  
 
1.5.4  
Es wird angeregt, die notwendigen Änderungen im Bebauungsplan -Entwurf und in der 
zugehörigen Begründung im weiteren Verfahren rechtzeitig vor der öffentlichen Auslegung mit 
der LWL-Denkmalpflege abzustimmen.  
Stellungnahme der Verwaltung  
Im Rahmen eines am 16.02.2017 stattgef undenen Abstimmungstermins mit Vertretern der 
LWL-Denkmalpflege, der Oberen und Unteren Denkmalbehörde und der Planungsverwaltung 
wurde die bisherige Planung und die Vorgehensweise zustimmend zur Kenntnis genommen.  
Die geänderten Bebauungsplan- Entwürfe wurden der LWL -Denkmalpflege im Rahmen der 
öffentlichen Auslegungen zur Kenntnis gegeben. Die zuvor geäußerten Bedenken der 
Eingeberin wurden hierbei nicht mehr vorgetragen.  
Beschlussvorschlag  
Eine Beschlussfassung erübrigt sich.  
 
1.5.5  
Es wird angeregt, bei den zum Erhalt vorgesehenen denkmalgeschützten Gebäuden 
straßenseitig Baulinien festzusetzen. Außerdem wird angeregt,  die Anzahl der Vollgeschosse 
und die Dachform planungsrechtlich zu sichern.  
Stellungnahme der Verwaltung  
Der Anregung wurde im weiteren Verfahren vollumfänglich gefolgt und mit der ersten 
öffentlichen Auslegung in den Bebauungsplan-Entwurf eingearbeitet.  
Beschlussvorschlag  
Den Anregungen, bei den zum Erhalt vorgesehenen denkmalgeschützten Gebäuden 
straßenseitig Baulinien festzusetzen  und die Anzahl der Vollgeschosse und die Dachform 
planungsrechtlich zu sichern, wurde bereits im offengelegten Entwurf des Bebauungsplans 
gefolgt. Eine Beschlussfassung ist nicht erforderlich.

Bebauungsplan Nr. 579 
Gievenbeck – Oxford-Quartier 
(Roxeler Straße / Dieckmannstraße / Gievenbecker Reihe / Niedenstiege) 
Stellungnahmen zum Entwurf / Seite 7 von 67 
 
1.5.6  
Es wird bemängelt, dass die Baugrenzen im Bereich der Neubauflächen unverständliche 
Versprünge aufweisen. Es bleibe unklar, welche Art von Bebauung (insbesondere Anbauten) im 
Anschluss an die ehemaligen Mannschaftsgebäude ermöglicht werden sol l. Nach dem 
Umgebungsschutz nach § 9 Denkmalschutzgesetz NRW (DSchG) w ären Satteldächer nicht im 
Vorhinein ausgeschlossen. Generell sei nicht ersichtlich, wie Neubauvorhaben gestalterisch 
gesteuert werden sollen und wie das Thema Denkmalschutz Eingang in die Bebauungsplanung 
gefunden hat.  
Stellungnahme der Verwaltung  
Die B augrenzen der Neubauflächen orientieren sich grundsätzlich an dem  städtebaulichen 
Entwurf der Arbeitsgemeinschaft Oxford (ArGe Oxford  – Kéré-Architecture, Prof. Schul tz-
Granberg, bbz landschaftsarchitekten, Prof. Dr. Uhl)  und nehmen auf den zu erhaltenden 
Baumbestand Rücksicht. In der Begründung zum Bebauungsplan- Entwurf wurden die 
Ausführungen zum Denkmalschutz zur ersten öffentlichen Auslegung präzisiert. Die Einbindung 
der denkmalpflegerischen Belange in den Investoren - und Qualifizierungswettbewerben wi rd 
gewährleistet.  
Beschlussvorschlag  
Eine Beschlussfassung erübrigt sich.

Bebauungsplan Nr. 579 
Gievenbeck – Oxford-Quartier 
(Roxeler Straße / Dieckmannstraße / Gievenbecker Reihe / Niedenstiege) 
Stellungnahmen zum Entwurf / Seite 8 von 67 
2  Stellungnahmen von Behörden und Trägern öffentlicher Belange während der  
ersten öffentlichen Auslegung gemäß § 4 (2) BauGB im Zeitraum 21.07.-22.09.2017  
 
2.1  Bezirksregierung Münster, Dezernat 52  
Es wird darauf hingewiesen, dass in 400 m Entfernung zum Plangebiet eine Biogasanlage 
betrieben wird.  
Stellungnahme der Verwaltung  
Die Biogasanlage wurde 2012 neben einem bestehenden Schweinemastbetrieb errichtet. 
Bestandteil der Antragsunterlagen war eine Geruchsimmissionsprognose f ür das Umfeld der 
Biogasanlage. Nach den Erkenntnissen aus dem Genehmigungsverfahren ist  für den von der 
Anlage nächstgelegenen Bereich im Plangebiet eine Gesamtbelastung mit Geruch unterhalb 
von 10 % der Jahresstunden zu erwarten. Demnach kommt es im Plangebiet zu keinen 
Überschreitungen der Immissionsrichtwerte für Geruch . Etwaige Schutzansprüche der an der 
Roxeler Straße bestehenden Wohn-  und Gewerbenutzungen bleiben gewahrt.  Ein 
Geruchsgutachten für die Aufstellung des  Bebauungsplans Nr. 579 ist angesichts der 
Genehmigungslage nicht erforderlich.  
Beschlussvorschlag  
Die Nachbarschaft zu der Biogasanlage wird für vertretbar gehalten, eine Änderung der 
Planung ist nicht erforderlich (Beschlussvorschlag 1.2.4).  
 
2.2  Stadtwerke Münster  
2.2.1  
Es wird angeregt, die Anzahl der Fahrradanlehnbügel an der künftig verlegten Haltestelle 
„Gievenbeck Kaserne“ zunächst auf fünf Bügel je Richtung zu begrenzen. Die Anlagen müssen 
bei Bedarf erweiterbar sein.  
Stellungnahme der Verwaltung  
Die Anregung betrifft nicht die Regelungsebene des Bebauungsplans. Im Bebauungsplan 
werden für die vorgesehenen Bushaltestellen öffentliche Verkehrsflächen festgesetzt. Eine 
Erweiterung der Abstellanlagen ist bei Bedarf möglich.  
Beschlussvorschlag  
Eine Beschlussfassung erübrigt sich.  
 
2.2.2  
Es wird darauf hingewiesen, dass die geplante Mobil itätsstation im Bereich des zentralen 
Quartiersplatzes aus Sicht der Stadtwerke Münster mit zwei Wartehallen, sec hs überdachten 
Plätzen für Car-Sharing-Angebote (mit Ladestationen für Elektrofahrzeuge), einer Infostele zum 
e-Car-Sharing/ÖPNV-Angebot, einer Trafostation zur Versorgung der Ladestationen, eine 
Leezenbox mit mind. 40 Stellplätzen sowie 15 überdachten Fahrradstellplätzen mit 
Anlehnbügeln ausgestattet werden sollte.

Bebauungsplan Nr. 579 
Gievenbeck – Oxford-Quartier 
(Roxeler Straße / Dieckmannstraße / Gievenbecker Reihe / Niedenstiege) 
Stellungnahmen zum Entwurf / Seite 9 von 67 
Die zweite Mobil itätsstation im nordwestlichen Ber eich des Oxford -Quartiers soll über vier  
überdachte Plätze für Car -Sharing-Angebote (mit Ladestationen für Elektrofahrzeuge) , eine 
Infostele zum e- Car-Sharing/ÖPNV-Angebot, eine Trafostation zur Versorgung der 
Ladestationen sowie 15 überdachten Fahrradstellplätzen mit Anlehnbügeln verfügen.  
Stellungnahme der Verwaltung  
Die erforderlichen Flächenbedarfe werden im Bebauungsplan nachgewiesen und entsprechend 
als öffentliche Verkehrsflächen ausgewiesen.  
Die Festlegung der Ausstattungsstandards bet rifft nicht die Regelungsebene des 
Bebauungsplans. Die architektonischen Anforderungen und die Auss tattungsstandards der 
Mobilitätsstation bzw. - stationen werden zu einem späteren Zeitpunkt defi niert. Da für die 
Standorte eine ansprechende Einbindung in den stadträumlichen Kontext  sicherzustellen ist, 
wird ggf. ein Realisierungswettbewerb durchgeführt.  
Beschlussvorschlag  
Eine Beschlussfassung erübrigt sich.  
 
2.2.3  
Es wird darauf hingewiesen, dass die geplante geänderte Linienführung der Buslinie 12 eine 
zusätzliche Haltestelle in der Straße Bernings Kotten erfordert. Sie soll mit einer Wartehalle und 
5 Fahrradanlehnbügeln ausgestattet werden.  
Stellungnahme der Verwaltung  
Die erforderliche Fläche für die Einrichtung einer neuen Bushaltestelle in der Straße Bernings 
Kotten wird im Bebauungsplan berücksichtigt.  
Die in diesem Bereich zur Verfügung stehende Fläche ist sehr begrenzt, sodass keine 
Wartehalle aufgestellt werden kann. Aus Platzgründen können keine Fahrradanlehnbügel 
installiert werden. Dies betrifft nicht die Regelungsebene des Bebauungsplans.  
Beschlussvorschlag  
Eine Beschlussfassung erübrigt sich.  
 
2.3  Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA)  
2.3.1  
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Errichtung der geplanten Kita am Borghorstweg durch 
die BImA oder eine Zurverfügungstellung dieses Grundstückes seitens der BImA nicht geplant 
ist. Das  Grundstück am Borghorstweg könne  nur zum V erkehrswert nach § 194 BauGB 
veräußert werden und sei  zu großen Bereichen als Wohnbauland gem äß § 34 BauGB  zu 
bewerten.

Bebauungsplan Nr. 579 
Gievenbeck – Oxford-Quartier 
(Roxeler Straße / Dieckmannstraße / Gievenbecker Reihe / Niedenstiege) 
Stellungnahmen zum Entwurf / Seite 10 von 67 
Stellungnahme der Verwaltung  
Die besagte Liegenschaft am Borghorstweg liegt außerhalb des Geltungsbereichs des 
Bebauungsplans Nr. 579, weshalb der vorgebrachte Hinweis nicht in die Abwägung einzustellen 
ist.  
Beschlussvorschlag  
Eine Beschlussfassung erübrigt sich.  
 
2.3.2  
Es wird erneut angeregt, den Bereich des geplanten Kirchenzentrums wegen der größeren 
Variabilität im Hinblick auf eine zukünftige Nutzung nicht als Fläche für den Gemeinbedarf, 
sondern als Mischgebiet festzusetzen.  
Stellungnahme der Verwaltung  
Siehe Stellungnahme der Verwaltung zu Anregung 1.3.1.  
Beschlussvorschlag  
Siehe Beschlussvorschlag 1.2.2 zu Anregung 1.3.1.  
 
2.3.3  
Es wird erneut angeregt, die Flächen, bei denen sich ein Kontaminationsverdacht nicht bestätigt 
hat, im Bebauungsplan nicht zu kennzeichnen.  
Stellungnahme der Verwaltung  
Siehe Stellungnahme der Verwaltung zu Anregung 1.3.2.  
Beschlussvorschlag  
Siehe Beschlussvorschlag 1.2.3 zu Anregung 1.3.2.  
 
2.4  Industrie- und Handelskammer Nord Westfalen (IHK Nord Westfalen)  
Es wird erneut angeregt, von der vorgesehenen Überplanung des Gewerbegebiets (GE) in ein 
Mischgebiet (MI) im Teilbereich B (Bernings Kotten) abzusehen. Die  Nutzungskonflikte würden 
sich verschärfen und der Gewerbestandort würde durch die Planung infrage gestellt. Den 
Betrieben würde die Möglichkeit genommen, ihre Grundstücke hinsichtlich der zuläs sigen 
Grundflächenzahl (GRZ) und Geschossflächenzahl (GFZ) eines GE-Gebiets zu nutzen. Zudem 
würden die Betriebe infolge der Überplanung hinsichtlich der Immissionsrichtwerte 
eingeschränkt. Insofern lägen, entgegen de r Ausführungen in der  Begründung zum 
Bebauungsplan-Entwurf, Beeinträchtigungen hinsichtlich der ausgeübten Nutzungen vor.  
Stellungnahme der Verwaltung  
Siehe Stellungnahme der Verwaltung zu Anregung 1.1.  
Beschlussvorschlag  
Siehe Beschlussvorschlag 1.2.1 zu Anregung 1.1.

Bebauungsplan Nr. 579 
Gievenbeck – Oxford-Quartier 
(Roxeler Straße / Dieckmannstraße / Gievenbecker Reihe / Niedenstiege) 
Stellungnahmen zum Entwurf / Seite 11 von 67 
3  Stellungnahmen von Behörden und Trägern öffentlicher Belange während der 
zweiten öffentlichen Auslegung gemäß § 4 (2) BauGB im Zeitraum 09.02.-05.03.2018  
 
3.1  Stadtwerke Münster  
Es wird darauf hingewiesen, dass an die Planung weiterhin die Anforderungen an für den 
ÖPNV notwendigen Einrichtungen gem äß der von den Stadtwerken Münster vorgebachten 
Anregungen im Rahmen der ersten öffentlichen Auslegung gestellt werden.  
Stellungnahme der Verwaltung  
Siehe Stellungnahmen der Verwaltung zu den Anregungen 2.2.1, 2.2.2 und 2.2.3.  
Beschlussvorschlag  
Eine Beschlussfassung erübrigt sich.  
 
3.2  Bezirksregierung Münster, Dezernat 52  
3.2.1  
Es wird angeregt, im Bebauungsplanverfahren sicherzustellen, dass der Recyclinghof der AWM 
nicht in seiner Entwicklung gehemmt wird.  
Stellungnahme der Verwaltung  
Das schalltechnische Gutachten für den Bebauungsplan Nr. 579 hat ergeben, dass der Betrieb  
des Recyclinghof s durch die heranrückende Wohnbebauung nicht einges chränkt wird. Die  
Gutachtenerstellung erfolgte in enger Abstimmung mit den AWM.  
Beschlussvorschlag  
Der Anregung, im Bebauungsplanverfahren sicherzustellen, dass der Recyclinghof der AWM 
nicht in seiner Entwicklung gehemmt wird, wurde gefolgt. Eine Beschlussfassung erübrigt sich.  
 
3.2.2  
Es wird darauf hingewiesen, dass angesichts der teilweisen Belastungen der Flächen mit 
Altlasten die Untere Bodenschutzbehörde in die weitere Planung einzubeziehen ist.  
Stellungnahme der Verwaltung  
Die Unter e Bodenschutzbehörde wurde in die Planung einbezogen. Die gutachterlichen 
Untersuchungen wurden im Rahmen der Bauleitplanung berücksichtigt.  
Beschlussvorschlag  
Eine Beschlussfassung erübrigt sich.

Bebauungsplan Nr. 579 
Gievenbeck – Oxford-Quartier 
(Roxeler Straße / Dieckmannstraße / Gievenbecker Reihe / Niedenstiege) 
Stellungnahmen zum Entwurf / Seite 12 von 67 
3.3  Industrie- und Handelskammer Nord Westfalen (IHK Nord Westfalen)  
3.3.1  
Es wird erneut angeregt, von der vorgesehenen Überplanung des Gewerbegebietes (GE) in ein 
Mischgebiet (MI) im Teilbereich B (Bernings Kotten) abzusehen. Die Gewerbebetriebe würden, 
anders als von der Stadt Münster dargestellt, beeinträchtigt.  
Stellungnahme der Verwaltung  
Siehe Stellungnahme der Verwaltung zu Anregung 1.1.  
Beschlussvorschlag  
Siehe Beschlussvorschlag 1.2.1 zu Anregung 1.1.  
 
3.3.2  
Es wird angeregt, bei Umsetzung der Planung an anderer Stelle Gewerbegebiete auszuweisen, 
um eine ausgeglichene Gewerbeflächenbilanz sicherzustellen.  
Stellungnahme der Verwaltung  
Die Stadt Münster betreibt seit Jahren ein umfangreiches Gewerbeflächenmonitoring. Mit dem 
2016 vom Rat der Stadt Münster beschlossenen Gewerbeflächenentwicklungskonzept 
(V/0723/2016) soll ein quantitativ und qualitativ ausreichendes, nachfragegerechtes und 
räumlich möglichst ausgewogenes Gewerbeflächenangebot  in Münster sichergestellt werden. 
Im Mittelpunkt steht wei terhin die Sicherstellung der sog. „Manövriermasse“ an baureifen 
Gewerbe- und Industrieflächen (im Eigen tum der Stadt Münster  / Wirtschaftsförderung 
Münster), die für Vermarktungszwecke unmittelbar zur Verfügung steht.  
Die Stadt Münster ist bestrebt, auch für s tadtteilorientiertes, kleinbetriebliches Gewerbe 
ausreichend Gewerbeflächen innerhalb des bevölkerungsreichsten Außenstadtbezirks West mit 
anhaltendem Siedlungsflächen- und Einwohnerwachstum vorzuhalten. Hier ist insbesondere die 
vorgesehene Reserveflächenaktivierung in Roxel (Bahnhaltepunkt und Gewerbegebiet südlich 
Nottulner Landweg) zu nennen.  
Beschlussvorschlag  
Eine Beschlussfassung erübrigt sich.  
 
3.4  münsterNETZ  
Es wird darauf hingewiesen, dass münsterNETZ eine vollständig neue Erschließung mit Strom, 
Wasser, Fernwärme und Glasfaserleitungen vorsieht. Es sol len keine vorhandenen 
Versorgungsleitungen übernommen werden. Sofern die Abstimmungsergebnisse zwischen der 
Stadt Münster und münsterNETZ Bestand haben, bestehen gegen die Planung keine 
Bedenken.  
Stellungnahme der Verwaltung  
Die Flächenbedarfe der Versorgungsträger werden im Bebauungsplan- Entwurf nachgewiesen. 
Es haben umfangreiche Abstimmungen, u.a. zu den künftigen Standorten der Ortsnetzstationen

Bebauungsplan Nr. 579 
Gievenbeck – Oxford-Quartier 
(Roxeler Straße / Dieckmannstraße / Gievenbecker Reihe / Niedenstiege) 
Stellungnahmen zum Entwurf / Seite 13 von 67 
zwischen der Stadt Münster und den Stadtwerken Münster mit ihrer Tochter münsterNETZ 
stattgefunden.  
Beschlussvorschlag  
Eine Beschlussfassung erübrigt sich.  
 
3.5  Deutsche Telekom Technik GmbH  
Es wird darauf hingewiesen, dass  für die im Bebauungsplan festgesetzten Flächen mit Geh -, 
Fahr- und Leitungsrechten (GFL-Flächen) grundbuchliche Eintragungen mit einer beschränkten 
persönlichen Dienstbarkeit zugunsten der Telekom Deutschland GmbH vorzunehmen sind, um 
Telekommunikationslinien aller Art nebst Zubehör zu errichten, zu betreiben, zu ändern, zu 
erweitern, auszuwechseln und zu unterhalten.  Die Telekom Deutschland GmbH kann die 
Telekommunikationslinien nur dann verlegen, wenn die Eintragung im Grundbuch erfolgt ist und 
wenn dies aus wirtschaftlicher Sicht sinnvoll erscheint.  
Stellungnahme der Verwaltung  
Diese Anregung betrifft nicht die Regelungsebene des Bebauungsplans.  
Beschlussvorschlag  
Eine Beschlussfassung erübrigt sich.

Bebauungsplan Nr. 579 
Gievenbeck – Oxford-Quartier 
(Roxeler Straße / Dieckmannstraße / Gievenbecker Reihe / Niedenstiege) 
Stellungnahmen zum Entwurf / Seite 14 von 67 
4  Stellungnahmen von Behörden und Trägern öffentlicher Belange während der 
dritten öffentlichen Auslegung gemäß § 4 (2) BauGB im Zeitraum 09.07.-27.07.2018  
 
4.1  Stadtwerke Münster  
Es wird angeregt, die Haltestelle Gievenbeck Kaserne in Fahrtrichtung Innenstadt hinter dem 
geplanten Knotenpunkt, gemäß dem aktuellen Standard neu auszubauen.  
Stellungnahme der Verwaltung  
Die Ausbauplanung für den Knotenpunkt Roxeler Straße / Haupterschließungsstraße / 
ehemaliges Offizierskasino ist noch nicht abgeschlossen. Der Bebauungsplan setzt für den 
betreffenden Bereich lediglich eine öffentliche Verkehrsfläche fest. Tiefergehende Regelungen 
sind auf Ebene des Bebauungsplans nicht erforderlich.  
Beschlussvorschlag  
Eine Beschlussfassung erübrigt sich.  
 
4.2  Bezirksregierung Münster, Dezernat 52  
Es wird auf eine bestehende Fläche mit Altablagerungen hingewiesen. Falls diese von der 
Änderung betroffen sein sollte, ist die Untere Bodenschutzbehörde zu beteiligen.  
Stellungnahme der Verwaltung  
Die Flächen, deren Böden mit umweltgefährdenden Stoffen belastet sind, werden im 
Bebauungsplan gekennzeichnet.  Es besteht kein weiteres Regelungserfordernis im 
Bebauungsplan.  
Beschlussvorschlag  
Eine Beschlussfassung erübrigt sich.

Bebauungsplan Nr. 579 
Gievenbeck – Oxford-Quartier 
(Roxeler Straße / Dieckmannstraße / Gievenbecker Reihe / Niedenstiege) 
Stellungnahmen zum Entwurf / Seite 15 von 67 
B  Stellungnahmen von Bürgerinnen und Bürgern  
 
5  Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit im Rahmen der frühzeitigen 
Bürgerbeteiligung gemäß § 3 (1) BauGB (Bürgeranhörung am 07.04.2016)  
 
5.1  Bürger/-in  
Es wird angeregt, eine ausreichende Stromversorgung für Elektrofahrzeuge sicherzustellen.  
Stellungnahme der Verwaltung  
Die Anregung betrifft nicht die Regelungsebene des Bebauungsplans. Innerhalb des 
Plangebiets sollen öffentliche Car-Sharing-Angebote mit Ladesä ulen eingerichtet werden. Die 
hierfür ggf. erforderlichen Trafostationen werden im Bebauungsplan mit dem  Planzeichen 
„Elektrizität“ ausgewiesen.  
Beschlussvorschlag  
Eine Beschlussfassung erübrigt sich.  
 
5.2  Bürger/-in  
Es wird angeregt, eine Teilfläche der Oxford-Kaserne vorerst nicht zu überplanen.  
Stellungnahme der Verwaltung  
Für die gesamte Oxford -Kaserne liegt der städtebauliche Entwurf der ArGe Oxford vor. Die 
Herausnahme einer Teilfläche widerspricht dem Anspruch der Stadt Münster, die ehemalige 
Kasernenanlage als zusammenhängendes Wohnquartier zu entwickeln. Da der Bebauungsplan 
eine relativ geringe Fest setzungstiefe aufweisen soll, wird dennoch ein hoher Sp ielraum in 
Architektur und Grün-/Freiflächengestaltung gewährleistet.  
Beschlussvorschlag  
Der Anregung, eine Teilfläche der Oxford -Kaserne vorerst nicht zu überplanen, wird nicht 
gefolgt (Beschlussvorschlag 1.2.5).  
 
5.3  Bürger/-in  
Es wird angeregt, die Bebauungsdichte im Oxford- Quartier maßvoll zu halten. Die Verwendung 
dunkler Materialien sollte vermieden werden. Es sollen nicht nur dunkle Ziegelfassaden 
realisiert werden.  
Stellungnahme der Verwaltung  
Trotz der im Planungsprozess vollzogenen Erhöhung der Wohneinheitenzahl  wird mit dem 
städtebaulichen Entwurf der ArGe Oxford eine an den Erfordernissen der Denkmalpflege 
ausgerichtete moderate Bebauungsdichte gewahrt. Der hohen Nachfrage nach Wohnraum in 
Münster und Gievenbeck wird  ebenso Rechnung getragen wie der Leitvorstellung  eines 
urbanen Wohnquartiers mit differenzierten Wohntypologien. Angesichts der Größe des Oxford-

Bebauungsplan Nr. 579 
Gievenbeck – Oxford-Quartier 
(Roxeler Straße / Dieckmannstraße / Gievenbecker Reihe / Niedenstiege) 
Stellungnahmen zum Entwurf / Seite 16 von 67 
Quartiers und der weitläufigen Grünanla gen ist die vorgesehene städtebauliche Dichte 
standortgerecht, zumal auch eine Vielzahl lediglich II-III-geschossiger Gebäude errichtet 
werden sollen.  
Der Bebauungsplan trifft für das Oxford- Quartier (Teilbereich A)  zugunsten der anvisierten 
Vielfalt und Flexibilität keine Vorgaben hinsichtlich der Zulässigkeit bestimmter Materialien und 
Farben. Durch die geplanten Investoren- und Qualifizierungswettbewerbe wird sichergestellt, 
dass städtebaulich und architektonisch hochwertige Gebäude realisiert werden.  
Beschlussvorschlag  
Der Anregung, die Bebauungsdichte im Oxford -Quartier maßvoll zu halten, wurde mit dem 
Bebauungsplanentwurf gefolgt. Eine Beschlussfassung ist nicht erforderlich.  
Der Anregung, im Bebauungsplan die Verwendung dunkler Materialen zu reglementieren, wird 
nicht gefolgt (Beschlussvorschlag 1.2.6).

Bebauungsplan Nr. 579 
Gievenbeck – Oxford-Quartier 
(Roxeler Straße / Dieckmannstraße / Gievenbecker Reihe / Niedenstiege) 
Stellungnahmen zum Entwurf / Seite 17 von 67 
6  Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit außerhalb der öffentlichen Auslegungen und 
der Bürgeranhörung am 07.04.2016  
 
6.1  Bürger/-in  
Es wird angeregt, den Geltungsbereich des Bebauungsplans nicht in den Grünzug des 
Gievenbachs zu erweitern (Anregung nach § 24 GO NRW Nr. 2016-00020). Die stadtplanerisch 
wertvolle Grünzone, der Grüne Ring um die Kaserne mit hohen stadtplanerischen Qualitäten, 
der auch im Landschaftsplan Roxeler Riedel vorgesehen ist, die Niedenstiege und der 
Fahrradweg entlang des Gievenbachs würden hierdurch gefährdet und in Frage gestellt.  
Stellungnahme der Verwaltung  
Der auf der Ostseite in den Grünzug des Gievenbachtals erweiterte Geltungsbereich ist 
erforderlich, um Maßnahmen zur Regenwasserrückhaltung  und zur Renaturierung bzw. 
Laufveränderung des Gievenbachs und die Bildung einer Sekundäraue vorsehen zu können. 
Eine Baulandgewinnung ist hier nicht v orgesehen. Das geplante Regenrückhaltebecken  – 
ergänzt um weitere Regenrückhaltemaßnahmen im Bereich der ehem aligen Kaserne – stellt 
sicher, dass die Einleitungsmenge in den Vorfluter Gievenbach auf eine natürliche 
Abflussspende gedrosselt wird. An einer Festsetzung des Teilberei chs als Fläche für die 
Wasserwirtschaft wird daher festgehalten.  
Beschlussvorschlag  
Der Anregung, den Geltungsbereich des Bebauungsplans nich t in den Grünzug des 
Gievenbachs zu erweitern, wird nicht gefolgt (Beschlussvorschlag 1.2.7).  
 
6.2  Bürger/-in  
6.2.1  
Es wird zu bedenken gegeben, dass zwischen der Gievenbecker Reihe und der Potstiege ein 
öffentlicher Weg besteht. Die Anliegerin  verfüge über Anliegerrechte zur Potstiege. Es wird 
angeregt, den Weg in der Planung zum Bebauungsplan Nr.  579 zu berücksichtigen. Unter 
Bezugnahme auf vorherige Anträge an die Stadtverwaltung wird angeregt, die Leitungs - und 
Wegerechte sowie die bestehende Brücke über den Gievenbach grundbuchlich zu sichern.  
Stellungnahme der Verwaltung  
Die Teilfläche betrifft nicht den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 579. Es besteht kein 
Anlass, den genannten Bereich in den Plangeltungsbereich aufzunehmen. Mit dem Ausbau des 
im Bebauungsplan Nr.  410 festgesetzten öffentlichen Fuß-  und Radweg s von der Potstiege 
über das Gievenbachtal bis zur Gievenbecker Reihe wird eine wichtige Ost-West-Anbindung für 
das Oxford-Quartier geschaffen.  
Beschlussvorschlag  
Eine Beschlussfassung erübrigt sich.

Bebauungsplan Nr. 579 
Gievenbeck – Oxford-Quartier 
(Roxeler Straße / Dieckmannstraße / Gievenbecker Reihe / Niedenstiege) 
Stellungnahmen zum Entwurf / Seite 18 von 67 
6.2.2  
Es wird angeregt, im Bereich des Gievenbachs kein Regenrückhaltebecken festzusetzen.  
Stellungnahme der Verwaltung  
Das östlich der Gievenbecker Reihe geplante Regenrückhaltebecken stellt – in Ergänzung mit 
weiteren Regenrückhaltemaßnahmen im Bereich der ehem aligen Kaserne – sicher, dass die 
Einleitungsmenge in den Vorfluter Gievenbach auf eine natürliche Abflussspende gedros selt 
wird. Zudem sind hier eine Renaturierung bzw. Laufveränderung des Gievenbachs und die 
Bildung einer Sekundäraue vorgesehen. Das Rückhaltebecken ist integraler Bestandteil der 
Planung und notwendig, um das Regenwasserbewirtschaftungskonzept für das Oxford-Quartier 
umzusetzen.  
Beschlussvorschlag  
Der Anregung, im Bereich des Gievenbachs keine F läche für die Wasserwirtschaft für die 
Anlage eines Regenrückhaltebeckens festzusetzen, wird nicht gefolgt 
(Beschlussvorschlag 1.2.8).  
 
6.3  Bürger/-in  
Es wird darauf hingewiesen, dass die Eingeber über eine private Entwässerungsleitung bis zum 
Gievenbach mit verbrieftem Nutzungsrecht verfügen.  
Stellungnahme der Verwaltung  
Diese Anregung betrifft nicht den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 579.  
Beschlussvorschlag  
Eine Beschlussfassung erübrigt sich.  
 
6.4  Bürger/-in  
6.4.1  
Es wird darauf hingewiesen, dass der Verkehrsclub Deutschland e.V. (VCD) und das 
Ökoinstitut Berlin ein Forschungsprojekt mit dem Titel „Wohnen leitet Mobilität“ ausgelobt 
haben. Eine Teilnahme der Stadt Münster wird angeregt.  
Stellungnahme der Verwaltung  
Die Teilnahme an dem besagten Forschungsprojekt  betrifft nicht die Regelungsebene des 
Bebauungsplans.  
Beschlussvorschlag  
Eine Beschlussfassung erübrigt sich.  
 
6.4.2  
Es wird angeregt, eine klimabewusste und anwohnerfreundliche Mobilität in noch stärke rem 
Umfang zu berücksichtigen. Das Verkehrskonzept solle geändert werden, sodass eine

Bebauungsplan Nr. 579 
Gievenbeck – Oxford-Quartier 
(Roxeler Straße / Dieckmannstraße / Gievenbecker Reihe / Niedenstiege) 
Stellungnahmen zum Entwurf / Seite 19 von 67 
weitgehende Verkehrsberuhigung und Unterbindung von Kfz -Verkehr, in Anlehnung an den 
Freiburger Stadtteil Vauban, umgesetzt werden kann . Die geplante Durchgangsstraße sol le 
nicht realisiert werden.  
Stellungnahme der Verwaltung  
Das prämierte städtebauliche Gesamtkonzept der ArGe Oxford zur Konversion der Oxford -
Kaserne verfügt über zahlreiche Ansätze zur Verkehrsvermeidung, Verkehrsberuhigung und 
verträglichen Abwicklung der künftigen Verkehre.  
Gemäß dem allgemeinen Planungsziel soll durch die Konversion der Oxford -Kaserne ein 
multifunktionales, urban geprägtes Wohnquartier mit einem Nebeneinander aus Wohnen, 
Arbeiten, Bildung, Sport, Kultur und Freizeit entstehen. Die damit verbundene 
Nutzungsmischung kann einen entscheidenden Beitrag zur Vermeidung von Kfz -Fahrten 
leisten. Durch das im Quartier vorgesehene engmaschige Fuß-  und Radwegenetz werden Kfz-
freie Grünverbindungen mit hohen Aufenthaltsqualitäten geschaffen. Mit der beabsichtigten 
Einschleifung einer Stadtbuslinie in das neue Oxford- Quartier wird eine nachfragegerechte 
Integration in das städtische ÖPNV -System sichergestellt. Außerdem wird – analog zum 
Konversionsprojekt der York -Kaserne in Gremmendorf – ein Mobilitätskonzept für das künftige 
Oxford-Quartier erarbeitet. Neben der Berücksichtigung von Schnell ladesäulen für 
Elektrofahrzeuge sollen hierbei auch Stellplätze für Carsharing -Angebote konzeptionell 
vorgesehen werden.  
Die Ausbildung der zentralen Haupterschließungsstraße als Tempo- 30-Zone ist ein integraler 
Bestandteil des Verkehrskonzepts. In der anlässlich der Planung erstellten 
Verkehrsuntersuchung wird davon ausgegangen, dass auf das Quartier bezogene 
Durchgangsverkehre nur in geringer Größenordnung zu erwarten sind. Eine Reduzierung der 
Profilbreite kann auch aufgrund der geplanten Buslinienführung nicht in Erwägung gezogen 
werden. Viele der geplanten Erschließungsstraßen des Oxford -Quartiers werden als 
verkehrsberuhigte Bereiche (Schrittgeschwindigkeit) ausgewiesen. Hervorzuheben ist in diesem 
Zusammenhang insbesondere die geplante westliche Erschließungsspange mit ihren vier 
Teilabschnitten. Grundsätzlich sollten verkehrsberuhigte Bereiche stets eine Länge von ca.  
150 m nicht überschreiten, damit die se ihre zugewiesene Aufenthaltsfunktion erfüllen können. 
Außerdem nimmt erfahrungsgemäß die Akzeptanz zur Einhaltung von Schrittgeschwindigkeit 
bei zunehmender Distanz ab. Im Bereich der geplanten Grundschule ist aus Gründen der 
Schulwegsicherheit eine separate Verkehrsführung über Gehwege vorzuziehen.  
Bereits im Auslobungstext zum städtebaulichen Gutachterverfahren wurde als Anforderung an 
die Verfahrensteilnehmer eine wohnverträgliche Abwicklung des Kfz -Verkehrs postuliert. Die 
Zielsetzung eines „vollständig autofreien Quartiers“ wurde jedoch weder im gemeinsam mit der 
Bürgerschaft entwickelten Leitbild für das neue Oxford -Quartier, noch in späteren 
Planungsschritten als zentrales Realisierungsziel aufgegriffen. In diesem Zusammenhang wird  
darauf hingewiesen, dass der prämierte städtebauliche Siegerentwurf der ArGe Oxford, der die 
Grundlage für alle nachfolgenden Planungsschri tte bildet, sowohl von der Bürgerschaft vor Ort 
als auch von den zuständigen politischen Gremien der Stadt Münster positiv zur Kenntnis 
genommen wurde.  
Wenn für das gesamte Stadtgebiet eine kommunale Stellplatzsatzung aufgestellt wird , kann in  
der Nachweisführung ggf. eine Reduzierung von Kfz -Stellplatzbedarfen bei Vorliegen

Bebauungsplan Nr. 579 
Gievenbeck – Oxford-Quartier 
(Roxeler Straße / Dieckmannstraße / Gievenbecker Reihe / Niedenstiege) 
Stellungnahmen zum Entwurf / Seite 20 von 67 
gesonderter Mobilitätskonzepte oder Maßnahmen des Mobilitätsmanagements  erfolgen (siehe 
Stellungnahme der Verwaltung zu Anregung 7.8.5).  
Beschlussvorschlag  
Den Anregungen, eine noch weitergehende Verkehrsberuhigung und Unterbindung von Kfz -
Verkehr anzustreben, das Verkehrskonzept zu ändern, autofreie Baufelder festzusetzen und die 
geplante Durchgangsstraße nicht zu realisieren, wird nicht gefolgt (Beschlussvorschlag 1.2.9).  
Zu der Anregung, eine umfassende Stellplatzreduzierung zu ermöglichen, siehe 
Beschussvorschlag 1.2.28 zu Anregung 7.8.5.  
 
6.5  Bürger/-in  
Es wird zu bedenken gegeben, dass es im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr.  579 
ungebuchte Flurstücke und alte Rechte der Eigentümer der Höfe an der Gievenbecker Reihe 
gebe. Es wird angeregt, alle Eigentums-, Wege- und Wasserrechtsfragen zu lösen.  
Stellungnahme der Verwaltung  
Das im Anliegereigentum befindliche Flurstück Gemarkung Münster, Flur  40, Nr.  204 liegt 
teilweise im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr.  579. Die Festsetzung einer Fläche für 
die Wasserwirtschaft ist erforderlich, um Maßnahmen zur Regenwasserrückhaltung für das 
Oxford-Quartier sowie zur Renaturierung bzw.  Laufveränderung des Gievenbachs und die 
Bildung einer Sekundäraue vorsehen zu können.  
Im Grundbuch der Stadt Münster sind für die Kasernenliegenschaft keinerlei Eigentums-, Wege- 
oder Wasserrechte zugunsten der  Eingeber oder der übrigen Eigentümer der Hö fe an der 
Gievenbecker Reihe eingetragen.  
Beschlussvorschlag  
Den Bedenken, dass es im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr.  579 ungebuchte 
Flurstücke und alte Rechte der Eigentümer der Höfe an der Gievenbecker Reihe gebe und der 
Anregung, zunächst alle Eigentums-, Wege - und Wasserrechtsfragen zu klären, wird nicht 
gefolgt (Beschlussvorschlag 1.2.10).  
 
6.6  Bürger/-in  
6.6.1  
Es wird bemängelt, dass bislang keine Stellungnahme der Verwaltung zu den im Rahmen der 
ersten öffentlichen Auslegung vorgebrachten Anregungen und Bedenken vorliegt. Es sei davon 
auszugehen, dass die Stellungnahmen nicht den politischen Gremien vorgelegen haben und 
die Anregungen und Bedenken keinerlei Berücksichtigung fanden.  
Stellungnahme der Verwaltung  
Die zweite öffentliche Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfs erfolgte aus Anlass der teilweise 
abweichenden Ausbauentwürfe für die öffentlichen Verkehrs - und Grünflächen, 
Entwässerungsanlagen und Ver- und Entsorgungsleitungen.

Bebauungsplan Nr. 579 
Gievenbeck – Oxford-Quartier 
(Roxeler Straße / Dieckmannstraße / Gievenbecker Reihe / Niedenstiege) 
Stellungnahmen zum Entwurf / Seite 21 von 67 
Die im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteil igung eingegangenen Stellungnahmen werden 
gebündelt mit der vorliegenden Vorlage behandelt und in die Abwägung eingestellt.  Der 
Eingeber wurde mit Schreiben vom 31.01.2018 und mit E -Mail vom 06.02.2018 darüber 
informiert, dass  seine und alle übrigen Stellu ngnahmen dem Rat  der Stadt Münster zu r 
Beratung und Beschlussfassung vorgelegt werden.  
Beschlussvorschlag  
Eine Beschlussfassung erübrigt sich.  
 
6.6.2  
Es wird angeregt, den gesamten Übergangsbereich zur Gievenbecker Reihe als Baugebiet WA2 
mit max. II Vollgeschossen (Flachdach) festzusetzen.  
Stellungnahme der Verwaltung  
Siehe Stellungnahme der Verwaltung zu Anregung 7.6.2.  
Beschlussvorschlag  
Siehe Beschlussvorschlag 1.2.22 zu Anregung 7.6.2.  
 
6.6.3  
Es wird angeregt, nördlich der Turnhalle eine öffentliche Fuß- / Radwegeverbindung zur 
Gievenbecker Reihe anzulegen und auf den geplanten Privatweg der Anlieger zu A zu 
verzichten.  
Stellungnahme der Verwaltung  
Eine Wegeverbindung zur Gievenbecker Reihe soll südlich der Turnhalle eingerichtet werden. 
Hierdurch wird – im Sinne einer belebten Platzfläche – eine Wegeführung über den ehemaligen 
Exerzierplatz gewährleistet. Damit verfügt der zentrale Quartiersplatz künftig über eine direkte 
Anbindung an die Gievenbecker Reihe. Die zunächst geplante Durchwegung nördlich der 
Turnhalle ist aus diesem Grund nicht zweckmäßig. Der Bebauungsplan- Entwurf wurde 
entsprechend angepasst.  
Bei der vom Eingeber ebenfalls angeführten Festsetzung handelt sich nicht um einen 
Privatweg, sondern um eine Fläche mit Leitungsrecht für Erschließungsträger.  
Beschlussvorschlag  
Der Anregung, nördlich der Turnhalle eine öffentliche Fuß- / Radwegeverbindung zur 
Gievenbecker Reihe anzulegen, wird nicht gefolgt (Beschlussvorschlag 1.2.11).  
Zu der Anregung, auf den geplanten Privatweg der Anlieger zu A zu verzichten, erübrigt sich 
eine Beschlussfassung.

Bebauungsplan Nr. 579 
Gievenbeck – Oxford-Quartier 
(Roxeler Straße / Dieckmannstraße / Gievenbecker Reihe / Niedenstiege) 
Stellungnahmen zum Entwurf / Seite 22 von 67 
6.7  Bürger/-in  
Es wird vorgetragen, dass alle im Zuge der ersten öffentlichen Auslegung eingereichten 
Anregungen und Bedenken zur Beratung  vorgelegen hätten, außer den Anregungen und 
Bedenken der Eingeber. Die Stadt Münster würde rechtswidrig handeln.  
Stellungnahme der Verwaltung  
Siehe Stellungnahme der Verwaltung zu Anregung 6.6.1.  
Beschlussvorschlag  
Eine Beschlussfassung erübrigt sich.  
 
6.8  Bürger/-in  
Es wird angezweifelt, dass die bislang vorgetragenen Anregungen und Bedenken den 
parlamentarischen Gremien vorgelegt haben. Die Nichtberücksichtigung im Bebauungsplan-
Entwurf zur erneuten öffentlichen Auslegung sei nicht nachvollziehbar.  
Stellungnahme der Verwaltung  
Siehe Stellungnahme der Verwaltung zu Anregung 6.6.1.  
Beschlussvorschlag  
Eine Beschlussfassung erübrigt sich.  
 
6.9  Bürger/-in  
Es wird angeregt, bei der Vermarktung der Grundstücke keine Bewerber bzw. Organisationen 
zuzulassen, die grundgesetzwidrige Wert vorstellungen vertreten. Eine dem Eingeber bekannte  
Organisation, die Interesse am  Erwerb einer Teilfläche im Oxford- Quartier zeige, sei nicht 
gemeinnützig. Die Genossenschaft sei ein wirtschaftlicher Zusammenschluss und diene der 
Vermögensbildung der Mitglieder.  
Stellungnahme der Verwaltung  
Die Vergabeentscheidungen erfolgen in den noch ausstehenden Investoren-  und 
Qualifizierungswettbewerben und betreffen nicht die Regelungsebene des Bebauungsplans.  
Beschlussvorschlag  
Eine Beschlussfassung erübrigt sich.  
 
6.10  Bürger/-in  
Es wird zu bedenken gegeben, dass eine Beschlussfähigkeit zum Bebauungsplan Nr.  579, u.a. 
aufgrund eines unr echtmäßigen Umlegungsverfahrens, alter Eigentums - und Wegerechte im 
Geltungsbereich des B ebauungsplans Nr.  410 sowie des ungeklär ten Rechtsstatus des 
Sudhoffwegs derzeit rechtlich nicht gegeben ist.

Bebauungsplan Nr. 579 
Gievenbeck – Oxford-Quartier 
(Roxeler Straße / Dieckmannstraße / Gievenbecker Reihe / Niedenstiege) 
Stellungnahmen zum Entwurf / Seite 23 von 67 
Stellungnahme der Verwaltung  
Im Grundbuch der Stadt Münster sind für die Kasernenliegenschaft keinerlei Eigentums-, Wege- 
oder Wasserrechte zugunsten der Ei ngeber oder der übrigen Eigentümer der Höfe an der 
Gievenbecker Reihe eingetragen. Der Sudhoffweg befindet sich außerhalb des 
Geltungsbereichs des Bebauungsplans Nr. 579.  
Die Beschlussfähigkeit ist aus Sicht der Verwaltung gegeben. 
Beschlussvorschlag  
Den Bedenken, dass eine Beschlussfähigkeit zum Bebauungsplan Nr.  579, u.a. aufgrund eines 
unrechtmäßigen Umlegungsverfahrens, alter Eigentums - und Wegerechte im Geltungsbereich 
des Bebauungsplans Nr.  410 sowie des ungeklärten Rechtsstatus des Sudhoffwegs derz eit 
rechtlich nicht gegeben ist, wird nicht gefolgt (Beschlussvorschlag 1.2.12).  
 
6.11  Bürger/-in  
Es wird angeregt, im Plangeltungsbereich ein Natur- und Freizeitbad vorzusehen.  
Stellungnahme der Verwaltung  
Siehe Stellungnahme zu Anregung 8.1.4.  
Beschlussvorschlag  
Siehe Beschlussvorschlag 1.2.45 zu Anregung 8.1.4.  
 
6.12  CDU-Fraktion in der BV West  
6.12.1  
Es wird angeregt, für das  Baugebiet MI 2b im Erdgeschoss eine l ichte Höhe (LH) von 4 m 
festzusetzen, wie es der Bebauungsplan-Entwurf für das angrenzende Baugebiet MI2a vorsieht. 
Auf diese Weise solle eine einheitliche Fassadengestaltung ermöglicht werden.  
Stellungnahme der Verwaltung  
Die im benachbarten Baugebiet MI2a vorgesehene Höhenfestsetzung für die Erdgeschossräume 
soll vor dem Hintergrund der Raumansprüche für gewerbliche Nutzungen (z. B. gastronomische 
Betriebe) getroffen werden. Das von der Eingeberin angeführte Baugebiet MI2b grenzt jedoch 
nicht unmittelbar an die große Platzfläche an, sodass die Erdgeschosszone mögli cherweise 
mangels Nachfrage nicht gewerblich genutzt werden wird. Für den Fall, dass keine gewerbliche 
Nutzung realisiert werden kann, wäre eine Raumhöhe von 4 m für eine sich dann aufdrängende 
Wohnnutzung nicht sinnvoll. Ein Verzicht auf die Vorgabe einer  Mindestraumhöhe im 
Bebauungsplan schließt nicht aus, dass im Rahmen der Investoren-  und 
Qualifizierungswettbewerbe höhere Raumhöhen – z.B. aufgrund einer konkreten 
Nutzungsabsicht eines Gastronomiebetriebes – vorgesehen werden. Höhenversprünge, die aus 
unterschiedlichen Geschosshöhen resultieren, können mit architektonischen Mitteln in ihrer 
gestalterischen Wirkung aufgelöst bzw. in die Fassadengestaltung als Gliederungselement 
eingebunden werden.

Bebauungsplan Nr. 579 
Gievenbeck – Oxford-Quartier 
(Roxeler Straße / Dieckmannstraße / Gievenbecker Reihe / Niedenstiege) 
Stellungnahmen zum Entwurf / Seite 24 von 67 
Beschlussvorschlag  
Der Anregung,  für das Baugebiet MI 2b im Erdgeschoss eine lichte Höhe (LH ) von 4 m 
festzusetzen, wird nicht gefolgt (Beschlussvorschlag 1.2.13).  
 
6.12.2  
Es wird angeregt, Werbeanlagen in beiden Teilbereichen weitergehend auf eine Lettergröße / 
Schriftgröße von z.B. 0,5 bis 0,75 m zu beschränken.  
Stellungnahme der Verwaltung  
Der ursprüngliche Bebauungsplan- Entwurf sah für Werbeanlagen im Oxford -Quartier 
(Teilbereich A) eine Höhenbeschränkung von 1,50 m vor. Vor dem Hintergrund der internierten 
Gestaltqualität und den Belangen des Denkmalschutzes wird der Anregung einer stärkeren 
Beschränkung gefolgt. Werbeanlagen im Oxford- Quartier dürfen eine Höhe von 0,75 m nicht 
überschreiten. Die Mindesthöhe bezieht sich jedoch auf die gesamte Werbeanlage und nicht, 
wie von der Eingeberin vorgeschlagen, auf die Letter -/Schriftgröße. Über die 
denkmalpflegerischen Erlaubnisverfahren werden ggf. weitergehende Vorgaben zur Integration 
von Werbeanlagen getroffen.  
Eine stärkere Beschränkung der Werbeanlagen im Teilbereich B (Bernings Kotten) ist 
angesichts der Belange der hier ansässigen Gewerbebetriebe an angemessene Möglichkeiten 
zur Außendarstellung jedoch nicht zu befürworten. Die hier mit der textlichen Festsetzung 4.3.1 
getroffenen Vorgaben für Werbeanlagen sind ausreichend, um Störwirkungen auf den 
öffentlichen Raum zu verhindern.  
Beschlussvorschlag  
Der Anregung, Werbeanlagen weitergehend auf eine Lettergröße / Schriftgröße von z.B. 0,5 bis 
0,75 m zu beschränken, wurde für den Teilbereich A (Oxford- Quartier) durch Festsetzung einer 
Maximalhöhe von 0,75 m, bezogen auf die gesamte Werbeanlage, bereits im Laufe des 
Planverfahrens gefolgt. Ein Beschluss ist nicht erforderlich.  
Der Anregung, Werbeanlagen auch im Teilbereich B (Bernings Kotten) auf eine Lettergröße  / 
Schriftgröße von z.B. 0,5 bis 0,75 m zu beschränken, wird nicht gefolgt 
(Beschlussvorschlag 1.2.14).  
 
6.12.3  
Es wird angeregt, im Teilbereich B (Bernings Kotten) die Höhenbeschränkung für Einfriedungen 
von 1,2 m auf 2,0 m zu erhöhen.  
Stellungnahme der Verwaltung  
Durch die Überplanung des Tei lbereichs B (Bernings Kotten) werden künftig Einfriedungen 
auch unmittelbar an öffentlichen Verkehrs - und Grünflächen zugelassen. Insofern wird mit 
Inkrafttreten des Bebauungsplans Nr.  579 eine stärker an den Bedürfnissen der Bewohner 
ausgerichtete Regelung getroffen. Um störende Wirkungen auf den öffentlichen Raum und die 
Nachbargrundstücke zu verhindern, wird die Höhe von Einfriedungen jedoch auf ein

Bebauungsplan Nr. 579 
Gievenbeck – Oxford-Quartier 
(Roxeler Straße / Dieckmannstraße / Gievenbecker Reihe / Niedenstiege) 
Stellungnahmen zum Entwurf / Seite 25 von 67 
verträgliches Maß von 1,2 m beschränkt. Da Hecken dieses Maß überschreiten dürfen, wird 
dennoch den persönlichen Bedürfnissen an Sichtschutz und Rückzug entsprochen.  
Beschlussvorschlag  
Der Anregung, im Teilbereich  B (Bernings Kotten)  die Höhenbeschränkung für Einfriedungen 
von 1,2 auf 2,0 m zu erhöhen, wird nicht gefolgt (Beschlussvorschlag 1.2.15).  
 
6.12.4  
Es wird angeregt, erneuerbare Energiesysteme zuzulassen und ein Energiekonzept, das zum 
Beispiel einen Wärmemix aus Fernwärme und Biogas, Wärmerückgewinnung und kontrollierter 
Wohnraumlüftung sowie Solar -/ Geothermieanlagen und Speichersysteme vorsieht, 
aufzustellen.  
Stellungnahme der Verwaltung  
Diese Anregung betrifft nicht die Regelungsebene des Bebauungsplans. Die Ausgestaltung von 
Energiekonzepten oder konkrete Vorgaben zur Nutzung und Speicherung von Energie oder zur 
kontrollierten Wohnraumlüftung bleiben den späteren Investoren-  und 
Qualifizierungswettbewerben vorbehalten.  
Der Bebauungsplan steht der Anregung nicht entgegen, da er  die Umsetzung von alternativen 
Energiekonzepten ermöglicht. A nlagen zur Gewinnung regenerativer Energien ( z.B. Nutzung 
der Dachflächen für Photovoltaikanlagen oder Solarkollektoren sowie Geothermiesysteme) 
sowie Anlagen zur Wärmerückgewinnung oder Speichersysteme wie Strom -, Wärme -, Erd -, 
oder Eisspeicher sind im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 579 zulässig.  
Beschlussvorschlag  
Der Anregung, erneuerbare Energiesysteme im Plangeltungsbereich zuzulassen, wurde gefolgt. 
Ein Beschluss ist nicht erforderlich.  
Zur Anregung, ein Energiekonzept aufzustellen, erübrigt sich eine Beschlussfassung.

Bebauungsplan Nr. 579 
Gievenbeck – Oxford-Quartier 
(Roxeler Straße / Dieckmannstraße / Gievenbecker Reihe / Niedenstiege) 
Stellungnahmen zum Entwurf / Seite 26 von 67 
7  Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit während der ersten öffentlichen Auslegung 
gemäß § 3 (2) BauGB im Zeitraum 31.07.-22.09.2017  
 
7.1  Bürger/-in  
7.1.1  
Es wird angeregt, die zulässige Höhe von Werbeanlagen in beiden Teilbereichen des 
Bebauungsplans auf 1,0 m zu beschränken.  
Stellungnahme der Verwaltung  
Der Bebauungsplan -Entwurf enthielt in der Fassung zur  ersten öffentlichen Auslegung im 
Zeitraum vom 31.07. bis 22.09.2017 für den Teilbereich A (Oxford- Quartier) die Festsetzung, 
dass Werbeanlagen eine Gesamthöhe von 1,50 m nicht überschreiten dürfen. Im 
Zusammenhang mit der politischen Kenntnisnahme des daraufhin überarbeiteten Planentwurfs 
(vgl. Vorlage V/1081/2017) hat die Bezirksver tretung West die Verwaltung beauftragt, eine 
Reduzierung der maximalen Höhe von Werbeanlagen auf 0,75 m zu prüfen. Die Prüfung ergab, 
dass eine Höhenbeschränkung von  0,75 m städtebaulich und denkmalpflegerisch sinnvoll ist. 
Eine angemessene Außendarstellung möglicher Einzelhandels - und 
Dienstleistungseinrichtungen wird weiterhi n gewährleistet. Zur z weiten öffentlichen Auslegung 
vom 19.02. bis 05.03.2018 wurde die zulässige Höhe von Werbeanlagen im Oxford- Quartier 
(Teilbereich A) daher von zuvor 1,50 m auf 0,75 m reduziert. Damit wird der Anregung des 
Eingebers entsprochen.  
Für den Bereich Bernings Kotten (Teilbereich B)  wird m it Inkrafttreten des Bebauungsplans 
Nr. 579 festgesetzt, dass Werbeanlagen künftig nur parallel zur Fassade bis zur Unterkante des 
Fensters des 1.  Obergeschosses angeordnet werden dürfen. Im hier bislang rechtskräftigen 
Bebauungsplan Nr.  441 waren in diesen Bereichen Werbeanlagen bis zur Ober kante des 
Fensters des 1.  Obergeschosses zuläss ig. Die Möglichkeiten für die Errichtung von 
Werbeanlagen werden somit im Zuge der Überplanung geringfügig eingeschränkt. Unter 
Würdigung der Belange der Gewerbetreibenden ist eine weitergehende Einschränkung in Form 
einer einzuhaltenden maximalen Höhe für Werbeanlagen nicht vertretbar.  
Beschlussvorschlag  
Der Anregung, die zulässige Höhe der Werbeanlagen im Teilbereich A (O xford-Quartier) zu 
beschränken, wurde im Laufe des Planverfahrens gefolgt. Statt der vom Eingeber 
vorgeschlagenen Reduzierung auf 1,0 m wird die Zulässigkeit von Werbeanlagen weitergehend 
auf 0,75 m beschränkt. Eine Beschlussfassung ist nicht erforderlich.  
Der Anregung, die zulässige Höhe von  Werbeanlagen im Teilbereich B (Bernings Kotten)  auf 
1,0 m zu beschränken, wird nicht gefolgt (Beschlussvorschlag 1.2.16).  
 
7.1.2  
Es wird angeregt, im Bebauungsplan nicht darauf hinzuweisen, dass der Parkplatz an der  
Sporthalle bis 22.00 Uhr zu räumen ist.

Bebauungsplan Nr. 579 
Gievenbeck – Oxford-Quartier 
(Roxeler Straße / Dieckmannstraße / Gievenbecker Reihe / Niedenstiege) 
Stellungnahmen zum Entwurf / Seite 27 von 67 
Stellungnahme der Verwaltung  
An dem Hinweis, dass der Parkplatz  bis 22.00 Uhr zu räumen ist, soll festgehalten werden, da 
nach den immissionsschutzrechtlichen Bestimmungen ab 22.00 Uhr ein erhöhtes 
Schutzbedürfnis der geplanten Wohnnutzungen im Umfeld besteht (Nachtruhe). Parkvorgän ge, 
die nicht im Zusammenhang mit der Nutzung der Sporthalle zu Sportzwecken stehen , werden 
durch den Hinweis  nicht explizit ausgeschlos sen, da dieser keinen Festsetzungscharakter 
aufweist.  
Beschlussvorschlag  
Der Anregung, im Bebauungsplan nicht darauf hinzuweisen, dass der Parkplatz an der 
Sporthalle bis 22.00 Uhr zu räumen ist, wird nicht gefolgt (Beschlussvorschlag 1.2.17).  
 
7.1.3  
Es wird angeregt, den ÖPNV -Bonus für das Oxford -Quartier nicht anzuwenden und den 
Stellplatzschlüssel bei mindestens 1 Stellplatz je Wohneinheit zu belassen. In der Planung 
seien nicht ausreichend Pkw -Stellplätze vorgesehen. Eine Umplanung im Sinne eines 
autofreien Quartiers , wie von der  „Initiative Oxford autofrei“ vorgeschlagen,  dürfe nicht 
unterstützt werden.  
Stellungnahme der Verwaltung  
Die Festlegung des Stellplatzschlüssels für private Grundstücksflächen erfolgt im Rahmen der 
Baugenehmigungsverfahren. In den Planwerken (städtebaul icher Entwurf, Bebauungsplan-
Entwurf, verkehrstechnischer Entwurf) wurde bei der Dimensionierung der Verkehrsflächen 
gleichwohl unterstellt, dass die Stellplätze in Tiefgaragen und dezentral gebündelt zu verorten 
und je Wohneinheit 0,85 private Stellplätze herzustellen sind (vgl. Kapitel 6.2.7 der Begründung 
zum Bebauungsplan).  
Die Anwendung des ÖPNV -Bonus, der eine Reduzierung des Stellplatzschlüssels von 
1 Stellplatz je Wohneinheit um 15 % bei der Nachweisführung privater Bauherren bewirkt, ist 
angesichts der guten Erschließungsqualität des ÖPNV angezeigt. Ebenso bedingen das 
geplante öffentliche Car-Sharing-Angebot, die angestrebte Nutzungsmischung, die Nähe zu den 
Nahversorgungslagen an der Roxeler Straße und in Gievenbeck Mitte sowie zu wichtigen 
Arbeitsschwerpunkten (u.a. Universitätsklinikum Münster) einen geringeren Stellplatzbedarf.  
Ein autofreies Wohnquartier ist nicht vorgesehen. An dem bestehenden Verk ehrskonzept, 
basierend auf dem städtebaulichen Entwurf der ArGe Oxford, wird festgehalten.  
Beschlussvorschlag  
Der Anregung, den ÖPNV -Bonus für das Oxford -Quartier nicht anzuwenden und den 
Stellplatzschlüssel bei mindestens 1  Stellplatz je Wohneinheit zu belassen, wird nicht gefolgt 
(Beschlussvorschlag 1.2.18).  
 
7.1.4  
Es wird angeregt, zur äußeren Erschließung des Oxford- Quartiers alternativ einen Kreisverkehr 
an der Roxeler Straße einzurichten.

Bebauungsplan Nr. 579 
Gievenbeck – Oxford-Quartier 
(Roxeler Straße / Dieckmannstraße / Gievenbecker Reihe / Niedenstiege) 
Stellungnahmen zum Entwurf / Seite 28 von 67 
Stellungnahme der Verwaltung  
Die im Rahmen des Planverfahrens durchgeführte Verkehrsuntersuchung geht für das Jahr 
2030 im betreffenden Abschnitt der Roxeler Straße von 15.600 Kfz-Fahrten innerhalb eines 
Tages aus, während für die Haupterschließungsstraße des Oxford- Quartiers nur eine 
Verkehrsbelastung von rund 1.700 Kfz pro Tag erwartet wird. Die künftigen Zu-  und 
Abfahrtsverkehre der ebenfalls über den Knotenpunkt anzubindenden Liegenschaft der 
Universitätsklinik Münster (Offizierskasino) werden noch geringer ausfallen. Die 
Verkehrsmengen würden sich im Falle eines Kreisverkehrs somit sehr unausgewogen auf die 
abzweigenden Äste verteilen. Auch in verkehrstechnischer Hinsicht ist eine Lichtsignalregelung 
einer Kreisverkehrslösung vorzuzuziehen.  
Beschlussvorschlag  
Der Anregung, zur äußeren Erschließung des Oxford- Quartiers einen Kreisverkehr an der 
Roxeler Straße einzurichten, wird nicht gefolgt (Beschlussvorschlag 1.2.19).  
 
7.2  Bürger/-in  
Es wird angeregt, die Ampelanlagen auf der Roxeler Straße stärker aufeinander abzustimmen 
und eine Bedarfsschaltung außerhalb des Berufsverkehrs einzurichten.  
Stellungnahme der Verwaltung  
Die Koordination der Ampelschaltungen betrifft nicht die Regelungsebene des Bebauungsplans. 
Die Verwaltung hat geprüft , wie sich der stockende Verkehrsfluss durch eine Änderung  der 
Ampelschaltungen optimieren lässt. In einer Simulations studie wurden sowohl eine „Grüne 
Welle“ als auch die besonderen Anforderungen der Roxeler Straße auf Grundlage der 
prognostizierten Verkehrszahlen bei Realisierung des Oxford- Quartiers untersucht. Künftig 
werden alle Lichtsignalanlagen auf diesem Streckenzug neue koordiniert e Signalprogramme 
erhalten.  
Beschlussvorschlag  
Eine Beschlussfassung erübrigt sich.  
 
7.3  Bürger/-in  
Es wird angeregt, auf den Relationen Arnheimweg – Hauptachse – Roxeler Straße / Bernings 
Kotten sowie Gievenbecker Reihe – Hauptachse – Bernings Kotten neue Busverbindungen 
einzurichten.  
Stellungnahme der Verwaltung  
Über die bestehenden Haltestellen auf der Roxeler Straße und der Dieckmannstraße und dem 
dort angebotenen angenäherten 10- Minuten-Takt mit den Stadtbuslinien 1 und 11/12 wi rd die 
Konversionsfläche nahezu flächendeckend im 300- m-Radius erschlossen. Zudem ist geplant, 
die Stadtbuslinie 12 in das Oxford -Quartier einzuschleifen. Mit der dann zentral im Oxford-
Quartier eingerichteten neuen Haltestelle ist der Bereich flächendeckend im 300- m-Radius 
erschlossen. Eine Buslinienführung über den Arnheimweg soll daher nicht eingerichtet werden.

Bebauungsplan Nr. 579 
Gievenbeck – Oxford-Quartier 
(Roxeler Straße / Dieckmannstraße / Gievenbecker Reihe / Niedenstiege) 
Stellungnahmen zum Entwurf / Seite 29 von 67 
Der Bereich Arnheimweg, Coesfeldweg, Potstiege ist über die Linie 5 und deren Haltestellen 
Potstiege und St. -Michael-Kirche ebenfal ls im 300 -m-Radius erschlossen. Eine Linienführung 
über die Gievenbecker Reihe kann ebenfalls nicht befürwortet werden, da in diesem Fall keine 
zentral im Oxford -Quartier gelegene Haltestelle eingerichtet werden könnte. Die Fuß-  bzw. 
Radwegeentfernung zwischen der Mit te der Konversionsfläche Oxford- Kaserne und dem 
Zentrum Michael-Kirche beträgt lediglich ca. 900 m.  
Beschlussvorschlag  
Der Anregung, auf den Relationen Arnheimweg – Hauptachse – Roxeler Straße / Bernings 
Kotten sowie Gievenbecker Reihe – Hauptachse – Bernings Kotten neue Busverbindungen 
einzurichten, wird im Bebauungsplan nicht gefolgt (Beschlussvorschlag 1.2.20).  
 
7.4  Bürger/-in  
Es wird angeregt, eine durchgehende Radwegeverbindung von der Straße Bernings Kotten,  
durch das Oxford -Quartier, über die Gievenbecker Reihe und den Gievenbach bis zur  
Potstiege / Von-Esmarch-Straße einzurichten.  
Stellungnahme der Verwaltung  
Ein Fuß- und Radweg zwischen der Gievenbecker Reihe und der Potstiege ist vorgesehen und 
bereits im angrenzenden Bebauungspl an Nr.  410 als Festsetzung berücksichtigt . Da die 
Erschließung des Oxford- Quartiers aufgrund der Größe abschnittsweise erfolgen wird, ist der 
Zeitpunkt der Umsetzung des Fuß - und Radweges von einer möglichen Durchgängigkeit durch 
das Oxford-Quartier von der Straße Bernings Kotten bis zur Gievenbecker Reihe abhängig. Der 
Fuß- und Radweg wird voraussichtlich frühestens im Jahr 2020 umgesetzt.  
Beschlussvorschlag  
Eine Beschlussfassung erübrigt sich.  
 
7.5  Bürger/-in  
Es wird angeregt, die Bauerschließung des geplanten Oxford-Quartiers über die Roxeler Straße 
abzuwickeln.  
Stellungnahme der Verwaltung  
Die Koordination der Bauerschließung betrifft nicht die Regelungsebene des Bebauungsplans. 
Die Baureifmachung des Oxford -Quartiers wird a bschnittsweise erfolgen. Ein 
Baustellenlogistikkonzept liegt noch nicht vor.  
Beschlussvorschlag  
Eine Beschlussfassung erübrigt sich.

Bebauungsplan Nr. 579 
Gievenbeck – Oxford-Quartier 
(Roxeler Straße / Dieckmannstraße / Gievenbecker Reihe / Niedenstiege) 
Stellungnahmen zum Entwurf / Seite 30 von 67 
7.6  Bürger/-in  
7.6.1  
Es wird angeregt, ein schlüssiges Verkehrskonzept im Zusammenhang mit der Aufstellung des 
Bebauungsplans vorzulegen. Die derzeitige Situation in der Gievenbecker Reihe sei 
verkehrsgefährdend. Insbesondere bestehe ein konkretes Gefährdungspotenzial für die Kinder 
der Eingeber. Für eine noch höhere Verkehrsbelastung sei  die Gievenbecker Reihe ni cht 
ausgelegt.  
Stellungnahme der Verwaltung  
Im Rahmen des Planungsprozesses wurde eine umfassende Verkehrsuntersuchung erstellt, die 
zusammen mit dem Bebauungsplan- Entwurf öffentlich ausgelegt wurde. Auf die Gievenbecker 
Reihe wird sich der Neuverkehr kaum auswirken und einen Mehrverkehr von maximal 
100 Kfz / 24 h, bezogen auf den Prognosehorizont 2030, auslösen. Die 
Querschnittsbelastungen werden demzufolge nur geringfügig von 2.900  auf 3.000  Kfz / 24 h 
ansteigen. Die prognos tizierte Verkehrszunahme ist in Relation zur derzeitigen 
Verkehrsbelastung als äußerst gering einzustufen. Eine Änderung des Verkehrskonzeptes für 
das Oxford-Quartier ist nicht erforderlich.  
Die geschilderte Gefährdungslage an der  Hofein-/ ausmündung ist mit der städtischen 
Straßenverkehrsbehörde zu klären. Unabhängig davon wird die Verwaltung aus Anlass der 
Planung einer  zweizügigen Grundschule im Oxford -Quartier prüfen, ob für Teile der 
Gievenbecker Reihe eine verkehrsrechtliche Anordnung von verkehrslenkenden Maßnahmen  
(Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h in einem Teilabschnitt) zu erfolgen hat.  
Beschlussvorschlag  
Der Anregung , ein neues Verkehrskonzept zu erstellen und den Bedenken hinsi chtlich einer 
erhöhten Verkehrsbelastung in der Straße Gievenbecker Reihe wird nicht gefolgt 
(Beschlussvorschlag 1.2.21).  
 
