V/0362/2018
Bebauungsplan Nr. 579 - Beschluss über die Stellungnahmen - Satzungsbeschluss
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V-0362-2018-Anlage-1-Stellungnahmen
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Stellungnahmen zum Entwurf / Seite 1 von 67 Anlage 1 zur Vorlage Nr. V/0362/2018 Stellungnahme n zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 579: Gievenbeck – Oxford-Quartier (Roxeler Straße / Dieckmannstraße / Gievenbecker Reihe / Niedenstiege) Zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung des Entwurfs des Bebauungsplans Nr. 579 gemäß § 3 Abs. 1 und 2, § 4 Abs. 1 und 2 und § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) wurden die folgenden Stellungnahmen abgegeben: A Stellungnahmen von Behörden und Einrichtungen 1 Stellungnahmen von Behörden und Trägern öffentlicher Belange im Rahmen der frühzeitigen Behördenbeteiligung gemäß § 4 (1) BauGB im Zeitraum 12.04. - 12.05.2016 1.1 Industrie- und Handelskammer Nord Westfalen (IHK Nord Westfalen) Es wird angeregt, von der vorgesehenen Überplanung des Gewerbegebiet s (GE) in ein Mischgebiet (MI) im Teilbereich B (Bernings Kotten) abzusehen. Den am Standort getätigten Investitionen, strategischen Überlegungen zur Standortwahl, möglicher betrieblicher Erweiterungen oder Nutzungsänderungen, sollte Rechnung getragen werden. Im Sinne der ansässigen Betriebe sei eine Planungs - und Investitionssicherheit am gewählten Standort zu gewährleisten. Stellungnahme der Verwaltung An der Überplanung des GE -Gebiets in ein MI-Gebiet in einem Teilbereich des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 441 wird festgehalten. Die typische flächenmäßige Entwicklung eines GE - Gebiets ist an diesem Standort nicht möglich. Insofern ist eine Umstrukturierung zu einem MI - Gebiet sinnvoll . Die Umsetzung der formulierten Planungsziele, Nutzungskonflikte mit der heranrückenden Wohnbebauung zu vermeiden und den Wohnanteil in diesem bisher mehrheitlich gewerblich geprägten Bereich zu erhöhen, kann nur durch eine Umwandlung des bisherigen GE -Gebiets erreicht werden. Durch die Planung werden Nutzungskonflikte verhindert und nicht, wie von der Eingeberin vorgebracht, verschärft. Die zulässige Grundflächenzahl (GRZ) und die zulässige Geschossflächenzahl (GFZ) werden nur geringfügig von 0,8 auf 0,6 (GRZ) und von 1,6 auf 1,4 (GFZ) reduziert. Im Gegenzug erfolgt eine Erhöhung der zulässigen Anzahl an Vollgeschossen, sodass im überplanten Bereich künftig Vorhaben mit III Vollgeschossen (bisher: II Vollgeschosse) zugelassen werden können. Von dieser geänderten Festsetzung können die Eigentümer der Betriebe bzw. die betroffenen Grundstückseigentümer mittel- bis langfristig profitieren. Bebauungsplan Nr. 579 Gievenbeck – Oxford-Quartier (Roxeler Straße / Dieckmannstraße / Gievenbecker Reihe / Niedenstiege) Stellungnahmen zum Entwurf / Seite 2 von 67 In der Gesamtabwägung sind die öffentlichen Belange zur Schaffung von dringend benötigtem Wohnraum im Bereich der Oxford- Kaserne sowie die privaten Anforderungen der künftigen Bewohnerschaft an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse höher zu gewichten. Die Belange der ansässigen Gewerbebetriebe werden berücksichtigt, da die derzeit ausgeübten und genehmigten Nutzungen durch die Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 579 nicht eingeschränkt werden. Im Zuge einer sorgfältigen Bestandsaufnahme ist festgestellt worden, dass die vorhandenen Betriebe in immissionsmäßiger und baulicher Hinsicht mit den Festsetzungen des Mischgebiets vereinbar sind und kein Eingriff in die ausgeübten Nutzungen stattfindet. Die ggf. höheren Anforderungen z.B. im Bereich des Lärmschutzes , die sich ggf. bei künftigen betrieblichen Erweiterungen oder Nutzungsänderungen ergeben könnten, sind zumutbar. Konkrete Erweiterungsabsichten ansässiger Betriebe sind in den Beteiligungsverfahren nicht geäußert worden und auch sonst nicht bekannt. Der Gewerbestandort wird durch die Überplanung nicht infrage gestellt, sondern langfristig gesichert. Beschlussvorschlag Der Anregung, von der vorgesehenen Überplanung des GE -Gebiets in ein MI -Gebiet im Teilbereich B (Bernings Kotten) abzusehen, wird nicht gefolgt (Beschlussvorschlag 1.2.1). 1.2 Stadtwerke Münster Es wird angeregt, die geplante Erschließung mit dem Stadtbussystem abzustimmen. Stellungnahme der Verwaltung Im Rahmen des weiteren Planungsprozesses haben umfangreiche Abstimmungen mit der Verkehrsplanung und den Stadtwerken Münster stattgefunden. Die heutige Stadtbuslinie 12 soll in das künftige Oxford -Quartier eingeschleift werden. Weitere Maßnahmen im Bereich der Mobilität (u.a. Car-Sharing-Angebote) sind vorgesehen und werden derzeit abgestimmt. Beschlussvorschlag Eine Beschlussfassung erübrigt sich. 1.3 Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) 1.3.1 Es wird angeregt, den Bereich des geplanten evangelischen Kirchenzentrums wegen der größeren Variabilität im Hinblick auf eine zukünftige Nutzung nicht als Fläche für den Gemeinbedarf, sondern als Mischgebiet festzusetzen. Stellungnahme der Verwaltung Es ist keine gemischte Nutzung vorgesehen. Die Stadt Münster hält an dem konkreten Ziel der zukünftigen kirchlichen Nutzung durch die evangelische Lukas-Gemeinde fest. Die Kirchengemeinde hat zur Sicherung einer hohen und dem städtebaulichen Konzept entsprechenden Gestaltqualität einen Realisierungswettbewerb ausgelobt. Der im Wettbewerb prämierte Siegerentwurf wird derzeit überarbeitet. Es bestehen konkrete Realisierungsabsichten, sodass mit einer zeitnahen Umsetzung des Vorhabens zu rechnen ist. Bebauungsplan Nr. 579 Gievenbeck – Oxford-Quartier (Roxeler Straße / Dieckmannstraße / Gievenbecker Reihe / Niedenstiege) Stellungnahmen zum Entwurf / Seite 3 von 67 Beschlussvorschlag Der Anregung, den Bereich des geplanten evangelischen Kirchenzentrums als Mischgebiet festzusetzen, wird nicht gefolgt (Beschlussvorschlag 1.2.2). 1.3.2 Es wird angeregt, die Flächen, bei denen sich ein Kontaminationsverdacht nicht bestätigt hat, im Bebauungsplan nicht zu kennzeichnen. Stellungnahme der Verwaltung Auf dem ehemaligen Kasernengelände erfolgten Untersuchungen zur Gefährdungsabschätzung. Diese zeigten in Teilbereichen punktuelle Belastungen des Bodens, hier sind im Rahmen der Umnutzung/Bebauung Sanierungen erforderlich. Teilbereiche sind aufgrund der bestehenden Bebauung und Versiegelung noch nicht untersucht worden. Auf diesen Flächen erfolgen Untersuchungen im Rahmen des Abbruchs. Da weitere Untersuchungen unterhalb der versiegelten Flächen und Sanierungen noch nicht erfolgt sind, ist die ehemalige Kasernenanlage weiterhin vollständig als Altlast-/ Verdachtsfläche im Sinne des § 9 (5) Nr. 3 BauGB zu kennzeichnen. Beschlussvorschlag Der Anregung, die Flächen, bei denen sich ein Kontaminationsverdacht nicht bestätigt hat, im Bebauungsplan nicht zu kennzeichnen, wird nicht gefolgt (Beschlussvorschlag 1.2.3). 1.4 münsterNETZ 1.4.1 Es wird angeregt, im Bebauungsplan das Planzeichen nach Planzeichenverordnung für Fernwärme im Bereich des Bestandsgebäudes 30C zu verwenden. Stellungnahme der Verwaltung Das Kasernengelände soll mit einem neuen Fernwär menetz erschlossen werden. Die Übergabestation für Fernwärme wird innerhalb des Bestandsgebäudes 30C vorgesehen. Beschlussvorschlag Der Anregung, im Bebauungsplan das Planzeichen nach Planzeichenverordnung für Fernwärme im Bereich des Bestandsgebäudes 30C zu verwenden, wurde bereits im offengelegten Entwurf des Bebauungsplans gefolgt . Eine Beschlussfassung ist nicht erforderlich. 1.4.2 Es wird angeregt, die bestehende Fernwärme -Verbindungleitung, die sich im Bereich Bernings Kotten und der Bestandsgebäude 15 und 17 befindet, bei der Planung zu berücksichtigen. Bebauungsplan Nr. 579 Gievenbeck – Oxford-Quartier (Roxeler Straße / Dieckmannstraße / Gievenbecker Reihe / Niedenstiege) Stellungnahmen zum Entwurf / Seite 4 von 67 Stellungnahme der Verwaltung Der Bebauungsplan setzt in diesem Korridor eine öffentliche Verkehrsfläche fest, sodass der Verlauf der Fernwärme-Verbindungsleitung Berücksichtigung findet. Beschlussvorschlag Der Anregung, die bestehende Fernwärme- Verbindungleitung, die sich im Bereich Bernings Kotten und der Bestandsgebäude 15 und 17 befindet, bei der Planung zu berücksichtigen, wurde bereits im offengelegten Entwurf des Bebauungsplans gefolgt. Eine Beschlussfassung ist nicht erforderlich. 1.4.3 Es wird angeregt, die voraussichtlichen Standorte für Ortsnetzstationen (Trafostationen) im Bebauungsplan mit dem Planzeichen Elektrizität zu verorten. Stellungnahme der Verwaltung Es haben Abst immungen zwischen der Planungsverwaltung und münsterNETZ stattgefunden. Die voraussichtlichen Standorte für Ortsnetzstationen sind im Bebauungsplan mit dem Planzeichen Elektrizität verortet. Darin inbegriffen sind zwei Standorte, an denen die Bereitstellung von Schnellladesäulen für Elektroautos vorgesehen ist. Die parzellenscharfe Festlegung der Standorte erfolgt in Abstimmung mit dem Versorgungsträger münsterNETZ im Rahmen der Ausbauplanung. Beschlussvorschlag Der Anregung, die voraussichtlichen Standor te für Ortsnetzstationen (Trafostationen) im Bebauungsplan mit dem Planzeichen Elektrizität zu verorten, wurde bereits im offengelegten Entwurf des Bebauungsplans gefolgt. Eine Beschlussfassung ist nicht erforderlich. 1.4.4 Es wird angeregt, die im Bebauungsplan- Entwurf enthaltenden Flächen für Geh -, Fahr-, und Leitungsrechte (GFL- Flächen) an den tatsächlichen Verlauf der vorhandenen Versorgungsleitungen anzupassen. Stellungnahme der Verwaltung Auf Grundlage der von münsterNETZ übermittelten Leitungspläne wurden die GFL -Flächen im Bebauungsplan-Entwurf an die tatsächlichen Trassenverläufe angepasst. Beschlussvorschlag Der Anregung, die im Bebauungsplan- Entwurf enthaltenden Flächen für Geh- , Fahr-, und Leitungsrechte an den tatsächlichen Ver lauf der vorhandenen Versorgungsleitungen anzupassen, wurde bereits im offengelegten Entwurf des Bebauungsplans gefolgt. Eine Beschlussfassung ist nicht erforderlich. Bebauungsplan Nr. 579 Gievenbeck – Oxford-Quartier (Roxeler Straße / Dieckmannstraße / Gievenbecker Reihe / Niedenstiege) Stellungnahmen zum Entwurf / Seite 5 von 67 1.5 Landschaftsverband Westfalen-Lippe, Denkmalpflege 1.5.1 Es wird angeregt , zu untersuchen, wie die Nutzungsanforderungen des städtebaulichen Konzeptes konkret mit dem Denkmalwert der Anlage vereinbart werden können. Die Garagen -/ Werkstatthöfe sollten nicht ohne nähere Prüfung überplant werden. Stellungnahme der Verwaltung Die denkmalpflegerischen Anforderungen im Umgang mit dem denkmalgeschützten Bestand werden im Rahmen der Investoren- und Qualifizierungswettbewerbe konkretisiert. Im Rahmen eines am 16.02.2017 stattgefundenem Abstimmungstermins mit Vertretern der LWL - Denkmalpflege, der Oberen und Unteren Denkmalbehörde und der Planungsverwaltung wurde die bisherige Planung und die Vorgehensweise zustimmend zur Kenntnis genommen. Die zuvor geäußerten Bedenken der Eingeberin wurden im Rahmen der öffentlichen Auslegungen der Bebauungsplan-Entwürfe nicht mehr vorgetragen. Die Einbindung der denkmalpflegerischen Belange in den Investoren- und Qualifizierungswettbewerben wird gewährleistet. Im Sinne einer hohen Flexibilität lässt der Bebauungsplan sowohl einen Erhalt als auch eine Überplanung der Garagen- / Werkstatthöfe zu. Der städtebauliche Entwurf der ArGe Oxford sieht den Erhalt der Hofstrukturen – auch bei einer etwaigen Neubebauung – vor. Beschlussvorschlag Eine Beschlussfassung erübrigt sich. 1.5.2 Es wird angemerkt, dass die historische Aussage der Kasernenanlage gewahrt bleiben muss. Insbesondere die Dimensionen des ehemaligen Exerzierplatzes müssen – trotz der vorgesehenen Teilbebauung – erkennbar bleiben. Stellungnahme der Verwaltung Der Bebauungsplan bildet den Rahmen für einen denkmalgerechten Umgang mit der historischen Bausubstanz und der Außenanlagen. Die Einbindung der denkmalpflegerischen Belange in den Investoren- und Qualifizierungswettbewerben wird gewährleistet. Der ehemalige Exerzierplatz weist selbst bei Umsetzung der vorgesehenen Teilbebauung eine beträchtliche Größe auf. Der Ausbauentwurf für die öffentlichen Grün- und Freiflächen berücksichtigt die hervorgehobene Bedeutung des Platzbereiches und sieht u.a. den Erhalt der bestehenden Einfassungsmauern, einen weitgehenden Erhalt der umgebenen Platanen bzw. adäquate Neupflanzungen zur Einrahmung des Platzes sowie eine zurückhaltende Bespielung der verbleibenden Platzfläche vor. Beschlussvorschlag Eine Beschlussfassung erübrigt sich. Bebauungsplan Nr. 579 Gievenbeck – Oxford-Quartier (Roxeler Straße / Dieckmannstraße / Gievenbecker Reihe / Niedenstiege) Stellungnahmen zum Entwurf / Seite 6 von 67 1.5.3 Es wird angeregt, für das weitere Verfahren das seitens der LWL -Denkmalpflege erstellte Gutachten zur Denkmalwertbegründung zugrunde zu legen, da dieses die besonders relevanten Merkmale der Oxford-Kaserne explizit benennt. Stellungnahme der Verwaltung Das Gutachten der LWL-Denkmalpflege ist in die bisherigen Planungsschritte zur Konversion der Oxford-Kaserne einbezogen worden und wird auch in den sich anschließenden Investoren - und Qualifizierungswettbewerben eine wichtige Grundlage darstellen. Beschlussvorschlag Eine Beschlussfassung erübrigt sich. 1.5.4 Es wird angeregt, die notwendigen Änderungen im Bebauungsplan -Entwurf und in der zugehörigen Begründung im weiteren Verfahren rechtzeitig vor der öffentlichen Auslegung mit der LWL-Denkmalpflege abzustimmen. Stellungnahme der Verwaltung Im Rahmen eines am 16.02.2017 stattgef undenen Abstimmungstermins mit Vertretern der LWL-Denkmalpflege, der Oberen und Unteren Denkmalbehörde und der Planungsverwaltung wurde die bisherige Planung und die Vorgehensweise zustimmend zur Kenntnis genommen. Die geänderten Bebauungsplan- Entwürfe wurden der LWL -Denkmalpflege im Rahmen der öffentlichen Auslegungen zur Kenntnis gegeben. Die zuvor geäußerten Bedenken der Eingeberin wurden hierbei nicht mehr vorgetragen. Beschlussvorschlag Eine Beschlussfassung erübrigt sich. 1.5.5 Es wird angeregt, bei den zum Erhalt vorgesehenen denkmalgeschützten Gebäuden straßenseitig Baulinien festzusetzen. Außerdem wird angeregt, die Anzahl der Vollgeschosse und die Dachform planungsrechtlich zu sichern. Stellungnahme der Verwaltung Der Anregung wurde im weiteren Verfahren vollumfänglich gefolgt und mit der ersten öffentlichen Auslegung in den Bebauungsplan-Entwurf eingearbeitet. Beschlussvorschlag Den Anregungen, bei den zum Erhalt vorgesehenen denkmalgeschützten Gebäuden straßenseitig Baulinien festzusetzen und die Anzahl der Vollgeschosse und die Dachform planungsrechtlich zu sichern, wurde bereits im offengelegten Entwurf des Bebauungsplans gefolgt. Eine Beschlussfassung ist nicht erforderlich. Bebauungsplan Nr. 579 Gievenbeck – Oxford-Quartier (Roxeler Straße / Dieckmannstraße / Gievenbecker Reihe / Niedenstiege) Stellungnahmen zum Entwurf / Seite 7 von 67 1.5.6 Es wird bemängelt, dass die Baugrenzen im Bereich der Neubauflächen unverständliche Versprünge aufweisen. Es bleibe unklar, welche Art von Bebauung (insbesondere Anbauten) im Anschluss an die ehemaligen Mannschaftsgebäude ermöglicht werden sol l. Nach dem Umgebungsschutz nach § 9 Denkmalschutzgesetz NRW (DSchG) w ären Satteldächer nicht im Vorhinein ausgeschlossen. Generell sei nicht ersichtlich, wie Neubauvorhaben gestalterisch gesteuert werden sollen und wie das Thema Denkmalschutz Eingang in die Bebauungsplanung gefunden hat. Stellungnahme der Verwaltung Die B augrenzen der Neubauflächen orientieren sich grundsätzlich an dem städtebaulichen Entwurf der Arbeitsgemeinschaft Oxford (ArGe Oxford – Kéré-Architecture, Prof. Schul tz- Granberg, bbz landschaftsarchitekten, Prof. Dr. Uhl) und nehmen auf den zu erhaltenden Baumbestand Rücksicht. In der Begründung zum Bebauungsplan- Entwurf wurden die Ausführungen zum Denkmalschutz zur ersten öffentlichen Auslegung präzisiert. Die Einbindung der denkmalpflegerischen Belange in den Investoren - und Qualifizierungswettbewerben wi rd gewährleistet. Beschlussvorschlag Eine Beschlussfassung erübrigt sich. Bebauungsplan Nr. 579 Gievenbeck – Oxford-Quartier (Roxeler Straße / Dieckmannstraße / Gievenbecker Reihe / Niedenstiege) Stellungnahmen zum Entwurf / Seite 8 von 67 2 Stellungnahmen von Behörden und Trägern öffentlicher Belange während der ersten öffentlichen Auslegung gemäß § 4 (2) BauGB im Zeitraum 21.07.-22.09.2017 2.1 Bezirksregierung Münster, Dezernat 52 Es wird darauf hingewiesen, dass in 400 m Entfernung zum Plangebiet eine Biogasanlage betrieben wird. Stellungnahme der Verwaltung Die Biogasanlage wurde 2012 neben einem bestehenden Schweinemastbetrieb errichtet. Bestandteil der Antragsunterlagen war eine Geruchsimmissionsprognose f ür das Umfeld der Biogasanlage. Nach den Erkenntnissen aus dem Genehmigungsverfahren ist für den von der Anlage nächstgelegenen Bereich im Plangebiet eine Gesamtbelastung mit Geruch unterhalb von 10 % der Jahresstunden zu erwarten. Demnach kommt es im Plangebiet zu keinen Überschreitungen der Immissionsrichtwerte für Geruch . Etwaige Schutzansprüche der an der Roxeler Straße bestehenden Wohn- und Gewerbenutzungen bleiben gewahrt. Ein Geruchsgutachten für die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 579 ist angesichts der Genehmigungslage nicht erforderlich. Beschlussvorschlag Die Nachbarschaft zu der Biogasanlage wird für vertretbar gehalten, eine Änderung der Planung ist nicht erforderlich (Beschlussvorschlag 1.2.4). 2.2 Stadtwerke Münster 2.2.1 Es wird angeregt, die Anzahl der Fahrradanlehnbügel an der künftig verlegten Haltestelle „Gievenbeck Kaserne“ zunächst auf fünf Bügel je Richtung zu begrenzen. Die Anlagen müssen bei Bedarf erweiterbar sein. Stellungnahme der Verwaltung Die Anregung betrifft nicht die Regelungsebene des Bebauungsplans. Im Bebauungsplan werden für die vorgesehenen Bushaltestellen öffentliche Verkehrsflächen festgesetzt. Eine Erweiterung der Abstellanlagen ist bei Bedarf möglich. Beschlussvorschlag Eine Beschlussfassung erübrigt sich. 2.2.2 Es wird darauf hingewiesen, dass die geplante Mobil itätsstation im Bereich des zentralen Quartiersplatzes aus Sicht der Stadtwerke Münster mit zwei Wartehallen, sec hs überdachten Plätzen für Car-Sharing-Angebote (mit Ladestationen für Elektrofahrzeuge), einer Infostele zum e-Car-Sharing/ÖPNV-Angebot, einer Trafostation zur Versorgung der Ladestationen, eine Leezenbox mit mind. 40 Stellplätzen sowie 15 überdachten Fahrradstellplätzen mit Anlehnbügeln ausgestattet werden sollte. Bebauungsplan Nr. 579 Gievenbeck – Oxford-Quartier (Roxeler Straße / Dieckmannstraße / Gievenbecker Reihe / Niedenstiege) Stellungnahmen zum Entwurf / Seite 9 von 67 Die zweite Mobil itätsstation im nordwestlichen Ber eich des Oxford -Quartiers soll über vier überdachte Plätze für Car -Sharing-Angebote (mit Ladestationen für Elektrofahrzeuge) , eine Infostele zum e- Car-Sharing/ÖPNV-Angebot, eine Trafostation zur Versorgung der Ladestationen sowie 15 überdachten Fahrradstellplätzen mit Anlehnbügeln verfügen. Stellungnahme der Verwaltung Die erforderlichen Flächenbedarfe werden im Bebauungsplan nachgewiesen und entsprechend als öffentliche Verkehrsflächen ausgewiesen. Die Festlegung der Ausstattungsstandards bet rifft nicht die Regelungsebene des Bebauungsplans. Die architektonischen Anforderungen und die Auss tattungsstandards der Mobilitätsstation bzw. - stationen werden zu einem späteren Zeitpunkt defi niert. Da für die Standorte eine ansprechende Einbindung in den stadträumlichen Kontext sicherzustellen ist, wird ggf. ein Realisierungswettbewerb durchgeführt. Beschlussvorschlag Eine Beschlussfassung erübrigt sich. 2.2.3 Es wird darauf hingewiesen, dass die geplante geänderte Linienführung der Buslinie 12 eine zusätzliche Haltestelle in der Straße Bernings Kotten erfordert. Sie soll mit einer Wartehalle und 5 Fahrradanlehnbügeln ausgestattet werden. Stellungnahme der Verwaltung Die erforderliche Fläche für die Einrichtung einer neuen Bushaltestelle in der Straße Bernings Kotten wird im Bebauungsplan berücksichtigt. Die in diesem Bereich zur Verfügung stehende Fläche ist sehr begrenzt, sodass keine Wartehalle aufgestellt werden kann. Aus Platzgründen können keine Fahrradanlehnbügel installiert werden. Dies betrifft nicht die Regelungsebene des Bebauungsplans. Beschlussvorschlag Eine Beschlussfassung erübrigt sich. 2.3 Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) 2.3.1 Es wird darauf hingewiesen, dass eine Errichtung der geplanten Kita am Borghorstweg durch die BImA oder eine Zurverfügungstellung dieses Grundstückes seitens der BImA nicht geplant ist. Das Grundstück am Borghorstweg könne nur zum V erkehrswert nach § 194 BauGB veräußert werden und sei zu großen Bereichen als Wohnbauland gem äß § 34 BauGB zu bewerten. Bebauungsplan Nr. 579 Gievenbeck – Oxford-Quartier (Roxeler Straße / Dieckmannstraße / Gievenbecker Reihe / Niedenstiege) Stellungnahmen zum Entwurf / Seite 10 von 67 Stellungnahme der Verwaltung Die besagte Liegenschaft am Borghorstweg liegt außerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans Nr. 579, weshalb der vorgebrachte Hinweis nicht in die Abwägung einzustellen ist. Beschlussvorschlag Eine Beschlussfassung erübrigt sich. 2.3.2 Es wird erneut angeregt, den Bereich des geplanten Kirchenzentrums wegen der größeren Variabilität im Hinblick auf eine zukünftige Nutzung nicht als Fläche für den Gemeinbedarf, sondern als Mischgebiet festzusetzen. Stellungnahme der Verwaltung Siehe Stellungnahme der Verwaltung zu Anregung 1.3.1. Beschlussvorschlag Siehe Beschlussvorschlag 1.2.2 zu Anregung 1.3.1. 2.3.3 Es wird erneut angeregt, die Flächen, bei denen sich ein Kontaminationsverdacht nicht bestätigt hat, im Bebauungsplan nicht zu kennzeichnen. Stellungnahme der Verwaltung Siehe Stellungnahme der Verwaltung zu Anregung 1.3.2. Beschlussvorschlag Siehe Beschlussvorschlag 1.2.3 zu Anregung 1.3.2. 2.4 Industrie- und Handelskammer Nord Westfalen (IHK Nord Westfalen) Es wird erneut angeregt, von der vorgesehenen Überplanung des Gewerbegebiets (GE) in ein Mischgebiet (MI) im Teilbereich B (Bernings Kotten) abzusehen. Die Nutzungskonflikte würden sich verschärfen und der Gewerbestandort würde durch die Planung infrage gestellt. Den Betrieben würde die Möglichkeit genommen, ihre Grundstücke hinsichtlich der zuläs sigen Grundflächenzahl (GRZ) und Geschossflächenzahl (GFZ) eines GE-Gebiets zu nutzen. Zudem würden die Betriebe infolge der Überplanung hinsichtlich der Immissionsrichtwerte eingeschränkt. Insofern lägen, entgegen de r Ausführungen in der Begründung zum Bebauungsplan-Entwurf, Beeinträchtigungen hinsichtlich der ausgeübten Nutzungen vor. Stellungnahme der Verwaltung Siehe Stellungnahme der Verwaltung zu Anregung 1.1. Beschlussvorschlag Siehe Beschlussvorschlag 1.2.1 zu Anregung 1.1. Bebauungsplan Nr. 579 Gievenbeck – Oxford-Quartier (Roxeler Straße / Dieckmannstraße / Gievenbecker Reihe / Niedenstiege) Stellungnahmen zum Entwurf / Seite 11 von 67 3 Stellungnahmen von Behörden und Trägern öffentlicher Belange während der zweiten öffentlichen Auslegung gemäß § 4 (2) BauGB im Zeitraum 09.02.-05.03.2018 3.1 Stadtwerke Münster Es wird darauf hingewiesen, dass an die Planung weiterhin die Anforderungen an für den ÖPNV notwendigen Einrichtungen gem äß der von den Stadtwerken Münster vorgebachten Anregungen im Rahmen der ersten öffentlichen Auslegung gestellt werden. Stellungnahme der Verwaltung Siehe Stellungnahmen der Verwaltung zu den Anregungen 2.2.1, 2.2.2 und 2.2.3. Beschlussvorschlag Eine Beschlussfassung erübrigt sich. 3.2 Bezirksregierung Münster, Dezernat 52 3.2.1 Es wird angeregt, im Bebauungsplanverfahren sicherzustellen, dass der Recyclinghof der AWM nicht in seiner Entwicklung gehemmt wird. Stellungnahme der Verwaltung Das schalltechnische Gutachten für den Bebauungsplan Nr. 579 hat ergeben, dass der Betrieb des Recyclinghof s durch die heranrückende Wohnbebauung nicht einges chränkt wird. Die Gutachtenerstellung erfolgte in enger Abstimmung mit den AWM. Beschlussvorschlag Der Anregung, im Bebauungsplanverfahren sicherzustellen, dass der Recyclinghof der AWM nicht in seiner Entwicklung gehemmt wird, wurde gefolgt. Eine Beschlussfassung erübrigt sich. 3.2.2 Es wird darauf hingewiesen, dass angesichts der teilweisen Belastungen der Flächen mit Altlasten die Untere Bodenschutzbehörde in die weitere Planung einzubeziehen ist. Stellungnahme der Verwaltung Die Unter e Bodenschutzbehörde wurde in die Planung einbezogen. Die gutachterlichen Untersuchungen wurden im Rahmen der Bauleitplanung berücksichtigt. Beschlussvorschlag Eine Beschlussfassung erübrigt sich. Bebauungsplan Nr. 579 Gievenbeck – Oxford-Quartier (Roxeler Straße / Dieckmannstraße / Gievenbecker Reihe / Niedenstiege) Stellungnahmen zum Entwurf / Seite 12 von 67 3.3 Industrie- und Handelskammer Nord Westfalen (IHK Nord Westfalen) 3.3.1 Es wird erneut angeregt, von der vorgesehenen Überplanung des Gewerbegebietes (GE) in ein Mischgebiet (MI) im Teilbereich B (Bernings Kotten) abzusehen. Die Gewerbebetriebe würden, anders als von der Stadt Münster dargestellt, beeinträchtigt. Stellungnahme der Verwaltung Siehe Stellungnahme der Verwaltung zu Anregung 1.1. Beschlussvorschlag Siehe Beschlussvorschlag 1.2.1 zu Anregung 1.1. 3.3.2 Es wird angeregt, bei Umsetzung der Planung an anderer Stelle Gewerbegebiete auszuweisen, um eine ausgeglichene Gewerbeflächenbilanz sicherzustellen. Stellungnahme der Verwaltung Die Stadt Münster betreibt seit Jahren ein umfangreiches Gewerbeflächenmonitoring. Mit dem 2016 vom Rat der Stadt Münster beschlossenen Gewerbeflächenentwicklungskonzept (V/0723/2016) soll ein quantitativ und qualitativ ausreichendes, nachfragegerechtes und räumlich möglichst ausgewogenes Gewerbeflächenangebot in Münster sichergestellt werden. Im Mittelpunkt steht wei terhin die Sicherstellung der sog. „Manövriermasse“ an baureifen Gewerbe- und Industrieflächen (im Eigen tum der Stadt Münster / Wirtschaftsförderung Münster), die für Vermarktungszwecke unmittelbar zur Verfügung steht. Die Stadt Münster ist bestrebt, auch für s tadtteilorientiertes, kleinbetriebliches Gewerbe ausreichend Gewerbeflächen innerhalb des bevölkerungsreichsten Außenstadtbezirks West mit anhaltendem Siedlungsflächen- und Einwohnerwachstum vorzuhalten. Hier ist insbesondere die vorgesehene Reserveflächenaktivierung in Roxel (Bahnhaltepunkt und Gewerbegebiet südlich Nottulner Landweg) zu nennen. Beschlussvorschlag Eine Beschlussfassung erübrigt sich. 3.4 münsterNETZ Es wird darauf hingewiesen, dass münsterNETZ eine vollständig neue Erschließung mit Strom, Wasser, Fernwärme und Glasfaserleitungen vorsieht. Es sol len keine vorhandenen Versorgungsleitungen übernommen werden. Sofern die Abstimmungsergebnisse zwischen der Stadt Münster und münsterNETZ Bestand haben, bestehen gegen die Planung keine Bedenken. Stellungnahme der Verwaltung Die Flächenbedarfe der Versorgungsträger werden im Bebauungsplan- Entwurf nachgewiesen. Es haben umfangreiche Abstimmungen, u.a. zu den künftigen Standorten der Ortsnetzstationen Bebauungsplan Nr. 579 Gievenbeck – Oxford-Quartier (Roxeler Straße / Dieckmannstraße / Gievenbecker Reihe / Niedenstiege) Stellungnahmen zum Entwurf / Seite 13 von 67 zwischen der Stadt Münster und den Stadtwerken Münster mit ihrer Tochter münsterNETZ stattgefunden. Beschlussvorschlag Eine Beschlussfassung erübrigt sich. 3.5 Deutsche Telekom Technik GmbH Es wird darauf hingewiesen, dass für die im Bebauungsplan festgesetzten Flächen mit Geh -, Fahr- und Leitungsrechten (GFL-Flächen) grundbuchliche Eintragungen mit einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit zugunsten der Telekom Deutschland GmbH vorzunehmen sind, um Telekommunikationslinien aller Art nebst Zubehör zu errichten, zu betreiben, zu ändern, zu erweitern, auszuwechseln und zu unterhalten. Die Telekom Deutschland GmbH kann die Telekommunikationslinien nur dann verlegen, wenn die Eintragung im Grundbuch erfolgt ist und wenn dies aus wirtschaftlicher Sicht sinnvoll erscheint. Stellungnahme der Verwaltung Diese Anregung betrifft nicht die Regelungsebene des Bebauungsplans. Beschlussvorschlag Eine Beschlussfassung erübrigt sich. Bebauungsplan Nr. 579 Gievenbeck – Oxford-Quartier (Roxeler Straße / Dieckmannstraße / Gievenbecker Reihe / Niedenstiege) Stellungnahmen zum Entwurf / Seite 14 von 67 4 Stellungnahmen von Behörden und Trägern öffentlicher Belange während der dritten öffentlichen Auslegung gemäß § 4 (2) BauGB im Zeitraum 09.07.-27.07.2018 4.1 Stadtwerke Münster Es wird angeregt, die Haltestelle Gievenbeck Kaserne in Fahrtrichtung Innenstadt hinter dem geplanten Knotenpunkt, gemäß dem aktuellen Standard neu auszubauen. Stellungnahme der Verwaltung Die Ausbauplanung für den Knotenpunkt Roxeler Straße / Haupterschließungsstraße / ehemaliges Offizierskasino ist noch nicht abgeschlossen. Der Bebauungsplan setzt für den betreffenden Bereich lediglich eine öffentliche Verkehrsfläche fest. Tiefergehende Regelungen sind auf Ebene des Bebauungsplans nicht erforderlich. Beschlussvorschlag Eine Beschlussfassung erübrigt sich. 4.2 Bezirksregierung Münster, Dezernat 52 Es wird auf eine bestehende Fläche mit Altablagerungen hingewiesen. Falls diese von der Änderung betroffen sein sollte, ist die Untere Bodenschutzbehörde zu beteiligen. Stellungnahme der Verwaltung Die Flächen, deren Böden mit umweltgefährdenden Stoffen belastet sind, werden im Bebauungsplan gekennzeichnet. Es besteht kein weiteres Regelungserfordernis im Bebauungsplan. Beschlussvorschlag Eine Beschlussfassung erübrigt sich. Bebauungsplan Nr. 579 Gievenbeck – Oxford-Quartier (Roxeler Straße / Dieckmannstraße / Gievenbecker Reihe / Niedenstiege) Stellungnahmen zum Entwurf / Seite 15 von 67 B Stellungnahmen von Bürgerinnen und Bürgern 5 Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit im Rahmen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung gemäß § 3 (1) BauGB (Bürgeranhörung am 07.04.2016) 5.1 Bürger/-in Es wird angeregt, eine ausreichende Stromversorgung für Elektrofahrzeuge sicherzustellen. Stellungnahme der Verwaltung Die Anregung betrifft nicht die Regelungsebene des Bebauungsplans. Innerhalb des Plangebiets sollen öffentliche Car-Sharing-Angebote mit Ladesä ulen eingerichtet werden. Die hierfür ggf. erforderlichen Trafostationen werden im Bebauungsplan mit dem Planzeichen „Elektrizität“ ausgewiesen. Beschlussvorschlag Eine Beschlussfassung erübrigt sich. 5.2 Bürger/-in Es wird angeregt, eine Teilfläche der Oxford-Kaserne vorerst nicht zu überplanen. Stellungnahme der Verwaltung Für die gesamte Oxford -Kaserne liegt der städtebauliche Entwurf der ArGe Oxford vor. Die Herausnahme einer Teilfläche widerspricht dem Anspruch der Stadt Münster, die ehemalige Kasernenanlage als zusammenhängendes Wohnquartier zu entwickeln. Da der Bebauungsplan eine relativ geringe Fest setzungstiefe aufweisen soll, wird dennoch ein hoher Sp ielraum in Architektur und Grün-/Freiflächengestaltung gewährleistet. Beschlussvorschlag Der Anregung, eine Teilfläche der Oxford -Kaserne vorerst nicht zu überplanen, wird nicht gefolgt (Beschlussvorschlag 1.2.5). 5.3 Bürger/-in Es wird angeregt, die Bebauungsdichte im Oxford- Quartier maßvoll zu halten. Die Verwendung dunkler Materialien sollte vermieden werden. Es sollen nicht nur dunkle Ziegelfassaden realisiert werden. Stellungnahme der Verwaltung Trotz der im Planungsprozess vollzogenen Erhöhung der Wohneinheitenzahl wird mit dem städtebaulichen Entwurf der ArGe Oxford eine an den Erfordernissen der Denkmalpflege ausgerichtete moderate Bebauungsdichte gewahrt. Der hohen Nachfrage nach Wohnraum in Münster und Gievenbeck wird ebenso Rechnung getragen wie der Leitvorstellung eines urbanen Wohnquartiers mit differenzierten Wohntypologien. Angesichts der Größe des Oxford- Bebauungsplan Nr. 579 Gievenbeck – Oxford-Quartier (Roxeler Straße / Dieckmannstraße / Gievenbecker Reihe / Niedenstiege) Stellungnahmen zum Entwurf / Seite 16 von 67 Quartiers und der weitläufigen Grünanla gen ist die vorgesehene städtebauliche Dichte standortgerecht, zumal auch eine Vielzahl lediglich II-III-geschossiger Gebäude errichtet werden sollen. Der Bebauungsplan trifft für das Oxford- Quartier (Teilbereich A) zugunsten der anvisierten Vielfalt und Flexibilität keine Vorgaben hinsichtlich der Zulässigkeit bestimmter Materialien und Farben. Durch die geplanten Investoren- und Qualifizierungswettbewerbe wird sichergestellt, dass städtebaulich und architektonisch hochwertige Gebäude realisiert werden. Beschlussvorschlag Der Anregung, die Bebauungsdichte im Oxford -Quartier maßvoll zu halten, wurde mit dem Bebauungsplanentwurf gefolgt. Eine Beschlussfassung ist nicht erforderlich. Der Anregung, im Bebauungsplan die Verwendung dunkler Materialen zu reglementieren, wird nicht gefolgt (Beschlussvorschlag 1.2.6). Bebauungsplan Nr. 579 Gievenbeck – Oxford-Quartier (Roxeler Straße / Dieckmannstraße / Gievenbecker Reihe / Niedenstiege) Stellungnahmen zum Entwurf / Seite 17 von 67 6 Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit außerhalb der öffentlichen Auslegungen und der Bürgeranhörung am 07.04.2016 6.1 Bürger/-in Es wird angeregt, den Geltungsbereich des Bebauungsplans nicht in den Grünzug des Gievenbachs zu erweitern (Anregung nach § 24 GO NRW Nr. 2016-00020). Die stadtplanerisch wertvolle Grünzone, der Grüne Ring um die Kaserne mit hohen stadtplanerischen Qualitäten, der auch im Landschaftsplan Roxeler Riedel vorgesehen ist, die Niedenstiege und der Fahrradweg entlang des Gievenbachs würden hierdurch gefährdet und in Frage gestellt. Stellungnahme der Verwaltung Der auf der Ostseite in den Grünzug des Gievenbachtals erweiterte Geltungsbereich ist erforderlich, um Maßnahmen zur Regenwasserrückhaltung und zur Renaturierung bzw. Laufveränderung des Gievenbachs und die Bildung einer Sekundäraue vorsehen zu können. Eine Baulandgewinnung ist hier nicht v orgesehen. Das geplante Regenrückhaltebecken – ergänzt um weitere Regenrückhaltemaßnahmen im Bereich der ehem aligen Kaserne – stellt sicher, dass die Einleitungsmenge in den Vorfluter Gievenbach auf eine natürliche Abflussspende gedrosselt wird. An einer Festsetzung des Teilberei chs als Fläche für die Wasserwirtschaft wird daher festgehalten. Beschlussvorschlag Der Anregung, den Geltungsbereich des Bebauungsplans nich t in den Grünzug des Gievenbachs zu erweitern, wird nicht gefolgt (Beschlussvorschlag 1.2.7). 6.2 Bürger/-in 6.2.1 Es wird zu bedenken gegeben, dass zwischen der Gievenbecker Reihe und der Potstiege ein öffentlicher Weg besteht. Die Anliegerin verfüge über Anliegerrechte zur Potstiege. Es wird angeregt, den Weg in der Planung zum Bebauungsplan Nr. 579 zu berücksichtigen. Unter Bezugnahme auf vorherige Anträge an die Stadtverwaltung wird angeregt, die Leitungs - und Wegerechte sowie die bestehende Brücke über den Gievenbach grundbuchlich zu sichern. Stellungnahme der Verwaltung Die Teilfläche betrifft nicht den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 579. Es besteht kein Anlass, den genannten Bereich in den Plangeltungsbereich aufzunehmen. Mit dem Ausbau des im Bebauungsplan Nr. 410 festgesetzten öffentlichen Fuß- und Radweg s von der Potstiege über das Gievenbachtal bis zur Gievenbecker Reihe wird eine wichtige Ost-West-Anbindung für das Oxford-Quartier geschaffen. Beschlussvorschlag Eine Beschlussfassung erübrigt sich. Bebauungsplan Nr. 579 Gievenbeck – Oxford-Quartier (Roxeler Straße / Dieckmannstraße / Gievenbecker Reihe / Niedenstiege) Stellungnahmen zum Entwurf / Seite 18 von 67 6.2.2 Es wird angeregt, im Bereich des Gievenbachs kein Regenrückhaltebecken festzusetzen. Stellungnahme der Verwaltung Das östlich der Gievenbecker Reihe geplante Regenrückhaltebecken stellt – in Ergänzung mit weiteren Regenrückhaltemaßnahmen im Bereich der ehem aligen Kaserne – sicher, dass die Einleitungsmenge in den Vorfluter Gievenbach auf eine natürliche Abflussspende gedros selt wird. Zudem sind hier eine Renaturierung bzw. Laufveränderung des Gievenbachs und die Bildung einer Sekundäraue vorgesehen. Das Rückhaltebecken ist integraler Bestandteil der Planung und notwendig, um das Regenwasserbewirtschaftungskonzept für das Oxford-Quartier umzusetzen. Beschlussvorschlag Der Anregung, im Bereich des Gievenbachs keine F läche für die Wasserwirtschaft für die Anlage eines Regenrückhaltebeckens festzusetzen, wird nicht gefolgt (Beschlussvorschlag 1.2.8). 6.3 Bürger/-in Es wird darauf hingewiesen, dass die Eingeber über eine private Entwässerungsleitung bis zum Gievenbach mit verbrieftem Nutzungsrecht verfügen. Stellungnahme der Verwaltung Diese Anregung betrifft nicht den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 579. Beschlussvorschlag Eine Beschlussfassung erübrigt sich. 6.4 Bürger/-in 6.4.1 Es wird darauf hingewiesen, dass der Verkehrsclub Deutschland e.V. (VCD) und das Ökoinstitut Berlin ein Forschungsprojekt mit dem Titel „Wohnen leitet Mobilität“ ausgelobt haben. Eine Teilnahme der Stadt Münster wird angeregt. Stellungnahme der Verwaltung Die Teilnahme an dem besagten Forschungsprojekt betrifft nicht die Regelungsebene des Bebauungsplans. Beschlussvorschlag Eine Beschlussfassung erübrigt sich. 6.4.2 Es wird angeregt, eine klimabewusste und anwohnerfreundliche Mobilität in noch stärke rem Umfang zu berücksichtigen. Das Verkehrskonzept solle geändert werden, sodass eine Bebauungsplan Nr. 579 Gievenbeck – Oxford-Quartier (Roxeler Straße / Dieckmannstraße / Gievenbecker Reihe / Niedenstiege) Stellungnahmen zum Entwurf / Seite 19 von 67 weitgehende Verkehrsberuhigung und Unterbindung von Kfz -Verkehr, in Anlehnung an den Freiburger Stadtteil Vauban, umgesetzt werden kann . Die geplante Durchgangsstraße sol le nicht realisiert werden. Stellungnahme der Verwaltung Das prämierte städtebauliche Gesamtkonzept der ArGe Oxford zur Konversion der Oxford - Kaserne verfügt über zahlreiche Ansätze zur Verkehrsvermeidung, Verkehrsberuhigung und verträglichen Abwicklung der künftigen Verkehre. Gemäß dem allgemeinen Planungsziel soll durch die Konversion der Oxford -Kaserne ein multifunktionales, urban geprägtes Wohnquartier mit einem Nebeneinander aus Wohnen, Arbeiten, Bildung, Sport, Kultur und Freizeit entstehen. Die damit verbundene Nutzungsmischung kann einen entscheidenden Beitrag zur Vermeidung von Kfz -Fahrten leisten. Durch das im Quartier vorgesehene engmaschige Fuß- und Radwegenetz werden Kfz- freie Grünverbindungen mit hohen Aufenthaltsqualitäten geschaffen. Mit der beabsichtigten Einschleifung einer Stadtbuslinie in das neue Oxford- Quartier wird eine nachfragegerechte Integration in das städtische ÖPNV -System sichergestellt. Außerdem wird – analog zum Konversionsprojekt der York -Kaserne in Gremmendorf – ein Mobilitätskonzept für das künftige Oxford-Quartier erarbeitet. Neben der Berücksichtigung von Schnell ladesäulen für Elektrofahrzeuge sollen hierbei auch Stellplätze für Carsharing -Angebote konzeptionell vorgesehen werden. Die Ausbildung der zentralen Haupterschließungsstraße als Tempo- 30-Zone ist ein integraler Bestandteil des Verkehrskonzepts. In der anlässlich der Planung erstellten Verkehrsuntersuchung wird davon ausgegangen, dass auf das Quartier bezogene Durchgangsverkehre nur in geringer Größenordnung zu erwarten sind. Eine Reduzierung der Profilbreite kann auch aufgrund der geplanten Buslinienführung nicht in Erwägung gezogen werden. Viele der geplanten Erschließungsstraßen des Oxford -Quartiers werden als verkehrsberuhigte Bereiche (Schrittgeschwindigkeit) ausgewiesen. Hervorzuheben ist in diesem Zusammenhang insbesondere die geplante westliche Erschließungsspange mit ihren vier Teilabschnitten. Grundsätzlich sollten verkehrsberuhigte Bereiche stets eine Länge von ca. 150 m nicht überschreiten, damit die se ihre zugewiesene Aufenthaltsfunktion erfüllen können. Außerdem nimmt erfahrungsgemäß die Akzeptanz zur Einhaltung von Schrittgeschwindigkeit bei zunehmender Distanz ab. Im Bereich der geplanten Grundschule ist aus Gründen der Schulwegsicherheit eine separate Verkehrsführung über Gehwege vorzuziehen. Bereits im Auslobungstext zum städtebaulichen Gutachterverfahren wurde als Anforderung an die Verfahrensteilnehmer eine wohnverträgliche Abwicklung des Kfz -Verkehrs postuliert. Die Zielsetzung eines „vollständig autofreien Quartiers“ wurde jedoch weder im gemeinsam mit der Bürgerschaft entwickelten Leitbild für das neue Oxford -Quartier, noch in späteren Planungsschritten als zentrales Realisierungsziel aufgegriffen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass der prämierte städtebauliche Siegerentwurf der ArGe Oxford, der die Grundlage für alle nachfolgenden Planungsschri tte bildet, sowohl von der Bürgerschaft vor Ort als auch von den zuständigen politischen Gremien der Stadt Münster positiv zur Kenntnis genommen wurde. Wenn für das gesamte Stadtgebiet eine kommunale Stellplatzsatzung aufgestellt wird , kann in der Nachweisführung ggf. eine Reduzierung von Kfz -Stellplatzbedarfen bei Vorliegen Bebauungsplan Nr. 579 Gievenbeck – Oxford-Quartier (Roxeler Straße / Dieckmannstraße / Gievenbecker Reihe / Niedenstiege) Stellungnahmen zum Entwurf / Seite 20 von 67 gesonderter Mobilitätskonzepte oder Maßnahmen des Mobilitätsmanagements erfolgen (siehe Stellungnahme der Verwaltung zu Anregung 7.8.5). Beschlussvorschlag Den Anregungen, eine noch weitergehende Verkehrsberuhigung und Unterbindung von Kfz - Verkehr anzustreben, das Verkehrskonzept zu ändern, autofreie Baufelder festzusetzen und die geplante Durchgangsstraße nicht zu realisieren, wird nicht gefolgt (Beschlussvorschlag 1.2.9). Zu der Anregung, eine umfassende Stellplatzreduzierung zu ermöglichen, siehe Beschussvorschlag 1.2.28 zu Anregung 7.8.5. 6.5 Bürger/-in Es wird zu bedenken gegeben, dass es im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 579 ungebuchte Flurstücke und alte Rechte der Eigentümer der Höfe an der Gievenbecker Reihe gebe. Es wird angeregt, alle Eigentums-, Wege- und Wasserrechtsfragen zu lösen. Stellungnahme der Verwaltung Das im Anliegereigentum befindliche Flurstück Gemarkung Münster, Flur 40, Nr. 204 liegt teilweise im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 579. Die Festsetzung einer Fläche für die Wasserwirtschaft ist erforderlich, um Maßnahmen zur Regenwasserrückhaltung für das Oxford-Quartier sowie zur Renaturierung bzw. Laufveränderung des Gievenbachs und die Bildung einer Sekundäraue vorsehen zu können. Im Grundbuch der Stadt Münster sind für die Kasernenliegenschaft keinerlei Eigentums-, Wege- oder Wasserrechte zugunsten der Eingeber oder der übrigen Eigentümer der Hö fe an der Gievenbecker Reihe eingetragen. Beschlussvorschlag Den Bedenken, dass es im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 579 ungebuchte Flurstücke und alte Rechte der Eigentümer der Höfe an der Gievenbecker Reihe gebe und der Anregung, zunächst alle Eigentums-, Wege - und Wasserrechtsfragen zu klären, wird nicht gefolgt (Beschlussvorschlag 1.2.10). 6.6 Bürger/-in 6.6.1 Es wird bemängelt, dass bislang keine Stellungnahme der Verwaltung zu den im Rahmen der ersten öffentlichen Auslegung vorgebrachten Anregungen und Bedenken vorliegt. Es sei davon auszugehen, dass die Stellungnahmen nicht den politischen Gremien vorgelegen haben und die Anregungen und Bedenken keinerlei Berücksichtigung fanden. Stellungnahme der Verwaltung Die zweite öffentliche Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfs erfolgte aus Anlass der teilweise abweichenden Ausbauentwürfe für die öffentlichen Verkehrs - und Grünflächen, Entwässerungsanlagen und Ver- und Entsorgungsleitungen. Bebauungsplan Nr. 579 Gievenbeck – Oxford-Quartier (Roxeler Straße / Dieckmannstraße / Gievenbecker Reihe / Niedenstiege) Stellungnahmen zum Entwurf / Seite 21 von 67 Die im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteil igung eingegangenen Stellungnahmen werden gebündelt mit der vorliegenden Vorlage behandelt und in die Abwägung eingestellt. Der Eingeber wurde mit Schreiben vom 31.01.2018 und mit E -Mail vom 06.02.2018 darüber informiert, dass seine und alle übrigen Stellu ngnahmen dem Rat der Stadt Münster zu r Beratung und Beschlussfassung vorgelegt werden. Beschlussvorschlag Eine Beschlussfassung erübrigt sich. 6.6.2 Es wird angeregt, den gesamten Übergangsbereich zur Gievenbecker Reihe als Baugebiet WA2 mit max. II Vollgeschossen (Flachdach) festzusetzen. Stellungnahme der Verwaltung Siehe Stellungnahme der Verwaltung zu Anregung 7.6.2. Beschlussvorschlag Siehe Beschlussvorschlag 1.2.22 zu Anregung 7.6.2. 6.6.3 Es wird angeregt, nördlich der Turnhalle eine öffentliche Fuß- / Radwegeverbindung zur Gievenbecker Reihe anzulegen und auf den geplanten Privatweg der Anlieger zu A zu verzichten. Stellungnahme der Verwaltung Eine Wegeverbindung zur Gievenbecker Reihe soll südlich der Turnhalle eingerichtet werden. Hierdurch wird – im Sinne einer belebten Platzfläche – eine Wegeführung über den ehemaligen Exerzierplatz gewährleistet. Damit verfügt der zentrale Quartiersplatz künftig über eine direkte Anbindung an die Gievenbecker Reihe. Die zunächst geplante Durchwegung nördlich der Turnhalle ist aus diesem Grund nicht zweckmäßig. Der Bebauungsplan- Entwurf wurde entsprechend angepasst. Bei der vom Eingeber ebenfalls angeführten Festsetzung handelt sich nicht um einen Privatweg, sondern um eine Fläche mit Leitungsrecht für Erschließungsträger. Beschlussvorschlag Der Anregung, nördlich der Turnhalle eine öffentliche Fuß- / Radwegeverbindung zur Gievenbecker Reihe anzulegen, wird nicht gefolgt (Beschlussvorschlag 1.2.11). Zu der Anregung, auf den geplanten Privatweg der Anlieger zu A zu verzichten, erübrigt sich eine Beschlussfassung. Bebauungsplan Nr. 579 Gievenbeck – Oxford-Quartier (Roxeler Straße / Dieckmannstraße / Gievenbecker Reihe / Niedenstiege) Stellungnahmen zum Entwurf / Seite 22 von 67 6.7 Bürger/-in Es wird vorgetragen, dass alle im Zuge der ersten öffentlichen Auslegung eingereichten Anregungen und Bedenken zur Beratung vorgelegen hätten, außer den Anregungen und Bedenken der Eingeber. Die Stadt Münster würde rechtswidrig handeln. Stellungnahme der Verwaltung Siehe Stellungnahme der Verwaltung zu Anregung 6.6.1. Beschlussvorschlag Eine Beschlussfassung erübrigt sich. 6.8 Bürger/-in Es wird angezweifelt, dass die bislang vorgetragenen Anregungen und Bedenken den parlamentarischen Gremien vorgelegt haben. Die Nichtberücksichtigung im Bebauungsplan- Entwurf zur erneuten öffentlichen Auslegung sei nicht nachvollziehbar. Stellungnahme der Verwaltung Siehe Stellungnahme der Verwaltung zu Anregung 6.6.1. Beschlussvorschlag Eine Beschlussfassung erübrigt sich. 6.9 Bürger/-in Es wird angeregt, bei der Vermarktung der Grundstücke keine Bewerber bzw. Organisationen zuzulassen, die grundgesetzwidrige Wert vorstellungen vertreten. Eine dem Eingeber bekannte Organisation, die Interesse am Erwerb einer Teilfläche im Oxford- Quartier zeige, sei nicht gemeinnützig. Die Genossenschaft sei ein wirtschaftlicher Zusammenschluss und diene der Vermögensbildung der Mitglieder. Stellungnahme der Verwaltung Die Vergabeentscheidungen erfolgen in den noch ausstehenden Investoren- und Qualifizierungswettbewerben und betreffen nicht die Regelungsebene des Bebauungsplans. Beschlussvorschlag Eine Beschlussfassung erübrigt sich. 6.10 Bürger/-in Es wird zu bedenken gegeben, dass eine Beschlussfähigkeit zum Bebauungsplan Nr. 579, u.a. aufgrund eines unr echtmäßigen Umlegungsverfahrens, alter Eigentums - und Wegerechte im Geltungsbereich des B ebauungsplans Nr. 410 sowie des ungeklär ten Rechtsstatus des Sudhoffwegs derzeit rechtlich nicht gegeben ist. Bebauungsplan Nr. 579 Gievenbeck – Oxford-Quartier (Roxeler Straße / Dieckmannstraße / Gievenbecker Reihe / Niedenstiege) Stellungnahmen zum Entwurf / Seite 23 von 67 Stellungnahme der Verwaltung Im Grundbuch der Stadt Münster sind für die Kasernenliegenschaft keinerlei Eigentums-, Wege- oder Wasserrechte zugunsten der Ei ngeber oder der übrigen Eigentümer der Höfe an der Gievenbecker Reihe eingetragen. Der Sudhoffweg befindet sich außerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans Nr. 579. Die Beschlussfähigkeit ist aus Sicht der Verwaltung gegeben. Beschlussvorschlag Den Bedenken, dass eine Beschlussfähigkeit zum Bebauungsplan Nr. 579, u.a. aufgrund eines unrechtmäßigen Umlegungsverfahrens, alter Eigentums - und Wegerechte im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 410 sowie des ungeklärten Rechtsstatus des Sudhoffwegs derz eit rechtlich nicht gegeben ist, wird nicht gefolgt (Beschlussvorschlag 1.2.12). 6.11 Bürger/-in Es wird angeregt, im Plangeltungsbereich ein Natur- und Freizeitbad vorzusehen. Stellungnahme der Verwaltung Siehe Stellungnahme zu Anregung 8.1.4. Beschlussvorschlag Siehe Beschlussvorschlag 1.2.45 zu Anregung 8.1.4. 6.12 CDU-Fraktion in der BV West 6.12.1 Es wird angeregt, für das Baugebiet MI 2b im Erdgeschoss eine l ichte Höhe (LH) von 4 m festzusetzen, wie es der Bebauungsplan-Entwurf für das angrenzende Baugebiet MI2a vorsieht. Auf diese Weise solle eine einheitliche Fassadengestaltung ermöglicht werden. Stellungnahme der Verwaltung Die im benachbarten Baugebiet MI2a vorgesehene Höhenfestsetzung für die Erdgeschossräume soll vor dem Hintergrund der Raumansprüche für gewerbliche Nutzungen (z. B. gastronomische Betriebe) getroffen werden. Das von der Eingeberin angeführte Baugebiet MI2b grenzt jedoch nicht unmittelbar an die große Platzfläche an, sodass die Erdgeschosszone mögli cherweise mangels Nachfrage nicht gewerblich genutzt werden wird. Für den Fall, dass keine gewerbliche Nutzung realisiert werden kann, wäre eine Raumhöhe von 4 m für eine sich dann aufdrängende Wohnnutzung nicht sinnvoll. Ein Verzicht auf die Vorgabe einer Mindestraumhöhe im Bebauungsplan schließt nicht aus, dass im Rahmen der Investoren- und Qualifizierungswettbewerbe höhere Raumhöhen – z.B. aufgrund einer konkreten Nutzungsabsicht eines Gastronomiebetriebes – vorgesehen werden. Höhenversprünge, die aus unterschiedlichen Geschosshöhen resultieren, können mit architektonischen Mitteln in ihrer gestalterischen Wirkung aufgelöst bzw. in die Fassadengestaltung als Gliederungselement eingebunden werden. Bebauungsplan Nr. 579 Gievenbeck – Oxford-Quartier (Roxeler Straße / Dieckmannstraße / Gievenbecker Reihe / Niedenstiege) Stellungnahmen zum Entwurf / Seite 24 von 67 Beschlussvorschlag Der Anregung, für das Baugebiet MI 2b im Erdgeschoss eine lichte Höhe (LH ) von 4 m festzusetzen, wird nicht gefolgt (Beschlussvorschlag 1.2.13). 6.12.2 Es wird angeregt, Werbeanlagen in beiden Teilbereichen weitergehend auf eine Lettergröße / Schriftgröße von z.B. 0,5 bis 0,75 m zu beschränken. Stellungnahme der Verwaltung Der ursprüngliche Bebauungsplan- Entwurf sah für Werbeanlagen im Oxford -Quartier (Teilbereich A) eine Höhenbeschränkung von 1,50 m vor. Vor dem Hintergrund der internierten Gestaltqualität und den Belangen des Denkmalschutzes wird der Anregung einer stärkeren Beschränkung gefolgt. Werbeanlagen im Oxford- Quartier dürfen eine Höhe von 0,75 m nicht überschreiten. Die Mindesthöhe bezieht sich jedoch auf die gesamte Werbeanlage und nicht, wie von der Eingeberin vorgeschlagen, auf die Letter -/Schriftgröße. Über die denkmalpflegerischen Erlaubnisverfahren werden ggf. weitergehende Vorgaben zur Integration von Werbeanlagen getroffen. Eine stärkere Beschränkung der Werbeanlagen im Teilbereich B (Bernings Kotten) ist angesichts der Belange der hier ansässigen Gewerbebetriebe an angemessene Möglichkeiten zur Außendarstellung jedoch nicht zu befürworten. Die hier mit der textlichen Festsetzung 4.3.1 getroffenen Vorgaben für Werbeanlagen sind ausreichend, um Störwirkungen auf den öffentlichen Raum zu verhindern. Beschlussvorschlag Der Anregung, Werbeanlagen weitergehend auf eine Lettergröße / Schriftgröße von z.B. 0,5 bis 0,75 m zu beschränken, wurde für den Teilbereich A (Oxford- Quartier) durch Festsetzung einer Maximalhöhe von 0,75 m, bezogen auf die gesamte Werbeanlage, bereits im Laufe des Planverfahrens gefolgt. Ein Beschluss ist nicht erforderlich. Der Anregung, Werbeanlagen auch im Teilbereich B (Bernings Kotten) auf eine Lettergröße / Schriftgröße von z.B. 0,5 bis 0,75 m zu beschränken, wird nicht gefolgt (Beschlussvorschlag 1.2.14). 6.12.3 Es wird angeregt, im Teilbereich B (Bernings Kotten) die Höhenbeschränkung für Einfriedungen von 1,2 m auf 2,0 m zu erhöhen. Stellungnahme der Verwaltung Durch die Überplanung des Tei lbereichs B (Bernings Kotten) werden künftig Einfriedungen auch unmittelbar an öffentlichen Verkehrs - und Grünflächen zugelassen. Insofern wird mit Inkrafttreten des Bebauungsplans Nr. 579 eine stärker an den Bedürfnissen der Bewohner ausgerichtete Regelung getroffen. Um störende Wirkungen auf den öffentlichen Raum und die Nachbargrundstücke zu verhindern, wird die Höhe von Einfriedungen jedoch auf ein Bebauungsplan Nr. 579 Gievenbeck – Oxford-Quartier (Roxeler Straße / Dieckmannstraße / Gievenbecker Reihe / Niedenstiege) Stellungnahmen zum Entwurf / Seite 25 von 67 verträgliches Maß von 1,2 m beschränkt. Da Hecken dieses Maß überschreiten dürfen, wird dennoch den persönlichen Bedürfnissen an Sichtschutz und Rückzug entsprochen. Beschlussvorschlag Der Anregung, im Teilbereich B (Bernings Kotten) die Höhenbeschränkung für Einfriedungen von 1,2 auf 2,0 m zu erhöhen, wird nicht gefolgt (Beschlussvorschlag 1.2.15). 6.12.4 Es wird angeregt, erneuerbare Energiesysteme zuzulassen und ein Energiekonzept, das zum Beispiel einen Wärmemix aus Fernwärme und Biogas, Wärmerückgewinnung und kontrollierter Wohnraumlüftung sowie Solar -/ Geothermieanlagen und Speichersysteme vorsieht, aufzustellen. Stellungnahme der Verwaltung Diese Anregung betrifft nicht die Regelungsebene des Bebauungsplans. Die Ausgestaltung von Energiekonzepten oder konkrete Vorgaben zur Nutzung und Speicherung von Energie oder zur kontrollierten Wohnraumlüftung bleiben den späteren Investoren- und Qualifizierungswettbewerben vorbehalten. Der Bebauungsplan steht der Anregung nicht entgegen, da er die Umsetzung von alternativen Energiekonzepten ermöglicht. A nlagen zur Gewinnung regenerativer Energien ( z.B. Nutzung der Dachflächen für Photovoltaikanlagen oder Solarkollektoren sowie Geothermiesysteme) sowie Anlagen zur Wärmerückgewinnung oder Speichersysteme wie Strom -, Wärme -, Erd -, oder Eisspeicher sind im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 579 zulässig. Beschlussvorschlag Der Anregung, erneuerbare Energiesysteme im Plangeltungsbereich zuzulassen, wurde gefolgt. Ein Beschluss ist nicht erforderlich. Zur Anregung, ein Energiekonzept aufzustellen, erübrigt sich eine Beschlussfassung. Bebauungsplan Nr. 579 Gievenbeck – Oxford-Quartier (Roxeler Straße / Dieckmannstraße / Gievenbecker Reihe / Niedenstiege) Stellungnahmen zum Entwurf / Seite 26 von 67 7 Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit während der ersten öffentlichen Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB im Zeitraum 31.07.-22.09.2017 7.1 Bürger/-in 7.1.1 Es wird angeregt, die zulässige Höhe von Werbeanlagen in beiden Teilbereichen des Bebauungsplans auf 1,0 m zu beschränken. Stellungnahme der Verwaltung Der Bebauungsplan -Entwurf enthielt in der Fassung zur ersten öffentlichen Auslegung im Zeitraum vom 31.07. bis 22.09.2017 für den Teilbereich A (Oxford- Quartier) die Festsetzung, dass Werbeanlagen eine Gesamthöhe von 1,50 m nicht überschreiten dürfen. Im Zusammenhang mit der politischen Kenntnisnahme des daraufhin überarbeiteten Planentwurfs (vgl. Vorlage V/1081/2017) hat die Bezirksver tretung West die Verwaltung beauftragt, eine Reduzierung der maximalen Höhe von Werbeanlagen auf 0,75 m zu prüfen. Die Prüfung ergab, dass eine Höhenbeschränkung von 0,75 m städtebaulich und denkmalpflegerisch sinnvoll ist. Eine angemessene Außendarstellung möglicher Einzelhandels - und Dienstleistungseinrichtungen wird weiterhi n gewährleistet. Zur z weiten öffentlichen Auslegung vom 19.02. bis 05.03.2018 wurde die zulässige Höhe von Werbeanlagen im Oxford- Quartier (Teilbereich A) daher von zuvor 1,50 m auf 0,75 m reduziert. Damit wird der Anregung des Eingebers entsprochen. Für den Bereich Bernings Kotten (Teilbereich B) wird m it Inkrafttreten des Bebauungsplans Nr. 579 festgesetzt, dass Werbeanlagen künftig nur parallel zur Fassade bis zur Unterkante des Fensters des 1. Obergeschosses angeordnet werden dürfen. Im hier bislang rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 441 waren in diesen Bereichen Werbeanlagen bis zur Ober kante des Fensters des 1. Obergeschosses zuläss ig. Die Möglichkeiten für die Errichtung von Werbeanlagen werden somit im Zuge der Überplanung geringfügig eingeschränkt. Unter Würdigung der Belange der Gewerbetreibenden ist eine weitergehende Einschränkung in Form einer einzuhaltenden maximalen Höhe für Werbeanlagen nicht vertretbar. Beschlussvorschlag Der Anregung, die zulässige Höhe der Werbeanlagen im Teilbereich A (O xford-Quartier) zu beschränken, wurde im Laufe des Planverfahrens gefolgt. Statt der vom Eingeber vorgeschlagenen Reduzierung auf 1,0 m wird die Zulässigkeit von Werbeanlagen weitergehend auf 0,75 m beschränkt. Eine Beschlussfassung ist nicht erforderlich. Der Anregung, die zulässige Höhe von Werbeanlagen im Teilbereich B (Bernings Kotten) auf 1,0 m zu beschränken, wird nicht gefolgt (Beschlussvorschlag 1.2.16). 7.1.2 Es wird angeregt, im Bebauungsplan nicht darauf hinzuweisen, dass der Parkplatz an der Sporthalle bis 22.00 Uhr zu räumen ist. Bebauungsplan Nr. 579 Gievenbeck – Oxford-Quartier (Roxeler Straße / Dieckmannstraße / Gievenbecker Reihe / Niedenstiege) Stellungnahmen zum Entwurf / Seite 27 von 67 Stellungnahme der Verwaltung An dem Hinweis, dass der Parkplatz bis 22.00 Uhr zu räumen ist, soll festgehalten werden, da nach den immissionsschutzrechtlichen Bestimmungen ab 22.00 Uhr ein erhöhtes Schutzbedürfnis der geplanten Wohnnutzungen im Umfeld besteht (Nachtruhe). Parkvorgän ge, die nicht im Zusammenhang mit der Nutzung der Sporthalle zu Sportzwecken stehen , werden durch den Hinweis nicht explizit ausgeschlos sen, da dieser keinen Festsetzungscharakter aufweist. Beschlussvorschlag Der Anregung, im Bebauungsplan nicht darauf hinzuweisen, dass der Parkplatz an der Sporthalle bis 22.00 Uhr zu räumen ist, wird nicht gefolgt (Beschlussvorschlag 1.2.17). 7.1.3 Es wird angeregt, den ÖPNV -Bonus für das Oxford -Quartier nicht anzuwenden und den Stellplatzschlüssel bei mindestens 1 Stellplatz je Wohneinheit zu belassen. In der Planung seien nicht ausreichend Pkw -Stellplätze vorgesehen. Eine Umplanung im Sinne eines autofreien Quartiers , wie von der „Initiative Oxford autofrei“ vorgeschlagen, dürfe nicht unterstützt werden. Stellungnahme der Verwaltung Die Festlegung des Stellplatzschlüssels für private Grundstücksflächen erfolgt im Rahmen der Baugenehmigungsverfahren. In den Planwerken (städtebaul icher Entwurf, Bebauungsplan- Entwurf, verkehrstechnischer Entwurf) wurde bei der Dimensionierung der Verkehrsflächen gleichwohl unterstellt, dass die Stellplätze in Tiefgaragen und dezentral gebündelt zu verorten und je Wohneinheit 0,85 private Stellplätze herzustellen sind (vgl. Kapitel 6.2.7 der Begründung zum Bebauungsplan). Die Anwendung des ÖPNV -Bonus, der eine Reduzierung des Stellplatzschlüssels von 1 Stellplatz je Wohneinheit um 15 % bei der Nachweisführung privater Bauherren bewirkt, ist angesichts der guten Erschließungsqualität des ÖPNV angezeigt. Ebenso bedingen das geplante öffentliche Car-Sharing-Angebot, die angestrebte Nutzungsmischung, die Nähe zu den Nahversorgungslagen an der Roxeler Straße und in Gievenbeck Mitte sowie zu wichtigen Arbeitsschwerpunkten (u.a. Universitätsklinikum Münster) einen geringeren Stellplatzbedarf. Ein autofreies Wohnquartier ist nicht vorgesehen. An dem bestehenden Verk ehrskonzept, basierend auf dem städtebaulichen Entwurf der ArGe Oxford, wird festgehalten. Beschlussvorschlag Der Anregung, den ÖPNV -Bonus für das Oxford -Quartier nicht anzuwenden und den Stellplatzschlüssel bei mindestens 1 Stellplatz je Wohneinheit zu belassen, wird nicht gefolgt (Beschlussvorschlag 1.2.18). 7.1.4 Es wird angeregt, zur äußeren Erschließung des Oxford- Quartiers alternativ einen Kreisverkehr an der Roxeler Straße einzurichten. Bebauungsplan Nr. 579 Gievenbeck – Oxford-Quartier (Roxeler Straße / Dieckmannstraße / Gievenbecker Reihe / Niedenstiege) Stellungnahmen zum Entwurf / Seite 28 von 67 Stellungnahme der Verwaltung Die im Rahmen des Planverfahrens durchgeführte Verkehrsuntersuchung geht für das Jahr 2030 im betreffenden Abschnitt der Roxeler Straße von 15.600 Kfz-Fahrten innerhalb eines Tages aus, während für die Haupterschließungsstraße des Oxford- Quartiers nur eine Verkehrsbelastung von rund 1.700 Kfz pro Tag erwartet wird. Die künftigen Zu- und Abfahrtsverkehre der ebenfalls über den Knotenpunkt anzubindenden Liegenschaft der Universitätsklinik Münster (Offizierskasino) werden noch geringer ausfallen. Die Verkehrsmengen würden sich im Falle eines Kreisverkehrs somit sehr unausgewogen auf die abzweigenden Äste verteilen. Auch in verkehrstechnischer Hinsicht ist eine Lichtsignalregelung einer Kreisverkehrslösung vorzuzuziehen. Beschlussvorschlag Der Anregung, zur äußeren Erschließung des Oxford- Quartiers einen Kreisverkehr an der Roxeler Straße einzurichten, wird nicht gefolgt (Beschlussvorschlag 1.2.19). 7.2 Bürger/-in Es wird angeregt, die Ampelanlagen auf der Roxeler Straße stärker aufeinander abzustimmen und eine Bedarfsschaltung außerhalb des Berufsverkehrs einzurichten. Stellungnahme der Verwaltung Die Koordination der Ampelschaltungen betrifft nicht die Regelungsebene des Bebauungsplans. Die Verwaltung hat geprüft , wie sich der stockende Verkehrsfluss durch eine Änderung der Ampelschaltungen optimieren lässt. In einer Simulations studie wurden sowohl eine „Grüne Welle“ als auch die besonderen Anforderungen der Roxeler Straße auf Grundlage der prognostizierten Verkehrszahlen bei Realisierung des Oxford- Quartiers untersucht. Künftig werden alle Lichtsignalanlagen auf diesem Streckenzug neue koordiniert e Signalprogramme erhalten. Beschlussvorschlag Eine Beschlussfassung erübrigt sich. 7.3 Bürger/-in Es wird angeregt, auf den Relationen Arnheimweg – Hauptachse – Roxeler Straße / Bernings Kotten sowie Gievenbecker Reihe – Hauptachse – Bernings Kotten neue Busverbindungen einzurichten. Stellungnahme der Verwaltung Über die bestehenden Haltestellen auf der Roxeler Straße und der Dieckmannstraße und dem dort angebotenen angenäherten 10- Minuten-Takt mit den Stadtbuslinien 1 und 11/12 wi rd die Konversionsfläche nahezu flächendeckend im 300- m-Radius erschlossen. Zudem ist geplant, die Stadtbuslinie 12 in das Oxford -Quartier einzuschleifen. Mit der dann zentral im Oxford- Quartier eingerichteten neuen Haltestelle ist der Bereich flächendeckend im 300- m-Radius erschlossen. Eine Buslinienführung über den Arnheimweg soll daher nicht eingerichtet werden. Bebauungsplan Nr. 579 Gievenbeck – Oxford-Quartier (Roxeler Straße / Dieckmannstraße / Gievenbecker Reihe / Niedenstiege) Stellungnahmen zum Entwurf / Seite 29 von 67 Der Bereich Arnheimweg, Coesfeldweg, Potstiege ist über die Linie 5 und deren Haltestellen Potstiege und St. -Michael-Kirche ebenfal ls im 300 -m-Radius erschlossen. Eine Linienführung über die Gievenbecker Reihe kann ebenfalls nicht befürwortet werden, da in diesem Fall keine zentral im Oxford -Quartier gelegene Haltestelle eingerichtet werden könnte. Die Fuß- bzw. Radwegeentfernung zwischen der Mit te der Konversionsfläche Oxford- Kaserne und dem Zentrum Michael-Kirche beträgt lediglich ca. 900 m. Beschlussvorschlag Der Anregung, auf den Relationen Arnheimweg – Hauptachse – Roxeler Straße / Bernings Kotten sowie Gievenbecker Reihe – Hauptachse – Bernings Kotten neue Busverbindungen einzurichten, wird im Bebauungsplan nicht gefolgt (Beschlussvorschlag 1.2.20). 7.4 Bürger/-in Es wird angeregt, eine durchgehende Radwegeverbindung von der Straße Bernings Kotten, durch das Oxford -Quartier, über die Gievenbecker Reihe und den Gievenbach bis zur Potstiege / Von-Esmarch-Straße einzurichten. Stellungnahme der Verwaltung Ein Fuß- und Radweg zwischen der Gievenbecker Reihe und der Potstiege ist vorgesehen und bereits im angrenzenden Bebauungspl an Nr. 410 als Festsetzung berücksichtigt . Da die Erschließung des Oxford- Quartiers aufgrund der Größe abschnittsweise erfolgen wird, ist der Zeitpunkt der Umsetzung des Fuß - und Radweges von einer möglichen Durchgängigkeit durch das Oxford-Quartier von der Straße Bernings Kotten bis zur Gievenbecker Reihe abhängig. Der Fuß- und Radweg wird voraussichtlich frühestens im Jahr 2020 umgesetzt. Beschlussvorschlag Eine Beschlussfassung erübrigt sich. 7.5 Bürger/-in Es wird angeregt, die Bauerschließung des geplanten Oxford-Quartiers über die Roxeler Straße abzuwickeln. Stellungnahme der Verwaltung Die Koordination der Bauerschließung betrifft nicht die Regelungsebene des Bebauungsplans. Die Baureifmachung des Oxford -Quartiers wird a bschnittsweise erfolgen. Ein Baustellenlogistikkonzept liegt noch nicht vor. Beschlussvorschlag Eine Beschlussfassung erübrigt sich. Bebauungsplan Nr. 579 Gievenbeck – Oxford-Quartier (Roxeler Straße / Dieckmannstraße / Gievenbecker Reihe / Niedenstiege) Stellungnahmen zum Entwurf / Seite 30 von 67 7.6 Bürger/-in 7.6.1 Es wird angeregt, ein schlüssiges Verkehrskonzept im Zusammenhang mit der Aufstellung des Bebauungsplans vorzulegen. Die derzeitige Situation in der Gievenbecker Reihe sei verkehrsgefährdend. Insbesondere bestehe ein konkretes Gefährdungspotenzial für die Kinder der Eingeber. Für eine noch höhere Verkehrsbelastung sei die Gievenbecker Reihe ni cht ausgelegt. Stellungnahme der Verwaltung Im Rahmen des Planungsprozesses wurde eine umfassende Verkehrsuntersuchung erstellt, die zusammen mit dem Bebauungsplan- Entwurf öffentlich ausgelegt wurde. Auf die Gievenbecker Reihe wird sich der Neuverkehr kaum auswirken und einen Mehrverkehr von maximal 100 Kfz / 24 h, bezogen auf den Prognosehorizont 2030, auslösen. Die Querschnittsbelastungen werden demzufolge nur geringfügig von 2.900 auf 3.000 Kfz / 24 h ansteigen. Die prognos tizierte Verkehrszunahme ist in Relation zur derzeitigen Verkehrsbelastung als äußerst gering einzustufen. Eine Änderung des Verkehrskonzeptes für das Oxford-Quartier ist nicht erforderlich. Die geschilderte Gefährdungslage an der Hofein-/ ausmündung ist mit der städtischen Straßenverkehrsbehörde zu klären. Unabhängig davon wird die Verwaltung aus Anlass der Planung einer zweizügigen Grundschule im Oxford -Quartier prüfen, ob für Teile der Gievenbecker Reihe eine verkehrsrechtliche Anordnung von verkehrslenkenden Maßnahmen (Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h in einem Teilabschnitt) zu erfolgen hat. Beschlussvorschlag Der Anregung , ein neues Verkehrskonzept zu erstellen und den Bedenken hinsi chtlich einer erhöhten Verkehrsbelastung in der Straße Gievenbecker Reihe wird nicht gefolgt (Beschlussvorschlag 1.2.21). 7.6.2 Es wird angeregt, im Bereich des ehem aligen Exerzierplatzes keine oder maximal eine II-geschossige Bebauung zu ermöglichen, wie dies auch weiter nördlich entlang der Gievenbecker Reihe vorgesehen ist. Die festgesetzten Geschosszahlen (IV bis V Vollgeschosse), die Gebäudeausrichtung, die Gebäudehöhen und die Dachformen seien städtebaulich nicht vertretbar. Insbesondere würde die pultartige Erhöhung des Kasernenareals zur Gievenbecker Reihe und der angrenzenden Hofbebauung nicht berücksichtigt. Das Gebot der Rücksichtnahme sei aufgrund der erdrückenden Wirkung verletzt. Das geschützte Gievenbachtal würde durch die Planung beeinträchtigt. Eine burgartige Überragung und Verschattungswirkung auf die Hofsituation würde hervorgerufen. Die bestehende Baumreihe und die sonstige Bepflanzung seien in die Abwägung nicht einzubeziehen, weil diese durch den Bebauungsplan Nr. 579 nicht geschützt wird und deren Lebenszeit wahrscheinlich begrenzt sei. Der Bebauungsplan nähme keine Rücksicht auf die Belange der Denkmalpflege. Der am 07.04.2016 vorgelegte städtebauliche Entwurf der ArGe Oxford und die anderen Beiträge im städtebaulichen Gutachterverfahren seien wesentlich zurückhaltender gewesen. Bebauungsplan Nr. 579 Gievenbeck – Oxford-Quartier (Roxeler Straße / Dieckmannstraße / Gievenbecker Reihe / Niedenstiege) Stellungnahmen zum Entwurf / Seite 31 von 67 Stellungnahme der Verwaltung Die geplante städtebauliche Neuentwicklung auf dem Kasernenareal bildet ein eigenes Stadtquartier und somit einen eigenen Stadtbaustein. Die Höhenentwicklung der umliegenden Bebauung und die Kubaturen (u.a. Dachform) bilden nicht die alleinigen Betrachtungsebenen, die im Rahmen des Entwurfsprozesses zu berücksichtigen waren. Basierend auf dem zugrundeliegenden städtebaulichen Entwurf der ArGe Oxford soll mi t der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 579 das formulierte Planungsziel eines urbanen Wohnquartiers verwirklicht werden. Ein Teil des ehemaligen Exerzierplatzes soll als Platzfläche verbleiben und dem künftigen Wohnquartier als zentraler Bewegungs - und Aufenthaltsraum dienen. Ins besondere aufgrund der hierfür notwendigen Raumbildung und Einfassung des Platzbereichs, aber auch zur Ausbildung einer städtischen Raumatmosphäre, ist im betreffenden Bereich eine mehrgeschossige Bebauung erforderlich. Neben der baulich- räumlichen Akzentuierung der künftigen Quartiersmitte kann auf diese Weise der weiterhin sehr hohen Wohnungsnachfrage in Münster begegnet werden. Die Platanenbaumreihe entlang der östlichen Kaserneneinfriedung ist entgegen den Ausführungen der Eingeber im Bebauungsplan als zu erhalten festgesetzt und soll den Platzbereich dauerhaft als wichtiges Grünelement prägen. Insofern wird die Verschattungswirkung auf die bestehende Bebauung an der Gievenbecker Reihe nicht oder nur unwesentlich verstärkt, zumal der Abstand zwischen der äußeren Baugrenze des Oxford - Quartiers und des nächstgelegenen Wohngebäudes Gievenbecker Reihe 26 mindestens 55 m beträgt. Zu den Wohngebäuden Gievenbecker Reihe 28 und 32 werden Abstände von mindestens 70 bzw. 90 m eingehalten. Die zum Erhalt festgesetzte Baumreihe und die übrige Vegetation in der Grünanlage Gievenbecker Reihe gewährleisten eine visuelle Abgrenzung zu den bestehenden Bebauungsstrukturen an der Gievenbecker Reihe. Die Kasernenmauer bildet eine klare Abgrenzung des Kasernengeländes zur Gievenbecker Reihe. Diese bleibt auch nach der Konversion in ein Wohnquartier erhalten. Das Erscheinungsbild der Höfe wird durch die Planung nicht negativ beeinträchtigt. Im Rahmen der Umweltprüfung wurde festgestellt, dass durch die Planung keine erheblich nachteiligen Auswirkungen auf das Landschaftsbild zu erwarten sind (vgl. Kap. 8.4.6.2 in d er Begründung zum Bebauungsplan). Das Gievenbachtal ist kein Landschaftsschutzgebi et, sondern lediglich Bestandteil des Landschaftsplans 3 „Roxeler Riedel“. Das darin für diese Fläche formulierte Entwicklungsziel „Erhaltung und Entwicklung einer mit naturnahen Lebensräumen ausgestatteten Landschaft sowie Sicherung der Freiraumfunktion“ wird durch die Planung nicht gefährdet. Die vorgesehene Bebauung stellt keine Gefährdung der Frischluftschneise im Bereich des Gievenbachtals dar, da durch die Planung nicht in den Talraum eingegriffen wird. Der Freiraumschutz bleibt insofern gewahrt. Die Dachform Flachdach wird für Neubauten festgesetzt, damit diese sich visuell deutlich von der denkmalgeschützten Bausubstanz unterscheiden. Daher ist hieran festzuhalten. Die Belange des Denkmalschutzes werden berücksichtigt. Die Obere und Untere Denkmalbehörde sowie der Landschaftsverband Westfalen Lippe, Denkmalpflege wurden regelmäßig in den Planungsprozess einbezogen. Bebauungsplan Nr. 579 Gievenbeck – Oxford-Quartier (Roxeler Straße / Dieckmannstraße / Gievenbecker Reihe / Niedenstiege) Stellungnahmen zum Entwurf / Seite 32 von 67 Beschlussvorschlag Der Anregung, im Bereich des ehemaligen Exerzierplatzes keine oder maximal eine II-geschossige Bebauung vorzusehen und im Planentwurf Änderungen hinsichtlich festgesetzter Geschosszahlen, Gebäudeausrichtung, Gebäudehöhen und Dachformen vorzunehmen, wird nicht gefolgt (Beschlussvorschlag 1.2.22). 7.7 Bürger/-in 7.7.1 Es wird bemängelt, dass der städtebauliche Entwurf nunmehr ca. 50 % mehr Wohneinheiten vorsieht als der Ursprungsentwurf (Erhöhung von 870 auf 1.250 WE). Die massive Abweichung gehe insbesondere zu Lasten der nahegelegenen Grundstücke der Eingeber. Stellungnahme der Verwaltung Die im Rahmen des Q ualifizierungsverfahrens vollzogene Erhöhung der Wohndichte ist das Ergebnis intensiver Abstimmungen zwischen den Entwurfsverfassern der ArGe Oxford sowie der Planungsprozesse und der Beratungsergebnisse der politischen Gremien. Die erfolgten Anpassungen i m städtebaulichen Entwur f sind verträglich und ausgewogen. Bereits im Wettbewerbsentwurf wurde im Bereich des ehemaligen Exerzierplatzes eine mehrgeschossige Bebauung vorgeschlagen. In Anbetracht der wohnungspolitischen Ziele der Stadt Münster und im Sinne eines haushälterischen Umgangs mit Grund und Boden ist das zusätzliche Wohnungsangebot dringend geboten. Beschlussvorschlag Den Bedenken, dass der städtebauliche Entwurf nunmehr ca. 50 % mehr Wohneinheiten vorsieht als der Ursprungsentwurf (Erhöhung von 870 auf 1.250 WE) und dass die Abweichung insbesondere zu Lasten der nahegelegenen Grundstücke der Eingeber gehe, wird nicht gefolgt (Beschlussvorschlag 1.2.23). 7.7.2 Es wird angeregt, die Bebauung zumindest im Bereich des ehemaligen Exerzierplatzes auf eine maximal zweieinhalb-geschossige Bebauung mit mindestens 45° Dachneigung (Satteldach) zu begrenzen. Gebäude mit Flachdach sollten nur unmittelbar neben bereits bestehenden Flachdachbauten oder in Nähe des Grünen Finger s bzw. des Freiherr -Vom-Stein-Gymnasium zugelassen werden. Die derzeitige Planung würde das bisherige Erscheinungsbild der Kaserne zerstören und verletze den Denkmalschutz. Stellungnahme der Verwaltung Siehe Stellungnahme der Verwaltung zu Anregung 7.6.2. Beschlussvorschlag Der Anregung, die Bebauung zumindest im Bereich des ehemaligen Exerzierplatzes auf eine maximal zweieinhalb-geschossige Bebauung mit mindestens 45° Dachneigung (Satteldach) zu begrenzen, wird nicht gefolgt (Beschlussvorschlag 1.2.24). Bebauungsplan Nr. 579 Gievenbeck – Oxford-Quartier (Roxeler Straße / Dieckmannstraße / Gievenbecker Reihe / Niedenstiege) Stellungnahmen zum Entwurf / Seite 33 von 67 7.7.3 Es wird angeregt, entlang der Gievenbecker Reihe nur Gebäude mit Satteldächern zuzulassen, deren Höhe die Bestandsbebauung maximal angleicht. Es wird bemängelt, dass die Planung mit den Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 410 kollidiere . Die bis zu V-geschossige Bebauung mit „Flachdachriesen“ zerstöre das mehr als 900 Jahre alte Erscheinungsbild der karolingischen Bac hreihensiedlung. Bauernhäuser würden zu Nebengebäuden degradiert. Stellungnahme der Verwaltung Siehe Stellungnahme der Verwaltung zu Anregung 7.6.2. Beschlussvorschlag Siehe Beschlussvorschlag 1.2.22 zu Anregung 7.6.2. 7.7.4 Es wird angezweifelt, dass durch die Planung lediglich eine Verkehrszunahme von 100 Kfz/24h auf der Gievenbecker Reihe ausgelöst wird. Es bestehe ein Immissionsproblem. Ein gefahrloses Ausfahren aus dem Hof der Eingeber in die Gievenbecker Reihe sei schon heute nicht möglich. Eine weitere Erhöhung des Verkehrsaufkommens sei im Anbetracht der mangelnden Verkehrssicherheit nicht mehr vertretbar. Stellungnahme der Verwaltung Siehe Stellungnahme der Verwaltung zu Anregung 7.6.1. Beschlussvorschlag Siehe Beschlussvorschlag 1.2.21 zu Anregung 7.6.1. 7.7.5 Es wird angeregt, die geplante Bebauung im Bereich des Exerzierplatzes auf zwei Geschosse zu beschränken, um eine erdrückende Wirkung auf die Nachbargrundstücke mit einhergehender, massiver Verschattung in den Monaten von Oktober bis März zu verhindern. Zwischen dem künftig bebauten Bereich und dem Grundstück Gievenbecker Reihe 26 bestehe im Mittel ein Höhenunterschied von mehr als 2,0 m. Die Lage des Kasernengeländes auf einem Höhenrücken lasse die geplante Bebauung wie VI-geschossige Hochhäuser erscheinen. Stellungnahme der Verwaltung Siehe Stellungnahme der Verwaltung zu Anregung 7.6.2. Beschlussvorschlag Siehe Beschlussvorschlag 1.2.22 zu Anregung 7.6.2. Bebauungsplan Nr. 579 Gievenbeck – Oxford-Quartier (Roxeler Straße / Dieckmannstraße / Gievenbecker Reihe / Niedenstiege) Stellungnahmen zum Entwurf / Seite 34 von 67 7.7.6 Es wird bemängelt, dass die geplante Bebauung nicht verträglich mit der Ausweisung des Landschaftsschutzgebiets Gievenbachtal sei. Die geplanten Baukörper im Bereich des Exerzierplatzes würden wie eine sechseinhalb- geschossige Bebauung wirken. Der Erhalt der hier verlaufenden Frischluftschneise sei durch die Planung in Gefahr. Stellungnahme der Verwaltung Siehe Stellungnahme der Verwaltung zu Anregung 7.6.2. Beschlussvorschlag Den Bedenken , dass die geplante Bebauung nicht verträglich mit der Ausweisung des Landschaftsschutzgebiets Gievenbachtal sei , dass die geplanten Baukörper im Bereich des Exerzierplatzes wie eine sechseinhalb- geschossige Bebauung wirken würden und dass die geplante Bebauung die Funktion der Frischluftschneise beeinträch tigen würde, wird nicht gefolgt (Beschlussvorschlag 1.2.25). 7.7.7 Es wird angeregt zu prüfen, ob planungsbedingte Beeinträchtigungen für einen östlich der Oxford-Kaserne auf Höhe des Exerzierplatzes gelegenen Handwerksbetrieb ausgeschlossen werden können. Die Existenz des Betriebes sei gefährdet, wenn nicht gesichert ist, dass Lieferanten, Kunden, etc. das Grundstück aufsuchen können. Stellungnahme der Verwaltung Das betreffende Grundstück der Eingeber liegt außerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans Nr. 579. Im Bebauungsplan Nr. 410 ist das Grundstück als Allgemeines Wohngebiet (WA) ausgewiesen. Die nach dem Bebauungsplan Nr. 410 zulässigen Nutzungen bleiben auch nach Inkrafttreten des angrenzenden Bebauungsplans Nr. 579 gewahrt, da dieser nicht in die ausgeübte Nutzung eingreift. Die Planung führt zu keiner Änderung der derzeitigen Erschließungssituation, sodass keine negativen Auswirkungen auf den Handwerksbetrieb zu erwarten sind. Beschlussvorschlag Den Bedenken, dass planungsbedingte Beeinträchtigungen für einen östlich der Oxford- Kaserne auf Höhe des Exerzierplatzes gelegenen Handwerksbetrieb eintreten könnten und dessen Existenz durch die Planung gefährdet werde, wird nicht gefolgt (Beschlussvorschlag 1.2.26). 7.8 Bürger/-in 7.8.1 Es wird angeregt, das Verk ehrskonzept für das Oxford-Quartier zugunsten einer weitgehenden Unterbindung von Kfz -Verkehr zu ändern („autofreies Oxford -Quartier“). Auf den geplanten Straßen solle nur Schrittgeschwindigkeit zugelassen werden und die Verkehrsflächen entsprechend ausgebildet werden. Die geplante Hauptachse Roxeler Straße – Arnheimweg – Bebauungsplan Nr. 579 Gievenbeck – Oxford-Quartier (Roxeler Straße / Dieckmannstraße / Gievenbecker Reihe / Niedenstiege) Stellungnahmen zum Entwurf / Seite 35 von 67 insbesondere im Bereich des geplanten Grundschul - und Kita-Standortes – solle nicht für den Durchgangsverkehr freigegeben werden. Stellungnahme der Verwaltung Siehe Stellungnahme der Verwaltung zu Anregung 6.4.2. Beschlussvorschlag Siehe Beschlussvorschlag 1.2.9 zu Anregung 6.4.2. 7.8.2 Es wird angeregt, keine Tiefgaragen zuzulassen und ausreichend Flächen für Fahrradabstellanlagen und Car -Sharing-Angebote vorzuhalten. Kfz -Stellplätze sollten an den Quartiersrand gelegt werden. Bring- und Abholverkehre („Elterntaxi“) sollten verhindert werden. Be- und Entladeverkehre sollten nur in gesondert festgelegten Bereichen gestattet werden. Stellungnahme der Verwaltung Um wohnortnahe Unterbringungsmöglichkeiten für den Kfz -Verkehr zu schaffen, ist gemäß städtebaulichem Entwurf der ArGe Oxford eine anteilige Errichtung von Tiefgaragen erforderlich. Dies auch vor dem Hintergrund der angestrebten städtebaulichen Dichte sowie der gestalterischen Anforderung, eine hohe Freiraumqualität bei gleichzeitig geringem Versiegelungsgrad zu ermöglichen. Die Flächen für Fahrradabstellanlagen und Car -Sharing-Angebote werden nicht über den Bebauungsplan festgelegt. Eine Auslagerung der Kfz-Stellplätze an den Q uartiersrand steht dem Verkehrskonzept des städtebaulichen Entwurfs entgegen, das bereits im städtebaulichen Gutach terverfahren (2014) von einem Nebeneinander der unterschiedlichen Verkehrsarten ausgelegt war. Der Bebauungsplan muss den zu erwartenden Bring- und Abholverkehr an der geplanten Grundschule und den Kita- Standorten berücksichtigen. Es ist jedoch davon auszugehen, dass die öffentlichen Einrichtungen primär von den Quartiersbewohnern auf gesucht werden, sodass ein hoher Fußgänger - und Radfahreranteil zu erwarten ist. Mit Blick auf die Belange der Gewerbetreibenden dürfen im Oxford -Quartier keine umfassenden Restriktionen für den Anlieferverkehr bestehen, zumal der städtebauliche Entwurf der ArGe Oxford Werkhöfe und andere gewerbliche Nutzungen (z.B. gastronomische Betriebe) vorsieht. Beschlussvorschlag Den Anregungen, im Plangebiet keine Tiefgaragen zuz ulassen, Kfz -Stellplätze an den Quartiersrand zu verlegen, Bring - und Abholverkehre zu verhindern und Be - und Entladeverkehre nur in gesondert festgelegten Bereichen zu gestatten, wird nicht gefolgt (Beschlussvorschlag 1.2.27). Zu der Anregung, ausreichend Flächen für Fahrradabstellanlagen und Car -Sharing-Angebote vorzuhalten, erübrigt sich eine Beschlussfassung. Bebauungsplan Nr. 579 Gievenbeck – Oxford-Quartier (Roxeler Straße / Dieckmannstraße / Gievenbecker Reihe / Niedenstiege) Stellungnahmen zum Entwurf / Seite 36 von 67 7.8.3 Es wird angeregt, durch das Oxford-Quartier nur eine Buslinie zu leiten. Die übrigen Buslinien sollten auf die angrenzenden Straßen geführt werden. Stellungnahme der Verwaltung Das Oxford-Quartier soll nur von der Stadtbuslinie 12 durchquert werden, sodass der Anregung entsprochen wird. Beschlussvorschlag Eine Beschlussfassung erübrigt sich. 7.8.4 Es wird angeregt, das Oxford- Quartier über eine Wegeverbindung (Fuß - und Radweg) an die Potstiege anzubinden. Stellungnahme der Verwaltung Siehe Stellungnahme der Verwaltung zu Anregung 7.4. Beschlussvorschlag Eine Beschlussfassung erübrigt sich. 7.8.5 Es wird angeregt, in den Investoren- und Qualifizierungswettbewerben Bonuspunkte für Bebauungskonzepte mit verkehrs- bzw. autoarmen Mobilitätskonzepten zu vergeben bzw. diese generell zu bevorzugen. Stellungnahme der Verwaltung Die Inhalte der Investoren- und Qual ifizierungswettbewerbe befinden sich außerhalb der Regelungsebene des Bebauungsplans. Entsprechend dem 2017 aufgestellten „Masterplan 100 % Klimaschutz – Münster Klimaschutz 2050“ verfolgt die Stadt Münster das Ziel, bis 2050 eine 95 %ige CO 2-Reduzierung und eine Halbierung des Energieverbrauchs zu erreichen. Auch bei der Planung des Oxford-Quartiers wurde der Förderung einer klimafreundlichen Mobilität ein hoher Stellenwert eingeräumt. Der Vorschlag, Bebauungskonzepte mit verkehrs- bzw. autoarme n Mobilitätskonzepten in der Gesamtbeurteilung durch Vergabe von Bonuspunkten zu berücksichtigen, wird als ein mögliches Instrument eingestuft, um die angestrebte hohe ökologische Qualität und hohe Wohnumfeldqualitäten im Oxford-Quartier umzusetzen. Dar über hinaus bestehen zwei weitere Ansätze zur Vermeidung, Verlagerung und verträglichen Abwicklung von Verkehr , die im Rahmen der öffentlichen Auslegungen von Bürgerinnen und Bürgern vorgeschlagen wurden: • Reduzierung des von Bauherren nachzuweisenden Schl üssels für private Stellplätze bei konkreten Maßnahmen zur Reduzierung des Kfz -Verkehrs ( z.B. durch Einrichtung eines privaten, gemeinschaftlich nutzbaren Car -Sharing-Systems oder Vorhalten barrierefreier, überdachter Fahrradstellplätze, vermietbarer Spezialräder, reduzierter Nachweis bei Bebauungsplan Nr. 579 Gievenbeck – Oxford-Quartier (Roxeler Straße / Dieckmannstraße / Gievenbecker Reihe / Niedenstiege) Stellungnahmen zum Entwurf / Seite 37 von 67 gefördertem Wohnraum und Wohnungsgenossenschaften, bei denen automobil - reduzierende Maßnahmen in der Satzung verankert sind); • Konkrete Vorgaben in den Investoren - und Qualifizierungswettbewerben für einzelne Baufelder bzw. Teilquartiere, z.B. für autofreie Konzepte. In diesem Fall würden bestimmte Ausstattungsstandards im Vorhinein verbindlich festgelegt. Der Schlüssel zum Nachw eis privater Stellplätze wird durch Anwendung des ÖPNV -Bonus bereits um 15 % reduziert. Im Durchschnitt sind nach der derzeitigen Stellplatzrichtlinie der Stadt Münster je Wohneinheit somit nur 0,85 Stellplätze je Wohneinheit (statt 1,0 Stellplätze je Wohneinheit) erforderlich. Die überwiegend im Januar 2019 in Kraft tretende Landesbauordnung Nordrhein- Westfalen sieht ausdrücklich vor, dass die Kommunen künftig durch eigene Satzung einen vollständigen oder teilweisen Verzicht auf die Herstellung von notwendigen Garagen oder Stellplätzen, soweit der Stellplatzbedarf durch besondere Maßnahmen verringert wird, regeln können. Aus Sicht der Verwaltung ist hierbei wichtig, dass für alle neuen Baugebiete einheitliche, gesamtstädtische Standards gelten. Eine auf das Oxford -Quartier beschränkte abweichende Stellplatzregelung würde dieser Maßgabe widersprechen. Die Stadt Münster beabsichtigt vor dem Hintergrund der o.g. Gesetzesänderung eine kommunale Stellplatzsatzung für das gesamte Stadtgebiet aufzustellen. Diese könnte künftig regeln, dass von dem Stellplatznachweis bei Vorliegen gesonderter Mobilitätskonzepte oder Maßnahmen des Mobilitätsmanagements ( z.B. Vorhalten von Car-Sharing-Stellplätzen, ÖPNV- Vergünstigungen und Fahrgemeinschaften, besonderer Qualitäts - und Ausstattungsstandards für Fahrradstellplätze) reduzierend abgewichen werden kann. Auf Grundlage der derzeitigen Regelung ist jedoch vorerst die geltende Stellplatzrichtlinie der Stadt Münster anzuwenden. Ein Regelungserfordernis auf Ebene des Bebauungsplans besteht auch bei einer Änderung der Stellplatzvorgaben nicht. Daher sind im Bebauungsplan auch keine Stellplatzschlüssel bzw. Obergrenzen für Stellplätze festzusetzen. Die Stellplatznachweise sind im Rahmen der Investoren- und Qualifizierungswettbewer be und abschließend in den Baugenehmigungsverfahren zu führen. Beschlussvorschlag Der Anregung, im Bebauungsplan einen von der Stellplatzrichtlinie der Stadt Münster nach unten abweichenden Stellplatzschlüssel festzusetzen, keinen Stellplatzschlüssel vorzugeben oder eine Obergrenze für Stellplätze festzusetzen, wird nicht gefolgt (Beschlussvorschlag 1.2.28). Zu der Anregung, in den Investoren- und Qualifizierungswettbewerben Bonuspunkte für Bebauungskonzepte mit verkehrs- bzw. autoarmen Mobilitätskonzepten zu vergeben bzw. diese generell zu bevorzugen, erübrigt sich eine Beschlussfassung. 7.8.6 Es wird angeregt, ein Mobilitätskonzept für die Anbindung des Oxford-Quartiers an die Stadt und die westlich anschließenden Bereiche zu erstellen. Maßnahmen zur Attraktivitätssteigerung des Radverkehrs sollten getroffen wer den. Hierzu würden auch gute und sichere Fahrradabstellanlagen zählen. Es sollten keine Zweirichtungsradwege vorgesehen werden. Bebauungsplan Nr. 579 Gievenbeck – Oxford-Quartier (Roxeler Straße / Dieckmannstraße / Gievenbecker Reihe / Niedenstiege) Stellungnahmen zum Entwurf / Seite 38 von 67 Eine Bevorrechtigung des Radverkehrs und des ÖPNV hinsichtlich der Ampelschaltungen sowie der Aufteilung des Verkehrsraumes sei umzusetzen. Stellungnahme der Verwaltung Der Bebauungsplan schafft die Voraussetzungen, um die Kaserne einer Wohnnutzung zuführen zu können. Die erforderlichen Flächen für das Verkehrsnetz werden im Bebauungsplan nachgewiesen. Die Erstellung eines Mobilitätskonzeptes, Maßnahmen zur Attraktivitätssteigerung des Radverkehrs, die Vorhaltung guter und sicherer Fahrradabstellanlagen, eine Bevorrechtigung des Radverkehrs und des ÖPNV hinsichtlich der Ampelschaltungen betreffen nicht die Regelungsebene des Bebauungsplans. Die Anbindung des Oxford -Quartiers an die Münsteraner Innenstadt und den westlichen angrenzenden Siedlungsbereich für Radfahrer und den ÖPNV wird als ausreichend eingestuft. Zum Nachweis der erforderlichen privaten Fahrradstellplätze gelten die Vorgaben der Stellplatzrichtlinie der Stadt Münster. Gegebenenfalls werden im Rahmen der Investoren - und Qualifizierungswettbewerbe zusätzlich qualitative Anforderungen formuliert. Gemäß dem verkehrstechnischen Entwurf sind innerhalb des Oxford-Quartiers keine Zweirichtungsradwege vorgesehen. Der bestehende Zweirichtungsradweg an der Roxeler Straße soll absehbar nicht zugunsten einer separaten, beidseitigen Radwege führung aufgehoben werden, da diese überwiegend nördlich angrenzende Liegenschaften erschließt. Durch die Inbetriebnahme einer provisorischen Lichtsignalanlage am Knotenpunkt Roxeler Straße / Gievenbecker Reihe wurde die Verkehrssicherheit des hier verlauf enen Zweirichtungsradweges deutlich erhöht. Die Installation einer dauerhaften Lichtsignalanlage ist vorgesehen. Die Aufteilung des Verkehrsraumes berücksichtigt die Belange des Radverkehrs in besonderem Maße. Insbesondere die geplanten, vom Kfz -Verkehr weitgehend unabhängigen, Wegeverbindungen innerhalb öffentlicher Grünflächen stellen eine gute Erschließung und Durchwegung für den Radverkehr sicher. Die Koordination der Ampelschaltungen betrifft nicht die Regelungsebene des Bebauungsplans. Eine ÖPNV -Bevorrechtigung in der Roxeler Straße ist vorgesehen. Zur Verbesserung der Verkehrssicherheit für Radfahrer werden die r echts- und linksabbiegenden Kfz auf der Roxeler Straße künftig getrennt von den Radfahrern geführt. Beschlussvorschlag Der Anregung, im O xford-Quartier keine Zweirichtungsradwege entlang von Straßen vorzusehen, wurde mit dem vorliegenden Planentwurf bereits gefolgt. Eine Beschlussfassung ist nicht erforderlich. Der Anregung, auf der Roxeler Straße keinen Zweirichtungsradweg vorzusehen, wir d nicht gefolgt (Beschlussvorschlag 1.2.29). Zu den übrigen Anregungen erübrigt sich eine Beschlussfassung. Bebauungsplan Nr. 579 Gievenbeck – Oxford-Quartier (Roxeler Straße / Dieckmannstraße / Gievenbecker Reihe / Niedenstiege) Stellungnahmen zum Entwurf / Seite 39 von 67 7.9 Bürger/-in 7.9.1 Es wird angeregt zu prüfen, ob innerhalb des Teilbereichs A (Oxford -Quartier) für die Allgemeinen Wohngebiete ( WA) und Mischgebiete (MI) eine Grundflächenzahl von 0,4 festzusetzen ist, da im Bebauungsplan nicht erkennbar ist, welcher Anteil eines Baugrundstücks überbaut werden und wie groß der Anteil versiegelter Flächen sein darf. Der Bebauungsplan gewährleiste weder die notwendige Planungssicherheit für künftige Bauherren, noch würden durch ihn die angestrebten städtebaulichen Qualitäten gesichert. Eine Grundflächenzahl von über 0,4 würde zu einer zu hohen Verdichtung führen und kann nicht städtebauliche Absicht sein. Stellungnahme der Verwaltung In den Bebauungsplan -Entwürfen zur ersten und zweiten öffentlichen Auslegung war vorgesehen, die Größe der Grundflächen lediglich mittels der überbaubaren Grundstücksflächen festzusetzen. Nach intensiver Prüfung enthält die Neufassung zur d ritten öffentlichen Auslegung baufelderangepasste Grundflächenzahlen (GRZ) , die sich eng an de m städtebaulichen Entwurf der ArGe Oxford orientieren. Überwiegend werden Grundflächenzahlen von 0,5 festgesetzt. Nur in dem aus städtebaulichen Gründen dichter zu bebauenden Bereich des künftigen zentralen Quartiersplatzes werden u.a. aufgrund der hierfür notwendigen Raumbildung und Einfassung des Platzbereichs, aber auch zur Ausbildung einer städtischen Raumatmosphäre höhere Grundflächenzahlen festgesetzt. Eine vom Eingeber geforderte flächendeckende Festsetzung einer Grundflächenzahl von 0,4 ist nicht möglich, da diese einer Verwirklichung des städtebaulichen Entwurfs entgegenstehen würde. Aus der planungsrechtlichen Beurteilung des Eingriffs geht hervor, dass innerhalb des Oxford-Quartiers dennoch von einer Verringerung der Versiegelung gegenüber der Bestandssituation auszugehen ist. Eine übermäßige Versiegelung is t auch aufgrund der getroffenen Festsetzungen zur Regelung des Wasserabflusses nicht zu erwarten. Die mit den textlichen Festsetzungen 1.5.1 und 1.5.2 getroffenen Regelungen zur Beschränkung der ableitbaren Wassermenge von maximal 3 l/sek./ha auf privaten Grundstücken sowie die verpflichtende Verwendung wasserdurchlässiger Oberflächenmaterialien tragen zur Aufrechterhaltung der Bodenfunktionen und zur Verbesserung des Mikroklimas bei. Beschlussvorschlag Der Anregung, im Bebauungsplan innerhalb des Teilber eichs A (Oxford -Quartier) für die Allgemeinen Wohngebiete (WA) und Mischgebiete (MI) flächendeckend eine Grundflächenzahl von 0,4 festzusetzen, wird nicht gefolgt (Beschlussvorschlag 1.2.30). 7.9.2 Es wird angeregt, innerhalb des Teilbereichs A (Oxford-Quartier) zumindest für die westlich der geplanten Nord -Süd-Haupterschließung gelegenen Bereiche eine kommunale Satzung nach § 51 (4) 2 BauO NRW aufzustellen, mit der die Herstellung von Stellplätzen oder Garagen untersagt oder eingeschränkt werden kann, wenn Gründe des Verkehrs, städtebauliche Gründe oder der Schutz der Kinder dies rechtfertigen. Auf die anstehende Novellierung der BauO NRW Bebauungsplan Nr. 579 Gievenbeck – Oxford-Quartier (Roxeler Straße / Dieckmannstraße / Gievenbecker Reihe / Niedenstiege) Stellungnahmen zum Entwurf / Seite 40 von 67 und der sich damit eröffnenden Möglichkeit der Kommunen, Stellplatzfragen in eigener Zuständigkeit regeln zu können, wird hingewiesen. Stellungnahme der Verwaltung Eine künftige von der Stadt Münster zu erlassene Stellplatzsatzung sollte sich nicht auf die zu entwickelnden Konversionsflächen beschränken. Im Sinne der Gleichbehandlung muss eine solche Regelung für alle neuen Baugebiete im Stadtgebiet gelten. Eine separate Stellplatzsatzung exklusiv für das Oxford- Quartier wird daher nicht befürwortet , s iehe Stellungnahme der Verwaltung zu Anregung 7.8.5. Beschlussvorschlag Der Anregung, innerhalb des Teilbereichs A (Oxford -Quartier) oder in Teilen davon eine kommunale Satzung nach § 51 (4) 2 BauO NRW aufzustellen, mit der die Herstellung von Stellplätzen oder Garagen untersagt oder eingeschränkt werden kann, wird nicht gefolgt (Beschlussvorschlag 1.2.31). 7.9.3 Es wird angeregt , im Bebauungsplan Festsetzungen zur Anordnung privater Stellplätze und Garagen sowie v on Besucherstellplätzen zu treffen . Das Stellplatzkonzept stehe im Widerspruch zur Ausweisung verkehrsberuhigter Bereiche, für die gemäß Straßenverkehrsordnung eine überwiegende Aufenthaltsfunktion mit geringem Verkehr gegeben sein muss . Die geplanten Besucherstellplätze lägen zum großen Teil innerhalb verkehrsberuhigter Bereiche. Die privaten Stellplätze der künftigen Baugrundstücke könn ten zum großen Teil nur über die ausgewiesenen verkehrsberuhigten Bereiche erreicht werden. Stellungnahme der Verwaltung Der Bebauungsplan soll zugunsten einer hohen Flexibilität in den noch ausstehenden Investoren- und Qualifizierungsverfahren keine Festsetzungen zur Anordnung privater Stellplätze und Garagen sowie von Besucherstellplätzen treffen. In den Planwerken (städtebaulicher Entwurf, Bebauungsplan-Entwurf, verkehrstechnischer Entwurf) wurde bei der Dimensionierung der Verkehrsflächen gleichwohl unterstellt, dass die Stellplätze in Tiefgaragen und dezentral gebündelt zu verorten und je Wohneinheit 0,85 private S tellplätze herzustellen sind (vgl. Kapitel 6.2.7 der Begründung zum Bebauungsplan). Bei der Überarbeitung des städtebaulichen Entwurfs wurde die geplante westliche Erschließungsspange des Oxford- Quartiers unterteilt und mit Wendebereichen ergänzt. Hierdurch ergeben sich vier separate, jeweils weniger als 150 m lange Teilabschnitte. Kfz-bezogener Durchgangsverkehr wird hierdurch verhindert, sodass in den westlich geplanten Wohn- und Werkhofbereichen verkehrsarme Aufenthaltsflächen geschaffen werden. Aus Sic ht der Verwaltung werden die gesetzlichen Vorgaben zur Ausweisung verkehrsberuhigter Bereiche erfüllt. Beschlussvorschlag Den Anregungen, im Bebauungsplan Festsetzungen zur Anordnung privater Stellplätze und Garagen sowie von Besucherstellplätzen zu treffen und Besucherstellplätze mehrheitlich Bebauungsplan Nr. 579 Gievenbeck – Oxford-Quartier (Roxeler Straße / Dieckmannstraße / Gievenbecker Reihe / Niedenstiege) Stellungnahmen zum Entwurf / Seite 41 von 67 außerhalb verkehrsberuhigter Bereiche anzuordnen, wird nicht gefolgt (Beschlussvorschlag 1.2.32). 7.9.4 Es wird angeregt, den Stellplatzschlüssel angesichts der Lage des Plangebietes und der guten Anbindung an den ÖPNV zu reduzieren. Es wird darauf hingewiesen, dass Tiefgaragen den Mietpreis erhöhen können, was dem städtischen Ziel der Schaffung pr eiswerten Wohnraums widerspreche. Stellungnahme der Verwaltung Zu der Anregung, den Stellplatzschlüssel angesichts der Lage des Plangebietes und der guten Anbindung an den ÖPNV zu reduzieren, siehe Stellungnahme der Verwaltung zu Anregung 7.8.5. Der städtebauliche Entwurf der ArGe Oxford, der als Grundlage für die Investoren- und Qualifizierungsverfahren dienen wird, sieht ein ausgewogenes Verhältnis von ebenerdigen und unterirdischen Stellplätzen vor. Offene, ebenerdige Pkw -Stellplätze oder gar Carports oder Garagen mindern die Freiraumqualität und tragen zu einem höheren Versiegelungsgrad bei , sodass die nachzuweisenden Stellplätze zumindest anteilig in Tiefgaragen verortet werden sollen. Dem städtischen Ziel der Schaffung preiswerten Wohnraums im künftigen Oxford-Quartier wird entsprochen. Beschlussvorschlag Der Anregung, im Bebauungsplan festzusetzen, dass keine oder nur wenige Tiefgaragen errichtet werden können, wird nicht gefolgt (Beschlussvorschlag 1.2.33). Zu der Anregung, den Stellplatzschlüssel ang esichts der Lage des Plangebiet s und der guten Anbindung an den ÖPNV zu reduzieren, siehe Beschlussvorschlag 1.2.28 zu Anregung 7.8.5. 7.10 Bürger/-in Es wird angeregt, eine Buslinie über den Arnheimweg zu führen . Durch eine Änderung der Buslinienführung würden der nördliche Teil des künftigen Oxford- Quartiers, das u.a. das künftige Kirchenzentrum der ev angelischen Lukas-Kirchengemeinde aufnehmen wird, sowie das bislang nicht ausreichend erschlossene Alt -Gievenbeck mit der Gievenbecker Ortsmitte verbunden. Stellungnahme der Verwaltung Siehe Stellungnahme der Verwaltung zu Anregung 7.3. Beschlussvorschlag Siehe Beschlussvorschlag 1.2.20 zu Anregung 7.3. Bebauungsplan Nr. 579 Gievenbeck – Oxford-Quartier (Roxeler Straße / Dieckmannstraße / Gievenbecker Reihe / Niedenstiege) Stellungnahmen zum Entwurf / Seite 42 von 67 7.11 Bürger/-in 7.11.1 Es wird angeregt, den Klimaschutzzielen der Stadt auf Ebene der Bebauungsplanung noch deutlicher Rechnung zu tragen sowie im Bebauungsplan von den Festsetzungsmöglichkeiten zum Klimaschutz bzw. zur Klimaanpassung Gebrauch zu machen. Es wird be mängelt, dass dem Bebauungsplan-Entwurf die Möglichkeit von Abweichungen zu getroffenen Festsetzungen, z.B. zugunsten besonders nachhaltiger, klimaschonender Quartierskonzepte, nicht zu entnehmen sei und dass die Berücksichtigung von Klimaaspekten in eine nachgeordnete Verfahrensstufe verschoben würde. Stellungnahme der Verwaltung Zugunsten der angestrebten Flexibilität in den nachfolgenden Investoren- und Qualifizierungswettbewerben sollen keine weitergehenden Festsetzungen im Bebauungsplan getroffen werden. Gleichwohl trägt die Planung in besonderer Weise den Erfordernissen des Klimaschutzes durch Maßnahmen, die dem Klimawandel entgegenwirken, als auch durch solche, die der Anpassung an den Klimawandel dienen, Rechnung. Beispielhaft seien folgende Zielsetzungen genannt: • Vermeidung der Inanspruchnahme von unversiegelten Freiflächen durch d ie Konversion einer alten Militärliegenschaft und Verzicht auf eine Erhöhung des derzeitigen Versiegelungsgrades; • Gewährleistung kurzer Wege aufgrund der vorgesehenen, relativ hohen städtebaulichen Dichte und der anvisierten Nutzungsmischung mit einem Nebeneinander aus Wohnen, Arbeiten, Bildung, Sport, Kultur und Freizeit; • Vermeidung von Kfz -Fahrten aufgrund der i nnenstadtnahen Lage und der fahrrad- und fußgängerfreundlichen Gestaltung des Wohnquartiers; • Schaffung von öffentlichen Car-Sharing-Angeboten, Ladesäulen für elektrogetriebene Fahrzeuge und Fahrradabstellmöglichkeiten; • Einhaltung der Anforderungen des Kfw-Effizienzhausstandards 55 bei Neubauten; • Umsetzung eines naturnahen Regenwasserbewirtschaftungskonzepts und Vorgaben zur Verwendung durchlässiger Oberflächenmaterialien sowie zur Dachbegrünung. In welcher Form Klimaschutz aspekte in den Vergabeverfahren –z.B. durch entsprechende Punktevergabe – berücksichtigt werden können, ist Gegenstand der noch anstehenden Abstimmungen im Konzern Stadt. Beschlussvorschlag Den Anregungen, den Klimaschutzzielen der Stadt auf Ebene der Bebauungsplanung noch deutlicher Rechnung zu tragen, im Bebauungsplan stärker von den Festsetzungsmöglichkeiten zum Klimaschutz bzw. zur Klimaanpassung Gebrauch zu machen und im Bebauungsplan auf die Möglichkeit von Abweichungen zu getroffenen Festsetzungen hinzuweisen, wird nicht gefolgt (Beschlussvorschlag 1.2.34). Bebauungsplan Nr. 579 Gievenbeck – Oxford-Quartier (Roxeler Straße / Dieckmannstraße / Gievenbecker Reihe / Niedenstiege) Stellungnahmen zum Entwurf / Seite 43 von 67 7.11.2 Es wird angeregt, innerhalb des Teilbereichs A (Oxford -Quartier) mindestens 40 % der ausgewiesenen Baugrundstücksflächen nicht zu versiegeln. Stellungnahme der Verwaltung Nach intensiver Prüfung enthält die Neufassung zur dritten öffentlichen Auslegung baufelderangepasste Grundflächenzahlen (GRZ), die sich eng an dem städtebaulichen Entwurf der ArGe Oxford orientieren (siehe Stellungnahme der Verwaltung zu Anregung 7.9.1 ). Überwiegend werden Grundflächenzahlen von 0,5 festgesetzt, sodass in den meisten Baufeldern bei Anwendung des § 19 (4) 2 BauNVO mindestens 25 % der jeweiligen Fläche nicht versiegelt werden darf. Nur in den Bereichen, in denen u.a. aus städtebaulichen Gründen eine höhere Dichte vorgesehen ist, wi rd ei n höherer Versiegelungsgrad ermöglicht. Auch vor dem Hintergrund der erforderlichen Freiflächen für Maßnahmen zur Versickerung, Verdunstung bzw. verzögerten Ableitung wird davon ausgegangen, dass sich durch die geplante Quartiersentwicklung die Versie gelung im Vergleich zur heutigen Situation sogar verringert. Mikroklimatisch günstig wirken sich zudem die geplanten großflächigen Grünanlagen (u.a. im künftigen grünen Trichter) aus. Beschlussvorschlag Der Anregung , über den Bebauungsplan sicherzustellen, dass innerhalb des Teilbereichs A (Oxford-Quartier) mindestens 40 % der ausgewiesenen Baugrundstücksflächen nicht versiegelt werden können, wird nicht gefolgt (Beschlussvorschlag 1.2.35). 7.11.3 Es wird angeregt, die für den Teilbereich B (Bernings Kotten) getroffene Festsetzung zur Begrünung der Flächen zwischen Straßenbegrenzungslinie und vorderer Baugrenze (v gl. textliche Festsetzung 3.4.1) auf den Teilbereich A (Oxford-Quartier) auszudehnen. Stellungnahme der Verwaltung Die Festsetzung einer durchgehenden Begrünung sämtlicher Vorgartenbereiche innerhalb des Oxford-Quartiers wird nicht befürwortet , da hierdurch die vorgesehene urbane Raumwirkung verloren ginge. Gemäß dem städtebaulichen Entwurf der ArGe Oxford sollen einige Gebäude bzw. Gebäudefo rmationen unmittelbar an den öffentlichen Straßenraum angrenzen (Straßenrandbebauung). Eine pauschale Festsetzung von begrünten Vorgartenflächen würde dieses Gestaltungsmotiv konterkarieren. In Bereichen, in denen aus städtebaulichen Gründen eine Straßenrandbebauung nicht sinnvoll ist , können im Rahmen der Investoren- und Qualifizierungswettbewerbe auch begrünte Vorgärten vorgesehen werden. Hierfür bedarf es jedoch keiner vorab zu treffenden Regelung im Bebauungsplan. Beschlussvorschlag Der Anregung, auch im Teilbereich A (Oxford-Quartier) eine Begrünung der Flächen zwischen Straßenbegrenzungslinie und vorderer Baugrenze festzusetzen, wird nicht gefolgt (Beschlussvorschlag 1.2.36). Bebauungsplan Nr. 579 Gievenbeck – Oxford-Quartier (Roxeler Straße / Dieckmannstraße / Gievenbecker Reihe / Niedenstiege) Stellungnahmen zum Entwurf / Seite 44 von 67 7.11.4 Es wird angeregt, bei der Anordnung und Planung der Gebäude eine ausreichende Verschattung im Sommer sowie eine Verschattungsfreiheit im Winter sicherzustellen bzw. alternativ durch den Einbau geeigneter Verschattungselemente zu befördern. Stellungnahme der Verwaltung Der Bebauungsplan setzt großflächige überbaubare G rundstücksflächen fest, um in den Investoren- und Qualifizierungs wettbewerben ein hohes Maß an Flexibilität zu ermöglichen. Baukörperfestsetzungen sind nur für die denkmalgeschützten und zu erhaltenden Bestandsgebäude vorgesehen. Baukörperhafte Festsetzung en im Bereich der Neubauten würden dieser Maxime wiedersprechen. Die Stellung der Gebäude wird demgemäß erst im Rahmen der durchzuführenden Investoren -/ Qualifizierungsverfahren durch entsprechende Bebauungskonzepte konkretisiert. Durch vertragliche Regelungen wird sichergestellt, dass die allgemeinen Anforderungen der Stadt Münster zum energiesparenden Bauen zu berücksichtigen sind. Die Aspekte Verschattungswirkung bzw. Verschattungsfreiheit können ggf. im Rahmen der Vergabeverfahren berücksichtigt werden, betreffen jedoch nicht die Regelungsebene des Bebauungsplans. Durch den Baumbestand existieren im Oxford-Quartier zahlreiche Verschattungs gelegenheiten. Zusätzlich sind umfangreiche Neupflanzungen im öffentlichen Raum vorgesehen. Für die privaten Grundstücksflächen werden im Rahmen der Vergabeverfahren auch Aussagen zur Gestaltung der privaten Grün- und Freiflächen erwartet, sodass auch hier ein größtmöglicher Baumerhalt bzw. umfassende Neupflanzungen sichergestellt werden kann. Beschlussvorschlag Der An regung, durch planungsrechtliche Festsetzungen bei der Anordnung und Planung der Gebäude eine ausreichende Verschattung im Sommer sowie eine Verschattungsf reiheit im Winter sicherzustellen oder alternativ durch den Einbau geeigneter Verschattungselemente z u befördern, wird nicht gefolgt (Beschlussvorschlag 1.2.37). 