7.6.2  
Es wird angeregt, im Bereich des ehem aligen Exerzierplatzes keine oder maximal  eine 
II-geschossige Bebauung zu ermöglichen, wie dies auch weiter nördlich entlang der 
Gievenbecker Reihe vorgesehen ist. Die festgesetzten Geschosszahlen (IV bis 
V Vollgeschosse), die Gebäudeausrichtung, die Gebäudehöhen und die Dachformen seien  
städtebaulich nicht vertretbar. Insbesondere würde die pultartige Erhöhung des Kasernenareals 
zur Gievenbecker Reihe und der angrenzenden Hofbebauung nicht berücksichtigt. Das Gebot 
der Rücksichtnahme sei  aufgrund der erdrückenden Wirkung verletzt.  Das geschützte 
Gievenbachtal würde durch die Planung beeinträchtigt.  Eine burgartige Überragung und 
Verschattungswirkung auf die Hofsituation würde hervorgerufen. Die bestehende Baumreihe 
und die sonstige Bepflanzung seien in die Abwägung nicht einzubeziehen, weil diese durch den 
Bebauungsplan Nr. 579 nicht geschützt wird und deren Lebenszeit wahrscheinlich begrenzt sei. 
Der Bebauungsplan nähme keine Rücksicht auf die Belange der Denkmalpflege.  Der am 
07.04.2016 vorgelegte städtebauliche Entwurf der ArGe Oxford und die anderen Beiträge im  
städtebaulichen Gutachterverfahren seien wesentlich zurückhaltender gewesen.

Bebauungsplan Nr. 579 
Gievenbeck – Oxford-Quartier 
(Roxeler Straße / Dieckmannstraße / Gievenbecker Reihe / Niedenstiege) 
Stellungnahmen zum Entwurf / Seite 31 von 67 
Stellungnahme der Verwaltung  
Die geplante städtebauliche Neuentwicklung auf dem Kasernenareal bildet ein eigenes 
Stadtquartier und somit einen eigenen Stadtbaustein. Die Höhenentwicklung der umliegenden 
Bebauung und die Kubaturen (u.a. Dachform) bilden nicht die alleinigen Betrachtungsebenen, 
die im Rahmen des Entwurfsprozesses zu berücksichtigen waren.  
Basierend auf dem zugrundeliegenden städtebaulichen Entwurf der ArGe Oxford soll mi t der 
Aufstellung des  Bebauungsplans Nr. 579 das formulierte Planungsziel eines urbanen 
Wohnquartiers verwirklicht werden. Ein Teil des ehemaligen Exerzierplatzes soll als Platzfläche 
verbleiben und  dem künftigen Wohnquartier als zentraler Bewegungs - und Aufenthaltsraum 
dienen. Ins besondere aufgrund der hierfür notwendigen Raumbildung und Einfassung des 
Platzbereichs, aber auch zur Ausbildung einer städtischen Raumatmosphäre, ist im 
betreffenden Bereich eine mehrgeschossige Bebauung erforderlich. Neben der baulich-
räumlichen Akzentuierung der künftigen Quartiersmitte kann auf diese Weise der weiterhin sehr 
hohen Wohnungsnachfrage in Münster begegnet werden.  
Die Platanenbaumreihe entlang der östlichen Kaserneneinfriedung ist entgegen den  
Ausführungen der Eingeber  im Bebauungsplan als zu erhalten festgesetzt und soll den 
Platzbereich dauerhaft als wichtiges Grünelement prägen. Insofern wird die 
Verschattungswirkung auf die bestehende Bebauung an der Gievenbecker Reihe nicht oder nur 
unwesentlich verstärkt, zumal der Abstand zwischen der äußeren Baugrenze des Oxford -
Quartiers und des nächstgelegenen Wohngebäudes Gievenbecker Reihe 26 mindestens 55  m 
beträgt. Zu den Wohngebäuden Gievenbecker Reihe 28 und 32 werden Abstände von 
mindestens 70 bzw. 90 m eingehalten. Die  zum Erhalt festgesetzte Baumreihe und die übrige 
Vegetation in der Grünanlage Gievenbecker Reihe gewährleisten eine visuelle Abgrenzung zu 
den bestehenden Bebauungsstrukturen an der Gievenbecker Reihe. Die Kasernenmauer bildet 
eine klare Abgrenzung des Kasernengeländes zur Gievenbecker Reihe. Diese bleibt auch nach 
der Konversion in ein Wohnquartier erhalten.  Das Erscheinungsbild der Höfe wird durch die 
Planung nicht negativ beeinträchtigt.  
Im Rahmen der Umweltprüfung wurde festgestellt, dass durch die Planung keine erheblich 
nachteiligen Auswirkungen auf das Landschaftsbild zu erwarten sind (vgl. Kap. 8.4.6.2 in d er 
Begründung zum Bebauungsplan). Das Gievenbachtal ist kein Landschaftsschutzgebi et, 
sondern lediglich Bestandteil des Landschaftsplans  3 „Roxeler Riedel“. Das darin für diese 
Fläche formulierte Entwicklungsziel „Erhaltung und Entwicklung einer mit naturnahen 
Lebensräumen ausgestatteten Landschaft sowie Sicherung der Freiraumfunktion“ wird durch 
die Planung nicht gefährdet. Die vorgesehene Bebauung stellt keine Gefährdung der 
Frischluftschneise im Bereich des Gievenbachtals dar, da durch die Planung nicht in den 
Talraum eingegriffen wird. Der Freiraumschutz bleibt insofern gewahrt.  
Die Dachform Flachdach wird für Neubauten festgesetzt, damit diese sich visuell deutlich von 
der denkmalgeschützten Bausubstanz unterscheiden. Daher ist hieran festzuhalten. Die 
Belange des Denkmalschutzes werden berücksichtigt. Die Obere und Untere Denkmalbehörde 
sowie der Landschaftsverband Westfalen Lippe, Denkmalpflege wurden regelmäßig in den 
Planungsprozess einbezogen.

Bebauungsplan Nr. 579 
Gievenbeck – Oxford-Quartier 
(Roxeler Straße / Dieckmannstraße / Gievenbecker Reihe / Niedenstiege) 
Stellungnahmen zum Entwurf / Seite 32 von 67 
Beschlussvorschlag  
Der Anregung, im Bereich des ehemaligen Exerzierplatzes keine oder maximal eine 
II-geschossige Bebauung vorzusehen und im Planentwurf Änderungen hinsichtlich festgesetzter 
Geschosszahlen, Gebäudeausrichtung, Gebäudehöhen und Dachformen vorzunehmen, wird 
nicht gefolgt (Beschlussvorschlag 1.2.22).  
 
7.7  Bürger/-in  
7.7.1  
Es wird bemängelt, dass der städtebauliche Entwurf nunmehr ca. 50 % mehr Wohneinheiten 
vorsieht als der Ursprungsentwurf (Erhöhung von 870 auf 1.250 WE). Die massive Abweichung 
gehe insbesondere zu Lasten der nahegelegenen Grundstücke der Eingeber.  
Stellungnahme der Verwaltung  
Die im Rahmen des Q ualifizierungsverfahrens vollzogene Erhöhung der Wohndichte ist das 
Ergebnis intensiver Abstimmungen zwischen den Entwurfsverfassern der ArGe Oxford sowie 
der Planungsprozesse und der Beratungsergebnisse der politischen Gremien. Die erfolgten 
Anpassungen i m städtebaulichen Entwur f sind  verträglich und ausgewogen. Bereits  im 
Wettbewerbsentwurf wurde im Bereich des ehemaligen Exerzierplatzes eine mehrgeschossige 
Bebauung vorgeschlagen. In Anbetracht der wohnungspolitischen  Ziele der Stadt Münster und 
im Sinne  eines haushälterischen Umgangs mit Grund und Boden ist das zusätzliche 
Wohnungsangebot dringend geboten.  
Beschlussvorschlag  
Den Bedenken, dass der städtebauliche Entwurf nunmehr ca.  50 % mehr Wohneinheiten 
vorsieht als der Ursprungsentwurf (Erhöhung von 870 auf 1.250 WE) und dass die Abweichung 
insbesondere zu Lasten der nahegelegenen Grundstücke der Eingeber gehe, wird nicht gefolgt 
(Beschlussvorschlag 1.2.23).  
 
7.7.2  
Es wird angeregt, die Bebauung zumindest im Bereich des ehemaligen Exerzierplatzes auf eine 
maximal zweieinhalb-geschossige Bebauung mit mindestens 45° Dachneigung (Satteldach) zu 
begrenzen. Gebäude mit Flachdach sollten nur unmittelbar neben bereits bestehenden  
Flachdachbauten oder in Nähe des Grünen Finger s bzw. des Freiherr -Vom-Stein-Gymnasium 
zugelassen werden. Die derzeitige Planung würde das bisherige Erscheinungsbild der Kaserne 
zerstören und verletze den Denkmalschutz.  
Stellungnahme der Verwaltung  
Siehe Stellungnahme der Verwaltung zu Anregung 7.6.2.  
Beschlussvorschlag  
Der Anregung, die Bebauung zumindest im Bereich des ehemaligen Exerzierplatzes auf eine 
maximal zweieinhalb-geschossige Bebauung mit mindestens 45° Dachneigung (Satteldach) zu 
begrenzen, wird nicht gefolgt (Beschlussvorschlag 1.2.24).

Bebauungsplan Nr. 579 
Gievenbeck – Oxford-Quartier 
(Roxeler Straße / Dieckmannstraße / Gievenbecker Reihe / Niedenstiege) 
Stellungnahmen zum Entwurf / Seite 33 von 67 
 
7.7.3  
Es wird angeregt, entlang der Gievenbecker Reihe nur Gebäude mit Satteldächern zuzulassen, 
deren Höhe die Bestandsbebauung maximal angleicht. Es wird bemängelt, dass die Planung 
mit den Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr.  410 kollidiere . Die bis zu 
V-geschossige Bebauung mit „Flachdachriesen“ zerstöre das mehr als 900 Jahre alte 
Erscheinungsbild der karolingischen Bac hreihensiedlung. Bauernhäuser würden zu 
Nebengebäuden degradiert.  
Stellungnahme der Verwaltung  
Siehe Stellungnahme der Verwaltung zu Anregung 7.6.2.  
Beschlussvorschlag  
Siehe Beschlussvorschlag 1.2.22 zu Anregung 7.6.2.  
 
7.7.4  
Es wird angezweifelt, dass durch die Planung lediglich eine Verkehrszunahme von 100 Kfz/24h 
auf der Gievenbecker Reihe ausgelöst wird. Es bestehe ein Immissionsproblem. Ein 
gefahrloses Ausfahren aus dem Hof der Eingeber  in die Gievenbecker Reihe sei schon heute 
nicht möglich. Eine weitere Erhöhung des Verkehrsaufkommens sei im Anbetracht der 
mangelnden Verkehrssicherheit nicht mehr vertretbar.  
Stellungnahme der Verwaltung  
Siehe Stellungnahme der Verwaltung zu Anregung 7.6.1.  
Beschlussvorschlag  
Siehe Beschlussvorschlag 1.2.21 zu Anregung 7.6.1.  
 
7.7.5  
Es wird angeregt, die geplante Bebauung im Bereich des Exerzierplatzes auf zwei Geschosse 
zu beschränken, um eine erdrückende Wirkung auf die Nachbargrundstücke mit 
einhergehender, massiver Verschattung in den Monaten von Oktober bis März zu verhindern. 
Zwischen dem künftig bebauten Bereich und dem Grundstück Gievenbecker Reihe 26 bestehe 
im Mittel ein Höhenunterschied von mehr als 2,0 m. Die Lage des Kasernengeländes auf einem 
Höhenrücken lasse die geplante Bebauung wie VI-geschossige Hochhäuser erscheinen.  
Stellungnahme der Verwaltung  
Siehe Stellungnahme der Verwaltung zu Anregung 7.6.2.  
Beschlussvorschlag  
Siehe Beschlussvorschlag 1.2.22 zu Anregung 7.6.2.

Bebauungsplan Nr. 579 
Gievenbeck – Oxford-Quartier 
(Roxeler Straße / Dieckmannstraße / Gievenbecker Reihe / Niedenstiege) 
Stellungnahmen zum Entwurf / Seite 34 von 67 
7.7.6  
Es wird bemängelt, dass die geplante Bebauung nicht verträglich mit der Ausweisung des  
Landschaftsschutzgebiets Gievenbachtal sei. Die geplanten Baukörper im Bereich des 
Exerzierplatzes würden wie eine sechseinhalb- geschossige Bebauung wirken.  Der Erhalt der 
hier verlaufenden Frischluftschneise sei durch die Planung in Gefahr.  
Stellungnahme der Verwaltung  
Siehe Stellungnahme der Verwaltung zu Anregung 7.6.2.  
Beschlussvorschlag  
Den Bedenken , dass die geplante Bebauung nicht verträglich mit der Ausweisung des 
Landschaftsschutzgebiets Gievenbachtal sei , dass die geplanten Baukörper im Bereich des 
Exerzierplatzes wie eine sechseinhalb- geschossige Bebauung wirken würden und dass die 
geplante Bebauung die Funktion der Frischluftschneise beeinträch tigen würde, wird nicht 
gefolgt (Beschlussvorschlag 1.2.25).  
 
7.7.7  
Es wird angeregt zu prüfen, ob planungsbedingte Beeinträchtigungen für einen östlich der 
Oxford-Kaserne auf Höhe des Exerzierplatzes  gelegenen Handwerksbetrieb ausgeschlossen 
werden können. Die Existenz des Betriebes sei  gefährdet, wenn nicht gesichert ist, dass 
Lieferanten, Kunden, etc. das Grundstück aufsuchen können.  
Stellungnahme der Verwaltung  
Das betreffende Grundstück der Eingeber  liegt außerhalb des Geltungsbereichs des 
Bebauungsplans Nr.  579. Im Bebauungsplan Nr. 410 ist das Grundstück als Allgemeines 
Wohngebiet (WA) ausgewiesen. Die nach dem Bebauungsplan Nr.  410 zulässigen Nutzungen 
bleiben auch nach Inkrafttreten des angrenzenden Bebauungsplans Nr. 579 gewahrt, da dieser 
nicht in die ausgeübte Nutzung eingreift.  
Die Planung führt zu keiner Änderung der derzeitigen Erschließungssituation, sodass keine 
negativen Auswirkungen auf den Handwerksbetrieb zu erwarten sind.  
Beschlussvorschlag  
Den Bedenken, dass planungsbedingte Beeinträchtigungen für einen östlich der Oxford-
Kaserne auf Höhe des Exerzierplatzes gelegenen Handwerksbetrieb eintreten könnten und 
dessen Existenz durch die Planung gefährdet werde, wird nicht gefolgt 
(Beschlussvorschlag 1.2.26).  
 
7.8  Bürger/-in  
7.8.1  
Es wird angeregt, das Verk ehrskonzept für das Oxford-Quartier zugunsten einer weitgehenden 
Unterbindung von Kfz -Verkehr zu ändern („autofreies Oxford -Quartier“). Auf den geplanten 
Straßen solle nur Schrittgeschwindigkeit zugelassen werden und die Verkehrsflächen 
entsprechend ausgebildet werden. Die geplante Hauptachse Roxeler Straße – Arnheimweg –

Bebauungsplan Nr. 579 
Gievenbeck – Oxford-Quartier 
(Roxeler Straße / Dieckmannstraße / Gievenbecker Reihe / Niedenstiege) 
Stellungnahmen zum Entwurf / Seite 35 von 67 
insbesondere im Bereich des geplanten Grundschul - und Kita-Standortes – solle nicht für den 
Durchgangsverkehr freigegeben werden.  
Stellungnahme der Verwaltung  
Siehe Stellungnahme der Verwaltung zu Anregung 6.4.2.  
Beschlussvorschlag  
Siehe Beschlussvorschlag 1.2.9 zu Anregung 6.4.2.  
 
7.8.2  
Es wird angeregt, keine Tiefgaragen zuzulassen und ausreichend Flächen für 
Fahrradabstellanlagen und Car -Sharing-Angebote vorzuhalten. Kfz -Stellplätze sollten an den 
Quartiersrand gelegt werden. Bring- und Abholverkehre („Elterntaxi“) sollten verhindert werden. 
Be- und Entladeverkehre sollten nur in gesondert festgelegten Bereichen gestattet werden.  
Stellungnahme der Verwaltung  
Um wohnortnahe Unterbringungsmöglichkeiten für den Kfz -Verkehr zu schaffen, ist gemäß 
städtebaulichem Entwurf der ArGe Oxford eine anteilige Errichtung von Tiefgaragen 
erforderlich. Dies auch vor dem Hintergrund der angestrebten städtebaulichen Dichte sowie der 
gestalterischen Anforderung, eine hohe Freiraumqualität bei gleichzeitig geringem 
Versiegelungsgrad zu ermöglichen.  
Die Flächen für Fahrradabstellanlagen und Car -Sharing-Angebote werden nicht über den 
Bebauungsplan festgelegt.  
Eine Auslagerung der  Kfz-Stellplätze an den Q uartiersrand steht dem Verkehrskonzept  des 
städtebaulichen Entwurfs entgegen, das bereits im städtebaulichen Gutach terverfahren (2014) 
von einem Nebeneinander der unterschiedlichen Verkehrsarten ausgelegt war.  
Der Bebauungsplan muss den zu erwartenden Bring- und Abholverkehr  an der geplanten 
Grundschule und den Kita- Standorten berücksichtigen. Es ist jedoch davon auszugehen, dass 
die öffentlichen Einrichtungen primär von den Quartiersbewohnern auf gesucht werden, sodass 
ein hoher Fußgänger - und Radfahreranteil zu erwarten ist.  Mit Blick auf die  Belange der 
Gewerbetreibenden dürfen im Oxford -Quartier keine umfassenden  Restriktionen für den 
Anlieferverkehr bestehen, zumal der städtebauliche Entwurf der ArGe Oxford Werkhöfe und 
andere gewerbliche Nutzungen (z.B. gastronomische Betriebe) vorsieht.  
Beschlussvorschlag  
Den Anregungen, im Plangebiet keine Tiefgaragen zuz ulassen, Kfz -Stellplätze an den 
Quartiersrand zu verlegen, Bring - und Abholverkehre zu verhindern und Be - und 
Entladeverkehre nur in gesondert festgelegten Bereichen zu gestatten, wird nicht gefolgt  
(Beschlussvorschlag 1.2.27).  
Zu der Anregung, ausreichend Flächen für Fahrradabstellanlagen und Car -Sharing-Angebote 
vorzuhalten, erübrigt sich eine Beschlussfassung.

Bebauungsplan Nr. 579 
Gievenbeck – Oxford-Quartier 
(Roxeler Straße / Dieckmannstraße / Gievenbecker Reihe / Niedenstiege) 
Stellungnahmen zum Entwurf / Seite 36 von 67 
7.8.3  
Es wird angeregt, durch das Oxford-Quartier nur eine Buslinie zu leiten.  Die übrigen Buslinien 
sollten auf die angrenzenden Straßen geführt werden.  
Stellungnahme der Verwaltung  
Das Oxford-Quartier soll nur von der Stadtbuslinie 12 durchquert werden, sodass der Anregung 
entsprochen wird.  
Beschlussvorschlag  
Eine Beschlussfassung erübrigt sich.  
 
7.8.4  
Es wird angeregt, das Oxford- Quartier über eine Wegeverbindung (Fuß - und Radweg) an die 
Potstiege anzubinden.  
Stellungnahme der Verwaltung  
Siehe Stellungnahme der Verwaltung zu Anregung 7.4. 
Beschlussvorschlag  
Eine Beschlussfassung erübrigt sich.  
 
7.8.5  
Es wird angeregt, in den Investoren-  und Qualifizierungswettbewerben Bonuspunkte für 
Bebauungskonzepte mit verkehrs- bzw. autoarmen Mobilitätskonzepten zu vergeben bzw. diese 
generell zu bevorzugen.  
Stellungnahme der Verwaltung  
Die Inhalte der Investoren-  und Qual ifizierungswettbewerbe befinden sich außerhalb der 
Regelungsebene des Bebauungsplans.  
Entsprechend dem 2017 aufgestellten „Masterplan 100 % Klimaschutz – Münster Klimaschutz 
2050“ verfolgt die Stadt Münster das Ziel, bis 2050 eine 95 %ige CO
2-Reduzierung und eine 
Halbierung des Energieverbrauchs zu erreichen. Auch bei der Planung des  Oxford-Quartiers 
wurde der Förderung einer klimafreundlichen Mobilität ein hoher Stellenwert eingeräumt. Der 
Vorschlag, Bebauungskonzepte mit  verkehrs- bzw. autoarme n Mobilitätskonzepten in  der 
Gesamtbeurteilung durch Vergabe von Bonuspunkten zu berücksichtigen, wird als ein 
mögliches Instrument  eingestuft, um die angestrebte hohe ökologische Qualität und hohe 
Wohnumfeldqualitäten im Oxford-Quartier umzusetzen. Dar über hinaus bestehen zwei weitere 
Ansätze zur Vermeidung, Verlagerung und verträglichen Abwicklung von Verkehr , die im 
Rahmen der öffentlichen Auslegungen von Bürgerinnen und Bürgern vorgeschlagen wurden:  
• Reduzierung des von Bauherren nachzuweisenden Schl üssels für private Stellplätze bei 
konkreten Maßnahmen zur Reduzierung des Kfz -Verkehrs ( z.B. durch Einrichtung eines 
privaten, gemeinschaftlich nutzbaren Car -Sharing-Systems oder Vorhalten barrierefreier, 
überdachter Fahrradstellplätze, vermietbarer  Spezialräder, reduzierter Nachweis bei

Bebauungsplan Nr. 579 
Gievenbeck – Oxford-Quartier 
(Roxeler Straße / Dieckmannstraße / Gievenbecker Reihe / Niedenstiege) 
Stellungnahmen zum Entwurf / Seite 37 von 67 
gefördertem Wohnraum und Wohnungsgenossenschaften, bei denen automobil -
reduzierende Maßnahmen in der Satzung verankert sind);  
• Konkrete Vorgaben in den Investoren - und Qualifizierungswettbewerben für einzelne 
Baufelder bzw. Teilquartiere, z.B. für autofreie Konzepte. In diesem Fall würden bestimmte 
Ausstattungsstandards im Vorhinein verbindlich festgelegt.  
Der Schlüssel zum Nachw eis privater Stellplätze wird durch Anwendung des ÖPNV -Bonus 
bereits um 15 % reduziert. Im Durchschnitt sind nach der derzeitigen Stellplatzrichtlinie der 
Stadt Münster je Wohneinheit somit nur 0,85  Stellplätze je Wohneinheit (statt 1,0  Stellplätze je 
Wohneinheit) erforderlich.  
Die überwiegend im Januar 2019 in Kraft tretende Landesbauordnung Nordrhein- Westfalen 
sieht ausdrücklich vor, dass die Kommunen künftig durch eigene Satzung einen vollständigen 
oder teilweisen Verzicht auf die Herstellung von notwendigen Garagen oder Stellplätzen, soweit 
der Stellplatzbedarf durch besondere Maßnahmen verringert wird, regeln können. Aus Sicht der 
Verwaltung ist hierbei wichtig, dass für alle neuen Baugebiete einheitliche, gesamtstädtische 
Standards gelten. Eine auf das Oxford -Quartier beschränkte abweichende Stellplatzregelung 
würde dieser Maßgabe widersprechen.  
Die Stadt Münster beabsichtigt vor dem Hintergrund der o.g. Gesetzesänderung eine 
kommunale Stellplatzsatzung für das gesamte Stadtgebiet aufzustellen. Diese könnte künftig 
regeln, dass von dem Stellplatznachweis bei Vorliegen gesonderter Mobilitätskonzepte oder 
Maßnahmen des Mobilitätsmanagements ( z.B. Vorhalten von Car-Sharing-Stellplätzen, ÖPNV-
Vergünstigungen und Fahrgemeinschaften, besonderer Qualitäts - und Ausstattungsstandards 
für Fahrradstellplätze) reduzierend abgewichen werden kann. Auf Grundlage der derzeitigen 
Regelung ist jedoch vorerst die geltende Stellplatzrichtlinie der Stadt Münster anzuwenden.  
Ein Regelungserfordernis auf Ebene des Bebauungsplans besteht auch bei einer Änderung der 
Stellplatzvorgaben nicht.  Daher sind im Bebauungsplan auch keine Stellplatzschlüssel bzw. 
Obergrenzen für Stellplätze festzusetzen.  Die Stellplatznachweise sind im Rahmen der 
Investoren- und Qualifizierungswettbewer be und abschließend in den  
Baugenehmigungsverfahren zu führen.  
Beschlussvorschlag  
Der Anregung, im Bebauungsplan einen von der Stellplatzrichtlinie der Stadt Münster nach 
unten abweichenden Stellplatzschlüssel festzusetzen, keinen Stellplatzschlüssel vorzugeben 
oder eine Obergrenze für Stellplätze festzusetzen, wird nicht gefolgt 
(Beschlussvorschlag 1.2.28).  
Zu der Anregung, in den Investoren-  und Qualifizierungswettbewerben Bonuspunkte für 
Bebauungskonzepte mit verkehrs- bzw. autoarmen Mobilitätskonzepten zu vergeben bzw. diese 
generell zu bevorzugen, erübrigt sich eine Beschlussfassung.  
 
7.8.6  
Es wird angeregt, ein Mobilitätskonzept für die Anbindung  des Oxford-Quartiers an die Stadt 
und die westlich anschließenden Bereiche zu erstellen. Maßnahmen zur Attraktivitätssteigerung 
des Radverkehrs sollten getroffen wer den. Hierzu würden auch gute und sichere 
Fahrradabstellanlagen zählen. Es sollten keine  Zweirichtungsradwege vorgesehen werden.

Bebauungsplan Nr. 579 
Gievenbeck – Oxford-Quartier 
(Roxeler Straße / Dieckmannstraße / Gievenbecker Reihe / Niedenstiege) 
Stellungnahmen zum Entwurf / Seite 38 von 67 
Eine Bevorrechtigung des Radverkehrs und des ÖPNV hinsichtlich der  Ampelschaltungen 
sowie der Aufteilung des Verkehrsraumes sei umzusetzen.  
Stellungnahme der Verwaltung  
Der Bebauungsplan schafft die Voraussetzungen, um die Kaserne einer Wohnnutzung zuführen 
zu können. Die erforderlichen Flächen für das Verkehrsnetz werden im Bebauungsplan 
nachgewiesen. Die Erstellung eines Mobilitätskonzeptes, Maßnahmen zur 
Attraktivitätssteigerung des Radverkehrs, die Vorhaltung  guter und sicherer 
Fahrradabstellanlagen, eine Bevorrechtigung des Radverkehrs und des ÖPNV hinsichtlich der 
Ampelschaltungen betreffen nicht die Regelungsebene des Bebauungsplans.  
Die Anbindung des Oxford -Quartiers an die Münsteraner Innenstadt und den westlichen 
angrenzenden Siedlungsbereich für Radfahrer und den ÖPNV wird als ausreichend eingestuft.  
Zum Nachweis der erforderlichen privaten Fahrradstellplätze gelten die Vorgaben der 
Stellplatzrichtlinie der Stadt Münster. Gegebenenfalls werden im Rahmen der Investoren - und 
Qualifizierungswettbewerbe zusätzlich qualitative Anforderungen formuliert.  
Gemäß dem verkehrstechnischen Entwurf  sind innerhalb des  Oxford-Quartiers keine 
Zweirichtungsradwege vorgesehen. Der bestehende Zweirichtungsradweg an der Roxeler 
Straße soll absehbar nicht zugunsten einer separaten, beidseitigen Radwege führung 
aufgehoben werden, da diese überwiegend nördlich angrenzende Liegenschaften erschließt. 
Durch die Inbetriebnahme einer provisorischen Lichtsignalanlage am Knotenpunkt Roxeler 
Straße / Gievenbecker Reihe wurde die Verkehrssicherheit des hier verlauf enen 
Zweirichtungsradweges deutlich erhöht. Die Installation einer dauerhaften Lichtsignalanlage ist 
vorgesehen.  
Die Aufteilung des Verkehrsraumes berücksichtigt die Belange des Radverkehrs in besonderem 
Maße. Insbesondere die geplanten, vom Kfz -Verkehr weitgehend unabhängigen, 
Wegeverbindungen innerhalb öffentlicher Grünflächen stellen eine gute Erschließung und 
Durchwegung für den Radverkehr sicher.  
Die Koordination der Ampelschaltungen betrifft nicht die Regelungsebene des Bebauungsplans. 
Eine ÖPNV -Bevorrechtigung in der Roxeler Straße ist vorgesehen. Zur Verbesserung der 
Verkehrssicherheit für Radfahrer werden die r echts- und linksabbiegenden Kfz auf der  Roxeler 
Straße künftig getrennt von den Radfahrern geführt.  
Beschlussvorschlag  
Der Anregung, im O xford-Quartier keine Zweirichtungsradwege entlang von Straßen 
vorzusehen, wurde mit dem vorliegenden Planentwurf bereits gefolgt. Eine Beschlussfassung 
ist nicht erforderlich.  
Der Anregung, auf der Roxeler Straße keinen Zweirichtungsradweg vorzusehen, wir d nicht 
gefolgt (Beschlussvorschlag 1.2.29).  
Zu den übrigen Anregungen erübrigt sich eine Beschlussfassung.

Bebauungsplan Nr. 579 
Gievenbeck – Oxford-Quartier 
(Roxeler Straße / Dieckmannstraße / Gievenbecker Reihe / Niedenstiege) 
Stellungnahmen zum Entwurf / Seite 39 von 67 
7.9  Bürger/-in  
7.9.1  
Es wird angeregt zu prüfen, ob innerhalb des Teilbereichs A (Oxford -Quartier) für die 
Allgemeinen Wohngebiete ( WA) und Mischgebiete (MI)  eine Grundflächenzahl von 0,4 
festzusetzen ist, da im Bebauungsplan nicht erkennbar ist, welcher Anteil eines Baugrundstücks 
überbaut werden und wie groß der Anteil versiegelter Flächen sein darf. Der Bebauungsplan 
gewährleiste weder die notwendige Planungssicherheit für künftige Bauherren, noch würden 
durch ihn die angestrebten städtebaulichen Qualitäten gesichert.  Eine Grundflächenzahl von 
über 0,4 würde zu einer zu hohen Verdichtung führen und kann nicht städtebauliche Absicht 
sein.  
Stellungnahme der Verwaltung  
In den Bebauungsplan -Entwürfen zur ersten und zweiten öffentlichen Auslegung war 
vorgesehen, die Größe der Grundflächen lediglich mittels der  überbaubaren 
Grundstücksflächen festzusetzen. Nach intensiver Prüfung enthält die Neufassung zur d ritten 
öffentlichen Auslegung baufelderangepasste Grundflächenzahlen (GRZ) , die sich eng an de m 
städtebaulichen Entwurf der ArGe Oxford orientieren. Überwiegend werden 
Grundflächenzahlen von 0,5 festgesetzt. Nur in dem  aus städtebaulichen Gründen dichter zu 
bebauenden Bereich des künftigen zentralen Quartiersplatzes werden u.a. aufgrund der hierfür 
notwendigen Raumbildung und Einfassung des Platzbereichs, aber  auch zur Ausbildung einer 
städtischen Raumatmosphäre höhere Grundflächenzahlen festgesetzt.  
Eine vom Eingeber geforderte flächendeckende Festsetzung einer Grundflächenzahl von 0,4 ist 
nicht möglich, da diese einer Verwirklichung des städtebaulichen Entwurfs entgegenstehen 
würde. Aus der planungsrechtlichen Beurteilung des Eingriffs geht hervor, dass innerhalb des 
Oxford-Quartiers dennoch von einer Verringerung der Versiegelung gegenüber der 
Bestandssituation auszugehen ist. Eine übermäßige Versiegelung is t auch aufgrund der 
getroffenen Festsetzungen zur Regelung des Wasserabflusses nicht zu erwarten. Die mit den 
textlichen Festsetzungen 1.5.1 und 1.5.2 getroffenen Regelungen zur Beschränkung der 
ableitbaren Wassermenge von maximal 3 l/sek./ha auf privaten Grundstücken sowie die 
verpflichtende Verwendung wasserdurchlässiger Oberflächenmaterialien tragen zur 
Aufrechterhaltung der Bodenfunktionen und zur Verbesserung des Mikroklimas bei.  
Beschlussvorschlag  
Der Anregung, im Bebauungsplan innerhalb des Teilber eichs A (Oxford -Quartier) für die 
Allgemeinen Wohngebiete (WA) und Mischgebiete (MI) flächendeckend eine Grundflächenzahl 
von 0,4 festzusetzen, wird nicht gefolgt (Beschlussvorschlag 1.2.30).  
 
7.9.2  
Es wird angeregt, innerhalb des Teilbereichs A (Oxford-Quartier) zumindest für die westlich der 
geplanten Nord -Süd-Haupterschließung gelegenen Bereiche eine kommunale Satzung  nach 
§ 51 (4) 2 BauO  NRW aufzustellen, mit der die Herstellung von Stellplätzen oder Garagen 
untersagt oder eingeschränkt werden kann, wenn Gründe des Verkehrs, städtebauliche Gründe 
oder der Schutz der Kinder dies rechtfertigen. Auf die anstehende Novellierung der BauO  NRW

Bebauungsplan Nr. 579 
Gievenbeck – Oxford-Quartier 
(Roxeler Straße / Dieckmannstraße / Gievenbecker Reihe / Niedenstiege) 
Stellungnahmen zum Entwurf / Seite 40 von 67 
und der sich damit eröffnenden Möglichkeit der Kommunen, Stellplatzfragen in eigener 
Zuständigkeit regeln zu können, wird hingewiesen.  
Stellungnahme der Verwaltung  
Eine künftige von der Stadt Münster zu erlassene Stellplatzsatzung sollte  sich nicht auf die zu 
entwickelnden Konversionsflächen beschränken. Im Sinne der Gleichbehandlung muss eine 
solche Regelung für alle neuen Baugebiete im Stadtgebiet gelten. Eine separate 
Stellplatzsatzung exklusiv für das Oxford- Quartier wird daher nicht befürwortet , s iehe 
Stellungnahme der Verwaltung zu Anregung 7.8.5.  
Beschlussvorschlag  
Der Anregung, innerhalb des Teilbereichs A (Oxford -Quartier) oder in Teilen davon eine 
kommunale Satzung nach § 51 (4) 2 BauO  NRW aufzustellen, mit der die Herstellung von 
Stellplätzen oder Garagen untersagt oder eingeschränkt werden kann, wird nicht gefolgt  
(Beschlussvorschlag 1.2.31).  
 
7.9.3  
Es wird angeregt , im Bebauungsplan Festsetzungen zur Anordnung privater Stellplätze und 
Garagen sowie v on Besucherstellplätzen zu treffen . Das Stellplatzkonzept stehe im 
Widerspruch zur Ausweisung verkehrsberuhigter Bereiche, für die gemäß 
Straßenverkehrsordnung eine überwiegende Aufenthaltsfunktion mit geringem Verkehr 
gegeben sein muss . Die geplanten Besucherstellplätze lägen zum großen Teil innerhalb 
verkehrsberuhigter Bereiche. Die privaten Stellplätze der künftigen Baugrundstücke könn ten 
zum großen Teil nur über die ausgewiesenen verkehrsberuhigten Bereiche erreicht werden.  
Stellungnahme der Verwaltung  
Der Bebauungsplan soll zugunsten einer hohen Flexibilität in den noch ausstehenden 
Investoren- und Qualifizierungsverfahren keine Festsetzungen zur Anordnung privater 
Stellplätze und Garagen sowie von Besucherstellplätzen treffen. In den Planwerken 
(städtebaulicher Entwurf, Bebauungsplan-Entwurf, verkehrstechnischer Entwurf) wurde bei der 
Dimensionierung der Verkehrsflächen gleichwohl unterstellt, dass die Stellplätze in Tiefgaragen 
und dezentral gebündelt zu verorten und je Wohneinheit 0,85 private S tellplätze herzustellen 
sind (vgl. Kapitel 6.2.7 der Begründung zum Bebauungsplan).  
Bei der Überarbeitung des städtebaulichen Entwurfs wurde die geplante westliche 
Erschließungsspange des Oxford- Quartiers unterteilt und mit Wendebereichen ergänzt. 
Hierdurch ergeben sich vier separate, jeweils weniger als 150 m lange Teilabschnitte. 
Kfz-bezogener Durchgangsverkehr wird hierdurch verhindert, sodass in den westlich geplanten 
Wohn- und Werkhofbereichen verkehrsarme Aufenthaltsflächen geschaffen werden. Aus Sic ht 
der Verwaltung werden die gesetzlichen Vorgaben zur Ausweisung verkehrsberuhigter 
Bereiche erfüllt.  
Beschlussvorschlag  
Den Anregungen, im Bebauungsplan Festsetzungen zur Anordnung privater Stellplätze und 
Garagen sowie von Besucherstellplätzen zu treffen und Besucherstellplätze mehrheitlich

Bebauungsplan Nr. 579 
Gievenbeck – Oxford-Quartier 
(Roxeler Straße / Dieckmannstraße / Gievenbecker Reihe / Niedenstiege) 
Stellungnahmen zum Entwurf / Seite 41 von 67 
außerhalb verkehrsberuhigter Bereiche anzuordnen, wird nicht gefolgt 
(Beschlussvorschlag 1.2.32).  
 
7.9.4  
Es wird angeregt, den Stellplatzschlüssel angesichts der Lage des Plangebietes und der guten 
Anbindung an den ÖPNV zu reduzieren. Es wird darauf hingewiesen, dass Tiefgaragen den 
Mietpreis erhöhen können, was dem städtischen Ziel der Schaffung pr eiswerten Wohnraums 
widerspreche.  
Stellungnahme der Verwaltung  
Zu der Anregung, den Stellplatzschlüssel angesichts der Lage des Plangebietes und der guten 
Anbindung an den ÖPNV zu reduzieren, siehe Stellungnahme der Verwaltung zu Anregung 
7.8.5.  
Der städtebauliche Entwurf der ArGe Oxford, der als Grundlage für die  Investoren- und 
Qualifizierungsverfahren dienen wird, sieht ein ausgewogenes Verhältnis von ebenerdigen und 
unterirdischen Stellplätzen vor. Offene, ebenerdige Pkw -Stellplätze oder gar Carports oder 
Garagen mindern die Freiraumqualität und tragen zu einem höheren Versiegelungsgrad bei , 
sodass die nachzuweisenden Stellplätze zumindest anteilig in Tiefgaragen verortet werden  
sollen.  
Dem städtischen Ziel der Schaffung preiswerten Wohnraums im künftigen Oxford-Quartier wird 
entsprochen.  
Beschlussvorschlag  
Der Anregung, im Bebauungsplan festzusetzen, dass keine oder nur wenige Tiefgaragen 
errichtet werden können, wird nicht gefolgt (Beschlussvorschlag 1.2.33).  
Zu der Anregung, den Stellplatzschlüssel ang esichts der Lage des Plangebiet s und der guten 
Anbindung an den ÖPNV zu reduzieren, siehe Beschlussvorschlag 1.2.28 zu Anregung 7.8.5.  
 
7.10  Bürger/-in  
Es wird angeregt, eine Buslinie über den  Arnheimweg zu führen . Durch eine Änderung der 
Buslinienführung würden der nördliche Teil des künftigen Oxford- Quartiers, das u.a. das 
künftige Kirchenzentrum der ev angelischen Lukas-Kirchengemeinde aufnehmen wird,  sowie 
das bislang nicht ausreichend erschlossene Alt -Gievenbeck mit der Gievenbecker Ortsmitte 
verbunden.  
Stellungnahme der Verwaltung  
Siehe Stellungnahme der Verwaltung zu Anregung 7.3.  
Beschlussvorschlag  
Siehe Beschlussvorschlag 1.2.20 zu Anregung 7.3.

Bebauungsplan Nr. 579 
Gievenbeck – Oxford-Quartier 
(Roxeler Straße / Dieckmannstraße / Gievenbecker Reihe / Niedenstiege) 
Stellungnahmen zum Entwurf / Seite 42 von 67 
7.11  Bürger/-in  
7.11.1  
Es wird angeregt, den Klimaschutzzielen der Stadt auf Ebene der  Bebauungsplanung noch 
deutlicher Rechnung zu tragen sowie im Bebauungsplan von den Festsetzungsmöglichkeiten 
zum Klimaschutz bzw. zur Klimaanpassung Gebrauch zu machen.  Es wird be mängelt, dass 
dem Bebauungsplan-Entwurf die Möglichkeit von Abweichungen zu getroffenen Festsetzungen, 
z.B. zugunsten besonders nachhaltiger, klimaschonender Quartierskonzepte,  nicht zu 
entnehmen sei und dass die Berücksichtigung von Klimaaspekten in eine nachgeordnete 
Verfahrensstufe verschoben würde.  
Stellungnahme der Verwaltung  
Zugunsten der angestrebten Flexibilität in den nachfolgenden Investoren-  und 
Qualifizierungswettbewerben sollen keine weitergehenden Festsetzungen im Bebauungsplan 
getroffen werden. Gleichwohl trägt die Planung in besonderer Weise den Erfordernissen des 
Klimaschutzes durch Maßnahmen, die dem Klimawandel entgegenwirken, als auch durch 
solche, die der Anpassung an den Klimawandel dienen, Rechnung. Beispielhaft seien folgende 
Zielsetzungen genannt:  
• Vermeidung der Inanspruchnahme von unversiegelten Freiflächen durch d ie Konversion 
einer alten Militärliegenschaft  und Verzicht auf eine Erhöhung des derzeitigen 
Versiegelungsgrades;  
• Gewährleistung kurzer Wege aufgrund der vorgesehenen, relativ hohen städtebaulichen 
Dichte und der anvisierten Nutzungsmischung  mit einem Nebeneinander aus Wohnen, 
Arbeiten, Bildung, Sport, Kultur und Freizeit;  
• Vermeidung von Kfz -Fahrten aufgrund der i nnenstadtnahen Lage und der fahrrad-  und 
fußgängerfreundlichen Gestaltung des Wohnquartiers;  
• Schaffung von öffentlichen Car-Sharing-Angeboten, Ladesäulen für elektrogetriebene 
Fahrzeuge und Fahrradabstellmöglichkeiten;  
• Einhaltung der Anforderungen des Kfw-Effizienzhausstandards 55 bei Neubauten;  
• Umsetzung eines naturnahen Regenwasserbewirtschaftungskonzepts und Vorgaben  zur 
Verwendung durchlässiger Oberflächenmaterialien sowie zur Dachbegrünung.  
In welcher Form Klimaschutz aspekte in den Vergabeverfahren  –z.B. durch entsprechende 
Punktevergabe – berücksichtigt werden können, ist Gegenstand der noch anstehenden 
Abstimmungen im Konzern Stadt.  
Beschlussvorschlag  
Den Anregungen, den Klimaschutzzielen der Stadt auf Ebene der  Bebauungsplanung noch 
deutlicher Rechnung zu tragen, im Bebauungsplan stärker von den Festsetzungsmöglichkeiten 
zum Klimaschutz bzw. zur Klimaanpassung Gebrauch zu machen und im Bebauungsplan auf 
die Möglichkeit von Abweichungen zu getroffenen Festsetzungen hinzuweisen,  wird nicht 
gefolgt (Beschlussvorschlag 1.2.34).

Bebauungsplan Nr. 579 
Gievenbeck – Oxford-Quartier 
(Roxeler Straße / Dieckmannstraße / Gievenbecker Reihe / Niedenstiege) 
Stellungnahmen zum Entwurf / Seite 43 von 67 
7.11.2  
Es wird angeregt, innerhalb des  Teilbereichs A (Oxford -Quartier) mindestens 40  % der 
ausgewiesenen Baugrundstücksflächen nicht zu versiegeln.  
Stellungnahme der Verwaltung  
Nach intensiver Prüfung enthält die Neufassung zur dritten öffentlichen Auslegung 
baufelderangepasste Grundflächenzahlen (GRZ), die sich eng an dem  städtebaulichen Entwurf 
der ArGe Oxford orientieren (siehe Stellungnahme der Verwaltung zu Anregung 7.9.1 ). 
Überwiegend werden Grundflächenzahlen von 0,5 festgesetzt, sodass in den meisten 
Baufeldern bei Anwendung des § 19 (4) 2 BauNVO  mindestens 25  % der jeweiligen Fläche 
nicht versiegelt werden darf. Nur in den Bereichen, in denen u.a. aus städtebaulichen Gründen 
eine höhere Dichte vorgesehen ist, wi rd ei n höherer  Versiegelungsgrad ermöglicht. Auch vor 
dem Hintergrund der erforderlichen Freiflächen für Maßnahmen zur Versickerung, Verdunstung 
bzw. verzögerten Ableitung wird davon ausgegangen, dass sich durch die geplante 
Quartiersentwicklung die Versie gelung im Vergleich zur heutigen Situation sogar verringert. 
Mikroklimatisch günstig wirken sich zudem die geplanten großflächigen  Grünanlagen (u.a. im 
künftigen grünen Trichter) aus.  
Beschlussvorschlag  
Der Anregung , über den Bebauungsplan sicherzustellen, dass innerhalb des Teilbereichs  A 
(Oxford-Quartier) mindestens 40 % der ausgewiesenen Baugrundstücksflächen nicht versiegelt 
werden können, wird nicht gefolgt (Beschlussvorschlag 1.2.35).  
 
7.11.3  
Es wird angeregt, die für den Teilbereich B (Bernings Kotten) getroffene Festsetzung zur 
Begrünung der Flächen zwischen Straßenbegrenzungslinie und vorderer Baugrenze (v gl. 
textliche Festsetzung 3.4.1) auf den Teilbereich A (Oxford-Quartier) auszudehnen.  
Stellungnahme der Verwaltung  
Die Festsetzung einer durchgehenden Begrünung sämtlicher Vorgartenbereiche innerhalb des 
Oxford-Quartiers wird nicht befürwortet , da hierdurch die vorgesehene urbane Raumwirkung 
verloren ginge. Gemäß dem städtebaulichen Entwurf  der ArGe Oxford sollen einige Gebäude 
bzw. Gebäudefo rmationen unmittelbar an den öffentlichen Straßenraum angrenzen  
(Straßenrandbebauung). Eine pauschale Festsetzung  von begrünten Vorgartenflächen würde 
dieses Gestaltungsmotiv konterkarieren. In Bereichen, in denen aus städtebaulichen Gründen 
eine Straßenrandbebauung nicht sinnvoll ist , können im Rahmen der Investoren-  und 
Qualifizierungswettbewerbe auch begrünte Vorgärten vorgesehen werden. Hierfür bedarf es 
jedoch keiner vorab zu treffenden Regelung im Bebauungsplan.  
Beschlussvorschlag  
Der Anregung, auch im Teilbereich A (Oxford-Quartier) eine Begrünung der Flächen zwischen 
Straßenbegrenzungslinie und vorderer Baugrenze festzusetzen, wird nicht gefolgt 
(Beschlussvorschlag 1.2.36).

Bebauungsplan Nr. 579 
Gievenbeck – Oxford-Quartier 
(Roxeler Straße / Dieckmannstraße / Gievenbecker Reihe / Niedenstiege) 
Stellungnahmen zum Entwurf / Seite 44 von 67 
7.11.4  
Es wird angeregt, bei der Anordnung und Planung der Gebäude eine ausreichende 
Verschattung im Sommer sowie eine Verschattungsfreiheit im Winter sicherzustellen bzw. 
alternativ durch den Einbau geeigneter Verschattungselemente zu befördern.  
Stellungnahme der Verwaltung  
Der Bebauungsplan setzt großflächige überbaubare G rundstücksflächen fest, um in den 
Investoren- und Qualifizierungs wettbewerben ein hohes Maß an Flexibilität zu ermöglichen. 
Baukörperfestsetzungen sind nur für die denkmalgeschützten und zu erhaltenden  
Bestandsgebäude vorgesehen. Baukörperhafte Festsetzung en im Bereich der Neubauten 
würden dieser Maxime wiedersprechen. Die Stellung der Gebäude wird demgemäß erst im 
Rahmen der durchzuführenden Investoren -/ Qualifizierungsverfahren durch entsprechende  
Bebauungskonzepte konkretisiert. Durch vertragliche Regelungen wird  sichergestellt, dass die 
allgemeinen Anforderungen der Stadt Münster  zum energiesparenden Bauen zu 
berücksichtigen sind.  Die Aspekte Verschattungswirkung bzw. Verschattungsfreiheit können 
ggf. im Rahmen der Vergabeverfahren berücksichtigt werden,  betreffen jedoch nicht die 
Regelungsebene des Bebauungsplans. Durch den Baumbestand existieren im Oxford-Quartier 
zahlreiche Verschattungs gelegenheiten. Zusätzlich sind umfangreiche Neupflanzungen im 
öffentlichen Raum vorgesehen. Für die privaten Grundstücksflächen werden im Rahmen der 
Vergabeverfahren auch Aussagen zur Gestaltung der privaten Grün- und Freiflächen erwartet, 
sodass auch hier ein größtmöglicher Baumerhalt bzw. umfassende Neupflanzungen 
sichergestellt werden kann.  
Beschlussvorschlag  
Der An regung, durch planungsrechtliche Festsetzungen bei der Anordnung und Planung der 
Gebäude eine ausreichende Verschattung im Sommer sowie eine Verschattungsf reiheit im 
Winter sicherzustellen oder alternativ durch den Einbau geeigneter Verschattungselemente z u 
befördern, wird nicht gefolgt (Beschlussvorschlag 1.2.37).  
 
7.11.5  
Es wird angeregt, alle Erschließungsflächen – mit Ausnahme der von Stadtbussen befahrenen 
Straßenabschnitte der übergeordneten Erschließungsstraßen (Tempo- 30-Zone) – als 
verkehrsberuhigte Bereiche auszuweisen.  
Stellungnahme der Verwaltung  
Siehe Stellungnahme der Verwaltung zu Anregung 6.4.2.  
Beschlussvorschlag  
Siehe Beschlussvorschlag 1.2.9 zu Anregung 6.4.2.  
 
7.11.6  
Es wird angeregt, im Bebauungsplan mindestens drei Car -Sharing-Plätze für unterschiedliche 
Fahrzeugtypen und -größen im Bereich des  Quartiersplatzes festzusetzen. Es wird angeregt, 
Car-Sharing-Plätze in unmittelbarer Reichweite von E-Ladestationen einzurichten.

Bebauungsplan Nr. 579 
Gievenbeck – Oxford-Quartier 
(Roxeler Straße / Dieckmannstraße / Gievenbecker Reihe / Niedenstiege) 
Stellungnahmen zum Entwurf / Seite 45 von 67 
Stellungnahme der Verwaltung  
Im Oxford-Quartier sind Car-Sharing-Angebote im Bereic h der Elektromobilität  vorgesehen. 
Eine Mobilstation ist im Ausbauplan am geplanten zentralen Quartiersplatz  verortet. Die 
erforderlichen Flächen für diese Nutzung werden im Bebauungsplan nachgewiesen.  
Die Festlegung der künftigen Fahrzeugtypen betrifft nicht die Regelungsebene des 
Bebauungsplans. Eine diesbezügliche Entscheidung kann erst im weiteren 
Realisierungsprozess erfolgen.  
Zu der  Anregung, Car -Sharing-Plätze in unmittelbarer Reichweite von E -Ladestationen 
einzurichten, siehe Stellungnahme der Verwaltung zu Anregung 5.1.  
Beschlussvorschlag  
Der Anregung, im Bebauungsplan mindestens drei Car -Sharing-Plätze zu berücksichtigen , 
wurde mit dem vorliegenden Planentwurf bereits gefolgt. Eine Beschlussfassung ist nicht 
erforderlich.  
Zu den übrigen Anregungen erübrigt sich eine Beschlussfassung.  
 
7.11.7  
Es wird angeregt, die Zahl der nachzuweisenden Stellplätze je Wohneinheit lediglich als 
Obergrenze festzusetzen. Hierdurch würden abweichende Konzepte für autofreie, autoarme 
oder verkehrsberuhigte (Teil-) Quartiere ermöglicht werden. Es wird angeregt, bei der 
Obergrenze der nachzuweisenden privaten Stellplätze je Wohneinheit zumindest die Vorgaben 
der bestehenden Richtlinie nicht zu überschreiten. Dies sei der Fall, da inklusive der 
ausgewiesenen Besucherstellplätze laut Begründung des Bebauungsplan-Entwurfs rechnerisch 
1,06 Stellplätze je Wohneinheit (und damit mehr als maximal 0,85  Stellplätze je Wohneinheit) 
zur Verfügung stehen sollen.  
Stellungnahme der Verwaltung  
Zu der  Anregung, die Zahl der nachzuweisenden Stellplätze je Wohneinheit lediglich als 
Obergrenze festzusetzen, siehe Stellungnahme der Verwaltung zu Anregung 7.8.5.  
Zu der  Anregung, bei Vorliegen verkehrs - bzw. autoarmer Mobilitätskonzepte re duzierte 
Stellplatzschlüssel im Rahmen der Investoren - und Qualifizierungswettbewerbe zu 
berücksichtigen, siehe Stellungnahme der Verwaltung zu Anregung 7.8.5.  
Der übliche Stellplatzschlüssel wird durch Anwendung des sogenannten ÖPNV -Bonus 
reduziert. Statt 1,0  privater Stellplätze je Wohneinheit sind rechnerisch lediglich 0,85 private 
Stellplätze je Wohneinheit  durch die Bauherren nachzuweisen. Der Anteil von 30 % für 
öffentliche Besucherstellplätze ist gemäß der Stellplatzrichtlinie der Stadt Münster additiv zu 
berücksichtigen. Insofern orientiert sich die Planung für das Oxford- Quartier an den derzeit 
anzuwendenden Regelwerken.  
Beschlussvorschlag  
Zu der  Anregung, die Zahl der nachzuweisenden Stellplätze je Wohneinheit lediglich als 
Obergrenze festzusetzen, siehe Beschlussvorschlag 1.2.28 zu Anregung 7.8.5.

Bebauungsplan Nr. 579 
Gievenbeck – Oxford-Quartier 
(Roxeler Straße / Dieckmannstraße / Gievenbecker Reihe / Niedenstiege) 
Stellungnahmen zum Entwurf / Seite 46 von 67 
Zu den übrigen Anregungen erübrigt sich eine Beschlussfassung.  
 
7.11.8  
Es wird angeregt, im Bebauungsplan Festsetzungen zur diebstahlsicheren Verwahrung von 
Fahrrädern sowie kom fortablen, möglichst ebenerdigen Zugängen zu Fahrradstellplätzen zu 
treffen.  
Stellungnahme der Verwaltung  
Siehe Stellungnahme der Verwaltung zu Anregung 7.8.6.  
Beschlussvorschlag  
Eine Beschlussfassung erübrigt sich.  
 
7.11.9  
Es wird angereg t, im Oxford -Quartier dezentrale Lösungen der Energieversor gung 
und -speicherung zuzulassen.  
Stellungnahme der Verwaltung  
Der Bebauun gsplan trifft keinerlei Regelungen, die alternative Möglichkei ten der 
Energieversorgung und -speicherung ausschließen. Ein Anschlusszwang  an das bestehende 
und künftig ausgebaute Fernwärmenetz besteht nicht.  
Beschlussvorschlag  
Der Anregung, im Oxford- Quartier dezentrale Lösungen der Energieversorgung 
und -speicherung zuzulassen, wurde mit dem vorliegenden Planentwurf bereits gefolgt. Eine 
Beschlussfassung ist nicht erforderlich.  
 
7.12  Bürger/-in  
7.12.1  
Es wird angeregt, die Innenbereiche der Baufelder autofrei zu halten.  
Stellungnahme der Verwaltung  
Siehe Stellungnahme der Verwaltung zu Anregung 6.4.2.  
Beschlussvorschlag  
Siehe Beschlussvorschlag 1.2.9 zu Anregung 6.4.2.  
 
7.12.2  
Es wird angeregt, alle Erschließungsstraßen als verkehrsberuhigte Bereiche mit Vorrang für 
Fußgänger und Radfahrer auszuweisen. Ausschließlich Straßen, die zur Abwicklung des ÖPNV 
erforderlich sind, sollten hiervon ausgenommen werden.

Bebauungsplan Nr. 579 
Gievenbeck – Oxford-Quartier 
(Roxeler Straße / Dieckmannstraße / Gievenbecker Reihe / Niedenstiege) 
Stellungnahmen zum Entwurf / Seite 47 von 67 
Stellungnahme der Verwaltung  
Siehe Stellungnahme der Verwaltung zu Anregung 6.4.2.  
Beschlussvorschlag  
Siehe Beschlussvorschlag 1.2.9 zu Anregung 6.4.2.  
 
7.12.3  
Es wird angeregt, die Durchlässigkeit für Fußgänger und Radfahrer sowie die Anbindung des 
Oxford-Quartiers an Fahrradrouten zu optimieren.  
Stellungnahme der Verwaltung  
Der Bebauungsplan gewährleistet auf Grundlage des städtebaulichen Entwurfs der ArGe 
Oxford eine hohe Durchlässigkeit für nicht -motorisierte Verkehrsteilnehmer. Der als 
Planungsziel formulierte Anspruch, räumliche und funktionale Vernetzungen in das Umfeld zu 
schaffen, wird  umgesetzt. Beispielhaft seien die geplanten  Wegeanbindungen an das 
Auenviertel ( Gievenbeck-Südwest) sowie der außerhalb des Plangeltungsbereichs geplante 
Rad- und Fußweg über den Gievenbach bis zur Potstiege genannt. Zwischen der Gievenbecker 
Reihe und dem künftigen Quartiersplatz (ehemaliger Exerzierplatz) soll eine befahrbare Rampe 
errichtet werden. Durch das im Oxford -Quartier vorgesehene engmas chige Fuß-  und 
Radwegenetz werden Kfz -freie Grünverbindungen mit hoher Aufenthaltsqualität  geschaffen. 
Auch der hohe Anteil verkehrsberuhigter Bereiche  entspricht dieser übergeordneten 
Zielsetzung.  
Beschlussvorschlag  
Der Anregung, die Durchlässigkeit für Fußgänger und Radfahrer über das bislang vorgesehene 
Maß hinaus zu erhöhen, wird nicht gefolgt (Beschlussvorschlag 1.2.38).  
 
7.12.4  
Es wird angeregt, dass im Oxford -Quartier ausreichend wohnungsnahe, barrierefrei 
erreichbare, witt erungsgeschützte und diebstahlsichere Abstellmöglichkeiten für Fahrräder, 
Anhänger und Lastenfahrräder nachzuweisen sind.  
Stellungnahme der Verwaltung  
Siehe Stellungnahme der Verwaltung zu Anregung 7.8.6.  
Beschlussvorschlag  
Eine Beschlussfassung erübrigt sich.  
 
7.12.5  
Es wird angeregt, die Zahl der nachzuweisenden Stellplätze je Wohneinheit lediglich als 
Obergrenze zu definieren, die bei Vorliegen eines qualifizierten Mobilitätskonzepts 
unterschritten werden kann  und soll . Gegebenenfalls soll ten Reserveflächen für Pkw -
Stellplätze, wie beispielsweise in der Siedlung Vauban in Freiburg, ausgewiesen werden.

Bebauungsplan Nr. 579 
Gievenbeck – Oxford-Quartier 
(Roxeler Straße / Dieckmannstraße / Gievenbecker Reihe / Niedenstiege) 
Stellungnahmen zum Entwurf / Seite 48 von 67 
Stellungnahme der Verwaltung  
Zu der  Anregung, die Zahl der nachzuweisenden Stellplätze je Wohneinheit lediglich als 
Obergrenze zu definieren, siehe Stellungnahme der Verwaltung zu Anregung 7.8.5.  
Zu der  Anregung, die nachzuweisenden Stellplätze die bei Vorliegen eines qualifizierten 
Mobilitätskonzepts unterschreiten zu können, siehe Stellungnahme der Verwaltung zu 
Anregung 7.8.5.  
Die Ausweisung von Reserveflächen für Stellplätze, z.B. an den Quartiersrand,  wird nicht 
befürwortet, da eine Auslagerung von Kfz -Stellplätzen dem zugrundeliegenden 
Verkehrskonzept, das ber eits im städtebaulichen Gutachterverfahren (2014) von einem 
Nebeneinander der unterschiedlichen Verkehrsarten ausgegangen war, widerspricht.  
Beschlussvorschlag  
Zu den Anregungen, die Zahl der nachzuweisenden Stellplätze je Wohneinheit lediglich als 
Obergrenze zu definieren und die nachzuweisenden Stellplätze bei Vorliegen eines 
qualifizierten Mobilitätskonzepts zu unterschreiten,  siehe Beschlussvorschlag  1.2.28 zu 
Anregung 7.8.5.  
Der Anregung, im Bebauungsplan Reserveflächen für Pkw -Stellplätze auszuweisen, wird nicht 
gefolgt (Beschlussvorschlag 1.2.39).  
 
7.12.6  
Es wird angeregt, ausreichend Plätze für Car -Sharing-Angebote – in Verbindung mit 
Ladesäulen für elektrogetriebene Fahrzeuge – auszuweisen.  
Stellungnahme der Verwaltung  
Siehe Stellungnahme der Verwaltung zu Anregung 5.1.  
Beschlussvorschlag  
Eine Beschlussfassung erübrigt sich.  
 
7.12.7  
Es wird angeregt, ökologische Mobilitätskonzepte bei der Ausschreibung von Teilflächen zu 
fordern oder beim Zuschlag mit Vorrang zu berücksichtigen.  
Stellungnahme der Verwaltung  
Siehe Stellungnahme der Verwaltung zu Anregung 7.8.5.  
Beschlussvorschlag  
Eine Beschlussfassung erübrigt sich.

Bebauungsplan Nr. 579 
Gievenbeck – Oxford-Quartier 
(Roxeler Straße / Dieckmannstraße / Gievenbecker Reihe / Niedenstiege) 
Stellungnahmen zum Entwurf / Seite 49 von 67 
7.12.8  
Es wird angeregt, die Zielsetzung nachhaltiger ökologischer Mobili tät z.B. durch optimierte 
Radwegeverbindungen zu Arbeitsplätzen und zur Innenstadt aktiv zu fördern . Das ÖPNV -
Angebot solle mindestens einen 10-Minuten-Takt aufweisen.  
Stellungnahme der Verwaltung  
Die Anregung betrifft nicht die Regelungsebene des Bebauungsplans. Mit den im Oxford -
Quartier geplanten Radwegen – teils auf öffentlichen Verkehrsflächen, teils innerhalb 
öffentlicher Grünanlagen – werden zahlreiche räumliche und funktionale Vernetzungen ins 
Umfeld geschaffen. Mit dem  bestehenden ÖPNV-Angebot wird das Oxford- Gelände in der 
Hauptverkehrszeit schon heute mit einer hohen Taktdichte erschlossen.  Mit der vorgesehenen 
Einschleifung der Stadtbuslinie 12 in das Oxford-Quartier wird eine neue Haltestelle im Bereich 
des geplanten zentralen Quartierplatzes eingerichtet.  
Beschlussvorschlag  
Eine Beschlussfassung erübrigt sich.  
 
7.13  Bürger/-in  
7.13.1  
Es wird angeregt, im Bebauungsplan keinen Stellplatzschlüssel vorzugeben und / oder diesen 
in Anlehnung an das städtebauliche Projekt  Baakenhafen in der Hamburger Hafencity 
(Stellplatzschlüssel maximal  0,4) deutlich zu reduzieren. Der aktuell vorgesehene 
Stellplatzschlüssel stehe im Gegensatz zu den von der Stadt Münster selbst gesetzten 
Klimaschutzzielen sowie zu den Grundsätzen einer sozial gerechten Bodennutzung, da 
Stellplätze der Mieter von öffentlich geförderten Wohnungen nach dem ersten Förderweg 
mangels eigenem Pkw gar nicht genutzt werden. Außerdem stehe zu erwarten, dass der 
geforderte Stellplatzschlüssel potenzielle Investoren daran hindert, innovative, nachhaltige und 
zukunftsfähige Mobilitätskonzepte umzusetzen.  Der reduzierte Stellplatzschlüssel solle im 
Bebauungsplan festgesetzt werden oder zumindest im späteren Vergabeverfahren zur 
Bedingung von Anhandgaben  / Grundstückskäufen gemacht werden. Es wird angeregt, im 
Rahmen der Investoren- / Qualifizierungswettbewerbe Bonuspunkte für innovative und 
zukunftsfähige Mobilitätskonzepte ( z.B. ausreichend Stellplätze für Fahrräder, hausinterne 
Fahrradwerkstatt, Mobilitätsstation für vermietbare Spezialräder, Malus je Wohneinheit mit 
gefördertem Wohnraum, gemeinsames Car-Sharing-System oder Wohnungsgenossenschaften, 
bei denen automobil -reduzierende Maßnahmen in der Satzung verankert sind) zu vergeben. 
Auf ein gemeinsam mit dem Wuppertal -Institut erarbeitetes und beigefügtes Diskussionspapier 
wird verwiesen.  
Stellungnahme der Verwaltung  
Siehe Stellungnahme der Verwaltung zu Anregung 7.8.5.  
Beschlussvorschlag  
Zu der Anregung, im Bebauungsplan keinen Stellplatzschlüssel vorzugeben bzw. diesen 
deutlich zu reduzieren, siehe Beschlussvorschlag 1.2.28 zu Anregung 7.8.5.

Bebauungsplan Nr. 579 
Gievenbeck – Oxford-Quartier 
(Roxeler Straße / Dieckmannstraße / Gievenbecker Reihe / Niedenstiege) 
Stellungnahmen zum Entwurf / Seite 50 von 67 
Zu der Anregung, im Rahmen der Investoren- / Qualifizierungswettbewerbe einen reduzierten 
Stellplatzschlüssel vorzugeben, erübrigt sich eine Beschlussfassung.  
 
7.13.2  
Es wird angeregt, für das Oxford-Quartier im Sinne einer „Stadt der kurzen Wege“ und 
zugunsten einer größeren Variabilität in den späteren Vergabeverfahren mehr Vollgeschosse zu 
ermöglichen und insbesondere V -geschossige Gebäude zuzulassen. Die Spielräume 
hinsichtlich der  zulässigen Geschosse wurden im Bebauungsplan- Entwurf im Vergleich zum 
städtebaulichen Entwurf der ArGe Oxford verringert. Es seien an den markanten Punkten keine 
V-geschossigen Gebäude mehr vorgesehen. Nicht -Vollgeschosse / Staffelgeschosse soll ten 
nicht grundsätzlich ausgeschlossen werden.  
Stellungnahme der Verwaltung  
Hinsichtlich der zulässigen Zahl der Vollgeschosse basieren  die Festsetzungen des 
Bebauungsplans auf den denkmalpflegerischen Vorgaben.  Die Aussage des Eingebers, dass 
die zulässigen Geschosszahlen im Bebauungsplan nicht den Vorgaben des städtebaulichen 
Entwurfs entsprechen, trifft nicht zu.  Alle im städtebaulichen Entwurf dargestellten Gebäude 
sind in ihrer Höhenentwicklung gemäß den  Festsetzungen des Bebauungsplans grundsätzlich 
umsetzbar. D er Bebauungsplan lässt – entgegen der Darstellung  des Eingebers  – Nicht-
Vollgeschosse / Staffelgeschosse zu. Im nordwestlichen Baufeld wird eine bis zu 
VII-geschossige Bebauung ermöglicht. Am künftigen zentralen Quartiersplatz lässt der 
Bebauungsplan ei ne bis zu V -geschossige Bebauung zu. Es ist somit keine Planänderung 
erforderlich.  
Beschlussvorschlag  
Der Anregung, für das Oxford-Quartier im Sinne einer „Stadt der kurzen Wege“ und zugunsten 
einer größeren Variabilität in den späteren Vergabeverfahren mehr Vollgeschosse zu 
ermöglichen, wird nicht gefolgt (Beschlussvorschlag 1.2.40).  
Zu der Anregung, eine bis zu V -geschossige Bebauung zu ermöglichen, erübrigt sich eine 
Beschlussfassung, da der Bebauungsplan in Teilbereichen eine Bebauung von fünf und mehr 
Geschossen zulässt.  
 
7.13.3  
Es wird angeregt, entlang der zentralen Erschließungsstraße   – insbesondere in den als e rstes 
erschlossenen Bereichen – eine wohnverträgliche, quartiersbezogene gewerbliche Nutzung 
mindestens in den Erdgeschosszonen zu ermöglichen. Integrierte Konzepte quartiersbezogener 
Dienstleistungen ( z.B. kleinere Ladennutzungen, Gastronomie, Büros, Praxen, Sozialstation) 
und Wohnfolgeeinrichtungen sollten planungsrechtlich zulässig sein.  
Stellungnahme der Verwaltung  
Als übergeordnetes Planungsziel soll der Bebauungsplan die Vorrausetzungen zur Entwicklung 
eines vielfältig durchmischten Stadtquartier s schaffen (vgl. Kapitel 5 der Begründung zum 
Bebauungsplan). Ein Mix unterschiedlicher Nutzungen (Wohnen, Arbeiten, Dienstleistungen, 
Freizeit und Erholung) wird angestrebt . Dieser Maßgabe trägt der Bebauungsplan in

Bebauungsplan Nr. 579 
Gievenbeck – Oxford-Quartier 
(Roxeler Straße / Dieckmannstraße / Gievenbecker Reihe / Niedenstiege) 
Stellungnahmen zum Entwurf / Seite 51 von 67 
besonderer Weise Rechnung. Durch die Festsetzung Allgemeiner Wohngebiete (WA1+2) werden 
der Versorg ung des Gebietes dienende Läden, Schank - und Speisewirtschaften sowie nicht 
störende Handwerksbetriebe im Oxford -Quartier zugelassen. Auch Anlagen für kirchliche,  
soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke werden ermöglicht. Darüber hinaus setzt der 
Bebauungsplan mehrere Mischgebiete (MI 1+2a,b) fest,  in denen zusätzlich u.a. Geschäfts- und 
Bürogebäude und sonstige Gewerbebetriebe zulässig sind (entlang  der künftigen südlichen 
Platzkante des zentralen Quartierplatzes, im Bereich des früheren Kantinengebäudes und im 
Bereich der im nordwestlichen Kasernenteil vorgesehenen Wohn- und Werkhöfe).  
Es wird zudem auf die  geplante Einrichtung „Haus der Vereine “ hingewiesen, die in zentraler 
Quartierslage Freizeit- und Kulturangebote aufnehmen wird. Die Nutzungen werden im Rahmen 
der Investoren - und Qualifizierungswettbewerbe konkretisiert. Der Anregung wird somit 
vollumfänglich entsprochen.  
Beschlussvorschlag  
Der Anregung, eine wohnverträgliche, quartiersbezogene gewerbliche Nutzung mindestens in 
den Erdgeschos szonen sowie integrierte Konzepte quartiersbezogener Dienstleistungen und 
Wohnfolgeeinrichtungen zu ermöglichen, wurde mit dem vorliegenden Planentwurf bereits 
gefolgt. Eine Beschlussfassung ist nicht erforderlich.  
 
7.14  Bürger/-in  
7.14.1  
Es wird anger egt, im gesamten Oxford- Quartier Schrittverkehr mit entsprechender Gestaltung 
der Verkehrsflächen einzurichten.  
Stellungnahme der Verwaltung  
Siehe Stellungnahme der Verwaltung zu Anregung 6.4.2.  
Beschlussvorschlag  
Siehe Beschlussvorschlag 1.2.9 zu Anregung 6.4.2.  
 
7.14.2  
Es wird angeregt, die neu geplante Buslinie außerhalb des Oxford-Quartiers zu führen.  
Stellungnahme der Verwaltung  
Für eine hohe Akzeptanz des ÖPNV sollen  die Haltestellen im gesamten Oxford -Quartier 
fußläufig zu erreichen sein. An der geplanten Verortung einer zentralen Haltestelle wird 
insbesondere zugunsten einer Minimierung der  Wegedistanzen und der im Bereich der 
künftigen Quartiersmitte vorgesehenen Gemeinbedarfseinrichtungen (Grundschule, Turnhal le, 
Haus der Vereine) festgehalten.  
Beschlussvorschlag  
Der Anregung, die neu geplante Buslinie außerhalb des Oxford -Quartiers zu führen, wird nicht 
gefolgt (Beschlussvorschlag 1.2.41).

Bebauungsplan Nr. 579 
Gievenbeck – Oxford-Quartier 
(Roxeler Straße / Dieckmannstraße / Gievenbecker Reihe / Niedenstiege) 
Stellungnahmen zum Entwurf / Seite 52 von 67 
 
7.14.3  
Es wird angeregt, im Oxford-Quartier keine Durchgangsstraße vorzusehen.  
Stellungnahme der Verwaltung  
Siehe Stellungnahme der Verwaltung zu Anregung 6.4.2.  
Beschlussvorschlag  
Siehe Beschlussvorschlag 1.2.9 zu Anregung 6.4.2.  
 
7.14.4  
Es wird angeregt, im Bereich  der geplanten Grundschule sowie im Umfeld  von Kita-
Einrichtungen keinen Bring- und Holverkehr zu ermöglichen.  
Stellungnahme der Verwaltung  
Siehe Stellungnahme der Verwaltung zu Anregung 7.8.2.  
Beschlussvorschlag  
Siehe Beschlussvorschlag 1.2.27 zu Anregung 7.8.2.  
 
7.14.5  
Es wird angeregt, möglichst viele Kfz-Stellplätze an den Quartiers rand mit äußerer 
Erschließung zu verlegen. Möglichst viele Baufelder sollten autofrei bleiben.  
Stellungnahme der Verwaltung  
Siehe Stellungnahmen der Verwaltung zu den Anregungen 6.4.2. und 7.8.2.  
Beschlussvorschlag  
Siehe Beschlussvorschläge 1.2.9 und 1.2.27 zu den Anregungen 6.4.2 und 7.8.2.  
 
7.14.6  
Es wird angeregt, Fahrerlaubnisse innerhalb möglichst vieler Bauflächen nur für den Be-  und 
Endladeverkehr sowie für Menschen mit Behinderung zu erteilen.  
Stellungnahme der Verwaltung  
Siehe Stellungnahme der Verwaltung zu Anregung 6.4.2.  
Beschlussvorschlag  
Der Anregung, Fahrerlaubnisse innerhalb möglichst vieler  Bauflächen nur  für den Be- und 
Endladeverkehr sowie für Menschen mit Behinderung zu erteilen, wird nicht gefolgt 
(Beschlussvorschlag 1.2.42).

Bebauungsplan Nr. 579 
Gievenbeck – Oxford-Quartier 
(Roxeler Straße / Dieckmannstraße / Gievenbecker Reihe / Niedenstiege) 
Stellungnahmen zum Entwurf / Seite 53 von 67 
7.14.7  
Es wird angeregt zu prüfen, ob die parallel zur Gievenbecker Reihe geplante 
Erschließungsstraße zugunsten von Wohnbauflächen überplant werden kann.  
Stellungnahme der Verwaltung  
Die Erschließungsstraße kann nicht überplant werden, da die Erschließung der vorgesehenen 
Häuserreihen entlang der östlichen Kasernenmauer nicht gesichert wäre. Zudem st ünde eine 
solche Änderung im Widerspruch zum  städtebaulichen Entwurf der Ar Ge Oxford, der im 
östlichen Kasernenteil eine Nord-Süd-Erschließungsspange vorsieht.  
Beschlussvorschlag  
Der Anregung , die parallel zur Gievenbecker Reihe geplante Erschließungsstraße zugunsten 
von Wohnbauflächen zu überplanen, wird nicht gefolgt (Beschlussvorschlag 1.2.43).  
 
7.14.8  
Es wird angeregt, im Oxford -Quartier qualitativ und quantitativ ausreichende 
Fahrradabstellanlagen vorzusehen.  
Stellungnahme der Verwaltung  
Siehe Stellungnahme der Verwaltung zu Anregung 7.8.6.  
Beschlussvorschlag  
Eine Beschlussfassung erübrigt sich.  
 
7.14.9  
Es wird angeregt, eine optimale innere und äußere Erschließung für Fahrradfahrer und 
Fußgänger zu gewährleisten, z.B.  durch einen Mauerdurchbruch an der Gievenbecker Reihe 
und eine Radwegeanbindung an die Niedenstiege mit Überbrückung des Gievenbachs.  
Stellungnahme der Verwaltung  
Zur geplanten i nneren und äußeren Erschließung  für Fahrradfahrer und Fußgänger  siehe 
Stellungnahme der Verwaltung zu Anregung 7.8.6.  
Zum geplanten Radweg über den Gievenbach zur Potstiege  / Niedenstiege siehe 
Stellungnahme der Verwaltung zu Anregung 7.4.  
Beschlussvorschlag  
Der Anregung, eine optimale innere und äußere Erschließung für Fahrradfahrer und Fußgänger 
vorzusehen, wurde mit dem vorliegenden Planentwurf bereits gefolgt. Eine Beschlussfassung 
ist nicht erforderlich.  
Eine Beschlussfassung zu der  Anregung, einen Mauerdurchbruch an der Gievenbecker Reihe 
und eine Radwegeanbindung an die Niedenstiege mit Überbrückung des Gievenbachs 
vorzusehen, erübrigt sich.

Bebauungsplan Nr. 579 
Gievenbeck – Oxford-Quartier 
(Roxeler Straße / Dieckmannstraße / Gievenbecker Reihe / Niedenstiege) 
Stellungnahmen zum Entwurf / Seite 54 von 67 
7.14.10  
Es wird angeregt, den Stellplatzschlüssel bei Vorliegen verkehrsmindernder Mobilitätskonzepte 
im Rahmen der Vergabeverfahren zu reduzieren. Als mögliche Kriterien für 
Minderungsregelungen wird die Berücksichtigung überdachter  Fahrradabstellplätze, einer 
Leasingstation für Fahrräder und Lastenräder, einer hohen Carsharing-Quote oder eine obligate 
Teilnahme der Bewohner am  Carsharing, ein hoher Anteil an Sozialwohnungen, der Betrieb 
einer Fahrradstation, das Vorhalten von Wohnangeboten für pflegebedürft ige Menschen und 
Studierende vorgeschlagen.  
Stellungnahme der Verwaltung  
Zu der Anregung, den Stellplatzschlüssel zu reduzieren, siehe Stellungnahme der Verwaltung 
zu Anregung 7.8.5.  
Zu der  Anregung, den anzuwendenden Stellplatzschlüssel bei Vorliegen verkehrsmindernder 
Mobilitätskonzepte im Rahmen der Vergabeverfahren zu reduzieren, siehe Stellungnahme der 
Verwaltung zu Anregung 7.8.5.  
Beschlussvorschlag  
Zu der  Anregung, den Stellplatzschlüssel zu reduzieren, siehe Beschlussvorschlag  1.2.28 zu 
Anregung 7.8.5.  
Zu der  Anregung, den anzuwendenden Stellplatzschlüssel bei Vorliegen verkehrsmindernder 
Mobilitätskonzepte im Rahmen der Vergabeverfahren zu reduzieren, erübrigt sich eine 
Beschlussfassung.

Bebauungsplan Nr. 579 
Gievenbeck – Oxford-Quartier 
(Roxeler Straße / Dieckmannstraße / Gievenbecker Reihe / Niedenstiege) 
Stellungnahmen zum Entwurf / Seite 55 von 67 
8  Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit während der zweiten öffentlichen Auslegung 
gemäß § 3 (2) BauGB im Zeitraum 19.02.-05.03.2018  
 
8.1  Bürger/-in  
8.1.1  
Es wird angeregt, alle vorhandenen Bäume im Plangeltungsbereich zu erhalten.  
Stellungnahme der Verwaltung  
Der städtebauliche Entwurf der Ar Ge Oxford sieht ein urbanes Wohnquartier mit einem 
Nebeneinander aus denkmalgeschützten alten und neuen Gebäuden vor. Angesichts der 
geplanten Ergänzungsbauten und Erschließungsnotwendigkeiten kann nicht der gesamt e 
Baumbestand erhalten bleiben. Dennoch wird gemäß dem formulierten Planungsziel ein 
großzügiger Erhalt des prägenden Baumbestands angestrebt. D ie zugrundeliegende 
Freiflächenkonzeption sieht die Entwicklung eines durchgrünten Gesamtquartiers vor. In der 
Baumbilanzierung der ArGe Oxford (vgl. Kap itel 6.6.3 in der Begründung zum Bebauungsplan ) 
schlägt sich dieser freiraumplanerische Anspruch nieder.  
Der Erhalt von Bäumen oder Baumgruppen ist jeweils im Einzelfall, auch in Abstimmung mit 
dem Denkmalschutz, zu betrachten und insbesondere von der konkreten Verortung und 
Gestaltung der Verkehrsflächen, den räumlichen Anforderungen des 
Regenwasserentwicklungskonzeptes und den Raumansprüchen von Gebäuden, Zuwegungen, 
Stellplatzflächen und Tiefgaragen abhängig. Neuanpflanzungen, u.a. im Straßenraum, sind 
vorgesehen. Zum Erhalt von Bäumen können im Zuge der Baugenehmigung Auflagen zum 
Baumschutz vorgesehen werden.  
Der aus ökologischer Sicht erhaltenswerte Gehölzbestand wird im Bebauungsplan als „zu 
erhalten“ festgesetzt, sofern eine Erhaltung in Verbindung mit den vorgenannten räumlichen 
Ansprüchen als gesichert angesehen werden kann. Innerhalb der im Bebauungsplan 
festgesetzten überbaubaren Grundstücksflächen können keine Erhaltungsfestsetzungen 
getroffen wer den. Da diese jedoch nicht vollständig bebaut bzw. versiegelt werden, ist zu 
erwarten, dass auch hier erhaltenswerter Gehölzbestand in die künftige Gebietskulisse 
integriert werden kann.  
Beschlussvorschlag  
Der Anregung, alle vorhandenen Bäume im Plangelt ungsbereich zu erhalten, wird nicht gefolgt 
(Beschlussvorschlag 1.2.44).  
 
8.1.2  
Es wird angeregt, die Außenmauer des Kasernengeländes zu erhalten.  
Stellungnahme der Verwaltung  
Der Erhalt der bestehenden Außenmauern des Kasernengeländes ist Bestandteil des 
städtebaulichen Entwurfs der ArGe Oxford und wird im  Bebauungsplan Nr. 579 berücksichtigt. 
Lediglich im Bereich der  künftigen Ein -/ Aufmündungsbereiche Roxeler Straße und 
Arnheimweg / Gievenbecker Reihe, östlich des ehemaligen Exerzierplatzes sowie in der

Bebauungsplan Nr. 579 
Gievenbeck – Oxford-Quartier 
(Roxeler Straße / Dieckmannstraße / Gievenbecker Reihe / Niedenstiege) 
Stellungnahmen zum Entwurf / Seite 56 von 67 
südwestlichen Ecke des Oxford -Areals sind kleinere Mauerdurchbrüche zur Durchwegung 
(Straßen und Wege) vorgesehen.  
Beschlussvorschlag  
Der Anregung, die Außenmauer des Kasernengeländes zu erhalten, wurde mit dem 
vorliegenden Planentwurf bereits gefolgt. Eine Beschlussfassung ist nicht erforderlich.  
 
8.1.3  
Es wird angeregt, im Plangeltungsbereich Parkplätze für Carsharing-Angebote vorzusehen.  
Stellungnahme der Verwaltung  
Siehe Stellungnahme der Verwaltung zu Anregung 7.11.6.  
Beschlussvorschlag  
Siehe Beschlussvorschlag zu Anregung 7.11.6. Eine Beschlussfassung ist nicht erforderlich.  
 
8.1.4  
Es wird angeregt, im Plangeltungsbereich eine Kletterhalle bzw. ein Spaß- / Sportbad als 
„Leuchtturmprojekt“ vorzusehen.  
Stellungnahme der Verwaltung  
Grundsätzlich ist eine Kletterhalle im Geltungsbereich planungsrechtlich möglich, sofern diese 
Nutzung als nicht wesentlich störend für das Wohnen im Sinne der BauNVO zu werten ist.  Die 
Realisierung einer solchen Anlage auf dem Gebiet der Oxford -Kaserne ist jedoch gegenwertig 
nicht vorgesehen. D afür soll im „Grünen Trichter“ eine Anlage für den Parcourssport 
hergerichtet werden. Zusätzlich sind weitere, quartiersbezogene Sport - und Freizeitangebote 
vorgesehen. Hierzu gehören u.a. eine Boule- Anlage, generationsübergreifende Fitnessgeräte  
sowie Kleinspielfelder.  
Das Oxford-Quartier soll vorrangig dem Wohnen dienen. Eine großflächige Sportnutzung ginge 
zulasten von dringend benötigtem Wohnraum,  weshalb im Plangeltungsbereich keine 
Schwimmbadeinrichtung vorgesehen werden soll.  
Beschlussvorschlag  
Der Anregung, im Plangeltungsbereich ein Spaß- / Sportbad als „Leuchtturmprojekt“ oder ein 
Natur- und Freizeitbad vorzusehen, wird nicht gefolgt (Beschlussvorschlag 1.2.45).  
Zu der Anregung, im Plangeltungsbereich eine Kletterhalle als „Leuchtturmprojekt“ vorzusehen, 
erübrigt sich eine Beschlussfassung.  
 
8.1.5  
Es wird angeregt, im Plangeltungsbereich eine Außengastronomie und ein Kiosk bzw. eine 
Trinkhalle vorzusehen.

Bebauungsplan Nr. 579 
Gievenbeck – Oxford-Quartier 
(Roxeler Straße / Dieckmannstraße / Gievenbecker Reihe / Niedenstiege) 
Stellungnahmen zum Entwurf / Seite 57 von 67 
Stellungnahme der Verwaltung  
Im Sinne der angestrebten Nutzungsmischung werden kleinteilige Versorgungsangebote wie 
gastronomische Betriebe oder kleinere Ladeneinheiten befürwortet und durch den 
Bebauungsplan ermöglicht. Zusammensetzung, Lage und Umfang solcher Nutz ungen werden 
im Rahmen der Investoren- und Qualifizierungsverfahren konkretisiert.  
Beschlussvorschlag  
Eine Beschlussfassung erübrigt sich.  
 
8.1.6  
Es wird  angeregt, im Plangeltungsbereich Angebote für Mehrgenerationenwohnen, zur 
Förderung einer „Kiez -Struktur / Gemeinschaft“ sowie für den sozialen Wohnungsbau 
vorzusehen.  
Stellungnahme der Verwaltung  
Der Bebauungsplan steht der Umsetzung neuer  Wohnmodelle, wie z.B. 
Mehrgenerationenwohnen, nicht entgegen.  Die Zusammensetzung, Lage und Umfang solcher 
Nutzungen werden im Rahmen der Investoren- und Qualifizierungsverfahren konkretisiert.  
Im sogenannten Uhrenturmgebäude sollen Raumangebote  – zum Beispiel für ortsansässige 
Vereine und Gruppen  – geschaffen werden  (Haus der Vereine) . Hiermit wird ein Beitrag 
geleistet, den Zusammenhalt und die Gemeinschaft der Quartiersbewohner zu fördern.  
Auf dem Oxford -Quartier soll öffentlich geför derter Wohnraum realisiert werden. Der Umfang 
wird im Rahmen der Investoren- und Qualifizierungsverfahren konkretisiert.  
Beschlussvorschlag  
Eine Beschlussfassung erübrigt sich.  
 
8.2  Bürger/-in  
8.2.1  
Es wird erneut angeregt, den ehemaligen Exerzierplatz von Bebauung frei zu halten bzw. in 
diesem Bereich eine maximal II- geschossige Bebauung zu ermöglichen,  um die bestehenden 
historischen Hofstrukturen entlang der Gievenbecker Reihe zu schützen. Im nördlich des 
Exerzierplatzes vorgesehenen Baugebiet WA 2 würde, wie in der Begründung zum 
Bebauungsplan-Entwurf ausgeführt, der Schutz der Höfe und Hofstrukturen ausdrücklich 
anerkannt. Es sei  nicht nachvollziehbar, weshalb der Bebauungsplan trotzdem im Bereich des 
Exerzierplatzes eine III - bis IV -geschossige Bebauung zulasse und die alten Hofrechte und 
altrechtlichen Dienstbar keiten nicht anerkenne . Die Ungleichbehandlung sei rechtswidrig. Es 
seien massive fehlerhafte Grundannahmen getroffen worden.  
Stellungnahme der Verwaltung  
Die Anregung, im Bereich des Exerzierplatzes lediglich eine II -geschossige Bebauung 
zuzulassen, wur de bereits im Rahmen der ersten öffentlichen Auslegung behandelt (siehe 
Stellungnahme 7.6.2).

Bebauungsplan Nr. 579 
Gievenbeck – Oxford-Quartier 
(Roxeler Straße / Dieckmannstraße / Gievenbecker Reihe / Niedenstiege) 
Stellungnahmen zum Entwurf / Seite 58 von 67 
In der  neuerlichen Stellungnahme werden weitere Bedenken vorgetragen. Eine 
Ungleichbehandlung liegt nicht vor , da im Bereich des Exerzierplatzes eine höhere Bebauung 
städtebaulich geboten und im Umgebungskontext aufgrund der zum Erhalt festgesetzten 
Platanenbaumreihe vertretbar ist. Die Bedeutung der historischen Hofstrukturen für Gievenbeck 
wurde weder im Vorfeld, noch während des Planverfahrens verkannt. Eine Beeinträchtigung der 
schützenswerten Hofstrukturen ist nicht festzustellen.  
Beschlussvorschlag  
Siehe Beschlussvorschlag 1.2.22 zu Anregung 7.6.2.  
 
8.2.2  
Es wird zu bedenken gegeben, dass die Nachbarn der Anlieger eine Projektentwicklung im 
Bereich des Exerzierplatzes anstreben.  
Stellungnahme der Verwaltung  
Die Vergabe der Baufelder ist nicht Gegenstand des Bebauungsplanverfahrens.  
Beschlussvorschlag  
Eine Beschlussfassung erübrigt sich.  
 
8.3  Bürger/-in  
Es wird erneut angeregt, den geplanten Stellplatzschlüssel, die Geschossigkeit innerhalb des 
Baugebietes WA 1 und die Zulässigkeit von wohnverträglichem Gewerbe innerhalb des  
Baugebietes WA1 zu ändern.  
Stellungnahme der Verwaltung  
Siehe Stellungnahmen der Verwaltung zu den Anregungen 7.8.5, 7.13.1, 7.13.2 und 7.13.3.  
Beschlussvorschlag  
Zu der Anregung, im Bebauungsplan keinen Stellplatzschlüssel vorzugeben bzw. diesen 
deutlich zu reduzieren, siehe Beschlussvorschlag 1.2.28 zu Anregung 7.8.5. 
Zu der  Anregung, die Geschossigkeit innerhalb des Baugebietes WA 1 im Bebauungsplan zu 
ändern, siehe Beschlussvorschlag 1.2.40 zur Stellungnahme 7.13.2.  
Zu den übrigen Anregungen erübrigt sich eine Beschlussfassung.  
 
8.4  Bürger/-in  
Es wird angeregt, im Plangeltungsbereich Vorhaben zur Einrichtung einer tierärztlichen Praxis 
bzw. Klinik für Kleintiere planungsrechtlich zu ermöglichen und bei der  Grundstücksvergabe zu 
berücksichtigen. Es wird darauf hingewiesen, dass auch der Erwerb eines Bestandsgebäudes 
vorstellbar sei.

Bebauungsplan Nr. 579 
Gievenbeck – Oxford-Quartier 
(Roxeler Straße / Dieckmannstraße / Gievenbecker Reihe / Niedenstiege) 
Stellungnahmen zum Entwurf / Seite 59 von 67 
Stellungnahme der Verwaltung  
Der Bebauungsplan setzt Allgemeine Wohngebiete (WA) und Mischgebiete (MI ) fest. Sofern 
von einem solchen  Betrieb keine das Wohnen störende Lärm - oder sonstige 
Emissionsbelastungen ausgehen, ist eine solche Nutzung zumindest innerhalb der geplanten 
MI-Gebiete planungsrechtlich realisierbar.  
Die Vergabe der Baugrundstücke kann nicht über den Bebauungsplan gesteuert werden , 
sondern erfolgt in den noch durchzuführenden Investoren- und Qualifizierungswettbewerben.  
Beschlussvorschlag  
Eine Beschlussfassung erübrigt sich.  
 
8.5  Bürger/-in  
8.5.1  
Es wird erneut angeregt, im Bereich des ehemaligen Exerzierplatzes eine maximal II -
geschossige Bebauung zu ermöglichen, wie dies auch weiter nördlich entlang der 
Gievenbecker Reihe vorgesehen ist. Die Grundvoraussetzungen des städtebaulichen 
Entwicklungskonzeptes (V/0111/2012/1), spätestens aber das planungsrechtliche Verfahren 
(Ratsbeschluss vom 16.03.2016) seien fehlerhaft. Die Bestandserfassung in der Begründung 
sei teilweise falsch und unzureichend.  An der Gievenbecker Reihe befanden sich ursprün glich 
nicht 6, sondern 9 Höfe.  Die Eingeber legen die historische Entwicklung der Hof bebauung, die 
aus ihrer Sicht bestehenden Eigentumsverhältnisse (u.a. in Bezug auf den Gievenbach) und die 
Schutzwürdigkeit der historischen Hofstrukturen ausführlich dar.  Im Geltungsbereich des 
Bebauungsplans Nr. 410 würden nur eingeschossige, den alten Bauernhäusern untergeordnete 
Gebäude, ermöglicht. Die Ausgrenzung der Höfe Gievenbecker Reihe 26/32 sei  rechtswidrig 
und belege , dass bereits vor Jahren intensive Absprachen zur Geschossigkeit mit den 
Eigentümern oder Nutzern der vier nördlichen Höfe getroffen worden seien. Demgegenüber 
setze der Bebauungsplan Nr. 579 im Umfeld der  nördlichen Höfe mit dem Wohngebiet WA 2 
lediglich eine II-geschossige Bebauung fest.  
Stellungnahme der Verwaltung  
Die Anregung, im Bereich des Exerzierplatzes lediglich eine II -geschossige Bebauung 
zuzulassen, wurde bereits im Rahmen der ersten öffentlichen Auslegung behandelt (siehe 
Stellungnahme 7.6.2). 
Die Grundvoraussetzungen des städtebaulichen Gutachterverfahrens und des Bebauungsplans 
wurden vor und während der Verfahren berücksichtigt . Dem Pl anungsverfahren ist eine 
intensive Beschäftigung mit dem historischen, städtebaulichen und freiraumplanerischen 
Kontext vorausgegangen. Die Bedeutung der Hofstrukturen in der  Gievenbecker Reihe als 
ältester Siedlungsbereich Gievenbecks ist unbestritten. Gerade weil diese als Keimzelle des 
Ortsteils schützenswert ist, hat die Stadt Münster im Jahr 1998 mit dem Bebauungsplan Nr. 410 
ein wirksames Instrument zur Ver hinderung einer weiteren Zersiedlung in diesem Bereich 
geschaffen.  
Aus Sicht der Planungsverw altung stellt die Begründung zum Bebauungsplan den 
Umgebungskontext ausführlich und angemessen dar. Eine redaktionelle Änderung erfolgt in

Bebauungsplan Nr. 579 
Gievenbeck – Oxford-Quartier 
(Roxeler Straße / Dieckmannstraße / Gievenbecker Reihe / Niedenstiege) 
Stellungnahmen zum Entwurf / Seite 60 von 67 
Kapitel 8.4.6.1 dahingehend, dass sich an der  Gievenbecker Reihe einst 9 Höfe (und nicht 
6 Höfe) befanden.  Weitere Änderungen sind nicht erforderlich. Es wird darauf hingewiesen, 
dass etwaige Mängel bzw. Unvollständigkeiten in der Begründung verfahrensunschädlich sind 
und keine Rechtsfehlerhaftigkeit des Bebauungsplans begründen.  
Der Planungsverwaltung sind keinerlei Absprachen zwischen der Stadt Münster und den 
Eigentümern der Höfe an der Gievenbecker Reihe bekannt.  
Die übrigen hier genannten Anregungen beziehen sich nicht auf den Bebauungsplan Nr.  579 
und sind daher in der Abwägung nicht zu berücksichtigen.  
Beschlussvorschlag  
Siehe Beschlussvorschlag 1.2.22 zu Anregung 7.6.2.  
Zu den übrigen Anregungen erübrigt sich eine Beschlussfassung.  
 
8.5.2  
Es wird bemängelt, dass die auf dem Grundstück Gievenbecker Reihe 50 errichteten 
Erdwallanlagen / Sichtschutzwälle nicht den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr.  410 
entsprechen. Die im Sinne eines illegal vorangetriebenen Bebauungsplans der 
Innenentwicklung entfernte historische Hofmauer müsste der Stadt unverzüglich 
zurückgegeben werden. Änderungen der Verkehrs/ - Wegeführung und der Rechtslage seien 
mit allen Eigentümern der Höfe abzustimmen. Eine Wegerschließung über den Sudhoff sei 
illegal.  
Stellungnahme der Verwaltung  
Die vorgetragenen Anregungen und Bedenken beziehen sich auf den Bebauungsplan Nr.  410 
und sind damit nicht Gegenstand des Bebauungsplanverfahrens Nr. 579.  
Beschlussvorschlag  
Eine Beschlussfassung erübrigt sich.  
 
8.6  Bürger/-in  
Es wird angeregt, die Verkehrssicherheit auf dem Arnheimweg und der Gievenbecker Reihe zu 
verbessern und dafür Sorge zu tragen, dass eine sichere Schulwegeführung zum Freiherr-Vom-
Stein-Gymnasium über das künftige Oxford-Quartier sichergestellt wird.  
Stellungnahme der Verwaltung  
Der Bebauungsplan schafft die Voraussetzungen für die vorgesehene Verkehrskonzeption für 
das Oxford-Quartier mit den geplanten Tempo- 30-Zonen und verkehrsberuhigten Bereichen 
und legt das Fuß - und Radwegenetz fest. Über die geplanten Ost -West-Wegeverbindungen 
wird auch das Freiherr -Vom-Stein-Gymnasium mit der Gievenbecker Reihe ver bunden. 
Verkehrslenkende Maßnahmen betreffen nicht die Regelungsebene des Bebauungsplans. Die 
Verkehrssicherheit auf den Straßen Arnheimweg und Gievenbecker Reihe wird durch den 
Bebauungsplan Nr. 579 nicht verschlechtert. Beide Straßen verfügen über Gehwege.

Bebauungsplan Nr. 579 
Gievenbeck – Oxford-Quartier 
(Roxeler Straße / Dieckmannstraße / Gievenbecker Reihe / Niedenstiege) 
Stellungnahmen zum Entwurf / Seite 61 von 67 
Beschlussvorschlag  
Eine Beschlussfassung erübrigt sich.  
 
8.7  Bürger/-in  
Es wird angeregt, die nordwestliche Baugrenze im Bereich des Grundstücks Bernings Kotten 14 
(Flurstück 658) auf ein Maß von 3 m an die nordwestliche Grundstücksgrenze heranzuführen. 
Mindestens sei der alte Abstand von 4,5 m gem äß der bisherigen Festset zung des 
Bebauungsplans Nr. 441 wiederherzustellen. Alle übrigen nordwestlichen Baugrenzen, die an  
Grünflächen grenzen, würden lediglich einen Abstand von 3 m auf weisen. Das Grundstück 
würde eine explizite Sonderstellung einnehmen.  
Stellungnahme der Verwaltung  
Eine Verschiebung der Baugrenze auf  ein Maß von 3 m zur geplanten öffentlichen Grünfläche 
wird in der Gesamtabwägung im Sinne einer Gleichbehandlung zu den übrigen Grundstücken 
im Teilbereich B (Bernings Kotten)  befürwortet. Die Baugrenze wird jedoch ausschließlich in 
ihrem Abstand zur öffentlichen Grünfläche angepasst. Zu der öffentlichen Verkehrsf läche, die 
hier einen Wendebereich ausbildet, muss eine mögliche Bebauung weiterhin einen Abstand von 
mindestens 5 m aufweisen.  
Beschlussvorschlag  
Der Anregung, die nordwestliche Baugrenze im Bereich des Grundstücks Bernings Kotten  14 
(Flurstück 658) auf ein Maß von 3 m bzw. 4,5 m an die nordwestliche Grundstücksgrenze 
heranzuführen, wird teilweise gefolgt, indem der Abstand  der Baugrenze zur geplanten 
öffentlichen Grünfläche auf 3 m reduziert wird (Beschlussvorschlag 1.1.1).  
 
8.8  Bürger/-in  
Es wird angereg t, zur Realisierung einer größeren Stellplatz - und Wendefläche und einer 
breiteren Zufahrt  auf dem Grundst ück Bernings Kotten  11 das bisherige und weiterhin 
festgesetzte Pflanzgebot von der östlichen auf die nördliche Grundstücksgrenze zu verlagern.  
Stellungnahme der Verwaltung  
Bereits der bisher rechtskräftige Bebauungsplan Nr.  441 setzt gemäß textlicher Festsetzung 
Nr. 1.7.1 fest, dass die mit einem Pflanzgebot  gekennzeichneten Flächen mit 
standortgerechten, heimischen Flurgehölzen wie z.B. Hainbuc he, Stieleiche, Hasel, Weißdorn 
und Schneeball vollflächig in einem Pflanzverband von 1x1 m zu bepflanzen sind. Die 
getroffene Festsetzung ist weiterhin erforderlich, um den vorgesehenen Nord-Süd-Grünzug im 
Oxford-Quartier von der Bebauung im Bereich Berni ngs Kotten optisch- visuell abzuschirmen. 
Die geplanten öffentlichen Grünflächen werden durch die privaten Pflanzstreifen ergänzt . Eine 
Verlegung des Pflanzgebots auf die Nordseite würde die Situation nicht verbessern. Sollte aus 
erschließungstechnischer Sicht eine Verbreit erung der Zufahrt erforderlich sein, kann ggf. im 
Wege der bauordnungsrechtlichen Befreiung einer solchen Maßnahme zugestimmt werden.

Bebauungsplan Nr. 579 
Gievenbeck – Oxford-Quartier 
(Roxeler Straße / Dieckmannstraße / Gievenbecker Reihe / Niedenstiege) 
Stellungnahmen zum Entwurf / Seite 62 von 67 
Beschlussvorschlag  
Der Anregung , zur Realisierung einer größeren Stellplatz - und Wendefläche auf dem 
Grundstück Bernings Kotten  11 das bisherige und weiterhin vorgesehene Pflanzgebot gemäß 
textlicher Festsetzung von der östlichen auf die nördliche Grundstücksgrenze zu verlagern, wird 
nicht gefolgt (Beschlussvorschlag 1.2.46).

Bebauungsplan Nr. 579 
Gievenbeck – Oxford-Quartier 
(Roxeler Straße / Dieckmannstraße / Gievenbecker Reihe / Niedenstiege) 
Stellungnahmen zum Entwurf / Seite 63 von 67 
9  Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit während der dritten öffentlichen Auslegung 
gemäß § 3 (2) BauGB im Zeitraum 09.07.-23.07.2018  
 
9.1  Bürger/-in  
9.1.1  
Es wird angeregt, Klimaschutzaspekte in der weiteren Planung und insbesondere in den 
Ausschreibungs- und Bewertungskriterien für die Vergabeverfahren entschiedener als bisher zu 
berücksichtigen. Es bestehen erhebliche Bedenken, dass  die Stadt Münster ihrer besonderen 
Verantwortung nicht gerecht wird und einen nicht zu reparierenden Schaden im Bereich de s 
Klimaschutzes erleidet.  
Stellungnahme der Verwaltung  
Die Festlegung von Ausschreibungs - und Bewertungskriterien für die Vergabeverfahren betrifft 
nicht die Regelungsebene des Bebauungsplans. Zu den Klimaschutzaspekten, die den 
Bebauungsplan betreffen, siehe Stellungnahme der Verwaltung zu Anregung 7.11.1.  
Beschlussvorschlag  
Siehe Beschlussvorschlag 1.2.34 zu Anregung  7.11.1. Hinsichtlich der Ausschreibungs - und 
Bewertungskriterien erübrigt sich eine Beschlussfassung.  
 
9.1.2  
Es wird angeregt, für den Bereich des Gebäudewärmeschutzes den Kfw-Effizienzhausstandard 
40 bzw. den Passivhaus-Standard festzulegen.  
Stellungnahme der Verwaltung  
Die Festlegung der Wärmeschutzstandards betrifft nicht die Regelungsebene des 
Bebauungsplans.  
Eine verbindliche Vorgabe des Kfw-Effizienzhausstandards 40 bzw. des Passivhaus-Standards 
ginge über die geltende Beschlusslage der Stadt Münster für neue Baugebiete hinaus. Die 
KonvOY bzw. die späteren Grundstückseigentümer werden vertraglich verpflichtet, im Neubau 
die Anforderungen des Kfw -Effizienzhausstandards 55 einzuhalten. Damit wird ein 
weitgehender baulicher Wärmeschutz gewährleistet.  
Beschlussvorschlag  
Eine Beschlussfassung erübrigt sich.  
 
9.1.3  
Es wird angeregt, für die Wohnquartiere Energieversorgungskonzepte zur Realisierung autarker 
Einheiten sowie regenerativer Energieträger aufzustellen.

Bebauungsplan Nr. 579 
Gievenbeck – Oxford-Quartier 
(Roxeler Straße / Dieckmannstraße / Gievenbecker Reihe / Niedenstiege) 
Stellungnahmen zum Entwurf / Seite 64 von 67 
Stellungnahme der Verwaltung  
Die Bebauungsplan- Entwürfe schränken die Nutzung re generativer Energien nicht ein. 
Energieversorgungskonzepte sind möglich, betreffen jedoch nicht Regelungsebene des 
Bebauungsplans.  
Beschlussvorschlag  
Eine Beschlussfassung erübrigt sich.  
 
9.1.4  
Es wird angeregt, Mobilitätskonzepte zur Minimierung des Kfz -Verkehrs sowie zur Reduzierung 
des Stellplatzbedarfs zu entwickeln sowie die bestehenden Erschließungskonzepte zu ändern.  
Stellungnahme der Verwaltung  
Zu den Anregungen zur Erstellung von Mobilitätskonzepten und zur Reduzierung des 
Stellplatzbedarfs siehe Stellungnahme der Verwaltung zu Anregung 7.8.5.  
Eine grundlegende Änderung  der Erschließungsplanung ist nicht vereinbar mit dem 
zugrundeliegenden Verkehrskonzept, siehe Stellungnahme der Verwaltung zu Anregung 6.4.2.  
Beschlussvorschlag  
Siehe Beschlussvorschläge 1.2.9 und 1.2.28 zu den Anregungen 6.4.2 und 7.8.5.  
 
9.1.5  
Es wird angeregt, den Flächenverbrauch durch  flexible Raumnutzungskonzepte,  z.B. durch 
gemeinschaftliche Nutzungen, zu reduzieren.  
Stellungnahme der Verwaltung  
Die Grundrissgestaltung kann nicht auf Ebene des Bebauungsplans geregelt werden.  
Die KonvOY unterstützt die Umsetzbarkeit adäquater Wohnprojekte, insbesondere zugunsten 
selbstorganisierter Baugruppen bzw. Projektgenossenschaften. Durch die vertraglich zu 
regelnde Vorgabe, dass bei der Realisierung der Mehrfamilienhausbebauung 30 % der 
entstehenden Nettowohnfläche zur anteiligen Errichtung von gefördertem Mietwohnraum und 
bei der Realisierung der Mehrfamilienhausbebauung ergänzend 30 % der entstehenden 
Nettowohnfläche zur anteiligen Errichtung von förderfähigem Mietwohnraum vorzusehen si nd, 
wird in beiden Quartieren vor dem Hintergrund der Wohnraumförderbestimmungen ein sehr 
großer Anteil des künftigen Gebäudebestands über maßvolle Wohnungsgrößen verfügen.  
Beschlussvorschlag  
Eine Beschlussfassung erübrigt sich.

Bebauungsplan Nr. 579 
Gievenbeck – Oxford-Quartier 
(Roxeler Straße / Dieckmannstraße / Gievenbecker Reihe / Niedenstiege) 
Stellungnahmen zum Entwurf / Seite 65 von 67 
9.2  Bürger/-in  
9.2.1  
Es wird angeregt, den Freiraumschutz für alle Höfe der Gievenbecker Reihe einzeln und in ihrer 
Gesamtheit aufrecht zu erhalten und insbesondere den Exerzierplatz entsprechend von einer 
Bebauung freizuhalten.  
Stellungnahme der Verwaltung  
Siehe Stellungnahme der Verwaltung zu Anregung 7.6.2.  
Beschlussvorschlag  
Siehe Beschlussvorschlag 1.2.22 zu Anregung 7.6.2.  
9.2.2  
Es wird zu bedenken gegeben, dass beim Bau der Kaserne ein Freiraumkonzept erstellt  
worden sei. Die Fläche im Bereich des Exerzierplatzes sei vor diesem Hintergrund nicht bebaut 
worden. Die Dachformen der Kasernengebäude seien hofähnlich gestaltet und ausgerichtet 
worden. Eine giebelständige Ausrichtung der Gebäude zur Gievenbecker Reihe ( etwa die  
ehemalige Sporthalle) sei bauordnungsrechtlich und zivilrechtlich zwingend. Andere Beiträge im 
Rahmen des städtebaulichen Gutachtenverfahrens hätten dies berücksichtigt.  Es wird zu 
bedenken gegeben, dass den Höfen der Gievenbecker Reihe seit unvordenkl icher Zeit die 
Teilhabe an Wege-, Nutzungs- und Leitungsrechten zwischen der heutigen Schreiberstraße und 
der Straße Bernings Kotten zustehen würde. Die zivil - und bauordnungsrechtliche 
Berücksichtigung der Rechte der Höfe einzeln und in ihrer Gemeinschaft sei im 
Bebauungsplan-Entwurf jedoch nicht gewährleistet. Es wird angeregt, die anerkannten al ten 
Rechte und der Schutz aller Höfe in der Begründung zum Bebauungsplan ausdrücklich zu 
erwähnen.  
Stellungnahme der Verwaltung  
Im Grundbuch der Stadt Münster sind für die Liegenschaft Oxford- Kaserne keine Wege- , 
Nutzungs- und Leitungsrechte zugunsten der Eingeber und der übrigen Eigentümer der Höfe an 
der Gievenbecker Reihe eingetragen. Mit der Aufstellung des Bebauungsplans und der damit 
vollzogenen Schaffung von Baurecht macht die Stadt Münster von ihrer gesetzlich garantierten 
kommunalen Planungshohei t Gebrauch. Der Bebauungsplan ist das Ergebnis eines 
planerischen Abwägungsprozesses der Gemeinde.  
Es wird darauf hingewiesen, dass mit der Entwicklung der Oxford- Kaserne neue 
Wegeverbindungen zwischen der Gievenbecker Reihe und der Straße Bernings Kotten  
geschaffen werden.  
Die Bedenken, dass die geplante Bebauung, die Gebäudeausrichtung und die Dachform 
bauordnungsrechtlich und zivilrechtlich bedenklich sind, sind unbegründet. Das 
Erscheinungsbild der Höfe  an der Gievenbecker Reihe wird durch die Planung  nicht negativ 
beeinträchtigt. Der Schutz des Freiraums  bleibt gewahrt, s iehe Stellungnahme der Verwaltung 
zu Anregung 7.6.2.

Bebauungsplan Nr. 579 
Gievenbeck – Oxford-Quartier 
(Roxeler Straße / Dieckmannstraße / Gievenbecker Reihe / Niedenstiege) 
Stellungnahmen zum Entwurf / Seite 66 von 67 
Beschlussvorschlag  
Siehe Beschlussvorschlag 1.2.22  zu Anregung 7.6.2. Zu den übrigen Anregungen erübrigt sich 
eine Beschlussfassung.  
 
9.3  Bürger/-in  
Es wird zu b edenken gegeben, dass die Ausgangslage des städtebaulichen 
Entwicklungskonzeptes sowie das planungsrechtliche Verfahren fehlerhaft seien. D ie 
historischen Höfe in der Gievenbecker Reihe seien in ihrer Gesamtheit rechtlich umfassend 
geschützt. Im Jahr 1932 sei ein umfassender Freiraum schutz festgelegt worden, der  zu keiner 
Zeit aufgehoben worden sei . Eine Abtretung von Rechten, Bächen, Wegen und 
Abstandsflächen habe nicht stattgefunden , da dies nur mit Einverständnis der Eingeber als 
Mitglieder der Höfegemeinschaft möglich sei. Es habe Verhandlungen zur Abtretung der Rechte 
mit den übrigen Eigentümern der Höfe gegeben. Hiervon seien die Eingeber vorsätzlich 
ausgeschlossen worden. Ein anderes Mitglied der Höfegemeinschaft habe rechtswidrig einen 
Identitätsdiebstahl begangen und sich die Rechte der Eingeber einverleibt.  
Stellungnahme der Verwaltung  
Der Bebauungsplan-Entwurf ist das Resultat eines umfassenden Planungsprozesses, der auch 
den Umgebungskontext und die Historie dieses Ortes würdigt. Die Ausgangslage für das 
städtebauliche Entwicklungskonzept und das Bebauungsplanverfahren wurde umfassend  
erfasst (vgl. Stellungnahme der Verwaltung zu Anregung  8.5.1). Die Planung beeinträchtigt das 
Erscheinungsbild der Höfe an der Gievenbecker Reihe nicht, siehe Stellungnahme der 
Verwaltung zu Anregung 7.6.2.  
Die vermeintlichen, vom Eingeber angeführten, Rechte an Bächen, Wegen und 
Abstandsflächen sind nicht im Grundbuch der Stadt Münster eingetragen, sodass hieraus keine 
Ansprüche geltend gemacht werden können.  Der Bebauungsplan ist das Ergebnis eines 
planerischen Abwägungsprozesses der Gemeinde, siehe Stellungnahme der Verwaltung zu 
Anregung 9.2.2.  
Beschlussvorschlag  
Den Bedenken, dass die Ausgangslage des städtebaulichen Entwicklungskonzeptes sowie das 
planungsrechtliche Verfahren fehlerhaft  seien und dass seitens der Eingeber eine Abtretung 
von Rechten, Bächen, Wegen und Abstandsflächen nicht stattgefunden habe, wird nicht gefolgt 
(Beschlussvorschlag 1.2.47).  
Den Bedenken, ein umfassender Freiraumschutz sei mit der Planung nicht gewährleist et, wird 
nicht gefolgt (Beschlussvorschlag 1.2.48).  
 
9.4  Bürger/-in  
Es wird erneut angeregt, die nordwestliche Baugrenze im Bereich des Grundstücks Bernings 
Kotten 14 (Flurstück  658) auf ein Maß von 3 m an die nordwestliche Grundstücksgrenze 
heranzuführen.

Bebauungsplan Nr. 579 
Gievenbeck – Oxford-Quartier 
(Roxeler Straße / Dieckmannstraße / Gievenbecker Reihe / Niedenstiege) 
Stellungnahmen zum Entwurf / Seite 67 von 67 
Stellungnahme der Verwaltung  
Siehe Stellungnahme der Verwaltung zu Anregung 8.7.  
Beschlussvorschlag  
Siehe Beschlussvorschlag 1.1.1 zu Anregung 8.7.

V-0362-2018-Anlage-2-Buergeranhoerung

20570 Zeichen

Niederschrift der Bürgeranhörung / Seite 1 von 5 
N i e d e r s c h r i f t
über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit  
zum Bebauungsplanentwurf Nr. 579: Gievenbeck - Oxford-Quartier (Roxeler Stra-
ße / Dieckmannstraße / Gievenbecker Reihe / Niedenstiege) 
69. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster im Stadtbezirk West
im Stadtteil Gievenbeck im Bereich des Oxford-Quartiers (Roxeler Straße / 
Dieckmannstraße / Gievenbecker Reihe / Niedenstiege) 
Stadtbezirk: Münster - West 
Anlass: Aufstellung des Bebauungsplanentwurfes Nr. 579: Gieven-
beck - Oxford-Quartier (Roxeler Straße / Dieckmannstraße / 
Gievenbecker Reihe / Niedenstiege) 
69. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster
im Stadtbezirk West im Stadtteil Gievenbeck im Bereich des 
Oxford-Quartiers (Roxeler Straße / Dieckmannstraße / Gie-
venbecker Reihe / Niedenstiege) 
Zeit: 07.04.2016, 18:30 Uhr 
Ort: Aula des Freiherr-vom-Stein-Gymnasiums, Diekmannstraße 
141, Münster 
Teilnehmer: ca. 250 Bürgerinnen und Bürger 
Leitung der Bürgeranhörung: Herr Bezirksbürgermeister Brinktrine 
Vertreter der Verwaltung: Herr Oberbürgermeister Lewe, Herr Stadtdirektor Schultheiß, 
Herr Thielen, Herr Schowe, Herr Kurz, Herr Franke, Frau 
Janssen, Herr Jaskowiak, Herr Leifken 
Vertreter der Arge Oxford: Herr Prof. Schultz-Granberg, Frau Pavel, Herr Herrmann, 
Herr Prof. Uhl 
Vertreter der BImA:  Herr Stake, Herr Stephan 
Eröffnung 
Herr Brinktrine begrüßt die Bürgerinnen und Bürger, die Vertreter der Verwaltung, der Arge Oxford sowie 
Vertreter der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA). Die letzte Bürgerinformation zur Entwicklung 
der Oxford-Kaserne fand im November 2014 statt. Mit der Bezeichnung dieser Veranstaltung als „frühzei-
tige Beteiligung der Öffentlichkeit zum Bebauungsplanentwurf Nr. 579: Gievenbeck - Oxford-Quartier 
(Roxeler Straße / Dieckmannstraße / Gievenbecker Reihe / Niedenstiege) “ wird nun deutlich, dass der in-
formelle Charakter der bisherigen Beteiligung verlassen wurde und hiermit das formelle Verfahren für die 
Bürgerschaft beginnt. Herr Brinktrine ruft die Bürgerinnen und Bürger auch in diesen kommenden Verfa h-
rensschritten zu einer aktiven Teilnahme auf. Auf die Befragung durch das Institut für Geoinformatik (Uni-
versität Münster) am Rande dieser Veranstaltung zum Zwecke einer wissenschaftlichen Arbeit weist Herr 
Brinktrine hin. Ferner informiert er über den geplanten Ablauf der Veranstaltung. 
Herr Oberbürgermeister Lewe begrüßt die Bürgerinnen und Bürger und weist darauf hin, dass das bish e-
rige Ergebnis der städtebaulichen Planung ohne die Bürgerinnen und Bürger im Rahmen der umfangre i-
chen Beteiligungsschritte nicht möglich gewesen wäre. Hiermit wurde ein Rahmen geschaffen, der über 
das Bebauungsplanverfahren nun gesichert werden muss. Die Regelungen des Bebauungsplans werden 
Verbindlichkeit schaffen. Eine Belebung der Oxford-Kaserne hat mittlerweile durch die Flüchtlingsunte r-
bringungen stattgefunden. Dies ist sehr zu begrüßen. Neben dieser Nutzung, deren Dauer niemand a b-
schätzen kann, hat die Verwaltung das Ziel, erste Entwicklungsabschnitte für Wohnungen aller Art gem. 
den Zielen der Partizipationsprozesse ab dem Jahr 2018 bereit zu stellen. Auch Herr Oberbürgermeister 
Anlage 2 
zur Vorlage Nr.V/0362/2018

Bebauungsplanentwurf Nr. 579: Gievenbeck - Oxford-Quartier 
 Niederschrift der Bürgeranhörung / Seite 2 von 5 
Lewe ruft zu einer weiteren engagierten Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger im Bebauungsplanve r-
fahren auf.  
Vorstellung der Planungen 
Erläuterungen der Arge Oxford: 
Herr Prof. Schul tz-Granberg stellt das Team der Arge Oxford (Frau Pavel von Kéré Architecture, Herr 
Herrmann von bbz-Landschaftsarchitekten und Herr Prof. Uhl für die Regenwasserbewirtschaftung) vor 
und erläutert anschließend den erreichten Planungsstand.  
In den letzten 1 ¼ Jahren wurde das städtebauliche Strukturkonzept weiter qualifiziert. Auch wenn sich 
das jetzige Ergebnis oberflächlich betrachtet nicht wesentlich unterscheidet zum Verfahrensstand von 
2014, konnten doch in Abstimmung mit den Fachämtern wesentliche Zielaussagen und Details konkret i-
siert werden. Der jetzige Entwurfsstand mit Stand vom 30.11.2015 zeichnet sich durch folgende Aspekte 
aus: 
Die Flächennutzungen und Flächenausweisung nach öffentlichem / privatem Eigentum konnten konkret i-
siert werden. Nutzungseinheiten und Gemeinschaften wurden identifiziert. Diese ermöglichen eine flexi b-
le und abschnittsweise Entwicklung.  
Strukturell begründete Verdichtungen in Teilbereichen ermöglichen eine Erhöhung der Wohneinheiten 
von ca. 950 auf ca. 1.100 Wohneinheiten.  
Das Erschließungssystem wurde konkretisiert. Die zentrale Erschließung erfolgt über die zentrale Achse 
von der Roxeler Straße zum Arnheimweg / Gievenbecker Reihe. Vom Bernings Kotten erfolgt eine westl i-
che Hauptanbindung. Für die Hauptachsen ist eine Tempo 30-Zonierung vorgesehen. Die Erschließung 
der einzelnen Quartiere erfolgt über Nebenstränge. Eine Buslinie kann von der Roxeler Straße zum Ber n-
ings Kotten eingeschleift werden. Ein zentraler Haltepunkt ist am ehem. Exerzierplatz verortet. Die Stel l-
plätze sind je zur Hälfte oberirdisch und in Tiefgaragen vorgesehen. Diese Verteilung ist robust und flex i-
bel gegenüber evtl. verändertem Mobilitätsverhalten.  
Die Vorgaben des Denkmalschutzes wurden abgestimmt und die Objekte der Unterschutzstellung kon n-
ten weitgehend berücksichtigt werden. Neben der Erschließungsstruktur mit dem Pflastermaterial, den 
Terrassenanlagen und der Umwährungsmauer ist ein Großteil der unter Schutz gestellten Gebäude zur 
Umnutzung berücksichtigt.  
Herr Prof. Schultz-Granberg erläutert Szenarien zur abschnittweisen Umnutzung des Areals unter B e-
rücksichtigung der Flüchtlingsnutzung durch die Stadt Münster und d as Land NRW. Nördliche und nord-
westliche Bereiche können unabhängig von dieser Nutzung abschnittsweise der allgemeinen Wohnnu t-
zung zugeführt werden. Je nach Abstimmung mit dem Land NRW kann sich die Arge Oxford auch eine 
frühzeitige Entwicklung des Exerzierplatzes vorstellen.  
Die Mannschaftsgebäude wurden hinsichtlich einer Wohnentwicklung unter Denkmalaspekten untersucht. 
Die praktikabelste Lösung ist die Entwicklung hin zu 2-Spänner Einheiten. Lediglich je 4 Eingänge, die e i-
ne barrierefreie Erreichbarkeit gewährleisten, sind in die prägenden östlichen Fassaden einzuarbeiten. Je 
einer dieser Zugänge ermöglicht über die bestehenden großzügigen Treppenhäuser Durchwegungen der 
Gebäude. Von kleinen Singlewohnung en bis hin zu großzügigen Familienwohnung en kann sich das An-
gebot an Wohnraum je Mannschaftsgebäude vielfältig darstellen. Zu den westlichen Bereichen sind Ba l-
kone vorstellbar. Fast alle Wohnungen sind barrierefrei gestaltet.  
Auch für die Garagenhallen gibt es Lösungsansätze, die den denkmalgeschützten Habitus berücksicht i-
gen. Die Lösungen reichen von 4- 6 „Reihen-Wohnungen“ je Halle bis hin zur Unterbringung von 5- züg i-
gen Kindertagesstätten.  
Für die Neubauten wurden Modellstudien durchgeführt, die auch anhand des bei der Bürgeranhörung 
ausgestellten Arbeitsmodells qualifiziert wurden. Die Studien belegen die Realisierbarkeit von unte r-
schiedlichsten Haus- und Wohnungstypen und Eigentümerschaften. In Teilbereichen (Exerzierplatz und 
Haupterschließung) ist die Ergänzung von gewerblichen Einheiten im Erdgeschoss in bis zu fünfgescho s-
sigen Gebäuden möglich.  
Es wird eine ortsnahe Regenwasserbewirtschaftung angestrebt. Möglichst viel Regenwasser soll im G e-
biet versickern können und den Wasserhaushalt des Bodens weitestgehend nicht beeinfluss en bzw. die 
derzeitige Situation sogar verbessern. Eine Folge ist, dass das östlich außerhalb der ehem. Kasernena n-
lage vorgesehene Regenwasserrückhaltebecken wesentlich kleiner dimensioniert werden kann. Der Ver-

Bebauungsplanentwurf Nr. 579: Gievenbeck - Oxford-Quartier 
 Niederschrift der Bürgeranhörung / Seite 3 von 5 
siegelungsgrad wird von 43 % im Bestand auf 35 % gem. Entwurf verringert. Die Berücksichtigung von 
Gründächern bei den Neubauten trägt zur örtlichen Retention bei. Überschüssiges Regenwasser wird in 
offene Gräben, Mulden und Rinnen abgeführt. Hier versickert es oder es wird in das Regenwasserrüc k-
haltebecken geleitet. Neben der ortsnahen Versickerung ist die Sichtbarmachung des Regenwassers im 
öffentlichen Raum ein wesentliches Ziel des Konzeptes.  
Der Exerzierplatz, mit seiner ursprünglichen Größe in etwa vergleichbar mit dem Domplatz, wird durch 
Neubauten auf ca. ¼ der Flächengröße verkleinert. Die zukünftige Platzstruktur wird dreigeteilt: Baumb e-
stand mit Baumdach im nördlichen Bereich; Flächen zur Sichtbarmachung des Regenwassers mit evt. 
Wasserspielen und Wasserbehälter und Versickerungsbereichen; offene multifunktionale Platzfläche, z.B. 
für Veranstaltungen. 
Den Nachhaltigkeitsaspekt der Summe der Planungsinhalte dokumentiert ein durchgeführter PreCheck 
zur Nachhaltigkeitszertifizierung von Städtebaulichen Konzepten. Demnach liegt der Erfüllungsgrad bei 
76 % gem. DGNB und würde Goldstatus bedeuten. Mit wenigen Nachbesserungen ist ein Platinstatus (ab 
80 %) erreichbar.  
Als Ausblick hält Professor Schultz-Granberg fest: Wenn die dargestellten Entwurfsinhalte umgesetzt 
werden, entsteht ein neues Stadtquartier zum Wohlfühlen. 
Erläuterungen der Verwaltung: 
Herr Kurz erläutert, dass der soeben vorgestellte Entwurfsstand Grundlage für die Aufstellung des B e-
bauungsplanes Nr. 579 und der 69. Änderung des Flächennutzungsplanes ist, die der Rat der Stadt 
Münster am 16.03.2016 beschlossen hat. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans wurde im Vergleich 
zum eigentlichen Kasernengelände vergrößert. Nördliche Bereiche des „Grünen Fingers“ wurden hinz u-
gezogen, um eine evtl. Neuordnung der Sport- und Grünflächen zu regeln. Im östlichen Bereich des Gi e-
venbachtals sind Flächen erforderlich, um die maßnahmebedingte Regenrückhaltung gewährleisten zu 
können. Die westlichen Bereiche, südlich von Bernings Kotten, sind erforderlich, um einen strukturell ve r-
träglichen Übergang der Bestandsstrukturen zum Kasernenareal – hier das Nebeneinander von Wohnen 
und Gewerbe - sicher zu stellen. Außerdem wird eine höhere Bebauungsmöglichkeit in diesem Bereich 
angestrebt, wie sie jetzt schon an der Dieckmannstraße rund um den Kreisverkehr existiert.  
Den formellen Ablauf der Bauleitplanung stellt Herr Kurz anhand eines Zeitplanes vor. Demnach ist der 
Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan für Mitte 2017 vorgesehen. Die öffentliche Auslegung, bei der 
auch nachdrücklich alle Bürgerinnen und Bürger ihre Anregungen vorbringen können, ist für den Zeitraum 
um den Jahreswechsel 2016/2017 geplant.  
Im Anschluss an die Erläuterungen der Arge Oxford und der Verwaltung bittet Herr Brinktrine die Anw e-
senden um Anmerkungen und Fragen. Gesprächspartner für das Publikum sind Herr Stadtdirektor 
Schultheiß, Herr Thielen, Herr Kurz und Herr Prof. Schultz-Granberg. 
Fragen der Bürgerinnen und Bürger 
• Eine Bürgerin weist darauf hin, dass das Coesfelder Kreuz verkehrlich überlastet ist. Ein anderer
Bürger bestätigt, dass die Situation für stadteinwärts fahrende Pkw schlechter geworden ist.
> Herr Schultheiß erläutert, dass es zu Spitzenzeiten an mehreren neuralgischen Kreuzung s-
punkten im Stadtgebiet zu verkehrlichen Überlastungen kommt. Die entsprechenden Situati o-
nen werden permanent beobachtet. Dennoch lassen sich die Verkehrsanlagen nicht immer an 
die Bedarfe der Spitzenzeiten anpassen. W o es möglich und zweckmäßig ist, wird entspr e-
chend den jeweiligen Bedarfen die Verkehrssteuerung (Signalanlagen, Beschilderung) ang e-
passt. In Einzelfällen sollte auch die Öffentlichkeit dafür Verständnis zeigen, dass über eine A n-
passung der Verkehrssteuerung die Qualität der Sicherheit zulasten von Wartezeiten des mot o-
risierten Verkehrs verbessert wird. 
• Ein Bürger weist darauf hin, dass die Erreichbarkeit des Kasernenareals für Pkw nur eingeschränkt
möglich ist.
> Herr Schultheiß und Herr Thielen weisen darauf hin, dass die verkehrliche Anbindungssituation
nicht als überragend zu bezeichnen ist, sich aber immerhin noch als sehr gut bezeichnen lässt. 
Wie bei allen städtebaulichen Entwicklung en wird jedoch nicht nur in den Grenzen des Ge l-

Bebauungsplanentwurf Nr. 579: Gievenbeck - Oxford-Quartier 
 Niederschrift der Bürgeranhörung / Seite 4 von 5 
tungsbereiches gedacht, sondern auch die darüber hinaus bestehende infrastrukturelle Einbi n-
dung bewertet und ggf. angepasst.  
• Ein Bürger fragt, ob lediglich 1.100 Fahrradstellplätze eingeplant sind.
> Herr Prof. Schultz-Granberg weist darauf hin, dass gem. Konzept 3.333 Stellplätze für Fahrr ä-
der vorgesehen sind. 
• Eine Bürgerin äußert ihre Bedenken, dass die bestehende Einzelhandelsstruktur nicht ausreichend
sein wird für die Neubürger und fragt, ob im Plangebiet neue Einzelhandelsflächen vorgesehen sind.
> Herr Thielen weist darauf hin, dass mit dem Stadtbereichszentrum Roxeler Straße und der
Ortsmitte um St. Michael die Angebotsstruktur ausreichend ist. Im Plangebiet selbst sind ledi g-
lich kleinere, ergänzende Einzelhandelsstrukturen vorgesehen.  
• Ein Bürger weist darauf hin, dass im Zuge der Zunahme von Elektrofahrzeugen entsprechende
Stromversorgungen einzuplanen sind.
> Herr Prof. Schultz-Granberg bestätigt, dass im Rahmen der weiteren Konkretisierung dies zu
berücksichtigen ist. 
• Eine Bürgerin weist darauf hin, dass zu Spitzenzeiten die V on-Esmarch-Straße komplett mit Fah r-
radfahrern überfüllt ist.
> Herr Schultheiß sagt zu, die Situation beobachten zu lassen. Ggf. seien auf der Grundlage einer
Zählung Anpassungen vorzunehmen. 
• Ein Bürger bestätigt, dass der städtebauliche Entwurf sehr ambitioniert ist und in seinen Einzelteilen
mit hoher Qualität versehen ist. Er fragt, wie diese Ansprüche im Rahmen der Realisierung gesichert
werden können.
> Herr Schultheiß und Herr Thielen bestätigen, dass die Qualitäten im Sinne der Verwaltung auch
umgesetzt werden sollen. Neben dem Bebauungsplan wird hierfür die Ausarbeitung von Wet t-
bewerben und städtebaulichen Verträgen eine große Rolle spielen.  
• Ein Bürger fragt, ob neben konventionellen Tiefgaragen der Einsatz von vollautomatischen Parki e-
rungsanlagen vorgesehen ist.
> Herr Prof. Schultz-Granberg weist darauf hin, dass die Berücksichtigung nicht ausgeschlossen
ist. Aber Beispiele wie etwa in Tübingen zeigen, dass entsprechende Parkierungsanlagen in 
Spitzenzeiten an Akzeptanzgrenzen stoßen und die Anlagen z.B. durch die Eintragung von Salz 
im Winter korrosionsanfällig sind.  
• Ein Bürger weist darauf hin, dass er Mitglied einer Baugenossenschaft ist. Er hat die Sorge, dass
schon viele Parameter festgesetzt sind und für Baugruppen oder Genossenschaften kein Gesta l-
tungsspielraum mehr besteht. Er regt an, einen Teil des Quartiers noch nicht zu verplanen. In die-
sem Zusammenhang wird die Ergänzungsfrage gestellt, wann sich Baugruppen oder Baugenosse n-
schaften am besten in das Verfahren einschalten können.
> Die Vertreter des Podiums verweisen darauf, dass das städtebauliche Grundgerüst sehr robust
ist und über wenige Festsetzungen im Rahmen der Bauleitplanung ein hoher Realisierung s-
spielraum in den Quartieren möglich bleiben soll. Ein bauleitplanerisches Grundgerüst ist j e-
doch notwendig, um eine Verlässlichkeit für alle Interessierten zu gewährleisten und die Umse t-
zung einer strukturellen Qualität zu sichern. Neben der Festsetzung von städtebaulichen Dic h-
ten, die eine städtebaulich-räumliche Qualität sichern, ist ohnehin die Berücksichtigung von u m-
fangreichen Freianlagen erforderlich, um die Ziele der Regenwasserbewirtschaftung zu erre i-
chen. Somit wird auf privaten Freiflächen auch eine Gartennutzung möglich sein.  
> Betreffend die Beteiligung von Baugruppen und -genossenschaften wird darauf hingewiesen, dass 
bereits ein guter Kontakt zur Verwaltung besteht. Auf die zusätzlich eingerichtete Stelle im Amt für 
Wohnungswesen für das Klientel der Baugruppen, Baugemeinschaften und -genossenschaften wird 
verwiesen. Zur konkreten Vermarktung bzw. evtl . Interessenbekundungsverfahren kann zu diesem 
Zeitpunkt noch keine verlässliche Aussage getroffen werden, da bisher weder die Stadt Münster 
noch eine städtische Gesellschaft im Besitz der Liegenschaften ist und somit noch kein Konzept zur 
Vermarktung besteht.  
• Ein Bürger fragt, warum sich die Verhandlungen mit der BImA so in die Länge ziehen und ob es r e-
gelmäßige Verhandlungsgespräche gibt.
> Herr Schultheiß u6nd Herr Thielen bestätigen, dass es regelmäßige Verhandlungsgespräche
gibt, in denen der Erwerb unter Berücksichtigung der komplexen Zusammenhänge nicht nur der