7.11.5 Es wird angeregt, alle Erschließungsflächen – mit Ausnahme der von Stadtbussen befahrenen Straßenabschnitte der übergeordneten Erschließungsstraßen (Tempo- 30-Zone) – als verkehrsberuhigte Bereiche auszuweisen. Stellungnahme der Verwaltung Siehe Stellungnahme der Verwaltung zu Anregung 6.4.2. Beschlussvorschlag Siehe Beschlussvorschlag 1.2.9 zu Anregung 6.4.2. 7.11.6 Es wird angeregt, im Bebauungsplan mindestens drei Car -Sharing-Plätze für unterschiedliche Fahrzeugtypen und -größen im Bereich des Quartiersplatzes festzusetzen. Es wird angeregt, Car-Sharing-Plätze in unmittelbarer Reichweite von E-Ladestationen einzurichten. Bebauungsplan Nr. 579 Gievenbeck – Oxford-Quartier (Roxeler Straße / Dieckmannstraße / Gievenbecker Reihe / Niedenstiege) Stellungnahmen zum Entwurf / Seite 45 von 67 Stellungnahme der Verwaltung Im Oxford-Quartier sind Car-Sharing-Angebote im Bereic h der Elektromobilität vorgesehen. Eine Mobilstation ist im Ausbauplan am geplanten zentralen Quartiersplatz verortet. Die erforderlichen Flächen für diese Nutzung werden im Bebauungsplan nachgewiesen. Die Festlegung der künftigen Fahrzeugtypen betrifft nicht die Regelungsebene des Bebauungsplans. Eine diesbezügliche Entscheidung kann erst im weiteren Realisierungsprozess erfolgen. Zu der Anregung, Car -Sharing-Plätze in unmittelbarer Reichweite von E -Ladestationen einzurichten, siehe Stellungnahme der Verwaltung zu Anregung 5.1. Beschlussvorschlag Der Anregung, im Bebauungsplan mindestens drei Car -Sharing-Plätze zu berücksichtigen , wurde mit dem vorliegenden Planentwurf bereits gefolgt. Eine Beschlussfassung ist nicht erforderlich. Zu den übrigen Anregungen erübrigt sich eine Beschlussfassung. 7.11.7 Es wird angeregt, die Zahl der nachzuweisenden Stellplätze je Wohneinheit lediglich als Obergrenze festzusetzen. Hierdurch würden abweichende Konzepte für autofreie, autoarme oder verkehrsberuhigte (Teil-) Quartiere ermöglicht werden. Es wird angeregt, bei der Obergrenze der nachzuweisenden privaten Stellplätze je Wohneinheit zumindest die Vorgaben der bestehenden Richtlinie nicht zu überschreiten. Dies sei der Fall, da inklusive der ausgewiesenen Besucherstellplätze laut Begründung des Bebauungsplan-Entwurfs rechnerisch 1,06 Stellplätze je Wohneinheit (und damit mehr als maximal 0,85 Stellplätze je Wohneinheit) zur Verfügung stehen sollen. Stellungnahme der Verwaltung Zu der Anregung, die Zahl der nachzuweisenden Stellplätze je Wohneinheit lediglich als Obergrenze festzusetzen, siehe Stellungnahme der Verwaltung zu Anregung 7.8.5. Zu der Anregung, bei Vorliegen verkehrs - bzw. autoarmer Mobilitätskonzepte re duzierte Stellplatzschlüssel im Rahmen der Investoren - und Qualifizierungswettbewerbe zu berücksichtigen, siehe Stellungnahme der Verwaltung zu Anregung 7.8.5. Der übliche Stellplatzschlüssel wird durch Anwendung des sogenannten ÖPNV -Bonus reduziert. Statt 1,0 privater Stellplätze je Wohneinheit sind rechnerisch lediglich 0,85 private Stellplätze je Wohneinheit durch die Bauherren nachzuweisen. Der Anteil von 30 % für öffentliche Besucherstellplätze ist gemäß der Stellplatzrichtlinie der Stadt Münster additiv zu berücksichtigen. Insofern orientiert sich die Planung für das Oxford- Quartier an den derzeit anzuwendenden Regelwerken. Beschlussvorschlag Zu der Anregung, die Zahl der nachzuweisenden Stellplätze je Wohneinheit lediglich als Obergrenze festzusetzen, siehe Beschlussvorschlag 1.2.28 zu Anregung 7.8.5. Bebauungsplan Nr. 579 Gievenbeck – Oxford-Quartier (Roxeler Straße / Dieckmannstraße / Gievenbecker Reihe / Niedenstiege) Stellungnahmen zum Entwurf / Seite 46 von 67 Zu den übrigen Anregungen erübrigt sich eine Beschlussfassung. 7.11.8 Es wird angeregt, im Bebauungsplan Festsetzungen zur diebstahlsicheren Verwahrung von Fahrrädern sowie kom fortablen, möglichst ebenerdigen Zugängen zu Fahrradstellplätzen zu treffen. Stellungnahme der Verwaltung Siehe Stellungnahme der Verwaltung zu Anregung 7.8.6. Beschlussvorschlag Eine Beschlussfassung erübrigt sich. 7.11.9 Es wird angereg t, im Oxford -Quartier dezentrale Lösungen der Energieversor gung und -speicherung zuzulassen. Stellungnahme der Verwaltung Der Bebauun gsplan trifft keinerlei Regelungen, die alternative Möglichkei ten der Energieversorgung und -speicherung ausschließen. Ein Anschlusszwang an das bestehende und künftig ausgebaute Fernwärmenetz besteht nicht. Beschlussvorschlag Der Anregung, im Oxford- Quartier dezentrale Lösungen der Energieversorgung und -speicherung zuzulassen, wurde mit dem vorliegenden Planentwurf bereits gefolgt. Eine Beschlussfassung ist nicht erforderlich. 7.12 Bürger/-in 7.12.1 Es wird angeregt, die Innenbereiche der Baufelder autofrei zu halten. Stellungnahme der Verwaltung Siehe Stellungnahme der Verwaltung zu Anregung 6.4.2. Beschlussvorschlag Siehe Beschlussvorschlag 1.2.9 zu Anregung 6.4.2. 7.12.2 Es wird angeregt, alle Erschließungsstraßen als verkehrsberuhigte Bereiche mit Vorrang für Fußgänger und Radfahrer auszuweisen. Ausschließlich Straßen, die zur Abwicklung des ÖPNV erforderlich sind, sollten hiervon ausgenommen werden. Bebauungsplan Nr. 579 Gievenbeck – Oxford-Quartier (Roxeler Straße / Dieckmannstraße / Gievenbecker Reihe / Niedenstiege) Stellungnahmen zum Entwurf / Seite 47 von 67 Stellungnahme der Verwaltung Siehe Stellungnahme der Verwaltung zu Anregung 6.4.2. Beschlussvorschlag Siehe Beschlussvorschlag 1.2.9 zu Anregung 6.4.2. 7.12.3 Es wird angeregt, die Durchlässigkeit für Fußgänger und Radfahrer sowie die Anbindung des Oxford-Quartiers an Fahrradrouten zu optimieren. Stellungnahme der Verwaltung Der Bebauungsplan gewährleistet auf Grundlage des städtebaulichen Entwurfs der ArGe Oxford eine hohe Durchlässigkeit für nicht -motorisierte Verkehrsteilnehmer. Der als Planungsziel formulierte Anspruch, räumliche und funktionale Vernetzungen in das Umfeld zu schaffen, wird umgesetzt. Beispielhaft seien die geplanten Wegeanbindungen an das Auenviertel ( Gievenbeck-Südwest) sowie der außerhalb des Plangeltungsbereichs geplante Rad- und Fußweg über den Gievenbach bis zur Potstiege genannt. Zwischen der Gievenbecker Reihe und dem künftigen Quartiersplatz (ehemaliger Exerzierplatz) soll eine befahrbare Rampe errichtet werden. Durch das im Oxford -Quartier vorgesehene engmas chige Fuß- und Radwegenetz werden Kfz -freie Grünverbindungen mit hoher Aufenthaltsqualität geschaffen. Auch der hohe Anteil verkehrsberuhigter Bereiche entspricht dieser übergeordneten Zielsetzung. Beschlussvorschlag Der Anregung, die Durchlässigkeit für Fußgänger und Radfahrer über das bislang vorgesehene Maß hinaus zu erhöhen, wird nicht gefolgt (Beschlussvorschlag 1.2.38). 7.12.4 Es wird angeregt, dass im Oxford -Quartier ausreichend wohnungsnahe, barrierefrei erreichbare, witt erungsgeschützte und diebstahlsichere Abstellmöglichkeiten für Fahrräder, Anhänger und Lastenfahrräder nachzuweisen sind. Stellungnahme der Verwaltung Siehe Stellungnahme der Verwaltung zu Anregung 7.8.6. Beschlussvorschlag Eine Beschlussfassung erübrigt sich. 7.12.5 Es wird angeregt, die Zahl der nachzuweisenden Stellplätze je Wohneinheit lediglich als Obergrenze zu definieren, die bei Vorliegen eines qualifizierten Mobilitätskonzepts unterschritten werden kann und soll . Gegebenenfalls soll ten Reserveflächen für Pkw - Stellplätze, wie beispielsweise in der Siedlung Vauban in Freiburg, ausgewiesen werden. Bebauungsplan Nr. 579 Gievenbeck – Oxford-Quartier (Roxeler Straße / Dieckmannstraße / Gievenbecker Reihe / Niedenstiege) Stellungnahmen zum Entwurf / Seite 48 von 67 Stellungnahme der Verwaltung Zu der Anregung, die Zahl der nachzuweisenden Stellplätze je Wohneinheit lediglich als Obergrenze zu definieren, siehe Stellungnahme der Verwaltung zu Anregung 7.8.5. Zu der Anregung, die nachzuweisenden Stellplätze die bei Vorliegen eines qualifizierten Mobilitätskonzepts unterschreiten zu können, siehe Stellungnahme der Verwaltung zu Anregung 7.8.5. Die Ausweisung von Reserveflächen für Stellplätze, z.B. an den Quartiersrand, wird nicht befürwortet, da eine Auslagerung von Kfz -Stellplätzen dem zugrundeliegenden Verkehrskonzept, das ber eits im städtebaulichen Gutachterverfahren (2014) von einem Nebeneinander der unterschiedlichen Verkehrsarten ausgegangen war, widerspricht. Beschlussvorschlag Zu den Anregungen, die Zahl der nachzuweisenden Stellplätze je Wohneinheit lediglich als Obergrenze zu definieren und die nachzuweisenden Stellplätze bei Vorliegen eines qualifizierten Mobilitätskonzepts zu unterschreiten, siehe Beschlussvorschlag 1.2.28 zu Anregung 7.8.5. Der Anregung, im Bebauungsplan Reserveflächen für Pkw -Stellplätze auszuweisen, wird nicht gefolgt (Beschlussvorschlag 1.2.39). 7.12.6 Es wird angeregt, ausreichend Plätze für Car -Sharing-Angebote – in Verbindung mit Ladesäulen für elektrogetriebene Fahrzeuge – auszuweisen. Stellungnahme der Verwaltung Siehe Stellungnahme der Verwaltung zu Anregung 5.1. Beschlussvorschlag Eine Beschlussfassung erübrigt sich. 7.12.7 Es wird angeregt, ökologische Mobilitätskonzepte bei der Ausschreibung von Teilflächen zu fordern oder beim Zuschlag mit Vorrang zu berücksichtigen. Stellungnahme der Verwaltung Siehe Stellungnahme der Verwaltung zu Anregung 7.8.5. Beschlussvorschlag Eine Beschlussfassung erübrigt sich. Bebauungsplan Nr. 579 Gievenbeck – Oxford-Quartier (Roxeler Straße / Dieckmannstraße / Gievenbecker Reihe / Niedenstiege) Stellungnahmen zum Entwurf / Seite 49 von 67 7.12.8 Es wird angeregt, die Zielsetzung nachhaltiger ökologischer Mobili tät z.B. durch optimierte Radwegeverbindungen zu Arbeitsplätzen und zur Innenstadt aktiv zu fördern . Das ÖPNV - Angebot solle mindestens einen 10-Minuten-Takt aufweisen. Stellungnahme der Verwaltung Die Anregung betrifft nicht die Regelungsebene des Bebauungsplans. Mit den im Oxford - Quartier geplanten Radwegen – teils auf öffentlichen Verkehrsflächen, teils innerhalb öffentlicher Grünanlagen – werden zahlreiche räumliche und funktionale Vernetzungen ins Umfeld geschaffen. Mit dem bestehenden ÖPNV-Angebot wird das Oxford- Gelände in der Hauptverkehrszeit schon heute mit einer hohen Taktdichte erschlossen. Mit der vorgesehenen Einschleifung der Stadtbuslinie 12 in das Oxford-Quartier wird eine neue Haltestelle im Bereich des geplanten zentralen Quartierplatzes eingerichtet. Beschlussvorschlag Eine Beschlussfassung erübrigt sich. 7.13 Bürger/-in 7.13.1 Es wird angeregt, im Bebauungsplan keinen Stellplatzschlüssel vorzugeben und / oder diesen in Anlehnung an das städtebauliche Projekt Baakenhafen in der Hamburger Hafencity (Stellplatzschlüssel maximal 0,4) deutlich zu reduzieren. Der aktuell vorgesehene Stellplatzschlüssel stehe im Gegensatz zu den von der Stadt Münster selbst gesetzten Klimaschutzzielen sowie zu den Grundsätzen einer sozial gerechten Bodennutzung, da Stellplätze der Mieter von öffentlich geförderten Wohnungen nach dem ersten Förderweg mangels eigenem Pkw gar nicht genutzt werden. Außerdem stehe zu erwarten, dass der geforderte Stellplatzschlüssel potenzielle Investoren daran hindert, innovative, nachhaltige und zukunftsfähige Mobilitätskonzepte umzusetzen. Der reduzierte Stellplatzschlüssel solle im Bebauungsplan festgesetzt werden oder zumindest im späteren Vergabeverfahren zur Bedingung von Anhandgaben / Grundstückskäufen gemacht werden. Es wird angeregt, im Rahmen der Investoren- / Qualifizierungswettbewerbe Bonuspunkte für innovative und zukunftsfähige Mobilitätskonzepte ( z.B. ausreichend Stellplätze für Fahrräder, hausinterne Fahrradwerkstatt, Mobilitätsstation für vermietbare Spezialräder, Malus je Wohneinheit mit gefördertem Wohnraum, gemeinsames Car-Sharing-System oder Wohnungsgenossenschaften, bei denen automobil -reduzierende Maßnahmen in der Satzung verankert sind) zu vergeben. Auf ein gemeinsam mit dem Wuppertal -Institut erarbeitetes und beigefügtes Diskussionspapier wird verwiesen. Stellungnahme der Verwaltung Siehe Stellungnahme der Verwaltung zu Anregung 7.8.5. Beschlussvorschlag Zu der Anregung, im Bebauungsplan keinen Stellplatzschlüssel vorzugeben bzw. diesen deutlich zu reduzieren, siehe Beschlussvorschlag 1.2.28 zu Anregung 7.8.5. Bebauungsplan Nr. 579 Gievenbeck – Oxford-Quartier (Roxeler Straße / Dieckmannstraße / Gievenbecker Reihe / Niedenstiege) Stellungnahmen zum Entwurf / Seite 50 von 67 Zu der Anregung, im Rahmen der Investoren- / Qualifizierungswettbewerbe einen reduzierten Stellplatzschlüssel vorzugeben, erübrigt sich eine Beschlussfassung. 7.13.2 Es wird angeregt, für das Oxford-Quartier im Sinne einer „Stadt der kurzen Wege“ und zugunsten einer größeren Variabilität in den späteren Vergabeverfahren mehr Vollgeschosse zu ermöglichen und insbesondere V -geschossige Gebäude zuzulassen. Die Spielräume hinsichtlich der zulässigen Geschosse wurden im Bebauungsplan- Entwurf im Vergleich zum städtebaulichen Entwurf der ArGe Oxford verringert. Es seien an den markanten Punkten keine V-geschossigen Gebäude mehr vorgesehen. Nicht -Vollgeschosse / Staffelgeschosse soll ten nicht grundsätzlich ausgeschlossen werden. Stellungnahme der Verwaltung Hinsichtlich der zulässigen Zahl der Vollgeschosse basieren die Festsetzungen des Bebauungsplans auf den denkmalpflegerischen Vorgaben. Die Aussage des Eingebers, dass die zulässigen Geschosszahlen im Bebauungsplan nicht den Vorgaben des städtebaulichen Entwurfs entsprechen, trifft nicht zu. Alle im städtebaulichen Entwurf dargestellten Gebäude sind in ihrer Höhenentwicklung gemäß den Festsetzungen des Bebauungsplans grundsätzlich umsetzbar. D er Bebauungsplan lässt – entgegen der Darstellung des Eingebers – Nicht- Vollgeschosse / Staffelgeschosse zu. Im nordwestlichen Baufeld wird eine bis zu VII-geschossige Bebauung ermöglicht. Am künftigen zentralen Quartiersplatz lässt der Bebauungsplan ei ne bis zu V -geschossige Bebauung zu. Es ist somit keine Planänderung erforderlich. Beschlussvorschlag Der Anregung, für das Oxford-Quartier im Sinne einer „Stadt der kurzen Wege“ und zugunsten einer größeren Variabilität in den späteren Vergabeverfahren mehr Vollgeschosse zu ermöglichen, wird nicht gefolgt (Beschlussvorschlag 1.2.40). Zu der Anregung, eine bis zu V -geschossige Bebauung zu ermöglichen, erübrigt sich eine Beschlussfassung, da der Bebauungsplan in Teilbereichen eine Bebauung von fünf und mehr Geschossen zulässt. 7.13.3 Es wird angeregt, entlang der zentralen Erschließungsstraße – insbesondere in den als e rstes erschlossenen Bereichen – eine wohnverträgliche, quartiersbezogene gewerbliche Nutzung mindestens in den Erdgeschosszonen zu ermöglichen. Integrierte Konzepte quartiersbezogener Dienstleistungen ( z.B. kleinere Ladennutzungen, Gastronomie, Büros, Praxen, Sozialstation) und Wohnfolgeeinrichtungen sollten planungsrechtlich zulässig sein. Stellungnahme der Verwaltung Als übergeordnetes Planungsziel soll der Bebauungsplan die Vorrausetzungen zur Entwicklung eines vielfältig durchmischten Stadtquartier s schaffen (vgl. Kapitel 5 der Begründung zum Bebauungsplan). Ein Mix unterschiedlicher Nutzungen (Wohnen, Arbeiten, Dienstleistungen, Freizeit und Erholung) wird angestrebt . Dieser Maßgabe trägt der Bebauungsplan in Bebauungsplan Nr. 579 Gievenbeck – Oxford-Quartier (Roxeler Straße / Dieckmannstraße / Gievenbecker Reihe / Niedenstiege) Stellungnahmen zum Entwurf / Seite 51 von 67 besonderer Weise Rechnung. Durch die Festsetzung Allgemeiner Wohngebiete (WA1+2) werden der Versorg ung des Gebietes dienende Läden, Schank - und Speisewirtschaften sowie nicht störende Handwerksbetriebe im Oxford -Quartier zugelassen. Auch Anlagen für kirchliche, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke werden ermöglicht. Darüber hinaus setzt der Bebauungsplan mehrere Mischgebiete (MI 1+2a,b) fest, in denen zusätzlich u.a. Geschäfts- und Bürogebäude und sonstige Gewerbebetriebe zulässig sind (entlang der künftigen südlichen Platzkante des zentralen Quartierplatzes, im Bereich des früheren Kantinengebäudes und im Bereich der im nordwestlichen Kasernenteil vorgesehenen Wohn- und Werkhöfe). Es wird zudem auf die geplante Einrichtung „Haus der Vereine “ hingewiesen, die in zentraler Quartierslage Freizeit- und Kulturangebote aufnehmen wird. Die Nutzungen werden im Rahmen der Investoren - und Qualifizierungswettbewerbe konkretisiert. Der Anregung wird somit vollumfänglich entsprochen. Beschlussvorschlag Der Anregung, eine wohnverträgliche, quartiersbezogene gewerbliche Nutzung mindestens in den Erdgeschos szonen sowie integrierte Konzepte quartiersbezogener Dienstleistungen und Wohnfolgeeinrichtungen zu ermöglichen, wurde mit dem vorliegenden Planentwurf bereits gefolgt. Eine Beschlussfassung ist nicht erforderlich. 7.14 Bürger/-in 7.14.1 Es wird anger egt, im gesamten Oxford- Quartier Schrittverkehr mit entsprechender Gestaltung der Verkehrsflächen einzurichten. Stellungnahme der Verwaltung Siehe Stellungnahme der Verwaltung zu Anregung 6.4.2. Beschlussvorschlag Siehe Beschlussvorschlag 1.2.9 zu Anregung 6.4.2. 7.14.2 Es wird angeregt, die neu geplante Buslinie außerhalb des Oxford-Quartiers zu führen. Stellungnahme der Verwaltung Für eine hohe Akzeptanz des ÖPNV sollen die Haltestellen im gesamten Oxford -Quartier fußläufig zu erreichen sein. An der geplanten Verortung einer zentralen Haltestelle wird insbesondere zugunsten einer Minimierung der Wegedistanzen und der im Bereich der künftigen Quartiersmitte vorgesehenen Gemeinbedarfseinrichtungen (Grundschule, Turnhal le, Haus der Vereine) festgehalten. Beschlussvorschlag Der Anregung, die neu geplante Buslinie außerhalb des Oxford -Quartiers zu führen, wird nicht gefolgt (Beschlussvorschlag 1.2.41). Bebauungsplan Nr. 579 Gievenbeck – Oxford-Quartier (Roxeler Straße / Dieckmannstraße / Gievenbecker Reihe / Niedenstiege) Stellungnahmen zum Entwurf / Seite 52 von 67 7.14.3 Es wird angeregt, im Oxford-Quartier keine Durchgangsstraße vorzusehen. Stellungnahme der Verwaltung Siehe Stellungnahme der Verwaltung zu Anregung 6.4.2. Beschlussvorschlag Siehe Beschlussvorschlag 1.2.9 zu Anregung 6.4.2. 7.14.4 Es wird angeregt, im Bereich der geplanten Grundschule sowie im Umfeld von Kita- Einrichtungen keinen Bring- und Holverkehr zu ermöglichen. Stellungnahme der Verwaltung Siehe Stellungnahme der Verwaltung zu Anregung 7.8.2. Beschlussvorschlag Siehe Beschlussvorschlag 1.2.27 zu Anregung 7.8.2. 7.14.5 Es wird angeregt, möglichst viele Kfz-Stellplätze an den Quartiers rand mit äußerer Erschließung zu verlegen. Möglichst viele Baufelder sollten autofrei bleiben. Stellungnahme der Verwaltung Siehe Stellungnahmen der Verwaltung zu den Anregungen 6.4.2. und 7.8.2. Beschlussvorschlag Siehe Beschlussvorschläge 1.2.9 und 1.2.27 zu den Anregungen 6.4.2 und 7.8.2. 7.14.6 Es wird angeregt, Fahrerlaubnisse innerhalb möglichst vieler Bauflächen nur für den Be- und Endladeverkehr sowie für Menschen mit Behinderung zu erteilen. Stellungnahme der Verwaltung Siehe Stellungnahme der Verwaltung zu Anregung 6.4.2. Beschlussvorschlag Der Anregung, Fahrerlaubnisse innerhalb möglichst vieler Bauflächen nur für den Be- und Endladeverkehr sowie für Menschen mit Behinderung zu erteilen, wird nicht gefolgt (Beschlussvorschlag 1.2.42). Bebauungsplan Nr. 579 Gievenbeck – Oxford-Quartier (Roxeler Straße / Dieckmannstraße / Gievenbecker Reihe / Niedenstiege) Stellungnahmen zum Entwurf / Seite 53 von 67 7.14.7 Es wird angeregt zu prüfen, ob die parallel zur Gievenbecker Reihe geplante Erschließungsstraße zugunsten von Wohnbauflächen überplant werden kann. Stellungnahme der Verwaltung Die Erschließungsstraße kann nicht überplant werden, da die Erschließung der vorgesehenen Häuserreihen entlang der östlichen Kasernenmauer nicht gesichert wäre. Zudem st ünde eine solche Änderung im Widerspruch zum städtebaulichen Entwurf der Ar Ge Oxford, der im östlichen Kasernenteil eine Nord-Süd-Erschließungsspange vorsieht. Beschlussvorschlag Der Anregung , die parallel zur Gievenbecker Reihe geplante Erschließungsstraße zugunsten von Wohnbauflächen zu überplanen, wird nicht gefolgt (Beschlussvorschlag 1.2.43). 7.14.8 Es wird angeregt, im Oxford -Quartier qualitativ und quantitativ ausreichende Fahrradabstellanlagen vorzusehen. Stellungnahme der Verwaltung Siehe Stellungnahme der Verwaltung zu Anregung 7.8.6. Beschlussvorschlag Eine Beschlussfassung erübrigt sich. 7.14.9 Es wird angeregt, eine optimale innere und äußere Erschließung für Fahrradfahrer und Fußgänger zu gewährleisten, z.B. durch einen Mauerdurchbruch an der Gievenbecker Reihe und eine Radwegeanbindung an die Niedenstiege mit Überbrückung des Gievenbachs. Stellungnahme der Verwaltung Zur geplanten i nneren und äußeren Erschließung für Fahrradfahrer und Fußgänger siehe Stellungnahme der Verwaltung zu Anregung 7.8.6. Zum geplanten Radweg über den Gievenbach zur Potstiege / Niedenstiege siehe Stellungnahme der Verwaltung zu Anregung 7.4. Beschlussvorschlag Der Anregung, eine optimale innere und äußere Erschließung für Fahrradfahrer und Fußgänger vorzusehen, wurde mit dem vorliegenden Planentwurf bereits gefolgt. Eine Beschlussfassung ist nicht erforderlich. Eine Beschlussfassung zu der Anregung, einen Mauerdurchbruch an der Gievenbecker Reihe und eine Radwegeanbindung an die Niedenstiege mit Überbrückung des Gievenbachs vorzusehen, erübrigt sich. Bebauungsplan Nr. 579 Gievenbeck – Oxford-Quartier (Roxeler Straße / Dieckmannstraße / Gievenbecker Reihe / Niedenstiege) Stellungnahmen zum Entwurf / Seite 54 von 67 7.14.10 Es wird angeregt, den Stellplatzschlüssel bei Vorliegen verkehrsmindernder Mobilitätskonzepte im Rahmen der Vergabeverfahren zu reduzieren. Als mögliche Kriterien für Minderungsregelungen wird die Berücksichtigung überdachter Fahrradabstellplätze, einer Leasingstation für Fahrräder und Lastenräder, einer hohen Carsharing-Quote oder eine obligate Teilnahme der Bewohner am Carsharing, ein hoher Anteil an Sozialwohnungen, der Betrieb einer Fahrradstation, das Vorhalten von Wohnangeboten für pflegebedürft ige Menschen und Studierende vorgeschlagen. Stellungnahme der Verwaltung Zu der Anregung, den Stellplatzschlüssel zu reduzieren, siehe Stellungnahme der Verwaltung zu Anregung 7.8.5. Zu der Anregung, den anzuwendenden Stellplatzschlüssel bei Vorliegen verkehrsmindernder Mobilitätskonzepte im Rahmen der Vergabeverfahren zu reduzieren, siehe Stellungnahme der Verwaltung zu Anregung 7.8.5. Beschlussvorschlag Zu der Anregung, den Stellplatzschlüssel zu reduzieren, siehe Beschlussvorschlag 1.2.28 zu Anregung 7.8.5. Zu der Anregung, den anzuwendenden Stellplatzschlüssel bei Vorliegen verkehrsmindernder Mobilitätskonzepte im Rahmen der Vergabeverfahren zu reduzieren, erübrigt sich eine Beschlussfassung. Bebauungsplan Nr. 579 Gievenbeck – Oxford-Quartier (Roxeler Straße / Dieckmannstraße / Gievenbecker Reihe / Niedenstiege) Stellungnahmen zum Entwurf / Seite 55 von 67 8 Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit während der zweiten öffentlichen Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB im Zeitraum 19.02.-05.03.2018 8.1 Bürger/-in 8.1.1 Es wird angeregt, alle vorhandenen Bäume im Plangeltungsbereich zu erhalten. Stellungnahme der Verwaltung Der städtebauliche Entwurf der Ar Ge Oxford sieht ein urbanes Wohnquartier mit einem Nebeneinander aus denkmalgeschützten alten und neuen Gebäuden vor. Angesichts der geplanten Ergänzungsbauten und Erschließungsnotwendigkeiten kann nicht der gesamt e Baumbestand erhalten bleiben. Dennoch wird gemäß dem formulierten Planungsziel ein großzügiger Erhalt des prägenden Baumbestands angestrebt. D ie zugrundeliegende Freiflächenkonzeption sieht die Entwicklung eines durchgrünten Gesamtquartiers vor. In der Baumbilanzierung der ArGe Oxford (vgl. Kap itel 6.6.3 in der Begründung zum Bebauungsplan ) schlägt sich dieser freiraumplanerische Anspruch nieder. Der Erhalt von Bäumen oder Baumgruppen ist jeweils im Einzelfall, auch in Abstimmung mit dem Denkmalschutz, zu betrachten und insbesondere von der konkreten Verortung und Gestaltung der Verkehrsflächen, den räumlichen Anforderungen des Regenwasserentwicklungskonzeptes und den Raumansprüchen von Gebäuden, Zuwegungen, Stellplatzflächen und Tiefgaragen abhängig. Neuanpflanzungen, u.a. im Straßenraum, sind vorgesehen. Zum Erhalt von Bäumen können im Zuge der Baugenehmigung Auflagen zum Baumschutz vorgesehen werden. Der aus ökologischer Sicht erhaltenswerte Gehölzbestand wird im Bebauungsplan als „zu erhalten“ festgesetzt, sofern eine Erhaltung in Verbindung mit den vorgenannten räumlichen Ansprüchen als gesichert angesehen werden kann. Innerhalb der im Bebauungsplan festgesetzten überbaubaren Grundstücksflächen können keine Erhaltungsfestsetzungen getroffen wer den. Da diese jedoch nicht vollständig bebaut bzw. versiegelt werden, ist zu erwarten, dass auch hier erhaltenswerter Gehölzbestand in die künftige Gebietskulisse integriert werden kann. Beschlussvorschlag Der Anregung, alle vorhandenen Bäume im Plangelt ungsbereich zu erhalten, wird nicht gefolgt (Beschlussvorschlag 1.2.44). 8.1.2 Es wird angeregt, die Außenmauer des Kasernengeländes zu erhalten. Stellungnahme der Verwaltung Der Erhalt der bestehenden Außenmauern des Kasernengeländes ist Bestandteil des städtebaulichen Entwurfs der ArGe Oxford und wird im Bebauungsplan Nr. 579 berücksichtigt. Lediglich im Bereich der künftigen Ein -/ Aufmündungsbereiche Roxeler Straße und Arnheimweg / Gievenbecker Reihe, östlich des ehemaligen Exerzierplatzes sowie in der Bebauungsplan Nr. 579 Gievenbeck – Oxford-Quartier (Roxeler Straße / Dieckmannstraße / Gievenbecker Reihe / Niedenstiege) Stellungnahmen zum Entwurf / Seite 56 von 67 südwestlichen Ecke des Oxford -Areals sind kleinere Mauerdurchbrüche zur Durchwegung (Straßen und Wege) vorgesehen. Beschlussvorschlag Der Anregung, die Außenmauer des Kasernengeländes zu erhalten, wurde mit dem vorliegenden Planentwurf bereits gefolgt. Eine Beschlussfassung ist nicht erforderlich. 8.1.3 Es wird angeregt, im Plangeltungsbereich Parkplätze für Carsharing-Angebote vorzusehen. Stellungnahme der Verwaltung Siehe Stellungnahme der Verwaltung zu Anregung 7.11.6. Beschlussvorschlag Siehe Beschlussvorschlag zu Anregung 7.11.6. Eine Beschlussfassung ist nicht erforderlich. 8.1.4 Es wird angeregt, im Plangeltungsbereich eine Kletterhalle bzw. ein Spaß- / Sportbad als „Leuchtturmprojekt“ vorzusehen. Stellungnahme der Verwaltung Grundsätzlich ist eine Kletterhalle im Geltungsbereich planungsrechtlich möglich, sofern diese Nutzung als nicht wesentlich störend für das Wohnen im Sinne der BauNVO zu werten ist. Die Realisierung einer solchen Anlage auf dem Gebiet der Oxford -Kaserne ist jedoch gegenwertig nicht vorgesehen. D afür soll im „Grünen Trichter“ eine Anlage für den Parcourssport hergerichtet werden. Zusätzlich sind weitere, quartiersbezogene Sport - und Freizeitangebote vorgesehen. Hierzu gehören u.a. eine Boule- Anlage, generationsübergreifende Fitnessgeräte sowie Kleinspielfelder. Das Oxford-Quartier soll vorrangig dem Wohnen dienen. Eine großflächige Sportnutzung ginge zulasten von dringend benötigtem Wohnraum, weshalb im Plangeltungsbereich keine Schwimmbadeinrichtung vorgesehen werden soll. Beschlussvorschlag Der Anregung, im Plangeltungsbereich ein Spaß- / Sportbad als „Leuchtturmprojekt“ oder ein Natur- und Freizeitbad vorzusehen, wird nicht gefolgt (Beschlussvorschlag 1.2.45). Zu der Anregung, im Plangeltungsbereich eine Kletterhalle als „Leuchtturmprojekt“ vorzusehen, erübrigt sich eine Beschlussfassung. 8.1.5 Es wird angeregt, im Plangeltungsbereich eine Außengastronomie und ein Kiosk bzw. eine Trinkhalle vorzusehen. Bebauungsplan Nr. 579 Gievenbeck – Oxford-Quartier (Roxeler Straße / Dieckmannstraße / Gievenbecker Reihe / Niedenstiege) Stellungnahmen zum Entwurf / Seite 57 von 67 Stellungnahme der Verwaltung Im Sinne der angestrebten Nutzungsmischung werden kleinteilige Versorgungsangebote wie gastronomische Betriebe oder kleinere Ladeneinheiten befürwortet und durch den Bebauungsplan ermöglicht. Zusammensetzung, Lage und Umfang solcher Nutz ungen werden im Rahmen der Investoren- und Qualifizierungsverfahren konkretisiert. Beschlussvorschlag Eine Beschlussfassung erübrigt sich. 8.1.6 Es wird angeregt, im Plangeltungsbereich Angebote für Mehrgenerationenwohnen, zur Förderung einer „Kiez -Struktur / Gemeinschaft“ sowie für den sozialen Wohnungsbau vorzusehen. Stellungnahme der Verwaltung Der Bebauungsplan steht der Umsetzung neuer Wohnmodelle, wie z.B. Mehrgenerationenwohnen, nicht entgegen. Die Zusammensetzung, Lage und Umfang solcher Nutzungen werden im Rahmen der Investoren- und Qualifizierungsverfahren konkretisiert. Im sogenannten Uhrenturmgebäude sollen Raumangebote – zum Beispiel für ortsansässige Vereine und Gruppen – geschaffen werden (Haus der Vereine) . Hiermit wird ein Beitrag geleistet, den Zusammenhalt und die Gemeinschaft der Quartiersbewohner zu fördern. Auf dem Oxford -Quartier soll öffentlich geför derter Wohnraum realisiert werden. Der Umfang wird im Rahmen der Investoren- und Qualifizierungsverfahren konkretisiert. Beschlussvorschlag Eine Beschlussfassung erübrigt sich. 8.2 Bürger/-in 8.2.1 Es wird erneut angeregt, den ehemaligen Exerzierplatz von Bebauung frei zu halten bzw. in diesem Bereich eine maximal II- geschossige Bebauung zu ermöglichen, um die bestehenden historischen Hofstrukturen entlang der Gievenbecker Reihe zu schützen. Im nördlich des Exerzierplatzes vorgesehenen Baugebiet WA 2 würde, wie in der Begründung zum Bebauungsplan-Entwurf ausgeführt, der Schutz der Höfe und Hofstrukturen ausdrücklich anerkannt. Es sei nicht nachvollziehbar, weshalb der Bebauungsplan trotzdem im Bereich des Exerzierplatzes eine III - bis IV -geschossige Bebauung zulasse und die alten Hofrechte und altrechtlichen Dienstbar keiten nicht anerkenne . Die Ungleichbehandlung sei rechtswidrig. Es seien massive fehlerhafte Grundannahmen getroffen worden. Stellungnahme der Verwaltung Die Anregung, im Bereich des Exerzierplatzes lediglich eine II -geschossige Bebauung zuzulassen, wur de bereits im Rahmen der ersten öffentlichen Auslegung behandelt (siehe Stellungnahme 7.6.2). Bebauungsplan Nr. 579 Gievenbeck – Oxford-Quartier (Roxeler Straße / Dieckmannstraße / Gievenbecker Reihe / Niedenstiege) Stellungnahmen zum Entwurf / Seite 58 von 67 In der neuerlichen Stellungnahme werden weitere Bedenken vorgetragen. Eine Ungleichbehandlung liegt nicht vor , da im Bereich des Exerzierplatzes eine höhere Bebauung städtebaulich geboten und im Umgebungskontext aufgrund der zum Erhalt festgesetzten Platanenbaumreihe vertretbar ist. Die Bedeutung der historischen Hofstrukturen für Gievenbeck wurde weder im Vorfeld, noch während des Planverfahrens verkannt. Eine Beeinträchtigung der schützenswerten Hofstrukturen ist nicht festzustellen. Beschlussvorschlag Siehe Beschlussvorschlag 1.2.22 zu Anregung 7.6.2. 8.2.2 Es wird zu bedenken gegeben, dass die Nachbarn der Anlieger eine Projektentwicklung im Bereich des Exerzierplatzes anstreben. Stellungnahme der Verwaltung Die Vergabe der Baufelder ist nicht Gegenstand des Bebauungsplanverfahrens. Beschlussvorschlag Eine Beschlussfassung erübrigt sich. 8.3 Bürger/-in Es wird erneut angeregt, den geplanten Stellplatzschlüssel, die Geschossigkeit innerhalb des Baugebietes WA 1 und die Zulässigkeit von wohnverträglichem Gewerbe innerhalb des Baugebietes WA1 zu ändern. Stellungnahme der Verwaltung Siehe Stellungnahmen der Verwaltung zu den Anregungen 7.8.5, 7.13.1, 7.13.2 und 7.13.3. Beschlussvorschlag Zu der Anregung, im Bebauungsplan keinen Stellplatzschlüssel vorzugeben bzw. diesen deutlich zu reduzieren, siehe Beschlussvorschlag 1.2.28 zu Anregung 7.8.5. Zu der Anregung, die Geschossigkeit innerhalb des Baugebietes WA 1 im Bebauungsplan zu ändern, siehe Beschlussvorschlag 1.2.40 zur Stellungnahme 7.13.2. Zu den übrigen Anregungen erübrigt sich eine Beschlussfassung. 8.4 Bürger/-in Es wird angeregt, im Plangeltungsbereich Vorhaben zur Einrichtung einer tierärztlichen Praxis bzw. Klinik für Kleintiere planungsrechtlich zu ermöglichen und bei der Grundstücksvergabe zu berücksichtigen. Es wird darauf hingewiesen, dass auch der Erwerb eines Bestandsgebäudes vorstellbar sei. Bebauungsplan Nr. 579 Gievenbeck – Oxford-Quartier (Roxeler Straße / Dieckmannstraße / Gievenbecker Reihe / Niedenstiege) Stellungnahmen zum Entwurf / Seite 59 von 67 Stellungnahme der Verwaltung Der Bebauungsplan setzt Allgemeine Wohngebiete (WA) und Mischgebiete (MI ) fest. Sofern von einem solchen Betrieb keine das Wohnen störende Lärm - oder sonstige Emissionsbelastungen ausgehen, ist eine solche Nutzung zumindest innerhalb der geplanten MI-Gebiete planungsrechtlich realisierbar. Die Vergabe der Baugrundstücke kann nicht über den Bebauungsplan gesteuert werden , sondern erfolgt in den noch durchzuführenden Investoren- und Qualifizierungswettbewerben. Beschlussvorschlag Eine Beschlussfassung erübrigt sich. 8.5 Bürger/-in 8.5.1 Es wird erneut angeregt, im Bereich des ehemaligen Exerzierplatzes eine maximal II - geschossige Bebauung zu ermöglichen, wie dies auch weiter nördlich entlang der Gievenbecker Reihe vorgesehen ist. Die Grundvoraussetzungen des städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (V/0111/2012/1), spätestens aber das planungsrechtliche Verfahren (Ratsbeschluss vom 16.03.2016) seien fehlerhaft. Die Bestandserfassung in der Begründung sei teilweise falsch und unzureichend. An der Gievenbecker Reihe befanden sich ursprün glich nicht 6, sondern 9 Höfe. Die Eingeber legen die historische Entwicklung der Hof bebauung, die aus ihrer Sicht bestehenden Eigentumsverhältnisse (u.a. in Bezug auf den Gievenbach) und die Schutzwürdigkeit der historischen Hofstrukturen ausführlich dar. Im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 410 würden nur eingeschossige, den alten Bauernhäusern untergeordnete Gebäude, ermöglicht. Die Ausgrenzung der Höfe Gievenbecker Reihe 26/32 sei rechtswidrig und belege , dass bereits vor Jahren intensive Absprachen zur Geschossigkeit mit den Eigentümern oder Nutzern der vier nördlichen Höfe getroffen worden seien. Demgegenüber setze der Bebauungsplan Nr. 579 im Umfeld der nördlichen Höfe mit dem Wohngebiet WA 2 lediglich eine II-geschossige Bebauung fest. Stellungnahme der Verwaltung Die Anregung, im Bereich des Exerzierplatzes lediglich eine II -geschossige Bebauung zuzulassen, wurde bereits im Rahmen der ersten öffentlichen Auslegung behandelt (siehe Stellungnahme 7.6.2). Die Grundvoraussetzungen des städtebaulichen Gutachterverfahrens und des Bebauungsplans wurden vor und während der Verfahren berücksichtigt . Dem Pl anungsverfahren ist eine intensive Beschäftigung mit dem historischen, städtebaulichen und freiraumplanerischen Kontext vorausgegangen. Die Bedeutung der Hofstrukturen in der Gievenbecker Reihe als ältester Siedlungsbereich Gievenbecks ist unbestritten. Gerade weil diese als Keimzelle des Ortsteils schützenswert ist, hat die Stadt Münster im Jahr 1998 mit dem Bebauungsplan Nr. 410 ein wirksames Instrument zur Ver hinderung einer weiteren Zersiedlung in diesem Bereich geschaffen. Aus Sicht der Planungsverw altung stellt die Begründung zum Bebauungsplan den Umgebungskontext ausführlich und angemessen dar. Eine redaktionelle Änderung erfolgt in Bebauungsplan Nr. 579 Gievenbeck – Oxford-Quartier (Roxeler Straße / Dieckmannstraße / Gievenbecker Reihe / Niedenstiege) Stellungnahmen zum Entwurf / Seite 60 von 67 Kapitel 8.4.6.1 dahingehend, dass sich an der Gievenbecker Reihe einst 9 Höfe (und nicht 6 Höfe) befanden. Weitere Änderungen sind nicht erforderlich. Es wird darauf hingewiesen, dass etwaige Mängel bzw. Unvollständigkeiten in der Begründung verfahrensunschädlich sind und keine Rechtsfehlerhaftigkeit des Bebauungsplans begründen. Der Planungsverwaltung sind keinerlei Absprachen zwischen der Stadt Münster und den Eigentümern der Höfe an der Gievenbecker Reihe bekannt. Die übrigen hier genannten Anregungen beziehen sich nicht auf den Bebauungsplan Nr. 579 und sind daher in der Abwägung nicht zu berücksichtigen. Beschlussvorschlag Siehe Beschlussvorschlag 1.2.22 zu Anregung 7.6.2. Zu den übrigen Anregungen erübrigt sich eine Beschlussfassung. 8.5.2 Es wird bemängelt, dass die auf dem Grundstück Gievenbecker Reihe 50 errichteten Erdwallanlagen / Sichtschutzwälle nicht den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 410 entsprechen. Die im Sinne eines illegal vorangetriebenen Bebauungsplans der Innenentwicklung entfernte historische Hofmauer müsste der Stadt unverzüglich zurückgegeben werden. Änderungen der Verkehrs/ - Wegeführung und der Rechtslage seien mit allen Eigentümern der Höfe abzustimmen. Eine Wegerschließung über den Sudhoff sei illegal. Stellungnahme der Verwaltung Die vorgetragenen Anregungen und Bedenken beziehen sich auf den Bebauungsplan Nr. 410 und sind damit nicht Gegenstand des Bebauungsplanverfahrens Nr. 579. Beschlussvorschlag Eine Beschlussfassung erübrigt sich. 8.6 Bürger/-in Es wird angeregt, die Verkehrssicherheit auf dem Arnheimweg und der Gievenbecker Reihe zu verbessern und dafür Sorge zu tragen, dass eine sichere Schulwegeführung zum Freiherr-Vom- Stein-Gymnasium über das künftige Oxford-Quartier sichergestellt wird. Stellungnahme der Verwaltung Der Bebauungsplan schafft die Voraussetzungen für die vorgesehene Verkehrskonzeption für das Oxford-Quartier mit den geplanten Tempo- 30-Zonen und verkehrsberuhigten Bereichen und legt das Fuß - und Radwegenetz fest. Über die geplanten Ost -West-Wegeverbindungen wird auch das Freiherr -Vom-Stein-Gymnasium mit der Gievenbecker Reihe ver bunden. Verkehrslenkende Maßnahmen betreffen nicht die Regelungsebene des Bebauungsplans. Die Verkehrssicherheit auf den Straßen Arnheimweg und Gievenbecker Reihe wird durch den Bebauungsplan Nr. 579 nicht verschlechtert. Beide Straßen verfügen über Gehwege. Bebauungsplan Nr. 579 Gievenbeck – Oxford-Quartier (Roxeler Straße / Dieckmannstraße / Gievenbecker Reihe / Niedenstiege) Stellungnahmen zum Entwurf / Seite 61 von 67 Beschlussvorschlag Eine Beschlussfassung erübrigt sich. 8.7 Bürger/-in Es wird angeregt, die nordwestliche Baugrenze im Bereich des Grundstücks Bernings Kotten 14 (Flurstück 658) auf ein Maß von 3 m an die nordwestliche Grundstücksgrenze heranzuführen. Mindestens sei der alte Abstand von 4,5 m gem äß der bisherigen Festset zung des Bebauungsplans Nr. 441 wiederherzustellen. Alle übrigen nordwestlichen Baugrenzen, die an Grünflächen grenzen, würden lediglich einen Abstand von 3 m auf weisen. Das Grundstück würde eine explizite Sonderstellung einnehmen. Stellungnahme der Verwaltung Eine Verschiebung der Baugrenze auf ein Maß von 3 m zur geplanten öffentlichen Grünfläche wird in der Gesamtabwägung im Sinne einer Gleichbehandlung zu den übrigen Grundstücken im Teilbereich B (Bernings Kotten) befürwortet. Die Baugrenze wird jedoch ausschließlich in ihrem Abstand zur öffentlichen Grünfläche angepasst. Zu der öffentlichen Verkehrsf läche, die hier einen Wendebereich ausbildet, muss eine mögliche Bebauung weiterhin einen Abstand von mindestens 5 m aufweisen. Beschlussvorschlag Der Anregung, die nordwestliche Baugrenze im Bereich des Grundstücks Bernings Kotten 14 (Flurstück 658) auf ein Maß von 3 m bzw. 4,5 m an die nordwestliche Grundstücksgrenze heranzuführen, wird teilweise gefolgt, indem der Abstand der Baugrenze zur geplanten öffentlichen Grünfläche auf 3 m reduziert wird (Beschlussvorschlag 1.1.1). 8.8 Bürger/-in Es wird angereg t, zur Realisierung einer größeren Stellplatz - und Wendefläche und einer breiteren Zufahrt auf dem Grundst ück Bernings Kotten 11 das bisherige und weiterhin festgesetzte Pflanzgebot von der östlichen auf die nördliche Grundstücksgrenze zu verlagern. Stellungnahme der Verwaltung Bereits der bisher rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 441 setzt gemäß textlicher Festsetzung Nr. 1.7.1 fest, dass die mit einem Pflanzgebot gekennzeichneten Flächen mit standortgerechten, heimischen Flurgehölzen wie z.B. Hainbuc he, Stieleiche, Hasel, Weißdorn und Schneeball vollflächig in einem Pflanzverband von 1x1 m zu bepflanzen sind. Die getroffene Festsetzung ist weiterhin erforderlich, um den vorgesehenen Nord-Süd-Grünzug im Oxford-Quartier von der Bebauung im Bereich Berni ngs Kotten optisch- visuell abzuschirmen. Die geplanten öffentlichen Grünflächen werden durch die privaten Pflanzstreifen ergänzt . Eine Verlegung des Pflanzgebots auf die Nordseite würde die Situation nicht verbessern. Sollte aus erschließungstechnischer Sicht eine Verbreit erung der Zufahrt erforderlich sein, kann ggf. im Wege der bauordnungsrechtlichen Befreiung einer solchen Maßnahme zugestimmt werden. Bebauungsplan Nr. 579 Gievenbeck – Oxford-Quartier (Roxeler Straße / Dieckmannstraße / Gievenbecker Reihe / Niedenstiege) Stellungnahmen zum Entwurf / Seite 62 von 67 Beschlussvorschlag Der Anregung , zur Realisierung einer größeren Stellplatz - und Wendefläche auf dem Grundstück Bernings Kotten 11 das bisherige und weiterhin vorgesehene Pflanzgebot gemäß textlicher Festsetzung von der östlichen auf die nördliche Grundstücksgrenze zu verlagern, wird nicht gefolgt (Beschlussvorschlag 1.2.46). Bebauungsplan Nr. 579 Gievenbeck – Oxford-Quartier (Roxeler Straße / Dieckmannstraße / Gievenbecker Reihe / Niedenstiege) Stellungnahmen zum Entwurf / Seite 63 von 67 9 Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit während der dritten öffentlichen Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB im Zeitraum 09.07.-23.07.2018 9.1 Bürger/-in 9.1.1 Es wird angeregt, Klimaschutzaspekte in der weiteren Planung und insbesondere in den Ausschreibungs- und Bewertungskriterien für die Vergabeverfahren entschiedener als bisher zu berücksichtigen. Es bestehen erhebliche Bedenken, dass die Stadt Münster ihrer besonderen Verantwortung nicht gerecht wird und einen nicht zu reparierenden Schaden im Bereich de s Klimaschutzes erleidet. Stellungnahme der Verwaltung Die Festlegung von Ausschreibungs - und Bewertungskriterien für die Vergabeverfahren betrifft nicht die Regelungsebene des Bebauungsplans. Zu den Klimaschutzaspekten, die den Bebauungsplan betreffen, siehe Stellungnahme der Verwaltung zu Anregung 7.11.1. Beschlussvorschlag Siehe Beschlussvorschlag 1.2.34 zu Anregung 7.11.1. Hinsichtlich der Ausschreibungs - und Bewertungskriterien erübrigt sich eine Beschlussfassung. 9.1.2 Es wird angeregt, für den Bereich des Gebäudewärmeschutzes den Kfw-Effizienzhausstandard 40 bzw. den Passivhaus-Standard festzulegen. Stellungnahme der Verwaltung Die Festlegung der Wärmeschutzstandards betrifft nicht die Regelungsebene des Bebauungsplans. Eine verbindliche Vorgabe des Kfw-Effizienzhausstandards 40 bzw. des Passivhaus-Standards ginge über die geltende Beschlusslage der Stadt Münster für neue Baugebiete hinaus. Die KonvOY bzw. die späteren Grundstückseigentümer werden vertraglich verpflichtet, im Neubau die Anforderungen des Kfw -Effizienzhausstandards 55 einzuhalten. Damit wird ein weitgehender baulicher Wärmeschutz gewährleistet. Beschlussvorschlag Eine Beschlussfassung erübrigt sich. 9.1.3 Es wird angeregt, für die Wohnquartiere Energieversorgungskonzepte zur Realisierung autarker Einheiten sowie regenerativer Energieträger aufzustellen. Bebauungsplan Nr. 579 Gievenbeck – Oxford-Quartier (Roxeler Straße / Dieckmannstraße / Gievenbecker Reihe / Niedenstiege) Stellungnahmen zum Entwurf / Seite 64 von 67 Stellungnahme der Verwaltung Die Bebauungsplan- Entwürfe schränken die Nutzung re generativer Energien nicht ein. Energieversorgungskonzepte sind möglich, betreffen jedoch nicht Regelungsebene des Bebauungsplans. Beschlussvorschlag Eine Beschlussfassung erübrigt sich. 9.1.4 Es wird angeregt, Mobilitätskonzepte zur Minimierung des Kfz -Verkehrs sowie zur Reduzierung des Stellplatzbedarfs zu entwickeln sowie die bestehenden Erschließungskonzepte zu ändern. Stellungnahme der Verwaltung Zu den Anregungen zur Erstellung von Mobilitätskonzepten und zur Reduzierung des Stellplatzbedarfs siehe Stellungnahme der Verwaltung zu Anregung 7.8.5. Eine grundlegende Änderung der Erschließungsplanung ist nicht vereinbar mit dem zugrundeliegenden Verkehrskonzept, siehe Stellungnahme der Verwaltung zu Anregung 6.4.2. Beschlussvorschlag Siehe Beschlussvorschläge 1.2.9 und 1.2.28 zu den Anregungen 6.4.2 und 7.8.5. 9.1.5 Es wird angeregt, den Flächenverbrauch durch flexible Raumnutzungskonzepte, z.B. durch gemeinschaftliche Nutzungen, zu reduzieren. Stellungnahme der Verwaltung Die Grundrissgestaltung kann nicht auf Ebene des Bebauungsplans geregelt werden. Die KonvOY unterstützt die Umsetzbarkeit adäquater Wohnprojekte, insbesondere zugunsten selbstorganisierter Baugruppen bzw. Projektgenossenschaften. Durch die vertraglich zu regelnde Vorgabe, dass bei der Realisierung der Mehrfamilienhausbebauung 30 % der entstehenden Nettowohnfläche zur anteiligen Errichtung von gefördertem Mietwohnraum und bei der Realisierung der Mehrfamilienhausbebauung ergänzend 30 % der entstehenden Nettowohnfläche zur anteiligen Errichtung von förderfähigem Mietwohnraum vorzusehen si nd, wird in beiden Quartieren vor dem Hintergrund der Wohnraumförderbestimmungen ein sehr großer Anteil des künftigen Gebäudebestands über maßvolle Wohnungsgrößen verfügen. Beschlussvorschlag Eine Beschlussfassung erübrigt sich. Bebauungsplan Nr. 579 Gievenbeck – Oxford-Quartier (Roxeler Straße / Dieckmannstraße / Gievenbecker Reihe / Niedenstiege) Stellungnahmen zum Entwurf / Seite 65 von 67 9.2 Bürger/-in 9.2.1 Es wird angeregt, den Freiraumschutz für alle Höfe der Gievenbecker Reihe einzeln und in ihrer Gesamtheit aufrecht zu erhalten und insbesondere den Exerzierplatz entsprechend von einer Bebauung freizuhalten. Stellungnahme der Verwaltung Siehe Stellungnahme der Verwaltung zu Anregung 7.6.2. Beschlussvorschlag Siehe Beschlussvorschlag 1.2.22 zu Anregung 7.6.2. 9.2.2 Es wird zu bedenken gegeben, dass beim Bau der Kaserne ein Freiraumkonzept erstellt worden sei. Die Fläche im Bereich des Exerzierplatzes sei vor diesem Hintergrund nicht bebaut worden. Die Dachformen der Kasernengebäude seien hofähnlich gestaltet und ausgerichtet worden. Eine giebelständige Ausrichtung der Gebäude zur Gievenbecker Reihe ( etwa die ehemalige Sporthalle) sei bauordnungsrechtlich und zivilrechtlich zwingend. Andere Beiträge im Rahmen des städtebaulichen Gutachtenverfahrens hätten dies berücksichtigt. Es wird zu bedenken gegeben, dass den Höfen der Gievenbecker Reihe seit unvordenkl icher Zeit die Teilhabe an Wege-, Nutzungs- und Leitungsrechten zwischen der heutigen Schreiberstraße und der Straße Bernings Kotten zustehen würde. Die zivil - und bauordnungsrechtliche Berücksichtigung der Rechte der Höfe einzeln und in ihrer Gemeinschaft sei im Bebauungsplan-Entwurf jedoch nicht gewährleistet. Es wird angeregt, die anerkannten al ten Rechte und der Schutz aller Höfe in der Begründung zum Bebauungsplan ausdrücklich zu erwähnen. Stellungnahme der Verwaltung Im Grundbuch der Stadt Münster sind für die Liegenschaft Oxford- Kaserne keine Wege- , Nutzungs- und Leitungsrechte zugunsten der Eingeber und der übrigen Eigentümer der Höfe an der Gievenbecker Reihe eingetragen. Mit der Aufstellung des Bebauungsplans und der damit vollzogenen Schaffung von Baurecht macht die Stadt Münster von ihrer gesetzlich garantierten kommunalen Planungshohei t Gebrauch. Der Bebauungsplan ist das Ergebnis eines planerischen Abwägungsprozesses der Gemeinde. Es wird darauf hingewiesen, dass mit der Entwicklung der Oxford- Kaserne neue Wegeverbindungen zwischen der Gievenbecker Reihe und der Straße Bernings Kotten geschaffen werden. Die Bedenken, dass die geplante Bebauung, die Gebäudeausrichtung und die Dachform bauordnungsrechtlich und zivilrechtlich bedenklich sind, sind unbegründet. Das Erscheinungsbild der Höfe an der Gievenbecker Reihe wird durch die Planung nicht negativ beeinträchtigt. Der Schutz des Freiraums bleibt gewahrt, s iehe Stellungnahme der Verwaltung zu Anregung 7.6.2. Bebauungsplan Nr. 579 Gievenbeck – Oxford-Quartier (Roxeler Straße / Dieckmannstraße / Gievenbecker Reihe / Niedenstiege) Stellungnahmen zum Entwurf / Seite 66 von 67 Beschlussvorschlag Siehe Beschlussvorschlag 1.2.22 zu Anregung 7.6.2. Zu den übrigen Anregungen erübrigt sich eine Beschlussfassung. 9.3 Bürger/-in Es wird zu b edenken gegeben, dass die Ausgangslage des städtebaulichen Entwicklungskonzeptes sowie das planungsrechtliche Verfahren fehlerhaft seien. D ie historischen Höfe in der Gievenbecker Reihe seien in ihrer Gesamtheit rechtlich umfassend geschützt. Im Jahr 1932 sei ein umfassender Freiraum schutz festgelegt worden, der zu keiner Zeit aufgehoben worden sei . Eine Abtretung von Rechten, Bächen, Wegen und Abstandsflächen habe nicht stattgefunden , da dies nur mit Einverständnis der Eingeber als Mitglieder der Höfegemeinschaft möglich sei. Es habe Verhandlungen zur Abtretung der Rechte mit den übrigen Eigentümern der Höfe gegeben. Hiervon seien die Eingeber vorsätzlich ausgeschlossen worden. Ein anderes Mitglied der Höfegemeinschaft habe rechtswidrig einen Identitätsdiebstahl begangen und sich die Rechte der Eingeber einverleibt. Stellungnahme der Verwaltung Der Bebauungsplan-Entwurf ist das Resultat eines umfassenden Planungsprozesses, der auch den Umgebungskontext und die Historie dieses Ortes würdigt. Die Ausgangslage für das städtebauliche Entwicklungskonzept und das Bebauungsplanverfahren wurde umfassend erfasst (vgl. Stellungnahme der Verwaltung zu Anregung 8.5.1). Die Planung beeinträchtigt das Erscheinungsbild der Höfe an der Gievenbecker Reihe nicht, siehe Stellungnahme der Verwaltung zu Anregung 7.6.2. Die vermeintlichen, vom Eingeber angeführten, Rechte an Bächen, Wegen und Abstandsflächen sind nicht im Grundbuch der Stadt Münster eingetragen, sodass hieraus keine Ansprüche geltend gemacht werden können. Der Bebauungsplan ist das Ergebnis eines planerischen Abwägungsprozesses der Gemeinde, siehe Stellungnahme der Verwaltung zu Anregung 9.2.2. Beschlussvorschlag Den Bedenken, dass die Ausgangslage des städtebaulichen Entwicklungskonzeptes sowie das planungsrechtliche Verfahren fehlerhaft seien und dass seitens der Eingeber eine Abtretung von Rechten, Bächen, Wegen und Abstandsflächen nicht stattgefunden habe, wird nicht gefolgt (Beschlussvorschlag 1.2.47). Den Bedenken, ein umfassender Freiraumschutz sei mit der Planung nicht gewährleist et, wird nicht gefolgt (Beschlussvorschlag 1.2.48). 9.4 Bürger/-in Es wird erneut angeregt, die nordwestliche Baugrenze im Bereich des Grundstücks Bernings Kotten 14 (Flurstück 658) auf ein Maß von 3 m an die nordwestliche Grundstücksgrenze heranzuführen. Bebauungsplan Nr. 579 Gievenbeck – Oxford-Quartier (Roxeler Straße / Dieckmannstraße / Gievenbecker Reihe / Niedenstiege) Stellungnahmen zum Entwurf / Seite 67 von 67 Stellungnahme der Verwaltung Siehe Stellungnahme der Verwaltung zu Anregung 8.7. Beschlussvorschlag Siehe Beschlussvorschlag 1.1.1 zu Anregung 8.7.
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Niederschrift der Bürgeranhörung / Seite 1 von 5 N i e d e r s c h r i f t über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zum Bebauungsplanentwurf Nr. 579: Gievenbeck - Oxford-Quartier (Roxeler Stra- ße / Dieckmannstraße / Gievenbecker Reihe / Niedenstiege) 69. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster im Stadtbezirk West im Stadtteil Gievenbeck im Bereich des Oxford-Quartiers (Roxeler Straße / Dieckmannstraße / Gievenbecker Reihe / Niedenstiege) Stadtbezirk: Münster - West Anlass: Aufstellung des Bebauungsplanentwurfes Nr. 579: Gieven- beck - Oxford-Quartier (Roxeler Straße / Dieckmannstraße / Gievenbecker Reihe / Niedenstiege) 69. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster im Stadtbezirk West im Stadtteil Gievenbeck im Bereich des Oxford-Quartiers (Roxeler Straße / Dieckmannstraße / Gie- venbecker Reihe / Niedenstiege) Zeit: 07.04.2016, 18:30 Uhr Ort: Aula des Freiherr-vom-Stein-Gymnasiums, Diekmannstraße 141, Münster Teilnehmer: ca. 250 Bürgerinnen und Bürger Leitung der Bürgeranhörung: Herr Bezirksbürgermeister Brinktrine Vertreter der Verwaltung: Herr Oberbürgermeister Lewe, Herr Stadtdirektor Schultheiß, Herr Thielen, Herr Schowe, Herr Kurz, Herr Franke, Frau Janssen, Herr Jaskowiak, Herr Leifken Vertreter der Arge Oxford: Herr Prof. Schultz-Granberg, Frau Pavel, Herr Herrmann, Herr Prof. Uhl Vertreter der BImA: Herr Stake, Herr Stephan Eröffnung Herr Brinktrine begrüßt die Bürgerinnen und Bürger, die Vertreter der Verwaltung, der Arge Oxford sowie Vertreter der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA). Die letzte Bürgerinformation zur Entwicklung der Oxford-Kaserne fand im November 2014 statt. Mit der Bezeichnung dieser Veranstaltung als „frühzei- tige Beteiligung der Öffentlichkeit zum Bebauungsplanentwurf Nr. 579: Gievenbeck - Oxford-Quartier (Roxeler Straße / Dieckmannstraße / Gievenbecker Reihe / Niedenstiege) “ wird nun deutlich, dass der in- formelle Charakter der bisherigen Beteiligung verlassen wurde und hiermit das formelle Verfahren für die Bürgerschaft beginnt. Herr Brinktrine ruft die Bürgerinnen und Bürger auch in diesen kommenden Verfa h- rensschritten zu einer aktiven Teilnahme auf. Auf die Befragung durch das Institut für Geoinformatik (Uni- versität Münster) am Rande dieser Veranstaltung zum Zwecke einer wissenschaftlichen Arbeit weist Herr Brinktrine hin. Ferner informiert er über den geplanten Ablauf der Veranstaltung. Herr Oberbürgermeister Lewe begrüßt die Bürgerinnen und Bürger und weist darauf hin, dass das bish e- rige Ergebnis der städtebaulichen Planung ohne die Bürgerinnen und Bürger im Rahmen der umfangre i- chen Beteiligungsschritte nicht möglich gewesen wäre. Hiermit wurde ein Rahmen geschaffen, der über das Bebauungsplanverfahren nun gesichert werden muss. Die Regelungen des Bebauungsplans werden Verbindlichkeit schaffen. Eine Belebung der Oxford-Kaserne hat mittlerweile durch die Flüchtlingsunte r- bringungen stattgefunden. Dies ist sehr zu begrüßen. Neben dieser Nutzung, deren Dauer niemand a b- schätzen kann, hat die Verwaltung das Ziel, erste Entwicklungsabschnitte für Wohnungen aller Art gem. den Zielen der Partizipationsprozesse ab dem Jahr 2018 bereit zu stellen. Auch Herr Oberbürgermeister Anlage 2 zur Vorlage Nr.V/0362/2018 Bebauungsplanentwurf Nr. 579: Gievenbeck - Oxford-Quartier Niederschrift der Bürgeranhörung / Seite 2 von 5 Lewe ruft zu einer weiteren engagierten Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger im Bebauungsplanve r- fahren auf. Vorstellung der Planungen Erläuterungen der Arge Oxford: Herr Prof. Schul tz-Granberg stellt das Team der Arge Oxford (Frau Pavel von Kéré Architecture, Herr Herrmann von bbz-Landschaftsarchitekten und Herr Prof. Uhl für die Regenwasserbewirtschaftung) vor und erläutert anschließend den erreichten Planungsstand. In den letzten 1 ¼ Jahren wurde das städtebauliche Strukturkonzept weiter qualifiziert. Auch wenn sich das jetzige Ergebnis oberflächlich betrachtet nicht wesentlich unterscheidet zum Verfahrensstand von 2014, konnten doch in Abstimmung mit den Fachämtern wesentliche Zielaussagen und Details konkret i- siert werden. Der jetzige Entwurfsstand mit Stand vom 30.11.2015 zeichnet sich durch folgende Aspekte aus: Die Flächennutzungen und Flächenausweisung nach öffentlichem / privatem Eigentum konnten konkret i- siert werden. Nutzungseinheiten und Gemeinschaften wurden identifiziert. Diese ermöglichen eine flexi b- le und abschnittsweise Entwicklung. Strukturell begründete Verdichtungen in Teilbereichen ermöglichen eine Erhöhung der Wohneinheiten von ca. 950 auf ca. 1.100 Wohneinheiten. Das Erschließungssystem wurde konkretisiert. Die zentrale Erschließung erfolgt über die zentrale Achse von der Roxeler Straße zum Arnheimweg / Gievenbecker Reihe. Vom Bernings Kotten erfolgt eine westl i- che Hauptanbindung. Für die Hauptachsen ist eine Tempo 30-Zonierung vorgesehen. Die Erschließung der einzelnen Quartiere erfolgt über Nebenstränge. Eine Buslinie kann von der Roxeler Straße zum Ber n- ings Kotten eingeschleift werden. Ein zentraler Haltepunkt ist am ehem. Exerzierplatz verortet. Die Stel l- plätze sind je zur Hälfte oberirdisch und in Tiefgaragen vorgesehen. Diese Verteilung ist robust und flex i- bel gegenüber evtl. verändertem Mobilitätsverhalten. Die Vorgaben des Denkmalschutzes wurden abgestimmt und die Objekte der Unterschutzstellung kon n- ten weitgehend berücksichtigt werden. Neben der Erschließungsstruktur mit dem Pflastermaterial, den Terrassenanlagen und der Umwährungsmauer ist ein Großteil der unter Schutz gestellten Gebäude zur Umnutzung berücksichtigt. Herr Prof. Schultz-Granberg erläutert Szenarien zur abschnittweisen Umnutzung des Areals unter B e- rücksichtigung der Flüchtlingsnutzung durch die Stadt Münster und d as Land NRW. Nördliche und nord- westliche Bereiche können unabhängig von dieser Nutzung abschnittsweise der allgemeinen Wohnnu t- zung zugeführt werden. Je nach Abstimmung mit dem Land NRW kann sich die Arge Oxford auch eine frühzeitige Entwicklung des Exerzierplatzes vorstellen. Die Mannschaftsgebäude wurden hinsichtlich einer Wohnentwicklung unter Denkmalaspekten untersucht. Die praktikabelste Lösung ist die Entwicklung hin zu 2-Spänner Einheiten. Lediglich je 4 Eingänge, die e i- ne barrierefreie Erreichbarkeit gewährleisten, sind in die prägenden östlichen Fassaden einzuarbeiten. Je einer dieser Zugänge ermöglicht über die bestehenden großzügigen Treppenhäuser Durchwegungen der Gebäude. Von kleinen Singlewohnung en bis hin zu großzügigen Familienwohnung en kann sich das An- gebot an Wohnraum je Mannschaftsgebäude vielfältig darstellen. Zu den westlichen Bereichen sind Ba l- kone vorstellbar. Fast alle Wohnungen sind barrierefrei gestaltet. Auch für die Garagenhallen gibt es Lösungsansätze, die den denkmalgeschützten Habitus berücksicht i- gen. Die Lösungen reichen von 4- 6 „Reihen-Wohnungen“ je Halle bis hin zur Unterbringung von 5- züg i- gen Kindertagesstätten. Für die Neubauten wurden Modellstudien durchgeführt, die auch anhand des bei der Bürgeranhörung ausgestellten Arbeitsmodells qualifiziert wurden. Die Studien belegen die Realisierbarkeit von unte r- schiedlichsten Haus- und Wohnungstypen und Eigentümerschaften. In Teilbereichen (Exerzierplatz und Haupterschließung) ist die Ergänzung von gewerblichen Einheiten im Erdgeschoss in bis zu fünfgescho s- sigen Gebäuden möglich. Es wird eine ortsnahe Regenwasserbewirtschaftung angestrebt. Möglichst viel Regenwasser soll im G e- biet versickern können und den Wasserhaushalt des Bodens weitestgehend nicht beeinfluss en bzw. die derzeitige Situation sogar verbessern. Eine Folge ist, dass das östlich außerhalb der ehem. Kasernena n- lage vorgesehene Regenwasserrückhaltebecken wesentlich kleiner dimensioniert werden kann. Der Ver- Bebauungsplanentwurf Nr. 579: Gievenbeck - Oxford-Quartier Niederschrift der Bürgeranhörung / Seite 3 von 5 siegelungsgrad wird von 43 % im Bestand auf 35 % gem. Entwurf verringert. Die Berücksichtigung von Gründächern bei den Neubauten trägt zur örtlichen Retention bei. Überschüssiges Regenwasser wird in offene Gräben, Mulden und Rinnen abgeführt. Hier versickert es oder es wird in das Regenwasserrüc k- haltebecken geleitet. Neben der ortsnahen Versickerung ist die Sichtbarmachung des Regenwassers im öffentlichen Raum ein wesentliches Ziel des Konzeptes. Der Exerzierplatz, mit seiner ursprünglichen Größe in etwa vergleichbar mit dem Domplatz, wird durch Neubauten auf ca. ¼ der Flächengröße verkleinert. Die zukünftige Platzstruktur wird dreigeteilt: Baumb e- stand mit Baumdach im nördlichen Bereich; Flächen zur Sichtbarmachung des Regenwassers mit evt. Wasserspielen und Wasserbehälter und Versickerungsbereichen; offene multifunktionale Platzfläche, z.B. für Veranstaltungen. Den Nachhaltigkeitsaspekt der Summe der Planungsinhalte dokumentiert ein durchgeführter PreCheck zur Nachhaltigkeitszertifizierung von Städtebaulichen Konzepten. Demnach liegt der Erfüllungsgrad bei 76 % gem. DGNB und würde Goldstatus bedeuten. Mit wenigen Nachbesserungen ist ein Platinstatus (ab 80 %) erreichbar. Als Ausblick hält Professor Schultz-Granberg fest: Wenn die dargestellten Entwurfsinhalte umgesetzt werden, entsteht ein neues Stadtquartier zum Wohlfühlen. Erläuterungen der Verwaltung: Herr Kurz erläutert, dass der soeben vorgestellte Entwurfsstand Grundlage für die Aufstellung des B e- bauungsplanes Nr. 579 und der 69. Änderung des Flächennutzungsplanes ist, die der Rat der Stadt Münster am 16.03.2016 beschlossen hat. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans wurde im Vergleich zum eigentlichen Kasernengelände vergrößert. Nördliche Bereiche des „Grünen Fingers“ wurden hinz u- gezogen, um eine evtl. Neuordnung der Sport- und Grünflächen zu regeln. Im östlichen Bereich des Gi e- venbachtals sind Flächen erforderlich, um die maßnahmebedingte Regenrückhaltung gewährleisten zu können. Die westlichen Bereiche, südlich von Bernings Kotten, sind erforderlich, um einen strukturell ve r- träglichen Übergang der Bestandsstrukturen zum Kasernenareal – hier das Nebeneinander von Wohnen und Gewerbe - sicher zu stellen. Außerdem wird eine höhere Bebauungsmöglichkeit in diesem Bereich angestrebt, wie sie jetzt schon an der Dieckmannstraße rund um den Kreisverkehr existiert. Den formellen Ablauf der Bauleitplanung stellt Herr Kurz anhand eines Zeitplanes vor. Demnach ist der Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan für Mitte 2017 vorgesehen. Die öffentliche Auslegung, bei der auch nachdrücklich alle Bürgerinnen und Bürger ihre Anregungen vorbringen können, ist für den Zeitraum um den Jahreswechsel 2016/2017 geplant. Im Anschluss an die Erläuterungen der Arge Oxford und der Verwaltung bittet Herr Brinktrine die Anw e- senden um Anmerkungen und Fragen. Gesprächspartner für das Publikum sind Herr Stadtdirektor Schultheiß, Herr Thielen, Herr Kurz und Herr Prof. Schultz-Granberg. Fragen der Bürgerinnen und Bürger • Eine Bürgerin weist darauf hin, dass das Coesfelder Kreuz verkehrlich überlastet ist. Ein anderer Bürger bestätigt, dass die Situation für stadteinwärts fahrende Pkw schlechter geworden ist. > Herr Schultheiß erläutert, dass es zu Spitzenzeiten an mehreren neuralgischen Kreuzung s- punkten im Stadtgebiet zu verkehrlichen Überlastungen kommt. Die entsprechenden Situati o- nen werden permanent beobachtet. Dennoch lassen sich die Verkehrsanlagen nicht immer an die Bedarfe der Spitzenzeiten anpassen. W o es möglich und zweckmäßig ist, wird entspr e- chend den jeweiligen Bedarfen die Verkehrssteuerung (Signalanlagen, Beschilderung) ang e- passt. In Einzelfällen sollte auch die Öffentlichkeit dafür Verständnis zeigen, dass über eine A n- passung der Verkehrssteuerung die Qualität der Sicherheit zulasten von Wartezeiten des mot o- risierten Verkehrs verbessert wird. • Ein Bürger weist darauf hin, dass die Erreichbarkeit des Kasernenareals für Pkw nur eingeschränkt möglich ist. > Herr Schultheiß und Herr Thielen weisen darauf hin, dass die verkehrliche Anbindungssituation nicht als überragend zu bezeichnen ist, sich aber immerhin noch als sehr gut bezeichnen lässt. Wie bei allen städtebaulichen Entwicklung en wird jedoch nicht nur in den Grenzen des Ge l- Bebauungsplanentwurf Nr. 579: Gievenbeck - Oxford-Quartier Niederschrift der Bürgeranhörung / Seite 4 von 5 tungsbereiches gedacht, sondern auch die darüber hinaus bestehende infrastrukturelle Einbi n- dung bewertet und ggf. angepasst. • Ein Bürger fragt, ob lediglich 1.100 Fahrradstellplätze eingeplant sind. > Herr Prof. Schultz-Granberg weist darauf hin, dass gem. Konzept 3.333 Stellplätze für Fahrr ä- der vorgesehen sind. • Eine Bürgerin äußert ihre Bedenken, dass die bestehende Einzelhandelsstruktur nicht ausreichend sein wird für die Neubürger und fragt, ob im Plangebiet neue Einzelhandelsflächen vorgesehen sind. > Herr Thielen weist darauf hin, dass mit dem Stadtbereichszentrum Roxeler Straße und der Ortsmitte um St. Michael die Angebotsstruktur ausreichend ist. Im Plangebiet selbst sind ledi g- lich kleinere, ergänzende Einzelhandelsstrukturen vorgesehen. • Ein Bürger weist darauf hin, dass im Zuge der Zunahme von Elektrofahrzeugen entsprechende Stromversorgungen einzuplanen sind. > Herr Prof. Schultz-Granberg bestätigt, dass im Rahmen der weiteren Konkretisierung dies zu berücksichtigen ist. • Eine Bürgerin weist darauf hin, dass zu Spitzenzeiten die V on-Esmarch-Straße komplett mit Fah r- radfahrern überfüllt ist. > Herr Schultheiß sagt zu, die Situation beobachten zu lassen. Ggf. seien auf der Grundlage einer Zählung Anpassungen vorzunehmen. • Ein Bürger bestätigt, dass der städtebauliche Entwurf sehr ambitioniert ist und in seinen Einzelteilen mit hoher Qualität versehen ist. Er fragt, wie diese Ansprüche im Rahmen der Realisierung gesichert werden können. > Herr Schultheiß und Herr Thielen bestätigen, dass die Qualitäten im Sinne der Verwaltung auch umgesetzt werden sollen. Neben dem Bebauungsplan wird hierfür die Ausarbeitung von Wet t- bewerben und städtebaulichen Verträgen eine große Rolle spielen. • Ein Bürger fragt, ob neben konventionellen Tiefgaragen der Einsatz von vollautomatischen Parki e- rungsanlagen vorgesehen ist. > Herr Prof. Schultz-Granberg weist darauf hin, dass die Berücksichtigung nicht ausgeschlossen ist. Aber Beispiele wie etwa in Tübingen zeigen, dass entsprechende Parkierungsanlagen in Spitzenzeiten an Akzeptanzgrenzen stoßen und die Anlagen z.B. durch die Eintragung von Salz im Winter korrosionsanfällig sind. • Ein Bürger weist darauf hin, dass er Mitglied einer Baugenossenschaft ist. Er hat die Sorge, dass schon viele Parameter festgesetzt sind und für Baugruppen oder Genossenschaften kein Gesta l- tungsspielraum mehr besteht. Er regt an, einen Teil des Quartiers noch nicht zu verplanen. In die- sem Zusammenhang wird die Ergänzungsfrage gestellt, wann sich Baugruppen oder Baugenosse n- schaften am besten in das Verfahren einschalten können. > Die Vertreter des Podiums verweisen darauf, dass das städtebauliche Grundgerüst sehr robust ist und über wenige Festsetzungen im Rahmen der Bauleitplanung ein hoher Realisierung s- spielraum in den Quartieren möglich bleiben soll. Ein bauleitplanerisches Grundgerüst ist j e- doch notwendig, um eine Verlässlichkeit für alle Interessierten zu gewährleisten und die Umse t- zung einer strukturellen Qualität zu sichern. Neben der Festsetzung von städtebaulichen Dic h- ten, die eine städtebaulich-räumliche Qualität sichern, ist ohnehin die Berücksichtigung von u m- fangreichen Freianlagen erforderlich, um die Ziele der Regenwasserbewirtschaftung zu erre i- chen. Somit wird auf privaten Freiflächen auch eine Gartennutzung möglich sein. > Betreffend die Beteiligung von Baugruppen und -genossenschaften wird darauf hingewiesen, dass bereits ein guter Kontakt zur Verwaltung besteht. Auf die zusätzlich eingerichtete Stelle im Amt für Wohnungswesen für das Klientel der Baugruppen, Baugemeinschaften und -genossenschaften wird verwiesen. Zur konkreten Vermarktung bzw. evtl . Interessenbekundungsverfahren kann zu diesem Zeitpunkt noch keine verlässliche Aussage getroffen werden, da bisher weder die Stadt Münster noch eine städtische Gesellschaft im Besitz der Liegenschaften ist und somit noch kein Konzept zur Vermarktung besteht. • Ein Bürger fragt, warum sich die Verhandlungen mit der BImA so in die Länge ziehen und ob es r e- gelmäßige Verhandlungsgespräche gibt. > Herr Schultheiß u6nd Herr Thielen bestätigen, dass es regelmäßige Verhandlungsgespräche gibt, in denen der Erwerb unter Berücksichtigung der komplexen Zusammenhänge nicht nur der Bebauungsplanentwurf Nr. 579: Gievenbeck - Oxford-Quartier Niederschrift der Bürgeranhörung / Seite 5 von 5 Oxford-Kaserne sondern auch der größeren York-Kaserne verhandelt werden . Das Ziel, mit der ersten Neubebauung in 2018 zu starten, wird aber weiterhin angestrebt und ist realistisch. • Ein Bürger fragt, welche Gebietskategorien festgesetzt werden sollen. > Herr Kurz erläutert, dass weitestgehend eine Allgemeine Wohnnutzung (WA) festgesetzt we r- den soll. Am Exerzierplatz und in Teilen an der Haupterschließungsachse sind Mischgebiete (MI) mit Reglementierung der Einzelhandelsnutzung vorgesehen. • Ein Bürger fragt, wann sich die Bürgerinnen und Bürger wieder an dem Planverfahren beteiligen können. > Herr Thielen und Herr Kurz stellen dar, dass im Rahmen der Bauleitplanung die nächste forme l- le Beteiligung zur Offenlegung vorgesehen ist. Darüber hinaus steht die Verwaltung für Anr e- gungen und Hinweise jederzeit zur Verfügung. Von diesem Angebot solle Gebrauch gemacht werden. Nach Aussage von Herrn Prof. Schultz-Grandberg freut sich auch die Arge Oxford j e- derzeit über Rückmeldungen. • Eine Bürgerin regt an, nicht zu dicht bzw. zu dunkel zu bauen. Es sollten zudem nicht nur dunkle Ziegelfassaden realisiert werden. > Herr Prof. Schultz-Granberg und Herr Thielen stellen dar, dass Ziegelfassaden nicht vorg e- schrieben werden sollen. Es wird auf die Bestandsgebäude verwiesen, die mit hochwertigem Mineralputz versehen sind. Vorstellbar ist, dass die Materialwahl möglichst offen gehalten wird. • Ein Bürger fragt, ob schon konkrete Investoren bekannt sind. Zudem fragt er, ob zukünftig die Ve r- mietung oder der Verkauf von Wohnungen vorgesehen ist. Er weist darauf hin, dass Wohnungen in Münster zu teuer sind. > Herr Prof. Schultz-Granberg und Herr Schultheiß weisen darauf hin, dass bisher kein konkreter Investor bekannt ist. Die zukünftigen Vergaben und Ausschreibungen sollen hinsichtlich der Nachfrageklientel weit gestreut werden. Es werden vielfältige Eigentums- und Wohnstrukturen angestrebt. Auf die Präsentation der Arge Oxford mit der Darstellung der möglichen, vielseitigen Clusterbildung wird hingewiesen. • Ein Bürger ist irritiert, da sich die Zahl der Wohnungen von 950 auf 1.100 erhöht hat. Im Rahmen der Mehrfachbeauftragung war von 800 Wohnungen die Rede. Nach seiner Ansicht wurde im Bete i- ligungsverfahren weder eine so hohe Wohnungsanzahl noch eine Höhe von bis zu fünf Geschossen gefordert. > Herr Prof. Schultz-Granberg stellt dar, dass im Rahmen der vergangenen Qualifizierung die entsprechende Verdichtung und Erhöhung von Baukörpern die städtebauliche Qualität unte r- stützt, wie z.B. bei der räumlichen Fassung des Exerzierplatzes. Mit einer durchschnittlichen Geschossigkeit von ca. 2,6 ist immer noch eine Orientierung an die Bestandssituation bzw. den Gievenbecker Strukturen gegeben. Die Verträglichkeit bzw. die städtebauliche Qualität kann am Arbeitsmodell sehr gut nachvollzogen werden. Für die Nachhaltigkeit eines Gebietes ist, da die Erstellung und Vorhaltung von Infrastruktur erforderlich ist, zudem eine gewisse Mindestdichte erforderlich. • Ein Bürger lobt die Grünflächenplanung und die Integration von Wasserflächen. Er regt an, auch an öffentliche Sitzgelegenheiten zu denken. > Herr Prof. Schultz-Granberg versichert, dass das Büro von Herrn Herrmann als beteiligte Lan d- schaftsarchitekten in der Arge Oxford diese Optionen vielseitig berücksichtigen wird. Ende der Veranstaltung Herr Brinktrine ruft zur weiteren intensiven Beteiligung auf und bedankt sich für die Anmerkungen und Fragen der Bürgerinnen und Bürger. Er spricht Herrn Prof. Schultz-Granberg und den Vertretern der Verwaltung für die Vorstellung der Planung seinen Dank aus und beendet die Veranstaltung um 20:15 Uhr. gez. Herr Brinktrine Bezirksbürgermeister gez. Herr Leifken Protokollführer
V-0362-2018-Anlage-5-Planverkleinerung
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Mulde Mulde MuldeMulde Mulde Mulde MuldeMulde LAE GFLAE LAE h h hQuartiersplatzQuartiersplatz Quartiers-platz RecyclinghofB/C A GrundschuleSporthalle Ev. Kirche Kita Kita )OlFKHIUGLHWasserwirtschaftHB/CMehrzweckspielfeld GFLAE LAE Feuerwehr)XXQG5DGZHJ )XXQG5DGZHJH )XXQG5DGZHJ )XXQG5DGZHJ GFLAE 70,3070,3170,79 70,4370,7171,1170,0969,8269,6669,7369,63 68,9269,19 69,1668,7368,4870,0270,0369,4968,70 P PPPP P P P IIIIIII IIIIII IIIII IIIIIII II II IIII II II II IIII III 177 F F I IIIIIIIIIII I II II IIII I II III III 3 II II II II I II I III I III 175 14 I 201 I III I 195 I II I IIIIIIIIIIIIIII 340 III II IIIII I II IIIII IIII I IIII II I II III IIIII II IIIIIIIIIIIIIIIIIIIIII IIII 9 II II IIII IIIIIIIIII I IIIII II IIIIIIIIIIIIIIIII IIII I III IIIIIII I IIIII I IIIII II II IIIII I I III IIII IVIV I IV IVIV II III II IIII IIIIII IIIIIIIII VII I I IIIIVIV I II III IIIIIIII IIIIII IIIIIIIIIIII-I III-I II IIIIII IV III I IIIIIV IIIIIII III II III III I II IIII IIII IIII III 154 II I I I I I I I III III I I I II I IIIII I I II II IIII I II IIII I IIII IIII IIIIIIIIIIII IIIII III 12 III I IIII IIIIIIIIIIIII I -IIIII II 8 III III III I II IIII 23 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387346340299296240253249244224234228 621 539465459 455436 8258 2420191754018 377288 1615625624 623 435432 430449448 434447 446445442511 441453 452451397396347345344426 424 404 403 400353352 393 392391390388341339338284257283256282281254 337 287 239 280279252 269 266 248264247263246262245 261 286285300298297295294293243241 222235 221 218 233232 128 71 27 142625 12 232221622 620619618 230229 40383728 164163 104103 162 10099 15475 72 55 54 340285 554550547551 104102101 626 573 571570 556 516515514549289 628 637 634 587 93546 7169 666561 4020 29 41 38 37 36 9460 88 6 27 5 7776 72 90 89 87 3926 84 82 931110 Flur 039 Flur 045 LE LPB IVLPB VLPB IIILPB IVLPB III LPB IVLPB VLPB IIILPB IVLPB IIILPB IVLPB VLPB IIILPB IVLPB III LPB IIILPB IVLPB III LPB IVLPB IIILPB III LPB IIILPB IVLPB III 70,0769,9669,7869,4469,0269,4269,5068,5968,6268,8468,9469,0169,1269,2069,3169,4969,3669,5468,9969,6170,2170,5370,8671,1271,1571,24 70,3270,3370,2470,3870,4571,1971,2070,6970,4670,4370,54 WAFDVII MI0,61,44IIIMI0,61,44III FDIII FDIIIFDIIIWAFDIIIWAFDIIIWAFDIIIWAWAWAFDIIIWAFDIIIWAFDIIIWAFDIIIFDIVWAFDVFDIII MI2aFDVFDVWAWAFDIIIFDIV WAWAFDIIIFDIIIFDIII WAWAWAFDIIFDII FDII FDIII EG LHmin. 4,00 mEG LHmin. 4,00 m FDIVFDIV FDIVFDIII MI1 MI0,64III MI0,61,44IIIMI3 MI2aFDV EG LHmin. 4,00 mMI0,61,44III MI3 1 11111111 11 1111 222 FDIIBH max.12,00 mBH max.12,00 mBH max.12,00 mBH max.12,00 m BH max.12,00 mMI0,61,44II-IIIoBH max.12,00 m MI3 SDSDSDSDSDSDSDSDSDSDSDSD SDSDSDIIIIIIII IIII II III IIII IISDFDIV FDIII FDIVMI2b 0,50,5 0,50,4 0,60,50,50,40,50,70,60,9 1,4 0,50,50,50,50,50,50,50,50,5 0,50,50,5 0,4MI0,64IIIBH max.12,00 m1,4MI0,61,44II-IIIoBH max.12,00 m Anlage 5 zur Vorlage Nr. V/0362/2018 3ODQYHUNOHLQHUXQJ0DVWDEBebauungsplan Nr. 579
V-0362-2018-Anlage-6-A-R_0033_2011-A-R_0008_2012
9582 Zeichen
Antrag an den Rat Nr. A-R/0033/2011 Antr ag 05.05.2011 SPD-Fra ktion im Rat der Stadt Münster Sozial, ökologisch und wirtschaftlich vernünftig: Von britischen Militärflächen zu neuen Stadtquartieren in Gremmendorf und Gievenbeck Entsp rechend der Beschlüsse der britischen Regierung werden die in Münster stationierten Militäreinheiten bis 2019 endgültig den Standort verlassen. Die SPD- Ratsfraktion hat bereits am 14.08.2006 nach Abzugserklärungen der britischen Vorgängerregierung mit ihrem Ratsantrag „Abzug der britischen Streitkräfte aus Münster: Folgen mildern – Konversionschancen nutzen – Perspektiven entwickeln“ ein vorbereitendes Handeln der Verwaltung gefordert. Mit dem Abzug der britischen Militäreinheiten werden erhebliche innenstadtnahe Flächen in den Stadtteilen Gremmendorf und Gievenbeck frei, sie liegen in direkter Nachbarschaft zu Stadtbereichszentren. Dabei handelt es sich um Kasernengelände mit Unterkunftsgebäuden für die Mannschaften, Funktionsgebäude und weitläufige Frei- und Sportflächen. Eigentümerin dieser Flächen ist die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA). Eine Neuentwicklung der Flächen birgt große Möglichkeiten für die Zukunftsfähigkeit der Stadtteile. Es dürfen deshalb keine „Insellösungen“ erfolgen, sondern die Neunutzung ist im Rahmen einer integrierten Stadtteilentwicklung zu erarbeiten. Die Fachtagung der Stadt zu „Zukunftsperspektiven des Wohnstandortes Münster“ am 12.4.2011 zeigte auf, dass es aktuell einen Wohnungsmangel gibt. Besonders betroffen sind dabei Familien mit mittleren und geringen Einkommen. Nach den Erkenntnissen der Fachleute benötigt Münster zusätzlich bis zu 1.900 Wohnungen jährlich. Um die aktuelle Unterversorgung mit bezahlbarem Wohnraum abzubauen, sind daher alle Möglichkeiten einer bedarfsgerechten Wohnraumbereitstellung auszuschöpfen. Bei der Stadtteilentwicklung in Gievenbeck und Gremmendorf kann dabei die voraussichtliche demographische Entwicklung in unserer Stadt aufgegriffen und eine stadtteilbezogene bauliche Antwort gegeben werden. In Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes können die neuen Quartiere zudem für eine Stärkung der Versorgungsangebote in den Stadtteilen genutzt werden. Teile der vorhandenen Baulichkeiten und auch die Freiflächen bieten darüber hinaus Möglichkeiten, das Gewerbeangebot in den Stadtteilen zu stärken. Vor dem Hintergrund des nunmehr endgültig beschlossene n Abzugs der britischen Streitkräfte möge der Rat der Stadt Münster daher beschließen: 1. Die Verwaltung wird beauftragt, zeitnah einen Bericht über die von den britischen Militäreinheiten genutzten Liegenschaften, Wohnungsanlagen und Gebäude für Familienangehörige der Militäreinheiten sowie sonstige Anlage 6 zur Vorlage Nr. V/0362/2018 SPD-Fraktion im Rat der Stadt Münster Münzstraße 15 . 48143 Münster Tele fon: (0251) 45 314 . Fax : (0251) 511 750 Ma il: fraktion@spd-muenster.de www.spd-muenster.de 2 relevante Einrichtungen und die gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Aspekte bei einem Abzug der Militäreinheiten in Münster vorzulegen. 2. Für die Stadtteile Gievenbeck und Gremmendorf sind stadtteilspezifische Handlungskonzepte zu erarbeiten. D ie Bürgerschaft ist an dem Entwicklungsprozess zu beteiligen (u.a. über Bürgerforen). Umgehend sollten mit der BImA und den sonstigen Stellen auf Bundes- und Landesebene vorbereitende Gespräche zur Übernahme der Liegenschaften geführt werden. D ie Vorsetzungen und Möglichkeiten einer Entwicklungsgesellschaft sind zu prüfen und dem Rat entsprechende Vorschläge zu unterbreiten. M it einer Wohnungsmarktanalyse ist die Wohnungsnachfrage zu ermitteln und ein Konzept für eine ausgewogene Zusammensetzung der zukünftigen BewohnerInnen zu entwickeln. 3. Zur Umsetzung der Handlungskonzepte sind Lenkungsg ruppen für die Standorte vorzuschlagen. Diesen sollten alle am Umsetzungsprozess beteiligten Einrichtungen und Betroffenengruppen der Stadtteile angehören. Begründung: Die frei werdenden Militärflächen in Gremmendorf und Gievenbeck bieten hervorragende Voraussetzungen für eine zukunftsorientierte, integrierte Stadtteilentwicklung in beiden Bereichen. Hier zeigen sich Möglichkeiten zur Erweiterung des Stadtbereichszentrums wie in Gievenbeck oder gar zu einem wirklichen Zentrum in Gremmendorf, das die Schwächen der vorhandenen Bandstruktur längs des Albersloher Weges ausgleicht. Selbst zu der beklagten Zerteilung Gremmendorfs durch den Albersloher Weg im Zentrumsbereich bieten sich möglicherweise Alternativen. Selbstverständlich sollten beide Standorte sich auch als energetisch vorbildliche Quartiere entwickeln. Zu prüfen ist – insbesondere für den Standort Gievenbeck - ob auch neuer Wohnraum für Studierende geschaffen werden kann. Um die ambitionierten Ziele einer nachhaltigen Stadt t eilentwicklung erreichen zu können, ist die Gründung einer Entwicklungsgesellschaft zu prüfen, die den gesamten Umsetzungsprozess steuert und eine Konzentration der Mittel ermöglichen würde. Karl-Heinz Winter Dr. Michael Jung Anne Schulze Wintzler Wolfgang Heuer Marianne Koch Petra Seyfferth Dr. Fritz Baur Dr. Thorsten Kornblum Beate Vilhjalmsson Thomas Fastermann Gaby Kubig-Steltig Holger Wigger Philipp Gabriel Thomas Marquardt Lars Wieneke Beanka Ganser Robert von Olberg Maria Winkel Anne Hakenes Kurt Pölling Antrag an den Rat Nr. A-R/0008/2012 06 .02.2012 Antrag Weitere Nutzung der Konversionsflächen in Gievenbeck jetzt vorbereiten Der Rat der Stadt Münster möge beschließen Die Verwaltung wird beauftragt, unverzüglich die Gespräche mit der Bundesanstalt für Immobilienangelegenheiten (BIMA) in Münster aufzunehmen, um die weitere Nutzung der von der britischen Armee militärisch und von Armeeangehörigen als Wohnungen genutzten Immobilien und Liegenschaften in Gievenbeck vorzubereiten. Dabei sollen die städtebaulichen und wohnungspolitischen Aspekte für den Stadtteil Gievenbeck sowie der gesamten Stadt Münster besondere Berücksichtigung finden. Die Verwaltung soll dabei den Wunsch der Bürgerinnen und Bürger sowie der Kommunalpolitik verdeutlichen, dass eine Vermarktung der Flächen nicht als ein Paket und damit an einen Großinvestor, sondern möglichst einzeln erfolgen soll. Konkret sollen folgende Punkte verhandelt werden: 1. Das Kasernengelände der jetzigen Oxford-Kaserne soll ähnlich wie bei anderen Kasernen in Münster, z.B. Lincoln-Kaserne an der Grevener Straße oder Portsmouth-Kaserne in Coerde, gestaltet werden. Dabei soll vorrangig ein mögliches Interesse der Universität Münster für eine Nutzung berücksichtigt werden. Ansonsten eignet sich dieser Standort in besonderer Weise dafür, das ursprüngliche Konzept für das Gebiet Auenviertel „Wohnen und Arbeiten“ zu verwirklichen, d.h. eine Kombination aus emissionsarmen Dienstleistungen oder Handwerk mit Wohnungen umzusetzen. Die bestehenden Sportflächen sollen weiterhin zur Sportnutzung zur Verfügung stehen und an den Grünen Finger angebunden werden. 2. Über das jetzige Kasernegelände sollen neue Wegebeziehungen zwischen dem Ortskern Gievenbeck zum Auenviertel geschaffen werden. Dabei soll insbesondere der Bereich Bernings Kotten erschlossen werden. 3. Das jetzige Offizierskasino auf der gegenüberliegenden Seite der Roxeler Straße soll ausgeschrieben und kommerziell genutzt werden. 4. Die Grundstücke am Arnheimweg sollen für seniorengerechtes Wohnen zur Verfügung stehen, da in Gievenbeck in diesem Segment ein hoher Bedarf besteht und der Standort Arnheimweg dafür durch seine zentrale Lage und gute Anbindung ans Zentrum und den ÖPNV besonders geeignet ist. 5. Die Grundstücke entlang der Von-Esmarch-Straße sollen für Geschosswohnungsbau zur Verfügung stehen. Die Größe der Grundstücke lässt eine verdichtete Bebauung zu. 6. Die Wohnhäuser im Bereich Billerbeckweg/Borghorstweg/Ahausweg sowie Nordhornstraße/Ochtrupweg sollen weiterhin zu Wohnzwecken genutzt werden und möglichst an Privatpersonen verkauft werden. 7. Die Sportflächen am Borghorstweg/Rüschhausweg sollen mit Wohnhäusern bebaut werden. Dabei könnte die kleinere Fläche, angrenzend an den Rüschhausweg, mit Geschosswohnungsbau bebaut werden. Die größere Fläche soll für Einfamilienhäuser zur Verfügung stehen. Dabei soll geprüft werden, ob sich die Flächen für Projekte wie Null- Energie-Häuser eignet. 8. Sofern für die oben genannten Entwicklungsziele Planungsrecht erforderlich ist, ist das entsprechenden Bauleitverfahren zeitnah in Angriff zu nehmen. Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob durch Bau- bzw. Nachverdichtungsmaßnahmen weitere Investitionen in Infrastrukturmaßnahmen, z.B. Kita, notwendig werden. CDU-Fraktion im Rat der Stadt Münster Fraktionsgeschäftsstelle Mauritzstraße 7-8 . 48143 Münster Telefon (0251) 4 18 43-0 . Telefax (0251) 4 31 36 e-mail fraktion@cdu-ms.de . http://www.cdu-ms.de In den Diskussions- und Entwicklungsprozess sind die Bürgerinnen und Bürger Gievenbecks frühzeitig und in geeigneter Form einzubeziehen. gez. H.-Dieter Sellenriek Gilbert Aldejohann Frank Baumann Sybille Benning Georg Berding Dieter von den Berg Meik Bolte Heinz-Georg Buddenb äumer Olaf Dre ßen Edgar Dr üge Wolfhard Ediger Dr. Dietmar Erber Walter von G öwels Gilbert Hartmann Horst Kisnat Bruno Kleine Borgmann Karl Kleine-Wilke Marliese Kosmider Teresa Küppers Franz-Pius Graf von Merveldt Andreas Nicklas Jürgen Ohm Robert Otte Karin Reismann Stefan-Alexander Roth Florian Steinforth Barbara Stober Stefan Weber Helga Welker Simone Wendland Peter Wolfgarten
Anlage A
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Anlage A zur Vorlage Nr. V/0362/2018 Kurzüberblick Inhalt der Vorlage ist der Satzungsbeschluss des Bebauungsplans für die ehemalige Oxford- Kaserne in Gievenbeck. Hierzu werden zunächst die Beschlüsse über die zu den Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligungen eingegangenen Stellungnahmen gefasst. Mit dem Satzungsbe- schluss sind auch zwei Ratsanträge aus 2011 bzw. 2012 erledigt. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Ziel ist die Konversion der ehemaligen Oxford-Kaserne zu einem urbanen, vielfältig durchmisch- ten Stadtquartier mit eigener Identität und vielfältigen visuellen und atmosphärischen Qualitäten. Ein Teilziel hierzu ist die Schaffung von Planungsrecht durch einen Bebauungsplan. Hiermit sol- len die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung von urbanen Wohnformen, Freizeitangeboten, wohnverträglichen Arbeitsformen sowie ergänzenden Dienstleistungen ge- schaffen werden. Nach dem Satzungsbeschluss als letztem Schritt des Planverfahrens kann der Bebauungsplan durch Bekanntmachung im Amtsblatt in Kraft gesetzt werden. Finanzierung Durch die obenstehenden Beschlüsse entstehen der Stadt Münster keine Kosten. Die Kosten für den Erwerb des Areals und die maßnahmebedingten Kosten für die Entwicklung der Fläche trägt die Projektgesellschaft KonvOY. Maßnahmebedingt ist auch der Ausbau der Anschlussbereiche außerhalb des Bebauungsplans im Bereich der öffentlichen Grünfläche an der Gievenbecker Reihe. Für die Anlieger fallen hier keine Beiträge an. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Rechtliche Grundlage: § 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) -
V-0362-2018-Anlage-3-Begruendung
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Begründung / Seite 1 von 64
Anlage 3 zur Vorlage Nr. V/0362/2018
Begründung
zum Bebauungsplan Nr. 579: Gievenbeck – Oxford-Quartier
(Roxeler Straße / Dieckmannstraße /
Gievenbecker Reihe / Niedenstiege)
Inhalt Seite
1. Planungsanlass / Planungsgrundlagen ................................................................................................. 3
2. Geltungsbereich ..................................................................................................................................... 4
3. Planungsrechtliche Situation ................................................................................................................. 6
3.1 Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan .............................................................................. 6
3.2 Bestehendes Planungsrecht / sonstige Satzungen, Verordnungen ........................................... 7
4. Räumliche und strukturelle Situation ..................................................................................................... 7
5. Planungsziele ....................................................................................................................................... 10
6. Inhalte des Bebauungsplans ............................................................................................................... 11
6.1 Grundzüge der Planung ........................................................................................................... 11
6.2 Bauliche Nutzung und Baugestaltung ...................................................................................... 12
6.2.1 Nutzungsarten ................................................................................................................. 12
6.2.2 Nutzungsdichte, Bauhöhe ............................................................................................... 15
6.2.3 Bebaubare Flächen ......................................................................................................... 18
6.2.4 Bauweise ......................................................................................................................... 18
6.2.5 Dachformen ..................................................................................................................... 18
6.2.6 Material, Farbgebung ...................................................................................................... 19
6.2.7 Stellplätze, Nebenanlagen .............................................................................................. 19
6.2.8 Einfriedungen .................................................................................................................. 21
6.2.9 Werbeanlagen ................................................................................................................. 22
6.2.10 Abgrabungen und Aufschüttungen ............................................................................. 22
6.3 Verkehrsflächen / Erschließung................................................................................................ 23
6.3.1 Äußere Erschließung....................................................................................................... 23
6.3.2 Innere Erschließung ........................................................................................................ 23
6.3.3 Öffentlicher Personennahverkehr ................................................................................... 25
6.4 Ver- und Entsorgung / technische Infrastruktur ........................................................................ 26
6.4.1 Vorkehrungen zum Hochwasserschutz / Regelung des Wasserabflusses ..................... 26
6.4.2 Ver- und Entsorgungseinrichtungen ................................................................................ 27
6.5 Gemeinbedarf / soziale Infrastruktur ........................................................................................ 28
6.6 Grünflächen / Begrünung ......................................................................................................... 29
6.6.1 Öffentliche Grünflächen .................................................................................................. 29
6.6.2 Begrünung auf den privaten Grundstücksflächen ........................................................... 30
6.6.3 Anpflanz- und Erhaltungsgebote ..................................................................................... 30
6.6.4 Ausgleichsflächen ........................................................................................................... 31
6.7 Artenschutz ............................................................................................................................... 32
6.8 Immissionsschutz ..................................................................................................................... 32
6.9 Altlasten / Altstandorte .............................................................................................................. 37
6.10 Denkmalschutz / Archäologie ................................................................................................... 38
7. Flächenbilanz ....................................................................................................................................... 39
8. Auswirkungen auf die Umwelt / Umweltbericht gemäß § 2 a BauGB ................................................. 39
8.1 Rahmen der Umweltprüfung ..................................................................................................... 39
8.2 Kurzdarstellung der Planung .................................................................................................... 40
8.3 Fachgesetzliche Ziele und Vorgaben des Umweltschutzes ..................................................... 40
8.4 Umweltbeschreibung / Umweltbewertung und Wirkungsprognose .......................................... 42
Bebauungsplan Nr. 579
Gievenbeck – Oxford-Quartier
(Roxeler Straße / Dieckmannstraße / Gievenbecker Reihe / Niedenstiege)
Begründung / Seite 2 von 64
8.4.1 Mensch / menschliche Gesundheit ................................................................................. 42
8.4.2 Pflanzen und Tiere / biologische Vielfalt ......................................................................... 46
8.4.3 Boden / Fläche ................................................................................................................ 54
8.4.4 Wasser ............................................................................................................................ 56
8.4.5 Klima / Luft ...................................................................................................................... 57
8.4.6 Landschaft ....................................................................................................................... 59
8.4.7 Kulturgüter und sonstige Sachgüter ................................................................................ 60
8.4.8 Wechselwirkungen ........................................................................................................... 60
8.5 Nichtdurchführung der Planung (Prognose-Null-Variante) ....................................................... 61
8.6 Anderweitige Planungsmöglichkeiten ....................................................................................... 61
8.7 Überwachung (Monitoring) ....................................................................................................... 61
8.8 Zusammenfassung ................................................................................................................... 61
9. Gesamtabwägung ................................................................................................................................ 62
10. Realisierung der Planung / Durchführungsmaßnahmen ..................................................................... 63
Bebauungsplan Nr. 579
Gievenbeck – Oxford-Quartier
(Roxeler Straße / Dieckmannstraße / Gievenbecker Reihe / Niedenstiege)
Begründung / Seite 3 von 64
1. Planungsanlass / Planungsgrundlagen
Die militärische Nutzung der Oxford -Kaserne in Gievenbeck wurde mit dem Abzug der brit i-
schen Streitkräfte Ende 2013 aufgegeben. In Anbetracht des in Münster erfolgreich praktizierten
Grundsatzes „Innenentwicklung vor Außenentwicklung“, des absehbar hohen Bedarfs an neuen
Wohnungen und der positiven Erfahrungen mit der Konversion ehemals mili tärisch genutzter
Flächen in den 1990er Jahren, soll auf dem ca. 26 ,5 ha großen Areal ein urbanes, vielfältig
durchmischtes Stadtquartier entstehen. Unter Berücksichtigung des bauzeitlichen Gebäudebe-
standes der denkmalgeschützten Gesamtanlage soll sich das künftige Oxford-Quartier in den
Stadtteil integrieren und einen wichtigen Beitrag zur Steigerung des Wohnraumangebotes in
Münster leisten.
Das ehemalige Kasernengelände steht im Eigentum des Bundes und wird durch die Bundesan-
stalt für Immobilienaufgaben (BImA) verwaltet. Die Stadt und die BImA haben 2012 eine Rah-
menvereinbarung geschlossen, in der als gemeinsame Zielrichtung eine kooperative Entwic k-
lung aller Konversionsliegenschaften ausgegeben wird.
Am 27.06.2012 hat der Rat der Stadt die Verwaltung beauftragt, auf der Grundlage der Vorlage
„Konversion von britischen Stationierungskräften genutzten Liegenschaften in Münster“
(V/0111/2012/1) ein städtebauliches Entwicklungskonzept für die Konversion der Oxford -
Kaserne in Gievenbeck aufzustellen.
Im Rahmen eines dialogorientierten Planungsprozesses mit der Bürgerschaft wurden in einem
ersten Schritt Leitbildvorstellungen für die zivile Nachnutzung des Kasernengeländes erarbeitet.
Zur Weiterentwicklung des Leitbildes zu einem städtebaulich- freiraumplanerischen Gesamtkon-
zept schloss sich ein städtebauliches Gutachterverfahren mit Beiträgen von sechs ausgewähl-
ten Planungsteams an. Die Fachjury kürte den Entwurf der ArGe Oxford
1, bestehend aus den
Berliner Büros „Kéré Architecture“, „Schultz -Granberg Städtebau + Architektur“ und „bbz Land-
schaftsarchitekten“, einstimmig zum Sieger und empfahl den Beitrag als Grundlage für die künf-
tige städtebauliche Entwicklung des Kasernenareals. Der Ausschuss für Stadtplanung, Stadt-
entwicklung, Verkehr und Wohnen (ASSVW) nahm den – entsprechend den Juryempfehlungen
– überarbeiteten Wettbewerbsentwurf am 23.10.2014 zustimmend zur Kenntnis. Im Rahmen ei-
nes zweiphasigen Verfahrens wurde das Konzept anschließend von der ArGe Oxford unter B e-
teiligung der Fachämter weiter optimiert. Nach den im Herbst 2015 sowie im Herbst und Winter
2016/17 erfolgten Bearbeitungsstufen liegt das final abgestimmte städtebauliche Konzept seit
Februar 2017 vor.
Die förmliche Einleitung des planungsrechtlichen Verfahrens erfolgte durch den Beschluss z ur
Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 579: Gievenbeck - Oxford-Quartier (Roxeler Straße /
Dieckmannstraße / Gievenbecker Reihe / Niedenstiege) gemäß § 2 Abs. 1 BauGB durch den
Rat der Stadt Münster in seiner Sitzung vom 16.03.2016. Der Aufstellungsbeschlus s nach § 2
Abs. 1 BauGB wurde im Amtsblatt Nr. 7 der Stadt Münster am 24.03.2016 öffentlich bekann t-
gemacht. Die frühzeitige Bürgerbeteiligung wurde in Form eines Informationsabends am
07.04.2016 im Freiherr-vom-Stein-Gymnasium, Dieckmannstraße 141 in Münst er durchgeführt,
die Veranstaltung wurde in den örtlichen Tageszeitungen bekanntgemacht. Die frühzeitige B e-
teiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) BauGB fand
im April und Mai 2016 statt.
1 Mit der ersten Überarbeitung des städtebaulichen Konzeptes hat sich das „Institut für Wasser-Ressourcen-Umwelt“ (IWARU), FH Münster der Ar-
beitsgemeinschaft Oxford angeschlossen.
Bebauungsplan Nr. 579
Gievenbeck – Oxford-Quartier
(Roxeler Straße / Dieckmannstraße / Gievenbecker Reihe / Niedenstiege)
Begründung / Seite 4 von 64
Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs gemäß § 3 (2) BauGB wurde schließ-
lich vom 31.07. bis zum 22.09.2017 durchgeführt. Unmittelbar vor der Offenlegung wurde die
Öffentlichkeit am 13.07.2017 in einer weiteren Informationsveranstaltung über den aktuellen
Planungsstand und die Inhalte des Bebauungsplanentwurfs informiert. Die Beteiligung der B e-
hörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB fand vom 21.08. bis
zum 22.09.2017 statt. Vor der öffentlichen Auslegung erfolgte eine Änderung der Geltungsbe-
reichsabgrenzung. Hierfür wurde in der Sitzung des Rates der Stadt Münster am 12.07.2017 ein
erweiterter Aufstellungsbeschluss gefasst (V/0261/2017).
Aufgrund der zeitlich parallel stattfindenden Ausbauplanung für die öffentlichen Verkehrs - und
Grünflächen sowie für die Entwässerungsanlagen ergaben sich im weiteren Verfahren Ände-
rungserfordernisse im Bebauungsplan. Hiermit waren die Grundzüge der Planung berührt, s o-
dass der sodann geänderte Bebauungsplan-Entwurf im Zeitraum vom 19.02. bis 05.03.2018 er-
neut öffentlich ausgelegt wurde. Die vorgenommenen Änderungen sind in der Vorlage
V/1081/2017 ausführlich dokumentiert.
Die dem vorliegenden Bauleitplanverfahren zugrundeliegende ehemalige Kasernenfläche wird
im Baulandprogramm der Stadt Münster geführt und erfüllt somit in vollem Umfang die Maßg a-
ben für eine langfristige gezielte und kontrollierte Entwicklung des Baulandangebotes in Müns-
ter.
Der Kaufvertrag zwischen der Stadt Münster und der BImA zum Erwerb der Konversionsliegen-
schaft wurde im April 2018 geschlossen. Zur Entwicklung der Kaserne zu einem neuen Wohn-
quartier wurde die Projektgesellschaft KonvOY gegründet. Zur Sicherung einer hohen Gestal t-
qualität in Architektur, Städtebau und Freiraumplanung sollen bei der Vergabe der Baufelder
Wettbewerbsverfahren stattfinden. Als wesentliche Grundlage hierfür dienen die von der ArGe
Oxford formulierten Gestaltungsleitlinien
2.
2. Geltungsbereich
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 579 umfasst das gesamte Areal der freigezog e-
nen Oxford-Kaserne in Münster -Gievenbeck. Darüber hinaus werden Teile der südlich an die
Kasernenanlage angrenzenden Roxeler Straße aufgrund der hier erforderlichen baulichen Ver-
änderungen (u.a. Ausbau des Ein- /Aufmündungsbereiches an der Kaserneneinfahrt) in den
Geltungsbereich einbezogen. Die südöstliche Aufweitung in den Grünzug des Gievenbachtals
ist erforderlich, um das hier vorgesehene Regenrückhaltebecken zu ermöglichen. Zudem wer-
den Teile des entlang der westlichen Kasernengrenze gelegenen Grünstreifens in den räuml i-
chen Umgriff des Bebauungsplans aufgenommen. Die genannten Bestandteile bilden zusam-
men den Teilbereich A (Oxford-Quartier, vgl. Abb. 1).
Zur Bewältigung mögli cher planerischer Konflikte, die sich aus der räumlichen Nähe zwischen
den gewerblichen Nutzungen und der heranrückenden Wohnnutzung ergeben könnten sowie
zur Erhöhung des Wohnanteils, wird der Bereich zwischen dem Kasernengelände und der
Dieckmannstraße i n den Geltungsbereich einbezogen (Teilbereich B - Bernings Kotten; vgl.
Abb. 1).
Das gegenüber der Kasernenzufahrt gelegene ehemalige Offizierskasino wird insbesondere
aufgrund der räumlich separierten Lage außerhalb der Kasernenmauern nicht in den Geltun gs-
2
Gestaltungleitlinien Oxford-Quartier Münster (Studio Schultz Granberg, bbz landschaftsarchitekten, Dezember 2017)
Bebauungsplan Nr. 579
Gievenbeck – Oxford-Quartier
(Roxeler Straße / Dieckmannstraße / Gievenbecker Reihe / Niedenstiege)
Begründung / Seite 5 von 64
bereich des Bebauungsplans aufgenommen. Ein Planungserfordernis auf Ebene der Bebau-
ungsplanung besteht nicht, weil jenseits der Roxeler Straße keine Quartiersentwicklung vorg e-
sehen ist. Der Erhalt des baugeschichtlich ebenfalls auf die 1930er -Jahre zurückgehenden Ka-
sinogebäudes wird durch seine Unterschutzstellung nach § 3 Denkmalschutzgesetz (DSchG)
gewährleistet.
Abbildung 1: Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 579: „Gievenbeck - Oxford-Quartier (Roxe-
ler Straße / Dieckmannstraße / Gievenbecker Reih e / Niedenstiege)“ mit Abgrenzung der Teilbere i-
che A und B
Innerhalb des Geltungsbereichs liegen die folgenden Grundstücke:
Gemarkung Münster
Flur 31
Teil des Flurstücks 88
Flur 39
Flurstücke 227, 244, 295, Teil des Flurstücks 127
Bebauungsplan Nr. 579
Gievenbeck – Oxford-Quartier
(Roxeler Straße / Dieckmannstraße / Gievenbecker Reihe / Niedenstiege)
Begründung / Seite 6 von 64
Flur 40
Teile der Flurstücke 204, 671
Flur 41
Flurstücke 21, 24, 36, 41, 42, 45, 52, 53, 59, 60, 62, 64, 65, 66, 68, 74,
Teile der Flurstücke 72, 75, 76
Flur 42
Flurstücke 90, 91, 93, 95, 98, 99, 120, 169, 170, 172, 180, 181, 215, 216, 217, 340, 362, 451,
503, 570, 571, 587, 590, 636, 637, 652, 654, 658, 659, 675, 676, 677
Die Grenzen des räumlichen Geltungsbereichs sind im Plan durch einen grauen Farbstreifen
gekennzeichnet.
3. Planungsrechtliche Situation
3.1 Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan
Die Darstellungen des bislang wirksamen Flächennutzungsplans der Stadt Münster umfassen
für das Plangebiet Gemeinbedarfsflächen mit der Zweckbestimmung Militärische Einrichtung,
Gewerbegebiete, Gemischte Bauflächen sowie Grünflächen mit den Zweckbestimmungen
Parkanlage und Spielbereich A.
Die Darstellungen des wirksamen Flächennutzungsplans entsprechen somit nicht den beab-
sichtigten städtebaulichen Zielsetzungen und Festsetzungen des vorliegenden Bebauungsplans
Nr. 579. Deshalb wurde ein gesondertes Verfahren zur 69. Änderung d es Flächennutzung s-
plans (FNP) eingeleitet und durchgeführt, sodass der Bebauungsplan Nr. 579 künftig gem. § 8
Abs. 2 BauGB aus dem Flächennutzungsplan entwickelt sein wird.
Mit Schreiben vom 10.10.2017 hat die Bezirksregierung Münster die 69. Änderung des Flä-
chennutzungsplans der Stadt Münster im Stadtbezirk Münster-West, im Stadtteil Gievenbeck im
Bereich des Oxford -Quartiers (Roxeler Straße / Dieckmannstraße / Gievenbecker Reihe /
Niedenstiege, Teilbereich 1) mit Ausnahme des Teilbereichs 2 südlich der R oxeler Straße, im
Bereich des ehem. Offizierskasinos, genehmigt. Für diesen nicht genehmigten Teilbereich 2 der
69. Änderung des FNP südlich der Roxeler Straße, der außerhalb des Geltungsbereichs des
aufzustellenden Bebauungsplans Nr. 579 liegt, wurde eine erneute Offenlegung der Flächen-
nutzungsplanänderung mit einer geänderten Darstellung durchgeführt. Voraussichtlich im Juli
2018 wird der Rat mit der Vorlage V/0360/2018 den abschließenden Beschluss zum Teilbereich
2 fassen.
Mit der genehmigten 69. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster wird die für
das Oxford -Quartier bisher im wirksamen Flächennutzungsplan dargestellte Fläche für den
Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Militärische Einrichtung zu großen Teilen in Wohn-
bauflächen umgewidmet. Untergeordnet werden auch Gemischte Bauflächen, Flächen für den
Gemeinbedarf, Flächen für Ver- und Entsorgung und Grünflächen ausgewiesen.
Im weit überwiegenden Teil des Geltungsbereichs des vorliegenden Bebauungsplans entspr e-
chen die festgesetzten Nutzungen (Allgemeines Wohngebiet, Mischgebiet, Gemeinbedarfsfl ä-
chen, Grünflächen) den Darstellungen des geänderten Flächennutzungsplans. Lediglich in zwei
kleineren Teilbereichen setzt der Bebauungsplan ein Mischgebiet in Bereichen fest, die in der
Bebauungsplan Nr. 579
Gievenbeck – Oxford-Quartier
(Roxeler Straße / Dieckmannstraße / Gievenbecker Reihe / Niedenstiege)
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69. Änderung des Flächennutzungsplans als großflächig zusammenhängende Wohnbaufläche
dargestellt sind. Da der Flächennutzungsplan nicht parzellenscharf ist und die Art der Boden-
nutzung nur in den Grundzügen darstellt, ist darauf verzichtet worden, diese Teilbereiche, die
jeweils nur einen kleinen Teil des umliegenden künftigen Wohngebiets betreffen, separat als
gemischte Baufläche im Rahmen der 69. Flächennutzungsplanänderung darzustellen. Insg e-
samt überwiegt auch in diesen Bereichen das übergeordnete grundsätzliche Zi el der Schaffung
eines neuen Wohnquartiers. Lediglich aufgrund der Option für künftige einzelne Nutzungen im
Erdgeschoss der Gebäude, am südlichen Rand des neuen zentralen Platzes bzw. im Gebäude
der ehemaligen Mannschaftskantine im Eingangsbereich nördlic h der Roxeler Straße, wird dort
im vorliegenden Bebauungsplan ein Mischgebiet festgesetzt. Der Bebauungsplan Nr. 579 ist
somit gem. § 8 Abs. 2 BauGB aus dem Flächennutzungsplan entwickelt.
Die Bekanntmachung der bereits erfolgten Genehmigung der 69. Änderung des Flächennu t-
zungsplans der Stadt Münster soll zu einem späteren Zeitpunkt zeitgleich mit der Bekanntm a-
chung des Satzungsbeschlusses zum Bebauungsplan Nr. 579 erfolgen.
Der Regionalplan Münsterland (Bezirksregierung Münster, Regionalplan für den Regier ungsbe-
zirk Münster, Teilabschnitt Münsterland, Münster, 2013) stellt die Fläche überwiegend als „Al l-
gemeinen Siedlungsbereich“ dar. Im Norden wird ein „Allgemeiner Freiraum- bzw. Agrarbereich“
dargestellt. Die Planung entspricht insoweit den Zielen der Raumordnung.
3.2 Bestehendes Planungsrecht / sonstige Satzungen, Verordnungen
Ein rechtskräftiger Bebauungsplan für den Bereich der Oxford -Kaserne besteht derzeit nicht.
Der aufzustellende Bebauungsplan Nr. 579 überplant in den Randbereichen teilweise die Gel-
tungsbereiche der Bebauungspläne Nr. 206: Gievenbachtal / Arnheimweg, Nr. 208: Verlegte
Roxeler Straße, Nr. 410: Gievenbeck – Gievenbecker Reihe / Arnheimweg und Nr. 441: Gie-
venbeck – Ramertsweg / Dieckmannstraße / Roxeler Straße. Mit der Rechtskraft des neuen
Bebauungsplans treten diese Pläne, soweit sie vom neuen Plan überlagert werden, teilweise
außer Kraft.
Der südöstliche Bereich des Plangebietes umfasst Teile des ermittelten, noch nicht festgeset z-
ten Überschwemmungsgebietes Gievenbach (§ 76 WHG). Dar über hinaus sind die Gieven-
bachaue und angrenzende Bereiche sowie einer kleiner Grünstreifen im Norden Bestandteil des
Landschaftsplans Nr. 3 „Roxeler Riedel“.
Sonstige Satzungen oder Verordnungen der Stadt Münster sind mit der Aufstellung des Bebau-
ungsplans Nr. 579 nicht betroffen.
4. Räumliche und strukturelle Situation
Der Geltungsbereich befindet sich am südlichen Ortsrand des Stadtteils Münster -Gievenbeck
und umfasst die ca. 26,5 ha große und 2013 freigezogene Oxford -Kaserne und angrenzende
Bereiche. Inklusive der ergänzend in den Geltungsbereich aufgenommenen Teile umfasst das
Plangebiet eine Fläche von 35,75 ha.
Der Stadtteil Gievenbeck liegt ca. 3 km westlich des Münsteraner Zentrums und zählte Ende
2014 rd. 21.000 Einwohner. Die Lage zu den univers itären Einrichtungen innerhalb des Stadt-
teils und in Sentrup sowie zur Innenstadt Münsters in Verbindung mit einer umfangrei chen
Wohnbaulandbereitstellung hat die Entwicklung Gievenbecks seit den 1950er Jahren von er s-
ten Siedlungsansätzen zu einem Wohnstadtteil begünstigt. Die städtebauliche Entwicklung ver-
Bebauungsplan Nr. 579
Gievenbeck – Oxford-Quartier
(Roxeler Straße / Dieckmannstraße / Gievenbecker Reihe / Niedenstiege)
Begründung / Seite 8 von 64
lief überwiegend nördlich/nordwestlich der Ortsmitte und südwestlich der ehemaligen Oxford -
Kaserne.
Die Bebauung in Gievenbeck besteht vorwiegend aus I- bis II-geschossigen Einfamilienhäusern
unterschiedlichen Alters sowie überwiegend III - bis V-geschossigen Mehrfamilienhäusern in of-
fener Bauweise. Einrichtungen der öffentlichen Grundversorgung wie Kindertagesstätten,
Grundschule sowie Kirchengemeinden sind schwerpunktmäßig in der Ortsmitte im Bereich der
katholischen St. -Michael-Kirche konzentriert. Auch Angebote der Grund - und Nahversorgung
haben sich in dem ca. 500 Meter vom Kasernengelände entfernten Stadtteilzentrum angesi e-
delt. Im unmittelbar westlich angrenzenden Stadtbereichszentrum „Gievenbeck Roxeler Straße“
bestehen weitere Einzelhandels - und Dienstleistungsangebote, wodurch im Plangebiet eine
fußläufige Versorgungssituation sichergestellt wird. Mit der bestehenden Verkehrsinfrastruktur
ist über den Individualverkehr sowie den öffentlichen Personennahverkehr eine gute Anbindung
an das Zentrum Münsters und die umliegenden Stadtteile gewährleistet.
Die ehemalige Kasernenanlage wird durch die zentrale, in Nord- Süd-Richtung verlaufende E r-
schließungsachse gegliedert. Westlich der zentralen Achse prägen vier Mannschaftsgebäude
der einstigen Flugabwehreinheit das Bild. Sie sind II -geschossig mit steilem Satteldach und pa-
rallel versetzt angeordnet, sodass eine gestaffelte Raumwirkung entsteht. Mit ihrem winkelfö r-
migen Grundriss und dem Eingang zur Westseite bilden die Mannschaftsgebäude mit den west-
lich vorgelagerten, zu Höfen angeordneten Fahrzeughallen jeweils eine Funktionseinheit. Die
Gebäude der früheren Scheinwerferbatterie schließen östlich in einer hofartigen Bebauung
ebenfalls II-geschossig mit steilem Dach an. Der Eingangsbereich wird durch einen Uhrenturm
hervorgehoben. Die Südseite der Kaserne wird von mehreren Verwaltungsgebäuden geprägt,
während die Kaserne nach Norden durch Werkstattgebäude und davor gelagerte Trainingsplät-
ze abgeschlossen wird. Im Zentrum der Anlage erstreckt sich der weiträumige Exerzierplatz, an
dem zentrale Einrichtungen wie Kantine und Sporthalle untergebracht waren.
Sämtliche Unterkunfts - und Verwaltungsgebäude sind eingebettet in großzügige Grünflächen
mit zahlreichen großkronigen Bäumen. Insbesondere aus der Perspektive der zentralen Nord -
Süd-Achse ergibt sich dadurch das Bild eines intensiv durchgrünten Areals. Der südliche Teil
der Kaserne weist eine durch Mauern und Terrassen gegliederte Freiraumgestaltung auf, mit
der der Anschluss an den höher gelegenen nördlichen Teil der Kaserne hergestellt wird. Das
Kasernenareal wird zur Roxeler Straße und zum Gievenbachtal durch eine Natursteinmauer
eingefasst, die die Kasernenbauten zu einer Einheit zusammenfasst, die Kaserne als Gesamt-
anlage in Erscheinung treten lässt und klar vom Stadt - und Landschaftsraum abgrenzt. Den
südlichen Endpunkt der Anlage markiert das ehemalige Offizierskasino. Das ebenfalls in den
1930er-Jahren errichtete Kasernengebäude befindet sich gegenüber dem Eingangsportal an
der Roxeler Straße und wurde nicht in den Geltungsbereich des Bebauungsplans aufgenom-
men.
Der von kleinteiligem Gewerbe und Wohnnutzung geprägte Bereich zwischen dem Kasernen-
gelände und der Dieckmannstraße wurde in den räumlichen Umgriff einbezogen (Teilbereich B
– Bernings Kotten). In dem seit 2001 rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 441 werden entlang
der Kasernenanlage Gewerbegebiete (GE) festgesetzt. Zur Dieckmannstraße und Roxeler
Straße hin werden Mischgebiete festgesetzt (vgl. Abb. 2). Der Bereich wird durch eine T -
förmige Sticherschließung erschlossen und weist überwiegend eine II -III-geschossige Bebau-
ung auf. Der unmittelbar südlich des Gymnasiums gelegene Recyclinghof w ird von den Abfal l-
Bebauungsplan Nr. 579
Gievenbeck – Oxford-Quartier
(Roxeler Straße / Dieckmannstraße / Gievenbecker Reihe / Niedenstiege)
Begründung / Seite 9 von 64
wirtschaftsbetrieben Münster (AWM) betrieben. In Ost -West-Richtung verläuft ein ca. 25 Meter
breiter Grünkorridor.
Im Norden grenzt der Plangeltungsbereich an die städtische Grünanlage „Grüner Finger“ an.
Hier stehen der Gievenbecker Bev ölkerung vielfältige Freizeitangebote zur Verfügung. Weiter
nördlich schließt sich Geschosswohnungsbau und Einfamilienhausbebauung an. In der städt i-
schen Einrichtung „La Vie“ wird ein umfangreiches Freizeitangebot vorgehalten.
Ein östlich des Geltungsberei chs angrenzender und ca.15 Meter breiter Grünstreifen trennt die
Kaserne von der Straße Gievenbecker Reihe. Zwischen der Gievenbecker Reihe und dem Gi e-
venbachtal reihen sich die um Wohngebäude ergänzten Hofstrukturen, entwickelt aus den hi s-
torischen „Gievenbecker Höfen“. Weiter nordöstlich liegt das „Fachwerk Gievenbeck“, das als
Stadtteilhaus ein vielschichtiges Freizeit- und Kulturangebot für alle Generationen abdeckt. Zu-
sätzlich wird die Einrichtung als Versammlungsort für Gruppen und Vereine aus dem Stadtteil
genutzt. Im Süden wird der Geltungsbereich von der Roxeler Straße begrenzt. Der jenseits der
Roxeler Straße gelegene Landschaftsraum wird überwiegend landwirtschaftlich genutzt und ist
von Gehölz- und Waldstrukturen sowie vereinzelten Hofstellen geprägt. Etwa 400 m südlich des
Plangebietes befindet sich eine Biogasanlage.
Westlich und auf etwa halber Länge des Plangebietes grenzt das Gelände des Freiherr -vom-
Stein-Gymnasiums an. Westlich des Geltungsbereiches schließt sich Wohnbebauung an, die im
Zuge der Stadtteilerweiterung „Gievenbeck -Südwest“ entstand. Das unmittelbar westlich des
Plangebietes gelegene Stadtbereichszentrum „Gievenbeck Roxeler Straße“ mit dem VII -
geschossigen Bürogebäude ist ebenfalls Teil dieser jüngeren Stadtteilweiterung.
Im südwestlichen Bereich der ehemaligen Kaserne betreibt die Stadt Münster derzeit eine
kommunale Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EAE). Die Erschließung der nicht von der
EAE beanspruchten nördlich und östlich gelegenen Teile des Kasernengeländes wird durch die
EAE funktional nicht beeinträchtigt. Die vorgesehene gestaffelte Baureifmachung in räumlich
und zeitlich sinnvollen Bauabschnitten kann daher unabhängig von der Nutzung durch die EAE
erfolgen.
Bebauungsplan Nr. 579
Gievenbeck – Oxford-Quartier
(Roxeler Straße / Dieckmannstraße / Gievenbecker Reihe / Niedenstiege)
Begründung / Seite 10 von 64
Abbildung 2: Ausschnitt aus dem Bebauungsplan Nr. 441 „Gievenbeck – Ramertsweg / Diec k-
mannstraße / Roxeler Straße“ mit Abgrenzung der bisherigen Gewerbegebiete (GE 1+2 alt)
5. Planungsziele
Entsprechend dem gemeinsam mit der Bürgerschaft entwickelten Leit bild soll die ehemalige
Oxford-Kaserne zu einem urbanen, vielfältig durchmischten Stadtquartier mit eigener Identität
und vielfältigen visuellen und atmosphärischen Qualitäten entwickelt werden. Durch den B e-
bauungsplan sollen die städtebaulichen Qualitäten des Siegerentwurfs umgesetzt werden. D a-
mit verbunden sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für urbane Wohnformen, Frei-
zeitangebote, wohnverträgliche Arbeitsformen sowie ergänzenden Dienstleistungen geschaffen
werden. Neben einer zweizügigen Grundschule sollen mehrere, dezentral gelegene Kindert a-
gesstätten errichtet werden. Im ehemaligen Unteroffiziersheim (Uhrenturmgebäude) sollen
Raumangebote – zum Beispiel für ortsansässige Vereine und Gruppen – geschaffen werden.
Die evangelische Lukas-Gemeinde beabsichtigt, im Nordosten des Plangebietes ein neues Ki r-
chenzentrum zu errichten.
Bebauungsplan Nr. 579
Gievenbeck – Oxford-Quartier
(Roxeler Straße / Dieckmannstraße / Gievenbecker Reihe / Niedenstiege)
Begründung / Seite 11 von 64
Darüber hinaus werden mit der Aufstellung des Bebauungsplans folgende Ziele verfolgt:
Die städtebauliche Neuentwicklung dient der Befriedigung des anhaltend hohen Wohn-
bedarfs in der Stadt Münster. Die Planung ermöglicht ca. 1.200 Wohneinheiten 3, die
vornehmlich im Geschosswohnungsbau für unterschiedliche Nachfragegruppen realisiert
werden sollen. Auch lokal nachgefragte Gemeinschaftswohnformen zugunsten von
Baugruppen, Proj ektgenossenschaften oder Bewohnergemeinschaften sollen hierbei
Berücksichtigung finden. Mit Berücksichtigung des politischen Beschlusses der Stadt
Münster zur sozialgerechten Bodennutzung sollen im erheblichen Umfang öffentlich g e-
förderte Wohnungen entstehen.
Die Bewahrung der baulichen Identität ist für das Quartier von übergeordneter Bedeu-
tung. Die Funktionszusammenhänge und Nutzungsbestandteile der ehemaligen Flu g-
abwehrkaserne sollen als wichtiges Zeugnis der Zeitgeschichte weiterhin ablesbar sein.
Der Denkmalwert der Gesamtanlage soll mit der Aufstellung des Bebauungsplans dau-
erhaft gesichert werden.
Die durch die vorherige militärische Nutzung hervorgerufene Barrierewirkung soll durch
räumliche und funktionale Vernetzungen in das Umfeld aufgehoben werden. Dies
schließt großzügige Freiraumstrukturen mit hoher Aufenthaltsqualität und einen großz ü-
gigen Erhalt des prägenden Baumbestands ein.
Durch die Lage und quantitative Größe des künftigen Wohnquartiers werden bestehen-
de Infrastruktureinrichtungen im Stad tteil Gievenbeck gestärkt. Zudem soll die städt e-
bauliche Neuentwicklung Impulse für eine weitere Belebung der Ortsmitte setzen.
Das bestehende Planungsrecht im Bereich Bernings Kotten (Teilbereich B) soll maßvoll
angepasst werden. Nutzungskonflikte mit de r heranrückenden Wohnbebauung sollen
hierdurch vermieden werden. Außerdem soll der Wohnanteil in diesem bisher mehrhei t-
lich gewerblich geprägten Bereich erhöht sowie die planungsrechtliche Situation harm o-
nisiert werden.
6. Inhalte des Bebauungsplans
6.1 Grundzüge der Planung
Die städtebauliche Qualifizierung des künftigen Oxford- Quartiers erfolgt im Rahmen eines
mehrstufigen Prozesses. Neben der Aufstellung des Bebauungsplans wurden und werden wei-
tere Instrumente angewandt, die der Sicherung der im Wettbewerbsentwurf aufgezeigten Quali-
täten dienen. Hierzu zählen insbesondere das Dialogverfahren mit der Bürgerschaft, das städ-
tebauliche Gutachterverfahren und die mehrphasige Weiterentwicklung des städtebaulichen
Konzeptes durch die ArGe Oxford.
Durch die relativ geringe Festsetzungstiefe des Bebauungsplans soll für die angestrebten,
nachfolgenden Investoren- und Qualifizierungswettbewerbe ein vertretbares Maß an Flexibilität
ermöglicht werden, ohne hierbei die angestrebten städtebaulichen Qualitäten infrage zu stellen.
Die städtebaulichen und architektonischen Zielvorstellungen der Entwurfsverfasser werden in
den formulierten Gestaltungsleitlinien
4 in Form eines Handbuches konkretisiert. Die Leitlinien
3 Die Zahl der realisierten Wohneinheiten variiert je nach Zuschnitt und Größe der Wohnungen und dem realisierten Anteil an Reihenhäusern.
4 Gestaltungleitlinien Oxford-Quartier Münster (Studio Schultz Granberg, bbz landschaftsarchitekten, Dezember 2017)
Bebauungsplan Nr. 579
Gievenbeck – Oxford-Quartier
(Roxeler Straße / Dieckmannstraße / Gievenbecker Reihe / Niedenstiege)
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richten sich an alle im Planungsprozess Beteiligte und sollen insbesondere als Orientierung s-
rahmen für die künftigen Investoren- und Qualifizierungswettbewerbe dienen. Die Umsetzung
der Qualitätsziele erfolgt über privatrechtliche oder öffentlich-rechtliche Verträge.
Der Bebauungsplan nimmt die wesentlichen Ent wurfsprinzipien des überarbeiteten Siegerent-
wurfs auf. Auf dieser Basis stellen sich die Grundzüge der Planung wie folgt dar:
Freiraumplanerische Anbindung an den öffentlichen Grünzug im Norden durch eine
trichterförmige Aufweitung der vorhandenen Nord -Süd-Achse als öffentliche Grünfläche
(sog. „Grüner Trichter“);
Erhalt der zentralen Nord- Süd-Achse und Weiterentwicklung zu einem boulevard- und
parkartigen Freizeit- und Bewegungsraum;
Ablesbarkeit des ehemaligen Exerzierplatzes;
Umsetzung eines Entwässerungskonzeptes durch die Herstellung öffentlicher und priva-
ten Anlagen zur Regenwasserbewirtschaftung unter Beachtung der Belange der Wa s-
serwirtschaft, des Städtebaus und der Landschaftsarchitektur;
weitgehender Erhalt der vorhandenen Straßen, Wege und Plätze, teilweise Ergänzung
dieser in Verbindung mit einer an die neue Nutzungsausrichtung angepassten internen
Erschließung, bestehend aus öffentlichen Verkehrsflächen und ergänzenden privaten
Erschließungsstichen.
Zur Sicherung der Entwicklungsziele werden die im Folgenden aufgezeigten Inhalte in Form
von Festsetzungen und Hinweisen gemäß § 9 BauGB und § 86 BauO NRW in den Bebauung s-
plan aufgenommen.
6.2 Bauliche Nutzung und Baugestaltung
6.2.1 Nutzungsarten
Teilbereich A (Oxford-Quartier)
Im Teilbereich A werden zur Art der baulichen Nutzung nach § 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB folgende
Festsetzungen getroffen:
Es werden überwiegend Allgemeine Wohngebiete nach § 4 BauNVO festgesetzt (WA). Hiermit
wird den formulierten Entwicklungszielen eines multifunk tionalen, vorwiegend dem Wohnen
dienenden Stadtquartiers und der Schaffung von Wohnraum entsprochen.
Das nordöstlich der Quartierszufahrt an der Roxeler Straße gelegene Baufeld wird als Mischg e-
biet nach § 6 BauNVO (MI 1) festgesetzt. In Anlehnung an die frühere Nutzung sieht der städt e-
bauliche Entwurf der ArGe Oxford für das ehem. Mannschaftskantinengebäude eine gastrono-
mische Nachfolgenutzung vor. Die großzügige Terrassensituation erscheint geeignet, um hier
perspektivisch eine Außengastronomie zu ermöglichen. Im Rahmen des Bürgerbeteiligungspro-
zesses zur Entwicklung des Oxford- Quartiers wurde aus der Bürgerschaft mehrfach der
Wunsch artikuliert, mit der städtebaulichen Neuentwicklung das bestehende Defizit an gastr o-
nomischen Angeboten in Gievenbeck zu beheben. Diese Anregung wurde als städtebauliches
Ziel in die Auslobung des städtebaulichen Gutachterverfahrens aufgenommen. Da dieses A n-
gebot somit nicht ausschließlich der Versorgung des Gebietes, sondern dem gesamten Stadtteil
dienen soll, ist die Ausweisung eines Mischgebietes erforderlich.