Bebauungsplanentwurf Nr. 579: Gievenbeck - Oxford-Quartier 
 Niederschrift der Bürgeranhörung / Seite 5 von 5 
Oxford-Kaserne sondern auch der größeren York-Kaserne verhandelt werden . Das Ziel, mit der 
ersten Neubebauung in 2018 zu starten, wird aber weiterhin angestrebt und ist realistisch. 
• Ein Bürger fragt, welche Gebietskategorien festgesetzt werden sollen.
> Herr Kurz erläutert, dass weitestgehend eine Allgemeine Wohnnutzung (WA) festgesetzt we r-
den soll. Am Exerzierplatz und in Teilen an der Haupterschließungsachse sind Mischgebiete 
(MI) mit Reglementierung der Einzelhandelsnutzung vorgesehen.  
• Ein Bürger fragt, wann sich die Bürgerinnen und Bürger wieder an dem Planverfahren beteiligen
können.
> Herr Thielen und Herr Kurz stellen dar, dass im Rahmen der Bauleitplanung die nächste forme l-
le Beteiligung zur Offenlegung vorgesehen ist. Darüber hinaus steht die Verwaltung für Anr e-
gungen und Hinweise jederzeit zur Verfügung. Von diesem Angebot solle Gebrauch gemacht 
werden. Nach Aussage von Herrn Prof. Schultz-Grandberg freut sich auch die Arge Oxford j e-
derzeit über Rückmeldungen.  
• Eine Bürgerin regt an, nicht zu dicht bzw. zu dunkel zu bauen. Es sollten zudem nicht nur dunkle
Ziegelfassaden realisiert werden.
> Herr Prof. Schultz-Granberg und Herr Thielen stellen dar, dass Ziegelfassaden nicht vorg e-
schrieben werden sollen. Es wird auf die Bestandsgebäude verwiesen, die mit hochwertigem 
Mineralputz versehen sind. Vorstellbar ist, dass die Materialwahl möglichst offen gehalten wird.  
• Ein Bürger fragt, ob schon konkrete Investoren bekannt sind. Zudem fragt er, ob zukünftig die Ve r-
mietung oder der Verkauf von Wohnungen vorgesehen ist. Er weist darauf hin, dass Wohnungen in
Münster zu teuer sind.
> Herr Prof. Schultz-Granberg und Herr Schultheiß weisen darauf hin, dass bisher kein konkreter
Investor bekannt ist. Die zukünftigen Vergaben und Ausschreibungen sollen hinsichtlich der 
Nachfrageklientel weit gestreut werden. Es werden vielfältige Eigentums- und Wohnstrukturen 
angestrebt. Auf die Präsentation der Arge Oxford mit der Darstellung der möglichen, vielseitigen 
Clusterbildung wird hingewiesen.  
• Ein Bürger ist irritiert, da sich die Zahl der Wohnungen von 950 auf 1.100 erhöht hat. Im Rahmen
der Mehrfachbeauftragung war von 800 Wohnungen die Rede. Nach seiner Ansicht wurde im Bete i-
ligungsverfahren weder eine so hohe Wohnungsanzahl noch eine Höhe von bis zu fünf Geschossen
gefordert.
> Herr Prof. Schultz-Granberg stellt dar, dass im Rahmen der vergangenen Qualifizierung die
entsprechende Verdichtung und Erhöhung von Baukörpern die städtebauliche Qualität unte r-
stützt, wie z.B. bei der räumlichen Fassung des Exerzierplatzes. Mit einer durchschnittlichen 
Geschossigkeit von ca. 2,6 ist immer noch eine Orientierung an die Bestandssituation bzw. den 
Gievenbecker Strukturen gegeben. Die Verträglichkeit bzw. die städtebauliche Qualität kann am 
Arbeitsmodell sehr gut nachvollzogen werden. Für die Nachhaltigkeit eines Gebietes ist, da die 
Erstellung und Vorhaltung von Infrastruktur erforderlich ist, zudem eine gewisse Mindestdichte 
erforderlich.  
• Ein Bürger lobt die Grünflächenplanung und die Integration von Wasserflächen. Er regt an, auch an
öffentliche Sitzgelegenheiten zu denken.
> Herr Prof. Schultz-Granberg versichert, dass das Büro von Herrn Herrmann als beteiligte Lan d-
schaftsarchitekten in der Arge Oxford diese Optionen vielseitig berücksichtigen wird. 
Ende der Veranstaltung 
Herr Brinktrine ruft zur weiteren intensiven Beteiligung auf und bedankt sich für die Anmerkungen und 
Fragen der Bürgerinnen und Bürger. Er spricht Herrn Prof. Schultz-Granberg und den Vertretern der 
Verwaltung für die Vorstellung der Planung seinen Dank aus und beendet die Veranstaltung um 20:15 
Uhr. 
gez. 
Herr Brinktrine 
Bezirksbürgermeister 
gez. 
Herr Leifken 
Protokollführer

V-0362-2018-Anlage-5-Planverkleinerung

5907 Zeichen

Mulde
Mulde
MuldeMulde
Mulde
Mulde
MuldeMulde
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Quartiers-platz
RecyclinghofB/C
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GrundschuleSporthalle
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Kita
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68,9269,19
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Oxford Kaserne
Freiherr-vom-Stein-Gymnasium
JugendzentrumGievenbeck
Bakenhof
Flur 042
Flur 041Flur 040
Flur 031Sudgeist
Laukamp
RampeRampe
RampeRampe
Rampe
Rampe
RampeRampe
Rampe
Gievenbach
Gievenbach
Rampe
31
Rampe
%HWULHEVIOlFKH(QWVRUJXQJVDQODJH$EIDOOEHVHLWLJXQJ
LagerplatzLagerplatz
Rampe
Sportanlage
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II
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II
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III
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5R[HOHU6WUD‰H
Niedenstiege
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ArnheimwegCoesfeldweg
Bernings Kotten
PotstiegePotstiege
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Gartenbreie
LaustiegeVredenwegBorghorstweg
329
Laukamp
349
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248
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492491
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508507506505
471
490488486485 261249244259247257258256
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238
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696
695
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627
626
396
326
227
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428
427
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377288 1615625624
623
435432 430449448 434447 446445442511 441453 452451397396347345344426
424
404
403
400353352
393
392391390388341339338284257283256282281254
337
287
239 280279252 269
266
248264247263246262245
261
286285300298297295294293243241 222235 221
218
233232 128 71
27 142625
12
232221622 620619618
230229
40383728
164163
104103
162
10099
15475 72
55
54
340285
554550547551
104102101
626
573
571570
556
516515514549289
628
637
634
587
93546
7169
666561
4020
29
41
38
37
36
9460
88
6
27
5
7776
72
90
89
87
3926
84
82
931110
Flur 039
Flur 045
LE
LPB IVLPB VLPB IIILPB IVLPB III
LPB IVLPB VLPB IIILPB IVLPB IIILPB IVLPB VLPB IIILPB IVLPB III
LPB IIILPB IVLPB III
LPB IVLPB IIILPB III
LPB IIILPB IVLPB III
70,0769,9669,7869,4469,0269,4269,5068,5968,6268,8468,9469,0169,1269,2069,3169,4969,3669,5468,9969,6170,2170,5370,8671,1271,1571,24
70,3270,3370,2470,3870,4571,1971,2070,6970,4670,4370,54
WAFDVII
MI0,61,44IIIMI0,61,44III
FDIII
FDIIIFDIIIWAFDIIIWAFDIIIWAFDIIIWAWAWAFDIIIWAFDIIIWAFDIIIWAFDIIIFDIVWAFDVFDIII
MI2aFDVFDVWAWAFDIIIFDIV
WAWAFDIIIFDIIIFDIII
WAWAWAFDIIFDII
FDII
FDIII
EG LHmin. 4,00 mEG LHmin. 4,00 m
FDIVFDIV
FDIVFDIII
MI1
MI0,64III
MI0,61,44IIIMI3 MI2aFDV
EG LHmin. 4,00 mMI0,61,44III
MI3
1 11111111
11
1111
222
FDIIBH max.12,00 mBH max.12,00 mBH max.12,00 mBH max.12,00 m
BH max.12,00 mMI0,61,44II-IIIoBH max.12,00 m
MI3
SDSDSDSDSDSDSDSDSDSDSDSD
SDSDSDIIIIIIII
IIII
II
III IIII
IISDFDIV
FDIII
FDIVMI2b
0,50,5
0,50,4
0,60,50,50,40,50,70,60,9
1,4
0,50,50,50,50,50,50,50,50,5
0,50,50,5
0,4MI0,64IIIBH max.12,00 m1,4MI0,61,44II-IIIoBH max.12,00 m
Anlage 5 zur Vorlage Nr. V/0362/2018
3ODQYHUNOHLQHUXQJ0D‰VWDEBebauungsplan Nr. 579

V-0362-2018-Anlage-6-A-R_0033_2011-A-R_0008_2012

9582 Zeichen

Antrag an den Rat Nr. A-R/0033/2011 
Antr
ag 
05.05.2011 
SPD-Fra
ktion 
im Rat der Stadt Münster 
Sozial, ökologisch und wirtschaftlich vernünftig: Von britischen 
Militärflächen zu neuen Stadtquartieren in Gremmendorf und 
Gievenbeck 
Entsp
rechend der Beschlüsse der britischen Regierung werden die in Münster 
stationierten Militäreinheiten bis 2019 endgültig den Standort verlassen. Die SPD- 
Ratsfraktion hat bereits am 14.08.2006 nach Abzugserklärungen der britischen 
Vorgängerregierung  mit ihrem Ratsantrag „Abzug der britischen Streitkräfte aus 
Münster: Folgen mildern – Konversionschancen nutzen – Perspektiven 
entwickeln“ ein vorbereitendes Handeln der Verwaltung gefordert.  
Mit dem Abzug der britischen Militäreinheiten werden erhebliche innenstadtnahe 
Flächen in den Stadtteilen Gremmendorf und Gievenbeck frei, sie liegen in direkter 
Nachbarschaft zu Stadtbereichszentren. Dabei handelt es sich um Kasernengelände 
mit Unterkunftsgebäuden für die Mannschaften, Funktionsgebäude und weitläufige 
Frei- und Sportflächen. Eigentümerin dieser Flächen ist die Bundesanstalt für 
Immobilienaufgaben (BImA). 
Eine Neuentwicklung der Flächen birgt große Möglichkeiten für die Zukunftsfähigkeit 
der Stadtteile. Es dürfen deshalb keine „Insellösungen“ erfolgen, sondern die 
Neunutzung ist im Rahmen einer integrierten Stadtteilentwicklung zu erarbeiten. 
Die Fachtagung der Stadt zu „Zukunftsperspektiven des Wohnstandortes Münster“ 
am 12.4.2011 zeigte auf, dass es aktuell einen Wohnungsmangel gibt. Besonders 
betroffen sind dabei Familien mit mittleren und geringen Einkommen. Nach den 
Erkenntnissen der Fachleute benötigt Münster zusätzlich bis zu 1.900 Wohnungen 
jährlich. Um die aktuelle Unterversorgung mit bezahlbarem Wohnraum abzubauen, 
sind daher alle Möglichkeiten einer bedarfsgerechten Wohnraumbereitstellung 
auszuschöpfen. Bei der Stadtteilentwicklung in Gievenbeck und Gremmendorf kann 
dabei die voraussichtliche demographische Entwicklung in unserer Stadt aufgegriffen 
und eine stadtteilbezogene bauliche Antwort gegeben werden. In  Fortschreibung 
des Einzelhandelskonzeptes können die neuen Quartiere zudem für eine Stärkung 
der Versorgungsangebote in den Stadtteilen genutzt werden. 
Teile der vorhandenen Baulichkeiten und auch die Freiflächen bieten darüber hinaus 
Möglichkeiten, das Gewerbeangebot in den Stadtteilen zu stärken.  
Vor dem Hintergrund des nunmehr endgültig beschlossene n
  Abzugs der 
britischen Streitkräfte möge der Rat der Stadt Münster daher beschließen: 
1. Die Verwaltung wird beauftragt,  zeitnah einen Bericht über die von den
britischen Militäreinheiten genutzten Liegenschaften, Wohnungsanlagen
und Gebäude für Familienangehörige der Militäreinheiten sowie sonstige
Anlage 6 
zur Vorlage Nr. V/0362/2018

SPD-Fraktion im Rat der Stadt Münster 
Münzstraße 15 . 48143 Münster 
Tele
fon: (0251) 45 314  . Fax : (0251) 511 750 
Ma
il: fraktion@spd-muenster.de 
www.spd-muenster.de 
2 
relevante Einrichtungen und die gesellschaftlichen und wirtschaftlichen 
Aspekte bei einem Abzug der Militäreinheiten in Münster vorzulegen. 
2. Für die Stadtteile Gievenbeck und Gremmendorf sind  stadtteilspezifische
Handlungskonzepte zu erarbeiten.
 D ie Bürgerschaft ist an dem Entwicklungsprozess zu beteiligen (u.a. über
Bürgerforen). Umgehend sollten mit der BImA und den sonstigen Stellen
auf Bundes- und Landesebene vorbereitende Gespräche zur Übernahme
der Liegenschaften   geführt werden.
 D
ie Vorsetzungen und Möglichkeiten einer Entwicklungsgesellschaft sind
zu prüfen und dem Rat entsprechende Vorschläge zu unterbreiten.
 M it einer Wohnungsmarktanalyse ist die Wohnungsnachfrage zu ermitteln
und ein Konzept für eine ausgewogene Zusammensetzung der zukünftigen
BewohnerInnen zu entwickeln.
3. Zur Umsetzung der Handlungskonzepte sind Lenkungsg
 ruppen für die
Standorte vorzuschlagen. Diesen sollten alle am  Umsetzungsprozess
beteiligten Einrichtungen und Betroffenengruppen der Stadtteile angehören.
Begründung:
 
Die frei werdenden Militärflächen in Gremmendorf und Gievenbeck bieten 
hervorragende Voraussetzungen für eine zukunftsorientierte, integrierte 
Stadtteilentwicklung in beiden Bereichen. Hier zeigen sich Möglichkeiten zur 
Erweiterung des Stadtbereichszentrums wie in Gievenbeck oder gar zu einem 
wirklichen Zentrum in Gremmendorf, das die Schwächen der vorhandenen 
Bandstruktur längs des Albersloher Weges ausgleicht. Selbst zu der beklagten 
Zerteilung Gremmendorfs durch den Albersloher Weg im Zentrumsbereich bieten 
sich möglicherweise Alternativen. Selbstverständlich sollten beide Standorte sich 
auch als energetisch vorbildliche Quartiere entwickeln. Zu prüfen ist – insbesondere 
für den Standort Gievenbeck - ob auch neuer Wohnraum für Studierende geschaffen 
werden kann.   
Um die ambitionierten Ziele einer nachhaltigen Stadt t
 eilentwicklung erreichen zu 
können, ist die Gründung einer Entwicklungsgesellschaft zu prüfen, die den 
gesamten Umsetzungsprozess steuert und eine Konzentration der Mittel ermöglichen 
würde. 
Karl-Heinz Winter   Dr. Michael Jung Anne Schulze
  Wintzler 
Wolfgang Heuer  Marianne Koch  Petra Seyfferth 
Dr. Fritz Baur  Dr. Thorsten Kornblum Beate Vilhjalmsson 
Thomas Fastermann  Gaby Kubig-Steltig Holger Wigger 
Philipp Gabriel  Thomas Marquardt Lars Wieneke 
Beanka Ganser  Robert von Olberg Maria Winkel 
Anne Hakenes  Kurt Pölling

Antrag an den Rat Nr. A-R/0008/2012 
06
.02.2012 
Antrag  
Weitere Nutzung der Konversionsflächen in Gievenbeck jetzt vorbereiten 
Der
 Rat der Stadt Münster möge beschließen 
Die Verwaltung wird beauftragt, 
unverzüglich die Gespräche mit der Bundesanstalt für Immobilienangelegenheiten (BIMA) in Münster 
aufzunehmen, um die weitere Nutzung der von der britischen Armee militärisch und von 
Armeeangehörigen als Wohnungen genutzten Immobilien und Liegenschaften in Gievenbeck 
vorzubereiten. Dabei sollen die städtebaulichen und wohnungspolitischen Aspekte für den Stadtteil 
Gievenbeck sowie der gesamten Stadt Münster besondere Berücksichtigung finden. Die Verwaltung 
soll dabei den Wunsch der Bürgerinnen und Bürger sowie der Kommunalpolitik verdeutlichen, dass 
eine Vermarktung der Flächen nicht als ein Paket und damit an einen Großinvestor, sondern 
möglichst einzeln erfolgen soll.  
Konkret sollen folgende Punkte verhandelt werden: 
1. Das Kasernengelände der jetzigen Oxford-Kaserne soll ähnlich wie bei anderen Kasernen in
Münster, z.B. Lincoln-Kaserne an der Grevener Straße oder Portsmouth-Kaserne in Coerde,
gestaltet werden. Dabei soll vorrangig ein mögliches Interesse der Universität Münster für eine
Nutzung berücksichtigt werden. Ansonsten eignet sich dieser Standort in besonderer Weise
dafür, das ursprüngliche Konzept für das Gebiet Auenviertel „Wohnen und Arbeiten“ zu
verwirklichen, d.h. eine Kombination aus emissionsarmen Dienstleistungen oder Handwerk
mit Wohnungen umzusetzen. Die bestehenden Sportflächen sollen weiterhin zur Sportnutzung
zur Verfügung stehen und an den Grünen Finger angebunden werden.
2. Über das jetzige Kasernegelände sollen neue Wegebeziehungen zwischen dem Ortskern
Gievenbeck zum Auenviertel geschaffen werden. Dabei soll insbesondere der Bereich
Bernings Kotten erschlossen werden.
3. Das jetzige Offizierskasino auf der gegenüberliegenden Seite der Roxeler Straße soll
ausgeschrieben und kommerziell genutzt werden.
4. Die Grundstücke am Arnheimweg sollen für seniorengerechtes Wohnen zur Verfügung
stehen, da in Gievenbeck in diesem Segment ein hoher Bedarf besteht und der Standort
Arnheimweg dafür durch seine zentrale Lage und gute Anbindung ans Zentrum und den
ÖPNV besonders geeignet ist.
5. Die Grundstücke entlang der Von-Esmarch-Straße sollen für Geschosswohnungsbau zur
Verfügung stehen. Die Größe der Grundstücke lässt eine verdichtete Bebauung zu.
6. Die Wohnhäuser im Bereich Billerbeckweg/Borghorstweg/Ahausweg sowie
Nordhornstraße/Ochtrupweg sollen weiterhin zu Wohnzwecken genutzt werden und möglichst
an Privatpersonen verkauft werden.
7. Die Sportflächen am Borghorstweg/Rüschhausweg sollen mit Wohnhäusern bebaut werden.
Dabei könnte die kleinere Fläche, angrenzend an den Rüschhausweg, mit
Geschosswohnungsbau bebaut werden. Die größere Fläche soll für Einfamilienhäuser zur
Verfügung stehen. Dabei soll geprüft werden, ob sich die Flächen für Projekte wie Null-
Energie-Häuser eignet.
8. Sofern für die oben genannten Entwicklungsziele Planungsrecht erforderlich ist, ist das
entsprechenden Bauleitverfahren zeitnah in Angriff zu nehmen.
Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob durch Bau- bzw. Nachverdichtungsmaßnahmen weitere 
Investitionen in Infrastrukturmaßnahmen, z.B. Kita, notwendig werden.

CDU-Fraktion im Rat der Stadt Münster 
Fraktionsgeschäftsstelle 
Mauritzstraße 7-8 
.
 48143 Münster 
Telefon (0251) 4 18 43-0 
.
 Telefax (0251) 4 31 36 
e-mail fraktion@cdu-ms.de 
.
 http://www.cdu-ms.de 
 
In den Diskussions- und Entwicklungsprozess sind die Bürgerinnen und Bürger Gievenbecks 
frühzeitig und in geeigneter Form einzubeziehen. 
 
 
gez. 
H.-Dieter Sellenriek 
Gilbert Aldejohann 
Frank Baumann 
Sybille Benning 
Georg Berding 
Dieter von den Berg 
Meik Bolte 
Heinz-Georg Buddenb äumer 
Olaf Dre ßen 
Edgar Dr üge 
 
 
Wolfhard Ediger 
Dr. Dietmar Erber 
Walter von G öwels 
Gilbert Hartmann 
Horst Kisnat 
Bruno Kleine Borgmann 
Karl Kleine-Wilke 
Marliese Kosmider 
Teresa Küppers 
Franz-Pius Graf von Merveldt 
 
 
Andreas Nicklas 
Jürgen Ohm 
Robert Otte 
Karin Reismann 
Stefan-Alexander Roth 
Florian Steinforth 
Barbara Stober  
Stefan Weber 
Helga Welker 
Simone Wendland            
Peter Wolfgarten

Anlage A

1834 Zeichen

Anlage A zur Vorlage Nr. V/0362/2018 
Kurzüberblick 
Inhalt der Vorlage ist der Satzungsbeschluss des Bebauungsplans für die ehemalige Oxford-
Kaserne in Gievenbeck. Hierzu werden zunächst die Beschlüsse über die zu den Öffentlichkeits- 
und Behördenbeteiligungen eingegangenen Stellungnahmen gefasst. Mit dem Satzungsbe-
schluss sind auch zwei Ratsanträge aus 2011 bzw. 2012 erledigt.  
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Ziel ist die Konversion der ehemaligen Oxford-Kaserne zu einem urbanen, vielfältig durchmisch-
ten Stadtquartier mit eigener Identität und vielfältigen visuellen und atmosphärischen Qualitäten.  
Ein Teilziel hierzu ist die Schaffung von Planungsrecht durch einen Bebauungsplan. Hiermit sol-
len die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung von urbanen Wohnformen, 
Freizeitangeboten, wohnverträglichen Arbeitsformen sowie ergänzenden Dienstleistungen ge-
schaffen werden.  
Nach dem Satzungsbeschluss als letztem Schritt des Planverfahrens kann der Bebauungsplan 
durch Bekanntmachung im Amtsblatt in Kraft gesetzt werden.  
 
Finanzierung 
Durch die obenstehenden Beschlüsse entstehen der Stadt Münster keine Kosten. Die Kosten für 
den Erwerb des Areals und die maßnahmebedingten Kosten für die Entwicklung der Fläche trägt 
die Projektgesellschaft KonvOY.  
Maßnahmebedingt ist auch der Ausbau der Anschlussbereiche außerhalb des Bebauungsplans im 
Bereich der öffentlichen Grünfläche an der Gievenbecker Reihe. Für die Anlieger fallen hier keine 
Beiträge an.  
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
Rechtliche Grundlage: § 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
-

V-0362-2018-Anlage-3-Begruendung

222932 Zeichen

Begründung / Seite 1 von 64 
Anlage 3 zur Vorlage Nr. V/0362/2018 
 
Begründung  
zum Bebauungsplan Nr. 579: Gievenbeck – Oxford-Quartier  
(Roxeler Straße / Dieckmannstraße /  
Gievenbecker Reihe / Niedenstiege)  
 
Inhalt Seite 
1.  Planungsanlass / Planungsgrundlagen ................................................................................................. 3 
2.  Geltungsbereich ..................................................................................................................................... 4 
3.  Planungsrechtliche Situation ................................................................................................................. 6 
3.1  Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan .............................................................................. 6 
3.2  Bestehendes Planungsrecht / sonstige Satzungen, Verordnungen ........................................... 7 
4.  Räumliche und strukturelle Situation ..................................................................................................... 7 
5.  Planungsziele ....................................................................................................................................... 10 
6.  Inhalte des Bebauungsplans ............................................................................................................... 11 
6.1  Grundzüge der Planung ........................................................................................................... 11 
6.2  Bauliche Nutzung und Baugestaltung ...................................................................................... 12 
6.2.1  Nutzungsarten ................................................................................................................. 12 
6.2.2  Nutzungsdichte, Bauhöhe ............................................................................................... 15 
6.2.3  Bebaubare Flächen ......................................................................................................... 18 
6.2.4  Bauweise ......................................................................................................................... 18 
6.2.5  Dachformen ..................................................................................................................... 18 
6.2.6  Material, Farbgebung ...................................................................................................... 19 
6.2.7  Stellplätze, Nebenanlagen .............................................................................................. 19 
6.2.8  Einfriedungen .................................................................................................................. 21 
6.2.9  Werbeanlagen ................................................................................................................. 22 
6.2.10  Abgrabungen und Aufschüttungen ............................................................................. 22 
6.3  Verkehrsflächen / Erschließung................................................................................................ 23 
6.3.1  Äußere Erschließung....................................................................................................... 23 
6.3.2  Innere Erschließung ........................................................................................................ 23 
6.3.3  Öffentlicher Personennahverkehr ................................................................................... 25 
6.4  Ver- und Entsorgung / technische Infrastruktur ........................................................................ 26 
6.4.1  Vorkehrungen zum Hochwasserschutz / Regelung des Wasserabflusses ..................... 26 
6.4.2  Ver- und Entsorgungseinrichtungen ................................................................................ 27 
6.5  Gemeinbedarf / soziale Infrastruktur ........................................................................................ 28 
6.6  Grünflächen / Begrünung ......................................................................................................... 29 
6.6.1  Öffentliche Grünflächen .................................................................................................. 29 
6.6.2  Begrünung auf den privaten Grundstücksflächen ........................................................... 30 
6.6.3  Anpflanz- und Erhaltungsgebote ..................................................................................... 30 
6.6.4  Ausgleichsflächen ........................................................................................................... 31 
6.7  Artenschutz ............................................................................................................................... 32 
6.8  Immissionsschutz ..................................................................................................................... 32 
6.9  Altlasten / Altstandorte .............................................................................................................. 37 
6.10 Denkmalschutz / Archäologie ................................................................................................... 38 
7.  Flächenbilanz ....................................................................................................................................... 39 
8.  Auswirkungen auf die Umwelt / Umweltbericht gemäß § 2 a BauGB ................................................. 39 
8.1  Rahmen der Umweltprüfung ..................................................................................................... 39 
8.2  Kurzdarstellung der Planung .................................................................................................... 40 
8.3  Fachgesetzliche Ziele und Vorgaben des Umweltschutzes ..................................................... 40 
8.4  Umweltbeschreibung / Umweltbewertung und Wirkungsprognose .......................................... 42

Bebauungsplan Nr. 579 
Gievenbeck – Oxford-Quartier 
(Roxeler Straße / Dieckmannstraße / Gievenbecker Reihe / Niedenstiege) 
Begründung / Seite 2 von 64 
8.4.1  Mensch / menschliche Gesundheit ................................................................................. 42 
8.4.2  Pflanzen und Tiere / biologische Vielfalt ......................................................................... 46 
8.4.3  Boden / Fläche ................................................................................................................ 54 
8.4.4  Wasser ............................................................................................................................ 56 
8.4.5  Klima / Luft ...................................................................................................................... 57 
8.4.6  Landschaft ....................................................................................................................... 59 
8.4.7  Kulturgüter und sonstige Sachgüter ................................................................................ 60 
8.4.8 Wechselwirkungen ........................................................................................................... 60 
8.5  Nichtdurchführung der Planung (Prognose-Null-Variante) ....................................................... 61 
8.6  Anderweitige Planungsmöglichkeiten ....................................................................................... 61 
8.7  Überwachung (Monitoring) ....................................................................................................... 61 
8.8  Zusammenfassung ................................................................................................................... 61 
9.  Gesamtabwägung ................................................................................................................................ 62 
10.  Realisierung der Planung / Durchführungsmaßnahmen ..................................................................... 63

Bebauungsplan Nr. 579 
Gievenbeck – Oxford-Quartier 
(Roxeler Straße / Dieckmannstraße / Gievenbecker Reihe / Niedenstiege) 
Begründung / Seite 3 von 64 
1.  Planungsanlass / Planungsgrundlagen 
Die militärische Nutzung der Oxford -Kaserne in Gievenbeck wurde mit dem Abzug der brit i-
schen Streitkräfte Ende 2013 aufgegeben. In Anbetracht des in Münster erfolgreich praktizierten 
Grundsatzes „Innenentwicklung vor Außenentwicklung“, des absehbar hohen Bedarfs an neuen 
Wohnungen und der positiven Erfahrungen mit der Konversion ehemals mili tärisch genutzter 
Flächen in den 1990er Jahren, soll auf dem ca. 26 ,5 ha großen Areal  ein urbanes, vielfältig 
durchmischtes Stadtquartier entstehen. Unter Berücksichtigung des bauzeitlichen Gebäudebe-
standes der denkmalgeschützten Gesamtanlage soll sich das  künftige Oxford-Quartier in den 
Stadtteil integrieren und einen wichtigen Beitrag zur Steigerung des Wohnraumangebotes in 
Münster leisten.  
Das ehemalige Kasernengelände steht im Eigentum des Bundes und wird durch die Bundesan-
stalt für Immobilienaufgaben (BImA) verwaltet. Die Stadt und die BImA haben 2012 eine Rah-
menvereinbarung geschlossen, in der als gemeinsame Zielrichtung eine kooperative Entwic k-
lung aller Konversionsliegenschaften ausgegeben wird. 
Am 27.06.2012 hat der Rat der Stadt die Verwaltung beauftragt, auf der Grundlage der Vorlage 
„Konversion von britischen Stationierungskräften genutzten Liegenschaften in Münster“ 
(V/0111/2012/1) ein städtebauliches Entwicklungskonzept für die Konversion der Oxford -
Kaserne in Gievenbeck aufzustellen.  
Im Rahmen eines dialogorientierten Planungsprozesses mit der Bürgerschaft wurden in einem 
ersten Schritt Leitbildvorstellungen für die zivile Nachnutzung des Kasernengeländes erarbeitet. 
Zur Weiterentwicklung des Leitbildes zu einem städtebaulich- freiraumplanerischen Gesamtkon-
zept schloss sich ein städtebauliches Gutachterverfahren mit Beiträgen von sechs ausgewähl-
ten Planungsteams an. Die Fachjury kürte den Entwurf der ArGe Oxford
1, bestehend aus den 
Berliner Büros „Kéré Architecture“, „Schultz -Granberg Städtebau + Architektur“ und „bbz Land-
schaftsarchitekten“, einstimmig zum Sieger und empfahl den Beitrag als Grundlage für die künf-
tige städtebauliche Entwicklung des Kasernenareals. Der Ausschuss für Stadtplanung, Stadt-
entwicklung, Verkehr und Wohnen (ASSVW) nahm den – entsprechend den Juryempfehlungen 
– überarbeiteten Wettbewerbsentwurf am 23.10.2014 zustimmend zur Kenntnis. Im Rahmen ei-
nes zweiphasigen Verfahrens wurde das Konzept anschließend von der ArGe Oxford unter B e-
teiligung der Fachämter weiter optimiert. Nach den im Herbst 2015 sowie im Herbst und Winter 
2016/17 erfolgten Bearbeitungsstufen liegt das final abgestimmte städtebauliche Konzept seit 
Februar 2017 vor. 
Die förmliche Einleitung des planungsrechtlichen Verfahrens erfolgte durch den Beschluss z ur 
Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 579: Gievenbeck - Oxford-Quartier (Roxeler Straße / 
Dieckmannstraße / Gievenbecker Reihe / Niedenstiege) gemäß § 2 Abs. 1 BauGB durch den 
Rat der Stadt Münster in seiner Sitzung vom 16.03.2016. Der Aufstellungsbeschlus s nach § 2 
Abs. 1 BauGB wurde im Amtsblatt Nr. 7 der Stadt Münster am 24.03.2016 öffentlich bekann t-
gemacht. Die frühzeitige Bürgerbeteiligung wurde in Form eines Informationsabends am 
07.04.2016 im Freiherr-vom-Stein-Gymnasium, Dieckmannstraße 141 in Münst er durchgeführt, 
die Veranstaltung wurde in den örtlichen Tageszeitungen bekanntgemacht. Die frühzeitige B e-
teiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) BauGB fand 
im April und Mai 2016 statt. 
                                                
1 Mit der ersten Überarbeitung des städtebaulichen Konzeptes hat sich das „Institut für Wasser-Ressourcen-Umwelt“ (IWARU), FH Münster der Ar-
beitsgemeinschaft Oxford angeschlossen.

Bebauungsplan Nr. 579 
Gievenbeck – Oxford-Quartier 
(Roxeler Straße / Dieckmannstraße / Gievenbecker Reihe / Niedenstiege) 
Begründung / Seite 4 von 64 
Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs gemäß § 3 (2) BauGB wurde schließ-
lich vom 31.07. bis zum 22.09.2017 durchgeführt. Unmittelbar vor der Offenlegung wurde die 
Öffentlichkeit am 13.07.2017 in einer weiteren Informationsveranstaltung über den aktuellen 
Planungsstand und die Inhalte des Bebauungsplanentwurfs informiert. Die Beteiligung der B e-
hörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB fand vom 21.08. bis 
zum 22.09.2017 statt. Vor der öffentlichen Auslegung erfolgte eine Änderung der Geltungsbe-
reichsabgrenzung. Hierfür wurde in der Sitzung des Rates der Stadt Münster am 12.07.2017 ein 
erweiterter Aufstellungsbeschluss gefasst (V/0261/2017). 
Aufgrund der zeitlich parallel stattfindenden Ausbauplanung für die öffentlichen Verkehrs - und 
Grünflächen sowie für  die Entwässerungsanlagen ergaben sich im weiteren Verfahren Ände-
rungserfordernisse im Bebauungsplan. Hiermit waren die Grundzüge der Planung berührt, s o-
dass der sodann geänderte Bebauungsplan-Entwurf im Zeitraum vom 19.02. bis 05.03.2018 er-
neut öffentlich ausgelegt  wurde. Die vorgenommenen Änderungen sind in der Vorlage 
V/1081/2017 ausführlich dokumentiert. 
Die dem vorliegenden Bauleitplanverfahren zugrundeliegende ehemalige Kasernenfläche wird 
im Baulandprogramm der Stadt Münster geführt und erfüllt  somit in vollem Umfang die Maßg a-
ben für eine langfristige gezielte und kontrollierte Entwicklung des Baulandangebotes in Müns-
ter. 
Der Kaufvertrag zwischen der Stadt Münster und der BImA zum Erwerb der Konversionsliegen-
schaft wurde im April 2018 geschlossen. Zur Entwicklung der Kaserne zu einem neuen Wohn-
quartier wurde die Projektgesellschaft KonvOY gegründet. Zur Sicherung einer hohen Gestal t-
qualität in Architektur, Städtebau und Freiraumplanung sollen bei der Vergabe der Baufelder 
Wettbewerbsverfahren stattfinden. Als wesentliche Grundlage hierfür dienen die von der ArGe 
Oxford formulierten Gestaltungsleitlinien
2. 
2.  Geltungsbereich 
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 579 umfasst das gesamte Areal der freigezog e-
nen Oxford-Kaserne in Münster -Gievenbeck. Darüber hinaus werden Teile der südlich an die 
Kasernenanlage angrenzenden Roxeler Straße aufgrund der hier erforderlichen baulichen Ver-
änderungen (u.a. Ausbau des Ein- /Aufmündungsbereiches an der Kaserneneinfahrt) in den 
Geltungsbereich einbezogen. Die südöstliche Aufweitung in den Grünzug des Gievenbachtals 
ist erforderlich, um das hier vorgesehene Regenrückhaltebecken zu ermöglichen. Zudem wer-
den Teile des entlang der westlichen Kasernengrenze gelegenen Grünstreifens in den räuml i-
chen Umgriff des Bebauungsplans aufgenommen. Die genannten Bestandteile bilden zusam-
men den Teilbereich A (Oxford-Quartier, vgl. Abb. 1). 
Zur Bewältigung mögli cher planerischer Konflikte, die sich aus der räumlichen Nähe zwischen 
den gewerblichen Nutzungen und der heranrückenden Wohnnutzung ergeben könnten sowie 
zur Erhöhung des Wohnanteils, wird der Bereich zwischen dem Kasernengelände und der 
Dieckmannstraße i n den Geltungsbereich einbezogen (Teilbereich B -  Bernings Kotten; vgl. 
Abb. 1).  
Das gegenüber der Kasernenzufahrt gelegene ehemalige Offizierskasino wird insbesondere 
aufgrund der räumlich separierten Lage außerhalb der Kasernenmauern nicht in den Geltun gs-
                                                
2
 Gestaltungleitlinien Oxford-Quartier Münster (Studio Schultz Granberg, bbz landschaftsarchitekten, Dezember 2017)

Bebauungsplan Nr. 579 
Gievenbeck – Oxford-Quartier 
(Roxeler Straße / Dieckmannstraße / Gievenbecker Reihe / Niedenstiege) 
Begründung / Seite 5 von 64 
bereich des Bebauungsplans aufgenommen. Ein Planungserfordernis auf Ebene der Bebau-
ungsplanung besteht nicht, weil jenseits der Roxeler Straße keine Quartiersentwicklung vorg e-
sehen ist. Der Erhalt des baugeschichtlich ebenfalls auf die 1930er -Jahre zurückgehenden Ka-
sinogebäudes wird durch seine Unterschutzstellung nach § 3 Denkmalschutzgesetz (DSchG) 
gewährleistet. 
 
Abbildung 1: Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 579: „Gievenbeck -  Oxford-Quartier (Roxe-
ler Straße / Dieckmannstraße / Gievenbecker Reih e / Niedenstiege)“ mit Abgrenzung der Teilbere i-
che A und B 
Innerhalb des Geltungsbereichs liegen die folgenden Grundstücke: 
Gemarkung Münster 
Flur 31 
Teil des Flurstücks 88  
Flur 39 
Flurstücke 227, 244, 295, Teil des Flurstücks 127

Bebauungsplan Nr. 579 
Gievenbeck – Oxford-Quartier 
(Roxeler Straße / Dieckmannstraße / Gievenbecker Reihe / Niedenstiege) 
Begründung / Seite 6 von 64 
Flur 40 
Teile der Flurstücke 204, 671  
Flur 41 
Flurstücke 21, 24, 36, 41, 42, 45, 52, 53, 59, 60, 62, 64, 65, 66, 68, 74,  
Teile der Flurstücke 72, 75, 76  
Flur 42 
Flurstücke 90, 91, 93, 95, 98, 99, 120, 169, 170, 172, 180, 181, 215, 216, 217, 340, 362, 451, 
503, 570, 571, 587, 590, 636, 637, 652, 654, 658, 659, 675, 676, 677  
Die Grenzen des räumlichen Geltungsbereichs sind im Plan durch einen grauen Farbstreifen 
gekennzeichnet. 
3.  Planungsrechtliche Situation 
3.1  Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan 
Die Darstellungen des bislang wirksamen Flächennutzungsplans der Stadt Münster umfassen 
für das Plangebiet Gemeinbedarfsflächen mit der Zweckbestimmung Militärische Einrichtung, 
Gewerbegebiete, Gemischte Bauflächen sowie Grünflächen mit den Zweckbestimmungen 
Parkanlage und Spielbereich A.  
Die Darstellungen des wirksamen Flächennutzungsplans entsprechen somit nicht den beab-
sichtigten städtebaulichen Zielsetzungen und Festsetzungen des vorliegenden Bebauungsplans 
Nr. 579. Deshalb wurde ein gesondertes Verfahren zur 69. Änderung d es Flächennutzung s-
plans (FNP) eingeleitet und durchgeführt, sodass der Bebauungsplan Nr. 579 künftig gem. § 8 
Abs. 2 BauGB aus dem Flächennutzungsplan entwickelt sein wird.  
Mit Schreiben vom 10.10.2017 hat die Bezirksregierung Münster die 69. Änderung des  Flä-
chennutzungsplans der Stadt Münster im Stadtbezirk Münster-West, im Stadtteil Gievenbeck im 
Bereich des Oxford -Quartiers (Roxeler Straße / Dieckmannstraße / Gievenbecker Reihe / 
Niedenstiege, Teilbereich 1) mit Ausnahme des Teilbereichs  2 südlich der R oxeler Straße, im 
Bereich des ehem. Offizierskasinos, genehmigt. Für diesen nicht genehmigten Teilbereich 2 der 
69. Änderung des FNP südlich der Roxeler Straße, der außerhalb des Geltungsbereichs des 
aufzustellenden Bebauungsplans Nr. 579 liegt, wurde eine erneute Offenlegung der Flächen-
nutzungsplanänderung mit einer geänderten Darstellung durchgeführt.  Voraussichtlich im Juli 
2018 wird der Rat mit der Vorlage V/0360/2018 den abschließenden Beschluss zum Teilbereich 
2 fassen.  
Mit der genehmigten 69. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster wird die für 
das Oxford -Quartier bisher im wirksamen Flächennutzungsplan dargestellte Fläche für den 
Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Militärische Einrichtung zu großen Teilen in Wohn-
bauflächen umgewidmet. Untergeordnet werden auch Gemischte Bauflächen, Flächen für den 
Gemeinbedarf, Flächen für Ver- und Entsorgung und Grünflächen ausgewiesen.  
Im weit überwiegenden Teil des Geltungsbereichs des vorliegenden Bebauungsplans entspr e-
chen die festgesetzten Nutzungen (Allgemeines Wohngebiet, Mischgebiet, Gemeinbedarfsfl ä-
chen, Grünflächen) den Darstellungen des geänderten Flächennutzungsplans. Lediglich in zwei 
kleineren Teilbereichen setzt der Bebauungsplan ein Mischgebiet in Bereichen fest, die in der

Bebauungsplan Nr. 579 
Gievenbeck – Oxford-Quartier 
(Roxeler Straße / Dieckmannstraße / Gievenbecker Reihe / Niedenstiege) 
Begründung / Seite 7 von 64 
69. Änderung des Flächennutzungsplans als großflächig zusammenhängende Wohnbaufläche 
dargestellt sind. Da der Flächennutzungsplan nicht parzellenscharf ist und die Art der Boden-
nutzung nur in den Grundzügen darstellt, ist darauf verzichtet worden, diese Teilbereiche, die 
jeweils nur einen kleinen Teil des umliegenden künftigen Wohngebiets betreffen, separat als 
gemischte Baufläche im Rahmen der 69. Flächennutzungsplanänderung darzustellen. Insg e-
samt überwiegt auch in diesen Bereichen das übergeordnete grundsätzliche Zi el der Schaffung 
eines neuen Wohnquartiers. Lediglich aufgrund der Option für künftige einzelne Nutzungen im 
Erdgeschoss der Gebäude, am südlichen Rand des neuen zentralen Platzes bzw. im Gebäude 
der ehemaligen Mannschaftskantine im Eingangsbereich nördlic h der Roxeler Straße, wird dort 
im vorliegenden Bebauungsplan ein Mischgebiet festgesetzt. Der Bebauungsplan Nr. 579 ist 
somit gem. § 8 Abs. 2 BauGB aus dem Flächennutzungsplan entwickelt. 
Die Bekanntmachung der bereits erfolgten Genehmigung der 69. Änderung des Flächennu t-
zungsplans der Stadt Münster soll zu einem späteren Zeitpunkt zeitgleich mit der Bekanntm a-
chung des Satzungsbeschlusses zum Bebauungsplan Nr. 579 erfolgen. 
Der Regionalplan Münsterland (Bezirksregierung Münster, Regionalplan für den Regier ungsbe-
zirk Münster, Teilabschnitt Münsterland, Münster, 2013) stellt die Fläche überwiegend als „Al l-
gemeinen Siedlungsbereich“ dar. Im Norden wird ein „Allgemeiner Freiraum- bzw. Agrarbereich“ 
dargestellt. Die Planung entspricht insoweit den Zielen der Raumordnung. 
3.2  Bestehendes Planungsrecht / sonstige Satzungen, Verordnungen 
Ein rechtskräftiger Bebauungsplan für den Bereich der Oxford -Kaserne besteht derzeit nicht. 
Der aufzustellende Bebauungsplan Nr.  579 überplant in den Randbereichen teilweise die Gel-
tungsbereiche der Bebauungspläne Nr.  206: Gievenbachtal / Arnheimweg, Nr.  208: Verlegte 
Roxeler Straße, Nr.  410: Gievenbeck –  Gievenbecker Reihe / Arnheimweg und Nr.  441: Gie-
venbeck – Ramertsweg / Dieckmannstraße / Roxeler Straße. Mit der Rechtskraft des neuen 
Bebauungsplans treten diese Pläne, soweit sie vom neuen Plan überlagert werden, teilweise 
außer Kraft. 
Der südöstliche Bereich des Plangebietes umfasst Teile des ermittelten, noch nicht festgeset z-
ten Überschwemmungsgebietes Gievenbach (§ 76 WHG). Dar über hinaus sind die Gieven-
bachaue und angrenzende Bereiche sowie einer kleiner Grünstreifen im Norden Bestandteil des 
Landschaftsplans Nr. 3 „Roxeler Riedel“. 
Sonstige Satzungen oder Verordnungen der Stadt Münster sind mit der Aufstellung des Bebau-
ungsplans Nr. 579 nicht betroffen. 
4.  Räumliche und strukturelle Situation 
Der Geltungsbereich befindet sich am südlichen Ortsrand des Stadtteils Münster -Gievenbeck 
und umfasst die ca. 26,5  ha große und 2013 freigezogene Oxford -Kaserne und angrenzende 
Bereiche. Inklusive der ergänzend in den Geltungsbereich aufgenommenen Teile umfasst das 
Plangebiet eine Fläche von 35,75 ha. 
Der Stadtteil Gievenbeck liegt ca. 3 km westlich des Münsteraner Zentrums und zählte Ende 
2014 rd. 21.000 Einwohner. Die Lage zu den univers itären Einrichtungen innerhalb des Stadt-
teils und in Sentrup sowie zur Innenstadt Münsters in Verbindung mit einer umfangrei chen 
Wohnbaulandbereitstellung hat die Entwicklung Gievenbecks seit den 1950er Jahren von er s-
ten Siedlungsansätzen zu einem Wohnstadtteil begünstigt. Die städtebauliche Entwicklung ver-

Bebauungsplan Nr. 579 
Gievenbeck – Oxford-Quartier 
(Roxeler Straße / Dieckmannstraße / Gievenbecker Reihe / Niedenstiege) 
Begründung / Seite 8 von 64 
lief überwiegend nördlich/nordwestlich der Ortsmitte und südwestlich der ehemaligen Oxford -
Kaserne. 
Die Bebauung in Gievenbeck besteht vorwiegend aus I- bis II-geschossigen Einfamilienhäusern 
unterschiedlichen Alters sowie überwiegend III - bis V-geschossigen Mehrfamilienhäusern in of-
fener Bauweise. Einrichtungen der öffentlichen Grundversorgung wie Kindertagesstätten, 
Grundschule sowie Kirchengemeinden sind schwerpunktmäßig in der Ortsmitte im Bereich der  
katholischen St. -Michael-Kirche konzentriert. Auch Angebote der Grund - und Nahversorgung 
haben sich in dem ca. 500 Meter vom Kasernengelände entfernten Stadtteilzentrum angesi e-
delt. Im unmittelbar westlich angrenzenden Stadtbereichszentrum „Gievenbeck Roxeler Straße“ 
bestehen weitere Einzelhandels - und Dienstleistungsangebote, wodurch im Plangebiet eine 
fußläufige Versorgungssituation sichergestellt wird. Mit der bestehenden Verkehrsinfrastruktur 
ist über den Individualverkehr sowie den öffentlichen Personennahverkehr eine gute Anbindung 
an das Zentrum Münsters und die umliegenden Stadtteile gewährleistet.  
Die ehemalige Kasernenanlage wird durch die zentrale, in Nord- Süd-Richtung verlaufende E r-
schließungsachse gegliedert. Westlich der zentralen Achse prägen vier Mannschaftsgebäude 
der einstigen Flugabwehreinheit das Bild. Sie sind II -geschossig mit steilem Satteldach und pa-
rallel versetzt angeordnet, sodass eine gestaffelte Raumwirkung entsteht. Mit ihrem winkelfö r-
migen Grundriss und dem Eingang zur Westseite bilden die Mannschaftsgebäude mit den west-
lich vorgelagerten, zu Höfen angeordneten Fahrzeughallen jeweils eine Funktionseinheit. Die 
Gebäude der früheren Scheinwerferbatterie schließen östlich in einer hofartigen Bebauung 
ebenfalls II-geschossig mit steilem Dach an. Der Eingangsbereich wird durch einen Uhrenturm 
hervorgehoben. Die Südseite der Kaserne wird von mehreren Verwaltungsgebäuden geprägt, 
während die Kaserne nach Norden durch Werkstattgebäude und davor gelagerte Trainingsplät-
ze abgeschlossen wird. Im Zentrum der Anlage erstreckt sich der weiträumige Exerzierplatz, an 
dem zentrale Einrichtungen wie Kantine und Sporthalle untergebracht waren.  
Sämtliche Unterkunfts - und Verwaltungsgebäude sind eingebettet in großzügige Grünflächen 
mit zahlreichen großkronigen Bäumen. Insbesondere aus der Perspektive der zentralen Nord -
Süd-Achse ergibt sich dadurch das Bild eines intensiv durchgrünten Areals. Der südliche Teil 
der Kaserne weist eine durch Mauern und Terrassen gegliederte Freiraumgestaltung auf, mit 
der der Anschluss an den höher gelegenen nördlichen Teil der Kaserne hergestellt wird. Das 
Kasernenareal wird zur Roxeler Straße und zum Gievenbachtal durch eine Natursteinmauer 
eingefasst, die die Kasernenbauten zu einer Einheit zusammenfasst, die Kaserne als Gesamt-
anlage in Erscheinung treten lässt und klar vom Stadt - und Landschaftsraum abgrenzt. Den 
südlichen Endpunkt der Anlage markiert das ehemalige Offizierskasino. Das ebenfalls in den 
1930er-Jahren errichtete Kasernengebäude befindet sich gegenüber dem Eingangsportal an 
der Roxeler Straße und wurde nicht in den Geltungsbereich des Bebauungsplans aufgenom-
men. 
Der von kleinteiligem Gewerbe und Wohnnutzung geprägte Bereich zwischen dem Kasernen-
gelände und der Dieckmannstraße wurde in den räumlichen Umgriff einbezogen (Teilbereich B 
– Bernings Kotten). In dem seit 2001 rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 441 werden entlang 
der Kasernenanlage Gewerbegebiete (GE) festgesetzt. Zur Dieckmannstraße und Roxeler 
Straße hin werden Mischgebiete festgesetzt (vgl. Abb. 2). Der Bereich wird durch eine T -
förmige Sticherschließung erschlossen und weist überwiegend eine II -III-geschossige Bebau-
ung auf. Der unmittelbar südlich des Gymnasiums gelegene Recyclinghof w ird von den Abfal l-

Bebauungsplan Nr. 579 
Gievenbeck – Oxford-Quartier 
(Roxeler Straße / Dieckmannstraße / Gievenbecker Reihe / Niedenstiege) 
Begründung / Seite 9 von 64 
wirtschaftsbetrieben Münster (AWM) betrieben. In Ost -West-Richtung verläuft ein ca. 25 Meter 
breiter Grünkorridor.  
Im Norden grenzt der Plangeltungsbereich an die städtische Grünanlage „Grüner Finger“ an. 
Hier stehen der Gievenbecker Bev ölkerung vielfältige Freizeitangebote zur Verfügung. Weiter 
nördlich schließt sich Geschosswohnungsbau und Einfamilienhausbebauung an. In der städt i-
schen Einrichtung „La Vie“ wird ein umfangreiches Freizeitangebot vorgehalten. 
Ein östlich des Geltungsberei chs angrenzender und ca.15 Meter breiter Grünstreifen trennt die 
Kaserne von der Straße Gievenbecker Reihe. Zwischen der Gievenbecker Reihe und dem Gi e-
venbachtal reihen sich die um Wohngebäude ergänzten Hofstrukturen, entwickelt aus den hi s-
torischen „Gievenbecker Höfen“. Weiter nordöstlich liegt das „Fachwerk Gievenbeck“, das als 
Stadtteilhaus ein vielschichtiges Freizeit- und Kulturangebot für alle Generationen abdeckt. Zu-
sätzlich wird die Einrichtung als Versammlungsort für Gruppen und Vereine aus dem Stadtteil 
genutzt. Im Süden wird der Geltungsbereich von der Roxeler Straße begrenzt. Der jenseits der 
Roxeler Straße gelegene Landschaftsraum wird überwiegend landwirtschaftlich genutzt und ist 
von Gehölz- und Waldstrukturen sowie vereinzelten Hofstellen geprägt. Etwa 400 m südlich des 
Plangebietes befindet sich eine Biogasanlage. 
Westlich und auf etwa halber Länge des Plangebietes grenzt das Gelände des Freiherr -vom-
Stein-Gymnasiums an. Westlich des Geltungsbereiches schließt sich Wohnbebauung an, die im 
Zuge der Stadtteilerweiterung „Gievenbeck -Südwest“ entstand. Das unmittelbar westlich des 
Plangebietes gelegene Stadtbereichszentrum „Gievenbeck Roxeler Straße“ mit dem VII -
geschossigen Bürogebäude ist ebenfalls Teil dieser jüngeren Stadtteilweiterung. 
Im südwestlichen Bereich der ehemaligen Kaserne betreibt die Stadt Münster derzeit eine 
kommunale Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EAE). Die Erschließung der nicht von der 
EAE beanspruchten nördlich und östlich gelegenen Teile des Kasernengeländes wird durch die 
EAE funktional nicht beeinträchtigt. Die vorgesehene gestaffelte Baureifmachung in räumlich 
und zeitlich sinnvollen Bauabschnitten kann daher unabhängig von der Nutzung durch die EAE 
erfolgen.

Bebauungsplan Nr. 579 
Gievenbeck – Oxford-Quartier 
(Roxeler Straße / Dieckmannstraße / Gievenbecker Reihe / Niedenstiege) 
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Abbildung 2: Ausschnitt aus dem Bebauungsplan Nr. 441 „Gievenbeck – Ramertsweg / Diec k-
mannstraße / Roxeler Straße“ mit Abgrenzung der bisherigen Gewerbegebiete (GE 1+2 alt) 
5.  Planungsziele 
Entsprechend dem gemeinsam mit der Bürgerschaft entwickelten Leit bild soll die ehemalige 
Oxford-Kaserne zu einem urbanen, vielfältig durchmischten Stadtquartier mit eigener Identität 
und vielfältigen visuellen und atmosphärischen Qualitäten entwickelt werden. Durch den B e-
bauungsplan sollen die städtebaulichen Qualitäten des Siegerentwurfs umgesetzt werden. D a-
mit verbunden sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für urbane Wohnformen, Frei-
zeitangebote, wohnverträgliche Arbeitsformen sowie ergänzenden Dienstleistungen geschaffen 
werden. Neben einer zweizügigen Grundschule sollen mehrere, dezentral gelegene Kindert a-
gesstätten errichtet werden. Im ehemaligen Unteroffiziersheim (Uhrenturmgebäude) sollen 
Raumangebote – zum Beispiel für ortsansässige Vereine und Gruppen –  geschaffen werden. 
Die evangelische Lukas-Gemeinde beabsichtigt, im Nordosten des Plangebietes ein neues Ki r-
chenzentrum zu errichten.

Bebauungsplan Nr. 579 
Gievenbeck – Oxford-Quartier 
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Darüber hinaus werden mit der Aufstellung des Bebauungsplans folgende Ziele verfolgt: 
 Die städtebauliche Neuentwicklung dient der Befriedigung des anhaltend hohen Wohn-
bedarfs in der Stadt Münster. Die Planung ermöglicht ca. 1.200 Wohneinheiten 3, die 
vornehmlich im Geschosswohnungsbau für unterschiedliche Nachfragegruppen realisiert 
werden sollen. Auch lokal nachgefragte Gemeinschaftswohnformen zugunsten von 
Baugruppen, Proj ektgenossenschaften oder Bewohnergemeinschaften sollen hierbei 
Berücksichtigung finden. Mit Berücksichtigung des politischen Beschlusses der Stadt 
Münster zur sozialgerechten Bodennutzung sollen im erheblichen Umfang öffentlich g e-
förderte Wohnungen entstehen. 
 Die Bewahrung der baulichen Identität ist für das Quartier von übergeordneter Bedeu-
tung. Die Funktionszusammenhänge und Nutzungsbestandteile der ehemaligen Flu g-
abwehrkaserne sollen als wichtiges Zeugnis der Zeitgeschichte weiterhin ablesbar sein. 
Der Denkmalwert der Gesamtanlage soll mit der Aufstellung des Bebauungsplans dau-
erhaft gesichert werden. 
 Die durch die vorherige militärische Nutzung hervorgerufene Barrierewirkung soll durch 
räumliche und funktionale Vernetzungen in das Umfeld aufgehoben werden. Dies 
schließt großzügige Freiraumstrukturen mit hoher Aufenthaltsqualität und einen großz ü-
gigen Erhalt des prägenden Baumbestands ein. 
 Durch die Lage und quantitative Größe des künftigen Wohnquartiers werden bestehen-
de Infrastruktureinrichtungen im Stad tteil Gievenbeck gestärkt. Zudem soll die städt e-
bauliche Neuentwicklung Impulse für eine weitere Belebung der Ortsmitte setzen.  
 Das bestehende Planungsrecht im Bereich Bernings Kotten (Teilbereich B) soll maßvoll 
angepasst werden. Nutzungskonflikte mit de r heranrückenden Wohnbebauung sollen 
hierdurch vermieden werden. Außerdem soll der Wohnanteil in diesem bisher mehrhei t-
lich gewerblich geprägten Bereich erhöht sowie die planungsrechtliche Situation harm o-
nisiert werden. 
6.  Inhalte des Bebauungsplans 
6.1  Grundzüge der Planung 
Die städtebauliche Qualifizierung des künftigen Oxford- Quartiers erfolgt im Rahmen eines 
mehrstufigen Prozesses. Neben der Aufstellung des Bebauungsplans wurden und werden wei-
tere Instrumente angewandt, die der Sicherung der im Wettbewerbsentwurf aufgezeigten Quali-
täten dienen. Hierzu zählen insbesondere das Dialogverfahren mit der Bürgerschaft, das städ-
tebauliche Gutachterverfahren und die mehrphasige Weiterentwicklung des städtebaulichen 
Konzeptes durch die ArGe Oxford.  
Durch die relativ geringe Festsetzungstiefe des Bebauungsplans soll für die angestrebten, 
nachfolgenden Investoren- und Qualifizierungswettbewerbe ein vertretbares Maß an Flexibilität 
ermöglicht werden, ohne hierbei die angestrebten städtebaulichen Qualitäten infrage zu stellen. 
Die städtebaulichen und architektonischen Zielvorstellungen der Entwurfsverfasser werden in 
den formulierten Gestaltungsleitlinien
4 in Form eines Handbuches konkretisiert. Die Leitlinien 
                                                
3 Die Zahl der realisierten Wohneinheiten variiert je nach Zuschnitt  und Größe der Wohnungen und dem realisierten Anteil an Reihenhäusern.  
4 Gestaltungleitlinien Oxford-Quartier Münster (Studio Schultz Granberg, bbz landschaftsarchitekten, Dezember 2017)

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richten sich an alle im Planungsprozess Beteiligte und sollen insbesondere als Orientierung s-
rahmen für die künftigen Investoren-  und Qualifizierungswettbewerbe dienen. Die Umsetzung 
der Qualitätsziele erfolgt über privatrechtliche oder öffentlich-rechtliche Verträge.  
Der Bebauungsplan nimmt die wesentlichen Ent wurfsprinzipien des überarbeiteten Siegerent-
wurfs auf. Auf dieser Basis stellen sich die Grundzüge der Planung wie folgt dar: 
 Freiraumplanerische Anbindung an den öffentlichen Grünzug im Norden durch eine 
trichterförmige Aufweitung der vorhandenen Nord -Süd-Achse als öffentliche Grünfläche 
(sog. „Grüner Trichter“); 
 Erhalt der zentralen Nord- Süd-Achse und Weiterentwicklung zu einem boulevard-  und 
parkartigen Freizeit- und Bewegungsraum; 
 Ablesbarkeit des ehemaligen Exerzierplatzes;  
 Umsetzung eines Entwässerungskonzeptes durch die Herstellung öffentlicher und priva-
ten Anlagen zur Regenwasserbewirtschaftung unter Beachtung der Belange der Wa s-
serwirtschaft, des Städtebaus und der Landschaftsarchitektur; 
 weitgehender Erhalt der vorhandenen Straßen, Wege und Plätze, teilweise Ergänzung 
dieser in Verbindung mit einer an die neue Nutzungsausrichtung angepassten internen 
Erschließung, bestehend aus öffentlichen Verkehrsflächen und ergänzenden privaten 
Erschließungsstichen. 
Zur Sicherung der Entwicklungsziele werden die im Folgenden aufgezeigten Inhalte in Form 
von Festsetzungen und Hinweisen gemäß § 9 BauGB und § 86 BauO NRW in den Bebauung s-
plan aufgenommen.  
6.2  Bauliche Nutzung und Baugestaltung 
6.2.1  Nutzungsarten 
Teilbereich A (Oxford-Quartier) 
Im Teilbereich A werden zur Art der baulichen Nutzung nach § 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB folgende 
Festsetzungen getroffen: 
Es werden überwiegend Allgemeine Wohngebiete nach § 4 BauNVO festgesetzt (WA). Hiermit 
wird den formulierten Entwicklungszielen eines multifunk tionalen, vorwiegend dem Wohnen 
dienenden Stadtquartiers und der Schaffung von Wohnraum entsprochen. 
Das nordöstlich der Quartierszufahrt an der Roxeler Straße gelegene Baufeld wird als Mischg e-
biet nach § 6 BauNVO (MI 1) festgesetzt. In Anlehnung an die frühere Nutzung sieht der städt e-
bauliche Entwurf der ArGe Oxford für das ehem. Mannschaftskantinengebäude eine gastrono-
mische Nachfolgenutzung vor. Die großzügige Terrassensituation erscheint geeignet, um hier 
perspektivisch eine Außengastronomie zu ermöglichen. Im Rahmen des Bürgerbeteiligungspro-
zesses zur Entwicklung des Oxford- Quartiers wurde aus der Bürgerschaft mehrfach der 
Wunsch artikuliert, mit der städtebaulichen Neuentwicklung das bestehende Defizit an gastr o-
nomischen Angeboten in Gievenbeck zu beheben. Diese Anregung wurde als städtebauliches 
Ziel in die Auslobung des städtebaulichen Gutachterverfahrens aufgenommen. Da dieses A n-
gebot somit nicht ausschließlich der Versorgung des Gebietes, sondern dem gesamten Stadtteil 
dienen soll, ist die Ausweisung eines Mischgebietes erforderlich.

Bebauungsplan Nr. 579 
Gievenbeck – Oxford-Quartier 
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Im Bereich des zentralen Quartiersplatzes werden Mischgebiete festgesetzt (MI 2a+b). Mit dieser 
Festsetzung wird das formulierte Entwicklungsziel einer belebten und urbanen Quartiermitte – 
im Sinne der angestrebten Nutzungsmischung – berücksichtigt. Ergänzende Dienstleistungen 
und wohnverträgliche Arbeitsformen werden ermöglicht. Aufgrund der geringen Größe der 
Mischgebiete und in Anbetracht der übrigen getroffenen Festsetzungen im Bebauungsplan ist 
eine Gefährdung des gew achsenen Stadtteilzentrums „Gievenbeck Mitte“ und des unweit des 
Plangebietes gelegenen Stadtbereichszentrums „Roxeler Straße“ nicht zu erwarten. 
Gemäß des städtebaulichen Entwurf s sollen die im westlichen Teil der Kaserne bestehenden 
Hofsituationen zu Wohn- und Werkhöfen entwickelt werden. Der Bebauungsplan soll diese Ziel-
richtung widerspiegeln, weshalb die beiden nördlichen Hofbereiche als MI -Gebiete (MI3) festge-
setzt werden. Zudem werden hierdurch planungsrechtliche Konflikte im Zusammenhang mit 
dem Recyclinghof der AWM ausgeschlossen. Die zwei südlichen Hofbereiche werden voraus-
sichtlich zu einem späteren Zeitpunkt erschlossen und daher abweichend als Allgemeine 
Wohngebiete festgesetzt. 
In den Baugebieten WA
1-2 und MI1-3 sind Einzelhandelsbetriebe zuguns ten einer zentrenorien-
tierten Versorgung nur ausnahmsweise zulässig. Gemäß dem Einzelhandels - und Zentrenkon-
zept der Stadt Münster sollen sich Einzelhandelsbetriebe auf die zentralen Versorgungsberei-
che – und damit vor allem auf das Stadtteilzentrum „Gievenbeck Mitte“ und das Stadtbereichs-
zentrum „Roxeler Straße“ –  konzentrieren. Die getroffene Festsetzung soll gewährleisten, dass 
die Ansiedlung von Einzelhandelsbetrieben im Oxford- Quartier, die sich nach Art (Sortiment) 
und Umfang (Verkaufsflächengröße) sc hwächend auf die Funktionsfähigkeit und die Entwic k-
lungschancen der zentralen Versorgungsbereiche auswirken könnten, ausgeschlossen wird. 
Ergänzend hierzu soll die Projektgesellschaft KonvOY über Regelungen in den Kaufverträgen 
sicherstellen, dass im Oxford-Quartier nur kleinteilige Nutzungen, die zur Belebung des zentr a-
len Quartierplatzes beitragen, entstehen können. 
Die in MI -Gebieten nach § 6 Abs. 2 Nr. 8 BauNVO zulässigen und nach § 6 Abs. 3 BauNVO 
ausnahmsweise zulässigen Vergnügungsstätten sind aufgrund ihrer Störwirkung, insbesondere 
über die mit den Nutzungen verbundenen zusätzlichen Verkehrsaufkommen, in den Baugebi e-
ten MI
1-3 nicht zulässig. Die potenziellen Störungen, die durch die Nutzer von Spielstätten e r-
zeugt werden können, sind geeignet, hier die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung zu be-
einträchtigen. Damit eine Niveauabsenkung – Trading-Down-Effekt – sowie negative städtebau-
liche Auswirkungen auf die Wohngebiete vermieden werden, soll eine Entwicklung zum Spiel-
hallenstandort hier nicht er folgen. In einem Umkreis von unter 4 km befinden sich mehrere g e-
nehmigte Spielkasinos in zumutbarer Entfernung zum Plangebiet. Die übrigen, bislang in Gi e-
venbeck noch nicht vorhandenen Arten von Vergnügungsstätten im Sinne der Baunutzungsver-
ordnung, wie Nachtlokale, Diskotheken oder Swinger -Clubs, führen zu Störungen, die mit de-
nen von Spielhallen vergleichbar sind. Daher wird festgesetzt, dass Vergnügungsstätten im 
Sinne des § 6 Abs. 2 Nr. 8 sowie § 6 Abs. 3 BauNVO in allen Baugebieten unzulässig sind. 
Auch Gartenbaubetriebe und Tankstellen sind aufgrund ihrer Störwirkung bzw. ihrer Großfl ä-
chigkeit nicht mit den Nutzungsaussagen im städtebaulichen Konzept vereinbar und daher in 
den Baugebieten MI
1-3 nicht zulässig.  
Im Baugebiet MI2a sind in den Erdgeschoss en keine Wohnungen zulässig. Mit der Festsetzung 
soll – entsprechend den formulierten Planungszielen – eine städtebaulich begründete Nut-
zungsmischung (z. B. Dienstleistungen, Gastronomie) gewährleistet werden.  Von dieser Fes t-

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setzung ausgenommen ist das Baugebiet MI 2b das nicht direkt an die große Platzfläche an-
grenzt. Hier soll eine Wohnnutzung im Erdgeschoss nicht grundsätzlich ausgeschlossen wer-
den. 
 
Teilbereich B (Bernings Kotten)  
Im Teilbereich B werden – im Vergleich zum bisher rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 441 – 
zur Art der baulichen Nutzung nach § 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB folgende Festsetzungen geändert: 
Die im aufzuhebenden Teil des Bebauungsplans Nr. 441  bislang als Gewerbegebiete (GE 1+2 
alt) festgesetzten Bereiche (vgl. entsprechende Kennzeichnung in Abbildung 2) werden als Teil 
des Baugebiets MI4 nach § 6 BauNVO festgesetzt. Mit der Festsetzung von Gewerbegebieten 
sollten einst die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Ansiedlung von stadtteilorientierten 
Gewerbebetrieben geschaffen werden. In den vergangenen Jahren haben sich hier insbeson-
dere Handwerks- und Dienstleistungsbetriebe angesiedelt. Darüber hinaus befindet sich inner-
halb des überplanten Bereichs das Feuerwehrgerätehaus des Löschzuges Gievenbeck.  
Das im Rahmen des Baulei tplanverfahrens erstellte schalltechnische Gutachten 5 belegt, dass 
die in den Gewerbegebieten (GE 1+2 alt) derzeit ausgeübten Nutzungen der Gebietstypik eines 
Mischgebietes nach § 6 BauNVO entsprechen. Im Zuge einer sorgfältigen Bestandsaufnahme 
ist festge stellt worden, dass die vorhandenen Betriebe in immissionsmäßiger und baulicher 
Hinsicht mit den Festsetzungen des Mischgebietes vereinbar sind und kein Eingriff in die aus-
geübten Nutzungen stattfindet. Die ggf. höheren Anforderungen z. B. im Bereich des Lär m-
schutzes, die sich ggf. bei künftigen betrieblichen Erweiterungen oder Nutzungsänderungen er-
geben könnten, sind zumutbar.  Insbesondere um im zukünftigen Oxford- Quartier die Verträ g-
lichkeit von Wohnen und Arbeiten zu gewährleisten, sollen störende Nutzung en, die im best e-
henden Bebauungsplan Nr. 441 ermöglicht werden, durch die Überplanung  der GE -Gebiete 
ausgeschlossen werden. In Anbetracht der Planungsziele kann ein verträgliches Nebeneinan-
der von derzeitiger und künftiger Nutzung ermöglicht werden. Eine W iederaufnahme der militä-
rischen Nutzung mit damit einhergehenden Kasernen-  und Schießgeräuschemissionen ist aus-
geschlossen, sodass hier insgesamt –  zugunsten der Konfliktvermeidung mit der heranrücken-
den Wohnbebauung – eine Umwandlung der GE-Gebiete geboten ist. Zudem werden hierdurch 
Wohnnutzungen ermöglicht, wodurch gemäß dem formulierten Entwicklungsziel die Nutzung s-
vielfalt in diesem Bereich erhöht werden kann. Die übrigen Bereiche des Teilbereichs B (Berni-
ngs Kotten) werden weiterhin als Mischgebiet (MI
4) festgesetzt.  
Verbunden mit der Umwandlung sind in den zuvor als GE -Gebiete festgesetzten Bereichen 
(GE 1+2 alt) künftig auch Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportl i-
che Zwecke allgemein zulässig. Abstandsklassen können nur innerhalb von GE -Gebieten fest-
gesetzt werden, weshalb diese Festsetzung im Bebauungsplan Nr. 579 nicht zu berücksichtigen 
ist.  
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 579 werden im Baugebiet MI4 zugunsten einer grö-
ßeren Nutzungsvielfalt künftig auch Betriebe des Beherbergungsgewerbes zugelassen. 
                                                
5 Schalltechnische Untersuchung gemäß DIN 18005/07.02 Schallschutz im Städtebau –  Bebauungsplan Nr. 579 Gievenbeck – Oxford-Quartier – Er-
läuterungsbericht (Planungsbüro für Lärmschutz Altenberge, Senden, März 2017)

Bebauungsplan Nr. 579 
Gievenbeck – Oxford-Quartier 
(Roxeler Straße / Dieckmannstraße / Gievenbecker Reihe / Niedenstiege) 
Begründung / Seite 15 von 64 
6.2.2  Nutzungsdichte, Bauhöhe 
Teilbereich A (Oxford-Quartier) 
Zur Umsetzung des städtebaulic hen Entwurfs der ArGe Oxford und zur Sicherung des Den k-
malwertes wird die Bebauungsdichte für den Teilbereich A (O xford-Quartier) durch die Festset-
zung der Grundflächenzahl (GRZ) und der Geschossigkeit (zulässige Zahl der Vollgeschos se, 
als Höchstmaß) geregelt.  
Die Festsetzung der GRZ wird auf Grundlage der städtebaulichen Konzeption baufeldspezifisch 
getroffen. Mit 0,5 werden die Obergrenzen für WA-Gebiete nach § 17 Abs. 1 BauNVO aus städ-
tebaulichen Gründen überwiegend um 0,1 überschritten. Die Überschreitungen sind insbeso n-
dere auf das  formulierte Entwicklungsziel eines verdichteten innenstadtnahen Wohnquartiers 
zurückzuführen. Auf diese Weise sollen kompakte Baukörperkonfigurationen und eine adäquate 
Dichte – auch vor dem Hintergrund der vorgesehenen Nutzungsmischung – ermöglicht werden. 
Die erhöhte GRZ gewährleistet, dass dem Ziel der Schaffung von ca. 1.200 Wohneinheiten ent-
sprochen werden kann. In diesem Sinne wird ein bedeutender Beitrag zur Erhöhung des Wohn-
raumangebotes in Münster geleistet.  
Im Bereich des ehemaligen Exerzierplatzes wird die  Obergrenze für WA-Gebiete mit 0,2 übe r-
schritten. Die hier ermöglichte GRZ von 0, 6 entspricht der allgemeinen Obergrenze für MI -
Gebiete und ist insofern ebenfalls als noch wohnverträglich einzustufen. Die Überschreitung ist 
erforderlich, um die vorgesehene kompakte Bebauung  in Verbindung mit einer baulich -
räumlichen Akzentuierung der Quartiersmitte zu ermöglichen. An den nördlichen und westlichen 
Rändern dieses Baufeldes werden mit den Baugebieten MI2 a+b gemischte und quartiersbel-
ebene Nutzungen ermöglicht . Die Obergrenze für Mischgebiete von 0,6 wird auch hier si tuati-
onsgerecht um 0,1 bzw. 0,3 überschritten. Die festgesetzte GRZ von 0,9 resultiert aus der Ec k-
situation und des engen Zuschnitts des Baugebietes MI2a und ist erforderlich, um hier eine städ-
tebaulich befriedigende Lösung zu erreichen.  Die Überschreitungen ermöglichen insgesamt ei-
ne weitgehend geschlossene und durchlaufende Randbebauung zugunsten einer entwurfsi m-
manenten, platzprägenden Raumkante.  
Durch die großzügigen öffentlichen Grünanlagen werden die Nachteile, die sich durch eine hö-
here Nutzungsdichte ergeben, mehr als ausgeglichen. Insbesondere der zentrale Nord- Süd-
Grünzug sowie der „Grüne Trichter“ im nördlichen Teil des Plangeltungsbereichs sowie die g e-
planten Ost-West-Grünverbindungen stellen eine hohe Wohnumfeldqualität  sicher. Durch den 
hohen Grünflächenanteil und dem zentralen Quartiersplatz  als weiterer Bewegungs - und Auf-
enthaltsbereich werden die allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn-  und Arbeitsverhält-
nisse gewährleistet. Kompensatorisch wirkt sich auch die Unterschreitung der Obergrenze für 
Mischgebiete in den Baugebieten MI1+3 um 0,1 bzw. 0,2 aus. Im prägenden Eingangsbereich an 
der Roxeler Straße ist im Baugebiet MI 1 aus Denkmalschutzgründen keine ergänzende Neube-
bauung vorgesehen, sodass hier kein höheres Nutzungsmaß erforderlich ist. Im Baugebiet MI3 
ist eine GRZ von maximal 0,4 bzw. 0,5 ausreichend, um die gemäß städtebaulichem Entwurf 
vorgesehene Bebauungsdichte zu erreichen. 
Aus der planungsrechtlichen Beurteilung des Ei ngriffs geht hervor, dass  innerhalb des Oxford-
Quartiers insgesamt – trotz der maßvollen Überschreitung der GRZ-Obergrenzen – von einer 
Verringerung der Versiegelung gegenüber der Bestandssituation auszugehen ist (vgl. Kap. 
8.4.2.1 Bestandserfassung / Eingriffe in Natur und Landschaft ). Eine übermäßige Versiegelung

Bebauungsplan Nr. 579 
Gievenbeck – Oxford-Quartier 
(Roxeler Straße / Dieckmannstraße / Gievenbecker Reihe / Niedenstiege) 
Begründung / Seite 16 von 64 
ist auch aufgrund der getroffenen  Festsetzungen zur Regelung des Wasserabflusses nicht zu 
erwarten. Die mit den textlichen Festsetzungen 1.5.1 und 1.5.2 getroffenen Regelungen zur Be-
schränkung der ableitbaren Wassermenge von maximal 3 l/sek./ha auf privaten Grundstücken 
sowie die verpflichtende  Verwendung wasserdurchlässiger Oberflächenm aterialien tragen zur 
Aufrechterhaltung der Bodenfunktionen und zur Verbesserung des  Mikroklimas bei (vgl. Kap. 
6.4.1 Vorkehrungen zum Hochwasserschutz / Regelung des Wasserabflusses).  
Innerhalb der Gemeinbedarfsflächen ist die Festsetzung von Grundflächenzahlen städtebaulich 
nicht erforderlich.  
Auf Grundlage des städtebaulichen Entwurf s wurden auch die voraussichtlichen Geschossfl ä-
chenzahlen baufelderweise überschlägig ermittelt. Im Ergebnis werden Geschossflächenzahlen 
von 0,4 bis 1,52 erreicht. Damit wird die Obergrenze für die Geschossflächenzahl (GFZ) nach § 
17 Abs. 1 BauNVO von 1,2 für Wohn- und Mischgebiete (WA und MI) überwiegend eingehalten 
bzw. nur geringfügig überschritten. Lediglich an den Blockrändern im Bereich des geplanten 
zentralen Quartierplatzes ist aufgrund der beabsichtigten Ausbildung einer Platzk ante mit rund 
1,9, 3,1 und 4,4 eine höhere Ausnutzung vorgesehen. Eine Geschossflächenzahl von 4,4 tritt im 
Bereich der südöstlichen Platzecke auf und resultiert aus der geringen Bezugsgröße (analog 
zur hier deutlich erhöhten GRZ,  vgl. oben). Durch den hohen Grünflächenanteil im Oxford -
Quartier werden die nachteiligen Wirkungen einer höheren Geschossflächenzahl ausgeglichen 
(vgl. analog die Ausführungen zur GRZ oben).   
Da die Obergrenze für die GFZ in den meisten Teilbereichen eingehalten bzw.  lediglich gering-
fügig überschritten wird und der Gesetzgeber ausdrücklich auch für qualifizierte Bebauungspl ä-
ne keine verpflichtende Berücksichtigung einer GFZ vorsieht, besteht hier kein Regelungserfor-
dernis. Die Zulässigkeit kann im Einzelnen in den Baugenehmigungsverfahren geregelt werden. 
Die Höhenentwicklung der Gebäude wird im Oxford-Quartier alleine über die Festsetzung der 
zulässigen Geschosszahl gesteuert. Diese variiert zwischen I und VII Vollgeschossen und leitet 
sich unmittelbar aus dem städtebaulichen Entwurf der ArGe Oxford ab. Hierzu werden in Teilbe-
reichen Geschossabgrenzungen innerhalb der überbaubaren Flächen definiert. 
In den Baugebieten WA 1 und MI1-3 sind über die festgesetzte Zahl der Vollgeschosse hinaus 
keine weiteren Geschosse (Nicht -Vollgeschosse/Dachgeschosse) zulässig.  Hiervon ausg e-
nommen sind die mit * gekennzeichneten Bereiche mit den zu erhaltenden Bestandsgebäuden. 
Die hier festgesetzten Geschosszahlen beziehen sich lediglich auf die Vollgeschosse unterhalb 
der Trauflinie. Für diese Bereiche werden Überschreitungen der zulässigen Geschosszahl i n-
nerhalb des Dachraums zugelassen.  Der Erhalt der Gebäudekubaturen ist  über den denkmal-
pflegerischen Erlaubnisvorbehalt hinreichend gesichert. 
Um im Übergangsbereich zu den bestehenden his torischen Hofstrukturen an der Gievenbecker 
Reihe keine III-geschossigen Gebäude zu ermöglichen, dürfen Gebäude im Baugebiet WA 2 le-
diglich II Vollgeschosse aufweisen. Im Gegensatz zu der Regelung in den Baugebieten WA 1 
und MI1-3 ist jedoch ein darüber liegendes Nicht-Vollgeschoss/Dachgeschoss zulässig.  
Der Bebauungsplan setzt fest, dass die lichte Höhe der Erdgeschosse (EG LH) im Baugebiet 
MI2a mindestens 4 m über der Oberkante des Fertigfußboden (OK FF) betragen muss. Mit di e-
ser Festsetzung wird sichergestellt, dass die Raumansprüche für gewerbliche Nutzungen (z. B. 
gastronomische Betriebe) in diesem städtebaulich und funktional hervorgehobenen Bereich e r-
füllt werden können. Von dieser Festsetzung ausgenommen ist das Baugebiet MI2b das nicht di-

Bebauungsplan Nr. 579 
Gievenbeck – Oxford-Quartier 
(Roxeler Straße / Dieckmannstraße / Gievenbecker Reihe / Niedenstiege) 
Begründung / Seite 17 von 64 
rekt an die große Platzfläche angrenzt. Hier soll eine Wohnnutzung im Erdgeschoss nicht 
grundsätzlich ausgeschlossen werden.  Die lichte Höhe ist definiert als die Geschosshöhe, die 
sich aus den Abmessungen zwischen der Oberkante des Fertigfußbodens und der Unterkante 
der Decke ergibt.  
Teilbereich B (Bernings Kotten)  
Mit der Überplanung verringert sich die bislang für die Gewerbegebiete (GE  1+2 alt, s. Abbi l-
dung 2) festgesetzte zulässige GRZ von 0,8 auf 0,6. Die GFZ wird hier analog von 1,6 auf 1,4  
herabgesetzt. Eine Beeinträchtigung der ausgeübten Nutzungen tritt hierdurch nicht auf, da die 
zulässigen Nutzungsmaße bislang auf keinem Grundstück ausgeschöpft wurden. Es findet s o-
mit kein Eingriff in die ausgeübten Nutzungen statt.  Mit der Anpassung wird sichergestellt, dass 
gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse für alle hier künftig zulässigen Nutzungen –  insbeson-
dere im Hinblick auf die angestrebte Erhöhung des Wohnanteils – gewahrt werden.  
Durch die Überplanung erhöht sich die GFZ im  bisherigen Mischgebiet (MI 2 alt) um 0,2. Somit 
ist im gesamten Teilbereich B (Bernings Kotten) künftig eine GFZ von 1,4 zulässig. Die nach § 
17 Abs. 1 BauNVO zulässige Obergrenze für Mischgebiete wird hier somit um 0,2 überschritten. 
Die Überschreitung unterstützt das formulierte Entwicklungsziel eines höheren Wohnanteils in 
dieser städtebaulich integrierten Lage. Eine der Lagegunst angemessene Dichte entlang der 
Dieckmannstraße, die in Teilen bereits heute von einer IV -geschossigen Bebauung eingefasst 
wird, kann auf di ese Weise Rechnung getragen werden. Angesichts der festgesetzten zahlrei-
chen öffentlichen Grünflächen im künftigen Oxford- Quartier werden die allgemeinen Anforde-
rungen an gesunde Wohn-  und Arbeitsverhältnisse nicht beeinträchtigt. Nachteilige Auswirkun-
gen auf die Umwelt sind nicht zu erwarten. Insgesamt sind somit die Voraussetzungen zur 
Überschreitung der Obergrenzen nach § 17 (2) BauNVO erfüllt.  
Im östlichen Teil  des neu festgesetzten Baugebiet s MI
4 sind künftig III Vollgeschosse als 
Höchstmaß zulässig. Der mit der Überplanung in diesem Bereich  (GE 1+2 alt)  aufgehobene 
Bebauungsplan Nr. 441 setzte zuvor II Vollgeschosse als Höchstmaß fest. Mit dieser Auswei-
tung des Nutzungsmaßes  sollen insbesondere die Vorrausetzungen für Wohnnutzungen ver-
bessert werden. Eine III-geschossige Bebauung ist in Verbindung mit den bisherigen Festset-
zungen zur zulässigen Bauhöhe und vor dem Hintergrund der vorhandenen Höhenausprägung 
des Teilbereichs B lageangemessen. 
Die bisherige Festsetzung maximaler Trauf - und Firsthöhen in Abhängigkeit zur Zahl der Vol l-
geschosse – in Teilen in Kombination mit der Dachneigung –  entfällt. Künftig ist innerhalb des 
Teilbereichs B als zulässige Höhe baulicher Anlagen lediglich eine maximale Bauhöhe von 12 
m einzuhalten. Mit der Vereinheitlichung  wird ein höheres Maß an Flexibilität ermöglicht, ohne 
hierbei Gefahr zu laufen, die bestehende Höhenentwicklung bei Neubauvorhaben zu über-
schreiten.  
Die bisherige – nach den Festsetzungen des  Bebauungsplans Nr. 441 anzuwendenden –  Re-
gelung zur Ermittlung der max. Bauhöhen von Vorhaben wird mit dem Bebauungsplan Nr. 579 
konkretisiert. Als Bezugspunkt der festgesetzten maximalen Bauhöhen (BH max.) ist  nunmehr 
jeweils die Höhenlage der fertig ausgebauten zugehörigen Erschließungsfläche in der Mitte der 
gemeinsamen Grenze des Baugrundstückes mit der Verkehrsfläche maßgebend. Die Bezug s-
höhe ist für das jeweilige Grundstück durch lineare Interpolation aus den beiden benachbarten, 
in der Planzeichnung eingetragenen Höhenangaben über Normalhöhennull (NHN) zu ermit teln.

Bebauungsplan Nr. 579 
Gievenbeck – Oxford-Quartier 
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Begründung / Seite 18 von 64 
Diese Klarstellung sowie die ergänzenden Höhenbezugspunkte im zeichnerischen Teil des B e-
bauungsplans stellen eine hinreichend konkrete Regelung zur Ermittlung der max. zulässigen 
Bauhöhen sicher.  
6.2.3  Bebaubare Flächen 
Teilbereich A (Oxford-Quartier) 
Die überbaubaren Grundstücksflächen in den Baugebieten WA 1+2 und MI1-3 sowie in den Fl ä-
chen für den Gemeinbedarf werden durch Baugrenzen und Baulinien festgesetzt.  
Der Umfang der überbaubaren Flächen ist in den Bereichen, in denen nach dem städtebaul i-
chen Konzept eine Neubebauung vorgesehen ist, großzügig bemess en. Dies gewährleistet in 
den späteren Auswahl - und Qualifizierungsverfahren mehr Freiheiten bei der konkreten baul i-
chen Umsetzung. Hinsichtlich der Parzellierung der Grundstücke und der Lage der Gebäude 
wird ein hohes Maß an Flexibilität ermöglicht. 
Die Umrisse der Gebäude aus der Gründungszeit der Kaserne werden durch Baukörperfestse t-
zungen gesichert. An den zum öffentlichen Raum zugewandten Seiten werden darüber hinaus 
Baulinien festgesetzt. D ie festgesetzten überbaubaren Flächen tragen insofern den denkmal-
pflegerischen Belangen Rechnung.  
Im Bereich des zentralen Quartierplatzes soll entsprechend dem Konzept eine Straßenrandbe-
bauung entstehen, um in Verbindung mit Geschäfts - und Dienstleistungsangeboten in den Erd-
geschosszonen attraktive Straßen- und Platzzonen mit Verweil- und Erlebnisqualitäten zu errei-
chen. Die Ausbildung der Raumk anten wird durch die Festsetzung von Baulinien abgesichert. 
Das städtebauliche Konzept sieht im Bereich der west lichen Erschließungsspange mehrere, in 
den Straßenraum hineinragende Neubauten vor. Zur Umsetzung dieser Konzeptidee werden 
auch hier Baulinien festgesetzt. 
6.2.4  Bauweise 
Teilbereich A (Oxford-Quartier) 
In den Baugebieten WA1+2 und MI1-3 werden keine Festsetzungen hinsichtlich der Bauweise ge-
troffen. Das nachgelagerte Vergabeverfahren wird sicherstellen, dass sich die Neubebauung 
maßstäblich in das Wohnquartier einfügt und eine für die städtebauliche Lage angepasste B e-
bauungsdichte gewahrt bleibt. Der sic h dadurch ergebende Gestaltungsspielraum eröffnet Pe r-
spektiven u. a. im Hinblick auf die Errichtung gemeinschaftlicher Bau- und Wohnformen.  
6.2.5  Dachformen 
Teilbereich A (Oxford-Quartier) 
Innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen, in denen das städtebauliche Konzept Neu-
bauten vorsieht, werden durch den Bebauungsplan ausschließlich Flachdächer zugelassen. 
Hierdurch wird sichergestellt, dass sich die Neubebauung von den ausschließlich mit Satteldä-
chern versehenen Bestandsgebäuden im Sinne der Belange des Denkmalschutzes sichtbar un-
terscheidet und unterordnet. Zur Sicherung der bestehenden Dachformen bei Bestandsgebäu-
de wird festgesetzt, dass hier nur Satteldächer zulässig sind.

Bebauungsplan Nr. 579 
Gievenbeck – Oxford-Quartier 
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Begründung / Seite 19 von 64 
Teilbereich B (Bernings Kotten)  
Im Teilbereich B  sind Dachaufbauten k ünftig ab einer Dachneigung von 35° zulässig (bisher 
42°). Mit dieser Anpassung wird die Zulässigkeit von Dachaufbauten flexibilisiert und die indiv i-
duelle Freiheit der betroffenen Eigentümer erhöht. Auch bei einer um 35° geneigten Dachfläche 
ist gewährleistet, dass sich Aufbauten harmonisch in die Kubatur des Gesamtgebäudes einglie-
dern. Des Weiteren entfällt die Beschränkung, dass Dachflächenfenster in Addition mit Dac h-
aufbauten und Dacheinschnitten insgesamt nur auf maximal der Hälfte der Trauflänge zuläs sig 
sind. Für Dachaufbauten und Dacheinschnitte gilt dies weiterhin.  
Die Nutzung von Solarenergie ist künftig uneingeschränkt zulässig. Die bisherige Festsetzung, 
wonach die Solarenergienutzung nur für untergeordnete Teile der Dachflächen zulässig ist, ent-
fällt daher. Insgesamt wird durch die genannten Anpassungen ein flexibleres und stärker an den 
privaten Bedürfnissen und Gestaltungswillen der Grundstückseigentümer und Bauherren aus-
gerichtetes Regelungsgerüst geschaffen. 
6.2.6  Material, Farbgebung 
Teilbereich A (Oxford-Quartier) 
Angesichts der vorgesehenen Investoren- und Qualifizierungswettbewerbe besteht in den Bau-
gebieten WA1+2 und MI1-3 hinsichtlich des Materials und der Farbgebung der Gebäude und bau-
lichen Anlagen im Bebauungsplan kein Regelungsbedarf. Gemäß der formulierten Planungszie-
le sollen die Grundstücksvergabeverfahren ein spannungsreiches und vielfältiges Erschei-
nungsbild gewährleisten. Etwaige gestalterische Festsetzungen würden diesem Ziel entgegen-
stehen.  
Teilbereich B (Bernings Kotten)  
Der Bebauungsplan Nr. 441 traf innerhalb des Teilbereichs B Festsetzungen hinsichtlich zuläs-
siger Materialien. Mit Inkrafttreten des Bebauungsplans Nr. 579 entfällt die Regelung, dass Au-
ßenwände mit mindestens 2/3 der Fläche in rotem bis rotbraunen Si chtmauerwerk, in naturbe-
lassenem Holz oder mit mindestens 2/3 der Flächen in weißem bis hellpastellfarbenen Farbton 
(Beton, Kalksandstein, Putz etc.) auszuführen sind. Außerdem werden mit der Überplanung die 
Festsetzungen zur Zulässigkeit von Dachmaterialien aufgegeben. Bisher war die Dacheinde-
ckung in roten bis rotbraunen, anthrazitfarbenen oder schwarzen Materialien auszuführen. Da 
der betreffende Bereich heute überwiegend bebaut ist, bedarf es keiner bauleitplanerischen 
Steuerung mehr. Auch diese Anpassung trägt dazu bei, die individuelle Freiheit des Einzelnen 
zu erhöhen und ermöglicht darüber hinaus ein vielfältigeres Erscheinungsbild des Teilberei-
ches.  
6.2.7  Stellplätze, Nebenanlagen 
Stellplätze 
Teilbereich A (Oxford-Quartier) 
Flächen oberhalb der Ti efgaragen, die sich außerhalb der überbauten Flächen befinden, sind 
zugunsten vegetationsreicher Garten-  und Hofbereiche mit Boden in mind. 0,80 m Stärke zu 
überdecken und zu begrünen. Hiervon ausgenommen sind notwendige Versiegelungsflächen 
wie Zu- und Abfahrten, Gehwege oder Platzflächen. Um die Versickerungsmenge zu erhöhen, 
sind offene, ebenerdige Stellplätze mit wasserdurchlässigen Materialien (z.B. Porenpflaster, o f-
fenfugige Plasterungen, Rasengittersteine, Schotterrasen o.ä.) anzulegen. Weitere Vorgaben

Bebauungsplan Nr. 579 
Gievenbeck – Oxford-Quartier 
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Begründung / Seite 20 von 64 
zur Ausgestaltung werden in den Gestaltungsleitlinien und im Rahmen der Investoren-  und 
Qualifizierungswettbewerbe definiert. 
Der zunächst im Rahmen des städtebaulichen Gutachterverfahrens vorgegebene Stellplat z-
schlüssel von ein privater Stellplatz je Wohneinheit wird aufgrund der künftig im gesamten Tei l-
bereich guten Erschließung durch den öffentlichen Personennahverkehr (vgl. Pkt. 6.3.3) auf 
0,85 private Stellplätze je Wohneinheit reduziert (sogenannter ÖPNV -Bonus). Da derzeit nicht 
absehbar ist, in welchem Umfang das Oxford-Quartier gewerbliche Nutzungen aufnehmen wird, 
ist eine hinreichend genaue Ermittlung des ausgelösten Stellplatzbedarfes nicht möglich. Nähe-
rungsweise wurde bei der Überarbeitung des städtebaulichen Entwurfs davon ausgegangen, 
dass je 115 m² Bruttogeschossfläche ein privater Stellplatz herzustellen ist. Diese Vorgabe 
deckt sich mit der Bedarfsermittlung für Wohneinheiten und berücksichtigt den ÖPNV-Bonus. 
Der Bebauungsplanentwurf berücksichtigt den in der Stadt Münster üblichen Schl üssel für ö f-
fentliche Besucherstellplätze von 0,3 je vorgesehener Wohneinheit. Die konkrete Verortung der 
öffentlichen Stellplätze kann dem Verkehrstechnischen Entwurf entnommen werden. 
Zur Sicherstellung des im städtebaulichen Entwurf vorgesehenen parkähnlichen Charakters der 
Nord-Süd-Erschließungsachse sollen die dortigen Verkehrsflächen keinen ruhenden Verkehr 
aufnehmen. Angesichts der zu berücksichtigenden verkehrsrechtlichen und sonstigen Anforde-
rungen (z. B. Gewährleistung einer sicheren Straßenquerun g für Fußgänger und Radfahrer, 
Einrichtung von Fahrbahnrandhaltestellen, Freihalten von Zufahrtsbereichen und Kreuzungsbe-
reichen) ist davon auszugehen, dass diesem Gestaltungsziel weitgehend entsprochen werden 
kann. Die den Wohnungen jeweils zugeordneten öffentlichen Besucherstellplätze werden in 
zumutbarer Entfernung nachgewiesen, sodass auf der zentralen Haupterschließungsachse kein 
Besucherparken erforderlich ist. Öffentliches Parken wird nur in gebündelter Form im Bereich 
des zentralen Quartierplatzes zugelassen. 
Um auf der zentralen Hauptachse zwischen dem nordöstlichen Anschlussbereich Gievenbecker 
Reihe/Arnheimweg und dem geplanten Grundschulstandort einen boulevardartigen Str a-
ßencharakter (vgl. Kap. 6.3.2 Innere Erschließung) umzusetzen, werden inner halb der rot -
kariert gekennzeichneten Bereiche keine Stellplätze zugelassen. 
Teilbereich B (Bernings Kotten)  
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 579 entfällt für den Teilbereich B die bisherige Be-
schränkung der Breite von Tiefgaragen. Zudem müssen Tiefgaragen nicht mehr zwangsläufig in 
Längsrichtung unter den Gebäuden angeordnet werden. Hiermit wird eine Flexibilisierung er-
reicht, die den Eigentümern einen größeren Spielraum bei der Errichtung von Tiefgaragen er-
laubt. 
Nebenanlagen 
Teilbereich A (Oxford-Quartier) 
Nebenanlagen – insbesondere im Übergangsbereich privater Vorgartenflächen zu an-
grenzenden Verkehrs - und Erschließungsflächen –  bestimmen in einem nicht unerheblichen 
Maße das Erscheinungsbild von Wohnquartieren. Zur Sicherung einer grundlegenden Qualität 
der Vorgartenbereiche sind in den Baugebieten WA 1+2 und MI1-3 Nebenanlagen in den Vorgar-
tenbereichen nicht zulässig. Fahrradabstellanlagen und Anlagen für Abfallbehälter sind von die-
ser Beschränkung ausgenommen.

Bebauungsplan Nr. 579 
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Nähere Vorgaben zur Regelung der Nebenanlagen werden in den Gestaltungsleitlinien und im 
Rahmen der Investoren- und Qualifizierungswettbewerbe getroffen. Daher bedarf es im Bebau-
ungsplan keiner weiteren Festsetzungen.  
Teilbereich B (Bernings Kotten)  
In den neu festgesetzten Baugebieten im Teilbereich B waren Nebenanlagen bislang außerhalb 
der überbaubaren Grundstücksflächen grundsätzlich unzulässig. Um die Freiheit des Einzelnen 
zu erhöhen, wird mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 579 die Zulässigkeit von Neben-
anlagen ausschließlich in den Vorgartenbereichen reglementiert. Nebenanlagen in den jeweil i-
gen Vorgartenbereichen sind –  mit Ausnahme von Fahrradabstellanlagen und Anlagen für A b-
fallbehälter – nicht zulässig.  
6.2.8  Einfriedungen 
Teilbereich A (Oxford-Quartier) 
Um auf der zentralen Hauptachse zwischen dem nordöstlichen Anschlussbereich Gievenbecker 
Reihe/Arnheimweg und dem geplanten Grundschulstandort einen boulevardartigen Str a-
ßencharakter (vgl. Kap. 6.3.2 Innere Erschließung) umzusetzen, werden innerhalb der rot -
kariert gekennzeichneten Bereiche keine Einfriedungen zugelassen. 
In den übrigen Bereichen des künftigen Oxford -Quartiers werden Einfriedungen in blickdurc h-
lässiger Form (z.B. Maschendrahtzaun, Stabmattenzaun) in Verbindung/Kombination mit einer 
Hecke aus einheim ischen, standortgerechten Gehölzen oder als Hecke aus einheimischen, 
standortgerechten Gehölzen zugelassen. Die zulässige Höhe der blickdurchlässigen Einfri e-
dung wird auf eine maximale Höhe von 1,20 m begrenzt. Hecken dürfen dieses Maß über-
schreiten. Hiermit wird ein verträgliches Erscheinungsbild auf das Umfeld gewährleistet, ohne 
die privaten Bedürfnisse und Gestaltungsfreiheiten in unverhältnismäßiger Weise zu beschrän-
ken. 
Um eine grundlegende Gestaltungsqualität auch für die rückwärtigen Flächen im Gebäudenah-
bereich zu gewährleiten wird zusätzlich festgesetzt, dass blickdichte, bauliche Sichtschutzanl a-
gen in Form von Mauern, Gabionen, Sichtschutzzäunen u.ä. ausschließlich zwischen Terras-
senflächen mit einer Höhe von maximal 2,00 m über Oberkante Erdgeschossfertigfußboden 
und einer maximalen Länge von 3,00 m im direkten Anschluss an das Gebäude zulässig sind. 
Über die getroffenen Festsetzungen ist eine Ausgestaltung der Grundstücksfreibereiche in den 
grundlegenden Maßgaben des städtebaulichen Konzeptes sic hergestellt, gleichzeitig bleibt ein 
angemessener Spielraum für ein vielfältiges Erscheinungsbild gewahrt.  
Teilbereich B (Bernings Kotten)  
Der Bebauungsplan Nr. 441 setzte für den überplanten Teilbereich B fest, dass Einfriedungen 
mit Ausrichtung auf öffentliche Verkehrsflächen nur innerhalb der überbaubaren Grund -
stücksfläche zulässig sind. Einfriedungen mit Ausrichtung auf öffentliche Grünflächen waren mit 
einem Abstand von 1,50 m zur Grundstücksgrenze vorzusehen. Im Hinblick auf die –  gemäß 
der formulierten Entwicklungsziele – beabsichtigte Erhöhung des Wohnanteils im Bereich Bern-
ings Kotten ist eine Anpassung der vorgenannten Festsetzungen erforderlich. Im Sinne einer an 
den Bedürfnissen der Bewohner ausgerichteten Regelung sollen Einfriedungen auch unmittel-
bar an öffentlichen Verkehrs- und Grünflächen ermöglicht werden.

Bebauungsplan Nr. 579 
Gievenbeck – Oxford-Quartier 
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Begründung / Seite 22 von 64 
Um zu verhindern, dass gestalterisch unerwünschte Einfriedungen vorgenommen werden, sind 
die grundsätzlich ge gebenen Möglichkeiten jedoch auf ein vertretbares Maß zu beschränken. 
Aus diesem Grund wird für das Baugebiet MI4 – analog zu den Festsetzungen für die Baugebie-
te im Teilbereich A „Oxford -Quartier“ – festgesetzt, dass Einfriedungen in blickdurchlässiger 
Form (z.B. Maschendrahtzaun, Stabmattenzaun) in Verbindung/Kombination mit einer Hecke 
aus einheimischen, standortgerechten Gehölzen oder als Hecke aus einheimischen, standor t-
gerechten Gehölzen zulässig sind. Die zulässige Höhe der blickdurchlässigen Einfriedung ist 
auf eine maximale Höhe von 1,20 m begrenzt. Hecken dürfen dieses Maß überschreiten. Eben-
so wird festgesetzt, dass blickdichte, bauliche Sichtschutzanlagen in Form von Mauern, Gabi o-
nen, Sichtschutzzäunen u.ä. ausschließlich zwischen Terrassenflächen mit einer Höhe von m a-
ximal 2,00 m über Oberkante Erdgeschossfertigfußboden und einer maximalen Länge von 
3,00 m im direkten Anschluss an das Gebäude zulässig sind. 
6.2.9  Werbeanlagen 
Teilbereich A (Oxford-Quartier) 
In den Baugebieten WA1+2 und MI1-3 sind Werbeanlagen nur an der Stätte der Leistung und nur 
bis zur Unterkante der Fenster des ersten Obergeschosses zulässig. Werbeanlagen dürfen sich 
auf maximal ein Drittel der jeweiligen Gebäudebreite erstrecken und eine Höhe von 0,75  m 
nicht überschreiten. Werbeanlagen mit wechselndem (Blinkreklame) oder mit bewegtem (lau-
fendem) Licht sowie f reistehende Werbeanlagen (Pylone, Fahnen, Schilder) sind unzulässig 
(§ 86 (1) Nr. 2 BauO NRW). Mit dieser Festsetzung werden Störeffekte auf das Wohnumfeld 
vermieden. Im Sinne des übergeordneten Entwicklungsziels –  Entwicklung eines urbanen 
Wohnquartiers mit vielfältigen visuellen und atmosphärischen Qualitäten – wird die Anordnung 
von Werbeanlagen auf ein stadträumlich vertretbares Maß reduziert und ein störungsfreies un d 
hochwertiges Erscheinungsbild der Gebäude planungsrechtlich gesichert. Dennoch gewährleis-
tet die getroffene Regelung eine angemessene Außendarstellung möglicher Einzelhandels- und 
Dienstleistungseinrichtungen.  
Teilbereich B (Bernings Kotten)  
Im Vergleich zu den im Bebauungsplan Nr. 441 getroffenen Festsetzungen ergeben sich mit der 
Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 579 für das  Baugebiet MI4 geringfügige Anpassungen hin-
sichtlich der Zulässigkeit von Werbeanlagen. Um optisch störende Werbeanlagen zu verhin-
dern, dürfen diese künftig nur parallel zur Fassade bis zur Unterkante des Fensters des 1. 
Obergeschosses angeordnet werden. Bisher waren in diesen Bereichen Werbeanlagen bis zur 
Oberkante des Fensters des 1. Obergeschosses zulässig. Die zulässige Hö he von Werbeanla-
gen soll im Teilbereich Bernings Kotten angesichts der Belange der hier ansässigen Gewerbe-
betriebe jedoch auch künftig nicht über ein festes Höhenmaß geregelt werden. Die Beschrän-
kung der maximalen Breite von Werbeanlangen bezieht sich künf tig ausschließlich auf die z u-
gehörige Gebäudebreite (Länge von 2/3). Die zugehörige Ladenfront stellt keine Bezugsgröße 
mehr dar.  
6.2.10  Abgrabungen und Aufschüttungen 
Teilbereich A (Oxford-Quartier) 
Um störende Wirkungen auf den öffentlichen Raum zu ver hindern, sind in den Baugebieten 
WA1+2 und MI 1-3 Abgrabungen und Aufschüttungen nicht zulässig. Anlagen zur Versickerung

Bebauungsplan Nr. 579 
Gievenbeck – Oxford-Quartier 
(Roxeler Straße / Dieckmannstraße / Gievenbecker Reihe / Niedenstiege) 
Begründung / Seite 23 von 64 
oder Rückhaltung des Regenwassers sind zugunsten des Regenwasserbewirtschaftungskon-
zeptes von dieser Regelung ausgenommen. 
Teilbereich B (Bernings Kotten)  
Der im Teichbereich B aufzuhebende Bebauungsplan Nr. 441 traf keine Festsetzungen zur Zu-
lässigkeit von Abgrabungen und Aufschüttungen. Auch künftig besteht hier kein Regelungser-
fordernis, sodass für den Teilbereich B (Bernings Kotten) keine Festsetzung erfolgt. 
6.3  Verkehrsflächen / Erschließung 
6.3.1  Äußere Erschließung 
Die äußere Erschließung des motorisierten Verkehrs erfolgt über die Roxeler Straße, den Kreu-
zungspunkt Gievenbecker Reihe/Arnheimweg und der Straße Bernings Kotten. E ntsprechend 
den formulierten Planungszielen soll das bestehende Straßen- und Wegenetz innerhalb der Ka-
serne weitgehend erhalten und als öffentliche Verkehrsflächen gewidmet werden. Hinzu kom-
men weitere Verkehrsflächen, die der Erschließung der Baufelder und Durchwegung des Qua r-
tiers dienen. 
Ein im angrenzenden Bebauungsplan Nr. 410 vorgesehener Fuß- und Radweg zwischen der 
Gievenbecker Reihe und der Potstiege stellt künftig eine weitere Wegeverbindung zum östl i-
chen Teil Gievenbecks her. 
Der geplante Kreuzungspunkt Roxeler Str. / Haupterschließungsstraße muss aus Gründen der 
Verkehrssicherheit und zur Verstetigung des Verkehrsflusses mit einer Lichtsignalanlage vers e-
hen und als Vollknoten ausgebaut werden. Im Hinblick auf die gegenüber der Hauptzufahrt g e-
legene Bushaltestelle wird hiermit für Fußgänger auch eine sichere Straßenquerung ermöglicht. 
Aufgrund des zu erwartenden Verkehrsaufkommens wird für die Einfahrt in das ehemalige K a-
sernengelände eine separierte Linksabbiegerspur eingerichtet. Die Ein - und Aus fahrradien 
müssen an dieser Stelle aufgrund der geplanten Buslinienführung angemessen dimensioniert 
werden.  
Die Erschließung des südöstlich des Feuerwehrgerätehauses gelegenen Baugrundstückes er-
folgt über die Straße Bernings Kotten. Für diesen Zweck kann ein Teilstück des Feuerwehrg e-
ländes liegenschaftlich gesichert werden.  
 
6.3.2  Innere Erschließung 
Das Rückgrat der Erschließung bildet die als Tempo -30-Zone vorgesehene, in Nord- Süd-
Richtung verlaufene zentrale Hauptachse. Ausgehend vom südlichen Anbindungsspunkt an der 
Roxeler Straße wird diese über den künftigen Boulevard geführt. Auf Höhe des geplanten ev. 
Kirchenzentrums schwenkt die Haupterschließung nach Osten, wo sie an den bestehenden 
Kreuzungspunkt Gievenbecker Reihe / Arnheimweg angebunden wird. Der mäandrierende 
Straßenverlauf stellt eine verträgliche Integration in den park ähnlichen Freiraum und einen 
weitgehenden Erhalt des historischen Natursteinpflasters sicher. Eine Nutzung der Pflasterfl ä-
chen als Haupterschließungsstr aße ist vor dem Hintergrund der begrenzten Tragfähigkeit des 
Untergrundes nicht umsetzbar. Die bestehende Straße Bernings Kotten wird als weitere über-
geordnete Erschließungsstraße bis zur Hauptachse durchgebunden. Der Straßenverlauf nimmt 
Rücksicht auf den hier reichhaltigen Baumbestand.

Bebauungsplan Nr. 579 
Gievenbeck – Oxford-Quartier 
(Roxeler Straße / Dieckmannstraße / Gievenbecker Reihe / Niedenstiege) 
Begründung / Seite 24 von 64 
Beide Haupterschließungsstraßen werden in einer Regelbreite von 10,50 m ausgebaut. Da eine 
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h fester Bestandteil der Verkehrskonzeption ist, 
werden im Oxford-Quartier keine separaten Radwege angelegt. Die vorgesehene Regelung als 
Tempo 30- Zone ist für Wohngebiete abseits der Vorfahrtstraßen üblich und auch für das 
Oxford-Quartier vorgesehen. Die innerhalb des Wohnquartiers  geplanten Straßen sollen weder 
für den überörtlichen Verkehr  (Bundes-, Landes- und Kreisstraßen), noch als weitere Vorfahrt-
straßen ausgewiesen werden. Mit Ausnahme der Anschlusspunkte für die äußere Erschließung 
sind keine mit Lichtzeichen geregelten Kreuzungen, Leitlinien oder benutzungspflichtige Rad-
wege vorgesehen. Auch die Umsetzung der Vorfahrtsregel rechts vor links  an Kreuzungen und 
Einmündungen wird gewährleistet . Außerdem wird gemäß der vorliegenden Verkehrsunters u-
chung für das Oxford -Quartier der Durchgangsverkehr nur von geringer Bedeutung sein. Die 
vorgesehene Anordnung einer Tempo 30-Zone erfüllt somit die straßenverkehrsrechtlichen Vo-
raussetzungen, insbesondere die Regelungen des  § 45 Abs. 1 c Straßenverkehrs-Ordnung 
(StVO) sowie der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) 
zu § 45 Abs. 1 c StVO. 
Die Feinerschließung orientiert sich an den ehemaligen Erschließungsflächen der Kaserne. Ein 
großer Teil hiervon wurde mit Natursteinpflaster befestigt. Innerhalb der westlichen Erschli e-
ßungsspange sollen – entsprechend dem Wettbewerbsentwurf – verkehrsberuhigte Bereiche 
eingerichtet werden. Aus diesem Grund setzt der Bebauungsplan in diesen Bereichen Misc h-
verkehrsflächen fest. Damit die verkehrsberuhigten Bereiche ihre zugedachte Funktion (insbe-
sondere Zwecke für Spiel und Aufenthal t) erfüllen können, wird die Westspange in vier A b-
schnitte untergliedert. Durch bauliche Maßnahmen wird eine Durchfahrbarkeit für den Pkw -
Verkehr verhindert. Wendemöglichkeiten für den Kraftfahrzeugverkehr werden in Kombination 
mit öffentlichen Stellplätzen mittels Wendeanlagen eingerichtet. Auch die geplanten Stichstr a-
ßen im Nordwesten und Südosten sowie die Planstraße zwischen dem geplanten Kirchenzent-
rum und dem Bestandsgebäude B30 sollen zugunsten einer hohen Wohn - und Aufenthaltsqua-
lität als verkehrsberuhigte Bereiche ausgewiesen werden. Auch der zentrale Quartiersplatz soll 
durch bauliche Maßnahmen vom Kfz-Verkehr weitgehend freigehalten werden. 
Die Planung sieht ein durchgehendes Fuß-  und Radwegenetz vor. Zum großen Teil verläuft 
dieses durch die im B ebauungsplan festgesetzten öffentlichen Grünflächen (vgl. Kap. 6.6.1 Ö f-
fentliche Grünflächen). Der entlang der westlichen Kasernengrenze vorgesehene Fuß-  und 
Radweg schafft eine Verbindung zwischen dem nördlichen Naherholungsraum „Grüner Fi n-
ger/Grüner Trichter“ und der Roxeler Straße. Von dieser Nord-Süd-Verbindung zweigen mehre-
re Fuß- und Radwege in West-Ost-Richtung ab.  
Der städtebauliche Entwurf der ArGe Oxford sah entlang der Gievenbecker Reihe vier öffentl i-
che Platzflächen vor, von denen Wegeverbindungen in die angrenzende öffentliche Grünanlage 
vorgesehen waren. Insbesondere aufgrund der bestehenden Höhenunterschiede zwischen dem 
Kasernengelände und der öffentlichen Grünanlage wären diese teilweise nur mit erhöhtem 
Aufwand realisierbar. Eine funktionale Erforderlichkeit besteht nicht. Ein Platzcharakter ist an-
gesichts ihrer geringen Ausmessungen nur für die weiterhin vorgesehene nördliche Platzfläche 
gegeben, sodass die drei südlichen Platzflächen nicht in den Bebauungsplan übernommen 
werden. Als weitere Wegeverbindung zwischen dem Oxford- Quartier und der Gievenbecker 
Reihe wird stattdessen ein 4 m breiter Fuß- und Radweg – in sinnvoller Fortführung einer ver-
kehrsberuhigten Planstraße –  festgesetzt. Am Kreuzungspunkt Arnheimweg / Gievenbecker 
Reihe, an der verbleibenden Platzfläche an der historischen Torzufahrt, am ehemaligen Exer-

Bebauungsplan Nr. 579 
Gievenbeck – Oxford-Quartier 
(Roxeler Straße / Dieckmannstraße / Gievenbecker Reihe / Niedenstiege) 
Begründung / Seite 25 von 64 
zierplatz südlich der Turnhalle sowie im Anschluss an die südöstliche Stichstraße sind weitere 
Durchwegungen vorgesehen, sodass eine gute Anbindung an die Gievenbecker Reihe und das 
Stadtteilzentrum gewährleistet wird. 
Insgesamt wird mit der Planung eine vom motorisierten Verkehr weitgehend abgekoppelte Ve r-
netzung zwischen den geplanten Baufeldern sowie zu den umliegenden Freiflächen und Wohn-
gebieten gewährleistet. Die Ausrichtung des Straßen- und Wegenetzes an der historischen E r-
schließungssituation trägt den denkmalpflegerischen Belangen Rechnung.  
Ein Bereich des ehemaligen Exerzierplatzes wird als Verkehrsfläche besonderer Zweckbesti m-
mung – Quartiersplatz – festgesetzt. In Übereinstimmung mit dem städtebaulichen Konzept und 
den formulierten Entwicklungszielen werden so die Voraussetzungen für die Schaffung eines 
belebten, dem Aufenthalt dienenden Quartierszentrums geschaffen. Eine städtebaulich-
freiraumplanerische Platzgestaltung – z. B. mittels Sitzgelegenheiten und Wasserelementen – 
soll gewährleistet werden.  
Zur Erschließung der einzelnen Grundstücke sind in einigen Baufeldern weitere Erschließung s-
flächen erforderlich. Diese sollen als private Verkehrsflächen flexi bel an den Ergebnissen der 
Investoren- und Qualifizierungswettbewerbe ausgerichtet werden.  
Zwischen dem Anschlussbereich Gievenbecker Reihe/Arnheimweg und dem geplanten Grund-
schulstandort soll – gemäß den Gestaltungszielen des städtebaulichen Entwurfs – eine großzü-
gig dimensionierte Aufenthalts - und Bewegungsfläche mit Boulevardcharakter entstehen. In 
Verbindung des hier geplanten öffentlichen Gehweges wird im Bebauungsplan festgesetzt, 
dass innerhalb der angrenzenden und gesondert gekennzeichneten Fläche keine Einfriedungen 
und Stellplätze zulässig sind (vgl. auch Kap. 6.2.7 Stellplätze, Nebenanlagen und Kap. 6.2.8 
Einfriedungen). Zur Umsetzung der intendierten Gestaltidee sollen für diese Bereiche in den In-
vestoren- und Qualifizierungswettbewerben zudem g esonderte Rahmenbedingungen vorgeg e-
ben werden. 
Aufgrund des vorgefundenen schlechten baulichen Zustandes, der vorzunehmenden Kanalis a-
tionsarbeiten und den Anforderungen an eine barrierefreie Gestaltung des Straßenraumes wer-
den die Natursteinpflaster im Zug e der Erschließungsarbeiten vollständig aufgenommen und 
wieder eingebaut. Die bestehenden Natursteinpflasterflächen innerhalb der zentralen Nord-Süd-
Achse sollen dagegen als Bestandteile der öffentlichen Grünanlage nicht neu eingebaut wer-
den. Die Barrierefreiheit wird hier über die parallel verlaufene Haupterschließung sichergestellt. 
Im südwestlichen Teil des künftigen Oxford- Quartiers wird zwischen der Verkehrsfläche beson-
dere Zweckbestimmung (Verkehrsberuhigter Bereich) und der Roxeler Straße ein Ein- und Aus-
fahrtverbot festgesetzt. Hierdurch werden ggf. verkehrsgefährdende Ein-  und Ausfahrvorgänge 
von bzw. zur Roxeler Straße ausgeschlossen. 
Die vorgesehene Ausführung der Straßen und Wege (z.B. innere Aufteilung, Begrünung) kann 
dem Verkehrstechnischen Entwurf entnommen werden.  
6.3.3  Öffentlicher Personennahverkehr 
Zur Anbindung des künftigen Oxford- Quartiers an den öffentlichen Personennahverkehr kann 
die vorhandene Haltestelle Gievenbeck Kaserne genutzt werden. Hier wird mit den Stadtbusl i-
nien 1 und 12 ein 10‘-Takt angeboten. Zudem verkehren hier noch die Regionalbuslinien R63 
und 564. Die Stadtbuslinie 12 soll künftig in das neue Oxford -Quartier über die Hauptachse und

Bebauungsplan Nr. 579 
Gievenbeck – Oxford-Quartier 
(Roxeler Straße / Dieckmannstraße / Gievenbecker Reihe / Niedenstiege) 
Begründung / Seite 26 von 64 
die zu verlängernde Straße Bernings Kotten eingeschleift werden. Damit die zu verändernde 
Stadtbuslinie 12 in Fahrtrichtung Innenstadt weiterhin die Haltestelle Gartenbreie bedienen 
kann, wird in der Straße Bernings Kotten eine zusätzliche Fahrbahnrandhaltestelle eingerichtet. 
Die Anbindung des Teilbereichs Bernings Kotten erfolgt über die Dieckmannstraße und der dort 
vorhandenen Haltestelle Gartenbreie. Hier verkehren die Linien 11 und 12, ebenfalls im 10‘ -
Takt. 
Die zentrale Haltestelle für das neue Oxford- Quartier (Linie 12) soll unmittelbar westlich des 
ehemaligen Exerzierplatzes eingerichtet werden. 
6.4  Ver- und Entsorgung / technische Infrastruktur 
6.4.1  Vorkehrungen zum Hochwasserschutz / Regelung des Wasserabflusses 
Teilbereich A (Oxford-Quartier) 
Die gesamte Kasernenfläche soll –  wie bereits zu Zeiten der Kasernennutzung –  im Trennsys-
tem entwässert werden. Entsprechend der Zielsetzung des Wasserhaushaltsgesetzes wird eine 
nachhaltige Regenwasserbewirtschaftung angestrebt. Unter anderem soll die Umsetzung des in 
die Gesamtplanung integrierten Regenwasserbewirtschaftungskonzeptes einen verzögerten 
Abfluss des Regenwassers, eine hohe Verdunstungs- und Versickerungsrate und einen Beitrag 
zur Freiraumgestaltung gewährleisten. Abfluss, Versickerung und Verdunstung sollen sich künf-
tig am natürlichen Wasserhaushalt orientieren. Mit der Umsetzung der Ziele kann die Gewäs-
serbelastung im Gievenbach deutlich verringert und das Stadtklima verbessert werden. Im Fall 
von Extremniederschlägen soll ein geordneter Überflutungsweg sichergestellt werden.  
Niederschlagsabfluss entsteht auf den bebauten Flächen der privaten und öffentlichen Grund-
stücke. Hier bestehen die entscheidenden Möglichkeiten, die Niederschlagsabflüsse zu vermei-
den, zu vermindern und zu verzögern. Neben den rechtlichen Vorgaben legen dies auch das 
Verursacher- und Subsidiaritätsprinzip nahe. Das dem Bebauungsplan zugrundeliegende B e-
wirtschaftungskonzept besteht aus einer Kombination aus dezentralen und semizentralen Maß-
nahmen zur Verdunstung, Nutzung, Versickerung sowie einem zentralen öffentlichen System 
zur verzögerten Ableitung überschüssiger Regenabflüsse. Im Rahmen der Ausarbeitung der 
Konzeption wurden Gutachten zur Bestimmung der Untergrundverhältnisse erstellt und ent-
sprechend berücksichtigt
6,7. 
Aus den vorgenannten Gründen wird festgesetzt, dass in den Baugebieten WA 1+2 und MI1-3 das 
auf den privaten Grundstücken anfallende Niederschlagswasser zur Versickerung zu bringen, 
zu verdunsten oder als Gebrauchswasser zu nutzen ist. Die abgeleitete Wassermenge von den 
Grundstücken darf maximal 3 l/sek./ha (n = 0,2) betragen. Ausnahmen können zugelassen 
werden, wenn eine vollständige Versickerung auf den Flächen nicht möglich bzw. eine gedros-
selte Ableitung in andere Flächen gesichert ist. Die Ableitungsbegrenzung wird zusätzlich in 
den Grundstückskaufverträgen und im Grundbuch festgesc hrieben. Zusätzlich wird festgesetzt, 
dass offene, ebenerdige Stellplätze mit wasserdurchlässigen Materialien (z.B. Porenpflaster, of-
fenfugige Plasterungen, Rasengittersteine, Schotterrasen o.ä.) anzulegen sind. 
In den Baugebieten WA
1+2 und MI 1+3 muss die Oberkante Rohfußboden der zu errichtenden 
Gebäude im Erdgeschoss mindestens 0,30 m über der Oberkante der jeweils der Erschließung 
                                                
6 Bodenuntersuchungen auf dem Gelände der Oxford-Kaserne in Münster. Bericht Nr. 6280-1 (Hinz Ingenieure GmbH, Münster, 29.01.2016) 
7 Bebauung auf dem Gelände der ehem. Oxford-Kaserne an der Roxeler Straße 340 in 48161 Münster. Ergänzende Untersuchungen. Bericht Nr. 
6280-2 (Hinz Ingenieure GmbH, Münster, 15.07.2016)

Bebauungsplan Nr. 579 
Gievenbeck – Oxford-Quartier 
(Roxeler Straße / Dieckmannstraße / Gievenbecker Reihe / Niedenstiege) 
Begründung / Seite 27 von 64 
des Gebäudes dienenden Verkehrsfläche liegen. Diese Festsetzung dient dazu, die Erdg e-
schosse der Gebäude vor Überflutungen bei Starkniederschlag zu schützen. Um einen niveau-
freien Übergang zu den geplanten aktiven Erdgeschosszonen am zentralen Quartiersplatz zu 
gewährleisten, gilt diese Vorgabe nicht für die Baugebiete MI 2a+b. Ein dem Stand der Technik 
entsprechender Überflutungsschutz ist hier auf andere Weise im Rahmen der Genehmigungs-
verfahren sicherzustellen. 
Alle entwässerungstechnischen Nachweise zur Haus - und Grundstücksentwässerung müssen 
mit dem Bauantrag eingereicht werden. Tiefgaragen dürfen die Grundwasserströme nicht  er-
heblich beeinträchtigen. Die Zufahrten zu den Tiefgaragen sollen so angelegt werden, dass ein 
Wasserübertritt bei Starkregenereignissen ausgeschlossen werden kann. 
Das von den privaten Grundstücksflächen und öffentlichen Verkehrsflächen abgeleitete Niede r-
schlagswasser soll in die öffentlichen Entwässerungsanlagen eingeleitet werden. Ein Reg e-
lungserfordernis im Bebauungsplan besteht hier nicht, sodass die geplanten Gräben und Mul-
den innerhalb der festgesetzten öffentlichen Grünflächen im Bebauungsplan lediglich geken n-
zeichnet werden. 
Im südöstlichen Bereich des Plangeltungsbereiches wird eine Fläche für die Wasserwirtschaft 
festgesetzt. Im westlichen Teilbereich dieser Fläche werden somit die Vorrausetzungen zur E r-
richtung wasserwirtschaftlicher Anlagen geschaffen. Neben einem Regenrückhaltebecken zur 
Rückhaltung abfließender Regenabflüsse aus dem Oxford- Quartier ist hier die Errichtung einer 
Retentionsbodenfilteranlage (RBF) zur Reinigung verschmutzter Regenwasserabflüsse vorg e-
sehen. Das Regenrückhaltebecken und die übrigen Maßnahmen im Plangeltungsbereich stellen 
sicher, dass die Einleitungsmenge in den Gievenbach auf eine natürliche Abflussspende g e-
drosselt wird. Im östlichen Teilbereich erfolgt eine Renaturierung bzw. Laufveränderung des 
Gievenbachs und die Bildung einer Sekundäraue. Die Renaturierung des Gievenbachs  ist zur 
Zielerreichung der EU -Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) erforderlich und wird die Gewäs-
serstrukturgüte deutlich erhöhen.  
 
6.4.2  Ver- und Entsorgungseinrichtungen 
Teilbereich A (Oxford-Quartier) 
Die Standorte für Ortsnetzstationen (Trafostationen) sind im Bebauungsplan mit dem Planzei-
chen Elektrizität verortet. Darin inbegriffen sind zwei Standorte, an denen die Bereitstellung von 
Schnellladesäulen für Elektroautos vorgesehen ist. Die parzellenscharfe Festlegung der Stand-
orte erfolgt in Abstimmung mit dem Versorgungsträger münsterNETZ im Rahmen der Ausbau-
planung. Das Oxford-Quartier ist an das städtische Fernwärmenetz angeschlossen. Eine neue 
Fernwärmeübergabestation ist innerhalb des Bestandsgebäudes 30C (Verwaltungs- und Unter-
kunftsgebäude) in unmittelbarer Nachbarschaft zur geplanten Grundschule vorgesehen. Nör d-
lich der bestehenden Turnhalle wird ein Leitungsrecht für die Erschließungsträger (L -E) festge-
setzt, um die hier verlaufene Fernwärmeleitung sowie eine geplante Stromleitungstrasse auf 
künftig privatem Grund zu sichern. 
Der Bebauungsplan ermöglicht die Umsetzung von alternativen Energiekonzepten, da Anlagen 
zur Gewinnung regenerativer Energien (z. B. Nutzung der Dachflächen für P hotovoltaikanlagen 
oder Solarkollektoren sowie Geothermiesysteme) zugelassen werden. Auch Anlagen zur Wär-
merückgewinnung oder Speichersysteme wie Strom -, Wärme-, Erd-, oder Eisspeicher  werden

Bebauungsplan Nr. 579 
Gievenbeck – Oxford-Quartier 
(Roxeler Straße / Dieckmannstraße / Gievenbecker Reihe / Niedenstiege) 
Begründung / Seite 28 von 64 
ermöglicht. Zugunsten der angestrebten Flexibilität in den nachfolgenden Investoren- und Quali-
fizierungswettbewerben sollen auf Ebene des Bebauungsplans  jedoch keine gesonderten Vor-
gaben im Sinne eines gesamtheitlichen Energiekonzeptes getroffen werden. 
 
Teilbereich B (Bernings Kotten) 
Im Zuge der Überplanung wird eine Versorgungsfläche (Elektrizität) am Standort der vorhande-
nen Ortnetzstation festgesetzt. Die zuvor mit einem Leitungsrecht belegten Flächen werden mit 
der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 579 anhand aktueller Leitungspläne im Bereich Berni-
ngs Kotten dem tatsächlichen Trassenverlauf berichtigt. 
6.5  Gemeinbedarf / soziale Infrastruktur 
Innerhalb des Teilbereichs A „Oxford -Quartier“ werden im Bebauungsplan mehrere Flächen für 
den Gemeinbedarf festgesetzt. Nördlich des zentralen Quartierplatzes ist die Errichtung einer 2-
zügigen Grundschule vorgesehen. Der Schulplatzbedarf ergibt sich aus den prognostizierten 
Einwohnerzahlen und den zu erwartenden hohen Anteil von Familien mit Kindern im Plangebiet. 
Die angrenzende Sporthalle soll auch künftig für Sportnutzungen – insbesondere für den Schul-
sport – zur Verfügung stehen und wird ebenfalls als Gemeinbedarfsfläche festgesetzt. Das für 
den Schulsport erforderliche Mehrzweckspielfeld soll südlich des geplanten Schulgebäudes an-
geordnet werden. Durch die Festsetzung einer Grundschule im Zentrum des Quartiers werden 
kurze Wege innerhalb des künftigen Wohnquartiers gefördert. Die räumliche Nähe zur Sporthal-
le, die mit der Schulnutzung verbundene stärkere Belebung des zentralen Quartierplatzes sowie 
die Zielrichtung eines durchmischten Wohnquartiers sprechen dafür, die Grundschule innerhalb 
dieser zentralen Lage vorzusehen.  
Neben der Unterbringung von Teilen der Grundschule soll das ehemalige Unteroffiziersheim 
(Uhrenturmgebäude) auch Raumangebote für die Bewohnerschaft –  zum Beispiel für ortsan-
sässige Vereine und Gruppen – bereitstellen. Die Gemeinbedarfsfläche erhält die Zweckbe-
stimmung „Sozialen bzw. kulturellen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen“. 
Durch die Planung entsteht ein maßnahmebedingter Bedarf von insgesamt 14 Kita- Gruppen. 
Zwei Kita -Gruppen sollen auf einem nahegelegenen Grundstück am Borghorstweg realisiert 
werden. 12 Gruppen sind innerhalb des Plangebietes auf der Oxford -Kaserne vorzusehen. Pla-
nungsrechtlich abgesichert wird hierbei ein Standort auf der im Nordwesten geplanten Gemei n-
bedarfsfläche. Im südwestlichen Kasernenteil wird bereits eine Kita -Einrichtung vorgehalten. 
Auch hier erfolgt eine Festsetzung als Gemeinbedarfsfläche. Der übrige Bedarf an Kita-
Einrichtungen kann innerhalb der festgesetzten Baugebiete nachgewiesen werden. Eine Veror-
tung bzw. zusätzliche Festsetzung von Gemeinbedarfsflächen soll in Sinne eines flexibel an 
den tatsächlichen Bedarf anpassbaren Gesamtkonzeptes und zugunsten kombinierter Nut-
zungskonzepte – z. b. Nutzung des Erdgeschosses als Kita, Nutzung der darüber liegenden 
Geschosse zu Wohnzwecken – unterbleiben.  
Innerhalb der nordöstlichen Gemeinbedarfsfläche ist der Neubau eines evangelischen Kirchen-
zentrums durch die Lukas-Kirchengemeinde Münster geplant. Unter anderem zur Sicherung ei-
ner hohen und dem städtebaulichen Konzept entsprechenden Gestaltqualität wurde ein Reali-
sierungswettbewerb durchgeführt.

Bebauungsplan Nr. 579 
Gievenbeck – Oxford-Quartier 
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6.6  Grünflächen / Begrünung 
6.6.1  Öffentliche Grünflächen 
Die trichterförmige Aufweitung der Grün- und Freiflächen in Richtung des sogenannten „Grünen 
Fingers“ ist eine G rundidee des Wettbewerbsentwurf s und wird daher als eigenständiges Pl a-
nungsziel formuliert. Um die Figur des „Grünen Trichters“ und den parkähnlichen Charakter des 
Nord-Süd-Boulevards zu sichern, werden im nördlichen Teil des Geltungsbereichs und bei d-
seits der künftigen Haupterschließungsachse öffentliche Grünflächen festgesetzt. Die hier g e-
troffenen Festsetzungen tragen nicht zuletzt zur Bewahrung des historischen Raumge füges der 
ehemaligen Kasernenanlage bei. Darüber hinaus werden wohnortnahe Freizeit- und Erholungs-
räume geschaffen.  
Die entlang der westlichen Kasernengrenze verlaufenden öffentlichen Grünflächen stellen eine 
durchgängige Grünverbindung sicher und tragen insofern der Umsetzung der Freiflächenkon-
zeption Rechnung. Zugleich sichern die hier getroffenen Festsetzungen eine durchgehende 
Vernetzung für den Fuß- und Radwegeverkehr zwischen dem „Grünen Finger“ und der Roxeler 
Straße. Die innerhalb der öffentlichen Grünflächen geplanten und in der Planzeichnung als 
Hinweis dargestellten Fuß- und Radwege werden im Regelfall nicht beleuchtet. Weitere öffentli-
che Grünflächen mit Erschließungsfunktion werden gemäß dem städtebaulichen Entwurf in Ost-
West-Richtung angelegt und im Bebauungsplan entsprechend festgesetzt (vgl. Kap. 6.3.2 Inne-
re Erschließung). Neben der Gewährleistung eines vom Kfz -Verkehr weitgehend autarken Fuß- 
und Radwegenetzes werden auf diese Weise die erforderlichen Flächen für Entwässerungsgrä-
ben gesichert. Die bestehende Grünanlage entlang der Gievenbecker Reihe bleibt erhalten.  
Es ist vorgesehen , für den vereinsungebundenen Freizeit - und Breitensport im Bereich des 
„Grünen Trichters“ verschiedene Sportmöglichkeiten zu schaffen. So stellt sich die Verw altung 
vor, folgende Einrichtungen für sportliche Aktivitäten für Spiel, Sport und Bewegung zu bauen: 
Parcourssport, Parksport, Boulesport, generationsübergreifende Fitnessgeräte, zwei  Kleinspiel-
felder (in Kunststoff zur ganzjährlichen Nutzung), ein Fußballkleinspielfeld mit Hybridrasen, grö-
ßere Rasen-  und Wiesenflächen für bewegungsaktive Spiele. In Teilbereichen erhalten die 
Spielfelder Ballfangzäune. Durch Veränderungen des Freizeitverhaltens können diese Nutzun-
gen zukünftig auch verändert / ergänzt werden.  
Für die Grünflächenunterhaltung wird ein Funktionsgebäude im Übergangsbereich zur „Gieven-
becker Reihe“ errichtet. Das Gebäude wird sich funktionell wie gestalterisch der Hauptnutzung 
der Gesamtanlage unterordnen. Der alte Standort im Kreuzungsbereich Roxeler Straße / Gi e-
venbecker Reihe soll aufgegeben werden. Das hier aufstehende Bestandsgebäude wird auf-
grund des schlechten Erhaltenszustandes  und zugunsten einer durchgehenden öffentlichen 
Grünfläche entlang der östlichen Kasernenmauer mittelfristig abgerissen.  
Die geplanten Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 579 (öffentliche Grünflächen mit den 
Zweckbestimmungen Parkanlage, Spielplatz und Sportplatz ) ermöglichen die vorgenannten 
Nutzungen, sodass ein weitergehendes Regelungserfordernis auf Ebene des Bebauungsplans 
nicht besteht. 
Angesichts der geplanten Entwicklung des neuen Stadtquartiers mit voraussichtlich rund 1.200 
Wohneinheiten und dem damit verbundenen Zuwachs an Familien mit Kindern, werden im B e-
bauungsplan drei öffentliche Spielplätze festgesetzt, hiervon zwei für den erforderlichen Spiel-
flächenbedarf für Kleinkinder und schulpflichtige Kinder (B/C -Bereich). Der Spielplatz im B e-
reich des zentralen Platzbereiches soll eine urbane Prägung aufweisen und in Verbindung mit 
dem Element Wasser ein belebendes Element der urbanen Platzgestaltung bilden.