Bebauungsplan Nr. 579
Gievenbeck – Oxford-Quartier
(Roxeler Straße / Dieckmannstraße / Gievenbecker Reihe / Niedenstiege)
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Im Bereich des zentralen Quartiersplatzes werden Mischgebiete festgesetzt (MI 2a+b). Mit dieser
Festsetzung wird das formulierte Entwicklungsziel einer belebten und urbanen Quartiermitte –
im Sinne der angestrebten Nutzungsmischung – berücksichtigt. Ergänzende Dienstleistungen
und wohnverträgliche Arbeitsformen werden ermöglicht. Aufgrund der geringen Größe der
Mischgebiete und in Anbetracht der übrigen getroffenen Festsetzungen im Bebauungsplan ist
eine Gefährdung des gew achsenen Stadtteilzentrums „Gievenbeck Mitte“ und des unweit des
Plangebietes gelegenen Stadtbereichszentrums „Roxeler Straße“ nicht zu erwarten.
Gemäß des städtebaulichen Entwurf s sollen die im westlichen Teil der Kaserne bestehenden
Hofsituationen zu Wohn- und Werkhöfen entwickelt werden. Der Bebauungsplan soll diese Ziel-
richtung widerspiegeln, weshalb die beiden nördlichen Hofbereiche als MI -Gebiete (MI3) festge-
setzt werden. Zudem werden hierdurch planungsrechtliche Konflikte im Zusammenhang mit
dem Recyclinghof der AWM ausgeschlossen. Die zwei südlichen Hofbereiche werden voraus-
sichtlich zu einem späteren Zeitpunkt erschlossen und daher abweichend als Allgemeine
Wohngebiete festgesetzt.
In den Baugebieten WA
1-2 und MI1-3 sind Einzelhandelsbetriebe zuguns ten einer zentrenorien-
tierten Versorgung nur ausnahmsweise zulässig. Gemäß dem Einzelhandels - und Zentrenkon-
zept der Stadt Münster sollen sich Einzelhandelsbetriebe auf die zentralen Versorgungsberei-
che – und damit vor allem auf das Stadtteilzentrum „Gievenbeck Mitte“ und das Stadtbereichs-
zentrum „Roxeler Straße“ – konzentrieren. Die getroffene Festsetzung soll gewährleisten, dass
die Ansiedlung von Einzelhandelsbetrieben im Oxford- Quartier, die sich nach Art (Sortiment)
und Umfang (Verkaufsflächengröße) sc hwächend auf die Funktionsfähigkeit und die Entwic k-
lungschancen der zentralen Versorgungsbereiche auswirken könnten, ausgeschlossen wird.
Ergänzend hierzu soll die Projektgesellschaft KonvOY über Regelungen in den Kaufverträgen
sicherstellen, dass im Oxford-Quartier nur kleinteilige Nutzungen, die zur Belebung des zentr a-
len Quartierplatzes beitragen, entstehen können.
Die in MI -Gebieten nach § 6 Abs. 2 Nr. 8 BauNVO zulässigen und nach § 6 Abs. 3 BauNVO
ausnahmsweise zulässigen Vergnügungsstätten sind aufgrund ihrer Störwirkung, insbesondere
über die mit den Nutzungen verbundenen zusätzlichen Verkehrsaufkommen, in den Baugebi e-
ten MI
1-3 nicht zulässig. Die potenziellen Störungen, die durch die Nutzer von Spielstätten e r-
zeugt werden können, sind geeignet, hier die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung zu be-
einträchtigen. Damit eine Niveauabsenkung – Trading-Down-Effekt – sowie negative städtebau-
liche Auswirkungen auf die Wohngebiete vermieden werden, soll eine Entwicklung zum Spiel-
hallenstandort hier nicht er folgen. In einem Umkreis von unter 4 km befinden sich mehrere g e-
nehmigte Spielkasinos in zumutbarer Entfernung zum Plangebiet. Die übrigen, bislang in Gi e-
venbeck noch nicht vorhandenen Arten von Vergnügungsstätten im Sinne der Baunutzungsver-
ordnung, wie Nachtlokale, Diskotheken oder Swinger -Clubs, führen zu Störungen, die mit de-
nen von Spielhallen vergleichbar sind. Daher wird festgesetzt, dass Vergnügungsstätten im
Sinne des § 6 Abs. 2 Nr. 8 sowie § 6 Abs. 3 BauNVO in allen Baugebieten unzulässig sind.
Auch Gartenbaubetriebe und Tankstellen sind aufgrund ihrer Störwirkung bzw. ihrer Großfl ä-
chigkeit nicht mit den Nutzungsaussagen im städtebaulichen Konzept vereinbar und daher in
den Baugebieten MI
1-3 nicht zulässig.
Im Baugebiet MI2a sind in den Erdgeschoss en keine Wohnungen zulässig. Mit der Festsetzung
soll – entsprechend den formulierten Planungszielen – eine städtebaulich begründete Nut-
zungsmischung (z. B. Dienstleistungen, Gastronomie) gewährleistet werden. Von dieser Fes t-
Bebauungsplan Nr. 579
Gievenbeck – Oxford-Quartier
(Roxeler Straße / Dieckmannstraße / Gievenbecker Reihe / Niedenstiege)
Begründung / Seite 14 von 64
setzung ausgenommen ist das Baugebiet MI 2b das nicht direkt an die große Platzfläche an-
grenzt. Hier soll eine Wohnnutzung im Erdgeschoss nicht grundsätzlich ausgeschlossen wer-
den.
Teilbereich B (Bernings Kotten)
Im Teilbereich B werden – im Vergleich zum bisher rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 441 –
zur Art der baulichen Nutzung nach § 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB folgende Festsetzungen geändert:
Die im aufzuhebenden Teil des Bebauungsplans Nr. 441 bislang als Gewerbegebiete (GE 1+2
alt) festgesetzten Bereiche (vgl. entsprechende Kennzeichnung in Abbildung 2) werden als Teil
des Baugebiets MI4 nach § 6 BauNVO festgesetzt. Mit der Festsetzung von Gewerbegebieten
sollten einst die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Ansiedlung von stadtteilorientierten
Gewerbebetrieben geschaffen werden. In den vergangenen Jahren haben sich hier insbeson-
dere Handwerks- und Dienstleistungsbetriebe angesiedelt. Darüber hinaus befindet sich inner-
halb des überplanten Bereichs das Feuerwehrgerätehaus des Löschzuges Gievenbeck.
Das im Rahmen des Baulei tplanverfahrens erstellte schalltechnische Gutachten 5 belegt, dass
die in den Gewerbegebieten (GE 1+2 alt) derzeit ausgeübten Nutzungen der Gebietstypik eines
Mischgebietes nach § 6 BauNVO entsprechen. Im Zuge einer sorgfältigen Bestandsaufnahme
ist festge stellt worden, dass die vorhandenen Betriebe in immissionsmäßiger und baulicher
Hinsicht mit den Festsetzungen des Mischgebietes vereinbar sind und kein Eingriff in die aus-
geübten Nutzungen stattfindet. Die ggf. höheren Anforderungen z. B. im Bereich des Lär m-
schutzes, die sich ggf. bei künftigen betrieblichen Erweiterungen oder Nutzungsänderungen er-
geben könnten, sind zumutbar. Insbesondere um im zukünftigen Oxford- Quartier die Verträ g-
lichkeit von Wohnen und Arbeiten zu gewährleisten, sollen störende Nutzung en, die im best e-
henden Bebauungsplan Nr. 441 ermöglicht werden, durch die Überplanung der GE -Gebiete
ausgeschlossen werden. In Anbetracht der Planungsziele kann ein verträgliches Nebeneinan-
der von derzeitiger und künftiger Nutzung ermöglicht werden. Eine W iederaufnahme der militä-
rischen Nutzung mit damit einhergehenden Kasernen- und Schießgeräuschemissionen ist aus-
geschlossen, sodass hier insgesamt – zugunsten der Konfliktvermeidung mit der heranrücken-
den Wohnbebauung – eine Umwandlung der GE-Gebiete geboten ist. Zudem werden hierdurch
Wohnnutzungen ermöglicht, wodurch gemäß dem formulierten Entwicklungsziel die Nutzung s-
vielfalt in diesem Bereich erhöht werden kann. Die übrigen Bereiche des Teilbereichs B (Berni-
ngs Kotten) werden weiterhin als Mischgebiet (MI
4) festgesetzt.
Verbunden mit der Umwandlung sind in den zuvor als GE -Gebiete festgesetzten Bereichen
(GE 1+2 alt) künftig auch Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportl i-
che Zwecke allgemein zulässig. Abstandsklassen können nur innerhalb von GE -Gebieten fest-
gesetzt werden, weshalb diese Festsetzung im Bebauungsplan Nr. 579 nicht zu berücksichtigen
ist.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 579 werden im Baugebiet MI4 zugunsten einer grö-
ßeren Nutzungsvielfalt künftig auch Betriebe des Beherbergungsgewerbes zugelassen.
5 Schalltechnische Untersuchung gemäß DIN 18005/07.02 Schallschutz im Städtebau – Bebauungsplan Nr. 579 Gievenbeck – Oxford-Quartier – Er-
läuterungsbericht (Planungsbüro für Lärmschutz Altenberge, Senden, März 2017)
Bebauungsplan Nr. 579
Gievenbeck – Oxford-Quartier
(Roxeler Straße / Dieckmannstraße / Gievenbecker Reihe / Niedenstiege)
Begründung / Seite 15 von 64
6.2.2 Nutzungsdichte, Bauhöhe
Teilbereich A (Oxford-Quartier)
Zur Umsetzung des städtebaulic hen Entwurfs der ArGe Oxford und zur Sicherung des Den k-
malwertes wird die Bebauungsdichte für den Teilbereich A (O xford-Quartier) durch die Festset-
zung der Grundflächenzahl (GRZ) und der Geschossigkeit (zulässige Zahl der Vollgeschos se,
als Höchstmaß) geregelt.
Die Festsetzung der GRZ wird auf Grundlage der städtebaulichen Konzeption baufeldspezifisch
getroffen. Mit 0,5 werden die Obergrenzen für WA-Gebiete nach § 17 Abs. 1 BauNVO aus städ-
tebaulichen Gründen überwiegend um 0,1 überschritten. Die Überschreitungen sind insbeso n-
dere auf das formulierte Entwicklungsziel eines verdichteten innenstadtnahen Wohnquartiers
zurückzuführen. Auf diese Weise sollen kompakte Baukörperkonfigurationen und eine adäquate
Dichte – auch vor dem Hintergrund der vorgesehenen Nutzungsmischung – ermöglicht werden.
Die erhöhte GRZ gewährleistet, dass dem Ziel der Schaffung von ca. 1.200 Wohneinheiten ent-
sprochen werden kann. In diesem Sinne wird ein bedeutender Beitrag zur Erhöhung des Wohn-
raumangebotes in Münster geleistet.
Im Bereich des ehemaligen Exerzierplatzes wird die Obergrenze für WA-Gebiete mit 0,2 übe r-
schritten. Die hier ermöglichte GRZ von 0, 6 entspricht der allgemeinen Obergrenze für MI -
Gebiete und ist insofern ebenfalls als noch wohnverträglich einzustufen. Die Überschreitung ist
erforderlich, um die vorgesehene kompakte Bebauung in Verbindung mit einer baulich -
räumlichen Akzentuierung der Quartiersmitte zu ermöglichen. An den nördlichen und westlichen
Rändern dieses Baufeldes werden mit den Baugebieten MI2 a+b gemischte und quartiersbel-
ebene Nutzungen ermöglicht . Die Obergrenze für Mischgebiete von 0,6 wird auch hier si tuati-
onsgerecht um 0,1 bzw. 0,3 überschritten. Die festgesetzte GRZ von 0,9 resultiert aus der Ec k-
situation und des engen Zuschnitts des Baugebietes MI2a und ist erforderlich, um hier eine städ-
tebaulich befriedigende Lösung zu erreichen. Die Überschreitungen ermöglichen insgesamt ei-
ne weitgehend geschlossene und durchlaufende Randbebauung zugunsten einer entwurfsi m-
manenten, platzprägenden Raumkante.
Durch die großzügigen öffentlichen Grünanlagen werden die Nachteile, die sich durch eine hö-
here Nutzungsdichte ergeben, mehr als ausgeglichen. Insbesondere der zentrale Nord- Süd-
Grünzug sowie der „Grüne Trichter“ im nördlichen Teil des Plangeltungsbereichs sowie die g e-
planten Ost-West-Grünverbindungen stellen eine hohe Wohnumfeldqualität sicher. Durch den
hohen Grünflächenanteil und dem zentralen Quartiersplatz als weiterer Bewegungs - und Auf-
enthaltsbereich werden die allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhält-
nisse gewährleistet. Kompensatorisch wirkt sich auch die Unterschreitung der Obergrenze für
Mischgebiete in den Baugebieten MI1+3 um 0,1 bzw. 0,2 aus. Im prägenden Eingangsbereich an
der Roxeler Straße ist im Baugebiet MI 1 aus Denkmalschutzgründen keine ergänzende Neube-
bauung vorgesehen, sodass hier kein höheres Nutzungsmaß erforderlich ist. Im Baugebiet MI3
ist eine GRZ von maximal 0,4 bzw. 0,5 ausreichend, um die gemäß städtebaulichem Entwurf
vorgesehene Bebauungsdichte zu erreichen.
Aus der planungsrechtlichen Beurteilung des Ei ngriffs geht hervor, dass innerhalb des Oxford-
Quartiers insgesamt – trotz der maßvollen Überschreitung der GRZ-Obergrenzen – von einer
Verringerung der Versiegelung gegenüber der Bestandssituation auszugehen ist (vgl. Kap.
8.4.2.1 Bestandserfassung / Eingriffe in Natur und Landschaft ). Eine übermäßige Versiegelung
Bebauungsplan Nr. 579
Gievenbeck – Oxford-Quartier
(Roxeler Straße / Dieckmannstraße / Gievenbecker Reihe / Niedenstiege)
Begründung / Seite 16 von 64
ist auch aufgrund der getroffenen Festsetzungen zur Regelung des Wasserabflusses nicht zu
erwarten. Die mit den textlichen Festsetzungen 1.5.1 und 1.5.2 getroffenen Regelungen zur Be-
schränkung der ableitbaren Wassermenge von maximal 3 l/sek./ha auf privaten Grundstücken
sowie die verpflichtende Verwendung wasserdurchlässiger Oberflächenm aterialien tragen zur
Aufrechterhaltung der Bodenfunktionen und zur Verbesserung des Mikroklimas bei (vgl. Kap.
6.4.1 Vorkehrungen zum Hochwasserschutz / Regelung des Wasserabflusses).
Innerhalb der Gemeinbedarfsflächen ist die Festsetzung von Grundflächenzahlen städtebaulich
nicht erforderlich.
Auf Grundlage des städtebaulichen Entwurf s wurden auch die voraussichtlichen Geschossfl ä-
chenzahlen baufelderweise überschlägig ermittelt. Im Ergebnis werden Geschossflächenzahlen
von 0,4 bis 1,52 erreicht. Damit wird die Obergrenze für die Geschossflächenzahl (GFZ) nach §
17 Abs. 1 BauNVO von 1,2 für Wohn- und Mischgebiete (WA und MI) überwiegend eingehalten
bzw. nur geringfügig überschritten. Lediglich an den Blockrändern im Bereich des geplanten
zentralen Quartierplatzes ist aufgrund der beabsichtigten Ausbildung einer Platzk ante mit rund
1,9, 3,1 und 4,4 eine höhere Ausnutzung vorgesehen. Eine Geschossflächenzahl von 4,4 tritt im
Bereich der südöstlichen Platzecke auf und resultiert aus der geringen Bezugsgröße (analog
zur hier deutlich erhöhten GRZ, vgl. oben). Durch den hohen Grünflächenanteil im Oxford -
Quartier werden die nachteiligen Wirkungen einer höheren Geschossflächenzahl ausgeglichen
(vgl. analog die Ausführungen zur GRZ oben).
Da die Obergrenze für die GFZ in den meisten Teilbereichen eingehalten bzw. lediglich gering-
fügig überschritten wird und der Gesetzgeber ausdrücklich auch für qualifizierte Bebauungspl ä-
ne keine verpflichtende Berücksichtigung einer GFZ vorsieht, besteht hier kein Regelungserfor-
dernis. Die Zulässigkeit kann im Einzelnen in den Baugenehmigungsverfahren geregelt werden.
Die Höhenentwicklung der Gebäude wird im Oxford-Quartier alleine über die Festsetzung der
zulässigen Geschosszahl gesteuert. Diese variiert zwischen I und VII Vollgeschossen und leitet
sich unmittelbar aus dem städtebaulichen Entwurf der ArGe Oxford ab. Hierzu werden in Teilbe-
reichen Geschossabgrenzungen innerhalb der überbaubaren Flächen definiert.
In den Baugebieten WA 1 und MI1-3 sind über die festgesetzte Zahl der Vollgeschosse hinaus
keine weiteren Geschosse (Nicht -Vollgeschosse/Dachgeschosse) zulässig. Hiervon ausg e-
nommen sind die mit * gekennzeichneten Bereiche mit den zu erhaltenden Bestandsgebäuden.
Die hier festgesetzten Geschosszahlen beziehen sich lediglich auf die Vollgeschosse unterhalb
der Trauflinie. Für diese Bereiche werden Überschreitungen der zulässigen Geschosszahl i n-
nerhalb des Dachraums zugelassen. Der Erhalt der Gebäudekubaturen ist über den denkmal-
pflegerischen Erlaubnisvorbehalt hinreichend gesichert.
Um im Übergangsbereich zu den bestehenden his torischen Hofstrukturen an der Gievenbecker
Reihe keine III-geschossigen Gebäude zu ermöglichen, dürfen Gebäude im Baugebiet WA 2 le-
diglich II Vollgeschosse aufweisen. Im Gegensatz zu der Regelung in den Baugebieten WA 1
und MI1-3 ist jedoch ein darüber liegendes Nicht-Vollgeschoss/Dachgeschoss zulässig.
Der Bebauungsplan setzt fest, dass die lichte Höhe der Erdgeschosse (EG LH) im Baugebiet
MI2a mindestens 4 m über der Oberkante des Fertigfußboden (OK FF) betragen muss. Mit di e-
ser Festsetzung wird sichergestellt, dass die Raumansprüche für gewerbliche Nutzungen (z. B.
gastronomische Betriebe) in diesem städtebaulich und funktional hervorgehobenen Bereich e r-
füllt werden können. Von dieser Festsetzung ausgenommen ist das Baugebiet MI2b das nicht di-
Bebauungsplan Nr. 579
Gievenbeck – Oxford-Quartier
(Roxeler Straße / Dieckmannstraße / Gievenbecker Reihe / Niedenstiege)
Begründung / Seite 17 von 64
rekt an die große Platzfläche angrenzt. Hier soll eine Wohnnutzung im Erdgeschoss nicht
grundsätzlich ausgeschlossen werden. Die lichte Höhe ist definiert als die Geschosshöhe, die
sich aus den Abmessungen zwischen der Oberkante des Fertigfußbodens und der Unterkante
der Decke ergibt.
Teilbereich B (Bernings Kotten)
Mit der Überplanung verringert sich die bislang für die Gewerbegebiete (GE 1+2 alt, s. Abbi l-
dung 2) festgesetzte zulässige GRZ von 0,8 auf 0,6. Die GFZ wird hier analog von 1,6 auf 1,4
herabgesetzt. Eine Beeinträchtigung der ausgeübten Nutzungen tritt hierdurch nicht auf, da die
zulässigen Nutzungsmaße bislang auf keinem Grundstück ausgeschöpft wurden. Es findet s o-
mit kein Eingriff in die ausgeübten Nutzungen statt. Mit der Anpassung wird sichergestellt, dass
gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse für alle hier künftig zulässigen Nutzungen – insbeson-
dere im Hinblick auf die angestrebte Erhöhung des Wohnanteils – gewahrt werden.
Durch die Überplanung erhöht sich die GFZ im bisherigen Mischgebiet (MI 2 alt) um 0,2. Somit
ist im gesamten Teilbereich B (Bernings Kotten) künftig eine GFZ von 1,4 zulässig. Die nach §
17 Abs. 1 BauNVO zulässige Obergrenze für Mischgebiete wird hier somit um 0,2 überschritten.
Die Überschreitung unterstützt das formulierte Entwicklungsziel eines höheren Wohnanteils in
dieser städtebaulich integrierten Lage. Eine der Lagegunst angemessene Dichte entlang der
Dieckmannstraße, die in Teilen bereits heute von einer IV -geschossigen Bebauung eingefasst
wird, kann auf di ese Weise Rechnung getragen werden. Angesichts der festgesetzten zahlrei-
chen öffentlichen Grünflächen im künftigen Oxford- Quartier werden die allgemeinen Anforde-
rungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse nicht beeinträchtigt. Nachteilige Auswirkun-
gen auf die Umwelt sind nicht zu erwarten. Insgesamt sind somit die Voraussetzungen zur
Überschreitung der Obergrenzen nach § 17 (2) BauNVO erfüllt.
Im östlichen Teil des neu festgesetzten Baugebiet s MI
4 sind künftig III Vollgeschosse als
Höchstmaß zulässig. Der mit der Überplanung in diesem Bereich (GE 1+2 alt) aufgehobene
Bebauungsplan Nr. 441 setzte zuvor II Vollgeschosse als Höchstmaß fest. Mit dieser Auswei-
tung des Nutzungsmaßes sollen insbesondere die Vorrausetzungen für Wohnnutzungen ver-
bessert werden. Eine III-geschossige Bebauung ist in Verbindung mit den bisherigen Festset-
zungen zur zulässigen Bauhöhe und vor dem Hintergrund der vorhandenen Höhenausprägung
des Teilbereichs B lageangemessen.
Die bisherige Festsetzung maximaler Trauf - und Firsthöhen in Abhängigkeit zur Zahl der Vol l-
geschosse – in Teilen in Kombination mit der Dachneigung – entfällt. Künftig ist innerhalb des
Teilbereichs B als zulässige Höhe baulicher Anlagen lediglich eine maximale Bauhöhe von 12
m einzuhalten. Mit der Vereinheitlichung wird ein höheres Maß an Flexibilität ermöglicht, ohne
hierbei Gefahr zu laufen, die bestehende Höhenentwicklung bei Neubauvorhaben zu über-
schreiten.
Die bisherige – nach den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 441 anzuwendenden – Re-
gelung zur Ermittlung der max. Bauhöhen von Vorhaben wird mit dem Bebauungsplan Nr. 579
konkretisiert. Als Bezugspunkt der festgesetzten maximalen Bauhöhen (BH max.) ist nunmehr
jeweils die Höhenlage der fertig ausgebauten zugehörigen Erschließungsfläche in der Mitte der
gemeinsamen Grenze des Baugrundstückes mit der Verkehrsfläche maßgebend. Die Bezug s-
höhe ist für das jeweilige Grundstück durch lineare Interpolation aus den beiden benachbarten,
in der Planzeichnung eingetragenen Höhenangaben über Normalhöhennull (NHN) zu ermit teln.
Bebauungsplan Nr. 579
Gievenbeck – Oxford-Quartier
(Roxeler Straße / Dieckmannstraße / Gievenbecker Reihe / Niedenstiege)
Begründung / Seite 18 von 64
Diese Klarstellung sowie die ergänzenden Höhenbezugspunkte im zeichnerischen Teil des B e-
bauungsplans stellen eine hinreichend konkrete Regelung zur Ermittlung der max. zulässigen
Bauhöhen sicher.
6.2.3 Bebaubare Flächen
Teilbereich A (Oxford-Quartier)
Die überbaubaren Grundstücksflächen in den Baugebieten WA 1+2 und MI1-3 sowie in den Fl ä-
chen für den Gemeinbedarf werden durch Baugrenzen und Baulinien festgesetzt.
Der Umfang der überbaubaren Flächen ist in den Bereichen, in denen nach dem städtebaul i-
chen Konzept eine Neubebauung vorgesehen ist, großzügig bemess en. Dies gewährleistet in
den späteren Auswahl - und Qualifizierungsverfahren mehr Freiheiten bei der konkreten baul i-
chen Umsetzung. Hinsichtlich der Parzellierung der Grundstücke und der Lage der Gebäude
wird ein hohes Maß an Flexibilität ermöglicht.
Die Umrisse der Gebäude aus der Gründungszeit der Kaserne werden durch Baukörperfestse t-
zungen gesichert. An den zum öffentlichen Raum zugewandten Seiten werden darüber hinaus
Baulinien festgesetzt. D ie festgesetzten überbaubaren Flächen tragen insofern den denkmal-
pflegerischen Belangen Rechnung.
Im Bereich des zentralen Quartierplatzes soll entsprechend dem Konzept eine Straßenrandbe-
bauung entstehen, um in Verbindung mit Geschäfts - und Dienstleistungsangeboten in den Erd-
geschosszonen attraktive Straßen- und Platzzonen mit Verweil- und Erlebnisqualitäten zu errei-
chen. Die Ausbildung der Raumk anten wird durch die Festsetzung von Baulinien abgesichert.
Das städtebauliche Konzept sieht im Bereich der west lichen Erschließungsspange mehrere, in
den Straßenraum hineinragende Neubauten vor. Zur Umsetzung dieser Konzeptidee werden
auch hier Baulinien festgesetzt.
6.2.4 Bauweise
Teilbereich A (Oxford-Quartier)
In den Baugebieten WA1+2 und MI1-3 werden keine Festsetzungen hinsichtlich der Bauweise ge-
troffen. Das nachgelagerte Vergabeverfahren wird sicherstellen, dass sich die Neubebauung
maßstäblich in das Wohnquartier einfügt und eine für die städtebauliche Lage angepasste B e-
bauungsdichte gewahrt bleibt. Der sic h dadurch ergebende Gestaltungsspielraum eröffnet Pe r-
spektiven u. a. im Hinblick auf die Errichtung gemeinschaftlicher Bau- und Wohnformen.
6.2.5 Dachformen
Teilbereich A (Oxford-Quartier)
Innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen, in denen das städtebauliche Konzept Neu-
bauten vorsieht, werden durch den Bebauungsplan ausschließlich Flachdächer zugelassen.
Hierdurch wird sichergestellt, dass sich die Neubebauung von den ausschließlich mit Satteldä-
chern versehenen Bestandsgebäuden im Sinne der Belange des Denkmalschutzes sichtbar un-
terscheidet und unterordnet. Zur Sicherung der bestehenden Dachformen bei Bestandsgebäu-
de wird festgesetzt, dass hier nur Satteldächer zulässig sind.
Bebauungsplan Nr. 579
Gievenbeck – Oxford-Quartier
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Begründung / Seite 19 von 64
Teilbereich B (Bernings Kotten)
Im Teilbereich B sind Dachaufbauten k ünftig ab einer Dachneigung von 35° zulässig (bisher
42°). Mit dieser Anpassung wird die Zulässigkeit von Dachaufbauten flexibilisiert und die indiv i-
duelle Freiheit der betroffenen Eigentümer erhöht. Auch bei einer um 35° geneigten Dachfläche
ist gewährleistet, dass sich Aufbauten harmonisch in die Kubatur des Gesamtgebäudes einglie-
dern. Des Weiteren entfällt die Beschränkung, dass Dachflächenfenster in Addition mit Dac h-
aufbauten und Dacheinschnitten insgesamt nur auf maximal der Hälfte der Trauflänge zuläs sig
sind. Für Dachaufbauten und Dacheinschnitte gilt dies weiterhin.
Die Nutzung von Solarenergie ist künftig uneingeschränkt zulässig. Die bisherige Festsetzung,
wonach die Solarenergienutzung nur für untergeordnete Teile der Dachflächen zulässig ist, ent-
fällt daher. Insgesamt wird durch die genannten Anpassungen ein flexibleres und stärker an den
privaten Bedürfnissen und Gestaltungswillen der Grundstückseigentümer und Bauherren aus-
gerichtetes Regelungsgerüst geschaffen.
6.2.6 Material, Farbgebung
Teilbereich A (Oxford-Quartier)
Angesichts der vorgesehenen Investoren- und Qualifizierungswettbewerbe besteht in den Bau-
gebieten WA1+2 und MI1-3 hinsichtlich des Materials und der Farbgebung der Gebäude und bau-
lichen Anlagen im Bebauungsplan kein Regelungsbedarf. Gemäß der formulierten Planungszie-
le sollen die Grundstücksvergabeverfahren ein spannungsreiches und vielfältiges Erschei-
nungsbild gewährleisten. Etwaige gestalterische Festsetzungen würden diesem Ziel entgegen-
stehen.
Teilbereich B (Bernings Kotten)
Der Bebauungsplan Nr. 441 traf innerhalb des Teilbereichs B Festsetzungen hinsichtlich zuläs-
siger Materialien. Mit Inkrafttreten des Bebauungsplans Nr. 579 entfällt die Regelung, dass Au-
ßenwände mit mindestens 2/3 der Fläche in rotem bis rotbraunen Si chtmauerwerk, in naturbe-
lassenem Holz oder mit mindestens 2/3 der Flächen in weißem bis hellpastellfarbenen Farbton
(Beton, Kalksandstein, Putz etc.) auszuführen sind. Außerdem werden mit der Überplanung die
Festsetzungen zur Zulässigkeit von Dachmaterialien aufgegeben. Bisher war die Dacheinde-
ckung in roten bis rotbraunen, anthrazitfarbenen oder schwarzen Materialien auszuführen. Da
der betreffende Bereich heute überwiegend bebaut ist, bedarf es keiner bauleitplanerischen
Steuerung mehr. Auch diese Anpassung trägt dazu bei, die individuelle Freiheit des Einzelnen
zu erhöhen und ermöglicht darüber hinaus ein vielfältigeres Erscheinungsbild des Teilberei-
ches.
6.2.7 Stellplätze, Nebenanlagen
Stellplätze
Teilbereich A (Oxford-Quartier)
Flächen oberhalb der Ti efgaragen, die sich außerhalb der überbauten Flächen befinden, sind
zugunsten vegetationsreicher Garten- und Hofbereiche mit Boden in mind. 0,80 m Stärke zu
überdecken und zu begrünen. Hiervon ausgenommen sind notwendige Versiegelungsflächen
wie Zu- und Abfahrten, Gehwege oder Platzflächen. Um die Versickerungsmenge zu erhöhen,
sind offene, ebenerdige Stellplätze mit wasserdurchlässigen Materialien (z.B. Porenpflaster, o f-
fenfugige Plasterungen, Rasengittersteine, Schotterrasen o.ä.) anzulegen. Weitere Vorgaben
Bebauungsplan Nr. 579
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zur Ausgestaltung werden in den Gestaltungsleitlinien und im Rahmen der Investoren- und
Qualifizierungswettbewerbe definiert.
Der zunächst im Rahmen des städtebaulichen Gutachterverfahrens vorgegebene Stellplat z-
schlüssel von ein privater Stellplatz je Wohneinheit wird aufgrund der künftig im gesamten Tei l-
bereich guten Erschließung durch den öffentlichen Personennahverkehr (vgl. Pkt. 6.3.3) auf
0,85 private Stellplätze je Wohneinheit reduziert (sogenannter ÖPNV -Bonus). Da derzeit nicht
absehbar ist, in welchem Umfang das Oxford-Quartier gewerbliche Nutzungen aufnehmen wird,
ist eine hinreichend genaue Ermittlung des ausgelösten Stellplatzbedarfes nicht möglich. Nähe-
rungsweise wurde bei der Überarbeitung des städtebaulichen Entwurfs davon ausgegangen,
dass je 115 m² Bruttogeschossfläche ein privater Stellplatz herzustellen ist. Diese Vorgabe
deckt sich mit der Bedarfsermittlung für Wohneinheiten und berücksichtigt den ÖPNV-Bonus.
Der Bebauungsplanentwurf berücksichtigt den in der Stadt Münster üblichen Schl üssel für ö f-
fentliche Besucherstellplätze von 0,3 je vorgesehener Wohneinheit. Die konkrete Verortung der
öffentlichen Stellplätze kann dem Verkehrstechnischen Entwurf entnommen werden.
Zur Sicherstellung des im städtebaulichen Entwurf vorgesehenen parkähnlichen Charakters der
Nord-Süd-Erschließungsachse sollen die dortigen Verkehrsflächen keinen ruhenden Verkehr
aufnehmen. Angesichts der zu berücksichtigenden verkehrsrechtlichen und sonstigen Anforde-
rungen (z. B. Gewährleistung einer sicheren Straßenquerun g für Fußgänger und Radfahrer,
Einrichtung von Fahrbahnrandhaltestellen, Freihalten von Zufahrtsbereichen und Kreuzungsbe-
reichen) ist davon auszugehen, dass diesem Gestaltungsziel weitgehend entsprochen werden
kann. Die den Wohnungen jeweils zugeordneten öffentlichen Besucherstellplätze werden in
zumutbarer Entfernung nachgewiesen, sodass auf der zentralen Haupterschließungsachse kein
Besucherparken erforderlich ist. Öffentliches Parken wird nur in gebündelter Form im Bereich
des zentralen Quartierplatzes zugelassen.
Um auf der zentralen Hauptachse zwischen dem nordöstlichen Anschlussbereich Gievenbecker
Reihe/Arnheimweg und dem geplanten Grundschulstandort einen boulevardartigen Str a-
ßencharakter (vgl. Kap. 6.3.2 Innere Erschließung) umzusetzen, werden inner halb der rot -
kariert gekennzeichneten Bereiche keine Stellplätze zugelassen.
Teilbereich B (Bernings Kotten)
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 579 entfällt für den Teilbereich B die bisherige Be-
schränkung der Breite von Tiefgaragen. Zudem müssen Tiefgaragen nicht mehr zwangsläufig in
Längsrichtung unter den Gebäuden angeordnet werden. Hiermit wird eine Flexibilisierung er-
reicht, die den Eigentümern einen größeren Spielraum bei der Errichtung von Tiefgaragen er-
laubt.
Nebenanlagen
Teilbereich A (Oxford-Quartier)
Nebenanlagen – insbesondere im Übergangsbereich privater Vorgartenflächen zu an-
grenzenden Verkehrs - und Erschließungsflächen – bestimmen in einem nicht unerheblichen
Maße das Erscheinungsbild von Wohnquartieren. Zur Sicherung einer grundlegenden Qualität
der Vorgartenbereiche sind in den Baugebieten WA 1+2 und MI1-3 Nebenanlagen in den Vorgar-
tenbereichen nicht zulässig. Fahrradabstellanlagen und Anlagen für Abfallbehälter sind von die-
ser Beschränkung ausgenommen.
Bebauungsplan Nr. 579
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Nähere Vorgaben zur Regelung der Nebenanlagen werden in den Gestaltungsleitlinien und im
Rahmen der Investoren- und Qualifizierungswettbewerbe getroffen. Daher bedarf es im Bebau-
ungsplan keiner weiteren Festsetzungen.
Teilbereich B (Bernings Kotten)
In den neu festgesetzten Baugebieten im Teilbereich B waren Nebenanlagen bislang außerhalb
der überbaubaren Grundstücksflächen grundsätzlich unzulässig. Um die Freiheit des Einzelnen
zu erhöhen, wird mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 579 die Zulässigkeit von Neben-
anlagen ausschließlich in den Vorgartenbereichen reglementiert. Nebenanlagen in den jeweil i-
gen Vorgartenbereichen sind – mit Ausnahme von Fahrradabstellanlagen und Anlagen für A b-
fallbehälter – nicht zulässig.
6.2.8 Einfriedungen
Teilbereich A (Oxford-Quartier)
Um auf der zentralen Hauptachse zwischen dem nordöstlichen Anschlussbereich Gievenbecker
Reihe/Arnheimweg und dem geplanten Grundschulstandort einen boulevardartigen Str a-
ßencharakter (vgl. Kap. 6.3.2 Innere Erschließung) umzusetzen, werden innerhalb der rot -
kariert gekennzeichneten Bereiche keine Einfriedungen zugelassen.
In den übrigen Bereichen des künftigen Oxford -Quartiers werden Einfriedungen in blickdurc h-
lässiger Form (z.B. Maschendrahtzaun, Stabmattenzaun) in Verbindung/Kombination mit einer
Hecke aus einheim ischen, standortgerechten Gehölzen oder als Hecke aus einheimischen,
standortgerechten Gehölzen zugelassen. Die zulässige Höhe der blickdurchlässigen Einfri e-
dung wird auf eine maximale Höhe von 1,20 m begrenzt. Hecken dürfen dieses Maß über-
schreiten. Hiermit wird ein verträgliches Erscheinungsbild auf das Umfeld gewährleistet, ohne
die privaten Bedürfnisse und Gestaltungsfreiheiten in unverhältnismäßiger Weise zu beschrän-
ken.
Um eine grundlegende Gestaltungsqualität auch für die rückwärtigen Flächen im Gebäudenah-
bereich zu gewährleiten wird zusätzlich festgesetzt, dass blickdichte, bauliche Sichtschutzanl a-
gen in Form von Mauern, Gabionen, Sichtschutzzäunen u.ä. ausschließlich zwischen Terras-
senflächen mit einer Höhe von maximal 2,00 m über Oberkante Erdgeschossfertigfußboden
und einer maximalen Länge von 3,00 m im direkten Anschluss an das Gebäude zulässig sind.
Über die getroffenen Festsetzungen ist eine Ausgestaltung der Grundstücksfreibereiche in den
grundlegenden Maßgaben des städtebaulichen Konzeptes sic hergestellt, gleichzeitig bleibt ein
angemessener Spielraum für ein vielfältiges Erscheinungsbild gewahrt.
Teilbereich B (Bernings Kotten)
Der Bebauungsplan Nr. 441 setzte für den überplanten Teilbereich B fest, dass Einfriedungen
mit Ausrichtung auf öffentliche Verkehrsflächen nur innerhalb der überbaubaren Grund -
stücksfläche zulässig sind. Einfriedungen mit Ausrichtung auf öffentliche Grünflächen waren mit
einem Abstand von 1,50 m zur Grundstücksgrenze vorzusehen. Im Hinblick auf die – gemäß
der formulierten Entwicklungsziele – beabsichtigte Erhöhung des Wohnanteils im Bereich Bern-
ings Kotten ist eine Anpassung der vorgenannten Festsetzungen erforderlich. Im Sinne einer an
den Bedürfnissen der Bewohner ausgerichteten Regelung sollen Einfriedungen auch unmittel-
bar an öffentlichen Verkehrs- und Grünflächen ermöglicht werden.
Bebauungsplan Nr. 579
Gievenbeck – Oxford-Quartier
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Um zu verhindern, dass gestalterisch unerwünschte Einfriedungen vorgenommen werden, sind
die grundsätzlich ge gebenen Möglichkeiten jedoch auf ein vertretbares Maß zu beschränken.
Aus diesem Grund wird für das Baugebiet MI4 – analog zu den Festsetzungen für die Baugebie-
te im Teilbereich A „Oxford -Quartier“ – festgesetzt, dass Einfriedungen in blickdurchlässiger
Form (z.B. Maschendrahtzaun, Stabmattenzaun) in Verbindung/Kombination mit einer Hecke
aus einheimischen, standortgerechten Gehölzen oder als Hecke aus einheimischen, standor t-
gerechten Gehölzen zulässig sind. Die zulässige Höhe der blickdurchlässigen Einfriedung ist
auf eine maximale Höhe von 1,20 m begrenzt. Hecken dürfen dieses Maß überschreiten. Eben-
so wird festgesetzt, dass blickdichte, bauliche Sichtschutzanlagen in Form von Mauern, Gabi o-
nen, Sichtschutzzäunen u.ä. ausschließlich zwischen Terrassenflächen mit einer Höhe von m a-
ximal 2,00 m über Oberkante Erdgeschossfertigfußboden und einer maximalen Länge von
3,00 m im direkten Anschluss an das Gebäude zulässig sind.
6.2.9 Werbeanlagen
Teilbereich A (Oxford-Quartier)
In den Baugebieten WA1+2 und MI1-3 sind Werbeanlagen nur an der Stätte der Leistung und nur
bis zur Unterkante der Fenster des ersten Obergeschosses zulässig. Werbeanlagen dürfen sich
auf maximal ein Drittel der jeweiligen Gebäudebreite erstrecken und eine Höhe von 0,75 m
nicht überschreiten. Werbeanlagen mit wechselndem (Blinkreklame) oder mit bewegtem (lau-
fendem) Licht sowie f reistehende Werbeanlagen (Pylone, Fahnen, Schilder) sind unzulässig
(§ 86 (1) Nr. 2 BauO NRW). Mit dieser Festsetzung werden Störeffekte auf das Wohnumfeld
vermieden. Im Sinne des übergeordneten Entwicklungsziels – Entwicklung eines urbanen
Wohnquartiers mit vielfältigen visuellen und atmosphärischen Qualitäten – wird die Anordnung
von Werbeanlagen auf ein stadträumlich vertretbares Maß reduziert und ein störungsfreies un d
hochwertiges Erscheinungsbild der Gebäude planungsrechtlich gesichert. Dennoch gewährleis-
tet die getroffene Regelung eine angemessene Außendarstellung möglicher Einzelhandels- und
Dienstleistungseinrichtungen.
Teilbereich B (Bernings Kotten)
Im Vergleich zu den im Bebauungsplan Nr. 441 getroffenen Festsetzungen ergeben sich mit der
Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 579 für das Baugebiet MI4 geringfügige Anpassungen hin-
sichtlich der Zulässigkeit von Werbeanlagen. Um optisch störende Werbeanlagen zu verhin-
dern, dürfen diese künftig nur parallel zur Fassade bis zur Unterkante des Fensters des 1.
Obergeschosses angeordnet werden. Bisher waren in diesen Bereichen Werbeanlagen bis zur
Oberkante des Fensters des 1. Obergeschosses zulässig. Die zulässige Hö he von Werbeanla-
gen soll im Teilbereich Bernings Kotten angesichts der Belange der hier ansässigen Gewerbe-
betriebe jedoch auch künftig nicht über ein festes Höhenmaß geregelt werden. Die Beschrän-
kung der maximalen Breite von Werbeanlangen bezieht sich künf tig ausschließlich auf die z u-
gehörige Gebäudebreite (Länge von 2/3). Die zugehörige Ladenfront stellt keine Bezugsgröße
mehr dar.
6.2.10 Abgrabungen und Aufschüttungen
Teilbereich A (Oxford-Quartier)
Um störende Wirkungen auf den öffentlichen Raum zu ver hindern, sind in den Baugebieten
WA1+2 und MI 1-3 Abgrabungen und Aufschüttungen nicht zulässig. Anlagen zur Versickerung
Bebauungsplan Nr. 579
Gievenbeck – Oxford-Quartier
(Roxeler Straße / Dieckmannstraße / Gievenbecker Reihe / Niedenstiege)
Begründung / Seite 23 von 64
oder Rückhaltung des Regenwassers sind zugunsten des Regenwasserbewirtschaftungskon-
zeptes von dieser Regelung ausgenommen.
Teilbereich B (Bernings Kotten)
Der im Teichbereich B aufzuhebende Bebauungsplan Nr. 441 traf keine Festsetzungen zur Zu-
lässigkeit von Abgrabungen und Aufschüttungen. Auch künftig besteht hier kein Regelungser-
fordernis, sodass für den Teilbereich B (Bernings Kotten) keine Festsetzung erfolgt.
6.3 Verkehrsflächen / Erschließung
6.3.1 Äußere Erschließung
Die äußere Erschließung des motorisierten Verkehrs erfolgt über die Roxeler Straße, den Kreu-
zungspunkt Gievenbecker Reihe/Arnheimweg und der Straße Bernings Kotten. E ntsprechend
den formulierten Planungszielen soll das bestehende Straßen- und Wegenetz innerhalb der Ka-
serne weitgehend erhalten und als öffentliche Verkehrsflächen gewidmet werden. Hinzu kom-
men weitere Verkehrsflächen, die der Erschließung der Baufelder und Durchwegung des Qua r-
tiers dienen.
Ein im angrenzenden Bebauungsplan Nr. 410 vorgesehener Fuß- und Radweg zwischen der
Gievenbecker Reihe und der Potstiege stellt künftig eine weitere Wegeverbindung zum östl i-
chen Teil Gievenbecks her.
Der geplante Kreuzungspunkt Roxeler Str. / Haupterschließungsstraße muss aus Gründen der
Verkehrssicherheit und zur Verstetigung des Verkehrsflusses mit einer Lichtsignalanlage vers e-
hen und als Vollknoten ausgebaut werden. Im Hinblick auf die gegenüber der Hauptzufahrt g e-
legene Bushaltestelle wird hiermit für Fußgänger auch eine sichere Straßenquerung ermöglicht.
Aufgrund des zu erwartenden Verkehrsaufkommens wird für die Einfahrt in das ehemalige K a-
sernengelände eine separierte Linksabbiegerspur eingerichtet. Die Ein - und Aus fahrradien
müssen an dieser Stelle aufgrund der geplanten Buslinienführung angemessen dimensioniert
werden.
Die Erschließung des südöstlich des Feuerwehrgerätehauses gelegenen Baugrundstückes er-
folgt über die Straße Bernings Kotten. Für diesen Zweck kann ein Teilstück des Feuerwehrg e-
ländes liegenschaftlich gesichert werden.
6.3.2 Innere Erschließung
Das Rückgrat der Erschließung bildet die als Tempo -30-Zone vorgesehene, in Nord- Süd-
Richtung verlaufene zentrale Hauptachse. Ausgehend vom südlichen Anbindungsspunkt an der
Roxeler Straße wird diese über den künftigen Boulevard geführt. Auf Höhe des geplanten ev.
Kirchenzentrums schwenkt die Haupterschließung nach Osten, wo sie an den bestehenden
Kreuzungspunkt Gievenbecker Reihe / Arnheimweg angebunden wird. Der mäandrierende
Straßenverlauf stellt eine verträgliche Integration in den park ähnlichen Freiraum und einen
weitgehenden Erhalt des historischen Natursteinpflasters sicher. Eine Nutzung der Pflasterfl ä-
chen als Haupterschließungsstr aße ist vor dem Hintergrund der begrenzten Tragfähigkeit des
Untergrundes nicht umsetzbar. Die bestehende Straße Bernings Kotten wird als weitere über-
geordnete Erschließungsstraße bis zur Hauptachse durchgebunden. Der Straßenverlauf nimmt
Rücksicht auf den hier reichhaltigen Baumbestand.
Bebauungsplan Nr. 579
Gievenbeck – Oxford-Quartier
(Roxeler Straße / Dieckmannstraße / Gievenbecker Reihe / Niedenstiege)
Begründung / Seite 24 von 64
Beide Haupterschließungsstraßen werden in einer Regelbreite von 10,50 m ausgebaut. Da eine
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h fester Bestandteil der Verkehrskonzeption ist,
werden im Oxford-Quartier keine separaten Radwege angelegt. Die vorgesehene Regelung als
Tempo 30- Zone ist für Wohngebiete abseits der Vorfahrtstraßen üblich und auch für das
Oxford-Quartier vorgesehen. Die innerhalb des Wohnquartiers geplanten Straßen sollen weder
für den überörtlichen Verkehr (Bundes-, Landes- und Kreisstraßen), noch als weitere Vorfahrt-
straßen ausgewiesen werden. Mit Ausnahme der Anschlusspunkte für die äußere Erschließung
sind keine mit Lichtzeichen geregelten Kreuzungen, Leitlinien oder benutzungspflichtige Rad-
wege vorgesehen. Auch die Umsetzung der Vorfahrtsregel rechts vor links an Kreuzungen und
Einmündungen wird gewährleistet . Außerdem wird gemäß der vorliegenden Verkehrsunters u-
chung für das Oxford -Quartier der Durchgangsverkehr nur von geringer Bedeutung sein. Die
vorgesehene Anordnung einer Tempo 30-Zone erfüllt somit die straßenverkehrsrechtlichen Vo-
raussetzungen, insbesondere die Regelungen des § 45 Abs. 1 c Straßenverkehrs-Ordnung
(StVO) sowie der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO)
zu § 45 Abs. 1 c StVO.
Die Feinerschließung orientiert sich an den ehemaligen Erschließungsflächen der Kaserne. Ein
großer Teil hiervon wurde mit Natursteinpflaster befestigt. Innerhalb der westlichen Erschli e-
ßungsspange sollen – entsprechend dem Wettbewerbsentwurf – verkehrsberuhigte Bereiche
eingerichtet werden. Aus diesem Grund setzt der Bebauungsplan in diesen Bereichen Misc h-
verkehrsflächen fest. Damit die verkehrsberuhigten Bereiche ihre zugedachte Funktion (insbe-
sondere Zwecke für Spiel und Aufenthal t) erfüllen können, wird die Westspange in vier A b-
schnitte untergliedert. Durch bauliche Maßnahmen wird eine Durchfahrbarkeit für den Pkw -
Verkehr verhindert. Wendemöglichkeiten für den Kraftfahrzeugverkehr werden in Kombination
mit öffentlichen Stellplätzen mittels Wendeanlagen eingerichtet. Auch die geplanten Stichstr a-
ßen im Nordwesten und Südosten sowie die Planstraße zwischen dem geplanten Kirchenzent-
rum und dem Bestandsgebäude B30 sollen zugunsten einer hohen Wohn - und Aufenthaltsqua-
lität als verkehrsberuhigte Bereiche ausgewiesen werden. Auch der zentrale Quartiersplatz soll
durch bauliche Maßnahmen vom Kfz-Verkehr weitgehend freigehalten werden.
Die Planung sieht ein durchgehendes Fuß- und Radwegenetz vor. Zum großen Teil verläuft
dieses durch die im B ebauungsplan festgesetzten öffentlichen Grünflächen (vgl. Kap. 6.6.1 Ö f-
fentliche Grünflächen). Der entlang der westlichen Kasernengrenze vorgesehene Fuß- und
Radweg schafft eine Verbindung zwischen dem nördlichen Naherholungsraum „Grüner Fi n-
ger/Grüner Trichter“ und der Roxeler Straße. Von dieser Nord-Süd-Verbindung zweigen mehre-
re Fuß- und Radwege in West-Ost-Richtung ab.
Der städtebauliche Entwurf der ArGe Oxford sah entlang der Gievenbecker Reihe vier öffentl i-
che Platzflächen vor, von denen Wegeverbindungen in die angrenzende öffentliche Grünanlage
vorgesehen waren. Insbesondere aufgrund der bestehenden Höhenunterschiede zwischen dem
Kasernengelände und der öffentlichen Grünanlage wären diese teilweise nur mit erhöhtem
Aufwand realisierbar. Eine funktionale Erforderlichkeit besteht nicht. Ein Platzcharakter ist an-
gesichts ihrer geringen Ausmessungen nur für die weiterhin vorgesehene nördliche Platzfläche
gegeben, sodass die drei südlichen Platzflächen nicht in den Bebauungsplan übernommen
werden. Als weitere Wegeverbindung zwischen dem Oxford- Quartier und der Gievenbecker
Reihe wird stattdessen ein 4 m breiter Fuß- und Radweg – in sinnvoller Fortführung einer ver-
kehrsberuhigten Planstraße – festgesetzt. Am Kreuzungspunkt Arnheimweg / Gievenbecker
Reihe, an der verbleibenden Platzfläche an der historischen Torzufahrt, am ehemaligen Exer-
Bebauungsplan Nr. 579
Gievenbeck – Oxford-Quartier
(Roxeler Straße / Dieckmannstraße / Gievenbecker Reihe / Niedenstiege)
Begründung / Seite 25 von 64
zierplatz südlich der Turnhalle sowie im Anschluss an die südöstliche Stichstraße sind weitere
Durchwegungen vorgesehen, sodass eine gute Anbindung an die Gievenbecker Reihe und das
Stadtteilzentrum gewährleistet wird.
Insgesamt wird mit der Planung eine vom motorisierten Verkehr weitgehend abgekoppelte Ve r-
netzung zwischen den geplanten Baufeldern sowie zu den umliegenden Freiflächen und Wohn-
gebieten gewährleistet. Die Ausrichtung des Straßen- und Wegenetzes an der historischen E r-
schließungssituation trägt den denkmalpflegerischen Belangen Rechnung.
Ein Bereich des ehemaligen Exerzierplatzes wird als Verkehrsfläche besonderer Zweckbesti m-
mung – Quartiersplatz – festgesetzt. In Übereinstimmung mit dem städtebaulichen Konzept und
den formulierten Entwicklungszielen werden so die Voraussetzungen für die Schaffung eines
belebten, dem Aufenthalt dienenden Quartierszentrums geschaffen. Eine städtebaulich-
freiraumplanerische Platzgestaltung – z. B. mittels Sitzgelegenheiten und Wasserelementen –
soll gewährleistet werden.
Zur Erschließung der einzelnen Grundstücke sind in einigen Baufeldern weitere Erschließung s-
flächen erforderlich. Diese sollen als private Verkehrsflächen flexi bel an den Ergebnissen der
Investoren- und Qualifizierungswettbewerbe ausgerichtet werden.
Zwischen dem Anschlussbereich Gievenbecker Reihe/Arnheimweg und dem geplanten Grund-
schulstandort soll – gemäß den Gestaltungszielen des städtebaulichen Entwurfs – eine großzü-
gig dimensionierte Aufenthalts - und Bewegungsfläche mit Boulevardcharakter entstehen. In
Verbindung des hier geplanten öffentlichen Gehweges wird im Bebauungsplan festgesetzt,
dass innerhalb der angrenzenden und gesondert gekennzeichneten Fläche keine Einfriedungen
und Stellplätze zulässig sind (vgl. auch Kap. 6.2.7 Stellplätze, Nebenanlagen und Kap. 6.2.8
Einfriedungen). Zur Umsetzung der intendierten Gestaltidee sollen für diese Bereiche in den In-
vestoren- und Qualifizierungswettbewerben zudem g esonderte Rahmenbedingungen vorgeg e-
ben werden.
Aufgrund des vorgefundenen schlechten baulichen Zustandes, der vorzunehmenden Kanalis a-
tionsarbeiten und den Anforderungen an eine barrierefreie Gestaltung des Straßenraumes wer-
den die Natursteinpflaster im Zug e der Erschließungsarbeiten vollständig aufgenommen und
wieder eingebaut. Die bestehenden Natursteinpflasterflächen innerhalb der zentralen Nord-Süd-
Achse sollen dagegen als Bestandteile der öffentlichen Grünanlage nicht neu eingebaut wer-
den. Die Barrierefreiheit wird hier über die parallel verlaufene Haupterschließung sichergestellt.
Im südwestlichen Teil des künftigen Oxford- Quartiers wird zwischen der Verkehrsfläche beson-
dere Zweckbestimmung (Verkehrsberuhigter Bereich) und der Roxeler Straße ein Ein- und Aus-
fahrtverbot festgesetzt. Hierdurch werden ggf. verkehrsgefährdende Ein- und Ausfahrvorgänge
von bzw. zur Roxeler Straße ausgeschlossen.
Die vorgesehene Ausführung der Straßen und Wege (z.B. innere Aufteilung, Begrünung) kann
dem Verkehrstechnischen Entwurf entnommen werden.
6.3.3 Öffentlicher Personennahverkehr
Zur Anbindung des künftigen Oxford- Quartiers an den öffentlichen Personennahverkehr kann
die vorhandene Haltestelle Gievenbeck Kaserne genutzt werden. Hier wird mit den Stadtbusl i-
nien 1 und 12 ein 10‘-Takt angeboten. Zudem verkehren hier noch die Regionalbuslinien R63
und 564. Die Stadtbuslinie 12 soll künftig in das neue Oxford -Quartier über die Hauptachse und
Bebauungsplan Nr. 579
Gievenbeck – Oxford-Quartier
(Roxeler Straße / Dieckmannstraße / Gievenbecker Reihe / Niedenstiege)
Begründung / Seite 26 von 64
die zu verlängernde Straße Bernings Kotten eingeschleift werden. Damit die zu verändernde
Stadtbuslinie 12 in Fahrtrichtung Innenstadt weiterhin die Haltestelle Gartenbreie bedienen
kann, wird in der Straße Bernings Kotten eine zusätzliche Fahrbahnrandhaltestelle eingerichtet.
Die Anbindung des Teilbereichs Bernings Kotten erfolgt über die Dieckmannstraße und der dort
vorhandenen Haltestelle Gartenbreie. Hier verkehren die Linien 11 und 12, ebenfalls im 10‘ -
Takt.
Die zentrale Haltestelle für das neue Oxford- Quartier (Linie 12) soll unmittelbar westlich des
ehemaligen Exerzierplatzes eingerichtet werden.
6.4 Ver- und Entsorgung / technische Infrastruktur
6.4.1 Vorkehrungen zum Hochwasserschutz / Regelung des Wasserabflusses
Teilbereich A (Oxford-Quartier)
Die gesamte Kasernenfläche soll – wie bereits zu Zeiten der Kasernennutzung – im Trennsys-
tem entwässert werden. Entsprechend der Zielsetzung des Wasserhaushaltsgesetzes wird eine
nachhaltige Regenwasserbewirtschaftung angestrebt. Unter anderem soll die Umsetzung des in
die Gesamtplanung integrierten Regenwasserbewirtschaftungskonzeptes einen verzögerten
Abfluss des Regenwassers, eine hohe Verdunstungs- und Versickerungsrate und einen Beitrag
zur Freiraumgestaltung gewährleisten. Abfluss, Versickerung und Verdunstung sollen sich künf-
tig am natürlichen Wasserhaushalt orientieren. Mit der Umsetzung der Ziele kann die Gewäs-
serbelastung im Gievenbach deutlich verringert und das Stadtklima verbessert werden. Im Fall
von Extremniederschlägen soll ein geordneter Überflutungsweg sichergestellt werden.
Niederschlagsabfluss entsteht auf den bebauten Flächen der privaten und öffentlichen Grund-
stücke. Hier bestehen die entscheidenden Möglichkeiten, die Niederschlagsabflüsse zu vermei-
den, zu vermindern und zu verzögern. Neben den rechtlichen Vorgaben legen dies auch das
Verursacher- und Subsidiaritätsprinzip nahe. Das dem Bebauungsplan zugrundeliegende B e-
wirtschaftungskonzept besteht aus einer Kombination aus dezentralen und semizentralen Maß-
nahmen zur Verdunstung, Nutzung, Versickerung sowie einem zentralen öffentlichen System
zur verzögerten Ableitung überschüssiger Regenabflüsse. Im Rahmen der Ausarbeitung der
Konzeption wurden Gutachten zur Bestimmung der Untergrundverhältnisse erstellt und ent-
sprechend berücksichtigt
6,7.
Aus den vorgenannten Gründen wird festgesetzt, dass in den Baugebieten WA 1+2 und MI1-3 das
auf den privaten Grundstücken anfallende Niederschlagswasser zur Versickerung zu bringen,
zu verdunsten oder als Gebrauchswasser zu nutzen ist. Die abgeleitete Wassermenge von den
Grundstücken darf maximal 3 l/sek./ha (n = 0,2) betragen. Ausnahmen können zugelassen
werden, wenn eine vollständige Versickerung auf den Flächen nicht möglich bzw. eine gedros-
selte Ableitung in andere Flächen gesichert ist. Die Ableitungsbegrenzung wird zusätzlich in
den Grundstückskaufverträgen und im Grundbuch festgesc hrieben. Zusätzlich wird festgesetzt,
dass offene, ebenerdige Stellplätze mit wasserdurchlässigen Materialien (z.B. Porenpflaster, of-
fenfugige Plasterungen, Rasengittersteine, Schotterrasen o.ä.) anzulegen sind.
In den Baugebieten WA
1+2 und MI 1+3 muss die Oberkante Rohfußboden der zu errichtenden
Gebäude im Erdgeschoss mindestens 0,30 m über der Oberkante der jeweils der Erschließung
6 Bodenuntersuchungen auf dem Gelände der Oxford-Kaserne in Münster. Bericht Nr. 6280-1 (Hinz Ingenieure GmbH, Münster, 29.01.2016)
7 Bebauung auf dem Gelände der ehem. Oxford-Kaserne an der Roxeler Straße 340 in 48161 Münster. Ergänzende Untersuchungen. Bericht Nr.
6280-2 (Hinz Ingenieure GmbH, Münster, 15.07.2016)
Bebauungsplan Nr. 579
Gievenbeck – Oxford-Quartier
(Roxeler Straße / Dieckmannstraße / Gievenbecker Reihe / Niedenstiege)
Begründung / Seite 27 von 64
des Gebäudes dienenden Verkehrsfläche liegen. Diese Festsetzung dient dazu, die Erdg e-
schosse der Gebäude vor Überflutungen bei Starkniederschlag zu schützen. Um einen niveau-
freien Übergang zu den geplanten aktiven Erdgeschosszonen am zentralen Quartiersplatz zu
gewährleisten, gilt diese Vorgabe nicht für die Baugebiete MI 2a+b. Ein dem Stand der Technik
entsprechender Überflutungsschutz ist hier auf andere Weise im Rahmen der Genehmigungs-
verfahren sicherzustellen.
Alle entwässerungstechnischen Nachweise zur Haus - und Grundstücksentwässerung müssen
mit dem Bauantrag eingereicht werden. Tiefgaragen dürfen die Grundwasserströme nicht er-
heblich beeinträchtigen. Die Zufahrten zu den Tiefgaragen sollen so angelegt werden, dass ein
Wasserübertritt bei Starkregenereignissen ausgeschlossen werden kann.
Das von den privaten Grundstücksflächen und öffentlichen Verkehrsflächen abgeleitete Niede r-
schlagswasser soll in die öffentlichen Entwässerungsanlagen eingeleitet werden. Ein Reg e-
lungserfordernis im Bebauungsplan besteht hier nicht, sodass die geplanten Gräben und Mul-
den innerhalb der festgesetzten öffentlichen Grünflächen im Bebauungsplan lediglich geken n-
zeichnet werden.
Im südöstlichen Bereich des Plangeltungsbereiches wird eine Fläche für die Wasserwirtschaft
festgesetzt. Im westlichen Teilbereich dieser Fläche werden somit die Vorrausetzungen zur E r-
richtung wasserwirtschaftlicher Anlagen geschaffen. Neben einem Regenrückhaltebecken zur
Rückhaltung abfließender Regenabflüsse aus dem Oxford- Quartier ist hier die Errichtung einer
Retentionsbodenfilteranlage (RBF) zur Reinigung verschmutzter Regenwasserabflüsse vorg e-
sehen. Das Regenrückhaltebecken und die übrigen Maßnahmen im Plangeltungsbereich stellen
sicher, dass die Einleitungsmenge in den Gievenbach auf eine natürliche Abflussspende g e-
drosselt wird. Im östlichen Teilbereich erfolgt eine Renaturierung bzw. Laufveränderung des
Gievenbachs und die Bildung einer Sekundäraue. Die Renaturierung des Gievenbachs ist zur
Zielerreichung der EU -Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) erforderlich und wird die Gewäs-
serstrukturgüte deutlich erhöhen.
6.4.2 Ver- und Entsorgungseinrichtungen
Teilbereich A (Oxford-Quartier)
Die Standorte für Ortsnetzstationen (Trafostationen) sind im Bebauungsplan mit dem Planzei-
chen Elektrizität verortet. Darin inbegriffen sind zwei Standorte, an denen die Bereitstellung von
Schnellladesäulen für Elektroautos vorgesehen ist. Die parzellenscharfe Festlegung der Stand-
orte erfolgt in Abstimmung mit dem Versorgungsträger münsterNETZ im Rahmen der Ausbau-
planung. Das Oxford-Quartier ist an das städtische Fernwärmenetz angeschlossen. Eine neue
Fernwärmeübergabestation ist innerhalb des Bestandsgebäudes 30C (Verwaltungs- und Unter-
kunftsgebäude) in unmittelbarer Nachbarschaft zur geplanten Grundschule vorgesehen. Nör d-
lich der bestehenden Turnhalle wird ein Leitungsrecht für die Erschließungsträger (L -E) festge-
setzt, um die hier verlaufene Fernwärmeleitung sowie eine geplante Stromleitungstrasse auf
künftig privatem Grund zu sichern.
Der Bebauungsplan ermöglicht die Umsetzung von alternativen Energiekonzepten, da Anlagen
zur Gewinnung regenerativer Energien (z. B. Nutzung der Dachflächen für P hotovoltaikanlagen
oder Solarkollektoren sowie Geothermiesysteme) zugelassen werden. Auch Anlagen zur Wär-
merückgewinnung oder Speichersysteme wie Strom -, Wärme-, Erd-, oder Eisspeicher werden
Bebauungsplan Nr. 579
Gievenbeck – Oxford-Quartier
(Roxeler Straße / Dieckmannstraße / Gievenbecker Reihe / Niedenstiege)
Begründung / Seite 28 von 64
ermöglicht. Zugunsten der angestrebten Flexibilität in den nachfolgenden Investoren- und Quali-
fizierungswettbewerben sollen auf Ebene des Bebauungsplans jedoch keine gesonderten Vor-
gaben im Sinne eines gesamtheitlichen Energiekonzeptes getroffen werden.
Teilbereich B (Bernings Kotten)
Im Zuge der Überplanung wird eine Versorgungsfläche (Elektrizität) am Standort der vorhande-
nen Ortnetzstation festgesetzt. Die zuvor mit einem Leitungsrecht belegten Flächen werden mit
der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 579 anhand aktueller Leitungspläne im Bereich Berni-
ngs Kotten dem tatsächlichen Trassenverlauf berichtigt.
6.5 Gemeinbedarf / soziale Infrastruktur
Innerhalb des Teilbereichs A „Oxford -Quartier“ werden im Bebauungsplan mehrere Flächen für
den Gemeinbedarf festgesetzt. Nördlich des zentralen Quartierplatzes ist die Errichtung einer 2-
zügigen Grundschule vorgesehen. Der Schulplatzbedarf ergibt sich aus den prognostizierten
Einwohnerzahlen und den zu erwartenden hohen Anteil von Familien mit Kindern im Plangebiet.
Die angrenzende Sporthalle soll auch künftig für Sportnutzungen – insbesondere für den Schul-
sport – zur Verfügung stehen und wird ebenfalls als Gemeinbedarfsfläche festgesetzt. Das für
den Schulsport erforderliche Mehrzweckspielfeld soll südlich des geplanten Schulgebäudes an-
geordnet werden. Durch die Festsetzung einer Grundschule im Zentrum des Quartiers werden
kurze Wege innerhalb des künftigen Wohnquartiers gefördert. Die räumliche Nähe zur Sporthal-
le, die mit der Schulnutzung verbundene stärkere Belebung des zentralen Quartierplatzes sowie
die Zielrichtung eines durchmischten Wohnquartiers sprechen dafür, die Grundschule innerhalb
dieser zentralen Lage vorzusehen.
Neben der Unterbringung von Teilen der Grundschule soll das ehemalige Unteroffiziersheim
(Uhrenturmgebäude) auch Raumangebote für die Bewohnerschaft – zum Beispiel für ortsan-
sässige Vereine und Gruppen – bereitstellen. Die Gemeinbedarfsfläche erhält die Zweckbe-
stimmung „Sozialen bzw. kulturellen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen“.