Bebauungsplan Nr. 579 
Gievenbeck – Oxford-Quartier 
(Roxeler Straße / Dieckmannstraße / Gievenbecker Reihe / Niedenstiege) 
Begründung / Seite 30 von 64 
Straßen- bzw. Platzbäume sind ein wichtiges räumliches Gestaltungsmittel mit gliedernden und 
ökologischen Funktionen. Deshalb ist in vielen Bereichen eine Begrünung der Straßenräume 
vorgesehen. Die geplante Straßenraumbegrünung kann dem Verkehrstechnischen Entwurf ent-
nommen werden. 
6.6.2  Begrünung auf den privaten Grundstücksflächen 
Teilbereich A (Oxford-Quartier) 
In den Baugebieten WA1+2 und MI1-3 sind die Flachdächer zu mindestens 75 % und mit mindes-
tens 10 cm Bodensubstrat zu bedecken und zu begrünen. Die Festsetzung dient insbesondere 
der Umsetzung des Regenwasserbewirtschaftungskonzepts (vgl. Kap. 6.4.1 Vorkehrungen zum 
Hochwasserschutz / Regelung des Wasserabflusses ). Durch Verdunstung und verzögerte A b-
leitung kann die anfallende Niederschlagsmenge deutlich reduziert werden. Darüber hinaus 
können Dachbegrünungen Staub und Schadstoffe aus der Luft filtern. Dem Effekt der lokalkl i-
matischen Aufheizung versiegelter Flächen in den Sommermonaten wird ent gegengewirkt. 
Durch geringe Aufbauhöhen moderner Dachbegrünungen können die statischen Anforderungen 
an die Dachtragwerke wirtschaftlich vertretbar dargestellt werden.  
Um Störwirkungen von Anlagen für Abfallbehälter auf den öffentlichen Raum zu vermeiden,  
sind diese in den Vorgartenbereichen dauerhaft zu begrünen. 
6.6.3  Anpflanz- und Erhaltungsgebote 
Teilbereich A (Oxford-Quartier) 
Der Baumbestand auf dem Kasernengelände wurde im Rahmen einer Begehung am 13. März 
2014 kartiert. Der größte Teil des ca. 400 Bäume umfassenden Baumbestandes dürfte auf die 
Anfänge der Kaserne in den 1930er Jahren zurückzuführen sein.  
Entsprechend dem formulierten Planungsziel wird ein großzügiger Erhalt des prägenden 
Baumbestands angestrebt; die zugrundeliegende Freiflächenkonzeption sieht die Entwicklung 
eines durchgrünten Gesamtquartiers vor. In der vorgenommen Baumbilanzierung der ArGe 
Oxford (vgl. Abb. 3) schlägt sich dieser freiraumplanerischer Anspruch nieder, wenngleich diese 
angesichts des noch frühen Planungsstadiums keine verbindlichen Aussagen treffen kann. 
Der Erhalt von Bäumen oder Baumgruppen ist jeweils im Einzelfall, auch in Abstimmung mit 
dem Denkmalschutz, zu betrachten und insbesondere von der konkreten Verortung und Gestal-
tung der Verkehrsflächen, den räumlic hen Anforderungen des Regenwasserentwicklungskon-
zeptes und den Raumansprüchen von Gebäuden, Zuwegungen, Stellplatzflächen und Tiefgara-
gen abhängig. Neuanpflanzungen, u.a. im Straßenraum, sind vorgesehen. Zum Erhalt von 
Bäumen können im Zuge der Baugenehmig ung Auflagen zum Baumschutz vorgesehen wer-
den.

Bebauungsplan Nr. 579 
Gievenbeck – Oxford-Quartier 
(Roxeler Straße / Dieckmannstraße / Gievenbecker Reihe / Niedenstiege) 
Begründung / Seite 31 von 64 
 
Abbildung 3: Baumbilanzierung / Vegetationskonzept der ArGe Oxford  
Der aus ökologischer Sicht erhaltenswerte Gehölzbestand wird im Bebauungsplan als „zu erhal-
ten“ festgesetzt, sofern eine Erhaltung in Verbindung mit den vorgenannten räumlichen Ansprü-
chen als gesichert angesehen werden kann. Innerhalb der im Bebauungsplan festgesetzten 
überbaubaren Grundstücksflächen können keine Erhaltungsfestsetzungen getroffen werden. Da 
diese jedoch nicht vollständig  bebaut bzw. versiegelt werden, ist zu erwarten, dass auch hier 
erhaltenswerter Gehölzbestand in die künftige Gebietskulisse integriert werden kann. 
Die zum Erhalt festgesetzten Bäume dürfen nicht beschädigt, beeinträchtigt oder beseitigt wer-
den. Ausfälle sind durch Neuanpflanzungen mit heimischen standortgerechten Laubbäumen 
(z. B. Eiche, Hainbuche, Ahorn) zu ersetzen. 
Teilbereich B (Bernings Kotten)  
Mit der Überplanung der bisherigen Gewerbegebiete (GE 1+2 alt) entfällt die Vorgabe, entlang 
der Grenze unterschiedlicher Nutzungen heimische Flurgehölze zu pflanzen. Außerdem ist hier 
das Anpflanzen von hochstämmigen Stieleichen nicht mehr erforderlich. 
6.6.4  Ausgleichsflächen 
Teilbereich A (Oxford-Quartier) 
Bei Realisierung der Planung wird für den Bereich der Oxford- Kaserne von einer Verringerung 
des Versiegelungsgrades gegenüber der Bestandssituation ausgegangen. Eine gegenüberstel-

Bebauungsplan Nr. 579 
Gievenbeck – Oxford-Quartier 
(Roxeler Straße / Dieckmannstraße / Gievenbecker Reihe / Niedenstiege) 
Begründung / Seite 32 von 64 
lende Bilanzierung der im Bestand vorhandenen Biotopstrukturen und der Planung ergab ins-
besondere durch die Verminderung  der Versiegelung und den weitgehenden Erhalt vorhande-
ner Grünstrukturen keinen zusätzlichen Ausgleichsbedarf. Es werden daher keine Flächen oder 
Maßnahmen zum Ausgleich nach § 1a Abs. 3 BauGB ausgelöst. 
Teilbereich B (Bernings Kotten)  
Für die überplanten Teilbereiche des Bebauungsplans Nr. 441 wurden im Rahmen des Verfah-
rens zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 441 Ausgleichsmaßnahmen abschließend ger e-
gelt. Mit der Überplanung verringert sich im zuvor als Gewerbegebiet (GE 1+2 alt) festgesetzten 
Bereich des Baugebiets MI4 die Grundflächenzahl von 0,8 auf 0,6. Der Umfang der festgeset z-
ten öffentlichen Verkehrsflächen verändert sich nicht. Demzufolge besteht auch für den Teilbe-
reich B keine Ausgleichsverpflichtung. 
6.7  Artenschutz 
Für den Bebauungsplan wurde eine Artenschutzrechtliche Prüfung (ASP) 8 durchgeführt. Dieser 
liegt ein faunistisches Fachgutachten 9 und eine Potenzialanalyse hinsichtlich derzeitiger bzw. 
künftiger Fledermausquartiere10 zugrunde. Im Plangebiet befinden sich geschützte Vogel - und 
Fledermausarten. Es sind Bauzeitenregelungen bei der Fällung und Rodung von Gehölzen und 
bei Abbruchmaßnahmen zu berücksichtigen sowie vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF-
Maßnahmen) und eine ökologische Baubegleitung durchzuführen. Vorhandene Quartiere von 
Fledermäusen sind vorrangig zu erhalten oder, sofern nicht zu erhalten, nach Maßgabe der 
ASP innerhalb der Kaserne neu anzulegen. Der vorhandene Altbaumbestand ist im größtmögl i-
chen Umfang zu erhalten.  
CEF-Maßnahmen betreffen als vorgezogene Ausgleichsmaßnamen nicht die Regelungen zur 
Vermeidung und des Ausgleichs nach § 1a abs. 3 BauGB und begründen somit kein bauleitpla-
nerisch festzusetzendes Ausgleichserfordernis. Da keine unüberwindbaren artenschutzrechtl i-
chen Vollzugshindernisse zur Umsetzung des Bebauungsplans vorliegen, wird im Bebauung s-
plan auf entsprechende artenschutzrechtliche Festsetzungen verzichtet. Die Durchführung der 
artenschutzrechtlich erforderlichen Maßnahmen muss nachgelagert – insbesondere in d en 
nachfolgenden Genehmigungsverfahren – sichergestellt werden (vgl. hierzu Kap. 8.4.2.2 Arten-
schutzprüfung).  
6.8  Immissionsschutz 
6.8.1 Lärmimmissionen 
Zur Abschätzung der verkehrlichen und gewerblichen Lärmbelastungen wurde ein schalltechni-
sches Gutachten
11 erstellt. Bei der Ermittlung der Verkehrslärmimmissionen wurde eine vom 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung erstellte Verkehrsuntersuchung 12 zu-
grunde gelegt. Die bisher im Bebauungsplan Nr. 441 getroffenen Festsetzungen zum Im missi-
onsschutz werden nicht übernommen, da für den neu aufzustellenden Bebauungsplan Nr. 579 
allein das neu erstellte schalltechnische Gutachten maßgebend ist. 
                                                
8 Artenschutzrechtliche Prüfung (ASP) - Zukünftige Entwicklung der Oxfordkaserne in Münster (Ökoplanung Münster, 21.02.2017) 
9 Faunistischer Fachbeitrag - Zukünftige Entwicklung der Oxfordkaserne in Münster (Ökoplanung Münster, 21.02.2017) 
10 Potenzialanalyse Fledermausquartiere in Gebäuden - Zukünftige Entwicklung der Oxfordkaserne in Münster (Ökoplanung Münster, 23.02.2017)  
11 Schalltechnische Untersuchung gemäß DIN 18005/07.02 Schallschutz im Städtebau –  Bebauungsplan Nr. 579 Gievenbeck – Oxford-Quartier – Er-
läuterungsbericht (Planungsbüro für Lärmschutz Altenberge, Senden, März 2017)  
12 Verkehrsuntersuchung Konversion Oxford-Kaserne (Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung der Stadt Münster, März 2017)

Bebauungsplan Nr. 579 
Gievenbeck – Oxford-Quartier 
(Roxeler Straße / Dieckmannstraße / Gievenbecker Reihe / Niedenstiege) 
Begründung / Seite 33 von 64 
Verkehrsimmissionsprognose für das Plangebiet 
Bei der Ermittlung der Verkehrslärmimmissionen wur de innerhalb des Oxford- Quartiers eine 
maximal zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h unterstellt. Die Annahme dieses emissi-
onsmindernden Umstandes ist  in Anbetracht der Verkehrskonzeption und auf grund der Erfül-
lung der zugrundeliegenden ordnungsrecht lichen Anforderungen gerechtfertigt (vgl. Kap. 6.3.2 
Innere Erschließung). 
Das schalltechnische Gutachten kommt zu folgenden Ergebnissen: 
 Im Nahbereich der Roxeler Straße werden die schalltechnischen Orientierungswerte der 
DIN 18005 an den Baugrenzen in weiten Teilen um deutlich mehr als 5 dB(A) 
tags/nachts überschritten. An der zur Roxeler Straße zugewandten giebelständigen 
Fassade des Bestandsgebäudes 7 (ehem. Kommandantur) wird eine Überschreitung 
der Orientierungswerte von 15 dB(A) tags/nachts erwartet. Für die sonstigen zur Roxeler 
Straße hin orientierten Wohngebäude liegt die prognostizierte Überschreitung der Orien-
tierungswerte der DIN 18005 an den zur Roxeler Straße orientierten Fassaden etwa 
zwischen 7 und 11 dB(A), tags wie nachts. Betrof fen sind i nsbesondere die Oberg e-
schosse, während die Erdgeschosse durch die abschirmende Mauer der Kaserne geri n-
ger belastet sind. 
 Im Bereich des Kreuzungspunktes Roxeler Straße / Dieckmannstraße wurde an einem 
Baufenster eine maximale Überschreitung von 6 dB(A) fes tgestellt. Außerhalb des Ei n-
wirkungsbereiches der Roxeler Straße treten keine Überschreitungen von mehr als 
5 dB(A) auf.  
 Im überwiegenden Teil des Plangebietes wurde die Einhaltung der Orientierungswerte 
sowohl zur Tagzeit als auch zur Nachtzeit nachgewiesen. 
Damit tritt eine erhöhte Überschreitung der Orientierungswerte nach DIN 18005 von größer als 
5 dB(A) durch Verkehrslärm vor allem im Nahbereich der Roxeler Straße, insbesondere an den 
straßenzugewandten, giebelständigen Fass aden der Bestandsg ebäude, auf. Ergänzend zum 
schalltechnischen Gutachten wurde daher untersucht, in welchem Umfang aktiver Lärmschutz 
zu Pegelminderungen im Nahbereich der Roxeler Straße beitragen könnte 13. Hierbei wurde da-
rauf abgestellt, dass die bestehende Kasernenmauer entlang der Roxeler Straße durch eine 
Wandkonstruktion aus Glaselementen erhöht wird. Im Ergebnis zeigt sich, dass die vorhandene 
Mauer westlich der zukünftigen Einfahrt in das  Oxford-Quartier um 2 m und ö stlich um 3 m e r-
höht werden müsste , um auch im obers ten Geschoss den Orientierungswert für Mischgebiete 
(MI) mit 60 dB(A) tags bzw. 50 dB(A) nachts einhalten zu können. Soweit die Einhalt ung der 
Orientierungswerte für Allgemeine Wohngebiete (WA) mit 55 dB(A) tags bzw.  45 dB(A) nachts 
angestrebt würde, ergibt sich westlich eine erforderliche Gesamthöhe von 7 m und östlich von 8 
m. Damit wäre die vorhandene Mauer im Westen um bis zu 5 m und im Osten um bis zu 6 m zu 
erhöhen. Aufgrund der Lücken durch den Zugang im Bereich der bestehenden DRK -Kita im 
südwestlichen Kasernenteil sowie der Hauptz ufahrtstraße in das Plangebiet wäre  allerdings 
auch dann eine vollständige Einhaltung der Orientierungswerte an allen Baufenstern bzw. in al-
len Baufeldern nicht möglich.  
Zusätzlich wurden die Lärmauswirkungen bei geringeren Lärmschutzniveaus (Erhöhung der 
bestehenden Mauer um 1 m und 2 m) betrachtet. Bei einer Erhöhung der Kasernenmauer um 
                                                
13 Ergänzende Stellungnahme zur Schalltechnischen Untersuchung (Planungsbüro für Lärmschutz Altenberge, Senden, 29.06 2018)

Bebauungsplan Nr. 579 
Gievenbeck – Oxford-Quartier 
(Roxeler Straße / Dieckmannstraße / Gievenbecker Reihe / Niedenstiege) 
Begründung / Seite 34 von 64 
2 m würden an den Baugrenzen bzw. schallzugewandten Gebäudeseiten zum Teil deutliche 
Pegelminderungen um bis zu 6,5 dB(A)  erreicht werden. Auch für die Freiflächen (Aufenthalt s-
bereiche) wären deutliche Verbesserungen nachweisbar.  
Hinsichtlich der möglichen aktiven Schallschutzmaßnahmen ist zwischen dem angestrebten 
Schutzniveau sowie städtebaulicher und wirtschaftlicher Gesichtspunkte abzuwägen. Aktiver 
Lärmschutz ist zur Sicherung gesunder Wohnverhältnisse bei entsprechender Fests etzung von 
passiven Lärmschutzmaßnahmen nicht zwingend erforderlich. Die  Errichtung einer Lär m-
schutzwand, die die Kasernenmauer um 2 m erhöhen würde, hätte für die Freiflächen (Aufent-
haltsbereiche) deutliche Lärmminderungen zur Folge. Aufgrund der günstigen Gebäudeanord-
nung der Bestandsgebäude können die künftigen Außenwohnbereiche jedoch auch auf de n 
lärmabgewandten Gebäudeseiten eingerichtet werden. So ist der südöstliche Freibereich am L-
förmigen Bestandsgebäude 1 (ehemaliges Büro- und Unterkunftsgebäude) aufgrund der relativ 
hohen Lärmbelastung nicht als Außenwohnbereich geeignet, wohl aber der Bereich innerhalb 
des innenliegenden, straßenabgewandten Hofes. Die Lärmbelastung liegt hier  tags zum Teil 
deutlich unter 55 dB(A). Ebenso verhält es sich mit dem bestehenden Gebäude innerhalb der 
südwestlichen Gemeinbedarfsfläche. Es ist zu berücksichtigen, dass die Lärmbelastungen nach 
Nordwesten, ausgehend von der Roxeler Straße,  deutlich abnehmen. So werden im Bereich 
des Bestandsgebäudes 7 (ehem. Kommandantur), an dessen straßenzugewandter Giebelseite 
mit 15 dB(A) die höchste Überschreitung der Orientierungswerte festgestellt wurde (s.o.), schon 
bei einem Abstand von ca. 10 bzw. ca. 25-40 m zur Kasernenmauer die Orientierungswerte für 
MI- bzw. WA-Gebiete eingehalten.  
Zu berücksichtigen ist auch, dass durch die bestehende Kaserneneinfriedung bereits eine wi r-
kungsvolle Lärmminderung erzielt wird. In der Gesamtabwägung sind zudem die städtebauli-
chen und wirtschaftlichen Auswirkungen der dargelegten aktiven Lärmschutzmaßnahme zu b e-
trachten. Auch bei transparenter Ausführung der ergänzenden Wandelemente würde die städ-
tebauliche Störwirkung erheblich sein. Die Hauptschauseite des künftigen Oxford-Quartiers wä-
re – auch angesichts dann vrs l. erforderlicher Baumfällungen – deutlich beeinträchtigt. Außer-
dem lassen sich erhöhte Lärmeinwirkungen in den Außenwohnbereichen auch ohne aktiven 
Lärmschutz vermeiden. Den erzielbaren Pegelminderungen wird wegen der  mit ihnen verbun-
denen negativen städtebaulichen und denkmalpflegerischen Auswirkungen ein geringeres G e-
wicht beigemessen. Insofern muss im Rahmen der Abwägung der Alternative, durch passive 
Schallschutzmaßnahmen einen hinreichenden Immissionsschutz sicherzustellen, der Vorzug 
gegeben werden.  
An den Wohngebäuden  werden passive Schallschutzmaßnahmen über die Festsetzung von 
Lärmpegelbereichen nach DIN 4109 im Bebauungsplan verbindlich festgelegt. Im Einzelnen 
wird festgesetzt, dass innerhalb der im Bebauungsplan durch Abgrenzung festgesetzten Lärm-
pegelbereiche (LPB) bei Errichtung, Erweiterung, Änderung oder Nutzungsänderung von G e-
bäuden in den nicht nur zum vorübergehenden Aufenthalt von Menschen vorgesehenen Räu-
men (Aufenthaltsräume im Sinne von § 48 BauO NRW) die Anforderungen an das resultierende 
Schalldämm-Maß gemäß den ermittelten und ausgewiesenen Lärmpegelbereichen nach DIN  
4109/11.89 – Schallschutz im Hochbau –  Tabelle 8 erfüllt werden müssen. Außerdem sind für 
alle überwiegend zum Schlafen genutzten Räume bei Gebäudefronten mit Überschreitung der 
Orientierungspegel (Außenbelastungen) für den Beurteilungszeitraum Nacht schallgedämmte 
Lüftungen erforderlich, da bauliche Maßnahmen an Außenbauteilen zum Schutz gegen Außen-
lärm nur voll wirksam sind, wenn die Fenster und Türen bei Lärmeinwirkung geschlossen blei-

Bebauungsplan Nr. 579 
Gievenbeck – Oxford-Quartier 
(Roxeler Straße / Dieckmannstraße / Gievenbecker Reihe / Niedenstiege) 
Begründung / Seite 35 von 64 
ben. Bei Beurteilungspegeln über 45 dB(A) ist selbst bei nur teilweise geöffnetem Fenster un-
gestörter Schlaf häufig nicht mehr möglich. Daher ist bei Überschreitung des Orientierungswer-
tes in der Nacht die Anordnung von Schalldämmlüftern in Schlafräumen mit Fenstern an den 
Gebäudeseiten mit Lärmbelastungen von mehr als 45 dB(A) vorzusehen. Auf ausreichenden 
Luftwechsel ist aus Gr ünden der Hygiene, der Begrenzung der Luftfeuchte sowie gegebenen-
falls der Zuführung von Verbrennungsluft zu achten. Die schallgedämmte Lüftung ist nicht er-
forderlich, wenn zusätzliche Fenster in einem Aufenthaltsraum an Außenwänden vorgesehen 
sind, die keine Überschreitung der Orientierungswerte aufweisen. Von den getroffenen Festset-
zungen zum passiven Schallschutz können daher im Rahmen des Baugenehmigungsverfah-
rens Abweichungen zugelassen werden, soweit durch einen anerkannten Sachverständigen 
nachgewiesen wird, dass geringere Maßnahmen ausreichen. 
Die Festsetzungen (Einhaltung der Lärmpegelbereiche III -V, Einbau von schallgedämmten Lü f-
tungen an den Gebäudeseiten mit Lärmbelastungen von mehr als 45  dB(A)) sichern für die be-
troffenen Gebäude verträgliche Innenraumpegel.  
Anspruchsvoraussetzungen nach der 16. BImSchV / Vorhabenbezogener Verkehr 
Der geplante Ausbau des künftigen Knotenpunktes Roxeler Straße / Haupterschließungsachse 
stellt einen erheblichen baulichen Eingriff im Sinne der Verkehrslärmschutzverordnung (16. 
BImSchV) dar. An der Fassade des ehem. Offizierskasinos wurde eine wesentliche Änderung 
des Beurteilungspegels um mind. 2,1 dB(A) nachgewiesen. Die Immissionsgrenzwerte von 64 
dB(A) tags bzw. 54 dB(A) nachts werden jedoch nicht überschritten.  Auch für die geplante 
Haupterschließungsstraße durch das Plangebiet als künftig wichtiger Verkehrsweg wird eine 
Überschreitung ausgeschlossen, sodass mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 579 keine 
Anspruchsvoraussetzungen auf Durchführung von Lärmsc hutzmaßnahmen dem Grunde nach 
abgeleitet werden können. 
In der schalltechnischen Untersuchung werden auch die Auswirkungen des vorhabenbezog e-
nen Neuverkehrs auf die außerhalb des Plangeltungsbereichs gelegene Bestandsbebauung be-
trachtet. Die höchste Zunahm e der verkehrsbedingten Lärmimmissionen ist in der „Gievenbe-
cker Reihe“ mit 6  dB(A) zu verzeichnen. Aufgrund der geringen Vorbelastung ist die Zunahme 
als unkritisch zu werten. Generell wird in allen Straßenabschnitten, die Pegelzunahmen von 
deutlich über 1 dB(A) aufweisen, die Einhaltung der orientierend herangezogenen Grenzwerte 
der 16. BImSchV gewährleistet.  
Im Bereich des Knotenpunktes Roxeler Straße / Gievenbecker Reihe wurde im Prognosefall für 
die Nordwestfassade des Wohngebäudes Roxeler Straße 329 ein Beurteilungspegel von bis zu 
71 dB(A) tags und 60 dB(A) nachts ermittelt. In der verkehrstechnischen Untersuchung14 wird 
ausgeführt, dass die Zumutbarkeitsschwelle aufgrund der Einstufung des Einwirkungsbereichs 
als Mischgebiet erst mit 72 dB(A) erreicht sei. Nach ständiger Rechtsprechung ist die Schwelle 
zur Gesundheitsgefahr jedoch stets mit 70 dB(A) tags und 60 dB(A) nachts anzusetzen. Eine 
baugebietsabhängige Staffelung der Zumutbarkeitsschwelle muss unterbleiben. Es ist somit 
festzustellen, dass die Schwelle zur Gesundheitsgefahr an der Nordwestfassade des Wohn-
hauses Roxeler Straße 329 tagsüber mit 71 dB(A) überschritten und nachts mit 60 dB(A) er-
reicht wird. Am Wohnhaus Roxeler Straße 329a wird die Schwelle zur Gesundheitsgefahr tags 
mit 70 dB(A) erreicht. 
Allerdings besteht in den betroffenen Wohnhäusern die Möglichkeit einer angemessenen Nut-
zung der vorhandenen Wohnungen auf den straßenabgewandten Südostseiten. Hier wurden in 
                                                
14 Schalltechnische Untersuchung gemäß DIN 18005/07.02 Schallschutz im Städtebau –  Bebauungsplan Nr. 579 Gievenbeck – Oxford-Quartier – Er-
läuterungsbericht (Planungsbüro für Lärmschutz Altenberge, Senden, März 2017)

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(Roxeler Straße / Dieckmannstraße / Gievenbecker Reihe / Niedenstiege) 
Begründung / Seite 36 von 64 
der ergänzenden Lärmanalyse15 für das Wohngebäude Roxeler Straße 329 Beurteilungspegel 
von maximal 58 dB(A) tags bzw. 48 d B(A) nachts und am Wohngebäude Roxeler Straße 329a 
von maximal 65 dB(A) tags und 55 dB(A) nachts ermittelt. In den darunterliegenden Geschos-
sen fallen die Beurteilungswerte noch deutlich geringer aus. Die Wohnungen können somit im 
Lärmschatten mit geöffneten Fenstern genutzt werden, sodass insgesamt gesunde Wohnver-
hältnisse gewahrt sind. Angesichts der bereits bestehenden Vorbelastungssituation ist auch da-
von auszugehen, dass sich die Bewohner entsprechend eingerichtet haben. In der Gesamtab-
wägung ist zudem zu berücksichtigen, dass die durch die Planung verursachten Pegelerhöhun-
gen weniger als 1 dB(A) betragen und somit als vom menschlichen Gehör nicht wahrnehmbar 
zu bewerten sind. Lediglich an der Nordwestseite der Roxeler Straße 329 liegt die Erhöhung im 
1. Obergeschoss bei 1,1 dB(A). Angesichts der wesentlichen Verursachung der Lärmimmissio-
nen durch die im Bestand bereits sehr hohe Verkehrsbelastung, die der Verkehrsbedeutung der 
Roxeler Straße geschuldet ist, wird die mit der Planung verbundene Mehrbelastung insgesamt 
noch als hinnehmbar bewertet.  
Gewerbelärm 
Im Rahmen des Gutachtens wurde die Verträglichkeit der heranrückenden Wohnbebauung mit 
den bestehenden Betrieben im Bereich Bernings Kotten (Teilberei ch B) unter Berücksichtigung 
des Genehmigungstandes der Anlagen nach TA Lärm geprüft. Die ermittelte maximale Lärmbe-
lastung (tags) beträgt entlang des östlich vom AWM Recyclinghof gelegenen Baufensters des 
Baugebietes MI
3 maximal 59 dB(A). Der Immissionsrichtwert der TA Lärm für Mischgebiete (60 
dB(A) tags) wird somit im Beurteilungszeitraum Tag im gesamten Plangebiet eingehalten. Auch 
in den Nachtstunden sind keine Überschreitungen des in diesem Zeitraum geltenden Richtwer-
tes (45 dB(A) nachts) feststellbar. Außerdem belegt das Gutachten, dass auch an den Bau-
grenzen innerhalb der festgesetzten Allgemeinen Wohngebiete (WA) keine Überschreitungen 
der hier geltenden Richtwerte nach TA Lärm (55 dB(A) tags, 40 dB(A) nachts) auftreten.  
Mit der Umwandlung des östlichen Gewerbestreifens im Bereich Bernings Kotten von Gewer-
begebieten (GE 1+2 alt) als Teil eines neu festgesetzten Mischgebiets (MI
4) erhöht  sich das 
Schutzniveau der hier bestehenden Wohn - und Büronutzungen. An den Gebäuden mit Wohn - 
bzw. Büronutzungen dürfen künftig somit die Orientierungswerte der TA Lärm für Mischgebiete 
nicht überschritten werden. Die immissionsschutzrechtliche Prüfung ergab, dass diese tags wie 
nachts eingehalten werden. 
Die Verträglichkeit der genehmigten gewerblichen Nutzungen mit den bestehenden und geplan-
ten Wohn- und Büronutzungen ist somit im gesamten Plangebiet gegeben.  
Sport- und Freizeitlärm 
Die bestehende Sporthalle im Bereich des künftigen zentralen Quartierplatzes soll künftig wi e-
der einer Sportnutzung zugeführt werden. Primär soll diese als Sportstätte für die geplante, in 
direkter Nachbarschaft gelegene Grundschule dienen. Ergänzend dazu soll die Sporthalle j e-
doch auch zur Ausübung von Vereinssport dienen. Aufgrund der für eine Einfachs porthalle ver-
gleichsweise geringen Nutzerfrequenz und der Lage des zugeordneten Parkplatzes an der süd-
lichen Gebäudeseite wurde in diesem Zusammenhang von einer gutachterlichen Einschätzung 
der Auswirkungen des Sportlärms gem. 18.  BImSchV abgesehen. Es ist  jedoch grundsätzlich 
mit Zu- und Abfahrtsverkehren von und zu dem hier vorgesehenen Parkplatz mit ca. 16 Stel l-
plätzen zu rechnen. Es muss sichergestellt sein, dass sich auch nach 22 Uhr durch den A b-
fahrtsverkehr vom Parkplatz keine Überschreitungen der ei nschlägigen schalltechnischen 
                                                
15 Ergänzende Stellungnahme zur Schalltechnischen Untersuchung (Planungsbüro für Lärmschutz Altenberge, Senden, 29.06 2018 )

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Begründung / Seite 37 von 64 
Richtwerte für Sportlärm ergeben. Aus diesem Grund erhält der Bebauungsplan den Hinweis, 
dass der Sportbetrieb bis 21.30 Uhr beendet bzw. der Parkplatz bis 22.00 Uhr geräumt werden 
muss. 
Innerhalb des „Grünen Trichters“ sind M öglichkeiten für vereinsungebundene, freizeitorientierte 
Sportaktivitäten vorgesehen. Im Allgemeinen sind diese Nutzungen nicht lär mintensiv. Soweit 
höhere Lärmemissionen zu vermuten sind, ist deren Verträglichkeit mit der Wohnnutzung im 
Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens nachzuweisen. 
 
6.8.2 Geruchimmissionen 
Etwa 400 m südlich des Plangebiet es befindet sich seit 2012 eine Biogasanlage. Bestandteil 
der Antragsunterlagen war eine Geruchsimmissionsprognose für das Umfeld der Biogasanlage. 
Nach den Erkenntnissen aus dem Genehmigungsverfahren ist für den von der Anlage nächs t-
gelegenen Bereich im Plangebiet eine Gesamtbelastung mit Geruch unterhalb von 10 % der 
Jahresstunden zu erwarten. Demnach kommt es im Plangebiet zu keinen Überschreitungen der 
Immissionsrichtwerte für Geruch. Etwaige Schutzansprüche der an der Roxeler Straße best e-
henden Wohn- und Gewerbenutzungen bleiben gewahrt. Ein Geruchsgutachten für die Aufstel-
lung des Bebauungsplans Nr. 579 ist nicht erforderlich. 
 
6.9  Altlasten / Altstandorte 
Teilbereich A (Oxford-Quartier) 
Auf dem ehemaligen Kasernengelände erfolgten Untersuchungen zur Gefährdungsabschä t-
zung. Diese zeigten in Teilbereichen punktuelle Belastungen des Bodens, hier sind im Rahmen 
der Umnutzung/Bebauung Sanierungen erforderlich.  
In weiteren Bereichen zeigten sich keine oder geringe Belastungen. Zum jetzigen Zeitpunkt 
sind, unabhängig von der zukünftigen Nutzung, keine Gefährdungen des Schutzgutes Boden-
Mensch erkennbar und somit auch keine weiteren Maßnahmen erforderlich.  
Teilbereiche sind aufgrund der bestehenden Bebauung und Versiegelung noch nicht betrachtet, 
auf diesen Flächen erfolgen Untersuchungen im Rahmen des Abbruchs. 
Da Sanierungen und weitere Untersuchungen unterhalb der versiegelten Flächen noch nicht er-
folgt sind, ist die ehemalige Kasernenanlage weiterhin vollständig als Altlast -/Verdachtsfläche 
im Sinne des § 9 (5) Nr. 3 BauGB zu kennzeichnen. 
Die Untersuchung versiegelter Verkehrsflächen und Tragschichtuntersuchungen (Dr. Kerth + 
Lampe Geo-Infometric GmbH, Detmold, April 2017) ergaben stellenweise Belastungen mit PAK, 
KW und Schwermetallen.  
Gebäudeschadstoffuntersuchungen an ausgewählten Bestandsgebäuden zur Ermittlung schad-
stoffrelevanter Baumaterialien auf mögliche Belastungen insbesondere mit Asbest, PCB , For-
maldehyd, Holzschutzmittel  und Schwermetalle ( Dr. Kerth + Lampe Geo- Infometric GmbH, 
Detmold, März und April 2017) ergaben die Notwendigkeit einer ordnungsgemäßen Entsorgung 
von belasteten Baustoffen.

Bebauungsplan Nr. 579 
Gievenbeck – Oxford-Quartier 
(Roxeler Straße / Dieckmannstraße / Gievenbecker Reihe / Niedenstiege) 
Begründung / Seite 38 von 64 
Die Gutachter empfehlen teilweise zur Überprüfung der festgestellten Befunde Raumluftun ter-
suchungen innerhalb der Gebäude zur Feststellung einer Sanierungserfordernis durch-
zuführen. 
Teilbereich B (Bernings Kotten) 
Im Südwesten des Teilbereiches B befindet sich eine im Altlastenverdachtsflächenkataster d er 
Stadt Münster geführte Fläche, auf der Auffüllungen aus Boden und Bauschutt stattgefunden 
haben. Die Fläche weist Auffüllungen i n einer Mächtigkeit bis ca. 2,3 m aus Boden und Bau-
schutt mit leichten Verunreinigungen aus polycyclischen aromatischen Kohlenwasserstoffen 
auf. Bei einer Bebauung ist mit erhöhten Entsorgungskosten zu rechnen. Daher ist der Bereich 
als Fläche, dessen Boden mit umweltgefährdenden Stoffen belastet ist, gekennzeichnet. 
6.10 Denkmalschutz / Archäologie 
Teilbereich A (Oxford-Quartier) 
Die ehemalige Oxford- Kaserne ist als Gesamtanlage mit Datum vom 12.01.2015 in die Denk-
malliste der Stadt Münster eingetragen worden. Zum Denkmal gehören die bauzeitlichen Ter-
rassen und Wege, Gebäude, eine Bunkeranlage und ein Wasserwerk, der Pflanzen-  und 
Baumbestand sowie die Kaserneneinfriedung. Die Beseitigung, Veränderung, oder Nutzung s-
änderung von Teilen des Denkmals innerhalb des gekennzeichneten Bereichs bedarf der Zu-
stimmung der Unteren Denkmalbehörde (Erlaubnisvorbehalt nach § 9 DSchG). Die derzeit noch 
zuständige Obere Denkmalbehörde, als auch die künftig zuständige Untere Denkmalbehörde 
wurden kontinuierlich in die Planungen eingebunden. 
Die Festsetzungen des Bebauungsplans sollen dazu beitragen, den Denkmalwert der Gesam t-
anlage unter Berücksic htigung heutiger städtebaulicher und funktioneller Anforderungen lan g-
fristig zu sichern. Der Bebauungsplan gewährleistet, dass sich die geplanten Neubauten maß-
voll in die Gesamtanlage integrieren und der Grundcharakter des ehemaligen Kasernengelän-
des gewahrt bleibt. Die bauzeitliche Gliederung der Anlage –  leicht verschwenkte Hauptachse 
im Zentrum, Vermeidung geometrischer Aufstellung durch Vor- und Zurücklegen der Baukörper, 
Wechsel zwischen mehrgeschossigen Aufenthaltsgebäuden und niedrigerer Bebauung – soll 
für die Nachwelt ebenso ablesbar sein wie die prägenden Terrassierungen aus massivem 
Bruchstein im südlichen Teil des Kasernengeländes. Die festgesetzten Verkehrs - und Grünflä-
chen orientieren sich daher am bauzeitlichen Straßen-  und Wegenetz und stellen sicher, dass 
die Weitläufigkeit der Anlage weiterhin erfahrbar ist. Die im Bebauungsplan geregelte Höhen-
entwicklung bei den geplanten Neubauten stellt sicher, dass diese gegenüber den denkmalwer-
ten Gebäuden städtebaulich-visuell zurücktreten. 
Die Grundrisse der im sogenannten Heimatstil errichteten bauzeitlichen Bestandsgebäude wer-
den im Bebauungsplan durch Baukörperfestsetzungen und teilweise durch Festsetzung von 
Baulinien gesichert. Die im Bebauungsplan getroffenen Regelungen zur Flankierung des 
Denkmalschutzes sind vor dem Hintergrund des festgestellten Denkmalwerts städtebaulich g e-
boten. Die denkmalgeschützten Gebäude und Anlagen der ehemaligen Flakartillerie- Kaserne 
sind nicht nur baugeschichtlich sowie wissenschaftlich (militärgeschichtlich), sonder n für die 
Geschichte des Menschen – hier für die Geschichte der Garnison Münster im Dritten Reich – 
bedeutsam.

Bebauungsplan Nr. 579 
Gievenbeck – Oxford-Quartier 
(Roxeler Straße / Dieckmannstraße / Gievenbecker Reihe / Niedenstiege) 
Begründung / Seite 39 von 64 
7.  Flächenbilanz 
 m² ha % 
Gesamtes Plangebiet 357.540 35,75 100 
Öffentliche Verkehrsflächen 37.106 3,71 10,4 
Verkehrsflächen besonderer 
Zweckbestimmung 18.511 1,85 5,2 
Öffentliche Grünflächen 88.901 8,89 24,9 
Wasserwirtschaftsflächen 24.759 2,48 6,9 
Gemeinbedarfsflächen 19.619 1,96 5,5 
Versorgungsflächen 1.809 0,18 0,5 
Mischgebiete 62.436 6,24 17,4 
Allgemeine Wohngebiete 104.399 10,44 29,2 
Tabelle 1: Flächenbilanz 
8.  Auswirkungen auf die Umwelt / Umweltbericht gemäß § 2 a BauGB 
8.1  Rahmen der Umweltprüfung 
Der vorliegende Umweltbericht ist auf Basis einer Umweltprüfung gemäß der Anlage zu § 2 
Abs. 4 und §  2a des Baugesetzbuches (BauGB) erstellt worden. Die Umweltprüfung umfasst 
dabei sowohl die Neuaufstellung für bisher unbeplante Bereiche wie auch die Überplanung von 
in das Plangebiet einbezogenen Teilflächen angrenzender Bebauungspläne. Der Maßstab für 
die Bewertung der Umweltauswirkungen sind die im Baugesetzbuch sowie in den einschlägigen 
Fachgesetzen und Fachplänen festgelegten Ziele des Umweltschutzes. 
Wesentliche umweltbezogene Daten entstammen dem Umweltkataster der Stadt Münster im In-
ternet (http://www.muenster.de/verkehr_umwelt.html / Umweltkataster). 
Folgende externe Konzepte und Gutachten liegen dem Umweltbericht zugrunde:  
 Planungsbüro für Lärmschutz Altenberge (2017): Schalltechnische Untersuchung g e-
mäß DIN 18005/07.02 Schallschutz im Städtebau - BEBAUUNGSPLAN Nr. 579 Gieven-
beck – Oxford-Quartier (Roxeler Straße / Dieckmannstraße / Gievenbecker Reihe / 
Niedenstiege) 
 Planungsbüro für Lärmschutz Altenberge (2018): Ergänzende Stellungnahme zur Schall-
technischen Untersuchuchung zum BEBAUUNGSPLAN Nr. 579 Gievenbeck – Oxford-
Quartier (Roxeler Straße / Dieckmannstraße / Gievenbecker Reihe / Niedenstiege) 
 Ökoplanung Münster (2017): Faunistischer Fachbeitrag - Zukünftige Entwicklung der 
Oxfordkaserne in Münster 
 Ökoplanung Münster (2017): Artenschutzrechtliche Prüfung (ASP) -  Zukünftige Entwick-
lung der Oxfordkaserne in Münster 
 Ökoplanung Münster (2017): Potenzialanalyse Fledermausquartiere in Gebäuden -  Zu-
künftige Entwicklung der Oxfordkaserne in Münster 
 HINZ Ingenieure GmbH (2016): Bodenuntersuchungen auf dem Gelände der Oxford -
Kaserne in Münster

Bebauungsplan Nr. 579 
Gievenbeck – Oxford-Quartier 
(Roxeler Straße / Dieckmannstraße / Gievenbecker Reihe / Niedenstiege) 
Begründung / Seite 40 von 64 
8.2  Kurzdarstellung der Planung 
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 579 „Gievenbeck –  Oxford-Quartier“ wird im Kern 
das Ziel verfolgt, innerhalb des 35,75 ha großen Plangebietes das etwa 26,5 ha große Gelände 
der ehemaligen Oxford-Kaserne einer Wohnbaunutzung (ca. 1.200 Wohneinheiten) zuzuführen.  
Der Bebauungsplan gliedert sich in zwei Teilbereiche: Teilbereich A umfasst die Oxfordkaserne 
einschließlich angrenzender, unmittelbar mit der Planung des Oxford -Quartiers in Zusammen-
hang stehender Flächen. Teilbereich B umfasst den überwiegend gewerblich genutzten Bereich 
“Bernings Kotten“. 
Auf der Grundlage des in einem Wettbewerbsverfahren beruhenden städtebaulichen Entwurfs 
erfolgt innerhalb des ehemaligen Kasernengeländes eine Gliederung des Gebietes in unter-
schiedliche Baugebiete, die vorrangig als Allgemeine Wohngebiete festgesetzt werden. Die 
Planung berücksichtigt dabei in hohem Maße die Bestandssituation der denkmalgeschützten 
Kaserne. Am westlichen Rand der ehemaligen Oxford-Kaserne, im Übergang zu den bestehen-
den gewerblichen Nutzungen im Bereich Bernings Kotten sowie im Bereich des Exerzierplatzes 
und nordöstlich der zentralen Kasernenzufahrt an der Roxeler Straße , erfolgt zusätzlich eine 
Festsetzung als Mischgebiet. Dem Bedarf an öffentlichen Einrichtungen (Schule, Kitas, Kirche 
etc.) wird durch die Festsetzung entsprechender Gemeinbedarfsflächen entsprochen. 
Die verkehrliche Haupterschließung erfolgt über die bestehende Zufahrt von der Roxeler Straße 
im Süden sowie in Verlängerung des Arnheimweges im Nordosten und über die Straße Berni-
ngs Kotten im Westen des Plangebietes.  
Dem Bebauungsplan liegt ein Grünkonzept zugrunde, das von einer zentralen Grünfläche 
(„Grüner Trichter“) ausgeht und an die umgebenden Grünflächen („Grüner Finger“, Gievenbe-
cker Reihe, Lindenbreie) anschließt. Die festgesetzten Grünflächen beinhalten mehrere Spiel-
plätze (Typ A und B/C), Flächen für den Freizeitsport sowie Parkanlagen. Von dem umfassen-
den Baumbestand des Kasernengeländes sind die erhaltenswerten Bäume festgesetzt worden, 
sofern die zukünftige Nutzung eine Erhaltung ermöglicht. 
Für die Entwässerung des Gebietes ist im Bereich des Gievenbaches eine Regenwasserbe-
handlung (Bodenfilter) sowie eine Rückhaltung erforderlich. Diesem Bedarf trägt die Auswei-
sung einer Fläche für die Wasserwirtschaft Rechnung. 
Der Bebauungsplan erstreckt s ich teilweise auch auf Teilflächen angrenzender Bebauungspl ä-
ne (Nr. 206, Nr. 208, Nr. 410, Nr. 441). In diesen Bereichen erfolgen Anpassungen an die G e-
samtplanung, insbesondere im Teilbereich B - Bernings Kotten - zur Vermeidung von Konflikten 
zwischen Wohnbaunutzungen und gewerblichen Nutzungen. 
Das Gesamtgelände der ehemaligen Kaserne wird zudem aufgrund der militärischen Vornut-
zung als Altlasten-/Verdachtsfläche gekennzeichnet.  
8.3  Fachgesetzliche Ziele und Vorgaben des Umweltschutzes 
Von den Umweltschutzzielen in Fachgesetzen und – plänen sind für die Aufstellung des Bebau-
ungsplans Nr. 579 neben den Umweltschutzzielen im Baugesetzbuch im Wesentlichen folgende 
relevant und zu berücksichtigen:  
 
Schutzgut fachgesetzliche Ziele und Vorgaben des Umweltschu t-
zes 
Menschen / menschliche 
Gesundheit 
- Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) 
- Verkehrslärmschutzverordnung (16.BImSchV) 
- DIN 18005/07.02, DIN 4109 (technisches Regelwerk) 
- TA Lärm 
- Sportanlagenlärmschutzverordnung (18. BImSchV)

Bebauungsplan Nr. 579 
Gievenbeck – Oxford-Quartier 
(Roxeler Straße / Dieckmannstraße / Gievenbecker Reihe / Niedenstiege) 
Begründung / Seite 41 von 64 
- Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emiss i-
onshöchstmengen (39. BImSchV) 
Pflanzen und Tiere / biol o-
gische Vielfalt 
- Bundesnaturschutzgesetz i.V.m. FFH -Richtlinie (Richt-
linie 92/43/EWG) im Hinblick auf streng geschützte A r-
ten 
- Landesnaturschutzgesetz NRW  
- Artenschutz in der Bauleitplanung und bei der bau-
rechtlichen Zulassung von Vorhaben (Gemeinsame 
Handlungsempfehlung des Ministeriums für Wirtschaft, 
Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr NRW und des 
Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, 
Natur- und Verbraucherschutz NRW vom 22.12.2010) 
Boden - Bundes-/Landesbodenschutzgesetz 
Wasser - Wasserhaushaltsgesetz, Landeswassergesetz NRW 
Klima/Luft - Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) 
- Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emiss i-
onshöchstmengen (39. BImSchV) 
Landschaft - Bundesnaturschutzgesetz 
- Landesnaturschutzgesetz NRW  
Kulturgüter und sonstige 
Sachgüter 
- Denkmalschutzgesetz NRW 
Tabelle 2: Fachgesetzliche Ziele und Vorgaben des Umweltschutzes 
Die Art und Weise, wie die damit verbundenen Ziele im Rahmen des Verfahrens berücksichtigt 
werden, wird jeweils bei den einzelnen Schutzgütern dargelegt. 
Regionalplan 
Das Plangebiet ist im fortgeschriebenen Regionalplan Münsterland überwiegend als Allgemei-
ner Siedlungsbereich (ASB) dargestellt. Teilflächen des Grünzugs „Grüner Finger“ im Norden 
sowie des Grünzugs entlang des Gievenbachs im Osten werden als Allgemeiner Freiraum - und 
Agrarbereich dargestellt.  
Flächennutzungsplan 
Die Darstellungen des bislang  wirksamen Flächennutzungsplans der Stadt Münster umfassen 
für das Plangebiet Gemeinbedarfsflächen mit der Zweckbestimmung Militärische Einrichtung, 
Gewerbegebiete, Gemischte Bauflächen sowie Grünflächen mit den Zweckbestimmungen 
Parkanlage und Spielbereich A.  
Die Darstellungen des wirksamen Flächennutzungsplans entsprechen somit nicht den beab-
sichtigten städtebaulichen Zielsetzungen und Festsetzungen des vorliegenden Bebauungsplans 
Nr. 579. Deshalb wurde ein gesondertes Verfahren zur 69. Änderung des Fläc hennutzungs-
plans eingeleitet und durchgeführt, sodass der Bebauungsplan Nr. 579 künftig gem. § 8 Abs. 2 
BauGB aus dem Flächennutzungsplan entwickelt sein wird.  
Mit der genehmigten 69. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster wird die für 
das Ox ford-Quartier bisher im wirksamen Flächennutzungsplan dargestellte Fläche für den 
Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Militärische Einrichtung zu großen Teilen in Wohn-
bauflächen umgewidmet. Untergeordnet werden auch Gemischte Bauflächen, Flächen für den 
Gemeinbedarf, Flächen für Ver- und Entsorgung und Grünflächen ausgewiesen.

Bebauungsplan Nr. 579 
Gievenbeck – Oxford-Quartier 
(Roxeler Straße / Dieckmannstraße / Gievenbecker Reihe / Niedenstiege) 
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Landschaftsplan 
Der Landschaftsplan 3 (Roxeler Riedel) umfasst Teilflächen des Änderungsgebietes im Norden 
(„Grüner Finger“) und im Osten (Gievenbachtal). Die Flächen haben das Entw icklungsziel „Er-
haltung und Entwicklung einer mit naturnahen Lebensräumen ausgestatteten Landschaft sowie 
Sicherung der Freiraumfunktion.“ Die dargestellten Entwicklungsziele für die Landschaft sind 
bei allen behördlichen Maßnahmen nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften zu berücksich-
tigen (vgl. § 22 LNatSchG NRW). 
Grünordnung Münster 
In der Grünordnung Münster liegen die Grünflächen im Bereich der Gievenbecker Reihe und 
des „Grünen Fingers“ innerhalb des zweiten Grünrings. Innerhalb der Kaserne ist eine ergän-
zende Grünvernetzung geplant.  
Naturschutzrechtliche Schutzausweisungen 
Innerhalb des Bebauungsplans befindet sich im Nordwesten ein nach § 42 LNatSchG geset z-
lich geschütztes Biotop (GB-4011-148, ein Teich). Sonstige Schutzgebiete liegen nicht vor. I ns-
besondere sind keine Natura 2000 -Gebiete im Gebiet oder in der näheren Umgebung vorhan-
den. 
Östlich der Gievenbecker Reihe befinden sich in unmittelbarer Nähe zum Plangebiet die Natu r-
denkmale Nr. 608, 609, 610 und 611. 
Denkmalschutz 
Die ehemalige Oxford- Kaserne ist als Gesamtanlage mit Datum vom 12.01.2015 in die Denk -
malliste der Stadt Münster eingetragen worden. Zum Denkmal gehören die bauzeitlichen Ter -
rassen und Wege, Gebäude, eine Bunkeranlage und ein Wasserwerk, der Pflanzen-  und 
Baumbestand sowie die Kaserneneinfriedung. 
8.4  Umweltbeschreibung / Umweltbewertung und Wirkungsprognose 
Die im Rahmen der Umweltprüfung ermittelten erheblichen Umweltauswirkungen sind im U m-
weltbericht zu beschreiben und zu bewerten. Für die einzelnen Schutzgüter wird jeweils die Be-
standssituation dargestellt und anschließend werden die mit der Planung verbundenen Umwelt-
auswirkungen dargelegt.  
8.4.1  Mensch / menschliche Gesundheit 
Das Plangebiet befindet sich im Stadtteil Gievenbeck mit einer wohnberechtigten Bevölkerung 
von 21.569 Einwohnern. (Stand 31.12.2016).  
Innerhalb des Plangebietes -Teilbereich A- befinden sich zur Zeit innerhalb einer Teilfläche der 
ehemaligen Kaserne eine Flüchtlingseinrichtung  sowie eine Kita. Entlang der Gievenbecker 
Reihe sind einzelne Wohngebäude innerhalb der öffentlichen Grünfläche vorhanden.  
Als vorherrschende angrenzende Nutzungen sind zu nennen: 
Norden: Grünfläche „Grüner Finger“ (B-Plan Nr. 441) 
Westen: Freiherr-Vom-Stein-Gymnasium / Gievenbeck Südwest – (B-Plan Nr. 441) 
Süden:  Landwirtschaftliche Flächen / Offizierskasino (überwiegend B-Plan Nr. 408) 
Osten:  Wohnbauflächen/private Grünflächen (B-Plan Nr. 410) 
Erholung 
In der Grünordnung Münster liegen die Grünflächen im Bereich der Gievenbecker Reihe und 
des „Grünen Fingers“ innerhalb des zweiten Grünrings. Innerhalb der Kaserne ist eine ergän-
zende Grünvernetzung geplant.

Bebauungsplan Nr. 579 
Gievenbeck – Oxford-Quartier 
(Roxeler Straße / Dieckmannstraße / Gievenbecker Reihe / Niedenstiege) 
Begründung / Seite 43 von 64 
Während das Kasernengelände bislang, abgesehen von der heutigen Nutzung durch Flüchtli n-
ge, für ei ne Erholungsnutzung nicht zugänglich war, stellt der im Norden angrenzende „Grüne 
Finger“ eine der wichtigsten Erholungseinrichtungen im Stadtteil dar. Hier finden verschiedene 
Freizeit-/Spiel- und Sportaktivitäten statt. Die Gievenbecker Reihe dient bislang weitgehend als 
Verbindungselement im Freiraum. Durch den Bebauungsplan Nr. 410 ist eine wichtige Ost -
West-Verbindung aus dem Zentrum Gievenbecks in Richtung der Oxford- Kaserne planerisch 
bereits vorbereitet worden. 
Vorbelastungen 
Das Plangebiet ist aktuell Lärmbelastungen durch den Straßenverkehr ausgesetzt. Im Vorde r-
grund steht dabei die Roxeler Straße mit einer durchschnittlichen täglichen Verkehrsstärke 
(DTV) von 14.200 Fahrzeugen (Stand 2015). Die weiteren Straßen im Umfeld weisen eine un-
tergeordnete Verkehrsbelastung auf (Dieckmannstraße DTV: 5.100 bis 6.500, Gievenbecker 
Reihe DTV: 2.800). 
Innerhalb des Gewerbegebietes Bernings Kotten sind gewerbetypische Lärmemittenten geg e-
ben.  
Auswirkungen der Planung / Maßnahmen zur Minderung 
Mit der Planung sind sowohl verkehrliche als gewerbliche Auswirkungen durch Lärm verbun-
den, die im Zuge einer schalltechnischen Untersuchung (Planungsbüro für Lärmschutz Alten-
berge 2017) ermittelt wurden. Folgende Auswirkungen wurden prognostiziert: 
1. Gewerbelärm 
Im Bereich Bernings Kotten befinden sich mehrere lärmemittierende Betriebe. Die als maximal 
ermittelte Lärmbelastung beträgt an der nächstgelegenen geplanten Bebauung (MI-Gebiet) 
59 dB(A) tags / ---- dB(A) nachts IO02 (G) - Südwest16. 
Die Immissionsbelastungen beruhen insbesondere au f der gewerblichen Nutzung des AWM 
Recyclinghofes. Von allen weiteren überprüften Anlagen (Betrieben) im Bereich Bernings Ko t-
ten gehen im Sinne der TA Lärm nicht relevante Lärmbelastungen aus. Damit werden die Or i-
entierungswerte der DIN 18005/07.02 sowie die Immissionsrichtwerte der TA Lärm/08.98 im 
Beurteilungszeitraum Tag eingehalten. Im Beurteilungszeitraum Nacht sind in Verbindung mit 
den genehmigten Betriebs- bzw. Öffnungszeiten ebenfalls keine schädlichen Lärmbelastungen 
zu erwarten. 
Im bislang vorhandenen Gewerbegebiet befinden sich Betriebswohnungen. Durch die mit der 
Planung vorgesehene Ausweisung dieser Flächen als Mischgebiet besteht für diese Wohnun-
gen ein um 5 dB(A) höherer Schutzanspruch. Für die Betriebe im Ist -Zustand ist die Einhaltung 
dieses Schutzanspruches nachgewiesen. 
2. Straßenverkehrslärm 
Für den Prognosehorizont 2030 ergeben sich folgende Verkehrsmengen für ausgewählte Str a-
ßen für den Mit-Fall und den Null-Fall: 
 „Mit-Fall“ (mit Realisierung 
der Planung) 
„Null-Fall“ ( ohne Realisi e-
rung der Planung) 
Straße 
(verschiedene Abschnitte) 
DTV [Kfz/24h] DTV [Kfz/24h] 
Planstraße Süd 1 1.700 - 
                                                
16 IO 02 (G) – Südwest entspricht dem nächstgelegenen Immissionsort im Baufeld MI 3.

Bebauungsplan Nr. 579 
Gievenbeck – Oxford-Quartier 
(Roxeler Straße / Dieckmannstraße / Gievenbecker Reihe / Niedenstiege) 
Begründung / Seite 44 von 64 
Dieckmannstraße 5.500 bis 6.900 5.300 bis 6.700 
Bernings Kotten 700 300 
Gievenbecker Reihe 2.300 bis 2.500 2.200 bis 2.400 
Arnheimweg 2.900 2.400 
Roxeler Straße 14.500 bis 16.700 13.500 bis 15.600 
Tabelle 3: Verkehrsmengen für den Prognosehorizont 2030 
Lärmbelastungen innerhalb des Plangebietes: 
Im überwiegenden Plangebiet werden die Orientierungswerte eingehalten. 
Im Kernbereich des Oxford-Quartiers, in dem der Wohnungsbau mit der Art der baulichen Nut-
zung überwiegend als WA zu berücksichtigen ist, wird im Bereich der neuen Planstraßen ver-
einzelt eine maximale Lärmbelastung von 59 dB(A) tags und 48 dB(A) nachts erreicht. Der Or i-
entierungswert für Allgemeine Wohngebiete (WA) wird hier um maximal 4 dB(A) überschritten.  
Die Orientierungswerte für den Verkehrslärm sind Außengeräuschpegel, die vorrangig die Nu t-
zung zu Wohnzwecken, aber auch das allgemeine Erholungsbedürfnis gewährlei sten. Eine ge-
ringfügige Überschreitung der im Beiblatt 1 der DIN 18005/07.02 aufgeführten bzw. genannten 
Orientierungswerte im Einwirkungsbereich der Verkehrswege um bis zu 5 dB(A) liegt nach gu t-
achterlicher Einschätzung noch im Bereich der abwägungsgerechten Akzeptanz ohne das E r-
fordernis eines aktiven Lärmschutzes hervorzurufen. Für  die an die neuen Verkehrswege an-
grenzenden Wohngebiete innerhalb des Oxford-Quartiers sind somit keine aktiven Lärmschut z-
vorkehrungen erforderlich. 
Die maximalen Beurteilungspegel sind im Nahbereich zur Roxeler Straße mit 70 dB(A) tags, 60 
dB(A) nachts IO C05–  Südostseite zu erwarten. Damit beträgt die Überschreitung der Orienti e-
rungswerte der DIN 18005/07.02, die für allgemeine Wohngebiete mit 55 dB(A) tags und 45 
dB(A) nachts zu berücksichtigen sind, bis zu 15 dB(A) tags und 15 dB(A) nachts . Überschrei-
tungen in dieser Höhe sind jedoch nur an einer Gebäudefront im Bereich der ehemaligen K a-
sernenzufahrt anzutreffen. Für die sonstigen zur Roxeler Straße hin orientierten Wohngebäu de 
liegt die prognostizierte Überschreitung der Orientierungswerte der DIN 18005/07.02 an den zur 
Roxeler Straße orientierten Fassaden etwa zwischen 7 und 11 dB(A), tags wie nachts. Betro f-
fen sind insbesondere die Obergeschosse, während die Erdgeschosse durch die abschirmende 
Mauer der Kaserne geringer belastet sind. Überschreitungen der Orientierungswerte für Misc h-
gebiete von 60 dB(A) tags und 50 dB(A) nachts ergeben sich mit bis zu 7 dB(A) im Teilbereich 
Bernings Kotten. Überschreitungen der genannten Größenordnung sind als erheblich einzust u-
fen. 
Bei höheren Überschreitungen der Lärmpegel, wie dies im Bereich der Roxeler Straße gegeben 
ist, ist vorrangig ein aktiver Lärmschutz zu prüfen. Aus städtebaulichen Erwägungen in Verbi n-
dung mit den unter Denkmalschutz stehenden ehemaligen Kasernengebäuden und -mauern 
wird ein aktiver Lärmschutz mit der Planung nicht vorgesehen.  
Zur Minderung der lärmbedingten Beeinträchtigungen werden in den lärmbelasteten Bereichen 
daher Lärmpegelbereiche (III-V) vorgesehen und im Bebauungsplan festgesetzt. Zu berücksich-
tigen ist dabei auch, dass die betroffenen Gebäude abgesehen von dem im unmittelbaren Zu-
fahrtsbereich zur Kaserne liegenden Gebäude in ihren rückwärtigen Bereichen lärmberuhigte 
Zonen aufweisen. 
Folgende textliche Festsetzungen (TF) dienen dem Lärmschutz der geplanten Bebauung: 
TF 1.6.1 (Oxford-Quartier) und TF 3.5.1 (Bernings Kotten)   
Innerhalb der  im Bebauungsplan durch Abgrenzung festgesetzten Lärmpegelbereiche (LPB)

Bebauungsplan Nr. 579 
Gievenbeck – Oxford-Quartier 
(Roxeler Straße / Dieckmannstraße / Gievenbecker Reihe / Niedenstiege) 
Begründung / Seite 45 von 64 
müssen bei Errichtung, Erweiterung, Änderung oder Nutzungsänderung von Gebäuden in den 
nicht nur zum vorübergehenden Aufenthalt von Menschen vorgesehenen Räumen (Aufenthalts-
räume im Sinne von § 48 BauONW) die Anforderungen an das resultierende Schalldämm -Maß 
nach DIN 4109/11.89 – Schallschutz im Hochbau – Tabelle 8 erfüllt werden (§ 9 Abs. 1 Nr. 24 
BauGB).  
TF 1.6.2 (Oxford-Quartier) und TF 3.5.2 (Bernings Kotten)  
In den überwiegend zum Schlafen genutzten Räumen innerhalb der  im Bebauungsplan durch 
Abgrenzung festgesetzten Lärmpegelbereiche III (LPB I II) bis V (LPB V) sind schallgedämmte 
Lüftungen vorzusehen (§ 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB). 
TF 1.6.3 (Oxford-Quartier) und TF 3.5.3 (Bernings Kotten) 
Von den textlichen Festsetzungen 1.6.1 und 1.6.2 (bzw. 3.5.1 und 3.5.2)  können im Rahmen 
des Baugenehmigungsverfahrens Abweichungen zugelassen werden, soweit durch einen aner-
kannten Sachverständigen nachgewiesen wird, dass geringere Maßnahmen ausreichen (§ 9  
Abs. 1 Nr. 24 BauGB). 
Für die innerhalb des Plangebietes liegenden, bestehenden Wohngebäude wurde geprüft, ob 
es durch den Neubau bzw. - ausbau der geplanten Erschließungsstraßen zu Anspruchsvoraus-
setzungen nach der 16.BImSchV  kommt. Die Immissionsgrenzwerte von 59 dB(A) tags und 49 
dB(A) nachts für Wohngebiete werden an dem betreffenden Gebäude Gievenbecker Reihe 77, 
für das eine Zunahme der verkehrsbedingten Immissionen von bis zu 6 dB(A) prognostiziert 
wird, deutlich unterschritten. Überschreitungen der Immissionsgrenzwerte werden auch für das 
Mischgebiet Bernings Kotten nicht prognostiziert. A nspruchsvoraussetzungen nach der 16. 
BImSchV sind demnach nicht gegeben. 
Lärmbelastungen außerhalb des Plangebietes: 
Durch die mit der Planung verbundenen zusätzlichen Verkehre kommt es zu vorhabenbezog e-
nen Erhöhungen der Lärmimmissionen an Straßen im Umfeld des Oxford -Quartiers. Dabei sind 
im Zuge der Roxeler Straße als Bestandteil des weiterführenden Straßennetzes die vorhaben-
bedingten Pegelerhöhungen ( Neuverkehr) aufgrund einer bereits im Prognose -Nullfall (B e-
stand) hohen Vorbelastung als teilweise kritisch zu bewerten. Anspruchsvoraussetzungen nach 
der 16.BImSchV ergeben sich jedoch nicht. Dies umfasst auch das Gebäude Roxeler Straße 
349, für das zwar eine wesentliche Änderung durch den Ausbau der Kreu zung konstatiert wird, 
eine Überschreitung der hier anzusetzenden Immissionsgrenzwerte von 64 dB(A) tags bzw. 54 
dB(A) nachts jedoch nicht vorliegt. 
Im Verlauf der Gievenbecker Reihe –  außerhalb des Plangebietes – der Dieckmannstraße, des 
Ramertsweges, des Arnheimweges und der Gartenbreie bleiben die prognostizierten Erhöhun-
gen der Lärmbelastung im Vergleich Nullfall zu Mitfall (Prognose 2030) unter 1,0 dB(A) und sind 
damit für das menschliche Gehör als nicht wahrnehmbar zu bewerten. Erhöhungen dieser Gr ö-
ßenordnung sind in Verbindung mit der bestehenden, zumutbaren Grundbelastung hinzuneh-
men.  
Die für die auf der Südseite der Roxeler Straße südlich der Gievenbecker Reihe gelegene B e-
bauung im Außenbereich prognostizierten Pegelerhöhungen betragen tags und nachts mit einer 
Ausnahme weniger als 1 dB(A)  und sind demzufolge als vom menschlichen Gehör nicht wahr-
nehmbar zu bewerten. Lediglich an der Nordwestseite der Roxeler Str. 329 beträgt die Erhö-
hung 1,1 dB(A). Sie erhöht eine bereits in der Analyse vorliegende enorme Vorbelastung, so 
dass für den Tag Beurteilungspegel von bis zu 71 dB(A) und nachts von 60 dB(A) erreicht wer-
den. Damit sind im Prognose -Mitfall nicht nur die Orientierungswerte für Wohngebiete sehr 
deutlich überschritten. Die an den Wohngebäuden Roxeler Straße 329 bzw. 329a prognostizier-
ten Beurteilungspe gel von bis zu 71 dB(A) überschreiten bzw. erreichen die nach ständiger 
Rechtsprechung mit 70 dB(A) tags gelegene Schwelle zur Gesundheitsgefährdung. Durch die 
Lärmschatten an den lärmabgewandten Südostseiten werden jedoch am Wohngebäude Rox e-
ler Straße 329 Beurteilungspegel von maximal 58 dB(A) tags bzw. 48 d B(A) nachts und am

Bebauungsplan Nr. 579 
Gievenbeck – Oxford-Quartier 
(Roxeler Straße / Dieckmannstraße / Gievenbecker Reihe / Niedenstiege) 
Begründung / Seite 46 von 64 
Wohngebäude Roxeler Straße 329a von maximal 65 dB(A) tags und 55 dB(A) nachts erreicht. 
Gesunde Wohnverhältnisse bleiben somit gewahrt.  
3. Sport- und Freizeitlärm 
Innerhalb des „Grünen Trichters“ sind Möglichkeiten für vereinsungebundene, freizeitorientierte 
Sportaktivitäten vorgesehen. Im Allgemeinen sind diese Nutzungen nicht lärmintensiv. Soweit 
höhere Lärmemissionen zu vermuten sind, ist deren Verträglichkeit mit der Wohnnutzung im 
Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens nachzuweisen. 
Die bestehende Turnhalle im Bereich des künftigen zentralen Quartierplatzes soll künftig wieder 
einer Sportnutzung zugeführt werden. Primär soll diese als Sportstätte für die geplante, in direk-
ter Nachbarschaft gelegene Grundschule dienen. Ergänzend dazu soll die Sporthalle auch zur 
Ausübung von Vereinssport dienen. Es ist jedoch grundsätzlich mit Zu-  und Abfahrtsverkehren 
von und zu dem hier v orgesehenen Parkplatz mit ca. 16 Stellplätzen zu rechnen. Obwohl sich 
der Einwirkungsbereich des Lärms lediglich auf die südlich des Parkplatzes gelegenen  Misch-
gebiete – und damit nicht auf ein Allgemeines Wohngebiet mit erhöhtem Schutzanspruch – 
konzentriert, muss sichergestellt werden, dass sich auch nach 22 Uhr durch den Abfahrtsver-
kehr vom Parkplatz keine Überschreitungen der einschlägigen schalltechnischen Richtwerte für 
Sportlärm ergeben. Aus diesem Grund erhält der Bebauungsplan den Hinweis, dass der  Sport-
betrieb bis 21.30 Uhr beendet bzw. der Parkplatz bis 22.00 Uhr geräumt werden muss. 
8.4.2  Pflanzen und Tiere / biologische Vielfalt 
8.4.2.1 Bestandserfassung / Eingriffe in Natur und Landschaft 
I. Strukturkartierung nach Biotop-/Nutzungstypen 
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 579 ist im Bestand sehr inhomogen strukturiert. 
Die vorliegende Nutzungsstrukturkartierung nach Biotoptypen, die im Frühjahr 2016 erstellt 
wurde, spiegelt dies wieder.  
Das Plangebiet lässt sich im Bestand im Wesentlichen in drei Teilräume gliedern. Den im We s-
ten und z.T. im Norden an das Kasernengelände anschließenden Bereich des rechtskräftigen 
Bebauungsplans Nr. 441, den Bereich der Kaserne selbst sowie den sich daran östlich an-
schließenden Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 410. Die Bebauungspläne Nr. 206 und 
Nr. 208 spielen aufgrund ihrer sehr geringen Flächenanteile nur eine untergeordnete Rolle. 
Mit Ausnahme des großflächig ausgewiesenen Grünzuges („Grüner Finger“) als Öffentliche 
Grünfläche im Norden, ist der sich westlich an die Kaserne anschließende überplante Bereich 
des B-Plans Nr. 441 durch ein hohes Maß an baulicher Dichte mit Versiegelungsmöglichkeiten 
der Grundstücke von 60 und 80 % geprägt (GRZ 0,6 und 0,8). Flächen mit Pflanzgebot heim i-
scher Gehölze sind nur untergeordnet ausgewiesen. Von den im Bebauungsplan festgesetzten 
zu erhaltenden Einzelbäumen sind nur noch zwei im Bereich des Grundstücks Bernings Kotten 
4 vorhanden (2 Stieleichen). Demzufolge beschränkt sich die Vegetationsstruktur auf den nich t 
überbaubaren Grundstücksflächen im Wesentlichen auf Abstands - und Ziergrün. An wenigen 
Stellen wird die dichte Bebauung von Öffentlichen Grünflächen durchbrochen, deren Verortung 
sich im Einzelfall an einem vorhandenen alten, durchgewachsenen Wallheckenbestand mit 
dünner Strauchschicht orientiert. Die sonstigen Öffentlichen Grünflächen südlich der Schule be-
stehen vorwiegend aus Wiesenflächen mit nur vereinzeltem jüngerem Gehölzbestand. 
Innerhalb der Öffentlichen Grünflächen des Grünzugs nördlich der Kaser ne finden sich in den 
Randbereichen des Grünzuges die Reste alter Wall - und Feldheckenstrukturen. Im Einzelnen 
handelt es sich um einen Altbestand einer mehrreihigen Wallhecke mit durchgewachsenen 
Stieleichen und gut ausgeprägter standortheimischer Strauch schicht, einen jung bis mittelaltes 
Feldgehölz/ Feldhecke am südlichen Rand des Grünzuges, dessen Strukturen sich bis zur Gi e-
venbecker Reihe erstrecken sowie einem langgezogenes Kleingewässer mit standortheim i-
schem Ufergehölz.

Bebauungsplan Nr. 579 
Gievenbeck – Oxford-Quartier 
(Roxeler Straße / Dieckmannstraße / Gievenbecker Reihe / Niedenstiege) 
Begründung / Seite 47 von 64 
Innerhalb der Kaserne dominieren versiegelte Flächen in Form von Gebäuden, Straßen, Wege - 
und Platzflächen ohne jegliche Begrünung (rd. 15,4 ha). Darüber hinaus existieren auch einige 
Bunkeranlagen mit Bodenüberdeckung und Rasenbewuchs sowie teilversiegelte Schotterfl ä-
chen im nördlichen Kasernengelände.  Von den rund 26,5 ha Kasernenfläche sind rd. 15,8 ha 
versiegelt. Dies entspricht einem Flächenanteil von rd. 59,72 %. Etwa  40,28 % können als un-
terschiedlich ausgeprägte Grünflächen deklariert werden (siehe I.). 
Die Wohngebäude werden v on Grünflächen, meist in Form von kurz geschorenem Zierrasen 
umschlossen. Auf etwa der Hälfte dieser Rasenflächen stocken in weiten Teilen des Geländes 
Baumgruppen aus standortheimischen und nicht standortheimischen, mittelalten Gehölzen (Bu-
che, Linde, Ahorn, Esche, Roteiche, Kastanie, Platane u. a.), was diesen Bereichen einen park-
artigen Charakter verleiht. Darüber hinaus sind untergeordnet auch Flächen mit Ziergehölzen 
zu finden, teilweise auch mit Rasen kombiniert. Im Rahmen der Plangrundlagenermittlung wur-
de eine Baumstandortkartierung durchgeführt, um einen Überblick über den erhaltenswerten 
Baumbestand zu erhalten. Demnach ist der größte Teil des Bestandes erhaltenswert, ein klei-
nerer Teil gilt als unbedingt zu erhalten. Letzterer umfasst die Platanenreihe östlich des Exer-
zierplatzes, den hainartigen Mischbestand aus heimischen und nichtheimischen Bäumen nör d-
lich des Platzes sowie einen vitalen Mischbestand, vorwiegend aus Kastanien und Platanen 
zwischen den Fahrzeughallen an der westlichen Grenze des Kasernengeländes. 
Funktionale Flächen für Spiel und Sport nehmen eine Fläche von rd. 1,5 ha ein und finden sich 
im Bereich des westlichen Kasernenzauns sowie jenseits des Zauns im nördlichen Kasernenge-
lände. Diese umfassen Spielplätze, Rasenspielflächen, K ies- und Sandflächen sowie Spielfel-
der aus Kunstrasen und weichen Kunststoffmaterialien. 
Die östlich der Kaserne, im Bereich des B -Plans 410 liegenden Flächen werden in erster Linie 
durch die große Ackerfläche und den Gievenbach mit seinen begleitenden hei mischen Uferge-
hölzen geprägt. Alle Strukturen östlich der Gievenbecker Reihe sind im rechtskräftigen Bebau-
ungsplan als Private Grünfläche festgesetzt. 
Westlich der Gievenbecker Reihe setzt der Bebauungsplan eine Gemeinbedarfsfläche für die 
Feuerwehr sowie nördlich daran anschließend Öffentliche Grünflächen fest. Eine durchgängige 
Entwicklung dieser Grünfläche wird jedoch durch vorhandene private Bestandsgebäude und 
Hausgartenflächen verhindert. 
II. Bewertung der Biotop-/ Nutzungstypen 
Der überwiegende Teil der Bestandsstrukturen innerhalb des Bebauungsplans Nr. 579 verfügt 
über geringe landschaftsökologische Wertigkeiten. Dies betrifft vor allem alle versiegelten und 
teilversiegelten Flächen in unterschiedlicher Ausprägung. Das stark verdichtete Gewerbegebie t 
im Altbebauungsplan Nr. 441, die Verkehrsflächen innerhalb der Bestandsbebauungspläne 206 
und 208 sowie der Kasernenbereich sind hiervon besonders betroffen. Neben den Versieg e-
lungsbereichen sind auch die großflächig vorhandenen, intensiv gepflegten Zier rasenflächen 
der Kaserne von geringem landschaftsökologischem Wert. Lediglich der hierauf stockende älte-
re Baumbestand ist hinsichtlich seiner Lebensraumfunktionen, der kleinklimatischen Aus-
gleichswirkungen sowie der räumlichen Funktion der Einbindung der Gebäude und Gelände-
gliederung als wertvoll einzustufen. Darüber hinaus sind auch die größeren, geschlossenen, 
zusammenhängenden Feldgehölze und Feldhecken aus standortheimischen Baum - und 
Straucharten im Randbereich des „Grünen Fingers“ und der Kaserne wertgebende Strukturen. 
Im östlichen Plangebiet jenseits der Gievenbecker Reihe bildet der Biotopkomplex aus Gieven-
bach mit begleitendem schmalem Gehölzbestand sowie die daran anschließenden Feldgehölze 
und Brachen des ehemaligen Baumschulgeländes die wertgebenden Strukturen. Dagegen ist 
die landwirtschaftliche Intensivackernutzung, die sich bis an den Rand des Gievenbachs in den 
Überschwemmungsbereich hinein erstreckt, unter landschaftsökologischen Aspekten als g e-
ringwertig einzustufen.  
Die Roxeler Straße wi rd auf der Südseite, in Höhe des Offizierskasinos, von einer mittelalten 
Platanenbaumreihe sowie im weiteren Verlauf von einer einreihigen Feldhecke g esäumt. Die

Bebauungsplan Nr. 579 
Gievenbeck – Oxford-Quartier 
(Roxeler Straße / Dieckmannstraße / Gievenbecker Reihe / Niedenstiege) 
Begründung / Seite 48 von 64 
hier vorhandenen Vegetationsstrukturen verfügen zwar über kleinklimatische Ausgleichswirkun-
gen, sind aber vor dem Hintergrund ihrer Funktion als Verkehrsgrün in Benachbarung zur relativ 
stark befahrenen Roxeler Straße insgesamt landschaftsökologisch unbedeutend. 
III. Schutzwürdige Bestandteile von Natur und Landschaft 
Im Nordwesten des Plangebietes  befindet sich das nach § 42 LNatSchG NRW bzw. § 30  
BNatSchG gesetzlich geschützte Biotop GB-4011-148. Es handelt sich um einen naturnahen 
Teich. 
Im äußersten Südwesten tangiert jenseits der Roxeler Straße das Landschaftsschutzgebiet 
Schonebeck, Rüschenfeld und Alvingheide den Bebauungsplan. Im Bereich der Gievenbecker 
Reihe grenzen unmittelbar an den Bebauungsplan mehrere Naturdenkmale (Nr. 608 bis 611) 
an. 
Natura-2000-Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (FFH -Gebiete oder europäische V o-
gelschutzgebiete) liegen im Umfeld der Planung nicht vor.  
IV. Eingriffe in Natur und Landschaft 
Planungsrechtliche Beurteilung des Eingriffs 
Durch die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 579 werden Eingriffe in Natur und Landschaft 
nach § 14 Bundesnaturschutz gesetz (BNatSchG) im Grundsatz planungsrechtlich vorbereitet. 
Diese sind zu erfassen und ggf. auszugleichen. 
Der Bereich der ehemaligen Kaserne sowie nördlich davon angrenzende bauliche Bestands-
strukturen sind bereits intensiv bebaut und erschlossen. Darüber hinaus werden um den Kase r-
nenbereich herum umfangreiche  Flächen innerhalb von Bestandsbebauungsplänen mit in den 
Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 579 einbezogen, bei denen sich die planrechtlichen 
Festsetzungen bzw. die damit verbundenen Nutzungsi ntensitäten nicht ändern. Mit Ausnahme 
kleinerer Teilflächen des sogenannten „Grünen Fingers“ im Norden des Bebauungsplans Nr. 
441 sowie der privaten Grünflächen im Bebauungsplan Nr. 410 handelt es sich im Wesentlichen 
um stark versiegelte Gewerbe- und Mischgebiete und öffentliche Verkehrsflächen. 
Der Bebauungsplan Nr. 579 trifft mit der teilweisen Überplanung der rechtskräftigen Bebau-
ungspläne Nr. 441 und 410 keine Festsetzungen, die die bisher ermöglichten Nutzungsintens i-
täten erhöhen. Ein landschaftsökologischer Ausgleichsanspruch ist nicht abzuleiten.Vor diesem 
Hintergrund ist für diese Bereiche eine flächenbezogene quantitative Ermittlung der land-
schaftsökologischen Qualitäten nach dem Münsteraner Bewertungsverfahren entbehrlich. 
Stattdessen erfolgt eine qualitative Beschreibung der mit der Aufstellung des Bebauungsplans 
verbundenen Eingriffe in Boden, Natur und Landschaft.  Gleiches gilt auch für den Kasernenbe-
reich, innerhalb dessen –  aufgrund der erheblichen Bestandsversiegelung im Ab gleich mit der 
beabsichtigten Planung – in der Bilanz ebenfalls keine ausgleichsrelevanten Eingriffe zu erwar-
ten sind. 
Der für die Bilanzierung nach dem Münsteraner Bewertungsverfahren relevante Eingriffsbereich 
umfasst daher i m Wesentlichen lediglich den Überlappungsbereich des Bestandsbebauung s-
plans Nr. 410 mit dem Bebauungsplan Nr. 579. Darüber hinaus sind noch Flächen im Bereich 
der Roxeler Straße in der Eingriffsbilanzierung zu betrachten. 
 
Eingriffe im Bereich des ehemaligen Kasernengeländes  
Innerhalb des Kasernenbereichs gehen mit der Realisierung des Bebauungsplans Nr. 579, der 
aus dem städtebaulichen Entwurf entwickelt wurde, erhebliche Änderungen im Bestand einher. 
Eine Vielzahl der Unterkünfte bleibt erhalten und werden einer Wohnnutzung zugeführ t. Dage-
gen erfolgt der Abriss der meisten technischen Funktionsgebäude inklusive der verkehrlichen 
Infrastruktur des Militärs. Darüber hinaus werden auch im nördlichen und westlichen Kasernen-
gelände umfangreich versiegelte Sportflächen (Kunstrasen, Gummiböden etc.) entsiegelt. Das

Bebauungsplan Nr. 579 
Gievenbeck – Oxford-Quartier 
(Roxeler Straße / Dieckmannstraße / Gievenbecker Reihe / Niedenstiege) 
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städtebauliche Konzept sieht im Bereich der durch Abriss gewonnenen Freiflächen die Entwick-
lung zahlreicher neuer Wohnquartiere mit über die Grundflächenzahl bestimmten Freirauman-
teilen vor. Insgesamt reduziert sich dadurch der Versiegelungsanteil um rd. 24,16 % auf rd. 12,0 
ha. Das Kasernengelände verfügt im Bestand über einen umfangreichen, mittelalten Baumbe-
stand unterschiedlicher Baumarten, die als Einzelbäume oder auch in Gruppen im Zuge des 
Kasernenbaus gepflanzt wurden. Im R ahmen der Aufstellung des Bebauungsplans wurde der 
Baumbestand auf seine Erhaltungswürdigkeit hin untersucht. Der erhaltenswerte Gehölzbe-
stand wurde im Bebauungsplanentwurf als „zu erhalten“ festgesetzt, sofern eine Erhaltung in 
Verbindung mit der Realisierung der Planung als gesichert angesehen werden kann. Darüber 
hinaus ist jedoch davon auszugehen, dass im Kernbereich der Kaserne, entlang der Grünfl ä-
chen der erhaltenen Bestandsgebäude, ein weiterer Teil des Bestandes als Maßnahme zur 
Eingriffsminimierung erhalten bleiben kann.  Im Übrigen wird davon ausgegangen, dass die 
zwangsläufig mit der Quartiersentwicklung im Einzelfall verbundenen Gehölzverluste in den 
ausgewiesenen Bereichen der öffentlichen Grünflächen, der Verkehrsgrün flächen sowie priva-
ten, nicht überbaubaren Grundstücksflächen ausgeglichen werden können. Insgesamt erhöhen 
sich diese Flächenanteile, bezogen auf die Bestandsflächen, um rd. 3,8 ha. Insofern kann auch 
der Bereich der ehemaligen Kaserne als eingriffsneutral eingestuft werden. 
 
Eingriffe innerhalb der Bestandsbebauungspläne Nr. 206 und 441 
Der überplante Bereich des Bebauungsplans Nr. 206 weist sowohl im Bestand als auch in der 
Planung Öffentliche Verkehrsflächen aus. Mit der Überplanung sind somit keine Eingriffe ver-
bunden. 
Die innerhalb des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 441 ausgewiesenen Öffentlichen 
Grünflächen im Bereich des „Grünen Fingers“ bleiben im Rahmen der Einbeziehung in den Gel-
tungsbereich des Bebauungsplans Nr. 579 unangetastet. Eingriffe sind insofern hieraus nicht 
abzuleiten. Darüber hinaus gehen Teilflächen des Gewerbegebietes im VBP 441 nunmehr im 
Entwurf des Bebauungsplans 579 auf. In Teilbereichen ist eine Verringerung der Grundflächen-
zahlen von 0,8 auf 0,6 vorgesehen. Der Umfang der ausgewiesenen Öffentli chen Verkehrsflä-
chen verändert sich nicht. Eine Erhöhung der festgesetzten Grundflächenzahlen im Planentwurf 
des Bebauungsplans Nr. 579 ist ebenso wenig vorgesehen wie eine Zunahme der festgeset z-
ten Öffentlichen Verkehrsfläche. Demzufolge sind aus dem Entw urf hier keine Eingriffe in Natur 
und Landschaft abzuleiten. 
Insgesamt ist somit der Abgleich zwischen den Bestandsbebauungsplänen 206 und 441 mit 
dem B-Plan Nr. 579 zumindest als eingriffsneutral zu beurteilen. 
Eingriffe innerhalb der Bestandsbebauungspläne Nr. 208, 410 und im baulichen Außenbereich 
Der Bebauungsplan Nr. 208 umfasst im Wesentlichen die verlegte Roxeler Straße (Öffentliche 
Verkehrsfläche) in ihrem heute vorhandenen Verlauf. Für die Bereiche außerhalb der Verkehr s-
flächen werden im Bestandsbebauungsplan keine Planaussagen getroffen. Der B -Plan Nr. 579 
weist die Gesamtfläche als Öffentliche Verkehrsfläche und damit als vollständig versiegelt aus. 
Insofern ist die Zunahme der planrechtlichen Versiegelung hier eingriffsrelevant. 
Die Festsetzungen  des Bestandsbebauungsplans Nr. 410 beziehen sich innerhalb des Gel-
tungsbereichs des B-Plans Nr. 579 räumlich auf die Öffentliche Grünfläche entlang der Gieven-
becker Reihe sowie auf die jenseits der Gievenbecker Reihe bis zum Gievenbach festgesetzten 
Privaten Grünflächen. Im Vergleich zwischen dem Bestandsbebauungsplan Nr. 410 mit dem 
Planentwurf des B -Plans Nr. 579 erfolgt die Aufgabe der Gemeinbedarfsfläche für die Feuer-
wehr zu Gunsten einer Öffentlichen Grünfläche. Die Versiegelungsbilanz bleibt in diesem B e-
reich nahezu ausgeglichen.  
Jenseits der Gievenbecker Reihe erfolgt eine Entwicklung im Wesentlichen in Form einer Inan-
spruchnahme der rd. 2,2 ha großen Ackerfläche sowie des Gievenbachs mit seinen Uferberei-
chen. Der gesamte Bereich wird als Fläche für  die Wasserwirtschaft planungsrechtlich ausg e-
wiesen. Im Rahmen der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie soll der Gievenbach aus sei-

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Begründung / Seite 50 von 64 
nem engen Bachbett befreit und naturnah umgestaltet werden. Hiermit ist eine erhebliche land-
schaftsökologische Aufwertung verbunden. Zur Realisierung der Wasserrückhaltung des neuen 
Wohngebietes innerhalb des ehemaligen Kasernengeländes wird der Bau eines Regenrückhal-
tebeckens erforderlich. Aufgrund der geplanten teilweisen Versickerung bereits innerhalb des 
Wohngebietes kann ein nur relativ flach ausgemuldetes, landschaftsgerechtes Becken ohne be-
festigte Sohle vorgesehen werden. Für die Einleitung der Oberflächenwässer der Roxeler Str a-
ße in den Gievenbach wird ferner der Bau eines mit Schilf bepflanzten rd. 1000 m² großen R e-
tentionsbodenfilters erforderlich. 
Zur Realisierung der beschriebenen Maßnahmen erfolgt die Entwicklung eines Gesamtkon-
zepts, in dessen Zusammenhang eine landschaftsgerechte Gestaltung und Bepflanzung mit 
standortheimischen Gehölzen vorgenommen wird. Bezogen auf die vorhandene intensive 
ackerbauliche Nutzung des Bereichs ist durch die vorgesehenen Maßnahmen von einer struktu-
rellen Verbesserung und landschaftsökologischen Aufwertung des Areals auszugehen.  
Landschaftsökologische Bewertung des Eingriffs / Bilanzierung 
Der für die Bilanzierung relevante Eingriffsbereich umfasst im Wesentlichen den Überlappungs-
bereich des Bestandsbebauungsplans Nr. 410 mit dem Bebauungsplan Nr. 579. Darüber hi n-
aus sind noch Flächen im Bereich der Roxeler Straße in der Eingriffsbilanzierung zu betrachten. 
Für den vorgenannten Raum wurde eine landschaftsökologische Bewertung nach dem Müns-
teraner Bewertungsmodell durchgeführt. Demnach erzielt der 38.426 m² große  Bewertungs-
raum im Bestand eine Wertigkeit von 130.495 Werteinheiten. Die durchschnittliche Wertstufe 
des Bestandes beträgt 3,40 Wertstufen. Die Bewertung der planrechtlichen Festsetzung des 
Bebauungsplans erreicht unter Zugrundelegung der auf der Fläche für Wasserwirtschaft vorg e-
sehenen wasserbaulichen und landschaftsökologischen Maßnahmen eine Wertigkeit von 
167.551 Werteinheiten. Die durchschnittliche Wertstufe der Planung erreicht 4,36 Wertstufen. 
Die Neuversiegelung des Bewertungsareals beträgt 2.377 m² und erhöht die Bestandsversiege-
lung von 8.703 m² um 6,2 % auf nunmehr 28,8 %. 
Aus dem Vergleich der landschaftsökologischen Wertigkeiten zwischen Bestand und Planung 
geht im Rahmen der Bilanzierung ein deutliches Plus von 37.116 Werteinheiten hervor.  Eine 
Bereitstellung von Ausgleichsflächen ist aufgrund des positiven Bilanzierungsergebnisses somit 
nicht erforderlich. 
8.4.2.2 Artenschutzprüfung 
Die vorliegende Artenschutzprüfung erfolgte auf der Grundlage der Gemeinsamen  Handlungs-
empfehlung des Minist eriums für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr NRW und 
des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur - und Verbraucherschutz NRW 
vom 22.12.2010 zur Artenschutzprü fung in der Bauleitplanung und bei der baurechtlichen Zu-
lassung von Vorhaben. 
Das Gesamtareal wurde im Rahmen eines Gutachtens des Büros Ökoplanung Münster unter-
sucht. Der faunistische Fachbeitrag stellt die Vorkommen und die Bedeutung der relevanten Ar-
ten zusammen:  
I. Vögel 
Im Untersuchungsgebiet wurden Brutvorkommen von sechs als wertgebend anzusehenden Vo-
gelarten festgestellt. Zwei dieser Arten -  Feldsperling (9 Brutpaare) und Mäusebussard (1 Brut-
paar) - zählen in Nordrhein- Westfalen derzeit zu den planungsrelevanten Brutvogelarten. Als 
weitere wertgebende Arten wurden Bachstelze, Fitis, Grünspecht und Haussperling nachgewie-
sen. Diese vier Arten werden derzeit in Nordrhein- Westfalen nicht als planungsrelevant eing e-
stuft, gelten jedoch nach § 7 Abs. 2 Nr. 14 BNatSchG als "streng geschützte Art", nach der R o-
ten Liste als gefährdet oder werden zumindest als Arten der Vorwarnliste geführt.

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Alle sechs im Untersuchungsgebiet festgestellten, o.g. wertgebenden Brutvogelarten gelten 
nach § 7 Abs. 2 Nr. 13 BNatSchG als „Europäische Vogelarten“ (und zählen damit zu den „be-
sonders geschützten Arten“). Grünspecht und Mäusebussard zählen zudem zu den „streng g e-
schützten Arten“ nach § 7 Abs. 2 Nr. 14 BNatSchG. 
Die wertgebenden Vogelarten Graureiher, Rauchschwalbe, Waldkauz, Waldschnepfe und 
Weißstorch traten als Durchzügler bzw. Nahrungsgäste, deren Brutplätze außerhalb des Unter-
suchungsgebietes liegen, auf. 
Insgesamt wurden 2016 während der Brutvogeluntersuchungen 36 Vogelarten festgestellt. 
Nach dem vom Gutachter angewandten Bewertungsverfahren ist das Untersuchungsgebiet von 
lokaler Bedeutung als Lebensraum für Brutvögel zu werten. Auf einer fünfstufigen Skala (sehr 
hohe, hohe, mittlere, geringe oder sehr geringe Bedeutung) entspricht dies einer geringen B e-
deutung für die Artgruppe der Brutvögel. 
II. Fledermäuse 
Insgesamt wurden währ end der im Untersuchungsgebiet  im Jahr 2016 durchgeführten Fleder-
mauserfassungen die sechs Fledermausarten Breitflügelfledermaus, Großer Abendsegler, Gr o-
ßes Mausohr, Rauhautfledermaus, Zwergfledermaus und Wasserfledermaus nachgewiesen. Al-
le im Untersuchung sgebiet festgestellten Fledermausarten zählen nach § 7 Abs. 2 Nr. 14 
BNatSchG zu den „streng geschützten Arten“ und gelten in Nordrhein- Westfalen als planungs-
relevant.  
Folgende Arten wurden erfasst: 
Art17 Erfassung Rote Lis-
te  
D 
Rote Lis-
te  
NRW 
Kontakte Quartiernutzung 
Breitflügelfledermaus Detektor/ 
Horchkisten 
V 2 73 10-20 Tiere 
(ggf. Wochenstubenver-
band) 
Großer Abendsegler Detektor 3 R unsicher Ggf. Quartiere in 
 Baumhöhlen 
Großes Mausohr Detektor 3 2 2 Ggf. temporäre Quartiere 
Rauhautfledermaus Detektor G R 3 Ggf. temporäre Quartiere 
Zwergfledermaus Detektor/ 
Horchkisten 
- - 270 40-60 Tiere 
Wasserfledermaus Detektor - - 1 - 
Tabelle 4: Erfasste Fledermausarten 
Das Untersuchungsgebiet wurde hinsichtlich der Funktionsräume für die festgestellten Arten 
bewertet. Spezifische Flugstraßen/-routen von Fledermäusen wurden nicht festgestellt. 
Hinsichtlich der Funktion als Nahrungsraum wurden bei den Fledermausuntersuchungen insge-
samt acht Teilgebiete festgestellt, die in einem verstärkten Maße von der Zwergfledermaus zur 
Jagd genutzt wurden. Die Funktion als Jagdgebiet für die Zwergfledermaus wird für sieben der 
acht Teilflächen insgesamt als von mittlerer Bedeutung eingeschätzt. Das im Südosten des U n-
tersuchungsgebietes entlang des Gievenbaches festgestellte Jagdhabitat weist gleichzeitig eine 
Funktion als Balzhabitat der Zwergfledermaus auf und wird daher insgesamt als von hoher B e-
deutung eingeschätzt. 
In einem Teilbereich im zentralen Untersuchungsgebiet wurde eine erhöhte, spezifische Jag d-
funktion für die Breitflügelfledermaus festgestellt. Das Jagdgebiet liegt im unmittelbaren Umfeld 
                                                
17 Insbesondere im Rahmen der Horchkistenerfassungen konnten einzelne Kontakte der Gattungen My o-
tis und Nyctalus nicht mit hinreichender Sicherheit bis auf Artniveau bestimmt werden.

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Begründung / Seite 52 von 64 
des festgestellten Quartiers. Vergleichbare als Jagdhabitat geeignete Strukturen sind im Umfeld 
des Plangebietes mehrfach vorhanden. Die Funktion als Jagdgebiet für die Breitflügelflede r-
maus wird insgesamt als von mittlerer Bedeutung eingeschätzt. 
Hinsichtlich der Quartiersfunktion bestehen im Untersuchungsgebiet Quartiergemeinscha ften 
von Breitflügel- und Zwergfledermaus. Neben den Quartieren in dem ehemaligen Verwaltung s-
gebäude mit Uhrenturm (Breitflügelfledermaus und Zwergfledermaus) und einem Quartier im 
Südosten des UG im Bereich der Roxeler Straße (Zwergfledermaus) befinden si ch zwei Ei n-
standsquartiere in einer Halle und unter einer Verschalung (Zwergfledermaus). Ein weiteres 
Quartier (Zwergfledermaus) wird östlich außerhalb des UG im Bereich der Wohnbebauung an 
der Gievenbecker Reihe vermutet. Auch in den Gehölzbeständen im zentralen UG werden wei-
tere Einstandsquartiere (Zwergfledermaus) vermutet. Die vorhandenen Quartiere werden als 
von hoher bis sehr hoher Bedeutung für Breitflügelfledermaus und Zwergfledermaus eing e-
schätzt. Eine temporäre Nutzung von Gebäudequartieren durch das Große Mausohr während 
der Wanderzeiten kann nicht ausgeschlossen werden. 
Im Untersuchungsgebiet wurden zahlreiche Ast - und Spechthöhlen sowie Spalten festgestellt. 
Zumindest ein Teil dieser Höhlen und Spalten wird als Quartier für höhlenbewohnende Flede r-
mausarten geeignet sein. Im Jahresverlauf kommen im Untersuchungsgebiet die Fledermausar-
ten Großer Abendsegler, Rauhautfledermaus und Wasserfledermaus vor. Für alle drei Arten 
kann eine (temporäre) Quartiernutzung von Baumhöhlen und Spalten vorliegen. Di e vorhande-
nen Baumhöhlen-  und spalten werden als von mittlerer Bedeutung für Großen Abendsegler, 
Rauhautfledermaus und Wasserfledermaus eingeschätzt. 
Im nördlichen UG befinden sich mehrere Bunker, die potenziell als Winterquartier für Fleder-
mäuse geeignet sind. Bei einer einmaligen Kontrolle konnte jedoch kein Besatz mit Fledermäu-
sen festgestellt werden. Aufgrund ihres Potenzials werden die Bunker als von mittlerer Bedeu-
tung als Quartier für Fledermäuse eingeschätzt.  
III. Amphibien 
Mit den zwei Schwanzlurchen Bergmolch (ca. 20-30 Tiere) und Teichmolch (einzelne Tiere) so-
wie den zwei Froschlurchen Grasfrosch (kleinere Population) und Wasserfrosch (Artengruppe, 
1 Tier) wurden insgesamt vier Amphibienarten festgestellt. Vorkommen weiterer Amphibienar-
ten an dem  untersuchten Gewässer, insbesondere von Kammmolch, Laubfrosch und 
Moorfrosch, können mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden. 
Alle einheimischen Amphibienarten gehören zu den national nach § 7 Abs. 2 Nr. 13 BNatSchG 
„besonders geschützten Arten“. Der Kleine Wasserfrosch zählt zudem zu den nach § 7 Abs. 2 
Nr. 14 BNatSchG „streng geschützten Arten“ und gilt in Nordrhein- Westfalen als planungsrele-
vant. Zudem gilt er nach der "Roten Liste" als gefährdet. 
In dem untersuchten Gewässer wurden nur kleine bis mittlere Amphibienvorkommen festg e-
stellt. Laichstadien von Amphibien wurden nicht nachgewiesen. Dennoch ist von Fortpflan-
zungsgemeinschaften des Berg- und Teichmolchs in dem Gewässer auszugehen. Aufgrund der 
Verschlammung und der starken Beschat tung bietet das Gewässer für Amphibien, mit Aus-
nahme des Bergmolchs, nur suboptimale Lebensbedingungen. Insgesamt wird das Gewässer 
als von geringer bis mittlerer Bedeutung für Amphibien eingeschätzt. Bis in eine Entfernung von 
ca. 150 m wird den Gehölz - und Ruderalstrukturen eine mittlere Bedeutung als Landlebens-
raum zugemessen. Spezifischen Amphibienwanderkorridore wurden nicht festgestellt. 
IV. Artenschutzrechtliche Bewertung 
Auf Grundlage der faunistischen Kartierung sind im Rahmen der artenschutzrechtlichen Prüfung 
die zwei in Nordrhein- Westfalen planungsrelevanten Vogelarten Feldsperling und Mäusebus-
sard, die Fledermausarten Breitflügelfledermaus, Großer Abendsegler, Großes Mausohr, Rau-
hautfledermaus, Wasserfledermaus und Zwergfledermaus, die Fledermausgattungen Myotis 
spec. und Nyctalus spec. und die Amphibienart Kleiner Wasserfrosch einzeln zu prüfen. Ferner 
sind pauschal die im Plangebiet vorkommenden europäischen Vogelarten zu prüfen.

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In nachfolgender Tabelle werden die artenschutzrechtlichen Verbot statbestände für die einzel-
nen Artengruppen zusammengefasst. 
Übersicht artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände 
Artengruppe § 44 Abs. 1 Nr. 1 
BNatSchG (Tötung) 
§ 44 Abs. 1 Nr. 2 
BNatSchG (Stö-
rung) 
§ 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG (B e-
schädigung und Zerstörung von 
Lebensstätten) 
Vögel Nicht zutreffend 
• Bauzeitenregelung 
für die Fällung und 
die Rodung von G e-
hölzen  
• Bauzeitenregelung 
für den Abbruch von 
Gebäuden 
Nicht zutreffend Unter Anwendung vorgezogener 
Ausgleichsmaßnahmen im Sinne von 
CEF-Maßnahmen für den Mäusebus-
sard (Nahrungsflächen) bleibt die 
ökologische Funktion der Fortpflan-
zungs- und Ruhestätten im räuml i-
chen Zusammenhang sicher erhalten. 
 
Fledermäuse Unter Anwendung einer 
ökologischen Baubeglei-
tung kann das Risiko 
von Tötungen von Ind i-
viduen der benannten 
Fledermausarten und -
gattungen entscheidend 
verringert werden. Eine 
Tötung von Fledermäu-
sen kann hierdurch mit 
hoher Wahrscheinlic h-
keit ausgeschlossen 
werden. 
 
Nicht zutreffend Unter Anwendung vorgezogener 
Ausgleichsmaßnahmen im Sinne von 
CEF-Maßnahmen für Breitflügelfl e-
dermaus und Zwergfledermaus (Nah-
rungsflächen), projektgestaltender 
Maßnahmen für Breitflügelfledermaus 
und Zwergfledermaus und einer ök o-
logischen Baubegleitung für Breitfl ü-
gelfledermaus, Großen Abendsegler, 
Großes Mausohr, Rauhautf leder-
maus, Wasserfledermaus und Zwer g-
fledermaus sowie für einzelne Indiv i-
duen der Gattungen Myotis spec. und 
Nyctalus spec. (Quartierhilfen) bleibt 
die ökologische Funktion der For t-
pflanzungs- 
und Ruhestätten im 
räumlichen Zusammenhang für alle 
Fledermausarten sicher erhalten 
Amphibien Nicht zutreffend Nicht zutreffend Nicht zutreffend 
Tabelle 5: Übersicht artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände  
Im Plangebiet sind keine Vorkommen planungsrelevanter Pflanzenarten zu erwarten. Verbot s-
tatbestände nach § 44 Abs. 1 Nr. 4 BNatSchG (Wildlebende Pflanzen) werden nicht tangiert. 
Die Vermeidung des Eintritts von Verbotstatbeständen ist zwingend an die nachfolgend 
aufgeführten folgende Auflagen18 gebunden: 
 
1. Fällung und Rodung von Gehölzen (einschl. Sträucher und Hecken) nur zwischen dem 
01.10. eines Jahres und dem 28./29.02. des Folgejahres. Freigabe und Überwachung 
der Fällungs- und Rodungsmaßnahmen durch eine ökologische Baubegleitung auch im 
Zeitraum 01.10. - 28./29.02.erforderlich. 
2. Abbruchmaßnahmen nur zwischen dem 01.10. eines Jahres und dem 28./29.02. des 
Folgejahres durchgeführt. Zwischen dem 01.03. und dem 30.09. eines Jahres ist im R e-
gelfall keine Durchführung dieser Maßnahmen möglich. Freigabe und Überwachung der 
                                                
18 Die erforderlichen Maßnahmen werden in Kurzform dargestellt. Die vollständige Maßnahme ist der Ar-
tenschutzprüfung von Ökoplanung Münster zu entnehmen.

Bebauungsplan Nr. 579 
Gievenbeck – Oxford-Quartier 
(Roxeler Straße / Dieckmannstraße / Gievenbecker Reihe / Niedenstiege) 
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Abbruchmaßnahmen durch eine ökologische Baubegleitung auch im Zeitraum 01.10. - 
28./29.02. erforderlich. 
3. Umwandlung von vorhandenem Ackerland im Umfang von mindestens 0,5 ha in exten-
sives Grünland. Auf ca. 20 % der Fläche sind lineare Anpflanzungen von Stieleichen 
oder Obstgehölzen sowie einer dic hten Hecke mit einheimischen Gehölzen vorzuneh-
men (CEF- Maßnahme für Vögel und Fledermäuse) im lokalen Umfeld (maximal 3 km 
Umkreis). Die Maßnahme kann in Kombination mit der Errichtung eines Regenrückhal-
tebecken / Retentionsbodenfilters im südöstlichen Plangebiet verknüpft werden. 
4. Für Fledermäuse sind im lokalen Umfeld (maximal 3 km Umkreis) für die betroffenen 
Fledermausarten geeignete Quartierhilfen an geeigneten Standorten fachgerecht anz u-
bringen (CEF-Maßnahme Fledermäuse). Innerhalb des Kasernengeländes  sind in allen 
Baufenstern Quartierhilfen für Fledermäuse als Einbauelemente anzulegen. Ein Erhalt 
bestehender Quartiere ist einer Ausgleichsmaßnahme stets vorzuziehen.   
Da die Entwicklung der einzelnen Wohnquartiere und damit auch der Wegfall der best e-
henden Quartiere schrittweise erfolgen wird, kann auch die Umsetzung der vorgezog e-
nen Ausgleichsmaßnahmen schrittweise und angepasst an die bauliche Inanspruc h-
nahme im Plangebiet erfolgen.   
Im Sinne von CEF- Maßnahme müssen die Ersatzmaßnahme funktionsbereit  fertig g e-
stellt werden, bevor eine Inanspruchnahme der derzeitigen Lebensstätten erfolgen kann. 
5. Weitestgehender Erhalt des Altbaumbestandes im Bereich des zentralen Gebäudes mit 
Uhrenturm und im südöstlichen Plangebiet in der Nähe der Roxeler Straße Ist ein über-
wiegender Erhalt der Baumbestände im Einzelfall nicht möglich, kann die ökologische 
Funktion durch eine benachbarte Neuanpflanzung größerer Solitärbäume einheimischer 
Laubgehölze (insbesondere Stieleiche) aufrechterhalten werden. 
6. Die im Rahmen des V orhabens notwendige Baufeldräumung in Verbindung mit A b-
bruch-, Umbau- und Rodungsmaßnahmen ist ganzjährig durch eine ökologische Baube-
gleitung zu überwachen. Die ausführende Person hat über gute faunistische Kenntnisse 
der Artengruppen Fledermäuse und Vögel sowie über die gesetzlichen Bestimmungen 
des Artenschutzes zu verfügen. 
 
Im Bebauungsplan wird auf entsprechende Festsetzungen verzichtet  (vgl. hierzu Kap. 6.7 Ar-
tenschutz). In den nachfolgenden Genehmigungsverfahren muss nachgewiesen werden, dass 
die vorgenannten Auflagen erfüllt sind. Die Stadt Münster verpflichtet sich, die CEF-Maßnahme 
„Umwandlung von 0,5 ha Ackerland in extensives Grünland für Vögel und Fledermäuse“ (Pkt. 3) 
durchzuführen. Es ist vorgesehen, diese Maßnahme innerhalb der im Bebauungsplan festg e-
setzten Fläche für die Wasserwirtschaft in Verbindung mit der hier vorgesehen Errichtung eines 
Regenrückhaltebeckens und der Renaturierung des Gievenbachs umzusetzen. Die Umsetzung 
der CEF- Maßnahme „Quartierhilfen für Fledermäuse“ (Pkt. 4)  wird abschließend im Rahmen 
der Baugenehmigungsverfahren gewährleistet. 
Empfehlungen  
In der Artenschutzrechtlichen Prüfung werden über die oben beschriebenen Maßnahmen hi n-
aus Empfehlungen weitergehende Empfehlungen, z.B. zum Lichtmanagement gegeben. Die 
Berücksichtigung der empfohlenen Maßnahmen wird im weiteren Verfahren geprüft. 
Unter Berücksichtigung der o.g. artenschutzrechtlich induzierten Maßnahmen sind keine Ver-
stöße gegen das Artenschutzrecht gegeben. 
8.4.3  Boden / Fläche 
8.4.3.1 Bestandserfassung  
Bei den natürlich anstehenden Böden handelt es sich nach den Darstellungen der Bodenkarte 
von Nordrhein-Westfalen im nordwestlichen Teil des Plans um stauwassergeprägte Braunerde -

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Gievenbeck – Oxford-Quartier 
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Begründung / Seite 55 von 64 
Pseudogleye. Im südöstlichen Teil überwiegen Plaggeneschböden. In der Nähe zum Gieven-
bach sind grundwassergeprägte Gleyböden vorzufinden. 
Bei den Plaggeneschböden handelt es sich nach den Kartierungen des Geologischen Dienstes 
NRW um schutzwürdige Böden (vgl. Umweltkataster Münster). Der kulturhistorisch bedeutsame 
Plaggenesch ist durch die langjährige intensive Kasernennutzung jedoch soweit überformt wor-
den, z.B. durch Geländeauftrag und - abtrag, dass der schutzwürdige Charakter hier nicht mehr 
erhalten ist. Im Gievenbachtal sind hingegen noch entsprechende Vorkommen möglich. 
Durch die militärische Vornutzung sind ca. 57 % der Flächen des Kasernengeländes versiegelt 
(ARGE-Oxford). Allein der ehemalige Exerzierplatz weist eine versiegelte Fläche von ca. 2,5 ha 
auf. Hinzu treten vor allem die voll versiegelten Flächen im Bereich der Fahrzeug - und Werk-
statthallen. 
Im Rahmen der Bodenuntersuchungen durch HINZ Ingenieure GmbH wurden Rammkernson-
dierungen vorgenommen, die in allen Teilen der Kaserne Auffüllungen von 0,3 bis 2,2 m unter 
GOK reichen. Es handelt sich dabei überwiegend um verschieden ausgeprägte Sande mit Bei-
mischungen von verschiedenen Fremdstoffen. Unterhalb der Auffüllungen wurden in Teilen 
Sande angetroffen, die Geschiebelehme/ -mergel überdecken. Im nordwestlichen Teil der K a-
serne fehlen diese Sande als Zwischenschicht. Für die gewachsenen Sande wird eine unter-
schiedliche Wasserdurchlässigkeit von k
f=1.10-4 m/s bis Kf= 5.10-6 m/s abgeschätzt. Geschiebe-
lehme und –mergel sind quasi undurchlässig (Kf < 10-8 m/s). 
Das Grundstück „Oxford-Kaserne“ wird aufgrund in Teilbereichen nachgewiesener betriebsspe-
zifischer Verunreinigungen durch die ehemals dort ansässige Kaserne, als Altstandort 544A im 
städt. Altlasten- / Verdachtsflächenkataster geführt. Es handelt sich hier hierbei um Belastungen 
des Bodens mit Mineralölkohlenwasserstoffen, leichtflüchtigen aromatischen Kohlenwasserstof-
fen, polycyclisch aromatischen Kohlenwasserstoffen, leichtflüchtigen chlorierten Kohlenwasser-
stoffen und Schwermetallen.  
8.4.3.2 Auswirkungen der Planung / Maßnahmen zur Minderung 
Durch die Konversion des Kasernengeländes erfolgt im Sinne des Bodenschutzes eine wirksa-
me Maßnahme der Innenentwicklung, die einerseits neue Flächeninanspruchnahmen im A u-
ßenbereich begrenzt und andererseits der Entsiegelung hochversiegelter Bereiche dient. Im S i-
ne der Bodenschutzklausel des § 1a BauGB ist die Planung daher sehr effizient und flächen-
sparend. Die Nachnutzung der Oxford -Kaserne entspricht der Zielsetzung der Stadt Münster, 
durch strategisches Flächenmanagement den Außenbereich zu schonen. 
Hinsichtlich der schutzwürdigen Böden (Plaggenesche) ist in der Gesamtbetrachtung durch die 
Vorbelastung nicht von einer maßgeblichen Beeinträchtigung auszugehen. Im Gievenbachtal 
kann es zur Inanspruchnahme schutzwürdiger Böden durch die geplanten Flächen für die Wa s-
serwirtschaft kommen.  
Altlasten-/Verdachtsflächen 
Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) hat im Rahmen einer orientierenden Unter-
suchung kontaminationsverdächtige Flächen (KVF) auf dem ehemaligen Kasernengrundstück 
auf mögliche Gefährdungspotenziale untersuche n lassen. Die orientierenden Untersuchungen 
ergaben für verschiedene Schadstoffe Belastungen oberhalb von Prüfwerten. Bei den Unters u-
chungen hat sich bei einer Vielzahl der kontaminationsverdächtigen Flächen dieser Verdacht 
nicht bestätigt.  
Auf dem ehemal igen Kasernengelände erfolgten Untersuchungen zur Gefährdungsabschä t-
zung. Diese zeigten in Teilbereichen punktuelle Belastungen des Bodens, hier sind im Rahmen 
der Umnutzung/Bebauung Sanierungen erforderlich. In weiteren Bereichen zeigten sich keine 
oder geringe Belastungen. Zum jetzigen Zeitpunkt sind, unabhängig von der zukünftigen Nut-
zung, keine Gefährdungen des Schutzgutes Boden- Mensch erkennbar und somit auch keine 
weiteren Maßnahmen erforderlich. Teilbereiche sind aufgrund der bestehenden Bebauung und

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Gievenbeck – Oxford-Quartier 
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Begründung / Seite 56 von 64 
Versiegelung noch nicht betrachtet, auf diesen Flächen erfolgen Untersuchungen im Rahmen 
des Abbruchs. 
Da Sanierungen und weitere Untersuchungen unterhalb der versiegelten Flächen noch nicht er-
folgt sind, ist die ehemalige Kasernenanlage weiterhin vollständig als Altlast -/Verdachtsfläche 
im Sinne des §9 (5) Nr. 3 BauGB zu kennzeichnen. Die geplante Wohnnutzung ist nach Ei n-
schätzung der Bodenschutzbehörde aber grundlegend möglich.  Bei geplanten Bauvorhaben  
kann sich ein technischer Mehraufwand zur Sicherung / Sanierung der Altlast bzw. zur Erfüllung 
gesunder Wohn- und Arbeitsverhältnisse ergeben. 
Des Weiteren befindet sich im Südwesten des Teilbereiches B eine im Altlastenverdachtsfl ä-
chenkataster der Stadt Münster geführte Fläche, auf der Auffüllungen aus Boden und Bauschutt 
stattgefunden haben. Die Fläche weist Auffüllungen in einer Mächtigkeit bis ca. 2,30 m aus B o-
den und Bauschutt mit leichten Verunreinigungen aus polycyclischen aromatischen Kohlenwas-
serstoffen auf. Bei einer Bebauung ist mit erhöhten Entsorgungskosten zu rechnen. Daher ist 
auch dieser Bereich als Fläche, dessen Boden mit umweltgefährdenden Stoffen belastet ist, 
gekennzeichnet. 
Die Untersuchung versiegelter Verkehrsflächen und Tragschic htuntersuchungen (Dr. Kerth + 
Lampe Geo-Infometric GmbH, Detmold, April 2017) ergaben stellenweise Belastungen mit PAK, 
KW und Schwermetallen. 
Gebäudeschadstoffuntersuchungen an ausgewählten Bestandsgebäuden zur Ermittlung schad-
stoffrelevanter Baumaterialien auf mögliche Belastungen insbesondere mit Asbest, PCB, Fo r-
maldehyd, Holzschutzmittel  und Schwermetalle ( Dr. Kerth + Lampe Geo- Infometric GmbH, 
Detmold, März und April 2017) ergaben die Notwendigkeit einer ordnungsgemäßen Entsorgung 
von belasteten Baustoffen. 
Die Gutachter empfehlen teilweise zur Überprüfung der festgestellten Befunde Raumluftun ter-
suchungen innerhalb der Gebäude zur Feststellung einer Sanierungserfordernis durch-
zuführen. 
8.4.4  Wasser 
8.4.4.1 Bestandserfassung  
Oberflächengewässer 
Innerhalb des Bebauungsplans befindet sich am östlichen Rand der Gievenbach. Der Gieven-
bach stellt eines der bedeutend sten Fließgewässer im westlichen Teil des Stadtgebietes dar. 
Die Strukturgüte des Gewässers ist im betreffenden Abschnitt überwiegend als mäßig  bis deut-
lich beeinträchtigt zu bewerten. 
Für den Gievenbach liegt ein ermitteltes Überschwemmungsgebiet vor, dass jedoch nicht als 
gesetzliches Überschwemmungsgebiet festgesetzt worden ist. Das ermittelte Überschwem-
mungsgebiet weist damit eine Hinweisfunktion auf. 
Im nordwestlichen Teil des Plangebietes ist ein langgestreckter, relativ naturnaher Teich anz u-
treffen, der als gesetzlich geschütztes Biotop ausgewiesen ist. 
Grundwasser 
Das Plangebiet befindet sich innerhalb von zwei Grundwassereinheiten (L39106- 04 bzw. 
L41101-01,; vgl. Umweltkataster Münster). In den Grundwassereinheiten wird der oberflächen-
nahe Kalkmergel von geringmächtigem Geschiebelehm überlagert. Bereichsweise reicht der 
Kalkmergel bis an die Geländeoberfläche. In Bachsenken wird der Geschi ebelehm von A u-

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Begründung / Seite 57 von 64 
ensedimenten sowie im Süden der Einheit von geringmächtigen Flugsanden überlagert. Die 
Sande können lokale kleinräumige Grundwasserleiter bilden. 
Im Plangebiet beschränken sich die von Sanden überlagerten Bereiche auf den Südosten. Bei 
den Geschieben handelt es sich um Grundwassergeringleiter mit einer geringen Wasserdurc h-
lässigkeit. Für die Sande ist eine hohe Wasserdurchlässigkeit anzusetzen.  
Im Rahmen der Bodenuntersuchungen durch HINZ Ingenieure GmbH wurden zum Zeitpunkt 
der Bohrung Wasserstände zwischen 1,0 m und 4,6 m unter der Geländeoberfläche bzw. Ober-
kante Befestigung erbohrt. Die Flurabstände betragen zumeist ca. 1,0 m bis rund 2,5 m unter 
Flur. 
Das in geringen Mengen anfallende Grundwasser fließt in Richtung der benachbarten Vorfluter.  
8.4.4.2 Auswirkungen der Planung / Maßnahmen zur Minderung 
Die Oberflächengewässer werden durch die Planung nicht unmittelbar umgestaltet. Durch den 
Bau eines Regenrückhaltebeckens wird das auf dem Kasernengebiet anfallende Nieder-
schlagswasser vor Einleitung in den Gievenbach zurückgehalten. Die hydraulische Belastung 
des Gievenbaches kann damit gegenüber dem bisherigen Zustand deutlich verbessert werden. 
Der Einbau eines Bodenfilterbeckens übernimmt vor Einleitung in das Fließgewässer Rein i-
gungsfunktionen für das auf den stärker belasteten Straßen anfallende Niederschlagswasser. 
Für das Gelände der Oxfordkaserne ist eine dezentrale Niederschlagswasserbewirtschaftung 
vorgesehen. Das abzuführende Niederschlagswasser soll durch Maßnah men wie z.B. Mulden-
versickerung, dezentrale Rückhaltung/„raingardens“, Dachbegrünungen, Brauchwassernutzung 
minimiert werden. Maßnahmen der Niederschlagswasserrückhaltung, Versickerung und Ve r-
dunstung treten an die Stelle einer konventionellen Entwässerung  und entlasten damit den N a-
turhaushalt. Die Versickerung von Niederschlagswasser hat positive Auswirkungen auf die 
Grundwasserneubildung, die Verdunstung und wirkt sich positiv auf das Kleinklima aus.  
Das Niederschlagswasserbewirtschaftungskonzept wird durch Festsetzungen zum Hochwas-
serschutz bzw. Regelungen des Wasserabflusses gesichert. Das von den privaten Grundst ü-
cken abgeleitete Niederschlagswasser ist im Regelfall durch o.g. Maßnahmen so zu drosseln, 
dass maximal 3 l/sek./ha (n=0,2) abgeleitet werden darf. Befestigungen wie private Zuwegun-
gen, Zufahrten, Stellplätze etc. sind wasserdurchlässig auszugestalten. 
Zum Schutz vor Niederschlagswasser muss die Oberkante Rohfußboden der zu errichtenden 
Gebäude im Erdgeschoss mindestens 0,30 m über der Oberkant e der jeweils der Erschließung 
dienenden Verkehrsflächen dienen. Tiefgaragen sollen so angelegt werden, dass ein Schutz bei 
Starkregenereignissen gewährleistet ist. Flachdächer sind auch aus Gründen der Regenwas-
serbewirtschaftung in den WA 
1+2 und MI1-3 zu mindestens 75% zu begrünen. 
Die im Zuge des Niederschlagswassermanagement getroffenen Regelungen stellen einen Bei-
trag zur Anpassung an den Klimawandel dar, indem der Naturhaushalt entlastet wird und zu 
schützende Güter vor Schäden, z.B. durch Starkregen geschützt werden. 
Für den Teilbereich B „Bernings Kotten“ werden die bisherigen Regelungen hinsichtlich der R e-
genwasserbewirtschaftung fortgeführt. 
8.4.5  Klima / Luft 
8.4.5.1 Bestandserfassung  
Lokalklima 
Das Areal der Oxford-Kaserne ist in der Klimaanalyse der Stadt Münster als Klimatop der stark 
verdichteten Siedlungsbereiche dargestellt. Der Bereich Bernings Kotten ist vergleichbar als 
verdichteter Siedlungsbereich anzusehen. Das Gievenbachtal mit seiner Talmulde ist als Kal t-
luftleitbahn ausgewiesen.

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Begründung / Seite 58 von 64 
Lufthygiene 
Die Roxeler Straße zählt zu einer der stark befahrenen Straßen in Münster. Für die Roxeler 
Straße ist im Bereich des Plangebietes durch die offene Lage jedoch eine relativ günstige Belüf-
tungssituation gegeben, so dass sich Schadstoffe nicht verst ärkt anreichern. Im sonstigen 
Plangebiet ist weitgehend von einer Luftbelastung auszugehen, die sich der allg emeinen Hin-
tergrundbelastung annähert. 
Die zulässigen Jahresmittelwerte der 39. BImSchV für NO2 von 40 µg/m³ werden mit Werten 
von < 28 µg/m³ an der Roxeler Straße unterschritten. Ebenso werden die zulässigen Jahr esmit-
telwerte der 39. BImSchV für PM10 von 40 µg/m³ mit Werten von < 28 µg/m³ an der Roxeler 
Straße eingehalten. Überschreitungshäufigkeiten der Tagesmittelwerte für PM10 von 50 µg/m³, 
über die zulässigen 35 Überschreitungen hinaus, sind aktuell nicht zu erwarten. (vgl. Umweltka-
taster Münster) 
8.4.5.2 Auswirkungen der Planung / Maßnahmen zur Minderung 
Lokalklima 
Der bereits vorhandene Siedlungscharakter des Plangebietes wird durch den Bebauungsplan 
aus klimatischer Sicht nicht maßgeblich verändert. Hinsichtlich der Gesamtversiegelung ist s o-
gar von einer Verringerung auszugehen.  Die vorgesehene Festsetzung von öffentlichen Grün-
flächen dient im Bebauungsplan der Vermeidung und Minderung negativer Auswirkungen auf 
das Mikroklima. In Verbindung mit den Grünflächen des nördlich angrenzenden „Grünen Fi n-
gers“ wird die lokalklimatische wirksame Grünverbindung im Westen Gievenbecks gesichert. 
Der vorhandene, umfangreiche Baumbestand mit seiner positiven Auswirkung auf das Mikr o-
klima bleibt soweit möglich erhalten und soll durch Neuanpflanzungen im Zuge der Grünfl ä-
chengestaltung ergänzt werden. Die vorgesehene Dachbegrünung von Fl achdächern wirkt sich 
durch Verdunstung, Niederschlagswasserrückhaltung, Bindung von Staub und die verminderte  
Aufheizung von Dachflächen positiv auf das Mikroklima aus.  
Auswirkungen auf die Kaltluftleitbahn im Gievenbachtal sind durch die geplante Einrichtung von 
wasserwirtschaftlichen Einrichtungen nicht gegeben. Nennenswerte über das Plangebiet hinaus 
wirkende lokalklimatische Veränderungen sind durch die Umnutzung des Kasernengeländes 
sowie die Überplanung randlich angrenzender Teilflächen nicht zu erwarten.  
Klimaschutz/Klimawandelanpassung 
Bebauungspläne sollen u.a. dazu bei tragen, den Klimaschutz und die Klimaanpassung, insbe-
sondere zu fördern. Den Erfordernissen des Klimaschutzes soll sowohl durch Maßnahmen, die 
dem Klimawandel entgegenwirken, als auch durch solche, die der Anpassung an den Klim a-
wandel dienen, Rechnung getragen werden. (§1 Absatz 5 und §1a Absatz 5 BauGB). 
Als grundlegende Maßnahme zum Klimaschutz ist gemäß dem städtebaulichen Gestaltung s-
plan, der die Grundlage für den Bebauungsplan darstellt, eine hohe Kompaktheit vorgesehen. 
Positiv wirkt sich – unter Berücksichtigung der Belange des Denkmalschutzes - auch die grund-
sätzliche Zulässigkeit von Solarpaneelen oder Photovoltaikanlagen an oder auf den Gebäuden 
aus. Hinsichtlich der vorgeschriebenen Dachbegrünung sind Kombinationslösungen wie auch 
Ausnahmen möglich. Die Nutzung passiver solarer Gewinne ist abhängig von der späteren Aus-
richtung der einzelnen Gebäude, die im Bebauungsplan nicht festgeschrieben ist.  
Die für die Stadt Münster geltenden ökologischen Baustandards sind in nachfolgenden Städt e-
baulichen Verträgen oder Grundstückskaufverträgen festzulegen. 
Als Maßnahmen, die der Anpassung an den Klimawandel dienen, sind insbesondere zu nen-
nen: 
 Verzicht auf die Inanspruchnahme von Bauflächen im Außenbereich durch Konversion 
der Kaserne.

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 Umsetzung eines dezentralen Entwässerungskonzeptes, dass zur Versickerung und 
Verdunstung von Niederschlägen beiträgt. 
 Minimierung der Überwärmung im Quartier durch eine starke Durchgrünung des Quar-
tiers und Begrünungsmaßnahmen an Gebäuden. 
 Berücksichtigung von Notwasserwegen und Stauräumen sowie sonstige Vorkehrungen 
im Falle von Starkregenereignissen.  
Lufthygiene 
Von der Planung gehen keine unmittelbaren oder mittelbaren Immissionswirkungen aus, die 
sich auf die Luftbelastung im Einwirkung sbereich der Planung erheblich nachteilig auswirken. 
Eine in geringem Umfang auf das Vorhaben zurückzuführende verkehrliche Mehrbelastung ist 
mit Blick auf die Luftschadstoffe nach Maßgabe der 39.BImSchV als vernachlässigbar einzustu-
fen. Sonstige relevante Schadstoffparameter sind nicht ersichtlich. 
8.4.6  Landschaft 
8.4.6.1 Bestandserfassung  
Der Bebauungsplan umfasst durch die Umnutzung des Kasernengeländes überwiegend Fl ä-
chen im bereits besiedelten Raum. Insbesondere im Süden und teilweise im Osten grenz t der 
Planungsraum an die freie Landschaft an. Die Kaserne tritt zu diesen Seiten vor allem durch die 
markante Umfassungsmauer aus Naturstein in Erscheinung. In Verbindung mit dem vorhande-
nen Altbaumbestand vor und innerhalb der Kaserne fügt sich diese har monisch in den Land-
schaftsraum ein. Im Norden geht das Kasernengelände mit den ehemals dort vorhandenen 
Sportflächen gleitend in den „Grünen Finger“ über. 
Die Gievenbecker Reihe mit ihren ursprünglich 9  Höfen entlang des Gievenbaches stellt die äl-
teste Siedlung Gievenbecks (ca. 9 Jahrhundert) dar und ist somit die Keimzelle des Ortsteiles. 
Das Gievenbachtal und Gievenbecker  Reihe mit ihren alten Hofstrukturen und z.T. als Natur-
denkmal ausgewiesenem Baumbestand stellt einen das Landschaftsbild prägenden Grünzug 
dar. 
Im äußersten Südwesten tangiert jenseits der Roxeler Straße das Landschaftsschutzgebiet 
Schonebeck, Rüschenfeld und Alvingheide den Bebauungsplan. 
Das bestehende Kasernengelände mit ca. 400 Bäumen und weitläufigen Grünflächen stellt sich 
trotz der ehemals intensiven Kasernennutzung als stark durchgrünter Siedlungsraum dar. 
8.4.6.2 Auswirkungen der Planung / Maßnahmen zur Minderung 
Erheblich nachteilige Auswirkungen auf das Landschaftsbild sind mit der Planung nicht verbun-
den. Durch die Erhaltun g des grundsätzlichen Erscheinungsbildes der Kaserne in ihren Rand-
bereichen sind keine negativen Folgewirkungen auf die Landschaft im Umfeld der Kaserne zu 
erwarten. Das innerhalb des Gievenbachtales geplante Regenrückhaltebecken lässt sich g e-
stalterisch verträglich in das Umfeld einbinden. 
Innerhalb des Kasernenareals bleibt durch den bestehenden Denkmalschutz für die Gesamtan-
lage die Grundstruktur erhalten, insbesondere im Bereich der zentralen Flächen mit den zu er-
haltenden Mannschaftsgebäuden. In ihren Randbereichen wird das heutige Bild der Kaserne 
künftig durch neue Baukörper geprägt werden, die an der nordwestlichen Ecke der Kaserne bis 
zu sieben Geschosse betragen können. Das Oxford -Quartier stellt sich unter Berücksichtigung 
des Denkmalwertes der Kaserne als urbanes Wohnquartier dar, an das hohe Ansprüche in der 
Gestaltung gelegt werden.  
Durch einen möglichst weitgehenden Erhalt der Bestandsbäume, z.T. durch entsprechende 
Festsetzungen im Bebauungsplan, soll der grüne Gesamtcharakter des Quartiers g esichert 
werden. Die Festsetzungen beschränken sich auf den im Zuge der Bewertung des Baumbe-
standes herausgestellten und mit der Planung zu vereinbarenden besonders erhaltenswerten

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bzw. erhaltenswerten Baumbestand. Im Zuge des Ausbaus der öffentlichen Grün flächen wird 
auch der weiteren Bestand, sofern er mit notwendigen Elementen zur Erschließung (Versiche-
rungsmulden, Wegen etc.) vereinbar ist, erhalten. Innerhalb der Baufelder können nur Bäume 
außerhalb der Baugrenzen/-linien zum Erhalt festgesetzt werden. Der Erhalt weiterer Bäume ist 
im Zuge der weiteren städtebaulichen Konkretisierung im Einzelfall, auch in Abstimmung mit 
dem Denkmalschutz, zu prüfen. Ersatzpflanzungen sind vorgesehen. Ziel ist die Umsetzung ei-
nes durchgrünten Gesamtquartiers in Anlehnun g an das Freiflächenkonzept der ARGE -Oxford. 
Hinsichtlich der Einbindung in das Landschaftsbild sowie der inneren Freiraumgestaltung im Be-
reich der Kaserne eröffnet der Bebauungsplan die Möglichkeit einer landschaftsverträglichen 
Gestaltung. Erheblich nachteilige Auswirkungen sind nicht zu erwarten. 
8.4.7  Kulturgüter und sonstige Sachgüter 
8.4.7.1 Bestandserfassung  
Die ehemalige Oxford- Kaserne ist als Gesamtanlage mit Datum vom 12.01.2015 in die Denk -
malliste der Stadt Münster eingetragen worden. Zum Denk mal gehören die bauzeitlichen Ter -
rassen und Wege, Gebäude, eine Bunkeranlage und ein Wasserwerk, der Pflanzen-  und 
Baumbestand sowie die Kaserneneinfriedung. Die denkmalgeschützten Gebäude und Anlagen 
der ehemaligen Flakartillerie- Kaserne aus den 1930er J ahren sind nicht nur baugeschichtlich 
sowie wissenschaftlich (militärgeschichtlich), sondern für die Geschichte des Menschen – hier 
für die Geschichte der Garnison Münster im Dritten Reich – bedeutsam. 
8.4.7.2 Auswirkungen der Planung / Maßnahmen zur Minderung 
Die Beseitigung, Veränderungen und Nutzungsänderungen von Baudenkmälern oder ortsfesten 
Bodendenkmälern bedürfen der Zustimmung der Unteren Denkmalbehörde (§ 9 DSchG). Der 
Bebauungsplan enthält einen entsprechenden Hinweis.  
Die Festsetzungen des Bebauungsplans wie Regelungen zur grundsätzlichen Lage der E r-
schließungsstraßen, zur Festsetzung öffentlicher Grünflächen, zu Baukörperfestsetzungen oder 
zur angepassten Höhenentwicklung sollen dazu beitragen, den Denkmalwert der Gesamtanlage 
unter Berücksichtigung heutiger städtebaulicher und funktioneller Anforderungen langfristig zu 
sichern. Der Bebauungsplan gewährleistet, dass sich die geplanten Neubauten maßvoll in die 
Gesamtanlage integrieren und der Grundcharakter des ehemaligen Kasernengeländes gewahrt  
bleibt.  
Konkrete Veränderungen an der denkmalgeschützten Bestand, die im Rahmen der weiteren 
Planungen erfolgen sollen, stehen unter dem o.g. Erlaubnisvorbehalt. 
Mit der denkmalpflegerischen Sicherung erfolgt gleichzeitig ein Schutz der vorhandenen Sac h-
güter innerhalb des Kasernenareals. Durch die Erhaltung von Bausubstanz bei Gebäuden wie 
auch bei Verkehrsflächen (z.B. bestehende Pflasterflächen) wird der Eingriff in Sachgüter mini-
miert, vorhandene natürliche Ressourcen, z.B. zur Herstellung von Baumater ialien können g e-
schont werden. 
Infolge der erforderlichen Maßnahmen zur Niederschlagswasserbewirtschaftung im Gieven-
bachtal erfolgt die Inanspruchnahme einer ca. 2 ha großen Ackerfläche. Diese steht in der Fol-
ge für eine landwirtschaftliche Nutzung nicht mehr zur Verfügung. 
8.4.8 Wechselwirkungen 
Mögliche Wechselwirkungen werden im Rahmen der beschriebenen Umweltauswirkungen auf 
die einzelnen Schutzgüter erfasst und beschrieben. Relevante Wechselwirkungen ergeben sich 
im Rahmen des vorliegenden Bebauungsplans insbesondere zwischen folgenden Schutzg ü-
tern: 
Denkmalschutz  <-> Klimaschutz (solare Energiegewinnung) 
Denkmalschutz  <-> zu erhaltender Baumbestand (Artenschutz, Ortsbild) 
Klimaschutz/-anpassung  <-> dezentrales Niederschlagswasserkonzept

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Grünflächengestaltung  <-> dezentrales Niederschlagswasserkonzept 
Artenschutz  <-> dezentrales Niederschlagswasserkonzept (RRB) 
Bodenschutz <-> menschliche Gesundheit 
8.5  Nichtdurchführung der Planung (Prognose-Null-Variante) 
Für den Teilbereich A -Oxford-Quartier- wäre die gewünschte Wohnbauentwicklung in der mit 
dem städtebaulichen Wettbewerb beabsichtigten Art und Weise an diesem Standort nicht real i-
sierbar. Bis auf Weiteres ist auf einer Teilfläche von einer Nutzung für Flüchtlingsunterkünfte 
auszugehen. 
Für den Teilbereich B – Bernings Kotten-, der über einen bestehenden Bebauungsplan abg e-
deckt ist, bleibt es beim bisherigen Planungsstand. 
8.6  Anderweitige Planungsmöglichkeiten 
Der Bebauungsplan ist das Ergebnis eines städtebaulichen Wettbewerbes zur Entwicklung ei-
nes Wohnquartiers für ca. 1.200 Wohneinheiten im Stadtteil Gievenbeck. Anderweitige Pl a-
nungsansätze, die im Rahmen des Bebauungsplans aufgegriffen werden sollten, drängen sich 
nicht auf, so dass keine grundsätzlichen anderweitigen Planungsmögli chkeiten in Betracht zu 
ziehen sind. 
8.7  Überwachung (Monitoring) 
Gemäß § 4c BauGB sind die erheblichen Umweltauswirkungen, die auf Grund der Durchfüh-
rung der Bauleitpläne eintreten, zu überwachen, um insbesondere unvorhergesehene nachteil i-
ge Auswirkungen frühzeitig zu ermitteln und in der Lage zu sein, geeignete Maßnahmen zur 
Abhilfe zu ergreifen.  
Es erfolgt ein Monitoring der erforderlichen artenschutzrechtlichen Kompensationsmaßnahmen 
durch das Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit der Stadt Münster.  
Sofern sich im Zuge der kontinuierlich laufenden Untersuchungen zur Umweltsituation in Müns-
ter Hinweise auf nachteilige Auswirkungen für das Baugebiet oder die Umgebung ergeben, 
werden diese mit Blick auf ggf. geeignete Maßnahmen zur Abhilfe herangezogen. 
8.8  Zusammenfassung 
Die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 579 „Gievenbeck –  Oxford-Quartier“ verfolgt im Kern 
das Ziel, innerhalb des etwa  36 ha großen Plangebietes das etwa 26,5  ha große Gelände der 
ehemaligen Oxford-Kaserne einer Wohnbaunutzung (ca. 1.200 Wohneinheiten) zuzuführen.  
Der in zwei Teilbereiche gegliederte Bebauungsplan setzt im Teilbereich A „Oxford- Kaserne“ 
die eigentliche Umnutzung der Kaserne zu einem Wohnquartier fest. Im Teilbereich B „Bernings 
Kotten“ erfolgen flankierende Festsetzungen zur Sicherung der Verträglichkeit von gewerblicher 
Nutzung und Wohnnutzung. 
Im Rahmen der Umweltprüfung wurden die Auswirkungen des Bebauungsplans auf die zu be-
trachtenden Schutzgüter untersucht. Die Ergebnisse werden im vorliegenden Umweltbericht 
dokumentiert. Mit Blick auf das Schutzgut Mensch und die menschliche Gesundheit stehen die 
auf das Gebiet einwirkenden und von ihm ausgehenden Lärmimmissionen im Fokus. Zu stel-
lenweise erheblichen Überschreitungen der als Maßstab heranzuziehenden Orientierungswerte 
der DIN 18005/07.02 kommt es im Nahbereich der Roxeler Straße. Da auf aktiven Schallschutz 
verzichtet wird, erfolgen im Bebauungspl an Vorkehrungen zum passiven Schallschutz.  An den 
außerhalb des Plangeltungsbereichs gelegenen Wohngebäuden Roxeler Straße 329 und 329a 
wird die Schwelle zur Gesundheitsgefahr überschritten bzw. erreicht. Durch das Vorhandensein 
ruhigerer Bereiche an den straßenlärmabgewandten  Fassaden bleiben jedoch insgesamt ge-
sunde Wohnverhältnisse gewahrt.