Durch die Planung entsteht ein maßnahmebedingter Bedarf von insgesamt 14 Kita- Gruppen.
Zwei Kita -Gruppen sollen auf einem nahegelegenen Grundstück am Borghorstweg realisiert
werden. 12 Gruppen sind innerhalb des Plangebietes auf der Oxford -Kaserne vorzusehen. Pla-
nungsrechtlich abgesichert wird hierbei ein Standort auf der im Nordwesten geplanten Gemei n-
bedarfsfläche. Im südwestlichen Kasernenteil wird bereits eine Kita -Einrichtung vorgehalten.
Auch hier erfolgt eine Festsetzung als Gemeinbedarfsfläche. Der übrige Bedarf an Kita-
Einrichtungen kann innerhalb der festgesetzten Baugebiete nachgewiesen werden. Eine Veror-
tung bzw. zusätzliche Festsetzung von Gemeinbedarfsflächen soll in Sinne eines flexibel an
den tatsächlichen Bedarf anpassbaren Gesamtkonzeptes und zugunsten kombinierter Nut-
zungskonzepte – z. b. Nutzung des Erdgeschosses als Kita, Nutzung der darüber liegenden
Geschosse zu Wohnzwecken – unterbleiben.
Innerhalb der nordöstlichen Gemeinbedarfsfläche ist der Neubau eines evangelischen Kirchen-
zentrums durch die Lukas-Kirchengemeinde Münster geplant. Unter anderem zur Sicherung ei-
ner hohen und dem städtebaulichen Konzept entsprechenden Gestaltqualität wurde ein Reali-
sierungswettbewerb durchgeführt.
Bebauungsplan Nr. 579
Gievenbeck – Oxford-Quartier
(Roxeler Straße / Dieckmannstraße / Gievenbecker Reihe / Niedenstiege)
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6.6 Grünflächen / Begrünung
6.6.1 Öffentliche Grünflächen
Die trichterförmige Aufweitung der Grün- und Freiflächen in Richtung des sogenannten „Grünen
Fingers“ ist eine G rundidee des Wettbewerbsentwurf s und wird daher als eigenständiges Pl a-
nungsziel formuliert. Um die Figur des „Grünen Trichters“ und den parkähnlichen Charakter des
Nord-Süd-Boulevards zu sichern, werden im nördlichen Teil des Geltungsbereichs und bei d-
seits der künftigen Haupterschließungsachse öffentliche Grünflächen festgesetzt. Die hier g e-
troffenen Festsetzungen tragen nicht zuletzt zur Bewahrung des historischen Raumge füges der
ehemaligen Kasernenanlage bei. Darüber hinaus werden wohnortnahe Freizeit- und Erholungs-
räume geschaffen.
Die entlang der westlichen Kasernengrenze verlaufenden öffentlichen Grünflächen stellen eine
durchgängige Grünverbindung sicher und tragen insofern der Umsetzung der Freiflächenkon-
zeption Rechnung. Zugleich sichern die hier getroffenen Festsetzungen eine durchgehende
Vernetzung für den Fuß- und Radwegeverkehr zwischen dem „Grünen Finger“ und der Roxeler
Straße. Die innerhalb der öffentlichen Grünflächen geplanten und in der Planzeichnung als
Hinweis dargestellten Fuß- und Radwege werden im Regelfall nicht beleuchtet. Weitere öffentli-
che Grünflächen mit Erschließungsfunktion werden gemäß dem städtebaulichen Entwurf in Ost-
West-Richtung angelegt und im Bebauungsplan entsprechend festgesetzt (vgl. Kap. 6.3.2 Inne-
re Erschließung). Neben der Gewährleistung eines vom Kfz -Verkehr weitgehend autarken Fuß-
und Radwegenetzes werden auf diese Weise die erforderlichen Flächen für Entwässerungsgrä-
ben gesichert. Die bestehende Grünanlage entlang der Gievenbecker Reihe bleibt erhalten.
Es ist vorgesehen , für den vereinsungebundenen Freizeit - und Breitensport im Bereich des
„Grünen Trichters“ verschiedene Sportmöglichkeiten zu schaffen. So stellt sich die Verw altung
vor, folgende Einrichtungen für sportliche Aktivitäten für Spiel, Sport und Bewegung zu bauen:
Parcourssport, Parksport, Boulesport, generationsübergreifende Fitnessgeräte, zwei Kleinspiel-
felder (in Kunststoff zur ganzjährlichen Nutzung), ein Fußballkleinspielfeld mit Hybridrasen, grö-
ßere Rasen- und Wiesenflächen für bewegungsaktive Spiele. In Teilbereichen erhalten die
Spielfelder Ballfangzäune. Durch Veränderungen des Freizeitverhaltens können diese Nutzun-
gen zukünftig auch verändert / ergänzt werden.
Für die Grünflächenunterhaltung wird ein Funktionsgebäude im Übergangsbereich zur „Gieven-
becker Reihe“ errichtet. Das Gebäude wird sich funktionell wie gestalterisch der Hauptnutzung
der Gesamtanlage unterordnen. Der alte Standort im Kreuzungsbereich Roxeler Straße / Gi e-
venbecker Reihe soll aufgegeben werden. Das hier aufstehende Bestandsgebäude wird auf-
grund des schlechten Erhaltenszustandes und zugunsten einer durchgehenden öffentlichen
Grünfläche entlang der östlichen Kasernenmauer mittelfristig abgerissen.
Die geplanten Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 579 (öffentliche Grünflächen mit den
Zweckbestimmungen Parkanlage, Spielplatz und Sportplatz ) ermöglichen die vorgenannten
Nutzungen, sodass ein weitergehendes Regelungserfordernis auf Ebene des Bebauungsplans
nicht besteht.
Angesichts der geplanten Entwicklung des neuen Stadtquartiers mit voraussichtlich rund 1.200
Wohneinheiten und dem damit verbundenen Zuwachs an Familien mit Kindern, werden im B e-
bauungsplan drei öffentliche Spielplätze festgesetzt, hiervon zwei für den erforderlichen Spiel-
flächenbedarf für Kleinkinder und schulpflichtige Kinder (B/C -Bereich). Der Spielplatz im B e-
reich des zentralen Platzbereiches soll eine urbane Prägung aufweisen und in Verbindung mit
dem Element Wasser ein belebendes Element der urbanen Platzgestaltung bilden.
Bebauungsplan Nr. 579
Gievenbeck – Oxford-Quartier
(Roxeler Straße / Dieckmannstraße / Gievenbecker Reihe / Niedenstiege)
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Straßen- bzw. Platzbäume sind ein wichtiges räumliches Gestaltungsmittel mit gliedernden und
ökologischen Funktionen. Deshalb ist in vielen Bereichen eine Begrünung der Straßenräume
vorgesehen. Die geplante Straßenraumbegrünung kann dem Verkehrstechnischen Entwurf ent-
nommen werden.
6.6.2 Begrünung auf den privaten Grundstücksflächen
Teilbereich A (Oxford-Quartier)
In den Baugebieten WA1+2 und MI1-3 sind die Flachdächer zu mindestens 75 % und mit mindes-
tens 10 cm Bodensubstrat zu bedecken und zu begrünen. Die Festsetzung dient insbesondere
der Umsetzung des Regenwasserbewirtschaftungskonzepts (vgl. Kap. 6.4.1 Vorkehrungen zum
Hochwasserschutz / Regelung des Wasserabflusses ). Durch Verdunstung und verzögerte A b-
leitung kann die anfallende Niederschlagsmenge deutlich reduziert werden. Darüber hinaus
können Dachbegrünungen Staub und Schadstoffe aus der Luft filtern. Dem Effekt der lokalkl i-
matischen Aufheizung versiegelter Flächen in den Sommermonaten wird ent gegengewirkt.
Durch geringe Aufbauhöhen moderner Dachbegrünungen können die statischen Anforderungen
an die Dachtragwerke wirtschaftlich vertretbar dargestellt werden.
Um Störwirkungen von Anlagen für Abfallbehälter auf den öffentlichen Raum zu vermeiden,
sind diese in den Vorgartenbereichen dauerhaft zu begrünen.
6.6.3 Anpflanz- und Erhaltungsgebote
Teilbereich A (Oxford-Quartier)
Der Baumbestand auf dem Kasernengelände wurde im Rahmen einer Begehung am 13. März
2014 kartiert. Der größte Teil des ca. 400 Bäume umfassenden Baumbestandes dürfte auf die
Anfänge der Kaserne in den 1930er Jahren zurückzuführen sein.
Entsprechend dem formulierten Planungsziel wird ein großzügiger Erhalt des prägenden
Baumbestands angestrebt; die zugrundeliegende Freiflächenkonzeption sieht die Entwicklung
eines durchgrünten Gesamtquartiers vor. In der vorgenommen Baumbilanzierung der ArGe
Oxford (vgl. Abb. 3) schlägt sich dieser freiraumplanerischer Anspruch nieder, wenngleich diese
angesichts des noch frühen Planungsstadiums keine verbindlichen Aussagen treffen kann.
Der Erhalt von Bäumen oder Baumgruppen ist jeweils im Einzelfall, auch in Abstimmung mit
dem Denkmalschutz, zu betrachten und insbesondere von der konkreten Verortung und Gestal-
tung der Verkehrsflächen, den räumlic hen Anforderungen des Regenwasserentwicklungskon-
zeptes und den Raumansprüchen von Gebäuden, Zuwegungen, Stellplatzflächen und Tiefgara-
gen abhängig. Neuanpflanzungen, u.a. im Straßenraum, sind vorgesehen. Zum Erhalt von
Bäumen können im Zuge der Baugenehmig ung Auflagen zum Baumschutz vorgesehen wer-
den.
Bebauungsplan Nr. 579
Gievenbeck – Oxford-Quartier
(Roxeler Straße / Dieckmannstraße / Gievenbecker Reihe / Niedenstiege)
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Abbildung 3: Baumbilanzierung / Vegetationskonzept der ArGe Oxford
Der aus ökologischer Sicht erhaltenswerte Gehölzbestand wird im Bebauungsplan als „zu erhal-
ten“ festgesetzt, sofern eine Erhaltung in Verbindung mit den vorgenannten räumlichen Ansprü-
chen als gesichert angesehen werden kann. Innerhalb der im Bebauungsplan festgesetzten
überbaubaren Grundstücksflächen können keine Erhaltungsfestsetzungen getroffen werden. Da
diese jedoch nicht vollständig bebaut bzw. versiegelt werden, ist zu erwarten, dass auch hier
erhaltenswerter Gehölzbestand in die künftige Gebietskulisse integriert werden kann.
Die zum Erhalt festgesetzten Bäume dürfen nicht beschädigt, beeinträchtigt oder beseitigt wer-
den. Ausfälle sind durch Neuanpflanzungen mit heimischen standortgerechten Laubbäumen
(z. B. Eiche, Hainbuche, Ahorn) zu ersetzen.
Teilbereich B (Bernings Kotten)
Mit der Überplanung der bisherigen Gewerbegebiete (GE 1+2 alt) entfällt die Vorgabe, entlang
der Grenze unterschiedlicher Nutzungen heimische Flurgehölze zu pflanzen. Außerdem ist hier
das Anpflanzen von hochstämmigen Stieleichen nicht mehr erforderlich.
6.6.4 Ausgleichsflächen
Teilbereich A (Oxford-Quartier)
Bei Realisierung der Planung wird für den Bereich der Oxford- Kaserne von einer Verringerung
des Versiegelungsgrades gegenüber der Bestandssituation ausgegangen. Eine gegenüberstel-
Bebauungsplan Nr. 579
Gievenbeck – Oxford-Quartier
(Roxeler Straße / Dieckmannstraße / Gievenbecker Reihe / Niedenstiege)
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lende Bilanzierung der im Bestand vorhandenen Biotopstrukturen und der Planung ergab ins-
besondere durch die Verminderung der Versiegelung und den weitgehenden Erhalt vorhande-
ner Grünstrukturen keinen zusätzlichen Ausgleichsbedarf. Es werden daher keine Flächen oder
Maßnahmen zum Ausgleich nach § 1a Abs. 3 BauGB ausgelöst.
Teilbereich B (Bernings Kotten)
Für die überplanten Teilbereiche des Bebauungsplans Nr. 441 wurden im Rahmen des Verfah-
rens zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 441 Ausgleichsmaßnahmen abschließend ger e-
gelt. Mit der Überplanung verringert sich im zuvor als Gewerbegebiet (GE 1+2 alt) festgesetzten
Bereich des Baugebiets MI4 die Grundflächenzahl von 0,8 auf 0,6. Der Umfang der festgeset z-
ten öffentlichen Verkehrsflächen verändert sich nicht. Demzufolge besteht auch für den Teilbe-
reich B keine Ausgleichsverpflichtung.
6.7 Artenschutz
Für den Bebauungsplan wurde eine Artenschutzrechtliche Prüfung (ASP) 8 durchgeführt. Dieser
liegt ein faunistisches Fachgutachten 9 und eine Potenzialanalyse hinsichtlich derzeitiger bzw.
künftiger Fledermausquartiere10 zugrunde. Im Plangebiet befinden sich geschützte Vogel - und
Fledermausarten. Es sind Bauzeitenregelungen bei der Fällung und Rodung von Gehölzen und
bei Abbruchmaßnahmen zu berücksichtigen sowie vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF-
Maßnahmen) und eine ökologische Baubegleitung durchzuführen. Vorhandene Quartiere von
Fledermäusen sind vorrangig zu erhalten oder, sofern nicht zu erhalten, nach Maßgabe der
ASP innerhalb der Kaserne neu anzulegen. Der vorhandene Altbaumbestand ist im größtmögl i-
chen Umfang zu erhalten.
CEF-Maßnahmen betreffen als vorgezogene Ausgleichsmaßnamen nicht die Regelungen zur
Vermeidung und des Ausgleichs nach § 1a abs. 3 BauGB und begründen somit kein bauleitpla-
nerisch festzusetzendes Ausgleichserfordernis. Da keine unüberwindbaren artenschutzrechtl i-
chen Vollzugshindernisse zur Umsetzung des Bebauungsplans vorliegen, wird im Bebauung s-
plan auf entsprechende artenschutzrechtliche Festsetzungen verzichtet. Die Durchführung der
artenschutzrechtlich erforderlichen Maßnahmen muss nachgelagert – insbesondere in d en
nachfolgenden Genehmigungsverfahren – sichergestellt werden (vgl. hierzu Kap. 8.4.2.2 Arten-
schutzprüfung).
6.8 Immissionsschutz
6.8.1 Lärmimmissionen
Zur Abschätzung der verkehrlichen und gewerblichen Lärmbelastungen wurde ein schalltechni-
sches Gutachten
11 erstellt. Bei der Ermittlung der Verkehrslärmimmissionen wurde eine vom
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung erstellte Verkehrsuntersuchung 12 zu-
grunde gelegt. Die bisher im Bebauungsplan Nr. 441 getroffenen Festsetzungen zum Im missi-
onsschutz werden nicht übernommen, da für den neu aufzustellenden Bebauungsplan Nr. 579
allein das neu erstellte schalltechnische Gutachten maßgebend ist.
8 Artenschutzrechtliche Prüfung (ASP) - Zukünftige Entwicklung der Oxfordkaserne in Münster (Ökoplanung Münster, 21.02.2017)
9 Faunistischer Fachbeitrag - Zukünftige Entwicklung der Oxfordkaserne in Münster (Ökoplanung Münster, 21.02.2017)
10 Potenzialanalyse Fledermausquartiere in Gebäuden - Zukünftige Entwicklung der Oxfordkaserne in Münster (Ökoplanung Münster, 23.02.2017)
11 Schalltechnische Untersuchung gemäß DIN 18005/07.02 Schallschutz im Städtebau – Bebauungsplan Nr. 579 Gievenbeck – Oxford-Quartier – Er-
läuterungsbericht (Planungsbüro für Lärmschutz Altenberge, Senden, März 2017)
12 Verkehrsuntersuchung Konversion Oxford-Kaserne (Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung der Stadt Münster, März 2017)
Bebauungsplan Nr. 579
Gievenbeck – Oxford-Quartier
(Roxeler Straße / Dieckmannstraße / Gievenbecker Reihe / Niedenstiege)
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Verkehrsimmissionsprognose für das Plangebiet
Bei der Ermittlung der Verkehrslärmimmissionen wur de innerhalb des Oxford- Quartiers eine
maximal zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h unterstellt. Die Annahme dieses emissi-
onsmindernden Umstandes ist in Anbetracht der Verkehrskonzeption und auf grund der Erfül-
lung der zugrundeliegenden ordnungsrecht lichen Anforderungen gerechtfertigt (vgl. Kap. 6.3.2
Innere Erschließung).
Das schalltechnische Gutachten kommt zu folgenden Ergebnissen:
Im Nahbereich der Roxeler Straße werden die schalltechnischen Orientierungswerte der
DIN 18005 an den Baugrenzen in weiten Teilen um deutlich mehr als 5 dB(A)
tags/nachts überschritten. An der zur Roxeler Straße zugewandten giebelständigen
Fassade des Bestandsgebäudes 7 (ehem. Kommandantur) wird eine Überschreitung
der Orientierungswerte von 15 dB(A) tags/nachts erwartet. Für die sonstigen zur Roxeler
Straße hin orientierten Wohngebäude liegt die prognostizierte Überschreitung der Orien-
tierungswerte der DIN 18005 an den zur Roxeler Straße orientierten Fassaden etwa
zwischen 7 und 11 dB(A), tags wie nachts. Betrof fen sind i nsbesondere die Oberg e-
schosse, während die Erdgeschosse durch die abschirmende Mauer der Kaserne geri n-
ger belastet sind.
Im Bereich des Kreuzungspunktes Roxeler Straße / Dieckmannstraße wurde an einem
Baufenster eine maximale Überschreitung von 6 dB(A) fes tgestellt. Außerhalb des Ei n-
wirkungsbereiches der Roxeler Straße treten keine Überschreitungen von mehr als
5 dB(A) auf.
Im überwiegenden Teil des Plangebietes wurde die Einhaltung der Orientierungswerte
sowohl zur Tagzeit als auch zur Nachtzeit nachgewiesen.
Damit tritt eine erhöhte Überschreitung der Orientierungswerte nach DIN 18005 von größer als
5 dB(A) durch Verkehrslärm vor allem im Nahbereich der Roxeler Straße, insbesondere an den
straßenzugewandten, giebelständigen Fass aden der Bestandsg ebäude, auf. Ergänzend zum
schalltechnischen Gutachten wurde daher untersucht, in welchem Umfang aktiver Lärmschutz
zu Pegelminderungen im Nahbereich der Roxeler Straße beitragen könnte 13. Hierbei wurde da-
rauf abgestellt, dass die bestehende Kasernenmauer entlang der Roxeler Straße durch eine
Wandkonstruktion aus Glaselementen erhöht wird. Im Ergebnis zeigt sich, dass die vorhandene
Mauer westlich der zukünftigen Einfahrt in das Oxford-Quartier um 2 m und ö stlich um 3 m e r-
höht werden müsste , um auch im obers ten Geschoss den Orientierungswert für Mischgebiete
(MI) mit 60 dB(A) tags bzw. 50 dB(A) nachts einhalten zu können. Soweit die Einhalt ung der
Orientierungswerte für Allgemeine Wohngebiete (WA) mit 55 dB(A) tags bzw. 45 dB(A) nachts
angestrebt würde, ergibt sich westlich eine erforderliche Gesamthöhe von 7 m und östlich von 8
m. Damit wäre die vorhandene Mauer im Westen um bis zu 5 m und im Osten um bis zu 6 m zu
erhöhen. Aufgrund der Lücken durch den Zugang im Bereich der bestehenden DRK -Kita im
südwestlichen Kasernenteil sowie der Hauptz ufahrtstraße in das Plangebiet wäre allerdings
auch dann eine vollständige Einhaltung der Orientierungswerte an allen Baufenstern bzw. in al-
len Baufeldern nicht möglich.
Zusätzlich wurden die Lärmauswirkungen bei geringeren Lärmschutzniveaus (Erhöhung der
bestehenden Mauer um 1 m und 2 m) betrachtet. Bei einer Erhöhung der Kasernenmauer um
13 Ergänzende Stellungnahme zur Schalltechnischen Untersuchung (Planungsbüro für Lärmschutz Altenberge, Senden, 29.06 2018)
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Gievenbeck – Oxford-Quartier
(Roxeler Straße / Dieckmannstraße / Gievenbecker Reihe / Niedenstiege)
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2 m würden an den Baugrenzen bzw. schallzugewandten Gebäudeseiten zum Teil deutliche
Pegelminderungen um bis zu 6,5 dB(A) erreicht werden. Auch für die Freiflächen (Aufenthalt s-
bereiche) wären deutliche Verbesserungen nachweisbar.
Hinsichtlich der möglichen aktiven Schallschutzmaßnahmen ist zwischen dem angestrebten
Schutzniveau sowie städtebaulicher und wirtschaftlicher Gesichtspunkte abzuwägen. Aktiver
Lärmschutz ist zur Sicherung gesunder Wohnverhältnisse bei entsprechender Fests etzung von
passiven Lärmschutzmaßnahmen nicht zwingend erforderlich. Die Errichtung einer Lär m-
schutzwand, die die Kasernenmauer um 2 m erhöhen würde, hätte für die Freiflächen (Aufent-
haltsbereiche) deutliche Lärmminderungen zur Folge. Aufgrund der günstigen Gebäudeanord-
nung der Bestandsgebäude können die künftigen Außenwohnbereiche jedoch auch auf de n
lärmabgewandten Gebäudeseiten eingerichtet werden. So ist der südöstliche Freibereich am L-
förmigen Bestandsgebäude 1 (ehemaliges Büro- und Unterkunftsgebäude) aufgrund der relativ
hohen Lärmbelastung nicht als Außenwohnbereich geeignet, wohl aber der Bereich innerhalb
des innenliegenden, straßenabgewandten Hofes. Die Lärmbelastung liegt hier tags zum Teil
deutlich unter 55 dB(A). Ebenso verhält es sich mit dem bestehenden Gebäude innerhalb der
südwestlichen Gemeinbedarfsfläche. Es ist zu berücksichtigen, dass die Lärmbelastungen nach
Nordwesten, ausgehend von der Roxeler Straße, deutlich abnehmen. So werden im Bereich
des Bestandsgebäudes 7 (ehem. Kommandantur), an dessen straßenzugewandter Giebelseite
mit 15 dB(A) die höchste Überschreitung der Orientierungswerte festgestellt wurde (s.o.), schon
bei einem Abstand von ca. 10 bzw. ca. 25-40 m zur Kasernenmauer die Orientierungswerte für
MI- bzw. WA-Gebiete eingehalten.
Zu berücksichtigen ist auch, dass durch die bestehende Kaserneneinfriedung bereits eine wi r-
kungsvolle Lärmminderung erzielt wird. In der Gesamtabwägung sind zudem die städtebauli-
chen und wirtschaftlichen Auswirkungen der dargelegten aktiven Lärmschutzmaßnahme zu b e-
trachten. Auch bei transparenter Ausführung der ergänzenden Wandelemente würde die städ-
tebauliche Störwirkung erheblich sein. Die Hauptschauseite des künftigen Oxford-Quartiers wä-
re – auch angesichts dann vrs l. erforderlicher Baumfällungen – deutlich beeinträchtigt. Außer-
dem lassen sich erhöhte Lärmeinwirkungen in den Außenwohnbereichen auch ohne aktiven
Lärmschutz vermeiden. Den erzielbaren Pegelminderungen wird wegen der mit ihnen verbun-
denen negativen städtebaulichen und denkmalpflegerischen Auswirkungen ein geringeres G e-
wicht beigemessen. Insofern muss im Rahmen der Abwägung der Alternative, durch passive
Schallschutzmaßnahmen einen hinreichenden Immissionsschutz sicherzustellen, der Vorzug
gegeben werden.
An den Wohngebäuden werden passive Schallschutzmaßnahmen über die Festsetzung von
Lärmpegelbereichen nach DIN 4109 im Bebauungsplan verbindlich festgelegt. Im Einzelnen
wird festgesetzt, dass innerhalb der im Bebauungsplan durch Abgrenzung festgesetzten Lärm-
pegelbereiche (LPB) bei Errichtung, Erweiterung, Änderung oder Nutzungsänderung von G e-
bäuden in den nicht nur zum vorübergehenden Aufenthalt von Menschen vorgesehenen Räu-
men (Aufenthaltsräume im Sinne von § 48 BauO NRW) die Anforderungen an das resultierende
Schalldämm-Maß gemäß den ermittelten und ausgewiesenen Lärmpegelbereichen nach DIN
4109/11.89 – Schallschutz im Hochbau – Tabelle 8 erfüllt werden müssen. Außerdem sind für
alle überwiegend zum Schlafen genutzten Räume bei Gebäudefronten mit Überschreitung der
Orientierungspegel (Außenbelastungen) für den Beurteilungszeitraum Nacht schallgedämmte
Lüftungen erforderlich, da bauliche Maßnahmen an Außenbauteilen zum Schutz gegen Außen-
lärm nur voll wirksam sind, wenn die Fenster und Türen bei Lärmeinwirkung geschlossen blei-
Bebauungsplan Nr. 579
Gievenbeck – Oxford-Quartier
(Roxeler Straße / Dieckmannstraße / Gievenbecker Reihe / Niedenstiege)
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ben. Bei Beurteilungspegeln über 45 dB(A) ist selbst bei nur teilweise geöffnetem Fenster un-
gestörter Schlaf häufig nicht mehr möglich. Daher ist bei Überschreitung des Orientierungswer-
tes in der Nacht die Anordnung von Schalldämmlüftern in Schlafräumen mit Fenstern an den
Gebäudeseiten mit Lärmbelastungen von mehr als 45 dB(A) vorzusehen. Auf ausreichenden
Luftwechsel ist aus Gr ünden der Hygiene, der Begrenzung der Luftfeuchte sowie gegebenen-
falls der Zuführung von Verbrennungsluft zu achten. Die schallgedämmte Lüftung ist nicht er-
forderlich, wenn zusätzliche Fenster in einem Aufenthaltsraum an Außenwänden vorgesehen
sind, die keine Überschreitung der Orientierungswerte aufweisen. Von den getroffenen Festset-
zungen zum passiven Schallschutz können daher im Rahmen des Baugenehmigungsverfah-
rens Abweichungen zugelassen werden, soweit durch einen anerkannten Sachverständigen
nachgewiesen wird, dass geringere Maßnahmen ausreichen.
Die Festsetzungen (Einhaltung der Lärmpegelbereiche III -V, Einbau von schallgedämmten Lü f-
tungen an den Gebäudeseiten mit Lärmbelastungen von mehr als 45 dB(A)) sichern für die be-
troffenen Gebäude verträgliche Innenraumpegel.
Anspruchsvoraussetzungen nach der 16. BImSchV / Vorhabenbezogener Verkehr
Der geplante Ausbau des künftigen Knotenpunktes Roxeler Straße / Haupterschließungsachse
stellt einen erheblichen baulichen Eingriff im Sinne der Verkehrslärmschutzverordnung (16.
BImSchV) dar. An der Fassade des ehem. Offizierskasinos wurde eine wesentliche Änderung
des Beurteilungspegels um mind. 2,1 dB(A) nachgewiesen. Die Immissionsgrenzwerte von 64
dB(A) tags bzw. 54 dB(A) nachts werden jedoch nicht überschritten. Auch für die geplante
Haupterschließungsstraße durch das Plangebiet als künftig wichtiger Verkehrsweg wird eine
Überschreitung ausgeschlossen, sodass mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 579 keine
Anspruchsvoraussetzungen auf Durchführung von Lärmsc hutzmaßnahmen dem Grunde nach
abgeleitet werden können.
In der schalltechnischen Untersuchung werden auch die Auswirkungen des vorhabenbezog e-
nen Neuverkehrs auf die außerhalb des Plangeltungsbereichs gelegene Bestandsbebauung be-
trachtet. Die höchste Zunahm e der verkehrsbedingten Lärmimmissionen ist in der „Gievenbe-
cker Reihe“ mit 6 dB(A) zu verzeichnen. Aufgrund der geringen Vorbelastung ist die Zunahme
als unkritisch zu werten. Generell wird in allen Straßenabschnitten, die Pegelzunahmen von
deutlich über 1 dB(A) aufweisen, die Einhaltung der orientierend herangezogenen Grenzwerte
der 16. BImSchV gewährleistet.
Im Bereich des Knotenpunktes Roxeler Straße / Gievenbecker Reihe wurde im Prognosefall für
die Nordwestfassade des Wohngebäudes Roxeler Straße 329 ein Beurteilungspegel von bis zu
71 dB(A) tags und 60 dB(A) nachts ermittelt. In der verkehrstechnischen Untersuchung14 wird
ausgeführt, dass die Zumutbarkeitsschwelle aufgrund der Einstufung des Einwirkungsbereichs
als Mischgebiet erst mit 72 dB(A) erreicht sei. Nach ständiger Rechtsprechung ist die Schwelle
zur Gesundheitsgefahr jedoch stets mit 70 dB(A) tags und 60 dB(A) nachts anzusetzen. Eine
baugebietsabhängige Staffelung der Zumutbarkeitsschwelle muss unterbleiben. Es ist somit
festzustellen, dass die Schwelle zur Gesundheitsgefahr an der Nordwestfassade des Wohn-
hauses Roxeler Straße 329 tagsüber mit 71 dB(A) überschritten und nachts mit 60 dB(A) er-
reicht wird. Am Wohnhaus Roxeler Straße 329a wird die Schwelle zur Gesundheitsgefahr tags
mit 70 dB(A) erreicht.
Allerdings besteht in den betroffenen Wohnhäusern die Möglichkeit einer angemessenen Nut-
zung der vorhandenen Wohnungen auf den straßenabgewandten Südostseiten. Hier wurden in
14 Schalltechnische Untersuchung gemäß DIN 18005/07.02 Schallschutz im Städtebau – Bebauungsplan Nr. 579 Gievenbeck – Oxford-Quartier – Er-
läuterungsbericht (Planungsbüro für Lärmschutz Altenberge, Senden, März 2017)
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der ergänzenden Lärmanalyse15 für das Wohngebäude Roxeler Straße 329 Beurteilungspegel
von maximal 58 dB(A) tags bzw. 48 d B(A) nachts und am Wohngebäude Roxeler Straße 329a
von maximal 65 dB(A) tags und 55 dB(A) nachts ermittelt. In den darunterliegenden Geschos-
sen fallen die Beurteilungswerte noch deutlich geringer aus. Die Wohnungen können somit im
Lärmschatten mit geöffneten Fenstern genutzt werden, sodass insgesamt gesunde Wohnver-
hältnisse gewahrt sind. Angesichts der bereits bestehenden Vorbelastungssituation ist auch da-
von auszugehen, dass sich die Bewohner entsprechend eingerichtet haben. In der Gesamtab-
wägung ist zudem zu berücksichtigen, dass die durch die Planung verursachten Pegelerhöhun-
gen weniger als 1 dB(A) betragen und somit als vom menschlichen Gehör nicht wahrnehmbar
zu bewerten sind. Lediglich an der Nordwestseite der Roxeler Straße 329 liegt die Erhöhung im
1. Obergeschoss bei 1,1 dB(A). Angesichts der wesentlichen Verursachung der Lärmimmissio-
nen durch die im Bestand bereits sehr hohe Verkehrsbelastung, die der Verkehrsbedeutung der
Roxeler Straße geschuldet ist, wird die mit der Planung verbundene Mehrbelastung insgesamt
noch als hinnehmbar bewertet.
Gewerbelärm
Im Rahmen des Gutachtens wurde die Verträglichkeit der heranrückenden Wohnbebauung mit
den bestehenden Betrieben im Bereich Bernings Kotten (Teilberei ch B) unter Berücksichtigung
des Genehmigungstandes der Anlagen nach TA Lärm geprüft. Die ermittelte maximale Lärmbe-
lastung (tags) beträgt entlang des östlich vom AWM Recyclinghof gelegenen Baufensters des
Baugebietes MI
3 maximal 59 dB(A). Der Immissionsrichtwert der TA Lärm für Mischgebiete (60
dB(A) tags) wird somit im Beurteilungszeitraum Tag im gesamten Plangebiet eingehalten. Auch
in den Nachtstunden sind keine Überschreitungen des in diesem Zeitraum geltenden Richtwer-
tes (45 dB(A) nachts) feststellbar. Außerdem belegt das Gutachten, dass auch an den Bau-
grenzen innerhalb der festgesetzten Allgemeinen Wohngebiete (WA) keine Überschreitungen
der hier geltenden Richtwerte nach TA Lärm (55 dB(A) tags, 40 dB(A) nachts) auftreten.
Mit der Umwandlung des östlichen Gewerbestreifens im Bereich Bernings Kotten von Gewer-
begebieten (GE 1+2 alt) als Teil eines neu festgesetzten Mischgebiets (MI
4) erhöht sich das
Schutzniveau der hier bestehenden Wohn - und Büronutzungen. An den Gebäuden mit Wohn -
bzw. Büronutzungen dürfen künftig somit die Orientierungswerte der TA Lärm für Mischgebiete
nicht überschritten werden. Die immissionsschutzrechtliche Prüfung ergab, dass diese tags wie
nachts eingehalten werden.
Die Verträglichkeit der genehmigten gewerblichen Nutzungen mit den bestehenden und geplan-
ten Wohn- und Büronutzungen ist somit im gesamten Plangebiet gegeben.
Sport- und Freizeitlärm
Die bestehende Sporthalle im Bereich des künftigen zentralen Quartierplatzes soll künftig wi e-
der einer Sportnutzung zugeführt werden. Primär soll diese als Sportstätte für die geplante, in
direkter Nachbarschaft gelegene Grundschule dienen. Ergänzend dazu soll die Sporthalle j e-
doch auch zur Ausübung von Vereinssport dienen. Aufgrund der für eine Einfachs porthalle ver-
gleichsweise geringen Nutzerfrequenz und der Lage des zugeordneten Parkplatzes an der süd-
lichen Gebäudeseite wurde in diesem Zusammenhang von einer gutachterlichen Einschätzung
der Auswirkungen des Sportlärms gem. 18. BImSchV abgesehen. Es ist jedoch grundsätzlich
mit Zu- und Abfahrtsverkehren von und zu dem hier vorgesehenen Parkplatz mit ca. 16 Stel l-
plätzen zu rechnen. Es muss sichergestellt sein, dass sich auch nach 22 Uhr durch den A b-
fahrtsverkehr vom Parkplatz keine Überschreitungen der ei nschlägigen schalltechnischen
15 Ergänzende Stellungnahme zur Schalltechnischen Untersuchung (Planungsbüro für Lärmschutz Altenberge, Senden, 29.06 2018 )
Bebauungsplan Nr. 579
Gievenbeck – Oxford-Quartier
(Roxeler Straße / Dieckmannstraße / Gievenbecker Reihe / Niedenstiege)
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Richtwerte für Sportlärm ergeben. Aus diesem Grund erhält der Bebauungsplan den Hinweis,
dass der Sportbetrieb bis 21.30 Uhr beendet bzw. der Parkplatz bis 22.00 Uhr geräumt werden
muss.
Innerhalb des „Grünen Trichters“ sind M öglichkeiten für vereinsungebundene, freizeitorientierte
Sportaktivitäten vorgesehen. Im Allgemeinen sind diese Nutzungen nicht lär mintensiv. Soweit
höhere Lärmemissionen zu vermuten sind, ist deren Verträglichkeit mit der Wohnnutzung im
Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens nachzuweisen.
6.8.2 Geruchimmissionen
Etwa 400 m südlich des Plangebiet es befindet sich seit 2012 eine Biogasanlage. Bestandteil
der Antragsunterlagen war eine Geruchsimmissionsprognose für das Umfeld der Biogasanlage.
Nach den Erkenntnissen aus dem Genehmigungsverfahren ist für den von der Anlage nächs t-
gelegenen Bereich im Plangebiet eine Gesamtbelastung mit Geruch unterhalb von 10 % der
Jahresstunden zu erwarten. Demnach kommt es im Plangebiet zu keinen Überschreitungen der
Immissionsrichtwerte für Geruch. Etwaige Schutzansprüche der an der Roxeler Straße best e-
henden Wohn- und Gewerbenutzungen bleiben gewahrt. Ein Geruchsgutachten für die Aufstel-
lung des Bebauungsplans Nr. 579 ist nicht erforderlich.
6.9 Altlasten / Altstandorte
Teilbereich A (Oxford-Quartier)
Auf dem ehemaligen Kasernengelände erfolgten Untersuchungen zur Gefährdungsabschä t-
zung. Diese zeigten in Teilbereichen punktuelle Belastungen des Bodens, hier sind im Rahmen
der Umnutzung/Bebauung Sanierungen erforderlich.
In weiteren Bereichen zeigten sich keine oder geringe Belastungen. Zum jetzigen Zeitpunkt
sind, unabhängig von der zukünftigen Nutzung, keine Gefährdungen des Schutzgutes Boden-
Mensch erkennbar und somit auch keine weiteren Maßnahmen erforderlich.
Teilbereiche sind aufgrund der bestehenden Bebauung und Versiegelung noch nicht betrachtet,
auf diesen Flächen erfolgen Untersuchungen im Rahmen des Abbruchs.
Da Sanierungen und weitere Untersuchungen unterhalb der versiegelten Flächen noch nicht er-
folgt sind, ist die ehemalige Kasernenanlage weiterhin vollständig als Altlast -/Verdachtsfläche
im Sinne des § 9 (5) Nr. 3 BauGB zu kennzeichnen.
Die Untersuchung versiegelter Verkehrsflächen und Tragschichtuntersuchungen (Dr. Kerth +
Lampe Geo-Infometric GmbH, Detmold, April 2017) ergaben stellenweise Belastungen mit PAK,
KW und Schwermetallen.
Gebäudeschadstoffuntersuchungen an ausgewählten Bestandsgebäuden zur Ermittlung schad-
stoffrelevanter Baumaterialien auf mögliche Belastungen insbesondere mit Asbest, PCB , For-
maldehyd, Holzschutzmittel und Schwermetalle ( Dr. Kerth + Lampe Geo- Infometric GmbH,
Detmold, März und April 2017) ergaben die Notwendigkeit einer ordnungsgemäßen Entsorgung
von belasteten Baustoffen.
Bebauungsplan Nr. 579
Gievenbeck – Oxford-Quartier
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Die Gutachter empfehlen teilweise zur Überprüfung der festgestellten Befunde Raumluftun ter-
suchungen innerhalb der Gebäude zur Feststellung einer Sanierungserfordernis durch-
zuführen.
Teilbereich B (Bernings Kotten)
Im Südwesten des Teilbereiches B befindet sich eine im Altlastenverdachtsflächenkataster d er
Stadt Münster geführte Fläche, auf der Auffüllungen aus Boden und Bauschutt stattgefunden
haben. Die Fläche weist Auffüllungen i n einer Mächtigkeit bis ca. 2,3 m aus Boden und Bau-
schutt mit leichten Verunreinigungen aus polycyclischen aromatischen Kohlenwasserstoffen
auf. Bei einer Bebauung ist mit erhöhten Entsorgungskosten zu rechnen. Daher ist der Bereich
als Fläche, dessen Boden mit umweltgefährdenden Stoffen belastet ist, gekennzeichnet.
6.10 Denkmalschutz / Archäologie
Teilbereich A (Oxford-Quartier)
Die ehemalige Oxford- Kaserne ist als Gesamtanlage mit Datum vom 12.01.2015 in die Denk-
malliste der Stadt Münster eingetragen worden. Zum Denkmal gehören die bauzeitlichen Ter-
rassen und Wege, Gebäude, eine Bunkeranlage und ein Wasserwerk, der Pflanzen- und
Baumbestand sowie die Kaserneneinfriedung. Die Beseitigung, Veränderung, oder Nutzung s-
änderung von Teilen des Denkmals innerhalb des gekennzeichneten Bereichs bedarf der Zu-
stimmung der Unteren Denkmalbehörde (Erlaubnisvorbehalt nach § 9 DSchG). Die derzeit noch
zuständige Obere Denkmalbehörde, als auch die künftig zuständige Untere Denkmalbehörde
wurden kontinuierlich in die Planungen eingebunden.
Die Festsetzungen des Bebauungsplans sollen dazu beitragen, den Denkmalwert der Gesam t-
anlage unter Berücksic htigung heutiger städtebaulicher und funktioneller Anforderungen lan g-
fristig zu sichern. Der Bebauungsplan gewährleistet, dass sich die geplanten Neubauten maß-
voll in die Gesamtanlage integrieren und der Grundcharakter des ehemaligen Kasernengelän-
des gewahrt bleibt. Die bauzeitliche Gliederung der Anlage – leicht verschwenkte Hauptachse
im Zentrum, Vermeidung geometrischer Aufstellung durch Vor- und Zurücklegen der Baukörper,
Wechsel zwischen mehrgeschossigen Aufenthaltsgebäuden und niedrigerer Bebauung – soll
für die Nachwelt ebenso ablesbar sein wie die prägenden Terrassierungen aus massivem
Bruchstein im südlichen Teil des Kasernengeländes. Die festgesetzten Verkehrs - und Grünflä-
chen orientieren sich daher am bauzeitlichen Straßen- und Wegenetz und stellen sicher, dass
die Weitläufigkeit der Anlage weiterhin erfahrbar ist. Die im Bebauungsplan geregelte Höhen-
entwicklung bei den geplanten Neubauten stellt sicher, dass diese gegenüber den denkmalwer-
ten Gebäuden städtebaulich-visuell zurücktreten.
Die Grundrisse der im sogenannten Heimatstil errichteten bauzeitlichen Bestandsgebäude wer-
den im Bebauungsplan durch Baukörperfestsetzungen und teilweise durch Festsetzung von
Baulinien gesichert. Die im Bebauungsplan getroffenen Regelungen zur Flankierung des
Denkmalschutzes sind vor dem Hintergrund des festgestellten Denkmalwerts städtebaulich g e-
boten. Die denkmalgeschützten Gebäude und Anlagen der ehemaligen Flakartillerie- Kaserne
sind nicht nur baugeschichtlich sowie wissenschaftlich (militärgeschichtlich), sonder n für die
Geschichte des Menschen – hier für die Geschichte der Garnison Münster im Dritten Reich –
bedeutsam.
Bebauungsplan Nr. 579
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7. Flächenbilanz
m² ha %
Gesamtes Plangebiet 357.540 35,75 100
Öffentliche Verkehrsflächen 37.106 3,71 10,4
Verkehrsflächen besonderer
Zweckbestimmung 18.511 1,85 5,2
Öffentliche Grünflächen 88.901 8,89 24,9
Wasserwirtschaftsflächen 24.759 2,48 6,9
Gemeinbedarfsflächen 19.619 1,96 5,5
Versorgungsflächen 1.809 0,18 0,5
Mischgebiete 62.436 6,24 17,4
Allgemeine Wohngebiete 104.399 10,44 29,2
Tabelle 1: Flächenbilanz
8. Auswirkungen auf die Umwelt / Umweltbericht gemäß § 2 a BauGB
8.1 Rahmen der Umweltprüfung
Der vorliegende Umweltbericht ist auf Basis einer Umweltprüfung gemäß der Anlage zu § 2
Abs. 4 und § 2a des Baugesetzbuches (BauGB) erstellt worden. Die Umweltprüfung umfasst
dabei sowohl die Neuaufstellung für bisher unbeplante Bereiche wie auch die Überplanung von
in das Plangebiet einbezogenen Teilflächen angrenzender Bebauungspläne. Der Maßstab für
die Bewertung der Umweltauswirkungen sind die im Baugesetzbuch sowie in den einschlägigen
Fachgesetzen und Fachplänen festgelegten Ziele des Umweltschutzes.
Wesentliche umweltbezogene Daten entstammen dem Umweltkataster der Stadt Münster im In-
ternet (http://www.muenster.de/verkehr_umwelt.html / Umweltkataster).
Folgende externe Konzepte und Gutachten liegen dem Umweltbericht zugrunde:
Planungsbüro für Lärmschutz Altenberge (2017): Schalltechnische Untersuchung g e-
mäß DIN 18005/07.02 Schallschutz im Städtebau - BEBAUUNGSPLAN Nr. 579 Gieven-
beck – Oxford-Quartier (Roxeler Straße / Dieckmannstraße / Gievenbecker Reihe /
Niedenstiege)
Planungsbüro für Lärmschutz Altenberge (2018): Ergänzende Stellungnahme zur Schall-
technischen Untersuchuchung zum BEBAUUNGSPLAN Nr. 579 Gievenbeck – Oxford-
Quartier (Roxeler Straße / Dieckmannstraße / Gievenbecker Reihe / Niedenstiege)
Ökoplanung Münster (2017): Faunistischer Fachbeitrag - Zukünftige Entwicklung der
Oxfordkaserne in Münster
Ökoplanung Münster (2017): Artenschutzrechtliche Prüfung (ASP) - Zukünftige Entwick-
lung der Oxfordkaserne in Münster
Ökoplanung Münster (2017): Potenzialanalyse Fledermausquartiere in Gebäuden - Zu-
künftige Entwicklung der Oxfordkaserne in Münster
HINZ Ingenieure GmbH (2016): Bodenuntersuchungen auf dem Gelände der Oxford -
Kaserne in Münster
Bebauungsplan Nr. 579
Gievenbeck – Oxford-Quartier
(Roxeler Straße / Dieckmannstraße / Gievenbecker Reihe / Niedenstiege)
Begründung / Seite 40 von 64
8.2 Kurzdarstellung der Planung
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 579 „Gievenbeck – Oxford-Quartier“ wird im Kern
das Ziel verfolgt, innerhalb des 35,75 ha großen Plangebietes das etwa 26,5 ha große Gelände
der ehemaligen Oxford-Kaserne einer Wohnbaunutzung (ca. 1.200 Wohneinheiten) zuzuführen.
Der Bebauungsplan gliedert sich in zwei Teilbereiche: Teilbereich A umfasst die Oxfordkaserne
einschließlich angrenzender, unmittelbar mit der Planung des Oxford -Quartiers in Zusammen-
hang stehender Flächen. Teilbereich B umfasst den überwiegend gewerblich genutzten Bereich
“Bernings Kotten“.
Auf der Grundlage des in einem Wettbewerbsverfahren beruhenden städtebaulichen Entwurfs
erfolgt innerhalb des ehemaligen Kasernengeländes eine Gliederung des Gebietes in unter-
schiedliche Baugebiete, die vorrangig als Allgemeine Wohngebiete festgesetzt werden. Die
Planung berücksichtigt dabei in hohem Maße die Bestandssituation der denkmalgeschützten
Kaserne. Am westlichen Rand der ehemaligen Oxford-Kaserne, im Übergang zu den bestehen-
den gewerblichen Nutzungen im Bereich Bernings Kotten sowie im Bereich des Exerzierplatzes
und nordöstlich der zentralen Kasernenzufahrt an der Roxeler Straße , erfolgt zusätzlich eine
Festsetzung als Mischgebiet. Dem Bedarf an öffentlichen Einrichtungen (Schule, Kitas, Kirche
etc.) wird durch die Festsetzung entsprechender Gemeinbedarfsflächen entsprochen.
Die verkehrliche Haupterschließung erfolgt über die bestehende Zufahrt von der Roxeler Straße
im Süden sowie in Verlängerung des Arnheimweges im Nordosten und über die Straße Berni-
ngs Kotten im Westen des Plangebietes.
Dem Bebauungsplan liegt ein Grünkonzept zugrunde, das von einer zentralen Grünfläche
(„Grüner Trichter“) ausgeht und an die umgebenden Grünflächen („Grüner Finger“, Gievenbe-
cker Reihe, Lindenbreie) anschließt. Die festgesetzten Grünflächen beinhalten mehrere Spiel-
plätze (Typ A und B/C), Flächen für den Freizeitsport sowie Parkanlagen. Von dem umfassen-
den Baumbestand des Kasernengeländes sind die erhaltenswerten Bäume festgesetzt worden,
sofern die zukünftige Nutzung eine Erhaltung ermöglicht.
Für die Entwässerung des Gebietes ist im Bereich des Gievenbaches eine Regenwasserbe-
handlung (Bodenfilter) sowie eine Rückhaltung erforderlich. Diesem Bedarf trägt die Auswei-
sung einer Fläche für die Wasserwirtschaft Rechnung.
Der Bebauungsplan erstreckt s ich teilweise auch auf Teilflächen angrenzender Bebauungspl ä-
ne (Nr. 206, Nr. 208, Nr. 410, Nr. 441). In diesen Bereichen erfolgen Anpassungen an die G e-
samtplanung, insbesondere im Teilbereich B - Bernings Kotten - zur Vermeidung von Konflikten
zwischen Wohnbaunutzungen und gewerblichen Nutzungen.
Das Gesamtgelände der ehemaligen Kaserne wird zudem aufgrund der militärischen Vornut-
zung als Altlasten-/Verdachtsfläche gekennzeichnet.
8.3 Fachgesetzliche Ziele und Vorgaben des Umweltschutzes
Von den Umweltschutzzielen in Fachgesetzen und – plänen sind für die Aufstellung des Bebau-
ungsplans Nr. 579 neben den Umweltschutzzielen im Baugesetzbuch im Wesentlichen folgende
relevant und zu berücksichtigen:
Schutzgut fachgesetzliche Ziele und Vorgaben des Umweltschu t-
zes
Menschen / menschliche
Gesundheit
- Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG)
- Verkehrslärmschutzverordnung (16.BImSchV)
- DIN 18005/07.02, DIN 4109 (technisches Regelwerk)
- TA Lärm
- Sportanlagenlärmschutzverordnung (18. BImSchV)
Bebauungsplan Nr. 579
Gievenbeck – Oxford-Quartier
(Roxeler Straße / Dieckmannstraße / Gievenbecker Reihe / Niedenstiege)
Begründung / Seite 41 von 64
- Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emiss i-
onshöchstmengen (39. BImSchV)
Pflanzen und Tiere / biol o-
gische Vielfalt
- Bundesnaturschutzgesetz i.V.m. FFH -Richtlinie (Richt-
linie 92/43/EWG) im Hinblick auf streng geschützte A r-
ten
- Landesnaturschutzgesetz NRW
- Artenschutz in der Bauleitplanung und bei der bau-
rechtlichen Zulassung von Vorhaben (Gemeinsame
Handlungsempfehlung des Ministeriums für Wirtschaft,
Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr NRW und des
Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft,
Natur- und Verbraucherschutz NRW vom 22.12.2010)
Boden - Bundes-/Landesbodenschutzgesetz
Wasser - Wasserhaushaltsgesetz, Landeswassergesetz NRW
Klima/Luft - Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG)
- Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emiss i-
onshöchstmengen (39. BImSchV)
Landschaft - Bundesnaturschutzgesetz
- Landesnaturschutzgesetz NRW
Kulturgüter und sonstige
Sachgüter
- Denkmalschutzgesetz NRW
Tabelle 2: Fachgesetzliche Ziele und Vorgaben des Umweltschutzes
Die Art und Weise, wie die damit verbundenen Ziele im Rahmen des Verfahrens berücksichtigt
werden, wird jeweils bei den einzelnen Schutzgütern dargelegt.
Regionalplan
Das Plangebiet ist im fortgeschriebenen Regionalplan Münsterland überwiegend als Allgemei-
ner Siedlungsbereich (ASB) dargestellt. Teilflächen des Grünzugs „Grüner Finger“ im Norden
sowie des Grünzugs entlang des Gievenbachs im Osten werden als Allgemeiner Freiraum - und
Agrarbereich dargestellt.
Flächennutzungsplan
Die Darstellungen des bislang wirksamen Flächennutzungsplans der Stadt Münster umfassen
für das Plangebiet Gemeinbedarfsflächen mit der Zweckbestimmung Militärische Einrichtung,
Gewerbegebiete, Gemischte Bauflächen sowie Grünflächen mit den Zweckbestimmungen
Parkanlage und Spielbereich A.
Die Darstellungen des wirksamen Flächennutzungsplans entsprechen somit nicht den beab-
sichtigten städtebaulichen Zielsetzungen und Festsetzungen des vorliegenden Bebauungsplans
Nr. 579. Deshalb wurde ein gesondertes Verfahren zur 69. Änderung des Fläc hennutzungs-
plans eingeleitet und durchgeführt, sodass der Bebauungsplan Nr. 579 künftig gem. § 8 Abs. 2
BauGB aus dem Flächennutzungsplan entwickelt sein wird.
Mit der genehmigten 69. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster wird die für
das Ox ford-Quartier bisher im wirksamen Flächennutzungsplan dargestellte Fläche für den
Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Militärische Einrichtung zu großen Teilen in Wohn-
bauflächen umgewidmet. Untergeordnet werden auch Gemischte Bauflächen, Flächen für den
Gemeinbedarf, Flächen für Ver- und Entsorgung und Grünflächen ausgewiesen.
Bebauungsplan Nr. 579
Gievenbeck – Oxford-Quartier
(Roxeler Straße / Dieckmannstraße / Gievenbecker Reihe / Niedenstiege)
Begründung / Seite 42 von 64
Landschaftsplan
Der Landschaftsplan 3 (Roxeler Riedel) umfasst Teilflächen des Änderungsgebietes im Norden
(„Grüner Finger“) und im Osten (Gievenbachtal). Die Flächen haben das Entw icklungsziel „Er-
haltung und Entwicklung einer mit naturnahen Lebensräumen ausgestatteten Landschaft sowie
Sicherung der Freiraumfunktion.“ Die dargestellten Entwicklungsziele für die Landschaft sind
bei allen behördlichen Maßnahmen nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften zu berücksich-
tigen (vgl. § 22 LNatSchG NRW).
Grünordnung Münster
In der Grünordnung Münster liegen die Grünflächen im Bereich der Gievenbecker Reihe und
des „Grünen Fingers“ innerhalb des zweiten Grünrings. Innerhalb der Kaserne ist eine ergän-
zende Grünvernetzung geplant.
Naturschutzrechtliche Schutzausweisungen
Innerhalb des Bebauungsplans befindet sich im Nordwesten ein nach § 42 LNatSchG geset z-
lich geschütztes Biotop (GB-4011-148, ein Teich). Sonstige Schutzgebiete liegen nicht vor. I ns-
besondere sind keine Natura 2000 -Gebiete im Gebiet oder in der näheren Umgebung vorhan-
den.
Östlich der Gievenbecker Reihe befinden sich in unmittelbarer Nähe zum Plangebiet die Natu r-
denkmale Nr. 608, 609, 610 und 611.
Denkmalschutz
Die ehemalige Oxford- Kaserne ist als Gesamtanlage mit Datum vom 12.01.2015 in die Denk -
malliste der Stadt Münster eingetragen worden. Zum Denkmal gehören die bauzeitlichen Ter -
rassen und Wege, Gebäude, eine Bunkeranlage und ein Wasserwerk, der Pflanzen- und
Baumbestand sowie die Kaserneneinfriedung.
8.4 Umweltbeschreibung / Umweltbewertung und Wirkungsprognose
Die im Rahmen der Umweltprüfung ermittelten erheblichen Umweltauswirkungen sind im U m-
weltbericht zu beschreiben und zu bewerten. Für die einzelnen Schutzgüter wird jeweils die Be-
standssituation dargestellt und anschließend werden die mit der Planung verbundenen Umwelt-
auswirkungen dargelegt.
8.4.1 Mensch / menschliche Gesundheit
Das Plangebiet befindet sich im Stadtteil Gievenbeck mit einer wohnberechtigten Bevölkerung
von 21.569 Einwohnern. (Stand 31.12.2016).
Innerhalb des Plangebietes -Teilbereich A- befinden sich zur Zeit innerhalb einer Teilfläche der
ehemaligen Kaserne eine Flüchtlingseinrichtung sowie eine Kita. Entlang der Gievenbecker
Reihe sind einzelne Wohngebäude innerhalb der öffentlichen Grünfläche vorhanden.
Als vorherrschende angrenzende Nutzungen sind zu nennen:
Norden: Grünfläche „Grüner Finger“ (B-Plan Nr. 441)
Westen: Freiherr-Vom-Stein-Gymnasium / Gievenbeck Südwest – (B-Plan Nr. 441)
Süden: Landwirtschaftliche Flächen / Offizierskasino (überwiegend B-Plan Nr. 408)
Osten: Wohnbauflächen/private Grünflächen (B-Plan Nr. 410)
Erholung
In der Grünordnung Münster liegen die Grünflächen im Bereich der Gievenbecker Reihe und
des „Grünen Fingers“ innerhalb des zweiten Grünrings. Innerhalb der Kaserne ist eine ergän-
zende Grünvernetzung geplant.
Bebauungsplan Nr. 579
Gievenbeck – Oxford-Quartier
(Roxeler Straße / Dieckmannstraße / Gievenbecker Reihe / Niedenstiege)
Begründung / Seite 43 von 64
Während das Kasernengelände bislang, abgesehen von der heutigen Nutzung durch Flüchtli n-
ge, für ei ne Erholungsnutzung nicht zugänglich war, stellt der im Norden angrenzende „Grüne
Finger“ eine der wichtigsten Erholungseinrichtungen im Stadtteil dar. Hier finden verschiedene
Freizeit-/Spiel- und Sportaktivitäten statt. Die Gievenbecker Reihe dient bislang weitgehend als
Verbindungselement im Freiraum. Durch den Bebauungsplan Nr. 410 ist eine wichtige Ost -
West-Verbindung aus dem Zentrum Gievenbecks in Richtung der Oxford- Kaserne planerisch
bereits vorbereitet worden.
Vorbelastungen
Das Plangebiet ist aktuell Lärmbelastungen durch den Straßenverkehr ausgesetzt. Im Vorde r-
grund steht dabei die Roxeler Straße mit einer durchschnittlichen täglichen Verkehrsstärke
(DTV) von 14.200 Fahrzeugen (Stand 2015). Die weiteren Straßen im Umfeld weisen eine un-
tergeordnete Verkehrsbelastung auf (Dieckmannstraße DTV: 5.100 bis 6.500, Gievenbecker
Reihe DTV: 2.800).
Innerhalb des Gewerbegebietes Bernings Kotten sind gewerbetypische Lärmemittenten geg e-
ben.
Auswirkungen der Planung / Maßnahmen zur Minderung
Mit der Planung sind sowohl verkehrliche als gewerbliche Auswirkungen durch Lärm verbun-
den, die im Zuge einer schalltechnischen Untersuchung (Planungsbüro für Lärmschutz Alten-
berge 2017) ermittelt wurden. Folgende Auswirkungen wurden prognostiziert:
1. Gewerbelärm
Im Bereich Bernings Kotten befinden sich mehrere lärmemittierende Betriebe. Die als maximal
ermittelte Lärmbelastung beträgt an der nächstgelegenen geplanten Bebauung (MI-Gebiet)
59 dB(A) tags / ---- dB(A) nachts IO02 (G) - Südwest16.
Die Immissionsbelastungen beruhen insbesondere au f der gewerblichen Nutzung des AWM
Recyclinghofes. Von allen weiteren überprüften Anlagen (Betrieben) im Bereich Bernings Ko t-
ten gehen im Sinne der TA Lärm nicht relevante Lärmbelastungen aus. Damit werden die Or i-
entierungswerte der DIN 18005/07.02 sowie die Immissionsrichtwerte der TA Lärm/08.98 im
Beurteilungszeitraum Tag eingehalten. Im Beurteilungszeitraum Nacht sind in Verbindung mit
den genehmigten Betriebs- bzw. Öffnungszeiten ebenfalls keine schädlichen Lärmbelastungen
zu erwarten.
Im bislang vorhandenen Gewerbegebiet befinden sich Betriebswohnungen. Durch die mit der
Planung vorgesehene Ausweisung dieser Flächen als Mischgebiet besteht für diese Wohnun-
gen ein um 5 dB(A) höherer Schutzanspruch. Für die Betriebe im Ist -Zustand ist die Einhaltung
dieses Schutzanspruches nachgewiesen.
2. Straßenverkehrslärm
Für den Prognosehorizont 2030 ergeben sich folgende Verkehrsmengen für ausgewählte Str a-
ßen für den Mit-Fall und den Null-Fall:
„Mit-Fall“ (mit Realisierung
der Planung)
„Null-Fall“ ( ohne Realisi e-
rung der Planung)
Straße
(verschiedene Abschnitte)
DTV [Kfz/24h] DTV [Kfz/24h]
Planstraße Süd 1 1.700 -
16 IO 02 (G) – Südwest entspricht dem nächstgelegenen Immissionsort im Baufeld MI 3.
Bebauungsplan Nr. 579
Gievenbeck – Oxford-Quartier
(Roxeler Straße / Dieckmannstraße / Gievenbecker Reihe / Niedenstiege)
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Dieckmannstraße 5.500 bis 6.900 5.300 bis 6.700
Bernings Kotten 700 300
Gievenbecker Reihe 2.300 bis 2.500 2.200 bis 2.400
Arnheimweg 2.900 2.400
Roxeler Straße 14.500 bis 16.700 13.500 bis 15.600
Tabelle 3: Verkehrsmengen für den Prognosehorizont 2030
Lärmbelastungen innerhalb des Plangebietes:
Im überwiegenden Plangebiet werden die Orientierungswerte eingehalten.
Im Kernbereich des Oxford-Quartiers, in dem der Wohnungsbau mit der Art der baulichen Nut-
zung überwiegend als WA zu berücksichtigen ist, wird im Bereich der neuen Planstraßen ver-
einzelt eine maximale Lärmbelastung von 59 dB(A) tags und 48 dB(A) nachts erreicht. Der Or i-
entierungswert für Allgemeine Wohngebiete (WA) wird hier um maximal 4 dB(A) überschritten.
Die Orientierungswerte für den Verkehrslärm sind Außengeräuschpegel, die vorrangig die Nu t-
zung zu Wohnzwecken, aber auch das allgemeine Erholungsbedürfnis gewährlei sten. Eine ge-
ringfügige Überschreitung der im Beiblatt 1 der DIN 18005/07.02 aufgeführten bzw. genannten
Orientierungswerte im Einwirkungsbereich der Verkehrswege um bis zu 5 dB(A) liegt nach gu t-
achterlicher Einschätzung noch im Bereich der abwägungsgerechten Akzeptanz ohne das E r-
fordernis eines aktiven Lärmschutzes hervorzurufen. Für die an die neuen Verkehrswege an-
grenzenden Wohngebiete innerhalb des Oxford-Quartiers sind somit keine aktiven Lärmschut z-
vorkehrungen erforderlich.
Die maximalen Beurteilungspegel sind im Nahbereich zur Roxeler Straße mit 70 dB(A) tags, 60
dB(A) nachts IO C05– Südostseite zu erwarten. Damit beträgt die Überschreitung der Orienti e-
rungswerte der DIN 18005/07.02, die für allgemeine Wohngebiete mit 55 dB(A) tags und 45
dB(A) nachts zu berücksichtigen sind, bis zu 15 dB(A) tags und 15 dB(A) nachts . Überschrei-
tungen in dieser Höhe sind jedoch nur an einer Gebäudefront im Bereich der ehemaligen K a-
sernenzufahrt anzutreffen. Für die sonstigen zur Roxeler Straße hin orientierten Wohngebäu de
liegt die prognostizierte Überschreitung der Orientierungswerte der DIN 18005/07.02 an den zur
Roxeler Straße orientierten Fassaden etwa zwischen 7 und 11 dB(A), tags wie nachts. Betro f-
fen sind insbesondere die Obergeschosse, während die Erdgeschosse durch die abschirmende
Mauer der Kaserne geringer belastet sind. Überschreitungen der Orientierungswerte für Misc h-
gebiete von 60 dB(A) tags und 50 dB(A) nachts ergeben sich mit bis zu 7 dB(A) im Teilbereich
Bernings Kotten. Überschreitungen der genannten Größenordnung sind als erheblich einzust u-
fen.
Bei höheren Überschreitungen der Lärmpegel, wie dies im Bereich der Roxeler Straße gegeben
ist, ist vorrangig ein aktiver Lärmschutz zu prüfen. Aus städtebaulichen Erwägungen in Verbi n-
dung mit den unter Denkmalschutz stehenden ehemaligen Kasernengebäuden und -mauern
wird ein aktiver Lärmschutz mit der Planung nicht vorgesehen.
Zur Minderung der lärmbedingten Beeinträchtigungen werden in den lärmbelasteten Bereichen
daher Lärmpegelbereiche (III-V) vorgesehen und im Bebauungsplan festgesetzt. Zu berücksich-
tigen ist dabei auch, dass die betroffenen Gebäude abgesehen von dem im unmittelbaren Zu-
fahrtsbereich zur Kaserne liegenden Gebäude in ihren rückwärtigen Bereichen lärmberuhigte
Zonen aufweisen.
Folgende textliche Festsetzungen (TF) dienen dem Lärmschutz der geplanten Bebauung:
TF 1.6.1 (Oxford-Quartier) und TF 3.5.1 (Bernings Kotten)
Innerhalb der im Bebauungsplan durch Abgrenzung festgesetzten Lärmpegelbereiche (LPB)
Bebauungsplan Nr. 579
Gievenbeck – Oxford-Quartier
(Roxeler Straße / Dieckmannstraße / Gievenbecker Reihe / Niedenstiege)
Begründung / Seite 45 von 64
müssen bei Errichtung, Erweiterung, Änderung oder Nutzungsänderung von Gebäuden in den
nicht nur zum vorübergehenden Aufenthalt von Menschen vorgesehenen Räumen (Aufenthalts-
räume im Sinne von § 48 BauONW) die Anforderungen an das resultierende Schalldämm -Maß
nach DIN 4109/11.89 – Schallschutz im Hochbau – Tabelle 8 erfüllt werden (§ 9 Abs. 1 Nr. 24
BauGB).
TF 1.6.2 (Oxford-Quartier) und TF 3.5.2 (Bernings Kotten)
In den überwiegend zum Schlafen genutzten Räumen innerhalb der im Bebauungsplan durch
Abgrenzung festgesetzten Lärmpegelbereiche III (LPB I II) bis V (LPB V) sind schallgedämmte
Lüftungen vorzusehen (§ 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB).
TF 1.6.3 (Oxford-Quartier) und TF 3.5.3 (Bernings Kotten)
Von den textlichen Festsetzungen 1.6.1 und 1.6.2 (bzw. 3.5.1 und 3.5.2) können im Rahmen
des Baugenehmigungsverfahrens Abweichungen zugelassen werden, soweit durch einen aner-
kannten Sachverständigen nachgewiesen wird, dass geringere Maßnahmen ausreichen (§ 9
Abs. 1 Nr. 24 BauGB).
Für die innerhalb des Plangebietes liegenden, bestehenden Wohngebäude wurde geprüft, ob
es durch den Neubau bzw. - ausbau der geplanten Erschließungsstraßen zu Anspruchsvoraus-
setzungen nach der 16.BImSchV kommt. Die Immissionsgrenzwerte von 59 dB(A) tags und 49
dB(A) nachts für Wohngebiete werden an dem betreffenden Gebäude Gievenbecker Reihe 77,
für das eine Zunahme der verkehrsbedingten Immissionen von bis zu 6 dB(A) prognostiziert
wird, deutlich unterschritten. Überschreitungen der Immissionsgrenzwerte werden auch für das
Mischgebiet Bernings Kotten nicht prognostiziert. A nspruchsvoraussetzungen nach der 16.
BImSchV sind demnach nicht gegeben.
Lärmbelastungen außerhalb des Plangebietes:
Durch die mit der Planung verbundenen zusätzlichen Verkehre kommt es zu vorhabenbezog e-
nen Erhöhungen der Lärmimmissionen an Straßen im Umfeld des Oxford -Quartiers. Dabei sind
im Zuge der Roxeler Straße als Bestandteil des weiterführenden Straßennetzes die vorhaben-
bedingten Pegelerhöhungen ( Neuverkehr) aufgrund einer bereits im Prognose -Nullfall (B e-
stand) hohen Vorbelastung als teilweise kritisch zu bewerten. Anspruchsvoraussetzungen nach
der 16.BImSchV ergeben sich jedoch nicht. Dies umfasst auch das Gebäude Roxeler Straße
349, für das zwar eine wesentliche Änderung durch den Ausbau der Kreu zung konstatiert wird,
eine Überschreitung der hier anzusetzenden Immissionsgrenzwerte von 64 dB(A) tags bzw. 54
dB(A) nachts jedoch nicht vorliegt.
Im Verlauf der Gievenbecker Reihe – außerhalb des Plangebietes – der Dieckmannstraße, des
Ramertsweges, des Arnheimweges und der Gartenbreie bleiben die prognostizierten Erhöhun-
gen der Lärmbelastung im Vergleich Nullfall zu Mitfall (Prognose 2030) unter 1,0 dB(A) und sind
damit für das menschliche Gehör als nicht wahrnehmbar zu bewerten. Erhöhungen dieser Gr ö-
ßenordnung sind in Verbindung mit der bestehenden, zumutbaren Grundbelastung hinzuneh-
men.
Die für die auf der Südseite der Roxeler Straße südlich der Gievenbecker Reihe gelegene B e-
bauung im Außenbereich prognostizierten Pegelerhöhungen betragen tags und nachts mit einer
Ausnahme weniger als 1 dB(A) und sind demzufolge als vom menschlichen Gehör nicht wahr-
nehmbar zu bewerten. Lediglich an der Nordwestseite der Roxeler Str. 329 beträgt die Erhö-
hung 1,1 dB(A). Sie erhöht eine bereits in der Analyse vorliegende enorme Vorbelastung, so
dass für den Tag Beurteilungspegel von bis zu 71 dB(A) und nachts von 60 dB(A) erreicht wer-
den. Damit sind im Prognose -Mitfall nicht nur die Orientierungswerte für Wohngebiete sehr
deutlich überschritten. Die an den Wohngebäuden Roxeler Straße 329 bzw. 329a prognostizier-
ten Beurteilungspe gel von bis zu 71 dB(A) überschreiten bzw. erreichen die nach ständiger
Rechtsprechung mit 70 dB(A) tags gelegene Schwelle zur Gesundheitsgefährdung. Durch die
Lärmschatten an den lärmabgewandten Südostseiten werden jedoch am Wohngebäude Rox e-
ler Straße 329 Beurteilungspegel von maximal 58 dB(A) tags bzw. 48 d B(A) nachts und am
Bebauungsplan Nr. 579
Gievenbeck – Oxford-Quartier
(Roxeler Straße / Dieckmannstraße / Gievenbecker Reihe / Niedenstiege)
Begründung / Seite 46 von 64
Wohngebäude Roxeler Straße 329a von maximal 65 dB(A) tags und 55 dB(A) nachts erreicht.
Gesunde Wohnverhältnisse bleiben somit gewahrt.
3. Sport- und Freizeitlärm
Innerhalb des „Grünen Trichters“ sind Möglichkeiten für vereinsungebundene, freizeitorientierte
Sportaktivitäten vorgesehen. Im Allgemeinen sind diese Nutzungen nicht lärmintensiv. Soweit
höhere Lärmemissionen zu vermuten sind, ist deren Verträglichkeit mit der Wohnnutzung im
Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens nachzuweisen.
Die bestehende Turnhalle im Bereich des künftigen zentralen Quartierplatzes soll künftig wieder
einer Sportnutzung zugeführt werden. Primär soll diese als Sportstätte für die geplante, in direk-
ter Nachbarschaft gelegene Grundschule dienen. Ergänzend dazu soll die Sporthalle auch zur
Ausübung von Vereinssport dienen. Es ist jedoch grundsätzlich mit Zu- und Abfahrtsverkehren
von und zu dem hier v orgesehenen Parkplatz mit ca. 16 Stellplätzen zu rechnen. Obwohl sich
der Einwirkungsbereich des Lärms lediglich auf die südlich des Parkplatzes gelegenen Misch-
gebiete – und damit nicht auf ein Allgemeines Wohngebiet mit erhöhtem Schutzanspruch –
konzentriert, muss sichergestellt werden, dass sich auch nach 22 Uhr durch den Abfahrtsver-
kehr vom Parkplatz keine Überschreitungen der einschlägigen schalltechnischen Richtwerte für
Sportlärm ergeben. Aus diesem Grund erhält der Bebauungsplan den Hinweis, dass der Sport-
betrieb bis 21.30 Uhr beendet bzw. der Parkplatz bis 22.00 Uhr geräumt werden muss.
8.4.2 Pflanzen und Tiere / biologische Vielfalt
8.4.2.1 Bestandserfassung / Eingriffe in Natur und Landschaft
I. Strukturkartierung nach Biotop-/Nutzungstypen
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 579 ist im Bestand sehr inhomogen strukturiert.
Die vorliegende Nutzungsstrukturkartierung nach Biotoptypen, die im Frühjahr 2016 erstellt
wurde, spiegelt dies wieder.
Das Plangebiet lässt sich im Bestand im Wesentlichen in drei Teilräume gliedern. Den im We s-
ten und z.T. im Norden an das Kasernengelände anschließenden Bereich des rechtskräftigen
Bebauungsplans Nr. 441, den Bereich der Kaserne selbst sowie den sich daran östlich an-
schließenden Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 410. Die Bebauungspläne Nr. 206 und
Nr. 208 spielen aufgrund ihrer sehr geringen Flächenanteile nur eine untergeordnete Rolle.
Mit Ausnahme des großflächig ausgewiesenen Grünzuges („Grüner Finger“) als Öffentliche
Grünfläche im Norden, ist der sich westlich an die Kaserne anschließende überplante Bereich
des B-Plans Nr. 441 durch ein hohes Maß an baulicher Dichte mit Versiegelungsmöglichkeiten
der Grundstücke von 60 und 80 % geprägt (GRZ 0,6 und 0,8). Flächen mit Pflanzgebot heim i-
scher Gehölze sind nur untergeordnet ausgewiesen. Von den im Bebauungsplan festgesetzten
zu erhaltenden Einzelbäumen sind nur noch zwei im Bereich des Grundstücks Bernings Kotten
4 vorhanden (2 Stieleichen). Demzufolge beschränkt sich die Vegetationsstruktur auf den nich t
überbaubaren Grundstücksflächen im Wesentlichen auf Abstands - und Ziergrün. An wenigen
Stellen wird die dichte Bebauung von Öffentlichen Grünflächen durchbrochen, deren Verortung
sich im Einzelfall an einem vorhandenen alten, durchgewachsenen Wallheckenbestand mit
dünner Strauchschicht orientiert. Die sonstigen Öffentlichen Grünflächen südlich der Schule be-
stehen vorwiegend aus Wiesenflächen mit nur vereinzeltem jüngerem Gehölzbestand.
Innerhalb der Öffentlichen Grünflächen des Grünzugs nördlich der Kaser ne finden sich in den
Randbereichen des Grünzuges die Reste alter Wall - und Feldheckenstrukturen. Im Einzelnen
handelt es sich um einen Altbestand einer mehrreihigen Wallhecke mit durchgewachsenen
Stieleichen und gut ausgeprägter standortheimischer Strauch schicht, einen jung bis mittelaltes
Feldgehölz/ Feldhecke am südlichen Rand des Grünzuges, dessen Strukturen sich bis zur Gi e-
venbecker Reihe erstrecken sowie einem langgezogenes Kleingewässer mit standortheim i-
schem Ufergehölz.
Bebauungsplan Nr. 579
Gievenbeck – Oxford-Quartier
(Roxeler Straße / Dieckmannstraße / Gievenbecker Reihe / Niedenstiege)
Begründung / Seite 47 von 64
Innerhalb der Kaserne dominieren versiegelte Flächen in Form von Gebäuden, Straßen, Wege -
und Platzflächen ohne jegliche Begrünung (rd. 15,4 ha). Darüber hinaus existieren auch einige
Bunkeranlagen mit Bodenüberdeckung und Rasenbewuchs sowie teilversiegelte Schotterfl ä-
chen im nördlichen Kasernengelände. Von den rund 26,5 ha Kasernenfläche sind rd. 15,8 ha
versiegelt. Dies entspricht einem Flächenanteil von rd. 59,72 %. Etwa 40,28 % können als un-
terschiedlich ausgeprägte Grünflächen deklariert werden (siehe I.).
Die Wohngebäude werden v on Grünflächen, meist in Form von kurz geschorenem Zierrasen
umschlossen. Auf etwa der Hälfte dieser Rasenflächen stocken in weiten Teilen des Geländes
Baumgruppen aus standortheimischen und nicht standortheimischen, mittelalten Gehölzen (Bu-
che, Linde, Ahorn, Esche, Roteiche, Kastanie, Platane u. a.), was diesen Bereichen einen park-
artigen Charakter verleiht. Darüber hinaus sind untergeordnet auch Flächen mit Ziergehölzen
zu finden, teilweise auch mit Rasen kombiniert. Im Rahmen der Plangrundlagenermittlung wur-
de eine Baumstandortkartierung durchgeführt, um einen Überblick über den erhaltenswerten
Baumbestand zu erhalten. Demnach ist der größte Teil des Bestandes erhaltenswert, ein klei-
nerer Teil gilt als unbedingt zu erhalten. Letzterer umfasst die Platanenreihe östlich des Exer-
zierplatzes, den hainartigen Mischbestand aus heimischen und nichtheimischen Bäumen nör d-
lich des Platzes sowie einen vitalen Mischbestand, vorwiegend aus Kastanien und Platanen
zwischen den Fahrzeughallen an der westlichen Grenze des Kasernengeländes.
Funktionale Flächen für Spiel und Sport nehmen eine Fläche von rd. 1,5 ha ein und finden sich
im Bereich des westlichen Kasernenzauns sowie jenseits des Zauns im nördlichen Kasernenge-
lände. Diese umfassen Spielplätze, Rasenspielflächen, K ies- und Sandflächen sowie Spielfel-
der aus Kunstrasen und weichen Kunststoffmaterialien.
Die östlich der Kaserne, im Bereich des B -Plans 410 liegenden Flächen werden in erster Linie
durch die große Ackerfläche und den Gievenbach mit seinen begleitenden hei mischen Uferge-
hölzen geprägt. Alle Strukturen östlich der Gievenbecker Reihe sind im rechtskräftigen Bebau-
ungsplan als Private Grünfläche festgesetzt.
Westlich der Gievenbecker Reihe setzt der Bebauungsplan eine Gemeinbedarfsfläche für die
Feuerwehr sowie nördlich daran anschließend Öffentliche Grünflächen fest. Eine durchgängige
Entwicklung dieser Grünfläche wird jedoch durch vorhandene private Bestandsgebäude und
Hausgartenflächen verhindert.
II. Bewertung der Biotop-/ Nutzungstypen
Der überwiegende Teil der Bestandsstrukturen innerhalb des Bebauungsplans Nr. 579 verfügt
über geringe landschaftsökologische Wertigkeiten. Dies betrifft vor allem alle versiegelten und
teilversiegelten Flächen in unterschiedlicher Ausprägung. Das stark verdichtete Gewerbegebie t
im Altbebauungsplan Nr. 441, die Verkehrsflächen innerhalb der Bestandsbebauungspläne 206
und 208 sowie der Kasernenbereich sind hiervon besonders betroffen. Neben den Versieg e-
lungsbereichen sind auch die großflächig vorhandenen, intensiv gepflegten Zier rasenflächen
der Kaserne von geringem landschaftsökologischem Wert. Lediglich der hierauf stockende älte-
re Baumbestand ist hinsichtlich seiner Lebensraumfunktionen, der kleinklimatischen Aus-
gleichswirkungen sowie der räumlichen Funktion der Einbindung der Gebäude und Gelände-
gliederung als wertvoll einzustufen. Darüber hinaus sind auch die größeren, geschlossenen,
zusammenhängenden Feldgehölze und Feldhecken aus standortheimischen Baum - und
Straucharten im Randbereich des „Grünen Fingers“ und der Kaserne wertgebende Strukturen.
Im östlichen Plangebiet jenseits der Gievenbecker Reihe bildet der Biotopkomplex aus Gieven-
bach mit begleitendem schmalem Gehölzbestand sowie die daran anschließenden Feldgehölze
und Brachen des ehemaligen Baumschulgeländes die wertgebenden Strukturen. Dagegen ist
die landwirtschaftliche Intensivackernutzung, die sich bis an den Rand des Gievenbachs in den
Überschwemmungsbereich hinein erstreckt, unter landschaftsökologischen Aspekten als g e-
ringwertig einzustufen.
Die Roxeler Straße wi rd auf der Südseite, in Höhe des Offizierskasinos, von einer mittelalten
Platanenbaumreihe sowie im weiteren Verlauf von einer einreihigen Feldhecke g esäumt. Die
Bebauungsplan Nr. 579
Gievenbeck – Oxford-Quartier
(Roxeler Straße / Dieckmannstraße / Gievenbecker Reihe / Niedenstiege)
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hier vorhandenen Vegetationsstrukturen verfügen zwar über kleinklimatische Ausgleichswirkun-
gen, sind aber vor dem Hintergrund ihrer Funktion als Verkehrsgrün in Benachbarung zur relativ
stark befahrenen Roxeler Straße insgesamt landschaftsökologisch unbedeutend.
III. Schutzwürdige Bestandteile von Natur und Landschaft
Im Nordwesten des Plangebietes befindet sich das nach § 42 LNatSchG NRW bzw. § 30
BNatSchG gesetzlich geschützte Biotop GB-4011-148. Es handelt sich um einen naturnahen
Teich.
Im äußersten Südwesten tangiert jenseits der Roxeler Straße das Landschaftsschutzgebiet
Schonebeck, Rüschenfeld und Alvingheide den Bebauungsplan. Im Bereich der Gievenbecker
Reihe grenzen unmittelbar an den Bebauungsplan mehrere Naturdenkmale (Nr. 608 bis 611)
an.
Natura-2000-Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (FFH -Gebiete oder europäische V o-
gelschutzgebiete) liegen im Umfeld der Planung nicht vor.
IV. Eingriffe in Natur und Landschaft
Planungsrechtliche Beurteilung des Eingriffs
Durch die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 579 werden Eingriffe in Natur und Landschaft
nach § 14 Bundesnaturschutz gesetz (BNatSchG) im Grundsatz planungsrechtlich vorbereitet.
Diese sind zu erfassen und ggf. auszugleichen.
Der Bereich der ehemaligen Kaserne sowie nördlich davon angrenzende bauliche Bestands-
strukturen sind bereits intensiv bebaut und erschlossen. Darüber hinaus werden um den Kase r-
nenbereich herum umfangreiche Flächen innerhalb von Bestandsbebauungsplänen mit in den
Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 579 einbezogen, bei denen sich die planrechtlichen
Festsetzungen bzw. die damit verbundenen Nutzungsi ntensitäten nicht ändern. Mit Ausnahme
kleinerer Teilflächen des sogenannten „Grünen Fingers“ im Norden des Bebauungsplans Nr.
441 sowie der privaten Grünflächen im Bebauungsplan Nr. 410 handelt es sich im Wesentlichen
um stark versiegelte Gewerbe- und Mischgebiete und öffentliche Verkehrsflächen.
Der Bebauungsplan Nr. 579 trifft mit der teilweisen Überplanung der rechtskräftigen Bebau-
ungspläne Nr. 441 und 410 keine Festsetzungen, die die bisher ermöglichten Nutzungsintens i-
täten erhöhen. Ein landschaftsökologischer Ausgleichsanspruch ist nicht abzuleiten.Vor diesem
Hintergrund ist für diese Bereiche eine flächenbezogene quantitative Ermittlung der land-
schaftsökologischen Qualitäten nach dem Münsteraner Bewertungsverfahren entbehrlich.
Stattdessen erfolgt eine qualitative Beschreibung der mit der Aufstellung des Bebauungsplans
verbundenen Eingriffe in Boden, Natur und Landschaft. Gleiches gilt auch für den Kasernenbe-
reich, innerhalb dessen – aufgrund der erheblichen Bestandsversiegelung im Ab gleich mit der
beabsichtigten Planung – in der Bilanz ebenfalls keine ausgleichsrelevanten Eingriffe zu erwar-
ten sind.
Der für die Bilanzierung nach dem Münsteraner Bewertungsverfahren relevante Eingriffsbereich
umfasst daher i m Wesentlichen lediglich den Überlappungsbereich des Bestandsbebauung s-
plans Nr. 410 mit dem Bebauungsplan Nr. 579. Darüber hinaus sind noch Flächen im Bereich
der Roxeler Straße in der Eingriffsbilanzierung zu betrachten.
Eingriffe im Bereich des ehemaligen Kasernengeländes
Innerhalb des Kasernenbereichs gehen mit der Realisierung des Bebauungsplans Nr. 579, der
aus dem städtebaulichen Entwurf entwickelt wurde, erhebliche Änderungen im Bestand einher.
Eine Vielzahl der Unterkünfte bleibt erhalten und werden einer Wohnnutzung zugeführ t. Dage-
gen erfolgt der Abriss der meisten technischen Funktionsgebäude inklusive der verkehrlichen
Infrastruktur des Militärs. Darüber hinaus werden auch im nördlichen und westlichen Kasernen-
gelände umfangreich versiegelte Sportflächen (Kunstrasen, Gummiböden etc.) entsiegelt. Das
Bebauungsplan Nr. 579
Gievenbeck – Oxford-Quartier
(Roxeler Straße / Dieckmannstraße / Gievenbecker Reihe / Niedenstiege)
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städtebauliche Konzept sieht im Bereich der durch Abriss gewonnenen Freiflächen die Entwick-
lung zahlreicher neuer Wohnquartiere mit über die Grundflächenzahl bestimmten Freirauman-
teilen vor. Insgesamt reduziert sich dadurch der Versiegelungsanteil um rd. 24,16 % auf rd. 12,0
ha. Das Kasernengelände verfügt im Bestand über einen umfangreichen, mittelalten Baumbe-
stand unterschiedlicher Baumarten, die als Einzelbäume oder auch in Gruppen im Zuge des
Kasernenbaus gepflanzt wurden. Im R ahmen der Aufstellung des Bebauungsplans wurde der
Baumbestand auf seine Erhaltungswürdigkeit hin untersucht. Der erhaltenswerte Gehölzbe-
stand wurde im Bebauungsplanentwurf als „zu erhalten“ festgesetzt, sofern eine Erhaltung in
Verbindung mit der Realisierung der Planung als gesichert angesehen werden kann. Darüber
hinaus ist jedoch davon auszugehen, dass im Kernbereich der Kaserne, entlang der Grünfl ä-
chen der erhaltenen Bestandsgebäude, ein weiterer Teil des Bestandes als Maßnahme zur
Eingriffsminimierung erhalten bleiben kann. Im Übrigen wird davon ausgegangen, dass die
zwangsläufig mit der Quartiersentwicklung im Einzelfall verbundenen Gehölzverluste in den
ausgewiesenen Bereichen der öffentlichen Grünflächen, der Verkehrsgrün flächen sowie priva-
ten, nicht überbaubaren Grundstücksflächen ausgeglichen werden können. Insgesamt erhöhen
sich diese Flächenanteile, bezogen auf die Bestandsflächen, um rd. 3,8 ha. Insofern kann auch
der Bereich der ehemaligen Kaserne als eingriffsneutral eingestuft werden.
Eingriffe innerhalb der Bestandsbebauungspläne Nr. 206 und 441
Der überplante Bereich des Bebauungsplans Nr. 206 weist sowohl im Bestand als auch in der
Planung Öffentliche Verkehrsflächen aus. Mit der Überplanung sind somit keine Eingriffe ver-
bunden.
Die innerhalb des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 441 ausgewiesenen Öffentlichen
Grünflächen im Bereich des „Grünen Fingers“ bleiben im Rahmen der Einbeziehung in den Gel-
tungsbereich des Bebauungsplans Nr. 579 unangetastet. Eingriffe sind insofern hieraus nicht
abzuleiten. Darüber hinaus gehen Teilflächen des Gewerbegebietes im VBP 441 nunmehr im
Entwurf des Bebauungsplans 579 auf. In Teilbereichen ist eine Verringerung der Grundflächen-
zahlen von 0,8 auf 0,6 vorgesehen. Der Umfang der ausgewiesenen Öffentli chen Verkehrsflä-
chen verändert sich nicht. Eine Erhöhung der festgesetzten Grundflächenzahlen im Planentwurf
des Bebauungsplans Nr. 579 ist ebenso wenig vorgesehen wie eine Zunahme der festgeset z-
ten Öffentlichen Verkehrsfläche. Demzufolge sind aus dem Entw urf hier keine Eingriffe in Natur
und Landschaft abzuleiten.
Insgesamt ist somit der Abgleich zwischen den Bestandsbebauungsplänen 206 und 441 mit
dem B-Plan Nr. 579 zumindest als eingriffsneutral zu beurteilen.
Eingriffe innerhalb der Bestandsbebauungspläne Nr. 208, 410 und im baulichen Außenbereich
Der Bebauungsplan Nr. 208 umfasst im Wesentlichen die verlegte Roxeler Straße (Öffentliche
Verkehrsfläche) in ihrem heute vorhandenen Verlauf. Für die Bereiche außerhalb der Verkehr s-
flächen werden im Bestandsbebauungsplan keine Planaussagen getroffen. Der B -Plan Nr. 579
weist die Gesamtfläche als Öffentliche Verkehrsfläche und damit als vollständig versiegelt aus.
Insofern ist die Zunahme der planrechtlichen Versiegelung hier eingriffsrelevant.
Die Festsetzungen des Bestandsbebauungsplans Nr. 410 beziehen sich innerhalb des Gel-
tungsbereichs des B-Plans Nr. 579 räumlich auf die Öffentliche Grünfläche entlang der Gieven-
becker Reihe sowie auf die jenseits der Gievenbecker Reihe bis zum Gievenbach festgesetzten
Privaten Grünflächen. Im Vergleich zwischen dem Bestandsbebauungsplan Nr. 410 mit dem
Planentwurf des B -Plans Nr. 579 erfolgt die Aufgabe der Gemeinbedarfsfläche für die Feuer-
wehr zu Gunsten einer Öffentlichen Grünfläche. Die Versiegelungsbilanz bleibt in diesem B e-
reich nahezu ausgeglichen.
Jenseits der Gievenbecker Reihe erfolgt eine Entwicklung im Wesentlichen in Form einer Inan-
spruchnahme der rd. 2,2 ha großen Ackerfläche sowie des Gievenbachs mit seinen Uferberei-
chen. Der gesamte Bereich wird als Fläche für die Wasserwirtschaft planungsrechtlich ausg e-
wiesen. Im Rahmen der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie soll der Gievenbach aus sei-
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Gievenbeck – Oxford-Quartier
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Begründung / Seite 50 von 64
nem engen Bachbett befreit und naturnah umgestaltet werden. Hiermit ist eine erhebliche land-
schaftsökologische Aufwertung verbunden. Zur Realisierung der Wasserrückhaltung des neuen
Wohngebietes innerhalb des ehemaligen Kasernengeländes wird der Bau eines Regenrückhal-
tebeckens erforderlich. Aufgrund der geplanten teilweisen Versickerung bereits innerhalb des
Wohngebietes kann ein nur relativ flach ausgemuldetes, landschaftsgerechtes Becken ohne be-
festigte Sohle vorgesehen werden. Für die Einleitung der Oberflächenwässer der Roxeler Str a-
ße in den Gievenbach wird ferner der Bau eines mit Schilf bepflanzten rd. 1000 m² großen R e-
tentionsbodenfilters erforderlich.
Zur Realisierung der beschriebenen Maßnahmen erfolgt die Entwicklung eines Gesamtkon-
zepts, in dessen Zusammenhang eine landschaftsgerechte Gestaltung und Bepflanzung mit
standortheimischen Gehölzen vorgenommen wird. Bezogen auf die vorhandene intensive
ackerbauliche Nutzung des Bereichs ist durch die vorgesehenen Maßnahmen von einer struktu-
rellen Verbesserung und landschaftsökologischen Aufwertung des Areals auszugehen.
Landschaftsökologische Bewertung des Eingriffs / Bilanzierung
Der für die Bilanzierung relevante Eingriffsbereich umfasst im Wesentlichen den Überlappungs-
bereich des Bestandsbebauungsplans Nr. 410 mit dem Bebauungsplan Nr. 579. Darüber hi n-
aus sind noch Flächen im Bereich der Roxeler Straße in der Eingriffsbilanzierung zu betrachten.
Für den vorgenannten Raum wurde eine landschaftsökologische Bewertung nach dem Müns-
teraner Bewertungsmodell durchgeführt. Demnach erzielt der 38.426 m² große Bewertungs-
raum im Bestand eine Wertigkeit von 130.495 Werteinheiten. Die durchschnittliche Wertstufe
des Bestandes beträgt 3,40 Wertstufen. Die Bewertung der planrechtlichen Festsetzung des
Bebauungsplans erreicht unter Zugrundelegung der auf der Fläche für Wasserwirtschaft vorg e-
sehenen wasserbaulichen und landschaftsökologischen Maßnahmen eine Wertigkeit von
167.551 Werteinheiten. Die durchschnittliche Wertstufe der Planung erreicht 4,36 Wertstufen.
Die Neuversiegelung des Bewertungsareals beträgt 2.377 m² und erhöht die Bestandsversiege-
lung von 8.703 m² um 6,2 % auf nunmehr 28,8 %.
Aus dem Vergleich der landschaftsökologischen Wertigkeiten zwischen Bestand und Planung
geht im Rahmen der Bilanzierung ein deutliches Plus von 37.116 Werteinheiten hervor. Eine
Bereitstellung von Ausgleichsflächen ist aufgrund des positiven Bilanzierungsergebnisses somit
nicht erforderlich.
8.4.2.2 Artenschutzprüfung
Die vorliegende Artenschutzprüfung erfolgte auf der Grundlage der Gemeinsamen Handlungs-
empfehlung des Minist eriums für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr NRW und
des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur - und Verbraucherschutz NRW
vom 22.12.2010 zur Artenschutzprü fung in der Bauleitplanung und bei der baurechtlichen Zu-
lassung von Vorhaben.
Das Gesamtareal wurde im Rahmen eines Gutachtens des Büros Ökoplanung Münster unter-
sucht. Der faunistische Fachbeitrag stellt die Vorkommen und die Bedeutung der relevanten Ar-
ten zusammen:
I. Vögel
Im Untersuchungsgebiet wurden Brutvorkommen von sechs als wertgebend anzusehenden Vo-
gelarten festgestellt. Zwei dieser Arten - Feldsperling (9 Brutpaare) und Mäusebussard (1 Brut-
paar) - zählen in Nordrhein- Westfalen derzeit zu den planungsrelevanten Brutvogelarten. Als
weitere wertgebende Arten wurden Bachstelze, Fitis, Grünspecht und Haussperling nachgewie-
sen. Diese vier Arten werden derzeit in Nordrhein- Westfalen nicht als planungsrelevant eing e-
stuft, gelten jedoch nach § 7 Abs. 2 Nr. 14 BNatSchG als "streng geschützte Art", nach der R o-
ten Liste als gefährdet oder werden zumindest als Arten der Vorwarnliste geführt.
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Alle sechs im Untersuchungsgebiet festgestellten, o.g. wertgebenden Brutvogelarten gelten
nach § 7 Abs. 2 Nr. 13 BNatSchG als „Europäische Vogelarten“ (und zählen damit zu den „be-
sonders geschützten Arten“). Grünspecht und Mäusebussard zählen zudem zu den „streng g e-
schützten Arten“ nach § 7 Abs. 2 Nr. 14 BNatSchG.
Die wertgebenden Vogelarten Graureiher, Rauchschwalbe, Waldkauz, Waldschnepfe und
Weißstorch traten als Durchzügler bzw. Nahrungsgäste, deren Brutplätze außerhalb des Unter-
suchungsgebietes liegen, auf.
Insgesamt wurden 2016 während der Brutvogeluntersuchungen 36 Vogelarten festgestellt.
Nach dem vom Gutachter angewandten Bewertungsverfahren ist das Untersuchungsgebiet von
lokaler Bedeutung als Lebensraum für Brutvögel zu werten. Auf einer fünfstufigen Skala (sehr
hohe, hohe, mittlere, geringe oder sehr geringe Bedeutung) entspricht dies einer geringen B e-
deutung für die Artgruppe der Brutvögel.
II. Fledermäuse
Insgesamt wurden währ end der im Untersuchungsgebiet im Jahr 2016 durchgeführten Fleder-
mauserfassungen die sechs Fledermausarten Breitflügelfledermaus, Großer Abendsegler, Gr o-
ßes Mausohr, Rauhautfledermaus, Zwergfledermaus und Wasserfledermaus nachgewiesen. Al-
le im Untersuchung sgebiet festgestellten Fledermausarten zählen nach § 7 Abs. 2 Nr. 14
BNatSchG zu den „streng geschützten Arten“ und gelten in Nordrhein- Westfalen als planungs-
relevant.
Folgende Arten wurden erfasst:
Art17 Erfassung Rote Lis-
te
D
Rote Lis-
te
NRW
Kontakte Quartiernutzung
Breitflügelfledermaus Detektor/
Horchkisten
V 2 73 10-20 Tiere
(ggf. Wochenstubenver-
band)
Großer Abendsegler Detektor 3 R unsicher Ggf. Quartiere in
Baumhöhlen
Großes Mausohr Detektor 3 2 2 Ggf. temporäre Quartiere
Rauhautfledermaus Detektor G R 3 Ggf. temporäre Quartiere
Zwergfledermaus Detektor/
Horchkisten
- - 270 40-60 Tiere
Wasserfledermaus Detektor - - 1 -
Tabelle 4: Erfasste Fledermausarten
Das Untersuchungsgebiet wurde hinsichtlich der Funktionsräume für die festgestellten Arten
bewertet. Spezifische Flugstraßen/-routen von Fledermäusen wurden nicht festgestellt.
Hinsichtlich der Funktion als Nahrungsraum wurden bei den Fledermausuntersuchungen insge-
samt acht Teilgebiete festgestellt, die in einem verstärkten Maße von der Zwergfledermaus zur
Jagd genutzt wurden. Die Funktion als Jagdgebiet für die Zwergfledermaus wird für sieben der
acht Teilflächen insgesamt als von mittlerer Bedeutung eingeschätzt. Das im Südosten des U n-
tersuchungsgebietes entlang des Gievenbaches festgestellte Jagdhabitat weist gleichzeitig eine
Funktion als Balzhabitat der Zwergfledermaus auf und wird daher insgesamt als von hoher B e-
deutung eingeschätzt.
In einem Teilbereich im zentralen Untersuchungsgebiet wurde eine erhöhte, spezifische Jag d-
funktion für die Breitflügelfledermaus festgestellt. Das Jagdgebiet liegt im unmittelbaren Umfeld
17 Insbesondere im Rahmen der Horchkistenerfassungen konnten einzelne Kontakte der Gattungen My o-
tis und Nyctalus nicht mit hinreichender Sicherheit bis auf Artniveau bestimmt werden.
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des festgestellten Quartiers. Vergleichbare als Jagdhabitat geeignete Strukturen sind im Umfeld
des Plangebietes mehrfach vorhanden. Die Funktion als Jagdgebiet für die Breitflügelflede r-
maus wird insgesamt als von mittlerer Bedeutung eingeschätzt.
Hinsichtlich der Quartiersfunktion bestehen im Untersuchungsgebiet Quartiergemeinscha ften
von Breitflügel- und Zwergfledermaus. Neben den Quartieren in dem ehemaligen Verwaltung s-
gebäude mit Uhrenturm (Breitflügelfledermaus und Zwergfledermaus) und einem Quartier im
Südosten des UG im Bereich der Roxeler Straße (Zwergfledermaus) befinden si ch zwei Ei n-
standsquartiere in einer Halle und unter einer Verschalung (Zwergfledermaus). Ein weiteres
Quartier (Zwergfledermaus) wird östlich außerhalb des UG im Bereich der Wohnbebauung an
der Gievenbecker Reihe vermutet. Auch in den Gehölzbeständen im zentralen UG werden wei-
tere Einstandsquartiere (Zwergfledermaus) vermutet. Die vorhandenen Quartiere werden als
von hoher bis sehr hoher Bedeutung für Breitflügelfledermaus und Zwergfledermaus eing e-
schätzt. Eine temporäre Nutzung von Gebäudequartieren durch das Große Mausohr während
der Wanderzeiten kann nicht ausgeschlossen werden.
Im Untersuchungsgebiet wurden zahlreiche Ast - und Spechthöhlen sowie Spalten festgestellt.
Zumindest ein Teil dieser Höhlen und Spalten wird als Quartier für höhlenbewohnende Flede r-
mausarten geeignet sein. Im Jahresverlauf kommen im Untersuchungsgebiet die Fledermausar-
ten Großer Abendsegler, Rauhautfledermaus und Wasserfledermaus vor. Für alle drei Arten
kann eine (temporäre) Quartiernutzung von Baumhöhlen und Spalten vorliegen. Di e vorhande-
nen Baumhöhlen- und spalten werden als von mittlerer Bedeutung für Großen Abendsegler,
Rauhautfledermaus und Wasserfledermaus eingeschätzt.
Im nördlichen UG befinden sich mehrere Bunker, die potenziell als Winterquartier für Fleder-
mäuse geeignet sind. Bei einer einmaligen Kontrolle konnte jedoch kein Besatz mit Fledermäu-
sen festgestellt werden. Aufgrund ihres Potenzials werden die Bunker als von mittlerer Bedeu-
tung als Quartier für Fledermäuse eingeschätzt.
III. Amphibien
Mit den zwei Schwanzlurchen Bergmolch (ca. 20-30 Tiere) und Teichmolch (einzelne Tiere) so-
wie den zwei Froschlurchen Grasfrosch (kleinere Population) und Wasserfrosch (Artengruppe,
1 Tier) wurden insgesamt vier Amphibienarten festgestellt. Vorkommen weiterer Amphibienar-
ten an dem untersuchten Gewässer, insbesondere von Kammmolch, Laubfrosch und
Moorfrosch, können mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden.
Alle einheimischen Amphibienarten gehören zu den national nach § 7 Abs. 2 Nr. 13 BNatSchG
„besonders geschützten Arten“. Der Kleine Wasserfrosch zählt zudem zu den nach § 7 Abs. 2
Nr. 14 BNatSchG „streng geschützten Arten“ und gilt in Nordrhein- Westfalen als planungsrele-
vant. Zudem gilt er nach der "Roten Liste" als gefährdet.
In dem untersuchten Gewässer wurden nur kleine bis mittlere Amphibienvorkommen festg e-
stellt. Laichstadien von Amphibien wurden nicht nachgewiesen. Dennoch ist von Fortpflan-
zungsgemeinschaften des Berg- und Teichmolchs in dem Gewässer auszugehen. Aufgrund der
Verschlammung und der starken Beschat tung bietet das Gewässer für Amphibien, mit Aus-
nahme des Bergmolchs, nur suboptimale Lebensbedingungen. Insgesamt wird das Gewässer
als von geringer bis mittlerer Bedeutung für Amphibien eingeschätzt. Bis in eine Entfernung von
ca. 150 m wird den Gehölz - und Ruderalstrukturen eine mittlere Bedeutung als Landlebens-
raum zugemessen. Spezifischen Amphibienwanderkorridore wurden nicht festgestellt.
IV. Artenschutzrechtliche Bewertung
Auf Grundlage der faunistischen Kartierung sind im Rahmen der artenschutzrechtlichen Prüfung
die zwei in Nordrhein- Westfalen planungsrelevanten Vogelarten Feldsperling und Mäusebus-
sard, die Fledermausarten Breitflügelfledermaus, Großer Abendsegler, Großes Mausohr, Rau-
hautfledermaus, Wasserfledermaus und Zwergfledermaus, die Fledermausgattungen Myotis
spec. und Nyctalus spec. und die Amphibienart Kleiner Wasserfrosch einzeln zu prüfen. Ferner
sind pauschal die im Plangebiet vorkommenden europäischen Vogelarten zu prüfen.
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In nachfolgender Tabelle werden die artenschutzrechtlichen Verbot statbestände für die einzel-
nen Artengruppen zusammengefasst.
Übersicht artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände
Artengruppe § 44 Abs. 1 Nr. 1
BNatSchG (Tötung)
§ 44 Abs. 1 Nr. 2
BNatSchG (Stö-
rung)
§ 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG (B e-
schädigung und Zerstörung von
Lebensstätten)
Vögel Nicht zutreffend
• Bauzeitenregelung
für die Fällung und
die Rodung von G e-
hölzen
• Bauzeitenregelung
für den Abbruch von
Gebäuden
Nicht zutreffend Unter Anwendung vorgezogener
Ausgleichsmaßnahmen im Sinne von
CEF-Maßnahmen für den Mäusebus-
sard (Nahrungsflächen) bleibt die
ökologische Funktion der Fortpflan-
zungs- und Ruhestätten im räuml i-
chen Zusammenhang sicher erhalten.
Fledermäuse Unter Anwendung einer
ökologischen Baubeglei-
tung kann das Risiko
von Tötungen von Ind i-
viduen der benannten
Fledermausarten und -
gattungen entscheidend
verringert werden. Eine
Tötung von Fledermäu-
sen kann hierdurch mit
hoher Wahrscheinlic h-
keit ausgeschlossen
werden.
Nicht zutreffend Unter Anwendung vorgezogener
Ausgleichsmaßnahmen im Sinne von
CEF-Maßnahmen für Breitflügelfl e-
dermaus und Zwergfledermaus (Nah-
rungsflächen), projektgestaltender
Maßnahmen für Breitflügelfledermaus
und Zwergfledermaus und einer ök o-
logischen Baubegleitung für Breitfl ü-
gelfledermaus, Großen Abendsegler,
Großes Mausohr, Rauhautf leder-
maus, Wasserfledermaus und Zwer g-
fledermaus sowie für einzelne Indiv i-
duen der Gattungen Myotis spec. und
Nyctalus spec. (Quartierhilfen) bleibt
die ökologische Funktion der For t-
pflanzungs-
und Ruhestätten im
räumlichen Zusammenhang für alle
Fledermausarten sicher erhalten
Amphibien Nicht zutreffend Nicht zutreffend Nicht zutreffend
Tabelle 5: Übersicht artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände
Im Plangebiet sind keine Vorkommen planungsrelevanter Pflanzenarten zu erwarten. Verbot s-
tatbestände nach § 44 Abs. 1 Nr. 4 BNatSchG (Wildlebende Pflanzen) werden nicht tangiert.
Die Vermeidung des Eintritts von Verbotstatbeständen ist zwingend an die nachfolgend
aufgeführten folgende Auflagen18 gebunden:
1. Fällung und Rodung von Gehölzen (einschl. Sträucher und Hecken) nur zwischen dem
01.10. eines Jahres und dem 28./29.02. des Folgejahres. Freigabe und Überwachung
der Fällungs- und Rodungsmaßnahmen durch eine ökologische Baubegleitung auch im
Zeitraum 01.10. - 28./29.02.erforderlich.
2. Abbruchmaßnahmen nur zwischen dem 01.10. eines Jahres und dem 28./29.02. des
Folgejahres durchgeführt. Zwischen dem 01.03. und dem 30.09. eines Jahres ist im R e-
gelfall keine Durchführung dieser Maßnahmen möglich. Freigabe und Überwachung der
18 Die erforderlichen Maßnahmen werden in Kurzform dargestellt. Die vollständige Maßnahme ist der Ar-
tenschutzprüfung von Ökoplanung Münster zu entnehmen.
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Abbruchmaßnahmen durch eine ökologische Baubegleitung auch im Zeitraum 01.10. -
28./29.02. erforderlich.
3. Umwandlung von vorhandenem Ackerland im Umfang von mindestens 0,5 ha in exten-
sives Grünland. Auf ca. 20 % der Fläche sind lineare Anpflanzungen von Stieleichen
oder Obstgehölzen sowie einer dic hten Hecke mit einheimischen Gehölzen vorzuneh-
men (CEF- Maßnahme für Vögel und Fledermäuse) im lokalen Umfeld (maximal 3 km
Umkreis). Die Maßnahme kann in Kombination mit der Errichtung eines Regenrückhal-
tebecken / Retentionsbodenfilters im südöstlichen Plangebiet verknüpft werden.
4. Für Fledermäuse sind im lokalen Umfeld (maximal 3 km Umkreis) für die betroffenen
Fledermausarten geeignete Quartierhilfen an geeigneten Standorten fachgerecht anz u-
bringen (CEF-Maßnahme Fledermäuse). Innerhalb des Kasernengeländes sind in allen
Baufenstern Quartierhilfen für Fledermäuse als Einbauelemente anzulegen. Ein Erhalt
bestehender Quartiere ist einer Ausgleichsmaßnahme stets vorzuziehen.
Da die Entwicklung der einzelnen Wohnquartiere und damit auch der Wegfall der best e-
henden Quartiere schrittweise erfolgen wird, kann auch die Umsetzung der vorgezog e-
nen Ausgleichsmaßnahmen schrittweise und angepasst an die bauliche Inanspruc h-
nahme im Plangebiet erfolgen.
Im Sinne von CEF- Maßnahme müssen die Ersatzmaßnahme funktionsbereit fertig g e-
stellt werden, bevor eine Inanspruchnahme der derzeitigen Lebensstätten erfolgen kann.
5. Weitestgehender Erhalt des Altbaumbestandes im Bereich des zentralen Gebäudes mit
Uhrenturm und im südöstlichen Plangebiet in der Nähe der Roxeler Straße Ist ein über-
wiegender Erhalt der Baumbestände im Einzelfall nicht möglich, kann die ökologische
Funktion durch eine benachbarte Neuanpflanzung größerer Solitärbäume einheimischer
Laubgehölze (insbesondere Stieleiche) aufrechterhalten werden.
6. Die im Rahmen des V orhabens notwendige Baufeldräumung in Verbindung mit A b-
bruch-, Umbau- und Rodungsmaßnahmen ist ganzjährig durch eine ökologische Baube-
gleitung zu überwachen. Die ausführende Person hat über gute faunistische Kenntnisse
der Artengruppen Fledermäuse und Vögel sowie über die gesetzlichen Bestimmungen
des Artenschutzes zu verfügen.
Im Bebauungsplan wird auf entsprechende Festsetzungen verzichtet (vgl. hierzu Kap. 6.7 Ar-
tenschutz). In den nachfolgenden Genehmigungsverfahren muss nachgewiesen werden, dass
die vorgenannten Auflagen erfüllt sind. Die Stadt Münster verpflichtet sich, die CEF-Maßnahme
„Umwandlung von 0,5 ha Ackerland in extensives Grünland für Vögel und Fledermäuse“ (Pkt. 3)
durchzuführen. Es ist vorgesehen, diese Maßnahme innerhalb der im Bebauungsplan festg e-
setzten Fläche für die Wasserwirtschaft in Verbindung mit der hier vorgesehen Errichtung eines
Regenrückhaltebeckens und der Renaturierung des Gievenbachs umzusetzen. Die Umsetzung
der CEF- Maßnahme „Quartierhilfen für Fledermäuse“ (Pkt. 4) wird abschließend im Rahmen
der Baugenehmigungsverfahren gewährleistet.
Empfehlungen
In der Artenschutzrechtlichen Prüfung werden über die oben beschriebenen Maßnahmen hi n-
aus Empfehlungen weitergehende Empfehlungen, z.B. zum Lichtmanagement gegeben. Die
Berücksichtigung der empfohlenen Maßnahmen wird im weiteren Verfahren geprüft.
Unter Berücksichtigung der o.g. artenschutzrechtlich induzierten Maßnahmen sind keine Ver-
stöße gegen das Artenschutzrecht gegeben.
8.4.3 Boden / Fläche
8.4.3.1 Bestandserfassung
Bei den natürlich anstehenden Böden handelt es sich nach den Darstellungen der Bodenkarte
von Nordrhein-Westfalen im nordwestlichen Teil des Plans um stauwassergeprägte Braunerde -
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Pseudogleye. Im südöstlichen Teil überwiegen Plaggeneschböden. In der Nähe zum Gieven-
bach sind grundwassergeprägte Gleyböden vorzufinden.
Bei den Plaggeneschböden handelt es sich nach den Kartierungen des Geologischen Dienstes
NRW um schutzwürdige Böden (vgl. Umweltkataster Münster). Der kulturhistorisch bedeutsame
Plaggenesch ist durch die langjährige intensive Kasernennutzung jedoch soweit überformt wor-
den, z.B. durch Geländeauftrag und - abtrag, dass der schutzwürdige Charakter hier nicht mehr
erhalten ist. Im Gievenbachtal sind hingegen noch entsprechende Vorkommen möglich.
Durch die militärische Vornutzung sind ca. 57 % der Flächen des Kasernengeländes versiegelt
(ARGE-Oxford). Allein der ehemalige Exerzierplatz weist eine versiegelte Fläche von ca. 2,5 ha
auf. Hinzu treten vor allem die voll versiegelten Flächen im Bereich der Fahrzeug - und Werk-
statthallen.
Im Rahmen der Bodenuntersuchungen durch HINZ Ingenieure GmbH wurden Rammkernson-
dierungen vorgenommen, die in allen Teilen der Kaserne Auffüllungen von 0,3 bis 2,2 m unter
GOK reichen. Es handelt sich dabei überwiegend um verschieden ausgeprägte Sande mit Bei-
mischungen von verschiedenen Fremdstoffen. Unterhalb der Auffüllungen wurden in Teilen
Sande angetroffen, die Geschiebelehme/ -mergel überdecken. Im nordwestlichen Teil der K a-
serne fehlen diese Sande als Zwischenschicht. Für die gewachsenen Sande wird eine unter-
schiedliche Wasserdurchlässigkeit von k
f=1.10-4 m/s bis Kf= 5.10-6 m/s abgeschätzt. Geschiebe-
lehme und –mergel sind quasi undurchlässig (Kf < 10-8 m/s).
Das Grundstück „Oxford-Kaserne“ wird aufgrund in Teilbereichen nachgewiesener betriebsspe-
zifischer Verunreinigungen durch die ehemals dort ansässige Kaserne, als Altstandort 544A im
städt. Altlasten- / Verdachtsflächenkataster geführt. Es handelt sich hier hierbei um Belastungen
des Bodens mit Mineralölkohlenwasserstoffen, leichtflüchtigen aromatischen Kohlenwasserstof-
fen, polycyclisch aromatischen Kohlenwasserstoffen, leichtflüchtigen chlorierten Kohlenwasser-
stoffen und Schwermetallen.
8.4.3.2 Auswirkungen der Planung / Maßnahmen zur Minderung
Durch die Konversion des Kasernengeländes erfolgt im Sinne des Bodenschutzes eine wirksa-
me Maßnahme der Innenentwicklung, die einerseits neue Flächeninanspruchnahmen im A u-
ßenbereich begrenzt und andererseits der Entsiegelung hochversiegelter Bereiche dient. Im S i-
ne der Bodenschutzklausel des § 1a BauGB ist die Planung daher sehr effizient und flächen-
sparend. Die Nachnutzung der Oxford -Kaserne entspricht der Zielsetzung der Stadt Münster,
durch strategisches Flächenmanagement den Außenbereich zu schonen.
Hinsichtlich der schutzwürdigen Böden (Plaggenesche) ist in der Gesamtbetrachtung durch die
Vorbelastung nicht von einer maßgeblichen Beeinträchtigung auszugehen. Im Gievenbachtal
kann es zur Inanspruchnahme schutzwürdiger Böden durch die geplanten Flächen für die Wa s-
serwirtschaft kommen.
Altlasten-/Verdachtsflächen
Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) hat im Rahmen einer orientierenden Unter-
suchung kontaminationsverdächtige Flächen (KVF) auf dem ehemaligen Kasernengrundstück
auf mögliche Gefährdungspotenziale untersuche n lassen. Die orientierenden Untersuchungen
ergaben für verschiedene Schadstoffe Belastungen oberhalb von Prüfwerten. Bei den Unters u-
chungen hat sich bei einer Vielzahl der kontaminationsverdächtigen Flächen dieser Verdacht
nicht bestätigt.
Auf dem ehemal igen Kasernengelände erfolgten Untersuchungen zur Gefährdungsabschä t-
zung. Diese zeigten in Teilbereichen punktuelle Belastungen des Bodens, hier sind im Rahmen
der Umnutzung/Bebauung Sanierungen erforderlich. In weiteren Bereichen zeigten sich keine
oder geringe Belastungen. Zum jetzigen Zeitpunkt sind, unabhängig von der zukünftigen Nut-
zung, keine Gefährdungen des Schutzgutes Boden- Mensch erkennbar und somit auch keine
weiteren Maßnahmen erforderlich. Teilbereiche sind aufgrund der bestehenden Bebauung und
Bebauungsplan Nr. 579
Gievenbeck – Oxford-Quartier
(Roxeler Straße / Dieckmannstraße / Gievenbecker Reihe / Niedenstiege)
Begründung / Seite 56 von 64
Versiegelung noch nicht betrachtet, auf diesen Flächen erfolgen Untersuchungen im Rahmen
des Abbruchs.
Da Sanierungen und weitere Untersuchungen unterhalb der versiegelten Flächen noch nicht er-
folgt sind, ist die ehemalige Kasernenanlage weiterhin vollständig als Altlast -/Verdachtsfläche
im Sinne des §9 (5) Nr. 3 BauGB zu kennzeichnen. Die geplante Wohnnutzung ist nach Ei n-
schätzung der Bodenschutzbehörde aber grundlegend möglich. Bei geplanten Bauvorhaben
kann sich ein technischer Mehraufwand zur Sicherung / Sanierung der Altlast bzw. zur Erfüllung
gesunder Wohn- und Arbeitsverhältnisse ergeben.
Des Weiteren befindet sich im Südwesten des Teilbereiches B eine im Altlastenverdachtsfl ä-
chenkataster der Stadt Münster geführte Fläche, auf der Auffüllungen aus Boden und Bauschutt
stattgefunden haben. Die Fläche weist Auffüllungen in einer Mächtigkeit bis ca. 2,30 m aus B o-
den und Bauschutt mit leichten Verunreinigungen aus polycyclischen aromatischen Kohlenwas-
serstoffen auf. Bei einer Bebauung ist mit erhöhten Entsorgungskosten zu rechnen. Daher ist
auch dieser Bereich als Fläche, dessen Boden mit umweltgefährdenden Stoffen belastet ist,
gekennzeichnet.
Die Untersuchung versiegelter Verkehrsflächen und Tragschic htuntersuchungen (Dr. Kerth +
Lampe Geo-Infometric GmbH, Detmold, April 2017) ergaben stellenweise Belastungen mit PAK,
KW und Schwermetallen.
Gebäudeschadstoffuntersuchungen an ausgewählten Bestandsgebäuden zur Ermittlung schad-
stoffrelevanter Baumaterialien auf mögliche Belastungen insbesondere mit Asbest, PCB, Fo r-
maldehyd, Holzschutzmittel und Schwermetalle ( Dr. Kerth + Lampe Geo- Infometric GmbH,
Detmold, März und April 2017) ergaben die Notwendigkeit einer ordnungsgemäßen Entsorgung
von belasteten Baustoffen.
Die Gutachter empfehlen teilweise zur Überprüfung der festgestellten Befunde Raumluftun ter-
suchungen innerhalb der Gebäude zur Feststellung einer Sanierungserfordernis durch-
zuführen.
8.4.4 Wasser
8.4.4.1 Bestandserfassung
Oberflächengewässer
Innerhalb des Bebauungsplans befindet sich am östlichen Rand der Gievenbach. Der Gieven-
bach stellt eines der bedeutend sten Fließgewässer im westlichen Teil des Stadtgebietes dar.
Die Strukturgüte des Gewässers ist im betreffenden Abschnitt überwiegend als mäßig bis deut-
lich beeinträchtigt zu bewerten.
Für den Gievenbach liegt ein ermitteltes Überschwemmungsgebiet vor, dass jedoch nicht als
gesetzliches Überschwemmungsgebiet festgesetzt worden ist. Das ermittelte Überschwem-
mungsgebiet weist damit eine Hinweisfunktion auf.
Im nordwestlichen Teil des Plangebietes ist ein langgestreckter, relativ naturnaher Teich anz u-
treffen, der als gesetzlich geschütztes Biotop ausgewiesen ist.
Grundwasser
Das Plangebiet befindet sich innerhalb von zwei Grundwassereinheiten (L39106- 04 bzw.
L41101-01,; vgl. Umweltkataster Münster). In den Grundwassereinheiten wird der oberflächen-
nahe Kalkmergel von geringmächtigem Geschiebelehm überlagert. Bereichsweise reicht der
Kalkmergel bis an die Geländeoberfläche. In Bachsenken wird der Geschi ebelehm von A u-
Bebauungsplan Nr. 579
Gievenbeck – Oxford-Quartier
(Roxeler Straße / Dieckmannstraße / Gievenbecker Reihe / Niedenstiege)
Begründung / Seite 57 von 64
ensedimenten sowie im Süden der Einheit von geringmächtigen Flugsanden überlagert. Die
Sande können lokale kleinräumige Grundwasserleiter bilden.
Im Plangebiet beschränken sich die von Sanden überlagerten Bereiche auf den Südosten. Bei
den Geschieben handelt es sich um Grundwassergeringleiter mit einer geringen Wasserdurc h-
lässigkeit. Für die Sande ist eine hohe Wasserdurchlässigkeit anzusetzen.
Im Rahmen der Bodenuntersuchungen durch HINZ Ingenieure GmbH wurden zum Zeitpunkt
der Bohrung Wasserstände zwischen 1,0 m und 4,6 m unter der Geländeoberfläche bzw. Ober-
kante Befestigung erbohrt. Die Flurabstände betragen zumeist ca. 1,0 m bis rund 2,5 m unter
Flur.
Das in geringen Mengen anfallende Grundwasser fließt in Richtung der benachbarten Vorfluter.
8.4.4.2 Auswirkungen der Planung / Maßnahmen zur Minderung
Die Oberflächengewässer werden durch die Planung nicht unmittelbar umgestaltet. Durch den
Bau eines Regenrückhaltebeckens wird das auf dem Kasernengebiet anfallende Nieder-
schlagswasser vor Einleitung in den Gievenbach zurückgehalten. Die hydraulische Belastung
des Gievenbaches kann damit gegenüber dem bisherigen Zustand deutlich verbessert werden.
Der Einbau eines Bodenfilterbeckens übernimmt vor Einleitung in das Fließgewässer Rein i-
gungsfunktionen für das auf den stärker belasteten Straßen anfallende Niederschlagswasser.
Für das Gelände der Oxfordkaserne ist eine dezentrale Niederschlagswasserbewirtschaftung
vorgesehen. Das abzuführende Niederschlagswasser soll durch Maßnah men wie z.B. Mulden-
versickerung, dezentrale Rückhaltung/„raingardens“, Dachbegrünungen, Brauchwassernutzung
minimiert werden. Maßnahmen der Niederschlagswasserrückhaltung, Versickerung und Ve r-
dunstung treten an die Stelle einer konventionellen Entwässerung und entlasten damit den N a-
turhaushalt. Die Versickerung von Niederschlagswasser hat positive Auswirkungen auf die
Grundwasserneubildung, die Verdunstung und wirkt sich positiv auf das Kleinklima aus.
Das Niederschlagswasserbewirtschaftungskonzept wird durch Festsetzungen zum Hochwas-
serschutz bzw. Regelungen des Wasserabflusses gesichert. Das von den privaten Grundst ü-
cken abgeleitete Niederschlagswasser ist im Regelfall durch o.g. Maßnahmen so zu drosseln,
dass maximal 3 l/sek./ha (n=0,2) abgeleitet werden darf. Befestigungen wie private Zuwegun-
gen, Zufahrten, Stellplätze etc. sind wasserdurchlässig auszugestalten.
Zum Schutz vor Niederschlagswasser muss die Oberkante Rohfußboden der zu errichtenden
Gebäude im Erdgeschoss mindestens 0,30 m über der Oberkant e der jeweils der Erschließung
dienenden Verkehrsflächen dienen. Tiefgaragen sollen so angelegt werden, dass ein Schutz bei
Starkregenereignissen gewährleistet ist. Flachdächer sind auch aus Gründen der Regenwas-
serbewirtschaftung in den WA
1+2 und MI1-3 zu mindestens 75% zu begrünen.
Die im Zuge des Niederschlagswassermanagement getroffenen Regelungen stellen einen Bei-
trag zur Anpassung an den Klimawandel dar, indem der Naturhaushalt entlastet wird und zu
schützende Güter vor Schäden, z.B. durch Starkregen geschützt werden.
Für den Teilbereich B „Bernings Kotten“ werden die bisherigen Regelungen hinsichtlich der R e-
genwasserbewirtschaftung fortgeführt.
8.4.5 Klima / Luft
8.4.5.1 Bestandserfassung
Lokalklima
Das Areal der Oxford-Kaserne ist in der Klimaanalyse der Stadt Münster als Klimatop der stark
verdichteten Siedlungsbereiche dargestellt. Der Bereich Bernings Kotten ist vergleichbar als
verdichteter Siedlungsbereich anzusehen. Das Gievenbachtal mit seiner Talmulde ist als Kal t-
luftleitbahn ausgewiesen.
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Gievenbeck – Oxford-Quartier
(Roxeler Straße / Dieckmannstraße / Gievenbecker Reihe / Niedenstiege)
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Lufthygiene
Die Roxeler Straße zählt zu einer der stark befahrenen Straßen in Münster. Für die Roxeler
Straße ist im Bereich des Plangebietes durch die offene Lage jedoch eine relativ günstige Belüf-
tungssituation gegeben, so dass sich Schadstoffe nicht verst ärkt anreichern. Im sonstigen
Plangebiet ist weitgehend von einer Luftbelastung auszugehen, die sich der allg emeinen Hin-
tergrundbelastung annähert.
Die zulässigen Jahresmittelwerte der 39. BImSchV für NO2 von 40 µg/m³ werden mit Werten
von < 28 µg/m³ an der Roxeler Straße unterschritten. Ebenso werden die zulässigen Jahr esmit-
telwerte der 39. BImSchV für PM10 von 40 µg/m³ mit Werten von < 28 µg/m³ an der Roxeler
Straße eingehalten. Überschreitungshäufigkeiten der Tagesmittelwerte für PM10 von 50 µg/m³,
über die zulässigen 35 Überschreitungen hinaus, sind aktuell nicht zu erwarten. (vgl. Umweltka-
taster Münster)
8.4.5.2 Auswirkungen der Planung / Maßnahmen zur Minderung
Lokalklima
Der bereits vorhandene Siedlungscharakter des Plangebietes wird durch den Bebauungsplan
aus klimatischer Sicht nicht maßgeblich verändert. Hinsichtlich der Gesamtversiegelung ist s o-
gar von einer Verringerung auszugehen. Die vorgesehene Festsetzung von öffentlichen Grün-
flächen dient im Bebauungsplan der Vermeidung und Minderung negativer Auswirkungen auf
das Mikroklima. In Verbindung mit den Grünflächen des nördlich angrenzenden „Grünen Fi n-
gers“ wird die lokalklimatische wirksame Grünverbindung im Westen Gievenbecks gesichert.
Der vorhandene, umfangreiche Baumbestand mit seiner positiven Auswirkung auf das Mikr o-
klima bleibt soweit möglich erhalten und soll durch Neuanpflanzungen im Zuge der Grünfl ä-
chengestaltung ergänzt werden. Die vorgesehene Dachbegrünung von Fl achdächern wirkt sich
durch Verdunstung, Niederschlagswasserrückhaltung, Bindung von Staub und die verminderte
Aufheizung von Dachflächen positiv auf das Mikroklima aus.
Auswirkungen auf die Kaltluftleitbahn im Gievenbachtal sind durch die geplante Einrichtung von
wasserwirtschaftlichen Einrichtungen nicht gegeben. Nennenswerte über das Plangebiet hinaus
wirkende lokalklimatische Veränderungen sind durch die Umnutzung des Kasernengeländes
sowie die Überplanung randlich angrenzender Teilflächen nicht zu erwarten.
Klimaschutz/Klimawandelanpassung
Bebauungspläne sollen u.a. dazu bei tragen, den Klimaschutz und die Klimaanpassung, insbe-
sondere zu fördern. Den Erfordernissen des Klimaschutzes soll sowohl durch Maßnahmen, die
dem Klimawandel entgegenwirken, als auch durch solche, die der Anpassung an den Klim a-
wandel dienen, Rechnung getragen werden. (§1 Absatz 5 und §1a Absatz 5 BauGB).
Als grundlegende Maßnahme zum Klimaschutz ist gemäß dem städtebaulichen Gestaltung s-
plan, der die Grundlage für den Bebauungsplan darstellt, eine hohe Kompaktheit vorgesehen.
Positiv wirkt sich – unter Berücksichtigung der Belange des Denkmalschutzes - auch die grund-
sätzliche Zulässigkeit von Solarpaneelen oder Photovoltaikanlagen an oder auf den Gebäuden
aus. Hinsichtlich der vorgeschriebenen Dachbegrünung sind Kombinationslösungen wie auch
Ausnahmen möglich. Die Nutzung passiver solarer Gewinne ist abhängig von der späteren Aus-
richtung der einzelnen Gebäude, die im Bebauungsplan nicht festgeschrieben ist.
Die für die Stadt Münster geltenden ökologischen Baustandards sind in nachfolgenden Städt e-
baulichen Verträgen oder Grundstückskaufverträgen festzulegen.
Als Maßnahmen, die der Anpassung an den Klimawandel dienen, sind insbesondere zu nen-
nen:
Verzicht auf die Inanspruchnahme von Bauflächen im Außenbereich durch Konversion
der Kaserne.
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Gievenbeck – Oxford-Quartier
(Roxeler Straße / Dieckmannstraße / Gievenbecker Reihe / Niedenstiege)
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Umsetzung eines dezentralen Entwässerungskonzeptes, dass zur Versickerung und
Verdunstung von Niederschlägen beiträgt.
Minimierung der Überwärmung im Quartier durch eine starke Durchgrünung des Quar-
tiers und Begrünungsmaßnahmen an Gebäuden.
Berücksichtigung von Notwasserwegen und Stauräumen sowie sonstige Vorkehrungen
im Falle von Starkregenereignissen.
Lufthygiene
Von der Planung gehen keine unmittelbaren oder mittelbaren Immissionswirkungen aus, die
sich auf die Luftbelastung im Einwirkung sbereich der Planung erheblich nachteilig auswirken.
Eine in geringem Umfang auf das Vorhaben zurückzuführende verkehrliche Mehrbelastung ist
mit Blick auf die Luftschadstoffe nach Maßgabe der 39.BImSchV als vernachlässigbar einzustu-
fen. Sonstige relevante Schadstoffparameter sind nicht ersichtlich.
8.4.6 Landschaft
8.4.6.1 Bestandserfassung
Der Bebauungsplan umfasst durch die Umnutzung des Kasernengeländes überwiegend Fl ä-
chen im bereits besiedelten Raum. Insbesondere im Süden und teilweise im Osten grenz t der
Planungsraum an die freie Landschaft an. Die Kaserne tritt zu diesen Seiten vor allem durch die
markante Umfassungsmauer aus Naturstein in Erscheinung. In Verbindung mit dem vorhande-
nen Altbaumbestand vor und innerhalb der Kaserne fügt sich diese har monisch in den Land-
schaftsraum ein. Im Norden geht das Kasernengelände mit den ehemals dort vorhandenen
Sportflächen gleitend in den „Grünen Finger“ über.
Die Gievenbecker Reihe mit ihren ursprünglich 9 Höfen entlang des Gievenbaches stellt die äl-
teste Siedlung Gievenbecks (ca. 9 Jahrhundert) dar und ist somit die Keimzelle des Ortsteiles.
Das Gievenbachtal und Gievenbecker Reihe mit ihren alten Hofstrukturen und z.T. als Natur-
denkmal ausgewiesenem Baumbestand stellt einen das Landschaftsbild prägenden Grünzug
dar.
Im äußersten Südwesten tangiert jenseits der Roxeler Straße das Landschaftsschutzgebiet
Schonebeck, Rüschenfeld und Alvingheide den Bebauungsplan.
Das bestehende Kasernengelände mit ca. 400 Bäumen und weitläufigen Grünflächen stellt sich
trotz der ehemals intensiven Kasernennutzung als stark durchgrünter Siedlungsraum dar.
8.4.6.2 Auswirkungen der Planung / Maßnahmen zur Minderung
Erheblich nachteilige Auswirkungen auf das Landschaftsbild sind mit der Planung nicht verbun-
den. Durch die Erhaltun g des grundsätzlichen Erscheinungsbildes der Kaserne in ihren Rand-
bereichen sind keine negativen Folgewirkungen auf die Landschaft im Umfeld der Kaserne zu
erwarten. Das innerhalb des Gievenbachtales geplante Regenrückhaltebecken lässt sich g e-
stalterisch verträglich in das Umfeld einbinden.
Innerhalb des Kasernenareals bleibt durch den bestehenden Denkmalschutz für die Gesamtan-
lage die Grundstruktur erhalten, insbesondere im Bereich der zentralen Flächen mit den zu er-
haltenden Mannschaftsgebäuden. In ihren Randbereichen wird das heutige Bild der Kaserne
künftig durch neue Baukörper geprägt werden, die an der nordwestlichen Ecke der Kaserne bis
zu sieben Geschosse betragen können. Das Oxford -Quartier stellt sich unter Berücksichtigung
des Denkmalwertes der Kaserne als urbanes Wohnquartier dar, an das hohe Ansprüche in der
Gestaltung gelegt werden.
Durch einen möglichst weitgehenden Erhalt der Bestandsbäume, z.T. durch entsprechende
Festsetzungen im Bebauungsplan, soll der grüne Gesamtcharakter des Quartiers g esichert
werden. Die Festsetzungen beschränken sich auf den im Zuge der Bewertung des Baumbe-
standes herausgestellten und mit der Planung zu vereinbarenden besonders erhaltenswerten
Bebauungsplan Nr. 579
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bzw. erhaltenswerten Baumbestand. Im Zuge des Ausbaus der öffentlichen Grün flächen wird
auch der weiteren Bestand, sofern er mit notwendigen Elementen zur Erschließung (Versiche-
rungsmulden, Wegen etc.) vereinbar ist, erhalten. Innerhalb der Baufelder können nur Bäume
außerhalb der Baugrenzen/-linien zum Erhalt festgesetzt werden. Der Erhalt weiterer Bäume ist
im Zuge der weiteren städtebaulichen Konkretisierung im Einzelfall, auch in Abstimmung mit
dem Denkmalschutz, zu prüfen. Ersatzpflanzungen sind vorgesehen. Ziel ist die Umsetzung ei-
nes durchgrünten Gesamtquartiers in Anlehnun g an das Freiflächenkonzept der ARGE -Oxford.