Bebauungsplan Nr. 579 
Gievenbeck – Oxford-Quartier 
(Roxeler Straße / Dieckmannstraße / Gievenbecker Reihe / Niedenstiege) 
Begründung / Seite 62 von 64 
Hinsichtlich der Belange von Flora, Fauna und biologischer Vielfalt wurde die Eingriffserheblich-
keit untersucht und der Artenschutz geprüft. Mit der Planung sind unvermeidbare Eingriffe in 
Natur und Landschaft verbunden. Eine Ausgleichsverpflichtung ergibt sich im Vergleich zu der 
bislang zulässigen Planungssituation nicht. Naturschutzrechtlich gesicherte Schutzgebiete sind 
nicht betroffen. Für die Oxford-Kaserne wurden planungsrelevante Vogel- und Fledermausarten 
nachgewiesen. Insbesondere für Fledermäuse hat das Kasernenareal z.T. eine hohe Bedeu-
tung. Mit dem Bebauungsplan werden Eingriffe in die Lebensstätten geschützter Arten vorberei-
tet. Durch die vorgeschlagenen Artenschutzmaßnahmen kann der Eintritt von Verbotstatbe-
ständen nach dem Bundesnaturschutzgesetz vermieden werden. 
Die Planung schont durch die Wiedernutzung der militärisch vorgenutzten Flächen in erhebl i-
chem Maße Freiflächen bzw. die natürlichen Ressourcen. Im Sinne der Bodenschutzklausel 
des § 1a BauGB ist daher die Planung sehr effizient. Aufgrund der auf dem Kasernenareal vor-
handenen Bodenverunreinigungen erfolgt eine entsprechende Kennzeichnung im Bebauungs-
plan. In Teilbereichen müssen schutzwürdige Böden in Anspruch genommen werden. Durch 
das beabsichtigte Niederschlagswasserbeseitigungskonzept kann der Wasserhaushalt entlastet 
werden. Mit den vorgesehenen Maßnahmen, z.B. zur Versickerung und Rückhaltung von Ni e-
derschlagswasser wird gleichzeitig ein Beitrag zur Anpassung an den Klimawandel erzielt. Eine 
kompakte Ausnutzung der geplanten Baufelder in Verbindung mit möglichen Anlagen zur Nut-
zung von Solarenergie ermöglicht eine effiziente Ausnutzung im Sinne des Klimaschutzes. 
Maßgebliche Auswirkungen auf das Landschaftsbild sind mit der Planung nicht verbunden. 
Durch die geplanten öffentlichen Grünflächen wird für die Erholungsnutzung das Angebot an 
Sport-/ Spiel- und Erholungsflächen erweitert und an die wachsende Bevölkerungszahl ang e-
passt. 
Die als Gesamtanlage in die Denkmalliste eingetragene Oxford -Kaserne wird in ihrem Gesamt-
zusammenhang durch die Planung erhalten und gesichert. Maßgebliche Veränderungen g e-
genüber dem heutigen Erhaltungszustand sind dabei unvermeidbar. Konkrete Veränderungen 
im Zuge der weiteren Plankonkretisierung stehen unter dem Erlaubnisvor behalt des Denkmal-
schutzes. 
In der Gesamtbetrachtung sind erheblich nachteilige Umweltauswirkungen durch die Planung 
nicht gegeben oder können durch die mit dem Plan vorgesehenen Maßnahmen vermieden, 
gemindert oder ausgeglichen werden. 
9.  Gesamtabwägung 
Die Planung verfolgt die allgemeine Zielsetzung, durch die Konversion der Oxford -Kaserne ein 
urbanes, vielfältig durchmischtes Stadtquartier mit eigener Identität und vielfältigen visuellen 
und atmosphärischen Qualitäten zu entwickeln. Unter Wahrung der baulichen Identität der 
denkmalgeschützten Gesamtanlage soll Wohnraum für unterschiedliche Nachfragegruppen g e-
schaffen werden. Mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 579 wird ein auch in quantitativer 
Hinsicht maßgeblicher Beitrag zur Steigerung des Wohnraumangebotes in Münster geleistet. 
Die Planung schont durch die Wiedernutzung der zuvor militärisch genutzten Flächen in erheb-
lichem Maße Freiflächen sowie natürliche Ressourcen und trägt der Bodenschutzklausel des 
§ 1a BauGB in besonderer Weise Rechnung. 
Das städtebauliche Konzept sieht ergänzende Freizeit -, Arbeits- und Dienstleistungsangebote 
vor, die eine unter ökologischen und sozialen Gesichtspunkten vorteilhafte Nutzungsmischung 
unterstützen. Die vorgesehenen sozialen Einrichtungen im Oxford- Quartier (Grundschule, Kita-
Einrichtungen, Haus der Vereine, Kirchenzentrum der ev. Lukasgemeinde), stellen weitere Ver-
sorgungsangebote für die Bewohner des Stadtteils zur Verfügung. Durch die Lage und quantita-

Bebauungsplan Nr. 579 
Gievenbeck – Oxford-Quartier 
(Roxeler Straße / Dieckmannstraße / Gievenbecker Reihe / Niedenstiege) 
Begründung / Seite 63 von 64 
tive Größe des künftigen Wohnquartiers werden bestehende Infrastruktureinrichtungen in Gi e-
venbeck gestärkt. Zudem werden durch die städtebauliche Neuentwicklung Impulse für eine 
weitere Belebung der Ortsmitte gesetzt. Durch räumliche und funktionale Vernetzungen in das 
Umfeld wird die jahrzehntelange Barrierewirkung des Kasernenareals aufgehoben.  
Mit Blick auf das Schutzgut Mensch und die menschliche Gesundheit kommt es im Einwi r-
kungsbereich der Roxeler Straße stellenweise zu deutlichen Überschreitungen der als Maßstab 
heranzuziehenden Orientierungswerte der DIN 18005. Angesichts gegenüberstehender städte-
baulicher und denkmalpflegerischer Belange und der Tatsache, dass die Außenwohnbereiche 
in den geringer lärmbelasteten Bereichen angeordnet werden können, werden im Bebauung s-
plan keine aktiven Lärmschutzmaßnahmen festgesetzt. Die bestehende Kasernenmauer sorgt 
innerhalb der betroffenen Baufelder bereits für geringere Lärmbelastungen. In den Gebäuden 
werden die Anforderungen an angemessenen Lärmschutz durch die Ausweisung von Lärmpe-
gelbereichen gewährleistet. Für die außerhalb des Plangeltungsbereichs gelegenen Wohng e-
bäude Roxeler Straße 329 und 329a, an deren Nordwestseiten die Schwelle zur Gesundheit s-
gefahr überschritten bzw. erreicht wird, sind in der Gesamtabwägung keine Lärmminderungs-
maßnahmen vorgesehen. Durch das Vorhandensein straßenlärmabgewandter Fassaden blei-
ben gesunde Wohnverhältnisse gewahrt. 
Lebensräume für Flora und Fauna sowie ökologische Funktionen im räumlichen Zusammen-
hang der Grünflächen werden weitgehend erhalten. Im Rahmen der Artenschutzr echtlichen 
Prüfung wurden die festgestellten planungsrelevanten Artenvorkommen (zwei Vogelarten, 
sechs Fledermausarten und eine Amphibienart) geprüft. Insbesondere für Fledermäuse hat das 
Kasernenareal z.T. eine hohe Bedeutung. Mit dem Bebauungsplan werden insofern Eingriffe in 
die Lebensstätten geschützter Arten vorbereitet. Durch die beabsichtigten Artenschutzmaß-
nahmen kann der Eintritt von Verbotstatbeständen nach dem Bundesnaturschutzgesetz jedoch 
vermieden werden. 
Aus dem Vergleich der landschaftsökologischen Wertigkeiten zwischen Bestand und Planung 
geht ein positives Bilanzierungsergebnis hervor. Die Erforderlichkeit der Kompensation von pl a-
nungsbedingten Eingriffen im Rahmen des Planungsprozesses ist somit nicht erforderlich. 
Mit der Umsetzung des Regenwasserbewirtschaftungskonzeptes wird sich Abfluss, Versick e-
rung und Verdunstung künftig am natürlichen Wasserhaushalt orientieren. Die vorgesehenen 
Maßnahmen – z.B. zur Versickerung und Rückhaltung von Niederschlagswasser – leisten 
gleichzeitig einen Beitrag zur Anpassung an den Klimawandel. Hohe Freiraumqualitäten werden 
insbesondere durch den sogenannten „Grünen Trichter“ und die zentrale Nord- Süd-Achse als 
großflächige Park- und Begegnungsräume geschaffen. 
In der Gesamtheit der textlichen und zeichner ischen Festlegungen liegt insofern eine Planung 
vor, die städtebauliche, soziale und ökologische Belange soweit als möglich in Einklang bringt 
und damit eine geeignete, planungsrechtliche Grundlage für die Entwicklung eines unter Qual i-
täts- und Nachhaltigkeitsgesichtspunkten zukunftsweisenden Wohnquartiers bildet. 
10.  Realisierung der Planung / Durchführungsmaßnahmen 
Die Stadt Münster beabsichtigt, das Kasernengelände (im Wesentlichen Teilbereich A) durch 
die Projektgesellschaft KonvOY zu erwerben und zu entwickeln. Einzelne Teilquartiere sollen 
über städtebauliche Qualifizierungsverfahren (z.B. Investorenwettbewerbe) bis zur Umset-
zungsreife konkretisiert werden. Die bestehenden Qualitätsziele für das künftige Oxford -

Bebauungsplan Nr. 579 
Gievenbeck – Oxford-Quartier 
(Roxeler Straße / Dieckmannstraße / Gievenbecker Reihe / Niedenstiege) 
Begründung / Seite 64 von 64 
Quartier – zusammengefasst in den Gestal tungsleitlinien – werden über öffentlich- rechtliche 
oder privat-rechtliche Verträge abgesichert. 
Zur Durchführung des Bebauungsplans sind keine Maßnahmen der öffentlichen Hand zur Or d-
nung des Grund und Bodens erforderlich.  
Die Verwirklichung des Bebauungsplans berührt zwar die persönlichen Lebensumstände der im 
Plangebiet arbeitenden Menschen, nachteilige Auswirkungen in wirtschaftlicher oder sozialer 
Hinsicht sind jedoch nicht zu erwarten. Ein Sozialplan ist daher nicht erforderlich. 
 
Diese Begründung dient gemäß § 9 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) als 
Anlage zu dem vom Rat der Stadt Münster am __________ als Satzung 
beschlossenen Bebauungsplan Nr. 579: Gievenbeck  – Oxford-Quartier 
(Roxeler Straße / Dieckmannstraße / Gievenbecker Reihe / Niedenstie-
ge).  
Münster, den __________  
 
Oberbürgermeister

V-0362-2018-Anlage-4-Textliche-Festsetzungen

18329 Zeichen

Textliche Festsetzungen / Seite 1 von 6 
Anlage 4 zur Vorlage Nr. V0362/2018 
Textliche Festsetzungen  
zum Bebauungsplan Nr. 579:  
Gievenbeck – Oxford-Quartier  
(Roxeler Straße / Dieckmannstraße /  
Gievenbecker Reihe / Niedenstiege) 
1  Textliche Festsetzungen gemäß § 9 Baugesetzbuch (BauGB) für die Baugebiete 
WA1+2 und MI1-3 (Teilbereich A - Oxford-Quartier) 
1.1  Art der baulichen Nutzung 
1.1.1  In den Baugebieten WA1+2 und MI1-3 sind Einzelhandelsbetriebe nur ausnahmsweise 
zulässig (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i. V. m. § 1 Abs. 5 BauNVO). 
1.1.2  In den Baugebieten WA 1+2 und MI1-3 sind Vergnügungsstätten, Gartenbaubetriebe 
und Tankstellen generell nicht zulässig (§ 9 Abs.1 Nr. 1 BauGB i. V. m. § 1 Abs. 5 
und Abs. 6 Nr.1 BauNVO).  
1.1.3  Im Bau gebiet MI 2a sind in den Erdgeschossen keine Wohnungen zulässig (§ 9 
Abs. 1 Nr. 1 BauGB i. V. m. § 1 Abs. 7 Nr. 2 BauNVO).  
1.2  Maß der baulichen Nutzung 
1.2.1  In den Baugebieten WA 1 und MI1-3 sind über die festgesetzte Zahl der Vollgeschos-
se hinaus keine weiteren Geschosse (Nicht -Vollgeschosse/Dachgeschosse) zuläs-
sig. Dies gilt nicht für Bestandsgebäude in den mit * gekennzeichneten Bereichen (§ 
9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB). 
1.2.2  In den m it * gekennzeichneten Bereichen  sind innerhalb des Dachraums über die 
festgesetzte Zahl der Vollgeschosse hinaus weitere Vollgeschosse und Nicht-
Vollgeschosse/Dachgeschosse zulässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB). 
1.2.3  Im Baugebiet MI2a muss die lichte Höhe des Erdgeschosses (EG LH) mindestens 4 
m betragen. Die lichte Höhe ist definiert als die Höhendifferenz zwischen der Ober-
kante Fertigfußboden (OK FF) und der darüber liegenden Unterkante der Decke 
(UK Decke) (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 und 3 BauGB). 
1.3  Nebenanlagen, ruhender Verkehr 
1.3.1 In den Baugebieten WA1+2 und MI1-3 sind Nebenanlagen in den Vorgartenbereichen 
mit Ausnahme von Fahrradabstellanlagen und Anlagen für Abfallbehälter nicht z u-
lässig (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB i. V. m. § 14 Abs. 1 BauNVO). 
1.3.2  In den Baugebieten WA1+2 und MI1-3 sind die Flächen oberhalb der Tiefgaragen, die 
sich außerhalb der überbauten Flächen befinden, sofern sie nicht für andere Zw e-
cke (z.B. Zu- und Abfahrten, Gehwege, Platzflächen) benötigt werden, mit Boden in 
mind. 0,80 m Stärke zu überdecken und zu begrünen (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB). 
1.4  Versiegelung / Freiflächen / Begrünung 
1.4.1  In den Baugebieten WA1+2 und MI1-3 sind Flachdächer zu mindestens 75 % mit min-
destens 10 cm Bodensubstrat zu bedecken und zu begrünen (§ 9 Abs.1 Nr. 25a 
BauGB).  
1.4.2  In den Baugebieten WA1+2 und MI1-3 sind die innerhalb der Vorgartenbereiche errich-
teten Anlagen für Abfallbehälter dauerhaft zu begrünen (§ 9 Abs.1 Nr. 25a BauGB). 
1.4.3 In den Baugebieten WA1+2 und MI1-3 dürfen die zum Erhalt festgesetzten Bäume 
nicht beschädigt, beeinträchtigt oder beseitigt werden. Ausfälle sind durch Neuan-

Bebauungsplan Nr. 579 
Gievenbeck – Oxford-Quartier 
(Roxeler Straße / Dieckmannstraße / Gievenbecker Reihe / Niedenstiege) 
Textliche Festsetzungen / Seite 2 von 6 
pflanzungen mit heimischen standortgerechten Laubbäumen (z. B. Eiche, Hainbu-
che, Ahorn) zu ersetzen (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 b BauGB).  
1.5  Vorkehrungen zum Hochwasserschutz / Regelung des Wassersabflusses 
1.5.1  In den Baugebieten WA1+2 und MI1-3 ist das auf den privaten Grundstücken anfallen-
de Niederschlagswasser zur Versickerung zu bringen, zu verdunsten oder als G e-
brauchswasser zu nutzen. Di e abgeleitete Wassermenge von den Grundstücken 
darf maximal 3 l/sek./ha (n = 0,2) betragen. Ausnahmen können zugelassen wer-
den, wenn eine vollständige Versickerung auf den Flächen nicht möglich bzw. eine 
gedrosselte Ableitung in andere Flächen gesichert ist (§ 9 Abs. 1 Nr. 14 BauGB). 
1.5.2  In den Baugebieten WA1+2 und MI1-3 sind private Zuwegungen, Zufahrten und Plätze  
sowie offene, ebenerdige Stellplätze mit wasserdurchlässigen Materialien (z.  B. Po-
renpflaster, offenfugige Pflasterungen, Rasengittersteine, Schotterrasen o. ä.) anzu-
legen (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB).  
1.5.3  In den Baugebieten WA 1+2 und MI1+3 muss die Oberkante Rohfußboden der zu er-
richtenden Gebäude im Erdgeschoss mindestens 0,30 m über der Oberkante der 
jeweils der Erschließung des Gebäudes  dienenden Verkehrsfläche liegen (§ 9 Abs. 
3 BauGB). 
1.6  Immissionsschutz 
1.6.1 Innerhalb der im Bebauungsplan durch Abgrenzung festgesetzten Lärmpegelberei-
che (LPB) müssen bei Errichtung, Erweiterung, Änderung oder Nutzungsänderung 
von Gebäuden in den ni cht nur zum vorübergehenden Aufenthalt von Menschen 
vorgesehenen Räumen (Aufenthaltsräume im Sinne von § 48 BauONW) die Anfor-
derungen an das resultierende Schalldämm -Maß nach DIN 4109/ 11.89 – Schall-
schutz im Hochbau – Tabelle 8 erfüllt werden (§ 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB).  
1.6.2  In den überwiegend zum Schlafen genutzten Räumen innerhalb der  im Bebauungs-
plan durch Abgrenzung festgesetzten Lärmpegelbereiche III (LPB III) bis  V (LPB V) 
sind schallgedämmte Lüftungen vorzusehen (§ 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB). 
1.6.3 Von den textlichen Festsetzungen 1.6.1 und 1.6.2 können im Rahmen des Baug e-
nehmigungsverfahrens Abweichungen zugelassen werden, soweit durch einen an-
erkannten Sachverständigen nachgewiesen wird, dass geringere Maßnahmen aus-
reichen (§ 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB). 
 
2  Textliche Festsetzungen gemäß § 86 Bauordnung Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) 
für die Baugebiete WA1+2 und  MI1-3 (Teilbereich A - Oxford-Quartier) 
2.1  Einfriedungen und Stellplätze 
2.1.1  Innerhalb der rot -kariert gekennzeichneten Bereiche sind keine Einfriedungen und 
Stellplätze zulässig (§ 86 Abs.1 Nr. 4 und 5 BauO NRW). 
2.1.2  In den Baugebieten WA1+2 und MI1-3 sind in den übrigen Bereichen Einfriedungen in 
blickdurchlässiger Form (z.B. Maschendrahtzaun, Stabmattenzaun) in Verbi n-
dung/Kombination mit einer Hecke aus einheimischen, standortgerechten Gehölzen 
oder als Hecke aus einheimischen, standortgerechten Gehölzen zulässig. Die z u-
lässige Höhe der blickdurchlässigen Einfriedung ist auf eine maximale Höhe von 
1,20 m begrenzt. Hecken dürfen dieses Maß überschreiten (§ 86 Abs.1 Nr. 5 BauO 
NRW). 
2.1.3 In den Baugebieten WA1+2 und MI1-3 sind blickdichte, bauliche Sichtschutzanlagen in 
Form von Mauern, Gabionen, Sichtschutzzäunen u.ä. ausschließlich zwischen Ter-
rassenflächen mit einer Höhe von maximal 2,00 m über Oberkante Erdgeschossfer-

Bebauungsplan Nr. 579 
Gievenbeck – Oxford-Quartier 
(Roxeler Straße / Dieckmannstraße / Gievenbecker Reihe / Niedenstiege) 
Textliche Festsetzungen / Seite 3 von 6 
tigfußboden und einer maximalen Länge von 3,00 im direkten Anschluss an das 
Gebäude zulässig (§ 86 Abs.1 Nr. 5 BauO NRW). 
2.2  Werbeanlagen 
In den Baugebieten WA 1+2 und MI1-3 sind Werbeanlagen nur an der Stätte der Lei s-
tung und nur bis zur Unterkante der Fenster des ersten Obergeschosses zulässig. 
Werbeanlagen dürfen sich auf maximal ein Drittel der jeweiligen Gebäudebreite er-
strecken und eine Höhe von 0,75 m nicht überschreiten. Werbeanlagen mit wech-
selndem (Blinkreklame) oder mit bewegtem (laufendem) Licht sowie f reistehende 
Werbeanlagen (Pylone, Fahnen, Schilder) sind unzulässig (§ 86 Abs. 1 Nr. 2 BauO 
NRW).  
2.3  Abgrabungen und Aufschüttungen 
In den Baugebieten WA1+2 und MI 1-3 sind Abgrabungen und Aufschüttungen nicht 
zulässig. Anlagen zur Versickerung oder Rückhaltung des Regenwassers werden 
zugelassen (§ 86 Abs. 1 Nr. 4 BauO NRW). 
3  Textliche Festsetzungen gemäß § 9 Baugesetzbuch (BauGB) für das Baugebiet MI4 
(Teilbereich B – Bernings Kotten) 
3.1  Art der baulichen Nutzung 
3.1.1 Im Baugebiet MI4 sind Tankstellen und Vergnügungsstätten nicht zulässig (§ 9 Abs. 
1 Nr. 1 BauGB i. V. m. § 1 Abs. 5 und Abs. 6 Nr. 1 BauNVO). 
3.1.2 Im Baugebiet MI4 sind Einzelhandelsbetriebe sowie Schank- und Speisewirtschaften 
unzulässig. Ausnahmsweise zulässig sind Einzelhandelsverkaufsflächen von max. 
500 qm als untergeordneter Bestandteil eines Gewerbe-  oder Dienstleistungsbetrie-
bes, die zum Verkauf der im Unternehmen hergestellten Waren an Endverbraucher 
dienen sollen (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i. V. m. § 1 Abs. 5 BauNVO). 
3.2  Maß der baulichen Nutzung 
Im Baugebiet MI4 ist die zulässige Höhe baulicher Anlagen als maximale Bauhöhe 
(BH max.) über Bezugspunkt festgesetzt. Als Bezugspunkt der festgesetzten max i-
malen Bauhöhen (BH max.) ist jeweils di e Höhenlage der fertig ausgebauten zug e-
hörigen Erschließungsfläche in der Mitte der gemeinsamen Grenze des Baugrund-
stückes mit der Verkehrsfläche maßgebend. Die Bezugshöhe ist für das jeweilige 
Grundstück durch lineare Interpolation aus den beiden benachbarten, in der Plan-
zeichnung eingetragenen Höhenangaben über Normalhöhennull (NHN) zu ermitteln. 
Untergeordnete Bauteile können die maximale Bauhöhe überschreiten (§ 9 Abs. 1 
Nr. 1 BauGB i. V. m. § 16 Abs. 2 Nr. 4 und § 16 Abs. 6 BauNVO). 
 
3.3  Nebenanlagen, ruhender Verkehr 
3.3.1 Im Baugebiet MI
4 sind Nebenanlagen in den Vorgartenbereichen mit Ausnahme von 
Fahrradabstellanlagen und Anlagen für Abfallbehälter nicht zulässig (§ 9 Abs. 1 Nr. 
4 BauGB i. V. m. § 14 Abs. 1 BauNVO). 
3.3.2 ImBaugebiet MI4 sind Stellplätze bzw. Tiefgaragen nur innerhalb der überbaubaren 
Flächen zulässig. Die über den Hochbaugrundriss hinausgehenden Tiefgaragen-
oberflächen sind mit Ausnahme möglicher Terrassen und Zugänge zu den Hofbe-
reichen dauerhaft und fachmännisch zu begrünen (§ 9 A bs. 1 Nr. 11 BauGB i.V. m. 
§ 12 Abs. 6 BauNVO sowie § 9 Abs. 1 Nr. 25a BauGB).

Bebauungsplan Nr. 579 
Gievenbeck – Oxford-Quartier 
(Roxeler Straße / Dieckmannstraße / Gievenbecker Reihe / Niedenstiege) 
Textliche Festsetzungen / Seite 4 von 6 
3.4  Versiegelung / Freiflächen / Begrünung 
3.4.1  Im Baugebiet MI4 sind die Flächen zwischen Straßenbegrenzungslinie und vorderer 
Baugrenze bis auf notwendige Zuwegungen und Zufahrten, sofern kein besonderes 
Pflanzgebot festgesetzt ist, durch Rasenflächen, die mit Laubgehölzen locker übe r-
stellt sind, dauerhaft zu begrünen (§ 9 Abs. 1 Nr. 25a BauGB). 
3.4.2 Im Baugebiet MI 4 ist innerhalb ebenerdiger Stellplatzanlagen, in gleichm äßiger 
Überstellung der Stellplätze, je angefangene 6 Stellplätze ein heimischer, großkr o-
niger Laubbaum mit einem Stammumfang von mindestens 14 cm fachgerecht zu 
pflanzen und dauerhaft zu erhalten. Ausfälle sind zu ersetzen. Je Baum ist eine V e-
getationsfläche von mindestens 6 m² vorzusehen (§ 9 Abs. 1 25a BauGB). 
3.4.3  Die im Baugebiet MI4 und innerhalb der Fläche für die Abfallentsorgung – Zweckbe-
stimmung Recyclinghof –  mit einem Pflanzgebot belegten Flächen sind mit stand-
ortgerechten, heimischen Flurgehölzen wie z.B. Hainbuche, Stieleiche, Hasel, 
Weißdorn und Schneeball vollflächig in einem Pflanzverband von 1 x 1 m zu be-
pflanzen. Die Bepflanzung ist fachgerecht anzulegen und dauerhaft zu unterhalten, 
Ausfälle sind zu ersetzen (§ 9 Abs. 1 Nr. 25a BauGB). 
3.5  Immissionsschutz 
3.5.1 Innerhalb der im Bebauungsplan durch Abgrenzung festgesetzten Lärmpegelberei-
che (LPB) müssen bei Errichtung, Erweiterung, Änderung oder Nutzungsänderung 
von Gebäuden in den nicht nur zum vorübergehenden Aufenthalt von Menschen 
vorgesehenen Räumen (Aufenthaltsräume im Sinne von § 48 BauONW) die Anfor-
derungen an das resultierende Schalldämm -Maß nach DIN 4109/ 11/89 – Schall-
schutz im Hochbau – Tabelle 8 erfüllt werden (§ 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB).  
3.5.2 In den überwiegend zum Schlafen genutzten Räumen innerhalb der im Bebauungs-
plan durch Abgrenzung festgesetzten Lärmpegelbereiche III (LPB III) bis  V (LPB V) 
sind schallgedämmte Lüftungen vorzusehen (§ 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB). 
3.5.3 Von den textlichen Festsetzungen 3.5.1 und 3.5 .2 können im Rahmen des Baug e-
nehmigungsverfahrens Abweichungen zugelassen werden, soweit durch einen an-
erkannten Sachverständigen nachgewiesen wird, dass geringere Maßnahmen aus-
reichen (§ 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB). 
 
4  Textliche Festsetzungen gemäß § 86 Bauordnung Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) 
für das Baugebiet MI
4 (Teilbereich B – Bernings Kotten) 
4.1  Dach- und Fassadengestaltung 
4.1.1 Im Baugebiet MI 4 sind Mansarddächer und Krüppelwalmdächer unzulässig (§ 86 
Abs. 1 Nr. 1 BauO NRW). 
4.1.2 Im Baugebiet MI4 sind Dachaufbauten nur bei Dächern ab einer Dachneigung von 
35° zulässig. Dachaufbauten und Dacheinschnitte sind insgesamt nur auf max. ½ 
der Trauflänge zulässig. Sie müssen von der Außenseite der giebelseitigen Außen-
wand mindestens 1,50 m entfernt sein (§ 86 Abs. 1 Nr. 1 BauO NRW). 
4.1.3 Im Baugebiet MI4 sind Hausgruppen und Doppelhäuser profilgleich mit identischer 
Dachform und Neigung und in einheitlichen Materialien auszuführen (§ 86 Abs. 1 Nr. 
1 BauO NRW). 
4.2  Einfriedungen 
4.2.1 Im Baugebiet MI
4 sind Einfriedungen in blickdurchlässiger Form (z.B. Maschen-
drahtzaun, Stabmattenzaun) in Verbindung/Kombination mit einer Hecke aus ei n-
heimischen, standortgerechten Gehölzen oder als Hecke aus einheimischen, stand-

Bebauungsplan Nr. 579 
Gievenbeck – Oxford-Quartier 
(Roxeler Straße / Dieckmannstraße / Gievenbecker Reihe / Niedenstiege) 
Textliche Festsetzungen / Seite 5 von 6 
ortgerechten Gehölzen zulässig. Die zulässige Höhe der bli ckdurchlässigen Einfrie-
dung ist auf eine maximale Höhe von 1,20 m begrenzt. Hecken dürfen dieses Maß 
überschreiten (§ 86 Abs.1 Nr. 5 BauO NRW). 
4.2.2 Im Baugebiet MI4 sind blickdichte, bauliche Sichtschutzanlagen in Form von Mauern, 
Gabionen, Sichtschutzzäunen u.ä. ausschließlich zwischen Terrassenflächen mit 
einer Höhe von maximal 2,00 m über Oberkante Erdgeschossfertigfußboden und 
einer maximalen Länge von 3,00 im direkten Anschluss an das Gebäude zulässig (§ 
86 Abs.1 Nr. 5 BauO NRW). 
4.3  Werbeanlagen 
4.3.1 Werbeanlagen sind im Baugebiet MI4 an der Stätte der Leistung zulässig. Sie dürfen 
nur parallel zur Fassade bis zur Unterkante des Fensters des 1. Obergeschosses 
angeordnet werden und eine Länge von 2/3 der zugehörigen Gebäudebreite nicht 
überschreiten (§ 86 Abs. 1 Nr. 2 BauO NRW). 
5  Nachrichtliche Übernahmen gem. § 9 (6) BauGB 
Das ehemalige Kasernengelände ist mit Datum vom 12.01.2015 in die Denkmalliste 
der Stadt Münster eingetragen worden. Der Umgrenzungsbereich ist im Plan durch 
einen violetten Farbstreifen (gestrichelt) dargestellt. Beseitigungen, Veränderungen 
und Nutzungsänderungen von baulichen Anlagen innerhalb dieses Bereiches bedür-
fen der Zustimmung der Unteren Denkmalbehörde (Erlaubnisvorbehalt gem. § 9 
DSchG NRW). 
6  Kennzeichnungen gem. § 9 (5) BauGB 
Ein großer Teil des Planbereiches ist als Altlastenverdachtsfläche im Sinne des § 9 
(5) Nr. 3 BauGB gekennzeichnet. 
7  Hinweise 
7.1  Der Planung zugrundeliegende Vorschriften 
Die der Planung zugrundeliegenden Vorschriften (Gesetze, Verordnungen, Erlasse 
und DIN-Vorschriften) können während der Dienstzeiten bei der Stadt Müns ter, im 
Kundenzentrum `Planen - Bauen - Umwelt‘ im Erdgeschoss des Stadthauses 3, A l-
bersloher Weg 33, eingesehen werden. 
7.2  Bodendenkmäler 
Die Entdeckung von Bodendenkmälern (kulturgeschichtliche Bodenfunde, Mauern, 
Einzelfunde, aber auch Verfärbungen in der natürlichen Bodenbeschaffenheit) ist 
unverzüglich der Stadt Münster/Städtische Denkmalbehörde oder dem Landschafts-
verband Westfalen-Lippe/LWL-Archäologie für Westfalen, Münster anzuzeigen (§15 
DSchG). Die Fundstelle ist unverändert zu erhalten (§16 DSchG). 
7.3  Kampfmittel 
Für Teilbereiche des Plangebietes können keine gesicherten Aussagen zu Kamp f-
mittelvorkommen getroffen werden. Für diese nicht geprüften Flächen ist bei geplan-
ten Baumaßnahmen mit Erdeingriffen eine systematische Absuche/Sondierung zu 
bebauender Grundflächen und ausgehobener Baugruben erforderlich. Zudem ist zu 
beachten, dass geplante Ramm -/ Bohrarbeiten im Spezialtiefbau für z.B. Baugr u-
benabsicherungen, Bohrpfahlgründung, Rohrvortrieb, Erdwärmesonden o.ä. einer 
vorhergehenden Sicherheitsüberprüfung durch den Kampfmittelbeseitigungsdienst 
unterzogen werden müssen. Bei Abbruch-  oder Rückbauarbeiten im Altbestand ist

Bebauungsplan Nr. 579 
Gievenbeck – Oxford-Quartier 
(Roxeler Straße / Dieckmannstraße / Gievenbecker Reihe / Niedenstiege) 
Textliche Festsetzungen / Seite 6 von 6 
zu beachten, dass es hierbei zu keiner Ausweitung des zuvor umbauten Raumes 
kommt. 
Für den gesamten Geltungsbereich gilt gr undsätzlich, dass Erd-  und Bauarbeiten 
aus Sicherheitsgründen sofort einzustellen sind und die Feuerwehr der Stadt Müns-
ter unverzüglich zu verständigen ist, sofern der Erdaushub eine außergewöhnliche 
Verfärbung aufweist oder verdächtige Gegenstände oder Kampfmittel entdeckt wer-
den. 
7.4  Artenschutz 
Für den Bebauungsplan wurde eine Artenschutzrechtliche Prüfung (ASP) erstellt. Im 
Plangebiet befinden sich geschützte Vogel - und Fledermausarten. Es sind Bau-
zeitenregelungen bei der Fällung und Rodung von Gehölzen und bei Abbruchmaß-
nahmen zu berücksichtigen sowie vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF-
Maßnahmen) und eine ökologische Baubegleitung durchzuführen. Vorhandene 
Quartiere von Fledermäusen sind vorrangig zu erhalten oder, sofern nicht zu erhal-
ten, nach Maßgabe der ASP innerhalb der Kaserne neu anzulegen. Der vorhandene 
Altbaumbestand ist im größtmöglichen Umfang zu erhalten. 
7.5  Stadtentwässerung 
7.5.1 Alle entwässerungstechnischen Nachweise zur Haus - und Grundstücksentwäss e-
rung müssen mit dem Bauantrag eingereicht werden. 
7.5.2 Tiefgaragen dürfen die Grundwasserströme nicht erheblich beeinträchtigen. Die  Zu-
fahrten zu den Tiefgaragen sollen so angelegt werden, dass ein Wasserübertritt bei 
Starkregenereignissen ausgeschlossen werden kann. 
7.6 Gestaltungsleitlinien 
Über die zeichnerischen und textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes hi n-
aus werden in den Gestaltungsleitlinien für das Oxford- Quartier weitere, insbeson-
dere  qualitative Maßgaben zur stadt gestalterischen Ausprägung der Gebäude so-
wie der Über gänge zwischen öffentlichen und privaten Freiräumen formuliert. Die 
Leitlinien richten sich an alle im Planungsprozess Beteiligte und sollen insbesondere 
als Orientierungsrahmen für die künftigen Investoren - und Qualifizierungswettbe-
werbe dienen. Die Umsetzung der Qualitätsziele erfolgt über privatrechtliche oder 
öffentlich-rechtliche Verträge. 
7.7  Nutzungszeiten der Sporthalle 
Der Sportbetrieb in der Sporthalle muss bis 21.30 Uhr beendet sein bzw. der Par k-
platz muss bis 22.00 Uhr geräumt sein.

Beschlussvorlage

20882 Zeichen

V/0362/2018 
V/0362/2018 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Bebauungsplan Nr. 579: Gievenbeck - Oxford-Quartier (Roxeler Straße / Dieckmannstraße / 
Gievenbecker Reihe / Niedenstiege) 
1. Beschluss über die Stellungnahmen 
2. Satzungsbeschluss 
3. Erledigung der Ratsanträge A-R/0033/2011 und A-R/0008/2012 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   04.10.2018 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 
   04.10.2018 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wo h-
nen 
Vorberatung 
   10.10.2018 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
   10.10.2018 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Über die vorliegenden Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 579: Gievenbeck – 
Oxford-Quartier (Roxeler Straße  / Dieckmannstraße  / Gievenbecker Reihe  / Niedenstiege) wird 
wie folgt Beschluss gefasst:  
 
 
1.1 Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 579 wird wie folgt geändert bzw. ergänzt:  
 
1.1.1 Der Anregung, die nordwestliche Baugrenze im Bereich des Grundstücks Bernings 
Kotten 14 (Flurstück  658) auf ein Maß von 3  m bzw. 4,5 m an die nordwestliche 
Grundstücksgrenze her anzuführen, wird teilweise gefolgt, indem der Abstand der 
Baugrenze zur geplanten öffentlichen Grünfläche auf 3  m reduziert wird (Anlage  1, 
Punkte 8.7, 9.4).  
 
 
Amt für Stadtentwicklung, 
Stadtplanung, 
Verkehrsplanung 
 
13.09.2018 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Herr Beck /  
Herr Husmann 
Telefon: 492 61 42 /  
492 61 94 
BeckDaniel@stadt-
muenster.de 
Husmann@stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0362/2018 
1.2 Nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander 
wird den na chfolgenden Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplans Nr.  579 nicht 
gefolgt:  
 
1.2.1 Der Anregung, von der vorgesehenen Überplanung des GE -Gebiets in ein MI -
Gebiet im Teilbereich B (Bernings Kotten) abzusehen (Anlage  1, Punkte  1.1, 2.4, 
3.3.1).  
 
1.2.2 Der Anregun g, den Bereich des geplanten evangelischen Kirchenzentrums als 
Mischgebiet festzusetzen (Anlage 1, Punkte 1.3.1, 2.3.2).  
 
1.2.3 Der Anregung, die Flächen, bei denen sich ein Kontaminationsverdacht nicht best ä-
tigt hat, im Bebauungsplan nicht zu kennzeichnen (Anlage 1, Punkte 1.3.2, 2.3.3).  
 
1.2.4 Einer möglichen Beeinträchtigung der Planung durch eine in der Nachbarschaft b e-
triebenen Biogasanlage (Anlage 1, Punkt 2.1).  
 
1.2.5 Der Anregung, eine Teilfläche der Oxford -Kaserne vorerst nicht zu überplanen (A n-
lage 1, Punkt 5.2).  
 
1.2.6 Der Anregung, im Bebauungsplan die Verwendung dunkler Materialen zu reglemen-
tieren (Anlage 1, Punkt 5.3).  
 
1.2.7 Der Anregung, den Geltungsbereich des Bebauungsplans nicht in den Grünzug des 
Gievenbachs zu erweitern (Anlage 1, Punkt 6.1).  
 
1.2.8 Der Anregung, im  Bereich des Gievenbachs keine Fläche für die Wasserwirtschaft 
für die Anlage eines Regenrückhaltebeckens festzusetzen (Anlage 1, Punkt 6.2.2).  
 
1.2.9 Den Anregungen, eine noch weitergehende Verkehrsberuhigung und Unterbindung 
von Kfz-Verkehr anzustreben, das Verkehrskonzept zu ändern, autofreie Baufelder 
festzusetzen und die geplante Durchgangsstraße nicht zu realisieren (Anlage  1, 
Punkte 6.4.2, 7.8.1, 7.11.5, 7.12.1, 7.12.2, 7.14.1, 7.14.3, 7.14.5, 9.1.4).  
 
1.2.10 Den Bedenken, dass es im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr.  579 ung e-
buchte Flurstücke und alte Rechte der Eigentümer der Höfe an der Gievenbecker 
Reihe gebe und der Anregung, zunächst alle Eigentums-, Wege- und Wasserrechts-
fragen zu klären (Anlage 1, Punkt 6.5).  
 
1.2.11 Der Anregung, nördlich der Turnhalle eine öffentliche Fuß-/ Radwegeverbindung zur 
Gievenbecker Reihe anzulegen (Anlage 1, Punkt 6.6.3).  
 
1.2.12 Den Bedenken, dass eine Beschlussfähigkeit zum Bebauungsplan Nr.  579, u.a. 
aufgrund eines unrechtmäßigen Umlegungsverfahrens, alter Eigentums- und Wege-
rechte im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr.  410 sowie des ungeklärten 
Rechtsstatus des Sudhoffwegs derzeit rechtlich nicht gegeben ist (Anlage  1, 
Punkt 6.10).  
 
1.2.13 Der Anregung, für das Baugebiet MI 2b im Erdgeschoss eine lichte Höhe (LH) von 
4 m festzusetzen (Anlage 1, Punkt 6.12.1).  
 
1.2.14 Der Anregung, Werbeanlagen auch im Teilbereich B (Bernings Kotten) auf eine Le t-
tergröße / Schriftgröße von z.B. 0,5 bis  0,75 m zu beschränken (Anlage  1, 
Punkt 6.12.2).

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V/0362/2018 
1.2.15 Der Anregung, im Teilbereich  B (Bernings Kotten) die Höhenbeschränkung für Ei n-
friedungen von 1,2 auf 2,0 m zu erhöhen (Anlage 1, Punkt 6.12.3).  
 
1.2.16 Der Anregung, die zulässige Höhe von Werbeanlagen im Teilbe reich B (Bernings 
Kotten) auf 1,0 m zu beschränken (Anlage 1, Punkt 7.1.1).  
 
1.2.17 Der Anregung, im Bebauungsplan nicht darauf hinzuweisen, dass der Parkplatz an 
der Sporthalle bis 22.00 Uhr zu räumen ist (Anlage 1, Punkt 7.1.2).  
 
1.2.18 Der Anregung, den ÖPNV -Bonus für das Oxford -Quartier nicht anzuwenden und 
den Stellplatzschlüssel bei mindestens 1 Stellplatz je Wohneinheit zu belassen (A n-
lage 1, Punkt 7.1.3).  
 
1.2.19 Der Anregung, zur äußeren Erschließung des Oxford -Quartiers einen Kreisverkehr 
an der Roxeler Straße einzurichten (Anlage 1, Punkt 7.1.4).  
 
1.2.20 Der Anregung, auf den Relationen Arnheimweg  – Hauptachse – Roxeler Straße  / 
Bernings Kotten sowie Gievenbecker Reihe  – Hauptachse – Bernings Kotten neue 
Busverbindungen einzurichten (Anlage 1, Punkte 7.3, 7.10).  
 
1.2.21 Der Anregung, ein neues Verkehrskonzept zu erstellen und den Bedenken hinsich t-
lich einer erhöhten Verkehrsbelastung in der Straße Gievenbecker Reihe (Anlage  1, 
Punkte 7.6.1, 7.7.4).  
 
1.2.22 Der Anregung, im Bereich des ehemaligen Exerzierplatzes keine oder maximal eine 
II-geschossige Bebauung vorzusehen und im Planentwurf Änderungen hinsichtlich 
festgesetzter Geschosszahlen, Gebäudeausrichtung, Gebäudehöhen und Dachfo r-
men vorzunehmen (Anlage  1, Punkte  6.6.2, 7.6.2, 7.7.3, 7.7.5, 8.2.1, 8.5.1, 9.2.1, 
9.2.2).  
 
1.2.23 Den Bedenken, dass der städtebauliche Entwurf nunmehr ca.  50 % mehr Wohnein-
heiten vorsieht als der Ursprungsentwurf (Erhöhung von 870 auf 1.250  WE) und 
dass die Abweichung insbesondere zu Lasten der nahegelegenen Grundstücke der 
Eingeber gehe (Anlage 1, Punkt 7.7.1).  
 
1.2.24 Der Anregung, die Bebauung zumindest im Bereich des ehemaligen Exerzierplatzes 
auf eine maximal zweieinhalb -geschossige Bebauung mit mindestens 45° Dachne i-
gung (Satteldach) zu begrenzen (Anlage 1, Punkt 7.7.2).  
 
1.2.25 Den Bedenken, dass die geplante Beb auung nicht verträglich mit der Ausweisung 
des Landschaftsschutzgebiets Gievenbachtal sei, dass die geplanten Baukörper im 
Bereich des Exerzierplatzes wie eine sechseinhalb -geschossige Bebauung wirken 
würden und dass die geplante Bebauung die Funktion der Frischluftschneise beein-
trächtigen würde (Anlage 1, Punkt 7.7.6).  
 
1.2.26 Den Bedenken, dass planungsbedingte Beeinträchtigungen für einen östlich der 
Oxford-Kaserne auf Höhe des Exerzierplatzes gelegenen Handwerksbetrieb eintr e-
ten könnten und dessen Existenz du rch die Planung gefährdet werde (Anlage  1, 
Punkt 7.7.7).  
 
1.2.27 Den Anregungen, im Plangebiet keine Tiefgaragen zuzulassen, Kfz -Stellplätze an 
den Quartiersrand zu verlegen, Bring - und Abholverkehre zu verhindern und Be - 
und Entladeverkehre nur in gesondert fes tgelegten Bereichen zu gestatten (Anl a-
ge 1, Punkte 7.8.2, 7.14.4, 7.14.5).

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V/0362/2018 
1.2.28 Der Anregung, im Bebauungsplan einen von der Stellplatzrichtlinie der Stadt Mün s-
ter nach unten abweichenden Stellplatzschlüssel festzusetzen, keinen Stellplat z-
schlüssel vorzugeben oder eine Obergrenze für Stellplätze festzusetzen  (Anlage 1, 
Punkte 6.4.2, 7.8.5, 7.9.4, 7.11.7, 7.12.5, 7.13.1, 7.14.10, 8.3, 9.1.4).  
 
1.2.29 Der Anregung, auf der Roxeler Straße keinen Zweirichtungsradweg vorzusehen 
(Anlage 1, Punkt 7.8.6).  
 
1.2.30 Der Anregung, im Bebauungsplan innerhalb des Teilbereichs A (Oxford-Quartier) für 
die Allgemeinen Wohngebiete (WA) und Mischgebiete (MI) flächendeckend eine 
Grundflächenzahl von 0,4 festzusetzen (Anlage 1, Punkt 7.9.1).  
 
1.2.31 Der Anregung, innerhalb des Teilbereichs  A (Oxford-Quartier) oder in Teilen davon 
eine kommunale Satzung nach §  51 (4) 2 BauO NRW aufzustellen, mit der die He r-
stellung von Stellplätzen oder Garagen untersagt oder eingeschränkt werden kann 
(Anlage 1, Punkt 7.9.2).  
 
1.2.32 Den Anregungen, im Bebauungsplan Festsetzungen zur Anordnung privater Stel l-
plätze und Garagen sowie von Besucherstellplätzen zu treffen und Besucherstel l-
plätze mehrheitlich außerhalb verkehrsberuhigter Bereiche anzuordnen (Anlage  1, 
Punkt 7.9.3).  
 
1.2.33 Der Anregung, im Bebauungsplan festzusetzen, dass keine oder nur wenige Tiefga-
ragen errichtet werden können (Anlage 1, Punkt 7.9.4).  
 
1.2.34 Den Anregungen, den Klimaschutzzielen der Stadt auf Ebene der Bebauungspl a-
nung noch deutlicher Rechnung zu tragen, im Bebauungsplan stärker von den Fest-
setzungsmöglichkeiten zum Klimaschutz bzw. zur Klimaanpassung Gebrauch zu 
machen und im Bebauungsplan auf die Möglichkeit von Abweichungen zu getroff e-
nen Festsetzungen hinzuweisen (Anlage 1, Punkte 7.11.1, 9.1.1).  
 
1.2.35 Der Anregung, über den Bebauungsplan sicherzustellen, dass innerhalb des Teilbe-
reichs A (Oxford -Quartier) mindestens 40  % der ausgewiesenen Baugrundstück s-
flächen nicht versiegelt werden können (Anlage 1, Punkt 7.11.2).  
 
1.2.36 Der Anregung, auch im Teilbereich A (Oxford-Quartier) eine Begrünung der Flächen 
zwischen Straßenbegrenzungslinie und vorderer Baugrenze festzusetzen (Anlage 1, 
Punkt 7.11.3).  
 
1.2.37 Der Anregung, durch planungsrechtliche Festsetzungen bei der Anordnung und 
Planung der Gebäude eine ausreichende Verschattung im Sommer sowie eine Ve r-
schattungsfreiheit im Winter sicherzustellen oder alternativ durch den Einbau geei g-
neter Verschattungselemente zu befördern (Anlage 1, Punkt 7.11.4).  
 
1.2.38 Der Anregung, die Durchlässigkeit für Fußgänger und Radfahrer über das bislang 
vorgesehene Maß hinaus zu erhöhen (Anlage 1, Punkt 7.12.3).  
 
1.2.39 Der Anregung, im Bebauungsplan Reserveflächen für Pkw -Stellplätze auszuweisen 
(Anlage 1, Punkt 7.12.5).  
 
1.2.40 Der Anregung, für das Oxford-Quartier im Sinne einer „Stadt der kurzen Wege“ und 
zugunsten einer größeren Variabilität in den  späteren Vergabeverfahren mehr Vol l-
geschosse zu ermöglichen (Anlage 1, Punkte 7.13.2, 8.3).  
 
1.2.41 Der Anregung, die neu geplante Buslinie außerhalb des Oxford -Quartiers zu führen 
(Anlage 1, Punkt 7.14.2).

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V/0362/2018 
 
1.2.42 Der Anregung, Fahrerlaubnisse innerhalb möglichst vi eler Bauflächen nur für den 
Be- und Endladeverkehr sowie für Menschen mit Behinderung zu erteilen (Anlage 1, 
Punkt 7.14.6).  
 
1.2.43 Der Anregung, die parallel zur Gievenbecker Reihe geplante Erschließungsstraße 
zugunsten von Wohnbauflächen zu überplanen (Anlage 1, Punkt 7.14.7).  
 
1.2.44 Der Anregung, alle vorhandenen Bäume im Plangeltungsbereich zu erhalten (Anl a-
ge 1, Punkt 8.1.1).  
 
1.2.45 Der Anregung, im Plangeltungsbereich ein Spaß -/ Sportbad als „Leuchtturmprojekt“ 
oder ein Natur- und Freizeitbad vorzusehen (Anlage 1, Punkte 6.11, 8.1.4).  
 
1.2.46 Der Anregung, zur Realisierung einer größeren Stellplatz - und Wendefläche auf 
dem Grundstück Bernings Kot ten 11 das bisherige und weiterhin vorgesehene 
Pflanzgebot gemäß textlicher Festsetzung von der östlichen auf die nördliche 
Grundstücksgrenze zu verlagern (Anlage 1, Punkt 8.8).  
 
1.2.47 Den Bedenken, dass die Ausgangslage des städtebaulichen Entwicklungskonzeptes 
sowie das planungsrechtliche Verfahren fehlerhaft seien und dass seitens der Ei n-
geber eine Abtretung von Rechten, Bächen, Wegen und Abstandsflächen nicht 
stattgefunden habe (Anlage 1, Punkt 9.3).  
 
1.2.48 Den Bedenken, ein umfassender Freiraumschutz sei mit der  Planung nicht gewähr-
leistet (Anlage 1, Punkt 9.3).  
 
 
2. Der geänderte Entwurf des Bebauungsplans Nr.  579: Gievenbeck  – Oxford-Quartier (Roxeler 
Straße / Dieckmannstraße / Gievenbecker Reihe  / Niedenstiege) wird gemäß §§  2 und 10 Ba u-
gesetzbuch (BauGB) und §§  7 und 41 Gemeindeordnung Nordrhein -Westfalen (GO  NRW) als 
Satzung beschlossen.  
 
Die Begründung mit Umweltbericht zum Bebauungsplan Nr. 579 wird ebenfalls beschlossen.  
 
 
3. Die Anträge an den Rat  
 
 Nr. A-R/0033/2011 der SPD-Fraktion „Sozial, ökologisch und wirtschaftlich vernünftig: Von bri-
tischen Militärflächen zu neuen Stadtquartieren in Gremmendorf und Gievenbeck“ (Ratssi t-
zung am 25.05.2011)  
 
 Nr. A-R/0008/2012 der CDU-Fraktion „Weitere Nutzung der Konversionsflächen in Gievenbeck 
jetzt vorbereiten“ (Ratssitzung am 21.03.2012)  
 
sind damit für den Bereich des Oxford-Quartiers aufgegriffen und erledigt.  
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen:  
 
Durch die obenstehenden Beschlüsse entstehen der Stadt Münster keine Kosten. Die Kosten für den 
Erwerb des Areals und die maßnahmebedingten Kosten für die Entwicklung der Fläche trägt die Pr o-
jektgesellschaft KonvOY.

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V/0362/2018 
Maßnahmebedingt ist auch der Ausbau der Anschlussbereiche außerhalb des Bebauungsplans im 
Bereich der öffentlichen Grünfläche an der Gievenbecker Reihe. Für di e Anlieger fallen hier keine 
Beiträge an.  
 
 
 
 
Begründung: 
 
Entsprechend dem gemeinsam mit der Bürgerschaft entwickelten Leitbild und dem darauf aufbauen-
den städtebaulichen Entwurf soll die ehemalige Oxford -Kaserne zu einem urbanen, vielfältig durc h-
mischten Stadtquartier mit eigener Identität und vielfältigen visuellen und atmosphärischen Qualitäten 
entwickelt werden. Durch den Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für 
die Realisierung von urbanen Wohnformen, Freizeitangeboten,  wohnverträglichen Arbeitsformen so-
wie ergänzenden Dienstleistungen geschaffen werden.  
 
Der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr.  579 wurde vom Rat der Stadt Münster am 
16.03.2016 gefasst (Vorlage Nr.  V/0087/2016). Die frühzeitige Beteiligung der Öf fentlichkeit gemäß 
§ 3 (1) BauGB fand am 07.04.2016 in Form einer Bürgerinformationsveranstaltung in Gievenbeck 
statt. Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß 
§ 4 (1) BauGB erfolgte im April / Mai 2016.  
Die öffentliche Auslegung der Planunterlagen gemäß §  3 (2) BauGB wurde vom 31.07. bis zum 
22.09.2017 durchgeführt ( 1. öffentliche Auslegung, siehe Vorlage Nr. V/0261/2017). Die Beteiligung 
der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß §  4 (2) BauGB fand vom 21.0 7. bis 
zum 22.09.2017 statt. Unmittelbar vor der Offenlegung wurde die Öffentlichkeit am 13.07.2017 in e i-
ner weiteren Informationsveranstaltung über den aktuellen Planungsstand informiert. Vor der öffentl i-
chen Auslegung erfolgte eine Ände rung der Geltungsbereichsabgrenzung. Hierfür wurde in der Si t-
zung des Rates der Stadt Münster am 12.07.2017 ein erweiterter Aufstellungsbeschluss gefasst (si e-
he ebenfalls Vorlage Nr. V/0261/2017).  
Aufgrund der zwischenzeitlich fortgeschrittenen Ausbau- und Detailplanungen musste der vom 31.07. 
bis zum 22.09.2017 erstmals öffentlich ausgelegte Entwurf des Bebauungsplans in einigen Teilberei-
chen geändert werden . Da durch die Änderungen auch Grundzüge der Planung betroffen waren, 
wurden die geänderten Planunterlagen im Zeitraum vom 19.02. bis zum 05.03.2018 gemäß § 4 a (3) 
Satz 3 BauGB erneut öffentlich ausgelegt (2. öffentliche Auslegung, siehe Vorlage Nr. V/1081/2017). 
Parallel dazu erfolgte auch die erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffe ntlicher 
Belange.  
Im weiteren Verfahrensverlauf wurden einige Teilinhalte aufgrund von inhaltlichen Schärfungen und 
redaktionellen Anpassungen  – und um zu einer größtmöglichen Rechtssicherheit zu gelangen  – 
nochmals geändert. Auch hier waren die Grundzüge  der Planung berührt, weshalb der Bebauungs-
planentwurf gemäß § 4 a (3) Satz 3 BauGB in der Zeit vom 09.07. bis zum 23.07. 2018 ein weiteres 
Mal öffentlich ausgelegt wurde ( 3. öffentliche Auslegung). Parallel dazu erfolgte v om 09.07. bis zum 
27.07.2018 auch die erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange.  
 
Sämtliche zu den Öffentlichkeits - und Behördenbeteiligungen vorgetragenen Stellungnahmen sind in 
Anlage 1 dargestellt. Über sie soll entsprechend den obenstehenden Beschlussv orschlägen B e-
schluss gefasst werden.  
 
Der Anregung eines Eingebers, die nordwestliche Baugrenze auf dem  Grundstück Bernings Ko t-
ten 14 auf ein Maß von 3 m bzw. 4,5 m an die nordwestliche Grundstücksgrenze heranzuführen, wird 
nach der 3.  Öffentlichen Auslegung teilweise gefolgt, indem der Abstand der Baugrenze zur gepla n-
ten öffentlichen Grünfläche  auf 3  m reduziert wird  (Beschlussvorschlag 1.1.1). Hierbei handelt sich 
um eine Randkorrektur, mit der einer Eingabe des betroffenen Grundstückseigentümers entspro chen 
wird und die keine Auswirkungen auf andere Festsetzungen oder Grundstücke des Bebauungsplans 
hat. Daher wird von einer erneuten Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung abgesehen.  
 
Der Bebauungsplan Nr. 579 kann daher gemäß Beschlussvorschlag 2 als Satzung beschlossen wer-

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V/0362/2018 
den.  
 
Zu Beschlussvorschlag 3:  
Die Anträge A-R/0033/2011 und A-R/0008/2012 (siehe Anlage 6) sind inhaltlich durch die laufenden 
Konversionsprozesse für die ehemalige Oxford-Kaserne und die ehemalige York-Kaserne aufgegrif-
fen worden und sind mit den Satzungsbeschlüssen für die Bebauungspläne Nr.  579 für das Oxford-
Quartier (diese Vorlage) und Nr.  582 für das York-Quartier (siehe parallel zu beraten de Vorlage Nr. 
V/0266/2018) erledigt.  
 
Weitere Einzelheiten zur Planung sind aus den beigefügten Anlagen ersichtlich.  
 
Die notwendige Änderung des Flächennutzungsplans (69 . Änderung FNP) wurde vom Rat der Stadt 
Münster für den ehemaligen Kasernenbereich nördlich der Roxeler Straße am 12.07.2017 abschli e-
ßend beschlossen (siehe Vorlage Nr. V/0501/2017). Die FNP-Änderung wurde von der Bezirksregi e-
rung Münster am 10.10.2017 genehmigt, sodass FNP -Änderung und Bebauungsplan im Anschluss 
an den hier vorliegenden Satzungsbeschluss im Amtsblatt bekannt gemacht werden können und s o-
mit der Bebauungsplan in Kraft treten wird. Am 04.07.2018 hat der Rat der Stadt Münster nachträ g-
lich auch den abschließenden Beschluss zur FNP-Änderung für den Bereich des ehemaligen Off i-
zierskasinos südlich der Roxeler Straße gefasst (vgl. Vorlage Nr. V/0360/2018). Diese FNP-Änderung 
wurde von der Bezirksregierung Münster am 16.08.2018 genehmigt.  
 
Der Bebauungsplan Nr.  579 überplant teilweise die Geltungsbereiche der Bebauungspläne Nr.  206: 
Gievenbachtal / Arnheimweg, Nr. 208: Verlegte Roxeler Straße, Nr. 410: Gievenbeck – Gievenbecker 
Reihe / Arnheimweg und Nr.  441: Gievenbeck  – Ramertsweg / Dieckmannstraße  / Roxeler Straße. 
Mit der Rechtskraft des neuen Bebauungsplans treten diese Pläne, soweit sie vom neuen Plan übe r-
lagert werden, teilweise außer Kraft.  
 
Ergänzend zu den Festsetzungen des Bebauungsplan Nr.  579 wurden für das Oxford-Quartier (Teil-
bereich A) Gestaltungsleitlinien entwickelt, die parallel zu dieser Vorlage über die Vorlage 
Nr. V/0772/2018 „Gestaltungsleitlinien zum Bebauungsplan Nr.  579: Oxford -Quartier“ beschlossen 
werden.  
Durch die Gestaltungslei tlinien zum Bebauungsplan Nr.  579 „Oxford -Quartier“ wird eine bindende 
Vorgabe für die Umsetzung der architektonischen und freiraumplanerischen Qualität en des städt e-
baulichen Entwurfs  in den nachfolgenden Inve storenwettbewerben und Auswahlverfahren gescha f-
fen.  
 
Für die Realisierung des neuen Stadtquartiers werden Städtebauliche Verträge mit der KonvOY 
GmbH und der Wohn+Stadtbau GmbH geschlossen. Zentrale Inhalte sind die Realisierungspflicht für  
 
- den gesamten Wohnungsbau sowie für die ergänzende Bebauung des geplanten Stadtquartiers  
- die Berücksichtigung der Anforderungen der sozialgerechten Bodenordnung  Münster 
- die gesamte soziale Infrastruktur (Grundschule, Kitas, Bürgerhaus) 
- die Herstellung der gesamten inneren und äußeren Erschließungsanlagen  
- die Grundstücksvergabe auf der Basis von Konzeptausschreibungen oder Investorenwettbewe r-
ben auf der Grundlage der noch zur Beschlussfassung vorzulegenden Vergabekriterien bzw. 
-richtlinien (v.a. Mobilitätsaspekte, ökologische und soziokulturelle sowie funktionale Qualitätsa n-
forderungen) sowie  
- die Realisierungsfristen für das Gesamtquartier sowie für den von der Wohn+Stadtbau GmbH zu 
errichtenden geförderten Wohnungsbau.

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V/0362/2018 
i.V.  
 
gez.  
Denstorff  
Stadtbaurat  
 
Anlagen:  
 
Anlage A  
1. Stellungnahmen zu den Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligungen 
2. Protokoll der Bürgeranhörung 
3. Begründung zum Bebauungsplan Nr. 579  
4. Textliche Festsetzungen zum Bebauungsplan Nr. 579  
5. Planverkleinerung des Bebauungsplans Nr. 579  
6. Anträge an den Rat Nr. A-R/0033/2011 und Nr. A-R/0008/2012

Beratungsverlauf (4)

04.10.2018 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 7.1 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
04.10.2018 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen
TOP 6.3 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
10.10.2018 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 17.1.2.1 Vorberatung
Zur Sitzung
10.10.2018 Rat
TOP 24.1.2.1 Entscheidung
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Orte (29)

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Details

Aktenzeichen
V/0362/2018
Typ
Vorlagen
Datum
30.08.2018
Erstellt
06.10.2020 14:37