Hinsichtlich der Einbindung in das Landschaftsbild sowie der inneren Freiraumgestaltung im Be-
reich der Kaserne eröffnet der Bebauungsplan die Möglichkeit einer landschaftsverträglichen
Gestaltung. Erheblich nachteilige Auswirkungen sind nicht zu erwarten.
8.4.7 Kulturgüter und sonstige Sachgüter
8.4.7.1 Bestandserfassung
Die ehemalige Oxford- Kaserne ist als Gesamtanlage mit Datum vom 12.01.2015 in die Denk -
malliste der Stadt Münster eingetragen worden. Zum Denk mal gehören die bauzeitlichen Ter -
rassen und Wege, Gebäude, eine Bunkeranlage und ein Wasserwerk, der Pflanzen- und
Baumbestand sowie die Kaserneneinfriedung. Die denkmalgeschützten Gebäude und Anlagen
der ehemaligen Flakartillerie- Kaserne aus den 1930er J ahren sind nicht nur baugeschichtlich
sowie wissenschaftlich (militärgeschichtlich), sondern für die Geschichte des Menschen – hier
für die Geschichte der Garnison Münster im Dritten Reich – bedeutsam.
8.4.7.2 Auswirkungen der Planung / Maßnahmen zur Minderung
Die Beseitigung, Veränderungen und Nutzungsänderungen von Baudenkmälern oder ortsfesten
Bodendenkmälern bedürfen der Zustimmung der Unteren Denkmalbehörde (§ 9 DSchG). Der
Bebauungsplan enthält einen entsprechenden Hinweis.
Die Festsetzungen des Bebauungsplans wie Regelungen zur grundsätzlichen Lage der E r-
schließungsstraßen, zur Festsetzung öffentlicher Grünflächen, zu Baukörperfestsetzungen oder
zur angepassten Höhenentwicklung sollen dazu beitragen, den Denkmalwert der Gesamtanlage
unter Berücksichtigung heutiger städtebaulicher und funktioneller Anforderungen langfristig zu
sichern. Der Bebauungsplan gewährleistet, dass sich die geplanten Neubauten maßvoll in die
Gesamtanlage integrieren und der Grundcharakter des ehemaligen Kasernengeländes gewahrt
bleibt.
Konkrete Veränderungen an der denkmalgeschützten Bestand, die im Rahmen der weiteren
Planungen erfolgen sollen, stehen unter dem o.g. Erlaubnisvorbehalt.
Mit der denkmalpflegerischen Sicherung erfolgt gleichzeitig ein Schutz der vorhandenen Sac h-
güter innerhalb des Kasernenareals. Durch die Erhaltung von Bausubstanz bei Gebäuden wie
auch bei Verkehrsflächen (z.B. bestehende Pflasterflächen) wird der Eingriff in Sachgüter mini-
miert, vorhandene natürliche Ressourcen, z.B. zur Herstellung von Baumater ialien können g e-
schont werden.
Infolge der erforderlichen Maßnahmen zur Niederschlagswasserbewirtschaftung im Gieven-
bachtal erfolgt die Inanspruchnahme einer ca. 2 ha großen Ackerfläche. Diese steht in der Fol-
ge für eine landwirtschaftliche Nutzung nicht mehr zur Verfügung.
8.4.8 Wechselwirkungen
Mögliche Wechselwirkungen werden im Rahmen der beschriebenen Umweltauswirkungen auf
die einzelnen Schutzgüter erfasst und beschrieben. Relevante Wechselwirkungen ergeben sich
im Rahmen des vorliegenden Bebauungsplans insbesondere zwischen folgenden Schutzg ü-
tern:
Denkmalschutz <-> Klimaschutz (solare Energiegewinnung)
Denkmalschutz <-> zu erhaltender Baumbestand (Artenschutz, Ortsbild)
Klimaschutz/-anpassung <-> dezentrales Niederschlagswasserkonzept
Bebauungsplan Nr. 579
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Grünflächengestaltung <-> dezentrales Niederschlagswasserkonzept
Artenschutz <-> dezentrales Niederschlagswasserkonzept (RRB)
Bodenschutz <-> menschliche Gesundheit
8.5 Nichtdurchführung der Planung (Prognose-Null-Variante)
Für den Teilbereich A -Oxford-Quartier- wäre die gewünschte Wohnbauentwicklung in der mit
dem städtebaulichen Wettbewerb beabsichtigten Art und Weise an diesem Standort nicht real i-
sierbar. Bis auf Weiteres ist auf einer Teilfläche von einer Nutzung für Flüchtlingsunterkünfte
auszugehen.
Für den Teilbereich B – Bernings Kotten-, der über einen bestehenden Bebauungsplan abg e-
deckt ist, bleibt es beim bisherigen Planungsstand.
8.6 Anderweitige Planungsmöglichkeiten
Der Bebauungsplan ist das Ergebnis eines städtebaulichen Wettbewerbes zur Entwicklung ei-
nes Wohnquartiers für ca. 1.200 Wohneinheiten im Stadtteil Gievenbeck. Anderweitige Pl a-
nungsansätze, die im Rahmen des Bebauungsplans aufgegriffen werden sollten, drängen sich
nicht auf, so dass keine grundsätzlichen anderweitigen Planungsmögli chkeiten in Betracht zu
ziehen sind.
8.7 Überwachung (Monitoring)
Gemäß § 4c BauGB sind die erheblichen Umweltauswirkungen, die auf Grund der Durchfüh-
rung der Bauleitpläne eintreten, zu überwachen, um insbesondere unvorhergesehene nachteil i-
ge Auswirkungen frühzeitig zu ermitteln und in der Lage zu sein, geeignete Maßnahmen zur
Abhilfe zu ergreifen.
Es erfolgt ein Monitoring der erforderlichen artenschutzrechtlichen Kompensationsmaßnahmen
durch das Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit der Stadt Münster.
Sofern sich im Zuge der kontinuierlich laufenden Untersuchungen zur Umweltsituation in Müns-
ter Hinweise auf nachteilige Auswirkungen für das Baugebiet oder die Umgebung ergeben,
werden diese mit Blick auf ggf. geeignete Maßnahmen zur Abhilfe herangezogen.
8.8 Zusammenfassung
Die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 579 „Gievenbeck – Oxford-Quartier“ verfolgt im Kern
das Ziel, innerhalb des etwa 36 ha großen Plangebietes das etwa 26,5 ha große Gelände der
ehemaligen Oxford-Kaserne einer Wohnbaunutzung (ca. 1.200 Wohneinheiten) zuzuführen.
Der in zwei Teilbereiche gegliederte Bebauungsplan setzt im Teilbereich A „Oxford- Kaserne“
die eigentliche Umnutzung der Kaserne zu einem Wohnquartier fest. Im Teilbereich B „Bernings
Kotten“ erfolgen flankierende Festsetzungen zur Sicherung der Verträglichkeit von gewerblicher
Nutzung und Wohnnutzung.
Im Rahmen der Umweltprüfung wurden die Auswirkungen des Bebauungsplans auf die zu be-
trachtenden Schutzgüter untersucht. Die Ergebnisse werden im vorliegenden Umweltbericht
dokumentiert. Mit Blick auf das Schutzgut Mensch und die menschliche Gesundheit stehen die
auf das Gebiet einwirkenden und von ihm ausgehenden Lärmimmissionen im Fokus. Zu stel-
lenweise erheblichen Überschreitungen der als Maßstab heranzuziehenden Orientierungswerte
der DIN 18005/07.02 kommt es im Nahbereich der Roxeler Straße. Da auf aktiven Schallschutz
verzichtet wird, erfolgen im Bebauungspl an Vorkehrungen zum passiven Schallschutz. An den
außerhalb des Plangeltungsbereichs gelegenen Wohngebäuden Roxeler Straße 329 und 329a
wird die Schwelle zur Gesundheitsgefahr überschritten bzw. erreicht. Durch das Vorhandensein
ruhigerer Bereiche an den straßenlärmabgewandten Fassaden bleiben jedoch insgesamt ge-
sunde Wohnverhältnisse gewahrt.
Bebauungsplan Nr. 579
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Hinsichtlich der Belange von Flora, Fauna und biologischer Vielfalt wurde die Eingriffserheblich-
keit untersucht und der Artenschutz geprüft. Mit der Planung sind unvermeidbare Eingriffe in
Natur und Landschaft verbunden. Eine Ausgleichsverpflichtung ergibt sich im Vergleich zu der
bislang zulässigen Planungssituation nicht. Naturschutzrechtlich gesicherte Schutzgebiete sind
nicht betroffen. Für die Oxford-Kaserne wurden planungsrelevante Vogel- und Fledermausarten
nachgewiesen. Insbesondere für Fledermäuse hat das Kasernenareal z.T. eine hohe Bedeu-
tung. Mit dem Bebauungsplan werden Eingriffe in die Lebensstätten geschützter Arten vorberei-
tet. Durch die vorgeschlagenen Artenschutzmaßnahmen kann der Eintritt von Verbotstatbe-
ständen nach dem Bundesnaturschutzgesetz vermieden werden.
Die Planung schont durch die Wiedernutzung der militärisch vorgenutzten Flächen in erhebl i-
chem Maße Freiflächen bzw. die natürlichen Ressourcen. Im Sinne der Bodenschutzklausel
des § 1a BauGB ist daher die Planung sehr effizient. Aufgrund der auf dem Kasernenareal vor-
handenen Bodenverunreinigungen erfolgt eine entsprechende Kennzeichnung im Bebauungs-
plan. In Teilbereichen müssen schutzwürdige Böden in Anspruch genommen werden. Durch
das beabsichtigte Niederschlagswasserbeseitigungskonzept kann der Wasserhaushalt entlastet
werden. Mit den vorgesehenen Maßnahmen, z.B. zur Versickerung und Rückhaltung von Ni e-
derschlagswasser wird gleichzeitig ein Beitrag zur Anpassung an den Klimawandel erzielt. Eine
kompakte Ausnutzung der geplanten Baufelder in Verbindung mit möglichen Anlagen zur Nut-
zung von Solarenergie ermöglicht eine effiziente Ausnutzung im Sinne des Klimaschutzes.
Maßgebliche Auswirkungen auf das Landschaftsbild sind mit der Planung nicht verbunden.
Durch die geplanten öffentlichen Grünflächen wird für die Erholungsnutzung das Angebot an
Sport-/ Spiel- und Erholungsflächen erweitert und an die wachsende Bevölkerungszahl ang e-
passt.
Die als Gesamtanlage in die Denkmalliste eingetragene Oxford -Kaserne wird in ihrem Gesamt-
zusammenhang durch die Planung erhalten und gesichert. Maßgebliche Veränderungen g e-
genüber dem heutigen Erhaltungszustand sind dabei unvermeidbar. Konkrete Veränderungen
im Zuge der weiteren Plankonkretisierung stehen unter dem Erlaubnisvor behalt des Denkmal-
schutzes.
In der Gesamtbetrachtung sind erheblich nachteilige Umweltauswirkungen durch die Planung
nicht gegeben oder können durch die mit dem Plan vorgesehenen Maßnahmen vermieden,
gemindert oder ausgeglichen werden.
9. Gesamtabwägung
Die Planung verfolgt die allgemeine Zielsetzung, durch die Konversion der Oxford -Kaserne ein
urbanes, vielfältig durchmischtes Stadtquartier mit eigener Identität und vielfältigen visuellen
und atmosphärischen Qualitäten zu entwickeln. Unter Wahrung der baulichen Identität der
denkmalgeschützten Gesamtanlage soll Wohnraum für unterschiedliche Nachfragegruppen g e-
schaffen werden. Mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 579 wird ein auch in quantitativer
Hinsicht maßgeblicher Beitrag zur Steigerung des Wohnraumangebotes in Münster geleistet.
Die Planung schont durch die Wiedernutzung der zuvor militärisch genutzten Flächen in erheb-
lichem Maße Freiflächen sowie natürliche Ressourcen und trägt der Bodenschutzklausel des
§ 1a BauGB in besonderer Weise Rechnung.
Das städtebauliche Konzept sieht ergänzende Freizeit -, Arbeits- und Dienstleistungsangebote
vor, die eine unter ökologischen und sozialen Gesichtspunkten vorteilhafte Nutzungsmischung
unterstützen. Die vorgesehenen sozialen Einrichtungen im Oxford- Quartier (Grundschule, Kita-
Einrichtungen, Haus der Vereine, Kirchenzentrum der ev. Lukasgemeinde), stellen weitere Ver-
sorgungsangebote für die Bewohner des Stadtteils zur Verfügung. Durch die Lage und quantita-
Bebauungsplan Nr. 579
Gievenbeck – Oxford-Quartier
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tive Größe des künftigen Wohnquartiers werden bestehende Infrastruktureinrichtungen in Gi e-
venbeck gestärkt. Zudem werden durch die städtebauliche Neuentwicklung Impulse für eine
weitere Belebung der Ortsmitte gesetzt. Durch räumliche und funktionale Vernetzungen in das
Umfeld wird die jahrzehntelange Barrierewirkung des Kasernenareals aufgehoben.
Mit Blick auf das Schutzgut Mensch und die menschliche Gesundheit kommt es im Einwi r-
kungsbereich der Roxeler Straße stellenweise zu deutlichen Überschreitungen der als Maßstab
heranzuziehenden Orientierungswerte der DIN 18005. Angesichts gegenüberstehender städte-
baulicher und denkmalpflegerischer Belange und der Tatsache, dass die Außenwohnbereiche
in den geringer lärmbelasteten Bereichen angeordnet werden können, werden im Bebauung s-
plan keine aktiven Lärmschutzmaßnahmen festgesetzt. Die bestehende Kasernenmauer sorgt
innerhalb der betroffenen Baufelder bereits für geringere Lärmbelastungen. In den Gebäuden
werden die Anforderungen an angemessenen Lärmschutz durch die Ausweisung von Lärmpe-
gelbereichen gewährleistet. Für die außerhalb des Plangeltungsbereichs gelegenen Wohng e-
bäude Roxeler Straße 329 und 329a, an deren Nordwestseiten die Schwelle zur Gesundheit s-
gefahr überschritten bzw. erreicht wird, sind in der Gesamtabwägung keine Lärmminderungs-
maßnahmen vorgesehen. Durch das Vorhandensein straßenlärmabgewandter Fassaden blei-
ben gesunde Wohnverhältnisse gewahrt.
Lebensräume für Flora und Fauna sowie ökologische Funktionen im räumlichen Zusammen-
hang der Grünflächen werden weitgehend erhalten. Im Rahmen der Artenschutzr echtlichen
Prüfung wurden die festgestellten planungsrelevanten Artenvorkommen (zwei Vogelarten,
sechs Fledermausarten und eine Amphibienart) geprüft. Insbesondere für Fledermäuse hat das
Kasernenareal z.T. eine hohe Bedeutung. Mit dem Bebauungsplan werden insofern Eingriffe in
die Lebensstätten geschützter Arten vorbereitet. Durch die beabsichtigten Artenschutzmaß-
nahmen kann der Eintritt von Verbotstatbeständen nach dem Bundesnaturschutzgesetz jedoch
vermieden werden.
Aus dem Vergleich der landschaftsökologischen Wertigkeiten zwischen Bestand und Planung
geht ein positives Bilanzierungsergebnis hervor. Die Erforderlichkeit der Kompensation von pl a-
nungsbedingten Eingriffen im Rahmen des Planungsprozesses ist somit nicht erforderlich.
Mit der Umsetzung des Regenwasserbewirtschaftungskonzeptes wird sich Abfluss, Versick e-
rung und Verdunstung künftig am natürlichen Wasserhaushalt orientieren. Die vorgesehenen
Maßnahmen – z.B. zur Versickerung und Rückhaltung von Niederschlagswasser – leisten
gleichzeitig einen Beitrag zur Anpassung an den Klimawandel. Hohe Freiraumqualitäten werden
insbesondere durch den sogenannten „Grünen Trichter“ und die zentrale Nord- Süd-Achse als
großflächige Park- und Begegnungsräume geschaffen.
In der Gesamtheit der textlichen und zeichner ischen Festlegungen liegt insofern eine Planung
vor, die städtebauliche, soziale und ökologische Belange soweit als möglich in Einklang bringt
und damit eine geeignete, planungsrechtliche Grundlage für die Entwicklung eines unter Qual i-
täts- und Nachhaltigkeitsgesichtspunkten zukunftsweisenden Wohnquartiers bildet.
10. Realisierung der Planung / Durchführungsmaßnahmen
Die Stadt Münster beabsichtigt, das Kasernengelände (im Wesentlichen Teilbereich A) durch
die Projektgesellschaft KonvOY zu erwerben und zu entwickeln. Einzelne Teilquartiere sollen
über städtebauliche Qualifizierungsverfahren (z.B. Investorenwettbewerbe) bis zur Umset-
zungsreife konkretisiert werden. Die bestehenden Qualitätsziele für das künftige Oxford -
Bebauungsplan Nr. 579
Gievenbeck – Oxford-Quartier
(Roxeler Straße / Dieckmannstraße / Gievenbecker Reihe / Niedenstiege)
Begründung / Seite 64 von 64
Quartier – zusammengefasst in den Gestal tungsleitlinien – werden über öffentlich- rechtliche
oder privat-rechtliche Verträge abgesichert.
Zur Durchführung des Bebauungsplans sind keine Maßnahmen der öffentlichen Hand zur Or d-
nung des Grund und Bodens erforderlich.
Die Verwirklichung des Bebauungsplans berührt zwar die persönlichen Lebensumstände der im
Plangebiet arbeitenden Menschen, nachteilige Auswirkungen in wirtschaftlicher oder sozialer
Hinsicht sind jedoch nicht zu erwarten. Ein Sozialplan ist daher nicht erforderlich.
Diese Begründung dient gemäß § 9 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) als
Anlage zu dem vom Rat der Stadt Münster am __________ als Satzung
beschlossenen Bebauungsplan Nr. 579: Gievenbeck – Oxford-Quartier
(Roxeler Straße / Dieckmannstraße / Gievenbecker Reihe / Niedenstie-
ge).
Münster, den __________
Oberbürgermeister
V-0362-2018-Anlage-4-Textliche-Festsetzungen
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Textliche Festsetzungen / Seite 1 von 6 Anlage 4 zur Vorlage Nr. V0362/2018 Textliche Festsetzungen zum Bebauungsplan Nr. 579: Gievenbeck – Oxford-Quartier (Roxeler Straße / Dieckmannstraße / Gievenbecker Reihe / Niedenstiege) 1 Textliche Festsetzungen gemäß § 9 Baugesetzbuch (BauGB) für die Baugebiete WA1+2 und MI1-3 (Teilbereich A - Oxford-Quartier) 1.1 Art der baulichen Nutzung 1.1.1 In den Baugebieten WA1+2 und MI1-3 sind Einzelhandelsbetriebe nur ausnahmsweise zulässig (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i. V. m. § 1 Abs. 5 BauNVO). 1.1.2 In den Baugebieten WA 1+2 und MI1-3 sind Vergnügungsstätten, Gartenbaubetriebe und Tankstellen generell nicht zulässig (§ 9 Abs.1 Nr. 1 BauGB i. V. m. § 1 Abs. 5 und Abs. 6 Nr.1 BauNVO). 1.1.3 Im Bau gebiet MI 2a sind in den Erdgeschossen keine Wohnungen zulässig (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i. V. m. § 1 Abs. 7 Nr. 2 BauNVO). 1.2 Maß der baulichen Nutzung 1.2.1 In den Baugebieten WA 1 und MI1-3 sind über die festgesetzte Zahl der Vollgeschos- se hinaus keine weiteren Geschosse (Nicht -Vollgeschosse/Dachgeschosse) zuläs- sig. Dies gilt nicht für Bestandsgebäude in den mit * gekennzeichneten Bereichen (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB). 1.2.2 In den m it * gekennzeichneten Bereichen sind innerhalb des Dachraums über die festgesetzte Zahl der Vollgeschosse hinaus weitere Vollgeschosse und Nicht- Vollgeschosse/Dachgeschosse zulässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB). 1.2.3 Im Baugebiet MI2a muss die lichte Höhe des Erdgeschosses (EG LH) mindestens 4 m betragen. Die lichte Höhe ist definiert als die Höhendifferenz zwischen der Ober- kante Fertigfußboden (OK FF) und der darüber liegenden Unterkante der Decke (UK Decke) (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 und 3 BauGB). 1.3 Nebenanlagen, ruhender Verkehr 1.3.1 In den Baugebieten WA1+2 und MI1-3 sind Nebenanlagen in den Vorgartenbereichen mit Ausnahme von Fahrradabstellanlagen und Anlagen für Abfallbehälter nicht z u- lässig (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB i. V. m. § 14 Abs. 1 BauNVO). 1.3.2 In den Baugebieten WA1+2 und MI1-3 sind die Flächen oberhalb der Tiefgaragen, die sich außerhalb der überbauten Flächen befinden, sofern sie nicht für andere Zw e- cke (z.B. Zu- und Abfahrten, Gehwege, Platzflächen) benötigt werden, mit Boden in mind. 0,80 m Stärke zu überdecken und zu begrünen (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB). 1.4 Versiegelung / Freiflächen / Begrünung 1.4.1 In den Baugebieten WA1+2 und MI1-3 sind Flachdächer zu mindestens 75 % mit min- destens 10 cm Bodensubstrat zu bedecken und zu begrünen (§ 9 Abs.1 Nr. 25a BauGB). 1.4.2 In den Baugebieten WA1+2 und MI1-3 sind die innerhalb der Vorgartenbereiche errich- teten Anlagen für Abfallbehälter dauerhaft zu begrünen (§ 9 Abs.1 Nr. 25a BauGB). 1.4.3 In den Baugebieten WA1+2 und MI1-3 dürfen die zum Erhalt festgesetzten Bäume nicht beschädigt, beeinträchtigt oder beseitigt werden. Ausfälle sind durch Neuan- Bebauungsplan Nr. 579 Gievenbeck – Oxford-Quartier (Roxeler Straße / Dieckmannstraße / Gievenbecker Reihe / Niedenstiege) Textliche Festsetzungen / Seite 2 von 6 pflanzungen mit heimischen standortgerechten Laubbäumen (z. B. Eiche, Hainbu- che, Ahorn) zu ersetzen (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 b BauGB). 1.5 Vorkehrungen zum Hochwasserschutz / Regelung des Wassersabflusses 1.5.1 In den Baugebieten WA1+2 und MI1-3 ist das auf den privaten Grundstücken anfallen- de Niederschlagswasser zur Versickerung zu bringen, zu verdunsten oder als G e- brauchswasser zu nutzen. Di e abgeleitete Wassermenge von den Grundstücken darf maximal 3 l/sek./ha (n = 0,2) betragen. Ausnahmen können zugelassen wer- den, wenn eine vollständige Versickerung auf den Flächen nicht möglich bzw. eine gedrosselte Ableitung in andere Flächen gesichert ist (§ 9 Abs. 1 Nr. 14 BauGB). 1.5.2 In den Baugebieten WA1+2 und MI1-3 sind private Zuwegungen, Zufahrten und Plätze sowie offene, ebenerdige Stellplätze mit wasserdurchlässigen Materialien (z. B. Po- renpflaster, offenfugige Pflasterungen, Rasengittersteine, Schotterrasen o. ä.) anzu- legen (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB). 1.5.3 In den Baugebieten WA 1+2 und MI1+3 muss die Oberkante Rohfußboden der zu er- richtenden Gebäude im Erdgeschoss mindestens 0,30 m über der Oberkante der jeweils der Erschließung des Gebäudes dienenden Verkehrsfläche liegen (§ 9 Abs. 3 BauGB). 1.6 Immissionsschutz 1.6.1 Innerhalb der im Bebauungsplan durch Abgrenzung festgesetzten Lärmpegelberei- che (LPB) müssen bei Errichtung, Erweiterung, Änderung oder Nutzungsänderung von Gebäuden in den ni cht nur zum vorübergehenden Aufenthalt von Menschen vorgesehenen Räumen (Aufenthaltsräume im Sinne von § 48 BauONW) die Anfor- derungen an das resultierende Schalldämm -Maß nach DIN 4109/ 11.89 – Schall- schutz im Hochbau – Tabelle 8 erfüllt werden (§ 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB). 1.6.2 In den überwiegend zum Schlafen genutzten Räumen innerhalb der im Bebauungs- plan durch Abgrenzung festgesetzten Lärmpegelbereiche III (LPB III) bis V (LPB V) sind schallgedämmte Lüftungen vorzusehen (§ 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB). 1.6.3 Von den textlichen Festsetzungen 1.6.1 und 1.6.2 können im Rahmen des Baug e- nehmigungsverfahrens Abweichungen zugelassen werden, soweit durch einen an- erkannten Sachverständigen nachgewiesen wird, dass geringere Maßnahmen aus- reichen (§ 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB). 2 Textliche Festsetzungen gemäß § 86 Bauordnung Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) für die Baugebiete WA1+2 und MI1-3 (Teilbereich A - Oxford-Quartier) 2.1 Einfriedungen und Stellplätze 2.1.1 Innerhalb der rot -kariert gekennzeichneten Bereiche sind keine Einfriedungen und Stellplätze zulässig (§ 86 Abs.1 Nr. 4 und 5 BauO NRW). 2.1.2 In den Baugebieten WA1+2 und MI1-3 sind in den übrigen Bereichen Einfriedungen in blickdurchlässiger Form (z.B. Maschendrahtzaun, Stabmattenzaun) in Verbi n- dung/Kombination mit einer Hecke aus einheimischen, standortgerechten Gehölzen oder als Hecke aus einheimischen, standortgerechten Gehölzen zulässig. Die z u- lässige Höhe der blickdurchlässigen Einfriedung ist auf eine maximale Höhe von 1,20 m begrenzt. Hecken dürfen dieses Maß überschreiten (§ 86 Abs.1 Nr. 5 BauO NRW). 2.1.3 In den Baugebieten WA1+2 und MI1-3 sind blickdichte, bauliche Sichtschutzanlagen in Form von Mauern, Gabionen, Sichtschutzzäunen u.ä. ausschließlich zwischen Ter- rassenflächen mit einer Höhe von maximal 2,00 m über Oberkante Erdgeschossfer- Bebauungsplan Nr. 579 Gievenbeck – Oxford-Quartier (Roxeler Straße / Dieckmannstraße / Gievenbecker Reihe / Niedenstiege) Textliche Festsetzungen / Seite 3 von 6 tigfußboden und einer maximalen Länge von 3,00 im direkten Anschluss an das Gebäude zulässig (§ 86 Abs.1 Nr. 5 BauO NRW). 2.2 Werbeanlagen In den Baugebieten WA 1+2 und MI1-3 sind Werbeanlagen nur an der Stätte der Lei s- tung und nur bis zur Unterkante der Fenster des ersten Obergeschosses zulässig. Werbeanlagen dürfen sich auf maximal ein Drittel der jeweiligen Gebäudebreite er- strecken und eine Höhe von 0,75 m nicht überschreiten. Werbeanlagen mit wech- selndem (Blinkreklame) oder mit bewegtem (laufendem) Licht sowie f reistehende Werbeanlagen (Pylone, Fahnen, Schilder) sind unzulässig (§ 86 Abs. 1 Nr. 2 BauO NRW). 2.3 Abgrabungen und Aufschüttungen In den Baugebieten WA1+2 und MI 1-3 sind Abgrabungen und Aufschüttungen nicht zulässig. Anlagen zur Versickerung oder Rückhaltung des Regenwassers werden zugelassen (§ 86 Abs. 1 Nr. 4 BauO NRW). 3 Textliche Festsetzungen gemäß § 9 Baugesetzbuch (BauGB) für das Baugebiet MI4 (Teilbereich B – Bernings Kotten) 3.1 Art der baulichen Nutzung 3.1.1 Im Baugebiet MI4 sind Tankstellen und Vergnügungsstätten nicht zulässig (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i. V. m. § 1 Abs. 5 und Abs. 6 Nr. 1 BauNVO). 3.1.2 Im Baugebiet MI4 sind Einzelhandelsbetriebe sowie Schank- und Speisewirtschaften unzulässig. Ausnahmsweise zulässig sind Einzelhandelsverkaufsflächen von max. 500 qm als untergeordneter Bestandteil eines Gewerbe- oder Dienstleistungsbetrie- bes, die zum Verkauf der im Unternehmen hergestellten Waren an Endverbraucher dienen sollen (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i. V. m. § 1 Abs. 5 BauNVO). 3.2 Maß der baulichen Nutzung Im Baugebiet MI4 ist die zulässige Höhe baulicher Anlagen als maximale Bauhöhe (BH max.) über Bezugspunkt festgesetzt. Als Bezugspunkt der festgesetzten max i- malen Bauhöhen (BH max.) ist jeweils di e Höhenlage der fertig ausgebauten zug e- hörigen Erschließungsfläche in der Mitte der gemeinsamen Grenze des Baugrund- stückes mit der Verkehrsfläche maßgebend. Die Bezugshöhe ist für das jeweilige Grundstück durch lineare Interpolation aus den beiden benachbarten, in der Plan- zeichnung eingetragenen Höhenangaben über Normalhöhennull (NHN) zu ermitteln. Untergeordnete Bauteile können die maximale Bauhöhe überschreiten (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i. V. m. § 16 Abs. 2 Nr. 4 und § 16 Abs. 6 BauNVO). 3.3 Nebenanlagen, ruhender Verkehr 3.3.1 Im Baugebiet MI 4 sind Nebenanlagen in den Vorgartenbereichen mit Ausnahme von Fahrradabstellanlagen und Anlagen für Abfallbehälter nicht zulässig (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB i. V. m. § 14 Abs. 1 BauNVO). 3.3.2 ImBaugebiet MI4 sind Stellplätze bzw. Tiefgaragen nur innerhalb der überbaubaren Flächen zulässig. Die über den Hochbaugrundriss hinausgehenden Tiefgaragen- oberflächen sind mit Ausnahme möglicher Terrassen und Zugänge zu den Hofbe- reichen dauerhaft und fachmännisch zu begrünen (§ 9 A bs. 1 Nr. 11 BauGB i.V. m. § 12 Abs. 6 BauNVO sowie § 9 Abs. 1 Nr. 25a BauGB). Bebauungsplan Nr. 579 Gievenbeck – Oxford-Quartier (Roxeler Straße / Dieckmannstraße / Gievenbecker Reihe / Niedenstiege) Textliche Festsetzungen / Seite 4 von 6 3.4 Versiegelung / Freiflächen / Begrünung 3.4.1 Im Baugebiet MI4 sind die Flächen zwischen Straßenbegrenzungslinie und vorderer Baugrenze bis auf notwendige Zuwegungen und Zufahrten, sofern kein besonderes Pflanzgebot festgesetzt ist, durch Rasenflächen, die mit Laubgehölzen locker übe r- stellt sind, dauerhaft zu begrünen (§ 9 Abs. 1 Nr. 25a BauGB). 3.4.2 Im Baugebiet MI 4 ist innerhalb ebenerdiger Stellplatzanlagen, in gleichm äßiger Überstellung der Stellplätze, je angefangene 6 Stellplätze ein heimischer, großkr o- niger Laubbaum mit einem Stammumfang von mindestens 14 cm fachgerecht zu pflanzen und dauerhaft zu erhalten. Ausfälle sind zu ersetzen. Je Baum ist eine V e- getationsfläche von mindestens 6 m² vorzusehen (§ 9 Abs. 1 25a BauGB). 3.4.3 Die im Baugebiet MI4 und innerhalb der Fläche für die Abfallentsorgung – Zweckbe- stimmung Recyclinghof – mit einem Pflanzgebot belegten Flächen sind mit stand- ortgerechten, heimischen Flurgehölzen wie z.B. Hainbuche, Stieleiche, Hasel, Weißdorn und Schneeball vollflächig in einem Pflanzverband von 1 x 1 m zu be- pflanzen. Die Bepflanzung ist fachgerecht anzulegen und dauerhaft zu unterhalten, Ausfälle sind zu ersetzen (§ 9 Abs. 1 Nr. 25a BauGB). 3.5 Immissionsschutz 3.5.1 Innerhalb der im Bebauungsplan durch Abgrenzung festgesetzten Lärmpegelberei- che (LPB) müssen bei Errichtung, Erweiterung, Änderung oder Nutzungsänderung von Gebäuden in den nicht nur zum vorübergehenden Aufenthalt von Menschen vorgesehenen Räumen (Aufenthaltsräume im Sinne von § 48 BauONW) die Anfor- derungen an das resultierende Schalldämm -Maß nach DIN 4109/ 11/89 – Schall- schutz im Hochbau – Tabelle 8 erfüllt werden (§ 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB). 3.5.2 In den überwiegend zum Schlafen genutzten Räumen innerhalb der im Bebauungs- plan durch Abgrenzung festgesetzten Lärmpegelbereiche III (LPB III) bis V (LPB V) sind schallgedämmte Lüftungen vorzusehen (§ 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB). 3.5.3 Von den textlichen Festsetzungen 3.5.1 und 3.5 .2 können im Rahmen des Baug e- nehmigungsverfahrens Abweichungen zugelassen werden, soweit durch einen an- erkannten Sachverständigen nachgewiesen wird, dass geringere Maßnahmen aus- reichen (§ 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB). 4 Textliche Festsetzungen gemäß § 86 Bauordnung Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) für das Baugebiet MI 4 (Teilbereich B – Bernings Kotten) 4.1 Dach- und Fassadengestaltung 4.1.1 Im Baugebiet MI 4 sind Mansarddächer und Krüppelwalmdächer unzulässig (§ 86 Abs. 1 Nr. 1 BauO NRW). 4.1.2 Im Baugebiet MI4 sind Dachaufbauten nur bei Dächern ab einer Dachneigung von 35° zulässig. Dachaufbauten und Dacheinschnitte sind insgesamt nur auf max. ½ der Trauflänge zulässig. Sie müssen von der Außenseite der giebelseitigen Außen- wand mindestens 1,50 m entfernt sein (§ 86 Abs. 1 Nr. 1 BauO NRW). 4.1.3 Im Baugebiet MI4 sind Hausgruppen und Doppelhäuser profilgleich mit identischer Dachform und Neigung und in einheitlichen Materialien auszuführen (§ 86 Abs. 1 Nr. 1 BauO NRW). 4.2 Einfriedungen 4.2.1 Im Baugebiet MI 4 sind Einfriedungen in blickdurchlässiger Form (z.B. Maschen- drahtzaun, Stabmattenzaun) in Verbindung/Kombination mit einer Hecke aus ei n- heimischen, standortgerechten Gehölzen oder als Hecke aus einheimischen, stand- Bebauungsplan Nr. 579 Gievenbeck – Oxford-Quartier (Roxeler Straße / Dieckmannstraße / Gievenbecker Reihe / Niedenstiege) Textliche Festsetzungen / Seite 5 von 6 ortgerechten Gehölzen zulässig. Die zulässige Höhe der bli ckdurchlässigen Einfrie- dung ist auf eine maximale Höhe von 1,20 m begrenzt. Hecken dürfen dieses Maß überschreiten (§ 86 Abs.1 Nr. 5 BauO NRW). 4.2.2 Im Baugebiet MI4 sind blickdichte, bauliche Sichtschutzanlagen in Form von Mauern, Gabionen, Sichtschutzzäunen u.ä. ausschließlich zwischen Terrassenflächen mit einer Höhe von maximal 2,00 m über Oberkante Erdgeschossfertigfußboden und einer maximalen Länge von 3,00 im direkten Anschluss an das Gebäude zulässig (§ 86 Abs.1 Nr. 5 BauO NRW). 4.3 Werbeanlagen 4.3.1 Werbeanlagen sind im Baugebiet MI4 an der Stätte der Leistung zulässig. Sie dürfen nur parallel zur Fassade bis zur Unterkante des Fensters des 1. Obergeschosses angeordnet werden und eine Länge von 2/3 der zugehörigen Gebäudebreite nicht überschreiten (§ 86 Abs. 1 Nr. 2 BauO NRW). 5 Nachrichtliche Übernahmen gem. § 9 (6) BauGB Das ehemalige Kasernengelände ist mit Datum vom 12.01.2015 in die Denkmalliste der Stadt Münster eingetragen worden. Der Umgrenzungsbereich ist im Plan durch einen violetten Farbstreifen (gestrichelt) dargestellt. Beseitigungen, Veränderungen und Nutzungsänderungen von baulichen Anlagen innerhalb dieses Bereiches bedür- fen der Zustimmung der Unteren Denkmalbehörde (Erlaubnisvorbehalt gem. § 9 DSchG NRW). 6 Kennzeichnungen gem. § 9 (5) BauGB Ein großer Teil des Planbereiches ist als Altlastenverdachtsfläche im Sinne des § 9 (5) Nr. 3 BauGB gekennzeichnet. 7 Hinweise 7.1 Der Planung zugrundeliegende Vorschriften Die der Planung zugrundeliegenden Vorschriften (Gesetze, Verordnungen, Erlasse und DIN-Vorschriften) können während der Dienstzeiten bei der Stadt Müns ter, im Kundenzentrum `Planen - Bauen - Umwelt‘ im Erdgeschoss des Stadthauses 3, A l- bersloher Weg 33, eingesehen werden. 7.2 Bodendenkmäler Die Entdeckung von Bodendenkmälern (kulturgeschichtliche Bodenfunde, Mauern, Einzelfunde, aber auch Verfärbungen in der natürlichen Bodenbeschaffenheit) ist unverzüglich der Stadt Münster/Städtische Denkmalbehörde oder dem Landschafts- verband Westfalen-Lippe/LWL-Archäologie für Westfalen, Münster anzuzeigen (§15 DSchG). Die Fundstelle ist unverändert zu erhalten (§16 DSchG). 7.3 Kampfmittel Für Teilbereiche des Plangebietes können keine gesicherten Aussagen zu Kamp f- mittelvorkommen getroffen werden. Für diese nicht geprüften Flächen ist bei geplan- ten Baumaßnahmen mit Erdeingriffen eine systematische Absuche/Sondierung zu bebauender Grundflächen und ausgehobener Baugruben erforderlich. Zudem ist zu beachten, dass geplante Ramm -/ Bohrarbeiten im Spezialtiefbau für z.B. Baugr u- benabsicherungen, Bohrpfahlgründung, Rohrvortrieb, Erdwärmesonden o.ä. einer vorhergehenden Sicherheitsüberprüfung durch den Kampfmittelbeseitigungsdienst unterzogen werden müssen. Bei Abbruch- oder Rückbauarbeiten im Altbestand ist Bebauungsplan Nr. 579 Gievenbeck – Oxford-Quartier (Roxeler Straße / Dieckmannstraße / Gievenbecker Reihe / Niedenstiege) Textliche Festsetzungen / Seite 6 von 6 zu beachten, dass es hierbei zu keiner Ausweitung des zuvor umbauten Raumes kommt. Für den gesamten Geltungsbereich gilt gr undsätzlich, dass Erd- und Bauarbeiten aus Sicherheitsgründen sofort einzustellen sind und die Feuerwehr der Stadt Müns- ter unverzüglich zu verständigen ist, sofern der Erdaushub eine außergewöhnliche Verfärbung aufweist oder verdächtige Gegenstände oder Kampfmittel entdeckt wer- den. 7.4 Artenschutz Für den Bebauungsplan wurde eine Artenschutzrechtliche Prüfung (ASP) erstellt. Im Plangebiet befinden sich geschützte Vogel - und Fledermausarten. Es sind Bau- zeitenregelungen bei der Fällung und Rodung von Gehölzen und bei Abbruchmaß- nahmen zu berücksichtigen sowie vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF- Maßnahmen) und eine ökologische Baubegleitung durchzuführen. Vorhandene Quartiere von Fledermäusen sind vorrangig zu erhalten oder, sofern nicht zu erhal- ten, nach Maßgabe der ASP innerhalb der Kaserne neu anzulegen. Der vorhandene Altbaumbestand ist im größtmöglichen Umfang zu erhalten. 7.5 Stadtentwässerung 7.5.1 Alle entwässerungstechnischen Nachweise zur Haus - und Grundstücksentwäss e- rung müssen mit dem Bauantrag eingereicht werden. 7.5.2 Tiefgaragen dürfen die Grundwasserströme nicht erheblich beeinträchtigen. Die Zu- fahrten zu den Tiefgaragen sollen so angelegt werden, dass ein Wasserübertritt bei Starkregenereignissen ausgeschlossen werden kann. 7.6 Gestaltungsleitlinien Über die zeichnerischen und textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes hi n- aus werden in den Gestaltungsleitlinien für das Oxford- Quartier weitere, insbeson- dere qualitative Maßgaben zur stadt gestalterischen Ausprägung der Gebäude so- wie der Über gänge zwischen öffentlichen und privaten Freiräumen formuliert. Die Leitlinien richten sich an alle im Planungsprozess Beteiligte und sollen insbesondere als Orientierungsrahmen für die künftigen Investoren - und Qualifizierungswettbe- werbe dienen. Die Umsetzung der Qualitätsziele erfolgt über privatrechtliche oder öffentlich-rechtliche Verträge. 7.7 Nutzungszeiten der Sporthalle Der Sportbetrieb in der Sporthalle muss bis 21.30 Uhr beendet sein bzw. der Par k- platz muss bis 22.00 Uhr geräumt sein.
Beschlussvorlage
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V/0362/2018 V/0362/2018 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Bebauungsplan Nr. 579: Gievenbeck - Oxford-Quartier (Roxeler Straße / Dieckmannstraße / Gievenbecker Reihe / Niedenstiege) 1. Beschluss über die Stellungnahmen 2. Satzungsbeschluss 3. Erledigung der Ratsanträge A-R/0033/2011 und A-R/0008/2012 Beratungsfolge 04.10.2018 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 04.10.2018 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wo h- nen Vorberatung 10.10.2018 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 10.10.2018 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Über die vorliegenden Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 579: Gievenbeck – Oxford-Quartier (Roxeler Straße / Dieckmannstraße / Gievenbecker Reihe / Niedenstiege) wird wie folgt Beschluss gefasst: 1.1 Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 579 wird wie folgt geändert bzw. ergänzt: 1.1.1 Der Anregung, die nordwestliche Baugrenze im Bereich des Grundstücks Bernings Kotten 14 (Flurstück 658) auf ein Maß von 3 m bzw. 4,5 m an die nordwestliche Grundstücksgrenze her anzuführen, wird teilweise gefolgt, indem der Abstand der Baugrenze zur geplanten öffentlichen Grünfläche auf 3 m reduziert wird (Anlage 1, Punkte 8.7, 9.4). Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 13.09.2018 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Beck / Herr Husmann Telefon: 492 61 42 / 492 61 94 BeckDaniel@stadt- muenster.de Husmann@stadt- muenster.de - 2 - V/0362/2018 1.2 Nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander wird den na chfolgenden Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 579 nicht gefolgt: 1.2.1 Der Anregung, von der vorgesehenen Überplanung des GE -Gebiets in ein MI - Gebiet im Teilbereich B (Bernings Kotten) abzusehen (Anlage 1, Punkte 1.1, 2.4, 3.3.1). 1.2.2 Der Anregun g, den Bereich des geplanten evangelischen Kirchenzentrums als Mischgebiet festzusetzen (Anlage 1, Punkte 1.3.1, 2.3.2). 1.2.3 Der Anregung, die Flächen, bei denen sich ein Kontaminationsverdacht nicht best ä- tigt hat, im Bebauungsplan nicht zu kennzeichnen (Anlage 1, Punkte 1.3.2, 2.3.3). 1.2.4 Einer möglichen Beeinträchtigung der Planung durch eine in der Nachbarschaft b e- triebenen Biogasanlage (Anlage 1, Punkt 2.1). 1.2.5 Der Anregung, eine Teilfläche der Oxford -Kaserne vorerst nicht zu überplanen (A n- lage 1, Punkt 5.2). 1.2.6 Der Anregung, im Bebauungsplan die Verwendung dunkler Materialen zu reglemen- tieren (Anlage 1, Punkt 5.3). 1.2.7 Der Anregung, den Geltungsbereich des Bebauungsplans nicht in den Grünzug des Gievenbachs zu erweitern (Anlage 1, Punkt 6.1). 1.2.8 Der Anregung, im Bereich des Gievenbachs keine Fläche für die Wasserwirtschaft für die Anlage eines Regenrückhaltebeckens festzusetzen (Anlage 1, Punkt 6.2.2). 1.2.9 Den Anregungen, eine noch weitergehende Verkehrsberuhigung und Unterbindung von Kfz-Verkehr anzustreben, das Verkehrskonzept zu ändern, autofreie Baufelder festzusetzen und die geplante Durchgangsstraße nicht zu realisieren (Anlage 1, Punkte 6.4.2, 7.8.1, 7.11.5, 7.12.1, 7.12.2, 7.14.1, 7.14.3, 7.14.5, 9.1.4). 1.2.10 Den Bedenken, dass es im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 579 ung e- buchte Flurstücke und alte Rechte der Eigentümer der Höfe an der Gievenbecker Reihe gebe und der Anregung, zunächst alle Eigentums-, Wege- und Wasserrechts- fragen zu klären (Anlage 1, Punkt 6.5). 1.2.11 Der Anregung, nördlich der Turnhalle eine öffentliche Fuß-/ Radwegeverbindung zur Gievenbecker Reihe anzulegen (Anlage 1, Punkt 6.6.3). 1.2.12 Den Bedenken, dass eine Beschlussfähigkeit zum Bebauungsplan Nr. 579, u.a. aufgrund eines unrechtmäßigen Umlegungsverfahrens, alter Eigentums- und Wege- rechte im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 410 sowie des ungeklärten Rechtsstatus des Sudhoffwegs derzeit rechtlich nicht gegeben ist (Anlage 1, Punkt 6.10). 1.2.13 Der Anregung, für das Baugebiet MI 2b im Erdgeschoss eine lichte Höhe (LH) von 4 m festzusetzen (Anlage 1, Punkt 6.12.1). 1.2.14 Der Anregung, Werbeanlagen auch im Teilbereich B (Bernings Kotten) auf eine Le t- tergröße / Schriftgröße von z.B. 0,5 bis 0,75 m zu beschränken (Anlage 1, Punkt 6.12.2). - 3 - V/0362/2018 1.2.15 Der Anregung, im Teilbereich B (Bernings Kotten) die Höhenbeschränkung für Ei n- friedungen von 1,2 auf 2,0 m zu erhöhen (Anlage 1, Punkt 6.12.3). 1.2.16 Der Anregung, die zulässige Höhe von Werbeanlagen im Teilbe reich B (Bernings Kotten) auf 1,0 m zu beschränken (Anlage 1, Punkt 7.1.1). 1.2.17 Der Anregung, im Bebauungsplan nicht darauf hinzuweisen, dass der Parkplatz an der Sporthalle bis 22.00 Uhr zu räumen ist (Anlage 1, Punkt 7.1.2). 1.2.18 Der Anregung, den ÖPNV -Bonus für das Oxford -Quartier nicht anzuwenden und den Stellplatzschlüssel bei mindestens 1 Stellplatz je Wohneinheit zu belassen (A n- lage 1, Punkt 7.1.3). 1.2.19 Der Anregung, zur äußeren Erschließung des Oxford -Quartiers einen Kreisverkehr an der Roxeler Straße einzurichten (Anlage 1, Punkt 7.1.4). 1.2.20 Der Anregung, auf den Relationen Arnheimweg – Hauptachse – Roxeler Straße / Bernings Kotten sowie Gievenbecker Reihe – Hauptachse – Bernings Kotten neue Busverbindungen einzurichten (Anlage 1, Punkte 7.3, 7.10). 1.2.21 Der Anregung, ein neues Verkehrskonzept zu erstellen und den Bedenken hinsich t- lich einer erhöhten Verkehrsbelastung in der Straße Gievenbecker Reihe (Anlage 1, Punkte 7.6.1, 7.7.4). 1.2.22 Der Anregung, im Bereich des ehemaligen Exerzierplatzes keine oder maximal eine II-geschossige Bebauung vorzusehen und im Planentwurf Änderungen hinsichtlich festgesetzter Geschosszahlen, Gebäudeausrichtung, Gebäudehöhen und Dachfo r- men vorzunehmen (Anlage 1, Punkte 6.6.2, 7.6.2, 7.7.3, 7.7.5, 8.2.1, 8.5.1, 9.2.1, 9.2.2). 1.2.23 Den Bedenken, dass der städtebauliche Entwurf nunmehr ca. 50 % mehr Wohnein- heiten vorsieht als der Ursprungsentwurf (Erhöhung von 870 auf 1.250 WE) und dass die Abweichung insbesondere zu Lasten der nahegelegenen Grundstücke der Eingeber gehe (Anlage 1, Punkt 7.7.1). 1.2.24 Der Anregung, die Bebauung zumindest im Bereich des ehemaligen Exerzierplatzes auf eine maximal zweieinhalb -geschossige Bebauung mit mindestens 45° Dachne i- gung (Satteldach) zu begrenzen (Anlage 1, Punkt 7.7.2). 1.2.25 Den Bedenken, dass die geplante Beb auung nicht verträglich mit der Ausweisung des Landschaftsschutzgebiets Gievenbachtal sei, dass die geplanten Baukörper im Bereich des Exerzierplatzes wie eine sechseinhalb -geschossige Bebauung wirken würden und dass die geplante Bebauung die Funktion der Frischluftschneise beein- trächtigen würde (Anlage 1, Punkt 7.7.6). 1.2.26 Den Bedenken, dass planungsbedingte Beeinträchtigungen für einen östlich der Oxford-Kaserne auf Höhe des Exerzierplatzes gelegenen Handwerksbetrieb eintr e- ten könnten und dessen Existenz du rch die Planung gefährdet werde (Anlage 1, Punkt 7.7.7). 1.2.27 Den Anregungen, im Plangebiet keine Tiefgaragen zuzulassen, Kfz -Stellplätze an den Quartiersrand zu verlegen, Bring - und Abholverkehre zu verhindern und Be - und Entladeverkehre nur in gesondert fes tgelegten Bereichen zu gestatten (Anl a- ge 1, Punkte 7.8.2, 7.14.4, 7.14.5). - 4 - V/0362/2018 1.2.28 Der Anregung, im Bebauungsplan einen von der Stellplatzrichtlinie der Stadt Mün s- ter nach unten abweichenden Stellplatzschlüssel festzusetzen, keinen Stellplat z- schlüssel vorzugeben oder eine Obergrenze für Stellplätze festzusetzen (Anlage 1, Punkte 6.4.2, 7.8.5, 7.9.4, 7.11.7, 7.12.5, 7.13.1, 7.14.10, 8.3, 9.1.4). 1.2.29 Der Anregung, auf der Roxeler Straße keinen Zweirichtungsradweg vorzusehen (Anlage 1, Punkt 7.8.6). 1.2.30 Der Anregung, im Bebauungsplan innerhalb des Teilbereichs A (Oxford-Quartier) für die Allgemeinen Wohngebiete (WA) und Mischgebiete (MI) flächendeckend eine Grundflächenzahl von 0,4 festzusetzen (Anlage 1, Punkt 7.9.1). 1.2.31 Der Anregung, innerhalb des Teilbereichs A (Oxford-Quartier) oder in Teilen davon eine kommunale Satzung nach § 51 (4) 2 BauO NRW aufzustellen, mit der die He r- stellung von Stellplätzen oder Garagen untersagt oder eingeschränkt werden kann (Anlage 1, Punkt 7.9.2). 1.2.32 Den Anregungen, im Bebauungsplan Festsetzungen zur Anordnung privater Stel l- plätze und Garagen sowie von Besucherstellplätzen zu treffen und Besucherstel l- plätze mehrheitlich außerhalb verkehrsberuhigter Bereiche anzuordnen (Anlage 1, Punkt 7.9.3). 1.2.33 Der Anregung, im Bebauungsplan festzusetzen, dass keine oder nur wenige Tiefga- ragen errichtet werden können (Anlage 1, Punkt 7.9.4). 1.2.34 Den Anregungen, den Klimaschutzzielen der Stadt auf Ebene der Bebauungspl a- nung noch deutlicher Rechnung zu tragen, im Bebauungsplan stärker von den Fest- setzungsmöglichkeiten zum Klimaschutz bzw. zur Klimaanpassung Gebrauch zu machen und im Bebauungsplan auf die Möglichkeit von Abweichungen zu getroff e- nen Festsetzungen hinzuweisen (Anlage 1, Punkte 7.11.1, 9.1.1). 1.2.35 Der Anregung, über den Bebauungsplan sicherzustellen, dass innerhalb des Teilbe- reichs A (Oxford -Quartier) mindestens 40 % der ausgewiesenen Baugrundstück s- flächen nicht versiegelt werden können (Anlage 1, Punkt 7.11.2). 1.2.36 Der Anregung, auch im Teilbereich A (Oxford-Quartier) eine Begrünung der Flächen zwischen Straßenbegrenzungslinie und vorderer Baugrenze festzusetzen (Anlage 1, Punkt 7.11.3). 1.2.37 Der Anregung, durch planungsrechtliche Festsetzungen bei der Anordnung und Planung der Gebäude eine ausreichende Verschattung im Sommer sowie eine Ve r- schattungsfreiheit im Winter sicherzustellen oder alternativ durch den Einbau geei g- neter Verschattungselemente zu befördern (Anlage 1, Punkt 7.11.4). 1.2.38 Der Anregung, die Durchlässigkeit für Fußgänger und Radfahrer über das bislang vorgesehene Maß hinaus zu erhöhen (Anlage 1, Punkt 7.12.3). 1.2.39 Der Anregung, im Bebauungsplan Reserveflächen für Pkw -Stellplätze auszuweisen (Anlage 1, Punkt 7.12.5). 1.2.40 Der Anregung, für das Oxford-Quartier im Sinne einer „Stadt der kurzen Wege“ und zugunsten einer größeren Variabilität in den späteren Vergabeverfahren mehr Vol l- geschosse zu ermöglichen (Anlage 1, Punkte 7.13.2, 8.3). 1.2.41 Der Anregung, die neu geplante Buslinie außerhalb des Oxford -Quartiers zu führen (Anlage 1, Punkt 7.14.2). - 5 - V/0362/2018 1.2.42 Der Anregung, Fahrerlaubnisse innerhalb möglichst vi eler Bauflächen nur für den Be- und Endladeverkehr sowie für Menschen mit Behinderung zu erteilen (Anlage 1, Punkt 7.14.6). 1.2.43 Der Anregung, die parallel zur Gievenbecker Reihe geplante Erschließungsstraße zugunsten von Wohnbauflächen zu überplanen (Anlage 1, Punkt 7.14.7). 1.2.44 Der Anregung, alle vorhandenen Bäume im Plangeltungsbereich zu erhalten (Anl a- ge 1, Punkt 8.1.1). 1.2.45 Der Anregung, im Plangeltungsbereich ein Spaß -/ Sportbad als „Leuchtturmprojekt“ oder ein Natur- und Freizeitbad vorzusehen (Anlage 1, Punkte 6.11, 8.1.4). 1.2.46 Der Anregung, zur Realisierung einer größeren Stellplatz - und Wendefläche auf dem Grundstück Bernings Kot ten 11 das bisherige und weiterhin vorgesehene Pflanzgebot gemäß textlicher Festsetzung von der östlichen auf die nördliche Grundstücksgrenze zu verlagern (Anlage 1, Punkt 8.8). 1.2.47 Den Bedenken, dass die Ausgangslage des städtebaulichen Entwicklungskonzeptes sowie das planungsrechtliche Verfahren fehlerhaft seien und dass seitens der Ei n- geber eine Abtretung von Rechten, Bächen, Wegen und Abstandsflächen nicht stattgefunden habe (Anlage 1, Punkt 9.3). 1.2.48 Den Bedenken, ein umfassender Freiraumschutz sei mit der Planung nicht gewähr- leistet (Anlage 1, Punkt 9.3). 2. Der geänderte Entwurf des Bebauungsplans Nr. 579: Gievenbeck – Oxford-Quartier (Roxeler Straße / Dieckmannstraße / Gievenbecker Reihe / Niedenstiege) wird gemäß §§ 2 und 10 Ba u- gesetzbuch (BauGB) und §§ 7 und 41 Gemeindeordnung Nordrhein -Westfalen (GO NRW) als Satzung beschlossen. Die Begründung mit Umweltbericht zum Bebauungsplan Nr. 579 wird ebenfalls beschlossen. 3. Die Anträge an den Rat Nr. A-R/0033/2011 der SPD-Fraktion „Sozial, ökologisch und wirtschaftlich vernünftig: Von bri- tischen Militärflächen zu neuen Stadtquartieren in Gremmendorf und Gievenbeck“ (Ratssi t- zung am 25.05.2011) Nr. A-R/0008/2012 der CDU-Fraktion „Weitere Nutzung der Konversionsflächen in Gievenbeck jetzt vorbereiten“ (Ratssitzung am 21.03.2012) sind damit für den Bereich des Oxford-Quartiers aufgegriffen und erledigt. II. Finanzielle Auswirkungen: Durch die obenstehenden Beschlüsse entstehen der Stadt Münster keine Kosten. Die Kosten für den Erwerb des Areals und die maßnahmebedingten Kosten für die Entwicklung der Fläche trägt die Pr o- jektgesellschaft KonvOY. - 6 - V/0362/2018 Maßnahmebedingt ist auch der Ausbau der Anschlussbereiche außerhalb des Bebauungsplans im Bereich der öffentlichen Grünfläche an der Gievenbecker Reihe. Für di e Anlieger fallen hier keine Beiträge an. Begründung: Entsprechend dem gemeinsam mit der Bürgerschaft entwickelten Leitbild und dem darauf aufbauen- den städtebaulichen Entwurf soll die ehemalige Oxford -Kaserne zu einem urbanen, vielfältig durc h- mischten Stadtquartier mit eigener Identität und vielfältigen visuellen und atmosphärischen Qualitäten entwickelt werden. Durch den Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung von urbanen Wohnformen, Freizeitangeboten, wohnverträglichen Arbeitsformen so- wie ergänzenden Dienstleistungen geschaffen werden. Der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 579 wurde vom Rat der Stadt Münster am 16.03.2016 gefasst (Vorlage Nr. V/0087/2016). Die frühzeitige Beteiligung der Öf fentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB fand am 07.04.2016 in Form einer Bürgerinformationsveranstaltung in Gievenbeck statt. Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) BauGB erfolgte im April / Mai 2016. Die öffentliche Auslegung der Planunterlagen gemäß § 3 (2) BauGB wurde vom 31.07. bis zum 22.09.2017 durchgeführt ( 1. öffentliche Auslegung, siehe Vorlage Nr. V/0261/2017). Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB fand vom 21.0 7. bis zum 22.09.2017 statt. Unmittelbar vor der Offenlegung wurde die Öffentlichkeit am 13.07.2017 in e i- ner weiteren Informationsveranstaltung über den aktuellen Planungsstand informiert. Vor der öffentl i- chen Auslegung erfolgte eine Ände rung der Geltungsbereichsabgrenzung. Hierfür wurde in der Si t- zung des Rates der Stadt Münster am 12.07.2017 ein erweiterter Aufstellungsbeschluss gefasst (si e- he ebenfalls Vorlage Nr. V/0261/2017). Aufgrund der zwischenzeitlich fortgeschrittenen Ausbau- und Detailplanungen musste der vom 31.07. bis zum 22.09.2017 erstmals öffentlich ausgelegte Entwurf des Bebauungsplans in einigen Teilberei- chen geändert werden . Da durch die Änderungen auch Grundzüge der Planung betroffen waren, wurden die geänderten Planunterlagen im Zeitraum vom 19.02. bis zum 05.03.2018 gemäß § 4 a (3) Satz 3 BauGB erneut öffentlich ausgelegt (2. öffentliche Auslegung, siehe Vorlage Nr. V/1081/2017). Parallel dazu erfolgte auch die erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffe ntlicher Belange. Im weiteren Verfahrensverlauf wurden einige Teilinhalte aufgrund von inhaltlichen Schärfungen und redaktionellen Anpassungen – und um zu einer größtmöglichen Rechtssicherheit zu gelangen – nochmals geändert. Auch hier waren die Grundzüge der Planung berührt, weshalb der Bebauungs- planentwurf gemäß § 4 a (3) Satz 3 BauGB in der Zeit vom 09.07. bis zum 23.07. 2018 ein weiteres Mal öffentlich ausgelegt wurde ( 3. öffentliche Auslegung). Parallel dazu erfolgte v om 09.07. bis zum 27.07.2018 auch die erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange. Sämtliche zu den Öffentlichkeits - und Behördenbeteiligungen vorgetragenen Stellungnahmen sind in Anlage 1 dargestellt. Über sie soll entsprechend den obenstehenden Beschlussv orschlägen B e- schluss gefasst werden. Der Anregung eines Eingebers, die nordwestliche Baugrenze auf dem Grundstück Bernings Ko t- ten 14 auf ein Maß von 3 m bzw. 4,5 m an die nordwestliche Grundstücksgrenze heranzuführen, wird nach der 3. Öffentlichen Auslegung teilweise gefolgt, indem der Abstand der Baugrenze zur gepla n- ten öffentlichen Grünfläche auf 3 m reduziert wird (Beschlussvorschlag 1.1.1). Hierbei handelt sich um eine Randkorrektur, mit der einer Eingabe des betroffenen Grundstückseigentümers entspro chen wird und die keine Auswirkungen auf andere Festsetzungen oder Grundstücke des Bebauungsplans hat. Daher wird von einer erneuten Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung abgesehen. Der Bebauungsplan Nr. 579 kann daher gemäß Beschlussvorschlag 2 als Satzung beschlossen wer- - 7 - V/0362/2018 den. Zu Beschlussvorschlag 3: Die Anträge A-R/0033/2011 und A-R/0008/2012 (siehe Anlage 6) sind inhaltlich durch die laufenden Konversionsprozesse für die ehemalige Oxford-Kaserne und die ehemalige York-Kaserne aufgegrif- fen worden und sind mit den Satzungsbeschlüssen für die Bebauungspläne Nr. 579 für das Oxford- Quartier (diese Vorlage) und Nr. 582 für das York-Quartier (siehe parallel zu beraten de Vorlage Nr. V/0266/2018) erledigt. Weitere Einzelheiten zur Planung sind aus den beigefügten Anlagen ersichtlich. Die notwendige Änderung des Flächennutzungsplans (69 . Änderung FNP) wurde vom Rat der Stadt Münster für den ehemaligen Kasernenbereich nördlich der Roxeler Straße am 12.07.2017 abschli e- ßend beschlossen (siehe Vorlage Nr. V/0501/2017). Die FNP-Änderung wurde von der Bezirksregi e- rung Münster am 10.10.2017 genehmigt, sodass FNP -Änderung und Bebauungsplan im Anschluss an den hier vorliegenden Satzungsbeschluss im Amtsblatt bekannt gemacht werden können und s o- mit der Bebauungsplan in Kraft treten wird. Am 04.07.2018 hat der Rat der Stadt Münster nachträ g- lich auch den abschließenden Beschluss zur FNP-Änderung für den Bereich des ehemaligen Off i- zierskasinos südlich der Roxeler Straße gefasst (vgl. Vorlage Nr. V/0360/2018). Diese FNP-Änderung wurde von der Bezirksregierung Münster am 16.08.2018 genehmigt. Der Bebauungsplan Nr. 579 überplant teilweise die Geltungsbereiche der Bebauungspläne Nr. 206: Gievenbachtal / Arnheimweg, Nr. 208: Verlegte Roxeler Straße, Nr. 410: Gievenbeck – Gievenbecker Reihe / Arnheimweg und Nr. 441: Gievenbeck – Ramertsweg / Dieckmannstraße / Roxeler Straße. Mit der Rechtskraft des neuen Bebauungsplans treten diese Pläne, soweit sie vom neuen Plan übe r- lagert werden, teilweise außer Kraft. Ergänzend zu den Festsetzungen des Bebauungsplan Nr. 579 wurden für das Oxford-Quartier (Teil- bereich A) Gestaltungsleitlinien entwickelt, die parallel zu dieser Vorlage über die Vorlage Nr. V/0772/2018 „Gestaltungsleitlinien zum Bebauungsplan Nr. 579: Oxford -Quartier“ beschlossen werden. Durch die Gestaltungslei tlinien zum Bebauungsplan Nr. 579 „Oxford -Quartier“ wird eine bindende Vorgabe für die Umsetzung der architektonischen und freiraumplanerischen Qualität en des städt e- baulichen Entwurfs in den nachfolgenden Inve storenwettbewerben und Auswahlverfahren gescha f- fen. Für die Realisierung des neuen Stadtquartiers werden Städtebauliche Verträge mit der KonvOY GmbH und der Wohn+Stadtbau GmbH geschlossen. Zentrale Inhalte sind die Realisierungspflicht für - den gesamten Wohnungsbau sowie für die ergänzende Bebauung des geplanten Stadtquartiers - die Berücksichtigung der Anforderungen der sozialgerechten Bodenordnung Münster - die gesamte soziale Infrastruktur (Grundschule, Kitas, Bürgerhaus) - die Herstellung der gesamten inneren und äußeren Erschließungsanlagen - die Grundstücksvergabe auf der Basis von Konzeptausschreibungen oder Investorenwettbewe r- ben auf der Grundlage der noch zur Beschlussfassung vorzulegenden Vergabekriterien bzw. -richtlinien (v.a. Mobilitätsaspekte, ökologische und soziokulturelle sowie funktionale Qualitätsa n- forderungen) sowie - die Realisierungsfristen für das Gesamtquartier sowie für den von der Wohn+Stadtbau GmbH zu errichtenden geförderten Wohnungsbau. - 8 - V/0362/2018 i.V. gez. Denstorff Stadtbaurat Anlagen: Anlage A 1. Stellungnahmen zu den Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligungen 2. Protokoll der Bürgeranhörung 3. Begründung zum Bebauungsplan Nr. 579 4. Textliche Festsetzungen zum Bebauungsplan Nr. 579 5. Planverkleinerung des Bebauungsplans Nr. 579 6. Anträge an den Rat Nr. A-R/0033/2011 und Nr. A-R/0008/2012
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (29)
- Roxeler Straße 340
- Dieckmannstraße 141
- Münzstraße 15
- Grevener Straße
- Von-Esmarch-Straße
- Nordhornstraße
- Mauritzstraße 7
- Schreiberstraße
- Arnheimweg 2
- Ramertsweg
- Borghorstweg
- Albersloher Weg
- Rüschhausweg
- Nottulner Landweg
- Coesfeldweg
- Gievenbecker Reihe 2
- Bernings Kotten 14
- Niedenstiege
- Gartenbreie
- Lindenbreie
- Billerbeckweg
- Domplatz
- Potstiege
- Schonebeck
- Alvingheide
- Ahausweg
- Ochtrupweg
- Sudhoff
- Laukamp 349
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Details
- Aktenzeichen
- V/0362/2018
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 30.08.2018
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37